Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika
Stand 02.07.2026
Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)
Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen
Gebrauchte persönliche Gegenstände können zollfrei eingeführt werden. Bei der Einfuhr von Jagd- und Sportwaffen gab es in jüngster Zeit vermehrt Schwierigkeiten.
Informationen zu Zollfreigrenzen für die Ein- und Ausfuhr von Neuwaren und (Fremd-) Währungen bietet der südafrikanische Zoll.
Seit 1. Juli 2026 müssen Reisende innerhalb von 24 Stunden vor Abflug bzw. vor Ein- und Ausreise verpflichtend eine elektronische Zollerklärung abgeben. Nähere Informationen bietet die südafrikanische Regierung. Alternativ kann die Erklärung bei Ankunft/Abreise an speziellen Terminals am Flughafen („Self-Service Declaration Terminals“) abgegeben werden.
Möchten Sie Waffen nach Südafrika einführen, setzen Sie sich rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen südafrikanischen Auslandsvertretung in Verbindung und sorgen Sie möglichst dafür, dass Ihr Reiseveranstalter vor Ort bei der Einfuhr Unterstützung leistet.
Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika
Stand 07.08.2026
Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Anmerkungen)
Einreise und Zoll
Anmerkungen
Reisedokumente müssen noch mindestens 30 Tage über den Tag der Ausreise hinaus gültig sein und über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen.
Auch bei Weiterreise in Nachbarländer und anschließender Rückkehr nach Südafrika müssen wieder ausreichende Seiten für Stempel vorhanden sein.
Die gebührenpflichtige Elektronische Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation eTA) ist für deutsche Staatsangehörige nicht obligatorisch, kann jedoch laut Aussage der südafrikanischen Migrationsbehörden zu einer Beschleunigung des Einreiseprozesses führen.