Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Libanon:
Stand 23.02.2010 (Unverändert gültig seit: 23.02.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise sowie Reisewarnung für Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh bei Sidon / Saida.
Dringend abgeraten wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye) in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel..
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten.
Lage vor Ort
Seit Mai / Juni 2008 hält die politische Entspannung an, mit einhergehender Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage. Im Mai 2008 wurde ein neuer Präsident gewählt, am 7. Juni 2009 gingen die Parlamentswahlen im ganzen Land friedlich von statten, seit 10. Dezember 2009 ist die neue Allparteienregierung vom Parlament bestätigt und im Amt.
Dennoch können weiterhin gewisse Spannungen zwischen konfessionellen und politischen Gruppen bestehen, auch ein zeitweiliger Ausbruch von örtlich begrenzten Unruhen kann nicht ausgeschlossen werden.
Deshalb wird trotz deutlich verbesserter Sicherheitslage bei Reisen in den Libanon weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten. Einzelne Gebiete sind anhaltend von Reisewarnungen betroffen (s.o.).
Terrorismus
Auch wenn Ausländer seit Anfang der 90er Jahre im Libanon nicht von gezielter Gewalt betroffen waren (Ausnahme Anschlag auf UNIFIL im Süden 2007), besteht weiterhin ein latentes Risiko auch als Unbeteiligter (Zufalls-)Opfer innerlibanesischer Gewalt zu werden.
Anschläge im Libanon galten gezielt Politikern (zuletzt im Januar 2008) oder der Armee (zuletzt in Tripolis September 2008); bewaffnete Gewalt wurde zwischen Regierung und Opposition angewandt (zuletzt Mai 2008). Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Reisen im Land
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden. Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner oder Tour Operator auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggf. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de , die im Krisenfall ständig aktualisiert wird.
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, sich elektronisch bei der deutschen Botschaft in die Deutschenliste aufnehmen zu lassen, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral erreichbar zu sein. Dies geht am einfachsten unter folgendem Link
http://service.diplo.de/registrierungav
Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis“). Von der Benutzung von Sammeltaxen wird abgeraten. In Beirut sind in den vergangenen Monaten verschiedentlich Ausländer in Sammeltaxen ausgeraubt geworden. Es wird empfohlen, stattdessen individuelle Taxen bei einem der zahlreichen Taxi-Unternehmen zu bestellen. Diese Unternehmen haben zumeist feste Preise. Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung, Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.
Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8 bis 12 Euro). zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter http://www.general-security.gov.lb/English
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist für deutsche Staatsangehörige die Einreise in den Libanon möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja / Gültigkeit bei Einreise min. 6 Monate
Weitere Anmerkungen Bei deutsch-libanesischen Doppelstaatern, die mit deutschen Reisepässen reisen, ist eine Einreise auch mit abgelaufenen Pässen möglich.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (z.B. durch israelische Einreisestempel oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen Grenzübergängen zu Israel), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Reisenden mit israelischem Einreisestempel im Pass wird deshalb dringend empfohlen, sich bei ihrer Pass ausstellenden Behörde rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen oder weiteren Pass für eine Reise in den Libanon zu besorgen.
Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster. Die Einfuhr von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zur Zeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten können bei der libanesischen Botschaft erfragt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes
www.rki.de
sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähne putzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de
Teilreisewarnung Libanon 02.12.2005 - 10.07.2013
Moderator: Moderatoren
-
Alexander
- Administrator
- Beiträge: 24253
- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
- Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Libanon 23.02.2010
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35257
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Libanon 04.08.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Libanon:
Stand 04.08.2010
(Unverändert gültig seit: 04.08.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
sowie Reisewarnung für einzelne pal. Flüchtlingslager und einzelne Gebiete
Bei Reisen in den Libanon wird weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten.
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh bei Sidon / Saida.
Dringend abgeraten wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye) in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel.
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten.
Aktuell:
Seit dem 14. August 2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet. Am 3. August 2010 wurde die Waffenruhe gebrochen. Bei einem Feuergefecht zwischen den Streitkräften beider Länder kam es zu Toten und Verletzten auf beiden Seiten.
Lage vor Ort
Seit Mai / Juni 2008 hält im Inneren die politische Entspannung an, mit einhergehender Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage. Im Mai 2008 wurde ein neuer Präsident gewählt, am 7. Juni 2009 gingen die Parlamentswahlen im ganzen Land friedlich von statten, seit 10. Dezember 2009 ist die neue Allparteienregierung vom Parlament bestätigt und im Amt.
Dennoch können weiterhin gewisse Spannungen zwischen konfessionellen und politischen Gruppen bestehen, auch ein zeitweiliger Ausbruch von örtlich begrenzten Unruhen kann nicht ausgeschlossen werden.
Deshalb wird trotz deutlich verbesserter Sicherheitslage bei Reisen in den Libanon weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten. Einzelne Gebiete sind anhaltend von Reisewarnungen betroffen (s.o.).
Terrorismus
Auch wenn Ausländer seit Anfang der 90er Jahre im Libanon nicht von gezielter Gewalt betroffen waren (Ausnahme Anschlag auf UNIFIL im Süden 2007), besteht weiterhin ein latentes Risiko auch als Unbeteiligter (Zufalls-)Opfer innerlibanesischer Gewalt zu werden.
Anschläge im Libanon galten gezielt Politikern (zuletzt im Januar 2008) oder der Armee (zuletzt in Tripolis September 2008); bewaffnete Gewalt wurde zwischen Regierung und Opposition angewandt (zuletzt Mai 2008). Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Reisen im Land
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden. Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner oder Tour Operator auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggf. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, sich elektronisch bei der deutschen Botschaft in die Deutschenliste aufnehmen zu lassen, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral erreichbar zu sein. Dies geht am einfachsten unter folgendem Link
http://service.diplo.de/registrierungav
Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis“). Von der Benutzung von Sammeltaxen wird abgeraten. In Beirut sind in den vergangenen Monaten verschiedentlich Ausländer in Sammeltaxen ausgeraubt geworden. Es wird empfohlen, stattdessen individuelle Taxen bei einem der zahlreichen Taxi-Unternehmen zu bestellen. Diese Unternehmen haben zumeist feste Preise. Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung, Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.
Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8 bis 12 Euro). zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt in Libanon unterliegen deutsche Staatsangehörige den Bestimmungen der libanesischen Rechtsordnung. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen – dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter:
www.general-security.gov.lb/English
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist für deutsche Staatsangehörige die Einreise in den Libanon möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja / Gültigkeit bei Einreise min. 6 Monate
Weitere Anmerkungen -
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (z.B. durch israelische Einreisestempel oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen Grenzübergängen zu Israel), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Reisenden mit israelischem Einreisestempel im Pass wird deshalb dringend empfohlen, sich bei ihrer Pass ausstellenden Behörde rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen oder weiteren Pass für eine Reise in den Libanon zu besorgen.
Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster.
Bei der Einreise mit einem nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der Deutschen Botschaft in Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten können bei der libanesischen Botschaft erfragt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähne putzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, als libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel von Ausländern eine Anzahlung, Vorkasse oder eine Kostenzusage durch eine in Libanon bekannte Versicherung verlangen. Es empfiehlt sich daher, neben einer Auslandskrankenversicherung kurzfristigen Zugriff auf ausreichende Barmittel, z.B. über eine Kreditkarte, sicherzustellen.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Zuletzt geändert von Birgitt am Fr 29. Okt 2010, 22:34, insgesamt 2-mal geändert.
- Achim Vogt
- Moderator
- Beiträge: 2854
- Registriert: Fr 2. Jan 2009, 19:32
- Wohnort: Kampala / Uganda
Re: Teilreisewarnung Libanon 02.12.2005 - 10.07.2013
Die innenpolitische Situation im Libanon hat sich in den vergangenen Wochen massiv verschärft. Reisenden wurde bereits massiv abgeraten, das Land zu besuchen, insbesondere mit kleineren Kindern.
Hintergrund ist die Arbeit des Internationalen Hariri-Tribunals im niederländischen Den Haag, das seit 2009 arbeitet und die Hintergründe der Ermordung des ehemaligen libanesischen - und sunnitischen - Premierministers Rafiq Hariri im Februar 2005 aufklären soll. Nachdem ursprünglich Syrien besonders verdächtig war, in den Bombenanschlag verwickelt gewesen zu sein, gibt es nun Anzeichen, dass Mitglieder der schiitischen Hizbullah angeklagt werden sollen.
Die Hizbullah hat bereits angekündigt, dass dies "Auswirkungen" auf die Situation im Libanon haben werde. Allgemein wird mit möglicherweise gewalttätigen Auseinandersetzungen vor allem zwischen den sunnitischen und schiitischen Bevölkerungsgruppen gerechnet. Aber auch in den christlich bevölkerten Landesteilen (besonders nordöstlich von Beirut) könnte es zu Unruhen kommen, da die Partei des christlichen Politikers Michel Aoun mit der Hizbullah verbündet ist.
Sollte es zu Auseinandersetzungen kommen, muss insbesondere in den großen Küstenstädten Tripoli, Beirut und Saida (Sidon) mit Gewalt gerechnet werden.
Deshalb sollte vor einer etwaigen Reise in den Libanon die Berichterstattung insbesondere über das Hariri-Tribunal intensiv verfolgt werden. Derzeit wird frühestens im Dezember, möglicherweise auch erst im ersten Quartal 2011 mit einer Anklageerhebung gerechnet. Sicher ist dies aber nicht!
Der Artikel In Mideast House of Cards, U.S. Views Lebanon as Shaky der New York Times / International Herald Tribune gibt eine recht gute Analyse der derzeitigen innenpolitischen Situation im Zedernstaat.
Grüße
Achim
Hintergrund ist die Arbeit des Internationalen Hariri-Tribunals im niederländischen Den Haag, das seit 2009 arbeitet und die Hintergründe der Ermordung des ehemaligen libanesischen - und sunnitischen - Premierministers Rafiq Hariri im Februar 2005 aufklären soll. Nachdem ursprünglich Syrien besonders verdächtig war, in den Bombenanschlag verwickelt gewesen zu sein, gibt es nun Anzeichen, dass Mitglieder der schiitischen Hizbullah angeklagt werden sollen.
Die Hizbullah hat bereits angekündigt, dass dies "Auswirkungen" auf die Situation im Libanon haben werde. Allgemein wird mit möglicherweise gewalttätigen Auseinandersetzungen vor allem zwischen den sunnitischen und schiitischen Bevölkerungsgruppen gerechnet. Aber auch in den christlich bevölkerten Landesteilen (besonders nordöstlich von Beirut) könnte es zu Unruhen kommen, da die Partei des christlichen Politikers Michel Aoun mit der Hizbullah verbündet ist.
Sollte es zu Auseinandersetzungen kommen, muss insbesondere in den großen Küstenstädten Tripoli, Beirut und Saida (Sidon) mit Gewalt gerechnet werden.
Deshalb sollte vor einer etwaigen Reise in den Libanon die Berichterstattung insbesondere über das Hariri-Tribunal intensiv verfolgt werden. Derzeit wird frühestens im Dezember, möglicherweise auch erst im ersten Quartal 2011 mit einer Anklageerhebung gerechnet. Sicher ist dies aber nicht!
Der Artikel In Mideast House of Cards, U.S. Views Lebanon as Shaky der New York Times / International Herald Tribune gibt eine recht gute Analyse der derzeitigen innenpolitischen Situation im Zedernstaat.
Grüße
Achim
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35257
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Libanon 04.11.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Libanon:
Stand 04.11.2010
(Unverändert gültig seit: 04.11.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise sowie Reisewarnung für einzelne palästinensische Flüchtlingslager und einzelne Gebiete
Bei Reisen in den Libanon wird weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten.
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh bei Sidon / Saida.
Dringend abgeraten wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye) in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel.
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten.
Aktuell
Seit dem 14. August 2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet. Am 3. August 2010 wurde die Waffenruhe gebrochen. Bei einem Feuergefecht zwischen den Streitkräften beider Länder kam es zu Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Alle Parteien gehen von einem Einzelvorfall aus.
Lage vor Ort
Im Zusammenhang mit dem Sondertribunal für den Libanon zur Aufklärung des Hariri-Attentats 2005 gibt es heftige politische Diskussionen. Eine unmittelbare Auswirkung auf die allgemeine Sicherheitslage ist bisher nicht zu verzeichnen.
Im Mai 2008 wurde ein neuer Präsident gewählt, am 7. Juni 2009 gingen die Parlamentswahlen im ganzen Land friedlich von statten, seit 10. Dezember 2009 ist die neue Allparteienregierung vom Parlament bestätigt und im Amt.
Dennoch können weiterhin gewisse Spannungen zwischen konfessionellen und politischen Gruppen bestehen, auch ein zeitweiliger Ausbruch von örtlich begrenzten Unruhen kann nicht ausgeschlossen werden.
Insgesamt wird trotz deutlich verbesserter Sicherheitslage und entsprechend steigender Touristenzahlen bei Reisen in den Libanon weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten. Einzelne Gebiete sind anhaltend von Reisewarnungen betroffen (s.o.).
Terrorismus
Auch wenn Ausländer seit Anfang der 90er Jahre im Libanon nicht von gezielter Gewalt betroffen waren (Ausnahme Anschlag auf UNIFIL im Süden 2007), besteht weiterhin ein latentes Risiko auch als Unbeteiligter (Zufalls-)Opfer innerlibanesischer Gewalt zu werden.
Anschläge im Libanon galten gezielt Politikern (zuletzt im Januar 2008) oder der Armee (zuletzt in Tripolis September 2008); bewaffnete Gewalt wurde zwischen Regierung und Opposition angewandt (zuletzt Mai 2008). Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Reisen im Land
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden. Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner oder Tour Operator auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggf. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, sich elektronisch bei der deutschen Botschaft in die Deutschenliste aufnehmen zu lassen, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral erreichbar zu sein. Dies geht am einfachsten unter folgendem Link
http://service.diplo.de/registrierungav
Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis“). Von der Benutzung von Sammeltaxen wird abgeraten. In Beirut sind in den vergangenen Monaten verschiedentlich Ausländer in Sammeltaxen ausgeraubt geworden. Es wird empfohlen, stattdessen individuelle Taxen bei einem der zahlreichen Taxi-Unternehmen zu bestellen. Diese Unternehmen haben zumeist feste Preise. Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung, Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.
Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8 bis 12 Euro). zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt in Libanon unterliegen deutsche Staatsangehörige den Bestimmungen der libanesischen Rechtsordnung. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen – dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter:
www.general-security.gov.lb/English
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist für deutsche Staatsangehörige die Einreise in den Libanon möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja / Gültigkeit bei Einreise min. 6 Monate
Weitere Anmerkungen -
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (z.B. durch israelische Einreisestempel oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen Grenzübergängen zu Israel), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Reisenden mit israelischem Einreisestempel im Pass wird deshalb dringend empfohlen, sich bei ihrer Pass ausstellenden Behörde rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen oder weiteren Pass für eine Reise in den Libanon zu besorgen.
Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster.
Bei der Einreise mit einem nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der Deutschen Botschaft in Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten können bei der libanesischen Botschaft erfragt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähne putzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, als libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel von Ausländern eine Anzahlung, Vorkasse oder eine Kostenzusage durch eine in Libanon bekannte Versicherung verlangen. Es empfiehlt sich daher, neben einer Auslandskrankenversicherung kurzfristigen Zugriff auf ausreichende Barmittel, z.B. über eine Kreditkarte, sicherzustellen.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35257
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Libanon 30.11.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Libanon:
Stand 30.11.2010
(Unverändert gültig seit: 30.11.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise sowie Reisewarnung für einzelne palästinensische Flüchtlingslager und einzelne Gebiete
Bei Reisen in den Libanon wird weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten.
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh bei Sidon / Saida.
Dringend abgeraten wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye) in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel.
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten.
Aktuell
Seit dem 14. August 2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet. Am 3. August 2010 wurde die Waffenruhe gebrochen. Bei einem Feuergefecht zwischen den Streitkräften beider Länder kam es zu Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Alle Parteien gehen von einem Einzelvorfall aus.
Lage vor Ort
Im Zusammenhang mit dem Sondertribunal für den Libanon zur Aufklärung des Hariri-Attentats 2005 gibt es heftige politische Diskussionen. Eine unmittelbare Auswirkung auf die allgemeine Sicherheitslage ist bisher nicht zu verzeichnen.
Im Mai 2008 wurde ein neuer Präsident gewählt, am 7. Juni 2009 gingen die Parlamentswahlen im ganzen Land friedlich von statten, seit 10. Dezember 2009 ist die neue Allparteienregierung vom Parlament bestätigt und im Amt.
Dennoch können weiterhin gewisse Spannungen zwischen konfessionellen und politischen Gruppen bestehen, auch ein zeitweiliger Ausbruch von örtlich begrenzten Unruhen kann nicht ausgeschlossen werden.
Insgesamt wird trotz deutlich verbesserter Sicherheitslage und entsprechend steigender Touristenzahlen bei Reisen in den Libanon weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten. Einzelne Gebiete sind anhaltend von Reisewarnungen betroffen (s.o.).
Terrorismus
Auch wenn Ausländer seit Anfang der 90er Jahre im Libanon nicht von gezielter Gewalt betroffen waren (Ausnahme Anschlag auf UNIFIL im Süden 2007), besteht weiterhin ein latentes Risiko auch als Unbeteiligter (Zufalls-)Opfer innerlibanesischer Gewalt zu werden.
Anschläge im Libanon galten gezielt Politikern (zuletzt im Januar 2008) oder der Armee (zuletzt in Tripolis September 2008); bewaffnete Gewalt wurde zwischen Regierung und Opposition angewandt (zuletzt Mai 2008). Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Reisen im Land
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden. Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner oder Tour Operator auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggf. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, sich elektronisch bei der deutschen Botschaft in die Deutschenliste aufnehmen zu lassen, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral erreichbar zu sein. Dies geht am einfachsten unter folgendem Link
http://service.diplo.de/registrierungav
Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis“). Von der Benutzung von Sammeltaxen wird abgeraten. In Beirut sind in den vergangenen Monaten verschiedentlich Ausländer in Sammeltaxen ausgeraubt geworden. Es wird empfohlen, stattdessen individuelle Taxen bei einem der zahlreichen Taxi-Unternehmen zu bestellen. Diese Unternehmen haben zumeist feste Preise. Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die G renze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung, Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.
Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8 bis 12 Euro). zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt in Libanon unterliegen deutsche Staatsangehörige den Bestimmungen der libanesischen Rechtsordnung. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen – dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter:
www.general-security.gov.lb/English
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist für deutsche Staatsangehörige die Einreise in den Libanon möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einre ise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja / Gültigkeit bei Einreise min. 6 Monate
Weitere Anmerkungen -
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (z.B. durch israelische Einreisestempel oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen Grenzübergängen zu Israel), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Reisenden mit israelischem Einreisestempel im Pass wird deshalb dringend empfohlen, sich bei ihrer Pass ausstellenden Behörde rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen oder weiteren Pass für eine Reise in den Libanon zu besorgen.
Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster.
Bei der Einreise mit einem nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der Deutschen Botschaft in Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten können bei der libanesischen Botschaft erfragt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähne putzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, als libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel von Ausländern eine Anzahlung, Vorkasse oder eine Kostenzusage durch eine in Libanon bekannte Versicherung verlangen. Es empfiehlt sich daher, neben einer Auslandskrankenversicherung kurzfristigen Zugriff auf ausreichende Barmittel, z.B. über eine Kreditkarte, sicherzustellen.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
-
Alexander
- Administrator
- Beiträge: 24253
- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
- Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
- Kontaktdaten:
Teilreisewarnung Libanon 26.01.2011
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Libanon:
Stand 26.01.2011 (Unverändert gültig seit: 26.01.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise sowie Reisewarnung für einzelne palästinensische Flüchtlingslager und einzelne Gebiete
Angesichts der anhaltenden öffentlichen Proteste und Straßenblockaden in Beirut und auf den wichtigen Verbindungsverbindungen des Landes ist mit Behinderungen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Reisenden wird empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh bei Sidon / Saida.
Dringend abgeraten wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye) in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel.
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten.
Aktuell
Nach dem Sturz der Regierung Saad Hariri am 12. Januar 2011 werden die politischen Bemühungen zur Bildung einer neuen Regierung von Protestdemonstrationen auf der Straße begleitet. Wie bereits in den letzten Tagen, muss daher mit Sperrungen wichtiger Verkehrsverbindungen innerhalb Beiruts und zwischen quasi allen Städten des Landes gerechnet werden. Polizei und Militär sind im Einsatz.
Lage vor Ort
Im Mai 2008 wurde ein neuer Präsident gewählt, am 7. Juni 2009 gingen die Parlamentswahlen im ganzen Land friedlich von statten, seit 10. Dezember 2009 ist die neue Allparteienregierung vom Parlament bestätigt und im Amt.
Dennoch können weiterhin gewisse Spannungen zwischen konfessionellen und politischen Gruppen bestehen, auch ein zeitweiliger Ausbruch von örtlich begrenzten Unruhen kann nicht ausgeschlossen werden.
Insgesamt wird bei Reisen in den Libanon weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten. Einzelne Gebiete sind anhaltend von Reisewarnungen betroffen (s.o.).
Terrorismus
Auch wenn Ausländer seit Anfang der 90er Jahre im Libanon nicht von gezielter Gewalt betroffen waren (Ausnahme Anschlag auf UNIFIL im Süden 2007), besteht weiterhin ein latentes Risiko auch als Unbeteiligter (Zufalls-)Opfer innerlibanesischer Gewalt zu werden.
Anschläge im Libanon galten gezielt Politikern (zuletzt im Januar 2008) oder der Armee (zuletzt in Tripolis September 2008); bewaffnete Gewalt wurde zwischen Regierung und Opposition angewandt (zuletzt Mai 2008). Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Reisen im Land
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden. Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner oder Tour Operator auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggf. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website der Botschaft unter www.beirut.diplo.de die im Krisenfall ständig aktualisiert wird.
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, sich elektronisch bei der deutschen Botschaft in die Deutschenliste aufnehmen zu lassen, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral erreichbar zu sein. Dies geht am einfachsten unter folgendem Link
http://service.diplo.de/registrierungav
Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis“). Von der Benutzung von Sammeltaxen wird abgeraten. In Beirut sind in den vergangenen Monaten verschiedentlich Ausländer in Sammeltaxen ausgeraubt geworden. Es wird empfohlen, stattdessen individuelle Taxen bei einem der zahlreichen Taxi-Unternehmen zu bestellen. Diese Unternehmen haben zumeist feste Preise. Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die G renze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung, Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.
Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8 bis 12 Euro). zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt in Libanon unterliegen deutsche Staatsangehörige den Bestimmungen der libanesischen Rechtsordnung. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen – dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter:
www.general-security.gov.lb/English
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist für deutsche Staatsangehörige die Einreise in den Libanon möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einre ise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja / Gültigkeit bei Einreise min. 6 Monate
Weitere Anmerkungen -
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (z.B. durch israelische Einreisestempel oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen Grenzübergängen zu Israel), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Reisenden mit israelischem Einreisestempel im Pass wird deshalb dringend empfohlen, sich bei ihrer Pass ausstellenden Behörde rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen oder weiteren Pass für eine Reise in den Libanon zu besorgen.
Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster.
Bei der Einreise mit einem nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der Deutschen Botschaft in Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähne putzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, als libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel von Ausländern eine Anzahlung, Vorkasse oder eine Kostenzusage durch eine in Libanon bekannte Versicherung verlangen. Es empfiehlt sich daher, neben einer Auslandskrankenversicherung kurzfristigen Zugriff auf ausreichende Barmittel, z.B. über eine Kreditkarte, sicherzustellen.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35257
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Teilreisewarnung Libanon 01.02.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Libanon:
Stand 01.02.2011
(Unverändert gültig seit: 01.02.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise sowie Reisewarnung für einzelne palästinensische Flüchtlingslager und einzelne Gebiete
Angesichts der anhaltenden öffentlichen Proteste und Straßenblockaden in Beirut und auf den wichtigen Verbindungsverbindungen des Landes ist mit Behinderungen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Reisenden wird empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh bei Sidon / Saida.
Dringend abgeraten wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye) in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel.
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten.
Aktuell
Nach dem Sturz der Regierung Saad Hariri am 12. Januar 2011 werden die politischen Bemühungen zur Bildung einer neuen Regierung von Protestdemonstrationen auf der Straße begleitet. Wie bereits in den letzten Tagen, muss daher mit Sperrungen wichtiger Verkehrsverbindungen innerhalb Beiruts und zwischen quasi allen Städten des Landes gerechnet werden. Polizei und Militär sind im Einsatz.
Lage vor Ort
Insgesamt wird bei Reisen in den Libanon weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten. Einzelne Gebiete sind anhaltend von Reisewarnungen betroffen (s.o.).
Terrorismus
Auch wenn Ausländer seit Anfang der 90er Jahre im Libanon nicht von gezielter Gewalt betroffen waren (Ausnahme Anschlag auf UNIFIL im Süden 2007), besteht weiterhin ein latentes Risiko auch als Unbeteiligter (Zufalls-)Opfer innerlibanesischer Gewalt zu werden.
Anschläge im Libanon galten gezielt Politikern (zuletzt im Januar 2008) oder der Armee (zuletzt in Tripolis September 2008); bewaffnete Gewalt wurde zwischen Regierung und Opposition angewandt (zuletzt Mai 2008). Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Reisen im Land
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden. Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner oder Tour Operator auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggf. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website der Botschaft unter www.beirut.diplo.de die im Krisenfall ständig aktualisiert wird.
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, sich elektronisch bei der deutschen Botschaft in die Deutschenliste aufnehmen zu lassen, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral erreichbar zu sein. Dies geht am einfachsten unter folgendem Link
http://service.diplo.de/registrierungav
Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis“). Von der Benutzung von Sammeltaxen wird abgeraten. In Beirut sind in den vergangenen Monaten verschiedentlich Ausländer in Sammeltaxen ausgeraubt geworden. Es wird empfohlen, stattdessen individuelle Taxen bei einem der zahlreichen Taxi-Unternehmen zu bestellen. Diese Unternehmen haben zumeist feste Preise. Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die G renze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung, Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.
Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8 bis 12 Euro). zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt in Libanon unterliegen deutsche Staatsangehörige den Bestimmungen der libanesischen Rechtsordnung. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen – dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter:
www.general-security.gov.lb/English
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist für deutsche Staatsangehörige die Einreise in den Libanon möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einre ise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja / Gültigkeit bei Einreise min. 6 Monate
Weitere Anmerkungen -
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (z.B. durch israelische Einreisestempel oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen Grenzübergängen zu Israel), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Reisenden mit israelischem Einreisestempel im Pass wird deshalb dringend empfohlen, sich bei ihrer Pass ausstellenden Behörde rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen oder weiteren Pass für eine Reise in den Libanon zu besorgen.
Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster.
Bei der Einreise mit einem nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der Deutschen Botschaft in Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähne putzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, als libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel von Ausländern eine Anzahlung, Vorkasse oder eine Kostenzusage durch eine in Libanon bekannte Versicherung verlangen. Es empfiehlt sich daher, neben einer Auslandskrankenversicherung kurzfristigen Zugriff auf ausreichende Barmittel, z.B. über eine Kreditkarte, sicherzustellen.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35257
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Teilreisewarnung Libanon 29.03.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Libanon:
Stand 29.03.2011
(Unverändert gültig seit: 29.03.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise sowie Reisewarnung für einzelne palästinensische Flüchtlingslager und einzelne Gebiete
Im libanesisch-syrischen Grenzgebiet nahe der Stadt Zahlé (Bekaa-Ebene) wurden am 23. März 2011 sieben Fahrrad-Touristen aus Estland entführt. Trotz umfangreicher Fahndungsmaßnahmen der libanesischen Behörden konnten noch keine Erkenntnisse über ihren Aufenthaltsort und die Entführer gewonnen werden.
Angesichts der anhaltenden Verhandlungen um die Bildung einer neuen Regierung für den Libanon ist nicht auszuschließen, dass es zu weiteren Protesten und Straßenblockaden in Beirut und auf den wichtigen Verbindungsverbindungen des Landes kommt. Reisenden wird empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh bei Sidon / Saida.
Dringend abgeraten wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye) in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel.
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten.
Aktuell
Nach dem Sturz der Regierung Saad Hariri am 12. Januar 2011 wurden die politischen Bemühungen zur Bildung einer neuen Regierung von Protestdemonstrationen auf der Straße begleitet. Der Ausgang des Verhandlungsprozesses ist noch nicht klar abzusehen. Das Potenzial für weitere öffentliche Protestaktionen ist gegeben. Es muss daher mit Sperrungen wichtiger Verkehrsverbindungen innerhalb Beiruts und zwischen quasi allen Städten des Landes gerechnet werden. Polizei und Militär sind im Einsatz.
Lage vor Ort
Insgesamt wird bei Reisen in den Libanon weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten. Einzelne Gebiete sind anhaltend von Reisewarnungen betroffen (s.o.).
Terrorismus
Auch wenn Ausländer seit Anfang der 90er Jahre im Libanon nicht von gezielter Gewalt betroffen waren (Ausnahme Anschlag auf UNIFIL im Süden 2007), besteht weiterhin ein latentes Risiko auch als Unbeteiligter (Zufalls-)Opfer innerlibanesischer Gewalt zu werden.
Anschläge im Libanon galten gezielt Politikern (zuletzt im Januar 2008) oder der Armee (zuletzt in Tripolis September 2008); bewaffnete Gewalt wurde zwischen Regierung und Opposition angewandt (zuletzt Mai 2008). Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Reisen im Land
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden. Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner oder Tour Operator auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggf. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website der Botschaft unter www.beirut.diplo.de die im Krisenfall ständig aktualisiert wird.
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, sich elektronisch bei der deutschen Botschaft in die Deutschenliste aufnehmen zu lassen, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral erreichbar zu sein. Dies geht am einfachsten unter folgendem Link
http://service.diplo.de/registrierungav
Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis“). Von der Benutzung von Sammeltaxen wird abgeraten. In Beirut sind in den vergangenen Monaten verschiedentlich Ausländer in Sammeltaxen ausgeraubt geworden. Es wird empfohlen, stattdessen individuelle Taxen bei einem der zahlreichen Taxi-Unternehmen zu bestellen. Diese Unternehmen haben zumeist feste Preise. Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die G renze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung, Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.
Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8 bis 12 Euro). zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt in Libanon unterliegen deutsche Staatsangehörige den Bestimmungen der libanesischen Rechtsordnung. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen – dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter:
www.general-security.gov.lb/English
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist für deutsche Staatsangehörige die Einreise in den Libanon möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einre ise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja / Gültigkeit bei Einreise min. 6 Monate
Weitere Anmerkungen -
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (z.B. durch israelische Einreisestempel oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen Grenzübergängen zu Israel), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Reisenden mit israelischem Einreisestempel im Pass wird deshalb dringend empfohlen, sich bei ihrer Pass ausstellenden Behörde rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen oder weiteren Pass für eine Reise in den Libanon zu besorgen.
Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster.
Bei der Einreise mit einem nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der Deutschen Botschaft in Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähne putzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, als libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel von Ausländern eine Anzahlung, Vorkasse oder eine Kostenzusage durch eine in Libanon bekannte Versicherung verlangen. Es empfiehlt sich daher, neben einer Auslandskrankenversicherung kurzfristigen Zugriff auf ausreichende Barmittel, z.B. über eine Kreditkarte, sicherzustellen.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35257
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Teilreisewarnung Libanon 12.04.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Libanon:
Stand 12.04.2011
(Unverändert gültig seit: 12.04.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise sowie Reisewarnung für einzelne palästinensische Flüchtlingslager und einzelne Gebiete
Im libanesisch-syrischen Grenzgebiet nahe der Stadt Zahlé (Bekaa-Ebene) wurden am 23. März 2011 sieben Fahrrad-Touristen aus Estland entführt. Trotz umfangreicher Fahndungsmaßnahmen der libanesischen Behörden konnten noch keine Erkenntnisse über ihren Aufenthaltsort und die Entführer gewonnen werden.
Angesichts der anhaltenden Verhandlungen um die Bildung einer neuen Regierung für den Libanon ist nicht auszuschließen, dass es zu weiteren Protesten und Straßenblockaden in Beirut und auf den wichtigen Verbindungsverbindungen des Landes kommt. Reisenden wird empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh bei Sidon / Saida.
Dringend abgeraten wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye) in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel.
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten.
Aktuell
Nach dem Sturz der Regierung Saad Hariri am 12. Januar 2011 wurden die politischen Bemühungen zur Bildung einer neuen Regierung von Protestdemonstrationen auf der Straße begleitet. Der Ausgang des Verhandlungsprozesses ist noch nicht klar abzusehen. Das Potenzial für weitere öffentliche Protestaktionen ist gegeben. Es muss daher mit Sperrungen wichtiger Verkehrsverbindungen innerhalb Beiruts und zwischen quasi allen Städten des Landes gerechnet werden. Polizei und Militär sind im Einsatz.
Lage vor Ort
Insgesamt wird bei Reisen in den Libanon weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten. Einzelne Gebiete sind anhaltend von Reisewarnungen betroffen (s.o.).
Terrorismus
Auch wenn Ausländer seit Anfang der 90er Jahre im Libanon nicht von gezielter Gewalt betroffen waren (Ausnahme Anschlag auf UNIFIL im Süden 2007), besteht weiterhin ein latentes Risiko auch als Unbeteiligter (Zufalls-)Opfer innerlibanesischer Gewalt zu werden.
Anschläge im Libanon galten gezielt Politikern (zuletzt im Januar 2008) oder der Armee (zuletzt in Tripolis September 2008); bewaffnete Gewalt wurde zwischen Regierung und Opposition angewandt (zuletzt Mai 2008). Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Reisen im Land
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden. Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner oder Tour Operator auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggf. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website der Botschaft unter www.beirut.diplo.de die im Krisenfall ständig aktualisiert wird.
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, sich elektronisch bei der deutschen Botschaft in die Deutschenliste aufnehmen zu lassen, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral erreichbar zu sein. Dies geht am einfachsten unter folgendem Link
http://service.diplo.de/registrierungav
Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis“). Von der Benutzung von Sammeltaxen wird abgeraten. In Beirut sind in den vergangenen Monaten verschiedentlich Ausländer in Sammeltaxen ausgeraubt geworden. Es wird empfohlen, stattdessen individuelle Taxen bei einem der zahlreichen Taxi-Unternehmen zu bestellen. Diese Unternehmen haben zumeist feste Preise. Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die G renze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung, Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.
Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8 bis 12 Euro). zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt in Libanon unterliegen deutsche Staatsangehörige den Bestimmungen der libanesischen Rechtsordnung.
Wichtiger Hinweis für Ehepartner libanesischer Staatsangehöriger
In deutsch-libanesischen Ehen erwerben gemeinsame Kinder durch Geburt die libanesische Staatsangehörigkeit über den Vater.
Insbesondere wenn die Eheschließung vor einem Religionsgericht in Libanon erfolgte, findet in Libanon in der Regel – auch bei einem nur kurzfristigen Aufenthalt – das jeweilige konfessionell geprägte Sorge- und Familienrecht Anwendung auf die rechtlichen Beziehungen der Eheleute und das Sorgerechtsverhältnis zu den gemeinsamen Kindern. Bei den islamischen Religionsgemeinschaften weisen die zuständigen Gerichte in aller Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder dem Vater zu. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen – dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
Die Botschaft hat aufgrund der bestehenden Rechtslage in Libanon keine Möglichkeit, diese Ausreisesperre wegen der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern oder Eheleuten aufheben zu lassen. Dies ist in aller Regel nur mit Einverständnis des die Ausreisesperre erwirkenden Familienmitglieds oder nach z.T. langwierigen Gerichtsverfahren vor dem zuständigen libanesischen Familiengericht möglich. Die Rechtslage ist ähnlich, wenn der aus dem Libanon stammende Ehepartner staatenlos (z.B. palästinensischer Flüchtling) ist.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter:
www.general-security.gov.lb/English
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist für deutsche Staatsangehörige die Einreise in den Libanon möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einre ise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja / Gültigkeit bei Einreise min. 6 Monate
Weitere Anmerkungen -
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (z.B. durch israelische Einreisestempel oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen Grenzübergängen zu Israel), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Reisenden mit israelischem Einreisestempel im Pass wird deshalb dringend empfohlen, sich bei ihrer Pass ausstellenden Behörde rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen oder weiteren Pass für eine Reise in den Libanon zu besorgen.
Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster.
Bei der Einreise mit einem nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der Deutschen Botschaft in Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähne putzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, als libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel von Ausländern eine Anzahlung, Vorkasse oder eine Kostenzusage durch eine in Libanon bekannte Versicherung verlangen. Es empfiehlt sich daher, neben einer Auslandskrankenversicherung kurzfristigen Zugriff auf ausreichende Barmittel, z.B. über eine Kreditkarte, sicherzustellen.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
-
Alexander
- Administrator
- Beiträge: 24253
- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
- Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
- Kontaktdaten:
Teilreisewarnung Libanon 01.06.2011
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Libanon:
Stand 01.06.2011 (Unverändert gültig seit: 01.06.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise sowie Reisewarnung für einzelne palästinensische Flüchtlingslager und einzelne Gebiete
Am 27. Mai 2011 wurde auf der Hauptverbindungsstraße bei Saida (Sidon) ein Anschlag auf UNIFIL-Friedenstruppen verübt. Sechs italienische Soldaten der UNIFIL-Friedenstruppen wurden verletzt.
Am 15. Mai 2011 kamen bei Zwischenfällen im Grenzort Maroun ar-Ras an der libanesisch-israelischen Grenzer 11 Personen ums Leben. Über hundert Personen wurden verletzt. Für den 5. Juni 2011 wird im Grenzgebiet erneut mit Kundgebungen gerechnet.
Im libanesisch-syrischen Grenzgebiet nahe der Stadt Zahlé (Bekaa-Ebene) wurden am 23. März 2011 sieben Fahrrad-Touristen aus Estland entführt. Trotz umfangreicher Fahndungsmaßnahmen der libanesischen Behörden konnten noch keine Erkenntnisse über ihren Aufenthaltsort und die Entführer gewonnen werden.
Angesichts der anhaltenden Verhandlungen um die Bildung einer neuen Regierung für den Libanon ist nicht auszuschließen, dass es zu weiteren Protesten und Straßenblockaden in Beirut und auf den wichtigen Verbindungsverbindungen des Landes kommt. Reisenden wird empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh bei Sidon / Saida.
Dringend abgeraten wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye) in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel. Die Bekaa-Ebene sollte nur auf den Hauptverbindungsstraßen bereist werden.
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten.
Lage vor Ort
Insgesamt wird bei Reisen in den Libanon weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten. Einzelne Gebiete sind anhaltend von Reisewarnungen betroffen (s.o.).
Terrorismus
Auch wenn Ausländer von wenigen Ausnahmen abgesehen seit Anfang der 90er Jahre im Libanon nicht von gezielter Gewalt betroffen waren (Ausnahme Anschläge auf UNIFIL im Süden 2007 und am 27. Mai 2011), besteht weiterhin ein latentes Risiko auch als Unbeteiligter (Zufalls-) Opfer innerlibanesischer Gewalt zu werden.
Anschläge im Libanon galten gezielt Politikern (zuletzt im Januar 2008) oder der Armee (zuletzt in Tripolis September 2008); bewaffnete Gewalt wurde zwischen Regierung und Opposition angewandt (zuletzt Mai 2008). Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Reisen im Land
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden. Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner oder Tour Operator auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggf. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website der Botschaft unter www.beirut.diplo.de die im Krisenfall ständig aktualisiert wird.
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, sich elektronisch bei der deutschen Botschaft in die Deutschenliste aufnehmen zu lassen, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral erreichbar zu sein. Dies geht am einfachsten unter folgendem Link
http://service.diplo.de/registrierungav
Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis“). Von der Benutzung von Sammeltaxen wird abgeraten. In Beirut sind in den vergangenen Monaten verschiedentlich Ausländer in Sammeltaxen ausgeraubt geworden. Es wird empfohlen, stattdessen individuelle Taxen bei einem der zahlreichen Taxi-Unternehmen zu bestellen. Diese Unternehmen haben zumeist feste Preise. Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die G renze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung, Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.
Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8 bis 12 Euro). zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt in Libanon unterliegen deutsche Staatsangehörige den Bestimmungen der libanesischen Rechtsordnung.
Wichtiger Hinweis für Ehepartner libanesischer Staatsangehöriger
In deutsch-libanesischen Ehen erwerben gemeinsame Kinder durch Geburt die libanesische Staatsangehörigkeit über den Vater.
Insbesondere wenn die Eheschließung vor einem Religionsgericht in Libanon erfolgte, findet in Libanon in der Regel – auch bei einem nur kurzfristigen Aufenthalt – das jeweilige konfessionell geprägte Sorge- und Familienrecht Anwendung auf die rechtlichen Beziehungen der Eheleute und das Sorgerechtsverhältnis zu den gemeinsamen Kindern. Bei den islamischen Religionsgemeinschaften weisen die zuständigen Gerichte in aller Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder dem Vater zu. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen – dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
Die Botschaft hat aufgrund der bestehenden Rechtslage in Libanon keine Möglichkeit, diese Ausreisesperre wegen der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern oder Eheleuten aufheben zu lassen. Dies ist in aller Regel nur mit Einverständnis des die Ausreisesperre erwirkenden Familienmitglieds oder nach z.T. langwierigen Gerichtsverfahren vor dem zuständigen libanesischen Familiengericht möglich. Die Rechtslage ist ähnlich, wenn der aus dem Libanon stammende Ehepartner staatenlos (z.B. palästinensischer Flüchtling) ist.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter:
www.general-security.gov.lb/English
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist für deutsche Staatsangehörige die Einreise in den Libanon möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einre ise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja / Gültigkeit bei Einreise min. 6 Monate
Weitere Anmerkungen -
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (z.B. durch israelische Einreisestempel oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen Grenzübergängen zu Israel), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Reisenden mit israelischem Einreisestempel im Pass wird deshalb dringend empfohlen, sich bei ihrer Pass ausstellenden Behörde rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen oder weiteren Pass für eine Reise in den Libanon zu besorgen.
Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster.
Bei der Einreise mit einem nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der Deutschen Botschaft in Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähne putzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, als libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel von Ausländern eine Anzahlung, Vorkasse oder eine Kostenzusage durch eine in Libanon bekannte Versicherung verlangen. Es empfiehlt sich daher, neben einer Auslandskrankenversicherung kurzfristigen Zugriff auf ausreichende Barmittel, z.B. über eine Kreditkarte, sicherzustellen.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35257
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Teilreisewarnung Libanon 08.06.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Libanon:
Stand 08.06.2011
(Unverändert gültig seit: 08.06.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise sowie Reisewarnung für einzelne palästinensische Flüchtlingslager und einzelne Gebiete
Am 27. Mai 2011 wurde auf der Hauptverbindungsstraße bei Saida (Sidon) ein Anschlag auf UNIFIL-Friedenstruppen verübt. Sechs italienische Soldaten der UNIFIL-Friedenstruppen wurden verletzt.
Im libanesisch-syrischen Grenzgebiet nahe der Stadt Zahlé (Bekaa-Ebene) wurden am 23. März 2011 sieben Fahrrad-Touristen aus Estland entführt. Trotz umfangreicher Fahndungsmaßnahmen der libanesischen Behörden konnten noch keine Erkenntnisse über ihren Aufenthaltsort und die Entführer gewonnen werden.
Angesichts der anhaltenden Verhandlungen um die Bildung einer neuen Regierung für den Libanon ist nicht auszuschließen, dass es zu weiteren Protesten und Straßenblockaden in Beirut und auf den wichtigen Verbindungsverbindungen des Landes kommt. Reisenden wird empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh bei Sidon / Saida.
Dringend abgeraten wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye) in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel. Die Bekaa-Ebene sollte nur auf den Hauptverbindungsstraßen bereist werden.
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten.
Lage vor Ort
Insgesamt wird bei Reisen in den Libanon weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten. Einzelne Gebiete sind anhaltend von Reisewarnungen betroffen (s.o.).
Terrorismus
Auch wenn Ausländer von wenigen Ausnahmen abgesehen seit Anfang der 90er Jahre im Libanon nicht von gezielter Gewalt betroffen waren (Ausnahme Anschläge auf UNIFIL im Süden 2007 und am 27. Mai 2011), besteht weiterhin ein latentes Risiko auch als Unbeteiligter (Zufalls-) Opfer innerlibanesischer Gewalt zu werden.
Anschläge im Libanon galten gezielt Politikern (zuletzt im Januar 2008) oder der Armee (zuletzt in Tripolis September 2008); bewaffnete Gewalt wurde zwischen Regierung und Opposition angewandt (zuletzt Mai 2008). Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Reisen im Land
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden. Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner oder Tour Operator auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggf. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website der Botschaft unter www.beirut.diplo.de die im Krisenfall ständig aktualisiert wird.
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, sich elektronisch bei der deutschen Botschaft in die Deutschenliste aufnehmen zu lassen, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral erreichbar zu sein. Dies geht am einfachsten unter folgendem Link
http://service.diplo.de/registrierungav
Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis“). Von der Benutzung von Sammeltaxen wird abgeraten. In Beirut sind in den vergangenen Monaten verschiedentlich Ausländer in Sammeltaxen ausgeraubt geworden. Es wird empfohlen, stattdessen individuelle Taxen bei einem der zahlreichen Taxi-Unternehmen zu bestellen. Diese Unternehmen haben zumeist feste Preise. Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die G renze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung, Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.
Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8 bis 12 Euro). zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt in Libanon unterliegen deutsche Staatsangehörige den Bestimmungen der libanesischen Rechtsordnung.
Wichtiger Hinweis für Ehepartner libanesischer Staatsangehöriger
In deutsch-libanesischen Ehen erwerben gemeinsame Kinder durch Geburt die libanesische Staatsangehörigkeit über den Vater.
Insbesondere wenn die Eheschließung vor einem Religionsgericht in Libanon erfolgte, findet in Libanon in der Regel – auch bei einem nur kurzfristigen Aufenthalt – das jeweilige konfessionell geprägte Sorge- und Familienrecht Anwendung auf die rechtlichen Beziehungen der Eheleute und das Sorgerechtsverhältnis zu den gemeinsamen Kindern. Bei den islamischen Religionsgemeinschaften weisen die zuständigen Gerichte in aller Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder dem Vater zu. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen – dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
Die Botschaft hat aufgrund der bestehenden Rechtslage in Libanon keine Möglichkeit, diese Ausreisesperre wegen der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern oder Eheleuten aufheben zu lassen. Dies ist in aller Regel nur mit Einverständnis des die Ausreisesperre erwirkenden Familienmitglieds oder nach z.T. langwierigen Gerichtsverfahren vor dem zuständigen libanesischen Familiengericht möglich. Die Rechtslage ist ähnlich, wenn der aus dem Libanon stammende Ehepartner staatenlos (z.B. palästinensischer Flüchtling) ist.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter:
www.general-security.gov.lb/English
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist für deutsche Staatsangehörige die Einreise in den Libanon möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einre ise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja / Gültigkeit bei Einreise min. 6 Monate
Weitere Anmerkungen -
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (z.B. durch israelische Einreisestempel oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen Grenzübergängen zu Israel), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Reisenden mit israelischem Einreisestempel im Pass wird deshalb dringend empfohlen, sich bei ihrer Pass ausstellenden Behörde rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen oder weiteren Pass für eine Reise in den Libanon zu besorgen.
Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster.
Bei der Einreise mit einem nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der Deutschen Botschaft in Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähne putzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, als libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel von Ausländern eine Anzahlung, Vorkasse oder eine Kostenzusage durch eine in Libanon bekannte Versicherung verlangen. Es empfiehlt sich daher, neben einer Auslandskrankenversicherung kurzfristigen Zugriff auf ausreichende Barmittel, z.B. über eine Kreditkarte, sicherzustellen.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35257
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Teilreisewarnung Libanon 15.06.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Libanon:
Stand 15.06.2011
(Unverändert gültig seit: 15.06.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise sowie Reisewarnung für einzelne palästinensische Flüchtlingslager und einzelne Gebiete
Am 27. Mai 2011 wurde auf der Hauptverbindungsstraße bei Saida (Sidon) ein Anschlag auf UNIFIL-Friedenstruppen verübt. Sechs italienische Soldaten der UNIFIL-Friedenstruppen wurden verletzt.
Im libanesisch-syrischen Grenzgebiet nahe der Stadt Zahlé (Bekaa-Ebene) wurden am 23. März 2011 sieben Fahrrad-Touristen aus Estland entführt. Trotz umfangreicher Fahndungsmaßnahmen der libanesischen Behörden konnten noch keine Erkenntnisse über ihren Aufenthaltsort und die Entführer gewonnen werden.
Angesichts der anhaltenden Verhandlungen um die Bildung einer neuen Regierung für den Libanon ist nicht auszuschließen, dass es zu weiteren Protesten und Straßenblockaden in Beirut und auf den wichtigen Verkehrsverbindungen des Landes kommt. Reisenden wird empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh bei Sidon / Saida.
Dringend abgeraten wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye) in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel. Die Bekaa-Ebene sollte nur auf den Hauptverbindungsstraßen bereist werden.
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten.
Lage vor Ort
Insgesamt wird bei Reisen in den Libanon weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten. Einzelne Gebiete sind anhaltend von Reisewarnungen betroffen (s.o.).
Terrorismus
Auch wenn Ausländer von wenigen Ausnahmen abgesehen seit Anfang der 90er Jahre im Libanon nicht von gezielter Gewalt betroffen waren (Ausnahme Anschläge auf UNIFIL im Süden 2007 und am 27. Mai 2011), besteht weiterhin ein latentes Risiko auch als Unbeteiligter (Zufalls-) Opfer innerlibanesischer Gewalt zu werden.
Anschläge im Libanon galten gezielt Politikern (zuletzt im Januar 2008) oder der Armee (zuletzt in Tripolis September 2008); bewaffnete Gewalt wurde zwischen Regierung und Opposition angewandt (zuletzt Mai 2008). Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Reisen im Land
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden. Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner oder Tour Operator auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggf. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website der Botschaft unter www.beirut.diplo.de die im Krisenfall ständig aktualisiert wird.
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, sich elektronisch bei der deutschen Botschaft in die Deutschenliste aufnehmen zu lassen, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral erreichbar zu sein. Dies geht am einfachsten unter folgendem Link
http://service.diplo.de/registrierungav
Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis“). Von der Benutzung von Sammeltaxen wird abgeraten. In Beirut sind in den vergangenen Monaten verschiedentlich Ausländer in Sammeltaxen ausgeraubt geworden. Es wird empfohlen, stattdessen individuelle Taxen bei einem der zahlreichen Taxi-Unternehmen zu bestellen. Diese Unternehmen haben zumeist feste Preise. Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die G renze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung, Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.
Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8 bis 12 Euro). zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt in Libanon unterliegen deutsche Staatsangehörige den Bestimmungen der libanesischen Rechtsordnung.
Wichtiger Hinweis für Ehepartner libanesischer Staatsangehöriger
In deutsch-libanesischen Ehen erwerben gemeinsame Kinder durch Geburt die libanesische Staatsangehörigkeit über den Vater.
Insbesondere wenn die Eheschließung vor einem Religionsgericht in Libanon erfolgte, findet in Libanon in der Regel – auch bei einem nur kurzfristigen Aufenthalt – das jeweilige konfessionell geprägte Sorge- und Familienrecht Anwendung auf die rechtlichen Beziehungen der Eheleute und das Sorgerechtsverhältnis zu den gemeinsamen Kindern. Bei den islamischen Religionsgemeinschaften weisen die zuständigen Gerichte in aller Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder dem Vater zu. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen – dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
Die Botschaft hat aufgrund der bestehenden Rechtslage in Libanon keine Möglichkeit, diese Ausreisesperre wegen der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern oder Eheleuten aufheben zu lassen. Dies ist in aller Regel nur mit Einverständnis des die Ausreisesperre erwirkenden Familienmitglieds oder nach z.T. langwierigen Gerichtsverfahren vor dem zuständigen libanesischen Familiengericht möglich. Die Rechtslage ist ähnlich, wenn der aus dem Libanon stammende Ehepartner staatenlos (z.B. palästinensischer Flüchtling) ist.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter:
www.general-security.gov.lb/English
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist für deutsche Staatsangehörige die Einreise in den Libanon möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einre ise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja / Gültigkeit bei Einreise min. 6 Monate
Weitere Anmerkungen -
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (z.B. durch israelische Einreisestempel oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen Grenzübergängen zu Israel), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Reisenden mit israelischem Einreisestempel im Pass wird deshalb dringend empfohlen, sich bei ihrer Pass ausstellenden Behörde rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen oder weiteren Pass für eine Reise in den Libanon zu besorgen.
Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster.
Bei der Einreise mit einem nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der Deutschen Botschaft in Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähne putzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
HIV/AIDS
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch im Libanon vor. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, als libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel von Ausländern eine Anzahlung, Vorkasse oder eine Kostenzusage durch eine in Libanon bekannte Versicherung verlangen. Es empfiehlt sich daher, neben einer Auslandskrankenversicherung kurzfristigen Zugriff auf ausreichende Barmittel, z.B. über eine Kreditkarte, sicherzustellen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise www.dtg.orgoder www.frm-web.de
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35257
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Teilreisewarnung Libanon 04.07.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Libanon:
Stand 04.07.2011
(Unverändert gültig seit: 04.07.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise sowie Reisewarnung für einzelne palästinensische Flüchtlingslager und einzelne Gebiete
Am 27. Mai 2011 wurde auf der Hauptverbindungsstraße bei Saida (Sidon) ein Anschlag auf UNIFIL-Friedenstruppen verübt. Sechs italienische Soldaten der UNIFIL-Friedenstruppen wurden verletzt.
Im libanesisch-syrischen Grenzgebiet nahe der Stadt Zahlé (Bekaa-Ebene) wurden am 23. März 2011 sieben Fahrrad-Touristen aus Estland entführt. Trotz umfangreicher Fahndungsmaßnahmen der libanesischen Behörden konnten noch keine Erkenntnisse über ihren Aufenthaltsort und die Entführer gewonnen werden.
Angesichts der anhaltenden Verhandlungen um die Bildung einer neuen Regierung für den Libanon ist nicht auszuschließen, dass es zu weiteren Protesten und Straßenblockaden in Beirut und auf den wichtigen Verkehrsverbindungen des Landes kommt. Reisenden wird empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh bei Sidon / Saida.
Dringend abgeraten wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye) in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel. Die Bekaa-Ebene sollte nur auf den Hauptverbindungsstraßen bereist werden.
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten.
Lage vor Ort
Insgesamt wird bei Reisen in den Libanon weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten. Einzelne Gebiete sind anhaltend von Reisewarnungen betroffen (s.o.). Vor dem Hintergrund der Proteste und Umbrüche in Syrien wird zu erhöhter Vorsicht bei Reisen in den Libanon geraten.
Terrorismus
Auch wenn Ausländer von wenigen Ausnahmen abgesehen seit Anfang der 90er Jahre im Libanon nicht von gezielter Gewalt betroffen waren (Ausnahme Anschläge auf UNIFIL im Süden 2007 und am 27. Mai 2011), besteht weiterhin ein latentes Risiko auch als Unbeteiligter (Zufalls-) Opfer innerlibanesischer Gewalt zu werden.
Anschläge im Libanon galten gezielt Politikern (zuletzt im Januar 2008) oder der Armee (zuletzt in Tripolis September 2008); bewaffnete Gewalt wurde zwischen Regierung und Opposition angewandt (zuletzt Mai 2008). Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Reisen im Land
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden. Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner oder Tour Operator auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggf. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website der Botschaft unter www.beirut.diplo.de die im Krisenfall ständig aktualisiert wird.
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, sich elektronisch bei der deutschen Botschaft in die Deutschenliste aufnehmen zu lassen, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral erreichbar zu sein. Dies geht am einfachsten unter folgendem Link
http://service.diplo.de/registrierungav
Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis“). Von der Benutzung von Sammeltaxen wird abgeraten. In Beirut sind in den vergangenen Monaten verschiedentlich Ausländer in Sammeltaxen ausgeraubt geworden. Es wird empfohlen, stattdessen individuelle Taxen bei einem der zahlreichen Taxi-Unternehmen zu bestellen. Diese Unternehmen haben zumeist feste Preise. Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die G renze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung, Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.
Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8 bis 12 Euro). zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt in Libanon unterliegen deutsche Staatsangehörige den Bestimmungen der libanesischen Rechtsordnung.
Wichtiger Hinweis für Ehepartner libanesischer Staatsangehöriger
In deutsch-libanesischen Ehen erwerben gemeinsame Kinder durch Geburt die libanesische Staatsangehörigkeit über den Vater.
Insbesondere wenn die Eheschließung vor einem Religionsgericht in Libanon erfolgte, findet in Libanon in der Regel – auch bei einem nur kurzfristigen Aufenthalt – das jeweilige konfessionell geprägte Sorge- und Familienrecht Anwendung auf die rechtlichen Beziehungen der Eheleute und das Sorgerechtsverhältnis zu den gemeinsamen Kindern. Bei den islamischen Religionsgemeinschaften weisen die zuständigen Gerichte in aller Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder dem Vater zu. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen – dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
Die Botschaft hat aufgrund der bestehenden Rechtslage in Libanon keine Möglichkeit, diese Ausreisesperre wegen der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern oder Eheleuten aufheben zu lassen. Dies ist in aller Regel nur mit Einverständnis des die Ausreisesperre erwirkenden Familienmitglieds oder nach z.T. langwierigen Gerichtsverfahren vor dem zuständigen libanesischen Familiengericht möglich. Die Rechtslage ist ähnlich, wenn der aus dem Libanon stammende Ehepartner staatenlos (z.B. palästinensischer Flüchtling) ist.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter:
www.general-security.gov.lb/English
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist für deutsche Staatsangehörige die Einreise in den Libanon möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einre ise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja / Gültigkeit bei Einreise min. 6 Monate
Weitere Anmerkungen -
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (z.B. durch israelische Einreisestempel oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen Grenzübergängen zu Israel), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Reisenden mit israelischem Einreisestempel im Pass wird deshalb dringend empfohlen, sich bei ihrer Pass ausstellenden Behörde rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen oder weiteren Pass für eine Reise in den Libanon zu besorgen.
Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster.
Bei der Einreise mit einem nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der Deutschen Botschaft in Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähne putzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
HIV/AIDS
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch im Libanon vor. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, als libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel von Ausländern eine Anzahlung, Vorkasse oder eine Kostenzusage durch eine in Libanon bekannte Versicherung verlangen. Es empfiehlt sich daher, neben einer Auslandskrankenversicherung kurzfristigen Zugriff auf ausreichende Barmittel, z.B. über eine Kreditkarte, sicherzustellen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise www.dtg.orgoder www.frm-web.de
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35257
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Teilreisewarnung Libanon 27.07.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Libanon:
Stand 27.07.2011
(Unverändert gültig seit: 27.07.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise sowie Reisewarnung für einzelne palästinensische Flüchtlingslager und einzelne Gebiete
Am 27. Mai und 26. Juli 2011 wurden auf bei Saida (Sidon) zwei Anschläge auf UNIFIL-Friedenstruppen verübt. Sechs italienische und fünf französische Soldaten der UNIFIL-Friedenstruppen wurden verletzt.
Am 15. Mai 2011 kamen bei Zwischenfällen im Grenzort Maroun ar-Ras an der libanesisch-israelischen Grenze 11 Personen ums Leben. Über hundert Personen wurden verletzt.
Die im libanesisch-syrischen Grenzgebiet nahe der Stadt Zahlé (Bekaa-Ebene) am 23. März 2011 entführten sieben Fahrrad-Touristen aus Estland wurden am 14. Juli 2011 wieder freigelassen. Die Wiederholung derartiger Vorfälle kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Trotz inzwischen erfolgter Regierungsbildung ist weiterhin nicht auszuschließen, dass es zu weiteren Protesten und Straßenblockaden in Beirut und auf den wichtigen Verkehrsverbindungen des Landes kommt. Reisenden wird empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Trablus im Nordlibanon, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh Mieh bei Sidon / Saida.
Dringend abgeraten wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye) in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel. Die Bekaa-Ebene sollte nur auf den Hauptverbindungsstraßen bereist werden.
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten.
Lage vor Ort
Insgesamt wird bei Reisen in den Libanon weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten. Einzelne Gebiete sind anhaltend von Reisewarnungen betroffen (s.o.). Vor dem Hintergrund der Proteste und Umbrüche in Syrien wird zu erhöhter Vorsicht bei Reisen in den Libanon geraten.
Terrorismus
Auch wenn Ausländer von wenigen Ausnahmen abgesehen seit Anfang der 90er Jahre im Libanon nicht von gezielter Gewalt betroffen waren (Ausnahme Anschläge auf UNIFIL 2007/08 und erneut 2011, Entführung von sieben Fahrradtouristen 2011), besteht weiterhin ein latentes Risiko auch als Unbeteiligter (Zufalls-) Opfer innerlibanesischer Gewalt zu werden.
Anschläge im Libanon galten gezielt Politikern (zuletzt im Januar 2008) oder der Armee (zuletzt in Tripolis September 2008); bewaffnete Gewalt wurde zwischen Regierung und Opposition angewandt (zuletzt Mai 2008). Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Reisen im Land
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden. Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner oder Tour Operator auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggf. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website der Botschaft unter www.beirut.diplo.de die im Krisenfall ständig aktualisiert wird.
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, sich elektronisch bei der deutschen Botschaft in die Deutschenliste aufnehmen zu lassen, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral erreichbar zu sein. Dies geht am einfachsten unter folgendem Link
http://service.diplo.de/registrierungav
Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis“). Von der Benutzung von Sammeltaxen wird abgeraten. In Beirut sind 2010 verschiedentlich Ausländer in Sammeltaxen ausgeraubt geworden. Es wird empfohlen, stattdessen individuelle Taxen bei einem der zahlreichen Taxi-Unternehmen zu bestellen. Diese Unternehmen haben zumeist feste Preise. Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist ni cht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung, Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.
Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8 bis 12 Euro). zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt in Libanon unterliegen deutsche Staatsangehörige den Bestimmungen der libanesischen Rechtsordnung.
Wichtiger Hinweis für Ehepartner libanesischer Staatsangehöriger
In deutsch-libanesischen Ehen erwerben gemeinsame Kinder durch Geburt die libanesische Staatsangehörigkeit über den Vater.
Insbesondere wenn die Eheschließung vor einem Religionsgericht in Libanon erfolgte, findet in Libanon in der Regel – auch bei einem nur kurzfristigen Aufenthalt – das jeweilige konfessionell geprägte Sorge- und Familienrecht Anwendung auf die rechtlichen Beziehungen der Eheleute und das Sorgerechtsverhältnis zu den gemeinsamen Kindern. Bei den islamischen Religionsgemeinschaften weisen die zuständigen Gerichte in aller Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder dem Vater zu. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen – dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
Die Botschaft hat aufgrund der bestehenden Rechtslage in Libanon keine Möglichkeit, diese Ausreisesperre wegen der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern oder Eheleuten aufheben zu lassen. Dies ist in aller Regel nur mit Einverständnis des die Ausreisesperre erwirkenden Familienmitglieds oder nach z.T. langwierigen Gerichtsverfahren vor dem zuständigen libanesischen Familiengericht möglich. Die Rechtslage ist ähnlich, wenn der aus dem Libanon stammende Ehepartner staatenlos (z.B. palästinensischer Flüchtling) ist.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter:
www.general-security.gov.lb/English
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist für deutsche Staatsangehörige die Einreise in den Libanon möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einre ise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja / Gültigkeit bei Einreise min. 6 Monate
Weitere Anmerkungen -
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (z.B. durch israelische Einreisestempel oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen Grenzübergängen zu Israel), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Reisenden mit israelischem Einreisestempel im Pass wird deshalb dringend empfohlen, sich bei ihrer Pass ausstellenden Behörde rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen oder weiteren Pass für eine Reise in den Libanon zu besorgen.
Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster.
Bei der Einreise mit einem nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der Deutschen Botschaft in Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähne putzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
HIV/AIDS
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch im Libanon vor. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, als libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel von Ausländern eine Anzahlung, Vorkasse oder eine Kostenzusage durch eine in Libanon bekannte Versicherung verlangen. Es empfiehlt sich daher, neben einer Auslandskrankenversicherung kurzfristigen Zugriff auf ausreichende Barmittel, z.B. über eine Kreditkarte, sicherzustellen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise www.dtg.orgoder www.frm-web.de
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35257
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Teilreisewarnung Libanon 14.10.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Libanon:
Stand 14.10.2011
(Unverändert gültig seit: 14.10.2011)
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise sowie Reisewarnung für einzelne palästinensische Flüchtlingslager und einzelne Gebiete
Am 27. Mai und 26. Juli 2011 wurden bei Saida (Sidon) zwei Anschläge auf UNIFIL-Friedenstruppen verübt. Sechs italienische und fünf französische Soldaten der UNIFIL-Friedenstruppen wurden verletzt.
Am 15. Mai 2011 kamen bei Zwischenfällen im Grenzort Maroun ar-Ras an der libanesisch-israelischen Grenze 11 Personen ums Leben. Über hundert Personen wurden verletzt.
Die im libanesisch-syrischen Grenzgebiet nahe der Stadt Zahlé (Bekaa-Ebene) am 23. März 2011 entführten sieben Fahrrad-Touristen aus Estland wurden am 14. Juli 2011 wieder freigelassen. Die Wiederholung derartiger Vorfälle kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Im Rahmen politischer Kundgebungen kann es zu Protesten und Straßenblockaden in Beirut und auf den wichtigen Verkehrsverbindungen des Landes kommen. Reisenden wird empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Trablus im Nordlibanon, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh Mieh bei Sidon / Saida.
Dringend abgeraten wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye) in die gesamte Bekaa-Ebene sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur) und in das Grenzgebiet zu Israel. Reisen in die Bekaa-Ebene sollten nur erfolgen, wenn sie als dringend notwendig oder unverzichtbar betrachtet werden und auch dann sollte die Bekaa-Ebene nur auf den Hauptverbindungsstraßen bereist werden.
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten.
Lage vor Ort
Insgesamt wird bei Reisen in den Libanon weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten. Einzelne Gebiete sind anhaltend von Reisewarnungen betroffen (s.o.). Vor dem Hintergrund der Proteste und Umbrüche in Syrien wird zu erhöhter Vorsicht bei Reisen in den Libanon geraten.
Terrorismus
Auch wenn Ausländer von wenigen Ausnahmen abgesehen seit Anfang der 90er Jahre im Libanon nicht von gezielter Gewalt betroffen waren (Ausnahme Anschläge auf UNIFIL 2007/08 und erneut 2011, Entführung von sieben Fahrradtouristen 2011), besteht weiterhin ein latentes Risiko auch als Unbeteiligter (Zufalls-) Opfer innerlibanesischer Gewalt zu werden.
Anschläge im Libanon galten gezielt Politikern (zuletzt im Januar 2008) oder der Armee (zuletzt in Tripolis September 2008); bewaffnete Gewalt wurde zwischen Regierung und Opposition angewandt (zuletzt Mai 2008). Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Reisen im Land
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden. Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner oder Tour Operator auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggf. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website der Botschaft unter http://www.beirut.diplo.de die im Krisenfall ständig aktualisiert wird.
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, sich elektronisch bei der deutschen Botschaft in die Deutschenliste aufnehmen zu lassen, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral erreichbar zu sein. Dies geht am einfachsten unter folgendem Link
http://service.diplo.de/registrierungav
Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis“). Von der Benutzung von Sammeltaxen wird abgeraten. In Beirut sind 2010 verschiedentlich Ausländer in Sammeltaxen ausgeraubt geworden. Es wird empfohlen, stattdessen individuelle Taxen bei einem der zahlreichen Taxi-Unternehmen zu bestellen. Diese Unternehmen haben zumeist feste Preise. Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist ni cht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung, Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.
Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8 bis 12 Euro). zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt in Libanon unterliegen deutsche Staatsangehörige den Bestimmungen der libanesischen Rechtsordnung.
Wichtiger Hinweis für Ehepartner libanesischer Staatsangehöriger
In deutsch-libanesischen Ehen erwerben gemeinsame Kinder durch Geburt die libanesische Staatsangehörigkeit über den Vater.
Insbesondere wenn die Eheschließung vor einem Religionsgericht in Libanon erfolgte, findet in Libanon in der Regel – auch bei einem nur kurzfristigen Aufenthalt – das jeweilige konfessionell geprägte Sorge- und Familienrecht Anwendung auf die rechtlichen Beziehungen der Eheleute und das Sorgerechtsverhältnis zu den gemeinsamen Kindern. Bei den islamischen Religionsgemeinschaften weisen die zuständigen Gerichte in aller Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder dem Vater zu. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen – dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
Die Botschaft hat aufgrund der bestehenden Rechtslage in Libanon keine Möglichkeit, diese Ausreisesperre wegen der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern oder Eheleuten aufheben zu lassen. Dies ist in aller Regel nur mit Einverständnis des die Ausreisesperre erwirkenden Familienmitglieds oder nach z.T. langwierigen Gerichtsverfahren vor dem zuständigen libanesischen Familiengericht möglich. Die Rechtslage ist ähnlich, wenn der aus dem Libanon stammende Ehepartner staatenlos (z.B. palästinensischer Flüchtling) ist.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter:
http://www.general-security.gov.lb/English
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist für deutsche Staatsangehörige die Einreise in den Libanon möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einre ise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja / Gültigkeit bei Einreise min. 6 Monate
Weitere Anmerkungen -
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (z.B. durch israelische Einreisestempel oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen Grenzübergängen zu Israel), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Reisenden mit israelischem Einreisestempel im Pass wird deshalb dringend empfohlen, sich bei ihrer Pass ausstellenden Behörde rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen oder weiteren Pass für eine Reise in den Libanon zu besorgen.
Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster.
Bei der Einreise mit einem nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der Deutschen Botschaft in Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähne putzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
HIV/AIDS
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch im Libanon vor. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, als libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel von Ausländern eine Anzahlung, Vorkasse oder eine Kostenzusage durch eine in Libanon bekannte Versicherung verlangen. Es empfiehlt sich daher, neben einer Auslandskrankenversicherung kurzfristigen Zugriff auf ausreichende Barmittel, z.B. über eine Kreditkarte, sicherzustellen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise http://www.dtg.orgoder http://www.frm-web.de
Gruß
Birgitt




