Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020

Reiseinformationen für Unterwegs

Moderator: Moderatoren

Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Marokko - Änderung Einreise, Durch-und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Marokko ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Präfekturen Berrechid, Casablanca, Fès, Mèknes, Marrakech, Tanger, Tétouan und Settat.
Marokko ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind geschlossen, eine Öffnung ist nicht absehbar. Die Landgrenze zu Algerien ist geschlossen, eine Ein- und Ausreise aus Marokko ist damit derzeit nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen für Personen mit Wohnsitz in Marokko und deren unmittelbaren Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern und Kinder). Dies gilt sowohl für marokkanische als auch für ausländische, z.B. deutsche Staatsangehörige.
Zur Einreise ist ein PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf (ein serologisches Gutachten wird nicht mehr verlangt). Das Testergebnis muss in französischer, hilfsweise englischer Sprache vorgelegt werden. Eine deutsche Sprachfassung ist u.U. nicht ausreichend.
Seit dem 6. September 2020 sollen auch offiziell und geschäftlich Reisende auf Einladung eines marokkanischen Geschäftspartners unter Beachtung der geltenden Sanitärbestimmungen mit den genannten Sonderflügen und unter bestimmten Bedingungen nach Marokko einreisen können. Vorzulegen sind eine Einladung mit vollständigem Briefkopf der Firma und Unterschrift eines Firmenbevollmächtigten. Die Einladung muss die ICE (= Identifiant commune d’entreprise) und die Nummer des RC (registre de commerce) sowie den Grund der Reise benennen und den vollständigen Namen sowie Pass- und Reisedaten des Geschäftsreisenden enthalten.
Die Möglichkeit der Sondereinreise soll auch für nicht visapflichtige Ausländer gelten, die eine verbindliche Hotelreservierung vorlegen können.
Zahlreiche Hotels bleiben allerdings weiterhin geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten soll weiter möglich sein.
Reiseverbindungen
Eine Ausreise aus Marokko ist mit Sonderflügen von Royal Air Maroc und Air Arabia sowie mit Sonderfähren der Reederei GNV möglich. Einzelheiten dazu finden Sie in den Newstickern auf der Webseite der deutschen Botschaft in Rabat. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen kommen. Die Sonderregelungen gelten bis auf weiteres.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand wurde verlängert und gilt vorerst bis zum 10. November 2020. Aufgrund des Infektionsgeschehens bestehen weiterhin Ausgangs- und Reisebeschränkungen. Die Ein- und Ausreise aus den Präfekturen Tanger, Tétouan, Fès, Meknès, Casablanca, Berrechid, Settat und Marrakech ist nur mit besonderer Genehmigung der lokalen Behörden möglich. Der öffentliche Verkehr in den genannten Präfekturen ist stark reduziert. Die marokkanischen Behörden können eine Bescheinigung zum Verlassen des Quartiers in dringenden Fällen, z.B. Arztbesuche, Lebensmitteleinkäufe und für Fahrten zum Flug- bzw. Fährhäfen ausstellen. Ein französischsprachiges Muster bietet die deutsche Botschaft in Rabat.
Die öffentlichen Verkehrsmittel (Zug- und Busverbindungen, Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Zahlreiche Hotels sind weiterhin geschlossen.
Es ist weiterhin mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Die Einhaltung der verhängten beschränkenden Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Militär) verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Es besteht eine landesweite Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften auch zur Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
•Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen.
•Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
•Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Moldau, Republik - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Moldau ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher insbesondere die Hauptstadt Chisinau. Die Republik Moldau ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland ein eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das moldauische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende aus Deutschland und aus weiteren Ländern der Liste des moldauischen Gesundheitsministeriums unterliegen seit dem 26. Oktober 2020 Beschränkungen. Für sie gilt ein generelles Einreiseverbot, sofern die gelisteten Länder der Ausgangspunkt der Reise sind oder vor Ankunft in der Republik Moldau auch nur kurzzeitig im Transit (Flughafentransit, Durchreise auf dem Landweg) bereist wurden. Es gelten folgende Ausnahmen:
a)
• Familienangehörige von moldauischen Staatsangehörigen,
• Personen mit längerfristigem Visum, einem Aufenthaltstitel oder einem Dokument, das einem von den moldauischen Behörden ausgestellten Aufenthaltstitel entspricht,
• Familienangehörige, die zu einem ausländischen Staatsangehörigen reisen, der über einen moldauischen Aufenthaltstitel verfügt,
• ausländische Staatsangehörige, die als Lehrpersonal in der Republik Moldau arbeiten werden.
b)
• bei der Wahlkommission für die Präsidentschaftswahl im November 2020 akkreditierte Wahlbeobachter, Vertreter internationaler Organisationen, ausländischer Regierungen und Nichtregierungsorganisationen sowie Wahlrechtsexperten,
• ausländische Journalisten, die dauerhaft als Korrespondent beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration registriert sind,
• Schüler und Studenten, die zur Organisation, Aufnahme oder Abschluss eines Studiums sowie entsprechenden Aufnahme oder Abschlussprüfungen einreisen oder die bereits in einer moldauischen Bildungseinrichtung immatrikuliert sind; für die Organisation eines Studiums kann ein legaler Vertreter oder eine durch diesen bestimmte Begleitperson mitreisen,
• Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen wollen und dies z.B. anhand eines entsprechenden Visums oder Aufenthaltstitels belegen können bzw. über entsprechende Nachweise verfügen (z.B. Einladung eines Geschäftspartners, Vertrag, etc.),
• Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich)“.
• Pendler/innen und
• Kraftfahrer/innen im Waren-, Luft- , Schiffs-, Schienen-und kommerziellen Personen- und Schienenverkehr,
• Transitreisende und
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen, an Botschaften und Konsulaten akkreditiertes Personal, Personal internationaler Organisationen und Missionen, sowie deren Familienangehörige und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe.
Die unter a) genannten Fallgruppen unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht und müssen bei Einreise ein epidemiologisches Formular ausfüllen.
Die unter b) genannten Fallgruppen sind von der Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise ausgenommen, wenn sie keine Symptome zeigen.
Das moldauische Gesundheitsministerium aktualisiert seine Länderliste alle 14 Tage.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau besteht. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten können.
Beschränkungen im Land
Die moldauische Regierung hat den Mitte März 2020 ausgerufenen Notstand beendet. In weiten Teilen des Landes wurde jedoch ein regionaler „Gesundheitsnotstand“ (code red) ausgerufen. Zusammenkünfte von mehr als 3 Personen an öffentlichen Plätzen wie z.B. Parks, Straßen oder Stränden sind verboten. Personen über 63 Jahre dürfen ihre Wohnung nur bei dringender Notwendigkeit verlassen (z.B. Fahrt zur Arbeit, Einkauf von Lebensmitteln, Arztbesuch). Der Aufenthalt auf Spiel- und Sportplätzen, sowie in Vergnügungsparks und anderen Erholungsgebieten ist nicht erlaubt.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen geschlossenen Räumen (z.B. Einkaufszentren – und Geschäften) und überall dort im öffentlichen Bereich, wo ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Besonderheiten in den Regionen
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand zum 15. Juni 2020 auslaufen lassen. Die verfügten Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Es dürfen weiterhin keine Ausländer einreisen.
Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der moldauischen Regierung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt auf der Webseite des moldauischen Gesundheitsministeriums, aus welchen Ländern aktuell keine Einreise in die Republik Moldau möglich ist.
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Mongolei - Änderung Einreise, Reiseverbindungen:
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Nach wie vor bewegen sich die Fallzahlen im niedrigen dreistelligen Bereich. Dabei handelt es sich ausschließlich um aus dem Ausland importierte Fälle im staatlichen Quarantänesystem. Im Land gibt es bis dato keinen bestätigten Fall.
Die Mongolei ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen weiterhin bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung zur Repatriierung eigener Staatsangehöriger. Eine Einreise auf dem Landweg ist ebenfalls derzeit nicht möglich. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Für die Einreise mit einem der Sonderflüge ist die vorherige Genehmigung der mongolischen Behörden erforderlich.
Seit dem 8. Oktober 2020 sind mongolische Auslandsvertretungen ermächtigt, wieder kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert.
Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 21-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung (für Ausländer i.d.R. im Hotel) unter sehr einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegmöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z.B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 320 € (50.000 MNT pro Person/-Tag) in Rechnung gestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt in der Mongolei ist aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs und der verpflichtenden 21-tägigen Quarantäne aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen weiterhin bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landweg ist ebenfalls derzeit nicht möglich. Die Einreise ist nur in Ausnahmefällen mit Sondergenehmigung möglich (siehe Einreise).
Beschränkungen im Land
Abgesehen von der Maskenpflicht sind alle Beschränkungen im Land wieder aufgehoben worden. Abhängig vom Pandemiegeschehen muss jederzeit damit gerechnet werden, dass neue Beschränkungen verhängt werden.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt eine Maskenpflicht, Verstöße gegen diese werden mit einer Geldstrafe von bis zu 150.000 MNT (ca. 50 Euro) geahndet. Vereinzelt werden an Eingängen Fiebermessungen durchgeführt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Montenegro - Änderung Durch- und Weiterreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro ist bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind neben Podgorica auch Berane, Bijelo Polje, Budva, Cetinje, Kolasin, Niksic, Ulcinj und Zabljak.
Montenegro ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, das Institut für öffentliche Gesundheit, die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist ohne Quarantänepflicht gestattet, sofern die Einreise aus einem Staat der "grünen Liste", darunter Deutschland, erfolgt, dort ein Wohnsitz besteht oder der Aufenthalt in den letzten 15 Tagen durchgängig dort war. Alle Reisenden, die aus den Nachbarstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Serbien sowie weiteren Staaten der "gelben Liste" einreisen, müssen einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei einem positiven Testergebnis oder Kontakt zu einer infizierten Person beträgt Pflicht zur Selbstisolation für 14 Tage.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet, es bestehen keine dauerhaften Wartezeiten. Die Einreise aus Bosnien und Herzegowina ist nur über den Grenzübergang Trebinja in Richtung Niksic möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr ist ausgesetzt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht, jedoch teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Verkehr und der Personenverkehr mit Privat-Kfz zwischen Städten und Gemeinden sind uneingeschränkt möglich. Versammlungen sind mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmern erlaubt. In Innenräumen dürfen sich bis zu 50 Personen, im Freien bis zu 100 Personen gleichzeitig aufhalten. Es können je nach Infektionsgeschehen Kontaktbeschränkungen und Einschränkungen für die Gastronomie gelten, siehe Hygieneregeln.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand und in Nationalparks, sofern die geltenden Abstandsregeln von 2 Metern eingehalten werden.
In Gastronomiebetrieben ist die Zahl der Gäste auf jeweils zwei Personen pro Tisch beschränkt, die Tische müssen einen Mindestabstand von 2 Metern voneinander haben. In einigen Gemeinden des Nordens ist die Gastronomie geschlossen.
Es besteht zudem ein abgestufter Maßnahmenkatalog zur Eindämmung von COVID-19 des Instituts für öffentliche Gesundheit, basierend auf der Zahl aktiver Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb von 14 Tagen, nach Gemeinden getrennt:
1. weniger als 400 aktive Fälle pro 100.000: Maskenpflicht auch auf der Straße
2. 400-799 aktive Fälle pro 100.000 (u.a. Podgorica):
Gastronomiebetriebe müssen um 22 Uhr schließen,
maximal 2 Personen pro Tisch in geschlossenen Räumen und im Außenbereich,
Mindestabstand der Tische 1 Meter
3. 800-1199 aktive Fälle pro 100.000:
Gastronomiebetriebe müssen schließen, bewirtet werden dürfen nur Hotelgäste.
Feiern, auch in Privathaushalten, werden untersagt. (Personenanzahl noch unklar)
4. über 1200 aktive Fälle pro 100.000:
Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr)
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Papua-Neuguinea - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Papua-Neuguinea wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Papua-Neuguinea ist bisher von COVID-19 wenig betroffen. Schwerpunkte sind im National Capital District/Port Moresby und in Western Province zu verzeichnen.
Papua-Neuguinea ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Daten zum Infektionsgeschehen bieten die Regierung von Papua-Neuguinea und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisen sind nur mit individueller Sondergenehmigung, bei Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses und unter Einhaltung einer 14-tägigen Quarantäne möglich. Für Reisende, die sich in den letzten 7 Tagen in Australien (mit Ausnahme des Bundesstaats Victoria), Neuseeland, Cookinseln, Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Neukaledonien, Niue, Palau, Salomonen, Samoa, Tonga, Tuvalu oder Vanuatu aufgehalten haben, wird die Quarantäne auf 7 Tage verkürzt, zudem kann eine Genehmigung für Heimquarantäne beantragt werden.
Die Einreise ist nur über den internationalen Flughafen Port Moresby oder eine eng begrenzte Zahl von Häfen erlaubt.
Der Grenzverkehr mit den Salomonen und Indonesien ist geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale und nationale Flugverkehr sind stark eingeschränkt. Es werden Flüge über Cairns, Brisbane, Manila, Singapur und Hongkong angeboten. Grundsätzlich müssen sich Reisende Temperaturmessungen unterziehen und während des Flugs eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Für Inlandsflüge oder Reisen zwischen den Provinzen bestehen keine Restriktionen.
Beschränkungen im Land
Aufgrund von COVID-19 gilt der öffentliche Notstand, der mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens einhergeht, zum Beispiel Geschäftsschließungen oder Obergrenzen für private Zusammenkünfte.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es gibt einen Aufruf zur Einhaltung von Abstandsregeln.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Papua-Neuguinea.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Paraguay - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Paraguay wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Paraguay war bisher von COVID-19 weniger stark betroffen als die umliegenden Nachbarländer.
Paraguay ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland ein eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben, die sie in der eigenen Wohnung verbringen können. Alternativ stehen auch Sammelunterkünfte und sogenannte „Gesundheitshotels“ zur Verfügung. Die Quarantäne kann auf 7 Tage reduziert werden, wenn bei Einreise ein negativer COVID-19-PCR-Test vorgelegt wird, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das gleiche gilt auch für Aufenthalte für unter 7 Tagen. Bei Aufenthalten von mehr als 7 Tagen muss nach 7 Tagen ein erneuter COVID-19-PCR-Test vor Ort erfolgen.
Reisende müssen spätestens bei Einreise, alternativ elektronisch innerhalb von 24 Stunden vor Einreise, ein Gesundheitsformular des paraguayischen Gesundheitsministeriums ausfüllen.
Ausländer, die über keinen Aufenthaltstitel in Paraguay verfügen und sich nur vorübergehend im Land aufhalten, müssen bei der Einreise einen gültigen Krankenversicherungsschutz nachweisen, der auch ärztliche Behandlungen im Falle einer Erkrankung an COVID-19 abdeckt.
Personen, deren Corona-Testergebnis positiv ist, obwohl sie von der Krankheit geheilt sind, müssen die vorausgegangenen Laborergebnisse bei Einreise vorlegen können, wo sie von einem Ärzteteam evaluiert werden.
Durch- und Weiterreise
Seit Ende März 2020 gelten Beschränkungen für den Grenzverkehr mit den Nachbarländern. Für die drei bereits geöffneten Grenzübergänge zu Brasilien gelten folgende Öffnungszeiten:
Puente Internacional de la Amistad (Ciudad del Este und Foz de Iguazú): 5 Uhr bis 14 Uhr, außerhalb dieser Zeiten ist die Einreise nur für paraguayische Staatsangehörige und Ausländer mit einem Aufenthaltstitel für Paraguay möglich.
Pedro Juan Caballero und Ponta Porã: 9 Uhr bis 22 Uhr
Salto del Guairá und Mundo Novo: 6 Uhr bis 21 Uhr.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle Flugverkehr am internationalen Flughafen in Asunción findet in reduziertem Umfang wieder statt.
Beschränkungen im Land
Gesellschaftliche Veranstaltungen können nur von 5 Uhr bis Mitternacht stattfinden. Kulturelle und religiöse Treffen sind mit bis zu 50 Personen, private Treffen mit bis zu 12 Personen gestattet, andere organisierte Veranstaltungen für bis zu 30 Personen.
Für Hotels gelten Hygieneauflagen. Kinder dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen im öffentlichen Raum aufhalten. Mannschaftssportarten sind im Amateurbereich grundsätzlich noch nicht zugelassen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die üblichen Hygieneregeln im Zusammenhang mit COVID-19.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen der paraguayischen Behörden.
•Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen beim paraguayischen Gesundheitsministerium.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Peru - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru weiterhin gewarnt.
Die Land- und Seegrenzen werden ab 1. November 2020 allmählich geöffnet. Jede Region kann dabei selbst entscheiden, wie sie die Grenzöffnung umsetzt und mit Personenverkehr verfährt.
Seit Anfang Oktober 2020 findet der internationale Flugverkehr in reduziertem Umfang wieder statt. Angeflogen werden derzeit Kolumbien, Ecuador, Panama, Paraguay, Uruguay, Bolivien und Chile. Ab 1. November 2020 werden 25 weitere Flugziele in Süd- und Mittelamerika, der Karibik, USA und Kanada angeflogen, u.a. Mexiko-Stadt, Havanna, Montego Bay, Toronto, Los Angeles, New York und Buenos Aires. Die Flugdauer darf 8 Stunden nicht überschreiten.
Eine Wiederaufnahme des Tourismus ist damit nicht verbunden. Reisebüros dürfen seit 1. Oktober 2020 lediglich Reservierungen und damit verbundene Tätigkeiten wieder vornehmen.
Die peruanische Regierung hat den im März 2020 ausgerufenen Ausnahmezustand bis einschließlich 30. November 2020 verlängert. Es gilt in ganz Peru eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 23 Uhr bis 4 Uhr. Seit Mitte September dürfen an Sonntagen keine Privatwagen genutzt werden. Zudem gilt an allen Tagen ein Verbot von privaten Treffen auch in Privatwohnungen.
Für die Regionen Abancay (Apurímac), Huamanga (Ayacucho) und Huánuco (Huánuco) gilt im Rahmen der „Cuarentena Focalizada“ eine nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 4 Uhr.
Kinder bis 12 Jahren sollen das Haus nicht verlassen. Sie dürfen sich jedoch täglich in Begleitung eines Erwachsenen, der im selben Haushalt wohnt, für 60 Minuten im Umkreis von 500 Metern zur Wohnung im Freien aufhalten. Sie müssen dabei eine Mund-Nasen-Maske tragen und eine Distanz von mindestens zwei Metern zu anderen Personen einhalten.
In der Öffentlichkeit müssen alle Personen eine Mund-Nasen-Maske tragen und eine Distanz von mindestens einem Meter zu anderen Personen einhalten.
•Informieren Sie sich zu den detaillierten Regelungen aus dem Regierungsdekret in spanischer Sprache.
•Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Website der deutschen Botschaft in Lima.
•Halten Sie sich an die geltenden Bestimmungen im Land insbesondere an die Ausgangssperre.

Schweiz - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Schweiz wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Schweiz ist von COVID-19 inzwischen stark betroffen. In allen Kantonen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Schweiz als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Schweizer Bundesamt für Gesundheit und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich wieder uneingeschränkt in die Schweiz einreisen.
Für Reisende aus Risikoländern gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der Risikoländer, darunter Andorra, Armenien, Belgien, Tschechien und Teile Frankreichs, wird vom Bundesamt für Gesundheit geführt und regelmäßig aktualisiert.
Busunternehmen im internationalen Reiseverkehr sind seit dem 12. Oktober 2020 verpflichtet, den zuständigen schweizerischen Behörden von Passagieren aus Risikoländern/-gebieten bei Einreise in die Schweiz auszufüllende Kontaktkarten (Fragebögen) zu übergeben bzw. bei Bedarf zur Verfügung zu stellen und ihre Passagiere vor Fahrtantritt über die Auskunfts-und etwaige Quarantänepflicht schriftlich zu unterrichten.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikoländern ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Reiseverbindungen
Der Zugverkehr ist wieder im Regelbetrieb, der Flugplan noch ausgedünnt. Auch Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Für Restaurants und Bars gilt eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Diskotheken und Tanzlokale sind geschlossen. Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind nicht gestattet. Private Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind nicht erlaubt. Informationen zu aktuell geltenden weiteren Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden. In der vom Bundesrat beschlossenen COVID-19-Verordnung gilt eine Empfehlung zum Homeoffice.
Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Die Pflicht, einen Nasen-Mundschutz zu tragen, gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften und Einkaufszentren. Außerdem darf in Restaurants, Bars und Clubs nur im Sitzen konsumiert werden. Zudem bleiben Handhygiene und Abstandhalten die wichtigsten Schutzmaßnahmen. Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet die Verhaltenshinweise für die Quarantäne in der Schweiz .
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Wenn Sie sich touristisch in der Schweiz aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG, das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
• Beachten Sie bei Transitreisen evtl. Einreisebeschränkungen der Nachbarstaaten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Senegal - Ergänzung:
Die Landgrenze zu Gambia ist wieder geöffnet, siehe hier.

Spanien - Ergänzung:
In Spanien ist der Corona-Notstand bis zum 9. Mai 2021 verlängert worden. Für die Region Katalonien wurde ein 15-tägiges Ein- und Ausreiseverbot verhängt. Am Wochenende werde den Einwohnern zudem nicht nur verboten, Katalonien zu verlassen, sondern auch ihre Städte und Gemeinden, teilen die Behörden mit. Die Anordnung gelte ab Freitag. Zusätzlich würden neben Bars und Restaurants künftig auch Kinos und Theater geschlossen. Quelle: tagesschau.de

St. Kitts und Nevis - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St Kitts und Nevis wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsgeschehen in St. Kitts und Nevis bewegt sich auf sehr niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die offizielle Internetseite der Regierung von St. Kitts und Nevis und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
St. Kitts und Nevis hat mit Ausbruch der COVID-19-Pandemie eine komplette Ein- und Ausreisesperre verhängt. Ausländern ist die Einreise mit Ausnahme individuell zu genehmigender Sonderfälle weiterhin nicht erlaubt. Eine Öffnung der Grenzen ist zum 31. Oktober 2020 angekündigt.
Vor Einreise muss ein Online-Formular ausgefüllt werden, nach Einreise ist eine 14-tägige Quarantäne sowie PCR-Test auf Kosten des Einreisenden erforderlich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen ist geschlossen. Auch die Häfen sind für internationale Einreisen geschlossen, außer mit individueller Sondergenehmigung.
Beschränkungen im Land
Es bestehen weiterhin zahlreiche Beschränkungen im öffentlichen Leben und im Handel, die die Regulation No. 14 von St. Kitts und Nevis zusammenfasst.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich vor dem Betreten öffentlicher Gebäude die Hände zu desinfizieren.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen der Regierung und ggf. mit den Einreisebestimmungen für St. Kitts und Nevis.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Tunesien - Ergänzung:
Grund- und weiterführende Schulen in Tunesien sollen für 12 Tage geschlossen werden. Die tunesische Regierung versucht mit dieser Maßnahme einen weiteren Lockdown des Landes zu vermeiden. Aktuell gelten folgende Beschränkungen: Überlandreisen sind verboten, öffentliche Versammlungen sind auf maximal vier Personen begrenzt, landesweite Ausgangssperre an Wochentagen von 20:00 bis 05:00 Uhr, landesweite Ausgangssperre am Wochenende von 19:00 bis 05:00 Uhr, Restaurants und Cafés schließen um 16:00 Uhr, Kitas und Kindergärten bleiben jedoch geöffnet. Quelle: BBC

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Belgien - Ergänzung:
In Belgien müssen die meisten Geschäfte ab Montag schließen. Ausnahmen gibt es etwa für Supermärkte. Quelle: tagesschau.de

Bulgarien - Reisewarnung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Verwaltungsbezirke (Oblaste) Blagoewgrad, Rasgrad, Sofia Stadt, Sliwen und Targowischte wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Ab dem 1. November 2020 gilt dies für ganz Bulgarien.
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 inzwischen stark betroffen. In fast allen Verwaltungsbezirken (Oblaste) liegen die Inzidenzen bei weit mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Bulgarien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Allen EU-Staatsangehörigen und Staatsangehörigen aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Monaco, San Marino, Andorra, Vatikanstaat und deren Familienangehörigen ist die Einreise ohne Vorlage eines COVID-19-PCR-Tests gestattet. Personen mit o.a. Staatsangehörigkeiten, deren Reiseausgangspunkt in einem Drittstaat liegt, dürfen in der Regel nur unter Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses einreisen. Der Test darf bei Einreise nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Alternativ gilt für Einreisende ohne Test eine 14-tägige verpflichtende häusliche Quarantäne.
Befreit von der Vorlage eines COVID-19-PCR-Tests sind u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Bulgarien ist allen o.g. Staatsangehörigen ohne Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses erlaubt.
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen siehe Infrastruktur/Verkehr.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Bulgarien ist nach wie vor eingeschränkt, belebt sich aber wieder deutlich. Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Flughafen Varna wird wieder aus Deutschland angeflogen. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Es gibt aktuell keine Bewegungsbeschränkungen im Land.
Seit dem 25. Oktober 2020 bleiben Bars, Discotheken und Klubs bis auf weiteres geschlossen.
Die meisten Geschäfte (auch Einkaufszentren) sind unter strengen hygienischen Auflagen geöffnet. Der Besuch von Kinos, Theatern, Konzerten, Museen, Sport- und Spielplätzen ist unter Bedingungen erlaubt (max. 30% Besucherauslastung). Tagungen/Konferenzen u.ä. dürfen mit nicht mehr als 30 Personen abgehalten werden.
Hygieneregeln
Die epidemische Ausnahmesituation gilt fort. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen und auch im Freien, wenn kein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.
• Wenn Sie sich touristisch in Bulgarien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia , auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Dänemark - Ausweitung der Reisewarnung auf die Region Nordjylland, Änderung Einreise, Durch- und Weitereise, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Hovedstaden (einschließlich der Hauptstadt Kopenhagen) wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Ab dem 1. November 2020 gilt dies auch für die Region Nordjylland.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird vor dem Hintergrund geltender Einreisebeschränkungen für Reisende aus Deutschland abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch Dänemark ist inzwischen stärker von COVID-19 betroffen. In den Regionen Hovedstaden (einschließlich der Hauptstadt Kopenhagen) und Nordjylland beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschland von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft. Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind nicht mehr erlaubt.
Personen mit Wohnsitz in einem epidemiologisch als Hochrisikoland eingestuften Land dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Es muss ein negativer COVID-19-PCR-Test vorgelegt werden, der maximal 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise weiterhin möglich ist, bieten die dänischen Behörden. Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Reisende mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie entweder einen wichtigen Grund nachweisen oder einen negativen COVID-19-PCR-Test vorlegen, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde.
Dänemark nimmt die Risikoeinstufungen auf Grundlage von EU-einheitlichen Kriterien vor. Die aktuelle Liste der Hochrisikogebiete findet sich auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die epidemiologische Einstufung der Länder und Regionen wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen und veröffentlicht diese ebenfalls auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis benötigt. Dazu kommt:
1. Bei Einreisen aus einem COVID-19-Hochrisikoland ist ein Nachweis des Reisezwecks sowie der Nachweis eines negativen COVID-19-PCR-Tests mitzuführen.
2. Bei Einreisen aus einem als epidemiologisch „nicht sicher“ eingestuften Land ist zusätzlich ein Nachweis des Reisezwecks mitzuführen.
3. Bei der Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher („offen“) eingestuften Land genügt der Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung).
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Fr 8-16 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land unabhängig vom Reisezweck erlaubt.
Reiseverbindungen
Die aufgrund von COVID-19 teilweise stark eingeschränkten grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen haben sich seit Sommer 2020 wieder normalisiert. Eine Platzreservierung ist in allen Fernzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Cafés, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind geöffnet. Gaststättenbetriebe dürfen nur bis 22 Uhr geöffnet sein. Alkoholverkauf im Einzelhandel und in Kiosken ist nach 22 Uhr untersagt. Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Versammlungen von mehr als 10 Personen, für bestimmte Versammlungen, darunter Beerdigungen, Freizeitaktivitäten von Personen unter 21 Jahren und Kulturveranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten jedoch unterschiedliche großzügigere Regeln. Die absolute Obergrenze liegt bei 500 Teilnehmern. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Es wird empfohlen, soziale Kontakte gering zu halten und auch Zusammenkünfte im eigenen Zuhause auf max. 10 Personen zu beschränken.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Diese Pflicht gilt außerdem beim Besuch von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Gaststättenbetrieben, solange man nicht am Platz sitzt. In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist Gesundheitsbehörde die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Bei Personen mit erhöhtem Risiko oder in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. beim Sport, Singen oder in schlecht belüfteten Räumen) wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Auch für Reisen auf die Färöer gilt, dass Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einreisen dürfen.
Unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland erfolgt bei Einreise ein COVID-19-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer .
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Es wird ein negativer Testnachweis auf COVID-19 zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung.
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in den Regionen Hovedstaden, bzw. Nordjylland aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona-Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.

Estland - Aufhebung der Reisewarnung für den Kreis Jõgeva:
Die noch bestehende Reisewarnung für den Kreis Jõgeva wird ab dem 1. November 2020 aufgehoben.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen bei Einreise aus Deutschland abgeraten.
Epidemiologische Lage
Zunächst verzeichnete auch Estland erhöhte Infektionszahlen, aktuell sind die Zahlen aber wieder rückläufig, sodass die Einstufung der Region Jõgeva als Risikogebiet zum 1. November 2020 aufgehoben wird. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist u.a. für Reisende der EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan grundsätzlich möglich. Es gilt jedoch seit 12. Oktober 2020 eine Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern deren Koeffizient oberhalb von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist liegt bzw. oberhalb des 1,1-fachen Wertes der Inzidenzen Estlands, falls dieser unter 50 liegt. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Seit 19. Oktober 2020 gilt demnach die Quarantänepflicht für Einreisende aus diesen Staaten ab einer Inzidenzzahl von 47,8 und somit auch für Einreisende aus Deutschland.
Seit dem 1. September 2020 dürfen sich Reisende aus gelisteten Ländern alternativ bei Einreise auf COVID-19 testen lassen und müssen in Selbstisolation das negative Ergebnis abwarten. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit gehen. Nach frühestens 7 Tagen muss ein 2. Test erfolgen. Bei erneut negativem COVID-19-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen. Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen unterbleiben. Die Grenzen zu Russland bleiben geschlossen. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Lufthansa, Air Baltic sowie EasyJet haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Die Grenzen zu Russland sind bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die estnische Regierung hat weitere Lockerungen beschlossen, behält sich - je nach epidemiologischer Entwicklung - kurzfristige, lokale Eindämmungsmaßnahmen in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt vor.
Lockerungen beinhalten u.a. die Erhöhung der Obergrenze für öffentliche Veranstaltungen auf bis zu 1.500, bei Sportveranstaltungen 2.000 Personen. Die 50%-Obergrenze für Bildungseinrichtungen wurde inzwischen aufgehoben. Restaurants, Theater, Konzerthallen und Kinos sind aufgefordert, für ausreichend Abstand und regelmäßige Desinfektion zu sorgen, als Obergrenze gilt die bestehende Bestuhlungsanzahl.
Hygieneregeln
Es besteht eine Empfehlung für das Tragen von Masken, jedoch keine Pflicht. Häufiges Händewaschen und Desinfektion werden weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA", die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Griechenland - Reisewarnung für die Region Westmakedonien:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Westmakedonien wird ab dem 1. November 2020 aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. In Westmakedonien (Thessaloniki) beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb dieses Gebiet als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form “, PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Das Formular lässt sich hierfür in der Rubrik „Reisebegleiter – Familie“ über einen oben stehenden Button für mehrere Familienmitglieder erweitern. Für mitreisende Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, wird empfohlen, für jeden Reisenden ein separates PLF auszufüllen. Einige Fluggesellschaften bestehen auf die Vorlage eines PLF für jeden Reisenden über 18 Jahre, auch wenn zum selben Haushalt zugehörig.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Auf Grundlage der Anmeldedaten wird ein QR-Code generiert, der in der Regel am Tag der Einreise automatisiert per Email zugesandt wird. Er muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Viele Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die Seite www.travel.gov.gr hinzuweisen.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren
Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird mit 24 Stunden angegeben, gemäß dem „Passenger Locator Form“ (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Erfahrungsgemäß liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist möglich. Für Reisende aus Griechenland nach Italien ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Transitreisende sollen von dem Testerfordernis ausgenommen sein, wenn sie innerhalb von 36 Stunden aus Italien ausreisen. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Albanien und Türkei ist nicht möglich.
Kreuzfahrtschiffe dürfen die Häfen Piräus, Rhodos, Heraklion, Volos, Korfu und Katakolo anlaufen. Passagiere müssen vor Antritt der Kreuzfahrt einen negativen PCR- -Test, der nicht älter als 72 Std. sein darf, vorweisen. An den Häfen werden Stichprobentests durchgeführt.
Sportboote dürfen Griechenland anlaufen, sofern die Transportkapazität von 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über die „Passenger Locator Form “ sowie zusätzlich eine Bescheinigung über einen negativen PCR-COVID-19-Test (nicht älter als 72 Std.) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer. Stichprobentests werden am Grenzübergang Promachonas weiterhin durchgeführt.
Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien, ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende benötigen den QR-Code über die „Passenger Locator Form “. Zusätzlich ist ein negativer PCR-COVID-19-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich. Einreisende aus Albanien (Grenzübergänge Kakavia und Krystallopigi) müssen sich in eine 7-tägige häusliche Quarantäne begeben; zudem ist die Anzahl der täglich einreisenden Personenzahl begrenzt.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei auf dem Land-, See- und Luftweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über die „Passenger Locator Form “. Zusätzlich ist ein negativer PCR-COVID-19-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr von Deutschland mit allen internationalen Flughäfen in Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Beschränkungen im Land
Veranstaltungen mit Stehplätzen z.B. Konzerte, sowie Jahrmärkte und Kirchweihfeste sind landesweit verboten.
In Bars, Clubs, Cafés und Restaurants ist der Aufenthalt im Stehen verboten,
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Organisierte Strände sind unter Geltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Zu den Hygiene- und Abstandsregeln gehört, dass ein bestimmter Abstand zwischen Strandliegen eingehalten werden muss, sofern es sich nicht um eine Familieneinheit handelt, und dass der Ausschank von Alkohol am Strand teilweise eingeschränkt ist.
Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden. Die Nutzung von Außenpools ist nur einer bestimmten Personenzahl je nach Größe des Pools gestattet. Abstandsregeln sind auch zwischen Liegen einzuhalten.
Archäologische Stätten und Museen, Friseursalons, Spa- und Wellnesseinrichtungen sind geöffnet. Es gelten Hygieneregeln.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren gelten Kapazitätsbegrenzungen und die Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Die griechische Regierung hat eine, nicht immer tagesaktuelle, interaktive Karte veröffentlicht, in der die einzelnen Regionen im Hinblick auf die epidemiologische Lage in unterschiedliche Kategorien eingeteilt sind. Folgende ergänzende Maßnahmanen gelten für die jeweilige Farbkategorie:
Grün: Es gilt die Pflicht, in allen Außenbereichen, wo sich viele Menschen ansammeln, Mund-Nasen-Schutz zu tragen, Versammlungen sind nur bis max. 100 Personen gestattet; es gelten Kapazitätsbeschränkungen für Konferenzen und Messen sowie für Kinos, Theater, Museen und archäologische Stätten. In Restaurants dürfen an einem Tisch max. 6 Personen sitzen. Es gelten differenzierte Abstands- und Hygieneregeln.
Gelb: Es gilt die Pflicht, in allen Außenbereichen, wo sich viele Menschen ansammeln, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen; Versammlungen sind nur bis max. 50 Personen gestattet; es gelten verschärfte Kapazitätsbeschränkungen für Konferenzen und Messen sowie für Kinos, Theater, Museen, archäologischen Stätten und öffentliche Verkehrsmittel. In Restaurants dürfen an einem Tisch max. 6 Personen sitzen. Es gelten differenzierte Abstands- und Hygieneregeln. Lokalitäten müssen in der Zeit von 0:30 bis 5 Uhr schließen.
Orange: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz ist überall, auch im Freien, verpflichtend. Es gilt zudem eine Ausgangssperre täglich von 0:30 bis 5 Uhr. Versammlungen sind nur bis max. 9 Personen gestattet; Wochenmärkte sind geschlossen; zudem sind Konzerte unter freiem Himmel ausgesetzt. Es gelten verschärfte Kapazitätsbeschränkungen für Kinos, Theater, Museen und archäologische Stätten und öffentliche Verkehrsmittel. Lokalitäten mit Livemusik, Kinos und Theater dürfen nicht betrieben werden; In Restaurants dürfen an einem Tisch max. 4 Personen sitzen (bei Familien max. 6 Personen). Lokalitäten müssen in der Zeit von 24 bis 5 Uhr schließen. Derzeit sind die Hauptstadtregion Attika sowie die Regionalbezirke Thessaloniki, Ioannina, Larissa, Trikala und Serres auf dem Festland und einige Inseln in diese Kategorie eingestuft.
Für die Hauptstadtregion Attika gelten außerdem noch folgende Sonderregelungen: Für den Betrieb von Freiluftkinos und -theatern sowie Wochenmärkten gelten gesonderte Bestimmungen. Tagungen mit bis zu 50 Teilnehmern sollen möglich sein.
Rot: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist überall, auch im Freien, verpflichtend. Private und öffentliche Zusammenkünfte sind verboten. Zudem ist es nicht gestattet, den Regionalbezirk zu verlassen; alle Geschäfte (bis auf Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind) sowie Restaurants, Kinos und Theater, Fitnessstudios, Gerichte, Museen und archäologische Stätten sind geschlossen. Es gilt zudem eine Ausgangssperre täglich von 0:30 bis 5 Uhr. Derzeit sind die Regionalbezirke Kozani und Kastoria (Festland) in diese Kategorie eingestuft.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Friseursalons, Kosmetikzentren, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz bei allen öffentlichen Kulturveranstaltungen im Freien und in Kirchen getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel hat zudem eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammen zu arbeiten. Für die Mitarbeiter gilt Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landwege beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Island - Ergänzung:
In Island gelten ab Samstag strengere Corona-Maßnahmen. Die maximale Teilnehmerzahl für Versammlungen wird demnach im gesamten Land von 20 auf 10 herabgesetzt. Bis zu 30 Menschen dürfen eine Beerdigung besuchen; in Apotheken und Lebensmittelgeschäften sind nun maximal 50 Kunden erlaubt. Sportveranstaltungen und Bühnenauftritte werden allesamt untersagt, Schwimmbäder, Bars und Nachtclubs geschlossen. Restaurants mit Alkoholausschank müssen um 21.00 Uhr schließen. Die strikteren Maßnahmen sollen bis zum 17. November gelten. Bis dahin soll geprüft werden, inwieweit Lockerungen möglich sind oder eine Verlängerung notwendig wird.Quelle: tagesschau.de

Israel und Palästinensische Gebiete - Ergänzung:
Knapp zwei Wochen nach ersten Lockerungen von Israels zweitem Corona-Lockdown sind weitere Erleichterungen geplant. Die Regierung beschloss die Öffnung der Grundschulen für die 1. bis 4. Klasse, allerdings unter Einschränkungen. Von Sonntag an dürfen auch Ferienwohnungen wieder geöffnet werden. In Gebetshäusern können sich bis zu zehn Menschen versammeln und draußen bis zu 20. Auch Friseur- und Kosmetiksalons dürfen dann wieder einzelne Kunden empfangen. Straßengeschäfte sollen aber erst eine Woche später geöffnet werden. Sollten die durchschnittlichen Corona-Fallzahlen schon vorher auf rund 500 am Tag fallen, wird schon früher geöffnet. Quelle: tagesschau.de

Italien - Ausweitung der Reisewarnung auf Italien, mit Ausnahme der Region Kalabrien:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Abruzzen, Aostatal, autonome Provinz Bozen-Südtirol, Emilia-Romagna, Friaul-Julisch Venetien, Kampanien, Latium, Ligurien, Lombardei, Piemont, Sardinien, Toskana, Venetien und Umbrien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Ab dem 1. November 2020 gilt dies für ganz Italien, mit Ausnahme der Region Kalabrien.
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen. Nach einer vorübergehenden Verbesserung verzeichnet Italien jetzt aber wieder stark steigende Infektionszahlen. In allen Regionen in Italien, mit Ausnahme der Region Kalabrien, beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Italien, mit Ausnahme der Region Kalabrien, als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Aus Deutschland sowie aus den meisten EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise ohne besondere Gründe gestattet. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den italienischen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden, die bei Vorliegen eines negativen Tests auf 10 Tage verkürzt wird. Weitere Informationen dazu bietet die Webseite des italienischen Gesundheitsministeriums auch in englischer Sprache.
Für Einreisen aus Rumänien gilt seit 24. Juli 2020 die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation, analog wie für Reisende aus Drittstaaten.
Für Reisende aus Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien und Nordirland, Tschechien und Spanien ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Nach Ablegen des Tests ist bis zum Ergebnis eine Selbstisolation vorgeschrieben. Nach der Einreise aus diesen Ländern besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale).
Für alle Reisenden gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland - die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise aus Drittstaaten besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und zur 14-tägigen Selbstisolation, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
Aktuell gilt ein Einreiseverbot für Reisende, die sich während der letzten 14 Tage in einem der folgenden Länder aufgehalten haben oder durch diese durchgereist sind: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru und Dominikanische Republik.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wurde wieder aufgenommen.
Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Die einzelnen Verbindungen können der Webseite der Deutschen Bahn entnommen werden. Auch Fernbusse fahren wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe wurde zum 15. August 2020 wieder aufgenommen. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen ist mit Einschränkungen wieder möglich.
Beschränkungen im Land
In ganz Italien ist aufgrund von Ausgangsbeschränkungen mit Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit zu rechnen.
So wurde z.B. für die Lombardei mit Wirkung vom 22. Oktober 2020, für Kampanien mit Wirkung vom 23. Oktober 2020 je eine Ausgangssperre von 23 bis 5 Uhr verhängt und für die Region Latium mit Wirkung vom 23. Oktober 2020 von 24 bis 5 Uhr. Ausnahmen bilden nachgewiesene Gründe (Arbeit, Situationen der Dringlichkeit, Gesundheit). Die Vorlage einer Selbsterklärung, die diese Schritte belegen, ist vorzulegen und unter nachstehendem Link abzurufen.
Hotels und Geschäfte dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen geöffnet bleiben, es muss aber mit verkürzten Öffnungszeiten gerechnet werden. Bars und Restaurants müssen grundsätzlich um 18 Uhr schließen. Ein Konsum außerhalb der eigenen Wohnung ist nach 18 Uhr nicht mehr erlaubt.
Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten sind ausgesetzt. Kinos und Theater sind geschlossen. Tanzveranstaltungen aller Art sind sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich bis auf weiteres ausgesetzt. Sportveranstaltungen sind grundsätzlich ausgesetzt. Die Lifte und Bahnen in den Skigebieten bleiben für den Amateursport geschlossen. Fitnessstudios, Schwimm- und Thermalbäder sowie Wellnesszentren sind geschlossen.
Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 24. November 2020.
Schulen, Kindergärten und Universitäten haben unter Einhaltung spezifischer Maßnahmen sukzessive den Betrieb wiederaufgenommen. Nähere Informationen sind in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni , die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch SARS-CoV2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardigna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Registrierung muss bei Einreise ausgedruckt mitgeführt und ggf. zusammen mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden. Die seit dem 14. September 2020 in Sardinien geltende Verordnung, die für Einreisende aus Italien und dem Ausland zusätzlich zur o.g. Registrierung die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antikörper-Test) vorsieht, ist aufgrund eines Gerichtsurteils vom 17. September 2020 bis auf weiteres ausgesetzt. Bei der Einreise nach Sardinien ist eine Temperaturmessung vorgesehen. Bei einer Körpertemperatur über 37,5°C kann die Einreise verweigert werden.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von Kalabrien, und Apulien verlangt. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Wenn Sie sich touristisch in Italien (mit Ausnahme der Region Kalabrien) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.

Kosovo - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kosovo wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kosovo ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Nach einem kurzen Rückgang im August/September 2020 steigen die Infektionszahlen seit einigen Wochen wieder.
Kosovo ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende aus Ländern, die vom European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) als „High Risk Country“ eingestuft sind, darunter seit 27. Oktober 2020 Deutschland, müssen einen aktuellen COVID-19-Negativtest (Probeentnahme max. 72 Stunden vor Einreise) vorlegen. Reisende aus diesen Ländern, die ohne Vorlage eines Negativtests einreisen, müssen stattdessen eine 7-tägige Quarantäne absolvieren.
Durch- und Weiterreise
Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von/zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als 3 Stunden beträgt.
Reiseverbindungen
Es werden fast alle regulären Flugverbindungen angeboten, allerdings z.T. mit verminderter Frequenz. Der öffentliche Nahverkehr (Bus, Zug, Taxi) ist auf max. 50% Passagierkapazität beschränkt.
Beschränkungen im Land
Auf öffentlichen Plätzen und in Parks sind Treffen von mehr als 5 Personen nicht gestattet. Private Feiern (z. B. Hochzeiten) sind grundsätzlich verboten, Beerdigungen dürfen nur im engsten Familienkreis stattfinden.
Besprechungen und andere Präsenzveranstaltungen im beruflichen Umfeld sind nur mit max. 10 Teilnehmern gestattet. Religiöse Versammlungen, Gottesdienste, kulturelle Veranstaltungen und Sportveranstaltungen sind mit Auflagen und begrenzter Personenzahl gestattet.
Gastronomiebetriebe dürfen landesweit zwischen 5 und 23:30 Uhr öffnen, nach 21 Uhr darf keine Musik gespielt werden. Speisen und Getränke dürfen nur unter Einhaltung von Abstandsregeln serviert oder zur Mitnahme angeboten werden.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, u.a. bestehen nur sehr geringe Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit, d.h. jederzeit außerhalb der eigenen Wohnung, besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Am Eingang von öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren finden verstärkt Körpertemperaturmessungen statt.
• Vor unbedingt notwendigen Reisen, prüfen Sie, ob ausreichender Krankenversicherungsschutz im Ausland besteht und schließen Sie ggf. eine zusätzliche Versicherung für die Rückholung nach Deutschland im Krankenfall ab.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Kosovo.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter der Telefonnummer +383 (0)38 200 80 800.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Kroatien - Reiewarnung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gespanschaften Lika-Senj, Split-Dalmatien, Dubrovnik-Neretva, Požega-Slawonien, Vukovar-Srijem, Sisak-Moslavina, Krapina-Zagorje, Virovitica-Podravina, Međimurje, Karlovac, Osijek-Baranja, Zagreba, Varaždin und Bjelovar-Bilogora und die Stadt Zagreb wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Ab dem 1. November 2020 gilt dies für ganz Kroatien.
Epidemiologische Lage
Das COVID-19-Infektionsaufkommen in Kroatien bewegt sich weiterhin auf hohem Niveau. In inzwischen allen Gespanschaften
liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Kroatien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten ohne Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Für Einreisen nach Kroatien aus den EU-Mitgliedstaaten und den Schengen-assoziierten Staatenbesteht derzeit keine 14-tägige häusliche Quarantänepflicht. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses / einer COVID-19-Negativbescheinigung ist bei Einreise aus den vorgenannten Staaten ebenfalls nicht erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Bei Einreise aus Staaten außerhalb der EU oder der Schengen-assoziierten muss der Transit innerhalb von 12 Stunden abgeschlossen sein. Einige Staaten haben Kroatien als Risikogebiet eingestuft, so dass ein Transit z.B. durch Österreich nur ohne Zwischenstopp gestattet ist.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht.
Internationale Flugverbindungen bestehen, angebotene Linienflüge werden mitunter kurzfristig zusammengelegt.
Internationaler Bus- und Zugverkehr findet derzeit in reduziertem Umfang statt und erfordert daher gelegentlich mehrmaliges Umsteigen. Nationaler Bus- und Zugverkehr findet wieder statt.
Der Fährverkehr zu den Inseln wird zuverlässig durchgeführt, die Häufigkeit der Verbindungen liegt unter der Frequenz in den Sommermonaten vergangener Jahre. Auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija erhalten Reisende aktuelle Information über bestehende Fährverbindungen.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie für im Gastgewerbe tätige Personen.
Als Folge landesweit steigender Infektionszahlen haben die verschiedenen Gespanschaften darüber hinaus jeweils eigene Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, die auf der Corona-Webseite der kroatischen Regierung nachzulesen sind.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung .
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
• Befolgen Sie bitte stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Kroatien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Lettland - Reisewarnung für Regionen, Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Riga, Vidzeme Nordlettland und Latgale Ostlettland wird ab dem 1. November 2020 aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Lettland war von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet aber jetzt stark ansteigende Zahlen. In den Regionen Riga, Vidzeme und Latgale überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft werden. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Lettland ist für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten grundsätzlich möglich. Sofern die Inzidenz jedoch oberhalb von 40,4 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist liegt, gilt eine Quarantänepflicht in Form der Selbstisolation. Der Wert orientiert sich an der Inzidenz Lettlands und wird regelmäßig angepasst. Den aktuellen Grenzwert und die Inzidenzen der europäischen Länder veröffentlicht das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Deutschland wird weiterhin mit einem Wert geführt, der über dem o.a. neuen Grenzwert liegt.
Es gilt daher eine 10-tägige Quarantänepflicht, die in der Unterkunft durchgeführt werden kann. Nähere Informationen bietet die Deutsche Botschaft Riga und das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. Seit dem 12. Oktober 2020 ist innerhalb von 48 Stunden vor der geplanten Einreise ein elektronischer Fragebogen auszufüllen. Der nach der Registrierung erhaltene QR-Code ist den Grenzbeamten bei der Einreise vorzuzeigen und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes für Kontrollen bereitzuhalten. Falls ein Aufenthalt von weniger als 10 Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Fragebogen für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen.
Auskunft dazu erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8.30 und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +371-67387661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen für Transitreisende. Die Registrierungspflicht gilt auch bei Einreisen nur zur Durchreise.
Die Grenzen zu Russland und Weißrussland sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Flüge aus einem Abflug- oder Zielland, das eine COVID-19-Inzidenz über dem Doppelten des jeweils am Freitag errechneten EU-Durchschnitts pro 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist aufweist und in die „rote“ Kategorie der Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Inzidenzen eingeordnet wurde, werden vollständig gestrichen. Weitere Informationen und eine aktuelle Liste der Staaten, deren Flüge gestrichen werden, finden Sie auf der Webseite des lettischen Zentrums für Seuchenkontrolle. Die Liste wird regelmäßig am Freitagnachmittag aktualisiert und gilt ab dem darauffolgenden Montag ab 0.00 Uhr. Der Flughafen in Riga veröffentlicht auf seiner Webseite entsprechende Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat den nationalen Notstand aufgehoben. Museen werden allmählich stufenweise wieder geöffnet, Voranmeldung wird empfohlen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wieder Pflicht. Ein Abstand von 2 Metern ist wo immer möglich einzuhalten Es muss der Mund- und Nasen-Schutz auch in Geschäften, Supermärkten, Postämtern, Tankstellen und an anderen Orten, an denen Verkäufe stattfinden, getragen werden. Die Nutzung ist auch an Bahnhöfen, Bushaltestellen, Flughäfen sowie an kulturellen und religiösen Orten Pflicht, es sei denn, es wird eine Veranstaltung organisiert, die feste personalisierte Sitzplätze vorsieht.
In Innenräumen von Lokalen dürfen maximal 4 Personen an einem Tisch sitzen, im Außenbereich gibt es derzeit keine derartigen Einschränkungen. Zwischen den Tischen soll jedoch ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden. Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
Das kollektive Indoor-Sporttraining ist zunächst bis 6. November 2020 verboten.
Es dürfen sich nicht mehr als 30 Personen zu privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen aufhalten und nicht mehr als 300 Personen im Freien zusammenkommen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
• Prüfen Sie vor Einreise die aktuellen Grenzwerte und Inzidenzen beim Lettischen Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in einem der als Risikogebiete ausgewiesenen Teile des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Litauen - Ausweitung der Reisewarnung auf weitere Regionen, Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Bezirke Šiauliai (Schaulen) und Kaunas (Kauen) wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Ab dem 1. November 2020 gilt dies auch für die Bezirke Klaipéda, Marijanpolé, Telšiai und Vilnius.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 derzeit ähnlich stark wie Deutschland betroffen. In den Bezirken Šiauliai, Kaunas, Klaipéda, Marijanpolé, Telšiai und Vilnius
beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung .
Einreise
Die litauische Regierung stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „gelbe Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein. In Deutschland ist derzeit Berlin als „rot“ eingestuft. Reisende, die in Berlin leben oder sich in den vergangenen 14 Tagen dort aufgehalten haben und nach Litauen reisen, unterliegen einer Quarantänepflicht.
Für alle anderen Gebiete Deutschlands, ist die Einstufung aktuell „gelb“, daher besteht derzeit keine Quarantänepflicht.
Die Einstufung nimmt die litauische Regierung auf Grundlage der Werte des ECDC immer freitags vor und die Neueinstufung gilt ab dem darauf folgenden Montag. Die entsprechende Länderliste wird meist zeitverzögert montags/ dienstags auch auf Englisch veröffentlicht.
Die Quarantäne dauert grundsätzlich 14 Tage, kann aber mit einem COVID-19-Test nach frühestens 8 Tagen auf 10 Tage verkürzt werden, sofern der Testbefund negativ ist. Um den Quarantäneort für die Testabnahme verlassen zu dürfen benötigt man eine Sondergenehmigung des litauischen Gesundheitsdienstes.
Alternativ kann auch ein negativer Testbefund, von einem bei Einreise höchstens 48 Stunden altem COVID-19-Test die gesamte Quarantäne ersetzen. Reisende sind dennoch aufgefordert, sich die ersten 10 Tage in Litauen zurückhaltend im öffentlichen Raum zu bewegen. Für Reisende, die in den vergangenen drei Monaten eine COVID-19 Erkrankung durchgemacht haben und inzwischen geheilt sind, ist mit ärztliches Attest eine Befreiung von der Quarantäne möglich.
Die Durchreise durch ein Land mit Quarantänepflicht führt zur Quarantänepflicht in Litauen. Dies gilt nicht bei Anreise per Flugzeug wenn der Transit-Bereich des Flughafens nicht verlassen wurde. Weitere Ausnahmen gelten für den Transit durch Polen.
Die Quarantäne kann zu Hause oder in einem Hotel abgeleistet werden. Während der Quarantäne ist die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.
Quarantänepflichtige Reisende, die vorab aus Litauen ausreisen wollen oder wegen einer dringenden Angelegenheit in Litauen die Quarantänezeit verkürzen wollen, müssen hierfür beim nationalen Zentrum für öffentliche Gesundheit eine Sondergenehmigung beantragen. Die Bearbeitung der Genehmigung dauert in der Regel mindestens drei Tage.
Jeder Einreisende muss sich online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise per Flugzeug oder zur See muss die Registrierung vorab geschehen, bei Einreise auf dem Landweg spätestens 12 Stunden nach Einreise. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen.
Reisende aus Drittstaaten sind nach Einreise verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, sofern die Einreise vorab von litauischen Behörden gestattet wurde.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung ist notwendig. Auch der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland gibt es keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz. Am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen muss mit Kontrollen gerechnet werden. Ein gültiges Reisedokument ist stets mitzuführen. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Verbindungen im Flug-, Bahn- und Fährverkehr hat sich normalisiert.
Beschränkungen im Land
Vereinzelt kann es bei Öffnungszeiten von Museen u.a. Einrichtungen zu Einschränkungen kommen. Seit dem 26. Oktober 2020 müssen Restaurantbesucher bei jedem Besuch landesweit ihre Namen und Kontaktdaten hinterlassen. Mit weiteren Einschränkungen ist in den kommenden Wochen zu rechnen.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Räumen wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln, verpflichtend. Ausnahmen von der Tragepflicht gelten u.a. für Besuche von Restaurants und Sportveranstaltungen. Vor dem Betreten von Geschäften, Museen wird um Handdesinfektion gebeten.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19-Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in einem der als Risikogebiete ausgewiesenen Teile des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.
• Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.

Monaco - Reiewarnung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Monaco wird ab 1. November 2020 aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Monaco ist von COVID-19 inzwischen stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei rechnerisch über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Monaco als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die fürstliche Regierung und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Einreisende aus der EU, den Schengen-assoziierten Staaten und aus Großbritannien und Nordirland, die ausweislich der Veröffentlichungen des ECDC eine höhere COVID-19-Inzidenz als 20 Fälle auf 100.000 Einwohner in der laufenden Woche aufweisen, sowie Einreisende aus Drittstaaten müssen sich unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit umgehend nach Einreise bei der monegassischen Gesundheitsbehörde Centre d’appel COVID19 melden und können zur Vorlage eines aktuellen negativen virologischen COVID-19-Tests oder zu einer Quarantäne verpflichtet werden.
Privatjachten auch mit ausländischer Flagge können wieder in den Hafen von Monaco einlaufen. Privatjachten mit Besatzung müssen sich mit 48 Stunden Vorlauf bei der Seepolizeiabteilung der monegassischen Sicherheitsbehörde anmelden.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Versammlungen von mehr als zehn Personen sind untersagt. Es wird zur Einhaltung von Abstandsregeln von 1,5 Meter Distanz geraten. Der Besuch von Restaurants, Kinos, Theatern etc. unterliegt noch Einschränkungen. Auch in Geschäften gelten Abstandsregeln.
Hygieneregeln
In Bahnhöfen und im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr sowie in Geschäften ist das Tragen von Gesichtsmasken verpflichtend, ebenso in bestimmten Teilen des Stadtgebiets mit dichtem Publikumsverkehr. Darüber hinaus wird das Tragen von Gesichtsmasken empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der monegassischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, gehen Sie nicht unangekündigt zu einem Arzt, sondern kontaktieren Sie den Feuerwehrnotruf 18 oder 112. Eine Informationshotline ist täglich von 9 Uhr bis 18 Uhr telefonisch erreichbar: +377 92 05 55 00 und per E-Mail.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Monaco aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Wenn Sie sich in Monaco aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Nordmazedonien - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nordmazedonien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nordmazedonien ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Städte Skopje (mit fast der Hälfte aller landesweit gezählten Infektionen), Kumanovo, Tetovo und Shtip.
Nordmazedonien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich uneingeschränkt erlaubt. Die Quarantänepflicht und die Notwendigkeit, einen negativen PCR-Test nachzuweisen, sind entfallen.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist uneingeschränkt erlaubt. Reisende sollten sich vor Abreise jedoch erkundigen, ob und welche Grenzübergänge ihrer Ausgangs- und Zielländer aktuell geöffnet sind.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen der Reiseverbindungen.
Beschränkungen im Land
Nach 22 Uhr sind Ansammlungen im Freien von mehr als 4 Personen verboten. Abhängig von der weiteren Entwicklung der Pandemie sind zusätzliche, auch zeitlich oder örtlich begrenzte Versammlungsbeschränkungen möglich.
Gaststätten aller Art müssen bis spätestens 23 Uhr ihren Betrieb einstellen. Live-Musik und Musik mit einer Lautstärke über 50 dB sind in Innenräumen wie Restaurants, Kneipen etc. verboten. Diskotheken und Nachtclubs sind geschlossen.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur bis 50% ihrer üblichen Kapazität ausgelastet sein. Auf verkehrsreichen Strecken und im Berufsverkehr kann es dadurch zu längeren Wartezeiten z.B. im städtischen Busverkehr kommen.
Auf Ämtern und Behörden werden abhängig von der lokalen Infektionslage Schicht- und Heimarbeit eingeführt, wodurch deren Dienstleistungsangebot eingeschränkt werden kann. Auskünfte zu Öffnungszeiten und den Bedingungen des Besuchsverkehrs können nur die jeweiligen Institutionen selbst erteilen.
Einkaufszentren, Restaurants, Cafés sind unter besonderen Auflagen wie Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Ebenso sind Geschäfte wie Lebensmittelläden, Supermärkte, und Apotheken sowie Banken und Tankstellen zu den üblichen Geschäftszeiten geöffnet. Vereinzelt kann es wegen Zugangsbeschränkungen und Abstandsregeln zu Schlangenbildung kommen (häufig vor Bankfilialen).
Hygieneregeln
Für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung gilt auch im Freien eine generelle Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen. Darüber hinaus wird empfohlen, Abstand zu Mitmenschen zu halten, regelmäßig die Hände zu waschen und wenn möglich zu desinfizieren.
Bei COVID-19-Symptomen ist ab dem Moment der Vereinbarung eines Testtermins bis zum Erhalt des Testergebnisses eine Selbstquarantäne vorgeschrieben. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird die Selbstquarantäne durch Verfügung des lokalen Gesundheitsamtes entsprechend verlängert.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die öffentlichen Verlautbarungen zum Versammlungsverbot. Verstöße, auch gegen die Masken- und Quarantänepflichten, werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
• Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende" in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Österreich - Ausweitung der Reisewarnung auf weitere Gebiete, Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Bundesländer Wien, Tirol (mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz), Vorarlberg (mit Ausnahme des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg), Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, das Burgenland und die Steiermark wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Dies gilt ab dem 1. November 2020 für ganz Österreich, mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz (Tirol) und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg (Vorarlberg).
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 stark betroffen, die Infektionszahlen bewegen sich auf hohem Niveau. Die Inzidenzen in allen Bundesländern überstiegen zuletzt 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Die Einreise auch aus allen anderen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Bulgarien, Kroatien, Portugal, Rumänien, Spanien -außer Kanaren - und Schweden) sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist uneingeschränkt möglich, wenn die einreisenden Personen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in einem dieser Staaten haben. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 10 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Die Länderliste und weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Einreise aus den übrigen Ländern ist weiterhin nur bei Vorliegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Ausnahmegrundes und Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen COVID-19-PCR-Test attestiert. Der PCR-Test muss aus einem zertifizierten Labor stammen und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zu Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an der Grenze von Slowenien zu Österreich, insbesondere am Karawankentunnel und am Loibltunnel, ist aufgrund einer geänderten Verordnung mit neuen Regelungen zur Einreise aus Risikogebieten zu rechnen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen befinden sich auf den Internetseiten der österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Hotels, Restaurants sowie touristische Einrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Seit 24. Juli 2020 erweitert Österreich die Bereiche, in denen Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) besteht: die Pflicht gilt im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Ein MNS muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. In Oberösterreich (Landeshauptstadt Linz) gilt die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen. Dazu zählen insbesondere Einkaufszentren, Markthallen und Gaststätten. Nähere Informationen bietet das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim österreichischen Bundessozialministerium , dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Wenn Sie sich touristisch in Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Philippinen - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila.
Die Philippinen sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Bis auf weiteres ist Ausländern die Einreise in die Philippinen landesweit verboten; erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt, neue Visa werden derzeit nicht ausgestellt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Flugzeugbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) von philippinischen Staatsangehörigen, für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind, sowie für Ausländer, die bereits im Besitz einzelner Kategorien von Langzeitvisa, insbesondere verschiedener Kategorien von Geschäftsvisa, sind. Einreisende sind zur Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Tests oder zur Durchführung eines COVID-19-Tests am philippinischen Ankunftsflughafen verpflichtet und unterliegen nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind nur eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer COVID-19-Test, vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden.
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen COVID-19-Test.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über den Flughafen in Manila bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden teilweise wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden nur unzuverlässig statt.
Die touristische Infrastruktur ist seit Beginn der Pandemie stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind weiterhin geschlossen. Die Regierung der Philippinen ändert die seit Mitte März 2020 geltenden landesweiten Quarantänemaßnahmen turnusmäßig im monatlichen Rhythmus, bei Bedarf auch sehr kurzfristig. Es bestehen weiterhin umfangreiche Einschränkungen bei Versorgung und Bewegungsfreiheit. Es gelten variable nächtliche Ausgangssperren im Zeitraum von 22 Uhr bis 5 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Räumen zusätzlich einen Gesichtsschutz. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt.
Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung in staatlicher Unterbringung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung.
• Falls Sie im Besitz eines Langzeit- oder Geschäftsvisums sind, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Wiedereinreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Polen - Änderung Reiseverbindungen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
In Polen ist eine massive Zunahme von COVID-19-Infektionen zu verzeichnen. In inzwischen allen Woiwodschaften Polens beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Polen als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 32 Länder gilt bis zunächst 10. November 2020 ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist seit 24. Oktober 2020 deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.
Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen:
Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. In Läden und Poststellen bis zu 100 m² dürfen sich fünf Kunden pro Kasse gleichzeitig aufhalten. Ab 100 m² ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 m² begrenzt. Montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken vorbehalten. Senioren über 70 dürfen ihre Wohnung nur mit dem Ziel der dienstlichen oder beruflichen Tätigkeit, für unbedingte Bedürfnisse des täglichen Lebens und zur Teilnahme an religiösen Veranstaltungen verlassen. Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei 1 Person pro 7 m². Bei Treffen im häuslichen Raum sowie bei dienstlichen und beruflichen Veranstaltungen und Terminen beträgt die maximale Personenzahl 20. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen sind eingeschränkt mit 25% Platzbelegung unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht zugelassen Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen. In Hotels können Restaurants für Hotelgäste öffnen, die mind. einen Tagesaufenthalt buchen, Gleiches gilt für die Nutzung von Schwimmbädern und Fitnessräumen von Hotels. Der Schul- und Hochschulbetrieb ist stark eingeschränkt. Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr dürfen Kinder unter 16 Jahren den Wohnbereich nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen verlassen.
Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlichen das polnische Gesundheitsministerium, auch über Twitter, und die polnische Regierung (Maßnahmen werden detailliert erläutert).
Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Die medizinische Versorgung kann durch die starke Belastung des Gesundheitssystems mit COVID-19-Patienten eingeschränkt sein.
Hygieneregeln
Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst am Tisch entfernt werden. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Polen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

San Marino - Reisewarnung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach San Marino wird ab dem 1. November 2020 aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
San Marino war bisher von COVID-19 weniger stark betroffen. Nachdem in Italien jetzt aber wieder stark steigende Infektionszahlen verzeichnet werden, hat dies auch Auswirkungen auf die angrenzende Republik San Marino.
Dort beträgt rechnerisch die Inzidenz inzwischen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb San Marino als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien noch der Notstand.
In der Republik San Marino kann man sich frei bewegen, es gelten jedoch Bestimmungen u.a. in Bezug auf Maskenpflicht, Hygieneregeln, Abstandswahrung (mindestens 1 m), Gebrauch von Einweg-Handschuhen und Nutzung von Desinfektionsmitteln. Versammlungen sind nicht gestattet. Personen, die zu einem Haushalt gehören und daher die Regeln zur Abstandswahrung nicht beachten müssen, müssen eine Erklärung ausfüllen. Die genauen Bestimmungen und die Erklärung sind im Dekrets Nr. 96 zu finden.
Bei Beachtung der in San Marino und Italien geltenden Bestimmungen bestehen aktuell keine weiteren Beschränkungen für Reisen zwischen San Marino und Italien.
• Informieren Sie sich auf der Website des san-marinesischen Außenministeriums und der Regierung.
• Bei Symptomen von Atemwegserkrankungen oder Fieber (über 37,5°C) kontaktieren Sie das Istituto per la Sicurezza Sociale unter Tel.: 0549-9940001.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Italien.
• Wenn Sie sich touristisch in San Marino aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter in Verbindung.
• Wenn Sie sich in einem aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Schweden - Ausweitung der Reisewarnung auf weitere Gebiete, Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen (län) Stockholm, Uppsala, Örebro, Jämtland, Jönköping und Östergötland wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Dies gilt ab dem 1. November 2020 auch für die Provinzen (Iän) Dalarna, Halland, Kronoberg, Skåne, Västmanland und Västra Götaland.
Epidemiologische Lage
Schweden war von COVID-19 zunächst stark betroffen. Nach zwischenzeitlicher Stabilisierung auf niedrigerem Niveau steigt die Zahl der Neuinfektionen stark. Regionale Schwerpunkte liegen im Großraum Stockholm und den Provinzen Uppsala, Örebro, Jämtland, Jönköping und Östergötland. Aktuell auch in den Provinzen Dalarna, Halland, Kronoberg, Skåne, Västmanland und Västra Götaland. In diesen Provinzen (län) überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen keinen Einreisebeschränkungen. Alle Grenzübergänge sind geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist möglich. Die Einreisebestimmungen des Ziellandes müssen beachtet werden. Nachbarländer wie Norwegen, Dänemark und Finnland lassen eine Einreise aus Schweden nur bedingt zu. Zur Einreise in Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland . Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die Deutsche Botschaft in Kopenhagen .
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, wenn auch u.U. in geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen. Symptomfreie Personen dürfen sich frei im Land bewegen. Unnötige Reisen sollen jedoch möglichst vermieden werden. Es besteht ein Versammlungsverbot ab 50 Personen, das auch für Sportveranstaltungen und Gottesdienste gilt. Die Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an. Öffentliche Verkehrsmittel sind im Einsatz, sollen aber nach Aussage des schwedischen Gesundheitsamts insbesondere in Stoßzeiten denjenigen vorbehalten bleiben, die über keine alternative Transportmöglichkeit verfügen.
Verbindliche Abstandsvorkehrungen gelten im öffentlichen Raum, so z.B. nur Tischbedienung in Restaurants, kein Barbetrieb. Freizeitparks und Museen haben teilweise geschlossen oder eingeschränkte Öffnungszeiten. Oft sind online Vorabbuchungen notwendig. Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind unter Einschränkungen offen.
Für die Provinzen Stockholm, Västra Götaland und Östergötaland hat das schwedische Gesundheitsamt seit 29. Oktober 2020 seine Empfehlungen verschärft: Personen in diesen Provinzen sollen von Aufenthalten in geschlossenen Räumen wie Geschäften, Einkaufszentren, Museen, Bibliotheken, Schwimmbädern und Fitnessstudios absehen und auf notwendige Einkaufsgänge in Supermärkten und Apotheken beschränken. Auch physische Treffen, der Besuch von Konzerten, Freizeit- und Sportveranstaltungen sollen unterbleiben. Dies gilt nicht für sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren. Private Feiern und Feste sollen zur Vermeidung von physischen Kontakten nicht stattfinden. Notwendige Arztbesuche/medizinische Untersuchungen sind von den Empfehlungen ausgenommen. Die Empfehlungen gelten vorerst bis zum 19. November 2020, können aber verlängert werden.
Auch für die Provinzen Uppsala und Skåne wurden verschärfte Empfehlungen ausgesprochen.
Hygieneregeln
Es gibt keine Masken- oder Handschuhpflicht, die Bevölkerung wird jedoch eindringlich um Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gebeten, besonders auch auf Reisen. Menschenansammlungen sollen gemieden werden. Bei Erkältungssymptomen soll man sich bis zwei Tage nach Abklingen selbst isolieren und kann sich durch die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft 1177 telefonisch betreuen lassen.
• Meiden Sie öffentliche Verkehrsmittel.
• Beschränken Sie soziale Kontakte auf ein Mindestmaß und halten Sie Abstand zu Personen außerhalb ihres Haushaltes, insbesondere innerhalb von geschlossenen Räumen und wenn Sie im fortgeschrittenen Alter sind oder zu einer Risikogruppe gehören.
• Informieren Sie sich zu den Maßnahmen im Einzelnen und ergänzenden Hinweisen des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin .
• Laden Sie sich ggfs. auch die App der schwedischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Provinzen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen/ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Slowenien - Reisewarnung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Primorsko-Notranjska, Koroška, Zasavska, Osrednjeslovenska, Savinjska,Gorenjska, Jugovzhodna Slovenija, Pomurska, Podravska, Posavska und Goriška wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Dies gilt ab dem 1. November 2020 für ganz Slowenien.
Epidemiologische Lage
Slowenien verzeichnet inzwischen einen starken Anstieg der Neuinfektionen. In allen Regionen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Slowenien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist weiterhin ohne Quarantäne und ohne Nachweis eines negativen COVID-19-Tests möglich. Zwar befindet sich Deutschland derzeit nicht auf der Länderliste („green list“) epidemiologisch sicher eingestuften Staaten. Doch gilt für Reisende, die aus einem EU-Mitgliedstaat, also auch Deutschland, sowie Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein kommend einreisen, der auf der orangen Liste geführt wird, keine Quarantänepflicht.
Reisenden mit Wohnsitz oder mindestens 14-tägigem Voraufenthalt aus der Länderliste („green list“) der epidemiologisch sicher eingestuften Staaten ist die Einreise uneingeschränkt gestattet.
Alle übrigen Reisenden unterliegen bei Einreise nach Slowenien grundsätzlich einer 10-tägigen Quarantänepflicht . Hierzu zählen insbesondere alle Reisenden aus EU- oder Drittstaaten der roten Liste, so auch Österreich (mit Ausnahme von Kärnten).
Zur Quarantänepflicht gibt es Ausnahmen. Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen Negativtest auf SARS-CoV-2 (COVID-19) vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist und der in einem EU-Mitgliedstaat oder in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz durchgeführt wurde.
Weitere Informationen bietet die deutsche Botschaft.
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Österreich nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige gemäß der Webseite der slowenischen Polizei nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) möglich.
Deutsche Staatsangehörige, die im österreichischen Grenzgebiet zu Slowenien wohnhaft sind, können alle Grenzübergangsstellen benutzen.
Bahnreisende können nur den Grenzübergang Spielfeld (Eisenbahn) nutzen.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Italien nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige nur über die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti, Škofije/Rabuiese oder Krvavi potok/Pesse möglich. Deutsche Staatsangehörige, die im italienischen Grenzgebiet zu Slowenien wohnhaft sind, können alle Grenzübergangsstellen benutzen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des Wohnsitzes oder Voraufenthalt stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen. Grenzüberschreitender Busverkehr ist nur zum Zwecke der Durchreise durch Slowenien gestattet. Kurze Zwischenstopps in dringenden Fällen sind erlaubt. Busfahrer müssen eine Liste aller Insassen mit sich führen.
Der öffentliche Personennahverkehr hat den Betrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr. Es ist mit geringfügigen Ausnahmen verboten, zwischen den Regionen Sloweniens zu reisen. Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.), Restaurants, Cafés etc. sind landesweit geschlossen. Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Versammlungen mit mehr als 6 Personen sind grundsätzlich verboten.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9 bis 17 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Wenn Sie sich touristisch in Slowenien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen per E-Mail werden unter info.koronavirus@policija.si beantwortet.
• Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
• Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
• Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.
• Wenn Sie sich in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Spanien - Änderung Beschränkungen im Land, Besonderheiten auf den Inseln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien, mit Ausnahme der Kanarischen Inseln, wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien war und ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Infektionsherde gibt es landesweit, insbesondere in der Hauptstadtregion Madrid, den Autonomen Gemeinschaften Aragón, Kastilien La Mancha, Kastilien und Léon, Katalonien, La Rioja, Murcia, Navarra, im Baskenland und in Ceuta und Melilla.
Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien, mit Ausnahme der Kanarischen Inseln, als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden, das auch bei Einreise erhältlich ist.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand für zunächst 15 Tage ausgerufen
Mit dem Alarmzustand wird eine nächtliche Ausgangssperre für alle Autonomen Gemeinschaften außer den Kanarischen Inseln festgelegt. Diese nächtliche Ausgangssperre gilt in der Regel zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Der Alarmzustand ermöglicht es den Autonomen Gemeinschaften auch, Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt die nächtliche Ausgangssperre von 0 Uhr bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen insgesamt 32 Gebiete in der Stadt Madrid und in elf weiteren Gemeinden (s. Karte ). Über die langen Wochenenden vom 30. Oktober 2020, 0 Uhr bis 2. November 2020, 24 Uhr und vom 6. November 2020, 0 Uhr bis 9. November 2020, 24 Uhr, darf die gesamte Autonome Gemeinschaft Madrid nur aus triftigen Gründen betreten bzw. verlassen werden.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten seit 30. Oktober 2020 für zunächst 15 Tage u.a. folgende verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen:
• Nach Katalonien darf nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
• Zusätzlich darf man jeweils von Freitag, 6 Uhr bis Montag, 6 Uhr die Gemeinde/Stadt nur noch aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen)
• Geschlossen sind Bars und Restaurants (außer Hotelrestaurants für eigene Gäste sowie Speisen zum Mitnehmen/Liefern), Einkaufszentren (außer Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs mit weniger als 800 m²), Geschäfte, die Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt anbieten (Friseure, Manikürestudios usw.), Kasinos, Nachtklubs und Diskotheken, Sport- und Fitnessklubs sowie Kultureinrichtungen, Kinos, Theater.
• Museen, Ausstellungen, Galerien usw. bleiben mit 33 % Kapazität geöffnet.
• Zusammenkünfte von mehr als 6 Personen sind generell untersagt.
Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Reisende, die an ihren ständigen Wohnsitz zurückkehren, sind davon ausgenommen. Sie müssen jedoch eine behördliche Erklärung mit sich führen.
Für Andalusien besteht für die Zeit vom 30. Oktober 2020bis einschließlich 9. November 2020 ein Ein- und Ausreiseverbot. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Reisen innerhalb Andalusiens sind grundsätzlich möglich, jedoch dürfen folgende Provinzen bzw. Gemeinden aufgrund hoher Infektionszahlen nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe betreten oder verlassen werden: die Provinzen Granada, Jaén und Sevilla sowie 74 Städte und Gemeinden .
Die übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland - bis auf Galizien und Extremadura - haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht aus touristischen Gründen. Die Reisebeschränkungen gelten teilweise nur für einige Tage, in vielen Regionen vorläufig auch bis zum 9. November 2020. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
Landesweit wurden aufgrund steigender Infektionszahlen u.a. folgende Maßnahmen beschlossen, die von den einzelnen Autonomen Gemeinschaften umgesetzt werden:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens 2 Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien. In mehreren Autonomen Gemeinschaften sind Zusammenkünfte von mehr als 6 Personen untersagt.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 Uhr bis 6 Uhr. Die Stadt Manacor auf Mallorca wurde abgeriegelt und darf nur noch aus triftigen Gründen betreten und verlassen werden.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Tschechische Republik - Ergänzung:
Der seit Anfang Oktober geltende Coronavirus-Notstand ist bis zum 20. November verlängert worden. Quelle: tagesschau.de

Ungarn - Reisewarnung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadt Budapest sowie in die Komitate Győr-Moson-Sopron, Pest, Csongrád-Csanád, Nógrád, Baranya, Hajdú-Bihar, Jász-Nagykun-Szolnok, Borsod-Abaúj-Zemplén, Komárom-Esztergom, Szablocs-Szatmár-Bereg, Vas, Veszprém, Heves, Zala und Somogy wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Ab dem 1. November 2020 gilt dies für ganz Ungarn.
Epidemiologische Lage
Ungarn verzeichnet einen starken Anstieg an Neuinfektionen im ganzen Land. In allen Komitaten sowie in der Hauptstadt Budapest liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Ungarn als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Seit dem 1. September 2020 gelten für Ungarn neue Einreisebestimmungen. Eine Einreise ist für u.a. Deutsche dann grundsätzlich nicht mehr möglich.
In dem Zusammenhang führt Ungarn zunächst bis 30. November 2020 auch wieder EU-Binnengrenzkontrollen durch.
Einreisen können grundsätzlich nur noch ungarische Staatsangehörige. Diesen gleichgestellt sind Personen:
• die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder,
• die über eine von der Ausländerbehörde ausgestellte, für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen,
• die Sportler mit Wettbewerbsgenehmigung bzw. Sportexperten einer ungarischen Sportvereinigung sind, wenn sie nach der Teilnahme an einer internationalen Sportveranstaltung nach Ungarn einreisen,
• die an einer im Ausland stattfindenden internationalen Sportveranstaltung aufgrund einer – namentlichen – Einladung oder Entsendung einer ungarischen Sportvereinigung teilnehmen, wenn sie nach der Teilnahme im Ausland nach Ungarn einreisen,
• die Beschäftigte von in Ungarn tätigen kulturellen Organisationen sind und sie als Vortragende oder Mitglieder des technischen Personals einer ausländischen Kulturveranstaltung nach der Teilnahme daran nach Ungarn einreisen.
Die Umstände sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
Eine Einreise für maximal 72 Stunden ist ebenfalls möglich für Zuschauer internationaler Sportereignisse und kultureller Veranstaltungen. Für Künstler, Sportler und Zuschauer genügt ein negativer COVID-19-PCR-Test innerhalb von drei Tagen vor der Einreise, der auf Englisch oder Ungarisch nachzuweisen ist. Zuschauer müssen zusätzlich die Eintrittskarte vorweisen und werden ggfls. medizinisch untersucht. Bei Infektionsverdacht ist eine Einreise ausgeschlossen.
Einreisende über den Flughafen Budapest sollen das neue Quarantäne-Formular vorab ausfüllen und bei der Passkontrolle abgeben.
Im Rahmen des Grenzübertritts finden Temperaturmessungen statt.
Alle Einreisenden sind zu 10-tägiger Hausisolation verpflichtet, bei Verdacht auf eine Infektion wird Unterbringung in bestimmten Quarantäneeinrichtungen angeordnet.
Aus der Hausisolation kann entlassen werden, wer zwei negative COVID-19-PCR-Tests ungarischer lizensierter Labore vorlegt, die innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden vorgenommen wurden.
Das negative Ergebnis eines vor der Einreise erfolgten ersten negativen COVID-19-PCR-Tests wird berücksichtigt, wenn dieser von einem Labor im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada durchgeführt wurde und das negative Testergebnis in englischer oder ungarischer Sprache vorgelegt wird.
Die Einreise ist grundsätzlich ohne Einschränkungen, Sondergenehmigungen, Hausisolation/Quarantäne oder Testpflicht gestattet für (jeweils mit entsprechenden Nachweisen):
• den Güterverkehr,
• Geschäftsreisen,
• Grenzpendler in einer bis 30 km von der Grenze entfernten Zone für maximal, 24 Stunden,
• Ungarische, polnische, tschechische und slowakische Staatsangehörige im Reiseverkehr zwischen diesen Ländern,
• Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen.
• Personen, die beim Grenzübertritt glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren.
In Zweifelsfällen können bei Einreise abweichende Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Personen, die dem generellen Einreiseverbot unterliegen, können eine Sondergenehmigung für die Einreise nach Ungarn beantragen, unterliegen bei Genehmigung aber dennoch der Quarantäne- bzw. Testpflicht. Anträge auf eine Sondergenehmigung können ausschließlich auf elektronischem Wege über die ungarische Polizei in ungarischer oder in englischer Sprache und bei nachstehenden Gründen gestellt werden:
• Teilnahme an Gerichts- oder behördlichen Verfahren in Ungarn, die mit einem durch den ungarischen Gerichtshof ausgestellten ungarischen Dokument nachgewiesen werden können
• Inanspruchnahme einer ärztlichen Versorgung mit einer entsprechenden Bestätigung
• Studien- und Prüfungspflicht mit einer Bestätigung der Bildungseinrichtung
• Reise im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung mit einer Bestätigung des Arbeitgebers
• Teilnahme an Familienfeiern (Eheschließung, Taufe, Beerdigung)
• Betreuung und Pflege von Familienangehörigen
• Teilnahme an einer internationalen Sport-, Kultur- bzw. kirchlichen Veranstaltung.
Sollten Zweifel bestehen, ob der konkrete Fall dem generellen Einreiseverbot unterliegt, wird empfohlen, einen Antrag auf Sondergenehmigung zu stellen.
Die Ausreise von Ausländern aus Ungarn unterliegt keinen Beschränkungen.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn ist nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Der internationale Flug- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, jedoch ist der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Budapest und Belgrad bis auf weiteres ausgesetzt. Bahnauskünfte bietet MÁV .
Beschränkungen im Land
Restaurants, Kneipen und Clubs müssen um 23 Uhr schließen.
Hygieneregeln
In Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, in Kinos, Theatern, Gesundheits- und Senioreneinrichtungen sowie für das Personal im Gastgewerbe besteht Maskenpflicht. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern. Für Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen gilt ein Besuchsverbot. Es dürfen nur noch Lehrkräfte und Schülerschaft die Schulgebäude betreten und müssen sich beim Zutritt einer Temperaturkontrolle unterziehen.
• Bitte beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können nur die zuständigen ungarischen Behörden, in Deutschland, z.B. die Ungarische Botschaft, erteilen.
• Wenn Sie sich touristisch in Ungarn aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich auch bei der deutschen Botschaft in Budapest .
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Zentralafrikanische Republik - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Zentralafrikanische Republik ist von COVID-19 betroffen.
Die Zentralafrikanische Republik ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ein COVID-19-Test ist zur Einreise auf dem Luftweg nicht erforderlich, doch wird die Körpertemperatur bei Ankommen der Reisenden überprüft sowie das Ausfüllen eines Formulars zu den Reise - und Aufenthaltsdaten gefordert. Eine 14-tägige Quarantäne ist obligatorisch, die am Wohnort wahrgenommen werden kann.
Bei der Einreise auf dem Landweg kann von Reisenden, die aus einem Risikogebiet kommen, die Vorlage eines negativen Testergebnisses gefordert werden.
Die offiziellen Grenzübergänge sind in den Nachtstunden von 19 Uhr bis 5 Uhr administrativ geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Bangui M’Poko ist seit Ende September 2020 für den allgemeinen Flugverkehr wieder geöffnet. Derzeit bieten nur wenige Fluggesellschaften (Air France, A-Sky, Kenya Airways) Flugverbindungen in die Zentralafrikanische Republik an. Änderungen von Flugplan und Beförderungsbestimmungen sind jederzeit möglich, es kann auch kurzfristig zu Flugstreichungen kommen.
Beschränkungen im Land
Reisen im Inneren des Landes sind derzeit nicht möglich.
Versammlungen sind mit bis zu 15 Personen mit einem Abstand von mindestens 1,5 m gestattet. Die Gebetsstunden der religiösen Einrichtungen sind unter den Bedingungen der vorgeschrieben Distanz zwischen den Gläubigen und unter Einhaltung der sanitären Regeln wieder gestattet.
Das öffentliche Leben findet mit sanitären Auflagen und ggf. noch eingeschränkten Öffnungszeiten wieder statt.
Hygieneregeln
Bei öffentlichen Stellen und Behörden gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Waschen der Hände bei Eintritt in geschlossene Räume ist obligatorisch, sofern eine Vorrichtung vorhanden ist.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über den aktuellen Stand der von der Regierung erlassenen Maßnahmen beim zentralafrikanischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Zypern - Reisewarnung, Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird ab dem 1. November 2020 aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 inzwischen auch stärker betroffen, die Infektionszahlen auf der gesamten Insel steigen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Zypern als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind wieder geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese wöchentlich und passt die Kategorisierung ggf. an.
Deutschland befindet sich zurzeit in Kategorie A und Einreisende aus Deutschland unterliegen damit grundsätzlich keinen Einschränkungen. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei Reisenden COVID-19-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein COVID-19-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 14-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern. Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug online registrieren, um einen Cyprus Flight Pass zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der "Flight Pass" muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zusätzlich zu einem verpflichtenden und kostenpflichtigen COVID-19-Test zu rechnen.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das nicht zur Kategorie A der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das nicht zur Kategorie A gehört. In diesem Fall ist ein Nachweis für einen COVID-19-Test bei Einreise vorzulegen, der das Datum der Abnahme, die Testmethode, den Namen der Getesteten und das Ergebnis enthalten muss. Je nachdem, wo die letzten 14 Tage vor Einreise verbracht wurden, kann auch eine zweiwöchige Quarantäne nach Einreise vorgeschrieben werden.
Bei Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) über den Flughafen Ercan oder die Demarkationslinie, müssen Reisende einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 120 Stunden sein darf. Alle Reisenden ohne Daueraufenthalt, Touristen (mit Ausnahme von Rückkehrern von einer medizinischen Behandlung), müssen nach einem weiteren Test nach Einreise anschließend sieben Tage zentral in einem Quarantänezentrum (Studierende in ihrer Studentenunterkunft) bleiben. Am Ende der Quarantäne wird erneut getestet. Die Kosten für die Quarantäne und die Tests muss der Reisende tragen.
Einige Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet, allerdings auf Seite der Republik Zypern nur für Personen, die die zyprische Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Zypern besitzen, u.a. Arbeiter und Studierende. Es muss ein negativer COVID-19-Test (s.o.) vorgelegt werden. Für Touristen ist der Übertritt über die Demarkationslinie von Norden nach Süden derzeit nicht möglich.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, Reisebeschränkungen (außer Überqueren der Demarkationslinie) und Schließung touristischer Infrastruktur sind derzeit nicht vorgesehen.
Hygieneregeln
Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache .
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
• Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.
• Wenn Sie sich touristisch in Zypern aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Belgien - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich extrem stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.
In Deutschland sind derzeit folgende Gebiete „rot“ eingestuft: die Stadt Berlin, die Freie und Hansestadt Hamburg, die Freie Hansestadt Bremen, die Regierungsbezirke Stuttgart, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen, Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Unterfranken, Schwaben, Gießen, Kassel, Münster, Detmold und Arnsberg, die Regionen Weser-Ems, Koblenz, Trier, Dresden und Chemnitz sowie das Saarland. Personen, die dort leben oder sich dort aufgehalten haben und nach Belgien reisen, unterliegen einer Quarantänepflicht von zehn Tagen und weiteren vier Tagen erhöhter Wachsamkeit. Bei auftretenden Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, muss ein PCR-Test durchgeführt werden. Eine Verkürzung der Quarantäne bei Symptomfreiheit durch einen PCR-Test ist nicht möglich.
Ausnahmen von der Quarantäne gelten bei unaufschiebbaren dienstlichen und privaten Anlässen (z.B. Beerdigungen). In diesem Fall müssen im Zeitraum der Teilnahme alle Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln strikt eingehalten werden. Für den Aufenthalt über den Anlass hinaus gilt Quarantänepflicht.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten und Personen, die sich vor ihrer Reise nach Belgien weniger als 48 Stunden in einer „roten Zone“ aufgehalten haben.
Dauert der Aufenthalt in Belgien mehr als 48 Stunden, aber weniger als zehn Tage, besteht nur für den Zeitraum des Aufenthalts Quarantänepflicht.
Diese Regeln gelten auch bei Einreisen aus "roten Zonen" außerhalb Deutschlands.
Verschiedene Regionen in Deutschland sind als „orange“ eingestuft. Das belgische Außenministerium bittet eigene Staatsangehörige um erhöhte Wachsamkeit, wenn sie in diese Gebiete reisen bzw. weist auf mögliche lokale Auflagen für Reisende aus Belgien hin. Eine Quarantäne- oder Testpflicht nach Einreise nach Belgien für Personen, die aus diesen Gebieten kommen bzw. dort leben, besteht nicht.
Reisende nach Belgien müssen innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches "Public Health Passenger Locator Form" ausfüllen und elektronisch versenden, auch solche mit Wohnsitz in Belgien nach mehr als 48-stündigem Auslandsaufenthalt. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise von außerhalb des Schengengebiets kann bei Unterlassen des Ausfüllens bzw. Falschaussagen im Formular verweigert werden.
Sollte es nicht möglich sein, das Formular online abzusenden, kann es auch per E-Mail gesendet werden. Reisende können auch eine ausgefüllte Papierversion mit sich führen und bei der Flughafenpolizei abgeben oder per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles schicken.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist grundsätzlich wieder ohne Grenzkontrollen möglich. Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Public Health Passenger Locator Form ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend.
Nicht notwendige Reisen in Länder, die das belgische Außenministerium als „Rote Zone“ klassifiziert, sind seit 25. September 2020 nicht mehr verboten. Es besteht jedoch eine dringende Reisewarnung.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Am 30.10.2020 hat die belgische Regierung folgende beschränkende Maßnahmen für den Zeitraum 2.11. bis 13.12.2020 beschlossen:
Nicht-essentielle Geschäfte werden geschlossen. Online-Bestellung und Abholung bleibt möglich. Supermärkte sind geöffnet, dürfen aber nur essentielle Waren verkaufen.
Friseure und Kosmetikstudios bleiben geschlossen. Andere Dienstleistungen, bei denen sich enger Kontakt nicht vermeiden lässt, sind ebenfalls untersagt.
Jeder Haushalt darf nur eine Person zu Hause empfangen. Personen, die allein wohnen, dürfen zwei Personen empfangen. Private Zusammenkünfte im Freien sind auf vier Personen beschränkt. Dabei gilt Abstands- und Maskenpflicht.
Hotels bleiben geöffnet, Mahlzeiten müssen in den Zimmern eingenommen werden. Ferienparks werden ab dem 3.11. geschlossen.
Gottesdienste finden nicht statt. Zu Eheschließungen sind, abgesehen von den Brautleuten und dem Standesbeamten, nur die Trauzeugen zugelassen. Beerdigungen dürfen mit max. 15 Personen stattfinden, Bewirtung ist nicht möglich.
Die Herbstferien werden bis zum 13.11.2020 verlängert.
Grenzen bleiben geöffnet, aber von Reisen wird dringend abgeraten.
In Flandern gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens, in Brüssel und der Wallonie von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, Ausnahmen sind gestattet, wenn essentielle Gründe vorliegen.
Restaurant, Cafés und Bars sind seit 19. Oktober 2020 geschlossen, Restaurants dürfen bis 22 Uhr jedoch weiterhin Essen über Lieferdienste und zur Mitnahme anbieten. Take-Away-Anbieter und Night-Shops müssen ebenfalls um 22 Uhr schließen. Ab 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. In Brüssel gilt ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, außerdem gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Discotheken und Clubs bleiben geschlossen.
Einkäufe können höchstens zu zweit (bzw. begleitet von betreuungsbedürftigen Kindern) innerhalb von max. 30 Minuten erfolgen.
Professionelle Sportveranstaltungen können nur noch ohne Publikum, Amateurwettkämpfe und –training können nicht stattfinden. Alle Sport- und kulturellen Einrichtungen, Zoos und Freizeitparks sind geschlossen. Weihnachtsmärkte sind verboten.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Public Health Passenger Locator Form aus.
• Beachten Sie die Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Installieren Sie ggf. die belgische COVID-19-Warn-App.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in Belgien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Dänemark - Ergänzung:
Dänemark führt ein Warnsystem mit fünf Risikostufen zur Coronavirus-Lage im Land ein. Mit dem System sollen die Dänen besser vorhersehen können, welche Corona-Maßnahmen je nach Situation auf sie zukommen können, wie das dänische Gesundheitsministerium mitteilte. Einmal pro Woche soll demnach von einer Expertengruppe bewertet werden, wie groß das Corona-Risiko im Land und in den fünf dänischen Regionen ist. Das Land nimmt sich ähnliche Systeme in anderen europäischen Ländern zum Vorbild. Derzeit befindet sich Dänemark auf Risikostufe 3. Das bedeutet, dass die Infektionen in der Gesellschaft weit verbreitet sind und das Potenzial besteht, dass die Infektionszahlen schnell zunehmen. Quelle: ntv

Griechenland - Ergänzung:
Die griechische Regierung ruft erneut einen Teil-Lockdown aus: In Regionen mit vielen Einwohnern sollen die Einschränkungen wieder deutlich verschärft werden. Demnach sollen Restaurants, Cafés und Bars wieder schließen. Lediglich die Lieferung von Speisen sei noch erlaubt. Auch Kultur- und Sportbetriebe seien von der Schließung betroffen. Geschäfte sollen aber weiterhin öffnen dürfen, auch Schulen sollten den Unterricht normal fortsetzen. Universitäten sollen aber vorerst zu Online-Vorlesungen zurückkehren. Ab Dienstag soll zudem im ganzen Land zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens eine Ausgangssperre gelten. Auch eine landesweite Maskenpflicht soll dann in Kraft treten. Quelle: tagesschau.de

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Ergänzung:
Auch für England ist ein Teil-Lockdown angekündigt. Ab kommenden Donnerstag sollen dort nur noch Schulen und Universitäten geöffnet bleiben. Kultureinrichtungen, Sportzentren, nicht-lebensnotwendige Geschäfte sowie Restaurants und Pubs müssen bis zum 2. Dezember schließen. Die verkündeten Einschränkungen gelten nur für England, da Schottland, Wales und Nordirland ihre eigenen Regeln aufstellen. Dort gelten bereits deutlich schärfere Maßnahmen als bisher in England. Quelle: tagesschau.de

Iran - Ergänzung:
Für 46 Bezirke in 25 der 31 iranischen Provinzen gelten ab Mittwoch strengere Regeln: Kinos, Cafés, Fitnessstudios und Schwimmbäder werden für 10 Tage geschlossen. Veranstaltungen und Versammlungen werden ebenfalls ausgesetzt, Bildungseinrichtungen werden online unterrichten. Alle Provinzen, die von neuen Beschränkungen betroffen sind, werden weiterhin in einer farbcodierten Skala als rot eingestuft, die die Schwere der Ausbrüche angibt. Bereits seit dem 23. Oktober gelten neue Beschränkungen für die Hauptstadt Teheran. Alle staatlichen Organisationen in Teheran wurden angewiesen, ab dem 26. Oktober mit 50 Prozent der Belegschaft in den Räumlichkeiten zu arbeiten, Regierungsmitarbeiter arbeiten alternierend ein über den anderen Tag. Darüber hinaus gilt eine stadtweite Maskenpflicht. Verstöße werden geahndet. Am 23. Oktober wurden außerdem Beschränkungen für 43 Hochrisikobezirke angeordnet: alle nicht wesentlichen Unternehmen mussten ab dem 26. Oktober für eine Woche schließen. Diese Beschränkungen wurden heute um eine weitere Woche verlängert. Quelle: Aljazeera

Österreich - Ergänzung:
Österreich schränkt große Teile des öffentlichen Lebens für vier Wochen ein. Ab Dienstag, dem 3. November 0 Uhr bis Ende November wird es zu einem zweiten Lockdown. Demnach gelten dann landesweit Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und 6 Uhr. In der Zeit ist das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur aus bestimmten Gründen erlaubt. Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen schließen, mit Ausnahme von Beerdigungen finden keine Veranstaltungen mehr statt. Auch das Hotel- und Gastgewerbe muss schließen, nur Takeaway und Lieferung sind erlaubt. Spitzensport findet ohne Publikum statt, Sport ist nur im Freien ohne Körperkontakt erlaubt. Handel, Schulen und auch Dienstleister wie Friseure bleiben zunächst unter Auflagen offen. Morgen stimmt noch der Hauptauschuss des Parlaments über die Maßnahmen ab. Quelle: tagesschau.de

Schweden - Ergänzung:
Die schwedische Hauptstadt Stockholm schließt ab Sonntag vorübergehend alle städtischen Museen und Kunsthallen. Zudem wird Gruppentraining in den städtischen Schwimmbädern ebenso gestrichen wie am Wochenende das Schlittschuhlaufen in den Eishallen, wie die Stadt mitteilte. Die Maßnahmen gelten vorläufig bis zum 19. November. Quelle: tagesschau.de

Spanien - Ergänzung für Kanarische Inseln:
Voraussichtlich ab Mitte November sind Coronatests für Touristen Pflicht, wenn sie auf den Kanaren ein Hotel gebucht haben. Bei Pauschalreisenden werden diese wahrscheinlich häufig die Reiseveranstalter organisieren. Indiviualreisende müssen sich dagegen selbst darum kümmern. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Turi
Beiträge: 2261
Registriert: Di 14. Feb 2006, 21:49
Wohnort: Ostschweiz

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - Namibia/Sambia

Beitrag von Turi »

Hallo Wüschigemeinde

Alle, die mal wieder ins südliche Afrika resp. Namibia/ Zambia reisen wollen.
Die Grenzen sind offen und durch die wenige Besiedelung, betreffend Corona, auch problemlos zu bereisen.
Wir werden demnächst runterfliegen.
Hier noch die Details:

1-39779872yz.jpg
2-39779890fk.jpg

Gruss Turi
Wenn man die Ruhe nicht in sich selbst findet, ist es umsonst, sie anderswo zu suchen!
Benutzeravatar
Achim Vogt
Moderator
Beiträge: 2854
Registriert: Fr 2. Jan 2009, 19:32
Wohnort: Kampala / Uganda

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - Mosambik

Beitrag von Achim Vogt »

Mozambique (Mosambik) folgt offenbar den Beispielen von Kenia, Namibia und Südafrika: Reisende können jetzt wieder nach Mozambique einreisen, wenn sie einen negativen COVID-19-Test nachweisen können, der nicht älter als 72 Stunden ist. Das hat der mosambikanische Präsident Filipe Nyusi in einer Ansprache an die Nation am 29. Oktober bestätigt. Dann entfällt auch die bisher obligatorische Quarantäne von 14 Tagen.

Mozambique loosens quarantine restrictions, resumes tourism visas
(Club of Mozambique, 30. Oktober 2020)

Allerdings ist noch nicht präzisiert, ob die neue Regelung auch für die Überquerung der Landgrenzen gilt.

Viele Grüße
Achim
Turi
Beiträge: 2261
Registriert: Di 14. Feb 2006, 21:49
Wohnort: Ostschweiz

Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Turi »

Hallo Achim
Neben Namibia ist Zambia offen, braucht einen Coronatest nicht älter als 7 Tage.
Zu den anderen Ländern kann ich nichts sagen.
Gruss Turi
Wenn man die Ruhe nicht in sich selbst findet, ist es umsonst, sie anderswo zu suchen!
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Belarus / Weißrussland - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belarus weiterhin gewarnt.
Nach aktuellen Informationen des Gesundheitsministeriums ist Deutschland als Risikogebiet eingestuft. Ab dem 3. November 2020 gilt für Einreisende aus Deutschland eine 10-tägige Isolationspflicht.
Am 1. November 2020 hat die Republik Belarus ihre Landgrenzübergänge sowie Bahngrenzübergänge für den regulären Grenzverkehr zur Einreise nach Belarus für Drittstaatsangehörige temporär geschlossen. Dies betrifft die Einreise auf dem Landweg aus den Ländern Litauen, Lettland, Polen und der Ukraine. Ausnahmen gelten u.a. für:
• Ausländer mit Diplomaten- oder Dienstpässen
• Leiter und Mitglieder offizieller Delegationen
• Personen, die im internationalen Güterverkehr beschäftigt sind
• Ausländer, die Ehegatten, Eltern oder Kinder von belarussischen Staatsgehörigen sind
• Ausländer, mit Aufenthaltserlaubnis
• Ausländer mit Arbeitserlaubnis oder Arbeitsnachweis
• Ausländer, die aufgrund einer schweren Krankheit oder des Todes einer nahestehenden Person einreisen wollen
• Bürger der russischen Föderation, die im Transit in ihrem Heimatstaat reisen
Die Beschränkungen unterliegen nach aktuellen Informationen keiner zeitlichen Beschränkung. Die Einreise über den internationalen Flughafen Minsk ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich.
Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz nicht in Belarus haben, müssen bei Einreise nach Belarus das Original eines medizinischen Attests (in russischer, belarussischer, oder englischer Sprache) vorlegen, das den Negativbefund eines bei Einreise nicht länger als 72 Stunden zurückliegenden COVID-19-Tests nachweist. Aus dem Befund müssen Name, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) sowie das Testergebnis hervorgehen. Das Attest kann auch der Ausdruck eines elektronischen Testergebnisses sein, muss aber Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde beinhalten.
Die belarussischen Grenzbehörden können bei Nichtvorliegen des negativen Testergebnisses die Einreise verweigern. Ein nachträglicher Test (z.B. am Flughafen Minsk) ist nicht vorgesehen.
Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus unterliegen gewissen Einschränkungen. Es kann vereinzelt zu Flugausfällen kommen.
Eine Rückreise nach Deutschland auf dem Landweg durch Polen ist grundsätzlich möglich.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Beachten Sie, dass möglicherweise andere Vorschriften gelten, falls Sie als deutscher Staatsangehöriger aus einem Drittstaat kommend einreisen.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan.
• Bei Rückreise über Drittländer, informieren Sie sich auch über die Ein- und Durchreisebestimmungen bei den Auslandsvertretungen der jeweiligen Länder oder über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Bitte informieren Sie sich zu den genauen Bestimmungen auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Polen und bei den zuständigen polnischen Stellen.
• Leisten Sie den Aufforderungen der belarussischen Behörden zu Gesundheitsprüfungen und Quarantänebestimmungen Folge.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

China - Änderung Einreise, Reiseverbindungen:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Zuletzt traten noch vereinzelte lokale Infektionswellen wie im Juni 2020 in Peking auf.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitskommission der VR China und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige wurde am 28. September 2020 etwas gelockert. Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen ohne Visum nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für Inhaber gültiger Visa.
Grundsätzlich weiterhin möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden darüber hinaus weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis erteilt (u.a. ausländische Staatsangehörige, die nach China einreisen zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Eine weitere Voraussetzung für die Einreise ist eine Gesundheitserklärung bzw. „Health Declaration Form“, die per E-Mail bei den chinesischen Auslandsvertretungen beantragt werden muss. Ab dem 6. November 2020 stellen die chinesischen diplomatischen Vertretungen in Deutschland nur dann die notwendige Gesundheitserklärung aus, wenn negative Testergebnisse eines Nukleinsäuretests und eines IgM Antikörper-Bluttests vorgelegt werden. Die Tests dürfen nicht älter als 2 Tage sein. Bei Transitflügen müssen die negativen Testergebnisse zusätzlich auch im Transitland eingeholt und innerhalb von 2 Tagen vor Abflug bei der lokalen chinesischen Auslandsvertretung eingereicht werden. Ab dem 6. November 2020 werden Testergebnisse, die bislang direkt vor Abflug bei den Testcentern an den Flughäfen Hamburg und Frankfurt eingeholt werden konnten, nicht mehr ohne die Bestätigung der chinesischen Auslandsvertretung anerkannt.
Die E-Mail-Adressen zur Beantragung der „Health Declaration Form“ lauten:
• Chinesische Botschaft in Berlin (Bei Wohnsitz in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern)
• Chinesisches Generalkonsulat in Hamburg (Bei Wohnsitz in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein)
• Chinesisches Generalkonsulat in München (Bei Wohnsitz in Bayern)
• Chinesisches Generalkonsulat in Frankfurt am Main (Bei Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Hessen)
• Chinesisches Generalkonsulat in Düsseldorf (Bei Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen)
Es ist nicht auszuschließen, dass ausländische Staatsangehörige mit durchgemachter COVID-19-Erkrankung auf Hürden bei Ab- und Einreise stoßen.
Es wird zudem empfohlen, sich rechtzeitig vor dem Boarding direkt am Gate über den für die Einreise nötigen roten „Customs Entry Code“ zu informieren.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann davon abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne.
Bei Einreisen aus Hongkong muss ebenfalls ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Webseite des chinesischen Verbindungsbüros in Hongkong.
Kleine Kinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Ältere Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von 2 Wochen, sind besonders für (Klein-) Kinder und ältere Menschen belastend.
Die für die Quarantäne-, Test- und sonstigen Maßnahmen anfallenden Kosten müssen selbst getragen werden.
Reisende mit Krankheitssymptomen werden in Krankenhäuser isoliert und obligatorischen Untersuchungen und Maßnahmen unterzogen. Gleiches kann für Personen gelten, die auf dem gleichen Flug eingereist sind wie eine Person, die z.B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird. Es kam bereits zu einer Einweisung in ein Krankenhaus, nachdem in den Einreiseunterlagen wahrheitsgemäß eine frühere zurückliegende Corona-Erkrankung angegeben wurde, trotz Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Tests. Auch ein positiver COVID-19-Antikörpertest (anlässlich eines gewöhnlichen Bluttests) kann zu entsprechenden medizinischen Maßnahmen inklusive Quarantäne führen. Im Fall einer positiven Testung eines Kindes kann nicht ausgeschlossen werden, dass zur Vermeidung der Ansteckung auch Minderjährige im Krankenhaus nicht von ihren Eltern persönlich betreut werden dürfen.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Durch- und Weiterreise
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.
Reiseverbindungen
Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
COVID-19 bedingte Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen sind derzeit nicht bekannt, eine kurzfristige Verhängung bei Auftreten lokaler Infektionen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-In teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
Hygieneregeln
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die Informationen zu Umsteige- und Transferflügen, sowie Informationen zum auszufüllenden Gesundheitszertifikat auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Costa Rica - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Costa Rica weiterhin gewarnt.
Seit dem 1. November 2020 erlaubt Costa Rica die Einreise auf dem Luftweg für touristische Zwecke für alle Nationalitäten und unabhängig von Abreiseort oder Voraufenthalten in Drittländern. Die Einreise ist über die internationalen Flughäfen in San José und in Liberia möglich. Voraussetzung ist, dass das Gesundheitsformular „Pase de Salud“ online vorab ausgefüllt wurde. Bei Einreise ist der erhaltene QR-Code für dieses Formular vorzulegen. Ebenso ist ein Nachweis über eine den aktuellen costa-ricanischen Vorgaben entsprechende Krankenversicherung, die auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, in englischer oder spanischer Sprache vorzulegen. Am Flughafen sind strikte Hygieneprotokolle einzuhalten.
Die Einreise auf dem Landweg ist seit dem 1. November 2020 für Costa-Ricaner und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis (residentes) wieder möglich. Es gelten die selben Voraussetzungen wie für die Einreise auf dem Luftweg.
Für bereits im Land aufhältige Touristen wurde die Regelung, die einen visafreien Aufenthalt nur bis zu 90 Tagen erlaubt, ausgesetzt. Bei seit dem 20. Dezember 2019 und vor dem 31. Oktober 2020 eingereisten Touristen verlängert sich der erlaubte Aufenthalt automatisch bis 2. März 2021.
• Erkundigen Sie sich unbedingt vor Einreise bei der Botschaft von Costa Rica über geltende Einreisebestimmungen.

Estland - Änderung Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Estland wird vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen bei Einreise aus Deutschland abgeraten.
Epidemiologische Lage
Estland verzeichnete zuletzt auch erhöhte Infektionszahlen, jedoch ausgehend von einem noch vergleichsweise niedrigen Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist u.a. für Reisende der EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan grundsätzlich möglich. Es gilt jedoch seit 30. Oktober 2020 eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern deren Koeffizient oberhalb von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist liegt, somit auch für Einreisen aus Deutschland. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Reisende aus gelisteten Ländern können sich alternativ bei Einreise auf COVID-19 testen lassen und müssen dann in Selbstisolation das negative Ergebnis abwarten. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit gehen. Nach frühestens 7 Tagen muss ein zweiter Test erfolgen. Bei erneut negativem COVID-19-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen. Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen unterbleiben. Die Grenzen zu Russland bleiben geschlossen. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Lufthansa, Air Baltic sowie EasyJet haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Die Grenzen zu Russland sind bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die estnische Regierung hat weitere Lockerungen beschlossen, behält sich - je nach epidemiologischer Entwicklung – kurzfristige, lokale Eindämmungsmaßnahmen in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt vor.
Lockerungen beinhalten u.a. die Erhöhung der Obergrenze für öffentliche Veranstaltungen auf bis zu 750, bei Sportveranstaltungen 2.000 Personen. Es gilt eine 50%-Obergrenze für Bildungseinrichtungen. Restaurants, Theater, Konzerthallen und Kinos sind aufgefordert, für ausreichend Abstand und regelmäßige Desinfektion zu sorgen, als Obergrenze gilt die bestehende Bestuhlungsanzahl.
Hygieneregeln
Es besteht eine ausdrückliche Empfehlung für das Tragen von Masken wo Abstandsregeln kaum eingehalten werden können (ÖPNV, Supermärkte, u.a. geschlossene Räume). Häufiges Händewaschen und Desinfektion wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA", die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Ghana - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ghana wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ghana ist von COVID-19 nach offiziellen Zahlen mäßig stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Accra Metropolitan Area sowie Kumasi.
Ghana ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das ghanaische Gesundheitsamt sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise müssen Reisende bereits beim Einchecken am Flughafen in Deutschland einen Zahlungsnachweis für einen kostenpflichtigen COVID-19-Antigen-Test am Flughafen Accra vorlegen. Die Bezahlung der Kosten von USD 150 ist ausschließlich online bei Ghana Airports möglich. Weiterhin müssen alle einreisenden Passagiere einen negativen COVID-19-Test mit sich führen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein darf.
Bei Einreise in Accra werden alle Passagiere direkt am Flughafen mittels des vorab bezahlten Antigen-Tests auf COVID-19 getestet. Das Testergebnis soll innerhalb von 30 Minuten vorliegen. Sofern der Schnelltest am Flughafen in Accra negativ ist, gibt es keine Quarantänepflicht. Positiv getestete Reisende werden für weitere Untersuchungen an das Ga East Municipal Hospital überwiesen.
Transitpassagiere sowie Kinder unter 5 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge in die Nachbarländer Côte d´Ivoire, Burkina Faso und Togo bleiben gesperrt. Eine Weiterreise in andere Staaten ist somit nur auf dem Luftweg möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Kotoka International Airport Accra ist wieder geöffnet. Es gibt aufgrund der geringeren Nachfrage nach Flugreisen Einschränkungen im Angebot an Linienflugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Versammlungen, Sportveranstaltungen und Konferenzen sind nur mit Einschränkungen erlaubt. Schulen und Universitäten sind eingeschränkt für Abschlussklassen, geöffnet, bleiben ansonsten bis Jahresende 2020 geschlossen.
Reisen innerhalb des Landes sind uneingeschränkt möglich.
Der Wahlkampf für die am 7. Dezember 2020 stattfindenden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen hat bereits begonnen.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
• Befolgen Sie stets die Anweisung von Sicherheitskräften.
• Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuelle Lage vor Ort.
Hygieneregeln
Es besteht an vielen Orten (z.B. Ladengeschäften, Supermärkte, Büros, Restaurants, Moscheen, Kirchen) die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Einhaltung von Abstandsregeln.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. Sofern es eine Lageänderung gibt, wird die Botschaft Accra über diesen Kanal informieren.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Griechenland - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Westmakedonien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. In Westmakedonien beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb dieses Gebiet als Risikogebiet eingestuft wurde.
Ferner ist der Regionalbezirk Thessaloniki von hohen Fallzahlen betroffen. Die griechische Regierung hat deshalb starke Kontakt- und Bewegungseinschränkungen angekündigt (s. Beschränkungen im Land).
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form “, PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Das Formular lässt sich hierfür in der Rubrik „Reisebegleiter – Familie“ über einen oben stehenden Button für mehrere Familienmitglieder erweitern. Für mitreisende Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, wird empfohlen, für jeden Reisenden ein separates PLF auszufüllen. Einige Fluggesellschaften bestehen auf die Vorlage eines PLF für jeden Reisenden über 18 Jahre, auch wenn zum selben Haushalt zugehörig.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Auf Grundlage der Anmeldedaten wird ein QR-Code generiert, der in der Regel am Tag der Einreise automatisiert per Email zugesandt wird. Er muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Viele Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die Seite www.travel.gov.gr hinzuweisen.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren
Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird mit 24 Stunden angegeben, gemäß dem „Passenger Locator Form“ (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Erfahrungsgemäß liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist möglich. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Albanien und Türkei ist nicht möglich.
Kreuzfahrtschiffe dürfen die Häfen Piräus, Rhodos, Heraklion, Volos, Korfu und Katakolo anlaufen. Passagiere müssen vor Antritt der Kreuzfahrt einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Std. sein darf, vorweisen. An den Häfen werden Stichprobentests durchgeführt.
Sportboote dürfen Griechenland anlaufen, sofern die Transportkapazität von 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über die „Passenger Locator Form “ sowie zusätzlich eine Bescheinigung über einen negativen PCR-COVID-19-Test (nicht älter als 72 Std.) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer. Stichprobentests werden am Grenzübergang Promachonas weiterhin durchgeführt.
Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien, ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende benötigen den QR-Code über die „Passenger Locator Form “. Zusätzlich ist ein negativer PCR-COVID-19-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich. Einreisende aus Albanien (Grenzübergänge Kakavia und Krystallopigi) müssen sich in eine 7-tägige häusliche Quarantäne begeben; zudem ist die Anzahl der täglich einreisenden Personenzahl begrenzt.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei auf dem Land-, See- und Luftweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über die „Passenger Locator Form “. Zusätzlich ist ein negativer PCR-COVID-19-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr von Deutschland mit allen internationalen Flughäfen in Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Beschränkungen im Land
Veranstaltungen mit Stehplätzen z.B. Konzerte, sowie Jahrmärkte und Kirchweihfeste sind landesweit verboten.
In Bars, Clubs, Cafés und Restaurants ist der Aufenthalt im Stehen verboten,
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Organisierte Strände sind unter Geltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Zu den Hygiene- und Abstandsregeln gehört, dass ein bestimmter Abstand zwischen Strandliegen eingehalten werden muss, sofern es sich nicht um eine Familieneinheit handelt, und dass der Ausschank von Alkohol am Strand teilweise eingeschränkt ist.
Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden. Die Nutzung von Außenpools ist nur einer bestimmten Personenzahl je nach Größe des Pools gestattet. Abstandsregeln sind auch zwischen Liegen einzuhalten.
Archäologische Stätten und Museen, Friseursalons, Spa- und Wellnesseinrichtungen sind grundsätzlich geöffnet. Es gelten Hygieneregeln.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Die griechische Regierung hat eine, nicht immer tagesaktuelle, interaktive Karte veröffentlicht, in der die einzelnen Regionalbezirke im Hinblick auf die epidemiologische Lage in unterschiedliche Kategorien (gültig ab 3. November 2020) eingeteilt sind. Folgende ergänzende Maßnahmanen gelten dann für die jeweilige Kategorie:
• Stufe A („Überwachung“): Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist überall, auch im Freien, verpflichtend. Versammlungen sind nur bis max. 50 Personen gestattet; es gelten Kapazitätsbeschränkungen für Konferenzen, Messen, Kinos, Theater, Museen, archäologische Stätten, Indoor-Spielplätze, Wochenmärkte und Einzelhandels- und Lebensmittelgeschäfte sowie für öffentliche Verkehrsmittel. Pro Taxi dürfen nur 3 Fahrgäste befördert werden. In Restaurants dürfen an einem Tisch max. 6 Personen sitzen. Es gelten differenzierte Abstands- und Hygieneregeln. Lokalitäten müssen in der Zeit von 23:30 Uhr bis 5 Uhr schließen (Ausnahme Take-away/Delivery, jedoch Ausschankverbot für Alkohol). Es gilt zudem eine Ausgangsperre von 0 bis 5 Uhr (Ausnahmen: Fahrt von und zur Arbeit, gesundheitliche Notfälle).
• Stufe B (erhöhte Gefahr): Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist überall, auch im Freien, verpflichtend. Öffentliche Zusammenkünfte sind verboten. Restaurants (außer Take-away/Delivery), Bars, Kinos und Theater (ausgenommen: Aufführungen ohne Zuschauer), Fitnessstudios, Indoor-Spielplätze, einige öffentliche Behörden z.B. Gerichte, Spielplätze, Freilichtmuseen und nicht offene archäologische Stätten sind geschlossen. Es gelten Kapazitätsbeschränkungen für Einzelhandels- und Lebensmittelgeschäfte sowie für Wochenmärkte und öffentliche Verkehrsmittel. Pro Taxi darf nur 1 Fahrgast befördert werden; in Privatfahrtzeugen max. drei Personen (ausgenommen Familien). Lebensmittelgeschäfte sind jedoch zusätzlich am Wochenende geöffnet. Einzelhandelsgeschäfte bleiben geöffnet. Nur Individualsport im Freien ist zulässig. Es gilt zudem eine Ausgangssperre täglich von 0 Uhr bis 5 Uhr (Ausnahmen: Fahrt von und zur Arbeit, gesundheitliche Notfälle). Derzeit sind fast ganz Nordgriechenland (u.a. Thessaloniki) sowie der Regionalbezirk Attika (Hauptstadtregion Athen) sowie die Inselgruppe Kykladen in diese Kategorie eingestuft.
Ferner wurden folgende ergänzende Maßnahmen für den Regionalbezirk Thessaloniki und Serres angekündigt, die ab dem 3. November 2020, 6 Uhr, für 14 Tage gelten sollen: Allgemeine Ausgangssperre: Die Wohnung darf nur mit einer Sondererlaubnis (per SMS unter 13033 zu beantragen) und nur in der Zeit 5 bis 21 Uhr verlassen werden. Von 21 bis 5 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur für Fahrten von und zur Arbeit sowie gesundheitliche Notfälle gestattet. Die Schulen bleiben geöffnet. Inlands- und Auslandsflüge zum und vom Flughafen "Makedonia" in Thessaloniki aus nicht wesentlichen Gründen werden verboten. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine weiteren Details bekannt.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Friseursalons, Kosmetikzentren, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel hat zudem eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammen zu arbeiten. Für die Mitarbeiter gilt Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Beachten Sie die ab dem 3. November 2020 geltende Ausgangssperre für den Regionalbezirk Thessaloniki und Serres, falls Sie sich dort aufhalten.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA

Im Großraum der griechischen Hafenstadt Thessaloniki wird ab Dienstagmorgen um 6 Uhr Ortszeit ein Lockdown verhängt. Dies ordnete die Regierung in Athen an. Wichtigste Auswirkungen: Der Flughafen von Thessaloniki wird für alle Flüge geschlossen. Zudem müssen Bürger, die tagsüber ausgehen möchten, eine Nachricht per Kurznachrichtendienst (sms) an die Behörden schicken. Zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens gilt ein vollständiges Ausgangsverbot. Die Schulen bleiben weiter offen. Im Großraum der zweitgrößten griechischen Stadt Thessaloniki mit rund einer Million Einwohner waren am Vortag mehr als 1300 Corona-Infektionen diagnostiziert worden. Auch die Region Serres ist von einem zweiwöchigen Lockdown betroffen. Von diesem Dienstag an müssen die Menschen in ganz Griechenland einen Mund-Nasen-Schutz tragen - in den meisten Regionen des Landes gilt die Maskenpflicht schon seit dem vergangenen Dienstag. In sogenannten roten Zonen, in denen die Corona-Zahlen hoch sind, müssen ab Dienstag zudem Restaurants, Bars, kulturelle und andere Freizeiteinrichtungen schließen. Das betrifft auch den Großraum der Hauptstadt Athen. Diese Maßnahmen sollen vorerst für einen Monat gelten. Quelle: tagesschau.de

Iran - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Iran weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Iran ist von einer zweiten COVID-19-Infektionswelle stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind dabei kaum auszumachen, da das Ansteckungsrisiko flächendeckend sehr hoch ist. Städte und Provinzen sind je nach Infektionszahlen in unterschiedliche Risikogruppen eingeteilt (schwarz = kritische Situation, rot = hohes Risiko, gelb = geringes Risiko, weiß = geringes Risiko). Der aktuelle Status kann in der „Mask-App“ des iranischen Gesundheitsministeriums eingesehen werden.
Aktuelle Informationen bietet das iranische Gesundheitsministerium.
Detaillierte Zahlen veröffentlicht die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit erteilt Iran aufgrund der Corona-Pandemie keine Touristen- oder Pilgervisa; andere Visa-Arten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Bei Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) müssen alle Reisenden eine Erklärung (Formblatt der Fluggesellschaft) sowie ein Gesundheitsattest in englischer Sprache einschließlich eines negativen COVID-19-PCR-Tests vorlegen. Dieses Testergebnis darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein und muss von einem im Herkunftsland vom Gesundheitsministerium zugelassenen Arzt/Labor ausgestellt worden sein. Ohne dieses Attest ist eine Einreise für Ausländer nicht möglich. Deutsch-iranische Doppelstaater ohne Attest werden auf eigene Kosten in eine 14-tägige staatliche Quarantäne verbracht. Alle Reisenden werden bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden ärztlich untersucht. Positiv auf COVID-19 getestete Passagiere werden in ein Krankenhaus in Teheran oder andere Isolationsstationen verbracht. Deutsch-iranische Doppelstaater können sich stattdessen schriftlich einer häuslichen Quarantäne unterwerfen. Das Prozedere kann sich kurzfristig ändern. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt. Reisende müssen auf einem Formular versichern, frei von COVID-19-Symptomen zu sein. Es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen. Ungeachtet dessen sollten Sie sich darüber informieren, ob Ihre Fluggesellschaft einen COVID-Test verlangt und welche iranischen Labore von der jeweiligen Fluggesellschaft anerkannt werden.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen.
Reiseverbindungen
Infolge der Ausbreitung von COVID-19 und des Flugzeugabschusses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen. Direktverbindungen nach Deutschland bietet aktuell nur Iran Air an.
Beschränkungen im Land
Vom 2. November 2020 bis 6. November 2020 gelten solche Beschränkungen für die Provinzen Teheran und Alborz, sowie die Hauptstädte der Provinzen Khorasan Razavi, Ostaserbaidschan, Westaserbaidschan, Fars, Khuzestan, Kurdistan, Isfahan, Qom, Markazi, Südkhorasan, Ardabil, Kermanshah, Bushehr, Hormozgan, Yazd, Lorestan, Khorasan Norden, Ilam, Chaharmahal und Bakhtiari, Hamedan, Zanjan, Semnan und Kerman.
Es kann immer wieder – insbesondere vor iranischen Feiertagen – vorkommen, dass kurzfristig inneriranische Reisebeschränkungen eingeführt werden. Dann wird Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus anderen Provinzen die Einreise in die betroffenen Provinzen nicht gestattet. Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus den betroffenen Provinzen dürfen diese nicht verlassen. Diese Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekannt gegeben.
Unabhängig davon können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden.
Im Alltag ist nur teilweise mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen. Provinzregierungen können vorübergehend weitergehende Beschränkungen einführen (z.B. Schließungen von Restaurants, Sporteinrichtungen, religiösen Einrichtungen usw.). Davon ist derzeit auch Teheran betroffen. In roten Regionen bleiben Touristenziele teilweise geschlossen. Camping in Parks ist grundsätzlich untersagt.
Hygieneregeln
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Seit dem 5. Juli 2020 gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Nahverkehr. Künftig soll die Polizei stärker gegen Verstöße vorgehen, Strafen für Verstöße gegen die Auflagen wurden angekündigt. Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan und andere Fragen zu den genannten Flugverbindungen direkt mit der Fluggesellschaft.
• Achten Sie auf die Gültigkeit Ihres Visums. Sollte Ihr Visum während Ihres Aufenthalts in Iran ablaufen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Ausländerpolizei zwecks Verlängerung. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, informieren Sie sich vor Ausreise bei der iranischen Ausländerpolizei, ob etwaige Strafzahlungen geleistet werden müssen, um das für die Ausreise erforderliche Exitvisum zu erhalten.
• Seien Sie für Abreisen bereits etwa vier bis fünf Stunden vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Airline die Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Testergebnisses verlangt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung und der WHO.
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Island - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 ist inzwischen stärker betroffen und verzeichnet aktuell einen sprunghaften Anstieg der Fallzahlen. Die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Island als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 19. August 2020 hat Island alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Alle Reisenden können wählen, ob sie sich in einer 14-tägige Quarantäne begeben oder einen COVID-19-Test bei Einreise durchführen lassen. Der Test ist kostenpflichtig: 9.000,- ISK (etwa 58,- Euro) bei Zahlung vor Einreise im Zusammenhang mit dem o.g. Registrierungsformular und 11.000,- ISK (etwa 70,- Euro), bei Zahlung nach Einreise. Nur Kartenzahlung wird akzeptiert, Barzahlung ist nicht möglich. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests und der Quarantäne ausgenommen.
Nach der Einreise müssen sich alle Reisenden für 5-6 Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich dann einem zweiten (kostenfreien) COVID-19-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bietet die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur noch stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind nur eingeschränkt geöffnet, es kann zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Landesweit gelten Beschränkungsmaßnahmen, u.a. Schließung von Friseursalons, Sportstätten und Schwimmbädern sowie von kulturellen Einrichtungen und Bars.
Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 10 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von zwei Metern; Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2015 oder später geboren wurden, sind von der Masken- und Abstandspflicht befreit.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Wenn Sie sich touristisch in Island aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Israel und Palästinensische Gebiete - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen.
Israel ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich müssen sich diese Reisendenden direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Reisende, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung.
Für Reisende, die sich 14 Tage vor Einreise durchgängig in „grünen Ländern“ aufgehalten haben, zu denen derzeit auch Deutschland gehört, entfällt derzeit die Quarantäne. Ab voraussichtlich 8. November 2020 wird Deutschland zu den „roten Ländern“ zählen. Eine Quarantänepflicht besteht dann auch wieder für Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen in Deutschland aufgehalten haben. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit nur temporär für koordinierte Ein- und Ausreisen von Palästinensern geöffnet.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist grundsätzlich geschlossen, wird aber in unregelmäßigen Abständen immer wieder für wenige Tage geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Es bestehen weiterhin Einschränkungen im täglichen Leben. Nicht als essentiell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr sind geschlossen, Supermärkte und Apotheken sind geöffnet; Restaurants sind geschlossen. Es bestehen Ausnahmen für Lieferservices oder Take-Away-Angebote. Menschenansammlungen sind auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. In „roten Städten“ mit hohen Infektionsraten können weitere einschränkende Maßnahmen getroffen werden.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahme und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA

Die israelische Regierung will Verstöße gegen Vorschriften strenger ahnden. Wer etwa eine Party, Veranstaltung oder Konferenz veranstaltet, soll statt 5000 künftig bis zu 20.000 Schekel (umgerechnet rund 5000 Euro) Strafe zahlen. Dies betrifft auch die regelwidrig offenen Schulen, wie es etwa im strengreligiösen Sektor geschehen war. Wer unerlaubt einen Laden betreibt, soll künftig mit bis zu 10.000 Schekel belangt werden können. Das Parlament muss die Erhöhung noch billigen. Quelle: tagesschau.de

Italien - Ergänzung:
Italien setzt im Kampf gegen die zweite Corona-Welle auf eine neue Strategie mit drei Risikozonen und weiteren Einschränkungen der Bewegungsfreiheit der Bürger. Wie Ministerpräsident Giuseppe Conte angekündigte, müssen zudem alle Museen und Ausstellungen im Land schließen. Quelle: tagesschau.de

Kongo, Demokratische Republik - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Demokratische Republik Kongo wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Demokratische Republik Kongo ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Sie ist als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kongolesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bereits beim Einchecken am Abreiseflughafen ist ein negativer COVID-19-Test vorzuweisen, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als sieben Tage sein darf. Zusätzlich findet bei Einreise am Flughafen Kinshasa ein verpflichtender COVID-19-Test statt. Für diesen sollen Reisende sich im Vorfeld beim kongolesischen Gesundheitsministerium registrieren. Die Kosten für diesen Test betragen 45 US-Dollar, Kinder im Alter von bis zu elf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Für die Ausreise muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht älter als drei Tage sein darf. Dieser muss von einem vom kongolesischen Gesundheitsministerium anerkannten Institut stammen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Kinshasa wird von internationalen Fluggesellschaften angeflogen und auch der nationale Flugverkehr wurde wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Um innerhalb der Demokratischen Republik Kongo reisen zu können, muss den Grenzbehörden vor Antritt der Reise am Flughafen ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden. Dieser darf nicht älter als sieben Tage sein.
Hygieneregeln
Im gesamten Stadtgebiet Kinshasas gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.
Das Gesundheitssystem ist auf die COVID-19-Pandemie nicht vorbereitet. Im Falle einer Infektion mit dem Virus kann nicht von einer angemessenen Behandlung ausgegangen werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen beim kongolesischen Gesundheitsministerium der Demokratischen Republik Kongo.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Kosovo - Ergänzung:
Im Kosovo dürfen Menschen über 65 Jahre ihr Zuhause nur noch für ein paar Stunden verlassen: zwischen 6 Uhr und 10 Uhr am Vormittag und zwischen 16 Uhr und 19 Uhr. So soll ein Anstieg von Covid-19-Patienten in den Kliniken verhindert werden, teilte die Regierung des Landes mit. Zudem setzte die Regierung eine Sperrstunde für Restaurants um 21 Uhr an. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Liberia - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Liberia weiterhin gewarnt.
Der Flughafen Monrovia ist geöffnet. Flüge mit Brussels Airlines von und nach Brüssel finden in reduziertem Umfang wieder statt. Reisende müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen, das bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ist das Testergebnis älter, findet am Flughafen Monrovia ein weiterer COVID-19-Test statt. Auch Reisende ohne Testergebnis werden am Flughafen Monrovia getestet. Sie müssen das negative Ergebnis (frühestens in 48 Stunden) in staatlicher Quarantäne (in der Regel im Militärhospital Nr. 14) abwarten. Alle Reisenden mit positivem Testergebnis müssen sich im Militärhospital Nr. 14 in Pflichtquarantäne begeben, bis die Krankheit überstanden ist.
Bei Ausreise ist ebenfalls ein negatives COVID-19-Attest vorzulegen.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der liberianischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Litauen - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise: Quarantänepflicht; Durch- und Weiterreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Bezirke Šiauliai (Schaulen), Kaunas (Kauen) Klaipéda, Marijanpolé, Telšiai und Vilnius wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen Litauens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 derzeit stark betroffen. In den Bezirken Šiauliai, Kaunas, Klaipéda, Marijanpolé, Telšiai und Vilnius
beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung .
Einreise
Die litauische Regierung stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „gelbe Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein. Ganz Deutschland ist derzeit als „rot“ eingestuft. Reisende, aus Deutschland unterliegen daher einer Quarantänepflicht in Litauen.
Die Einstufung nimmt die litauische Regierung auf Grundlage der Werte des ECDC immer freitags vor und die Neueinstufung gilt ab dem darauf folgenden Montag. Die entsprechende Länderliste wird meist zeitverzögert montags/ dienstags auch auf Englisch veröffentlicht.
Die Quarantäne dauert grundsätzlich 10 Tage.
Alternativ kann auch ein negativer Testbefund, von einem bei Einreise höchstens 48 Stunden altem COVID-19-Test, die gesamte Quarantäne ersetzen. Reisende sind dennoch aufgefordert, sich die ersten 10 Tage in Litauen zurückhaltend im öffentlichen Raum zu bewegen. Für Reisende, die in den vergangenen drei Monaten eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben und inzwischen geheilt sind, ist mit ärztlichem Attest eine Befreiung von der Quarantäne möglich.
Die Durchreise durch ein Land mit Quarantänepflicht führt zur Quarantänepflicht in Litauen. Dies gilt nicht bei Anreise per Flugzeug wenn der Transit-Bereich des Flughafens nicht verlassen wurde. Weitere Ausnahmen gelten für den Transit durch Polen.
Die Quarantäne kann zu Hause oder in einem Hotel abgeleistet werden. Während der Quarantäne ist die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.
Quarantänepflichtige Reisende, die vorab aus Litauen ausreisen wollen oder wegen einer dringenden Angelegenheit in Litauen die Quarantänezeit verkürzen wollen, müssen hierfür beim nationalen Zentrum für öffentliche Gesundheit eine Sondergenehmigung beantragen. Die Bearbeitung der Genehmigung dauert in der Regel mindestens drei Tage.
Jeder Einreisende muss sich online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise per Flugzeug oder zur See muss die Registrierung vorab geschehen, bei Einreise auf dem Landweg spätestens 12 Stunden nach Einreise. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen.
Reisende aus Drittstaaten sind nach Einreise verpflichtet, sich in eine 10-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, sofern die Einreise vorab von litauischen Behörden gestattet wurde.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung ist notwendig. Auch der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland gibt es keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz. Am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen muss mit Kontrollen gerechnet werden. Ein gültiges Reisedokument ist stets mitzuführen. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen. Nur belarussische Staatsangehörige, sowie Ausländer mit belarussischem Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltserlaubnis können nach aktuellen Erkenntnissen weiterhin einreisen. Auch der Warentransport ist grenzüberschreitend aus Litauen möglich.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Verbindungen im Flug-, Bahn- und Fährverkehr hat sich normalisiert.
Beschränkungen im Land
Vereinzelt kann es bei Öffnungszeiten von Museen u.a. Einrichtungen zu Einschränkungen kommen. Seit dem 26. Oktober 2020 müssen Restaurantbesucher bei jedem Besuch landesweit ihre Namen und Kontaktdaten hinterlassen. Mit weiteren Einschränkungen ist in den kommenden Wochen zu rechnen.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Räumen wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln, verpflichtend. Ausnahmen von der Tragepflicht gelten u.a. für Besuche von Restaurants und Sportveranstaltungen. Vor dem Betreten von Geschäften, Museen wird um Handdesinfektion gebeten.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19-Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in einem der als Risikogebiete ausgewiesenen Teile des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.
• Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.

Mosambik - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Infektionszahlen steigen in Mosambik seit Anfang September 2020 stark an, regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadt Maputo, gefolgt von der Provinz Maputo. Derzeit sind lt. Medien alle Krankenhauskapazitäten durch an COVID-19 erkrankten Patienten voll ausgelastet.
Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Staatspräsident hat in seiner Ansprache am 29. Oktober 2020 weitgehende Lockerungen der Quarantäneregeln und Änderungen der Einreisebestimmungen angekündigt. Diese sollen u.a. die Wiederaufnahme der Ausstellung von Touristenvisa und die Befreiung von der aktuellen Quarantäneregel für Reisende, die zum Zeitpunkt der Einreise nach Mosambik einen negativen PCR-Test vorlegen können, umfassen. Sobald Informationen zur nationalen Umsetzung der Ankündigung vorliegen, werden diese hier veröffentlicht. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die u.a. Vorgaben fort.
Nicht-mosambikanische Staatsbürger, die im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung (DIRE) oder eines Visums sind, können vorbehaltlich der unten genannten COVID-19-Testanforderung nach Mosambik einreisen. Ausländer ohne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, die sich in Mosambik aufhalten, wurde ihr mosambikanisches Visum für einen Kurzzeitaufenthalt (z.B. Touristenvisa) oder ihre mosambikanische Daueraufenthaltsgenehmigung automatisch bis zum 30. September 2020 verlängert. Fragen zu einer darüber hinausgehenden Verlängerung beantwortet das mosambikanische Innenministerium.
Das Gesundheitsministerium (MISAU) hat an Flughäfen und anderen Einreisepunkten Kontrollen eingeführt, bei denen die Körpertemperatur aller Reisenden überprüft wird. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test vorzuweisen, der maximal 72 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde. Alle Einreisenden müssen sich zudem in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben. Die Quarantäne kann vorzeitig nach 10 Tagen beendet werden, wenn ein erneuter COVID-19-Test vorgenommen wird.
Die Quarantäne kann bei Einreisenden mit einer eigenen Wohnung in Mosambik dort absolviert werden. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Verstöße gegen diese Auflagen können zu einer Quarantäneverpflichtung in einer staatlichen Institution führen.
Reiseverbindungen
Seit Mai 2020 ist der reguläre internationale Passagierflugverkehr von und nach Mosambik ausgesetzt. Es gibt in unregelmäßigen Abständen Sonderflüge. Seit Oktober 2020 bieten Fluggesellschaften aus sechs Ländern (Portugal, Katar, Türkei, Äthiopien, Kenia und Südafrika) zweimal pro Woche Flüge nach Maputo und zurück an; Einzelheiten zu Flugplänen können auf den jeweiligen Websites der Fluggesellschaften abgerufen werden.
Beschränkungen im Land
Mit dem Ende des Ausnahmezustands am 6. September 2020 wurde der Katastrophenfall in Kraft gesetzt. Dieses am 1. September 2020 beschlossene Gesetz schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.
Der Präsident kündigte ein schrittweises Vorgehen zur Wiederaufnahme der wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten in Mosambik an.
Nach teilweiser Wiederaufnahme des Hochschulunterrichts und der Wiedereröffnung der Schulen ab Jahrgangsstufe 12 wurde Teilnahme an Bestattungen und Gottesdiensten mit stark eingeschränkter Personenanzahl erlaubt.
Seit September 2020 dürfen Kinos, Theatern, Kasinos und Sporthallen unter staatlichen Hygieneschutzkontrollen wieder besucht werden.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen. Quelle: AA

Drei Posts weiter oben hat Achim heute bereits aktuelle Infos aus der Presse zu Mosambik gepostet (hochscrollen!).

Norwegen - Änderung Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Norwegen wird vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen bei Einreise aus Deutschland abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch in Norwegen steigt die Zahl der COVID-19-Infektionen wieder an. Regionaler Schwerpunkt ist derzeit Stadt und Großraum Oslo. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat Deutschland zum Risikogebiet erklärt, es gilt daher Quarantänepflicht. Nach Einreise ist eine zehntägige Quarantäne in einer geeigneten Unterkunft zu absolvieren. Bei Einreise ist eine feste Adresse und geeignete Unterkunft für die nächsten zehn Tage durch aussagekräftige Dokumente (z. B. Buchungsbestätigung) nachzuweisen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, kann die Einreise verweigert werden. Eine Unterkunft gilt dann als geeignet, wenn Kontakt mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts vermieden wird. Unterkünfte (auch Campingplätze) mit gemeinschaftlicher Nutzung von Waschräumen, Küchen usw. entsprechen daher nicht den Vorgaben. Personen in Quarantäne dürfen ihre Unterkunft nur in unbedingt nötigen Fällen verlassen, z. B. um dringende Lebensmitteleinkäufe zu tätigen. Bei Aufenthalten für einen kürzeren Zeitraum ist eine feste Unterkunft für den gesamten Aufenthalt nachzuweisen. Die Entscheidung, ob die Einreise erlaubt wird, obliegt in jedem Fall der norwegischen Grenzpolizei.
Die Quarantäne darf bei Symptomfreiheit zum Zwecke der Heimreise verlassen werden.
Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind und dies durch medizinische Dokumente nachweisen können, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Informationen zu Quarantänebestimmungen, auch zu Ausnahmetatbeständen, bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Bei einer Einreise über einen Flughafen in einem von Norwegen als quarantänepflichtig eingestuften Gebiet (z.B. Kopenhagen, Stockholm, Amsterdam) gilt ebenfalls die zehntägige Quarantänepflicht, auch wenn der Transitbereich des Flughafens nicht verlassen wurde.
Eine Übersicht über die von Norwegen zu Risikogebieten deklarierten Länder bietet das Norwegian Institute of Public Health. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern können inländische Anschlussflüge bei Symptomfreiheit angetreten werden. Es muss dann am Zielort unmittelbar häusliche Quarantäne angetreten werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind möglich.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen sind größtenteils aktiv. Mit der Colorline ist die Reise von Oslo nach Kiel weiterhin möglich, allerdings nicht mehr von Kiel nach Oslo.
An zahlreichen Flughäfen (darunter auch Oslo Gardermoen), Häfen und Grenzübergängen werden für Reisende kostenfreie COVID-19-Tests angeboten.
Beschränkungen im Land
Es gelten landesweit Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen, dringende Empfehlungen zu Kontaktminimierung sowie Abstands- und Hygieneregeln. Die touristische Infrastruktur ist größtenteils zugänglich, operiert aber mitunter wegen der Abstands- und Hygieneregeln mit stark reduzierter Kapazität. Es kann zu längeren Wartezeiten, Ausfällen oder anderen Einschränkungen kommen.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.
In Oslo gilt u.a. eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Einzelheiten veröffentlicht die Stadt Oslo.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und –beschränkungen nach Norwegen.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.
• Überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Reiseveranstaltern, Flug- bzw. Fährgesellschaften auf.
• Achten Sie darauf, dass die Eintragung in Ihrem Reisepass/Personalausweis zum Hauptwohnsitz in Deutschland auf aktuellem Stand ist.
• Wenn Sie im Transit durch Schweden fahren, bewahren Sie Ihre Belege (Brücke, Fähre, Tankquittungen) auf, um im Falle einer Kontrolle die Nutzung des direkten Wegs belegen zu können.

Österreich - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich, mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg, wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 stark betroffen, die Infektionszahlen bewegen sich auf hohem Niveau. Die Inzidenzen in allen Bundesländern überstiegen zuletzt 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Die Einreise auch aus allen anderen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Bulgarien, Kroatien, Portugal, Rumänien, Spanien -außer Kanaren - und Schweden) sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist uneingeschränkt möglich, wenn die einreisenden Personen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in einem dieser Staaten haben. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 10 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Die Länderliste und weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Einreise aus den übrigen Ländern ist weiterhin nur bei Vorliegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Ausnahmegrundes und Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen COVID-19-PCR-Test attestiert. Der PCR-Test muss aus einem zertifizierten Labor stammen und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zu Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an der Grenze von Slowenien zu Österreich, insbesondere am Karawankentunnel und am Loibltunnel, ist aufgrund einer geänderten Verordnung mit neuen Regelungen zur Einreise aus Risikogebieten zu rechnen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen befinden sich auf den Internetseiten der österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Ab 3. November 2020 treten weitreichende Änderungen zum Schutz vor Corona in ganz Österreich in Kraft. Informationen zur COVID-19-Schutzmassnahmenverordnung, die am 3. November 2020, 0 Uhr, in Kraft tritt, finden sich auf der Webseite des Österreichischen Bundessozialministeriums.
Hygieneregeln
Seit 24. Juli 2020 erweitert Österreich die Bereiche, in denen Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) besteht: die Pflicht gilt im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Ein MNS muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. In Oberösterreich (Landeshauptstadt Linz) gilt die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen. Dazu zählen insbesondere Einkaufszentren, Markthallen und Gaststätten. Nähere Informationen bietet das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim österreichischen Bundessozialministerium , dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Wenn Sie sich touristisch in Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Oman - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Maskat sowie die Provinz Dhofar an der Grenze zu Jemen.
Oman ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise für Tourismus- und Geschäftszwecke ist derzeit grundsätzlich nicht möglich. Einreise- und Besuchsvisa werden nicht erteilt. Seit 1. Oktober 2020 können Personen mit Wohnsitz und gültiger Aufenthaltserlaubnis für Oman ("Expats") wieder einreisen; die Einholung einer Wiedereinreisegenehmigung beim Außenministerium ist nicht mehr erforderlich. Reisende müssen künftig drei PCR-Tests nachweisen: 96 Stunden vor Einreise, bei Ankunft und 7 Tage nach Einreise. Bei Ankunft am Flughafen müssen Reisende einen kostenpflichtigen COVID-19-PCR-Test machen und eine App des omanischen Gesundheitsministeriums (Tarassud+) herunterladen. Das Testergebnis soll innerhalb von 24 Stunden vorliegen. Reisende müssen sich über die Tarassud+-App registrieren, eine Servicegebühr von 25 OMR entrichten und während ihres Aufenthaltes ein Tracking-Armband tragen. Reisende müssen sich neben Registrierung und Tragen des Tracking-Armbandes zusätzlich umgehend für 7 Tage in Quarantäne begeben und am 8. Tag einen weiteren PCR-Test nachweisen.
Alle Reisenden müssen bei Einreise einen Nachweis der Unterkunft für die Dauer der Quarantäne und den Nachweis eines 30-tägigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen kostenfreien COVID-19-Versicherungsschutz an, der seit dem 1. Oktober 2020 automatisch bei allen Tickets mitgebucht wird und bei allen Abreisen zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. März 2021 inklusive ist.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Oman Air . Flugzeugbesatzungen sowie Kinder unter 15 Jahren sind vom COVID-19-PCR-Test bei Einreise ausgenommen; Flugzeugbesatzungen unterliegen grundsätzlich nicht der Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman eingeschränkt möglich. Der Aufenthalt im Zielland muss mindestens 14 Tage betragen. Bei der Wiedereinreise nach Oman gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr wird seit 1. Oktober 2020 wieder schrittweise und unter Auflagen aufgenommen. Flugziele in Deutschland bzw. Europa werden in eingeschränktem Umfang angeboten.
Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet nur sehr eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Oman stark eingeschränkt. Der Aufenthalt an öffentlichen Stränden ist bis auf weiteres untersagt. Es gilt ein generelles Versammlungsverbot. Moscheen, Ausbildungseinrichtungen, Kinos, Parks, Museen und viele Hotels sind geschlossen.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter strengen Auflagen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen mit hohen Geldbußen oder Festnahmen geahndet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarassud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Peru - Ergänzung:
Die weltberühmte Inka-Stätte Machu Picchu in Peru ist nach monatelanger Schließung wegen der Corona-Pandemie wieder für Besucher zugänglich. Das wichtigste Touristenziel des südamerikanischen Andenstaats wurde mit einem uralten Ritual feierlich wiedereröffnet. Aus Sicherheitsgründen dürfen nur 675 Besucher pro Tag die Stätte betreten. Das sind lediglich 30 Prozent der Zahl vor der Pandemie. Insgesamt war die Stätte acht Monate lang geschlossen. Eigentlich hatte Machu Picchu bereits im Juli wieder öffnen sollen. Quelle: tagesschau.de

Spanien - Änderung Besonderheiten auf den Inseln: Testpflicht bei Einreise auf die Kanaren:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien, mit Ausnahme der Kanarischen Inseln, wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien war und ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Infektionsherde gibt es landesweit, insbesondere in der Hauptstadtregion Madrid, den Autonomen Gemeinschaften Aragón, Kastilien La Mancha, Kastilien und Léon, Katalonien, La Rioja, Murcia, Navarra, im Baskenland und in Ceuta und Melilla.
Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien, mit Ausnahme der Kanarischen Inseln, als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden, das auch bei Einreise erhältlich ist.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand für zunächst 15 Tage ausgerufen
Mit dem Alarmzustand wird eine nächtliche Ausgangssperre für alle Autonomen Gemeinschaften außer den Kanarischen Inseln festgelegt. Diese nächtliche Ausgangssperre gilt in der Regel zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Der Alarmzustand ermöglicht es den Autonomen Gemeinschaften auch, Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt die nächtliche Ausgangssperre von 0 Uhr bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen insgesamt 32 Gebiete in der Stadt Madrid und in elf weiteren Gemeinden (s. Karte ). Über die langen Wochenenden vom 30. Oktober 2020, 0 Uhr bis 2. November 2020, 24 Uhr und vom 6. November 2020, 0 Uhr bis 9. November 2020, 24 Uhr, darf die gesamte Autonome Gemeinschaft Madrid nur aus triftigen Gründen betreten bzw. verlassen werden.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten seit 30. Oktober 2020 für zunächst 15 Tage u.a. folgende verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen:
• Nach Katalonien darf nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
• Zusätzlich darf man jeweils von Freitag, 6 Uhr bis Montag, 6 Uhr die Gemeinde/Stadt nur noch aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen)
• Geschlossen sind Bars und Restaurants (außer Hotelrestaurants für eigene Gäste sowie Speisen zum Mitnehmen/Liefern), Einkaufszentren (außer Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs mit weniger als 800 m²), Geschäfte, die Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt anbieten (Friseure, Manikürestudios usw.), Kasinos, Nachtklubs und Diskotheken, Sport- und Fitnessklubs sowie Kultureinrichtungen, Kinos, Theater.
• Museen, Ausstellungen, Galerien usw. bleiben mit 33 % Kapazität geöffnet.
• Zusammenkünfte von mehr als 6 Personen sind generell untersagt.
Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Reisende, die an ihren ständigen Wohnsitz zurückkehren, sind davon ausgenommen. Sie müssen jedoch eine behördliche Erklärung mit sich führen.
Für Andalusien besteht für die Zeit vom 30. Oktober 2020 bis einschließlich 9. November 2020 ein Ein- und Ausreiseverbot. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Reisen innerhalb Andalusiens sind grundsätzlich möglich, jedoch dürfen folgende Provinzen bzw. Gemeinden aufgrund hoher Infektionszahlen nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe betreten oder verlassen werden: die Provinzen Granada, Jaén und Sevilla sowie 74 Städte und Gemeinden .
Die übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland - bis auf Galizien und Extremadura - haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht aus touristischen Gründen. Die Reisebeschränkungen gelten teilweise nur für einige Tage, in vielen Regionen vorläufig auch bis zum 9. November 2020. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
Landesweit wurden aufgrund steigender Infektionszahlen u.a. folgende Maßnahmen beschlossen, die von den einzelnen Autonomen Gemeinschaften umgesetzt werden:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens 2 Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien. In mehreren Autonomen Gemeinschaften sind Zusammenkünfte von mehr als 6 Personen untersagt.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 Uhr bis 6 Uhr, auf der Insel Ibiza beginnt die Ausgangssperre bereits um 22 Uhr. Die Stadt Manacor auf Mallorca wurde abgeriegelt und darf nur noch aus triftigen Gründen betreten und verlassen werden.
Auf den Kanaren müssen ab 14. November 2020 alle Besucher, die mindestens 6 Jahre alt sind und sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten möchten, an der Rezeption ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorlegen. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen und das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss. Darüber hinaus müssen Touristen während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App „Radar Covid“ aktivieren und werden gebeten, diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Beachten Sie die ab dem 14. November 2020 geltende Testpflicht bei Einreise auf die Kanarischen Inseln (s. Besonderheiten auf den Inseln).
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Trinidad und Tobago - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Trinidad und Tobago wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Trinidad und Tobago ist bisher von COVID-19 stark betroffen.
Trinidad und Tobago ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landesgrenzen sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist nur mit individueller Sondergenehmigung möglich. Je nach Genehmigungskategorie gelten unterschiedliche Einreiseprotokolle, die in jeder Variante eine 14-tägige Quarantäne sowie einen PCR-Test beinhalten. Für Touristen besteht keine Einreisemöglichkeit.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus Trinidad und Tobago ist eine Ausreisegenehmigung unter Angabe des konkreten Verkehrsmittels erforderlich.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen sind geschlossen. Repatriierungsflüge und medizinische Notflüge dürfen nur mit Sondergenehmigung stattfinden. Der öffentliche Nahverkehr wurde um die Hälfte reduziert. Inlandsflüge sowie Fähren dürfen nur für notwendige Reisen genutzt werden.
Beschränkungen im Land
Die Einschränkungen zur Bekämpfung von COVID-19 wurden mit leichten Lockerungen weiter verlängert. Aktuell gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als zehn Personen. Freizeiteinrichtungen, Kinos, u.ä. sind geschlossen.
Restaurants und Bars dürfen nur Abholdienste anbieten.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch im eigenen Fahrzeug und im Freien. Bei Nichtbeachtung werden Geldstrafen verhängt. Öffentliche Gebäude (Geschäfte, Restaurants etc.) dürfen nur nach Handdesinfektion betreten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Trinidad und Tobago.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline (868) 800- 9355 oder 877- 9355 – Trinidad bzw. (868) 800-4325 - Tobago oder das nächste Gesundheitscenter.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien wird derzeit aufgrund wieder eingeführter Einreisebeschränkungen und hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. In allen Landesteilen einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Tschechien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Seit dem 3. August 2020 werden die tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation in ein vierstufiges Ampelsystem eingestuft. In roten Regionen (kumulative Zahl der Neuinfektionen übersteigt innerhalb von 7 Tagen 25/100.000 Einwohner) werden Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionsgefahr ergriffen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Englisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden. Die seit 5. Oktober 2020 geltenden Notstandsregelungen ergänzen die Maßnahmen im Ampelsystem.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In der Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Seit dem 22. Oktober 2020 ist die Einreise aus Deutschland und allen anderen Ländern für touristische Aufenthalte nicht mehr möglich. Personen, die sich bereits in Tschechien aufhalten, können jedoch ihren Aufenthalt beenden.
Geschäfts- und Dienstreisen, Familienbesuche, Reisen aus medizinischen Gründen, zur Wahrnehmung von Behördenterminen und zur Teilnahme an Hochzeiten und Bestattungen sind für Deutsche und alle Reisenden mit ständigem Aufenthalt oder Wohnsitz in einem Land der grünen Kategorie gemäß dem Mitte Juni eingeführten Ampel-System weiterhin möglich, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen nicht länger als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben. Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen Land der grünen Kategorie und einem von Deutschland oder einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
Tschechen, EU-Staatsangehörige und Drittstaater mit Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik, die aus einem Land oder Landesteil der roten Kategorie einreisen oder sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise mehr als 12 Stunden dort aufgehalten haben, müssen die Einreise dem regional zuständigen Hygieneinstitut vorab mitteilen werden. Das Formular ist bei Einreise und ggf. Kontrollen während des Aufenthalts vorzuzeigen.
Innerhalb von 5 Tagen nach Einreise ist ein COVID-19-PCR-Test durchzuführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorzulegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.
Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Das Ampel-System wird in wöchentlichen Abständen epidemiologisch bewertet und ggf. angepasst; grün bedeutet geringes und rot hohes Risiko.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün oder rot kategorisierten Land gemäß dem seit Mitte Juni 2020 eingeführten Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater aus einem Land der roten Kategorie mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, das Angebot an Verbindungen ist aber eingeschränkt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Am 5. Oktober 2020 hat die Tschechische Regierung den Notstand verhängt. Die Grenzen bleiben weiter geöffnet.
Seit dem 22. Oktober 2020 bestehen Ausgangsbeschränkungen. Nur Wege zur Arbeit, zur Familie, zum Arzt oder Einkaufen, Spaziergänge und Sport im Freien sind erlaubt.
Seit dem 28. Oktober 2020 besteht zwischen 21 Uhr und 5 Uhr ein Ausgangsverbot. Ausnahmen bestehen, z.B. für Wege zur Arbeit.
Es dürfen sich, auch im Freien, nur max. 2 Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen max. 10 Personen teilnehmen können.
Seit dem 22. Oktober 2020 sind außerdem alle Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe geschlossen, ausgenommen sind nur die Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Reparaturen). Großhandelsgeschäfte bleiben geöffnet. Seit dem 28. Oktober 2020 müssen auch diese Geschäfte zwischen 20 Uhr und 5 Uhr sowie an Sonntagen schließen.
Alle Restaurants, Bars und andere Nachtlokale sind geschlossen, Straßenverkauf ist bis 20 Uhr möglich. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Sämtliche kulturelle Veranstaltungen (Theater, Kino, Zoo usw.) und Sportveranstaltungen (Freizeit und professionell) sind abgesagt, Museen, Schlösser und andere Sehenswürdigkeiten sind geschlossen. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere soziale Einrichtungen sind für den Besucherverkehr geschlossen.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen offen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, im Freien, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, in PKW bei Fahrgemeinschaften, die nicht aus dem gleichen Haushalt kommen und in allen Innenräumen. Wohnungen und Unterkünfte, zum Beispiel Hotelzimmer, sind davon ausgenommen.
Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Tunesien - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tunesien war von COVID-19 zunächst weniger betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen nimmt in den letzten Wochen landesweit sehr stark zu, mit weiter steigender Tendenz. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Tunesien als Risikogebiet eingestuft wurde. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Tunis und Gabès. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise aus Ländern der „Liste orange", darunter Deutschland, ist unter Einschränkungen möglich. Individualreisende, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder Aufenthalt haben, müssen einen negativen COVID-19-PCR-Test vorlegen, der bei Abreise aus Deutschland nicht älter als 72 Stunden, bei Ankunft in Tunesien nicht älter als 120 Stunden sein darf.
Zudem müssen sich Reisende in Heimquarantäne begeben, zunächst für sieben Tage, sofern dann ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt wird. Andernfalls müssen Reisende eine insgesamt 14-tägige Heimquarantäne einhalten. Kinder unter 12 Jahren müssen keinen COVID-19-PCR-Test vorweisen.
Pauschalreisende, auch aus als „Liste orange“ eingestuften Ländern, sind von der Vorlage eines PCR-Tests befreit, sofern das Gesundheitsschutzprotokoll eingehalten wird. Neben der Einhaltung der üblichen Hygieneregeln, sollen Pauschaltouristen bei Ausflügen und bei Aufenthalt im Hotel unter der Aufsicht ihrer Reiseleitung bleiben.
Die aktuelle Länderliste sowie weitere Informationen veröffentlicht das tunesische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Es gelten landesweit nächtliche Ausgangssperren die streng kontrolliert werden. Im Großraum Tunis beispielsweise wochentags von 20 Uhr bis 5 Uhr, am Wochenende von 19 Uhr bis 5 Uhr. Die genauen Modalitäten der nächtlichen Ausgangssperren werden von den jeweiligen Gouvernoraten festgelegt.
Seit dem 28. Oktober 2020 müssen Cafés und Restaurants bereits um 16 Uhr schließen. Versammlungen mit kulturellem, politischem, sportlichem oder wissenschaftlichen Hintergrund (Konferenzen, Foren, Seminare, etc.). sind verboten. Das gilt auch für Versammlungen mit mehr als 4 Personen in der Öffentlichkeit, außer im ÖPNV. Zwischen dem 30. Oktober 2020 und dem 15. November 2020 sind alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen in allen Formen verboten. Das gilt auch für den Besuch von Gotteshäusern.
Kulturelle Stätten, Schulen und Hochschulen werden geschlossen, der Service in der öffentlichen Verwaltung eingeschränkt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum.
Seit dem 28. Oktober 2020 gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, Einweggeschirr und –besteck sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und konsultieren Sie die Länderliste des tunesischen Gesundheitsministeriums.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Ungarn - Änderung Einreise, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ungarn wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ungarn verzeichnet einen starken Anstieg an Neuinfektionen im ganzen Land. In allen Komitaten sowie in der Hauptstadt Budapest liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Ungarn als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Seit dem 1. September 2020 gelten für Ungarn neue Einreisebestimmungen. Eine Einreise ist für u.a. Deutsche dann grundsätzlich nicht mehr möglich.
In dem Zusammenhang führt Ungarn zunächst bis 30. November 2020 auch wieder EU-Binnengrenzkontrollen durch.
Einreisen können grundsätzlich nur noch ungarische Staatsangehörige. Diesen gleichgestellt sind Personen:
• die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder,
• die über eine von der Ausländerbehörde ausgestellte, für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen,
• die Sportler mit Wettbewerbsgenehmigung bzw. Sportexperten einer ungarischen Sportvereinigung sind, wenn sie nach der Teilnahme an einer internationalen Sportveranstaltung nach Ungarn einreisen,
• die an einer im Ausland stattfindenden internationalen Sportveranstaltung aufgrund einer – namentlichen – Einladung oder Entsendung einer ungarischen Sportvereinigung teilnehmen, wenn sie nach der Teilnahme im Ausland nach Ungarn einreisen,
• die Beschäftigte von in Ungarn tätigen kulturellen Organisationen sind und sie als Vortragende oder Mitglieder des technischen Personals einer ausländischen Kulturveranstaltung nach der Teilnahme daran nach Ungarn einreisen.
Die Umstände sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
Eine Einreise für maximal 72 Stunden ist ebenfalls möglich für Zuschauer internationaler Sportereignisse und kultureller Veranstaltungen. Für Künstler, Sportler und Zuschauer genügt ein negativer COVID-19-PCR-Test innerhalb von drei Tagen vor der Einreise, der auf Englisch oder Ungarisch nachzuweisen ist. Zuschauer müssen zusätzlich die Eintrittskarte vorweisen und werden ggfls. medizinisch untersucht. Bei Infektionsverdacht ist eine Einreise ausgeschlossen.
Einreisende über den Flughafen Budapest sollen das neue Quarantäne-Formular vorab ausfüllen und bei der Passkontrolle abgeben.
Im Rahmen des Grenzübertritts finden Temperaturmessungen statt.
Alle Einreisenden sind auch ohne behördliche Anordnung zu unmittelbarer 10-tägiger Hausisolation verpflichtet, bei Verdacht auf eine Infektion wird Unterbringung in bestimmten Quarantäneeinrichtungen angeordnet.
Aus der Hausisolation kann entlassen werden, wer zwei negative COVID-19-PCR-Tests ungarischer lizensierter Labore vorlegt, die innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden vorgenommen wurden.
Das negative Ergebnis eines vor der Einreise erfolgten ersten negativen COVID-19-PCR-Tests wird berücksichtigt, wenn dieser von einem Labor im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada durchgeführt wurde und das negative Testergebnis in englischer oder ungarischer Sprache vorgelegt wird.
Die Einreise ist grundsätzlich ohne Einschränkungen, Sondergenehmigungen, Hausisolation/Quarantäne oder Testpflicht gestattet für (jeweils mit entsprechenden Nachweisen):
• den Güterverkehr,
• Geschäftsreisen,
• Grenzpendler in einer bis 30 km von der Grenze entfernten Zone für maximal, 24 Stunden,
• Ungarische, polnische, tschechische und slowakische Staatsangehörige im Reiseverkehr zwischen diesen Ländern,
• Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen.
• Personen, die beim Grenzübertritt glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren.
In Zweifelsfällen können bei Einreise abweichende Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Personen, die dem generellen Einreiseverbot unterliegen, können eine Sondergenehmigung für die Einreise nach Ungarn beantragen, unterliegen bei Genehmigung aber dennoch der Quarantäne- bzw. Testpflicht. Anträge auf eine Sondergenehmigung können ausschließlich auf elektronischem Wege über die ungarische Polizei in ungarischer oder in englischer Sprache und bei nachstehenden Gründen gestellt werden:
• Teilnahme an Gerichts- oder behördlichen Verfahren in Ungarn, die mit einem durch den ungarischen Gerichtshof ausgestellten ungarischen Dokument nachgewiesen werden können
• Inanspruchnahme einer ärztlichen Versorgung mit einer entsprechenden Bestätigung
• Studien- und Prüfungspflicht mit einer Bestätigung der Bildungseinrichtung
• Reise im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung mit einer Bestätigung des Arbeitgebers
• Teilnahme an Familienfeiern (Eheschließung, Taufe, Beerdigung)
• Betreuung und Pflege von Familienangehörigen
• Teilnahme an einer internationalen Sport-, Kultur- bzw. kirchlichen Veranstaltung.
Sollten Zweifel bestehen, ob der konkrete Fall dem generellen Einreiseverbot unterliegt, wird empfohlen, einen Antrag auf Sondergenehmigung zu stellen.
Die Ausreise von Ausländern aus Ungarn unterliegt grundsätzlich keinen Beschränkungen, evtl. auferlegte Quarantänemaßnahmen müssen jedoch befolgt werden oder ggfs. eine Sondergenehmigung zur Ausreise beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn ist nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Der internationale Flug- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, jedoch ist der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Budapest und Belgrad bis auf weiteres ausgesetzt. Bahnauskünfte bietet MÁV .
Beschränkungen im Land
Restaurants, Kneipen und Clubs müssen um 23 Uhr schließen.
Hygieneregeln
In Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, in Kinos, Theatern, Gesundheits- und Senioreneinrichtungen, bei öffentlichen Veranstaltungen sowie in Gastronomiebetrieben besteht Maskenpflicht. Für den Konsum von Speisen und Getränken darf die Maske abgenommen werden. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern. Für Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen gilt ein Besuchsverbot. Es dürfen nur noch Lehrkräfte und Schülerschaft die Schulgebäude betreten und müssen sich beim Zutritt einer Temperaturkontrolle unterziehen.
Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen werden mit Bußgeldern von bis zu 150.000 HUF geahndet.
• Bitte beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können nur die zuständigen ungarischen Behörden, in Deutschland, z.B. die Ungarische Botschaft, erteilen.
• Wenn Sie sich touristisch in Ungarn aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich auch bei der deutschen Botschaft in Budapest .
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Albanien - Änderung Epidemiologische Lage, Durch-und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Albanien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Albanien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Städte Tirana Durres, Fier, Korca und Shkodra.
Albanien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das Instituti i Shëndetit Publik (nur in albanischer Sprache) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise ist an den bestehenden offiziellen Grenzübergängen möglich. Eine Quarantänepflicht und / oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Test besteht nicht.
Wenn die Einreise beim Wandern durch die albanischen Alpen erfolgt, ist eine sofortige Meldung bei einer Polizeistation erforderlich, ansonsten entsteht der Verdacht der illegalen Einreise und Aufenthalt.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind von albanischer Seite geöffnet. Eine Ausnahme ist die albanisch-griechische Grenze: Hier ist eine Ausreise nach Griechenland nur für griechische Staatsangehörige oder für Personen möglich, die über einen festen Wohnsitz in Griechenland verfügen. Für Einreisende aus Griechenland gilt, sobald Sie in Albanien einreisen, besteht keine Möglichkeit der Rückkehr nach Griechenland, mit Ausnahme über den Grenzübergang Promachona / Bulgarien.
Reisende müssen sich vor Reiseantritt kundig machen, ob und welche Grenzübergänge ihrer Zielländer aktuell geöffnet sind und welche Einreisevoraussetzungen vorliegen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen im internationalen Flug-, Bus- und Fährverkehr. Es ist jedoch ratsam, den jeweiligen Anbieter zu aktuellen An- und Abreisezeiten kontaktieren.
Beschränkungen im Land
Museen, Galerien und archäologische Parks, religiöse Einrichtungen und Bildungseinrichtungen sind derzeit geöffnet, Nachtclubs und Diskotheken bleiben geschlossen. Restaurants, Bars, Cafés, Hotels und Campingplätze haben einen eingeschränkten Betrieb mit Hygiene-Auflagen.
Hygieneregeln
In Albanien gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes ab dem 11. Lebensjahr. Dieser muss bei allen Aktivitäten außerhalb der eigenen Wohnung getragen werden, sowohl in öffentlichen Verkehrsmitteln als auch im privaten Kfz (bei Fahrten mit weiteren Personen aus anderen Haushalten), auf dem Motorrad (falls Beifahrer aus einem anderen Haushalt), in Geschäften, Supermärkten, auf Märkten, bei Aufenthalten im Freien, in Parks, auf Plätzen, in Büros, in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen, in Theatern, Kinos, Museen, Bibliotheken, im Fahrstuhl sowie vor und nach dem Essen und Trinken in Bars und Restaurants, in religiösen, in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen.
Bei Verstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 2.000-5.000 Lek (ca. 16 - 40 Euro) verhängt.
Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes gelten für:
- Essen am Tisch in Bars und Restaurants,
- bei kontaktlosen Sportausübungen,
- beim alleinigen Rad- oder Motorradfahren, im Auto (nur allein oder mit Familienangehörigen),
- in Schwimmbädern bzw. beim Schwimmen kann auf das Tragen des Mund-Naseschutzes verzichtet werden,
- Personen, die aus Alters- oder medizinischen Gründen oder aufgrund einer Behinderung keine Maske tragen können (im Falle einer Kontrolle ist ein ärztliches Attest vorzulegen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Maßnahmen Informationen beim albanischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Rufnummer 127. Gegebenenfalls wird ein Testtermin vereinbart, bis zum Erhalt des Ergebnisses ist eine Selbstisolation vorgeschrieben.
• Erkundigen Sie sich, ob und welche Grenzübergänge ihrer Zielländer aktuell geöffnet sind und welche Einreisevoraussetzungen vorliegen.
• Informieren Sie sich zur Lage in Albanien auf der Webseite der Deutschen Botschaft Tirana.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Freiwillige PCR Tests für Reisende können problemlos durchgeführt werden, das Testergebnis wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt. Die zugelassenen privaten Labore sind auf der Webseite des albanischen Gesundheitsministeriums aufgeführt. Inwieweit diese Ergebnisse in Deutschland anerkannt werden, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Costa Rica - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Costa Rica wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Costa Rica war anfangs von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet seit September aber konstant hohe Zahlen an Neuinfektionen. Regionale Schwerpunkte sind die größeren Städte und die Grenzregion zu Nicaragua.
Costa Rica ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 1. November 2020 erlaubt Costa Rica die Einreise auf dem Luftweg für touristische Zwecke für alle Nationalitäten und unabhängig von Abreiseort oder Voraufenthalten in Drittländern. Die Einreise ist über die internationalen Flughäfen in San José und in Liberia möglich. Voraussetzung ist, dass das Gesundheitsformular „Pase de Salud“ online vorab ausgefüllt wurde. Bei Einreise ist der erhaltene QR-Code für dieses Formular vorzulegen. Ebenso ist ein Nachweis über eine den aktuellen costa-ricanischen Vorgaben entsprechende Krankenversicherung, die auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, in englischer oder spanischer Sprache vorzulegen. Am Flughafen sind strikte Hygieneprotokolle einzuhalten.
Die Einreise auf dem Landweg ist seit dem 1. November 2020 für Costa-Ricaner und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis (residentes) wieder möglich. Es gelten die selben Voraussetzungen wie für die Einreise auf dem Luftweg. Bei Einreise auf dem Landweg erfolgt immer eine Anordnung zur häuslichen Quarantäne für 14 Tage (orden sanitaria).
Für bereits im Land aufhältige Touristen wurde die Regelung, die einen visafreien Aufenthalt nur bis zu 90 Tagen erlaubt, ausgesetzt. Bei seit dem 20. Dezember 2019 und vor dem 31. Oktober 2020 eingereisten Touristen verlängert sich der erlaubte Aufenthalt automatisch bis 2. März 2021.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind aktuell für Touristen nur auf dem Luftweg über die Flughäfen in San José und Liberia möglich.
Reiseverbindungen
Alle Fluggesellschaften planen sukzessive wieder die Aufnahme von Flugverbindungen, aktuelle Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Flughafens San José.
Busverbindungen bestehen in alle Landesteile, zum Teil aber mit geringerer Frequenz.
Beschränkungen im Land
An Wochentagen gilt zwischen 22 und 5 Uhr, am Wochenende zwischen 21 und 5 Uhr ein Fahrverbot für private PKWs. Taxis und der öffentliche Personennahverkehr sind davon ausgenommen. Restaurants müssen an Wochentagen um 22 Uhr, am Wochenende um 21 Uhr schließen.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen (Restaurants, Hotels, Geschäfte, Banken, etc.) und Nationalparks gilt Maskentragepflicht.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der costa-ricanischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte die nationale COVID-Hotline unter 2311 (englisch/spanisch).
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Frankreich - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weitereise, Besonderheiten in den Regionen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guayana, St. Martin, Guadeloupe, La Réunion und Martinique wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Epidemiologische Lage
Frankreich verzeichnet steigende COVID-19 Infektionszahlen. Frankreich überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Frankreich als Risikogebiet eingestuft ist. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Mit Wirkung ab dem 30. Oktober 2020 bis mindestens 1. Dezember 2020 gelten landesweit sehr weitreichende bußgeldbewehrte Ausgangsbeschränkungen. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland sowie aus allen EU- Staaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz, Vatikanstaat und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende April 2021 weiter kontrolliert. Auch bei Einreise aus Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sind keine besonderen pandemiebedingten Einreisebeschränkungen zu beachten.
Für die Einreise aus allen weiteren Staaten sind besondere Vorschriften zu beachten, die das französische Außenministerium laufend aktualisiert. Reisende müssen länderabhängig ggf. ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder selbst Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit ausfüllen sowie sich ggf. in häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben.
Für Reisen in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten sowie dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist möglich. Es ist bei jedem Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung eine (in den meisten Fällen selbst auszufüllende) Ausgangsbescheinigung mitzuführen ist. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer COVID-19-Test, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit, Mitführen einer Ausgangsbescheinigung). Näheres veröffentlicht das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit Zügen oder Flugzeugen von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden.
Touristische und andere Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete Französisch-Guayana, Mayotte, Neukaledonien sowie Wallis und Futuna sind untersagt. Für die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy) La Réunion und Französisch-Polynesien ist kein triftiger Grund erforderlich, jedoch besondere Maßnahmen vor Abreise, siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 30. Oktober 2020 bis mindestens 1. Dezember 2020 gelten landesweit sehr weitreichende bußgeldbewehrte Ausgangsbeschränkungen: Jedes Verlassen der eigenen Wohnung ist nur zu bestimmten Zwecken (z.B. Behördengänge, Schulbesuch, Einkäufe des täglichen Bedarfs, unabweisbare familiäre Gründe, nicht teleheimarbeitsfähige Arbeitstätigkeit gemäß gesonderter Bescheinigung des Arbeitgebers) und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung möglich. Die Bescheinigungen können als Leerformular zum Ausdruck, online oder in der französischen Corona-App "Tous Anti Covid" ausgefüllt werden.
Gastronomiebetriebe, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit geschlossen.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen, etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In zahlreichen französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Als einziges Überseegebiet ist derzeit Martinique von den am 30. Oktober 2020 eingeführten und bis mindestens 1. Dezember 2020 geltenden Ausgangsbeschränkungen betroffen. Auch hier ist daher jedes Verlassen der eigenen Wohnung zu begründen und eine Ausgangsbescheinigung mitzuführen. Die übrigen Überseegebiete sind von den Ausgangsbeschränkungen derzeit ausgenommen.
Touristische Reisen ohne wichtigen sonstigen Reisegrund in die französischen Überseegebiete Französisch-Guayana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind noch nicht möglich. Auch die französische Regierung rät von Reisen nach Mayotte und Guyana dringend ab.
In Martinique, Französisch-Guayana, St. Martin, Guadeloupe und La Réunion überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb sie als Risikogebiete eingestuft wurden.
Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen sowie eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit.
Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise besteht aktuell nicht, teilweise empfehlen die französischen Behörden die Durchführung eines zweiten Tests sieben Tage nach Einreise sowie besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von Abstandsregeln in der ersten Aufenthaltswoche.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 h altes negatives COVID-19-PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite des Hochkommissariats (Präfektur) von Französisch-Polynesien.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Wenn Sie sich touristisch in Frankreich aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Griechenland - Änderung Ein- und Ausreise: Flughafen Thessaloniki:
Eine neue Notam hat ein vorübergehendes Verbot von internationalen und inländischen Passagierflügen zum und vom Flughafen von Thessaloniki festgelegt. Sie wurde von der griechischen Zivilluftfahrtbehörde CAA herausgegeben. Der Schritt ist Teil der Präventionsmaßnahmen gegen Covid-19 und gilt ab Dienstag (3. November) um 18:00 Uhr nachmittags bis Mitternacht zum 17. November 2020. Quelle: aerotelegraph

Jordanien - Änderung Einreise; Durch- und Weitereise; Beschränkungen im Land: Ausgangssperre:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jordanien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Jordanien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz derzeit weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Jordanien ist daher als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das jordanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus „grün“ eingestuften Ländern, darunter Deutschland, ist unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen sich vor Reiseantritt mit einem amtlichen Online-Formular registrieren und den damit generierten QR-Code beim Check-In vorzeigen. Vor Einreise muss ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis vorgelegt werden, das nicht älter als 120 Stunden sein darf. Nach Ankunft müssen sich Reisende aus „grün“ und „gelb“ eingestuften Ländern in eine 7-tägige, häusliche Quarantäne begeben. Zum Ende der 7-tägigen Quarantäne muss ein weiterer COVID-19-PCR-Test absolviert werden. Die epidemiologische Einstufung und die damit verbundenen Regelungen können sich, abhängig vom aktuellen Infektionsgeschehen, auch kurzfristig ändern.
Durch- und Weiterreise
Die folgenden jordanischen Landgrenzen sind derzeit geöffnet: Al-Omari und Al-Mudawwarah (mit Saudi-Arabien), Sheikh Hussein und King Hussein Brücke (mit dem Westjordanland und Israel). Bis zu 150 Personen pro Tag können die Grenzübergänge nutzen. Kommerzieller LKW-Transport über die Landgrenzen ist weiterhin erlaubt. Weitere Informationen erteilen die örtlichen Behörden.
Reiseverbindungen
Der Queen Alia International Airport ist geöffnet. Die internationalen Reiseverbindungen sind jedoch weiterhin sehr stark eingeschränkt und finden unregelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Ab dem 11. November 2020 bis einschließlich den 14. November 2020 soll eine komplette, landesweite Ausgangssperre gelten. Aktuell gilt eine generelle, nächtliche Ausgangssperre, von 22 Uhr bis 6 Uhr (für Privatpersonen) und von 21 Uhr bis 6 Uhr (für Betriebe). Umfang und Dauer der Ausgangssperre können sich kurzfristig ändern und es kann jederzeit landesweit zu kurzfristig angeordneten, lokalen, ganztägigen Ausgangssperren kommen.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie von Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden. Versammlungen und Feiern mit mehr als 20 Personen sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen geahndet werden.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen jordanischen Botschaft oder dem jordanischen Tourismusverband.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die geltenden Bestimmungen, insbesondere auch die Ausgangssperre und informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
• Halten Sie sich über die lokalen und sozialen Medien auf dem Laufenden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Katar / Qatar - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Katar wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Katar ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Katar ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das katarische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen von Doha (HIA) ist für Einreisen seit dem 16. März 2020 bis auf weiteres gesperrt. Seit dem 1. August 2020 ist das Einreiseverbot für Ausländer, die über eine katarische Aufenthaltserlaubnis (Qatar ID) verfügen, aufgehoben. Diese Personen müssen über das Qatar Portal vor der Reise eine Einreisegenehmigung beantragen. Bei der Erteilung der Genehmigungen durch die katarischen Behörden kann es zu Wartezeiten kommen.
Bei Vorlage eines in Deutschland durchgeführten negativen COVID-19-Test in englischer Sprache, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf, wird für aus Deutschland einreisende Personen auf einen COVID-19-Test bei Einreise verzichtet. Nach Ankunft müssen sich Reisende für 7 Tage in Heimquarantäne begeben. Die katarischen Behörden überprüfen die Einstufung von Staaten mit geringem Infektionsrisiko, darunter Deutschland, in regelmäßigen Abständen.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der internationale Transitverkehr über den Flughafen Doha wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich nur im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden kann, maximal 24 Stunden aufhalten.
Reiseverbindungen
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland (Frankfurt/Main, München, Berlin) bleibt weiterhin reduziert.
Durch den Konflikt zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain und Ägypten ist der direkte Luft- und Seeverkehr von und nach Katar eingestellt, Saudi-Arabien hat die Landgrenze zu Katar geschlossen.
Beschränkungen im Land
Alle Einwohner sind verpflichtet, ein Smartphone mit der katarischen Corona-Tracking-App „Ehteraz“ bei sich zu führen, wenn sie ihre Wohnung verlassen. Die App kann in gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Maßnahmen können mit hohen Geld- und Haftstrafen (bis zu 50.000 Euro und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeschränkt: Der öffentliche Personennahverkehr operiert mit 50% Kapazität. Geschäfte und Restaurants sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln mit begrenzter Kapazität geöffnet. Private Treffen sind mit Einschränkungen erlaubt. Schulen und Kindergärten operieren mit eingeschränkter Kapazität und verschiedenen Unterrichtsmodellen zur Reduzierung der Präsenzzeiten (z.B. blended learning, distance learning).
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes, sobald die Wohnung verlassen wird und es sind Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Island - Änderung Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 ist inzwischen stärker betroffen und verzeichnet aktuell einen sprunghaften Anstieg der Fallzahlen. Die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Island als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 19. August 2020 hat Island alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Alle Reisenden können wählen, ob sie sich in einer 14-tägige Quarantäne begeben oder einen COVID-19-Test bei Einreise durchführen lassen. Der Test ist kostenpflichtig: 9.000,- ISK (etwa 58,- Euro) bei Zahlung vor Einreise im Zusammenhang mit dem o.g. Registrierungsformular und 11.000,- ISK (etwa 70,- Euro), bei Zahlung nach Einreise. Nur Kartenzahlung wird akzeptiert, Barzahlung ist nicht möglich. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests und der Quarantäne ausgenommen.
Nach der Einreise müssen sich alle Reisenden für 5-6 Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich dann einem zweiten (kostenfreien) COVID-19-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bietet die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur noch stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind nur eingeschränkt geöffnet, es kann zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Landesweit gelten Beschränkungsmaßnahmen, u.a. Schließung von Friseursalons, Sportstätten und Schwimmbädern sowie von kulturellen Einrichtungen und Bars.
Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 10 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von zwei Metern; Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2011 oder später geboren wurden, sind von der Masken- und Abstandspflicht befreit.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Wenn Sie sich touristisch in Island aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Laos - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Laos wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Laos bewegt sich auf niedrigem Niveau. Regionale Schwerpunkte waren bisher Vientiane und Luang Prabang.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das laotische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Laos ist derzeit weitgehend abgesperrt. Seit dem 23. März 2020 sind alle Grenzübergänge (Land- und Luftweg) für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen bestehen für laotische Arbeiter aus Thailand, Vietnam und China sowie für ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten unter Einhaltung von Quarantänevorschriften und nur nach vorheriger Genehmigung durch das laotische Außenministerium. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test aus dem Abreiseland vorzulegen, welcher zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach der Einreise ist ein Wiederholungstest verpflichtend. Dieser Test ist bislang noch kostenlos.
Die Ausstellung von „Visa upon Arrival“ oder eines E-Visa für Laos ist derzeit bis auf weiteres ausgesetzt worden. Touristenvisa werden nicht mehr ausgestellt. Visa können aktuell nur in bestimmten Ausnahmefällen (ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten) bei der zuständigen laotischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge zwischen Laos und den Nachbarländern sind für den Personenverkehr gesperrt.
Reiseverbindungen
Reguläre, kommerzielle Flugverbindungen zwischen Laos und den Staaten der Region sind eingestellt. Damit ist Laos von den wichtigen Umsteigeflughäfen abgeschnitten. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur mit unregelmäßig stattfindenden Charterflügen, z.B. mit Lao Airlines über Seoul/ Südkorea möglich. Dabei darf der Transitaufenthalt in Südkorea einen Zeitraum von 24 Stunden nicht überschreiten. Mindestens 7 Tage vor der geplanten Ausreise aus Laos müssen sich deutsche Staatsangehörige bei der deutschen Botschaft in Vientiane melden, da diese dem laotischen Außenministerium deren Ausreise notifizieren muss.
Beschränkungen im Land
Reisen im Inland (Flug, Bus oder Mietwagen) sind seit dem 22. Mai 2020 wieder ohne Einschränkungen möglich. Im Falle erhöhter Neuinfektionen sind jedoch kurzfristig auch wieder Beschränkungen (einschließlich Lockdown) und Kontrollen möglich, ggf. auch nur in einzelnen Provinzen.
Hygieneregeln
Es gilt keine generelle Masken-/Handschuhpflicht, mit der Ausnahme von Inlandsflügen. Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln werden von der laotischen Regierung dringend angeraten.
• Sollten Sie sich noch in Laos aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Vientiane.
• Bei COVID-19- Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden telefonisch unter 165, 166 oder unter +856-20 5406-6777 und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Monaco - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Monaco wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Monaco ist von COVID-19 inzwischen stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei rechnerisch über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Monaco als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die fürstliche Regierung und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Einreisende aus der EU, den Schengen-assoziierten Staaten und aus Großbritannien und Nordirland, die ausweislich der Veröffentlichungen des ECDC eine höhere COVID-19-Inzidenz als 60 Fälle auf 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen aufweisen, sowie Einreisende aus Drittstaaten müssen sich unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit umgehend nach Einreise bei der monegassischen Gesundheitsbehörde Centre d’appel COVID19 melden und können zur Vorlage eines aktuellen negativen virologischen COVID-19-Tests oder zu einer Quarantäne verpflichtet werden.
Privatjachten auch mit ausländischer Flagge können wieder in den Hafen von Monaco einlaufen. Privatjachten mit Besatzung müssen sich mit 48 Stunden Vorlauf bei der Seepolizeiabteilung der monegassischen Sicherheitsbehörde anmelden.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
Seit dem 1. November 2020 gilt in Monaco eine Ausgangssperre von 20 Uhr bis 6 Uhr. Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen geltend gemacht werden.
Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen.
Öffentliche Versammlungen von mehr als 6 Personen sind untersagt. Es wird zur Einhaltung von Abstandsregeln von 1,5 Meter Distanz geraten. Der Besuch von Restaurants, Kinos, Theatern, Spielhallen, Konzertsälen etc. unterliegt Einschränkungen. Auch in Geschäften gelten Abstandsregeln.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit ist das Tragen von Gesichtsmasken verpflichtend. Ausnahmen gelten nur für Kinder unter 5 Jahren und Personen, die Sport treiben. Darüber hinaus wird das Tragen von Gesichtsmasken in privaten Räumen empfohlen, wenn dort Personen aus verschiedenen Haushalten zusammenkommen oder wenn Personen anwesend sind, die einer Risikogruppe angehören.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der monegassischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, gehen Sie nicht unangekündigt zu einem Arzt, sondern kontaktieren Sie den Feuerwehrnotruf 18 oder 112. Eine Informationshotline ist täglich von 9 Uhr bis 18 Uhr telefonisch erreichbar: +377 92 05 55 00 und per E-Mail.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Monaco aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Wenn Sie sich in Monaco aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Niederlande - Änderung Einreise: Quarantänepflicht:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In den Provinzen Nordholland (mit der Stadt Amsterdam), Südholland (mit den Städten Den Haag und Rotterdam), Limburg, Utrecht, Nord Brabant, Groningen, Gelderland, Flevoland, Drenhe, Overijssel, Friesland und nunmehr auch Zeeland liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande insgesamt als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland mit Wirkung vom 3. November 2020, 15 Uhr, zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland müssen sich in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben.
Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Auf Grund von erheblich gestiegenen Infektionszahlen hat die niederländische Regierung seit 14. Oktober 2020 bis auf weiteres deutlich strengere Maßnahmen sowohl für das öffentliche als auch das private Leben beschlossen. Es handelt sich um einen teilweisen Lockdown, der dazu führt, dass Restaurants, Bars und Cafés komplett geschlossen werden. Hotels bleiben geöffnet und dürfen in ihren eigenen Restaurants die Hotelgäste versorgen. Zumindest im Sportbereich werden Kantinen, Duschen und Toiletten geschlossen. Mit Campingplätzen sollte geklärt werden, ob die sanitären Anlagen geöffnet sind. Besuche zu Hause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf drei Gäste pro Tag beschränkt. Im Innen- und Außenbereich darf eine Gruppe aus maximal 4 Personen aus verschiedenen Haushalten bestehen. Für Kinder bis einschließlich 12 Jahre gelten die Maßnahmen nicht. Das bedeutet, dass für einen Haushalt oder maximal 4 Personen, ausgenommen Kinder, eine Reservierung in einem Kino, Theater oder Museum vorgenommen werden muss. Die Zahl von Veranstaltungsteilnehmern wird pro Raum auf 30 Personen beschränkt und weitere lokale Maßnahmen bleiben vorbehalten.
Die Einzelhandelsgeschäfte schließen spätestens um 20 Uhr. Lebensmittelgeschäfte können länger geöffnet bleiben. Für Alkohol und Softdrugs gelten besondere Regeln: Zwischen 20 Uhr und 7 Uhr dürfen Alkohol und Softdrugs nicht verkauft werden. Es ist nicht erlaubt, zwischen 20 Uhr und 7 Uhr Alkohol im Freien mit sich zu führen oder im öffentlichen Raum, wie z.B. auf der Straße, zu konsumieren.
Die niederländische Regierung empfiehlt dringend, so wenig wie möglich zu reisen, so oft wie möglich an der Urlaubsadresse zu bleiben, die Anzahl der Fahrten zu begrenzen und Menschenansammlungen zu vermeiden.
Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in niederländischer Sprache. Museen bleiben geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten. Mögliche Einschränkungen bei Unterkünften sollten direkt dort erfragt werden.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol. In öffentlich zugänglichen Innenräumen wird der Gebrauch von Masken dringend empfohlen (z.B. Geschäfte, Museen).
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf allen Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
• Wenn Sie sich touristisch in den Niederlanden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; Beachten Sie die im obigen Link besonders für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Slowakei - Änderung Einreise:
Wer in die Slowakei einreisen will, muss künftig einen negativen Corona-Test nachweisen oder direkt an der Grenze einen Schnelltest absolvieren. Das sagte Gesundheitsminister Marek Krajci in einem Interview des TV-Nachrichtensenders TA3. Anders als bisher angekündigt, soll die Vorschrift allerdings erst ab 15. November in Kraft treten. Bis dahin sollen an allen größeren Grenzübergängen Teststationen entstehen, einige kleinere werden geschlossen. Quelle: tagesschau.de

Ungarn - Ergänzung:
Ungarn führt eine nächtliche Ausgangssperre ein. Bars und Clubs sollen demnach geschlossen werden. Schulen, Geschäfte und Restaurants bleiben offen. Bei Fußballspielen sind weiter auch Tausende Zuschauer erlaubt. Seit Montag werden Verstöße gegen die Maskenpflicht streng bestraft. Restaurants und Geschäfte, die nicht darauf achten, dass ihre Kunden Masken tragen, können geschlossen werden. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Äthiopien - Ergänzung:
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äthiopien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Äthiopien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist bisher die Hauptstadt Addis Abeba.
Äthiopien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ethiopian Public Health Institute, die COVID-19-Monitoring-Seite zu aktuell geltenden COVID-19-Präventionsmaßnahmen sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist auf dem Land- und Luftweg wieder gestattet. Für mit COVID-19 infizierte Personen ist die Einreise verboten.
Für die Einreise auf dem Luftweg müssen alle Reisenden über 10 Jahre bei Ankunft ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis eines zertifizierten Labors vorlegen. Der Zeitpunkt der Testung darf bei Ankunft nicht mehr als fünf Tage zurückliegen. Die Negativbescheinigung sollte in englischer Sprache ausgestellt sein und deutlich ausweisen, dass es sich um einen PCR-Test handelt. Nach Ankunft wird allen Reisenden die Körpertemperatur gemessen und die Aufenthaltsadresse in Äthiopien registriert. Nach Einreise muss eine 7-tägige Quarantäne absolviert werden. Die Quarantäne kann in privater Unterkunft erfolgen. Reisende ohne private Unterkunft müssen die Quarantäne in einer von der äthiopischen Regierung vorgegebenen Quarantäneeinrichtung (z. B. Hotelunterkunft auf Selbstkostenbasis) verbringen. Die für alle Einreisenden geltende Quarantäne wird von den äthiopischen Behörden überwacht und ist strikt einzuhalten.
Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind von der Pflicht der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses befreit, sie müssen sich aber ohne Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses für 14 Tage in die Heimquarantäne begeben.
Für die Einreise auf dem Landweg müssen Reisende ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis vorlegen, Temperatur messen lassen und nach Registrierung der Aufenthaltsadresse eine 7-tägige Heimquarantäne absolvieren. Kann kein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht.
Reisende mit COVID-19-Symptomen werden für weitere Maßnahmen in nicht-klinischen staatlichen Einrichtungen oder staatlichen Krankenhäusern isoliert. In diesen Einrichtungen ist eine konsularische Betreuung/Zugang der deutschen Botschaft in Addis Abeba nicht oder nur beschränkt möglich.
Durch- und Weiterreise
Für Transitpassagiere gilt: Die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests ist nicht erforderlich. Transitpassagiere dürfen den Flughafen nicht verlassen. Bei einem Transitaufenthalt von über 24 Stunden erfolgt bis zum Weiterflug eine Unterbringung auf Kosten des Reisenden in einem von der Fluglinie bestimmten Hotel.
Reiseverbindungen
Es bestehen Direktflugverbindungen mit Ethiopian Airlines nach Frankfurt.
Beschränkungen im Land
In der Region Tigray wird bei Ankunft aus anderen Regionen des Landes verpflichtend ein COVID-19-Test durchgeführt. Die Weiterreise in der Region Tigray wird nur bei negativem Testergebnis erlaubt. Bis zum Erhalt des Ergebnisses können nach Auskunft der regionalen Gesundheitsbehörde in Mekelle 1-3 Tage vergehen.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit .
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Armenien - Änderung PCR-Test:
Eine Einreise nach Armenien ist möglich mit einem im Ausland gemachten PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Ergebnis des ausländischen Tests muss auf Englisch, Russisch oder Armenisch vorliegen. Ohne Nachweis eines solchen ausländischen Tests muss sich der Reisende einem Test am Flughafen in Eriwan unterziehen. Entsprechende Teststellen sind eingerichtet. Eine Einreise nach Armenien ohne Test ist nicht gestattet.
Alle Landgrenzen sind für den Personenverkehr geschlossen, der Flugverkehr ist stark reduziert. Der Flughafen Eriwan ist geöffnet.
Abstandsregeln sind zu beachten und in geschlossenen Räumen und im Freien ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.

Barbados - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Barbados wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Barbados ist von COVID-19 bislang kaum betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreisebestimmungen sind je nach Einstufung des Herkunftslandes unterschiedlich. Die epidemiologische Einstufung der Länder kann sich in Abhängigkeit von der Infektionslage schnell ändern und wird jeweils aktuell in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht. Deutschland ist derzeit als High Risk eingestuft, Einreisen sind grundsätzlich möglich. Reisende müssen ein Online-Formular ausfüllen und bei Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf . Sie müssen sich dann in Quarantäne begeben und werden behördlich kontrolliert. 4 bis 5 Tage nach dem ersten Test, d.h. 2 – 3 Tage nach Einreise, wird ein zweiter COVID-19 Test vorgenommen. Ist dieser negativ so endet die Kontrolle.
Bei Reiserouten mit Umstieg (auch Transit) in einem Drittland gilt für die Einreise das Land mit der höchsten Risikostufe gemäß der Barbados Travel Protocols.
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, müssen diesen mindestens 72 Stunden vor Ausreise per Mail beantragen.
Durch- und Weiterreise
Reisende müssen auch für die Durchreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise findet ein Gesundheitscheck und ggf. eine kurze behördliche Befragung statt. Durchreisenden ohne COVID-19-Testergebnis kann die Einreise verwehrt werden.
Reisende dürfen bei der Durchreise den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen und müssen daher Gepäck bis zum Reiseziel durchgecheckt haben. Wird der Transitbereich verlassen, gelten die gleichen Bestimmungen, wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Es gibt diverse Personenzahlbeschränkungen und Hygienevorgaben für öffentliche Bereiche wie z.B. Bars, Restaurants, Fitness-Clubs, ÖPNV. Einzelheiten veröffentlicht der Government Information Service.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in öffentlichen Gebäuden, Geschäften etc. besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Freien und an Stränden entfällt diese Pflicht. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Prüfen Sie rechtzeitig vor einer Reise die Voraussetzungen für Ihre Einreise. Ausführliche, aktuelle Informationen bieten die Regierung von Barbados und die Barbados Travel Protocols.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen der Regierung von Barbados.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Bolivien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bolivien weiterhin gewarnt.
Einreisen sind nur auf dem Luftweg und nur unter strengen Auflagen gestattet. Eine Einreise auf dem Landweg ist nicht möglich. Das Reisen im Land ist nur sehr eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Die seit Ende März 2020 geltenden Maßnahmen werden weiter gelockert. Es gilt von Montag bis Sonntag eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr. Für einzelne Regionen können kurzfristig abweichende Regelungen festgesetzt werden. In La Paz gilt von Montag bis Freitag eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr, am Wochenende von 20 Uhr bis 5 Uhr.
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
• Verfolgen und beachten Sie die Bekanntmachungen der bolivianischen Behörden und halten Sie die Ausgangssperre ein.
• Wenn Sie noch vor Ort sind, informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft La Paz über mögliche Aus- und Rückreisemöglichkeiten.

China - Änderung Einreise:
Angesichts steigender Corona-Infektionen in vielen Ländern hat China seine Einreisebestimmungen auch für Deutschland verschärft. Es handele sich um eine vorübergehende Maßnahme, die China wegen der Pandemie ergreifen müsse, sagte der chinesische Außenamtssprecher Wang Wenbin. Von Freitag an müssen Reisende aus Deutschland sowie aus weiteren von der Pandemie besonders betroffenen Ländern Behördenangaben zufolge vor einem Flugantritt nach China zunächst einen negativen Corona- sowie Antikörper-Test vorweisen. Sie würden von der jeweiligen Botschaft oder dem jeweiligen Konsulat einen sogenannten "grünen Gesundheitscode" erhalten, wie es unter anderem in einer Mitteilung der chinesischen Botschaft in Deutschland hieß. Quelle: tagesschau.de

Dänemark - Änderung Beschränkungen im Land:
Dänemark hat angekündigt, dass in sieben Gemeinden im Norden Dänemarks ein harter Lockdown verhängt wird, nachdem eine Mutation des Coronavirus, das im Nerz gefunden wurde, auf den Menschen übergegangen ist. Bars, Restaurants, alle öffentlichen Indoor-Sportaktivitäten und öffentlichen Verkehrsmittel werden in den betroffenen Gemeinden geschlossen, und die Menschen werden ermutigt, nicht in die und aus der Region zu reisen. Quelle: tagesschau.de

Frankreich - Änderung Beschränkungen in Paris:
Knapp eine Woche nach Inkrafttreten des neuen Corona-Lockdowns in Frankreich verschärft die Hauptstadt Paris ihre Maßnahmen: Eine Reihe von Kiosken oder Restaurants dürften ab 22.00 Uhr keinen Alkohol oder keine Gerichte zum Mitnehmen mehr verkaufen. Quelle: tagesschau.de

Griechenland - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Westmakedonien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. In Westmakedonien beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Region als Risikogebiet eingestuft wurde.
Ferner sind die Regionalbezirke Thessaloniki und Serres von hohen Fallzahlen betroffen. Die griechische Regierung hat deshalb starke Kontakt- und Bewegungseinschränkungen erlassen. (s. Beschränkungen im Land).
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Inlands- und Auslandsflüge zum und vom Flughafen "Makedonia" in Thessaloniki sind für Reisen aus nicht wesentlichen Gründen bis vorerst 17. November 2020 verboten. Ausnahmen gelten nur für wesentliche Reisegründe, z.B. gesundheitliche, berufliche und familiäre Gründe. Über das tatsächliche Flugangebot entscheiden die Fluggesellschaften.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form “, PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Das Formular lässt sich hierfür in der Rubrik „Reisebegleiter – Familie“ über einen oben stehenden Button für mehrere Familienmitglieder erweitern. Für mitreisende Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, wird empfohlen, für jeden Reisenden ein separates PLF auszufüllen. Einige Fluggesellschaften bestehen auf die Vorlage eines PLF für jeden Reisenden über 18 Jahre, auch wenn zum selben Haushalt zugehörig.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Auf Grundlage der Anmeldedaten wird ein QR-Code generiert, der in der Regel am Tag der Einreise automatisiert per Email zugesandt wird. Er muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Viele Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die Seite www.travel.gov.gr hinzuweisen.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren
Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird mit 24 Stunden angegeben, gemäß dem „Passenger Locator Form“ (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Erfahrungsgemäß liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist möglich. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Albanien und Türkei ist nicht möglich.
Kreuzfahrtschiffe dürfen die Häfen Piräus, Rhodos, Heraklion, Volos, Korfu und Katakolo anlaufen. Passagiere müssen vor Antritt der Kreuzfahrt einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Std. sein darf, vorweisen. An den Häfen werden Stichprobentests durchgeführt.
Sportboote dürfen Griechenland anlaufen, sofern die Transportkapazität von 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über die „Passenger Locator Form “ sowie zusätzlich eine Bescheinigung über einen negativen PCR-COVID-19-Test (nicht älter als 72 Std.) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer. Stichprobentests werden am Grenzübergang Promachonas weiterhin durchgeführt.
Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien, ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende benötigen den QR-Code über die „Passenger Locator Form “. Zusätzlich ist ein negativer PCR-COVID-19-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich. Einreisende aus Albanien (Grenzübergänge Kakavia und Krystallopigi) müssen sich in eine 7-tägige häusliche Quarantäne begeben; zudem ist die Anzahl der täglich einreisenden Personenzahl begrenzt.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei auf dem Land-, See- und Luftweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über die „Passenger Locator Form “. Zusätzlich ist ein negativer PCR-COVID-19-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich.
Reiseverbindungen
Inlands- und Auslandsflüge zum und vom Flughafen "Makedonia" in Thessaloniki sind für Reisen aus nicht wesentlichen Gründen bis vorerst 17. November 2020 verboten. Ausnahmen gelten nur für wesentliche Reisegründe, z.B. gesundheitliche, berufliche und familiäre Gründe. Über das tatsächliche Flugangebot entscheiden die Fluggesellschaften.
Der Direktflugverkehr von Deutschland mit den internationalen Flughäfen in Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Beschränkungen im Land
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Organisierte Strände sind unter Geltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Zu den Hygiene- und Abstandsregeln gehört, dass ein bestimmter Abstand zwischen Strandliegen eingehalten werden muss, sofern es sich nicht um eine Familieneinheit handelt, und dass der Ausschank von Alkohol am Strand teilweise eingeschränkt ist.
Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden. Die Nutzung von Außenpools ist nur einer bestimmten Personenzahl je nach Größe des Pools gestattet. Abstandsregeln sind auch zwischen Liegen einzuhalten.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Die griechische Regierung hat eine, nicht immer tagesaktuelle, interaktive Karte veröffentlicht, in der die einzelnen Regionalbezirke im Hinblick auf die epidemiologische Lage in unterschiedliche Kategorien (gültig seit 3. November 2020) eingeteilt sind. Folgende ergänzende Maßnahmanen gelten dann für die jeweilige Kategorie:
• Stufe A („Überwachung“, gelb): Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist überall, auch im Freien, verpflichtend. Versammlungen sind nur bis max. 50 Personen gestattet; es gelten Kapazitätsbeschränkungen für Konferenzen, Messen, Kinos, Theater, Museen, archäologische Stätten, Indoor-Spielplätze, Wochenmärkte und Einzelhandels- und Lebensmittelgeschäfte sowie für öffentliche Verkehrsmittel. Pro Taxi dürfen nur 3 Fahrgäste befördert werden. In Restaurants dürfen an einem Tisch max. 6 Personen sitzen. Es gelten differenzierte Abstands- und Hygieneregeln. Lokalitäten müssen in der Zeit von 23.30 Uhr bis 5 Uhr schließen (Ausnahme Take-away/Delivery, jedoch Ausschankverbot für Alkohol). Es gilt zudem eine Ausgangsperre von 0 bis 5 Uhr (Ausnahmen: Fahrt von und zur Arbeit, gesundheitliche Notfälle).
• Stufe B (erhöhte Gefahr, rot): Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist überall, auch im Freien, verpflichtend. Öffentliche Versammlungen sind verboten. Restaurants (außer Take-away/Delivery), Bars, Kinos und Theater (ausgenommen: Aufführungen ohne Zuschauer), Fitnessstudios, Indoor-Spielplätze, einige öffentliche Behörden z.B. Gerichte, Museen und nicht offene archäologische Stätten sind geschlossen. Es gelten Kapazitätsbeschränkungen für Einzelhandels- und Lebensmittelgeschäfte sowie für Wochenmärkte und öffentliche Verkehrsmittel. Pro Taxi darf nur 1 Fahrgast befördert werden; in Privatfahrtzeugen max. drei Personen (ausgenommen Familien). Lebensmittelgeschäfte sind jedoch zusätzlich am Wochenende geöffnet. Einzelhandelsgeschäfte bleiben geöffnet. Nur Individualsport im Freien ist zulässig. Es gilt zudem eine Ausgangssperre täglich von 0 Uhr bis 5 Uhr (Ausnahmen: Fahrt von und zur Arbeit, gesundheitliche Notfälle). Derzeit sind fast ganz Nordgriechenland sowie der Regionalbezirk Attika (Hauptstadtregion Athen) sowie die Inselgruppe Kykladen in diese Kategorie eingestuft.
• Stufe C („Alarmstufe“, grau), derzeit Regionalbezirke Thessaloniki und Serres: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist überall, auch im Freien, verpflichtend. Öffentliche Versammlungen sind verboten. Die Wohnung darf nur in der Zeit von 5 bis 21 Uhr und nur mit einer Sondererlaubnis unter Angabe spezieller Gründe (nur in griechischer Sprache bei den griechischen Behörden per SMS unter 13033) beantragt werden. Gänge/Fahrten von und zur Arbeit sind nur mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers ("Typ A" ) erlaubt. Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur für Fahrten von und zur Arbeit, aus gesundheitlichen Gründen oder zum Ausführen von Haustieren gestattet (Bescheinigung/SMS an 13033 erforderlich). Einzelhandelsgeschäfte (auch Friseure und Kosmetikstudios), Restaurants (Ausnahme: delivery), Bars, Museen, archäologische Stätten, Kinos und Theater (ausgenommen: Aufführungen ohne Zuschauer), Fitnessstudios, einige öffentliche Behörden z.B. Gerichte, und Spielplätze sind geschlossen. Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind, z.B. Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen, bleiben – auch an Wochenenden – geöffnet. Pro Taxi darf nur 1 Fahrgast befördert werden; in Privatfahrtzeugen sind max. zwei Personen (minderjährige Kinder ausgenommen) gestattet. Nur Individualsport im Freien ist zulässig. Schulen sind geöffnet.
Fahrten außerhalb des Regionalbezirks sind verboten. Flug- und Zugverbindungen ins Ausland werden eingestellt. Inlandsflüge und Zugfahrten innerhalb Griechenlands sind nur aus streng beruflichen oder gesundheitlichen Gründen erlaubt.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab 4 Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Friseursalons, Kosmetikzentren, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel hat zudem eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammen zu arbeiten. Für die Mitarbeiter gilt Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Beachten Sie die ab dem 3. November 2020 geltende Ausgangssperre für den Regionalbezirk Thessaloniki und Serres, falls Sie sich dort aufhalten.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA

Griechenland hat einen landesweiten Lockdown angeordnet, der ab Samstag in Kraft treten soll. Der Lockdown soll zunächst für drei Wochen gelten. Geschäfte müssen schließen, mit Ausnahme von Supermärkten und Apotheken. Wer das Haus verlassen will, muss sich dafür eine Zeitspanne genehmigen lassen. Quelle: tagesschau.de

Großbritannien und Nordirland / Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land:
In England gilt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie seit heute ein Teil-Lockdown mit weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Gastronomie, Kulturstätten, Sportzentren und Freizeiteinrichtungen müssen schließen, Schulen und Universitäten bleiben aber geöffnet. Anders als in Deutschland wird auch der Handel für einen Monat lang zu bleiben - abgesehen von Supermärkten und anderen als notwendig eingestuften Geschäften. Die Engländer sollen ihre Wohnungen bis zum 2. Dezember nur noch aus triftigem Grund verlassen - etwa zur Arbeit, zum Sport, zur Erholung oder zur Pflege Angehöriger. Schottland, Wales und Nordirland machen ihre eigenen Regeln zur Virus-Bekämpfung. Dort fuhr man bereits früher zeitlich begrenzt das öffentliche Leben weitgehend herunter. Quelle: tagesschau.de

Italien - Änderung Beschränkungen im Land:
Italien verhängt eine nächtliche Ausgangssperre. Ab Donnerstag müssen die Italiener ab 22 Uhr zu Hause bleiben. Zudem treten weitere Corona-Auflagen in Kraft. Einkaufszentren müssen beispielsweise künftig am Wochenende geschlossen bleiben. Außerdem wurde das Land in drei Covid-19-Gefahrenzonen eingeteilt. Vor allem Norditalien ist von besonders strengen Schutzmaßnahmen betroffen. Die Maßnahmen gelten ab sofort bis 3. Dezember. Mehr dazu bei tagesschau.de.

Litauen - Änderung Beschränkungen im Land:
Litauen geht ab dem 7. November für zunächst drei Wochen in eine landesweite Quarantäne. Gastronomische Betriebe dürfen bis 29. November nur noch außer Haus verkaufen, Freizeit-, Kultur-, Unterhaltungs- und Sportstätten müssen weitestgehend dicht machen und Veranstaltungen an öffentlichen Orten sind untersagt. Weiter gilt eine Maskenpflicht in fast allen öffentlichen Räumen. Bei privaten Veranstaltungen sollen sich nur noch bis zu 10 Personen versammeln und Reisen innerhalb des Landes nach Möglichkeit vermieden werden. Geschäfte, Supermärkte und auch verschiedene andere Einzelhändler und Dienstleistungsbetriebe bleiben geöffnet. Quelle: tagesschau.de

Kamerun - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kamerun wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kamerun ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Bei den offiziellen Zahlen der kamerunischen Infektionsstatistik muss von einer sehr hohen Dunkelziffer von Infizierten ausgegangen werden.
Kamerun ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Am 18. März 2020 hat Kamerun seine Landesgrenzen geschlossen. Die Einreise per Flugzeug, Schiff oder Fahrzeug ist nur sehr eingeschränkt möglich. Ausnahmen bestehen für die Einfuhr von Versorgungsgütern.
Die Einreise nach Kamerun ist derzeit nur kamerunischen Staatsangehörigen und Ausländern mit bestehendem Daueraufenthaltsrecht („Carte de Séjour“) gestattet. Bei der Einreise muss ein negativer COVID-19-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden.
Visa für die kurzzeitige Einreise nach Kamerun werden bis auf weiteres nicht mehr erteilt. Verbindliche Auskünfte erteilt die kamerunische Botschaft.
Durch- und Weiterreise
Über die zur Einreise gemachten Angaben ergeben sich keine weiteren Beschränkungen.
Reiseverbindungen
Internationale Fluglinien (Brussels Airlines, Air France, Turkish Airlines) haben ihren Flugverkehr stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten Beschränkungen im Land, die aber in der Praxis zum Großteil nicht umgesetzt werden. Gastronomiebetriebe, Bars und Diskotheken sind wie gewohnt geöffnet.
Die Schulen haben zum Großteil geöffnet. Teilweise werden Hygienekonzepte (Desinfektion bei Betreten, Maskenpflicht) in den Schulen umgesetzt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zum Einhalten von Abstandsregeln („social distancing“).
• Achten Sie aus eigener Sicherheit auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokalen Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte und ergänzende Informationen beim kamerunischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline 1510.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Kasachstan - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise: Verlängerung Visapflicht; Reiseverbindungen: PCR-Test aus für Reisende aus Infektionsgebieten im Inland:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kasachstan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kasachstan ist von COVID-19 stark betroffen. Derzeit steigen die Infektionszahlen besonders in den Regionen Ostkasachstan, Akmolinsk, Kostanai, Westkasachstan und Pawlodar an. Kasachstan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kasachische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist bis zum 1. Mai 2021 ausgesetzt. Vor Einreise nach Kasachstan muss bei der zuständigen kasachischen Auslandsvertretung in Deutschland ein Visum beantragt werden.
Aktuell können nur Staatsangehörige, deren Staat in eine bestimmte Länderkategorie eingestuft ist, ein Visum zur Einreise erhalten. Reisenden aus Länderkategorie 1, darunter Deutschland wird die Visumbeantragung ohne Sondergenehmigung der kasachischen Innenbehörde gestattet. Deutschen Staatsangehörigen ist die Einreise mit gültigem Visum grundsätzlich möglich.
Reisenden aus Länderkategorie 2 wird die Visumbeantragung nur mit Sondergenehmigung gestattet. Die kasachische Regierung hat mit Staaten der Länderkategorie 3 den internationalen Flugverkehr noch nicht wieder aufgenommen, die Einreisesperre wurde für Staatsangehörige dieser Länder noch nicht aufgehoben.
Die Einreise nach Kasachstan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ansonsten wird die Einreise verweigert. Fluggesellschaften sind angehalten, Passagiere ohne negativen PCR-Test nicht an Bord des Flugzeugs zu nehmen.
Direkt nach Ankunft in Kasachstan wird die Temperatur der Reisenden gemessen. Bei erhöhter Temperatur, müssen Reisende sich bis zu zwei Tagen in einem Quarantänekrankenhaus aufhalten. Während des Aufenthalts im Quarantänekrankenhaus erfolgt ein erneuter COVID-19-Test. Bei negativem Ergebnis darf das Quarantänekrankenhaus verlassen werden, bei positivem Testergebnis werden Reisende in ein Krankenhaus für ansteckende Krankheiten transportiert und müssen sich dort aufhalten, bis das Virus nicht mehr nachgewiesen werden kann.
Jeder Reisende muss zusätzlich bei Einreise einen Fragebogen ausfüllen. In diesem Fragebogen müssen Reisende angeben, wo sie sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Kasachstan aufgehalten haben und ob sie mit einer COVID-19 infizierten Person in Kontakt waren. Reisende müssen den Aufenthaltsort in Kasachstan sowie die Kontaktdaten angeben.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Kasachstan ist für deutsche und andere ausländische Staatsangehörige weiterhin rechtlich möglich, sofern sie nicht Verdachtsfälle oder Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sind.
Zur Durch- und Weiterreise benötigen deutsche Staatsangehörige ebenfalls ein Visum, das vor Reiseantritt bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Reiseverbindungen
Kasachstan hat derzeit mit einer Reihe von Staaten den internationalen Flugverkehr wieder aufgenommen (darunter Deutschland, Niederlande, Russland, Türkei und Belarus). Direktflüge von Nur-Sultan nach Frankfurt werden zweimal wöchentlich angeboten. Direktflüge von Almaty nach Deutschland bestehen aktuell nicht. Es kann zur Streichung oder Reduzierung der bestehenden Flugverbindungen kommen, wenn das weltweite Infektionsgeschehen weiterhin steigt.
Inlandsflüge verkehren zwischen den meisten großen Städten des Landes. Auch Busse und Bahnen verkehren regelmäßig.
Reisen innerhalb Kasachstans werden nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, wenn der Reisende sich zuvor in einem Gebiet mit steigenden Infektionszahlen aufgehalten hat. Das gilt aktuell für Ostkasachstan, Akmolinsk, Kostanai, Westkasachstan und Pawlodar.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind weiterhin in Kraft. Einkaufszentren, Schönheits- und Friseursalons, Restaurants sowie Fitnesszentren sind seit August 2020 wieder geöffnet. Einschränkungen der Öffnungszeiten, insbesondere an Wochenenden gelten weiterhin. Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen bleiben verboten.
Quarantänebeschränkungen bestehen zurzeit in der Stadt Shymkent. Bei Anstieg der Infektionszahlen können auch in anderen Regionen erneut umfassende Quarantänemaßnahmen verhängt werden.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstand zu halten. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen ohne Mund-Nasen-Schutz nicht genutzt werden. In Geschäften und im öffentlichen Raum gelten besondere Hygienemaßnahmen. Die Regierung ruft dazu auf, weiterhin Abstand zu halten.
• Bitte beachten Sie, dass sich die kasachischen Einreisevoraussetzungen nach Ihrer Staatsangehörigkeit und nicht nach Ihrem derzeitigen Wohnsitzstaat bestimmen. Eine Liste der Staaten mit dazugehöriger Länderkategorie hat die kasachische Regierung nicht publiziert. Erkundigen Sie sich vor Einreise bei der für Sie zuständigen kasachischen Auslandsvertretung, in welche Kategorie Ihr Heimatstaat eingestuft ist.
• Planen Sie Ihre Reise über ein Drittland, bedenken Sie bitte, dass zahlreiche Staaten weiterhin Einreisebeschränkungen verhängt haben. Beachten Sie daher die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziel- oder Transitlandes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kasachischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline der kasachischen Gesundheitsbehörden unter der Telefonnummer +7 7172 768 043 oder 1406.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Komoren - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Komoren wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Komoren sind bisher von COVID-19 weniger betroffen. Jedoch bleiben die Komoren weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Vor Antritt der Reise muss ein negativer COVID-19-PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für alle Reisenden erfolgt bei Einreise eine Gesundheitsuntersuchung (i. d. R. Temperaturmessung). Reisende mit COVID-19-Symptomen können einem erneuten COVID-19-Test unterzogen werden. Eine Quarantänepflicht besteht nicht.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise innerhalb des Landes ist wieder ohne größere Einschränkungen möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen in Moroni ist für den Passagierverkehr geöffnet, jedoch fliegen weiterhin noch nicht alle Fluggesellschaften die Komoren an.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Es besteht keine Maskenpflicht.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der komorischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Moroni.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Kuba - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Besonderheiten in den Regionen:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Zahl der täglichen Neuinfektionen liegt auf niedrigem Niveau. Regionale Schwerpunkte der Ansteckungen sind zurzeit die Provinzen Havanna, Ciego de Ávila und Sancti Spίritus. Havanna weist aktuell niedrige Infektionszahlen auf, ist aber für Touristen noch nicht zugänglich.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Mehrheit der internationalen Flughäfen des Landes ist für eine Einreise, auch zu touristischen Zwecken, geöffnet. Alle Einreisenden müssen sich am Flughafen einem obligatorischen, kostenlosen PCR-Test unterziehen sowie eine Erklärung zum Gesundheitszustand abgeben. Eine Quarantäne für Touristen ist nicht vorgesehen. Für Einreisende, die keine Touristen sind, sind zwei negative PCR-Tests sowie eine maximal 10-tägige häusliche Selbstisolation nach geltendem kubanischem Protokoll notwendig.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich. Die Ausreise aus Kuba ist für Ausländer möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle, reguläre Flüge von/nach Havanna sind bis 10. November 2020 ausgesetzt. Es gibt derzeit nur einzelne humanitäre Sonderflüge zwischen Havanna und Europa. Die Flughäfen in allen anderen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet.
Es gibt wieder Flüge von Deutschland nach Varadero.
Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Beschränkungen im Land
In Havanna ist die touristische Infrastruktur, z.B. Hotels weiterhin geschlossen. Die Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes sind lokal beschränkt. Reisen können nach Varadero und andere Provinzen, ebenso auf einzelne Cayos, mit aktueller Ausnahme von Havanna, Pinar del Rio, Sancti Spíritus, Ciego de Ávila erfolgen. In diesen Regionen sind Buchungen von Hotels und Privatunterkünften (casas particulares) möglich. Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen in den zugänglichen Regionen der Insel ist aber noch eingeschränkt.
Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs kommen. Es sollten v.a. notwendige Medikamente in ausreichender Menge für den geplanten Aufenthalt mitgebracht werden.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Besonderheiten in den Regionen
Einreise und touristischer Aufenthalt in Havanna sind nicht möglich. Alle Provinzen außer Havanna, Ciego de Ávila, Sancti Spíritus und Pinar del Rio sind in der sogenannten „neuen Normalität“. Touristische Reisen in die Provinz Ciego de Ávila sind nur auf Cayo Coco, Cayo Guillermo, Cayo Largo del Sur, Cayo Santa Maria und Cayo Cruz per Direktflug auf die jeweilige Insel möglich.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Libanon - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Libanon wird weiterhin gewarnt.
Derzeit muss bei Einreise aus Deutschland ein negatives PCR-Testergebnis eines deutschen Labors vorgelegt werden, das bei Ankunft im Libanon nicht älter als96 Stunden entnommen sein darf. Nach Ankunft in Libanon muss eine zehntägige häusliche Isolation eingehalten oder innerhalb von 72 Stunden erneut ein PCR-Test durchgeführt werden, der eigenständig zu organisieren ist. Eine Übersicht von Testzentren veröffentlicht das libanesische Gesundheitsministerium.
Bis das zweite Testergebnis vorliegt, muss jede(r) Einreisende in Isolation am geplanten Aufenthaltsort bleiben. Sollte der zweite PCR-Test positiv sein, kann dies unter der folgenden Telefonnummer dem libanesischen Gesundheitsministerium gemeldet werden: 01/594459.
Kinder unter 12 Jahren sind von diesen Regelungen ausgenommen.
Einschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen insbesondere die Freizeitgestaltung und die persönliche Bewegungsfreiheit, so besteht eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr, ein Verbot von Menschenansammlungen, die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen sowie die Aufforderung, Social Distancing zu betreiben. Bars und Nachtclubs sind geschlossen.
Die Ausgestaltung der Regelungen kann in verschiedenen Regionen des Landes unterschiedlich sein. Eine Anpassung der bestehenden Maßnahmen ist auch kurzfristig möglich. Das Einkaufen von Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs ist außerhalb der Zeiten bestehender Ausgangssperren bisher grundsätzlich möglich, in manchen Distrikten jedoch teilweise nur über einen Lieferdienst.
Die Armee und die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Beschränkungen und sprechen bei Zuwiderhandlung Strafen aus.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und setzen Sie sich zur Klärung gegebenenfalls mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. Bereits gebuchte Flüge in beide Richtungen könnten abgesagt oder verschoben werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen in Libanon.
• Da sich die Einreiseregelungen und deren Handhabung in Bezug auf COVID-19 laufend ändern und sich je nach Abflugort bzw. Transit (vor Einreise) unterscheiden können, informieren Sie sich dringend auch bei Ihrer Fluggesellschaft über die Einreisebedingungen.
• Stellen Sie sicher, dass Sie sich vor Ort isolieren können, bis das Testergebnis des zweiten PCR-Tests da ist
• Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben, der auch die Behandlung bei einer Infektion mit COVID19 abdeckt. Tragen Sie einen Nachweis darüber bei Einreise mit sich.
• Informieren Sie sich, welche aktuellen Regeln landesweit und konkret in Ihrer Municipality gelten.
• Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheitsbehörden und der lokalen Sicherheitskräfte, insbesondere bezüglich der Isolationsbestimmungen
• Informieren Sie sich auf der Website der deutschen Botschaft in Beirut , auch zum derzeit nur reduzierten Betrieb der Botschaft.

Marokko - Ergänzung:
Marokko verlängert den Gesundheitsnotstand bis zum 10. Dezember 2020. Quelle: Maghreb Post

Myanmar - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Myanmar wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Myanmar ist von der COVID-19-Pandemie mit ansteigenden Fallzahlen betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Provinz Rakhine und das Stadtgebiet von Rangun.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministerium für Gesundheit und Sport und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit grundsätzlich nicht möglich. Für den Fall dringender Ausnahmesituationen („compelling reason“) kontaktieren Sie bitte die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Einreisevisa werden bis 30. November 2020 nur in dringenden Ausnahmefällen für einen eingeschränkten Personenkreis erteilt.
Bei Einreise muss ein COVID-19-Negativtest, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine Quarantäne von mindestens 14 Tagen absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Der Binnenflugverkehr ist suspendiert.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis voraussichtlich 30. November 2020 ausgesetzt; Inlandsflüge sind ebenfalls bis auf weiteres eingestellt. Auch die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist nur sehr eingeschränkt möglich.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich. Der inländische Flugbetrieb ist ebenfalls stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Für das Stadtgebiet von Rangun gilt bis auf weiteres, mindestens jedoch bis 30. November 2020, ein „Lockdown“. Der Stadtbereich Rangun soll auf dem Landweg und inländischen Luftweg grundsätzlich nur nach vorheriger behördlicher Genehmigung verlassen werden. Geschäfte und Dienstleister, mit Ausnahme des Banken- und Finanzsektors und der Nahrungsmittel- und Trinkwasserversorger, sind grundsätzlich geschlossen, ebenso wie die meisten Büros, Firmen und Fabriken. Gestattet sind nur Bewegungen von Einzelpersonen zur Grundversorgung und für Arzttermine. Bei Bewegungen im öffentlichen Raum besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Nähere Informationen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit und Sport .
Reisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt; teilweise gibt es Quarantänevorschriften bei Reisen zwischen den Provinzen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Für COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten ist das National Health Laboratory zuständig.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Nicaragua - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nicaragua weiterhin gewarnt.
Anfang April 2020 wurden alle regulären Flugverbindungen von und nach Nicaragua unterbrochen. Flüge nach San Salvador und Miami wurden zwischenzeitlich im begrenzten Umfang wieder aufgenommen. Die Einreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist seit Anfang November 2020 für Costa-Ricaner und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis (residentes) Costa Ricas erlaubt, nicht aber für Touristen. Die Grenze zu Honduras ist wieder geöffnet.
Nicaragua hat weiterhin keine Einreisebeschränkungen. Allerdings wird bei der Einreise ein aktueller COVID-19-Test (PCR-RT) verlangt.
• Falls Sie sich im Land aufhalten, bitte schützen Sie sich, seien Sie aufmerksam und wachsam und meiden Menschenansammlungen.
• Verfolgen Sie hinsichtlich einer möglichen Verbreitung des COVID-19/Coronavirus in Nicaragua Nachrichten und Agenturmeldungen aufmerksam.

Niederlande - Änderung Einreise, Quarantänebestimmungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In allen Landesteilen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande insgesamt als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland müssen sich in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen auch zu Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt unter Beachtung der Quarantäne-Vorschrift möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Auf Grund von erheblich gestiegenen Infektionszahlen hat die niederländische Regierung seit 14. Oktober 2020 bis auf weiteres deutlich strengere Maßnahmen sowohl für das öffentliche als auch das private Leben beschlossen. Es handelt sich um einen teilweisen Lockdown, der dazu führt, dass alle Einrichtungen, die normalerweise der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, wie Kinos, Theater, Museen, Freizeitparks, Zoos, Bordelle, Restaurants, Bars, Cafés etc. komplett geschlossen sind. Hotels bleiben geöffnet und dürfen in ihren eigenen Restaurants die Hotelgäste versorgen. Zumindest im Sportbereich werden Kantinen, Duschen und Toiletten geschlossen. Mit Campingplätzen sollte geklärt werden, ob die sanitären Anlagen geöffnet sind. Besuche zuhause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf zwei Gäste pro Tag beschränkt. Im Innen- und Außenbereich außerhalb des eigenen Haushalts darf eine Gruppe aus maximal 2 Personen aus verschiedenen Haushalten bestehen. Für Kinder bis einschließlich 12 Jahre gelten die Maßnahmen nicht. Das bedeutet, dass für einen Haushalt oder maximal 4 Personen, ausgenommen Kinder, eine Reservierung in einem Kino, Theater oder Museum vorgenommen werden muss. Veranstaltungen sind verboten. Die Zahl von Teilnehmern an Beerdigungen wird pro Raum ab 9. November 2020 auf 30 Personen beschränkt, für Hochzeiten auf 20 Personen und weitere lokale Maßnahmen bleiben vorbehalten.
Die Einzelhandelsgeschäfte schließen spätestens um 20 Uhr. Lebensmittelgeschäfte können länger geöffnet bleiben. Für Alkohol und Softdrugs gelten besondere Regeln: Zwischen 20 Uhr und 7 Uhr dürfen Alkohol und Softdrugs nicht verkauft werden. Es ist nicht erlaubt, zwischen 20 Uhr und 7 Uhr Alkohol im Freien mit sich zu führen oder im öffentlichen Raum, wie z.B. auf der Straße, zu konsumieren.
Die niederländische Regierung empfiehlt dringend, bis Mitte Januar 2021 möglichst auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Urlaube und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen. Ein Verbleib an der Urlaubsadresse, eine Begrenzung der Anzahl an Fahrten sowie die Vermeidung von Menschenansammlungen wird empfohlen. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in niederländischer Sprache. Museen bleiben geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten. Mögliche Einschränkungen bei Unterkünften sollten direkt dort erfragt werden.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen (z.B. Geschäften), im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf allen Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
• Wenn Sie sich touristisch in den Niederlanden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; Beachten Sie die im obigen Link besonders für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Norwegen - Änderung Einreise:
Norwegen hat weitere Einschränkungen angekündigt. Einreisende aus Ländern mit hohen Infektionsraten müssen ab Montag einen negativen Corona-Test vorweisen und zehn Tage in Quarantäne gehen. Das gelte auch für Verwandtenbesuche. Ausgenommen sei, wer aus den Nachbarländern Schweden und Finnland zur Arbeit nach Norwegen pendelt. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Polen - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
In Polen ist eine massive Zunahme von COVID-19-Infektionen zu verzeichnen. In inzwischen allen Woiwodschaften Polens beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Polen als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 32 Länder gilt bis zunächst 10. November 2020 ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.
Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen:
Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. In Läden und Poststellen bis zu 100 m² dürfen sich fünf Kunden pro Kasse gleichzeitig aufhalten. Ab 100 m² ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 m² begrenzt. Ab dem 7. November 2020 haben in Einkaufszentren nur noch Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien und Dienstleistungsanbieter geöffnet. Montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken vorbehalten. Senioren über 70 dürfen ihre Wohnung nur mit dem Ziel der dienstlichen oder beruflichen Tätigkeit, für unbedingte Bedürfnisse des täglichen Lebens und zur Teilnahme an religiösen Veranstaltungen verlassen. Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei 1 Person pro 7 m². Bei Treffen im häuslichen Raum sowie bei dienstlichen und beruflichen Veranstaltungen und Terminen beträgt die maximale Personenzahl 20. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Ab dem 7. November 2020 sind Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen geschlossen, bis dahin aber noch eingeschränkt mit 25% Platzbelegung unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht zugelassen. Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen.
Ab dem 7. November 2020 sind Übernachtungen in Hotels nur noch Geschäftsreisenden erlaubt. In Hotels können Restaurants für Hotelgäste öffnen, die mind. einen Tagesaufenthalt buchen; gleiches gilt für die Nutzung von Schwimmbädern und Fitnessräumen von Hotels. Der Schul- und Hochschulbetrieb ist stark eingeschränkt. Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr dürfen Kinder unter 16 Jahren den Wohnbereich nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen verlassen.
Die öffentliche Verwaltung arbeitet überwiegend im Homeoffice. Es besteht eine Empfehlung der Regierung an die Bevölkerung, wenn möglich zu Hause zu bleiben.
Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlichen das polnische Gesundheitsministerium, auch über Twitter, und die polnische Regierung (Maßnahmen werden detailliert erläutert). Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Die medizinische Versorgung kann durch die starke Belastung des Gesundheitssystems mit COVID-19-Patienten eingeschränkt sein.
Hygieneregeln
Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Personen, die im Haushalt einer auf COVID-19 positiv getesteten Person leben, sind automatisch unter Quarantäne gestellt, ohne dass eine separate Entscheidung des polnischen Gesundheitsamts ergeht. Die Quarantäne gilt bis zum Ablauf von sieben Tagen nach Beendigung der Isolierung der positiv getesteten Person im Haushalt.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Polen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA

Polen führt weitere Beschränkungen des öffentlichen Lebens wieder ein. Ab Samstag werden Kultureinrichtungen, Kinos und Theater geschlossen. Das gleiche gilt für Geschäfte in Einkaufszentren, mit Ausnahme von Lebensmittelläden und Apotheken. Hotels dürfen nur noch Geschäftsreisende aufnehmen. In den Schulen soll landesweit Fernunterricht nun auch für die Schüler der ersten bis dritten Klassen gelten, für alle anderen wird der Fernunterricht verlängert. Die Einschränkungen sollen bis zum 29. November gelten. Quelle: tagesschau.de

Portugal - Änderung Beschränkungen im Land:
In weiten Teilen Portugals ist ein zweiter Lockdown in Kraft getreten. Auf eine strenge Ausgangssperre wird dabei verzichtet, stattdessen wird den Portugiesen nur dringend empfohlen, möglichst zu Hause zu bleiben. Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern Homeoffice ermöglichen. Anders als während des ersten Lockdowns im Frühling bleiben Schulen, Geschäfte, Restaurants und Kultureinrichtungen geöffnet. Die Maßnahmen gelten für 121 der 308 Kommunen des Landes, die gemeinsam etwa 70 Prozent der Gesamtbevölkerung stellen. Sie sind zunächst auf zwei Wochen befristet. Die Regierung erwägt darüber hinaus weitere Maßnahmen, darunter etwa eine Ausgangssperre an Wochenende oder Temperaturkontrollen am Eingang zu öffentlichen Einrichtungen. Quelle: tagesschau.de

Russische Föderation - Änderung Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Russische Föderation wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Russland ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Moskau und St. Petersburg.
Russland ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultieren.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das offizielle Corona-Portal der russischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise von Ausländern nach Russland ist weiterhin stark eingeschränkt. Es dürfen nur akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, einreisen.
Weiter vom Einreiseverbot ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, Personen, die zur medizinischen Behandlung einreisen und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben.
Auch Techniker, die zur Inbetriebnahme und Wartung von im Ausland hergestellten Anlagen einreisen wollen, fallen nicht unter die Einreisesperre. Zu Einzelheiten kann die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer in Moskau Auskunft geben. Hochqualifizierter Fachkräfte mit Arbeitsgenehmigung können einmalig wieder einreisen.
Auch die Ein- und Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gelten einige Ausnahmen. Für Deutsche ist die Ausreise nach Deutschland nach Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten grundsätzlich gestattet. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen jedoch die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen COVID-19-PCR-Test erbringen. Das Testergebnis darf nicht früher als drei Kalendertage vor dem Abflug des Flugzeugs festgestellt worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Nicht-russische Staatsangehörige, die zu Erwerbszwecken nach Russland einreisen, sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.
Durch- und Weiterreise
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen COVID-19-PCR-Test erbringen. Das Testergebnis darf nicht früher als drei Kalendertage vor dem Abflug des Flugzeugs festgestellt worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich ist 24 Stunden.
Reiseverbindungen
Derzeit bieten Lufthansa (Flughafen Moskau-Domodedowo) und Aeroflot (Flughafen Moskau-Scheremetjewo) jeweils zweimal wöchentlich Flüge nach Frankfurt und zurück an. Bei internationalen Flügen zu und von anderen Zielen wird empfohlen, vor der Buchung bei der Fluggesellschaft zu erfragen, ob Deutschen der Mitflug gestattet ist.
Der internationale Zug- und Fährverkehr ist eingestellt, der Busverkehr stark eingeschränkt. Der Inlandsflugverkehr ist wieder umfangreich.
Beschränkungen im Land
In Moskau bestehen Einschränkungen bei Veranstaltungen. Personen über 65 Jahre und Angehörige von Risikogruppen dürfen ihre Wohnung nur in bestimmten Ausnahmefällen verlassen. In anderen Teilen Russlands können andere und auch weiter gehende Einschränkungen bestehen.
Hygieneregeln
In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln sowie auf Plätzen, auf denen mehr als 50 Personen zusammenkommen können, gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei unbedingt notwendigen Flugreisen rechtzeitig vor Buchung bei Ihrer Fluggesellschaft, ob Deutschen der Mitflug gestattet ist.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA

Obwohl die Zahl der Neuinfektionen in Russland Rekordwerte erreichen, will Moskau seine Clubs, Bars und Diskotheken offen halten. Um einen zweiten Lockdown abzuwenden, werden Infektionen per QR-Code nachverfolgt. Clubbetreiber sind begeistert, Datenschützer alarmiert. Mehr dazu bei tagesschau.de.

St. Kitts und Nevis - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St Kitts und Nevis wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsgeschehen in St. Kitts und Nevis bewegt sich auf sehr niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die offizielle Internetseite der Regierung von St. Kitts und Nevis und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
St. Kitts und Nevis hat mit Ausbruch der COVID-19-Pandemie eine komplette Ein- und Ausreisesperre verhängt.
Seit dem 31. Oktober 2020 ist die Einreise wieder möglich, auch für Touristen. Vor Einreise muss ein Online-Formular ausgefüllt werden, ein negativer PCR Test nicht älter als 72 Stunden muss bei Einreise mitgeführt werden und je nach Situation kann eine Quarantäne unterschiedlicher Länge erforderlich werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen und die Häfen sind seit dem 31. Oktober 2020 wieder geöffnet. Der Reiseverkehr wird erst allmählich wieder anlaufen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen weiterhin zahlreiche Beschränkungen im öffentlichen Leben und im Handel, die die Regulation No. 14 von St. Kitts und Nevis zusammenfasst.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich vor dem Betreten öffentlicher Gebäude die Hände zu desinfizieren.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen der Regierung und ggf. mit den Einreisebestimmungen für St. Kitts und Nevis.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Tschechische Republik - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien wird derzeit aufgrund wieder eingeführter Einreisebeschränkungen und hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. In allen Landesteilen einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Tschechien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Seit dem 3. August 2020 werden die tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation in ein vierstufiges Ampelsystem eingestuft. In roten Regionen (kumulative Zahl der Neuinfektionen übersteigt innerhalb von 7 Tagen 25/100.000 Einwohner) werden Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionsgefahr ergriffen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Englisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden. Die seit 5. Oktober 2020 geltenden Notstandsregelungen ergänzen die Maßnahmen im Ampelsystem.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In der Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Einreisen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.
Die Einreise aus Deutschland ist derzeit für Geschäfts- und Dienstreisen, Familienbesuche, Reisen aus medizinischen Gründen, zur Wahrnehmung von Behördenterminen und zur Teilnahme an Hochzeiten und Bestattungen möglich, wenn die Einreisenden sich in den letzten 14 Tagen nicht länger als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben.
Ab dem 8. November 2020 unterliegen alle aus Deutschland einreisende Personen, die in Tschechien arbeiten oder studieren wollen, einer 14-tägigen Quarantäne oder müssen bei oder innerhalb von 5 Tagen nach Einreise ihrem Arbeitgeber oder der Bildungseinrichtung einen negativen PCR-Test vorlegen. Diese Regelung betrifft nicht Grenzpendler oder -gänger.
Ab dem 8. November 2020 setzt Tschechien das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechnet.
Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise uneingeschränkt möglich, derzeit aber durch die Ausgangsbeschränkungen nicht für touristische Reisen.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise uneingeschränkt bis auf touristische Reisen möglich, Personen, die in Tschechien arbeiten oder studieren wollen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne oder müssen bei oder innerhalb von 5 Tagen nach Einreise ihrem Arbeitgeber oder der Bildungseinrichtung einen negativen PCR-Test vorlegen.
Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland, einem anderen EU-Staat oder einem anderen Land der grünen oder orangen Kategorie und einem von Deutschland oder einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen oder orangen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist eine Einreise prinzipiell nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen, Reisen aus dringenden gesundheitlichen und familiären und für Geschäfts- und Arbeitsaufenthalte, wenn der Aufenthalt 12 Stunden nicht überschreitet sowie für Pendler und Grenzgänger.
EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem EU-Staat, die aus Ländern der roten Kategorie einreisen, oder die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben, müssen:
1. ihre Einreise vor Grenzübertritt mit einem Online-Formular dem regional zuständigen Hygieneinstitut anzeigen und die Bestätigung über die Absendung bei Grenzübertritt mit sich führen
2. innerhalb von 5 Tagen nach Einreise einen COVID-19-PCR-Test durchführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorlegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.
Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün, orange oder rot kategorisierten Land gemäß dem Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater aus einem Land der roten Kategorie mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, das Angebot an Verbindungen ist aber eingeschränkt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Am 5. Oktober 2020 hat die Tschechische Regierung den Notstand verhängt. Die Grenzen bleiben weiter geöffnet.
Seit dem 22. Oktober 2020 bestehen Ausgangsbeschränkungen. Nur Wege zur Arbeit, zur Familie, zum Arzt oder Einkaufen, Spaziergänge und Sport im Freien sind erlaubt.
Seit dem 28. Oktober 2020 besteht zwischen 21 Uhr und 5 Uhr ein Ausgangsverbot. Ausnahmen bestehen, z.B. für Wege zur Arbeit.
Es dürfen sich, auch im Freien, nur max. 2 Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen max. 10 Personen teilnehmen können.
Seit dem 22. Oktober 2020 sind außerdem alle Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe geschlossen, ausgenommen sind nur die Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Reparaturen). Großhandelsgeschäfte bleiben geöffnet. Seit dem 28. Oktober 2020 müssen auch diese Geschäfte zwischen 20 Uhr und 5 Uhr sowie an Sonntagen schließen.
Alle Restaurants, Bars und andere Nachtlokale sind geschlossen, Straßenverkauf ist bis 20 Uhr möglich. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Sämtliche kulturelle Veranstaltungen (Theater, Kino, Zoo usw.) und Sportveranstaltungen (Freizeit und professionell) sind abgesagt, Museen, Schlösser und andere Sehenswürdigkeiten sind geschlossen. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere soziale Einrichtungen sind für den Besucherverkehr geschlossen.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen offen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, im Freien, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, in PKW bei Fahrgemeinschaften, die nicht aus dem gleichen Haushalt kommen und in allen Innenräumen. Wohnungen und Unterkünfte, zum Beispiel Hotelzimmer, sind davon ausgenommen.
Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind weiterhin von COVID-19 betroffen. Sie sind als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den VAE anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Ausländische Reisende mit Wohnsitz und gültigem Aufenthaltstitel im Emirat Dubai benötigen zur (Wieder-) Einreise die Zustimmung der "Dubai’s General Directorate of Residency and Foreigners Affairs" (Bürgertelefon: +971 4501 1111).
Im Falle eines Wohnsitzes in einem anderen Emirat als Dubai wird dringend empfohlen, die Personendaten vor Reiseantritt auf dem Portal der "Federal Authority for Identity & Citizenship" (Bürgertelefon: +971 6005 22222) zu überprüfen.
Grundsätzlich müssen Reisende beim Check-in am ausländischen Abflughafen einen negativen COVID-19-PCR-Test vorlegen. Dies gilt nicht für Direktflüge zwischen Deutschland und Dubai. Der Abstrich darf längstens 96 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein (andere Fristen gelten für bestimmte außereuropäische Staaten). Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache mitzuführen. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Bei Einreise am Flughafen Dubai: Bei Einreise kann bei Ankunft aus bestimmten Ländern ein (weiterer) PCR-Test stattfinden. Bis zum Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses am Flughafen müssen sich die Reisenden in Dubai in Quarantäne begeben. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind vom Testerfordernis ausgenommen. Bei Direktflügen zwischen Deutschland und Dubai entfällt der Test am Flughafen Dubai, wenn beim Check-In bereits ein negativer COVID-19-PCR-Test vorgelegt wurde; damit entfällt auch die Quarantäne.
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi: Bei Einreise findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen. Anschließend müssen sich alle Reisenden in eine 14-tägige häusliche oder Hotel-Quarantäne begeben. Während dieser Zeit sind sie verpflichtet, ein Armband zu tragen, das ihre GPS-Daten aufzeichnet. Es wird bei Ankunft am Flughafen Abu Dhabi behördlich angelegt. Ausgenommen von der Armband-Pflicht sind Personen unter 18 Jahren oder über 60 Jahren, Personen mit chronischen Krankheiten oder Diplomatenpassinhaber. Am 12. Tag der Quarantäne wird ein weiterer PCR-Test genommen.
Durch- und Weiterreise
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Beschränkungen im Land
Reisen innerhalb des Landes unterliegen Einschränkungen.
Die Freizügigkeit für Reisen vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi ist auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Dies gilt unabhängig vom Wohnort oder der Staatsangehörigkeit der Reisenden.
Ausnahmen bestehen für Personen, die einen in den VAE gemachten COVID-19 PCR-Test oder DPI-Bluttest nachweisen können, dessen Ergebnis nicht älter als 48 Stunden ist. Alternativ kann an bestimmten Kontrollpunkten zwischen Dubai und Abu Dhabi ein DPI-Bluttest gemacht werden. Alle Reisenden müssen zusätzlich am vierten sowie am achten Tag nach der Einreise nach Abu Dhabi einen erneuten COVID-19-PCR-Test in Abu Dhabi machen.
Von der Testpflicht befreit sind Personen, die gegen COVID-19 geimpft sind.
Internationale Reisende, die nach Ankunft von Dubai oder anderen Emiraten nach Abu Dhabi weiterreisen, müssen sich in Abu Dhabi in eine 14-tägige häusliche oder Hotel-Quarantäne begeben und sind dort zum Tragen eines Armbands mit GPS-Tracker verpflichtet. Auf die 14-tägige Frist werden die Tage angerechnet, die sich der Reisende vor Einreise in das Emirat Abu Dhabi bereits in einem anderen Emirat aufgehalten hat.
Reisende von Abu Dhabi nach Dubai oder zwischen Dubai und den nördlichen Emiraten unterliegen keinen Einschränkungen.
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und einige Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet. Öffentliche Versammlungen bleiben bis auf weiteres verboten. Private Treffen sind nur im kleinsten Kreis gestattet. Die Behörden halten die Bevölkerung dringend an, die örtlichen COVID-19-Tracing-Apps herunterzuladen (für Dubai Covid19 – DXB Smart App, für alle anderen Emirate Alhosn UAE ).
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist obligatorisch.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Zypern - Änderung Beschränkungen im Land:
Zypern hat eine nächtliche Ausgangssperre verhängt. Die Sperre gilt zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr. Außerdem müssen alle Restaurants, Bars und Cafés um 22.30 schließen. Die Maßnahmen gelten zunächst bis Ende des Monats. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Belgien - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich extrem stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.
In Deutschland sind derzeit folgende Gebiete „rot“ eingestuft: die Stadt Berlin, die Freie und Hansestadt Hamburg, die Freie Hansestadt Bremen, die Bundesländer Brandenburg und Thüringen, die Regierungsbezirke Stuttgart, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen, Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Ober-, Mittel- und Unterfranken, Schwaben, Gießen, Kassel, Münster, Detmold und Arnsberg, die Regionen Weser-Ems, Leipzig, Lüneburg, Hannover, Koblenz, Trier, Dresden Chemnitz, Rheinhessen -Pfalz sowie das Saarland. Personen, die dort leben oder sich dort aufgehalten haben und nach Belgien reisen, unterliegen einer Quarantänepflicht von bis zu zehn Tagen und weiteren vier Tagen erhöhter Wachsamkeit. Die Quarantäne kann je nach Ergebnis der Frageliste am Ende des Passenger Locator Form (PLF) aufgehoben bzw. verkürzt werden. Bei auftretenden Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, muss ein PCR-Test durchgeführt werden. Eine Verkürzung der Quarantäne bei Symptomfreiheit durch einen PCR-Test ist nicht möglich.
Ausnahmen von der Quarantäne gelten bei unaufschiebbaren dienstlichen und privaten Anlässen (z.B. Beerdigungen). In diesem Fall müssen im Zeitraum der Teilnahme alle Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln strikt eingehalten werden. Für den Aufenthalt über den Anlass hinaus gilt Quarantänepflicht.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten und Personen, die sich vor ihrer Reise nach Belgien weniger als 48 Stunden in einer „roten Zone“ aufgehalten haben.
Dauert der Aufenthalt in Belgien mehr als 48 Stunden, aber weniger als zehn Tage, besteht nur für den Zeitraum des Aufenthalts Quarantänepflicht.
Diese Regeln gelten auch bei Einreisen aus "roten Zonen" außerhalb Deutschlands.
Verschiedene Regionen in Deutschland sind als „orange“ eingestuft. Das belgische Außenministerium bittet eigene Staatsangehörige um erhöhte Wachsamkeit, wenn sie in diese Gebiete reisen bzw. weist auf mögliche lokale Auflagen für Reisende aus Belgien hin. Eine Quarantäne- oder Testpflicht nach Einreise nach Belgien für Personen, die aus diesen Gebieten kommen bzw. dort leben, besteht nicht.
Reisende nach Belgien müssen innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches "Public Health Passenger Locator Form" ausfüllen und elektronisch versenden, auch solche mit Wohnsitz in Belgien nach mehr als 48-stündigem Auslandsaufenthalt. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise von außerhalb des Schengengebiets kann bei Unterlassen des Ausfüllens bzw. Falschaussagen im Formular verweigert werden.
Sollte es nicht möglich sein, das Formular online abzusenden, kann es auch per E-Mail gesendet werden. Reisende können auch eine ausgefüllte Papierversion mit sich führen und bei der Flughafenpolizei abgeben oder per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles schicken.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist grundsätzlich wieder ohne Grenzkontrollen möglich. Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Public Health Passenger Locator Form ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend.
Nicht notwendige Reisen in Länder, die das belgische Außenministerium als „Rote Zone“ klassifiziert, sind seit 25. September 2020 nicht mehr verboten. Es besteht jedoch eine dringende Reisewarnung.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Am 30. Oktober 2020 hat die belgische Regierung folgende beschränkende Maßnahmen für den Zeitraum 2. November 2020 bis 13. Dezember 2020 beschlossen:
Nicht-essentielle Geschäfte werden geschlossen. Online-Bestellung und Abholung bleibt möglich. Supermärkte sind geöffnet, dürfen aber nur essentielle Waren verkaufen.
Friseure und Kosmetikstudios bleiben geschlossen. Andere Dienstleistungen, bei denen sich enger Kontakt nicht vermeiden lässt, sind ebenfalls untersagt.
Jeder Haushalt darf nur eine Person zu Hause empfangen. Personen, die allein wohnen, dürfen zwei Personen empfangen. Private Zusammenkünfte im Freien sind auf vier Personen beschränkt. Dabei gilt Abstands- und Maskenpflicht.
Hotels bleiben geöffnet, Mahlzeiten müssen in den Zimmern eingenommen werden. Ferienparks werden ab dem 3. November 2020 geschlossen.
Gottesdienste finden nicht statt. Zu Eheschließungen sind, abgesehen von den Brautleuten und dem Standesbeamten, nur die Trauzeugen zugelassen. Beerdigungen dürfen mit max. 15 Personen stattfinden, Bewirtung ist nicht möglich.
Die Herbstferien werden bis zum 13. November 2020 verlängert.
Grenzen bleiben geöffnet, aber von Reisen wird dringend abgeraten.
In Flandern gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens, in Brüssel und der Wallonie von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, Ausnahmen sind gestattet, wenn essentielle Gründe vorliegen.
Restaurant, Cafés und Bars sind seit 19. Oktober 2020 geschlossen, Restaurants dürfen bis 22 Uhr jedoch weiterhin Essen über Lieferdienste und zur Mitnahme anbieten. Take-Away-Anbieter und Night-Shops müssen ebenfalls um 22 Uhr schließen. Ab 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. In Brüssel gilt ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, außerdem gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Discotheken und Clubs bleiben geschlossen.
Einkäufe können höchstens zu zweit (bzw. begleitet von betreuungsbedürftigen Kindern) innerhalb von max. 30 Minuten erfolgen.
Professionelle Sportveranstaltungen können nur noch ohne Publikum, Amateurwettkämpfe und –training können nicht stattfinden. Alle Sport- und kulturellen Einrichtungen, Zoos und Freizeitparks sind geschlossen. Weihnachtsmärkte sind verboten.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Public Health Passenger Locator Form aus.
• Beachten Sie die Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Installieren Sie ggf. die belgische COVID-19-Warn-App.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in Belgien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit .

Dänemark - Reisewarnung wird erweitert, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Hovedstaden (einschließlich der Hauptstadt Kopenhagen) und die Region Nordjylland wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Ab 8. November 2020 gilt dies für ganz Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird vor dem Hintergrund geltender Einreisebeschränkungen für Reisende aus Deutschland abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch Dänemark ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark mit Ausnahme der Faröer und Grönland als Risikogebiet eingestuft wurde. Die Gebiete Grönland und Färöer weisen nur geringe Infektionszahlen auf und gelten daher nicht als Risikogebiet. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschland von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft. Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind nicht mehr erlaubt. In sieben Gemeinden („Kommunen“) der Region Nordjylland (Hjørring, Frederikshavn, Brønderslev, Jammerbugt, Vesthimmerland, Thisted und Læsø), in denen eine neue Variante des Coronavirus entstanden ist, ist die Einreise von Personen ohne dänische Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Dänemark vom 9. November 2020 bis 3. Dezember 2020 grundsätzlich nicht gestattet.
Personen mit Wohnsitz in einem epidemiologisch als Hochrisikoland eingestuften Land dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Es muss ein negativer COVID-19-PCR-Test vorgelegt werden, der maximal 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise weiterhin möglich ist, bieten die dänischen Behörden. Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Reisende mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie entweder einen wichtigen Grund nachweisen oder einen negativen COVID-19-PCR-Test vorlegen, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde.
Dänemark nimmt die Risikoeinstufungen auf Grundlage von EU-einheitlichen Kriterien vor. Die aktuelle Liste der Hochrisikogebiete findet sich auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die epidemiologische Einstufung der Länder und Regionen wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen und veröffentlicht diese ebenfalls auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis benötigt. Dazu kommt:
1. Bei Einreisen aus einem COVID-19-Hochrisikoland ist ein Nachweis des Reisezwecks sowie der Nachweis eines negativen COVID-19-PCR-Tests mitzuführen.
2. Bei Einreisen aus einem als epidemiologisch „nicht sicher“ eingestuften Land ist ein Nachweis des Reisezwecks mitzuführen.
3. Bei der Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher („offen“) eingestuften Land genügt der Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung).
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Fr 8-16 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land unabhängig vom Reisezweck erlaubt.
Reiseverbindungen
Die aufgrund von COVID-19 teilweise stark eingeschränkten grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen haben sich seit Sommer 2020 wieder normalisiert. Eine Platzreservierung ist in allen Fernzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Cafés, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind geöffnet. Gaststättenbetriebe dürfen nur bis 22 Uhr geöffnet sein. In sieben Gemeinden („Kommunen“) der Region Nordjylland (siehe unter „Einreise“) gelten vorerst bis zum 3. Dezember verschärfte Maßnahmen: Dort bleiben Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Restaurants, Bars und Cafés geschlossen, der öffentliche Personennahverkehr einschließlich Fährbetrieb wird eingestellt.
Alkoholverkauf im Einzelhandel und in Kiosken ist nach 22 Uhr untersagt. Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Versammlungen von mehr als 10 Personen, für bestimmte Versammlungen, darunter Beerdigungen, Freizeitaktivitäten von Personen unter 21 Jahren und Kulturveranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten jedoch unterschiedliche großzügigere Regeln. Die absolute Obergrenze liegt bei 500 Teilnehmern. Die Ausnahmen gelten nicht in den sieben Gemeinden („Kommunen“) in Nordjylland.
Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Es wird empfohlen, soziale Kontakte gering zu halten und auch Zusammenkünfte im eigenen Zuhause auf max. 10 Personen zu beschränken.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Diese Pflicht gilt außerdem beim Besuch von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Gaststättenbetrieben, solange man nicht am Platz sitzt. In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Bei Personen mit erhöhtem Risiko oder in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. beim Sport, Singen oder in schlecht belüfteten Räumen) wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Auch für Reisen auf die Färöer gilt, dass Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einreisen dürfen.
Unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland erfolgt bei Einreise ein COVID-19-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer .
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Es wird ein negativer Testnachweis auf COVID-19 zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung .
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in Dänemark aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona-Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.

Deutschland - Einreise aus Risikogebieten:
Wer aus einem internationalen Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich ab Sonntag vor der Einreise digital anmelden: Die Web-Anwendung "Digitale Einreiseanmeldung" (DEA) geht in Betrieb und ersetzt die Aussteigekarte in Papierform. Sie kann ab dem 8. November 2020 von Nutzern digitaler Endgeräte (Desktop, Tablet, Smartphone) weltweit unter der Internetseite www.Einreiseanmeldung.de abgerufen werden. Mehr dazu beim BMI

Estland - Reisewarnung für eine Region:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Ida-Viru wird ab 8. November 2020 aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen Estlands wird vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Estland verzeichnete zuletzt auch erhöhte Infektionszahlen. In der Region Ida-Viru beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Region als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist u.a. für Reisende der EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan grundsätzlich möglich. Es gilt jedoch seit 30. Oktober 2020 eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern deren Koeffizient oberhalb von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist liegt, somit auch für Einreisen aus Deutschland. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Reisende aus gelisteten Ländern können sich alternativ bei Einreise auf COVID-19 testen lassen und müssen dann in Selbstisolation das negative Ergebnis abwarten. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit gehen. Nach frühestens 7 Tagen muss ein zweiter Test erfolgen. Bei erneut negativem COVID-19-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen. Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen unterbleiben. Die Grenzen zu Russland bleiben geschlossen. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Lufthansa, Air Baltic sowie EasyJet haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Die Grenzen zu Russland sind bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die estnische Regierung hat weitere Lockerungen beschlossen, behält sich - je nach epidemiologischer Entwicklung – kurzfristige, lokale Eindämmungsmaßnahmen in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt vor.
Lockerungen beinhalten u.a. die Erhöhung der Obergrenze für öffentliche Veranstaltungen auf bis zu 750, bei Sportveranstaltungen 2.000 Personen. Es gilt eine 50%-Obergrenze für Bildungseinrichtungen. Restaurants, Theater, Konzerthallen und Kinos sind aufgefordert, für ausreichend Abstand und regelmäßige Desinfektion zu sorgen, als Obergrenze gilt die bestehende Bestuhlungsanzahl.
Hygieneregeln
Es besteht eine ausdrückliche Empfehlung für das Tragen von Masken wo Abstandsregeln kaum eingehalten werden können (ÖPNV, Supermärkte, u.a. geschlossene Räume). Häufiges Händewaschen und Desinfektion wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA", die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.
• Wenn Sie sich touristisch in der Region Ida-Viru bzw. Rapla aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Frankreich - Änderung Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land: französische Corona-App:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guayana, St. Martin, Guadeloupe, La Réunion und Martinique wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Epidemiologische Lage
Frankreich verzeichnet steigende COVID-19 Infektionszahlen. Frankreich überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Frankreich als Risikogebiet eingestuft ist. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Mit Wirkung ab dem 30. Oktober 2020 bis mindestens 1. Dezember 2020 gelten landesweit sehr weitreichende bußgeldbewehrte Ausgangsbeschränkungen. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland sowie aus allen EU- Staaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz, Vatikanstaat und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende April 2021 weiter kontrolliert. Auch bei Einreise aus Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sind keine besonderen pandemiebedingten Einreisebeschränkungen zu beachten.
Für die Einreise aus allen weiteren Staaten sind besondere Vorschriften zu beachten, die das französische Außenministerium laufend aktualisiert. Reisende müssen länderabhängig ggf. ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder selbst Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit ausfüllen sowie sich ggf. in häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben.
Für Reisen in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten sowie dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist möglich. Es ist bei jedem Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung eine (in den meisten Fällen selbst auszufüllende) Ausgangsbescheinigung mitzuführen ist. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer COVID-19-Test, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit, Mitführen einer Ausgangsbescheinigung). Näheres veröffentlicht das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit Zügen oder Flugzeugen von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden, werden wegen der innerfranzösischen Ausgangsbeschränkungen allerdings nur noch stark eingeschränkt angeboten.
Touristische und andere Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete Französisch-Guayana, Mayotte, Neukaledonien sowie Wallis und Futuna sind untersagt. Für die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy) La Réunion und Französisch-Polynesien ist kein triftiger Grund erforderlich, jedoch besondere Maßnahmen vor Abreise, siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 30. Oktober 2020 bis mindestens 1. Dezember 2020 gelten landesweit sehr weitreichende bußgeldbewehrte Ausgangsbeschränkungen: Jedes Verlassen der eigenen Wohnung ist nur zu bestimmten Zwecken (z.B. Behördengänge, Schulbesuch, Einkäufe des täglichen Bedarfs, unabweisbare familiäre Gründe, nicht teleheimarbeitsfähige Arbeitstätigkeit gemäß gesonderter Bescheinigung des Arbeitgebers) und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung möglich. Die Bescheinigungen können als Leerformular zum Ausdruck, online oder in der französischen Corona-App "Tous Anti Covid" ausgefüllt werden. Da die französische und die deutsche Corona-App derzeit nicht miteinander kompatibel sind, sollten regelmäßige Pendler oder Grenzgänger bis auf Weiteres beide Apps gleichzeitig installieren und nutzen.
Gastronomiebetriebe, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit geschlossen.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen, etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In zahlreichen französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Als einziges Überseegebiet ist derzeit Martinique von den am 30. Oktober 2020 eingeführten und bis mindestens 1. Dezember 2020 geltenden Ausgangsbeschränkungen betroffen. Auch hier ist daher jedes Verlassen der eigenen Wohnung zu begründen und eine Ausgangsbescheinigung mitzuführen. Die übrigen Überseegebiete sind von den Ausgangsbeschränkungen derzeit ausgenommen.
Touristische Reisen ohne wichtigen sonstigen Reisegrund in die französischen Überseegebiete Französisch-Guayana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind noch nicht möglich. Auch die französische Regierung rät von Reisen nach Mayotte und Guyana dringend ab.
In Martinique, Französisch-Guayana, St. Martin, Guadeloupe und La Réunion überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb sie als Risikogebiete eingestuft wurden.
Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen sowie eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit.
Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise besteht aktuell nicht, teilweise empfehlen die französischen Behörden die Durchführung eines zweiten Tests sieben Tage nach Einreise sowie besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von Abstandsregeln in der ersten Aufenthaltswoche.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 h altes negatives COVID-19-PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite des Hochkommissariats (Präfektur) von Französisch-Polynesien.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Wenn Sie sich touristisch in Frankreich aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Griechenland - Reisewarnung wird erweitert, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Westmakedonien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Ab dem 8. November 2020 gilt dies auch für die Regionen Attika, Epirus, Thessalien, Ostmakedonien und Thrakien sowie Zentralmakedonien.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. In den Regionen Attika, Epirus, Thessalien, Ostmakedonien und ,Thrakien, Zentralmakedonien sowie Westmakedonien beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Die griechische Regierung hat aufgrund der hohen Infektionszahlen und Engpässen im Gesundheitssektor für vorerst drei Wochen ab 7. November 2020, 6 Uhr, einen landesweiten Lockdown angekündigt, siehe Beschränkungen im Land.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Inlands- und Auslandsflüge zum und vom Flughafen "Makedonia" in Thessaloniki sind für Reisen aus nicht wesentlichen Gründen bis vorerst 17. November 2020 verboten. Ausnahmen gelten nur für wesentliche Reisegründe, z.B. gesundheitliche, berufliche und familiäre Gründe. Über das tatsächliche Flugangebot entscheiden die Fluggesellschaften.
Ab dem 9. November 2020 soll die Ein- und evtl. auch die Ausreise nach/aus Griechenland generell, auch bei Einreise auf dem Luft- und Seeweg, nur noch mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer gestattet sein, der nicht älter als 48 Stunden bei Flügen und nicht älter als 72 Stunden bei Reisen über den Landweg sein darf.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular ("Passenger Locator Form", PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Das Formular lässt sich hierfür in der Rubrik „Reisebegleiter – Familie“ über einen oben stehenden Button für mehrere Familienmitglieder erweitern. Für mitreisende Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, wird empfohlen, für jeden Reisenden ein separates PLF auszufüllen. Einige Fluggesellschaften bestehen auf die Vorlage eines PLF für jeden Reisenden über 18 Jahre, auch wenn zum selben Haushalt zugehörig.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Auf Grundlage der Anmeldedaten wird ein QR-Code generiert, der in der Regel am Tag der Einreise automatisiert per Email zugesandt wird. Er muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Viele Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die Seite www.travel.gov.gr hinzuweisen.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren.
Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird mit 24 Stunden angegeben, gemäß dem „Passenger Locator Form“ (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Erfahrungsgemäß liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Laut Ankündigung der griechischen Regierung soll ab dem 7. November die Passenger Locator Form auch für Ausreisen aus Griechenland erforderlich sein. Details sind bisher nicht bekannt.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist möglich. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Albanien und Türkei ist nicht möglich.
Kreuzfahrtschiffe dürfen die Häfen Piräus, Rhodos, Heraklion, Volos, Korfu und Katakolo anlaufen. Passagiere müssen vor Antritt der Kreuzfahrt einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Std. sein darf, vorweisen. An den Häfen werden Stichprobentests durchgeführt.
Sportboote dürfen Griechenland anlaufen, sofern die Transportkapazität von 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über die "Passenger Locator Form" sowie zusätzlich eine Bescheinigung über einen negativen PCR-COVID-19-Test (nicht älter als 72 Std.) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer. Stichprobentests werden am Grenzübergang Promachonas weiterhin durchgeführt.
Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien, ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende benötigen den QR-Code über die "Passenger Locator Form". Zusätzlich ist ein negativer PCR-COVID-19-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich. Einreisende aus Albanien (Grenzübergänge Kakavia und Krystallopigi) müssen sich in eine 7-tägige häusliche Quarantäne begeben; zudem ist die Anzahl der täglich einreisenden Personenzahl begrenzt.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei auf dem Land-, See- und Luftweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über die "Passenger Locator Form". Zusätzlich ist ein negativer PCR-COVID-19-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich.
Reiseverbindungen
Inlands- und Auslandsflüge zum und vom Flughafen "Makedonia" in Thessaloniki sind für Reisen aus nicht wesentlichen Gründen bis vorerst 17. November 2020 verboten. Ausnahmen gelten nur für wesentliche Reisegründe, z.B. gesundheitliche, berufliche und familiäre Gründe. Über das tatsächliche Flugangebot entscheiden die Fluggesellschaften.
Der Direktflugverkehr von Deutschland mit den internationalen Flughäfen in Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Beschränkungen im Land
Die griechische Regierung hat für zunächst drei Wochen einen landesweiten „Lockdown“ ab dem 7. November 2020, 6 Uhr, erlassen. Dabei sind einige Einzelheiten noch nicht bekannt.
Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind, z.B. Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen bleiben geöffnet. Folgende Maßnahmen sollen gelten:
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist überall, auch im Freien, verpflichtend. Öffentliche Versammlungen sind verboten.
Die Wohnung darf nur in der Zeit von 5 bis 21 Uhr und nur mit einer Sondererlaubnis unter Angabe spezieller Gründe verlassen werden:
• Apotheke oder Arztbesuch (nach Absprache mit dem Arzt)
• Einkaufen in einem Geschäft, das nicht liefert (z.B. Supermarkt)
• Bank (wenn keine elektronische Transaktion möglich ist) und Behördengänge mit schriftlicher Terminbestätigung
• Hilfe für Menschen in Not oder Begleitung minderjähriger Schüler zur/von der Schule
• Teilnahme an einer Zeremonie (z. B. Beerdigung, Heirat, Taufe o. ä.) sowie Besuche zur Wahrnehmung des Sorgerechts
• Kurzeitiges Training im Freien in der Nähe der Wohnung oder Bewegung mit Haustier, einzeln oder bis zwei Personen (keine kollektiven sportlichen Aktivitäten)
Die Sondererlaubnis kann nur mit einer griechischen Mobilfunknummer bei der Telefonnummer 13033 unter Angabe der Ziffer, des Namens und der Anschrift beantragt werden. Alternativ ist die Bescheinigung „Typ B“ (nur in griechischer Sprache bei den griechischen Behörden per Download erhältlich) mitzuführen.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen absehbar weiter öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Nur Kitas und Grundschulen (bis Klasse 6) sind geöffnet. Fahrten außerhalb des Regionalbezirks sind verboten. Flug- und Zugreisen ins Ausland und innerhalb Griechenlands sind nur aus streng beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen erlaubt.
Über das tatsächliche Flugangebot entscheiden die Fluggesellschaften.
Den deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen die Anreise zu einem Flughafen bei Vorlage eines Flugtickets und Ausweisdokuments mit Angabe zum Wohnort in z.B. Deutschland, verweigert wurde.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab 4 Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Friseursalons, Kosmetikzentren, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel hat zudem eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammen zu arbeiten. Für die Mitarbeiter gilt Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines negativen PCR- Tests aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer, nicht älter als 48 Std. bei Einreise auf dem Luft- und 72 Std. bei Einreise auf dem Landweg.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Beachten Sie die seit dem 3. November 2020 geltende Ausgangssperre für den Regionalbezirk Thessaloniki und Serres, falls Sie sich dort aufhalten.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Italien - Reisewarnung wird erweitert, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien, mit Ausnahme der Region Kalabrien, wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Ab dem 8. November 2020 gilt dies für ganz Italien.
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen. Nach einer vorübergehenden Verbesserung verzeichnet Italien jetzt aber wieder stark steigende Infektionszahlen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Italien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Deutschland sowie aus den meisten EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise ohne besondere Gründe gestattet. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den italienischen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden, die bei Vorliegen eines negativen Tests auf 10 Tage verkürzt wird. Weitere Informationen dazu bietet die Webseite des italienischen Gesundheitsministeriums auch in englischer Sprache.
Für Einreisen aus Rumänien gilt die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation, analog wie für Reisende aus Drittstaaten.
Für Reisende aus Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien und Nordirland, Tschechien und Spanien ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Nach Ablegen des Tests ist bis zum Ergebnis eine Selbstisolation vorgeschrieben. Nach der Einreise aus diesen Ländern besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale).
Für alle Reisenden gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland –die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise aus Drittstaaten besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und zur 14-tägigen Selbstisolation, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
Aktuell gilt ein Einreiseverbot für Reisende, die sich während der letzten 14 Tage in einem der folgenden Länder aufgehalten haben oder durch diese durchgereist sind: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru und Dominikanische Republik.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Die einzelnen Verbindungen können der Webseite der Deutschen Bahn entnommen werden. Auch Fernbusse fahren wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe wurde zum 15. August 2020 wieder aufgenommen. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen ist mit Einschränkungen wieder möglich.
Beschränkungen im Land
In ganz Italien ist aufgrund von Ausgangsbeschränkungen mit Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit zu rechnen.
Für ganz Italien wurde eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr verhängt. Ausnahmen bilden nachgewiesene Gründe (Arbeit, Situationen der Dringlichkeit, Gesundheit). Die Vorlage einer Selbsterklärung, die diese Schritte belegen, ist vorzulegen.
Hotels und Geschäfte dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen geöffnet bleiben, es muss aber mit verkürzten Öffnungszeiten gerechnet werden. Einkaufszentren bleiben am Wochenende geschlossen. Bars und Restaurants müssen grundsätzlich um 18 Uhr schließen. Ein Konsum außerhalb der eigenen Wohnung ist nach 18 Uhr nicht mehr erlaubt.
Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten sind ausgesetzt. Museen, Kinos und Theater sind geschlossen. Tanzveranstaltungen aller Art sind sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich bis auf weiteres ausgesetzt. Sportveranstaltungen sind grundsätzlich ausgesetzt. Die Lifte und Bahnen in den Skigebieten bleiben für den Amateursport geschlossen. Fitnessstudios, Schwimm- und Thermalbäder sowie Wellnesszentren sind geschlossen.
Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 3. Dezember 2020.
Schulen und Universitäten verzichten weitestgehend auf Präsenzunterricht, Kindergärten haben unter Einhaltung spezifischer Maßnahmen geöffnet. Nähere Informationen sind in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni , die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch SARS-CoV2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Für die Regionen Aostatal, Kalabrien, Lombardei, Piemont ist die Ein- und Ausreise grundsätzlich verboten, auch innerhalb der Regionen sind Bewegungen von einer Provinz oder Gemeinde in andere grundsätzlich untersagt (ausgenommen arbeitsbedingte Gänge, gesundheitlich (u.a.) bedingte Notfälle, bei Notwendigkeit des Vorzeigens einer entsprechenden Selbsterklärung). Geschäfte (ausgenommen Lebensmittelläden, Kioske, Tabakläden und Apotheken) müssen schließen, Bars und Restaurants dürfen nur noch Abhol- bzw. Lieferservice bis 22 Uhr anbieten.
In Südtirol gilt eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr, befristet zunächst bis zum 22. November 2020.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardigna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Registrierung muss bei Einreise ausgedruckt mitgeführt und ggf. zusammen mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden. Die seit dem 14. September 2020 in Sardinien geltende Verordnung, die für Einreisende aus Italien und dem Ausland zusätzlich zur o.g. Registrierung die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antikörper-Test) vorsieht, ist aufgrund eines Gerichtsurteils vom 17. September 2020 bis auf weiteres ausgesetzt. Bei der Einreise nach Sardinien ist eine Temperaturmessung vorgesehen. Bei einer Körpertemperatur über 37,5°C kann die Einreise verweigert werden.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von Kalabrien, und Apulien verlangt. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Wenn Sie sich touristisch in Italien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Antworten