Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2021

Reiseinformationen für Unterwegs

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 28.12.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Mongolei - Änderung Einreise, Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Die Mongolei ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen sind derzeit ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung sowie einiger weniger internationaler Airlines. Im Personenverkehr ist die Einreise bis einschließlich 31. März 2022 nur über den internationalen Flughafen Chinggis Khaan möglich.
Auf dem Luftweg einreisen dürfen Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem gültigen Aufenthaltstitel oder einem gültigen Visum für die Mongolei.
Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Im Falle eines positiven PCR-Tests ist zusätzlich ein Nachweis erforderlich, dass die Person innerhalb der letzten vier Monate eine COVID-19-Infektion überstanden hat.
Mongolische Auslandsvertretungen sind ermächtigt, kurzfristige diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert. Deutsche Staatsangehörige dürfen für Besuchsaufenthalte und touristische Aufenthalte für eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen visumsfrei einreisen. Wer sich länger als 30 Tage in der Mongolei aufhalten möchte, muss bereits vor der Einreise ein Visum bei der Botschaft der Mongolei beantragen. Dieses Visum kann nach Ankunft in der Mongolei um weitere 30 Tage verlängert werden.
In Zusammenhang mit der Entdeckung der Omikron-Variante hat die mongolische Regierung Einreisebeschränkungen für Reisende aus Ländern der „red list“ verhängt. Aus diesen Ländern dürfen ausschließlich mongolische Staatsangehörige sowie Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei einreisen. Personen, die aus einem Land der „red list“ in die Mongolei einreisen, müssen sich nach Einreise für zehn Tage in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung isolieren, während des Quarantäneaufenthaltes werden mindestens zwei PCR-Tests durchgeführt. Bei einem positiven Testergebnis wird die infizierte Person abhängig von der Schwere der Erkrankung zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert.
Europäische Länder stehen derzeit nicht auf der „red list“.
Reisende, die nicht aus einem Land auf der „red list“ in die Mongolei einreisen, müssen nach derzeitigem Stand nach der Ankunft am Flughafen Chinggis Khaan sowohl einen Schnelltest als auch einen PCR-Test vornehmen und sich anschließend in eine dreitägige staatliche Quarantäne begeben. Die staatliche Quarantäne erfolgt in vorgegebenen Hotels. Bei Ankunft in der Mongolei werden den Einreisenden verschiedene Quarantänehotels auf eigene Kosten (ab ca. 31 Euro / Nacht) zur Auswahlvorgelegt. Eine Reservierung/Buchung des Quarantänehotels bereits vor Abflug ist nicht möglich. Am dritten Tag der Quarantäne wird ein weiterer PCR-Test durchgeführt. Die Quarantäne darf erst verlassen werden, wenn dieser Test negativ ist.
Einreisende werden mit organisierten Transporten direkt in das gewählte Hotel gebracht. Lediglich Handgepäck kann in das Quarantänehotel mitgenommen werden. Aufgegebenes Gepäck wird separat am Flughafen zur späteren Abholung aufbewahrt und desinfiziert.
Reisende werden bei einem positiven PCR-Testergebnis zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Kinder bis zum Alter von vier Jahren sind von der Testpflicht nach Einreise ausgenommen.
Identifizierte Kontaktpersonen zu an einer Virusvariante (z. B. Omikron) erkrankten Person sind zu einer zehntägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung verpflichtet.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt ist derzeit aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs nicht möglich.
Reiseverbindungen
Sämtliche internationale Flug- und Zugverbindungen sind derzeit ausgesetzt. Eine Einreise per Auto auf dem Landweg ist nur mit einer Genehmigung der mongolischen Staatssonderbehörde möglich, die auf der Grundlage der entsprechenden Genehmigung Russlands bzw. Chinas (die ihrerseits die Grenzen geschlossen haben) ausgestellt wird.
Beschränkungen im Land
Die mongolische Regierung hat diverse Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beschlossen. In Ulan Bator gilt derzeit die Stufe der erhöhten Bereitschaft (Level Orange, Stufe 3 von 4). Etwa 80 Prozent der Behörden und staatlichen Einrichtungen, sowie Geschäfte und Dienstleistungen arbeiten mit geringfügigen Einschränkungen sowie verstärkten Hygiene- und Zugangskonzepten. Privater Personenverkehr von und nach Ulan Bator ist unter Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines vollständigen Impfnachweises möglich. Dies gilt auch für Ausländer. Im übrigen Land außerhalb von Ulan Bator gilt weiterhin die erhöhte Bereitschaft (Stufen 2 bzw. 3). Der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen der Mongolei ist zum Teil eingeschränkt. Es muss damit gerechnet werden, dass einzelne Provinzen abhängig vom dortigen Infektionsgeschehen weitere Schutzmaßnahmen verhängen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen können mit einer Geldstrafe geahndet werden. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt. Kunden werden gelegentlich aufgefordert, sich zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung via App zu registrieren bzw. ihre Kontaktdaten zu hinterlegen.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass nur die Mitnahme von Handgepäck in das Quarantänehotel zulässig ist. Essentielle Hygieneartikel, Wechselkleidung und Medikamente sollten daher dort mitgeführt werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame und auf der Webseite des mongolischen Außenministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der Mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Tansania - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land; Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tansania wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tansania wurde als Hochrisikogebiet eingestuft. Die tansanische Regierung veröffentlicht weiterhin keine offiziellen Zahlen. Dies macht die Einschätzung des Ausmaßes des aktuellen Infektionsgeschehens im Lande schwierig. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise ist ein negativer RealTime-PCR-Test mit QR Code vorzuweisen, der bei Ankunft nicht älter als 96 Stunden sein darf.
Zudem ist bereits 24 Stunden vor Einreise ein Gesundheitsformular einzureichen. Im Fall einer Einreise nach Sansibar ist dieses Gesundheitsformular zu nutzen.
Bei Reisenden, die aus einem laut WHO eingestuften Virusvariantengebiet, Hochrisikogebiet bzw. Land mit hohen Infektionszahlen einreisen wollen oder innerhalb der letzten 14 Tage ein entsprechendes Land be- bzw. durchreist haben, wird ein weiterer Schnelltest am Flughafen auf eigene Kosten (10 USD-25 USD) durchgeführt. Die Zahlung kann auch online für das Festland Tansania bzw. für Sansibar erfolgen. Vollständig geimpfte Reisende können auf Sansibar in gewissen Konstellationen von der Notwendigkeit eines Schnelltest ausgenommen sein. Nähere Informationen veröffentlicht die Regierung von Sansibar .
Einreisende nach Sansibar, die innerhalb von 14 Tagen auch auf das Festland reisen wollen, müssen bei Einreise auf das Festland entweder den Nachweis des Schnelltestergebnisses vorlegen oder sich alternativ einem erneuten Schnelltest unterziehen.
Kinder unter fünf Jahren, Transitreisende und Flugzeugbesatzungen sind von der Vorlage eines negativen RT-PCR-Tests und eines weiteren Schnelltests bei Ankunft ausgenommen.
Bei allen Reisenden werden Temperaturmessungen bei Einreise durchgeführt. Personen mit COVID-19-Symptomen können unmittelbar bei Einreise einem COVID-19-Test unterzogen werden.
Positiv getestete Reisende werden entweder zur Behandlung in einer medizinischen Einrichtung isoliert oder auf eigene Kosten in eine staatlich vorgegebene Quarantäneunterkunft eingewiesen. Die Quarantäne endet, sobald ein negativer PCR-Test vorliegt oder alternativ, wenn der Betreffende aus Sicht des medizinischen Personals nicht mehr als infektiös gilt.
Eine Liste mit den für eine Quarantäne bestimmten Hotels findet sich hier.
Vor Ausreise wird dringend empfohlen sich über die Einreisebestimmungen des Ziel- oder Transitlandes und über die aktuellen Beförderungsbedingungen der Fluglinie zu informieren. Der bisweilen benötigte PCR-Test kann vor Ort in Krankenhäusern oder am National Laboratory durchgeführt werden kann. Für Terminbuchungen ist eine Webseite eingerichtet .
Testergebnisse liegen häufig nicht rechtzeitig vor und werden nur bei negativem Testergebnis übermittelt. Bei positivem Ergebnis erhält der Getestete stattdessen die Aufforderung, sich in sieben Tagen einem weiteren Test zu unterziehen.
Durch- und Weiterreise
Der inländische Flugverkehr wurde wieder aufgenommen, die Durchreise mit Auto oder Bus ist ohne Einschränkungen möglich.
Reiseverbindungen
Reisen am internationalen Flughafen in Daressalam sowie mit inländischen Flügen sind wieder möglich. Daressalam wird von einigen Fluggesellschaften wieder angeflogen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keinerlei Beschränkungen im Land. Bei einem Transfer von Sansibar nach Festland Tansania ist ggf. die Vorlage eines negativen Schnelltests erforderlich, siehe Einreise.
Hygieneregeln
Es gelten keine besonderen Regeln bzw. Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen des Transit- oder Ziellandes.
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus .
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der tansanische Regierung bzw. der Botschaft von Tansania in Berlin.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Daressalam.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Beförderungsbestimmungen.

Vietnam - Änderung Einreise - Hanoi
Reisende von Orten COVID-19-Fällen der Omicron-Variante, die über Hanoi nach Vietnam einreisen, werden ab dem 1. Januar 2022 in ausgewiesenen Einrichtungen unter Quarantäne gestellt. Für vollständig Geimpfte gelten 3 Tage Quarantäne, für nicht vollständig geimpfte Reisende 7 Tage. Quelle: Garda World

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 29.12.2021

Beitrag von Birgitt »

Andorra - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Andorra wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Andorra ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende aus Deutschland und den EU-Mitgliedstaaten können ohne Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises und ohne COVID-Test einreisen.
Reisende aus Verbreitungsgebieten der Omikron-Variante benötigen für die Einreise ein negatives PCR- oder TMA-Test Testergebnis (höchstens 72 Stunden alt). Der Nachweis muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Nummer des Reisedokuments, Datum und Uhrzeit der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Ausstellungsbehörde, negatives Testergebnis. Die Einreise ist dem Außenministerium von Andorra vorab mitteilen. Zudem gilt für diese Reisenden eine zehntägige Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen für eine Durchreise nach Spanien.
Für eine Weiterreise nach Frankreich muss ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis mitgeführt werden. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren und im Falle eines Aufenthalts von weniger als 24 Stunden in Ariége und den östlichen Pyrenäen. Weitere Informationen erteilen die französischen Behörden.
Reiseverbindungen
Es gibt keinen Flughafen in Andorra, die Landverbindungen mit Spanien und Frankreich sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Diskotheken und Tanzsäle sind geschlossen.
Die 3G-Regel wird in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens angewandt und gilt für Personen ab 16 Jahren u.a. für den Zugang zu touristischen Unterkünften, Ski-Stationen, Restaurants, Museen, Kimos und größeren Kultur- und Sportveranstaltungen.
- Nachweis einer vollständigen Impfung, die mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem zugelassenen Impfstoff erfolgt ist.
- Genesenennachweis in Verbindung mit einem Nachweis, dass die Verabreichung einer ersten Impfdosis mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem zugelassenen Impfstoff erfolgt ist.
- Nachweis einer Genesung von einer COVID-19-Infektion, die nicht länger als 180 Tage zurückliegt.
- Negatives Testergebnis (höchstens 72 Stunden alter PCR- oder TMA-Test oder maximal 12 Stunden alter Antigen-Test)
Hygieneregeln
Es besteht in geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Innerhalb der Stadt gilt dies auch im Freien. Diese Pflicht gilt ab Vollendung des sechsten Lebensjahres.
Auch in Fahrzeugen ist das Tragen Pflicht, wenn Personen in einem Fahrzeug unterwegs sind, die nicht zum gleichen Haushalt gehören.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen unter VisitAndorra.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die 116 und warten Sie auf Instruktionen.

Bahamas - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise / Reisen zwischen den Inseln; Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Die Bahamas sind von COVID-19 wieder stärker betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen und andere nicht in den Bahamas ansässige Personen benötigen für die Einreise ein elektronisches Bahamas Health Visa . Hierfür muss ein negativer PCR-Test hochgeladen werden. Noch bis einschließlich 7. Januar 2022 kann für vollständig geimpfte Personen und Kinder zwischen 2 und 11 Jahren alternativ auch ein Antigen-Test hochgeladen werden. Nach dem 7. Januar 2022 ist für alle Reisenden ab 2 Jahren ein negativer PCR-Test verpflichtend. Die Tests dürfen bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein.
Passagiere von Kreuzfahrtschiffen ab einem Alter von 12 Jahren müssen bei Einreise vollständig geimpft sein.
Sofern der Aufenthalt mehr als 4 Nächte und 5 Tage dauert, ist für alle Reisenden am 5. Tag ein Antigen-Test verpflichtend.
Bahamaische Staatsangehörige und Residenten benötigen kein elektronisches Bahamas Health Visa , müssen aber bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen.
Durch- und Weiterreise, Reisen zwischen den Inseln
Für Reisen zwischen einigen Inseln können kurzfristig Beschränkungen erlassen werden.
Reiseverbindungen
Der Reiseverkehr findet zu zugelassenen Flug- und Seehäfen in eingeschränktem Umfang statt. Bei Flug- wie auch Fährverbindungen kann es jederzeit zu Ausfällen kommen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt in den Bahamas der Notstand. Die Notstandsgesetze sind auf der Webseite des Premierministeramts einzusehen und werden fortlaufend aktualisiert. Momentan gibt es keine Ausgangssperren, aber bestimmte Einrichtungen sind weiterhin geschlossen oder können Beschränkungen unterliegen. Versammlungen von bis zu 30 Personen sind gestattet. Mit weiteren Einschränkungen im täglichen Leben wie Schließungen von Geschäften und Einrichtungen muss gerechnet werden.
Diese können sich je nach Infektionsgeschehen auf den verschiedenen Inseln unterscheiden und sollten vor der Reise auf der Webseite des Premierministeramts überprüft werden.
Bei Nicht-Einhaltung dieser Maßnahmen können Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden.
Hygieneregeln
Auf allen Inseln der Bahamas gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln auf öffentlichen Plätzen. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen auf der Webseite des bahamaischen Gesundheitsministeriums und der offiziellen Tourismus-Webseite der bahamaischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für Ihren Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Flugplan und der aktuellen Beförderungsbedingungen.

Belgien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 stark betroffen. Belgien ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form" (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Der elektronische Nachweis soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Belgien eine Einstufung in „rote“, „orange“ und „grüne“ Regionen vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Ganz Deutschland ist als „rot“ eingestuft. Da sich die Einstufungen rasch ändern können, empfiehlt sich eine Überprüfung vor einer geplanten Abreise.
Einreisende aus orangen und grünen Regionen unterliegen keiner Test- und Quarantänepflicht, sofern sie symptomfrei sind. Reisende aus einer jetzt oder in den letzten 14 Tagen als „rot“ eingestuften Region innerhalb der EU müssen bei Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU als Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer Genesung (Genesenennachweis/positiver PCR-Test innerhalb der letzten 180 Tage) oder einer negativen Testung mit sich führen. Zulässig ist ein PCR-Test, dessen Abstrichentnahme maximal 72 Stunden zurückliegt, oder ein Antigentest, der maximal 48 Stunden vor der Einreise in einem Testzentrum/einer Apotheke durchgeführt wird. Zusätzlich muss von Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen ein PCR- oder Antigentest am siebten Tag nach Einreise durchgeführt werden. Eine Quarantänepflicht besteht nicht.
Kinder unter 12 Jahren sowie Grenzgänger/-pendler sind von der Testpflicht befreit. Ebenso befreit sind Personen, die aus einer roten Zone innerhalb der EU mit Kfz, Zug oder Bus einreisen und weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben.
Reisende aus einem „rot“ eingestuften Land außerhalb der EU, die vollständig mit einem in der EU anerkannten Impfstoff geimpft sind, begeben sich in Quarantäne und lassen sich am ersten oder zweiten Tag ihres Aufenthalts testen (PCR- oder Antigentest). Die Quarantäne endet mit negativem Testergebnis. Ein erneuter Test ist am siebten Tag nach Einreise erforderlich. Reisende, die nicht vollständig geimpft sind, müssen max. 72 Stunden vor Reiseantritt einen PCR- oder Antigentest durchführen. Sie begeben sich nach Einreise für zehn Tage in Quarantäne und lassen sich am ersten und am siebten Tag testen. Die Quarantäne endet mit einem negativen Testergebnis des zweiten Tests nach Einreise.
In der Region Brüssel-Hauptstadt gilt für Reisende aus einer roten Zone innerhalb/außerhalb der EU, die nicht geimpft oder genesen sind, zusätzlich zur Testpflicht eine Quarantäne von zehn Tagen. Diese kann durch einen negativen PCR- oder Antigentest am siebten Tag nach Einreise verkürzt werden.
Eine aktuelle Übersicht der belgischen Reiseregelungen finden Sie auf dieser Webseite.
Durch- und Weiterreise
Es gelten keine Beschränkungen für Personen, die aus einer orangen oder grünen Region zur Durchreise einreisen. Personen, die aus einer „roten Region“ kommen und innerhalb von 48 Stunden durch Belgien durchreisen, benötigen keinen negativen Test. Wenn Fluggesellschaften oder das Zielland allerdings einen PCR- oder Antigentest fordern, muss ein negativer Test beim Boarding vorgewiesen werden. Je nach genutztem Verkehrsmittel und Aufenthaltsdauer muss ggf. das „Passenger Locator Form “ (PLF) ausgefüllt werden.
Reiseverbindungen
Es gibt keine Einschränkungen im grenzüberschreitenden Flug-, Zug- und Busverkehr.
Beschränkungen im Land
Das Covid Safe Ticket (belgische Bezeichnung für das Digitale COVID-Zertifikat der EU ) als Nachweis der Impfung, Genesung oder Testung ist landesweit verpflichtend bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen in Innenräumen oder mehr als 100 Personen im Freien, in der Gastronomie, in Museen und weiteren öffentlichen Orten. Die Verpflichtung gilt für Personen ab 16 Jahren, bei Großveranstaltungen und Besuchen in Krankenhäusern und Altenheimen gilt sie bereits ab 12 Jahren.
Großveranstaltungen sind in Innenräumen verboten. Diskotheken, Theater, Kinos, Konzertsäle und Einrichtungen wie Trampolinparks, Bowling- und Billardhallen sind geschlossen. Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 5 Uhr. Sportveranstaltungen müssen ohne Zuschauer stattfinden.
Private Feiern außerhalb der Wohnung sind verboten, ausgenommen sind Hochzeiten und Trauerfeiern.
Bei Nichtbeachtung drohen Strafen zwischen 50,- und 500,- Euro.
Weiterführende Informationen zu Testzentren in Brüssel und Apotheken in Belgien, die Antigentests durchführen, sind abrufbar.
Die Bevölkerung ist aufgerufen, private Kontakte zu reduzieren, vor Zusammenkünften Selbsttests durchzuführen und auf ausreichende Belüftung zu achten.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter. Es besteht landesweit Maskenpflicht für Personen ab sechs Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen und Bahnhöfen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, bei körpernahen Dienstleistungen, in Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Belgien.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregeln in deutscher Sprache bei den belgischen Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Griechenland - Änderung Beschränkungen im Land
Die Regierung in Athen hat angesichts einer rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus zahlreiche Corona-Maßnahmen vorgezogen, die bisher für den 3. Januar 2022 geplant waren. Die neuen Maßnahmen gelten bereits ab 06.00 Uhr am Donnerstagmorgen 30. Dezember 2021. Demnach müssen alle Tavernen, Bars und Kneipen um Mitternacht schließen. Gäste dürfen nicht stehen, sondern nur am Tisch bedient werden. Musik wurde in diesen Lokalen verboten. Einzige Ausnahme: In der Silvesternacht dürfen Tavernen und Clubs bis 02.00 Uhr aufbleiben, solange alle anderen Einschränkungen eingehalten werden. In allen öffentlichen Räumen bleibe die Pflicht, eine FFP-2-Maske zu tragen, hieß es. Quelle: tagesschau.de

Irland - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 stark betroffen. Irland ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung. Aufgrund eines Cyberangriffs auf das irische Gesundheitssystem ist die Aktualität der Daten der irischen Regierung derzeit eingeschränkt.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (COVID-19 Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage aufhalten wird. Das Formular muss zwingend online ausgefüllt werden. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) oder das Ausfüllen des Formulars von Hand können strafrechtlich verfolgt werden, ohne online ausgefülltes Formular darf die Fluglinie Passagieren das Boarding verweigern. Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Alle Einreisenden müssen einen negativen COVID-19-Test vorlegen:
• Reisende ohne Nachweis über eine Impfung oder Genesung müssen einen negativen RT-PCR-Test vorlegen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist.
• Reisende mit einem Nachweis über eine Impfung oder Genesung müssen entweder einen höchstens 48 Stunden vor Einreise abgenommenen negativen Antigen-Test, der gem. der gemeinsamen EU-Antigen-Schnelltest-Liste anerkannt (keinen Selbsttest) oder einen RealTime-PCR-Test (höchstens 72 Stunden alt bei Einreise) vorlegen.
Kinder zwischen 12 und 17 Jahre müssen bei Einreise einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorlegen.
Ausführliche Informationen zu den Ausnahmen von der Testpflicht bietet die Webseite der irischen Regierung.
Als Nachweis einer Impfung gilt:
Eine Impfung mit einem von der irischen Regierung anerkannten Impfstoff gem. Hinweisen auf der Webseite der irischen Regierung. Kreuzimpfungen sind möglich. Zudem wird auch der Nachweis einer Impfung innerhalb von 180 Tagen nach einem positiven RT-PCR-Test akzeptiert. Als vollständig geimpft gilt man in Irland, wenn man alle erforderlichen Impfdosen erhalten hat und die Impfungen je nach Impfstoff mindestens sieben bzw. 15 Tage zurückliegen. Diese Zeitfenster sind je nach Impfstoff auch nach einer Kreuzimpfung sowie nach einer Impfung in Verbindung mit einem positiven RT-PCR-Test zu beachten.
Als Nachweis der Genesung gilt:
• ein schriftlicher Nachweis, dass man in den letzten 180 Tagen von einer COVID-19-Infektion genesen ist.
Als Nachweis wird auch das Digitale COVID-Zertifikat der EU anerkannt, siehe dazu auch ausführliche Informationen auf der Webseite der irischen Regierung . Schriftliche Nachweise in anderer Form müssen auch in Englisch/Irisch oder mit entsprechender Übersetzung vorgelegt werden.
Es wird nunmehr allen Reisenden geraten, die ersten fünf Tage – beginnend mit dem Tag der Einreise - täglich einen Antigen Test durchzuführen. Bei einem positiven Testergebnis bzw. beim Auftreten von Symptomen solle umgehend eine Selbstisolierung erfolgen und ein PCR-Test durchgeführt werden.
Ausführliche Informationen dazu veröffentlicht die irische Regierung .
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-) Häfen sind möglich.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in reduziertem Maße. Kurzfristige Stornierungen sind möglich. Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Für das private und öffentliche Leben gelten Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung .
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, und auch im Freien mit großen Menschenansammlungen, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
Empfehlungen
• Prüfen Sie vor Ihrer Abreise die geltenden Einreisebestimmungen auf der Webseite der irischen Regierung.
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
In Reaktion auf die SARS-CoV-2 Mutante B.1.1.529 („Omikron“) ist die Einreise nach Israel für Reisende, die nicht die israelische Staatsangehörigkeit haben, grundsätzlich untersagt. Ausnahmen für Rückreisende können beim zuständigen Ausschuss online beantragt werden. Für touristische Aufenthalte werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Sofern eine Einreise zugelassen wird, müssen Reisende bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt für alle Reisende unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion.
Israel stuft Deutschland derzeit als Hochrisikoland ein.
Bei Einreisen besteht für alle Reisenden eine Isolationspflicht für die Dauer von 14 Tagen, die umfassend kontrolliert wird. Eine Verkürzung ist durch Testung am siebten Tag möglich.
Für Reisende ohne gültigen Impfstatus (letzte Impfung innerhalb von 180 Tagen) ist zuerst eine Isolation in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung bis zum Erhalt des Ergebnisses von der Testung bei Ankunft am Flughafen vorgesehen , bevor die 14-tägige Isolationspflicht beginnt.
Passagiere sind verpflichtet, den digitalen Nachweis über Impfung und/oder Genesung vor Abflug im Rahmen der Einreiseanmeldung („Entry Statement“) innerhalb von 24 Stunden vor Reisebeginn hochzuladen. Nach Ausfüllen des „Entry Statement“ erhält der Passagier per SMS oder E-Mail eine Information des Ministry of Health über die Quarantänedauer und weitere Anweisungen.
Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist verpflichtend.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet.
Erleichterungen für geimpfte oder genesene Flugreisende kommen an den Landgrenzen nicht zur Anwendung. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nach Israel einreisen möchten, benötigen eine Einreisegenehmigung der israelischen Behörden.
Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nur in das Westjordanland reisen, benötigen eine Erlaubnis der israelischen Zivilverwaltung. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 45 Arbeitstage.
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich für einige Stunden für Ausreisen geöffnet. Zur Ausreise sind PCR-Tests obligatorisch. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein Visum. Alle Ausreisenden, auch Inhaber einer palästinensischen Personenkennziffer (außer Gaza-ID), müssen die Ausreise vorab bei den jordanischen Behörden registrieren.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
Hygieneregeln
In Israel besteht in Innenräumen eine Maskenpflicht. Im Außenbereich empfiehlt die israelische Regierung, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, das Tragen einer Maske.
In den Palästinensischen Gebieten besteht weiterhin Maskenpflicht; die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.

Kuba - Änderung Reiseverbindungen
Epidemiologische Lage
Kuba ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Personen über 12 Jahren müssen grundsätzlich ein Impfausweis oder ein internationales Zertifikat über eine vollständige COVID-19 Impfung in schriftlicher Form vorlegen. Stichprobenartig und im Verdachtsfall bei Reisenden mit Symptomen können PCR-Tests bei der Einreise vorgenommen werden.
Reisende, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind, müssen einen PCR-Test, welcher nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen.
Kuba hat aufgrund der neuen Omikron-Variante für Reisende aus bestimmten Ländern verschärfte Einreiseregelungen erlassen. Nähere Informationen über die Voraussetzungen stellen die kubanischen Behörden zur Verfügung.
Alle Einreisenden müssen eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Declaración Jurada de Salud) abgeben. Diese ist, zusammen mit weiteren Informationen zu Einreise und Zollangaben, ab 1. Januar 2022 verpflichtend online über das System „D’Viajeros" abzugeben. In einer Übergangszeit bis dahin können weiterhin die Papierformulare verwendet werden.
Einreisende, die Symptome zeigen, werden in eine Gesundheitseinrichtung gebracht. Dort wird ein PCR-Test durchgeführt. In den Hotels werden sanitäre Kontrollen durchgeführt. Die Inhaber von Privatunterkünften sind verpflichtet, Gäste mit Symptomen an die Gesundheitsbehörden zu melden.
Für kubanische Staatsangehörige können abweichende Regelungen gelten.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Eine direkte Flugverbindung von Deutschland aus besteht aktuell Varadero und Holguín. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Beschränkungen im Land
Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen sowie Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes ist weiterhin eingeschränkt.
Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs und Medikamenten kommen.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Reiseveranstalter zu den aktuellen Beförderungsbedingungen und möglichen Änderungen im Flugplan.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.

Niger - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Niger ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen Niamey ist für reguläre internationale Flugverbindungen von und nach Niger geöffnet.
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für Reisende aus der UEMOA-Region (Länder der westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion) gilt eine Frist von maximal fünf Tagen zwischen PCR-Testabnahme und Einreise.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2022 werden nur noch PCR-Testzertifikate akzeptiert, die über die "Trusted Travel " Plattform generiert oder über das „Global Haven System" geprüft wurden. Dafür müssen Reisende sich vor Reiseantritt bei "Trusted Travel " registrieren und einen PCR-Test bei einem von „Trusted Travel “ akkreditierten Labor durchführen oder alternativ ihr Testergebnis nachträglich über das „ Global Haven System" überprüfen lassen.
Reisende, unabhängig davon ob sie gegen COVID-19 geimpft sind oder nicht, müssen sich nach Einreise in eine siebentägige Quarantäne an einen selbst gewählten Ort begeben. Am siebten Tag der Quarantäne erfolgt ein Antigen-Test. Bei negativem Testergebnis ist die Quarantäne beendet.
Für Aufenthalte unter sieben Tagen ist keine Quarantäne vorgeschrieben. Werden bei der Einreise COVID-19 Symptome festgestellt (z.B. erhöhte Körpertemperatur), wird noch am Flughafen ein kostenloser Antigen-Test durchgeführt, gefolgt von einem PCR-Test. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Verbringung in eine von der Regierung bestimmte medizinische Einrichtung für weitere Isolierung und kostenlose Behandlung.
Auch bei der Ausreise ist die Vorlage eines von „Trusted Travel “ generierten PCR-Testzertifikates erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und auf eigene Kosten (25.000,- FCFA, ca. 38,- €) vorzunehmen ist. Für Kinder unter 5 Jahren ist der Test kostenlos. In Niamey ist bisher ausschließlich folgende Institution bei „Trusted Travel “ akkreditiert:
Centre de Recherches Médicales et Sanitaires (CERMES): Tel.: +227 20 75 20 40; +227 20 75 20 45; +227 99 90 24 58
Reiseverbindungen
Der Flughafen ist geöffnet. Es gibt einige wenige Umsteigeflugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen ergeben sich aus der Sicherheitslage im Land, siehe Sicherheit.
Hygieneregeln
Generell ist ein Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthalts am Flughafen und in den Flugzeugen selbst zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Südkorea - Änderung Einreise
Vor dem Hintergrund der Omikron-Variante verlängert Südkorea seine Einreisebeschränkungen um weitere vier Wochen. Die Behörde für Krankheitskontrolle und Prävention teilte mit, Besucher aus elf afrikanischen Ländern könnten weiterhin nicht einreisen. Alle anderen Einreisenden müssten eine zehntägige Quarantäne einhalten. Die Maßnahmen gelten vorläufig bis zum 3. Februar 2022. Quelle: tagesschau.de

Tunesien - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren müssen bei Einreise einen negativen, maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist.
Eine Einreise für ungeimpfte ausländische Staatsangehörige ohne Wohnsitz in Tunesien ist nicht möglich. Auch für Pauschaltouristen gibt es keine Ausnahmegelungen mehr.
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronischen Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.
Sowohl die Bestätigung der elektronische Einreiseanzeige (zwei Dokumente, jeweils zweifach ausgedruckt und unterschrieben) als auch der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis sind in ausgedruckter Form vorzulegen. Die Dokumente werden beim Flughafen Check-In geprüft und müssen bei Ankunft den Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums im Rahmen der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Für nicht- oder nicht vollständig geimpfte Reisende mit tunesischer Staatsangehörigkeit oder Ausländer mit tunesischem Daueraufenthaltstitel, sowie alleinreisende Minderjährige oder Minderjährige, welche von vollständig geimpften Personen begleitet werden, gilt - je nach Einzelfall - eine Pflichtquarantäne in speziellen Quarantänehotels auf eigene Kosten oder eine zehntägige häusliche Quarantäne.
Die Fluggesellschaften prüfen vor dem Abflug die Hotelreservierung und den Zahlungsnachweis (Voucher). Diese Unterlagen müssen bei der Kontrolle an der Grenze erneut vorgelegt werden. Am letzten Tag der Quarantäne wird auf Kosten des Reisenden ein weiterer PCR-Test durchgeführt. Bei negativem Ergebnis darf die Quarantäne am siebten Tag verlassen werden. Vollständig geimpfte Einreisende sind von der Quarantäne befreit. Bei Einreise muss ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorgelegt werden. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren Impfschema mindestens 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson&Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde.
Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen - kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften der tunesischen Seite zu Schwierigkeiten kommen. Eine Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket könnte verweigert werden.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen, bei dessen positiven Ergebnis die getestete Person zu einer Quarantäne auf eigene Kosten verpflichtet ist.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 22. Dezember 2021 haben nur noch Personen, die im Besitz des tunesischen Gesundheitsausweises sind, Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Restaurants, Cafés, Flughafen, etc.. Personen, die aus dem Ausland kommen und dort geimpft wurden, können diesen Nachweis durch ein Ausweisdokument und einen Impfpass erbringen. Es wird empfohlen, einen Ausdruck der Bestätigung der gegenseitigen Anerkennung von tunesischen und europäischen Impfzertifikaten des tunesischen Gesundheitsministeriums bei sich zu führen.
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden.
Restaurants und Cafés dürfen nur 50% ihrer Platzkapazitäten für die Bewirtung nutzen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Empfehlungen
• Drucken Sie die elektronische Einreiseanzeige, als auch den in englischer oder französischer Sprache ausgestellten Testnachweis für Kontrollen aus.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind weiterhin von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Reisende nach Abu Dhabi müssen sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig). Eine Genehmigung der GDRFA oder ICA ist für Touristen, die in Dubai einreisen, nicht erforderlich.
Testpflichten vor Abflug sind u.a. abhängig von Abflugort, Impfstatus, Voraufenthalten und dem endgültigen Zielort. Konkrete Auskunft, welche Vorschriften im Einzelfall gelten, kann die Fluggesellschaft erteilen.
In der Regel gilt:
Flugreisende nach Dubai müssen in der Regel einen negativen PCR-Test nachweisen. Alle anderen Testbescheinigungen (Antikörpertest, PCR-Schnelltests, Heimtestkits, u.ä.) werden in Dubai nicht akzeptiert. Es muss sich um eine offizielle (ausgedruckte oder per Mail übersandte) Bescheinigung in Englisch oder Arabisch handeln. SMS-Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Der Abstrich darf nicht früher als 72 Stunden vor Abflug erfolgt sein (für bestimmte Länder gelten kürzere Fristen). Kinder unter 12 Jahren und bestimmte weitere Personengruppen sind vom Testerfordernis ausgenommen. Für Passagiere, die aus bestimmten Ländern abfliegen, findet bei Ankunft am Flughafen Dubai ein weiterer PCR-Test statt. Des Weiteren können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden. Außerdem muss bei Ankunft in Dubai die COVID19-DXB Smart App heruntergeladen werden.
Flugreisende nach Abu Dhabi müssen einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Abstrich darf in der Regel längstens 48 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein (aus bestimmten Ländern nur 24 Stunden). Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache oder der Sprache des Abflugorts mitzuführen. Kinder unter 12 Jahren sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Abhängig von Impfstatus und Einreiseland sind in den Folgetagen ein oder zwei weitere PCR-Tests erforderlich. Die aktuell geltende Regelung kann am Flughafen erfragt werden. Kinder unter 12 Jahren sind von den Testerfordernissen ausgenommen.
Reisende aus Ländern außerhalb der „Grünen Liste“ , die ungeimpft sind bzw. deren Impfungen in den VAE nicht anerkannt sind, unterliegen in Abu Dhabi einer zehntägigen Quarantänepflicht.
Die Quarantäne darf nicht verlassen werden, auch nicht zu einer frühzeitigen Rückreise aus den VAE.
Durch- und Weiterreise
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet. Bei Transitflügen über den Flughafen Abu Dhabi wird in der Regel ein PCR-Test, der maximal 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, verlangt.
Alle Transitfluggäste in Dubai müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen. Alle anderen Fluggäste im Transit müssen diese Bescheinigung in der Regel nicht vorlegen, es sei denn, dies wird von ihrem endgültigen Zielort vorgeschrieben.
Bei der inneremiratischen Einreise vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi auf dem Landweg muss an den Grenzen entweder ein „grüner Status“ auf der AlHosn-App oder ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 96 Stunden) vorgezeigt werden. Weitere Einzelheiten unter Beschränkungen im Land.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Beschränkungen im Land
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet.
Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Cafés und Restaurants, Fitnessstudios, Museen, Freizeitparks, Kulturzentren etc. nur noch von vollständig Geimpften betreten werden, die sich außerdem alle 30 Tage einem PCR-Test unterziehen müssen. Kontrolliert wird die Zugangsberechtigung über die auf einem Smartphone zu installierende staatliche AlHosn-App , die hierfür einen „grünen Status“ zeigen muss. Im Ausland verabreichte Impfungen können registriert werden, was für den Erhalt des „grünen Status“ in der AlHosn-App erforderlich ist.
Für Dubai ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nicht an eine App gebunden.
Bei der inneremiratischen Einreise vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi auf dem Landweg muss an den Grenzen entweder ein „grüner Status“ auf der AlHosn-App oder ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 96 Stunden) vorgezeigt werden. Zusätzlich finden Kontrollen mit Hilfe von sogenannten Handyscannern statt, die lt. Angaben der emiratischen Behörden über elektromagnetische Wellen Partikel des Coronavirus im Körper aufspüren können, aber keine persönlichen Daten des oder der Betroffenen speichern. Bei Verdacht auf eine Infektion wird sofort anschließend ein Antigen-Schnelltest vorgenommen.
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist obligatorisch. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 30.12.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Aserbaidschan - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Aserbaidschan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige auch ohne vorherige Sondergenehmigung möglich (s. Einreise und Zoll). Bei der Einreise muss bereits beim Check-in ein Nachweis über das Vorliegen einer vollständigen Impfung oder ein Genesenennachweis und ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen ausreichend (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder von einem Jahr bis 18 Jahre benötigen einen negativen PCR-Test. Für Kinder unter einem Jahr ist kein Nachweis nötig. Eine Selbstisolation nach Einreise ist nicht erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Charterflüge zwischen Baku und Istanbul sowie nach Ankara und Izmir werden durchgeführt. Eine Flugverbindung mit Frankfurt wurde wieder aufgenommen. Darüber hinaus gibt es weitere Charterflüge z.B. nach London, Tiflis, Moskau und Kiew. Für einen Weiterflug nach Deutschland ist jedoch in der Regel ein neuer Check-in, verbunden mit Gepäckabholung und Einreise in das Transitland, erforderlich. Die jeweiligen Einreiseerfordernisse sind dabei zu beachten.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis 1. März 2022 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen, Fitnessstudios, Restaurants und Cafés sind geöffnet. Für Ungeimpfte gelten Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z. B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, große Einkaufszentren, Hochschulbesuch). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und insbesondere auch im ÖPNV.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der aserbaidschanischen Regierung sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).

Belgien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 stark betroffen. Belgien ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form" (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Der elektronische Nachweis soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Belgien eine Einstufung in „rote“, „orange“ und „grüne“ Regionen vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Ganz Deutschland ist als „rot“ eingestuft. Da sich die Einstufungen rasch ändern können, empfiehlt sich eine Überprüfung vor einer geplanten Abreise.
Einreisende aus orangen und grünen Regionen unterliegen keiner Test- und Quarantänepflicht, sofern sie symptomfrei sind. Reisende aus einer jetzt oder in den letzten 14 Tagen als „rot“ eingestuften Region innerhalb der EU müssen bei Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU als Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer Genesung (Genesenennachweis/positiver PCR-Test innerhalb der letzten 180 Tage) oder einer negativen Testung mit sich führen. Zulässig ist ein PCR-Test, dessen Abstrichentnahme maximal 72 Stunden zurückliegt, oder ein Antigentest, der maximal 48 Stunden vor der Einreise in einem Testzentrum/einer Apotheke durchgeführt wird. Zusätzlich muss von Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen ein PCR- oder Antigentest am siebten Tag nach Einreise durchgeführt werden. Eine Quarantänepflicht besteht nicht.
Kinder unter 12 Jahren sowie Grenzgänger/-pendler sind von der Testpflicht befreit. Ebenso befreit sind Personen, die aus einer roten Zone innerhalb der EU mit Kfz, Zug oder Bus einreisen und weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben.
Reisende aus einem „rot“ eingestuften Land außerhalb der EU, die vollständig mit einem in der EU anerkannten Impfstoff geimpft sind, begeben sich in Quarantäne und lassen sich am ersten oder zweiten Tag ihres Aufenthalts testen (PCR- oder Antigentest). Die Quarantäne endet mit negativem Testergebnis. Ein erneuter Test ist am siebten Tag nach Einreise erforderlich. Reisende, die nicht vollständig geimpft sind, müssen max. 72 Stunden vor Reiseantritt einen PCR- oder Antigentest durchführen. Sie begeben sich nach Einreise für zehn Tage in Quarantäne und lassen sich am ersten und am siebten Tag testen. Die Quarantäne endet mit einem negativen Testergebnis des zweiten Tests nach Einreise.
In der Region Brüssel-Hauptstadt gilt für Reisende aus einer roten Zone innerhalb/außerhalb der EU, die nicht geimpft oder genesen sind, zusätzlich zur Testpflicht eine Quarantäne von zehn Tagen. Diese kann durch einen negativen PCR- oder Antigentest am siebten Tag nach Einreise verkürzt werden.
Eine aktuelle Übersicht der belgischen Reiseregelungen finden Sie auf dieser Webseite.
Durch- und Weiterreise
Es gelten keine Beschränkungen für Personen, die aus einer orangen oder grünen Region zur Durchreise einreisen. Personen, die aus einer „roten Region“ kommen und innerhalb von 48 Stunden durch Belgien durchreisen, benötigen keinen negativen Test. Wenn Fluggesellschaften oder das Zielland allerdings einen PCR- oder Antigentest fordern, muss ein negativer Test beim Boarding vorgewiesen werden. Je nach genutztem Verkehrsmittel und Aufenthaltsdauer muss ggf. das „Passenger Locator Form “ (PLF) ausgefüllt werden.
Reiseverbindungen
Es gibt keine Einschränkungen im grenzüberschreitenden Flug-, Zug- und Busverkehr.
Beschränkungen im Land
Das "COVID Safe Ticket" (belgische Bezeichnung für das Digitale COVID-Zertifikat der EU ) als Nachweis der Impfung, Genesung oder Testung ist landesweit verpflichtend bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen in Innenräumen oder mehr als 100 Personen im Freien, in der Gastronomie, in Museen und weiteren öffentlichen Orten. Die Verpflichtung gilt für Personen ab 16 Jahren, bei Großveranstaltungen und Besuchen in Krankenhäusern und Altenheimen gilt sie bereits ab 12 Jahren.
Großveranstaltungen sind in Innenräumen verboten. Diskotheken und Einrichtungen wie Trampolinparks, Bowling- und Billardhallen sind geschlossen. Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 5 Uhr. Sportveranstaltungen müssen ohne Zuschauer stattfinden.
Private Feiern außerhalb der Wohnung sind verboten, ausgenommen sind Hochzeiten und Trauerfeiern.
Bei Nichtbeachtung drohen Strafen zwischen 50,- und 500,- Euro.
Weiterführende Informationen zu Testzentren in Brüssel und Apotheken in Belgien, die Antigentests durchführen, sind abrufbar.
Die Bevölkerung ist aufgerufen, private Kontakte zu reduzieren, vor Zusammenkünften Selbsttests durchzuführen und auf ausreichende Belüftung zu achten.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter. Es besteht landesweit Maskenpflicht für Personen ab sechs Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen und Bahnhöfen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, bei körpernahen Dienstleistungen, in Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Belgien.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregeln in deutscher Sprache bei den belgischen Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Quelle: AA

In Belgien dürfen Kinos, Konzerthallen und andere Kulturstätten ab Donnerstag 30. Dezember 2021 wieder öffnen. Es sind maximal 200 Zuschauer erlaubt, das Tragen von Masken ist verpflichtend und ein Impfpass oder negativer Test muss meist vorgelegt werden. Somit kehrt Belgien im Kulturbereich zum Stand vor dem 22. Dezember zurück. Andere strengere Corona-Maßnahmen - etwa im Sport - bleiben bestehen.Quelle: tagesschau.de

Brunei Darussalam - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Brunei Darussalam ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle detaillierte Zahlen bieten das bruneiische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristische Einreisen sind grundsätzlich nicht möglich.
Ausländische Staatsangehörige ohne ständigen Wohnsitz in Brunei können nur bei Vorlage eines dringenden Grundes („essential travel“) einreisen. Davon umfasst sind Geschäftsreisen, Reisen zu Familienangehörigen, medizinische Aufenthalte, Studierende sowie begründete Notfälle.
Reisende müssen ab 1. Januar 2022 für die Einreise nach Brunei folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Vollständiger Impfschutz gegen COVID-19.
Ausnahme: Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Einreise ungeimpfter Personen unterliegt der Einzelfallprüfung durch die bruneiischen Behörden im Rahmen der Beantragung einer Einreisegenehmigung (Entry Travel Pass, ETP).
• Beantragung eines Entry Travel Pass (ETP) spätestens 8 Tage vor der geplanten Einreise. Eine Arrival Declaration Form (ADF) ist spätestens 24 Stunden vor Antritt der Reise zu übermitteln.
• Negativer PCR-Test (höchstens 48 Stunden vor Abreise)
• Vor Abreise Buchung und Bezahlung für einen nach der Einreise durchzuführenden PCR- und einen Schnelltest (ART) (insges. 100 BND / 65 Euro). Ein Ausdruck der Quittung („payment receipt“ mit Name und Passnummer des Reisenden) muss mitgeführt werden.
• Registrierung der Einreise in der BruHealthApp vor Abreise.
• Kurzzeitreisende (Aufenthaltsdauer in Brunei max. 90 Tage): Reisekrankenversicherung mit einer Mindestkostendeckung von 50.000 BND (ca. 32.600 Euro), welche COVID-19-Erkrankungen und den gesamten Aufenthaltszeitraum in Brunei abdeckt. Für Reisende nach Brunei zum Zwecke der Arbeitsaufnahme gelten Sonderregelungen.
Alle entsprechenden Unterlagen sind in englischer Sprache bei der Einreise mitzuführen und werden kontrolliert.
Einreisende aus Deutschland ohne vollständige Impfung müssen derzeit für 14 Tage in Quarantäne (Hotel) und werden auf COVID-19 getestet. Die Kosten hierfür sind durch den Reisenden zu tragen. Für vollständig geimpfte Reisende aus Deutschland verkürzt sich die Quarantäne derzeit unter folgenden Voraussetzungen auf sieben Tage :
• Impfschutz mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff (zur Zeit: Astra-Zeneca, Johnson & Johnson, Moderna, Pfizer, Sinopharm und Sinovac).
• Der Impfschutz muss vollständig sein, d.h. plus 28 Tage nach der Einmal-Impfung mit Johnson & Johnson und plus 14 Tage nach der zweiten Impfung bei den 2-Dosen-Impfstoffen.
• Bei im Ausland erfolgter Impfung muss der Nachweis mittels eines WHO-Zertifikates erfolgen (gelber Impfpass), bei Impfung in Brunei über die BruHealthApp .
• Negativer PCR-Test maximal 48 Stunden vor Abreise.
• Negativer Schnelltest (ART) bei Ankunft am Flughafen in Bandar Seri Begawan
• Negativer PCR-Test am fünften Tag nach Ankunft.
• Die Weiterfahrt vom Flughafen in die Unterkunft ist über das Hotel oder einen privaten Taxianbieter zu organisieren.
Die Dauer der Quarantäne bestimmt sich nach der Risikoeinschätzung des Landes der Ausreise durch das bruneiische Gesundheitsministerium.
Die Ausreise ist für sämtliche Bewohner einschließlich ausländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Brunei nur mit Nachweis (BruHealthApp oder gelber Impfpass) einer vollständig durchgeführten Impfung und bei Vorliegen eines dringenden Grundes („essential travel“) möglich. Die Ausreise bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Amt des Premierministers (Prime Minister’s Office). Zusätzlich ist eine Registrierung im e-Register System vorzunehmen und eine Reisekrankenversicherung mit einer COVID-19-Mindestdeckung von 50.000 BND (ca. 32.600 Euro) vorzuweisen.
Durch- und Weiterreise
Land-, Luft- und Seegrenzen sind für touristische Reisen weiterhin geschlossen, Transit ist nicht möglich. Die Ausreise ist für sämtliche Bewohner einschließlich ausländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Brunei nur mit Nachweis (BruHealthApp oder gelber Impfpass) einer vollständig durchgeführten Impfung möglich. Einzelheiten siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Deutschland ist stark eingeschränkt und derzeit nur über Kuala Lumpur sowie über Singapur möglich. Die bruneiische Luftfahrtgesellschaft Royal Brunei Airlines bietet vereinzelt Direktflüge von und nach London an.
Beschränkungen im Land
Trotz rückläufiger Infektionszahlen gelten bis 14. Januar 2022 noch Restriktionen. Für Schüler und Studenten erfolgt der Unterricht online. Für Versammlungen und Veranstaltungen gilt eine Obergrenze von 50% der normalen Auslastung, maximal aber 300 Teilnehmende. Die Teilnahme an Hochzeiten und Beerdigungen ist begrenzt.
Das Betreten von Geschäften, Restaurants und anderen öffentlichen Gebäuden ist nur für vollständig geimpfte Personen und mittels Anwendung einer Tracking-/Gesundheits-App und nach Temperaturkontrollen möglich. Ein Impfnachweis ist zwingend vorzulegen. Aus Altersgründen ungeimpfte Kinder dürfen in Begleitung geimpfter Elternteile Gebäude betreten.
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 4 Uhr. Sie wird polizeilich streng kontrolliert. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße und/oder Gefängnisstrafen geahndet werden, zusätzlich werden die Fotos der Delinquenten mit vollem Namen in den Tageszeitungen veröffentlicht.
Hygieneregeln
Social Distancing und generelle Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. Es gilt Maskenplicht in Innenräumen und grundsätzlich auch draußen, wenn Distanzregeln nicht eingehalten werden können.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise unbedingt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung von Brunei.
• Informieren Sie sich über die geltenden Beförderungsbedingungen Ihrer Fluglinie.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorgaben und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Zugangsregelungen (Temperaturmessung; BruHealthApp ) können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim bruneiischen Ministry of Health.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Health Advice Line des bruneiischen Gesundheitsministeriums unter +673 148.

Cabo Verde / Kapverden - Änderung Beschränkungen im Land; Hygieneregeln; Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Cabo Verde ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Regierung von Cabo Verde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Cabo Verde kann über die vier internationalen Flughäfen (Praia, Sal, Boa Vista, São Vicente) erfolgen, soweit für alle Reisenden ab 12 Jahren ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen-Rapid-Schnelltest (Ag-RDT)) vorliegt, der nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden sein darf. Diese Regeln gelten auch für die Einreise auf dem Seeweg.
Reisende, die ein von Cabo Verde anerkanntes COVID-19-Zertifikat (u.a. Digitales COVID-Zertifikat der EU ) über eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen können, sind mit Wirkung vom 3. Dezember 2021 nicht mehr von der Testpflicht befreit. Der Test wird bereits von den Fluglinien vor Abflug verlangt. Bei der Einreise erfolgt eine Temperaturmessung. Das Ausfüllen eines Online-Formulars als Reiseregistrierung ist erforderlich, siehe auch Einreise und Zoll: Visum. Zusätzlich muss bei Ankunft eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Seegrenzen von Cabo Verde sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Cabo Verde läuft normal.
Zwischen den einzelnen Inseln findet ein regelmäßiger Flug- und Schiffsverkehr statt. Bei Reisen zwischen den Inseln muss für alle Reisende ab 12 Jahren beim jeweiligen Check-in ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden, vorgelegt werden.
Von der Testpflicht sind Reisende ausgenommen, die ein von Cabo Verde anerkanntes COVID-19-Zertifikat (u.a. Digitales COVID-Zertifikat der EU ) über eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen können. Bei Reisen zwischen São Vicente und Santo Antão müssen derzeit keinerlei Nachweise erbracht werden.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von Cabo Verde kann je nach Entwicklung der Infektionszahlen Maßnahmen ergreifen, die sich von Insel zu Insel unterscheiden können.
Auf allen Inseln gilt bis auf weiteres der Katastrophenfall (estado de contingência).
Eine Unterbringung in touristischen Komplexen und lokalen Unterkünften ist nur möglich, wenn ein anerkanntes COVID-19-Zertifikat über eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen beim Check-In vorgelegt wird. Mitreisende minderjährige Kinder sind davon befreit.
Nachtlokale (Diskotheken, Tanzlokale) haben ihren Betrieb mit eingeschränkten Öffnungszeiten wieder aufgenommen. Für den Zugang wird ein anerkanntes COVID-19-Zertifikat über eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen verlangt. Restaurants und Bars sind weder zahlenmäßig noch zeitlich beschränkt geöffnet. Dies gilt auch für sonstige Erholungs-, Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten, die eine Ansammlung von Personen mit sich bringen.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind einzuhalten. Im Freien sowie in allen geschlossenen Räumlichkeiten, z.B. in Verkehrsmitteln, Geschäften und öffentlichen Verwaltungsgebäuden besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Ausnahmen gelten für Kinder unter zehn Jahren und in Fällen medizinischer Unzumutbarkeit. Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird durch die Polizei streng kontrolliert, bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Cabo Verdes.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 800 1112
• Bei Kontakt mit Infizierten oder Verdachtsfällen kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden auf der jeweiligen Insel.

Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
In Paris wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Vom 31. Dezember (18 Uhr) bis 3. Januar 2022 (6 Uhr) muss der bislang nur in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln nötige Mund-Nasen-Schutz nun auch auf offener Straße getragen werden. Gruppenweiser Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist in diesem Zeitraum untersagt, Verstöße können mit 135 Euro Bußgeld geahndet werden. An besonders frequentierten Orten wie den Ufern der Seine und rund um den Pracht-Boulevard Champs-Élysées gilt in der Silvesternacht sogar ein komplettes Alkoholverbot. Fast 9000 Polizisten und Soldaten sollen darüber wachen, dass die verschärften Sicherheitsregeln eingehalten werden. Quele: tagesschau.de

Ghana - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Ghana ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Personen über 18 Jahren benötigen für die Einreise nach Ghana einen Nachweis über eine vollständige Impfung.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die mindestens zweifach mit AstraZeneca, Pfizer, Moderna oder Sputnik V oder einfach mit Johnson & Johnson geimpft wurden.
Für die Einreise müssen Reisende bereits beim Einchecken am Flughafen in Deutschland einen Zahlungsnachweis für einen kostenpflichtigen Antigen-Test am Flughafen Accra vorlegen. Die Bezahlung der Kosten von USD 150 ist ausschließlich online bei Ghana Airports möglich. Alle Passagiere müssen zudem vor Reisebeginn online die "Health Declaration Form " ausfüllen.
Weiterhin müssen alle einreisenden Passagiere einen negativen PCR-Test mit sich führen, der bei Ankunft in Ghana nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der PCR-Test muss vor Reiseantritt auf dem Panabios Portal hochgeladen und zertifiziert werden. Der vom System generierte Zertifizierungscode (TT Code) muss mitgeführt und auf Nachfrage beim Check-in vorgelegt werden. Eine exemplarische Anleitung des kenianischen Gesundheitsministeriums zur Nutzung des Panabios-Portals und zur Zertifizierung von PCR-Tests erhalten Sie auf dieser Webseite.
Bei Einreise in Accra werden alle Passagiere direkt am Flughafen mittels des vorab bezahlten Antigen-Tests auf COVID-19 getestet. Ausgenommen sind nur Transitpassagiere und Kinder unter fünf Jahren. Das Testergebnis soll innerhalb von 30 Minuten vorliegen. Sofern der Schnelltest am Flughafen in Accra negativ ist, gibt es keine Quarantänepflicht. Positiv getestete Reisende werden vom Ghana Health Service in ein Quarantäne-Hotel überführt. Die Hotelkosten sind vom Reisenden zu tragen. Nach ungefähr drei Tagen findet eine Überprüfung des Antigen-Schnelltestergebnisses mittels eines PCR-Tests statt. Sofern dieser PCR-Test negativ ausfällt ist die Quarantäne beendet.
Durch- und Weiterreise
Zur Ausreise aus Ghana ist ein zertifizierter, negativer PCR-Test erforderlich. Zertifizierte Labore stellen das Ergebnis über das Panabios Portal elektronisch zur Verfügung. Im Panabios Portal ist auch eine Liste der in Ghana anerkannten Testlabore abrufbar.
Es wird nachdrücklich empfohlen, sich vor Reiseantritt über die geltenden Einreisebestimmungen des Transit- und Ziellandes, sowie über die aktuellen Beförderungsbedingungen der Fluglinie zu erkundigen.
Die Grenzübergänge in die Nachbarländer Côte d´Ivoire, Burkina Faso und Togo bleiben gesperrt. Eine Weiterreise in andere Staaten ist somit nur auf dem Luftweg möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Kotoka International Airport Accra ist geöffnet.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Versammlungen, Sportveranstaltungen und Konferenzen sind nur mit Einschränkungen erlaubt. Schulen und Universitäten sind wieder geöffnet.
Reisen innerhalb des Landes sind uneingeschränkt möglich.
Hygieneregeln
Es besteht an vielen Orten (z.B. Ladengeschäften, Supermärkte, Büros, Restaurants, Moscheen, Kirchen) die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Einhaltung von Abstandsregeln.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt zeitnah vor Reiseantritt nach den aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Transit- und Ziellandes und bei Ihrer Fluglinie über die aktuellen Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. Sofern es eine Lageänderung gibt, wird die Botschaft Accra über diesen Kanal informieren.

Griechenland - Änderung Einreise, Reiseverbindungen und Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Griechenland wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist für alle Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres, unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus, nur mit einer Bescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form über einen negativen PCR-Test (die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen) oder einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in deutscher, englischer, französischer, griechischer, italienischer, spanischer oder russischer Sprache möglich. Der auf dem Zertifikat angegebene vollständige Name muss mit dem Namen im Ausweisdokument übereinstimmen. Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 10. Januar 2022, 6 Uhr.
Unabhängig davon wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt, der verpflichtend ist. Nicht geimpfte oder genesene Einreisende u. a. aus Bulgarien, Albanien, Nordmazedonien und der Türkei (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) werden bei Einreise obligatorisch einem Antigen- oder PCR-Test unterzogen.
Reisende (unabhängig von der Staatsangehörigkeit), u.a. aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Schengenraums und Nachbarländern Griechenlands, die die genannten Bedingungen erfüllen und auf direktem Luftweg über die internationalen Flughäfen, über die Seehäfen Igoumenitsa, Korfu und Patras sowie auf dem Landweg über die Grenzstellen Evzoni, Doirani und Niki (Nordmazedonien), Nymphaea (Nymfaia), Ormeni, Exochi und Promachonas (Bulgarien), Kastanies und Kipoi (Türkei) mit Einschränkungen (siehe unten) sowie Kristallopigi, Kakavia, Mavromati und Mertziani (Albanien) einreisen, sind vom Erfordernis einer Quarantäne befreit. Informationen zu speziellen Regelungen für Einreisende aus anderen, hier nicht aufgeführten Staaten, stellt die griechische Regierung zur Verfügung.
Bei einem positiven Testergebnis wird eine bis zu zehntägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet. Die Zuweisung des Aufenthaltsorts kann längere Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel können Reisende den Quarantäne-Ort nicht selbst bestimmen, es sei denn sie haben ein 4- oder 5-Sterne-Hotel gebucht, das den Service von Quarantäne-Zimmern, wie von der griechischen Zivilschutzbehörde vorgeschrieben, gewährleisten kann. Die deutschen Auslandsvertretungen haben keinen Einfluss auf dieses Verfahren. Fragen und Beschwerden können direkt an die griechische Zivilschutzbehörde, entweder telefonisch unter 0030-213-1510-100/171/172/186/196 oder per E-Mail gerichtet werden. Zur Aufhebung der Quarantäne müssen sich Reisende am letzten Tag (der Quarantäne) einem obligatorischen PCR-Labortest unterziehen.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form “, PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein gemeinsames PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Der QR-Code muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Die Einreise am Grenzübergang Mertziani (Albanien) ist nur von 8 – 20 Uhr möglich.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise aus der Türkei auf dem Landweg nach Griechenland ist grundsätzlich über die Grenzübergänge Kastanies und Kipoi möglich aber jeweils auf eine Höchstzahl von 1.500 Personen pro Woche beschränkt.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt. Sportboote dürfen Griechenland mit max. 49 Passagieren wieder anlaufen. (Kreuzfahrtschiffe sind von dieser Einschränkung ausgenommen). Es gelten zudem die unter Einreise genannten Voraussetzungen. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Die Seeverbindungen mit der Türkei sind eingeschränkt. Das Einlaufen von aus der Türkei kommenden Sportbooten, unabhängig von ihrer Flagge, ist erlaubt. Die Passagiere müssen bei Ankunft die o.g. Voraussetzungen (Test- und Online-Anmeldepflicht) erfüllen.
Sportboote aus der Türkei dürfen ausschließlich die nachfolgend genannten Häfen anlaufen: Kavala, Mytilini und Petra auf Lesbos, Chios, Vathy und Pythagorio auf Samos, Myrina auf Lemnos, Agia Marina auf Leros, Symi, Kalymnos, Skala auf Patmos sowie die Touristenhäfen von Kos und Rhodos.
Beschränkungen im Land
Griechenland wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in verschiedene Risikozonen eingeteilt, Änderungen sind kurzfristig möglich. Es sind weiterhin Maßnahmen gegen die Pandemie in Kraft, die in den vergangenen Wochen kontinuierlich verschärft wurden.
Alle öffentlichen Veranstaltungen zum Jahreswechsel sind abgesagt.
Beschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen beispielsweise Kapazitätsbeschränkungen in Geschäften, ÖPNV und Taxis. Zutritt zu Innenräumen von bestimmten Einrichtungen, z.B. Gastronomie (Innenräume), Kinos, Museen und Clubs, ist ausschließlich Geimpften und Genesenen gestattet („2G-Regel“). Für Minderjährige von 4 bis 17 Jahren genügt ein negativer Antigen-Selbsttest (nicht älter als 24 Stunden). Clubs und Restaurants müssen um Mitternacht schließen (an Silvester um 2 Uhr) und es gilt ein Musikverbot. Pro Tisch sind nur maximal sechs Personen zugelassen.
In den meisten übrigen Einrichtungen (Einzelhandel, Banken oder Behörden) gilt mindestens die „3G-Regel“. Nicht Geimpfte oder Genesene müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder negativen Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können. Für Minderjährige gelten die gleichen, oben genannten, Bedingungen.
Der Nachweis über eine Impfung, Genesung oder Testung kann nur über eine App (z.B. CovPass-App, Corona-Warn-App oder über die griechische App „Covid Free GR Wallet“) oder eine mit Barcode versehene Bescheinigung in deutscher, englischer, französischer, griechischer, italienischer, spanischer oder russischer Sprache geführt werden (ausgenommen Selbsttests). Das gelbe Impfbuch wird nach Kenntnisstand der deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland nicht anerkannt. Eine Genesenenbescheinigung wird zur Verwendung innerhalb Griechenlands nur anerkannt, wenn diese frühestens 30 Tage nach dem ersten positiven Test, durchgeführt durch eine öffentliche Behörde oder ein zertifiziertes Labor, ausgestellt wurde. Sie ist bis zu 90 Tage danach gültig. Informationen zu abweichenden Regelungen für bis zum 31. Oktober 2021 ausgestellte Genesenennachweise können bei den griechischen Auslandsvertretungen in Deutschland erfragt werden.
Freier Zutritt wird nur in Apotheken und Lebensmittelgeschäften gewährt.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst.
Für überregionale Inlandsreisen mit einem Flugzeug, Zug, Schiff oder Fernbus gilt generell: Personen ab 12 Jahren benötigen entweder eine Impfbescheinigung (vor 14 Tagen abgeschlossene Impfung) oder einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) oder eine Genesenenbescheinigung. Für 4- bis 11-jährige ist ein negativer Antigen-Selbsttest (nicht älter als 24 Std.) ausreichend. Für Fahrten per Schiff müssen Reisende vor Einschiffung eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
Auf der Webseite der griechischen Regierung ist eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete sowie weiteren Informationen zur Entwicklung der Inzidenz und Impfquote veröffentlicht.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen und den geltenden Maßnahmen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren im Freien und in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. In Supermärkten und im ÖPNV muss ein doppelter Mund-Nasen-Schutz oder mindestens ein Mund-Nasen-Schutz der Klasse KN95 getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden. Zur Kontrolle werden die Polizeikräfte landesweit verstärkt eingesetzt.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Tests oder eines höchstens 24 Stunden alten Schnelltests eines anerkannten Testlabors. Es werden u.a. englische und deutsche Sprachfassungen der Testzertifikate akzeptiert, wobei der angegebene vollständige Name mit dem Namen im Ausweisdokument übereinstimmen muss.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise oder während Ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet werden, wird eine zehntägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet. Für vollständig geimpfte Personen, deren Zweitimpfung mehr als 14 Tage zurückliegt, und die positiv getestet werden, wird eine siebentägige Quarantäne angeordnet.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24-Stunden-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
In Reaktion auf die SARS-CoV-2 Mutante B.1.1.529 („Omikron“) ist die Einreise nach Israel für Reisende, die nicht die israelische Staatsangehörigkeit haben, grundsätzlich untersagt. Ausnahmen für Rückreisende können beim zuständigen Ausschuss online beantragt werden. Für touristische Aufenthalte werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Sofern eine Einreise zugelassen wird, müssen Reisende bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt für alle Reisende unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion.
Israel stuft Deutschland derzeit als Risikoland ein.
Bei Einreisen besteht für alle Reisenden mit gültigem Impf- oder Genesenenstatus eine Isolationspflicht für die Dauer von 3 Tagen, die umfassend kontrolliert wird. Die Quarantäne kann erst nach einer negativen Testung am dritten Tag aufgehoben werden.
Für Reisende ohne gültigen Impf- oder Genesenenstatus (letzte Impfung innerhalb von 180 Tagen) ist zuerst eine Isolation in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung bis zum Erhalt des Ergebnisses von der Testung bei Ankunft am Flughafen vorgesehen , bevor die 14-tägige Isolationspflicht beginnt. Diese kann durch Testung am siebten Tag vorzeitig beendet werden.
Passagiere sind verpflichtet, den digitalen Nachweis über Impfung und/oder Genesung vor Abflug im Rahmen der Einreiseanmeldung („Entry Statement“) innerhalb von 48 Stunden vor Reisebeginn hochzuladen. Nach Ausfüllen des „Entry Statement“ erhält der Passagier per SMS oder E-Mail eine Information des Ministry of Health über die Quarantänedauer und weitere Anweisungen.
Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist verpflichtend.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet.
Erleichterungen für geimpfte oder genesene Flugreisende kommen an den Landgrenzen nicht zur Anwendung. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nach Israel einreisen möchten, benötigen eine Einreisegenehmigung der israelischen Behörden.
Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nur in das Westjordanland reisen, benötigen eine Erlaubnis der israelischen Zivilverwaltung. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 45 Arbeitstage.
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich für einige Stunden für Ausreisen geöffnet. Zur Ausreise sind PCR-Tests obligatorisch. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein Visum. Alle Ausreisenden, auch Inhaber einer palästinensischen Personenkennziffer (außer Gaza-ID), müssen die Ausreise vorab bei den jordanischen Behörden registrieren.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
Hygieneregeln
In Israel besteht in Innenräumen eine Maskenpflicht. Im Außenbereich empfiehlt die israelische Regierung, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, das Tragen einer Maske.
In den Palästinensischen Gebieten besteht weiterhin Maskenpflicht; die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.

Italien - Einstufung Italiens als Hochrisikogebiet ab 1. Januar 2022, Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Mit Wirkung vom 1. Januar 2022 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien gewarnt.
Epidemiologische Lage
Italien ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 1. Januar 2022 ist Italien als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden.
Reisende, die über eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene vollständige Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff oder über einen Nachweis einer Genesung von COVID-19, nicht älter als sechs Monate, verfügen und die sich in den 14 Tagen vor Einreise nur in Ländern der Europäischen Union und damit auch in Deutschland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz aufgehalten haben, müssen bei Einreise neben dem Digitalen COVID-Zertifikat der EU (in Italien certificazione verde COVID-19) zusätzlich ein negatives Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 24 Stunden) vorlegen.
Dem italienischen digitalen COVID-Zertifikat gleichgestellt sind alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaat ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache.
Reisende, die über keinen Nachweis eines vollständigen Impf- oder Genesenenstatus verfügen, sind verpflichtet, sich ebenfalls vor Einreise in Italien auf COVID-19 testen zu lassen (PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 24 Stunden), sich anschließend für fünf Tage in Quarantäne zu begeben, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und nach Ablauf der Quarantäne erneut einen Molekular- oder Antigen-Test vorzunehmen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR- oder Antigentests bei der Einreise befreit.
Minderjährige im Allgemeinen sind von der Quarantänepflicht befreit, wenn sie in Begleitung eines Elternteils reisen, für den aufgrund eines Impfzertifikats oder Genesenennachweises keine Quarantänepflicht besteht. Die Nachweispflicht über einen negativen Corona-Test für Kinder ab sechs Jahren bleibt davon unberührt.
Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Schüler, Studenten und Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen für Aufenthalte bis zu 120 Stunden müssen zwar einen Nachweis vorlegen, dass sie den für die Einreise nach Italien erforderlichen Test gemacht haben und dieser negativ war, sind aber von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.
Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden).
Das Krisenzentrum des italienischen Außenministeriums bietet ein Online-Einreiseportal in englischer Sprache zur Ermittlung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend des Abreiseortes, der Voraufenthalte, Staatsangehörigkeit eines EU- oder Schengen-Staates und eventuellen italienischen Aufenthaltstitels.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien mit dem eigenen PKW ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Isolations- und Testpflicht unter Berücksichtigung der COVID-19-Schutzmaßnahmen (siehe hierzu Abschnitt Hygieneregeln) möglich. Für Transitreisen z.B. per Bus oder Zug sind die unter Einreise erläuterten Bedingungen zu beachten. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus- und Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin.
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Verspätungen aufgrund verstärkter Kontrollen von Bahnreisenden an der Grenze kommen.
Über Zugverbindungen informieren die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB.
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise sehr eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte und die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
In Italien ist die Vorlage des Digitalen COVID-Zertifikats der EU (in Italien certificazione verde COVID-19) bei Dienstleistungen im Innenbereich von Restaurants und Bars, in kulturellen und Freizeiteinrichtungen (Museen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, u.a.), bei Sportveranstaltungen, Messen und Kongressen für Personen ab 12 Jahren erforderlich. Seit dem 6. Dezember 2021 muss ein 2G-Nachweis („Super Green Pass“, d.h. Nachweis über Impfung oder Genesung) vorgelegt werden.
Bis zum 31. Januar 2022 sind (auch im Freien) Veranstaltungen, Feste und Konzerte, sowie Versammlungen untersagt. Tanzlokale, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen.
Die Green-Pass-Pflicht gilt auch am Arbeitsplatz, im Fernreiseverkehr (Zug, Bus, Flugzeug und Fähre) sowie in den Wintersportgebieten. Die Gültigkeit des italienischen Green Pass wird mit Wirkung vom 1. Februar 2022 von neun auf sechs Monate reduziert.
Reisen innerhalb Italiens können je nach Einstufung der Regionen als gelbe, rote oder orange Zone eingeschränkt werden, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Personen mit einer „Grünen COVID-19-Bescheinigung“ (für Geimpfte, Genesene und Getestete) dürfen sich uneingeschränkt zwischen allen Zonen bewegen.
Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Wenn Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet werden, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum auch im Freien und auch in den weißen Zonen grundsätzlich vorgeschrieben. Ferner besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken bei öffentlichen Aufführungen open-air und in geschlossenen Räumen in Theatern, Konzertsälen, Kinos, Unterhaltungs- und Livemusikeinrichtungen und anderen ähnlichen Einrichtungen sowie bei Sportveranstaltungen und Wettkämpfen. In all diesen Fällen ist der Verzehr von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen verboten.
Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer FFP-2 Maske Pflicht. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.
Es gelten Abstandsregeln von ein bis zwei Metern zwischen Personen.
Häufig werden auch Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In Fahrzeugen ist die Zahl der Mitfahrer laut Information der italienischen Regierung auf deren Webseite (nur in italienischer Sprache) wie folgt aufgeschlüsselt:
Bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt oder in engem Verhältnis zueinander stehend können sich – ohne Maskenpflicht – im Fahrzeug aufhalten.
Wenn nicht aus demselben Haushalt, ist die Anzahl auf max. drei Personen – mit Maskenpflicht – reduziert; zusätzlich muss mindestensein1 Meter Abstand gehalten werden.
Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist.
Im Taxi dürfen nicht mehr als zwei Personen auf der Rückbank befördert werden, ausgenommen sind Personen des gleichen Haushalts. Der Beifahrersitz sollte frei bleiben.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni, nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens und bei niedriger Impfquote individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie vor Einreise das COVID-Einreiseportal des Krisenzentrums des italienischen Außenministeriums (in englischer Sprache) zur Prüfung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend Ihrer Voraufenthalte.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters. Es empfiehlt sich, ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mitzuführen, da ein entsprechender Eintrag im gelben Impfausweis der WHO nicht immer akzeptiert wird.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.

In Italien müssen Reisende in Zügen und Flügen künftig einen 2G-Status nachweisen. Ein negatives Testergebnis reicht nicht mehr. Ein 3G-Nachweis wird künftig in Hotels, auf Restaurantterrassen, Messen und Kongressen sowie in Schwimmbädern und Fitnessstudios fällig. Die neuen Maßnahmen treten am 10. Januar 2022 in Kraft. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 30.12.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Kanada - Einstufung Kanadas als Hochrisikogebiet ab 1. Januar 2022
Mit Wirkung vom 1. Januar 2022 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kanada gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kanada ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 1. Januar 2022 ist Kanada als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle Daten stellt die kanadische Regierung zur Verfügung. Informationen zum Infektionsgeschehen bieten das kanadische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die für Kanada grundsätzlich bestehende Einreisesperre wurde für vollständig Geimpfte aufgehoben. Über die Anforderungen an Impfnachweise und die fortbestehende Testpflicht informiert die kanadische Regierung.
Für Personen, die nicht als vollständig geimpft gelten, ist eine Einreise nur möglich nach den Ausnahmeregelungen für kanadische Staatsangehörige und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus sowie deren engste Familienangehörige (Ehe-, Lebenspartner, Eltern und Kinder). Familiäre Beziehungen müssen erfahrungsgemäß bereits beim Boarding eines Fluges nach Kanada durch aussagekräftige Unterlagen nachgewiesen werden. Die kanadische Regierung informiert in einer Übersicht u.a. ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einreise zu Besuchszwecken für Familienangehörige möglich ist. Auch Personen die zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder des Studiums mit einer gültigen Arbeits- bzw. Studiengenehmigung einreisen, sind von der Einreisesperre (zur Einzelfallprüfung) ausgenommen.
Ab dem 15. Januar 2022 gilt grundsätzlich, dass alle Einreisenden vollständig geimpft sein müssen.
Vor der Einreise müssen sich alle Einreisenden über die ArriveCAN-App registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen angeben und ihren Impfnachweis hochladen. Die Verwendung der App ist bindend. Die kanadischen Behörden verfolgen die Einhaltung der Quarantänebestimmungen nach. Die kanadische Regierung stellt bei technischen Problemen weitere Informationen bereit.
Alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Abreise (bzw. bei Einreise auf dem Landweg vor der voraussichtlichen Einreise) sein darf. Die Testpflicht gilt auch für vollständig Geimpfte. Reisende, die ein positives Testergebnis haben, bei der die Probe zwischen 14 und 90 Tagen vor der Einreise genommen wurde, erfüllen ebenfalls die Test-Anforderungen vor der Einreise.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich auch weiterhin bei Einreise am jeweiligen internationalen Flughafen bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang einem PCR-Test unterziehen. Anschließend müssen sie sich in die vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne am Reiseziel begeben. Gegen Ende der Quarantäne müssen alle Reisenden einen von der kanadischen Regierung bereitgestellten COVID-19-Schnelltest als Selbsttest vornehmen. Vollständig Geimpfte werden stichprobenweise einem PCR-Test bei Einreise unterzogen. Sie müssen sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne begeben.
Bei Missachtung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Alle Reisenden, die Flug-, Bahn- oder Schiffsreisen innerhalb von Kanada antreten, müssen vollständig gegen COVID-19 geimpft sein.
Die Ausreise aus Kanada ist während einer Übergangsfrist bis zum 28. Februar 2022 für nicht vollständig geimpfte Personen nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet. Dieser darf bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Kanada ist eingeschränkt möglich, wenn die Regelungen des Dritt- bzw. Zielstaats eine Einreise dort erlauben. Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA), die sie vor Flugbuchung beantragen sollen.
Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Alle Reisenden ab fünf Jahre, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen beim Boarding des Fluges nach Kanada der jeweiligen Fluggesellschaft gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Das vom Verkehrsministerium verlangte PCR-Testergebnis darf zum geplanten Abreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein.
Die Landgrenze zu den USA ist für vollständig Geimpfte geöffnet.
Reiseverbindungen
Zahlreiche europäische Fluggesellschaften führen transatlantische Flüge durch. Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Reisenden zu befördern, die COVID-19-Symptome aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige). Es kann kurzfristig zu Änderungen und Stornierungen kommen. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
Reisende ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen grundsätzlich voll mit einem von Kanada anerkannten Impfstoff geimpft sein, um Flug-, Bahn- oder Schiffsreisen in Kanada antreten zu können, die der föderalen Gesetzgebung unterliegen. Als Impfnachweise werden auch ausländische Dokumente akzeptiert, solange die einschlägige Kombination der Impfstoffe den kanadischen Vorgaben entspricht. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen werden Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt bis hin zu „Stay-at-home Orders“, die den Bürgern Bewegungseinschränkungen für alle nicht unbedingt notwendigen Verrichtungen auferlegen. Hierüber informieren die jeweiligen Provinzregierungen.
Hygieneregeln
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Für den Fall von Wartungsarbeiten oder Serviceausfällen der ArriveCAN-App sollte ein Screenshot oder Ausdruck des QR-Codes mitgeführt werden.

Malta - Einstufung Maltas als Hochrisikogebiet ab 1. Januar 2022
Mit Wirkung vom 1. Januar 2022 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 1. Januar 2022 ist Malta als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Alle nach Malta einreisenden Personen müssen sich vor der Einreise digital unter Benutzung des EU Digital Passenger Locator Form (EU-dPLF) registrieren.
Risikoländer werden von Malta in zwei Kategorien ausgewiesen und entweder in der sog. "red list" oder in der sog. "dark red list" geführt. Deutschland ist derzeit auf der „red list“. Personen, die sich 14 Tage vor Einreise ausschließlich in Ländern der „red list“ oder in Ländern, die auf keiner der beiden Listen geführt werden, aufgehalten haben, dürfen nach Malta einreisen. Eine Einreise aus einem Land der „dark red list“ ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen möglich und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die maltesischen Behörden.
Alle Reisenden ab 12 Jahren, mit Ausnahme derjenigen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen zur Vermeidung von Quarantäneauflagen für die Einreise nach Malta einen Nachweis erbringen, dass sie mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Kreuzimpfungen, bei denen die Erst- und Zweitimpfung jeweils mit einem von der EMA anerkannten Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff erfolgt ist, werden anerkannt. Personen, die lediglich die erste von zwei erforderlichen Impfdosen erhalten haben, dürfen nach Malta einreisen, vorausgesetzt sie sind auch in Besitz eines Nachweises, dass sie von einer COVID-19-Infektion genesen sind. Als Impf- und Genesenennachweis akzeptiert wird das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App), sowie die nationalen Impfnachweise Maltas, Australiens, Großbritanniens einschließlich der Kanalinseln und Gibraltar, Kanadas, der Türkei, der USA sowie einer Reihe weiterer Länder. Die vollständige Länderliste finden Sie auf der Webseite der maltesischen Regierung . Die nationalen Impfnachweise/-pässe von Ländern, die nicht auf der Liste geführt sind, werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis. Reisende, die nur über den gelben Impfausweis verfügen, müssen noch am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120 Euro) vornehmen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100 Euro / Nacht) begeben. Personen, die ihren Wohnsitz nachweislich in Malta haben, können beantragen, eine ggf. erforderliche Quarantäne in einer anderen Unterkunft als dem Quarantänehotel zu verbringen.
Kinder von fünf bis elf Jahren dürfen ungeimpft einreisen, sofern sie in Begleitung vollständig geimpfter Eltern oder Erziehungsberechtigter reisen und sie einen negativen PCR-Test vorweisen können, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist. Es werden ausschließlich nasopharyngeal durchgeführte PCR-Tests akzeptiert (Abstrich muss durch die Nase vorgenommen worden sein). Oropharyngeal durchgeführte PCR-Tests (Abstrich wurde durch den Mund vorgenommen) werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren benötigen keinen Test oder Impfnachweis. Alle Personen, die den erforderlichen Impfnachweis nicht vorlegen können, müssen sich bei Ankunft sofort in 14-tägige, kostenpflichtige Quarantäne begeben und sich einem kostenpflichtigen PCR-Test unterziehen. Ein positives Testergebnis zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen.
Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für den regulären Flugverkehr geöffnet. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe (Hotels, Restaurants, Bars, Kultureinrichtungen, Kinos, Sprachschulen, etc.) sind geöffnet. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als sechs Personen sind untersagt. Bei privaten Veranstaltungen zu Hause dürfen sich Personen aus höchstens vier Haushalten treffen. Umfassende Informationen zu den geltenden Beschränkungen finden Sie auf der englischsprachigen Webseite der maltesischen Regierung.
Hygieneregeln
Außerhalb der eigenen Wohnung und des eigenen Pkws muss grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder ein Gesichtsschutz (Visier) getragen werden. Ausgenommen von der Tragepflicht sind Kinder im Alter von bis zu drei Jahren.
Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro belegt.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie, dass der gelbe Impfausweis aus Deutschland als alleiniger Nachweis für eine vollständige Impfung gegen COVID-19 von den maltesischen Behörden nicht anerkannt wird. Als Nachweis wird nur das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. +356 2132 4086, wenn Sie Tourist sind oder über die Hotline 111, wenn Sie in Malta wohnhaft und gemeldet sind, über die Hotline 111.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden, des maltesischen Tourismusverbandes und den Hinweisen des Malta International Airports .

Mauritius - Entlistung Mauritius als Hochrisikogebiet ab 1. Januar 2022
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mauritius wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Mauritius ist von COVID-19 stark betroffen. Mauritius ist noch bis einschließlich 31. Dezember 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Regierung von Mauritius.
Einreise
Die Einreise nach Mauritius ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Für Geimpfte und Genesene gilt:
• Nachweis einer vollständigen Impfung mit den Impfstoffen AstraZeneca (Vaxzevria oder Covishield), Covaxin, Moderna, Pfizer BioNTech, Sinopharm, Sinovac, Sputnik V (einschließlich Kreuzimpfungen) und Einreise frühestens 14 Tage nach der letzten erforderlichen Impfung, oder
• Nachweis einer Impfung mit dem Janssen Impfstoff und Einreise frühestens 28 Tage nach der Impfung, oder
• Genesenennachweis und nachfolgende einmalige Impfung mit einem der oben genannten Impfstoffe, Einreise frühestens 14 Tage nach der Impfung.
Für die Einreise sind zusätzlich erforderlich:
• negativer PCR-Test, der nicht älter sein darf als 72 Stunden.
• Nachweis einer Auslands-Krankenversicherung, welche COVID-19-Erkrankungen einschließt.
• Ausgefülltes Nachverfolgungsformular (Passenger Locator Form ).
• Gesundheitserklärung (Health Self-Declaration Form ) und
• Ausgefülltes Gesundheitsformular (Health Laboratory Form ), soweit nicht ein Hotelaufenthalt gebucht ist.
Nach Einreise werden gefordert:
a) Falls Sie einen Hotelaufenthalt in einem staatlich registrierten Hotel gebucht haben:
• PCR-Test am Flughafen oder Antigen-Schnelltest im gebuchten Hotel am Ankunftstag.
• Weiterer Antigen-Schnelltest am fünften Tag des Aufenthalts im Hotel.
b) Falls Sei einen Aufenthalt in einer sonstigen Unterkunft gebucht haben:
• Kostenfreier PCR-Test am Flughafen.
• Antigen-Schnelltest (Selbsttest) am fünften Tag des Aufenthalts.
Die erforderlichen Gesundheitsformulare können in einem Sammelformular (all-in-one-travel-form ) eingereicht werden.
Ungeimpfte (und Nichtgenesene) müssen vorlegen:
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Auslands-Krankenversicherung, welche COVID-19 Erkrankungen einschließt.
• Nachweis über den bezahlten Aufenthalt im Rahmen eines 14-Tage-Hotel-Pakets bei ausgewiesenen Quarantäne-Hotels .
• Ausgefülltes Nachverfolgungsformular (Passenger Locator Form ).
Die erforderlichen Gesundheitsformulare können in einem Sammelformular (all-in-one-travel-form ) eingereicht werden.
Minderjährige unter 18, die in Begleitung ihrer Eltern reisen, sind derzeit vom Nachweis der Impfung ausgenommen.
Ausführliche Informationen bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).
Reiseverbindungen
Abhängig von der Pandemieentwicklung ist eine kurzfristige deutliche Reduzierung der Flugverbindungen nach Europa bis hin zur Flughafenschließung in Mauritius nicht auszuschließen. Erste Fluggesellschaften haben bereits eine Aussetzung von Flügen angekündigt.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Märkte, Strände und Nationalparks sind geöffnet, Restaurants und Schnellimbisse ebenfalls, jedoch ausschließlich für Geimpfte. Bars und Diskotheken müssen geschlossen bleiben, Konzerte und Sportwettbewerbe sowie kulturelle Veranstaltungen sind untersagt.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, daneben gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter/Fluggesellschaft auf.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.

Mongolei - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Die Mongolei ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen sind derzeit ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung sowie einiger weniger internationaler Airlines. Im Personenverkehr ist die Einreise bis einschließlich 31. März 2022 nur über den internationalen Flughafen Chinggis Khaan möglich.
Auf dem Luftweg dürfen Ausländer grundsätzlich nur mit einem gültigen Aufenthaltstitel oder einem gültigen Visum für die Mongolei einreisen. Für Staatsangehörige bestimmter Länder ist ein visumfreier Aufenthalt möglich. Deutsche Staatsangehörige dürfen für Besuchsaufenthalte und touristische Aufenthalte für eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen visumsfrei einreisen, siehe auch Einreise und Zoll - Visum.
Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Im Falle eines positiven PCR-Tests ist zusätzlich ein Nachweis erforderlich, dass die Person innerhalb der letzten vier Monate eine COVID-19-Infektion überstanden hat.
Alle in die Mongolei einreisenden Personen müssen darüber hinaus nach der Ankunft am Flughafen Chinggis Khaan sowohl einen Schnelltest als auch einen PCR-Test vornehmen lassen und sich anschließend in eine dreitägige staatliche Quarantäne begeben. Nach Entlassung aus der staatlichen Quarantäne ist eine siebentägige häusliche Quarantäne vorgeschrieben.
Die staatliche Quarantäne erfolgt in vorgegebenen Hotels. Bei Ankunft in der Mongolei werden den Einreisenden verschiedene Quarantänehotels auf eigene Kosten (ab ca. 31 Euro / Nacht) zur Auswahl vorgelegt. Eine Reservierung/Buchung des Quarantänehotels bereits vor Abflug ist nicht möglich. Am dritten Tag der Quarantäne wird ein weiterer PCR-Test durchgeführt. Die Quarantäne darf erst verlassen werden, wenn dieser Test negativ ist.
Einreisende werden mit organisierten Transporten direkt in das gewählte Hotel gebracht. Lediglich Handgepäck kann in das Quarantänehotel mitgenommen werden. Aufgegebenes Gepäck wird separat am Flughafen zur späteren Abholung aufbewahrt und desinfiziert.
Reisende werden bei einem positiven PCR-Testergebnis zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Kinder bis zum Alter von vier Jahren sind von der Testpflicht nach Einreise ausgenommen.
Identifizierte Kontaktpersonen zu an einer Virusvariante (z. B. Omikron) erkrankten Person sind zu einer zehntägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung verpflichtet.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt ist derzeit aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs nicht möglich.
Reiseverbindungen
Sämtliche internationale Flug- und Zugverbindungen sind derzeit ausgesetzt. Eine Einreise per Auto auf dem Landweg ist nur mit einer Genehmigung der mongolischen Staatssonderbehörde möglich, die auf der Grundlage der entsprechenden Genehmigung Russlands bzw. Chinas (die ihrerseits die Grenzen geschlossen haben) ausgestellt wird.
Beschränkungen im Land
Die mongolische Regierung hat diverse Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beschlossen. In Ulan Bator gilt derzeit die Stufe der erhöhten Bereitschaft (Level Orange, Stufe 3 von 4). Etwa 80 Prozent der Behörden und staatlichen Einrichtungen, sowie Geschäfte und Dienstleistungen arbeiten mit geringfügigen Einschränkungen sowie verstärkten Hygiene- und Zugangskonzepten. Privater Personenverkehr von und nach Ulan Bator ist unter Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines vollständigen Impfnachweises möglich. Dies gilt auch für Ausländer. Im übrigen Land außerhalb von Ulan Bator gilt weiterhin die erhöhte Bereitschaft (Stufen 2 bzw. 3). Der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen der Mongolei ist zum Teil eingeschränkt. Es muss damit gerechnet werden, dass einzelne Provinzen abhängig vom dortigen Infektionsgeschehen weitere Schutzmaßnahmen verhängen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen können mit einer Geldstrafe geahndet werden. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt. Kunden werden gelegentlich aufgefordert, sich zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung via App zu registrieren bzw. ihre Kontaktdaten zu hinterlegen.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass nur die Mitnahme von Handgepäck in das Quarantänehotel zulässig ist. Essentielle Hygieneartikel, Wechselkleidung und Medikamente sollten daher dort mitgeführt werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame und auf der Webseite des mongolischen Außenministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der Mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

San Marino - Einstufung San Marinos als Hochrisikogebiet ab 1. Januar 2022
Mit Wirkung vom 1. Januar 2022 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach San Marino gewarnt.
Epidemiologische Lage
San Marino ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 1. Januar 2022 ist San Marino als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das Instituto per la Sicurezza Sociale.
Einreise
Die Einreise erfolgt grundsätzlich über Italien, so dass die Einreisebestimmungen für Italien auch maßgeblich sind.
Bei Einreise von Personen nach San Marino, die sich in den vorausgegangenen 14 Tagen außerhalb von Italien und dem Vatikan aufgehalten haben, ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eine Bescheinigung über eine SARS-CoV-2-Impfung oder über vorhandene SARS-CoV-2 Antikörper nach dem 1. April 2021 oder über die Genesung nach SARS-CoV-2 Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monate erforderlich. Kinder unter zehn Jahren sind von diesen Auflagen befreit. Die Nachweise sind der nationalen Gesundheitsbehörde per E-Mail an laboratorio.analisi@iss.sm oder laboratorioanalisi@pec.sm (Tel.: 00378(0)549994208, 10-12 Uhr) zur Verifizierung zu übersenden.
Weitere Informationen bietet das Außenministerium von San Marino.
Staatsangehörige San Marinos, Personen, die in San Marino ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, über zehn Jahre alt sind und die aus Ländern außer Italien und dem Vatikan nach San Marino zurückkehren oder sich in den vorausgegangenen 14 Tagen außerhalb dieser beiden Länder aufgehalten haben, müssen die Einreise vorab dem „Centro Unico Prenotazioni dell’ISS“/“Single Booking Center“ (Telefon 00378(0)549 994889 oder E-Mail) melden, damit innerhalb von 48 Stunden nach Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden kann. Bis zum Erhalt des Testergebnisses müssen sich die Personen in treuhänderische Quarantäne begeben. Ist das Testergebnis positiv, muss die Quarantäne zu Hause erfolgen. Die Kosten des Tests und der Quarantäne sind von den Reisenden zu tragen. Alternativ kann dem „Laboratorio Analisi dell’ISS ein negatives Ergebnis eines PCR- oder Antigen-Tests oder eine Bescheinigung über eine SARS-CoV-2-Impfung oder über vorhandene SARS-CoV-2 Antikörper nach dem 1. April 2021 oder über die Genesung nach SARS-CoV-2 Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monate per E-Mail an laboratorio.analisi@iss.sm oder laboratorioanalisi@pec.sm vorgelegt werden. Der Test muss dabei innerhalb von 48 Stunden vor Einreise nach San Marino erfolgt sein.
Die Nichtbeachtung der Mitteilungs- und Quarantänepflicht wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den zuständigen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden.
Reisen zwischen San Marino und den italienischen Regionen, die von den italienischen Behörden als „rot“ und „orange“ eingestuft sind, sind verboten (außer zur Arbeit, aus gesundheitlichen oder sonstigen triftigen Gründen sowie zu Studienzwecken, wenn Präsenzunterricht gestattet ist). Triftige Gründe sind durch Selbsterklärung nachzuweisen. Dazu zählen u.a. der Besuch oder das Abholen eines minderjährigen Kindes vom oder beim anderen Elternteil, Aufsuchen des Zweitwohnsitzes, des Partners oder Einkaufsfahrten für Lebensmittel oder Produkte, die nicht am Wohnsitz erhältlich sind, sowie Training und Teilnahme an Wettkämpfen für autorisierte Wettkampfsportarten. Das Reisen zwischen „gelben“ und "weißen" Regionen ist gestattet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch San Marino und Italien ist aus den anderen EU/Schengen-Staaten bis zu 36 Stunden möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Zu Durch- und Weiterreise durch Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien .
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Busverkehr, Fahrpläne sind bei den jeweiligen Anbietern online einsehbar. Für Verbindungen ab Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien .
Beschränkungen im Land
In San Marino gelten zunächst bis zum 14. Januar 2022 die Einschränkungen aus den Dekreten 206/2020 und 197/2021.
Von Treffen in Privathäusern wird dringend abgeraten. Versammlungen und Tanzveranstaltungen sind nicht gestattet.
Restaurants, Cafés, Bars und Geschäfte sowie Museen, Kinos und Theater können unter Auflagen öffnen. Veranstaltungen können ebenfalls unter Auflagen durchgeführt werden. Der öffentliche Nahverkehr ist weiterhin nutzbar, es gelten besondere Beförderungsbestimmungen für Fahrzeuge.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen ist das korrekte Tragen einer Maske obligatorisch. Im Freien ist das Tragen einer Maske Pflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann; auch ansonsten wird das Tragen einer Maske draußen dringend empfohlen. In öffentlichen Verkehrsmitteln wird dringend das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. Eine Maske ist stets mit sich zu führen. Plexiglas-Visiere und Stoffmasken sind nicht zugelassen. Kinder unter sechs Jahren und Personen mit entsprechender Einschränkung müssen generell keine Maske tragen. Eine Maske muss auch nicht getragen werden, wenn man sich alleine oder ausschließlich in Begleitung von Angehörigen des gleichen Haushalts befindet oder wenn dies ausdrücklich ausgewiesen ist.
Zugang zu öffentlichen Innenräumen, Unterkünften (Hotels, Pensionen etc.), Restaurants, Cafés, Bars, Geschäften und kulturellen Einrichtungen sowie zu Sportstätten ist nur nach Vorlage des San Marino Impfzertifikats (San Marino Digital COVID Certificate (SMDCC), einer Anti-COVID-Impfkarte (Carta di Vaccinazione AntiCovid-19), eines Nachweises über eine vollständig abgeschlossene Impfung in den letzten 12 Monaten in Englisch oder Italienisch, eines Antikörpertests, eines max. 48 Stunden alten Antigen-Tests oder eines 72 Stunden alten molekularen Tests, welcher in San Marino durchgeführt wurde, gestattet. Dies gilt für alle ab 12 Jahren, für Sportanlagen für alle ab16 Jahren. Für Lebensmittel- und Tierbedarfsgeschäfte wird eines der genannten Dokumente nicht benötigt. Für Nachtclubs und ähnliche Einrichtungen gelten strengere Maßnahmen. Die Nicht-Einhaltung einer bestehenden Maskenpflicht sowie die Falschangabe oder irreführende Angaben über den Status der Haushaltsgemeinschaft oder des Impfstatus werden mit Bußgeldern bestraft. Temperaturmessungen vor Betreten öffentlich zugänglicher Einrichtungen sind möglich. Ein Abstand von 1,5 Meter zu anderen Personen ist einzuhalten. Personen, die zu einem Haushalt gehören und daher die Regeln zur Abstandswahrung nicht beachten müssen, müssen eine Erklärung ausfüllen, welche sich im Anhang zu Dekret Nr. 96 findet.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Informieren Sie sich auf der Website des san-marinesischen Außenministeriums und der Regierung , dem Istituto per la Sicurezza Sociale oder über diese E-Mailadresse.
• Bei Grippesymptomen oder Fieber (über 37,5°C) ist es nicht gestattet, das Haus zu verlassen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, einen Arzt zu kontaktieren.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Italien.

Spanien - Änderung Beschränkungen im Land
In Spanien gilt für alle Fußballstadien der ersten und zweiten Liga künftig eine maximale Auslastung von 75 Prozent. Für geschlossene Arenen wurde eine Obergrenze von 50 Prozent der normalen Zuschauerkapazität festgelegt. Das betrifft unter anderem die Basketball-, Handball- und Hallenfußball-Ligen. Diese Beschränkungen sollen zunächst bis Ende Januar 2022 gelten. Bei allen Sportveranstaltungen gilt auch im Freien eine strenge Maskenpflicht, der Verzehr von Lebensmitteln und das Rauchen ist während der Spiele verboten. Quelle: tagesschau.de

Zypern - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Zypern verschärft seine Einreiseregeln. Vom 4. bis 15. Januar 2022 muss jeder Reisende bei seiner Ankunft einen negativen PCR-Test vorweisen, der höchstens 48 Stunden vor der Abreise vorgenommen wurde. Außerdem wurde ein Tanzverbot verhängt und die Homeoffice-Pflicht ausgeweitet. Unternehmen müssen 40 Prozent ihrer Mitarbeiter von zuhause aus arbeiten lassen - doppelt so viele wie bisher. Besucher von Nachtclubs, Hochzeiten und Veranstaltungsorten müssen außerdem zweifach geimpft und negativ getestet sein. Für Menschen mit einer Booster-Impfung gilt diese Testpflicht nicht. Krankenhausbesuche wurden verboten, in Sportstadien dürfen nur noch 50 Prozent der Plätze besetzt werden. Quellle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 31.12.2021

Beitrag von Birgitt »

Kuba - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Kuba ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Personen über 12 Jahren müssen grundsätzlich einen Impfausweis oder ein internationales Zertifikat über eine vollständige COVID-19 Impfung in schriftlicher Form vorlegen. Stichprobenartig und im Verdachtsfall bei Reisenden mit Symptomen können PCR-Tests bei der Einreise vorgenommen werden.
Reisende, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind, müssen einen PCR-Test, welcher nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen.
Kuba hat aufgrund der neuen Omikron-Variante für Reisende aus bestimmten Ländern verschärfte Einreiseregelungen erlassen. Nähere Informationen über die Voraussetzungen stellen die kubanischen Behörden zur Verfügung.
Alle Einreisenden müssen eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Declaración Jurada de Salud) abgeben. Diese ist, zusammen mit weiteren Informationen zu Einreise und Zollangaben, ab 1. Januar 2022 verpflichtend online über das System „D’Viajeros" abzugeben. In einer Übergangszeit bis dahin können weiterhin die Papierformulare verwendet werden.
Einreisende, die Symptome zeigen, werden in eine Gesundheitseinrichtung gebracht. Dort wird ein PCR-Test durchgeführt. In den Hotels werden sanitäre Kontrollen durchgeführt. Die Inhaber von Privatunterkünften sind verpflichtet, Gäste mit Symptomen an die Gesundheitsbehörden zu melden.
Für kubanische Staatsangehörige können abweichende Regelungen gelten.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Eine direkte Flugverbindung von Deutschland aus besteht aktuell Varadero und Holguín. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Beschränkungen im Land
Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen sowie Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes ist weiterhin eingeschränkt.
Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs und Medikamenten kommen.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Reiseveranstalter zu den aktuellen Beförderungsbedingungen und möglichen Änderungen im Flugplan.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.

Südafrika - Änderung Beschränkungen im Land
Südafrika lockert die Corona-Beschränkungen im Land, da der Höhepunkt der vierten Welle überschritten ist. Seit Mitternacht ist die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Der seit Anfang Oktober geltende Lockdown der geringsten Stufe 1 wird weiter gelockert. Auch die letzten Beschränkungen für nächtlichen Alkoholverkauf sind aufgehoben. Zu Veranstaltungen in Innenräumen dürfen bis zu 1000 Menschen zugelassen werden. Mindestabstand und Maskenpflicht bleiben bestehen. Quelle: Garda World und tagesschau.de

Vietnam - Änderung Einreise - Hanoi
Der Plan, international in Hanoi Einreisende von Orten mit COVID-19-Omicron-Varianten-Fällen ab dem 31. Dezember 2021 in ausgewiesenen Einrichtungen unter Quarantäne zu stellen, ist aufgehoben worden. Berichte führen die Aufhebung auf eine Intervention der Zentralregierung zurück. Quelle: Garda World

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt





Und hier geht es im neuen Jahr weiter mit den
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2022

Ich wünsche euch allen einen guten Rutsch -
bleibt gesund!

Gruß
Birgitt
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