Reisewarnung Belarus / Weißrussland 19.06.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

Moderator: Moderatoren

Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Belarus / Weißrussland 19.06.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus:
Stand 29.12.2017

Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Medizinische Hinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für Belarus besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen
Im Reiseverkehr ist es an der Grenze zur Russischen Föderation seit Herbst 2016 zu Zurückweisungen von Reisenden aus Drittstaaten gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung von russischen und belarussischen Staatsangehörigen zugelassen sind. Dies hat auch Auswirkungen auf Flug- und Bahnreisen über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt.
Seit 15. Mai 2017 gilt eine Regelung, die es Drittausländern mit gültigem russischem Visum wieder erlaubt, vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen (alle vier Moskauer Flughäfen, St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi) in die Russische Föderation ein- bzw. in die Gegenrichtung wieder auszureisen. Es wird empfohlen, bei Reisen von Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als diese acht genannten Flughäfen zu nutzen. Reisende aus Deutschland, die über die Russische Föderation reisen, benötigen ein russisches Visum, auch für den Transit. Auf eine mehrmalige Einreise im Visum ist zu achten.
Auch die Nutzung des Fernzugverkehrs (Strecke Berlin-Moskau) soll nach Mitteilung des Russischen Verkehrsministeriums möglich sein, sofern die Reisenden im Besitz von gültigen Visa für die Russische Föderation und die Republik Belarus sind. Dies konnte durch die belarussischen Behörden bislang jedoch nicht bestätigt werden.
Um Zurückweisungen an den russischen Grenzstellen zu vermeiden, wird weiterhin empfohlen, nicht auf dem Landweg über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt zu reisen.
Verhaltensgrundsätze
Trotz der geographischen Nähe zur Europäischen Union begegnen Reisende in Belarus einem System eigener Wertvorstellungen sowie gesetzlicher und administrativer Bestimmungen. Reisende sollten sich daher besonders auf den Aufenthalt in Belarus vorbereiten. Informationen zu besonderen Fragestellungen befinden sich auf der Internetseite der deutschen Botschaft in Minsk.
Reisende nach Belarus sollten in ihrem eigenen Interesse strikt alle dort geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. Rechtsvorschriften und Strafmaß entsprechen häufig nicht den Regelungen in den Staaten der Europäischen Union. Dies gilt insbesondere für Rauschgift- und Sexualdelikte, für die oft mehrjährige Haftstrafen verhängt werden, aber auch beim Führen eines Kfz durch Personen, die das Fahrzeug bei der Einreise nicht selbst deklariert haben.
Reisen über Land
Aufgrund unzureichender notärztlicher Versorgung und hoher Unfallgefahr empfiehlt sich eine besonders vorsichtige Fahrweise. Von nächtlichen Autofahrten über Land wird wegen teilweiser schlechter Straßenverhältnisse abgeraten. Bitte informieren Sie sich über die Besonderheiten der Berechtigung zum Führen eines Kfz im belarussischen Straßenverkehr.
Personen, die sich nur kurz in Belarus aufhalten oder aber einen befristeten Aufenthaltstitel von bis zu einem Jahr haben, dürfen mit einem gültigen, nationalen Führerschein fahren, dem eine notariell beglaubigte Übersetzung in Russisch oder Belarussisch beigefügt ist. Der deutsche internationale Führerschein berechtigt nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Belarus
Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Belarus haben, sind nach Ablauf von 90 Tagen ab Ausstellung eines belarussischen Passes bzw. eines unbefristeten Aufenthaltstitels verpflichtet, einen belarussischen Führerschein zu machen (nur in Russisch möglich) und ihr Kraftfahrzeug anzumelden.
Der Aufenthalt in militärischen Sperrgebieten, oft in Grenznähe gelegen, ist nur mit einer Sondergenehmigung erlaubt. Reisende sollten sich in Zweifelsfällen z.B. bei ihrem Gastgeber erkundigen.
Ein- und Ausreise mit Pkw
Bei der Ein- und Ausreise mit dem Pkw über, aus und nach Polen bzw. Litauen kann es zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze kommen. Schleuser bieten immer wieder an, gegen Bezahlung den Grenzübertritt zu beschleunigen. Informationen zur Situation an der Grenze sind unter http://gpk.gov.by/ abrufbar. Bei Problemen an der Grenze kann man unter einer zentralen Hotline-Nummer bei den belarussischen Grenztruppen in Minsk anrufen (+375-17 328 5406, russischsprachig).
Reisende, die über Brest reisen, können ihr Fahrzeug nun auch vorab unter http://gpk.gov.by/ für die Einfuhr registrieren.
Für die Einfuhr von Kraftfahrzeugen wird eine entsprechende Versicherung benötigt, die für die Republik Belarus gilt. Eine Frontier Insurance Policy ist in der Regel auch an der Grenze erhältlich. Informationen hierzu finden sich unter http://www.germany.mfa.gov.by. Vergehen werden mit einer Geldstrafe geahndet.
In Belarus besteht auf vielen Überlandstraßen Mautpflicht. Die Ausschilderung der mautpflichtigen Strecken ist nicht immer eindeutig. Informationen können bereits vor Reiseantritt über die Webseite http://www.beltoll.by, die in mehreren Sprachen offizielle Informationen über die mautpflichtigen Strecken und die einschlägigen Grenzübergänge zur Verfügung stellt, abgerufen werden.
Die Bezahlung der Maut erfolgt ausschließlich elektronisch durch ein Gerät, das vor der Straßenbenutzung im Fahrzeug installiert werden muss (sog. On-Board-Unit, OBU). Die OBU können jeweils bei der Einfuhr des Fahrzeugs in die Republik Belarus an Tankstellen kurz hinter den einschlägigen Grenzübergängen und nur für das eigene Kfz angemietet werden. Dazu ist ein Registrierungsprozess und der Abschluss eines Vertrags notwendig. Es kam in der Vergangenheit immer wieder vor, dass die OBU nicht einwandfrei funktionierte und dann trotz des vorhandenen Geräts hohe Strafzahlungen fällig wurden. Nähere Informationen, auch zur Zahlungsweise, unter http://www.beltoll.by
Es wird darauf hingewiesen, dass es zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann, falls festgestellt wird, dass die Maut nicht bezahlt wurde. Das betroffene Fahrzeug wird durch die belarussischen Grenzbehörden bis zur Bezahlung festgehalten. Es wird dringend davon abgeraten, die Reise in einer solchen Situation mit einem anderen Verkehrsmittel fortzusetzen und das Fahrzeug nicht fristgemäß auszuführen.
Mit einem vorübergehend eingeführten Fahrzeug darf ausschließlich die Person fahren, die das Fahrzeug laut Zollerklärung nach Belarus eingeführt hat. Auch eine (einfache oder notarielle) Vollmacht berechtigt in Belarus nicht zum Führen eines Fahrzeuges, das durch eine andere Person eingeführt worden ist. Ein solches Zollvergehen wird in der Regel mit einer Konfiszierung des Fahrzeuges und einer Geldstrafe bestraft.
Es wird dringend darauf hingewiesen, bei Reisen durch die Zollunion auf die Dauer der durch den Zoll erteilten Genehmigung zu achten; die für die Strecke insgesamt benötigte Fahrtzeit muss abgedeckt sein. Vergehen werden streng geahndet und können mit einer Konfiszierung des Fahrzeuges und/oder Strafzahlung enden
Landesspezifische Besonderheiten
Gesetzliche Vorschriften können sich durch Präsidialerlasse (Dekrete) schnell ändern.
Es gibt in Belarus keine öffentlichen oder privaten Stellen, die ausländischen Touristen zur Behebung einer vorübergehenden Notlage, z.B. finanzieller Art, Hilfe gewähren.
Medizinische Versorgung in Notfällen
Die Verhältnisse in Krankenanstalten entsprechen oft nicht deutschen Standards, eine medizinische Grundversorgung ist jedoch gegeben.
Die Bezahlung muss auch bei Vorliegen einer Krankenversicherung vor Ort erfolgen.
Geld
Die Versorgung mit Geld ist durch Bankautomaten flächendeckend gewährleistet. Akzeptiert werden grundsätzlich Visa, Mastercard, Union-Pay und American Express. Bank-Karten dagegen können in Belarus nur eingeschränkt genutzt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige, die keine weiteren Staatsangehörigkeiten besitzen, ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bis drei Monate nach dem Reiseabschluss, in begründeten Ausnahmefällen bis zum Ablauf der Gültigkeit des belarussischen Visums, gültig sein.
Bei schon älteren Kinderreisepässen/Reisepässen für Kinder bzw. Fotos, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, wird empfohlen, vor Reiseantritt einen neuen Pass zu beantragen.
Visum
Am 1. Januar 2018 tritt eine neue Regelung in Kraft, die die visumfreie Einreise für zehn Kalendertage in die Gebiete rund um den Nationalpark „Belovezhskaya Pushcha“ sowie den Park „Awgustow Canal“ regelt. Damit wird Touristen auch die Möglichkeit eröffnet, die Städte Brest und Grodno zu besuchen. Weitere Informationen dazu werden in Kürze auf der Webseite der belarussischen Botschaft in Berlin veröffentlicht.
Eine Weiterreise in andere belarussische Gebiete ist nicht visumfrei möglich.
Seit Februar 2017 gilt außerdem eine Regelung zur visumfreien Einreise für Staatsangehörige von 80 Ländern, darunter Deutschland und alle Staaten der Europäischen Union. Demnach ist eine visumfreie Einreise nach Belarus für die Dauer von bis zu fünf Kalendertagen möglich. Die Ausreise muss spätestens am fünften Kalendertag ab mitgezähltem Datum der Einreise erfolgen. Reisende müssen über den Grenzübergang “Internationaler Flughafen Minsk” einreisen und über (a) einen gültigen Reisepass bzw. Ersatzreiseausweis, (b) Zahlungsmittel (Auslands- oder Nationalwährung im Gegenwert von mindestens 2 Basiswerten für jeden Tag des Aufenthaltes in Belarus (zurzeit ca. 23 Euro) und (с) eine in Belarus gültige Police der Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mind. 10000,- Euro verfügen.
Die Regelung zur visumfreien Einreise gilt nicht:
- für Transitreisende;
- Personen, die aus der Russischen Föderation nach Minsk oder von Minsk in die Russische Föderation reisen;
- für offizielle Reisen: Inhaber von diplomatischen, dienstlichen und anderen speziellen Pässen werden nicht berücksichtigt.
Aktuelle Informationen zu den für eine Einreise notwendigen Dokumenten wie z.B. Pass und finanzielle Nachweise erhalten Sie bei der belarussischen Botschaft in Berlin, auf der Webseite des Außenministeriums der Republik Belarus oder der Webseite der belarussischen Grenzbehörden.
Auf der Webseite der belarussischen Botschaft werden außerdem Informationen zum visumsfreien Besuch des Nationalparks „Belovezhskaya Pushcha“ sowie des Parks „Awgustow Canal“ zur Verfügung gestellt.
Von diesen Ausnahmeregelungen abgesehen bleibt die rechtliche und administrative Ausgestaltung des Visum- und Aufenthaltsrechts für ausländische Staatsangehörige nach/in Belarus erhalten und folgt einem dreistufigen Aufbau:
  • Visum, zu beantragen bei den zuständigen belarussischen Auslandsvertretungen
  • Migrationskarte, bei der Einreise an der Grenze auszufüllen und bis zur Ausreise stets mitzuführen
  • Registrierung, bei der zuständigen belarussischen Innenbehörde innerhalb von fünf Werktagen nach Einreise, ausgenommen sind lediglich Sonn- und Feiertage. Bei Hotelunterbringung erfolgt eine Registrierung durch das Hotel.
Zur Beantragung eines Visums und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Vertretungen der Republik Belarus in Deutschland.
Für visumspflichtige Personen ist ein Visum rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen belarussischen Auslandsvertretung zu beantragen. Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Ausstellung eines Visums bei der Einreise am Flughafen. Dies gilt jedoch nicht für Reisende, die mit einem Flug aus der Russischen Föderation kommen. Dafür ist in der Regel mindestens zwei Tage vor Reiseantritt eine Registrierung durch die einladende Person oder Organisation bei der Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums erforderlich. Informationen über die genauen Ausstellungsmodalitäten und weitere Informationen zu den Visabestimmungen sind auf der Webseite des belarussischen Außenministeriums auch in englischer Sprache abrufbar.
Die Visumspflicht gilt auch für Transitreisende. Die Visumspflicht besteht ebenso für Reisende, die über ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Nachfolgestaat der früheren UdSSR (z.B. für die Russische Föderation) verfügen. Die Visumspflicht bei Einreise in die Republik Belarus besteht trotz der Tatsache, dass bei Einreise aus der Russischen Föderation mangels Grenzkontrollen ein fehlendes Visum zunächst unbemerkt bleiben kann (insbesondere mit der Bahn von Moskau oder St. Petersburg).
Bei einer Einreise mit dem Flugzeug über Moskau oder einen anderen Flughafen innerhalb der Russischen Föderation kann das Gepäck nicht bis nach Minsk, sondern nur bis zum russischen Zielflughafen durchgecheckt werden. Bei einer Reise über die Russische Föderation benötigen deutsche Staatsangehörige ein russisches Visum. Reisende sollten darauf achten, ihr Gepäck in Moskau zunächst in Empfang zu nehmen und später wieder einzuchecken.
Krankenversicherungspflicht
Bei Reisen nach Belarus besteht für Ausländer Krankenversicherungspflicht. Eine den belarussischen Vorgaben entsprechende Krankenversicherung ist seit dem 1. Juli 2014 grundsätzlich bereits bei Beantragung des Visums nachzuweisen. Informationen dazu können auf der Webseite der Belarussischen Botschaft in Berlin abgerufen werden. Bei Bedarf kann eine belarussische Pflichtkrankenversicherung grundsätzlich auch bei Einreise an den Grenzübergängen abgeschlossen werden. Es kam in der Vergangenheit allerdings vereinzelt vor, dass an kleineren Grenzübergängen keine Pflichtkrankenversicherung abgeschlossen werden konnte und eine Einreise nicht erfolgen konnte.
Der Versicherungsbeitrag für eine belarussische Pflichtkrankenversicherung beläuft sich für einen Aufenthalt von ein bis zwei Tagen auf ca. 2,- Euro pro Aufenthaltstag und erhöht sich in der Folge nach einem Staffelungsschema.
Doppelstaater
Personen mit belarussischer Staatsangehörigkeit müssen zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Belarus im Besitz eines gültigen belarussischen Passes sein. Das gilt auch für Personen, die neben der belarussischen noch (eine) andere Staatsangehörigkeit(en) besitzen (Doppelstaater). Hierzu können insbesondere gehören: Kinder aus gemischt-nationalen Ehen oder Lebensgemeinschaften, auch dann, wenn sie nicht in Belarus geboren wurden; Spätaussiedler, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Aufnahme im Bundesgebiet erworben haben und Personen, die unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit in den deutschen Staatsverband eingebürgert worden sind. Es wird diesem Personenkreis dringend geraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn bei der Botschaft der Republik Belarus in Berlin, dem Generalkonsulat in München oder der belarussischen Passbehörde am Geburts- oder Meldeort genau und verbindlich nach dem möglichen Besitz der belarussischen Staatsangehörigkeit zu erkundigen.
Auch Personen, bei denen der Besitz der belarussischen Staatsangehörigkeit erst nach Einreise in das Staatsgebiet festgestellt wird, können erfahrungsgemäß erst nach Erhalt eines belarussischen Passes bzw. nach der Entlassung aus der belarussischen Staatsangehörigkeit das Land verlassen.
Für die Ausreise aus Belarus und die Einreise nach Belarus gelten für Minderjährige, die auch die belarussische Staatsangehörigkeit haben, seit dem 30. März 2010 veränderte Vorschriften. Danach wird in der Regel keine Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten gefordert, wenn Minderjährige gemeinsam mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisen. Es wird jedoch dringend angeraten, die notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Einverständniserklärung beider Elternteile mit sich zu führen, um den Ausreisebehörden schnell und zweifelsfrei deutlich machen zu können, dass die Reise mit dem Einverständnis beider Elternteile erfolgt. Falls die Reise mit einem Elternteil erfolgt und die Namensführung unterschiedlich ist, wird empfohlen, eine mit Apostille versehene Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung ins Russische mitzuführen.
Migrationskarte
Im Fall des Verlustes der Migrationskarte wenden Sie sich bitte sofort an die nächstgelegene Verwaltung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten (OGIM). Für Transitreisende gilt, dass die Migrationskarten der Russischen Föderation und der Republik Belarus gegenseitig anerkannt werden.
Registrierung
Von allen Ausländern und Staatenlosen, die sich länger als fünf Werktage in Belarus aufhalten, wird eine Registrierung bei der Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten (OGIM) verlangt. Als Werktage zählen in diesem Kontext auch Samstage – nur Sonntage und belarussische Feiertage sind ausgenommen. Auch Montage, an denen die zuständigen Behörden u.U. geschlossen sind, zählen als Werktage. In der Regel wird die Registrierung von dem Hotel, in dem der Reisende untergebracht ist, vorgenommen. Bei Privatunterkunft muss der Reisende die Registrierung innerhalb von fünf Werktagen selbst vornehmen. Hierzu werden in der Regel benötigt:
  • Pass
  • Migrationskarte
  • Krankenversicherung
  • Antrag der einladenden Organisation mit Stempel und Unterschrift (gilt nicht für Privatbesuche)
  • zwei bei der Ausländerbehörde auszufüllende Formulare (nur auf russisch erhältlich)
  • Bankbescheinigung über die Einzahlung der zu entrichtenden Gebühren
Die Registrierung kann üblicherweise innerhalb eines Tages erledigt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Zollfrei dürfen Waren mit einem Zollwert von 1.500,- Euro (bei Einreise mit dem Flugzeug 10.000,- Euro) und einem Gesamtgewicht von 50 kg eingeführt werden, einschließlich drei Litern Alkoholgetränke und Bier pro Person, im Alter ab 18 Jahren, und 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak bzw. o. g. Tabakerzeugnisse mit einem Gesamtgewicht von 250 Gramm.
Zollfrei erfolgt die zeitlich begrenzte Einfuhr u.a. folgender gebrauchter Waren für den eigenen Bedarf, die nicht veräußert werden dürfen und die wieder ausgeführt werden müssen:
Schmuck (eine für die Aufenthaltsdauer angemessene Menge), jeweils eine Foto,- Video,- Kinokamera und Zubehör, ein DVD-Player mit Zubehör, zwei Mobiltelefone mit Zubehör, ein Notebook, Musikinstrumente, Kinderwagen, Kindersitz, Rollstuhl, Zubehör für Sport, Tourismus und Jagd, tragbare Dialysegeräte und ähnliche medizinisch notwendige Geräte mit Zubehör. Eine aktuelle Aufstellung ist unter http://www.gtk.gov.by zu finden.
Zollpflichtig dürfen eingeführt werden:
Waren für den eigenen Gebrauch (ausgenommen: Alkoholgetränke, Tabak und Tabakerzeugnisse, Schmuck, Fahrzeuge und Ersatzteile dazu), deren Zollwert über 1.500,- Euro und/oder Gesamtgewicht über 50 kg liegt.
Die Zollgebühr beträgt 30% des Zollwertes, jedoch mindestens 4,- Euro pro 1 kg Übergewicht und/oder 30% des Wertüberschusses.
Bei Äthylspiritus bis zu fünf Litern beträgt die Zollgebühr 22,- Euro pro Liter, bei Alkoholgetränken und Bier von drei bis zu fünf Litern 10,- Euro pro Liter Überschuss.
Für Reisende auf dem Landweg gilt seit April 2016: Reist man mehr als einmal innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Belarus, können nur noch 20 kg Gepäck im Wert von 300,- Euro zollfrei eingeführt werden. Bei größeren Mengen werden eine Zollgebühr, Mehrwertsteuer (20%) und eine Gebühr für die Zollabfertigung veranschlagt.
Arzneimittel, die Drogen bzw. psychotrope Substanzen enthalten dürfen nur mit Verschreibung und Übersetzung ins Russische oder Belarussische für den Eigenbedarf und maximal eine Woche (Narkotika) bzw. in einer Menge von bis zu 90 Dosen (psychotrope Substanzen) eingeführt werden, Medizin im Allgemeinen nur in begrenztem Umfang. Nähere Informationen, auch zu nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, sind über die Website des belarussischen Gesundheitsministeriums zu finden (http://minzdrav.gov.by/), ausführliche Informationen zu den für den Zoll benötigten Unterlagen finden Sie auf der Website des belarussischen Zolls, http://www.customs.gov.by/ru. Vergehen im Bereich der Medikamenteneinfuhr, insbesondere der Einfuhr von Drogen bzw. psychotropischen Substanzen, werden streng geahndet und können zu einer Inhaftierung führen.
Detaillierte Informationen, auch zu bestehenden Ausnahmeregelungen und zu Regelungen Personen betreffend, die zur ständigen Wohnsitznahme einreisen, sind unter http://www.gtk.gov.by zu finden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die belarussischen Zollbehörden selbst bei kleinsten Verstößen gegen die geltenden Vorschriften sehr harte Strafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen beantragen. Eine Konfiszierung der betreffenden Gegenstände, unabhängig von ihrem Wert, erfolgt bei Verstößen in jedem Fall. Hierzu zählen auch die Bestimmungen über die erforderlichen Zolldokumente, die mit größtmöglicher Sorgfalt ausgefüllt werden sollten.
Auch Fahrzeuge, Maschinen und hochwertige Konsumgüter können von Beschlagnahmungen betroffen sein. Eine besonders strikte Kontrolle der Einhaltung geltender Vorschriften ist bei der vorübergehenden Einfuhr und dem Transit von Waren (insbesondere Fahrzeugen aller Art) zu beobachten. Erfahrungsgemäß wird eine vom Zoll veranlasste Konfiszierung unmittelbar anschließend gerichtlich bestätigt.
Speditionen sollten – selbst wenn es sich nur um einen Transit des belarussischen Staatsgebiets handelt – genau auf Richtigkeit und Vollständigkeit aller dem Zoll vorzulegenden Unterlagen achten. Außerdem sollte berücksichtigt werden, dass Fahrer ohne belarussische oder russische Staatsangehörigkeit Belarus im Transit nur über international zugelassene Grenzübergänge passieren dürfen, d.h. nicht über diejenigen von der bzw. zur Russischen Föderation.
Weder die Zentrale des Auswärtigen Amtes in Berlin noch die deutsche Botschaft in Minsk können im Fall von Konfiszierungen auf administrative Zollverfahren oder auf gerichtliche Verfahren Einfluss nehmen. Es wird in solchen Fällen dringend geraten, sich sofort anwaltlich vertreten zu lassen. Auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Minsk ist eine Liste dort bekannter Rechtsanwälte eingestellt.
Devisenein- und -ausfuhr (Bargeld, Reisechecks)
Beträge in Höhe von über 10.000,- US-Dollar müssen deklariert werden. Geringere Beträge können auf Wunsch ebenfalls schriftlich deklariert werden.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft und den Behörden Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Die Promillegrenze beim Führen eines Fahrzeugs beträgt in Belarus 0,3 Promille. Das Erreichen dieses Grenzwertes ist bereits strafbar und kann den sofortigen Entzug des Führerscheines für drei Jahre sowie eine hohe Geldstrafe oder eine Einreisesperre nach sich ziehen. Im Wiederholungsfall drohen die Konfiskation des Fahrzeugs und eine strafrechtliche Verfolgung. Während der Durchführung des entsprechenden gerichtlichen Verfahrens kann eine Ausreisesperre verhängt werden.
Nach dem belarussischen Strafgesetzbuch kann bei besonders schweren Verbrechen, wie u. a. bei Mord, terroristischen Akten, Hochverrat, die Todesstrafe verhängt werden. In den letzten Jahren wurde in mehreren Fällen die Todesstrafe sowohl verhängt als auch vollzogen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Für die Einreise gibt es keine Impfvorschriften im internationalen Reiseverkehr.
Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de)
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
Landesweit besteht ein Risiko in den Monaten April bis Oktober. Bei absehbarem Risiko Zeckenschutz und Impfung empfohlen.
Infolge des Reaktorunglücks von Tschernobyl wurden Gebiete besonders in den südöstlichen Landesteilen stark radioaktiv belastet. Ein Aufenthalt in dieser Region ist aber inzwischen nach Auskunft des Bundesamts für Strahlenschutz unbedenklich. Aus Vorsorgegründen sollte jedoch der Genuss von Pilzen, Beeren, Süßwasserfischen und Wild aus diesen Regionen vermieden werden.
Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.
Die medizinische Versorgung entspricht oft nicht westeuropäischem Standard. Die medizinische Versorgung außerhalb der großen Städte ist meist unzureichend, die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste-Hilfe) nicht immer gewährleistet. Nur wenige Ärzte und Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen. Eine Reiseapotheke ist insbesondere für Reisen außerhalb von Minsk wichtig. Regelmäßig einzunehmende Medikamente sollten in ausreichender Menge aus Deutschland mitgebracht werden. Siehe dazu auch weitere Informationen im Kapitel „Besondere Zollvorschriften“.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Weißrussland / Belarus 01.06.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Belarus:
Stand: 01.06.2018

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (Fußball-WM-Reisende)
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visum)


Aktuelle Hinweise
Ab dem 1. Juni 2018 gelten für die Dauer der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2018 für Besucher besondere Regelungen zu Ein- und Ausreise, Transit und Aufenthalt in Belarus und der Russischen Föderation, in Ausnahme zu den üblichen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Hinsichtlich der Bestimmungen zur Einreise in die Russische Föderation wird auf die Reise- und Sicherheitshinweise Russische Föderation verwiesen.

Besucher der FIFA-Fußball-WM 2018 mit Fan-ID und gültigem Reisepass benötigen kein Visum für Belarus.

Fahrer benötigen grundsätzlich neben dem gültigen Reisepass ein gültiges Visum für Belarus. Eventuelle Ausnahmeregelungen müssen bei der belarussischen Botschaft in Deutschland erfragt werden.

Besucher und Fahrer der FIFA-Fußball-WM 2018 können die üblichen internationalen Grenzübergangsstellen sowie die folgenden ansonsten für Drittstaatsangehörige geschlossenen Grenzübergänge nutzen.

Im internationalen Straßenverkehr sind dies Redki – Krasnaja Gorka (M-1 Minsk – Moskau), Jeserischtsche – Newel (M-8 / E 95) Grenze Russische Föderation (Jeserischtsche) – Witebsk –Gomel – Grenze Ukraine (Nowaja Guta) / R-23 Kiew –St. Petersburg, Selischtsche – Nowosybkow (M-10 Grenze Russische Föderation (Selischtsche) – Gomel – Kobrin) / A-240 Gomel – Brjansk.

Im internationalen Eisenbahnverkehr stehen die Grenzübergänge Jeserischtsche – Newel (Witebsk – Pskow), Ossinowka – Krassnoje (Minsk – Smolensk) und Sakopytje – Slynka (Gomel – Brjansk) zur Verfügung.

Nähere Auskünfte erteilt die belarussische Botschaft in Deutschland .

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für Belarus besteht eine grundsätzliche Visumpflicht. Für Ausnahmen während der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in der Russischen Föderation siehe Aktuelle Hinweise.

Aktuelle Informationen, auch zu den für eine Einreise notwendigen Dokumenten wie z.B. Pass und finanzielle Nachweise, sind bei der belarussischen Botschaft in Berlin, beim Außenministerium der Republik Belarus oder bei den belarussischen Grenzbehörden erhältlich. Die Visumpflicht bei Einreise in die Republik Belarus besteht im Übrigen trotz der Tatsache, dass bei Einreise aus der Russischen Föderation mangels Grenzkontrollen ein fehlendes Visum zunächst unbemerkt bleiben kann (insbesondere mit der Bahn von Moskau oder St. Petersburg).

Für visumpflichtige Personen ist ein Visum rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen belarussischen Auslandsvertretung zu beantragen. Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Ausstellung eines Visums bei der Einreise am Flughafen, sofern die Einreise nicht auf dem Luftweg aus der Russischen Föderation erfolgt (s.u.). In der Regel ist hier mindestens zwei Tage vor Reiseantritt eine Registrierung durch die einladende Person oder Organisation bei der Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums erforderlich. Genaue Informationen hierzu erteilt die Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums.

Seit Februar 2017 gilt eine Regelung zur visumfreien Einreise für Staatsangehörige von 80 Ländern, darunter Deutschland und alle Staaten der Europäischen Union. Demnach ist eine visumfreie Einreise nach Belarus für die Dauer von bis zu fünf Kalendertagen möglich. Die Ausreise muss spätestens am fünften Kalendertag ab mitgezähltem Datum der Einreise erfolgen. Reisende müssen über den Grenzübergang “Internationaler Flughafen Minsk” ein- und ausreisen und über (a) einen gültigen Reisepass bzw. Ersatzreiseausweis, (b) Zahlungsmittel (Auslands- oder Nationalwährung im Gegenwert von mindestens 2 Basiswerten für jeden Tag des Aufenthaltes in Belarus (eine Basiseinheit: 24,50 BYN, derzeit ca. 10 Euro) und (с) eine in Belarus gültige Police einer Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mind. 10.000,- Euro verfügen.

Die Regelung zur visumfreien Einreise gilt nicht:
- für Transitreisende;
- für Personen, die aus der Russischen Föderation nach Minsk oder von Minsk in die Russische Föderation reisen;
- für offizielle Reisen: Inhaber von diplomatischen, dienstlichen und anderen speziellen Pässen werden nicht berücksichtigt.

Für Reisende, die den Nationalpark „Belovezhskaya Pushcha“ oder den Park „Awgustow Canal“ und die daran angrenzenden Gebiete inkl. der Städte Grodno und nun auch Brest besuchen wollen, ist grundsätzlich kein Visum nötig. Stattdessen kann bei einer hierzu berechtigten belarussischen Reiseagentur eine entsprechende Erlaubnis beantragt werden. Seit dem 1. Januar 2018 ist dies für die Dauer von bis zu zehn Tagen möglich. Eine Weiterreise in andere belarussische Gebiete ist mit dieser Bescheinigung nicht gestattet. Nähere Informationen, auch zu den berechtigten Reiseagenturen, sind bei der belarussischen Botschaft in Berlin oder unter GrodnoVisaFree.by bzw. Tour.Brest.by erhältlich.

Seit Mai 2017 können Drittausländer mit gültigem russischem Visum vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen (alle vier Moskauer Flughäfen, St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi) in die Russische Föderation ein- bzw. in die Gegenrichtung wieder ausreisen. Es wird empfohlen, bei Reisen von Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als diese acht genannten Flughäfen zu nutzen. Reisende aus Deutschland, die über die Russische Föderation nach Belarus reisen, benötigen ein russisches Visum, auch für den Transit. Auf eine mehrmalige Einreise im Visum ist zu achten.

Die russische Migrationskarte wird bei der Ausreise aus der Russischen Föderation dort abgegeben. Statt einer neuen Migrationskarte muss der Reiseverlauf bei Ausreise aus Belarus mit Flugtickets o.ä. nachgewiesen werden.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Gepäck bei einer Einreise mit dem Flugzeug über Moskau oder einen anderen Flughafen innerhalb der Russischen Föderation nicht bis nach Minsk, sondern nur bis zum russischen Zielflughafen durchgecheckt werden kann. Bei einer Reise nach Belarus über die Russische Föderation benötigen deutsche Staatsangehörige zusätzlich zum belarussischen ein russisches Visum. Reisende sollten darauf achten, ihr Gepäck in Moskau zunächst in Empfang zu nehmen und anschließend wieder einzuchecken.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Weißrussland / Belarus 02.08.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Belarus:
Stand: 02.08.2018

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visumfreie Einreise bis zu 30 Tagen, Entfall Migrationskarte)

Seit dem 27. Juli 2018 ist für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen eine visumsfreie Einreise nach Belarus über den Flughafen Minsk möglich. Diese Regelung gilt für Staatsangehörige von 74 Staaten, darunter Deutschland und alle Staaten der Europäischen Union.

Die Ausreise muss spätestens am 30. Kalendertag ab mitgezähltem Datum der Einreise erfolgen. Reisende müssen über den Grenzübergang “Internationaler Flughafen Minsk” ein- und ausreisen und neben einem gültigen Reisedokument über Zahlungsmittel in Auslands- oder Nationalwährung in einer Höhe von mindestens zwei Basiswerten pro Aufenthaltstag (derzeit ca. 21 Euro pro Tag) und einen Nachweis einer in Belarus gültigen Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mind. 10.000,- Euro verfügen.

Bei Aufenthalten von mehr als fünf Kalendertagen ist eine Registrierung notwendig (s.u.). Eine visumsfreie Einreise kann beliebig oft erfolgen, jedoch beträgt die maximale Aufenthaltsdauer in Belarus 90 Tage im Kalenderjahr.

Die Regelung zur visumfreien Einreise gilt nicht:

- für Transitreisende,
- für Personen, die aus der Russischen Föderation nach Minsk oder von Minsk in die Russische Föderation reisen und
- für offizielle Reisen: Inhaber von diplomatischen, dienstlichen und anderen speziellen Pässen.

Eine visumfreie Einreise nach Belarus und anschließende Weiterreise in die Russische Föderation führt regelmäßig zu Einreisesperren für Belarus. Zur Einreise in die Russische Föderation, siehe unter Reisen von der und in die Russische Föderation.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Weißrussland / Belarus 04.01.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Belarus:
Stand: 04.01.2019

Letzte Änderungen:
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visumfreie Einreise)
- Besondere Zollvorschriften


Allgemeine Reiseinformationen
Besondere Verhaltenshinweise
Reisende nach Belarus sollten in ihrem eigenen Interesse strikt alle dort geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, siehe Besondere strafrechtliche Vorschriften.

Reisen von der und in die Russische Föderation
Im Reiseverkehr ist es an der Grenze zur Russischen Föderation seit Herbst 2016 zu Zurückweisungen von Reisenden aus Drittstaaten gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung von russischen und belarussischen Staatsangehörigen zugelassen sind. Dies hat auch Auswirkungen auf Flug- und Bahnreisen über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt.

Die Nutzung des Fernzugverkehrs (Strecke Berlin-Moskau) ist nach Mitteilung des Russischen Verkehrsministeriums möglich, sofern die Reisenden im Besitz von gültigen Visa für die Russische Föderation und die Republik Belarus sind. Dennoch wurde auch hier in Einzelfällen deutschen Staatsangehörigen ein illegaler Grenzübertritt vorgeworfen.

Um Zurückweisungen und mögliche Bußgelder an den russischen Grenzstellen zu vermeiden, wird jedoch weiterhin empfohlen, nicht auf dem Landweg über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt zu reisen.

Drittausländer können mit gültigem russischen und belarussischen Visum vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen (alle vier Moskauer Flughäfen, St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi) in die Russische Föderation ein- bzw. in die Gegenrichtung wieder ausreisen. Es wird empfohlen, bei Reisen von Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als diese acht genannten Flughäfen zu nutzen.

Reisende, die über Belarus in die Russische Föderation reisen wollen, sollten sich unbedingt mit den Einreisebestimmungen für die Russische Föderation vertraut machen, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise für die Russische Föderation .
Reisende aus Deutschland, die über die Russische Föderation nach Belarus reisen, benötigen auch für den Transit ein russisches Visum. Zudem wird ein belarussisches Visum benötigt, auch wenn bei Einreise nach Belarus aus der Russischen Föderation aufgrund der größtenteils fehlenden Grenzkontrollen ein nicht vorhandenes Visum zunächst unbemerkt bleiben kann, siehe auch unten zu Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige. Bei Einreise ohne Visum ist mit einem Bußgeld zu rechnen.

Bei Flugreisen von oder nach Belarus über die Russische Föderation wird empfohlen, sich bei der jeweiligen Fluggesellschaft vorab zu erkundigen, ob das Reisegepäck unter Umständen nicht bis nach Minsk, sondern nur bis zum russischen Zielflughafen durchgecheckt werden kann.

Infrastruktur/Straßenverkehr
Aufgrund unzureichender notärztlicher Versorgung und hoher Unfallgefahr empfiehlt sich eine besonders vorsichtige Fahrweise. Von nächtlichen Autofahrten über Land wird wegen teilweiser schlechter Straßenverhältnisse abgeraten. Die Promillegrenze liegt unter 0,3.
Der Aufenthalt in militärischen Sperrgebieten, oft in Grenznähe gelegen, ist nur mit einer Sondergenehmigung erlaubt. Reisende sollten sich in Zweifelsfällen z. B. bei ihrem Gastgeber erkundigen. Die Genehmigung kann über das Unified Portal of e-Services (NAIS) beantragt werden.

Bei der Ein- und Ausreise mit dem Pkw über, aus und nach Polen bzw. Litauen kann es zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze kommen. Aktuelle Informationen zur Situation an der Grenze und „Priority Entry Passes“ für bestimmte Personengruppen sind bei dem State Border Committee of the Republic of Belarus erhältlich. Bei Problemen an der Grenze kann man unter einer zentralen Rufummer bei den belarussischen Grenztruppen in Minsk anrufen (+375-17 328 5406, russischsprachig).

Für Fahrzeuge wird eine entsprechende Versicherung benötigt, die für die Republik Belarus gilt, entweder mittels grüner Versicherungskarte, die für Belarus (BY) gültig ist oder einer Frontier Insurance Policy , die in der Regel auch an der Grenze erhältlich ist. Vergehen werden mit einer Geldstrafe geahndet.
Ein außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation) zugelassenes Fahrzeug kann für die Dauer des Aufenthaltes, jedoch nicht länger als für ein Jahr, durch einen drittausländischen Staatsangehörigen (nicht Staatsangehöriger der Wirtschaftsunion) nach Belarus und in die Wirtschaftsunion ohne Entrichtung von Zollgebühren und Steuern zeitweise eingeführt werden.
Bei Reisen durch die Eurasische Wirtschaftsunion ist auf die Dauer der durch den Zoll in jedem Einzelfall erteilten Genehmigung unbedingt zu achten. Vergehen werden streng geahndet und können mit einer Konfiszierung des Fahrzeuges und/ oder Strafzahlung enden.

Für Fahrzeuge wird eine entsprechende Versicherung benötigt, die für die Republik Belarus gilt, entweder mittels grüner Versicherungskarte, die für Belarus (BY) gültig ist oder einer Frontier Insurance Policy , die in der Regel auch an der Grenze erhältlich ist. Vergehen werden mit einer Geldstrafe geahndet.

Ein durch einen Drittausländer (nicht Staatsangehöriger der Wirtschaftsunion) privat eingeführtes Fahrzeug kann während des Aufenthaltes auch durch einen anderen Drittausländer privat gefahren werden. Eine Vollmacht bzw. Anmeldung bei der Zollbehörde wird nicht benötigt.

In Belarus besteht auf vielen Überlandstraßen Mautpflicht. Die Ausschilderung der mautpflichtigen Strecken ist nicht immer eindeutig. Informationen sollten bereits vor Reiseantritt vom System der elektronischen Mauterhebung in der Republik Belarus abgerufen werden.

Die Bezahlung der Maut erfolgt ausschließlich elektronisch durch ein Gerät, das vor der Straßenbenutzung im Fahrzeug installiert werden muss (sog. On-Board-Unit, OBU). Die OBU können jeweils bei der Einfuhr des Fahrzeugs in die Republik Belarus an Tankstellen kurz hinter den einschlägigen Grenzübergängen und nur für das eigene Kfz angemietet werden. Dazu sind ein Registrierungsprozess und der Abschluss eines Vertrags notwendig. Es kam in der Vergangenheit immer wieder vor, dass die OBU nicht einwandfrei funktionierte und dann trotz des vorhandenen Geräts hohe Strafzahlungen fällig wurden. Nähere Informationen, auch zur Zahlungsweise erteilt das System der elektronischen Mauterhebung in der Republik Belarus .
Bei Nichtzahlung der Maut kann es zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen. Das betroffene Fahrzeug wird durch die belarussischen Grenzbehörden bis zur Bezahlung festgehalten.

Führerschein
Personen, die sich nur kurz in Belarus aufhalten oder aber einen befristeten Aufenthaltstitel von bis zu einem Jahr haben, dürfen mit einem gültigen, nationalen Führerschein fahren, dem eine notariell beglaubigte Übersetzung in Russisch oder Belarussisch beigefügt ist. Der deutsche internationale Führerschein berechtigt nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Belarus.

Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Belarus haben, sind nach Ablauf von 90 Tagen ab Ausstellung eines belarussischen Passes bzw. eines unbefristeten Aufenthaltstitels verpflichtet, einen belarussischen Führerschein zu beantragen.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Belarussische Rubel (BYN). Die Versorgung mit Geld ist durch Bankautomaten flächendeckend gewährleistet. Akzeptiert werden grundsätzlich Visa, Mastercard, Union-Pay und American Express. Bank-Karten dagegen können in Belarus nur eingeschränkt genutzt werden.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

Die Arztkosten müssen auch bei Vorliegen einer Krankenversicherung unmittelbar vor Ort beglichen werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visumfreie Einreise über den Flughafen Minsk

Für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen ist eine visumfreie Einreise nach Belarus über den Flughafen Minsk möglich. Diese Regelung gilt für Staatsangehörige von 74 Staaten, darunter Deutschland und alle Staaten der Europäischen Union.
Die Ausreise muss spätestens am 30. Kalendertag ab mitgezähltem Datum der Einreise erfolgen. Reisende müssen über den Grenzübergang “Internationaler Flughafen Minsk” ein- und ausreisen und neben einem gültigen Reisedokument über Zahlungsmittel in Auslands- oder Nationalwährung in einer Höhe von mindestens zwei Basiswerten pro Aufenthaltstag (derzeit ca. 21 Euro pro Tag) und einen Nachweis einer in Belarus gültigen Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mindestens 10.000,- Euro verfügen.

Bei Aufenthalten von mehr als fünf Kalendertagen ist eine Registrierung notwendig (s.u.). Eine visumsfreie Einreise kann beliebig oft erfolgen, jedoch beträgt die maximale Aufenthaltsdauer in Belarus 90 Tage im Kalenderjahr.

Die Regelung zur visumfreien Einreise gilt nicht:

- für Transitreisende,
- für Personen, die aus der Russischen Föderation nach Minsk oder von Minsk in die Russische Föderation reisen und
- für offizielle Reisen: Inhaber von diplomatischen, dienstlichen und anderen speziellen Pässen.

Eine visumfreie Einreise nach Belarus und anschließende Weiterreise in die Russische Föderation führt regelmäßig zu Einreisesperren für Belarus. Zur Einreise in die Russische Föderation, siehe unter Reisen von der und in die Russische Föderation.

Sonstige Möglichkeiten der visumfreien Einreise
Für Reisende, die den Nationalpark „Belovezhskaya Pushcha“ oder den Park „Augustow Canal“ und (Teile der) daran jeweils angrenzenden Gebiete inklusive der Städte Brest und Grodno für bis zu zehn Tage besuchen wollen, ist grundsätzlich kein Visum nötig. Stattdessen kann bei einer hierzu berechtigten belarussischen Reiseagentur eine entsprechende Erlaubnis beantragt werden. Eine Weiterreise in andere belarussische Gebiete ist mit dieser Bescheinigung nicht gestattet. Nähere Informationen, auch zu den berechtigten Reiseagenturen, sind bei der belarussischen Botschaft in Berlin oder unter GrodnoVisaFree.by bzw. Tour.Brest.by erhältlich.

Besondere Zollvorschriften

Devisen in Wert von mehr als 10.000,- US-Dollar müssen deklariert werden. Geringere Beträge können auf Wunsch ebenfalls schriftlich deklariert werden.

Zollfrei dürfen seit 1. Januar 2019 auf dem Landweg Waren mit einem Zollwert von höchstens 500,- Euro und einem Gesamtgewicht von 25 kg in die Eurasische Wirtschaftsunion (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation) eingeführt werden. Zusätzlich gilt: Reist man mehr als einmal innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten auf dem Landweg nach Belarus, können lediglich 20 kg Gepäck im Wert von höchstens 300,- Euro zollfrei eingeführt werden. Bei Einreise mit dem Flugzeug dürfen Waren mit einem Zollwert von höchstens 10.000 Euro und mit einem Gesamtgewicht von 50 kg zollfrei in die Eurasische Wirtschaftsunion eingeführt werden.

Zollfrei erfolgt unter Beachtung der oben genannten Zollwert- bzw. Gewichtsobergrenzen die Einfuhr von drei Litern Alkoholgetränke und Bier pro Person im Alter ab 18 Jahren sowie die Einfuhr von 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak bzw. von oben genannten Tabakerzeugnisse mit einem Gesamtgewicht von 250 Gramm.

Es können u.a. folgende Gebrauchswaren für den eigenen Bedarf, die nicht veräußert werden dürfen und die wieder ausgeführt werden müssen, grundsätzlich zollfrei eingeführt werden; pro Person:
Schmuck (eine für die Aufenthaltsdauer angemessene Menge), jeweils eine Foto- oder Videokamera und Zubehör, zwei Mobiltelefone mit Zubehör, ein Notebook, Musikinstrumente, Kinderwägen, Kindersitze, Rollstühle, Zubehör für Sport, Tourismus und Jagd, tragbare Dialysegeräte und ähnliche medizinisch notwendige Geräte mit Zubehör.

Ein außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion zugelassenes Fahrzeug kann für die Dauer des Aufenthaltes, jedoch nicht länger als für ein Jahr nach Belarus und in die Wirtschaftsunion ohne Entrichtung von Zollgebühren und Steuern zeitweise eingeführt werden. Es wird dringend darauf hingewiesen, bei Reisen durch die Eurasische Wirtschaftsunion auf die Dauer der durch den Zoll in jedem Einzelfall erteilten Genehmigung zu achten.

Arzneimittel, die Drogen bzw. psychotrope Substanzen enthalten dürfen nur mit Verschreibung und Übersetzung ins Russische oder Belarussische für den Eigenbedarf und maximal eine Woche (Narkotika) bzw. in einer Menge von bis zu 90 Dosen (psychotrope Substanzen) eingeführt werden, Medizin im Allgemeinen nur in begrenztem Umfang. Nähere Informationen, auch zu nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, sind beim belarussischen Gesundheitsministerium zu finden, ausführliche Informationen zu Zollfreigrenzen und die für den Zoll benötigten Unterlagen erteilt der belarussische Zoll .

Detaillierte Informationen, auch zu bestehenden zollrechtlichen Ausnahmeregelungen und zu Regelungen Personen betreffend, die zur ständigen Wohnsitznahme einreisen, sind ebenfalls beim belarussischen Zoll zu finden. Die Zollgebühr beträgt grundsätzlich 30% des Zollwertes, jedoch mindestens 4,- Euro pro 1 kg Übergewicht und/oder 30% des Wertüberschusses. Bei Äthylspiritus bis zu fünf Litern beträgt die Zollgebühr 22,- Euro pro Liter, bei Alkoholgetränken und Bier von drei bis zu fünf Litern 10,- Euro pro Liter Überschuss.

Es wird darauf hingewiesen, dass die belarussischen Zollbehörden selbst bei kleinsten Verstößen gegen die geltenden Vorschriften sehr harte Strafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen beantragen, insbesondere im Falle der Einfuhr von Drogen bzw. psychotropischen Substanzen. Hierunter fällt auch beispielsweise das Mitführen von kleinsten Mengen an Cannabisprodukten. Eine Konfiszierung der betreffenden Gegenstände, unabhängig von ihrem Wert, erfolgt bei Verstößen in jedem Fall. Auch Fahrzeuge, Maschinen und hochwertige Konsumgüter können von Beschlagnahmungen betroffen sein. Erforderliche Zolldokumente sollten mit größtmöglicher Sorgfalt ausgefüllt werden.

Weder das Auswärtige Amt noch die deutsche Botschaft in Minsk können im Fall von Konfiszierungen auf administrative Zollverfahren oder auf gerichtliche Verfahren Einfluss nehmen. Es wird in solchen Fällen dringend geraten, sich sofort anwaltlich vertreten zu lassen. Die deutsche Botschaft in Minsk hält eine Liste dort bekannter Rechtsanwälte bereit.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft und den Behörden Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Weißrussland / Belarus 15.01.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus:
Stand 15.01.2019

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Registrierung)


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige, die keine weiteren Staatsangehörigkeiten besitzen, ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens bis drei Monate nach dem geplanten Ausreisedatum, in begründeten Ausnahmefällen bis zum Ablauf der Gültigkeit des belarussischen Visums, gültig sein.
Bei schon älteren Kinderreisepässen/Reisepässen für Kinder bzw. Fotos, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, wird empfohlen, vor Reiseantritt einen neuen Pass zu beantragen.

Visum
Für Belarus besteht eine grundsätzliche Visumpflicht.
Aktuelle Informationen, auch zu den für eine Einreise notwendigen Dokumenten wie z.B. Pass und finanzielle Nachweise, sind bei der belarussischen Botschaft in Berlin, beim Außenministerium der Republik Belarus oder bei den belarussischen Grenzbehörden erhältlich.
Für visumpflichtige Personen ist ein Visum rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen belarussischen Auslandsvertretung zu beantragen. Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Ausstellung eines Visums bei der Einreise am Flughafen, sofern die Einreise nicht auf dem Luftweg aus der Russischen Föderation erfolgt (s.o.). In der Regel ist hier mindestens zwei Tage vor Reiseantritt eine Registrierung durch die einladende Person oder Organisation bei der Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums erforderlich. Genaue Informationen hierzu erteilt die Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums.

Visumfreie Einreise über den Flughafen Minsk
Für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen ist eine visumfreie Einreise nach Belarus über den Flughafen Minsk möglich. Diese Regelung gilt für Staatsangehörige von 74 Staaten, darunter Deutschland und alle Staaten der Europäischen Union.
Die Ausreise muss spätestens am 30. Kalendertag ab mitgezähltem Datum der Einreise erfolgen. Reisende müssen über den Grenzübergang “Internationaler Flughafen Minsk” ein- und ausreisen und neben einem gültigen Reisedokument über Zahlungsmittel in Auslands- oder Nationalwährung in einer Höhe von mindestens zwei Basiswerten pro Aufenthaltstag (derzeit ca. 21 Euro pro Tag) und einen Nachweis einer in Belarus gültigen Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mindestens 10.000,- Euro verfügen.
Bei Aufenthalten von mehr als fünf Kalendertagen ist eine Registrierung notwendig (s.u.). Eine visumsfreie Einreise kann beliebig oft erfolgen, jedoch beträgt die maximale Aufenthaltsdauer in Belarus 90 Tage im Kalenderjahr.
Die Regelung zur visumfreien Einreise gilt nicht:
  • für Transitreisende,
  • für Personen, die aus der Russischen Föderation nach Minsk oder von Minsk in die Russische Föderation reisen und
  • für offizielle Reisen: Inhaber von diplomatischen, dienstlichen und anderen speziellen Pässen.
Eine visumfreie Einreise nach Belarus und anschließende Weiterreise in die Russische Föderation führt regelmäßig zu Einreisesperren für Belarus. Zur Einreise in die Russische Föderation, siehe unter Reisen von der und in die Russische Föderation.

Sonstige Möglichkeiten der visumfreien Einreise
Für Reisende, die den Nationalpark „Belovezhskaya Pushcha“ oder den Park „Augustow Canal“ und (Teile der) daran jeweils angrenzenden Gebiete inklusive der Städte Brest und Grodno für bis zu zehn Tage besuchen wollen, ist grundsätzlich kein Visum nötig. Stattdessen kann bei einer hierzu berechtigten belarussischen Reiseagentur eine entsprechende Erlaubnis beantragt werden. Eine Weiterreise in andere belarussische Gebiete ist mit dieser Bescheinigung nicht gestattet. Nähere Informationen, auch zu den berechtigten Reiseagenturen, sind bei der belarussischen Botschaft in Berlin oder unter GrodnoVisaFree.by bzw. Tour.Brest.by erhältlich.
Besucher der Zweiten Europäischen Spiele 2019 in Minsk können darüber hinaus im Zeitraum vom 10. Juni 2019 bis einschließlich 10. Juli 2019 visumfrei, auch auf dem Landweg, nach Belarus einreisen. Bei Einreise sind ein gültiger Reisepass, ein offizielles Ticket für eine Veranstaltung im Rahmen der Europäischen Spiele, ein Nachweis über Zahlungsmittel in Auslands- oder Nationalwährung in einer Höhe von mindestens zwei Basiswerten pro Aufenthaltstag (derzeit ca. 21 Euro pro Tag) und ein Nachweis einer in Belarus gültigen Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mindestens 10.000,- Euro vorzulegen. Auch für den Transit durch die Russische Föderation soll, abweichend von den regulären Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige in die Russische Föderation (Visumspflicht, siehe hierzu: Reise- und Sicherheitshinweise für die Russische Föderation), für den oben genannten Zeitraum und unter den oben genannten Voraussetzungen eine dortige Ein- und Ausreise für Besucher der Zweiten Europäischen Spiele visumfrei möglich sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Webseite der Europäischen Spiele 2019.

Registrierung
Ausländer und Staatenlose, die sich länger als fünf Kalendertage in Belarus aufhalten, müssen sich bei der jeweils zuständigen Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten (OGIM) registrieren. Sonn- und belarussische Feiertage werden hierbei nicht mitgezählt. In der Regel wird die Registrierung von dem Hotel, in dem der Reisende untergebracht ist, vorgenommen. Bei Privatunterkunft muss die Registrierung innerhalb von fünf Kalendertagen selbst vorgenommen werden. Es bieten sich hierzu zwei Möglichkeiten an:
Die Registrierung kann seit 1. Januar 2019 gebührenfrei online über das Unified Portal of e-Services (NAIS) erfolgen. Nach Einrichtung eines personenbezogenen Zugangs kann der entsprechende Antrag auf Englisch, Russisch oder Belarussisch ausgefüllt und abgesandt werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, persönlich bei dem jeweils zuständigen OGIM vorzusprechen und die Registrierung dort zu beantragen. Für Letzteres werden in der Regel benötigt:
  • Pass
  • Krankenversicherung
  • Antrag der einladenden Organisation mit Stempel und Unterschrift (gilt nicht für Privatbesuche)
  • zwei bei der Behörde auszufüllende Formulare
  • Bankbescheinigung über die Einzahlung der zu entrichtenden Gebühren
Die persönliche Registrierung kann üblicherweise innerhalb eines Tages erledigt werden. Montags ist keine persönliche Registrierung möglich, da die zuständigen Behörden dann grundsätzlich landesweit geschlossen sind.

Krankenversicherungspflicht
Bei Reisen nach Belarus besteht für Ausländer Krankenversicherungspflicht. Eine den belarussischen Vorgaben entsprechende Krankenversicherung ist grundsätzlich bereits bei Beantragung des Visums nachzuweisen. Informationen dazu können auf der Webseite der belarussischen Botschaft in Berlin abgerufen werden. Bei Bedarf kann eine belarussische Pflichtkrankenversicherung grundsätzlich auch bei Einreise an den Grenzübergängen abgeschlossen werden. Es wird empfohlen, eine russischsprachige Übersetzung bzw. eine englischsprachige Police mitzuführen.
Der Versicherungsbeitrag für eine belarussische Pflichtkrankenversicherung beläuft sich für einen Aufenthalt von ein bis zwei Tagen auf ca. 2,- Euro pro Aufenthaltstag und erhöht sich in der Folge nach einem Staffelungsschema.

Doppelstaater
Personen mit belarussischer Staatsangehörigkeit müssen zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Belarus im Besitz eines gültigen belarussischen Passes sein. Das gilt auch für Personen, die neben der belarussischen noch (eine) andere Staatsangehörigkeit(en) besitzen (Doppelstaater). Hierzu können insbesondere gehören: Kinder aus gemischt-nationalen Ehen oder Lebensgemeinschaften, auch dann, wenn sie nicht in Belarus geboren wurden; Spätaussiedler, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Aufnahme im Bundesgebiet erworben haben und Personen, die unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit in den deutschen Staatsverband eingebürgert worden sind. Es wird diesem Personenkreis dringend geraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn bei der Botschaft der Republik Belarus in Berlin, dem Generalkonsulat in München oder der belarussischen Passbehörde am Geburts- oder Meldeort genau und verbindlich nach dem möglichen Besitz der belarussischen Staatsangehörigkeit zu erkundigen.
Auch Personen, bei denen der Besitz der belarussischen Staatsangehörigkeit erst nach Einreise in das Staatsgebiet festgestellt wird, können erfahrungsgemäß erst nach Erhalt eines belarussischen Passes bzw. nach der Entlassung aus der belarussischen Staatsangehörigkeit das Land verlassen.

Ein- und Ausreise mit Minderjährigen
Bei Ein- und Ausreise nach bzw. aus Belarus mit Minderjährigen wird in der Regel keine Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten gefordert, wenn Minderjährige gemeinsam mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisen. In übrigen Fällen wird empfohlen, eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Einverständniserklärung samt beglaubigter Übersetzung ins Russische oder Belarussische des sorgeberechtigten Elternteils bzw. der sorgeberechtigten Elternteile mit sich zu führen, um den Ausreisebehörden schnell und zweifelsfrei deutlich machen zu können, dass die Reise mit dem Einverständnis beider Elternteile erfolgt. Falls die Reise mit einem Elternteil erfolgt und die Namensführung unterschiedlich ist oder das Kind ohne Eltern reist, wird empfohlen, (zusätzlich) eine mit Apostille versehene Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung ins Russische oder Belarussische mitzuführen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Weißrussland / Belarus 19.03.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Belarus:
Stand: 19.03.2019

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Registrierung)


Für visumpflichtige Personen ist ein Visum rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen belarussischen Auslandsvertretung zu beantragen. Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Ausstellung eines Visums bei der Einreise am Flughafen, sofern die Einreise nicht auf dem Luftweg aus der Russischen Föderation erfolgt (s.o.). In der Regel ist hier mindestens zwei Tage vor Reiseantritt eine Registrierung durch die einladende Person oder Organisation bei der Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums erforderlich. Genaue Informationen hierzu erteilt die Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums.

Für den Aufenthalt in Orten nahe der Grenze gelten besondere Bestimmungen. Ggf. muss eine Sondergenehmigung beantragt werden. Reisende sollten sich in Zweifelsfällen z.B. bei ihrem Gastgeber erkundigen
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Bäärti
Beiträge: 1569
Registriert: Mo 1. Aug 2005, 20:23
Wohnort: südlich von Luzern... im Herzen der Schweiz, da wos am schönsten ist.
Kontaktdaten:

Weißrussland / Belarus - Visumfreie Einreise 10.06.-10.07.20

Beitrag von Bäärti »

Wie schon in den vergangenen Jahren kann man auch dieses Jahr während einer Sportveranstaltung visumfrei nach Weissrussland reisen. Wir haben das ja 2014 schon genutzt und dieses wirklich schöne Reiseland genossen.

Dieses Jahr ist die visumfreie Einreise zwischen dem 10. Juni und 10. Juli möglich. Man benötigt dazu bloss eine Eintrittskarte zu einem Spiel der „2. Europaspiele“ (Minsk 2019). Die Karten gibt es schon für ein paar Euro…

Gruss Bäärti
der Muger - ein Bergler auf Abwegen.
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Weißrussland / Belarus 11.08.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 11.08.2020

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Am 9. August 2020 haben Präsidentschaftswahlen stattgefunden. Es kommt derzeit in allen Teilen des Landes, schwerpunktmäßig in Minsk, zu Protesten und Demonstrationen. Es gab bereits gewaltsame Zusammenstöße mit Polizei und Sicherheitskräften. Internetverbindungen unterliegen seit der Wahl erheblichen Einschränkungen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen. Diese können auch spontan und unangekündigt entstehen oder sich verlagern.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Tragen Sie Ihre Ausweispapiere sicher bei sich.
  • Verfolgen Sie die lokalen Medien.
  • Berücksichtigen Sie, dass in weiten Teilen des Landes kein Internetzugang möglich ist.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Belarus siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Weißrussland / Belarus 20.10.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 20.10.2020

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Am 9. August 2020 haben Präsidentschaftswahlen stattgefunden. Es kommt weiterhin in allen Teilen des Landes, schwerpunktmäßig in Minsk, zu Protesten und Demonstrationen. Es gibt immer wieder gewaltsame Zusammenstöße und Festnahmen durch die Polizei und spezielle Sicherheitskräfte. Internetverbindungen unterliegen zeitweise Einschränkungen. Insbesondere an den Wochenenden sowie teilweise bei spontanen Protestaktionen unter der Woche kann es zu Straßensperrungen und Beeinträchtigungen im öffentlichen Nahverkehr kommen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen. Diese können auch spontan und unangekündigt entstehen oder sich verlagern.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Tragen Sie Ihre Ausweispapiere sicher bei sich.
  • Verfolgen Sie die lokalen Medien.
  • Berücksichtigen Sie, dass der Internetzugang blockiert sein kann.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Belarus siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Weißrussland / Belarus 18.03.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 18.03.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Gesundheit (Impfschutz)


Aktuelles
Am 9. August 2020 haben Präsidentschaftswahlen stattgefunden. Es kommt weiterhin in allen Teilen des Landes zu Protesten und Demonstrationen. Die Farbenkombination rot-weiß gilt als Oppositionszeichen. Beispielsweise das Tragen von Kleidung in diesen Farben kann schon als regierungskritisch eingestuft werden. Um Konfliktsituationen mit Sicherheitskräften zu vermeiden ist hier besondere Sensibilität gefordert.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen. Diese können auch spontan und unangekündigt entstehen oder sich verlagern.
  • Vermeiden Sie das Tragen von rot-weißer Kleidung.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Tragen Sie Ihre Ausweispapiere sicher bei sich.
  • Verfolgen Sie die lokalen Medien.
Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Belarus siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Weißrussland / Belarus 26.05.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 26.05.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einschränkungen des Flugverkehrs)


Aktuelles
Einschränkungen des Flugverkehrs

Der Europäische Rat hat Fluggesellschaften aufgefordert den belarussischen Luftraum zu meiden und angekündigt, belarussischen Maschinen die Landung in der EU in Kürze gänzlich zu verbieten. Infolge kommt es zu Einschränkungen im Flugverkehr mit Belarus. Flugverbindungen bestehen ggf. über Drittländer.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft vor Reiseantritt. Flugverbindungen bestehen ggf. über Drittländer.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Belarus siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Weißrussland / Belarus 20.10.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 20.10.2021

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum, Visumfreie Einreise über den Flughafen Minsk)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Belarus grundsätzlich ein Visum.
Das Visum muss in der Regel vor der Einreise beantragt werden, nur bei Einreise am Flughafen, jedoch nicht aus Russland kommend, kann es bei Ankunft erworben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen. ist bei Einreise über den Flughafen Minsk, Brest, Witebsk, Gomel, Grodno und Mogiljow eine visumfreie Einreise möglich.
Aktuelle Informationen, auch zu den für eine Einreise notwendigen Dokumenten wie z.B. Pass und finanzielle Nachweise, sind bei der belarussischen Botschaft in Berlin , beim Außenministerium der Republik Belarus oder bei den belarussischen Grenzbehörden erhältlich.

Visumfreie Einreise über den Flughafen Minsk
Für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen ist eine visumfreie Einreise nach Belarus über den Flughafen Minsk, Brest, Witebsk, Gomel, Grodno und Mogiljow möglich. Diese Regelung gilt für Staatsangehörige von 76 Staaten, darunter Deutschland und alle Staaten der Europäischen Union.

Die Ausreise muss spätestens am 30. Kalendertag ab mitgezähltem Datum der Einreise erfolgen. Reisende müssen über den Grenzübergang “Internationaler Flughafen Minsk” oder einen der weiteren oben genannten Flughäfen ein- und ausreisen und neben einem gültigen Reisedokument über Zahlungsmittel in Auslands- oder Nationalwährung in einer Höhe von mindestens zwei Basiswerten pro Aufenthaltstag (derzeit ca. 21 Euro pro Tag) und einen Nachweis einer in Belarus gültigen Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mindestens 10.000,- Euro verfügen.

Die Regelung zur visumfreien Einreise über die oben genannten Flughäfen gilt nicht für Transitreisende, die aus der Russischen Föderation nach Minsk oder von Minsk in die Russische Föderation reisen und für offizielle Reisen wie Inhaber von diplomatischen, dienstlichen und anderen speziellen Pässen.

Eine visumfreie Einreise nach Belarus und anschließende Weiterreise in die Russische Föderation führt regelmäßig zu Einreisesperren für Belarus. Zur Einreise in die Russische Föderation, siehe Reisen von der und in die Russische Föderation.

Eine visumsfreie Einreise kann beliebig oft erfolgen, jedoch beträgt die maximale Aufenthaltsdauer in Belarus 90 Tage im Kalenderjahr.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Belarus siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Weißrussland / Belarus 18.11.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 18.11.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entwicklungen an den Grenzübergängen der EU; Proteste)


Aktuelles
Entwicklungen an den Grenzübergängen der EU

Die Situation an der Grenze von Belarus zu Polen, Litauen und Lettland ist aufgrund der anhaltenden Migrations- und Flüchtlingssituation weiterhin angespannt.
  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuelle Situation sowohl an der von Ihnen zum Grenzübertritt vorgesehenen Grenzkontrollstelle , als auch über die 24-Stunden-Hotline +375 17 3291898 des belarussischen Grenzschutzes.
  • Beachten Sie den gegenwärtig geschlossenen Grenzübergang Kuznica-Bruzgi.
  • Meiden Sie nicht notwendige Aufenthalte im Grenzgebiet abseits der zum Grenzübertritt vorgesehenen Grenzkontrollstellen und beachten Sie eingerichtete Sperrzonen im Grenzgebiet.
Proteste
Am 9. August 2020 haben Präsidentschaftswahlen stattgefunden, infolgedessen in allen Teilen des Landes Proteste und Demonstrationen stattfanden. Die Farbenkombination rot-weiß gilt als Oppositionszeichen. Beispielsweise das Tragen von Kleidung in diesen Farben kann schon als regierungskritisch eingestuft werden. Um Konfliktsituationen mit Sicherheitskräften zu vermeiden, ist hier besondere Sensibilität gefordert.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen. Diese können auch spontan und unangekündigt entstehen oder sich verlagern.
  • Vermeiden Sie das Tragen von rot-weißer Kleidung.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Tragen Sie Ihre Ausweispapiere sicher bei sich.
  • Verfolgen Sie die lokalen Medien.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Belarus siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Weißrussland / Belarus 02.02.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 02.02.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entwicklungen an den Grenzübergängen der EU sowie dem Grenzgebiet zur Ukraine)


Aktuelles
Entwicklungen an den Grenzübergängen der EU sowie dem Grenzgebiet zur Ukraine

Die Situation an der Grenze von Belarus zu Polen, Litauen und Lettland ist aufgrund der anhaltenden Migrations- und Flüchtlingssituation weiterhin angespannt.

Vor dem Hintergrund derzeitiger Bewegungen von russischen Militärverbänden sowie angekündigten russisch-belarussischen Militärübungen im Grenzgebiet zur Ukraine wird empfohlen, die aktuellen Entwicklungen, vor allem mit Blick auf die Sicherheitslage, in den internationalen und lokalen Medien zu verfolgen und auch auf lokale Bekanntmachungen zu achten.
  • Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
  • Fotografieren oder filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen bis hin zu Verhaftungen drohen können.
  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuelle Situation sowohl an der von Ihnen zum Grenzübertritt vorgesehenen Grenzkontrollstelle, als auch über die 24-Stunden-Hotline +375 17 3291898 des belarussischen Grenzschutzes.
  • Beachten Sie die gegenwärtige Schließung des Grenzübergangs zu Polen in Kuznica-Bruzgi. Meiden Sie nicht notwendige Aufenthalte im Grenzgebiet abseits der zum Grenzübertritt vorgesehenen Grenzkontrollstellen und beachten Sie eingerichtete Sperrzonen im Grenzgebiet.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Belarus siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Belarus / Weißrussland 24.02.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 24.02.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles – Reisewarnung


Aktuelles
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.

Grenzschließungen/Einschränkungen des Flugverkehrs

Die Grenzübergänge zur Ukraine sind geschlossen; das gilt auch für den Grenzübergang Kuznica-Bruzgi zu Polen. Weitere Schließungen sind nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen an den Grenzübergängen zu Litauen, Polen und Lettland sind angekündigt.

Der Europäische Rat hat Fluggesellschaften aufgefordert, den belarussischen Luftraum zu meiden. Belarussische Maschinen dürfen nicht mehr in der EU landen. Infolge kam es bereits zu Einschränkungen im Flugverkehr mit Belarus. Flugverbindungen bestehen nur über Drittländer. Bestimmte Flüge über Drittstaaten, beispielsweise über die Türkei und Russland, wurden ab sofort ausgesetzt. Teile des Luftraums über Belarus sind bereits gesperrt.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898).
  • Sofern Sie visumfrei über den Flughafen Minsk eingereist sind und aufgrund der Flugeinschränkungen eine Ausreise auf dem Landweg beabsichtigen, beachten Sie bitte das Erfordernis eines Ausreisevisums. Dieses erhalten Sie bei der für Ihren Aufenthaltsort jeweils zuständigen Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten (OGIM, Tel: 8-017-358-61-39). Weitere Informationen in russischer Sprache finden Sie hier.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten relevanter Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
  • Fotografieren oder filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen bis hin zu Verhaftungen drohen können.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Belarus siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Antworten