Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 19.07.2026 | Ausreiseempfehlung Gazastreifen und Westjordanland

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 15.10.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 15.10.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Reisewarnung)
- Sicherheit (Reisewarnung, Terrorismus, Innenpolitische Lage)
- Einreise und Zoll (Grenzübergänge, Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg, Heimtiere)


Aktuelles
Vor Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird aufgrund der Gewalteskalation in der Region gewarnt.

Israel befindet sich formell im Kriegszustand.

Seit dem Morgen des 7. Oktober 2023 kommt es zu gravierenden militärischen Auseinandersetzungen im Gebiet um den Gaza-Streifen mit Beschuss durch Raketen in allen Teilen Israels. Die Lage ist hoch volatil. Eine weitere Verschärfung der Lage und eine Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. Die israelische Armee setzt Luftangriffe auf den Gazastreifen fort und bereitet eine groß angelegte Militäroperation im Gazastreifen vor. Auch aufgrund der Einziehung von über 300.000 Israelis zum Militärdienst ruhen derzeit weite Teile des öffentlichen Lebens, so ist z.B. der öffentliche Nahverkehr stark ausgedünnt und Schulen und Kindergärten sind (mit Ausnahme des Westjordanlands) geschlossen.

Mit Blick auf eine Ausreise aus Israel ist festzuhalten, dass der intern. Flughafen Ben-Gurion derzeit weiter angeflogen wird. Allerdings haben viele Airlines ihre Flüge komplett eingestellt oder stornieren geplante Flüge kurzfristig. Bitte bleiben Sie daher mit Ihrem Reiseanbieter im engen Kontakt bzgl. möglicher Umbuchungen. Ergänzend existieren unregelmäßige Fährverbindungen ab Haifa z.B. nach Zypern; bitte informieren Sie sich dazu über https://cruise.mano.co.il/Cruises. Weiterhin möglich ist zudem die Ausreise über den Landweg (Einzelheiten siehe unten: Grenzübergänge).
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam und beachten Sie dringend die Hinweise des Home Front Command, insbesondere zum Aufsuchen von Schutzräumen bei Raketenbeschuss.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
  • Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
    Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Suchen Sie beim Erklingen von Alarmsirenen umgehend nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für min. 10 Minuten nach Abklingen der Sirenen.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.

Sicherheit – Reisewarnung
Vor Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird aufgrund der Gewalteskalation in der Region gewarnt.

Terrorismus

Israel bleibt das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen.

Es kann in der aktuellen Situation zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum kommen; das Risiko eines Anschlags besteht fort.
  • Seien Sie landesweit besonders vorsichtig, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen.
  • Meiden Sie möglichst größere Menschenansammlungen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
S. Aktuelles.

Seit dem Morgen des 7. Oktober kommt es zu gravierenden militärischen Auseinandersetzungen im Gebiet um den Gaza-Streifen mit Beschuss durch Raketen auf Israel und Angriffen auf die lokale Bevölkerung in unmittelbarer Nähe von Gaza.

Insbesondere im Westjordanland ist die Sicherheitslage angespannt. Vor allem im Westjordanland kann es vermehrt zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Ein Wiederaufflammen der Zwischenfälle am Gazastreifen und im unmittelbar angrenzenden Gebiet - insbesondere im Abstand von etwa 40 Kilometern von der Gaza-Sperranlage - kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
  • Lassen Sie bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Israel und den Palästinensischen Gebieten besondere Vorsicht walten.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Suchen Sie beim Erklingen von Alarmsirenen umgehend nahegelegene Schutzräume auf und verweilen Sie dort für mindestens 10 Minuten nach Abklingen der Sirenen.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
Jerusalem (einschließlich. Ost-Jerusalem)
Insbesondere an muslimischen und jüdischen Feiertagen sowie an Freitagen sind Auseinandersetzungen nicht auszuschließen.
  • Seien Sie jederzeit, aber vor allem bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, insbesondere an den Toren zum muslimischen Teil der Altstadt, den Zugängen zum Haram al-Sharif/Tempelberg und nahe der Klagemauer wachsam.
  • Suchen Sie Rat bei einer ortskundigen Begleitung.
  • Halten Sie sich über die aktuelle Lage informiert.
Grenzgebiet zu Syrien und Libanon
S. Aktuelles.

Grenzgebiet zu Ägypten
In der Vergangenheit wurden vereinzelt Raketen aus dem Sinai auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden. Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei auch zu Schusswechseln.
  • Vermeiden Sie Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze und weichen Sie auf alternative Routen aus.
  • Beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise Ägypten mit einer Teilreisewarnung für den Nordsinai inklusive des Grenzgebiets zu Israel (mit Ausnahme des an Eilat angrenzenden Ortes Taba).
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
S. Aktuelles.

Die deutschen Auslandsvertretungen in Ramallah, Tel Aviv oder Kairo können im Gazastreifen praktisch keine konsularische Hilfe leisten. Gleiches gilt für die Ausreise aus dem Gazastreifen.

Der Grenzübergang Rafah, zwischen Ägypten und dem Gazastreifen, kann dann nach Angaben der ägyptischen Behörden regulär - nur - von Deutschen mit palästinensischer ID nur mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde benutzt werden. Für die Ausreise aus dem Gazastreifen bedarf es der Genehmigung der zuständigen Grenzbehörden. Mit längeren Wartezeiten muss gerechnet werden. Für die Ein- und Ausreise muss zwingend derselbe Grenzübergang genutzt werden.
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
  • Teilen Sie sich zur Verfügung stehende Nahrungsmittel- und Wasservorräte sorgsam ein - sollten Sie zwingend auf neue Vorräte angewiesen sein, verfolgen Sie bitte offizielle Verlautbarungen zu weiteren Ankündigungen für vorübergehende Waffenruhen. Vergewissern Sie sich zusätzlich stets, dass Ihr Umfeld tatsächlich sicher genug ist; bewegen Sie sich nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes und seien Sie äußerst vorsichtig.

Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai. Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nord-Sinai wird hingewiesen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten.

Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
S. Aktuelles.

Vor Reisen in das Westjordanland wird gewarnt.

Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, zwischen Israel und Jerusalem sowie dem Westjordanland, aber auch innerhalb des Westjordanlands.

Es kommt derzeit verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten.

Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern, siehe Aktuelles. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet werden. Reguläre Checkpoints können jederzeit vorübergehend geschlossen werden. Es kann jederzeit zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in palästinensischen Städten und Dörfern oder Demonstrationen kommen.
  • Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
  • Bewahren Sie unbedingt Ruhe, meiden Sie Menschenansammlungen und suchen Sie ggf. Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte.
  • Vermeiden Sie die Benutzung der Straße 60 im Westjordanland insbesondere auf der Strecke zwischen Ramallah und Nablus, um die Stadt Hebron sowie generell in der Nähe von israelischen Siedlungen und Checkpoints.
  • Vermeiden Sie Fahrten nach Jericho, insbesondere aus dem Süden in Richtung Flüchtlingslager Aqabat Jaber.
  • Vermeiden Sie generell Fahrten in der Dunkelheit.
  • Beachten Sie unbedingt Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten.
  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.
  • Bitte beachten Sie, dass die Nutzung israelischer Mietwagen im Westjordanland nicht gestattet ist.
Einreise und Zoll
Grenzübergänge

Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-Brücke (nach Jordanien) erhält jeder Reisende eine Einreisekarte (B2 Stay-Permit), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.

Bei den Landgrenzen von Israel nach Ägypten Eilat-Taba (Menachem Begin) und Jordanien Eilat-Aqaba (Yitzhak Rabbin) und Beit Shean-Sheikh Hussein (Jordan River) von Israel nach Jordanien und Allenby-Brücke vom Westjordanland nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Bitte prüfen Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten:
  • Beit Shean/King Hussein (Jordan River) 08:30 bis 18:30 (Anmeldung bis 17:00); Website ; Tel: +972 (0)4-609-3410
  • Eilat/Aqaba (Yitzhak Rabin) 08:00 bis 20:00; Website ; Tel: +972 (0)8-630-0555
  • Eilat/Taba (Menachem Begin); Website ; Tel: +972 (0)8-636-0999
Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg
Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel aus durch das Westjordanland nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang der Allenby-Brücke nutzen möchten, müssen ihr Visum vor Reiseantritt bei der jordanischen Botschaft in Berlin, der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah beantragen. Der Grenzübergang ist aktuell nicht für Doppelstaater geöffnet.
  • Beachten Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten des Grenzübergangs auf der Website und telefonisch: +72 (0)2-548-2600
  • Beachten Sie die Einreisebestimmungen für Jordanien, z.B. in den Reise - und Sicherheitshinweisen für Jordanien .
  • Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, sollten Sie im Zweifel vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder der Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin bzw. dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah aufnehmen.
Heimtiere
S. Aktuelles
Die Einreise mit Heimtieren ist nur am Ben Gurion International Airport sowie den Seehäfen von Haifa, Ashdod und Eilat möglich. Sie kann aktuell aufgrund der Lage eingeschränkt sein. Es ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das nicht älter als zehn Tage ist. Tiere müssen einen Mikrochip nach ISO-Standard besitzen, Hunde und Katzen müssen mindestens vier Monate alt sowie mindestens 31 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein.
  • Informieren Sie sich über die Einfuhr von Heimtieren bei Go Israel und beim zuständigen israelischen Ministry of Agriculture & Rural Development.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 19.10.2023 | Ausreiseempfehlung Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 19.10.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ausreiseempfehlung Westjordanland)


Aktuelles
Vor Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird aufgrund der Gewalteskalation in der Region gewarnt.

Deutschen Staatsangehörigen, die sich derzeit im Westjordanland aufhalten, wird empfohlen, auszureisen.

Israel befindet sich formell im Kriegszustand.

Seit dem Morgen des 7. Oktober 2023 kommt es zu gravierenden militärischen Auseinandersetzungen im Gebiet um den Gaza-Streifen mit Beschuss durch Raketen in allen Teilen Israels. Die Lage ist hoch volatil. Eine weitere Verschärfung der Lage und eine Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. Die israelische Armee setzt Luftangriffe auf den Gazastreifen fort und bereitet eine groß angelegte Militäroperation im Gazastreifen vor. Auch aufgrund der Einziehung von über 300.000 Israelis zum Militärdienst ruhen derzeit weite Teile des öffentlichen Lebens, so ist z.B. der öffentliche Nahverkehr stark ausgedünnt und Schulen und Kindergärten sind (mit Ausnahme des Westjordanlands) geschlossen.

Mit Blick auf eine Ausreise aus Israel ist festzuhalten, dass der intern. Flughafen Ben-Gurion derzeit weiter angeflogen wird. Allerdings haben viele Airlines ihre Flüge komplett eingestellt oder stornieren geplante Flüge kurzfristig. Bitte bleiben Sie daher mit Ihrem Reiseanbieter im engen Kontakt bzgl. möglicher Umbuchungen. Ergänzend existieren unregelmäßige Fährverbindungen ab Haifa z.B. nach Zypern; bitte informieren Sie sich dazu über https://cruise.mano.co.il/Cruises . Weiterhin möglich ist zudem die Ausreise über den Landweg (Einzelheiten siehe unten: Grenzübergänge).

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam und beachten Sie dringend die Hinweise des Home Front Command, insbesondere zum Aufsuchen von Schutzräumen bei Raketenbeschuss.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
  • Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
    Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Suchen Sie beim Erklingen von Alarmsirenen umgehend nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für min. 10 Minuten nach Abklingen der Sirenen.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 31.10.2023 | Ausreiseempfehlung Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 31.10.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Innenpolitische Lage; Palästinensische Gebiete: Gazastreifen)
- Einreise und Zoll (Grenzübergänge; Ein- und Ausreise in das Westjordanland)


Aktuelles
Vor Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird aufgrund der Gewalteskalation in der Region gewarnt.

Deutschen Staatsangehörigen, die sich derzeit im Westjordanland aufhalten, wird empfohlen, auszureisen.

Israel befindet sich formell im Kriegszustand.

Nach dem Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 dauern die militärischen Operationen aus der Luft und am Boden im Gazastreifen an und wurden seit 27. Oktober 2023 nochmals intensiviert. Der Beschuss durch Raketen aus Gaza auf alle Teile Israels einschließlich Tel Aviv und Jerusalem geht fort, die meisten Raketen werden vom israelischen Abwehrsystem abgefangen, aber nicht alle.
Die Lage bleibt hoch volatil. Eine weitere Verschärfung der Lage und eine Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. Ortschaften im Umfeld des Gazastreifens sowie entlang der Grenze zum Libanon wurden durch die israelische Armee evakuiert. Auch aufgrund der Einberufung von über 300.000 Israelis zum Militärdienst ruhen derzeit weite Teile des öffentlichen Lebens, so ist z. B. der öffentliche Nahverkehr stark eingeschränkt.

Der intern. Flughafen Ben-Gurion ist weiterhin geöffnet. Allerdings haben viele Airlines ihre Flüge komplett eingestellt oder stornieren geplante Flüge kurzfristig. Nach derzeitigem Stand bieten vor allem die israelischen Fluggesellschaften (El Al, Israir und Arkia) weiter Flüge an. Weiterhin möglich ist zudem die Ausreise über den Landweg (Einzelheiten siehe unten: Einreise und Zoll - Grenzübergänge).
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort.
  • Beachten Sie dringend die Hinweise des Home Front Command, insbesondere zum Aufsuchen von Schutzräumen bei Raketenbeschuss.
  • Suchen Sie beim Erklingen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für mindestens 10 Minuten nach Abklingen der Sirenen.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
  • Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.

Innenpolitische Lage

S. Aktuelles

Nach dem Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 dauern die militärischen Operationen im Gaza-Streifen an und wurden seit dem 27. Oktober 2023 insbesondere im nördlichen Teil auch am Boden nochmals intensiviert. Mit Beschuss durch Raketen ist in allen Teilen Israels einschließlich der Großräume Tel Aviv und Jerusalem weiter zu rechnen. Vereinzelt kommt es zudem zu Auseinandersetzungen entlang der Grenze zum Libanon.

Insbesondere im Westjordanland ist die Sicherheitslage angespannt. Vor allem im Westjordanland kann es vermehrt zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Ein Wiederaufflammen der Zwischenfälle am Gazastreifen und im unmittelbar angrenzenden Gebiet - insbesondere im Abstand von etwa 40 Kilometern von der Gaza-Sperranlage - kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
  • Lassen Sie bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Israel und den Palästinensischen Gebieten besondere Vorsicht walten.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Suchen Sie beim Erklingen von Alarmsirenen umgehend nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für min. 10 Minuten nach Abklingen der Sirenen.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
S. Aktuelles


Die deutschen Auslandsvertretungen in Ramallah, Tel Aviv oder Kairo können im Gazastreifen praktisch keine konsularische Hilfe leisten. Gleiches gilt für die Ausreise aus dem Gazastreifen.

Der Grenzübergang Rafah, zwischen Ägypten und dem Gazastreifen, kann aktuell nicht benutzt werden. Für die Ausreise aus dem Gazastreifen bei Öffnung des Grenzübergangs bedarf es der Genehmigung der zuständigen Grenzbehörden. Mit längeren Wartezeiten muss gerechnet werden. Für die Ein- und Ausreise muss zwingend derselbe Grenzübergang genutzt werden.
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
  • Teilen Sie sich zur Verfügung stehende Nahrungsmittel- und Wasservorräte sorgsam ein - sollten Sie zwingend auf neue Vorräte angewiesen sein, verfolgen Sie bitte offizielle Verlautbarungen zu weiteren Ankündigungen für vorübergehende Waffenruhen. Vergewissern Sie sich zusätzlich stets, dass Ihr Umfeld tatsächlich sicher genug ist; bewegen Sie sich nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes und seien Sie äußerst vorsichtig.
Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai. Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nord-Sinai wird hingewiesen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten.

Einreise und Zoll
Grenzübergänge

Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-/(Sheikh Hussein)-Brücke (nach Jordanien) erhält jeder Reisende eine Einreisekarte (B2 Stay-Permit), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.

Bei den Landgrenzen von Israel nach Ägypten Eilat-Taba (Menachem Begin) und von Israel nach Jordanien Eilat-Aqaba (Yitzhak Rabbin) und Beit Shean-Sheikh Hussein (Jordan River) sowie Allenby-/(Sheikh Hussein)Brücke vom Westjordanland nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen.

Bitte prüfen Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten:
  • Beit Shean/King Hussein (Jordan River) 08:30 bis 18:30 Uhr (Anmeldung bis 17:00 Uhr);
    Tel: +972 (0) 4-609-3410
  • Eilat/Aqaba (Yitzhak Rabin 08:00 bis 20:00 Uhr)
    Tel: +972 (0)8-630-0555
  • Eilat/Taba (Menachem Begin)
    Tel: +972 – (0)8-636-0999
Ein- und Ausreise in das Westjordanland
S. Aktuelles und Sicherheit.

Zum 20. Oktober 2022 sind neue Verfahrensregelungen zur Einreise in das Westjordanland in Kraft getreten, die für eine „Pilotphase“ von zwei Jahren gelten sollen. Danach ist vor der Einreise grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen, wenn eine Reise ausschließlich in das Westjordanland erfolgt.

Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Kurzzeitaufenthalte von bis zu drei Monaten, für längerfristige Aufenthalte (Studium, Volontariat, Lehre, Forschung sowie andere berufliche und geschäftliche Tätigkeiten) sowie für den Aufenthalt von Ehepartnern von Inhabern palästinensischer IDs. Ausführliche Informationen sowie die jeweiligen Antragsformulare bietet die israelische Regierung. Gerade in der Anlaufphase ist mit Schwierigkeiten bei der Bearbeitung zu rechnen. Anträge sowie Einzelfragen müssen direkt an CoGAT gerichtet werden.

Die Verfahrensregelungen sehen vor, dass die Einreise in das Westjordanland „generell“ auf dem Landweg von Jordanien aus über die Allenby-/(Sheikh Hussein)-Brücke zu erfolgen hat, und nicht über den israelischen Flughafen Ben Gurion. Falsche Angaben sollten auf keinen Fall gemacht werden, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. Es wurde angekündigt, dass der Übergang Allenby-/(Sheikh Hussein)-Brücke seit Oktober 2022 an sieben Tagen pro Woche für 24 Stunden geöffnet sein solle. Faktische Einschränkungen sind jedoch jederzeit auch kurzfristig möglich und sollten entsprechend eingeplant werden.

Die Verfahrensregelungen gelten ausdrücklich nicht für Aufenthalte in Israel, die mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland verbunden werden. Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von den israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Kontaktdaten:

Reisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 21.11.2023 | Ausreiseempfehlung Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 21.11.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Reisewarnung: Ausreiseempfehlung Gazastreifen; Palästinensische Gebiete: Gazastreifen)


Aktuelles
Vor Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird gewarnt.

Deutschen Staatsangehörigen, die sich derzeit im Gazastreifen und im Westjordanland aufhalten, wird empfohlen, auszureisen.

Sicherheitslage Israel

Israel befindet sich formell im Kriegszustand.

Nach dem Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 dauern die intensiven militärischen Operationen im Gazastreifen an. Der Beschuss durch Raketen aus Gaza auf alle Teile Israels einschließlich Tel Aviv und Jerusalem hält an, und die Lage bleibt hoch volatil. Eine Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. Ortschaften im Umfeld des Gazastreifens sowie entlang der Grenze zum Libanon wurden durch die israelische Armee evakuiert.

Der internationale Flughafen Ben-Gurion ist weiterhin geöffnet. Allerdings haben viele Airlines ihre Flüge eingestellt. Es bieten vor allem israelische Fluggesellschaften weiter Flüge an. Weiterhin möglich ist zudem die Ausreise über den Landweg siehe unten: Einreise und Zoll - Grenzübergänge).
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort.
  • Suchen Sie beim Erklingen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für mindestens 10 Minuten nach Abklingen der Sirenen.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
  • Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
Ausreise aus dem Gazastreifen
Lediglich der Grenzübergang Rafah nach Ägypten ist zurzeit nutzbar. Dieser öffnet nur unregelmäßig und auch nur für wenige Stunden. Für die Ausreise über Rafah bedarf es zudem der Koordinierung und Zustimmung der zuständigen Grenzbehörden von Israel, Ägypten und der Defacto Behörden des Gazastreifens, die nach eigenem Ermessen entscheiden. Konsularische Hilfeleistungen in Gaza sind aufgrund der kriegerischen Handlungen zurzeit praktisch unmöglich.

Deutsche, die sich trotz Reisewarnung derzeit im Gazastreifen aufhalten, beachten folgende Hinweise:
  • Hinterlegen Sie unbedingt Ihre aktuellen Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste und aktualisieren Sie diese ggf. unverzüglich. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich an das Deutsche Vertretungsbüro Ramallah .
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
  • Teilen Sie sich zur Verfügung stehende Nahrungsmittel- und Wasservorräte sorgsam ein. Sollten Sie zwingend auf neue Vorräte angewiesen sein, verfolgen Sie bitte offizielle Verlautbarungen zu vorübergehenden Waffenruhen. Vergewissern Sie sich zusätzlich stets, dass Ihr Umfeld tatsächlich sicher genug ist; bewegen Sie sich nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes und seien Sie äußerst vorsichtig.
Sicherheit – Reisewarnung
Vor Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird gewarnt.
Deutschen Staatsangehörigen, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, wird empfohlen, auszureisen.


Innenpolitische Lage
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen

S. Aktuelles

Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt.
Deutschen Staatsangehörigen, die sich derzeit im Gazastreifen aufhalten, wird empfohlen, auszureisen.


Die deutschen Auslandsvertretungen in Ramallah, Tel Aviv oder Kairo können im Gazastreifen praktisch keine konsularische Hilfe leisten. Die Ausreise aus dem Gazastreifen ist nur über den Grenzübergang Rafah und ausschließlich nach vorheriger Genehmigung der lokalen Behörden möglich.

Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai. Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nord-Sinai wird hingewiesen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Beiträge: 35244
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 06.03.2024 | Ausreiseempfehlung Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 06.03.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage Israel)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage; Jerusalem - einschließlich Ost-Jerusalem; Grenzgebiet zu Ägypten)
- Einreise und Zoll (Visum; Ein- und Ausreise in das Westjordanland)


Aktuelles
Vor Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird gewarnt.

Deutschen Staatsangehörigen, die sich derzeit im Gazastreifen und im Westjordanland aufhalten, wird empfohlen, auszureisen.

Sicherheitslage Israel
Während des bevorstehenden Ramadans (10. März – 9. April 2024), in dessen Zeitraum die Osterfeiertage (29. März 2024 – 1. April 2024) fallen, muss mit verstärkten Auseinandersetzungen im gesamten Westjordanland und in Ost-Jerusalem sowie einem deutlich erhöhten Anschlagsrisiko auch in Israel gerechnet werden.


Israel befindet sich formell im Kriegszustand.

Nach dem Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 dauern die intensiven militärischen Operationen im Gazastreifen an. Der Beschuss durch Raketen aus Gaza auf alle Teile Israels einschließlich Tel Aviv und Jerusalem, aus jemenitischem Gebiet in Richtung auf die südliche Küste Israels und aus dem Libanon auf den Norden Israels hält weiterhin an und die Lage bleibt hoch volatil. Eine Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. Ortschaften im Umfeld des Gazastreifens sowie entlang der Grenze zum Libanon wurden durch die israelische Armee evakuiert.

Der internationale Flughafen Ben-Gurion ist weiterhin geöffnet. Allerdings haben noch nicht alle Airlines ihre Flüge wieder aufgenommen. Bei einer Ausweitung des Konflikts wäre mit erheblichen Einschränkungen des Flugverkehrs und Flugausfällen ohne Vorwarnzeit zu rechnen. Weiterhin möglich ist zudem die Ausreise über den Landweg siehe unten: Einreise und Zoll - Grenzübergänge).
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort.
  • Suchen Sie beim Erklingen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für mindestens 10 Minuten nach Abklingen der Sirenen.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
  • Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

Siehe Aktuelles.

Nach dem Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 dauern die großräumigen militärischen Operationen im Gaza-Streifen an.

Mit Beschuss durch Raketen ist in allen Teilen Israels einschließlich der Großräume Tel Aviv und Jerusalem weiter zu rechnen. Regelmäßig kommt es zudem zu heftigen Auseinandersetzungen entlang der Grenze zum Libanon.

Insbesondere im Westjordanland ist die Sicherheitslage angespannt. Es kann vor allem dort vermehrt zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Ein Wiederaufflammen der Zwischenfälle am Gazastreifen und im unmittelbar angrenzenden Gebiet - insbesondere im Abstand von etwa 40 Kilometern von der Gaza-Sperranlage - kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
  • Lassen Sie bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Israel und den Palästinensischen Gebieten besondere Vorsicht walten.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Suchen Sie beim Erklingen von Alarmsirenen umgehend nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für min. 10 Minuten nach Abklingen der Sirenen.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
Insbesondere an muslimischen und jüdischen Feiertagen sowie an Freitagen sind Auseinandersetzungen nicht auszuschließen. Besonders während des bevorstehenden Ramadans (10. März – 9. April 2024) muss mit Ausschreitungen und Protesten gerechnet werden.
  • Seien Sie jederzeit, aber vor allem bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, insbesondere an den Toren zum muslimischen Teil der Altstadt, den Zugängen zum Haram al-Sharif/Tempelberg und nahe der Klagemauer wachsam.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen.
  • Suchen Sie Rat bei einer ortskundigen Begleitung.
  • Halten Sie sich über die aktuelle Lage informiert.
Grenzgebiet zu Ägypten
Die südliche Hafenstadt Eilat ist in unregelmäßigen Abständen Ziel von Raketen und anderen Flugkörpern, die aus jemenitischem Gebiet gestartet werden. Die überwiegende Zahl wird auf offener See von Raketenabwehrsystemen abgefangen; vereinzelt waren Einschläge zu verzeichnen.

In der Vergangenheit wurden vereinzelt Raketen aus dem Sinai auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden. Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei auch zu Schusswechseln.
  • Vermeiden Sie Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze und weichen Sie auf alternative Routen aus.
  • Beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise Ägypten mit einer Teilreisewarnung für den Nordsinai inklusive des Grenzgebiets zu Israel (mit Ausnahme des an Eilat angrenzenden Ortes Taba).
Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.

Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.

Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind oder dort geboren wurden, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung (Botschaft , Konsulat) einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird. Auch mit entsprechender Genehmigung ist mit einer intensiven Sicherheitsbefragung bei Einreise (s.u.) zu rechnen.

Ein- und Ausreise in das Westjordanland
Siehe Aktuelles und Sicherheit.

Zum 20. Oktober 2022 sind neue Verfahrensregelungen zur Einreise in das Westjordanland in Kraft getreten, die für eine „Pilotphase“ von zwei Jahren gelten sollen. Danach ist vor der Einreise grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen, wenn eine Reise ausschließlich in das Westjordanland erfolgt.

Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Kurzzeitaufenthalte von bis zu drei Monaten, für längerfristige Aufenthalte (Studium, Volontariat, Lehre, Forschung sowie andere berufliche und geschäftliche Tätigkeiten) sowie für den Aufenthalt von Ehepartnern von Inhabern palästinensischer IDs. Ausführliche Informationen sowie die jeweiligen Antragsformulare bietet die israelische Regierung. Anträge sowie Einzelfragen müssen direkt an CoGAT gerichtet werden.

Die Verfahrensregelungen sehen vor, dass die Einreise in das Westjordanland „generell“ auf dem Landweg von Jordanien aus über die Allenby-/(Sheikh Hussein)-Brücke zu erfolgen hat, und nicht über den israelischen Flughafen Ben Gurion. Falsche Angaben sollten auf keinen Fall gemacht werden, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. Faktische Einschränkungen sind jedoch jederzeit auch kurzfristig möglich und sollten entsprechend eingeplant werden.

Die Verfahrensregelungen gelten ausdrücklich nicht für Aufenthalte in Israel, die mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland verbunden werden. Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von den israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden.
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Reisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 30.05.2024 | Ausreiseempfehlung Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 30.05.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Reisewarnung)
- Einreise und Zoll (Reisedokumente; Visum)


Aktuelles
Vor Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird gewarnt.

Deutschen Staatsangehörigen, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, wird empfohlen, auszureisen.

Israel befindet sich weiterhin formell im Kriegszustand.

Sicherheitslage

Nach dem Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 dauern die intensiven militärischen Operationen im Gazastreifen an. Der Beschuss durch Raketen aus Gaza auf alle Teile Israels einschließlich Tel Aviv und Jerusalem, aus jemenitischem Gebiet in Richtung auf die südliche Küste Israels und aus dem Libanon auf den Norden Israels hält weiterhin an und die Lage bleibt hoch volatil. Zuletzt kam es am 26. Mai 2024 in Tel Aviv und Umgebung zu Beschuss mit Raketen aus dem Gaza-Streifen. Ortschaften im Umfeld des Gazastreifens sowie entlang der Grenze zum Libanon wurden durch die israelische Armee evakuiert.

Im Westjordanland kam es zu massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit Todesopfern und zahlreichen Verletzten. Es muss vermehrt mit der Einrichtung sogenannter „fliegender“ Checkpoints gerechnet werden. Die derzeitigen Spannungen in der Region, insbesondere zwischen Iran und Israel, bergen die Gefahr einer erheblichen weiteren Eskalation. Die Sicherheitslage, insbesondere an Feiertagen wie dem „Jerusalemtag“ am 5. Juni 2024 kann sich schnell und ohne Vorwarnung weiter verschärfen.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort. Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für mindestens zehn Minuten nach Abklingen der Sirenen. Sollten keine Schutzräume zur Verfügung stehen, halten Sie sich im Inneren des Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
  • Achten Sie vorsorglich auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
  • Prüfen Sie, ob Überlandfahrten im Westjordanland zwingend notwendig sind, und meiden Sie die Straßen 60 und 458.
  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam
Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer

Ausreisemöglichkeiten
Aufgrund der Sicherheitslage haben einige Fluggesellschaften ihre Flüge nach bzw. aus Tel Aviv suspendiert. Es ist damit zu rechnen, dass von einer weiteren Eskalation auch Luft-, Land- und Seetransportwege stärker als bereits gegenwärtig betroffen sein könnten mit entsprechend deutlichen Beeinträchtigungen der Ein- und Ausreisemöglichkeiten.
Informationen zur Ausreise über den Landweg siehe unten: Einreise und Zoll - Grenzübergänge.

Ausreise aus dem Gazastreifen
Der Grenzübergang Rafah nach Ägypten ist derzeit geschlossen. Für eine mögliche Ausreise über Rafah bedarf es auch nach Wiedereröffnung zudem der Koordinierung und Zustimmung der zuständigen Grenzbehörden von Israel, Ägypten und der De-facto-Behörden des Gazastreifens, die nach eigenem Ermessen entscheiden. Konsularische Hilfeleistungen in Gaza sind aufgrund der kriegerischen Handlungen zurzeit praktisch unmöglich.

Deutsche, die sich trotz Reisewarnung derzeit im Gazastreifen aufhalten, beachten folgende Hinweise:
  • Hinterlegen Sie unbedingt Ihre aktuellen Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste und aktualisieren Sie diese ggf. unverzüglich. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich an das Deutsche Vertretungsbüro Ramallah.
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
  • Bewegen Sie sich nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes und seien Sie äußerst vorsichtig.
Sicherheit – Reisewarnung
Siehe Aktuelles.

Vor Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird gewarnt.

Deutschen Staatsangehörigen, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, wird empfohlen, auszureisen.


Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Staatenlose Personen müssen anstelle eines Reisepasses im Besitz eines gültigen Reiseausweises für Ausländer (früher: Fremdenpasses) sein, der für ein Jahr gültig ist.

Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen sowie für Reisen, die ausschließlich in das Westjordanland führen, gelten besondere Vorschriften, siehe unten.

Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen für einen Aufenthalt von max. drei Monaten kein Visum.

Ab dem 1. August 2024 wird für die Einreise nach Israel eine vorherige elektronische Einreisebestätigung durch das elektronische System „ETA-IL“ verpflichtend sein. Fluglinien werden voraussichtlich bereits vor dem Abflug darauf achten, ob diese Bestätigung vorliegt, um einer späteren Zurückweisung bei der Einreise vorzubeugen.
Deutsche Staatsangehörige können das System freiwillig bereits ab dem 1. Juni 2024 nutzen. Alle Informationen und den Zugang zum Onlineportal der israelischen Regierung finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Tel Aviv: https://tel-aviv.diplo.de/il-de/service/-/2342900

Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.

Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind oder dort geboren wurden, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird. Auch mit entsprechender Genehmigung ist mit einer intensiven Sicherheitsbefragung bei Einreise (s.u.) zu rechnen.
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Reisehinweis Israel 01.08.2024 | Flugunterbrechungen

Beitrag von Birgitt »

Aufgrund zunehmender regionaler Spannungen ist auf dem internationalen Flughafen Ben Gurion (TLV) mit Flugunterbrechungen zu rechnen. US-Fluggesellschaften, darunter Delta (DL) und United Airlines (UA), kündigten die Aussetzung aller Flüge nach Israel bis mindestens 6. August 2024 an. Weitere Fluggesellschaften könnten ähnliche Maßnahmen ergreifen. Berichte deuten darauf hin, dass einige Fluggesellschaften, darunter Lufthansa (LH) und Austrian Airlines (OS), aus Sicherheitsgründen Flüge umgeleitet haben, um TLV zu meiden. Auch wenn noch Flüge nach Israel auf dem Plan sind, könnte es zu weiteren Umleitungen kommen.

Nach der Wiederaufnahme des normalen Flugbetriebs ist weiterhin mit Unterbrechungen zu rechnen, da die Fluggesellschaften zunächst die Rückstände bei den Passagieren abarbeiten müssen.

Quelle: Garda World

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Reisehinweis Israel 02.08.2024 | Flugunterbrechungen - update

Beitrag von Birgitt »

Update zu Flugausfällen:
  • US-Fluggesellschaften, darunter Delta (DL) und United Airlines (UA), kündigten die Aussetzung aller Flüge nach Israel bis mindestens 6. August 2024 an.
  • Die Lufthansa Group, zu der Lufthansa (LH), Swiss Airlines (LX), Brussel Airlines (SN), Austrian Airlines (OS) und Eurowings (EW) gehören, hat ihre Flüge nach TLV bis zum 9. August eingestellt.
  • Die italienische ITA Airways (AZ) hat ihre Flüge nach TLV bis zum 6. August ausgesetzt.
  • Air India (AI) hat alle Flüge nach Israel bis zum 8. August gestrichen.
Weitere Fluggesellschaften könnten ähnliche Maßnahmen ankündigen. Berichten zufolge haben einige Fluggesellschaften, darunter Singapore Airlines (SQ), die taiwanesische EVA Air (BR) und China Airlines (CI) Flüge umgeleitet, um den iranischen, israelischen und libanesischen Luftraum aus Sicherheitsgründen zu meiden.

Quelle: Garda World

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Reisehinweis Israel 05.08.2024 | Flugunterbrechungen - update

Beitrag von Birgitt »

Update zu Flugausfällen:

Das belgische Portal Aviation 24 listete am Sonntag (4. August) für die Zeit bis zum 9. August gestrichene Flüge nach Tel Aviv auf von: Aegean Airlines, Air Baltic, Air Europa, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Croatia Airlines, Eurowings, Iberia Express, ITA Airways, Lot, Lufthansa, Swiss, Vueling und Wizz Air, sowie von außerhalb Europas von Air India, Delta Air Lines und United Airlines. Quelle: aerotelegraph

Aufgrund ihrer aktuellen Sicherheitsanalyse passte Lufthansa Group (und alle damit verbundenen Airlines) die Bedienung des Nahen Ostens erneut an. Alle Flüge nach Tel Aviv, Teheran und Beirut sind jetzt bis einschließlich 12. August 2024 ausgesetzt. Quelle: aerotelegraph

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Reisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 06.08.2024 | Ausreiseaufruf Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 06.08.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)
- Sicherheit (Reisewarnung/Ausreiseempfehlung)
- Einreise und Zoll (Visum)
- Gesundheit (West-Nil-Fieber)


Aktuelles
Sicherheitslage

Nach dem Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 dauern die intensiven militärischen Operationen im Gazastreifen an. Der Beschuss durch Raketen aus Gaza auf alle Teile Israels einschließlich Tel Aviv und Jerusalem, aus jemenitischem Gebiet in Richtung auf die südliche Küste Israels und aus dem Libanon auf den Norden Israels hält weiterhin an und die Lage bleibt hoch volatil. Zuletzt kam es am 26. Mai 2024 in Tel Aviv und Umgebung zu Beschuss mit Raketen aus dem Gaza-Streifen. Ortschaften im Umfeld des Gazastreifens sowie entlang der Grenze zum Libanon wurden durch die israelische Armee evakuiert. Zuletzt wurde Tel Aviv am 19. Juli 2024 mit einer Drohne aus Jemen angegriffen. Dabei kam es zu einer Explosion mit einem Toten und mehreren Verletzten.

Aufgrund der Ereignisse in Libanon und Iran kann nicht ausgeschlossen werden, dass beide Länder mit Vergeltungsschlägen gegen Israel reagieren werden.

Im Westjordanland kommt es regelmäßig zu Militäreinsätzen mit in der Folge massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit Todesopfern und zahlreichen Verletzten. Es muss vermehrt mit der Einrichtung sogenannter „fliegender“ Checkpoints gerechnet werden. Angriffe israelischer Siedler auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe von Nablus und Hebron, deutlich zugenommen.

Die derzeitigen Spannungen in der Region bergen die Gefahr einer erheblichen weiteren Eskalation. Die Sicherheitslage, insbesondere an Feiertagen, kann sich schnell und ohne Vorwarnung weiter verschärfen.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort. Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für mindestens zehn Minuten nach Abklingen der Sirenen. Sollten keine Schutzräume zur Verfügung stehen, halten Sie sich im Inneren des Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
  • Achten Sie vorsorglich auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
  • Prüfen Sie, ob Überlandfahrten im Westjordanland zwingend notwendig sind, und meiden Sie die Straßen 60 und 458.
  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam
Sicherheit – Reisewarnung
Siehe Aktuelles.

Vor Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird gewarnt.

Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen für einen Aufenthalt von max. drei Monaten kein Visum.

Ab dem 1. Januar 2025 wird für die Einreise nach Israel eine vorherige elektronische Einreisebestätigung durch das elektronische System „ETA-IL“ verpflichtend sein. Fluglinien werden voraussichtlich bereits vor dem Abflug darauf achten, ob diese Bestätigung vorliegt, um einer späteren Zurückweisung bei der Einreise vorzubeugen.

Deutsche Staatsangehörige können das System freiwillig bereits seit dem 1. Juni 2024 nutzen. Die derzeit laufende Pilotphase wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Alle Informationen und den Zugang zum Onlineportal der israelischen Regierung finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Tel Aviv.

Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.

Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind oder dort geboren wurden, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird. Auch mit entsprechender Genehmigung ist mit einer intensiven Sicherheitsbefragung bei Einreise (s.u.) zu rechnen.

Gesundheit
West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen der Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
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Reisehinweis Israel 12.08.2024 | Flugunterbrechungen - update

Beitrag von Birgitt »

Update zu Flugausfällen:
  • US-Fluggesellschaften, darunter Delta (DL) und United Airlines (UA), kündigten die Aussetzung aller Flüge nach Israel bis mindestens 31. August 2024 an.
  • Die Lufthansa Group, zu der Lufthansa (LH), Swiss Airlines (LX), Brussel Airlines (SN), Austrian Airlines (OS) und Eurowings (EW) gehören, hat ihre Flüge nach TLV bis zum 21. August eingestellt.
  • Die italienische ITA Airways (AZ) hat ihre Flüge nach TLV bis zum 15. August ausgesetzt.
  • Air India (AI) hat alle Flüge nach Israel bis zum 27. Oktober gestrichen.
Weitere Fluggesellschaften könnten ähnliche Maßnahmen ankündigen. Berichten zufolge haben einige Fluggesellschaften, darunter Singapore Airlines (SQ), die taiwanesische EVA Air (BR) und China Airlines (CI) Flüge umgeleitet, um den iranischen, israelischen und libanesischen Luftraum aus Sicherheitsgründen zu meiden. Quelle: Garda World

Aufgrund ihrer aktuellen Sicherheitsanalyse passte Lufthansa Group die Bedienung des Nahen Ostens erneut an. So bleiben alle Flüge nach Tel Aviv, Teheran, Beirut, Amman und Erbil bis einschließlich 21. August ausgesetzt (zuvor bis einschließlich 13. August). Den iranischen und irakischen Luftraum nutzt die Gruppe zunächst ebenfalls bis einschließlich 21. August nicht (zuvor bis einschließlich 13. August). Quelle: aerotelegraph

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Reisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 25.08.2024 | Ausreiseaufruf Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 25.08.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles; Sicherheitslage)


Aktuelles
Vor Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird gewarnt.

Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.

Israel befindet sich weiterhin formell im Kriegszustand.

Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer

Sicherheitslage

Nach dem Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 dauern die intensiven militärischen Operationen im Gazastreifen an. Der Beschuss durch Raketen aus Gaza auf alle Teile Israels einschließlich Tel Aviv und Jerusalem, aus jemenitischem Gebiet in Richtung auf die südliche Küste Israels und aus dem Libanon auf den Norden Israels hält weiterhin an und die Lage bleibt hoch volatil. Ortschaften im Umfeld des Gazastreifens sowie entlang der Grenze zum Libanon wurden durch die israelische Armee evakuiert.

Am 25. August 2024 führte die libanesische Hisbollah-Miliz einen Vergeltungsangriff gegen Israel durch. Dabei wurden mehrere Hundert Raketen auf israelische Militäreinrichtungen - überwiegend im Norden des Landes - abgefeuert. Israel rief am Morgen des 25. August für 48 Stunden den Notstand aus. Weitere Auseinandersetzungen zwischen der Hisbollah-Miliz und Israel sowie Vergeltungsschläge Irans gegen Israel können nicht ausgeschlossen werden.

Im Westjordanland kommt es regelmäßig zu Militäreinsätzen mit in der Folge massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit Todesopfern und zahlreichen Verletzten. Es muss vermehrt mit der Einrichtung sogenannter „fliegender“ Checkpoints gerechnet werden. Angriffe israelischer Siedler auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe von Nablus und Hebron, deutlich zugenommen.

Die derzeitigen Spannungen in der Region bergen die Gefahr einer erheblichen weiteren Eskalation. Die Sicherheitslage, insbesondere an Feiertagen, kann sich schnell und ohne Vorwarnung weiter verschärfen.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort. Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für mindestens zehn Minuten nach Abklingen der Sirenen. Sollten keine Schutzräume zur Verfügung stehen, halten Sie sich im Inneren des Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
  • Achten Sie vorsorglich auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
  • Prüfen Sie, ob Überlandfahrten im Westjordanland zwingend notwendig sind, und meiden Sie die Straßen 60 und 458.
  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam
Auswärtiges Amt


Update zu Flugausfällen:
Aufgrund der anhaltenden regionalen Spannungen wird es am internationalen Flughafen Ben Gurion (TLV) voraussichtlich bis mindestens Ende September 2024 zu Flugunterbrechungen kommen. Nachfolgend sind ausgewählte Fluggesellschaften aufgeführt, die seit dem 25. August ihre Flüge eingestellt haben.
  • Air India (AI)
  • American Airlines (AA) - Aussetzung der Flüge von AA bis Ende März 2025, Quelle: aerotelegraph
  • Brussels Airlines (SN)
  • Delta (DL)
  • Lufthansa (LH)
  • Ryanair (FR)
  • United Airlines (UA)
Die Aussetzungen reichen von einigen Tagen bis zu mehreren Monaten und werden ständig überprüft und aktualisiert.

Quelle: Garda World

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Reisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 21.09.2024 | Ausreiseaufruf Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Der israelische Zivilschutz (Home Front Command) hat ab dem 21. September 2024 Beschränkungen für Einwohner von Haifa und dem israelischen Nordbezirk eingeführt. Die Maßnahmen, die um 20:30 Uhr in Kraft traten, erfolgen inmitten der eskalierenden Spannungen mit der libanesischen Hisbollah (LH). Der Sprecher der Israelischen Verteidigungsstreitkräfte (IDF) erklärte, dass alle pädagogischen Studien und Aktivitäten in der Nähe von Schutzräumen von Haifa in Richtung Norden stattfinden werden. Die Behörden haben auch Einschränkungen für öffentliche Versammlungen verhängt. Versammlungen in Freiflächen und Räumen sind auf 30 Personen begrenzt, während in Außenbereichen bis zu 300 Personen zugelassen sind. Die Strände am See Genezareth wurden bis auf weiteres für die Öffentlichkeit gesperrt. Die Strände in Haifa, Nahariya und Tiberias wurden ebenfalls geschlossen.

In den kommenden Stunden und Tagen ist mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen sowie mit Beeinträchtigungen des Verkehrs und der Wirtschaft zu rechnen. Sollte sich die Situation mit der LH weiter verschlechtern, könnten die israelischen Behörden weitere Beschränkungen einführen.

Quelle: Garda World, übersetzt mit DeepL

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Reisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 22.09.2024 | Ausreiseaufruf Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 22.09.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)


Aktuelles
Sicherheitslage

Nach dem Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 dauern die intensiven militärischen Operationen im Gazastreifen an. Der Beschuss durch Raketen aus Gaza auf alle Teile Israels einschließlich Tel Aviv und Jerusalem, aus jemenitischem Gebiet in Richtung auf die südliche Küste Israels und aus dem Libanon auf den Norden Israels hält weiterhin an und die Lage bleibt hoch volatil. Ortschaften im Umfeld des Gazastreifens sowie entlang der Grenze zum Libanon wurden durch die israelische Armee evakuiert.

Die libanesische Hisbollah-Miliz hat am 21. und 22. September 2024 zahlreiche Raketen auf den Norden Israels bis hin zur Linie Haifa – Nazareth abgeschossen. Von weiteren Auseinandersetzungen zwischen der Hisbollah-Miliz und Israel muss ausgegangen werden.

Im Westjordanland kommt es regelmäßig zu Militäreinsätzen mit in der Folge massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit Todesopfern und zahlreichen Verletzten. Es muss vermehrt mit der Einrichtung sogenannter „fliegender“ Checkpoints gerechnet werden. Angriffe israelischer Siedler auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe von Nablus und Hebron, deutlich zugenommen.

Die derzeitigen Spannungen in der Region bergen die Gefahr einer erheblichen weiteren Eskalation. Die Sicherheitslage, insbesondere an Feiertagen, kann sich schnell und ohne Vorwarnung weiter verschärfen.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort. Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für mindestens zehn Minuten nach Abklingen der Sirenen. Sollten keine Schutzräume zur Verfügung stehen, halten Sie sich im Inneren des Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
  • Achten Sie vorsorglich auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
  • Prüfen Sie, ob Überlandfahrten im Westjordanland zwingend notwendig sind, und meiden Sie die Straßen 60 und 458.
  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam
Auswärtiges Amt


Zusätzlicher Hinweis:
... Angesichts der eskalierenden Spannungen hat die IDF in Haifa und im Norddistrikt mehrere Maßnahmen ergriffen, darunter Einschränkungen bei öffentlichen Versammlungen. Die IDF erklärt, dass die Schulen in ganz Nordisrael und in Teilen der Golanhöhen von 06:00 Uhr am 22. September bis mindestens 18:00 Uhr am 23. September geschlossen bleiben. Auch die Strände werden für die Öffentlichkeit geschlossen sein. Darüber hinaus hat die IDF den israelischen Bürgern geraten, wachsam zu bleiben und sich in der Nähe von Luftschutzbunkern aufzuhalten, da in den kommenden Stunden weitere Anschläge zu erwarten sind. Weitere Einzelheiten zu den Beschränkungen finden Sie hier.

Am 21. September verhängten die israelischen Behörden außerdem Flugbeschränkungen über den nördlichen Teilen des Landes, von der Stadt Hadera in Richtung Norden. Die Anordnung gilt bis zum 22. September und schränkt Flüge von Freizeit- und Landwirtschaftsflugzeugen ein; sie gilt nicht für Notfallflüge des Militärs, der Polizei, der Feuerwehr, medizinische Evakuierungen oder Flüge zur Bedienung von Ölplattformen ...

Quelle: Garda World, übersetzt mit Deepl

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Reisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 23.09.2024 | Ausreiseaufruf Gazastreifen und Westjordanland

Beitrag von Birgitt »

Die israelische Regierung gab am 23. September 2024 die Erklärung einer „besonderen Situation“ an der gesamten Heimatfront des Landes bekannt und erteilte den Behörden eine Notstandsermächtigung, um verschiedene Einschränkungen zum Schutz der Öffentlichkeit zu verhängen. Dieser Schritt erfolgt inmitten einer erheblichen Eskalation des grenzüberschreitenden Beschusses und der Spannungen zwischen Israel und der libanesischen Hisbollah-Gruppe (LH). Der Ausnahmezustand wird voraussichtlich bis mindestens am späten 25. September in Kraft bleiben, und das israelische Kabinett könnte die Maßnahme kurzfristig verlängern. Die Maßnahme ging nicht unmittelbar mit spezifischen Änderungen der Anweisungen des Zivilschutzes der IDF einher, und der Geschäftsbetrieb und der Schulunterricht sollten in Zentral- und Südisrael wie gewohnt ablaufen.

Je nach Entwicklung des Konflikts können die Behörden in Teilen Israels oder in ganz Israel verschiedene Einschränkungen verhängen, die sich auf öffentliche Versammlungen, den Geschäftsbetrieb, den Verkehr und die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, einschließlich des Schulunterrichts, auswirken. Die Behörden werden wahrscheinlich eine erhöhte Sicherheitspräsenz in Gebieten aufrechterhalten, die von solchen Maßnahmen betroffen sind, um die Einhaltung der Vorschriften durch die Bevölkerung zu gewährleisten.

Quelle: Garda World, übersetzt mit DeepL


Weitere Flugausfälle:
Die jordanische Regulierungsbehörde für die Zivilluftfahrt gab am 23. September 2024 bekannt, dass sie die Flüge jordanischer Fluggesellschaften nach Beirut vor dem Hintergrund der Verschärfung der Spannungen zwischen Israel und der LH und eines heftigen grenzüberschreitenden Feuergefechts zwischen beiden Seiten an der israelisch-libanesischen Grenze bis auf weiteres ausgesetzt hat.

Das wird auch dazu führen, Royal Jordanian (RJ) und andere von Jordanien durchgeführte Flüge vom Queen Alia International Airport (AMM) zum Beirut-Rafic Hariri International Airport (BEY) gestrichen werden, bis der grenzüberschreitende Beschusses zwischen Israel und der LH abnimmt.

Quelle: Garda World, übersetzt mit DeepL

Gruß
Birgitt
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