Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mosambik:
Stand 17.03.2016 (Unverändert gültig seit: 17.03.2016)
Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise
Nach Überfällen auch auf zivile Fahrzeuge wird von Reisen auf der EN7 zwischen Vanduzi und der Grenze zur Provinz Tete (Provinz Manica) und auf der EN1 zwischen Save und Nicoadala (Provinzen Sofala und Zambezia) abgeraten.
In den Provinzen Manica, Sofala, Tete und Zambezia kommt es vereinzelt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem bewaffneten Arm der Oppositionspartei RENAMO und Sicherheitskräften des Landes. Reisenden in diesen Provinzen wird empfohlen, die Nachrichten, insbesondere der lokalen Medien, und die Lage vor Ort aufmerksam zu verfolgen. Überlandfahrten sollten mit erhöhter Vorsicht durchgeführt werden.
Kriminalität
Mosambik verzeichnet ein erhöhtes Niveau an Gewaltkriminalität, vor allem innerhalb der Städte. Es wird empfohlen, bei einem eventuellen Überfall Wertgegenstände ohne Gegenwehr herauszugeben. Im Auto sollten die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein. Handtaschen, Mobiltelefoneund andere Wertsachen sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
Insbesondere in Maputo kommt es auch zu Entführungen, die auch Ausländer betreffen. Fast immer handelt es sich aber um Unternehmer, die vor Ort tätig sind. Es wird zu Wachsamkeit und umsichtigem Verhalten geraten.
Es kommt immer wieder vor, dass mosambikanische Polizisten Touristen wegen angeblicher Verkehrsdelikte festhalten und zur Zahlung von „Bußgeldern“ auffordern. Grundsätzlich ist nur die Verkehrspolizei (dunkelblaue Hose, weißes Hemd, blaue oder weiße Kappe) zur Verhängung von Bußgeldern wegen Verkehrsdelikten berechtigt, die Schutzpolizei (graue Uniformen) darf Verkehrsteilnehmer für allgemeine Identitätskontrollen anhalten. Es wird empfohlen, in solchen Fällen stets Ruhe zu bewahren und auf Aufnahme eines ordentlichen Protokolls zu bestehen. Bußgelder sollten nur im Polizeirevier gegen offizielle Quittung gezahlt werden. Es wird empfohlen, sich vorab mit den mosambikanischen Verkehrsvorschriften vertraut zu machen. Hinweise hierzu geben u.a. Mietwagenfirmen.
Es sind auch Fälle bekannt, in denen ausländische Staatsangehörige bei Identitätskontrollen von der Schutzpolizei bedroht und zur Zahlung von Bestechungsgeldern gedrängt wurden. Auch hier wird empfohlen, Ruhe zu bewahren und die Ausweispapiere ohne Diskussion zur Kontrolle vorzuweisen. Grundsätzlich sollten keine Zahlungen an die Polizisten getätigt werden, ohne dass hierfür eine offizielle Quittung („recibo“) ausgestellt wird. Wenn möglich, sollte der Name des Polizisten notiert und der Vorfall im Anschluss direkt bei der nächstgelegenen Polizeistation und der Deutschen Botschaft gemeldet werden.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Fahrten über Land bergen aufgrund des z. T. extrem schlechten Straßenzustands und des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer ein hohes Unfallrisiko und erfordern daher ein sehr hohes Maß an Aufmerksamkeit. Überlandfahrten bei Dunkelheit sind besonders gefährlich und sollten vermieden werden.
Mosambik wird während der Regenzeit (insbesondere, aber nicht ausschließlich in den Monaten Januar bis März) immer wieder von tropischen Stürmen bis hin zur Zyklonstärke heimgesucht. Starke Regenfälle in den Nachbarländern verursachen hohe Flusspegelstände und u. U. Überschwemmungen. Hierdurch können Personen- und Sachschäden entstehen sowie Verkehrsverbindungen unterbrochen werden. Die Botschaft empfiehlt daher, sich regelmäßig über die Wetter- und Straßenlage zu unterrichten, insbesondere, wenn Reisen über Land anstehen.
Flugreisen
Die europäische Kommission hat mit Wirkung vom 21. April 2011 eine Betriebsuntersagung gegen alle in Mosambik registrierten Fluglinien verkündet, siehe http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm. Davon betroffen ist auch die staatliche Luftfahrtgesellschaft Linhas Aéreas de Moçambique LAM
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet. Wenn sich auch vor den Küsten Mosambiks längere Zeit keine erfolgreichen Kaperungen mehr ereignet haben, bleibt die Gefahr latent vorhanden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird empfohlen, Vorsicht walten zu lassen und sich beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org zu registrieren.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laend ... _node.html
Teilreisewarnung Mosambik 17.04.2026
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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 17.03.2016
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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 18.05.2016
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Mosambik:
Stand 18.05.2016
(Unverändert gültig seit: 18.05.2016)
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Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Vor dem Hintergrund der angespannten innen- und wirtschaftspolitischen Lage des Landes, haben mehrere mosambikanische Parteien zu einem gemeinsamen Protestmarsch in Maputo am 21. und 22. Mai 2016, ab 9:00 Uhr, etwa von der Eduardo-Mondlane-Statue bis zum Unabhängigkeitsplatz, aufgerufen. Gegendemonstrationen wurden angekündigt. Da ein gewalttätiger Verlauf nicht ausgeschlossen werden kann, wird grundsätzlich geraten, die Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden sowie die Berichterstattung in den Medien und den sozialen Netzen zu verfolgen.
Nach Überfällen auch auf zivile Fahrzeuge wird von Reisen auf der EN7 zwischen Vanduzi und der Grenze zur Provinz Tete (Provinz Manica) und auf der EN1 zwischen Save und Nicoadala (Provinzen Sofala und Zambezia) abgeraten.
In den Provinzen Manica, Sofala, Tete und Zambezia kommt es vereinzelt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem bewaffneten Arm der Oppositionspartei RENAMO und Sicherheitskräften des Landes. Reisenden in diesen Provinzen wird empfohlen, die Nachrichten, insbesondere der lokalen Medien, und die Lage vor Ort aufmerksam zu verfolgen. Überlandfahrten sollten mit erhöhter Vorsicht durchgeführt werden.
Kriminalität
Mosambik verzeichnet ein erhöhtes Niveau an Gewaltkriminalität, vor allem innerhalb der Städte. Es wird empfohlen, bei einem eventuellen Überfall Wertgegenstände ohne Gegenwehr herauszugeben. Im Auto sollten die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein. Handtaschen, Mobiltelefone und andere Wertsachen sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
Insbesondere in Maputo kommt es auch zu Entführungen, die auch Ausländer betreffen. Fast immer handelt es sich aber um Unternehmer, die vor Ort tätig sind. Es wird zu Wachsamkeit und umsichtigem Verhalten geraten.
Es kommt immer wieder vor, dass mosambikanische Polizisten Touristen wegen angeblicher Verkehrsdelikte festhalten und zur Zahlung von „Bußgeldern“ auffordern. Grundsätzlich ist nur die Verkehrspolizei (dunkelblaue Hose, weißes Hemd, blaue oder weiße Kappe) zur Verhängung von Bußgeldern wegen Verkehrsdelikten berechtigt, die Schutzpolizei (graue Uniformen) darf Verkehrsteilnehmer für allgemeine Identitätskontrollen anhalten. Es wird empfohlen, in solchen Fällen stets Ruhe zu bewahren und auf Aufnahme eines ordentlichen Protokolls zu bestehen. Bußgelder sollten nur im Polizeirevier gegen offizielle Quittung gezahlt werden. Es wird empfohlen, sich vorab mit den mosambikanischen Verkehrsvorschriften vertraut zu machen. Hinweise hierzu geben u.a. Mietwagenfirmen.
Es sind auch Fälle bekannt, in denen ausländische Staatsangehörige bei Identitätskontrollen von der Schutzpolizei bedroht und zur Zahlung von Bestechungsgeldern gedrängt wurden. Auch hier wird empfohlen, Ruhe zu bewahren und die Ausweispapiere ohne Diskussion zur Kontrolle vorzuweisen. Grundsätzlich sollten keine Zahlungen an die Polizisten getätigt werden, ohne dass hierfür eine offizielle Quittung („recibo“) ausgestellt wird. Wenn möglich, sollte der Name des Polizisten notiert und der Vorfall im Anschluss direkt bei der nächstgelegenen Polizeistation und der Deutschen Botschaft gemeldet werden.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Fahrten über Land bergen aufgrund des z. T. extrem schlechten Straßenzustands und des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer ein hohes Unfallrisiko und erfordern daher ein sehr hohes Maß an Aufmerksamkeit. Überlandfahrten bei Dunkelheit sind besonders gefährlich und sollten vermieden werden.
Mosambik wird während der Regenzeit (insbesondere, aber nicht ausschließlich in den Monaten Januar bis März) immer wieder von tropischen Stürmen bis hin zur Zyklonstärke heimgesucht. Starke Regenfälle in den Nachbarländern verursachen hohe Flusspegelstände und u. U. Überschwemmungen. Hierdurch können Personen- und Sachschäden entstehen sowie Verkehrsverbindungen unterbrochen werden. Die Botschaft empfiehlt daher, sich regelmäßig über die Wetter- und Straßenlage zu unterrichten, insbesondere, wenn Reisen über Land anstehen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 23.05.2016
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
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Stand 23.05.2016 (Unverändert gültig seit: 23.05.2016)
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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 13.09.2016
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Mosambik:
Stand 13.09.2016
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Es kommt immer wieder vor, dass mosambikanische Polizisten Touristen wegen angeblicher Verkehrsdelikte festhalten und zur Zahlung von „Bußgeldern“ auffordern. Grundsätzlich ist nur die Verkehrspolizei (dunkelblaue Hose, weißes Hemd, blaue oder weiße Kappe) zur Verhängung von Bußgeldern wegen Verkehrsdelikten berechtigt, die Schutzpolizei (graue Uniformen) darf Verkehrsteilnehmer für allgemeine Identitätskontrollen anhalten. Es wird empfohlen, in solchen Fällen stets Ruhe zu bewahren und auf Aufnahme eines ordentlichen Protokolls zu bestehen. Bußgelder sollten nur im Polizeirevier gegen offizielle Quittung gezahlt werden. Es wird empfohlen, sich vorab mit den mosambikanischen Verkehrsvorschriften vertraut zu machen. Hinweise hierzu geben u.a. Mietwagenfirmen.
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Fahrten über Land bergen aufgrund des z. T. extrem schlechten Straßenzustands und des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer ein hohes Unfallrisiko und erfordern daher ein sehr hohes Maß an Aufmerksamkeit. Überlandfahrten bei Dunkelheit sind besonders gefährlich und sollten vermieden werden.
Mosambik wird während der Regenzeit (insbesondere, aber nicht ausschließlich in den Monaten Januar bis März) immer wieder von tropischen Stürmen bis hin zur Zyklonstärke heimgesucht. Starke Regenfälle in den Nachbarländern verursachen hohe Flusspegelstände und u. U. Überschwemmungen. Hierdurch können Personen- und Sachschäden entstehen sowie Verkehrsverbindungen unterbrochen werden. Die Botschaft empfiehlt daher, sich regelmäßig über die Wetter- und Straßenlage zu unterrichten, insbesondere, wenn Reisen über Land anstehen.
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Die europäische Kommission hat mit Wirkung vom 21. April 2011 eine Betriebsuntersagung gegen alle in Mosambik registrierten Fluglinien verkündet, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm . Davon betroffen ist auch die staatliche Luftfahrtgesellschaft Linhas Aéreas de Moçambique LAM
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Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet. Wenn sich auch vor den Küsten Mosambiks längere Zeit keine erfolgreichen Kaperungen mehr ereignet haben, bleibt die Gefahr latent vorhanden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird empfohlen, Vorsicht walten zu lassen und sich beim Maritime Security Centre unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mschoa.org zu registrieren.
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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 04.01.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Mosambik:
Stand 04.01.2017
(Unverändert gültig seit: 04.01.2017)
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Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Regierung und Opposition haben sich auf eine Waffenruhe bis zunächst 4. März.2017 geeinigt. Die Militärkonvois zur Begleitung ziviler Fahrzeuge auf der EN7 zwischen Vanduzi und Catandica (Provinz Manica) sowie auf zwei Teilstücken der EN1 zwischen Save und Caia (Provinz Sofala ) wurden eingestellt.
Reisenden in den Provinzen Manica, Sofala, Tete, Zambezia, Niassa und Nampula, wo es vereinzelt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem bewaffneten Arm der Oppositionspartei RENAMO und Sicherheitskräften des Landes gekommen ist wird empfohlen, die Nachrichten, insbesondere der lokalen Medien, und die Lage vor Ort aufmerksam zu verfolgen. Überlandfahrten sollten weiterhin mit erhöhter Vorsicht durchgeführt werden.
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Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mosambik:
Stand 15.02.2017 (Unverändert gültig seit: 15.02.2017)
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Aktuelle Hinweise
Im südlichen Indischen Ozean hat sich der Tropensturm „Dineo“ gebildet, der sich zu einem starken Zyklon entwickeln kann. Er wird voraussichtlich in der Nacht vom 15. auf den 16. Februar in der Gegend um Inhambane auf die Küste des südlichen Mosambik treffen.
Es muss insbesondere an der Küste mit starken Regenfällen, Überschwemmungen und auch Sturmschäden gerechnet werden.
Reisenden wird empfohlen, die Medien zu verfolgen, sichere Orte aufzusuchen, Bewegungen im Freien zu vermeiden und Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt zu befolgen.
Regierung und Opposition haben sich auf eine Waffenruhe bis zunächst 4. März.2017 geeinigt. Die Militärkonvois zur Begleitung ziviler Fahrzeuge auf der EN7 zwischen Vanduzi und Catandica (Provinz Manica) sowie auf zwei Teilstücken der EN1 zwischen Save und Caia (Provinz Sofala ) wurden eingestellt.
Reisenden in den Provinzen Manica, Sofala, Tete, Zambezia, Niassa und Nampula, wo es vereinzelt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem bewaffneten Arm der Oppositionspartei RENAMO und Sicherheitskräften des Landes gekommen ist, wird empfohlen, die Nachrichten, insbesondere der lokalen Medien, und die Lage vor Ort aufmerksam zu verfolgen. Überlandfahrten sollten weiterhin mit erhöhter Vorsicht durchgeführt werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 17.02.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mosambik:
Stand 17.02.2017 (Unverändert gültig seit: 17.02.2017)
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Regierung und Opposition haben sich auf eine Waffenruhe bis zunächst 4. März.2017 geeinigt. Die Militärkonvois zur Begleitung ziviler Fahrzeuge auf der EN7 zwischen Vanduzi und Catandica (Provinz Manica) sowie auf zwei Teilstücken der EN1 zwischen Save und Caia (Provinz Sofala ) wurden eingestellt.
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Stand 06.03.2017 (Unverändert gültig seit: 06.03.2017)
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Aktuelle Hinweise
Die Waffenruhe, auf die sich Regierung und RENAMO zu Beginn diesen Jahres geeinigt hatten, ist um 60 Tage verlängert worden und soll nun bis 4. Mai 2017 gelten. Die Militärkonvois zur Begleitung ziviler Fahrzeuge auf der EN7, zwischen Vanduzi und Catandica (Provinz Manica), sowie auf zwei Teilstücken der EN1, zwischen Save und Caia (Provinz Sofala), bleiben eingestellt.
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Stand 09.05.2017 (Unverändert gültig seit: 09.05.2017)
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Aktuelle Hinweise
Die seit Beginn diesen Jahres zwischen Regierung und RENAMO praktizierte Waffenruhe hat sich gefestigt und ist auf unbestimmte Zeit verlängert worden und. Die Militärkonvois zur Begleitung ziviler Fahrzeuge auf der EN7, zwischen Vanduzi und Catandica (Provinz Manica), sowie auf zwei Teilstücken der EN1, zwischen Save und Caia (Provinz Sofala), bleiben eingestellt.
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Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mosambik:
Stand 29.05.2017 (Unverändert gültig seit: 29.05.2017)
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Mosambik verzeichnet ein erhöhtes Niveau an Gewaltkriminalität, vor allem innerhalb der Städte. Es wird empfohlen, bei einem eventuellen Überfall Wertgegenstände ohne Gegenwehr herauszugeben.
Im Auto sollten die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein. Handtaschen, Mobiltelefone und andere Wertsachen sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
Insbesondere in Maputo kommt es auch zu Entführungen, die auch Ausländer betreffen. Fast immer handelt es sich aber um Unternehmer, die vor Ort tätig sind. Es wird zu Wachsamkeit und umsichtigem Verhalten geraten.
Es kommt immer wieder vor, dass mosambikanische Polizisten Touristen wegen angeblicher Verkehrsdelikte festhalten und zur Zahlung von „Bußgeldern“ auffordern. Grundsätzlich ist nur die Verkehrspolizei (dunkelblaue Hose, weißes Hemd, blaue oder weiße Kappe) zur Verhängung von Bußgeldern wegen Verkehrsdelikten berechtigt, die Schutzpolizei (graue Uniformen) darf Verkehrsteilnehmer für allgemeine Identitätskontrollen anhalten. Es wird empfohlen, in solchen Fällen stets Ruhe zu bewahren und auf Aufnahme eines ordentlichen Protokolls zu bestehen. Bußgelder sollten nur im Polizeirevier gegen offizielle Quittung gezahlt werden. Es wird empfohlen, sich vorab mit den mosambikanischen Verkehrsvorschriften vertraut zu machen. Hinweise hierzu geben u.a. Mietwagenfirmen.
Es sind auch Fälle bekannt, in denen ausländische Staatsangehörige bei Identitätskontrollen von der Schutzpolizei bedroht und zur Zahlung von Bestechungsgeldern gedrängt wurden. Auch hier wird empfohlen, Ruhe zu bewahren und die Ausweispapiere ohne Diskussion zur Kontrolle vorzuweisen. Grundsätzlich sollten keine Zahlungen an die Polizisten getätigt werden, ohne dass hierfür eine offizielle Quittung („recibo“) ausgestellt wird. Wenn möglich, sollte der Name des Polizisten notiert und der Vorfall im Anschluss direkt bei der nächstgelegenen Polizeistation und der Deutschen Botschaft gemeldet werden.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Fahrten über Land bergen aufgrund des z. T. extrem schlechten Straßenzustands und des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer ein hohes Unfallrisiko und erfordern daher ein sehr hohes Maß an Aufmerksamkeit. Überlandfahrten bei Dunkelheit sind besonders gefährlich und sollten vermieden werden.
Mosambik wird während der Regenzeit (insbesondere, aber nicht ausschließlich in den Monaten Januar bis März) immer wieder von tropischen Stürmen bis hin zur Zyklonstärke heimgesucht. Starke Regenfälle in den Nachbarländern verursachen hohe Flusspegelstände und u. U. Überschwemmungen. Hierdurch können Personen- und Sachschäden entstehen sowie Verkehrsverbindungen unterbrochen werden. Die Botschaft empfiehlt daher, sich regelmäßig über die Wetter- und Straßenlage zu unterrichten, insbesondere, wenn Reisen über Land anstehen.
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet. Wenn sich auch vor den Küsten Mosambiks längere Zeit keine erfolgreichen Kaperungen mehr ereignet haben, bleibt die Gefahr latent vorhanden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird empfohlen, Vorsicht walten zu lassen und sich beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org zu registrieren.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 16.08.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Mosambik:
Stand 16.08.2017
(Unverändert gültig seit: 16.08.2017)
Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein.
Es wird empfohlen, Kindern ab sechs Jahren einen Reisepass ausstellen zu lassen, da es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten mit den Einwanderungsbehörden gekommen ist.
Visum
Für die Einreise nach Mosambik ist ein Visum erforderlich. Die mosambikanische Regierung kündigte im Frühjahr 2017 an, Visa für touristische Zwecke nunmehr auch bei der Einreise an den größeren mosambikanischen Grenzübergängen und am Flughafen Maputo zu erteilen. Allerdings sollen Grenzvisa für Personen, die aus Ländern kommen, in denen es eine mosambikanische Auslandsvertretung gibt, nur erteilt werden, wenn besonders nachvollziehbar begründet wird, warum vor Einreise kein Visum bei der mosambikanischen Auslandsvertretung beantragt werden konnte. Entsprechend informiert auch die Botschaft von Mosambik in Berlin, dass Visa vor Einreise eingeholt werden müssen. Nähere Auskünfte erteilen die mosambikanischen Auslandsvertretungen.
Da zur Erteilungspraxis der Grenzvisa keine Erfahrungen vorliegen, wird Reisenden empfohlen, Visa weiterhin vor geplanter Einreise bei einer mosambikanischen Auslandsvertretung zu beantragen. Auch Fluglinien können nach IATA-Richtlinien beim Check-in die Vorlage eines gültigen Visums verlangen und ggf. die Beförderung ablehnen.
Reisende, die einen anderen als touristischen Aufenthalt planen, (insbesondere Arbeitsaufnahme, hierunter fallen nach mosambikanischen Recht grundsätzlich auch Freiwilligeneinsätze) müssen zuvor über die zuständige mosambikanische Auslandsvertretung ein Visum einholen. Für einen Daueraufenthalt wird empfohlen, bereits bei Einreise ein deutsches Führungszeugnis mitzubringen.
Bei Überschreitung der im Visum gestatteten Aufenthaltsdauer drohen hohe Geld-, z. T. sogar Haftstrafen. Ein Visum ohne Berechtigung zur Wohnsitznahme („Sem residência“) kann nur nach Ausreise bei einer mosambikanischen Auslandsvertretung verlängert bzw. neu beantragt werden.
Falls Ausflüge z.B. in den angrenzenden südafrikanischen Krüger-Park beabsichtigt sind, muss man vor der ersten Abreise nach Mosambik ein Visum zur mehrfachen Einreise (visto múltiplo) beantragen. An Grenzübergängen und in Mosambik ist ein Wiedereinreisevisum nicht erhältlich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 25.09.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mosambik:
Stand 25.09.2017 (Unverändert gültig seit: 25.09.2017)
Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Für die Einreise nach Mosambik aus einem Gelbfieberendemiegebiet (www.who.int) ist für alle Reisenden älter als ein Jahr der Nachweis eines Gelbfieberimpfschutzes (Internationales Impfzertifikat) notwendig. Bei der direkten Einreise aus gelbfieberfreien Regionen ist eine Impfung grundsätzlich nicht erforderlich. Die Gültigkeit des Internationalen Impfzertifikats ist inzwischen von der WHO auf lebenslang eingestuft worden. Transitreisende über Addia Abeba und Nairobi können unabhängig von der Dauer des dortigen Aufenthalts bei der Einreise nach dem Impfzertifikat gefragt werden.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und ggf. auch Polio, Mumps, Masern Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis Aund Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY-Konjugatimpfstoff) empfohlen.
Malaria
Größte Gefährdung für Bevölkerung und Besucher stellt die landesweit und ganzjährig verbreitete Malaria dar (mehr als 85% Malaria tropica). Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe
(Tabletteneinnahme) dringend empfohlen.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist ebenso dringend empfohlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• ganztägig und nachts körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
Etwa 11% der Bevölkerung zwischen 15 bis 49 Jahre ist HIV positiv (Quelle: UNAIDS 2015). Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Cholera
Zur Regenzeit kommt es immer wieder zu vermehrten Cholerafällen. Diese schwere Darminfektion betrifft überwiegend sozial benachteilte Bevölkerungsanteile mit niedrigen Hygienestandards bei der Wasserversorgung, Touristen, Expatriats und andere Reisende sind davon wenig betroffen.
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf (siehe Merkblatt des Gesundheitsdienstes).
Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben.
Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropenmediziner dazu wird empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber und Chikungunya-Fieber
Beide fieberhafte Infektionen treten bisher vereinzelt hauptsächlich im Küstenbereich von Mosambik auf und werden durch tagaktive Mücken übertragen. In der Regel stehen Symptome wie Kopf- und Gliederschmerzen im Vordergrund. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden in Süßwassergewässern sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach personelles, technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Englischsprachiges medizinisches Personal ist ausserhalb der Hauptstadt Maputo nur selten anzutreffen. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend durchgängig geschützt werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, (siehe z.B. www.dtg.org/ oder www.frm-web.de).
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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 07.12.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Mosambik:
Stand 07.12.2017
(Unverändert gültig seit: 07.12.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
In den ersten beiden Oktoberwochen 2017 ist es in Mocímboa da Praia (Provinz Cabo Delgado, zwischen Palma und Pemba) mehrfach zu gewaltsamen Zusammenstößen mit Schusswechseln mit der Polizei gekommen. Auch Anfang Dezember 2017 wurden vereinzelte Vorfälle gemeldet.
Reisenden wird empfohlen, die lokalen Medien und die Lage vor Ort aufmerksam zu verfolgen, besonders vorsichtig zu sein und den Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten.
Die seit Beginn diesen Jahres zwischen Regierung und RENAMO praktizierte Waffenruhe hat sich gefestigt und ist auf unbestimmte Zeit verlängert worden. Die Militärkonvois zur Begleitung ziviler Fahrzeuge auf der EN7, zwischen Vanduzi und Catandica (Provinz Manica), sowie auf zwei Teilstücken der EN1, zwischen Save und Caia (Provinz Sofala), bleiben eingestellt.
Reisenden in den Provinzen Manica, Sofala, Tete, Zambezia, Niassa und Nampula, wo es vereinzelt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem bewaffneten Arm der Oppositionspartei RENAMO und Sicherheitskräften des Landes gekommen war, wird empfohlen, die Nachrichten, insbesondere der lokalen Medien, und die Lage vor Ort aufmerksam zu verfolgen.
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 08.01.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Mosambik:
Stand 08.01.2018
(Unverändert gültig seit: 08.01.2018)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aktuelle Hinweise
In den ersten beiden Oktoberwochen 2017 ist es in Mocímboa da Praia (Provinz Cabo Delgado, zwischen Palma und Pemba) mehrfach zu gewaltsamen Zusammenstößen mit Schusswechseln mit der Polizei gekommen. Auch Anfang Dezember 2017 wurden vereinzelte Vorfälle gemeldet.
Reisenden wird empfohlen, die lokalen Medien und die Lage vor Ort aufmerksam zu verfolgen, besonders vorsichtig zu sein und den Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten.
Die seit Beginn diesen Jahres zwischen Regierung und RENAMO praktizierte Waffenruhe hat sich gefestigt und ist auf unbestimmte Zeit verlängert worden. Die Militärkonvois zur Begleitung ziviler Fahrzeuge auf der EN7, zwischen Vanduzi und Catandica (Provinz Manica), sowie auf zwei Teilstücken der EN1, zwischen Save und Caia (Provinz Sofala), bleiben eingestellt.
Reisenden in den Provinzen Manica, Sofala, Tete, Zambezia, Niassa und Nampula, wo es vereinzelt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem bewaffneten Arm der Oppositionspartei RENAMO und Sicherheitskräften des Landes gekommen war, wird empfohlen, die Nachrichten, insbesondere der lokalen Medien, und die Lage vor Ort aufmerksam zu verfolgen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Situation
Die seit Anfang 2017 zwischen Regierung und RENAMO praktizierte Waffenruhe hat sich gefestigt und ist auf unbestimmte Zeit verlängert worden. Die Militärkonvois zur Begleitung ziviler Fahrzeuge auf der EN7, zwischen Vanduzi und Catandica (Provinz Manica), sowie auf zwei Teilstücken der EN1, zwischen Save und Caia (Provinz Sofala), bleiben eingestellt.
Zuvor war es in den Provinzen Manica, Sofala, Tete, Zambezia, Niassa und Nampula vereinzelt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem bewaffneten Arm der Oppositionspartei RENAMO und Sicherheitskräften des Landes gekommen.
Kriminalität
Mosambik verzeichnet ein erhöhtes Niveau an Gewaltkriminalität, vor allem innerhalb der Städte. Es wird empfohlen, bei einem eventuellen Überfall Wertgegenstände ohne Gegenwehr herauszugeben.
Im Auto sollten die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein. Handtaschen, Mobiltelefone und andere Wertsachen sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
Insbesondere in Maputo kommt es auch zu Entführungen, die auch Ausländer betreffen. Fast immer handelt es sich aber um Unternehmer, die vor Ort tätig sind. Es wird zu Wachsamkeit und umsichtigem Verhalten geraten.
Es kommt immer wieder vor, dass mosambikanische Polizisten Touristen wegen angeblicher Verkehrsdelikte festhalten und zur Zahlung von „Bußgeldern“ auffordern. Grundsätzlich ist nur die Verkehrspolizei (dunkelblaue Hose, weißes Hemd, blaue oder weiße Kappe) zur Verhängung von Bußgeldern wegen Verkehrsdelikten berechtigt, die Schutzpolizei (graue Uniformen) darf Verkehrsteilnehmer für allgemeine Identitätskontrollen anhalten. Es wird empfohlen, in solchen Fällen stets Ruhe zu bewahren und auf Aufnahme eines ordentlichen Protokolls zu bestehen. Bußgelder sollten nur im Polizeirevier gegen offizielle Quittung gezahlt werden. Es wird empfohlen, sich vorab mit den mosambikanischen Verkehrsvorschriften vertraut zu machen. Hinweise hierzu geben u.a. Mietwagenfirmen.
Es sind auch Fälle bekannt, in denen ausländische Staatsangehörige bei Identitätskontrollen von der Schutzpolizei bedroht und zur Zahlung von Bestechungsgeldern gedrängt wurden. Auch hier wird empfohlen, Ruhe zu bewahren und die Ausweispapiere ohne Diskussion zur Kontrolle vorzuweisen. Grundsätzlich sollten keine Zahlungen an die Polizisten getätigt werden, ohne dass hierfür eine offizielle Quittung („recibo“) ausgestellt wird. Wenn möglich, sollte der Name des Polizisten notiert und der Vorfall im Anschluss direkt bei der nächstgelegenen Polizeistation und der Deutschen Botschaft gemeldet werden.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Fahrten über Land bergen aufgrund des z. T. extrem schlechten Straßenzustands und des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer ein hohes Unfallrisiko und erfordern daher ein sehr hohes Maß an Aufmerksamkeit. Überlandfahrten bei Dunkelheit sind besonders gefährlich und sollten vermieden werden.
Mosambik wird während der Regenzeit (insbesondere, aber nicht ausschließlich in den Monaten Januar bis März) immer wieder von tropischen Stürmen bis hin zur Zyklonstärke heimgesucht. Starke Regenfälle in den Nachbarländern verursachen hohe Flusspegelstände und u. U. Überschwemmungen. Hierdurch können Personen- und Sachschäden entstehen sowie Verkehrsverbindungen unterbrochen werden. Die Botschaft empfiehlt daher, sich regelmäßig über die Wetter- und Straßenlage zu unterrichten, insbesondere, wenn Reisen über Land anstehen.
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet. Wenn sich auch vor den Küsten Mosambiks längere Zeit keine erfolgreichen Kaperungen mehr ereignet haben, bleibt die Gefahr latent vorhanden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird empfohlen, Vorsicht walten zu lassen und sich beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org zu registrieren.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 18.01.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Mosambik:
Stand 18.01.2018
(Unverändert gültig seit: 18.01.2018)
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Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
In den vergangenen Monaten ist es in Mocímboa da Praia und Umgebung (Provinz Cabo Delgado, zwischen Palma und Pemba) wiederholt zu gewaltsamen Zusammenstößen mit Schusswechseln mit der Polizei gekommen.
Reisenden wird empfohlen, die lokalen Medien und die Lage vor Ort aufmerksam zu verfolgen, besonders vorsichtig zu sein und den Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten.
Gruß
Birgitt




