Urheberrecht: Bildnutzung im Internet

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Guido3

Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet

Beitrag von Guido3 »

Ralf Kiefer hat geschrieben:Für das Urheberrecht bei einem Foto muß eine schöpferische Leistung erbracht werden. Die ist in dem Fall des Reproduzierens eines alten Gemäldes sicher nicht vorhanden. Eine handwerkliche Leistung des Fotografen ist gegeben. Mehr nicht.

Meine Rechtsauffassung aus dem Blickwinkel eines, der das Web etwas länger nutzt als Abmahnanwälte und Museen, ist die, daß Fotos, die unter den obigen Bedingungen entstanden sind und freiwillig ins freie(!) Web gestellt wurden, für nichtkommerzielle Zwecke wie z.B. WikiX, frei sind.
Was Du persönlich beim geltenden Recht alles nicht verstanden hast (aka "Meine Rechtsauffassung") ist irrelevant. Wie lange Du das Internet nutzt, ist auch irrelevant, weil eine lange Nutzung nicht bedeutet, dass Du dadurch irgendwelche Kenntnisse erlangt hast. Im konkreten Fall kennst Du ganz offensichtlich nicht mal den Unterschied zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk. Oder kurz gesagt: Die Einschätzung von Wolfgang ist zutreffend.
8)

Beste Grüße

Guido
Ralf Kiefer
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet

Beitrag von Ralf Kiefer »

Guido3 hat geschrieben: Was Du persönlich beim geltenden Recht alles nicht verstanden hast (aka "Meine Rechtsauffassung") ist irrelevant.
Deswegen die kennzeichnende Einschränkung. Die Gesetze, die "man" dem Netz aufstülpte, nachdem es schon lange vorhanden war, entsprechen nicht dem Grundgedanken dieses Netzes. Das mag für Dich irrelevant sein, aber ich vertrete die Ansicht: dann sollen die, die das Internet nicht verstanden haben, einfach draußenbleiben (oder in den kostenbehafteten Teil wie Facebook abwandern).
Guido3 hat geschrieben: Im konkreten Fall kennst Du ganz offensichtlich nicht mal den Unterschied zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk. Oder kurz gesagt: Die Einschätzung von Wolfgang ist zutreffend.
Bei Wolfgangs Vergleich zwischen einem altem Gemälde und dem Matterhorn sehe ich einen großen Unterschied wg. schöpferischer Leistung, wo Wolfgang keinen sieht. Wo liegt jetzt das Urheberrecht und die Bedingung einer schöpferischen Leistung? Klär mich doch bitte mit Bezug auf die Mannheimer Ansicht auf, wenn Du Feinheiten kennst!

Was die Mannheimer angeht, würde ich als Betroffener im freien Teil des Web eine entsprechende Bemerkung als Platzhalter für das Bild einstellen: "Dieses Bild ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da wir uns mit den Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen über die Darstellung nicht einigen konnten."

Gruß, Ralf
Wolfgang K
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet

Beitrag von Wolfgang K »

Bei Wolfgangs Vergleich zwischen einem altem Gemälde und dem Matterhorn sehe ich einen großen Unterschied wg. schöpferischer Leistung, wo Wolfgang keinen sieht.
Nochmal: Der abgebildete Gegenstand spielt keine Rolle. Es geht um das Foto(!) vom Gegenstand. Stellt dieses Foto ein eigenes schöpferisches Werk dar, dann beläuft sich die Schutzfrist auf 70 nach Tot des Autors.
Sofern das Foto - und da sind wir in diesem Fall einer Meinung - nicht unbedingt ein "schöpferisches Werk" ist, sondern nur ein sog. "Lichtbild" ist es nur 50 Jahre ab Entstehung bzw. Veröffentlichung geschützt.
Der Unterschied liegt nur in der Frist, die in keiner der möglichen Interpretationen (schöpferisch oder nicht) abgelaufen ist. Aber: Es ist so oder so geschützt. Wohlgemerkt: das Foto, nicht der abgebildete Gegenstand.
Wie schrieb René Magritte so schön: "Ceci n'est pas une pipe". Dem war der Unterschied klar :mrgreen:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__72.html

Das sind schon alle Feinheiten, die es zu wissen gibt.

Grüße
Wolfgang
Guido3

Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet

Beitrag von Guido3 »

Ralf Kiefer hat geschrieben: Die Gesetze, die "man" dem Netz aufstülpte, nachdem es schon lange vorhanden war, entsprechen nicht dem Grundgedanken dieses Netzes. Das mag für Dich irrelevant sein, aber ich vertrete die Ansicht: dann sollen die, die das Internet nicht verstanden haben, einfach draußenbleiben
Lichtbilder sind in Deutschland seit 50 Jahren urheberrechtlich geschützt. Das Gesetz und der Schutz war schon lang vorhanden, bevor es das Netz gab. Nicht anders herum.
Ralf Kiefer hat geschrieben: Wo liegt jetzt das Urheberrecht und die Bedingung einer schöpferischen Leistung? Klär mich doch bitte mit Bezug auf die Mannheimer Ansicht auf, wenn Du Feinheiten kennst!
Du hast geschrieben «Für das Urheberrecht bei einem Foto muß eine schöpferische Leistung erbracht werden.». Das ist falsch. Grob vereinfacht: Es wird unterschieden zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk. Für ein Lichtbildwerk ist eine schöpferische Leistung erforderlich. Für ein Lichtbild nicht. Urheberrechtsschutz genießen beide - der für ein Lichtbildwerk fällt aber deutlich umfassender aus. Die Reproduktion eines Gemäldes als Foto genießt in der Regel die Schutzrechte eines Lichtbildes.

Ob eine öffentliche Einrichtung dann Wikipedia und Co. belangen muss, ist natürlich diskutabel.

Beste Grüße

Guido
Ralf Kiefer
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet

Beitrag von Ralf Kiefer »

Wolfgang K hat geschrieben: Sofern das Foto - und da sind wir in diesem Fall einer Meinung - nicht unbedingt ein "schöpferisches Werk" ist, sondern nur ein sog. "Lichtbild" ist es nur 50 Jahre ab Entstehung bzw. Veröffentlichung geschützt.
Ok, jetzt ist klar, was Du meintest. Ich war auf die sogenannte schöpferische Leistung fixiert.

Gruß, Ralf
Wolfgang K
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet

Beitrag von Wolfgang K »

Die legen es mit aller Gewalt drauf im Auge eines Shitstorms zu enden
Insofern unterstelle ich diesem Museum eine mißbräuchliche Nutzung des Urheberrechts. Ist ja nicht der erste Fall bei diesem Museum.
Und nu?

Grüße
Wolfgang
Ralf Kiefer
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet

Beitrag von Ralf Kiefer »

Wolfgang K hat geschrieben: Und nu?
Ersteres sicher.

Aus der Hausordnung: "Bitte beachten Sie, dass in den Reiss-Engelhorn-Museen das Fotografieren sowie Filmaufnahmen in den Ausstellungen untersagt sind."
D.h. sie zementieren ihr Fotografiermonopol. Sie merkeln in einer Pressemitteilung herum: "Wir sind uns, was unseren Auftrag der Wissensvermittlung angeht, unserer Verantwortung sehr wohl bewusst. Wir stellen in den meisten Fällen unsere Abbildungen ohne hohe Kosten zur Verfügung."
Hier wird's deutlich:
"Für eine zeitlich unbegrenzte Nutzung einer Fotografie im Internet fallen 250,00 EUR an."
Das ist unabhängig von der Art der Nutzung, also ob zur freien Wissensvermittlung in der Wikipedia oder kommerziell. Eine Wikipedia zur freien Wissensvermittlung wird keinesfalls 250EUR pro Foto ausgeben können. BTW die Fotos wurden mit öffentlichen Mitteln hergestellt.

Beim zweiten Zitat bleibt meine Meinung: die sollen sich aus dem freien Web verpissen. Alternativ gehören denen öffentlichen Mittel gestrichen, und die sollen als gGmbH getragen von Stiftungen ihren Betrieb mit diesen Mitteln fortführen. Deren Web-Seite und die teuren Fotos habe ich bereits mitfinanzieren müssen. Warum nur?

Gruß, Ralf
Ralf Kiefer
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet

Beitrag von Ralf Kiefer »

Nachtrag: diese Museen nennen als "Partner" u.a. Mercedes-Benz, Luschka&Wegemann, Berrang und noch ein paar mehr. So was merke ich mir manchmal. Als weiteren Partner nennen sie den SWR. Und das macht die Sache reichlich unverschämt, denn diesen Laden muß ich erzwungen mit monatlich mehr als 35DM finanzieren. Ohne Wenn und Aber.

D.h. ich muß diese Art von Museumsbetrieb sowohl mit Steuergeldern aus irgendwelchen Töpfen und zusätzlich aus der Rundfunksteuer tragen.

Gruß, Ralf
landcruiser.
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet

Beitrag von landcruiser. »

Ralf, weisst du was allein die Fotoaurüstung des Museumsfotografen kostet?

Und das ist nur ein Peanut in deren Gesamtkosten.

Abgesehen davon das sie völlig logisch und legal handeln, wirft man ihnen sonst immer vor von Steuergeldern zu leben.

Wie sie es machen, machen sie es falsch ...
Ralf Kiefer
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet

Beitrag von Ralf Kiefer »

landcruiser. hat geschrieben:Ralf, weisst du was allein die Fotoaurüstung des Museumsfotografen kostet?
Ich ahne die Dimension. Das ist wie bei vielen Berufsfotografen. Nur ist das hier nicht der relevante Punkt.

Ich kann im Gegensatz dazu mit einem 5DM-Fotoapparat ein Foto mit einer schöpferischen Leistung herstellen. Ist das aufgrund der Materialkosten weniger oder gar nichts wert? Möglicherweise, aber nicht automatisch.

Gruß, Ralf
Albrecht(Vorname...)
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet

Beitrag von Albrecht(Vorname...) »

WILLKOMMEN IM SOMMERLOCH
:lol:
albrecht
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet

Beitrag von landcruiser. »

Ralf Kiefer hat geschrieben:
landcruiser. hat geschrieben:Ralf, weisst du was allein die Fotoaurüstung des Museumsfotografen kostet?
Ich ahne die Dimension. Das ist wie bei vielen Berufsfotografen. Nur ist das hier nicht der relevante Punkt.
Doch das ist relevant, weil es um die Kosten der Einrichtung geht und Urheberrechtsabgaben u.a. dazu dienen diese mit zu decken.
Ich kann im Gegensatz dazu mit einem 5DM-Fotoapparat ein Foto mit einer schöpferischen Leistung herstellen. Ist das aufgrund der Materialkosten weniger oder gar nichts wert? Möglicherweise, aber nicht automatisch.

Gruß, Ralf
Das hingegen hat mit der Sache nun überhaupt nichts zu tun. :lol:


Wir treffen hier (mal ausnahmsweise) auf eine Situation in der rechtliche Regelung und Logik weitestgehend übereinstimmen und Sinn machen.

Auch wenn es dem einen oder anderen persönlich nicht gefällt.
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Uwe Schmitz
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet

Beitrag von Uwe Schmitz »

hallo,
hier die stellungnahme des mannheimer museums zu den vorwürfen:
http://www.rem-mannheim.de/fileadmin/re ... -final.pdf

unabhängig davon, ob's rechtens ist oder nicht, bin ich auch für die freie möglichkeit, bilder alter künstler im netz ansehen zu können. aber:
für das netz muss das foto nicht mit dem aufwand/der qualität erstellt und gezeigt werden.
und wenn mit den hochwertigen bildern später von kommerzieller seite geld verdient wird, kann ich das verhalten des museums verstehen.
meine meinung: warum werden bilder nicht freigegeben in geringerer qualität (96dpi...) und nur zur privaten nutzung? ist das nicht nach den creative commons möglich?

ich les' weiter hochinteressiert mit, äußere mich aus unkenntnis aber nicht weiter
uwe
Alexander
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet

Beitrag von Alexander »

Uwe Schmitz hat geschrieben:meine meinung: warum werden bilder nicht freigegeben in geringerer qualität (96dpi...) und nur zur privaten nutzung? ist das nicht nach den creative commons möglich?
Man sieht ja gelegentlich, dass diese Bilder irgendwo abgekupfert werden und in Hochglanzprospekten abgebildet werden.
Mit Uwes Vorschlag könnte das m.E. verhindert werden, da Bilder in der 96 dpi Auflösung sich nicht für den Abdruck eignen. Zumindest ist das mein Verständnis.

Grüsse
Alexander
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landcruiser.
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Re: Urheberrecht: Bildnutzung im Internet

Beitrag von landcruiser. »

Da gibt es dann ev. den Widerspruch

a) Werke alter Künstler, die gemeinfrei sind, sollten für jedermann frei zugänglich sein

b) Museen nehmen i.d.R. Eintritt

c) Museen haben i.d.R. ein Fotografierverbot.

D.h. im Ergebnis: So absolut frei zugänglich für jedermann sind die Werke nicht.

Selbst wenn ich mir die Mühe mache dort hin zu fahren, muss ich noch Eintritt zahlen.

Das ich die Werke nicht frei Haus bekommen, ist klar und den Eintrittspreis kann man mit dem Aufwand des Ausstellers rechtfertigen.

Spannend wird es dann beim Fotografieverbot.

Kann man auch begründen, denn frei zugänglich heißt: Betrachten, aber nicht mitnehmen oder abbilden.

Die Zeiten haben sich geändert. Seit Kurzem haben wir Internet. :mrgreen:

Muss das Museen die Abbildung im Internet dulden?

Wäre, ohne Frage, grundsätzlich sinnvoll.

Nur muss das Museum die damit unvermeidliche weitere, insbesondere kommerzielle, Nutzung durch andere dulden?

Wie lösen?
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