Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ägypten:
Stand 16.10.2014 (Unverändert gültig seit: 16.10.2014)
Letzte Änderung: AKTUELLE HINWEISE / TEILREISEWARNUNG
Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase, die wiederholt zu Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt hat.
Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen sollten unbedingt gemieden werden.
Landesweit ist es in den vergangenen Monaten zu terroristischen Anschlägen gekommen. Bei Reisen nach Ägypten einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer wird generell zu Vorsicht geraten. Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird gewarnt.
Gegen Reisen zu den archäologischen Sehenswürdigkeiten im südlichen Teil des Niltals zwischen Luxor und Assuan/Abu Simbel bestehen derzeit keine Bedenken; dies gilt auch für Nilkreuzfahrten südlich von Kairo. Hingegen wird von Fahrten auf dem Landweg zwischen Kairo und Luxor abgeraten.
Das Auswärtige Amt rät außerdem von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara eindringlich ab. Dies gilt insbesondere für die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan. Die ägyptischen Behörden haben die westlichen und südlichen Wüstengebiete (einschließlich der Weißen und Schwarzen Wüste) bis einschließlich 21. Oktober 2014 für Reisen gesperrt.
Teilreisewarnung Ägypten 03.08.2026
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Alexander
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Teilreisewarnung Ägypten 05.10.2014
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Teilreisewarnung Ägypten 23.10.2014
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ägypten:
Stand 23.10.2014 (Unverändert gültig seit: 23.10.2014)
Letzte Änderung: AKTUELLE HINWEISE / TEILREISEWARNUNG
Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase, die wiederholt zu Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt hat.
Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen sollten unbedingt gemieden werden.
Landesweit ist es in den vergangenen Monaten zu terroristischen Anschlägen gekommen. Bei Reisen nach Ägypten einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer wird generell zu Vorsicht geraten. Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird gewarnt.
Gegen Reisen zu den archäologischen Sehenswürdigkeiten im südlichen Teil des Niltals zwischen Luxor und Assuan/Abu Simbel bestehen derzeit keine Bedenken; dies gilt auch für Nilkreuzfahrten südlich von Kairo. Hingegen wird von Fahrten auf dem Landweg zwischen Kairo und Luxor abgeraten.
Das Auswärtige Amt rät außerdem von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara eindringlich ab. Dies gilt insbesondere für die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan. Die ägyptischen Behörden haben die westlichen und südlichen Wüstengebiete (einschließlich der Weißen und Schwarzen Wüste) derzeit für Reisen gesperrt.
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Re: Teilreisewarnung Ägypten 25.10.2014
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Stand 25.10.2014 (Unverändert gültig seit: 25.10.2014)
Letzte Änderung: AKTUELLE HINWEISE / TEILREISEWARNUNG
Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase, die wiederholt zu Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt hat.
Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen sollten unbedingt gemieden werden.
Landesweit ist es in den vergangenen Monaten zu terroristischen Anschlägen gekommen. Bei Reisen nach Ägypten einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer wird generell zu Vorsicht geraten.
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird nach wie vor dringend gewarnt. Am 24.10.2014 wurde über den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) ein dreimonatiger Ausnahmezustand verhängt sowie eine Ausgangssperre erlassen, die täglich von 17.00 Uhr bis 7.00 Uhr besteht. Gleichzeitig wurde der Grenzübergang Rafah zum Gaza-Streifen bis auf weiteres geschlossen.
Gegen Reisen zu den archäologischen Sehenswürdigkeiten im südlichen Teil des Niltals zwischen Luxor und Assuan/Abu Simbel bestehen derzeit keine Bedenken; dies gilt auch für Nilkreuzfahrten südlich von Kairo. Hingegen wird von Fahrten auf dem Landweg zwischen Kairo und Luxor abgeraten.
Das Auswärtige Amt rät außerdem von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara eindringlich ab. Dies gilt insbesondere für die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan. Die ägyptischen Behörden haben die westlichen und südlichen Wüstengebiete (einschließlich der Weißen und Schwarzen Wüste) derzeit für Reisen gesperrt.
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Teilreisewarnung Ägypten 28.11.2014
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ägypten:
Stand 28.11.2014 (Unverändert gültig seit: 28.11.2014)
Letzte Änderung: Medizinische Hinweise
Über die Wintermonate 2013/2014 ist es zu einer landesweit vermehrten Übertragung von A/H1N1 Influenza Infektionen gekommen, vereinzelt auch mit tödlichem Verlauf. Ob der aktuelle Influenzaimpfstoff auch gegen diese Variante schützt, ist noch nicht geklärt.
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts (RKI) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), und gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Seit Ende Mai 2014 sind südlich von Luxor (Edfu) erneut vereinzelt autochtone Malariaübertragungen (pl. vivax) nachgewiesen worden.
Bei Reisen in dieses Gebiet ist auch im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (helle, körperbedeckende Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) unbedingt ratsam. Darüber hinaus kann eine medikamentöse Malariaprophylaxe erwogen werden (nach Beratung bei einem Tropenmediziner).
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Die Prävalenz im Land ist gering (< 0,1% der Bevölkerung).
Hepatitis C
Die Erkrankung hat weltweit die höchste Prävalenz in einer Bevölkerung. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden.
Durchfallerkrankungen
Sehr häufig in Ägypten! Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden.
Bitte lesen sie hierzu auch das entsprechende Merkblatt unter folgendem link:
http://www.auswaertiges-amt.de
Vogelgrippe
Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen (weltweit zweithäufigste Anzahl menschlicher Infektionen). Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. Kontakt zu Geflügel trotzdem möglichst meiden. Bei Genuss von gekochten oder gebratenen Geflügelgerichten besteht kein Infektionsrisiko.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht bei Süßwasserkontakt (insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse). Baden sollte daher dort grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de.
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Teilreisewarnung Ägypten 10.12.2014
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ägypten:
Stand 10.12.2014 (Unverändert gültig seit: 10.12.2014)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase, die wiederholt zu Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt hat.
Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen sollten unbedingt gemieden werden.
Landesweit ist es in den vergangenen Monaten zu terroristischen Anschlägen gekommen. Bei Reisen nach Ägypten einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer wird generell zu Vorsicht geraten.
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird nach wie vor dringend gewarnt. Am 24.10.2014 wurde über den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) ein dreimonatiger Ausnahmezustand verhängt; dort gilt auch eine tägliche Ausgangssperre von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr. Gleichzeitig wurde der Grenzübergang Rafah zum Gaza-Streifen bis auf weiteres geschlossen. Auch vor Versuchen, über den Sinai nach Gaza einzureisen, wird dringend gewarnt.
Gegen Reisen zu den archäologischen Sehenswürdigkeiten im südlichen Teil des Niltals zwischen Luxor und Assuan/Abu Simbel bestehen derzeit keine Bedenken; dies gilt auch für Nilkreuzfahrten südlich von Kairo. Hingegen wird von Fahrten auf dem Landweg zwischen Kairo und Luxor abgeraten.
Das Auswärtige Amt rät außerdem von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara eindringlich ab. Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt; Reisen dorthin sind untersagt. Ausflugsziele, die sich in den wesentlichen und südlichen Wüstengebieten befinden (einschließlich der Weißen und Schwarzen Wüste) können mit einer Sondergenehmigung bereist werden.
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Teilreisewarnung Ägypten 15.12.2014
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Stand 15.12.2014 (Unverändert gültig seit: 15.12.2014)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise/Teilreisewarnung
Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase, die wiederholt zu Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt hat.
Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen sollten unbedingt gemieden werden.
Landesweit ist es in den vergangenen Monaten zu terroristischen Anschlägen gekommen. Bei Reisen nach Ägypten einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer wird generell zu Vorsicht geraten.
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird nach wie vor dringend gewarnt. Am 24.10.2014 wurde über den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) ein dreimonatiger Ausnahmezustand verhängt; dort gilt auch eine tägliche Ausgangssperre von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Gleichzeitig wurde der Grenzübergang Rafah zum Gaza-Streifen bis auf weiteres geschlossen. Auch vor Versuchen, über den Sinai nach Gaza einzureisen, wird dringend gewarnt.
Gegen Reisen zu den archäologischen Sehenswürdigkeiten im südlichen Teil des Niltals zwischen Luxor und Assuan/Abu Simbel bestehen derzeit keine Bedenken; dies gilt auch für Nilkreuzfahrten südlich von Kairo. Hingegen wird von Fahrten auf dem Landweg zwischen Kairo und Luxor abgeraten.
Das Auswärtige Amt rät außerdem von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara eindringlich ab. Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt; Reisen dorthin sind untersagt. Ausflugsziele, die sich in den wesentlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Tagestouren in die Weiße und die Schwarze Wüste sind ohne Sondergenehmigung nach Anmeldung möglich. Reisenden wird empfohlen, sich bei Fragen zu der Anmeldepflicht der von ihnen geplanten Reise in diesen Gebieten an ihren Reiseveranstalter zu wenden.
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Teilreisewarnung Ägypten 19.01.2015
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
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Stand 19.01.2015 (Unverändert gültig seit: 19.01.2015)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise/Teilreisewarnung
Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase, die wiederholt zu Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt hat.
Am 25. Januar jährt sich die Revolution von 2011 zum vierten Mal. Es ist damit zu rechnen, dass es anlässlich des Jubiläums zu Demonstrationen kommt, die auch einen gewalttätigen Verlauf nehmen können.
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Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird nach wie vor dringend gewarnt. Am 24.10.2014 wurde über den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) ein dreimonatiger Ausnahmezustand verhängt; dort gilt auch eine tägliche Ausgangssperre von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Gleichzeitig wurde der Grenzübergang Rafah zum Gaza-Streifen bis auf weiteres geschlossen. Auch vor Versuchen, über den Sinai nach Gaza einzureisen, wird dringend gewarnt.
Gegen Reisen zu den archäologischen Sehenswürdigkeiten im südlichen Teil des Niltals zwischen Luxor und Assuan/Abu Simbel bestehen derzeit keine Bedenken; dies gilt auch für Nilkreuzfahrten südlich von Kairo. Hingegen wird von Fahrten auf dem Landweg zwischen Kairo und Luxor abgeraten.
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Teilreisewarnung Ägypten 29.01.2015
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Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen sollten unbedingt gemieden werden.
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Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird nach wie vor dringend gewarnt. Am 24.10.2014 wurde über den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) ein dreimonatiger Ausnahmezustand verhängt, der am 25.01.2015 um weitere drei Monate verlängert wurde; dort gilt auch eine tägliche Ausgangssperre von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Gleichzeitig ist der Grenzübergang Rafah zum Gaza-Streifen bis auf weiteres geschlossen. Auch vor Versuchen, über den Sinai nach Gaza einzureisen, wird dringend gewarnt.
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Teilreisewarnung Ägypten 03.02.2015
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In den vergangenen Wochen ist es in einigen Landesteilen, darunter in Kairo, vermehrt zu terroristischen Anschlägen gekommen. Bei Reisen nach Ägypten einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer wird generell zu Vorsicht geraten.
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Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten im Licht der aktuellen Hinweise fort:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Seit Januar 2011 befindet sich Ägypten in einem politischen Umbruch. Seitdem und verstärkt noch seit der Absetzung von Präsident Mursi im Juli 2013 kam es über das gesamte Land verteilt immer wieder zu Demonstrationen, die teilweise auch einen gewalttätigen Verlauf mit Toten und Verletzten nahmen. Seit der Wahl von Präsident Sisi im Mai 2014 hat sich die Lage wieder etwas stabilisiert. Es ist aber auch weiterhin mit Demonstrationen zu rechnen. Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden.
Aufgrund der Sicherheitslage ist mit Kontrollen durch die Sicherheitskräfte vor allem nachts zu rechnen.
In Kairo konzentrierten sich Demonstrationen und Ausschreitungen in der Vergangenheit auf das Gebiet um den Tahrir-Platz, das Fernsehgebäude Maspero, Nsar-City, das Gebiet um die Universität Kairo in Giza und den Präsidentenpalast in Heliopolis. Auf Hotels in unmittelbarer Nähe des Tahrir-Platzes ist es in der Vergangenheit wiederholt zu Übergriffen durch gewalttätige Demonstranten gekommen.
Der Transit über den Internationalen Flughafen Kairo ist möglich; der Flughafen funktioniert normal und ist gut gesichert.
Reisenden wird empfohlen, Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter zu beachten und die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen.
Terrorismus
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und in das Grenzgebiet zwischen Ägypten und Israel bzw. dem Gaza-Streifen wird gewarnt. Dies gilt auch für den Reiseort Taba. In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, und es kam zu terroristischen Anschlägen. In Taba kam es am 16.02.14 zu einem Anschlag auf einen Reisebusmit koreanischen Touristen.
Von Reisen in alle anderen Regionen der Sinai-Halbinsel, die mit Überlandfahrten verbunden sind – auch mit Bussen – wird dringend abgeraten. Dies gilt auch für Transfers nach Dahab und Nuweiba sowie für Ausflüge zum Katharinenkloster. Flughafentransfers in Scharm-el-Sheik selbst sind davon nicht betroffen.
Anschlags- und Entführungsrisiken u. a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, können nicht ausgeschlossen werden. Zudem besteht in den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern eine ernste Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Im Juli 2014 kam es zu einem Anschlag auf einen Militärposten entlang der Straße zwischen den Oasen Bahariya und Farafra. Zuletzt gab es am 03. Februar 2015 eine Bombenexplosion im Stadtzentrum von Kairo. Am Flughafen von Kairo wurden zwei Sprengsätze von Sicherheitskräften entschärft.
Reisen über Land
Längere Überlandfahrten sind nach Möglichkeit zu vermeiden – es sollte auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden. Dies gilt nicht für Transfers von den Flughäfen Hurghada und Marsa Alam zu den Hotels am Roten Meer. Von nächtlichen Überlandfahrten und Transfers wird generell dringend abgeraten (erhöhte Gefahr von Verkehrsunfällen).
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise gering. Vor dem Hintergrund der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Teile der Bevölkerung ist in den letzten Monaten jedoch ein Anstieg der Allgemein-Kriminalität (Banküberfälle, Car-Jackings, Handtaschenraub; vereinzelt auch mit Waffengewalt) zu beobachten.
Im Süden der Sinai-Halbinsel gab es an Orten, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, in der Vergangenheit wiederholte Fälle kurzfristiger Freiheitsberaubung von Touristen durch Beduinenstämme.
Warnung vor Reisen in den Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird regelmäßig nach Anschlägen auf ägyptische Sicherheitskräfte geschlossen. Es ist nicht vorhersehbar, wann die Schließungen jeweils aufgehoben werden und ob der Grenzübergang wieder einen regulären Betrieb aufnehmen wird. Dies birgt stets die Gefahr, aus dem Gazastreifen nicht wieder ausreisen zu können. Auch bei einer Wiedereröffnung des Grenzübergangs werden die Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah durch die ägyptischen Behörden sehr restriktiv gehandhabt. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können keine keine Unterstützung bei der Ein- oder Ausreise über den Grenzübergang Rafah leisten. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich. Aufgrund der für den Norden der Sinai-Halbinsel bes tehenden Reisewarnung kann dort keine konsularische Hilfe geleistet werden.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Schiffs-, Bahn- und Luftverkehr
Das ägyptische Schienennetz ist größtenteils veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Der Zugverkehr ist stark eingeschränkt. Dort, wo Züge verkehren, sind kurzfristige Ausfälle nicht auszuschließen. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards. Vor diesem Hintergrund sollten Überlandfahrten auf der Schiene so weit wie möglich vermieden und wo möglich auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden.
Taxibenutzung
Aus den Urlaubsgebieten (u. a. Hurghada) gibt es vermehrt Meldungen über betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern. Es sollten daher nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter benutzt werden. Fahrgäste sollten sich vorher, bspw. in ihrem Hotel, über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrtpreis informieren. Die Bezahlung sollte nach dem Aussteigen durch das Fenster erfolgen.
Flughafen
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend. In den letzten Monaten kam es vermehrt zu Beschwerden von Reisenden, deren Gepäckstücke am Internationalen Flughafen Kairo geplündert wurden bzw. ganz abhanden kamen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.kairo.diplo.de
Gruß
Birgitt
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Teilreisewarnung Ägypten 27.02.2015
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 27.02.2015
(Unverändert gültig seit: 27.02.2015)
Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise - Teilreisewarnung,
- Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung
Aktuelle Hinweise - Teilreisewarnung
Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase, die wiederholt zu Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt hat.
In den vergangenen Wochen ist es in einigen Landesteilen, darunter in Kairo, vermehrt zu terroristischen Anschlägen gekommen. Bei Reisen nach Ägypten einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer wird generell zu Vorsicht geraten.
Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen sollten unbedingt gemieden werden.
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird nach wie vor dringend gewarnt. Am 24.10.2014 wurde über den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) ein dreimonatiger Ausnahmezustand verhängt, der am 25.01.2015 um weitere drei Monate verlängert wurde; dort gilt auch eine tägliche Ausgangssperre von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Gleichzeitig ist der Grenzübergang Rafah zum Gaza-Streifen bis auf weiteres geschlossen. Auch vor Versuchen, über den Sinai nach Gaza einzureisen, wird dringend gewarnt.
Von Fahrten auf dem Landweg zwischen Kairo und Luxor wird abgeraten.
Das Auswärtige Amt rät außerdem von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara eindringlich ab. Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt; Reisen dorthin sind untersagt. Ausflugsziele, die sich in den wesentlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Tagestouren in die Weiße und die Schwarze Wüste sind ohne Sondergenehmigung nach Anmeldung möglich. Reisenden wird empfohlen, sich bei Fragen zu der Anmeldepflicht der von ihnen geplanten Reise in diesen Gebieten an ihren Reiseveranstalter zu wenden.
Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten im Licht der aktuellen Hinweise fort:
Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung
Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Dennoch sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Seit Januar 2011 befindet sich Ägypten in einem politischen Umbruch. Seitdem und verstärkt noch seit der Absetzung von Präsident Mursi im Juli 2013 kam es über das gesamte Land verteilt immer wieder zu Demonstrationen, die teilweise auch einen gewalttätigen Verlauf mit Toten und Verletzten nahmen. Seit der Wahl von Präsident Sisi im Mai 2014 hat sich die Lage wieder etwas stabilisiert. Es ist aber auch weiterhin mit Demonstrationen zu rechnen. Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden.
Aufgrund der Sicherheitslage ist vor allem nachts mit Kontrollen durch die Sicherheitskräfte zu rechnen.
In Kairo konzentrierten sich Demonstrationen und Ausschreitungen in der Vergangenheit auf das Gebiet um den Tahrir-Platz, das Fernsehgebäude Maspero, Nsar-City, das Gebiet um die Universität Kairo in Giza und den Präsidentenpalast in Heliopolis. Auf Hotels in unmittelbarer Nähe des Tahrir-Platzes ist es in der Vergangenheit wiederholt zu Übergriffen durch gewalttätige Demonstranten gekommen.
Der Transit über den Internationalen Flughafen Kairo ist möglich; der Flughafen funktioniert normal und ist gut gesichert.
Reisenden wird empfohlen, Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter zu beachten und die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen.
Terrorismus
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und in das Grenzgebiet zwischen Ägypten und Israel bzw. dem Gaza-Streifen wird gewarnt. Dies gilt auch für den Reiseort Taba. In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, und es kam zu terroristischen Anschlägen. In Taba kam es im Februar 2014 zu einem Anschlag auf einen Reisebus mit koreanischen Touristen.
In allen anderen Regionen der Sinai-Halbinsel ist bei Überlandfahrten generell besondere Vorsicht geboten. Im Großraum Sharm al-Sheikh befinden sich zahlreiche Kontrollposten der ägyptischen Sicherheitsbehörden, in entlegeneren Gebieten nimmt die Anzahl ab.
Anschlags- und Entführungsrisiken u. a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, können nicht ausgeschlossen werden. Zudem besteht in den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern eine ernste Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe.Im Juli 2014 kam es zu einem Anschlag auf einen Militärposten entlang der Straße zwischen den Oasen Bahariya und Farafra. In Kairo kam es in jüngster Zeit regelmäßig zu sicherheitsrelevanten Vorfällen (Bombenexplosionen, Anschläge etc.). Teilweise wurden Anschläge durch die Sicherheitsbehörden vereitelt.
Reisen über Land
Längere Überlandfahrten sind nach Möglichkeit zu vermeiden – es sollte auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden. Dies gilt nicht für Transfers von den Flughäfen Hurghada und Marsa Alam zu den Hotels am Roten Meer. Von nächtlichen Überlandfahrten und Transfers wird generell dringend abgeraten (erhöhte Gefahr von Verkehrsunfällen).
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise gering. Vor dem Hintergrund der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Teile der Bevölkerung ist in den letzten Monaten jedoch ein Anstieg der Allgemein-Kriminalität (Banküberfälle, Car-Jackings, Handtaschenraub; vereinzelt auch mit Waffengewalt) zu beobachten.
Im Süden der Sinai-Halbinsel gab es an Orten, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, in der Vergangenheit wiederholte Fälle kurzfristiger Freiheitsberaubung von Touristen durch Beduinenstämme.
Warnung vor Reisen in den Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird regelmäßig nach Anschlägen auf ägyptische Sicherheitskräfte geschlossen. Es ist nicht vorhersehbar, wann die Schließungen jeweils aufgehoben werden und ob der Grenzübergang wieder einen regulären Betrieb aufnehmen wird. Dies birgt stets die Gefahr, aus dem Gazastreifen nicht wieder ausreisen zu können. Auch bei einer Wiedereröffnung des Grenzübergangs werden die Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah durch die ägyptischen Behörden sehr restriktiv gehandhabt. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können keine keine Unterstützung bei der Ein- oder Ausreise über den Grenzübergang Rafah leisten. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich. Aufgrund der für den Norden der Sinai-Halbinsel bes tehenden Reisewarnung kann dort keine konsularische Hilfe geleistet werden.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Schiffs-, Bahn- und Luftverkehr
Das ägyptische Schienennetz ist größtenteils veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Der Zugverkehr ist stark eingeschränkt. Dort, wo Züge verkehren, sind kurzfristige Ausfälle nicht auszuschließen. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards. Vor diesem Hintergrund sollten Überlandfahrten auf der Schiene so weit wie möglich vermieden und wo möglich auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden.
Taxibenutzung
Aus den Urlaubsgebieten (u. a. Hurghada) gibt es vermehrt Meldungen über betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern. Es sollten daher nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter benutzt werden. Fahrgäste sollten sich vorher, bspw. in ihrem Hotel, über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrtpreis informieren. Die Bezahlung sollte nach dem Aussteigen durch das Fenster erfolgen.
Flughafen
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend. In den letzten Monaten kam es vermehrt zu Beschwerden von Reisenden, deren Gepäckstücke am Internationalen Flughafen Kairo geplündert wurden bzw. ganz abhanden kamen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
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Teilreisewarnung Ägypten 05.03.2015
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 05.03.2015
(Unverändert gültig seit: 05.03.2015)
Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise (redaktionell)
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Aktuelle Hinweise - Teilreisewarnung
Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase, die wiederholt zu Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt hat.
In den vergangenen Wochen ist es in einigen Landesteilen, darunter in Kairo, vermehrt zu terroristischen Anschlägen gekommen. Bei Reisen nach Ägypten einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer wird generell zu Vorsicht geraten.
Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen sollten unbedingt gemieden werden.
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird nach wie vor dringend gewarnt. Am 24.10.2014 wurde über den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) ein dreimonatiger Ausnahmezustand verhängt, der am 25.01.2015 um weitere drei Monate verlängert wurde; dort gilt auch eine tägliche Ausgangssperre von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Gleichzeitig ist der Grenzübergang Rafah zum Gaza-Streifen bis auf weiteres geschlossen. Auch vor Versuchen, über den Sinai nach Gaza einzureisen, wird dringend gewarnt.
Von Fahrten auf dem Landweg zwischen Kairo und Luxor wird abgeraten.
Das Auswärtige Amt rät außerdem von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara eindringlich ab. Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt; Reisen dorthin sind untersagt. Ausflugsziele, die sich in den westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Tagestouren in die Weiße und die Schwarze Wüste sind ohne Sondergenehmigung nach Anmeldung möglich. Reisenden wird empfohlen, sich bei Fragen zu der Anmeldepflicht der von ihnen geplanten Reise in diesen Gebieten an ihren Reiseveranstalter zu wenden.
Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten im Licht der aktuellen Hinweise fort:
Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung
Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Dennoch sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Seit Januar 2011 befindet sich Ägypten in einem politischen Umbruch. Seitdem und verstärkt noch seit der Absetzung von Präsident Mursi im Juli 2013 kam es über das gesamte Land verteilt immer wieder zu Demonstrationen, die teilweise auch einen gewalttätigen Verlauf mit Toten und Verletzten nahmen. Seit der Wahl von Präsident Sisi im Mai 2014 hat sich die Lage wieder etwas stabilisiert. Es ist aber auch weiterhin mit Demonstrationen zu rechnen. Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden.
Aufgrund der Sicherheitslage ist vor allem nachts mit Kontrollen durch die Sicherheitskräfte zu rechnen.
In Kairo konzentrierten sich Demonstrationen und Ausschreitungen in der Vergangenheit auf das Gebiet um den Tahrir-Platz, Nasr-City, das Gebiet um die Universität Kairo in Giza und den Präsidentenpalast in Heliopolis. Auf Hotels in unmittelbarer Nähe des Tahrir-Platzes ist es in der Vergangenheit wiederholt zu Übergriffen durch gewalttätige Demonstranten gekommen.
Der Transit über den Internationalen Flughafen Kairo ist möglich; der Flughafen funktioniert normal und ist gut gesichert.
Reisenden wird empfohlen, Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter zu beachten und die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen.
Terrorismus
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und in das Grenzgebiet zwischen Ägypten und Israel bzw. dem Gaza-Streifen wird gewarnt. Dies gilt auch für den Reiseort Taba. In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, und es kam zu terroristischen Anschlägen. In Taba kam es im Februar 2014 zu einem Anschlag auf einen Reisebus mit koreanischen Touristen.
In allen anderen Regionen der Sinai-Halbinsel ist bei Überlandfahrten generell besondere Vorsicht geboten. Im Großraum Sharm al-Sheikh befinden sich zahlreiche Kontrollposten der ägyptischen Sicherheitsbehörden, in entlegeneren Gebieten nimmt die Anzahl ab.
Anschlags- und Entführungsrisiken u. a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, können nicht ausgeschlossen werden. Zudem besteht in den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern eine ernste Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Im Juli 2014 kam es zu einem Anschlag auf einen Militärposten entlang der Straße zwischen den Oasen Bahariya und Farafra.
In Kairo kam es in jüngster Zeit regelmäßig zu sicherheitsrelevanten Vorfällen (Bombenexplosionen, Anschläge etc.). Teilweise wurden Anschläge durch die Sicherheitsbehörden vereitelt.
Reisen über Land
Längere Überlandfahrten sind nach Möglichkeit zu vermeiden – es sollte auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden. Dies gilt nicht für Transfers von den Flughäfen Hurghada und Marsa Alam zu den Hotels am Roten Meer. Von nächtlichen Überlandfahrten und Transfers wird generell dringend abgeraten (erhöhte Gefahr von Verkehrsunfällen).
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise gering. Vor dem Hintergrund der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Teile der Bevölkerung ist in den letzten Monaten jedoch ein Anstieg der Allgemein-Kriminalität (Banküberfälle, Car-Jackings, Handtaschenraub; vereinzelt auch mit Waffengewalt) zu beobachten.
Im Süden der Sinai-Halbinsel gab es an Orten, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, in der Vergangenheit wiederholte Fälle kurzfristiger Freiheitsberaubung von Touristen durch Beduinenstämme.
Warnung vor Reisen in den Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird regelmäßig nach Anschlägen auf ägyptische Sicherheitskräfte geschlossen. Es ist nicht vorhersehbar, wann die Schließungen jeweils aufgehoben werden und ob der Grenzübergang wieder einen regulären Betrieb aufnehmen wird. Dies birgt stets die Gefahr, aus dem Gazastreifen nicht wieder ausreisen zu können. Auch bei einer Wiedereröffnung des Grenzübergangs werden die Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah durch die ägyptischen Behörden sehr restriktiv gehandhabt. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können keine Unterstützung bei der Ein- oder Ausreise über den Grenzübergang Rafah leisten. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich. Aufgrund der für den Norden der Sinai-Halbinsel bestehend en Reisewarnung kann dort keine konsularische Hilfe geleistet werden.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Schiffs-, Bahn- und Luftverkehr
Das ägyptische Schienennetz ist größtenteils veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Der Zugverkehr ist stark eingeschränkt. Dort, wo Züge verkehren, sind kurzfristige Ausfälle nicht auszuschließen. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards. Vor diesem Hintergrund sollten Überlandfahrten auf der Schiene so weit wie möglich vermieden und wo möglich auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden.
Taxibenutzung
Aus den Urlaubsgebieten (u. a. Hurghada) gibt es vermehrt Meldungen über betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern. Es sollten daher nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter benutzt werden. Fahrgäste sollten sich vorher, bspw. in ihrem Hotel, über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrtpreis informieren. Die Bezahlung sollte nach dem Aussteigen durch das Fenster erfolgen.
Flughafen
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend. In der Vergangenheit kam es vermehrt zu Beschwerden von Reisenden, deren Gepäckstücke am Internationalen Flughafen Kairo geplündert wurden bzw. ganz abhanden kamen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden.
Trotz der Möglichkeit, mit diesem einzureisen, wird der Personalausweis nicht von allen Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen; z.B. wird bei Abhebungen von Überweisungen mittels Western Union die Vorlage eines Reisepasses verlangt.
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja (mit Foto)
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja (mit Foto)
Anmerkungen:
Ausweisdokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden. Seit dem 01.05.2014 beträgt die Gebühr 25 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR). Die Visagebühr ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten.
In Dienst- und Diplomatenpässe werden ausnahmslos keine Visa bei der Einreise erteilt. Es erfolgt die Zurückweisung an der Grenze. Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen müssen sich zur Beantragung des benötigten Visums rechtzeitig vor Reiseantritt mit der Reisestelle der Behörde oder Institution in Verbindung setzen, in deren Auftrag sie die Reise durchführen.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 25,00) zu erwerben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Teilreisewarnung Ägypten 20.03.2015
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ägypten:
Stand 20.03.2015 (Unverändert gültig seit: 20.03.2015)
Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Es gibt Hinweise darauf, dass in Ägypten erwogen wird, die Einreisebestimmungen für Touristen ab dem 15. Mai 2015 zu ändern. Das Auswärtige Amt steht hierzu im Kontakt mit den ägyptischen Behörden; bisher liegen hier aber noch keine näheren Informationen vor.
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Alexander
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Teilreisewarnung Ägypten 09.04.2015
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ägypten:
Stand 09.04.2015 (Unverändert gültig seit: 09.04.2015)
Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Medizinische Hinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden.
Trotz der Möglichkeit, mit diesem einzureisen, wird der Personalausweis nicht von allen Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen; z. B. wird bei Abhebungen von Überweisungen mittels Western Union die Vorlage eines Reisepasses verlangt.
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja (mit Foto)
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja (mit Foto)
Anmerkungen:
Ausweisdokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden. Seit dem 01.05.2014 beträgt die Gebühr 25 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR). Die Visagebühr ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten.
Es gibt Hinweise darauf, dass in Ägypten erwogen wird, die Einreisebestimmungen für Touristen 2015 zu ändern. Das Auswärtige Amt steht hierzu im Kontakt mit den ägyptischen Behörden; bisher liegen hier aber noch keine näheren Informationen vor.
In Dienst- und Diplomatenpässe werden ausnahmslos keine Visa bei der Einreise erteilt. Es erfolgt die Zurückweisung an der Grenze. Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen müssen sich zur Beantragung des benötigten Visums rechtzeitig vor Reiseantritt mit der Reisestelle der Behörde oder Institution in Verbindung setzen, in deren Auftrag sie die Reise durchführen.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 25,00) zu erwerben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts (RKI) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), und gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Seit Ende Mai 2014 sind südlich von Luxor (Edfu) erneut vereinzelt autochtone Malariaübertragungen (pl. vivax) nachgewiesen worden.
Bei Reisen in dieses Gebiet ist auch im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z. B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (helle, körperbedeckende Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) unbedingt ratsam. Darüber hinaus kann eine medikamentöse Malariaprophylaxe erwogen werden (nach Beratung bei einem Tropenmediziner).
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Die Prävalenz im Land ist gering (<0,1% der Bevölkerung).
Hepatitis C
Die Erkrankung hat weltweit die höchste Prävalenz in einer Bevölkerung. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden.
Durchfallerkrankungen
Sehr häufig in Ägypten! Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden.
Bitte lesen sie hierzu auch das entsprechende Merkblatt unter folgendem link:
http://www.auswaertiges-amt.de
Vogelgrippe
Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen (weltweit zweithäufigste Anzahl menschlicher Infektionen). Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. Kontakt zu Geflügel trotzdem möglichst meiden. Bei Genuss von gekochten oder gebratenen Geflügelgerichten besteht kein Infektionsrisiko.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht bei Süßwasserkontakt (insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse). Baden sollte daher dort grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z. B.: http://www.dtg.org/ oderhttp://www.frm-web.de.
Näheres zu den geplanten neuen Visavorschriften gibt es unter Ägypten - neue Visavorschriften
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- Kontaktdaten:
Teilreisewarnung Ägypten 10.06.2015
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 10.06.2015
(Unverändert gültig seit: 10.06.2015)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise - Teilreisewarnung
Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase, die wiederholt zu Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt hat.
In den vergangenen Wochen ist es in einigen Landesteilen, darunter in Kairo, vermehrt zu terroristischen Anschlägen gekommen. In den Tempelanlagen von Karnak bei Luxor kamen am 10. Juni 2015 bei einem Anschlag nur die zwei Angreifer ums Leben, ein weiterer wurde schwer verletzt. Am 3. Juni 2015 wurden bei einem Angriff in der Nähe der Giza-Pyramiden zwei Polizisten erschossen. Bei Reisen nach Ägypten einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer wird generell zu Vorsicht geraten.
Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen, sollten unbedingt gemieden werden.
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird nach wie vor dringend gewarnt. Am 24.10.2014 wurde über den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) ein dreimonatiger Ausnahmezustand verhängt, der am 25.01.2015 um weitere drei Monate verlängert wurde; dort gilt auch eine tägliche Ausgangssperre von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Gleichzeitig ist der Grenzübergang Rafah zum Gaza-Streifen bis auf weiteres geschlossen. Auch vor Versuchen, über den Sinai nach Gaza einzureisen, wird dringend gewarnt.
Von Fahrten auf dem Landweg zwischen Kairo und Luxor wird abgeraten.
Das Auswärtige Amt rät außerdem von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara eindringlich ab. Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt; Reisen dorthin sind untersagt. Ausflugsziele, die sich in den westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Tagestouren in die Weiße und die Schwarze Wüste sind ohne Sondergenehmigung nach Anmeldung möglich. Reisenden wird empfohlen, sich bei Fragen zu der Anmeldepflicht der von ihnen geplanten Reisen in diesen Gebieten an ihren Reiseveranstalter zu wenden.
Die landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten im Licht der aktuellen Hinweise fort.
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Teilreisewarnung Ägypten 02.07.2015
Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 02.07.2015
(Unverändert gültig seit: 02.07.2015)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Aktuelle Hinweise - Teilreisewarnung
Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase, die wiederholt zu Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt hat.
In den vergangenen Wochen kam es in einigen Landesteilen, darunter in Kairo, vermehrt zu terroristischen Anschlägen und Anschlagsversuchen gegen ägyptische Sicherheitseinrichtungen und kritische Infrastruktur (Stromtrassen, Eisenbahnstrecken). Bei konzertierten Angriffen der Terrormiliz ISIS gegen Stellungen der ägyptischen Sicherheitskräfte im Raum Sheikh Zuwayd auf der nördlichen Sinai-Halbinsel am 1. Juli 2015 wurden nach Angaben der ägyptischen Behörden mehr als 70 Menschen getötet. Am 29. Juni 2015 wurde der ägyptische Generalstaatsanwalt Opfer eines Bombenanschlags im Stadtgebiet von Kairo. Vor der Tempelanlage von Karnak bei Luxor kamen am 10. Juni 2015 bei einem vereitelten Anschlagsversuch zwei Angreifer ums Leben, ein weiterer wurde schwer verletzt. Am 3. Juni 2015 wurden bei einem Angriff in der Nähe der Giza-Pyramiden zwei Polizisten erschossen.
In Hinblick auf den zweiten Jahrestag des Beginns der Massenproteste am 30. Juni 2013 sowie der Absetzung des ehemaligen Präsidenten Mursi am 3. Juli 2013 könnte es insbesondere im Raum Kairo und anderen Ballungszentren zu gewalttätigen Protesten und Anschlägen kommen.
Bei Reisen nach Ägypten einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer wird generell zu Vorsicht geraten.
Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen sollten unbedingt gemieden werden.
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird nach wie vor dringend gewarnt. Am 24.10.2014 wurde über den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) ein dreimonatiger Ausnahmezustand verhängt, der im Januar und erneut Ende April 2015 jeweils um weitere drei Monate verlängert wurde. Es gilt dort auch eine tägliche Ausgangssperre von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Gleichzeitig ist der Grenzübergang Rafah zum Gaza-Streifen bis auf weiteres geschlossen.
Vor Versuchen, über den Sinai nach Gaza einzureisen, wird dringend gewarnt.
Von Fahrten auf dem Landweg zwischen Kairo und Luxor wird abgeraten.
Das Auswärtige Amt rät außerdem von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara eindringlich ab. Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt; Reisen dorthin sind untersagt. Ausflugsziele, die sich in den westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Tagestouren in die Weiße und die Schwarze Wüste sind ohne Sondergenehmigung nach Anmeldung möglich. Reisenden wird empfohlen, sich bei Fragen zu der Anmeldepflicht der von ihnen geplanten Reisen in diesen Gebieten an ihren Reiseveranstalter zu wenden.
Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten im Licht der aktuellen Hinweise fort:
Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung
Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Dennoch sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Seit Januar 2011 befindet sich Ägypten in einem politischen Umbruch. Seitdem und verstärkt noch seit der Absetzung von Präsident Mursi im Juli 2013 kam es über das gesamte Land verteilt immer wieder zu Demonstrationen, die teilweise auch einen gewalttätigen Verlauf mit Toten und Verletzten nahmen. Seit der Wahl von Präsident Sisi im Mai 2014 hat sich die Lage wieder etwas stabilisiert. Es ist aber auch weiterhin mit Demonstrationen und Angriffen auf ägyptische Sicherheitskräfte zu rechnen. Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Aufgrund der Sicherheitslage ist vor allem nachts mit Kontrollen durch die Sicherheitskräfte zu rechnen.
In Kairo konzentrierten sich Demonstrationen und Ausschreitungen in der Vergangenheit auf das Gebiet um den Tahrir-Platz, Nasr-City, das Gebiet um die Universität Kairo in Giza und den Präsidentenpalast in Heliopolis. Auf Hotels in unmittelbarer Nähe des Tahrir-Platzes ist es in der Vergangenheit wiederholt zu Übergriffen durch gewalttätige Demonstranten gekommen.
Der Transit über den Internationalen Flughafen Kairo ist möglich; der Flughafen funktioniert normal und ist gut gesichert.
Reisenden wird empfohlen, Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter zu beachten und die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen.
Terrorismus
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und in das Grenzgebiet zwischen Ägypten und Israel bzw. dem Gaza-Streifen wird gewarnt. Dies gilt auch für den Reiseort Taba. In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, und es kam zu terroristischen Anschlägen. In Taba kam es im Februar 2014 zu einem Anschlag auf einen Reisebus mit koreanischen Touristen.
In allen anderen Regionen der Sinai-Halbinsel ist bei Überlandfahrten generell besondere Vorsicht geboten. Im Großraum Sharm al-Sheikh befinden sich zahlreiche Kontrollposten der ägyptischen Sicherheitsbehörden, in entlegeneren Gebieten nimmt die Anzahl ab.
Anschlags- und Entführungsrisiken u. a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, können nicht ausgeschlossen werden. Zudem besteht in den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern eine ernste Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Im Juli 2014 kam es zu einem Anschlag auf einen Militärposten entlang der Straße zwischen den Oasen Bahariya und Farafra.
In Kairo kam es in jüngster Zeit regelmäßig zu sicherheitsrelevanten Vorfällen (Bombenexplosionen, Anschläge, Festnahmen mit Schusswechseln etc.). Teilweise wurden Anschläge durch die Sicherheitsbehörden vereitelt.
Reisen über Land
Längere Überlandfahrten sind nach Möglichkeit zu vermeiden – es sollte auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden. Dies gilt nicht für Transfers von den Flughäfen Hurghada und Marsa Alam zu den Hotels am Roten Meer. Von nächtlichen Überlandfahrten und Transfers wird generell dringend abgeraten (erhöhte Gefahr von Verkehrsunfällen).
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise gering. Vor dem Hintergrund der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Teile der Bevölkerung ist in den letzten Monaten jedoch ein Anstieg der Allgemein-Kriminalität (Banküberfälle, Car-Jackings, Handtaschenraub; vereinzelt auch mit Waffengewalt) zu beobachten.
Im Süden der Sinai-Halbinsel gab es an Orten, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, in der Vergangenheit wiederholte Fälle kurzfristiger Freiheitsberaubung von Touristen durch Beduinenstämme.
Warnung vor Reisen in den Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird regelmäßig nach Anschlägen auf ägyptische Sicherheitskräfte geschlossen. Es ist nicht vorhersehbar, wann die Schließungen jeweils aufgehoben werden und ob der Grenzübergang wieder einen regulären Betrieb aufnehmen wird. Dies birgt stets die Gefahr, aus dem Gazastreifen nicht wieder ausreisen zu können. Auch bei einer Wiedereröffnung des Grenzübergangs werden die Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah durch die ägyptischen Behörden sehr restriktiv gehandhabt. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können keine Unterstützung bei der Ein- oder Ausreise über den Grenzübergang Rafah leisten. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich. Aufgrund der für den Norden der Sinai-Halbinsel bestehend en Reisewarnung kann dort keine konsularische Hilfe geleistet werden.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Schiffs-, Bahn- und Luftverkehr
Das ägyptische Schienennetz ist größtenteils veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Der Zugverkehr ist stark eingeschränkt. Dort, wo Züge verkehren, sind kurzfristige Ausfälle nicht auszuschließen. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards. Vor diesem Hintergrund sollten Überlandfahrten auf der Schiene so weit wie möglich vermieden und wo möglich auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden.
Taxibenutzung
Aus den Urlaubsgebieten (u. a. Hurghada) gibt es vermehrt Meldungen über betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern. Es sollten daher nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter benutzt werden. Fahrgäste sollten sich vorher, bspw. in ihrem Hotel, über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrtpreis informieren. Die Bezahlung sollte nach dem Aussteigen durch das Fenster erfolgen.
Flughafen
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend. In der Vergangenheit kam es vermehrt zu Beschwerden von Reisenden, deren Gepäckstücke am Internationalen Flughafen Kairo geplündert wurden bzw. ganz abhanden kamen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden.
Trotz der Möglichkeit, damit einzureisen, wird der Personalausweis nicht von allen Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen; z. B. wird bei Abhebungen von Überweisungen mittels Western Union die Vorlage eines Reisepasses verlangt.
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja (mit Foto)
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja (mit Foto)
Anmerkungen:
Ausweisdokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden. Seit dem 01.05.2014 beträgt die Gebühr 25 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR). Die Visagebühr ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten.
Es wird in Ägypten erwogen, die Einreisebestimmungen für Touristen[/b zu ändern. Das Auswärtige Amt steht hierzu im Kontakt mit den ägyptischen Behörden.
In Dienst- und Diplomatenpässe werden ausnahmslos keine Visa bei der Einreise erteilt. Es erfolgt die Zurückweisung an der Grenze. Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen müssen sich zur Beantragung des benötigten Visums rechtzeitig vor Reiseantritt mit der Reisestelle der Behörde oder Institution in Verbindung setzen, in deren Auftrag sie die Reise durchführen.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 25,00) zu erwerben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt




