Teilreisewarnung Thailand 21.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 11.09.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand:
Stand 11.09.2018
(Unverändert gültig seit: 11.09.2018)

Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen (Führerschein)


Allgemeine Reiseinformationen
Versorgung im Notfall
Reisende nach Thailand sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

Besondere Verhaltenshinweise
Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Buddhismus ist Staatsreligion. Um keine religiösen Gefühle zu verletzen, ist beim Betreten von Tempeln auf angemessene Kleidung zu achten.

Straßenverkehr
Im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht angezeigt. In Thailand ist die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle wesentlich höher als in Deutschland, 70% der Opfer sind Zweiradfahrer. Auch in Thailand gilt Helmpflicht. Ist es zu einem Verkehrsunfall gekommen, sind impulsive Reaktionen von Beteiligten (selbst Waffengewalt) nicht auszuschließen. Es wird geraten, in solchen Fällen ruhig zu bleiben und Eskalationen zu vermeiden.

Führerschein
Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist entweder der Internationale Führerschein, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt.
Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Baht (THB). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. An vielen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten ist die Abhebung mit Kredit- und Bankkarten möglich. Es empfiehlt sich dennoch neben Kreditkarten die Mitnahme von Euro oder US-Dollar in bar.
Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen.

Wohneigentum
Größte Umsicht ist geboten beim Erwerb von Wohneigentum, auch von Time-Sharing-Wohnrechten. In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass die Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden.

Auch wenn die Polizei in vielen Fällen nicht immer im notwendigen Umfang ermittelt, sollte sie oder die örtliche Touristenpolizei in jedem Fall sofort verständigt werden. Die Touristenpolizei ist ausschließlich für Streitigkeiten zwischen Touristen und Thais zuständig und spricht Englisch.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 05.03.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand:
Stand 05.03.2019
(Unverändert gültig seit: 05.03.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Am 24. März 2019 sollen in Thailand Parlamentswahlen stattfinden. Es kann im Vorfeld, während und nach den Wahlen zu politischen Versammlungen, Protestaktionen und Demonstrationen kommen.
Das Verbreiten negativer Berichte über Thailand, die Teilnahme an politischen Aktivitäten und Anschuldigungen von Personen des öffentlichen Lebens können auch gegenüber Ausländern strafrechtlich verfolgt werden.
Reisenden wird empfohlen, lokale Medien zu verfolgen, politische Aktionen und Menschenansammlungen unbedingt zu meiden und Anordnungen von Sicherheitskräften und Behörden Folge zu leisten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 27.03.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand:
Stand 27.03.2019
(Unverändert gültig seit: 27.03.2019)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen (Besondere Verhaltenshinweise)


Aktuelle Hinweise
Am 24. März 2019 fanden in Thailand Parlamentswahlen statt. Das offizielle Endergebnis soll Anfang Mai 2019 verkündet werden. Im Nachgang zu den Wahlen kann es zu politischen Versammlungen, Protestaktionen und Demonstrationen kommen.
Das Verbreiten negativer Berichte über Thailand, die Teilnahme an politischen Aktivitäten und Kritik an Personen des öffentlichen Lebens, an staatlichen Institutionen und Unternehmen können auch gegenüber Ausländern strafrechtlich verfolgt werden.

Reisenden wird empfohlen, lokale Medien zu verfolgen, politische Aktionen und Menschenansammlungen unbedingt zu meiden und Anordnungen von Sicherheitskräften und Behörden Folge zu leisten.

Am 06. Mai 2019 werden die Feierlichkeiten zur Krönung von König Maha Vajiralongkorn stattfinden. In diesem Zeitraum können Einschränkungen des gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens nicht ausgeschlossen werden. Reisende sollten die örtlichen Gepflogenheiten respektieren und auf angemessene Kleidung in der Öffentlichkeit achten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist derzeit stabil. Die Meinungsfreiheit ist eingeschränkt. Kritik an der Regierung und an Gegebenheiten des Landes kann strafrechtlich relevant werden, insbesondere, wenn sie unter Nutzung elektronischer Medien geäußert wird. Reisende sollten sich des streng angewendeten Majestätsbeleidigungsgesetzes in Thailand bewusst sein.

Terrorismus
Wie in vielen anderen Ländern auch, kann in Thailand eine allgemeine Gefahr von terroristischen Anschlägen niemals ausgeschlossen werden.
Vor allem in den mehrheitlich muslimischen südlichen Grenzprovinzen zu Malaysia (Narathiwat, Yala und Pattani sowie weite Teile von Songhkla) besteht die Gefahr terroristischer Anschläge.
Anschläge, auch in Urlaubsgebieten, können nicht ausgeschlossen werden. Reisenden in Thailand wird weiterhin empfohlen, besonders wachsam zu sein und den Anordnungen der örtlichen Sicherheitskräfte und Behörden Folge zu leisten.
Von Reisen in die unter Notstandsrecht stehenden Provinzen im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia (Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla) wird dringend abgeraten. Dort kommt es vielfach zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele.
Reisen auf dem Landweg nach Kambodscha sind nur über die offiziellen Grenzübergänge möglich.
Bei Reisen nach Preah Vihear und zu den umliegenden Tempelanlagen wird geraten, die Reise- und Sicherheitshinweise für Kambodscha zu beachten.

Kriminalität
Thailand verzeichnet zunehmende Kriminalität (auch Diebstahl, Vergewaltigung, Raubüberfall, teilweise mit Todesfolge). Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui und Pattaya.
Auf den monatlich stattfindenden ,,Mondscheinpartys„ (Full Moon Party) auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel (Koh) Pha Ngan ist es bereits mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen gekommen. Wiederholt sind Frauen und Mädchen von unter Drogen oder Alkohol stehenden Teilnehmern vergewaltigt worden.
In vielen Touristenhochburgen ist die Zusammenarbeit von Banden mit korrupten Polizeibeamten keine Seltenheit. Dabei wird den Touristen unterstellt, sie hätten gemietete Gegenstände (insbesondere Jet Skis oder Motorroller) beschädigt zurückgegeben oder Bagatelldelikte (Diebstahl von Uhrenimitaten etc.) begangen, um Geld zu erpressen. Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am Patong Beach. Es wird dringend geraten, in diesen Fällen unverzüglich telefonischen Kontakt mit der deutschen Botschaft in Bangkok aufzunehmen.
Touristen sollten generell nur in Taxis oder Tuk-Tuks steigen, deren Fahrer sie selbst angesprochen haben. Die Gefahr von Betrugsversuchen unter Mitwirkung von Taxi- und Tuk-Tuk-Fahrern ist hoch, z. B. werden Touristen gezielt in diverse Geschäfte geführt und dann unter Druck gesetzt, dort Fälschungen oder minderwertige Produkte zu kaufen.
In entlegenen Gebieten und in den Grenzgebieten zu Kambodscha und Myanmar kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen. Trekking-Touren sollten generell nur gut vorbereitet und am besten in einer Reisegruppe unter sachkundiger Führung unternommen werden.
Sicherheitsvorkehrungen (z. B. in Hotels und Discos) in Thailand entsprechen teilweise nicht europäischen Standards. Auf Fähren und Ausflugsbooten sind Sicherheits- und Rettungseinrichtungen oftmals mangelhaft; Vorsicht ist angebracht.

Naturkatastrophen
Insbesondere in der Regenzeit von Mai bis Oktober kommt es häufig zu großflächigen Überschwemmungen und Erdrutschen, denen häufig Menschen zum Opfer fallen.
Im Südosten der Thai-Halbinsel (u.a. auch Koh Samui) kommt es auch von November bis Januar zu Starkregen und vereinzelten Tropenstürmen.
Aktuelle Warnungen veröffentlicht das thailändische Meteorological Department.
Reisenden wird empfohlen, sich zu jeder Jahreszeit über lokale Medien über die aktuelle Lage zu informieren, ggf. die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten und den Anweisungen von lokalen Behörden Folge zu leisten.
Thailand befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen
Besondere Verhaltenshinweise
Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Um keine religiösen Gefühle zu verletzen, ist beim Betreten von Tempeln, Moscheen und Kirchen auf angemessene Kleidung zu achten.

Infrastruktur/Straßenverkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen und in Bangkok eine Schnellbahn.
Es herrscht Linksverkehr; im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht angezeigt. In Thailand ist die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle wesentlich höher als in Deutschland, 70% der Opfer sind Zweiradfahrer. Auch in Thailand gilt Helmpflicht. Ist es zu einem Verkehrsunfall gekommen, sind impulsive Reaktionen von Beteiligten (selbst Waffengewalt) nicht auszuschließen. Es wird geraten, in solchen Fällen ruhig zu bleiben und Eskalationen zu vermeiden.
Bei der Benutzung von Taxis im Stadtgebiet von Bangkok sind Taxis mit der Aufschrift „Taxi Meter“ zu empfehlen, die Abrechnung erfolgt mittels Zähler. Außerhalb Bangkoks gibt es kaum Taxameter. In Phuket dürfen Taxis aus dem Ostteil der Insel nicht in den Westteil (an die Strände) fahren. Hingegen können sich Tuk-Tuks frei über die ganze Insel bewegen.
Gerade bei Fahrten mit Tuk-Tuks ist besondere Vorsicht geboten. Der Preis sollte schon vor Fahrtantritt verbindlich ausgehandelt werden. Andernfalls ist damit zu rechnen, anschließend mit stark überteuerten Forderungen konfrontiert zu werden.

Führerschein
Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist entweder der Internationale Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt.
Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Baht (THB). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. An vielen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten ist die Abhebung mit Kredit- und Bankkarten möglich. Es empfiehlt sich dennoch neben Kreditkarten die Mitnahme von Euro oder US-Dollar in bar.
Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen.

Wohneigentum
Größte Umsicht ist geboten beim Erwerb von Wohneigentum, auch von Time-Sharing-Wohnrechten. In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass die Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden.
Auch wenn die Polizei in vielen Fällen nicht immer im notwendigen Umfang ermittelt, sollte sie oder die örtliche Touristenpolizei in jedem Fall sofort verständigt werden. Die Touristenpolizei ist ausschließlich für Streitigkeiten zwischen Touristen und Thais zuständig und spricht Englisch.

Versorgung im Notfall
Reisende nach Thailand sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 18.04.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand:
Stand 18.04.2019
(Unverändert gültig seit: 18.04.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Am 24. März 2019 fanden in Thailand Parlamentswahlen statt. Das offizielle Endergebnis soll Anfang Mai 2019 verkündet werden. Im Nachgang zu den Wahlen kann es zu politischen Versammlungen, Protestaktionen und Demonstrationen kommen.

Das Verbreiten negativer Berichte über Thailand, die Teilnahme an politischen Aktivitäten und Kritik an Personen des öffentlichen Lebens, an staatlichen Institutionen und Unternehmen können auch gegenüber Ausländern strafrechtlich verfolgt werden.

Reisenden wird empfohlen, lokale Medien zu verfolgen, politische Aktionen und Menschenansammlungen unbedingt zu meiden und Anordnungen von Sicherheitskräften und Behörden Folge zu leisten.

Vom 4. bis 6. Mai 2019 werden die Feierlichkeiten zur Krönung von König Maha Vajiralongkorn stattfinden. In diesem Zeitraum können Einschränkungen des gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere in Bangkok ist mit großräumigen Straßensperrungen zu rechnen. Eine Besichtigung des Grand Palace und anderer Sehenswürdigkeiten in der Bangkoker Altstadt wird Anfang Mai nur eingeschränkt oder gar nicht möglich sein.
Reisende sollten die örtlichen Gepflogenheiten respektieren und auf angemessene Kleidung in der Öffentlichkeit achten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 02.08.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand:
Stand 02.08.2019
(Unverändert gültig seit: 02.08.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Am 02.08.2019 kam es in Bangkok an unterschiedlichen Orten zu Bombenexplosionen. Weitere Explosionen, auch in anderen Landesteilen, können nicht ausgeschlossen werden. Reisenden in Thailand wird empfohlen, besonders wachsam zu sein und den Anordnungen der örtlichen Sicherheitskräfte und Behörden Folge zu leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 15.08.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Thailand:

Stand: 15.08.2019 (Unverändert gültig seit: 15.08.2019)

Letzte Änderungen:
Sicherheit (Terrorismus)

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort. Auch in Thailand können Anschläge, selbst in Urlaubsgebieten, nicht ausgeschlossen werden.
Zuletzt kam es am 2. August 2019 in Bangkok an unterschiedlichen Orten zu kleineren Bombenexplosionen.

In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kommt es vielfach zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele. Dort gelten Notstandsgesetze.

• Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 02.10.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 02.10.2019
(Unverändert gültig seit: 02.10.2019)

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Reisedokumente, Anmerkungen)


Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App “Zoll und Reise„ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Einreise mit einmal als verlustig gemeldeten Reisedokumenten wird in Thailand häufig verweigert, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurde. Dies erfolgt in Thailand häufig nur mit erheblicher Zeitverzögerung.
Reisende sind verpflichtet, stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen, insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai, durchgeführt. Eine Fotokopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird.
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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 22.01.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 22.01.2020
(Unverändert gültig seit: 22.01.2020)

Letzte Änderungen:
Gesundheit / Aktuelles (Coronavirus)


Gesundheit
Aktuelles

Ausgehend von der aktuellen Epidemie mit dem neuartigen Coronavirus 2019-nCoV aus der chinesischen Stadt Wuhan muss auch in Thailand mit verstärkten Einreisekontrollen zur Identifizierung erkrankter Reisender insbesondere aus China und importierten einzelnen Krankheitsfällen gerechnet werden.
  • Beachten Sie die Informationen im Merkblatt nCoV sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts RKI.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 20.08.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 20.08.2020
(Unverändert gültig seit: 20.08.2020)

Letzte Änderungen:
- Sicherheit: Innenpolitische Lage (Demonstrationen); Kriminalität
- Reiseinfos: Infrastruktur/Verkehr; Besondere Verhaltensweisen
- Einreise und Zoll: Visum


Sicherheit
Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla im Süden Thailands wird dringend abgeraten.


Innenpolitische Lage
Es kann in allen Landesteilen vermehrt zu Demonstrationen und anderen Kundgebungen kommen. Gewaltsame Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften sind nicht auszuschließen. In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kommt es zu Auseinandersetzungen und Anschlägen. Hier gilt das Notstandsrecht.
Die Meinungsfreiheit ist eingeschränkt. Kritik an der Regierung und an Gegebenheiten des Landes kann strafrechtlich relevant werden, insbesondere, wenn sie unter Nutzung elektronischer Medien geäußert wird.
  • Seien Sie sich des strengen Majestätsbeleidigungsgesetzes in Thailand bewusst.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Thailand verzeichnet zunehmende Kriminalität. Neben Diebstahl und Betrugsfällen kommen auch Gewaltverbrechen wie Vergewaltigung und Raubüberfälle, teilweise mit Todesfolge, vor. Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui, Koh Tao und Pattaya.
Auf den monatlich stattfindenden ,,Mondscheinpartys„ (Full Moon Party) auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel (Koh) Pha Ngan ist es bereits mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen wie der Vergewaltigung von unter Drogen oder Alkohol stehenden Touristinnen gekommen.
In vielen Touristenhochburgen ist die Zusammenarbeit von Banden mit korrupten Polizeibeamten keine Seltenheit. Dabei wird Touristen unterstellt, gemietete Gegenstände wie Jet Skis oder Motorroller beschädigt zurückgegeben oder Bagatelldelikte wie z.B. einen Diebstahl von Uhrenimitaten begangen zu haben, um Geld zu erpressen. Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am Patong Beach.
Die Gefahr von Betrugsversuchen unter Mitwirkung von Taxi- und Tuk-Tuk-Fahrern ist hoch, z. B. werden Touristen gezielt in Geschäfte geführt und unter Druck gesetzt, dort Fälschungen oder minderwertige Produkte zu kaufen.
In entlegenen Gebieten und in den Grenzgebieten zu Kambodscha und Myanmar kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen. Sicherheitsvorkehrungen in Hotels und Clubs in Thailand entsprechen teilweise nicht europäischen Standards.
  • Benutzen Sie nur Taxis oder Tuk-Tuks, deren Fahrer Sie selbst angesprochen haben.
  • Bereiten Sie Trekking-Touren gut vor und unternehmen Sie diese am besten in einer Reisegruppe unter sachkundiger Führung.
  • Achten Sie bei Fähren und Ausflugsbooten auf Sicherheits- und Rettungseinrichtungen und seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Nehmen Sie in Fällen möglicher Erpressung mithilfe von korrupten Polizisten unverzüglich Kontakt mit der deutschen Botschaft in Bangkok auf.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in Bussen und an Stränden aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen und in Bangkok ein Schnellbahnsystem.
Es herrscht Linksverkehr; im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht angezeigt. In Thailand ist die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle sehr hoch, 70% der Opfer sind Zweiradfahrer. Es gilt die Helmpflicht für Motorradfahrer. Nach Verkehrsunfällen sind impulsive Reaktionen von Beteiligten (selbst Waffengewalt) nicht auszuschließen.
Im Stadtgebiet von Bangkok erfolgt in der Regel nur bei Taxis mit der Aufschrift “Taxi Meter„ die Abrechnung mittels Zähler. Außerhalb Bangkoks gibt es kaum Taxameter.
In Phuket dürfen Taxis aus dem Ostteil der Insel nicht in den Westteil (an die Strände) fahren. Hingegen können sich Tuk-Tuks frei über die ganze Insel bewegen.
Bei Tuk-Tuk-Fahrten werden Reisende oft am Ende mit stark überteuerten Forderungen konfrontiert.
  • Bleiben Sie im Fall eines Unfalls ruhig und versuchen Sie, Eskalationen zu vermeiden.
  • Seien Sie bei der Nutzung von Tuk-Tuks besonders vorsichtig und handeln Sie Preise vor Fahrtantritt aus.
  • Nutzen Sie im Stadtgebiet von Bangkok möglichst Taxis mit der Aufschrift “Taxi-Meter„.
  • Bei Reisen nach Preah Vihear (Khao Phra Viharn) und zu den umliegenden Tempelanlagen beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Kambodscha.
Besondere Verhaltenshinweise
Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Kritik an König, der königlichen Familie und der Monarchie gilt allgemein als tabu, siehe rechtliche Besonderheiten.
  • Achten Sie beim Betreten von Tempeln, Moscheen und Kirchen auf angemessene Kleidung.
Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte grundsätzlich kein Visum, das vor der Einreise einzuholen wäre.
Reisende werden dann visumpflichtig, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können.
Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt: bei Einreisen sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg ist ein Aufenthalt von längstens 30 Tagen zulässig.
Eine einmalige Verlängerung des visumfreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Die Visumverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visumfreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.
Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Schiffsweg sind auf max. 2 Mal pro Kalenderjahr begrenzt. Die Einreise über internationale Flughäfen ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte touristische Visa berechtigen im Regelfall zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tagen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen erteilen (in englischer Sprache) die thailändischen Einwanderungsbehörden.

Überschreitung des zulässigen Aufenthalts
Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten (“overstay„), riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für “overstay„ bis zu längstens 40 Tagen wird zurzeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von THB 500,- je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal THB 20.000,- erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht auf deutsche öffentliche Mittel übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet.
Auch wenn bei der Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führt die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordert auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.
Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen.
  • Beantragen Sie die Verlängerung von Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration), nehmen Sie keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch.
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Hinweise zum Corona-Virus im Thailand siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 15.10.2020

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 15.10.2020
(Unverändert gültig seit: 15.10.2020)

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Am 15. Oktober 2020 hat die thailändische Regierung für Bangkok den Notstand ausgerufen („Serious Emergency Situation in Bangkok“). Ab sofort gilt in Bangkok ein Verbot für:
- Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen und jegliche Form von Anstiftung zur Unruhe,
- Veröffentlichung von jeglichen Nachrichten und Informationen, die geeignet sind die nationale Sicherheit zu gefährden,
- Zugang zu und Aufenthalt an bestimmten Örtlichkeiten (noch nicht näher definiert).
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Thailand siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 19.10.2020

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 19.10.2020
(Unverändert gültig seit: 19.10.2020)

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Am 15. Oktober 2020 hat die thailändische Regierung für Bangkok den Notstand ausgerufen („Serious Emergency Situation in Bangkok“). Ab sofort gilt in Bangkok ein Verbot für:
  • Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen und jegliche Form von Anstiftung zur Unruhe,
  • Veröffentlichung von jeglichen Nachrichten und Informationen, die geeignet sind die nationale Sicherheit zu gefährden,
  • Zugang zu und Aufenthalt an bestimmten Örtlichkeiten (noch nicht näher definiert).
Am 16. Oktober 2020 wurde eine Demonstration von den Sicherheitskräften aufgelöst. In der Folge kam es zu weiteren Demonstrationen in Bangkok und anderen Städten Thailands. Es muss auch weiterhin landesweit mit neuen Protesten gerechnet werden, die insbesondere in Bangkok zu erheblichen Beeinträchtigungen des öffentlichen Nahverkehrs und Straßensperrungen führen können.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Thailand siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 22.10.2020

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 22.10.2020
(Unverändert gültig seit: 22.10.2020)

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Politische Proteste: Teilentfall)


Aktuelles
Seit 14. Oktober 2020 kommt es in Bangkok und vielen anderen Städten im ganzen Land täglich zu Demonstrationen. Am 16. Oktober 2020 wurde eine Demonstration von den Sicherheitskräften unter Einsatz von Wasserwerfern aufgelöst Es muss auch weiterhin landesweit mit neuen Protesten gerechnet werden, die insbesondere in Bangkok zu erheblichen Beeinträchtigungen des öffentlichen Nahverkehrs und Straßensperrungen führen können.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien über die aktuelle Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Thailand siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 18.11.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 18.11.2020
(Unverändert gültig seit: 18.11.2020)

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Politische Proteste)


Aktuelles
Seit 14. Oktober 2020 kommt es in Bangkok und vielen anderen Städten im ganzen Land zu Demonstrationen. Am 17. November kam es bei Demonstrationen vor dem Parlamentsgebäude in Bangkok zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften sowie zwischen prodemokratischen und royalistischen Gruppen. Die Polizei setzte Wasserwerfer und Tränengas ein. Es muss auch weiterhin landesweit mit neuen Protesten gerechnet werden. Weitere gewaltsame Zusammenstöße können nicht ausgeschlossen werden, insbesondere in Bangkok kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen des öffentlichen Nahverkehrs und Straßensperrungen kommen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien über die aktuelle Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Thailand siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 02.02.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 02.02.2021

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos: Rechtliche Besonderheiten (Majestätsbeleidigung)
- Gesundheit (Impfschutz)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten
Majestätsbeleidigung

Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen können, auch im Internet oder in den sozialen Medien, als Majestätsbeleidigung mit Haftstrafen bis zu 15 Jahren pro Tat bestraft werden. Der Tatbestand wird weit ausgelegt. Auch Retweets oder das Teilen von kritischen Beiträgen über das Königshaus können darunterfallen.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab ≥ 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Thailand selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Encephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen .
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Thailand siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 23.03.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 23.03.2021

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Führerschein)


Reiseinfos
Führerschein

Ab dem 1. Mai 2021 sind zum Führen von Kraftfahrzeugen entweder der Internationale Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Ein internationaler Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ist dann nicht mehr ausreichend. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt.
Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Thailand siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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