Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2021
Moderator: Moderatoren
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35447
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 10.01.2021
Dominikanische Republik - Änderung Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand ist bis zum 22. Februar verlängert worden. Die landesweite nächtliche Ausgangssperre zwischen 17:00 und 05:00 Uhr gilt mindestens bis zum 26. Januar. Die Ausgangssperre sieht eine Nachfrist bis 20:00 Uhr vor, damit einzelne Personen in ihre Wohnungen zurückkehren dürfen. Nur Personen, die wesentliche Dienstleistungen erbringen, Personen mit medizinischen Notfällen und internationale Passagiere, die zum Flughafen reisen, sowie deren Fahrer dürfen sich während der Sperrstunde außerhalb ihrer Häuser oder Unterkünfte bewegen. An den Wochenenden vom 16. bis 17. Januar und vom 23. bis 24. Januar beträgt die Ausgangssperre 12:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Quelle: Garda World
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen[/url]
Eine neue Variante von COVID-19 führt derzeit in England zu neuen Restriktionen und aus Gründen des Schutzes vor weiterer Verbreitung der Pandemie zu teils erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, auf die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie die Überseegebiete Bermuda und Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinseln Guernsey und Alderney wird aufgrund von Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Zudem wurde in England eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr besitzt.
Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Gibraltar sowie dem Überseegebiet Bermuda, aber mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln ( Jersey und Guernsey) sowie der Isle of Man, beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 müssen Einreisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland (neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht) zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen (mit Flugzeug beim Check-in/Boarding) oder diesen bei Einreise durchführen lassen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. (Es werden sowohl PCR-/LAMP- und TMA-Tests als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.)
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben sehr hoch hoch, mit einer Überlastung des Gesundheitssystems muss gerechnet werden (Alert Level 5). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Reisen aus touristischen Gründen sind in und nach Großbritannien und Nordirland untersagt.
Die britische Regierung hat auch für zwingend notwendige Reisen angekündigt, dass voraussichtlich ab 14. Januar 2021 bei Einreisen aus allen Ländern mit Ausnahme Irlands ein negativer COVID-19-Test vorzulegen ist, der ab der Testentnahme und bis zur Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bisher ist die Maßnahme auf Einreisen nach England und Schottland beschränkt. Ausgenommen von der Testpflicht sind nach jetzigem Kenntnisstand Kinder unter 11 Jahren. Details zu weiteren Ausnahmen und zur Art des COVID-19-Tests wurden von britische Regierung noch nicht bekanntgegeben.
Für Reisende aus Deutschland gilt zwingend eine 10-tägige Quarantänepflicht und die Pflicht, sich elektronisch anzumelden ..
Für Einreisen nach England (Schottland, Wales und Nordirland sind ausgenommen) besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Auch bei Einreise aus einem Land, dass nicht als Risikogebiet eingestuft ist („Travel Corridor“) kann Quarantäne im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland notwendig werden, wenn man im Transit durch ein Risikogebiet reist und dort Kontakt zu Personen hatte.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverkehr sind ausgedünnt. Der Eurotunnel nach Frankreich ist unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Vorlage eines negativen COVID-19-Tests) wieder geöffnet, die Niederlande, Belgien und Frankreich erlauben die Einreise bestimmter Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen sukzessive wieder. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen.
Es gilt bis mindestens 20. Januar 2021 ein allgemeines Beförderungsverbot für Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland. Es ist Beförderungsunternehmen grundsätzlich untersagt, Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland zu befördern. In Ausnahme dieses Grundsatzes dürfen folgende Personen wieder befördert werden:
• deutsche Staatsangehörige unabhängig von ihrem Wohnsitz.
• freizügigkeitsberechtigte EU-Staatsangehörige sowie ihre Familienangehörigen mit festem, ggf. beim Check-In/Boarding/Grenzübertritt nachweisbarem Wohnsitz in Deutschland.
• gemäß Teil zwei des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (2019/C 384 I/01) berechtigte britische Staatsangehörige sowie ihre Familienangehörigen mit festem, ggf. beim Check-In/Boarding/Grenzübertritt nachweisbarem Wohnsitz in Deutschland. Dies sind britische Staatsangehörige, die vor dem 31. Dezember 2020 einen Wohnsitz in Deutschland hatten, sich dort dauerhaft aufgehalten haben und somit vorübergehend von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige befreit sind.
• Drittstaatsangehörige mit festem, ggf. beim Check-In/Boarding/Grenzübertritt nachweisbarem Wohnsitz in Deutschland, die einen Aufenthaltstitel oder ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt für Deutschland besitzen.
• Personen, die sich ausschließlich im Flughafentransitbereich aufhalten, nicht nach Deutschland einreisen, und die dafür erforderlichen Voraussetzungen, wie ein bestätigter Weiterflug und soweit erforderlich, ein Flughafentransitvisum , erfüllen.
Die Bundespolizei muss die Flüge einzeln genehmigen. Diese Genehmigung holt die Fluggesellschaft ein. Reisende benötigen keine einzelnen Genehmigungen.
Reisende müssen bei Einreise (mit dem Flugzeug beim Check-in/Boarding) nach Deutschland den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen. Es dürfen maximal 48 Stunden zwischen der Testentnahme und der Einreise vergangen sein. Es werden sowohl PCR- als auch Antigentests anerkannt. Antigentest müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, weitere Details finden Sie hier . Der Test kann nicht mehr bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Beförderungsunternehmen wurden von der Bundesregierung aufgefordert, nur Personen zu befördern, die bei Reiseantritt den Testnachweis vorlegen.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. Bis mindestens 22. Februar 2021 gilt für ganz Großbritannien ein erneuter Lockdown.
Für England gelten folgende Regeln:
Das Haus darf grundsätzlich nicht verlassen werden. Treffen mit Personen, die nicht zum eigenen Haushalt oder zu einer bestehenden Unterstützungsgemeinschaft („support bubble“) gehören, sind bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich verboten. Diese Regelung gilt drinnen wie draußen. Alle Schulen, Universitäten und nicht essentiellen Geschäfte sind geschlossen. Reisen im In- und Ausland sind untersagt, es sei denn, es liegen rechtliche Gründe vor. Das Haus ohne rechtlichen Grund zu verlassen ist strafbewehrt (200 GBP, im Wiederholungsfall Verdopplung bis 6.400 GBP)
Legitime Gründe das Haus zu verlassen, die eine Reise begründen könnten sind u.a. Arbeit, Pflege oder auch geteiltes Sorgerecht. Grundsätzlich besteht die Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
In Schottland gilt ein Lockdown mit erheblichen Bewegungseinschränkungen, die über das Niveau von Empfehlungen hinausgehen und Gesetzeskraft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt. Details können auf der Webseite der schottische Regierung nachgelesen werden.
Das gesamte Gebiet von Wales unterliegt den strengen Regeln der Stufe 4: "Stay at home" .
In Nordirland gelten seit 26. Dezember für mindestens 6 Wochen weitreichende Beschränkungen. Es ist verboten, sich in der eigenen Wohnung mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen, es sei denn, man gründet mit einem anderen Haushalt eine Gemeinschaft. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Restaurants und Pubs bleiben bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Nicht essentielle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung .
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende von der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen PCR-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen einer 14-tägigen Quarantäne oder einem PCR-Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Gibraltar gilt ein vorläufig zweiwöchiger Lockdown. Das eigene Haus darf bis auf wenige Ausnahmen nicht verlassen werden. Nur bestimmte Personen dürfen noch nach Gibraltar einreisen. Diese müssen bei Einreise einen PCR-Test, dessen Testung nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) aufgehalten haben, in Quarantäne begeben und sich am ersten und fünften Tag nach Einreise einer Testung unterziehen. Sind die Tests negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Einreisende per Flugzeug müssen sich zudem vor Einreise online registrieren. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Supermärkten. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Verfolgen Sie die Entwicklung in Nachrichten.
• Verzichten Sie derzeit möglichst auf alle Reisen und setzen Sie sich ggf. mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland .
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich wie z.B. einen negativen PCR- oder Antigentest (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und neue Testpflicht bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Guinea - Ergänzung
Guinea hat den medizinischen Ausnahmezustand um einen Monat bis 15. Februar 2021 verlängert. Alle Beschränkungen bleiben bestehen, die Landgranzen bleiben geschlossen. Quelle: Garda World
Italien - Beschränkungen im Land
In den "Gelben Regionen" Italiens können insgesamt rund 220.000 Bars und Restaurants ab 11. Januar wieder öffnen und ihre Gäste am Tisch bedienen. Dort dürfen die Wirte ihre Räumlichkeiten von 5 Uhr bis 18 Uhr für die Gäste öffnen - bis 22 Uhr diejenigen, die Essen auch zum Mitnehmen anbieten. Schlecht sieht es in den nördlichen Regionen Lombardei, Emilia Romagna und Venetien sowie in Kalabrien und Sizilien im Süden aus. Wegen des dort erhöhten Reproduktionswertes fallen sie unter die Orangenen Zonen. Die Gaststätten dort dürfen nur Bestellungen zum Mitnehmen anbieten. Italien fuhr in der vergangenen Woche einen regelrechten Zick-Zack-Kurs. Am Dreikönigstag galt quasi ein Lockdown für das gesamte Land, danach durfte die Gastronomie wieder zwei Tage öffnen, dann musste sie wieder schließen. Die Pandemie hatte sich zuletzt wieder verschärft. Quelle: tagesschau.de
Kenia - Änderung Einreise sowie Durch- und Weiterreise: PCR-Test
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsgeschehen in Kenia ist derzeit moderat. Regionale Schwerpunkte sind Nairobi mit den benachbarten Counties Machakos, Kiambu und Kajiado sowie Mombasa, Nakuru und Busia.
Kenia ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Kenia ist zwingend ein zertifizierter negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Kenia sieht grundsätzlich eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise vor. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Positivliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Positivliste, die täglich überprüft wird. Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5 Grad Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in 14-tägige Quarantäne begeben.
Zertifizierung von COVID-Attesten: Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Testlabor, ob dieses den Zertifizierungsinstrumenten Trusted Travel Initiative (www.africacdc.org/trusted-travel) oder Global Haven von UNDP (www.globalhaven.org) angeschlossen ist. Sofern Ihr Testergebnis den Ausreiseregelungen Ihres Ausgangsorts und den Einreisebestimmungen Ihres Ziellands entsprechen, erhalten Sie unter der Trusted Travel Initiative einen Travel Code, den Sie mit sich führen sollten. Details und weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des kenianischen Gesundheitsministeriums vom 08.01.2021 (datiert auf 08.01.2020).
Alle Passagiere müssen das Formular "Travelers Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen.
Durch- und Weiterreise
Für den Transitaufenthalt ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Die Grenzübergänge sind geöffnet.
Ab dem 11.01.2021 muss auch bei Ausreise aus Kenia ein zertifizierter negativer Covid-Text vorgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des kenianischen Gesundheitsministeriums . Es wird empfohlen vor Testung mit den Laboren abzuklären, ob ihre Atteste das Trusted Travel-Zertifikat erhalten. Seit dem 09.01.2021 müssen in Kenia COVID-19-Atteste mit Zertifikat ausgestellt werden.
Reiseverbindungen
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangsperre zwischen 22 Uhr und 4 Uhr. Für ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen, gilt eine Ausnahme davon. Die Tatsache, dass man internationaler Passagier oder Abholer ist, muss durch geeignete Unterlagen, also z. B. Flugticket und/oder Boarding Pass, belegt werden.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangsperre von 23 Uhr und 4 Uhr. Für ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen, gilt eine Ausnahme davon. Die Tatsache, dass man internationaler Passagier oder Abholer ist, muss durch geeignete Unterlagen, also z. B. Flugticket und/oder Boarding Pass, belegt werden.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Der Ausnahmezustand ist bis zum 22. Februar verlängert worden. Die landesweite nächtliche Ausgangssperre zwischen 17:00 und 05:00 Uhr gilt mindestens bis zum 26. Januar. Die Ausgangssperre sieht eine Nachfrist bis 20:00 Uhr vor, damit einzelne Personen in ihre Wohnungen zurückkehren dürfen. Nur Personen, die wesentliche Dienstleistungen erbringen, Personen mit medizinischen Notfällen und internationale Passagiere, die zum Flughafen reisen, sowie deren Fahrer dürfen sich während der Sperrstunde außerhalb ihrer Häuser oder Unterkünfte bewegen. An den Wochenenden vom 16. bis 17. Januar und vom 23. bis 24. Januar beträgt die Ausgangssperre 12:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Quelle: Garda World
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen[/url]
Eine neue Variante von COVID-19 führt derzeit in England zu neuen Restriktionen und aus Gründen des Schutzes vor weiterer Verbreitung der Pandemie zu teils erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, auf die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie die Überseegebiete Bermuda und Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinseln Guernsey und Alderney wird aufgrund von Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Zudem wurde in England eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr besitzt.
Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Gibraltar sowie dem Überseegebiet Bermuda, aber mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln ( Jersey und Guernsey) sowie der Isle of Man, beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 müssen Einreisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland (neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht) zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen (mit Flugzeug beim Check-in/Boarding) oder diesen bei Einreise durchführen lassen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. (Es werden sowohl PCR-/LAMP- und TMA-Tests als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.)
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben sehr hoch hoch, mit einer Überlastung des Gesundheitssystems muss gerechnet werden (Alert Level 5). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Reisen aus touristischen Gründen sind in und nach Großbritannien und Nordirland untersagt.
Die britische Regierung hat auch für zwingend notwendige Reisen angekündigt, dass voraussichtlich ab 14. Januar 2021 bei Einreisen aus allen Ländern mit Ausnahme Irlands ein negativer COVID-19-Test vorzulegen ist, der ab der Testentnahme und bis zur Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bisher ist die Maßnahme auf Einreisen nach England und Schottland beschränkt. Ausgenommen von der Testpflicht sind nach jetzigem Kenntnisstand Kinder unter 11 Jahren. Details zu weiteren Ausnahmen und zur Art des COVID-19-Tests wurden von britische Regierung noch nicht bekanntgegeben.
Für Reisende aus Deutschland gilt zwingend eine 10-tägige Quarantänepflicht und die Pflicht, sich elektronisch anzumelden ..
Für Einreisen nach England (Schottland, Wales und Nordirland sind ausgenommen) besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Auch bei Einreise aus einem Land, dass nicht als Risikogebiet eingestuft ist („Travel Corridor“) kann Quarantäne im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland notwendig werden, wenn man im Transit durch ein Risikogebiet reist und dort Kontakt zu Personen hatte.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverkehr sind ausgedünnt. Der Eurotunnel nach Frankreich ist unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Vorlage eines negativen COVID-19-Tests) wieder geöffnet, die Niederlande, Belgien und Frankreich erlauben die Einreise bestimmter Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen sukzessive wieder. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen.
Es gilt bis mindestens 20. Januar 2021 ein allgemeines Beförderungsverbot für Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland. Es ist Beförderungsunternehmen grundsätzlich untersagt, Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland zu befördern. In Ausnahme dieses Grundsatzes dürfen folgende Personen wieder befördert werden:
• deutsche Staatsangehörige unabhängig von ihrem Wohnsitz.
• freizügigkeitsberechtigte EU-Staatsangehörige sowie ihre Familienangehörigen mit festem, ggf. beim Check-In/Boarding/Grenzübertritt nachweisbarem Wohnsitz in Deutschland.
• gemäß Teil zwei des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (2019/C 384 I/01) berechtigte britische Staatsangehörige sowie ihre Familienangehörigen mit festem, ggf. beim Check-In/Boarding/Grenzübertritt nachweisbarem Wohnsitz in Deutschland. Dies sind britische Staatsangehörige, die vor dem 31. Dezember 2020 einen Wohnsitz in Deutschland hatten, sich dort dauerhaft aufgehalten haben und somit vorübergehend von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige befreit sind.
• Drittstaatsangehörige mit festem, ggf. beim Check-In/Boarding/Grenzübertritt nachweisbarem Wohnsitz in Deutschland, die einen Aufenthaltstitel oder ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt für Deutschland besitzen.
• Personen, die sich ausschließlich im Flughafentransitbereich aufhalten, nicht nach Deutschland einreisen, und die dafür erforderlichen Voraussetzungen, wie ein bestätigter Weiterflug und soweit erforderlich, ein Flughafentransitvisum , erfüllen.
Die Bundespolizei muss die Flüge einzeln genehmigen. Diese Genehmigung holt die Fluggesellschaft ein. Reisende benötigen keine einzelnen Genehmigungen.
Reisende müssen bei Einreise (mit dem Flugzeug beim Check-in/Boarding) nach Deutschland den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen. Es dürfen maximal 48 Stunden zwischen der Testentnahme und der Einreise vergangen sein. Es werden sowohl PCR- als auch Antigentests anerkannt. Antigentest müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, weitere Details finden Sie hier . Der Test kann nicht mehr bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Beförderungsunternehmen wurden von der Bundesregierung aufgefordert, nur Personen zu befördern, die bei Reiseantritt den Testnachweis vorlegen.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. Bis mindestens 22. Februar 2021 gilt für ganz Großbritannien ein erneuter Lockdown.
Für England gelten folgende Regeln:
Das Haus darf grundsätzlich nicht verlassen werden. Treffen mit Personen, die nicht zum eigenen Haushalt oder zu einer bestehenden Unterstützungsgemeinschaft („support bubble“) gehören, sind bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich verboten. Diese Regelung gilt drinnen wie draußen. Alle Schulen, Universitäten und nicht essentiellen Geschäfte sind geschlossen. Reisen im In- und Ausland sind untersagt, es sei denn, es liegen rechtliche Gründe vor. Das Haus ohne rechtlichen Grund zu verlassen ist strafbewehrt (200 GBP, im Wiederholungsfall Verdopplung bis 6.400 GBP)
Legitime Gründe das Haus zu verlassen, die eine Reise begründen könnten sind u.a. Arbeit, Pflege oder auch geteiltes Sorgerecht. Grundsätzlich besteht die Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
In Schottland gilt ein Lockdown mit erheblichen Bewegungseinschränkungen, die über das Niveau von Empfehlungen hinausgehen und Gesetzeskraft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt. Details können auf der Webseite der schottische Regierung nachgelesen werden.
Das gesamte Gebiet von Wales unterliegt den strengen Regeln der Stufe 4: "Stay at home" .
In Nordirland gelten seit 26. Dezember für mindestens 6 Wochen weitreichende Beschränkungen. Es ist verboten, sich in der eigenen Wohnung mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen, es sei denn, man gründet mit einem anderen Haushalt eine Gemeinschaft. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Restaurants und Pubs bleiben bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Nicht essentielle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung .
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende von der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen PCR-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen einer 14-tägigen Quarantäne oder einem PCR-Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Gibraltar gilt ein vorläufig zweiwöchiger Lockdown. Das eigene Haus darf bis auf wenige Ausnahmen nicht verlassen werden. Nur bestimmte Personen dürfen noch nach Gibraltar einreisen. Diese müssen bei Einreise einen PCR-Test, dessen Testung nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) aufgehalten haben, in Quarantäne begeben und sich am ersten und fünften Tag nach Einreise einer Testung unterziehen. Sind die Tests negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Einreisende per Flugzeug müssen sich zudem vor Einreise online registrieren. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Supermärkten. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Verfolgen Sie die Entwicklung in Nachrichten.
• Verzichten Sie derzeit möglichst auf alle Reisen und setzen Sie sich ggf. mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland .
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich wie z.B. einen negativen PCR- oder Antigentest (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und neue Testpflicht bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Guinea - Ergänzung
Guinea hat den medizinischen Ausnahmezustand um einen Monat bis 15. Februar 2021 verlängert. Alle Beschränkungen bleiben bestehen, die Landgranzen bleiben geschlossen. Quelle: Garda World
Italien - Beschränkungen im Land
In den "Gelben Regionen" Italiens können insgesamt rund 220.000 Bars und Restaurants ab 11. Januar wieder öffnen und ihre Gäste am Tisch bedienen. Dort dürfen die Wirte ihre Räumlichkeiten von 5 Uhr bis 18 Uhr für die Gäste öffnen - bis 22 Uhr diejenigen, die Essen auch zum Mitnehmen anbieten. Schlecht sieht es in den nördlichen Regionen Lombardei, Emilia Romagna und Venetien sowie in Kalabrien und Sizilien im Süden aus. Wegen des dort erhöhten Reproduktionswertes fallen sie unter die Orangenen Zonen. Die Gaststätten dort dürfen nur Bestellungen zum Mitnehmen anbieten. Italien fuhr in der vergangenen Woche einen regelrechten Zick-Zack-Kurs. Am Dreikönigstag galt quasi ein Lockdown für das gesamte Land, danach durfte die Gastronomie wieder zwei Tage öffnen, dann musste sie wieder schließen. Die Pandemie hatte sich zuletzt wieder verschärft. Quelle: tagesschau.de
Kenia - Änderung Einreise sowie Durch- und Weiterreise: PCR-Test
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsgeschehen in Kenia ist derzeit moderat. Regionale Schwerpunkte sind Nairobi mit den benachbarten Counties Machakos, Kiambu und Kajiado sowie Mombasa, Nakuru und Busia.
Kenia ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Kenia ist zwingend ein zertifizierter negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Kenia sieht grundsätzlich eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise vor. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Positivliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Positivliste, die täglich überprüft wird. Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5 Grad Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in 14-tägige Quarantäne begeben.
Zertifizierung von COVID-Attesten: Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Testlabor, ob dieses den Zertifizierungsinstrumenten Trusted Travel Initiative (www.africacdc.org/trusted-travel) oder Global Haven von UNDP (www.globalhaven.org) angeschlossen ist. Sofern Ihr Testergebnis den Ausreiseregelungen Ihres Ausgangsorts und den Einreisebestimmungen Ihres Ziellands entsprechen, erhalten Sie unter der Trusted Travel Initiative einen Travel Code, den Sie mit sich führen sollten. Details und weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des kenianischen Gesundheitsministeriums vom 08.01.2021 (datiert auf 08.01.2020).
Alle Passagiere müssen das Formular "Travelers Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen.
Durch- und Weiterreise
Für den Transitaufenthalt ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Die Grenzübergänge sind geöffnet.
Ab dem 11.01.2021 muss auch bei Ausreise aus Kenia ein zertifizierter negativer Covid-Text vorgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des kenianischen Gesundheitsministeriums . Es wird empfohlen vor Testung mit den Laboren abzuklären, ob ihre Atteste das Trusted Travel-Zertifikat erhalten. Seit dem 09.01.2021 müssen in Kenia COVID-19-Atteste mit Zertifikat ausgestellt werden.
Reiseverbindungen
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangsperre zwischen 22 Uhr und 4 Uhr. Für ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen, gilt eine Ausnahme davon. Die Tatsache, dass man internationaler Passagier oder Abholer ist, muss durch geeignete Unterlagen, also z. B. Flugticket und/oder Boarding Pass, belegt werden.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangsperre von 23 Uhr und 4 Uhr. Für ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen, gilt eine Ausnahme davon. Die Tatsache, dass man internationaler Passagier oder Abholer ist, muss durch geeignete Unterlagen, also z. B. Flugticket und/oder Boarding Pass, belegt werden.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35447
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 11.01.2021 - Teil 1
China - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitskommission der VR China und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Grundsätzlich gilt für ausländische Staatsangehörige eine Einreisesperre. Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in folgenden Staaten: Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich weiterhin möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden darüber hinaus weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis erteilt (u.a. ausländische Staatsangehörige, die nach China einreisen zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Von allen Fluggästen, die nach China einreisen, werden negative Nukleinsäure- und IgM-Antikörper-Testergebnisse verlangt. Seit dem 1. Dezember 2020 müssen diese negativen Testergebnisse über das WeChat-Programm “Health Code International” (oder die Online-Version ) hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist.
Der Testzeitpunkt darf vor Abflug höchstens 48 Stunden zurückliegen. Die Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen und die Anschrift der Teststelle sowie die Art der Blutprobe aufführen. Es werden nur Testergebnisse mit venös entnommenem Blut akzeptiert. Schnelltests sind nicht ausreichend. Bei Transitflügen müssen im Transitland beide Tests wiederholt und innerhalb von 48 Stunden vor Abflug bei der lokalen chinesischen Auslandsvertretung ein weiterer grüner QR-Code eingeholt werden.
Die Gültigkeitsdauer des QR-Codes beträgt 48 Stunden ab Durchführung des Tests. Zu rechnen ist ab Zeitpunkt der Testdurchführung, nicht dem Zeitpunkt des Ergebnisses.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben.
Bei Einreise aus Hongkong muss ebenfalls ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Webseite des chinesischen Verbindungsbüros in Hongkong .
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann davon abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Ältere Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von 2 Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Die für die Quarantäne-, Test- und sonstigen Maßnahmen anfallenden Kosten müssen selbst getragen werden.
Reisende, die Krankheitssymptome aufweisen und im Rahmen der Tests bei Einreise als sogenannte „asymptomatisch Infizierte“ diagnostiziert werden, werden in Krankenhäusern isoliert und weitreichenden Untersuchungen und Maßnahmen unterzogen. Dies kann unter anderem Personen betreffen, die aufgrund einer nahe zurückliegenden Erkrankung an Covid-19 noch Antikörper aufweisen Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
Bei Einreise nach China mit Kindern ist zu beachten, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Durch- und Weiterreise
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.
Reiseverbindungen
Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai, Shenyang) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-In teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
Hygieneregeln
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die Informationen zu Umsteige- und Transferflügen, sowie Informationen zum auszufüllenden Gesundheitszertifikat auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Ecuador - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ecuador war von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die größten Städte des Landes, insbesondere die Region in und um die Hauptstadt Quito.
Ecuador ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur über den Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt. Einreisende müssen einen weniger als 10 Tage alten negativen PCR-Test vor Betreten des Flugzeugs nach Ecuador vorlegen. Bei Einreise aus Europa sowie stichprobenartig aus anderen Ländern wird zudem ein Antigen-Schnelltest am Flughafen durchgeführt. Bei positivem Ergebnis müssen Einreisende für 10 Tage in ein von der Regierung hierzu autorisiertes Hotel in Quarantäne.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen nur auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Internationale Flugverbindungen sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden. Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Beschränkungen im Land
Es gelten örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants. Bars und Discotheken sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Für Reisen nach Galapagos muss weniger als 96h vor Abflug auf die Inseln ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt werden. Auch ist ein vom Reiseveranstalter/Hotel beantragtes Salvoconducto (Passierschein) des Tourismusministeriums notwendig.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Griechenland - Änderung Beschränkungen im Land
In Griechenland sind nach einer zweimonatigen Schließung Kindergärten und Grundschulen wieder geöffnet. Quelle: tagesschau.de
Indonesien - Änderung Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien weiterhin nicht gestattet. Die Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige wurde bis zum 25. Januar verlängert. Quelle: Garda World
Iran - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Iran wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Iran ist von einer dritten COVID-19-Infektionswelle stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind dabei kaum auszumachen, da das Ansteckungsrisiko flächendeckend sehr hoch ist. Städte und Provinzen sind je nach Infektionszahlen in unterschiedliche Risikogruppen eingeteilt (rot = kritische Situation, orange = hohes Risiko, gelb = mittleres Risiko, blau = geringes Risiko). Der aktuelle Status kann in der "Mask-App" des iranischen Gesundheitsministeriums eingesehen werden. Iran ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle Informationen und detaillierte Zahlen bieten das iranische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit erteilt Iran keine Touristen- oder Pilgervisa; andere Visa-Arten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Bei Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) müssen alle Reisenden eine Erklärung (Formblatt der Fluggesellschaft) sowie ein Gesundheitsattest in englischer Sprache einschließlich eines negativen PCR-Testes vorlegen. Dieses Testergebnis darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein und muss von einem im Herkunftsland vom Gesundheitsministerium zugelassenen Arzt/Labor ausgestellt worden sein. Ohne dieses Attest ist eine Einreise für Ausländer nicht möglich. Sollte das Testergebnis aufgrund von Verspätungen älter als 96 Stunden sein, wird der Reisende nach Ankunft ärztlich untersucht und bei Symptomen erneut getestet. Bis zur Vorlage des Testergebnisses und für weitere 14 Tage bei positivem COVID-19-Befund wird der Reisende in staatliche Quarantäne verbracht. Für die Kosten des Tests und der Unterkunft muss der Reisende selbst aufkommen.
Deutsch-iranische Doppelstaater, die sich mehr als 14 Tage außerhalb von Iran aufgehalten haben und kein Attest vorweisen können, werden auf eigene Kosten einem Test unterzogen und müssen sich schriftlich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in häusliche Quarantäne begeben; bei positivem COVID-19-Befund wird 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Alle Reisenden werden bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden ärztlich untersucht. Positiv auf COVID-19 getestete Passagiere werden in kostenpflichtige staatliche Quarantäne verbracht.
Das Verfahren kann sich kurzfristig ändern. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt. Reisende müssen auf einem Formular versichern, frei von COVID-19-Symptomen zu sein. Es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen. Reisenden wird empfohlen sich bei ihrer Fluggesellschaft zu erkundigen ob ein PCR-Test verlangt und welche iranischen Labore von der jeweiligen Fluggesellschaft anerkannt werden.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen.
Reiseverbindungen
Infolge der Ausbreitung von COVID-19 und des Flugzeugabschusses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen, informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig vor Abflug über eventuelle Änderungen der Abflugzeit Ihres Fluges. Direktverbindungen nach Deutschland bietet aktuell nur Iran Air an.
Beschränkungen im Land
Es kann immer wieder – insbesondere vor iranischen Feiertagen – vorkommen, dass kurzfristig inneriranische Reisebeschränkungen eingeführt werden. Dann wird Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus anderen Provinzen die Einreise in die betroffenen Provinzen nicht gestattet. Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus den betroffenen Provinzen dürfen diese nicht verlassen. Diese Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben. Aktuell gelten solche Maßnahmen für alle Provinzen der Kategorien „orange“ und „rot“. Darüber hinaus gilt derzeit in allen Städten zwischen 21 und 4 Uhr ein Fahrverbot für private PKW; ab 22 Uhr gilt dies auch für den öffentlichen Nahverkehr. Taxis verkehren auch nach 22 Uhr. Aus Gründen der Infektionskettenverfolgung kann ein Ausweispapier verlangt werden, um Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr zu erhalten. Unabhängig davon können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsflugreisen kann ein negativer PCR-Test verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Im Alltag ist derzeit vor allem in orangen und roten Regionen mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen. Auch in gelben Regionen gelten weiterhin Beschränkungen (z.B. Schließungen von Restaurants, Sporteinrichtungen, religiösen Einrichtungen usw.). Einrichtungen für den essentiellen Lebensbedarf wie Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet.
Davon sind u.a. Teheran sowie weitere Provinzhauptstädte betroffen. In roten Regionen bleiben Touristenziele teilweise geschlossen. Camping in öffentlichen Parks ist grundsätzlich untersagt.
Hygieneregeln
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Es gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Nahverkehr. Künftig soll die Polizei stärker gegen Verstöße vorgehen, Strafen für Verstöße gegen die Auflagen wurden angekündigt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan und andere Fragen zu den genannten Flugverbindungen direkt mit der Fluggesellschaft.
• Achten Sie auf die Gültigkeit Ihres Visums. Sollte Ihr Visum während Ihres Aufenthalts in Iran ablaufen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Ausländerpolizei zwecks Verlängerung. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, informieren Sie sich vor Ausreise bei der iranischen Ausländerpolizei, ob etwaige Strafzahlungen geleistet werden müssen, um das für die Ausreise erforderliche Exitvisum zu erhalten.
• Seien Sie für Abreisen bereits etwa vier bis fünf Stunden vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Airline die Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Testergebnisses verlangt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung.
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Lettland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Lande
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lettland wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Lettland war von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet aber jetzt stark ansteigende Zahlen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Lettland als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Lettland ist für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten grundsätzlich möglich. Sofern die Inzidenz jedoch oberhalb von 50 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer zwei-Wochen-Frist liegt, gilt eine Quarantänepflicht in Form der Selbstisolation. Die Inzidenzen der europäischen Länder veröffentlicht das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention .
Für Reisende aus Deutschland gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die in der Unterkunft durchgeführt werden kann. Nähere Informationen bietet die Deutsche Botschaft Riga und das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention .
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. 48 Stunden vor der geplanten Einreise ist ein elektronischer Fragebogen auszufüllen. Der nach der Registrierung erhaltene QR-Code ist den Grenzbeamten bei der Einreise vorzuzeigen und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes für Kontrollen bereitzuhalten. Falls ein Aufenthalt von weniger als 10 Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Fragebogen für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen. Ab 15. Januar 2021 ist ein negativer Covid-19-Testbefund, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, bei Einreise vorzulegen. Die Quarantänepflicht bleibt bestehen. Der Testbefund muss bereits bei der elektronischen Einreiseregistrierung angegeben werden.
Weitere Auskünfte erteilt das COVID-19 Informationszentrum zwischen 8.30 und 17 Uhr unter der Telefonnummer +371-67387661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen für Transitreisende. Die Registrierungspflicht gilt auch bei Einreisen nur zur Durchreise.
Die Grenzen zu Russland und Weißrussland sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Flüge aus einem Abflug- oder Zielland, das eine COVID-19-Inzidenz über dem Doppelten des jeweils am Freitag errechneten EU-Durchschnitts pro 100.000 Einwohnern in einer Zwei-Wochen-Frist aufweist und in die „rote“ Kategorie der Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Inzidenzen eingeordnet wurde, werden vollständig gestrichen. Weitere Informationen und eine aktuelle Liste der Staaten, deren Flüge gestrichen werden, finden Sie auf der Webseite des lettischen Zentrums für Seuchenkontrolle. Die Liste wird regelmäßig am Freitagnachmittag aktualisiert und gilt ab dem darauffolgenden Montag ab 0 Uhr. Der Flughafen in Riga veröffentlicht auf seiner Webseite entsprechende Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat erneut den nationalen Notstand ausgerufen. Dieser wurde bis zum 7. Februar 2021 verlängert.
Die Gastronomie wird bis auf Außer-Haus-Verkauf/Lieferungen geschlossen. Es finden keine öffentlichen Präsenzveranstaltungen mehr statt. Die Einkaufszentren geschlossen. Sämtliche Museen, Kulturstätten, Ausstellungen und Messen sind vorerst bis zum 25. Januar 2021 geschlossen. Sporttraining ist im Außenbereich mit maximal 10 Teilnehmern gestattet. Es dürfen sich nur die Angehörigen eines Haushalts gemeinsam zu privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen treffen. Bis 25. Januar 2021 besteht an Wochenenden (jeweils in der Nacht von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag) eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Geschäfte und die Gastronomie können an Wochenenden von 6 bis 21 Uhr öffnen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Ein Abstand von zwei Metern ist wo immer möglich einzuhalten. Der Mund-Nasen-Schutz muss in allen Innenbereichen getragen werden, sobald mehr als eine Person anwesend ist. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, in Geschäften, Supermärkten, Postämtern, Tankstellen und an anderen Orten, an denen Verkäufe stattfinden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch an Bahnhöfen, Bushaltestellen, Flughäfen sowie an kulturellen und religiösen Orten Pflicht.
Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
• Prüfen Sie vor Einreise die aktuellen Grenzwerte und Inzidenzen beim Lettischen Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Lettland aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Madagaskar - Änderung Einreise
Einreise über den internationalen Flughafen Nosy Be (NOS) ist gestattet, die Einreise über andere Flughäfen bleibt weiterhin verboten. Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft) vorzulegen. Bei Ankuft ist ein weiterer PCR-Tests erforderlich. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse muss sich der Reisende in Quarantäne begeben. Bei positivem Ergebnis wird der Reisende in ein staatliches Krankenhaus überstellt. Einreisen aus Ländern mit hohem Infektionsgeschehen sind untersagt. Quelle: Garda World
Malaysia - Änderung Beschränkungen im Land
Malaysia hat einen Lockdown in sechs der 13 Bundesstaaten angeordnet. Die Maßnahmen sollten am 13. Januar in Kraft treten und zunächst für zwei Wochen gelten. Die Bürger in den betroffenen Regionen müssen soweit wie möglich im Homeoffice arbeiten und dürfen sich nur noch in einem Radius von zehn Kilometern von ihren Wohnungen bewegen. Restaurants dürfen nur noch Essen außer Haus anbieten oder ausliefern. Betroffen sind auch die größte Stadt Kuala Lumpur und Putrajaya, das Verwaltungszentrum des Landes. Quelle: tagesschau.de
Moldau, Republik - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Moldau ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher insbesondere die Hauptstadt Chisinau. Die Republik Moldau ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das moldauische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende aus Ländern der Liste der Nationalen Agentur für Öffentliche Gesundheit unterliegen Beschränkungen. Für sie gilt ein generelles Einreiseverbot, sofern die gelisteten Länder der Ausgangspunkt der Reise sind oder vor Ankunft in der Republik Moldau auch nur kurzzeitig im Transit (Flughafentransit, Durchreise auf dem Landweg) bereist wurden. Es gelten folgende Ausnahmen:
a)
• Familienangehörige von moldauischen Staatsangehörigen,
• Personen mit längerfristigem Visum, einem Aufenthaltstitel oder einem Dokument, das einem von den moldauischen Behörden ausgestellten Aufenthaltstitel entspricht,
• Familienangehörige, die zu einem ausländischen Staatsangehörigen reisen, der über einen moldauischen Aufenthaltstitel verfügt,
• ausländische Staatsangehörige, die als Lehrpersonal in der Republik Moldau arbeiten werden.
b)
• ausländische Journalisten, die dauerhaft als Korrespondent beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration registriert sind,
• Schüler und Studenten, die zur Organisation, Aufnahme oder Abschluss eines Studiums sowie entsprechenden Aufnahme oder Abschlussprüfungen einreisen oder die bereits in einer moldauischen Bildungseinrichtung immatrikuliert sind; für die Organisation eines Studiums kann ein legaler Vertreter oder eine durch diesen bestimmte Begleitperson mitreisen,
• Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen wollen und dies z.B. anhand eines entsprechenden Visums oder Aufenthaltstitels belegen können bzw. über entsprechende Nachweise verfügen (z.B. Einladung eines Geschäftspartners, Vertrag, etc.),
• Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung" (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
• Personen, die aufgrund einer gerichtlichen Vorladung einreisen, sowie deren Rechtsbeistände (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
• Personen, die zum Zweck der Erledigung von Urkundenangelegenheiten bei öffentlichen Einrichtungen einreisen (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich, z.B. Terminbestätigungen, Einladungen),
• Pendler/innen und
• Kraftfahrer/innen im Waren-, Luft- , Schiffs-, Schienen-und kommerziellen Personen- und Schienenverkehr,
• Transitreisende und
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen oder eines VN-Laissez-Passer sowie Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatsangehörigen und Personal internationaler Organisationen und Missionen mit Akkreditierung in der Republik Moldau und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe.
Die unter a) genannten Fallgruppen unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht und müssen bei Einreise ein epidemiologisches Formular ausfüllen.
Die unter b) genannten Fallgruppen sind von der Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise ausgenommen, wenn sie keine Symptome zeigen.
Die Nationale Agentur für Öffentliche Gesundheit aktualisiert ihre Länderliste alle 14 Tage.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau besteht. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten können.
Beschränkungen im Land
Die moldauische Regierung hat den Mitte März 2020 ausgerufenen Notstand beendet. In weiten Teilen des Landes wurde jedoch ein regionaler „Gesundheitsnotstand“ (code red) ausgerufen. Zusammenkünfte von mehr als 3 Personen an öffentlichen Plätzen wie z.B. Parks, Straßen oder Stränden sind verboten. Personen über 63 Jahre dürfen ihre Wohnung nur bei dringender Notwendigkeit verlassen (z.B. Fahrt zur Arbeit, Einkauf von Lebensmitteln, Arztbesuch). Der Aufenthalt auf Spiel- und Sportplätzen, sowie in Vergnügungsparks und anderen Erholungsgebieten ist nicht erlaubt.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten öffentlichen Raum insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen geschlossenen Räumen (z.B. Einkaufszentren – und Geschäften) und überall dort im öffentlichen Bereich auch außerhalb geschlossener Räume, wo ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Besonderheiten in den Regionen
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand zum 15. Juni 2020 auslaufen lassen. Die verfügten Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Es dürfen weiterhin keine Ausländer einreisen.
Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der moldauischen Regierung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt auf der Webseite der Nationalen Agentur für Öffentliche Gesundheit , aus welchen Ländern aktuell keine Einreise in die Republik Moldau möglich ist.
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Montenegro - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Ab dem 12. Januar ist kein negativer PCR-Test zur Einreise nach Montenegro mehr erforderlich. Auch das Reiseverbot zwischen Gemeinden am Wochenende ist aufgehoben. Die nächtliche Ausgangssperre von 22:00-05:00 Uhr bleibt in Kraft, auch die übrigen Beschränkungen. Quelle: Garda World
Nepal - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nepal wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nepal ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus Großbritannien auch nach Transit durch Großbritannien ist nicht erlaubt. Nepal hat alle weiteren Einreisebeschränkungen aufgehoben. Alle Einreisenden benötigen ein Visum. Der „Visa-on-Arrival“ Service bleibt ausgesetzt. Die Einreise von Touristen mit einem von einer nepalesischen Botschaft ausgestelltem Touristenvisum, ist gestattet. Alle anderen Personengruppen, unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland wohnhaft sind oder ob sie bereits ein Visum haben oder erstmalig beantragen, müssen neben dem Visum einen „preapproval/recommendation letter“ vorlegen. Dieser wird, je nach Aufenthaltszweck vom Außen-, Innen- oder Kulturministerium oder der nepalesischen Botschaft ausgestellt. Vor Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen. Nach Einreise besteht grundsätzlich eine 14-täge Quarantänepflicht, die entweder Zuhause, im Hotel oder in einer Einrichtung der Regierung abgeleistet werden kann. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich. Eine Reihe von Fluggesellschaften verlangt für die Ausreise ebenfalls einen negativen PCR-Test, unabhängig von den Bestimmungen des Abflug- oder Ziellandes. Nähere Informationen dazu bieten die jeweiligen Fluggesellschaften.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzen zu Indien und China sind auf dem Land- wie Luftweg weitestgehend geöffnet. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale wie nationale kommerzielle Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Alle Beschränkungen sind weitgehend aufgehoben. Einige Trekking-Gebiete, wie etwa die Everest-Region verlangen ein negatives PCR-Testergebnis, bevor der inländische Flug dorthin angetreten werden kann. Nähere Information erteilt die lokale Fluggesellschaft vor Reiseantritt.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Die deutsche Botschaft arbeitet nur eingeschränkt; Besucher nur mit Terminvergabe. Ein Bereitschaftsdienst für Notfälle ist eingerichtet.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Nigeria - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nigeria wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nigeria war bisher von COVID-19 im internationalen Vergleich weniger betroffen, verzeichnet aber deutlich ansteigende Infektionszahlen. Regionale Schwerpunkte sind Lagos und die Hauptstadtregion Abuja (Federal Capital Territory).
Nigeria ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nigerianischen Seuchenkontrollzentrum NCDC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen Abuja und Lagos sind wieder für den regulären internationalen Flugverkehr geöffnet. Mit kurzfristigen Stornierungen von Flügen und /oder Umbuchungen muss daher gerechnet werden. Der zur Einreise berechtigte Personenkreis ist beschränkt; derzeit können nur nigerianische Staatsangehörige, Personen mit einer gültigen Daueraufenthaltsgenehmigung für Nigeria und Diplomaten nach Nigeria einreisen.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebedingungen bieten die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen , der Nigerian Immigration Service und das nigerianische Seuchenkontrollzentrum NCDC .
Bei Einreise muss ein in englischer Sprache gehaltener Nachweis eines negativen PCR-Tests vorgelegt werden, der bei Abflug nicht älter als 120 Stunden sein darf und möglichst nicht jünger als 72 Stunden. Kinder unter zehn Jahren sind davon ausgenommen. Ebenfalls müssen alle Einreisenden eine schriftliche Erklärung über ihren Gesundheitszustand abgeben, welche zukünftig auch online zur Verfügung gestellt werden soll. Einreisende müssen sich anschließend in eine 7-tägige, überwachte Selbstisolierung/Quarantäne begeben und sich am siebten Tag der Selbstisolierung einem weiteren PCR-Test unterziehen. Ein Nachweis über einen bereits vereinbarten und bezahlten PCR-Test in Nigeria muss bei Einreise vorgelegt werden, ebenfalls die telefonische Erreichbarkeit sichergestellt sein. Zu diesem Zweck hat die nigerianische Regierung ein Onlineportal zur Buchung und Bezahlung dieser Tests eingerichtet. Teststationen sollen in allen Bundesstaaten zur Verfügung stehen. Für den Personenkreis der zum zweiten PCR-Test in Nigeria nicht erscheint, behält sich die nigerianische Regierung Sanktionen in Form von Reisebeschränkungen vor. Nach Vorliegen eines zweiten negativen PCR-Tests, darf die Selbstisolierung/Quarantäne beendet werden.
Reisende, die bei Einreise COVID-19 Symptome aufweisen oder diese innerhalb der siebentägigen Quarantäne entwickeln, müssen damit rechnen, unter staatliche Quarantäne gestellt zu werden. Mit kurzfristig angekündigten zusätzlichen Hygienemaßnahmen bei Einreise muss gerechnet werden.
Durch- und Weiterreise
Die nigerianischen Landgrenzen sind offiziell wieder geöffnet; bei Grenzübertritt ist mit Behinderungen zu rechnen.
Für den Inlandsflugverkehr gelten derzeit keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch innerhalb Afrikas, findet zur Zeit grundsätzlich ungehindert statt.
Beschränkungen im Land
Die Bundesstaaten können auf Grundlage von Empfehlungen der nigerianischen Bundesregierung über das Ausmaß COVID-bezogener Beschränkungen selbständig entscheiden. Einzelne Bundesstaaten haben Bewegungsbeschränkungen und Auflagen innerhalb der Bundesgrenzen verhängt. Im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory sowie in Lagos gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr. Beschäftigte in systemrelevanten Sektoren und aus dem Ausland nachts Einreisende sind von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen. Geschäfte, Banken, Märkte, Hotels und Unternehmen sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen geöffnet. , Restaurants dürfen im Außenbereich bewirten. Bars und Nachtclubs sind geschlossen. Menschenansammlungen mit mehr als 50 Personen bleiben grundsätzlich untersagt. Einzelne Bundesstaaten können religiöse Versammlungen von mehr als 50 Personen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen zulassen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Behörden können die Einhaltung der Maskenpflicht und von Bewegungsbeschränkungen jederzeit überprüfen, Verstöße sanktionieren und Temperaturmessungen an öffentlichen Orten durchführen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Halten Sie Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Website der deutschen Vertretungen in Nigeria.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Panama - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas.
Panama ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test oder Antigen-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde.
Zusätzlich müssen Reisende eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus vor Reiseantritt abgeben. Das entsprechende Formular kann online ausgefüllt werden.
Reisende, die ohne negativen PCR- oder Antigen-Test einreisen, müssen bei Ankunft am internationalen Flughafen Tocumen einen Test auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Sollte der Test positiv sein, werden Personen mit Symptomen oder Risikofaktoren zunächst für 14 Tage in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums untergebracht. Das panamaische Gesundheitsministerium behält sich das Recht vor, weitere Tests bei Vorliegen von Symptomen durchzuführen.
Eine Einreise auf dem Landweg von Costa Rica ist für ausländische Touristen zurzeit nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat den Ausnahmezustand verhängt.
Von 4. bis 14. Januar 2021 gilt eine ganztägige Ausgangssperre in den Provinzen Panama und Panama West. In diesem Zeitraum ist das Verlassen der eigenen Wohnung in diesen Provinzen nur zu bestimmten Zeiten in Abhängigkeit vom Geschlecht und der Endnummer des Reisepasses oder der nationalen Identifikationskarte zulässig. Nähere Informationen zum Verfahren stellt das panamaische Gesundheitsministerium zur Verfügung.
Die Anfahrt zum internationalen Flughafen Tocumen ist unter Vorlage entsprechender Nachweise (Flugticket) für Passagiere zulässig.
In den übrigen Provinzen des Landes besteht eine Ausgangssperre zwischen 19 Uhr und 5 Uhr.
In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es in einzelnen Regionen kurzfristig zu abweichenden Beschränkungen kommen. Für Reisen zwischen verschiedenen Landesteilen kann ggf. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests verlangt werden, ebenso können auch entsprechende Tests durch lokale Behörden durchgeführt werden.
Hotels sind eingeschränkt geöffnet, viele Museen und andere touristische Einrichtungen sind temporär geschlossen. Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind verboten, dies betrifft u.a. Messen, Konzerte, Umzüge, Arbeitstreffen und Sportveranstaltungen mit Publikum. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Über bestehende Einschränkungen und geplante Lockerungen des öffentlichen Lebens informiert das panamaische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Im öffentlichen Nahverkehr soll zusätzlich zum Mund-Nasen-Schutz auch ein Gesichtsschutzvisier (face shield) getragen werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der panamaischen Regierung, beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitskommission der VR China und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Grundsätzlich gilt für ausländische Staatsangehörige eine Einreisesperre. Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in folgenden Staaten: Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich weiterhin möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden darüber hinaus weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis erteilt (u.a. ausländische Staatsangehörige, die nach China einreisen zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Von allen Fluggästen, die nach China einreisen, werden negative Nukleinsäure- und IgM-Antikörper-Testergebnisse verlangt. Seit dem 1. Dezember 2020 müssen diese negativen Testergebnisse über das WeChat-Programm “Health Code International” (oder die Online-Version ) hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist.
Der Testzeitpunkt darf vor Abflug höchstens 48 Stunden zurückliegen. Die Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen und die Anschrift der Teststelle sowie die Art der Blutprobe aufführen. Es werden nur Testergebnisse mit venös entnommenem Blut akzeptiert. Schnelltests sind nicht ausreichend. Bei Transitflügen müssen im Transitland beide Tests wiederholt und innerhalb von 48 Stunden vor Abflug bei der lokalen chinesischen Auslandsvertretung ein weiterer grüner QR-Code eingeholt werden.
Die Gültigkeitsdauer des QR-Codes beträgt 48 Stunden ab Durchführung des Tests. Zu rechnen ist ab Zeitpunkt der Testdurchführung, nicht dem Zeitpunkt des Ergebnisses.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben.
Bei Einreise aus Hongkong muss ebenfalls ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Webseite des chinesischen Verbindungsbüros in Hongkong .
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann davon abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Ältere Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von 2 Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Die für die Quarantäne-, Test- und sonstigen Maßnahmen anfallenden Kosten müssen selbst getragen werden.
Reisende, die Krankheitssymptome aufweisen und im Rahmen der Tests bei Einreise als sogenannte „asymptomatisch Infizierte“ diagnostiziert werden, werden in Krankenhäusern isoliert und weitreichenden Untersuchungen und Maßnahmen unterzogen. Dies kann unter anderem Personen betreffen, die aufgrund einer nahe zurückliegenden Erkrankung an Covid-19 noch Antikörper aufweisen Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
Bei Einreise nach China mit Kindern ist zu beachten, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Durch- und Weiterreise
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.
Reiseverbindungen
Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai, Shenyang) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-In teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
Hygieneregeln
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die Informationen zu Umsteige- und Transferflügen, sowie Informationen zum auszufüllenden Gesundheitszertifikat auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Ecuador - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ecuador war von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die größten Städte des Landes, insbesondere die Region in und um die Hauptstadt Quito.
Ecuador ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur über den Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt. Einreisende müssen einen weniger als 10 Tage alten negativen PCR-Test vor Betreten des Flugzeugs nach Ecuador vorlegen. Bei Einreise aus Europa sowie stichprobenartig aus anderen Ländern wird zudem ein Antigen-Schnelltest am Flughafen durchgeführt. Bei positivem Ergebnis müssen Einreisende für 10 Tage in ein von der Regierung hierzu autorisiertes Hotel in Quarantäne.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen nur auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Internationale Flugverbindungen sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden. Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Beschränkungen im Land
Es gelten örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants. Bars und Discotheken sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Für Reisen nach Galapagos muss weniger als 96h vor Abflug auf die Inseln ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt werden. Auch ist ein vom Reiseveranstalter/Hotel beantragtes Salvoconducto (Passierschein) des Tourismusministeriums notwendig.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Griechenland - Änderung Beschränkungen im Land
In Griechenland sind nach einer zweimonatigen Schließung Kindergärten und Grundschulen wieder geöffnet. Quelle: tagesschau.de
Indonesien - Änderung Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien weiterhin nicht gestattet. Die Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige wurde bis zum 25. Januar verlängert. Quelle: Garda World
Iran - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Iran wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Iran ist von einer dritten COVID-19-Infektionswelle stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind dabei kaum auszumachen, da das Ansteckungsrisiko flächendeckend sehr hoch ist. Städte und Provinzen sind je nach Infektionszahlen in unterschiedliche Risikogruppen eingeteilt (rot = kritische Situation, orange = hohes Risiko, gelb = mittleres Risiko, blau = geringes Risiko). Der aktuelle Status kann in der "Mask-App" des iranischen Gesundheitsministeriums eingesehen werden. Iran ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle Informationen und detaillierte Zahlen bieten das iranische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit erteilt Iran keine Touristen- oder Pilgervisa; andere Visa-Arten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Bei Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) müssen alle Reisenden eine Erklärung (Formblatt der Fluggesellschaft) sowie ein Gesundheitsattest in englischer Sprache einschließlich eines negativen PCR-Testes vorlegen. Dieses Testergebnis darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein und muss von einem im Herkunftsland vom Gesundheitsministerium zugelassenen Arzt/Labor ausgestellt worden sein. Ohne dieses Attest ist eine Einreise für Ausländer nicht möglich. Sollte das Testergebnis aufgrund von Verspätungen älter als 96 Stunden sein, wird der Reisende nach Ankunft ärztlich untersucht und bei Symptomen erneut getestet. Bis zur Vorlage des Testergebnisses und für weitere 14 Tage bei positivem COVID-19-Befund wird der Reisende in staatliche Quarantäne verbracht. Für die Kosten des Tests und der Unterkunft muss der Reisende selbst aufkommen.
Deutsch-iranische Doppelstaater, die sich mehr als 14 Tage außerhalb von Iran aufgehalten haben und kein Attest vorweisen können, werden auf eigene Kosten einem Test unterzogen und müssen sich schriftlich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in häusliche Quarantäne begeben; bei positivem COVID-19-Befund wird 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Alle Reisenden werden bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden ärztlich untersucht. Positiv auf COVID-19 getestete Passagiere werden in kostenpflichtige staatliche Quarantäne verbracht.
Das Verfahren kann sich kurzfristig ändern. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt. Reisende müssen auf einem Formular versichern, frei von COVID-19-Symptomen zu sein. Es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen. Reisenden wird empfohlen sich bei ihrer Fluggesellschaft zu erkundigen ob ein PCR-Test verlangt und welche iranischen Labore von der jeweiligen Fluggesellschaft anerkannt werden.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen.
Reiseverbindungen
Infolge der Ausbreitung von COVID-19 und des Flugzeugabschusses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen, informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig vor Abflug über eventuelle Änderungen der Abflugzeit Ihres Fluges. Direktverbindungen nach Deutschland bietet aktuell nur Iran Air an.
Beschränkungen im Land
Es kann immer wieder – insbesondere vor iranischen Feiertagen – vorkommen, dass kurzfristig inneriranische Reisebeschränkungen eingeführt werden. Dann wird Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus anderen Provinzen die Einreise in die betroffenen Provinzen nicht gestattet. Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus den betroffenen Provinzen dürfen diese nicht verlassen. Diese Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben. Aktuell gelten solche Maßnahmen für alle Provinzen der Kategorien „orange“ und „rot“. Darüber hinaus gilt derzeit in allen Städten zwischen 21 und 4 Uhr ein Fahrverbot für private PKW; ab 22 Uhr gilt dies auch für den öffentlichen Nahverkehr. Taxis verkehren auch nach 22 Uhr. Aus Gründen der Infektionskettenverfolgung kann ein Ausweispapier verlangt werden, um Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr zu erhalten. Unabhängig davon können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsflugreisen kann ein negativer PCR-Test verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Im Alltag ist derzeit vor allem in orangen und roten Regionen mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen. Auch in gelben Regionen gelten weiterhin Beschränkungen (z.B. Schließungen von Restaurants, Sporteinrichtungen, religiösen Einrichtungen usw.). Einrichtungen für den essentiellen Lebensbedarf wie Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet.
Davon sind u.a. Teheran sowie weitere Provinzhauptstädte betroffen. In roten Regionen bleiben Touristenziele teilweise geschlossen. Camping in öffentlichen Parks ist grundsätzlich untersagt.
Hygieneregeln
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Es gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Nahverkehr. Künftig soll die Polizei stärker gegen Verstöße vorgehen, Strafen für Verstöße gegen die Auflagen wurden angekündigt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan und andere Fragen zu den genannten Flugverbindungen direkt mit der Fluggesellschaft.
• Achten Sie auf die Gültigkeit Ihres Visums. Sollte Ihr Visum während Ihres Aufenthalts in Iran ablaufen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Ausländerpolizei zwecks Verlängerung. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, informieren Sie sich vor Ausreise bei der iranischen Ausländerpolizei, ob etwaige Strafzahlungen geleistet werden müssen, um das für die Ausreise erforderliche Exitvisum zu erhalten.
• Seien Sie für Abreisen bereits etwa vier bis fünf Stunden vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Airline die Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Testergebnisses verlangt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung.
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Lettland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Lande
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lettland wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Lettland war von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet aber jetzt stark ansteigende Zahlen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Lettland als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Lettland ist für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten grundsätzlich möglich. Sofern die Inzidenz jedoch oberhalb von 50 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer zwei-Wochen-Frist liegt, gilt eine Quarantänepflicht in Form der Selbstisolation. Die Inzidenzen der europäischen Länder veröffentlicht das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention .
Für Reisende aus Deutschland gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die in der Unterkunft durchgeführt werden kann. Nähere Informationen bietet die Deutsche Botschaft Riga und das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention .
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. 48 Stunden vor der geplanten Einreise ist ein elektronischer Fragebogen auszufüllen. Der nach der Registrierung erhaltene QR-Code ist den Grenzbeamten bei der Einreise vorzuzeigen und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes für Kontrollen bereitzuhalten. Falls ein Aufenthalt von weniger als 10 Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Fragebogen für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen. Ab 15. Januar 2021 ist ein negativer Covid-19-Testbefund, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, bei Einreise vorzulegen. Die Quarantänepflicht bleibt bestehen. Der Testbefund muss bereits bei der elektronischen Einreiseregistrierung angegeben werden.
Weitere Auskünfte erteilt das COVID-19 Informationszentrum zwischen 8.30 und 17 Uhr unter der Telefonnummer +371-67387661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen für Transitreisende. Die Registrierungspflicht gilt auch bei Einreisen nur zur Durchreise.
Die Grenzen zu Russland und Weißrussland sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Flüge aus einem Abflug- oder Zielland, das eine COVID-19-Inzidenz über dem Doppelten des jeweils am Freitag errechneten EU-Durchschnitts pro 100.000 Einwohnern in einer Zwei-Wochen-Frist aufweist und in die „rote“ Kategorie der Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Inzidenzen eingeordnet wurde, werden vollständig gestrichen. Weitere Informationen und eine aktuelle Liste der Staaten, deren Flüge gestrichen werden, finden Sie auf der Webseite des lettischen Zentrums für Seuchenkontrolle. Die Liste wird regelmäßig am Freitagnachmittag aktualisiert und gilt ab dem darauffolgenden Montag ab 0 Uhr. Der Flughafen in Riga veröffentlicht auf seiner Webseite entsprechende Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat erneut den nationalen Notstand ausgerufen. Dieser wurde bis zum 7. Februar 2021 verlängert.
Die Gastronomie wird bis auf Außer-Haus-Verkauf/Lieferungen geschlossen. Es finden keine öffentlichen Präsenzveranstaltungen mehr statt. Die Einkaufszentren geschlossen. Sämtliche Museen, Kulturstätten, Ausstellungen und Messen sind vorerst bis zum 25. Januar 2021 geschlossen. Sporttraining ist im Außenbereich mit maximal 10 Teilnehmern gestattet. Es dürfen sich nur die Angehörigen eines Haushalts gemeinsam zu privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen treffen. Bis 25. Januar 2021 besteht an Wochenenden (jeweils in der Nacht von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag) eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Geschäfte und die Gastronomie können an Wochenenden von 6 bis 21 Uhr öffnen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Ein Abstand von zwei Metern ist wo immer möglich einzuhalten. Der Mund-Nasen-Schutz muss in allen Innenbereichen getragen werden, sobald mehr als eine Person anwesend ist. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, in Geschäften, Supermärkten, Postämtern, Tankstellen und an anderen Orten, an denen Verkäufe stattfinden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch an Bahnhöfen, Bushaltestellen, Flughäfen sowie an kulturellen und religiösen Orten Pflicht.
Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
• Prüfen Sie vor Einreise die aktuellen Grenzwerte und Inzidenzen beim Lettischen Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Lettland aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Madagaskar - Änderung Einreise
Einreise über den internationalen Flughafen Nosy Be (NOS) ist gestattet, die Einreise über andere Flughäfen bleibt weiterhin verboten. Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft) vorzulegen. Bei Ankuft ist ein weiterer PCR-Tests erforderlich. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse muss sich der Reisende in Quarantäne begeben. Bei positivem Ergebnis wird der Reisende in ein staatliches Krankenhaus überstellt. Einreisen aus Ländern mit hohem Infektionsgeschehen sind untersagt. Quelle: Garda World
Malaysia - Änderung Beschränkungen im Land
Malaysia hat einen Lockdown in sechs der 13 Bundesstaaten angeordnet. Die Maßnahmen sollten am 13. Januar in Kraft treten und zunächst für zwei Wochen gelten. Die Bürger in den betroffenen Regionen müssen soweit wie möglich im Homeoffice arbeiten und dürfen sich nur noch in einem Radius von zehn Kilometern von ihren Wohnungen bewegen. Restaurants dürfen nur noch Essen außer Haus anbieten oder ausliefern. Betroffen sind auch die größte Stadt Kuala Lumpur und Putrajaya, das Verwaltungszentrum des Landes. Quelle: tagesschau.de
Moldau, Republik - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Moldau ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher insbesondere die Hauptstadt Chisinau. Die Republik Moldau ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das moldauische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende aus Ländern der Liste der Nationalen Agentur für Öffentliche Gesundheit unterliegen Beschränkungen. Für sie gilt ein generelles Einreiseverbot, sofern die gelisteten Länder der Ausgangspunkt der Reise sind oder vor Ankunft in der Republik Moldau auch nur kurzzeitig im Transit (Flughafentransit, Durchreise auf dem Landweg) bereist wurden. Es gelten folgende Ausnahmen:
a)
• Familienangehörige von moldauischen Staatsangehörigen,
• Personen mit längerfristigem Visum, einem Aufenthaltstitel oder einem Dokument, das einem von den moldauischen Behörden ausgestellten Aufenthaltstitel entspricht,
• Familienangehörige, die zu einem ausländischen Staatsangehörigen reisen, der über einen moldauischen Aufenthaltstitel verfügt,
• ausländische Staatsangehörige, die als Lehrpersonal in der Republik Moldau arbeiten werden.
b)
• ausländische Journalisten, die dauerhaft als Korrespondent beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration registriert sind,
• Schüler und Studenten, die zur Organisation, Aufnahme oder Abschluss eines Studiums sowie entsprechenden Aufnahme oder Abschlussprüfungen einreisen oder die bereits in einer moldauischen Bildungseinrichtung immatrikuliert sind; für die Organisation eines Studiums kann ein legaler Vertreter oder eine durch diesen bestimmte Begleitperson mitreisen,
• Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen wollen und dies z.B. anhand eines entsprechenden Visums oder Aufenthaltstitels belegen können bzw. über entsprechende Nachweise verfügen (z.B. Einladung eines Geschäftspartners, Vertrag, etc.),
• Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung" (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
• Personen, die aufgrund einer gerichtlichen Vorladung einreisen, sowie deren Rechtsbeistände (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
• Personen, die zum Zweck der Erledigung von Urkundenangelegenheiten bei öffentlichen Einrichtungen einreisen (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich, z.B. Terminbestätigungen, Einladungen),
• Pendler/innen und
• Kraftfahrer/innen im Waren-, Luft- , Schiffs-, Schienen-und kommerziellen Personen- und Schienenverkehr,
• Transitreisende und
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen oder eines VN-Laissez-Passer sowie Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatsangehörigen und Personal internationaler Organisationen und Missionen mit Akkreditierung in der Republik Moldau und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe.
Die unter a) genannten Fallgruppen unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht und müssen bei Einreise ein epidemiologisches Formular ausfüllen.
Die unter b) genannten Fallgruppen sind von der Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise ausgenommen, wenn sie keine Symptome zeigen.
Die Nationale Agentur für Öffentliche Gesundheit aktualisiert ihre Länderliste alle 14 Tage.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau besteht. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten können.
Beschränkungen im Land
Die moldauische Regierung hat den Mitte März 2020 ausgerufenen Notstand beendet. In weiten Teilen des Landes wurde jedoch ein regionaler „Gesundheitsnotstand“ (code red) ausgerufen. Zusammenkünfte von mehr als 3 Personen an öffentlichen Plätzen wie z.B. Parks, Straßen oder Stränden sind verboten. Personen über 63 Jahre dürfen ihre Wohnung nur bei dringender Notwendigkeit verlassen (z.B. Fahrt zur Arbeit, Einkauf von Lebensmitteln, Arztbesuch). Der Aufenthalt auf Spiel- und Sportplätzen, sowie in Vergnügungsparks und anderen Erholungsgebieten ist nicht erlaubt.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten öffentlichen Raum insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen geschlossenen Räumen (z.B. Einkaufszentren – und Geschäften) und überall dort im öffentlichen Bereich auch außerhalb geschlossener Räume, wo ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Besonderheiten in den Regionen
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand zum 15. Juni 2020 auslaufen lassen. Die verfügten Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Es dürfen weiterhin keine Ausländer einreisen.
Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der moldauischen Regierung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt auf der Webseite der Nationalen Agentur für Öffentliche Gesundheit , aus welchen Ländern aktuell keine Einreise in die Republik Moldau möglich ist.
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Montenegro - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Ab dem 12. Januar ist kein negativer PCR-Test zur Einreise nach Montenegro mehr erforderlich. Auch das Reiseverbot zwischen Gemeinden am Wochenende ist aufgehoben. Die nächtliche Ausgangssperre von 22:00-05:00 Uhr bleibt in Kraft, auch die übrigen Beschränkungen. Quelle: Garda World
Nepal - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nepal wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nepal ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus Großbritannien auch nach Transit durch Großbritannien ist nicht erlaubt. Nepal hat alle weiteren Einreisebeschränkungen aufgehoben. Alle Einreisenden benötigen ein Visum. Der „Visa-on-Arrival“ Service bleibt ausgesetzt. Die Einreise von Touristen mit einem von einer nepalesischen Botschaft ausgestelltem Touristenvisum, ist gestattet. Alle anderen Personengruppen, unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland wohnhaft sind oder ob sie bereits ein Visum haben oder erstmalig beantragen, müssen neben dem Visum einen „preapproval/recommendation letter“ vorlegen. Dieser wird, je nach Aufenthaltszweck vom Außen-, Innen- oder Kulturministerium oder der nepalesischen Botschaft ausgestellt. Vor Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen. Nach Einreise besteht grundsätzlich eine 14-täge Quarantänepflicht, die entweder Zuhause, im Hotel oder in einer Einrichtung der Regierung abgeleistet werden kann. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich. Eine Reihe von Fluggesellschaften verlangt für die Ausreise ebenfalls einen negativen PCR-Test, unabhängig von den Bestimmungen des Abflug- oder Ziellandes. Nähere Informationen dazu bieten die jeweiligen Fluggesellschaften.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzen zu Indien und China sind auf dem Land- wie Luftweg weitestgehend geöffnet. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale wie nationale kommerzielle Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Alle Beschränkungen sind weitgehend aufgehoben. Einige Trekking-Gebiete, wie etwa die Everest-Region verlangen ein negatives PCR-Testergebnis, bevor der inländische Flug dorthin angetreten werden kann. Nähere Information erteilt die lokale Fluggesellschaft vor Reiseantritt.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Die deutsche Botschaft arbeitet nur eingeschränkt; Besucher nur mit Terminvergabe. Ein Bereitschaftsdienst für Notfälle ist eingerichtet.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Nigeria - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nigeria wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nigeria war bisher von COVID-19 im internationalen Vergleich weniger betroffen, verzeichnet aber deutlich ansteigende Infektionszahlen. Regionale Schwerpunkte sind Lagos und die Hauptstadtregion Abuja (Federal Capital Territory).
Nigeria ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nigerianischen Seuchenkontrollzentrum NCDC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen Abuja und Lagos sind wieder für den regulären internationalen Flugverkehr geöffnet. Mit kurzfristigen Stornierungen von Flügen und /oder Umbuchungen muss daher gerechnet werden. Der zur Einreise berechtigte Personenkreis ist beschränkt; derzeit können nur nigerianische Staatsangehörige, Personen mit einer gültigen Daueraufenthaltsgenehmigung für Nigeria und Diplomaten nach Nigeria einreisen.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebedingungen bieten die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen , der Nigerian Immigration Service und das nigerianische Seuchenkontrollzentrum NCDC .
Bei Einreise muss ein in englischer Sprache gehaltener Nachweis eines negativen PCR-Tests vorgelegt werden, der bei Abflug nicht älter als 120 Stunden sein darf und möglichst nicht jünger als 72 Stunden. Kinder unter zehn Jahren sind davon ausgenommen. Ebenfalls müssen alle Einreisenden eine schriftliche Erklärung über ihren Gesundheitszustand abgeben, welche zukünftig auch online zur Verfügung gestellt werden soll. Einreisende müssen sich anschließend in eine 7-tägige, überwachte Selbstisolierung/Quarantäne begeben und sich am siebten Tag der Selbstisolierung einem weiteren PCR-Test unterziehen. Ein Nachweis über einen bereits vereinbarten und bezahlten PCR-Test in Nigeria muss bei Einreise vorgelegt werden, ebenfalls die telefonische Erreichbarkeit sichergestellt sein. Zu diesem Zweck hat die nigerianische Regierung ein Onlineportal zur Buchung und Bezahlung dieser Tests eingerichtet. Teststationen sollen in allen Bundesstaaten zur Verfügung stehen. Für den Personenkreis der zum zweiten PCR-Test in Nigeria nicht erscheint, behält sich die nigerianische Regierung Sanktionen in Form von Reisebeschränkungen vor. Nach Vorliegen eines zweiten negativen PCR-Tests, darf die Selbstisolierung/Quarantäne beendet werden.
Reisende, die bei Einreise COVID-19 Symptome aufweisen oder diese innerhalb der siebentägigen Quarantäne entwickeln, müssen damit rechnen, unter staatliche Quarantäne gestellt zu werden. Mit kurzfristig angekündigten zusätzlichen Hygienemaßnahmen bei Einreise muss gerechnet werden.
Durch- und Weiterreise
Die nigerianischen Landgrenzen sind offiziell wieder geöffnet; bei Grenzübertritt ist mit Behinderungen zu rechnen.
Für den Inlandsflugverkehr gelten derzeit keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch innerhalb Afrikas, findet zur Zeit grundsätzlich ungehindert statt.
Beschränkungen im Land
Die Bundesstaaten können auf Grundlage von Empfehlungen der nigerianischen Bundesregierung über das Ausmaß COVID-bezogener Beschränkungen selbständig entscheiden. Einzelne Bundesstaaten haben Bewegungsbeschränkungen und Auflagen innerhalb der Bundesgrenzen verhängt. Im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory sowie in Lagos gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr. Beschäftigte in systemrelevanten Sektoren und aus dem Ausland nachts Einreisende sind von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen. Geschäfte, Banken, Märkte, Hotels und Unternehmen sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen geöffnet. , Restaurants dürfen im Außenbereich bewirten. Bars und Nachtclubs sind geschlossen. Menschenansammlungen mit mehr als 50 Personen bleiben grundsätzlich untersagt. Einzelne Bundesstaaten können religiöse Versammlungen von mehr als 50 Personen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen zulassen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Behörden können die Einhaltung der Maskenpflicht und von Bewegungsbeschränkungen jederzeit überprüfen, Verstöße sanktionieren und Temperaturmessungen an öffentlichen Orten durchführen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Halten Sie Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Website der deutschen Vertretungen in Nigeria.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Panama - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas.
Panama ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test oder Antigen-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde.
Zusätzlich müssen Reisende eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus vor Reiseantritt abgeben. Das entsprechende Formular kann online ausgefüllt werden.
Reisende, die ohne negativen PCR- oder Antigen-Test einreisen, müssen bei Ankunft am internationalen Flughafen Tocumen einen Test auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Sollte der Test positiv sein, werden Personen mit Symptomen oder Risikofaktoren zunächst für 14 Tage in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums untergebracht. Das panamaische Gesundheitsministerium behält sich das Recht vor, weitere Tests bei Vorliegen von Symptomen durchzuführen.
Eine Einreise auf dem Landweg von Costa Rica ist für ausländische Touristen zurzeit nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat den Ausnahmezustand verhängt.
Von 4. bis 14. Januar 2021 gilt eine ganztägige Ausgangssperre in den Provinzen Panama und Panama West. In diesem Zeitraum ist das Verlassen der eigenen Wohnung in diesen Provinzen nur zu bestimmten Zeiten in Abhängigkeit vom Geschlecht und der Endnummer des Reisepasses oder der nationalen Identifikationskarte zulässig. Nähere Informationen zum Verfahren stellt das panamaische Gesundheitsministerium zur Verfügung.
Die Anfahrt zum internationalen Flughafen Tocumen ist unter Vorlage entsprechender Nachweise (Flugticket) für Passagiere zulässig.
In den übrigen Provinzen des Landes besteht eine Ausgangssperre zwischen 19 Uhr und 5 Uhr.
In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es in einzelnen Regionen kurzfristig zu abweichenden Beschränkungen kommen. Für Reisen zwischen verschiedenen Landesteilen kann ggf. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests verlangt werden, ebenso können auch entsprechende Tests durch lokale Behörden durchgeführt werden.
Hotels sind eingeschränkt geöffnet, viele Museen und andere touristische Einrichtungen sind temporär geschlossen. Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind verboten, dies betrifft u.a. Messen, Konzerte, Umzüge, Arbeitstreffen und Sportveranstaltungen mit Publikum. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Über bestehende Einschränkungen und geplante Lockerungen des öffentlichen Lebens informiert das panamaische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Im öffentlichen Nahverkehr soll zusätzlich zum Mund-Nasen-Schutz auch ein Gesichtsschutzvisier (face shield) getragen werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der panamaischen Regierung, beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35447
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 11.01.2021 - Teil 2
Slowenien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Slowenien verzeichnet inzwischen einen starken Anstieg der Neuinfektionen. In allen Regionen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Slowenien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Deutschland wird von Slowenien als Risikogebiet geführt („red list“). Reisende aus Deutschland unterliegen mit Wirkung vom 12. Dezember 2020 bei Einreise nach Slowenien einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Quarantänepflicht kann auf fünf Tage verkürzt werden, wenn innerhalb von fünf Tagen nach Antritt der Quarantäne ein PCR-Test vorgenommen wird und das Testergebnis negativ ist.
Zur o.g. Quarantänepflicht gibt es Ausnahmen . Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ein Antigen-Schnelltest ist nur dann ausreichend, wenn er in einem EU-Mitgliedstaat oder in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz durchgeführt wurde.
Weitere Informationen bietet die deutsche Botschaft.
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Österreich nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige gemäß der Webseite der slowenischen Polizei nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) möglich.
Deutsche Staatsangehörige, die im österreichischen Grenzgebiet zu Slowenien wohnhaft sind, können alle Grenzübergangsstellen benutzen.
Bahnreisende können nur den Grenzübergang Spielfeld (Eisenbahn) nutzen.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Italien nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige nur über die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti, Škofije/Rabuiese oder Krvavi potok/Pesse möglich. Deutsche Staatsangehörige, die im italienischen Grenzgebiet zu Slowenien wohnhaft sind, können alle Grenzübergangsstellen benutzen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des Wohnsitzes oder Voraufenthalt stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 6 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen. Grenzüberschreitender Busverkehr ist nur zum Zwecke der Durchreise durch Slowenien gestattet. Kurze Zwischenstopps in dringenden Fällen sind erlaubt. Busfahrer müssen eine Liste aller Insassen mit sich führen.
Der öffentliche Personennahverkehr hat den Betrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr. Es ist mit geringfügigen Ausnahmen verboten, zwischen den Regionen Sloweniens zu reisen. Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.), Restaurants, Cafés etc. sind landesweit geschlossen. Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Versammlungen mit mehr als 6 Personen sind grundsätzlich verboten.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9 bis 17 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Wenn Sie sich touristisch in Slowenien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen werden per E-Mail beantwortet.
• Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
• Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
• Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.
• Wenn Sie sich in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land, Besonderheiten auf den Inseln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien einschließlich der Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Spanien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen.
Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Mobilitätsbeschränkungen betreffen einzelne Gebiete in der Stadt Madrid und einzelne Gemeinden. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen, die im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst werden. Ab 7. Januar 2021 und zunächst für 10 Tage gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen, der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
• Zusätzlich zu den für die Autonome Gemeinschaft geltenden Reisebeschränkungen darf man die Wohnsitzgemeinde nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen).
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Im Ausnahmefall ist die behördliche Erklärung mit sich zu führen.
• Bars und Restaurants sind von 7.30 bis 9.30 Uhr und von 13 bis 15.30 Uhr geöffnet.
• Geschäfte mit bis zu 400 m² Verkaufsfläche sind von Montag bis Freitag geöffnet, am Wochenende nur Geschäfte des täglichen Bedarfs und bestimmte Dienstleistungsbetriebe wie Friseure, Tierarztpraxen, Autohändler; Geschäfte mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche, Einkaufszentren und Fitnessklubs (außer Schwimmbäder) sind geschlossen.
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt zunächst bis 31. Januar 2021: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen. Bei Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr. Bars und Restaurants sind nur bis 17 Uhr geöffnet; Autoraststätten für Fernfahrer sind davon ausgenommen. Rauchverbot auch im Außenbereich von Gaststätten. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt. Einzelne Gemeinden unterliegen zunächst bis 20. Januar 2021 Mobilitätsbeschränkungen. Ein- und Ausreise sind nur aus triftigen Gründen gestattet. Freizeiteinrichtungen und Vergnügungsstätten sind geschlossen.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón gilt zunächst bis 31. Januar 2021: Ein- und Ausreise aus Aragón sowie zwischen den Provinzen Huesca, Teruel und Zaragoza nur aus triftigen Gründen und mit behördlicher Erklärung . Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr.
Für Andalusien wurde das bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis 25. Januar 2021 verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten sind innerhalb ganz Andalusiens erlaubt, jedoch gibt es für einzelne Kommunen mit hohen Inzidenzwerten Mobilitätsbeschränkungen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr. Restaurants müssen um 18 Uhr, Cafés ohne Alkoholausschank und Geschäfte um 20 Uhr schließen.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt die Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch für Einreisen vom spanischen Festland. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf Mallorca gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Die Bewirtung im Innenbereich von Bars und Restaurants ist zunächst bis 12. Januar 2021 untersagt. Der Außenbereich bleibt täglich bis 18 Uhr mit 75% der Gesamtkapazität geöffnet.
Geschäfte müssen, mit Ausnahme derer, die den für den Lebensunterhalt notwendigen Bedarf sicherstellen, um 20 Uhr schließen. Einkaufszentren und Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 700 m² sind samstags sowie sonn- und feiertags geschlossen.
Auf Ibiza gilt zunächst bis 26. Januar 2021 eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Die Bewirtung im Innenbereich von Bars und Restaurants ist untersagt. Der Außenbereich bleibt täglich bis 22 Uhr mit 50- 75% der Gesamtkapazität geöffnet.
Auf Menorca und Formentera gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30 bis 50 % Kapazität.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- oder ein sogenanntes TMA- Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist noch einmal das negative COVID-19-Testergebnis vorzulegen. .
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gelten nächtliche Ausgangssperren, deren Uhrzeiten allerdings für einzelne Inseln unterschiedlich sein können.
Für Teneriffa gelten zunächst bis zum 10. Januar 2021 zusätzlich zu den für ganz Spanien geltenden Einreisebestimmungen – folgende weitergehende Beschränkungen:
• Für Touristen, die mit internationalen Flügen ankommen, gelten die generellen Vorschriften für die Einreise nach Spanien, siehe: Einreise.
• Einreisen vom spanischen Festland oder von den Balearen sind grundsätzlich nicht möglich, es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmegenehmigungen (z.B. Nachweis, dass es sich um eine Familienbesuchsreise handelt oder dass die Unterbringung in einer lizenzierten touristischen Unterkunft gebucht wurde).
• Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr (Ausnahme: vorstehend beschriebene An- und Abreisen). Die Innenbereiche von Bars und Restaurants bleiben geschlossen (Ausnahme: Hotels), die Außenbereiche dürfen höchstens zu 50% besetzt werden.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle. Quelle: AA
Auf Mallorca und den anderen Balearen-Inseln sind Treffen im privaten Kreis ab 13. Januar verboten. Das gilt für den öffentlichen Raum und auch für zuhause. Ab 13. Januar müssen auch alle Restaurants, Bars, Einkaufszentren und Fitnessstudios schließen. Die Einschränkungen sollen zunächst bis zum 30. Januar dauern. Bisher durften sich nur sechs Personen aus höchstens zwei Haushalten treffen. Ausgenommen von dem Verbot sind nur hilfsbedürftige Menschen, getrennt lebende Paare, Kinder, deren Eltern getrennt leben, und Single-Haushalte. Letztere dürfen Familie oder Freunde besuchen, um nicht zu vereinsamen. Quelle: tagesschau.de
Südafrika - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Südafrika riegelt mit sofortiger Wirkung seine Landesgrenzen ab. Alle 20 Grenzübergänge zu den Nachbarstaaten - auch die sechs am stärksten frequentierten Grenzposten Beitbridge, Lebombo, Maseru Bridge, Oshoek, Ficksburg und Kopfontein - sollen bis zum 15. Februar geschlossen bleiben, sagte Präsident Cyril Ramaphosa in einer TV-Rede. Ausnahmen gebe es lediglich für Versorgungstransporte, Diplomaten, Heimkehrer aus dem Ausland, einige Pendler und Abreise von Ausländern. Quelle: tagesschau.de / Moneyweb.co.za
Südkorea - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Korea (Südkorea) wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsgeschehen in Südkorea bewegt sich auf niedrigem Niveau. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Seoul und die umgrenzende Provinz Gyeonggi.
Das Land zählt zu den weltweit erfolgreichsten Ländern bei der Bekämpfung des Virus, nachdem es im Frühjahr sehr betroffen war. Auch wenn seit Anfang August 2020 die Zahl der Neuinfektionen pro Tag wieder angestiegen ist, bleiben sie vergleichsweise niedrig.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale Gesundheitsbehörde KDCA die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die visumfreie Einreise deutscher Staatsangehöriger nach Südkorea ist nicht möglich. Die bisherige Regelung, dass Touristen und Geschäftsreisende für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen können, ist bis auf weiteres ausgesetzt. Derzeit werden keine Visa für touristische Zwecke erteilt.
Alle Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln (mit Ausnahme A-1, A-2, A-3 und F-4 Visa) mit Wohnsitz in Korea vor der Ausreise aus Korea eine Wiedereinreiseerlaubnis online beantragen (in dringenden Notfällen ausnahmeweise auch am Flughafen Incheon). Ohne diese Erlaubnis wird die „Alien Registration Card“ ungültig und es muss ein neues Einreisevisum beantragt werden.
Für die Einreise nach Korea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Test Ergebnis vorgelegt werden, das innerhalb von 72 Stunden vor Ausreise ausgestellt worden ist. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt ausnahmslos für alle nicht-koreanischen Staatsbürger. Dazu gehören Kurz- und Langzeitreisende und Ausländer mit Wohnsitz in Korea, auch Wiedereinreisende mit re-entry-Permit.
Grundsätzlich sind alle nach Korea einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben (oder, falls kein Wohnsitz vorhanden, in einen kostenpflichtigen – ca. 150.000 KRW (ca. 110 EUR) pro Tag, 2.100.000 KRW für 14 Tage - zur Verfügung gestellten Quarantäneort). Reisende, die für einen langfristigen Aufenthalt nach Korea einreisen, müssen vor Reiseantritt mit den koreanischen Behörden klären, wo die Quarantäne verbracht werden kann. Studenten sollten sich im Voraus mit der Universität in Verbindung setzen. Ferner besteht eine Verpflichtung, bei Einreise eine „Self Diagnosis“-App bzw. eine „Self Quarantine Safety“-App auf das Smartphone herunterzuladen, mittels derer unter anderem Gesundheitsdaten und Aufenthaltsorte an die koreanischen Behörden bis zu maximal 14 Tage nach Einreise übermittelt werden.
Personen, die aus einem wichtigen geschäftlichen, humanitären oder akademischen Grund das Land kurzzeitig besuchen, sind von der Selbstquarantäneverpflichtung befreit, wenn sie vor Reiseantritt von der jeweiligen koreanischen Botschaft in ihrem Herkunftsland ein „Isolation Exemption Certificate“ erhalten haben. Weitere Informationen erhalten Sie bei der koreanischen Botschaft in Berlin .
Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten COVID-19-Test unterziehen (abhängig von der Dauer des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen).
Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den zweiten COVID-19-Test innerhalb von drei Tagen (Reisende aus Europa und USA) oder spätestens innerhalb von 14 Tagen (sonstige Reisende) nach Ankunft durchführen. Sofern der Test positiv ausfällt, erfolgt eine Überweisung in das Krankenhaus bzw. in leichten Fällen in eine anderweitige medizinische Einrichtung („Living Treatment Center“).
Im Falle eines positiven COVID-19-Tests werden die Behandlungskosten vom koreanischen Staat nicht übernommen. Ausländer müssten alle Kosten für die Behandlung und Verpflegung im Krankenhaus selbst übernehmen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der koreanischen Botschaft in Berlin.
Der Verstoß gegen die genannten Gesundheitsauflagen einschließlich der Verletzung der Quarantänerichtlinien oder anderer COVID-19-Maßnahmen der koreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Durch- und Weiterreise
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein.
Über die genauen Bedingungen zum Transit müssen Sie sich bei der entsprechenden Airline informieren. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfache Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögert, bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordert.
Reisen innerhalb Koreas sind möglich. Überlandbusse und Züge verkehren in gewohnter Regelmäßigkeit.
Reiseverbindungen
Korea wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Direktflüge nach Deutschland und andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Viele touristische Einrichtungen wie Museen oder Parks sind geschlossen.
Hygieneregeln
Wichtigste Schutzmaßnahmen sind die Abstands- und Hygieneregeln (social distancing). Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten. Masken werden auch dann getragen, wenn die Regeln dies nicht erfordern, weil der Abstand von 2 m eingehalten werden kann (in Parks, am Strand, bei Waldspaziergängen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der koreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen koreanischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englisch).
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Ukraine - Ergänzung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Ukraine ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Kiew sowie die Gebiete Charkiw, Lemberg (Lwiw), Odessa und Czernowitz.
Die Ukraine ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländer müssen eine Krankenversicherung nachweisen, welche die Kosten einer Behandlung und Beobachtung wegen des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung einschließt. Der Nachweis ist auf Englisch oder Ukrainisch vorzulegen. Die Versicherungsgesellschaft muss in der Ukraine registriert sein oder über eine Vertretung oder einen Partner (Assistance) in der Ukraine verfügen. Davon ausgenommen sind u.a. Ausländer mit ständigem Wohnsitz in der Ukraine.
Ukrainische Behörden teilen die Herkunftsstaaten in eine „grüne“ und eine „rote“ Kategorie ein. Die Einteilung wird im Informationsportal "Visit Ukraine Today" veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
Deutschland ist derzeit in der „roten“ Kategorie eingestuft.
Bei Einreise aus oder Aufenthalt innerhalb der letzten 14 Tage in einem Staat der "roten“ Kategorie gilt eine zwingende häusliche Quarantäne unter Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii vdoma“ („Дій вдома“), die bei Einreise bereits eingerichtet sein muss. Die verpflichtende Selbstisolation von 14 Tagen kann durch einen negativen COVID-19-PCR-Test bei einem zugelassenen Testzentrum nach Einreise verkürzt werden.
Ausgenommen von der Quarantäne sind Kinder unter 12 Jahren, Personen welche zum Zwecke des Hochschulstudiums einreisen und Transitreisende, welche ihre Ausreise innerhalb der nächsten zwei Tage nachweisen können. Auch die Vorlage eines negativen PCR-Tests, welcher bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist, befreit von der Quarantäne. Bei Absolvierung des PCR-Tests vor Einreise kann die Nichtanerkennung aufgrund sprachlicher oder formeller Anforderungen nicht ausgeschlossen werden. Einzelheiten zu den Testanforderungen sind auf der offiziellen Seite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Ein Einreiseverbot bzw. Beschränkungen im internationalen Reiseverkehr sind derzeit nicht vorgesehen, können aber nicht ausgeschlossen werden. Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. bei der Fluglinie.
Durch- und Weiterreise
Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten gehört für die Ukraine aktuell zu den Staaten der "roten" Kategorie, darunter die Nachbarländer Polen, Slowakei, Ungarn und Rumänien. In diesen und weiteren Ländern bestehen weiterhin Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Bis 24. Januar 2021 wurde ein landesweiter Lockdown verfügt. In dieser Zeit gilt außer im Freien, eine Maskenpflicht, zudem muss ein Ausweis mitgeführt werden. Läden (Non-Food) und Restaurants (außer zur Mitnahme von Speisen) bleiben geschlossen. Bildungseinrichtungen - mit Ausnahme von Kindergärten -, Sport- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Großveranstaltungen sind verboten.
Der Handel mit Lebensmitteln, Arzneien, medizinischen Waren, Waren für Tiere, Sanitätsartikel, Kommunikationsmitteln, Haushaltschemie und Presse ist weiterhin gestattet. Autowerkstätten, Tankstellen, Einrichtungen des Finanz- und Postwesens, Friseur- und Schönheitssalons sowie Hotels bleiben geöffnet.
Ab voraussichtlich 25. Januar bis zunächst 28. Februar 2021 gelten folgende landesweit einheitliche Maßnahmen:
Alle Personen müssen einen Ausweis mitführen. Gaststätten dürfen nur noch von 7 bis 22 Uhr öffnen. Großveranstaltungen sind auf 20 Personen beschränkt. In Sporteinrichtungen und Museen darf sich max. 1 Person pro 20 m² aufhalten. Für Kinos und Theater gilt eine maximale Besetzung von 50% aller Plätze. Touristische Unterkünfte (außer Hotels), Nachtclubs und Diskos müssen schließen. Bildungseinrichtungen werden geschlossen, wenn über 50% der Lehrkräfte und Kinder in Selbstisolierung sind.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für Öffentliche Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich unmittelbar vor Abreise auf der Seite der ukrainischen Behörden darüber, ob für Ihr Herkunftsland erweiterte Quarantänebestimmungen gelten.
• Nach Ihrem Aufenthalt in der Ukraine (kein Transit) beachten Sie bitte die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Zypern - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen, die Infektionszahlen auf der gesamten Insel steigen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Zypern als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese regelmäßig und passt die Kategorisierung ggf. an.
Deutschland befindet sich in Kategorie B. Einreisende aus Deutschland müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein darf. Bestimmte Personengruppen (wie z.B. Zyprer) und Personen, die aus Ländern kommen, in denen kein PCR-Test möglich ist, können sich bei Ankunft in Zypern auf eigene Kosten testen lassen. Bis zur Vorlage des Testergebnisses müssen sich diese Personen in Selbstisolation begeben. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei Reisenden PCR-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein PCR-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 14-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern. Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug online registrieren, um einen Cyprus Flight Pass zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur Kategorie C der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur Kategorie C gehört. Die Einreise wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt, diese müssen einen PCR-Test bei Einreise vorlegen, sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben und sich 48 Stunden vor Ablauf der Selbstisolation einem weiteren PCR-Test unterziehen.
Einreisende aus Großbritannien und Südafrika müssen in 10-tägige Quarantäne und sich sowohl bei Ankunft in Zypern als auch nach sieben Tagen einem PCR-Test unterziehen.
Bei Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) über den Flughafen Ercan oder die Demarkationslinie, müssen Reisende einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Nachweis muss in türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Alle Reisenden müssen anschließend zehn Tage zentral in einem Quarantänezentrum bleiben. Am Ende der Quarantäne wird erneut getestet. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss bei Einreise vorgelegt werden. Diese Regelung gilt unabhängig vom Herkunftsland und der Aufenthaltsdauer.
Einige Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet, allerdings auf Seite der Republik Zypern nur für Personen, die die zyprische Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Zypern besitzen, u.a. Arbeitnehmer und Studierende. Es muss ein negativer PCR-Test (s.o.) vorgelegt werden. Bei Einreisen in den Norden gelten ebenfalls die oben genannten Quarantäne-Regeln. Für Touristen ist der Übertritt über die Demarkationslinie von Norden nach Süden derzeit nicht möglich.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungsmaßnahmen wurden für das ganze Land bis 31. Januar 2021 verschärft. Es gilt eine generelle Ausgangssperre, die nur mit behördlicher Genehmigung höchstens zweimal täglich und zeitlich befristet durchbrochen werden darf. Das Verfahren der Beantragung zum Verlassen der Wohnung und der Erteilung der Erlaubnis hierzu erfolgt per SMS. Darüber hinaus gilt eine ausnahmslose Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Sämtliche Geschäfte, die nicht der Sicherung des täglichen Bedarfs oder medizinischen Zwecken dienen, sind geschlossen. Restaurants, Bars und Cafés müssen ab 19 Uhr schließen. Außer-Haus-Verkauf und Lieferdienste sind bis 22.30 Uhr erlaubt. Es gelten weitere Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen, Kinos, Theatern usw.. Besuche in Altersheimen und ähnlichen Einrichtungen sind verboten. In Lebensmittelgeschäften und Apotheken dürfen bis 10 Uhr nur Personen über 65 Jahre und Personen mit Behinderungen einkaufen.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
• Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.
• Wenn Sie sich touristisch in Zypern aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Slowenien verzeichnet inzwischen einen starken Anstieg der Neuinfektionen. In allen Regionen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Slowenien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Deutschland wird von Slowenien als Risikogebiet geführt („red list“). Reisende aus Deutschland unterliegen mit Wirkung vom 12. Dezember 2020 bei Einreise nach Slowenien einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Quarantänepflicht kann auf fünf Tage verkürzt werden, wenn innerhalb von fünf Tagen nach Antritt der Quarantäne ein PCR-Test vorgenommen wird und das Testergebnis negativ ist.
Zur o.g. Quarantänepflicht gibt es Ausnahmen . Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ein Antigen-Schnelltest ist nur dann ausreichend, wenn er in einem EU-Mitgliedstaat oder in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz durchgeführt wurde.
Weitere Informationen bietet die deutsche Botschaft.
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Österreich nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige gemäß der Webseite der slowenischen Polizei nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) möglich.
Deutsche Staatsangehörige, die im österreichischen Grenzgebiet zu Slowenien wohnhaft sind, können alle Grenzübergangsstellen benutzen.
Bahnreisende können nur den Grenzübergang Spielfeld (Eisenbahn) nutzen.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Italien nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige nur über die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti, Škofije/Rabuiese oder Krvavi potok/Pesse möglich. Deutsche Staatsangehörige, die im italienischen Grenzgebiet zu Slowenien wohnhaft sind, können alle Grenzübergangsstellen benutzen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des Wohnsitzes oder Voraufenthalt stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 6 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen. Grenzüberschreitender Busverkehr ist nur zum Zwecke der Durchreise durch Slowenien gestattet. Kurze Zwischenstopps in dringenden Fällen sind erlaubt. Busfahrer müssen eine Liste aller Insassen mit sich führen.
Der öffentliche Personennahverkehr hat den Betrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr. Es ist mit geringfügigen Ausnahmen verboten, zwischen den Regionen Sloweniens zu reisen. Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.), Restaurants, Cafés etc. sind landesweit geschlossen. Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Versammlungen mit mehr als 6 Personen sind grundsätzlich verboten.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9 bis 17 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Wenn Sie sich touristisch in Slowenien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen werden per E-Mail beantwortet.
• Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
• Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
• Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.
• Wenn Sie sich in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land, Besonderheiten auf den Inseln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien einschließlich der Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Spanien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen.
Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Mobilitätsbeschränkungen betreffen einzelne Gebiete in der Stadt Madrid und einzelne Gemeinden. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen, die im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst werden. Ab 7. Januar 2021 und zunächst für 10 Tage gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen, der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
• Zusätzlich zu den für die Autonome Gemeinschaft geltenden Reisebeschränkungen darf man die Wohnsitzgemeinde nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen).
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Im Ausnahmefall ist die behördliche Erklärung mit sich zu führen.
• Bars und Restaurants sind von 7.30 bis 9.30 Uhr und von 13 bis 15.30 Uhr geöffnet.
• Geschäfte mit bis zu 400 m² Verkaufsfläche sind von Montag bis Freitag geöffnet, am Wochenende nur Geschäfte des täglichen Bedarfs und bestimmte Dienstleistungsbetriebe wie Friseure, Tierarztpraxen, Autohändler; Geschäfte mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche, Einkaufszentren und Fitnessklubs (außer Schwimmbäder) sind geschlossen.
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt zunächst bis 31. Januar 2021: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen. Bei Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr. Bars und Restaurants sind nur bis 17 Uhr geöffnet; Autoraststätten für Fernfahrer sind davon ausgenommen. Rauchverbot auch im Außenbereich von Gaststätten. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt. Einzelne Gemeinden unterliegen zunächst bis 20. Januar 2021 Mobilitätsbeschränkungen. Ein- und Ausreise sind nur aus triftigen Gründen gestattet. Freizeiteinrichtungen und Vergnügungsstätten sind geschlossen.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón gilt zunächst bis 31. Januar 2021: Ein- und Ausreise aus Aragón sowie zwischen den Provinzen Huesca, Teruel und Zaragoza nur aus triftigen Gründen und mit behördlicher Erklärung . Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr.
Für Andalusien wurde das bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis 25. Januar 2021 verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten sind innerhalb ganz Andalusiens erlaubt, jedoch gibt es für einzelne Kommunen mit hohen Inzidenzwerten Mobilitätsbeschränkungen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr. Restaurants müssen um 18 Uhr, Cafés ohne Alkoholausschank und Geschäfte um 20 Uhr schließen.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt die Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch für Einreisen vom spanischen Festland. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf Mallorca gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Die Bewirtung im Innenbereich von Bars und Restaurants ist zunächst bis 12. Januar 2021 untersagt. Der Außenbereich bleibt täglich bis 18 Uhr mit 75% der Gesamtkapazität geöffnet.
Geschäfte müssen, mit Ausnahme derer, die den für den Lebensunterhalt notwendigen Bedarf sicherstellen, um 20 Uhr schließen. Einkaufszentren und Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 700 m² sind samstags sowie sonn- und feiertags geschlossen.
Auf Ibiza gilt zunächst bis 26. Januar 2021 eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Die Bewirtung im Innenbereich von Bars und Restaurants ist untersagt. Der Außenbereich bleibt täglich bis 22 Uhr mit 50- 75% der Gesamtkapazität geöffnet.
Auf Menorca und Formentera gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30 bis 50 % Kapazität.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- oder ein sogenanntes TMA- Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist noch einmal das negative COVID-19-Testergebnis vorzulegen. .
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gelten nächtliche Ausgangssperren, deren Uhrzeiten allerdings für einzelne Inseln unterschiedlich sein können.
Für Teneriffa gelten zunächst bis zum 10. Januar 2021 zusätzlich zu den für ganz Spanien geltenden Einreisebestimmungen – folgende weitergehende Beschränkungen:
• Für Touristen, die mit internationalen Flügen ankommen, gelten die generellen Vorschriften für die Einreise nach Spanien, siehe: Einreise.
• Einreisen vom spanischen Festland oder von den Balearen sind grundsätzlich nicht möglich, es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmegenehmigungen (z.B. Nachweis, dass es sich um eine Familienbesuchsreise handelt oder dass die Unterbringung in einer lizenzierten touristischen Unterkunft gebucht wurde).
• Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr (Ausnahme: vorstehend beschriebene An- und Abreisen). Die Innenbereiche von Bars und Restaurants bleiben geschlossen (Ausnahme: Hotels), die Außenbereiche dürfen höchstens zu 50% besetzt werden.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle. Quelle: AA
Auf Mallorca und den anderen Balearen-Inseln sind Treffen im privaten Kreis ab 13. Januar verboten. Das gilt für den öffentlichen Raum und auch für zuhause. Ab 13. Januar müssen auch alle Restaurants, Bars, Einkaufszentren und Fitnessstudios schließen. Die Einschränkungen sollen zunächst bis zum 30. Januar dauern. Bisher durften sich nur sechs Personen aus höchstens zwei Haushalten treffen. Ausgenommen von dem Verbot sind nur hilfsbedürftige Menschen, getrennt lebende Paare, Kinder, deren Eltern getrennt leben, und Single-Haushalte. Letztere dürfen Familie oder Freunde besuchen, um nicht zu vereinsamen. Quelle: tagesschau.de
Südafrika - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Südafrika riegelt mit sofortiger Wirkung seine Landesgrenzen ab. Alle 20 Grenzübergänge zu den Nachbarstaaten - auch die sechs am stärksten frequentierten Grenzposten Beitbridge, Lebombo, Maseru Bridge, Oshoek, Ficksburg und Kopfontein - sollen bis zum 15. Februar geschlossen bleiben, sagte Präsident Cyril Ramaphosa in einer TV-Rede. Ausnahmen gebe es lediglich für Versorgungstransporte, Diplomaten, Heimkehrer aus dem Ausland, einige Pendler und Abreise von Ausländern. Quelle: tagesschau.de / Moneyweb.co.za
Südkorea - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Korea (Südkorea) wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsgeschehen in Südkorea bewegt sich auf niedrigem Niveau. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Seoul und die umgrenzende Provinz Gyeonggi.
Das Land zählt zu den weltweit erfolgreichsten Ländern bei der Bekämpfung des Virus, nachdem es im Frühjahr sehr betroffen war. Auch wenn seit Anfang August 2020 die Zahl der Neuinfektionen pro Tag wieder angestiegen ist, bleiben sie vergleichsweise niedrig.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale Gesundheitsbehörde KDCA die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die visumfreie Einreise deutscher Staatsangehöriger nach Südkorea ist nicht möglich. Die bisherige Regelung, dass Touristen und Geschäftsreisende für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen können, ist bis auf weiteres ausgesetzt. Derzeit werden keine Visa für touristische Zwecke erteilt.
Alle Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln (mit Ausnahme A-1, A-2, A-3 und F-4 Visa) mit Wohnsitz in Korea vor der Ausreise aus Korea eine Wiedereinreiseerlaubnis online beantragen (in dringenden Notfällen ausnahmeweise auch am Flughafen Incheon). Ohne diese Erlaubnis wird die „Alien Registration Card“ ungültig und es muss ein neues Einreisevisum beantragt werden.
Für die Einreise nach Korea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Test Ergebnis vorgelegt werden, das innerhalb von 72 Stunden vor Ausreise ausgestellt worden ist. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt ausnahmslos für alle nicht-koreanischen Staatsbürger. Dazu gehören Kurz- und Langzeitreisende und Ausländer mit Wohnsitz in Korea, auch Wiedereinreisende mit re-entry-Permit.
Grundsätzlich sind alle nach Korea einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben (oder, falls kein Wohnsitz vorhanden, in einen kostenpflichtigen – ca. 150.000 KRW (ca. 110 EUR) pro Tag, 2.100.000 KRW für 14 Tage - zur Verfügung gestellten Quarantäneort). Reisende, die für einen langfristigen Aufenthalt nach Korea einreisen, müssen vor Reiseantritt mit den koreanischen Behörden klären, wo die Quarantäne verbracht werden kann. Studenten sollten sich im Voraus mit der Universität in Verbindung setzen. Ferner besteht eine Verpflichtung, bei Einreise eine „Self Diagnosis“-App bzw. eine „Self Quarantine Safety“-App auf das Smartphone herunterzuladen, mittels derer unter anderem Gesundheitsdaten und Aufenthaltsorte an die koreanischen Behörden bis zu maximal 14 Tage nach Einreise übermittelt werden.
Personen, die aus einem wichtigen geschäftlichen, humanitären oder akademischen Grund das Land kurzzeitig besuchen, sind von der Selbstquarantäneverpflichtung befreit, wenn sie vor Reiseantritt von der jeweiligen koreanischen Botschaft in ihrem Herkunftsland ein „Isolation Exemption Certificate“ erhalten haben. Weitere Informationen erhalten Sie bei der koreanischen Botschaft in Berlin .
Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten COVID-19-Test unterziehen (abhängig von der Dauer des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen).
Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den zweiten COVID-19-Test innerhalb von drei Tagen (Reisende aus Europa und USA) oder spätestens innerhalb von 14 Tagen (sonstige Reisende) nach Ankunft durchführen. Sofern der Test positiv ausfällt, erfolgt eine Überweisung in das Krankenhaus bzw. in leichten Fällen in eine anderweitige medizinische Einrichtung („Living Treatment Center“).
Im Falle eines positiven COVID-19-Tests werden die Behandlungskosten vom koreanischen Staat nicht übernommen. Ausländer müssten alle Kosten für die Behandlung und Verpflegung im Krankenhaus selbst übernehmen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der koreanischen Botschaft in Berlin.
Der Verstoß gegen die genannten Gesundheitsauflagen einschließlich der Verletzung der Quarantänerichtlinien oder anderer COVID-19-Maßnahmen der koreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Durch- und Weiterreise
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein.
Über die genauen Bedingungen zum Transit müssen Sie sich bei der entsprechenden Airline informieren. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfache Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögert, bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordert.
Reisen innerhalb Koreas sind möglich. Überlandbusse und Züge verkehren in gewohnter Regelmäßigkeit.
Reiseverbindungen
Korea wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Direktflüge nach Deutschland und andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Viele touristische Einrichtungen wie Museen oder Parks sind geschlossen.
Hygieneregeln
Wichtigste Schutzmaßnahmen sind die Abstands- und Hygieneregeln (social distancing). Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten. Masken werden auch dann getragen, wenn die Regeln dies nicht erfordern, weil der Abstand von 2 m eingehalten werden kann (in Parks, am Strand, bei Waldspaziergängen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der koreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen koreanischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englisch).
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Ukraine - Ergänzung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Ukraine ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Kiew sowie die Gebiete Charkiw, Lemberg (Lwiw), Odessa und Czernowitz.
Die Ukraine ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländer müssen eine Krankenversicherung nachweisen, welche die Kosten einer Behandlung und Beobachtung wegen des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung einschließt. Der Nachweis ist auf Englisch oder Ukrainisch vorzulegen. Die Versicherungsgesellschaft muss in der Ukraine registriert sein oder über eine Vertretung oder einen Partner (Assistance) in der Ukraine verfügen. Davon ausgenommen sind u.a. Ausländer mit ständigem Wohnsitz in der Ukraine.
Ukrainische Behörden teilen die Herkunftsstaaten in eine „grüne“ und eine „rote“ Kategorie ein. Die Einteilung wird im Informationsportal "Visit Ukraine Today" veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
Deutschland ist derzeit in der „roten“ Kategorie eingestuft.
Bei Einreise aus oder Aufenthalt innerhalb der letzten 14 Tage in einem Staat der "roten“ Kategorie gilt eine zwingende häusliche Quarantäne unter Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii vdoma“ („Дій вдома“), die bei Einreise bereits eingerichtet sein muss. Die verpflichtende Selbstisolation von 14 Tagen kann durch einen negativen COVID-19-PCR-Test bei einem zugelassenen Testzentrum nach Einreise verkürzt werden.
Ausgenommen von der Quarantäne sind Kinder unter 12 Jahren, Personen welche zum Zwecke des Hochschulstudiums einreisen und Transitreisende, welche ihre Ausreise innerhalb der nächsten zwei Tage nachweisen können. Auch die Vorlage eines negativen PCR-Tests, welcher bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist, befreit von der Quarantäne. Bei Absolvierung des PCR-Tests vor Einreise kann die Nichtanerkennung aufgrund sprachlicher oder formeller Anforderungen nicht ausgeschlossen werden. Einzelheiten zu den Testanforderungen sind auf der offiziellen Seite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Ein Einreiseverbot bzw. Beschränkungen im internationalen Reiseverkehr sind derzeit nicht vorgesehen, können aber nicht ausgeschlossen werden. Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. bei der Fluglinie.
Durch- und Weiterreise
Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten gehört für die Ukraine aktuell zu den Staaten der "roten" Kategorie, darunter die Nachbarländer Polen, Slowakei, Ungarn und Rumänien. In diesen und weiteren Ländern bestehen weiterhin Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Bis 24. Januar 2021 wurde ein landesweiter Lockdown verfügt. In dieser Zeit gilt außer im Freien, eine Maskenpflicht, zudem muss ein Ausweis mitgeführt werden. Läden (Non-Food) und Restaurants (außer zur Mitnahme von Speisen) bleiben geschlossen. Bildungseinrichtungen - mit Ausnahme von Kindergärten -, Sport- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Großveranstaltungen sind verboten.
Der Handel mit Lebensmitteln, Arzneien, medizinischen Waren, Waren für Tiere, Sanitätsartikel, Kommunikationsmitteln, Haushaltschemie und Presse ist weiterhin gestattet. Autowerkstätten, Tankstellen, Einrichtungen des Finanz- und Postwesens, Friseur- und Schönheitssalons sowie Hotels bleiben geöffnet.
Ab voraussichtlich 25. Januar bis zunächst 28. Februar 2021 gelten folgende landesweit einheitliche Maßnahmen:
Alle Personen müssen einen Ausweis mitführen. Gaststätten dürfen nur noch von 7 bis 22 Uhr öffnen. Großveranstaltungen sind auf 20 Personen beschränkt. In Sporteinrichtungen und Museen darf sich max. 1 Person pro 20 m² aufhalten. Für Kinos und Theater gilt eine maximale Besetzung von 50% aller Plätze. Touristische Unterkünfte (außer Hotels), Nachtclubs und Diskos müssen schließen. Bildungseinrichtungen werden geschlossen, wenn über 50% der Lehrkräfte und Kinder in Selbstisolierung sind.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für Öffentliche Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich unmittelbar vor Abreise auf der Seite der ukrainischen Behörden darüber, ob für Ihr Herkunftsland erweiterte Quarantänebestimmungen gelten.
• Nach Ihrem Aufenthalt in der Ukraine (kein Transit) beachten Sie bitte die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Zypern - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen, die Infektionszahlen auf der gesamten Insel steigen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Zypern als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese regelmäßig und passt die Kategorisierung ggf. an.
Deutschland befindet sich in Kategorie B. Einreisende aus Deutschland müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein darf. Bestimmte Personengruppen (wie z.B. Zyprer) und Personen, die aus Ländern kommen, in denen kein PCR-Test möglich ist, können sich bei Ankunft in Zypern auf eigene Kosten testen lassen. Bis zur Vorlage des Testergebnisses müssen sich diese Personen in Selbstisolation begeben. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei Reisenden PCR-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein PCR-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 14-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern. Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug online registrieren, um einen Cyprus Flight Pass zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur Kategorie C der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur Kategorie C gehört. Die Einreise wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt, diese müssen einen PCR-Test bei Einreise vorlegen, sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben und sich 48 Stunden vor Ablauf der Selbstisolation einem weiteren PCR-Test unterziehen.
Einreisende aus Großbritannien und Südafrika müssen in 10-tägige Quarantäne und sich sowohl bei Ankunft in Zypern als auch nach sieben Tagen einem PCR-Test unterziehen.
Bei Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) über den Flughafen Ercan oder die Demarkationslinie, müssen Reisende einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Nachweis muss in türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Alle Reisenden müssen anschließend zehn Tage zentral in einem Quarantänezentrum bleiben. Am Ende der Quarantäne wird erneut getestet. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss bei Einreise vorgelegt werden. Diese Regelung gilt unabhängig vom Herkunftsland und der Aufenthaltsdauer.
Einige Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet, allerdings auf Seite der Republik Zypern nur für Personen, die die zyprische Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Zypern besitzen, u.a. Arbeitnehmer und Studierende. Es muss ein negativer PCR-Test (s.o.) vorgelegt werden. Bei Einreisen in den Norden gelten ebenfalls die oben genannten Quarantäne-Regeln. Für Touristen ist der Übertritt über die Demarkationslinie von Norden nach Süden derzeit nicht möglich.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungsmaßnahmen wurden für das ganze Land bis 31. Januar 2021 verschärft. Es gilt eine generelle Ausgangssperre, die nur mit behördlicher Genehmigung höchstens zweimal täglich und zeitlich befristet durchbrochen werden darf. Das Verfahren der Beantragung zum Verlassen der Wohnung und der Erteilung der Erlaubnis hierzu erfolgt per SMS. Darüber hinaus gilt eine ausnahmslose Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Sämtliche Geschäfte, die nicht der Sicherung des täglichen Bedarfs oder medizinischen Zwecken dienen, sind geschlossen. Restaurants, Bars und Cafés müssen ab 19 Uhr schließen. Außer-Haus-Verkauf und Lieferdienste sind bis 22.30 Uhr erlaubt. Es gelten weitere Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen, Kinos, Theatern usw.. Besuche in Altersheimen und ähnlichen Einrichtungen sind verboten. In Lebensmittelgeschäften und Apotheken dürfen bis 10 Uhr nur Personen über 65 Jahre und Personen mit Behinderungen einkaufen.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
• Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.
• Wenn Sie sich touristisch in Zypern aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
oliver_grimm
- Beiträge: 99
- Registriert: Do 18. Mai 2006, 16:11
Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2021
Hallo
Ich habe einen Bekannten in Namibia . Der ist dort Reiseführer und er hat mir nach Rücksprache mit ein paar großen Touristik unternehmen dort bestätigt das man keine gebuchte Reise/Rundreise braucht um einreisen zu können.
Gruß
Oli
Ich habe einen Bekannten in Namibia . Der ist dort Reiseführer und er hat mir nach Rücksprache mit ein paar großen Touristik unternehmen dort bestätigt das man keine gebuchte Reise/Rundreise braucht um einreisen zu können.
Gruß
Oli
Hanomag AL-28
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35447
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 12.01.2021 - Teil 1
Äquatorialguinea - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äquatorialguinea wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Äquatorialguinea ist bisher von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die urbanen Zentren Malabo und Bata.
Äquatorialguinea ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das äquatorialguineische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist möglich für Äquatorialguineer, Ausländer mit gültigem, langfristigem Aufenthaltstitel, gültigem Visum (visado altenativo) oder gültigem Geschäftsvisum. Die Ausstellung von Visa für die Einreise nach Äquatorialguinea ist für Geschäftsleute wieder möglich. Für Einreisende aus Großbritannien besteht ein Einreiseverbot.
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden bei Abflug sein darf. Bei Ankunft werden zusätzlich alle Passagiere sofort einem IgM-Schnelltest unterzogen. Bei negativem Ergebnis folgt im Anschluss eine Hotelquarantäne. Nach fünf Tagen soll ein zusätzlicher PCR-Test durchgeführt werden. Ist dieser auch negativ, endet die Quarantäne; andernfalls folgen ggf. weitere Quarantänemaßnahmen, bei Symptomen muss mit Einweisung in die für COVID-19-Patienten reservierte Klinik in Sampaka gerechnet werden.
Auch bei der Ausreise wird in der Regel die Vorlage eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein sollte, verlangt.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wurde wieder aufgenommen, ist aber bis zum 15. Januar 2021 auf einen Flug pro Woche/Fluglinie begrenzt. Lufthansa, Air France und Ethiopian Airlines bieten entsprechende Flüge an.
Beschränkungen im Land
Die Regierung hat die Ausgangssperre („Lockdown“) aufgehoben. Kirchen und Schulen sind geöffnet. Restaurants, Casinos, Nationalparks und Strände sind zugänglich. Nachtclubs und Diskotheken bleiben vorerst geschlossen.
Für Reisen von der Stadt Bata in die übrigen Bezirke des Landesinneren der Kontinentalregion ist ein negatives IgM-Schnelltestergebnis und eine Reisegenehmigung erforderlich.
Auf der Insel Bioko ist weder ein Test noch eine Reisegenehmigung erforderlich, um die Bezirksgrenze zu überschreiten.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, dessen Einhaltung kontrolliert und durchgesetzt wird. Bei Missachtung drohen Bußgelder. Beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden erfolgt Temperaturmessung; die Hände müssen desinfiziert werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob der geplante Flug stattfinden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und die aktuellen Regelungen beim äquatorialguineischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das äquatorialguineische Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer 111 oder +240 222 517 030.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Äthiopien - Ergänzung
Änderung Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äthiopien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Äthiopien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist bisher die Hauptstadt Addis Abeba.
Äthiopien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ethiopian Public Health Institute, die COVID-19-Monitoring-Seite zu aktuell geltenden COVID-19-Präventionsmaßnahmen sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf dem Luftweg ist möglich. Die Landesgrenzen sind aufgrund der Militäraktion in Tigray weiterhin teilweise geschlossen. Für mit COVID-19 infizierte Personen ist die Einreise verboten.
Die geltenden Bestimmungen werden von den äthiopischen Behörden in der Praxis uneinheitlich umgesetzt, so dass es vor Ort zu Abweichungen bei den unten geschilderten Maßgaben kommen kann.
Für die Einreise auf dem Luftweg müssen alle Reisenden über 10 Jahre bei Ankunft ein negatives PCR-Testergebnis eines zertifizierten Labors vorlegen. Der Zeitpunkt der Testung darf bei Ankunft nicht mehr als fünf Tage zurückliegen. Die Negativbescheinigung sollte in englischer Sprache ausgestellt sein und deutlich ausweisen, dass es sich um einen PCR-Test handelt. Nach Ankunft wird allen Reisenden die Körpertemperatur gemessen und die Aufenthaltsadresse in Äthiopien registriert. Nach Einreise muss eine siebentägige Quarantäne (Selbstisolation) absolviert werden. Die Quarantäne kann in privater Unterkunft erfolgen, für Reisende ohne private Unterkunft in einer von der äthiopischen Regierung vorgegebenen Quarantäneeinrichtung (z. B. Hotelunterkunft auf Selbstkostenbasis). Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind von der Pflicht der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses befreit, haben sich aber ohne Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses bei Einreise für 14 Tage in Heimquarantäne zu begeben.
Für die Einreise auf dem Landweg müssen Reisende ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, Temperatur messen lassen und nach Registrierung der Aufenthaltsadresse eine 7-tägige Heimquarantäne absolvieren. Kann kein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht.
Reisende mit COVID-19-Symptomen werden für weitere Maßnahmen in nicht-klinischen staatlichen Einrichtungen oder staatlichen Krankenhäusern isoliert. In diesen Einrichtungen ist eine konsularische Betreuung/Zugang der deutschen Botschaft in Addis Abeba nicht oder nur beschränkt möglich.
Durch- und Weiterreise
Für Transitpassagiere gilt: Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ist nicht erforderlich. Transitpassagiere dürfen den Flughafen nicht verlassen. Bei einem Transitaufenthalt von über 24 Stunden erfolgt bis zum Weiterflug eine Unterbringung auf Kosten des Reisenden in einem von der Fluglinie bestimmten Hotel.
Reiseverbindungen
Es bestehen Direktflugverbindungen mit Ethiopian Airlines von und nach Frankfurt.
Beschränkungen im Land
Versammlungen einschließlich religiöse Feiern und Veranstaltungen von mehr als 50 Personen sind verboten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im öffentlichen Bereich vorgeschrieben. In einzelnen Bundesstaaten können weitergehende Einschränkungen wie Verkehrsbeschränkungen gelten.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit .
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Australien - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Australien wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Australien ist von COVID-19 bislang insgesamt weniger betroffen. Derzeit werden landesweit nur noch wenige neue Infektionen registriert. In Sydney und Brisbane sowie in Teilen des Umlands beider Städte treten einzelne Infektionscluster auf.
Aktuelle und detaillierte Zahlen zum Infektionsgeschehen bieten das australische Gesundheitsministerium mit weiterführenden Links zu den Gesundheitsbehörden der Bundesstaaten und -territorien sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Australien hat die Einreisebestimmungen am 9. Januar 2021 erneut verschärft. Bis auf weiteres gilt weiterhin ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien. Insbesondere touristische Besuche sind grundsätzlich nicht gestattet, Touristenvisa werden entsprechend nicht erteilt. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch Eltern).
Aufgrund eines Regierungsbeschlusses vom 8. Januar 2021 müssen alle Passagiere, die nach Australien reisen, vor Abflug einen negativen PCR-Test nachweisen. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Ausnahmen von dieser Anforderung können unter mildernden Umständen möglich sein, einschließlich der Verwendung von Antigen-Schnelltests in seltenen Ausnahmefällen. Nähere Informationen bietet die Regierung von Australien. Einzelheiten des Nachweises und der Beginn der Nachweispflicht werden in Kürze bekanntgegeben. Reisende werden gebeten, sich auf der Webseite der australischen Regierung und bei ihrer Fluglinie über den aktuellen Stand der Voraussetzungen für die Einreise zu informieren.
Für Passagiere und Besatzungsmitglieder auf internationalen Flügen nach Australien gilt Maskenpflicht, ebenso auf Inlandsflügen in Australien.
Zusätzlich wurden die Obergrenzen für internationale Ankünfte in New South Wales (Sydney), Westaustralien (Perth) sowie in Queensland (Brisbane) bis zum 15. Februar 2021 um 50 Prozent gesenkt.
Unabhängig von einem negativen COVID-19 Test gilt bei Einreise weiterhin die Pflicht zu einer 14-tägigen, im Regelfall kostenpflichtigen Hotelquarantäne in designierten Unterkünften am Ankunftsflughafen. Die Regelungen in den einzelnen Territories sind zum Teil unterschiedlich, für New South Wales , the Northern Territory , Queensland und Western Australia online nachzulesen.
Eine unmittelbare Weiterreise zum Zielort in Australien ist nicht gestattet, auch nicht bei direktem Flughafentransit. Anträge auf begründete Ausnahmen vom Einreiseverbot nimmt das Department of Home Affairs entgegen.
Spätestens 72 Stunden vor einer Einreise müssen Angaben online zum Gesundheitsstatus und zur Erreichbarkeit gemacht werden.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende grundsätzlich möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. So besteht in vielen Fällen die Notwendigkeit einer Einzelfallgenehmigung und/oder eines Transitvisums. Weitere Informationen zum Transit bieten das Government of Australia und die deutschen Auslandsvertretungen in Australien.
Reiseverbindungen
Der inländische Flugverkehr und der übrige Reiseverkehr zwischen den einzelnen australischen Bundesstaaten und -territorien sind noch eingeschränkt und können jederzeit in Reaktion auf lokal verstärkt auftretendes Infektionsgeschehen kurzfristig wieder stärker beeinträchtigt werden.
Beschränkungen im Land und Hygieneregeln
Die australischen Bundesstaaten und -territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus. Ausgelöst durch die neue Coronavirus-Mutation gelten seit dem 8. Januar 2021 verschärfte Maßnahmen. Diese umfassen auch innerstaatliche Reisebeschränkungen und Verhaltensvorgaben. So haben mehrere Bundesstaaten Sydney und Brisbane als „Hotspot“ ausgewiesen und Reiseeinschränkungen bzw. Quarantäneverpflichtungen gegenüber Personen, die sich dort aufgehalten haben, verhängt. Es gelten weiterhin gängige Abstands- und Hygienevorgaben. Aktuelle detaillierte Informationen bietet die Regierung von Australien .
Besonderheiten in den Regionen
Zurzeit noch geltende Einschränkungen unterscheiden sich nur leicht zwischen den einzelnen Bundesstaaten. Der aktuelle Infektionscluster in Sydney und in Brisbane bringt lokal begrenzt verschiedene Restriktionen mit sich und führt zu Einschränkungen im Reiseverkehr zwischen Sydney/New South Wales und mehreren anderen Bundesstaaten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, z.B. mit Hilfe des COVID-19-Restriction Checker.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise.
• Informieren Sie sich auch beim australischen Gesundheitsministerium zur Ausbreitung des Virus und zu Maßnahmen der Regierung und stellen Sie bei Erfüllen einer Ausnahme für eine Einreise eine vorherige Anfrage onlline .
• Lassen Sie einen Flug vor Reiseantritt unbedingt von Ihrer Fluggesellschaft im Hinblick auf die neuen Restriktionen nochmals bestätigen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Coronavirus Helpline (24h) unter 1800 020 080 oder nutzen Sie die online unter Diagnosehilfe des australischen Gesundheitsministeriums. Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie 000.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Bahrain - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bahrain ist von COVID-19 betroffen. Bahrain ist mit Manama als Hauptstadt quasi ein ‚Stadt-Staat‘, insofern ist die Ausbreitung entsprechend flächendeckend. Bahrain ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bahrainische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden, die am internationalen Flughafen in Bahrain ankommen, werden bei Ankunft auf COVID-19-Symptome untersucht und getestet. Ein weiterer Test erfolgt nach zehn Tagen. Für beide vorgeschriebenen PCR-Tests sind zusammen 40 BHD (ca. 90 Euro) Gebühren vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware“ zu entrichten. Der Download der App ist verpflichtend. Die bisher zwingend vorgeschriebene Quarantäne ist entfallen. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden weiteren offiziellen Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg aus und nach Saudi-Arabien (King Fahd Causeway) ist möglich. Dazu muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und vom saudischen, bzw. bahrainischen Gesundheitsministerium anerkannt ist, vorgelegt werden. Visa für Bahrain werden auch "upon Arrival" am Causeway erteilt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Reiseverbindungen
Lufthansa fliegt bis auf weiteres vier Mal wöchentlich nach Frankfurt mit Zwischenstopp in Dammam oder Riad, Saudi-Arabien. Zudem stehen drei wöchentliche Gulf Air-Flüge und Flüge mit Etihad Airways über Abu Dhabi sowie Emirates über Dubai als Verbindung nach Deutschland zur Verfügung. Neben Frankfurt fliegt Gulf Air London, Paris und Athen als Destinationen in Europa an.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Cafés haben wieder geöffnet. Restaurants mit Alkohollizenz ist es erlaubt, max. eine Gruppe von bis zu 20 Personen im Innenraum zu bewirten. Turn- und Sporthallen, Sportplätze und Schwimmbäder sowie Ausbildungseinrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit, auch bei Spaziergängen. Ausnahmen bestehen beim Autofahren und bei Sportarten, die körperliche Anstrengung erfordern, z. B. Laufen und Radfahren.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Brasilien - Änderung Durch- und Weiterreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brasilien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Brasilien ist von COVID-19 besonders stark betroffen.
Brasilien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die brasilianische Gesundheitsbehörde ANVISA und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise und der Transit von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich gestattet. Seit dem 30. Dezember 2020 sind Reisende, die in Brasilien einreisen möchten, verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie ein negatives PCR-Testergebnis in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache nachzuweisen. Der Test darf frühestens 72 Stunden vor Abflug erfolgt sein. Zudem müssen Reisende eine Gesundheitserklärung (ausgedruckt und in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache) beim Check-in vorlegen. Die Gesundheitserklärung kann auf der Webseite der brasilianischen Gesundheitsbehörde abgerufen werden.
Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind weiterhin untersagt; einzig die Einreise auf dem Landweg aus Paraguay ist unter Beachtung der geltenden brasilianischen Einreisebestimmungen gestattet. Weitere Ausnahmen für die Einreise über die Land- oder Seegrenzen gelten auch für Personen, die über einen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen.
Seit dem 25. Dezember 2020 ist die Landung von Flügen, die aus oder über Großbritannien und Nordirland kommen, sowie die Mitnahme von Ausländern, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben oder durchgereist sind, auf Flügen nach Brasilien vorübergehend untersagt.
Durch- und Weiterreise
Internationaler Flughafentransit ist möglich, sofern der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und eine Einreiseberechtigung für das Zielland vorliegt. Reisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen und nicht nach Brasilien einreisen, sind von der Vorlagepflicht eines negativen PCR-Tests und einer Gesundheitserklärung befreit. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können diesbezüglich abweichen.
Reiseverbindungen
Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Auch der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. In den meisten öffentlichen Gebäuden finden Temperaturmessungen als Einlasskontrolle statt.
Die Zahl der Infizierten, der schwer an COVID-19 Erkrankten und der Todesfälle ist weiterhin sehr hoch. In einigen Bundesstaaten sind die Gesundheitssysteme stark aus-, teilweise überlastet. Das Risiko, dass Reisende sich infizieren, erkranken und nicht adäquat gesundheitlich versorgt werden können, besteht weiterhin. Zudem setzt eine wirksame Verständigung in brasilianischen Krankenhäusern in der Regel gute Kenntnisse der portugiesischen Sprache voraus.
Hygieneregeln
In allen öffentlichen Räumen, auch im Freien, besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen muss eingehalten werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, nehmen Sie vor Reiseantritt Kontakt mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung auf.
• Bei Flugreisen kontaktieren Sie vor Reiseantritt die Fluggesellschaft, insbesondere im Hinblick auf Regularien eines negativen PCR-Tests für internationale Transitverbindungen in Brasilien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
China - Beschränkungen im Land
China hat eine weitere Stadt mit fast fünf Millionen Einwohnern abgeriegelt. Die Bewohner der rund 55 Kilometer südlich von Peking gelegenen Industriestadt Langfang dürfen ihren Heimatort zunächst eine Woche lang nur in absoluten Notfällen verlassen. Hochzeiten und andere Familientreffen müssen verschoben werden, Beerdigungen dürften nur in kleinem Kreis stattfinden. Quelle: tagesschau.de
Dänemark - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Beschränkungen im Land; Reiseverbindungen; Hygieneregeln; Besonderheiten in den Regionen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark und auf die Färöer wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Grönland wird vor dem Hintergrund geltender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Dänemark ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Besonders stark betroffen ist der Großraum Kopenhagen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark sowie die Färöer als Risikogebiet eingestuft wurden. Grönland weist nur geringe Infektionszahlen auf und wird daher vom RKI nicht als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Dänemark hat die Einreisebestimmungen mit Wirkung vom 9. Januar 2021 erneut verschärft. Alle Länder wurden von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft, so dass Einreisen zu rein touristischen Zwecken grundsätzlich nicht erlaubt sind.
Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei Einreise muss ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorgelegt werden, der maximal 24 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Anerkannte triftige Gründe für eine Ausnahme wurden weiter eingeschränkt. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis ggf. noch Ausnahmeregelungen gelten und bei Vorlage welcher Gründe eine Einreise weiterhin möglich ist bieten die dänischen Behörden.
Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie einen wichtigen Grund nachweisen und einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen, der nicht mehr als 7 Tage vor der Einreise vorgenommen wurde. Bei Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht mehr als 24 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde, wird Grenzlandbewohnern die Einreise auch ohne Nachweis eines triftigen Grunds gestattet. Zusätzlich gibt es Sonderregelungen für Grenzpendler.
Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis, ein Nachweis des zugelassenen triftigen Reisegrundes und/oder der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Antigentest), der nicht älter als 24 Stunden sein darf, benötigt.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt.
Bei Einreise auf dem Luftweg müssen alle Passagiere als Teil des Check-in-Vorgangs am Abflugort einen maximal 24 Stunden alten, negativen COVID-19-Test vorweisen (Schnelltest/Antigentest wird akzeptiert). Kinder unter 13 Jahren sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen jedoch die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Nachbarländer wie Schweden und Norwegen lassen eine Einreise aus Dänemark nur bedingt zu. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Bis einschließlich 17. Januar 2021 gilt im gesamten Land Dänemark ein Teillockdown. Restaurants und Cafés dürfen nur Speisen zum Mitnehmen anbieten, Geschäfte,-mit Ausnahme von solchen des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Apotheken- sowie, Einkaufszentren und Fitnesscenter bleiben geschlossen. Kultur- und Freizeitangebote in geschlossenen Räumen sind verboten. Schüler und Studierende erhalten Fernunterricht. Beschäftigte sollen, wo immer möglich, von zuhause arbeiten. Kindergärten und Kindertagesstätten bleiben geöffnet. Freizeitaktivitäten an der frischen Luft sind unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich.
Weitere bereits bestehende Einschränkungen gelten zunächst bis zum 28. Februar 2021 fort. Alkoholverkauf im Einzelhandel und in Kiosken ist nach 22 Uhr untersagt. Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Versammlungen von mehr als fünf Personen, für bestimmte Versammlungen, darunter Beerdigungen, Freizeitaktivitäten von Personen unter 21 Jahren und Kulturveranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten jedoch unterschiedliche großzügigere Regeln, solange keine vorübergehenden oder regionalen Verschärfungen greifen. Die absolute Obergrenze liegt bei 500 Teilnehmern. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Es wird empfohlen, soziale Kontakte gering zu halten und auch Zusammenkünfte im eigenen Zuhause auf maximal fünf Personen zu beschränken.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von zwei Metern zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Verkehrsbetriebe haben dafür zu sorgen, dass die geltenden Abstandsregelungen in den Verkehrsmitteln eingehalten werden können.
Besonderheiten in den Regionen
Auch für Reisen auf die Färöer gilt, dass ausländische Reisende ohne dortigen Wohnsitz nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einreisen dürfen. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind für Touristen bis Ende Februar 2021 nicht möglich. Die Ausreise aus Grönland ist weiterhin grundsätzlich möglich. Es wird ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung und Visit Greenland.
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in Dänemark einschließlich der Färöer aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Frankreich - Änderung Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guayana, St. Martin, sowie das Überseegebiet Französisch-Polynesien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Epidemiologische Lage
Frankreich verzeichnet zwar sinkende COVID-19-Infektionszahlen, überschreitet inzwischen jedoch wieder in allen Regionen die Zahl der Neuinfektionen von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Frankreich, mit Ausnahme der Überseegebiete Guadeloupe, La Réunion und Martinique als Risikogebiet eingestuft ist. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland sowie aus allen EU-Staaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat ist möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende April 2021 weiter kontrolliert. Auch bei Einreise aus Australien, Japan, Neuseeland, Ruanda, Singapur, Südkorea und Thailand sind keine besonderen Einreisebeschränkungen zu beachten. Für die Einreise aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gelten bis mindestens 21. Januar 2021 Einschränkungen (Testpflicht vor Einreise).
Für die Einreise aus allen weiteren Staaten sind besondere Vorschriften zu beachten, die das französische Außenministerium laufend aktualisiert. Reisende müssen länderabhängig ggf. ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder selbst Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit ausfüllen sowie sich ggf. in häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben.
Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich. Es gilt jedoch eine nächtliche Ausgangssperre von grundsätzlich 20 bis 6 Uhr. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR-Test, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit, Beachten der nächtlichen Ausgangssperre). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden, sind wegen der innerfranzösischen Ausgangsbeschränkungen allerdings stark eingeschränkt verfügbar.
Beschränkungen im Land
Es gilt landesweit eine bußgeldbewehrte Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr. In Gebieten mit erhöhter Viruszirkulation gelten seit 2. Januar 2021 nochmals verschärfte Ausgangsbeschränkungen. Die regional geltenden Regelungen befinden sich auf der Webseite der französischen Regierung. Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung geltend gemacht werden. Die Bescheinigungen können als Leerformular zum Ausdruck, online oder in der französischen Corona-App "Tous Anti Covid" ausgefüllt werden. Da die französische und die deutsche Corona-App derzeit nicht miteinander kompatibel sind, sollten regelmäßige Pendler oder Grenzgänger bis auf weiteres beide Apps gleichzeitig installieren und nutzen.
Gastronomiebetriebe, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit geschlossen.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In den meisten französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika ist, bußgeldbewehrt, bis voraussichtlich 8. Februar 2021 ein negativer COVID-19-Test (PCR- oder Antigentest) sowie eine diesbezügliche schriftliche Erklärung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Präfektur von Korsika.
Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen sowie eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit. Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise besteht aktuell nicht, teilweise empfehlen die französischen Behörden die Durchführung eines zweiten Tests sieben Tage nach Einreise sowie besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von Abstandsregeln in der ersten Aufenthaltswoche.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich beim Hochkommissariat (Präfektur) von Französisch-Polynesien.
Über Bedingungen, zu denen die grundsätzlich nicht gestattete Einreise nach Neu-Kaledonien ausnahmsweise möglich ist, informiert die Regierung von Neu-Kaledonien.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Wenn Sie sich touristisch in Frankreich aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise
Eine neue Variante von COVID-19 führt derzeit in England zu neuen Restriktionen und aus Gründen des Schutzes vor weiterer Verbreitung der Pandemie zu teils erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, auf die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie die Überseegebiete Bermuda und Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinseln Guernsey und Alderney wird aufgrund von Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Zudem wurde in England eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr besitzt.
Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Gibraltar sowie dem Überseegebiet Bermuda, aber mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln ( Jersey und Guernsey) sowie der Isle of Man, beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 müssen Einreisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland (neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht) zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen (mit Flugzeug beim Check-in/Boarding) oder diesen bei Einreise durchführen lassen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. (Es werden sowohl PCR-/LAMP- und TMA-Tests als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.)
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben sehr hoch hoch, mit einer Überlastung des Gesundheitssystems muss gerechnet werden (Alert Level 5). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Reisen aus touristischen Gründen sind in und nach Großbritannien und Nordirland untersagt.
Die britische Regierung hat angekündigt, dass voraussichtlich ab 15. Januar 2021, 5 Uhr, bei allen Einreisen nach England aus allen Ländern mit Ausnahme Schottlands, Nordirlands, Irlands, Isle of Man, Jersey und Guernsey ein negativer COVID-19-Test vorzulegen ist, der ab der Testentnahme und bis zur Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach Auskunft der britischen Regierung ist grundsätzlich ein PCR-Test notwendig, voraussichtlich reicht ein Schnelltest oder Antigentest nicht aus. Der negative Testnachweise muss bereits vor Reisebeginn (vor Einstieg Flugzeug, Fähre und Zug) vorgelegt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind nach jetzigem Kenntnisstand Kinder unter 11 Jahren. Weitere Details wurden von der britischen Regierung noch nicht bekanntgegeben. Einreisende nach England ohne negativen PCR-Test müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 500,- GBP rechnen.
Bisher ist die Maßnahme auf Einreisen nach England beschränkt. Sie wird voraussichtlich in Kürze ebenfalls für Schottland, Wales und Nordirland gelten.
Darüber hinaus gilt für Reisende aus Deutschland zwingend eine 10-tägige Quarantänepflicht und die Pflicht, sich elektronisch anzumelden .
Für Einreisen nach England (Schottland, Wales und Nordirland sind ausgenommen) besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Auch bei Einreise aus einem Land, dass nicht als Risikogebiet eingestuft ist („Travel Corridor“) kann Quarantäne im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland notwendig werden, wenn man im Transit durch ein Risikogebiet reist und dort Kontakt zu Personen hatte.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverkehr sind ausgedünnt. Der Eurotunnel nach Frankreich ist unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Vorlage eines negativen COVID-19-Tests) wieder geöffnet, die Niederlande , Belgien und Frankreich erlauben die Einreise bestimmter Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen sukzessive wieder. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen.
Es gilt bis mindestens 20. Januar 2021 ein allgemeines Beförderungsverbot für Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland. Es ist Beförderungsunternehmen grundsätzlich untersagt, Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland zu befördern. In Ausnahme dieses Grundsatzes dürfen folgende Personen wieder befördert werden:
• deutsche Staatsangehörige unabhängig von ihrem Wohnsitz.
• freizügigkeitsberechtigte EU-Staatsangehörige sowie ihre Familienangehörigen mit festem, ggf. beim Check-In/Boarding/Grenzübertritt nachweisbarem Wohnsitz in Deutschland.
• gemäß Teil zwei des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (2019/C 384 I/01) berechtigte britische Staatsangehörige sowie ihre Familienangehörigen mit festem, ggf. beim Check-In/Boarding/Grenzübertritt nachweisbarem Wohnsitz in Deutschland. Dies sind britische Staatsangehörige, die vor dem 31. Dezember 2020 einen Wohnsitz in Deutschland hatten, sich dort dauerhaft aufgehalten haben und somit vorübergehend von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige befreit sind.
• Drittstaatsangehörige mit festem, ggf. beim Check-In/Boarding/Grenzübertritt nachweisbarem Wohnsitz in Deutschland, die einen Aufenthaltstitel oder ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt für Deutschland besitzen.
• Personen, die sich ausschließlich im Flughafentransitbereich aufhalten, nicht nach Deutschland einreisen, und die dafür erforderlichen Voraussetzungen, wie ein bestätigter Weiterflug und soweit erforderlich, ein Flughafentransitvisum , erfüllen.
Die Bundespolizei muss die Flüge einzeln genehmigen. Diese Genehmigung holt die Fluggesellschaft ein. Reisende benötigen keine einzelnen Genehmigungen.
Reisende müssen bei Einreise (mit dem Flugzeug beim Check-in/Boarding) nach Deutschland den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen. Es dürfen maximal 48 Stunden zwischen der Testentnahme und der Einreise vergangen sein. Es werden sowohl PCR- als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Der Test kann nicht mehr bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Beförderungsunternehmen wurden von der Bundesregierung aufgefordert, nur Personen zu befördern, die bei Reiseantritt den Testnachweis vorlegen.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. Bis mindestens 22. Februar 2021 gilt für ganz Großbritannien ein erneuter Lockdown.
Für England gelten folgende Regeln:
Das Haus darf grundsätzlich nicht verlassen werden. Treffen mit Personen, die nicht zum eigenen Haushalt oder zu einer bestehenden Unterstützungsgemeinschaft („support bubble“) gehören, sind bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich verboten. Diese Regelung gilt drinnen wie draußen. Alle Schulen, Universitäten und nicht essentiellen Geschäfte sind geschlossen. Reisen im In- und Ausland sind untersagt, es sei denn, es liegen rechtliche Gründe vor. Das Haus ohne rechtlichen Grund zu verlassen ist strafbewehrt (200 GBP, im Wiederholungsfall Verdopplung bis 6.400 GBP).
Legitime Gründe das Haus zu verlassen, die eine Reise begründen könnten sind u.a. Arbeit, Pflege oder auch geteiltes Sorgerecht. Grundsätzlich besteht die Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
In Schottland gilt ein Lockdown mit erheblichen Bewegungseinschränkungen, die über das Niveau von Empfehlungen hinausgehen und Gesetzeskraft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt. Details können auf der Webseite der schottische Regierung nachgelesen werden.
Das gesamte Gebiet von Wales unterliegt den strengen Regeln der Stufe 4: "Stay at home".
In Nordirland gelten seit 26. Dezember für mindestens 6 Wochen weitreichende Beschränkungen. Es ist verboten, sich in der eigenen Wohnung mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen, es sei denn, man gründet mit einem anderen Haushalt eine Gemeinschaft. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Restaurants und Pubs bleiben bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Nicht essentielle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende von der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen PCR-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen einer 14-tägigen Quarantäne oder einem PCR-Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Gibraltar gilt ein vorläufig zweiwöchiger Lockdown. Das eigene Haus darf bis auf wenige Ausnahmen nicht verlassen werden. Nur bestimmte Personen dürfen noch nach Gibraltar einreisen. Diese müssen bei Einreise einen PCR-Test, dessen Testung nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) aufgehalten haben, in Quarantäne begeben und sich am ersten und fünften Tag nach Einreise einer Testung unterziehen. Sind die Tests negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Einreisende per Flugzeug müssen sich zudem vor Einreise online registrieren. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Supermärkten. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Verfolgen Sie die Entwicklung in Nachrichten.
• Verzichten Sie derzeit möglichst auf alle Reisen und setzen Sie sich ggf. mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland .
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich wie z.B. einen negativen PCR- oder Antigentest (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und neue Testpflicht bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äquatorialguinea wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Äquatorialguinea ist bisher von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die urbanen Zentren Malabo und Bata.
Äquatorialguinea ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das äquatorialguineische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist möglich für Äquatorialguineer, Ausländer mit gültigem, langfristigem Aufenthaltstitel, gültigem Visum (visado altenativo) oder gültigem Geschäftsvisum. Die Ausstellung von Visa für die Einreise nach Äquatorialguinea ist für Geschäftsleute wieder möglich. Für Einreisende aus Großbritannien besteht ein Einreiseverbot.
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden bei Abflug sein darf. Bei Ankunft werden zusätzlich alle Passagiere sofort einem IgM-Schnelltest unterzogen. Bei negativem Ergebnis folgt im Anschluss eine Hotelquarantäne. Nach fünf Tagen soll ein zusätzlicher PCR-Test durchgeführt werden. Ist dieser auch negativ, endet die Quarantäne; andernfalls folgen ggf. weitere Quarantänemaßnahmen, bei Symptomen muss mit Einweisung in die für COVID-19-Patienten reservierte Klinik in Sampaka gerechnet werden.
Auch bei der Ausreise wird in der Regel die Vorlage eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein sollte, verlangt.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wurde wieder aufgenommen, ist aber bis zum 15. Januar 2021 auf einen Flug pro Woche/Fluglinie begrenzt. Lufthansa, Air France und Ethiopian Airlines bieten entsprechende Flüge an.
Beschränkungen im Land
Die Regierung hat die Ausgangssperre („Lockdown“) aufgehoben. Kirchen und Schulen sind geöffnet. Restaurants, Casinos, Nationalparks und Strände sind zugänglich. Nachtclubs und Diskotheken bleiben vorerst geschlossen.
Für Reisen von der Stadt Bata in die übrigen Bezirke des Landesinneren der Kontinentalregion ist ein negatives IgM-Schnelltestergebnis und eine Reisegenehmigung erforderlich.
Auf der Insel Bioko ist weder ein Test noch eine Reisegenehmigung erforderlich, um die Bezirksgrenze zu überschreiten.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, dessen Einhaltung kontrolliert und durchgesetzt wird. Bei Missachtung drohen Bußgelder. Beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden erfolgt Temperaturmessung; die Hände müssen desinfiziert werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob der geplante Flug stattfinden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und die aktuellen Regelungen beim äquatorialguineischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das äquatorialguineische Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer 111 oder +240 222 517 030.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Äthiopien - Ergänzung
Änderung Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äthiopien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Äthiopien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist bisher die Hauptstadt Addis Abeba.
Äthiopien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ethiopian Public Health Institute, die COVID-19-Monitoring-Seite zu aktuell geltenden COVID-19-Präventionsmaßnahmen sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf dem Luftweg ist möglich. Die Landesgrenzen sind aufgrund der Militäraktion in Tigray weiterhin teilweise geschlossen. Für mit COVID-19 infizierte Personen ist die Einreise verboten.
Die geltenden Bestimmungen werden von den äthiopischen Behörden in der Praxis uneinheitlich umgesetzt, so dass es vor Ort zu Abweichungen bei den unten geschilderten Maßgaben kommen kann.
Für die Einreise auf dem Luftweg müssen alle Reisenden über 10 Jahre bei Ankunft ein negatives PCR-Testergebnis eines zertifizierten Labors vorlegen. Der Zeitpunkt der Testung darf bei Ankunft nicht mehr als fünf Tage zurückliegen. Die Negativbescheinigung sollte in englischer Sprache ausgestellt sein und deutlich ausweisen, dass es sich um einen PCR-Test handelt. Nach Ankunft wird allen Reisenden die Körpertemperatur gemessen und die Aufenthaltsadresse in Äthiopien registriert. Nach Einreise muss eine siebentägige Quarantäne (Selbstisolation) absolviert werden. Die Quarantäne kann in privater Unterkunft erfolgen, für Reisende ohne private Unterkunft in einer von der äthiopischen Regierung vorgegebenen Quarantäneeinrichtung (z. B. Hotelunterkunft auf Selbstkostenbasis). Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind von der Pflicht der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses befreit, haben sich aber ohne Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses bei Einreise für 14 Tage in Heimquarantäne zu begeben.
Für die Einreise auf dem Landweg müssen Reisende ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, Temperatur messen lassen und nach Registrierung der Aufenthaltsadresse eine 7-tägige Heimquarantäne absolvieren. Kann kein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht.
Reisende mit COVID-19-Symptomen werden für weitere Maßnahmen in nicht-klinischen staatlichen Einrichtungen oder staatlichen Krankenhäusern isoliert. In diesen Einrichtungen ist eine konsularische Betreuung/Zugang der deutschen Botschaft in Addis Abeba nicht oder nur beschränkt möglich.
Durch- und Weiterreise
Für Transitpassagiere gilt: Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ist nicht erforderlich. Transitpassagiere dürfen den Flughafen nicht verlassen. Bei einem Transitaufenthalt von über 24 Stunden erfolgt bis zum Weiterflug eine Unterbringung auf Kosten des Reisenden in einem von der Fluglinie bestimmten Hotel.
Reiseverbindungen
Es bestehen Direktflugverbindungen mit Ethiopian Airlines von und nach Frankfurt.
Beschränkungen im Land
Versammlungen einschließlich religiöse Feiern und Veranstaltungen von mehr als 50 Personen sind verboten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im öffentlichen Bereich vorgeschrieben. In einzelnen Bundesstaaten können weitergehende Einschränkungen wie Verkehrsbeschränkungen gelten.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit .
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Australien - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Australien wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Australien ist von COVID-19 bislang insgesamt weniger betroffen. Derzeit werden landesweit nur noch wenige neue Infektionen registriert. In Sydney und Brisbane sowie in Teilen des Umlands beider Städte treten einzelne Infektionscluster auf.
Aktuelle und detaillierte Zahlen zum Infektionsgeschehen bieten das australische Gesundheitsministerium mit weiterführenden Links zu den Gesundheitsbehörden der Bundesstaaten und -territorien sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Australien hat die Einreisebestimmungen am 9. Januar 2021 erneut verschärft. Bis auf weiteres gilt weiterhin ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien. Insbesondere touristische Besuche sind grundsätzlich nicht gestattet, Touristenvisa werden entsprechend nicht erteilt. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch Eltern).
Aufgrund eines Regierungsbeschlusses vom 8. Januar 2021 müssen alle Passagiere, die nach Australien reisen, vor Abflug einen negativen PCR-Test nachweisen. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Ausnahmen von dieser Anforderung können unter mildernden Umständen möglich sein, einschließlich der Verwendung von Antigen-Schnelltests in seltenen Ausnahmefällen. Nähere Informationen bietet die Regierung von Australien. Einzelheiten des Nachweises und der Beginn der Nachweispflicht werden in Kürze bekanntgegeben. Reisende werden gebeten, sich auf der Webseite der australischen Regierung und bei ihrer Fluglinie über den aktuellen Stand der Voraussetzungen für die Einreise zu informieren.
Für Passagiere und Besatzungsmitglieder auf internationalen Flügen nach Australien gilt Maskenpflicht, ebenso auf Inlandsflügen in Australien.
Zusätzlich wurden die Obergrenzen für internationale Ankünfte in New South Wales (Sydney), Westaustralien (Perth) sowie in Queensland (Brisbane) bis zum 15. Februar 2021 um 50 Prozent gesenkt.
Unabhängig von einem negativen COVID-19 Test gilt bei Einreise weiterhin die Pflicht zu einer 14-tägigen, im Regelfall kostenpflichtigen Hotelquarantäne in designierten Unterkünften am Ankunftsflughafen. Die Regelungen in den einzelnen Territories sind zum Teil unterschiedlich, für New South Wales , the Northern Territory , Queensland und Western Australia online nachzulesen.
Eine unmittelbare Weiterreise zum Zielort in Australien ist nicht gestattet, auch nicht bei direktem Flughafentransit. Anträge auf begründete Ausnahmen vom Einreiseverbot nimmt das Department of Home Affairs entgegen.
Spätestens 72 Stunden vor einer Einreise müssen Angaben online zum Gesundheitsstatus und zur Erreichbarkeit gemacht werden.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende grundsätzlich möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. So besteht in vielen Fällen die Notwendigkeit einer Einzelfallgenehmigung und/oder eines Transitvisums. Weitere Informationen zum Transit bieten das Government of Australia und die deutschen Auslandsvertretungen in Australien.
Reiseverbindungen
Der inländische Flugverkehr und der übrige Reiseverkehr zwischen den einzelnen australischen Bundesstaaten und -territorien sind noch eingeschränkt und können jederzeit in Reaktion auf lokal verstärkt auftretendes Infektionsgeschehen kurzfristig wieder stärker beeinträchtigt werden.
Beschränkungen im Land und Hygieneregeln
Die australischen Bundesstaaten und -territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus. Ausgelöst durch die neue Coronavirus-Mutation gelten seit dem 8. Januar 2021 verschärfte Maßnahmen. Diese umfassen auch innerstaatliche Reisebeschränkungen und Verhaltensvorgaben. So haben mehrere Bundesstaaten Sydney und Brisbane als „Hotspot“ ausgewiesen und Reiseeinschränkungen bzw. Quarantäneverpflichtungen gegenüber Personen, die sich dort aufgehalten haben, verhängt. Es gelten weiterhin gängige Abstands- und Hygienevorgaben. Aktuelle detaillierte Informationen bietet die Regierung von Australien .
Besonderheiten in den Regionen
Zurzeit noch geltende Einschränkungen unterscheiden sich nur leicht zwischen den einzelnen Bundesstaaten. Der aktuelle Infektionscluster in Sydney und in Brisbane bringt lokal begrenzt verschiedene Restriktionen mit sich und führt zu Einschränkungen im Reiseverkehr zwischen Sydney/New South Wales und mehreren anderen Bundesstaaten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, z.B. mit Hilfe des COVID-19-Restriction Checker.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise.
• Informieren Sie sich auch beim australischen Gesundheitsministerium zur Ausbreitung des Virus und zu Maßnahmen der Regierung und stellen Sie bei Erfüllen einer Ausnahme für eine Einreise eine vorherige Anfrage onlline .
• Lassen Sie einen Flug vor Reiseantritt unbedingt von Ihrer Fluggesellschaft im Hinblick auf die neuen Restriktionen nochmals bestätigen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Coronavirus Helpline (24h) unter 1800 020 080 oder nutzen Sie die online unter Diagnosehilfe des australischen Gesundheitsministeriums. Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie 000.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Bahrain - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bahrain ist von COVID-19 betroffen. Bahrain ist mit Manama als Hauptstadt quasi ein ‚Stadt-Staat‘, insofern ist die Ausbreitung entsprechend flächendeckend. Bahrain ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bahrainische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden, die am internationalen Flughafen in Bahrain ankommen, werden bei Ankunft auf COVID-19-Symptome untersucht und getestet. Ein weiterer Test erfolgt nach zehn Tagen. Für beide vorgeschriebenen PCR-Tests sind zusammen 40 BHD (ca. 90 Euro) Gebühren vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware“ zu entrichten. Der Download der App ist verpflichtend. Die bisher zwingend vorgeschriebene Quarantäne ist entfallen. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden weiteren offiziellen Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg aus und nach Saudi-Arabien (King Fahd Causeway) ist möglich. Dazu muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und vom saudischen, bzw. bahrainischen Gesundheitsministerium anerkannt ist, vorgelegt werden. Visa für Bahrain werden auch "upon Arrival" am Causeway erteilt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Reiseverbindungen
Lufthansa fliegt bis auf weiteres vier Mal wöchentlich nach Frankfurt mit Zwischenstopp in Dammam oder Riad, Saudi-Arabien. Zudem stehen drei wöchentliche Gulf Air-Flüge und Flüge mit Etihad Airways über Abu Dhabi sowie Emirates über Dubai als Verbindung nach Deutschland zur Verfügung. Neben Frankfurt fliegt Gulf Air London, Paris und Athen als Destinationen in Europa an.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Cafés haben wieder geöffnet. Restaurants mit Alkohollizenz ist es erlaubt, max. eine Gruppe von bis zu 20 Personen im Innenraum zu bewirten. Turn- und Sporthallen, Sportplätze und Schwimmbäder sowie Ausbildungseinrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit, auch bei Spaziergängen. Ausnahmen bestehen beim Autofahren und bei Sportarten, die körperliche Anstrengung erfordern, z. B. Laufen und Radfahren.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Brasilien - Änderung Durch- und Weiterreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brasilien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Brasilien ist von COVID-19 besonders stark betroffen.
Brasilien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die brasilianische Gesundheitsbehörde ANVISA und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise und der Transit von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich gestattet. Seit dem 30. Dezember 2020 sind Reisende, die in Brasilien einreisen möchten, verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie ein negatives PCR-Testergebnis in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache nachzuweisen. Der Test darf frühestens 72 Stunden vor Abflug erfolgt sein. Zudem müssen Reisende eine Gesundheitserklärung (ausgedruckt und in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache) beim Check-in vorlegen. Die Gesundheitserklärung kann auf der Webseite der brasilianischen Gesundheitsbehörde abgerufen werden.
Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind weiterhin untersagt; einzig die Einreise auf dem Landweg aus Paraguay ist unter Beachtung der geltenden brasilianischen Einreisebestimmungen gestattet. Weitere Ausnahmen für die Einreise über die Land- oder Seegrenzen gelten auch für Personen, die über einen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen.
Seit dem 25. Dezember 2020 ist die Landung von Flügen, die aus oder über Großbritannien und Nordirland kommen, sowie die Mitnahme von Ausländern, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben oder durchgereist sind, auf Flügen nach Brasilien vorübergehend untersagt.
Durch- und Weiterreise
Internationaler Flughafentransit ist möglich, sofern der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und eine Einreiseberechtigung für das Zielland vorliegt. Reisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen und nicht nach Brasilien einreisen, sind von der Vorlagepflicht eines negativen PCR-Tests und einer Gesundheitserklärung befreit. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können diesbezüglich abweichen.
Reiseverbindungen
Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Auch der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. In den meisten öffentlichen Gebäuden finden Temperaturmessungen als Einlasskontrolle statt.
Die Zahl der Infizierten, der schwer an COVID-19 Erkrankten und der Todesfälle ist weiterhin sehr hoch. In einigen Bundesstaaten sind die Gesundheitssysteme stark aus-, teilweise überlastet. Das Risiko, dass Reisende sich infizieren, erkranken und nicht adäquat gesundheitlich versorgt werden können, besteht weiterhin. Zudem setzt eine wirksame Verständigung in brasilianischen Krankenhäusern in der Regel gute Kenntnisse der portugiesischen Sprache voraus.
Hygieneregeln
In allen öffentlichen Räumen, auch im Freien, besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen muss eingehalten werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, nehmen Sie vor Reiseantritt Kontakt mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung auf.
• Bei Flugreisen kontaktieren Sie vor Reiseantritt die Fluggesellschaft, insbesondere im Hinblick auf Regularien eines negativen PCR-Tests für internationale Transitverbindungen in Brasilien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
China - Beschränkungen im Land
China hat eine weitere Stadt mit fast fünf Millionen Einwohnern abgeriegelt. Die Bewohner der rund 55 Kilometer südlich von Peking gelegenen Industriestadt Langfang dürfen ihren Heimatort zunächst eine Woche lang nur in absoluten Notfällen verlassen. Hochzeiten und andere Familientreffen müssen verschoben werden, Beerdigungen dürften nur in kleinem Kreis stattfinden. Quelle: tagesschau.de
Dänemark - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Beschränkungen im Land; Reiseverbindungen; Hygieneregeln; Besonderheiten in den Regionen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark und auf die Färöer wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Grönland wird vor dem Hintergrund geltender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Dänemark ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Besonders stark betroffen ist der Großraum Kopenhagen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark sowie die Färöer als Risikogebiet eingestuft wurden. Grönland weist nur geringe Infektionszahlen auf und wird daher vom RKI nicht als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Dänemark hat die Einreisebestimmungen mit Wirkung vom 9. Januar 2021 erneut verschärft. Alle Länder wurden von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft, so dass Einreisen zu rein touristischen Zwecken grundsätzlich nicht erlaubt sind.
Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei Einreise muss ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorgelegt werden, der maximal 24 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Anerkannte triftige Gründe für eine Ausnahme wurden weiter eingeschränkt. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis ggf. noch Ausnahmeregelungen gelten und bei Vorlage welcher Gründe eine Einreise weiterhin möglich ist bieten die dänischen Behörden.
Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie einen wichtigen Grund nachweisen und einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen, der nicht mehr als 7 Tage vor der Einreise vorgenommen wurde. Bei Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht mehr als 24 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde, wird Grenzlandbewohnern die Einreise auch ohne Nachweis eines triftigen Grunds gestattet. Zusätzlich gibt es Sonderregelungen für Grenzpendler.
Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis, ein Nachweis des zugelassenen triftigen Reisegrundes und/oder der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Antigentest), der nicht älter als 24 Stunden sein darf, benötigt.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt.
Bei Einreise auf dem Luftweg müssen alle Passagiere als Teil des Check-in-Vorgangs am Abflugort einen maximal 24 Stunden alten, negativen COVID-19-Test vorweisen (Schnelltest/Antigentest wird akzeptiert). Kinder unter 13 Jahren sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen jedoch die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Nachbarländer wie Schweden und Norwegen lassen eine Einreise aus Dänemark nur bedingt zu. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Bis einschließlich 17. Januar 2021 gilt im gesamten Land Dänemark ein Teillockdown. Restaurants und Cafés dürfen nur Speisen zum Mitnehmen anbieten, Geschäfte,-mit Ausnahme von solchen des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Apotheken- sowie, Einkaufszentren und Fitnesscenter bleiben geschlossen. Kultur- und Freizeitangebote in geschlossenen Räumen sind verboten. Schüler und Studierende erhalten Fernunterricht. Beschäftigte sollen, wo immer möglich, von zuhause arbeiten. Kindergärten und Kindertagesstätten bleiben geöffnet. Freizeitaktivitäten an der frischen Luft sind unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich.
Weitere bereits bestehende Einschränkungen gelten zunächst bis zum 28. Februar 2021 fort. Alkoholverkauf im Einzelhandel und in Kiosken ist nach 22 Uhr untersagt. Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Versammlungen von mehr als fünf Personen, für bestimmte Versammlungen, darunter Beerdigungen, Freizeitaktivitäten von Personen unter 21 Jahren und Kulturveranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten jedoch unterschiedliche großzügigere Regeln, solange keine vorübergehenden oder regionalen Verschärfungen greifen. Die absolute Obergrenze liegt bei 500 Teilnehmern. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Es wird empfohlen, soziale Kontakte gering zu halten und auch Zusammenkünfte im eigenen Zuhause auf maximal fünf Personen zu beschränken.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von zwei Metern zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Verkehrsbetriebe haben dafür zu sorgen, dass die geltenden Abstandsregelungen in den Verkehrsmitteln eingehalten werden können.
Besonderheiten in den Regionen
Auch für Reisen auf die Färöer gilt, dass ausländische Reisende ohne dortigen Wohnsitz nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einreisen dürfen. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind für Touristen bis Ende Februar 2021 nicht möglich. Die Ausreise aus Grönland ist weiterhin grundsätzlich möglich. Es wird ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung und Visit Greenland.
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in Dänemark einschließlich der Färöer aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Frankreich - Änderung Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guayana, St. Martin, sowie das Überseegebiet Französisch-Polynesien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Epidemiologische Lage
Frankreich verzeichnet zwar sinkende COVID-19-Infektionszahlen, überschreitet inzwischen jedoch wieder in allen Regionen die Zahl der Neuinfektionen von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Frankreich, mit Ausnahme der Überseegebiete Guadeloupe, La Réunion und Martinique als Risikogebiet eingestuft ist. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland sowie aus allen EU-Staaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat ist möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende April 2021 weiter kontrolliert. Auch bei Einreise aus Australien, Japan, Neuseeland, Ruanda, Singapur, Südkorea und Thailand sind keine besonderen Einreisebeschränkungen zu beachten. Für die Einreise aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gelten bis mindestens 21. Januar 2021 Einschränkungen (Testpflicht vor Einreise).
Für die Einreise aus allen weiteren Staaten sind besondere Vorschriften zu beachten, die das französische Außenministerium laufend aktualisiert. Reisende müssen länderabhängig ggf. ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder selbst Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit ausfüllen sowie sich ggf. in häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben.
Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich. Es gilt jedoch eine nächtliche Ausgangssperre von grundsätzlich 20 bis 6 Uhr. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR-Test, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit, Beachten der nächtlichen Ausgangssperre). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden, sind wegen der innerfranzösischen Ausgangsbeschränkungen allerdings stark eingeschränkt verfügbar.
Beschränkungen im Land
Es gilt landesweit eine bußgeldbewehrte Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr. In Gebieten mit erhöhter Viruszirkulation gelten seit 2. Januar 2021 nochmals verschärfte Ausgangsbeschränkungen. Die regional geltenden Regelungen befinden sich auf der Webseite der französischen Regierung. Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung geltend gemacht werden. Die Bescheinigungen können als Leerformular zum Ausdruck, online oder in der französischen Corona-App "Tous Anti Covid" ausgefüllt werden. Da die französische und die deutsche Corona-App derzeit nicht miteinander kompatibel sind, sollten regelmäßige Pendler oder Grenzgänger bis auf weiteres beide Apps gleichzeitig installieren und nutzen.
Gastronomiebetriebe, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit geschlossen.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In den meisten französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika ist, bußgeldbewehrt, bis voraussichtlich 8. Februar 2021 ein negativer COVID-19-Test (PCR- oder Antigentest) sowie eine diesbezügliche schriftliche Erklärung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Präfektur von Korsika.
Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen sowie eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit. Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise besteht aktuell nicht, teilweise empfehlen die französischen Behörden die Durchführung eines zweiten Tests sieben Tage nach Einreise sowie besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von Abstandsregeln in der ersten Aufenthaltswoche.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich beim Hochkommissariat (Präfektur) von Französisch-Polynesien.
Über Bedingungen, zu denen die grundsätzlich nicht gestattete Einreise nach Neu-Kaledonien ausnahmsweise möglich ist, informiert die Regierung von Neu-Kaledonien.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Wenn Sie sich touristisch in Frankreich aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise
Eine neue Variante von COVID-19 führt derzeit in England zu neuen Restriktionen und aus Gründen des Schutzes vor weiterer Verbreitung der Pandemie zu teils erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, auf die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie die Überseegebiete Bermuda und Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinseln Guernsey und Alderney wird aufgrund von Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Zudem wurde in England eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr besitzt.
Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Gibraltar sowie dem Überseegebiet Bermuda, aber mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln ( Jersey und Guernsey) sowie der Isle of Man, beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 müssen Einreisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland (neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht) zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen (mit Flugzeug beim Check-in/Boarding) oder diesen bei Einreise durchführen lassen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. (Es werden sowohl PCR-/LAMP- und TMA-Tests als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.)
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben sehr hoch hoch, mit einer Überlastung des Gesundheitssystems muss gerechnet werden (Alert Level 5). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Reisen aus touristischen Gründen sind in und nach Großbritannien und Nordirland untersagt.
Die britische Regierung hat angekündigt, dass voraussichtlich ab 15. Januar 2021, 5 Uhr, bei allen Einreisen nach England aus allen Ländern mit Ausnahme Schottlands, Nordirlands, Irlands, Isle of Man, Jersey und Guernsey ein negativer COVID-19-Test vorzulegen ist, der ab der Testentnahme und bis zur Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach Auskunft der britischen Regierung ist grundsätzlich ein PCR-Test notwendig, voraussichtlich reicht ein Schnelltest oder Antigentest nicht aus. Der negative Testnachweise muss bereits vor Reisebeginn (vor Einstieg Flugzeug, Fähre und Zug) vorgelegt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind nach jetzigem Kenntnisstand Kinder unter 11 Jahren. Weitere Details wurden von der britischen Regierung noch nicht bekanntgegeben. Einreisende nach England ohne negativen PCR-Test müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 500,- GBP rechnen.
Bisher ist die Maßnahme auf Einreisen nach England beschränkt. Sie wird voraussichtlich in Kürze ebenfalls für Schottland, Wales und Nordirland gelten.
Darüber hinaus gilt für Reisende aus Deutschland zwingend eine 10-tägige Quarantänepflicht und die Pflicht, sich elektronisch anzumelden .
Für Einreisen nach England (Schottland, Wales und Nordirland sind ausgenommen) besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Auch bei Einreise aus einem Land, dass nicht als Risikogebiet eingestuft ist („Travel Corridor“) kann Quarantäne im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland notwendig werden, wenn man im Transit durch ein Risikogebiet reist und dort Kontakt zu Personen hatte.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverkehr sind ausgedünnt. Der Eurotunnel nach Frankreich ist unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Vorlage eines negativen COVID-19-Tests) wieder geöffnet, die Niederlande , Belgien und Frankreich erlauben die Einreise bestimmter Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen sukzessive wieder. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen.
Es gilt bis mindestens 20. Januar 2021 ein allgemeines Beförderungsverbot für Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland. Es ist Beförderungsunternehmen grundsätzlich untersagt, Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland zu befördern. In Ausnahme dieses Grundsatzes dürfen folgende Personen wieder befördert werden:
• deutsche Staatsangehörige unabhängig von ihrem Wohnsitz.
• freizügigkeitsberechtigte EU-Staatsangehörige sowie ihre Familienangehörigen mit festem, ggf. beim Check-In/Boarding/Grenzübertritt nachweisbarem Wohnsitz in Deutschland.
• gemäß Teil zwei des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (2019/C 384 I/01) berechtigte britische Staatsangehörige sowie ihre Familienangehörigen mit festem, ggf. beim Check-In/Boarding/Grenzübertritt nachweisbarem Wohnsitz in Deutschland. Dies sind britische Staatsangehörige, die vor dem 31. Dezember 2020 einen Wohnsitz in Deutschland hatten, sich dort dauerhaft aufgehalten haben und somit vorübergehend von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige befreit sind.
• Drittstaatsangehörige mit festem, ggf. beim Check-In/Boarding/Grenzübertritt nachweisbarem Wohnsitz in Deutschland, die einen Aufenthaltstitel oder ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt für Deutschland besitzen.
• Personen, die sich ausschließlich im Flughafentransitbereich aufhalten, nicht nach Deutschland einreisen, und die dafür erforderlichen Voraussetzungen, wie ein bestätigter Weiterflug und soweit erforderlich, ein Flughafentransitvisum , erfüllen.
Die Bundespolizei muss die Flüge einzeln genehmigen. Diese Genehmigung holt die Fluggesellschaft ein. Reisende benötigen keine einzelnen Genehmigungen.
Reisende müssen bei Einreise (mit dem Flugzeug beim Check-in/Boarding) nach Deutschland den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen. Es dürfen maximal 48 Stunden zwischen der Testentnahme und der Einreise vergangen sein. Es werden sowohl PCR- als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Der Test kann nicht mehr bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Beförderungsunternehmen wurden von der Bundesregierung aufgefordert, nur Personen zu befördern, die bei Reiseantritt den Testnachweis vorlegen.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. Bis mindestens 22. Februar 2021 gilt für ganz Großbritannien ein erneuter Lockdown.
Für England gelten folgende Regeln:
Das Haus darf grundsätzlich nicht verlassen werden. Treffen mit Personen, die nicht zum eigenen Haushalt oder zu einer bestehenden Unterstützungsgemeinschaft („support bubble“) gehören, sind bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich verboten. Diese Regelung gilt drinnen wie draußen. Alle Schulen, Universitäten und nicht essentiellen Geschäfte sind geschlossen. Reisen im In- und Ausland sind untersagt, es sei denn, es liegen rechtliche Gründe vor. Das Haus ohne rechtlichen Grund zu verlassen ist strafbewehrt (200 GBP, im Wiederholungsfall Verdopplung bis 6.400 GBP).
Legitime Gründe das Haus zu verlassen, die eine Reise begründen könnten sind u.a. Arbeit, Pflege oder auch geteiltes Sorgerecht. Grundsätzlich besteht die Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
In Schottland gilt ein Lockdown mit erheblichen Bewegungseinschränkungen, die über das Niveau von Empfehlungen hinausgehen und Gesetzeskraft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt. Details können auf der Webseite der schottische Regierung nachgelesen werden.
Das gesamte Gebiet von Wales unterliegt den strengen Regeln der Stufe 4: "Stay at home".
In Nordirland gelten seit 26. Dezember für mindestens 6 Wochen weitreichende Beschränkungen. Es ist verboten, sich in der eigenen Wohnung mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen, es sei denn, man gründet mit einem anderen Haushalt eine Gemeinschaft. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Restaurants und Pubs bleiben bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Nicht essentielle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende von der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen PCR-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen einer 14-tägigen Quarantäne oder einem PCR-Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Gibraltar gilt ein vorläufig zweiwöchiger Lockdown. Das eigene Haus darf bis auf wenige Ausnahmen nicht verlassen werden. Nur bestimmte Personen dürfen noch nach Gibraltar einreisen. Diese müssen bei Einreise einen PCR-Test, dessen Testung nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) aufgehalten haben, in Quarantäne begeben und sich am ersten und fünften Tag nach Einreise einer Testung unterziehen. Sind die Tests negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Einreisende per Flugzeug müssen sich zudem vor Einreise online registrieren. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Supermärkten. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Verfolgen Sie die Entwicklung in Nachrichten.
• Verzichten Sie derzeit möglichst auf alle Reisen und setzen Sie sich ggf. mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland .
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich wie z.B. einen negativen PCR- oder Antigentest (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und neue Testpflicht bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35447
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 12.01.2021 - Teil 2
Kanada - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Die Grenze von Kanada nach USA bleibt bis zunächst 21. Februar 2021 geschlossen. Quelle: Garda World
Kuba - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Zahl der täglichen Neuinfektionen liegt auf niedrigem Niveau, jedoch mit zuletzt steigender Tendenz. Diese werden zurzeit in fast allen Provinzen verzeichnet, die Mehrzahl in Havanna.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle internationalen Flughäfen des Landes sind für eine Einreise, auch zu touristischen Zwecken, geöffnet. Von allen aus dem Ausland Einreisenden ist zwingend ein negativer PCR-Test aus dem Heimatland vorzuweisen, der nicht älter als 72 Stunden bei Ankunft sein darf und von einem zertifizierten Labor ausgestellt sein muss.
Alle Einreisenden müssen sich nach Ankunft in Kuba am Flughafen einem weiteren obligatorischen PCR-Test unterziehen sowie eine Erklärung zum Gesundheitszustand abgeben.
Für Reisende, die zu touristischen Zwecken einreisen und eine Reservierung in einem lizenzierten Hotel oder in einer offiziellen casa particular haben, besteht anschließend die Pflicht, sich bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses in einem Hotel/Unterkunft aufzuhalten. Danach können sich diese Reisenden frei bewegen.
Für Reisende, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einer der vorgenannten Unterkünfte vorgesehen haben, gilt die Absonderungspflicht bis zum zweiten negativen Testergebnis, wobei der zweite Test erst am fünften Tag nach Einreise gemacht werden kann.
Bei einem positiven Ergebnis muss mit einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus oder staatlichen Hotel für mindestens acht Tage gerechnet werden. Kubanische Quarantäneeinrichtungen entsprechen meist nicht dem deutschen Standard für Unterkünfte. Mitreisende Angehörige von positiv getesteten Personen, die selbst negativ getestet wurden, müssen im gebuchten Hotelzimmer bleiben, bis ein zweites negatives Testergebnis vorliegt. Der zweite Test wird ebenfalls erst am siebten Tag nach Einreise vollzogen. Das Testergebnis liegt frühestens am achten Tag vor.
Für den von den kubanischen Behörden durchgeführten PCR-Test wird eine Gebühr von 30,- USD von allen Einreisenden erhoben, die direkt auf den Flugticketpreis aufgeschlagen wird. Bei vor diesem Datum erworbenen Tickets ist die Gebühr am Flughafen zu begleichen.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich. Die Ausreise aus Kuba ist für Ausländer möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Es gibt auch Flüge von Deutschland nach Varadero. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Beschränkungen im Land
Die Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes können lokal beschränkt sein. Individualreisenden wird empfohlen sich vor Reiseantritt bei den lokalen Behörden oder Reiseveranstaltern über die aktuelle Lage zu informieren. Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen weiterhin eingeschränkt und wird der Nachfrage entsprechend geöffnet.
Die Metropolregion Havanna wurde in die „Phase 1“ der Normalisierung zurück versetzt. Reisen zwischen Havanna und anderen Landesteilen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr möglich. Auch in privaten Fahrzeugen ist mit Kontrollen und Einschränkungen an der Stadtgrenze zu rechnen. Touristische Ausflüge nach Havanna aus anderen Landesteilen sind nicht möglich. Es gelten Öffnungszeitbeschränkungen für Restaurants ab 19 Uhr. Bars, Diskotheken, Kinos und Theater sind bis auf weiteres geschlossen. Der öffentliche Personennahverkehr ist von 21 bis 5 Uhr eingestellt
Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs kommen. Es sollten v.a. notwendige Medikamente in ausreichender Menge für den geplanten Aufenthalt mitgebracht werden.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Besonderheiten in den Regionen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Libanon - Änderung Beschränkungen im Land
Vom 14. Januar bis zum 25. Januar 2021 um 05:00 Uhr tritt eine landesweite 24-Stunden-Ausgangssperre in Kraft. Das Reisen mit dem Fahrzeug ist verboten, mit Ausnahme der Fahrt zum und vom internationalen Flughafen Beirut-Rafic Hariri (BEY). Die Bewohner werden angewiesen, zu Hause zu bleiben (Ausnahme systemrelevante Arbeitnehmer). Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, einschließlich Geschäftsbanken, bleiben für die Dauer der Maßnahme geschlossen. Lebensmittelgeschäfte und Restaurants dürfen zwischen 05:00 und 17:00 Uhr nur für Lieferservices geöffnet bleiben. BEY bleibt betriebsbereit; Reisende, die aus Addis Abeba, Kairo, Adana, Istanbul und Bagdad anreisen, müssen sich jedoch auf eigene Kosten für eine Woche in Hotels unter Quarantäne stellen. Diese Reisenden müssen bei ihrer Ankunft im Libanon einen COVID-19-Test und sechs Tage später einen zweiten Test ablegen. Land- und Seegrenzen sind für Reisende mit Ausnahme derjenigen, die ein gültiges Transitvisum besitzen, geschlossen. Der medizinische Ausnahmezustand wurde bis zum 31. März 2021 verlängert.
Malaysia - Änderung Durch-und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen Reisen nach Malaysia wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Malaysia bewegt sich auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aufgrund des "Recovery Movement Control Order" (RMCO) gilt ein generelles Einreiseverbot für ausländische Reisende. Diese Regelung schließt auch deutsche Staatsangehörige ein, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel für Malaysia innehaben. Davon ausgenommen sind Inhaber folgender Aufenthaltsgenehmigungen: Residence Pass-Talent (PR-T) und ihre Angehörigen, Employment Pass (Kategorien EP I, II und III), Professional Visit Pass (PVP), Dependant Pass für Angehörige von „expatriates“ aller Kategorien, Long Term Social Visit Pass (LT-SVP) für „expatriates“ aller Kategorien, ausländische Hausangestellte von „expatriates“ aller Kategorien. Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, Personal von Öl- und Gas-Unternehmen sowie Diplomaten fallen nicht unter das Einreiseverbot. Vorgenannte Personengruppen müssen bei Einreise eine Genehmigung zur Wiedereinreise der malaysischen Einwanderungsbehörde sowie eine Reisegenehmigung der malaysischen Botschaft im Ausreiseland vorlegen.
Für kurzfristige als auch für langfristige geschäftliche Aufenthalte in Malaysia besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines „One-Stop Center“ (OSC) nach Malaysia einzureisen. Die jeweiligen Anforderungen für das Antragsverfahren richten sich u. a. nach der geplanten Aufenthaltsdauer und sind auf der Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA) zusammengestellt.
In Notfällen und bei einer Einreise aus humanitären Gründen behält sich der Director General der Einwanderungsbehörde (Immigration Malaysia) eine Einzelfallentscheidung vor. Die Einzelfallgenehmigung ist online auf der MYEntry-Plattform der malaysischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, die App „MySejathera “ herunterzuladen, diese zu aktivieren sowie sich spätestens drei Tage vor Ausreise nach Malaysia mithilfe eines QR-Codes zu registrieren. Informationen zu dem Verfahren sowie der dazugehörige QR-Code sind auf der Webseite der nationalen Behörde für den Katastrophenschutz (NADMA) zu finden.
Die Landgrenzen zu den Nachbarländern Thailand, Singapur und Indonesien werden streng kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Einige Fluggesellschaften, die Malaysia anfliegen, verlangen einen negativen PCR-Test beim Check-In.
Reisende müssen bei Einreise ein RT-PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Das Testergebnis soll auf Englisch vorliegen oder von einer Übersetzung in die englische Sprache begleitet sein.
Ankommende Reisende ohne Symptome und mit Testergebnis müssen sich nach Einreise in eine siebentägige Quarantäne in einer von malaysischen Behörden bestimmten Quarantäneeinrichtung begeben, Reisende ohne Symptome und ohne Testergebnis in eine zehntägige Quarantäne.
Ein kostenpflichtiger RT-PCR-Test erfolgt bei Einreise am Flughafen nur noch für Reisende mit Symptomen. Die Kosten in Höhe von derzeit ca. 53 Euro trägt der Reisende.
Kosten für Unterbringung und Verpflegung während der Quarantäne tragen Reisende, die anhand eines Verpflichtungsschreibens (Letter of Undertaking, LoU) hierzu einwilligen müssen. Derzeit betragen die Kosten pro Person bei siebentägiger Quarantäne ca. RM 2.350 (ca. 475 Euro) und bei zehntägiger Quarantäne ca. RM 3.360 (ca. 680 Euro).
Kreuzfahrtschiffen ist das Anlaufen malaysischer Häfen nicht gestattet.
Durch- und Weiterreise
Grenzübergänge an den Landgrenzen werden stark kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Bei einem Transitaufenthalt auf der malaysischen Halbinsel mit anschließendem Weiterflug nach Borneo (Bundesstaaten Sarawak und Sabah) wird ebenfalls ein PCR-Test durchgeführt. Der Weiterflug wird nur bei einem Negativergebnis gestattet. Andernfalls erfolgt die direkte Einweisung in ein staatliches Krankenhaus.
Ein Test für die Ausreise ist von malaysischer Seite nicht notwendig. Jedoch verlangen einige Fluggesellschaften bei der Ausreise für die Zulassung zum Boarding die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Malaysia wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Mit kurzfristigen Flugplanänderungen ist grundsätzlich zu rechnen.
Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) sind nur eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Für die Bundesstaaten Penang, Selangor, Melaka, Johor und Sabah sowie die Bundesterritorien Kuala Lumpur, Putrajaya und Labuan gilt zunächst bis einschließlich 26. Januar 2021 eine „Movement Control Order“ (MCO). In den Bundesstaaten Pahang, Perak, Negri Sembilan, Kedah, Terengganu und Kelantan ist in diesem Zeitraum weiterhin die weniger strenge „Conditional Movement Control Order“ (CMCO) in Kraft.
Reisen innerhalb Malaysias (so genannter „interstate travel“) sind verboten, für Regionen unter MCO sind sogar Reisen zwischen Distrikten („inter district travel“) untersagt, es gilt ein erlaubter Bewegungsradius von maximal 10 km. Zur Durchsetzung dieser Beschränkungen werden Straßensperren errichtet.
In den Bundesstaaten Perlis und Sarawak gilt im selben Zeitraum die „Recovery Movement Control Order“ (RMCO).
Es kommt immer wieder kurzfristig zu regionalen Einschränkungen wie z.B. Einschränkung der Bewegungsfreiheit (z.B. Fahrten zur Arbeit oder zum Supermarkt), Schließung von Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen oder Beschränkungen von Freizeitaktivitäten (Sperrstunden und Personenbegrenzung in Restaurants, Schließung von Sporteinrichtungen o.a.).
Hygieneregeln
Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App "MySejahtera" erfolgen. Daneben wird an allen Eingängen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen die Körpertemperatur gemessen. Es herrscht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten.
• Es wird dringend empfohlen, sich über die lokalen Medien über die jeweils aktuellen Beschränkungen und weitere Entwicklung zu informieren.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA).
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA
Der malaysische König Sultan Abdullah Sultan Ahmad Shah hat den Corona-Notstand ausgerufen. Quelle: tagesschau.de
Montenegro - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind neben Podgorica auch Bar, Bijelo Polje, Budva, Cetinje, und Niksic. Montenegro ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, das Institut für öffentliche Gesundheit, die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die PCR-Testpflicht für ausländische Staatsangehörige bei Einreise nach Montenegro ist entfallen. Bei Kontakt zu einer infizierten Person besteht eine Pflicht zur Selbstisolation für 14 Tage.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Die Einreise aus Bosnien und Herzegowina ist nur über den Grenzübergang Trebinja in Richtung Nikšić möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr ist ausgesetzt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht, jedoch teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite Sperrstunde von 22 bis 5 Uhr. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal vier Personen gemeinsam bewegen. Besuche in Privathaushalten sind untersagt, ebenso Feierlichkeiten unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen. Religiöse Feiern sind nur unter freiem Himmel und für maximal 30 Minuten gestattet, ein Mindestabstand zwischen Teilnehmern von 2 Metern ist einzuhalten. Geschäfte und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe dürfen von 7 bis 20 Uhr öffnen. In Restaurants sind Gäste und Personal verpflichtet, eine Maske zu tragen. Es dürfen sich maximal vier Personen pro Tisch und mit mindestens zwei Metern Abstand zueinander und zwischen den Tischen aufhalten, die Tische müssen mit Plexiglasscheiben voneinander getrennt sein.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand und in Nationalparks, sofern die geltenden Abstandsregeln von 2 Metern eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr)
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Nepal - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nepal wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nepal ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Nepal hat alle Einreisebeschränkungen aufgehoben, nur die Einreise aus Großbritannien, auch im Fall des Transits durch Großbritannien ist nicht erlaubt.
Alle Einreisenden benötigen ein Visum. Der „Visa-on-Arrival“ Service bleibt ausgesetzt. Die Einreise von Touristen mit einem von einer nepalesischen Botschaft ausgestelltem Touristenvisum, ist gestattet. Alle anderen Personengruppen, unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland wohnhaft sind oder ob sie bereits ein Visum haben oder erstmalig beantragen, müssen neben dem Visum einen „preapproval/recommendation letter“ vorlegen. Dieser wird, je nach Aufenthaltszweck vom Außen-, Innen- oder Kulturministerium oder der nepalesischen Botschaft ausgestellt. Vor Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen. Nach Einreise besteht grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht, die entweder Zuhause, im Hotel oder in einer Einrichtung der Regierung abgeleistet werden kann. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich. Eine Reihe von Fluggesellschaften verlangt für die Ausreise ebenfalls einen negativen PCR-Test, unabhängig von den Bestimmungen des Abflug- oder Ziellandes. Nähere Informationen dazu bieten die jeweiligen Fluggesellschaften.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzen zu Indien und China sind auf dem Land- wie Luftweg weitestgehend geöffnet. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale wie nationale kommerzielle Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Alle Beschränkungen sind weitgehend aufgehoben. Einige Trekking-Gebiete, wie etwa die Everest-Region verlangen ein negatives PCR-Testergebnis, bevor der inländische Flug dorthin angetreten werden kann. Nähere Information erteilt die lokale Fluggesellschaft vor Reiseantritt.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Die deutsche Botschaft arbeitet nur eingeschränkt; Besucher nur mit Terminvergabe. Ein Bereitschaftsdienst für Notfälle ist eingerichtet.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Niederlande - Änderung Beschänkungen im Land
Die Lockdown-Maßnahmen in den Niederlanden werden bis zum 9. Februar verlängert. Das bedeutet, Schulen, Geschäfte und Restaurants bleiben geschlossen. Die Niederländer wurden aufgefordert, bis März im Land zu bleiben und nicht zu verreisen. Quelle: tagesschau.de
Nigeria - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nigeria wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nigeria war bisher von COVID-19 im internationalen Vergleich weniger betroffen, verzeichnet aber deutlich ansteigende Infektionszahlen. Regionale Schwerpunkte sind Lagos und die Hauptstadtregion Abuja (Federal Capital Territory).
Nigeria ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nigerianischen Seuchenkontrollzentrum NCDC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen Abuja und Lagos sind wieder für den regulären internationalen Flugverkehr geöffnet. Mit kurzfristigen Stornierungen von Flügen und /oder Umbuchungen muss daher gerechnet werden. Der zur Einreise berechtigte Personenkreis ist beschränkt; derzeit können nur nigerianische Staatsangehörige, Personen mit einer gültigen Daueraufenthaltsgenehmigung für Nigeria und Diplomaten nach Nigeria einreisen.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebedingungen bieten die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen , der Nigerian Immigration Service und das nigerianische Seuchenkontrollzentrum NCDC .
Bei Einreise muss ein in englischer Sprache gehaltener Nachweis eines negativen PCR-Tests vorgelegt werden, der bei Abflug nicht älter als 96 Stunden sein darf. Kinder unter zehn Jahren sind davon ausgenommen. Alle Einreisenden müssen über ein standardisiertes Formular eine schriftliche Erklärung über ihren Gesundheitszustand abgeben, welche vor Reiseantritt online einzustellen ist. Nach erfolgreicher online Registrierung generiert das Portal ein Reisezertifikat mit einem QR-Code, der beim Boarding vor Reiseantritt und bei der Einreise vorgelegt werden muss. Einreisende müssen sich nach Einreise in Nigeria in eine siebentägige, überwachte Selbstisolierung/Quarantäne begeben und sich am siebten Tag der Selbstisolierung einem weiteren PCR-Test unterziehen. Ein Nachweis über einen bereits vor Reiseantritt bei der Online -Registrierung vereinbarten und vorab bezahlten PCR-Test in Nigeria, neben einer telefonischen Erreichbarkeit, muss ebenfalls bei Einreise vorgelegt werden. Teststationen sollen in allen Bundesstaaten zur Verfügung stehen. Für den Personenkreis der zum zweiten PCR-Test in Nigeria nicht erscheint, behält sich die nigerianische Regierung Sanktionen in Form von Reisebeschränkungen vor. Inhaber von nigerianischen Visa, die dem verpflichtenden zweiten PCR-Test nach Einreise fernbleiben, müssen mit einer Aufhebung ihres Visums rechnen. Nach Vorliegen eines zweiten negativen PCR-Tests, darf die Selbstisolierung/Quarantäne beendet werden.
Reisende, die bei Einreise COVID-19-Symptome aufweisen oder diese innerhalb der siebentägigen Quarantäne entwickeln, müssen damit rechnen, unter staatliche Quarantäne gestellt zu werden. Mit kurzfristig angekündigten zusätzlichen Hygienemaßnahmen bei Einreise muss gerechnet werden.
Durch- und Weiterreise
Die nigerianischen Landgrenzen sind offiziell wieder geöffnet; bei Grenzübertritt ist mit Behinderungen zu rechnen.
Für den Inlandsflugverkehr gelten derzeit keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch innerhalb Afrikas, findet zur Zeit grundsätzlich ungehindert statt.
Beschränkungen im Land
Die Bundesstaaten können auf Grundlage von Empfehlungen der nigerianischen Bundesregierung über das Ausmaß COVID-bezogener Beschränkungen selbständig entscheiden. Einzelne Bundesstaaten haben Bewegungsbeschränkungen und Auflagen innerhalb der Bundesgrenzen verhängt. Im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory sowie in Lagos gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr. Beschäftigte in systemrelevanten Sektoren und aus dem Ausland nachts Einreisende sind von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen. Geschäfte, Banken, Märkte, Hotels und Unternehmen sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen geöffnet. , Restaurants dürfen im Außenbereich bewirten. Bars und Nachtclubs sind geschlossen. Menschenansammlungen mit mehr als 50 Personen bleiben grundsätzlich untersagt. Einzelne Bundesstaaten können religiöse Versammlungen von mehr als 50 Personen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen zulassen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Behörden können die Einhaltung der Maskenpflicht und von Bewegungsbeschränkungen jederzeit überprüfen, Verstöße sanktionieren und Temperaturmessungen an öffentlichen Orten durchführen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Halten Sie Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Website der deutschen Vertretungen in Nigeria.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Peru - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 stark betroffen.
Peru ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin geschlossen – auch für den Warenverkehr. Der Flugverkehr mit Europa ist bis zum 20. Januar 2021 aufgrund der in Großbritannien neu aufgetretenen Virusvariante von SARS-CoV-2 eingestellt. Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich unmittelbar nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Diese kann in der eigenen Privatwohnung, in der sog. Villa Panamericana (ursprünglich gebaut als Quartier für die Panamerikanischen Spiele 2019, jetzt genutzt zur Behandlung von COVID-19-Patienten) oder an einem anderen von den Gesundheitsbehörden zu bestimmenden Ort absolviert werden. Eine Ausreise vor Ablauf der 14-tägigen Quarantänefrist ist nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Derzeit sind die Landgrenzen noch geschlossen. Es lässt sich noch nicht abschätzen, wie die Grenzöffnungen erfolgen werden und welcher Personenkreis durch –und weiterreisen darf (s. Einreise).
Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist bereits möglich.
Reiseverbindungen
Eine allmähliche Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs hat begonnen. Angeflogen werden neben Kolumbien, Ecuador, Panama, Paraguay, Uruguay, Bolivien und Chile weitere 25 Flugziele in zehn Ländern in Süd- und Mittelamerika, der Karibik, den USA und Kanada. Der Flugverkehr nach Europa mit den Zielen Barcelona, Madrid, London, Paris und Amsterdam ist bis zum 20. Januar 2021 ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 1. März 2021 verlängert. Es gilt in ganz Peru eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 23 bis 4 Uhr. Zudem gilt ein generelles Verbot von privaten Treffen auch in Privatwohnungen. Die Strände des Landes sind weitestgehend geschlossen. Die touristische Infrastruktur steht noch nicht wieder zur Verfügung.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der peruanischen Regierung.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Spanien - Änderung Besonderheiten auf den Inseln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien einschließlich der Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Spanien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen.
Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Mobilitätsbeschränkungen betreffen einzelne Gebiete in der Stadt Madrid und einzelne Gemeinden. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen, die im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst werden. Ab 7. Januar 2021 und zunächst für 10 Tage gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen, der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
• Zusätzlich zu den für die Autonome Gemeinschaft geltenden Reisebeschränkungen darf man die Wohnsitzgemeinde nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen).
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Im Ausnahmefall ist die behördliche Erklärung mit sich zu führen.
• Bars und Restaurants sind von 7.30 bis 9.30 Uhr und von 13 bis 15.30 Uhr geöffnet.
• Geschäfte mit bis zu 400 m² Verkaufsfläche sind von Montag bis Freitag geöffnet, am Wochenende nur Geschäfte des täglichen Bedarfs und bestimmte Dienstleistungsbetriebe wie Friseure, Tierarztpraxen, Autohändler; Geschäfte mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche, Einkaufszentren und Fitnessklubs (außer Schwimmbäder) sind geschlossen.
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt zunächst bis 31. Januar 2021: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen. Bei Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr. Bars und Restaurants sind nur bis 17 Uhr geöffnet; Autoraststätten für Fernfahrer sind davon ausgenommen. Rauchverbot auch im Außenbereich von Gaststätten. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt. Einzelne Gemeinden unterliegen zunächst bis 20. Januar 2021 Mobilitätsbeschränkungen. Ein- und Ausreise sind nur aus triftigen Gründen gestattet. Freizeiteinrichtungen und Vergnügungsstätten sind geschlossen.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón gilt zunächst bis 31. Januar 2021: Ein- und Ausreise aus Aragón sowie zwischen den Provinzen Huesca, Teruel und Zaragoza nur aus triftigen Gründen und mit behördlicher Erklärung . Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr.
Für Andalusien wurde das bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis 25. Januar 2021 verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten sind innerhalb ganz Andalusiens erlaubt, jedoch gibt es für einzelne Kommunen mit hohen Inzidenzwerten Mobilitätsbeschränkungen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr. Restaurants müssen um 18 Uhr, Cafés ohne Alkoholausschank und Geschäfte um 20 Uhr schließen.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt die Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch für Einreisen vom spanischen Festland. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Vom 13. bis zunächst 30. Januar 2021 gelten auf Mallorca und Ibiza die folgenden Einschränkungen:
• nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr.
• Bars, Cafés und Restaurants sind geschlossen. Außer-Haus-Verkauf ist bis 22 Uhr, Lieferservice bis 24 Uhr gestattet.
• Geschäfte müssen, mit Ausnahme derer, die den für den Lebensunterhalt notwendigen Bedarf sicherstellen, um 20 Uhr schließen.
• Einkaufszentren, Kaufhäuser, Baumärkte und Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 700 m² (Ibiza 400 m²) sind geschlossen. Davon ausgenommen sind Supermärkte.
• Private Treffen sind auf Mitglieder des eigenen Hausstands beschränkt.
Auf Menorca und Formentera gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30 bis 50 % Kapazität.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- oder ein sogenanntes TMA- Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist noch einmal das negative COVID-19-Testergebnis vorzulegen. .
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gelten nächtliche Ausgangssperren, deren Uhrzeiten allerdings für einzelne Inseln unterschiedlich sein können.
Für Teneriffa gelten zunächst bis zum 10. Januar 2021 zusätzlich zu den für ganz Spanien geltenden Einreisebestimmungen – folgende weitergehende Beschränkungen:
• Für Touristen, die mit internationalen Flügen ankommen, gelten die generellen Vorschriften für die Einreise nach Spanien, siehe: Einreise.
• Einreisen vom spanischen Festland oder von den Balearen sind grundsätzlich nicht möglich, es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmegenehmigungen (z.B. Nachweis, dass es sich um eine Familienbesuchsreise handelt oder dass die Unterbringung in einer lizenzierten touristischen Unterkunft gebucht wurde).
• Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr (Ausnahme: vorstehend beschriebene An- und Abreisen). Die Innenbereiche von Bars und Restaurants bleiben geschlossen (Ausnahme: Hotels), die Außenbereiche dürfen höchstens zu 50% besetzt werden.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle. Quelle: AA
Fahrgäste in Bussen und Bahnen auf Mallorca und den anderen Inseln der Balearen sollen möglichst den Mund halten. Das sei eine der Maßnahmen, an die sich die Menschen nach dem Willen der Regionalregierung ab Mittwoch halten sollten, schrieb die deutschsprachige "Mallorca-Zeitung". Neben der schon lange geltenden Maskenpflicht könne dies das Risiko einer Ansteckung vermindern. Quelle: tagesschau.de
Südafrika - Änderung Durch- und Weiterreise
Seit dem 22. Dezember 2020 gilt ein befristetes Beförderungsverbot für Reisende nach Deutschland.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte bilden die Provinzen Gauteng, KwaZulu Natal, Western Cape, Eastern Cape sowie North West und Limpopo. Die Regionen, in denen sich die Hauptziele für den nationalen und internationalen Tourismus befinden, sind weitgehend als Hotspot definiert. Die Fallzahlen steigen seit Anfang Dezember wieder stark an. Im Dezember 2020 wurde eine neue Variante des Coronavirus in Südafrika festgestellt. Es ist zu erwarten, dass das südafrikanische Gesundheitssystem an die Belastungsgrenze gelangen wird. In einigen Regionen ist dies bereits der Fall.
Südafrika ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 müssen Reisende aus Südafrika bei Einreise nach Deutschland (neben der bestehenden Anmeldepflicht und der in der Regel geltenden Quarantänepflicht) zudem grundsätzlich den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Schnelltest) in deutscher oder englischer Sprache mitführen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Südafrika hat die Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben. Die Einreise u.a. zu touristischen Zwecken ist wieder unabhängig von Voraufenthalten in anderen Ländern erlaubt.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung oder einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn diese entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per E-Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich – auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben, bis ein COVID-19-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System ist vorgeschrieben. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, das zunächst nur für Einreisen auf dem Luftweg über den Flughafen O.R. Tambo (Johannesburg) und Ausreisen über den International Flughafen in Kapstadt sowie Einreisen auf dem Landweg über Beit Bridge und Ausreisen auf dem Landweg über Maseru Bridge gilt.
Reisende müssen den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online ausfüllen und erhalten eine Identifikationsnummer, die bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie zwingend die mobile App „COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, ihn für eine reibungslose Durchreise dennoch mitzuführen.
Auch für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Südafrika sind vorübergehend bis 15. Februar 2021 nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen erlaubt. Eine Überquerung der Landgrenzen zu touristischen Zwecken ist nicht erlaubt.
Reiseverbindungen
Seit Anfang Oktober 2020 gibt es wieder regulären internationalen Flugverkehr (mit reduziertem Angebot). Wegen der deutlich steigenden COVID-19-Fallzahlen und einer neuen Variante des Virus sind erneut starke Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs von und nach Südafrika möglich.
Die Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 mit einem Beförderungsverbot für Reisende aus Südafrika nach Deutschland gilt bis zum 20. Januar 2021 einschließlich fort. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen jedoch aus Südafrika nach Deutschland befördert werden, wenn Flüge von der Bundespolizei genehmigt werden. Diese Genehmigung holt die Fluggesellschaft ein. Reisende benötigen keine einzelnen Genehmigungen.
Ein negatives COVID-19-Testergebnis muss vor Abflug vorgelegt werden, siehe Epidemiologische Lage.
Inlandsflüge sind wegen des noch reduzierten Angebots häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
In ganz Südafrika wurde die Lockdown Stufe auf eine angepassten Stufe 3 (“adjusted alert level 3“) angehoben. Diese gilt bis auf Weiteres fort. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre im ganzen Land zwischen 21 und 6 Uhr, eine verschärfte Überwachung der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, ein Alkoholverbot auch in Restaurants und Bars, ein Verbot von sozialen Zusammenkünften jeder Art, mit Ausnahme von Beerdigungen.
Zahlreiche Regionen des Landes wurden als Hotspots definiert (darunter auch viele der bei Touristen beliebte Gegenden, wie Kapstadt, Winelands, West Coast, Garden Route). Alle Strände in den Hotspot-Regionen sind gesperrt.
Aufgrund des in der Kapstadt-Region stark ausgelasteten Gesundheitssystems werden grundsätzliche keine Corona-Tests für Rückreisende angeboten.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften und Behörden wird die Temperatur gemessen und die Hände müssen desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Südafrika nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Tunesien - Änderung Beschränkungen im Land
Tunesien geht ab Donnerstag in einen viertägigen Lockdown. Schulen sollen sogar bis zum 24. Januar geschlossen bleiben. Quelle: tagesschau.de
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Die Grenze von Kanada nach USA bleibt bis zunächst 21. Februar 2021 geschlossen. Quelle: Garda World
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Die Grenze von Kanada nach USA bleibt bis zunächst 21. Februar 2021 geschlossen. Quelle: Garda World
Kuba - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Zahl der täglichen Neuinfektionen liegt auf niedrigem Niveau, jedoch mit zuletzt steigender Tendenz. Diese werden zurzeit in fast allen Provinzen verzeichnet, die Mehrzahl in Havanna.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle internationalen Flughäfen des Landes sind für eine Einreise, auch zu touristischen Zwecken, geöffnet. Von allen aus dem Ausland Einreisenden ist zwingend ein negativer PCR-Test aus dem Heimatland vorzuweisen, der nicht älter als 72 Stunden bei Ankunft sein darf und von einem zertifizierten Labor ausgestellt sein muss.
Alle Einreisenden müssen sich nach Ankunft in Kuba am Flughafen einem weiteren obligatorischen PCR-Test unterziehen sowie eine Erklärung zum Gesundheitszustand abgeben.
Für Reisende, die zu touristischen Zwecken einreisen und eine Reservierung in einem lizenzierten Hotel oder in einer offiziellen casa particular haben, besteht anschließend die Pflicht, sich bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses in einem Hotel/Unterkunft aufzuhalten. Danach können sich diese Reisenden frei bewegen.
Für Reisende, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einer der vorgenannten Unterkünfte vorgesehen haben, gilt die Absonderungspflicht bis zum zweiten negativen Testergebnis, wobei der zweite Test erst am fünften Tag nach Einreise gemacht werden kann.
Bei einem positiven Ergebnis muss mit einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus oder staatlichen Hotel für mindestens acht Tage gerechnet werden. Kubanische Quarantäneeinrichtungen entsprechen meist nicht dem deutschen Standard für Unterkünfte. Mitreisende Angehörige von positiv getesteten Personen, die selbst negativ getestet wurden, müssen im gebuchten Hotelzimmer bleiben, bis ein zweites negatives Testergebnis vorliegt. Der zweite Test wird ebenfalls erst am siebten Tag nach Einreise vollzogen. Das Testergebnis liegt frühestens am achten Tag vor.
Für den von den kubanischen Behörden durchgeführten PCR-Test wird eine Gebühr von 30,- USD von allen Einreisenden erhoben, die direkt auf den Flugticketpreis aufgeschlagen wird. Bei vor diesem Datum erworbenen Tickets ist die Gebühr am Flughafen zu begleichen.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich. Die Ausreise aus Kuba ist für Ausländer möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Es gibt auch Flüge von Deutschland nach Varadero. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Beschränkungen im Land
Die Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes können lokal beschränkt sein. Individualreisenden wird empfohlen sich vor Reiseantritt bei den lokalen Behörden oder Reiseveranstaltern über die aktuelle Lage zu informieren. Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen weiterhin eingeschränkt und wird der Nachfrage entsprechend geöffnet.
Die Metropolregion Havanna wurde in die „Phase 1“ der Normalisierung zurück versetzt. Reisen zwischen Havanna und anderen Landesteilen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr möglich. Auch in privaten Fahrzeugen ist mit Kontrollen und Einschränkungen an der Stadtgrenze zu rechnen. Touristische Ausflüge nach Havanna aus anderen Landesteilen sind nicht möglich. Es gelten Öffnungszeitbeschränkungen für Restaurants ab 19 Uhr. Bars, Diskotheken, Kinos und Theater sind bis auf weiteres geschlossen. Der öffentliche Personennahverkehr ist von 21 bis 5 Uhr eingestellt
Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs kommen. Es sollten v.a. notwendige Medikamente in ausreichender Menge für den geplanten Aufenthalt mitgebracht werden.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Besonderheiten in den Regionen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Libanon - Änderung Beschränkungen im Land
Vom 14. Januar bis zum 25. Januar 2021 um 05:00 Uhr tritt eine landesweite 24-Stunden-Ausgangssperre in Kraft. Das Reisen mit dem Fahrzeug ist verboten, mit Ausnahme der Fahrt zum und vom internationalen Flughafen Beirut-Rafic Hariri (BEY). Die Bewohner werden angewiesen, zu Hause zu bleiben (Ausnahme systemrelevante Arbeitnehmer). Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, einschließlich Geschäftsbanken, bleiben für die Dauer der Maßnahme geschlossen. Lebensmittelgeschäfte und Restaurants dürfen zwischen 05:00 und 17:00 Uhr nur für Lieferservices geöffnet bleiben. BEY bleibt betriebsbereit; Reisende, die aus Addis Abeba, Kairo, Adana, Istanbul und Bagdad anreisen, müssen sich jedoch auf eigene Kosten für eine Woche in Hotels unter Quarantäne stellen. Diese Reisenden müssen bei ihrer Ankunft im Libanon einen COVID-19-Test und sechs Tage später einen zweiten Test ablegen. Land- und Seegrenzen sind für Reisende mit Ausnahme derjenigen, die ein gültiges Transitvisum besitzen, geschlossen. Der medizinische Ausnahmezustand wurde bis zum 31. März 2021 verlängert.
Malaysia - Änderung Durch-und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen Reisen nach Malaysia wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Malaysia bewegt sich auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aufgrund des "Recovery Movement Control Order" (RMCO) gilt ein generelles Einreiseverbot für ausländische Reisende. Diese Regelung schließt auch deutsche Staatsangehörige ein, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel für Malaysia innehaben. Davon ausgenommen sind Inhaber folgender Aufenthaltsgenehmigungen: Residence Pass-Talent (PR-T) und ihre Angehörigen, Employment Pass (Kategorien EP I, II und III), Professional Visit Pass (PVP), Dependant Pass für Angehörige von „expatriates“ aller Kategorien, Long Term Social Visit Pass (LT-SVP) für „expatriates“ aller Kategorien, ausländische Hausangestellte von „expatriates“ aller Kategorien. Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, Personal von Öl- und Gas-Unternehmen sowie Diplomaten fallen nicht unter das Einreiseverbot. Vorgenannte Personengruppen müssen bei Einreise eine Genehmigung zur Wiedereinreise der malaysischen Einwanderungsbehörde sowie eine Reisegenehmigung der malaysischen Botschaft im Ausreiseland vorlegen.
Für kurzfristige als auch für langfristige geschäftliche Aufenthalte in Malaysia besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines „One-Stop Center“ (OSC) nach Malaysia einzureisen. Die jeweiligen Anforderungen für das Antragsverfahren richten sich u. a. nach der geplanten Aufenthaltsdauer und sind auf der Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA) zusammengestellt.
In Notfällen und bei einer Einreise aus humanitären Gründen behält sich der Director General der Einwanderungsbehörde (Immigration Malaysia) eine Einzelfallentscheidung vor. Die Einzelfallgenehmigung ist online auf der MYEntry-Plattform der malaysischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, die App „MySejathera “ herunterzuladen, diese zu aktivieren sowie sich spätestens drei Tage vor Ausreise nach Malaysia mithilfe eines QR-Codes zu registrieren. Informationen zu dem Verfahren sowie der dazugehörige QR-Code sind auf der Webseite der nationalen Behörde für den Katastrophenschutz (NADMA) zu finden.
Die Landgrenzen zu den Nachbarländern Thailand, Singapur und Indonesien werden streng kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Einige Fluggesellschaften, die Malaysia anfliegen, verlangen einen negativen PCR-Test beim Check-In.
Reisende müssen bei Einreise ein RT-PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Das Testergebnis soll auf Englisch vorliegen oder von einer Übersetzung in die englische Sprache begleitet sein.
Ankommende Reisende ohne Symptome und mit Testergebnis müssen sich nach Einreise in eine siebentägige Quarantäne in einer von malaysischen Behörden bestimmten Quarantäneeinrichtung begeben, Reisende ohne Symptome und ohne Testergebnis in eine zehntägige Quarantäne.
Ein kostenpflichtiger RT-PCR-Test erfolgt bei Einreise am Flughafen nur noch für Reisende mit Symptomen. Die Kosten in Höhe von derzeit ca. 53 Euro trägt der Reisende.
Kosten für Unterbringung und Verpflegung während der Quarantäne tragen Reisende, die anhand eines Verpflichtungsschreibens (Letter of Undertaking, LoU) hierzu einwilligen müssen. Derzeit betragen die Kosten pro Person bei siebentägiger Quarantäne ca. RM 2.350 (ca. 475 Euro) und bei zehntägiger Quarantäne ca. RM 3.360 (ca. 680 Euro).
Kreuzfahrtschiffen ist das Anlaufen malaysischer Häfen nicht gestattet.
Durch- und Weiterreise
Grenzübergänge an den Landgrenzen werden stark kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Bei einem Transitaufenthalt auf der malaysischen Halbinsel mit anschließendem Weiterflug nach Borneo (Bundesstaaten Sarawak und Sabah) wird ebenfalls ein PCR-Test durchgeführt. Der Weiterflug wird nur bei einem Negativergebnis gestattet. Andernfalls erfolgt die direkte Einweisung in ein staatliches Krankenhaus.
Ein Test für die Ausreise ist von malaysischer Seite nicht notwendig. Jedoch verlangen einige Fluggesellschaften bei der Ausreise für die Zulassung zum Boarding die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Malaysia wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Mit kurzfristigen Flugplanänderungen ist grundsätzlich zu rechnen.
Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) sind nur eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Für die Bundesstaaten Penang, Selangor, Melaka, Johor und Sabah sowie die Bundesterritorien Kuala Lumpur, Putrajaya und Labuan gilt zunächst bis einschließlich 26. Januar 2021 eine „Movement Control Order“ (MCO). In den Bundesstaaten Pahang, Perak, Negri Sembilan, Kedah, Terengganu und Kelantan ist in diesem Zeitraum weiterhin die weniger strenge „Conditional Movement Control Order“ (CMCO) in Kraft.
Reisen innerhalb Malaysias (so genannter „interstate travel“) sind verboten, für Regionen unter MCO sind sogar Reisen zwischen Distrikten („inter district travel“) untersagt, es gilt ein erlaubter Bewegungsradius von maximal 10 km. Zur Durchsetzung dieser Beschränkungen werden Straßensperren errichtet.
In den Bundesstaaten Perlis und Sarawak gilt im selben Zeitraum die „Recovery Movement Control Order“ (RMCO).
Es kommt immer wieder kurzfristig zu regionalen Einschränkungen wie z.B. Einschränkung der Bewegungsfreiheit (z.B. Fahrten zur Arbeit oder zum Supermarkt), Schließung von Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen oder Beschränkungen von Freizeitaktivitäten (Sperrstunden und Personenbegrenzung in Restaurants, Schließung von Sporteinrichtungen o.a.).
Hygieneregeln
Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App "MySejahtera" erfolgen. Daneben wird an allen Eingängen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen die Körpertemperatur gemessen. Es herrscht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten.
• Es wird dringend empfohlen, sich über die lokalen Medien über die jeweils aktuellen Beschränkungen und weitere Entwicklung zu informieren.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA).
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA
Der malaysische König Sultan Abdullah Sultan Ahmad Shah hat den Corona-Notstand ausgerufen. Quelle: tagesschau.de
Montenegro - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind neben Podgorica auch Bar, Bijelo Polje, Budva, Cetinje, und Niksic. Montenegro ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, das Institut für öffentliche Gesundheit, die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die PCR-Testpflicht für ausländische Staatsangehörige bei Einreise nach Montenegro ist entfallen. Bei Kontakt zu einer infizierten Person besteht eine Pflicht zur Selbstisolation für 14 Tage.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Die Einreise aus Bosnien und Herzegowina ist nur über den Grenzübergang Trebinja in Richtung Nikšić möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr ist ausgesetzt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht, jedoch teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite Sperrstunde von 22 bis 5 Uhr. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal vier Personen gemeinsam bewegen. Besuche in Privathaushalten sind untersagt, ebenso Feierlichkeiten unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen. Religiöse Feiern sind nur unter freiem Himmel und für maximal 30 Minuten gestattet, ein Mindestabstand zwischen Teilnehmern von 2 Metern ist einzuhalten. Geschäfte und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe dürfen von 7 bis 20 Uhr öffnen. In Restaurants sind Gäste und Personal verpflichtet, eine Maske zu tragen. Es dürfen sich maximal vier Personen pro Tisch und mit mindestens zwei Metern Abstand zueinander und zwischen den Tischen aufhalten, die Tische müssen mit Plexiglasscheiben voneinander getrennt sein.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand und in Nationalparks, sofern die geltenden Abstandsregeln von 2 Metern eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr)
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Nepal - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nepal wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nepal ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Nepal hat alle Einreisebeschränkungen aufgehoben, nur die Einreise aus Großbritannien, auch im Fall des Transits durch Großbritannien ist nicht erlaubt.
Alle Einreisenden benötigen ein Visum. Der „Visa-on-Arrival“ Service bleibt ausgesetzt. Die Einreise von Touristen mit einem von einer nepalesischen Botschaft ausgestelltem Touristenvisum, ist gestattet. Alle anderen Personengruppen, unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland wohnhaft sind oder ob sie bereits ein Visum haben oder erstmalig beantragen, müssen neben dem Visum einen „preapproval/recommendation letter“ vorlegen. Dieser wird, je nach Aufenthaltszweck vom Außen-, Innen- oder Kulturministerium oder der nepalesischen Botschaft ausgestellt. Vor Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen. Nach Einreise besteht grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht, die entweder Zuhause, im Hotel oder in einer Einrichtung der Regierung abgeleistet werden kann. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich. Eine Reihe von Fluggesellschaften verlangt für die Ausreise ebenfalls einen negativen PCR-Test, unabhängig von den Bestimmungen des Abflug- oder Ziellandes. Nähere Informationen dazu bieten die jeweiligen Fluggesellschaften.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzen zu Indien und China sind auf dem Land- wie Luftweg weitestgehend geöffnet. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale wie nationale kommerzielle Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Alle Beschränkungen sind weitgehend aufgehoben. Einige Trekking-Gebiete, wie etwa die Everest-Region verlangen ein negatives PCR-Testergebnis, bevor der inländische Flug dorthin angetreten werden kann. Nähere Information erteilt die lokale Fluggesellschaft vor Reiseantritt.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Die deutsche Botschaft arbeitet nur eingeschränkt; Besucher nur mit Terminvergabe. Ein Bereitschaftsdienst für Notfälle ist eingerichtet.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Niederlande - Änderung Beschänkungen im Land
Die Lockdown-Maßnahmen in den Niederlanden werden bis zum 9. Februar verlängert. Das bedeutet, Schulen, Geschäfte und Restaurants bleiben geschlossen. Die Niederländer wurden aufgefordert, bis März im Land zu bleiben und nicht zu verreisen. Quelle: tagesschau.de
Nigeria - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nigeria wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nigeria war bisher von COVID-19 im internationalen Vergleich weniger betroffen, verzeichnet aber deutlich ansteigende Infektionszahlen. Regionale Schwerpunkte sind Lagos und die Hauptstadtregion Abuja (Federal Capital Territory).
Nigeria ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nigerianischen Seuchenkontrollzentrum NCDC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen Abuja und Lagos sind wieder für den regulären internationalen Flugverkehr geöffnet. Mit kurzfristigen Stornierungen von Flügen und /oder Umbuchungen muss daher gerechnet werden. Der zur Einreise berechtigte Personenkreis ist beschränkt; derzeit können nur nigerianische Staatsangehörige, Personen mit einer gültigen Daueraufenthaltsgenehmigung für Nigeria und Diplomaten nach Nigeria einreisen.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebedingungen bieten die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen , der Nigerian Immigration Service und das nigerianische Seuchenkontrollzentrum NCDC .
Bei Einreise muss ein in englischer Sprache gehaltener Nachweis eines negativen PCR-Tests vorgelegt werden, der bei Abflug nicht älter als 96 Stunden sein darf. Kinder unter zehn Jahren sind davon ausgenommen. Alle Einreisenden müssen über ein standardisiertes Formular eine schriftliche Erklärung über ihren Gesundheitszustand abgeben, welche vor Reiseantritt online einzustellen ist. Nach erfolgreicher online Registrierung generiert das Portal ein Reisezertifikat mit einem QR-Code, der beim Boarding vor Reiseantritt und bei der Einreise vorgelegt werden muss. Einreisende müssen sich nach Einreise in Nigeria in eine siebentägige, überwachte Selbstisolierung/Quarantäne begeben und sich am siebten Tag der Selbstisolierung einem weiteren PCR-Test unterziehen. Ein Nachweis über einen bereits vor Reiseantritt bei der Online -Registrierung vereinbarten und vorab bezahlten PCR-Test in Nigeria, neben einer telefonischen Erreichbarkeit, muss ebenfalls bei Einreise vorgelegt werden. Teststationen sollen in allen Bundesstaaten zur Verfügung stehen. Für den Personenkreis der zum zweiten PCR-Test in Nigeria nicht erscheint, behält sich die nigerianische Regierung Sanktionen in Form von Reisebeschränkungen vor. Inhaber von nigerianischen Visa, die dem verpflichtenden zweiten PCR-Test nach Einreise fernbleiben, müssen mit einer Aufhebung ihres Visums rechnen. Nach Vorliegen eines zweiten negativen PCR-Tests, darf die Selbstisolierung/Quarantäne beendet werden.
Reisende, die bei Einreise COVID-19-Symptome aufweisen oder diese innerhalb der siebentägigen Quarantäne entwickeln, müssen damit rechnen, unter staatliche Quarantäne gestellt zu werden. Mit kurzfristig angekündigten zusätzlichen Hygienemaßnahmen bei Einreise muss gerechnet werden.
Durch- und Weiterreise
Die nigerianischen Landgrenzen sind offiziell wieder geöffnet; bei Grenzübertritt ist mit Behinderungen zu rechnen.
Für den Inlandsflugverkehr gelten derzeit keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch innerhalb Afrikas, findet zur Zeit grundsätzlich ungehindert statt.
Beschränkungen im Land
Die Bundesstaaten können auf Grundlage von Empfehlungen der nigerianischen Bundesregierung über das Ausmaß COVID-bezogener Beschränkungen selbständig entscheiden. Einzelne Bundesstaaten haben Bewegungsbeschränkungen und Auflagen innerhalb der Bundesgrenzen verhängt. Im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory sowie in Lagos gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr. Beschäftigte in systemrelevanten Sektoren und aus dem Ausland nachts Einreisende sind von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen. Geschäfte, Banken, Märkte, Hotels und Unternehmen sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen geöffnet. , Restaurants dürfen im Außenbereich bewirten. Bars und Nachtclubs sind geschlossen. Menschenansammlungen mit mehr als 50 Personen bleiben grundsätzlich untersagt. Einzelne Bundesstaaten können religiöse Versammlungen von mehr als 50 Personen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen zulassen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Behörden können die Einhaltung der Maskenpflicht und von Bewegungsbeschränkungen jederzeit überprüfen, Verstöße sanktionieren und Temperaturmessungen an öffentlichen Orten durchführen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Halten Sie Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Website der deutschen Vertretungen in Nigeria.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Peru - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 stark betroffen.
Peru ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin geschlossen – auch für den Warenverkehr. Der Flugverkehr mit Europa ist bis zum 20. Januar 2021 aufgrund der in Großbritannien neu aufgetretenen Virusvariante von SARS-CoV-2 eingestellt. Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich unmittelbar nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Diese kann in der eigenen Privatwohnung, in der sog. Villa Panamericana (ursprünglich gebaut als Quartier für die Panamerikanischen Spiele 2019, jetzt genutzt zur Behandlung von COVID-19-Patienten) oder an einem anderen von den Gesundheitsbehörden zu bestimmenden Ort absolviert werden. Eine Ausreise vor Ablauf der 14-tägigen Quarantänefrist ist nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Derzeit sind die Landgrenzen noch geschlossen. Es lässt sich noch nicht abschätzen, wie die Grenzöffnungen erfolgen werden und welcher Personenkreis durch –und weiterreisen darf (s. Einreise).
Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist bereits möglich.
Reiseverbindungen
Eine allmähliche Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs hat begonnen. Angeflogen werden neben Kolumbien, Ecuador, Panama, Paraguay, Uruguay, Bolivien und Chile weitere 25 Flugziele in zehn Ländern in Süd- und Mittelamerika, der Karibik, den USA und Kanada. Der Flugverkehr nach Europa mit den Zielen Barcelona, Madrid, London, Paris und Amsterdam ist bis zum 20. Januar 2021 ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 1. März 2021 verlängert. Es gilt in ganz Peru eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 23 bis 4 Uhr. Zudem gilt ein generelles Verbot von privaten Treffen auch in Privatwohnungen. Die Strände des Landes sind weitestgehend geschlossen. Die touristische Infrastruktur steht noch nicht wieder zur Verfügung.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der peruanischen Regierung.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Spanien - Änderung Besonderheiten auf den Inseln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien einschließlich der Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Spanien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen.
Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Mobilitätsbeschränkungen betreffen einzelne Gebiete in der Stadt Madrid und einzelne Gemeinden. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen, die im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst werden. Ab 7. Januar 2021 und zunächst für 10 Tage gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen, der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
• Zusätzlich zu den für die Autonome Gemeinschaft geltenden Reisebeschränkungen darf man die Wohnsitzgemeinde nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen).
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Im Ausnahmefall ist die behördliche Erklärung mit sich zu führen.
• Bars und Restaurants sind von 7.30 bis 9.30 Uhr und von 13 bis 15.30 Uhr geöffnet.
• Geschäfte mit bis zu 400 m² Verkaufsfläche sind von Montag bis Freitag geöffnet, am Wochenende nur Geschäfte des täglichen Bedarfs und bestimmte Dienstleistungsbetriebe wie Friseure, Tierarztpraxen, Autohändler; Geschäfte mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche, Einkaufszentren und Fitnessklubs (außer Schwimmbäder) sind geschlossen.
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt zunächst bis 31. Januar 2021: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen. Bei Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr. Bars und Restaurants sind nur bis 17 Uhr geöffnet; Autoraststätten für Fernfahrer sind davon ausgenommen. Rauchverbot auch im Außenbereich von Gaststätten. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt. Einzelne Gemeinden unterliegen zunächst bis 20. Januar 2021 Mobilitätsbeschränkungen. Ein- und Ausreise sind nur aus triftigen Gründen gestattet. Freizeiteinrichtungen und Vergnügungsstätten sind geschlossen.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón gilt zunächst bis 31. Januar 2021: Ein- und Ausreise aus Aragón sowie zwischen den Provinzen Huesca, Teruel und Zaragoza nur aus triftigen Gründen und mit behördlicher Erklärung . Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr.
Für Andalusien wurde das bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis 25. Januar 2021 verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten sind innerhalb ganz Andalusiens erlaubt, jedoch gibt es für einzelne Kommunen mit hohen Inzidenzwerten Mobilitätsbeschränkungen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr. Restaurants müssen um 18 Uhr, Cafés ohne Alkoholausschank und Geschäfte um 20 Uhr schließen.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt die Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch für Einreisen vom spanischen Festland. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Vom 13. bis zunächst 30. Januar 2021 gelten auf Mallorca und Ibiza die folgenden Einschränkungen:
• nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr.
• Bars, Cafés und Restaurants sind geschlossen. Außer-Haus-Verkauf ist bis 22 Uhr, Lieferservice bis 24 Uhr gestattet.
• Geschäfte müssen, mit Ausnahme derer, die den für den Lebensunterhalt notwendigen Bedarf sicherstellen, um 20 Uhr schließen.
• Einkaufszentren, Kaufhäuser, Baumärkte und Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 700 m² (Ibiza 400 m²) sind geschlossen. Davon ausgenommen sind Supermärkte.
• Private Treffen sind auf Mitglieder des eigenen Hausstands beschränkt.
Auf Menorca und Formentera gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30 bis 50 % Kapazität.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- oder ein sogenanntes TMA- Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist noch einmal das negative COVID-19-Testergebnis vorzulegen. .
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gelten nächtliche Ausgangssperren, deren Uhrzeiten allerdings für einzelne Inseln unterschiedlich sein können.
Für Teneriffa gelten zunächst bis zum 10. Januar 2021 zusätzlich zu den für ganz Spanien geltenden Einreisebestimmungen – folgende weitergehende Beschränkungen:
• Für Touristen, die mit internationalen Flügen ankommen, gelten die generellen Vorschriften für die Einreise nach Spanien, siehe: Einreise.
• Einreisen vom spanischen Festland oder von den Balearen sind grundsätzlich nicht möglich, es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmegenehmigungen (z.B. Nachweis, dass es sich um eine Familienbesuchsreise handelt oder dass die Unterbringung in einer lizenzierten touristischen Unterkunft gebucht wurde).
• Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr (Ausnahme: vorstehend beschriebene An- und Abreisen). Die Innenbereiche von Bars und Restaurants bleiben geschlossen (Ausnahme: Hotels), die Außenbereiche dürfen höchstens zu 50% besetzt werden.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle. Quelle: AA
Fahrgäste in Bussen und Bahnen auf Mallorca und den anderen Inseln der Balearen sollen möglichst den Mund halten. Das sei eine der Maßnahmen, an die sich die Menschen nach dem Willen der Regionalregierung ab Mittwoch halten sollten, schrieb die deutschsprachige "Mallorca-Zeitung". Neben der schon lange geltenden Maskenpflicht könne dies das Risiko einer Ansteckung vermindern. Quelle: tagesschau.de
Südafrika - Änderung Durch- und Weiterreise
Seit dem 22. Dezember 2020 gilt ein befristetes Beförderungsverbot für Reisende nach Deutschland.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte bilden die Provinzen Gauteng, KwaZulu Natal, Western Cape, Eastern Cape sowie North West und Limpopo. Die Regionen, in denen sich die Hauptziele für den nationalen und internationalen Tourismus befinden, sind weitgehend als Hotspot definiert. Die Fallzahlen steigen seit Anfang Dezember wieder stark an. Im Dezember 2020 wurde eine neue Variante des Coronavirus in Südafrika festgestellt. Es ist zu erwarten, dass das südafrikanische Gesundheitssystem an die Belastungsgrenze gelangen wird. In einigen Regionen ist dies bereits der Fall.
Südafrika ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 müssen Reisende aus Südafrika bei Einreise nach Deutschland (neben der bestehenden Anmeldepflicht und der in der Regel geltenden Quarantänepflicht) zudem grundsätzlich den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Schnelltest) in deutscher oder englischer Sprache mitführen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Südafrika hat die Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben. Die Einreise u.a. zu touristischen Zwecken ist wieder unabhängig von Voraufenthalten in anderen Ländern erlaubt.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung oder einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn diese entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per E-Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich – auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben, bis ein COVID-19-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System ist vorgeschrieben. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, das zunächst nur für Einreisen auf dem Luftweg über den Flughafen O.R. Tambo (Johannesburg) und Ausreisen über den International Flughafen in Kapstadt sowie Einreisen auf dem Landweg über Beit Bridge und Ausreisen auf dem Landweg über Maseru Bridge gilt.
Reisende müssen den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online ausfüllen und erhalten eine Identifikationsnummer, die bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie zwingend die mobile App „COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, ihn für eine reibungslose Durchreise dennoch mitzuführen.
Auch für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Südafrika sind vorübergehend bis 15. Februar 2021 nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen erlaubt. Eine Überquerung der Landgrenzen zu touristischen Zwecken ist nicht erlaubt.
Reiseverbindungen
Seit Anfang Oktober 2020 gibt es wieder regulären internationalen Flugverkehr (mit reduziertem Angebot). Wegen der deutlich steigenden COVID-19-Fallzahlen und einer neuen Variante des Virus sind erneut starke Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs von und nach Südafrika möglich.
Die Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 mit einem Beförderungsverbot für Reisende aus Südafrika nach Deutschland gilt bis zum 20. Januar 2021 einschließlich fort. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen jedoch aus Südafrika nach Deutschland befördert werden, wenn Flüge von der Bundespolizei genehmigt werden. Diese Genehmigung holt die Fluggesellschaft ein. Reisende benötigen keine einzelnen Genehmigungen.
Ein negatives COVID-19-Testergebnis muss vor Abflug vorgelegt werden, siehe Epidemiologische Lage.
Inlandsflüge sind wegen des noch reduzierten Angebots häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
In ganz Südafrika wurde die Lockdown Stufe auf eine angepassten Stufe 3 (“adjusted alert level 3“) angehoben. Diese gilt bis auf Weiteres fort. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre im ganzen Land zwischen 21 und 6 Uhr, eine verschärfte Überwachung der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, ein Alkoholverbot auch in Restaurants und Bars, ein Verbot von sozialen Zusammenkünften jeder Art, mit Ausnahme von Beerdigungen.
Zahlreiche Regionen des Landes wurden als Hotspots definiert (darunter auch viele der bei Touristen beliebte Gegenden, wie Kapstadt, Winelands, West Coast, Garden Route). Alle Strände in den Hotspot-Regionen sind gesperrt.
Aufgrund des in der Kapstadt-Region stark ausgelasteten Gesundheitssystems werden grundsätzliche keine Corona-Tests für Rückreisende angeboten.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften und Behörden wird die Temperatur gemessen und die Hände müssen desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Südafrika nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Tunesien - Änderung Beschränkungen im Land
Tunesien geht ab Donnerstag in einen viertägigen Lockdown. Schulen sollen sogar bis zum 24. Januar geschlossen bleiben. Quelle: tagesschau.de
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Die Grenze von Kanada nach USA bleibt bis zunächst 21. Februar 2021 geschlossen. Quelle: Garda World
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35447
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 13.01.2021 - Teil 1
Belgien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Reisende bzw. Rückreisende nach Belgien müssen grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form “ (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Ein Nachweis (elektronisch oder Ausdruck) soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten sind im Vorspann des Formulars erläutert.
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.
Ganz Deutschland ist „rote Zone“. Personen, die besuchsweise aus einer „roten Zone“ nach Belgien reisen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test mit sich führen. Die Abstrichentnahme darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Kinder unter 12 Jahren sind hiervon befreit. Ebenso befreit sind Personen, die weniger als 48 Stunden in Belgien verbleiben und nicht mit dem Flugzeug oder Schiff einreisen. Reisende, die länger als 48 Stunden in Belgien verbleiben, müssen sich umgehend für mindestens 7 Tage in Quarantäne begeben und sich am 7. Tag des Aufenthalts in Belgien testen lassen. Sie erhalten eine SMS der belgischen Behörden, mit der sie zu einem Testzentrum gehen können.
Für in Belgien lebende Personen, die nach einem mehr als 48-stündigen Auslandsaufenthalt nach Belgien zurückkehren, besteht grundsätzlich eine Quarantänepflicht, die durch einen negativen PCR-Test frühestens nach sieben Tagen beendet werden kann. Rückkehrer müssen am ersten und siebten Tag nach der Rückkehr einen PCR-Test durchführen lassen. Eine Quarantänepflicht besteht auch, wenn das erste Testergebnis negativ war. Die Reisenden erhalten zur Durchführung der Tests eine SMS der belgischen Behörden, mit der sie sich zu einem Testzentrum begeben können. Diese Regel gilt bis mindestens Ende der belgischen Winterferien (19. Februar 2021). Beruflich von Belgien ins Ausland Reisende haben die Möglichkeit, sich durch ihren Arbeitgeber per entsprechender Angabe im PLF und Bestätigung durch den Arbeitgeber von der Quarantänepflicht entbinden zu lassen.
Bei auftretenden Symptomen, die auf eine COVID-19 Infektion hindeuten, muss so schnell wie möglich ein PCR-Test durchgeführt werden.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Belgien mit Destination außerhalb der EU ist erlaubt. Sofern der Reisende sich lediglich im Transitbereich eines belgischen Flughafens aufhält ist kein PCR-Test notwendig. Personen, die mit dem Flugzeug aus einer „roten Zone“ nach Belgien reisen und anschließend weiterreisen, müssen in aller Regel einen negativen PCR-Test vorweisen. Die Testung, auf dem das Ergebnis beruht, darf dabei nicht älter als 72 Stunden sein.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Nicht-essentielle Geschäfte sind seit dem 1. Dezember 2020 unter strikten Hygienebedingungen geöffnet. Der Einkauf muss von einem Erwachsenen alleine getätigt werden und darf maximal 30 Minuten dauern.
Friseure und Kosmetikstudios bleiben geschlossen. Andere Dienstleistungen, bei denen sich enger Kontakt nicht vermeiden lässt, sind ebenfalls untersagt.
Jeder Haushalt darf nur eine Person zu Hause empfangen. Es muss sich dabei immer um dieselbe Person handeln. Personen, die allein wohnen, dürfen zwei Personen empfangen, diese aber nicht gemeinsam. Private Zusammenkünfte im Freien sind auf vier Personen beschränkt. Dabei gilt Abstands- und Maskenpflicht.
Hotels bleiben geöffnet, Mahlzeiten müssen in den Zimmern eingenommen werden. Ferienparks sind geschlossen.
Gottesdienste finden nicht statt. Zu Eheschließungen sind, abgesehen von den Brautleuten und dem Standesbeamten, nur die Trauzeugen zugelassen. Beerdigungen dürfen mit max. 15 Personen stattfinden, Bewirtung ist nicht möglich.
In Flandern gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens, in Brüssel und der Wallonie von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, Ausnahmen sind gestattet, wenn essentielle Gründe vorliegen.
Restaurants, Cafés und Bars sind geschlossen. Restaurants dürfen bis 22 Uhr jedoch weiterhin Essen über Lieferdienste und zur Mitnahme anbieten. Take-Away-Anbieter und Night-Shops müssen ebenfalls um 22 Uhr schließen. Ab 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. In Brüssel gilt ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, außerdem gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen.
Professionelle Sportveranstaltungen können nur ohne Publikum, Amateurwettkämpfe und –training können nicht stattfinden. Schwimmbäder und Museen sind geöffnet. Alle weiteren Sport- und kulturellen Einrichtungen, Zoos und Freizeitparks bleiben geschlossen.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Beachten Sie die Testpflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in Belgien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Cabo Verde / Kapverden - Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Cabo Verde wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Seit Anfang des Jahres steigen die COVID-19-Neuinfektionen auf Cabo Verde erneut an. Besonders stark betroffen sind derzeit die Inseln S. Vicente und Santiago, aber auch die Inseln Fogo, Maio und S. Antao verzeichnen zunehmende Neuinfektionen. Keine aktiven Fälle gibt es derzeit auf den Inseln S. Nicolau und Brava. Auf den Urlaubsinseln Sal und Boavista liegen die Zahlen im unteren einstelligen Bereich. Cabo Verde ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Regierung von Cabo Verde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Cabo Verde kann über die vier internationalen Flughäfen (Praia, Sal, Boa Vista, São Vicente) erfolgen, soweit ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen Rapid Schnelltest (Ag-RDT)) vorliegt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test wird bereits von den Fluglinien vor Abflug verlangt. Bei der Einreise erfolgt eine Temperaturmessung. Das Ausfüllen eines Online-Formulars als Reiseregistrierung ist erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Seegrenzen von Cabo Verde sind wieder geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Cabo Verde wurde wieder aufgenommen und wird ausgeweitet.
Zwischen den einzelnen Inseln, findet ein regelmäßiger Flug- und Schiffsverkehr statt. Bei Reisen zwischen den Inseln, muss beim jeweiligen Check-in ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen-Rapid-Schnelltest (Ag-RDT)) vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen vom Test sind Kinder unter sieben Jahren.
Auf allen Inlandsflugstrecken müssen Passagiere vor Check-In ein Formular (Englisch oder Portugiesisch) zur sanitären Überwachung ausfüllen.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von Cabo Verde kann je nach Entwicklung der Infektionszahlen Maßnahmen ergreifen, die sich von Insel zu Insel unterscheiden können.
Auf der Insel Fogo ist der Notstand (calamidade) ausgerufen, auf allen anderen Inseln, gilt der Katastrophenfall (contingencia). Freizeiteinrichtungen (Diskotheken, Tanzlokale) bleiben im ganzen Land geschlossen, Erholungs-, Kultur-; Sport- und Freizeitaktivitäten, die eine Ansammlung von Personen mit sich bringt, sind verboten. Die Öffnungszeiten von Lokalen, die alkoholische Getränke ausschenken, werden je nach Insel auf Mitternacht (im Katastrophenfall/contingencia) bzw. 21 Uhr (bei Notstand/calamidade) beschränkt. Läden schließen um 20:30 Uhr mit Ausnahme von Bäckereien und Apotheken, die um 21 Uhr schließen.
Badeaktivitäten sind von 6 bis 18 Uhr, unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen, erlaubt. Davon ausgenommen ist die Insel Fogo, hier gelten beschränkte Zugänge zu den Stränden.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind einzuhalten. An allen öffentlich zugänglichen Orten, z.B. in Verkehrsmitteln, Geschäften und öffentlichen Verwaltungsgebäuden besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch im Freien. Ausnahmen gelten für sportliche Aktivitäten im Freien sowie für Kinder unter 10 Jahren und in Fällen medizinischer Unzumutbarkeit. Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird durch die Polizei streng kontrolliert, bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Cabo Verde.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden auf der jeweiligen Insel.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Dänemark - Änderung Beschränkungen im Land
Dänemark hat die geltenden Beschränkungen bis zum 7. Februar verlängert. Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und andere Lokale sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos und Museen bleiben geschlossen. Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Apotheken bleiben offen. Zugleich werden Schüler der in Dänemark bis zur neunten Klasse gehenden Folkeskole weiter aus der Distanz unterrichtet. Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl für Zusammenkünfte ist auf fünf Personen herabgesetzt worden, auch der Reiseverkehr in und aus dem Ausland wurde von der dänischen Regierung stark eingeschränkt. Quelle: tagesschau.de
Iran - Änderung Einreise, Durch-und Weiterreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Iran wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Iran ist von einer dritten COVID-19-Infektionswelle stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind dabei kaum auszumachen, da das Ansteckungsrisiko flächendeckend sehr hoch ist. Städte und Provinzen sind je nach Infektionszahlen in unterschiedliche Risikogruppen eingeteilt (rot = kritische Situation, orange = hohes Risiko, gelb = mittleres Risiko, blau = geringes Risiko). Der aktuelle Status kann in der "Mask-App" des iranischen Gesundheitsministeriums eingesehen werden. Iran ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle Informationen und detaillierte Zahlen bieten das iranische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit erteilt Iran keine Touristen- oder Pilgervisa; andere Visa-Arten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Bei Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) müssen alle Reisenden eine Erklärung (Formblatt der Fluggesellschaft) sowie ein Gesundheitsattest in englischer Sprache einschließlich eines negativen PCR-Testes vorlegen. Dieses Testergebnis darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein und muss von einem im Herkunftsland vom Gesundheitsministerium zugelassenen Arzt/Labor ausgestellt worden sein. Ohne dieses Attest ist eine Einreise für Ausländer nicht möglich. Bei Reisenden aus Europa wird derzeit bei Einreise ein zweiter Test auf COVID-19 vorgenommen - dieser zusätzliche Test befreit jedoch nicht von der grundsätzlichen verpflichtenden Vorlage eines negativen PCR-Tests. Nach Einreise besteht Quarantänepflicht am Wohnort in Iran; die Einhaltung der Quarantänevorschriften wird durch die Gesundheitsbehörden kontrolliert. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen.
Alle Reisenden werden bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden ärztlich untersucht. Positiv auf COVID-19 getestete Passagiere werden in kostenpflichtige staatliche Quarantäne verbracht. Das Verfahren kann sich kurzfristig ändern. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt. Reisende müssen auf einem Formular versichern, frei von COVID-19-Symptomen zu sein. Es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen.
Reiseverbindungen
Infolge der Ausbreitung von COVID-19 und des Flugzeugabschusses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen. Direktverbindungen nach Deutschland bietet aktuell nur Iran Air an.
Beschränkungen im Land
Es kann immer wieder – insbesondere vor iranischen Feiertagen – vorkommen, dass kurzfristig inneriranische Reisebeschränkungen eingeführt werden. Dann wird Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus anderen Provinzen die Einreise in die betroffenen Provinzen nicht gestattet. Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus den betroffenen Provinzen dürfen diese nicht verlassen. Diese Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben. Aktuell gelten solche Maßnahmen für alle Provinzen der Kategorien „orange“ und „rot“. Darüber hinaus gilt derzeit in allen Städten zwischen 21 und 4 Uhr ein Fahrverbot für private PKW; ab 22 Uhr gilt dies auch für den öffentlichen Nahverkehr. Taxis verkehren auch nach 22 Uhr. Aus Gründen der Infektionskettenverfolgung kann ein Ausweispapier verlangt werden, um Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr zu erhalten. Unabhängig davon können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsflugreisen kann ein negativer PCR-Test verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Im Alltag ist derzeit vor allem in orangen und roten Regionen mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen. Auch in gelben Regionen gelten weiterhin Beschränkungen (z.B. Schließungen von Restaurants, Sporteinrichtungen, religiösen Einrichtungen usw.). Einrichtungen für den essentiellen Lebensbedarf wie Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet.
Davon sind u.a. Teheran sowie weitere Provinzhauptstädte betroffen. In roten Regionen bleiben Touristenziele teilweise geschlossen. Camping in öffentlichen Parks ist grundsätzlich untersagt.
Hygieneregeln
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Es gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Nahverkehr. Künftig soll die Polizei stärker gegen Verstöße vorgehen, Strafen für Verstöße gegen die Auflagen wurden angekündigt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan und andere Fragen zu den genannten Flugverbindungen direkt mit der Fluggesellschaft.
• Achten Sie auf die Gültigkeit Ihres Visums. Sollte Ihr Visum während Ihres Aufenthalts in Iran ablaufen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Ausländerpolizei zwecks Verlängerung. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, informieren Sie sich vor Ausreise bei der iranischen Ausländerpolizei, ob etwaige Strafzahlungen geleistet werden müssen, um das für die Ausreise erforderliche Exitvisum zu erhalten.
• Seien Sie für Abreisen bereits etwa vier bis fünf Stunden vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Airline die Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Testergebnisses verlangt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung.
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Island - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund bestehender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Island war von COVID-19 stärker betroffen, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist jedoch zuletzt gesunken.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Alle Reisenden können wählen, ob sie sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder einen PCR-Test bei Einreise durchführen lassen. Der Test ist kostenpflichtig: 9.000,- ISK (etwa 55,- Euro) bei Zahlung vor Einreise im Zusammenhang mit dem o.g. Registrierungsformular und 11.000,- ISK (etwa 68,- Euro), bei Zahlung nach Einreise. Nur Kartenzahlung wird akzeptiert, Barzahlung ist nicht möglich. Seit 1. Dezember 2020 bis 31. Januar 2021 ist der PCR-Test bei Einreise kostenlos. Nach der Einreise müssen sich alle Reisenden für fünf bis sechs Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich dann einem zweiten (kostenfreien) PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests jedoch nicht von der Quarantäne befreit.
Gleiches gilt für Reisende, die nachweislich von einer COVID-19-Infektion genesen sind. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat aus EU/EWR-Ländern, dessen Anerkennung von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde abhängt.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bietet die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur noch stark eingeschränkt. Mangels direkter Flugverbindungen von und nach Island, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind nur eingeschränkt geöffnet, es kann zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Landesweit gelten Beschränkungsmaßnahmen, u.a. Schließung von Bars sowie beschränkte Einlasszahlen bei Schwimmbädern, Sportstätten und kulturellen Einrichtungen.
Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 20 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von zwei Metern; Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von der Masken- und Abstandspflicht befreit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Italien - Änderung Beschränkungen imLand
Italiens Regierung will den Corona-Notstand bis zum 30. April 2021 verlängern. Quelle: tagesschau.de
Japan - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Japan wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die japanische Regierung mahnt weiterhin zur Vorsicht. Von einer hohen Anzahl nicht erfasster Infektionen wird auch in Japan ausgegangen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gilt ein Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit sind unter bestimmten Auflagen ausgenommen. Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Die Visafreiheit für deutsche Staatsangehörige ist ausgesetzt. Die Möglichkeit zur Beantragung eines Visums für Geschäftsreisen, Studienaufenthalte und mittel- und langfristige Aufenthalte (mit Certificate of Eligibility) und die Einreise mit einem solchen Visum ab dem 4. Januar 2021 wurde von der japanischen Regierung bis vorerst Ende Januar 2021 ausgesetzt. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Es sind zudem strenge Quarantäneregeln einzuhalten. Bei Personen, die aus einem Land mit Reisehinweis zu Infektionskrankheiten der Stufe 3 (mit von den Gesundheitsbehörden bestätigter lokaler Transmission der Mutation des Coronavirus) einreisen und kein negatives Testergebnis vorlegen können, erfolgt eine Unterbringung in einer von den Quarantänebehörden festgelegten Unterkunft. Dies gilt auch für japanische Staatsangehörige und Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis.
Durch- und Weiterreise
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten von Japan nach Deutschland.
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Beschränkungen im Land
Die japanische Regierung hat neben den bisher betroffenen Präfekturen Tokyo, Saitama, Chiba und Kanagawa für weitere sieben Präfekturen, Osaka, Hyogo, Kyoto, Gifu, Aichi, Fukuoka und Tochigi den Notstand ausgerufen, der zunächst bis 7. Februar 2021 gilt. Eine Ausdehnung auf weitere Präfekturen in naher Zukunft kann nicht ausgeschlossen werden. Die Maßnahmen umfassen insbesondere die Aufforderung an Restaurant-, Theaterbetreiber und den Handel, um 20 Uhr ihre Betriebe zu schließen. Die Bewohner der Präfekturen sind ebenfalls aufgefordert, ihre Häuser ab 20 Uhr nur in dringend notwendigen Fällen zu verlassen. Einkaufszentren und Schulen sollen weiter geöffnet bleiben.
Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben die Form eines dringenden Appells, der zwar nicht rechtlich bindend ist, aber von weitgehender Befolgung durch die Bevölkerung ausgeht.
Hygieneregeln
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen unter denen eine Einreise/Ausreise nach und aus Japan und auch ein Transit möglich ist (PCR-Test).
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kasachstan - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kasachstan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kasachstan ist von COVID-19 stark betroffen. Infektionsschwerpunkte sind derzeit die Regionen Akmolinsk und Atyrau.
Kasachstan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kasachische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist bis zum 1. Mai 2021 ausgesetzt. Vor Einreise nach Kasachstan muss bei der zuständigen kasachischen Auslandsvertretung in Deutschland ein Visum beantragt werden. Deutschen Staatsangehörigen ist die Einreise mit gültigem Visum grundsätzlich möglich. Mit einem kasachischen Mehrfachvisum oder Aufenthaltstitel ist derzeit eine Wiedereinreise nach Kasachstan erst nach Ablauf von 30 Tagen gestattet.
Die Einreise nach Kasachstan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ansonsten wird die Einreise verweigert. Fluggesellschaften sind angehalten, Passagiere ohne negativen PCR-Test nicht an Bord des Flugzeugs zu nehmen.
Direkt nach Ankunft in Kasachstan wird die Temperatur der Reisenden gemessen. Bei erhöhter Temperatur, müssen Reisende sich bis zu zwei Tagen in einem Quarantänekrankenhaus aufhalten. Während des Aufenthalts im Quarantänekrankenhaus erfolgt ein erneuter PCR-Test. Bei negativem Ergebnis darf das Quarantänekrankenhaus verlassen werden, bei positivem Testergebnis werden Reisende in ein Krankenhaus für ansteckende Krankheiten transportiert und müssen sich dort aufhalten, bis das Virus nicht mehr nachgewiesen werden kann.
Jeder Reisende muss zusätzlich bei Einreise einen Fragebogen ausfüllen. In diesem Fragebogen müssen Reisende angeben, wo sie sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Kasachstan aufgehalten haben und ob sie mit einer COVID-19 infizierten Person in Kontakt waren. Reisende müssen ihren Aufenthaltsort in Kasachstan sowie ihre Kontaktdaten angeben.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Kasachstan ist für deutsche und andere ausländische Staatsangehörige weiterhin rechtlich möglich, sofern sie nicht Verdachtsfälle oder Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sind.
Zur Durch- und Weiterreise benötigen deutsche Staatsangehörige ebenfalls ein Visum, das vor Reiseantritt bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch nach Deutschland, findet regelmäßig statt. Direktflüge von Nur-Sultan nach Frankfurt werden dreimal wöchentlich angeboten. Direktflüge von Almaty nach Deutschland bestehen aktuell nicht. Es kann zur Streichung oder Reduzierung der bestehenden Flugverbindungen kommen, wenn das weltweite Infektionsgeschehen weiterhin steigt.
Inlandsflüge verkehren zwischen den meisten großen Städten des Landes. Auch Busse und Bahnen verkehren regelmäßig.
Reisen innerhalb Kasachstans werden nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, wenn der Reisende sich zuvor in einem Gebiet mit steigenden Infektionszahlen aufgehalten hat.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind weiterhin in Kraft. Die Regierung Kasachstans hat das Land, orientiert an einem Ampelsystem, in drei Farbzonen eingeteilt. Die Einteilung der Regionen erfolgt anhand der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner und des Reproduktionsfaktors. Informationen zu den Einstufungen bietet die kasachischen Regierung (in russischer und kasachischer Sprache). Die geltenden Quarantänemaßnahmen unterscheiden sich je nach aktueller Infektionslage zwischen den einzelnen Regionen.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstand zu halten. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen ohne Mund-Nasen-Schutz nicht genutzt werden. In Geschäften und im öffentlichen Raum gelten besondere Hygienemaßnahmen. Die Regierung ruft dazu auf, weiterhin Abstand zu halten.
• Bitte beachten Sie, dass sich die kasachischen Einreisevoraussetzungen nach Ihrer Staatsangehörigkeit und nicht nach Ihrem derzeitigen Wohnsitzstaat bestimmen. Bitte informieren Sie sich vor Einreise bei der für Sie zuständigen kasachischen Auslandsvertretung über die Einreisevoraussetzungen.
• Planen Sie Ihre Reise über ein Drittland, bedenken Sie bitte, dass zahlreiche Staaten weiterhin Einreisebeschränkungen verhängt haben. Beachten Sie daher die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziel- oder Transitlandes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kasachischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline der kasachischen Gesundheitsbehörden unter der Telefonnummer +7 7172 768 043 oder 1406.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kenia - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsgeschehen in Kenia ist derzeit moderat. Regionale Schwerpunkte sind Nairobi mit den benachbarten Counties Machakos, Kiambu und Kajiado sowie Mombasa, Nakuru und Busia.
Kenia ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Kenia ist zwingend ein zertifizierter negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf.
Eine Anleitung zur Zertifizierung (Generierung eines Travel Code) des PCR-Tests finden Sie hier in dem vom kenianischen Gesundheitsministerium eingestellten Dokument unter Nr. 82: Travel Guide Simplified. Dieses Zertifizierungsverfahren läuft nach ersten Erkenntnissen nicht zuverlässig. Es ist davon auszugehen, dass bis auf weiteres negative PCR-Testbescheinigungen ohne Zertifikat grundsätzlich bei Einreise anerkannt werden.
Alle Passagiere müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen.
Kenia sieht grundsätzlich eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise vor. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Positivliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Positivliste, die täglich überprüft wird. Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5 Grad Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in 14-tägige Quarantäne begeben.
Durch- und Weiterreise
Für den Transitaufenthalt ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Die Grenzübergänge sind geöffnet. Bei der Ausreise aus Kenia muss ein zertifizierter negativer PCR-Test vorgelegt werden. Das Ergebnis muss dem Trusted Travel-Zertifikat entsprechen. In Kenia dürfen nur noch COVID-19-Atteste mit Zertifikat ausgestellt werden.
Reiseverbindungen
Die kenianischen Flughäfen sind wieder für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Die Flugverbindungen sind eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangsperre von 23 bis 4 Uhr. Für ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen, gilt eine Ausnahme davon. Die Tatsache, dass man internationaler Passagier oder Abholer ist, muss durch geeignete Unterlagen, also z. B. Flugticket und/oder Boarding Pass, belegt werden.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kuwait - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuwait wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kuwait ist bisher von COVID-19 mäßig stark betroffen und weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht eine grundsätzliche Einreisesperre. Die Einreise ist derzeit nur kuwaitischen Staatsangehörigen und Personen mit gültigem Aufenthaltstitel für Kuwait möglich.
Bei Ankunft ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 96 Stunden sein darf und von einem von Kuwait anerkannten Institut im Ausland stammen muss. Vor Abflug müssen Reisende die Ortungs-App „Shlonik“ aus den gängigen App-Stores installieren. Reisende müssen nach Einreise in einer Einverständniserklärung unterzeichnen, dass sie eine 14-tägige häusliche bzw. institutionelle Quarantäne einhalten. Mit dem der App wird der Aufenthalt während der Quarantäne vom Gesundheitsministerium nachvollzogen. Nach derzeit vorliegenden Informationen müssen alle ankommenden Passagiere einen weiteren PCR-Test nach Ankunft am Flughafen machen, und erneut nach Ablauf von 7 Tagen. Wo dies erfolgen muss, wird in der SMS mitgeteilt. Diese Vorgaben können sich, auch ohne entsprechende Vorankündigung kurzfristig ändern.
Für die Ausreise müssen Reisende sich mit der App „MOSAFER" registrieren, die per Barcode nur den Flugpassagieren den Zugang zum Flughafen gewährt. Reisende müssen drei Stunden vor Abflug am Flughafen sein und dort einen Mund-Nasen-Schutz und ggf. zusätzlich Handschuhe tragen je nach Fluggesellschaft muss auch Handgepäck aufgegeben werden. Es ist ein negativer PCR-Test mitzuführen.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge nach Saudi Arabien und in den Irak sind derzeit geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Kuwait ist für kommerzielle Passagierflüge wieder geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keine Ausgangssperre oder Reisebeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind im Alltag überall (vor allem in Geschäften etc.) Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und ein Abstand von 1,5 m („social distancing“) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen des kuwaitischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kuwaitischen Behörden oder Telefon: 151.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Lesotho - Änderung Beschränkungen im Land
Vom 14. bis zunächst 23. Januar 2021 geht Lesotho in den Lockdown (Stufe rot anstelle orange). Alle nicht notwendigen nationalen und internationalen Reisen sind untersagt. Ausgangssperre von 19:00 bis 06:00 Uhr. Alle nicht wesentlichen Geschäfte werden geschlossen. Es dürfen nur Gesundheits-, Finanz-, Bestattungs- und Lebensmittelgeschäfte betrieben werden. Einzelhandels-Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte dürfen zwischen 08:00 und 16:00 Uhr öffnen. Menschen sind gehalten zu Hause zu bleiben, es sei denn, sie sind systemrelevant. Versammlungen sind verboten. Beerdigungen nur mit max. 10 Personen erlaubt und nur bis 10:00 Uhr.Sicherheitskräfte werden zur Überwachung der Maßnahmen eingesetzt. Quelle: Garda World
Libanon - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Libanon wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Der Libanon ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Der Libanon ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das libanesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise aus Deutschland muss ein negatives PCR-Testergebnis eines deutschen Labors vorgelegt werden, das bei Ankunft im Libanon nicht älter als 96 Stunden sein darf. Vor dem Einchecken muss ein Formular des Gesundheitsministeriums ausgefüllt werden, welches auch über die App „Ma3an“ verfügbar ist. Es muss außerdem eine im Voraus bezahlte Hotelbuchung für die ersten 72 Stunden nach Einreise vorgelegt werden. Hierzu wurden Hotels von den libanesischen Behörden bestimmt. Eine Liste dieser Hotels bietet die libanesische Botschaft . Nach Einreise ist der Ablauf folgendermaßen:
1. Am Flughafen wird direkt nach Ankunft ein PCR-Test gemacht. Die Kosten hierfür sind mit dem Erwerb des Flugtickets abgegolten.
2. Einreisende müssen für 48 Stunden in ein Hotel in Isolation, für den Transport zu den Hotels werden Busse bereitgestellt.
3. Innerhalb dieser 48 Stunden trifft das Ergebnis des am Flughafen gemachten PCR-Tests per SMS ein. Ist es positiv, folgen Sie den Anweisungen des libanesischen Gesundheitsministeriums.
4. Ist das Ergebnis negativ, können Sie die Isolation an Ihrem geplanten Aufenthaltsort fortsetzen (weitere fünf Tage).
5. Eine Woche nach Ihrer Einreise müssen Sie auf eigene Kosten einen dritten PCR-Test machen. Eine Übersicht der Testzentren veröffentlicht das libanesische Gesundheitsministerium.
6. Sollte der dritte PCR-Test positiv sein, kann dies unter der folgenden Telefonnummer dem libanesischen Gesundheitsministerium gemeldet werden: 01/594459.
Kinder unter 12 Jahren sind vom Erfordernis eines PCR-Tests ausgenommen.
Personen, die ein ärztliches Attest darüber haben, dass Sie gegen COVID-19 geimpft wurden, müssen nicht in die Hotelquarantäne, die PCR-Tests sind dennoch vorgeschrieben.
Durch- und Weiterreise
Weder für den Transit am Flughafen noch für die Durchreise gelten besonderen Regeln.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Beirut ist geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es wurde ein erneuter landesweiter Lockdown bis vorerst 25. Januar 2021 verfügt. Es gilt eine allgemeine Ausgangssperre, sowohl für die Fortbewegung außerhalb der Unterkunft mit dem Auto, als auch zu Fuß. Restaurants, Bars, Fitness-Clubs u. ä. sind geschlossen. Supermärkte sind ebenfalls geschlossen, dürfen aber einen Lieferdienst anbieten. Behörden und Banken arbeiten in Notbesetzung. Apotheken bleiben geöffnet. Taxis dürfen ausschließlich Passagiere befördern, die sich zum Rafik-Hariri-Flughafen in Beirut begeben müssen und ein Flugticket vorzeigen können. Sicherheitskräfte kontrollieren die Einhaltung der Beschränkungen und verhängen bei Verstößen Strafen.
Hygieneregeln
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die Isolationsbestimmungen. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der libanesischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Da sich die Einreiseregelungen und deren Handhabung in Bezug auf COVID-19 laufend ändern und sich je nach Abflugort bzw. Transit (vor Einreise) unterscheiden können, informieren Sie sich dringend auch bei Ihrer Fluggesellschaft über die Einreisebedingungen.
• Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben, der auch die Behandlung bei einer Infektion mit COVID19 abdeckt. Tragen Sie einen Nachweis darüber bei Einreise mit sich.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das libanesische Gesundheitsamt unter +961 (0) 1 594459.
• Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft Beirut auch zu Corona-bedingten Einschränkungen des Betriebs der Botschaft.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Marokko ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Präfekturen Berrechid, Casablanca, Fès, Mèknes, Marrakech, Tanger, Tétouan und Settat.
Marokko ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind geschlossen, eine Öffnung ist nicht absehbar. Die Landgrenze zu Algerien ist geschlossen, eine Ein- und Ausreise aus Marokko ist damit derzeit nur unter besonderen Voraussetzungen mit Sonderflügen möglich.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen für Personen mit Wohnsitz in Marokko und deren unmittelbaren Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern und Kinder). Dies gilt sowohl für marokkanische als auch für ausländische, z.B. deutsche Staatsangehörige.
Zur Einreise ist ein PCR-Test erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 72 Stunden vor dem Check-in erfolgt sein darf (ein serologisches Gutachten wird nicht mehr verlangt). Das Testergebnis muss in französischer, hilfsweise englischer Sprache vorgelegt werden. Eine deutsche Sprachfassung ist u.U. nicht ausreichend.
Auch offiziell und geschäftlich Reisende auf Einladung eines marokkanischen Geschäftspartners sollen unter Beachtung der geltenden Sanitärbestimmungen mit den Sonderflügen unter bestimmten Bedingungen nach Marokko einreisen können. Vorzulegen sind eine Einladung mit vollständigem Briefkopf der Firma und Unterschrift eines Firmenbevollmächtigten. Die Einladung muss die ICE (= Identifiant commune d’entreprise) und die Nummer des RC (registre de commerce) sowie den Grund der Reise benennen und den vollständigen Namen sowie Pass- und Reisedaten des Geschäftsreisenden enthalten.
Die Möglichkeit der Sondereinreise soll auch für nicht visapflichtige Ausländer gelten, die eine verbindliche Hotelreservierung vorlegen können.
Zahlreiche Hotels bleiben allerdings weiterhin geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten soll weiter möglich sein.
Reiseverbindungen
Eine Ausreise aus Marokko ist mit Sonderflügen von Royal Air Maroc und Air Arabia sowie mit Sonderfähren der Reederei GNV möglich. Einzelheiten dazu bieten die jeweiligen Transportgesellschaften. Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Die Sonderregelungen gelten bis auf weiteres.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 21. Januar 2021 gelten deutlich verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen. Dazu zählen eine landesweite umfassende nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr, eine allgemeine Schließzeit (auch Restaurants und Geschäfte) um 20 Uhr, ein Versammlungs- und Feierverbot sowie die komplette Schließung aller gastronomischen Betriebe in den großen Städten Casablanca, Marrakesch, Agadir und Tanger.
Der Ausnahmezustand wurde verlängert und gilt vorerst bis zum 10. Februar 2021. Aufgrund des Infektionsgeschehens bestehen weiterhin Ausgangs- und Reisebeschränkungen. Die Ein- und Ausreise aus den Präfekturen Tanger, Tétouan, Fès, Meknès, Casablanca, Berrechid, Settat und Marrakech ist nur mit besonderer Genehmigung der lokalen Behörden möglich. Der öffentliche Verkehr in den genannten Präfekturen ist stark reduziert. Die marokkanischen Behörden können eine Bescheinigung zum Verlassen des Quartiers in dringenden Fällen, z.B. Arztbesuche, Lebensmitteleinkäufe und für Fahrten zum Flug- bzw. Fährhäfen ausstellen. Ein französischsprachiges Muster bietet die deutsche Botschaft in Rabat.
Die öffentlichen Verkehrsmittel (Zug- und Busverbindungen, Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind weiterhin geschlossen.
Es ist weiterhin mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Die Einhaltung der verhängten beschränkenden Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Militär) verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Es besteht eine landesweite Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften auch zur Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Reisende bzw. Rückreisende nach Belgien müssen grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form “ (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Ein Nachweis (elektronisch oder Ausdruck) soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten sind im Vorspann des Formulars erläutert.
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.
Ganz Deutschland ist „rote Zone“. Personen, die besuchsweise aus einer „roten Zone“ nach Belgien reisen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test mit sich führen. Die Abstrichentnahme darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Kinder unter 12 Jahren sind hiervon befreit. Ebenso befreit sind Personen, die weniger als 48 Stunden in Belgien verbleiben und nicht mit dem Flugzeug oder Schiff einreisen. Reisende, die länger als 48 Stunden in Belgien verbleiben, müssen sich umgehend für mindestens 7 Tage in Quarantäne begeben und sich am 7. Tag des Aufenthalts in Belgien testen lassen. Sie erhalten eine SMS der belgischen Behörden, mit der sie zu einem Testzentrum gehen können.
Für in Belgien lebende Personen, die nach einem mehr als 48-stündigen Auslandsaufenthalt nach Belgien zurückkehren, besteht grundsätzlich eine Quarantänepflicht, die durch einen negativen PCR-Test frühestens nach sieben Tagen beendet werden kann. Rückkehrer müssen am ersten und siebten Tag nach der Rückkehr einen PCR-Test durchführen lassen. Eine Quarantänepflicht besteht auch, wenn das erste Testergebnis negativ war. Die Reisenden erhalten zur Durchführung der Tests eine SMS der belgischen Behörden, mit der sie sich zu einem Testzentrum begeben können. Diese Regel gilt bis mindestens Ende der belgischen Winterferien (19. Februar 2021). Beruflich von Belgien ins Ausland Reisende haben die Möglichkeit, sich durch ihren Arbeitgeber per entsprechender Angabe im PLF und Bestätigung durch den Arbeitgeber von der Quarantänepflicht entbinden zu lassen.
Bei auftretenden Symptomen, die auf eine COVID-19 Infektion hindeuten, muss so schnell wie möglich ein PCR-Test durchgeführt werden.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Belgien mit Destination außerhalb der EU ist erlaubt. Sofern der Reisende sich lediglich im Transitbereich eines belgischen Flughafens aufhält ist kein PCR-Test notwendig. Personen, die mit dem Flugzeug aus einer „roten Zone“ nach Belgien reisen und anschließend weiterreisen, müssen in aller Regel einen negativen PCR-Test vorweisen. Die Testung, auf dem das Ergebnis beruht, darf dabei nicht älter als 72 Stunden sein.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Nicht-essentielle Geschäfte sind seit dem 1. Dezember 2020 unter strikten Hygienebedingungen geöffnet. Der Einkauf muss von einem Erwachsenen alleine getätigt werden und darf maximal 30 Minuten dauern.
Friseure und Kosmetikstudios bleiben geschlossen. Andere Dienstleistungen, bei denen sich enger Kontakt nicht vermeiden lässt, sind ebenfalls untersagt.
Jeder Haushalt darf nur eine Person zu Hause empfangen. Es muss sich dabei immer um dieselbe Person handeln. Personen, die allein wohnen, dürfen zwei Personen empfangen, diese aber nicht gemeinsam. Private Zusammenkünfte im Freien sind auf vier Personen beschränkt. Dabei gilt Abstands- und Maskenpflicht.
Hotels bleiben geöffnet, Mahlzeiten müssen in den Zimmern eingenommen werden. Ferienparks sind geschlossen.
Gottesdienste finden nicht statt. Zu Eheschließungen sind, abgesehen von den Brautleuten und dem Standesbeamten, nur die Trauzeugen zugelassen. Beerdigungen dürfen mit max. 15 Personen stattfinden, Bewirtung ist nicht möglich.
In Flandern gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens, in Brüssel und der Wallonie von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, Ausnahmen sind gestattet, wenn essentielle Gründe vorliegen.
Restaurants, Cafés und Bars sind geschlossen. Restaurants dürfen bis 22 Uhr jedoch weiterhin Essen über Lieferdienste und zur Mitnahme anbieten. Take-Away-Anbieter und Night-Shops müssen ebenfalls um 22 Uhr schließen. Ab 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. In Brüssel gilt ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, außerdem gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen.
Professionelle Sportveranstaltungen können nur ohne Publikum, Amateurwettkämpfe und –training können nicht stattfinden. Schwimmbäder und Museen sind geöffnet. Alle weiteren Sport- und kulturellen Einrichtungen, Zoos und Freizeitparks bleiben geschlossen.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Beachten Sie die Testpflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in Belgien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Cabo Verde / Kapverden - Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Cabo Verde wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Seit Anfang des Jahres steigen die COVID-19-Neuinfektionen auf Cabo Verde erneut an. Besonders stark betroffen sind derzeit die Inseln S. Vicente und Santiago, aber auch die Inseln Fogo, Maio und S. Antao verzeichnen zunehmende Neuinfektionen. Keine aktiven Fälle gibt es derzeit auf den Inseln S. Nicolau und Brava. Auf den Urlaubsinseln Sal und Boavista liegen die Zahlen im unteren einstelligen Bereich. Cabo Verde ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Regierung von Cabo Verde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Cabo Verde kann über die vier internationalen Flughäfen (Praia, Sal, Boa Vista, São Vicente) erfolgen, soweit ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen Rapid Schnelltest (Ag-RDT)) vorliegt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test wird bereits von den Fluglinien vor Abflug verlangt. Bei der Einreise erfolgt eine Temperaturmessung. Das Ausfüllen eines Online-Formulars als Reiseregistrierung ist erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Seegrenzen von Cabo Verde sind wieder geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Cabo Verde wurde wieder aufgenommen und wird ausgeweitet.
Zwischen den einzelnen Inseln, findet ein regelmäßiger Flug- und Schiffsverkehr statt. Bei Reisen zwischen den Inseln, muss beim jeweiligen Check-in ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen-Rapid-Schnelltest (Ag-RDT)) vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen vom Test sind Kinder unter sieben Jahren.
Auf allen Inlandsflugstrecken müssen Passagiere vor Check-In ein Formular (Englisch oder Portugiesisch) zur sanitären Überwachung ausfüllen.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von Cabo Verde kann je nach Entwicklung der Infektionszahlen Maßnahmen ergreifen, die sich von Insel zu Insel unterscheiden können.
Auf der Insel Fogo ist der Notstand (calamidade) ausgerufen, auf allen anderen Inseln, gilt der Katastrophenfall (contingencia). Freizeiteinrichtungen (Diskotheken, Tanzlokale) bleiben im ganzen Land geschlossen, Erholungs-, Kultur-; Sport- und Freizeitaktivitäten, die eine Ansammlung von Personen mit sich bringt, sind verboten. Die Öffnungszeiten von Lokalen, die alkoholische Getränke ausschenken, werden je nach Insel auf Mitternacht (im Katastrophenfall/contingencia) bzw. 21 Uhr (bei Notstand/calamidade) beschränkt. Läden schließen um 20:30 Uhr mit Ausnahme von Bäckereien und Apotheken, die um 21 Uhr schließen.
Badeaktivitäten sind von 6 bis 18 Uhr, unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen, erlaubt. Davon ausgenommen ist die Insel Fogo, hier gelten beschränkte Zugänge zu den Stränden.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind einzuhalten. An allen öffentlich zugänglichen Orten, z.B. in Verkehrsmitteln, Geschäften und öffentlichen Verwaltungsgebäuden besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch im Freien. Ausnahmen gelten für sportliche Aktivitäten im Freien sowie für Kinder unter 10 Jahren und in Fällen medizinischer Unzumutbarkeit. Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird durch die Polizei streng kontrolliert, bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Cabo Verde.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden auf der jeweiligen Insel.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Dänemark - Änderung Beschränkungen im Land
Dänemark hat die geltenden Beschränkungen bis zum 7. Februar verlängert. Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und andere Lokale sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos und Museen bleiben geschlossen. Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Apotheken bleiben offen. Zugleich werden Schüler der in Dänemark bis zur neunten Klasse gehenden Folkeskole weiter aus der Distanz unterrichtet. Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl für Zusammenkünfte ist auf fünf Personen herabgesetzt worden, auch der Reiseverkehr in und aus dem Ausland wurde von der dänischen Regierung stark eingeschränkt. Quelle: tagesschau.de
Iran - Änderung Einreise, Durch-und Weiterreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Iran wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Iran ist von einer dritten COVID-19-Infektionswelle stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind dabei kaum auszumachen, da das Ansteckungsrisiko flächendeckend sehr hoch ist. Städte und Provinzen sind je nach Infektionszahlen in unterschiedliche Risikogruppen eingeteilt (rot = kritische Situation, orange = hohes Risiko, gelb = mittleres Risiko, blau = geringes Risiko). Der aktuelle Status kann in der "Mask-App" des iranischen Gesundheitsministeriums eingesehen werden. Iran ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle Informationen und detaillierte Zahlen bieten das iranische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit erteilt Iran keine Touristen- oder Pilgervisa; andere Visa-Arten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Bei Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) müssen alle Reisenden eine Erklärung (Formblatt der Fluggesellschaft) sowie ein Gesundheitsattest in englischer Sprache einschließlich eines negativen PCR-Testes vorlegen. Dieses Testergebnis darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein und muss von einem im Herkunftsland vom Gesundheitsministerium zugelassenen Arzt/Labor ausgestellt worden sein. Ohne dieses Attest ist eine Einreise für Ausländer nicht möglich. Bei Reisenden aus Europa wird derzeit bei Einreise ein zweiter Test auf COVID-19 vorgenommen - dieser zusätzliche Test befreit jedoch nicht von der grundsätzlichen verpflichtenden Vorlage eines negativen PCR-Tests. Nach Einreise besteht Quarantänepflicht am Wohnort in Iran; die Einhaltung der Quarantänevorschriften wird durch die Gesundheitsbehörden kontrolliert. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen.
Alle Reisenden werden bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden ärztlich untersucht. Positiv auf COVID-19 getestete Passagiere werden in kostenpflichtige staatliche Quarantäne verbracht. Das Verfahren kann sich kurzfristig ändern. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt. Reisende müssen auf einem Formular versichern, frei von COVID-19-Symptomen zu sein. Es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen.
Reiseverbindungen
Infolge der Ausbreitung von COVID-19 und des Flugzeugabschusses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen. Direktverbindungen nach Deutschland bietet aktuell nur Iran Air an.
Beschränkungen im Land
Es kann immer wieder – insbesondere vor iranischen Feiertagen – vorkommen, dass kurzfristig inneriranische Reisebeschränkungen eingeführt werden. Dann wird Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus anderen Provinzen die Einreise in die betroffenen Provinzen nicht gestattet. Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus den betroffenen Provinzen dürfen diese nicht verlassen. Diese Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben. Aktuell gelten solche Maßnahmen für alle Provinzen der Kategorien „orange“ und „rot“. Darüber hinaus gilt derzeit in allen Städten zwischen 21 und 4 Uhr ein Fahrverbot für private PKW; ab 22 Uhr gilt dies auch für den öffentlichen Nahverkehr. Taxis verkehren auch nach 22 Uhr. Aus Gründen der Infektionskettenverfolgung kann ein Ausweispapier verlangt werden, um Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr zu erhalten. Unabhängig davon können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsflugreisen kann ein negativer PCR-Test verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Im Alltag ist derzeit vor allem in orangen und roten Regionen mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen. Auch in gelben Regionen gelten weiterhin Beschränkungen (z.B. Schließungen von Restaurants, Sporteinrichtungen, religiösen Einrichtungen usw.). Einrichtungen für den essentiellen Lebensbedarf wie Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet.
Davon sind u.a. Teheran sowie weitere Provinzhauptstädte betroffen. In roten Regionen bleiben Touristenziele teilweise geschlossen. Camping in öffentlichen Parks ist grundsätzlich untersagt.
Hygieneregeln
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Es gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Nahverkehr. Künftig soll die Polizei stärker gegen Verstöße vorgehen, Strafen für Verstöße gegen die Auflagen wurden angekündigt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan und andere Fragen zu den genannten Flugverbindungen direkt mit der Fluggesellschaft.
• Achten Sie auf die Gültigkeit Ihres Visums. Sollte Ihr Visum während Ihres Aufenthalts in Iran ablaufen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Ausländerpolizei zwecks Verlängerung. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, informieren Sie sich vor Ausreise bei der iranischen Ausländerpolizei, ob etwaige Strafzahlungen geleistet werden müssen, um das für die Ausreise erforderliche Exitvisum zu erhalten.
• Seien Sie für Abreisen bereits etwa vier bis fünf Stunden vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Airline die Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Testergebnisses verlangt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung.
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Island - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund bestehender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Island war von COVID-19 stärker betroffen, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist jedoch zuletzt gesunken.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Alle Reisenden können wählen, ob sie sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder einen PCR-Test bei Einreise durchführen lassen. Der Test ist kostenpflichtig: 9.000,- ISK (etwa 55,- Euro) bei Zahlung vor Einreise im Zusammenhang mit dem o.g. Registrierungsformular und 11.000,- ISK (etwa 68,- Euro), bei Zahlung nach Einreise. Nur Kartenzahlung wird akzeptiert, Barzahlung ist nicht möglich. Seit 1. Dezember 2020 bis 31. Januar 2021 ist der PCR-Test bei Einreise kostenlos. Nach der Einreise müssen sich alle Reisenden für fünf bis sechs Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich dann einem zweiten (kostenfreien) PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests jedoch nicht von der Quarantäne befreit.
Gleiches gilt für Reisende, die nachweislich von einer COVID-19-Infektion genesen sind. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat aus EU/EWR-Ländern, dessen Anerkennung von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde abhängt.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bietet die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur noch stark eingeschränkt. Mangels direkter Flugverbindungen von und nach Island, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind nur eingeschränkt geöffnet, es kann zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Landesweit gelten Beschränkungsmaßnahmen, u.a. Schließung von Bars sowie beschränkte Einlasszahlen bei Schwimmbädern, Sportstätten und kulturellen Einrichtungen.
Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 20 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von zwei Metern; Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von der Masken- und Abstandspflicht befreit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Italien - Änderung Beschränkungen imLand
Italiens Regierung will den Corona-Notstand bis zum 30. April 2021 verlängern. Quelle: tagesschau.de
Japan - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Japan wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die japanische Regierung mahnt weiterhin zur Vorsicht. Von einer hohen Anzahl nicht erfasster Infektionen wird auch in Japan ausgegangen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gilt ein Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit sind unter bestimmten Auflagen ausgenommen. Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Die Visafreiheit für deutsche Staatsangehörige ist ausgesetzt. Die Möglichkeit zur Beantragung eines Visums für Geschäftsreisen, Studienaufenthalte und mittel- und langfristige Aufenthalte (mit Certificate of Eligibility) und die Einreise mit einem solchen Visum ab dem 4. Januar 2021 wurde von der japanischen Regierung bis vorerst Ende Januar 2021 ausgesetzt. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Es sind zudem strenge Quarantäneregeln einzuhalten. Bei Personen, die aus einem Land mit Reisehinweis zu Infektionskrankheiten der Stufe 3 (mit von den Gesundheitsbehörden bestätigter lokaler Transmission der Mutation des Coronavirus) einreisen und kein negatives Testergebnis vorlegen können, erfolgt eine Unterbringung in einer von den Quarantänebehörden festgelegten Unterkunft. Dies gilt auch für japanische Staatsangehörige und Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis.
Durch- und Weiterreise
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten von Japan nach Deutschland.
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Beschränkungen im Land
Die japanische Regierung hat neben den bisher betroffenen Präfekturen Tokyo, Saitama, Chiba und Kanagawa für weitere sieben Präfekturen, Osaka, Hyogo, Kyoto, Gifu, Aichi, Fukuoka und Tochigi den Notstand ausgerufen, der zunächst bis 7. Februar 2021 gilt. Eine Ausdehnung auf weitere Präfekturen in naher Zukunft kann nicht ausgeschlossen werden. Die Maßnahmen umfassen insbesondere die Aufforderung an Restaurant-, Theaterbetreiber und den Handel, um 20 Uhr ihre Betriebe zu schließen. Die Bewohner der Präfekturen sind ebenfalls aufgefordert, ihre Häuser ab 20 Uhr nur in dringend notwendigen Fällen zu verlassen. Einkaufszentren und Schulen sollen weiter geöffnet bleiben.
Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben die Form eines dringenden Appells, der zwar nicht rechtlich bindend ist, aber von weitgehender Befolgung durch die Bevölkerung ausgeht.
Hygieneregeln
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen unter denen eine Einreise/Ausreise nach und aus Japan und auch ein Transit möglich ist (PCR-Test).
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kasachstan - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kasachstan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kasachstan ist von COVID-19 stark betroffen. Infektionsschwerpunkte sind derzeit die Regionen Akmolinsk und Atyrau.
Kasachstan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kasachische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist bis zum 1. Mai 2021 ausgesetzt. Vor Einreise nach Kasachstan muss bei der zuständigen kasachischen Auslandsvertretung in Deutschland ein Visum beantragt werden. Deutschen Staatsangehörigen ist die Einreise mit gültigem Visum grundsätzlich möglich. Mit einem kasachischen Mehrfachvisum oder Aufenthaltstitel ist derzeit eine Wiedereinreise nach Kasachstan erst nach Ablauf von 30 Tagen gestattet.
Die Einreise nach Kasachstan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ansonsten wird die Einreise verweigert. Fluggesellschaften sind angehalten, Passagiere ohne negativen PCR-Test nicht an Bord des Flugzeugs zu nehmen.
Direkt nach Ankunft in Kasachstan wird die Temperatur der Reisenden gemessen. Bei erhöhter Temperatur, müssen Reisende sich bis zu zwei Tagen in einem Quarantänekrankenhaus aufhalten. Während des Aufenthalts im Quarantänekrankenhaus erfolgt ein erneuter PCR-Test. Bei negativem Ergebnis darf das Quarantänekrankenhaus verlassen werden, bei positivem Testergebnis werden Reisende in ein Krankenhaus für ansteckende Krankheiten transportiert und müssen sich dort aufhalten, bis das Virus nicht mehr nachgewiesen werden kann.
Jeder Reisende muss zusätzlich bei Einreise einen Fragebogen ausfüllen. In diesem Fragebogen müssen Reisende angeben, wo sie sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Kasachstan aufgehalten haben und ob sie mit einer COVID-19 infizierten Person in Kontakt waren. Reisende müssen ihren Aufenthaltsort in Kasachstan sowie ihre Kontaktdaten angeben.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Kasachstan ist für deutsche und andere ausländische Staatsangehörige weiterhin rechtlich möglich, sofern sie nicht Verdachtsfälle oder Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sind.
Zur Durch- und Weiterreise benötigen deutsche Staatsangehörige ebenfalls ein Visum, das vor Reiseantritt bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch nach Deutschland, findet regelmäßig statt. Direktflüge von Nur-Sultan nach Frankfurt werden dreimal wöchentlich angeboten. Direktflüge von Almaty nach Deutschland bestehen aktuell nicht. Es kann zur Streichung oder Reduzierung der bestehenden Flugverbindungen kommen, wenn das weltweite Infektionsgeschehen weiterhin steigt.
Inlandsflüge verkehren zwischen den meisten großen Städten des Landes. Auch Busse und Bahnen verkehren regelmäßig.
Reisen innerhalb Kasachstans werden nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, wenn der Reisende sich zuvor in einem Gebiet mit steigenden Infektionszahlen aufgehalten hat.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind weiterhin in Kraft. Die Regierung Kasachstans hat das Land, orientiert an einem Ampelsystem, in drei Farbzonen eingeteilt. Die Einteilung der Regionen erfolgt anhand der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner und des Reproduktionsfaktors. Informationen zu den Einstufungen bietet die kasachischen Regierung (in russischer und kasachischer Sprache). Die geltenden Quarantänemaßnahmen unterscheiden sich je nach aktueller Infektionslage zwischen den einzelnen Regionen.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstand zu halten. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen ohne Mund-Nasen-Schutz nicht genutzt werden. In Geschäften und im öffentlichen Raum gelten besondere Hygienemaßnahmen. Die Regierung ruft dazu auf, weiterhin Abstand zu halten.
• Bitte beachten Sie, dass sich die kasachischen Einreisevoraussetzungen nach Ihrer Staatsangehörigkeit und nicht nach Ihrem derzeitigen Wohnsitzstaat bestimmen. Bitte informieren Sie sich vor Einreise bei der für Sie zuständigen kasachischen Auslandsvertretung über die Einreisevoraussetzungen.
• Planen Sie Ihre Reise über ein Drittland, bedenken Sie bitte, dass zahlreiche Staaten weiterhin Einreisebeschränkungen verhängt haben. Beachten Sie daher die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziel- oder Transitlandes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kasachischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline der kasachischen Gesundheitsbehörden unter der Telefonnummer +7 7172 768 043 oder 1406.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kenia - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsgeschehen in Kenia ist derzeit moderat. Regionale Schwerpunkte sind Nairobi mit den benachbarten Counties Machakos, Kiambu und Kajiado sowie Mombasa, Nakuru und Busia.
Kenia ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Kenia ist zwingend ein zertifizierter negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf.
Eine Anleitung zur Zertifizierung (Generierung eines Travel Code) des PCR-Tests finden Sie hier in dem vom kenianischen Gesundheitsministerium eingestellten Dokument unter Nr. 82: Travel Guide Simplified. Dieses Zertifizierungsverfahren läuft nach ersten Erkenntnissen nicht zuverlässig. Es ist davon auszugehen, dass bis auf weiteres negative PCR-Testbescheinigungen ohne Zertifikat grundsätzlich bei Einreise anerkannt werden.
Alle Passagiere müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen.
Kenia sieht grundsätzlich eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise vor. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Positivliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Positivliste, die täglich überprüft wird. Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5 Grad Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in 14-tägige Quarantäne begeben.
Durch- und Weiterreise
Für den Transitaufenthalt ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Die Grenzübergänge sind geöffnet. Bei der Ausreise aus Kenia muss ein zertifizierter negativer PCR-Test vorgelegt werden. Das Ergebnis muss dem Trusted Travel-Zertifikat entsprechen. In Kenia dürfen nur noch COVID-19-Atteste mit Zertifikat ausgestellt werden.
Reiseverbindungen
Die kenianischen Flughäfen sind wieder für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Die Flugverbindungen sind eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangsperre von 23 bis 4 Uhr. Für ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen, gilt eine Ausnahme davon. Die Tatsache, dass man internationaler Passagier oder Abholer ist, muss durch geeignete Unterlagen, also z. B. Flugticket und/oder Boarding Pass, belegt werden.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kuwait - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuwait wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kuwait ist bisher von COVID-19 mäßig stark betroffen und weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht eine grundsätzliche Einreisesperre. Die Einreise ist derzeit nur kuwaitischen Staatsangehörigen und Personen mit gültigem Aufenthaltstitel für Kuwait möglich.
Bei Ankunft ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 96 Stunden sein darf und von einem von Kuwait anerkannten Institut im Ausland stammen muss. Vor Abflug müssen Reisende die Ortungs-App „Shlonik“ aus den gängigen App-Stores installieren. Reisende müssen nach Einreise in einer Einverständniserklärung unterzeichnen, dass sie eine 14-tägige häusliche bzw. institutionelle Quarantäne einhalten. Mit dem der App wird der Aufenthalt während der Quarantäne vom Gesundheitsministerium nachvollzogen. Nach derzeit vorliegenden Informationen müssen alle ankommenden Passagiere einen weiteren PCR-Test nach Ankunft am Flughafen machen, und erneut nach Ablauf von 7 Tagen. Wo dies erfolgen muss, wird in der SMS mitgeteilt. Diese Vorgaben können sich, auch ohne entsprechende Vorankündigung kurzfristig ändern.
Für die Ausreise müssen Reisende sich mit der App „MOSAFER" registrieren, die per Barcode nur den Flugpassagieren den Zugang zum Flughafen gewährt. Reisende müssen drei Stunden vor Abflug am Flughafen sein und dort einen Mund-Nasen-Schutz und ggf. zusätzlich Handschuhe tragen je nach Fluggesellschaft muss auch Handgepäck aufgegeben werden. Es ist ein negativer PCR-Test mitzuführen.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge nach Saudi Arabien und in den Irak sind derzeit geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Kuwait ist für kommerzielle Passagierflüge wieder geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keine Ausgangssperre oder Reisebeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind im Alltag überall (vor allem in Geschäften etc.) Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und ein Abstand von 1,5 m („social distancing“) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen des kuwaitischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kuwaitischen Behörden oder Telefon: 151.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Lesotho - Änderung Beschränkungen im Land
Vom 14. bis zunächst 23. Januar 2021 geht Lesotho in den Lockdown (Stufe rot anstelle orange). Alle nicht notwendigen nationalen und internationalen Reisen sind untersagt. Ausgangssperre von 19:00 bis 06:00 Uhr. Alle nicht wesentlichen Geschäfte werden geschlossen. Es dürfen nur Gesundheits-, Finanz-, Bestattungs- und Lebensmittelgeschäfte betrieben werden. Einzelhandels-Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte dürfen zwischen 08:00 und 16:00 Uhr öffnen. Menschen sind gehalten zu Hause zu bleiben, es sei denn, sie sind systemrelevant. Versammlungen sind verboten. Beerdigungen nur mit max. 10 Personen erlaubt und nur bis 10:00 Uhr.Sicherheitskräfte werden zur Überwachung der Maßnahmen eingesetzt. Quelle: Garda World
Libanon - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Libanon wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Der Libanon ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Der Libanon ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das libanesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise aus Deutschland muss ein negatives PCR-Testergebnis eines deutschen Labors vorgelegt werden, das bei Ankunft im Libanon nicht älter als 96 Stunden sein darf. Vor dem Einchecken muss ein Formular des Gesundheitsministeriums ausgefüllt werden, welches auch über die App „Ma3an“ verfügbar ist. Es muss außerdem eine im Voraus bezahlte Hotelbuchung für die ersten 72 Stunden nach Einreise vorgelegt werden. Hierzu wurden Hotels von den libanesischen Behörden bestimmt. Eine Liste dieser Hotels bietet die libanesische Botschaft . Nach Einreise ist der Ablauf folgendermaßen:
1. Am Flughafen wird direkt nach Ankunft ein PCR-Test gemacht. Die Kosten hierfür sind mit dem Erwerb des Flugtickets abgegolten.
2. Einreisende müssen für 48 Stunden in ein Hotel in Isolation, für den Transport zu den Hotels werden Busse bereitgestellt.
3. Innerhalb dieser 48 Stunden trifft das Ergebnis des am Flughafen gemachten PCR-Tests per SMS ein. Ist es positiv, folgen Sie den Anweisungen des libanesischen Gesundheitsministeriums.
4. Ist das Ergebnis negativ, können Sie die Isolation an Ihrem geplanten Aufenthaltsort fortsetzen (weitere fünf Tage).
5. Eine Woche nach Ihrer Einreise müssen Sie auf eigene Kosten einen dritten PCR-Test machen. Eine Übersicht der Testzentren veröffentlicht das libanesische Gesundheitsministerium.
6. Sollte der dritte PCR-Test positiv sein, kann dies unter der folgenden Telefonnummer dem libanesischen Gesundheitsministerium gemeldet werden: 01/594459.
Kinder unter 12 Jahren sind vom Erfordernis eines PCR-Tests ausgenommen.
Personen, die ein ärztliches Attest darüber haben, dass Sie gegen COVID-19 geimpft wurden, müssen nicht in die Hotelquarantäne, die PCR-Tests sind dennoch vorgeschrieben.
Durch- und Weiterreise
Weder für den Transit am Flughafen noch für die Durchreise gelten besonderen Regeln.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Beirut ist geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es wurde ein erneuter landesweiter Lockdown bis vorerst 25. Januar 2021 verfügt. Es gilt eine allgemeine Ausgangssperre, sowohl für die Fortbewegung außerhalb der Unterkunft mit dem Auto, als auch zu Fuß. Restaurants, Bars, Fitness-Clubs u. ä. sind geschlossen. Supermärkte sind ebenfalls geschlossen, dürfen aber einen Lieferdienst anbieten. Behörden und Banken arbeiten in Notbesetzung. Apotheken bleiben geöffnet. Taxis dürfen ausschließlich Passagiere befördern, die sich zum Rafik-Hariri-Flughafen in Beirut begeben müssen und ein Flugticket vorzeigen können. Sicherheitskräfte kontrollieren die Einhaltung der Beschränkungen und verhängen bei Verstößen Strafen.
Hygieneregeln
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die Isolationsbestimmungen. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der libanesischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Da sich die Einreiseregelungen und deren Handhabung in Bezug auf COVID-19 laufend ändern und sich je nach Abflugort bzw. Transit (vor Einreise) unterscheiden können, informieren Sie sich dringend auch bei Ihrer Fluggesellschaft über die Einreisebedingungen.
• Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben, der auch die Behandlung bei einer Infektion mit COVID19 abdeckt. Tragen Sie einen Nachweis darüber bei Einreise mit sich.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das libanesische Gesundheitsamt unter +961 (0) 1 594459.
• Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft Beirut auch zu Corona-bedingten Einschränkungen des Betriebs der Botschaft.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Marokko ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Präfekturen Berrechid, Casablanca, Fès, Mèknes, Marrakech, Tanger, Tétouan und Settat.
Marokko ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind geschlossen, eine Öffnung ist nicht absehbar. Die Landgrenze zu Algerien ist geschlossen, eine Ein- und Ausreise aus Marokko ist damit derzeit nur unter besonderen Voraussetzungen mit Sonderflügen möglich.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen für Personen mit Wohnsitz in Marokko und deren unmittelbaren Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern und Kinder). Dies gilt sowohl für marokkanische als auch für ausländische, z.B. deutsche Staatsangehörige.
Zur Einreise ist ein PCR-Test erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 72 Stunden vor dem Check-in erfolgt sein darf (ein serologisches Gutachten wird nicht mehr verlangt). Das Testergebnis muss in französischer, hilfsweise englischer Sprache vorgelegt werden. Eine deutsche Sprachfassung ist u.U. nicht ausreichend.
Auch offiziell und geschäftlich Reisende auf Einladung eines marokkanischen Geschäftspartners sollen unter Beachtung der geltenden Sanitärbestimmungen mit den Sonderflügen unter bestimmten Bedingungen nach Marokko einreisen können. Vorzulegen sind eine Einladung mit vollständigem Briefkopf der Firma und Unterschrift eines Firmenbevollmächtigten. Die Einladung muss die ICE (= Identifiant commune d’entreprise) und die Nummer des RC (registre de commerce) sowie den Grund der Reise benennen und den vollständigen Namen sowie Pass- und Reisedaten des Geschäftsreisenden enthalten.
Die Möglichkeit der Sondereinreise soll auch für nicht visapflichtige Ausländer gelten, die eine verbindliche Hotelreservierung vorlegen können.
Zahlreiche Hotels bleiben allerdings weiterhin geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten soll weiter möglich sein.
Reiseverbindungen
Eine Ausreise aus Marokko ist mit Sonderflügen von Royal Air Maroc und Air Arabia sowie mit Sonderfähren der Reederei GNV möglich. Einzelheiten dazu bieten die jeweiligen Transportgesellschaften. Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Die Sonderregelungen gelten bis auf weiteres.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 21. Januar 2021 gelten deutlich verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen. Dazu zählen eine landesweite umfassende nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr, eine allgemeine Schließzeit (auch Restaurants und Geschäfte) um 20 Uhr, ein Versammlungs- und Feierverbot sowie die komplette Schließung aller gastronomischen Betriebe in den großen Städten Casablanca, Marrakesch, Agadir und Tanger.
Der Ausnahmezustand wurde verlängert und gilt vorerst bis zum 10. Februar 2021. Aufgrund des Infektionsgeschehens bestehen weiterhin Ausgangs- und Reisebeschränkungen. Die Ein- und Ausreise aus den Präfekturen Tanger, Tétouan, Fès, Meknès, Casablanca, Berrechid, Settat und Marrakech ist nur mit besonderer Genehmigung der lokalen Behörden möglich. Der öffentliche Verkehr in den genannten Präfekturen ist stark reduziert. Die marokkanischen Behörden können eine Bescheinigung zum Verlassen des Quartiers in dringenden Fällen, z.B. Arztbesuche, Lebensmitteleinkäufe und für Fahrten zum Flug- bzw. Fährhäfen ausstellen. Ein französischsprachiges Muster bietet die deutsche Botschaft in Rabat.
Die öffentlichen Verkehrsmittel (Zug- und Busverbindungen, Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind weiterhin geschlossen.
Es ist weiterhin mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Die Einhaltung der verhängten beschränkenden Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Militär) verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Es besteht eine landesweite Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften auch zur Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35447
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 13.01.2021 - Teil 2
Namibia - Änderung Beschränkungen im Land
Samtliche Beschränkungen einschließlich der nächtliche Ausgangssperres von 21 bis 4 Uhr wurden bis einschließlich 3. Februar 2021 verlängert. Die Grenzübergänge Katima Mulilo, Ariamsvlei und Noordoewer sind für den gewerblichen Personenverkehr wieder geöffnet. Durch die Reisebeschränkungen der Nachbarländer ist der Reiseverkehr jedoch sehr eingeschränkt. Der Hafen Walvis Bay ist für den kommerziellen Handel geöffnet. Quelle: Garda World
Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land: Verlängerung Lockdown bis zunächst 9. Februar 2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen karibischen Gemeinden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In allen Landesteilen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande insgesamt als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollen sich nach Einreise dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen auch zu Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Alle Flugreisenden müssen beim Einchecken einen negativen PCR-Test vorweisen. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländische Inland begeben. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein. In den Niederlanden angekommen, sollen sich Reisende in eine zehntägige Hausquarantäne begeben. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Informationen in englischer Sprache gibt es von der niederländischen Regierung. Diese Regel gilt auch für Transitreisende an niederländischen Flughäfen.
Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt.
Einreise aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande
Um die Ausbreitung einer besonders ansteckenden Variante des Coronavirus zu vermeiden, ist die Einreise aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande schon seit dem 23. Dezember 2020 nur noch bei Nachweis eines negativen PCR-Tests möglich. Der Test darf bei Abreise/Vorlage am Abflugschalter nicht älter als 72 Stunden sein. Diese Regelung gilt für alle Einreisenden ab 13 Jahre (einschließlich EU-Staatsangehörige) und alle Reisemöglichkeiten. Der betroffene Personenkreis ist aufgefordert, sich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben.
Der Frachtverkehr ist weiterhin möglich. Alle üblichen nachfolgend genannten Regelungen sind zu beachten.
Nordrhein-Westfalen hat eine ab 28. Dezember 2020 auch rückwirkend geltende Regelung für diesen Personenkreis erlassen.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Ein negativer PCR-Tests ist erforderlich (s. Einreise). Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Auf Grund von hohen Infektionszahlen hat die niederländische Regierung zunächst bis 9. Februar 2021 einen strengen Lockdown beschlossen. Das öffentliche Leben ist erheblich eingeschränkt. Lediglich folgende Einrichtungen, die für das tägliche Leben unbedingt erforderlich sind, bleiben geöffnet:
• Geschäfte für lebensnotwendige Dinge wie Lebensmittel
• Drogerien, Apotheken, Optiker
• Reparatur- und Wartungswerkstätten (Baumärkte nur Abholung)
• Hotels, dortige Restaurants und Zimmerservice bleiben geschlossen
• Servicestellen für den Empfang und Versand von Paketen
• Standorte für geschäftliche Dienstleistungen (Banken, Hypotheken, Makler)
• Gemeinden, Gerichtshöfe und andere staatliche Stellen
• Bibliotheken nur zur Abholung
• Nachbarschaftszentren für die Bereitstellung von Dienstleistungen für gefährdete Personen
• medizinische Kontaktberufe (Zahnärzte, usw.).
Alle anderen Einrichtungen bleiben geschlossen.
Für Alkohol und Softdrugs gelten besondere Regeln: Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr dürfen Alkohol und Softdrugs nicht verkauft werden. In dieser Zeit ist es auch nicht erlaubt, Alkohol im öffentlichen Raum (das gilt für Innen- und Außenbereiche) mit sich zu führen oder dort zu konsumieren. Cannabis-Geschäfte (Coffeeshops) müssen um 20 Uhr schließen.
Weitere Details bietet die niederländische Regierung.
Besuche zu Hause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf zwei Gäste über 13 Jahre pro Tag beschränkt. Im Innen- und Außenbereich außerhalb des eigenen Haushalts darf eine Gruppe aus maximal vier Personen aus verschiedenen Haushalten bestehen. Für Kinder bis einschließlich 13 Jahre gelten die Maßnahmen nicht. Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande zu verzichten und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern eindringlich, bis Mitte März 2021 auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Urlaube und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen. In jedem Fall wird ein Verbleib an der Urlaubsadresse, eine Begrenzung der Anzahl an Fahrten sowie die Vermeidung von Menschenansammlungen empfohlen. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben. Die Menschen sollen möglichst von zu Hause aus arbeiten. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache. Ob Strände geöffnet bleiben, hängt von der Anzahl der Besucher ab und bleibt den jeweiligen Gemeinden überlassen. Campingplätze sind hinsichtlich ihrer Regelungen direkt zu kontaktieren.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen (z.B. Geschäften), im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curação und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf allen Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
• Verfolgen Sie die aktuellen Meldungen in den niederländischen Medien.
• Wenn Sie sich touristisch in den Niederlanden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; Beachten Sie die im obigen Link besonders für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Verfolgen Sie einer geplanten Einreise aus dem Vereinigten Königreich die aktuellen Meldungen in der niederländischen Presse, da sich Regelungen schnell ändern können, halten Sie sich an die Test- und Quarantänevorschriften, auch je nach Bundesland bei Weiterreise nach Deutschland.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curação die Hinweise der Regierung von Curação.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curação.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Österreich - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich, mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg, wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 stark betroffen, die Infektionszahlen bewegen sich auf hohem Niveau. Die Inzidenzen in allen Bundesländern überstiegen zuletzt 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bis 31. März 2021 sieht die neue Einreiseverordnung eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne für Reisende aus Deutschland und zahlreichen weiteren Ländern und für alle Einreisende eine obligatorische Einreiseanmeldung vor. Ab dem 15. Januar 2021 müssen alle Personen sich vor der Einreise nach Österreich elektronisch registrieren und die Empfangsbestätigung bei der Einreise ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vorweisen. Systematische oder stichprobenartige Grenzkontrollen finden statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden. Die Liste der Länder, die von der Verordnung ausgenommen sind, und weitere Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen befinden sich auf den Internetseiten der österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Die neue COVID-19-Schutzverordnung sieht weitreichende Beschränkungen vor. Sie gilt zunächst bis 24. Januar 2021. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr; die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist untersagt. Gastronomiegewerbe dürfen in zeitlich eingeschränktem Maß Lieferservice anbieten. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind geöffnet, Schulen und Universitäten bleiben im Fernunterricht.
Weitere detaillierte Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Hygieneregeln
Eine Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) besteht im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Ein MNS muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Wenn Sie sich touristisch in Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht und die Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Panama - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas.
Panama ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test oder Antigen-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde.
Zusätzlich müssen Reisende eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus vor Reiseantritt abgeben. Das entsprechende Formular kann online ausgefüllt werden.
Reisende, die ohne negativen PCR- oder Antigen-Test einreisen, müssen bei Ankunft am internationalen Flughafen Tocumen einen Test auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Sollte der Test positiv sein, werden Personen mit Symptomen oder Risikofaktoren zunächst für 14 Tage in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums untergebracht. Das panamaische Gesundheitsministerium behält sich das Recht vor, weitere Tests bei Vorliegen von Symptomen durchzuführen.
Eine Einreise auf dem Landweg von Costa Rica ist für ausländische Touristen zurzeit nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat den Ausnahmezustand verhängt.
Bis 13. Januar 2021 gilt eine ganztägige Ausgangssperre in den Provinzen Panama und Panama West. In diesem Zeitraum ist das Verlassen der eigenen Wohnung in diesen Provinzen nur zu bestimmten Zeiten in Abhängigkeit vom Geschlecht und der Endnummer des Reisepasses oder der nationalen Identifikationskarte zulässig. Nähere Informationen zum Verfahren stellt das panamaische Gesundheitsministerium zur Verfügung.
Die Anfahrt zum internationalen Flughafen Tocumen ist unter Vorlage entsprechender Nachweise (Flugticket) für Passagiere zulässig.
Ab dem 14. Januar 2021 gilt im ganzen Land eine Ausgangssperre zwischen 21 und 4 Uhr.
Ab dem 15. Januar 2021, 21 Uhr, gilt über das Wochenende eine ganztägige Ausgangssperre bis zum 18. Januar 2021, 4 Uhr.
In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es in einzelnen Regionen kurzfristig zu abweichenden Beschränkungen kommen. Für Reisen zwischen verschiedenen Landesteilen kann ggf. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests verlangt werden, ebenso können auch entsprechende Tests durch lokale Behörden durchgeführt werden. Nähere Informationen zu regionalspezifischen Besonderheiten stellt das panamaische Gesundheitsministerium zur Verfügung.
Hotels sind eingeschränkt geöffnet, viele Museen und andere touristische Einrichtungen sind temporär geschlossen. Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind verboten, dies betrifft u.a. Messen, Konzerte, Umzüge, Arbeitstreffen und Sportveranstaltungen mit Publikum. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Im öffentlichen Nahverkehr soll zusätzlich zum Mund-Nasen-Schutz auch ein Gesichtsschutzvisier (face shield) getragen werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der panamaischen Regierung, beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Portugal - Änderung Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Dies gilt auch für die autonomen Regionen Madeira und Azoren.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal ist inzwischen von COVID-19 stark betroffen. Landesweit, inzwischen auch auf Madeira, liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Portugal als Risikogebiet eingestuft wurde. Auch auf Madeira sind die Fallzahlen erheblich gestiegen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 38°C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen. Auch die Landgrenze zu Spanien ist offen. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg wird bei dem Grenzübertritt nach Spanien anders als auf dem Luft- oder Seeweg kein PCR-Test benötigt. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen sind wiederaufgenommen worden. Es gibt derzeit keine Nachtzüge zwischen Portugal und Spanien.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe auch weiterhin gesperrt, lediglich die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal wieder geöffnet. Der Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Beschränkungen im Land
Es gilt der Ausnahmezustand (estado de emergência), der wird bis auf weiteres in der Regel alle 15 Tage verlängert wird.
Das Land ist in 4 Risikostufen mit unterschiedlichen Maßnahmen eingeteilt. Unterschieden wird zwischen Landkreisen (concelhos) mit gemäßigtem Risiko (risco moderado), mit erhöhtem Risiko (risco elevado), mit erheblich erhöhtem Risiko (risco muito elevado) sowie mit außerordentlich erhöhtem Risiko (risco extremamente elevado).
Nationale Regelungen, die unabhängig von der Risikoeinstufung auf dem gesamten Festland Portugal maßgeblich sind und ausführliche Regelungen je nach Landkreisen („concelhos“) und Risikostufen kann man auf der Webseite der portugiesischen Regierung nachlesen.
Zusätzlich zu diesen fortbestehenden Maßnahmen gelten bis zunächst 15. Januar 2021 noch strengere Maßnahmen. Es gilt auf dem gesamten Festland Portugal eine Beschränkung auf den eigenen Landkreis (concelho) und außer in den Landkreisen mit gemäßigtem Risiko (risco moderado) eine Ausgangssperre für samstags und sonntags von 13 bis 5 Uhr. Es gelten die üblichen Ausnahmen im Rahmen der bisherigen Regelungen. Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass wo immer möglich unnötige soziale Kontakte vermieden werden sollen. Es besteht die Pflicht, grundsätzlich zu Hause zu bleiben. Private Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum sind auf sechs Personen aus verschiedenen Haushalten begrenzt. Die Rahmenbedingungen für religiöse Feiern werden im Einzelfall von der Gesundheitsbehörde festgelegt. Märkte können nur aufgrund evtl. Ausnahmeregeln des jeweiligen Bürgermeisters stattfinden.
Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch dürfen alkoholische Getränke nicht an Tankstellen und ab 20 Uhr auch nicht in Gaststätten (außer in Verbindung mit Mahlzeiten) verkauft werden. Gewerbliche Einrichtungen (mit einigen Ausnahmen wie Cafés, Friseursalons und Fitnessstudios) dürfen nicht vor 10 Uhr öffnen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt. Sportveranstaltungen finden entweder gar nicht oder weiterhin in der Regel ohne Publikum statt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Hygieneregeln
Im Rahmen des Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden.
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Die Strafen bei Nichteinhalten der geltenden Regeln (Distanz und Maximalbelegung) können sich bei kommerziellen Einrichtungen auf bis zu 10.000 Euro belaufen. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal wieder für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis vorerst 31. Januar 2021 montags bis freitags nächtliche Ausgangssperren von 19 bis 5 Uhr im öffentlichen Raum, samstags und sonntags von 18 bis 5 Uhr. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen.
Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, Restaurants und gewerbliche Räume, sind auf Madeira mit maximal fünf Personen pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt.
Gewerbliche Einrichtungen müssen werktags um 18 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen um 17 Uhr schließen. Ausgenommen sind Apotheken, Tankstellen, etc.. Restaurants können bis 22 Uhr ausschließlich für Lieferservice öffnen.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind nur Kinder unter 12 Jahren. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde des Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel oder Terceira auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen PCR-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer PCR-Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen.
Auf den Azoren gelten seit 8. Januar 2021 bis auf weiteres strengere Maßnahmen. Die Gemeinden werden in solche mit geringem, mittlerem und hohem Risiko eingestuft. Nächtliche Ausgangssperren gelten für Gemeinden mit hohem Risiko zwischen 23 und 5 Uhr im öffentlichen Raum. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Ebenso müssen Restaurants und Cafés in Gemeinden mit hohem Risiko um 15 Uhr schließen und in Gemeinden mit mittlerem Risiko um 20 Uhr (außer für Take-Away oder Lieferservice). Geschäfte und Einkaufszentren müssen in Gemeinden mit hohem Risiko um 20 Uhr werktags und um 15 Uhr am Wochenende schließen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, Restaurants und gewerbliche Räume, werden auf maximal vier in Gemeinden mit hohem Risiko bzw. sechs Personen in Gemeinden mit mittlerem Risiko pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Wenn Sie sich touristisch in Portugal einschließlich Madeira aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
Portugal verhängt ab 15. Januar einen neuen Lockdown. Dabei ist die Arbeit von zu Hause aus wo immer möglich Pflicht. Schulen sollen geöffnet bleiben. Quelle: tagesschau.de
Rumänien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Rumänien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Rumänien ist von COVID-19 sehr stark betroffen und verzeichnet in nahezu allen Landesteilen viele Neuinfektionen. Landesweit liegt die Inzidenz über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Rumänien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das Einreiseverbot vom 22. März 2020 für Ausländer gilt nicht für EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen.
Zudem gibt es umfangreiche Ausnahmen u.a. für Familienangehörige von rumänischen und EU-Bürger, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Die epidemiologische Situation in den Ländern, bei denen Quarantänemaßnahmen ergriffen werden müssen („zona galbenea – gelbe Zone“), wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert. Deutschland ist in der "gelben Zone". Reisende, die aus Deutschland oder einem der Länder der "gelben Zone" einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Diese kann am zehnten Tag verlassen werden, sofern ein am achten Tag durchgeführter PCR-Test negativ ist und der Betroffene keine spezifischen Symptome aufweist. Personen, die aus Risikogebieten für max. 72 Stunden einreisen, müssen nicht in Quarantäne gehen, wenn sie einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Eine Ausnahme von der Quarantäne gilt für Personen, die in den letzten 90 Tagen vor Einreise positiv auf COVID-19 getestet wurden. Die Erkrankung muss nachweislich durch ärztliche Unterlagen bzw. durch Überprüfung der Corona-Datenbank (das positive Testergebnis muss mindestens 14 Tage alt sein, bevor eine Einreise stattfindet) nachgewiesen werden.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Die Grenzübergänge im Luftverkehr sind grundsätzlich geöffnet.
Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Ein Aufenthalt in Rumänien kann sich auf die Einreisemöglichkeiten in weitere Länder auswirken.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
In Rumänien gilt aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage der Alarmzustand, zunächst bis zum Ablauf des 11. Februar 2021. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Es gilt landesweit eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 23 und 5 Uhr (mit Ausnahmen u.a. für Transitreisende).
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Je nach Entwicklung der Infektionszahlen kann es insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Die Innenbereiche von Restaurants und Kaffeehäusern sowie alle Clubs, Diskotheken und Bars sind geschlossen. Private und öffentliche Feiern sind sowohl in Innen- als auch Außenbereich verboten.
Hygieneregeln
Landesweit besteht sowohl in geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (nur Kinder unter fünf Jahren sind ausgenommen). Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände. Bei einer Überschreitung der kumulativen Inzidenz von über 3/1.000 Einwohner/14 Tagen kann von den rumänischen Behörden eine Quarantäne der betroffenen Ortschaft beschlossen werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
• Wenn Sie sich touristisch in Rumänien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein COVID-19-Test ist nicht verpflichtend.
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in Rumänien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit .
• Aufenthalte in Rumänien können sich auf Einreisemöglichkeiten in anderen Ländern auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt der Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Länder über die Reise- und Sicherheitshinweise sowie die Webseiten der jeweiligen Auslandsvertretungen.
Schweiz - Änderung Beschränkungen im Land
Die Schweiz verschärft ihre Maßnahmen deutlich: ab dem 18. Januar 2021 bleiben alle Geschäfte geschlossen, die keine Güter des täglichen Bedarfs verkaufen. Zudem müssen Arbeitgeber Homeoffice anordnen, wo immer dies möglich ist. An privaten Veranstaltungen dürfen nur noch maximal fünf Personen teilnehmen. Nicht betroffen von den Schließungen sind Dienstleister wie Friseure oder Reparaturbetriebe, Blumenläden, Bau- und Gartengeschäfte. Zugleich verlängerte die Regierung die bestehenden Maßnahmen um fünf Wochen. Damit bleiben Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bis Ende Februar 2021 zu. Schulen und Skigebiete bleiben dagegen weitgehend geöffnet. Quelle: tagesschau.de
Seychellen - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Seychellen wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in den Seychellen ist steigend. Erstmals breitet sich das Coronavirus sowohl auf der Insel Mahé als auch auf der Inseln Praslin und La Digue aus.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten seychellischen Gesundheitsbehörden und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus Ländern mit niedrigem und mittleren COVID-19-Risiko, zu denen auch Deutschland zählt, ist grundsätzlich möglich.
Von allen Reisenden wird ein negativer PCR-Test verlangt, der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf. Reisende müssen einen Nachweis einer zertifizierten Unterkunft für den gesamten Aufenthalt sowie eine Reisekrankenversicherung, die COVID-19-Erkrankungen abdeckt, vorweisen. Bei Ankunft müssen sich Einreisende aus Deutschland in eine 10-tägige Quarantäne in einer dafür zertifizierten Unterkunft begeben. Am 11. Tag muss vor Ort ein PCR-Test gemacht werden, ohne den eine Entlassung aus der Quarantäne nicht erfolgen kann. Eine obligatorische Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization) muss zwischen 48 Stunden und drei Stunden vor Abflug über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragt werden. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Unterkunft, negatives PCR-Testergebnis, Krankenversicherung und Kredit- oder Bankkarte benötigt. Die Bearbeitung dauert bis zu sechs Stunden. Die Gebühr beträgt 50 US-$. In Not- und Eilfällen wird ein Expressantrag innerhalb von 30 Minuten für 150 US-$ bearbeitet. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt.
Der Flughafentransit aus Hochrisikogebieten ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird.
Arbeitsgenehmigungen ausländischer Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP), die sich derzeit außerhalb der Seychellen aufhalten, sind ungültig. Ausgenommen sind u.a. die Medizin-, Landwirtschafts- und Fischereibranchen, die Finanz- und Offshore-Wirtschaft sowie das Versicherungswesen. Bei Bedarf muss der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis neu beantragen. Wird sie bewilligt, muss sich der Inhaber nach Einreise 14 Tage in Heimquarantäne begeben.
Private Charterflüge und Yachten benötigen eine vorherige Genehmigung der Gesundheitsbehörden, die per E-Mail beantragt werden kann. Ein Ausstieg von Crewmitgliedern oder Passagieren ist nur möglich, wenn das Boot mindestens 10 Tage seit dem letzten Hafen auf See war und ein negativer PCR-Test vorliegt.
Durch- und Weiterreise
COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung (per E-Mail oder unter +248 438 84 10) kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich.
Reiseverbindungen
Kreuzfahrtschiffe dürfen den Hafen von Victoria und andere Häfen der Seychellen vorerst bis Ende 2021 nicht anlaufen. Alle anderen Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
Beschränkungen im Land
Alle öffentlichen Versammlungen sind untersagt. Restaurants (außer in Hotels), Imbisse, Geschäfte (mit Ausnahme von Supermärkten und Eisenwarenhandlungen), Schulen, Postämter, Büros (außer elementare Dienstleistungen), Fitnessstudios, Spas, Schwimmbäder, Wassersport, Kinderbetreuung und Kirchen bleiben bis mindestens 28. Januar 2021 geschlossen. Besuche in Krankenhäusern und Seniorenheimen sind derzeit untersagt. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen von Urlaubern nicht genutzt werden.
Hygieneregeln
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens (Gesundheitseinrichtungen, Banken, Kundenservicecenter, Geschäfte, Kinos, Sportstätten, Gotteshäuser, Märkte, Flughafen, Busbahnhof, Beerdigungen, Sitzungsräume, Friseursalons), in Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Flugzeuge, Taxis) und überall dort, wo ein Abstand von 1 m nicht eingehalten werden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des seychellischen Tourismusministeriums.
• Beachten Sie die Listen zugelassener Herkunftsländer, Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe und Unterkünfte.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das die 24-Stunden-Hotline der seychellischen Gesundheitsbehörden unter 141 oder wenden Sie sich an eine der drei Fieberstationen (Mont Fleuri/Corgat Estate Health Center, Baie Lazare Health Center, Glacis Health Center).
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Thailand - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
In nahezu ganz Thailand treten wieder COVID-19-Fälle auf. Die Fallzahlen bewegen sich im internationalen Vergleich weiterhin auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen wieder möglich. Weitere Hinweise, auch zum Erfordernis eines Visums erhalten Sie bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine 14-tägige strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben. Eine Liste der zugelassenen Quarantänehotels ist auf der Webseite der Thailändischen Botschaft in Berlin eingestellt. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden.
Bei einer Weiterreise in eine andere Provinz kann es zusätzliche Quarantänevorschriften geben (s. Beschränkungen im Land).
Durch- und Weiterreise
Ein Transit über den Flughafen Bangkok ist bis auf weiteres nicht möglich. Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung des Coronavirus unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Aufgrund des Anstiegs der COVID-19-Fälle hat die Regierung für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Rot/Orange/Gelb/Grün) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Da die Provinzgouverneure weitreichende Entscheidungsbefugnisse haben, können die konkreten Maßnahmen regional stark variieren.
Auf der Website der thailändischen Tourismusbehörde finden Sie eine Zusammenfassung der Beschränkungen der jeweiligen Provinzen. Für die meisten Provinzen Thailands wurde die Schließung öffentlicher Einrichtungen und zahlreiche Einschränkungen des öffentlichen Lebens angeordnet, wie die Schließung von Schulen, Märkten und ein Verbot von Veranstaltungen mit einer größeren Teilnehmerzahl (Konzerte).
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind derzeit möglich, jedoch mit zunehmenden Beschränkungen. Die thailändische Regierung rät ausdrücklich von Reisen im Inland ab. Seit dem 7. Januar 2021 ist für Reisen über die Grenzen der Provinzen Chantaburi, Chonburi (Pattaya), Trat, Rayong und Samut Sakhon eine schriftliche Genehmigung der Behörden erforderlich. Teilweise verlangen Provinzen bei Einreise aus anderen Provinzen, u.a. auch Bangkok, die Einhaltung einer 14-tägigen Quarantäne.
Aufgrund ausbleibender ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung. Nationalparks sind teilweise geschlossen.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden besteht Maskenpflicht. Bei Betreten des Gebäudes wird die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Darüber hinaus sind alle Personen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit aufgerufen. Insbesondere von Ausländern wird erwartet, dass sie diese Empfehlungen befolgen. In einzelnen Provinzen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit verpflichtend.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie sich in Thailand aufhalten und ausreisen wollen, nutzen Sie die genannten kommerziellen Angebote der Fluggesellschaften auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer. Bitte berücksichtigen Sie evtl. Beschränkungen im Reiseverkehr des Transitlandes. Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen zum jeweiligen Transitland.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
• Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Thailändische Auslandsvertretung.
• Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft nach konkreten Flugdaten.
Usbekistan - Änderung Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Usbekistan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Usbekistan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Stadt Taschkent, in geringerem Maß auch das Gebiet Taschkent.
Usbekistan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das usbekische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die usbekische Regierung gibt Änderungen von Regelungen zur Einreise sowie zur Eindämmung der Pandemie mitunter sehr kurzfristig bekannt, zum Teil nur über soziale Medien.
Deutschen Staatsangehörigen ist die Einreise nach Usbekistan bis auf weiteres untersagt, ebenso Staatsangehörigen Dänemarks, Großbritanniens, Italiens, der Niederlande, Österreichs, Australiens und Südafrikas, sowie Staatenlosen mit ständigem Wohnsitz in diesen Ländern und Drittstaatsangehörigen, die sich dort in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben.
Reiseverbindungen
Der Linienflugverkehr findet derzeit nur sehr eingeschränkt statt. Der Grenzübergang zu Lande ist erfahrungsgemäß nicht immer möglich.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind die meisten einschränkenden Maßnahmen aufgehoben. Allerdings bleiben viele Restaurants und Hotels geschlossen. In der Vergangenheit hat die usbekische Regierung einschränkende Maßnahmen (Lockdown) sehr kurzfristig bekannt gegeben.
Eine adäquate medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt grundsätzlich die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften müssen beachtet werden.
• Bitte informieren Sie sich über Details der genannten Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Hinweise der usbekischen Regierung und ergänzende Informationen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Samtliche Beschränkungen einschließlich der nächtliche Ausgangssperres von 21 bis 4 Uhr wurden bis einschließlich 3. Februar 2021 verlängert. Die Grenzübergänge Katima Mulilo, Ariamsvlei und Noordoewer sind für den gewerblichen Personenverkehr wieder geöffnet. Durch die Reisebeschränkungen der Nachbarländer ist der Reiseverkehr jedoch sehr eingeschränkt. Der Hafen Walvis Bay ist für den kommerziellen Handel geöffnet. Quelle: Garda World
Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land: Verlängerung Lockdown bis zunächst 9. Februar 2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen karibischen Gemeinden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In allen Landesteilen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande insgesamt als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollen sich nach Einreise dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen auch zu Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Alle Flugreisenden müssen beim Einchecken einen negativen PCR-Test vorweisen. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländische Inland begeben. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein. In den Niederlanden angekommen, sollen sich Reisende in eine zehntägige Hausquarantäne begeben. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Informationen in englischer Sprache gibt es von der niederländischen Regierung. Diese Regel gilt auch für Transitreisende an niederländischen Flughäfen.
Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt.
Einreise aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande
Um die Ausbreitung einer besonders ansteckenden Variante des Coronavirus zu vermeiden, ist die Einreise aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande schon seit dem 23. Dezember 2020 nur noch bei Nachweis eines negativen PCR-Tests möglich. Der Test darf bei Abreise/Vorlage am Abflugschalter nicht älter als 72 Stunden sein. Diese Regelung gilt für alle Einreisenden ab 13 Jahre (einschließlich EU-Staatsangehörige) und alle Reisemöglichkeiten. Der betroffene Personenkreis ist aufgefordert, sich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben.
Der Frachtverkehr ist weiterhin möglich. Alle üblichen nachfolgend genannten Regelungen sind zu beachten.
Nordrhein-Westfalen hat eine ab 28. Dezember 2020 auch rückwirkend geltende Regelung für diesen Personenkreis erlassen.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Ein negativer PCR-Tests ist erforderlich (s. Einreise). Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Auf Grund von hohen Infektionszahlen hat die niederländische Regierung zunächst bis 9. Februar 2021 einen strengen Lockdown beschlossen. Das öffentliche Leben ist erheblich eingeschränkt. Lediglich folgende Einrichtungen, die für das tägliche Leben unbedingt erforderlich sind, bleiben geöffnet:
• Geschäfte für lebensnotwendige Dinge wie Lebensmittel
• Drogerien, Apotheken, Optiker
• Reparatur- und Wartungswerkstätten (Baumärkte nur Abholung)
• Hotels, dortige Restaurants und Zimmerservice bleiben geschlossen
• Servicestellen für den Empfang und Versand von Paketen
• Standorte für geschäftliche Dienstleistungen (Banken, Hypotheken, Makler)
• Gemeinden, Gerichtshöfe und andere staatliche Stellen
• Bibliotheken nur zur Abholung
• Nachbarschaftszentren für die Bereitstellung von Dienstleistungen für gefährdete Personen
• medizinische Kontaktberufe (Zahnärzte, usw.).
Alle anderen Einrichtungen bleiben geschlossen.
Für Alkohol und Softdrugs gelten besondere Regeln: Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr dürfen Alkohol und Softdrugs nicht verkauft werden. In dieser Zeit ist es auch nicht erlaubt, Alkohol im öffentlichen Raum (das gilt für Innen- und Außenbereiche) mit sich zu führen oder dort zu konsumieren. Cannabis-Geschäfte (Coffeeshops) müssen um 20 Uhr schließen.
Weitere Details bietet die niederländische Regierung.
Besuche zu Hause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf zwei Gäste über 13 Jahre pro Tag beschränkt. Im Innen- und Außenbereich außerhalb des eigenen Haushalts darf eine Gruppe aus maximal vier Personen aus verschiedenen Haushalten bestehen. Für Kinder bis einschließlich 13 Jahre gelten die Maßnahmen nicht. Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande zu verzichten und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern eindringlich, bis Mitte März 2021 auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Urlaube und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen. In jedem Fall wird ein Verbleib an der Urlaubsadresse, eine Begrenzung der Anzahl an Fahrten sowie die Vermeidung von Menschenansammlungen empfohlen. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben. Die Menschen sollen möglichst von zu Hause aus arbeiten. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache. Ob Strände geöffnet bleiben, hängt von der Anzahl der Besucher ab und bleibt den jeweiligen Gemeinden überlassen. Campingplätze sind hinsichtlich ihrer Regelungen direkt zu kontaktieren.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen (z.B. Geschäften), im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curação und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf allen Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
• Verfolgen Sie die aktuellen Meldungen in den niederländischen Medien.
• Wenn Sie sich touristisch in den Niederlanden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; Beachten Sie die im obigen Link besonders für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Verfolgen Sie einer geplanten Einreise aus dem Vereinigten Königreich die aktuellen Meldungen in der niederländischen Presse, da sich Regelungen schnell ändern können, halten Sie sich an die Test- und Quarantänevorschriften, auch je nach Bundesland bei Weiterreise nach Deutschland.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curação die Hinweise der Regierung von Curação.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curação.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Österreich - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich, mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg, wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 stark betroffen, die Infektionszahlen bewegen sich auf hohem Niveau. Die Inzidenzen in allen Bundesländern überstiegen zuletzt 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bis 31. März 2021 sieht die neue Einreiseverordnung eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne für Reisende aus Deutschland und zahlreichen weiteren Ländern und für alle Einreisende eine obligatorische Einreiseanmeldung vor. Ab dem 15. Januar 2021 müssen alle Personen sich vor der Einreise nach Österreich elektronisch registrieren und die Empfangsbestätigung bei der Einreise ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vorweisen. Systematische oder stichprobenartige Grenzkontrollen finden statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden. Die Liste der Länder, die von der Verordnung ausgenommen sind, und weitere Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen befinden sich auf den Internetseiten der österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Die neue COVID-19-Schutzverordnung sieht weitreichende Beschränkungen vor. Sie gilt zunächst bis 24. Januar 2021. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr; die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist untersagt. Gastronomiegewerbe dürfen in zeitlich eingeschränktem Maß Lieferservice anbieten. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind geöffnet, Schulen und Universitäten bleiben im Fernunterricht.
Weitere detaillierte Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Hygieneregeln
Eine Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) besteht im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Ein MNS muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Wenn Sie sich touristisch in Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht und die Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Panama - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas.
Panama ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test oder Antigen-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde.
Zusätzlich müssen Reisende eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus vor Reiseantritt abgeben. Das entsprechende Formular kann online ausgefüllt werden.
Reisende, die ohne negativen PCR- oder Antigen-Test einreisen, müssen bei Ankunft am internationalen Flughafen Tocumen einen Test auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Sollte der Test positiv sein, werden Personen mit Symptomen oder Risikofaktoren zunächst für 14 Tage in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums untergebracht. Das panamaische Gesundheitsministerium behält sich das Recht vor, weitere Tests bei Vorliegen von Symptomen durchzuführen.
Eine Einreise auf dem Landweg von Costa Rica ist für ausländische Touristen zurzeit nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat den Ausnahmezustand verhängt.
Bis 13. Januar 2021 gilt eine ganztägige Ausgangssperre in den Provinzen Panama und Panama West. In diesem Zeitraum ist das Verlassen der eigenen Wohnung in diesen Provinzen nur zu bestimmten Zeiten in Abhängigkeit vom Geschlecht und der Endnummer des Reisepasses oder der nationalen Identifikationskarte zulässig. Nähere Informationen zum Verfahren stellt das panamaische Gesundheitsministerium zur Verfügung.
Die Anfahrt zum internationalen Flughafen Tocumen ist unter Vorlage entsprechender Nachweise (Flugticket) für Passagiere zulässig.
Ab dem 14. Januar 2021 gilt im ganzen Land eine Ausgangssperre zwischen 21 und 4 Uhr.
Ab dem 15. Januar 2021, 21 Uhr, gilt über das Wochenende eine ganztägige Ausgangssperre bis zum 18. Januar 2021, 4 Uhr.
In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es in einzelnen Regionen kurzfristig zu abweichenden Beschränkungen kommen. Für Reisen zwischen verschiedenen Landesteilen kann ggf. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests verlangt werden, ebenso können auch entsprechende Tests durch lokale Behörden durchgeführt werden. Nähere Informationen zu regionalspezifischen Besonderheiten stellt das panamaische Gesundheitsministerium zur Verfügung.
Hotels sind eingeschränkt geöffnet, viele Museen und andere touristische Einrichtungen sind temporär geschlossen. Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind verboten, dies betrifft u.a. Messen, Konzerte, Umzüge, Arbeitstreffen und Sportveranstaltungen mit Publikum. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Im öffentlichen Nahverkehr soll zusätzlich zum Mund-Nasen-Schutz auch ein Gesichtsschutzvisier (face shield) getragen werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der panamaischen Regierung, beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Portugal - Änderung Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Dies gilt auch für die autonomen Regionen Madeira und Azoren.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal ist inzwischen von COVID-19 stark betroffen. Landesweit, inzwischen auch auf Madeira, liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Portugal als Risikogebiet eingestuft wurde. Auch auf Madeira sind die Fallzahlen erheblich gestiegen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 38°C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen. Auch die Landgrenze zu Spanien ist offen. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg wird bei dem Grenzübertritt nach Spanien anders als auf dem Luft- oder Seeweg kein PCR-Test benötigt. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen sind wiederaufgenommen worden. Es gibt derzeit keine Nachtzüge zwischen Portugal und Spanien.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe auch weiterhin gesperrt, lediglich die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal wieder geöffnet. Der Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Beschränkungen im Land
Es gilt der Ausnahmezustand (estado de emergência), der wird bis auf weiteres in der Regel alle 15 Tage verlängert wird.
Das Land ist in 4 Risikostufen mit unterschiedlichen Maßnahmen eingeteilt. Unterschieden wird zwischen Landkreisen (concelhos) mit gemäßigtem Risiko (risco moderado), mit erhöhtem Risiko (risco elevado), mit erheblich erhöhtem Risiko (risco muito elevado) sowie mit außerordentlich erhöhtem Risiko (risco extremamente elevado).
Nationale Regelungen, die unabhängig von der Risikoeinstufung auf dem gesamten Festland Portugal maßgeblich sind und ausführliche Regelungen je nach Landkreisen („concelhos“) und Risikostufen kann man auf der Webseite der portugiesischen Regierung nachlesen.
Zusätzlich zu diesen fortbestehenden Maßnahmen gelten bis zunächst 15. Januar 2021 noch strengere Maßnahmen. Es gilt auf dem gesamten Festland Portugal eine Beschränkung auf den eigenen Landkreis (concelho) und außer in den Landkreisen mit gemäßigtem Risiko (risco moderado) eine Ausgangssperre für samstags und sonntags von 13 bis 5 Uhr. Es gelten die üblichen Ausnahmen im Rahmen der bisherigen Regelungen. Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass wo immer möglich unnötige soziale Kontakte vermieden werden sollen. Es besteht die Pflicht, grundsätzlich zu Hause zu bleiben. Private Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum sind auf sechs Personen aus verschiedenen Haushalten begrenzt. Die Rahmenbedingungen für religiöse Feiern werden im Einzelfall von der Gesundheitsbehörde festgelegt. Märkte können nur aufgrund evtl. Ausnahmeregeln des jeweiligen Bürgermeisters stattfinden.
Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch dürfen alkoholische Getränke nicht an Tankstellen und ab 20 Uhr auch nicht in Gaststätten (außer in Verbindung mit Mahlzeiten) verkauft werden. Gewerbliche Einrichtungen (mit einigen Ausnahmen wie Cafés, Friseursalons und Fitnessstudios) dürfen nicht vor 10 Uhr öffnen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt. Sportveranstaltungen finden entweder gar nicht oder weiterhin in der Regel ohne Publikum statt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Hygieneregeln
Im Rahmen des Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden.
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Die Strafen bei Nichteinhalten der geltenden Regeln (Distanz und Maximalbelegung) können sich bei kommerziellen Einrichtungen auf bis zu 10.000 Euro belaufen. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal wieder für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis vorerst 31. Januar 2021 montags bis freitags nächtliche Ausgangssperren von 19 bis 5 Uhr im öffentlichen Raum, samstags und sonntags von 18 bis 5 Uhr. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen.
Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, Restaurants und gewerbliche Räume, sind auf Madeira mit maximal fünf Personen pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt.
Gewerbliche Einrichtungen müssen werktags um 18 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen um 17 Uhr schließen. Ausgenommen sind Apotheken, Tankstellen, etc.. Restaurants können bis 22 Uhr ausschließlich für Lieferservice öffnen.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind nur Kinder unter 12 Jahren. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde des Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel oder Terceira auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen PCR-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer PCR-Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen.
Auf den Azoren gelten seit 8. Januar 2021 bis auf weiteres strengere Maßnahmen. Die Gemeinden werden in solche mit geringem, mittlerem und hohem Risiko eingestuft. Nächtliche Ausgangssperren gelten für Gemeinden mit hohem Risiko zwischen 23 und 5 Uhr im öffentlichen Raum. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Ebenso müssen Restaurants und Cafés in Gemeinden mit hohem Risiko um 15 Uhr schließen und in Gemeinden mit mittlerem Risiko um 20 Uhr (außer für Take-Away oder Lieferservice). Geschäfte und Einkaufszentren müssen in Gemeinden mit hohem Risiko um 20 Uhr werktags und um 15 Uhr am Wochenende schließen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, Restaurants und gewerbliche Räume, werden auf maximal vier in Gemeinden mit hohem Risiko bzw. sechs Personen in Gemeinden mit mittlerem Risiko pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Wenn Sie sich touristisch in Portugal einschließlich Madeira aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
Portugal verhängt ab 15. Januar einen neuen Lockdown. Dabei ist die Arbeit von zu Hause aus wo immer möglich Pflicht. Schulen sollen geöffnet bleiben. Quelle: tagesschau.de
Rumänien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Rumänien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Rumänien ist von COVID-19 sehr stark betroffen und verzeichnet in nahezu allen Landesteilen viele Neuinfektionen. Landesweit liegt die Inzidenz über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Rumänien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das Einreiseverbot vom 22. März 2020 für Ausländer gilt nicht für EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen.
Zudem gibt es umfangreiche Ausnahmen u.a. für Familienangehörige von rumänischen und EU-Bürger, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Die epidemiologische Situation in den Ländern, bei denen Quarantänemaßnahmen ergriffen werden müssen („zona galbenea – gelbe Zone“), wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert. Deutschland ist in der "gelben Zone". Reisende, die aus Deutschland oder einem der Länder der "gelben Zone" einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Diese kann am zehnten Tag verlassen werden, sofern ein am achten Tag durchgeführter PCR-Test negativ ist und der Betroffene keine spezifischen Symptome aufweist. Personen, die aus Risikogebieten für max. 72 Stunden einreisen, müssen nicht in Quarantäne gehen, wenn sie einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Eine Ausnahme von der Quarantäne gilt für Personen, die in den letzten 90 Tagen vor Einreise positiv auf COVID-19 getestet wurden. Die Erkrankung muss nachweislich durch ärztliche Unterlagen bzw. durch Überprüfung der Corona-Datenbank (das positive Testergebnis muss mindestens 14 Tage alt sein, bevor eine Einreise stattfindet) nachgewiesen werden.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Die Grenzübergänge im Luftverkehr sind grundsätzlich geöffnet.
Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Ein Aufenthalt in Rumänien kann sich auf die Einreisemöglichkeiten in weitere Länder auswirken.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
In Rumänien gilt aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage der Alarmzustand, zunächst bis zum Ablauf des 11. Februar 2021. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Es gilt landesweit eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 23 und 5 Uhr (mit Ausnahmen u.a. für Transitreisende).
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Je nach Entwicklung der Infektionszahlen kann es insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Die Innenbereiche von Restaurants und Kaffeehäusern sowie alle Clubs, Diskotheken und Bars sind geschlossen. Private und öffentliche Feiern sind sowohl in Innen- als auch Außenbereich verboten.
Hygieneregeln
Landesweit besteht sowohl in geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (nur Kinder unter fünf Jahren sind ausgenommen). Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände. Bei einer Überschreitung der kumulativen Inzidenz von über 3/1.000 Einwohner/14 Tagen kann von den rumänischen Behörden eine Quarantäne der betroffenen Ortschaft beschlossen werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
• Wenn Sie sich touristisch in Rumänien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein COVID-19-Test ist nicht verpflichtend.
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in Rumänien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit .
• Aufenthalte in Rumänien können sich auf Einreisemöglichkeiten in anderen Ländern auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt der Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Länder über die Reise- und Sicherheitshinweise sowie die Webseiten der jeweiligen Auslandsvertretungen.
Schweiz - Änderung Beschränkungen im Land
Die Schweiz verschärft ihre Maßnahmen deutlich: ab dem 18. Januar 2021 bleiben alle Geschäfte geschlossen, die keine Güter des täglichen Bedarfs verkaufen. Zudem müssen Arbeitgeber Homeoffice anordnen, wo immer dies möglich ist. An privaten Veranstaltungen dürfen nur noch maximal fünf Personen teilnehmen. Nicht betroffen von den Schließungen sind Dienstleister wie Friseure oder Reparaturbetriebe, Blumenläden, Bau- und Gartengeschäfte. Zugleich verlängerte die Regierung die bestehenden Maßnahmen um fünf Wochen. Damit bleiben Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bis Ende Februar 2021 zu. Schulen und Skigebiete bleiben dagegen weitgehend geöffnet. Quelle: tagesschau.de
Seychellen - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Seychellen wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in den Seychellen ist steigend. Erstmals breitet sich das Coronavirus sowohl auf der Insel Mahé als auch auf der Inseln Praslin und La Digue aus.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten seychellischen Gesundheitsbehörden und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus Ländern mit niedrigem und mittleren COVID-19-Risiko, zu denen auch Deutschland zählt, ist grundsätzlich möglich.
Von allen Reisenden wird ein negativer PCR-Test verlangt, der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf. Reisende müssen einen Nachweis einer zertifizierten Unterkunft für den gesamten Aufenthalt sowie eine Reisekrankenversicherung, die COVID-19-Erkrankungen abdeckt, vorweisen. Bei Ankunft müssen sich Einreisende aus Deutschland in eine 10-tägige Quarantäne in einer dafür zertifizierten Unterkunft begeben. Am 11. Tag muss vor Ort ein PCR-Test gemacht werden, ohne den eine Entlassung aus der Quarantäne nicht erfolgen kann. Eine obligatorische Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization) muss zwischen 48 Stunden und drei Stunden vor Abflug über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragt werden. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Unterkunft, negatives PCR-Testergebnis, Krankenversicherung und Kredit- oder Bankkarte benötigt. Die Bearbeitung dauert bis zu sechs Stunden. Die Gebühr beträgt 50 US-$. In Not- und Eilfällen wird ein Expressantrag innerhalb von 30 Minuten für 150 US-$ bearbeitet. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt.
Der Flughafentransit aus Hochrisikogebieten ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird.
Arbeitsgenehmigungen ausländischer Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP), die sich derzeit außerhalb der Seychellen aufhalten, sind ungültig. Ausgenommen sind u.a. die Medizin-, Landwirtschafts- und Fischereibranchen, die Finanz- und Offshore-Wirtschaft sowie das Versicherungswesen. Bei Bedarf muss der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis neu beantragen. Wird sie bewilligt, muss sich der Inhaber nach Einreise 14 Tage in Heimquarantäne begeben.
Private Charterflüge und Yachten benötigen eine vorherige Genehmigung der Gesundheitsbehörden, die per E-Mail beantragt werden kann. Ein Ausstieg von Crewmitgliedern oder Passagieren ist nur möglich, wenn das Boot mindestens 10 Tage seit dem letzten Hafen auf See war und ein negativer PCR-Test vorliegt.
Durch- und Weiterreise
COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung (per E-Mail oder unter +248 438 84 10) kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich.
Reiseverbindungen
Kreuzfahrtschiffe dürfen den Hafen von Victoria und andere Häfen der Seychellen vorerst bis Ende 2021 nicht anlaufen. Alle anderen Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
Beschränkungen im Land
Alle öffentlichen Versammlungen sind untersagt. Restaurants (außer in Hotels), Imbisse, Geschäfte (mit Ausnahme von Supermärkten und Eisenwarenhandlungen), Schulen, Postämter, Büros (außer elementare Dienstleistungen), Fitnessstudios, Spas, Schwimmbäder, Wassersport, Kinderbetreuung und Kirchen bleiben bis mindestens 28. Januar 2021 geschlossen. Besuche in Krankenhäusern und Seniorenheimen sind derzeit untersagt. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen von Urlaubern nicht genutzt werden.
Hygieneregeln
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens (Gesundheitseinrichtungen, Banken, Kundenservicecenter, Geschäfte, Kinos, Sportstätten, Gotteshäuser, Märkte, Flughafen, Busbahnhof, Beerdigungen, Sitzungsräume, Friseursalons), in Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Flugzeuge, Taxis) und überall dort, wo ein Abstand von 1 m nicht eingehalten werden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des seychellischen Tourismusministeriums.
• Beachten Sie die Listen zugelassener Herkunftsländer, Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe und Unterkünfte.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das die 24-Stunden-Hotline der seychellischen Gesundheitsbehörden unter 141 oder wenden Sie sich an eine der drei Fieberstationen (Mont Fleuri/Corgat Estate Health Center, Baie Lazare Health Center, Glacis Health Center).
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Thailand - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
In nahezu ganz Thailand treten wieder COVID-19-Fälle auf. Die Fallzahlen bewegen sich im internationalen Vergleich weiterhin auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen wieder möglich. Weitere Hinweise, auch zum Erfordernis eines Visums erhalten Sie bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine 14-tägige strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben. Eine Liste der zugelassenen Quarantänehotels ist auf der Webseite der Thailändischen Botschaft in Berlin eingestellt. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden.
Bei einer Weiterreise in eine andere Provinz kann es zusätzliche Quarantänevorschriften geben (s. Beschränkungen im Land).
Durch- und Weiterreise
Ein Transit über den Flughafen Bangkok ist bis auf weiteres nicht möglich. Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung des Coronavirus unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Aufgrund des Anstiegs der COVID-19-Fälle hat die Regierung für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Rot/Orange/Gelb/Grün) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Da die Provinzgouverneure weitreichende Entscheidungsbefugnisse haben, können die konkreten Maßnahmen regional stark variieren.
Auf der Website der thailändischen Tourismusbehörde finden Sie eine Zusammenfassung der Beschränkungen der jeweiligen Provinzen. Für die meisten Provinzen Thailands wurde die Schließung öffentlicher Einrichtungen und zahlreiche Einschränkungen des öffentlichen Lebens angeordnet, wie die Schließung von Schulen, Märkten und ein Verbot von Veranstaltungen mit einer größeren Teilnehmerzahl (Konzerte).
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind derzeit möglich, jedoch mit zunehmenden Beschränkungen. Die thailändische Regierung rät ausdrücklich von Reisen im Inland ab. Seit dem 7. Januar 2021 ist für Reisen über die Grenzen der Provinzen Chantaburi, Chonburi (Pattaya), Trat, Rayong und Samut Sakhon eine schriftliche Genehmigung der Behörden erforderlich. Teilweise verlangen Provinzen bei Einreise aus anderen Provinzen, u.a. auch Bangkok, die Einhaltung einer 14-tägigen Quarantäne.
Aufgrund ausbleibender ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung. Nationalparks sind teilweise geschlossen.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden besteht Maskenpflicht. Bei Betreten des Gebäudes wird die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Darüber hinaus sind alle Personen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit aufgerufen. Insbesondere von Ausländern wird erwartet, dass sie diese Empfehlungen befolgen. In einzelnen Provinzen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit verpflichtend.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie sich in Thailand aufhalten und ausreisen wollen, nutzen Sie die genannten kommerziellen Angebote der Fluggesellschaften auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer. Bitte berücksichtigen Sie evtl. Beschränkungen im Reiseverkehr des Transitlandes. Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen zum jeweiligen Transitland.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
• Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Thailändische Auslandsvertretung.
• Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft nach konkreten Flugdaten.
Usbekistan - Änderung Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Usbekistan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Usbekistan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Stadt Taschkent, in geringerem Maß auch das Gebiet Taschkent.
Usbekistan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das usbekische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die usbekische Regierung gibt Änderungen von Regelungen zur Einreise sowie zur Eindämmung der Pandemie mitunter sehr kurzfristig bekannt, zum Teil nur über soziale Medien.
Deutschen Staatsangehörigen ist die Einreise nach Usbekistan bis auf weiteres untersagt, ebenso Staatsangehörigen Dänemarks, Großbritanniens, Italiens, der Niederlande, Österreichs, Australiens und Südafrikas, sowie Staatenlosen mit ständigem Wohnsitz in diesen Ländern und Drittstaatsangehörigen, die sich dort in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben.
Reiseverbindungen
Der Linienflugverkehr findet derzeit nur sehr eingeschränkt statt. Der Grenzübergang zu Lande ist erfahrungsgemäß nicht immer möglich.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind die meisten einschränkenden Maßnahmen aufgehoben. Allerdings bleiben viele Restaurants und Hotels geschlossen. In der Vergangenheit hat die usbekische Regierung einschränkende Maßnahmen (Lockdown) sehr kurzfristig bekannt gegeben.
Eine adäquate medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt grundsätzlich die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften müssen beachtet werden.
• Bitte informieren Sie sich über Details der genannten Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Hinweise der usbekischen Regierung und ergänzende Informationen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35447
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 14.01.2021 - Teil 1
Dänemark - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark und auf die Färöer wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Grönland wird vor dem Hintergrund geltender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Dänemark ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Besonders stark betroffen ist der Großraum Kopenhagen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark sowie die Färöer als Risikogebiet eingestuft wurden. Grönland weist nur geringe Infektionszahlen auf und wird daher vom RKI nicht als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Dänemark hat die Einreisebestimmungen mit Wirkung vom 9. Januar 2021 erneut verschärft. Alle Länder wurden von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft, so dass Einreisen zu rein touristischen Zwecken grundsätzlich nicht erlaubt sind.
Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei Einreise muss ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorgelegt werden, der maximal 24 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Anerkannte triftige Gründe für eine Ausnahme wurden weiter eingeschränkt. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis ggf. noch Ausnahmeregelungen gelten und bei Vorlage welcher Gründe eine Einreise weiterhin möglich ist bieten die dänischen Behörden.
Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie einen wichtigen Grund nachweisen und einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen, der nicht mehr als 7 Tage vor der Einreise vorgenommen wurde. Bei Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht mehr als 24 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde, wird Grenzlandbewohnern die Einreise auch ohne Nachweis eines triftigen Grunds gestattet. Zusätzlich gibt es Sonderregelungen für Grenzpendler.
Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis, ein Nachweis des zugelassenen triftigen Reisegrundes und/oder der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Antigentest), der nicht älter als 24 Stunden sein darf, benötigt.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt.
Bei Einreise auf dem Luftweg müssen alle Passagiere als Teil des Check-in-Vorgangs am Abflugort einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der maximal 24 Stunden vor Einstieg in das Flugzeug des ersten Fluges auf der Flugroute vorgenommen wurde (Schnelltest/Antigentest wird akzeptiert). Bei Personen, die mit Corona infiziert waren, wird der Nachweis eines positiven COVID-19-Tests akzeptiert, wenn dieser Test zwischen 14 Tagen und acht Wochen vor dem Flug vorgenommen wurde. Kinder unter 13 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen jedoch die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Nachbarländer wie Schweden und Norwegen lassen eine Einreise aus Dänemark nur bedingt zu. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Bis einschließlich 7. Februar 2021 gilt im gesamten Land Dänemark ein Teillockdown. Restaurants und Cafés dürfen nur Speisen zum Mitnehmen anbieten, Geschäfte,-mit Ausnahme von solchen des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Apotheken- sowie, Einkaufszentren und Fitnesscenter bleiben geschlossen. Kultur- und Freizeitangebote in geschlossenen Räumen sind verboten. Schüler und Studierende erhalten Fernunterricht. Beschäftigte sollen, wo immer möglich, von zuhause arbeiten. Kindergärten und Kindertagesstätten bleiben geöffnet. Freizeitaktivitäten an der frischen Luft sind unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich.
Weitere bereits bestehende Einschränkungen gelten zunächst bis zum 28. Februar 2021 fort. Alkoholverkauf im Einzelhandel und in Kiosken ist nach 22 Uhr untersagt. Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Versammlungen von mehr als fünf Personen, für bestimmte Versammlungen, darunter Beerdigungen, Freizeitaktivitäten von Personen unter 21 Jahren und Kulturveranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten jedoch unterschiedliche großzügigere Regeln, solange keine vorübergehenden oder regionalen Verschärfungen greifen. Die absolute Obergrenze liegt bei 500 Teilnehmern. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Es wird empfohlen, soziale Kontakte gering zu halten und auch Zusammenkünfte im eigenen Zuhause auf maximal fünf Personen zu beschränken.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von zwei Metern zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Verkehrsbetriebe haben dafür zu sorgen, dass die geltenden Abstandsregelungen in den Verkehrsmitteln eingehalten werden können.
Besonderheiten in den Regionen
Auch für Reisen auf die Färöer gilt, dass ausländische Reisende ohne dortigen Wohnsitz nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einreisen dürfen. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind für Touristen bis Ende Februar 2021 nicht möglich. Die Ausreise aus Grönland ist weiterhin grundsätzlich möglich. Es wird ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung und Visit Greenland.
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in Dänemark einschließlich der Färöer aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise nach Deutschland (nicht Transit) und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land
Frankreich verschärft die Ausgangssperre. Sie wird nun landesweit für mindestens 15 Tage ab 18 Uhr statt wie bislang 20 Uhr gelten. Quelle: tagesschau.de
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen
Eine neue Variante von COVID-19 führt derzeit im gesamten Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zu neuen Restriktionen und aus Gründen des Schutzes vor weiterer Verbreitung der Pandemie zu teils erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Dort wurde zudem eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr bedeutet.
Im gesamten Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, Gibraltar sowie dem Überseegebiet Bermuda beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiet e eingestuft wurden. Aufgrund der aufgetretenen Variante wurde das Vereinigte Königreich als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 müssen Einreisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen (mit Flugzeug beim Check-in/Boarding) Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. (Es werden sowohl PCR-/LAMP- und TMA-Tests als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.) Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben sehr hoch hoch, mit einer Überlastung des Gesundheitssystems muss gerechnet werden (Alert Level 5). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Reisen aus touristischen Gründen sind in und nach Großbritannien und Nordirland untersagt.
Die britische Regierung hat angekündigt, dass ab 18. Januar 2021, 5 Uhr, bei allen Einreisen nach England aus allen Ländern mit Ausnahme Schottlands, Nordirlands, Irlands, Isle of Man, Jersey und Guernsey ein negativer COVID-19-Test vorzulegen ist, der ab der Testentnahme und bis zur Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Anerkannt werden PCR-Tests, RT-Lamp-Tests sowie Antigentests. Der negative Testnachweis, in Englisch, Französisch oder Spanisch, muss bereits vor Reisebeginn (vor Einstieg Flugzeug, Fähre und Zug) vorgelegt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 11 Jahren. Weitere Details kann man auf der Webseite der britischen Regierung nachlesen. Reisende, die ohne einen negativen PCR-Test nach England einreisen, müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 500,- GBP rechnen.
Die schottische Regierung hat angekündigt, ab 18. Januar 2021, 5 Uhr, ähnliche Einreisebeschränkungen für alle Reisenden (außer aus der Common Travel Area) nach Schottland einzuführen.
Die Ausweitung der Einreisebeschränkungen für Reisen nach Wales und Nordirland wird erwartet.
Darüber hinaus gilt für Reisende aus Deutschland zwingend eine 10-tägige Quarantänepflicht und die Pflicht, sich elektronisch anzumelden.
Für Einreisen nach England (Schottland, Wales und Nordirland sind ausgenommen) besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Auch bei Einreise aus einem Land, dass nicht als Risikogebiet eingestuft ist („Travel Corridor“) kann Quarantäne im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland notwendig werden, wenn man im Transit durch ein Risikogebiet reist und dort Kontakt zu Personen hatte.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten und einen negativen COVID-19-Test vorlegen.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverkehr sind ausgedünnt. Der Eurotunnel nach Frankreich ist unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Vorlage eines negativen COVID-19-Tests) wieder geöffnet, die Niederlande , Belgien und Frankreich erlauben die Einreise bestimmter Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen sukzessive wieder. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung und die Einstufung des Vereinigten Königreichs als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Reisende müssen daher bei Einreise (mit dem Flugzeug beim Check-in/Boarding) nach Deutschland den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen. Es dürfen maximal 48 Stunden zwischen der Testentnahme und der Einreise vergangen sein. Es werden sowohl PCR- als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Weitere Details bietet das Robert-Koch-Institut . Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. Bis mindestens 22. Februar 2021 gilt für ganz Großbritannien ein erneuter Lockdown.
Für England gelten folgende Regeln:
Das Haus darf grundsätzlich nicht verlassen werden. Treffen mit Personen, die nicht zum eigenen Haushalt oder zu einer bestehenden Unterstützungsgemeinschaft („support bubble“) gehören, sind bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich verboten. Diese Regelung gilt drinnen wie draußen. Alle Schulen, Universitäten und nicht essentiellen Geschäfte sind geschlossen. Reisen im In- und Ausland sind untersagt, es sei denn, es liegen rechtliche Gründe vor. Das Haus ohne rechtlichen Grund zu verlassen ist strafbewehrt (200 GBP, im Wiederholungsfall Verdopplung bis 6.400 GBP)
Legitime Gründe das Haus zu verlassen, die eine Reise begründen könnten sind u.a. Arbeit, Pflege oder auch geteiltes Sorgerecht. Grundsätzlich besteht die Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
In Schottland gilt ein Lockdown mit erheblichen Bewegungseinschränkungen, die über das Niveau von Empfehlungen hinausgehen und Gesetzeskraft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt. Details können auf der Webseite der schottische Regierung nachgelesen werden.
Das gesamte Gebiet von Wales unterliegt den strengen Regeln der Stufe 4: "Stay at home" .
In Nordirland gelten seit 26. Dezember für mindestens 6 Wochen weitreichende Beschränkungen. Es ist verboten, sich in der eigenen Wohnung mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen, es sei denn, man gründet mit einem anderen Haushalt eine Gemeinschaft. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Restaurants und Pubs bleiben bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Nicht essentielle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung .
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende von der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen PCR-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen einer 14-tägigen Quarantäne oder einem PCR-Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Gibraltar gilt ein vorläufig zweiwöchiger Lockdown. Das eigene Haus darf bis auf wenige Ausnahmen nicht verlassen werden. Nur bestimmte Personen dürfen noch nach Gibraltar einreisen. Diese müssen bei Einreise einen PCR-Test, dessen Testung nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) aufgehalten haben, in Quarantäne begeben und sich am ersten und fünften Tag nach Einreise einer Testung unterziehen. Sind die Tests negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Einreisende per Flugzeug müssen sich zudem vor Einreise online registrieren . Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Supermärkten. Weitere Informationen bietet die britische Regierung .
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Verfolgen Sie die Entwicklung in Nachrichten.
• Verzichten Sie derzeit möglichst auf alle Reisen und setzen Sie sich ggf. mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland .
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich wie z.B. einen negativen PCR- oder Antigentest (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und neue Testpflicht bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
Großbritannien verhängt Einreiseverbote gegen mehrere südamerikanische Länder um die Einschleppung einer ansteckenderen Virus-Variante zu verhindern, die zuerst in Brasilien nachgewiesen wurde. Betroffen sind neben Brasilien selbst unter anderem Argentinien, Peru, Panama und Venezuela. Auch Einreisen aus Portugal wurden Angesichts der engen Verbindungen des Landes zu Brasilien untersagt. Quelle: tagesschau.de
Indonesien - Änderung Einreise: Verlängerung Einreisesperre bis 25. Januar 2021; Beschränkungen im Land: Verlängerung Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Jakarta.
Indonesien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis auf weiteres nicht gestattet.
Bis vorerst 25. Januar 2021 gilt eine generelle Einreisesperre aus allen Ländern für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien. Ausnahmen sind nur für Inhaber von indonesischen Daueraufenthaltsgenehmigungen (KITAS, KITAP) und für Diplomaten- und Dienstpasspassinhaber mit gültigen Daueraufenthaltsgenehmigungen sowie für Inhaber von diplomatischen und Dienst-Visa mit Sondergenehmigung der indonesischen Regierung vorgesehen.
Reisende müssen bei Einreise ein Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, worin ein bei Abflug maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten sein muss. Nach der Einreise erfolgt obligatorisch eine erneute PCR-Testung. Bei negativem Testergebnisses erfolgt anschließend eine fünftägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten. Am Ende der fünftägigen Quarantäne müssen sich Reisende einer erneuten kostenpflichtigen Testung unterziehen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Einweisung in ein Krankenhaus auf eigene Kosten. Reisende, die aus dem Ausland ohne oder ohne gültigen PCR-Test einreisen, werden vor Ort nachgetestet und müssen sich bis zum Vorliegen des (negativen) Testergebnisses auf eigene Kosten in ein Hotel, das von den indonesischen Behörden vorgegeben wird, begeben. Ein Abwarten des Testergebnisses in Hausquarantäne ist nicht möglich.
Bei Einreise wird am Flughafen eine Registrierung im indonesischen "Health Portal" verlangt, die durch die Nutzung einer App "eHAC" erfolgen soll. In Einzelfällen wird aber auch das Ausfüllen eines bereitgestellten Formulars in Papierform akzeptiert. Weitere Informationen bietet das indonesische Directorate of Immigration.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich. Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig kein Gesundheitszeugnis oder ein PCR-Test verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen jedoch bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kann es zu Einschränkungen kommen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Es gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Für Flugreisen im Land ist die Vorlage von Schnelltests (Antikörpertest) notwendig.
Bis zunächst 25. Januar 2021 wird im innerindonesischen Reiseverkehr (auch Land- und Wasserweg) die Vorlage eines negativen Schnelltests (Antigentest) oder in Abhängigkeit von dem Zielort auch ein negativer PCR-Test verlangt. Letzteres gilt aktuell für Bali. Bei beiden Testvarianten darf das Testergebnis nicht älter als 72 Stunden sein. Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes wird in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und ist laufend Änderungen unterworfen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Irland - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 stark betroffen. Die Infektionszahlen sind zuletzt stark angestiegen. Die Inzidenzen liegen landesweit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Irland als Risikogebiet eingestuft wurde. Zudem sind in Irland vermehrt Fälle der beiden neuen, ansteckenderen Varianten von COVID-19 festgestellt worden, weshalb Irland als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft wurde,.
Einreisende aus Irland nach Deutschland müssen nach der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Risikogebiet zudem als Virusvarianten-Gebiet den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen und dem Beförderer (Fluggesellschaft u.a.) vorlegen. Dieser darf Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen, siehe Reiseverbindungen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung .
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage, bei Einschränkung der Bewegungen, aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Ab 16. Januar 2021 müssen alle Einreisenden einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
• Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
• Angehörige der An Garda Síochána in Ausübung ihrer Funktion,
• Kinder unter 6 Jahren
• Transitreisende, die den Flughafen nicht verlassen
Verstöße gegen die Testpflicht können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Irland setzt das „Ampelsystem“ der Europäischen Union um.
Grundsätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken.
Bis zum 16. Januar 2021 müssen Reisende aus „grünen Regionen “ ihre Bewegungen nach Einreise nicht einschränken.
Alle Reisenden aus „orangen, roten oder grauen Regionen“ sind aufgefordert ihre Bewegungen nach Einreise stark einzuschränken. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
• Rückkehrende aus Nordirland.
• Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt).
• Reisende mit essentieller Funktion oder essentiellen Bedürfnissen gem. § 19 der Empfehlung des Rats der europäischen Union .
• Reisende aus einem „orangem Gebiet“ , sofern sie drei Tage vor Einreise nach Irland einen negativen PCR-Test erhalten haben und das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Ergebnisse anderer Testverfahren werden in Irland derzeit nicht anerkannt.
• Reisende aus einem „orangenem Gebiet “, sofern sie vor Einreise keinen Test absolviert haben, und Reisende aus einem „roten Gebiet“ müssen ihre Bewegungen nicht für die gesamten 14 Tage einschränken, sofern sie mindestens fünf Tage nach Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können.
Ab dem 16. Januar 2021 müssen Reisende aus „grünen und orangen Regionen “ ihre Bewegungen nach Einreise nicht einschränken, Reisende aus „roten oder grauen Regionen“ sind aufgefordert, ihre Bewegungen nach Einreise stark einzuschränken. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
• Rückkehrende aus Nordirland.
• Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt).
• Reisende mit essentieller Funktion oder essentiellen Bedürfnissen gem. § 19 der Empfehlung des Rats der europäischen Union .
• Reisende aus einem „roten Gebiet“ müssen ihre Bewegungen nicht für die gesamten 14 Tage einschränken, sofern sie mindestens fünf Tage nach Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können.
Reisende aus Großbritannien und Südafrika sind ausnahmslos aufgefordert, sich nach Einreise für 14 Tage selbst zu isolieren .
Ausführliche Informationen zu den genannten Ausnahmen bietet die irische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in begrenztem Maße.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und der Einstufung von Irland als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Irland nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden, Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Fährbetrieb von und nach Irland findet statt. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in Großbritannien gilt ein Flugverbot für Flugreisen von Großbritannien nach Irland. Der Fährverkehr ist auf den Warentransport und das dafür erforderliche Personal beschränkt. Ebenso gilt ein Flugverbot für Flugreisen von Südafrika nach Irland.
Der Grenzverkehr mit Nordirland auf dem Landweg ist davon nicht betroffen.
Beschränkungen im Land
Es gilt für mindestens einen Monat Level 5 (Höchststufe) des "Plan for Living with Covid-19".
Für das private und öffentliche Leben gelten damit zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Jeder ist aufgerufen, grundsätzlich zu Hause zu bleiben. Das Haus darf nur unter bestimmten Umständen verlassen werden, z.B. zum notwendigen Einkauf (Lebensmittel, Haushaltsbedarf), für Arzttermine oder zur Besorgung von Medikamenten, zur Kinderbetreuung oder zur Unterstützung bedürftiger Familienmitglieder sowie auf dem Weg zur Arbeit, soweit diese unverzichtbar ist und nicht von zu Hause erledigt werden kann, siehe hierzu die Liste der irischen Regierung . Zudem kann das Haus zu kurzen sportlichen Aktivitäten in einem Umkreis von bis zu fünf Kilometern verlassen werden.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Reisen außerhalb des fünf Kilometer-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleiben, außer für Pendelfahrten zur Arbeit und zu medizinischen oder sonstigen, klar definierten essentiellen Zwecken. Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann eine Geldstrafe verhängt werden. Hotels, Gasthäuser und Pensionen bleiben für wesentliche Dienstleistungen weiterhin geöffnet. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen u.v.m. bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Wenn Sie sich touristisch in Irland aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie die Quarantäne-, Anmelde- und nun auch Testpflicht bei Einreise aus Irland (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Mosambik - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Infektionszahlen steigen in Mosambik seit Dezember 2020 exponentiell an. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt und die Provinz Maputo.
Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristenvisa werden wieder ausgestellt. Alle Reisenden ab 11 Jahren müssen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein darf, vorlegen. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt die geltende Quarantänepflicht.
Bei Ein-und Ausreise nach und aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer PCR-Test eine Gültigkeit von 14 Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr ist weiterhin beschränkt. Fluggesellschaften aus sechs Ländern (Portugal, Katar, Türkei, Äthiopien, Kenia und Südafrika) bieten wöchentlich einzelne Flüge von und nach Maputo an.
Beschränkungen im Land
Mit dem Ende des Ausnahmezustands am 6. September 2020 wurde der „Katastrophenfall“ in Kraft gesetzt. Dieses am 1. September 2020 beschlossene Gesetz schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.
Ab 15. Januar 2021 sind Bars und Alkoholverkaufsstellen (Barracas) geschlossen. Der Verkauf von Alkohol in Supermärkten ist zeitlich begrenzt. Private Feiern sind mit bis zu 30 Personen, im Freien mit bis zu 50 Personen und 2 m Abstand, erlaubt. Die Teilnahme an Bestattungen und Gottesdiensten mit beschränkter Personenzahl ist erlaubt. Kinos, Theater, Casinos und Fitnessstudios und andere Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Der Aufenthalt an Stränden ist untersagt; Spaziergänge auf den Gehwegen in Strandnähe erlaubt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Abstandsregeln von mindestens 1,5 m sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich ergänzend bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
Neuseeland - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Neuseeland wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Neuseeland ist bisher von COVID-19 verhältnismäßig wenig betroffen. Derzeit gibt es unter 50 aktive Fälle, regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Auckland.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Neuseeland erlaubt derzeit kein Anlegen ausländischer privater Jachten und Boote ohne eine vorher erteilte Sondergenehmigung. Verstöße, auch in Notfällen, werden als illegale Einreise gewertet.
Internationale Einreisen nach Neuseeland bleiben bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen bestehen weiterhin nur für neuseeländische Staatsangehörige und Inhabern von Daueraufenthaltserlaubnissen („(permanent) residents“). In allen anderen Fällen muss für die Einreise zwingend eine sogenannte Border Exception der Einwanderungsbehörde vorliegen.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, die derzeit direkt in der Nähe des Einreiseflughafens in dafür vorgesehenen Einrichtungen absolviert werden muss. Es gilt verpflichtend für alle Reisenden das neu geschaffene „Managed Isolation Allocation System“. Danach muss vor Reiseantritt ein Voucher als Nachweis für einen bestätigten Platz in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung erworben werden, der der Fluggesellschaft vor Flugantritt nachgewiesen werden muss; andernfalls kann der Flug nicht angetreten werden. Die Voucher können online über das „Management Isolation Allocation System“ erworben werden. Ab dem 18. Januar 2021 wird zusätzlich zu den zwei obligatorischen COVID-19-Tests während der angeordneten Quarantäne nun auch ab sofort bei Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt. Ausgenommen sind derzeit nur Einreisende, die aus Australien, der Antarktis oder den Pazifischen Inseln einreisen.
Ab dem 15. Januar 2021 gilt für alle (auch Transit-)Reisenden aus den USA und Großbritannien (ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit) die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht länger als 72 Stunden zurück liegt. Informationen zu den genauen Vorgaben für den COVID-19-Test vor Reiseantritt und Ausnahmen von der Testnachweispflicht können auf der Webseite der neuseeländischen Regierung nachgelesen werden. Bei Nicht-Vorlage werden ab dem 29. Januar 2021 Geldstrafen erhoben.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist unter Auflagen nur über den Flughafen Auckland möglich, sofern keine COVID-19-Symptome festgestellt werden, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland erfolgt, der Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden beträgt und ein Nachweis wie ein bestätigtes Weiter-/Rückflugticket ab Auckland vorliegt. Bei Nichtverlassen des Flughafens muss kein COVID-19-Test vor Abreise erfolgen. Transitbedingungen können sich schnell verändern. Aktuelle Informationen finden Sie auf Unite against Covid-19 oder Immigration NZ.
Reisende, denen die Ausreise aufgrund von internationalen Reisebeschränkungen nicht möglich ist, können ein sogenanntes „COVID-19-Kurzzeitvisum“ beantragen. Die Website der neuseeländischen Einreisebehörde informiert dazu umfassend. Es können Gebühren für Visaverlängerungen anfallen.
Reiseverbindungen
Es gibt regelmäßige Flugverbindungen verschiedener Airlines von und nach Neuseeland. Kreuzfahrtschiffe dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
Es gilt erneut Level 1 des vierstufigen nationalen COVID-19-Notfallsplans für das gesamte Land.
Alle Bürger sind aufgerufen, die neuseeländische Tracing-App herunterzuladen, unter Aktivierung der Bluetooth-Funktion zur Kontaktverfolgung zu aktivieren und die verpflichtend in allen Geschäften und öffentlichen Gebäuden sowie im öffentlichen Nahverkehr angebrachten QR-Codes zur Aufenthaltserfassung zu scannen.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen bietet die neuseeländische Regierung.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln in Auckland (einschließlich Fähren) und auf allen Flügen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln (einschl. Fähren und Flugzeugen) und im Einzelhandel wird es im ganzen Land weiterhin empfohlen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der neuseeländischen Regierung und nutzen Sie im Land die neuseeländische Tracing-App.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Healthline.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.
• Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft bezüglich Transitflügen und informieren sich bei den neuseeländischen Behörden dazu.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Niederlande - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen karibischen Gemeinden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In allen Landesteilen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande insgesamt als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollen sich nach Einreise dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen auch zu Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Alle Flugreisenden müssen beim Einchecken einen negativen PCR-Test vorweisen. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländische Inland begeben. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein. In den Niederlanden angekommen, sollen sich Reisende in eine zehntägige Hausquarantäne begeben. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Informationen in englischer Sprache gibt es von der niederländischen Regierung. Diese Regel gilt auch für Transitreisende an niederländischen Flughäfen.
Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Ein negativer PCR-Tests ist erforderlich (s. Einreise). Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Auf Grund von hohen Infektionszahlen hat die niederländische Regierung zunächst bis 9. Februar 2021 einen strengen Lockdown beschlossen. Das öffentliche Leben ist erheblich eingeschränkt. Lediglich folgende Einrichtungen, die für das tägliche Leben unbedingt erforderlich sind, bleiben geöffnet:
• Geschäfte für lebensnotwendige Dinge wie Lebensmittel
• Drogerien, Apotheken, Optiker
• Reparatur- und Wartungswerkstätten (Baumärkte nur Abholung)
• Hotels, dortige Restaurants und Zimmerservice bleiben geschlossen
• Servicestellen für den Empfang und Versand von Paketen
• Standorte für geschäftliche Dienstleistungen (Banken, Hypotheken, Makler)
• Gemeinden, Gerichtshöfe und andere staatliche Stellen
• Bibliotheken nur zur Abholung
• Nachbarschaftszentren für die Bereitstellung von Dienstleistungen für gefährdete Personen
• medizinische Kontaktberufe (Zahnärzte, usw.).
Alle anderen Einrichtungen bleiben geschlossen.
Für Alkohol und Softdrugs gelten besondere Regeln: Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr dürfen Alkohol und Softdrugs nicht verkauft werden. In dieser Zeit ist es auch nicht erlaubt, Alkohol im öffentlichen Raum (das gilt für Innen- und Außenbereiche) mit sich zu führen oder dort zu konsumieren. Cannabis-Geschäfte (Coffeeshops) müssen um 20 Uhr schließen.
Weitere Details bietet die niederländische Regierung.
Besuche zu Hause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf zwei Gäste über 13 Jahre pro Tag beschränkt. Im Innen- und Außenbereich außerhalb des eigenen Haushalts darf eine Gruppe aus maximal vier Personen aus verschiedenen Haushalten bestehen. Für Kinder bis einschließlich 13 Jahre gelten die Maßnahmen nicht. Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande zu verzichten und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern eindringlich, bis Mitte März 2021 auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Urlaube und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen. In jedem Fall wird ein Verbleib an der Urlaubsadresse, eine Begrenzung der Anzahl an Fahrten sowie die Vermeidung von Menschenansammlungen empfohlen. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben. Die Menschen sollen möglichst von zu Hause aus arbeiten. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache. Ob Strände geöffnet bleiben, hängt von der Anzahl der Besucher ab und bleibt den jeweiligen Gemeinden überlassen. Campingplätze sind hinsichtlich ihrer Regelungen direkt zu kontaktieren.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen (z.B. Geschäften), im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curação und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf allen Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
• Verfolgen Sie die aktuellen Meldungen in den niederländischen Medien.
• Wenn Sie sich touristisch in den Niederlanden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; Beachten Sie die im obigen Link besonders für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Verfolgen Sie einer geplanten Einreise aus dem Vereinigten Königreich die aktuellen Meldungen in der niederländischen Presse, da sich Regelungen schnell ändern können, halten Sie sich an die Test- und Quarantänevorschriften, auch je nach Bundesland bei Weiterreise nach Deutschland.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curação die Hinweise der Regierung von Curação.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curação.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark und auf die Färöer wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Grönland wird vor dem Hintergrund geltender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Dänemark ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Besonders stark betroffen ist der Großraum Kopenhagen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark sowie die Färöer als Risikogebiet eingestuft wurden. Grönland weist nur geringe Infektionszahlen auf und wird daher vom RKI nicht als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Dänemark hat die Einreisebestimmungen mit Wirkung vom 9. Januar 2021 erneut verschärft. Alle Länder wurden von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft, so dass Einreisen zu rein touristischen Zwecken grundsätzlich nicht erlaubt sind.
Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei Einreise muss ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorgelegt werden, der maximal 24 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Anerkannte triftige Gründe für eine Ausnahme wurden weiter eingeschränkt. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis ggf. noch Ausnahmeregelungen gelten und bei Vorlage welcher Gründe eine Einreise weiterhin möglich ist bieten die dänischen Behörden.
Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie einen wichtigen Grund nachweisen und einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen, der nicht mehr als 7 Tage vor der Einreise vorgenommen wurde. Bei Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht mehr als 24 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde, wird Grenzlandbewohnern die Einreise auch ohne Nachweis eines triftigen Grunds gestattet. Zusätzlich gibt es Sonderregelungen für Grenzpendler.
Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis, ein Nachweis des zugelassenen triftigen Reisegrundes und/oder der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Antigentest), der nicht älter als 24 Stunden sein darf, benötigt.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt.
Bei Einreise auf dem Luftweg müssen alle Passagiere als Teil des Check-in-Vorgangs am Abflugort einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der maximal 24 Stunden vor Einstieg in das Flugzeug des ersten Fluges auf der Flugroute vorgenommen wurde (Schnelltest/Antigentest wird akzeptiert). Bei Personen, die mit Corona infiziert waren, wird der Nachweis eines positiven COVID-19-Tests akzeptiert, wenn dieser Test zwischen 14 Tagen und acht Wochen vor dem Flug vorgenommen wurde. Kinder unter 13 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen jedoch die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Nachbarländer wie Schweden und Norwegen lassen eine Einreise aus Dänemark nur bedingt zu. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Bis einschließlich 7. Februar 2021 gilt im gesamten Land Dänemark ein Teillockdown. Restaurants und Cafés dürfen nur Speisen zum Mitnehmen anbieten, Geschäfte,-mit Ausnahme von solchen des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Apotheken- sowie, Einkaufszentren und Fitnesscenter bleiben geschlossen. Kultur- und Freizeitangebote in geschlossenen Räumen sind verboten. Schüler und Studierende erhalten Fernunterricht. Beschäftigte sollen, wo immer möglich, von zuhause arbeiten. Kindergärten und Kindertagesstätten bleiben geöffnet. Freizeitaktivitäten an der frischen Luft sind unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich.
Weitere bereits bestehende Einschränkungen gelten zunächst bis zum 28. Februar 2021 fort. Alkoholverkauf im Einzelhandel und in Kiosken ist nach 22 Uhr untersagt. Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Versammlungen von mehr als fünf Personen, für bestimmte Versammlungen, darunter Beerdigungen, Freizeitaktivitäten von Personen unter 21 Jahren und Kulturveranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten jedoch unterschiedliche großzügigere Regeln, solange keine vorübergehenden oder regionalen Verschärfungen greifen. Die absolute Obergrenze liegt bei 500 Teilnehmern. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Es wird empfohlen, soziale Kontakte gering zu halten und auch Zusammenkünfte im eigenen Zuhause auf maximal fünf Personen zu beschränken.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von zwei Metern zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Verkehrsbetriebe haben dafür zu sorgen, dass die geltenden Abstandsregelungen in den Verkehrsmitteln eingehalten werden können.
Besonderheiten in den Regionen
Auch für Reisen auf die Färöer gilt, dass ausländische Reisende ohne dortigen Wohnsitz nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einreisen dürfen. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind für Touristen bis Ende Februar 2021 nicht möglich. Die Ausreise aus Grönland ist weiterhin grundsätzlich möglich. Es wird ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung und Visit Greenland.
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in Dänemark einschließlich der Färöer aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise nach Deutschland (nicht Transit) und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land
Frankreich verschärft die Ausgangssperre. Sie wird nun landesweit für mindestens 15 Tage ab 18 Uhr statt wie bislang 20 Uhr gelten. Quelle: tagesschau.de
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen
Eine neue Variante von COVID-19 führt derzeit im gesamten Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zu neuen Restriktionen und aus Gründen des Schutzes vor weiterer Verbreitung der Pandemie zu teils erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Dort wurde zudem eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr bedeutet.
Im gesamten Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, Gibraltar sowie dem Überseegebiet Bermuda beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiet e eingestuft wurden. Aufgrund der aufgetretenen Variante wurde das Vereinigte Königreich als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 müssen Einreisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen (mit Flugzeug beim Check-in/Boarding) Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. (Es werden sowohl PCR-/LAMP- und TMA-Tests als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.) Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben sehr hoch hoch, mit einer Überlastung des Gesundheitssystems muss gerechnet werden (Alert Level 5). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Reisen aus touristischen Gründen sind in und nach Großbritannien und Nordirland untersagt.
Die britische Regierung hat angekündigt, dass ab 18. Januar 2021, 5 Uhr, bei allen Einreisen nach England aus allen Ländern mit Ausnahme Schottlands, Nordirlands, Irlands, Isle of Man, Jersey und Guernsey ein negativer COVID-19-Test vorzulegen ist, der ab der Testentnahme und bis zur Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Anerkannt werden PCR-Tests, RT-Lamp-Tests sowie Antigentests. Der negative Testnachweis, in Englisch, Französisch oder Spanisch, muss bereits vor Reisebeginn (vor Einstieg Flugzeug, Fähre und Zug) vorgelegt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 11 Jahren. Weitere Details kann man auf der Webseite der britischen Regierung nachlesen. Reisende, die ohne einen negativen PCR-Test nach England einreisen, müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 500,- GBP rechnen.
Die schottische Regierung hat angekündigt, ab 18. Januar 2021, 5 Uhr, ähnliche Einreisebeschränkungen für alle Reisenden (außer aus der Common Travel Area) nach Schottland einzuführen.
Die Ausweitung der Einreisebeschränkungen für Reisen nach Wales und Nordirland wird erwartet.
Darüber hinaus gilt für Reisende aus Deutschland zwingend eine 10-tägige Quarantänepflicht und die Pflicht, sich elektronisch anzumelden.
Für Einreisen nach England (Schottland, Wales und Nordirland sind ausgenommen) besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Auch bei Einreise aus einem Land, dass nicht als Risikogebiet eingestuft ist („Travel Corridor“) kann Quarantäne im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland notwendig werden, wenn man im Transit durch ein Risikogebiet reist und dort Kontakt zu Personen hatte.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten und einen negativen COVID-19-Test vorlegen.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverkehr sind ausgedünnt. Der Eurotunnel nach Frankreich ist unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Vorlage eines negativen COVID-19-Tests) wieder geöffnet, die Niederlande , Belgien und Frankreich erlauben die Einreise bestimmter Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen sukzessive wieder. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung und die Einstufung des Vereinigten Königreichs als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Reisende müssen daher bei Einreise (mit dem Flugzeug beim Check-in/Boarding) nach Deutschland den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen. Es dürfen maximal 48 Stunden zwischen der Testentnahme und der Einreise vergangen sein. Es werden sowohl PCR- als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Weitere Details bietet das Robert-Koch-Institut . Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. Bis mindestens 22. Februar 2021 gilt für ganz Großbritannien ein erneuter Lockdown.
Für England gelten folgende Regeln:
Das Haus darf grundsätzlich nicht verlassen werden. Treffen mit Personen, die nicht zum eigenen Haushalt oder zu einer bestehenden Unterstützungsgemeinschaft („support bubble“) gehören, sind bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich verboten. Diese Regelung gilt drinnen wie draußen. Alle Schulen, Universitäten und nicht essentiellen Geschäfte sind geschlossen. Reisen im In- und Ausland sind untersagt, es sei denn, es liegen rechtliche Gründe vor. Das Haus ohne rechtlichen Grund zu verlassen ist strafbewehrt (200 GBP, im Wiederholungsfall Verdopplung bis 6.400 GBP)
Legitime Gründe das Haus zu verlassen, die eine Reise begründen könnten sind u.a. Arbeit, Pflege oder auch geteiltes Sorgerecht. Grundsätzlich besteht die Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
In Schottland gilt ein Lockdown mit erheblichen Bewegungseinschränkungen, die über das Niveau von Empfehlungen hinausgehen und Gesetzeskraft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt. Details können auf der Webseite der schottische Regierung nachgelesen werden.
Das gesamte Gebiet von Wales unterliegt den strengen Regeln der Stufe 4: "Stay at home" .
In Nordirland gelten seit 26. Dezember für mindestens 6 Wochen weitreichende Beschränkungen. Es ist verboten, sich in der eigenen Wohnung mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen, es sei denn, man gründet mit einem anderen Haushalt eine Gemeinschaft. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Restaurants und Pubs bleiben bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Nicht essentielle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung .
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende von der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen PCR-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen einer 14-tägigen Quarantäne oder einem PCR-Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Gibraltar gilt ein vorläufig zweiwöchiger Lockdown. Das eigene Haus darf bis auf wenige Ausnahmen nicht verlassen werden. Nur bestimmte Personen dürfen noch nach Gibraltar einreisen. Diese müssen bei Einreise einen PCR-Test, dessen Testung nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) aufgehalten haben, in Quarantäne begeben und sich am ersten und fünften Tag nach Einreise einer Testung unterziehen. Sind die Tests negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Einreisende per Flugzeug müssen sich zudem vor Einreise online registrieren . Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Supermärkten. Weitere Informationen bietet die britische Regierung .
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Verfolgen Sie die Entwicklung in Nachrichten.
• Verzichten Sie derzeit möglichst auf alle Reisen und setzen Sie sich ggf. mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland .
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich wie z.B. einen negativen PCR- oder Antigentest (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und neue Testpflicht bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
Großbritannien verhängt Einreiseverbote gegen mehrere südamerikanische Länder um die Einschleppung einer ansteckenderen Virus-Variante zu verhindern, die zuerst in Brasilien nachgewiesen wurde. Betroffen sind neben Brasilien selbst unter anderem Argentinien, Peru, Panama und Venezuela. Auch Einreisen aus Portugal wurden Angesichts der engen Verbindungen des Landes zu Brasilien untersagt. Quelle: tagesschau.de
Indonesien - Änderung Einreise: Verlängerung Einreisesperre bis 25. Januar 2021; Beschränkungen im Land: Verlängerung Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Jakarta.
Indonesien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis auf weiteres nicht gestattet.
Bis vorerst 25. Januar 2021 gilt eine generelle Einreisesperre aus allen Ländern für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien. Ausnahmen sind nur für Inhaber von indonesischen Daueraufenthaltsgenehmigungen (KITAS, KITAP) und für Diplomaten- und Dienstpasspassinhaber mit gültigen Daueraufenthaltsgenehmigungen sowie für Inhaber von diplomatischen und Dienst-Visa mit Sondergenehmigung der indonesischen Regierung vorgesehen.
Reisende müssen bei Einreise ein Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, worin ein bei Abflug maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten sein muss. Nach der Einreise erfolgt obligatorisch eine erneute PCR-Testung. Bei negativem Testergebnisses erfolgt anschließend eine fünftägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten. Am Ende der fünftägigen Quarantäne müssen sich Reisende einer erneuten kostenpflichtigen Testung unterziehen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Einweisung in ein Krankenhaus auf eigene Kosten. Reisende, die aus dem Ausland ohne oder ohne gültigen PCR-Test einreisen, werden vor Ort nachgetestet und müssen sich bis zum Vorliegen des (negativen) Testergebnisses auf eigene Kosten in ein Hotel, das von den indonesischen Behörden vorgegeben wird, begeben. Ein Abwarten des Testergebnisses in Hausquarantäne ist nicht möglich.
Bei Einreise wird am Flughafen eine Registrierung im indonesischen "Health Portal" verlangt, die durch die Nutzung einer App "eHAC" erfolgen soll. In Einzelfällen wird aber auch das Ausfüllen eines bereitgestellten Formulars in Papierform akzeptiert. Weitere Informationen bietet das indonesische Directorate of Immigration.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich. Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig kein Gesundheitszeugnis oder ein PCR-Test verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen jedoch bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kann es zu Einschränkungen kommen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Es gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Für Flugreisen im Land ist die Vorlage von Schnelltests (Antikörpertest) notwendig.
Bis zunächst 25. Januar 2021 wird im innerindonesischen Reiseverkehr (auch Land- und Wasserweg) die Vorlage eines negativen Schnelltests (Antigentest) oder in Abhängigkeit von dem Zielort auch ein negativer PCR-Test verlangt. Letzteres gilt aktuell für Bali. Bei beiden Testvarianten darf das Testergebnis nicht älter als 72 Stunden sein. Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes wird in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und ist laufend Änderungen unterworfen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Irland - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 stark betroffen. Die Infektionszahlen sind zuletzt stark angestiegen. Die Inzidenzen liegen landesweit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Irland als Risikogebiet eingestuft wurde. Zudem sind in Irland vermehrt Fälle der beiden neuen, ansteckenderen Varianten von COVID-19 festgestellt worden, weshalb Irland als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft wurde,.
Einreisende aus Irland nach Deutschland müssen nach der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Risikogebiet zudem als Virusvarianten-Gebiet den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen und dem Beförderer (Fluggesellschaft u.a.) vorlegen. Dieser darf Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen, siehe Reiseverbindungen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung .
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage, bei Einschränkung der Bewegungen, aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Ab 16. Januar 2021 müssen alle Einreisenden einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
• Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
• Angehörige der An Garda Síochána in Ausübung ihrer Funktion,
• Kinder unter 6 Jahren
• Transitreisende, die den Flughafen nicht verlassen
Verstöße gegen die Testpflicht können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Irland setzt das „Ampelsystem“ der Europäischen Union um.
Grundsätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken.
Bis zum 16. Januar 2021 müssen Reisende aus „grünen Regionen “ ihre Bewegungen nach Einreise nicht einschränken.
Alle Reisenden aus „orangen, roten oder grauen Regionen“ sind aufgefordert ihre Bewegungen nach Einreise stark einzuschränken. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
• Rückkehrende aus Nordirland.
• Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt).
• Reisende mit essentieller Funktion oder essentiellen Bedürfnissen gem. § 19 der Empfehlung des Rats der europäischen Union .
• Reisende aus einem „orangem Gebiet“ , sofern sie drei Tage vor Einreise nach Irland einen negativen PCR-Test erhalten haben und das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Ergebnisse anderer Testverfahren werden in Irland derzeit nicht anerkannt.
• Reisende aus einem „orangenem Gebiet “, sofern sie vor Einreise keinen Test absolviert haben, und Reisende aus einem „roten Gebiet“ müssen ihre Bewegungen nicht für die gesamten 14 Tage einschränken, sofern sie mindestens fünf Tage nach Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können.
Ab dem 16. Januar 2021 müssen Reisende aus „grünen und orangen Regionen “ ihre Bewegungen nach Einreise nicht einschränken, Reisende aus „roten oder grauen Regionen“ sind aufgefordert, ihre Bewegungen nach Einreise stark einzuschränken. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
• Rückkehrende aus Nordirland.
• Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt).
• Reisende mit essentieller Funktion oder essentiellen Bedürfnissen gem. § 19 der Empfehlung des Rats der europäischen Union .
• Reisende aus einem „roten Gebiet“ müssen ihre Bewegungen nicht für die gesamten 14 Tage einschränken, sofern sie mindestens fünf Tage nach Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können.
Reisende aus Großbritannien und Südafrika sind ausnahmslos aufgefordert, sich nach Einreise für 14 Tage selbst zu isolieren .
Ausführliche Informationen zu den genannten Ausnahmen bietet die irische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in begrenztem Maße.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und der Einstufung von Irland als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Irland nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden, Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Fährbetrieb von und nach Irland findet statt. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in Großbritannien gilt ein Flugverbot für Flugreisen von Großbritannien nach Irland. Der Fährverkehr ist auf den Warentransport und das dafür erforderliche Personal beschränkt. Ebenso gilt ein Flugverbot für Flugreisen von Südafrika nach Irland.
Der Grenzverkehr mit Nordirland auf dem Landweg ist davon nicht betroffen.
Beschränkungen im Land
Es gilt für mindestens einen Monat Level 5 (Höchststufe) des "Plan for Living with Covid-19".
Für das private und öffentliche Leben gelten damit zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Jeder ist aufgerufen, grundsätzlich zu Hause zu bleiben. Das Haus darf nur unter bestimmten Umständen verlassen werden, z.B. zum notwendigen Einkauf (Lebensmittel, Haushaltsbedarf), für Arzttermine oder zur Besorgung von Medikamenten, zur Kinderbetreuung oder zur Unterstützung bedürftiger Familienmitglieder sowie auf dem Weg zur Arbeit, soweit diese unverzichtbar ist und nicht von zu Hause erledigt werden kann, siehe hierzu die Liste der irischen Regierung . Zudem kann das Haus zu kurzen sportlichen Aktivitäten in einem Umkreis von bis zu fünf Kilometern verlassen werden.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Reisen außerhalb des fünf Kilometer-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleiben, außer für Pendelfahrten zur Arbeit und zu medizinischen oder sonstigen, klar definierten essentiellen Zwecken. Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann eine Geldstrafe verhängt werden. Hotels, Gasthäuser und Pensionen bleiben für wesentliche Dienstleistungen weiterhin geöffnet. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen u.v.m. bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Wenn Sie sich touristisch in Irland aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie die Quarantäne-, Anmelde- und nun auch Testpflicht bei Einreise aus Irland (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Mosambik - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Infektionszahlen steigen in Mosambik seit Dezember 2020 exponentiell an. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt und die Provinz Maputo.
Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristenvisa werden wieder ausgestellt. Alle Reisenden ab 11 Jahren müssen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein darf, vorlegen. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt die geltende Quarantänepflicht.
Bei Ein-und Ausreise nach und aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer PCR-Test eine Gültigkeit von 14 Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr ist weiterhin beschränkt. Fluggesellschaften aus sechs Ländern (Portugal, Katar, Türkei, Äthiopien, Kenia und Südafrika) bieten wöchentlich einzelne Flüge von und nach Maputo an.
Beschränkungen im Land
Mit dem Ende des Ausnahmezustands am 6. September 2020 wurde der „Katastrophenfall“ in Kraft gesetzt. Dieses am 1. September 2020 beschlossene Gesetz schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.
Ab 15. Januar 2021 sind Bars und Alkoholverkaufsstellen (Barracas) geschlossen. Der Verkauf von Alkohol in Supermärkten ist zeitlich begrenzt. Private Feiern sind mit bis zu 30 Personen, im Freien mit bis zu 50 Personen und 2 m Abstand, erlaubt. Die Teilnahme an Bestattungen und Gottesdiensten mit beschränkter Personenzahl ist erlaubt. Kinos, Theater, Casinos und Fitnessstudios und andere Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Der Aufenthalt an Stränden ist untersagt; Spaziergänge auf den Gehwegen in Strandnähe erlaubt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Abstandsregeln von mindestens 1,5 m sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich ergänzend bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
Neuseeland - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Neuseeland wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Neuseeland ist bisher von COVID-19 verhältnismäßig wenig betroffen. Derzeit gibt es unter 50 aktive Fälle, regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Auckland.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Neuseeland erlaubt derzeit kein Anlegen ausländischer privater Jachten und Boote ohne eine vorher erteilte Sondergenehmigung. Verstöße, auch in Notfällen, werden als illegale Einreise gewertet.
Internationale Einreisen nach Neuseeland bleiben bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen bestehen weiterhin nur für neuseeländische Staatsangehörige und Inhabern von Daueraufenthaltserlaubnissen („(permanent) residents“). In allen anderen Fällen muss für die Einreise zwingend eine sogenannte Border Exception der Einwanderungsbehörde vorliegen.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, die derzeit direkt in der Nähe des Einreiseflughafens in dafür vorgesehenen Einrichtungen absolviert werden muss. Es gilt verpflichtend für alle Reisenden das neu geschaffene „Managed Isolation Allocation System“. Danach muss vor Reiseantritt ein Voucher als Nachweis für einen bestätigten Platz in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung erworben werden, der der Fluggesellschaft vor Flugantritt nachgewiesen werden muss; andernfalls kann der Flug nicht angetreten werden. Die Voucher können online über das „Management Isolation Allocation System“ erworben werden. Ab dem 18. Januar 2021 wird zusätzlich zu den zwei obligatorischen COVID-19-Tests während der angeordneten Quarantäne nun auch ab sofort bei Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt. Ausgenommen sind derzeit nur Einreisende, die aus Australien, der Antarktis oder den Pazifischen Inseln einreisen.
Ab dem 15. Januar 2021 gilt für alle (auch Transit-)Reisenden aus den USA und Großbritannien (ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit) die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht länger als 72 Stunden zurück liegt. Informationen zu den genauen Vorgaben für den COVID-19-Test vor Reiseantritt und Ausnahmen von der Testnachweispflicht können auf der Webseite der neuseeländischen Regierung nachgelesen werden. Bei Nicht-Vorlage werden ab dem 29. Januar 2021 Geldstrafen erhoben.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist unter Auflagen nur über den Flughafen Auckland möglich, sofern keine COVID-19-Symptome festgestellt werden, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland erfolgt, der Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden beträgt und ein Nachweis wie ein bestätigtes Weiter-/Rückflugticket ab Auckland vorliegt. Bei Nichtverlassen des Flughafens muss kein COVID-19-Test vor Abreise erfolgen. Transitbedingungen können sich schnell verändern. Aktuelle Informationen finden Sie auf Unite against Covid-19 oder Immigration NZ.
Reisende, denen die Ausreise aufgrund von internationalen Reisebeschränkungen nicht möglich ist, können ein sogenanntes „COVID-19-Kurzzeitvisum“ beantragen. Die Website der neuseeländischen Einreisebehörde informiert dazu umfassend. Es können Gebühren für Visaverlängerungen anfallen.
Reiseverbindungen
Es gibt regelmäßige Flugverbindungen verschiedener Airlines von und nach Neuseeland. Kreuzfahrtschiffe dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
Es gilt erneut Level 1 des vierstufigen nationalen COVID-19-Notfallsplans für das gesamte Land.
Alle Bürger sind aufgerufen, die neuseeländische Tracing-App herunterzuladen, unter Aktivierung der Bluetooth-Funktion zur Kontaktverfolgung zu aktivieren und die verpflichtend in allen Geschäften und öffentlichen Gebäuden sowie im öffentlichen Nahverkehr angebrachten QR-Codes zur Aufenthaltserfassung zu scannen.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen bietet die neuseeländische Regierung.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln in Auckland (einschließlich Fähren) und auf allen Flügen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln (einschl. Fähren und Flugzeugen) und im Einzelhandel wird es im ganzen Land weiterhin empfohlen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der neuseeländischen Regierung und nutzen Sie im Land die neuseeländische Tracing-App.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Healthline.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.
• Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft bezüglich Transitflügen und informieren sich bei den neuseeländischen Behörden dazu.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Niederlande - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen karibischen Gemeinden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In allen Landesteilen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande insgesamt als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollen sich nach Einreise dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen auch zu Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Alle Flugreisenden müssen beim Einchecken einen negativen PCR-Test vorweisen. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländische Inland begeben. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein. In den Niederlanden angekommen, sollen sich Reisende in eine zehntägige Hausquarantäne begeben. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Informationen in englischer Sprache gibt es von der niederländischen Regierung. Diese Regel gilt auch für Transitreisende an niederländischen Flughäfen.
Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Ein negativer PCR-Tests ist erforderlich (s. Einreise). Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Auf Grund von hohen Infektionszahlen hat die niederländische Regierung zunächst bis 9. Februar 2021 einen strengen Lockdown beschlossen. Das öffentliche Leben ist erheblich eingeschränkt. Lediglich folgende Einrichtungen, die für das tägliche Leben unbedingt erforderlich sind, bleiben geöffnet:
• Geschäfte für lebensnotwendige Dinge wie Lebensmittel
• Drogerien, Apotheken, Optiker
• Reparatur- und Wartungswerkstätten (Baumärkte nur Abholung)
• Hotels, dortige Restaurants und Zimmerservice bleiben geschlossen
• Servicestellen für den Empfang und Versand von Paketen
• Standorte für geschäftliche Dienstleistungen (Banken, Hypotheken, Makler)
• Gemeinden, Gerichtshöfe und andere staatliche Stellen
• Bibliotheken nur zur Abholung
• Nachbarschaftszentren für die Bereitstellung von Dienstleistungen für gefährdete Personen
• medizinische Kontaktberufe (Zahnärzte, usw.).
Alle anderen Einrichtungen bleiben geschlossen.
Für Alkohol und Softdrugs gelten besondere Regeln: Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr dürfen Alkohol und Softdrugs nicht verkauft werden. In dieser Zeit ist es auch nicht erlaubt, Alkohol im öffentlichen Raum (das gilt für Innen- und Außenbereiche) mit sich zu führen oder dort zu konsumieren. Cannabis-Geschäfte (Coffeeshops) müssen um 20 Uhr schließen.
Weitere Details bietet die niederländische Regierung.
Besuche zu Hause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf zwei Gäste über 13 Jahre pro Tag beschränkt. Im Innen- und Außenbereich außerhalb des eigenen Haushalts darf eine Gruppe aus maximal vier Personen aus verschiedenen Haushalten bestehen. Für Kinder bis einschließlich 13 Jahre gelten die Maßnahmen nicht. Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande zu verzichten und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern eindringlich, bis Mitte März 2021 auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Urlaube und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen. In jedem Fall wird ein Verbleib an der Urlaubsadresse, eine Begrenzung der Anzahl an Fahrten sowie die Vermeidung von Menschenansammlungen empfohlen. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben. Die Menschen sollen möglichst von zu Hause aus arbeiten. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache. Ob Strände geöffnet bleiben, hängt von der Anzahl der Besucher ab und bleibt den jeweiligen Gemeinden überlassen. Campingplätze sind hinsichtlich ihrer Regelungen direkt zu kontaktieren.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen (z.B. Geschäften), im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curação und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf allen Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
• Verfolgen Sie die aktuellen Meldungen in den niederländischen Medien.
• Wenn Sie sich touristisch in den Niederlanden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; Beachten Sie die im obigen Link besonders für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Verfolgen Sie einer geplanten Einreise aus dem Vereinigten Königreich die aktuellen Meldungen in der niederländischen Presse, da sich Regelungen schnell ändern können, halten Sie sich an die Test- und Quarantänevorschriften, auch je nach Bundesland bei Weiterreise nach Deutschland.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curação die Hinweise der Regierung von Curação.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curação.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35447
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 14.01.2021 - Teil 2
Oman - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Maskat sowie die Provinz Dhofar an der Grenze zu Jemen.
Oman ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Ein- und Ausreise in das Sultanat ist grundsätzlich möglich. Kurzfristige, erneute Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden.
Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können nicht wieder nach Oman einreisen, wenn sie sich länger als 180 Tage außerhalb des Landes aufgehalten haben und müssen zur Einreise ein neues Visum beantragen.
Reisende nach Oman müssen vor Abflug einen negativen PCR-Test in englischer oder arabischer Sprache vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit sein darf. Ferner müssen sich Reisende auf der Internetseite des omanischen Gesundheitsministeriums registrieren und dort 25 OMR für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen. Ferner ist die App Tarassud+ des omanischen Gesundheitsministeriums auf dem Mobiltelefon zu installieren.
Alle Einreisenden, auch bei Kurzaufenthalten, müssen sich sieben Tage in Quarantäne begeben, die mit dem Tracking-Armband überwacht wird. Am achten Tag ist ein weiterer PCR-Test erforderlich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines Ein-monatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. März 2021 im Ticketpreis enthalten ist. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Sie bei Oman Air.
Flugzeugbesatzungen sowie Kinder unter 15 Jahren sind vom PCR-Test bei Einreise und dem Tragen des Armbands ausgenommen; Flugzeugbesatzungen unterliegen grundsätzlich nicht der Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Oman eingeschränkt. Im Rahmen von Präventionsmaßnahmen ist die Zahl der Besucher in diversen Einrichtungen (z.B. öffentliche Parks, Kinos, Museen) begrenzt.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter Auflagen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
• Bitte verfolgen Sie bezüglich der Schließung der Luft, -Land- und Seegrenzen aufmerksam die lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Polen - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
In Polen ist eine hohe COVID-19-Aktivität zu verzeichnen. In allen Woiwodschaften Polens beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Polen als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bei Einreise über eine EU-Außengrenze gilt eine zehntägige Quarantänepflicht. Nach der Einreise über eine EU-Binnengrenze gilt zunächst bis 31. Januar 2021 grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht bei Einreise mit organisierten Reisen bzw. bei Einreise per Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff. Einreise mit privatem Fahrzeug ist davon ausgenommen. Ausgenommen sind auch Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs, Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten, sowie Schüler und Studenten, die in Deutschland oder Polen zur Schule oder Universität gehen, außerdem Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 nachweisen können. Weitere Ausnahmen sind den Verordnungen im polnischen Gesetzblatt vom 21. Dezember 2020 und vom 27. Dezember 2020 zu entnehmen. Grenzkontrollen finden nur an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind reduziert vorhanden. Internationale Flugverbindungen werden derzeit ebenfalls nur reduziert angeboten. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.
Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen:
Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. In Läden und Poststellen bis zu 100 m² dürfen sich max. fünf Kunden pro 10 m² gleichzeitig aufhalten. Ab 100 m² ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 m² begrenzt. Einkaufszentren und Einrichtungen von über 2000 m² Einzelhandel und Dienstleistungen sind geschlossen. Ausnahmen gelten hauptsächlich für Lebensmittel, Drogerien, Apotheken, Friseure, Kosmetikstudios, Reparaturdienste, Banken. Montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken vorbehalten. Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei 1 Person pro 15 m². Bei Treffen im häuslichen Raum beträgt die maximale Gästezahl 5. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen, Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen.
Übernachtungen in Hotels sind stark beschränkt.
Der Schul- und Hochschulbetrieb ist stark eingeschränkt.
Die öffentliche Verwaltung arbeitet überwiegend im Homeoffice. Es besteht eine Empfehlung der Regierung an die Bevölkerung, wenn möglich zu Hause zu bleiben.
Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlichen das polnische Gesundheitsministerium, auch über Twitter, und die polnische Regierung (Maßnahmen werden detailliert erläutert). Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Die medizinische Versorgung kann durch die starke Belastung des Gesundheitssystems mit COVID-19-Patienten eingeschränkt sein.
Hygieneregeln
Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Personen, die im Haushalt einer auf COVID-19 positiv getesteten Person leben, sind automatisch unter Quarantäne gestellt, ohne dass eine separate Entscheidung des polnischen Gesundheitsamts ergeht. Die Quarantäne gilt bis zum Ablauf von sieben Tagen nach Beendigung der Isolierung der positiv getesteten Person im Haushalt.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Polen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
• Beachten Sie die Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Portugal - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Dies gilt auch für die autonomen Regionen Madeira und Azoren.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal ist inzwischen von COVID-19 stark betroffen. Landesweit, inzwischen auch auf Madeira, liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Portugal als Risikogebiet eingestuft wurde. Auch auf Madeira sind die Fallzahlen erheblich gestiegen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 38°C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen. Auch die Landgrenze zu Spanien ist offen. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg wird bei dem Grenzübertritt nach Spanien anders als auf dem Luft- oder Seeweg kein PCR-Test benötigt. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen sind wiederaufgenommen worden. Es gibt derzeit keine Nachtzüge zwischen Portugal und Spanien.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe auch weiterhin gesperrt, lediglich die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal wieder geöffnet. Der Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Beschränkungen im Land
Es gilt der Ausnahmezustand (estado de emergência), der bis auf weiteres in der Regel alle 15 Tage verlängert wird.
Das Land ist in 4 Risikostufen mit unterschiedlichen Maßnahmen eingeteilt. Unterschieden wird zwischen Landkreisen (concelhos) mit gemäßigtem Risiko (risco moderado), mit erhöhtem Risiko (risco elevado), mit erheblich erhöhtem Risiko (risco muito elevado) sowie mit außerordentlich erhöhtem Risiko (risco extremamente elevado).
Nationale Regelungen, die unabhängig von der Risikoeinstufung auf dem gesamten Festland Portugal maßgeblich sind und ausführliche Regelungen je nach Landkreisen („concelhos“) und Risikostufen kann man auf der Webseite der portugiesischen Regierung nachlesen.
Ab dem 15. Januar 2021 ist für die Dauer von zunächst einem Monat ein weitgehender Lockdown des öffentlichen Lebens beschlossen worden.
Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten, den Angeboten der Tankstellen und Produkten zur Sicherung von Grundbedürfnissen, Banken-, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von hilfebedürftigen Personen oder Minderjährigen oder aus Gründen höherer Gewalt erlaubt. Die Ausübung des Wahlrechts zur Präsidentschaftswahl am 24. Januar 2021 ist ebenfalls gewährleistet. Öffentliche Verkehrsmittel verkehren regelmäßig.
Die Kontakte sind möglichst auf den eigenen Haushalt zu beschränken. Spaziergänge und sportliche Betätigung dürfen nur für kurze Dauer und im Umfeld der eigenen Wohnung erfolgen. Alle Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen haben geschlossen. Private Feiern, sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sind untersagt. Die Arbeit im Homeoffice ist bei Machbarkeit für Arbeitnehmer verpflichtend. Kundenverkehr bei Behörden bedarf der vorherigen Terminvereinbarung. Gerichte, sowie Kindergärten und alle Bildungseinrichtungen sind geöffnet. Religiöse Feiern sind im Rahmen der Vorschriften der Gesundheitsbehörden möglich. Mit Ausnahme der Geschäfte des täglichen Bedarfs sind gewerbliche Einrichtungen und Dienstleister geschlossen. Restaurants, Cafés und Bars können nur für außer Haus Verkauf und Lieferdienste geöffnet werden. Bei Hotels und Campingplätzen ist mit Einschränkungen zu rechnen.
Hygieneregeln
Im Rahmen des Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden.
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Die Strafen bei Nichteinhalten der geltenden Regeln (Distanz und Maximalbelegung) können sich bei kommerziellen Einrichtungen auf bis zu 10.000 Euro belaufen. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal wieder für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis vorerst 31. Januar 2021 montags bis freitags nächtliche Ausgangssperren von 19 bis 5 Uhr im öffentlichen Raum, samstags und sonntags von 18 bis 5 Uhr. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen.
Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, Restaurants und gewerbliche Räume, sind auf Madeira mit maximal fünf Personen pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt.
Gewerbliche Einrichtungen müssen werktags um 18 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen um 17 Uhr schließen. Ausgenommen sind Apotheken, Tankstellen, etc.. Restaurants können bis 22 Uhr ausschließlich für Lieferservice öffnen.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind nur Kinder unter 12 Jahren. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde des Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel oder Terceira auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen PCR-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer PCR-Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen.
Auf den Azoren gelten seit 8. Januar 2021 bis auf weiteres strengere Maßnahmen. Die Gemeinden werden in solche mit geringem, mittlerem und hohem Risiko eingestuft. Nächtliche Ausgangssperren gelten für Gemeinden mit hohem Risiko zwischen 23 und 5 Uhr im öffentlichen Raum. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Ebenso müssen Restaurants und Cafés in Gemeinden mit hohem Risiko um 15 Uhr schließen und in Gemeinden mit mittlerem Risiko um 20 Uhr (außer für Take-Away oder Lieferservice). Geschäfte und Einkaufszentren müssen in Gemeinden mit hohem Risiko um 20 Uhr werktags und um 15 Uhr am Wochenende schließen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, Restaurants und gewerbliche Räume, werden auf maximal vier in Gemeinden mit hohem Risiko bzw. sechs Personen in Gemeinden mit mittlerem Risiko pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Wenn Sie sich touristisch in Portugal einschließlich Madeira aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Schweiz - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Schweiz wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Schweiz ist von COVID-19 inzwischen stark betroffen. In allen Kantonen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Schweiz als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Schweizer Bundesamt für Gesundheit und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich uneingeschränkt in die Schweiz einreisen, fallen bei Einreise aus Risikoländern jedoch unter die Quarantänepflicht. Für Staatsangehörige aus Drittstaaten gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Weitergehende Hinweise zu den Einreisebeschränkungen bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration.
Für Reisende aus Risikoländern gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der Risikoländer wird vom Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert. Zu den Risikogebieten zählt das Bundesland Sachsen sowie die italienische Region Venetien, außerdem die Länder Andorra, Dänemark, Georgien, Großbritannien, Irland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Niederlande, Panama, San Marino, Schweden, Serbien, Slowenien, Südafrika, Tschechien und die USA. In diesen Ländern ist die Zahl der Neuinfektionen in den letzten 14 Tagen um mindestens 60 höher als die Inzidenz in der Schweiz oder es ist eine Mutation des Coronavirus dort aufgetreten, von der eine höhere Ansteckungsgefahr ausgeht.
Busunternehmen im internationalen Reiseverkehr sind verpflichtet, den zuständigen schweizerischen Behörden von Passagieren aus Risikoländern/-gebieten bei Einreise in die Schweiz auszufüllende Kontaktkarten (Fragebögen) zur Verfügung zu stellen und ihre Passagiere vor Fahrtantritt über die Auskunfts-und etwaige Quarantänepflicht schriftlich zu unterrichten.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikoländern ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist. Ausnahmen gelten derzeit für Reisende aus Großbritannien und Südafrika.
Reiseverbindungen
Der Eisenbahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz unterliegt keinen pandemiebedingten Einschränkungen. Aktuelle Fahrplaninformationen für Transitreisende durch die Schweiz in Richtung Italien, insbesondere zu kurzfristigen Änderungen, bieten die Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Der Zugverkehr ist weitgehend im Regelbetrieb, der Flugverkehr ist noch eingeschränkt. Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Der Schweizer Bundesrat fordert die Bevölkerung auf, zu Hause zu bleiben. Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken und auf nicht notwendige Reisen und Ausflüge verzichten.
Ab dem 18. Januar 2021 zunächst bis Ende Februar 2021 werden Gastronomiebetriebe geschlossen. Lediglich Betriebskantinen und Verpflegung für Hotelgäste, sowie Abholservices und Lieferdienste dürfen geöffnet bleiben. Es dürfen dann auch nur noch Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten, öffnen. Sportbetriebe, sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Private und öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 5 Personen, Kinder eingeschlossen, sind nicht erlaubt.
Die Skigebiete können grundsätzlich für den inländischen Tourismus öffnen, benötigen jedoch Sondergenehmigungen, die an eine Reihe von Vorbedingungen geknüpft sind. Informationen zu aktuell geltenden weiteren Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden. In der vom Bundesrat beschlossenen COVID-19-Verordnung gilt eine Verpflichtung zum Homeoffice.
Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
Das Gesundheitssystem ist aufgrund der hohen Zahlen von COVID-19-Patienten derzeit stark belastet, die Situation in den Krankenhäusern angespannt. In einigen Krankenhäusern müssen nicht dringliche Operationen verschoben werden.
Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Die Pflicht, einen Nasen-Mundschutz zu tragen, gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften und Einkaufszentren. Außerdem darf in Restaurants, Bars und Clubs nur im Sitzen konsumiert werden. Zudem bleiben Handhygiene und Abstandhalten die wichtigsten Schutzmaßnahmen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt in die Schweiz über AlertSwiss und ggf. die jeweiligen Kantonsregierungen über weitergehende kantonale Maßnahmen.
• Bitte informieren Sie sich über die zu Ihrem Reisezeitpunkt geltende Liste der Risikoländer.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Beachten Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet die Verhaltenshinweise für die Quarantäne in der Schweiz .
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Wenn Sie sich touristisch in der Schweiz aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG, das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
• Beachten Sie bei Transitreisen evtl. Einreisebeschränkungen der Nachbarstaaten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Serbien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Serbien ist bisher von COVID-19 relativ stark betroffen; die Gesamtzahl der Infektionen liegt auf hohem Niveau.
Serbien ist daher als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium nd die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige müssen bei Einreise nach Serbien zwingend einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein darf. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, ausgestellt worden sein.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, Kinder bis 12 Jahre (wenn der Erziehungsberechtigte oder eine andere Person, die das Kind begleitet über einen negativen PCR-Test verfügt), Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr und Deutsche im Transit und Deutsche, die aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Nordmazedonien oder Montenegro einreisen, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die ohne negativen PCR-Test einreisen, müssen sich für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Einreise, Aufenthalt, Kontaktdaten und Gesundheitszustand müssen bei den serbischen Behörden (in Serbisch oder Englisch) innerhalb von 24 Stunden registriert werden. Die Quarantäne wird durch Vorlage eines (kostenpflichtigen) negativen PCR-Tests aufgehoben, der von einem Referenzlabor in der Republik Serbien ausgestellt wurde. Die Terminreservierung ist online oder telefonisch +381-11/36 20 000 (an Arbeitstagen 8 bis 20 Uhr) möglich (nur in serbischer Sprache). Eine Anleitung für die Online-Terminreservierung in englischer Sprache bietet die serbische Regierung . Von dieser Regelung ausgenommen sind Deutsche im Transit, Personal im internationalen Personen- und Güterverkehr nach oder durch Serbien, sowie Deutsche, die aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Nordmazedonien oder Montenegro nach Serbien einreisen.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Shopping Malls, Bekleidungsgeschäfte, Restaurants, Cafés und Clubs dürfen nur noch montags bis freitags von 5 bis 17 Uhr öffnen. Lebensmittelgeschäfte und sonstige Geschäfte dürfen täglich bis 21 Uhr öffnen. Keine Beschränkungen gelten für Apotheken und Tankstellen. Landesweit dürfen sich maximal fünf Personen im Freien oder in geschlossenen Räumen versammeln. Ausgenommen hiervon sind Schulen, Geschäfte und Arbeitsplätze etc., sofern 4 m² pro Person vorgehalten werden können.
Hygieneregeln
Verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717. Weitere Informationen zu Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Sudan - Änderung Einreise, Durch-und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Sudan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die epidemiologische Lage kann aufgrund der wenigen vorhandenen Daten nicht eingeschätzt werden. Derzeit werden PCR-Tests fast ausschließlich für Reisende durchgeführt. Laut offiziellen Angaben sind Khartum und in geringem Maße auch die Bundesstaaten Gezira, Red Sea und Darfur betroffen.
Der Sudan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise ist nur mit einem negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, möglich. Bei Einreise können zusätzliche Untersuchungen wie Fiebermessungen erfolgen. Für Reisende mit vorherigem Aufenthalt oder Transit in Südafrika, Großbritannien und den Niederlanden ist zusätzlich eine 14-tägige häusliche Quarantäne nach Ankunft in Sudan zwingend vorgeschrieben.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist nur mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, möglich.
Ein COVID-19-Test ist für die Ausreise grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Abhängig von der genutzten Fluggesellschaft und dem Zielland, kann dieser jedoch verpflichtend sein.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Derzeit gelten weder Ausgangssperre und noch Reisebeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Es gibt keine spezifischen Anordnungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Südafrika - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte bilden die Provinzen Gauteng, KwaZulu Natal, Western Cape, Eastern Cape sowie North West und Limpopo. Die Regionen, in denen sich die Hauptziele für den nationalen und internationalen Tourismus befinden, sind weitgehend als Hotspot definiert. Die Fallzahlen steigen seit Anfang Dezember wieder stark an. Im Dezember 2020 wurde eine neue Variante des Coronavirus in Südafrika festgestellt. Es ist zu erwarten, dass das südafrikanische Gesundheitssystem an die Belastungsgrenze gelangen wird. In einigen Regionen ist dies bereits der Fall.
Südafrika ist als Risikogebiet mit einem besonders hohen Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 müssen Reisende aus Südafrika bei Einreise nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und der grundsätzlich geltenden Quarantänepflicht zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Schnelltest) in deutscher oder englischer Sprache mitführen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Südafrika hat die Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben. Die Einreise u.a. zu touristischen Zwecken ist wieder unabhängig von Voraufenthalten in anderen Ländern erlaubt.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung oder einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn diese entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per E-Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich – auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben, bis ein COVID-19-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System ist vorgeschrieben. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, das zunächst nur für Einreisen auf dem Luftweg über den Flughafen O.R. Tambo (Johannesburg) und Ausreisen über den International Flughafen in Kapstadt sowie Einreisen auf dem Landweg über Beit Bridge und Ausreisen auf dem Landweg über Maseru Bridge gilt.
Reisende müssen den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online ausfüllen und erhalten eine Identifikationsnummer, die bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie zwingend die mobile App „COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, ihn für eine reibungslose Durchreise dennoch mitzuführen.
Auch für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Südafrika sind vorübergehend bis 15. Februar 2021 nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen erlaubt. Eine Überquerung der Landgrenzen zu touristischen Zwecken ist nicht erlaubt.
Reiseverbindungen
Es gibt reguläre internationale Flugverbindungen jedoch ist mit starken Einschränkungen zu rechnen.
Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 löst die Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 mit einem Beförderungsverbot für Reisende aus Südafrika nach Deutschland ab. Durch die Einstufung von Südafrika als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Südafrika nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Inlandsflüge sind wegen des noch reduzierten Angebots häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
In ganz Südafrika wurde die Lockdown Stufe auf eine angepassten Stufe 3 (“adjusted alert level 3“) angehoben. Diese gilt bis auf weiteres fort. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre im ganzen Land zwischen 21 und 5 Uhr, eine verschärfte Überwachung der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, ein Alkoholverbot auch in Restaurants und Bars, ein Verbot von sozialen Zusammenkünften jeder Art, mit Ausnahme von Beerdigungen.
Zahlreiche Regionen des Landes wurden als Hotspots definiert (darunter auch viele der bei Touristen beliebte Gegenden, wie Kapstadt, Winelands, West Coast, Garden Route). Alle Strände in den Hotspot-Regionen sind gesperrt.
Aufgrund des in der Kapstadt-Region stark ausgelasteten Gesundheitssystems werden grundsätzliche keine Corona-Tests für Rückreisende angeboten.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften und Behörden wird die Temperatur gemessen und die Hände müssen desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Südafrika nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Tschad - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Tschad wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschad ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Jedoch gibt es Infektionsfälle in der Hauptstadt N’Djamena und in 17 tschadischen Provinzen.
Tschad ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur für Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässe sowie für Personen, die mit Sondergenehmigung der Regierung reisen, gestattet. Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzeigen, der höchstens sieben Tage alt sein darf.
Quarantäneregelungen unterscheiden sich je nach Aufenthaltsdauer:
Bei Aufenthalt von sieben Tagen und mehr muss der Reisende sich in häusliche Quarantäne begeben. Dort muss er die üblichen Hygieneregeln einhalten (Gesichtsmaske, Hände waschen und Abstandsregel) und nach sieben Tagen in einer der autorisierten Einrichtungen in N’Djamena einen neuerlichen Test durchführen lassen. Die Kosten 15.000,00 XAF (ca. 22,50 Euro) trägt der Reisende. Bei Aufenthalten bis zu sieben Tagen muss der Reisende seine Kontaktdaten (Hotel oder Wohnung, Arbeitsplatz) für eine eventuelle epidemiologische Untersuchung mitteilen.
Bei der Ausreise aus dem Tschad ist ebenfalls ein negativer PCR-Test vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Der tschadische Luftraum ist für den kommerziellen Flugverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Der geltende partielle Lockdown der Hauptstadt N’Djamena wurde bis einschließlich 27. Januar 2021 verlängert. Zugangsstraßen in die Hauptstadt sind geschlossen. Es gilt in N’Djamena und mehreren Provinzen eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichtbefolgung ist unter Strafe gestellt. Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die OCHA-Informationen zu COVID-19 in Tschad.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten melden Sie sich unter der COVID-19 Hotline 1313.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
USA/Vereinigte Staaten - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA (einschließlich Puerto Rico und anderer US-amerikanischer Außengebiete) wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die USA sind von COVID-19 besonders stark betroffen.
Die USA sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gilt ein Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen Land des Schengenraums aufgehalten haben. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber), Personen, die in einem nahen Verwandtschaftsverhältnis zu einem US-Staatsbürger oder einer Person mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA stehen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, und Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen. Nähere Einzelheiten veröffentlichen die US-Vertretungen in Deutschland, die lageabhängig und im Einklang mit nationalen Interessen zu weiteren einzelfallbezogenen Ausnahmen informieren können.
Weiterhin gelten Einreisebeschränkungen bei Voraufenthalten im Vereinigten Königreich, in China, Iran und Brasilien.
Ab 26. Januar 2021 müssen Reisende der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen (elektronisch oder in Papierform), der nicht älter als drei Tage sein darf. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen.
Ein weiterer COVID-19-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise und eine Mindestquarantäne von sieben Tagen werden dringend empfohlen.
Reisende aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien nach New York City müssen ab sofort mit strenger Überwachung der Quarantänemaßnahmen rechnen (Überprüfung durch Sheriffs der Stadt New York in Wohnungen und Hotels).
Durch- und Weiterreise
Das Einreiseverbot schränkt auch die Möglichkeit eines Flughafentransits stark ein. Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Reise in Deutschland oder anderen Schengenraum-Ländern aufgehalten haben, ist der Flughafentransit derzeit grundsätzlich nicht möglich.
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada sind für den Personenverkehr bis vorerst 21. November 2020 weitgehend geschlossen. Hinweise über Ausnahmen veröffentlicht das Department of Homeland Security.
Reiseverbindungen
Es bestehen regelmäßige, direkte Reiseverbindungen nach Deutschland und in andere europäische Staaten.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Hygieneregeln
In vielen Bundesstaaten gilt in der Öffentlichkeit das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland. Detaillierte Informationen bietet die Proclamation des White House.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Ihrer Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Zentralafrikanische Republik - Änderung Reiseverbindungen
Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Zentralafrikanische Republik ist von COVID-19 betroffen.
Die Zentralafrikanische Republik ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ein PCR-Test ist zur Einreise auf dem Luftweg nicht erforderlich, doch wird die Körpertemperatur bei Ankommen der Reisenden überprüft sowie das Ausfüllen eines Formulars mit den Reise - und Aufenthaltsdaten gefordert. Eine 14-tägige Quarantäne ist obligatorisch, die am Wohnort wahrgenommen werden kann.
Bei der Einreise auf dem Landweg kann von Reisenden, die aus einem Risikogebiet kommen, die Vorlage eines negativen PCR-Tests gefordert werden.
Die offiziellen Grenzübergänge sind in den Nachtstunden von 19 bis 5 Uhr administrativ geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Bangui M’Poko ist aktuell wegen der Kampfhandlungen geschlossen. Während der Pandemie bieten nur wenige Fluggesellschaften (Air France, A-Sky, Kenya Airways) Flugverbindungen in die Zentralafrikanische Republik an. Änderungen von Flugplan und Beförderungsbestimmungen sind jederzeit möglich, es kann auch kurzfristig zu Flugstreichungen kommen.
Beschränkungen im Land
Reisen im Inneren des Landes sind derzeit nicht möglich.
Versammlungen sind mit bis zu 15 Personen mit einem Abstand von mindestens 1,5 m gestattet. Die Gebetsstunden der religiösen Einrichtungen sind unter den Bedingungen der vorgeschrieben Distanz zwischen den Gläubigen und unter Einhaltung der sanitären Regeln wieder gestattet.
Das öffentliche Leben findet mit sanitären Auflagen und ggf. noch eingeschränkten Öffnungszeiten wieder statt.
Hygieneregeln
Bei öffentlichen Stellen und Behörden gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Waschen der Hände bei Eintritt in geschlossene Räume ist obligatorisch, sofern eine Vorrichtung vorhanden ist.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über den aktuellen Stand der von der Regierung erlassenen Maßnahmen beim zentralafrikanischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Maskat sowie die Provinz Dhofar an der Grenze zu Jemen.
Oman ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Ein- und Ausreise in das Sultanat ist grundsätzlich möglich. Kurzfristige, erneute Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden.
Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können nicht wieder nach Oman einreisen, wenn sie sich länger als 180 Tage außerhalb des Landes aufgehalten haben und müssen zur Einreise ein neues Visum beantragen.
Reisende nach Oman müssen vor Abflug einen negativen PCR-Test in englischer oder arabischer Sprache vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit sein darf. Ferner müssen sich Reisende auf der Internetseite des omanischen Gesundheitsministeriums registrieren und dort 25 OMR für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen. Ferner ist die App Tarassud+ des omanischen Gesundheitsministeriums auf dem Mobiltelefon zu installieren.
Alle Einreisenden, auch bei Kurzaufenthalten, müssen sich sieben Tage in Quarantäne begeben, die mit dem Tracking-Armband überwacht wird. Am achten Tag ist ein weiterer PCR-Test erforderlich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines Ein-monatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. März 2021 im Ticketpreis enthalten ist. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Sie bei Oman Air.
Flugzeugbesatzungen sowie Kinder unter 15 Jahren sind vom PCR-Test bei Einreise und dem Tragen des Armbands ausgenommen; Flugzeugbesatzungen unterliegen grundsätzlich nicht der Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Oman eingeschränkt. Im Rahmen von Präventionsmaßnahmen ist die Zahl der Besucher in diversen Einrichtungen (z.B. öffentliche Parks, Kinos, Museen) begrenzt.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter Auflagen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
• Bitte verfolgen Sie bezüglich der Schließung der Luft, -Land- und Seegrenzen aufmerksam die lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Polen - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
In Polen ist eine hohe COVID-19-Aktivität zu verzeichnen. In allen Woiwodschaften Polens beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Polen als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bei Einreise über eine EU-Außengrenze gilt eine zehntägige Quarantänepflicht. Nach der Einreise über eine EU-Binnengrenze gilt zunächst bis 31. Januar 2021 grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht bei Einreise mit organisierten Reisen bzw. bei Einreise per Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff. Einreise mit privatem Fahrzeug ist davon ausgenommen. Ausgenommen sind auch Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs, Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten, sowie Schüler und Studenten, die in Deutschland oder Polen zur Schule oder Universität gehen, außerdem Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 nachweisen können. Weitere Ausnahmen sind den Verordnungen im polnischen Gesetzblatt vom 21. Dezember 2020 und vom 27. Dezember 2020 zu entnehmen. Grenzkontrollen finden nur an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind reduziert vorhanden. Internationale Flugverbindungen werden derzeit ebenfalls nur reduziert angeboten. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.
Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen:
Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. In Läden und Poststellen bis zu 100 m² dürfen sich max. fünf Kunden pro 10 m² gleichzeitig aufhalten. Ab 100 m² ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 m² begrenzt. Einkaufszentren und Einrichtungen von über 2000 m² Einzelhandel und Dienstleistungen sind geschlossen. Ausnahmen gelten hauptsächlich für Lebensmittel, Drogerien, Apotheken, Friseure, Kosmetikstudios, Reparaturdienste, Banken. Montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken vorbehalten. Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei 1 Person pro 15 m². Bei Treffen im häuslichen Raum beträgt die maximale Gästezahl 5. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen, Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen.
Übernachtungen in Hotels sind stark beschränkt.
Der Schul- und Hochschulbetrieb ist stark eingeschränkt.
Die öffentliche Verwaltung arbeitet überwiegend im Homeoffice. Es besteht eine Empfehlung der Regierung an die Bevölkerung, wenn möglich zu Hause zu bleiben.
Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlichen das polnische Gesundheitsministerium, auch über Twitter, und die polnische Regierung (Maßnahmen werden detailliert erläutert). Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Die medizinische Versorgung kann durch die starke Belastung des Gesundheitssystems mit COVID-19-Patienten eingeschränkt sein.
Hygieneregeln
Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Personen, die im Haushalt einer auf COVID-19 positiv getesteten Person leben, sind automatisch unter Quarantäne gestellt, ohne dass eine separate Entscheidung des polnischen Gesundheitsamts ergeht. Die Quarantäne gilt bis zum Ablauf von sieben Tagen nach Beendigung der Isolierung der positiv getesteten Person im Haushalt.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Polen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
• Beachten Sie die Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Portugal - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Dies gilt auch für die autonomen Regionen Madeira und Azoren.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal ist inzwischen von COVID-19 stark betroffen. Landesweit, inzwischen auch auf Madeira, liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Portugal als Risikogebiet eingestuft wurde. Auch auf Madeira sind die Fallzahlen erheblich gestiegen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 38°C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen. Auch die Landgrenze zu Spanien ist offen. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg wird bei dem Grenzübertritt nach Spanien anders als auf dem Luft- oder Seeweg kein PCR-Test benötigt. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen sind wiederaufgenommen worden. Es gibt derzeit keine Nachtzüge zwischen Portugal und Spanien.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe auch weiterhin gesperrt, lediglich die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal wieder geöffnet. Der Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Beschränkungen im Land
Es gilt der Ausnahmezustand (estado de emergência), der bis auf weiteres in der Regel alle 15 Tage verlängert wird.
Das Land ist in 4 Risikostufen mit unterschiedlichen Maßnahmen eingeteilt. Unterschieden wird zwischen Landkreisen (concelhos) mit gemäßigtem Risiko (risco moderado), mit erhöhtem Risiko (risco elevado), mit erheblich erhöhtem Risiko (risco muito elevado) sowie mit außerordentlich erhöhtem Risiko (risco extremamente elevado).
Nationale Regelungen, die unabhängig von der Risikoeinstufung auf dem gesamten Festland Portugal maßgeblich sind und ausführliche Regelungen je nach Landkreisen („concelhos“) und Risikostufen kann man auf der Webseite der portugiesischen Regierung nachlesen.
Ab dem 15. Januar 2021 ist für die Dauer von zunächst einem Monat ein weitgehender Lockdown des öffentlichen Lebens beschlossen worden.
Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten, den Angeboten der Tankstellen und Produkten zur Sicherung von Grundbedürfnissen, Banken-, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von hilfebedürftigen Personen oder Minderjährigen oder aus Gründen höherer Gewalt erlaubt. Die Ausübung des Wahlrechts zur Präsidentschaftswahl am 24. Januar 2021 ist ebenfalls gewährleistet. Öffentliche Verkehrsmittel verkehren regelmäßig.
Die Kontakte sind möglichst auf den eigenen Haushalt zu beschränken. Spaziergänge und sportliche Betätigung dürfen nur für kurze Dauer und im Umfeld der eigenen Wohnung erfolgen. Alle Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen haben geschlossen. Private Feiern, sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sind untersagt. Die Arbeit im Homeoffice ist bei Machbarkeit für Arbeitnehmer verpflichtend. Kundenverkehr bei Behörden bedarf der vorherigen Terminvereinbarung. Gerichte, sowie Kindergärten und alle Bildungseinrichtungen sind geöffnet. Religiöse Feiern sind im Rahmen der Vorschriften der Gesundheitsbehörden möglich. Mit Ausnahme der Geschäfte des täglichen Bedarfs sind gewerbliche Einrichtungen und Dienstleister geschlossen. Restaurants, Cafés und Bars können nur für außer Haus Verkauf und Lieferdienste geöffnet werden. Bei Hotels und Campingplätzen ist mit Einschränkungen zu rechnen.
Hygieneregeln
Im Rahmen des Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden.
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Die Strafen bei Nichteinhalten der geltenden Regeln (Distanz und Maximalbelegung) können sich bei kommerziellen Einrichtungen auf bis zu 10.000 Euro belaufen. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal wieder für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis vorerst 31. Januar 2021 montags bis freitags nächtliche Ausgangssperren von 19 bis 5 Uhr im öffentlichen Raum, samstags und sonntags von 18 bis 5 Uhr. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen.
Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, Restaurants und gewerbliche Räume, sind auf Madeira mit maximal fünf Personen pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt.
Gewerbliche Einrichtungen müssen werktags um 18 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen um 17 Uhr schließen. Ausgenommen sind Apotheken, Tankstellen, etc.. Restaurants können bis 22 Uhr ausschließlich für Lieferservice öffnen.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind nur Kinder unter 12 Jahren. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde des Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel oder Terceira auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen PCR-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer PCR-Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen.
Auf den Azoren gelten seit 8. Januar 2021 bis auf weiteres strengere Maßnahmen. Die Gemeinden werden in solche mit geringem, mittlerem und hohem Risiko eingestuft. Nächtliche Ausgangssperren gelten für Gemeinden mit hohem Risiko zwischen 23 und 5 Uhr im öffentlichen Raum. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Ebenso müssen Restaurants und Cafés in Gemeinden mit hohem Risiko um 15 Uhr schließen und in Gemeinden mit mittlerem Risiko um 20 Uhr (außer für Take-Away oder Lieferservice). Geschäfte und Einkaufszentren müssen in Gemeinden mit hohem Risiko um 20 Uhr werktags und um 15 Uhr am Wochenende schließen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, Restaurants und gewerbliche Räume, werden auf maximal vier in Gemeinden mit hohem Risiko bzw. sechs Personen in Gemeinden mit mittlerem Risiko pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Wenn Sie sich touristisch in Portugal einschließlich Madeira aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Schweiz - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Schweiz wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Schweiz ist von COVID-19 inzwischen stark betroffen. In allen Kantonen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Schweiz als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Schweizer Bundesamt für Gesundheit und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich uneingeschränkt in die Schweiz einreisen, fallen bei Einreise aus Risikoländern jedoch unter die Quarantänepflicht. Für Staatsangehörige aus Drittstaaten gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Weitergehende Hinweise zu den Einreisebeschränkungen bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration.
Für Reisende aus Risikoländern gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der Risikoländer wird vom Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert. Zu den Risikogebieten zählt das Bundesland Sachsen sowie die italienische Region Venetien, außerdem die Länder Andorra, Dänemark, Georgien, Großbritannien, Irland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Niederlande, Panama, San Marino, Schweden, Serbien, Slowenien, Südafrika, Tschechien und die USA. In diesen Ländern ist die Zahl der Neuinfektionen in den letzten 14 Tagen um mindestens 60 höher als die Inzidenz in der Schweiz oder es ist eine Mutation des Coronavirus dort aufgetreten, von der eine höhere Ansteckungsgefahr ausgeht.
Busunternehmen im internationalen Reiseverkehr sind verpflichtet, den zuständigen schweizerischen Behörden von Passagieren aus Risikoländern/-gebieten bei Einreise in die Schweiz auszufüllende Kontaktkarten (Fragebögen) zur Verfügung zu stellen und ihre Passagiere vor Fahrtantritt über die Auskunfts-und etwaige Quarantänepflicht schriftlich zu unterrichten.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikoländern ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist. Ausnahmen gelten derzeit für Reisende aus Großbritannien und Südafrika.
Reiseverbindungen
Der Eisenbahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz unterliegt keinen pandemiebedingten Einschränkungen. Aktuelle Fahrplaninformationen für Transitreisende durch die Schweiz in Richtung Italien, insbesondere zu kurzfristigen Änderungen, bieten die Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Der Zugverkehr ist weitgehend im Regelbetrieb, der Flugverkehr ist noch eingeschränkt. Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Der Schweizer Bundesrat fordert die Bevölkerung auf, zu Hause zu bleiben. Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken und auf nicht notwendige Reisen und Ausflüge verzichten.
Ab dem 18. Januar 2021 zunächst bis Ende Februar 2021 werden Gastronomiebetriebe geschlossen. Lediglich Betriebskantinen und Verpflegung für Hotelgäste, sowie Abholservices und Lieferdienste dürfen geöffnet bleiben. Es dürfen dann auch nur noch Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten, öffnen. Sportbetriebe, sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Private und öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 5 Personen, Kinder eingeschlossen, sind nicht erlaubt.
Die Skigebiete können grundsätzlich für den inländischen Tourismus öffnen, benötigen jedoch Sondergenehmigungen, die an eine Reihe von Vorbedingungen geknüpft sind. Informationen zu aktuell geltenden weiteren Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden. In der vom Bundesrat beschlossenen COVID-19-Verordnung gilt eine Verpflichtung zum Homeoffice.
Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
Das Gesundheitssystem ist aufgrund der hohen Zahlen von COVID-19-Patienten derzeit stark belastet, die Situation in den Krankenhäusern angespannt. In einigen Krankenhäusern müssen nicht dringliche Operationen verschoben werden.
Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Die Pflicht, einen Nasen-Mundschutz zu tragen, gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften und Einkaufszentren. Außerdem darf in Restaurants, Bars und Clubs nur im Sitzen konsumiert werden. Zudem bleiben Handhygiene und Abstandhalten die wichtigsten Schutzmaßnahmen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt in die Schweiz über AlertSwiss und ggf. die jeweiligen Kantonsregierungen über weitergehende kantonale Maßnahmen.
• Bitte informieren Sie sich über die zu Ihrem Reisezeitpunkt geltende Liste der Risikoländer.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Beachten Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet die Verhaltenshinweise für die Quarantäne in der Schweiz .
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Wenn Sie sich touristisch in der Schweiz aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG, das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
• Beachten Sie bei Transitreisen evtl. Einreisebeschränkungen der Nachbarstaaten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Serbien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Serbien ist bisher von COVID-19 relativ stark betroffen; die Gesamtzahl der Infektionen liegt auf hohem Niveau.
Serbien ist daher als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium nd die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige müssen bei Einreise nach Serbien zwingend einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein darf. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, ausgestellt worden sein.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, Kinder bis 12 Jahre (wenn der Erziehungsberechtigte oder eine andere Person, die das Kind begleitet über einen negativen PCR-Test verfügt), Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr und Deutsche im Transit und Deutsche, die aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Nordmazedonien oder Montenegro einreisen, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die ohne negativen PCR-Test einreisen, müssen sich für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Einreise, Aufenthalt, Kontaktdaten und Gesundheitszustand müssen bei den serbischen Behörden (in Serbisch oder Englisch) innerhalb von 24 Stunden registriert werden. Die Quarantäne wird durch Vorlage eines (kostenpflichtigen) negativen PCR-Tests aufgehoben, der von einem Referenzlabor in der Republik Serbien ausgestellt wurde. Die Terminreservierung ist online oder telefonisch +381-11/36 20 000 (an Arbeitstagen 8 bis 20 Uhr) möglich (nur in serbischer Sprache). Eine Anleitung für die Online-Terminreservierung in englischer Sprache bietet die serbische Regierung . Von dieser Regelung ausgenommen sind Deutsche im Transit, Personal im internationalen Personen- und Güterverkehr nach oder durch Serbien, sowie Deutsche, die aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Nordmazedonien oder Montenegro nach Serbien einreisen.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Shopping Malls, Bekleidungsgeschäfte, Restaurants, Cafés und Clubs dürfen nur noch montags bis freitags von 5 bis 17 Uhr öffnen. Lebensmittelgeschäfte und sonstige Geschäfte dürfen täglich bis 21 Uhr öffnen. Keine Beschränkungen gelten für Apotheken und Tankstellen. Landesweit dürfen sich maximal fünf Personen im Freien oder in geschlossenen Räumen versammeln. Ausgenommen hiervon sind Schulen, Geschäfte und Arbeitsplätze etc., sofern 4 m² pro Person vorgehalten werden können.
Hygieneregeln
Verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717. Weitere Informationen zu Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Sudan - Änderung Einreise, Durch-und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Sudan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die epidemiologische Lage kann aufgrund der wenigen vorhandenen Daten nicht eingeschätzt werden. Derzeit werden PCR-Tests fast ausschließlich für Reisende durchgeführt. Laut offiziellen Angaben sind Khartum und in geringem Maße auch die Bundesstaaten Gezira, Red Sea und Darfur betroffen.
Der Sudan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise ist nur mit einem negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, möglich. Bei Einreise können zusätzliche Untersuchungen wie Fiebermessungen erfolgen. Für Reisende mit vorherigem Aufenthalt oder Transit in Südafrika, Großbritannien und den Niederlanden ist zusätzlich eine 14-tägige häusliche Quarantäne nach Ankunft in Sudan zwingend vorgeschrieben.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist nur mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, möglich.
Ein COVID-19-Test ist für die Ausreise grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Abhängig von der genutzten Fluggesellschaft und dem Zielland, kann dieser jedoch verpflichtend sein.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Derzeit gelten weder Ausgangssperre und noch Reisebeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Es gibt keine spezifischen Anordnungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Südafrika - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte bilden die Provinzen Gauteng, KwaZulu Natal, Western Cape, Eastern Cape sowie North West und Limpopo. Die Regionen, in denen sich die Hauptziele für den nationalen und internationalen Tourismus befinden, sind weitgehend als Hotspot definiert. Die Fallzahlen steigen seit Anfang Dezember wieder stark an. Im Dezember 2020 wurde eine neue Variante des Coronavirus in Südafrika festgestellt. Es ist zu erwarten, dass das südafrikanische Gesundheitssystem an die Belastungsgrenze gelangen wird. In einigen Regionen ist dies bereits der Fall.
Südafrika ist als Risikogebiet mit einem besonders hohen Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 müssen Reisende aus Südafrika bei Einreise nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und der grundsätzlich geltenden Quarantänepflicht zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Schnelltest) in deutscher oder englischer Sprache mitführen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Südafrika hat die Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben. Die Einreise u.a. zu touristischen Zwecken ist wieder unabhängig von Voraufenthalten in anderen Ländern erlaubt.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung oder einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn diese entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per E-Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich – auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben, bis ein COVID-19-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System ist vorgeschrieben. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, das zunächst nur für Einreisen auf dem Luftweg über den Flughafen O.R. Tambo (Johannesburg) und Ausreisen über den International Flughafen in Kapstadt sowie Einreisen auf dem Landweg über Beit Bridge und Ausreisen auf dem Landweg über Maseru Bridge gilt.
Reisende müssen den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online ausfüllen und erhalten eine Identifikationsnummer, die bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie zwingend die mobile App „COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, ihn für eine reibungslose Durchreise dennoch mitzuführen.
Auch für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Südafrika sind vorübergehend bis 15. Februar 2021 nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen erlaubt. Eine Überquerung der Landgrenzen zu touristischen Zwecken ist nicht erlaubt.
Reiseverbindungen
Es gibt reguläre internationale Flugverbindungen jedoch ist mit starken Einschränkungen zu rechnen.
Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 löst die Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 mit einem Beförderungsverbot für Reisende aus Südafrika nach Deutschland ab. Durch die Einstufung von Südafrika als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Südafrika nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Inlandsflüge sind wegen des noch reduzierten Angebots häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
In ganz Südafrika wurde die Lockdown Stufe auf eine angepassten Stufe 3 (“adjusted alert level 3“) angehoben. Diese gilt bis auf weiteres fort. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre im ganzen Land zwischen 21 und 5 Uhr, eine verschärfte Überwachung der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, ein Alkoholverbot auch in Restaurants und Bars, ein Verbot von sozialen Zusammenkünften jeder Art, mit Ausnahme von Beerdigungen.
Zahlreiche Regionen des Landes wurden als Hotspots definiert (darunter auch viele der bei Touristen beliebte Gegenden, wie Kapstadt, Winelands, West Coast, Garden Route). Alle Strände in den Hotspot-Regionen sind gesperrt.
Aufgrund des in der Kapstadt-Region stark ausgelasteten Gesundheitssystems werden grundsätzliche keine Corona-Tests für Rückreisende angeboten.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften und Behörden wird die Temperatur gemessen und die Hände müssen desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Südafrika nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Tschad - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Tschad wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschad ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Jedoch gibt es Infektionsfälle in der Hauptstadt N’Djamena und in 17 tschadischen Provinzen.
Tschad ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur für Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässe sowie für Personen, die mit Sondergenehmigung der Regierung reisen, gestattet. Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzeigen, der höchstens sieben Tage alt sein darf.
Quarantäneregelungen unterscheiden sich je nach Aufenthaltsdauer:
Bei Aufenthalt von sieben Tagen und mehr muss der Reisende sich in häusliche Quarantäne begeben. Dort muss er die üblichen Hygieneregeln einhalten (Gesichtsmaske, Hände waschen und Abstandsregel) und nach sieben Tagen in einer der autorisierten Einrichtungen in N’Djamena einen neuerlichen Test durchführen lassen. Die Kosten 15.000,00 XAF (ca. 22,50 Euro) trägt der Reisende. Bei Aufenthalten bis zu sieben Tagen muss der Reisende seine Kontaktdaten (Hotel oder Wohnung, Arbeitsplatz) für eine eventuelle epidemiologische Untersuchung mitteilen.
Bei der Ausreise aus dem Tschad ist ebenfalls ein negativer PCR-Test vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Der tschadische Luftraum ist für den kommerziellen Flugverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Der geltende partielle Lockdown der Hauptstadt N’Djamena wurde bis einschließlich 27. Januar 2021 verlängert. Zugangsstraßen in die Hauptstadt sind geschlossen. Es gilt in N’Djamena und mehreren Provinzen eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichtbefolgung ist unter Strafe gestellt. Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die OCHA-Informationen zu COVID-19 in Tschad.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten melden Sie sich unter der COVID-19 Hotline 1313.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
USA/Vereinigte Staaten - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA (einschließlich Puerto Rico und anderer US-amerikanischer Außengebiete) wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die USA sind von COVID-19 besonders stark betroffen.
Die USA sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gilt ein Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen Land des Schengenraums aufgehalten haben. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber), Personen, die in einem nahen Verwandtschaftsverhältnis zu einem US-Staatsbürger oder einer Person mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA stehen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, und Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen. Nähere Einzelheiten veröffentlichen die US-Vertretungen in Deutschland, die lageabhängig und im Einklang mit nationalen Interessen zu weiteren einzelfallbezogenen Ausnahmen informieren können.
Weiterhin gelten Einreisebeschränkungen bei Voraufenthalten im Vereinigten Königreich, in China, Iran und Brasilien.
Ab 26. Januar 2021 müssen Reisende der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen (elektronisch oder in Papierform), der nicht älter als drei Tage sein darf. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen.
Ein weiterer COVID-19-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise und eine Mindestquarantäne von sieben Tagen werden dringend empfohlen.
Reisende aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien nach New York City müssen ab sofort mit strenger Überwachung der Quarantänemaßnahmen rechnen (Überprüfung durch Sheriffs der Stadt New York in Wohnungen und Hotels).
Durch- und Weiterreise
Das Einreiseverbot schränkt auch die Möglichkeit eines Flughafentransits stark ein. Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Reise in Deutschland oder anderen Schengenraum-Ländern aufgehalten haben, ist der Flughafentransit derzeit grundsätzlich nicht möglich.
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada sind für den Personenverkehr bis vorerst 21. November 2020 weitgehend geschlossen. Hinweise über Ausnahmen veröffentlicht das Department of Homeland Security.
Reiseverbindungen
Es bestehen regelmäßige, direkte Reiseverbindungen nach Deutschland und in andere europäische Staaten.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Hygieneregeln
In vielen Bundesstaaten gilt in der Öffentlichkeit das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland. Detaillierte Informationen bietet die Proclamation des White House.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Ihrer Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Zentralafrikanische Republik - Änderung Reiseverbindungen
Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Zentralafrikanische Republik ist von COVID-19 betroffen.
Die Zentralafrikanische Republik ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ein PCR-Test ist zur Einreise auf dem Luftweg nicht erforderlich, doch wird die Körpertemperatur bei Ankommen der Reisenden überprüft sowie das Ausfüllen eines Formulars mit den Reise - und Aufenthaltsdaten gefordert. Eine 14-tägige Quarantäne ist obligatorisch, die am Wohnort wahrgenommen werden kann.
Bei der Einreise auf dem Landweg kann von Reisenden, die aus einem Risikogebiet kommen, die Vorlage eines negativen PCR-Tests gefordert werden.
Die offiziellen Grenzübergänge sind in den Nachtstunden von 19 bis 5 Uhr administrativ geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Bangui M’Poko ist aktuell wegen der Kampfhandlungen geschlossen. Während der Pandemie bieten nur wenige Fluggesellschaften (Air France, A-Sky, Kenya Airways) Flugverbindungen in die Zentralafrikanische Republik an. Änderungen von Flugplan und Beförderungsbestimmungen sind jederzeit möglich, es kann auch kurzfristig zu Flugstreichungen kommen.
Beschränkungen im Land
Reisen im Inneren des Landes sind derzeit nicht möglich.
Versammlungen sind mit bis zu 15 Personen mit einem Abstand von mindestens 1,5 m gestattet. Die Gebetsstunden der religiösen Einrichtungen sind unter den Bedingungen der vorgeschrieben Distanz zwischen den Gläubigen und unter Einhaltung der sanitären Regeln wieder gestattet.
Das öffentliche Leben findet mit sanitären Auflagen und ggf. noch eingeschränkten Öffnungszeiten wieder statt.
Hygieneregeln
Bei öffentlichen Stellen und Behörden gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Waschen der Hände bei Eintritt in geschlossene Räume ist obligatorisch, sofern eine Vorrichtung vorhanden ist.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über den aktuellen Stand der von der Regierung erlassenen Maßnahmen beim zentralafrikanischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
- Achim Vogt
- Moderator
- Beiträge: 2861
- Registriert: Fr 2. Jan 2009, 19:32
- Wohnort: Kampala / Uganda
Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2021
Mosambik - Ergänzung Dauer Gültigkeit PCR-Test:
Die Info des Auswärtigen Amtes (und beispielsweise auch der US-Botschaft) zu Mosambik ist nach meiner Kenntnis teilweise zumindest irreführend:
Möglicherweise gelten die 14 Tage nach wie vor bei einer Ausreise aus Mosambik und einer Wiedereinreise innerhalb von 14 Tagen. Und offensichtlich ist die Regel so gedacht, dass Reisende bei offenen Grenzen zum Beispiel von Tanzania ein-, wieder aus- und von Zambia aus innerhalb der 14 Tage wieder einreisen können. Für die südlichen Grenzen zu Südafrika und Eswatini gilt das aufgrund der oben geschilderten Situation der Wiedereinreise nach Eswatini und Südafrika derzeit aber nicht mehr.
Für Südafrika, Eswatini, Zimbabwe und Malawi ist das derzeit zudem ohnehin irrelevant, da dort die Landgrenzen geschlossen sind. Gültigkeit haben könnte die Regel noch für Zambia und Tanzania, die ebenfalls an Mosambik grenzen.
Viele Grüße
Achim
Die Info des Auswärtigen Amtes (und beispielsweise auch der US-Botschaft) zu Mosambik ist nach meiner Kenntnis teilweise zumindest irreführend:
Die Situation stellte sich bisher so dar, dass Reisende, aus Südafrika kommend, mit einem negativen PCR-Test (nicht Schnelltest!) innerhalb von 14 Tagen wieder nach Südafrika zurückreisen konnten, wenn sie den Übergang in Lebombo / Ressano Garcia benutzen (oder ersatzweise im Transit durch Eswatini reisen). Dies ist nicht mehr der Fall: wie am Küstenübergang Kosy Bay müssen Reisende am Übergang in Lebombo einen Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Das gilt auch für die Durchreise durch Eswatini, wobei hier das zusätzliche Problem entsteht, dass es in Eswatini nur wenige Testzentren gibt (vor allem in Maseru).Bei Ein-und Ausreise nach und aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer PCR-Test eine Gültigkeit von 14 Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Möglicherweise gelten die 14 Tage nach wie vor bei einer Ausreise aus Mosambik und einer Wiedereinreise innerhalb von 14 Tagen. Und offensichtlich ist die Regel so gedacht, dass Reisende bei offenen Grenzen zum Beispiel von Tanzania ein-, wieder aus- und von Zambia aus innerhalb der 14 Tage wieder einreisen können. Für die südlichen Grenzen zu Südafrika und Eswatini gilt das aufgrund der oben geschilderten Situation der Wiedereinreise nach Eswatini und Südafrika derzeit aber nicht mehr.
Für Südafrika, Eswatini, Zimbabwe und Malawi ist das derzeit zudem ohnehin irrelevant, da dort die Landgrenzen geschlossen sind. Gültigkeit haben könnte die Regel noch für Zambia und Tanzania, die ebenfalls an Mosambik grenzen.
Viele Grüße
Achim
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35447
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 15.01.2021 - Teil 1
Barbados - Reisewarnung wird erweitert, Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Barbados wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten. Mit Wirkung vom 17. Januar 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Barbados gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen ist in Barbados zuletzt gestiegen. Die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreisebestimmungen sind je nach Einstufung des Herkunftslandes unterschiedlich. Deutschland ist als Hochrisikoland eingestuft. Die epidemiologische Einstufung der Länder sowie die Einreisemodalitäten können sich in Abhängigkeit von der Infektionslage schnell ändern und werden jeweils aktuell in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht. Einreisen sind unter den dort aufgeführten Bedingungen (negativer PCR-Test, Einreiseformular vor Einreise, Liste zertifizierter Unterkünfte, Quarantäne und Möglichkeiten zur Freitestung) grundsätzlich möglich.
Bei Reiserouten mit Umstieg (auch Transit) in einem Drittland gilt für die Einreise das Land mit der höchsten Risikostufe gemäß der Barbados Travel Protocols.
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, müssen diesen mindestens 72 Stunden vor Ausreise per E-Mail beantragen.
Durch- und Weiterreise
Reisende müssen auch für die Durchreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise findet ein Gesundheitscheck und ggf. eine kurze behördliche Befragung statt. Durchreisenden ohne COVID-19-Testergebnis kann die Einreise verwehrt werden.
Reisende dürfen bei der Durchreise den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen und müssen daher Gepäck bis zum Reiseziel durchgecheckt haben. Wird der Transitbereich verlassen, gelten die gleichen Bestimmungen, wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Es gibt diverse Personenzahlbeschränkungen und Hygienevorgaben für öffentliche Bereiche wie z.B. Bars, Restaurants, Fitness-Clubs, ÖPNV. Einzelheiten veröffentlicht der Government Information Service.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in öffentlichen Gebäuden, Geschäften etc. besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Freien und an Stränden entfällt diese Pflicht. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Prüfen Sie rechtzeitig vor einer Reise die Voraussetzungen für Ihre Einreise. Ausführliche, aktuelle Informationen bieten die Regierung von Barbados und die Barbados Travel Protocols.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen der Regierung von Barbados.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Botswana - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Botsuana wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Botsuana ist von COVID-19 wieder stärker betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Gaborone. Auch im Norden des Landes nimmt das Infektionsgeschehen zu. Botsuana ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die botsuanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Botsuana ist unter Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Bei der Einreise wird ein weiterer Schnelltest vorgenommen.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen sind derzeit auf botsuanischer Seite offen, die Ein- und Ausreise von und nach Südafrika ist allerdings für Touristen nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wird sukzessive wieder aufgenommen. Regulärer Flugverkehr besteht von und nach Gaborone, Maun und Kasane.
Beschränkungen im Land
Botsuana ist in neun verschiedene COVID-19-Zonen aufgeteilt. Für Reisen über die Grenzen dieser Zonen hinaus wird eine Erlaubnis benötigt. Viele Unterkünfte sind auch weiterhin mangels internationaler Gäste geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Hygieneregeln sind zu beachten. An allen Orten an denen Menschen zusammenkommen können, inklusive Restaurants, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln, muss ein Register geführt werden. Es finden Temperaturkontrollen statt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der botsuanischen Regierung auf der Facebook-Seite des Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline unter 16649.
• Wenn Sie sich touristisch in Botsuana aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guayana, St. Martin, sowie das Überseegebiet Französisch-Polynesien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Epidemiologische Lage
Frankreich verzeichnet zwar sinkende COVID-19-Infektionszahlen, überschreitet inzwischen jedoch wieder in allen Regionen die Zahl der Neuinfektionen von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Frankreich, mit Ausnahme der Überseegebiete Guadeloupe, La Réunion und Martinique als Risikogebiet eingestuft ist. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland sowie aus allen EU-Staaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat ist möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende April 2021 weiter kontrolliert. Auch bei Einreise aus Australien, Japan, Neuseeland, Ruanda, Singapur, Südkorea und Thailand sind keine besonderen Einreisebeschränkungen zu beachten. Für die Einreise aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gelten bis mindestens 21. Januar 2021 Einschränkungen (Testpflicht vor Einreise).
Für die Einreise aus allen weiteren Staaten sind besondere Vorschriften zu beachten, die das französische Außenministerium laufend aktualisiert. Reisende müssen länderabhängig ggf. ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder selbst Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit ausfüllen sowie sich ggf. in häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben.
Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich. Es gilt jedoch eine nächtliche Ausgangssperre von grundsätzlich 20 bis 6 Uhr. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR-Test, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit, Beachten der nächtlichen Ausgangssperre). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden, sind wegen der innerfranzösischen Ausgangsbeschränkungen allerdings stark eingeschränkt verfügbar.
Beschränkungen im Land
Es gilt landesweit eine bußgeldbewehrte Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr. In Gebieten mit erhöhter Viruszirkulation gelten verschärfte Ausgangsbeschränkungen. Die regional geltenden Regelungen befinden sich auf der Webseite der französischen Regierung. Ab dem 16. Januar 2021 gilt die Ausgangssperre landesweit von 18 bis 6 Uhr. Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung geltend gemacht werden. Die Bescheinigungen können als Leerformular zum Ausdruck, online oder in der französischen Corona-App „Tous Anti Covid" ausgefüllt werden. Da die französische und die deutsche Corona-App derzeit nicht miteinander kompatibel sind, sollten regelmäßige Pendler oder Grenzgänger bis auf Weiteres beide Apps gleichzeitig installieren und nutzen.
Gastronomiebetriebe, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit geschlossen.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In den meisten französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika ist, bußgeldbewehrt, bis voraussichtlich 8. Februar 2021 ein negativer COVID-19-Test (PCR- oder Antigentest) sowie eine diesbezügliche schriftliche Erklärung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Präfektur von Korsika.
Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen sowie eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit. Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise besteht aktuell nicht, teilweise empfehlen die französischen Behörden die Durchführung eines zweiten Tests sieben Tage nach Einreise sowie besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von Abstandsregeln in der ersten Aufenthaltswoche.
Im Hinblick auf die Verbreitung regionaler Corona-Virusvarianten müssen Reisende aus Französisch-Guyana mit dem Ziel Französische Antillen oder Festlandfrankreich vor Abflug ein negatives Testergebnis vorweisen, gleiches gilt für Reisende aus Mayotte und La Réunion.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich beim Hochkommissariat (Präfektur) von Französisch-Polynesien.
Über Bedingungen, zu denen die grundsätzlich nicht gestattete Einreise nach Neu-Kaledonien ausnahmsweise möglich ist, informiert die Regierung von Neu-Kaledonien.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Wenn Sie sich touristisch in Frankreich aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise nach Deutschland (nicht Transit) und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Griechenland - Änderung Beschränkungen im Land
Griechenland lockert vorsichtig den Lockdown. Vom 18. Januar 2021 an dürfen Geschäfte wieder für den Kundenverkehr öffnen - sofern sie nicht in einem von der Pandemie stärker betroffenen Kreis angesiedelt sind. Für jene Geschäfte in Gegenden mit mehr Corona-Fällen gibt es ebenfalls Erleichterungen. Dort dürfen die Läden ihre Waren ab Montag zumindest per "Click Away" verkaufen. Das heißt, die Kunden bestellen online oder telefonisch und können ihre Ware dann vor dem Geschäft in Empfang nehmen. So soll Kundengedränge im Laden vermieden werden. Außerdem sollen die Kirchen öffnen dürfen, und zwar vom Sonntag, dem 25. Januar an. Quelle: tagesschau.de
Irak - Änderung Einreise: Einreisesperre für Reisende aus Deutschland
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irak wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Irak ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit 14. Januar 2021 gilt für Reisende aus Deutschland und weiteren Ländern eine Einreisesperre. Ausgenommen sind irakische Staatsangehörige, Regierungsdelegationen, Diplomaten, sowie Mitarbeiter internationaler Organisationen und nicht näher definierte Experten, welche an Projekten des öffentlichen Interesses arbeiten.
Für die vorgenannten Gruppen ist bei Einreise nach Irak die Vorlage eines negativen PCR-Tests notwendig. Das Ergebnis darf für die Einreise nach Zentralirak maximal 72 Stunden, für die Einreise in die Region Kurdistan-Irak maximal 48 Stunden alt sein. Das Ergebnis muss bei Einreise ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorliegen.
Die Ein- und Ausreisemöglichkeiten an den Landgrenzen des Iraks sind weiterhin stark eingeschränkt.
Durch- und Weiterreise
Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers von der Vorlage eines negativen PCR-Tests abhängig machen.
Reiseverbindungen
Passagierflüge von und zu den internationalen Flughäfen in Bagdad und Erbil werden nur beschränkt durchgeführt.
Beschränkungen im Land
Alle Beschränkungen sind wieder aufgehoben.
Hygieneregeln
Neben der allgemeinen Maskenpflicht sind Abstandsregeln einzuhalten und regelmäßig die Hände zu waschen. Hygieneregeln werden nicht überall eingehalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Rufnummer 122.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über ggf. auch kurzfristig verkündete Ausgangssperren, Reiseverbote, Testpflichten, Quarantänevorschriften, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.
• Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.
Island - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund bestehender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Island war von COVID-19 stärker betroffen, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist jedoch zuletzt gesunken.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Alle Reisenden müssen einen PCR-Test bei Einreise durchführen lassen. Der Test ist kostenpflichtig: 9.000,- ISK (etwa 58,- Euro) bei Zahlung vor Einreise im Zusammenhang mit dem o.g. Registrierungsformular und 11.000,- ISK (etwa 70,- Euro) bei Zahlung nach Einreise. Nur Kartenzahlung wird akzeptiert, Barzahlung ist nicht möglich. Bis 31. Januar 2021 ist der PCR-Test bei Einreise kostenfrei. Nach der Einreise müssen sich alle Reisenden für fünf bis sechs Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich dann einem zweiten (kostenfreien) PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests jedoch nicht von der Quarantäne befreit.
Von Test und Quarantäne befreit sind Reisende, die nachweislich von einer COVID-19 Infektion genesen sind. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat aus EU/EWR-Ländern, dessen Anerkennung von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde abhängt.
Auch der Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 soll von Test und Quarantäne befreien (noch keine Einzelheiten bekannt Anmerkung der Redaktion).
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bietet die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur noch stark eingeschränkt. Mangels direkter Flugverbindungen von und nach Island, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind nur eingeschränkt geöffnet, es kann zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Landesweit gelten Beschränkungsmaßnahmen, u.a. Schließung von Bars sowie beschränkte Einlasszahlen bei Schwimmbädern, Sportstätten und kulturellen Einrichtungen.
Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 20 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von zwei Metern; Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von der Masken- und Abstandspflicht befreit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Israel und Palästinensische Gebiete - Ergänzung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen.
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.
Grundsätzlich müssen sich diese Reisenden direkt nach Einreise in Quarantäne begeben. Erklären sich Reisende bereit, direkt nach Ankunft einen PCR-Test am Flughafen durchzuführen, eine Heimquarantäneerklärung zu unterschreiben sowie ihre Bereitschaft zu bekunden am neunten Quarantänetag einen zweiten PCR-Test durchzuführen, können sie sich in Heimquarantäne begeben. Andernfalls ist die Quarantäne in einer staatlichen Quarantäneunterkunft abzuleisten.
Derzeit sind alle Länder weltweit als „rot“ eingestuft und es gibt keine Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit nur temporär für koordinierte Ein- und Ausreisen von Palästinensern geöffnet.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist grundsätzlich geschlossen, wird aber in unregelmäßigen Abständen immer wieder für wenige Tage geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland. Es ist nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen des verschärften Lockdowns Ausreisemöglichkeiten nach Deutschland für einen gewissen Zeitraum stark eingeschränkt oder nicht mehr möglich sein werden. Bis voraussichtlich zum Ende des verschärften Lockdowns gelten verschärfte Ausreisebedingungen.
Alle Personen, die ihr Flugticket nach dem In-Kraft-Treten der Verschärfungen erwerben, benötigen für die Ausreise aus Israel eine besondere Genehmigung. Die Ausreisegenehmigung kann über das israelische Transportministerium beantragt werden.
Beschränkungen im Land
Es bestehen weiterhin Einschränkungen im täglichen Leben.
Alle nicht als essentiell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr sind geschlossen, Supermärkte und Apotheken sind geöffnet; Restaurants sind geschlossen. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung auf einen 1000 m Radius von der eigenen Wohnung. Besuche anderer Haushalte sind verboten. Das Aufkommen des öffentlichen Nahverkehrs wird auf 50% reduziert. Menschenansammlungen sind auf 10 Personen im Freien und fünf Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. In „roten Städten“ mit hohen Infektionsraten können weitere einschränkende Maßnahmen getroffen werden.
Die "Grünen Tourismusinseln" werden geschlossen (Eilat/Totes Meer). Es ist gestattet alleine Sport zu treiben, wobei keine Begrenzungen hinsichtlich der Entfernung zur eigenen Wohnung bestehen. Schulen und Kindergärten werden geschlossen. Der genaue Wortlaut der Regelungen ist über das israelische Gesundheitsministerium einsehbar.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen im Westjordanland sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.
Bis 1. Februar 2021 gelten darüber hinaus die folgenden Einschränkungen:
Im gesamten Westjordanland werden Gebetsstätten, Schulen und Universitäten ebenso wie Restaurants (ausgenommen Lieferdienste) und Friseursalons geschlossen. Geschäfte - mit Ausnahme von Apotheken und Bäckereien - Büros und Produktionsstätten sowie öffentliche Einrichtungen schließen jeweils von donnerstags um 19 Uhr durchgehend bis sonntags um 6 Uhr und an den anderen Wochentagen von 19 bis 6 Uhr.
Bewegungen zwischen den Gouvernoraten des Westjordanlands sind nur aus zwingend erforderlichen Gründen erlaubt. Gleiches gilt für Bewegungen innerhalb der Gouvernorate während der oben erwähnten Lockdownzeiten nachts und am Wochenende.
Versammlungen und Zusammenkünfte (auch Trauerhäuser und Hochzeiten) sind untersagt.
Palästinensische Behörden haben verschärfte Kontrollen und Geldbußen zur Durchsetzung der Maßnahmen angekündigt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahme und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Italien - Änderung Beschränkungen im Land
Italiens Regierung hat zahlreiche Beschränkungen für die Bürger und Reiseverbote im gesamten Land verlängert. Zudem bleiben die nächtliche Ausgangssperre und die Maskenpflicht im Alltag bestehen. Demnach ist das Reisen zwischen den Regionen und Autonomen Provinzen ab 19. Januar bis zum 15. Februar 2021 weiter untersagt - es sei denn, es ist etwa wegen der Arbeit oder der Gesundheit nötig. Auch die Skigebiete müssen sich gedulden. Sie dürfen erst ab dem 15. Februar wieder für Freizeit-Wintersportler öffnen. Quelle: tagesschau.de
Kanada - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kanada wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kanada ist von COVID-19 inzwischen stark betroffen und ist daher als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle Daten stellt die kanadische Regierung zur Verfügung. Informationen zum Infektionsgeschehen bieten das kanadische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für Kanada besteht derzeit grundsätzlich eine Einreisesperre. Ausgenommen davon sind nur kanadische Staatsangehörige und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus sowie deren engste Familienangehörige (Ehe-, Lebenspartner, Eltern und Kinder), die die familiäre Beziehung erfahrungsgemäß bereits beim Boarding eines Fluges nach Kanada durch aussagekräftige Unterlagen nachweisen müssen. Die Kanadische Regierung informiert in einer Übersicht u.a. ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einreise zu Besuchszwecken für Familienangehörige möglich ist. Ebenfalls ausgenommen sind akkreditierte Diplomaten und Flugzeug-Crews. Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.
Alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen der jeweiligen Fluggesellschaft gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Der vom Verkehrsministerium verlangte PCR-Test, darf dabei nicht länger als 72 Stunden vor der geplanten Abreise zurückliegen.
Alle international Reisenden ab fünf Jahren müssen sich, auch bei Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, nach Ankunft 14 Tage selbst isolieren. Bei Nichtbefolgung der Anweisung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Vor der Einreise müssen alle Einreisenden sich zudem über die ArriveCAN-App oder Webseite registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen zu ihrem obligatorischen 14-Tage-Quarantäneplan angeben.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Kanada ist eingeschränkt möglich, wenn die Regelungen des Dritt- bzw. Zielstaats eine Einreise dort erlauben. Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA), die sie möglichst vor Flugbuchung beantragen sollen.
Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich sein kann. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Alle Reisenden über fünf Jahre, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen beim Boarding des Fluges nach Kanada der jeweiligen Fluggesellschaft gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Der vom Verkehrsministerium verlangte PCR-Test, darf dabei nicht länger als 72 Stunden vor der geplanten Abreise zurückliegen.
Die gemeinsame Grenze zwischen Kanada und den USA ist seit Ende März 2020 weitgehend geschlossen. Nur unbedingt notwendige Grenzübertritte werden erlaubt, Heimreisen kanadischer und US-amerikanischer Bürger sollen ermöglicht werden. Der für wichtige Lieferketten relevante Verkehr soll ebenfalls nicht beeinträchtigt werden.
Reiseverbindungen
Internationale Flüge dürfen nur noch auf folgenden vier Flughäfen landen: Toronto Pearson International, Montreal Pierre Elliott Trudeau, Vancouver International, Calgary International. Hiervon ausgenommen sind Flüge aus den USA, Mexiko und der Karibik, die noch auf allen Flughäfen landen können. Zahlreiche europäische Fluggesellschaften führen transatlantische Flüge nur in erheblich reduziertem Umfang durch. Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Reisenden zu befördern, die COVID-19-Symptome aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige). Wegen zu geringer Auslastung der Flüge kann es auch kurzfristig zu Änderungen und Stornierungen kommen. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
In vielen Provinzen, u.a. Ontario, Quebec und British Columbia, gelten Einschränkungen für den Betrieb öffentlicher Einrichtungen einschl. Kultureinrichtungen, Restaurants und Geschäften.
Die kanadische Regierung empfiehlt dringend, "social distancing" zu betreiben und jede nicht unbedingt notwendige Reise zu vermeiden.
Hygieneregeln
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Einreise ob Ihre Reisepläne unter die zugelassenen Ausnahmen fallen.
• Wenn Sie sich touristisch in Kanada aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kroatien - Änderung Beschränkungen im Land: Teilentfall
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kroatien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das COVID-19-Infektionsaufkommen in Kroatien bewegt sich weiterhin auf hohem Niveau. In allen Gespanschaften liegen die Inzidenzen derzeit bei weit über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Kroatien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten mit Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Bei Einreisen nach Kroatien aus den EU-Mitgliedstaaten und den Schengen-assoziierten Staaten besteht die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der PCR-Test ist auch bei Einreise auf eigene Kosten (ca. 100 €) möglich: das Ergebnis muss in häuslicher Quarantäne abgewartet werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Bei Einreise aus Staaten außerhalb der EU oder der Schengen-assoziierten muss der Transit innerhalb von 12 Stunden abgeschlossen sein. Einige Staaten haben Kroatien als Risikogebiet eingestuft, so dass ein Transit z.B. durch Österreich nur ohne Zwischenstopp gestattet ist.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht.
Internationale Flugverbindungen bestehen, angebotene Linienflüge werden mitunter kurzfristig zusammengelegt.
Internationaler Bus- und Zugverkehr findet derzeit in reduziertem Umfang statt und erfordert daher gelegentlich mehrmaliges Umsteigen. Nationaler Bus- und Zugverkehr findet statt.
Der Fährverkehr zu den Inseln wird zuverlässig durchgeführt, die Häufigkeit der Verbindungen liegt unter der Frequenz vergangener Jahre. Auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija erhalten Reisende aktuelle Information über bestehende Fährverbindungen.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Für die Nichtbeachtung der Maskenpflicht drohen Bußgelder. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ist eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen. Cafés und Restaurants sind geschlossen. Ausgenommen sind Lieferservices und Hotelrestaurants.
Als Folge landesweit hoher Infektionszahlen haben die verschiedenen Gespanschaften darüber hinaus jeweils eigene Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, die auf der Corona-Webseite der kroatischen Regierung nachzulesen sind.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung .
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
• Befolgen Sie bitte stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Kroatien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise nach Deutschland (nicht Transit) und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Lettland - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lettland wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Lettland war von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet aber jetzt stark ansteigende Zahlen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Lettland als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Lettland ist für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten grundsätzlich möglich. Sofern die Inzidenz jedoch oberhalb von 50 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer zwei-Wochen-Frist liegt, gilt eine Quarantänepflicht in Form der Selbstisolation. Die Inzidenzen der europäischen Länder veröffentlicht das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Für Reisende aus Deutschland gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die in der Unterkunft durchgeführt werden kann. Nähere Informationen bietet die Deutsche Botschaft Riga und das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. 48 Stunden vor der geplanten Einreise ist ein elektronischer Fragebogen auszufüllen. Der nach der Registrierung erhaltene QR-Code ist den Grenzbeamten bei der Einreise vorzuzeigen und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes für Kontrollen bereitzuhalten. Falls ein Aufenthalt von weniger als 10 Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Fragebogen für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Testbefund vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Quarantänepflicht bleibt bestehen. Der Testbefund muss bereits bei der elektronischen Einreiseregistrierung angegeben werden.
Weitere Auskünfte erteilt das COVID-19 Informationszentrum zwischen 8.30 und 17 Uhr unter der Telefonnummer +371-67387661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen für Transitreisende. Die Registrierungspflicht gilt auch bei Einreisen nur zur Durchreise.
Die Grenzen zu Russland und Weißrussland sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Der Flughafen in Riga veröffentlicht auf seiner Webseite aktuelle Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat erneut den nationalen Notstand ausgerufen. Dieser wurde bis zum 7. Februar 2021 verlängert.
Die Gastronomie wird bis auf Außer-Haus-Verkauf/Lieferungen geschlossen. Es finden keine öffentlichen Präsenzveranstaltungen mehr statt. Die Einkaufszentren sind geschlossen. Sämtliche Museen, Kulturstätten, Ausstellungen und Messen sind vorerst bis zum 25. Januar 2021 geschlossen. Sporttraining ist im Außenbereich mit maximal 10 Teilnehmern gestattet. Es dürfen sich nur die Angehörigen eines Haushalts gemeinsam zu privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen treffen. Bis 25. Januar 2021 besteht an Wochenenden (jeweils in der Nacht von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag) eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Geschäfte und die Gastronomie können an Wochenenden von 6 bis 21 Uhr öffnen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Ein Abstand von zwei Metern ist wo immer möglich einzuhalten. Der Mund-Nasen-Schutz muss in allen Innenbereichen getragen werden, sobald mehr als eine Person anwesend ist. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, in Geschäften, Supermärkten, Postämtern, Tankstellen und an anderen Orten, an denen Verkäufe stattfinden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch an Bahnhöfen, Bushaltestellen, Flughäfen sowie an kulturellen und religiösen Orten Pflicht.
Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
• Prüfen Sie vor Einreise die aktuellen Grenzwerte und Inzidenzen beim Lettischen Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Lettland aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Liechtenstein - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Liechtenstein wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Fürstentum Liechtenstein ist von COVID-19 stark betroffen. Im Fürstentum Liechtenstein überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb es als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Website des Amts für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Das Fürstentum Liechtenstein hat die Grenze zu allen EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich vollständig geöffnet. Die Reisefreiheit mit allen Staaten innerhalb des Schengenraums und die volle Personenfreizügigkeit für alle Reisenden aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich gilt uneingeschränkt. Dies gilt auch für freizügigkeitsberechtigten Reisende aus den Nicht-Schengenstaaten Vereinigtes Königreich, Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern.
Für Reisende aus Risikoländern gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen dem Amt für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein mittels des Formulars "Rückreise aus Risikoländern" melden. Die Liste der Risikoländer wird vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Es bestehen keine Beschränkungen für die Durchreise durch das Fürstentum Liechtenstein.
Reiseverbindungen
Einschränkungen im internationalen Zug- und Busverkehr bestehen nicht.
Beschränkungen im Land
Kultur‐ und Freizeiteinrichtungen sowie Sportbetriebe in Innenräumen sind geschlossen. Betroffen von den Schließungen sind auch Gastronomiebetriebe, Take‐away‐Betriebe, Schulmensen und Betriebskantinen. Lieferdienste für Mahlzeiten sowie Restaurationsbetriebe für Hotelgäste dürfen von 6 bis 23 Uhr öffnen. Die Maßnahmen gelten zunächst bis Ende Februar 2021. Die Durchführung von Veranstaltungen ist mit wenigen Ausnahmen verboten. Private Veranstaltungen sind nur bis zu maximal 10 Personen möglich. Es muss ein Abstand von 1,5 Metern gewahrt und in Innenräumen müssen Masken getragen werden. Auch dürfen keine Speisen oder Getränke konsumiert werden.
In Abstimmung mit dem schweizerischen Bundesrat sind weitere Beschränkungen möglich.
Hygieneregeln
Seit dem 20. Oktober 2020 besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Maskenpflicht gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Gotteshäusern, Kultur- und Sporteinrichtungen, Restaurants, Cafés und Hotels (mit Ausnahme der Gästezimmer). Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m und die üblichen Hygienemaßnahmen.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der Behörden des Fürstentums Liechtenstein .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt des Fürstentums Liechtenstein .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Liechtenstein aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter in Verbindung.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise nach Deutschland (nicht Transit) und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Moldau, Republik - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Moldau ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher insbesondere die Hauptstadt Chisinau. Die Republik Moldau ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das moldauische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende aus Ländern der Liste der Nationalen Agentur für Öffentliche Gesundheit unterliegen Beschränkungen. Für sie gilt ein generelles Einreiseverbot, sofern die gelisteten Länder der Ausgangspunkt der Reise sind oder vor Ankunft in der Republik Moldau auch nur kurzzeitig im Transit (Flughafentransit, Durchreise auf dem Landweg) bereist wurden. Es gelten folgende Ausnahmen:
a)
• Familienangehörige von moldauischen Staatsangehörigen,
• Personen mit längerfristigem Visum, einem Aufenthaltstitel oder einem Dokument, das einem von den moldauischen Behörden ausgestellten Aufenthaltstitel entspricht,
• Familienangehörige, die zu einem ausländischen Staatsangehörigen reisen, der über einen moldauischen Aufenthaltstitel verfügt,
• ausländische Staatsangehörige, die als Lehrpersonal in der Republik Moldau arbeiten werden.
b)
• ausländische Journalisten, die dauerhaft als Korrespondent beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration registriert sind,
• Schüler und Studenten, die zur Organisation, Aufnahme oder Abschluss eines Studiums sowie entsprechenden Aufnahme oder Abschlussprüfungen einreisen oder die bereits in einer moldauischen Bildungseinrichtung immatrikuliert sind; für die Organisation eines Studiums kann ein legaler Vertreter oder eine durch diesen bestimmte Begleitperson mitreisen,
• Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen wollen und dies z.B. anhand eines entsprechenden Visums oder Aufenthaltstitels belegen können bzw. über entsprechende Nachweise verfügen (z.B. Einladung eines Geschäftspartners, Vertrag, etc.),
• Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung" (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
• Personen, die aufgrund einer gerichtlichen Vorladung einreisen, sowie deren Rechtsbeistände (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
• Personen, die zum Zweck der Erledigung von Urkundenangelegenheiten bei öffentlichen Einrichtungen einreisen (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich, z.B. Terminbestätigungen, Einladungen),
• Pendler/innen und
• Kraftfahrer/innen im Waren-, Luft- , Schiffs-, Schienen-und kommerziellen Personen- und Schienenverkehr,
• Transitreisende und
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen oder eines VN-Laissez-Passer sowie Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatsangehörigen und Personal internationaler Organisationen und Missionen mit Akkreditierung in der Republik Moldau und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe.
• Personen, die anhand einer offiziellen Bestätigung belegen können, dass sie gegen Covid-19 geimpft wurden.
Die unter a) genannten Fallgruppen unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht und müssen bei Einreise ein epidemiologisches Formular ausfüllen.
Die unter b) genannten Fallgruppen sind von der Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise ausgenommen, wenn sie keine Symptome zeigen.
Die Nationale Agentur für Öffentliche Gesundheit aktualisiert ihre Länderliste alle 14 Tage.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau besteht. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten können.
Beschränkungen im Land
Die moldauische Regierung hat landesweit den „Gesundheitsnotstand“ (code red) ausgerufen. Zusammenkünfte von mehr als 3 Personen an öffentlichen Plätzen wie z.B. Parks, Straßen oder Stränden sind verboten. Personen über 63 Jahre dürfen ihre Wohnung nur bei dringender Notwendigkeit verlassen (z.B. Fahrt zur Arbeit, Einkauf von Lebensmitteln, Arztbesuch). Der Aufenthalt auf Spiel- und Sportplätzen, sowie in Vergnügungsparks und anderen Erholungsgebieten ist nicht erlaubt.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten öffentlichen Raum insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen geschlossenen Räumen (z.B. Einkaufszentren – und Geschäften) und überall dort im öffentlichen Bereich auch außerhalb geschlossener Räume, wo ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Besonderheiten in den Regionen
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand zum 15. Juni 2020 auslaufen lassen. Die verfügten Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Es dürfen weiterhin keine Ausländer einreisen.
Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der moldauischen Regierung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt auf der Webseite der Nationalen Agentur für Öffentliche Gesundheit , aus welchen Ländern aktuell keine Einreise in die Republik Moldau möglich ist.
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Barbados wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten. Mit Wirkung vom 17. Januar 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Barbados gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen ist in Barbados zuletzt gestiegen. Die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreisebestimmungen sind je nach Einstufung des Herkunftslandes unterschiedlich. Deutschland ist als Hochrisikoland eingestuft. Die epidemiologische Einstufung der Länder sowie die Einreisemodalitäten können sich in Abhängigkeit von der Infektionslage schnell ändern und werden jeweils aktuell in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht. Einreisen sind unter den dort aufgeführten Bedingungen (negativer PCR-Test, Einreiseformular vor Einreise, Liste zertifizierter Unterkünfte, Quarantäne und Möglichkeiten zur Freitestung) grundsätzlich möglich.
Bei Reiserouten mit Umstieg (auch Transit) in einem Drittland gilt für die Einreise das Land mit der höchsten Risikostufe gemäß der Barbados Travel Protocols.
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, müssen diesen mindestens 72 Stunden vor Ausreise per E-Mail beantragen.
Durch- und Weiterreise
Reisende müssen auch für die Durchreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise findet ein Gesundheitscheck und ggf. eine kurze behördliche Befragung statt. Durchreisenden ohne COVID-19-Testergebnis kann die Einreise verwehrt werden.
Reisende dürfen bei der Durchreise den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen und müssen daher Gepäck bis zum Reiseziel durchgecheckt haben. Wird der Transitbereich verlassen, gelten die gleichen Bestimmungen, wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Es gibt diverse Personenzahlbeschränkungen und Hygienevorgaben für öffentliche Bereiche wie z.B. Bars, Restaurants, Fitness-Clubs, ÖPNV. Einzelheiten veröffentlicht der Government Information Service.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in öffentlichen Gebäuden, Geschäften etc. besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Freien und an Stränden entfällt diese Pflicht. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Prüfen Sie rechtzeitig vor einer Reise die Voraussetzungen für Ihre Einreise. Ausführliche, aktuelle Informationen bieten die Regierung von Barbados und die Barbados Travel Protocols.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen der Regierung von Barbados.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Botswana - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Botsuana wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Botsuana ist von COVID-19 wieder stärker betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Gaborone. Auch im Norden des Landes nimmt das Infektionsgeschehen zu. Botsuana ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die botsuanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Botsuana ist unter Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Bei der Einreise wird ein weiterer Schnelltest vorgenommen.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen sind derzeit auf botsuanischer Seite offen, die Ein- und Ausreise von und nach Südafrika ist allerdings für Touristen nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wird sukzessive wieder aufgenommen. Regulärer Flugverkehr besteht von und nach Gaborone, Maun und Kasane.
Beschränkungen im Land
Botsuana ist in neun verschiedene COVID-19-Zonen aufgeteilt. Für Reisen über die Grenzen dieser Zonen hinaus wird eine Erlaubnis benötigt. Viele Unterkünfte sind auch weiterhin mangels internationaler Gäste geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Hygieneregeln sind zu beachten. An allen Orten an denen Menschen zusammenkommen können, inklusive Restaurants, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln, muss ein Register geführt werden. Es finden Temperaturkontrollen statt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der botsuanischen Regierung auf der Facebook-Seite des Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline unter 16649.
• Wenn Sie sich touristisch in Botsuana aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guayana, St. Martin, sowie das Überseegebiet Französisch-Polynesien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Epidemiologische Lage
Frankreich verzeichnet zwar sinkende COVID-19-Infektionszahlen, überschreitet inzwischen jedoch wieder in allen Regionen die Zahl der Neuinfektionen von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Frankreich, mit Ausnahme der Überseegebiete Guadeloupe, La Réunion und Martinique als Risikogebiet eingestuft ist. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland sowie aus allen EU-Staaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat ist möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende April 2021 weiter kontrolliert. Auch bei Einreise aus Australien, Japan, Neuseeland, Ruanda, Singapur, Südkorea und Thailand sind keine besonderen Einreisebeschränkungen zu beachten. Für die Einreise aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gelten bis mindestens 21. Januar 2021 Einschränkungen (Testpflicht vor Einreise).
Für die Einreise aus allen weiteren Staaten sind besondere Vorschriften zu beachten, die das französische Außenministerium laufend aktualisiert. Reisende müssen länderabhängig ggf. ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder selbst Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit ausfüllen sowie sich ggf. in häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben.
Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich. Es gilt jedoch eine nächtliche Ausgangssperre von grundsätzlich 20 bis 6 Uhr. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR-Test, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit, Beachten der nächtlichen Ausgangssperre). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden, sind wegen der innerfranzösischen Ausgangsbeschränkungen allerdings stark eingeschränkt verfügbar.
Beschränkungen im Land
Es gilt landesweit eine bußgeldbewehrte Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr. In Gebieten mit erhöhter Viruszirkulation gelten verschärfte Ausgangsbeschränkungen. Die regional geltenden Regelungen befinden sich auf der Webseite der französischen Regierung. Ab dem 16. Januar 2021 gilt die Ausgangssperre landesweit von 18 bis 6 Uhr. Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung geltend gemacht werden. Die Bescheinigungen können als Leerformular zum Ausdruck, online oder in der französischen Corona-App „Tous Anti Covid" ausgefüllt werden. Da die französische und die deutsche Corona-App derzeit nicht miteinander kompatibel sind, sollten regelmäßige Pendler oder Grenzgänger bis auf Weiteres beide Apps gleichzeitig installieren und nutzen.
Gastronomiebetriebe, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit geschlossen.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In den meisten französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika ist, bußgeldbewehrt, bis voraussichtlich 8. Februar 2021 ein negativer COVID-19-Test (PCR- oder Antigentest) sowie eine diesbezügliche schriftliche Erklärung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Präfektur von Korsika.
Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen sowie eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit. Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise besteht aktuell nicht, teilweise empfehlen die französischen Behörden die Durchführung eines zweiten Tests sieben Tage nach Einreise sowie besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von Abstandsregeln in der ersten Aufenthaltswoche.
Im Hinblick auf die Verbreitung regionaler Corona-Virusvarianten müssen Reisende aus Französisch-Guyana mit dem Ziel Französische Antillen oder Festlandfrankreich vor Abflug ein negatives Testergebnis vorweisen, gleiches gilt für Reisende aus Mayotte und La Réunion.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich beim Hochkommissariat (Präfektur) von Französisch-Polynesien.
Über Bedingungen, zu denen die grundsätzlich nicht gestattete Einreise nach Neu-Kaledonien ausnahmsweise möglich ist, informiert die Regierung von Neu-Kaledonien.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Wenn Sie sich touristisch in Frankreich aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise nach Deutschland (nicht Transit) und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Griechenland - Änderung Beschränkungen im Land
Griechenland lockert vorsichtig den Lockdown. Vom 18. Januar 2021 an dürfen Geschäfte wieder für den Kundenverkehr öffnen - sofern sie nicht in einem von der Pandemie stärker betroffenen Kreis angesiedelt sind. Für jene Geschäfte in Gegenden mit mehr Corona-Fällen gibt es ebenfalls Erleichterungen. Dort dürfen die Läden ihre Waren ab Montag zumindest per "Click Away" verkaufen. Das heißt, die Kunden bestellen online oder telefonisch und können ihre Ware dann vor dem Geschäft in Empfang nehmen. So soll Kundengedränge im Laden vermieden werden. Außerdem sollen die Kirchen öffnen dürfen, und zwar vom Sonntag, dem 25. Januar an. Quelle: tagesschau.de
Irak - Änderung Einreise: Einreisesperre für Reisende aus Deutschland
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irak wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Irak ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit 14. Januar 2021 gilt für Reisende aus Deutschland und weiteren Ländern eine Einreisesperre. Ausgenommen sind irakische Staatsangehörige, Regierungsdelegationen, Diplomaten, sowie Mitarbeiter internationaler Organisationen und nicht näher definierte Experten, welche an Projekten des öffentlichen Interesses arbeiten.
Für die vorgenannten Gruppen ist bei Einreise nach Irak die Vorlage eines negativen PCR-Tests notwendig. Das Ergebnis darf für die Einreise nach Zentralirak maximal 72 Stunden, für die Einreise in die Region Kurdistan-Irak maximal 48 Stunden alt sein. Das Ergebnis muss bei Einreise ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorliegen.
Die Ein- und Ausreisemöglichkeiten an den Landgrenzen des Iraks sind weiterhin stark eingeschränkt.
Durch- und Weiterreise
Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers von der Vorlage eines negativen PCR-Tests abhängig machen.
Reiseverbindungen
Passagierflüge von und zu den internationalen Flughäfen in Bagdad und Erbil werden nur beschränkt durchgeführt.
Beschränkungen im Land
Alle Beschränkungen sind wieder aufgehoben.
Hygieneregeln
Neben der allgemeinen Maskenpflicht sind Abstandsregeln einzuhalten und regelmäßig die Hände zu waschen. Hygieneregeln werden nicht überall eingehalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Rufnummer 122.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über ggf. auch kurzfristig verkündete Ausgangssperren, Reiseverbote, Testpflichten, Quarantänevorschriften, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.
• Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.
Island - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund bestehender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Island war von COVID-19 stärker betroffen, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist jedoch zuletzt gesunken.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Alle Reisenden müssen einen PCR-Test bei Einreise durchführen lassen. Der Test ist kostenpflichtig: 9.000,- ISK (etwa 58,- Euro) bei Zahlung vor Einreise im Zusammenhang mit dem o.g. Registrierungsformular und 11.000,- ISK (etwa 70,- Euro) bei Zahlung nach Einreise. Nur Kartenzahlung wird akzeptiert, Barzahlung ist nicht möglich. Bis 31. Januar 2021 ist der PCR-Test bei Einreise kostenfrei. Nach der Einreise müssen sich alle Reisenden für fünf bis sechs Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich dann einem zweiten (kostenfreien) PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests jedoch nicht von der Quarantäne befreit.
Von Test und Quarantäne befreit sind Reisende, die nachweislich von einer COVID-19 Infektion genesen sind. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat aus EU/EWR-Ländern, dessen Anerkennung von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde abhängt.
Auch der Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 soll von Test und Quarantäne befreien (noch keine Einzelheiten bekannt Anmerkung der Redaktion).
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bietet die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur noch stark eingeschränkt. Mangels direkter Flugverbindungen von und nach Island, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind nur eingeschränkt geöffnet, es kann zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Landesweit gelten Beschränkungsmaßnahmen, u.a. Schließung von Bars sowie beschränkte Einlasszahlen bei Schwimmbädern, Sportstätten und kulturellen Einrichtungen.
Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 20 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von zwei Metern; Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von der Masken- und Abstandspflicht befreit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Israel und Palästinensische Gebiete - Ergänzung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen.
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.
Grundsätzlich müssen sich diese Reisenden direkt nach Einreise in Quarantäne begeben. Erklären sich Reisende bereit, direkt nach Ankunft einen PCR-Test am Flughafen durchzuführen, eine Heimquarantäneerklärung zu unterschreiben sowie ihre Bereitschaft zu bekunden am neunten Quarantänetag einen zweiten PCR-Test durchzuführen, können sie sich in Heimquarantäne begeben. Andernfalls ist die Quarantäne in einer staatlichen Quarantäneunterkunft abzuleisten.
Derzeit sind alle Länder weltweit als „rot“ eingestuft und es gibt keine Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit nur temporär für koordinierte Ein- und Ausreisen von Palästinensern geöffnet.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist grundsätzlich geschlossen, wird aber in unregelmäßigen Abständen immer wieder für wenige Tage geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland. Es ist nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen des verschärften Lockdowns Ausreisemöglichkeiten nach Deutschland für einen gewissen Zeitraum stark eingeschränkt oder nicht mehr möglich sein werden. Bis voraussichtlich zum Ende des verschärften Lockdowns gelten verschärfte Ausreisebedingungen.
Alle Personen, die ihr Flugticket nach dem In-Kraft-Treten der Verschärfungen erwerben, benötigen für die Ausreise aus Israel eine besondere Genehmigung. Die Ausreisegenehmigung kann über das israelische Transportministerium beantragt werden.
Beschränkungen im Land
Es bestehen weiterhin Einschränkungen im täglichen Leben.
Alle nicht als essentiell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr sind geschlossen, Supermärkte und Apotheken sind geöffnet; Restaurants sind geschlossen. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung auf einen 1000 m Radius von der eigenen Wohnung. Besuche anderer Haushalte sind verboten. Das Aufkommen des öffentlichen Nahverkehrs wird auf 50% reduziert. Menschenansammlungen sind auf 10 Personen im Freien und fünf Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. In „roten Städten“ mit hohen Infektionsraten können weitere einschränkende Maßnahmen getroffen werden.
Die "Grünen Tourismusinseln" werden geschlossen (Eilat/Totes Meer). Es ist gestattet alleine Sport zu treiben, wobei keine Begrenzungen hinsichtlich der Entfernung zur eigenen Wohnung bestehen. Schulen und Kindergärten werden geschlossen. Der genaue Wortlaut der Regelungen ist über das israelische Gesundheitsministerium einsehbar.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen im Westjordanland sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.
Bis 1. Februar 2021 gelten darüber hinaus die folgenden Einschränkungen:
Im gesamten Westjordanland werden Gebetsstätten, Schulen und Universitäten ebenso wie Restaurants (ausgenommen Lieferdienste) und Friseursalons geschlossen. Geschäfte - mit Ausnahme von Apotheken und Bäckereien - Büros und Produktionsstätten sowie öffentliche Einrichtungen schließen jeweils von donnerstags um 19 Uhr durchgehend bis sonntags um 6 Uhr und an den anderen Wochentagen von 19 bis 6 Uhr.
Bewegungen zwischen den Gouvernoraten des Westjordanlands sind nur aus zwingend erforderlichen Gründen erlaubt. Gleiches gilt für Bewegungen innerhalb der Gouvernorate während der oben erwähnten Lockdownzeiten nachts und am Wochenende.
Versammlungen und Zusammenkünfte (auch Trauerhäuser und Hochzeiten) sind untersagt.
Palästinensische Behörden haben verschärfte Kontrollen und Geldbußen zur Durchsetzung der Maßnahmen angekündigt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahme und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Italien - Änderung Beschränkungen im Land
Italiens Regierung hat zahlreiche Beschränkungen für die Bürger und Reiseverbote im gesamten Land verlängert. Zudem bleiben die nächtliche Ausgangssperre und die Maskenpflicht im Alltag bestehen. Demnach ist das Reisen zwischen den Regionen und Autonomen Provinzen ab 19. Januar bis zum 15. Februar 2021 weiter untersagt - es sei denn, es ist etwa wegen der Arbeit oder der Gesundheit nötig. Auch die Skigebiete müssen sich gedulden. Sie dürfen erst ab dem 15. Februar wieder für Freizeit-Wintersportler öffnen. Quelle: tagesschau.de
Kanada - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kanada wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kanada ist von COVID-19 inzwischen stark betroffen und ist daher als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle Daten stellt die kanadische Regierung zur Verfügung. Informationen zum Infektionsgeschehen bieten das kanadische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für Kanada besteht derzeit grundsätzlich eine Einreisesperre. Ausgenommen davon sind nur kanadische Staatsangehörige und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus sowie deren engste Familienangehörige (Ehe-, Lebenspartner, Eltern und Kinder), die die familiäre Beziehung erfahrungsgemäß bereits beim Boarding eines Fluges nach Kanada durch aussagekräftige Unterlagen nachweisen müssen. Die Kanadische Regierung informiert in einer Übersicht u.a. ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einreise zu Besuchszwecken für Familienangehörige möglich ist. Ebenfalls ausgenommen sind akkreditierte Diplomaten und Flugzeug-Crews. Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.
Alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen der jeweiligen Fluggesellschaft gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Der vom Verkehrsministerium verlangte PCR-Test, darf dabei nicht länger als 72 Stunden vor der geplanten Abreise zurückliegen.
Alle international Reisenden ab fünf Jahren müssen sich, auch bei Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, nach Ankunft 14 Tage selbst isolieren. Bei Nichtbefolgung der Anweisung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Vor der Einreise müssen alle Einreisenden sich zudem über die ArriveCAN-App oder Webseite registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen zu ihrem obligatorischen 14-Tage-Quarantäneplan angeben.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Kanada ist eingeschränkt möglich, wenn die Regelungen des Dritt- bzw. Zielstaats eine Einreise dort erlauben. Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA), die sie möglichst vor Flugbuchung beantragen sollen.
Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich sein kann. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Alle Reisenden über fünf Jahre, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen beim Boarding des Fluges nach Kanada der jeweiligen Fluggesellschaft gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Der vom Verkehrsministerium verlangte PCR-Test, darf dabei nicht länger als 72 Stunden vor der geplanten Abreise zurückliegen.
Die gemeinsame Grenze zwischen Kanada und den USA ist seit Ende März 2020 weitgehend geschlossen. Nur unbedingt notwendige Grenzübertritte werden erlaubt, Heimreisen kanadischer und US-amerikanischer Bürger sollen ermöglicht werden. Der für wichtige Lieferketten relevante Verkehr soll ebenfalls nicht beeinträchtigt werden.
Reiseverbindungen
Internationale Flüge dürfen nur noch auf folgenden vier Flughäfen landen: Toronto Pearson International, Montreal Pierre Elliott Trudeau, Vancouver International, Calgary International. Hiervon ausgenommen sind Flüge aus den USA, Mexiko und der Karibik, die noch auf allen Flughäfen landen können. Zahlreiche europäische Fluggesellschaften führen transatlantische Flüge nur in erheblich reduziertem Umfang durch. Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Reisenden zu befördern, die COVID-19-Symptome aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige). Wegen zu geringer Auslastung der Flüge kann es auch kurzfristig zu Änderungen und Stornierungen kommen. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
In vielen Provinzen, u.a. Ontario, Quebec und British Columbia, gelten Einschränkungen für den Betrieb öffentlicher Einrichtungen einschl. Kultureinrichtungen, Restaurants und Geschäften.
Die kanadische Regierung empfiehlt dringend, "social distancing" zu betreiben und jede nicht unbedingt notwendige Reise zu vermeiden.
Hygieneregeln
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Einreise ob Ihre Reisepläne unter die zugelassenen Ausnahmen fallen.
• Wenn Sie sich touristisch in Kanada aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kroatien - Änderung Beschränkungen im Land: Teilentfall
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kroatien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das COVID-19-Infektionsaufkommen in Kroatien bewegt sich weiterhin auf hohem Niveau. In allen Gespanschaften liegen die Inzidenzen derzeit bei weit über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Kroatien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten mit Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Bei Einreisen nach Kroatien aus den EU-Mitgliedstaaten und den Schengen-assoziierten Staaten besteht die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der PCR-Test ist auch bei Einreise auf eigene Kosten (ca. 100 €) möglich: das Ergebnis muss in häuslicher Quarantäne abgewartet werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Bei Einreise aus Staaten außerhalb der EU oder der Schengen-assoziierten muss der Transit innerhalb von 12 Stunden abgeschlossen sein. Einige Staaten haben Kroatien als Risikogebiet eingestuft, so dass ein Transit z.B. durch Österreich nur ohne Zwischenstopp gestattet ist.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht.
Internationale Flugverbindungen bestehen, angebotene Linienflüge werden mitunter kurzfristig zusammengelegt.
Internationaler Bus- und Zugverkehr findet derzeit in reduziertem Umfang statt und erfordert daher gelegentlich mehrmaliges Umsteigen. Nationaler Bus- und Zugverkehr findet statt.
Der Fährverkehr zu den Inseln wird zuverlässig durchgeführt, die Häufigkeit der Verbindungen liegt unter der Frequenz vergangener Jahre. Auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija erhalten Reisende aktuelle Information über bestehende Fährverbindungen.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Für die Nichtbeachtung der Maskenpflicht drohen Bußgelder. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ist eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen. Cafés und Restaurants sind geschlossen. Ausgenommen sind Lieferservices und Hotelrestaurants.
Als Folge landesweit hoher Infektionszahlen haben die verschiedenen Gespanschaften darüber hinaus jeweils eigene Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, die auf der Corona-Webseite der kroatischen Regierung nachzulesen sind.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung .
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
• Befolgen Sie bitte stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Kroatien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise nach Deutschland (nicht Transit) und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Lettland - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lettland wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Lettland war von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet aber jetzt stark ansteigende Zahlen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Lettland als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Lettland ist für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten grundsätzlich möglich. Sofern die Inzidenz jedoch oberhalb von 50 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer zwei-Wochen-Frist liegt, gilt eine Quarantänepflicht in Form der Selbstisolation. Die Inzidenzen der europäischen Länder veröffentlicht das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Für Reisende aus Deutschland gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die in der Unterkunft durchgeführt werden kann. Nähere Informationen bietet die Deutsche Botschaft Riga und das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. 48 Stunden vor der geplanten Einreise ist ein elektronischer Fragebogen auszufüllen. Der nach der Registrierung erhaltene QR-Code ist den Grenzbeamten bei der Einreise vorzuzeigen und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes für Kontrollen bereitzuhalten. Falls ein Aufenthalt von weniger als 10 Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Fragebogen für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Testbefund vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Quarantänepflicht bleibt bestehen. Der Testbefund muss bereits bei der elektronischen Einreiseregistrierung angegeben werden.
Weitere Auskünfte erteilt das COVID-19 Informationszentrum zwischen 8.30 und 17 Uhr unter der Telefonnummer +371-67387661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen für Transitreisende. Die Registrierungspflicht gilt auch bei Einreisen nur zur Durchreise.
Die Grenzen zu Russland und Weißrussland sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Der Flughafen in Riga veröffentlicht auf seiner Webseite aktuelle Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat erneut den nationalen Notstand ausgerufen. Dieser wurde bis zum 7. Februar 2021 verlängert.
Die Gastronomie wird bis auf Außer-Haus-Verkauf/Lieferungen geschlossen. Es finden keine öffentlichen Präsenzveranstaltungen mehr statt. Die Einkaufszentren sind geschlossen. Sämtliche Museen, Kulturstätten, Ausstellungen und Messen sind vorerst bis zum 25. Januar 2021 geschlossen. Sporttraining ist im Außenbereich mit maximal 10 Teilnehmern gestattet. Es dürfen sich nur die Angehörigen eines Haushalts gemeinsam zu privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen treffen. Bis 25. Januar 2021 besteht an Wochenenden (jeweils in der Nacht von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag) eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Geschäfte und die Gastronomie können an Wochenenden von 6 bis 21 Uhr öffnen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Ein Abstand von zwei Metern ist wo immer möglich einzuhalten. Der Mund-Nasen-Schutz muss in allen Innenbereichen getragen werden, sobald mehr als eine Person anwesend ist. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, in Geschäften, Supermärkten, Postämtern, Tankstellen und an anderen Orten, an denen Verkäufe stattfinden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch an Bahnhöfen, Bushaltestellen, Flughäfen sowie an kulturellen und religiösen Orten Pflicht.
Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
• Prüfen Sie vor Einreise die aktuellen Grenzwerte und Inzidenzen beim Lettischen Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Lettland aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Liechtenstein - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Liechtenstein wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Fürstentum Liechtenstein ist von COVID-19 stark betroffen. Im Fürstentum Liechtenstein überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb es als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Website des Amts für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Das Fürstentum Liechtenstein hat die Grenze zu allen EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich vollständig geöffnet. Die Reisefreiheit mit allen Staaten innerhalb des Schengenraums und die volle Personenfreizügigkeit für alle Reisenden aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich gilt uneingeschränkt. Dies gilt auch für freizügigkeitsberechtigten Reisende aus den Nicht-Schengenstaaten Vereinigtes Königreich, Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern.
Für Reisende aus Risikoländern gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen dem Amt für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein mittels des Formulars "Rückreise aus Risikoländern" melden. Die Liste der Risikoländer wird vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Es bestehen keine Beschränkungen für die Durchreise durch das Fürstentum Liechtenstein.
Reiseverbindungen
Einschränkungen im internationalen Zug- und Busverkehr bestehen nicht.
Beschränkungen im Land
Kultur‐ und Freizeiteinrichtungen sowie Sportbetriebe in Innenräumen sind geschlossen. Betroffen von den Schließungen sind auch Gastronomiebetriebe, Take‐away‐Betriebe, Schulmensen und Betriebskantinen. Lieferdienste für Mahlzeiten sowie Restaurationsbetriebe für Hotelgäste dürfen von 6 bis 23 Uhr öffnen. Die Maßnahmen gelten zunächst bis Ende Februar 2021. Die Durchführung von Veranstaltungen ist mit wenigen Ausnahmen verboten. Private Veranstaltungen sind nur bis zu maximal 10 Personen möglich. Es muss ein Abstand von 1,5 Metern gewahrt und in Innenräumen müssen Masken getragen werden. Auch dürfen keine Speisen oder Getränke konsumiert werden.
In Abstimmung mit dem schweizerischen Bundesrat sind weitere Beschränkungen möglich.
Hygieneregeln
Seit dem 20. Oktober 2020 besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Maskenpflicht gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Gotteshäusern, Kultur- und Sporteinrichtungen, Restaurants, Cafés und Hotels (mit Ausnahme der Gästezimmer). Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m und die üblichen Hygienemaßnahmen.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der Behörden des Fürstentums Liechtenstein .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt des Fürstentums Liechtenstein .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Liechtenstein aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter in Verbindung.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise nach Deutschland (nicht Transit) und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Moldau, Republik - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Moldau ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher insbesondere die Hauptstadt Chisinau. Die Republik Moldau ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das moldauische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende aus Ländern der Liste der Nationalen Agentur für Öffentliche Gesundheit unterliegen Beschränkungen. Für sie gilt ein generelles Einreiseverbot, sofern die gelisteten Länder der Ausgangspunkt der Reise sind oder vor Ankunft in der Republik Moldau auch nur kurzzeitig im Transit (Flughafentransit, Durchreise auf dem Landweg) bereist wurden. Es gelten folgende Ausnahmen:
a)
• Familienangehörige von moldauischen Staatsangehörigen,
• Personen mit längerfristigem Visum, einem Aufenthaltstitel oder einem Dokument, das einem von den moldauischen Behörden ausgestellten Aufenthaltstitel entspricht,
• Familienangehörige, die zu einem ausländischen Staatsangehörigen reisen, der über einen moldauischen Aufenthaltstitel verfügt,
• ausländische Staatsangehörige, die als Lehrpersonal in der Republik Moldau arbeiten werden.
b)
• ausländische Journalisten, die dauerhaft als Korrespondent beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration registriert sind,
• Schüler und Studenten, die zur Organisation, Aufnahme oder Abschluss eines Studiums sowie entsprechenden Aufnahme oder Abschlussprüfungen einreisen oder die bereits in einer moldauischen Bildungseinrichtung immatrikuliert sind; für die Organisation eines Studiums kann ein legaler Vertreter oder eine durch diesen bestimmte Begleitperson mitreisen,
• Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen wollen und dies z.B. anhand eines entsprechenden Visums oder Aufenthaltstitels belegen können bzw. über entsprechende Nachweise verfügen (z.B. Einladung eines Geschäftspartners, Vertrag, etc.),
• Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung" (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
• Personen, die aufgrund einer gerichtlichen Vorladung einreisen, sowie deren Rechtsbeistände (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
• Personen, die zum Zweck der Erledigung von Urkundenangelegenheiten bei öffentlichen Einrichtungen einreisen (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich, z.B. Terminbestätigungen, Einladungen),
• Pendler/innen und
• Kraftfahrer/innen im Waren-, Luft- , Schiffs-, Schienen-und kommerziellen Personen- und Schienenverkehr,
• Transitreisende und
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen oder eines VN-Laissez-Passer sowie Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatsangehörigen und Personal internationaler Organisationen und Missionen mit Akkreditierung in der Republik Moldau und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe.
• Personen, die anhand einer offiziellen Bestätigung belegen können, dass sie gegen Covid-19 geimpft wurden.
Die unter a) genannten Fallgruppen unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht und müssen bei Einreise ein epidemiologisches Formular ausfüllen.
Die unter b) genannten Fallgruppen sind von der Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise ausgenommen, wenn sie keine Symptome zeigen.
Die Nationale Agentur für Öffentliche Gesundheit aktualisiert ihre Länderliste alle 14 Tage.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau besteht. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten können.
Beschränkungen im Land
Die moldauische Regierung hat landesweit den „Gesundheitsnotstand“ (code red) ausgerufen. Zusammenkünfte von mehr als 3 Personen an öffentlichen Plätzen wie z.B. Parks, Straßen oder Stränden sind verboten. Personen über 63 Jahre dürfen ihre Wohnung nur bei dringender Notwendigkeit verlassen (z.B. Fahrt zur Arbeit, Einkauf von Lebensmitteln, Arztbesuch). Der Aufenthalt auf Spiel- und Sportplätzen, sowie in Vergnügungsparks und anderen Erholungsgebieten ist nicht erlaubt.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten öffentlichen Raum insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen geschlossenen Räumen (z.B. Einkaufszentren – und Geschäften) und überall dort im öffentlichen Bereich auch außerhalb geschlossener Räume, wo ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Besonderheiten in den Regionen
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand zum 15. Juni 2020 auslaufen lassen. Die verfügten Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Es dürfen weiterhin keine Ausländer einreisen.
Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der moldauischen Regierung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt auf der Webseite der Nationalen Agentur für Öffentliche Gesundheit , aus welchen Ländern aktuell keine Einreise in die Republik Moldau möglich ist.
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35447
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 15.01.2021 - Teil 2
Namibia - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Anzahl der positiv getesteten COVID-19-Fälle in Namibia ist in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen. Das gilt insbesondere für Windhuk, aber auch landesweit ist eine Zunahme zu verzeichnen. Die Inzidenz lag zuletzt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Namibia als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Auf dem Landweg sind Einreisen über die Grenzübergänge Noordoewer, Ariamsvlei und Katima Mulilo sowie auf dem Seeweg über den Hafen Walvis Bay derzeit grundsätzlich nicht mehr möglich. Südafrika hat die Grenzen vorerst bis zum 15. Februar 2021 geschlossen.
Einreisende müssen einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen.
Die Einreise ohne negatives PCR-Testergebnis ist für Touristen oder Besucher untersagt.
Ohne einen PCR-Test oder mit einem positiven PCR-Testergebnis dürfen nur folgende Personen einreisen: Namibische Staatsangehörige, Personen mit temporärem oder dauerhaftem Aufenthaltstitel für Namibia, Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb. In diesem Fall sind nach der Einreise ein PCR-Test sowie eine sieben-tägige Quarantäne auf eigene Kosten vorgeschrieben.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind.
Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.
Namibia stellt keine Testverpflichtung für ausreisende Touristen auf. Touristen sind gehalten, diesbezüglich ihre Zielländer zu konsultieren. Dem medizinischen Unternehmen OSH-Med International wurde vom namibischen Gesundheitsministerium eine Lizenz zur Testung von Touristen vor Ausreise erteilt. Termine für COVID 19-Tests, die Pathcare Namibia anbietet, werden ausschließlich im online-Verfahren vergeben. Es muss mit erheblichen Wartezeiten gerechnet werden, bis eine Testung auf eigene Kosten durchgeführt werden kann.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländer. Die Transitbestimmungen in Drittländern sind zu beachten
Beschränkungen im Land
Beschränkungen im Land wurden verschärft: Bis auf weiteres gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen mit nicht mehr als 50 Teilnehmern dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften und einer Registrierung stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Restaurants sowie Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos, Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen. Der Verkauf von Alkohol ist nur zeitlich eingeschränkt erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Wenn Sie sich touristisch in Namibia aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA
Siehe dazu unbedingt aktuellen Hinweis von Achim zu Namibia: Corona - Situation an den Grenzen - Südliches Afrika
Norwegen - Reisewarnung wird erweitert
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo, Viken, Innlandet, Rogaland und Trøndelag wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Ab dem 17. Januar 2021 gilt dies auch für die Provinz Vestfold og Telemark.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch in Norwegen sind die Zahlen der COVID-19-Infektionen wieder angestiegen. Neben lokalen Ausbrüchen, z.B. in Bergen, Tromsø und Trondheim liegt der regionale Schwerpunkt derzeit in der Stadt und dem Großraum Oslo sowie in den Provinzen Viken, Innlandet, Rogaland, Trøndelag und Vestfold og Telemark. Dort überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat Deutschland zum Risikogebiet erklärt und die Einreisebestimmungen weiter verschärft. Alle Reisenden nach Norwegen müssen bei Einreise einen PCR-Test absolvieren. Der Test soll am Flughafen oder an dafür ausgestatteten Grenzübergängen absolviert werden. Wo das nicht möglich ist, muss der Test innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden. Nach aktuellem Stand wird bei Einreise ein negativer PCR-Test verlangt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Quarantänepflicht gilt weiterhin.
Jeder, der nach Norwegen einreist, muss ein Selbsterklärungsformular ausfüllen. Diese Registrierung muss maximal 72 Stunden vor der Einreise nach Norwegen erfolgen und bei der Grenzkontrolle durch eine Quittung nachgewiesen werden. Reisende sind dafür verantwortlich, die Quittung oder das ausgedruckte Formular bei Einreise mit sich zu führen.
Bei Einreise nach Norwegen finden Grenzkontrollen statt. Die Zahl der offenen Grenzübergänge wurde reduziert. Die offenen Grenzübergänge können auf der Webseite der norwegischen Regierung nachgelesen werden.
Die bei Einreise aus einem Risikogebiet verpflichtende 10-tägige Quarantäne muss in einem Quarantänehotel verbracht werden, es sei denn, es kann ein fester Wohnsitz in Norwegen oder eine Unterkunft nachgewiesen werden, die für eine Quarantäne geeignet ist. Eine Unterkunft ist dann geeignet, wenn der Kontakt zu anderen vermieden werden kann und dazu ein eigenes Zimmer, ein eigenes Bad sowie eine eigene Küche oder Essensversorgung gegeben ist. Bei Einreise ist dies durch eine Bestätigung des Wohnungsgebers auf einem Formular der norwegischen Behörden nachzuweisen.
Privatreisende, die dem gleichen Haushalt angehören, können die Quarantäne in einer gemeinsamen Quarantäneunterkunft verbringen. Arbeits- und Dienstreisende müssen hingegen immer eine eigene Unterkunft nach o. g. Kriterien nachweisen, die der Arbeits- oder Auftraggeber zu bestätigen hat. Personen, die gemeinsame Kinder mit einer Person mit festem Wohnsitz in Norwegen haben oder mit einer solche verheiratet sind und deren minderjährige Kinder können die Quarantäne in der Wohnung des Partners bzw. des anderen Elternteils verbringen.
Die Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden indem man zweimal negativ auf Covid-19 getestet wurde. Der erste Test muss bei Einreise durchgeführt werden und kann ein Schnelltest oder ein PCR-Test sein. Der zweite Test darf frühestens sieben Tage nach der Ankunft durchgeführt werden und muss ein PCR-Test sein. Die Quarantänepflicht gilt so lange, bis das zweite negative Testergebnis vorliegt. Einreisende aus Großbritannien können die 10-tägige Quarantäne nicht verkürzen.
Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich für Personen, die schwer erkrankte nahe Angehörige besuchen oder an einer Beisetzung naher Angehöriger teilnehmen. Hierzu ist mit dem jeweilig zuständigen Amtsarzt (kommunelege) Kontakt aufzunehmen.
Über die aktuellen Einreisebedingungen informieren die norwegischen Behörden auch in deutscher Sprache.
Für Einreisende aus Großbritannien gelten zusätzliche Regelungen.
Die Entscheidung, ob die Einreise erlaubt wird, obliegt in jedem Fall der norwegischen Grenzpolizei.
Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind und dies durch medizinische Dokumente nachweisen können, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Eine Übersicht über die von Norwegen zu Risikogebieten deklarierten Länder bietet das Norwegian Institute of Public Health. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern können inländische Anschlussflüge bei Symptomfreiheit angetreten werden. Es muss dann am Zielort eine Quarantäne angetreten werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind möglich. Die Flüge aus Großbritannien wurden vorübergehend ausgesetzt.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen bestehen mit Einschränkungen. Die Reederei Colorline hat den Fährverkehr nach Deutschland (Oslo-Kiel) bis einschließlich 19. Januar 2021 eingestellt.
Die Zahl der offenen Grenzübergänge wurde reduziert, siehe Einreise.
Beschränkungen im Land
Reisen im Inland sollen nur dann unternommen werden, wenn sie unvermeidlich sind. Auf touristische Reisen soll verzichtet werden.
Es gilt landesweit die Empfehlung, bis 6. Januar 2021 keine Gäste zu Hause zu empfangen. Zudem gelten Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen und die dringende Empfehlung zu Kontaktminimierung sowie die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
In Oslo sind Theater, Kinos, Schwimm- und Spielhallen usw. geschlossen. Es gilt ein Verbot aller Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, auch privater Natur. Weitergehende Informationen bietet die Stadt Oslo.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.
In Oslo gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Einzelheiten veröffentlicht die Stadt Oslo.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.
• Wenn Sie sich touristisch in den Provinzen Oslo, Viken und Innlandet aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. Achten Sie darauf, dass die Eintragung in Ihrem Reisepass/Personalausweis zum Hauptwohnsitz in Deutschland auf aktuellem Stand ist.
• Wenn Sie im Transit durch Schweden fahren, bewahren Sie Ihre Belege (Brücke, Fähre, Tankquittungen) auf, um im Falle einer Kontrolle die Nutzung des direkten Wegs belegen zu können.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Österreich - Änderung Einreise: Beschränkungen Grenzübergangsstellen zu Tschechien und Slowakei
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich, mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg, wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 stark betroffen, die Infektionszahlen bewegen sich auf hohem Niveau. Die Inzidenzen in allen Bundesländern überstiegen zuletzt 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bis 31. März 2021 sieht die neue Einreiseverordnung eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne für Reisende aus Deutschland und zahlreichen weiteren Ländern und für alle Einreisende eine obligatorische Einreiseanmeldung vor. Alle Reisenden müssen sich vor der Einreise nach Österreich elektronisch registrieren und die Empfangsbestätigung bei der Einreise ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vorweisen. Systematische oder stichprobenartige Grenzkontrollen finden statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden. Die Liste der Länder, die von der Verordnung ausgenommen sind, und weitere Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Die Grenze zu Tschechien und der Slowakei kann nur noch an bestimmten Grenzübergängen passiert werden.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen befinden sich auf den Internetseiten der österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Die neue COVID-19-Schutzverordnung sieht weitreichende Beschränkungen vor. Sie gilt zunächst bis 24. Januar 2021. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr; die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist untersagt. Gastronomiegewerbe dürfen in zeitlich eingeschränktem Maß Lieferservice anbieten. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind geöffnet, Schulen und Universitäten bleiben im Fernunterricht.
Weitere detaillierte Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Hygieneregeln
Eine Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) besteht im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Ein MNS muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Wenn Sie sich touristisch in Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht und die Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Philippinen - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila.
Die Philippinen sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Reisenden aus Ländern, in denen bestimmte neue Varianten von COVID-19 festgestellt wurden, auch Deutschland, und die nicht die philippinische Staatsangehörigkeit besitzen, ist die Einreise in die Philippinen zunächst bis 31. Januar 2021 untersagt.
Flughafentransit-Passagiere aus diesen Ländern sind von der Einreisesperre nicht betroffen. Sie müssen sich bei Einreise am Flughafen in den Philippinen einem PCR-Test unterziehen und unterliegen den aktuellen philippinischen Quarantänevorschriften.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind nur eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test, vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden. Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen COVID-19-Test.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über den Flughafen in Manila bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden teilweise wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden nur unzuverlässig statt.
Die touristische Infrastruktur ist seit Beginn der Pandemie stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind weiterhin geschlossen. Die Regierung der Philippinen ändert die seit Mitte März 2020 geltenden landesweiten Quarantänemaßnahmen turnusmäßig im monatlichen Rhythmus, bei Bedarf auch sehr kurzfristig. Es bestehen weiterhin umfangreiche Einschränkungen bei Versorgung und Bewegungsfreiheit. Es gelten variable nächtliche Ausgangssperren im Zeitraum von 22 bis 5 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz sowie zusätzlich einen Gesichtsschutz zu tragen. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt.
Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung in staatlicher Unterbringung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung.
• Falls Sie im Besitz eines Langzeit- oder Geschäftsvisums sind, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Wiedereinreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Seychellen - Reisewarnung wird erweitert; Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Seychellen wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten. Mit Wirkung vom 17. Januar 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Seychellen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in den Seychellen ist steigend. Die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Seychellen als Risikogebiet eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten seychellischen Gesundheitsbehörden und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich möglich. Deutschland zählt derzeit zur Liste der „Permitted Countries Category 2".
Von allen Reisenden wird ein negativer PCR-Test verlangt, der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf. Reisende müssen einen Nachweis einer zertifizierten Unterkunft für den gesamten Aufenthalt sowie eine Reisekrankenversicherung, die COVID-19-Erkrankungen abdeckt, vorweisen. Bei Ankunft müssen sich Einreisende aus Deutschland in eine 10-tägige Quarantäne in einer dafür zertifizierten Unterkunft begeben. Am 11. Tag muss vor Ort ein PCR-Test gemacht werden, ohne den eine Entlassung aus der Quarantäne nicht erfolgen kann. Eine obligatorische Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization) muss zwischen 48 Stunden und drei Stunden vor Abflug über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragt werden. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Unterkunft, negatives PCR-Testergebnis, Krankenversicherung und Kredit- oder Bankkarte benötigt. Die Bearbeitung dauert bis zu sechs Stunden. Die Gebühr beträgt 50 US-$. In Not- und Eilfällen wird ein Expressantrag innerhalb von 30 Minuten für 150 US-$ bearbeitet. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt.
Der Flughafentransit aus Hochrisikogebieten ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird.
Arbeitsgenehmigungen ausländischer Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP), die sich derzeit außerhalb der Seychellen aufhalten, sind ungültig. Ausgenommen sind u.a. die Medizin-, Landwirtschafts- und Fischereibranchen, die Finanz- und Offshore-Wirtschaft sowie das Versicherungswesen. Bei Bedarf muss der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis neu beantragen. Wird sie bewilligt, muss sich der Inhaber nach Einreise 14 Tage in Heimquarantäne begeben.
Private Charterflüge und Yachten benötigen eine vorherige Genehmigung der Gesundheitsbehörden, die per E-Mail beantragt werden kann. Ein Ausstieg von Crewmitgliedern oder Passagieren ist nur möglich, wenn das Boot mindestens 10 Tage seit dem letzten Hafen auf See war und ein negativer PCR-Test vorliegt.
Durch- und Weiterreise
COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung (per E-Mail oder unter +248 438 84 10) kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich.
Reiseverbindungen
Kreuzfahrtschiffe dürfen den Hafen von Victoria und andere Häfen der Seychellen vorerst bis Ende 2021 nicht anlaufen. Alle anderen Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
Beschränkungen im Land
Alle öffentlichen Versammlungen sind untersagt. Restaurants (außer in Hotels), Imbisse, Geschäfte (mit Ausnahme von Supermärkten und Eisenwarenhandlungen), Schulen, Postämter, Büros (außer elementare Dienstleistungen), Fitnessstudios, Spas, Schwimmbäder, Wassersport, Kinderbetreuung und Kirchen bleiben bis mindestens 28. Januar 2021 geschlossen. Besuche in Krankenhäusern und Seniorenheimen sind derzeit untersagt. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen von Urlaubern nicht genutzt werden.
Hygieneregeln
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens (Gesundheitseinrichtungen, Banken, Kundenservicecenter, Geschäfte, Kinos, Sportstätten, Gotteshäuser, Märkte, Flughafen, Busbahnhof, Beerdigungen, Sitzungsräume, Friseursalons), in Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Flugzeuge, Taxis) und überall dort, wo ein Abstand von 1 m nicht eingehalten werden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des seychellischen Tourismusministeriums.
• Beachten Sie die Listen zugelassener Herkunftsländer, Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe und Unterkünfte.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das die 24-Stunden-Hotline der seychellischen Gesundheitsbehörden unter 141 oder wenden Sie sich an eine der drei Fieberstationen (Mont Fleuri/Corgat Estate Health Center, Baie Lazare Health Center, Glacis Health Center).
• Wenn Sie sich touristisch in den Seychellen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Slowenien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Slowenien verzeichnet inzwischen einen starken Anstieg der Neuinfektionen. In allen Regionen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Slowenien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Deutschland wird von Slowenien als Risikogebiet geführt („red list“). Reisende aus Deutschland unterliegen bei Einreise nach Slowenien einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Quarantänepflicht kann auf fünf Tage verkürzt werden, wenn innerhalb von fünf Tagen nach Antritt der Quarantäne ein PCR-Test vorgenommen wird und das Testergebnis negativ ist.
Zur o.g. Quarantänepflicht gibt es Ausnahmen . Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ein Antigen-Schnelltest ist nur dann ausreichend, wenn er in einem EU-Mitgliedstaat oder in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz durchgeführt wurde und nicht älter als 24 Stunden ist.
Weitere Informationen bietet die deutsche Botschaft .
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Österreich nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige gemäß der Webseite der slowenischen Polizei nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) möglich.
Deutsche Staatsangehörige, die im österreichischen Grenzgebiet zu Slowenien wohnhaft sind, können alle Grenzübergangsstellen benutzen.
Bahnreisende können nur den Grenzübergang Spielfeld (Eisenbahn) nutzen.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Italien nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige nur über die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti, Škofije/Rabuiese oder Krvavi potok/Pesse möglich. Deutsche Staatsangehörige, die im italienischen Grenzgebiet zu Slowenien wohnhaft sind, können alle Grenzübergangsstellen benutzen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des Wohnsitzes oder Voraufenthalt stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 6 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen. Grenzüberschreitender Busverkehr ist nur zum Zwecke der Durchreise durch Slowenien gestattet. Kurze Zwischenstopps in dringenden Fällen sind erlaubt. Busfahrer müssen eine Liste aller Insassen mit sich führen.
Der öffentliche Personennahverkehr hat den Betrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr. Es ist mit geringfügigen Ausnahmen verboten, zwischen den Regionen Sloweniens zu reisen. Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.), Restaurants, Cafés etc. sind landesweit geschlossen. Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Versammlungen mit mehr als 6 Personen sind grundsätzlich verboten.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9 bis 17 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Wenn Sie sich touristisch in Slowenien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen werden per E-Mail beantwortet.
• Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
• Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
• Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land
Madrid verschärft nach anderen Regionen nun auch die Maßnahmen. Die nächtliche Ausgehsperre wird ab 18. Januar 2021 um eine Stunde auf 23 Uhr vorgezogen. Restaurants, Cafés und Bars müssen dann in der Autonomen Gemeinschaft schon um 22 Uhr - statt wie bisher um Mitternacht - schließen. Die Verschärfung der Maßnahmen gilt den Angaben zufolge vorerst für zwei Wochen. Ab Montag werden zudem weitere fünf Gemeinden und sechs kleinere Bezirke Madrids für zwei Wochen abgeriegelt. Quelle: tagesschau.de
St. Vincent und die Grenadinen - Reisewarnung wird erweitert
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St. Vincent und die Grenadinen wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten. Mit Wirkung vom 17. Januar 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St. Vincent und die Grenadinen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in St. Vincent und den Grenadinen ist gestiegen. Die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb St. Vincent und die Grenadinen mit Wirkung vom 17. Januar 2021 als Risikogebiet eingestuft wird.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreisevoraussetzungen hängen von der epidemiologischen Einstufung des Landes ab in dem der Reisende sich zuvor aufgehalten hat. Deutschland ist derzeit als Land mit mittlerem Risiko eingestuft. Reisende aus Deutschland müssen vor Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als fünf Tage sein darf, und ein Online-Formular ausfüllen. Bei Einreise erfolgt ein erneuter PCR-Test. Reisende müssen sich bis zur Vorlage des Ergebnisses (i.d.R. 48-72 Stunden) in Quarantäne begeben. In Einzelfällen kann eine längere Quarantäne angeordnet werden. Über aktuelle Einreisebestimmungen z.B. auch für Geschäftsreisende, Montagearbeiter, Gesundheitspersonal und für Einreisen per Yacht informiert die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen.
Durch- und Weiterreise
Wie bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test vor Einreise erforderlich. Transit ohne Übernachtung muss im Flughafengebäude erfolgen, die Durchreise mit Übernachtung in einem der ausgewiesenen Quarantänehotels. Über aktuelle Durchreisebestimmungen informiert die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen.
Reiseverbindungen
Die kommerziellen Flugverbindungen sind stark eingeschränkt und sollen erst allmählich wieder aufgenommen werden. Bei Beachtung der Einreisebestimmungen bestehen keine Beschränkungen für die Einreise per Flug oder Yacht.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen hält Protokolle für Regeln in bestimmten Bereichen, zum Beispiel Einreise per Yacht, vor.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen und detaillierte Maßnahmen bei der Regierung von St. Vincent und den Grenadinen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich touristisch in St. Vincent und die Grenadinen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Tschad - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Tschad wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschad ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Jedoch gibt es Infektionsfälle in der Hauptstadt N’Djamena und in 17 tschadischen Provinzen.
Tschad ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur für Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässe sowie für Personen, die mit Sondergenehmigung der Regierung reisen, gestattet. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Quarantäneregelungen unterscheiden sich je nach Aufenthaltsdauer:
Bei Aufenthalt von sieben Tagen und mehr muss der Reisende sich in häusliche Quarantäne begeben. Dort muss er die üblichen Hygieneregeln einhalten (Gesichtsmaske, Hände waschen und Abstandsregel) und nach sieben Tagen in einer der autorisierten Einrichtungen in N’Djamena einen neuerlichen Test durchführen lassen. Die Kosten 15.000,00 XAF (ca. 22,50 Euro) trägt der Reisende. Bei Aufenthalten bis zu sieben Tagen muss der Reisende seine Kontaktdaten (Hotel oder Wohnung, Arbeitsplatz) für eine eventuelle epidemiologische Untersuchung mitteilen.
Bei der Ausreise aus dem Tschad ist ebenfalls ein negativer PCR-Test vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Der tschadische Luftraum ist für den kommerziellen Flugverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Der geltende partielle Lockdown der Hauptstadt N’Djamena wurde bis einschließlich 27. Januar 2021 verlängert. Zugangsstraßen in die Hauptstadt sind geschlossen. Es gilt in N’Djamena und mehreren Provinzen eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichtbefolgung ist unter Strafe gestellt. Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die OCHA-Informationen zu COVID-19 in Tschad.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten melden Sie sich unter der COVID-19 Hotline 1313.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Anzahl der positiv getesteten COVID-19-Fälle in Namibia ist in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen. Das gilt insbesondere für Windhuk, aber auch landesweit ist eine Zunahme zu verzeichnen. Die Inzidenz lag zuletzt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Namibia als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Auf dem Landweg sind Einreisen über die Grenzübergänge Noordoewer, Ariamsvlei und Katima Mulilo sowie auf dem Seeweg über den Hafen Walvis Bay derzeit grundsätzlich nicht mehr möglich. Südafrika hat die Grenzen vorerst bis zum 15. Februar 2021 geschlossen.
Einreisende müssen einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen.
Die Einreise ohne negatives PCR-Testergebnis ist für Touristen oder Besucher untersagt.
Ohne einen PCR-Test oder mit einem positiven PCR-Testergebnis dürfen nur folgende Personen einreisen: Namibische Staatsangehörige, Personen mit temporärem oder dauerhaftem Aufenthaltstitel für Namibia, Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb. In diesem Fall sind nach der Einreise ein PCR-Test sowie eine sieben-tägige Quarantäne auf eigene Kosten vorgeschrieben.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind.
Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.
Namibia stellt keine Testverpflichtung für ausreisende Touristen auf. Touristen sind gehalten, diesbezüglich ihre Zielländer zu konsultieren. Dem medizinischen Unternehmen OSH-Med International wurde vom namibischen Gesundheitsministerium eine Lizenz zur Testung von Touristen vor Ausreise erteilt. Termine für COVID 19-Tests, die Pathcare Namibia anbietet, werden ausschließlich im online-Verfahren vergeben. Es muss mit erheblichen Wartezeiten gerechnet werden, bis eine Testung auf eigene Kosten durchgeführt werden kann.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländer. Die Transitbestimmungen in Drittländern sind zu beachten
Beschränkungen im Land
Beschränkungen im Land wurden verschärft: Bis auf weiteres gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen mit nicht mehr als 50 Teilnehmern dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften und einer Registrierung stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Restaurants sowie Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos, Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen. Der Verkauf von Alkohol ist nur zeitlich eingeschränkt erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Wenn Sie sich touristisch in Namibia aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA
Siehe dazu unbedingt aktuellen Hinweis von Achim zu Namibia: Corona - Situation an den Grenzen - Südliches Afrika
Norwegen - Reisewarnung wird erweitert
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo, Viken, Innlandet, Rogaland und Trøndelag wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Ab dem 17. Januar 2021 gilt dies auch für die Provinz Vestfold og Telemark.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch in Norwegen sind die Zahlen der COVID-19-Infektionen wieder angestiegen. Neben lokalen Ausbrüchen, z.B. in Bergen, Tromsø und Trondheim liegt der regionale Schwerpunkt derzeit in der Stadt und dem Großraum Oslo sowie in den Provinzen Viken, Innlandet, Rogaland, Trøndelag und Vestfold og Telemark. Dort überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat Deutschland zum Risikogebiet erklärt und die Einreisebestimmungen weiter verschärft. Alle Reisenden nach Norwegen müssen bei Einreise einen PCR-Test absolvieren. Der Test soll am Flughafen oder an dafür ausgestatteten Grenzübergängen absolviert werden. Wo das nicht möglich ist, muss der Test innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden. Nach aktuellem Stand wird bei Einreise ein negativer PCR-Test verlangt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Quarantänepflicht gilt weiterhin.
Jeder, der nach Norwegen einreist, muss ein Selbsterklärungsformular ausfüllen. Diese Registrierung muss maximal 72 Stunden vor der Einreise nach Norwegen erfolgen und bei der Grenzkontrolle durch eine Quittung nachgewiesen werden. Reisende sind dafür verantwortlich, die Quittung oder das ausgedruckte Formular bei Einreise mit sich zu führen.
Bei Einreise nach Norwegen finden Grenzkontrollen statt. Die Zahl der offenen Grenzübergänge wurde reduziert. Die offenen Grenzübergänge können auf der Webseite der norwegischen Regierung nachgelesen werden.
Die bei Einreise aus einem Risikogebiet verpflichtende 10-tägige Quarantäne muss in einem Quarantänehotel verbracht werden, es sei denn, es kann ein fester Wohnsitz in Norwegen oder eine Unterkunft nachgewiesen werden, die für eine Quarantäne geeignet ist. Eine Unterkunft ist dann geeignet, wenn der Kontakt zu anderen vermieden werden kann und dazu ein eigenes Zimmer, ein eigenes Bad sowie eine eigene Küche oder Essensversorgung gegeben ist. Bei Einreise ist dies durch eine Bestätigung des Wohnungsgebers auf einem Formular der norwegischen Behörden nachzuweisen.
Privatreisende, die dem gleichen Haushalt angehören, können die Quarantäne in einer gemeinsamen Quarantäneunterkunft verbringen. Arbeits- und Dienstreisende müssen hingegen immer eine eigene Unterkunft nach o. g. Kriterien nachweisen, die der Arbeits- oder Auftraggeber zu bestätigen hat. Personen, die gemeinsame Kinder mit einer Person mit festem Wohnsitz in Norwegen haben oder mit einer solche verheiratet sind und deren minderjährige Kinder können die Quarantäne in der Wohnung des Partners bzw. des anderen Elternteils verbringen.
Die Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden indem man zweimal negativ auf Covid-19 getestet wurde. Der erste Test muss bei Einreise durchgeführt werden und kann ein Schnelltest oder ein PCR-Test sein. Der zweite Test darf frühestens sieben Tage nach der Ankunft durchgeführt werden und muss ein PCR-Test sein. Die Quarantänepflicht gilt so lange, bis das zweite negative Testergebnis vorliegt. Einreisende aus Großbritannien können die 10-tägige Quarantäne nicht verkürzen.
Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich für Personen, die schwer erkrankte nahe Angehörige besuchen oder an einer Beisetzung naher Angehöriger teilnehmen. Hierzu ist mit dem jeweilig zuständigen Amtsarzt (kommunelege) Kontakt aufzunehmen.
Über die aktuellen Einreisebedingungen informieren die norwegischen Behörden auch in deutscher Sprache.
Für Einreisende aus Großbritannien gelten zusätzliche Regelungen.
Die Entscheidung, ob die Einreise erlaubt wird, obliegt in jedem Fall der norwegischen Grenzpolizei.
Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind und dies durch medizinische Dokumente nachweisen können, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Eine Übersicht über die von Norwegen zu Risikogebieten deklarierten Länder bietet das Norwegian Institute of Public Health. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern können inländische Anschlussflüge bei Symptomfreiheit angetreten werden. Es muss dann am Zielort eine Quarantäne angetreten werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind möglich. Die Flüge aus Großbritannien wurden vorübergehend ausgesetzt.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen bestehen mit Einschränkungen. Die Reederei Colorline hat den Fährverkehr nach Deutschland (Oslo-Kiel) bis einschließlich 19. Januar 2021 eingestellt.
Die Zahl der offenen Grenzübergänge wurde reduziert, siehe Einreise.
Beschränkungen im Land
Reisen im Inland sollen nur dann unternommen werden, wenn sie unvermeidlich sind. Auf touristische Reisen soll verzichtet werden.
Es gilt landesweit die Empfehlung, bis 6. Januar 2021 keine Gäste zu Hause zu empfangen. Zudem gelten Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen und die dringende Empfehlung zu Kontaktminimierung sowie die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
In Oslo sind Theater, Kinos, Schwimm- und Spielhallen usw. geschlossen. Es gilt ein Verbot aller Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, auch privater Natur. Weitergehende Informationen bietet die Stadt Oslo.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.
In Oslo gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Einzelheiten veröffentlicht die Stadt Oslo.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.
• Wenn Sie sich touristisch in den Provinzen Oslo, Viken und Innlandet aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. Achten Sie darauf, dass die Eintragung in Ihrem Reisepass/Personalausweis zum Hauptwohnsitz in Deutschland auf aktuellem Stand ist.
• Wenn Sie im Transit durch Schweden fahren, bewahren Sie Ihre Belege (Brücke, Fähre, Tankquittungen) auf, um im Falle einer Kontrolle die Nutzung des direkten Wegs belegen zu können.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Österreich - Änderung Einreise: Beschränkungen Grenzübergangsstellen zu Tschechien und Slowakei
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich, mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg, wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 stark betroffen, die Infektionszahlen bewegen sich auf hohem Niveau. Die Inzidenzen in allen Bundesländern überstiegen zuletzt 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bis 31. März 2021 sieht die neue Einreiseverordnung eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne für Reisende aus Deutschland und zahlreichen weiteren Ländern und für alle Einreisende eine obligatorische Einreiseanmeldung vor. Alle Reisenden müssen sich vor der Einreise nach Österreich elektronisch registrieren und die Empfangsbestätigung bei der Einreise ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vorweisen. Systematische oder stichprobenartige Grenzkontrollen finden statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden. Die Liste der Länder, die von der Verordnung ausgenommen sind, und weitere Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Die Grenze zu Tschechien und der Slowakei kann nur noch an bestimmten Grenzübergängen passiert werden.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen befinden sich auf den Internetseiten der österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Die neue COVID-19-Schutzverordnung sieht weitreichende Beschränkungen vor. Sie gilt zunächst bis 24. Januar 2021. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr; die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist untersagt. Gastronomiegewerbe dürfen in zeitlich eingeschränktem Maß Lieferservice anbieten. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind geöffnet, Schulen und Universitäten bleiben im Fernunterricht.
Weitere detaillierte Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Hygieneregeln
Eine Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) besteht im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Ein MNS muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Wenn Sie sich touristisch in Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht und die Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Philippinen - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila.
Die Philippinen sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Reisenden aus Ländern, in denen bestimmte neue Varianten von COVID-19 festgestellt wurden, auch Deutschland, und die nicht die philippinische Staatsangehörigkeit besitzen, ist die Einreise in die Philippinen zunächst bis 31. Januar 2021 untersagt.
Flughafentransit-Passagiere aus diesen Ländern sind von der Einreisesperre nicht betroffen. Sie müssen sich bei Einreise am Flughafen in den Philippinen einem PCR-Test unterziehen und unterliegen den aktuellen philippinischen Quarantänevorschriften.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind nur eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test, vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden. Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen COVID-19-Test.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über den Flughafen in Manila bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden teilweise wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden nur unzuverlässig statt.
Die touristische Infrastruktur ist seit Beginn der Pandemie stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind weiterhin geschlossen. Die Regierung der Philippinen ändert die seit Mitte März 2020 geltenden landesweiten Quarantänemaßnahmen turnusmäßig im monatlichen Rhythmus, bei Bedarf auch sehr kurzfristig. Es bestehen weiterhin umfangreiche Einschränkungen bei Versorgung und Bewegungsfreiheit. Es gelten variable nächtliche Ausgangssperren im Zeitraum von 22 bis 5 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz sowie zusätzlich einen Gesichtsschutz zu tragen. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt.
Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung in staatlicher Unterbringung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung.
• Falls Sie im Besitz eines Langzeit- oder Geschäftsvisums sind, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Wiedereinreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Seychellen - Reisewarnung wird erweitert; Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Seychellen wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten. Mit Wirkung vom 17. Januar 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Seychellen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in den Seychellen ist steigend. Die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Seychellen als Risikogebiet eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten seychellischen Gesundheitsbehörden und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich möglich. Deutschland zählt derzeit zur Liste der „Permitted Countries Category 2".
Von allen Reisenden wird ein negativer PCR-Test verlangt, der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf. Reisende müssen einen Nachweis einer zertifizierten Unterkunft für den gesamten Aufenthalt sowie eine Reisekrankenversicherung, die COVID-19-Erkrankungen abdeckt, vorweisen. Bei Ankunft müssen sich Einreisende aus Deutschland in eine 10-tägige Quarantäne in einer dafür zertifizierten Unterkunft begeben. Am 11. Tag muss vor Ort ein PCR-Test gemacht werden, ohne den eine Entlassung aus der Quarantäne nicht erfolgen kann. Eine obligatorische Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization) muss zwischen 48 Stunden und drei Stunden vor Abflug über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragt werden. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Unterkunft, negatives PCR-Testergebnis, Krankenversicherung und Kredit- oder Bankkarte benötigt. Die Bearbeitung dauert bis zu sechs Stunden. Die Gebühr beträgt 50 US-$. In Not- und Eilfällen wird ein Expressantrag innerhalb von 30 Minuten für 150 US-$ bearbeitet. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt.
Der Flughafentransit aus Hochrisikogebieten ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird.
Arbeitsgenehmigungen ausländischer Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP), die sich derzeit außerhalb der Seychellen aufhalten, sind ungültig. Ausgenommen sind u.a. die Medizin-, Landwirtschafts- und Fischereibranchen, die Finanz- und Offshore-Wirtschaft sowie das Versicherungswesen. Bei Bedarf muss der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis neu beantragen. Wird sie bewilligt, muss sich der Inhaber nach Einreise 14 Tage in Heimquarantäne begeben.
Private Charterflüge und Yachten benötigen eine vorherige Genehmigung der Gesundheitsbehörden, die per E-Mail beantragt werden kann. Ein Ausstieg von Crewmitgliedern oder Passagieren ist nur möglich, wenn das Boot mindestens 10 Tage seit dem letzten Hafen auf See war und ein negativer PCR-Test vorliegt.
Durch- und Weiterreise
COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung (per E-Mail oder unter +248 438 84 10) kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich.
Reiseverbindungen
Kreuzfahrtschiffe dürfen den Hafen von Victoria und andere Häfen der Seychellen vorerst bis Ende 2021 nicht anlaufen. Alle anderen Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
Beschränkungen im Land
Alle öffentlichen Versammlungen sind untersagt. Restaurants (außer in Hotels), Imbisse, Geschäfte (mit Ausnahme von Supermärkten und Eisenwarenhandlungen), Schulen, Postämter, Büros (außer elementare Dienstleistungen), Fitnessstudios, Spas, Schwimmbäder, Wassersport, Kinderbetreuung und Kirchen bleiben bis mindestens 28. Januar 2021 geschlossen. Besuche in Krankenhäusern und Seniorenheimen sind derzeit untersagt. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen von Urlaubern nicht genutzt werden.
Hygieneregeln
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens (Gesundheitseinrichtungen, Banken, Kundenservicecenter, Geschäfte, Kinos, Sportstätten, Gotteshäuser, Märkte, Flughafen, Busbahnhof, Beerdigungen, Sitzungsräume, Friseursalons), in Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Flugzeuge, Taxis) und überall dort, wo ein Abstand von 1 m nicht eingehalten werden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des seychellischen Tourismusministeriums.
• Beachten Sie die Listen zugelassener Herkunftsländer, Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe und Unterkünfte.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das die 24-Stunden-Hotline der seychellischen Gesundheitsbehörden unter 141 oder wenden Sie sich an eine der drei Fieberstationen (Mont Fleuri/Corgat Estate Health Center, Baie Lazare Health Center, Glacis Health Center).
• Wenn Sie sich touristisch in den Seychellen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Slowenien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Slowenien verzeichnet inzwischen einen starken Anstieg der Neuinfektionen. In allen Regionen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Slowenien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Deutschland wird von Slowenien als Risikogebiet geführt („red list“). Reisende aus Deutschland unterliegen bei Einreise nach Slowenien einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Quarantänepflicht kann auf fünf Tage verkürzt werden, wenn innerhalb von fünf Tagen nach Antritt der Quarantäne ein PCR-Test vorgenommen wird und das Testergebnis negativ ist.
Zur o.g. Quarantänepflicht gibt es Ausnahmen . Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ein Antigen-Schnelltest ist nur dann ausreichend, wenn er in einem EU-Mitgliedstaat oder in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz durchgeführt wurde und nicht älter als 24 Stunden ist.
Weitere Informationen bietet die deutsche Botschaft .
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Österreich nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige gemäß der Webseite der slowenischen Polizei nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) möglich.
Deutsche Staatsangehörige, die im österreichischen Grenzgebiet zu Slowenien wohnhaft sind, können alle Grenzübergangsstellen benutzen.
Bahnreisende können nur den Grenzübergang Spielfeld (Eisenbahn) nutzen.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Italien nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige nur über die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti, Škofije/Rabuiese oder Krvavi potok/Pesse möglich. Deutsche Staatsangehörige, die im italienischen Grenzgebiet zu Slowenien wohnhaft sind, können alle Grenzübergangsstellen benutzen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des Wohnsitzes oder Voraufenthalt stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 6 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen. Grenzüberschreitender Busverkehr ist nur zum Zwecke der Durchreise durch Slowenien gestattet. Kurze Zwischenstopps in dringenden Fällen sind erlaubt. Busfahrer müssen eine Liste aller Insassen mit sich führen.
Der öffentliche Personennahverkehr hat den Betrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr. Es ist mit geringfügigen Ausnahmen verboten, zwischen den Regionen Sloweniens zu reisen. Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.), Restaurants, Cafés etc. sind landesweit geschlossen. Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Versammlungen mit mehr als 6 Personen sind grundsätzlich verboten.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9 bis 17 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Wenn Sie sich touristisch in Slowenien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen werden per E-Mail beantwortet.
• Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
• Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
• Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land
Madrid verschärft nach anderen Regionen nun auch die Maßnahmen. Die nächtliche Ausgehsperre wird ab 18. Januar 2021 um eine Stunde auf 23 Uhr vorgezogen. Restaurants, Cafés und Bars müssen dann in der Autonomen Gemeinschaft schon um 22 Uhr - statt wie bisher um Mitternacht - schließen. Die Verschärfung der Maßnahmen gilt den Angaben zufolge vorerst für zwei Wochen. Ab Montag werden zudem weitere fünf Gemeinden und sechs kleinere Bezirke Madrids für zwei Wochen abgeriegelt. Quelle: tagesschau.de
St. Vincent und die Grenadinen - Reisewarnung wird erweitert
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St. Vincent und die Grenadinen wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten. Mit Wirkung vom 17. Januar 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St. Vincent und die Grenadinen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in St. Vincent und den Grenadinen ist gestiegen. Die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb St. Vincent und die Grenadinen mit Wirkung vom 17. Januar 2021 als Risikogebiet eingestuft wird.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreisevoraussetzungen hängen von der epidemiologischen Einstufung des Landes ab in dem der Reisende sich zuvor aufgehalten hat. Deutschland ist derzeit als Land mit mittlerem Risiko eingestuft. Reisende aus Deutschland müssen vor Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als fünf Tage sein darf, und ein Online-Formular ausfüllen. Bei Einreise erfolgt ein erneuter PCR-Test. Reisende müssen sich bis zur Vorlage des Ergebnisses (i.d.R. 48-72 Stunden) in Quarantäne begeben. In Einzelfällen kann eine längere Quarantäne angeordnet werden. Über aktuelle Einreisebestimmungen z.B. auch für Geschäftsreisende, Montagearbeiter, Gesundheitspersonal und für Einreisen per Yacht informiert die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen.
Durch- und Weiterreise
Wie bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test vor Einreise erforderlich. Transit ohne Übernachtung muss im Flughafengebäude erfolgen, die Durchreise mit Übernachtung in einem der ausgewiesenen Quarantänehotels. Über aktuelle Durchreisebestimmungen informiert die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen.
Reiseverbindungen
Die kommerziellen Flugverbindungen sind stark eingeschränkt und sollen erst allmählich wieder aufgenommen werden. Bei Beachtung der Einreisebestimmungen bestehen keine Beschränkungen für die Einreise per Flug oder Yacht.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen hält Protokolle für Regeln in bestimmten Bereichen, zum Beispiel Einreise per Yacht, vor.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen und detaillierte Maßnahmen bei der Regierung von St. Vincent und den Grenadinen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich touristisch in St. Vincent und die Grenadinen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Tschad - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Tschad wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschad ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Jedoch gibt es Infektionsfälle in der Hauptstadt N’Djamena und in 17 tschadischen Provinzen.
Tschad ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur für Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässe sowie für Personen, die mit Sondergenehmigung der Regierung reisen, gestattet. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Quarantäneregelungen unterscheiden sich je nach Aufenthaltsdauer:
Bei Aufenthalt von sieben Tagen und mehr muss der Reisende sich in häusliche Quarantäne begeben. Dort muss er die üblichen Hygieneregeln einhalten (Gesichtsmaske, Hände waschen und Abstandsregel) und nach sieben Tagen in einer der autorisierten Einrichtungen in N’Djamena einen neuerlichen Test durchführen lassen. Die Kosten 15.000,00 XAF (ca. 22,50 Euro) trägt der Reisende. Bei Aufenthalten bis zu sieben Tagen muss der Reisende seine Kontaktdaten (Hotel oder Wohnung, Arbeitsplatz) für eine eventuelle epidemiologische Untersuchung mitteilen.
Bei der Ausreise aus dem Tschad ist ebenfalls ein negativer PCR-Test vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Der tschadische Luftraum ist für den kommerziellen Flugverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Der geltende partielle Lockdown der Hauptstadt N’Djamena wurde bis einschließlich 27. Januar 2021 verlängert. Zugangsstraßen in die Hauptstadt sind geschlossen. Es gilt in N’Djamena und mehreren Provinzen eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichtbefolgung ist unter Strafe gestellt. Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die OCHA-Informationen zu COVID-19 in Tschad.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten melden Sie sich unter der COVID-19 Hotline 1313.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35447
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 17.01.2021
Belgien - Änderung Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Reisende bzw. Rückreisende nach Belgien müssen grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form “ (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Ein Nachweis (elektronisch oder Ausdruck) soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten sind im Vorspann des Formulars erläutert.
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.
Ganz Deutschland ist „rote Zone“. Personen, die besuchsweise aus einer „roten Zone“ nach Belgien reisen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test mit sich führen. Die Abstrichentnahme darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Kinder unter 12 Jahren sind hiervon befreit. Ebenso befreit sind Personen, die weniger als 48 Stunden in Belgien verbleiben und nicht mit dem Flugzeug oder Schiff einreisen. Reisende, die länger als 48 Stunden in Belgien verbleiben, müssen sich umgehend für mindestens 7 Tage in Quarantäne begeben und sich am 7. Tag des Aufenthalts in Belgien testen lassen. Sie erhalten eine SMS der belgischen Behörden, mit der sie zu einem Testzentrum gehen können.
Für in Belgien lebende Personen, die nach einem mehr als 48-stündigen Auslandsaufenthalt nach Belgien zurückkehren, besteht grundsätzlich eine Quarantänepflicht, die durch einen negativen PCR-Test frühestens nach sieben Tagen beendet werden kann. Rückkehrer müssen am ersten und siebten Tag nach der Rückkehr einen PCR-Test durchführen lassen. Eine Quarantänepflicht besteht auch, wenn das erste Testergebnis negativ war. Die Reisenden erhalten zur Durchführung der Tests eine SMS der belgischen Behörden, mit der sie sich zu einem Testzentrum begeben können. Diese Regel gilt bis mindestens Ende der belgischen Winterferien (19. Februar 2021). Beruflich von Belgien ins Ausland Reisende haben die Möglichkeit, sich durch ihren Arbeitgeber per entsprechender Angabe im PLF und Bestätigung durch den Arbeitgeber von der Quarantänepflicht entbinden zu lassen.
Bei auftretenden Symptomen, die auf eine COVID-19 Infektion hindeuten, muss so schnell wie möglich ein PCR-Test durchgeführt werden.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Belgien mit Destination auch außerhalb der EU ist unter den folgenden Voraussetzungen erlaubt: Unabhängig von der Art des Transportmittels müssen Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in Belgien haben und aus einer „roten Zone“ nach Belgien reisen, grundsätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen. Die Testung, auf dem das Ergebnis beruht, darf dabei nicht älter als 72 Stunden sein. Zusätzlich müssen alle von außerhalb der EU oder des Schengen Raums anreisende Personen und Reisende aus einer „roten Zone“ vor Ankunft in Belgien die elektronische „Passenger Locator Form “ (PLF) ausfüllen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Nicht-essentielle Geschäfte sind seit dem 1. Dezember 2020 unter strikten Hygienebedingungen geöffnet. Der Einkauf muss von einem Erwachsenen alleine getätigt werden und darf maximal 30 Minuten dauern.
Friseure und Kosmetikstudios bleiben geschlossen. Andere Dienstleistungen, bei denen sich enger Kontakt nicht vermeiden lässt, sind ebenfalls untersagt.
Jeder Haushalt darf nur eine Person zu Hause empfangen. Es muss sich dabei immer um dieselbe Person handeln. Personen, die allein wohnen, dürfen zwei Personen empfangen, diese aber nicht gemeinsam. Private Zusammenkünfte im Freien sind auf vier Personen beschränkt. Dabei gilt Abstands- und Maskenpflicht.
Hotels bleiben geöffnet, Mahlzeiten müssen in den Zimmern eingenommen werden. Ferienparks sind geschlossen.
Gottesdienste finden nicht statt. Zu Eheschließungen sind, abgesehen von den Brautleuten und dem Standesbeamten, nur die Trauzeugen zugelassen. Beerdigungen dürfen mit max. 15 Personen stattfinden, Bewirtung ist nicht möglich.
In Flandern gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens, in Brüssel und der Wallonie von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, Ausnahmen sind gestattet, wenn essentielle Gründe vorliegen.
Restaurants, Cafés und Bars sind geschlossen. Restaurants dürfen bis 22 Uhr jedoch weiterhin Essen über Lieferdienste und zur Mitnahme anbieten. Take-Away-Anbieter und Night-Shops müssen ebenfalls um 22 Uhr schließen. Ab 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. In Brüssel gilt ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, außerdem gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen.
Professionelle Sportveranstaltungen können nur ohne Publikum, Amateurwettkämpfe und –training können nicht stattfinden. Schwimmbäder und Museen sind geöffnet. Alle weiteren Sport- und kulturellen Einrichtungen, Zoos und Freizeitparks bleiben geschlossen.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Beachten Sie die Testpflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise nach Deutschland (nicht Transit) und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.
Brasilien - Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brasilien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Brasilien ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Dort wurde zudem eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr bedeutet.
Brasilien ist als Risikogebiet eingestuft. Aufgrund der aufgetretenen Variante wird Brasilien ab dem 19. Januar 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 müssen Einreisende aus Brasilien nach Deutschland ab diesem Zeitpunkt neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht auch den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer oder französischer Sprache mitführen. Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Es werden sowohl PCR-/LAMP- und TMA-Tests als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die brasilianische Gesundheitsbehörde ANVISA und die Weltgesundheitsorganisation WHO
Einreise
Die Einreise und der Transit von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich gestattet. Seit dem 30. Dezember 2020 sind Reisende, die in Brasilien einreisen möchten, verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie ein negatives PCR-Testergebnis in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache nachzuweisen. Der Test darf frühestens 72 Stunden vor Abflug erfolgt sein. Zudem müssen Reisende eine Gesundheitserklärung (ausgedruckt und in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache) beim Check-in vorlegen. Die Gesundheitserklärung kann auf der Webseite der brasilianischen Gesundheitsbehörde abgerufen werden.
Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind weiterhin untersagt; einzig die Einreise auf dem Landweg aus Paraguay ist unter Beachtung der geltenden brasilianischen Einreisebestimmungen gestattet. Weitere Ausnahmen für die Einreise über die Land- oder Seegrenzen gelten auch für Personen, die über einen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen.
Seit dem 25. Dezember 2020 ist die Landung von Flügen, die aus oder über Großbritannien und Nordirland kommen, sowie die Mitnahme von Ausländern, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben oder durchgereist sind, auf Flügen nach Brasilien vorübergehend untersagt.
Durch- und Weiterreise
Internationaler Flughafentransit ist möglich, sofern der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und eine Einreiseberechtigung für das Zielland vorliegt. Reisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen und nicht nach Brasilien einreisen, sind von der Vorlagepflicht eines negativen PCR-Tests und einer Gesundheitserklärung befreit. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können diesbezüglich abweichen.
Reiseverbindungen
Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Auch der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. In den meisten öffentlichen Gebäuden finden Temperaturmessungen als Einlasskontrolle statt.
Die Zahl der Infizierten, der schwer an COVID-19 Erkrankten und der Todesfälle ist weiterhin sehr hoch. In einigen Bundesstaaten sind die Gesundheitssysteme stark aus-, teilweise überlastet. Das Risiko, dass Reisende sich infizieren, erkranken und nicht adäquat gesundheitlich versorgt werden können, besteht weiterhin. Zudem setzt eine wirksame Verständigung in brasilianischen Krankenhäusern in der Regel gute Kenntnisse der portugiesischen Sprache voraus.
Hygieneregeln
In allen öffentlichen Räumen, auch im Freien, besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen muss eingehalten werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, nehmen Sie vor Reiseantritt Kontakt mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung auf.
• Bei Flugreisen kontaktieren Sie vor Reiseantritt die Fluggesellschaft, insbesondere im Hinblick auf Regularien eines negativen PCR-Tests für internationale Transitverbindungen in Brasilien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Italien - Änderung Beschränkungen im Land
Erst geschlossen, dann wieder auf, dann wieder geschlossen: Im Hin und Her der Corona-Beschränkungen müssen ab 17. Januar 2021 Tausende Wirte in Italien ihre Bars, Restaurants und Pizzerien für Gäste wieder zumachen. Rund 70 Prozent der gastronomischen Betriebe sind landesweit davon betroffen. Essen darf dann in 15 der 20 Regionen und Autonomen Provinzen nur noch zum Mitnehmen verkauft werden.
Ab 18. Januar 2021 können in einigen Regionen Italiens Museen und Ausstellungen wieder von Montag bis Freitag öffnen. Diese Regel gilt für die sogenannten Gelben Zonen. Gute Nachrichten für die in diese Zone eingeteilte Region Kampanien, in der die versunkene Stadt Pompeji liegt. Der dortige archäologische Park will damit nach Monaten der Schließung wegen der Pandemie wieder seine Pforten für Besucher öffnen. Quelle: tagesschau.de
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Österreich verlängert den Corona-Lockdown bis zunächst 7. Februar 2021. Ziel sei nun, vom 8. Februar an Handel und Museen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen wieder zu öffnen. Allerdings müssten die täglich gemeldeten Neuinfektionen deutlich sinken. Quelle: tageschau.de
Zypern - Beschränkungen im Land
Nord-Zypern verhängt eine nächtliche Ausgangssperre von 22:00 - 05:00 Uhr. Die Maßnahme gilt ab 17. Januar bis einschließlich 25. Januar 2021. Quelle: Garda World
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Reisende bzw. Rückreisende nach Belgien müssen grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form “ (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Ein Nachweis (elektronisch oder Ausdruck) soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten sind im Vorspann des Formulars erläutert.
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.
Ganz Deutschland ist „rote Zone“. Personen, die besuchsweise aus einer „roten Zone“ nach Belgien reisen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test mit sich führen. Die Abstrichentnahme darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Kinder unter 12 Jahren sind hiervon befreit. Ebenso befreit sind Personen, die weniger als 48 Stunden in Belgien verbleiben und nicht mit dem Flugzeug oder Schiff einreisen. Reisende, die länger als 48 Stunden in Belgien verbleiben, müssen sich umgehend für mindestens 7 Tage in Quarantäne begeben und sich am 7. Tag des Aufenthalts in Belgien testen lassen. Sie erhalten eine SMS der belgischen Behörden, mit der sie zu einem Testzentrum gehen können.
Für in Belgien lebende Personen, die nach einem mehr als 48-stündigen Auslandsaufenthalt nach Belgien zurückkehren, besteht grundsätzlich eine Quarantänepflicht, die durch einen negativen PCR-Test frühestens nach sieben Tagen beendet werden kann. Rückkehrer müssen am ersten und siebten Tag nach der Rückkehr einen PCR-Test durchführen lassen. Eine Quarantänepflicht besteht auch, wenn das erste Testergebnis negativ war. Die Reisenden erhalten zur Durchführung der Tests eine SMS der belgischen Behörden, mit der sie sich zu einem Testzentrum begeben können. Diese Regel gilt bis mindestens Ende der belgischen Winterferien (19. Februar 2021). Beruflich von Belgien ins Ausland Reisende haben die Möglichkeit, sich durch ihren Arbeitgeber per entsprechender Angabe im PLF und Bestätigung durch den Arbeitgeber von der Quarantänepflicht entbinden zu lassen.
Bei auftretenden Symptomen, die auf eine COVID-19 Infektion hindeuten, muss so schnell wie möglich ein PCR-Test durchgeführt werden.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Belgien mit Destination auch außerhalb der EU ist unter den folgenden Voraussetzungen erlaubt: Unabhängig von der Art des Transportmittels müssen Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in Belgien haben und aus einer „roten Zone“ nach Belgien reisen, grundsätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen. Die Testung, auf dem das Ergebnis beruht, darf dabei nicht älter als 72 Stunden sein. Zusätzlich müssen alle von außerhalb der EU oder des Schengen Raums anreisende Personen und Reisende aus einer „roten Zone“ vor Ankunft in Belgien die elektronische „Passenger Locator Form “ (PLF) ausfüllen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Nicht-essentielle Geschäfte sind seit dem 1. Dezember 2020 unter strikten Hygienebedingungen geöffnet. Der Einkauf muss von einem Erwachsenen alleine getätigt werden und darf maximal 30 Minuten dauern.
Friseure und Kosmetikstudios bleiben geschlossen. Andere Dienstleistungen, bei denen sich enger Kontakt nicht vermeiden lässt, sind ebenfalls untersagt.
Jeder Haushalt darf nur eine Person zu Hause empfangen. Es muss sich dabei immer um dieselbe Person handeln. Personen, die allein wohnen, dürfen zwei Personen empfangen, diese aber nicht gemeinsam. Private Zusammenkünfte im Freien sind auf vier Personen beschränkt. Dabei gilt Abstands- und Maskenpflicht.
Hotels bleiben geöffnet, Mahlzeiten müssen in den Zimmern eingenommen werden. Ferienparks sind geschlossen.
Gottesdienste finden nicht statt. Zu Eheschließungen sind, abgesehen von den Brautleuten und dem Standesbeamten, nur die Trauzeugen zugelassen. Beerdigungen dürfen mit max. 15 Personen stattfinden, Bewirtung ist nicht möglich.
In Flandern gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens, in Brüssel und der Wallonie von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, Ausnahmen sind gestattet, wenn essentielle Gründe vorliegen.
Restaurants, Cafés und Bars sind geschlossen. Restaurants dürfen bis 22 Uhr jedoch weiterhin Essen über Lieferdienste und zur Mitnahme anbieten. Take-Away-Anbieter und Night-Shops müssen ebenfalls um 22 Uhr schließen. Ab 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. In Brüssel gilt ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, außerdem gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen.
Professionelle Sportveranstaltungen können nur ohne Publikum, Amateurwettkämpfe und –training können nicht stattfinden. Schwimmbäder und Museen sind geöffnet. Alle weiteren Sport- und kulturellen Einrichtungen, Zoos und Freizeitparks bleiben geschlossen.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Beachten Sie die Testpflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise nach Deutschland (nicht Transit) und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.
Brasilien - Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brasilien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Brasilien ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Dort wurde zudem eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr bedeutet.
Brasilien ist als Risikogebiet eingestuft. Aufgrund der aufgetretenen Variante wird Brasilien ab dem 19. Januar 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 müssen Einreisende aus Brasilien nach Deutschland ab diesem Zeitpunkt neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht auch den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer oder französischer Sprache mitführen. Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Es werden sowohl PCR-/LAMP- und TMA-Tests als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die brasilianische Gesundheitsbehörde ANVISA und die Weltgesundheitsorganisation WHO
Einreise
Die Einreise und der Transit von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich gestattet. Seit dem 30. Dezember 2020 sind Reisende, die in Brasilien einreisen möchten, verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie ein negatives PCR-Testergebnis in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache nachzuweisen. Der Test darf frühestens 72 Stunden vor Abflug erfolgt sein. Zudem müssen Reisende eine Gesundheitserklärung (ausgedruckt und in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache) beim Check-in vorlegen. Die Gesundheitserklärung kann auf der Webseite der brasilianischen Gesundheitsbehörde abgerufen werden.
Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind weiterhin untersagt; einzig die Einreise auf dem Landweg aus Paraguay ist unter Beachtung der geltenden brasilianischen Einreisebestimmungen gestattet. Weitere Ausnahmen für die Einreise über die Land- oder Seegrenzen gelten auch für Personen, die über einen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen.
Seit dem 25. Dezember 2020 ist die Landung von Flügen, die aus oder über Großbritannien und Nordirland kommen, sowie die Mitnahme von Ausländern, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben oder durchgereist sind, auf Flügen nach Brasilien vorübergehend untersagt.
Durch- und Weiterreise
Internationaler Flughafentransit ist möglich, sofern der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und eine Einreiseberechtigung für das Zielland vorliegt. Reisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen und nicht nach Brasilien einreisen, sind von der Vorlagepflicht eines negativen PCR-Tests und einer Gesundheitserklärung befreit. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können diesbezüglich abweichen.
Reiseverbindungen
Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Auch der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. In den meisten öffentlichen Gebäuden finden Temperaturmessungen als Einlasskontrolle statt.
Die Zahl der Infizierten, der schwer an COVID-19 Erkrankten und der Todesfälle ist weiterhin sehr hoch. In einigen Bundesstaaten sind die Gesundheitssysteme stark aus-, teilweise überlastet. Das Risiko, dass Reisende sich infizieren, erkranken und nicht adäquat gesundheitlich versorgt werden können, besteht weiterhin. Zudem setzt eine wirksame Verständigung in brasilianischen Krankenhäusern in der Regel gute Kenntnisse der portugiesischen Sprache voraus.
Hygieneregeln
In allen öffentlichen Räumen, auch im Freien, besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen muss eingehalten werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, nehmen Sie vor Reiseantritt Kontakt mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung auf.
• Bei Flugreisen kontaktieren Sie vor Reiseantritt die Fluggesellschaft, insbesondere im Hinblick auf Regularien eines negativen PCR-Tests für internationale Transitverbindungen in Brasilien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Italien - Änderung Beschränkungen im Land
Erst geschlossen, dann wieder auf, dann wieder geschlossen: Im Hin und Her der Corona-Beschränkungen müssen ab 17. Januar 2021 Tausende Wirte in Italien ihre Bars, Restaurants und Pizzerien für Gäste wieder zumachen. Rund 70 Prozent der gastronomischen Betriebe sind landesweit davon betroffen. Essen darf dann in 15 der 20 Regionen und Autonomen Provinzen nur noch zum Mitnehmen verkauft werden.
Ab 18. Januar 2021 können in einigen Regionen Italiens Museen und Ausstellungen wieder von Montag bis Freitag öffnen. Diese Regel gilt für die sogenannten Gelben Zonen. Gute Nachrichten für die in diese Zone eingeteilte Region Kampanien, in der die versunkene Stadt Pompeji liegt. Der dortige archäologische Park will damit nach Monaten der Schließung wegen der Pandemie wieder seine Pforten für Besucher öffnen. Quelle: tagesschau.de
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Österreich verlängert den Corona-Lockdown bis zunächst 7. Februar 2021. Ziel sei nun, vom 8. Februar an Handel und Museen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen wieder zu öffnen. Allerdings müssten die täglich gemeldeten Neuinfektionen deutlich sinken. Quelle: tageschau.de
Zypern - Beschränkungen im Land
Nord-Zypern verhängt eine nächtliche Ausgangssperre von 22:00 - 05:00 Uhr. Die Maßnahme gilt ab 17. Januar bis einschließlich 25. Januar 2021. Quelle: Garda World
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35447
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 18.01.2021 - Teil 1
Australien - Änderung Einreise: PCR-Test
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Australien wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Australien ist von COVID-19 bislang insgesamt weniger betroffen. Derzeit werden landesweit nur noch wenige neue Infektionen registriert. In Sydney und Brisbane sowie in Teilen des Umlands beider Städte treten einzelne Infektionscluster auf.
Aktuelle und detaillierte Zahlen zum Infektionsgeschehen bieten das australische Gesundheitsministerium mit weiterführenden Links zu den Gesundheitsbehörden der Bundesstaaten und -territorien sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gilt weiterhin ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien. Insbesondere touristische Besuche sind grundsätzlich nicht gestattet, Touristenvisa werden entsprechend nicht erteilt. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch Eltern).
Aufgrund eines Regierungsbeschlusses vom 8. Januar 2021 müssen alle Passagiere ab fünf Jahren, die am oder nach dem 22. Januar 2021 nach Australien reisen, beim Check-in einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Nähere Informationen bietet das australische Innenministerium. Für Passagiere und Besatzungsmitglieder auf internationalen Flügen nach Australien gilt Maskenpflicht, ebenso auf Inlandsflügen in Australien.
Zusätzlich wurden die Obergrenzen für internationale Ankünfte in New South Wales (Sydney), Westaustralien (Perth) sowie in Queensland (Brisbane) bis zum 15. Februar 2021 um 50 Prozent gesenkt.
Es gilt bei Einreise weiterhin die Pflicht zu einer 14-tägigen, im Regelfall kostenpflichtigen Hotelquarantäne in designierten Unterkünften am Ankunftsflughafen. Die Regelungen in den einzelnen Territories sind zum Teil unterschiedlich, für New South Wales, the Northern Territory, Queensland und Western Australia online nachzulesen.
Eine unmittelbare Weiterreise zum Zielort in Australien ist nicht gestattet, auch nicht bei direktem Flughafentransit. Anträge auf begründete Ausnahmen vom Einreiseverbot nimmt das Department of Home Affairs entgegen.
Spätestens 72 Stunden vor einer Einreise müssen online Angaben zum Gesundheitsstatus und zur Erreichbarkeit gemacht werden.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende grundsätzlich möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. So besteht in vielen Fällen die Notwendigkeit einer Einzelfallgenehmigung und/oder eines Transitvisums. Weitere Informationen zum Transit bieten das Government of Australia und die deutschen Auslandsvertretungen in Australien.
Reiseverbindungen
Der inländische Flugverkehr und der übrige Reiseverkehr zwischen den einzelnen australischen Bundesstaaten und -territorien sind noch eingeschränkt und können jederzeit in Reaktion auf lokal verstärkt auftretendes Infektionsgeschehen kurzfristig wieder stärker beeinträchtigt werden.
Beschränkungen im Land und Hygieneregeln
Die australischen Bundesstaaten und -territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus. Ausgelöst durch die neue Coronavirus-Mutation gelten seit dem 8. Januar 2021 verschärfte Maßnahmen. Diese umfassen auch innerstaatliche Reisebeschränkungen und Verhaltensvorgaben. So haben mehrere Bundesstaaten Sydney und Brisbane als „Hotspot“ ausgewiesen und Reiseeinschränkungen bzw. Quarantäneverpflichtungen gegenüber Personen, die sich dort aufgehalten haben, verhängt. Es gelten weiterhin gängige Abstands- und Hygienevorgaben. Aktuelle detaillierte Informationen bietet die Regierung von Australien .
Besonderheiten in den Regionen
Zurzeit noch geltende Einschränkungen unterscheiden sich nur leicht zwischen den einzelnen Bundesstaaten. Der aktuelle Infektionscluster in Sydney und in Brisbane bringt lokal begrenzt verschiedene Restriktionen mit sich und führt zu Einschränkungen im Reiseverkehr zwischen Sydney/New South Wales und mehreren anderen Bundesstaaten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, z.B. mit Hilfe des COVID-19-Restriction Checker .
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der australischen Regierung und bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der Anforderungen für ihren spezifischen Flug nach Australien.
• Informieren Sie sich auch beim australischen Gesundheitsministerium zur Ausbreitung des Virus und zu Maßnahmen der Regierung und stellen Sie bei Erfüllen einer Ausnahme für eine Einreise eine vorherige Anfrage onlline .
• Lassen Sie einen Flug vor Reiseantritt unbedingt von Ihrer Fluggesellschaft im Hinblick auf die neuen Restriktionen nochmals bestätigen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Coronavirus Helpline (24h) unter 1800 020 080 oder nutzen Sie die online unter Diagnosehilfe des australischen Gesundheitsministeriums. Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie 000.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA
Australien wird seine Grenzen nach Aussagen des medizinischen Chefberaters der australischen Regierung, Brendan Murphy, aller Voraussicht nach in diesem Jahr nicht mehr für Reisende öffnen. Quelle: tagesschau.de
Cabo Verde / Kapverden - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Cabo Verde wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Seit Anfang des Jahres steigen die COVID-19-Neuinfektionen auf Cabo Verde erneut an. Besonders stark betroffen sind derzeit die Inseln S. Vicente und Santiago, aber auch die Inseln Fogo, Maio und S. Antao verzeichnen zunehmende Neuinfektionen. Keine aktiven Fälle gibt es derzeit auf den Inseln S. Nicolau und Brava. Auf den Urlaubsinseln Sal und Boavista liegen die Zahlen im unteren einstelligen Bereich. Cabo Verde ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Regierung von Cabo Verde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Cabo Verde kann über die vier internationalen Flughäfen (Praia, Sal, Boa Vista, São Vicente) erfolgen, soweit ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen Rapid Schnelltest (Ag-RDT)) vorliegt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test wird bereits von den Fluglinien vor Abflug verlangt. Bei der Einreise erfolgt eine Temperaturmessung. Das Ausfüllen eines Online-Formulars als Reiseregistrierung ist erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Seegrenzen von Cabo Verde sind wieder geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Cabo Verde wurde wieder aufgenommen und wird ausgeweitet.
Zwischen den einzelnen Inseln, findet ein regelmäßiger Flug- und Schiffsverkehr statt. Bei Reisen zwischen den Inseln, muss beim jeweiligen Check-in ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen-Rapid-Schnelltest (Ag-RDT)) vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen vom Test sind Kinder unter sieben Jahren.
Auf allen Inlandsflugstrecken müssen Passagiere vor Check-In ein Formular (Englisch oder Portugiesisch) zur sanitären Überwachung ausfüllen.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von Cabo Verde kann je nach Entwicklung der Infektionszahlen Maßnahmen ergreifen, die sich von Insel zu Insel unterscheiden können.
Auf der Insel S. Vicente ist der Notstand (calamidade) ausgerufen, auf allen anderen Inseln, gilt der Katastrophenfall (contingencia).
Freizeiteinrichtungen (Diskotheken, Tanzlokale) bleiben im ganzen Land geschlossen. Sie können jedoch in Lounge-Bars (Bars mit Live-Musik) umgewandelt werden und Getränke und leichte Mahlzeiten anbieten. Erholungs-, Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten, die eine Ansammlung von Personen mit sich bringen, sind entweder ganz verboten oder werden zahlenmäßig und zeitlich beschränkt. Zusätzlich ist ein Mindestabstand einzuhalten. Vergnügungsparks sind auf allen Inseln, außer S. Vicente, wieder erlaubt. Dies gilt auch für religiöse Veranstaltungen. Private Treffen bleiben eingeschränkt. Die Öffnungszeiten von Lokalen, die alkoholische Getränke ausschenken, werden je nach Insel auf Mitternacht (im Katastrophenfall/contingencia) bzw. 21 Uhr (bei Notstand/calamidade) beschränkt. Läden schließen um 20:30 Uhr mit Ausnahme von Bäckereien und Apotheken, die um 21 Uhr schließen.
Badeaktivitäten sind von 6 bis 18 Uhr, unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen, erlaubt.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind einzuhalten. An allen öffentlich zugänglichen Orten, z.B. in Verkehrsmitteln, Geschäften und öffentlichen Verwaltungsgebäuden besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch im Freien. Ausnahmen gelten für sportliche Aktivitäten im Freien sowie für Kinder unter 10 Jahren und in Fällen medizinischer Unzumutbarkeit. Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird durch die Polizei streng kontrolliert, bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Cabo Verde.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden auf der jeweiligen Insel.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Griechenland - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Attika, Ostmakedonien und Thrakien, Nördliche Ägäis, Thessalien, Westmakedonien sowie Zentralmakedonien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. In den Regionen Attika, Thessalien, Ostmakedonien und Thrakien, Zentralmakedonien, Westmakedonien sowie Nördliche Ägäis beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist nur mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen. Zusätzlich wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt.
Alle Personen, die bis zum 21. Januar 2021 nach Griechenland einreisen, müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form “, PLF) ausfüllen. Dieses PLF ist für Personen mit Wohnsitz in Griechenland auch für Ausreisen aus Griechenland erforderlich. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Codes muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt, der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland vorerst nicht mehr anlaufen.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende aus Albanien (Grenzübergang Kakavia) müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei auf dem Land- und Luftweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Flüge innerhalb Griechenlands sind nur aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen oder zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz erlaubt.
Beschränkungen im Land
Die griechische Regierung hat einen landesweiten „Lockdown“ zunächst bis zum 25. Januar 2021 erlassen.
Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind, z.B. Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen sind geöffnet. Seit dem 18. Januar 2021 dürfen auch Einzelhandelsgeschäfte wieder unter Einhaltung strenger Kapazitätsbeschränkungen öffnen. Folgende Maßnahmen gelten:
Öffentliche Versammlungen sind verboten.
Die Wohnung darf nur mit einer Sondererlaubnis für die Fahrt zur Arbeit mit Arbeitgeberbescheinigung oder unter Angabe spezieller Gründe verlassen werden:
1. Apotheke oder Arztbesuch (nach Absprache mit dem Arzt)
2. Einkaufen in einem Geschäft, das nicht liefert (z.B. Supermarkt; Einzelhandelsgeschäft: Genehmigung ist 2 Stunden gültig)
3. Bank (wenn keine elektronische Transaktion möglich ist) und Behördengänge mit schriftlicher Terminbestätigung
4. Hilfe für Menschen in Not oder Begleitung minderjähriger Schüler zur/von der Schule
5. Teilnahme an einer Zeremonie (z. B. Beerdigung, Heirat, Taufe o. ä.) sowie Besuche zur Wahrnehmung des Sorgerechts
6. Sportliche Betätigung im Freien in der Nähe der Wohnung oder Bewegung mit Haustier, einzeln oder bis zu drei Personen, im letztgenannten Fall unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m.
Die Sondererlaubnis kann nur mit einer griechischen Mobilfunknummer bei der Telefonnummer 13033 unter Angabe der Ziffer, des Namens und der Anschrift beantragt werden. Alternativ ist die Bescheinigung „Typ B“ (bei den griechischen Behörden per Download erhältlich) mitzuführen.
Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur für Fahrten von und zur Arbeit, aus gesundheitlichen Gründen oder zum Ausführen von Haustieren gestattet (Bescheinigung/SMS an 13033 erforderlich).
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen weiterhin öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst.
Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Fahrten außerhalb des Regionalbezirks sind verboten, außer aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen sowie zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz. In der Region Attika gilt abweichend, dass man sich zwischen den acht Regionalbezirken bewegen darf.
Den deutschen Vertretungen in Griechenland sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen die Anreise zu einem Flug- oder Fährhafen bei Vorlage eines Flug- bzw. Fährtickets und Ausweisdokuments mit Angabe zum Wohnort in z.B. Deutschland, verweigert wurde.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab 4 Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel muss eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammenarbeiten.
• Halten Sie sich an die geltende Ausgangssperre im Rahmen des „Lockdowns“.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer, nicht älter als 72 Stunden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise nach Deutschland (nicht Transit) und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Indien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indien ist bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind zurzeit die Bundesstaaten Maharashtra, Karnataka, Andhra Pradesh, Tamil Nadu und Kerala sowie die Ballungsräume Delhi, Mumbai und Chennai.
Indien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Indien hat den Flugverkehr mit Großbritannien vorerst wieder aufgenommen. Der Bundesstaat Maharashtra hat eine in einer staatlichen Institution zu verbringende 14-tägige verpflichtende Quarantäne für Reisende aus Großbritannien, der EU und dem Nahen Osten verfügt.
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen bleiben bis auf weiteres verboten; bereits erteilte E-Visa und Visa zu touristischen Zwecken sind suspendiert. Visa der restlichen Kategorien, die bisher ausgesetzt waren, sind wieder gültig. Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke soll wieder möglich sein, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits im Land aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wiederzulassung des kommerziellen internationalen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „overstay“ verzichtet.
Bei Einreise nach Indien gilt eine14-tägige institutionelle Quarantäneverpflichtung. Reisende können auf Antrag davon befreit werden. Dazu muss auf der Webseite des Flughafen New Delhi das negative Ergebnis eines COVID-19-Tests hochgeladen werden. Anschließend erteilen indische Behörden eine Ausnahmegenehmigung und bestätigen dies per E-Mail („exempted from quarantine“). Die E-Mail muss bei Einreise ausgedruckt mitgeführt werden.
Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App "Aarogya Setu" ist teilweise verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Flugverbindungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind derzeit nur sehr eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen insbesondere von Lufthansa, Air France und KLM möglich. Die Wiederaufnahme weiterer Flugverbindungen wird derzeit verhandelt.
Der nationale Eisenbahn- und Flugverkehr wurde eingeschränkt wiederaufgenommen. Mit stark reduzierten Verbindungsangeboten ist zu rechnen ebenso wie mit strengen Hygienevorschriften.
Beschränkungen im Land
Die verhängte Ausgangssperre wird außerhalb der sogenannten Containment Zones (abgesperrte Gebiete mit hohen COVID-19-Infektionszahlen) orts- und lageabhängig gelockert.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Bestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wiederzulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Indonesien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Jakarta.
Indonesien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis auf weiteres nicht gestattet.
Bis vorerst 25. Januar 2021 gilt eine generelle Einreisesperre aus allen Ländern für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien. Ausnahmen sind nur für Inhaber von indonesischen Daueraufenthaltsgenehmigungen (KITAS, KITAP) und für Diplomaten- und Dienstpasspassinhaber mit gültigen Daueraufenthaltsgenehmigungen sowie für Inhaber von diplomatischen und Dienst-Visa mit Sondergenehmigung der indonesischen Regierung vorgesehen.
Reisende müssen bei Einreise ein Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, worin ein bei Abflug maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten sein muss. Nach der Einreise erfolgt obligatorisch eine erneute PCR-Testung. Bei negativem Testergebnisses erfolgt anschließend eine fünftägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten. Am Ende der fünftägigen Quarantäne müssen sich Reisende einer erneuten kostenpflichtigen Testung unterziehen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Einweisung in ein Krankenhaus auf eigene Kosten. Reisende, die aus dem Ausland ohne oder ohne gültigen PCR-Test einreisen, werden vor Ort nachgetestet und müssen sich bis zum Vorliegen des (negativen) Testergebnisses auf eigene Kosten in ein Hotel, das von den indonesischen Behörden vorgegeben wird, begeben. Ein Abwarten des Testergebnisses in Hausquarantäne ist nicht möglich. Im Anschluss an die fünftägige Hotelquarantäne ist eine neuntägige Heimquarantäne einzuhalten.
Bei Einreise wird am Flughafen eine Registrierung im indonesischen „Health Portal“ verlangt, die durch die Nutzung einer App „eHAC“ erfolgen soll. In Einzelfällen wird aber auch das Ausfüllen eines bereitgestellten Formulars in Papierform akzeptiert.
Weitere Informationen bietet das indonesische Directorate of Immigration.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich. Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig kein Gesundheitszeugnis oder ein PCR-Test verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen jedoch bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kann es zu Einschränkungen kommen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Es gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Für Flugreisen im Land ist die Vorlage von Schnelltests (Antikörpertest) notwendig.
Bis zunächst 25. Januar 2021 wird im innerindonesischen Reiseverkehr (auch Land- und Wasserweg) die Vorlage eines negativen Schnelltests (Antigentest) oder in Abhängigkeit von dem Zielort auch ein negativer PCR-Test verlangt. Letzteres gilt aktuell für Bali. Bei beiden Testvarianten darf das Testergebnis nicht älter als 72 Stunden sein. Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes wird in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und ist laufend Änderungen unterworfen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kolumbien - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kolumbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kolumbien ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind u. a. die Metropolen Bogotá und Medellín, aber auch die Karibikküste.
Kolumbien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kolumbianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise für deutsche Staatsangehörige nach Kolumbien ist derzeit unter den folgenden Voraussetzungen auf dem Luftweg gemäß der Resolution 1627/2020 des kolumbianischen Gesundheitsministeriums grundsätzlich möglich:
1. Bei Einreise nach Kolumbien muss grundsätzlich ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 96 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Vergewissern Sie sich vor Einreise nach Kolumbien über die geltenden Einreisebestimmungen bei den kolumbianischen Behörden sowie über die aktuellen Beförderungsbedingungen bei der Fluggesellschaft. Kurzfristige Änderungen können nicht ausgeschlossen werden.
2. Bei internationalen Flügen ist vorab eine Registrierung über das elektronische Formular Check-Mig auf der Website der Migración Colombia erforderlich. Die Registrierungsbestätigung muss der Fluggesellschaft vor Abflug in Deutschland ggf. vorgelegt werden.
3. Über die Anwendung CoronApp-Colombia sollen Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden. Die übermittelten Daten werden an die kolumbianischen Gesundheitsbehörden weitergegeben. Einreisende werden von diesen nach Ankunft kontaktiert.
Konkrete Rechtsauskünfte erteilen dazu das kolumbianische Außenministerium bzw. die kolumbianischen Auslandsvertretungen.
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Seegrenzen sind bis mindestens 1. März 2021 geschlossen. Aktuelle Auskünfte erteilen die kolumbianischen Migrationsbehörden.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr wird schrittweise wieder aufgenommen, die Zahl der Flüge ist jedoch noch stark beschränkt.
Der nationale Flugverkehr bietet wieder einzelne, stark ausgedünnte Flugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Die Bewegungsfreiheit kann eingeschränkt sein. Die generelle Ausgangssperre ist aufgehoben, allerdings sind weiterhin regional/örtlich unterschiedliche Regelungen zu beachten. Besonders in Bogotá und weiteren großen Städten wird die Bewegungsfreiheit auch kurzfristig immer wieder eingeschränkt werden.
Restaurants und Geschäfte können beschränkte Öffnungszeiten haben oder auch ganz geschlossen sein. Nur Supermärkte und Apotheken sind ganztägig geöffnet. Der Zugang kann jedoch beschränkt sein (z. B. nach Endziffer des Ausweisdokuments).
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, auch im Freien, gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer hohen Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert; Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von 2 m empfohlen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Vergewissern Sie sich vor Einreise nach Kolumbien über die geltenden Einreisebestimmungen bei den kolumbianischen Behörden sowie über die aktuellen Beförderungsbedingungen bei der Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim kolumbianischen Gesundheitsministerium.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kuba - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Zahl der täglichen Neuinfektionen liegt auf niedrigem Niveau, jedoch mit zuletzt steigender Tendenz. Diese werden zurzeit in fast allen Provinzen verzeichnet, die Mehrzahl in Havanna.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise ist zwingend ein negativer PCR-Test aus dem Heimatland vorzuweisen, der nicht älter als 72 Stunden bei Ankunft sein darf und von einem zertifizierten Labor ausgestellt sein muss.
Alle Einreisenden müssen sich nach Ankunft in Kuba am Flughafen einem weiteren obligatorischen PCR-Test unterziehen. Die Gebühr von 30,- USD wird in der Regel auf den Flugticketpreis aufgeschlagen. Daneben ist am Flughafen eine Erklärung zum Gesundheitszustand abzugeben.
Für Reisende, die zu touristischen Zwecken einreisen und eine Reservierung in einem lizenzierten Hotel oder in einer lizensierten „casa particular“ haben, besteht anschließend die Pflicht, sich bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses in einem Hotel/Unterkunft aufzuhalten. Danach können sich diese Reisenden frei bewegen.
Für Reisende, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einer der vorgenannten Unterkünfte vorgesehen haben, gilt die Absonderungspflicht bis zum zweiten negativen Testergebnis, wobei der zweite Test erst am fünften Tag nach Einreise gemacht werden kann.
Bei einem positiven Ergebnis muss mit einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus oder staatlichen Hotel für mindestens acht Tage gerechnet werden. Die Quarantäneeinrichtungen sind dabei nur auf die Sicherstellung der medizinischen Notwendigkeiten ausgerichtet. Mitreisende Angehörige von positiv getesteten Personen, die selbst negativ getestet wurden, müssen im gebuchten Hotelzimmer bleiben, bis ein zweites negatives Testergebnis vorliegt. Der zweite Test wird ebenfalls erst am siebten Tag nach Einreise vollzogen. Das Testergebnis liegt frühestens am achten Tag vor.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich. Die Ausreise aus Kuba ist für Ausländer möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Eine direkte Flugverbindung von Deutschland aus besteht aktuell nur nach Varadero. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Beschränkungen im Land
Die Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes können lokal beschränkt sein. Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen ist weiterhin eingeschränkt. In der Metropolregion Havanna gelten verschärfte Pandemiemaßnahmen. Restaurants dürfen Essen nur zum Mitnehmen ausgeben oder liefern. Bars, Diskotheken, Kinos, Theater, Sportplätze und andere Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Der öffentliche Personennahverkehr ist von 21 bis 5 Uhr eingestellt. Der Aufenthalt in Parks und anderen öffentlichen Plätzen ist nach 19 Uhr untersagt. Reisen zwischen Havanna und anderen Landesteilen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich. Auch in privaten Fahrzeugen ist mit Kontrollen und Einschränkungen an der Stadtgrenze zu rechnen. Touristische Ausflüge nach Havanna aus anderen Landesteilen sind nicht möglich.
Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs kommen. Es sollten v.a. notwendige Medikamente in ausreichender Menge für den geplanten Aufenthalt mitgebracht werden.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Besonderheiten in den Regionen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Malawi - Änderung Beschränkungen im Land
Mit Wirkung ab 18. Januar 2021 gelten für zunächst 15 Tage folgende Einschränkungen: Nächtliche Ausgangssperre von 21:00-05:00 Uhr. Alle Bars und Restaurants müssen um 20:00 Uhr schließen, alle Märkte bereits um 17:00 Uhr. Das Tragen von Gesichtsschutzmasken ist in allen öffentlichen Räumen obligatorisch. Bei allen Versammlungen, einschließlich religiöser Versammlungen, dürfen zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr als 50 Personen anwesend sein. Unternehmen müssen ihre Belegschaft neu organisieren, um in Schichten zu arbeiten und die Anzahl der Mitarbeiter vor Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt zu minimieren. Alle Schulen bleiben für die Dauer von 15 Tagen geschlossen. Alle Landgrenzen bleiben bis auf weiteres geschlossen (Ausnahmen gelten für malawische Staatsangehörige und wichtige Dienstleister). Am 3. Februar soll die Notwendigkeit einer weiteren Grenzschließung erneut überprüft werden. Quelle: Garda World
Norwegen - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo, Viken, Innlandet, Rogaland, Trøndelag und Vestfold og Telemark wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch in Norwegen sind die Zahlen der COVID-19-Infektionen wieder angestiegen. Neben lokalen Ausbrüchen, z.B. in Bergen, Tromsø und Trondheim liegt der regionale Schwerpunkt derzeit in der Stadt und dem Großraum Oslo sowie in den Provinzen Viken, Innlandet, Rogaland, Trøndelag und Vestfold og Telemark. Dort überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat Deutschland zum Risikogebiet erklärt und die Einreisebestimmungen weiter verschärft. Alle Reisenden nach Norwegen müssen bei Einreise einen PCR-Test absolvieren. Der Test muss am Flughafen oder an dafür ausgestatteten Grenzübergängen absolviert werden. Nach aktuellem Stand wird bei Einreise ein negativer PCR-Test verlangt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Quarantänepflicht gilt weiterhin.
Jeder, der nach Norwegen einreist, muss ein Selbsterklärungsformular ausfüllen. Diese Registrierung muss maximal 72 Stunden vor der Einreise nach Norwegen erfolgen und bei der Grenzkontrolle durch eine Quittung nachgewiesen werden. Reisende sind dafür verantwortlich, die Quittung oder das ausgedruckte Formular bei Einreise mit sich zu führen.
Bei Einreise nach Norwegen finden Grenzkontrollen statt. Die Zahl der offenen Grenzübergänge wurde reduziert. Die offenen Grenzübergänge können auf der Webseite der norwegischen Regierung nachgelesen werden.
Die bei Einreise aus einem Risikogebiet verpflichtende 10-tägige Quarantäne muss in einem Quarantänehotel verbracht werden, es sei denn, es kann ein fester Wohnsitz in Norwegen oder eine Unterkunft nachgewiesen werden, die für eine Quarantäne geeignet ist. Eine Unterkunft ist dann geeignet, wenn der Kontakt zu anderen vermieden werden kann und dazu ein eigenes Zimmer, ein eigenes Bad sowie eine eigene Küche oder Essensversorgung gegeben ist. Bei Einreise ist dies durch eine Bestätigung des Wohnungsgebers auf einem Formular der norwegischen Behörden nachzuweisen.
Privatreisende, die dem gleichen Haushalt angehören, können die Quarantäne in einer gemeinsamen Quarantäneunterkunft verbringen. Arbeits- und Dienstreisende müssen hingegen immer eine eigene Unterkunft nach o. g. Kriterien nachweisen, die der Arbeits- oder Auftraggeber zu bestätigen hat. Personen, die gemeinsame Kinder mit einer Person mit festem Wohnsitz in Norwegen haben oder mit einer solche verheiratet sind und deren minderjährige Kinder können die Quarantäne in der Wohnung des Partners bzw. des anderen Elternteils verbringen.
Die Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden indem man zweimal negativ auf Covid-19 getestet wurde. Der erste Test muss bei Einreise durchgeführt werden und kann ein Schnelltest oder ein PCR-Test sein. Der zweite Test darf frühestens sieben Tage nach der Ankunft durchgeführt werden und muss ein PCR-Test sein. Die Quarantänepflicht gilt so lange, bis das zweite negative Testergebnis vorliegt. Einreisende aus Großbritannien können die 10-tägige Quarantäne nicht verkürzen.
Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich für Personen, die schwer erkrankte nahe Angehörige besuchen oder an einer Beisetzung naher Angehöriger teilnehmen. Hierzu ist mit dem jeweilig zuständigen Amtsarzt (kommunelege) Kontakt aufzunehmen.
Über die aktuellen Einreisebedingungen informieren die norwegischen Behörden auch in deutscher Sprache.
Für Einreisende aus Großbritannien gelten zusätzliche Regelungen.
Die Entscheidung, ob die Einreise erlaubt wird, obliegt in jedem Fall der norwegischen Grenzpolizei.
Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind und dies durch medizinische Dokumente nachweisen können, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Eine Übersicht über die von Norwegen zu Risikogebieten deklarierten Länder bietet das Norwegian Institute of Public Health. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern können inländische Anschlussflüge bei Symptomfreiheit angetreten werden. Es muss dann am Zielort eine Quarantäne angetreten werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind möglich. Die Flüge aus Großbritannien wurden vorübergehend ausgesetzt.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen bestehen mit Einschränkungen. Die Reederei Colorline hat den Fährverkehr nach Deutschland (Oslo-Kiel) bis einschließlich 19. Januar 2021 eingestellt.
Die Zahl der offenen Grenzübergänge wurde reduziert, siehe Einreise.
Beschränkungen im Land
Reisen im Inland sollen nur dann unternommen werden, wenn sie unvermeidlich sind. Auf touristische Reisen soll verzichtet werden.
Es gilt landesweit die Empfehlung, keine Gäste zu Hause zu empfangen. Zudem gelten Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen und die dringende Empfehlung zu Kontaktminimierung sowie die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
In Oslo sind Theater, Kinos, Schwimm- und Spielhallen usw. geschlossen. Es gilt ein Verbot aller Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, auch privater Natur. Weitergehende Informationen bietet die Stadt Oslo.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.
In Oslo gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Einzelheiten veröffentlicht die Stadt Oslo.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.
• Wenn Sie sich touristisch in den Provinzen Oslo, Viken und Innlandet aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. Achten Sie darauf, dass die Eintragung in Ihrem Reisepass/Personalausweis zum Hauptwohnsitz in Deutschland auf aktuellem Stand ist.
• Wenn Sie im Transit durch Schweden fahren, bewahren Sie Ihre Belege (Brücke, Fähre, Tankquittungen) auf, um im Falle einer Kontrolle die Nutzung des direkten Wegs belegen zu können.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Oman - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Maskat sowie die Provinz Dhofar an der Grenze zu Jemen.
Oman ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit 18. Januar 2021 sind -zunächst für eine Woche - alle Landgrenzen für die Ein- und Ausreisen in das Sultanat geschlossen. Kurzfristige, erneute Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden.
Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können nicht wieder nach Oman einreisen, wenn sie sich länger als 180 Tage außerhalb des Landes aufgehalten haben und müssen zur Einreise ein neues Visum beantragen.
Reisende nach Oman müssen vor Abflug einen negativen PCR-Test in englischer oder arabischer Sprache vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit sein darf. Ferner müssen sich Reisende auf der Internetseite des omanischen Gesundheitsministeriums registrieren und dort 25 OMR für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen. Ferner ist die App Tarassud+ des omanischen Gesundheitsministeriums auf dem Mobiltelefon zu installieren.
Alle Einreisenden, auch bei Kurzaufenthalten, müssen sich mindestens sieben Tage in Quarantäne begeben, die mit dem Tracking-Armband überwacht wird. Am achten Tag kann die Quarantäne durch einen weiteren negativen PCR-Test beendet werden oder ist bis zum 14. Tag fortzusetzen.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. März 2021 im Ticketpreis enthalten ist. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Sie bei Oman Air.
Flugzeugbesatzungen sowie Kinder unter 15 Jahren sind vom PCR-Test bei Einreise und dem Tragen des Armbands ausgenommen; Flugzeugbesatzungen unterliegen grundsätzlich nicht der Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Oman eingeschränkt. Im Rahmen von Präventionsmaßnahmen ist die Zahl der Besucher in diversen Einrichtungen (z.B. öffentliche Parks, Kinos, Museen) begrenzt.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter Auflagen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
• Bitte verfolgen Sie bezüglich der Schließung der Luft, -Land- und Seegrenzen aufmerksam die lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Peru - Änderung Einreise, Durch-und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 stark betroffen.
Peru ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin geschlossen – auch für den Warenverkehr. Der Flugverkehr mit Europa ist bis zum 31. Januar 2021 aufgrund der in Großbritannien und Südafrika neu aufgetretenen Virusvarianten von SARS-CoV-2 eingestellt. Die Einreise von Personen aus Europa und Südafrika kommend ist bis 31. Januar 2021 untersagt – dies gilt sowohl für Personen mit Wohnsitz in Europa und Südafrika als auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben. Alle Einreisenden sind verpflichtet, ein negatives, maximal 72 Stunden altes COVID-19-Testergebnis vorzulegen, sich vor der Einreise elektronisch zu registrieren, den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen und sich unmittelbar nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Diese kann in der eigenen Privatwohnung, in der sog. Villa Panamericana (ursprünglich gebaut als Quartier für die Panamerikanischen Spiele 2019, jetzt genutzt zur Behandlung von COVID-19-Patienten) oder an einem anderen von den Gesundheitsbehörden zu bestimmenden Ort absolviert werden. Die Weiterreise an den Wohnsitzort zur Absolvierung der Quarantäne ist erlaubt, wenn dieser innerhalb von 24 Stunden nach Einreise erreicht werden kann.
Durch- und Weiterreise
Derzeit sind die Landgrenzen noch geschlossen. Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist bereits möglich. Reisende mit einem Weiterflug in weniger als 16 Stunden, müssen sich nicht in Quarantäne begeben, dürfen aber den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 16 Stunden weisen die Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort bis zum Abflug zu. Die Kosten hierfür sind von den Reisenden zu tragen.
Reiseverbindungen
Eine allmähliche Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs hat begonnen. Angeflogen werden neben Kolumbien, Ecuador, Panama, Paraguay, Uruguay, Bolivien und Chile weitere 25 Flugziele in zehn Ländern in Süd- und Mittelamerika, der Karibik, den USA und Kanada. Der Flugverkehr nach Europa mit den Zielen Barcelona, Madrid, London, Paris und Amsterdam ist bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 1. März 2021 verlängert. Es gilt in ganz Peru eine nächtliche Ausgangssperre, diese variiert in den verschiedenen Regionen abhängig von der Risikoeinstufung. Für die Stadt Lima gilt eine Ausgangssperre in der Zeit von 21 bis 4 Uhr, im Großraum Lima von 19 bis 4 Uhr. Es wurden sonntägliche Fahrverbote eingeführt (z. B. Stadt Lima) sowie in einigen Gebieten komplette Ausgangssperren am Sonntag (u. a. Großraum Lima). Zudem gilt ein generelles Verbot von privaten Treffen auch in Privatwohnungen. Die Strände des Landes sind weitestgehend geschlossen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der peruanischen Regierung.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Australien wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Australien ist von COVID-19 bislang insgesamt weniger betroffen. Derzeit werden landesweit nur noch wenige neue Infektionen registriert. In Sydney und Brisbane sowie in Teilen des Umlands beider Städte treten einzelne Infektionscluster auf.
Aktuelle und detaillierte Zahlen zum Infektionsgeschehen bieten das australische Gesundheitsministerium mit weiterführenden Links zu den Gesundheitsbehörden der Bundesstaaten und -territorien sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gilt weiterhin ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien. Insbesondere touristische Besuche sind grundsätzlich nicht gestattet, Touristenvisa werden entsprechend nicht erteilt. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch Eltern).
Aufgrund eines Regierungsbeschlusses vom 8. Januar 2021 müssen alle Passagiere ab fünf Jahren, die am oder nach dem 22. Januar 2021 nach Australien reisen, beim Check-in einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Nähere Informationen bietet das australische Innenministerium. Für Passagiere und Besatzungsmitglieder auf internationalen Flügen nach Australien gilt Maskenpflicht, ebenso auf Inlandsflügen in Australien.
Zusätzlich wurden die Obergrenzen für internationale Ankünfte in New South Wales (Sydney), Westaustralien (Perth) sowie in Queensland (Brisbane) bis zum 15. Februar 2021 um 50 Prozent gesenkt.
Es gilt bei Einreise weiterhin die Pflicht zu einer 14-tägigen, im Regelfall kostenpflichtigen Hotelquarantäne in designierten Unterkünften am Ankunftsflughafen. Die Regelungen in den einzelnen Territories sind zum Teil unterschiedlich, für New South Wales, the Northern Territory, Queensland und Western Australia online nachzulesen.
Eine unmittelbare Weiterreise zum Zielort in Australien ist nicht gestattet, auch nicht bei direktem Flughafentransit. Anträge auf begründete Ausnahmen vom Einreiseverbot nimmt das Department of Home Affairs entgegen.
Spätestens 72 Stunden vor einer Einreise müssen online Angaben zum Gesundheitsstatus und zur Erreichbarkeit gemacht werden.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende grundsätzlich möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. So besteht in vielen Fällen die Notwendigkeit einer Einzelfallgenehmigung und/oder eines Transitvisums. Weitere Informationen zum Transit bieten das Government of Australia und die deutschen Auslandsvertretungen in Australien.
Reiseverbindungen
Der inländische Flugverkehr und der übrige Reiseverkehr zwischen den einzelnen australischen Bundesstaaten und -territorien sind noch eingeschränkt und können jederzeit in Reaktion auf lokal verstärkt auftretendes Infektionsgeschehen kurzfristig wieder stärker beeinträchtigt werden.
Beschränkungen im Land und Hygieneregeln
Die australischen Bundesstaaten und -territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus. Ausgelöst durch die neue Coronavirus-Mutation gelten seit dem 8. Januar 2021 verschärfte Maßnahmen. Diese umfassen auch innerstaatliche Reisebeschränkungen und Verhaltensvorgaben. So haben mehrere Bundesstaaten Sydney und Brisbane als „Hotspot“ ausgewiesen und Reiseeinschränkungen bzw. Quarantäneverpflichtungen gegenüber Personen, die sich dort aufgehalten haben, verhängt. Es gelten weiterhin gängige Abstands- und Hygienevorgaben. Aktuelle detaillierte Informationen bietet die Regierung von Australien .
Besonderheiten in den Regionen
Zurzeit noch geltende Einschränkungen unterscheiden sich nur leicht zwischen den einzelnen Bundesstaaten. Der aktuelle Infektionscluster in Sydney und in Brisbane bringt lokal begrenzt verschiedene Restriktionen mit sich und führt zu Einschränkungen im Reiseverkehr zwischen Sydney/New South Wales und mehreren anderen Bundesstaaten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, z.B. mit Hilfe des COVID-19-Restriction Checker .
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der australischen Regierung und bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der Anforderungen für ihren spezifischen Flug nach Australien.
• Informieren Sie sich auch beim australischen Gesundheitsministerium zur Ausbreitung des Virus und zu Maßnahmen der Regierung und stellen Sie bei Erfüllen einer Ausnahme für eine Einreise eine vorherige Anfrage onlline .
• Lassen Sie einen Flug vor Reiseantritt unbedingt von Ihrer Fluggesellschaft im Hinblick auf die neuen Restriktionen nochmals bestätigen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Coronavirus Helpline (24h) unter 1800 020 080 oder nutzen Sie die online unter Diagnosehilfe des australischen Gesundheitsministeriums. Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie 000.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA
Australien wird seine Grenzen nach Aussagen des medizinischen Chefberaters der australischen Regierung, Brendan Murphy, aller Voraussicht nach in diesem Jahr nicht mehr für Reisende öffnen. Quelle: tagesschau.de
Cabo Verde / Kapverden - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Cabo Verde wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Seit Anfang des Jahres steigen die COVID-19-Neuinfektionen auf Cabo Verde erneut an. Besonders stark betroffen sind derzeit die Inseln S. Vicente und Santiago, aber auch die Inseln Fogo, Maio und S. Antao verzeichnen zunehmende Neuinfektionen. Keine aktiven Fälle gibt es derzeit auf den Inseln S. Nicolau und Brava. Auf den Urlaubsinseln Sal und Boavista liegen die Zahlen im unteren einstelligen Bereich. Cabo Verde ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Regierung von Cabo Verde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Cabo Verde kann über die vier internationalen Flughäfen (Praia, Sal, Boa Vista, São Vicente) erfolgen, soweit ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen Rapid Schnelltest (Ag-RDT)) vorliegt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test wird bereits von den Fluglinien vor Abflug verlangt. Bei der Einreise erfolgt eine Temperaturmessung. Das Ausfüllen eines Online-Formulars als Reiseregistrierung ist erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Seegrenzen von Cabo Verde sind wieder geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Cabo Verde wurde wieder aufgenommen und wird ausgeweitet.
Zwischen den einzelnen Inseln, findet ein regelmäßiger Flug- und Schiffsverkehr statt. Bei Reisen zwischen den Inseln, muss beim jeweiligen Check-in ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen-Rapid-Schnelltest (Ag-RDT)) vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen vom Test sind Kinder unter sieben Jahren.
Auf allen Inlandsflugstrecken müssen Passagiere vor Check-In ein Formular (Englisch oder Portugiesisch) zur sanitären Überwachung ausfüllen.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von Cabo Verde kann je nach Entwicklung der Infektionszahlen Maßnahmen ergreifen, die sich von Insel zu Insel unterscheiden können.
Auf der Insel S. Vicente ist der Notstand (calamidade) ausgerufen, auf allen anderen Inseln, gilt der Katastrophenfall (contingencia).
Freizeiteinrichtungen (Diskotheken, Tanzlokale) bleiben im ganzen Land geschlossen. Sie können jedoch in Lounge-Bars (Bars mit Live-Musik) umgewandelt werden und Getränke und leichte Mahlzeiten anbieten. Erholungs-, Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten, die eine Ansammlung von Personen mit sich bringen, sind entweder ganz verboten oder werden zahlenmäßig und zeitlich beschränkt. Zusätzlich ist ein Mindestabstand einzuhalten. Vergnügungsparks sind auf allen Inseln, außer S. Vicente, wieder erlaubt. Dies gilt auch für religiöse Veranstaltungen. Private Treffen bleiben eingeschränkt. Die Öffnungszeiten von Lokalen, die alkoholische Getränke ausschenken, werden je nach Insel auf Mitternacht (im Katastrophenfall/contingencia) bzw. 21 Uhr (bei Notstand/calamidade) beschränkt. Läden schließen um 20:30 Uhr mit Ausnahme von Bäckereien und Apotheken, die um 21 Uhr schließen.
Badeaktivitäten sind von 6 bis 18 Uhr, unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen, erlaubt.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind einzuhalten. An allen öffentlich zugänglichen Orten, z.B. in Verkehrsmitteln, Geschäften und öffentlichen Verwaltungsgebäuden besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch im Freien. Ausnahmen gelten für sportliche Aktivitäten im Freien sowie für Kinder unter 10 Jahren und in Fällen medizinischer Unzumutbarkeit. Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird durch die Polizei streng kontrolliert, bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Cabo Verde.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden auf der jeweiligen Insel.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Griechenland - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Attika, Ostmakedonien und Thrakien, Nördliche Ägäis, Thessalien, Westmakedonien sowie Zentralmakedonien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. In den Regionen Attika, Thessalien, Ostmakedonien und Thrakien, Zentralmakedonien, Westmakedonien sowie Nördliche Ägäis beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist nur mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen. Zusätzlich wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt.
Alle Personen, die bis zum 21. Januar 2021 nach Griechenland einreisen, müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form “, PLF) ausfüllen. Dieses PLF ist für Personen mit Wohnsitz in Griechenland auch für Ausreisen aus Griechenland erforderlich. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Codes muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt, der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland vorerst nicht mehr anlaufen.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende aus Albanien (Grenzübergang Kakavia) müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei auf dem Land- und Luftweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Flüge innerhalb Griechenlands sind nur aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen oder zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz erlaubt.
Beschränkungen im Land
Die griechische Regierung hat einen landesweiten „Lockdown“ zunächst bis zum 25. Januar 2021 erlassen.
Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind, z.B. Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen sind geöffnet. Seit dem 18. Januar 2021 dürfen auch Einzelhandelsgeschäfte wieder unter Einhaltung strenger Kapazitätsbeschränkungen öffnen. Folgende Maßnahmen gelten:
Öffentliche Versammlungen sind verboten.
Die Wohnung darf nur mit einer Sondererlaubnis für die Fahrt zur Arbeit mit Arbeitgeberbescheinigung oder unter Angabe spezieller Gründe verlassen werden:
1. Apotheke oder Arztbesuch (nach Absprache mit dem Arzt)
2. Einkaufen in einem Geschäft, das nicht liefert (z.B. Supermarkt; Einzelhandelsgeschäft: Genehmigung ist 2 Stunden gültig)
3. Bank (wenn keine elektronische Transaktion möglich ist) und Behördengänge mit schriftlicher Terminbestätigung
4. Hilfe für Menschen in Not oder Begleitung minderjähriger Schüler zur/von der Schule
5. Teilnahme an einer Zeremonie (z. B. Beerdigung, Heirat, Taufe o. ä.) sowie Besuche zur Wahrnehmung des Sorgerechts
6. Sportliche Betätigung im Freien in der Nähe der Wohnung oder Bewegung mit Haustier, einzeln oder bis zu drei Personen, im letztgenannten Fall unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m.
Die Sondererlaubnis kann nur mit einer griechischen Mobilfunknummer bei der Telefonnummer 13033 unter Angabe der Ziffer, des Namens und der Anschrift beantragt werden. Alternativ ist die Bescheinigung „Typ B“ (bei den griechischen Behörden per Download erhältlich) mitzuführen.
Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur für Fahrten von und zur Arbeit, aus gesundheitlichen Gründen oder zum Ausführen von Haustieren gestattet (Bescheinigung/SMS an 13033 erforderlich).
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen weiterhin öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst.
Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Fahrten außerhalb des Regionalbezirks sind verboten, außer aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen sowie zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz. In der Region Attika gilt abweichend, dass man sich zwischen den acht Regionalbezirken bewegen darf.
Den deutschen Vertretungen in Griechenland sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen die Anreise zu einem Flug- oder Fährhafen bei Vorlage eines Flug- bzw. Fährtickets und Ausweisdokuments mit Angabe zum Wohnort in z.B. Deutschland, verweigert wurde.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab 4 Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel muss eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammenarbeiten.
• Halten Sie sich an die geltende Ausgangssperre im Rahmen des „Lockdowns“.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer, nicht älter als 72 Stunden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise nach Deutschland (nicht Transit) und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Indien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indien ist bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind zurzeit die Bundesstaaten Maharashtra, Karnataka, Andhra Pradesh, Tamil Nadu und Kerala sowie die Ballungsräume Delhi, Mumbai und Chennai.
Indien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Indien hat den Flugverkehr mit Großbritannien vorerst wieder aufgenommen. Der Bundesstaat Maharashtra hat eine in einer staatlichen Institution zu verbringende 14-tägige verpflichtende Quarantäne für Reisende aus Großbritannien, der EU und dem Nahen Osten verfügt.
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen bleiben bis auf weiteres verboten; bereits erteilte E-Visa und Visa zu touristischen Zwecken sind suspendiert. Visa der restlichen Kategorien, die bisher ausgesetzt waren, sind wieder gültig. Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke soll wieder möglich sein, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits im Land aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wiederzulassung des kommerziellen internationalen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „overstay“ verzichtet.
Bei Einreise nach Indien gilt eine14-tägige institutionelle Quarantäneverpflichtung. Reisende können auf Antrag davon befreit werden. Dazu muss auf der Webseite des Flughafen New Delhi das negative Ergebnis eines COVID-19-Tests hochgeladen werden. Anschließend erteilen indische Behörden eine Ausnahmegenehmigung und bestätigen dies per E-Mail („exempted from quarantine“). Die E-Mail muss bei Einreise ausgedruckt mitgeführt werden.
Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App "Aarogya Setu" ist teilweise verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Flugverbindungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind derzeit nur sehr eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen insbesondere von Lufthansa, Air France und KLM möglich. Die Wiederaufnahme weiterer Flugverbindungen wird derzeit verhandelt.
Der nationale Eisenbahn- und Flugverkehr wurde eingeschränkt wiederaufgenommen. Mit stark reduzierten Verbindungsangeboten ist zu rechnen ebenso wie mit strengen Hygienevorschriften.
Beschränkungen im Land
Die verhängte Ausgangssperre wird außerhalb der sogenannten Containment Zones (abgesperrte Gebiete mit hohen COVID-19-Infektionszahlen) orts- und lageabhängig gelockert.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Bestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wiederzulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Indonesien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Jakarta.
Indonesien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis auf weiteres nicht gestattet.
Bis vorerst 25. Januar 2021 gilt eine generelle Einreisesperre aus allen Ländern für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien. Ausnahmen sind nur für Inhaber von indonesischen Daueraufenthaltsgenehmigungen (KITAS, KITAP) und für Diplomaten- und Dienstpasspassinhaber mit gültigen Daueraufenthaltsgenehmigungen sowie für Inhaber von diplomatischen und Dienst-Visa mit Sondergenehmigung der indonesischen Regierung vorgesehen.
Reisende müssen bei Einreise ein Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, worin ein bei Abflug maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten sein muss. Nach der Einreise erfolgt obligatorisch eine erneute PCR-Testung. Bei negativem Testergebnisses erfolgt anschließend eine fünftägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten. Am Ende der fünftägigen Quarantäne müssen sich Reisende einer erneuten kostenpflichtigen Testung unterziehen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Einweisung in ein Krankenhaus auf eigene Kosten. Reisende, die aus dem Ausland ohne oder ohne gültigen PCR-Test einreisen, werden vor Ort nachgetestet und müssen sich bis zum Vorliegen des (negativen) Testergebnisses auf eigene Kosten in ein Hotel, das von den indonesischen Behörden vorgegeben wird, begeben. Ein Abwarten des Testergebnisses in Hausquarantäne ist nicht möglich. Im Anschluss an die fünftägige Hotelquarantäne ist eine neuntägige Heimquarantäne einzuhalten.
Bei Einreise wird am Flughafen eine Registrierung im indonesischen „Health Portal“ verlangt, die durch die Nutzung einer App „eHAC“ erfolgen soll. In Einzelfällen wird aber auch das Ausfüllen eines bereitgestellten Formulars in Papierform akzeptiert.
Weitere Informationen bietet das indonesische Directorate of Immigration.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich. Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig kein Gesundheitszeugnis oder ein PCR-Test verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen jedoch bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kann es zu Einschränkungen kommen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Es gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Für Flugreisen im Land ist die Vorlage von Schnelltests (Antikörpertest) notwendig.
Bis zunächst 25. Januar 2021 wird im innerindonesischen Reiseverkehr (auch Land- und Wasserweg) die Vorlage eines negativen Schnelltests (Antigentest) oder in Abhängigkeit von dem Zielort auch ein negativer PCR-Test verlangt. Letzteres gilt aktuell für Bali. Bei beiden Testvarianten darf das Testergebnis nicht älter als 72 Stunden sein. Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes wird in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und ist laufend Änderungen unterworfen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kolumbien - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kolumbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kolumbien ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind u. a. die Metropolen Bogotá und Medellín, aber auch die Karibikküste.
Kolumbien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kolumbianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise für deutsche Staatsangehörige nach Kolumbien ist derzeit unter den folgenden Voraussetzungen auf dem Luftweg gemäß der Resolution 1627/2020 des kolumbianischen Gesundheitsministeriums grundsätzlich möglich:
1. Bei Einreise nach Kolumbien muss grundsätzlich ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 96 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Vergewissern Sie sich vor Einreise nach Kolumbien über die geltenden Einreisebestimmungen bei den kolumbianischen Behörden sowie über die aktuellen Beförderungsbedingungen bei der Fluggesellschaft. Kurzfristige Änderungen können nicht ausgeschlossen werden.
2. Bei internationalen Flügen ist vorab eine Registrierung über das elektronische Formular Check-Mig auf der Website der Migración Colombia erforderlich. Die Registrierungsbestätigung muss der Fluggesellschaft vor Abflug in Deutschland ggf. vorgelegt werden.
3. Über die Anwendung CoronApp-Colombia sollen Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden. Die übermittelten Daten werden an die kolumbianischen Gesundheitsbehörden weitergegeben. Einreisende werden von diesen nach Ankunft kontaktiert.
Konkrete Rechtsauskünfte erteilen dazu das kolumbianische Außenministerium bzw. die kolumbianischen Auslandsvertretungen.
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Seegrenzen sind bis mindestens 1. März 2021 geschlossen. Aktuelle Auskünfte erteilen die kolumbianischen Migrationsbehörden.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr wird schrittweise wieder aufgenommen, die Zahl der Flüge ist jedoch noch stark beschränkt.
Der nationale Flugverkehr bietet wieder einzelne, stark ausgedünnte Flugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Die Bewegungsfreiheit kann eingeschränkt sein. Die generelle Ausgangssperre ist aufgehoben, allerdings sind weiterhin regional/örtlich unterschiedliche Regelungen zu beachten. Besonders in Bogotá und weiteren großen Städten wird die Bewegungsfreiheit auch kurzfristig immer wieder eingeschränkt werden.
Restaurants und Geschäfte können beschränkte Öffnungszeiten haben oder auch ganz geschlossen sein. Nur Supermärkte und Apotheken sind ganztägig geöffnet. Der Zugang kann jedoch beschränkt sein (z. B. nach Endziffer des Ausweisdokuments).
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, auch im Freien, gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer hohen Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert; Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von 2 m empfohlen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Vergewissern Sie sich vor Einreise nach Kolumbien über die geltenden Einreisebestimmungen bei den kolumbianischen Behörden sowie über die aktuellen Beförderungsbedingungen bei der Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim kolumbianischen Gesundheitsministerium.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kuba - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Zahl der täglichen Neuinfektionen liegt auf niedrigem Niveau, jedoch mit zuletzt steigender Tendenz. Diese werden zurzeit in fast allen Provinzen verzeichnet, die Mehrzahl in Havanna.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise ist zwingend ein negativer PCR-Test aus dem Heimatland vorzuweisen, der nicht älter als 72 Stunden bei Ankunft sein darf und von einem zertifizierten Labor ausgestellt sein muss.
Alle Einreisenden müssen sich nach Ankunft in Kuba am Flughafen einem weiteren obligatorischen PCR-Test unterziehen. Die Gebühr von 30,- USD wird in der Regel auf den Flugticketpreis aufgeschlagen. Daneben ist am Flughafen eine Erklärung zum Gesundheitszustand abzugeben.
Für Reisende, die zu touristischen Zwecken einreisen und eine Reservierung in einem lizenzierten Hotel oder in einer lizensierten „casa particular“ haben, besteht anschließend die Pflicht, sich bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses in einem Hotel/Unterkunft aufzuhalten. Danach können sich diese Reisenden frei bewegen.
Für Reisende, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einer der vorgenannten Unterkünfte vorgesehen haben, gilt die Absonderungspflicht bis zum zweiten negativen Testergebnis, wobei der zweite Test erst am fünften Tag nach Einreise gemacht werden kann.
Bei einem positiven Ergebnis muss mit einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus oder staatlichen Hotel für mindestens acht Tage gerechnet werden. Die Quarantäneeinrichtungen sind dabei nur auf die Sicherstellung der medizinischen Notwendigkeiten ausgerichtet. Mitreisende Angehörige von positiv getesteten Personen, die selbst negativ getestet wurden, müssen im gebuchten Hotelzimmer bleiben, bis ein zweites negatives Testergebnis vorliegt. Der zweite Test wird ebenfalls erst am siebten Tag nach Einreise vollzogen. Das Testergebnis liegt frühestens am achten Tag vor.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich. Die Ausreise aus Kuba ist für Ausländer möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Eine direkte Flugverbindung von Deutschland aus besteht aktuell nur nach Varadero. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Beschränkungen im Land
Die Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes können lokal beschränkt sein. Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen ist weiterhin eingeschränkt. In der Metropolregion Havanna gelten verschärfte Pandemiemaßnahmen. Restaurants dürfen Essen nur zum Mitnehmen ausgeben oder liefern. Bars, Diskotheken, Kinos, Theater, Sportplätze und andere Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Der öffentliche Personennahverkehr ist von 21 bis 5 Uhr eingestellt. Der Aufenthalt in Parks und anderen öffentlichen Plätzen ist nach 19 Uhr untersagt. Reisen zwischen Havanna und anderen Landesteilen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich. Auch in privaten Fahrzeugen ist mit Kontrollen und Einschränkungen an der Stadtgrenze zu rechnen. Touristische Ausflüge nach Havanna aus anderen Landesteilen sind nicht möglich.
Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs kommen. Es sollten v.a. notwendige Medikamente in ausreichender Menge für den geplanten Aufenthalt mitgebracht werden.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Besonderheiten in den Regionen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Malawi - Änderung Beschränkungen im Land
Mit Wirkung ab 18. Januar 2021 gelten für zunächst 15 Tage folgende Einschränkungen: Nächtliche Ausgangssperre von 21:00-05:00 Uhr. Alle Bars und Restaurants müssen um 20:00 Uhr schließen, alle Märkte bereits um 17:00 Uhr. Das Tragen von Gesichtsschutzmasken ist in allen öffentlichen Räumen obligatorisch. Bei allen Versammlungen, einschließlich religiöser Versammlungen, dürfen zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr als 50 Personen anwesend sein. Unternehmen müssen ihre Belegschaft neu organisieren, um in Schichten zu arbeiten und die Anzahl der Mitarbeiter vor Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt zu minimieren. Alle Schulen bleiben für die Dauer von 15 Tagen geschlossen. Alle Landgrenzen bleiben bis auf weiteres geschlossen (Ausnahmen gelten für malawische Staatsangehörige und wichtige Dienstleister). Am 3. Februar soll die Notwendigkeit einer weiteren Grenzschließung erneut überprüft werden. Quelle: Garda World
Norwegen - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo, Viken, Innlandet, Rogaland, Trøndelag und Vestfold og Telemark wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch in Norwegen sind die Zahlen der COVID-19-Infektionen wieder angestiegen. Neben lokalen Ausbrüchen, z.B. in Bergen, Tromsø und Trondheim liegt der regionale Schwerpunkt derzeit in der Stadt und dem Großraum Oslo sowie in den Provinzen Viken, Innlandet, Rogaland, Trøndelag und Vestfold og Telemark. Dort überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat Deutschland zum Risikogebiet erklärt und die Einreisebestimmungen weiter verschärft. Alle Reisenden nach Norwegen müssen bei Einreise einen PCR-Test absolvieren. Der Test muss am Flughafen oder an dafür ausgestatteten Grenzübergängen absolviert werden. Nach aktuellem Stand wird bei Einreise ein negativer PCR-Test verlangt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Quarantänepflicht gilt weiterhin.
Jeder, der nach Norwegen einreist, muss ein Selbsterklärungsformular ausfüllen. Diese Registrierung muss maximal 72 Stunden vor der Einreise nach Norwegen erfolgen und bei der Grenzkontrolle durch eine Quittung nachgewiesen werden. Reisende sind dafür verantwortlich, die Quittung oder das ausgedruckte Formular bei Einreise mit sich zu führen.
Bei Einreise nach Norwegen finden Grenzkontrollen statt. Die Zahl der offenen Grenzübergänge wurde reduziert. Die offenen Grenzübergänge können auf der Webseite der norwegischen Regierung nachgelesen werden.
Die bei Einreise aus einem Risikogebiet verpflichtende 10-tägige Quarantäne muss in einem Quarantänehotel verbracht werden, es sei denn, es kann ein fester Wohnsitz in Norwegen oder eine Unterkunft nachgewiesen werden, die für eine Quarantäne geeignet ist. Eine Unterkunft ist dann geeignet, wenn der Kontakt zu anderen vermieden werden kann und dazu ein eigenes Zimmer, ein eigenes Bad sowie eine eigene Küche oder Essensversorgung gegeben ist. Bei Einreise ist dies durch eine Bestätigung des Wohnungsgebers auf einem Formular der norwegischen Behörden nachzuweisen.
Privatreisende, die dem gleichen Haushalt angehören, können die Quarantäne in einer gemeinsamen Quarantäneunterkunft verbringen. Arbeits- und Dienstreisende müssen hingegen immer eine eigene Unterkunft nach o. g. Kriterien nachweisen, die der Arbeits- oder Auftraggeber zu bestätigen hat. Personen, die gemeinsame Kinder mit einer Person mit festem Wohnsitz in Norwegen haben oder mit einer solche verheiratet sind und deren minderjährige Kinder können die Quarantäne in der Wohnung des Partners bzw. des anderen Elternteils verbringen.
Die Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden indem man zweimal negativ auf Covid-19 getestet wurde. Der erste Test muss bei Einreise durchgeführt werden und kann ein Schnelltest oder ein PCR-Test sein. Der zweite Test darf frühestens sieben Tage nach der Ankunft durchgeführt werden und muss ein PCR-Test sein. Die Quarantänepflicht gilt so lange, bis das zweite negative Testergebnis vorliegt. Einreisende aus Großbritannien können die 10-tägige Quarantäne nicht verkürzen.
Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich für Personen, die schwer erkrankte nahe Angehörige besuchen oder an einer Beisetzung naher Angehöriger teilnehmen. Hierzu ist mit dem jeweilig zuständigen Amtsarzt (kommunelege) Kontakt aufzunehmen.
Über die aktuellen Einreisebedingungen informieren die norwegischen Behörden auch in deutscher Sprache.
Für Einreisende aus Großbritannien gelten zusätzliche Regelungen.
Die Entscheidung, ob die Einreise erlaubt wird, obliegt in jedem Fall der norwegischen Grenzpolizei.
Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind und dies durch medizinische Dokumente nachweisen können, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Eine Übersicht über die von Norwegen zu Risikogebieten deklarierten Länder bietet das Norwegian Institute of Public Health. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern können inländische Anschlussflüge bei Symptomfreiheit angetreten werden. Es muss dann am Zielort eine Quarantäne angetreten werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind möglich. Die Flüge aus Großbritannien wurden vorübergehend ausgesetzt.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen bestehen mit Einschränkungen. Die Reederei Colorline hat den Fährverkehr nach Deutschland (Oslo-Kiel) bis einschließlich 19. Januar 2021 eingestellt.
Die Zahl der offenen Grenzübergänge wurde reduziert, siehe Einreise.
Beschränkungen im Land
Reisen im Inland sollen nur dann unternommen werden, wenn sie unvermeidlich sind. Auf touristische Reisen soll verzichtet werden.
Es gilt landesweit die Empfehlung, keine Gäste zu Hause zu empfangen. Zudem gelten Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen und die dringende Empfehlung zu Kontaktminimierung sowie die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
In Oslo sind Theater, Kinos, Schwimm- und Spielhallen usw. geschlossen. Es gilt ein Verbot aller Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, auch privater Natur. Weitergehende Informationen bietet die Stadt Oslo.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.
In Oslo gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Einzelheiten veröffentlicht die Stadt Oslo.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.
• Wenn Sie sich touristisch in den Provinzen Oslo, Viken und Innlandet aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. Achten Sie darauf, dass die Eintragung in Ihrem Reisepass/Personalausweis zum Hauptwohnsitz in Deutschland auf aktuellem Stand ist.
• Wenn Sie im Transit durch Schweden fahren, bewahren Sie Ihre Belege (Brücke, Fähre, Tankquittungen) auf, um im Falle einer Kontrolle die Nutzung des direkten Wegs belegen zu können.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Oman - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Maskat sowie die Provinz Dhofar an der Grenze zu Jemen.
Oman ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit 18. Januar 2021 sind -zunächst für eine Woche - alle Landgrenzen für die Ein- und Ausreisen in das Sultanat geschlossen. Kurzfristige, erneute Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden.
Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können nicht wieder nach Oman einreisen, wenn sie sich länger als 180 Tage außerhalb des Landes aufgehalten haben und müssen zur Einreise ein neues Visum beantragen.
Reisende nach Oman müssen vor Abflug einen negativen PCR-Test in englischer oder arabischer Sprache vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit sein darf. Ferner müssen sich Reisende auf der Internetseite des omanischen Gesundheitsministeriums registrieren und dort 25 OMR für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen. Ferner ist die App Tarassud+ des omanischen Gesundheitsministeriums auf dem Mobiltelefon zu installieren.
Alle Einreisenden, auch bei Kurzaufenthalten, müssen sich mindestens sieben Tage in Quarantäne begeben, die mit dem Tracking-Armband überwacht wird. Am achten Tag kann die Quarantäne durch einen weiteren negativen PCR-Test beendet werden oder ist bis zum 14. Tag fortzusetzen.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. März 2021 im Ticketpreis enthalten ist. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Sie bei Oman Air.
Flugzeugbesatzungen sowie Kinder unter 15 Jahren sind vom PCR-Test bei Einreise und dem Tragen des Armbands ausgenommen; Flugzeugbesatzungen unterliegen grundsätzlich nicht der Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Oman eingeschränkt. Im Rahmen von Präventionsmaßnahmen ist die Zahl der Besucher in diversen Einrichtungen (z.B. öffentliche Parks, Kinos, Museen) begrenzt.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter Auflagen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
• Bitte verfolgen Sie bezüglich der Schließung der Luft, -Land- und Seegrenzen aufmerksam die lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Peru - Änderung Einreise, Durch-und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 stark betroffen.
Peru ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin geschlossen – auch für den Warenverkehr. Der Flugverkehr mit Europa ist bis zum 31. Januar 2021 aufgrund der in Großbritannien und Südafrika neu aufgetretenen Virusvarianten von SARS-CoV-2 eingestellt. Die Einreise von Personen aus Europa und Südafrika kommend ist bis 31. Januar 2021 untersagt – dies gilt sowohl für Personen mit Wohnsitz in Europa und Südafrika als auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben. Alle Einreisenden sind verpflichtet, ein negatives, maximal 72 Stunden altes COVID-19-Testergebnis vorzulegen, sich vor der Einreise elektronisch zu registrieren, den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen und sich unmittelbar nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Diese kann in der eigenen Privatwohnung, in der sog. Villa Panamericana (ursprünglich gebaut als Quartier für die Panamerikanischen Spiele 2019, jetzt genutzt zur Behandlung von COVID-19-Patienten) oder an einem anderen von den Gesundheitsbehörden zu bestimmenden Ort absolviert werden. Die Weiterreise an den Wohnsitzort zur Absolvierung der Quarantäne ist erlaubt, wenn dieser innerhalb von 24 Stunden nach Einreise erreicht werden kann.
Durch- und Weiterreise
Derzeit sind die Landgrenzen noch geschlossen. Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist bereits möglich. Reisende mit einem Weiterflug in weniger als 16 Stunden, müssen sich nicht in Quarantäne begeben, dürfen aber den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 16 Stunden weisen die Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort bis zum Abflug zu. Die Kosten hierfür sind von den Reisenden zu tragen.
Reiseverbindungen
Eine allmähliche Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs hat begonnen. Angeflogen werden neben Kolumbien, Ecuador, Panama, Paraguay, Uruguay, Bolivien und Chile weitere 25 Flugziele in zehn Ländern in Süd- und Mittelamerika, der Karibik, den USA und Kanada. Der Flugverkehr nach Europa mit den Zielen Barcelona, Madrid, London, Paris und Amsterdam ist bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 1. März 2021 verlängert. Es gilt in ganz Peru eine nächtliche Ausgangssperre, diese variiert in den verschiedenen Regionen abhängig von der Risikoeinstufung. Für die Stadt Lima gilt eine Ausgangssperre in der Zeit von 21 bis 4 Uhr, im Großraum Lima von 19 bis 4 Uhr. Es wurden sonntägliche Fahrverbote eingeführt (z. B. Stadt Lima) sowie in einigen Gebieten komplette Ausgangssperren am Sonntag (u. a. Großraum Lima). Zudem gilt ein generelles Verbot von privaten Treffen auch in Privatwohnungen. Die Strände des Landes sind weitestgehend geschlossen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der peruanischen Regierung.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt




