Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2021

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 08.06.2021

Beitrag von Birgitt »

Belgien - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land; Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Nicht-essentielle Reisen nach Belgien und von Belgien ins Ausland sind wieder erlaubt. Die belgischen Behörden warnen jedoch vor nicht-essentiellen Reisen. Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form" (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Ein Nachweis (elektronisch oder Ausdruck) soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Belgien eine Einstufung in rote, orange und grüne Regionen vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Ganz Deutschland ist derzeit als "orange Region" eingestuft. Einreisende aus orangen und grünen Regionen unterliegen keiner Test- und Quarantänepflicht.
Personen, die aus einer „roten Region“ nach Belgien reisen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test mit sich führen. Die Abstrichentnahme darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit. Reisende müssen sich anschließend für mindestens sieben Tage in Quarantäne begeben und am siebten Tag des Aufenthalts in Belgien erneut testen lassen. Die Quarantäne endet mit einem negativen Testergebnis. Reisende, die mit dem Auto, Bus oder der Bahn einreisen und sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, sind von der PCR-Test- und Quarantänepflicht befreit. Mit Wirkung vom 1. Juli 2021 sind erleichterte Regelungen für vollständig Geimpfte und Genesene vorgesehen. Über Einzelheiten informieren die belgischen Behörden. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38° C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Personen, die aus einer „roten Region“ kommen und innerhalb von 48 Stunden durch Belgien durchreisen, benötigen keinen negativen PCR-Test. Wenn Fluggesellschaften oder das Zielland allerdings einen PCR-Test fordern, muss ein negativer PCR-Test beim Boarding vorgewiesen werden. Zusätzlich muss ggf. das „Passenger Locator Form" (PLF) ausgefüllt werden.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Geschäfte sind unter -Hygienebedingungen (u.a. Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes) ohne Terminbuchung geöffnet.
Private Zusammenkünfte im Freien sind von 5 Uhr morgens bis Mitternacht mit bis zu zehn Personen erlaubt, in der übrigen Zeit dürfen sich maximal vier Personen im Freien treffen.
Hotels und Ferienparks sind geöffnet, Discotheken geschlossen. Außenterrassen von Restaurants und Cafés sowie Vergnügungsparks sind geöffnet. Veranstaltungen im Freien sind für maximal 50 Personen erlaubt. Mit Wirkung vom 9. Juni 2021 gelten folgende Lockerungen. Zu Hause dürfen bis zu 4 Personen empfangen werden (plus Kinder), Restaurants und Cafés dürfen ihre Innen- und Außenbereiche unter Auflagen öffnen. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sport sind sowohl in Innenräumen als auch im Freien unter Auflagen wieder erlaubt.
In Brüssel gilt ein Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, außerdem gilt Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum.
Informationen zu möglichen künftigen Lockerungen, sind in deutscher Sprache auf der Website des belgischen Krisenzentrums veröffentlicht.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Belgien.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregeln in deutscher Sprache bei den belgischen Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Bosnien und Herzegowina - Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bosnien und Herzegowina war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Bosnien und Herzegowina ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bosnische Ministerium für Zivilangelegenheiten und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Bosnien und Herzegowina ist für alle ausländischen Staatsangehörigen unter der Voraussetzung gestattet, dass bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden kann, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Reisende, die (auch) bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige sind, können abweichende Regelungen gelten. Informationen erteilt die bosnische Grenzpolizei.
Durch- und Weiterreise
Für Transitreisende ist keine Vorlage eines negativen PCR Tests erforderlich. Unter Umständen ist dies nicht an allen Grenzübergängen bekannt. Es ist empfehlenswert, einen Ausdruck der FAQ der Grenzpolizei mitzuführen.
Reiseverbindungen
Alle Grenzübergänge sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Cafés, Kinos, Restaurants, Bars, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind unter Einhaltung der Abstandsregeln geöffnet. Das öffentliche Leben ist im Allgemeinen nicht eingeschränkt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen, mit denen man nicht in einem Haushalt lebt. Verstöße können mit einem Bußgeld von umgerechnet ca. 250 € geahndet werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des Föderalen Gesundheitsministeriums und des Ministeriums für Gesundheit und sozialen Schutz der Republika Srpska (nur in der lokalen Sprachversion vorhanden).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie in der Föderation von Bosnien und Herzegowina telefonisch die örtlich zuständige Ambulanz und in der Republika Srpska die Anstalt für öffentliche Gesundheit.

El Salvador - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach El Salvador wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
El Salvador ist von COVID-19 betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist San Salvador. El Salvador ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das salvadorianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach El Salvador ist möglich mit Vorlage eines ausgedruckten, negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-, NAAT oder LAMP-Tests oder eines Nachweises der vollständigen Impfung – ebenfalls in Papierform. Antigen- oder Antikörpertests sind nicht zugelassen. Bei Flugreisenden muss der Nachweis bereits beim Einchecken in den Zubringerflug vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Bei Durch- und Weiterreise können die Fluggesellschaften die Vorlage einen der -unter Einreise aufgeführten Nachweise verlangen.
Reiseverbindungen
Flüge werden nach wie vor nur in eingeschränktem Maße angeboten. Nähere Informationen zu Flugmöglichkeiten erteilen Fluggesellschaften oder Reisebüros. Flüge aus dem Schengenraum über die USA können derzeit nur von Passagieren mit einem gültigen US-Visum genutzt werden. Das ESTA-Verfahren ist ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es landesweit keine COVID-19-bedingten Beschränkungen der touristischen Infrastruktur oder des öffentlichen Verkehrs. Offizielle Restriktionen für Geschäfte bestehen nicht, allerdings sind weiterhin viele Geschäfte aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum sowie Restaurants, Banken und Geschäften besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zudem besteht die grundsätzliche Empfehlung, regelmäßig die Hände zu waschen und die Abstandsregeln einzuhalten. Das salvadorianische Gesundheitsministerium bietet für Reisende weitere Empfehlungen zur Bekämpfung von COVID-19. Fast alle Behörden, Institutionen, Geschäfte und Restaurants haben Hygienemaßnahmen eingeführt, wie Temperaturmessung, Handdesinfektion, desinfizierende Fußmatten.
• Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheits- und Sicherheitsbehörden von El Salvador .
• Folgen Sie den Nachrichten in El Salvador, die aktuell regelmäßig in den sozialen Medien veröffentlicht werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der salvadorianischen Regierung .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche salvadorianische Gesundheitsamt unter der zentralen Telefonnummer 132.

Frankreich, Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
In Frankreich treten am Mittwoch 9. Juni 2021 weitere Lockerungen in Kraft. Die abendliche Ausgangssperre wird von 21 Uhr auf 23 Uhr nach hinten verschoben. Die Einreise nach Frankreich wird aus zahlreichen Ländern wie Deutschland erleichtert. Es reicht dann ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder ein negativer Antigentest, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zuvor war ein PCR-Test verpflichtend. Restaurants dürfen zudem ihre Innenräume mit einer Auslastung von 50 Prozent wieder öffnen. Auch Fitnessstudios und Schwimmbäder dürfen ab Mittwoch wieder von allen Menschen besucht werden. Bei kulturellen Großveranstaltungen im Freien sind bis zu 5000 Menschen erlaubt, Kinos und Theater dürfen mehr Gäste als bisher empfangen. Quelle: tagesschau.de

Haiti - Änderung Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Haiti wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Haiti war bisher von COVID-19 weniger betroffen; zuletzt stiegen aber die Zahlen. Die Regierung hat den ausgerufenen Gesundheitsnotstand bis auf weiteres verlängert. Das Gesundheitssystem Haitis ist auf COVID-19-Fälle weiterhin nur unzureichend vorbereitet. Haiti ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministerium für öffentliches Gesundheitswesen und Bevölkerung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg ist grundsätzlich ohne Einschränkungen möglich. Bei der Einreise erfolgt eine Kontrolle der Körpertemperatur. Außerdem muss ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andernfalls ist eine vierzehntägige häusliche Quarantäne zwingend vorgeschrieben.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen sind derzeit nur sehr wenige vorhanden.
Beschränkungen im Land
In der Zeit von 22 bis 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit und bei allen Zusammenkünften ist Pflicht. Die Nichtbeachtung kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Es gilt ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern, ausgenommen sind Angehörigen desselben Haushalts.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der haitianischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den nächsten Arzt per Telefon.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Honduras - Änderung Einreise
Alle Einreisenden nach Honduras müssen ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests vorlegen (nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft). Reisende, die eine COVID-19-Impfung nachweisen können, sind von der Testpflicht befreit. Reisende, die mit dem Flugzeug anreisen, müssen außerdem ein Reiseformular vor der Ankunft (Prechequeo) ausfüllen. Passagiere, die über die Landesgrenzen des Landes abfliegen, müssen ebenfalls das Online-Reiseformular ausfüllen. Reisende können bei der Ankunft zusätzlichen COVID-19-Tests unterzogen werden. Quelle: Garda World

Marokko - Änderung Einreise: PCR-Test; Reiseverbindungen: Beschränkte Aufnahme Flugverkehr ab 15.06.2021; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Marokko ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien sind geschlossen.
Ab dem 15. Juni 2021 sollen Reiseverbindungen von und nach Marokko eingeschränkt mit Sonderflügen und –fähren wieder möglich sein, wobei Fährverbindungen nur zwischen Marokko und Frankreich bzw. Italien angeboten werden. Der Fährverkehr für Reisende zwischen Marokko und Spanien ist ausgesetzt.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen ab dem 15. Juni 2021, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, für Reisende, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Land der von den marokkanischen Behörden erstellten Liste A, darunter auch Deutschland, haben. Die Liste soll zweiwöchentlich durch das marokkanische Außenministerium aktualisiert werden.
Zur Einreise ist für Reisende aus einem Land der Liste A ein PCR-Test erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein darf. Das Testergebnis muss in französischer, hilfsweise englischer Sprache vorgelegt werden. Die Vorlage eines PCR-Tests ist auch für Geimpfte oder Genesene erforderlich.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Ausreise eine Genehmigung der marokkanischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten soll weiter möglich sein.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise nach/aus Marokko soll ab dem 15. Juni 2021 mit Sonderflügen verschiedener Fluggesellschaften sowie mit Sonderfähren nach Frankreich möglich sein. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften. Personenfähren zwischen Marokko und Spanien sind vorerst ausgesetzt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Ausreise im Regelfall eine Genehmigung der marokkanischen Behörden. Informationen dazu können nur die lokalen marokkanischen Behörden erteilen.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 10. Juli 2021 gilt der Ausnahmezustand und eine nächtliche Ausgangssperre sowie ein Versammlungsverbot. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Die Ein- und Ausreise aus den Präfekturen Tanger, Tétouan, Fès, Meknès, Casablanca, Berrechid, Settat und Marrakech ist nur mit besonderer Genehmigung der lokalen Behörden möglich. Ausnahmen können für Personen gelten, die einen gültigen marokkanischen digitalen Impfnachweis mit sich führen. Der öffentliche Verkehr in den genannten Präfekturen ist stark reduziert. Die marokkanischen Behörden können eine Bescheinigung zum Verlassen des Quartiers in dringenden Fällen ausstellen. Ein französischsprachiges Muster bietet die deutsche Botschaft in Rabat.
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Nigeria - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nigeria wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nigeria ist von COVID-19 im internationalen Vergleich weniger betroffen. Schwerpunkte sind Lagos und die Hauptstadtregion Abuja (Federal Capital Territory).
Nigeria ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nigerianischen Seuchenkontrollzentrum NCDC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen Abuja, Lagos, Enugu, Kano und Port Harcourt sind für den regulären internationalen Flugverkehr geöffnet.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebedingungen bieten die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen der Nigerian Immigration Service und das nigerianische Seuchenkontrollzentrum, NCDC.
Alle Einreisenden müssen vor Flugantritt einen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, durchführen. Alle Einreisenden (inkl. Diplomaten und Kinder unter 10 Jahren) müssen über ein standardisiertes Formular eine schriftliche Erklärung über ihren Gesundheitszustand abgeben, welche vor Reiseantritt im „Nigeria International Travel Portal“ einzustellen ist. Alle Einreisenden (mit Ausnahme von Kindern unter 10 Jahren) müssen ihren negativen PCR-Testnachweis online hochladen und die Gebühr für den zweiten PCR-Test nach Einreise zahlen. Nach erfolgreicher Online-Registrierung generiert das Portal ein Reisezertifikat mit einem QR Code, der zusammen mit dem negativen PCR-Test beim Check-in vor Reiseantritt und bei der Einreise vorgelegt werden muss.
Alle Einreisenden müssen sich nach Einreise in Nigeria in eine siebentägige, überwachte Selbstisolierung/Quarantäne begeben und sich am siebten Tag nach der Einreise einem weiteren PCR-Test unterziehen. Ein Nachweis über einen bereits vor Reiseantritt bei der Online -Registrierung vereinbarten und vorab bezahlten PCR-Test in Nigeria, neben einer telefonischen Erreichbarkeit, muss ebenfalls bei Einreise vorgelegt werden. Teststationen stehen in allen Bundesstaaten zur Verfügung. Personen, die zum zweiten PCR-Test in Nigeria nicht erscheinen, müssen mit Sanktionen in Form von Reisebeschränkungen rechnen, Inhaber von nigerianischen Visa mit einer Aufhebung ihres Visums. Nach Vorliegen eines zweiten negativen PCR-Tests darf die Selbstisolierung/Quarantäne beendet werden.
Nicht-nigerianische Staatsangehörige und Personen ohne Daueraufenthaltserlaubnis in Nigeria, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Brasilien, Indien oder der Türkei aufgehalten haben, dürfen derzeit nicht nach Nigeria einreisen. Transitreisende sind hiervon ausgenommen. Nigerianische Staatsangehörige und Personen mit Daueraufenthaltserlaubnis für Nigeria, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Brasilien, Indien oder der Türkei aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise auf eigene Kosten in eine siebentägige staatliche Quarantäneeinrichtung begeben. Ein weiterer PCR-Test ist innerhalb von 24 Stunden nach Einreise vorzunehmen.
Reisende, die bei Einreise COVID-19 Symptome aufweisen oder diese innerhalb der siebentägigen Quarantäne entwickeln, müssen damit rechnen, unter staatliche Quarantäne gestellt zu werden. Kurzfristig angekündigte zusätzliche Hygienemaßnahmen bei Einreise sind möglich.
Durch- und Weiterreise
Die nigerianischen Landgrenzen sind offiziell wieder geöffnet; bei Grenzübertritt ist mit Behinderungen zu rechnen.
Für den Inlandsflugverkehr gelten unter Beachtung der Hygieneregeln keine COVID-bedingten Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch innerhalb Afrikas, findet derzeit grundsätzlich ungehindert statt.
Beschränkungen im Land
Die Bundesstaaten können auf Grundlage von Empfehlungen der nigerianischen Bundesregierung über das Ausmaß COVID-bezogener Beschränkungen selbständig entscheiden. Einzelne Bundesstaaten haben Bewegungsbeschränkungen und Auflagen innerhalb der Bundesgrenzen verhängt. Im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory sowie in Lagos gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr. Beschäftigte in systemrelevanten Sektoren und aus dem Ausland nachts Einreisende sind von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen Geschäfte, Banken, Märkte, Hotels und Unternehmen sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen geöffnet, in manchen Bundesstaaten dürfen Restaurants nur im Außenbereich bewirten. Bars und Nachtclubs sind geschlossen. Menschenansammlungen mit mehr als 50 Personen bleiben grundsätzlich untersagt. Einzelne Bundesstaaten können religiöse Versammlungen von mehr als 50 Personen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen zulassen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Behörden können die Einhaltung der Maskenpflicht und von Bewegungsbeschränkungen jederzeit überprüfen, Verstöße sanktionieren und Temperaturmessungen an öffentlichen Orten durchführen.
Für den Inlandsflugverkehr gelten die gängigen Abstands- und Hygieneregeln und eine Maskenpflicht.
• Nehmen Sie die nigerianischen Einreisebestimmungen, den negativen COVID-Test und den QR-Code für die Einreise nach Nigeria ausgedruckt mit.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Halten Sie Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Website der deutschen Vertretungen in Nigeria.

Portugal - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land; Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Azoren und nach Madeira wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile Portugals wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 weiterhin betroffen, die Zahl der Neuinfektionen ist jedoch derzeit auf relativ niedrigem Niveau. Ein Schwerpunkt bildet die Region Lissabon. Auf Madeira sowie den Azoren liegt die Zahl der Neuinfektionen bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Bei der Einreise aus dem EU- und Schengenraum auf dem Luft- und Seeweg werden je nach Risikoeinstufung unterschiedliche Maßnahmen angewandt. Für Einreisende aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengenstaaten, deren 14-Tage-Inzidenz unter 500 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt, gelten in der jetzigen Einstufung keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer RT-PCR-Test (kein Schnelltest) ist für alle Reisenden erforderlich, der nicht mehr als 72 Stunden vor Abflug erfolgt und gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter zwei Jahren. Derzeit gibt es von der Testpflicht keine Ausnahmen für Genesene oder Geimpfte. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen.
Reisende (auf Luft-, See- oder Landweg), die sich in den letzten 14 Tagen in einem EU- oder Schengenstaat mit einer 14-Tage-Inzidenz von mehr als 500 Fällen pro 100.000 Einwohner oder sich in Südafrika, Brasilien und Indien aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Portugal für 14 Tage in Selbstisolation begeben.
Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg wird beim Grenzübertritt nach Spanien seit dem 7. Juni 2021 ein negativer PCR-Test benötigt. Es gelten Ausnahmen für Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen ist wieder möglich.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen auf dem Festland sind wieder geöffnet, es gelten die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Auch die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal geöffnet. Über den Landgang der Passagiere dort wird im Einzelfall entschieden. Die Häfen der Autonomen Region Azoren haben wieder für nationalen Kreuzfahrttourismus geöffnet.
Beschränkungen im Land
Seit 1. Mai 2021 gilt bis auf weiteres der allgemeine Notstand (situacao de calamidade). Mit Ausnahme von 2 Landkreisen („Concelhos“) ist die vierte Stufe des Wiedereröffnungsplans durchgängig umgesetzt. Je nach Pandemieentwicklung gelten regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Die schrittweise Öffnung des Handels und des Gaststättengewerbes findet unter Auflagen mit eingeschränkten Öffnungszeiten und Kapazitätsbeschränkungen statt.
Der Strandbetrieb wurde in dieser Badesaison mit einem Ampelsystem aufgenommen, es gilt Maskenpflicht beim Zu- und Abgang. Menschenansammlungen sind weiterhin untersagt. Private Feiern sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleiben untersagt. Bars und Diskotheken bleiben geschlossen.
Hygieneregeln
Im Rahmen des Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira . Sämtliche Nachweise müssen in englischer Sprache vor Einreise über die App madeirasafe.com eingereicht werden.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind maximal fünf Personen pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Für gewerbliche Einrichtungen gelten beschränkte Öffnungszeiten.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Derzeit gibt es von der Testpflicht keine Ausnahmen für Genesene oder Geimpfte. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag sowie nunmehr auch am zwölften Tag nach dem ersten Test erfolgen. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde des Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für nationalen Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen PCR-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer PCR-Test am sechsten Tag nach dem ersten Test, sowie nunmehr auch am zwölften Tag nach dem ersten Test erfolgen.
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen, die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über mögliche Änderungen im Flugplan und die aktuellen Beförderungsbedingungen insbesondere im Hinblick auf den Nachweis des erforderlichen RT-PCR-Tests. Einige Fluggesellschaften bestehen auf einer exakten Benennung des RT-PCR-Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Spanien - Änderung Besonderheiten auf den Inseln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland und die Exklave Melilla wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Asturien, Extremadura, Galicien, Kantabrien, Kastilien-La Mancha, Valencia, Murcia, auf die Balearen, auf die Kanarischen Inseln und in die Exklave Ceuta wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen, dabei ist das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich. Die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, das Baskenland und die Exklave Melilla sind weiterhin als Risikogebiete eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg bzw. aus einem Risikogebiet auf dem Landweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19 Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren, Ausstellungsstaat.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums einzusehen. Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen Nähere Informationen auf Spanisch finden sich hier.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Marokko hat die Flugverbindungen von und nach Spanien bis auf weiteres ausgesetzt.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Der für ganz Spanien geltende Alarmzustand endete am 9. Mai 2021. Die Autonomen Gemeinschaften können jedoch weiterhin mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren, Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Es wird empfohlen, Treffen in privaten Haushalten auf sechs Personen zu beschränken. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Gewisse Beschränkungen im öffentlichen Leben wie z.B. in der Gastronomie bestehen weiter. Weitere Informationen in englischer Sprache bieten die katalonischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 1 bis 6 Uhr. Gastronomiebetriebe dürfen mit Einschränkungen öffnen. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
Für Andalusien wurde das Ein- und Ausreiseverbot sowie die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Die Öffnungszeiten für Restaurationsbetriebe und Diskotheken wurden erweitert. Es gibt jedoch weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Testpflicht, sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf den gesamten Balearen ist die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die mindestens 6 Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) übersandt werden.
Für Reisende aus anderen spanischen Regionen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgte Erstimpfung oder einen Nachweis über eine nicht länger als 6 Monate zurückliegende COVID-19 Infektion vorlegen, entfällt seit 31. Mai 2021 die Testnachweispflicht bei Einreise auf die Kanaren.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) ihr negatives Testergebnis vorweisen,
Jede Kanarische Insel wird – abhängig von der dort herrschenden Inzidenz – von der Regionalregierung in eine der sog. Alarmstufen 1 bis 4 eingruppiert. Derzeit kommen wegen relativ geringer Inzidenzwerte lediglich die Stufen 1 und 2 zur Anwendung. Abhängig von der jeweiligen Alarmstufe gelten Beschränkungen der Öffnungszeiten in Gastronomie und Handel. Auch für die Personenzahl bei Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum gelten Höchstgrenzen. Bei Zuwiderhandlungen werden teilweise erhebliche Bußgelder erhoben.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Uganda - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Uganda wird derzeit aufgrund fortbestehender Reisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Uganda war bisher von COVID-19 weniger betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen jedoch gestiegen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Kampala, Gulu im Norden sowie die Distrikte zu den Nachbarstaaten Kenia, Tansania und Südsudan.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale ugandische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen Kampala-Entebbe ist geöffnet. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geöffnet.
Bei der Ein- und auch bei der Ausreise muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden. Der Abstrich für den Test darf nach den aktuellsten Vorschriften nicht älter als fünf Tage (120 Stunden) sein. Mehr Informationen finden sich auf der Webseite des ugandischen Gesundheitsministeriums.
Bei der Einreise aus Drittstaaten müssen sich Reisende unter Umständen einem weiteren PCR-Test bei Ankunft am Flughafen Kampala-Entebbe unterziehen, bevor sie weiterreisen können. Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte Personen. Auskünfte erteilen die ugandischen Behörden. Eine Einreise aus Indien ist untersagt.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern Ugandas sind auch für den Personenverkehr geöffnet. Einreisende müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können, siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Öffentliche Busse dürfen nur zu 50 Prozent belegt werden. Private Fahrzeuge dürfen maximal vier Personen transportieren.
Beschränkungen im Land
Die ugandische Regierung hat am 6. Juni 2021 neue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bekannt gegeben. Unter anderem wird ab dem 10. Juni 2021 der öffentliche und private Verkehr zwischen den Distrikten stark eingeschränkt.
Es gilt darüber hinaus eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 21 bis 5.30 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit, auch in Bus oder Auto, besteht Maskenpflicht.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen auf der Website des ugandischen Gesundheitsministeriums, und ergänzende Informationen der ugandischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Fluglinie nach den aktuellen Beförderungsbedingungen, insbesondere nach eventuell erforderlicher COVID-19-Testung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen, und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die deutsche Botschaft in Kampala.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste der Botschaft ein.

Schulen in Uganda werden für 42 Tage geschlossen, auch Kirchen und Moscheen sollen für die nächsten 42 Tage ihren Betrieb einstellen, religiöse Veranstaltungen unterlassen werden. Quelle: Sudan Tribune

Ukraine - Änderung Einreise
Die Ukraine hat die Einreisebeschränkungen für vollständig geimpfte Reisende gelockert. Seit 7. Juni 2021 dürfen alle vollständig geimpften Reisenden ohne Einschränkungen einreisen. Reisende aus dem Ausland, die keine ukrainischen Staatsbürger oder Einwohner der Ukraine sind und nicht vollständig geimpft wurden, müssen einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorlegen (nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft). Ukrainische Staatsbürger und Einwohner haben hingegen die Möglichkeit, entweder ein negatives PCR-Testergebnis vorzulegen (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft) oder sich 14 Tage nach der Ankunft selbst zu isolieren. Ausgenommen von dieser Prüfungspflicht sind Frachtführer, Flugbegleiter, Bürger der Ukraine unter 12 Jahren und Personen, die zu Bildungszwecken einreisen. Reisen mit Indien bleiben ausgesetzt. Ausländische Einreisende benötigen den Nachweis einer ausreichenden Reiseversicherung, um die Kosten der COVID-19-Beobachtung und -Behandlung abzudecken. Die Police muss von einer Gesellschaft in der Ukraine oder einer internationalen Versicherungsgesellschaft mit Vertretung oder einer Personengesellschaft in der Ukraine ausgestellt werden. Ausgenommen von der Verpflichtung sind Ausländer und Staatenlose mit ständigem Aufenthalt in der Ukraine, Flüchtlinge und Diplomaten. Quelle: Garda World

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Michael Hausmann
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2021

Beitrag von Michael Hausmann »

Weil wir letztens diese Diskussion hatten bezüglich aktueller Infos:

Ab heute wird für die Einreise nach Frankreich nur noch ein Antigentest benötigt. Ein PCR-Test ist nicht mehr nötig.
Danke für diese Info an Birgitt! Ich fahre am Samstag, habe daher einen Termin zum PCR-Test, den ich jetzt hoffentlich noch stornieren kann.

Wer hat diese Info noch nicht? Das Auswärtige Amt.........kein Kommentar! :lach:
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 09.06.2021

Beitrag von Birgitt »

Angola - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Angola wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Angola ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Angola ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise aus dem Ausland ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Ferner muss das Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) vor Antritt der Reise online ausgefüllt werden und bei Einreise vorgelegt werden können.
Unmittelbar nach Einreise erfolgt ein weiterer COVID-19-Schnelltest, dem sich bei negativem Ergebnis eine zehntägige häusliche Quarantäne anschließt. Bei positivem Ergebnis ist eine institutionelle Quarantäne verpflichtend. Bei negativem Ergebnis dürfen sich Ausländer mit festem Wohnsitz und im Land akkreditierte Diplomaten zu Hause in Quarantäne begeben. Ausländer ohne festen Wohnsitz im Land können die Quarantäne in der für den Aufenthalt vorgesehenen Unterkunft verbringen, sofern die Bedingungen zur Selbstisolation gegeben sind (andernfalls institutionelle Quarantäne). Zur Beendigung der Quarantäne ist es erforderlich einen Schnelltest oder PCR-Test durchzuführen, was erst ab dem zehnten Tag der Quarantäne möglich ist. Zusätzlich ist eine schriftliche Genehmigung der angolanischen Gesundheitsbehörden für die Beendigung der Quarantäne erforderlich.
Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung. Alle zum Haushalt gehörenden Personen müssen dann ebenfalls zu Hause bleiben und sich räumlich von der infizierten Person trennen.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus Angola ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf maximal 72 Stunden vor Ausreise erfolgen.
Reiseverbindungen
Der internationale und nationale Flugverkehr wurde teilweise wieder aufgenommen. Die Landgrenzen bleiben jedoch geschlossen.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand gilt in abgeschwächter Form fort. Für den Verkehr zwischen den Provinzen ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests notwendig, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Der Verkehr zwischen der Hauptstadt Luanda und den restlichen Provinzen ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Grundsätzlich wird außerdem empfohlen, zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig, das Haus zu verlassen. Dies gilt insbesondere im Zeitraum von 22 bis 5 Uhr.
Der Schulbetrieb findet im Präsenzunterricht statt.
Sportliche Aktivitäten dürfen im Freien nur zu bestimmten Uhrzeiten ausgeübt werden. Märkte und Restaurants haben verkürzte Öffnungszeiten. Gottesdienste und andere Versammlungen sind begrenzt möglich. Die Strände und öffentliche Schwimmbäder sind bis auf weiteres geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum, öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Märkten oder bei Straßenverkäufern gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Australien - Änderung Beschränkungen im Land (Melbourne)
Nach zwei Wochen soll am Freitag der vierte Lockdown in der australischen Millionenmetropole Melbourne enden. Allerdings wird es weiter eine Reihe von Beschränkungen geben, etwa bei Treffen in Innenräumen oder der Auslastung von Büros und Geschäften. Die fünf Millionen Einwohner von Melbourne dürfen außerdem vorerst nicht ohne weiteres in andere Teile Victorias reisen. Quelle: tagesschau.de

Bahrain - Änderung Beschränkungen im Land: Verlängerung des Lockdowns bis 25.06.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bahrain ist von COVID-19 derzeit sehr stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Bahrain als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bahrainische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Bahrain ist grundsätzlich möglich. Eine Einreisesperre gilt bis auf weiteres für Reisende aus Indien, Pakistan, Sri Lanka, Bangladesch und Nepal. Von dieser Einreisesperre ausgenommen sind bahrainische Staatsangehörige und Bewohner mit Aufenthaltstitel für Bahrain. Vor Abreise muss ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vorgelegt werden. Bei Ankunft und am zehnten Tag des Aufenthaltes in Bahrain erfolgen weitere Tests. Darüber hinaus muss eine zehntägige Quarantäne in der eigenen Unterkunft oder einer offiziellen Quarantäneeinrichtung eingehalten werden.
Die Test- und Quarantänepflicht gilt auch für Reisende aus Ländern ohne Einreisesperre. Von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen sind Reisende mit einem Impfnachweis aus Bahrain, einem Staat des Golfkooperationsrates oder einem Land mit dem Bahrain ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von COVID-19-Impfnachweisen geschlossen hat. Reisende mit einem Impfnachweis aus der EU, dem Vereinigten Königreich, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan oder Singapur sind lediglich von der Quarantänepflicht befreit. Gebühren für die vorgeschriebenen Tests sind vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware" zu entrichten. Der Download der App ist verpflichtend. Das Testergebnis geht dem Reisenden nach ca. 6 bis 12 Std nach Ankunft/Test am Flughafen über die App zu. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses muss man sich in seinem Hotelzimmer/Haus/Appartement aufhalten. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg aus und nach Saudi-Arabien (King Fahd Causeway) ist möglich. Dazu muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und vom saudischen, bzw. bahrainischen Gesundheitsministerium anerkannt ist, vorgelegt werden. Visa für Bahrain werden auch ‚upon arrival‘ am Causeway erteilt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentliche Flugverbindungen nach Deutschland. Zudem stehen mehrere Umsteigeverbindungen über Abu Dhabi oder Dubai zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Bis einschließlich 25. Juni 2021 gelten wieder strenge Regelungen, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern. Detaillierte Informationen zu Beschränkungen bietet die Website der Task Force.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit, auch bei Spaziergängen. Ausnahmen bestehen beim Autofahren und bei Sportarten, die körperliche Anstrengung erfordern, z. B. Laufen und Radfahren.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.

China - Änderung Beschränkungen im Land (Guangzhou)
In der chinesischen Millionenstadt Guangzhou wird der Lockdown noch einmal verschärft. Unter anderem müssen Kinos, Theater, Nachtclubs und andere Veranstaltungsorte ihre Innenräume schließen. Einige Viertel der Stadt im Süden Chinas wurden bereits komplett abgeriegelt, das Verlassen des Rests von Guangzhou und der umliegenden Provinz Guangdong ist nur in Ausnahmefällen möglich. Quelle: tagesschau.de

Frankreich - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich einschließlich der französischen Überseegebiete wird mit Ausnahme von Korsika sowie die französischen Überseedépartements und -gebiete Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien sowie Neu-Kaledonien gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Korsika sowie den französischen Überseedépartements und -gebieten Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien sowie Neu-Kaledonien wird abgeraten.
Epidemiologische Lage
Frankreich war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Frankreich mit Ausnahme von Korsika, Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien sowie Neu-Kaledonien als Risikogebiet eingestuft ist. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Australien, Korea, Israel, Japan, Libanon, Neuseeland und Singapur (im Hinblick auf die dort schwache COVID-19-Verbreitung von der französischen Regierung „grün“ eingestufte Länder) und die Ausreise aus Frankreich dorthin ist unter Pandemiegesichtspunkten ohne besonderen Reisegrund möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2021 weiter kontrolliert.
Einreisende aus diesen Ländern ab 11 Jahren müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Gleichwertig ist der Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen Impfstoff oder der höchstens 6 Monate alte Nachweis der Genesung von einer COVID-19-Infektion. Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid" nachweisen. Spätestens ab dem 1. Juli 2021 sollen nach EU-Vorgaben ausgestellte digitale Nachweise anderer Staaten kompatibel und verwendbar sein.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Die Einreise aus und die Ausreise in Richtung von Ländern, die im Hinblick auf die dort stärkere, aber noch kontrollierte COVID-19-Verbreitung von der französischen Regierung „orange“ eingestuft sind (alle Länder, die nicht „grün“ oder „rot“ – s. unten – eingestuft sind), bedarf eines negativen PCR-Tests, der nicht früher als 72 h, oder eines negativen Antigentests, der nicht früher als 48 Stunden vor Abreise vorgenommen wurde. Außerdem müssen Reisende aus diesen Ländern ihren Impfstatus nachweisen oder, ohne Nachweis des Impfstatus, einen zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Grund erklären und durch geeignete Dokumente, einem Transportunternehmen ggf. vor Abreise, nachweisen, verbunden mit einer Selbstverpflichtung zu einer siebentägigen Quarantäne und zur Duldung weiterer Tests nach Einreise bzw. Quarantäneende.
Die Einreise aus und die Ausreise in Richtung von Ländern, die im Hinblick auf die dort besonders hohe COVID-19-Verbreitung oder die Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten von der französischen Regierung „rot“ eingestuft sind, bedarf eines nachgewiesenen dringenden Reisegrundes. Außerdem müssen Reisende bei Einreise einen höchstens 48 Stunden vor Abreise vorgenommenen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Reisende, die ihren Impfstatus nachweisen können, müssen sich außerdem zu einer vorbeugenden siebentägigen Quarantäne mit anschließendem COVID-19-Test verpflichten. Reisende aus diesen Ländern, die ihren Impfstatus nicht nachweisen können, unterliegen einer bußgeldbewehrten 10-tägigen Quarantänepflicht bei Ankunft in Frankreich an einem vorher anzugebenden Ort.
Die entsprechende Staatenliste sowie die abzugebenden Erklärungen sind auf der Webseite des französischen Innenministeriums in französischer und in englischer Sprache veröffentlicht.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich, innerhalb Frankreichs bedürfen Durchreisende zwischen 23 und 6 Uhr eines triftigen Ausnahmegrundes für die Ausnahme von der geltenden Ausgangssperre. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Generell gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit, Beachten der Ausgangssperre). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind wegen der innerfranzösischen Ausgangsbeschränkungen allerdings nur eingeschränkt verfügbar.
Beschränkungen im Land
Es gilt landesweit eine bußgeldbewehrte Ausgangssperre von 23 bis 6 Uhr. Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung. Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung geltend gemacht werden. Die Bescheinigungen können als Leerformular zum Ausdruck, online oder in der französischen Corona-App „Tous Anti Covid" ausgefüllt werden. Da die französische und die deutsche Corona-App derzeit nicht miteinander kompatibel sind, sollten regelmäßige Pendler oder Grenzgänger bis auf weiteres beide Apps gleichzeitig installieren und nutzen.
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen wiedergeöffnet. Weitere Lockerungen etwa für die Gastronomie in Innenräumen sind ebenfalls erfolgt. Nähere Informationen finden sich auf der Website der französischen Regierung.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In den meisten französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet. Ein Mund-Nasen-Schutz muss u.a. mehr als 90% ausgeatmeter Partikel der Größe 3 Mikrometer filtern (handelsübliche chirurgische Einwegmasken, entsprechend zertifizierte, handelsübliche Stoffmasken).
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika ist entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigentest sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika.
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festlandfrankreich sind weiteren besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen.
Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Insel La Réunion: Alle ankommenden ungeimpften internationalen Reisenden müssen einen triftigen familiären oder persönlichen Grund, einen medizinischen Notfall oder einen wichtigen beruflichen Grund haben, der eine Einreise rechtfertigt. Geimpfte Reisende müssen keinen zwingenden Reisegrund angeben. Geimpfte Personen, die älter als 11 Jahre sind, müssen bei Einreise nach Reunion einen negativen PCR-Test vorlegen (nicht älter als 72 Stunden vor Abreise), oder einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden vor Abreise). Nach Ankunft gilt eine Quarantäne von 7 Tagen. Reisende, die die Insel verlassen, einschließlich derjenigen, die auf das französische Festland reisen, müssen ebenfalls einen negativen Test vorlegen (nicht älter als 72 Stunden vor dem Boarding). Kreuzfahrtschiffe dürfen nicht in Häfen anlegen. An den Einreisehäfen finden Gesundheitskontrollen statt. Quelle: Garda World

Kolumbien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kolumbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kolumbien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind u. a. die Metropolen Bogotá und Medellín, aber auch die Karibikküste.
Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Kolumbien als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kolumbianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise für deutsche Staatsangehörige nach Kolumbien ist auf dem Luftweg grundsätzlich möglich. Reisende müssen sich innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise über das Formular Check-Mig der Migración Colombia online registrieren. Die Registrierungsbestätigung muss der Fluggesellschaft vor Abflug in Deutschland vorgelegt werden. Die übermittelten Daten werden an die kolumbianischen Gesundheitsbehörden weitergegeben. Einreisende werden von diesen nach Ankunft meist telefonisch kontaktiert.
Auskünfte dazu erteilen das kolumbianische Außenministerium bzw. die kolumbianischen Auslandsvertretungen.
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Seegrenzen nach Panama, Ecuador, Peru und Brasilien sind von kolumbianischer Seite geöffnet. Der Grenzübertritt auf dem Land- oder Seeweg nach Venezuela von Kolumbien aus möglich. Aktuelle Auskünfte hierzu erteilen die kolumbianischen Migrationsbehörden. Es wird empfohlen sich bei den Auslandsvertretungen der Nachbarländer zu erkundigen, ob diese Ihre Grenzen zu Kolumbien geöffnet haben.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr wird schrittweise wieder aufgenommen, die Zahl der Flüge ist jedoch noch stark beschränkt.
Der nationale Flugverkehr bietet wieder einzelne, stark ausgedünnte Flugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Die Bewegungsfreiheit kann eingeschränkt sein. Es gibt regional/örtlich unterschiedliche Regelungen wie Ausgangssperren z.B. in der Nacht oder an bestimmten Wochentagen bzw. Wochenenden. Besonders in Bogotá und weiteren großen Städten wird die Bewegungsfreiheit auch kurzfristig immer wieder eingeschränkt werden.
Restaurants und Geschäfte können beschränkte Öffnungszeiten haben oder auch ganz geschlossen sein. Nur Supermärkte und Apotheken sind meist ganztägig geöffnet. Der Zugang kann jedoch beschränkt sein (z. B. nach Endziffer des Ausweisdokuments).
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, auch im Freien, gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer hohen Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert; Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von 2 m empfohlen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Vergewissern Sie sich vor Einreise nach Kolumbien über die geltenden Einreisebestimmungen bei den kolumbianischen Behörden sowie über die aktuellen Beförderungsbedingungen bei der Fluggesellschaft, insbesondere auch hinsichtlich der vorzulegenden Registrierungsbestätigung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim kolumbianischen Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Mexiko - Änderung Epidemiologische Lage
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mexiko wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Mexiko ist von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Mexiko-Stadt. Mexiko ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die mexikanischen Gesundheitsbehörden fordern derzeit keine Bescheinigung über den Gesundheitszustand oder Testergebnisse. Quarantänemaßnahmen sind nicht vorgesehen. Es wird jedoch vermehrt Fieber gemessen und es ist möglich, dass sich Reisende einer Untersuchung unterziehen müssen, wenn sie Symptome zeigen. Reisende sind verpflichtet, den „cuestionario de pasajero" (Fragebogen zur Identifizierung von Risikofaktoren) auszufüllen.
Einschränkungen sind bei der Einreise auf dem Landweg zu erwarten. Die Nordgrenze ist für den normalen Reiseverkehr noch nicht wieder geöffnet. An der Südgrenze kann es zu Störungen und längeren Wartezeiten kommen.
Durch-und Weiterreise
Die Einreise aus Mexiko nach Belize auf dem Landweg ist für Ausländer ohne Wohnsitz in Belize derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen von Mexiko sind weiterhin geöffnet. Innermexikanische und internationale Verbindungen werden nach zwischenzeitlicher Reduzierung inzwischen wieder etabliert bzw. Flugfrequenzen erhöht. Die Routen Frankfurt/Main – Mexiko-Stadt und Frankfurt/Main – Cancún – Mexiko-Stadt werden wieder bedient, andere Flugverbindungen über europäische Metropolen bestehen fort.
Beschränkungen im Land
Ganz Mexiko ist in ein vierstufiges Ampelsystem eingeteilt. Die Regelungen variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat, die Disziplin bei der Umsetzung der Regeln ist unterschiedlich, wodurch Risiken für Reisende fortbestehen.
Mexikanische Gesundheitseinrichtungen sind durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass auch für eine adäquate Notfallbehandlung mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Einige Regionen Mexikos (Halbinsel Yucatan, Baja California Sur, Nayarit) haben sich dem internationalen Tourismus durch gezielte strenge Hygienemaßnahmen und entsprechende Gütesiegel (WTTC) geöffnet. Dennoch ist im Einzelfall nicht garantiert, dass das gesamte Umfeld im öffentlichen Bereich sicher ist. Archäologische Stätten und staatliche Museen sind geöffnet. Je nach Ampelsystem dürfen Restaurants/Hotels nur eine beschränkte Gästezahl aufnehmen.
Hygieneregeln
Abstandsregeln und die Tragepflicht für Mund-Nase-Schutz gelten fort. Diese Regelungen variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat.
Im Rahmen des Ampelsystems, das wöchentlich einer Prüfung unterzogen wird, sind Maßnahmen vorgesehen, die an die Infektionslage angepasste Verhaltensweisen und kommerzielle Aktivitäten empfehlen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können in einzelnen Bundesstaaten Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte sehen Sie von der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschließlich Überlandbussen sowie Kleinbussen im Großstadtbereich wegen der hohen Infektionsgefahr ab.
• Informieren Sie sich über das in Mexiko eingeführte Ampelsystem und detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mexikanischen Regierung.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Mexiko-Stadt.
• Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein- und Durchreise-Bestimmungen, z.B. anhand der Reise- und Sicherheitshinweise für das betreffende Land.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Ihrem Bundesstaat, z.B. über den nationalen Notruf 911 oder COVID-19-Hotlines.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Niederlande - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land; Besonderheiten in den Überseegebieten
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder und der überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande wird mit Ausnahme der überseeischen Teile der Niederlande Bonaire, Sint Eustatius, Saba sowie Curaçao gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die überseeischen Teile der Niederlande Bonaire, Sint Eustatius, Saba und Curaçao wird abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch regional sehr unterschiedlich. Landesweit liegt die Zahl der Neuinfektionen bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande mit Ausnahme der überseeischen Teile Bonaire, St. Eustatius, Saba und Curaçao als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Mit Wirkung vom 10. Juni 2021 ist Deutschland für die Niederlande kein Hochrisikogebiet mehr. Reisende aus Deutschland müssen dann keinen negativen PCR-Test mehr vorweisen und es wird auch nicht mehr empfohlen, sich in Hausquarantäne zu begeben. Nähere Informationen erteilt das Government of the Netherlands.
Reisende aus Hochrisikogebieten ab 13 Jahren müssen unabhängig vom Beförderungsmittel bei Einreise einen negativen PCR-Test nachweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. In den Niederlanden angekommen, sollen sich Reisende aus Hochrisikogebieten dringend in eine zehntägige Hausquarantäne begeben. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Freitestung ist jedoch nach fünf Tagen durch einen weiteren Test möglich.
Die Quarantänepflicht und die damit verbundene Verpflichtung zum Mitführen einer „Quarantäneerklärung“ findet im Moment nur auf sogenannte „Sehr-Hochrisikogebiete“ Anwendung. Ein zusätzlicher Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) muss nunmehr nur noch bei Einreise aus einem Gebiet mit gefährlicher Virusvariante mitgeführt werden.
Flugreisende müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und mitführen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt, Stichprobenkontrollen sind möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind möglich. Bei reinen Transitreisen durch die Niederlande ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules if changing planes“.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Nicht essentielle Geschäfte sind mit limitierter Kundenzahl wieder geöffnet. Vergnügungs-, Natur und Tierparks, sowie Fitnessstudios und Schwimmbäder können mit Beschränkungen wieder öffnen.
Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist nur bedingt erlaubt. Gruppenbildungen sind mit maximal vier Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen bietet die niederländische Regierung.
Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande aus Hochrisikogebieten zu verzichten. Die niederländische Reisewarnung für ihre eigenen Einwohner besteht nicht mehr für Reisen in Nicht-Risikogebiete.
Strandöffnungen sind abhängig von der Entscheidung der jeweiligen Gemeinden. Campingplätze können geöffnet sein. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache.
Hygieneregeln
Der Abstand von 1,5 Metern ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen, im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden ; Beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung. Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202
• Achten Sie stets auf die Hinweise lokaler Behörden.
• Verfolgen Sie bei einer geplanten Einreise aus Drittstaaten die aktuellen Meldungen und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen niederländischen Auslandsvertretung.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules if changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.

Schweden - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Schweden wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Schweden war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Schweden als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das schwedische Gesundheitsamt (auf Schwedisch).
Einreise
Bei Einreise muss ein negatives COVID-19-Testergebnis vorgelegt werden. Zwischen der Probenabnahme und dem Grenzübertritt dürfen höchsten 48 Stunden liegen. Es werden Ergebnisse von PCR-, LAMP- und Antigen-Tests akzeptiert. Das Testzertifikat muss folgende Informationen enthalten: Name der getesteten Person, Zeitpunkt der Probenabnahme, Art des Testes (PCR-, LAMP- oder Antigen-Test), Testergebnis, Aussteller des Zertifikats. Zertifikate werden in englischer, schwedischer, norwegischer, dänischer oder französischer Sprache akzeptiert (s.a. Behörde für öffentliche Gesundheit Folkhälsomyndigheten – in englischer Sprache).
Die Nicht-Einhaltung dieser Voraussetzungen, also z.B. die Überschreitung des 48-Stunden-Zeitraums oder die Vorlage eines Testergebnisses in deutscher Sprache führt erfahrungsgemäß zur Zurückweisung an der Grenze.
Von dem Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests sind u.a. schwedische Staatsangehörige, Minderjährige, Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Schweden, Personal des Güter- und Warenverkehrs sowie des Transportsektors, Grenzpendler (müssen einmal pro Woche einen Test vornehmen lassen), Seefahrer und Einreisende aus dringenden familiären Gründen ausgenommen.
Entsprechende Gründe für eine Ausnahme vom Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests müssen mit aussagekräftigen Unterlagen an der Grenze nachgewiesen werden. Die Gesundheitsbehörde empfiehlt außerdem Einreisenden, die sich innerhalb der letzten sieben Tage vor der Ankunft in Schweden in einem Land außerhalb der EU, des EWR- bzw. des Schengen-Raums oder des Vereinigten Königreichs aufgehalten haben, sich bei der Ankunft in Schweden und am fünften Tag nach der Ankunft testen zu lassen. Darüber hinaus wird diesen Reisenden empfohlen, sich sieben Tage nach ihrer Ankunft in Schweden zu isolieren und engen Kontakt zu anderen Personen zu vermeiden. Weitere Informationen zum Testerfordernis und Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten veröffentlichen die schwedische Regierung und die schwedische Polizei. Alle Reisenden (auch Personen, die vom Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests befreit sind) sollen den Empfehlungen der Behörde für öffentliche Gesundheit für Einreisende folgen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist eingeschränkt möglich, wobei die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden müssen. Zur Einreise nach Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland. Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die deutsche Botschaft in Kopenhagen.
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch in deutlich geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Die schwedischen Behörden fordern dringend auf, unnötige Reisen zu unterlassen. Symptomfreie Personen dürfen sich grundsätzlich frei im Land bewegen, sollen bei Reisen jedoch kontaktarme Reisemittel wählen, den öffentlichen Nahverkehr meiden und während der Reise und am Zielort keine neuen Kontakte knüpfen. Für Busse und Züge auf Strecken von über 150 Kilometern gelten Kapazitätsbeschränkungen. Für den öffentlichen Nahverkehr gelten die jeweiligen kommunalen Regelungen.
Einrichtungen wie Bibliotheken, Schwimmbäder, Museen und Freizeitparks haben geschlossen oder eingeschränkte Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen. Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind unter Einschränkungen geöffnet.
Es dürfen sich max. 50 Teilnehmer mit zugewiesenen Sitzplätzen bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen treffen. Ohne feste Sitzplätze gilt in geschlossenen Räumen weiterhin eine Obergrenze von 8 Personen. Im Außenbereich dürfen 100 Personen stehend (ohne Sitzplätze), bzw. 500 mit zugewiesenen Sitzplätzen zusammenkommen.
Das schwedische Gesundheitsamt hat Verhaltensregeln veröffentlicht, die landesweit gelten.
Bei Verstößen können Bußgelder in Höhe von bis zu 2.000 SEK (ca. 200 €) verhängt werden, in schweren Fällen kann Anklage wegen „Verbreitung von Krankheiten“ erhoben werden.
Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.
Hygieneregeln
Die Bevölkerung wird eindringlich um Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln gebeten. Verbindliche Abstandsregelungen gelten im öffentlichen Raum, so z.B. in Restaurants. Landesweit wird im öffentlichen Nahverkehr zu Hauptverkehrszeiten das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes empfohlen. Für die Stadt Stockholm gilt eine umfassende Maskenempfehlung im gesamten öffentlichen Raum unabhängig von der Tageszeit.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Isolieren Sie sich bei Erkältungssymptomen bis zwei Tage nach Abklingen selbst. Informieren Sie sich regelmäßig zu den geltenden Regeln und Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen auf den Internetseiten des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen /ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Slowenien - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Slowenien war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Slowenien ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Deutschland wird von Slowenien als Risikogebiet geführt („red list“). Reisende aus Deutschland unterliegen bei Einreise nach Slowenien einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Quarantäne kann frühestens fünf Tage nach ihrer Anordnung durch eine PCR-Freitestung verkürzt werden.
Zur o.g. Quarantänepflicht gibt es Ausnahmen. Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen Negativtest auf SARS-CoV-2 (COVID-19) vorlegen können. Sowohl PCR- als auch Antigentests werden anerkannt, letztgenannte jedoch nur, wenn der Test in der gemeinsamen Liste der COVID-19-Antigen-Schnelltests geführt wird. Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein und müssen entweder in einem EU-Mitgliedstaat, in einem Mitgliedstaat des Schengenraums, in Australien, Israel, Kanada, Neuseeland, Russland, Serbien, Großbritannien (Vereinigtes Königreich) oder in den USA vorgenommen worden sein. Tests aus der Türkei werden anerkannt, wenn die Einreise auf dem Luftweg erfolgt.
Von der Quarantänepflicht befreit sind darüber hinaus bei Vorlage entsprechender Nachweise Personen, die gegen COVID-19 geimpft sind oder die sich in der Vergangenheit mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert haben.
Detaillierte Informationen bietet die Webseite der deutschen Botschaft.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des Wohnsitzes oder Voraufenthalt stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana, Maribor, Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wiederaufgenommen. Busse und Bahnen verkehren eingeschränkt. Grenzüberschreitender Busverkehr zum Zweck touristischer Reisen nach und in Slowenien ist wieder erlaubt.
Beschränkungen im Land
Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.) sowie Gastronomiebetriebe sind eingeschränkt geöffnet. Es bestehen Kontaktbeschränkungen. Private Zusammenkünfte mit höchstens 50 Personen sind erlaubt.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die Hotline unter der Telefonnummer +386 1 478 7550. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen werden per E-Mail beantwortet.
• Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
• Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
• Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.

Spanien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland und die Exklave Melilla wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Asturien, Extremadura, Galicien, Kantabrien, Kastilien-La Mancha, Valencia, Murcia, auf die Balearen, auf die Kanarischen Inseln und in die Exklave Ceuta wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen, dabei ist das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich. Die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, das Baskenland und die Exklave Melilla sind weiterhin als Risikogebiete eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren, Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums einzusehen. Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich hier.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Marokko hat die Flugverbindungen von und nach Spanien bis auf weiteres ausgesetzt.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Der für ganz Spanien geltende Alarmzustand endete am 9. Mai 2021. Die Autonomen Gemeinschaften können jedoch weiterhin mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren, Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Es wird empfohlen, Treffen in privaten Haushalten auf sechs Personen zu beschränken. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Gewisse Beschränkungen im öffentlichen Leben wie z.B. in der Gastronomie bestehen weiter. Weitere Informationen in englischer Sprache bieten die katalonischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 1 bis 6 Uhr. Gastronomiebetriebe dürfen mit Einschränkungen öffnen. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
Für Andalusien wurde das Ein- und Ausreiseverbot sowie die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Die Öffnungszeiten für Restaurationsbetriebe und Diskotheken wurden erweitert. Es gibt jedoch weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Testpflicht, sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf den gesamten Balearen ist die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die mindestens 6 Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) übersandt werden.
Für Reisende aus anderen spanischen Regionen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgte Erstimpfung oder einen Nachweis über eine nicht länger als 6 Monate zurückliegende COVID-19 Infektion vorlegen, entfällt seit 31. Mai 2021 die Testnachweispflicht bei Einreise auf die Kanaren.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) ihr negatives Testergebnis vorweisen,
Jede Kanarische Insel wird – abhängig von der dort herrschenden Inzidenz – von der Regionalregierung in eine der sog. Alarmstufen 1 bis 4 eingruppiert. Derzeit kommen wegen relativ geringer Inzidenzwerte lediglich die Stufen 1 und 2 zur Anwendung. Abhängig von der jeweiligen Alarmstufe gelten Beschränkungen der Öffnungszeiten in Gastronomie und Handel. Auch für die Personenzahl bei Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum gelten Höchstgrenzen. Bei Zuwiderhandlungen werden teilweise erhebliche Bußgelder erhoben.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Ukraine - Änderung Einreise: Testerfordernis/Impfnachweis; Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Ukraine war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen deutlich gesunken. Die Ukraine ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Ausländer müssen bei Einreise eine ukrainische oder in der Ukraine vertretene Krankenversicherung nachweisen, die COVID-19 abdeckt. Außerdem ist ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests, jeweils nicht älter als 72 Stunden oder ein Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorzulegen. Wird die Krankenversicherung oder das Testergebnis bzw. eine Impfung nicht nachgewiesen, wird die Einreise verweigert.
Ausländer mit einer unbefristeten ukrainischen Aufenthaltserlaubnis („permanent residence permit“) und ukrainische Staatsangehörige können alternativ die Selbstisolation unter Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii vdoma“, die bei Einreise bereits eingerichtet sein muss, wählen. Die verpflichtende Selbstisolation von 14 Tagen kann durch einen negativen PCR-Test nach Einreise verkürzt werden.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Test- bzw. Impfnachweispflicht und der Selbstisolation ausgenommen. Einzelheiten sind auf der offiziellen Webseite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Durch- und Weiterreise
In einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bestehen Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen. Transitreisende sind von der Vorlage des Testergebnisses bzw. Impfnachweises und der Krankenversicherungspflicht ausgenommen, sofern sie die Transitzone des Flughafens während des Umstieges nicht verlassen. In diesem Fall erfolgt keine Einreise, es müssen jedoch die Einreisebedingungen des endgültigen Ziellandes berücksichtigt werden.
Für Durchreisende auf dem Landweg gelten hingegen die Bestimmungen unter Einreise.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Bis 30. Juni 2021 gilt eine sog. „adaptive Quarantäne“. Je nach Lage wird ein Gebiet (Oblast) farblich eingestuft. Die Farben (grün, gelb, orange, rot) drücken die jeweiligen Regeln in diesem Gebiet aus. Unabhängig von der Einstufung hat jede Person einen Ausweis mitzuführen und die grundlegenden Hygieneregeln zu beachten. Weitere Informationen zu den Regeln und Einstufungen der Oblaste werden von der ukrainischen Regierung veröffentlicht.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Zypern - Änderung Einreise
Ab dem 10. Juni 2021 müssen Urlauber keinen PCR-Test bei Ankunft in Zypern mehr machen. Weiterhin Pflicht ist allerdings der PCR-Test, den Reisende bis 72 Stunden vor Check-in erledigt haben müssen. Darüber hinaus muss eine digitale Einreisekarte, der Cyprus Flight Pass, 24 Stunden vor Ankunft ausgefüllt werden. Die Genehmigung erhält der Reisende gleich nach der Beantragung. Quelle: touristik atuell

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 10.06.2021

Beitrag von Birgitt »

Belgien - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Nicht-essentielle Reisen nach Belgien und von Belgien ins Ausland sind wieder erlaubt. Die belgischen Behörden warnen jedoch vor nicht-essentiellen Reisen. Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches "Passenger Locator Form" (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Ein Nachweis (elektronisch oder Ausdruck) soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Belgien eine Einstufung in rote, orange und grüne Regionen vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Ganz Deutschland ist seit 6. Juni 2021 als "orange Region" eingestuft (davor „rote Region“). Einreisende aus orangen und grünen Regionen unterliegen keiner Test- und Quarantänepflicht. Maßgeblich sind jedoch Aufenthalte in einer „roten Region“ in den letzten 14 Tagen vor Einreise. Daher müssen sich Einreisende aus Deutschland, die bis zum 21. Juni 2021 einreisen noch in Quarantäne begeben und nach 7 Tagen testen lassen. Die Aufforderung erfolgt durch die belgischen Behörden per SMS nach Absendung des „Passenger Locator Form ".
Personen, die aus einer aktuell „roten Region“ nach Belgien reisen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test mit sich führen. Die Abstrichentnahme darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit. Reisende müssen sich anschließend für mindestens sieben Tage in Quarantäne begeben und am siebten Tag des Aufenthalts in Belgien erneut testen lassen. Die Quarantäne endet mit einem negativen Testergebnis. Reisende, die mit dem Auto, Bus oder der Bahn einreisen und sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, sind von der PCR-Test- und Quarantänepflicht befreit. Mit Wirkung vom 1. Juli 2021 sind erleichterte Regelungen für vollständig Geimpfte und Genesene vorgesehen. Über Einzelheiten informieren die belgischen Behörden. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38° C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Personen, die aus einer „roten Region“ kommen und innerhalb von 48 Stunden durch Belgien durchreisen, benötigen keinen negativen PCR-Test. Wenn Fluggesellschaften oder das Zielland allerdings einen PCR-Test fordern, muss ein negativer PCR-Test beim Boarding vorgewiesen werden. Zusätzlich muss ggf. das „Passenger Locator Form" (PLF) ausgefüllt werden.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Geschäfte sind unter -Hygienebedingungen (u.a. Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes) ohne Terminbuchung geöffnet.
Private Zusammenkünfte im Freien sind von 5 Uhr morgens bis Mitternacht mit bis zu zehn Personen erlaubt, in der übrigen Zeit dürfen sich maximal vier Personen im Freien treffen. Hotels und Ferienparks sind geöffnet, Discotheken geschlossen. Außenterrassen von Restaurants und Cafés sowie Vergnügungsparks sind geöffnet. Veranstaltungen im Freien sind für maximal 50 Personen erlaubt. Seit 9. Juni 2021 gelten folgende Lockerungen: Zu Hause dürfen bis zu vier Personen empfangen werden (plus Kinder), Restaurants und Cafés dürfen ihre Innen- und Außenbereiche unter Auflagen öffnen. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sport sind sowohl in Innenräumen als auch im Freien unter Auflagen wieder erlaubt.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, Läden und in einigen stark frequentierten Straßen gilt Maskenpflicht.
Informationen zu möglichen künftigen Lockerungen, sind in deutscher Sprache auf der Website des belgischen Krisenzentrums veröffentlicht.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Belgien.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregeln in deutscher Sprache bei den belgischen Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Dänemark - Änderung Beschränkungen im Land
In Dänemark wird die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes am Montag 13. Juni 2021 für fast alle Bereiche des öffentlichen Lebens aufgehoben. Einzige Ausnahme davon bleibt der öffentliche Nahverkehr. Dort muss man dann aber nur eine Maske tragen, wenn man nicht sitzt. Im Nahverkehr soll die Tragepflicht dann endgültig am 1. September fallen. Bereits ab Freitag 11. Juni dürfen Restaurants und weitere Lokale bis Mitternacht offen bleiben, ab Mitte Juli wird das bis auf 2.00 Uhr ausgeweitet. Auch das Verbot vom Verkauf von Alkohol zu später Stunde wird ab morgen gelockert. Quelle: tagesschau.de

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Palästinensischen Gebiete wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen. Israel ist von COVID-19 inzwischen weniger betroffen, in den Palästinensischen Gebieten überschreitet die Zahl der Neuinfektionen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Palästinensischen Gebiete als Risikogebiet eingestuft sind. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu sollte vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufgenommen werden. Sofern eine Einreise gestattet wird, kann die anschließende Quarantäne in Heimquarantäne verbracht werden, wenn eine entsprechende Erklärung ausgefüllt wird und eine eigene abgeschlossene Wohneinheit hierfür zur Verfügung steht, andernfalls muss die Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft verbracht werden. Die Heimquarantäne kann mit elektronischen Mitteln überwacht werden.
Reisende müssen außerdem bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis, nach Möglichkeit mit eingetragener Passnummer, vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Nach Einreise gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht. Erklären sich Reisende bereit, direkt nach Ankunft einen PCR-Test am Flughafen durchzuführen, und am neunten Quarantänetag einen weiteren PCR-Test durchzuführen, kann die Quarantäne von 14 auf 10 Tage verkürzt werden. Ausnahmen von der Quarantänepflicht bestehen für Reisende, die nachweisen können, in Israel geimpft worden zu sein oder bereits an COVID-19 erkrankt gewesen zu sein.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke / King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich – außer samstags – für einige Stunden zur Einreise geöffnet. Für Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) ist die Nutzung des Übergangs nur mit gültiger Einreiseerlaubnis der zuständigen israelischen Behörden möglich. Es gelten die gleichen PCR-Test- und Quarantänepflichten wie bei Einreise über den Flughafen Ben Gurion.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist für Ein- und Ausreisen geöffnet. Vor Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah gilt die Pflicht zum Nachweis eines negativen PCR-Tests.
Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung .
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke / King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich außer samstags für Ausreisen geöffnet. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein Visum sowie eine zusätzliche Genehmigung jordanischer Behörden.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
Coronabeschränkungen in Israel sind weitestgehend aufgehoben. In geschlossenen Räumen besteht noch eine Maskenpflicht.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand.
Hygieneregeln
Aktuell sind in Israel keine besonderen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Myanmar - Änderung Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Myanmar ist von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Grenzregionen, sowie die Stadtgebiete von Rangun und Mandalay.
Aufgrund der Krisenlage sind die offiziellen Zahlen des Ministeriums für Gesundheit und Sport und der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Infektionslage nur bedingt aussagekräftig.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit nur in Ausnahmefällen nach Einzelfallentscheidung durch die myanmarischen Behörden möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine Quarantäne von mindestens 14 Tagen absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Aus- und Weiterreise sind derzeit aufgrund fehlender Flugverbindungen und geschlossener Grenzen nur sehr eingeschränkt möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis mindestens 30. Juni 2021 ausgesetzt. Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen nur sehr wenige Flugverbindungen, bei denen es sich um Sonderflüge, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines oder ANA handelt, die frei über die Fluglinien oder über Reisebüros gebucht werden können. Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden mindestens 10 Tage vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Der Lockdown im Stadtgebiet von Yangon wurde aufgehoben. Restaurants, Geschäfte, Banken und Büros dürfen wieder öffnen. Großveranstaltungen und -versammlungen sind untersagt. Nähere Informationen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit und Sport.
Personenreisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt und sollten aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Landweg erfolgen, s. auch Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Für den Fall dringender Ausnahmesituationen („compelling reason“) kontaktieren Sie bitte die zuständige myanmarische Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Für COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten ist das National Health Laboratory zuständig.

Norwegen - Änderung Einreise
Ab dem 11. Juni 2021 entfällt für vollständig geimpfte Personen die Quarantäne bei Einreise, gleiches gilt für Personen, die in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen sind. Dies gilt nur für Reisende, die dies durch eine sichere und überprüfbare QR-Code-Lösung nachweisen können; Reisende können hier klicken, ob ihre Informationen verifiziert werden können.
Im Allgemeinen dürfen nur norwegische Staatsbürger und legale Einwohner in das Land einreisen; Ausnahmen gelten jedoch für enge Familienangehörige norwegischer Einwohner, Transportarbeiter, Personen auf der Durchreise und Ausländer, die in kritischen Bereichen arbeiten. Alle Reisenden, einschließlich norwegischer Staatsbürger und Einwohner, müssen ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests vorlegen (nicht älter als 24 Stunden vor Ankunft). Personen, die mit dem Flugzeug anreisen, können den Test höchstens 24 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit der ersten Flugstrecke ablegen. Reisende müssen bei der Ankunft am Flughafen oder an der Grenze einen Coronavirus-Schnelltest machen und an der Teststation warten, bis das Ergebnis bekannt ist.
Ausländische Reisende, die sich in ausgewiesenen quarantänefreien ("gelben") Ländern oder Gebieten aufhalten, können ohne Einschränkungen einreisen. Ab 10. Juni Grönland, die Färöer, Island und die finnischen Bezirke Mittelfinnland, Nordösterbotten, SüdösterbottenLappi, Kainuu, Nordkarelien, Satakunta, Südkarelien, Pohjos-Savo, Vaasa und Ita-Savo, sind die einzigen Orte auf Norwegens Quarantäne-Ausnahmeliste. Die Behörden erwarten, dass weitere Länder in die Liste aufgenommen werden, da die Impfraten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) steigen.
Reisende aus europäischen Ländern mit weniger als 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, die in den letzten 14 Tagen gemeldet wurden, müssen sich 10 Tage lang selbst isolieren. Reisende aus Ländern außerhalb des EWR, der Schengen-Zone oder des Vereinigten Königreichs müssen sich 10 Tage lang in ausgewiesenen Hotels isolieren. Die Quarantänezeit kann verkürzt werden, wenn frühestens sieben Tage nach der Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis eingeht.
Alle zugelassenen Reisenden aus Risikogebieten müssen sich innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft auf der Website von Entry Norway registrieren, die hier verfügbar ist. Darüber hinaus dürfen Grenzgänger aus Schweden und Finnland ohne Isolierung nach Norwegen einreisen, sofern sie alle sieben Tage einen COVID-19-Test machen. Quelle: Garda World

St. Kitts und Nevis - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St Kitts und Nevis wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
St. Kitts und Nevis war bisher von COVID-19 weniger betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen jedoch gestiegen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die offizielle Internetseite der Regierung von St. Kitts und Nevis und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist für nachweislich vollständig geimpfte Touristen möglich, Kinder unter 18 können ihre Eltern ohne Impfnachweis begleiten. Vor Einreise muss ein Online-Formular ausgefüllt werden, sowie ein höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführter negativer PCR-Test mitgeführt werden. Je nach Situation kann eine Quarantäne unterschiedlicher Länge erforderlich werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen und die Häfen sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen zahlreiche Beschränkungen im öffentlichen Leben und im Handel, die die Regulation No. 15 von St. Kitts und Nevis zusammenfasst. Weiterhin gilt eine nächtliche Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich vor dem Betreten öffentlicher Gebäude die Hände zu desinfizieren.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen der Regierung und den St. Kitts und Nevis „health and travel protocols".
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Beschränkungen im Land (Abu Dhabi)
Ab dem 15. Juni 2021 gelten neue Bestimmungen im Emirat Abu Dhabi: der Zutritt zu Einkaufszentren, Fitnessstudios, Parks und Stränden, Restaurants, Cafés und mehreren anderen öffentlichen Orten wird beschränkt. Nach den neuen Regeln müssen Einzelpersonen über die Al Hosn-App nachweisen, dass sie geimpft sind oder kürzlich negativ auf COVID-19 getestet wurden. Um den Zugang zu öffentlichen Räumen aufrechtzuerhalten, müssen nicht geimpfte Personen alle drei Tage getestet werden, während für geimpfte Personen eine Testpflicht 30 Tage gilt. Quelle: Garda World

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 11.06.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Armenien - Armenien ist mit Wirkung vom 13. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Armenien wird bis einschließlich 12. Juni 2021 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Armenien wird mit Wirkung vom 13. Juni 2021 abgeraten.
Epidemiologische Lage
Armenien ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Armenien bis einschließlich 12. Juni 2021 als Risikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das armenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Armenien ist mit einem im Ausland durchgeführten negativen PCR-Test erlaubt, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Ergebnis des ausländischen Tests muss auf Englisch, Russisch oder Armenisch vorliegen. Anstelle des PCR-Tests kann auch ein vollständiger Impfnachweis gegen COVID-19 vorgelegt werden, dessen 2. Impfung spätestens 14 Tage vor Einreise erfolgt ist. Für Kinder unter einem Jahr ist kein PCR-Test erforderlich. Ohne Nachweis eines solchen ausländischen Tests müssen sich Reisende einem kostenpflichtigen Test am Flughafen in Eriwan unterziehen und sich bis zur Vorlage eines negativen Testergebnisses in Selbstisolation begeben. Entsprechende Teststellen sind in der Ankunftshalle eingerichtet. Eine Einreise nach Armenien ohne Test ist nicht gestattet.
Bei der Einreise müssen Reisende eine Erklärung zu ihrem Gesundheitsstatus vorlegen bzw. ausfüllen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des armenischen Außenministeriums.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze nach Georgien ist derzeit geschlossen, die in den Iran nur mit strengen Gesundheitsauflagen passierbar. Die Grenzen in die Türkei und nach Aserbaidschan sind seit Jahren dauerhaft geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Eriwan ist bei reduziertem Flugverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen aufgrund der COVID-19-Pandemie keine besonderen Beschränkungen innerhalb des Landes.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind zu beachten und in geschlossenen Räumen und im Freien ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der armenischen Regierung (in Englisch) und der Gesundheits- und Arbeitsinspektion der Republik Armenien (in Armenisch).
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Aserbaidschan - Aserbaidschan ist mit Wirkung vom 13. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Aserbaidschan wird bis einschließlich 12. Juni 2021 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Aserbaidschan wird mit Wirkung vom 13. Juni 2021 abgeraten.
Epidemiologische Lage
Aserbaidschan ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Aserbaidschan bis einschließlich 12. Juni 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landgrenze zu Georgien ist seit 1. Juni 2021 wieder geöffnet. Alle anderen Land- und Seegrenzen bleiben geschlossen.
Die Einreise (mit Ausnahme der Einreise aus Georgien) ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Bereits beim Check-in ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise besteht zudem eine Pflicht zur 14-tägigen häuslichen Selbstisolation. Die Adresse muss auf einem Formular angegeben werden, welches im Flugzeug ausgehändigt wird und am Flughafen in Baku abgegeben werden muss.
Die Selbstisolation kann verkürzt werden, wenn am siebten und achten Tag nach Einreise im Abstand von mindestens 24 Stunden zwei weitere PCR-Tests durchgeführt werden. Sind beide negativ, endet die Selbstisolation unmittelbar mit Erhalt des letzten Ergebnisses.
Sonderregelung für die UEFA-EURO-2020 im Juni/Juli 2021: Ticketinhaber für die Europameisterschaft können einreisen, wenn sie Staatsangehörige eines der Länder sind, deren Teams in Baku Spiele austragen. Die Selbstisolation nach Einreise ist nicht erforderlich. Zur Visumbeantragung siehe unter Einreise und Zoll: Visum.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Auch bei Ausreise muss ein höchstens 48 Stunden alter negativer PCR-Test vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Charterflüge zwischen Baku und Istanbul sowie nach Ankara und Izmir werden durchgeführt; weitere Charterflüge z.B. nach Tiflis, Moskau und Kiew werden nach und nach wieder aufgenommen. Für einen Weiterflug nach Deutschland ist jedoch in der Regel ein neuer Check-in, verbunden mit Gepäckabholung und Einreise in das Transitland, erforderlich.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis 1. August 2021 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen, Fitnessstudios, Restaurants und Cafés sind geöffnet.
Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr, einschließlich der Metro in Baku unterliegt keinen Einschränkungen mehr.
Hygieneregeln
Es gibt keine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes mehr. Es gilt jedoch nach wie vor Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und insbesondere auch im ÖPNV.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der aserbaidschanischen Regierung bei sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).

Bosnien und Herzegowina - Bosnien und Herzegowina ist mit Wirkung vom 13. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird bis einschließlich 12. Juni 2021 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird mit Wirkung vom 13. Juni 2021 abgeraten.
Epidemiologische Lage
Bosnien und Herzegowina ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Bosnien und Herzegowina ist bis einschließlich 12. Juni 2021 als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bosnische Ministerium für Zivilangelegenheiten und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Bosnien und Herzegowina ist für alle ausländischen Staatsangehörigen unter der Voraussetzung gestattet, dass bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden kann, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Reisende, die (auch) bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige sind, können abweichende Regelungen gelten. Informationen erteilt die bosnische Grenzpolizei.
Durch- und Weiterreise
Für Transitreisende ist keine Vorlage eines negativen PCR Tests erforderlich. Unter Umständen ist dies nicht an allen Grenzübergängen bekannt. Es ist empfehlenswert, einen Ausdruck der FAQ der Grenzpolizei mitzuführen.
Reiseverbindungen
Alle Grenzübergänge sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Cafés, Kinos, Restaurants, Bars, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind unter Einhaltung der Abstandsregeln geöffnet. Das öffentliche Leben ist im Allgemeinen nicht eingeschränkt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen, mit denen man nicht in einem Haushalt lebt. Verstöße können mit einem Bußgeld von umgerechnet ca. 250 € geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des Föderalen Gesundheitsministeriums und des Ministeriums für Gesundheit und sozialen Schutz der Republika Srpska (nur in der lokalen Sprachversion vorhanden).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie in der Föderation von Bosnien und Herzegowina telefonisch die örtlich zuständige Ambulanz und in der Republika Srpska die Anstalt für öffentliche Gesundheit.

Dänemark - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Besonderheiten in den Regionen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme von Grönland und den Färöern wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Grönland und den Färöern wird abgeraten.
Epidemiologische Lage
Dänemark ist weiterhin von COVID-19 betroffen. In allen Regionen mit Ausnahme von Grönland und den Färöern überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Dänemark nimmt eine nach Ländern und Regionen differenzierte Risikobewertung in die Kategorien „gelb“, „orange“ und „rot“ vor, welche wöchentlich aktualisiert wird. Die jeweils geltenden Einreiseregeln und die Einstufung der Risikogebiete werden auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht. Dieses bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache .
Deutschland ist aktuell als „gelb“ eingestuft. Für Personen mit Wohnsitz in „gelb“ eingestuften Ländern gelten aktuell folgende Einreisevoraussetzungen:
1. Triftiger Einreisegrund
Ausländer mit Wohnsitz in „gelb“ oder „orange“ eingestuften EU- und Schengenländern dürfen ohne Nachweis eines wichtigen Grundes einreisen.
Ausländer mit Wohnsitz in anderen Ländern (Länder außerhalb des EU-/Schengen-Raums der Kategorie „orange“ oder „rot“ und EU-/Schengenländer der Kategorie „rot“) auch wenn Sie sich vor Einreise nach Dänemark in Deutschland aufgehalten haben, dürfen grundsätzlich nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Einreisen zu touristischen Zwecken werden in diesem Fall nicht gestattet.
2. Testpflicht
Für Einreisende - per Flugzeug, über Land und See - gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorzulegen, der maximal 48 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde.
Außerdem besteht für alle Einreisenden die Pflicht zur Durchführung eines zweiten –kostenfreien- COVID-19-Tests spätestens 24 Stunden nach Einreise. Bei Einreise auf dem Luftweg muss dieser Test vor Verlassen des Flughafens erfolgen. An Flughäfen, Grenzübergängen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind für Einreisende Testzentren eingerichtet.
Es gelten u.a. Ausnahmen von der Testpflicht für folgende Personenkreise:
• Kinder unter 15 Jahre
• Vollständig Geimpfte mit Wohnsitz in einem „gelben“ oder „orangenem“ EU- oder OSZE-Land oder als „gelb“ eingestuften Drittstaat, die in einem EU- oder OSZE-Land oder als „gelb“ eingestuften Drittstaat geimpft wurden. Voraussetzung ist die Impfung mit einem durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff und Verabreichen der letzten Impfdosis vor mehr als zwei Wochen, aber höchstens 8 Monate vor Reisebeginn. Personen, die zuerst mit AstraZeneca und danach als zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna oder Pfizer/BioNTech) geimpft wurden, gelten auch als vollständig geimpft. Der Impfnachweis muss Angaben zum Namen, Geburtsdatum, Art des Impfstoffes, Impfstatus und Impfdatum (1. und 2. Impfung, sofern Zweitimpfung erforderlich) enthalten.
• Personen, die von einer vorausgegangenen COVID-19-Infektion genesen sind, können auch einen positiven COVID-19-Test (nur PCR-Test) vorlegen, wenn dieser Test zwischen 14 und 8 Monate vor der Einreise vorgenommen wurde.
Für Einwohner Schleswig-Holsteins gilt als Bewohner des Grenzlandes eine Sonderregelung und es genügt ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests, der max. 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Ein zweiter Test nach Einreise ist nicht erforderlich
3. Quarantäne (Selbst-Isolation)
Für Personen mit Wohnsitz in einem als „gelb“ eingestuften Land besteht keinePflicht, sich nach Einreise in häusliche Quarantäne (Selbstisolation) zu begeben. Einreisende mit Wohnsitz in „orange“ oder „rot“ eingestuften Ländern haben sich einer 10-tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisolation) zu unterziehen, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativen PCR-Test verkürzt werden kann. Ausnahmeregelungen sind auf dem dänischen Behördenportal eingestellt. Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich; es erfolgen Stichprobenkontrollen bei der Einreise nach Dänemark.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt. Dies gilt auch, wenn ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird.
Durch- und Weiterreise
Ausländern mit Wohnsitz in einem als „gelb“ eingestuften Land (wie aktuell Deutschland) oder „orange“ eingestuften EU-oder Schengen-Land wird unabhängig vom Reisegrund die Durchreise durch Dänemark erlaubt. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antigentest) gilt auch für Transitreisende, es sei denn, diese halten sich nur im Transitbereich des dänischen Flughafens auf. Weitere Informationen bieten die dänischen Behörden.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Reiseverbindungen
Es gibt grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Pandemiebedingte Einschränkungen werden schrittweise gelockert. Handel, Gastronomie, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet, aber teilweise ist für den Zugang ein sog. „Coronapass“, d.h. ein Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis oder über eine erfolgte vollständige Impfung oder Genesung erforderlich.
Die dänischen Behörden stellen Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen und aktuell geltenden Einschränkungen auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Ab dem 14. Juni 2021 gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die dänischen Behörden stellen Informationen zu dem Thema auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen auf die Färöer sind grundsätzlich möglich. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein kostenpflichtiger PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende ohne vollständigen Impfschutz verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach vier bzw. fünf Tagen vorgesehen. Reisende mit vollständigem Impfschutz oder Personen, die von COVID-19 genesen sind, müssen dennoch einen Test nach Einreise machen; ein weiterer Test nach vier Tagen ist empfohlen. Wurde die letzte Impfdosis für einen vollständigen Impfschutz vor mehr als acht Tagen vor Einreise verabreicht, so entfällt die Pflicht zur häuslichen Quarantäne. Sie entfällt auch für von COVID-19 Genesene, deren positiver Test älter als 10 Tage ist.
Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind grundsätzlich möglich. Es gelten die dänischen Einreisebestimmungen hinsichtlich eines anerkannten Einreisegrundes je nach Risikokategorisierung des Wohnsitzlandes. Es wird ein negatives Ergebnis eines max. 72 Stunden alten PCR-Tests zur Einreise benötigt. Eine Ausnahmeregelung für vollständig Geimpfte gibt es aktuell nicht. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Vollständig Geimpfte können den zweiten Test bereits einen Tag nach der Einreise vornehmen lassen. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet Visit Greenland.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone. Alternativ können Sie die deutsche Corona-Warn-App benutzen, die mit der dänischen App kompatibel ist.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.

Georgien - Georgien wird mit Wirkung vom 13. Juni 2021 zum Risikogebiet, bisher Hochinzidenzgebiet, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Georgien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Georgien war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Georgien noch bis einschließlich 12. Juni 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Mit Wirkung vom 13. Juni 2021 ist Georgien als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen veröffentlichen das georgische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende aus Deutschland dürfen ohne Impfnachweis einreisen, wenn sie deutsche Staatsangehörige oder Inhaber eines Aufenthaltstitels in Deutschland sind. Eine abschließende Liste weiterer Länder, aus denen die Einreise möglich ist, findet sich auf der Webseite des georgischen Außenministeriums . Die Einreise nach Georgien muss per Direktflug oder mit einem Transitaufenthalt (ohne Verlassen des Transitbereichs des Flughafens) in einem anderen Land erfolgen. Zur Einreise ist ein negatives PCR-Testergebnis vorzulegen, das frühestens 72 Stunden vor der Einreise abgenommen wurde. Fluglinien sind gehalten, keine Passagiere zu befördern, die nicht über ein aktuelles PCR-Testergebnis in georgischer oder englischer Sprache verfügen.
Zusätzlich ist auf eigene Kosten ein weiterer PCR-Test am dritten Tag nach der Einreise durchzuführen.
Aufenthalte in den der Reise vorangegangenen 14 Tagen sowie die Kontaktdaten für den Aufenthalt in Georgien müssen von jeder einreisenden Person vor der Reise in einem elektronischen Formular angegeben werden.
Ausnahmen gelten für Geschäftsreisende, die sich nur kurz in Georgien aufhalten wollen. Sie können ungeachtet der o.g. Voraussetzungen aus allen Ländern einreisen und alle 72 Stunden auf eigene Kosten einen PCR-Test ablegen. Geschäftsreisende müssen sich mittels eines eigens für sie bereitgestellten elektronischen Formulars registrieren und erhalten innerhalb von zehn Arbeitstagen eine Rückmeldung der georgischen Behörden, ob die Einreise genehmigt wird.
Georgien erlaubt die uneingeschränkte Einreise auf dem Luftweg für Personen, die vollständig geimpft sind und einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Liegt ein ausländisches Impfzertifikat vor, muss dieses in die georgische oder englische Sprache übersetzt werden. Der gelbe Impfpass aus Deutschland ist ausreichend, um die erfolgte Impfung bei der Einreise nach Georgien nachzuweisen.
Die Land- und Seegrenzen sind seit 1. Juni 2021 für Reisende aus Deutschland und den anderen in der o.g. Liste aufgeführten Länder wieder geöffnet. Geimpfte Personen, die die Land- oder Seegrenze passieren, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der frühestens 72 Stunden vor der Einreise abgenommen wurde. Nicht geimpfte Reisende müssen sich zusätzlich am dritten Tag nach der Einreise einem PCR-Test unterziehen.
Personen, die auf dem Luftweg oder über die Land- oder Seegrenze aus Indien nach Georgien einreisen bzw. sich in den 14 Tagen vor der Einreise in Indien aufgehalten haben, müssen unabhängig vom Vorliegen einer Impfung bei Einreise ein PCR-Testergebnis vorweisen und sich für 14 Tage auf eigene Kosten in Quarantäne begeben.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind nicht möglich. Transit-Aufenthalte am Flughafen Tiflis sind erlaubt.
Reiseverbindungen
Es gelten keine Einschränkungen mehr im internationalen Flugverkehr. Fluglinien fliegen Georgien mit reduziertem Flugplan an.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt eine landesweite, nächtliche Ausgangssperre. Restaurants und Cafés dürfen mit eingeschränkter Kapazität öffnen, damit die geltenden Abstandsregeln eingehalten werden können.
Zu Abchasien und Südossetien siehe Innenpolitische Lage.
Hygieneregeln
In Georgien gilt allgemeine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen sowie im Freien, im ÖPNV, in Taxis und sonstigen Transportmitteln. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Bei Betreten öffentlicher Räumlichkeiten wird die Temperatur gemessen; Hände müssen desinfiziert oder zur Verfügung stehende Einmalhandschuhe getragen werden. Ein Abstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen wie das Vermeiden von Kontakt zu Personen mit Infektion der Atemwege, regelmäßiges Händewaschen, Vermeiden von Gesichtsberührungen, Vermeiden von engem Kontakt zu Straßenhunden und -katzen, Einhalten der Hust- und Niesetikette.
Empfehlungen
• Seien Sie bei Reisen nach Georgien weiterhin besonders vorsichtig.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der georgischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden unter Tel. 112 oder das Ministry of Health.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Griechenland - einige Regionen Griechenlands sind mit Wirkung vom 13. Juni 2021 keine Risikogebiete mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Griechenland wird gewarnt.
Mit Wirkung vom 13. Juni 2021 gilt dies nicht mehr für die Regionen Nördliche Ägäis, Ostmakedonien und Thrakien, Peloponnes sowie den Berg Athos.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Nördliche Ägäis, Ostmakedonien und Thrakien, Peloponnes sowie dem Berg Athos wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 stark betroffen, jedoch regional sehr unterschiedlich. In den meisten Regionen beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Griechenland außer den Regionen Nördliche Ägäis, Ostmakedonien und Thrakien, Peloponnes sowie dem Berg Athos mit Wirkung vom 13. Juni 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist grundsätzlich für alle Personen ab sechs Jahren nur mit einer Bescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer, deutscher und weiteren Sprachen möglich. Der auf dem Zertifikat angegebene vollständige Name muss mit dem Namen im Ausweisdokument übereinstimmen. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Reisende, die anhand eines digitalen oder schriftlichen Zertifikates eine vollständige Impfung (in englischer, deutscher und weiteren Sprachen unter Nennung des vollständigen Namens des Reisenden, des Impfstoffs, der Anzahl der Impfdosen) nachweisen können und diese 14 Tage vor Einreise abgeschlossen haben, benötigen keine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test. Für den Nachweis reicht in der Praxis die Vorlage des internationalen Impfausweises („Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“, gelb) aus. Reisende, die in den letzten neun Monaten von einer Infektion genesen sind, können alternativ eine Genesenenbescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form, ausgestellt durch eine Behörde oder ein zertifiziertes Labor, vorlegen. Ersatzweise ist eine Bescheinigung eines zertifizierten Labors oder einer Behörde über einen positiven PCR-Test mit Vermerk über die Genesung von einer zwischen zwei und neun Monaten zurückliegenden Infektion ausreichend.
Unabhängig davon wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt.
Reisende, u.a. aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Schengenraums, die die genannten Bedingungen erfüllen und auf direktem Luftweg über die internationalen Flughäfen, über die Seehäfen Igoumenitsa, Korfu und Patras sowie auf dem Landweg über die Grenzstellen Evzoni (Nordmazedonien), Ormeni und Promachonas (Bulgarien) einreisen, sind vom Erfordernis einer Quarantäne befreit. Alle anderen Einreisenden müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Eine frühere Ausreise ist möglich.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form", PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Code muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden. Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist über Bulgarien (Grenzübergänge Promachonas und Ormenio, durchgängig geöffnet), Evzoni (Nordmazedonien, 7 – 23 Uhr) und Mavromati (Albanien, 8 – 16 Uhr, maximal 250 Personen täglich sowie zusätzlich Testpflicht) möglich. Eine Ein- und Ausreise über die Grenzübergänge Kakavia (Albanien) und Kipoi (Türkei) ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen oder gesundheitlichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 19 bzw. 23 Uhr gestattet. Die Gesamtzahl der Einreise am Grenzübergang Kakavia ist auf 400 Personen täglich beschränkt. Einreisende aus Albanien (Grenzübergang Kakavia) und der Türkei (Grenzübergang Kipoi) müssen sich in eine häusliche Quarantäne begeben, zudem ist die Gesamtzahl der Einreisen beschränkt.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise aus der Türkei auf dem Landweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen oder gesundheitlichen Grund nachweisen können, und nur über den Grenzübergang Kipoi (7 – 23 Uhr) möglich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt. Sportboote dürfen Griechenland mit max. 49 Passagieren wieder anlaufen. (Kreuzfahrtschiffe sind von dieser Einschränkung ausgenommen). Es gelten zudem die unter Einreise genannten Voraussetzungen. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt, ebenso dürfen Sportboote aus Albanien und der Türkei Griechenland auch weiterhin nicht anlaufen.
Beschränkungen im Land
Die griechische Regierung hat den landesweiten „Lockdown“ mit wenigen restriktiven Maßnahmen bis zum 14. Juni 2021 verlängert. Griechenland wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in verschiedene Risikozonen eingeteilt; Änderungen sind kurzfristig möglich.
Von 0.30 bis 5 Uhr besteht eine Ausgangssperre.
Beschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen beispielsweise Kapazitätsbeschränkungen in Geschäften und Museen, die Innenbereiche der Restaurants bleiben geschlossen.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Für Flüge auf die Inseln oder Fahrten mit der Fähre dorthin ist entweder eine Impfbescheinigung (vor 14 Tagen abgeschlossene Impfung) oder ein negativer Test (PCR-Test – nicht älter als 72 Stunden oder Schnelltest - nicht älter als 24 Stunden) oder eine Genesenenbescheinigung nötig.
Auf der Webseite der griechischen Regierung sind eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete (Stufe A/Stufe B) sowie weitere Informationen zu den jeweiligen Einschränkungen je nach Einstufung der Regionalbezirke veröffentlicht.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie für nicht vollständig geimpfte Personen dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer oder deutscher Sprache unter Nennung von Name und Pass/Personalausweisnummer, nicht älter als 72 Stunden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, wird eine zehntägige Quarantäne angeordnet. Die Quarantäne kann entweder zu Hause oder an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten vorübergehenden Aufenthaltsort verbracht werden. Für vollständig geimpfte Personen, deren Zweitimpfung mehr als vierzehn Tage zurückliegt und positiv getestet werden, wird eine siebentägige Quarantäne angeordnet.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Halten Sie sich an bestehende Ausgangssperren im Rahmen des „Lockdowns“.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.

Kanada - Kanada ist mit Wirkung vom 13. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kanada wird bis einschließlich 12. Juni 2021 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kanada wird mit Wirkung vom 13. Juni 2021 abgeraten.
Epidemiologische Lage
Kanada ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Kanada bis einschließlich 12. Juni 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle Daten stellt die kanadische Regierung zur Verfügung. Informationen zum Infektionsgeschehen bieten das kanadische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für Kanada besteht derzeit grundsätzlich eine Einreisesperre. Ausgenommen davon sind kanadische Staatsangehörige und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus sowie deren engste Familienangehörige (Ehe-, Lebenspartner, Eltern und Kinder), die die familiäre Beziehung erfahrungsgemäß bereits beim Boarding eines Fluges nach Kanada durch aussagekräftige Unterlagen nachweisen müssen. Die kanadische Regierung informiert in einer Übersicht u.a. ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einreise zu Besuchszwecken für Familienangehörige möglich ist. Auch Personen die zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder des Studiums mit einer gültigen Arbeits- bzw. Studiengenehmigung einreisen, sind von der Einreisesperre ausgenommen. Ob im Einzelfall eine Einreise nach Kanada möglich ist, kann hier überprüft werden.
Alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen der jeweiligen Fluggesellschaft bzw. bei Einreise auf dem Landweg den Grenzbeamten, gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Abreise (bzw. bei Einreise auf dem Landweg vor der voraussichtlichen Einreise) sein darf. Reisende, die ein positives Testergebnis haben, bei der die Probe zwischen 14 und 90 Tagen vor der Einreise genommen wurde, erfüllen ebenfalls die Test-Anforderungen vor der Einreise.
Alle Reisenden müssen sich zusätzlich bei Einreise am jeweiligen internationalen Flughafen bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang einem PCR-Test unterziehen. Anschließend müssen sie sich in der Regel für drei Tage bzw. bis zum Vorliegen des Testergebnisses in ein von der kanadischen Regierung zugelassenes Hotel begeben. Der Rest der 14-tägigen Quarantäne muss, auch bei erneutem negativem PCR-Testergebnis, am Reiseziel verbracht werden. Gegen Ende der Quarantäne müssen alle Reisenden einen von der kanadischen Regierung bereitgestellten COVID-19-Schnelltest als Selbsttest vornehmen.
Bei Missachtung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Vor der Einreise müssen sich alle Einreisenden über die ArriveCAN-App registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen zu ihrem obligatorischen 14-Tage-Quarantäneplan angeben. Die Verwendung der App ist bindend. Die kanadischen Behörden verfolgen die Einhaltung der Quarantänebestimmungen nach.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Kanada ist eingeschränkt möglich, wenn die Regelungen des Dritt- bzw. Zielstaats eine Einreise dort erlauben. Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA), die sie vor Flugbuchung beantragen sollen.
Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht erforderlich sein darf. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen beim Boarding des Fluges nach Kanada der jeweiligen Fluggesellschaft gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Das vom Verkehrsministerium verlangte PCR-Testergebnis, darf dabei nicht länger als 72 Stunden vor der geplanten Abreise zurückliegen.
Die gemeinsame Grenze zwischen Kanada und den USA ist seit Ende März 2020 weitgehend geschlossen. Nur unbedingt notwendige Grenzübertritte werden erlaubt, Heimreisen kanadischer und US-amerikanischer Bürger sollen ermöglicht werden. Der für wichtige Lieferketten relevante Verkehr soll ebenfalls nicht beeinträchtigt werden.
Reiseverbindungen
Internationale Flüge dürfen nur noch auf folgenden vier Flughäfen landen: Toronto Pearson International, Montreal Pierre Elliott Trudeau, Vancouver International, Calgary International. Zahlreiche europäische Fluggesellschaften führen transatlantische Flüge nur in erheblich reduziertem Umfang durch. Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Reisenden zu befördern, die COVID-19-Symptome aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige). Infolge vom Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung oder wegen zu geringer Auslastung der Flüge kann es auch kurzfristig zu Änderungen und Stornierungen kommen. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
In vielen Provinzen, u.a. Ontario, Quebec und British Columbia, gelten Einschränkungen für den Betrieb öffentlicher Einrichtungen einschl. Kultureinrichtungen, Restaurants und Geschäften.
Die kanadische Regierung empfiehlt dringend, "social distancing" zu betreiben und jede nicht unbedingt notwendige Reise zu vermeiden.
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen werden Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt bis hin zu „Stay-at-home Orders“, die den Bürgern Bewegungseinschränkungen für alle nicht unbedingt notwendigen Verrichtungen auferlegen. Hierüber informieren die jeweiligen Provinzregierungen.
Hygieneregeln
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Einreise ob Ihre Reisepläne unter die zugelassenen Ausnahmen fallen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Katar - Katar wird mit Wirkung vom 13. Juni 2021 zum Risikogebiet, bisher Hochinzidenzgebiet, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Qatar wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Katar war von COVID-19 stark betroffen, zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Katar noch bis einschließlich 12. Juni 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Mit Wirkung vom 13. Juni 2021 ist Katar als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das katarische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen von Doha (HIA) ist für Einreisen bis auf weiteres gesperrt, ausgenommen sind Ausländer, die über eine katarische Aufenthaltserlaubnis (Qatar ID) verfügen.
Personen mit gültigem katarischen Aufenthaltstitel und Aufenthalt in Katar erhalten bei Ausreise aus Katar automatisch eine Sondergenehmigung zur Wiedereinreise nach Katar. Diese Personen müssen sich bei der Wiedereinreise für sieben Tage in Quarantäne begeben – abhängig vom Infektionsgeschehen in dem Land, aus dem die Wiedereinreise erfolgt, zu Hause oder in einer Quarantäneunterkunft (Hotel). Zur Einreise ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf und von einer anerkannten Stelle im Herkunftsland ausgestellt sein muss. Unter Umständen wird unmittelbar nach Ankunft ein weiterer PCR-Test durchgeführt. Personen mit katarischem Aufenthaltstitel, die sich aufgrund der Pandemie noch im Ausland befinden, müssen über das Qatar Portal vor der Einreise nach Katar eine Einreisegenehmigung beantragen und eine Quarantäneunterkunft buchen. Bei der Erteilung der Genehmigungen durch die katarischen Behörden kann es zu Wartezeiten kommen.
Reisende aus Deutschland müssen sich nach Ankunft für sieben Tage in einer staatlich designierten Quarantäneunterkunft (i.d.R. ein Hotel) isolieren. Die katarischen Behörden überprüfen die Einstufung von Staaten mit geringem Infektionsrisiko, in regelmäßigen Abständen. Deutschland gilt derzeit als Risikogebiet.
Alle Personen, die in Katar vor mindestens 14 Tagen eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erhalten haben, sind für den Folgezeitraum von sechs Monaten von Quarantäneauflagen ausgenommen, sofern sie einen negativen PCR-Test innerhalb von 72 Stunden vor Einreise vorweisen können. Ebenso sind Personen mit Laborergebnis über Genesung von einer COVID-19-Infektion innerhalb von 6 Monaten vor Einreise und negativen PCR-Test 72 Stunden vor Einreise von der Quarantäne befreit.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der internationale Transitverkehr über den Flughafen Doha wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich nur im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden kann, maximal 24 Stunden aufhalten.
Reiseverbindungen
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland (Frankfurt/Main, München, Berlin) bleibt weiterhin reduziert.
Der direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde wieder aufgenommen. Es bestehen noch keine Flug-/Schiffsverbindungen zwischen Katar und Bahrain. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist wieder geöffnet.
Beschränkungen im Land
Alle Einwohner sind verpflichtet, ein Smartphone mit der katarischen Corona-Tracking-App „Ehteraz" bei sich zu führen, wenn sie ihre Wohnung verlassen. Die App kann in gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Maßnahmen können mit hohen Geld- und Haftstrafen (bis zu 50.000 Euro und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeschränkt: Der öffentliche Personennahverkehr operiert mit eingeschränkter Kapazität. Geschäfte sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln mit begrenzter Kapazität geöffnet. Restaurants bleiben geschlossen. Private Treffen sind mit Einschränkungen ausschließlich außerhalb geschlossener Räume für maximal 5 vollständig geimpfte Personen erlaubt. Schulen unterrichten ausschließlich online, Kindergärten sind geschlossen.
Öffentliche und private Kliniken bieten Patienten Beratung per (Video-)Anruf an und nehmen nur Notfallpatienten auf.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, sobald die Wohnung verlassen wird und es sind Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).

Kenia - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kenia ist von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Nairobi mit den benachbarten Counties Machakos, Kiambu, Nakuru und Kajiado sowie Mombasa und Kisumu.
Kenia ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Kenia aus Deutschland ist für Reisende ab 5 Jahren ein zertifizierter (Anleitung zur Zertifizierung s.u.) negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Nach Einreise folgt eine 14-tägige Quarantäne. Dies gilt nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Negativliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Negativliste. Eine Quarantäne für Reisende mit Aufenthalt in Deutschland ist daher derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5 Grad Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Einreisende aus Staaten, für die eine Quarantänepflicht gilt, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 96 Stunden sein darf. Zudem muss 24 Stunden vor Abflug eine von diesen Quarantäne-Unterkünften gebucht werden, worüber bei Einreise ein Nachweis mit zu führen ist. Die Kosten für die Unterkunft trägt der Reisende.
Alle Passagiere müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die Anwendung Jitenge MoH Kenya aus dem Google Play Store verwendet werden.
Eine Anleitung zur Zertifizierung (Generierung eines Travel Code) des PCR-Tests für Ein- und Ausreise sowie Durchreise veröffentlicht das kenianische Gesundheitsministerium unter Nr. 86: Travel Guide Simplified. Die Testergebnisse sollten unabhängig davon, aus welchem Labor sie in Deutschland stammen, auf der Webseite der Trusted Travel Initiative hochgeladen werden. Es ist davon auszugehen, dass hochgeladene Tests, selbst, wenn sie nicht aus einem Trusted Travel-zertifizierten Labor stammen, anerkannt werden.
Durch- und Weiterreise
Für den Transitaufenthalt ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Die Grenzübergänge sind geöffnet. Bei der Ausreise aus Kenia muss ein zertifizierter negativer PCR-Test vorgelegt werden, sofern ein solcher für die Einreise im Zielland oder einem Transitland erforderlich ist. Das Ergebnis muss dem Trusted Travel-Zertifikat entsprechen. In Kenia dürfen nur noch COVID-19-Atteste mit Zertifikat ausgestellt werden.
Auch bei möglicher testfreier Einreise nach Deutschland kann keine Gewähr für eine testfreie Ausreise aus Kenia gegeben werden. Unter Umständen kann die englische Version der Einreisehinweise als Argumentationshilfe ggü. kenianischen Stellen dienen.
Reiseverbindungen
Die kenianischen Flughäfen sind für den internationalen Passagierverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangsperre (22 bis 4 Uhr). Ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen, sind ausgenommen. Geeignete Unterlagen sollten mitgeführt werden. Die Intensivstationen der Krankenhäuser sind pandemiebedingt regelmäßig ausgelastet, eine medizinische Behandlung könnte daher im Ernstfall nicht sichergestellt sein – auch nicht bei anderen Notfällen.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 60% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Kosovo - Kosovo ist mit Wirkung vom 13. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kosovo wird bis einschließlich 12. Juni 2021 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kosovo wird mit Wirkung vom 13. Juni 2021 abgeraten.
Epidemiologische Lage
Kosovo ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Kosovo ist bis einschließlich 12. Juni 2021 als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende aus Ländern, die vom European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) als „High Risk Country“ eingestuft sind sowie Reisende aus weiteren Ländern im Rahmen der Reziprozität, darunter auch aus Deutschland, müssen bei Einreise einen aktuellen negativen PCR-Test (Probeentnahme maximal 72 Stunden vor Einreise) vorlegen. Reisenden aus „High Risk“-Ländern, die ohne Vorlage eines Negativtests einreisen, kann die Einreise verweigert werden. Auch deutsche Staatsangehörige, die aus Drittländern einreisen, sollten bei Einreise unbedingt einen negativen PCR-Test vorlegen können.
Reisende, die über einen Nachweis verfügen, dass sie seit mindestens zwei Wochen vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, benötigen keinen PCR-Test bei Einreise bzw. müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Durch- und Weiterreise
Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von und zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als drei Stunden beträgt.
Reiseverbindungen
Es werden fast alle regulären Flugverbindungen angeboten, allerdings z.T. mit verminderter Frequenz. Der öffentliche Nahverkehr ist auf max. 50% Passagierkapazität beschränkt, Taxis dürfen max. 3 Passagiere befördern.
Beschränkungen im Land
Versammlungen des öffentlichen Interesses dürfen mit begrenzter Teilnehmerzahl stattfinden. Private Feiern sind bis mind. 15. Juni 2021 nicht erlaubt. Beerdigungen sind unter Auflagen gestattet.
Die Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe sind beschränkt. Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, u.a. bestehen nur sehr geringe Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit, d.h. jederzeit außerhalb der eigenen Wohnung, besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Am Eingang von öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren finden verstärkt Körpertemperaturmessungen statt.
Empfehlungen
• Vor unbedingt notwendigen Reisen, prüfen Sie, ob ausreichender Krankenversicherungsschutz im Ausland besteht und schließen Sie ggf. eine zusätzliche Versicherung für die Rückholung nach Deutschland im Krankenfall ab.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Kosovo.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter der Telefonnummer +383 (0)38 200 80 800.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 11.06.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Kroatien - mit Wirkung vom 13. Juni 2021 ist Kroatien mit Ausnahme der Gespanschaften Varazdin und Medimurje kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kroatien, mit Ausnahme der Gespanschaften Krapina-Zagorje, Požega-Slawonien, Karlovac, Split-Dalmatien, Istrien sowie Dubrovnik-Neretva, wird bis einschließlich 12. Juni 2021 gewarnt.
Mit Wirkung vom 13. Juni 2021 gilt dies nur noch für die Gespanschaften Međimurje und Varaždin.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Gespanschaften Kroatiens wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Kroatien ist von COVID-19 weiterhin betroffen, regional jedoch sehr unterschiedlich. In den Regionen Međimurje und Varaždin überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Gespanschaften Međimurje und Varaždin als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten mit Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften werden vom kroatischen Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Verstöße gegen die Test- und Quarantäneauflagen werden mit einem hohen Ordnungsgeld geahndet.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Sofern der Transit binnen 12 Stunden stattfindet, löst er keine Test- und Quarantäneauflagen aus. Einige Staaten haben Kroatien als Risikogebiet eingestuft, so dass ein Transit z.B. durch Österreich nur ohne Zwischenstopp gestattet ist.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht. Der Fährverkehr zu den Inseln wird zuverlässig durchgeführt, die Häufigkeit der Verbindungen kann auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija nachgelesen werden.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung. Cafés sind im Außenbereich, Restaurants auch im Innenbereich geöffnet.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht drohen Bußgelder. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ist eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen.
Als Folge hoher Infektionszahlen haben die verschiedenen Gespanschaften darüber hinaus jeweils eigene Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, die auf der Corona-Webseite der kroatischen Regierung nachzulesen sind.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung .
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
• Befolgen Sie bitte stets die Hinweise lokaler Behörden.

Laos - Änderung Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land: Verlängerung des Lockdowns
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Laos wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Laos bewegt sich auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das laotische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Laos ist derzeit weitgehend abgesperrt. Alle Grenzübergänge (Land- und Luftweg) für den Personenverkehr sind geschlossen. Ausnahmen bestehen für ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten unter Einhaltung von Quarantänevorschriften und nur nach vorheriger Genehmigung durch das laotische Außenministerium. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test aus dem Abreiseland vorzulegen, welcher zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach der Einreise ist ein Wiederholungstest verpflichtend, der kostenpflichtig (650.000 laotische KIP, umgerechnet ca. 55,- Euro) ist. Danach ist eine Quarantäne von 14 Tagen in zugelassenen Hotels vorgeschrieben. Während der Quarantäne ist ein Tracking-Armband zu tragen, welches für 6 USD/Tag gemietet werden muss (Ausnahmen für Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen). Außerdem ist der Erwerb einer vom „Nationalen Taskforce Komitee“ vorgegebenen Krankenversicherung bei Einreise Pflicht (Kosten etwa 100,- USD). Die Ausstellung von „Visa upon Arrival“ oder eines E-Visa für Laos ist derzeit bis auf weiteres ausgesetzt worden. Touristenvisa werden nicht mehr ausgestellt. Visa können aktuell nur in bestimmten Ausnahmefällen (ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten) bei der zuständigen laotischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge zwischen Laos und den Nachbarländern sind für den Personenverkehr gesperrt.
Reiseverbindungen
Die nationale Fluggesellschaft Lao Airlines hat alle Inlandsflüge bis zum 3. Juni 2021 eingestellt. Auch der öffentliche Personentransport von der Hauptstadt in andere Provinzen und umgekehrt wurde eingestellt.
Reguläre, kommerzielle Flugverbindungen zwischen Laos und den Staaten der Region sind ebenfalls eingestellt. Damit ist Laos von den wichtigen Umsteigeflughäfen abgeschnitten. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur mit unregelmäßig stattfindenden Charterflügen, z.B. mit Lao Airlines über Seoul/Südkorea möglich. Dabei darf der Transitaufenthalt in Südkorea einen Zeitraum von 24 Stunden nicht überschreiten. Mindestens sieben Tage vor der geplanten Ausreise aus Laos müssen sich deutsche Staatsangehörige bei der deutschen Botschaft in Vientiane melden, da diese deren Ausreise dem laotischen Außenministerium mitteilen muss.
Zusätzlich wird allen Reisenden empfohlen, auch für die Ausreise aus Laos einen negativen COVID-19-Test vorzulegen (ebenfalls kostenpflichtig: 650.000 laotische KIP, umgerechnet ca. 55,-Euro, für Ausländer einschl. Diplomaten), um Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Ausreise zu vermeiden.
Beschränkungen im Land
Für die Hauptstadt Vientiane und die Provinzen gilt bis zum 19. Juni 2021, 24 Uhr, ein Lockdown. Daraus resultieren strengere Lockdown-Maßnahmen in Distrikten mit erhöhten Infektionszahlen (sog. red and yellow zones) und entsprechend weniger strengere Maßnahmen in Distrikten mit nur geringem Infektionsgeschehen (sog. green zones). Die Einteilung der Distrikte in die jeweiligen Zonen erfolgt durch die zuständige Provinzregierung und kann sich fortlaufend ändern. Reisen zwischen den Provinzen sind untersagt. Ausnahmen gelten nur für Personen, die an ihren Wohnort oder Arbeitsplatz zurückkehren müssen, für Personen mit spezieller Genehmigung des COVID-19 Task Force Komitees, für den Warenverkehr und zwischen Provinzen ohne lokalem Infektionsgeschehen.
Banken, medizinische Einrichtungen, Apotheken, Postämter, Supermärkte, sowie Cafés und Restaurants (nur Abholservice) in den betroffenen Provinzen sind geöffnet. Hotels und Resorts dürfen nur Übernachtungs- und Restaurantservice anbieten. Treffen oder Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind nur nach vorheriger Erlaubnis durch die zuständigen Behörden möglich.
Hygieneregeln
Der Zugang in vielen Einrichtungen ist derzeit nur mit Maske und vorheriger Temperaturmessung gestattet. Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln werden von der laotischen Regierung landesweit dringend angeraten.
Empfehlungen
• Sollten Sie sich noch in Laos aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Vientiane.
• Bei COVID-19- Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden telefonisch unter 165, 166 oder unter +856-20 5406-6777 und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Libanon - Libanon ist mit Wirkung vom 13. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Libanon wird bis einschließlich 12. Juni 2021 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Libanon wird mit Wirkung vom 13. Juni 2021 abgeraten.
Epidemiologische Lage
Libanon ist von COVID-19 weiterhin betroffen; zuletzt war die Zahl der Neuinfektionen jedoch rückläufig. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb der Libanon bis einschließlich 12. Juni 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das libanesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise aus Deutschland muss ein negatives PCR-Testergebnis eines deutschen Labors vorgelegt werden, das bei Ankunft im Libanon nicht älter als 96 Stunden sein darf. Vor dem Einchecken muss die App „Covidlebtrack“ heruntergeladen werden, sowie ein weiteres Formular zum Erhalt der Anmeldedaten für die App ausgefüllt werden. Nach Einreise ist der Ablauf folgendermaßen:
1. Am Flughafen wird direkt nach Ankunft ein PCR-Test gemacht. Die Kosten hierfür betragen 50 USD und sind entweder mit dem Erwerb des Flugtickets abgegolten, oder sind beim Check-in zu zahlen.
2. Reisende müssen nach Einreise für drei Tage in häusliche Isolation.
3. Innerhalb von 48 Stunden trifft das Ergebnis des am Flughafen gemachten PCR-Tests per SMS ein. Ist es positiv, muss den Anweisungen des libanesischen Gesundheitsministeriums Folge geleistet werden.
Kinder unter 12 Jahren sind vom Erfordernis eines PCR-Tests ausgenommen. Personen, die ein ärztliches Attest darüber haben, dass Sie vor mehr als 15 Tagen vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden, müssen nicht in Quarantäne, die PCR-Tests sind dann nicht vorgeschrieben. Personen, die innerhalb einer Woche nach Ausreise aus dem Libanon wieder dorthin zurückreisen, müssen kein negatives PCR-Testergebnis bei der Wiedereinreise vorlegen.
Durch- und Weiterreise
Weder für den Transit am Flughafen noch für die Durchreise gelten besonderen Regeln.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Beirut ist geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es kommt weiterhin zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Genehmigungen zum Aufsuchen rege besuchter Orte (z.B. Malls) sind für einige Zwecke notwendig, sie können per SMS über die Nummer 1120 oder online beantragt werden. Supermärkte dürfen nur mit vorab eingeholter Genehmigung betreten werden. Sie dürfen, wie auch Restaurants, einen Lieferdienst anbieten. Krankenhausbesuche sind erlaubt. Apotheken bleiben geöffnet. Bars, Kinos, Diskotheken sind geschlossen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die Isolationsbestimmungen. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der libanesischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben, der auch die Behandlung bei einer Infektion mit COVID19 abdeckt. Tragen Sie einen Nachweis darüber bei Einreise mit sich.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das libanesische Gesundheitsamt unter +961 (0) 1 594459. Eine Übersicht der Testzentren veröffentlicht das libanesische Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Malaysia - Malaysia wird mit Wirkung vom 13. Juni 2021 zum Hochinzidenzgebiet eingestuft, Änderung Epidemiologische Lage
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malaysia wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malaysia ist von COVID-19 stark betroffen, die Zahl der Neuinfektionen ist auf hohem Niveau. Malaysia ist noch als Risikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 13. Juni 2021 ist Malaysia als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aufgrund des "Recovery Movement Control Order" (RMCO) gilt ein generelles Einreiseverbot für ausländische Reisende. Diese Regelung schließt auch deutsche Staatsangehörige ein, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel für Malaysia innehaben. Davon ausgenommen sind Inhaber folgender Aufenthaltsgenehmigungen: Residence Pass-Talent (PR-T) und ihre Angehörigen, Employment Pass (Kategorien EP I, II und III), Professional Visit Pass (PVP), Dependant Pass für Angehörige von „expatriates“ aller Kategorien, Long Term Social Visit Pass (LT-SVP) für „expatriates“ aller Kategorien, ausländische Hausangestellte von „expatriates“ aller Kategorien. Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, Personal von Öl- und Gas-Unternehmen sowie Diplomaten fallen nicht unter das Einreiseverbot. Vorgenannte Personengruppen müssen bei Einreise eine Genehmigung zur Wiedereinreise der malaysischen Einwanderungsbehörde sowie, abhängig vom Ausreiseland, unter Umständen eine Reisegenehmigung der malaysischen Botschaft vor Ort vorlegen. Reisende sollten sich diesbezüglich rechtzeitig mit der entsprechenden malaysischen Auslandsvertretung in Verbindung setzen.
Für kurzfristige als auch für langfristige geschäftliche Aufenthalte in Malaysia besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines „One-Stop Center“ (OSC) nach Malaysia einzureisen. Die jeweiligen Anforderungen für das Antragsverfahren richten sich u. a. nach der geplanten Aufenthaltsdauer und sind auf der Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA) zusammengestellt.
In Notfällen und bei einer Einreise aus humanitären Gründen behält sich der Director General der Einwanderungsbehörde (Immigration Malaysia) eine Einzelfallentscheidung vor. Die Einzelfallgenehmigung ist online auf der MYEntry-Plattform der malaysischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, die App „MySejathera “ herunterzuladen, diese zu aktivieren sowie sich spätestens drei Tage vor Ausreise nach Malaysia mithilfe eines QR-Codes zu registrieren. Informationen zu dem Verfahren sowie der dazugehörige QR-Code sind auf der Webseite der nationalen Behörde für den Katastrophenschutz (NADMA) zu finden.
Reisende müssen bei Einreise ein RT-PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Das Testergebnis soll auf Englisch vorliegen oder von einer Übersetzung in die englische Sprache begleitet sein. Einige Fluggesellschaften, die Malaysia anfliegen, verlangen beim Check-In ebenfalls einen negativen PCR-Test.
Ankommende Reisende ohne Symptome und mit Testergebnis müssen sich nach Einreise in eine siebentägige Quarantäne in einer von malaysischen Behörden bestimmten Quarantäneeinrichtung begeben, Reisende, die das vorgeschriebene Testergebnis nicht vorweisen können, aber symptomfrei sind, in eine zehntägige Quarantäne. Reisende aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten müssen sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Liste der Länder, die zu den Virusvarianten-Gebieten zählen, ist auf der Seite des malaysischen Gesundheitsministeriums (MoH) einsehbar und wird laufend aktualisiert. Deutschland („Jerman“) ist dort derzeit als Virusvarianten-Gebiet aufgeführt.
Ein kostenpflichtiger RT-PCR-Test erfolgt bei Einreise am Flughafen nur noch für Reisende mit Symptomen. Die Kosten in Höhe von derzeit ca. 53 Euro trägt der Reisende.
Kosten für Unterbringung und Verpflegung während der Quarantäne tragen die Reisenden. Die Kosten der Quarantäne richten sich nach der gebuchten Kategorie und Dauer. Der Tagessatz liegt für Ausländer derzeit bei RM 150 (ca. 30 Euro) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von RM 2.600 (ca. 520 Euro) und müssen vorab online beglichen werden (über MySafeTravel oder MyQr by MyEG). Der Zahlungsnachweis ist bei Einreise vorzulegen.
Kreuzfahrtschiffen ist das Anlaufen malaysischer Häfen nicht gestattet.
Durch- und Weiterreise
Derzeit ist der Reiseverkehr zwischen Bundesstaaten sowie einzelnen Distrikten untersagt. Grenzübergänge an den Landgrenzen zu den Nachbarländern Thailand, Singapur und Indonesien werden stark kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Bei Anreise aus dem Ausland und einem Aufenthalt im Transitbereich auf der malaysischen Halbinsel zum anschließenden Weiterflug nach Borneo (Bundesstaaten Sarawak und Sabah) wird ebenfalls ein PCR-Test durchgeführt. Der Weiterflug wird nur bei einem Negativergebnis gestattet; andernfalls erfolgt die direkte Einweisung in ein staatliches Krankenhaus.
Ein Test für die Ausreise ist von malaysischer Seite nicht notwendig. Jedoch verlangen einige Fluggesellschaften bei der Ausreise für die Zulassung zum Boarding die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Malaysia wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Mit kurzfristigen Flugplanänderungen ist grundsätzlich zu rechnen.
Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) sind nur eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 14. Juni 2021 gilt die erste Phase des von der malaysischen Regierung am 1. Juni 2021 ausgerufenen „Total Lockdown“ oder FMCO (Full Movement Control Order). Derzeit gelten im ganzen Land Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Der Reiseverkehr zwischen Bundesstaaten („interstate travel“) sowie einzelnen Distrikten („inter district travel“) ist grundsätzlich untersagt und wird nur in Ausnahmefällen gestattet (medizinische Notfälle, dienstliche Fahrten, Fahrten zur Wahrnehmung einer COVID-19-Impfung). Des Weiteren werden zahlreiche zusätzliche Maßnahmen ergriffen wie z. B. Einschränkungen der allgemeinen Bewegungsfreiheit (z. B. Fahrten zur Arbeit oder zum Supermarkt sind nur im Umkreise von 10 km des Wohnortes erlaubt), Schließung von Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen oder Beschränkungen von Freizeitaktivitäten (Sperrstunden und Personenbegrenzung in Restaurants, Schließung von Sporteinrichtungen o. a.). Zur Durchsetzung der Beschränkungen erfolgen polizeiliche Kontrollen und Straßensperren. Ausnahmen von den Regelungen in den o.g. Ausnahmefällen bedürfen einer polizeilichen Genehmigung. Bei Nichtbeachtung der Beschränkungen können Geld- oder Haftstrafen verhängt werden. Die Beschränkungen können jederzeit auch sehr kurzfristig, u.U. auch ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung, verschärft oder gelockert werden.
Das Gesundheitsministerium stellt die jeweils geltenden Regelungen („Standard Operating Procedure“, SOP) auf dessen Webseite in malaysischer Sprache zur Verfügung. Englischsprachige Informationen sind über die lokalen Medien erhältlich.
Hygieneregeln
Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App "MySejahtera" erfolgen. Daneben wird an allen Eingängen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen die Körpertemperatur gemessen. Es herrscht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten.
Empfehlungen
• Es wird dringend empfohlen, sich über die lokalen Medien über die jeweils aktuellen Beschränkungen und weitere Entwicklung zu informieren.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA).
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Marokko - Änderung Einreise
Das marokkanische Gesundheitsministerium hat heute 11. Juni 2021 ein aktualisiertes "Gesundheitsprotokoll" mit angepassten Einreiseregeln für vollständig geimpfte Personen veröffentlicht. Demnach ist für diesen Personenkreis aus Ländern der sogenannten A-Liste die Vorlage eines PCR-Tests bei Einreise nicht mehr zwingend erforderlich. Details siehe: Maghreb Post. Da die Eiszeit zwischen Berlin und Rabat andauert, macht Deutsche Botschaft nochmals auf die stark eingeschränkte konsularische Unterstützung aufmerksam und empfiehlt deutschen Staatsbürger, die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen in Marokko keinesfalls zu überschreiten. Quelle: Maghreb Post

Mexiko - Mexiko wird mit Wirkung vom 13. Juni 2021 zum Risikogebiet, bisher Hochinzidenzgebiet, Änderung Epidemiologische Lage
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mexiko wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Mexiko war von COVID-19 stark betroffen, die Zahl der Neuinfektionen ist wieder gesunken. Mexiko ist bis einschließlich 12. Juni 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft. Mit Wirkung vom 13. Juni 2021 ist Mexiko als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die mexikanischen Gesundheitsbehörden fordern derzeit keine Bescheinigung über den Gesundheitszustand oder Testergebnisse. Quarantänemaßnahmen sind nicht vorgesehen. Es wird jedoch vermehrt Fieber gemessen und es ist möglich, dass sich Reisende einer Untersuchung unterziehen müssen, wenn sie Symptome zeigen. Reisende sind verpflichtet, den „cuestionario de pasajero" (Fragebogen zur Identifizierung von Risikofaktoren) auszufüllen.
Einschränkungen sind bei der Einreise auf dem Landweg zu erwarten. Die Nordgrenze ist für den normalen Reiseverkehr noch nicht wieder geöffnet. An der Südgrenze kann es zu Störungen und längeren Wartezeiten kommen.
Durch-und Weiterreise
Die Einreise aus Mexiko nach Belize auf dem Landweg ist für Ausländer ohne Wohnsitz in Belize derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen von Mexiko sind weiterhin geöffnet. Innermexikanische und internationale Verbindungen werden nach zwischenzeitlicher Reduzierung inzwischen wieder etabliert bzw. Flugfrequenzen erhöht. Die Routen Frankfurt/Main – Mexiko-Stadt und Frankfurt/Main – Cancún – Mexiko-Stadt werden wieder bedient, andere Flugverbindungen über europäische Metropolen bestehen fort.
Beschränkungen im Land
Ganz Mexiko ist in ein vierstufiges Ampelsystem eingeteilt. Die Regelungen variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat, die Disziplin bei der Umsetzung der Regeln ist unterschiedlich, wodurch Risiken für Reisende fortbestehen.
Mexikanische Gesundheitseinrichtungen sind durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass auch für eine adäquate Notfallbehandlung mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Einige Regionen Mexikos (Halbinsel Yucatan, Baja California Sur, Nayarit) haben sich dem internationalen Tourismus durch gezielte strenge Hygienemaßnahmen und entsprechende Gütesiegel (WTTC) geöffnet. Dennoch ist im Einzelfall nicht garantiert, dass das gesamte Umfeld im öffentlichen Bereich sicher ist. Archäologische Stätten und staatliche Museen sind geöffnet. Je nach Ampelsystem dürfen Restaurants/Hotels nur eine beschränkte Gästezahl aufnehmen.
Hygieneregeln
Abstandsregeln und die Tragepflicht für Mund-Nase-Schutz gelten fort. Diese Regelungen variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat.
Im Rahmen des Ampelsystems, das wöchentlich einer Prüfung unterzogen wird, sind Maßnahmen vorgesehen, die an die Infektionslage angepasste Verhaltensweisen und kommerzielle Aktivitäten empfehlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können in einzelnen Bundesstaaten Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte sehen Sie von der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschließlich Überlandbussen sowie Kleinbussen im Großstadtbereich wegen der hohen Infektionsgefahr ab.
• Informieren Sie sich über das in Mexiko eingeführte Ampelsystem und detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mexikanischen Regierung.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Mexiko-Stadt.
• Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein- und Durchreise-Bestimmungen, z.B. anhand der Reise- und Sicherheitshinweise für das betreffende Land.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Ihrem Bundesstaat, z.B. über den nationalen Notruf 911 oder COVID-19-Hotlines.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Moldau - die Republik Moldau ist mit Wirkung vom 13. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau wird bis einschließlich 12. Juni 2021 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau wird mit Wirkung vom 13. Juni 2021 abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Republik Moldau ist von COVID-19 weiterhin betroffen, wenngleich die Infektionszahlen deutlich gesunken sind. Die Zahl der Neuinfektionen überschritt bis vor kurzem 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Republik Moldau bis einschließlich 12. Juni 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das moldauische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisende müssen bei Einreise in die Republik Moldau ein Einreiseformular (fişa epidemiologică) ausfüllen und unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Bei Kindern unter 14 Jahren wird das Formular durch die Eltern oder den gesetzlichen Vertreter ausgefüllt.
Es gelten folgende Ausnahmen:
• Kinder unter 5 Jahren,
• Reisende mit negativem PCR-Testergebnis in rumänischer, englischer, französischer, italienischer, deutscher oder russischer Sprache; der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss bei Einreise per Bahn, Flug, Reisebus beim Check-in/ Einsteigen nicht älter als 72 Stunden, bei Einreise mit privatem Verkehrsmittel bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein,
• Kraftfahrer im Waren-, Luft-, Schiffs-, Schienen- und kommerziellen Personen- und Schienenverkehr,
• Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung“ (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
• Schüler und Studenten der Republik Moldau, die täglich in Lehreinrichtungen der Nachbarstaaten bzw. Schüler und Studenten der Nachbarstaaten, die täglich in der Republik Moldau unterrichtet werden (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
• Pendler,
• Personen, die aus beruflichen Gründen einreisen,
• Personen, die gerichtlich oder behördlich vorgeladen sind,
• Teilnehmer an Sportwettkämpfen,
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen oder eines VN-Laissez-Passer sowie Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatsangehörigen und Personal internationaler Organisationen und Missionen mit Akkreditierung in der Republik Moldau und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe,
• Transitreisende,
• Personen, die anhand einer amtlichen Bestätigung in rumänischer, englischer, italienischer, deutscher oder russischer Sprache nachweisen können, dass sie zweimal gegen COVID-19 geimpft wurden.
Die 14-tägige Quarantäne kann gegen Vorlage eines negativen PCR-Tests, der frühestens 10 Tage nach Einreise durchgeführt werden kann, vorzeitig beendet werden.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau besteht. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten können.
Beschränkungen im Land
In Landesteilen mit einer 14-Tage-Inzidenz über 100 können zusätzliche Einschränkungen verhängt werden. Es empfiehlt sich daher, das Tagesgeschehen zu verfolgen.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten öffentlichen Raum, auch im Freien, und zur Einhaltung eines ein-Meter Mindestabstandes.
Besonderheiten in den Regionen
Die verfügten Einschränkungen für den abtrünnigen Landesteil Transnistrien wurden bis zum 1. Juli 2021 ausgesetzt. Aktuell dürfen Ausländer einreisen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der moldauischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Mongolei - die Mongolei wird mit Wirkung vom 13. Juni 2021 zum Hochinzidenzgebiet, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei ist von COVID-19 stark betroffen, zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gestiegen. Die Mongolei ist noch als Risikogebiet eingestuft. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Mongolei mit Wirkung vom 13. Juni 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen sind bis zum 1. Juli 2021 ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung sowie einiger weniger internationaler Airlines. Eine Einreise per Auto auf dem Landweg ist derzeit nur mit einer Genehmigung der mongolischen Staatssonderbehörde möglich, die auf der Grundlage der entsprechenden Genehmigung Russlands bzw. Chinas (die ihrerseits die Grenzen geschlossen haben) ausgestellt wird.
Auf dem Luftweg einreisen dürfen Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Flugtickets können direkt bei der durchführenden Fluggesellschaft gebucht werden. Für die Einreise ist ein gültiges Visum oder ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich. Mongolische Auslandsvertretungen sind ermächtigt, kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert. Deutsche Staatsangehörige dürfen für Besuchsaufenthalte und touristische Aufenthalte für eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen visumsfrei einreisen. Wer sich länger als 30 Tage in der Mongolei aufhalten möchte, muss bereits vor der Einreise ein Visum bei der Botschaft der Mongolei beantragen. Dieses Visum kann nach Ankunft in der Mongolei um weitere 30 Tage verlängert werden.
Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen, mit Ausnahme von Kindern im Alter zwischen 0 und 5 Jahren, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 7-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung (für Ausländer i. d. R. im Hotel) unter einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegemöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Während der Quarantäne ist mindestens ein PCR-Test durchzuführen Anschließend beginnt eine siebentägige häusliche Quarantäne. Bei einem positiven Testergebnis wird die infizierte Person zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert.
Die Quarantänepflicht gilt auch für Kinder, auch wenn diese mit Personen, die nachweislich seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft oder in den vergangenen vier Monaten an COVID-19 erkrankt waren, einreisen. Diese Kinder werden gemeinsam mit ihren gesetzlichen Vertretern in staatlicher und anschließend häuslicher Quarantäne isoliert.
Von der Quarantänepflicht ausgenommen, sowie ggf. von weiteren Bewegungseinschränkungen befreit, sind alle diejenigen, die nachweislich bereits seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft sind oder die nachweislich in den vergangenen vier Monaten an COVID-19 erkrankt waren und vollständig genesen sind.
Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z. B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 100 € (50.000 MNT pro Person/Tag) in Rechnung gestellt. Da sämtliche Gepäckstücke nach Ankunft desinfiziert werden, muss damit gerechnet werden, dass auch Personen, die von der Quarantänepflicht befreit sind, ihr Gepäck möglicherweise erst einige Stunden später am Flughafen abholen können.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt ist bis zum 1. Juli 2021 aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs nicht möglich.
Reiseverbindungen
Sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen sind bis zum 1. Juli 2021 ausgesetzt. Eine Einreise per Auto auf dem Landweg ist nur mit einer Genehmigung der mongolischen Staatssonderbehörde möglich, die auf der Grundlage der entsprechenden Genehmigung Russlands bzw. Chinas (die ihrerseits die Grenzen geschlossen haben) ausgestellt wird.
Beschränkungen im Land
Die mongolische Regierung hat diverse Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beschlossen. In Ulan Bator gilt derzeit die Stufe der erhöhten Bereitschaft (Level Orange, Stufe 3 von 4). Etwa 80 Prozent der Behörden und staatlichen Einrichtungen, sowie Geschäfte und Dienstleistungen arbeiten mit geringfügigen Einschränkungen, sowie verstärkten Hygiene- und Zugangskonzepten. Öffnungen werden schrittweise weiter vorangetrieben. Privater Personenverkehr von und nach Ulan Bator ist unter Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines vollständigen Impfnachweises möglich. Dies gilt auch für Ausländer. Im übrigen Land außerhalb von Ulan Bator gilt weiterhin die erhöhte Bereitschaft (Stufen 2 bzw. 3). Der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen der Mongolei ist zum Teil eingeschränkt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen können mit einer Geldstrafe geahndet werden An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt. Kunden werden häufig aufgefordert, sich zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung via App zu registrieren bzw. ihre Kontaktdaten zu hinterlegen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der Mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Montenegro - Montenegro ist mit Wirkung vom 13. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird bis einschließlich 12. Juni 2021 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird mit Wirkung vom 13. Juni 2021 abgeraten.
Epidemiologische Lage
Montenegro ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor Kurzem die Zahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Montenegro bis einschließlich 12. Juni 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, das Institut für öffentliche Gesundheit, die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
EU-Staatsangehörige, sowie Ausländer mit EU-Aufenthaltstitel und Ausländer, die sich mindestens 15 Tage vor Einreise nach Montenegro durchgängig in der EU aufgehalten haben, können ohne Test- oder Impfnachweis nach Montenegro einreisen.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr zwischen Belgrad und Bar findet statt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht, jedoch teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Geschäfte und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe sind geöffnet. In Restaurants gelten eine Maskenpflicht und strenge Abstands- und Schutzregelungen mit maximal vier Personen an einem Tisch.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand und in Nationalparks, sowie auf öffentlichen Flächen, sofern die geltenden Abstandsregeln von zwei Metern eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr)
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Namibia - Namibia wird mit Wirkung vom 13. Juni 2021 zum Hochinzidenzgebiet eingestuft, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Namibia ist von COVID-19 stark betroffen, zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gestiegen. Namibia ist noch als Risikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 13. Juni 2021 ist Namibia als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Südafrika hat seine Landgrenzen zu Namibia wieder geöffnet. Einreisen auf dem Landweg aus Botsuana sind über die Grenzübergänge Ngoma, Mohembo, Mamuno und Impalila Island möglich, ebenso wie die Einreise aus Sambia über Katima Mulilo.
Einreisende, ausgenommen namibische Staatsangehörige, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als sieben Tage (168 Stunden ab Abstrich) ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen.
Auch für Reisende, die gegen COVID-19 geimpft sind, besteht bei Einreise die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Ohne einen Test oder mit einem positiven Testergebnis dürfen nur namibische Staatsangehörige einreisen. Nach Einreise gilt für diesen Personenkreis eine Testpflicht sowie eine siebentägige Quarantäne auf eigene Kosten.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind. Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.
Besondere Regelungen können im internationalen Grenzverkehr für Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb gelten. Die Einreisebestimmungen sind hier mit den jeweils zuständigen namibischen Behörden zu klären.
Namibia stellt keine Testverpflichtung für ausreisende Touristen auf. Touristen sind gehalten, diesbezüglich ihre Zielländer zu konsultieren. Die privaten Labore Pathcare Namibia mit online Terminbuchungssystem und OSH-Med International mit deren akkreditierten Laboren bieten kostenpflichtige Tests für Touristen vor Ausreise an.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländern.
Bei Umsteigeverbindungen über Äthiopien ist mit Wirkung vom 1. Juli 2021 ein PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform vorzulegen. Weitere Einzelheiten bieten die Reise- und Sicherheitshinweise für Äthiopien.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 4 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen mit nicht mehr als 50 Teilnehmern dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften und einer Registrierung stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Restaurants sowie Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos, Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen. Der Verkauf und Ausschank von Alkohol ist nur zeitlich eingeschränkt erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie bei Umsteigeverbindungen über Addis Abeba die zwingende Vorlage eines digitalen PCR-Testzertifikates ab dem 1. Juli 2021.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration , in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA

Hinweis des Wüschi: Wie Reisende durchgängig berichten, ist die Vorlage des fest gebuchten Reiseprogramms bisher nie gefordert worden.

Nordmazedonien - Nordmazedonien ist mit Wirkung vom 13. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nordmazedonien wird bis einschließlich 12. Juni 2021 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nordmazedonien wird mit Wirkung vom 13. Juni 2021 abgeraten.
Epidemiologische Lage
Nordmazedonien ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Republik Nordmazedonien bis einschließlich 12. Juni 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich uneingeschränkt erlaubt. Es besteht derzeit weder eine Quarantänepflicht noch die Notwendigkeit, einen negativen PCR-Test vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist außerhalb der nächtlichen Ausgangssperre uneingeschränkt erlaubt.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen der Reiseverbindungen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine generelle nächtliche Ausgangssperre. Ausgenommen sind u.a. An- und Abfahrt zum Flughafen Skopje zwecks An- und Abreise (Nachweis durch Flugticket nötig) und medizinische Notfälle.
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe sind geöffnet, die Innengastronomie ausschließlich für Hotelgäste. Diskotheken und Bars bleiben geschlossen. Außengastronomie und Außerhausverkauf von Speisen per Lieferservice oder Abholung sind in der Zeit außerhalb der Ausgangssperre erlaubt.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur begrenzt ausgelastet sein. Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken sowie Banken und Tankstellen sind geöffnet. Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäfte sind unter besonderen Auflagen geöffnet.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen. Bei COVID-19-Symptomen ist ab dem Moment der Vereinbarung eines Testtermins bis zum Erhalt des Testergebnisses eine Selbstquarantäne vorgeschrieben. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird die Selbstquarantäne durch Verfügung des lokalen Gesundheitsamtes entsprechend verlängert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die öffentlichen Verlautbarungen zum Versammlungsverbot. Verstöße, auch gegen die Masken- und Quarantänepflichten, werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
• Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende" in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Norwegen - zwei Provinzen sind mit Wirkung vom 13. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo, Agder, Viken, Innlandet, Troms og Finnmark, Trøndelag und Vestfold og Telemark wird gewarnt.
Mit Wirkung vom 13. Juni 2021 gilt dies nicht mehr für die Regionen Innlandet und Viken.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Norwegen ist von COVID-19 regional unterschiedlich betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Stadt und Großraum Oslo sowie die Provinzen Agder, Troms og Finnmark, Trøndelag und Vestfold og Telemark. Dort überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat seine Grenzen bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist nur noch für Reisende möglich, die einen festen Wohnsitz in Norwegen durch geeignete Belege nachweisen können. Gleichzeitig ist nachzuweisen, dass der Aufenthalt außerhalb Norwegens nur vorübergehender Natur war. Es sind wenige Ausnahmen vorgesehen, u. a. für Besuche des engsten Verwandtenkreises (minderjährige Kinder, Ehegatten). Details zu den Ausnahmeregeln veröffentlicht die norwegische Regierung. Für die Fälle, in denen eine Einreise bzw. Rückkehr nach Norwegen erlaubt ist, gilt die Pflicht zur Quarantäne in einem designierten Quarantänehotel, es sei denn, der Auslandsaufenthalt war dringend notwendig.
Für Reisende aus Schengen-Ländern mit niedrigem Infektionsgeschehen, zu denen gegenwärtig auch die Bundesrepublik Deutschland zählt, gilt keine Pflicht zur Hotelquarantäne mehr, sofern sie über eine geeignete Unterkunft verfügen. Als niedrig wird das Infektionsgeschehen eingestuft bei einer Inzidenz unter 150/100.000 in den letzten 14 Tagen und einer Testpositivrate von max. 4%, wobei die Zahlen des norwegischen Gesundheitsinstituts (FHI) maßgeblich sind. Die o. g. Einreisebeschränkungen bestehen unabhängig von der Änderung der Quarantäneregeln weiter.
Informationen über die Erforderlichkeit von Negativtests und Quarantäneregelungen für Reisende, die unter Ausnahmen fallen, bieten die norwegischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern muss grundsätzlich die Quarantäne am Einreiseort in einem von der Gemeinde designiertem Quarantänehotel durchgeführt werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind im Rahmen der geltenden Einreisebeschränkungen grundsätzlich möglich. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bestehende Flugverbindungen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens auch kurzfristig ausgesetzt werden.
Fährverbindungen bestehen über die Reederei Colorline. Es werden die Verbindungen Oslo-Kiel und Larvik - Hirtshals betrieben, die allerdings aufgrund der Pandemielage eingeschränkt sein können.
Eine aktuelle Übersicht über die Reiseverbindungen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Oslo (alle Angaben ohne Gewähr).
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen in den jeweiligen Gemeinden unterscheiden sich in Art und Umfang sind jedoch auf den jeweiligen Internetseiten der Kommunen einsehbar, wie z. B. bei der Stadt Oslo. Es gilt landesweit die Empfehlung, soziale Kontakte einzuschränken. Zudem gelten Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen und die dringende Empfehlung, die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind, wie z.B. bei der Stadt Oslo. Landesweit soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 11.06.2021 - Teil 3

Beitrag von Birgitt »

Österreich - Österreich ist mit Wirkung vom 13. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Bundesländer Vorarlberg (mit Ausnahme des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg) und Tirol (mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz) wird gewarnt.
Mit Wirkung vom 13. Juni 2021 gilt dies nicht mehr.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 weiterhin betroffen, die Infektionszahlen sind jedoch zuletzt gesunken. In den Bundesländern Vorarlberg und Tirol überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Tirol (mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz) und Vorarlberg (mit Ausnahme der Gemeinde Mittelberg) bis einschließlich 12. Juni 2021 noch als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Alle Reisenden müssen sich vor der Einreise nach Österreich elektronisch registrieren und die Empfangsbestätigung bei der Einreise ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vorweisen, hiervon ausgenommen sind Personen, die sich in den zehn Tagen vor der Einreise ausschließlich in Österreich oder in „Staaten mit geringem Infektionsgeschehen (u.a. Deutschland, siehe Anlage A der Einreiseverordnung ) aufgehalten haben.
Bei Einreise soll ein negatives PCR- oder Antigen-Test-Ergebnis vorgelegt werden. Das Test-Ergebnis oder ein ärztliches Zeugnis über ein solches, muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und darf nicht älter als 48 Stunden (Antigentest) bzw. 72 Stunden (PCR-Test) sein. Kann dieses nicht vorgelegt werden, ist ein Test spätestens 24 Stunden nach Einreise auf eigene Kosten durchzuführen. Einem Testnachweis sind der Nachweis einer Impfung (ab dem 22. Tag nach der ersten Dosis, wobei die Impfung nicht länger als drei Monate, bei Zweitimpfung, nicht länger als neun Monate zurückliegen darf) bzw. einer durchgemachten Infektion in den vergangenen sechs Monaten gleichgestellt („3-G-Regel“).
Die österreichische Einreiseverordnung sieht bei einem Voraufenthalt in „Staaten mit geringem Infektionsgeschehen“ (u.a. Deutschland, siehe Anlage A der Verordnung) keine Quarantänepflicht mehr vor. Bei einem Voraufenthalt in den der Einreise vorangegangenen 10 Tagen in einem Risikogebiet (Anlage B1 der Verordnung) gilt die Quarantäneerfordernis weiterhin (mit möglichem „Freitesten“ nach fünf Tagen). Geimpfte und Genesene sind bei Nachweis der entsprechenden Unterlagen von der Quarantänepflicht befreit. Einreisen aus Virusvariantengebieten (Anlage B2 der Verordnung) und aus anderen Gebieten bleiben weiterhin mit einer Pflicht zur Quarantäne verbunden (ebenfalls mit der Möglichkeit des „Freitestens“ nach frühestens fünf Tagen), Ausnahmen für Geimpfte und Genesene sind in diesem Fall nicht vorgesehen.
Grenzkontrollen finden statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden.
Weitere Informationen zu der Einreiseverordnung, den Ausnahmen und den Quarantänevorschriften bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen. Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen. Die Grenze zu Tschechien und der Slowakei kann derzeit nur an bestimmten Grenzübergängen passiert werden.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt.
Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen finden sich auf den Internetseiten der Österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Der Besuch von Gaststätten, Hotels und Veranstaltungen ist wieder möglich. Voraussetzung ist die Vorlage eines gültigen negativen Tests (Gültigkeitsdauer bei PCR-Tests 72 Stunden, bei offiziellen Antigentests 48 Stunden, bei Selbsttests, die in behördlichen Datenverarbeitungssystemen der Länder erfasst sind, 24 Stunden). Es gelten weiterhin Einschränkungen bei der Größe von Gruppen, so sind etwa im Innenbereich der Gastronomie maximal acht Erwachsene und deren betreuungspflichtige Kinder pro Tisch zulässig.
In mehreren Bezirken muss bei der Ausreise ein gültiger negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden, der nicht älter als 48 Stunden (Antigentest) bzw. 72 Stunden (PCR-Test) sein darf.
Weitere detaillierte Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Hygieneregeln
An allen öffentlichen Orten – in Innen- und Außenbereichen – ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Die Tragepflicht einer FFP2-Maske besteht im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Eine FFP2-Maske muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. Bei körpernahen Dienstleistungen ist zudem die Vorlage eines aktuellen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz , dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Beförderer über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Wenn Sie sich touristisch in Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Portugal - mit Wirkung vom 13. Juni 2021: die Region Lissabon wird zum Risikogebiet, Madeira ist kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Azoren und nach Madeira wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Mit Wirkung vom 13. Juni 2021 gilt dies nicht mehr für Madeira, jedoch wieder für die Region Lissabon (Área Metropolitana de Lisboa).
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile Portugals wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 weiterhin betroffen, die Zahl der Neuinfektionen ist regional unterschiedlich. In der Region Lissabon (identisch mit der Metropolregion Lissabon, Área Metropolitana de Lisboa, AML) sowie den Azoren lag die Zahl der Neuinfektionen zuletzt bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Bei der Einreise aus dem EU- und Schengenraum auf dem Luft- und Seeweg werden je nach Risikoeinstufung unterschiedliche Maßnahmen angewandt. Für Einreisende aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengenstaaten, deren 14-Tage-Inzidenz unter 500 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt, gelten in der jetzigen Einstufung keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer RT-PCR-Test (kein Schnelltest) ist für alle Reisenden erforderlich, der nicht mehr als 72 Stunden vor Abflug erfolgt und gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter zwei Jahren. Derzeit gibt es von der Testpflicht keine Ausnahmen für Genesene oder Geimpfte. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen.
Reisende (auf Luft-, See- oder Landweg), die sich in den letzten 14 Tagen in einem EU- oder Schengenstaat mit einer 14-Tage-Inzidenz von mehr als 500 Fällen pro 100.000 Einwohner oder sich in Südafrika, Brasilien und Indien aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Portugal für 14 Tage in Selbstisolation begeben.
Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg wird beim Grenzübertritt nach Spanien seit dem 7. Juni 2021 ein negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest benötigt. Es gelten Ausnahmen für Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen ist wieder möglich.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen auf dem Festland sind wieder geöffnet, es gelten die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Auch die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal geöffnet. Über den Landgang der Passagiere dort wird im Einzelfall entschieden. Die Häfen der Autonomen Region Azoren haben wieder für nationalen Kreuzfahrttourismus geöffnet.
Beschränkungen im Land
Seit 1. Mai 2021 gilt bis auf weiteres der allgemeine Notstand (situacao de calamidade). Mit Ausnahme von 2 Landkreisen („Concelhos“) ist die vierte Stufe des Wiedereröffnungsplans durchgängig umgesetzt. Je nach Pandemieentwicklung gelten regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Die schrittweise Öffnung des Handels und des Gaststättengewerbes findet unter Auflagen mit eingeschränkten Öffnungszeiten und Kapazitätsbeschränkungen statt.
Der Strandbetrieb wurde in dieser Badesaison mit einem Ampelsystem aufgenommen, es gilt Maskenpflicht beim Zu- und Abgang. Menschenansammlungen sind weiterhin untersagt. Private Feiern sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleiben untersagt. Bars und Diskotheken bleiben geschlossen.
Hygieneregeln
Im Rahmen des Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira . Sämtliche Nachweise müssen in englischer Sprache vor Einreise über die App madeirasafe.com eingereicht werden.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind maximal fünf Personen pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Für gewerbliche Einrichtungen gelten beschränkte Öffnungszeiten.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Derzeit gibt es von der Testpflicht keine Ausnahmen für Genesene oder Geimpfte. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag sowie nunmehr auch am zwölften Tag nach dem ersten Test erfolgen. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde des Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für nationalen Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen PCR-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer PCR-Test am sechsten Tag nach dem ersten Test, sowie nunmehr auch am zwölften Tag nach dem ersten Test erfolgen.
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen, die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über mögliche Änderungen im Flugplan und die aktuellen Beförderungsbedingungen insbesondere im Hinblick auf den Nachweis des erforderlichen RT-PCR-Tests. Einige Fluggesellschaften bestehen auf einer exakten Benennung des RT-PCR-Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Schweiz - die Kantone Bern und Thurgau sind mit Wirkung vom 13. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Schweiz wird mit Ausnahme der Kantone Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Graubünden, Solothurn, Tessin, Zug und Zürich gewarnt.
Mit Wirkung vom 13. Juni 2021 gilt dies auch nicht mehr für die Kantone Bern und Thurgau.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Kantone Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Graubünden, Solothurn, Tessin, Thurgau, Zug und Zürich wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Schweiz ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch regional sehr unterschiedlich. Die Zahl der Neuinfektionen überschreitet vielerorts 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Schweiz mit Ausnahme der Kantone Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Graubünden, Solothurn, Tessin, Thurgau, Zug und Zürich als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Schweizer Bundesamt für Gesundheit und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich in die Schweiz einreisen. Bei Einreise aus von der Schweiz ausgewiesenen Risikogebieten gilt jedoch nach Einreise eine 10-tägige Quarantänepflicht in der eigenen Wohnung oder in einer geeigneten Unterkunft. Geimpfte, Genesene und Personen unter 16 Jahren sind für sechs Monate von der Quarantänepflicht ausgenommen, sofern sie nicht aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Reisende aus einem Risikogebiet müssen sich innerhalb von zwei Tagen bei der zuständigen kantonalen Behörde melden. Derzeit ist kein deutsches Bundesland als Risikogebiet eingestuft. Die Liste der Risikogebiete wird vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Reisende aus Risikogebieten müssen bei Einreise außerdem einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dieses Verfahren gilt grundsätzlich auch für alle Flugreisenden, selbst wenn sie aus einem Land einreisen, das nicht zu den Risikogebieten zählt. Ohne negativen Test dürfen Fluggesellschaften Passagieren das Einsteigen ins Flugzeug nicht mehr erlauben. Dabei kann für das Boarding auch ein immunologischer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorgelegt werden. Bei Einreise in die Schweiz muss allerdings das Ergebnis des PCR-Tests vorliegen, das dann nicht älter als 72 Stunden sein darf. Geimpfte, Genesene und Personen unter 16 Jahren sind für sechs Monate von der Testpflicht ausgenommen, sofern sie nicht aus einem Virusvariantengebiet einreisen (Wer gilt als geimpft?) .
Die Quarantäne für Reisende aus Risikogebieten kann mit Zustimmung der kantonalen Gesundheitsbehörde durch einen negativen PCR-Test ab dem siebten Quarantänetag verkürzt werden. Detaillierte Informationen zu möglichen Ausnahmen für bestimmte Personengruppen bietet die Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs.
Grundsätzlich müssen alle Personen, die mittels Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus in die Schweiz einreisen ihre Kontaktdaten in einem elektronischen Einreiseformular erfassen. Geimpfte, Genesene und Personen unter 16 Jahren sind für sechs Monate von der Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten ausgenommen, sofern sie nicht aus einem Virusvariantengebiet einreisen.
Für Staatsangehörige aus Drittstaaten gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Weitergehende Hinweise zu den Einreisebeschränkungen bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikogebieten ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Reiseverbindungen
Der Eisenbahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz unterliegt keinen pandemiebedingten Einschränkungen. Aktuelle Fahrplaninformationen für Transitreisende durch die Schweiz in Richtung Italien, insbesondere zu kurzfristigen Änderungen, bieten die Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Der Flugverkehr ist noch eingeschränkt. Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Informationen zu den aktuell geltenden Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden. Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Weitere Informationen bietet auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften und Einkaufszentren. Zuwiderhandlungen gegen Maßnahmenwerden explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbußen bis zu 200 CHF bestraft werden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt in die Schweiz über AlertSwiss und ggf. die jeweiligen Kantonsregierungen über weitergehende kantonale Maßnahmen.
• Bitte informieren Sie sich über die zu Ihrem Reisezeitpunkt geltende Liste der Risikoländer .
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Beachten Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet die Verhaltenshinweise für die Quarantäne in der Schweiz .
• Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG , das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
• Beachten Sie bei Transitreisen evtl. Einreisebeschränkungen der Nachbarstaaten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Serbien - Serbien ist mit Wirkung vom 13. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien wird bis einschließlich 12. Juni 2021 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien wird mit Wirkung vom 13. Juni 2021 abgeraten.
Epidemiologische Lage
Serbien ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Serbien bis einschließlich 12. Juni 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige müssen bei Einreise nach Serbien einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein darf. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, durchgeführt worden sein.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests entfällt für Kinder bis 12 Jahre (wenn der Erziehungsberechtigte oder eine andere Person, die das Kind begleitet über einen negativen PCR-Test verfügt), Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr und Transitreisende. Ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen, sind Personen, die bereits in Serbien gegen COVID-19 geimpft worden sind (bei dem Impfstoff AstraZeneca ist eine Dosis bereits ausreichend) und eine von einer serbischen Gesundheitseinrichtung ausgestellte Bescheinigung haben. Deutsche, die ihren Wohnsitz in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Nordmazedonien, Montenegro oder Ungarn haben, können ohne negativen PCR-Test einreisen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise dem örtlichen zuständigen Gesundheitsamt einen negativen PCR- oder Antigen COVID-19-Test eines serbischen Referenzlabors vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die ohne negativen PCR-Test einreisen und nicht unter eine der o.a. Ausnahmen fallen, müssen sich für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Einreise, Aufenthalt, Kontaktdaten und Gesundheitszustand müssen bei den serbischen Behörden (in Serbisch oder Englisch) innerhalb von 24 Stunden registriert werden. Die Quarantäne wird durch Vorlage eines (kostenpflichtigen) negativen PCR-Tests aufgehoben, der von einem Referenzlabor in Serbien ausgestellt wurde. Die Terminreservierung ist online oder telefonisch +381-11/36 20 000 (an Arbeitstagen 8 bis 20 Uhr) möglich (nur in serbischer Sprache). Eine Anleitung für die Online-Terminreservierung in englischer Sprache bietet die serbische Regierung.
Deutsche Staatsangehörige, die zu Geschäftszwecken nach Serbien einreisen, benötigen keinen PCR-Test, wenn sie die serbische Industrie- und Handelskammer 48 Stunden vor Einreise per E-Mail über die Einreise informieren. Dabei sind mit Firmenschreiben, Vor- und Nachname, Passnummer und Ausstellungsland, der geschäftliche Grund für die Einreise, das Datum und der Grenzübergang der Einreise nach Serbien, Flugnummer oder Autokennzeichen, Adresse und Aufenthaltsdauer in Serbien, Kontakttelefon und E-Mailadresse mitzuteilen. Weiterhin ist innerhalb von 24 Stunden nach Einreise der serbischen Industrie- und Handelskammer ein negativer PCR- oder Antigentest vorzulegen, der von einem Referenzlabor in Serbien ausgestellt wurde. Weitere Informationen bietet die serbische Industrie- und Handelskammer.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Für Gastronomiebetriebe und kulturelle Einrichtungen gelten Beschränkungen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann, ist verpflichtend.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch) oder bei der Hotline des serbischen Gesundheitsministeriums für COVID-19-Fragen: +381-64-8945235 und des Batut-Instituts: +381-11-2684566. Weitere Informationen zu Anlaufstellen finden Sie beim serbischen Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Spanien - die autonome Stadt Ceuta wird mit Wirkung vom 13. Juni 2021 zum Risikogebiet, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland und die Exklave Melilla wird derzeit gewarnt.
Mit Wirkung vom 13. Juni 2021 gilt dies auch wieder für die Exklave Ceuta.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Asturien, Extremadura, Galicien, Kantabrien, Kastilien-La Mancha, Valencia, Murcia, auf die Balearen und auf die Kanarischen Inseln wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen, dabei ist das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich. Die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, das Baskenland und die Exklaven Melilla und Ceuta sind weiterhin als Risikogebiete eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren, Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums einzusehen. Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich hier.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Marokko hat die Flugverbindungen von und nach Spanien bis auf weiteres ausgesetzt.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Der für ganz Spanien geltende Alarmzustand endete am 9. Mai 2021. Die Autonomen Gemeinschaften können jedoch weiterhin mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren, Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Es wird empfohlen, Treffen in privaten Haushalten auf sechs Personen zu beschränken. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Gewisse Beschränkungen im öffentlichen Leben wie z.B. in der Gastronomie bestehen weiter. Weitere Informationen in englischer Sprache bieten die katalonischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 1 bis 6 Uhr. Gastronomiebetriebe dürfen mit Einschränkungen öffnen. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
Für Andalusien wurde das Ein- und Ausreiseverbot sowie die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Die Öffnungszeiten für Restaurationsbetriebe und Diskotheken wurden erweitert. Es gibt jedoch weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Testpflicht, sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf den gesamten Balearen ist die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die mindestens 6 Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) übersandt werden.
Für Reisende aus anderen spanischen Regionen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgte Erstimpfung oder einen Nachweis über eine nicht länger als 6 Monate zurückliegende COVID-19 Infektion vorlegen, entfällt die Testnachweispflicht bei Einreise auf die Kanaren.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) ihr negatives Testergebnis vorweisen,
Jede Kanarische Insel wird – abhängig von der dort herrschenden Inzidenz – von der Regionalregierung in eine der sog. Alarmstufen 1 bis 4 eingruppiert. Derzeit kommen wegen relativ geringer Inzidenzwerte lediglich die Stufen 1 und 2 zur Anwendung. Abhängig von der jeweiligen Alarmstufe gelten Beschränkungen der Öffnungszeiten in Gastronomie und Handel. Auch für die Personenzahl bei Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum gelten Höchstgrenzen. Bei Zuwiderhandlungen werden teilweise erhebliche Bußgelder erhoben.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Sri Lanka - Sri Lanka wird mit Wirkung vom 13.6.2021 zum Hochinzidenzgebiet, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sri Lanka wird aufgrund steigender Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Sri Lanka ist von COVID-19 stark betroffen, zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gestiegen. Sri Lanka ist noch als Risikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 13. Juni 2021 ist Sri Lanka als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Epidemieabteilung im nationalen Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind eingeschränkt für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.
Alle Visa müssen vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Voraussetzung für die Erteilung von Touristenvisa ist die bestätigte Buchung in einem „Safe and Secure Level 1“ zertifizierten Hotel für die ersten 14 Tage des Aufenthalts. Darüber hinaus muss der Reisende über das „Safe and Secure Level 1“ zertifizierte Hotel eine sri-lankische COVID-19-Versicherung abschließen. Die Referenznummer der Versicherung ist bei Beantragung des ETA-Visums anzugeben.
Alle Reisenden müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Der Abstrich darf maximal 96 Stunden vor Abflug vorgenommen worden sein. Gegebenenfalls abweichende Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu beachten.
Bei Einreise ist beim „Airport Health Office“ des Flughafens eine Gesundheitserklärung („Health Declaration Form“) vorzulegen. Für alle Einreisenden, die älter als 12 Jahre sind, ist ein weiterer PCR-Test bei Ankunft im Hotel vorgeschrieben. Die Kosten dafür sind von dem Reisenden über das ETA-Portal zu begleichen. Ausgenommen von der Testpflicht in Sri Lanka sind Kinder unter 2 Jahren, für Kinder zwischen 2 und 12 Jahren gelten Sonderregelungen.
Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde und des sri-lankischen Gesundheitsministeriums eingestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Sri Lanka ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien ist möglich, auch wenn der Flugverkehr insgesamt stark eingeschränkt ist.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden. Während der ersten 14 Tage nach Einreise können Sehenswürdigkeiten nur eingeschränkt besichtigt werden. Darüber hinaus ist der Kontakt zur lokalen Bevölkerung sowie die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln während dieser Zeit untersagt. Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde eingestellt.
Hygieneregeln
Es können jederzeit, auch kurzfristig, lokale, regionale oder landesweite Ausgangssperren verhängt werden. Diese haben dann Auswirkungen auf Reisebewegungen im Land.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die geltenden Regeln für Touristen ("Sri Lanka Tourism Safety Protocol“) und aktuelle Entwicklungen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten in den ersten 14 Tagen Ihres Aufenthalts wenden Sie sich an den „Medical Officer“ Ihres „Safe and Secure Level 1“ Hotels und folgen dessen Anweisungen. Nach dieser Zeit kontaktieren Sie den für Sie zuständigen „Public Health Inspector", das nächstgelegene staatliche Krankenhaus, die 24 Stunden besetzte Tourismushotline „1912“ oder wählen die nationale COVID-Hotline 1999.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Webseite der deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Tschechische Republik wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Deutschland ist seit dem 7. Juni 2021 der orangenen Kategorie zugeordnet. Die Einreise aus Deutschland und weiteren Nachbarländern ist aus jeglichem Grund möglich. Die Reise ist vorab durch Online-Anzeige anzumelden und grundsätzlich ist zudem ein negativer PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 bzw. 24 Stunden sein darf, zur Einreise erforderlich. Einreisende müssen das schriftliche Testergebnis mit sich führen.
Ausnahmen von der Anzeige-, Test- und Quarantänepflicht gelten u.a. für Geimpfte, Tschechen, deren Familienangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis in Tschechien, Kinder unter 5 Jahren, professionelle Künstler und Sportler, Grenzpendler, für pendelnde Schüler und Studenten, für pendelnde Eltern zum Besuch ihrer minderjährigen Kinder und zur Ausübung des Sorgerechts, für Besuche des Ehepartners oder Lebenspartners, für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, für in der Tschechischen Republik akkreditierte Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen, für Beschäftigte, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Betrieben in der Tschechischen Republik unverzichtbar sind, für Reisen aus oder in Nachbarländer für die Dauer von 24 Stunden, für Aufenthalte in anderen Ländern von maximal 12 Stunden aus triftigem Grund und für Personen, die innerhalb der letzten 180 Tage an COVID-19 erkrankt waren und hierüber ein ärztliches Attest in englischer Sprache vorlegen können.
Neben tschechischen Impfzertifikaten werden nationale Impfzertifikate aus Deutschland, Kroatien, Österreich, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und anderen Ländern mit geringem Infektionsrisiko anerkannt. Das tschechische Gesundheitsministerium hat auf seiner Homepage Muster der anerkannten Impfzertifikate und –pässe eingestellt.
Für geimpfte Reisende aus diesen Ländern ist kein negativer Test und keine Quarantäne erforderlich, wenn die Zweitimpfung bei einem Impfschema mit 2 Dosen höchstens 9 Monate zurückliegt die Erstimpfung bei einem Impfschema mit 2 Dosen mindestens 22 Tage und nicht länger als drei Monate zurückliegt oder die Impfung bei einem Impfschema mit 1 Dosis mindestens 14 Tage und nicht länger als 9 Monate zurückliegt.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise nur aus triftigem Grund, aber ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich. Für Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, sind Einreisen aus jeglichem Grund möglich.
2. Orange Kategorie:
Aus Deutschland und anderen Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise nur mit Negativtest (PCR oder Antigen) und Online-Anzeige möglich. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger müssen bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel keinen Negativtest vorlegen, aber innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen. Reisende aus den Nachbarländern können aus jeglichem Grund einreisen. Einreisen aus anderen orangen Ländern sind bis auf Ausnahmen nur aus triftigem Grund möglich. Für Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, sind Einreisen aus jeglichem Grund sowie ohne Testpflicht möglich. Reisende müssen ihre Einreise per Online-Anzeige anmelden.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist die Einreise - bis auf Ausnahmen - nur aus triftigem Grund möglich. Die Einreise ist nur mit Negativtest (PCR oder Antigen), Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Binnen fünf Tagen nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger müssen bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel keinen Negativtest vorlegen, aber innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR-Tests vornehmen lassen.
Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Für Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, entfällt die Test- und Quarantänepflicht. Alle Reisenden müssen Ihre Einreise per Online-Anzeige anmelden.
4. Dunkelrote Kategorie
Aus Ländern der dunkelroten Kategorie ist die Einreise nur aus triftigem Grund, mit negativem PCR-Test, Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Frühestens fünf Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger können bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel einen Antigen- oder PCR-Test vorlegen.
5. Graue Kategorie
Die Aus- und Einreise in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aus Ländern der grauen Kategorie ist die Einreise in die Tschechische Republik nur in Ausnahmefällen mit negativem PCR-Test, Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Innerhalb von 24 Stunden sowie frühestens am 10. Tag nach Einreise ist jeweils ein weiterer PCR-Test der zuständigen Hygienebehörde vorzulegen.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Die Einreise und der Aufenthalt aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten ist unabhängig von der Kategorisierung des Landes der Einreise, verboten.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise (maximal 12 Stunden) ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich.
Sofern diese aus Deutschland oder einem anderen Land der orangen, grünen oder roten Kategorie gemäß dem Ampel-System einreisen ist die Durchreise ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich.
Sofern Transitreisende aus einem Land mit sehr hohem Infektionsrisiko (graue Kategorie) einreisen kann der reine Flughafentransit ohne Test und Einreiseanmeldung erfolgen. Bei Transit auf dem Landweg oder Weiterreise auf dem Landweg nach Ankunft auf einem tschechischen Flughafen benötigen Durchreisende einen Negativtest (PCR, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen, nicht älter als 24 Stunden). Drittstaater mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch die Tschechische Republik durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR -Maske tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, jedoch in eingeschränktem Maße. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen nach Deutschland ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im Covid-Portal (Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal 10 Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Sofern die Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sind, können im Innern maximal 200 und Außen maximal 500 Personen teilnehmen.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur von Getesteten, Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen sowie botanische und zoologische Gärten sind für eine begrenzte Besucherzahl geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind wieder möglich.
Restaurants und Hotels sind für geimpfte, genesene oder getestete Gäste geöffnet.
Es besteht ein Ausreiseverbot in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko für Tschechen und Ausländer mit Wohnsitz in der Tschechischen Republik. Bei Wiedereinreise aus einem solchen Land können hohe Bußgeldern verhängt werden.
Hygieneregeln
Im Freien gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. An infektionsgefährdenden Orten, wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in PKW bei Fahrgemeinschaften muss eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske getragen werden. Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske für die Dauer von 14 Tagen für alle aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisenden und durch die Tschechische Republik durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich zur Ein- Durch- und Ausreise auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft Prag .
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Beförderer über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 11.06.2021 - Teil 4

Beitrag von Birgitt »

Türkei - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Türkei war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 500 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Türkei als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran und bei der Ausreise nach Griechenland.
Alle Flugreisenden über sechs Jahre müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Dies gilt nicht für Transitpassagiere. Die Kontrolle erfolgt bei Einreise bzw. beim Check-In. Danach wird Reisenden ein Genehmigungscode („HES-Code“) mitgeteilt, der bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss. Der Code kann auch in der Türkei per SMS oder mittels einer App erlangt werden.
Zudem müssen Reisende aus Deutschland ab sechs Jahren bei Einreise auf dem Luft- Land und Seeweg eines der folgenden Dokumente vorlegen:
• Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden)
• Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft)
• amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage vor Ankunft)
• amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als 6 Monate)
Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal. LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen sind die Nachweise beim Check-in vorzulegen.
Bei der Einreise aus Drittstaaten können abweichende Regelungen gelten.
Bei Einreise in die Türkei können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden, danach kann unmittelbar die Weiterreise an den Zielort erfolgen. Bei positivem Testergebnis erfolgt die Behandlung nach den türkischen Leitlinien. Bei Einreise werden auch Temperaturmessungen durchgeführt. Bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen können zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen werden.
Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Dies wird beim Check-in überprüft.
Durch- und Weiterreise
Für Transitpassagiere gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellandes sind zu beachten. Siehe Einreise.
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen. Die Ausreise auf dem Landweg nach Griechenland ist für den Personenverkehr geschlossen, Ausnahmen gelten für griechische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in Griechenland.
Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind ohne Beschränkungen möglich. Die Bestimmungen der Einreise im Zielland sind zu beachten. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug der “HES-Code“ erforderlich (siehe Einreise).
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet mit Ausnahme der Länder Brasilien und Südafrika statt, Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit geschlossen. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer einschließlich Touristen der „HES-Code“ erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt bis zum 1. Juli 2021 wochentags eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags. Am Sonntag gilt die Ausgangssperre durchgängig jeweils von Samstag, 22 Uhr bis Montag, 5 Uhr. Ausländische Touristen sind grundsätzlich von den Ausgangssperren ausgenommen, örtliche Ausnahmen sind möglich. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden geahndet.
Reisen zwischen den Provinzen während der Ausgangssperren sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich, mit privatem Transportmittel hingegen untersagt. Die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel ist für Personen über 65 und unter 18 Jahren untersagt.
Gastronomiebetriebe sind Montag bis Freitag bis 21 Uhr geöffnet, ansonsten wird Lieferservice angeboten. Zur Versorgung mit Lebensmitteln und Grundbedürfnissen können Läden auch am Sonntag zwischen 10 Uhr und 17 Uhr öffnen, Bäckereien dürfen grundsätzlich öffnen. Ein Einkauf darf dann nur zu Fuß im nächstgelegenen Laden erfolgen.
Die zuständigen Gouverneursämter können zusätzliche Maßnahmen anordnen.
Die Einteilung anhand des Infektionsgeschehens wird laufend überprüft und die Maßnahmen angepasst.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19-Vorschriften.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
• Erkundigen Sie sich bei Einreise aus einem Drittstaat außerdem bei der Türkischen Auslandsvertretung vor Ort nach den aktuellen Einreisebedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der jeweils zuständigen Gouverneursämter.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Ukraine - die Ukraine ist mit Wirkung vom 13. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird bis einschließlich 12. Juni 2021 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird mit Wirkung vom 13. Juni 2021 abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Ukraine ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen deutlich gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Ukraine bis einschließlich 12. Juni 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Ausländer müssen bei Einreise eine ukrainische oder in der Ukraine vertretene Krankenversicherung nachweisen, die COVID-19 abdeckt. Außerdem ist ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests, jeweils nicht älter als 72 Stunden oder ein Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorzulegen. Wird die Krankenversicherung oder das Testergebnis bzw. eine Impfung nicht nachgewiesen, wird die Einreise verweigert.
Ausländer mit einer unbefristeten ukrainischen Aufenthaltserlaubnis („permanent residence permit“) und ukrainische Staatsangehörige können alternativ die Selbstisolation unter Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii vdoma“, die bei Einreise bereits eingerichtet sein muss, wählen. Die verpflichtende Selbstisolation von 14 Tagen kann durch einen negativen PCR-Test nach Einreise verkürzt werden.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Test- bzw. Impfnachweispflicht und der Selbstisolation ausgenommen. Einzelheiten sind auf der offiziellen Webseite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Durch- und Weiterreise
In einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bestehen Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen. Transitreisende sind von der Vorlage des Testergebnisses bzw. Impfnachweises und der Krankenversicherungspflicht ausgenommen, sofern sie die Transitzone des Flughafens während des Umstieges nicht verlassen. In diesem Fall erfolgt keine Einreise, es müssen jedoch die Einreisebedingungen des endgültigen Ziellandes berücksichtigt werden.
Für Durchreisende auf dem Landweg gelten hingegen die Bestimmungen unter Einreise.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Bis 30. Juni 2021 gilt eine sog. „adaptive Quarantäne“. Je nach Lage wird ein Gebiet (Oblast) farblich eingestuft. Die Farben (grün, gelb, orange, rot) drücken die jeweiligen Regeln in diesem Gebiet aus. Unabhängig von der Einstufung hat jede Person einen Ausweis mitzuführen und die grundlegenden Hygieneregeln zu beachten. Weitere Informationen zu den Regeln und Einstufungen der Oblaste werden von der ukrainischen Regierung veröffentlicht.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

USA / Vereinigte Staaten - die USA sind mit Wirkung vom 13. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA (einschließlich Puerto Rico und anderer US-amerikanischer Außengebiete) wird bis einschließlich 12. Juni 2021 gewarnt.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA (einschließlich Puerto Rico und anderer US-amerikanischer Außengebiete) wird mit Wirkung vom 13. Juni 2021 abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die USA sind von COVID-19 weiterhin betroffen, die Infektionszahlen sind jedoch rückläufig. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die USA bis einschließlich 12. Juni 2021 als Risikogebiet eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die US-Regierung hat das geltende Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor Einreise in Deutschland oder einem anderen Land des Schengenraums aufgehalten haben, mit einer Presidential Proclamation bis auf weiteres erneuert. Es gelten zudem Einreisebeschränkungen bei Voraufenthalten im Vereinigten Königreich, Irland, Brasilien, China, Iran, Indien und Südafrika. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber), enge Verwandte von US-Staatsbürgern, Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen. Nähere Einzelheiten zu weiteren Ausnahmen und zur Ausstellung von National Interest Exceptions (NIE) veröffentlichen die US-Vertretungen in Deutschland .
Reisende müssen der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen Corona-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen (elektronisch oder in Papierform), der nicht älter als drei Tage sein darf. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen. Während des Fluges und an den Flughäfen besteht Maskenpflicht.
Ein weiterer Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise wird empfohlen. Dabei sind die Quarantäneempfehlungen der "Centers for Disease Control and Prevention" (CDC), sowie die Quarantänebestimmungen auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Das Einreiseverbot schränkt auch die Möglichkeit eines Flughafentransits stark ein. Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Reise in Deutschland oder anderen Schengenraum-Ländern aufgehalten haben, ist der Flughafentransit derzeit grundsätzlich nicht möglich.
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada sind für den Personenverkehr bis auf weiteres geschlossen. Hinweise über Ausnahmen veröffentlicht das Department of Homeland Security.
Reiseverbindungen
Es bestehen regelmäßige, direkte Reiseverbindungen nach Deutschland und in andere europäische Staaten.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Hygieneregeln
In vielen Bundesstaaten gilt in der Öffentlichkeit das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Zypern - ganz Zypern ist mit Wirkung vom 13. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird bis einschließlich 12. Juni 2021 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird mit Wirkung vom 13. Juni 2021 abgeraten.
Epidemiologische Lage
Zypern war von COVID-19 stark betroffen, zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Zypern noch bis einschließlich 12. Juni 2021 als Risikogebiet gilt. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die zyprische Regierung Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Deutschland ist derzeit als „orange Kategorie“ eingestuft. Dies bedeutet:
Einreisende aus Deutschland müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein darf. Bestimmte Personengruppen (wie z.B. zyprische Staatsangehörige) und Personen, die aus Ländern kommen, in denen kein PCR-Test möglich ist, können sich bei Ankunft in Zypern auf eigene Kosten testen lassen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses müssen sie sich in Selbstisolation begeben. Wird ein Flugreisender bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 10-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern.
Einreisende aus Deutschland, die vollständig mit einem durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff bzw. mit dem Sputnik V oder dem Sinopharm Impfstoff geimpft sind, können nach Abschluss der Impfung ohne weitere Restriktionen einreisen. Bei zweistufigen Impfungen ist die Einreise unmittelbar nach der zweiten Impfung möglich, bei einstufiger Impfung (Johnson & Johnson) frühestens14 Tage nach Impfung. Alle Reisende müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen "Cyprus Flight Pass" zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen.
Bei Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) über den Flughafen Ercan oder die Demarkationslinie, müssen Reisende einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Nachweis muss in türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Alle Reisenden müssen anschließend zehn Tage zentral in Quarantäne verbleiben. Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test können die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss bei Einreise vorgelegt werden. Diese Regelung gilt unabhängig vom Herkunftsland und der Aufenthaltsdauer.
Die Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet. Es muss ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest in griechischer, türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden, der nicht älter als 7 Tage sein darf und den Namen des Reisenden sowie seine Personalausweis-/Reisepassnummer enthalten muss. Bei Einreisen in den Norden gelten ebenfalls die oben genannten Quarantäne-Regeln.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Cafés, Restaurants, Geschäfte, Einkaufszentren, Hotels, Theater, Kinos, Kirchen sind geöffnet. Geimpfte, Genesene oder Personen mit negativem PCR-/Schnelltest erhalten mit Nachweis Zugang. Für Touristen/Besucher ist der vor Reiseantritt auszufüllende und mitzuführende "Cyprus Flight Pass" hinreichend. Alle Dokumente (Cyprus Flight Pass, Impfnachweise, Testergebnisse) müssen stets mitgeführt werden. Ansonsten können weitere Tests vor Ort z.B. im Einzelhandel oder der Gastronomie notwendig werden.
Massenveranstaltungen bleiben verboten. Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel sind bestimmte Geschäfte und Einrichtungen mit Publikumsverkehr geschlossen, Restaurants im Außenbereich und Supermärkte sind geöffnet. Es gelten Reisebeschränkungen zwischen verschiedenen Regionen.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
• Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 13.06.2021

Beitrag von Birgitt »

Panama - Änderung Einreise
Panama ist für internationale Reisende geöffnet. Die Land-, See- und Flussgrenzen zu Kolumbien sind geschlossen, Flugverkehr mit Kolumien findet statt. Alle ankommenden Passagiere unterliegen weiterhin verstärkten Gesundheitsuntersuchungen. Personen, die nach Panama einreisen, müssen vor der Reise online eine eidesstattliche Erklärung ausfüllen und einen negativen PCR-Test oder Antigentests vorlegen (nich tälter als 48 Stunden vor Ankunft. Personen, die kein Testergebnis vor dem Abflug vorlegen, werden auf eigene Kosten am Flughafen getestet. Passagiere, die bei der Ankunft positiv getestet wurden, müssen sich an einem von der Regierung genehmigten Ort unter Quarantäne stellen.
Reisende, die sich innerhalb der 15 Tage vor der Abreise nach Panama in Indien, Großbritannien, Südafrika oder einem anderen südamerikanischen Land aufgehalten haben, unterliegen weiterhin zusätzlichen Beschränkungen, einschließlich einer mindestens dreitägigen Quarantäne. Zusätzlich zur Vorlage eines negativen PCR-Tests müssen sich diese Reisende auf eigene Kosten einem zweiten COVID-19-Test am Flughafen unterziehen. Personen, die am Flughafen negativ getestet wurden, durchlaufen eine dreitägige Isolationsphase in einer von der Regierung genehmigten Einrichtung; Bewohnern kann eine häusliche Quarantäne gestattet werden. Diese Reisenden müssen sich am dritten Tag der Quarantäne einem zusätzlichen COVID-19-PCR-Test unterziehen; diejenigen, die zu diesem Zeitpunkt negativ getestet werden, können die Isolation verlassen. Personen, die positiv getestet wurden, müssen 14 Tage lang in einer von der Regierung genehmigten Einrichtung unter Quarantäne gestellt werden.
Reisende mit digitalen Impfbescheinigungen, die belegen, dass sie mindestens zwei Wochen vor ihrer Ankunft vollständig geimpft wurden und innerhalb von 48 Stunden vor ihrer Ankunft einen negativen COVID-Test erhalten haben, der in ihrem IATA-Reisepass registriert ist, sind von den Tests am Flughafen und den Quarantänebestimmungen befreit. Quelle: Garda World

Slowenien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Slowenien war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Slowenien ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Seit dem 12. Juni 2021 wird Deutschland von Slowenien nicht mehr als Risikogebiet geführt. Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und die sich mindestens 5 Tage vor ihrer Einreise nach Slowenien nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unterliegen bei der Einreise daher keinen coronabedingten Beschränkungen mehr, insbesondere keiner Pflicht zur Vorlage eines Negativtests und auch keiner Quarantänepflicht.
Detaillierte Informationen zu den bei Einreise aus einem Risikogebiet zu beachtenden Quarantänebestimmungen bietet die Webseite der deutschen Botschaft.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Voraufenthalts stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana, Maribor, Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wiederaufgenommen. Busse und Bahnen verkehren eingeschränkt. Grenzüberschreitender Busverkehr zum Zweck touristischer Reisen nach und in Slowenien ist wieder erlaubt.
Beschränkungen im Land
Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.) sowie Gastronomiebetriebe sind eingeschränkt geöffnet. Es bestehen Kontaktbeschränkungen. Private Zusammenkünfte mit höchstens 50 Personen sind erlaubt.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die Hotline unter der Telefonnummer +386 1 478 7550. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen werden per E-Mail beantwortet.
• Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
• Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
• Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 14.06.2021

Beitrag von Birgitt »

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Voraussichtlich ab 1. Juli 2021 können auch Individualurlauber wieder nach Israel einreisen. Seit dem 23. Mai dürfen im Rahmen einer Pilotphase ausschließlich geimpfte Reisegruppen ins Land. Voraussetzung für die Einreise ist nach wie vor eine zweifache Corona-Impfung, die letzte muss mindestens zwei Wochen her sein. Über weitere eventuelle Einreisebedingungen und das genaue Procedere beraten die Ministerien aktuell. Quelle: touristik aktuell

Kirgisistan - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Kirgisistan ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Bischkek und die nordöstlichen Regionen.
Kirgisistan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kirgisische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Kirgisistan ist entweder mit Vorlage eines PCR-Tests oder mit einer nachweislich erfolgten Impfung gegen COVID-19 möglich. Personen ohne PCR-Test oder Impfnachweis bzw. mit ausgeprägten Krankheitssymptomen dürfen nicht einreisen.
Bei der Einreise auf dem Luftweg ist ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorzulegen. Falls der PCR-Test bei der Einreise älter als 72 Stunden ist, z. B. weil der Flug verspätet oder verschoben wurde, muss der Test bei Einreise erneut durchgeführt werden.
Bei der Einreise auf dem Landweg ist ein negativer PCR-Test (nicht älter als 120 Stunden) vorzulegen. Temperaturmessungen werden vorgenommen. Sollte der Test aufgrund von Reiseverzögerungen älter als 120 Stunden sein, muss ein Test am Zielort vorgenommen werden.
Mit Wirkung vom 19. Juni 2021 kann die Einreise auf dem Luftweg mit Impfnachweis erfolgen, wenn die vollständige Impfung mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Einreise auf dem Landweg ist seit 12. Juni 2021 möglich.
Von den kirgisischen Behörden werden derzeit alle Impfstoffe gegen COVID-19 akzeptiert.
Eine Ausreise ist für Ausländer derzeit auch ohne oder mit einem abgelaufenen Visum möglich.
Durch- und Weiterreise
Der innerkirgisische Flugverkehr findet mit Einschränkungen wieder statt. Reisen auf dem Landweg sind uneingeschränkt möglich. Bei der Ausreise ist, je nach den Bestimmungen des Ziellandes, ein negativer PCR-Test vorzulegen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Kirgisistan wurde wieder aufgenommen; es finden täglich Flüge nach Istanbul, Moskau und Dubai statt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr ist allerdings noch sehr eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind keine besonderen Beschränkungen bekannt.
Hygieneregeln
An Eingängen von Märkten, Einkaufszentren und offiziellen Gebäuden wird zur Handdesinfektion, Abstandhalten und zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgefordert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Beförderungsbedingungen Ihrer Fluggesellschaft.
• Prüfen Sie vor Einreise auf dem Landweg, die Einreise-bzw. Transitregelungen des betreffenden Nachbarlandes.

Malaysia - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malaysia wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malaysia ist von COVID-19 stark betroffen, die Zahl der Neuinfektionen ist auf hohem Niveau, weshalb Malaysia als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aufgrund des "Recovery Movement Control Order" (RMCO) gilt ein generelles Einreiseverbot für ausländische Reisende. Diese Regelung schließt auch deutsche Staatsangehörige ein, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel für Malaysia innehaben. Davon ausgenommen sind Inhaber folgender Aufenthaltsgenehmigungen: Residence Pass-Talent (PR-T) und ihre Angehörigen, Employment Pass (Kategorien EP I, II und III), Professional Visit Pass (PVP), Dependant Pass für Angehörige von „expatriates“ aller Kategorien, Long Term Social Visit Pass (LT-SVP) für „expatriates“ aller Kategorien, ausländische Hausangestellte von „expatriates“ aller Kategorien. Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, Personal von Öl- und Gas-Unternehmen sowie Diplomaten fallen nicht unter das Einreiseverbot. Vorgenannte Personengruppen müssen bei Einreise eine Genehmigung zur Wiedereinreise der malaysischen Einwanderungsbehörde sowie, abhängig vom Ausreiseland, unter Umständen eine Reisegenehmigung der malaysischen Botschaft vor Ort vorlegen. Reisende sollten sich diesbezüglich rechtzeitig mit der entsprechenden malaysischen Auslandsvertretung in Verbindung setzen.
Für kurzfristige als auch für langfristige geschäftliche Aufenthalte in Malaysia besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines „One-Stop Center“ (OSC) nach Malaysia einzureisen. Die jeweiligen Anforderungen für das Antragsverfahren richten sich u. a. nach der geplanten Aufenthaltsdauer und sind auf der Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA) zusammengestellt.
In Notfällen und bei einer Einreise aus humanitären Gründen behält sich der Director General der Einwanderungsbehörde (Immigration Malaysia) eine Einzelfallentscheidung vor. Die Einzelfallgenehmigung ist online auf der MYEntry-Plattform der malaysischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, die App „MySejathera “ herunterzuladen, diese zu aktivieren sowie sich spätestens drei Tage vor Ausreise nach Malaysia mithilfe eines QR-Codes zu registrieren. Informationen zu dem Verfahren sowie der dazugehörige QR-Code sind auf der Webseite der nationalen Behörde für den Katastrophenschutz (NADMA) zu finden.
Reisende müssen bei Einreise ein RT-PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Das Testergebnis soll auf Englisch vorliegen oder von einer Übersetzung in die englische Sprache begleitet sein. Einige Fluggesellschaften, die Malaysia anfliegen, verlangen beim Check-In ebenfalls einen negativen PCR-Test.
Reisende aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten müssen sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Liste der Länder, die zu den Virusvarianten-Gebieten zählen, ist auf der Seite des malaysischen Gesundheitsministeriums (MoH) einsehbar und wird laufend aktualisiert. Deutschland („Jerman“) ist dort derzeit als Virusvarianten-Gebiet aufgeführt.
Ankommende Reisende ohne Symptome und mit Testergebnis müssen sich nach Einreise in eine siebentägige Quarantäne in einer von malaysischen Behörden bestimmten Quarantäneeinrichtung begeben, Reisende, die das vorgeschriebene Testergebnis nicht vorweisen können, aber symptomfrei sind, in eine zehntägige Quarantäne.
Ein kostenpflichtiger RT-PCR-Test erfolgt bei Einreise am Flughafen nur noch für Reisende mit Symptomen. Die Kosten in Höhe von derzeit ca. 53 Euro trägt der Reisende.
Kosten für Unterbringung und Verpflegung während der Quarantäne tragen die Reisenden. Die Kosten der Quarantäne richten sich nach der gebuchten Kategorie und Dauer. Der Tagessatz liegt für Ausländer derzeit bei RM 150 (ca. 30 Euro) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von RM 2.600 (ca. 520 Euro) und müssen vorab online beglichen werden (über MySafeTravel oder MyQr by MyEG). Der Zahlungsnachweis ist bei Einreise vorzulegen.
Kreuzfahrtschiffen ist das Anlaufen malaysischer Häfen nicht gestattet.
Durch- und Weiterreise
Derzeit ist der Reiseverkehr zwischen Bundesstaaten sowie einzelnen Distrikten untersagt. Grenzübergänge an den Landgrenzen zu den Nachbarländern Thailand, Singapur und Indonesien werden stark kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Bei Anreise aus dem Ausland und einem Aufenthalt im Transitbereich auf der malaysischen Halbinsel zum anschließenden Weiterflug nach Borneo (Bundesstaaten Sarawak und Sabah) wird ebenfalls ein PCR-Test durchgeführt. Der Weiterflug wird nur bei einem Negativergebnis gestattet; andernfalls erfolgt die direkte Einweisung in ein staatliches Krankenhaus.
Ein Test für die Ausreise ist von malaysischer Seite nicht notwendig. Jedoch verlangen einige Fluggesellschaften bei der Ausreise für die Zulassung zum Boarding die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Malaysia wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Mit kurzfristigen Flugplanänderungen ist grundsätzlich zu rechnen.
Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) sind nur eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt die erste Phase des von der malaysischen Regierung am 1. Juni 2021 ausgerufenen „Total Lockdown“ oder FMCO (Full Movement Control Order). Derzeit gelten im ganzen Land Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Der Reiseverkehr zwischen Bundesstaaten („interstate travel“) sowie einzelnen Distrikten („inter district travel“) ist grundsätzlich untersagt und wird nur in Ausnahmefällen gestattet (medizinische Notfälle, dienstliche Fahrten, Fahrten zur Wahrnehmung einer COVID-19-Impfung). Des Weiteren werden zahlreiche zusätzliche Maßnahmen ergriffen wie z. B. Einschränkungen der allgemeinen Bewegungsfreiheit (z. B. Fahrten zur Arbeit oder zum Supermarkt sind nur im Umkreise von 10 km des Wohnortes erlaubt), Schließung von Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen oder Beschränkungen von Freizeitaktivitäten (Sperrstunden und Personenbegrenzung in Restaurants, Schließung von Sporteinrichtungen o. a.). Zur Durchsetzung der Beschränkungen erfolgen polizeiliche Kontrollen und Straßensperren. Ausnahmen von den Regelungen in den o.g. Ausnahmefällen bedürfen einer polizeilichen Genehmigung. Bei Nichtbeachtung der Beschränkungen können Geld- oder Haftstrafen verhängt werden. Die Beschränkungen können jederzeit auch sehr kurzfristig, u.U. auch ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung, verschärft oder gelockert werden.
Das Gesundheitsministerium stellt die jeweils geltenden Regelungen („Standard Operating Procedure“, SOP) auf dessen Webseite in malaysischer Sprache zur Verfügung. Englischsprachige Informationen sind über die lokalen Medien erhältlich.
Hygieneregeln
Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App "MySejahtera" erfolgen. Daneben wird an allen Eingängen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen die Körpertemperatur gemessen. Es herrscht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten.
Empfehlungen
• Es wird dringend empfohlen, sich über die lokalen Medien über die jeweils aktuellen Beschränkungen und weitere Entwicklung zu informieren.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA).
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Mauritius - Änderung Einreise
Mauritius öffnet wieder für Touristen. In einer ersten Phase vom 15. Juli bis 20. September 2021 können Gäste für einen Resorturlaub auf die Insel reisen. Voraussetzung: vollständiger Impfschutz gegen Corona (ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren). PCR-Tests sind obligatorisch für die Einreise (nicht älter als fünf bis sieben Tage vor Abflug) sowie bei Ankunft am Flughafen auf Mauritius. Weitere Tests sidn erforderlich an Tag 7 und Tag 14. Ab dem 1. Oktober soll Phase 2 gelten, d.h. bei Einreise ohne Einschränkungen bei Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden vor Abreise). Wer nicht geimpft ist, muss sich in beiden Phasen 14 Tage lang in Quarantäne begeben (Hotelzimmer). Quelle: touristik aktuell

Portugal - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Lissabon (Área Metropolitana de Lisboa) und auf die Azoren wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 weiterhin betroffen, die Zahl der Neuinfektionen ist regional unterschiedlich. In der Region Lissabon (identisch mit der Metropolregion Lissabon, Área Metropolitana de Lisboa, AML) sowie den Azoren lag die Zahl der Neuinfektionen zuletzt bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Bei der Einreise aus dem EU- und Schengenraum auf dem Luft- und Seeweg werden je nach Risikoeinstufung unterschiedliche Maßnahmen angewandt. Für Einreisende aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengenstaaten, deren 14-Tage-Inzidenz unter 500 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt, gelten in der jetzigen Einstufung keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer RT-PCR-Test oder ein negativer Antigen-Test ist für alle Reisenden auf das Festland erforderlich. Für Madeira und die Azoren gelten abweichende Einreisebestimmungen, s. Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Der RT-PCR Test darf nicht mehr als 72 Stunden, der Antigen-Test nicht mehr als 24 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter zwei Jahren. Derzeit gibt es von der Testpflicht keine Ausnahmen für Genesene oder Geimpfte. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card) ausfüllen.
Reisende (auf Luft-, See- oder Landweg), die sich in den letzten 14 Tagen in einem EU- oder Schengenstaat mit einer 14-Tage-Inzidenz von mehr als 500 Fällen pro 100.000 Einwohner oder sich in Südafrika, Brasilien und Indien aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Portugal für 14 Tage in Selbstisolation begeben.
Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen ist wieder möglich.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen auf dem Festland sind wieder geöffnet, es gelten die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Auch die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal geöffnet. Über den Landgang der Passagiere dort wird im Einzelfall entschieden. Die Häfen der Autonomen Region Azoren haben wieder für nationalen Kreuzfahrttourismus geöffnet.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt der allgemeine Notstand (situacao de calamidade). Mit Ausnahme von 2 Landkreisen („Concelhos“) ist die vierte Stufe des Wiedereröffnungsplans durchgängig umgesetzt. Je nach Pandemieentwicklung gelten regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Die schrittweise Öffnung des Handels und des Gaststättengewerbes findet unter Auflagen mit eingeschränkten Öffnungszeiten und Kapazitätsbeschränkungen statt.
Der Strandbetrieb wurde in dieser Badesaison mit einem Ampelsystem aufgenommen, es gilt Maskenpflicht beim Zu- und Abgang. Menschenansammlungen sind weiterhin untersagt. Private Feiern sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleiben untersagt. Bars und Diskotheken bleiben geschlossen.
Hygieneregeln
Im Rahmen des Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira . Sämtliche Nachweise müssen in englischer Sprache vor Einreise über die App madeirasafe.com eingereicht werden.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind maximal fünf Personen pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Für gewerbliche Einrichtungen gelten beschränkte Öffnungszeiten.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Derzeit gibt es von der Testpflicht keine Ausnahmen für Genesene oder Geimpfte. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag sowie nunmehr auch am zwölften Tag nach dem ersten Test erfolgen. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde des Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für nationalen Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen PCR-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer PCR-Test am sechsten Tag nach dem ersten Test, sowie nunmehr auch am zwölften Tag nach dem ersten Test erfolgen.
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen, die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über mögliche Änderungen im Flugplan und die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Sambia - Änderung Einreise, Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sambia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Sambia ist stark von COVID-19 betroffen.
Sambia ist als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet ) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das sambische Gesundheitsministerium auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Neben sambischen Staatsangehörigen und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung, dürfen grundsätzlich auch Geschäfts-, Besuchsreisende und Touristen nach Sambia einreisen. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Davon ausgenommen sind Kinder unter 5 Jahren. Reisende mit COVID-19-Symptomen und einer Körpertemperatur von 38° C oder höher werden bei Ankunft auf COVID-19 getestet und müssen sich einer Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unterziehen. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Deutschland ist derzeit durch die sambischen Behörden nicht als Hochrisikogebiet klassifiziert. Reisende aus Hochrisikogebieten werden bei Einreise getestet und müssen sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Touristen, Besucher und Geschäftsreisende sind angehalten, sich während ihres Aufenthalts auf mögliche COVID-19-Symptome zu überprüfen und dies ggf. den sambischen Behörden anzuzeigen.
Reisende werden angehalten, sich vor Ausreise aus Sambia bei der jeweiligen Airline nach der Notwendigkeit eines negativen PCR-Tests sowie Testzertifikats zu erkundigen. In der Regel sind diese bei Ausreise nur nötig, wenn das Transit- oder Zielland die Vorlage eines Negativtests vorschreibt.
Durch- und Weiterreise
Alle Land- und Luftgrenzen sind offen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrmals wöchentlich Umsteigeverbindungen nach Deutschland mit Ethiopian Airlines, Kenya Airways und RwandAir. Die Airlines überprüfen bei Check-in das Vorliegen des bei Einreise nach Sambia verlangten Nachweises eines negativen COVID-19-Tests. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beförderung ansonsten verweigert wird. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung Sambias als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Sambia nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.
Das für Sambia geltende Beförderungsverbot für Personen im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Die für die Behandlung von COVID-19-Patienten vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Sambia ist daher nicht gewährleistet.
Empfehlungen
• Bei dringend notwendigen Reisen informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung und der sambischen Gesundheitsbehörde zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen, da sich die sambischen Einreiseregelungen kurzfristig ändern können.
• Beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise der Fluglinien, z.B. die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Spanien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland und die Exklaven Melilla und Ceuta wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen, dabei ist das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich. Die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, das Baskenland und die Exklaven Melilla und Ceuta sind weiterhin als Risikogebiete eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren, Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums einzusehen. Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich hier.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Marokko hat die Flugverbindungen von und nach Spanien bis auf weiteres ausgesetzt.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Gewisse Beschränkungen im öffentlichen Leben wie z.B. in der Gastronomie bestehen weiter. Weitere Informationen in englischer Sprache bieten die katalonischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben. Gastronomiebetriebe dürfen mit Einschränkungen öffnen. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
Für Andalusien wurde das Ein- und Ausreiseverbot sowie die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Die Öffnungszeiten für Restaurationsbetriebe und Diskotheken wurden erweitert. Es gibt jedoch weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Testpflicht, sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf den gesamten Balearen ist die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die mindestens 6 Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) übersandt werden.
Für Reisende aus anderen spanischen Regionen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgte Erstimpfung oder einen Nachweis über eine nicht länger als 6 Monate zurückliegende COVID-19 Infektion vorlegen, entfällt die Testnachweispflicht bei Einreise auf die Kanaren.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) ihr negatives Testergebnis vorweisen,
Jede Kanarische Insel wird – abhängig von der dort herrschenden Inzidenz – von der Regionalregierung in eine der sog. Alarmstufen 1 bis 4 eingruppiert. Derzeit kommen wegen relativ geringer Inzidenzwerte lediglich die Stufen 1 und 2 zur Anwendung. Abhängig von der jeweiligen Alarmstufe gelten Beschränkungen der Öffnungszeiten in Gastronomie und Handel. Auch für die Personenzahl bei Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum gelten Höchstgrenzen. Bei Zuwiderhandlungen werden teilweise erhebliche Bußgelder erhoben.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Zypern - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die zyprische Regierung Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Deutschland ist derzeit als „orange Kategorie“ eingestuft. Dies bedeutet:
Einreisende aus Deutschland müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein darf. Bestimmte Personengruppen (wie z.B. zyprische Staatsangehörige) und Personen, die aus Ländern kommen, in denen kein PCR-Test möglich ist, können sich bei Ankunft in Zypern auf eigene Kosten testen lassen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses müssen sie sich in Selbstisolation begeben. Wird ein Flugreisender bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 10-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern.
Einreisende aus Deutschland, die vollständig mit einem durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff bzw. mit dem Sputnik V oder dem Sinopharm Impfstoff geimpft sind, können nach Abschluss der Impfung ohne weitere Restriktionen einreisen. Bei zweistufigen Impfungen ist die Einreise unmittelbar nach der zweiten Impfung möglich, bei einstufiger Impfung (Johnson & Johnson) frühestens 14 Tage nach Impfung. Alle Reisende müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass “ zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen.
Bei Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) über den Flughafen Ercan oder die Demarkationslinie, müssen Reisende einen Impfnachweis (Impfung vor mehr als 14 Tagen), einen Nachweis über eine überstandene COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) oder einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Nachweis muss in türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Reisende mit Impfnachweis bzw. Nachweis über die überstandene Erkrankung sind von der Quarantäne befreit, alle anderen müssen anschließend zehn Tage zentral in Quarantäne verbleiben. Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test können die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss bei Einreise vorgelegt werden. Diese Regelung gilt unabhängig vom Herkunftsland und der Aufenthaltsdauer.
Die Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet. Es muss ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest in griechischer, türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden, der nicht älter als 7 Tage sein darf und den Namen des Reisenden sowie seine Personalausweis-/Reisepassnummer enthalten muss. Bei Einreisen für mehr als einen Tag in den Norden gelten ebenfalls die oben genannten Quarantäne-Regeln.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Cafés, Restaurants, Geschäfte, Einkaufszentren, Hotels, Theater, Kinos, Kirchen sind geöffnet. Geimpfte, Genesene oder Personen mit negativem PCR-/Schnelltest erhalten mit Nachweis Zugang. Für Touristen/Besucher ist der vor Reiseantritt auszufüllende und mitzuführende "Cyprus Flight Pass" hinreichend. Alle Dokumente (Cyprus Flight Pass, Impfnachweise, Testergebnisse) müssen stets mitgeführt werden. Ansonsten können weitere Tests vor Ort z.B. im Einzelhandel oder der Gastronomie notwendig werden.
Massenveranstaltungen bleiben verboten. Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel sind bestimmte Geschäfte und Einrichtungen mit Publikumsverkehr geschlossen, Restaurants im Außenbereich und Supermärkte sind geöffnet. Es gelten Reisebeschränkungen zwischen verschiedenen Regionen.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
• Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 15.06.2021

Beitrag von Birgitt »

Bosnien und Herzegowina - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Bosnien und Herzegowina ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bosnische Ministerium für Zivilangelegenheiten und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländische Staatsangehörige müssen bei Einreise nach Bosnien und Herzegowina einen negativen PCR-Test oder einen Antigentest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Davon ausgenommen sind Reisende mit einer ärztlichen Bescheinigung über die vollständige Genesung von COVID-19 im Zeitraum von 14 bis 180 Tage vor der Einreise und vollständig Geimpfte mit einem Impfnachweis. Bei zweistufigen Impfungen muss die letzte Impfung mehr als 14 Tage vor der Einreise erfolgt sein, bei einstufiger Impfung muss die einmalige Impfung mehr als 14 Tage zurückliegen.
Für Reisende, die (auch) bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige sind, können abweichende Regelungen gelten. Ebenfalls Ausnahmen gelten für Staatsangehörige von Montenegro, Kroatien und Serbien. Informationen erteilt die bosnische Grenzpolizei .
Durch- und Weiterreise
Für Transitreisende ist keine Vorlage eines negativen PCR Tests erforderlich. Unter Umständen ist dies nicht an allen Grenzübergängen bekannt. Es ist empfehlenswert, einen Ausdruck der FAQ der Grenzpolizei mitzuführen.
Reiseverbindungen
Alle Grenzübergänge sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Cafés, Kinos, Restaurants, Bars, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind unter Einhaltung der Abstandsregeln geöffnet. Das öffentliche Leben ist im Allgemeinen nicht eingeschränkt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen, mit denen man nicht in einem Haushalt lebt. Verstöße können mit einem Bußgeld von umgerechnet ca. 250 € geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des Föderalen Gesundheitsministeriums und des Ministeriums für Gesundheit und sozialen Schutz der Republika Srpska (nur in der lokalen Sprachversion vorhanden).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie in der Föderation von Bosnien und Herzegowina telefonisch die örtlich zuständige Ambulanz und in der Republika Srpska die Anstalt für öffentliche Gesundheit.

Frankreich - Änderung Einreise (Insel Mayotte)
Gemäß den geltenden Richtlinien dürfen ungeimpfte Reisende aus dem französischen Festland und La Réunion mit einem zwingenden familiären oder persönlichen Grund, einem medizinischen Notfall oder einem wichtigen beruflichen Grund, der nicht aufgeschoben werden kann, nach Mayotte reisen. Reisende, die im Hoheitsgebiet ankommen, müssen ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests vorlegen (nicht älter als 72 Stunden vor dem Boarden). Reisende können auch einem Test bei der Ankunft, einer Selbstisolation für sieben Tage und einem Folgetest sieben Tage nach der Ankunft unterzogen werden. Geimpfte Reisende benötigen keinen zwingenden Reisegrund. Quelle: Garda World

Griechenland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Griechenland mit Ausnahme der Regionen Nördliche Ägäis, Ostmakedonien und Thrakien, Peloponnes sowie des Berges Athos wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch regional sehr unterschiedlich. In den meisten Regionen beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Griechenland außer den Regionen Nördliche Ägäis, Ostmakedonien und Thrakien, Peloponnes sowie dem Berg Athos als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist grundsätzlich für alle Personen ab sechs Jahren nur mit einer Bescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer, deutscher und weiteren Sprachen möglich. Der auf dem Zertifikat angegebene vollständige Name muss mit dem Namen im Ausweisdokument übereinstimmen. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Reisende, die anhand eines digitalen oder schriftlichen Zertifikates eine vollständige Impfung (in englischer, deutscher und weiteren Sprachen unter Nennung des vollständigen Namens des Reisenden, des Impfstoffs, der Anzahl der Impfdosen) nachweisen können und diese 14 Tage vor Einreise abgeschlossen haben, benötigen keine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test. Für den Nachweis reicht in der Praxis die Vorlage des internationalen Impfausweises („Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“, gelb) aus. Reisende, die in den letzten neun Monaten von einer Infektion genesen sind, können alternativ eine Genesenenbescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form, ausgestellt durch eine Behörde oder ein zertifiziertes Labor, vorlegen. Ersatzweise ist eine Bescheinigung eines zertifizierten Labors oder einer Behörde über einen positiven PCR-Test mit Vermerk über die Genesung von einer zwischen zwei und neun Monaten zurückliegenden Infektion ausreichend.
Unabhängig davon wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt.
Reisende, u.a. aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Schengenraums, die die genannten Bedingungen erfüllen und auf direktem Luftweg über die internationalen Flughäfen, über die Seehäfen Igoumenitsa, Korfu und Patras sowie auf dem Landweg über die Grenzstellen Evzoni (Nordmazedonien), Nymphaea (Nymfaia), Ormeni und Promachonas (Bulgarien) und Mavromati (Albanien) einreisen, sind vom Erfordernis einer Quarantäne befreit. Alle anderen Einreisenden müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Eine frühere Ausreise ist möglich.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form", PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Code muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden. Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist über Bulgarien (Grenzübergänge Promachonas und Ormenio, durchgängig geöffnet, sowie Nymphaea/Nymfaia, 7 – 23 Uhr), Nordmazedonien (Grenzübergang Evzoni, 7 – 23 Uhr) und Albanien (Grenzübergang Mavromati, 8 – 16 Uhr, maximal 250 Personen täglich sowie zusätzlich Testpflicht) möglich. Eine Ein- und Ausreise über die Grenzübergänge Kakavia (Albanien) und Kipoi (Türkei) ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen oder gesundheitlichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 19 bzw. 23 Uhr gestattet. Die Gesamtzahl der Einreisen am Grenzübergang Kakavia ist auf 1.500 Personen täglich beschränkt. Einreisende aus Albanien (Grenzübergang Kakavia) und der Türkei (Grenzübergang Kipoi) müssen sich in eine häusliche Quarantäne begeben.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise aus der Türkei auf dem Landweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen oder gesundheitlichen Grund nachweisen können, und nur über den Grenzübergang Kipoi (7 – 23 Uhr) möglich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt. Sportboote dürfen Griechenland mit max. 49 Passagieren wieder anlaufen. (Kreuzfahrtschiffe sind von dieser Einschränkung ausgenommen). Es gelten zudem die unter Einreise genannten Voraussetzungen. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt, ebenso dürfen Sportboote aus Albanien und der Türkei Griechenland auch weiterhin nicht anlaufen.
Beschränkungen im Land
Die griechische Regierung hat den landesweiten „Lockdown“ mit weniger restriktiven Maßnahmen bis zum 21. Juni 2021 verlängert. Griechenland wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in verschiedene Risikozonen eingeteilt; Änderungen sind kurzfristig möglich.
Von 1:30 bis 5 Uhr besteht eine Ausgangssperre.
Beschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen beispielsweise Kapazitätsbeschränkungen in Geschäften und Museen, die Innenbereiche der Restaurants bleiben geschlossen.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Für Flüge auf die Inseln oder Fahrten mit der Fähre dorthin ist entweder eine Impfbescheinigung (vor 14 Tagen abgeschlossene Impfung) oder ein negativer Test (PCR-Test – nicht älter als 72 Stunden oder Schnelltest - nicht älter als 24 Stunden) oder eine Genesenenbescheinigung nötig.
Auf der Webseite der griechischen Regierung sind eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete (Stufe A/Stufe B) sowie weitere Informationen zu den jeweiligen Einschränkungen je nach Einstufung der Regionalbezirke veröffentlicht.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie für nicht vollständig geimpfte Personen dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer oder deutscher Sprache unter Nennung von Name und Pass/Personalausweisnummer, nicht älter als 72 Stunden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, wird eine zehntägige Quarantäne angeordnet. Die Quarantäne kann entweder zu Hause oder an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten vorübergehenden Aufenthaltsort verbracht werden. Für vollständig geimpfte Personen, deren Zweitimpfung mehr als vierzehn Tage zurückliegt und positiv getestet werden, wird eine siebentägige Quarantäne angeordnet.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Halten Sie sich an bestehende Ausgangssperren im Rahmen des „Lockdowns“.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.

Hongkong - Änderung Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Hongkong wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Hongkong war bisher von COVID-19 kaum betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Hongkonger Centre for Health Protection und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Hongkong für Personen ohne dauerhafte Aufenthaltsberechtigung ist nicht möglich.
Personen mit Aufenthaltsberechtigung, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen sich nach Einreise einer verpflichtenden 21-tägigen Quarantäne unterziehen, die in einem, von der Hongkonger Regierung vorgesehenen Hotel verbracht werden muss. Für Einreisende, die bereits vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt nur noch eine 14-tätige Hotel-Quarantäne mit einem anschließenden siebentägigen „self-monitoring“. Bei Ankunft in Hongkong ist eine Hotelreservierung in Englisch oder Chinesisch für mindestens 21 bzw. 14 Tage ab Tag der Ankunft vorzulegen. Reisende müssen sich darüber hinaus bei Einreise einem Speicheltest im „Temporary Specimen Collection Center“ (TSCC) des Department of Health unterziehen. Das Testergebnis muss noch am Flughafen abgewartet werden.
Bei Einreise am späten Nachmittag oder Abend werden die Reisenden bis zum Vorliegen des Testergebnisses in einem staatlich vorgesehenen Hotel untergebracht. Wer möchte, kann auch während der Nacht im TSCC verbleiben und dort auf das Ergebnis warten. Sofern ein positives Testergebnis vorliegt, wird eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus in die Wege geleitet.
Deutschland ist von den Hongkonger Behörden als Hochrisikoland in der Länderliste eingestuft.
Zusätzlich zur Hotelreservierung muss bei der Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden zusammen mit einer Bestätigung, dass das Labor nach ISO 15189 zertifiziert bzw. von den deutschen Behörden anerkannt ist. Weitere Einzelheiten zu den zusätzlich bei der Einreise geforderten Unterlagen sowie Informationen über die Liste der ISO 15189 zertifizierten Labore sind auf der Webseite des Generalkonsulats Hongkong veröffentlicht. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen in Hongkong finden sich auf der Webseite der Regierung Hongkong.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern der Weiterflug mit derselben Fluggesellschaft erfolgt, eine Bordkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Reiseverbindungen
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet das Government of Hong Kong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Im Innenbereich von Restaurants, Bars, Fitnesseinrichtungen, etc. ist weiterhin nur eine begrenzte Anzahl von Besuchern erlaubt. Begrenzungen entfallen, wenn alle Gäste und das Personal eine COVID-19-Impfung nachweisen können. Beim Betreten der Einrichtung ist außerdem eine Online-Registrierung bzw. das Ausfüllen eines Anmeldezettels verpflichtend. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Hongkonger Regierung veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln des Government of Hong Kong.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und des Government of Hong Kong.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Palästinensischen Gebiete wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen. Israel ist von COVID-19 inzwischen weniger betroffen, in den Palästinensischen Gebieten überschreitet die Zahl der Neuinfektionen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Palästinensischen Gebiete als Risikogebiet eingestuft sind. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu sollte vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufgenommen werden. Sofern eine Einreise gestattet wird, kann die anschließende Quarantäne in Heimquarantäne verbracht werden, wenn eine entsprechende Erklärung ausgefüllt wird und eine eigene abgeschlossene Wohneinheit hierfür zur Verfügung steht, andernfalls muss die Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft verbracht werden. Die Heimquarantäne kann mit elektronischen Mitteln überwacht werden.
Reisende müssen außerdem bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis, nach Möglichkeit mit eingetragener Passnummer, vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Nach Einreise gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht. Erklären sich Reisende bereit, direkt nach Ankunft einen PCR-Test am Flughafen durchzuführen, und am neunten Quarantänetag einen weiteren PCR-Test durchzuführen, kann die Quarantäne von 14 auf 10 Tage verkürzt werden. Ausnahmen von der Quarantänepflicht bestehen für Reisende, die nachweisen können, in Israel geimpft worden zu sein oder bereits an COVID-19 erkrankt gewesen zu sein.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke / King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet. Für Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) ist die Nutzung des Übergangs nur mit gültiger Einreiseerlaubnis der zuständigen israelischen Behörden möglich. Es gelten die gleichen PCR-Test- und Quarantänepflichten wie bei Einreise über den Flughafen Ben Gurion.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist für Ein- und Ausreisen geöffnet. Vor Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah gilt die Pflicht zum Nachweis eines negativen PCR-Tests.
Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke / King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich für einige Stunden für Ausreisen geöffnet. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein Visum sowie eine zusätzliche Genehmigung jordanischer Behörden.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
Coronabeschränkungen in Israel sind weitestgehend aufgehoben.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand.
Hygieneregeln
Aktuell sind in Israel keine besonderen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Lettland - Änderung Einreise
Wer bei seiner Einreise nach Lettland nachweisen kann, dass er vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder nach einer Infektion genesen ist, muss ab Mittwoch 16. Juni 2021 weder in Quarantäne noch einen Corona-Test vornehmen lassen. Zudem müssen Geimpfte oder Genesene bei ihrer Reise nach Lettland keinen triftigen Grund mehr für ihren Aufenthalt angeben. Quelle: tagesschau.de

Litauen - Änderung Einreise
Die Quarantänepflicht für internationale Einreisende von mehreren europäischen Staaten ist zum 15. Juni 2021 aufgehoben worden. Reisende aus den folgenden Ländern dürfen nun ohne Quarantäne nach Litauen einreisen: Österreich, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland , Griechenland (nur Kreta, Rhodos, Korfu, Kefalonia und Zakynthos), Ungarn, Island, Luxemburg, Malta, Portugal, Polen, Rumänien, Slowakei, Spanien (nur Teneriffa, Mallorca und Gran Canaria) und die Schweiz. Die Maßnahme wird am 20. Juni überprüft. Alle Ankünfte aus anderen Ländern müssen sich 10 Tage lang selbst isolieren. Die Selbstisolationsfrist kann verkürzt werden, wenn der Reisende am oder nach dem siebten Tag nach der Ankunft einen COVID-19-Test mit negativem Ergebnis durchführt. Transportpersonal und Transitpassagiere sind ausgenommen. Quelle: Garda World

Marokko - Änderung Einreise
Die Behörden erleichtern die Einreise für Länder aus der Liste B. Der Antrag auf Sondergenehmigung zur Einreise entfällt. Quelle: Maghreb Post

Slowenien - Änderung Beschränkungen im Land
Slowenien lässt nach acht Monaten am Donnerstag 17. Juni 2021 den Notstand auslaufen. Damit werden auch die meisten verbliebenen Einschränkungen entfallen. Quelle: tagesschau.de

Südafrika - Änderung
Südafrika verschärft erneut seine Restriktionen. Es erfolgt eine Heraufstufung auf die Alarmstufe drei, d.h. Beschränkungen bei Versammlungen, beim Alkoholverkauf sowie nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Quelle: tagesschau.de

Taiwan - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Taiwan wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Taiwan war bisher von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet aber seit Anfang Mai 2021 vermehrt Neuinfektionen mit COVID-19. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das taiwanische Centre for Disease Control und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Taiwan ist bis zunächst 28. Juni 2021 nur taiwanischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Daueraufenthaltstitel (Alien Residence Certificate, ARC) gestattet. Ausnahmegenehmigungen können für Notfälle und aus humanitären Gründen durch das CEEC (Central Epidemic Command Center) erteilt werden.
Alle Reisenden müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen, der nicht älter als drei Tage sein darf. Reisende nach Taiwan sowie im Transit durch Taiwan müssen beim Check-in am ausländischen Flughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Dies gilt unabhängig von der Nationalität der Reisenden oder des Reisezwecks. Der Test darf zum Zeitpunkt des Boardings nicht älter als drei Tage (Arbeitstage) sein. Das Testergebnis muss von einem im Abflugland anerkannten Labor in englischer oder chinesischer Sprache oder in beiden Sprachen ausgestellt sein. Akzeptiert werden neben der Papierform auch Testergebnisse in elektronischer Form, wenn sie den Anforderungen entsprechen.
Alle Reisenden müssen sich ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder Herkunftsland nach Einreise 14 Tage entweder zu Hause, oder in einer von der Regierung bestimmten Quarantäneunterkunft (Hotel) in Isolation begeben, die sie vor Einreise selbst buchen müssen. Die Isolation muss in einem Einzelzimmer erfolgen. Die Kosten für COVID-19-Tests als auch einer eventuellen COVID-19-Behandlung muss der Reisende tragen. Die taiwanischen Gesundheitsbehörden überwachen die Einhaltung der Quarantänemaßnahmen streng und ahnden die Nichtbeachtung mit empfindlichen Geldstrafen.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch den internationalen Flughafen Taoyuan (Taipei) ist mit Wirkung vom 25. Juni 2021 in begrenztem Umfang wieder möglich. Transitpassagiere können nur mit der gleichen Airline weiterfliegen, dies sind derzeit China Airlines (Taiwan), Eva Air und Cathay Pacific. Transitaufenthalt höchstens 8 Stunden (Ausnahmen bei Flugverspätungen). Transitflüge in von COVID-19 betroffene Gebiete in China sind nicht möglich. Sonstiger Transit durch Taiwan ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Europa, in die asiatischen Nachbarländer sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau findet in reduziertem Umfang statt. China Airlines fliegt derzeit wöchentlich nach Frankfurt und Amsterdam, EVA Air wöchentlich nach Paris. Außerdem gibt es Flugverbindungen mit Transitaufenthalten nach Europa mit Turkish Airlines, Emirates, Cathay Pacific u. a.
Beschränkungen im Land
Die Corona-Warnstufe 3 wurde landesweit bis auf weiteres verlängert. Treffen von mehr als 10 Personen im Freien und mehr als 5 Personen in Räumen sind verboten.
Hygieneregeln
Es besteht die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, auch im Freien.
Empfehlungen
• Halten Sie sich an die umfangreichen Empfehlungen der taiwanischen Behörden zur Kontaktvermeidung und des Tragens von Mundschutz.
• Beachten Sie die Informationen des Deutschen Instituts.
• Informieren Sie sich über die Seite des taiwanischen Centre for Disease Control und zu den genauen Quarantänebestimmungen der taiwanesischen Behörden.
• Verfolgen Sie die aktuellen Hinweise des MOFA.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind weiterhin von COVID-19 betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Vereinigten Arabischen Emirate als Risikogebiet eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Im Falle eines Wohnsitzes in einem anderen Emirat als Dubai wird dringend empfohlen, die Personendaten vor Reiseantritt auf dem Portal der „Federal Authority for Identity & Citizenship" (Bürgertelefon: +971 6005 22222) zu überprüfen.
Alle Reisenden, die in Dubai einreisen wollen (einschließlich „Residents“), müssen von allen Abflugorten beim Check-in einen negativen PCR-Test nachweisen. Der Abstrich darf nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein. Kinder unter 12 Jahren, Behinderte und VAE Staatsangehörige sind von dem Testerfordernis ausgenommen. Für Passagiere, die aus bestimmten Ländern abfliegen, findet bei Ankunft am Flughafen Dubai ein weiterer PCR-Test statt.
Reisende, die aus Deutschland nach Abu Dhabi fliegen, müssen beim Check-in am ausländischen Abflughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Abstrich darf längstens 96 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein (kürzere Fristen gelten ggfs. für andere Abflugorte). Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache mitzuführen. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen. Anschließend müssen sich Reisende in häusliche oder Hotel-Quarantäne begeben. Sie beträgt für emiratische Staatsangehörige und Personen mit längerfristigem Aufenthaltstitel im Emirat Abu Dhabi („Residents“), die in den VAE vollständig geimpft wurden, fünf Tage, für alle anderen Personen zehn Tage. Als vollständig geimpft gelten Personen ab dem 28. Tag nach der letzten Impfdosis. Impfungen im Ausland werden nicht anerkannt. Während der Quarantäne muss ein GPS-Tracking Armband getragen werden, das den Reisenden am Flughafen angelegt wird. Ausgenommen von der Armbandpflicht sind Personen unter 18 und über 69 Jahren. Bei zehntägiger Quarantäne findet am achten Tag ein erneuter PCR-Test statt, bei fünftägiger Quarantäne am vierten Tag. Die Quarantäne darf nicht verlassen werden, auch nicht zu einer frühzeitigen Rückreise nach Deutschland. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Reisende mit Direktflügen aus bestimmten Ländern der „Grünen Liste“, die einen mindestens zehntägigen Aufenthalt in diesen Ländern unmittelbar vor Abflug nachweisen können. Hierzu gehört seit dem 23. Mai 2021 auch Deutschland. Sie müssen sich am sechsten und zwölften Tag erneut einem kostenpflichtigen PCR-Test unterziehen. Für emiratische Staatsangehörige bzw. Personen mit längerfristigem Aufenthaltstitel im Emirat Abu Dhabi, die in den VAE vollständig geimpft wurden, entfällt der Test am zwölften Tag.
Durch- und Weiterreise
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Beschränkungen im Land
Reisen innerhalb des Landes unterliegen Einschränkungen.
Die Freizügigkeit für Reisen vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi ist auf unbestimmte Zeit eingeschränkt. Dies gilt unabhängig vom Wohnort oder der Staatsangehörigkeit der Reisenden.
Ausnahmen bestehen für Personen, die einen in den VAE gemachten PCR-Test nachweisen können, dessen Ergebnis nicht älter als 48 Stunden ist. Alle Reisenden müssen zusätzlich am vierten und am achten Tag nach der Einreise nach Abu Dhabi einen erneuten PCR-Test in Abu Dhabi machen. Alternativ kann am Kontrollpunkt ein DPI-Test vorgelegt werden, dessen Ergebnis nicht älter als 24 Stunden sein darf; zusätzlich muss am dritten und am siebten Tag in Abu Dhabi jeweils ein PCR-Test gemacht werden.
Alle Testungen müssen in der AlHosn App nachgewiesen werden. Von den Testpflichten befreit sind Personen, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegen COVID-19 geimpft sind und zusätzlich ein entsprechendes Icon in ihrer AlHosn App nachweisen können.
Internationale Reisende, die nach Ankunft von Dubai oder anderen Emiraten nach Abu Dhabi weiterreisen, müssen sich in Abu Dhabi in eine 10-tägige häusliche oder Hotel-Quarantäne begeben. Auf die 10-tägige Frist werden die Tage angerechnet, die sich der Reisende vor Einreise in das Emirat Abu Dhabi bereits in einem anderen Emirat aufgehalten hat.
Reisende von Abu Dhabi nach Dubai oder zwischen Dubai und den nördlichen Emiraten unterliegen keinen Einschränkungen.
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet. Im Emirat Abu Dhabi ist seit 15. Juni 2021 der Zugang zu Einkaufszentren, Supermärkten, Hotels, Restaurants, Stränden und Freizeiteinrichtungen nur noch mit dem Status „Grün“ in der AlHosn-App möglich. Diesen erhält der Benutzer nach einem negativen PCR-Test. Das Testergebnis ist abhängig vom Impfstatus zwischen 3 und 30 Tagen gültig. Außerhalb der VAE verabreichte Impfungen werden nicht anerkannt. Zur Aktivierung der AlHosn-App ist eine persönliche „Unified Identification Number“ (UID) erforderlich. Die UID ist eine sechsstellige Nummer, welche jedem Einreisenden persönlich zugeordnet wird. Man erhält sie auf Nachfrage bei den Grenz- oder Migrationsbehörden der VAE (Hotline +971 – 6 00 52 22 22). Bei technischen Fragen zur AlHosn App erreichen Sie die Hotline des VAE Gesundheitsministeriums unter +971 – 8 00 46 76.
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist obligatorisch.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse für Reisen von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Zimbabwe - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen und touristischen Reisen nach Simbabwe wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
In Simbabwe sind vermehrt Fälle der ansteckenderen Varianten von COVID-19 festgestellt worden, weshalb Simbabwe als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium von Simbabwe und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, und bei der Einreise symptomfrei sein (kein Fieber, kein Husten). Wird bei der Einreise kein negativer PCR-Test vorgelegt oder werden Symptome festgestellt, so ist eine Quarantäne für 10 Tagen auf eigene Kosten erforderlich. Einreisevisa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden gegen eine Gebühr von 30,- USD an den beiden internationalen Flughäfen Harare und Victoria Falls ausgestellt.
Die Einreise über Land ist derzeit nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- oder Weiterreise ist derzeit nur über die beiden internationalen Flughäfen möglich.
Reiseverbindungen
Mehrere Fluggesellschaften bieten Flugverbindungen nach Harare und Victoria Falls an. Der Flugbetrieb kann jederzeit kurzfristig eingestellt bzw. Flüge kurzfristig gestrichen oder verschoben werden.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung Simbabwes als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Simbabwe nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.
Das für Simbabwe geltende Beförderungsverbot für Personen im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
In Simbabwe gelten weiter besondere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Geschäfte und Hotels sind geöffnet, Restaurants und Bars sind bis auf weiteres geschlossen, und dürfen nur Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken anbieten. Reisen innerhalb Simbabwes sind möglich. Der Fernbusverkehr ist jedoch stark eingeschränkt. Touristische Einrichtungen sind unter Beachtung der Hygienevorschriften geöffnet. Einige Hochinzidenzgebiete im Land können nur mit besonderer Genehmigung aufgesucht werden (Kariba, Kwekwe, Karoi).
Die Beschränkungsmaßnahmen können sich sehr kurzfristig ändern.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im gesamten öffentlichen Bereich Pflicht, bei Betreten von Geschäften, Restaurants, Hotels usw. erfolgen Temperaturmessungen und die Desinfektion der Hände.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der simbabwischen Botschaft in Berlin und dem Gesundheitsministerium von Simbabwe und erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die geltenden Beförderungsrichtlinien.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 16.06.2021

Beitrag von Birgitt »

Aserbaidschan - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Reiseverbindungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Aserbaidschan wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Aserbaidschan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landgrenze zu Georgien ist seit 1. Juni 2021 wieder geöffnet. Alle anderen Land- und Seegrenzen bleiben geschlossen.
Die Einreise (mit Ausnahme der Einreise aus Georgien) ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Bereits beim Check-in ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt auch für Geimpfte. Die Vorlage eines Impfnachweises ist für EU-Staatsangehörige nicht verpflichtend. Eine Selbstisolation nach Einreise ist nicht erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Charterflüge zwischen Baku und Istanbul sowie nach Ankara und Izmir werden durchgeführt. Darüber hinaus gibt es weitere Charterflüge z.B. nach London, Tiflis, Moskau und Kiew. Für einen Weiterflug nach Deutschland ist jedoch in der Regel ein neuer Check-in, verbunden mit Gepäckabholung und Einreise in das Transitland, erforderlich.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis 1. August 2021 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen, Fitnessstudios, Restaurants und Cafés sind geöffnet.
Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr, einschließlich der Metro in Baku unterliegt keinen Einschränkungen mehr.
Hygieneregeln
Es gibt keine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes mehr. Es gilt jedoch nach wie vor Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und insbesondere auch im ÖPNV.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der aserbaidschanischen Regierung bei sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).

Frankreich - Änderung Einreise (Guadeloupe), Beschränkungen im Land
Für die Einreise nach Guadeloupe gelten seit Kurzem neue Bestimmungen: Alle Fluggäste über elf Jahre müssen einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorweisen, der beim Boarding in Paris nicht älter als 72 (PCR-Test) beziehungsweise 48 Stunden (Antigen-Schnelltest) sein darf. Um „auf der sicheren Seite zu sein“, empfiehlt das Fremdenverkehrsamt Guadeloupe einen PCR-Test. Passagiere, die bei der Einreise nachweislich vollständig geimpft sind und deren zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, müssen sich nicht mehr in Quarantäne begeben. Für Einreisende, die nicht geimpft sind, gilt jedoch weiterhin eine siebentägige Quarantäne (Unterkunft frei wählbar). Anschließend muss ein weiterer negativer Covid-19-Test vorgelegt werden. Quelle: touristik aktuell

Frankreich lockert in dieser Woche weitere Corona-Maßnahmen. Das Tragen von Masken im Freien ist ab morgen 17. Juni 2021 nur noch bei Menschenansammlungen verpflichtend. Die nächtliche Ausgangssperre ab 23.00 Uhr entfällt ab Sonntag. Quelle: tagesschau.de

Lettland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lettland wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Lettland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Lettland als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende aus der EU (einschließlich Deutschland), Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich dürfen mit Wirkung vom 16. Juni wieder ohne triftigen Grund nach Lettland einreisen.
entfällt für Personen, Die 10-tägige Quarantänepflicht sowie die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests entfällt für Personen, die:
• bei Einreise ein digitales COVID-Zertifikat der EU vorlegen,
• in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen sind und einen Nachweis darüber vorlegen können;
• einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorlegen können und sich in den letzten 14 Tagen nur in der EU, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben. Weitere Informationen bietet die Webseite des Lettischen Außenministeriums .
Bei Einreise aus Drittländern ist weiterhin ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Quarantänepflicht bleibt bestehen. Der Testbefund muss bereits bei der elektronischen Einreiseregistrierung angegeben werden.
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. 48 Stunden vor der geplanten Einreise ist ein elektronischer Fragebogen auszufüllen. Der nach der Registrierung erhaltene QR-Code ist den Grenzbeamten bei der Einreise vorzuzeigen und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes für Kontrollen bereitzuhalten. Falls ein Aufenthalt von weniger als 10 Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Fragebogen für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen.
Weitere Auskünfte erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8:30 und 17 Uhr unter der Telefonnummer +371-6738 7661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Die Registrierungs- und Testpflicht gilt auch für die Durchreise. Die Durchreise muss innerhalb von 12 Stunden erfolgen ab Einreiseregistrierung. Davon ausgenommen sind internationale Flugpassagiere, die einen Aufenthalt von bis zu 48 Stunden haben, Crewmitglieder mit 72 Stunden Aufenthalt, Flugpassagiere, die sich nicht länger als 24 Stunden im Transitbereich aufhalten und einen Anschlussflug nachweisen können. Schiffs- und Flugzeug Besatzungsmitglieder sowie Seefahrer, die sich auf dem Hin- oder Rückweg zu ihrem Schiff befinden, haben keine Zeitbegrenzung für die Durchreise.
Die Grenzen zu Russland und Weißrussland sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Der Flughafen in Riga veröffentlicht aktuelle Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat den nationalen Notstand aufgehoben. Für nicht geimpfte Personen bleiben die meisten bisher geltenden Maßnahmen jedoch weiter in Kraft.
Für vollständig geimpfte Personen und von COVID-19 Genesene gelten Erleichterungen bezüglich der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und der Kontaktbeschränkungen.
Seit 15. Juni 2021 sind der Nachweis und die Überprüfung der Impfung über das digitale COVID-Zertifikat der EU möglich.
Die Außen- und Innengastronomie und Einkaufszenten sind mit gewissen Einschränkungen wieder geöffnet. Märkte im Freien finden unter der Einhaltung von Hygienemaßnahmen statt. Die Freiluftbereiche von Museen und Naturpfade sind geöffnet. Museen und Bibliotheken sind unter Auflagen wieder geöffnet. Auch Sportwettkämpfe und Sporttraining im Freien sind unter Auflagen gestattet. Für Geimpfte und genesene Personen mit digitalem COVID-Zertifikat der EU gelten weitere Erleichterungen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Ein Abstand von zwei Metern ist wo immer möglich einzuhalten. Der Mund-Nasen-Schutz muss in allen Innenbereichen getragen werden, sobald mehr als eine Person anwesend ist. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, in Geschäften, Supermärkten, Postämtern, Tankstellen und an anderen Orten, an denen Verkäufe stattfinden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch an Bahnhöfen, Bushaltestellen, Flughäfen sowie an kulturellen und religiösen Orten Pflicht.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
• Prüfen Sie vor Einreise die aktuellen Grenzwerte und Inzidenzen beim Lettischen Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.

Marokko - Änderung Einreise
Bei Royal Air Maroc gilt man nun als vollständig geimpfte Person, wenn die letzte (zweite) Impfung am Einreisetag nur noch mindestens zwei Wochen zurückliegt. Bisher wurden vier Wochen Abstand gefordert. Quelle: Maghreb Post

Philippinen - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, redaktionelle Änderung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila.
Die Philippinen sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Bis auf weiteres ist Ausländern die Einreise für touristische Zwecke in die Philippinen verboten. Erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt, neue touristische Visa werden derzeit grundsätzlich nicht ausgestellt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Flugzeug- und Schiffsbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) von philippinischen Staatsangehörigen, für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind, sowie für Ausländer, die bereits im Besitz von Langzeitvisa sind. Reisende unterliegen nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht, während derer am siebten Tag ein PCR-Test durchgeführt werden muss. Alle Einreisenden, mit Ausnahme von Diplomaten und Angehörigen internationaler Organisationen, müssen eine Buchung für eine akkreditierte Quarantäne-Einrichtung für mindestens 10 Tage vorlegen. Die Quarantäne wird auf 7 Tage verkürzt, wenn ein Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung vorgelegt wird, Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Zur Eindämmung der Virusvariante B.1.617, die zuerst in Indien nachgewiesen wurde, wird bis zunächst 30 Juni 2021 Flugpassagieren, die aus Indien, Pakistan, Nepal, Sri Lanka, Bangladesch, Oman oder den Vereinigten Arabischen Emiraten kommen oder sich dort während der letzten 14 Tage aufgehalten haben, die Einreise in die Philippinen verweigert. Reisende, die ausschließlich Flugtransitpassagiere in diesen Ländern waren, sind von diesem Einreiseverbot ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test oder philippinische Impfnachweise vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden.
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen PCR-Test oder einen Impfnachweis.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über den Flughafen in Manila bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind auf bestimmte Regionen beschränkt. Derzeit gilt im Großraum Manila eine Quarantänestufe mit umfangreichen Einschränkungen in der Versorgung und der Bewegungsfreiheit sowie eine nächtliche Ausgangssperre. Einzelne Stadtbezirke können diese Einschränkungen im Bedarfsfall verschärfen.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden nur unzuverlässig statt.
Die touristische Infrastruktur ist stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind geschlossen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz sowie zusätzlich einen Gesichtsschutz zu tragen. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt.
Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung in staatlicher Unterbringung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Falls Sie im Besitz eines Langzeitvisums sind oder eine Sondereinreisegenehmigung mit bereits ausgestelltem und noch gültigem Touristenvisum beantragen möchten-, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft , ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Einreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt .
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Polen - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Polen ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bei Einreise über eine EU-Außengrenze gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht. Bei Einreise aus EU-Ländern (einschließlich Deutschland) besteht eine Quarantänepflicht für 10 Tage, unabhängig vom genutzten Transportmittel und auch zu Fuß. Die 10-tägige Quarantäne kann durch ein negatives Testergebnis frühzeitig beendet werden. Die Quarantänepflicht besteht nicht, wenn bereits bei Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis (PCR oder Antigen) vorgelegt wird, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Von der Quarantänepflicht ausgenommen (ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses) sind bei Vorlage eines Nachweises über den Reisegrund unter anderen:
• Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs,
• Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten (bei Einreise auf dem Luftweg gilt diese Ausnahme nicht),
• Personen, die einen vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen können.
• Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate nachweisbar eine Isolierung bzw. Krankenhausaufenthalt aufgrund einer COVID-19-Erkrankung durchlaufen haben.
Weitere Ausnahmen und Einzelheiten sind den Verordnungen im polnischen Gesetzblatt zu entnehmen. Grenzkontrollen finden nur an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Staatsangehöriger der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind reduziert vorhanden. Internationale Flugverbindungen werden derzeit ebenfalls nur reduziert angeboten. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist eingeschränkt.
In Polen gelten Beschränkungen, die in mehreren Etappen innerhalb der nächsten Wochen gelockert werden. Veranstaltungen in Kultureinrichtungen sind seit dem 21. Mai 2021 erlaubt, die Öffnung von Fitnessstudios seit dem 28. Mai 2021 möglich.
Hotels können mit einer maximalen Belegung von 50% öffnen. Wellness & Spa-Bereiche der Hotels bleiben geschlossen. Restaurants dürfen seit dem 28. Mai 2021 auch die Innenbereiche öffnen. In Geschäften, Kirchen und Poststellen dürfen sich nur eine begrenzte Anzahl Personen gleichzeitig aufhalten. Im öffentlichen Nahverkehr gilt eine begrenzte Platzbelegung. Öffentliche und private Versammlungen sind mit begrenzter Personenzahl möglich.
Das polnische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Website, über Twitter und auf der Website der polnischen Regierung über die im Einzelnen geltenden Maßnahmen.
Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert, bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Hygieneregeln
Es besteht eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter fünf Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Das Tragen von Schutzvisieren, Schals und Tüchern als Mund-Nasen-Schutz ist untersagt. Es gilt eine Empfehlung zum Tragen von medizinischen Masken. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 Meter, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Personen, die im Haushalt einer auf COVID-19 positiv getesteten Person leben, sind automatisch unter Quarantäne gestellt, ohne dass eine separate Entscheidung des polnischen Gesundheitsamts ergeht. Die Quarantäne gilt bis zum Ablauf von sieben Tagen nach Beendigung der Isolierung der positiv getesteten Person im Haushalt. Die Quarantänepflicht gilt nicht für geimpfte Personen und Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate nachweisbar eine Isolierung bzw. einen Krankenhausaufenthalt aufgrund einer COVID-19-Erkrankung durchlaufen haben.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel.
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.

Ruanda - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Ruanda bewegt sich - bei landesweit auftretenden Infektionen - auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen Real Time Polymerase Chain Reaction (RT-PCR) Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Nach Einreise erfolgt ein COVID-19-Test am Flughafen auf eigene Kosten (50 USD). Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Der Transfer in das Transferhotel kostet 10 USD. Reisende dürfen das Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht verlassen. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS Gerät überwacht wird. Die Test- und Quarantänevorschriften gelten auch für gegen COVID-19 geimpfte Personen.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen RT-PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Kinder unter 5 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis entweder online oder telefonisch unter *127# beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen. Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Reiseverbindungen
Der internationale und kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag. Reisen von und nach Rubavu (Gisenyi) sind nicht möglich. In Rubavu, Rutsiro und einigen Teilen von Burera, Gicumbi und Nyagatare gilt die Ausgangssperre von 19 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag. Ein Mund-Nasen-Schutz sowie die Einhaltung der Abstandsregelungen sind erforderlich.
Für Besuche der Nationalparks Nyungwe, Gishwati-Mukura und der Vulkane werden nur Real Time Polymerase Chain Reaction Tests (RT-PCR) anerkannt, die nicht älter als 72 Stunden sein dürfen. Der Akagera Nationalpark kann zudem auch mit einem höchstens 72 Stunden alten Antigen Schnelltest (RDT) besucht werden. Die Schnelltests können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden.
Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit Momo (mobile money) beglichen werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Besonderheiten in den Regionen
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können ruandische Behörden in einzelnen Gebieten erweiterte Ausgangssperren anordnen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Senegal - redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Senegal wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Senegal ist von COVID-19 betroffen. Senegal ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das senegalesische Gesundheitsministerium (Ministère de la Santé et de l’Action sociale) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gelten weiterhin Einreisebeschränkungen für Reisende aus EU-Mitgliedstaaten. Zur Einreise berechtigt sind u.a. Angehörige der Streitkräfte und von Internationalen Organisationen, Diplomaten, in Senegal Studierende und Personen, die aus zwingenden familiären Gründen nach Senegal reisen müssen, sowie Geschäftsreisende mit entsprechender Sondergenehmigung der senegalischen Regierung. Die Einreise zu Tourismuszwecken ist derzeit nicht möglich. Nähere Informationen bietet die senegalesische Botschaft in Berlin.
Zur Einreise berechtigte Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Die Möglichkeit der Testung nach Ankunft im Senegal besteht nicht. Reisende müssen vor Einreise ein Formular zur Nachverfolgung ausfüllen. Quarantänepflicht besteht derzeit grundsätzlich nicht, sie kann jedoch im Einzelfall durch das Gesundheitspersonal am Flughafen angeordnet werden. Die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen der Fluggesellschaften sind zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Landesgrenze Senegals zu Gambia ist wieder geöffnet. Sonstige Landes- und Seegrenzen Senegals sind bis auf weiteres geschlossen. Ausnahmen sind für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet wieder statt. Der internationale Bus- und Fährverkehr ist aufgrund zahlreicher Grenzschließungen auch in den Nachbarländern stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Der gesundheitliche Ausnahmezustand wurde aufgehoben. Hygiene- und Abstandsregeln bestehen weiterhin.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Bereich insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln (auch im Privatwagen ab zwei Personen), Geschäften und Verwaltungsgebäuden besteht landesweit die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichteinhaltung soll konsequent bestraft werden. Abstandsregeln werden an Stränden und an öffentlichen Plätzen durch Polizei und Gendarmerie kontrolliert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der senegalesischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Spanien - Änderung Beschränkungen im Land (Balearen)
Die Balearen lockern weiter: ab 19. Juni 2021 wird die Sperrstunde um zwei Stunden auf 2 Uhr nachts verschoben. Gäste dürfen zudem, unter Auflagen und maximal zu zweit, wieder am Tresen in Bars bedient werden. Auch Konzerte unter freiem Himmel mit maximal 5.000 Zuschauern sollen dann wieder stattfinden. Darüber hinaus stehen zahlreiche weitere Änderungen für die Öffnung des Nachtlebens an. Ab 3. Juli sollen unter anderem Konzerte ohne Testpflicht stattfinden können, berichtet die „Mallorca Zeitung“. Die neuen Regelungen sollen am kommenden Freitag offiziell beschlossen werden. Quelle: touristik aktuell

Thailand - Änderung Einreise
Thailand will ab Mitte Oktober 2021 wieder vollständig für Besucher aus dem Ausland öffnen. Ziel sei es, die Grenzen in 120 Tagen wieder komplett aufzumachen. Urlaubsorte, die "bereit" seien, sollen bereits vorher wieder öffnen können. Quellen: tagesschau.de und Bangkok Post

Ungarn - Änderung Einreise
Ungarn hebt am 24. Juni 2021 die eingeführten Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengenraums wieder auf. Voraussetzung dafür ist, dass es im Hinblick auf die Pandemie bis dahin "keine unerwartete Wendung" gibt. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 17.06.2021

Beitrag von Birgitt »

Finnland - Änderung Einreise, Empfehlungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Finnland wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Finnland ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig. Der Grenzwert ist für Deutschland überschritten.
Für fast alle Schengen-Staaten, darunter Deutschland, gelten derzeit Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Finnland. Das bedeutet, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht gestattet sind.
Weiterhin einreisen dürfen:
• Finnische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen,
• Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen,
• Geschäftsreisende im Rahmen von Flugreisen, die zwischen EU- oder Schengenstaaten erfolgen,
• Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Reiseverkehrs (z.B. Diplomaten, Personen, die internationalen Schutz benötigen),
• in Finnland Studierende,
• Personen, die aus familiären Gründen reisen (z.B. um Verwandte/ihren Partner zu besuchen, Beerdigungen, Hochzeiten, Erkrankungen). Als Verwandte gelten z.B. Ehegatten, Kinder, Eltern und Geschwister,
• Bitte informieren Sie sich bei den finnischen Behörden über Details der Einreisebeschränkungen.
Es gilt eine Testpflicht und eine Regelung zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise.
Die Selbstisolierung kann reduziert werden, wenn aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende zwei negative Tests (PCR- oder Antigentest) vorweisen können. Der erste Test muss vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 72 Stunden nach Einreise erfolgen.
Mit einem Nachweis über die Genesung nach einer Infektion oder einem Nachweis über eine vollständige Impfung besteht in der Regel keine Testpflicht und auch keine Quarantäneempfehlung.
Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen, zur Testpflicht und zur Quarantäne bieten der finnische Grenzschutz und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Durch- und Weiterreise
Für Reisende aus Deutschland gelten Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Rückkehr in einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengen-Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel innehaben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Flugverbindungen von deutschen Flughäfen nach Finnland sowie Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde. Zum Teil ist für die Beförderung nach Finnland ein Nachweis über einen negativen COVID-19-Test vorzulegen.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Regelungen und Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze der Anzahl von Personen für Versammlungen.
Detaillierte Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes, der finnischen Gesundheitsbehörde THL, der finnischen Regierung, der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Informieren Sie sich bei den Fähr- und Fluggesellschaften zu den Beförderungsbestimmungen und Testerfordernissen.
• Beachten Sie bei Rückreise nach Deutschland die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen, erkundigen Sie sich ggf. nach den aktuellen Beförderungsbedingungen bei der zuständigen Gesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter und kontaktieren Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet das Gesundheitsamt Ihres Aufenthalts- bzw. Wohnortes. Weitere Informationen bietet unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.

Frankreich - Änderung Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich einschließlich der französischen Überseegebiete wird mit Ausnahme von Korsika sowie die französischen Überseedépartements und -gebiete Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien sowie Neu-Kaledonien gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Korsika sowie den französischen Überseedépartements und -gebieten Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien sowie Neu-Kaledonien wird abgeraten.
Epidemiologische Lage
Frankreich war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Frankreich mit Ausnahme von Korsika, Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien sowie Neu-Kaledonien als Risikogebiet eingestuft ist. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Australien, Korea, Israel, Japan, Libanon, Neuseeland und Singapur (im Hinblick auf die dort schwache COVID-19-Verbreitung von der französischen Regierung „grün“ eingestufte Länder) und die Ausreise aus Frankreich dorthin ist unter Pandemiegesichtspunkten ohne besonderen Reisegrund möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2021 weiter kontrolliert.
Einreisende aus diesen Ländern ab 11 Jahren müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Gleichwertig ist der Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen Impfstoff oder der höchstens sechs Monate alte Nachweis der Genesung von einer COVID-19-Infektion. Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid" nachweisen. Spätestens ab dem 1. Juli 2021 sollen nach EU-Vorgaben ausgestellte digitale Nachweise anderer Staaten kompatibel und verwendbar sein.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Die Einreise aus und die Ausreise in Richtung von Ländern, die im Hinblick auf die dort stärkere, aber noch kontrollierte COVID-19-Verbreitung von der französischen Regierung „orange“ eingestuft sind (alle Länder, die nicht „grün“ oder „rot“ – s. unten – eingestuft sind), bedarf eines negativen PCR-Tests, der nicht früher als 72 Stunden, oder eines negativen Antigentests, der nicht früher als 48 Stunden vor Abreise vorgenommen wurde. Außerdem müssen Reisende aus diesen Ländern ihren Impfstatus nachweisen oder, ohne Nachweis des Impfstatus, einen zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Grund erklären und durch geeignete Dokumente, einem Transportunternehmen ggf. vor Abreise, nachweisen, verbunden mit einer Selbstverpflichtung zu einer siebentägigen Quarantäne und zur Duldung weiterer Tests nach Einreise bzw. Quarantäneende.
Die Einreise aus und die Ausreise in Richtung von Ländern, die im Hinblick auf die dort besonders hohe COVID-19-Verbreitung oder die Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten von der französischen Regierung „rot“ eingestuft sind, bedarf eines nachgewiesenen dringenden Reisegrundes. Außerdem müssen Reisende bei Einreise einen höchstens 48 Stunden vor Abreise vorgenommenen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Reisende, die ihren Impfstatus nachweisen können, müssen sich außerdem zu einer vorbeugenden siebentägigen Quarantäne mit anschließendem COVID-19-Test verpflichten. Reisende aus diesen Ländern, die ihren Impfstatus nicht nachweisen können, unterliegen einer bußgeldbewehrten 10-tägigen Quarantänepflicht bei Ankunft in Frankreich an einem vorher anzugebenden Ort.
Die entsprechende Staatenliste sowie die abzugebenden Erklärungen sind auf der Webseite des französischen Innenministeriums in französischer und in englischer Sprache veröffentlicht.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich, innerhalb Frankreichs bedürfen Durchreisende zwischen 23 und 6 Uhr eines triftigen Ausnahmegrundes für die Ausnahme von der geltenden Ausgangssperre. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Generell gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit, Beachten der Ausgangssperre). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind wegen der innerfranzösischen Ausgangsbeschränkungen allerdings nur eingeschränkt verfügbar.
Beschränkungen im Land
Es gilt landesweit eine bußgeldbewehrte Ausgangssperre von 23 bis 6 Uhr. Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung. Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung geltend gemacht werden. Die Bescheinigungen können als Leerformular zum Ausdruck, online oder in der französischen Corona-App „Tous Anti Covid" ausgefüllt werden. Da die französische und die deutsche Corona-App derzeit nicht miteinander kompatibel sind, sollten regelmäßige Pendler oder Grenzgänger bis auf weiteres beide Apps gleichzeitig installieren und nutzen.
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen wiedergeöffnet. Weitere Lockerungen etwa für die Gastronomie in Innenräumen sind ebenfalls erfolgt. Nähere Informationen finden sich auf der Website der französischen Regierung.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
Mit Wirkung vom 17. Juni 2021 entfällt die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien. Ausgenommen sind besondere Umstände wie Menschenansammlungen in Warteschlangen oder auf Märkten, wo die Pflicht weiterbesteht. Ein Mund-Nasen-Schutz muss u.a. mehr als 90% ausgeatmeter Partikel der Größe 3 Mikrometer filtern (handelsübliche chirurgische Einwegmasken, entsprechend zertifizierte, handelsübliche Stoffmasken).
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika ist entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigentest sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika.
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festlandfrankreich sind weiteren besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen.
Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.

Iran - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Iran wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Iran ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft, da das Land von einer erneuten COVID-19-Infektionswelle stark betroffen ist.
Aktuelle Informationen und detaillierte Zahlen bieten das iranische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit erteilt Iran keine Touristen- oder Pilgervisa; andere Visa-Arten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Für Reisende, die sich innerhalb von zwei Wochen vor Einreise für mehr als vier Stunden in Botswana, Brasilien, Estland, Indien, Irak, Irland, Lesotho, Malawi, Mosambik, Sambia, Slowakei, Südafrika oder der Tschechischen Republik aufgehalten haben, gilt ein Einreiseverbot.
Bei Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) muss ein Gesundheitsattest in englischer Sprache einschließlich eines negativen PCR-Testes vorgelegt werden. Atteste in anderen Sprachen müssen von einer iranischen Auslandsvertretung zertifiziert sein. Das Testergebnis darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein. Ohne ein Attest mit negativem PCR-Test ist eine Einreise für Ausländer nicht möglich. Kinder unter acht Jahren sind von der Vorlage eines negativen PCR-Tests ausgenommen. Alle Reisenden müssen zusätzlich vor oder während des Fluges die Erklärung “COVID-19 Self Declaration Form“ ausfüllen. Diese Erklärung ist online verfügbar oder bei der Fluggesellschaft erhältlich.
Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt und bei COVID-19-Symptomen ärztlich untersucht werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird Selbstisolation angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfls. ergehen weitere verpflichtende Anweisungen der iranischen Behörden. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Die Verfahren können sich kurzfristig ändern. Abweichende Handhabungen sind jederzeit möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Die Landgrenzen zur Türkei, Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak sind derzeit pandemiebedingt großenteils geschlossen. Eine Einreise ist hier für Deutsche nicht möglich. Über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise können Temperaturmessungen und medizinischen Untersuchungen stattfinden. Reisende müssen auf einem Formular versichern, frei von COVID-19-Symptomen zu sein. Es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen. Direktverbindungen nach Deutschland bieten aktuell nur Lufthansa und Iran Air an.
Beschränkungen im Land
Es kann immer wieder – insbesondere vor iranischen Feiertagen – vorkommen, dass kurzfristig inneriranische Reisebeschränkungen eingeführt werden. Dann wird Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus anderen Provinzen die Einreise in die betroffenen Provinzen nicht gestattet. Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus den betroffenen Provinzen dürfen diese nicht verlassen. Diese Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben. Aktuell gelten solche Maßnahmen für alle Provinzen der Kategorien „orange“ und „rot“ (u.a. Teheran).
Darüber hinaus gilt derzeit in allen Städten zwischen 22 und 3 Uhr ein Fahrverbot für private PKW sowie für den ÖPNV. Taxis verkehren auch nach 22 Uhr. Für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr kann ein Ausweispapier verlangt werden. Zusätzlich können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsflugreisen kann ein negativer PCR-Test verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Im Alltag ist derzeit vor allem in „gelb,“ „orange“ und „rot“ eingestuften Regionen mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen. Davon ist aktuell auch Teheran betroffen. Einrichtungen für den essentiellen Lebensbedarf wie Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet Touristen- und Ausflugsziele bleiben größtenteils geschlossen. Camping in öffentlichen Parks ist grundsätzlich untersagt.
Hygieneregeln
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte und Reisen zu vermeiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Es gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Nahverkehr. Künftig soll die Polizei stärker gegen Verstöße vorgehen, Strafen für Verstöße gegen die Auflagen wurden angekündigt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den Beförderungsbestimmungen.
• Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan und andere Fragen zu den genannten Flugverbindungen direkt mit der Fluggesellschaft.
• Achten Sie auf die Gültigkeit Ihres Visums. Sollte Ihr Visum während Ihres Aufenthalts in Iran ablaufen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Ausländerpolizei zwecks Verlängerung. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, informieren Sie sich vor Ausreise bei der iranischen Ausländerpolizei, ob etwaige Strafzahlungen geleistet werden müssen, um das für die Ausreise erforderliche Exitvisum zu erhalten.
• Seien Sie für Abreisen frühzeitig vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Airline die Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Testergebnisses verlangt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung .
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Marokko - Änderung Einreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Marokko ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien und Mauretanien sind geschlossen.
Seit dem 15. Juni 2021 sollen Reiseverbindungen von und nach Marokko eingeschränkt mit Sonderflügen und –fähren wieder möglich sein, wobei Fährverbindungen nur zwischen Marokko und Frankreich bzw. Italien angeboten werden. Der Fährverkehr für Reisende zwischen Marokko und Spanien ist ausgesetzt.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen seit 15. Juni 2021, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, für Reisende mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Land der von den marokkanischen Behörden erstellten Liste A, darunter derzeit auch Deutschland. Die Liste soll zweiwöchentlich durch das marokkanische Außenministerium aktualisiert werden.
Zur Einreise ist für Reisende aus einem Land der Liste A ein PCR-Test erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein darf. Das Testergebnis muss in französischer, hilfsweise englischer Sprache vorgelegt werden. Die Vorlage eines PCR-Tests ist auch für Geimpfte oder Genesene erforderlich. Anderslautende Informationen können nicht bestätigt werden.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten soll weiter möglich sein.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise nach/aus Marokko soll seit dem 15. Juni 2021 mit Sonderflügen verschiedener Fluggesellschaften sowie mit Sonderfähren nach Frankreich möglich sein. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften. Personenfähren zwischen Marokko und Spanien sind vorerst ausgesetzt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 10. Juli 2021 gilt der Ausnahmezustand und eine nächtliche Ausgangssperre sowie ein Versammlungsverbot. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Die Ein- und Ausreise aus den Präfekturen Tanger, Tétouan, Fès, Meknès, Casablanca, Berrechid, Settat und Marrakech ist nur mit besonderer Genehmigung der lokalen Behörden möglich. Ausnahmen können für Personen gelten, die einen gültigen marokkanischen digitalen Impfnachweis mit sich führen bzw. nachweisen können, dass sie einen vollständigen Impfschutz genießen. Der öffentliche Verkehr in den genannten Präfekturen ist reduziert..
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
In Österreich wird ab Juli 2021 die Nachtgastronomie wieder geöffnet. Die Sperrstunde wird aufgehoben. Als Voraussetzung für Bars, Clubs und Discos gilt die sogenannte "3-G-Regel": Nur wer getestet, genesen oder geimpft ist, bekommt Zutritt. Quelle: tagesschau.de

Portugal - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Lissabon (Área Metropolitana de Lisboa) und auf die Azoren wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 weiterhin betroffen, die Zahl der Neuinfektionen ist regional unterschiedlich. In der Region Lissabon (identisch mit der Metropolregion Lissabon, Área Metropolitana de Lisboa, AML) sowie den Azoren lag die Zahl der Neuinfektionen zuletzt bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft- und auf dem Seeweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengenstaaten gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer RT-PCR-Test oder ein negativer Antigen-Test (TRAg) ist für alle Reisenden auf das Festland erforderlich. Für Madeira und die Azoren gelten abweichende Einreisebestimmungen, s. Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Der RT-PCR Test darf nicht mehr als 72 Stunden, der Antigen-Test nicht mehr als 24 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter zwei Jahren. Derzeit gibt es von der Testpflicht keine Ausnahmen für Genesene oder Geimpfte. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card) ausfüllen.
Reisende (auf Luft-, See- oder Landweg), die sich in den letzten 14 Tagen in Südafrika, Brasilien, Indien oder Nepal aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Portugal für 14 Tage in Selbstisolation begeben.
Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen ist wieder möglich.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen auf dem Festland sind wieder geöffnet, es gelten die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Auch die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal geöffnet. Über den Landgang der Passagiere dort wird im Einzelfall entschieden. Die Häfen der Autonomen Region Azoren haben wieder für nationalen Kreuzfahrttourismus geöffnet.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt der allgemeine Notstand (situacao de calamidade). Die Regierung hat Öffnungsschritte am 14. Juni 2021 umgesetzt und weitere für den 28. Juni 2021 angekündigt. Insbesondere sind die Öffnungszeiten von Restaurants und Geschäften nicht mehr zeitlich beschränkt und die Kapazitätsgrenzen im ÖPNV deutlich erhöht. In den Landkreisen (Concelhos) Braga, Lissabon, Odemira und Vale de Cambra gelten aufgrund der dortigen Infektionszahlen hingegen weiterhin strengere Maßnahmen. Je nach Pandemieentwicklung gelten regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Die schrittweise Öffnung des Handels und des Gaststättengewerbes findet unter Auflagen mit eingeschränkten Öffnungszeiten und Kapazitätsbeschränkungen statt.
Der Strandbetrieb wurde in dieser Badesaison mit einem Ampelsystem aufgenommen, es gilt Maskenpflicht beim Zu- und Abgang. Menschenansammlungen sind weiterhin untersagt. Private Feiern sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleiben untersagt. Bars und Diskotheken bleiben geschlossen.
Hygieneregeln
Im Rahmen des Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Ab dem 1. Juli 2021 wird auch die Einreise mit einem Schnelltest, der nicht mehr als 48 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde, ausreichend sein.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira . Sämtliche Nachweise müssen in englischer Sprache vor Einreise über die App madeirasafe.com eingereicht werden.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren (zwischen 1 und 5 Uhr). Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind auf maximal sechs Personen pro Gruppe im Innenraum und 10 Personen pro Gruppe im Außenbereich begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Für gewerbliche Einrichtungen gelten beschränkte Öffnungszeiten.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Derzeit gibt es von der Testpflicht keine Ausnahmen für Genesene oder Geimpfte. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag sowie nunmehr auch am zwölften Tag nach dem ersten Test erfolgen. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde des Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für nationalen Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen PCR-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer PCR-Test am sechsten Tag nach dem ersten Test, sowie nunmehr auch am zwölften Tag nach dem ersten Test erfolgen.
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen, die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über mögliche Änderungen im Flugplan und die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden. Quelle: AA

Lissabon wird wegen einer besorgniserregenden Zunahme der Corona-Infektionsfälle (Delta-Variante) für rund zweieinhalb Tage abgeriegelt. Von Freitagnachmittag 18. Juni 2021 bis Montagmorgen dürfen die 2,8 Millionen Bewohner den Großraum Lissabon nur aus triftigem Grund verlassen. Auswärtige werden nur in Ausnahmefällen einreisen dürfen. Quelle: tagesschau.de

Südafrika - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 stark betroffen. Nach einer Stabilisierung auf niedrigerem Niveau steigen die Neuinfektionszahlen in jüngster Zeit jedoch wieder an. Dort wurden zudem neue, ansteckendere Varianten von COVID-19 festgestellt, weshalb Südafrika als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden über fünf Jahre müssen bei Ankunft einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der den Vorgaben der WHO entspricht und bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende, die ohne einen solchen Testnachweis einreisen, müssen sich auf eigene Kosten unmittelbar bei Ankunft einem Antigen-Test unterziehen und sich im Falle eines positiven Testergebnisses in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Fluglinien berufen sich bei der Prüfung der Mitnahmevoraussetzungen von Passagieren auf dem Weg nach Südafrika auf Vorgaben der South African Civil Aviation Authority und verlangen erfahrungsgemäß ausnahmslos Nachweise negativer PCR-Tests.
Die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System ist vorgeschrieben. Reisende müssen den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online ausfüllen und erhalten eine Identifikationsnummer, die bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist. Erfahrungsgemäß verteilen die Fluglinien auch ausgedruckte Blanko-Fragebögen, die -vollständig ausgefüllt- bisher hilfsweise akzeptiert werden.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die mobile App "COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Auch für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Südafrika sind nur an 20 Grenzübergängen erlaubt. Dort ist mit langen Abfertigungszeiten zu rechnen. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt reguläre internationale Flugverbindungen, jedoch mit stark eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge sind häufig voll besetzt.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung Südafrika als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Südafrika nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.
Das geltende Beförderungsverbot für Personen, die von Südafrika nach Deutschland im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr reisen, gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
In ganz Südafrika gilt ein Lockdown. Aufgrund steigender Infektionszahlen gilt seit dem 16. Juni 2021 wieder eine höhere Stufe des Lockdowns (adjusted Alert Level 3). Dieser schließt u.a. eine nächtliche Ausgangssperre, eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit und ein Verbot größerer sozialer Zusammenkünfte ein.
Ausführliche Informationen in englischer Sprache bietet die südafrikanische Regierung.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Ukraine - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Ukraine ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Ausländer müssen bei Einreise eine ukrainische oder in der Ukraine vertretene Krankenversicherung nachweisen, die COVID-19 abdeckt. Außerdem ist ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests, jeweils nicht älter als 72 Stunden oder ein Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorzulegen. Wird die Krankenversicherung oder das Testergebnis bzw. eine Impfung nicht nachgewiesen, wird die Einreise verweigert.
Ausländer mit einer unbefristeten ukrainischen Aufenthaltserlaubnis („permanent residence permit“) und ukrainische Staatsangehörige können alternativ die Selbstisolation unter Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii vdoma“, die bei Einreise bereits eingerichtet sein muss, wählen. Die verpflichtende Selbstisolation von 14 Tagen kann durch einen negativen PCR-Test nach Einreise verkürzt werden.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Test- bzw. Impfnachweispflicht und der Selbstisolation ausgenommen. Einzelheiten sind auf der offiziellen (auch deutschsprachigen) Webseite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Durch- und Weiterreise
In einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bestehen Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen. Transitreisende sind von der Vorlage des Testergebnisses bzw. Impfnachweises und der Krankenversicherungspflicht ausgenommen, sofern sie die Transitzone des Flughafens während des Umstieges nicht verlassen. In diesem Fall erfolgt keine Einreise, es müssen jedoch die Einreisebedingungen des endgültigen Ziellandes berücksichtigt werden.
Für Durchreisende auf dem Landweg gelten hingegen die Bestimmungen unter Einreise.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Bis 31. August 2021 gilt eine sog. „adaptive Quarantäne“. Je nach Lage wird ein Gebiet (Oblast) farblich eingestuft. Die Farben (grün, gelb, orange, rot) drücken die jeweiligen Regeln in diesem Gebiet aus. Unabhängig von der Einstufung hat jede Person einen Ausweis mitzuführen und die grundlegenden Hygieneregeln zu beachten. Weitere Informationen zu den Regeln und Einstufungen der Oblaste werden von der ukrainischen Regierung veröffentlicht.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 18.06.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Ägypten - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ägypten ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Dies gilt auch für die Region Rotes Meer/Hurghada. Ägypten ist daher als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der nachweislich nicht älter als 72 Stunden sein darf, bei Einreise über den Flughafen Frankfurt nicht älter als 96 Stunden. Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Es kann ein QR-Code auf dem Testergebnis verlangt werden, weitere Informationen hierzu erteilen die ägyptischen Behörden. Sollte das Testergebnis keine Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten, ist mit einer Verweigerung der Einreise zu rechnen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Für direkt nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Marsa Matrouh einreisende Touristen besteht die Möglichkeit, den erforderlichen PCR-Test kostenpflichtig bei Einreise an den jeweiligen Flughäfen vornehmen zu lassen. Für die Wartezeit bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses gilt eine verpflichtende Quarantäne (z.B. im Hotelzimmer). Bei einem positiven Test erfolgen Quarantänemaßnahmen. Die Umsetzung der Quarantänemaßnahmen ist uneinheitlich. Wegen begrenzter Kapazitäten kann es zu Wartezeiten bei der Testung in den Flughäfen und der Ausgabe der Testergebnisse kommen. An Flughäfen ist mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen zu rechnen. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden, in der Angaben über den Krankenversicherungsschutz erfragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Weiterreise oder Durchreise in andere Länder kann eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden sein. Die Vorschriften für die Durchführung dieser Tests können restriktiver sein, als das Zielland vorschreibt.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr findet wieder statt, jedoch nur in eingeschränktem Maße. Reisemöglichkeiten im Land können im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt oder an Bedingungen wie z.B. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests geknüpft sein.
Beschränkungen im Land
Ämter und öffentliche Einrichtungen sowie Sportstätten, Parks, Museen, Gastronomie und Geschäfte können in ihren Öffnungszeiten eingeschränkt sein.
Bei Reisen im Land können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und betreiben Sie aufgrund der erheblichen Infektionsgefahr „social distancing“. Vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich Menschen auf engem Raum versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
• Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Angola - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Angola wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Angola ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Angola ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise aus dem Ausland ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Ferner muss das Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) vor Antritt der Reise online ausgefüllt werden und bei Einreise vorgelegt werden können.
Unmittelbar nach Einreise erfolgt ein weiterer COVID-19-Schnelltest, dem sich bei negativem Ergebnis eine zehntägige häusliche Quarantäne anschließt. Bei positivem Ergebnis ist eine institutionelle Quarantäne verpflichtend. Bei negativem Ergebnis dürfen sich Ausländer mit festem Wohnsitz und im Land akkreditierte Diplomaten zu Hause in Quarantäne begeben. Ausländer ohne festen Wohnsitz im Land können die Quarantäne in der für den Aufenthalt vorgesehenen Unterkunft verbringen, sofern die Bedingungen zur Selbstisolation gegeben sind (andernfalls institutionelle Quarantäne). Zur Beendigung der Quarantäne ein negativer Schnelltest oder PCR-Test erforderlich, der frühestens am zehnten Tag der Quarantäne durchgeführt werden kann. Zusätzlich ist eine schriftliche Genehmigung der angolanischen Gesundheitsbehörden für die Beendigung der Quarantäne erforderlich.
Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung. Alle zum Haushalt gehörenden Personen müssen dann ebenfalls zu Hause bleiben und sich räumlich von der infizierten Person trennen.
Für Geimpfte und Genesene gelten derzeit keine Einreiseerleichterungen.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus Angola ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf maximal 72 Stunden vor Ausreise erfolgen.
Reiseverbindungen
Der internationale und nationale Flugverkehr wurde teilweise wieder aufgenommen. Die Landgrenzen bleiben jedoch geschlossen.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand gilt in abgeschwächter Form fort. Für den Verkehr zwischen den Provinzen ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests notwendig, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Der Verkehr zwischen der Hauptstadt Luanda und den restlichen Provinzen ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Grundsätzlich wird außerdem empfohlen, zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig, das Haus zu verlassen. Dies gilt insbesondere im Zeitraum von 22 bis 5 Uhr.
Der Schulbetrieb findet im Präsenzunterricht statt.
Sportliche Aktivitäten dürfen im Freien nur zu bestimmten Uhrzeiten ausgeübt werden. Märkte und Restaurants haben verkürzte Öffnungszeiten. Gottesdienste und andere Versammlungen sind begrenzt möglich. Die Strände und öffentliche Schwimmbäder sind bis auf weiteres geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum, öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Märkten oder bei Straßenverkäufern gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Beachten Sie bei Rückreise nach Deutschland die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen, erkundigen Sie sich ggf. nach den aktuellen Beförderungsbedingungen bei der zuständigen Gesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter und kontaktieren Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet das Gesundheitsamt Ihres Aufenthalts- bzw. Wohnortes. Weitere Informationen bietet unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.

Australien - Änderung Beschränkungen im Land, HygieneregelnDas australische Bundesland New South Wales hat das Tragen von Masken Das australische Bundesland New South Wales hat das Tragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln in Sydney wieder zur Pflicht gemacht. Quelle: tagesschau.de

Belgien - Belgien ist mit Wirkung vom 20. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird bis einschließlich 19. Juni 2021 gewarnt. Mit Wirkung vom 20. Juni 2021 gilt dies nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 weiterhin betroffen Die Zahl der Neuinfektionen überschritt bis vor kurzem 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien bis einschließlich 19. Juni 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Nicht-essentielle Reisen nach Belgien und von Belgien ins Ausland sind wieder erlaubt. Die belgischen Behörden warnen jedoch vor nicht-essentiellen Reisen. Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches "Passenger Locator Form" (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Ein Nachweis (elektronisch oder Ausdruck) soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Belgien eine Einstufung in rote, orange und grüne Regionen vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Deutschland ist als "orange Region" eingestuft, einzelne Bundesländer auch als „grüne Region“. Bis zum 6. Juni 2021 war ganz Deutschland als „rote Region“ eingestuft. Einreisende aus orangen und grünen Regionen unterliegen keiner Test- und Quarantänepflicht. Maßgeblich sind jedoch Aufenthalte in einer „roten Region“ in den letzten 14 Tagen vor Einreise. Daher müssen sich Einreisende aus Deutschland, die bis zum 21. Juni 2021 einreisen, noch in Quarantäne begeben und nach 7 Tagen testen lassen. Die Aufforderung erfolgt durch die belgischen Behörden per SMS nach Absendung des „Passenger Locator Form ".
Personen, die aus einer aktuell „roten Region“ nach Belgien reisen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test mit sich führen. Die Abstrichentnahme darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit. Reisende müssen sich anschließend für mindestens sieben Tage in Quarantäne begeben und am siebten Tag des Aufenthalts in Belgien erneut testen lassen. Die Quarantäne endet mit einem negativen Testergebnis. Reisende, die mit dem Auto, Bus oder der Bahn einreisen und sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, sind von der PCR-Test- und Quarantänepflicht befreit. Mit Wirkung vom 1. Juli 2021 sind erleichterte Regelungen für vollständig Geimpfte und Genesene vorgesehen. Über Einzelheiten informieren die belgischen Behörden. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38° C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Personen, die aus einer „roten Region“ kommen und innerhalb von 48 Stunden durch Belgien durchreisen, benötigen keinen negativen PCR-Test. Wenn Fluggesellschaften oder das Zielland allerdings einen PCR-Test fordern, muss ein negativer PCR-Test beim Boarding vorgewiesen werden. Zusätzlich muss ggf. das „Passenger Locator Form" (PLF) ausgefüllt werden.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr ist teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Geschäfte sind unter -Hygienebedingungen (u.a. Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes) ohne Terminbuchung geöffnet.
Private Zusammenkünfte im Freien sind von 5 Uhr morgens bis Mitternacht mit bis zu zehn Personen erlaubt, in der übrigen Zeit dürfen sich maximal vier Personen im Freien treffen. Hotels und Ferienparks sind geöffnet, Discotheken geschlossen. Außenterrassen von Restaurants und Cafés sowie Vergnügungsparks sind geöffnet. Veranstaltungen im Freien sind für maximal 50 Personen erlaubt. Zu Hause dürfen bis zu 4 Personen empfangen werden (plus Kinder), Restaurants und Cafés dürfen ihre Innen- und Außenbereiche unter Auflagen öffnen. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sport sind sowohl in Innenräumen als auch im Freien unter Auflagen wieder erlaubt.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, Läden und in einigen stark frequentierten Straßen gilt Maskenpflicht.
Informationen zu möglichen künftigen Lockerungen, sind in deutscher Sprache auf der Website des belgischen Krisenzentrums veröffentlicht.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Belgien.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregeln in deutscher Sprache bei den belgischen Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Cabo Verde / Kapverden - Einstufung zum Risikogebiet mit Wirkung vom 20. Juni 2021, bisher Hochinzidenzgebiet, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Cabo Verde wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Cabo Verde war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Cabo Verde noch bis einschließlich 19. Juni 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Mit Wirkung vom 20. Juni 2021 ist Cabo Verde als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Regierung von Cabo Verde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Cabo Verde kann über die vier internationalen Flughäfen (Praia, Sal, Boa Vista, São Vicente) erfolgen, soweit ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen Rapid Schnelltest (Ag-RDT)) vorliegt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test wird bereits von den Fluglinien vor Abflug verlangt. Bei der Einreise erfolgt eine Temperaturmessung. Das Ausfüllen eines Online-Formulars als Reiseregistrierung ist erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Seegrenzen von Cabo Verde sind wieder geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Cabo Verde wurde wieder aufgenommen.
Zwischen den einzelnen Inseln, findet ein regelmäßiger Flug- und Schiffsverkehr statt. Bei Reisen zwischen den Inseln, muss beim jeweiligen Check-in ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen- Schnelltest) vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter sieben Jahren.
Auf allen Inlandsflugstrecken müssen Passagiere vor Check-In ein Formular (Englisch oder Portugiesisch) zur sanitären Überwachung ausfüllen.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von Cabo Verde kann je nach Entwicklung der Infektionszahlen Maßnahmen ergreifen, die sich von Insel zu Insel unterscheiden können.
Auf allen Inseln gilt bis auf Weiteres der Notstand (calamidade).
Nachtlokale (Diskotheken, Tanzlokale) bleiben im ganzen Land weitestgehend geschlossen, andere Lokale sind zeitlich beschränkt geöffnet. Erholungs-, Kultur-; Sport- und Freizeitaktivitäten, die eine Ansammlung von Personen mit sich bringen, sind entweder ganz verboten oder werden zahlenmäßig und zeitlich beschränkt. Private Treffen bleiben eingeschränkt.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind einzuhalten. An allen öffentlich zugänglichen Orten, z.B. in Verkehrsmitteln, Geschäften und öffentlichen Verwaltungsgebäuden besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch im Freien. Ausnahmen gelten für sportliche Aktivitäten im Freien sowie für Kinder unter 10 Jahren und in Fällen medizinischer Unzumutbarkeit. Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird durch die Polizei streng kontrolliert, bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Cabo Verdes.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden auf der jeweiligen Insel.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Dänemark - die Region Süddänemark ist mit Wirkung vom 20. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme von Grönland und den Färöern wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 20. Juni 2021 nicht mehr für die Region Süddänemark.
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch regional unterschiedlich. In allen Regionen mit Ausnahme von Grönland, den Färöern und Süddänemark überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark mit Ausnahme von Grönland, den Färöern sowie Süddänemark als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Dänemark nimmt eine nach Ländern und Regionen differenzierte Risikobewertung in die Kategorien „gelb“, „orange“ und „rot“ vor, welche wöchentlich aktualisiert wird. Die jeweils geltenden Einreiseregeln und die Einstufung der Risikogebiete werden auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht. Dieses bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache .
Deutschland ist aktuell als „gelb“ eingestuft. Für Personen mit Wohnsitz in „gelb“ eingestuften Ländern gelten aktuell folgende Einreisevoraussetzungen:
1. Triftiger Einreisegrund
Ausländer mit Wohnsitz in „gelb“ oder „orange“ eingestuften EU- und Schengenländern dürfen ohne Nachweis eines wichtigen Grundes einreisen.
Ausländer mit Wohnsitz in anderen Ländern (Länder außerhalb des EU-/Schengen-Raums der Kategorie „orange“ oder „rot“ und EU-/Schengenländer der Kategorie „rot“) dürfen, auch wenn Sie sich vor Einreise nach Dänemark in Deutschland aufgehalten haben, grundsätzlich nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Einreisen zu touristischen Zwecken werden in diesem Fall nicht gestattet.
2. Testpflicht
Für Einreisende - per Flugzeug, über Land und See - gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorzulegen, der maximal 48 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde.
Außerdem besteht für alle Einreisenden die Pflicht zur Durchführung eines zweiten –kostenfreien- COVID-19-Tests spätestens 24 Stunden nach Einreise. Bei Einreise auf dem Luftweg muss dieser Test vor Verlassen des Flughafens erfolgen. An Flughäfen, Grenzübergängen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind für Einreisende Testzentren eingerichtet.
Es gelten u.a. Ausnahmen von der Testpflicht für folgende Personenkreise:
• Kinder unter 15 Jahre
• Vollständig Geimpfte mit Wohnsitz in einem „gelben“ oder „orangenen“ EU- oder OSZE-Land oder als „gelb“ eingestuften Drittstaat, die in einem EU- oder OSZE-Land oder als „gelb“ eingestuften Drittstaat geimpft wurden. Voraussetzung ist die Impfung mit einem durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff und Verabreichen der letzten Impfdosis mehr als zwei Wochen, aber höchstens 8 Monate vor Reisebeginn. Personen, die zuerst mit AstraZeneca und danach als zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna oder Pfizer/BioNTech) geimpft wurden, gelten auch als vollständig geimpft. Der Impfnachweis muss Angaben zum Namen, Geburtsdatum, Art des Impfstoffes, Impfstatus und Impfdatum (1. und 2. Impfung, sofern Zweitimpfung erforderlich) enthalten.
• Personen, die von einer vorausgegangenen COVID-19-Infektion genesen sind, können auch einen positiven COVID-19-Test (nur PCR-Test) vorlegen, wenn dieser Test zwischen 14 Tagen und 8 Monaten vor der Einreise vorgenommen wurde.
3. Quarantäne (Selbst-Isolation)
Für Personen mit Wohnsitz in einem als „gelb“ eingestuften Land besteht keine Pflicht, sich nach Einreise in häusliche Quarantäne (Selbstisolation) zu begeben. Einreisende mit Wohnsitz in „orange“ oder „rot“ eingestuften Ländern haben sich einer 10-tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisolation) zu unterziehen, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativen PCR-Test verkürzt werden kann. Ausnahmeregelungen sind auf dem dänischen Behördenportal eingestellt.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich; es erfolgen Stichprobenkontrollen bei der Einreise nach Dänemark.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt. Dies gilt auch, wenn ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird.
Durch- und Weiterreise
Ausländern mit Wohnsitz in einem als „gelb“ eingestuften Land (wie aktuell Deutschland) oder „orange“ eingestuften EU-oder Schengen-Land wird unabhängig vom Reisegrund die Durchreise durch Dänemark erlaubt. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antigentest) gilt auch für Transitreisende, es sei denn, diese halten sich nur im Transitbereich des dänischen Flughafens auf. Weitere Informationen bieten die dänischen Behörden.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Reiseverbindungen
Es gibt grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Pandemiebedingte Einschränkungen werden schrittweise gelockert. Handel, Gastronomie, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet, aber teilweise ist für den Zugang ein sog. „Coronapass“, d.h. ein Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis oder über eine erfolgte vollständige Impfung oder Genesung erforderlich.
Die dänischen Behörden stellen Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen und aktuell geltenden Einschränkungen auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Hygieneregeln
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier) gilt an Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln, sofern man sich nicht auf einem Sitzplatz befindet. Kinder bis 12 Jahre sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen auf die Färöer sind grundsätzlich möglich. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein kostenpflichtiger PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende ohne vollständigen Impfschutz verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach vier bzw. fünf Tagen vorgesehen. Reisende mit vollständigem Impfschutz oder Personen, die von COVID-19 genesen sind, müssen dennoch einen Test nach Einreise machen; ein weiterer Test nach vier Tagen ist empfohlen. Wurde die letzte Impfdosis für einen vollständigen Impfschutz vor mehr als acht Tagen vor Einreise verabreicht, so entfällt die Pflicht zur häuslichen Quarantäne. Sie entfällt auch für von COVID-19 Genesene, deren positiver Test älter als 10 Tage ist.
Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind grundsätzlich möglich. Es gelten die dänischen Einreisebestimmungen hinsichtlich eines anerkannten Einreisegrundes je nach Risikokategorisierung des Wohnsitzlandes. Es wird ein negatives Ergebnis eines max. 72 Stunden alten PCR-Tests zur Einreise benötigt. Eine Ausnahmeregelung für vollständig Geimpfte gibt es aktuell nicht. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Vollständig Geimpfte können den zweiten Test bereits einen Tag nach der Einreise vornehmen lassen. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet Visit Greenland.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone. Alternativ können Sie die deutsche Corona-Warn-App benutzen, die mit der dänischen App kompatibel ist.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.

Dominikanische Republik - Änderung Einreise
Reisende, die aus Südafrika, Indien oder Brasilien einreisen, müssen einen negativen PCR-Test vorlegen (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise[/b] Die Behörden verlangen dies von andere Ankömmlingen nicht. Einige Flugreisende werden jedoch nach dem Zufallsprinzip bei der Ankunft am Flughafen für einen Schnelltest ausgewählt. Positiv getestete Personen müssen sich in Quarantäne begeben. Die Dauer der Quarantäne wird von den lokalen Behörden festgelegt. Personen, die entweder einen negativen PCR-Test und/oder den Nachweis einer vollständigen Impfung vorlegen, sind von der Stichprobenkontrolle ausgenommen. Quelle: Garda World

Estland - Estland ist mit Wirkung vom 20. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Estland wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 20. Juni 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Estland ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Estland bis einschließlich 19. Juni 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist u.a. für Reisende der EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan grundsätzlich möglich. Reisende werden gebeten, elektronisch oder per Hand max. 24 Stunden vor Einreise einen Anmeldebogen auszufüllen. Es gilt eine zehntägige Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern, deren Koeffizient oberhalb von 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Zwei-Wochen-Frist liegt. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Reisende aus gelisteten Ländern können alternativ - zur Verkürzung der Quarantäne - mit einem negativen PCR-Testergebnis (max. 72 Stunden alt) einreisen oder sich bei Einreise auf COVID-19 testen lassen und müssen dann in Selbstisolation das negative Ergebnis abwarten. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit und zum Arzt gehen und Einkäufe tätigen. Nach frühestens sieben Tagen muss ein zweiter Test erfolgen. Bei erneut negativem PCR-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen.
Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Folgender Personenkreis ist von den Quarantäne-Auflagen befreit: Personen, die nachweislich in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen sind (Nachweis durch ein Schreiben des Arztes oder des Gesundheitsamtes entweder in englischer, estnischer oder russischer Sprache) oder Personen, die in den letzten sechs Monaten vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden (Nachweis durch WHO-Impfnachweis oder ärztliche Bestätigung mit Informationen u.a. zur Anzahl der verabreichten Impfstoffdosen und Impfstoff-Zusammensetzung in englischer, estnischer oder russischer Sprache).
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen unterbleiben. Die Grenzen zu Russland bleiben geschlossen. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Es bestehen wöchentliche Direktflugverbindungen sowie diverse Umsteigeverbindungen von und nach Deutschland. Die Grenzen zu Russland sind bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die Auflagen für Gastronomie, Tourismus, Einzelhandel und Kultur- und Freizeiteinrichtungen wurden gelockert. Über aktuelle Regelungen informieren die estnischen Behörden.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen besteht weiterhin eine Zwei-Meter-Abstandsregelung und die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen. Häufiges Händewaschen und Desinfektion wird weiterhin dringend empfohlen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes .
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA“ , die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.

Frankreich - gesamt Kontinentalfrankreich sowie die Überseegebiete Martinique und Saint-Barthélemy sind mit Wirkung vom 20. Juni 2021 keine Risikogebiete mehr, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich einschließlich der französischen Überseegebiete wird mit Ausnahme von Korsika sowie der französischen Überseedépartements und -gebiete Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien sowie Neu-Kaledonien gewarnt.
Mit Wirkung vom 20. Juni 2021 gilt dies auch nicht mehr für das französische Festland sowie die französischen Überseegebiete Martinique und Saint-Barthélemy, jedoch weiterhin für die Überseegebiete Guadeloupe, Französisch Guyana, Réunion und Saint-Martin.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. In den Überseegebieten Guadeloupe, Französisch Guyana, Réunion und Saint-Martin überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese weiterhin als Risikogebiet eingestuft sind.
Bis einschließlich 19. Juni 2021 sind ganz Frankreich einschließlich der französischen Überseegebiete mit Ausnahme von Korsika sowie der französischen Überseedépartements und -gebiete Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna noch als Risikogebiete eingestuft.
Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Australien, Kanada, Korea, Israel, Japan, Libanon, Neuseeland, Singapur und den Vereinigten Staaten von Amerika ( von der französischen Regierung „grün“ eingestufte Länder) und die Ausreise aus Frankreich dorthin ist unter Pandemiegesichtspunkten ohne besonderen Reisegrund möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2021 weiter kontrolliert.
Einreisende aus diesen Ländern ab 11 Jahren müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Gleichwertig ist der Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen Impfstoff oder der höchstens sechs Monate alte Nachweis der Genesung von einer COVID-19-Infektion. Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid" nachweisen. Spätestens ab dem 1. Juli 2021 sollen nach EU-Vorgaben ausgestellte digitale Nachweise anderer Staaten kompatibel und verwendbar sein.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Die Einreise aus und die Ausreise in Richtung von Ländern, die von der französischen Regierung „orange“ eingestuft sind (alle Länder, die nicht „grün“ oder „rot“ – s. unten – eingestuft sind), bedarf eines negativen PCR-Tests, der nicht früher als 72 Stunden, oder eines negativen Antigentests, der nicht früher als 48 Stunden vor Abreise vorgenommen wurde. Außerdem müssen Reisende aus diesen Ländern ihren Impfstatus nachweisen oder, ohne Nachweis des Impfstatus, einen zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Grund erklären und durch geeignete Dokumente, einem Transportunternehmen ggf. vor Abreise, nachweisen, verbunden mit einer Selbstverpflichtung zu einer 7-tägigen Quarantäne und zur Duldung weiterer Tests nach Einreise bzw. Quarantäneende.
Die Einreise aus und die Ausreise in Richtung von Ländern, die von der französischen Regierung „rot“ eingestuft sind, bedarf eines nachgewiesenen dringenden Reisegrundes. Außerdem müssen Reisende bei Einreise einen höchstens 48 Stunden vor Abreise vorgenommenen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Reisende, die ihren Impfstatus nachweisen können, müssen sich außerdem zu einer vorbeugenden 7-tägigen Quarantäne mit anschließendem COVID-19-Test verpflichten. Reisende aus diesen Ländern, die ihren Impfstatus nicht nachweisen können, unterliegen einer bußgeldbewehrten 10-tägigen Quarantänepflicht bei Ankunft in Frankreich an einem vorher anzugebenden Ort.
Die entsprechende Staatenliste sowie die abzugebenden Erklärungen sind auf der Webseite des französischen Innenministeriums in französischer und in englischer Sprache veröffentlicht.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich, innerhalb Frankreichs bedürfen Durchreisende zwischen 23 und 6 Uhr eines triftigen Grundes für die Ausnahme von der geltenden Ausgangssperre. Die Ausgangssperre wird am 20. Juni 2021 aufgehoben. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Generell gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit, Beachten der Ausgangssperre). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind allerdings möglicherweise eingeschränkt verfügbar.
Beschränkungen im Land
Es gilt noch bis zum 19. Juni 2021 einschließlich landesweit eine bußgeldbewehrte Ausgangssperre von 23 bis 6 Uhr. Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung. Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung geltend gemacht werden. Die Bescheinigungen können als Leerformular zum Ausdruck, online oder in der französischen Corona-App „Tous Anti Covid" ausgefüllt werden. Da die französische und die deutsche Corona-App derzeit nicht miteinander kompatibel sind, sollten regelmäßige Pendler oder Grenzgänger bis auf weiteres beide Apps gleichzeitig installieren und nutzen.
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen wieder geöffnet. Weitere Lockerungen etwa für die Gastronomie in Innenräumen oder Freibäder sind ebenfalls erfolgt. Nähere Informationen finden sich auf der Website der französischen Regierung.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Maskenpflicht gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Seit 17. Juni 2021 ist die Maskenpflicht im Freien entfallen. Bei Menschenansammlungen in Warteschlangen oder auf Märkten gilt sie weiter.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika.
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festlandsfrankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.

Griechenland - Griechenland ist mit Wirkung vom 20. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Griechenland mit Ausnahme der Regionen Nördliche Ägäis, Ostmakedonien und Thrakien, Peloponnes sowie des Berges Athos wird gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 20. Juni 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. In den meisten Regionen überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Griechenland außer den Regionen Nördliche Ägäis, Ostmakedonien und Thrakien, Peloponnes sowie dem Berg Athos bis einschließlich 19. Juni 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist grundsätzlich für alle Personen ab sechs Jahren nur mit einer Bescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer, deutscher und weiteren Sprachen möglich. Der auf dem Zertifikat angegebene vollständige Name muss mit dem Namen im Ausweisdokument übereinstimmen. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Reisende, die anhand eines digitalen oder schriftlichen Zertifikates eine vollständige Impfung (in englischer, deutscher und weiteren Sprachen unter Nennung des vollständigen Namens des Reisenden, des Impfstoffs, der Anzahl der Impfdosen) nachweisen können und diese 14 Tage vor Einreise abgeschlossen haben, benötigen keine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test. Für den Nachweis reicht in der Praxis die Vorlage des internationalen Impfausweises („Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“, gelb) aus. Reisende, die in den letzten neun Monaten von einer Infektion genesen sind, können alternativ eine Genesenenbescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form, ausgestellt durch eine Behörde oder ein zertifiziertes Labor, vorlegen. Ersatzweise ist eine Bescheinigung eines zertifizierten Labors oder einer Behörde über einen positiven PCR-Test mit Vermerk über die Genesung von einer zwischen zwei und neun Monaten zurückliegenden Infektion ausreichend.
Unabhängig davon wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt.
Reisende, u.a. aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Schengenraums, die die genannten Bedingungen erfüllen und auf direktem Luftweg über die internationalen Flughäfen, über die Seehäfen Igoumenitsa, Korfu und Patras sowie auf dem Landweg über die Grenzstellen Evzoni (Nordmazedonien), Nymphaea (Nymfaia), Ormeni und Promachonas (Bulgarien) und Mavromati (Albanien) einreisen, sind vom Erfordernis einer Quarantäne befreit. Alle anderen Einreisenden müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Eine frühere Ausreise ist möglich.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form", PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Code muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden. Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist über Bulgarien (Grenzübergänge Promachonas und Ormenio, durchgängig geöffnet, sowie Nymphaea/Nymfaia, 7 – 23 Uhr), Nordmazedonien (Grenzübergang Evzoni, 7 – 23 Uhr) und Albanien (Grenzübergang Mavromati, 8 – 16 Uhr, maximal 250 Personen täglich sowie zusätzlich Testpflicht) möglich. Eine Ein- und Ausreise über die Grenzübergänge Kakavia (Albanien) und Kipoi (Türkei) ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen oder gesundheitlichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 19 bzw. 23 Uhr gestattet. Die Gesamtzahl der Einreisen am Grenzübergang Kakavia ist auf 1.500 Personen täglich beschränkt. Einreisende aus Albanien (Grenzübergang Kakavia) und der Türkei (Grenzübergang Kipoi) müssen sich in eine häusliche Quarantäne begeben.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise aus der Türkei auf dem Landweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen oder gesundheitlichen Grund nachweisen können, und nur über den Grenzübergang Kipoi (7 – 23 Uhr) möglich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt. Sportboote dürfen Griechenland mit max. 49 Passagieren wieder anlaufen. (Kreuzfahrtschiffe sind von dieser Einschränkung ausgenommen). Es gelten zudem die unter Einreise genannten Voraussetzungen. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt, ebenso dürfen Sportboote aus Albanien und der Türkei Griechenland auch weiterhin nicht anlaufen.
Beschränkungen im Land
Die griechische Regierung hat den landesweiten „Lockdown“ mit weniger restriktiven Maßnahmen bis zum 21. Juni 2021 verlängert. Griechenland wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in verschiedene Risikozonen eingeteilt; Änderungen sind kurzfristig möglich.
Von 1:30 bis 5 Uhr besteht eine Ausgangssperre.
Beschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen beispielsweise Kapazitätsbeschränkungen in Geschäften und Museen, die Innenbereiche der Restaurants bleiben geschlossen.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Für Flüge auf die Inseln oder Fahrten mit der Fähre dorthin ist entweder eine Impfbescheinigung (vor 14 Tagen abgeschlossene Impfung) oder ein negativer Test (PCR-Test – nicht älter als 72 Stunden oder Schnelltest - nicht älter als 24 Stunden) oder eine Genesenenbescheinigung nötig.
Auf der Webseite der griechischen Regierung sind eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete (Stufe A/Stufe B) sowie weitere Informationen zu den jeweiligen Einschränkungen je nach Einstufung der Regionalbezirke veröffentlicht.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie für nicht vollständig geimpfte Personen dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer oder deutscher Sprache unter Nennung von Name und Pass/Personalausweisnummer, nicht älter als 72 Stunden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, wird eine zehntägige Quarantäne angeordnet. Die Quarantäne kann entweder zu Hause oder an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten vorübergehenden Aufenthaltsort verbracht werden. Für vollständig geimpfte Personen, deren Zweitimpfung mehr als vierzehn Tage zurückliegt und positiv getestet werden, wird eine siebentägige Quarantäne angeordnet.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Halten Sie sich an bestehende Ausgangssperren im Rahmen des „Lockdowns“.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise (Cayman Islands)
Ab dem 23. Juni 2021 gilt für vollständig geimpfte Personen bei Einreise auf die Kaimaninseln (Cayman Islands) eine obligatorische Quarantäne von nur fünf Tagen, im Gegensatz zu 10 Tagen für Nichtgeimpfte. Ein negativer PCR-Test (nich tälter als 72 Stunden vor Abflug) bleibt in jedem Fall zwingend. Für die meisten ausländischen Staatsangehörigen besteht weiterhin ein Einreiseverbot. Quelle: Garda World

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 18.06.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Indonesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis auf weiteres nicht gestattet.
Die Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien besteht weiter. Es sind jedoch Ausnahmen für bestimmte Reisezwecke vorgesehen, die auf der Homepage der indonesischen Immigrationsbehörde aufgeführt sind. Für diese Reisezwecke kann ein elektronisches Visum für Indonesien beantragt werden. Dieses e-Visum muss vor der Einreise vorliegen; eine visumfreie Einreise und visa-on-arrival sind derzeit nicht möglich.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise ein Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, das einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten muss. Nach der Einreise erfolgt eine fünftägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten, wo binnen 24 Stunden nach Einreise eine erneute kostenpflichtige PCR-Testung erfolgt. Am Ende der fünftägigen Quarantäne müssen sich Reisende einer erneuten kostenpflichtigen Testung unterziehen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Einweisung in ein Krankenhaus. Die Behandlung einer Infektion in einem indonesischen Krankenhaus ist für Ausländer immer kostenpflichtig. Im Anschluss an die fünftägige Hotelquarantäne ist eine vierzehntägige Heimquarantäne einzuhalten. Reisende, die aus dem Ausland ohne oder ohne gültigen PCR-Test einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Für Geimpfte oder Genesene gibt es bei der Einreise und im Alltag keinerlei Erleichterungen oder Befreiungen.
Bei Einreise wird am Flughafen eine Registrierung im indonesischen „Health Portal" verlangt, die durch die Nutzung der App „eHAC“ erfolgen soll. In Einzelfällen wird aber auch das Ausfüllen eines bereitgestellten Formulars in Papierform akzeptiert.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis oder PCR-Test verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen jedoch bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kann es zu Einschränkungen kommen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Im innerindonesischen Reiseverkehr die Vorlage eines negativen Schnelltests (Antigentest) oder in Abhängigkeit von dem Zielort auch ein negativer PCR-Test verlangt.
• Sumatra: Bei Reisen innerhalb Sumatras PCR- bzw. Antigentestergebnis nicht älter als 24 Stunden oder GeNose-Test vor Ort bei Abflug.
• Bali: Bei Flugreisen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, Antigentest nicht älter als 24h oder GeNose-Test vor Ort bei Abflug.
• Java und sonstige Inseln: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Antigentest nicht älter als 48h oder GeNose-Test vor Ort bei Abflug.
Bei Bahnreisen wird ein Antigentest akzeptiert, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes wird in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und ist laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Israel und Palästinensische Gebiete - die Palästinensischen Gebiete sind mit Wirkung vom 20. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Palästinensischen Gebiete wird bis einschließlich 19. Juni 2021 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und mit Wirkung vom 20. Juni 2021 auch in die Palästinensischen Gebiete wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen. Israel ist von COVID-19 inzwischen weniger betroffen, in den Palästinensischen Gebieten überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Palästinensischen Gebiete bis einschließlich 19. Juni 2021 als Risikogebiet eingestuft sind. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu sollte vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufgenommen werden. Sofern eine Einreise gestattet wird, kann die anschließende Quarantäne in Heimquarantäne verbracht werden, wenn eine entsprechende Erklärung ausgefüllt wird und eine eigene abgeschlossene Wohneinheit hierfür zur Verfügung steht, andernfalls muss die Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft verbracht werden. Die Heimquarantäne kann mit elektronischen Mitteln überwacht werden.
Reisende müssen außerdem bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis, nach Möglichkeit mit eingetragener Passnummer, vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Nach Einreise gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht. Erklären sich Reisende bereit, direkt nach Ankunft einen PCR-Test am Flughafen durchzuführen, und am neunten Quarantänetag einen weiteren PCR-Test durchzuführen, kann die Quarantäne von 14 auf 10 Tage verkürzt werden. Ausnahmen von der Quarantänepflicht bestehen für Reisende, die nachweisen können, in Israel geimpft worden zu sein oder bereits an COVID-19 erkrankt gewesen zu sein.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke / King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet. Für Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) ist die Nutzung des Übergangs nur mit gültiger Einreiseerlaubnis der zuständigen israelischen Behörden möglich. Es gelten die gleichen PCR-Test- und Quarantänepflichten wie bei Einreise über den Flughafen Ben Gurion.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist für Ein- und Ausreisen geöffnet. Vor Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah gilt die Pflicht zum Nachweis eines negativen PCR-Tests.
Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung .
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke / King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich für einige Stunden für Ausreisen geöffnet. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein Visum sowie eine zusätzliche Genehmigung jordanischer Behörden.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
Coronabeschränkungen in Israel sind weitestgehend aufgehoben.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand.
Hygieneregeln
Aktuell sind in Israel keine besonderen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Italien - Ändrung Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Italien war mehrmals von COVID-19 stark betroffen, die Infektionszahlen sind zuletzt gesunken.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist die Einreise nach Italien grundsätzlich ohne Quarantänepflicht gestattet, jedoch können Reisen innerhalb Italiens je nach Einstufung der Region eingeschränkt werden, siehe Beschränkungen im Land.
Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen (noch) nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden. Für die Einreise in die autonome Provinz Bozen Südtirol ist ein eigenes Einreiseformular erforderlich.
Grundsätzlich ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ausgenommen sind Kinder unter zwei Jahren. Verschiedene Fluggesellschaften verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.
Reisende ohne negativen Test sind verpflichtet, sich zehn Tage selbst zu isolieren und am Ende einen Test vorzunehmen. Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Schüler, Studenten und Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen für Aufenthalte bis zu 120 Stunden sind hiervon ausgenommen. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.
Die Einreise ist stets dem zuständigen Gesundheitsamt innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen.
Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Es besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise u.a. in Brasilien, Bangladesch, Indien aufgehalten haben.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Testpflicht möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen.
Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB .
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise sehr eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand. In ganz Italien bestehen Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit. Ab dem 21. Juni 2021 wird die derzeit geltende nächtliche Ausgangssperre von 24 bis 5 Uhr aufgehoben.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen können je nach Einstufung der Region als gelbe, rote oder orange Zone eingeschränkt werden, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Reisen zwischen als „gelb“ eingestuften Regionen sind wieder möglich. Personen mit einer „Grünen COVID-19-Bescheinigung“ (für Geimpfte, Genesene und Getestete) dürfen sich wieder uneingeschränkt zwischen allen Zonen bewegen. Zertifikate anderer EU-Staaten sind dieser Bescheinigung gleichgestellt. In Italien werden als „Grüne COVID-19-Bescheinigung“ („certificato verde“) alle Nachweise anerkannt, die einen vollständigen Impfzyklus, eine Genesung von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder einen negativen Molekular- oder Antigenschnelltest innerhalb der letzten 48 Stunden bescheinigen.
Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.
Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen.
Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In Fahrzeugen müssen die Insassen nicht mehr grundsätzlich aus demselben Haushalt sein, die Zahl der Mitfahrer ist gem. Information der italienischen Regierung auf deren Webseite (nur in italienischer Sprache) wie folgt aufgeschlüsselt:
Bis zu 5 Personen aus demselben Haushalt können sich – ohne Maskenpflicht – im Fahrzeug aufhalten.
Wenn nicht aus demselben Haushalt ist die Anzahl auf max. 3 Personen – mit Maskenpflicht - reduziert – zusätzlich muss mind. 1 Meter Abstand gehalten werden.
Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist (z.B. Taxis).
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni , Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt. Quelle: AA

Italien lockert die Beschränkungen weiter. Ab Montag 21. Juni 2021 gehören alle Regionen außer dem kleinen Aostatal im Norden zur Weißen Zone mit den lockersten Regeln. Mit Wochenbeginn wird die Risikoeinstufung für sieben Regionen entsprechend abgeschwächt: Darunter sind beliebte Reisegebiete wie Südtirol, die Toskana und Sizilien. Es gelten dann nur noch wenige Einschränkungen. Die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske im öffentlichen Raum, auch draußen, und die Abstandsregeln bleiben aber erhalten. Quelle: tagesschau.de

Jordanien - Jordanien ist mit Wirkung vom 20. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jordanien wird bis einschließlich 19. Juni 2021 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jordanien wird mit Wirkung vom 20. Juni 2021 abgeraten.
Epidemiologische Lage
Jordanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen; zuletzt war die Zahl der Neuinfektionen jedoch rückläufig. Jordanien ist bis einschließlich 19. Juni 2021 als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das jordanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise (auch Transit) unterliegt Einschränkungen. Alle Flugpassagiere älter als 5 Jahre müssen zwingend vor der Reise einen QR-Code über die Webseite der jordanischen Regierung beantragen und unabhängig von ihrem Impfstatus über ein negatives PCR-Testergebnis verfügen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Unmittelbar nach Ankunft muss am Flughafen ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test absolviert werden. Die Kosten von derzeit 28 Jordanischen Dinar können bei Beantragung des QR-Codes über die Webseite der jordanischen Regierung per Kreditkarte bezahlt werden. Das Ergebnis wird per SMS zugesandt, wofür eine Mobiltelefonnummer anzugeben ist.
Personen mit einem vollen Impfstatus müssen ebenfalls einen QR-Code über die Webseite der jordanischen Regierung beantragen und können, wenn der Impfstatus anerkannt wird, vom Erfordernis eines PCR-Tests nach Ankunft befreit werden. Ein Impfnachweis (in englischer oder arabischer Sprache) ist mitzuführen.
Nichtjordanische Staatsangehörige müssen eine Auslands-Krankenversicherung für Jordanien nachweisen.
Alle Passagiere müssen bereits bei Beginn der Reise eine ausgefüllte Gesundheitserklärung vorlegen.
Nichtjordanische Staatsangehörige, deren Ausreise aus Indien weniger als 45 Tage zurückliegt, dürfen derzeit nicht einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die folgenden jordanischen Landgrenzen sind unter Auflagen (z.B. Begrenzung der Personenzahl) derzeit geöffnet: Al-Omari und Al-Mudawwarah (mit Saudi-Arabien), Sheikh Hussein und King Hussein Brücke (mit dem Westjordanland und Israel) und Jaber (mit Syrien). Kommerzieller LKW-Transport über die Landgrenzen ist weiterhin erlaubt. Weitere Informationen erteilen die örtlichen Behörden.
Reiseverbindungen
Der Queen Alia International Airport ist geöffnet. Die internationalen Reiseverbindungen sind jedoch weiterhin eingeschränkt und finden unregelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Aktuell gilt eine generelle, nächtliche Ausgangssperre, von 23 bis 6 Uhr für Privatpersonen und von 22 bis 6 Uhr für Betriebe. Es kann jederzeit zu weiteren kurzfristig angeordneten, landesweiten oder lokalen, ganztägigen Ausgangssperren kommen.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie von Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden. Versammlungen und Feiern mit mehr als 20 Personen sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen geahndet werden.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen jordanischen Botschaft oder dem jordanischen Tourismusverband.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die geltenden Bestimmungen, insbesondere auch die Ausgangssperre und informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
• Halten Sie sich über die lokalen und sozialen Medien auf dem Laufenden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Kenia - Änderung Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kenia ist von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Nairobi mit den benachbarten Counties Machakos, Kiambu, Nakuru und Kajiado sowie Mombasa und Kisumu. Westkenia verzeichnet derzeit ein erhöhtes Infektionsgeschehen (Deltavariante). Kenia ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Kenia aus Deutschland ist für Reisende ab 5 Jahren ein zertifizierter (Anleitung zur Zertifizierung s.u.) negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Nach Einreise folgt eine 14-tägige Quarantäne. Dies gilt nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Negativliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Negativliste. Eine Quarantäne für Reisende mit Aufenthalt in Deutschland ist daher derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5 Grad Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Einreisende aus Staaten, für die eine Quarantänepflicht gilt, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 96 Stunden sein darf. Zudem muss 24 Stunden vor Abflug eine von diesen Quarantäne-Unterkünften gebucht werden, worüber bei Einreise ein Nachweis mit zu führen ist. Die Kosten für die Unterkunft trägt der Reisende.
Alle Passagiere müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die Anwendung Jitenge MoH Kenya aus dem Google Play Store verwendet werden.
Eine Anleitung zur Zertifizierung (Generierung eines Travel Code) des PCR-Tests für Ein- und Ausreise sowie Durchreise veröffentlicht das kenianische Gesundheitsministerium unter Nr. 86: Travel Guide Simplified. Die Testergebnisse sollten unabhängig davon, aus welchem Labor sie in Deutschland stammen, auf der Webseite der Trusted Travel Initiative hochgeladen werden. Es ist davon auszugehen, dass hochgeladene Tests, selbst, wenn sie nicht aus einem Trusted Travel-zertifizierten Labor stammen, anerkannt werden.
Durch- und Weiterreise
Für den Transitaufenthalt ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Die Grenzübergänge sind geöffnet. Bei der Ausreise aus Kenia muss ein zertifizierter negativer PCR-Test vorgelegt werden, sofern ein solcher für die Einreise im Zielland oder einem Transitland erforderlich ist. Das Ergebnis muss dem Trusted Travel-Zertifikat entsprechen. In Kenia dürfen nur noch COVID-19-Atteste mit Zertifikat ausgestellt werden.
Auch bei möglicher testfreier Einreise nach Deutschland kann keine Gewähr für eine testfreie Ausreise aus Kenia gegeben werden. Unter Umständen kann die englische Version der Einreisehinweise als Argumentationshilfe ggü. kenianischen Stellen dienen.
Reiseverbindungen
Die kenianischen Flughäfen sind für den internationalen Passagierverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangsperre (22 bis 4 Uhr), im Westen Kenias (Counties Bomet, Bungoma, Busia, Homa-Bay, Kakamega, Kericho Kisii, Kisumu, Migori, Nyamira, Siaya, Trans-Nzoia und Vihiga) ist diese auf 19 bis 4 Uhr ausgeweitet. Das kenianische Gesundheitsministerium rät von nicht notwendigen Reisen in diese Counties stark ab. Ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen, sind ausgenommen. Geeignete Unterlagen sollten mitgeführt werden. Die Intensivstationen der Krankenhäuser sind pandemiebedingt regelmäßig ausgelastet, eine medizinische Behandlung könnte daher im Ernstfall nicht sichergestellt sein – auch nicht bei anderen Notfällen.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 60% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Kolumbien - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kolumbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kolumbien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind u. a. die Metropolen Bogotá und Medellín, aber auch die Karibikküste. Das kolumbianische Gesundheitssystem ist überlastet.
Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Kolumbien als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kolumbianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise für deutsche Staatsangehörige nach Kolumbien ist grundsätzlich möglich. Das Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests bei Einreise besteht derzeit nicht, u.U. kann aber die Fluggesellschaft einen solchen Nachweis verlangen. Reisende müssen sich innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise über das Formular Check-Mig der Migración Colombia online registrieren. Die Registrierungsbestätigung muss der Fluggesellschaft vor Abflug in Deutschland vorgelegt werden. Die übermittelten Daten werden an die kolumbianischen Gesundheitsbehörden weitergegeben. Einreisende werden von diesen nach Ankunft meist telefonisch kontaktiert.
Auskünfte dazu erteilen das kolumbianische Außenministerium bzw. die kolumbianischen Auslandsvertretungen.
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Seegrenzen nach Panama, Ecuador, Peru und Brasilien sind von kolumbianischer Seite geöffnet. Der Grenzübertritt auf dem Land- oder Seeweg nach Venezuela von Kolumbien aus möglich. Aktuelle Auskünfte hierzu erteilen die kolumbianischen Migrationsbehörden. Es wird empfohlen sich bei den Auslandsvertretungen der Nachbarländer zu erkundigen, ob diese Ihre Grenzen zu Kolumbien geöffnet haben.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr wurde wieder aufgenommen, die Zahl der Flüge kann jedoch beschränkt sein.
Der nationale Flugverkehr bietet wieder Flugverbindungen an.
Beschränkungen im Land
Die Bewegungsfreiheit kann eingeschränkt sein. Es kann regional/örtlich unterschiedliche Regelungen wie Ausgangssperren z.B. in der Nacht oder an bestimmten Wochentagen bzw. Wochenenden geben. Besonders in Bogotá und weiteren großen Städten kann die Bewegungsfreiheit auch kurzfristig immer wieder eingeschränkt werden.
Restaurants und Geschäfte können beschränkte Öffnungszeiten haben oder auch ganz geschlossen sein. Nur Supermärkte und Apotheken sind meist ganztägig geöffnet. Der Zugang kann jedoch jederzeit beschränkt werden (z. B. nach Endziffer des Ausweisdokuments).
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, auch im Freien, gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer hohen Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird teilweise die Körpertemperatur kontrolliert; Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von 2 Metern empfohlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Vergewissern Sie sich vor Einreise nach Kolumbien über die geltenden Einreisebestimmungen bei den kolumbianischen Behörden sowie über die aktuellen Beförderungsbedingungen bei der Fluggesellschaft, insbesondere auch hinsichtlich der vorzulegenden Registrierungsbestätigung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim kolumbianischen Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Kuwait - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Die kuwaitischen Behörden gestatten geimpften Erwachsenen ohne Staatsbürgerschaft ab dem 1. August 2021 die Einreise auch für nicht unbedingt erforderliche Reisen. Die Maßnahme gilt für diejenigen, die zwei Dosen der Impfstoffe AstraZeneca, Moderna oder Pfizer-BioNTech oder eine Dosis Johnson und Johnson-Impfstoff erhalten haben. Darüber hinaus gilt für Einreisende die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses (nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft) sowie 7-tägige Quarantäne zwingend. Während der Quarantäne müssen sich Reisende einem weiteren PCR-Test unterziehen und negativ testen, um sich frei bewegen zu können.
Bis zum 1. August bleiben die bisherigen Einreisebeschränkungen bestehen, dass nicht kuwaitische Staatsbürger mit wenigen ausnahmen nicht in das Land einreisen dürfen. Quelle: Garda World

Litauen - Litauen ist mit Wirkung vom 20. Juni 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen wird bis einschließlich 19. Juni 2021 gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 20. Juni 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Litauen bis einschließlich 19. Juni 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Jeder Einreisende muss sich vor Einreise online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen. Die Registrierung ist max. 48 Stunden vor Einreise möglich.
Die Einreise nach Litauen ist nur möglich, sofern ein bei Einreise höchstens 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder Antigen-Test in einer der EU-Amtssprachen vorgelegt wird. Ausnahmen bestehen u.a. für COVID-19-Genesene bzw. Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben oder mit dem eigenen PKW einreisen. Nachweise sind in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen. Über alle Ausnahmen und weitere Bedingungen informieren die litauischen Behörden.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Litauen eine Einstufung in grüne, gelbe, rote und graue Länder vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Deutschland fällt derzeit in die Kategorie gelb/grün. Für Einreisende aus Deutschland entfällt die Quarantänepflicht, jedoch nicht die Testpflicht.
Für die Kategorie rot/grau dauert die die Quarantäne in der Regel zehn Tage, kann durch einen negativen Corona-Test (auf eigene Kosten) ab dem siebten Tag allerdings verkürzt werden. Eine Verkürzung ist nur mit einem PCR-Test möglich, Antigen-Tests sind aktuell nicht zugelassen. Eine Freitestung aus der Quarantäne nach sieben Tagen ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Quarantäne muss an einem Ort durchgeführt werden, der über mindestens ein getrenntes Schlafzimmer von nichtquarantänepflichtigen Personen verfügt. Kontakt zu diesen Personen muss während dieser Zeit weitestgehend vermieden werden. Es ist gestattet, während der Quarantäne die Wohnung für einen Spaziergang in einem Umkreis von einem Kilometer zu verlassen. Der Besuch von Geschäften etc. ist nicht gestattet. Für Personen, die aus Ländern einreisen mit besonders starkem Infektionsgeschehen gelten Sonderbestimmungen.
Quarantänepflichtige Reisende, die vor Ablauf der Quarantäne aus Litauen ausreisen wollen, müssen hierfür vorab das nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit benachrichtigen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung bei der zuständigen Behörde ist notwendig. Der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland finden keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz im Sinne des Schengener Grenzkodex statt. Auch am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen kommt es grundsätzlich zu keinen ausweisrelevanten Grenzkontrollen. Allerdings kommt es im Zuge von Einreisen zur Überprüfung der erforderlichen COVID-19-Reiseanmeldung. Ein gültiges Reisedokument ist stets unabhängig von der Durchführung von Grenzkontrollen mitzuführen.
Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje, Panemunė–Sovetsk, Tverečius-Vidzy, Šumskas-Losha und Papelekis-Lyntupy möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen. Nur belarussische Staatsangehörige, sowie Ausländer mit belarussischem Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltserlaubnis können nach aktuellen Erkenntnissen weiterhin einreisen. Auch der Warentransport ist grenzüberschreitend aus Litauen möglich.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Flugverbindungen ist stark reduziert. Der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Bis zum 30. Juni 2021 gilt in Litauen ein landesweiter Lockdown.
Treffen mit Personen aus anderen Familien oder Haushalten sind untersagt bzw. an strenge Bedingungen geknüpft. Ausnahmen bestehen bei Aufenthalten und Spaziergängen im Freien (bis max. 5 Personen).
Der Einzelhandel ist weitestgehend geöffnet. Es gelten weiterhin Mindestabstands- sowie Kapazitäts- und Hygieneauflagen. Dies gilt auch für den in weiten Teilen wieder zugelassenen Kultur- und Sportbetrieb. Körpernahe Dienstleister dürfen ihre Dienste mit Auflagen anbieten. Der Innenbereich von Restaurants und anderen gastronomischen Einrichtungen ist Genesenen und Geimpften mit entsprechendem Nachweis vorbehalten.
Der Umfang an Öffnungen hängt vom Infektionsgeschehen in der jeweiligen Stadt/Gemeinde ab. Weitere Informationen bietet die litauische Regierung.
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv-getesteten Person verpflichtet zu einer 14-tägigen, häuslichen Quarantäne. Diese Quarantäne kann nicht verkürzt werden.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dies gilt landesweit, auch im Freien, sofern nicht mindestens zwei Meter Abstand zu Personen aus anderen Haushalten gewahrt werden kann. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei sportlicher Betätigung gilt die Maskenpflicht nicht. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste .
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung .
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Namibia - Einstufung zum Virusvariantengebiet mit Wirkung vom 20. Juni 2021, Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Namibia ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Namibia ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft. Dort wurden zudem eine neue, ansteckendere Variante von COVID-19 festgestellt, weshalb Namibia mit Wirkung vom 20. Juni 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Südafrika hat seine Landgrenzen zu Namibia wieder geöffnet. Einreisen auf dem Landweg aus Botsuana sind über die Grenzübergänge Ngoma, Mohembo, Mamuno und Impalila Island möglich, ebenso wie die Einreise aus Sambia über Katima Mulilo.
Einreisende, ausgenommen namibische Staatsangehörige, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als sieben Tage (168 Stunden ab Abstrich) ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen.
Auch für Reisende, die gegen COVID-19 geimpft sind, besteht bei Einreise die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Ohne einen Test oder mit einem positiven Testergebnis dürfen nur namibische Staatsangehörige einreisen. Nach Einreise gilt für diesen Personenkreis eine Testpflicht sowie eine siebentägige Quarantäne auf eigene Kosten.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind. Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.
Besondere Regelungen können im internationalen Grenzverkehr für Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb gelten. Die Einreisebestimmungen sind hier mit den jeweils zuständigen namibischen Behörden zu klären.
Namibia stellt keine Testverpflichtung für ausreisende Touristen auf. Touristen sind gehalten, diesbezüglich ihre Zielländer zu konsultieren. Die privaten Labore Pathcare Namibia mit online Terminbuchungssystem und OSH-Med International mit deren akkreditierten Laboren bieten kostenpflichtige Tests für Touristen vor Ausreise an.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländern.
Bei Umsteigeverbindungen über Äthiopien ist mit Wirkung vom 1. Juli 2021 ein PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform vorzulegen. Weitere Einzelheiten bieten die Reise- und Sicherheitshinweise für Äthiopien.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung Namibias als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Namibia nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.
Das geltende Beförderungsverbot für Personen, die von Namibia nach Deutschland im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr reisen, gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 17. Juni 2021 bis 30. Juni 2021 gelten Ein- und Ausreisebeschränkungen für das Gebiet, das die Städte Windhuk, Okahandja und Rehoboth umfasst. Ein- und Ausreise ist nur für zurückkehrende Anwohner, essentielle Dienstleister mit Erlaubnisschein, bei medizinischen Notfällen und für Bestattungsregelungen zugelassen. Touristen, die bei der Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt haben und entsprechende Belege (Reiseplan, Reservierungen, etc.) mit sich führen, dürfen ebenfalls in diesem Gebiet ein- und ausreisen.
Landesweit gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 4 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen mit nicht mehr als 10 Teilnehmern dürfen unter Auflagen stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Restaurants sowie Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos, Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen. Der Verkauf und Ausschank von Alkohol ist nur zeitlich eingeschränkt erlaubt. Spielkasinos und Nachtklubs bleiben geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie bei Umsteigeverbindungen über Addis Abeba die zwingende Vorlage eines digitalen PCR-Testzertifikates ab dem 1. Juli 2021.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA

Hinweis des Wüschi: Wie Reisende durchgängig berichten, ist die Vorlage des fest gebuchten Reiseprogramms bisher nie gefordert worden.

Niederlande - die Provinzen Friesland, Groningen und Zeeland sind mit Wirkung vom 20. Juni 2021 keine Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weitereise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder und der überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande wird mit Ausnahme der überseeischen Teile der Niederlande Bonaire, Sint Eustatius, Saba sowie Curaçao gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 20. Juni 2021 auch nicht mehr für die Provinzen Friesland, Groningen und Zeeland.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch regional sehr unterschiedlich. In vielen Provinzen und einigen überseeischen Teilen der Niederlande liegt die Zahl der Neuinfektionen noch bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande mit Ausnahme der Provinzen Friesland, Groningen, Zeeland sowie der überseeischen Teile Bonaire, St. Eustatius, Saba und Curaçao als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutschland ist für die Niederlande kein Hochrisikogebiet mehr. Reisende aus Deutschland müssen keinen negativen PCR-Test mehr vorweisen und es wird auch nicht mehr empfohlen, sich in Hausquarantäne zu begeben. Nähere Informationen und eine Liste der „sicheren Länder“ bietet die niederländische Regierung.
Reisende aus Hochrisikogebieten ab 13 Jahren müssen unabhängig vom Beförderungsmittel bei Einreise einen negativen PCR-Test nachweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. In den Niederlanden angekommen, gilt die dringende Empfehlung sich in eine zehntätige Hausquarantäne zu begeben. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Freitestung ist jedoch nach fünf Tagen durch einen weiteren Test möglich. Informationen über Quarantäne und Ausnahmen bietet die niederländische Regierung .
Reisende aus sogenannten „Sehr-Hochriskogebieten" unterliegen einer Pflicht zur zehntägigen Selbstquarantäne und müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test und eine Quarantänererklärung bei sich führen. Eine Freitestung ist jedoch nach fünf Tagen durch einen weiteren Test möglich.
Bei Einreise aus einem Gebiet mit gefährlicher Virusvariante mit Flugzeug oder Schiff muss entweder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) und ein negativer Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) mitgeführt werden. Bei Einreise per Privattransport (Auto oder Motorrad), Zug oder Bus genügt ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden. Weitere Informationen bietet die niederländische Regierung.
Flugreisende müssen vor Reiseantritt zusätzlich ein Gesundheitsformular ausfüllen und mitführen.
Erleichterungen oder Ausnahmen für Geimpfte und Genesene bestehen nicht.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Stichprobenkontrollen sind möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind möglich. Bei reinen Transitreisen durch die Niederlande ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules when changing planes“.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Die Niederlande befinden sich in Stufe 3 ihres Öffnungsplans und haben nahezu alles wieder geöffnet. Nicht essentielle Geschäfte sind mit limitierter Kundenzahl wieder geöffnet. Vergnügungs-, Natur und Tierparks, sowie Fitnessstudios und Schwimmbäder können mit Beschränkungen wieder öffnen.
Gruppenbildungen drinnen und draußen sind mit maximal vier Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben.
Strandöffnungen sind abhängig von der Entscheidung der jeweiligen Gemeinden. Campingplätze sind geöffnet.
Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist nur bedingt erlaubt.
Detaillierte Informationen zu den coronabedingten Beschränkungen und allgemeinen Regeln bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache.
Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande aus Hochrisikogebieten zu verzichten. Die niederländische Reisewarnung für ihre eigenen Einwohner besteht nicht mehr für Reisen in Nicht-Risikogebiete.
Hygieneregeln
Der Abstand von 1,5 Metern ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen, im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden ; Beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung. Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „ Rules when changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
Erkundigen Sie sich zu den aktuellen Einreisebedingungen und zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden in Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, St. Eustatius und St. Maarten. Quelle: AA

Die Maskenpflicht in den Niederlanden soll ab dem 26. Juni 2021 dort fallen, wo ein ausreichender Abstand eingehalten werden kann. Quelle: tagesschau.de

Niger - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Niger hat zum 17. Juni 2021 die Landgrenzen geöffnet.
Niameys Diori Hamani International (NIM) und andere Flughäfen des Landes sind geöffnet. Personen, die für die Einreise in Niger berechtigt sind, müssen bei der Ankunft den Behörden ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests vorlegen. Der Test sollte nicht älter als 72 Stunden sein. Ein Screening bei der Ankunft wird ebenfalls durchgeführt. Reisende, die in Niger ankommen, müssen sich für mindestens sieben Tage selbst isolieren; Behörden können Reisepässe für die Dauer der Quarantänezeit einbehalten. Personen, die am siebten Tag der Isolationsperiode negativ auf COVID-19 getestet wurden, erhalten ihre Pässe zurück und verlassen die Isolation. Reisende, die positiv getestet wurden, werden für 14 Tage unter Quarantäne gestellt, wobei am 13. Tag ein zweiter Test durchgeführt wird. Personen, die das Land verlassen, müssen spätestens 72 Stunden vor ihrer Abreise ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests vorlegen. Die Tests werden vom Centre de Recherche Medicale et Sanitaire Niger auf Kosten des Reisenden durchgeführt. Es ist wahrscheinlich, dass Überlandreisende bei der Ein- und Ausreise nach Niger mit ähnlichen Maßnahmen konfrontiert werden. Quelle: Garda World

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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