Teilreisewarnung Mosambik 17.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 30.05.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mosambik:

Stand: 30.05.2018 (Unverändert gültig seit: 30.05.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Seit Oktober 2017 ist es in Mocímboa da Praia und erweiterter Umgebung (Provinz Cabo Delgado, zwischen Palma und Pemba) wiederholt zu Angriffen mit mutmaßlich islamistisch-fundamentalistischem Hintergrund auf die Zivilgesellschaft und gewaltsamen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften gekommen.

Es ist mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen in der Region zu rechnen, die auch zu Verkehrseinschränkungen führen können.

Reisenden wird weiterhin empfohlen, die lokalen Medien und die Lage vor Ort aufmerksam zu verfolgen, besonders vorsichtig zu sein und den Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 08.06.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Mosambik:
Stand 08.06.2018
(Unverändert gültig seit: 08.06.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Seit Oktober 2017 ist es in Mocímboa da Praia und erweiterter, ländlicher Umgebung (Provinz Cabo Delgado, zwischen Palma und Pemba) wiederholt zu islamistisch-fundamentalistisch motivierten Angriffen auf die zivile Bevölkerung und zu gewaltsamen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften gekommen.
Es ist mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen in der Region zu rechnen.
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in der Provinz Cabo Delgado, außerhalb der urbanen Zentren, wird abgeraten.
Reisenden wird weiterhin empfohlen, die lokalen Medien und die Lage vor Ort sehr aufmerksam zu verfolgen, besonders vorsichtig zu sein und den Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 11.06.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Mosambik:
Stand 11.06.2018
(Unverändert gültig seit: 11.06.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Seit Oktober 2017 ist es in Mocímboa da Praia und erweiterter, ländlicher Umgebung (Provinz Cabo Delgado, zwischen Palma und Pemba) wiederholt zu islamistisch-fundamentalistisch motivierten Angriffen auf die zivile Bevölkerung und zu gewaltsamen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften gekommen.
Es ist mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen in der Region zu rechnen.
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in der Provinz Cabo Delgado, insbesondere die Distrikte Palma, Mocimboa und Macomia, wird abgeraten.
Reisenden wird weiterhin empfohlen, die lokalen Medien und die Lage vor Ort sehr aufmerksam zu verfolgen, besonders vorsichtig zu sein und den Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 18.07.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Mosambik:
Stand 18.07.2018
(Unverändert gültig seit: 18.07.2018)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Seit Oktober 2017 ist es in Mocímboa da Praia und erweiterter, ländlicher Umgebung (Provinz Cabo Delgado, zwischen Palma und Pemba) wiederholt zu islamistisch-fundamentalistisch motivierten Angriffen auf die zivile Bevölkerung und zu gewaltsamen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften gekommen.
Es ist mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen in der Region zu rechnen.
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in der Provinz Cabo Delgado wird abgeraten.
Reisenden wird weiterhin empfohlen, die lokalen Medien und die Lage vor Ort sehr aufmerksam zu verfolgen, besonders vorsichtig zu sein und den Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Situation
Die seit Anfang 2017 zwischen Regierung und RENAMO praktizierte Waffenruhe hat sich gefestigt und ist auf unbestimmte Zeit verlängert worden. Die Militärkonvois zur Begleitung ziviler Fahrzeuge auf der EN7, zwischen Vanduzi und Catandica (Provinz Manica), sowie auf zwei Teilstücken der EN1, zwischen Save und Caia (Provinz Sofala), bleiben eingestellt.
Zuvor war es in den Provinzen Manica, Sofala, Tete, Zambezia, Niassa und Nampula vereinzelt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem bewaffneten Arm der Oppositionspartei RENAMO und Sicherheitskräften des Landes gekommen.

Kriminalität
Mosambik verzeichnet ein erhöhtes Niveau an Gewaltkriminalität, vor allem innerhalb der Städte. Es wird empfohlen, bei einem eventuellen Überfall Wertgegenstände ohne Gegenwehr herauszugeben.
Im Auto sollten die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein. Handtaschen, Mobiltelefone und andere Wertsachen sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
Insbesondere in Maputo kommt es auch zu Entführungen, die auch Ausländer betreffen. Es wird zu Wachsamkeit und umsichtigem Verhalten geraten.

Es kommt immer wieder vor, dass mosambikanische Polizisten Touristen wegen angeblicher Verkehrsdelikte festhalten und zur Zahlung von „Bußgeldern“ auffordern. Grundsätzlich ist nur die Verkehrspolizei (dunkelblaue Hose, weißes Hemd, blaue oder weiße Kappe) zur Verhängung von Bußgeldern wegen Verkehrsdelikten berechtigt, die Schutzpolizei (graue Uniformen) darf Verkehrsteilnehmer für allgemeine Identitätskontrollen anhalten. Es wird empfohlen, in solchen Fällen stets Ruhe zu bewahren und auf Aufnahme eines ordentlichen Protokolls zu bestehen. Bußgelder sollten nur im Polizeirevier gegen offizielle Quittung gezahlt werden. Es wird empfohlen, sich vorab mit den mosambikanischen Verkehrsvorschriften vertraut zu machen. Hinweise hierzu geben u.a. Mietwagenfirmen.
Es sind auch Fälle bekannt, in denen ausländische Staatsangehörige bei Identitätskontrollen von der Schutzpolizei bedroht und zur Zahlung von Bestechungsgeldern gedrängt wurden. Auch hier wird empfohlen, Ruhe zu bewahren und die Ausweispapiere ohne Diskussion zur Kontrolle vorzuweisen. Grundsätzlich sollten keine Zahlungen an die Polizisten getätigt werden, ohne dass hierfür eine offizielle Quittung („recibo“) ausgestellt wird. Wenn möglich, sollte der Name des Polizisten notiert und der Vorfall im Anschluss direkt bei der nächstgelegenen Polizeistation und der Deutschen Botschaft gemeldet werden.

Reisen über Land / Straßenverkehr
Fahrten über Land bergen aufgrund des z. T. extrem schlechten Straßenzustands und des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer ein hohes Unfallrisiko und erfordern daher ein sehr hohes Maß an Aufmerksamkeit. Überlandfahrten bei Dunkelheit sind besonders gefährlich und sollten vermieden werden.
Mosambik wird während der Regenzeit (insbesondere, aber nicht ausschließlich in den Monaten Januar bis März) immer wieder von tropischen Stürmen bis hin zur Zyklonstärke heimgesucht. Starke Regenfälle in den Nachbarländern verursachen hohe Flusspegelstände und u. U. Überschwemmungen. Hierdurch können Personen- und Sachschäden entstehen sowie Verkehrsverbindungen unterbrochen werden. Die Botschaft empfiehlt daher, sich regelmäßig über die Wetter- und Straßenlage zu unterrichten, insbesondere, wenn Reisen über Land anstehen.

Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet. Wenn sich auch vor den Küsten Mosambiks längere Zeit keine erfolgreichen Kaperungen mehr ereignet haben, bleibt die Gefahr latent vorhanden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird empfohlen, Vorsicht walten zu lassen und sich beim Maritime Security Centre unter http://www.mschoa.org zu registrieren.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 01.10.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mosambik:

Stand: 01.10.2018 (Unverändert gültig seit: 01.10.2018)

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visum)

Visum
Für die Einreise nach Mosambik ist ein Visum erforderlich. Die mosambikanische Regierung kündigte im Frühjahr 2017 an, Visa für touristische Zwecke nunmehr auch bei der Einreise an den größeren mosambikanischen Grenzübergängen und am Flughafen Maputo zu erteilen. Allerdings sollen Grenzvisa für Personen, die aus Ländern kommen, in denen es eine mosambikanische Auslandsvertretung gibt, nur erteilt werden, wenn besonders nachvollziehbar begründet wird, warum vor Einreise kein Visum bei der mosambikanischen Auslandsvertretung beantragt werden konnte. Entsprechend informiert auch die Botschaft von Mosambik in Berlin , dass Visa vor Einreise eingeholt werden müssen. Nähere Auskünfte erteilen die mosambikanischen Auslandsvertretungen.

Da zur Erteilungspraxis der Grenzvisa keine Erfahrungen vorliegen, wird Reisenden empfohlen, Visa weiterhin vor geplanter Einreise bei einer mosambikanischen Auslandsvertretung zu beantragen. Auch Fluglinien können nach IATA-Richtlinien beim Check-in die Vorlage eines gültigen Visums verlangen und ggf. die Beförderung ablehnen.

Reisende, die einen anderen als touristischen Aufenthalt planen, (insbesondere Arbeitsaufnahme, auch Freiwilligeneinsätze) müssen zuvor über die zuständige mosambikanische Auslandsvertretung ein Visum einholen. Für einen Daueraufenthalt wird empfohlen, bereits bei Einreise ein deutsches Führungszeugnis mitzubringen.

Bei Überschreitung der im Visum gestatteten Aufenthaltsdauer drohen hohe Geld-, z. T. sogar Haftstrafen. Ein Visum ohne Berechtigung zur Wohnsitznahme („Sem residência“) kann nur nach Ausreise bei einer mosambikanischen Auslandsvertretung verlängert bzw. neu beantragt werden.

Falls Ausflüge z.B. in den angrenzenden südafrikanischen Krüger-Park beabsichtigt sind, muss man vor der ersten Abreise nach Mosambik ein Visum zur mehrfachen Einreise (visto múltiplo) beantragen. An Grenzübergängen und in Mosambik ist ein Wiedereinreisevisum nicht erhältlich.

Bei den Ein- und Ausreiseformalitäten muss der Pass persönlich vorgelegt werden. Die Beauftragung von Dritten, sogenannten Runners, für die Abwicklung der Ein- und Ausreise ist verboten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 09.10.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Mosambik:
Stand 09.10.2018
(Unverändert gültig seit: 09.10.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise (Kommunalwahlen)


Aktuelle Hinweise
Am 10. Oktober 2018 finden in Mosambik Kommunalwahlen statt. Es ist mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen zu rechnen, Geschäfte, öffentliche Einrichtungen und Banken werden am Wahltag geschlossen sein. Demonstrationen besonders in der Hauptstadt Maputo sind möglich, gewaltsame Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden.
Reisenden wird empfohlen, die lokalen Medien und die Lage vor Ort aufmerksam zu verfolgen und Menschenansammlungen und Demonstrationen auch nach dem Wahltag zu meiden.

Seit Oktober 2017 ist es in Mocímboa da Praia und erweiterter, ländlicher Umgebung (Provinz Cabo Delgado, zwischen Palma und Pemba) wiederholt zu mutmaßlich islamistisch-fundamentalistisch motivierten Angriffen auf die zivile Bevölkerung und zu gewaltsamen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften gekommen.
Es ist mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen in der Region zu rechnen.
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in der Provinz Cabo Delgado wird abgeraten.
Reisenden wird weiterhin empfohlen, die lokalen Medien und die Lage vor Ort sehr aufmerksam zu verfolgen, besonders vorsichtig zu sein und den Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 20.11.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mosambik:

Stand: 20.11.2018 (Unverändert gültig seit: 20.11.2018)

Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen (Geld/Kreditkarten)

Landeswährung ist der Neue Metical (MZN). An Geldautomaten kann üblicherweise in allen größeren Städten Bargeld mit Bank- oder Kreditkarten abgehoben werden und mit Kreditkarten auch in Hotels, Restaurants und Supermärkten in Maputo und anderen größeren Städten bezahlt werden. Seit dem 16. November 2018 kommt es allerdings zu einem Ausfall großer Teile des Karten-Bezahlsystems. Derzeit ist eine Abhebung an Geldautomaten nur bei der Bank BIM und eine Kartenzahlung nur mit Kartenmaschinen dieser Bank möglich.

Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld mitzuführen, insbesondere, wenn Reisen ins Landesinnere geplant sind. In Mosambik werden auch US-Dollar und insbesondere im südlichen Mosambik südafrikanische Rand akzeptiert. Euro werden außerhalb Maputos nur selten akzeptiert.

Darüber hinaus sind telegrafische Bargeldüberweisungen nach Mosambik möglich.
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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 22.11.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Mosambik:
Stand 22.11.2018
(Unverändert gültig seit: 22.11.2018)

Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen (Geld/Kreditkarten)


Allgemeine Reiseinformationen (Geld/Kreditkarten)
Landeswährung ist der Neue Metical (MZN). An Geldautomaten kann üblicherweise in allen größeren Städten Bargeld mit Bank- oder Kreditkarten abgehoben werden und mit Kreditkarten auch in Hotels, Restaurants und Supermärkten in Maputo und anderen größeren Städten bezahlt werden.

Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld mitzuführen, insbesondere, wenn Reisen ins Landesinnere geplant sind. In Mosambik werden auch US-Dollar und insbesondere im südlichen Mosambik südafrikanische Rand akzeptiert. Euro werden außerhalb Maputos nur selten akzeptiert.

Darüber hinaus sind telegrafische Bargeldüberweisungen nach Mosambik möglich.
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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 04.12.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mosambik:

Stand: 04.12.2018 (Unverändert gültig seit: 04.12.2018)

Letzte Änderungen:
Besondere Zollvorschriften

Fremdwährung darf nur bis zu einem Wert von 10.000 US-Dollar ein- und ausgeführt werden.

Aufgrund einer Exportbeschränkung ist die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung auf Beträge von maximal 10.000,- Meticais (MZN) beschränkt.

Die Ein- und Ausfuhr von Diamanten, Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von antiken Geldmünzen ist untersagt.

Die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen, die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind, ist nur unter Vorlage der entsprechenden Aus- und Einfuhrdokumente gestattet, ggf. nach Landesrecht sogar verboten (z. B. Langustinen, Muscheln). Die ungenehmigte Ausfuhr aus Mosambik und Einfuhr nach Deutschland kann eine Straftat darstellen, die mit hohen Geld- und ggf. Haftstrafen geahndet wird. Auf der Internetseite www.bfn.de finden Sie unter dem Stichwort WA-Vollzug/CITES ausführliche Informationen zu artenschutzrechtlichen Erfordernissen.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 03.01.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mosambik:

Stand: 03.01.2019 (Unverändert gültig seit: 03.01.2019)

Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise (Poliomyelitis-Kinderlähmung)
Poliomyelitis (Kinderlähmung)

Im Oktober 2018 wurde seit 2011 erstmals wieder ein laborbestätigter Fall von Impfpoliomyelitis Typ 2 (cVDPV2) aus dem Molumbo Distrikt, Zambezia Provinz gemeldet.
Alle Reisenden sollten daher über einen aktualiserten Impfschutz gegen Kinderlähmung verfügen. Siehe Merkblatt Polio-Impfung bei Auslandsreisen.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de.

Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und ggf. auch Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken, Influenza und Gürtelrose (Herpes Zoster).

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, Polio und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY-Konjugatimpfstoff) empfohlen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 06.02.2019

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Stand: 06.02.2019 (Unverändert gültig seit: 06.02.2019)

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visum)

Für die Einreise nach Mosambik ist ein Visum erforderlich. Die mosambikanische Regierung kündigte im Frühjahr 2017 an, Visa für touristische Zwecke nunmehr auch bei der Einreise an den größeren mosambikanischen Grenzübergängen und am Flughafen Maputo zu erteilen. Allerdings sollen Grenzvisa für Personen, die aus Ländern kommen, in denen es eine mosambikanische Auslandsvertretung gibt, nur erteilt werden, wenn besonders nachvollziehbar begründet wird, warum vor Einreise kein Visum bei der mosambikanischen Auslandsvertretung beantragt werden konnte. Entsprechend informiert auch die Botschaft von Mosambik in Berlin , dass Visa vor Einreise eingeholt werden müssen. Nähere Auskünfte erteilen die mosambikanischen Auslandsvertretungen.

Da zur Erteilungspraxis der Grenzvisa keine Erfahrungen vorliegen, wird Reisenden empfohlen, Visa weiterhin vor geplanter Einreise bei einer mosambikanischen Auslandsvertretung zu beantragen.

Auch Fluglinien können nach IATA-Richtlinien beim Check-in die Vorlage eines gültigen Visums verlangen und ggf. die Beförderung ablehnen.

Der Gültigkeitszeitraum und die zulässige Aufenthaltsdauer können auseinanderfallen. In den meisten Fällen berechtigt das Visum trotz dreimonatiger Gültigkeitsdauer nur zu einem ununterbrochenem Aufenthalt von max. 30 Tagen.
Reisende, die einen anderen als touristischen Aufenthalt planen, (insbesondere Arbeitsaufnahme, auch Freiwilligeneinsätze) müssen zuvor über die zuständige mosambikanische Auslandsvertretung ein Visum einholen. Für einen Daueraufenthalt wird empfohlen, bereits bei Einreise ein deutsches Führungszeugnis mitzubringen.

Bei Überschreitung der im Visum gestatteten Aufenthaltsdauer drohen hohe Geld-, z. T. sogar Haftstrafen. Ein Visum ohne Berechtigung zur Wohnsitznahme („Sem residência“) kann nur nach Ausreise bei einer mosambikanischen Auslandsvertretung verlängert bzw. neu beantragt werden.

Falls Ausflüge z.B. in den angrenzenden südafrikanischen Krüger-Park beabsichtigt sind, muss man vor der ersten Abreise nach Mosambik ein Visum zur mehrfachen Einreise (visto múltiplo) beantragen. An Grenzübergängen und in Mosambik ist ein Wiedereinreisevisum nicht erhältlich.

Bei den Ein- und Ausreiseformalitäten muss der Pass persönlich vorgelegt werden. Die Beauftragung von Dritten, sogenannten Runners, für die Abwicklung der Ein- und Ausreise ist verboten.
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Stand: 19.02.2019 (Unverändert gültig seit: 19.02.2019)

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visum)

Visum
Für die Einreise nach Mosambik ist ein Visum erforderlich. Die mosambikanische Regierung kündigte im Frühjahr 2017 an, Visa für touristische Zwecke nunmehr auch bei der Einreise an den größeren mosambikanischen Grenzübergängen und am Flughafen Maputo zu erteilen. Allerdings sollen Grenzvisa für Personen, die aus Ländern kommen, in denen es eine mosambikanische Auslandsvertretung gibt, nur erteilt werden, wenn besonders nachvollziehbar begründet wird, warum vor Einreise kein Visum bei der mosambikanischen Auslandsvertretung beantragt werden konnte. Entsprechend informiert auch die Botschaft von Mosambik in Berlin , dass Visa vor Einreise eingeholt werden müssen. Nähere Auskünfte erteilen die mosambikanischen Auslandsvertretungen.
Da zur Erteilungspraxis der Grenzvisa keine Erfahrungen vorliegen, wird Reisenden empfohlen, Visa weiterhin vor geplanter Einreise bei einer mosambikanischen Auslandsvertretung zu beantragen.
Auch Fluglinien können nach IATA-Richtlinien beim Check-in die Vorlage eines gültigen Visums verlangen und ggf. die Beförderung ablehnen.
Der Gültigkeitszeitraum und die zulässige Aufenthaltsdauer können auseinanderfallen. In den meisten Fällen berechtigt das Touristenvisum trotz dreimonatiger Gültigkeitsdauer nur zu einem ununterbrochenem Aufenthalt von max. 30 Tagen.
Ein Visum ohne Berechtigung zur Wohnsitznahme („Sem residência“) kann nur nach Ausreise bei einer mosambikanischen Auslandsvertretung verlängert bzw. neu beantragt werden.
Falls Ausflüge z.B. in den angrenzenden südafrikanischen Krüger-Park beabsichtigt sind, muss man vor der ersten Abreise nach Mosambik ein Visum zur mehrfachen Einreise (visto múltiplo) beantragen.
Bei den Ein- und Ausreiseformalitäten muss der Pass persönlich vorgelegt werden. Die Beauftragung von Dritten, sogenannten Runners, für die Abwicklung der Ein- und Ausreise ist verboten.

Reisende, die einen anderen als touristischen Aufenthalt planen, (insbesondere Arbeitsaufnahme, auch Freiwilligeneinsätze) müssen zuvor über die zuständige mosambikanische Auslandsvertretung ein Visum einholen. Für einen Daueraufenthalt wird empfohlen, bereits bei Einreise ein deutsches Führungszeugnis mitzubringen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Der Tropensturm Idai hat sich zu einem starken Zyklon entwickelt und soll in der Nacht auf Freitag, 15. März 2019 voraussichtlich zwischen Moma (Provinz Nampala) und Vilanculos (Provinz Inhambane) auf die Küste von Mosambik treffen. Es ist insbesondere in den Provinzen Zambezia, Sofala, Manica und Tete mit sehr starkem Regen und Sturm sowie dadurch bedingte Überschwemmungen und Erdrutsche zu rechnen.

Reisende werden gebeten, besonders vorsichtig zu sein und sich vor Ort informiert zu halten. Bewegungen in Küstennähe sollten gemieden und Anweisungen von lokalen Behörden befolgt werden
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Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Der Zyklon Idai hat am 14. bzw. 15. März 2019 in den Provinzen Sofala, Manica und Tete starke Schäden verursacht, insbesondere auch in der Provinzhauptstadt Beira. Straßen in den betroffenen Provinzen sind derzeit nur bedingt befahrbar, auch größere Hauptachsen wie z.B. die N6. Die Stromversorgung und die Kommunikationssysteme sind teilweise unterbrochen.

Aufgrund anhaltender starker Regenfälle kann es zu weiteren Überschwemmungen und Erdrutschen kommen. Bei Reisen in die betroffenen Regionen ist mit starken Einschränkungen zu rechnen.

Reisende werden gebeten, besonders vorsichtig zu sein, sich vor Ort informiert zu halten und Anweisungen von lokalen Behörden Folge zu leisten, siehe auch Naturkatastrophen
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Reise-/Sicherheitshinweis Mosambik 20.03.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Mosambik:
Stand 20.03.2019
(Unverändert gültig seit: 20.03.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Der Zyklon Idai hat am 14. und 15. März 2019 in den Provinzen Sofala, Manica und Tete schwere Überschwemmungen und starke Schäden verursacht, insbesondere auch in der Provinzhauptstadt Beira.
Straßen in den betroffenen Provinzen sind nur bedingt befahrbar, dies betrifft auch größere Hauptachsen wie z.B. die N6. Die Stromversorgung und die Kommunikationssysteme sind teilweise unterbrochen. Aufgrund anhaltender starker Regenfälle kann es zu weiteren Überschwemmungen und Erdrutschen kommen, auch Dammbrüche können nicht ausgeschlossen werden.
Von Reisen in die betroffenen Gebiete wird abgeraten.
Reisende vor Ort werden gebeten, besonders vorsichtig zu sein, sich informiert zu halten und Anweisungen von lokalen Behörden Folge zu leisten, siehe auch Naturkatastrophen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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