Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2021

Reiseinformationen für Unterwegs

Moderator: Moderatoren

Birgitt
Moderator
Beiträge: 35254
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 19.05.2021

Beitrag von Birgitt »

Costa Rica - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Costa Rica wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Costa Rica ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. Landesweit beträgt die Zahl der Neuinfektionen inzwischen mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Costa Rica als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Vor Einreise muss das Gesundheitsformular „Pase de Salud“ online ausgefüllt werden. Bei Einreise ist der erhaltene QR-Code für dieses Formular vorzulegen. Ebenso ist ein Nachweis über eine den aktuellen costa-ricanischen Vorgaben entsprechende Krankenversicherung, die auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, in englischer oder spanischer Sprache vorzulegen. Am Flughafen sind strikte Hygieneprotokolle einzuhalten.
Für bereits im Land aufhältige Touristen wurde die Regelung, die einen visafreien Aufenthalt nur bis zu 90 Tagen erlaubt, ausgesetzt. Bei seit dem 17. Dezember 2019 eingereisten Touristen verlängert sich der erlaubte Aufenthalt bis einschließlich 1. Juni 2021. Voraussetzung für die Verlängerung ist das Vorliegen einer gültigen Reisekrankenversicherung, die per E-Mail geschickt werden muss.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind auf dem Landweg möglich.
Reiseverbindungen
Fluggesellschaften nehmen sukzessive Flugverbindungen wieder auf. Aktuelle Informationen bietet der Flughafen San José.
Busverbindungen bestehen in alle Landesteile, zum Teil aber mit geringerer Frequenz.
Beschränkungen im Land
Zwischen 21 und 5 Uhr gilt ein Fahrverbot für alle privaten PKWs, im ganzen Land dürfen zudem bis Ende Mai nur abwechselnd PKWs mit geraden und ungeraden Endziffern der Nummernschilder fahren. Taxis und der öffentliche Personennahverkehr sind davon ausgenommen. Restaurants müssen abends entsprechend früher schließen.
Hotels, Restaurants, Nationalparks etc. dürfen grundsätzlich öffnen, unterliegen aber Kapazitätsbeschränkungen.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen (Restaurants, Hotels, Geschäfte, Banken, etc.) und Nationalparks gilt Maskentragepflicht.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der costa-ricanischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte die nationale COVID-Hotline unter 1322 (englisch/spanisch).
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Frankreich - Änderung Epidemiologische Lage, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich einschließlich aller französischer Überseegebiete wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 nach wie vor erheblich betroffen, auch wenn die Zahl der Neuinfektionen inzwischen deutlich sinkt. Frankreich ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Australien, Korea, Israel, Japan, Neuseeland, Singapur und dem Vereinigten Königreich ist möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2021 weiter kontrolliert.
Einreisende aus diesen Ländern müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test vorweisen. Wer auf dem Luft-/Land- oder Seeweg aus diesen Ländern einreist, muss zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen.
Die Einreise aus und die Ausreise in Richtung von allen übrigen Ländern und den französischen Überseegebieten sind nur noch aus zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Gründen gestattet. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist durch geeignete Dokumente und eine entsprechende Erklärung nachzuweisen, die gegebenenfalls einem Transportunternehmen vor Abreise vorzulegen sind. Für die Einreise aus den vorgenannten Ländern und Überseegebieten ist zudem ein höchstens 72 Stunden vor Abreise vorgenommener, negativer COVID-19-Test (PCR, nur in Ausnahmefällen Antigen mit Nachweis des Proteins SARS-COV-20) nachzuweisen und eine Erklärung über das Vorliegen eines anerkannten Einreisegrundes mitzuführen.
Aus Nicht-EU-Staaten sowie den Überseegebieten einreisende Personen sind verpflichtet, sich direkt nach der Einreise in eine siebentägige Quarantäne zu begeben. Danach ist ein erneuter Test erforderlich.
Einreisen aus bestimmten, von Virusvarianten stark betroffenen Staaten unterliegen noch strengeren Testpflichten vor Abflug (PCR-Test höchstens 36 Stunden vor Abreise, ggf. 72 Stunden alt kombiniert mit einem maximal 24 Stunden alten Antigen-Test) sowie einer bußgeldbewehrten 10-tägigen Quarantänepflicht bei Ankunft in Frankreich an einem vorher anzugebenden Ort. Die entsprechende Staatenliste sowie die abzugebende Erklärung ist auf der Webseite des französischen Innenministeriums in französischer und in englischer Sprache veröffentlicht.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich, innerhalb Frankreichs bedürfen Durchreisende zwischen 21 und 6 Uhr eines triftigen Ausnahmegrundes für die Ausnahme von der geltenden Ausgangssperre. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Generell gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR-Test, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit, Beachten der Ausgangssperre). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind wegen der innerfranzösischen Ausgangsbeschränkungen allerdings stark eingeschränkt verfügbar.
Beschränkungen im Land
Es gilt landesweit eine bußgeldbewehrte Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr. Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung. Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung geltend gemacht werden. Die Bescheinigungen können als Leerformular zum Ausdruck, online oder in der französischen Corona-App „Tous Anti Covid" ausgefüllt werden. Da die französische und die deutsche Corona-App derzeit nicht miteinander kompatibel sind, sollten regelmäßige Pendler oder Grenzgänger bis auf weiteres beide Apps gleichzeitig installieren und nutzen.
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte öffnen mit Wirkung vom 19. Mai 2021 wieder mit Einschränkungen. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite der französischen Regierung.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In den meisten französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet. Ein Mund-Nasen-Schutz muss u.a. mehr als 90% ausgeatmeter Partikel der Größe 3 Mikrometer filtern (handelsübliche chirurgische Einwegmasken, entsprechend zertifizierte, handelsübliche Stoffmasken).
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika ist, bußgeldbewehrt, ein negativer PCR-Test sowie eine diesbezügliche schriftliche Erklärung erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika.
Reisen in die und aus Richtung der Überseegebiete nach Festlandsfrankreich sind nur noch aus zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Gründen gestattet. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist durch geeignete Dokumente und eine entsprechende Erklärung nachzuweisen, die gegebenenfalls einem Transportunternehmen vor Abreise vorzulegen sind. Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy und Réunion müssen bei Abflug ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen, ebenso eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit sowie eine Verpflichtung zur Einhaltung einer siebentägigen Quarantäne nach Einreise mit anschließendem PCR-Test unterzeichnen. Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden.
Im Hinblick auf die Verbreitung regionaler Corona-Virusvarianten müssen Reisende aus Französisch-Guyana mit dem Ziel Französische Antillen oder Festlandsfrankreich vor Abflug ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen und sich zu einer siebentägigen Quarantäne nach Einreise mit anschließendem erneutem Test verpflichten, gleiches gilt für Reisende aus Mayotte und Réunion.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich beim Hochkommissariat (Präfektur) und der Regierung von Französisch-Polynesien.
Über Bedingungen, zu denen die grundsätzlich nicht gestattete Einreise nach Neu-Kaledonien ausnahmsweise möglich ist, informiert die Regierung von Neu-Kaledonien.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Mauritius - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mauritius wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Mauritius war bisher von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Regierung von Mauritius.
Einreise
Die Einreise nach Mauritius ist bis mindestens 31. Mai 2021 nicht erlaubt.
Weitere Informationen hierzu bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr ist eingestellt. Es finden lediglich einige wenige kommerzielle Flüge statt, derzeit ausschließlich von Air Mauritius und Emirates.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein landesweiter Lockdown. Geschäfte für den dringenden täglichen Bedarf sind geöffnet. Weitere Geschäfte sind - je nach behördlicher Genehmigung - geöffnet.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, daneben gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Österreich - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich, mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg, wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 stark betroffen, die Infektionszahlen bewegen sich auf hohem Niveau. Die Inzidenzen in allen Bundesländern liegen bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Österreich (mit Ausnahme der faktischen Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Alle Reisenden müssen sich vor der Einreise nach Österreich elektronisch registrieren und die Empfangsbestätigung bei der Einreise ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vorweisen.
Bei Einreise soll ein negatives PCR- oder Antigen-Test-Ergebnis vorgelegt werden. Das Test-Ergebnis oder ein ärztliches Zeugnis über ein solches, muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und darf nicht älter als 48 Stunden (Antigentest) bzw. 72 Stunden (PCR-Test) sein. Kann dieses nicht vorgelegt werden, ist ein Test spätestens 24 Stunden nach Einreise auf eigene Kosten durchzuführen. Einem Testnachweis sind der Nachweis einer Impfung (ab dem 22. Tag nach der ersten Dosis, wobei die Impfung nicht länger als drei Monate, bei Zweitimpfung, nicht länger als neun Monate zurückliegen darf) bzw. einer durchgemachten Infektion in den vergangenen sechs Monaten gleichgestellt („3-G-Regel“).
Seit dem 19. Mai 2021 sieht die österreichische Einreiseverordnung bei einem Voraufenthalt in „Staaten mit geringem Infektionsgeschehen“ (u.a. Deutschland, siehe Anlage A der Verordnung) keine Quarantänepflicht mehr vor. Bei einem Voraufenthalt in den der Einreise vorangegangenen 10 Tagen in einem Risikogebiet (Anlage B1 der Verordnung) gilt die Quarantäneerfordernis weiterhin (mit möglichem „Freitesten“ nach fünf Tagen). Geimpfte und Genesene sind bei Nachweis der entsprechenden Unterlagen von der Quarantänepflicht befreit. Einreisen aus Virusvariantengebieten (Anlage B2 der Verordnung) und aus anderen Gebieten bleiben weiterhin mit einer Pflicht zur Quarantäne verbunden (ebenfalls mit der Möglichkeit des „Freitestens“ nach frühestens fünf Tagen), Ausnahmen für Geimpfte und Genesene sind in diesem Fall nicht vorgesehen.
Grenzkontrollen finden statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden.
Weitere Informationen zu der Einreiseverordnung, den Ausnahmen und den Quarantänevorschriften bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen. Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen. Die Grenze zu Tschechien und der Slowakei kann derzeit nur an bestimmten Grenzübergängen passiert werden.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt.
Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen finden sich auf den Internetseiten der Österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 19. Mai 2021 ist der Besuch von Gaststätten und Hotels ebenso wie von Veranstaltungen wieder möglich. Voraussetzung ist die Vorlage eines gültigen negativen Tests (Gültigkeitsdauer bei PCR-Tests 72 Stunden, bei offiziellen Antigentests 48 Stunden, bei Selbsttests, die in behördlichen Datenverarbeitungssystemen der Länder erfasst sind, 24 Stunden). Es gelten weiterhin Einschränkungen bei der Größe von Gruppen, so sind etwa im Innenbereich der Gastronomie maximal vier Erwachsene mit maximal sechs Kindern pro Tisch zulässig.
In mehreren Bezirken muss bei der Ausreise ein gültiger negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden, der nicht älter als 48 Stunden (Antigentest) bzw. 72 Stunden (PCR-Test) sein darf.
Weitere detaillierte Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Hygieneregeln
An allen öffentlichen Orten – in Innen- und Außenbereichen – ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Die Tragepflicht einer FFP2-Maske besteht im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Eine FFP2-Maske muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein Zwei-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. Bei körpernahen Dienstleistungen ist zudem die Vorlage eines aktuellen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz , dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Beförderer über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Wenn Sie sich touristisch in Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Rumänien - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Rumänien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Rumänien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Rumänien ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen, dürfen einreisen; für Drittstaatsangehörige gilt ein Einreiseverbot. Ausnahmen gelten u.a. für Familienangehörige von EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Seit dem 15. Mai 2021 gilt eine Länderkategorisierung in grüne, gelbe und rote Zonen. Reisende aus Ländern der gelben oder roten Zone unterliegen nach Einreise grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Deutschland ist derzeit als gelbe Zone eingestuft. Reisende, die aus Deutschland oder einem anderen Land der gelben Zone einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Diese kann am zehnten Tag verlassen werden, sofern ein am achten Tag durchgeführter PCR-Test negativ ist und der Betroffene keine spezifischen Symptome aufweist. Ausnahmen: Personen, müssen nicht in Quarantäne, wenn sie einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen sind auch Geimpfte, bei denen die zweite Impfdosis mindestens 10 Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist und die einen Nachweis hierüber bei der Einreise vorlegen können.
Reisende aus Ländern der roten Zone unterliegen grundsätzlicher einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Diese kann am zehnten Tag verlassen werden, sofern ein am achten Tag durchgeführter PCR-Test negativ ist und der Betroffene keine spezifischen Symptome aufweist. Von der Quarantäne ausgenommen sind Geimpfte, bei denen die zweite Impfdosis mindestens 10 Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist und die einen Nachweis hierüber bei der Einreise vorlegen können.
Zur Quarantänepflicht gelten weitere Ausnahmen. Über Einzelheiten berät das zuständige regionale rumänische Gesundheitsamt.
Die Einstufung in Risikogebiete wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Transitreisende sind von der Quarantänepflicht befreit.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 11. Juni 2021 gilt in Rumänien der Alarmzustand. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Die Regierung hat stufenweise Maßnahmen je nach Höhe der Inzidenz in den betroffenen Ortschaften beschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Je nach Entwicklung der Infektionszahlen kann es insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Clubs, Diskotheken und Bars sind geschlossen.
Hygieneregeln
Landesweit besteht in geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (nur Kinder unter fünf Jahren sind ausgenommen). Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände. Bei einer Überschreitung der Inzidenz von über 3/1.000 Einwohner/14 Tagen können von den rumänischen Behörden weitere Maßnahmen beschlossen werden.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
• Bitte erkundigen Sie sich beim jeweils zuständigen regionalen Gesundheitsamt nach den aktuell geltenden Regelungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein COVID-19-Test ist nicht verpflichtend.
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Serbien - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Serbien war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Serbien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige müssen bei Einreise nach Serbien einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein darf. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, durchgeführt worden sein.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests entfällt für Kinder bis 12 Jahre (wenn der Erziehungsberechtigte oder eine andere Person, die das Kind begleitet über einen negativen PCR-Test verfügt), Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr und Transitreisende. Ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen, sind Personen, die bereits in Serbien gegen COVID-19 geimpft worden sind (bei dem Impfstoff AstraZeneca ist eine Dosis bereits ausreichend) und eine von einer serbischen Gesundheitseinrichtung ausgestellte Bescheinigung haben. Deutsche, die ihren Wohnsitz in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Nordmazedonien, Montenegro oder Ungarn haben, können ohne negativen PCR-Test einreisen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise dem örtlichen zuständigen Gesundheitsamt einen negativen PCR- oder Antigen COVID-19-Test eines serbischen Referenzlabors vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die ohne negativen PCR-Test einreisen und nicht unter eine der o.a. Ausnahmen fallen, müssen sich für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Einreise, Aufenthalt, Kontaktdaten und Gesundheitszustand müssen bei den serbischen Behörden (in Serbisch oder Englisch) innerhalb von 24 Stunden registriert werden. Die Quarantäne wird durch Vorlage eines (kostenpflichtigen) negativen PCR-Tests aufgehoben, der von einem Referenzlabor in Serbien ausgestellt wurde. Die Terminreservierung ist online oder telefonisch +381-11/36 20 000 (an Arbeitstagen 8 bis 20 Uhr) möglich (nur in serbischer Sprache). Eine Anleitung für die Online-Terminreservierung in englischer Sprache bietet die serbische Regierung.
Deutsche Staatsangehörige, die zu Geschäftszwecken nach Serbien einreisen, benötigen keinen PCR-Test, wenn sie die serbische Industrie- und Handelskammer 48 Stunden vor Einreise per E-Mail über die Einreise informieren. Dabei sind mit Firmenschreiben, Vor- und Nachname, Passnummer und Ausstellungsland, der geschäftliche Grund für die Einreise, das Datum und der Grenzübergang der Einreise nach Serbien, Flugnummer oder Autokennzeichen, Adresse und Aufenthaltsdauer in Serbien, Kontakttelefon und E-Mailadresse mitzuteilen. Weiterhin ist innerhalb von 24 Stunden nach Einreise der serbischen Industrie- und Handelskammer ein negativer PCR- oder Antigentest vorzulegen, der von einem Referenzlabor in Serbien ausgestellt wurde. Weitere Informationen bietet die serbische Industrie- und Handelskammer.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Für Gastronomiebetriebe und kulturelle Einrichtungen gelten Beschränkungen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann, ist verpflichtend.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch) oder bei der Hotline des serbischen Gesundheitsministeriums für COVID-19-Fragen: +381-64-8945235 und des Batut-Instituts: +381-11-2684566. Weitere Informationen zu Anlaufstellen finden Sie beim serbischen Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35254
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 20.05.2021

Beitrag von Birgitt »

Armenien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Armenien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Armenien war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Armenien als Risikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das armenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Armenien ist mit einem im Ausland durchgeführten negativen PCR-Test erlaubt, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Ergebnis des ausländischen Tests muss auf Englisch, Russisch oder Armenisch vorliegen. Anstelle des PCR-Tests kann auch ein vollständiger Impfnachweis gegen COVID-19 vorgelegt werden, dessen 2. Impfung spätestens 14 Tage vor Einreise erfolgt ist. Für Kinder unter einem Jahr ist kein PCR-Test erforderlich. Ohne Nachweis eines solchen ausländischen Tests müssen sich Reisende einem kostenpflichtigen Test am Flughafen in Eriwan unterziehen und sich bis zur Vorlage eines negativen Testergebnisses in Selbstisolation begeben. Entsprechende Teststellen sind in der Ankunftshalle eingerichtet. Eine Einreise nach Armenien ohne Test ist nicht gestattet.
Bei der Einreise müssen Reisende eine Erklärung zu ihrem Gesundheitsstatus vorlegen bzw. ausfüllen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des armenischen Außenministeriums.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze nach Georgien ist derzeit geschlossen, die in den Iran nur mit strengen Gesundheitsauflagen passierbar. Die Grenzen in die Türkei und nach Aserbaidschan sind seit Jahren dauerhaft geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Eriwan ist bei reduziertem Flugverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen aufgrund der COVID-19-Pandemie keine besonderen Beschränkungen innerhalb des Landes.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind zu beachten und in geschlossenen Räumen und im Freien ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der armenischen Regierung (in Englisch) und der Gesundheits- und Arbeitsinspektion der Republik Armenien (in Armenisch).
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Beachten Sie bei Rückreise nach Deutschland die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen, erkundigen Sie sich ggf. nach den aktuellen Beförderungsbedingungen bei der zuständigen Gesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter und kontaktieren Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet das Gesundheitsamt Ihres Aufenthalts- bzw. Wohnortes. Weitere Informationen bietet unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.

Burundi - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Burundi wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Burundi ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministère de la Santé Publique und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Flugpassagiere müssen bei Einreise über ein negatives COVID-19-Testergebnis verfügen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen führen die burundischen Gesundheitsbehörden einen erneuten Test durch, der vor Ort bezahlt werden muss (100,- USD für ausländische Staatsangehörige). Danach erfolgt der Transport in das zuvor durch die Reisenden gebuchte Quarantänehotel. Die Hotelkosten sind von den Reisenden zu zahlen. Die Quarantäne dauert vier Tage. Am dritten Tag erfolgt ein kostenloser zweiter Test durch die Behörden. Ein positiver Test führt zu einer Einweisung in ein örtliches Krankenhaus und Behandlung auf eigene Kosten.
Bei Ausreise ist ebenfalls ein negatives Testergebnis nachzuweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf (Test kostenlos, Zertifikat ca. 25,- €).
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Seegrenzen zu den Nachbarstaaten Ruanda, Tansania und der Demokratischen Republik Kongo (RDC) sind geschlossen, ausgenommen ist der Warentransportverkehr innerhalb der Ostafrikanischen Gemeinschaft.
Reiseverbindungen
Es gibt Umsteigeflugverbindungen von Bujumbura nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Bei der Unterbringung in Quarantäneeinrichtungen, dem Zugang zu Testmöglichkeiten im Falle einer vermuteten COVID-19-Erkrankung, insbesondere aber bei einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf mit der Notwendigkeit einer Isolierung und medizinischen Intensivbetreuung sind die Möglichkeiten des burundischen Gesundheitssystems äußerst begrenzt.
Hygieneregeln
Vor Behörden, Restaurants und größeren Geschäften besteht die Möglichkeit zur Händedesinfektion. Eine Maskenpflicht besteht für den Besuch in Behörden und im Personennahverkehr. Abstandsregeln haben lediglich Empfehlungscharakter und sind nicht verbindlich.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der burundischen Regierung.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

China - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitskommission der VR China und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Grundsätzlich gilt für u.a. deutsche Staatsangehörige eine Einreisesperre. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt (u.a. zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Reisen nach China sind grundsätzlich nur per Direktflug möglich. Transitreisen, mit Deutschland als einzigem Zwischenhalt, können nur angetreten werden, wenn im Abflugland keine Direktverbindungen nach China bestehen.
Von allen Fluggästen, die nach China einreisen, werden negative PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnisse verlangt, die im selben Konsularbezirk ausgestellt wurden. Sollte der PCR-Test beispielsweise im Konsularbezirk der chinesischen Botschaft in Berlin durchgeführt worden sein, so muss auch der IgM-Antikörper-Test von dort stammen.
Diese negativen Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket und gültigem chinesischem Visum oder gültiger chinesischer Aufenthaltserlaubnis über die Website “Health Declaration Certificate" hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist. Der Testzeitpunkt darf vor Abflug höchstens 48 Stunden zurückliegen. Die Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen und die Anschrift der Teststelle sowie die Art der Blutprobe aufführen. Es werden nur Testergebnisse mit venös entnommenem Blut akzeptiert. Schnelltests sind nicht ausreichend. Bei Transitflügen nach China müssen die beiden genannten Tests jeweils im Ursprungsland und nochmals im Transitland durchgeführt und jeweils innerhalb von 48 Stunden vor Ab- und Weiterflug bei der lokalen chinesischen Auslandsvertretung ein grüner QR-Code eingeholt werden. Die Gültigkeitsdauer des QR-Codes beträgt 48 Stunden ab Durchführung des Tests. Zu rechnen ist ab Zeitpunkt der Testdurchführung, nicht dem Zeitpunkt des Ergebnisses.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben.
Bereits geimpfte Reisende sind den gleichen Anforderungen unterworfen. Zusätzlich ist die Impfbescheinigung bzw. der Impfpass hochzuladen. Diese müssen folgende Angaben enthalten: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Bezeichnung des Impfstoffes, Datum und Ort der ersten und zweiten Impfung, Unterschrift und Anschrift der impfenden Stelle.
Reisende mit auskurierter COVID-19-Erkrankung sowie auf IgG-Antikörper positiv getestete Reisende müssen mindestens drei Wochen vor Abflug die zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen kontaktieren.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Ggfs. wird zusätzlich nach Einreise am Flughafen auch noch ein Bluttest durchgeführt. Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann davon abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung werden, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen werden auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IGM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies geschieht unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Durch- und Weiterreise
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.
Reiseverbindungen
Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai, Shenyang) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-In teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
Hygieneregeln
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Das gilt insbesondere für Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die Informationen zu Umsteige- und Transferflügen, sowie Informationen zum auszufüllenden Gesundheitszertifikat auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.

Dominica - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dominica wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen auf Dominica bewegt sich auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist auch aus Hochrisikostaaten, darunter auch Deutschland, grundsätzlich möglich. Reisende müssen mindestens 24 Stunden vor Einreise ein Online-Formular ausfüllen und einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise ist der negative PCR-Test vorzulegen. Am fünften Tag nach Einreise muss vor Ort ein weiterer PCR-Test durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen dieses Ergebnisses ist Quarantäne einzuhalten, in der Regel somit insgesamt sieben Tage. Ein positives Testergebnis führt zu einer amtlich angeordneten und vom Reisenden selbst zu zahlenden Quarantäne und zu einem Wiederholungstest.
Für nachweislich vollständig geimpfte Personen gelten erleichterte Einreisebestimmungen. Sie benötigen keinen PCR-Test vor Einreise mehr und die Quarantänezeit kann sich verkürzen.
Über Einzelheiten zum Einreiseverfahren informiert die Regierung von Dominica (Travel Advisory).
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, können unter der Telefonnummer (+767) 611-3905 einen Termin vereinbaren und sollten mindestens 48 Stunden vorsehen, bis das Ergebnis vorliegt.
Durch- und Weiterreise
Es gelten für die Durch- und Weiterreise grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise. Es ist kein erneuter Test für die Ausreise notwendig.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist wieder zugelassen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Restaurants und Sportstudios dürfen mit eingeschränkter Kapazität öffnen. Andere Freizeiteinrichtungen sind weitgehend geschlossen. Es gilt ein nächtliches Ausgangsverbot, über Einzelheiten informiert die Webseite der dominicanischen Regierung.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Informieren Sie sich in Ihrer Unterkunft nach kurzfristigen Änderungen der Bestimmungen.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Dominica mit den Voraussetzungen für die Einreise vertraut. Über aktuelle Einreisebestimmungen informieren die Regierung von Dominica und das "Travel Advisory" für Dominica.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Kasachstan - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kasachstan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kasachstan ist von COVID-19 stark betroffen. Die Fallzahlen haben zuletzt wieder deutlich zugenommen. Infektionsschwerpunkte sind derzeit die Städte Nur-Sultan und Almaty sowie die Regionen Akmola, Karaganda, Pawlodar und Westkasachstan.
Kasachstan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kasachische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist bis zum 31. Dezember 2021 ausgesetzt. Vor Einreise nach Kasachstan muss bei der zuständigen kasachischen Auslandsvertretung in Deutschland ein Visum beantragt werden. Deutschen Staatsangehörigen ist die Einreise mit gültigem Visum grundsätzlich möglich.
Die Einreise nach Kasachstan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ansonsten wird die Einreise verweigert. Fluggesellschaften sind angehalten, Passagiere ohne negativen PCR-Test nicht an Bord des Flugzeugs zu nehmen. Der Nachweis über das negative PCR-Testergebnis muss in englischer, russischer oder kasachischer Sprache vorgelegt werden.
Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ist nicht erforderlich, wenn im Regierungsportal „eGov.kz“ die in Kasachstan erfolgte Impfung registriert wurde. Über das Regierungsportal eGov erhält der Nutzer einen kasachischen Impfpass mit Vakzinierungsnachweis, der digital mithilfe eines QR-Codes ausgelesen werden kann. Zur Registrierung auf eGov werden eine Steueridentifikationsnummer (IIN/ ИИН) und eine elektronische Signatur (E-Schlüssel/ ЭЦП) benötigt.
Direkt nach Ankunft in Kasachstan wird die Temperatur der Reisenden gemessen. Bei erhöhter Temperatur, müssen Reisende sich bis zu zwei Tagen in einem Quarantänekrankenhaus aufhalten. Während des Aufenthalts im Quarantänekrankenhaus erfolgt ein erneuter PCR-Test. Bei negativem Ergebnis darf das Quarantänekrankenhaus verlassen werden, bei positivem Testergebnis werden Reisende in ein Krankenhaus für ansteckende Krankheiten transportiert und müssen sich dort aufhalten, bis das Virus nicht mehr nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch bei einer späteren positiven Testung während des Aufenthalts in Kasachstan.
Jeder Reisende muss zusätzlich bei Einreise einen Fragebogen ausfüllen. In diesem Fragebogen müssen Reisende angeben, wo sie sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Kasachstan aufgehalten haben und ob sie mit einer COVID-19 infizierten Person in Kontakt waren. Reisende müssen ihren Aufenthaltsort in Kasachstan sowie ihre Kontaktdaten angeben.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Kasachstan ist für deutsche und andere ausländische Staatsangehörige weiterhin rechtlich möglich, sofern sie nicht Verdachtsfälle oder Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sind. Die internationalen Flughäfen der Stadt Nur-Sultan und der Stadt Almaty können nur betreten werden, wenn der Reisende mithilfe der Ashyq-App nachweisen kann, dass er nicht an COVID-19 erkrankt ist oder mit einer infizierten Person in Kontakt kam. Für weitere Hinweise zur Nutzung der Ashyq-App, siehe Beschränkungen im Land.
Zur Durch- und Weiterreise benötigen deutsche Staatsangehörige ebenfalls ein Visum, das vor Reiseantritt bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch nach Deutschland, findet regelmäßig statt. Es kann weiterhin zu Einschränkungen und zur Streichung oder Reduzierung der bestehenden Flugverbindungen kommen.
Inlandsflüge verkehren zwischen den meisten großen Städten des Landes. Auch Busse und Bahnen verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind weiterhin in Kraft. Die Regierung Kasachstans hat das Land, orientiert an einem Ampelsystem, in drei Farbzonen eingeteilt. Die Einteilung der Regionen erfolgt anhand der sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner und des Reproduktionsfaktors. Informationen zu den Einstufungen bietet die kasachischen Regierung (in russischer und kasachischer Sprache). Die geltenden Quarantänemaßnahmen unterscheiden sich je nach aktueller Infektionslage zwischen den einzelnen Regionen.
Die kasachische Regierung hat die App „Ashyq“ zur Verfolgung des Infektionsgeschehens eingeführt. Die App hat vier verschiedene Statusanzeigen: „grün“ – Nutzer wurde in den letzten drei Tagen negativ auf COVID-19 getestet; „blau“ – keine Kontaktbegegnung mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person; „gelb“ – Kontaktbegegnung mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person; „rot“ – Nutzer wurde positiv auf COVID-19 getestet. Das Betreten von Flughäfen, Restaurants, Kinos oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungsorten wird zum Teil nur gestattet, wenn der Betroffene den korrekten Farbcode (grün oder blau) nachweisen kann. Zur Nutzung der App wird eine Steueridentifikationsnummer benötigt. Sofern aufgrund fehlender Steueridentifikationsnummer eine Registrierung nicht möglich ist, muss der Betroffene ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, damit der Zutritt gestattet wird.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstand zu halten. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen ohne Mund-Nasen-Schutz nicht genutzt werden. In Geschäften und im öffentlichen Raum gelten besondere Hygienemaßnahmen. Die Regierung ruft dazu auf, weiterhin Abstand zu halten.
• Bitte beachten Sie, dass sich die kasachischen Einreisevoraussetzungen nach Ihrer Staatsangehörigkeit und nicht nach Ihrem derzeitigen Wohnsitzstaat bestimmen. Bitte informieren Sie sich vor Einreise bei der für Sie zuständigen kasachischen Auslandsvertretung über die Einreisevoraussetzungen.
• Planen Sie Ihre Reise über ein Drittland, bedenken Sie bitte, dass zahlreiche Staaten weiterhin Einreisebeschränkungen verhängt haben. Beachten Sie daher die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziel- oder Transitlandes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kasachischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline der kasachischen Gesundheitsbehörden unter der Telefonnummer +7 7172 768 043 oder 1406.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Panama - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Panama hat die Land-, See- und Flussgrenzen zu Kolumbien geschlossen. Quelle: Garda World

Spanien - Änderung Beschränkungen im Land (Balearen)
Auf Mallorca und auch auf den anderen Balearen darf die Innengastronomie von Sonntag 23. Mai 2021 an wieder öffnen. Restaurants, Bars und Cafés werden ihre Gäste allerdings zumindest bis zum 5. Juni nur bis 18 Uhr in den Innenbereichen bewirten dürfen. Die Außenbereiche dürfen unterdessen bis 23 Uhr offen bleiben. Es gelten aber strenge Auflagen: Die Gastronomiebetriebe, die über Terrassen verfügen, dürfen in ihren Innenbereichen zunächst nur maximal 30 Prozent der üblichen Gästezahl bewirten. Für Lokale ohne Außenbereich gilt eine Maximalauslastung von 50 Prozent - solange es nicht mehr als 150 Gäste sind. Quelle: tagesschau.de

Türkei - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Türkei war von COVID-19 erheblich betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Die Türkei ist derzeit als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran, bei der Ausreise nach Griechenland sowie bei Ein-und Ausreise nach Georgien.
Alle Flugreisenden über sechs Jahre müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Dies gilt nicht für Transitpassagiere. Die Kontrolle erfolgt bei Einreise bzw. beim Check-In. Danach wird Reisenden ein Genehmigungscode („HES-Code“) mitgeteilt, der bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss. Der Code kann auch in der Türkei per SMS oder mittels einer App erlangt werden.
Zudem müssen Reisende ab sechs Jahren bei Einreise auf dem Luft- Land und Seeweg einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Flugreisen zum Ausreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal. LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen ist der Test beim Check-in vorzulegen.
Für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in Indien, in Brasilien oder Südafrika aufgehalten haben, gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht in einer staatlichen Einrichtung.
Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen.
Die Türkei fordert für Reisen nach Deutschland von allen Reisenden, die älter als sechs Jahre sind, die Vorlage eines negativen PCR-/ RT-LAMP oder TMA-Tests, der bei Ausreise nicht älter als 72 Stunden ist oder die Vorlage eines negativen Antigentests, der bei Ausreise nicht älter als 48 Stunden ist. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise aus der Türkei befreit nicht von den Regeln für die Einreise nach Deutschland, etwa Quarantänepflichten. Es gilt die Einreiseverordnung der Bundesregierung.
Durch- und Weiterreise
Transitpassagiere müssen weder das elektronische Einreiseformular noch einen negativen PCR-Test mit sich führen, siehe Einreise.
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen. Die Ausreise auf dem Landweg nach Griechenland ist für den Personenverkehr geschlossen, Ausnahme gelten für griechische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in Griechenland.
Die Ein- und Ausreise nach Georgien ist derzeit nur für georgische bzw. türkische Staatsangehörige möglich.
Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind ohne Beschränkungen möglich. Die Bestimmungen der Einreise im Zielland sind zu beachten. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug der “HES-Code“ erforderlich (siehe Einreise).
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet mit Ausnahme der Länder Brasilien und Südafrika statt, Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit geschlossen. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer einschließlich Touristen der „HES-Code“ erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt bis zum 1. Juni 2021 wochentags eine nächtliche Ausgangssperre. An Wochenenden gilt die Ausgangssperre durchgängig jeweils von Freitag, 21 Uhr, bis Montag, 5 Uhr. Ausländische Touristen sind grundsätzlich von den Ausgangssperren ausgenommen, örtliche Ausnahmen sind möglich. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden geahndet.
Reisen zwischen den Provinzen während der Ausgangssperren sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich, mit privatem Transportmittel hingegen untersagt. Die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel ist für Personen über 65 und unter 18 Jahren untersagt.
Gastronomiebetriebe sind mit Ausnahme der Abhol- und Lieferdienste geschlossen. Zur Versorgung mit Lebensmitteln und Grundbedürfnissen können Läden auch am Wochenende zwischen 10 und 17 Uhr öffnen, Bäckereien dürfen grundsätzlich öffnen. Ein Einkauf darf dann nur zu Fuß im nächstgelegenen Laden erfolgen.
Die zuständigen Gouverneursämter können zusätzliche Maßnahmen anordnen.
Die Einteilung anhand des Infektionsgeschehens wird laufend überprüft und die Maßnahmen angepasst.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
• Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19-Vorschriften.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der jeweils zuständigen Gouverneursämter.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Tunesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Tunis und Gabès. Tunesien ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.
Für Reisende ab einem Alter von 12 Jahren besteht die Pflicht, bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorzulegen. Die tunesische Regierung behält sich vor, stichprobenartige Tests bei Einreisenden vorzunehmen.
Für Einreisende gilt eine verpflichtende siebentägige Hotel-Quarantäne.
Zwischen dem fünften und siebten Tag ist ein zweiter PCR Test durchzuführen, die Reservierung dafür ist bei Einreise vorzuweisen. Ist dieser ebenfalls negativ, kann die Quarantäne verlassen werden.
Von der verpflichtenden siebentägigen Hotelquarantäne ausgenommen sind folgende Personen:
- Passagiere, die zweimal geimpft sind oder von COVID-19 Genesene, die einmal geimpft sind. Diese müssen ihren Impfpass vorlegen und müssen sich dann in Heimquarantäne begeben.
- Unbegleitete Minderjährige oder Minderjährige, die geimpfte Personen begleiten
- Passagiere, die nach Tunesien aufgrund einer Krankenhausüberweisung (in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden) einreisen.
- Passagiere mit besonderen Bedürfnissen (Menschen mit Behinderungen und hilfsbedürftige ältere Menschen)
- Tunesische und internationale Diplomaten
- Offizielle Delegationen auf Dienstreise (bei Einhaltung des Programms von weniger als fünf Tagen).
Pauschalreisende sind von der Quarantäne ausgenommen. Als Nachweis muss neben dem negativen PCR-Test der vom Reisebüro erhaltene Voucher (inkl. Flug, Transfer und Unterkunft) vorgelegt werden. Während des Aufenthalts soll man sich ausschließlich im Rahmen seiner Reisegruppe bewegen.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Der Flugverkehr mit Großbritannien und Südafrika ist ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite, nächtliche Ausgangssperre. Einzelne Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt werden.
Restaurants, Cafés, Einkaufszentren und Moscheen sind tagsüber geöffnet, allerdings mit begrenzten Platzkapazitäten.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, Einweggeschirr und –besteck sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und konsultieren Sie die Länderliste des tunesischen Gesundheitsministeriums.
• Bitte beachten Sie die Liste der für die Hotel-Quarantäne in Frage kommenden Hotels.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Zentralafrikanische Republik - Änderung Beschränkungen im Land
Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Zentralafrikanische Republik ist von COVID-19 betroffen und weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ein negativer PCR-Test ist zur Einreise auf dem Luftweg erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden bei Abflug sein darf. Die Körpertemperatur wird bei Ankommen der Reisenden überprüft sowie das Ausfüllen eines Formulars mit den Reise - und Aufenthaltsdaten gefordert. Eine 14-tägige Quarantäne ist obligatorisch, die am Wohnort wahrgenommen werden kann.
Bei der Einreise auf dem Landweg kann von Reisenden, die aus einem Risikogebiet kommen, die Vorlage eines negativen PCR-Tests gefordert werden.
Die offiziellen Grenzübergänge sind in den Nachtstunden von 19 bis 5 Uhr administrativ geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Bangui M’Poko ist nur eingeschränkt geöffnet. Es bieten nur wenige Fluggesellschaften Flugverbindungen in die Zentralafrikanische Republik an. Änderungen von Flugplan und Beförderungsbestimmungen sind jederzeit möglich, es kann auch kurzfristig zu Flugstreichungen kommen.
Beschränkungen im Land
Ein Ausnahmezustand ist bis zunächst 5. August 2021 verhängt worden, s. Wahlen/Kampfhandlungen.
Es gilt eine Ausgangssperre zwischen 18 und 5 Uhr.
Reisen im Inneren des Landes sind derzeit nicht möglich.
Versammlungen sind mit bis zu 15 Personen mit einem Abstand von mindestens 1,5 Meter gestattet. Die Gebetsstunden der religiösen Einrichtungen sind mit der vorgeschrieben Distanz zwischen den Gläubigen und unter Einhaltung der sanitären Regeln gestattet.
Hygieneregeln
Bei öffentlichen Stellen und Behörden gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Waschen der Hände bei Eintritt in geschlossene Räume ist obligatorisch, sofern eine Vorrichtung vorhanden ist.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über den aktuellen Stand der von der Regierung erlassenen Maßnahmen beim zentralafrikanischen Gesundheitsministerium.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35254
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 21.05.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Andorra - Einstufung als Risikogebiet, kein Hochinzidenzgebiet mehr ab 23.05.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Andorra wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Andorra war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor Kurzem 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Andorra noch bis 22. Mai 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Mit Wirkung vom 23. Mai 2021 ist Andorra als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Andorra erlaubt die Einreise von Staatsangehörigen und Ansässigen der EU-Mitgliedstaaten sowie von Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Vereinigtes Königreich, San Marino, der Schweiz und dem Vatikan ohne dass hierfür ein besonderer Grund vorliegen muss und ohne Quarantänepflicht.
Reisende, die drei Nächte oder mehr in Andorra übernachten möchten, müssen einen negativen PCR- oder TMA-Diagnosetest vorweisen, der höchstens 72 Stunden vor Ankunft in Andorra durchgeführt wurde. Ausgenommen sind:
- Kinder unter sechs Jahren
- Reisende, die in Portugal, Frankreich oder Spanien, ansässig sind.
- Reisende, die in Ländern ansässig sind, die in der vom Europäischen Zentrum für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten wöchentlich erstellten Liste als „grüne Länder“ eingestuft sind.
- Reisende, die in Ländern ansässig sind, wo ein Testverhältnis pro Bevölkerung von mindestens 5.000 wöchentlichen Tests pro 100.000 Einwohner mit einer Positivitätsrate von weniger als 9% gegeben ist.
Das Testergebnis muss in Papierform oder in elektronischer Form vorgelegt werden und in englischer, französischer, spanischer oder katalanischer Sprache verfasst sein. Es muss folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Nummer des mitgeführten Ausweisdokuments, Datum der Durchführung des Tests, Bezeichnung und Kontaktdaten des Analyselabors, die angewandte Testtechnik und das negative Testergebnis.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen für eine Durchreise nach Frankreich oder Spanien.
Reiseverbindungen
Es gibt keinen Flughafen in Andorra, die Landverbindungen mit Spanien und Frankreich sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Veranstaltungen von mehr als 10 Personen sind nicht erlaubt. Reisende sollten stets Abstand halten, in Räumen 1,5 Meter, im Freien 4 Meter. Die Teilnehmerzahl bei kulturellen, sportlichen und Freizeit-Veranstaltungen ist begrenzt. Es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur bis zu max. 50% belegt werden.
Hygieneregeln
Es besteht in geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie an öffentlichen Plätzen und im Freien – auch bei sportlicher Betätigung - eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Diese Pflicht gilt ab dem 8. Lebensjahr, empfohlen wird das Tragen ab dem 6. Lebensjahr.
Auch in Fahrzeugen ist das Tragen Pflicht, wenn Personen in einem Fahrzeug unterwegs sind, die nicht zum gleichen Haushalt gehören.
Das Rauchen im Freien ist eingeschränkt.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen unter VisitAndorra.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die 116 und warten Sie auf Instruktionen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Dänemark - Änderung Einreise: Einstufung Schleswig-Holstein ab 22.5.2021, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme von Grönland und den Färöern wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Grönland und den Färöern wird abgeraten.
Epidemiologische Lage
Dänemark ist weiterhin von COVID-19 betroffen. In allen Regionen mit Ausnahme von Grönland und den Färöern überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Dänemark nimmt eine nach Ländern und Regionen differenzierte Risikobewertung in die Kategorien „gelb“, „orange“ und „rot“ vor, welche wöchentlich aktualisiert wird. Deutschland ist aktuell als „orange“ eingestuft; Schleswig-Holstein gilt ab dem 22. Mai 2021 nachmittags (16.00 Uhr) als „gelb“. Ausländer mit Wohnsitz in „gelb“ oder „orange“ eingestuften EU- und Schengenländern dürfen ohne Nachweis eines wichtigen Grundes einreisen. Ausländer mit Wohnsitz in anderen Ländern (Länder außerhalb des EU-/Schengen-Raums der Kategorie „orange“ oder „rot“ und EU-/Schengenländer der Kategorie „rot“) dürfen grundsätzlich nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Einreisen zu touristischen Zwecken werden in diesem Fall nicht gestattet.
Die jeweils geltenden Regeln und die Einstufung der Risikogebiete werden auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht.
Für Einreisende - per Flugzeug, über Land und See - gilt derzeit grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorzulegen, der maximal 48 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde. Bei Flugreisen darf dieser Test maximal 48 Stunden vor Einstieg in das Flugzeug des ersten Fluges auf der Flugroute vorgenommen worden sein. Bei Einreise aus „“orangen“ und „roten“ Ländern oder Regionen ist die Vorlage des negativen Testergebnisses vor dem Abflug erforderlich.
Personen, die von einer vorausgegangenen COVID-19-Infektion genesen sind, können auch einen positiven COVID-19-Test (nur PCR-Test) vorlegen, wenn dieser Test zwischen 14 und 180 Tagen vor dem Flug vorgenommen wurde.
Weiterhin haben sich Einreisende einer 10-tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisolation) zu unterziehen, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativen PCR-Test verkürzt werden kann. Außerdem besteht für alle Einreisenden die Pflicht zur Durchführung eines COVID-19-Tests spätestens 24 Stunden nach Einreise. Bei Einreise auf dem Luftweg muss dieser Test vor Verlassen des Flughafens erfolgen. Kinder unter 15 Jahren sind von den Quarantäne- und Testpflichten ausgenommen.
Vom Erfordernis der Test- und Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte Personen mit Wohnsitz in EU- und Schengenländern befreit, sofern das Land nicht in die „rote“ Kategorie fällt. Voraussetzung ist, dass die Impfung mit einem durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff erfolgt ist und die letzte Impfdosis mehr als zwei Wochen, aber höchstens 180 Tage vor Reisebeginn in einem EU oder Schengenland verabreicht wurde. Der Impfnachweis muss Angaben zum Namen, Geburtsdatum, Art des Impfstoffes, Impfstatus und Impfdatum (1. und 2. Impfung, sofern Zweitimpfung erforderlich) enthalten. Kinder (unter 18 Jahren) vollständig geimpfter Personen dürfen mit einreisen; für 15-17-jährige Kinder bleibt die Testpflicht vor und nach Einreise bestehen.
Daneben gelten verschiedene Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht, u.a. für Bewohner des Grenzlandes (Schleswig-Holstein) und Grenzpendler. Für Bewohner des Grenzlandes entfällt die Quarantänepflicht nach Einreise generell. Bei der Einreise genügt unabhängig vom Einreisezweck ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests, der max. 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde.
Ausländer, die aus einem wichtigen Grund nach Dänemark einreisen, wie z.B. Warentransport, dürfen die Quarantäne zur Wahrnehmung des anerkannten Zwecks verlassen.
Detaillierte Informationen zu wichtigen Gründen, sowie Ausnahme- und Sonderregelungen stellen die dänischen Behörden auf ihrem Informationsportal bereit.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich; es erfolgen Stichprobenkontrollen bei der Einreise nach Dänemark.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt. Dies gilt auch, wenn ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird.
An Flughäfen, Grenzübergängen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind für Einreisende Testzentren eingerichtet. Nähere Informationen zur Vornahme von Tests veröffentlichen die dänischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antigentest) gilt auch für Transitreisende, es sei denn, diese halten sich nur im Transitbereich des dänischen Flughafens auf. Weitere Informationen bieten die dänischen Behörden.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Nachbarländer wie Schweden und Norwegen lassen eine Einreise aus Dänemark nur bedingt zu. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Reiseverbindungen
Es gibt grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Es gelten landesweit pandemiebedingte Einschränkungen ggf. mit regionalen Unterschieden. Für den Zeitraum bis 1. August 2021 liegt ein Öffnungsplan vor, der abhängig vom Infektionsgeschehen und ggf. mit lokalen Unterschieden schrittweise Lockerungen vorsieht. Die Öffnung geht einher mit der Nutzung eines „Coronapasses“ (Dokument zu Test- bzw. Impfstatus) bzw. mit der Verpflichtung zum Mitführen eines Nachweises über eine erfolgte COVID-19-Impfung oder eines höchstens 72 Stunden alten negativen COVID-19-Testergebnisses, der auf Verlangen vorzulegen ist, um z.B. Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen oder körpernahen Dienstleistungen zu erhalten.
Handel, Gastronomie, Vereinsleben, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet, Dienstleistungen, auch körpernahe, erlaubt, wobei die jeweils geltenden Regeln zum Mitführen eines Coronapasses und Hygienebestimmungen (Abstand, Mund-Nasen-Bedeckung) zu beachten sind. Nachtclubs und Diskotheken bleiben geschlossen. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden.
An der frischen Luft dürfen sich max. 100 Personen zusammen aufhalten. In geschlossenen Räumen dürfen sich bis zu 50 Personen treffen. Für Veranstaltungen an der frischen Luft und Veranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten großzügigere Regeln. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen die Polizei Aufenthaltsverbote erlassen kann.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen im öffentlichen Raum. In Situationen mit erhöhter Ansteckungsgefahr sowie überhaupt, wo immer dies praktisch durchführbar ist, wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen auf die Färöer sind grundsätzlich möglich. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein kostenpflichtiger PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende ohne vollständigen Impfschutz verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach vier bzw. fünf Tagen vorgesehen. Reisende mit vollständigem Impfschutz oder Personen, die von COVID-19 genesen sind, müssen dennoch einen Test nach Einreise machen; ein weiterer Test nach vier Tagen ist empfohlen. Wurde die letzte Impfdosis für einen vollständigen Impfschutz vor mehr als acht Tagen vor Einreise verabreicht, so entfällt die Pflicht zur häuslichen Quarantäne. Sie entfällt auch für von COVID-19 Genesene, deren positiver Test älter als 10 Tage ist.
Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind grundsätzlich wieder möglich. Es gelten die dänischen Einreisebestimmungen hinsichtlich eines anerkannten Einreisegrundes je nach Risikokategorisierung des Wohnsitzlandes. Es wird ein negatives Ergebnis eines max. 72 Stunden alten PCR-Tests zur Einreise benötigt. Eine Ausnahmeregelung für vollständig Geimpfte gibt es aktuell nicht. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet Visit Greenland.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone. Alternativ können Sie die deutsche Corona-Warn-App benutzen, die mit der dänischen App kompatibel ist.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.

Ecuador - Änderung Beschränkungen im Land: Aufhebung Ausnahmezustand in div. Provinzen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ecuador ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die größten Städte des Landes, insbesondere die Region in und um die Hauptstadt Quito.
Ecuador ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt. Einreisende ab zwei Jahren müssen vor dem Boarding nach Ecuador entweder einen weniger als drei Tage alten negativen PCR- oder Antigen-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung vorlegen. Bei Einreise aus Europa sowie stichprobenartig aus anderen Ländern wird zudem ein Antigen-Schnelltest am Flughafen durchgeführt. Bei positivem Ergebnis müssen Reisende nach Einreise für zehn Tage in Quarantäne.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen nur auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Internationale Flugverbindungen sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Beschränkungen im Land
Landesweit können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung (Fahrverbote für bestimmte Endnummern von Kennzeichen) sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants gelten. Bars und Diskotheken sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Für Reisen nach Galapagos muss weniger als 96 Stunden vor Abflug auf die Inseln ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt werden. In Ecuador kann dieser PCR-Test nur von speziell hierfür autorisierten Laboren durchgeführt werden. Auch ist ein vom Reiseveranstalter/Hotel beantragtes Salvoconducto (Passierschein) des Tourismusministeriums notwendig.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Finnland - Ganz Finnland ist kein Risikogebiet mehr ab 23.05.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Päijät-Häme wird bis einschließlich 22. Mai 2021 gewarnt.
Mit Wirkung vom 23. Mai 2021 wird von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Finnland abgeraten.
Epidemiologische Lage
Finnland ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig. Der Grenzwert ist für Deutschland überschritten.
Für alle Schengen-Staaten, darunter Deutschland, gelten Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Finnland. Das bedeutet, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht gestattet sind. Zum Teil ist der Besuch von Verwandten nicht erlaubt.
Weiterhin einreisen dürfen:
• Finnische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen,
• Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen,
• in Finnland Studierende,
• Diplomaten und Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal,
• Personen, die internationalen Schutz benötigen und
• Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Verkehr (z.B. dringende persönliche oder geschäftliche Gründe).
Für sie gilt eine Testpflicht und eine Regelung zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise.
Die Selbstisolierung kann reduziert werden, wenn aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende zwei negative PCR-Tests vorweisen können. Der erste Test muss bereits vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 72 Stunden nach Einreise erfolgen. Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen einschließlich der Testpflicht bieten der finnische Grenzschutz und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Durch- und Weiterreise
Für Reisende aus Deutschland gelten Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Rückkehr in einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengen-Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel innehaben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Flugverbindungen von deutschen Flughäfen nach Finnland sowie Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde. Zum Teil ist für die Beförderung nach Finnland ein Nachweis über einen negativen COVID-19-Test vorzulegen.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Regelungen und Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze der Anzahl von Personen für Versammlungen.
Detaillierte Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes , der finnischen Regierung , der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Informieren Sie sich bei den Fähr- und Fluggesellschaften zu den Beförderungsbestimmungen und Testerfordernissen.

Frankreich - Einstufung Frankreich als Risikogebiet; kein Hochinzidenzgebiet mehr ab 23.05.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich einschließlich aller französischer Überseegebiete wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Frankreich war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Frankreich noch bis 22. Mai 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Mit Wirkung vom 23. Mai 2021 ist Frankreich als Risikogebiet eingestuft. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Australien, Korea, Israel, Japan, Neuseeland, Singapur und dem Vereinigten Königreich ist möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2021 weiter kontrolliert.
Einreisende aus diesen Ländern müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test vorweisen. Wer auf dem Luft-/Land- oder Seeweg aus diesen Ländern einreist, muss zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen.
Die Einreise aus und die Ausreise in Richtung von allen übrigen Ländern und den französischen Überseegebieten sind nur noch aus zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Gründen gestattet. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist durch geeignete Dokumente und eine entsprechende Erklärung nachzuweisen, die gegebenenfalls einem Transportunternehmen vor Abreise vorzulegen sind. Für die Einreise aus den vorgenannten Ländern und Überseegebieten ist zudem ein höchstens 72 Stunden vor Abreise vorgenommener, negativer COVID-19-Test (PCR, nur in Ausnahmefällen Antigen mit Nachweis des Proteins SARS-COV-20) nachzuweisen und eine Erklärung über das Vorliegen eines anerkannten Einreisegrundes mitzuführen.
Aus Nicht-EU-Staaten sowie den Überseegebieten einreisende Personen sind verpflichtet, sich direkt nach der Einreise in eine siebentägige Quarantäne zu begeben. Danach ist ein erneuter Test erforderlich.
Einreisen aus bestimmten, von Virusvarianten stark betroffenen Staaten unterliegen noch strengeren Testpflichten vor Abflug (PCR-Test höchstens 36 Stunden vor Abreise, ggf. 72 Stunden alt kombiniert mit einem maximal 24 Stunden alten Antigen-Test) sowie einer bußgeldbewehrten 10-tägigen Quarantänepflicht bei Ankunft in Frankreich an einem vorher anzugebenden Ort. Die entsprechende Staatenliste sowie die abzugebende Erklärung ist auf der Webseite des französischen Innenministeriums in französischer und in englischer Sprache veröffentlicht.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich, innerhalb Frankreichs bedürfen Durchreisende zwischen 21 und 6 Uhr eines triftigen Ausnahmegrundes für die Ausnahme von der geltenden Ausgangssperre. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Generell gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR-Test, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit, Beachten der Ausgangssperre). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind wegen der innerfranzösischen Ausgangsbeschränkungen allerdings stark eingeschränkt verfügbar.
Beschränkungen im Land
Es gilt landesweit eine bußgeldbewehrte Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr. Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung. Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung geltend gemacht werden. Die Bescheinigungen können als Leerformular zum Ausdruck, online oder in der französischen Corona-App „Tous Anti Covid" ausgefüllt werden. Da die französische und die deutsche Corona-App derzeit nicht miteinander kompatibel sind, sollten regelmäßige Pendler oder Grenzgänger bis auf weiteres beide Apps gleichzeitig installieren und nutzen.
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte öffnen mit Wirkung vom 19. Mai 2021 wieder mit Einschränkungen. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite der französischen Regierung.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In den meisten französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet. Ein Mund-Nasen-Schutz muss u.a. mehr als 90% ausgeatmeter Partikel der Größe 3 Mikrometer filtern (handelsübliche chirurgische Einwegmasken, entsprechend zertifizierte, handelsübliche Stoffmasken).
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika ist, bußgeldbewehrt, ein negativer PCR-Test sowie eine diesbezügliche schriftliche Erklärung erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika.
Reisen in die und aus Richtung der Überseegebiete nach Festlandsfrankreich sind nur noch aus zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Gründen gestattet. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist durch geeignete Dokumente und eine entsprechende Erklärung nachzuweisen, die gegebenenfalls einem Transportunternehmen vor Abreise vorzulegen sind. Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy und Réunion müssen bei Abflug ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen, ebenso eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit sowie eine Verpflichtung zur Einhaltung einer siebentägigen Quarantäne nach Einreise mit anschließendem PCR-Test unterzeichnen. Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden.
Im Hinblick auf die Verbreitung regionaler Corona-Virusvarianten müssen Reisende aus Französisch-Guyana mit dem Ziel Französische Antillen oder Festlandsfrankreich vor Abflug ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen und sich zu einer siebentägigen Quarantäne nach Einreise mit anschließendem erneutem Test verpflichten, gleiches gilt für Reisende aus Mayotte und Réunion.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich beim Hochkommissariat (Präfektur) und der Regierung von Französisch-Polynesien.
Über Bedingungen, zu denen die grundsätzlich nicht gestattete Einreise nach Neu-Kaledonien ausnahmsweise möglich ist, informiert die Regierung von Neu-Kaledonien.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Einstufung als Virusvariantengebiet ab 23.05.2021; Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, die britischen Überseegebiete einschließlich Gibraltar, die Isle of Man und die Kanalinseln wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Es kommt derzeit wieder verstärkt zu lokalen Ausbrüchen, insbesondere auch von Fällen ansteckenderer Varianten. Das Vereinigte Königreich ist als Risikogebiet eingestuft; mit Wirkung vom 23. Mai 2021 wird das Vereinigte Königreich wieder als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung , für Schottland die schottische Regionalregierung .
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Ein- und Ausreisen auch ohne triftigen Grund sind seit dem 17. Mai 2021 wieder möglich, jedoch gelten für die Einreise nach England unterschiedliche Einreisebeschränkungen.
Länder werden in farblich verschiedene Kategorien (Listen) eingeteilt, von „green“ über “amber“ (derzeit Deutschland) bis „red“.
• „Green“: Online-Anmeldung, COVID-19-Test vor Einreise, 1 weiterer Test vor/am Tag 2, keine Quarantäne
• „Amber“: Online-Anmeldung, COVID-19-Test vor Einreise, 2 weitere Tests vor/am Tag 2 und am/nach Tag 8 nach Einreise, häusliche Quarantäne von 10 Tagen mit Möglichkeit einer Freitestung am Tag 5 nach Einreise.
• „Red“: Online-Anmeldung, Test vor Einreise, 2 weitere Tests vor/am Tag 2 und am/nach Tag 8 nach Einreise, Hotel-Quarantäne von 10 Tagen.
Für die Einreise nach Schottland gelten diese Regeln ebenso. Jedoch ist die Möglichkeit einer „Freitestung“ am 5. Tag nach der Einreise nicht gegeben. Details dazu finden sich auf der Internetseite der schottischen Regierung.
Ein vollständiger Impfschutz entbindet derzeit noch nicht von den vorgenannten Verpflichtungen.
Ähnliche Einreisebeschränkungen gelten und bereits seit dem 1. April 2021 in Wales und seit dem 16. April 2021 in Nordirland.
Bei allen Einreisen nach England aus allen Ländern mit Ausnahme Schottlands, Nordirlands, Irlands, Isle of Man, Jersey und Guernsey muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Anerkannt werden PCR-Tests, RT-Lamp-Tests sowie Antigentests („lateral-flow-Test“). Der negative Testnachweis, in Englisch, Französisch oder Spanisch (eine Übersetzung ist nicht ausreichend), muss bereits vor Reisebeginn (vor Einstieg Flugzeug, Fähre und Zug) vorgelegt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 11 Jahren. Weitere Details bietet die britische Regierung . Reisende, die ohne einen negativen COVID-19-Test nach England einreisen, müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 500,- GBP rechnen.
Einreisende nach England und Reisende, die über England nach Wales reisen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste “ aufgehalten haben, müssen neben dem COVID-19-Test vor Einreise für 10 Tage eine Hotelquarantäne in Großbritannien absolvieren. Während des Hotelaufenthalts finden am zweiten und achten Tag nach Einreise weitere Tests statt. Das Hotel ist vorab über eine Website der britischen Regierung zu buchen. Aufenthalt, Verpflegung und die Tests während der Quarantäne kosten 1.750 GBP. Informationen können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden. Verstöße gegen die Quarantänepflicht in einem Hotel und auch falsche Angaben hinsichtlich des Aufenthalts in einem Land auf der „roten Liste “ in den 10 Tagen vor Einreise kann mit einer Haftstrafe von bis zu 10 Jahren geahndet werden.
Einreisende nach England und Reisende, die über England nach Wales reisen, müssen neben dem COVID-19-Test vor Einreise zusätzlich vorab zwei weitere Tests buchen: einen vor oder am zweiten Tag nach Einreise und einen weiteren Test am oder nach dem achten Tag nach Einreise. Die Buchung muss vor/bei Einreise nachgewiesen werden und ist kostenpflichtig. Den Beförderungsunternehmen ist die Beförderung nach Großbritannien ohne einen Nachweis über die Buchung weiterer Tests nach Einreise untersagt. Informationen zu den Tests nach Einreise und welche Anbieter dafür zulässig sind, können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden.
Für alle nach England einreisenden LKW-Fahrer gilt ein verpflichtender COVID-19-Test nach Einreise bei Aufenthalt von mehr als 48 Stunden, alle weiteren 72 Stunden bis zu zwei zusätzliche Tests.
Für Einreisen aus Deutschland nach England, und wenn Sie sich in den 10 Tagen vor Einreise nicht in einem Land auf der „roten Liste “ aufgehalten haben, besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Auch bei einer Befreiung von der Quarantäne bleibt der Test am achten Tag weiterhin verpflichtend. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Darüber hinaus gelten für eine Reihe von Berufen und Tätigkeiten Ausnahmen von den vorgenannten Einreisebeschränkungen.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist erlaubt. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten und einen negativen COVID-19-Test vorlegen. Reisende, die sich in den 10 Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste“ aufgehalten haben, müssen sich in eine Hotel-Quarantäne begeben.
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Mit dem Fahrzeug nach Frankreich fahrend erlauben die französischen Vorschriften nach strenger Interpretation keinen Transit. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, so auch der Transit durch Belgien.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverkehr sind ausgedünnt. Der Eurotunnel nach Frankreich ist unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Vorlage eines negativen PCR-Tests, Selbstauskunft) geöffnet. Reisen mit dem Eurostar unterliegen strengen Voraussetzungen. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung des Vereinigten Königreichs als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.
Das für das Vereinigte Königreich geltende Beförderungsverbot für Personen im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen. Die Vorschriften und Beschränkungen variieren zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. Nach einem mehrmonatigen Lockdown befindet sich ganz Großbritannien in verschiedenen Öffnungsphasen.
Für England gelten folgende Regeln:
Seit dem 17. Mai 2021 dürfen sich bis zu 6 Personen oder 2 Haushalte wieder in geschlossenen Räumen treffen. Draußen sind Treffen bis zu 30 Personen erlaubt. Pubs, Restaurant, Theater, Kinos, Hotels und B&Bs dürfen öffnen.
Die Geschäfte sind geöffnet. Reisen sind wieder erlaubt. Grundsätzlich besteht die Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Schottland hat den Lockdown teilweise aufgehoben. Details können auf der Webseite der schottischen Regierung nachgelesen werden.
Innerhalb Schottlands sind Reisen in und aus den „Local Authority Areas“ Glasgow City und Moray derzeit abgesehen von wenigen Ausnahmen verboten. Einzelheiten finden Sie auf der Webseite der schottischen Regierung.
Wales befindet sich seit dem 17. Mai 2021 auf Stufe 3. Sechs Personen oder zwei Haushalte dürfen sich draußen treffen. Geschäfte, Pubs, Restaurants, Theater, Kinos, Hotels und B&B dürfen öffnen, Reisen innerhalb Wales sind erlaubt.
In Nordirland gelten weitreichende Beschränkungen. Es ist verboten, sich in der eigenen Wohnung mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen, es sei denn, man formt mit einem anderen Haushalt eine „bubble“. Es ist erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Restaurants und Pubs bleiben bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Nicht essentielle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gelten Einreisebeschränkungen. Länder werden in vier verschiedene Kategorien unterteilt. Reisende aus Ländern der Kategorie 4 müssen sich für 21 Tage in Quarantäne begeben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Einreisende nach Jersey müssen bei Einreise einen negativen COVID-19-Test, der vor Abfahrt gemacht werden muss, vorlegen und sich anschließend in Quarantäne begeben. Bis auf wenige Ausnahmen müssen sich Reisende bei Einreise am fünften und zehnten Tag nach Einreise erneut einem COVID-19-Test unterziehen. Wenn das Ergebnis des Tests am zehnten Tag nach Einreise negativ ist, darf die Quarantäne verlassen werden. Reisende aus Ländern mit einer niedrigen COVID-19-Inzidenzen dürfen die Quarantäne bereits vorzeitig verlassen. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man müssen alle Einreisenden einen negativ COVID-19-Test vorlegen und sich in eine 21-tägige Quarantäne begeben. Diese kann vorzeitig verlassen werden, wenn die Ergebnisse weiterer Covid-19 Tests am zweiten, siebten und dreizehnten Tag nach Einreise negativ sind Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Gibraltar erlaubt seit dem 17. Mai 2021 Einreisen wieder. Wie in England werden die Länder, aus denen die Reisenden kommen in 3 Farben unterteilt. Jede Farbe beinhaltet eigenen Einreisebeschränkungen . Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Eine Einreise nach Anguilla ist nicht ohne weiteres möglich. Ausnahmen müssen einzeln bewilligt und können hierzu online beantragt werden. Es ist unter anderem ein negativer COVID-19-Test erforderlich, der drei bis fünf Tage vor der geplanten Ankunft vorgenommen werden muss. Fährverkehr von und nach Marigot Port auf St. Martin findet derzeit nicht statt. Es besteht zudem nach Ankunft eine Quarantänepflicht von 10 bis 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen max. 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende COVID-19-Tests werden bei Einreise und erneut vier, acht und 14 Tage nach Einreise durchgeführt. Darüber hinaus besteht die Pflicht zur Ableistung einer mindestens viertägigen Quarantäne nach Einreise. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist mit Ausnahme von Reisenden aus dem Vereinigten Königreich, der Dominikanischen Republik und Südafrika über den internationalen Flughafen T B Lettsome wieder möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden, ein negativer COVID-19-Test innerhalb von fünf Tagen vor Ankunft ist Voraussetzung. Bei Ankunft wird ein Test vorgenommen, für mindestens acht Tage muss ein Tracking-Armband getragen werden. Für mindestens vier Tage ist die Bewegungsfreiheit begrenzt auf bestimmte Lokalitäten. Ist ein weiterer Test dann negativ, ist eine freie Bewegung auf den Inseln möglich. Kosten in Höhe von 175 US-Dollar müssen Einreisende tragen. Die Quarantäne wird bei positiver Testung auf 14 Tage verlängert und von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Kaimaninseln (Cayman Islands) sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands sowie deren engen Familienangehörigen und anderen Besuchern in wenigen Ausnahmefällen gestattet. Vor Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt und hier eine Einreisegenehmigung beantragt werden. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Die aktuellen COVID-19 Fallzahlen und weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist nur über Antigua möglich und derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist auch für Touristen wieder möglich. Für die Einreise muss ein maximal fünf Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Es besteht keine Quarantänepflicht. Infektionszahlen und weitere Informationen bietet Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich wie z.B. einen negativen PCR- oder Antigentest (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Irland - Midlands ist kein Risikogebiet mehr ab 23.05.2021; Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland mit Ausnahme der Regionen South-West, Mid-West, South-East und West wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 23. Mai 2021 gilt die Reisewarnung auch nicht mehr für die Region Midlands.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen South-West, Mid-West, South-East und West sowie mit Wirkung vom 23. Mai 2021 auch in die Region Midlands, wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt in mehreren Landesteilen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Irland mit Ausnahme der Regionen South-West, Mid-West, South-East und West sowie mit Wirkung vom 23. Mai 2021 auch der Region Midlands als Risikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung .
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Quarantäne aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden. Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Grundsätzlich müssen alle Einreisenden einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind u.a. Kinder unter 6 Jahren.
Verstöße gegen die Testpflicht können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden. Informationen zum Erfordernis der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses bei Einreise und den Ausnahmen von der Testpflicht bietet die Webseite der irischen Regierung.
Grundsätzlich gilt für alle Einreisenden aus Deutschland, auch Reisende mit Wohnsitz in Irland eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne nach Einreise. Die Quarantäne muss in der im Passenger Locator-Formular angegebenen Anschrift absolviert werden. Während der Quarantäne darf das Haus nur in unvermeidbaren Notfällen zum Schutz der Gesundheit verlassen werden (weitere Hinweise zur Heimquarantäne).
Verstöße gegen die Quarantänepflicht können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Nach frühestens fünf Tagen kann das Haus für einen PCR-Test verlassen werden. Auf dem Weg zum Testzentrum muss die Terminbestätigung für mögliche polizeiliche Kontrollen mitgeführt werden. Ist das Testergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden. Das Testergebnis muss mindestens 14 Tage aufbewahrt werden.
Informationen zum Erfordernis der Quarantäne und den Ausnahmen von der Quarantänepflicht bietet die Webseite der irischen Regierung .
Einreisende aus oder mit Voraufenthalten in den letzten 14 Tagen in einem sog. Kategorie-2 Staat müssen auf eigene Kosten in eine 14-tägige, obligatorische Hotelquarantäne. Die obligatorische Hotelquarantäne gilt auch für Reisende ohne negatives Testergebnis.
Von der Hotelquarantäne ausgenommen sind u.a. Reisende, die bereits vollständig geimpft sind (letzte Impfung liegt mind. 7 bzw. 15 Tage zurück) und ein Impfzertifikat in englischer Sprache oder mit entsprechender Übersetzung vorlegen können Sie müssen stattdessen in Heimquarantäne.
Nähere Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung .
Die Unterkunft (Hotelquarantäne-Info) muss vor Reiseantritt gebucht und bezahlt werden. Die Einreise ohne eine entsprechende Buchung ist strafbar.
Nach frühestens zehn Tagen kann ein weiterer PCR-Test durchgeführt werden. Ist das Testergebnis negativ, kann das Hotel verlassen werden. Die 14-tägige Quarantäne muss jedoch in der endgültigen Unterkunft beendet werden.
Verstöße gegen die Hotelquarantäne können mit einer Geldstrafe von 2.000,- Euro und/oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat geahndet werden.
Ausführliche Informationen zur Hotelquarantäne und Ausnahmen von der Hotelquarantänepflicht bietet die irische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird. Transitreisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Durchreise nicht älter als 72 Stunden ist.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in begrenztem Maße. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein modifiziertes Level 5 (Höchststufe) des „Plan for Living with COVID-19". Für das private und öffentliche Leben gelten zahlreiche Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 50% reduziert. Zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten.
Hotels, Gasthäuser und Pensionen, soweit geöffnet, nehmen zum Teil aus essentiellen Gründen Reisende weiterhin auf. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung .
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, und auch im Freien mit großen Menschenansammlungen wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35254
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 21.05.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Jamaika - Jamaika ist ab 23.05.2021 kein Risikogebiet mehr
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jamaika wird bis einschließlich 22. Mai 2021 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jamaika wird mit Wirkung vom 23. Mai 2021 abgeraten.
Epidemiologische Lage
Jamaika ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, die Pan American Health Organization (PAHO) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf dem Luftweg ist möglich für rückkehrende Jamaikaner und andere Staatsangehörige mit Daueraufenthaltsrecht auf Jamaika sowie Touristen und Geschäftsreisende. Alle Einreisenden müssen sich vor dem Check-in für ihren Flug eine offizielle Reisegenehmigung von jamaikanischen Stellen einholen. Zudem müssen alle Einreisenden ab 12 Jahren einen negativen PCR- oder Antigen-Test nachweisen, welcher bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Die Einreise über die Seehäfen ist nach wie vor nicht gestattet.
Eine mögliche Quarantäne nach der Einreise ist abhängig vom Reisegrund und von der Evaluierung der persönlichen Gesundheitssituation des Reisenden. Obligatorisch bei der Einreise ist das Herunterladen einer COVID-19-App auf das Smartphone zur leichteren Kontaktaufnahme der Gesundheitsbehörden in einem Verdachtsfall. Reisende müssen sich während der Antragstellung für die Einreisegenehmigung mit dem Herunterladen der App einverstanden erklären. Weitere Informationen zur Einreise bietet die nationale Tourismusorganisation.
Reiseverbindungen
Die Seehäfen sind weiterhin für Einreisen gesperrt. Flugverkehr besteht, ist aber noch stark eingeschränkt. Flüge werden häufig kurzfristig abgesagt.
Beschränkungen im Land
Aktuell gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr. Personen mit „high risk profile“, d.h. ab einem Alter von 60 Jahren oder Personen mit relevanten Vorerkrankungen sollen sich häuslich isoliert aufhalten und dürfen nur noch einmal täglich für notwendige, lebenswichtige Besorgungen, wie Supermarkt, Apotheken usw. aus ihrem Haus. Dies kann auch deutsche Touristen und Ansässige ab diesem Alter betreffen. Versammlungen im öffentlichen sowie privaten Bereich sind auf eine maximale Anzahl von 10 Personen beschränkt.
Bis auf weiteres ist der Aufenthalt für Touristen beschränkt auf zwei von der Tourismusbehörde festgelegte Korridore entlang der Nord- und der Südwestküste und nur auf solche Hotels, die zertifiziert wurden, weil sie die verlangten COVID-19-Schutzmaßnahmen einhalten. Reisen quer durchs Land und im Landesinneren sind momentan nicht möglich. Einige touristisch beliebte Strände und Attraktionen sind gesperrt.
Hygieneregeln
Es ist zwingend vorgeschrieben, eine Nasen- und Mundschutzmaske in der Öffentlichkeit zu tragen. Kunden wird beim Betreten von Geschäften Fieber gemessen und sie werden aufgefordert, sich die Hände zu desinfizieren.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der jamaikanischen Regierung über die offizielle Tourismus-Webseite.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das jamaikanische Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Kasachstan - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kasachstan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kasachstan ist von COVID-19 stark betroffen. Die Fallzahlen haben zuletzt wieder deutlich zugenommen. Infektionsschwerpunkte sind derzeit die Städte Nur-Sultan und Almaty sowie die Regionen Akmola, Karaganda, Pawlodar und Westkasachstan.
Kasachstan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kasachische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist bis zum 31. Dezember 2021 ausgesetzt. Vor Einreise nach Kasachstan muss bei der zuständigen kasachischen Auslandsvertretung in Deutschland ein Visum beantragt werden. Deutschen Staatsangehörigen ist die Einreise mit gültigem Visum grundsätzlich möglich.
Die Einreise nach Kasachstan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ansonsten wird die Einreise verweigert. Fluggesellschaften sind angehalten, Passagiere ohne negativen PCR-Test nicht an Bord des Flugzeugs zu nehmen. Der Nachweis über das negative PCR-Testergebnis muss in englischer, russischer oder kasachischer Sprache vorgelegt werden.
Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ist nicht erforderlich, wenn im Regierungsportal „eGov.kz“ die in Kasachstan erfolgte Impfung registriert wurde und der Geimpfte über einen kasachischen Aufenthaltstitel verfügt. Über das Regierungsportal eGov erhält der Nutzer einen kasachischen Impfpass mit Vakzinierungsnachweis, der digital mithilfe eines QR-Codes ausgelesen werden kann. Zur Registrierung auf eGov werden eine Steueridentifikationsnummer (IIN/ ИИН) und eine elektronische Signatur (E-Schlüssel/ ЭЦП) benötigt.
Direkt nach Ankunft in Kasachstan wird die Temperatur der Reisenden gemessen. Bei erhöhter Temperatur, müssen Reisende sich bis zu zwei Tagen in einem Quarantänekrankenhaus aufhalten. Während des Aufenthalts im Quarantänekrankenhaus erfolgt ein erneuter PCR-Test. Bei negativem Ergebnis darf das Quarantänekrankenhaus verlassen werden, bei positivem Testergebnis werden Reisende in ein Krankenhaus für ansteckende Krankheiten transportiert und müssen sich dort aufhalten, bis das Virus nicht mehr nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch bei einer späteren positiven Testung während des Aufenthalts in Kasachstan.
Jeder Reisende muss zusätzlich bei Einreise einen Fragebogen ausfüllen. In diesem Fragebogen müssen Reisende angeben, wo sie sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Kasachstan aufgehalten haben und ob sie mit einer COVID-19 infizierten Person in Kontakt waren. Reisende müssen ihren Aufenthaltsort in Kasachstan sowie ihre Kontaktdaten angeben.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Kasachstan ist für deutsche und andere ausländische Staatsangehörige weiterhin rechtlich möglich, sofern sie nicht Verdachtsfälle oder Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sind. Die internationalen Flughäfen der Stadt Nur-Sultan und der Stadt Almaty können nur betreten werden, wenn der Reisende mithilfe der Ashyq-App nachweisen kann, dass er nicht an COVID-19 erkrankt ist oder mit einer infizierten Person in Kontakt kam. Für weitere Hinweise zur Nutzung der Ashyq-App, siehe Beschränkungen im Land.
Zur Durch- und Weiterreise benötigen deutsche Staatsangehörige ebenfalls ein Visum, das vor Reiseantritt bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch nach Deutschland, nimmt aktuell wieder zu. Die jeweils tatsächlich verfügbaren Flüge sind auf den einschlägigen Flugportalen und den Internetseiten der Fluglinien einsehbar.
Inlandsflüge verkehren zwischen den meisten großen Städten des Landes. Auch Busse und Bahnen verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind weiterhin in Kraft. Die Regierung Kasachstans hat das Land, orientiert an einem Ampelsystem, in drei Farbzonen eingeteilt. Die Einteilung der Regionen erfolgt anhand der sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner und des Reproduktionsfaktors. Informationen zu den Einstufungen bietet die kasachischen Regierung (in russischer und kasachischer Sprache). Die geltenden Quarantänemaßnahmen unterscheiden sich je nach aktueller Infektionslage zwischen den einzelnen Regionen.
Die kasachische Regierung hat die App „Ashyq“ zur Verfolgung des Infektionsgeschehens eingeführt. Die App hat vier verschiedene Statusanzeigen: „grün“ – Nutzer wurde in den letzten drei Tagen negativ auf COVID-19 getestet; „blau“ – keine Kontaktbegegnung mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person; „gelb“ – Kontaktbegegnung mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person; „rot“ – Nutzer wurde positiv auf COVID-19 getestet. Das Betreten von Flughäfen, Restaurants, Kinos oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungsorten wird zum Teil nur gestattet, wenn der Betroffene den korrekten Farbcode (grün oder blau) nachweisen kann. Zur Nutzung der App wird eine Steueridentifikationsnummer benötigt. Sofern aufgrund fehlender Steueridentifikationsnummer eine Registrierung nicht möglich ist, muss der Betroffene ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, damit der Zutritt gestattet wird.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstand zu halten. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen ohne Mund-Nasen-Schutz nicht genutzt werden. In Geschäften und im öffentlichen Raum gelten besondere Hygienemaßnahmen. Die Regierung ruft dazu auf, weiterhin Abstand zu halten.
• Bitte beachten Sie, dass sich die kasachischen Einreisevoraussetzungen nach Ihrer Staatsangehörigkeit und nicht nach Ihrem derzeitigen Wohnsitzstaat bestimmen. Bitte informieren Sie sich vor Einreise bei der für Sie zuständigen kasachischen Auslandsvertretung über die Einreisevoraussetzungen.
• Planen Sie Ihre Reise über ein Drittland, bedenken Sie bitte, dass zahlreiche Staaten weiterhin Einreisebeschränkungen verhängt haben. Beachten Sie daher die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziel- oder Transitlandes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kasachischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline der kasachischen Gesundheitsbehörden unter der Telefonnummer +7 7172 768 043 oder 1406.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Kolumbien - Änderung Durch- und Weiterreise: Öffnung der Landgrenzen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kolumbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kolumbien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind u. a. die Metropolen Bogotá und Medellín, aber auch die Karibikküste.
Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Kolumbien als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kolumbianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise für deutsche Staatsangehörige nach Kolumbien ist derzeit auf dem Luftweg grundsätzlich möglich, wenn bei Einreise ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 96 Stunden sein darf, vorgelegt wird, eine Online-Registrierung über das Formular Check-Mig der Migración Colombia erfolgte und die Registrierungsbestätigung der Fluggesellschaft vor Abflug in Deutschland vorgelegt wird sowie über die Anwendung CoronApp-Colombia Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden (die übermittelten Daten werden an die kolumbianischen Gesundheitsbehörden weitergegeben. Einreisende werden von diesen nach Ankunft kontaktiert).
Auskünfte dazu erteilen das kolumbianische Außenministerium bzw. die kolumbianischen Auslandsvertretungen.
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Seegrenzen nach Panama, Ecuador, Peru und Brasilien sind seit 19. Mai 2021 von kolumbianischer Seite wieder geöffnet. Aktuelle Auskünfte hierzu erteilen die kolumbianischen Migrationsbehörden. Es wird empfohlen sich auch bei den Auslandsvertretungen der Nachbarländer zu erkundigen, ob diese Ihre Grenzen zu Kolumbien geöffnet haben.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr wird schrittweise wieder aufgenommen, die Zahl der Flüge ist jedoch noch stark beschränkt.
Der nationale Flugverkehr bietet wieder einzelne, stark ausgedünnte Flugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Die Bewegungsfreiheit kann eingeschränkt sein. Es gibt regional/örtlich unterschiedliche Regelungen wie Ausgangssperren z.B. in der Nacht oder an bestimmten Wochentagen bzw. Wochenenden. Besonders in Bogotá und weiteren großen Städten wird die Bewegungsfreiheit auch kurzfristig immer wieder eingeschränkt werden.
Restaurants und Geschäfte können beschränkte Öffnungszeiten haben oder auch ganz geschlossen sein. Nur Supermärkte und Apotheken sind meist ganztägig geöffnet. Der Zugang kann jedoch beschränkt sein (z. B. nach Endziffer des Ausweisdokuments).
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, auch im Freien, gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer hohen Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert; Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von 2 m empfohlen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Vergewissern Sie sich vor Einreise nach Kolumbien über die geltenden Einreisebestimmungen bei den kolumbianischen Behörden sowie über die aktuellen Beförderungsbedingungen bei der Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim kolumbianischen Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Kroatien - Einstufung als Risikogebiet, kein Hochinzidenzgebiet mehr ab 23.5.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kroatien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kroatien war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Kroatien noch bis 22. Mai 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Mit Wirkung vom 23. Mai 2021 ist Kroatien als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie des European Centre for Disease Prevention and Control ECDC.
Einreise
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten mit Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften werden vom kroatischen Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Verstöße gegen die Test- und Quarantäneauflagen werden mit einem hohen Ordnungsgeld geahndet.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Bei Einreise aus Staaten außerhalb der EU oder der Schengen-assoziierten muss der Transit innerhalb von 12 Stunden abgeschlossen sein. Einige Staaten haben Kroatien als Risikogebiet eingestuft, so dass ein Transit z.B. durch Österreich nur ohne Zwischenstopp gestattet ist.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht. Internationale Flugverbindungen bestehen, angebotene Linienflüge werden mitunter kurzfristig zusammengelegt. Internationaler Bus- und Zugverkehr findet derzeit in reduziertem Umfang statt. Nationaler Bus- und Zugverkehr findet statt. Der Fährverkehr zu den Inseln wird zuverlässig durchgeführt, die Häufigkeit der Verbindungen kann auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija nachgelesen werden.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung. Cafés und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht drohen Bußgelder. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ist eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen.
Als Folge hoher Infektionszahlen haben die verschiedenen Gespanschaften darüber hinaus jeweils eigene Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, die auf der Corona-Webseite der kroatischen Regierung nachzulesen sind.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung.
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
• Befolgen Sie bitte stets die Hinweise lokaler Behörden.

Laos - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Laos wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Laos bewegt sich auf niedrigem Niveau, ist zuletzt aber leicht angestiegen. Regionale Schwerpunkte sind Vientiane und die Provinzen Bokeo und Champassak.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das laotische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Laos ist derzeit weitgehend abgesperrt. Alle Grenzübergänge (Land- und Luftweg) für den Personenverkehr sind geschlossen. Ausnahmen bestehen für ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten unter Einhaltung von Quarantänevorschriften und nur nach vorheriger Genehmigung durch das laotische Außenministerium. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test aus dem Abreiseland vorzulegen, welcher zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach der Einreise ist ein Wiederholungstest verpflichtend, der kostenpflichtig (650.000 laotische KIP, umgerechnet ca. 55,- Euro) ist. Danach ist eine Quarantäne von 14 Tagen in zugelassenen Hotels vorgeschrieben. Während der Quarantäne ist ein Tracking-Armband zu tragen, welches für 6 USD/Tag gemietet werden muss (Ausnahmen für Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen). Außerdem ist der Erwerb einer vom „Nationalen Taskforce Komitee“ vorgegebenen Krankenversicherung bei Einreise Pflicht (Kosten etwa 100,- USD). Die Ausstellung von „Visa upon Arrival“ oder eines E-Visa für Laos ist derzeit bis auf weiteres ausgesetzt worden. Touristenvisa werden nicht mehr ausgestellt. Visa können aktuell nur in bestimmten Ausnahmefällen (ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten) bei der zuständigen laotischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge zwischen Laos und den Nachbarländern sind für den Personenverkehr gesperrt.
Reiseverbindungen
Die nationale Fluggesellschaft Lao Airlines hat alle Inlandsflüge bis zum 3. Juni 2021 eingestellt. Auch der öffentliche Personentransport von der Hauptstadt in andere Provinzen und umgekehrt wurde eingestellt.
Reguläre, kommerzielle Flugverbindungen zwischen Laos und den Staaten der Region sind ebenfalls eingestellt. Damit ist Laos von den wichtigen Umsteigeflughäfen abgeschnitten. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur mit unregelmäßig stattfindenden Charterflügen, z.B. mit Lao Airlines über Seoul/Südkorea möglich. Dabei darf der Transitaufenthalt in Südkorea einen Zeitraum von 24 Stunden nicht überschreiten. Mindestens sieben Tage vor der geplanten Ausreise aus Laos müssen sich deutsche Staatsangehörige bei der deutschen Botschaft in Vientiane melden, da diese deren Ausreise dem laotischen Außenministerium mitteilen muss.
Zusätzlich wird allen Reisenden empfohlen, auch für die Ausreise aus Laos einen negativen COVID-19-Test vorzulegen (ebenfalls kostenpflichtig: 650.000 laotische KIP, umgerechnet ca. 55,-Euro, für Ausländer einschl. Diplomaten), um Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Ausreise zu vermeiden.
Beschränkungen im Land
Für die Hauptstadt Vientiane und die Provinzen gilt bis zum 3. Juni 2021, 24 Uhr, ein Lockdown. Daraus resultieren strengere Lockdown-Maßnahmen in Distrikten mit erhöhten Infektionszahlen (sog. red and yellow zones) und entsprechend weniger strengere Maßnahmen in Distrikten mit nur geringem Infektionsgeschehen (sog. green zones). Die Einteilung der Distrikte in die jeweiligen Zonen erfolgt durch die zuständige Provinzregierung und kann sich fortlaufend ändern. Reisen zwischen den Provinzen sind untersagt. Ausnahmen gelten nur für Personen, die an ihren Wohnort oder Arbeitsplatz zurückkehren müssen, für Personen mit spezieller Genehmigung des COVID-19 Task Force Komitees, für den Warenverkehr und zwischen Provinzen ohne lokalem Infektionsgeschehen.
Banken, medizinische Einrichtungen, Apotheken, Postämter, Supermärkte, sowie Cafés und Restaurants (nur Abholservice) in den betroffenen Provinzen sind geöffnet. Hotels und Resorts dürfen nur Übernachtungs- und Restaurantservice anbieten. Treffen oder Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind nur nach vorheriger Erlaubnis durch die zuständigen Behörden möglich.
Hygieneregeln
Der Zugang in vielen Einrichtungen ist derzeit nur mit Maske und vorheriger Temperaturmessung gestattet. Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln werden von der laotischen Regierung landesweit dringend angeraten.
• Sollten Sie sich noch in Laos aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Vientiane.
• Bei COVID-19- Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden telefonisch unter 165, 166 oder unter +856-20 5406-6777 und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Lettland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lettland wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Lettland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Lettland als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende aus der EU (einschließlich Deutschland), Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich dürfen nur für dringende und wichtige Zwecke nach Lettland einreisen. Alle nicht wesentlichen Reisen nach Lettland sind verboten. Ausnahmen gelten für folgende Reisezwecke:
Arbeit, Studium, Familienzusammenführung, medizinische Behandlung, Reisen auf der Durchreise oder zur Begleitung reisender Minderjähriger sowie die Rückkehr zum ständigen Wohnort oder die Teilnahme an einer Beerdigung. Die Angaben zum Zweck der Reise müssen im Fragebogen eingetragen und der Nachweis durch entsprechende Dokumente erbracht werden.
Für Reisende aus Deutschland gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die in der Unterkunft durchgeführt werden kann. Nähere Informationen bieten die Deutsche Botschaft Riga und das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Das Erfordernis der Quarantäne gilt seit dem 18. Mai 2021 nicht mehr für Personen, die:
- in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen sind und einen Nachweis darüber vorlegen können;
- einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorlegen können und sich in den letzten 14 Tagen nur in der EU, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben. Weitere Informationen bietet die Webseite des lettischen Außenministeriums .
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. 48 Stunden vor der geplanten Einreise ist ein elektronischer Fragebogen auszufüllen. Der nach der Registrierung erhaltene QR-Code ist den Grenzbeamten bei der Einreise vorzuzeigen und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes für Kontrollen bereitzuhalten. Falls ein Aufenthalt von weniger als 10 Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Fragebogen für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen. Bei Einreise ist ein negativer PCR-Testbefund vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Quarantänepflicht bleibt bestehen. Der Testbefund muss bereits bei der elektronischen Einreiseregistrierung angegeben werden.
Weitere Auskünfte erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8.30 und 17 Uhr unter der Telefonnummer +371-6738 7661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Die Registrierungs- und Testpflicht gilt auch für die Durchreise. Die Durchreise muss innerhalb von 12 Stunden erfolgen ab Einreiseregistrierung. Davon ausgenommen sind internationale Flugpassagiere, die einen Aufenthalt von bis zu 48 Stunden haben, Crewmitglieder mit 72 Stunden Aufenthalt, Flugpassagiere, die sich nicht länger als 24 Stunden im Transitbereich aufhalten und einen Anschlussflug nachweisen können. Schiffs- und Flugzeug Besatzungsmitglieder sowie Seefahrer, die sich auf dem Hin- oder Rückweg zu ihrem Schiff befinden, haben keine Zeitbegrenzung für die Durchreise.
Die Grenzen zu Russland und Weißrussland sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Der Flughafen in Riga veröffentlicht aktuelle Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat den nationalen Notstand aufgehoben, die meisten bisher geltenden Maßnahmen bleiben aber weiter in Kraft.
Die Außengastronomie und Einkaufszenten sind mit gewissen Einschränkungen wieder geöffnet. Märkte im Freien finden unter der Einhaltung von Hygienemaßnahmen statt. Die Freiluftbereiche von Museen und Naturpfade sind geöffnet.
Sporttraining ist im Außenbereich mit maximal 10 Teilnehmern gestattet. Es dürfen sich nur die Angehörigen eines Haushalts gemeinsam zu privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen treffen.
Für vollständig geimpfte Personen und Personen, die von COVID-19 genesen sind, gelten Erleichterungen bezüglich der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und der Kontaktbeschränkungen.
Ab dem 15. Juni 2021 sind der Nachweis und die Überprüfung der Impfung über das Digitale Grüne Zertifikat der EU möglich.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Ein Abstand von zwei Metern ist wo immer möglich einzuhalten. Der Mund-Nasen-Schutz muss in allen Innenbereichen getragen werden, sobald mehr als eine Person anwesend ist. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, in Geschäften, Supermärkten, Postämtern, Tankstellen und an anderen Orten, an denen Verkäufe stattfinden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch an Bahnhöfen, Bushaltestellen, Flughäfen sowie an kulturellen und religiösen Orten Pflicht.
Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
• Prüfen Sie vor Einreise die aktuellen Grenzwerte und Inzidenzen beim Lettischen Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Lettland aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.

Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Marokko ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisenden aus Deutschland wird (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) die Einreise nach Marokko verweigert. Damit ist eine Einreise nach Marokko auch mit Transitflügen bzw. über Drittstaaten nicht mehr möglich. Sämtliche bislang für Reisende aus Deutschland gültigen Regelungen zur Einreise nach Marokko sind außer Kraft gesetzt.
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind geschlossen, eine Öffnung ist nicht absehbar. Die Landgrenze zu Algerien ist geschlossen, eine Ein- und Ausreise aus Marokko ist damit derzeit nur unter besonderen Voraussetzungen mit Sonderflügen als Umsteigeverbindungen über wenige außereuropäische Ziele möglich.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten soll weiter möglich sein.
Reiseverbindungen
Direkte Flugverbindungen von Marokko nach Deutschland oder Richtung Europa sowie aus Europa nach Marokko sind bis auf weiteres ausgesetzt. Auch Kontinentalflüge aus zahlreichen weiteren Staaten dürfen nicht durchgeführt werden. Einreisen von Personen mit Aufenthalt in Deutschland sind unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit nicht möglich. Ausnahmeregelungen sind nicht bekannt.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen. Die Sonderregelungen gelten bis auf weiteres.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 10. Juni 2021 gilt der Ausnahmezustand und eine nächtliche Ausgangssperre sowie ein Versammlungsverbot. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Die Ein- und Ausreise aus den Präfekturen Tanger, Tétouan, Fès, Meknès, Casablanca, Berrechid, Settat und Marrakech ist nur mit besonderer Genehmigung der lokalen Behörden möglich. Der öffentliche Verkehr in den genannten Präfekturen ist stark reduziert. Die marokkanischen Behörden können eine Bescheinigung zum Verlassen des Quartiers in dringenden Fällen ausstellen. Ein französischsprachiges Muster bietet die deutsche Botschaft in Rabat.
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der verhängten beschränkenden Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA

Marokko lockert die Einschränkungen: die Ausgangssperre wird verkürzt, Geschäfte und Gastronomie dürfen länger öffnen. Quelle: Maghreb Post

Mongolei - Einstufung als Risikogebiet, kein Hochinzidenzgebiet mehr ab 23.05.2021
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor Kurzem 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Mongolei noch bis 22. Mai 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Mit Wirkung vom 23. Mai 2021 ist die Mongolei als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen sind bis zum 31. Mai 2021 ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung sowie einiger weniger internationaler Airlines. Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Auf dem Luftweg einreisen dürfen Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Flugtickets können direkt bei der durchführenden Fluggesellschaft gebucht werden. Für die Einreise über Seoul ist nach wie vor eine Anmeldung über das mongolische Außenministerium erforderlich. Für die Einreise ist ein gültiges Visum oder ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich. Mongolische Auslandsvertretungen sind ermächtigt, kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert.
Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden alt sein darf. Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 7-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung (für Ausländer i. d. R. im Hotel) unter einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegemöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Die zur Verfügung stehenden Quarantäneeinrichtungen sind auf dieser Webseite veröffentlicht. Während der Quarantäne sind mindestens zwei PCR-Tests durchzuführen. Die Quarantäne endet erst, wenn beide Testergebnisse negativ sind und keine COVID-19-Symptome vorliegen. Bei einem positiven Testergebnis wird die infizierte Person zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Von der Quarantänepflicht sind alle diejenigen ausgenommen, die nachweislich bereits seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft sind oder die nachweislich bereits an COVID-19 erkrankt waren und vollständig genesen sind.
Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z. B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 100 € (50.000 MNT pro Person/Tag) in Rechnung gestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt ist bis zum 31. Mai 2021 aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs nicht möglich.
Reiseverbindungen
Sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen sind bis zum 31. Mai 2021 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landweg ist nicht möglich.
Beschränkungen im Land
Die mongolische Regierung hat diverse Maßnahmen beschlossen, unter anderem eine partielle Ausgangssperre und Beschränkungen des Reiseverkehrs von/nach Ulan Bator und zwischen den Provinzen. In Ulan Bator gilt, bis zunächst 5. Juni 2021, 6 Uhr, die Stufe der erhöhten Bereitschaft (Level Orange, Stufe 3 von vier). Behörden und staatliche Einrichtungen sowie Geschäfte und Dienstleistungen arbeiten mit Einschränkungen. Privater Personenverkehr von und nach Ulan Bator ist nur bei wichtigem Grund und unter Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines vollständigen Impfnachweises möglich. Dies gilt auch für Ausländer. Im übrigen Land außerhalb von Ulan Bator gilt weiterhin die erhöhte Bereitschaft (Stufen 2 bzw. 3). Der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen der Mongolei ist zum Teil eingeschränkt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen können mit einer Geldstrafe geahndet werden An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt. Kunden werden häufig aufgefordert, sich zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung via App zu registrieren bzw. ihre Kontaktdaten zu hinterlegen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der Mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Norwegen - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land; Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo, Agder, Viken und Vestfold og Telemark wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Norwegen ist von COVID-19 regional unterschiedlich betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Stadt und Großraum Oslo sowie die Provinzen Agder, Viken und Vestfold og Telemark. Dort überschreitet bzw. überschritt zuletzt die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat seine Grenzen bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist nur noch für Reisende möglich, die einen festen Wohnsitz in Norwegen durch geeignete Belege nachweisen können. Gleichzeitig ist nachzuweisen, dass der Aufenthalt außerhalb Norwegens nur vorübergehender Natur war. Es sind wenige Ausnahmen vorgesehen, u. a. für Besuche des engsten Verwandtenkreises (minderjährige Kinder, Ehegatten). Details zu den Ausnahmeregeln veröffentlicht die norwegische Regierung. Für die Fälle, in denen eine Einreise bzw. Rückkehr nach Norwegen erlaubt ist, gilt die Pflicht zur Quarantäne in einem designierten Quarantänehotel, es sei denn, der Auslandsaufenthalt war dringend notwendig.
Ab 27. Mai 2021 gilt für Reisende aus Schengen-Ländern mit niedrigem Infektionsgeschehen keine Pflicht zur Hotelquarantäne mehr, sofern sie über eine geeignete Unterkunft verfügen. Als niedrig wird das Infektionsgeschehen eingestuft bei einer Inzidenz unter 150/100.000 in den letzten 14 Tagen und einer Testpositivrate von max. 4%, wobei die Zahlen des norwegischen Gesundheitsinstituts (FHI ) maßgeblich sind.
Informationen über die Erforderlichkeit von Negativtests und Quarantäneregelungen für Reisende, die unter Ausnahmen fallen, bieten die norwegischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern muss grundsätzlich die Quarantäne am Einreiseort in einem von der Gemeinde designiertem Quarantänehotel durchgeführt werden. Zu etwaigen Änderungen dieser Regelung für Transitreisende ab dem 27. Mai 2021 ist noch nichts bekannt.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind im Rahmen der geltenden Einreisebeschränkungen grundsätzlich möglich. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bestehende Flugverbindungen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens auch kurzfristig ausgesetzt werden.
Fährverbindungen bestehen über die Reederei Colorline. Es werden die Verbindungen Oslo-Kiel und Larvik - Hirtshals betrieben, die allerdings aufgrund der Pandemielage eingeschränkt sein können.
Eine aktuelle Übersicht über die Reiseverbindungen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Oslo (alle Angaben ohne Gewähr).
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen in den jeweiligen Gemeinden unterscheiden sich in Art und Umfang sind jedoch auf den jeweiligen Internetseiten der Kommunen einsehbar, wie z. B. bei der Stadt Oslo. Es gilt landesweit die Empfehlung, soziale Kontakte einzuschränken. Zudem gelten Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen und die dringende Empfehlung, die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind, wie z.B. bei der Stadt Oslo. Landesweit soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.

Oman - Einstufung als Risikogebiet, kein Hochinzidenzgebiet mehr ab 23.05.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Oman ist noch bis 22. Mai 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Mit Wirkung vom 23. Mai 2021 ist Oman als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist bis auf weiteres nur omanischen Staatsangehörigen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis in Oman („Residents“) gestattet. Alle Landgrenzen sind bis auf weiteres für die Ein- und Ausreise in das Sultanat geschlossen.
Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können nicht wieder nach Oman einreisen, wenn sie sich länger als 180 Tage außerhalb des Landes aufgehalten haben und müssen zur Einreise ein neues Visum beantragen.
Reisende müssen vor Abflug einen negativen PCR-Test in englischer oder arabischer Sprache vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit sein darf. Ferner müssen sich Reisende auf der Internetseite des omanischen Gesundheitsministeriums registrieren und dort 25 OMR für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen. Ferner ist die App Tarassud+ des omanischen Gesundheitsministeriums auf dem Mobiltelefon zu installieren.
Alle Einreisenden, auch bei Kurzaufenthalten, müssen sich mindestens sieben Tage in institutionelle Quarantäne begeben, die mit dem Tracking-Armband überwacht wird. Die Kosten für die institutionelle Quarantäne müssen von den Einreisenden getragen werden, eine Isolation in häuslicher Quarantäne ist nicht zugelassen. Die institutionelle Quarantäne kann in allen Hotels in Oman – soweit diese es anbieten – durchgeführt werden. Ausgenommen von der institutionellen Quarantäne sind derzeit Einreisende über 60 Jahre und allein reisende Kinder bis zum Alter von 18 Jahren. Aktuelle Informationen sowie eine Liste der vorgesehenen Quarantäne-Hotels sind beim omanischen Centre of Relief and Shelter Operations (Tel. 00968- 24994265/24994266/24994267) erhältlich.
Alle Einreisenden, die der institutionellen Quarantäne unterliegen, müssen die Unterkunft in einem Hotel oder in einer institutionellen Quarantäne-Einrichtung vorab online über die "Sahala“ Plattform buchen. Fluggesellschaften sind gehalten sicherzustellen, dass Passagiere über eine bestätigte Sahala-Buchung verfügen.
Am achten Tag kann die Quarantäne durch einen weiteren negativen PCR-Test beendet werden oder ist bis zum 14. Tag fortzusetzen. Ein Aufenthalt unter sieben Tagen ist derzeit grundsätzlich nicht möglich und eine Ausreise aus Oman frühestens nach mindestens sieben Tagen Aufenthalt und negativem PCR-Test am achten Tag möglich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. Dezember 2021 mit dem Flugticket gebucht werden kann. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
Kinder unter 15 Jahren sind vom PCR-Test bei Einreise und dem Tragen des Armbands ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist weiterhin eingeschränkt. Wirtschaftliche Aktivitäten mit Kundenverkehr sind bis auf weiteres zwischen 20-4 Uhr grundsätzlich untersagt, öffentliche Parks und zahlreiche Sporteinrichtungen (u.a. Fitnessstudios) geschlossen, für den öffentlichen und privaten Bereich sowie an Stränden bestehen Versammlungsverbote. Die Anzahl der Besucher ist in diversen Einrichtungen (z. B. Geschäfte, Einkaufsmalls, Restaurants) begrenzt.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter Auflagen und Einlasskontrollen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
• Bitte verfolgen Sie bezüglich der Schließung der Luft-, Land- und Seegrenzen aufmerksam die lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Rumänien - Ganz Rumänien ist kein Risikogebiet mehr ab 23.05.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Rumänien wird bis einschließlich 22. Mai 2021 gewarnt. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Rumänien wird mit Wirkung vom 23. Mai 2021 abgeraten.
Epidemiologische Lage
Rumänien ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen, dürfen einreisen; für Drittstaatsangehörige gilt ein Einreiseverbot. Ausnahmen gelten u.a. für Familienangehörige von EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Seit dem 15. Mai 2021 gilt eine Länderkategorisierung in grüne, gelbe und rote Zonen. Reisende aus Ländern der gelben oder roten Zone unterliegen nach Einreise grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Deutschland ist derzeit als gelbe Zone eingestuft. Reisende, die aus Deutschland oder einem anderen Land der gelben Zone einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Diese kann am zehnten Tag verlassen werden, sofern ein am achten Tag durchgeführter PCR-Test negativ ist und der Betroffene keine spezifischen Symptome aufweist. Ausnahmen: Personen, müssen nicht in Quarantäne, wenn sie einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen sind auch Geimpfte, bei denen die zweite Impfdosis mindestens 10 Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist und die einen Nachweis hierüber bei der Einreise vorlegen können.
Reisende aus Ländern der roten Zone unterliegen grundsätzlicher einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Diese kann am zehnten Tag verlassen werden, sofern ein am achten Tag durchgeführter PCR-Test negativ ist und der Betroffene keine spezifischen Symptome aufweist. Von der Quarantäne ausgenommen sind Geimpfte, bei denen die zweite Impfdosis mindestens 10 Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist und die einen Nachweis hierüber bei der Einreise vorlegen können.
Zur Quarantänepflicht gelten weitere Ausnahmen. Über Einzelheiten berät das zuständige regionale rumänische Gesundheitsamt.
Die Einstufung in Risikogebiete wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Transitreisende sind von der Quarantänepflicht befreit.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 11. Juni 2021 gilt in Rumänien der Alarmzustand. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Die Regierung hat stufenweise Maßnahmen je nach Höhe der Inzidenz in den betroffenen Ortschaften beschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Je nach Entwicklung der Infektionszahlen kann es insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Clubs, Diskotheken und Bars sind geschlossen.
Hygieneregeln
Landesweit besteht in geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (nur Kinder unter fünf Jahren sind ausgenommen). Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände. Bei einer Überschreitung der Inzidenz von über 3/1.000 Einwohner/14 Tagen können von den rumänischen Behörden weitere Maßnahmen beschlossen werden.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
• Bitte erkundigen Sie sich beim jeweils zuständigen regionalen Gesundheitsamt nach den aktuell geltenden Regelungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein COVID-19-Test ist nicht verpflichtend.
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35254
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 21.05.2021 - Teil 3

Beitrag von Birgitt »

San Marino - San Marino ist kein Risikogebiet mehr ab 23.05.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach San Marino wird bis einschließlich 22. Mai 2021 gewarnt. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach San Marino wird mit Wirkung vom 23. Mai 2021 abgeraten.
Epidemiologische Lage
San Marino ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das Instituto per la Sicurezza Sociale.
Einreise
Die Einreise erfolgt grundsätzlich über Italien, so dass die Einreisebestimmungen für Italien auch maßgeblich sind.
Bei Einreise von Personen nach San Marino, die sich in den vorausgegangenen 14 Tagen außerhalb von Italien und dem Vatikan aufgehalten haben, ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eine Bescheinigung über eine erfolgte SARS-CoV-2-Impfung oder über vorhandene SARS-CoV-2 Antikörper nach dem 1. April 2021 oder über die Genesung nach SARS-CoV-2 Erkrankung innerhalb der letzten 6 Monate erforderlich. Die Nachweise sind der nationalen Gesundheitsbehörde per E-Mail an laboratorio.analisi@iss.sm oder laboratorioanalisi@pec.sm (Tel.: 00378(0)549994308) zur Verifizierung zu übersenden.
Weitere Informationen bietet das Außenministerium von San Marino.
Staatsangehörige San Marinos, Personen, die in San Marino ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und die aus Ländern außer Italien und dem Vatikan nach San Marino zurückkehren oder sich in den vorausgegangenen 14 Tagen außerhalb dieser beiden Länder aufgehalten haben, müssen die Einreise vorab dem „Centro Unico Prenotazioni dell’ISS“ /“Single Booking Center“ (Telefon 00378(0)549 994889 oder E-Mail) melden, damit innerhalb von 48 Stunden nach Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden kann. Alternativ kann dem „Laboratorio Analisi dell’ISS ein negatives Ergebnis eines PCR- oder Antigen-Tests oder eine Bescheinigung über die erfolgte SARS-CoV-2-Impfung oder über vorhandene SARS-CoV-2 Antikörper nach dem 1. April 2021 oder über die Genesung nach SARS_CoV-2 Erkrankung innerhalb der letzten 6 Monate vorgelegt werden. Der Test muss dabei innerhalb von 48 Stunden vor Einreise nach San Marino erfolgt sein. Bis zum Erhalt des Testergebnisses müssen sich die Personen in treuhänderische Quarantäne (autoisolamento fiduciario) begeben. Ist das Testergebnis positiv, muss die Quarantäne zu Hause (isolamento domiciliare) erfolgen. Die Kosten des Tests und der Quarantäne sind von den Reisenden zu tragen. Die Nichtbeachtung der Mitteilungs- und Quarantänepflicht wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den zuständigen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden.
Reisen zwischen San Marino und den italienischen Regionen, die von den italienischen Behörden als „rot“ und „orange“ eingestuft sind, sind verboten (außer zur Arbeit, aus gesundheitlichen oder sonstigen triftigen Gründen sowie zu Studienzwecken, wenn Präsenzunterricht gestattet ist). Triftige Gründe sind durch Selbsterklärung nachzuweisen. Dazu zählen u.a. der Besuch oder das Abholen eines minderjährigen Kindes vom oder beim anderen Elternteil, Aufsuchen des Zweitwohnsitzes, des Partners oder Einkaufsfahrten für Lebensmittel oder Produkte, die nicht am Wohnsitz erhältlich sind, sowie Training und Teilnahme an Wettkämpfen für autorisierte Wettkampfsportarten. Das Reisen zwischen „gelben“ Regionen ist gestattet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch San Marino und Italien ist aus den anderen EU/Schengen-Staaten bis zu 36 Stunden möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Zu Durch- und Weiterreise durch Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien .
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Busverkehr, Fahrpläne sind bei den jeweiligen Anbietern online einsehbar. Für Verbindungen ab Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien .
Beschränkungen im Land
In San Marino gelten zunächst bis zum 3. Juni 2021 die Einschränkungen aus den Dekreten 206/2020 und 85/2021.
Versammlungen von mehr als vier Personen aus einem Haushalt an privaten und öffentlichen Orten sind nicht gestattet. Die Höchstzahl gilt nicht, wenn alle Teilnehmer geimpft sind. Restaurants, Cafés, Bars und Geschäfte sowie Museen, Kinos und Theater können unter speziellen Auflagen öffnen. Der öffentliche Nahverkehr ist weiterhin nutzbar, es gelten besondere Beförderungsbestimmungen für Fahrzeuge.
Hygieneregeln
Im Freien und in geschlossenen Räumen gilt Maskenpflicht. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Personen mit entsprechender Einschränkung. Eine Maske muss nicht getragen werden, wenn man sich alleine oder ausschließlich in Begleitung von Angehörigen des gleichen Haushalts befindet. Plexiglas-Visiere und Stoffmasken sind nicht zugelassen. Die Nicht-Einhaltung der Maskenpflicht sowie die Falschangabe oder irreführende Angaben über den Status der Haushaltsgemeinschaft oder des Impfstatus werden mit Bußgeldern bestraft. Für Geimpfte gilt die Maskenpflicht nicht mehr im Freien oder am Arbeitsplatz. Temperaturmessungen vor Betreten öffentlich zugänglicher Einrichtungen sind möglich. Ein Abstand von1,50 Meter zu anderen Personen ist einzuhalten. Personen, die zu einem Haushalt gehören und daher die Regeln zur Abstandswahrung nicht beachten müssen, müssen eine Erklärung ausfüllen, welche sich im Anhang zu Dekret Nr. 96 findet.
• Informieren Sie sich auf der Website des san-marinesischen Außenministeriums und der Regierung , dem Istituto per la Sicurezza Sociale oder über diese E-Mailadresse.
• Bei Grippesymptomen oder Fieber (über 37,5°C) ist es nicht gestattet, das Haus zu verlassen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, einen Arzt zu kontaktieren.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Italien.

Seychellen - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Seychellen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Seychellen sind von COVID-19 derzeit sehr stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Seychellen als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft sind. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die seychellischen Gesundheitsbehörden und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Zur Einreise muss ein PCR-Test vorgelegt werden, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Vor Abflug muss eine Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization ) über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragt werden. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis einer zugelassenen Unterkunft, negatives PCR-Testergebnis und Kredit- oder Bankkarte benötigt sowie der Impfnachweis oder eine Krankenversicherung, die COVID-19-Erkrankungen abdeckt. Die Bearbeitung dauert bis zu sechs Stunden. Die Gebühr beträgt 50 USD. In Not- und Eilfällen wird ein Expressantrag gegen einen Expresszuschlag von 90 USD bearbeitet. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt.
Für ausländische Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP) und Deutsche mit Wohnsitz auf den Seychellen gelten besondere Regeln.
Für die Einreise mit privatem Flugzeug und auf dem Seeweg gelten ebenfalls besondere Regeln. Dazu ist ein spezielles Einreiseformular auszufüllen.
Durch- und Weiterreise
Der Flughafentransit aus Hochrisikogebieten ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird. COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung mindestens eine Woche im Voraus (per E-Mail oder telefonisch unter +248 4388410 kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich, außerdem in folgenden Einrichtungen:
- Dr. Jivan’s (Tel 4324008) –Antigen-Test
- EuroMedical (Tel 4324999, 2715763) – PCR und Antigen-Test
- Seychelles Medical Services – PCR-Test und Antigen-Test
- Futurecare (Tel 4225252, 2593593) – PCR und Antigen-Test
- Victoria Health Centre (Tel 2441880 und 2511959) – Antigen-Test
Reiseverbindungen
Kreuzfahrtschiffe mit maximal 300 Passagieren dürfen die Häfen der Seychellen anlaufen. Alle Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
Beschränkungen im Land
Bis vorerst 31. Mai 2021 gelten verkürzte Öffnungszeiten für Geschäfte, Bars und Casinos, sowie eine nächtliche Ausgangssperre. Schulen sind geschlossen, Gedenkveranstaltungen, Vorführungen, Gemeinschaftssport und Konferenzen verboten. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen von Urlaubern nicht genutzt werden.
Hygieneregeln
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens (Gesundheitseinrichtungen, Banken, Kundenservicecenter, Geschäfte, Kinos, Sportstätten, Gotteshäuser, Märkte, Flughafen, Busbahnhof, Beerdigungen, Sitzungsräume, Friseursalons), in Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Flugzeuge, Taxis) und überall dort, wo ein Abstand von 1 m nicht eingehalten werden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des seychellischen Tourismusministeriums.
• Beachten Sie die Listen zugelassener Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe und Unterkünfte.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das die 24-Stunden-Hotline der seychellischen Gesundheitsbehörden unter 141 oder wenden Sie sich an eine der drei Fieberstationen (Mont Fleuri/Corgat Estate Health Center, Baie Lazare Health Center, Glacis Health Center).

Slowakei - Slowakei ist kein Risikogebiet mehr ab 23.05.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird bis einschließlich 22. Mai 2021 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird mit Wirkung vom 23. Mai 2021 abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Reisende mit Voraufenthalten in EU-Ländern, dem Vereinigten Königreich, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in die Slowakei müssen ihre Einreise online in „eHranica" der slowakischen Regierung anmelden und eine 14-tägige Selbstisolation einhalten. Frühestens nach acht Tagen fordert das Amt für öffentliche Gesundheit Reisende zur Durchführung eines Tests auf. Die Quarantäne endet mit der Bestätigung des negativen Testergebnisses, ansonsten bei Symptomfreiheit automatisch nach 14 Tagen. Für Kinder unter 10 Jahren endet die Quarantäne zu dem Zeitpunkt, in dem sie für die im gleichen Haushalt lebenden Personen endet.
Berufspendler mit Wohnsitz in der Slowakei und Berufspendler, die in der Slowakei arbeiten, müssen die Einreise anmelden und eine Arbeitgeberbescheinigung nach vorgegebenem Muster sowie ein negatives Testergebnis bei Einreise vorlegen (Antigentest nicht älter als 48 Stunden, PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, ausländische Testergebnisse aus zertifizierten Laboren in EU-Ländern in deutscher, englischer, tschechischer oder slowakischer Sprache werden anerkannt). Diese Personen können sich nach der Einreise unmittelbar auf eigene Kosten einem PCR-Test unterziehen. Die Quarantäne endet dann mit dem negativen Testergebnis des slowakischen Labors, andernfalls bei Symptomfreiheit nach 14 Tagen.
Das Gleiche gilt für geimpfte Personen (ab 14 Tagen nach der zweiten Impfdosis bei Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bzw. ab 28 Tagen nach der ersten Imfpdosis bei Vektorimpfstoffen) oder Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine COVID-19-Erkrankung überstanden haben und eine entsprechende Bestätigung ihres slowakischen Hausarztes haben.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten auch für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen oder die Teilnahme an Beerdigungen, Trauungen und Tauffeiern.
Weitergehende Ausnahmen von der Quarantänepflicht veröffentlicht die slowakische Regierung.
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Kontrollen durchgeführt. Mit der Schließung kleinerer Grenzübergänge ist zu rechnen.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt. Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
In der Slowakei gilt der sogenannte „Covid-Automat“, der die geltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens je nach Entwicklung der Infektionszahlen in den einzelnen Landkreisen unterschiedlich regelt.
Über die Einteilung der Bezirke nach dem Covid-Automaten und den sonstigen Maßnahmen informiert die slowakische Regierung.
Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Restaurants, Kneipen und Cafés können ihre Außenbereiche öffnen, in orangefarbenen, gelben und grünen Bezirken ist die Bewirtung auch drinnen erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Mundschutzpflicht in allen Innenräumen vorgeschrieben, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. In dunkelroten, roten und rosafarbenen Bezirken sind FFP2-Masken vorgeschrieben, in orangefarbenen Bezirken reicht ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von fünf Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft Pressburg insbesondere auch zu speziellen Regelungen für Berufspendler.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Beförderer über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie vor Weiterreise in die Ukraine unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.

Slowenien - Einstufung als Risikogebiet, kein Hochinzidenzgebiet mehr ab 23.05.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Slowenien war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Slowenien noch bis 22. Mai 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Mit Wirkung vom 23. Mai 2021 ist Slowenien als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Deutschland wird von Slowenien als Risikogebiet geführt („red list“). Reisende aus Deutschland unterliegen bei Einreise nach Slowenien einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Quarantäne kann frühestens 5 Tage nach ihrer Anordnung durch eine PCR-Freitestung verkürzt werden.
Zur o.g. Quarantänepflicht gibt es Ausnahmen. Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen können. Der Test wird anerkannt, wenn dieser in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, Australien, Israel, Kanada, Neuseeland, Russland oder in den USA vorgenommen wurde. Ein Antigentest ist nicht ausreichend. PCR-Tests aus Serbien und aus der Türkei werden anerkannt, wenn die Einreise auf dem Luftweg über einer der drei Flughäfen Ljubljana, Maribor oder Portorož erfolgt.
Von der Quarantänepflicht befreit sind darüber hinaus bei Vorlage entsprechender Nachweise Personen, die gegen COVID-19 geimpft sind oder die sich in der Vergangenheit mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert haben.
Für die Einreise von Ungarn nach Slowenien auf dem Landweg stehen die Grenzübergangsstellen Dolga vas/Redics und Pince/Torniyszentmiklos uneingeschränkt allen Reisenden zur Verfügung. Die Grenzübergangsstellen an der slowenisch-italienischen, an der slowenisch-kroatischen und an der slowenisch-österreichischen Grenze sind auf slowenischer Seite keinen besonderen, coronabedingten Schließungen unterworfen.
Detaillierte Informationen bietet die Webseite der deutschen Botschaft.
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des Wohnsitzes oder Voraufenthalt stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Für eine Durchreise durch Slowenien auf dem Landweg stehen, wenn der Grenzübertritt von Ungarn aus erfolgt, neben den o.g. Grenzübergangsstellen zeitweise auch die Grenzübergangsstellen Hodoš und Čepinci zur Verfügung.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana, Maribor, Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wiederaufgenommen. Busse und Bahnen verkehren eingeschränkt. Grenzüberschreitender Busverkehr ist nur zum Zwecke der Durchreise durch Slowenien gestattet. Kurze Zwischenstopps in dringenden Fällen sind erlaubt. Busfahrer müssen eine Liste aller Insassen mit sich führen.
Beschränkungen im Land
Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.) sowie Gastronomiebetriebe sind eingeschränkt geöffnet. Es bestehen Kontaktbeschränkungen. Private Zusammenkünfte mit höchstens 50 Personen sind erlaubt.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die Hotline unter der Telefonnummer +386 1 478 7550. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen werden per E-Mail beantwortet.
• Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
• Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
• Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.

Spanien - Asturien und Extremadura sind keine Risikogebiete mehr ab 23.05.2021, Änderung Einreise, Beschränkungen im Land (Balearen)
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Kastilien-La Mancha, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland, die Exklave Melilla und bis einschließlich 22. Mai 2021 in die autonomen Gemeinschaften Asturien und Extremadura wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gemeinschaften Galicien, Valencia, Murcia, auf die Balearen, auf die Kanarischen Inseln, in die Exklave Ceuta und mit Wirkung vom 23. Mai 2021 auch in die autonomen Gemeinschaften Asturien und Extremadura wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen, dabei ist das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich. Die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Kantabrien, Kastilien-La Mancha, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, das Baskenland und die Exklave Melilla sind weiterhin als Risikogebiete eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Marokko hat die Flugverbindungen von und nach Spanien bis auf weiteres ausgesetzt.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Der für ganz Spanien geltende Alarmzustand endete am 9. Mai 2021. Die Autonomen Gemeinschaften können jedoch weiterhin mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren, Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Mobilitätsbeschränkungen betreffen einige Gebiete in der Stadt Madrid und einzelne Gemeinden. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Es wird empfohlen, Treffen in privaten Haushalten auf sechs Personen zu beschränken. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich weiterhin untersagt. Gewisse Beschränkungen im öffentlichen Leben wie z.B. in der Gastronomie bestehen weiter. Weitere Informationen in englischer Sprache bieten die katalonischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 0 bis 6 Uhr. Gastronomiebetriebe dürfen mit Einschränkungen öffnen. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
Für Andalusien wurde das Ein- und Ausreiseverbot sowie die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Die Öffnungszeiten für Restaurationsbetriebe und Diskotheken wurden erweitert. Es gibt jedoch weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Testpflicht, sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf den gesamten Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23 bis 6 Uhr. Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei am Flughafen ein negatives PCR- oder TMA-Testergebnis vorweisen, siehe Einreise.
Personen, die mindestens 6 Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) ihr negatives Testergebnis vorweisen,
Jede Kanarische Insel wird – abhängig von der dort herrschenden Inzidenz – von der Regionalregierung in eine der sog. Alarmstufen 1 bis 4 eingruppiert. Derzeit kommen wegen relativ geringer Inzidenzwerte lediglich die Stufen 1 und 2 zur Anwendung. Abhängig von der jeweiligen Alarmstufe gelten Beschränkungen der Öffnungszeiten in Gastronomie und Handel. Auch für die Personenzahl bei Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum gelten Höchstgrenzen. Bei Zuwiderhandlungen werden teilweise erhebliche Bußgelder erhoben.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle. Quelle: AA

Ab dem 7. Juni 2021 ist für Geimpfte aus aller Welt kein negativer PCR-Test bei Einreise nach Spanien mehr erforderlich. Quelle: tagesschau.de

Die Balearen haben ab Pfingstsonntag 23. Mai 2021 weitere Lockerungen beschlossen. So dürfen Innenräume von Restaurants, Bars und Cafes bis 18 Uhr öffnen. Die Auslastung ist gestaffelt: Hat das Unternehmen nur Innenräume, sind 50 Prozent der Gäste, maximal 150, erlaubt. Gibt es auch einen Außenbereich, dürfen sich innen maximal 30 Prozent der Gäste aufhalten. Vier Personen pro Tisch sind möglich. Außenbereiche dürfen nun bis 23 Uhr bewirtet werden. Dabei können maximal sechs Personen an einem Tisch sitzen. Auch die Ausgangssperre wird um eine Stunde von 23 Uhr auf Mitternacht verlegt. Quelle: touristik aktuell

St. Lucia - Einstufung als Risikogebiet ab 23.05.2021
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St. Lucia wird bis einschließlich 22. Mai 2021 abgeraten.
Mit Wirkung vom 23. Mai 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St. Lucia erneut gewarnt.
Epidemiologische Lage
St. Lucia ist von COVID-19 betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist zuletzt wieder gestiegen und überschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb St. Lucia mit Wirkung vom 23. Mai 2021 als Risikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen rechtzeitig vor Einreise per Online-Formular eine Einreisegenehmigung beantragen und bei Einreise einen negativen PCR-Test mitführen. Touristen müssen während des gesamten Aufenthalts in ihrem Hotelbereich bleiben und dürfen diesen nur für Touren und Besichtigungen mit zertifizierten Tourveranstaltern verlassen. Über weitere Einzelheiten zur Einreise informiert die Regierung von St. Lucia. Reisende, die nicht in einem der zugelassenen Hotels übernachten, müssen sich in eine staatliche Quarantäneunterkunft begeben und diese vor Einreise für den gesamten Aufenthaltszeitraum buchen.
Bei Einreise aus einem Land der regionalen "travel bubble" entfällt die Quarantäne wenn der Aufenthalt dort mindestens 21 Tage betrug. In dem Fall darf keines der für internationale Touristen ausgewiesenen Hotels betreten werden.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise.
Reiseverbindungen
Die Grenzen sind geöffnet, der Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Touristen dürfen sich nur in ihrer Hotelanlage aufhalten sowie an Ausflügen mit besonders zugelassenen Veranstaltern teilnehmen.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht am Flughafen, in Taxis und überall, wo kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von St. Lucia.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt von St. Lucia.

Suriname - Einstufung als Hochinzidenzgebiet ab 23.05.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Suriname wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Suriname ist von COVID-19 stark betroffen, sowohl in der Hauptstadt Paramaribo wie auch in anderen Landesteilen. Zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen stark angestiegen. Suriname ist noch bis 22. Mai 2021 als Risikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 23. Mai 2021 wird Suriname als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen veröffentlicht die Weltgesundheitsorganisation WHO und das Directorate van National Security.
Einreise
Reisen zu touristischen Zwecken sind derzeit nicht möglich. Die Einreise ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit negativem PCR-Test erlaubt. Nach Einreise ist grundsätzlich eine Quarantäne einzuhalten.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Suriname ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Es gibt Flüge in der Region sowie zwischen Amsterdam und Suriname. Sie können nur von Personen genutzt werden, die unter die Ausnahmeregelungen zur Einreise fallen. Die Nutzung der Fährverbindungen nach Guyana ist ausschließlich einheimischen Personen aus Suriname und Guyana gestattet.
Beschränkungen im Land
Es gelten diverse Beschränkungen, die die Regierung von Suriname als Maatregelen veröffentlicht. U. a. gibt es eine nächtliche Ausgangssperre. Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Bars, Casinos etc. sind geschlossen, Restaurantbetrieb ist unter strengen Auflagen erlaubt. Versammlungen von mehr als 5 Personen sind verboten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Suriname.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Trinidad und Tobago - Einstufung als Hochinzidenzgebiet ab 23.5.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Trinidad und Tobago wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Trinidad und Tobago ist von COVID-19 stark betroffen, zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen stark angestiegen. Trinidad und Tobago ist noch bis 22. Mai 2021 als Risikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 23. Mai 2021 wird Trinidad und Tobago als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landesgrenzen sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist nur mit individueller elektronisch zu beantragender Sondergenehmigung möglich. Je nach Genehmigungskategorie gelten unterschiedliche Einreiseprotokolle, die in jeder Variante eine 14-tägige Quarantäne sowie einen PCR-Test beinhalten. Für Touristen besteht keine Einreisemöglichkeit.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus Trinidad und Tobago ist eine elektronische Ausreisegenehmigung unter Angabe des konkreten Verkehrsmittels erforderlich.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen sind geschlossen. Repatriierungsflüge, medizinische Notflüge sowie Charterflüge dürfen nur mit Sondergenehmigung stattfinden. Der öffentliche Nahverkehr wurde stark reduziert. Inlandsflüge sowie Fähren dürfen nur für notwendige Reisen genutzt werden.
Beschränkungen im Land
Die Einschränkungen zur Bekämpfung von COVID-19 wurden angesichts steigender Zahlen verschärft. Es gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als fünf Personen; bei Verstößen gegen das Versammlungsverbot auch im privaten Bereich ist die Polizei befugt einzugreifen. Freizeiteinrichtungen, Kinos, Restaurants und Bars, sowie Strände sind vollständig geschlossen. Geschäfte und Märkte, die nicht der unmittelbar notwendigen Versorgung dienen, sind ebenfalls geschlossen. Gottesdienste sind nur für Beerdigungen und Hochzeiten und mit höchstens 10 Teilnehmern erlaubt. Es gilt ein nächtliches Ausgangsverbot. Die jeweils gültigen Regelungen im Detail werden per legal notice bekannt gemacht, aktuell gelten die Nr. 142/2021 und 143/2021.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch im eigenen Fahrzeug und im Freien. Bei Nichtbeachtung werden Geldstrafen verhängt. Öffentliche Gebäude (Geschäfte, Restaurants etc.) dürfen nur nach Handdesinfektion betreten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise und Vorschriften lokaler Behörden. Informieren Sie sich ggf. in Ihrer Unterkunft nach kürzlichen Änderungen. Bei Verstößen gegen die Ausgangs- und Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Trinidad und Tobago.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline (868) 800- 9355 oder 877- 9355 – Trinidad bzw. (868) 800-4325 - Tobago oder das nächste Gesundheitscenter.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35254
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 22.05.2021

Beitrag von Birgitt »

Argentinien - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Argentinien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Argentinien ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Argentinien als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die argentinischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (DNI) bzw. gültigem Visum dürfen einreisen. Die argentinischen Behörden informieren, welche Landesgrenzen hierfür geöffnet sind. Die Grenzen zu den Nachbarländern sind für sonstige Einreisen geschlossen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Einreise von Familienangehörigen und unverheirateten Partnern möglich. Genauere Auskunft erteilt u.a. das argentinische Generalkonsulat in Frankfurt.
Voraussetzung für die Einreise ist eine zuvor online abzugebende eidesstattliche Erklärung, ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und eine für Argentinien gültige Krankenversicherung.
Die Einreise mit Touristenstatus aus Europa und anderen Ländern auf dem Luft-, See und Landweg ist nur mit Sondervisum oder Sondergenehmigung möglich, die vom zuständigen argentinischen Konsulat nur für dringende Notfälle erteilt wird.
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Einreise-, Test- und Quarantänebestimmungen bietet die Webseite der argentinischen Regierung .
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise vom Nachbarland auf dem Landweg zwecks unmittelbarer Ausreise ist möglich. Eine entsprechende Genehmigung, z.B. für Camper, muss beim argentinischen Konsulat im Aufenthaltsland beantragt werden.
Reiseverbindungen
Die Zahl der internationalen Flug- und Fährverbindungen ist stark eingeschränkt. Informationen werden von den Fluggesellschaften veröffentlicht. Flüge können kurzfristig storniert werden.
Beschränkungen im Land
Aufgrund stark steigender Zahlen wurden für den Zeitraum 22. bis 30. Mai 2021 die Restriktionen für das gesamte öffentliche Leben in besonders betroffenen Gebieten erheblich verschärft und von 18 bis 6 Uhr eine Ausgangssperre verhängt (ASPO). Mit einer Verlängerung, insbesondere an den kommenden Wochenenden, ist zu rechnen. Dies gilt insbesondere für den Großraum Buenos Aires sowie weitere Großstädte. Für die sonstigen Landesteile gilt die „obligatorische räumliche Distanzierung“ (DISPO), in stärker betroffenen Regionen kann eine Ausgangssperre kurzfristig verhängt werden. Für Bezirke („partidos“) mit ASPO ist für Bewegungen außerhalb der unmittelbaren Wohnumgebung eine online zu beantragenden Ausnahmegenehmigung („Certificado Unico de Circulación“) erforderlich. Bei Verstößen ist mit Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Für Regionen mit DISPO gelten für alle Betätigungen vorgeschriebene Verhaltensregeln („protocolos“) und Einschränkungen.
Für Reisen im Inland ist ein Online-Anmeldeverfahren vorgesehen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in fast allen Bereichen zwingend vorgeschrieben.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung , ggf. auch der Provinzregierungen.
• Beachten Sie die örtlichen Vorschriften zur räumlichen Distanzierung und zur Ausgangssperre und die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste und beachten Sie die allgemeinen Informationen der Deutschen Botschaft Buenos Aires.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für die jeweilige Provinz zuständige Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Sri Lanka - Änderung Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen
Seit Freitagabend dürfen Passagierzüge und Busse nicht mehr fahren, die Maßnahme gilt bis Dienstagmorgen 25. Mai 2021. Unterwegs sein dürfen nur Arbeiter und Fachkräfte in systemrelevanten Diensten wie dem Gesundheitswesen, den Lebensmittel- und Energiebranchen sowie jene, die medizinische Behandlung brauchen. In Sri Lanka sind bereits öffentliche Versammlungen, Partys und Hochzeiten verboten, zudem sind Schulen und Universitäten geschlossen. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35254
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 23.05.2021

Beitrag von Birgitt »

Haiti - Änderung Maskenpflicht
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Haiti wird derzeit gewarnt.
Am 22.05.2021 wurde aufgrund der sich verschärfenden Pandemiesituation zunächst bis einschließlich 29.05.2021 der Gesundheitsnotstand ausgerufen und damit die strafbewehrte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit und bei allen Zusammenkünften eingeführt.
Epidemiologische Lage
Haiti ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Region rund um die Hauptstadt Port-au-Prince. Haiti ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Das Gesundheitssystem Haitis ist auf COVID-19-Fälle weiterhin nur unzureichend vorbereitet.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministerium für öffentliches Gesundheitswesen und Bevölkerung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg ist grundsätzlich ohne Einschränkungen möglich. Bei der Einreise erfolgt eine Kontrolle der Körpertemperatur. Außerdem muss ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andernfalls ist eine vierzehntägige häusliche Quarantäne zwingend vorgeschrieben.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen sind derzeit nur sehr wenige vorhanden.
Beschränkungen im Land
In der Zeit von Mitternacht bis 4 Uhr morgens gilt eine Ausgangssperre.
Hygieneregeln
In allen geschlossenen, der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen (Geschäfte, Behörden, etc.) gilt eine Maskenpflicht.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der haitianischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den nächsten Arzt per Telefon.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Indien - Redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indien wird derzeit gewarnt.
Aufgrund der derzeitigen Überlastung des indischen Gesundheitssystems ist der Zugang zu intensivmedizinischer Versorgung vielerorts sehr stark eingeschränkt. In Indien befindliche Deutsche, insbesondere sofern sie noch nicht über eine COVID-19-Impfung verfügen, sollten eine temporäre Rückkehr nach Deutschland bis zur Stabilisierung der medizinischen Versorgungslage erwägen.
Epidemiologische Lage
Indien ist von COVID-19 besonders stark betroffen, das indische Gesundheitssystem ist überlastet. Dort wurden zudem neue, ansteckendere Varianten von COVID-19 festgestellt. weshalb Indien als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen Passagiere nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der das negative PCR-Testergebnis hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App "Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach Einreise ist am Flughafen ein weiterer kostenpflichtiger COVID-19-Test durchzuführen. Transitpassagiere dürfen den Ankunftsbereich bis zum Erhalt des Testergebnisses, was einige Stunden in Anspruch nehmen kann, nicht verlassen.
Der Bundesstaat Maharashtra hat eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne für Reisende aus der EU, Großbritannien und dem Nahen Osten verfügt, die teilweise in einer staatlichen Institution zu verbringen ist.
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen bleiben bis auf weiteres verboten; bereits erteilte E-Visa und Visa zu touristischen Zwecken sind suspendiert. Visa der restlichen Kategorien, die bisher ausgesetzt waren, sind wieder gültig. Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke soll wieder möglich sein, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits im Land aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wiederzulassung des kommerziellen internationalen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „overstay“ verzichtet. Die FRROs gehen mittlerweile dazu über, Touristenvisa nur noch in Form eines „Exit Permit“ zu verlängern, innerhalb dessen Gültigkeitszeitraum Indien verlassen werden muss.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Linienflugverbindungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind derzeit nur sehr eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen möglich. Einige Staaten (u. a. Großbritannien, Kanada, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate und Oman) haben Beförderungsverbote für Reisende verhängt, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Das Verbindungsangebot des nationalen Eisenbahn- und Flugverkehrs ist stark reduziert.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung Indiens als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Indien nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.
Das für Indien geltende Beförderungsverbot für Personen im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren werden zurzeit orts- und lageabhängig zunehmend wieder verhängt. Viele Bundesstaaten führen zudem oft kurzfristig Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen ein sowie sonstige einschränkende Maßnahmen ein. Vielerorts werden kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verbracht. Die Verweigerung des Tests stellt eine Straftat dar und kann mit empfindlichen Bußgeldern oder Haftstrafen geahndet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wiederzulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Litauen - Änderung Beschränkungen im Land
Litauen lockert ab dem 24. 2021 die Beschränkungen. Die Außengastronomie darf von 07:00 bis 22:00 Uhr öffnen und nicht wesentliche Unternehmen dürfen sieben Tage die Woche wieder öffnen. Zusätzlich wird das Limit für private Versammlungen auf fünf Personen in geschlossenen Räumen und 10 Personen in Außenräumen erhöht. Unternehmen, die wieder öffnen, müssen strenge Hygiene- und soziale Distanzierungsanforderungen erfüllen. Homeoffice bleibt nach Möglichkeit obligatorisch. Masken bleiben in allen geschlossenen öffentlichen Räumen obligatorisch und dort, wo ein physischer Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann.
Ebenfalls ab dem 24. Mai werden die Behörden einen "Opportunity Passport" für Personen einführen, die gegen COVID-19 geimpft oder von COVID-19 genesen sind (nicht länger als 180 Tage) oder in den letzten 24 Stunden auf COVID-19 negativ getestet wurden. Personen, die diese Kriterien erfüllen, können den Opportunity-Pass in Form eines QR-Codes online beantragen und dürfen damit die Inneneinrichtungen von Catering- und Unterhaltungsstätten nutzen, an Massenveranstaltungen teilnehmen und sind unter bestimmten Umständen von Versammlungsbeschränkungen ausgenommen. Quelle: Garda World

Ruanda - Redaktionelle Änderungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda wird derzeit aufgrund fortbestehender Reisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Ruanda bewegt sich - bei landesweit auftretenden Infektionen - auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen Real Time Polymerase Chain Reaction (RT-PCR) Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Nach Einreise erfolgt ein COVID-19-Test am Flughafen auf eigene Kosten (50 USD). Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Der Transfer in das Transferhotel kostet 10 USD. Reisende dürfen das Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht verlassen. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS Gerät überwacht wird. Die Test- und Quarantänevorschriften gelten auch für gegen COVID-19 geimpfte Personen.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen RT-PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Kinder unter 5 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis entweder online oder telefonisch unter *127# beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen. Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Reiseverbindungen
Der internationale und kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre mit Ausnahme der Distrikte Ruhango, Nyanza, Huye, Gisagara, Nyaruguru und Nyamagabe in der südlichen Provinz: dort beginnt die Ausgangssperre bereits um 19 Uhr. In einigen Sektoren in den Distrikten Gicumbi und Karongi gilt ein Lockdown; alle nicht-essentiellen Geschäfte bleiben dort geschlossen. Ein Mund-Nasen-Schutz sowie die Einhaltung der Abstandsregelungen sind erforderlich.
Für Besuche der Nationalparks Nyungwe, Gishwati-Mukura und der Vulkane werden nur Real Time Polymerase Chain Reaction Tests (RT-PCR) anerkannt, die nicht älter als 72 Stunden sein dürfen. Der Akagera Nationalpark kann zudem auch mit einem höchstens 72 Stunden alten Antigen Schnelltest (RDT) besucht werden. Die Schnelltests können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden. Touristen sollen Reisen im Land beim Rwanda Development Board (RDB) anmelden.
Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit Momo (mobile money) beglichen werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Besonderheiten in den Regionen
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können ruandische Behörden in einzelnen Gebieten erweiterte Ausgangssperren anordnen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Ungarn - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Ungarn lockert die Corona-Regeln. Die Maskenpflicht unter freiem Himmel und die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr. Ein Mund-Nasen-Schutz muss nur noch in geschlossenen öffentlichen Räumen wie Geschäften oder öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden. Touristische Reisen nach Ungarn sind allerdings generell noch nicht möglich - außer für Menschen, die in einem Land geimpft wurden, dessen Impfnachweise Ungarn anerkennt. Derzeit sind das Rumänien, Serbien, Montenegro, Kroatien, Slowenien, die Türkei und Bahrain. Deutsche können demnach aktuell nur nach Ungarn einreisen, wenn sie in einem dieser Länder geimpft wurden. Quelle: tagesschau.de

USA/Vereinigte Staaten - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land - Puerto Rico
Die Grenzen Puerto Ricos sind für alle Reisenden wieder geöffnet. Ankommende Passagiere müssen schützende Gesichtsbedeckungen tragen und unterliegen Gesundheitsuntersuchungen und -protokollen. Reisende müssen einen negativen PCR-Test (der spätestens 72 Stunden vor Ankunft durchgeführt wurde) vorlegen oder nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind. Diejenigen, die ohne solche Unterlagen anreisen, können entweder am Flughafen oder innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft getestet werden. Sie müssen auf eigene Kosten in Quarantäne bleiben, bis die Ergebnisse vorliegen. Reisende, die positiv auf COVID-19 getestet werden, unterliegen einer obligatorischen 14-tägigen Selbstquarantäne auf eigene Kosten.
Die Behörden in Puerto Rico haben angekündigt, dass die Ausgangssperre mit Wirkung zum 24. Mai 2021 endet. Außerdem dürfen die meisten Unternehmen und Restaurants zwischen 05:00 -23:59 Uhr öffnen. Restaurants in Hotels sind möglicherweise länger geöffnet, dann jedoch nur für Hotelgäste. Einrichtungen wie Apotheken und Tankstellen können ohne zeitliche Einschränkungen betrieben werden. Nachtclubs und Bars bleiben geschlossen. Die Kapazitätsbeschränkungen für Unternehmen in geschlossenen Räumen ist auf 50 Prozent angehoben und die Kapazitätsbeschränkungen für die meisten Open-Air-Unternehmen abgeschafft. Die Anforderungen an soziale Distanzierung und das Tragen von Masken gelten weiterhin, außer unter bestimmten Umständen. Quelle: Garda World

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35254
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 24.05.2021

Beitrag von Birgitt »

Finnland - Änderung Einreise
Die Einreisebeschränkungen nach Finnland bleiben bis mindestens 15. Juni 2021 in Kraft. Einreisen sind nur erlaubt für finnische Staatsangehörige, Residents und ihre Familien, Experten, Studenten und Transitreisende. Quelle: Garda World

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land - Nordirland
Nordirland hat zahlreiche Corona-Regeln gelockert. Pubs, Restaurants und Cafés dürfen seit heute 24. Mai 2021 wieder Gäste auch in geschlossenen Räumen empfangen. Hotels und Museen haben geöffnet. Bis zu sechs Menschen dürfen sich in Innenräumen treffen und bis zu 15 in privaten Gärten; an Veranstaltungen im Freien dürfen bis zu 500 Gäste teilnehmen. Anders als in den übrigen Landesteilen bleiben aber soziale Abstandsregeln in Kraft, Umarmungen und Begrüßungsküsse sind also weiterhin untersagt. Quelle: tagesschau.de

Katar / Qatar - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Derzeit können nur Staatsangehörige, ständige Einwohner, GCC-Bürger und Residents sowie Personen mit vorab genehmigter Einreisegenehmigung nach Katar einreisen. Personen aus "Hochrisikoländern" werden in Hotels unter Quarantäne gestellt, Personen aus "Niedrigrisikoländern" können die Quarantäne zu Hause verbringen. Gegenwärtig sind Personen, die die erforderlichen Dosen zugelassener COVID-19-Impfstoffe erhalten haben, bei ihrer Rückkehr nach Katar von den Quarantäneanforderungen befreit. Vorausetzung ist, dass mindestens 14 Tage nach der endgültigen Dosis vergangen ist und sie bei Ankunft negativ getestet werden. Die Quarantänebefreiung gilt sechs Monate ab 14 Tage nach der endgültigen Dosis.
Katar hat angekündigt, die Beschränkungen ab dem 28. Mai 2021 in vier Phasen aufzuheben. Jede Phase wird etwa drei Wochen dauern. Folgende Maßnahmen werden in der ersten Phase wirksam:
- Der ÖPV kann mit einer 30 % Auslastung betrieben werden.
- Büros können mit einer max. Kapazität von 50 % betrieben werden. Geschäftstreffen sind auf 15 geimpfte Personen beschränkt.
- Restaurants und Cafés dürfen mit einer 30 % Kapazität betrieben werden, ebenso Malls, Shopping Center und Großhandelsmärkte.
- Sporthallen, öffentliche Parks, Kinos, Museen und Bibliotheken dürfen wieder öffnen, auch hier gilt die 30 % Kapazität.
- Versammlungen sind auf 10 geimpfte Personen im Außenbereich und fünf geimpfte Personen in geschlossenen Räumen beschränkt.
- Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit bleibt obligatorisch. Die Regel gilt für alle Personen mit Ausnahme derjenigen, die Sport treiben oder daran teilnehmen. Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, werden mit Geld- und Haftstrafen belegt.
- Einwohner müssen die mobile EHTERAZ-App herunterladen, um COVID-19-Updates und Kontaktverfolgung zu erhalten.
Die zweite Phase der Lockerung soll am 18. Juni beginnen. Quelle: Garda World

Niederlande - Änderung Einreise - Sint Maarten
Die Behörden in Sint Maarten behalten die meisten Beschränkungen für internationale Reisen ab dem 24. Mai 2021 unverändert bei, mit Ausnahme von geimpften Reisenden aus Aruba, Curacao und Bonaire. Ab dem 24. Mai müssen Reisende aus Aruba, Curacao und Bonaire, die ein offizielles Dokument wie eine nationale Impfkarte als Nachweis für die vollständige Impfung vorlegen können, innerhalb von 48 Stunden vor Abflug einen negativen COVID-19-Antigentest vorlegen anstelle eines PCR-Tests. Der Antigen-Test für diese Reisenden muss mindestens eine von der US-amerikanischen Food and Drugs Administration (FDA) genehmigte Emergency Use Authorization (EUA) haben. Reisende von diesen Orten, die nicht vollständig geimpft wurden, müssen weiterhin einen negativen Echtzeit-Polymerasekettenreaktionstest (RT-PCR) vorlegen, der innerhalb von 48 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Quelle: Garda World

Slowenien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, keine Beschränkungen bei den Grenzübergangsstellen mehr; redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Slowenien war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Slowenien ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Deutschland wird von Slowenien als Risikogebiet geführt („red list“). Reisende aus Deutschland unterliegen bei Einreise nach Slowenien einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Quarantäne kann frühestens 5 Tage nach ihrer Anordnung durch eine PCR-Freitestung verkürzt werden.
Zur o.g. Quarantänepflicht gibt es Ausnahmen. Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen können. Der Test wird anerkannt, wenn dieser in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, Australien, Israel, Kanada, Neuseeland, Russland oder in den USA vorgenommen wurde. Ein Antigentest ist nicht ausreichend. PCR-Tests aus Serbien und aus der Türkei werden anerkannt, wenn die Einreise auf dem Luftweg über einen der drei Flughäfen Ljubljana, Maribor oder Portorož erfolgt.
Von der Quarantänepflicht befreit sind darüber hinaus bei Vorlage entsprechender Nachweise Personen, die gegen COVID-19 geimpft sind oder die sich in der Vergangenheit mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert haben.
Detaillierte Informationen bietet die Webseite der deutschen Botschaft.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des Wohnsitzes oder Voraufenthalt stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana, Maribor, Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wiederaufgenommen. Busse und Bahnen verkehren eingeschränkt. Grenzüberschreitender Busverkehr ist nur zum Zwecke der Durchreise durch Slowenien gestattet. Kurze Zwischenstopps in dringenden Fällen sind erlaubt. Busfahrer müssen eine Liste aller Insassen mit sich führen.
Beschränkungen im Land
Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.) sowie Gastronomiebetriebe sind eingeschränkt geöffnet. Es bestehen Kontaktbeschränkungen. Private Zusammenkünfte mit höchstens 50 Personen sind erlaubt.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die Hotline unter der Telefonnummer +386 1 478 7550. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen werden per E-Mail beantwortet.
• Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
• Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
• Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35254
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 25.05.2021

Beitrag von Birgitt »

Antigua und Barbuda - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Antigua und Barbuda wird abgeraten.
Epidemiologische Lage
Antigua und Barbuda ist von COVID-19 betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist jedoch gesunken und unterschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO und die offizielle Webseite der Regierung von Antigua und Barbuda.
Einreise
Reisende ab 12 Jahren müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Es findet eine Gesundheitsuntersuchung mit Temperaturmessung statt. Außerdem wird eine Quarantäne von bis zu 14 Tagen angeordnet. Für vollständig geimpfte Personen gilt eine verkürzte Quarantänezeit. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden isoliert untergebracht. Über deren Aufenthalt entscheidet die Gesundheitsbehörde. Das lokale Gesundheitsamt behält sich innerhalb der ersten 14 Aufenthaltstage für alle Reisenden stichprobenartige Kontrollen und ggf. auch PCR-Tests vor. Zur Überwachung der Quarantäneauflagen werden GPS-Armbänder eingesetzt. Reiseinformationen veröffentlicht die Regierung in ihrem Travel Advisory.
Für Personen mit einem Voraufenthalt in Brasilien, Indien oder Südafrika innerhalb der letzten 14 Tage ist die Einreise bis auf weiteres nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Reisende müssen auch für eine Durchreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als sieben Tage sein darf.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen ist geöffnet, der Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Der Schiffsverkehr ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine nächtliche Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Die örtlichen Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen im „Travel Advisory “ von Antigua und Barbuda.
• Beachten Sie ergänzende COVID-19-Informationen auf Antigua Nice und der Regierung von Antigua und Barbuda , auch über die häufig wechselnden Zeiten der Ausgangssperre.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Australien - Änderung Beschränkungen im Land - Melbourne
Melbourne hat schärfere Restriktionen verhängt. In Räumen gilt Maskenpflicht, dort dürfen sich auch nur maximal fünf Personen treffen. Im Freien dürfen maximal 30 Personen zusammenkommen. Die Beschränkungen sollen bis Ende kommender Woche gelten. Quelle: tagesschau.de

Bahrain - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bahrain ist von COVID-19 derzeit sehr stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Bahrain als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bahrainische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Bahrain ist grundsätzlich möglich. Eine Einreisesperre gilt bis auf weiteres für Reisende aus Indien, Pakistan, Sri Lanka, Bangladesch und Nepal. Von dieser Einreisesperre ausgenommen sind bahrainische Staatsangehörige und Bewohner mit Aufenthaltstitel für Bahrain. Vor Abreise muss ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vorgelegt werden. Bei Ankunft und am zehnten Tag des Aufenthaltes in Bahrain erfolgen weitere Tests. Darüber hinaus muss eine zehntägige Quarantäne in der eigenen Unterkunft oder einer offiziellen Quarantäneeinrichtung eingehalten werden.
Die Test- und Quarantänepflicht gilt auch für Reisende aus Ländern ohne Einreisesperre. Von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen sind Reisende mit einem Impfnachweis aus Bahrain, einem Staat des Golfkooperationsrates oder einem Land mit dem Bahrain ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von COVID-19-Impfnachweisen geschlossen hat. Reisende mit einem Impfnachweis aus der EU, dem Vereinigten Königreich, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan oder Singapur sind lediglich von der Quarantänepflicht befreit. Gebühren für die vorgeschriebenen Tests sind vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware" zu entrichten. Der Download der App ist verpflichtend. Das Testergebnis geht dem Reisenden nach ca. 6 bis 12 Std nach Ankunft/Test am Flughafen über die App zu. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses muss man sich in seinem Hotelzimmer/Haus/Appartement aufhalten. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg aus und nach Saudi-Arabien (King Fahd Causeway) ist möglich. Dazu muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und vom saudischen, bzw. bahrainischen Gesundheitsministerium anerkannt ist, vorgelegt werden. Visa für Bahrain werden auch ‚upon arrival‘ am Causeway erteilt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentliche Flugverbindungen nach Deutschland. Zudem stehen mehrere Umsteigeverbindungen über Abu Dhabi oder Dubai zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Alle Personen, die vollständig geimpft oder von COVID-19 genesen sind, können Kinos, Spas, Schwimm- und Hallenbäder, Turnhallen, Sportveranstaltungen und private Veranstaltungen in Innenräumen besuchen. Detaillierte Informationen zu Beschränkungen bietet die Website der Task Force.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit, auch bei Spaziergängen. Ausnahmen bestehen beim Autofahren und bei Sportarten, die körperliche Anstrengung erfordern, z. B. Laufen und Radfahren.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.

China - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitskommission der VR China und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Grundsätzlich gilt für u.a. deutsche Staatsangehörige eine Einreisesperre. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt (u.a. zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Reisen nach China sind grundsätzlich nur per Direktflug möglich. Transitreisen, mit Deutschland als einzigem Zwischenhalt, können nur angetreten werden, wenn im Abflugland keine Direktverbindungen nach China bestehen.
Von allen Fluggästen, die nach China einreisen, werden negative PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnisse verlangt, die im selben Konsularbezirk ausgestellt wurden. Sollte der PCR-Test beispielsweise im Konsularbezirk der chinesischen Botschaft in Berlin durchgeführt worden sein, so muss auch der IgM-Antikörper-Test von dort stammen.
Diese negativen Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket und gültigem chinesischem Visum oder gültiger chinesischer Aufenthaltserlaubnis über die Website “Health Declaration Certificate" hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist. Der Testzeitpunkt darf vor Abflug höchstens 48 Stunden zurückliegen. Die Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen und die Anschrift der Teststelle sowie die Art der Blutprobe aufführen. Es werden nur Testergebnisse mit venös entnommenem Blut akzeptiert. Schnelltests sind nicht ausreichend. Bei Transitflügen nach China müssen die beiden genannten Tests jeweils im Ursprungsland und nochmals im Transitland durchgeführt und jeweils innerhalb von 48 Stunden vor Ab- und Weiterflug bei der lokalen chinesischen Auslandsvertretung ein grüner QR-Code eingeholt werden. Die Gültigkeitsdauer des QR-Codes beträgt 48 Stunden ab Durchführung des Tests. Zu rechnen ist ab Zeitpunkt der Testdurchführung, nicht dem Zeitpunkt des Ergebnisses.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben.
Bereits geimpfte Reisende sind den gleichen Anforderungen unterworfen. Zusätzlich ist die Impfbescheinigung bzw. der Impfpass hochzuladen. Diese müssen folgende Angaben enthalten: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Bezeichnung des Impfstoffes, Datum und Ort der ersten und zweiten Impfung, Unterschrift und Anschrift der impfenden Stelle.
Reisende mit auskurierter COVID-19-Erkrankung sowie auf IgG-Antikörper positiv getestete Reisende müssen mindestens drei Wochen vor Abflug die zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen kontaktieren.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Ggfs. wird zusätzlich nach Einreise am Flughafen auch noch ein Bluttest durchgeführt. Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann davon abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung werden, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen werden seit kurzem auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IGM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies geschieht nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Bereits geimpfte Personen sollten ggf. prüfen, ob alternativ eine Einreise über andere Flughäfen in Betracht kommt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Durch- und Weiterreise
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.
Reiseverbindungen
Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai, Shenyang) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-In teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
Hygieneregeln
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Das gilt insbesondere für Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die Informationen zu Umsteige- und Transferflügen, sowie Informationen zum auszufüllenden Gesundheitszertifikat auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.

Georgien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Georgien öffnet zum 01. Juni 2021 seine Landgrenzen für Ausländer wieder. Alle vollständig geimpften Personen können uneingeschränkt über Landgrenzübergänge einreisen. Nicht geimpfte Ausländer und zurückkehrende georgische Staatsbürger müssen den Nachweis eines negativen PCR-Tests erbringen, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft durchgeführt wurde. Ein zweiter Test muss innerhalb der folgenden 72 Stunden durchgeführt werden. Quelle: Garda World

Griechenland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Griechenland wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Griechenland als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist grundsätzlich für alle Personen ab fünf Jahren nur mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer, deutscher und weiteren Sprachen möglich. Der auf dem Zertifikat angegebene vollständige Name muss mit dem Namen im Ausweisdokument übereinstimmen. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Reisende, die anhand eines schriftlichen Zertifikates eine vollständige Impfung (in englischer, deutscher und weiteren Sprachen unter Nennung des vollständigen Namens des Reisenden, des Impfstoffs, der Anzahl der Impfdosen) nachweisen können und diese 14 Tage vor Einreise abgeschlossen haben, benötigen keine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test. Es gibt zunehmend Hinweise darauf, dass Reisende unter Vorlage des internationalen Impfausweises („Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“, gelb) einreisen konnten. Reisende, die in den letzten neun Monaten von einer Infektion genesen sind, können alternativ eine Genesenenbescheinigung, ausgestellt durch eine Behörde oder ein zertifiziertes Labor, vorlegen. Ersatzweise ist eine Bescheinigung eines zertifizierten Labors oder einer Behörde über einen positiven PCR-Test mit Vermerk über die Genesung von einer zwischen zwei und neun Monaten zurückliegenden Infektion ausreichend.
Unabhängig davon wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt.
Reisende, u.a. aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Schengenraums, die die genannten Bedingungen erfüllen und auf direktem Luftweg über die internationalen Flughäfen, über die Seehäfen Igoumenitsa, Korfu und Patras sowie auf dem Landweg über die Grenzstellen Evzoni (Nordmazedonien), Ormeni und Promachonas (Bulgarien) einreisen, sind vom Erfordernis einer Quarantäne befreit. Alle anderen Einreisenden müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Eine frühere Ausreise ist möglich.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form", PLF) ausfüllen. Dieses PLF ist für Personen mit Wohnsitz in Griechenland auch für Ausreisen aus Griechenland erforderlich. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Code muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden. Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist über Bulgarien (Grenzübergänge Promachonas und Ormenio, durchgängig geöffnet) und Evzoni (Nordmazedonien, 7 – 23 Uhr) möglich. Eine Ein- und Ausreise über Albanien (Grenzübergang Kakavia) und die Türkei (Grenzübergang Kipoi) ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen oder gesundheitlichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 19 bzw. 23 Uhr gestattet. Die Gesamtzahl der Einreise am Grenzübergang Kakavia ist auf 400 Personen täglich beschränkt. Einreisende aus Albanien (Grenzübergang Kakavia) und der Türkei (Grenzübergang Kipoi) müssen sich in eine häusliche Quarantäne begeben, zudem ist die Gesamtzahl der Einreisen beschränkt.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise aus der Türkei auf dem Landweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen oder gesundheitlichen Grund nachweisen können, und nur über den Grenzübergang Kipoi (7 – 23 Uhr) möglich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt. Sportboote dürfen Griechenland mit max. 49 Passagieren wieder anlaufen. (Kreuzfahrtschiffe sind von dieser Einschränkung ausgenommen). Es gelten zudem die unter Einreise genannten Voraussetzungen. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt, ebenso dürfen Sportboote aus Albanien und der Türkei Griechenland auch weiterhin nicht anlaufen.
Beschränkungen im Land
Die griechische Regierung hat den landesweiten „Lockdown“ mit wenigen restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Griechenland wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in verschiedene Risikozonen eingeteilt; Änderungen sind kurzfristig möglich.
Von 0.30 bis 5 Uhr besteht eine Ausgangssperre.
Beschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen beispielsweise Kapazitätsbeschränkungen in Geschäften und Museen, die Innenbereiche der Restaurants bleiben geschlossen.
Für Flüge auf die Inseln oder Fahrten mit der Fähre dorthin ist entweder eine Impfbescheinigung (vor 14 Tagen abgeschlossene Impfung) oder ein negativer Test (PCR-Test – nicht älter als 72 Stunden oder Schnelltest - nicht älter als 24 Stunden) oder eine Genesenenbescheinigung nötig.
Auf der Webseite der griechischen Regierung sind eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete (Stufe A/Stufe B) sowie weitere Informationen zu den jeweiligen Einschränkungen je nach Einstufung der Regionalbezirke veröffentlicht.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie für nicht vollständig geimpfte Personen dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer oder deutscher Sprache unter Nennung von Name und Pass/Personalausweisnummer, nicht älter als 72 Stunden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Halten Sie sich an bestehende Ausgangssperren im Rahmen des „Lockdowns“.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land
Die Regierung in Großbritannien hat die Abstandsregeln für landesweit acht Bezirke wieder verschärft. Demnach werden die Menschen dort aufgerufen, ihre Bezirke nicht zu verlassen, zwei Meter Abstand zu anderen zu halten und sich nicht in Innenräumen zu treffen. Auf der Liste stehen unter anderem Gebiete im Nordwesten des Landes, in Mittelengland und auch ein Londoner Bezirk. Am stärksten betroffen ist der Bezirk Bolton im Großraum Manchester. Quelle: tagesschau.de

Haiti - Änderung Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land: erweiterte Ausgangssperre; Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Haiti wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Haiti war bisher von COVID-19 weniger betroffen; zuletzt stiegen aber die Zahlen. Die Regierung hat zunächst bis zum 29. Mai 2021 den Gesundheitsnotstand ausgerufen. Das Gesundheitssystem Haitis ist auf COVID-19-Fälle weiterhin nur unzureichend vorbereitet. Haiti ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministerium für öffentliches Gesundheitswesen und Bevölkerung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg ist grundsätzlich ohne Einschränkungen möglich. Bei der Einreise erfolgt eine Kontrolle der Körpertemperatur. Außerdem muss ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andernfalls ist eine vierzehntägige häusliche Quarantäne zwingend vorgeschrieben.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen sind derzeit nur sehr wenige vorhanden.
Beschränkungen im Land
In der Zeit von 22 bis 6 Uhr gilt eine Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit und bei allen Zusammenkünften ist Pflicht. Die Nichtbeachtung kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Es gilt ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern, ausgenommen sind Angehörigen desselben Haushalts.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der haitianischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den nächsten Arzt per Telefon.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Island - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund bestehender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 im europäischen Vergleich nur noch schwach betroffen, die Zahl der Neuinfektionen sind derzeit auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder außer Grönland und den Färöer Inseln als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Für alle Reisenden, die keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder über die Genesung vorlegen können, gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Alle Reisenden müssen zudem einen PCR-Test bei Einreise durchführen lassen und sich dann für fünf Tage in häusliche Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Bei Einreisen aus von Island besonders eingestuften Hochrisikogebieten mit einer 14-Tages-Inzidenz auf 100.000 Einwohner über 700 und bei Einreisen aus Ländern mit unzureichender Informationslage über das Pandemiegeschehen wird ausnahmslos die Unterbringung in einer regierungsseitig betreuten Quarantäneunterkunft angeordnet. Es gilt zudem ein Einreiseverbot aus diesen Ländern für ausländische Staatsangehörige, die sich dort in den letzten 14 Tagen länger als 24 Stunden aufgehalten haben. Ausnahmen gelten u.a. für Ausländer, die ihren Wohnsitz in Island haben. Ausführliche Informationen auf der Webseite der isländischen Polizeibehörde.
Bei Einreisen aus Ländern, in denen die 14-Tages-Inzidenz zwischen 500 und 699 oder unter 500 mit einer Positivrate über 5 % und höher liegt, ist die Unterbringung in einer regierungsseitig betreuten Quarantäneunterkunft grundsätzlich angeordnet, eine Ausnahmegenehmigung kann jedoch spätestens zwei Tage vor Einreise über das Registrierungsformular beantragt werden, wenn eine geeignete häusliche Quarantäneunterkunft nachgewiesen werden kann. Dies betrifft auch Einreisen aus Deutschland.
Bei Einreisen aus Ländern, in denen die 14-Tages-Inzidenz unter 500 liegt, wird die Unterbringung in der staatlichen Quarantäneunterkunft nur angeordnet, wenn keine geeignete häusliche Unterkunft vorliegt. Gleiches gilt, wenn die Quarantäne gebrochen wird. Die freiwillige Unterbringung in der staatlichen Quarantäneunterkunft ist möglich.
Für Kinder gilt derzeit grundsätzlich die gleiche Regelung wie für Erwachsene.
Von der Quarantäne befreit sind Reisende, die nachweislich von einer COVID-19-Infektion genesen sind. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat aus EU/EWR-Ländern, dessen Anerkennung von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde abhängt.
Auch der Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 befreit von der Quarantäne. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an den bei der Einreise vorzulegenden Impfnachweis . Die Anerkennung hängt von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde ab.
Derzeit müssen jedoch auch Einreisende mit einem Impfzertifikat oder dem Nachweis einer überstandenen COVID-19-Infektion einen PCR-Test bei Einreise vornehmen lassen. Das Ergebnis ist in der Häuslichkeit abzuwarten. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bieten die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind ohne PCR-Test, aber nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur eingeschränkt. Da Flugverbindungen von und nach Island meist nicht direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Gaststätten, touristische Einrichtungen, Schwimmbäder, Sportstätten und kulturelle Einrichtungen sind grundsätzlich geöffnet, es kann jedoch zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder beschränkten Einlasszahlen kommen. Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 150 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von grundsätzlich zwei Metern; Maskenpflicht besteht sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von der Masken- und Abstandspflicht befreit.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.

Taiwan - Änderung Einreise
Das Einreiseverbot für alle Ausländer ohne Alien Resident Zertifikat bleibt bis zunächst 18. Juni 2021 bestehen. Quelle: Garda World

Tschechische Republik - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Tschechische Republik wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Tschechische Republik als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Deutschland ist derzeit der roten Kategorie zugeordnet. Die Einreise aus Deutschland ist, mit Ausnahme des Grenzverkehrs von weniger als 12 Stunden, ausschließlich aus triftigem Grund möglich. Dazu zählen u.a. Berufstätigkeit, Studium und medizinische Gründe. Ein Familienbesuch ist nur zur Ausübung des Sorgerechts oder Pflege und Unterstützung eines Verwandten möglich. Entsprechende Nachweise sind mitzuführen. Die Reise ist vorab durch Online-Anzeige anzumelden.
Grundsätzlich ist zudem ein negativer PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 bzw. 24 Stunden sein darf, zur Einreise erforderlich. Einreisende müssen das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Nach der Einreise muss innerhalb von fünf Tagen erneut ein PCR-Test durchgeführt werden. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses ist Selbstisolierung vorgeschrieben. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden, erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Ausnahmen von der Anzeige-, Test- und Quarantänepflicht gelten u.a. für Geimpfte, Tschechen, deren Familienangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis in Tschechien, Grenzpendler, für pendelnde Schüler und Studenten, für pendelnde Eltern zum Besuch ihrer minderjährigen Kinder und zur Ausübung des Sorgerechts, für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, für in der Tschechischen Republik akkreditierte Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen, für Beschäftigte, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Betrieben in der Tschechischen Republik unverzichtbar sind, für Aufenthalte von maximal 12 Stunden aus triftigem Grund und für Personen, die innerhalb der letzten 180 Tage an COVID-19 erkrankt waren und hierüber ein ärztliches Attest vorlegen können.
Für Personen, die über ein nationales Impfzertifikat aus Deutschland, Österreich, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien oder Ungarn verfügen und deren Zweitimpfung bei einem Impfschema mit 2 Dosen höchstens 9 Monate zurückliegt oder deren Erstimpfung bei einem Impfschema mit 2 Dosen mindestens 22 Tage und nicht länger als 3 Monate zurückliegt oder deren Impfung bei einem Impfschema mit 1 Dose mindestens 22 Tage und höchstens 9 Monate zurückliegt, ist bei Einreisen aus Ländern der orangen oder roten Kategorie kein negativer Test und keine Quarantäne mehr erforderlich.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise - bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - uneingeschränkt möglich.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise – bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - nur mit Negativtest (PCR oder Antigen) und Einreiseanmeldung möglich. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger müssen bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel keinen Negativtest vorlegen, aber innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen. Personen, die in Deutschland, Österreich, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien oder Ungarn vollständig geimpft wurden und über einen Impfnachweis verfügen, unterliegen der Test- und Quarantänepflicht nicht, müssen ihre Einreise jedoch anmelden.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist die Einreise nur mit Negativtest (PCR oder Antigen), Online-Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich. Binnen fünf Tagen nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger müssen bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel keinen Negativtest vorlegen, aber innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR-Tests vornehmen lassen.
Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Personen, die in Deutschland, Österreich, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien oder Ungarn vollständig geimpft wurden und über einen Impfnachweis verfügen, unterliegen der Test- und Quarantänepflicht nicht, müssen ihre Einreise jedoch anmelden.
4. Dunkelrote Kategorie
Aus Ländern der dunkelroten Kategorie ist die Einreise nur mit negativem PCR-Test, Online-Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich. Frühestens fünf Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger können bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel auch einen Antigen- oder PCR-Test vorlegen.
5. Graue Kategorie
Die Aus- und Einreise in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aus Ländern der grauen Kategorie ist die Einreise in die Tschechische Republik nur in Ausnahmefällen mit negativem PCR-Test, Online-Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich. Innerhalb von 24 Stunden sowie frühestens am 10. Tag nach Einreise ist jeweils ein weiterer PCR-Test der zuständigen Hygienebehörde vorzulegen.
Die Einreise und der Aufenthalt aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten ist unabhängig von der Kategorisierung des Landes der Einreise, verboten.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Die Einreise und der Aufenthalt aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten ist unabhängig von der Kategorisierung des Landes der Einreise, verboten.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise auf dem Luftweg ist für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch die Tschechische Republik ohne Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich.
Transitreisende - bis auf Beschäftigte im Personen-, Waren- und Güterverkehr - die aus einem orange, rot oder dunkelrot kategorisierten Land gemäß dem Ampel-System einreisen, benötigen bei Transit auf dem Landweg einen Negativtest (PCR, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen, nicht älter als 24 Stunden). Bei Flughafentransit mit Umsteigezeiten am Flughafen von bis zu 12 Stunden, ist die Vorlage eines Testergebnisses nicht erforderlich. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat. Einreisen zum Transit aus einem Land mit extrem hohen Infektionsrisiko sind nicht erlaubt.
Drittstaater mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch die Tschechische Republik durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR -Maske tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, jedoch in stark eingeschränktem Maße. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen nach Deutschland ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im Covid-Portal (Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal 20 Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Sofern die Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sind, können im Innern maximal 50 und Außen maximal 100 Personen teilnehmen.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur von Getesteten, Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen sowie botanische und zoologische Gärten sind für eine begrenzte Besucherzahl geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind wieder möglich.
Außenbereiche von Restaurants sind von 6 bis 22 Uhr und Hotels für geimpfte, genesene oder getestete einheimische Gäste geöffnet. Für Personen ohne Aufenthalt in Tschechien besteht weiterhin ein Einreiseverbot für touristische Reisen. Sie können Hotels für touristische Reisen weiterhin nicht nutzen.
Es besteht ein Ausreiseverbot in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko für Tschechen und Ausländer mit Wohnsitz in der Tschechischen Republik. Bei Wiedereinreise aus einem solchen Land können hohe Bußgeldern verhängt werden.
Hygieneregeln
Im Freien gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. An infektionsgefährdenden Orten, wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in PKW bei Fahrgemeinschaften muss eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske getragen werden. Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske für die Dauer von 14 Tagen für alle aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisenden und durch die Tschechische Republik durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich zur Ein- Durch- und Ausreise auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft Prag.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Beförderer über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106, +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind weiterhin von COVID-19 betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Vereinigten Arabischen Emirate als Risikogebiet eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Im Falle eines Wohnsitzes in einem anderen Emirat als Dubai wird dringend empfohlen, die Personendaten vor Reiseantritt auf dem Portal der „Federal Authority for Identity & Citizenship" (Bürgertelefon: +971 6005 22222) zu überprüfen.
Alle Reisenden, die in Dubai einreisen wollen (einschließlich „Residents“), müssen von allen Abflugorten beim Check-in einen negativen PCR-Test nachweisen. Der Abstrich darf nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein. Kinder unter 12 Jahren, Behinderte und VAE Staatsangehörige sind von dem Testerfordernis ausgenommen. Für Passagiere, die aus bestimmten Ländern abfliegen, findet bei Ankunft am Flughafen Dubai ein weiterer PCR-Test statt.
Reisende, die aus Deutschland nach Abu Dhabi fliegen, müssen beim Check-in am ausländischen Abflughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Abstrich darf längstens 96 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein (kürzere Fristen gelten ggfs. für andere Abflugorte). Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache mitzuführen. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen. Anschließend müssen sich Reisende in häusliche oder Hotel-Quarantäne begeben. Sie beträgt für emiratische Staatsangehörige und Personen mit längerfristigem Aufenthaltstitel im Emirat Abu Dhabi („Residents“), die in den VAE vollständig geimpft wurden, fünf Tage, für alle anderen Personen zehn Tage. Als vollständig geimpft gelten Personen ab dem 28. Tag nach der letzten Impfdosis. Impfungen im Ausland werden nicht anerkannt. Während der Quarantäne muss ein GPS-Tracking Armband getragen werden, das den Reisenden am Flughafen angelegt wird. Ausgenommen von der Armbandpflicht sind Personen unter 18 und über 69 Jahren. Bei zehntägiger Quarantäne findet am achten Tag ein erneuter PCR-Test statt, bei fünftägiger Quarantäne am vierten Tag. Bitte beachten Sie, dass die Quarantäne nicht verlassen werden darf, auch nicht zu einer frühzeitigen Rückreise nach Deutschland. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Reisende mit Direktflügen aus bestimmten Ländern der „Grünen Liste", die einen mindestens zehntägigen Aufenthalt in diesen Ländern unmittelbar vor Abflug nachweisen können. Hierzu gehört seit dem 23. Mai 2021 auch Deutschland. Sie müssen sich am sechsten und zwölften Tag erneut einem kostenpflichtigen PCR-Test unterziehen. Für emiratische Staatsangehörige bzw. Personen mit längerfristigem Aufenthaltstitel im Emirat Abu Dhabi, die in den VAE vollständig geimpft wurden, entfällt der Test am zwölften Tag.
Durch- und Weiterreise
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Beschränkungen im Land
Reisen innerhalb des Landes unterliegen Einschränkungen.
Die Freizügigkeit für Reisen vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi ist auf unbestimmte Zeit eingeschränkt. Dies gilt unabhängig vom Wohnort oder der Staatsangehörigkeit der Reisenden.
Ausnahmen bestehen für Personen, die einen in den VAE gemachten PCR-Test nachweisen können, dessen Ergebnis nicht älter als 48 Stunden ist. Alle Reisenden müssen zusätzlich am vierten und am achten Tag nach der Einreise nach Abu Dhabi einen erneuten PCR-Test in Abu Dhabi machen. Alternativ kann am Kontrollpunkt ein DPI-Test vorgelegt werden, dessen Ergebnis nicht älter als 24 Stunden sein darf; zusätzlich muss am dritten und am siebten Tag in Abu Dhabi jeweils ein PCR-Test gemacht werden.
Alle Testungen müssen in der AlHosn App nachgewiesen werden. Von den Testpflichten befreit sind Personen, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegen COVID-19 geimpft sind und zusätzlich ein entsprechendes Icon in ihrer AlHosn App nachweisen können.
Internationale Reisende, die nach Ankunft von Dubai oder anderen Emiraten nach Abu Dhabi weiterreisen, müssen sich in Abu Dhabi in eine 10-tägige häusliche oder Hotel-Quarantäne begeben. Auf die 10-tägige Frist werden die Tage angerechnet, die sich der Reisende vor Einreise in das Emirat Abu Dhabi bereits in einem anderen Emirat aufgehalten hat.
Reisende von Abu Dhabi nach Dubai oder zwischen Dubai und den nördlichen Emiraten unterliegen keinen Einschränkungen.
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und einige Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet. Öffentliche Versammlungen bleiben bis auf weiteres verboten. Private Treffen sind nur im kleinsten Kreis gestattet. Die Behörden halten die Bevölkerung dringend an, die örtlichen COVID-19-Tracing-Apps herunterzuladen (für Dubai Covid19 – DXB Smart App, für alle anderen Emirate Alhosn UAE).
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist obligatorisch.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse für Reisen von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, müssen damit rechnen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35254
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 26.05.2021

Beitrag von Birgitt »

Belarus - Änderung Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belarus wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belarus ist von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte liegen insbesondere in bevölkerungsreichen urbanen Gebieten wie Minsk und anderen größeren Städten des Landes. Belarus ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das belarussische Informationsportal StopCOVID und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Nach Informationen des belarussischen Gesundheitsministeriums ist Deutschland als Risikogebiet eingestuft. Für Einreisende aus Deutschland gilt eine 10-tägige Isolationspflicht.
Die Landgrenzübergänge sowie Bahngrenzübergänge für den regulären Grenzverkehr zur Einreise nach Belarus für Drittstaatsangehörige sind temporär geschlossen. Dies betrifft die Einreise auf dem Landweg aus den Ländern Litauen, Lettland, Polen und der Ukraine. Ausnahmen gelten u.a. für:
• Ausländer, die Ehegatten, Eltern oder Kinder von belarussischen Staatsgehörigen sind,
• Ausländer, mit Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder Arbeitsnachweis,
• Ausländer, die aufgrund einer schweren Krankheit oder des Todes einer nahestehenden Person einreisen wollen,
• Ausländer mit Diplomaten- oder Dienstpässen und Mitglieder offizieller Delegationen,
• Personen, die im internationalen Güterverkehr beschäftigt sind,
• Bürger der russischen Föderation, die im Transit in ihrem Heimatstaat reisen.
Die Restriktionen gelten bis auf weiteres.
Die Einreise über den internationalen Flughafen Minsk ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich.
Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz nicht in Belarus haben, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Über das negative Testergebnis muss das Original eines medizinischen Attests (in russischer, belarussischer, oder englischer Sprache) vorgelegt werden. Aus dem Befund müssen Name, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) hervorgehen. Das Attest kann auch der Ausdruck eines elektronischen Testergebnisses sein, muss aber Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde beinhalten.
Die belarussischen Grenzbehörden können bei Nichtvorliegen des negativen Testergebnisses die Einreise verweigern. Ein nachträglicher Test (z.B. am Flughafen Minsk) ist nicht vorgesehen.
Es gilt eine Ausreisesperre für belarussische Staatsangehörige sowie für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in Belarus. Die Ausreisesperre gilt für alle Grenzübergänge auf dem Landweg, nicht aber für den Flugverkehr. Ausgenommen sind:
• Personen, die im Zusammenhang mit einer schweren Erkrankung oder dem Tod eines nahen Verwandten ausreisen,
• Personen, die im Ausland einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder studieren (nur eine Ausreise innerhalb von sechs Monaten),
• belarussische Staatsangehörige, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in einem ausländischen Staat haben und zum ständigen Wohnsitz ausreisen,
• LKW-Fahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr,
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise auf dem Landweg über Polen nach Deutschland ist grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Es bestehen grundsätzlich direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus, s. Aktuelles/Flugeinschränkungen.
Bahn- und Busverbindungen zwischen Belarus und Deutschland unterliegen COVID-19 bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche und private Leben ist – abgesehen von der Masken- und Selbstisolationspflicht nach Einreise – bislang unberührt von staatlich verordneten einschränkenden Infektionsschutzmaßnahmen.
Hygieneregeln
In Minsk und anderen Städten bzw. Bezirken gilt eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Maskenpflicht gilt u. a. in Banken, Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der belarussischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten können Sie sich über das belarussische Gesundheitsministerium oder dessen COVID-Hotline informieren (+ 375 29 156 85 65).
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Indonesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis auf weiteres nicht gestattet.
Die Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien besteht weiter. Es sind jedoch Ausnahmen für bestimmte Reisezwecke vorgesehen, die auf der Homepage der indonesischen Immigrationsbehörde aufgeführt sind. Für diese Reisezwecke kann ein elektronisches Visum für Indonesien beantragt werden. Dieses e-Visum muss vor der Einreise vorliegen; eine visumfreie Einreise und visa-on-arrival sind derzeit nicht möglich.
Reisende müssen bei Einreise ein Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, worin ein bei Abflug maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten sein muss. Nach der Einreise erfolgt obligatorisch eine erneute kostenpflichtige PCR-Testung. Bei negativem Testergebnis erfolgt anschließend eine fünftägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten. Am Ende der fünftägigen Quarantäne müssen sich Reisende einer erneuten kostenpflichtigen Testung unterziehen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Einweisung in ein Krankenhaus. Die Behandlung einer Infektion in einem indonesischen Krankenhaus ist für Ausländer immer kostenpflichtig. Reisende, die aus dem Ausland ohne oder ohne gültigen PCR-Test einreisen, werden vor Ort nachgetestet und müssen sich bis zum Vorliegen des (negativen) Testergebnisses auf eigene Kosten in ein Hotel, das von den indonesischen Behörden vorgegeben wird, begeben. Ein Abwarten des Testergebnisses in Hausquarantäne ist nicht möglich. Im Anschluss an die fünftägige Hotelquarantäne ist eine vierzehntägige Heimquarantäne einzuhalten.
Bei Einreise wird am Flughafen eine Registrierung im indonesischen „Health Portal" verlangt, die durch die Nutzung einer App „eHAC“ erfolgen soll. In Einzelfällen wird aber auch das Ausfüllen eines bereitgestellten Formulars in Papierform akzeptiert.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis oder PCR-Test verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen jedoch bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kann es zu Einschränkungen kommen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis vorerst 31. Mai 2021 gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Bis auf weiteres wird im innerindonesischen Reiseverkehr die Vorlage eines negativen Schnelltests (Antigentest) oder in Abhängigkeit von dem Zielort auch ein negativer PCR-Test verlangt.
- Sumatra: Bei Reisen innerhalb Sumatras PCR- bzw. Antigentestergebnis nicht älter als 24 Stunden oder GeNose-Test vor Ort bei Abflug.
- Bali: Bei Flugreisen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, Antigentest nicht älter als 24h oder GeNose-Test vor Ort bei Abflug.
- Java und sonstige Inseln: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Antigentest nicht älter als 48h oder GeNose-Test vor Ort bei Abflug.
Bei Bahnreisen wird ein Antigentest akzeptiert, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes wird in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und ist laufend Änderungen unterworfen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Italien - Änderung Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 mehrfach stark betroffen, die Infektionszahlen sind wieder rückläufig. Landesweit beträgt die Anzahl der Neuinfektionen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Italien weiterhin als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist die Einreise nach Italien grundsätzlich und seit 16. Mai 2021 wieder ohne Quarantänepflicht gestattet, jedoch können Reisen innerhalb Italiens je nach Einstufung der Region eingeschränkt werden, siehe Beschränkungen im Land.
Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen (noch) nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden. Für die Einreise in die autonome Provinz Bozen Südtirol ist ein eigenes Einreiseformular erforderlich.
Grundsätzlich ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ausgenommen sind Kinder unter zwei Jahren. Verschiedene Fluggesellschaften verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.
Reisende ohne negativen Test sind verpflichtet, sich zehn Tage selbst zu isolieren und am Ende einen Test vorzunehmen. Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Schüler, Studenten und Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen für Aufenthalte bis zu 120 Stunden sind hiervon ausgenommen. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium .
Die Einreise ist stets dem zuständigen Gesundheitsamt innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen.
Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Es besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise u.a. in Brasilien, Bangladesch, Indien aufgehalten haben.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Testpflicht möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen.
Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB .
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise sehr eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand. In ganz Italien bestehen Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit. Landesweit gilt mit Wirkung vom 19. Mai 2021 eine nächtliche Ausgangssperre.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen können je nach Einstufung der Region als gelbe, rote oder orange Zone eingeschränkt werden, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Reisen zwischen als „gelb“ eingestuften Regionen sind wieder möglich. Personen mit einer „Grünen COVID-19-Bescheinigung“ (für Geimpfte, Genesene und Getestete) dürfen sich wieder uneingeschränkt zwischen allen Zonen bewegen. Zertifikate anderer EU-Staaten sind dieser Bescheinigung gleichgestellt. In Italien werden als „Grüne COVID-19-Bescheinigung“ („certificato verde“) alle Nachweise anerkannt, die einen vollständigen Impfzyklus, eine Genesung von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder einen negativen Molekular- oder Antigenschnelltest innerhalb der letzten 48 Stunden bescheinigen.
Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.
Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen.
Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In Fahrzeugen müssen die Insassen nicht mehr grundsätzlich aus demselben Haushalt sein, die Zahl der Mitfahrer ist gem. Information der italienischen Regierung auf deren Webseite (nur in italienischer Sprache) wie folgt aufgeschlüsselt:
Bis zu 5 Personen aus demselben Haushalt können sich – ohne Maskenpflicht – im Fahrzeug aufhalten.
Wenn nicht aus demselben Haushalt ist die Anzahl auf max. 3 Personen – mit Maskenpflicht - reduziert – zusätzlich muss mind. 1 Meter Abstand gehalten werden.
Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist (z.B. Taxis).
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni , Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen. Vor der Einreise nach Sardinien muss eine Registrierung vorgenommen werden.
Reisende müssen den Nachweis der Registrierung und ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen. Daneben ist eine Bescheinigung über eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 oder ein negativer Testnachweis, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, erforderlich. Kann ein negativer Test bei Einreise nicht vorgewiesen werden, muss er bei Einreise nachgeholt werden und die Einhaltung einer 10-tägigen Quarantäne ist zwingend vorgeschrieben. Weiterführende Informationen veröffentlich die Regionalregierung auf ihrer Webseite.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu den Beförderungs- und Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft sowie bei Bus- und Zugreisen zu den aktuellen Reiseverbindungen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.

Litauen - Änderung Beschränkungen im Land
Litauen hat den Lockdown formal bis Ende Juni 2021 verlängert. Zugleich beschloss die Regierung in Vilnius am Mittwoch weitere Lockerungen. Cafés, Restaurants und Bars dürfen ihre Außenterrassen demnach vom 1. Juni an zwei Stunden länger, bis Mitternacht, geöffnet haben. Auch Nachtclubs sollen erstmals seit November wieder Gäste empfangen dürfen, die einen sogenannten Grünen Pass besitzen - und somit nachweislich Corona-geimpft, negativ getestet oder genesen sind. An öffentlichen Veranstaltungen im Freien kann ab kommendem Monat eine unbegrenzte Anzahl von Menschen teilnehmen, in Innenräumen ist die Teilnehmerzahl auf 250 Menschen begrenzt. Zu privaten Treffen können sich künftig bis zu zehn Menschen oder Mitglieder von zwei Familien oder Haushalten in Innenräumen versammeln. Quelle: tagesschau.de

Malta - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird abgeraten.
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende nach Malta dürfen nur aus sogenannten „Korridorländer n“ einreisen, sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „Korridors“ aufgehalten haben. Zu diesen „Korridorländer n“ zählt auch Deutschland. Reisende müssen dies bei Einreise schriftlich bestätigen.
Reisende aus diesen Ländern müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Falls kein Negativ-Test vorgelegt werden kann, müssen Reisende einen Test bei Einreise am Flughafen durchführen oder sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten müssen. Ein positives Testergebnis zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Ferner müssen bei Einreise eine „Public Health Travel Declaration “ und eine „Passenger Locator Form “ vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und abgegeben werden. Aus allen übrigen Ländern können nur Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag per E-Mail mit dem Betreff „CONSIDER“, cc an covid19.vetting@gov.mt senden. Bei Einreise müssen diese Personen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, sich einem Test bei Einreise unterziehen und sich zusätzlich in 14-tägige Quarantäne begeben, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Nach 11-12 Tagen ist ein weiterer PCR-Test in Malta zu machen. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Der Lockdown in Malta wird schrittweise gelockert. Friseure, Barbiere und sonstige nicht-systemrelevante Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sind wieder geöffnet. Auch sind wieder Besuche in den Krankenhäusern, Altenheimen und der Besuch von Gottesdiensten möglich. Restaurants und Snackbars dürfen bis Mitternacht öffnen. Bars und Klubs, sind jedoch weiterhin geschlossen. Der Betrieb von Partybooten ist untersagt. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als vier Personen sind untersagt. Bei privaten Veranstaltungen zu Hause dürfen sich Personen aus höchstens vier Haushalten treffen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder Gesichtsschutzes (Visier) außerhalb der eigenen Wohnung ist weiterhin Pflicht, d.h. auch im Freien, in öffentlichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften usw. Zuwiderhandlung wird mit einer Strafe von 100 € belegt. Grundsätzlich wird empfohlen, dass ein Gesichtsschutz (Visier) nur in Verbindung mit einem Mund-Nasen Schutz (MNS) getragen wird. Bankkunden wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da Masken dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden, des maltesischen Tourismusverbandes und den Hinweisen des Malta International Airports .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden. Quelle: AA

Die maltesischen Behörden gaben bekannt, dass Reisende bei Einreise ab dem 1. Juni 2021 den Nachweis erbringen können, dass sie mindestens 14 Tage zuvor geimpft wurden, anstatt ein negatives COVID-19-Zertifikat vorzulegen. Quelle: Garda World

Myanmar - Änderung Reiseverbindungen
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Myanmar ist von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Stadtgebiete von Rangun und Mandalay.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministerium für Gesundheit und Sport und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit nur in Ausnahmefällen nach Einzelfallentscheidung durch die myanmarischen Behörden möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine Quarantäne von mindestens 14 Tagen absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Aus- und Weiterreise sind derzeit aufgrund fehlender Flugverbindungen und geschlossener Grenzen nur sehr eingeschränkt möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis mindestens 31. Mai 2021 ausgesetzt. Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen nur sehr wenige Flugverbindungen, bei denen es sich um Sonderflüge, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines oder ANA handelt, die frei über die Fluglinien oder über Reisebüros gebucht werden können. Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden mindestens 10 Tage vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Der Lockdown im Stadtgebiet von Yangon wurde aufgehoben. Restaurants, Geschäfte, Banken und Büros dürfen wieder öffnen. Großveranstaltungen und -versammlungen sind untersagt, viele städtische Parks und Naherholungsgebiete geschlossen. Nähere Informationen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit und Sport.
Mit fortdauernder Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte und wachsender Unberechenbarkeit der Sicherheitslage muss weiterhin gerechnet werden.
Personenreisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt und sollten aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Landweg erfolgen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
• Für den Fall dringender Ausnahmesituationen („compelling reason“) kontaktieren Sie bitte die zuständige myanmarische Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Für COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten ist das National Health Laboratory zuständig.

Norwegen - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo, Agder, Viken und Vestfold og Telemark wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Norwegen ist von COVID-19 regional unterschiedlich betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Stadt und Großraum Oslo sowie die Provinzen Agder, Viken und Vestfold og Telemark. Dort überschreitet bzw. überschritt zuletzt die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat seine Grenzen bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist nur noch für Reisende möglich, die einen festen Wohnsitz in Norwegen durch geeignete Belege nachweisen können. Gleichzeitig ist nachzuweisen, dass der Aufenthalt außerhalb Norwegens nur vorübergehender Natur war. Es sind wenige Ausnahmen vorgesehen, u. a. für Besuche des engsten Verwandtenkreises (minderjährige Kinder, Ehegatten). Details zu den Ausnahmeregeln veröffentlicht die norwegische Regierung. Für die Fälle, in denen eine Einreise bzw. Rückkehr nach Norwegen erlaubt ist, gilt die Pflicht zur Quarantäne in einem designierten Quarantänehotel, es sei denn, der Auslandsaufenthalt war dringend notwendig. Mit Wirkung vom 27. Mai 2021 gilt für Reisende aus Schengen-Ländern mit niedrigem Infektionsgeschehen keine Pflicht zur Hotelquarantäne mehr, sofern sie über eine geeignete Unterkunft verfügen. Als niedrig wird das Infektionsgeschehen eingestuft bei einer Inzidenz unter 150/100.000 in den letzten 14 Tagen und einer Testpositivrate von max. 4%, wobei die Zahlen des norwegischen Gesundheitsinstituts (FHI) maßgeblich sind. Die o. g. Einreisebeschränkungen bestehen unabhängig von der Änderung der Quarantäneregeln weiter.
Informationen über die Erforderlichkeit von Negativtests und Quarantäneregelungen für Reisende, die unter Ausnahmen fallen, bieten die norwegischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern muss grundsätzlich die Quarantäne am Einreiseort in einem von der Gemeinde designiertem Quarantänehotel durchgeführt werden. Zu etwaigen Änderungen dieser Regelung für Transitreisende ab dem 27. Mai 2021 ist noch nichts bekannt.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind im Rahmen der geltenden Einreisebeschränkungen grundsätzlich möglich. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bestehende Flugverbindungen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens auch kurzfristig ausgesetzt werden.
Fährverbindungen bestehen über die Reederei Colorline. Es werden die Verbindungen Oslo-Kiel und Larvik - Hirtshals betrieben, die allerdings aufgrund der Pandemielage eingeschränkt sein können.
Eine aktuelle Übersicht über die Reiseverbindungen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Oslo (alle Angaben ohne Gewähr).
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen in den jeweiligen Gemeinden unterscheiden sich in Art und Umfang sind jedoch auf den jeweiligen Internetseiten der Kommunen einsehbar, wie z. B. bei der Stadt Oslo. Es gilt landesweit die Empfehlung, soziale Kontakte einzuschränken. Zudem gelten Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen und die dringende Empfehlung, die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind, wie z.B. bei der Stadt Oslo. Landesweit soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.

Sambia - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zambia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Sambia ist stark von COVID-19 betroffen.
Sambia ist als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet ) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das sambische Gesundheitsministerium auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Neben sambischen Staatsangehörigen und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung, dürfen grundsätzlich auch Geschäfts-, Besuchsreisende und Touristen nach Sambia einreisen. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Davon ausgenommen sind Kinder unter 5 Jahren. Reisende mit COVID-19-Symptomen und einer Körpertemperatur von 38°C oder höher werden bei Ankunft auf COVID-19 getestet und müssen sich einer Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unterziehen. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Reisende aus den durch die sambischen Behörden definierten Hochrisikoländern (darunter Deutschland) müssen sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Wo die Quarantäne absolviert wird, ist nicht vorgegeben. Die sambischen Behörden behalten sich vor, Reisende auf eigene Kosten in festgelegten Quarantänezentren unterzubringen, sollte der vorgesehene Quarantäneort als nicht geeignet erachtet werden.
Reisende aus Hochrisikoländern müssen sich bei Einreise auch einem erneuten Test unterziehen. Die Kosten dafür trägt der Reisende selbst.
Eine Ausnahme von der Quarantäneregelung ist für Personen vorgesehen, die bei Einreise bereits vollständig geimpft sind. Es muss weiterhin ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.
Touristen, Besucher und Geschäftsreisende sind angehalten, sich während ihres Aufenthalts auf mögliche COVID-19-Symptome zu überprüfen und dies ggf. den sambischen Behörden anzuzeigen.
Reisende werden angehalten, sich vor Ausreise aus Sambia bei der jeweiligen Airline nach der Notwendigkeit eines negativen PCR-Tests sowie Testzertifikats zu erkundigen. In der Regel sind diese bei Ausreise nur nötigt, wenn das Transit- oder Zielland die Vorlage eines Negativtests vorschreibt.
Durch- und Weiterreise
Alle Land- und Luftgrenzen sind offen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrmals wöchentlich Umsteigeverbindungen nach Deutschland mit Ethiopian Airlines, Kenya Airways und RwandAir. Die Airlines überprüfen bei Check-in das Vorliegen des bei Einreise nach Sambia verlangten Nachweises eines negativen COVID-19-Tests. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beförderung ansonsten verweigert wird. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung Sambias als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Sambia nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.
Das für Sambia geltende Beförderungsverbot für Personen im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Die für die Behandlung von COVID-19-Patienten vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Sambia ist daher nicht gewährleistet.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen.
• Beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise der Fluglinien, z.B. die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Schweiz - Änderung Beschränkungen im Land
Die Schweiz lockert die Einschränkungen schneller als zuletzt angekündigt. Bei öffentlichen Veranstaltungen und privaten Treffen dürfen ab Montag 31. Mai 2021 mehr Personen teilnehmen als geplant. Restaurants können Tische auch innen wieder besetzen, die Sperrstunde wird aufgehoben. Die Homeoffice-Pflicht wird für Betriebe, die einmal pro Woche testen, in eine Empfehlung umgewandelt. Ab dem 1. Juli sollen zudem wieder Großveranstaltungen mit bis zu 5000 Teilnehmern möglich sein. Quelle: tagesschau.de

Spanien - Änderung Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Kastilien-La Mancha, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland und die Exklave Melilla wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Asturien, Extremadura, Galicien, Valencia, Murcia, auf die Balearen, auf die Kanarischen Inseln und in die Exklave Ceuta wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen, dabei ist das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich. Die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Kastilien-La Mancha, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, das Baskenland und die Exklave Melilla sind weiterhin als Risikogebiete eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Marokko hat die Flugverbindungen von und nach Spanien bis auf weiteres ausgesetzt.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Der für ganz Spanien geltende Alarmzustand endete am 9. Mai 2021. Die Autonomen Gemeinschaften können jedoch weiterhin mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren, Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Es wird empfohlen, Treffen in privaten Haushalten auf sechs Personen zu beschränken. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Gewisse Beschränkungen im öffentlichen Leben wie z.B. in der Gastronomie bestehen weiter. Weitere Informationen in englischer Sprache bieten die katalonischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 1 bis 6 Uhr. Gastronomiebetriebe dürfen mit Einschränkungen öffnen. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
Für Andalusien wurde das Ein- und Ausreiseverbot sowie die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Die Öffnungszeiten für Restaurationsbetriebe und Diskotheken wurden erweitert. Es gibt jedoch weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Testpflicht, sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf den gesamten Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 24 bis 6 Uhr. Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei am Flughafen ein negatives PCR- oder TMA-Testergebnis vorweisen, siehe Einreise.
Personen, die mindestens 6 Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) ihr negatives Testergebnis vorweisen,
Jede Kanarische Insel wird – abhängig von der dort herrschenden Inzidenz – von der Regionalregierung in eine der sog. Alarmstufen 1 bis 4 eingruppiert. Derzeit kommen wegen relativ geringer Inzidenzwerte lediglich die Stufen 1 und 2 zur Anwendung. Abhängig von der jeweiligen Alarmstufe gelten Beschränkungen der Öffnungszeiten in Gastronomie und Handel. Auch für die Personenzahl bei Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum gelten Höchstgrenzen. Bei Zuwiderhandlungen werden teilweise erhebliche Bußgelder erhoben.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Ungarn - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ungarn wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ungarn war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Ungarn als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Die Einreise ist für u.a. Deutsche grundsätzlich nicht möglich. Ungarn führt temporär wieder EU-Binnengrenzkontrollen durch. Einreisen können grundsätzlich nur noch ungarische Staatsangehörige. Diesen gleichgestellt sind Personen, die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder und Personen, die über eine von der Ausländerbehörde ausgestellte, für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen. Die Umstände sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
Einreisende über den Flughafen Budapest sollen das Quarantäne-Formular vorab ausfüllen und bei der Passkontrolle abgeben.
Im Rahmen des Grenzübertritts können Temperaturmessungen stattfinden.
Alle Einreisenden sind auch ohne behördliche Anordnung zu unmittelbarer 10-tägiger häuslicher Isolation verpflichtet, bei Verdacht auf eine Infektion wird Unterbringung in bestimmten Quarantäneeinrichtungen angeordnet. Aus der häuslichen Isolation kann entlassen werden, wer zwei negative PCR-Tests ungarischer Labore vorlegt, die innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden vorgenommen wurden.
Das negative Ergebnis eines vor der Einreise erfolgten ersten negativen PCR-Tests wird berücksichtigt, wenn dieser von einem Labor im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada durchgeführt wurde und das negative Testergebnis in englischer oder ungarischer Sprache vorgelegt wird. Eine nachgewiesene COVID-19-Impfung entbindet Einreisende nicht von der Pflicht zur Selbstisolation.
Die Einreise ist grundsätzlich ohne Einschränkungen, Sondergenehmigungen, Hausisolation/Quarantäne oder Testpflicht gestattet für (jeweils mit entsprechenden Nachweisen):
- den Güterverkehr,
- Geschäftsreisende, die aus einem EU-/EWR-Mitgliedstaat oder aus Großbritannien zurückkehren bzw. einreisen (bei Einreise aus anderen Ländern wird Kontaktaufnahme zu ungarischer Auslandsvertretung empfohlen),
- Grenzpendler in einer bis 30 km von der Grenze entfernten Zone für maximal, 24 Stunden,
- Ungarische, polnische, tschechische und slowakische Staatsangehörige im Reiseverkehr zwischen diesen Ländern,
- Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen,
- Personen, die beim Grenzübertritt glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren.
In Zweifelsfällen können bei Einreise abweichende Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Personen, die dem generellen Einreiseverbot unterliegen, können eine Sondergenehmigung für die Einreise nach Ungarn beantragen, unterliegen bei Genehmigung aber dennoch der Quarantäne- bzw. Testpflicht. Anträge auf eine Sondergenehmigung können ausschließlich auf elektronischem Wege über die Website der ungarischen Polizei in ungarischer oder in englischer Sprache und bei nachstehenden Gründen gestellt werden:
- Teilnahme an Gerichts- oder behördlichen Verfahren in Ungarn, die mit einem durch den ungarischen Gerichtshof ausgestellten ungarischen Dokument nachgewiesen werden können,
- Inanspruchnahme einer ärztlichen Versorgung mit einer entsprechenden Bestätigung,
- Studien- und Prüfungspflicht mit einer Bestätigung der Bildungseinrichtung,
- Reise im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung mit einer Bestätigung des Arbeitgebers,
- Teilnahme an Familienfeiern (Eheschließung, Taufe, Beerdigung),
- Betreuung und Pflege von Familienangehörigen,
- Teilnahme an einer internationalen Sport-, Kultur- bzw. kirchlichen Veranstaltung.
Sollten Zweifel bestehen, ob der konkrete Fall dem generellen Einreiseverbot unterliegt, wird empfohlen, einen Antrag auf Sondergenehmigung zu stellen.
Die Ausreise von Ausländern aus Ungarn unterliegt grundsätzlich keinen Beschränkungen evtl. auferlegte Quarantänemaßnahmen müssen jedoch befolgt werden oder ggfs. eine Sondergenehmigung zur Ausreise beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn ist nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Der internationale Flug- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, ist jedoch eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Ungarn und Serbien sowie der Ukraine ist bis auf weiteres ausgesetzt. Bahnauskünfte bietet MÁV .
Beschränkungen im Land
Ungarn hat die Nationale Gefahrenlage ausgerufen. Die Beschränkungen werden sukzessive gelockert. Die nächtliche Ausgangssperre wurde aufgehoben. Veranstaltungen dürfen unter Auflagen, teils nur für Geimpfte, wieder stattfinden. Die Außenbereiche der Gastronomiebetriebe sind für alle geöffnet, die Innenbereiche nur für Geimpfte mit ungarischem Impfnachweis. Touristische Hotelaufenthalte im Land sind weiterhin verboten.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Taxis, Geschäften und in Gesundheits- und Senioreneinrichtungen besteht eine Maskenpflicht. Ausnahmen gibt es für Kinder unter sechs Jahren. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern. Die Einhaltung der Maßnahmen wird von Polizei und Militär überwacht. Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen werden mit vorübergehender Schließung und/oder Bußgeldern von bis zu 1.000.000 HUF geahndet.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können nur die zuständigen ungarischen Behörden, in Deutschland, z.B. die Ungarische Botschaft, erteilen.
• Informieren Sie sich auch bei der deutschen Botschaft in Budapest.
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35254
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 27.05.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Aserbaidschan - Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Aserbaidschan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Aserbaidschan ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen zu allen Nachbarländern sind geschlossen.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Bereits beim Check-in ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Einreise besteht zudem eine Pflicht zur 14-tägigen häuslichen Selbstisolation. Die Adresse muss auf einem Formular angegeben werden, welches im Flugzeug ausgehändigt wird und am Flughafen in Baku abgegeben werden muss.
Die Selbstisolation kann verkürzt werden, wenn am siebten und achten Tag nach Einreise im Abstand von mindestens 24 Stunden zwei weitere PCR-Tests durchgeführt werden. Sind beide negativ, endet die Selbstisolation unmittelbar mit Erhalt des letzten Ergebnisses.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Auch bei Ausreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Charterflüge zwischen Baku und Istanbul sowie nach Ankara und Izmir werden durchgeführt; weitere Charterflüge z.B. nach Tiflis, Moskau und Kiew werden nach und nach wieder aufgenommen. Für einen Weiterflug nach Deutschland ist jedoch in der Regel ein neuer Check-in, verbunden mit Gepäckabholung und Einreise in das Transitland, erforderlich.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wird ab 31. Mai 2021 gelockert. Geschäfte, Museen, Restaurants und Cafés sind geöffnet. Ab 10. Juni 2021 dürfen auch Einkaufszentren wieder öffnen.
Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr, einschließlich der Metro in Baku, nimmt ab 31. Mai 2021 wieder den vollen Betrieb auf.
Hygieneregeln
Ab dem 31. Mai 2021 wird die generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgehoben. Es gilt jedoch nach wie vor Maskenpflicht in Innenbereichen und insbesondere auch im ÖPNV.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der aserbaidschanischen Regierung bei sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).

Bahrain - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bahrain ist von COVID-19 derzeit sehr stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Bahrain als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bahrainische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Bahrain ist grundsätzlich möglich. Eine Einreisesperre gilt bis auf weiteres für Reisende aus Indien, Pakistan, Sri Lanka, Bangladesch und Nepal. Von dieser Einreisesperre ausgenommen sind bahrainische Staatsangehörige und Bewohner mit Aufenthaltstitel für Bahrain. Vor Abreise muss ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vorgelegt werden. Bei Ankunft und am zehnten Tag des Aufenthaltes in Bahrain erfolgen weitere Tests. Darüber hinaus muss eine zehntägige Quarantäne in der eigenen Unterkunft oder einer offiziellen Quarantäneeinrichtung eingehalten werden.
Die Test- und Quarantänepflicht gilt auch für Reisende aus Ländern ohne Einreisesperre. Von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen sind Reisende mit einem Impfnachweis aus Bahrain, einem Staat des Golfkooperationsrates oder einem Land mit dem Bahrain ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von COVID-19-Impfnachweisen geschlossen hat. Reisende mit einem Impfnachweis aus der EU, dem Vereinigten Königreich, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan oder Singapur sind lediglich von der Quarantänepflicht befreit. Gebühren für die vorgeschriebenen Tests sind vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware" zu entrichten. Der Download der App ist verpflichtend. Das Testergebnis geht dem Reisenden nach ca. 6 bis 12 Std nach Ankunft/Test am Flughafen über die App zu. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses muss man sich in seinem Hotelzimmer/Haus/Appartement aufhalten. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg aus und nach Saudi-Arabien (King Fahd Causeway) ist möglich. Dazu muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und vom saudischen, bzw. bahrainischen Gesundheitsministerium anerkannt ist, vorgelegt werden. Visa für Bahrain werden auch ‚upon arrival‘ am Causeway erteilt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentliche Flugverbindungen nach Deutschland. Zudem stehen mehrere Umsteigeverbindungen über Abu Dhabi oder Dubai zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Bis einschließlich 10. Juni 2021 gelten wieder strenge Regelungen, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern. Detaillierte Informationen zu Beschränkungen bietet die Website der Task Force.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit, auch bei Spaziergängen. Ausnahmen bestehen beim Autofahren und bei Sportarten, die körperliche Anstrengung erfordern, z. B. Laufen und Radfahren.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.

Bangladesch - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bangladesch wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bangladesch ist von COVID-19 betroffen. Bangladesch ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende benötigen zur Einreise ein Visum und einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt, Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Investoren. Nach Einreise müssen sich alle Reisenden für 14 Tage in institutionelle Quarantäne oder in ein Quarantänehotel begeben. Für die Ausreise wird von Staatsangehörigen Bangladeschs und Ausländern, die sich länger als 14 Tage im Land aufgehalten haben, ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, verlangt. Der Test muss in einem Labor durchgeführt werden, das von der Regierung freigegeben worden ist.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist wieder aufgenommen worden.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre und bis zunächst 30. Mai 2021 ein landesweiter Lockdown. Überregionaler öffentlicher Personennahverkehr ist unter Kapazitätseinschränkungen wieder aufgenommen worden. Einige öffentliche Einrichtungen sind weiterhin im Notbetrieb; Geschäfte, Shopping Malls, Banken und Moscheen sind während des Lockdowns bei verkürzten Öffnungszeiten geöffnet.
Der Distrikt Chapainawabganj an der Grenze zu Indien wurde wegen extrem hoher Inzidenzen abgeriegelt. Ein- und Ausreise in den Distrikt ist bis mindestens 30. Mai 2021 nicht möglich.
Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Auch in Geschäften, Supermärkten, in Shopping-Malls sowie auf Märkten ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.

Cookinseln - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Cookinseln wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Cookinseln waren von COVID-19 bislang nicht betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Grenzschließung wurde zuletzt am 30. August 2020 verlängert. Die Einreise ist derzeit nur für Staatsangehörige der Cookinseln sowie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis der Cookinseln möglich. Eine Einreise ist nur mit vorheriger Einzelfallgenehmigung möglich. Alle Reisenden müssen die letzten 14 Tage vor Einreise in Neuseeland verbracht haben, einen max. 96 Stunden vor Abflug durchgeführten negativen COVID-19-Test nachweisen und sich nach Ankunft in eine 14-tägige staatlich kontrollierte Quarantäne in Rarotonga begeben. Für Reisende aus Neuseeland, die dort mindestens die letzten 14 Tage verbracht haben, ist eine uneingeschränkte und quarantänefreie Einreise im Rahmen der sog. „travel bubble“ möglich.
Durch- und Weiterreise
Inlandsreisen sind möglich. Für die Durchreise gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Es gibt nur einmal wöchentlich eine Flugverbindung von Air New Zealand aus und nach Auckland. Kreuzfahrtschiffe und Yachten dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
Mit Beschränkungen auch in der touristischen Infrastruktur muss gerechnet werden.
Hygieneregeln
Das Land befindet sich in Stufe Gelb des nationalen COVID-19 Management Plans. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes wird empfohlen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der Cookinseln.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokale Telefonhotline.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Fidschi - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Fidschi wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Fidschi bewegt sich auf niedrigem Niveau mit zuletzt ansteigenden Infektionszahlen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der nationale und internationale Flugverkehr von und nach Fidschi ist bis auf wenige Ausnahmen eingestellt.
Die Einreise ist derzeit grundsätzlich nur Staatsangehörigen von Fidschi gestattet. Staatsangehörige anderer Staaten benötigen für die Einreise vorab eine Sondergenehmigung des „Office of the Prime Minister“. Reisende müssen einen maximal 72 Stunden vor Einreise durchgeführten negativen COVID-19-Test nachweisen und sich nach Ankunft in eine 14-tägige, staatliche Quarantäne begeben; ausländische Staatsangehörige müssen die Kosten dafür selbst tragen. Einreise via „Blue Lane“ für Boote und Yachten ist möglich, wenn die letzten 14 Tage ununterbrochen auf See verbracht wurden und ein negativer PCR-Test vorliegt. Diese Einreise muss vorher per E-Mail angefragt werden. Weitere Informationen bietet das Gesundheitsministerium .
Durch- und Weiterreise
Inlandsreisen sind bis auf weiteres nicht möglich. Darüber hinaus gelten für die Durchreise die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Nadi International Airport ist derzeit für den Passagierverkehr geschlossen. Einreise via „Blue Lane “ für Boote und Yachten ist sehr eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Aufgrund eines aktuellen COVID-19 Ausbruchs gibt es regionale Lockdowns in verschiedenen Landesteilen, hauptsächlich auf der Hauptinsel und um die Hauptstadt Suva sowie die Stadt Nadi.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Fidschi.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Covid Call Center.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Island - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund bestehender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 im europäischen Vergleich nur noch schwach betroffen, die Zahl der Neuinfektionen sind derzeit auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder außer Grönland als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Für alle Reisenden, die keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder über die Genesung vorlegen können, gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Derzeit müssen noch alle Reisenden, auch bereits vollständig Geimpfte und Genesene, einen PCR-Test bei Einreise durchführen lassen.
Reisende, die keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder über eine überstandene COVID-19-Infektion vorlegen können, müssen sich anschließend für fünf Tage in Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Einreisende mit einem Impfzertifikat oder dem Nachweis einer überstandenen COVID-19-Infektion müssen das Ergebnis des PCR-Tests in häuslicher Isolation abwarten.
Von der fünftägigen Quarantäne bei Einreise und dem Erfordernis eines zweiten PCR-Tests sind diejenigen Reisenden befreit, die nachweislich von einer COVID-19-Infektion genesen oder nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat aus EU/EWR-Ländern bzw. den Impfnachweis, dessen Anerkennung von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde abhängt.
Bis zum 30. Mai 2021 einschließlich gelten grundsätzlich nachfolgende Regelungen mit der Einschränkung, dass für Einreisen am 29. und 30. Mai 2021 beantragt werden kann, die Quarantäne in einer eigenen geeigneten Unterkunft zu verbringen:
Bei Einreisen aus von Island besonders eingestuften Hochrisikogebieten mit einer 14-Tages-Inzidenz auf 100.000 Einwohner über 700 und bei Einreisen aus Ländern mit unzureichender Informationslage über das Pandemiegeschehen wird ausnahmslos die Unterbringung in einer regierungsseitig betreuten Quarantäneunterkunft angeordnet. Es gilt zudem ein Einreiseverbot aus diesen Ländern für ausländische Staatsangehörige, die sich dort in den letzten 14 Tagen länger als 24 Stunden aufgehalten haben. Ausnahmen gelten u.a. für Ausländer, die ihren Wohnsitz in Island haben. Ausführliche Informationen auf der Webseite der isländischen Polizeibehörde.
Bei Einreisen aus Ländern, in denen die 14-Tages-Inzidenz zwischen 500 und 699 oder unter 500 mit einer Positivrate über 5 % und höher liegt, ist die Unterbringung in einer regierungsseitig betreuten Quarantäneunterkunft grundsätzlich angeordnet, eine Ausnahmegenehmigung kann jedoch spätestens zwei Tage vor Einreise über das Registrierungsformular beantragt werden, wenn eine geeignete häusliche Quarantäneunterkunft nachgewiesen werden kann. Dies betrifft auch Einreisen aus Deutschland.
Bei Einreisen aus Ländern, in denen die 14-Tages-Inzidenz unter 500 liegt, wird die Unterbringung in der staatlichen Quarantäneunterkunft nur angeordnet, wenn keine geeignete häusliche Unterkunft vorliegt. Gleiches gilt, wenn die Quarantäne gebrochen wird. Die freiwillige Unterbringung in der staatlichen Quarantäneunterkunft ist möglich.
Ab dem 31. Mai 2021 gilt:
Für alle Reisenden, die keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder über eine überstandene COVID-19-Infektion vorlegen können, wird die Unterbringung in einer staatlichen Quarantäneunterkunft angeordnet, wenn keine geeignete häusliche Unterkunft über das Registrierungsformular nachgewiesen wird.
Für Kinder gilt derzeit grundsätzlich die gleiche Regelung wie für Erwachsene.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bieten die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind ohne PCR-Test, aber nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur eingeschränkt. Da Flugverbindungen von und nach Island meist nicht direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Gaststätten, touristische Einrichtungen, Schwimmbäder, Sportstätten und kulturelle Einrichtungen sind grundsätzlich geöffnet, es kann jedoch zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder beschränkten Einlasszahlen kommen. Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 150 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von grundsätzlich zwei Metern; Maskenpflicht besteht sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann (z. B. im öffentlichen Nahverkehr oder bei Veranstaltungen). Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von der Masken- und Abstandspflicht befreit.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.

Kambodscha - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kambodscha wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Kambodscha ist zuletzt gestiegen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise für Touristen nach Kambodscha ist derzeit nicht möglich. Reisenden, die noch im Besitz eines gültigen kambodschanischen Visums sind, ist die Einreise gestattet.
Alle Landgrenzen zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen.
Derzeit werden Visa durch die kambodschanischen Botschaften erteilt. Es werden keine „Visa on arrival“ oder Visa zu touristischen Zwecken erteilt. Visa für Geschäftsreisen (Typ E „Business Visa“) können elektronisch beantragt werden.
Ausländer, die nach Kambodscha reisen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test einer staatlich anerkannten Einrichtung vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abreise sein darf. Zudem ist ein Nachweis über eine Krankenversicherung, die auch eine COVID-19-Behandlung abdeckt und eine Mindestversicherungssumme von 50.000 US-$ beinhaltet, beizubringen. Beide Dokumente sollten in englischer Sprache verfasst sein.
Nach Ankunft in Kambodscha müssen sich alle Reisenden einem PCR-Test unterziehen. Anschließend ist eine 14-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung verpflichtend. Die Kosten des PCR-Tests sowie einer eventuellen Behandlung und der Unterbringung sind durch den Reisenden selbst zu tragen. Hierfür ist eine Kaution über 2.000 US-$ in bar bei Einreise zu hinterlegen. Laut Mitteilung des kambodschanischen Wirtschafts- und Finanzministeriums sind 165 US-$ für einen PCR-Test und bis ca. 2.000 US-$ für eine mögliche Behandlung bzw. Quarantäne-Unterbringung zu bezahlen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Kambodscha und Europa findet in reduziertem Umfang statt, zum Beispiel über Singapur und Seoul. Es kann sehr kurzfristig zu Flugverschiebungen bzw. Flugstreichungen kommen.
Für einige Transitpunkte besteht die Notwendigkeit, einen negativen COVID-19-Test für den Transit vorzulegen. Weitere Informationen bietet die ausführende Fluggesellschaft.
Erfahrungsgemäß ist es derzeit nicht möglich, über Bangkok zu fliegen, auch wenn Internetportale diese Verbindung anbieten.
Beschränkungen im Land
In verschiedenen Provinzen, darunter Siem Reap, gilt eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr. Der Lockdown in der Provinz Sihanoukville wurde aufgehoben. Es besteht dort ebenfalls eine Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr. Der Lockdown und die Ausgangssperre wurden für Phnom Penh aufgehoben, Restaurants und Geschäfte sind wieder geöffnet.
Den Anordnungen der Behörden ist unbedingt Folge zu leisten. Im Falle der Nichtbeachtung und des Verletzens von Quarantäne-Regelungen drohen hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Änderungen, insbesondere Verschärfungen, der geltenden Regelungen können landesweit kurzfristig erfolgen.
Hygieneregeln
Bei Betreten von Geschäften, Hotels, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen ist das Einchecken mit dem QR-Code „StopCovid“ vorzunehmen. Zudem sind Fiebermessung und Handhygiene vorgesehen. In der Praxis halten sich Betreiber nicht überall daran.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich kurz vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft, ob Ihr Flug auch tatsächlich stattfindet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Kenia - Änderung Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kenia ist von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Nairobi mit den benachbarten Counties Machakos, Kiambu, Nakuru und Kajiado sowie Mombasa und Kisumu.
Kenia ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Kenia aus Deutschland ist ein zertifizierter (Anleitung zur Zertifizierung s.u.) negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Nach Einreise folgt eine 14-tägige Quarantäne. Dies gilt nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Negativliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Negativliste. Eine Quarantäne für Reisende mit Aufenthalt in Deutschland ist daher derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5 Grad Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Einreisende aus Staaten, für die eine Quarantänepflicht gilt, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 96 Stunden sein darf. Zudem muss 24 Stunden vor Abflug eine von diesen Quarantäne-Unterkünften gebucht werden, worüber bei Einreise ein Nachweis mit zu führen ist. Die Kosten für die Unterkunft trägt der Reisende.
Alle Passagiere müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die Anwendung Jitenge MoH Kenya aus dem Google Play Store verwendet werden.
Eine Anleitung zur Zertifizierung (Generierung eines Travel Code) des PCR-Tests für Ein- und Ausreise sowie Durchreise veröffentlicht das kenianische Gesundheitsministerium unter Nr. 86: Travel Guide Simplified. Die Testergebnisse sollten unabhängig davon, aus welchem Labor sie in Deutschland stammen, auf der Webseite der Trusted Travel Initiative hochgeladen werden. Es ist davon auszugehen, dass hochgeladene Tests, selbst, wenn sie nicht aus einem Trusted Travel-zertifizierten Labor stammen, anerkannt werden.
Durch- und Weiterreise
Für den Transitaufenthalt ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Die Grenzübergänge sind geöffnet. Bei der Ausreise aus Kenia muss ein zertifizierter negativer PCR-Test vorgelegt werden, sofern ein solcher für die Einreise im Zielland oder einem Transitland erforderlich ist. Das Ergebnis muss dem Trusted Travel-Zertifikat entsprechen. In Kenia dürfen nur noch COVID-19-Atteste mit Zertifikat ausgestellt werden.
Auch bei möglicher testfreier Einreise nach Deutschland kann keine Gewähr für eine testfreie Ausreise aus Kenia gegeben werden. Unter Umständen kann die englische Version der Einreisehinweise als Argumentationshilfe ggü. kenianischen Stellen dienen.
Reiseverbindungen
Die kenianischen Flughäfen sind für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Die Flugverbindungen sind weiterhin eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangsperre. Ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen sind ausgenommen. Geeignete Unterlagen sollten mitgeführt werden.
Die Intensivstationen der Krankenhäuser in Nairobi sind ausgelastet, eine medizinische Behandlung ist im Ernstfall nicht sichergestellt – auch nicht bei anderen Notfällen.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 60% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Kiribati - Änderung Reiseverbindungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kiribati wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Kiribati war von COVID-19 bislang nicht betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise ist für Ausländer derzeit nicht möglich. Es bestehen zudem Einreisebeschränkungen für Reisende aus allen Ländern mit aktiver COVID-19-Übertragung, darunter Deutschland. Informationen bietet das Ministry of Health and Medical Services.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- und Weiterreise über Kiribati ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist derzeit ausgesetzt; Ausnahmen sind Repatriierungsflüge.
Beschränkungen im Land
Es gilt bis auf weiteres der Ausnahmezustand.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Kiribati.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kiribatischen Behörden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Litauen - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz inzwischen mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Litauen als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Einreisende aus allen Staaten weltweit, also auch aus Deutschland, unterliegen grundsätzlich einer Registrierungs-, Test- und Quarantänepflicht in Litauen.
Jeder Einreisende muss sich vor Einreise online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen.
Die Einreise nach Litauen ist nur noch möglich, sofern ein bei Einreise höchstens 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder Antigen-Test in einer der EU-Amtssprachen vorgelegt wird. Ausnahmen bestehen für wenige Personengruppen, u.a. für COVID-19-Genesene bzw. Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben oder mit dem eigenen PKW einreisen. Über alle Ausnahmen und weitere Bedingungen informieren die litauischen Behörden.
Die Quarantäne dauert in der Regel zehn Tage, kann durch einen negativen Corona-Test (auf eigene Kosten) ab dem siebten Tag allerdings verkürzt werden. Eine Verkürzung ist nur mit einem PCR-Test möglich, Antigen-Tests sind aktuell nicht zugelassen. Eine Freitestung aus der Quarantäne nach sieben Tagen ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Für Reisende, die in den vergangenen sechs Monaten an COVID-19 erkrankt und inzwischen genesen sind, ist mit ärztlichem Attest eine Befreiung von der Quarantäne vorgesehen. Der entsprechende Nachweis des Arztes ist in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen. Die Befreiung von der Quarantänepflicht gilt auch für Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben und dies entsprechend belegen können.
Die Quarantäne muss an einem Ort durchgeführt werden, der über mindestens ein getrenntes Schlafzimmer von nichtquarantänepflichtigen Personen verfügt. Kontakt zu diesen Personen muss während dieser Zeit weitestgehend vermieden werden. Es ist gestattet, während der Quarantäne die Wohnung für einen Spaziergang in einem Umkreis von einem Kilometer zu verlassen. Der Besuch von Geschäften etc. ist nicht gestattet. Für Personen, die aus Ländern einreisen mit besonders starkem Infektionsgeschehen gelten Sonderbestimmungen.
Quarantänepflichtige Reisende, die vor Ablauf der Quarantäne aus Litauen ausreisen wollen, müssen hierfür vorab das nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit benachrichtigen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung bei der zuständigen Behörde ist notwendig. Der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland finden keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz im Sinne des Schengener Grenzkodex statt. Auch am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen kommt es grundsätzlich zu keinen ausweisrelevanten Grenzkontrollen. Allerdings kommt es im Zuge von Einreisen zur Überprüfung der erforderlichen COVID-19-Reiseanmeldung. Ein gültiges Reisedokument ist stets unabhängig von der Durchführung von Grenzkontrollen mitzuführen.
Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje, Panemunė–Sovetsk, Tverečius-Vidzy, Šumskas-Losha und Papelekis-Lyntupy möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen. Nur belarussische Staatsangehörige, sowie Ausländer mit belarussischem Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltserlaubnis können nach aktuellen Erkenntnissen weiterhin einreisen. Auch der Warentransport ist grenzüberschreitend aus Litauen möglich.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Flugverbindungen ist stark reduziert. Der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Bis zum 30. Juni 2021 gilt in Litauen ein landesweiter Lockdown.
Treffen mit Personen aus anderen Familien oder Haushalten sind untersagt bzw. an strenge Bedingungen geknüpft. Ausnahmen bestehen bei Aufenthalten und Spaziergängen im Freien (bis max. 5 Personen).
Der Einzelhandel ist weitestgehend geöffnet. Es gelten weiterhin Mindestabstands- sowie Kapazitäts- und Hygieneauflagen. Dies gilt auch für den in Teilen wieder zugelassenen Kultur- und Sportbetrieb. Körpernahe Dienstleister dürfen ihre Dienste mit Auflagen anbieten. In Restaurants ist nur der außer-Haus-Verkauf gestattet; gewisse Ausnahmen bestehen für Außenterrassen.
Der Umfang an Öffnungen hängt vom Infektionsgeschehen in der jeweiligen Stadt/Gemeinde ab. Weitere Informationen bietet die litauische Regierung.
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv getesteten Person verpflichtet zu einer 14-tägigen, häuslichen Quarantäne. Diese Quarantäne kann nicht verkürzt werden.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dies gilt landesweit, auch im Freien, sofern nicht mindestens zwei Meter Abstand zu Personen aus anderen Haushalten gewahrt werden kann. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei sportlicher Betätigung gilt die Maskenpflicht nicht. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste .
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung .
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.
• Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.

Moldau, Republik - Änderung Besonderheiten in den Regionen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Moldau ist von COVID-19 weiterhin betroffen, wenngleich die Infektionszahlen deutlich gesunken sind. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Republik Moldau als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das moldauische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisende müssen bei Einreise in die Republik Moldau ein Einreiseformular (fişa epidemiologică) ausfüllen und unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Bei Kindern unter 14 Jahren wird das Formular durch die Eltern oder den gesetzlichen Vertreter ausgefüllt.
Es gelten folgende Ausnahmen:
- Kinder unter 5 Jahren,
- Reisende mit negativem PCR-Testergebnis in rumänischer, englischer, französischer, italienischer, deutscher oder russischer Sprache; der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss bei Einreise per Bahn, Flug, Reisebus beim Check-in/ Einsteigen nicht älter als 72 Stunden, bei Einreise mit privatem Verkehrsmittel bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein,
-Kraftfahrer im Waren-, Luft-, Schiffs-, Schienen- und kommerziellen Personen- und Schienenverkehr,
-Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung“ (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
-Schüler und Studenten der Republik Moldau, die täglich in Lehreinrichtungen der Nachbarstaaten bzw. Schüler und Studenten der Nachbarstaaten, die täglich in der Republik Moldau unterrichtet werden (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
-Pendler,
-Personen, die aus beruflichen Gründen einreisen,
-Personen, die gerichtlich oder behördlich vorgeladen sind,
-Teilnehmer an Sportwettkämpfen,
-Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen oder eines VN-Laissez-Passer sowie Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatsangehörigen und Personal internationaler Organisationen und Missionen mit Akkreditierung in der Republik Moldau und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe,
-Transitreisende,
-Personen, die anhand einer amtlichen Bestätigung in rumänischer, englischer, italienischer, deutscher oder russischer Sprache nachweisen können, dass sie zweimal gegen COVID-19 geimpft wurden.
Die 14-tägige Quarantäne kann gegen Vorlage eines negativen PCR-Tests, der frühestens 10 Tage nach Einreise durchgeführt werden kann, vorzeitig beendet werden.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau besteht. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten können.
Beschränkungen im Land
In Landesteilen mit einer 14-Tage-Inzidenz über 100 können zusätzliche Einschränkungen verhängt werden. Es empfiehlt sich daher, das Tagesgeschehen zu verfolgen.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten öffentlichen Raum, auch im Freien, und zur Einhaltung eines ein-Meter Mindestabstandes.
Besonderheiten in den Regionen
Die verfügten Einschränkungen für den abtrünnigen Landesteil Transnistrien wurden bis zum 1. Juli 2021 ausgesetzt. Aktuell dürfen Ausländer einreisen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der moldauischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Mosambik - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Mosambik ist als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft.
Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristenvisa werden wieder ausgestellt. Alle Reisenden ab 11 Jahren müssen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt die geltende Quarantänepflicht.
Bei Ein-und Ausreise nach und aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer PCR-Test eine Gültigkeit von 14 Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr ist weiterhin beschränkt. Fluggesellschaften aus fünf Ländern (Portugal, Katar, Äthiopien, Kenia und Südafrika) bieten wöchentlich einzelne Flüge von und nach Maputo an.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung Mosambiks als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Mosambik nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.
Das für Mosambik geltende Beförderungsverbot für Personen im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
Mit dem Ende des Ausnahmezustands am 6. September 2020 wurde der „Katastrophenfall“ in Kraft gesetzt. Dieses am 1. September 2020 beschlossene Gesetz schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.
Im Großraum Maputo (Maputo-Stadt, Matola, Boane und Marracuene) den Provinzhauptstädten, sowie in den Städten Vila Manhica, Chokwe, Maxixe, Gondola, Moatize, Mocuba, Nacala, Montepuez und Massinga gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23 bis 4 Uhr (Ausnahmen für medizinische Notfälle).
Alkoholverkaufsstellen (Barracas) sind geschlossen. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Bars, sowie der Verkauf von Alkohol in Supermärkten sind zeitlich begrenzt. Private Veranstaltungen sind begrenzt erlaubt. Kirchen, Kinos, Theater, Casinos, Fitnessstudios und andere Freizeiteinrichtungen dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Der Aufenthalt an Stränden ist wieder erlaubt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Abstandsregeln von mindestens 1,5 m sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich ergänzend bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Norwegen - Änderung Beschränkungen im Land
Norwegen hat die nächste Phase von Lockerungen eingeläutet. Restaurants dürfen nun bis Mitternacht Alkohol ausschenken. Bei Versammlungen sind wieder mehr Teilnehmer erlaubt - zum Beispiel dürfen bei öffentlichen Veranstaltungen in Innenräumen ohne feste Sitzplätze nun 50 statt 10 Menschen dabei sein. Die Grenze für private Treffen außerhalb des eigenen Heims wird auf drinnen 20 und draußen 30 Teilnehmer angehoben. Quelle: tagesschau.de

Rumänien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
In Rumänien treten am 1. Juni 2021 Lockerungen in Kraft, die auch Vorteile für Geimpfte umfassen. Veranstaltungen und private Feste können ab dann mit unbegrenzt vielen Teilnehmern stattfinden, wenn alle Anwesenden vollständig gegen Corona geimpft sind. Die Innengastronomie und die Hotels dürfen dann ihre Kapazitäten wieder voll nutzen - auch hier müssen alle Gäste vollständig geimpft sein. Sind nicht alle Gäste vollständig geimpft, ist ein eingeschränkter Betrieb bei geringer Inzidenz in dem jeweiligen Ort möglich. Veranstaltungen mit negativ Getesteten und Geimpften sind ebenfalls möglich, allerdings mit Teilnehmerlimits und ebenfalls nur bei geringer Inzidenz. Einreisende aus Deutschland werden von der zehntägigen Quarantänepflicht befreit, wenn sie einen negativen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alternativ dazu wird ein Beleg über eine Corona-Impfung akzeptiert, sofern diese spätestens zehn Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wurde. Quelle: tagesschau.de

Samoa - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Samoa wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Samoa war von COVID-19 bislang nicht betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise ist nur für samoanische Staatsangehörige möglich und auch für diese nur nach Einzelfallgenehmigungen. Reisende müssen vor Einreise einen negativen COVID-19-Test nachweisen und sich nach Ankunft in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Eine Ausnahme gibt es nur für Einreisende aus Amerikanisch-Samoa, die sich dort in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben und vor Abreise einen PCR-Test durchgeführt haben.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- oder Weiterreise via Samoa ist nicht möglich, auch inländische Flugverbindungen gibt es nur im Notfall.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur vereinzelte Repatriierungsflüge (Charterflüge) der samoanischen Regierung; der allgemeine Flugverkehr ist ausgesetzt. Kreuzfahrtschiffe und Yachten dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
Der Notstand ist bis auf weiteres verlängert worden. Es gelten umfangreiche Beschränkungen, Abstandsregelungen und Personenbegrenzungen des nationalen COVID-19 Management Plans.
Hygieneregeln
Die Bevölkerung ist dazu aufgefordert, die Abstands- und Hygieneregeln zu befolgen sowie Maske zu tragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der samonaischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Slowakei - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Für Einreisen bis zum 30. Mai 2021 gilt Folgendes:
Reisende mit Voraufenthalten in EU-Ländern, dem Vereinigten Königreich, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in die Slowakei müssen ihre Einreise online in „eHranica" der slowakischen Regierung anmelden und eine 14-tägige Selbstisolation einhalten. Frühestens nach acht Tagen fordert das Amt für öffentliche Gesundheit Reisende zur Durchführung eines Tests auf. Die Quarantäne endet mit der Bestätigung des negativen Testergebnisses, ansonsten bei Symptomfreiheit automatisch nach 14 Tagen. Für Kinder unter 10 Jahren endet die Quarantäne zu dem Zeitpunkt, in dem sie für die im gleichen Haushalt lebenden Personen endet.
Berufspendler mit Wohnsitz in der Slowakei und Berufspendler, die in der Slowakei arbeiten, müssen die Einreise anmelden und eine Arbeitgeberbescheinigung nach vorgegebenem Muster sowie ein negatives Testergebnis bei Einreise vorlegen (Antigentest nicht älter als 48 Stunden, PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, ausländische Testergebnisse aus zertifizierten Laboren in EU-Ländern in deutscher, englischer, tschechischer oder slowakischer Sprache werden anerkannt). Diese Personen können sich nach der Einreise unmittelbar auf eigene Kosten einem PCR-Test unterziehen. Die Quarantäne endet dann mit dem negativen Testergebnis des slowakischen Labors, andernfalls bei Symptomfreiheit nach 14 Tagen.
Das Gleiche gilt für geimpfte Personen (ab 14 Tagen nach der zweiten Impfdosis bei Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bzw. ab 28 Tagen nach der ersten Imfpdosis bei Vektorimpfstoffen) oder Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine COVID-19-Erkrankung überstanden haben und eine entsprechende Bestätigung ihres slowakischen Hausarztes haben.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten auch für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen oder die Teilnahme an Beerdigungen, Trauungen und Tauffeiern.
Weitergehende Ausnahmen von der Quarantänepflicht veröffentlicht die slowakische Regierung.
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Kontrollen durchgeführt. Mit der Schließung kleinerer Grenzübergänge ist zu rechnen.
Neue Einreiseregeln ab dem 31. Mai 2021:
Ab dem 31. Mai 2021 gilt für Einreisen in die Slowakei die sogenannte „Reise-Ampel“ mit unterschiedlichen Quarantäneregeln und Testpflichten für Einreisen aus grünen, roten und schwarzen Ländern.
Maßgeblich ist immer der Aufenthalt in den 14 Tagen, die der Einreise in die Slowakei vorausgehen. Die Durchreise durch ein Land gilt nicht als Voraufenthalt, wenn sie weniger als acht Stunden dauert.
Zu welcher Kategorie ein Land gehört, ist auf der Webseite der slowakischen Regierung aufgeführt. Deutschland und alle EU-Länder gehören derzeit zur grünen Kategorie.
Bei Einreisen aus Ländern der grünen Kategorie gilt Folgendes:
Reisende müssen ihre Einreise online in „eHranica" der slowakischen Regierung melden und eine 14-tägige Selbstisolation einhalten.
Die Selbstisolation kann durch ein negatives PCR-Testergebnis verkürzt werden. Den Test können Reisende unmittelbar nach Einreise auf eigene Kosten durchführen lassen.
Geimpfte, Genesene und Personen unter 18 Jahren sind von der Testpflicht und Einreise-Quarantäne befreit. Die Einreise muss aber dennoch in „eHranica" angemeldet werden. Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren.
Als geimpft gelten Personen,
- die vor mindestens 14 Tagen die zweite Dosis eines mRNA-Impfstoffs erhalten haben (z.B. Biontech/Pfizer, Moderna),
- die vor mindestens 28 Tagen die erste Dosis eines Vektorimpfstoffs erhalten haben (z.B. AstraZeneca, Johnson&Johnson) oder
- die vor mindestens 14 Tagen die erste Dosis eines mRNA-Impfstoffs oder Vektorimpfstoffs erhalten haben und deren Covid-19-Erkrankung nicht länger als 180 Tage zurückliegt.
Als genesen gilt, wer in den 180 Tagen vor der Einreise an Covid-19 erkrankt war, symptomfrei ist und eine entsprechende ärztliche Bestätigung vorweisen kann.
Bei Einreisen aus Ländern der roten Kategorie gilt Folgendes:
Reisende müssen ihre Einreise online in „eHranica " der slowakischen Regierung melden und eine 14-tägige Selbstisolation einhalten.
Die Selbstisolation kann durch ein negatives PCR-Testergebnis verkürzt werden. Den Test können Reisende frühestens acht Tage nach der Einreise durchführen lassen.
Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht und Einreise-Quarantäne befreit. Die Einreise muss aber dennoch in „eHranica “ angemeldet werden. Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren.
Bei Einreisen aus Ländern der schwarzen Kategorie gilt Folgendes:
Reisende müssen ihre Einreise online in „eHranica " der slowakischen Regierung melden und eine 14-tägige Selbstisolation einhalten. Die Selbstisolation kann nicht verkürzt werden. Sie endet frühestens nach 14 Tagen und nach Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses.
Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht und Einreise-Quarantäne befreit. Die Einreise muss aber dennoch in „eHranica" angemeldet werden. Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten auch für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für Berufspendler, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen oder auch die Teilnahme an Beerdigungen, Trauungen und Tauffeiern. Den vollständigen Verordnungstext veröffentlicht die slowakische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt. Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
In der Slowakei gilt der sogenannte „Covid-Automat“, der die geltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens je nach Entwicklung der Infektionszahlen in den einzelnen Landkreisen unterschiedlich regelt.
Über die Einteilung der Bezirke nach dem Covid-Automaten und den sonstigen Maßnahmen informiert die slowakische Regierung.
Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Restaurants, Kneipen und Cafés können ihre Außenbereiche öffnen, in orangefarbenen, gelben und grünen Bezirken ist die Bewirtung auch drinnen erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Mundschutzpflicht in allen Innenräumen vorgeschrieben, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. In dunkelroten, roten und rosafarbenen Bezirken sind FFP2-Masken vorgeschrieben, in orangefarbenen Bezirken reicht ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von fünf Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft Pressburg insbesondere auch zu speziellen Regelungen für Berufspendler.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Beförderer über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie vor Weiterreise in die Ukraine unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine .

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35254
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 27.05.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Tonga - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tonga wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Tonga war von COVID-19 bislang nicht betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise nach Tonga ist derzeit nur für tongaische Staatsangehörige und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis, sowie in vorab genehmigten Ausnahmefällen möglich. Alle Reisenden müssen sich nach Ankunft in eine 14-tägige Quarantäne begeben und einen max. drei Tage vor Ankunft durchgeführten negativen COVID-19-Test nachweisen. Die Einreise ist nur über sehr vereinzelte Repatriierungsflüge möglich.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist derzeit ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Der Notstand gilt zunächst bis 10. Juni 2021 und wird bis auf weiteres monatlich verlängert. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre, sowie Personenbegrenzungen und Abstandsregelungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der tongaischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Tschechische Republik - Änderung Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Tschechische Republik wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Tschechische Republik als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Deutschland ist derzeit der roten Kategorie zugeordnet. Die Einreise aus Deutschland ist, mit Ausnahme des Grenzverkehrs von weniger als 12 Stunden, ausschließlich aus triftigem Grund möglich. Dazu zählen u.a. Berufstätigkeit, Studium und medizinische Gründe. Ein Familienbesuch ist nur zur Ausübung des Sorgerechts oder Pflege und Unterstützung eines Verwandten möglich. Entsprechende Nachweise sind mitzuführen. Die Reise ist vorab durch Online-Anzeige anzumelden.
Grundsätzlich ist zudem ein negativer PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 bzw. 24 Stunden sein darf, zur Einreise erforderlich. Einreisende müssen das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Nach der Einreise muss innerhalb von fünf Tagen erneut ein PCR-Test durchgeführt werden. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses ist Selbstisolierung vorgeschrieben. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden, erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Ausnahmen von der Anzeige-, Test- und Quarantänepflicht gelten u.a. für Geimpfte, Tschechen, deren Familienangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis in Tschechien, Grenzpendler, für pendelnde Schüler und Studenten, für pendelnde Eltern zum Besuch ihrer minderjährigen Kinder und zur Ausübung des Sorgerechts, für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, für in der Tschechischen Republik akkreditierte Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen, für Beschäftigte, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Betrieben in der Tschechischen Republik unverzichtbar sind, für Aufenthalte von maximal 12 Stunden aus triftigem Grund und für Personen, die innerhalb der letzten 180 Tage an COVID-19 erkrankt waren und hierüber ein ärztliches Attest vorlegen können.
Für Personen, die über ein nationales Impfzertifikat aus Deutschland, Österreich, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien oder Ungarn verfügen und deren Zweitimpfung bei einem Impfschema mit 2 Dosen höchstens 9 Monate zurückliegt oder deren Erstimpfung bei einem Impfschema mit 2 Dosen mindestens 22 Tage und nicht länger als 3 Monate zurückliegt oder deren Impfung bei einem Impfschema mit 1 Dose mindestens 22 Tage und höchstens 9 Monate zurückliegt, ist bei Einreisen aus Ländern der orangen oder roten Kategorie kein negativer Test und keine Quarantäne mehr erforderlich.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise - bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - uneingeschränkt möglich.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise – bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - nur mit Negativtest (PCR oder Antigen) und Einreiseanmeldung möglich. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger müssen bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel keinen Negativtest vorlegen, aber innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen. Personen, die in Deutschland, Österreich, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien oder Ungarn vollständig geimpft wurden und über einen Impfnachweis verfügen, unterliegen der Test- und Quarantänepflicht nicht, müssen ihre Einreise jedoch anmelden.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist die Einreise nur mit Negativtest (PCR oder Antigen), Online-Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich. Binnen fünf Tagen nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger müssen bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel keinen Negativtest vorlegen, aber innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR-Tests vornehmen lassen.
Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Personen, die in Deutschland, Österreich, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien oder Ungarn vollständig geimpft wurden und über einen Impfnachweis verfügen, unterliegen der Test- und Quarantänepflicht nicht, müssen ihre Einreise jedoch anmelden.
4. Dunkelrote Kategorie
Aus Ländern der dunkelroten Kategorie ist die Einreise nur mit negativem PCR-Test, Online-Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich. Frühestens fünf Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger können bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel auch einen Antigen- oder PCR-Test vorlegen.
5. Graue Kategorie
Die Aus- und Einreise in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aus Ländern der grauen Kategorie ist die Einreise in die Tschechische Republik nur in Ausnahmefällen mit negativem PCR-Test, Online-Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich. Innerhalb von 24 Stunden sowie frühestens am 10. Tag nach Einreise ist jeweils ein weiterer PCR-Test der zuständigen Hygienebehörde vorzulegen.
Die Einreise und der Aufenthalt aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten ist unabhängig von der Kategorisierung des Landes der Einreise, verboten.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Die Einreise und der Aufenthalt aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten ist unabhängig von der Kategorisierung des Landes der Einreise, verboten.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise (maximal 12 Stunden) ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlabnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich.
Sofern diese aus Deutschland oder einem anderen Land der orangen, grünen oder roten Kategorie gemäß dem Ampel-System einreisen ist die Durchreise ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich.
Sofern Transitreisende aus einem Land mit sehr hohem Infektionsrisiko (graue Kategorie) einreisen kann der reine Flughafentransit ohne Test und Einreiseanmeldung erfolgen. Bei Transit auf dem Landweg oder Weiterreise auf dem Landweg nach Ankunft auf einem tschechischen Flughafen benötigen Durchreisende einen Negativtest (PCR, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen, nicht älter als 24 Stunden). Drittstaater mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch die Tschechische Republik durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR -Maske tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, jedoch in stark eingeschränktem Maße. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen nach Deutschland ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im Covid-Portal (Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal 20 Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Sofern die Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sind, können im Innern maximal 50 und Außen maximal 100 Personen teilnehmen.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur von Getesteten, Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen sowie botanische und zoologische Gärten sind für eine begrenzte Besucherzahl geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind wieder möglich.
Außenbereiche von Restaurants sind von 6 bis 22 Uhr und Hotels für geimpfte, genesene oder getestete einheimische Gäste geöffnet. Für Personen ohne Aufenthalt in Tschechien besteht weiterhin ein Einreiseverbot für touristische Reisen. Sie können Hotels für touristische Reisen weiterhin nicht nutzen.
Es besteht ein Ausreiseverbot in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko für Tschechen und Ausländer mit Wohnsitz in der Tschechischen Republik. Bei Wiedereinreise aus einem solchen Land können hohe Bußgeldern verhängt werden.
Hygieneregeln
Im Freien gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. An infektionsgefährdenden Orten, wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in PKW bei Fahrgemeinschaften muss eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske getragen werden. Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske für die Dauer von 14 Tagen für alle aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisenden und durch die Tschechische Republik durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich zur Ein- Durch- und Ausreise auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft Prag .
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Beförderer über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Tuvalu - Änderung Epidemiologische Lage
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tuvalu wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Tuvalu war von COVID-19 bislang nicht betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise nach Tuvalu ist derzeit nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- und Weiterreise via Tuvalu ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Tuvalu ist ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Derzeit gilt der Notstand. Es gelten Personenbegrenzungen und eine generelle Abstandsregelung von zwei Metern.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Abstandsregelung von zwei Metern.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35254
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 28.05.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Bulgarien - Kein Risikogebiet mehr ab 30.05.2021; Aufhebung COVID-19 bedingter Reisewarnung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bulgarien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 30. Mai 2021 wird die Reisewarnung aufgehoben. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen wird jedoch weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Bulgarien war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen deutlich gesunken. Landesweit überschritt bis vor Kurzem die Zahl der Neuinfektionen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Bulgarien als Risikogebiet eingestuft ist. Mit Wirkung vom 30. Mai 2021 gilt Bulgarien nicht mehr als Risikogebiet.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Allen EU-Staatsangehörigen ist die Einreise unter Vorlage eines negativen PCR-Tests, eines negativen Antigen Schnelltests, einer vor mindestens 14 Tagen vollständig abgeschlossenen Impfung gegen COVID-19 oder eines positiven Testergebnisses eines PCR- oder Antigen-Schnelltests, das nicht älter als 6 Monate ist und eine abgeschlossene COVID-19-Erkrankung bescheinigt gestattet. Der negative PCR- oder Antigenschnelltest darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein. Alternativ haben EU-Staatsangehörige mit gültigem bulgarischen Aufenthaltstitel die Möglichkeit, den PCR-Test bis zu 24 Stunden nach Einreise nachzuholen und mit einem negativen Ergebnis die die 10-tägige verpflichtende häusliche Quarantäne vorzeitig zu beenden.
Befreit von der Vorlage der o.g. Test- bzw. Impfbescheinigung sind u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Bulgarien ist allen o.g. Staatsangehörigen ohne Einschränkungen erlaubt.
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Reiseverbindungen
Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Der epidemiologische Ausnahmezustand gilt zunächst bis zum 31. Mai 2021. Die Öffnungszeiten und Zutrittsbedingungen öffentlicher Gebäude werden in Abhängigkeit des aktuellen Infektionsgeschehens unter Einhaltung der üblichen Hygiene- und Abstandsregeln kurzfristig angepasst. Gleiches gilt für Geschäfte, Apotheken, Restaurants, Bars, Diskotheken und Klubs.
Hygieneregeln
Die epidemische Ausnahmesituation gilt fort. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen und auch im Freien, wenn kein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia, auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Dominikanische Republik - Einstufung als Risikogebiet ab 30.05.2021; COVID-19 bedingte Reisewarnung
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Dominikanische Republik wird abgeraten. Mit Wirkung vom 30. Mai 2021 wird vor Reisen in die Dominikanische Republik aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Dominikanische Republik ist von COVID-19 stark betroffen; zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen erheblich gestiegen und überschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Dominikanische Republik mit Wirkung vom 30. Mai 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen zu Ein- und Ausreisezwecken ein einheitliches elektronisches Formular ("E-Ticket") ausfüllen. Ergänzende Hinweise erteilt die dominikanische Migrationsbehörde. Bei Einreise an den Flughäfen werden verstärkte Gesundheitskontrollen durchgeführt. Reisende sind verpflichtet, an diesen Verfahren mitzuwirken. Bei Verdacht auf eine COVID 19-Infektion müssen die Betreffenden ihre Kontaktdaten hinterlassen und sich in Quarantäne begeben. Das Gesundheitsministerium hat zu diesem Zweck Isolierstationen eingerichtet.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle Flugverkehr in die Dominikanische Republik ist möglich, jedoch ist die Zahl ankommender Flüge reduziert. Auch die Einreise per Schiff ist möglich. Reisen im Land selbst, z.B. per Bus oder Auto, sind (unter Beachtung der Sperrstunde) möglich.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand wurde bis auf weiteres verlängert. Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre. Hotels, Gaststätten und Bars sind geöffnet, unterliegen besonderen Abstands- und Hygieneregeln und dürfen nur eine bestimmte Anzahl an Gästen aufnehmen. Die geltenden Regelungen werden stets in den lokalen Medien wiedergegeben.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie Abstandswahrung in der Öffentlichkeit sind Pflicht. Beim Betreten öffentlicher Orte werden Temperaturmessungen durchgeführt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der dominikanischen Regierung.
• Beachten Sie die Neuregelungen zur Ein-bzw. Ausreise seit dem 1. Januar 2021 ausschließlich per E-Ticket.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden auch im Hinblick auf Hygienemaßnahmen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline der dominikanischen Regierung unter der Rufnummer: *462 (spanischsprachig).
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die geltenden Regelungen zur Ausgangssperre und halten Sie sich an diese Bestimmungen.

Japan - Änderung Beschränkungen im Land
Japan den Corona-Notstand bis zum 20. Juni 2021 verlängert. Quelle: tagesschau.de

Kroatien - Änderung Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kroatien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kroatien war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Kroatien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie des European Centre for Disease Prevention and Control ECDC.
Einreise
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten mit Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften werden vom kroatischen Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Verstöße gegen die Test- und Quarantäneauflagen werden mit einem hohen Ordnungsgeld geahndet.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Sofern der Transit binnen 12 Stunden stattfindet, löst er keine Test- und Quarantäneauflagen aus. Einige Staaten haben Kroatien als Risikogebiet eingestuft, so dass ein Transit z.B. durch Österreich nur ohne Zwischenstopp gestattet ist.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht. Der Fährverkehr zu den Inseln wird zuverlässig durchgeführt, die Häufigkeit der Verbindungen kann auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija nachgelesen werden.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung. Cafés sind im Außenbereich, Restaurants auch im Innenbereich geöffnet.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht drohen Bußgelder. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ist eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen.
Als Folge hoher Infektionszahlen haben die verschiedenen Gespanschaften darüber hinaus jeweils eigene Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, die auf der Corona-Webseite der kroatischen Regierung nachzulesen sind.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung .
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
• Befolgen Sie bitte stets die Hinweise lokaler Behörden.

Liechtenstein - Kein Risikogebiet mehr ab 30.05.2021, Aufhebung der COVID-19 bedingten Reisewarnung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Liechtenstein wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 30. Mai 2021 wird die Reisewarnung aufgehoben. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen wird jedoch weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Fürstentum Liechtenstein ist als Risikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 30. Mai 2021 gilt Liechtenstein nicht mehr als Risikogebiet.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Website des Amts für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das Fürstentum Liechtenstein hat die Grenze für alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und der der Schweiz vollständig geöffnet. Die Reisefreiheit mit allen Staaten innerhalb des Schengen-Raums und die volle Personenfreizügigkeit für alle Reisenden aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und der Schweiz gilt uneingeschränkt. Dies gilt auch für freizügigkeitsberechtigte Reisende aus den Nicht-Schengen-Staaten, Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern.
Für Reisende aus Risikogebieten (dazu zählen die Bundesländer Thüringen und Sachsen) gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen dem Amt für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein mittels des Formulars „Rückreise aus Risikoländern" melden. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Quarantänepflicht ausgenommen. Die Liste der Risikoländer wird vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Ein negatives Testresultat hebt aktuell weder die Quarantänepflicht auf, noch verkürzt es die Dauer der Quarantäne. Bestimmte Personengruppen sind von der Quarantänepflicht in Liechtenstein ausgenommen. Die Ausnahmen sind in der Schweizer Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs unter Artikel 4 geregelt. Die Quarantäne für Reisende aus Risikogebieten kann mit Zustimmung der Gesundheitsbehörde durch einen negativen PCR-Test ab dem siebten Quarantänetag verkürzt werden.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Es bestehen keine Beschränkungen für die Durchreise durch das Fürstentum Liechtenstein.
Reiseverbindungen
Einschränkungen im internationalen Zug- und Busverkehr bestehen nicht.
Beschränkungen im Land
Die Regierung Liechtensteins bittet um Zurückhaltung bei nicht notwendigen Sozialkontakten und um konsequente Umsetzung der Distanz- und Hygienemaßnahmen.
Während für den öffentlichen Bereich umfassende Lockerungen beschlossen wurden, bleibt die Obergrenze von zehn Personen für den privaten Bereich bestehen. In Abstimmung mit dem schweizerischen Bundesrat sind weitere Beschränkungen möglich.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Maskenpflicht gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Gotteshäusern, Kultur- und Sporteinrichtungen, Restaurants, Cafés und Hotels (mit Ausnahme der Gästezimmer). Zuwiderhandlungen gegen Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie werden explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbußen bis zu 200 CHF bestraft werden. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Metern. und die üblichen Hygienemaßnahmen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der Behörden des Fürstentums Liechtenstein.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt des Fürstentums Liechtenstein .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Malaysia - Änderung Beschränkungen im Land
Ab 1. Juni 2021 gilt in Malaysia ein fast vollständiger Lockdown. Die sozialen und wirtschaftlichen Aktivitäten würden für zwei Wochen gestoppt. Quelle: tagesschau.de

Monaco - Kein Risikogebiet mehr ab 30.05.2021, Aufhebung der COVID-19 bedingten Reisewarnung; Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Monaco wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 30. Mai 2021 wird die Reisewarnung aufgehoben. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen wird jedoch weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Monaco war von COVID-19 stark betroffen, zuletzt sind die Zahlen jedoch deutlich gesunken Die Zahl der Neuinfektionen lag bis vor Kurzem bei rechnerisch über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Monaco als Risikogebiet eingestuft ist. Mit Wirkung vom 30. Mai 2021 gilt Monaco nicht mehr als Risikogebiet.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die fürstliche Regierung und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Alle Reisenden über 11 Jahre müssen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, dessen Testergebnis nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen sind Reisende aus den französischen Départements Alpes Maritimes und Var, die für einen Aufenthalt von weniger als 24 Stunden einreisen sowie Berufspendler und Grenzgänger (Schüler und Studierende). Reisende, die aus Virusvariantengebieten einreisen, müssen sich, zusätzlich zur Vorlage des oben genannten negativen PCR-Tests, entweder sieben Tage lang isolieren und kurz vor Ablauf der sieben Tage einen negativen PCR-Test vorlegen oder zwei negative PCR-Tests vorweisen, wobei der erste 24 Stunden nach der Einreise und der zweite fünf bis sieben Tage später vorgenommen werden muss. Ohne ein entsprechendes Testergebnis werden Einreisende durch die monegassische Gesundheitsbehörde zur Einhaltung einer Quarantäne verpflichtet. Durch Vornahme eines PCR-Tests in einem lizenzierten Labor vor Ort kann die Quarantäne verkürzt werden.
Bei Hotelaufenthalten ist neben der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses auch eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit und zur COVID-19-Testung vorzulegen. Ohne ausreichendes Testergebnis wird der Zugang zum Hotel verweigert. Im Falle eines positiven Testergebnisses oder einer Erkrankung ist die Selbstisolierung im Hotelzimmer vorzunehmen. Das Hotel wird den örtlichen Arzt informieren.
Privatjachten auch mit ausländischer Flagge können in den Hafen von Monaco einlaufen. Privatjachten mit Besatzung müssen sich mit 48 Stunden Vorlauf bei der Seepolizeiabteilung der monegassischen Sicherheitsbehörde anmelden.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
In Monaco gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen geltend gemacht werden.
Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen.
Öffentliche Versammlungen von mehr als sechs Personen sind untersagt. Es wird zur Einhaltung von Abstandsregeln von 1,5 Meter Distanz geraten. Der Besuch von Restaurants, Kinos, Theatern, Spielhallen, Konzertsälen etc. unterliegt Einschränkungen. Auch in Geschäften gelten Abstandsregeln.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit ist das Tragen von Gesichtsmasken verpflichtend. Ausnahmen gelten nur für Kinder unter fünf Jahren und Personen, die Sport treiben. Darüber hinaus wird das Tragen von Gesichtsmasken in privaten Räumen empfohlen, wenn dort Personen aus verschiedenen Haushalten zusammenkommen oder wenn Personen anwesend sind, die einer Risikogruppe angehören.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der monegassischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, gehen Sie nicht unangekündigt zu einem Arzt, sondern kontaktieren Sie den Feuerwehrnotruf 18 oder 112. Eine Informationshotline ist täglich von 9 bis 20 Uhr telefonisch erreichbar: +377 92 05 55 00 und per E-Mail.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Monaco aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.

Namibia - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Namibia ist weiterhin von COVID-19 betroffen und als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Südafrika hat seine Landgrenzen zu Namibia wieder geöffnet. Einreisen auf dem Landweg aus Botsuana sind über die Grenzübergänge Ngoma, Mohembo Mamuno und Impalila Island möglich, ebenso wie die Einreise aus Sambia über Katima Mulilo.
Einreisende, ausgenommen namibische Staatsangehörige, müssen bei Einreise bis 31. Mai 2021 einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigentest (AgRDT) vorlegen, der nicht älter als sieben Tage (168 Stunden ab Abstrich) ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen. Ab 01. Juni 2021 ist bei Einreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests verpflichtend; negative Antigentests werden ab 01. Juni 2021 NICHT mehr akzeptiert.
Auch für Reisende, die gegen COVID-19 geimpft sind, besteht bei Einreise bis 31. Mai 2021 die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines negativen Antigentests (AgRDT). Ab 01. Juni 2021 bleibt für Geimpfte bei Einreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests bestehen; negative Antigentests werden ab 01. Juni 2021 NICHT mehr akzeptiert.
Ohne einen Test oder mit einem positiven Testergebnis dürfen nur namibische Staatsangehörige einreisen. Nach Einreise gilt für diesen Personenkreis eine Testpflicht sowie eine siebentägige Quarantäne auf eigene Kosten.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind. Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.
Besondere Regelungen können im internationalen Grenzverkehr für Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb gelten. Die Einreisebestimmungen sind hier mit den jeweils zuständigen namibischen Behörden zu klären.
Namibia stellt keine Testverpflichtung für ausreisende Touristen auf. Touristen sind gehalten, diesbezüglich ihre Zielländer zu konsultieren. Die privaten Labore Pathcare Namibia mit online Terminbuchungssystem und OSH-Med International mit deren akkreditierten Laboren bieten kostenpflichtige Tests für Touristen vor Ausreise an.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländern.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 4 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen mit nicht mehr als 50 Teilnehmern dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften und einer Registrierung stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Restaurants sowie Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos, Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen. Der Verkauf und Ausschank von Alkohol ist nur zeitlich eingeschränkt erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration ,, in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise .

Niederlande - Einstufung als Risikogebiet ab 30.05.2021, kein Hochinzidenzgebiet mehr
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen karibischen Gemeinden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 stark betroffen, zuletzt sind die Zahlen jedoch gesunken Landesweit überschritt bis vor Kurzem die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Mit Wirkung vom 30. Mai 2021 gelten die Niederlande nicht mehr als Hochinzidenzgebiet sondern als Risikogebiet.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollen sich nach Einreise dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen zu den Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Alle Flugreisenden ab 13 Jahren müssen beim Einchecken nachweisen, dass sie negativ auf COVID-19 getestet wurden. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländische Inland begeben. Der Nachweis kann entweder durch Vorlage eines negativen PCR-Tests erfolgen, der nicht später als 24 Stunden vor Boarding abgenommen wurde, oder aber durch Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht länger als 72 Stunden vor Ankunft in den Niederlanden abgenommen wurde und zusätzlichen einem negativen Schnelltest, der nicht mehr als 24 Stunden vor Boarding abgenommen wurde. In den Niederlanden angekommen, sollen sich Reisende dringend in eine zehntägige Hausquarantäne begeben. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Informationen in englischer Sprache veröffentlicht die niederländische Regierung.
Flugreisende müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und mitführen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt, Stichprobenkontrollen sind möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind möglich. Ein negativer PCR-Test ist erforderlich (s. Einreise). Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules if changing planes“.
Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Es gilt ein Lande- bzw. Anlegeverbot für Flüge und Schiffe aus Südafrika und diversen Ländern in Mittel- und Südamerika.
Beschränkungen im Land
Nicht essentielle Geschäfte sind mit limitierter Kundenzahl wieder geöffnet. Vergnügungs-, Natur- und Tierparks, sowie Fitnessstudios und Schwimmbäder können mit Wirkung vom 19. Mai 2021 öffnen. Ab diesem Zeitpunkt gelten zudem erweiterte Öffnungszeiten in der Außengastronomie.
Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist nur bedingt erlaubt. Gruppenbildungen sind mit maximal zwei Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt.
Informationen zu den Maßnahmen bietet die niederländische Regierung.
Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande zu verzichten. Die niederländische Reisewarnung für ihre eigenen Einwohner besteht nicht mehr für Reisen in Nicht-Risikogebiete. Deutschland ist weiterhin als Risikogebiet gelistet.
Strandöffnungen sind abhängig von der Entscheidung der jeweiligen Gemeinden. Campingplätze können geöffnet sein. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache.
Hygieneregeln
Der Abstand von 1,5 Metern ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen, im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen. Für Bonaire und Curaçao gilt jeweils ein Lockdown mit nächtlicher Ausgangssperre.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Verfolgen Sie bei einer geplanten Einreise aus Drittstaaten die aktuellen Meldungen und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen niederländischen Auslandsvertretung.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules if changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curação die Hinweise der Regierung von Curação.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curação.
• Achten Sie stets auf die Hinweise lokaler Behörden.

Norwegen - Einstufung der Provinz Innlandet als weiteres Risikogebiet ab 30.05.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo, Agder, Viken und Vestfold og Telemark wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 30. Mai 2021 gilt dies auch für die Provinz Innlandet.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Norwegen ist von COVID-19 regional unterschiedlich betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Stadt und Großraum Oslo sowie die Provinzen Agder, Viken und Vestfold og Telemark. Dort überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft sind. Mit Wirkung vom 30. Mai 2021 gilt dies auch für die Provinz Innlandet.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat seine Grenzen bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist nur noch für Reisende möglich, die einen festen Wohnsitz in Norwegen durch geeignete Belege nachweisen können. Gleichzeitig ist nachzuweisen, dass der Aufenthalt außerhalb Norwegens nur vorübergehender Natur war. Es sind wenige Ausnahmen vorgesehen, u. a. für Besuche des engsten Verwandtenkreises (minderjährige Kinder, Ehegatten). Details zu den Ausnahmeregeln veröffentlicht die norwegische Regierung. Für die Fälle, in denen eine Einreise bzw. Rückkehr nach Norwegen erlaubt ist, gilt die Pflicht zur Quarantäne in einem designierten Quarantänehotel, es sei denn, der Auslandsaufenthalt war dringend notwendig. Seit 27. Mai 2021 gilt für Reisende aus Schengen-Ländern mit niedrigem Infektionsgeschehen keine Pflicht zur Hotelquarantäne mehr, sofern sie über eine geeignete Unterkunft verfügen. Als niedrig wird das Infektionsgeschehen eingestuft bei einer Inzidenz unter 150/100.000 in den letzten 14 Tagen und einer Testpositivrate von max. 4%, wobei die Zahlen des norwegischen Gesundheitsinstituts (FHI) maßgeblich sind. Die o. g. Einreisebeschränkungen bestehen unabhängig von der Änderung der Quarantäneregeln weiter.
Informationen über die Erforderlichkeit von Negativtests und Quarantäneregelungen für Reisende, die unter Ausnahmen fallen, bieten die norwegischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern muss grundsätzlich die Quarantäne am Einreiseort in einem von der Gemeinde designiertem Quarantänehotel durchgeführt werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind im Rahmen der geltenden Einreisebeschränkungen grundsätzlich möglich. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bestehende Flugverbindungen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens auch kurzfristig ausgesetzt werden.
Fährverbindungen bestehen über die Reederei Colorline. Es werden die Verbindungen Oslo-Kiel und Larvik - Hirtshals betrieben, die allerdings aufgrund der Pandemielage eingeschränkt sein können.
Eine aktuelle Übersicht über die Reiseverbindungen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Oslo (alle Angaben ohne Gewähr).
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen in den jeweiligen Gemeinden unterscheiden sich in Art und Umfang sind jedoch auf den jeweiligen Internetseiten der Kommunen einsehbar, wie z. B. bei der Stadt Oslo. Es gilt landesweit die Empfehlung, soziale Kontakte einzuschränken. Zudem gelten Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen und die dringende Empfehlung, die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind, wie z.B. bei der Stadt Oslo. Landesweit soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.

Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Österreich schafft ab 1. Juli 2021 alle Obergrenzen für die Besucherzahl bei Veranstaltungen im Freien und in Gebäuden ab. Einzige Voraussetzung ist dann, dass die Besucher getestet, genesen oder geimpft sind. Als weiterer Schritt wird der Platzbedarf für Kunden im Handel bereits ab 10. Juni von 20 auf 10 Quadratmeter halbiert. Die Sperrstunde wird von 22 Uhr auf Mitternacht verlegt. Quelle: tagesschau.de

Polen - Kein Risikogebiet mehr ab 30.05.2021, Aufhebung der COVID-19 bedingten Reisewarnung; Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 30. Mai 2021 wird die Reisewarnung aufgehoben. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen wird jedoch weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Polen war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen deutlich gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor Kurzem mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Polen als Risikogebiet eingestuft ist. Mit Wirkung vom 30. Mai 2021 gilt Polen nicht mehr als Risikogebiet.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bei Einreise über eine EU-Außengrenze gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht. Bei Einreise aus EU-Ländern (einschließlich Deutschland) besteht eine Quarantänepflicht für 10 Tage, unabhängig vom genutzten Transportmittel und auch zu Fuß. Die 10-tägige Quarantäne kann durch ein negatives Testergebnis frühzeitig beendet werden. Die Quarantänepflicht besteht nicht, wenn bereits bei Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis (PCR oder Antigen) vorgelegt wird, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Von der Quarantänepflicht ausgenommen (ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses) sind bei Vorlage eines Nachweises über den Reisegrund unter anderen:
- Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs,
- Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten,
- Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen können,
- Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate nachweisbar eine Isolierung bzw. Krankenhausaufenthalt aufgrund einer COVID-19-Erkrankung durchlaufen haben.
Weitere Ausnahmen und Einzelheiten sind den Verordnungen im polnischen Gesetzblatt zu entnehmen. Grenzkontrollen finden nur an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Staatsangehöriger der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind reduziert vorhanden. Internationale Flugverbindungen werden derzeit ebenfalls nur reduziert angeboten. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist eingeschränkt.
In Polen gelten Beschränkungen, die in mehreren Etappen innerhalb der nächsten Wochen gelockert werden. Veranstaltungen in Kultureinrichtungen sind seit dem 21. Mai 2021 erlaubt, die Öffnung von Fitnessstudios seit dem 28. Mai 2021 möglich.
Hotels können mit einer maximalen Belegung von 50% öffnen. Wellness & Spa-Bereiche der Hotels bleiben geschlossen. Restaurants dürfen seit dem 28. Mai 2021 auch die Innenbereiche öffnen. In Geschäften, Kirchen und Poststellen dürfen sich nur eine begrenzte Anzahl Personen gleichzeitig aufhalten. Im öffentlichen Nahverkehr gilt eine begrenzte Platzbelegung. Öffentliche und private Versammlungen sind mit begrenzter Personenzahl möglich.
Das polnische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Website, über Twitter und auf der Website der polnischen Regierung über die im Einzelnen geltenden Maßnahmen.
Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert, bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Hygieneregeln
Es besteht eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter fünf Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Das Tragen von Schutzvisieren, Schals und Tüchern als Mund-Nasen-Schutz ist untersagt. Es gilt eine Empfehlung zum Tragen von medizinischen Masken. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 Meter, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Personen, die im Haushalt einer auf COVID-19 positiv getesteten Person leben, sind automatisch unter Quarantäne gestellt, ohne dass eine separate Entscheidung des polnischen Gesundheitsamts ergeht. Die Quarantäne gilt bis zum Ablauf von sieben Tagen nach Beendigung der Isolierung der positiv getesteten Person im Haushalt. Die Quarantänepflicht gilt nicht für geimpfte Personen und Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate nachweisbar eine Isolierung bzw. einen Krankenhausaufenthalt aufgrund einer COVID-19-Erkrankung durchlaufen haben.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel.
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.

Rumänien - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Rumänien wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Rumänien ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen, dürfen einreisen; für Drittstaatsangehörige gilt ein Einreiseverbot. Ausnahmen gelten u.a. für Familienangehörige von EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Seit dem 15. Mai 2021 gilt eine Länderkategorisierung in grüne, gelbe und rote Zonen. Reisende aus Ländern der gelben oder roten Zone unterliegen nach Einreise grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Deutschland ist derzeit als grüne Zone und damit nicht als Risikogebiet eingestuft. Reisende aus Ländern der grünen Zone benötigen weder einen PCR-Test, noch müssen sie in Quarantäne.
Reisende, die aus einem Land der gelben Zone einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Diese kann am zehnten Tag verlassen werden, sofern ein am achten Tag durchgeführter PCR-Test negativ ist und der Betroffene keine spezifischen Symptome aufweist. Ausnahmen: Personen, müssen nicht in Quarantäne, wenn sie einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen sind auch Geimpfte, bei denen die zweite Impfdosis mindestens 10 Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist und die einen Nachweis hierüber bei der Einreise vorlegen können.
Reisende aus Ländern der roten Zone unterliegen grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Diese kann am zehnten Tag verlassen werden, sofern ein am achten Tag durchgeführter PCR-Test negativ ist und der Betroffene keine spezifischen Symptome aufweist. Von der Quarantäne ausgenommen sind Geimpfte, bei denen die zweite Impfdosis mindestens 10 Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist und die einen Nachweis hierüber bei der Einreise vorlegen können.
Zur Quarantänepflicht gelten weitere Ausnahmen. Über Einzelheiten berät das zuständige regionale rumänische Gesundheitsamt.
Die Einstufung in Risikogebiete wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Die Straßengrenzübergänge sind geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Transitreisende sind von der Quarantänepflicht befreit.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 11. Juni 2021 gilt in Rumänien der Alarmzustand. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Die Regierung hat stufenweise Maßnahmen je nach Höhe der Inzidenz in den betroffenen Ortschaften beschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Je nach Entwicklung der Infektionszahlen kann es insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Clubs, Diskotheken und Bars sind geschlossen.
Hygieneregeln
Landesweit besteht in geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (nur Kinder unter fünf Jahren sind ausgenommen). Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände. Bei einer Überschreitung der Inzidenz von über 3/1.000 Einwohner/14 Tagen können von den rumänischen Behörden weitere Maßnahmen beschlossen werden.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
• Bitte erkundigen Sie sich beim jeweils zuständigen regionalen Gesundheitsamt nach den aktuell geltenden Regelungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein COVID-19-Test ist nicht verpflichtend.
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35254
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 28.05.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Sambia - Änderung Einreise: Teilentfall
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zambia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Sambia ist stark von COVID-19 betroffen.
Sambia ist als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet ) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das sambische Gesundheitsministerium auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Neben sambischen Staatsangehörigen und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung, dürfen grundsätzlich auch Geschäfts-, Besuchsreisende und Touristen nach Sambia einreisen. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Davon ausgenommen sind Kinder unter 5 Jahren. Reisende mit COVID-19-Symptomen und einer Körpertemperatur von 38°C oder höher werden bei Ankunft auf COVID-19 getestet und müssen sich einer Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unterziehen. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Reisende aus den durch die sambischen Behörden definierten Hochrisikoländern (darunter Deutschland) müssen sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Wo die Quarantäne absolviert wird, ist nicht vorgegeben. Die sambischen Behörden behalten sich vor, Reisende auf eigene Kosten in festgelegten Quarantänezentren unterzubringen, sollte der vorgesehene Quarantäneort als nicht geeignet erachtet werden.
Reisende aus Hochrisikoländern müssen sich bei Einreise auch einem erneuten Test unterziehen. Die Kosten dafür trägt der Reisende selbst.
Touristen, Besucher und Geschäftsreisende sind angehalten, sich während ihres Aufenthalts auf mögliche COVID-19-Symptome zu überprüfen und dies ggf. den sambischen Behörden anzuzeigen.
Reisende werden angehalten, sich vor Ausreise aus Sambia bei der jeweiligen Airline nach der Notwendigkeit eines negativen PCR-Tests sowie Testzertifikats zu erkundigen. In der Regel sind diese bei Ausreise nur nötigt, wenn das Transit- oder Zielland die Vorlage eines Negativtests vorschreibt.
Durch- und Weiterreise
Alle Land- und Luftgrenzen sind offen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrmals wöchentlich Umsteigeverbindungen nach Deutschland mit Ethiopian Airlines, Kenya Airways und RwandAir. Die Airlines überprüfen bei Check-in das Vorliegen des bei Einreise nach Sambia verlangten Nachweises eines negativen COVID-19-Tests. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beförderung ansonsten verweigert wird. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung Sambias als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Sambia nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.
Das für Sambia geltende Beförderungsverbot für Personen im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Die für die Behandlung von COVID-19-Patienten vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Sambia ist daher nicht gewährleistet.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen.
• Beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise der Fluglinien, z.B. die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

São Tomé und Príncipe - Kein Risikogebiet mehr ab 30.05.2021, Aufhebung der COVID-19 bedingten Reisewarnung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach São Tomé und Príncipe wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 30. Mai 2021 wird die Reisewarnung aufgehoben. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen wird jedoch weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
São Tomé und Príncipe ist als Risikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 30. Mai 2021 gilt São Tomé und Príncipe nicht mehr als Risikogebiet.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das saotomeische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei der Einreise ist ein negativer PCR-Test nachzuweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Reiseverbindungen
Der internationale Reiseverkehr findet in eingeschränktem Maße wieder statt. Charterflüge sind zugelassen, Kreuzfahrtschiffe ebenfalls.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben hat sich weitestgehend normalisiert. Märkte und Geschäfte sind offen. Reisebeschränkungen sind weiterhin in Kraft. Die touristische Infrastruktur ist noch zum größten Teil geschlossen.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Wahrung von sozialer Distanz in der Öffentlichkeit.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der saotomeischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer +239 222 6145.

Schweiz - Änderung Einreise: Ausnahmen von Quarantäne-/Test-/Anmeldeerfordernis für Geimpfte und Genesene
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Schweiz wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Schweiz ist von COVID-19 weiterhin stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Schweiz als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Schweizer Bundesamt für Gesundheit und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich in die Schweiz einreisen. Bei Einreise aus von der Schweiz ausgewiesenen Risikogebieten gilt jedoch nach Einreise eine 10-tägige Quarantänepflicht in der eigenen Wohnung oder in einer geeigneten Unterkunft. Geimpfte, Genesene und Personen unter 16 Jahren sind für sechs Monate von der Quarantänepflicht ausgenommen, sofern sie nicht aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Reisende aus einem Risikogebiet müssen sich innerhalb von zwei Tagen bei der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Bundesländer Sachsen und Thüringen sind als „Risikogebiete" eingestuft. Die Liste der Risikogebiete wird vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Reisende aus Risikogebieten müssen bei Einreise außerdem einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dieses Verfahren gilt grundsätzlich auch für alle Flugreisenden, selbst wenn sie aus einem Land einreisen, das nicht zu den Risikogebieten zählt. Ohne negativen Test dürfen Fluggesellschaften Passagieren das Einsteigen ins Flugzeug nicht mehr erlauben. Dabei kann für das Boarding auch ein immunologischer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorgelegt werden. Bei Einreise in die Schweiz muss allerdings das Ergebnis des PCR-Tests vorliegen, das dann nicht älter als 72 Stunden sein darf. Geimpfte, Genesene und Personen unter 16 Jahren sind für sechs Monate von der Testpflicht ausgenommen, sofern sie nicht aus einem Virusvariantengebiet einreisen.
Die Quarantäne für Reisende aus Risikogebieten kann mit Zustimmung der kantonalen Gesundheitsbehörde durch einen negativen PCR-Test ab dem siebten Quarantänetag verkürzt werden. Detaillierte Informationen zu möglichen Ausnahmen für bestimmte Personengruppen bietet die Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs.
Grundsätzlich müssen alle Personen, die mittels Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus in die Schweiz einreisen ihre Kontaktdaten in einem elektronischen Einreiseformular erfassen. Geimpfte, Genesene und Personen unter 16 Jahren sind für sechs Monate von der Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten ausgenommen, sofern sie nicht aus einem Virusvariantengebiet einreisen.
Für Staatsangehörige aus Drittstaaten gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Weitergehende Hinweise zu den Einreisebeschränkungen bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikogebieten ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Reiseverbindungen
Der Eisenbahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz unterliegt keinen pandemiebedingten Einschränkungen. Aktuelle Fahrplaninformationen für Transitreisende durch die Schweiz in Richtung Italien, insbesondere zu kurzfristigen Änderungen, bieten die Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Der Flugverkehr ist noch eingeschränkt. Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Informationen zu den aktuell geltenden Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden. Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Weitere Informationen bietet auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften und Einkaufszentren. Zuwiderhandlungen gegen Maßnahmenwerden explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbußen bis zu 200 CHF bestraft werden.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt in die Schweiz über AlertSwiss und ggf. die jeweiligen Kantonsregierungen über weitergehende kantonale Maßnahmen.
• Bitte informieren Sie sich über die zu Ihrem Reisezeitpunkt geltende Liste der Risikoländer .
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Beachten Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet die Verhaltenshinweise für die Quarantäne in der Schweiz .
• Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG , das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
• Beachten Sie bei Transitreisen evtl. Einreisebeschränkungen der Nachbarstaaten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Spanien - Kantabrien und Kastilien-La Mancha ab 30.05.2021 keine Risikogebiete mehr, Aufhebung der COVID-19 bedingten Reisewarnung für Kantabrien und Kastilien-La Mancha
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Kastilien-La Mancha, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland und die Exklave Melilla wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 30. Mai 2021 gilt dies nicht mehr für die autonomen Gemeinschaften Kantabrien und Kastilien-La Mancha.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Asturien, Extremadura, Galicien, Valencia, Murcia, auf die Balearen, auf die Kanarischen Inseln und in die Exklave Ceuta wird weiterhin abgeraten. Mit Wirkung vom 30. Mai 2021 gilt dies auch für die autonomen Gemeinschaften Kantabrien und Kastilien-La Mancha.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen, dabei ist das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich. Die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Kastilien-La Mancha, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, das Baskenland und die Exklave Melilla sind weiterhin als Risikogebiete eingestuft. Mit Wirkung vom 30. Mai 2021 gelten die autonomen Gemeinschaften Kantabrien und Kastilien-La Mancha nicht mehr als Risikogebiete.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Marokko hat die Flugverbindungen von und nach Spanien bis auf weiteres ausgesetzt.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Der für ganz Spanien geltende Alarmzustand endete am 9. Mai 2021. Die Autonomen Gemeinschaften können jedoch weiterhin mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren, Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Es wird empfohlen, Treffen in privaten Haushalten auf sechs Personen zu beschränken. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Gewisse Beschränkungen im öffentlichen Leben wie z.B. in der Gastronomie bestehen weiter. Weitere Informationen in englischer Sprache bieten die katalonischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 1 bis 6 Uhr. Gastronomiebetriebe dürfen mit Einschränkungen öffnen. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
Für Andalusien wurde das Ein- und Ausreiseverbot sowie die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Die Öffnungszeiten für Restaurationsbetriebe und Diskotheken wurden erweitert. Es gibt jedoch weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Testpflicht, sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf den gesamten Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 24 bis 6 Uhr. Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei am Flughafen ein negatives PCR- oder TMA-Testergebnis vorweisen, siehe Einreise.
Personen, die mindestens 6 Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) ihr negatives Testergebnis vorweisen,
Jede Kanarische Insel wird – abhängig von der dort herrschenden Inzidenz – von der Regionalregierung in eine der sog. Alarmstufen 1 bis 4 eingruppiert. Derzeit kommen wegen relativ geringer Inzidenzwerte lediglich die Stufen 1 und 2 zur Anwendung. Abhängig von der jeweiligen Alarmstufe gelten Beschränkungen der Öffnungszeiten in Gastronomie und Handel. Auch für die Personenzahl bei Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum gelten Höchstgrenzen. Bei Zuwiderhandlungen werden teilweise erhebliche Bußgelder erhoben.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Sri Lanka - Änderung Einreise
Sri Lanka nimmt am 1. Juni 2021 den internationalen Flugverkehr wieder auf. Einreisende müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Abflug) und ein ausgefülltes Formular für die Gesundheitserklärung vorlegen. Passagiere müssen bei der Ankunft einen weiteren PCR-Test durchführen und unabhängig vom Impfstatus 14 Tage in einer bestimmten Einrichtung oder einem Hotel der Stufe 1 in Quarantäne; sie müssen außerdem zwischen 11 und 14 Tagen nach der Ankunft einen zusätzlichen PCR-Test durchführen. Quelle: Garda World

St. Kitts und Nevis - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St Kitts und Nevis wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsgeschehen in St. Kitts und Nevis bewegt sich auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die offizielle Internetseite der Regierung von St. Kitts und Nevis und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist für nachweislich vollständig geimpfte Touristen möglich. Vor Einreise muss ein Online-Formular ausgefüllt werden, sowie ein höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführter negativer PCR-Test mitgeführt werden. Je nach Situation kann eine Quarantäne unterschiedlicher Länge erforderlich werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen und die Häfen sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen zahlreiche Beschränkungen im öffentlichen Leben und im Handel, die die Regulation No. 15 von St. Kitts und Nevis zusammenfasst. Weiterhin gilt eine nächtliche Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich vor dem Betreten öffentlicher Gebäude die Hände zu desinfizieren.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen der Regierung und den St. Kitts und Nevis „health and travel protocols".
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Tschechische Republik - Änderung Einreise
Tschechien lässt Touristen aus Deutschland und sechs weiteren Ländern wieder ins Land. Dazu zählen Österreich, die Slowakei, Ungarn, Polen, Slowenien und Kroatien. Dies geschieht im Rahmen von Gegenseitigkeitsvereinbarungen. Zudem dürfen ab Montag 31. Mai 2021 Restaurants in Tschechien auch innen wieder Gäste empfangen. Erst Anfang voriger Woche war der Außenbereich der Gastronomie nach monatelangem Corona-Lockdown wieder geöffnet worden. Der Minister kündigt zudem an, dass die weiteren Lockerungen schneller als bislang geplant voranschreiten sollen. Quelle: tagesschau.de

Tunesien - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 sehr stark betroffen und als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.
Für Reisende ab einem Alter von 12 Jahren besteht die Pflicht, bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorzulegen. Die tunesische Regierung behält sich vor, stichprobenartige Tests bei Einreisenden vorzunehmen, die bei positivem Ergebnis in eine Zwangsquarantäne münden.
Für Einreisende gilt bis einschließlich 31. Mai 2021 eine verpflichtende siebentägige Hotel-Quarantäne. Ab dem 1. Juni 2021 müssen sich Einreisende bei Ankunft zu einer siebentägigen Quarantäne zu Hause verpflichten.
Ab dem fünften Tag nach Einreise ist ein zweiter PCR Test durchzuführen, die Reservierung dafür ist bei Einreise vorzuweisen.
Vollständig Geimpfte müssen ab dem 1. Juni 2021 weder einen negativen PCR-Test vorlegen, noch müssen sie in Quarantäne. Hierzu ist die Vorlage einer Impfbescheinigung mit QR-Code oder eines von der zuständigen Gesundheitsbehörde ausgestellten Impfnachweises notwendig. Alternativ können Einreisende mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen, dass sie mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt positiv getestet wurden und genesen sind.
Pauschalreisende sind ebenfalls von der Quarantäne ausgenommen. Als Nachweis muss neben dem negativen PCR-Test der vom Reisebüro erhaltene Voucher (inkl. Flug, Transfer und Unterkunft) vorgelegt werden. Während des Aufenthalts soll man sich ausschließlich im Rahmen seiner Reisegruppe bewegen.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite, nächtliche Ausgangssperre. Einzelne Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt werden.
Restaurants, Cafés, Einkaufszentren und Moscheen sind tagsüber geöffnet, allerdings mit begrenzten Platzkapazitäten.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, Einweggeschirr und –besteck sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und konsultieren Sie die Länderliste des tunesischen Gesundheitsministeriums.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Ungarn - Kein Risikogebiet mehr ab 30.05.2021, Aufhebung der COVID-19 bedingten Reisewarnung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ungarn wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 30. Mai 2021 wird die Reisewarnung aufgehoben. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen wird jedoch weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Ungarn war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen deutlich gesunken. Landesweit überschritt bis vor Kurzem die Zahl der Neuinfektionen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Ungarn als Risikogebiet eingestuft ist. Mit Wirkung vom 30. Mai 2021 gilt Ungarn nicht mehr als Risikogebiet.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Die Einreise ist für u.a. Deutsche grundsätzlich nicht möglich. Ungarn führt temporär wieder EU-Binnengrenzkontrollen durch. Einreisen können grundsätzlich nur noch ungarische Staatsangehörige. Diesen gleichgestellt sind Personen, die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder und Personen, die über eine von der Ausländerbehörde ausgestellte, für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen. Die Umstände sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
Einreisende über den Flughafen Budapest sollen das Quarantäne-Formular vorab ausfüllen und bei der Passkontrolle abgeben.
Im Rahmen des Grenzübertritts können Temperaturmessungen stattfinden.
Alle Einreisenden sind auch ohne behördliche Anordnung zu unmittelbarer 10-tägiger häuslicher Isolation verpflichtet, bei Verdacht auf eine Infektion wird Unterbringung in bestimmten Quarantäneeinrichtungen angeordnet. Aus der häuslichen Isolation kann entlassen werden, wer zwei negative PCR-Tests ungarischer Labore vorlegt, die innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden vorgenommen wurden.
Das negative Ergebnis eines vor der Einreise erfolgten ersten negativen PCR-Tests wird berücksichtigt, wenn dieser von einem Labor im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada durchgeführt wurde und das negative Testergebnis in englischer oder ungarischer Sprache vorgelegt wird. Eine nachgewiesene COVID-19-Impfung entbindet Einreisende nicht von der Pflicht zur Selbstisolation.
Die Einreise ist grundsätzlich ohne Einschränkungen, Sondergenehmigungen, Hausisolation/Quarantäne oder Testpflicht gestattet für (jeweils mit entsprechenden Nachweisen):
- den Güterverkehr,
- Geschäftsreisende, die aus einem EU-/EWR-Mitgliedstaat oder aus Großbritannien zurückkehren bzw. einreisen (bei Einreise aus anderen Ländern wird Kontaktaufnahme zu ungarischer Auslandsvertretung empfohlen),
- Grenzpendler in einer bis 30 km von der Grenze entfernten Zone für maximal, 24 Stunden,
- Ungarische, polnische, tschechische und slowakische Staatsangehörige im Reiseverkehr zwischen diesen Ländern,
- Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen,
- Personen, die beim Grenzübertritt glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren.
In Zweifelsfällen können bei Einreise abweichende Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Personen, die dem generellen Einreiseverbot unterliegen, können eine Sondergenehmigung für die Einreise nach Ungarn beantragen, unterliegen bei Genehmigung aber dennoch der Quarantäne- bzw. Testpflicht. Anträge auf eine Sondergenehmigung können ausschließlich auf elektronischem Wege über die Website der ungarischen Polizei in ungarischer oder in englischer Sprache und bei nachstehenden Gründen gestellt werden:
- Teilnahme an Gerichts- oder behördlichen Verfahren in Ungarn, die mit einem durch den ungarischen Gerichtshof ausgestellten ungarischen Dokument nachgewiesen werden können,
- Inanspruchnahme einer ärztlichen Versorgung mit einer entsprechenden Bestätigung,
- Studien- und Prüfungspflicht mit einer Bestätigung der Bildungseinrichtung,
- Reise im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung mit einer Bestätigung des Arbeitgebers,
- Teilnahme an Familienfeiern (Eheschließung, Taufe, Beerdigung),
- Betreuung und Pflege von Familienangehörigen,
- Teilnahme an einer internationalen Sport-, Kultur- bzw. kirchlichen Veranstaltung.
Sollten Zweifel bestehen, ob der konkrete Fall dem generellen Einreiseverbot unterliegt, wird empfohlen, einen Antrag auf Sondergenehmigung zu stellen.
Die Ausreise von Ausländern aus Ungarn unterliegt grundsätzlich keinen Beschränkungen, evtl. auferlegte Quarantänemaßnahmen müssen jedoch befolgt werden oder ggfs. eine Sondergenehmigung zur Ausreise beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn ist nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Der internationale Flug- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, ist jedoch eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Ungarn und Serbien sowie der Ukraine ist bis auf weiteres ausgesetzt. Bahnauskünfte bietet MÁV .
Beschränkungen im Land
Ungarn hat die Nationale Gefahrenlage ausgerufen. Die Beschränkungen werden sukzessive gelockert. Die nächtliche Ausgangssperre wurde aufgehoben. Veranstaltungen dürfen unter Auflagen, teils nur für Geimpfte, wieder stattfinden. Die Außenbereiche der Gastronomiebetriebe sind für alle geöffnet, die Innenbereiche nur für Geimpfte mit ungarischem Impfnachweis. Touristische Hotelaufenthalte im Land sind weiterhin verboten.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Taxis, Geschäften und in Gesundheits- und Senioreneinrichtungen besteht eine Maskenpflicht. Ausnahmen gibt es für Kinder unter sechs Jahren. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern. Die Einhaltung der Maßnahmen wird von Polizei und Militär überwacht. Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen werden mit vorübergehender Schließung und/oder Bußgeldern von bis zu 1.000.000 HUF geahndet.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können nur die zuständigen ungarischen Behörden, in Deutschland, z.B. die Ungarische Botschaft, erteilen.
• Informieren Sie sich auch bei der deutschen Botschaft in Budapest.
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.

Zypern - Einstufung als Risikogebiet ab 30.05.2021, kein Hochinzidenzgebiet mehr; Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 stark betroffen, zuletzt sind die Zahlen jedoch gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor Kurzem 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Zypern als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Mit Wirkung vom 30. Mai 2021 gilt Zypern nicht mehr als Hochinzidenzgebiet sondern als Risikogebiet. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese regelmäßig und passt die Kategorisierung ggf. an.
Deutschland befindet sich in der sog. „roten Kategorie“ Dies bedeutet:
Einreisende aus Deutschland müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein darf, und müssen auf eigene Kosten einen weiteren PCR-Test bei Einreise machen. Bestimmte Personengruppen (wie z.B. zyprische Staatsangehörige) und Personen, die aus Ländern kommen, in denen kein PCR-Test möglich ist, können sich bei Ankunft in Zypern auf eigene Kosten testen lassen. Diese Personen müssen sich drei Tage in Selbstisolation begeben und am vierten Tag einen erneuten Test auf eigene Kosten durchführen. Das Ergebnis ist den zyprischen Behörden im Anschluss per E-Mail zu übersenden. Wird ein Flugreisender bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 10-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern.
Einreisende aus Deutschland, die vollständig mit einem durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff bzw. mit dem Sputnik V oder dem Sinopharm-Impfstoff geimpft sind, können ab 14 Tage nach Abschluss der Impfung ohne weitere Restriktionen einreisen. Alle Reisende müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass" zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen.
Bei Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) über den Flughafen Ercan oder die Demarkationslinie, müssen Reisende einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Nachweis muss in türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Alle Reisenden müssen anschließend zehn Tage zentral in Quarantäne verbleiben. Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test können die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss bei Einreise vorgelegt werden. Diese Regelung gilt unabhängig vom Herkunftsland und der Aufenthaltsdauer.
Einige Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet, allerdings auf Seite der Republik Zypern nur für Personen, die die zyprische Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Zypern besitzen, u.a. Arbeitnehmer und Studierende. Es muss ein negativer PCR-Test (s.o.) vorgelegt werden. Bei Einreisen in den Norden gelten ebenfalls die oben genannten Quarantäne-Regeln. Für Touristen ist der Übertritt über die Demarkationslinie von Norden nach Süden derzeit nicht möglich.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Es gilt bis zum 9. Juni 2021 eine nächtliche Ausgangssperre. Geschäfte, Einkaufszentren, Hotels, Theater, Kinos, Kirchen sind geöffnet, Cafés und Restaurants zunächst nur im Außenbereich, ab 1. Juni 2021 auch im Innenbereich. Geimpfte, Genesene oder Personen mit negativem PCR-/Schnelltest erhalten mit Nachweis Zugang. Für Touristen/Besucher ist der vor Reiseantritt auszufüllende und mitzuführende „Cyprus Flight Pass" hinreichend. Massenveranstaltungen bleiben verboten. Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel sind bestimmte Geschäfte und Einrichtungen mit Publikumsverkehr geschlossen, Restaurants im Außenbereich und Supermärkte sind geöffnet. Es gelten Reisebeschränkungen zwischen verschiedenen Regionen.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
• Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35254
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 30.05.2021

Beitrag von Birgitt »

Gabun - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Internationale Flüge sind auf zwei Flüge pro Fluggesellschaft pro Woche beschränkt.
Land- und Seegrenzen sind geschlossen. Güterbeförderung und wesentliche Dienstleistungen sind mit vorheriger Genehmigung erlaubt.
Ausländer, die nach Gabun einreisen möchten, benötigen eine Erlaubnis. Alle Passagiere müssen einen negativen PCR-Test vorlegen (nicht älter als fünf Tage vor Einreise.
Alle Passagiere müssen bei der Ankunft am Internationalen Flughafen Libreville (LBV) einen obligatorischen COVID-19-Test ablegen und anschließend 48 Stunden in Quarantäne und dort die Testergebnisse abwarten. Ab dem 15. Juni 2021 ist geplant, dass internationale Ankömmlinge bei der Ankunft einen PCR-Test machen mit anschließender 24-stündiger Quarantäne, bis das negative Testergebnis vorliegt. Geimpfte Reisende werden von der Quarantäne ausgenommen. Bei positiven COVID-19-Ergebnissen müssen sich Reisende selbst isolieren, bis weitere Anweisungen der gabunischen Gesundheitsbehörden erteilt werden.
Passagiere, die aus dem Vereinigten Königreich reisen, müssen vor der Einreise nach Gabun eine Genehmigung des gabunischen Außenministeriums einholen. Reisende können dies per E-Mail tun. Reisende aus Ländern mit identifizierten Varianten der Krankheit können mit ähnlichen Maßnahmen konfrontiert werden.
Vor der Abreise aus Gabun wird ein negativer COVID-19-Test gefordert; der Zeitrahmen hierfür wird jedoch vom Zielland festgelegt.
Der gesundheitliche Notstand ist bis zum 28. Juni 2021 verlängert worden. Dennoch sind einige Lockerungen in Kraft getreten. Die nächtliche Ausgangssperre ist verkürzt worden und gilt nun von 21.00 - 05:00 Uhr. Restaurants und Bars dürfen bis 20:30 Uhr öffnen, Zugang haben ausschließlich Personen, die einen negativen PCR-Test vorweisen können oder den Nachweis, gegen COVID-19 geimpft zu sein. Quelle: Garda World

Guayana - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Guayana hat die die Einreisebeschränkungen sowie sonstigen Beschränkungen im Land bis zunächst 30. Juni 2021 verlängert. Quelle: Garda World

Irland - Änderung Beschränkungen im Land
Ab dem 7. Juni 2021 dürfen in Irland Pubs, Bars und Restaurants ihre Außenbereiche wieder öffnen. Knapp einen Monat später, am 5. Juli, soll auch die Innengastronomie wiederöffnen dürfen. Quelle: tagesschau.de

Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land
Ab dem 5. Juni 2021 werden die Innengastronomie, Museen und Kinos wieder geöffnet. Bereits seit Ende April ist in den Niederlanden die Außengastronomie wieder geöffnet, auch eine umstrittene Ausgangssperre wurde damals aufgehoben. Im Mai traten in dem Land weitere Lockerungen in Kraft. Unter anderem durften Zoos wieder öffnen und Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen ihre Arbeit wieder aufnehmen. Quelle: tagesschau.de

Saudi-Arabien - Änderung Einreise
Ab heute 30. Mai 2021 können Reisende aus Deutschland, den USA, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Irland, Italien, Portugal, Großbritannien, Schweden, Frankreich, Japan und der Schweiz wieder ins Land. Sie müssen aber anschließend in Quarantäne, die Regeln sind weiter in Kraft. Quelle: tagesschau.de.
Die saudi-arabischen Behörden verlangen von nicht-saudischen Staatsangehörigen keine Quarantäne für eine Woche, wenn sie zwei volle Dosen einer von der Regierung genehmigten COVID-19-Impfung erhalten haben oder innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind. Jeder Ausländer, der keine staatlich anerkannte Impfung erhalten hat oder sich von COVID-19 erholt hat, muss sieben Tage lang in einer von der Regierung genehmigten Unterkunft unter Quarantäne gestellt werden. Diejenigen, die sich in Quarantäne befinden, müssen sich am siebten Tag der Isolierung einem PCR-Test unterziehen. Garda World

Südafrika - Änderung Beschränkungen im Land
Südafrika verschärft die Beschränkungen ab Montag 31. Mai 2021. Nicht wesentliche Einrichtungen wie Restaurants, Bars und Fitnesscenter müssen um 22 Uhr schließen. Die Ausgangssperre wird um eine Stunde verlängert und gilt dann von 23:00 - 04:00 Uhr. Versammlungen, einschließlich politischer und religiöser Veranstaltungen, sind auf 250 Personen im Freien und 100 Personen in Innenräumen beschränkt. Quelle: Aljazeera

Suriname - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Internationale kommerzielle Passagierflüge bleiben größtenteils ausgesetzt. Flüge zwischen Surinam und Brasilien und Kuba sind auf Frachtflüge und abgehenden Passagierverkehr beschränkt; Passagierflüge von oder nach Haiti sind nicht gestattet. Reisende aus anderen Ländern müssen spätestens 72 Stunden vor ihrer Abreise einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder einen negativen PCR-Test vorlegen. Die Grenzen zu Französisch-Guayana werden vom 31. Mai bis 18. Juni 2021 geschlossen, alle inländischen Passagierflüge werden verboten.
Vom 30. Mai bis 18. Juni sind landesweite Beschränkunen in Kraft getreten. Gemäß den Maßnahmen müssen alle Personen außer in sehr eingeschränkten Fällen in ihren Häusern bleiben. Eine Person pro Haushalt darf lebenswichtige Güter einkaufen; solche Einkäufe dürfen nur montags, mittwochs und freitags stattfinden, und die Einkaufszeiten sind auf 07:00-16:00 Uhr beschränkt. Versammlungen für erlaubte Aktivitäten wie Gottesdienste sind auf nicht mehr als fünf Personen beschränkt. Fahrzeuge dürfen nicht fahren, außer um Personal für wesentliche Dienstleistungen zu transportieren. Behörden und Schulen sind geschlossen. Wesentliche Einzelhandelsstandorte haben strenge Kapazitätsgrenzen. Quelle: Garda World

Tschechische Republik - Änderung Einreise
Tschechien lässt Urlauber aus Deutschland, die gegen Corona geimpft sind, von Dienstag 1. Juni 2021 an wieder ins Land - auch ohne vollständigen Schutz. Voraussetzung ist, dass die erste Spritze mindestens drei Wochen zurückliegt. Der Impfnachweis muss in englischer Sprache vorliegen. Zudem muss die Einreise online angemeldet werden. Die neuen Regeln gelten auch für Touristen aus Kroatien, Ungarn, Polen, Österreich, der Slowakei und Slowenien. Für Ungeimpfte bleibt die Einreise ohne triftigen Grund untersagt, mit Ausnahme des sogenannten kleinen Grenzverkehrs. Quelle: tagesschau.de

Gruß
Birgitt
Antworten