Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2022

Reiseinformationen für Unterwegs

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2022

Beitrag von Birgitt »

Liebe WüSchis,

ich hoffe, ihr seid alle gut ins neue Jahr gekommen.
Birgitt hat geschrieben:
Fr 1. Jan 2021, 21:14
Die Reisebeschränkungen durch Coronavirus in 2020 füllen mittlerweile 35 Seiten im Forum. Hoffen wir, dass wir in 2021 mit weniger Seiten auskommen

Geschafft! Die Reisebeschränkungen durch Coronavirus in 2021 waren nicht mehr so umfangreich wie im Vorjahr. Wir sind mit 30 Seiten hingekommen ;-) Hoffen wir, dass wir diesen Thread in 2022 letzmalig benötigen!

Und nun zu den neuesten Beschränkungen:

Angola - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Die Behörden in Angola haben zum 1. Januar 2022 die COVID-19-Beschränkungen angepasst. Ab dem 3. Januar werden internationale Ankömmlinge für mindestens 10 Tage unter Quarantäne gestellt. Sie können die Quarantäne verlassen, nachdem sie eine Entlassungsbescheinigung des Gesundheitsamtes erhalten haben, die nach einem negativen Antigentest ausgestellt wird. Die Landgrenzen bleiben weiterhin geschlossen.
Schulen bleiben mindestens bis zum 16. Januar geschlossen. Sportveranstaltungen sind ohne Zuschauer erlaubt, Teilnehmer müssen geimpft sein. Quelle: Garda World

Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land
Frankreich hat die Corona-Maßnahmen erneut verschärft. Ab Montag 3. Januar 2022 gilt auch für Kinder ab sechs Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln und in der Gastronomie die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske. Die Bordgastronomie in Zügen muss zudem schließen und in Bars und Restaurants müssen alle Gäste einen Sitzplatz haben. Bislang waren Kinder unter elf Jahren von der Maskenpflicht befreit. Viele Départements und Städte, darunter die Hauptstadtregion und die Metropole Lyon, kündigten darüber hinaus gehende Maßnahmen an. Dort gilt bereits seit Freitag eine Maskenpflicht auch auf der Straße. Quelle: tagesschau.de

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 03.01.2022

Beitrag von Birgitt »

El Salvador - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
El Salvador ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das salvadorianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach El Salvador ist kein Nachweis über eine Impfung oder einen negativen COVID-19-Test mehr erforderlich. Es werden alle gängigen Impfstoffe, auch Kreuzimpfungen, anerkannt. Es kann allerdings dennoch vorkommen, dass Fluggesellschaften einen Nachweis beim Einchecken in den Zubringerflug verlangen; insbesondere da es keine Direktflüge aus Deutschland gibt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise ist kein Nachweis erforderlich. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Fluggesellschaften die Vorlage eines Nachweises verlangen.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen sind eingeschränkt. Nähere Informationen zu Flugmöglichkeiten erteilen Fluggesellschaften oder Reisebüros.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es landesweit keine COVID-19-bedingten Beschränkungen der touristischen Infrastruktur oder des öffentlichen Verkehrs. Kulturelle, sportliche und sonstige Veranstaltungen wurden eingeschränkt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum sowie Restaurants, Banken und Geschäften besteht die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zudem besteht die grundsätzliche Empfehlung, regelmäßig die Hände zu waschen und die Abstandsregeln einzuhalten. Das salvadorianische Gesundheitsministerium bietet für Reisende weitere Empfehlungen zur Bekämpfung von COVID-19.
Empfehlungen
• Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheits- und Sicherheitsbehörden von El Salvador.
• Folgen Sie den Nachrichten in El Salvador, die aktuell regelmäßig in den sozialen Medien veröffentlicht werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der salvadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche salvadorianische Gesundheitsamt unter der zentralen Telefonnummer 132.

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Gegen das Coronavirus geimpfte Touristen dürfen vom 9. Januar 2022 an wieder nach Israel einreisen. Die Erlaubnis gilt nur für Einreisende aus Ländern, die nicht als Hochrisikogebiet eingestuft sind. Nach der Ankunft in Israel müssen Touristen für 24 Stunden oder bis zum Erhalt eines negativen PCR-Tests in Quarantäne. In Israel gelten als vollständig geimpft nur Menschen, bei denen nicht mehr als sechs Monate seit der zweiten Spritze vergangen sind, oder Menschen mit Booster-Impfung zur Auffrischung. Die Einreise ist auch für Genesene erlaubt. Quelle: tagesschau.de

Kongo, Demokratische Republik (Kinshasa) - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Die Demokratische Republik Kongo ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kongolesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bereits beim Einchecken am Abreiseflughafen ist ein negativer COVID-19-Test vorzuweisen, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise am Flughafen Kinshasa findet ein verpflichtender COVID-19-Test statt, für den sich Reisende im Vorfeld beim kongolesischen Gesundheitsministerium registrieren sollen. Die Kosten für diesen Test betragen 45 US-Dollar. Kinder im Alter von bis zu elf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Für die Ausreise ist ein höchstens 72 Stunden alter negativer COVID-19-Test vorzulegen, der von einem vom kongolesischen Gesundheitsministerium anerkannten Institut durchgeführt sein muss.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Kinshasa wird von internationalen Fluggesellschaften angeflogen und auch der nationale Flugverkehr wurde wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Veranstaltungen (Versammlungen, Feiern, Hochzeiten, Empfänge nach Beerdigungen, Geburtstage, Sportveranstaltungen, Konzerte, usw.) dürfen 50 % der Gesamtkapazität nicht überschreiten.
An Posten der Sicherheitskräfte und Grenzen erfolgen Gesundheitskontrollen. Es gilt außerdem landesweit eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 4 Uhr. In den Provinzen Lualaba, Haut-Katanga, Sud-Kivu und Nord-Kivu gelten verschärfte Regeln. Die Ausgangssperre besteht dort von 22 Uhr bis 4 Uhr. Einrichtungen des Nachtlebens bleiben geschlossen und Restaurants dürfen nur mit 50% ihrer Kapazität besetzt sein. Um innerhalb der Demokratischen Republik Kongo reisen zu können, muss den Grenzbehörden vor Antritt der Reise am Flughafen ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden. Dieser darf nicht älter als sieben Tage sein.
Hygieneregeln
Im gesamten Stadtgebiet Kinshasas gelten Abstandregeln und die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes an öffentlichen Orten.
Das Gesundheitssystem ist auf die COVID-19-Pandemie nicht vorbereitet. Im Falle einer Infektion mit dem Virus kann nicht von einer angemessenen medizinischen Behandlung ausgegangen werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen beim kongolesischen Gesundheitsministerium .
• Erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei der zuständigen Fluggesellschaft über die jeweiligen Beförderungsbedingungen.

Kuba - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Kuba ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Mit Wirkung vom 5. Januar 2022 müssen Personen über 12 Jahren neben der grundsätzlichen Vorlage eines Impfausweises oder eines internationalen Zertifikats über eine vollständige COVID-19-Impfung zusätzlich auch einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden bei Reisebeginn sein darf. Die Nachweise sind in schriftlicher Form vorzulegen.
Stichprobenartig, im Verdachtsfall oder bei Reisenden aus Ländern mit erhöhtem Infektionsrisiko können zusätzlich PCR-Tests bei Einreise vorgenommen werden.
Passagiere von Kreuzfahrtschiffen müssen eine vollständige Impfung nachweisen. Einreisende aus Südafrika, Lesotho, Botswana, Simbabwe, Mosambik, Namibia, Malawi und Eswatini müssen neben den o.g. Nachweisen zusätzlich bei Einreise einen verpflichtenden PCR-Test sowie eine achttägige Quarantäne in einem zugewiesenen Hotel auf eigene Kosten machen. Nähere Informationen stellen die kubanischen Behörden zur Verfügung.
Alle Einreisenden müssen darüber hinaus eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Declaración Jurada de Salud) abgeben. Diese ist, zusammen mit weiteren Informationen zu Einreise und Zollangaben, seit dem 1. Januar 2022 verpflichtend online über das System „D’Viajeros" abzugeben.
Einreisende, die Symptome zeigen, werden in eine Gesundheitseinrichtung gebracht. Dort wird ein PCR-Test durchgeführt. In den Hotels werden sanitäre Kontrollen durchgeführt. Die Inhaber von Privatunterkünften sind verpflichtet, Gäste mit Symptomen an die Gesundheitsbehörden zu melden.
Alle Reisenden, die positiv auf eine Covid-19-Infektion getestet werden, werden in dafür vorgesehenen Einrichtungen isoliert. Auch alle Kontaktpersonen müssen damit rechnen, zur Isolation und weiteren Untersuchung in dafür vorgesehene Einrichtungen gebracht zu werden.
Für kubanische Staatsangehörige können abweichende Regelungen gelten.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Eine direkte Flugverbindung von Deutschland aus besteht aktuell Varadero und Holguín. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Beschränkungen im Land
Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen sowie Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes ist weiterhin eingeschränkt.
Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs und Medikamenten kommen.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Reiseveranstalter zu den aktuellen Beförderungsbedingungen und möglichen Änderungen im Flugplan.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.

Laos - Änderung Einreise
Laos hat ab dem 3. Januar 2022 in der ersten Phase der Wiedereröffnung die Einreise von Touristen aus zusätzlichen Ländern zugelassen: Österreich, Belgien, Brunei, Dänemark, Finnland, Ungarn, Indonesien, Irland, Israel, Neuseeland, Norwegen, Philippinen, Polen und die Schweiz.
Die Einreise für Touristen aus Australien, Kambodscha, Kanada, China, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Malaysia, den Niederlanden, Singapur, Südkorea, Spanien, den USA, Großbritannien, Thailand und Vietnam war bereits erlaubt. Reisende müssen mindestens 14 Tage vor der Ankunft vollständig geimpft sein, eine Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000 USD haben, ein negatives PCR-Testergebnis (max. 72 Stunden vor Abflug) vorlegen, die Apps LaoKYC und LaoStaySafe vor der Ankunft herunterladen und sich bei Ankunft einemPCR-Test unterziehen und solange in ihrer Unterkunft bleiben, bis sie ein negatives Ergebnis erhalten.
In der ersten Phase bis zum 31. März dürfen Touristen die Green Travel Zones der Hauptstadt Vientiane, Provinz Luang Prabang und des Bezirks Vang Vieng der Provinz Vientiane sowie die Green Travel Trails von Champasack, Khammouane, Oudomxay, Xayaboury und die Xieng Khouang Provinzen bereisen. Green Travel Zones und Green Travel Trails sind Gebiete mit Impfraten von mindestens 70 Prozent bzw. ungefähr 70 Prozent. Die Behörden erlauben Touristen nur die Einreise über den internationalen Flughafen Wattay (VTE) und die Erste Lao-Thai-Freundschaftsbrücke in der Präfektur Vientiane.
In der zweiten Phase der Wiedereröffnung vom 1. April bis 30. Juni sollen weitere Orte, einschließlich der Provinz Savannakhet, als Green Travel Zones und Green Travel Trails-Gebiete ausgewiesen und zusätzliche Einreisepunkte geöffnet werden. Quelle: Garda World

Montenegro - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro ist von COVID-19 stark betroffen und daher als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium , das Institut für öffentliche Gesundheit , die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise nach Montenegro ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
• Nachweis einer vollständigen COVID-19-Impfung, nicht älter als sechs Monate nach der erfolgten zweiten Impfung, oder
• Genesenennachweis (mindestens 10 Tage und höchstens 180 Tage alt seit dem letzten positiven PCR-Test oder Antigen-Schnelltest)
und zusätzlich
• negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder
• negativer Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden.
Für Staatsangehörige Montenegros und für mit legalem Aufenthaltstitel dort lebende Ausländer gilt folgende Regelung:
Kann bei Einreise ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, besteht eine Quarantänepflicht von zehn Tagen, die frühestens nach drei Tagen durch Vorlage eines negativen PCR-Tests vorzeitig beendet werden kann.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr zwischen Belgrad und Bar findet statt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht.
Beschränkungen im Land
Der Einzelhandel und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe sind geöffnet. Der Zutritt zum Innenbereich von Gastronomiebetrieben ist nur mit dem vollständigen Nachweis einer Impfung, nicht älter als sechs Monate nach erfolgter zweiter Impfung, eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden), eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden) oder eines mindestens zehn und höchstens 180 Tage alten Genesenennachweises möglich. Der Nachweis ist in digitaler Form zu erbringen.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand, in Nationalparks oder auf öffentlichen Flächen, sofern die geltenden Abstandsregeln von zwei Meter eingehalten werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr).

Myanmar - Änderung Reiseverbindungen, Empfehlungen
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Myanmar ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aufgrund der Krisenlage sind die offiziellen Zahlen des Ministeriums für Gesundheit und Sport und der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Infektionslage nur bedingt aussagekräftig.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit nur in Ausnahmefällen nach Einzelfallentscheidung durch die myanmarischen Behörden möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine von den örtlichen Gesundheitsbehörden koordinierte Hotelquarantäne von mindestens sieben Tagen absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Aus- und Weiterreise sind derzeit aufgrund fehlender Flugverbindungen und geschlossener Grenzen nur sehr eingeschränkt möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis mindestens 31. Januar 2022 ausgesetzt. Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist noch möglich, allerdings bestehen nur sehr wenige Flugverbindungen, bei denen es sich um Sonderflüge, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines (zweimal wöchentlich), Myanmar National Airlines oder ANA handelt, die über die Fluglinien oder über Reisebüros gebucht werden können (allerdings oft nicht im Internet). Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden mindestens zehn Tage vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen. Es ist nicht auszuschließen, dass derzeit noch verbleibende Ausreise-/Transitmöglichkeiten auf dem Luftweg in Zukunft wegfallen werden.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt, wenn überhaupt, nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten diverse Einschränkungen. Viele Restaurants, Geschäfte, Banken, Schulen und Büros bleiben geschlossen. Großveranstaltungen und -versammlungen sind untersagt. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt. Im Falle einer Erkrankung kann nicht mit angemessener Behandlung gerechnet werden. Bei der Vorbereitung medizinischer Evakuierungen (mit oder ohne Pandemiebezug) ist aufgrund bürokratischer und infrastruktureller Defizite mit hohem Zeitaufwand zu rechnen.
Personenreisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt und sollten aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Landweg erfolgen, s. auch Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Kontaktieren Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten einen Arzt oder ein Krankenhaus. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.

Slowakei - Änderung Beschränkungen im Land
In der Slowakei dürfen Restaurants und andere Gastronomiebetriebe seit heute wieder Gäste in ihren Innenräumen bewirten. Allerdings ist der Zutritt nur Menschen erlaubt, die Covid-19 überwunden haben oder dagegen geimpft sind. Gemeinsam an einem Tisch sitzen dürfen maximal vier Personen, die nicht in einem Haushalt leben. Wer weder als geimpft noch als genesen zählt, darf sich zumindest über den Straßenverkauf Speisen und Getränke zum Mitnehmen abholen. Zeitlich bleibt der Restaurantbetrieb durch ein nächtliches Ausgehverbot von 20 Uhr abends bis fünf Uhr morgens begrenzt. In dieser Zeit sind nur bestimmte dringende Besorgungen sowie der Weg von und zur Arbeit erlaubt. Während dieser Nachtstunden ist daher auch kein Straßenverkauf erlaubt, ein mobiler Lieferservice für Speisen und Getränke aber schon. Quelle: tagesschau.de

Tschechische Republik- Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Tschechische Republik wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik ist von COVID-19 stark betroffen. Die Tschechische Republik ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache (in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen).
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten oder dunkelroten Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Nach der Definition der tschechischen Behörden wird der vollständige Impfstatus gegen COVID-19 bei einem Impfschema mit einer Dosis 14 Tage nach der Impfung erreicht. Bei einem Impfschema mit zwei Dosen ist der vollständige Impfstatus 14 Tage nach der Zweitimpfung erreicht.
Bei den Impfstoffen von AstraZeneca, Moderna und Pfizer / BioNTech beginnt der vollständige Impfstatus 14 Tage nach der Zweitimpfung.
Der Status einer "Booster-Impfung" ist für die tschechischen Behörden ab dem Zeitpunkt einer weiteren Impfung nach einer vollständigen Impfung erreicht.
Die Einreise ist grundsätzlich aus jeglichem Grund möglich.
Deutschland ist in die dunkelrote Kategorie (Land mit sehr hohem Infektionsrisiko) eingestuft.
Für Einreisen aus den unterschiedlichen Kategorien gilt Folgendes:
1. Grüne und orange Kategorie:
Aus Ländern der grünen und orangen Kategorie ist die Einreise nur mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden bei Einreise) und elektronischer Einreiseanmeldung möglich. Sofern die Einreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist keine elektronische Einreiseanmeldung erforderlich.
Zwischen dem fünften und siebten Tag bei Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Sofern die Wiederausreise vor dem fünften Tag erfolgt, ist kein zweiter PCR-Test erforderlich.
Tschechische Staatsbürger und Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik müssen nur einen Testnachweis führen. Sie können statt des PCR-Tests auch einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Sofern sie nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln einreisen, kann die Testung auch nach Einreise erfolgen.
Eine generelle Ausnahme von der Testpflicht vor und nach Einreise besteht nur für Personen mit einer sog. "Booster-Impfung". Vollständig geimpfte oder genesene Personen, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, sind lediglich von der Testpflicht nach Einreise ausgenommen.
2. Rote und dunkelrote Kategorie:
Die Einreise aus Ländern der roten und dunkelroten Kategorie, zu der auch Deutschland zählt, ist nur mit negativem PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) und elektronischer Einreiseanmeldung möglich. Sofern die Einreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist keine elektronische Einreiseanmeldung erforderlich.
Tschechische Staatsbürger und Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik können statt des PCR-Tests auch einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Sofern sie nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln einreisen, kann die erste Testung auch nach Einreise erfolgen.
Zwischen dem fünften und siebten Tag nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Sofern die Wiederausreise vor dem fünften Tag erfolgt, ist kein zweiter PCR-Test erforderlich.
Für Personen mit einer sog. "Booster-Impfung", die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, entfällt die Testpflicht vor und nach Einreise, nicht aber die generelle Pflicht zur Einreiseanmeldung bei Einreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Für vollständig geimpfte oder genesene Personen, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt lediglich die Testpflicht nach Einreise,
Tagesreisen
Für Reisen von bis zu 24 Stunden aus oder in Nachbarländer besteht grundsätzlich ebenfalls keine Test- und Anmeldepflicht . Sofern die Reise aber mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt und die Reisenden nicht über eine sog. "Booster-Impfung", eine vollständige Impfung oder eine Genesung verfügen, kann die Einreise nur mit Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen.
Genesene und vollständig geimpfte tschechische Staatsbürger und Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik, die noch keine “Booster-Impfung“ erhalten haben, können weiterhin ohne PCR-Testung vor oder nach Einreise einreisen. Sofern die Einreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist keine elektronische Einreiseanmeldung erforderlich.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen von der und Testpflicht bei Einreise informiert das tschechische Innenministerium . Ausnahmen bestehen u.a. für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer (sofern die Reise nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt), für Kinder unter 12 Jahren und Grenzpendler und Grenzgänger.
Es werden das Digitale COVID-Zertifikat der EU und Zertifikate weiterer Staaten zur Einreise akzeptiert.
Ab dem 1. Februar 2022 sind Corona-Impfzertifikate in Tschechien nur noch neun Monate nach der letzten erfolgten Impfung gültig.
Für Genesene, die in den letzten 180 Tagen erkrankt waren, ist kein negativer Test erforderlich, wenn der Genesenennachweis mit einem digitalen COVID-Zertifikat erbracht wird.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gelten für alle EU- und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können, sofern sie nicht den Nachweis einer in Tschechien anerkannten Impfung führen, nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich. Die Durchreise darf höchstens 12 Stunden dauern und es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen) erlaubt. Die Durchreise auf dem Landweg ist ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich.
Bei Einreise mit dem Flugzeug und Weiterreise auf dem Land- oder Luftweg ist Einreiseanmeldung und PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) erforderlich. Reisende mit einer sog. "Booster-Impfung" benötigen keinen PCR-Test, aber die Einreiseanmeldung und einen digitalen Nachweis über die Impfungen. Durchreisen aus einem Land mit sehr hohem Infektionsrisiko (dunkelrote Kategorie) sind nur aus triftigen Gründen möglich.
Durchreisen von Drittstaatern ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind nicht möglich.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im COVID-Portal (auf Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Bei Freizeitaktivitäten mit über 20 Personen müssen die Teilnehmer geimpft oder genesen sein. Die maximale Teilnehmerzahl liegt bei 50 Personen. Organisierte Sport- Kultur- und Ausbildungsveranstaltungen sind mit bis zu 1.000 Personen und nur für Geimpfte und Genesene möglich.
Geschäfte sind mit Einschränkungen geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur noch von Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Sehenswürdigkeiten, Kino) sowie botanische und zoologische Gärten sind mit Einschränkungen geöffnet. Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Wellness- und Fitnesseinrichtungen und Kultureinrichtungen wie Kinos und Theater, sind nur noch für Geimpfte und Genesene geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich.
Restaurants und Hotels sind nur noch für Geimpfte oder Genesene geöffnet. Es dürfen maximal vier Personen oder ausschließlich Personen eines Haushalts an einem Tisch sitzen.
Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen COVID-Testnachweis, ungeimpfte Kinder zwischen 12 und 18 Jahren einen PCR-Testnachweis (maximal 72 Stunden alt) für körpernahe Dienstleistungen, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Restaurants und Hotels.
Hygieneregeln
Im Freien, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, sowie in allen Innenräumen (außer der eigenen Wohnung), in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen und bei Fahrgemeinschaften in Kraftfahrzeugen, gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen darüber hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106, +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.

Uganda - Änderung Epidemiologische Lage; Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Uganda ist vermehrt von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale ugandische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen Kampala-Entebbe ist geöffnet. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geöffnet.
Bei der Ein- und Ausreise an allen Grenzübergängen muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden. Der Abstrich für den Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Alle Einreisenden über sechs Jahre müssen am Flughafen Entebbe einen zusätzlichen PCR-Test durchführen. Die Gebühr für den PCR-Test beläuft sich auf 30 US-Dollar. Es ist mit verlängerter Wartezeit bei Ankunft zu rechnen. Weitere Einzelheiten zur Durchführung der Tests werden durch die ugandische Luftfahrtbehörde und Medien bekannt gegeben.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern Ugandas sind geöffnet. Einreisende müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können und werden ebenfalls einem weiteren kostenpflichtigen PCR-Test unterzogen, siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Öffentliche Verkehrsmittel verkehren, allerdings mit eingeschränkter Kapazität. Zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln siehe auch „Infrastruktur/Verkehr“.
In Privatfahrzeugen dürfen maximal 3 Personen im Fahrzeug sein (einschließlich Fahrer). Die Maskenpflicht gilt auch während der Fahrt.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 19 Uhr bis 5.30 Uhr.
Hygieneregeln
Landesweit besteht Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen auf der Website des ugandischen Gesundheitsministeriums, und ergänzende Informationen der ugandischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Fluglinie nach den aktuellen Beförderungsbedingungen, insbesondere nach eventuell erforderlicher COVID-19-Testung.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die deutsche Botschaft in Kampala.

Zypern - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 stark betroffen. Zypern ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die Republik Zypern Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Alle Reisenden über 12 Jahre müssen, unabhängig vom Impfstatus, einen PCR-Test vor Abflug nachweisen. Dieser darf vor Abreise nicht älter als 48 Stunden sein. Darüber hinaus müssen alle Reisenden nach der Einreise auf eigene Kosten (15 EUR) einen PCR-Test und nach weiteren 72 Stunden einen Schnelltest durchführen lassen (Ausnahme: Reisende mit „Booster“-Impfung). Dieser Test ist bei Vorlage der Bordkarte des Fluges nach Zypern bei den Testzentren des Gesundheitsministeriums gebührenfrei. Eine Liste der am folgenden Tag geöffneten Zentren wird beim Presse- und Informationsamt Zyperns (nach ‚testing units‘ suchen) veröffentlicht. Eine Quarantäne oder Selbstisolation bis zum Erhalt des Testergebnisses ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus gilt:
Alle Reisenden müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass “ zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Cyprus Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden, genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen. Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen seit Ende Juni 2021 nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt ist. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Werden Flugreisende bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere ungeimpfte/nicht genesene Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, als enger Kontakt in zehntägige Quarantäne genommen. Im Fall eines früheren Rückflugs kann die Quarantänedauer verkürzt werden. In diesem Fall ist am Tag vor der Abreise ein negativer PCR-Test erforderlich. Vollständig Geimpfte, oder Personen, die in den letzten 180 Tagen nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Quarantäne befreit. Bei der einstufigen Impfung (Johnson & Johnson) müssen vor der Einreise 14 Tage seit der Impfung vergangen sein.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen. Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern.
Deutschland ist von den „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) in die „orange“ Kategorie eingestuft.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten .
Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate. Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan (ohne Ausstieg in der Türkei) oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) und einen PCR-Test vorlegen. Letzterer darf nicht älter als 72 Stunden (Flug) bzw. sieben Tage (Demarkationslinie) sein. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan (ohne Ausstieg) ist der Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) und ein PCR-Test erforderlich. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID-19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen und müssen fünf Tage in Quarantäne verbringen. Die Möglichkeit eines Schnelltests nach Einreise besteht nicht. Kinder, die vor ihrem sechsten Geburtstag ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test können die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss in Papierform bei Einreise vorgelegt werden.
Alle Reisenden (Touristen) ab 18 Jahren müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie vor Abflug oder Überquerung der Demarkationslinie online innerhalb von 72 Stunden vor Einreise als „TRNC passenger“ registrieren. Hierfür muss zunächst eine App heruntergeladen und dann online (nur auf mobilen Geräten) ein Fragebogen ausgefüllt werden. Dokumente wie der Impfnachweis können der Online-Anmeldung beigefügt werden. Die Anmeldung muss ausgedruckt oder digital beim Flug bzw. der Überquerung der Demarkationslinie mitgeführt werden genauso wie die weiteren Dokumente.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen zusammenkommen (z.B. Museen, Restaurants, Supermärkte, etc.) ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter ‚SafePass‘. Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, (=SafePass) vorgelegt werden, um diese Orte zu besuchen. Alle Personen ab sechs Jahren müssen im öffentlichen Raum eine Maske tragen und ebenfalls einen SafePass besitzen, um Zutritt zu zugangsbeschränkten Orten zu erhalten. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Massenveranstaltungen bleiben verboten. Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel ist der Zugang für Ungeimpfte nur zu Supermärkten, Behörden, Banken und Stadien unter Vorlage eines nicht mehr als 72 Stunden alten (PCR- oder Schnell-)Tests möglich. Alle anderen öffentlichen Orte sind für sie nicht zugänglich, auch nicht mit einem negativen Test.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die sich laufend ändernden Einreisebestimmungen auf dieser Webseite. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Achim Vogt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen südliches Afrika und GB - 04.01.2022

Beitrag von Achim Vogt »

Südliches Afrika: Die Staaten des südlichen Afrika (in diesem Fall Südafrika, Namibia, Botswana, Eswatini [ex-Swaziland], Lesotho, Malawi, Mozambique [Mosambik], Zimbabwe)* sind ebenso wie Großbritannien seit dem 3. Januar 2022 beim Robert-Koch-Institut nicht mehr als Virusvariantengebiete, sondern lediglich als Hochrisikogebiete eingestuft. Wegen der weltweiten Durchsetzung von Omikron gibt es aktuell gar keine Virusvariantengebiete mehr. Das ist insbesondere für alle Wüstenschiffer*innen wichtig, die sich gerade im südlichen Afrika aufhalten - ihre Rückreise nach Deutschland ist damit wieder erheblich einfacher geworden.

Viele Grüße
Achim

*die in Klammern gesetzten Namen bzw. Schreibweisen sollen dazu dienen, die Länder in der Suchfunktion auch bei anderer Schreibweise zu finden 8)
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Achim Vogt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen Afrika gesamt - 04.01.2022

Beitrag von Achim Vogt »

Afrika gesamt: Emirates Airlines weigert sich, Passagiere aus einer ganzen Reihe afrikanischer Städte nach Dubai zu transportieren. Dies gilt auch für Transitpassagiere. Die Beschränkungen sind bereits am 28. Dezember in Kraft getreten. Es gibt offensichtlich Ausnahmen, denn die Flüge nach Dubai sind weiterhin gut gebucht. Flüge von Dubai in die genannten Städte sind nicht betroffen.

Emirates Airlines Pressemitteilung vom Dezember 2021
Emirates Airlines Pressemitteilung vom Dezember 2021

Natürlich gibt es im Web viele Spekulationen bis hin zu anti-afrikanischem Rassismus. Ich fürchte, die Wahrheit könnte viel banaler sein: bereits vor einigen Monaten hatte Emirates die Flüge nach Uganda ausgesetzt, weil ein Drittel der Passagiere - ganz offensichtlich mit gefälschten Negativ-Tests - bei der Ankunft in Dubai positiv getestet worden waren.

Viele Grüße
Achim
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 04.01.2022

Beitrag von Birgitt »

Danke Achim. Hier noch einige Ergänzungen für heute:

Äthiopien - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Äthiopien ist von COVID-19 stark betroffen und daher als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ethiopian Public Health Institute, die COVID-19-Monitoring-Seite zu aktuell geltenden COVID-19-Präventionsmaßnahmen sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf dem Luftweg ist möglich. Die Landesgrenzen sind aufgrund der Militäraktion in Tigray weiterhin teilweise geschlossen. Für mit COVID-19 infizierte Personen ist die Einreise verboten.
Die geltenden Bestimmungen werden von den äthiopischen Behörden in der Praxis oft uneinheitlich umgesetzt, sodass es vor Ort zu Abweichungen der im Folgenden geschilderten Maßgaben kommen kann.
Aktuell müssen Einreisende ab zehn Jahren ein negatives PCR-Testzertifikat vorlegen. Der Zeitpunkt der Testung darf nicht mehr als 120 Stunden zurückliegen. Die Negativbescheinigung sollte in englischer Sprache ausgestellt sein und deutlich ausweisen, dass es sich um einen PCR-Test handelt.
Nach Einreise gilt eine siebentägige Selbstisolation in privater Unterkunft oder Hotels auf Selbstkostenbasis.
Bei Vorlage eines negativen PCR-Tests bestehen Ausnahmen von der siebentägigen Quarantänepflicht für:
• Reisende, die eine vollständige Impfung nachweisen können;
• Reisende, die einen Genesenennachweis vorlegen, der nicht älter als 90 Tage ist.
• Personen, die mit einem Touristenvisum einreisen und bei Ankunft einen PCR-Test oder Antigentest mit negativem Ergebnis durchführen.
Inhaber von Diplomatenpässen sind von der Pflicht der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses befreit. Bei Einreise ohne PCR-Test und wenn kein Test bei Ankunft gemacht wird, besteht die Verpflichtung zur 14tägigen Heimquarantäne.
Laut einer Regelung vom 2. Juni 2021 benötigen Reisende für die Einreise ein negatives PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform . Diese Regelung wird bislang nicht durchgesetzt.
Reisende mit COVID-19-Symptomen werden für weitere Maßnahmen in nicht-klinischen staatlichen Einrichtungen oder staatlichen Krankenhäusern isoliert. In diesen Einrichtungen ist eine konsularische Betreuung/Zugang der deutschen Botschaft in Addis Abeba nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitpassagiere dürfen den Flughafen nicht verlassen.
Bei einem Transitaufenthalt von mehr als 24 Stunden erfolgt bis zum Weiterflug i.d.R. eine Quarantäne auf Kosten des Reisenden in einem von der Fluglinie bestimmten Hotel.
Stichprobenartig oder symptomabhängig können COVID-19-Tests im Transitbereich durchgeführt werden. Positiv getestete Passagiere werden auf eigene Kosten in ein Quarantänehotel gebracht.
Reiseverbindungen
Es bestehen Direktflugverbindungen mit Ethiopian Airlines von und nach Frankfurt.
Beschränkungen im Land
Versammlungen einschließlich religiöse Feiern und Veranstaltungen von mehr als 50 Personen sind verboten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im öffentlichen Bereich vorgeschrieben. In einzelnen Bundesstaaten können weitergehende Einschränkungen wie Verkehrsbeschränkungen gelten. Hotels, Gaststätten, Kinos und Clubs sind unter Auflagen weiter geöffnet. Es bestehen keine Erfahrungswerte, inwieweit die Nichtbeachtung der Regeln auch zu Maßnahmen gegenüber den anwesenden Gästen führt.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung für Äthiopien. Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und berücksichtigen Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie bei allen Flugreisen nach oder über Äthiopien die geltenden Testpflichten Ihrer Ziel- und Transitländer.

Angola - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Angola ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise aus dem Ausland ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Ferner muss das Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) 72 Stunden vor Einreise online ausgefüllt werden und bei der Einreise vorgelegt werden können. In der Praxis wurden auch unmittelbar vor Abreise durchgeführte Online-Registrierungen anerkannt.
Geimpfte sind von einer Quarantäne befreit.
Unmittelbar nach Einreise erfolgt ein weiterer COVID-19-Schnelltest. Bei negativem Ergebnis sind Ungeimpfte einer zehntägigen häuslichen Quarantäne unterworfen. Bei positivem Ergebnis ist eine institutionelle Quarantäne verpflichtend. Bei negativem Ergebnis dürfen sich Ausländer mit festem Wohnsitz und im Land akkreditierte Diplomaten zu Hause in Quarantäne begeben. Ausländer ohne festen Wohnsitz im Land können die Quarantäne in der für den Aufenthalt vorgesehenen Unterkunft verbringen, sofern die Bedingungen zur Selbstisolation gegeben sind (separates Zimmer, kein gemeinsames Essen und Beisammensein). Andernfalls müssen sie sich in institutionelle Quarantäne begeben.
Für alle Personen gilt unabhängig vom Impfstatus eine zehntägige Quarantänepflicht, wenn die Einreise aus einem Land erfolgt, in dem die Omikron-Variante den Status „community transmission“ erreicht hat.
Zur Beendigung der Quarantäne ist ein negativer Antigen-Schnelltest oder PCR-Test erforderlich, der frühestens am siebten Tag der Quarantäne durchgeführt werden kann. Zusätzlich ist eine schriftliche Genehmigung der angolanischen Gesundheitsbehörden für die Beendigung der Quarantäne erforderlich.
Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung. Alle zum Haushalt gehörenden Personen müssen dann ebenfalls zu Hause bleiben und sich räumlich von der infizierten Person trennen.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus Angola ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf maximal 72 Stunden vor Ausreise erfolgen. Angolanische Staatsangehörige müssen zusätzlich vollständig geimpft sein oder den Erhalt der Erstimpfung nachweisen können. Dies gilt auch für Doppelstaater.
Reiseverbindungen
Der internationale und nationale Flugverkehr wurde teilweise wieder aufgenommen. Die Landgrenzen bleiben jedoch geschlossen.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand gilt in abgeschwächter Form fort. Für den Verkehr zwischen den Provinzen ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests notwendig, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Grundsätzlich wird außerdem empfohlen, zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig, das Haus zu verlassen. Dies gilt insbesondere im Zeitraum von 0 bis 5 Uhr.
Sportliche Aktivitäten dürfen im Freien nur zu bestimmten Uhrzeiten ausgeübt werden. Märkte und Restaurants haben verkürzte Öffnungszeiten. Gottesdienste und andere Versammlungen sind begrenzt möglich. Die Strände und öffentliche Schwimmbäder sind bis auf weiteres geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum, öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Märkten oder bei Straßenverkäufern gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.

China - Änderung Beschränkungen im Land
In China ist in einer weiteren Millionenstadt ein kompletter Lockdown verhängt worden. In Yuzhou in der zentralchinesischen Provinz Henan war es den Einwohnern seit Montagabend untersagt, ihre Häuser und Wohnungen zu verlassen. Die örtlichen Behörden kündigten an, dass die strikte Einhaltung der Ausgangssperre von Wachposten kontrolliert werden solle. In der nördlichen Millionenmetropole Xi'an gilt bereits seit zwei Wochen ein Komplett-Lockdown, nachdem es dort zu einem Coronavirus-Ausbruch gekommen war. Quelle: tagesschau.de

Indien - Änderung Beschränkungen im Land
Indiens Hauptstadt Neu-Delhi verhängt eine Ausgangssperre für die kommenden Wochenenden. Quelle: tagesschau.de

Kirgisistan - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Kirgisistan ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Bischkek und die nordöstlichen Regionen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kirgisische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Kirgisistan muss ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder ein aktueller negativer PCR-Test vorgelegt werden. Davon ausgenommen sind ausschließlich Kinder unter 6 Jahren. Die letzte notwendige Impfung für den vollständigen Impfschutz muss bei Einreise nach Kirgisistan mindestens 14 Tage zurückliegen. Kirgisistan akzeptiert alle weltweit eingesetzten Impfstoffe. Bei Einreise auf dem Luftweg darf der Test zum Zeitpunkt der Einreise höchstens 72 Stunden alt sein. Falls der negative PCR-Test bei der Einreise älter als 72 Stunden ist, z. B. weil der Flug verspätet ist oder verschoben wurde, muss der Test bei Einreise erneut durchgeführt werden. Bei Einreise auf dem Landweg darf der negative PCR-Test höchstens 120 Stunden alt sein. Sollte der Test aufgrund von Reiseverzögerungen älter als 120 Stunden sein, muss erneut ein Test am Zielort durchgeführt werden. Es werden vereinzelt Temperaturmessungen vorgenommen. Eine Pflicht zur Quarantäne besteht nicht. Aktuelle Einreiseverordnungen werden von den kirgisischen Behörden erlassen und können sich rasch ändern.
Durch- und Weiterreise
Der innerkirgisische Flugverkehr findet ohne Einschränkungen statt. Reisen auf dem Landweg sind grundsätzlich möglich. Bei der Ausreise ist, je nach den Bestimmungen des Ziellandes, ein negativer PCR-Test vorzulegen. Bei der Weiterreise von Kirgisistan nach Kasachstan auf dem Landweg ist es in der Vergangenheit vermehrt zu Schwierigkeiten gekommen. Die Ausreise aus Kirgisistan ist für Ausländer derzeit auch ohne gültiges Visum bzw. mit einem abgelaufenen Visum möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Kirgisistan wurde wieder aufgenommen; es finden täglich Flüge nach Istanbul, Moskau und Dubai statt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr ist allerdings noch sehr eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind keine besonderen Beschränkungen bekannt.
Hygieneregeln
An Eingängen von Märkten, Einkaufszentren und offiziellen Gebäuden wird zur Handdesinfektion, Abstandhalten und zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgefordert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Beförderungsbedingungen Ihrer Fluggesellschaft.
• Prüfen Sie vor Einreise auf dem Landweg, die Einreise-bzw. Transitregelungen des betreffenden Nachbarlandes.

Sierra Leone - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Sierra Leone ist von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Informationsministerium, das Directorate of Health Security and Emergencies sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Flugreisende müssen sich vor Reiseantritt über das Reiseportal von Sierra Leone online registrieren. Dafür ist neben den persönlichen- und Reisedaten ein negatives PCR-Testergebnis mit QR-Code nachzuweisen, das bei Abflug nach Sierra Leone nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das negative Testergebnis sowie der Nachweis der Registrierung durch einen Registrierungscode sind bereits am Ausgangsflughafen vorzulegen. Bei Einreise ist die Durchführung eines weiteren PCR-Tests und eines RDT-Schnelltests verpflichtend. Die Gebühr (ca. 80 Euro) für diese Tests ist bei der Registrierung über das o.g. Reiseportal zu entrichten. Wer aus einem „Hochrisikogebiet“ einreist, muss eine mindestens achttägige Quarantäne einhalten. Ungeimpfte Passagiere sind verpflichtet, nach der Einreise auf eigene Kosten eine Quarantäne einzuhalten, bis ihr negatives PCR-Testergebnis vorliegt. Weitere ausführliche Hinweise finden sich auf dem Reiseportal von Sierra Leone.
Auch bei Ausreise aus Sierra Leone muss eine Registrierung auf dem Reiseportal, sowie ein negatives PCR-Testergebnis, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf, am Flughafen nachgewiesen werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen in Lungi und die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es gelten Hygiene- und Abstandsregeln. Der Zugang zu Regierungsgebäuden ist nur mit dem Nachweis von zumindest einer COVID-19-Impfung gestattet.
Hygieneregeln
Die Regierung hat eine Maskenpflicht, sowie Abstands- und Hygieneregeln erlassen. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Directorate of Health Security and Emergencies .

Slowakei - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 stark betroffen. Die Slowakei ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Alle Reisenden müssen frühestens 30 Tage vor der Einreise in die Slowakei und spätestens beim Grenzübertritt ihre Einreise online in „eHranica" anmelden. Kinder unter zwölf Jahren und zwei Monaten sind von der Anmeldung befreit.
Reisende ab zwölf Jahren und zwei Monaten müssen grundsätzlich eine zehntägige Quarantäne einhalten. Die Quarantäne kann frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives PCR-Testergebnis eines slowakischen Labors verkürzt werden. Die Einreise mit einem negativen PCR-Testergebnis reicht nicht aus, um eine Quarantäne zu vermeiden. Auch Genesene müssen in Quarantäne gehen.
Kinder bis zwölf Jahre und zwei Monate sind von der Quarantäne befreit, wenn sie nicht mit anderen Quarantänepflichtigen in einem Haushalt leben.
Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren, wenn ihr Flugzeug auf einem Flughafen in der Slowakei landet. Bei Landungen in Nachbarländern (z.B. Wien, Budapest) reicht die Registrierung über „eHranica “ aus.
Geimpfte sind von der Quarantäne befreit. Als geimpft gelten Personen:
• bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff, wenn sie die zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (z.B. Johnson & Johnson), wenn sie die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Genesenen, wenn sie die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVID-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens zwölf Monate vergangen sind.
Impfnachweise in slowakischer, tschechischer oder englischer Sprache sowie das Digitale COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“ mit QR-Code) werden anerkannt. Andere nationale Bescheinigungen eines Drittlandes werden anerkannt, wenn sie den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Bezeichnung des Impfstoffs und dessen Hersteller, die Reihenfolge der Impfung und die Gesamtzahl der Impfungen mit dem betreffenden Impfstoff sowie das Datum der letzten Impfung enthalten. Diese nationale Bescheinigung muss von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes abgestempelt werden oder elektronisch überprüfbar sein und außerdem in englischer Sprache abgefasst sein. Eine Person, die dies nicht nachweisen kann, gilt nicht als vollständig geimpft.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten u.a. für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen, für die Ausübung des Sorgerechts bei getrennt lebenden Eltern oder auch die Teilnahme an Beerdigungen naher Angehöriger. Den vollständigen Verordnungstext veröffentlicht die slowakische Regierung .
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Stichproben-Kontrollen durchgeführt.
Verstöße gegen die Anmelde- und Quarantänepflichten können mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € bestraft werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt. Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern und muss über die in der Verordnung bezeichneten Transitkorridore erfolgen.
Diese entsprechen zumeist den Autobahntrassen. Transitreisen müssen nicht angemeldet werden. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt nach Fahrplan.
Beschränkungen im Land
Seit dem 25. November 2021 gilt in der Slowakei der Notstand. Bis auf weiteres gilt im ganzen Land eine nächtliche Ausgangssperre. Von 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages darf die Wohnung nur in den Ausnahmefällen verlassen werden, die auf der Corona-Webseite der slowakischen Regierung aufgeführt sind, z.B. für Fahrten zur Arbeit, Arztbesuche oder Fahrten zur Grenze bei Auslandsreisen. In der Zeit von 5 Uhr bis 20 Uhr gilt keine Ausgangssperre.
Persönliche Treffen von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt. Für beruflich veranlasste Hotel-Aufenthalte und Quarantäne-Unterkünfte gilt die 3G-Regel. Touristische Aufenthalte in Hotels sind seit dem 25. Dezember 2021 unter 2G-Plus-Regel (geimpft oder genesen und negativer COVID-19-Test) erlaubt. Restaurants, Kneipen und Cafés dürfen seit dem 3. Januar 2022 ihre Innenbereiche nach der 2G-Regel öffnen, für Ungeimpfte ist nur Außerhaus-Verkauf möglich. Für Einkäufe in Geschäften, die über den täglichen Bedarf hinausgehen, gilt die 2G-Regel. Im überregionalen Bus- und Bahnverkehr gilt die 3G-Regel.
Hygieneregeln
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur wenn ein Abstand von zwei Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.

Thailand - Änderung Einreise
Thailand will die vor Weihnachten verschärften Einreiseregeln bis mindestens Monatsende nicht lockern. Die Regierung hatte am 21. Dezember beschlossen, das quarantänefreie "Test&Go"-Modell, wonach vollständig geimpfte Touristen seit November bei der Einreise nur noch einen PCR-Test machen und dann eine Nacht in ihrem Hotel auf das Ergebnis warten mussten, zunächst bis zum 4. Januar auszusetzen. Danach sollte die Lage neu bewertet werden. Urlauber, die sich bereits unter dem "Test&Go"-Modell für die Einreise registriert hatten, blieben von den verschärften Bestimmungen ausgenommen und durften wie geplant nach Thailand reisen. Sie dürfen dies auch weiterhin, allerdings nur noch bis zum 10. Januar. 2022 Neue Registrierungen werden derzeit nicht mehr angenommen. Wer trotzdem kommen will, muss sieben oder zehn Tage in Quarantäne - je nach Herkunftsland und Impfstatus. Quelle: Bangkok Post und tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 05.01.2022

Beitrag von Birgitt »

Burundi - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Burundi wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Burundi ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen weist gemäß den offiziellen Zahlen eine stark steigende Tendenz auf. Burundi ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Das Gesundheitssystem ist stark belastet, insbesondere bei schwerwiegenden Fällen, die eine Isolierung und medizinische Intensivbetreuung erfordern.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministère de la Santé Publique und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Flugpassagiere müssen bei Einreise über ein negatives PCR-Testergebnis verfügen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen führen die burundischen Gesundheitsbehörden einen erneuten Test durch, der vor Ort bezahlt werden muss (100,- USD für ausländische Staatsangehörige, Bezahlung auch in Euro möglich). Die Zeit bis zum Eingang des Testergebnisses (in der Regel ein bis zwei Tage) muss in Quarantäne an einem selbst gewählten Ort verbracht werden. Ein positiver Test führt zu einer Einweisung in ein örtliches Krankenhaus und Behandlung auf eigene Kosten.
Bei Ausreise ist ebenfalls ein negatives Testergebnis nachzuweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf (Test kostenlos, Zertifikat ca. 25,- €).
Für die Durchführung der Tests bei Einreise am Flughafen Melchior Ndadaye und vor der Ausreise im Institut National de Santé Public (INSP) ist eine vorherige Online-Registrierung erforderlich. Erleichterungen für Geimpfte und Genesene gibt es bisher nicht.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten Demokratische Republik Kongo, Ruanda und Tansania sind mit Ausnahme der Grenzübergänge Gatumba (Demokratische Republik Kongo) sowie Kobero und Mugina (Tansania) für den Personenverkehr geschlossen. Der Corona-Schnelltest an diesen Orten kostet für Ausländer 15,- USD, für Burundier 15.000,- FBu.
Die Seegrenzen sind nur für die Frachtschifffahrt geöffnet.
Reiseverbindungen
Zwischen Bujumbura und Deutschland bestehen in beide Richtungen Umsteigeflugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind größere private Feiern oder Zusammenkünfte aus sozialem Anlass lediglich am Wochenende gestattet. Trotz ihres lediglich empfehlenden Charakters können Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden.
Hygieneregeln
Vor Behörden, Restaurants und größeren Geschäften besteht die Möglichkeit zur Händedesinfektion. Die Handhygieneregeln werden trotz ihres lediglich empfehlenden Charakters – auch abhängig von der Pandemieentwicklung - von einzelnen lokalen Verwaltungen als verbindlich angesehen. Abstandsregeln dagegen haben lediglich Empfehlungscharakter und sind nicht verbindlich. Eine Maskenpflicht besteht für den Besuch in Behörden und im Personennahverkehr.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der burundischen Regierung.

Dominica - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dominica wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Dominica ist von COVID-19 stark betroffen und daher als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise für Ausländer ist grundsätzlich möglich. Je nach Impfstatus und Herkunftsland gelten unterschiedliche Einreisemodalitäten. Reisende müssen vor Einreise ein Online-Formular ausfüllen und einen negativen PCR-Test hochladen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Über Einzelheiten zum Einreiseverfahren informiert die Regierung von Dominica (Travel Advisory).
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, sollten mindestens 48 Stunden vorsehen, bis das Ergebnis vorliegt.
Durch- und Weiterreise
Es gelten für die Durch- und Weiterreise grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise. Es ist kein erneuter Test für die Ausreise notwendig.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist wieder zugelassen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Restaurants und Sportstudios dürfen mit eingeschränkter Kapazität öffnen. Andere Freizeiteinrichtungen sind weitgehend geschlossen. Vollständig geimpfte Personen dürfen sich frei bewegen. Ungeimpfte Ausländer müssen eine Quarantäne einhalten, während derer nur Teilnahme an speziell abgeschirmten Touren möglich ist. Über Einzelheiten informiert die Webseite der dominicanischen Regierung.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Informieren Sie sich in Ihrer Unterkunft nach kurzfristigen Änderungen der Bestimmungen.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Dominica mit den Voraussetzungen für die Einreise vertraut. Über aktuelle Einreisebestimmungen informieren die Regierung von Dominica und das "Travel Advisory" für Dominica.

Hongkong - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Hongkong verschärft die Schutzmaßnahmen und verhängt ein zweiwöchiges Landeverbot für Flüge aus Australien, Kanada, Frankreich, Indien, Pakistan, den Philippinen, Großbritannien und den USA. Auch Umsteigeverbindungen seien von dem Verbot betroffen, das vom 8. bis zum 21. Januar 2021 gilt. Zudem sind ab Freitag 8. Januar Restaurantbesuche nach 18.00 Uhr verboten. Einrichtungen wie Schwimmbäder, Sportzentren, Bars und Clubs und Museen müssen dann für mindestens zwei Wochen schließen. Quelle: tagesschau.de

Irak - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln
Vor Reisen nach Irak wird mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.
Epidemiologische Lage
Der Irak ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für alle Reisenden ist bei Einreise nach Zentralirak die Vorlage eines negativen PCR-Tests notwendig. Das Ergebnis darf für die Einreise maximal 72 Stunden alt sein und muss bei Einreise ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorliegen.
Bei Einreise nach Zentralirak ist zudem grundsätzlich die Abnahme eines PCR-Tests vor Ort vorgeschrieben, welcher auf eigene Kosten (50 USD in bar) erfolgt. Inhaber von Diplomatenpässen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die Einreise in die Region Kurdistan-Irak ist nur mit einem gültigen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 oder einem negativen PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist, möglich. Dies gilt auch bei Einreise aus dem Zentralirak. Die Nachweise müssen bei Einreise schriftlich bzw. ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können hierüber hinausgehen.
Einreisende, die nicht über einen aktuellen negativen PCR-Test verfügen, müssen bei Einreise einen Antigen-Schnelltest machen, der vom Flughafen gestellt werden soll. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte.
Für die Quarantäne-Vorschriften wird auf die jeweils aktuellen Regelungen des Gesundheitsministeriums der kurdischen Regionalregierung verwiesen. Ein- und Ausreisemöglichkeiten an den Landgrenzen Iraks sind weiterhin stark eingeschränkt.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak ist für Personen, die auch die irakische Staatsangehörigkeit besitzen, eine vollständige Impfung Voraussetzung. Dies gilt möglicherweise auch für Personen, die nicht in der Region wohnhaft sind. Für Ausländer ist die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak weiterhin mit einem negativen PCR-Test möglich, der nur von staatlichen Stellen vorgenommen werden darf. Fällt dieser positiv aus, wird eine Ausreise so lange nicht erlaubt, bis ein neuerlicher PCR-Test ein negatives Ergebnis hat. Ein Antigen-Schnelltest reicht nicht aus.
Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers ebenfalls von der Vorlage eines negativen PCR-Tests abhängig machen.
Reiseverbindungen
Es bestehen keine COVID-19 bedingten Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt in Zentralirak eine nächtliche Ausgangssperre und ein Versammlungsverbot.
In der Region Kurdistan-Irak sollen Restaurants und Cafés möglichst im Außenbereich bedienen, im Inneren gelten Kapazitätsbeschränkungen. Abstandsregeln müssen beachtet werden. Zugang zu Einkaufszentren, Supermärkten, Restaurants und öffentlichen Gebäuden soll ab 1. Februar 2022 nur noch gegen Vorlage eines Impfnachweises oder negativen Tests möglich sein. Versammlungen und Konferenzen dürfen nur von vollständig Geimpften, Genesenen oder Getesteten besucht werden, Beerdigungszeremonien sind untersagt. Deatillierte Informationen finden sich auf der Webseite der kurdischen Regionalregierung .
Hygieneregeln
Auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Taxis gilt eine Maskenpflicht, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
In der Region Kurdistan-Irak gilt auf öffentlichen Plätzen und Märkten sowie in öffentlichen Einrichtungen, Einkaufszentren, Taxis und öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht zum Tragen einer Maske. Touristen müssen an allen touristischen Orten einen Mund- und Nasenschutz tragen.
Es sind Abstandsregeln einzuhalten und regelmäßig die Hände zu waschen. Hygieneregeln werden nicht überall eingehalten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronaviru .
• Erkundigen Sie sich vor Einreise in den Irak auch bei Ihrer Fluggesellschaft nach möglicherweise bestehenden Testpflichten auch bei vollständiger Impfung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Rufnummer 122.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über ggf. auch kurzfristig verkündete Ausgangssperren, Reiseverbote, Testpflichten, Quarantänevorschriften, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.

Kuwait - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Kuwait ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Laut kuwaitischen Stellen ist eine Visumerteilung für vollständig Geimpfte wieder möglich; es kann ein elektronisches Visum beantragt werden.
Einreisen können Ausländer, die vollständig mit einem in Kuwait anerkannten Impfstoff (zweifach mit BionTech/Pfizer, AstraZeneca-Oxford oder Moderna oder einfach mit Johnson&Johnson) geimpft sind. Reisende, die mit einem anderen Impfstoff (z. B. Sino pharm, Sinovac oder Sputnik) zweifach geimpft wurden, benötigen zusätzlich mindestens eine Impfung mit einem der o.g. zugelassenen Impfstoffe. Kinder ab fünf Jahre müssen bei Einreise vollständig geimpft sein.
In Kuwait gelten nur Personen als vollständig geimpft, deren letzte Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegt.
Einreisende, die im Ausland geimpft wurden, müssen einen Impfnachweis mit elektronisch lesbarem QR Code mitführen, aus dem der im Reisepass eingetragene Name, der Name des Impfstoffs, die Daten der Impfungen sowie der Name des Impfinstituts hervorgehen. Ist kein QR Code vorhanden, muss der Impfnachweis auf der Webseite des Gesundheitsministeriums (Ministry of Health) hochgeladen werden. Kuwaitische Behörden verfolgen bislang noch keine einheitliche Praxis bei der Anerkennung gelber Impfpässe.
Einreisende müssen sich auf der App „MOSAFER“ vor dem Check-In registrieren. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test vorgelegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Des Weiteren muss die App "Shlonik" auf das Handy heruntergeladen werden. In Kuwait ist ab dem Einreisetag eine zehntägige häusliche Quarantäne einzuhalten, die durch einen negativen PCR-Test frühestens 72 Stunden nach Einreise beendet werden kann.
Für die Ausreise ist ein negativer PCR-Test mitzuführen, wenn dieser für die Einreise in das Zielland oder den Transit erforderlich ist.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge nach Saudi-Arabien und in den Irak sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Kuwait ist für kommerzielle Passagierflüge vollständig geöffnet.
Beschränkungen im Land
Private Zusammenkünfte von Geimpften z. B. anlässlich von Hochzeiten o. ä. sind vom 9. Januar 2022 bis zunächst 28. Februar 2022 nicht erlaubt. Ungeimpfte haben nur Zutritt zu Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Krankenhäusern und Behörden.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind im in Innenräumen Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und ein Abstand von 1,5 Metern („Social distancing“) einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen des kuwaitischen Gesundheitsministeriums , auch auf Twitter .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kuwaitischen Behörden oder Telefon: 151

Nauru - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Nauru war von COVID-19 bislang nicht betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Nauru ist nur für vollständig geimpfte Personen mit einem weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Testergebnis möglich. Zudem dürfen sich Reisende in den 14 Tagen vor der Einreise nach Nauru grundsätzlich nur in den folgenden Ländern aufgehalten haben: Australien, Cook Inseln, Kiribati, Marshall Inseln, Mikronesien, Neukaledonien, Neuseeland, Niue, Palau, Samoa, Salomonen, Taiwan, Tonga, Tuvalu und Vanuatu; eine Ausnahmegenehmigung kann jedoch beantragt werden. Bei Eintreffen in Nauru muss eine fünftägige Quarantäne in von der Regierung vorgegebenen Unterkünften abgeleistet werden.
Seit 1. Januar 2022 müssen zudem alle vom australischen Brisbane aus nach Nauru reisenden Personen bereits vor Reiseantritt drei Tage in einer von der Regierung von Nauru designierten Unterkunft in Brisbane in Isolation verbringen („Pre-Travel Covid Safe Accomodation“). Nur für jene Reisenden, die sich direkt vor der Weiterreise nach Nauru in Brisbane in Hotelquarantäne befunden haben, entfällt diese dreitätige Isolationspflicht.
Reiseverbindungen
Ein Flug von/nach Brisbane (Australien) findet alle zwei Wochen statt.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Notstand wurde ausgerufen und gilt bis auf weiteres. Es gibt keine internen Bewegungseinschränkungen.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der Regierung von Nauru.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Nauru RON Hospital.

Pakistan - Änderung Einreise
Die pakistanische Regierung hat ihre internationalen Reiseregeln zum 5. Januar 2022 geändert. Die kategoriale Klassifizierung von Ländern ist nicht mehr gültig, wodurch Reiseverbote von ehemaligen Orten der Kategorie C, darunter mehrere afrikanische und europäische Länder und unter anderem Hongkong, effektiv aufgehoben wurden.
Die überarbeiteten Regeln schreiben vor, dass ankommende Passagiere über 18 Jahre alt einen Nachweis Impfnachweis erbringen müssen, alle älter als sechs Jahre müssen einen negatioven PCR-Test (nich tälter als 48 Stunden vor Abflug) vorlegen. Des Weiteren muss auch weiterhin innerhalb von 48 Stunden vor der Ankunft ein Formular zur Gesundheitserklärung online oder über die mobile Pass Track-App eingereicht werden. Rückreisende pakistanische Staatsbürger, die aufgrund von Visa- oder medizinischen Problemen im Ausland keine Impfung in Anspruch nehmen können, sowie afghanische Staatsbürger, die über die Landgrenzen einreisen, sind von der Mitnahme eines Impfausweises befreit.
Wer mit Direktflügen aus Europa anreist, wird bei der Ankunft einem Antigen-Schnelltest (RAT) unterzogen; Beamte werden auch RATs an 50 Prozent der Ankünfte aus Katar, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie eine zufällige Auswahl von Passagieren von anderen internationalen Standorten vornehmen. Passagiere mit positiven RAT-Testergebnissen werden 10 Tage lang in einer staatlichen oder selbstbezahlten Einrichtung unter Quarantäne gestellt; diejenigen, die am achten Tag im obligatorischen PCR-Test positiv getestet werden, müssen sich einer zusätzlichen Quarantäne unterziehen, bis sie bei einem PCR-Test negative Ergebnisse liefern. Inhaber von Diplomatenpässen müssen sich an den Einreisepunkten keiner RAT unterziehen. Sie können sich selbst für 10 Tage zu Hause unter Quarantäne stellen oder sich für eine RAT bei der Ankunft entscheiden; sie müssen in ihrer Unterkunft eine RAT ablegen, wenn sie nicht geimpft sind. Quelle: Garda World

Paraguay - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Paraguay ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise muss ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 (PCR) bzw. 24 (Antigen) Stunden sein darf. Kinder unter 12 Jahren sind hiervon ausgenommen. Personen, die innerhalb der letzten 14 bis 90 Tage vor Einreise nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests befreit, müssen dies aber durch entsprechende Laborbefunde nachweisen. Fünf Tage nach dem ersten Test muss ein erneuter PCR-Test erfolgen. Ausgenommen davon sind Einreisende aus Mercosur- und assoziierten Staaten (Argentinien, Brasilien, Uruguay, Venezuela, Bolivien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Guyana, Peru, Surinam). Reisende müssen innerhalb von 24 Stunden vor Einreise online ein Gesundheitsformular des paraguayischen Gesundheitsministeriums ausfüllen.
Für den „kleinen Grenzverkehr“ (Einreise auf dem Landweg und Aufenthalt bis zu 72 Stunden) gilt: Einreise möglich mit Nachweis des kompletten Impfschutzes oder eines Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden ist. Kinder unter 12 Jahren sind hiervon ausgenommen.
Für Ausländer ohne Wohnsitz in Paraguay ist die Einreise derzeit nicht gestattet, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in bestimmten Hochrisiko-/Virusvariantengebieten aufgehalten haben. Nähere Informationen erteilt die paraguayische Migrationsbehörde .
Durch- und Weiterreise
Es gelten Beschränkungen für den Grenzverkehr seitens der Nachbarländer. Für die Einreise auf dem Landweg nach Paraguay bestehen jedoch keine Beschränkungen mehr.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle Flugverkehr am internationalen Flughafen in Asunción findet in regulärem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Veranstaltungen, kulturelle, religiöse und private Treffen sind teilweise zeitlich begrenzt und nur mit einer begrenzten Personenzahl erlaubt. U.a. für Hotels gelten Hygieneauflagen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die üblichen Hygieneregeln im Zusammenhang mit COVID-19.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen der paraguayischen Behörden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen beim paraguayischen Gesundheitsministerium.

Salomonen - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Die Salomonen waren von COVID-19 bislang nicht betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für Nicht-Staatsbürger ohne Daueraufenthaltsgenehmigung ist die Einreise erst vier Wochen nach vollständiger Impfung und nur mit Sondergenehmigung der Regierung möglich. Je nach Risikoeinstufung des Landes, aus dem in die Salomonen gereist wird, müssen Reisende vor der Einreise bis zu drei COVID-19-Tests über einen Zeitraum von 21 Tagen durchführen und die negativen Testergebnisse vorlegen. Alle Reisenden müssen für mindestens 14 Tage in Quarantäne und sich in dieser Zeit weiteren COVID-19-Tests unterziehen. Nicht-Staatsbürger der Salomonen müssen die Kosten für die Quarantäne und COVID-Tests selbst tragen.
Durch- und Weiterreise
Die Grenze zu Papua-Neuguinea ist geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit findet kein regulärer internationaler Flugverkehr statt. Nur vom National Disaster Council genehmigte Cargo- und Charterflüge werden durchgeführt. Solomon Airlines hat alle regulären internationalen Flüge bis mindestens 26. März 2022 eingestellt.
Die Häfen von Honiara und Noro wurden zu den einzigen Anlaufhäfen für alle in salomonischen Gewässern operierenden Schiffe bestimmt. Je nach Herkunftsland eines Frachtschiffes besteht eine fünf-, neun- oder 14-tägige Quarantänepflicht vor einem Landgang.
Einreisen mit Kreuzfahrtschiffen und Yachten sind nicht gestattet.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Notstand wurde bis auf weiteres verlängert. Es bestehen jedoch derzeit keine internen Bewegungseinschränkungen.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der Salomonen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium der Salomonen.

Vanuatu - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Vanuatu ist bislang von COVID-19 nicht betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist nur für vollständig geimpfte Personen mit Sondergenehmigung möglich. Bei der Einreise muss ein weniger als 72 Stunden alter negativer PCR-Test vorgewiesen werden. Reisende müssen sich vor der Einreise nach Vanuatu bei einer Auslandsvertretung Vanuatus registrieren. Innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise – sowie nach Flugbuchung – muss eine weitere Registrierung im Electronic Traveller System der Regierung von Vanuatu erfolgen. Zudem muss vor der Reise ein Online-Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Reisende müssen sich nach Ankunft weiteren PCR-Tests während einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Port Vila ist für Cargoflüge geöffnet. Es finden keine regulären, kommerziellen Passagierflüge statt. Eine Einreise mit Kreuzfahrtschiffen oder Yachten ist nur mit Sondergenehmigung möglich.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine internen Bewegungs- oder Kontakteinschränkungen.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Vanuatu.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium von Vanuatu.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 06.01.2022

Beitrag von Birgitt »

Äquatorialguinea - Änderung Einreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Äquatorialguinea ist von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die urbanen Zentren Malabo und Bata.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das äquatorialguineische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Entwicklungen hat die Regierung die Teilschließung der Grenzen bis auf weiteres beschlossen. Betroffen davon ist die Einreise auf dem Luftweg über die internationalen Flughäfen in Malabo und Bata sowie der Schiffsverkehr. Die Schließung der Landgrenze zwischen Gabun und Kamerun kann kurzfristig nicht ausgeschlossen werden.
Die Einreise ist ansonsten grundsätzlich möglich für Äquatorialguineer, Ausländer mit gültigem, langfristigem Aufenthaltstitel, gültigem Visum (visado altenativo) oder gültigem Geschäftsvisum.
Die Einreise von Personen, die sich vorab in Ländern aufgehalten haben, in denen die neue Virusvariante „Omikron“ nachgewiesen wurde, ist verboten.
Die Einreise aus sonstigen Staaten wird nur geimpften Personen gestattet, die einen negativen PCR-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden bei Einreise sein darf. Es ist eine fünftägige Quarantäne in einem zugelassenen Quarantänehotel auf eigene Kosten vorgeschrieben. Nach fünf Tagen soll ein zusätzlicher PCR-Test durchgeführt werden. Ist dieser auch negativ, endet die Quarantäne; andernfalls folgen ggf. weitere Quarantänemaßnahmen, bei Symptomen muss mit Einweisung in die für COVID-19-Patienten reservierte Klinik in Sampaka gerechnet werden. Auch bei der Ausreise wird in der Regel die Vorlage eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein sollte, verlangt.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist bis auf weiteres ausgesetzt.
Zugang zu Inlandsflügen wird nur geimpften Personen mit negativem PCR-Test gestattet.
Zwischen der Insel und dem Festland verkehrt wöchentlich eine Fähre, die maximal 250 Personen pro Woche transportieren darf. Zugang zur Fähre ist nur geimpften Personen mit negativem PCR-Test gestattet.
Die sonstigen Fährverbindungen dürfen nur noch Fracht transportieren.
Beschränkungen im Land
Die Regierung hat eine tägliche Ausgangssperre von 19 bis 6 Uhr verhängt. Kirchen haben beschränkte Zugangsquoten, Freizeiteinrichtungen wie Kasinos und Diskotheken bleiben geschlossen. Bars und Restaurants können unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen wieder öffnen. Nationalparks und Strände sind zugänglich.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur mit einem Impfnachweis benutzt werden.
Sowohl auf der Insel als auch auf dem Festland sind rund um die größeren Orte Hygienekontrollpunkte installiert worden. Für Überlandreisen ist der Impfnachweis mitzuführen. Reisende, die die Stadtgebiete von Malabo oder Bata verlassen, müssen neben dem Impfnachweis ein negatives PCR-Testzertifikat mitführen.
Auf der Insel Bioko wird ebenfalls ein aktueller Test und ein Impfnachweis sowie eine Reisegenehmigung verlangt, um die Bezirksgrenze zu überschreiten.
Sollten Ortsteile oder Bezirke mit erhöhtem Infektionsgeschehen festgestellt werden, können weitere lokale Einschränkungen (Ausgangssperren) kurzfristig erlassen werden.
Die Regierung hat eine Impfpflicht eingeführt. Im Land wird Impfstoff aus chinesischer Produktion verimpft. Die Impfpflicht betrifft auch Ausländer.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, dessen Einhaltung kontrolliert und durchgesetzt wird. Bei Missachtung drohen Bußgelder. Beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden erfolgt Temperaturmessung; die Hände müssen desinfiziert werden.
Empfehlungen
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft auf.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und die aktuellen Regelungen beim äquatorialguineischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das äquatorialguineische Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer 111 oder +240 222 517 030.

Bulgarien - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Mit Wirkung vom 7. Januar 2022 ist die Einreise für EU-Staatsangehörige aus Deutschland und anderen EU-Staaten der roten Liste nur für vollständig geimpfte und genesene Reisende möglich, die zusätzlich einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen können. Die Nachweise müssen im einheitlichen EU-Format vorliegen. Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Test/Nachweis.
Personen mit gültigem bulgarischen Aufenthaltstitel und ihre Familienangehörigen sowie bulgarische Staatsangehörige, welche nur einen der genannten Nachweise vorlegen, können einreisen, müssen sich aber in zehntägige Quarantäne begeben. Diese Personen haben die Möglichkeit, sich frühestens 72 Stunden nach Einreise einem PCR-Test zu unterziehen. Wenn das Resultat dieses PCR-Tests negativ ist, wird die Quarantäne ab dem Tag der Registrierung des negativen Testergebnisses im bulgarischen nationalen Informationssystem beendet.
Befreit von der Vorlage der o.g. Test- und Impfbescheinigung sind neben Minderjährigen unter 12 Jahren u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Für die Einreise nach Bulgarien auf dem Landweg stehen zurzeit ausschließlich folgende Grenzübergänge zur Verfügung:
• Bulgarisch-rumänische Grenze: die Grenzübergänge Vidin (s. Reiseinfos: Grenzkontrollen), Ruse, Durankulak, Oryahovo und Nikopol.
• Bulgarisch-serbische Grenze: die Grenzübergänge Vrashka Chuka, Kalotina (s. Reiseinfos: Grenzkontrollen), Oltomantsi und Strezimirovtsi.
• Bulgarisch-nordmazedonische Grenze: die Grenzübergänge Gyueshevo, Stanke Lisichkovo und Zlatarevo.
• Bulgarisch-griechische Grenze: die Grenzübergänge Ilinden, Kapitan Petko Voyvoda, Kulata und Makaza.
• Bulgarisch-türkische Grenze: die Grenzübergänge Kapitan Andreevo, Malko Tarnovo und Lesovo.
Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Reiseverbindungen
Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Der epidemiologische Ausnahmezustand gilt bis zum 31. März 2022. Die Öffnungszeiten und Zutrittsbedingungen öffentlicher Gebäude werden in Abhängigkeit des aktuellen Infektionsgeschehens unter Einhaltung der üblichen Hygiene- und Abstandsregeln kurzfristig angepasst. Gleiches gilt für Geschäfte, Apotheken, Restaurants, Bars, Diskotheken und Klubs.
Hygieneregeln
Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen und auch im Freien, wenn kein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia, auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums (nur auf Bulgarisch) sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal (nur auf Bulgarisch).
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

China, Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
China stellt in der Stadt Xi'an wegen steigender Infektionszahlen den Flugverkehr ein. Alle nationalen und internationalen Passagierflüge vom Flughafen Xi'an Xianyang sind seit dem 5. Januar bis auf Weiteres ausgesetzt. Der Virus-Ausbruch in der nordwestchinesischen Millionenmetropole ist der größte in China seit dem Lockdown in Wuhan Anfang 2020. Quelle: tagesschau.de
Die Stadt Xuchang beschränkt die Bewegungsfreiheit der Bürger auf das Minimum und ordnete Massentests für die mehr als vier Millionen Einwohner an. Der Bezirk Gushi mit einer Million Einwohnern wurde faktisch abgeriegelt. In den Städten Hebi und Kaifeng wurden Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen geschlossen. Quelle: tagesschau.de

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die britischen Überseegebiete einschließlich Gibraltar, die Isle of Man und die Kanalinseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 stark betroffen. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland einschließlich der britischen Überseegebiete, Gibraltar, der Isle of Man und der Kanalinseln ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung , für Schottland die schottische Regionalregierung.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung (Passenger Locator Form) frühestens 48 Stunden vor Einreise. Diese muss bei Einreise nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Alle vollständig geimpften Personen benötigen mit Wirkung vom 7. Januar 4:00 Uhr für die Einreise nach England keinen COVID-Test mehr und müssen sich nach Einreise nicht in Quarantäne begeben.
Für Reisende aus Deutschland nach England gilt darüber hinaus in Abhängigkeit vom Impfstatus folgendes:
Vollständig geimpfte Personen, deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, und die über einen entsprechenden Nachweis verfügen (gilt nicht für Genesene mit einer Impfung) müssen einen PCR-Test spätestens am Ende von Tag 2 nach Einreise machen. Mit Wirkung vom 9. Januar 4:00 Uhr ist auch ein Schnelltest erlaubt.
Abweichend davon verlangen Wales , Nordirland und Schottland weiterhin einen negativen COVID-19 Test für die Einreise.
Nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen müssen neben dem Test vor Einreise zwei weitere PCR-Tests jeweils bis zum zweiten Tag und ab dem achten Tag nach Einreise durchführen und sich in eine zehntägige häusliche Quarantäne begeben mit der Möglichkeit einer Freitestung am fünften Tag nach Einreise. In Schottland ist eine Freitestung zur Verkürzung der häuslichen Quarantäne nicht möglich.
Für alle nach England einreisenden LKW-Fahrer gilt ein verpflichtender COVID-19-Test nach Einreise bei Aufenthalt von mehr als 48 Stunden. Nicht vollständig geimpfte LKW-Fahrer müssen zusätzlich jeweils alle 72 Stunden einen weiteren COVID-19 Test machen (max. zwei Tests).
Für Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste" aufgehalten haben, gelten abweichende Regelungen. Sie müssen einen Test vor Einreise vorweisen und sich für zehn Tage in Hotelquarantäne begeben. Aufenthalt, Verpflegung und die Tests während der Quarantäne kosten mindestens 2.285 GBP. Informationen können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden. Verstöße gegen die Hotelquarantäne und falsche Angaben hinsichtlich des Voraufenthalts werden mit hohen Geldstrafen geahndet.
Für eine Reihe von Berufen und Tätigkeiten gelten Ausnahmen von den vorgenannten Einreiseregeln.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist erlaubt. Mit Wirkung vom 7. Januar 2022 4:00 Uhr müssen sich vollständig geimpfte Transitreisende weder vorab elektronisch anmelden , noch einen negativen COVID-19-Test vorlegen. Vollständig geimpfte Transitreisende, die einreisen, um beispielsweise den Flughafen zu wechseln, müssen sich dagegen vor Einreise elektronisch.
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande oder Belgien sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverbindungen verkehren regelmäßig. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Für die Hauptstadt London wurde aufgrund der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante der Katastrophenfall ausgerufen.
Landesweit wurde bereits am 12. Dezember 2021 von der britischen Regierung die COVID-Warnstufe auf 4 von 5 hochgesetzt.
Es gelten folgende Beschränkungen:
England: In allen öffentlichen Innenräumen (bis auf Restaurants, Pubs und Cafés) und Verkehrsmitteln gilt eine obligatorische Maskenpflicht. Der COVID-Pass des National Health Service muss bei vielen Veranstaltungen und bei Nachtclubs vorgelegt werden. Alternativ genügt ein negativer Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Weiterführende Informationen gibt es auf der Webseite der englischen Regierung .
Schottland: Seit dem 26. Dezember 2021 sind weitergehende Beschränkungen eingeführt worden. Ein COVID-Pass (alternativ eine negativer Schnelltest) wird für viele Veranstaltungen benötigt. Einzelheiten können auf der Webseite der schottischen Regierung nachgelesen werden.
Wales: Seit dem 27. Dezember 2021 sind weitergehende Maßnahmen verfügt worden. Zu Einzelheiten informiert die Webseite der walisischen Regierung.
Nordirland: Seit dem 26. Dezember 2021 gelten wieder strengere Maßnahmen. Ein COVID-Pass (alternativ ein negativer Schnelltest) wird für viele Veranstaltungen benötigt.
Einzelheiten können der nordirischen Regierung entnommen werden.
Hygieneregeln
Es wird weiterhin empfohlen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England , Wales , Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gelten Einreisebeschränkungen. Alle Einreisenden müssen einen „Travel Tracker account “ anlegen. Da sich Deutschland nicht auf der „roten“ Liste befindet, wird lediglich zwischen vollständig und nicht vollständig geimpften Personen unterschieden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Guernsey .
Einreisende nach Jersey müssen sich vor Einreise online anmelden und bei Einreise einen negativen COVID-19 Test, der maximal 72 Stunden vor Abfahrt gemacht werden darf, vorlegen. Eine mögliche Quarantäne hängt vom Impfstatus ab. Weitere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Die Isle of Man hat sich weitgehend den Regelungen der Britischen Regierung angeschlossen. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Gibraltar hat sich weitgehend den Regelungen der Britischen Regierung angeschlossen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Einreisen nach Anguilla sind möglich, bedürfen jedoch einer Genehmigung . Alle volljährigen Besucher (außer Schwangere) müssen vollständig geimpft sein (die letzte Impfung muss 21 Tage zurückliegen). Eine elektronische Anmeldung sowie ein negativer COVID-19-Test, der drei bis fünf Tage vor der geplanten Ankunft vorgenommen werden muss, sind erforderlich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist für Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich nur mit vollständigem Impfnachweis unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen maximal 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende Corona-Tests werden bei Einreise und erneut vier und zehn Tage nach Einreise durchgeführt. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf die britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist unter Einschränkungen möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der British Virgin Islands und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Kaimaninseln (Cayman Islands) ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Die Einreise unterliegt Beschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der Cayman Islands und die britische Regierung.
Die Einreise nach Montserrat ist für touristische Zwecke gestattet. Weitere Informationen bieten die Regierung von Montserrat und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Für die Einreise muss ein maximal drei Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Es besteht keine Quarantänepflicht. Infektionszahlen und weitere Informationen bieten Regierung der Turks & Caicos Islands und die britische Regierung.
Reisen nach St. Helena & Dependencies sind wieder möglich. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bieten die Regierung von St. Helena und die britische Regierung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden , Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen, die benötigen Testnachweise und über mögliche Änderungen im Flugplan.

Guatemala - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Guatemala ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das guatemaltekische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen in Guatemala sowie die Landesgrenzen sind für ausländische Reisende geöffnet. Zum Zeitpunkt der Einreise bzw. des Grenzübertritts müssen nicht gegen COVID-19 geimpfte Ausländer (s. Ausnahmen für Geimpfte und Genesene) ein negatives PCR-/Antigen-Testergebnis vorweisen, jedoch kein Bluttest. Der Test darf beim Check-In nicht älter als drei Tage sein. Von den Behörden kann Quarantäne angeordnet werden, wenn Symptome bei der Einreise festgestellt werden und sich daraus die Notwendigkeit eines am Flughafen durchgeführten PCR-Tests ergibt.
Ausnahmen:
• Gegen COVID-19 Geimpfte können eine Bescheinigung über die vollständige Impfung vorlegen.
• Genesene, die in den letzten drei Monaten mit COVID-19 infiziert waren, können darüber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgehen muss, dass sie vollständig genesen und nicht mehr infektiös sind.
Bei beiden o.g. Personengruppen entfällt das Testerfordernis.
Mit Wirkung vom 10. Januar 2022 gelten neue Einreisebestimmungen für Guatemala:
Zum Zeitpunkt der Einreise bzw. des Grenzübertritts müssen ein Impfnachweis und ein negatives PCR-/Antigen-Testergebnis (kein Bluttest) vorgelegt werden. Der Test darf beim Check-In nicht älter als 72 Stunden sein. Ausgenommen vom Erfordernis des Impfnachweises sind Kinder unter 12 Jahren. Kinder unter zehn Jahren müssen keinen Testnachweis vorlegen. Guatemaltekische Staatsangehörige und Personen mit einem Daueraufenthaltstitel müssen einen der beiden Nachweise vorlegen. Von den Behörden kann Quarantäne angeordnet werden, wenn Symptome bei der Einreise festgestellt werden und sich daraus die Notwendigkeit eines am Flughafen durchgeführten PCR-Tests ergibt.
Die Einwanderungsbehörde informiert über die pandemiebedingten Einreisevoraussetzungen.
In Guatemala können PCR-/Antigentest-Termine online mit den Laboren vereinbart werden. Die Probeentnahme kann direkt vor Ort im Labor erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, gegen Kostenaufschlag einen Hausbesuch zu vereinbaren.
Je nach Labor und Test variieren die Preise sowie die Wartedauer für die Laborergebnisse (bis zu 24 Stunden). Die Kosten für Antigen-Tests beginnen bei Q300,00 (EUR 35,00) und für PCR-Tests bei Q600,00 (EUR 65,00).
Am Flughafen Aeropuerto Internacional La Aurora in Guatemala-Stadt können auch vor Ort Tests durchgeführt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzen zu den Nachbarländern sind offen. Der Grenzübergang Benque Viejo Del Carmen nach Belize bleibt für Touristen unter weiteren Voraussetzungen geöffnet. Die Tourismusbehörde von Belize stellt weitere Informationen zu Einreisebestimmungen zur Verfügung. Die Landgrenze nach Mexiko ist geöffnet. Weitere Nachbarländer können aufgrund der COVID-19-Pandemie verschärfte Einreisebedingungen haben.
Reiseverbindungen
Der öffentliche Personenverkehr im Binnenverkehr ist eingeschränkt. Die internationalen Flugverbindungen von und nach Guatemala wurden wieder aufgenommen, wenngleich auch in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen im Land richten sich nach einem Ampelsystem, das alle zwei Wochen aktualisiert wird. Den aktuellen Stand für jeden Gemeindebezirk finden Sie auf der Regierungswebseite. Die in der jeweiligen Ampelphase geltenden Beschränkungen können diesem Dokument entnommen werden. Öffentliche Events, Versammlungen oder Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sind so gut wie in allen Gemeindebezirken verboten. Behörden, Kirchen, Institutionen, Geschäfte und Märkte unterliegen zum Teil beschränkten Kapazitäten und Öffnungszeiten.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahmen gelten für Kinder unter zwei Jahren. Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie genau auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Strafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der guatemaltekischen Regierung (nur auf Spanisch).
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 1517.

Hongkong - Änderung Einreise
Wegen der Corona-Pandemie darf Lufthansa zwischen dem 5. und 18. Januar keine Passagiere nach Hongkong befördern. Dies geschehe auf „Anordnung der Behörden“, teilt die Airline laut einem Bericht des Flugportals Aerotelegraph mit. China reagiere damit auf infizierte Fluggäste. Fracht dürfe weiterhin nach Hongkong geflogen werden, ebenso seien auf dem Rückflug Passagiere an Bord erlaubt. Wegen äußerst strenger Corona-Regeln für Crews führt Lufthansa bereits seit geraumer Zeit keine Direktflüge nach Hongkong durch. Stattdessen fliegt die Airline in die chinesische Sonderverwaltungszone über Bangkok, wo jeweils die Besatzung ausgewechselt wird. Quelle: touristik aktuell

Indonesien - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise weiterhin nicht gestattet, es werden keine Visa bei Einreise erteilt. Für Bali und Riau gilt eine Sonderregelung für Touristen aus 19 Ländern, Deutschland gehört nicht dazu. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Reisenden, die sich in den letzten 14 Tagen vor der beabsichtigten Einreise in bestimmten Hochrisikogebieten, insbesondere in Virusvariantengebieten, aufgehalten haben, ist die Einreise aktuell nicht gestattet. Nähere Informationen können bei einer Auslandsvertretung Indonesiens erfragt werden.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahre ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Reisende, die aus dem Ausland ohne Erfüllung der o.g. Erfordernisse einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Bei der Einreise wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt; das Testergebnis ist am Flughafen abzuwarten. Es ist mit einer Wartezeit von mehreren Stunden zu rechnen. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung. In der Vergangenheit kam es bei hiesigen Laboren wiederholt zu falsch positiven Ergebnissen.
Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses am Flughafen folgt eine zehntägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich), wo am neunten Tag nach Einreise ein zweiter kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt.
Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen. Kommt es während der Quarantäne zu Änderungen, besteht kein Bestandsschutz.
Reisende (insb. Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren), die ohne vollständige Impfung einreisen, werden im Anschluss an den zweiten PCR-Test am Quarantäneort einer verpflichtenden Impfung unterzogen.
Bei positivem Testergebnis im Hotel erfolgt eine kostenpflichtige Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung.
Auch wenn in Einzelfällen das Ausfüllen eines bereitgestellten Papierformulars akzeptiert wird, wird bei Einreise am Flughafen grundsätzlich eine Registrierung in der indonesischen App Peduli Lindungi verlangt. In die App soll zudem ein Impfnachweis hochgeladen werden.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Je nach Fluggesellschaft und Ziel-/ Umsteigeflughafen kann bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/ Großraums wird ein Impfnachweis und ein maximal 24 Stunden alter negativer Antigentest verlangt.
Zusätzlich wird bei Flugreisen bei vollständig Geimpften der Nachweis eines negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Tests oder eines negativen, maximal 24 Stunden alten Antigentests gefordert.
Kinder ab 12 Jahren werden behandelt wie Erwachsene, Kinder unter 12 benötigen immer einen maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test.
Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App Peduli Lindungi gewährt. Die App mit hochgeladenem Impfnachweis ist auch Voraussetzung für den Zutritt zu Supermärkten, Malls, Dienstleistern und Restaurants. Dies wird zunehmend strikt kontrolliert; in Einzelfällen wird die Vorlage des gelben Impfbuchs akzeptiert.
Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen. Auch Geimpfte oder Genesene unterliegen weiter erheblichen Einschränkungen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.

Kanada - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kanada wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kanada ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle Daten stellt die kanadische Regierung zur Verfügung. Informationen zum Infektionsgeschehen bieten das kanadische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die für Kanada grundsätzlich bestehende Einreisesperre wurde für vollständig Geimpfte aufgehoben. Über die Anforderungen an Impfnachweise und die fortbestehende Testpflicht informiert die kanadische Regierung.
Für Personen, die nicht als vollständig geimpft gelten, ist eine Einreise nur möglich nach den Ausnahmeregelungen für kanadische Staatsangehörige und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus sowie deren engste Familienangehörige (Ehe-, Lebenspartner, Eltern und Kinder). Familiäre Beziehungen müssen erfahrungsgemäß bereits beim Boarding eines Fluges nach Kanada durch aussagekräftige Unterlagen nachgewiesen werden. Die kanadische Regierung informiert in einer Übersicht u.a. ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einreise zu Besuchszwecken für Familienangehörige möglich ist. Auch Personen die zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder des Studiums mit einer gültigen Arbeits- bzw. Studiengenehmigung einreisen, sind von der Einreisesperre (zur Einzelfallprüfung) ausgenommen.
Ab dem 15. Januar 2022 gilt grundsätzlich, dass alle Einreisenden vollständig geimpft sein müssen.
Vor der Einreise müssen sich alle Einreisenden über die ArriveCAN-App registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen angeben und ihren Impfnachweis hochladen. Die Verwendung der App ist bindend. Die kanadischen Behörden verfolgen die Einhaltung der Quarantänebestimmungen nach. Die kanadische Regierung stellt bei technischen Problemen weitere Informationen bereit.
Alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Abreise (bzw. bei Einreise auf dem Landweg vor der voraussichtlichen Einreise) sein darf. Die Testpflicht gilt auch für vollständig Geimpfte. Reisende, die ein positives Testergebnis haben, bei der die Probe zwischen 14 und 90 Tagen vor der Einreise genommen wurde, erfüllen ebenfalls die Test-Anforderungen vor der Einreise.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich auch weiterhin bei Einreise am jeweiligen internationalen Flughafen bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang einem PCR-Test unterziehen. Anschließend müssen sie sich in die vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne am Reiseziel begeben. Gegen Ende der Quarantäne müssen alle Reisenden einen von der kanadischen Regierung bereitgestellten COVID-19-Schnelltest als Selbsttest vornehmen. Vollständig Geimpfte werden stichprobenweise einem PCR-Test bei Einreise unterzogen. Sie müssen sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne begeben.
Bei Missachtung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Alle Reisenden, die Flug-, Bahn- oder Schiffsreisen innerhalb von Kanada antreten, müssen vollständig gegen COVID-19 geimpft sein.
Die Ausreise aus Kanada ist während einer Übergangsfrist bis zum 28. Februar 2022 für nicht vollständig geimpfte Personen nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet. Dieser darf bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Kanada ist eingeschränkt möglich, wenn die Regelungen des Dritt- bzw. Zielstaats eine Einreise dort erlauben. Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA), die sie vor Flugbuchung beantragen sollen.
Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Alle Reisenden ab fünf Jahre, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen beim Boarding des Fluges nach Kanada der jeweiligen Fluggesellschaft gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Das vom Verkehrsministerium verlangte PCR-Testergebnis darf zum geplanten Abreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein.
Die Landgrenze zu den USA ist für vollständig Geimpfte geöffnet.
Reiseverbindungen
Zahlreiche europäische Fluggesellschaften führen transatlantische Flüge durch. Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Reisenden zu befördern, die COVID-19-Symptome aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige). Es kann kurzfristig zu Änderungen und Stornierungen kommen. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
Reisende ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen grundsätzlich voll mit einem von Kanada anerkannten Impfstoff geimpft sein, um Flug-, Bahn- oder Schiffsreisen in Kanada antreten zu können, die der föderalen Gesetzgebung unterliegen. Als Impfnachweise werden auch ausländische Dokumente akzeptiert, solange die einschlägige Kombination der Impfstoffe den kanadischen Vorgaben entspricht. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen werden Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt bis hin zu „Stay-at-home Orders“, die den Bürgern Bewegungseinschränkungen für alle nicht unbedingt notwendigen Verrichtungen auferlegen. Über die in den jeweiligen Provinzen geltenden aktuellen Regeln informiert die kanadische Regierung. Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Restaurants, Theater, Museen und Kinos) wird in einigen Provinzen und Territorien nur bei Vorlage eines Impfnachweises mit QR-Code gewährt. Nähere Angaben zur Beantragung eines kanadischen Nachweises und der zuvor gegebenenfalls erforderlichen Registrierung ausländischer Impfnachweise finden sich auf den Webseiten der Gesundheitsministerien der Provinzen, z.B. für Ontario . Mit mehrwöchigen Bearbeitungszeiten ist zu rechnen.
Hygieneregeln
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Für den Fall von Wartungsarbeiten oder Serviceausfällen der ArriveCAN-App sollte ein Screenshot oder Ausdruck des QR-Codes mitgeführt werden.

Kenia - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Kenia ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Kenia aus Deutschland ist für Reisende ab fünf Jahren ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Zusätzlich ist für alle Einreisende ab 18 Jahren die Vorlage eines Nachweises über vollständigen Impfschutz notwendig, der per QR-Code einlesbar sein bzw. genau wie der PCR-Test auf die Zertifizierungswebseite "Global Heaven " hochgeladen werden sollte. Es muss damit gerechnet werden, dass bei Einreise zusätzlich Antigen-Schnelltests nach dem Zufallsprinzip vorgenommen werden. Sollten diese und ein darauffolgender PCR-Test positiv ausfallen, ist die Quarantäneeinweisung in bestimmte Hotels für Touristen bzw. Selbstisolation zu Hause für zurückkehrende Personen mit Wohnsitz in Kenia vorgesehen.
Bislang von kenianischen Stellen veröffentlichte offizielle Hinweise sehen keine Anerkennung von Genesenennachweisen anstelle von Impfzertifikaten für die Ein-/Ausreise vor.
Nach Einreise folgt eine 14-tägige Quarantäne. Dies gilt nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Negativliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Negativliste. Eine Quarantäne für Reisende mit Aufenthalt in Deutschland ist daher derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5 ° Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Bei Einreise aus Staaten, für die eine Quarantänepflicht gilt, sind diese Hinweise zu beachten.
Alle Passagiere müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die Anwendung Jitenge MoH Kenya aus dem Google Play Store verwendet werden.
Durch- und Weiterreise
Für den Transitaufenthalt von Reisenden ab fünf Jahren ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden vor Abreise erfolgt ist, sowie ein Nachweis über vollständigen Impfschutz, der per QR-Code einlesbar sein sollte. Die Grenzübergänge sind geöffnet.
Bei Ausreise muss von allen Reisenden über 18 Jahren ein Nachweis über vollständigen Impfschutz vorgelegt werden, und es müssen alle Einreise- und Quarantänevorschriften des Zielstaates erfüllt sein. Für die Ausreise aus Kenia schreibt die keinen negativen PCR-Test vor.
Reiseverbindungen
Die kenianischen Flughäfen sind für den internationalen Passagierverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Aktuell bestehen keine besonderen Beschränkungen. Impfnachweise können beim Zutritt zu Behörden, Nationalparks, Einkaufszentren und Gaststätten verlangt werden.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw sowie öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 60% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Falls Sie aus Staaten einreisen, für die eine Quarantänepflicht gilt, beachten Sie bitte diese Hinweise.

Kosovo - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Kosovo ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisenden ab 12 Jahren, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Reiseweg, ist die Einreise nur gestattet,, wenn sie eine COVID-19-Impfung mit mindestens zwei Impfdosen nachweisen können. Dies gilt auch für Genesene.
Eine einfache Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson/Janssen wird von den kosovarischen Behörden regelmäßig nicht mehr als ausreichend anerkannt.
Ausnahmen von der o.g. Nachweispflicht gelten für folgende Gruppen:
• Berufskraftfahrer im Personen- oder Güterverkehr,
• ausländische Diplomaten, die in Kosovo akkreditiert sind,
• kosovarische Staatsangehörige, die sich maximal 12 Stunden im Ausland aufgehalten haben,
• Personen, bei denen wissenschaftlich nachgewiesene Kontraindikationen gegen eine COVID-19-Impfung bestehen, mit ärztlicher Bescheinigung und negativem PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).
Durch- und Weiterreise
Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von und zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als drei Stunden beträgt bzw. fünf Stunden bei Busreisen im internationalen Linienverkehr.
Reiseverbindungen
Es werden fast alle regulären Flugverbindungen angeboten, allerdings z.T. mit verminderter Frequenz. Der öffentliche Nahverkehr und sonstiger Personentransport ist auf max. 50% Passagierkapazität beschränkt, Taxis dürfen max. 2 Passagiere befördern.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 0 und 5 Uhr.
Veranstaltungen in Innenräumen sind höchstens mit 30 Personen gestattet, von denen alle über einen Impfnachweis verfügen müssen. Beerdigungen dürfen nur im kleinen Kreis und unter Beachtung der Abstandsregeln stattfinden.
Der Zugang zur Innengastronomie, zu Einkaufszentren, Sportclubs, Fitness-Centern und von Zuschauern zu öffentlichen Sportveranstaltungen ist nur mit Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 (alternativ einfache Impfung und Genesenennachweis bzw. einfache Impfung in den letzten 4 Wochen und PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) gestattet.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, u.a. bestehen nur sehr geringe Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahmen gelten für sportliche Aktivitäten sowie Essen und Trinken im Freien. Am Eingang von öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren finden verstärkt Körpertemperaturmessungen statt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Kosovo.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter der Telefonnummer +383 (0)38 200 80 800.

Österreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Österreich reagiert mit neuen Beschränkungen und kürzeren Quarantänefristen auf die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus. Künftig muss im Freien eine FFP2-Maske getragen werden, wenn kein Zwei-Meter-Abstand eingehalten werden kann. Das gilt zum Beispiel für Fußgängerzonen und Warteschlangen. Außerdem wird der Handel zu Kontrollen verpflichtet, damit die 2G-Regel - also Einlass nur für Geimpfte und Genesene - eingehalten wird. Quelle: tagesschau.de

Venezuela - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Venezuela wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die offiziellen Zahlen geben das Infektionsgeschehen in Venezuela nur unzureichend wieder. Das Gesundheitssystem ist überlastet und es wurden zudem neue Varianten von COVID-19 festgestellt. Venezuela ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Venezuela ist nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich, welcher bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Nachweis des Testergebnisses muss einen QR-Code zur Überprüfung der Echtheit enthalten. Reisende müssen sich vor Abreise digital in einem Online-Portal registrieren. Bei Einreise erfolgt ein weiterer kostenpflichtiger (60 USD) Test durch lokale Behörden. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt eine Zwangsquarantäne in einer staatlichen Einrichtung.
Auch bei Ausreise kann eine Gesundheitsuntersuchung mit Messung der Körpertemperatur erfolgen. Bei Symptomen von COVID-19 wird die Ausreise verweigert. Auch bei Reisen zwischen Bundesstaaten oder beim Verlassen der Margarita-Inseln können Behörden von Reisenden einen COVID-19-Test verlangen und die Weiterreise von einem negativen Ergebnis abhängig machen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wurde in ausgewählte Länder wie von und nach Bolivien, Panama, Mexiko, Russland, Türkei und in die Dominikanische Republik wieder aufgenommen. Auch nationale Flugverbindungen bestehen wieder, bleiben aber weiterhin eingeschränkt. Mit kurzfristig anberaumten Unterbrechungen des nationalen Flugverkehrs muss gerechnet werden.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten Quarantänemaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie, auch für Reisen im Land.
Aufgrund der prekären Lage des öffentlichen Gesundheitssystems sind sowohl die medizinische Versorgung als auch der Erhalt zuverlässiger Informationen über den Ausbreitungsgrad völlig unzureichend. Schulen und Behörden sind überwiegend geschlossen. Hotels sind meist geöffnet und können Gäste beherbergen, verlangen aber häufig einen negativen COVID-19-Test.
Versammlungen in der Öffentlichkeit sind untersagt.
Hygieneregeln
Es besteht in der Öffentlichkeit die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 07.01.2022 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Die nachfolgenden Länder sind ab dem 9. Januar 2022 neu als Hochrisikogebiete eingestuft.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen dorthin wird gewarnt:
  • Angola
  • Argentinien
  • Australien
  • Bahamas
  • Bahrain
  • Belize
  • Bolivien
  • Cabo Verde / Kapverden
  • Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste
  • Estland
  • Fidschi / Fiji
  • Ghana
  • Grenada
  • Guinea
  • Island
  • Israel (ohne Palästinensische Gebiete!)
  • Jamaika
  • Katar / Qatar
  • Kenia
  • Komoren
  • Kuwait
  • Luxemburg
  • Mali
  • Mauretanian
  • Nigeria
  • Panama
  • Ruanda
  • Sambia / Zambia
  • Schweden
  • Sierra Leone
  • Südsudan
  • Togo
  • Uganda
  • Uruguay
  • Vereinigte Arabische Emirate
Und nun noch die neuesten Beschränkungen:

Bahamas - Einstufung der Bahamas als Hochrisikogebiet ab 9. Januar 2022, redaktionelle Änderungen
Mit Wirkung vom 9. Januar 2022 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Bahamas gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Bahamas sind von COVID-19 stark betroffen und sind mit Wirkung vom 9. Januar 2022 als Hochrisikogebiet eingestuft
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen und andere nicht in den Bahamas ansässige Personen benötigen für die Einreise ein elektronisches Bahamas Health Visa . Hierfür muss ein negativer PCR-Test hochgeladen werden. Noch bis einschließlich 7. Januar 2022 kann für vollständig geimpfte Personen und Kinder zwischen 2und 11 Jahren alternativ auch ein Antigen-Test hochgeladen werden. Nach dem 7. Januar 2022 ist für alle Reisenden ab zwei Jahren ein negativer PCR-Test verpflichtend. Die Tests dürfen bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein.
Passagiere von Kreuzfahrtschiffen ab einem Alter von 12 Jahren müssen bei Einreise vollständig geimpft sein.
Sofern der Aufenthalt mehr als vier Nächte und fünf Tage dauert, ist für alle Reisenden am fünften Tag ein Antigen-Test verpflichtend.
Bahamaische Staatsangehörige und Residenten benötigen kein elektronisches Bahamas Health Visa , müssen aber bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen.
Durch- und Weiterreise, Reisen zwischen den Inseln
Für Reisen zwischen einigen Inseln können kurzfristig Beschränkungen erlassen werden.
Reiseverbindungen
Der Reiseverkehr findet zu zugelassenen Flug- und Seehäfen in eingeschränktem Umfang statt. Bei Flug- wie auch Fährverbindungen kann es jederzeit zu Ausfällen kommen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt in den Bahamas der Notstand. Die Notstandsgesetze sind auf der Webseite des Premierministeramts einzusehen und werden fortlaufend aktualisiert. Momentan gibt es keine Ausgangssperren, aber bestimmte Einrichtungen sind weiterhin geschlossen oder können Beschränkungen unterliegen. Versammlungen von bis zu 30 Personen sind gestattet. Mit weiteren Einschränkungen im täglichen Leben wie Schließungen von Geschäften und Einrichtungen muss gerechnet werden.
Diese können sich je nach Infektionsgeschehen auf den verschiedenen Inseln unterscheiden und sollten vor der Reise auf der Webseite des Premierministeramts überprüft werden.
Bei Nicht-Einhaltung dieser Maßnahmen können Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden.
Hygieneregeln
Auf allen Inseln der Bahamas gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln auf öffentlichen Plätzen. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen auf der Webseite des bahamaischen Gesundheitsministeriums und der offiziellen Tourismus-Webseite der bahamaischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für Ihren Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Flugplan und der aktuellen Beförderungsbedingungen.

Benin - Einreise
Epidemiologische Lage
Benin ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium von Benin und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen bei der Ankunft in Benin ein höchstens 48 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Fluggesellschaften sind aufgefordert, Reisenden ohne entsprechendes Testergebnis die Mitnahme zu verweigern. Die bislang üblichen PCR-Tests am Flughafen Cotonou werden nicht mehr durchgeführt.
Bei der Ausreise aus Benin ist ein weniger als fünf Tage alter PCR-Test vorzuweisen. Der Testtermin muss zuvor online gebucht und bezahlt werden. Bei einem positiven PCR-Testergebnis wird ausnahmslos die Ausreise verweigert. Positiv Getestete müssen zunächst eine 14-tägige Quarantäne absolvieren und anschließend zwei negative Testergebnisse vorlegen, bevor die Ausreise gestattet wird.
Die Ein- und Durchreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Europa und Benin findet regelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Die Teilnahme an Veranstaltungen, Seminaren, Versammlungen, etc. ist nur Geimpften gestattet. Ansonsten gelten keine nennenswerten Einschränkungen.
Hygieneregeln
Für Benin gelten landesweit die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Benin.
• Die Botschaft von Benin in Berlin hat ihren Betrieb eingestellt. Bei dringend notwendigen Reisen erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den Honorarkonsuln von Benin in München, Saarbrücken oder in Köln oder auf der Webseite der Regierung von Benin zu den aktuellen Einreisebestimmungen und bei den Fluggesellschaften zu Flugverbindungen.

Estland - Einstufung Estland als Hochrisikogebiet ab 9. Januar 2022; Änderung Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 9. Januar 2022 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Estland gewarnt.
Epidemiologische Lage
Estland ist von COVID-19 stark betroffen und mit Wirkung vom 9. Januar 2022 als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist grundsätzlich möglich. Über geltende Auflagen inkl. Ausnahmeregelungen für Geimpfte und Genesene informiert das estnische Außenministerium.
Reisende werden gebeten, elektronisch max. 72 Stunden vor Einreise einen Anmeldebogen auszufüllen. Alle Reisenden werden aufgerufen zusätzlich auf freiwilliger Basis einen PCR-Test nach Einreise durchzuführen.
Für Reisende aus EU/EFTA-Ländern, deren Koeffizient oberhalb von 75 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Zwei-Wochen-Frist liegt, gilt
• die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnis (max. 72 Stunden alt) oder die Abgabe eines PCR-Test nach Einreise
• eine zehntägige Quarantänepflicht. Mit Wirkung vom 10. Januar 2022 besteht nur noch eine siebentägige Quarantänepflicht. Nach frühestens vier Tagen kann ein zweiter PCR-Test mit einem negativen Ergebnis die Quarantäne beenden.
Folgender Personenkreis ist von Test- bzw. Quarantäne-Auflagen befreit:
• Vollständig geimpfte Personen, die nachweislich in den letzten sechs Monaten vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden. Nachweis durch WHO-Impfnachweis oder ärztliche Bescheinigung mit Informationen u.a. zur Anzahl der verabreichten Impfdosen und Impfstoff-Zusammensetzung in englischer, estnischer oder russischer Sprache.
• Genesene Personen, die nachweislich in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen mit Nachweis durch ein ärztliches Schreiben oder des Gesundheitsamtes entweder in englischer, estnischer oder russischer Sprache.
Die aktuelle Länderliste mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen möglichst unterbleiben. Die Grenzen zu Russland sind wieder geöffnet, Grenzübertritte sind vorab beim jeweiligen Grenzübergang elektronisch über das Grenzportal anzumelden. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Es bestehen wöchentliche Direktflugverbindungen sowie diverse Umsteigeverbindungen von und nach Deutschland. Land- und Seegrenzen sind passierbar. Es empfiehlt sich, sich über die jeweiligen Auflagen auf beiden Seiten der Grenze zu informieren. Für Grenzübertritte von oder nach Estland informiert die estnische Gesundheitsbehörde.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres haben nur noch Personen nach Vorlage eines gültigen COVID-19-Impfzertifikats oder Genesenenzertifikats inkl. Identifikationsdokument Zutritt zu Einrichtungen in den Bereichen Gastronomie, Kultur und Freizeit. Kinder unter 12 Jahren und drei Monaten sind davon ausgenommen. Die Einhaltung der Vorgaben wird strenger kontrolliert und ggf. sanktioniert. Alle Personen in Estland werden zu Kontaktreduzierungen in allen Lebensbereichen aufgefordert. Über aktuelle Regelungen informieren die estnischen Behörden , auch unter der Hotline: +372 600 1247.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen und ÖPNV gelten Maskenpflicht (Personen über 12 Jahre) und die Abstandsregelung (zwei Meter). Das Tragen medizinischer Masken und häufiges Händewaschen und Desinfektion wird dringend empfohlen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA“ , die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.

Frankreich - Einstufung sämtlicher französischer Überseegebiete mit Ausnahme von Saint-Pierre-et-Miquelon als Hochrisikogebiete ab 9. Januar 2022
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich einschließlich des Überseegebiets La Réunion wird gewarnt. Mit Wirkung vom 9. Januar 2022 gilt dies für sämtliche französische Überseegebiete mit Ausnahme von Saint-Pierre-et-Miquelon.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 stark betroffen. Frankreich, einschließlich des Überseegebiets La Réunion, ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 9. Januar 2022 gilt dies für sämtliche französischen Überseegebiete mit Ausnahme von Saint-Pierre-et-Miquelon. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
I. Für Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt folgendes:
Vollständig geimpften Personen ist die Einreise nach Frankreich unabhängig von der französischen Einstufung des Herkunftslandes in die Kategorie „grün“, „rot“ oder „orange“ ohne Quarantäne oder besonderen Reisegrund möglich. Ein negativer PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, ist erforderlich, außer bei der Einreise aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, dem Vatikanstaat oder der Schweiz.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• 7 Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield));
• 4 Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
• 7 Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für vollständige geimpfte Erwachsene, die aus Ländern der neuen Kategorie „scharlachrot“ einreisen, gelten die gleichen Regelungen wie für nicht geimpfte Personen (s. Abschnitt unten).
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen jedoch unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen Test (PCR- oder Antigentest) vorweisen; für Einreisen aus Deutschland gilt dabei, dass die Testung nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf.
II. Für Personen, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt folgendes:
Für von der französischen Regierung „grün“ eingestufte Länder:
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Mitgliedstaaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Albanien, Australien, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Brunei, Hongkong Israel, Japan, Jordanien, Kanada, den Komoren, Korea, Kosovo, Libanon, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Taiwan, Ukraine, Vanuatu und den Vereinigten Staaten von Amerika und die Ausreise aus Frankreich dorthin ist unter Pandemiegesichtspunkten ohne besonderen Reisegrund möglich.
Einreisende ab Vollendung des 12. Lebensjahres aus einem Land des Europäischen Raums (EU-Mitgliedstaat, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt) müssen einen höchstens 24 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Für alle anderen Länder darf die Vornahme der Testung bis zu 48 Stunden zurückliegen. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid “ oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Für von der französischen Regierung „orange“ eingestufte Länder:
Als „orange“ gelten alle Länder, die von der französischen Regierung nicht „grün“, „rot“ oder „scharlachrot“ – s. unten – eingestuft sind. Hier bedarf es eines negativen PCR- oder Antigentests, der nicht früher als 48 Stunden vor Abreise (für Reisende aus dem Vereinigten Königreich für PCR- oder Antigentest höchstens 24 Stunden vor Abreise) vorgenommen wurde. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines Tests befreit. Außerdem müssen Reisende aus diesen Ländern einen zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Grund erklären und durch geeignete Dokumente, einem Transportunternehmen ggf. vor Abreise, nachweisen, verbunden mit einer Selbstverpflichtung zu einer siebentägigen Quarantäne und zur Duldung weiterer Tests nach Einreise bzw. Quarantäneende.
Für von der französischen Regierung „rot“ eingestufte Länder:
Für die Einreise bedarf es eines nachgewiesenen dringenden Reisegrundes und eines höchstens 48 Stunden vor Abreise vorgenommenen negativen PCR- oder Antigentests. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines Tests befreit. Reisende müssen sich darüber hinaus bereiterklären, einen Antigentest bei Einreise in Frankreich vornehmen zu lassen. Nach Einreise unterliegen nicht geimpfte Personen einer bußgeldbewehrten zehntägigen Quarantänepflicht an einem vorher anzugebenden Ort. Dies gilt nicht für Flugreisende, die sich ausschließlich im internationalen Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Für von der französischen Regierung „scharlachrot“ eingestufte Länder:
Für die Einreise bedarf es eines nachgewiesenen dringenden Reisegrundes und eines höchstens 48 Stunden vor Abreise vorgenommenen negativen PCR-Tests oder eines höchstens 24 Stunden vor Abreise vorgenommenen negativen Antigen-Tests. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines Tests befreit. Bei der Einreise nach Frankreich erfolgt ein erneuter Test. Anschließend ist eine zehntägige Quarantäne obligatorisch. Reisende müssen darüber hinaus eine Erklärung zur Symptomfreiheit, eine Erklärung zur Durchführung eines Corona-Tests und einen Nachweis vorlegen, wo die Quarantäne durchgeführt und die Einhaltung überprüft werden kann.
Die abzugebenden Erklärungen sind auf der Webseite des französischen Innenministeriums in französischer und in englischer Sprache veröffentlicht.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Im Lichte der Verbreitung der Omikron-Variante in Großbritannien führt die französische Regierung für Reisen zwischen Frankreich und Großbritannien (in beide Richtungen) zwingende Reisegründe ein, die für eine Reise erfüllt sein müssen. Sie verschärft die Testvorschriften bei Abfahrt/Abflug und Ankunft und führt eine Quarantäneregelung für Reisende aus Großbritannien nach Frankreich nach Ankunft in Frankreich ein (s. Empfehlungen).
Danach gelten ab dem 18. Dezember 2021 die folgenden Vorschriften:
a) Zwingende Reisegründe
• Es muss ein zwingender Reisegrund für Reisen in beide Richtungen gegeben sein. Das gilt für alle Reisenden, egal ob geimpft, genesen oder getestet. Die Liste mit den Reisegründen kann auf o.g. Internetseiten abgerufen werden. Transportfahrten im Logistiksektor stellen beispielsweise einen zwingenden Reisegrund dar.
• Nicht erlaubt sind Reisen zu touristischen und geschäftlichen Zwecken.
• Ausgenommen von diesem Erfordernis sind französische Staatsangehörige mit ihren (Ehe-)Partnern und Kindern, die nach Frankreich reisen oder die zu ihrem Wohnsitz in Großbritannien reisen wollen.
b) Tests
• Vor Abfahrt/Abflug müssen alle Reisenden, inkl. Geimpfte, einen negativen Test (PCR- oder Antigen-Test), nicht älter als 24 Stunden, vorweisen.
• Bei Ankunft in Frankreich können die Reisenden einem Antigen-Test unterzogen werden.
c) Quarantäne in Frankreich
• Reisende aus Großbritannien müssen sich vor ihrer Abreise auf einer Plattform registrieren.
• Nach Ankunft unterliegen sie einer zehntägigen Quarantäne, die anhand der registrierten Adresse von den Ordnungsbehörden überprüft wird.
• Nach 48 Stunden ist eine Freitestung (PCR- oder Antigen-Test) möglich.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind allerdings möglicherweise eingeschränkt verfügbar. Seit 9. August 2021 ist in allen Flugzeugen, überregionalen Zügen und Bussen die Vorlage eines „pass sanitaire“ verpflichtend, siehe Beschränkungen im Land.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen geöffnet. Aktuell gilt in Restaurants, Cafés, Einkaufzentren, Einrichtungen der Alten- oder Krankenpflege, sowie in Flugzeugen, Zügen und Bussen (für beides ausgenommen Nahverkehr) außerdem für alle Personen ab dem Alter von 12 Jahren und zwei Monaten die Pflicht, einen „pass sanitaire“ mit sich zu führen. Dies ist ein Nachweis über die vollständige Impfung gegen, Genesung von oder aktuelle negative Testung auf eine COVID-19-Infektion. Er kann nach EU-Vorgaben digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid “ oder auch einer deutschen App („CovPass“-App) oder in Papierform erfolgen.
Reisende ab 65 Jahren benötigen seit dem 15. Dezember 2021 den Nachweis einer dritten Impfung (Booster), sofern die letzte Impfung mehr als sechs Monate zurückliegt. Für Reisende, die mit dem Impfstoff von Janssen geimpft wurden, gilt dies, sofern die Impfung vor mehr als einem Monat stattfand. Für alle anderen Reisenden gilt dies mit Wirkung vom 15. Januar 2022, sofern die letzte Impfung dann länger als sieben Monate zurückliegt.
Nähere Informationen finden sich auf der Website der französischen Regierung.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Maskenpflicht gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Maskenpflicht im Freien ist entfallen. Bei Menschenansammlungen in Warteschlangen oder auf Märkten gilt sie weiter.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika .
Reisen zwischen Französisch Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in den Überseegebieten Martinique von 19 bis 5 Uhr und La Réunion von 18 bis 5 Uhr.
Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung.
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festlandsfrankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte beachten Sie bei Reisen zwischen Frankreich und Großbritannien die Informationen unter Einreise sowie die aktuellen Informationen der französischen Regierung , die auch in englischer Sprache abgerufen werden können.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.

Hongkong - Änderung Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Hongkong wird aufgrund fortbestehender Quarantänebestimmungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Hongkong ist COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Hongkonger Centre for Health Protection und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Länder sind in drei Kategorien eingestuft: „high-risk“, „medium-risk“ und „low-risk“. Deutschland ist seit dem 2. Dezember 2021 als „high-risk“ eingestuft. Für Personen, die aus Deutschland einreisen oder sich während der letzten 21 Tage dort aufgehalten haben (dazu zählt auch ein Transitaufenthalt am Flughafen) gilt:
• Die Einreise ist nur noch für geimpfte Personen möglich, die im Besitz eines Aufenthaltstitels (z.B. Hongkong-ID) oder eines Visums sind. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahre dürfen nur zusammen mit ihren Eltern/Begleitperson einreisen, sofern die Begleitpersonen geimpft sind. Kinder über 12 Jahre müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Bei der Einreise aus Deutschland nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden, ab dem 24. Dezember 2021 nicht älter als 48 Stunden) eines ISO 15189-zertifizierten Labors vorgelegt werden. Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis vorliegt, erfolgt der Transport in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel. Weitere Tests folgen während der Quarantänezeit.
• Die Länge der Quarantänezeit im Hotel beträgt 21 Tage. Möglichkeiten, die Quarantäne zu verkürzen, bestehen nicht.
Passagiere, die während des Flugs in der Nähe eines nach Ankunft positiv getesteten Mitreisenden gesessen haben, können als „close contact“ identifiziert werden und müssen sich in eines der von der Hongkonger Regierung eingerichteten Quarantänezentren begeben. Die Länge des dortigen Aufenthalts ist einzelfallabhängig und kann bis zu drei Wochen betragen.
Detailliertere Informationen zur Kategorisierung der Länder, zu den Erfordernissen an die vorzulegenden Unterlagen, zu den Quarantäne-Hotels, den anerkannten Laboren, etc. bietet die Hongkonger Regierung sowie das Generalkonsulat Hongkong.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern der Weiterflug mit derselben Fluggesellschaft erfolgt, eine Bordkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Reiseverbindungen
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Seit 7. Januar 2022 hat die Hongkonger Regierung neue einschränkende Maßnahmen verfügt: Darunter fallen u.a. die Schließung von Bars, Museen, Fitnesseinrichtungen sowie weiteren Unterhaltungslokalitäten. Solange Gäste sich online registrieren, können Einrichtungen des täglichen Bedarfs weiterhin genutzt werden. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und der Regierung von Hongkong.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.

Irland - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 stark betroffen. Irland ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung. Aufgrund eines Cyberangriffs auf das irische Gesundheitssystem ist die Aktualität der Daten der irischen Regierung derzeit eingeschränkt.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (COVID-19 Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage aufhalten wird. Das Formular muss zwingend online ausgefüllt werden. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) oder das Ausfüllen des Formulars von Hand können strafrechtlich verfolgt werden, ohne online ausgefülltes Formular darf die Fluglinie Passagieren das Boarding verweigern. Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Als weitere Nachweise sind vorzulegen:
• Für Geimpfte der Nachweis einer Impfung mit einem von der irischen Regierung anerkannten Impfstoff gem. Hinweisen auf der Webseite der irischen Regierung . Kreuzimpfungen sind möglich. Zudem wird auch der Nachweis einer Impfung innerhalb von 180 Tagen nach einem positiven PCR-Test akzeptiert. Als vollständig geimpft gilt man in Irland , wenn man alle erforderlichen Impfdosen erhalten hat und je nach Impfstoff mindestens sieben bzw. 15 Tage zurückliegen. Diese Zeitfenster sind je nach Impfstoff auch nach einer Kreuzimpfung sowie nach einer Impfung in Verbindung mit einem positiven PCR-Test zu beachten.
• Für Genesene der schriftliche Nachweis, dass man in den letzten sechs Monaten von einer COVID-19-Infektion genesen ist.
• Für negativ Getestete ausschließlich ein negatives Testergebnis eines RT-PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter ist als 72 Stunden. Es werden ausschließlich RT-PCR-Tests anerkannt. Kinder, die 11 Jahre alt sind und jünger, sind von der Testpflicht ausgenommen. Zu weiteren Ausnahmen siehe die Informationen auf der Webseite der irischen Regierung.
Ausführliche Informationen zu den Ausnahmen von der Testpflicht bietet die Webseite der irischen Regierung.
Als Nachweis wird auch das Digitale COVID-Zertifikat der EU anerkannt, siehe dazu auch ausführliche Informationen auf der Webseite der irischen Regierung. Schriftliche Nachweise in anderer Form müssen auch in Englisch oder Irisch oder mit entsprechender Übersetzung vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-) Häfen sind möglich.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in reduziertem Maße. Kurzfristige Stornierungen sind möglich. Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Für das private und öffentliche Leben gelten Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung .
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, und auch im Freien mit großen Menschenansammlungen, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
Empfehlungen
• Prüfen Sie vor Ihrer Abreise die geltenden Einreisebestimmungen auf der Webseite der irischen Regierung.
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.

Island - Einstufung Islands als Hochrisikogebiet ab 9. Januar 2022; Änderung Einreise
Mit Wirkung vom 9. Januar 2022 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island gewarnt.
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 stark betroffen und mit Wirkung vom 9. Januar 2022 als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder als Risikogebiete eingestuft.
Alle Reisenden müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Geimpfte und Genesene (Erkrankung liegt länger als sechs Monate zurück) müssen bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Für diese Personengruppe wird alternativ zum PCR-Test auch ein Antigen-Schnelltest anerkannt. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden. Auch Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder engen Verbindungen in Island sind grundsätzlich von der Pflicht befreit, bei Einreise einen negativen COVID-19-Test vorzulegen (für diese Personen reicht es, innerhalb 48 Stunden nach Einreise einen Test zu machen).
Transitpassagiere, die den Flughafen nicht verlassen, unterliegen keinen Maßnahmen.
Reisende, die innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren, müssen keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest bei der Einreise vorlegen. Stattdessen muss ein positiver PCR-Test vorgelegt werden, welcher nicht jünger als 14 Tage und nicht älter als 180 Tage sein darf.
Für alle Reisenden, die keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder über die Genesung vorlegen können, gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder jünger geboren wurden.
Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat über die Genesung bzw. den Impfnachweis. Die Anerkennung hängt von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde ab. Reisende, die keinen Nachweis über eine Impfung gegen COVID-19 oder über eine überstandene COVID-19-Infektion vorlegen können, müssen bei Einreise einen PCR-Test durchführen lassen und sich dann für fünf Tage in Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Die Unterbringung in einer staatlichen Quarantäneunterkunft wird angeordnet, wenn keine geeignete häusliche Unterkunft über das Registrierungsformular nachgewiesen wird. Grundsätzlich ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Für Einreisende aus Hochrisikogebieten, die sich dort mehr als 24 Stunden in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben, gelten gesonderte Bestimmungen. So müssen sich alle, also auch Geimpfte, Genesene und Kinder, in eine mindestens fünftägige Quarantäne begeben. Umfassende Informationen zu den Auflagen bietet die isländische Gesundheitsbehörde.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bieten die isländische Gesundheitsbehörde , der isländische Zivilschutz und die isländische Polizeibehörde.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fähr- und Flugverkehr finden statt. Da Flugverbindungen von und nach Island nicht immer direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Versammlungen sind derzeit auf 20 Personen beschränkt. Es gelten verkürzte Öffnungszeiten in der Gastronomie mit Registrierung von Kontaktdaten und begrenzte Einlasszahlen bei Sportstätten und Schwimmbädern.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von zwei Metern. Maskenpflicht besteht grundsätzlich überall, wo die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder unter 15 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.

Kasachstan - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Kasachstan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kasachische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum. Weitere Informationen zur visumfreien Einreise sind bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin erhältlich.
Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum. Das Visum muss rechtzeitig bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Für weitere Hinweise zum Verfahren und zu den notwendigen Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin. Sobald Sie das Visum erhalten haben, kontrollieren Sie es auf Richtigkeit.
Die Einreise aus Deutschland nach Kasachstan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 Stunden sein darf (Zeitpunkt der Entnahme der Probe). Ansonsten wird die Einreise verweigert. Fluggesellschaften sind angehalten, Passagiere ohne negativen PCR-Test nicht an Bord des Flugzeugs zu nehmen. Der Nachweis über das negative PCR-Testergebnis muss in englischer, russischer oder kasachischer Sprache vorgelegt werden.
Dies gilt auch für Personen, die in Kasachstan vollständig geimpft wurden und in der Vergangenheit ohne PCR-Test einreisen konnten.
Darüber hinaus ist eine Heimquarantäne für sieben Tage zwingend einzuhalten. Dies gilt unabhängig vom Vorliegen eines negativem PCR-Tests oder einer Impfung gegen COVID-19.
Direkt nach Ankunft in Kasachstan wird die Temperatur der Reisenden gemessen. Bei erhöhter Temperatur, müssen Reisende sich bis zu zwei Tagen in einem Quarantänekrankenhaus aufhalten. Während des Aufenthalts im Quarantänekrankenhaus erfolgt ein erneuter PCR-Test. Bei negativem Ergebnis darf das Quarantänekrankenhaus verlassen werden, bei positivem Testergebnis werden Reisende in ein Krankenhaus für ansteckende Krankheiten transportiert und müssen sich dort aufhalten, bis das Virus nicht mehr nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch bei einer späteren positiven Testung während des Aufenthalts in Kasachstan.
Jeder Reisende muss zusätzlich bei Einreise einen Fragebogen ausfüllen. In diesem Fragebogen müssen Reisende angeben, wo sie sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Kasachstan aufgehalten haben und ob sie mit einer COVID-19 infizierten Person in Kontakt waren. Reisende müssen ihren Aufenthaltsort in Kasachstan sowie ihre Kontaktdaten angeben.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Kasachstan ist für deutsche und andere ausländische Staatsangehörige weiterhin rechtlich möglich, sofern sie nicht Verdachtsfälle oder Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sind. Die internationalen Flughäfen der Stadt Nur-Sultan und der Stadt Almaty können nur betreten werden, wenn der Reisende mithilfe der Ashyq-App nachweisen kann, dass er nicht an COVID-19 erkrankt ist oder mit einer infizierten Person in Kontakt kam. Für weitere Hinweise zur Nutzung der Ashyq-App, siehe Beschränkungen im Land.
Zur Durch- und Weiterreise benötigen deutsche Staatsangehörige ebenfalls ein Visum, das vor Reiseantritt bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch nach Deutschland, nimmt aktuell wieder zu. Die jeweils tatsächlich verfügbaren Flüge sind auf den einschlägigen Flugportalen und den Internetseiten der Fluglinien einsehbar.
Inlandsflüge verkehren zwischen den meisten großen Städten des Landes. Auch Busse und Bahnen verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind weiterhin in Kraft. Die Regierung Kasachstans hat das Land, orientiert an einem Ampelsystem, in drei Farbzonen eingeteilt. Die Einteilung der Regionen erfolgt anhand der Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner und des Reproduktionsfaktors. Informationen zu den Einstufungen bietet die kasachischen Regierung (in russischer und kasachischer Sprache). Die geltenden Quarantänemaßnahmen unterscheiden sich je nach aktueller Infektionslage zwischen den einzelnen Regionen.
Die kasachische Regierung hat die App „Ashyq“ zur Verfolgung des Infektionsgeschehens eingeführt. Die App hat vier verschiedene Statusanzeigen:
• „grün“ – Nutzer wurde in den letzten drei Tagen negativ auf COVID-19 getestet;
• „blau“ – keine Kontaktbegegnung mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person;
• „gelb“ – Kontaktbegegnung mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person;
• „rot“ – Nutzer wurde positiv auf COVID-19 getestet.
Das Betreten von Flughäfen, Restaurants, Kinos oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungsorten wird zum Teil nur gestattet, wenn der Betroffene den korrekten Farbcode (grün oder blau) nachweisen kann. Zur Nutzung der App wird eine Steueridentifikationsnummer benötigt. Sofern aufgrund fehlender Steueridentifikationsnummer eine Registrierung nicht möglich ist, muss der Betroffene ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, damit der Zutritt gestattet wird.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstand zu halten. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen ohne Mund-Nasen-Schutz nicht genutzt werden. In Geschäften und im öffentlichen Raum gelten besondere Hygienemaßnahmen. Die Regierung ruft dazu auf, weiterhin Abstand zu halten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie, dass sich die kasachischen Einreisevoraussetzungen nach Ihrer Staatsangehörigkeit und nicht nach Ihrem derzeitigen Wohnsitzstaat bestimmen. Bitte informieren Sie sich vor Einreise bei der für Sie zuständigen kasachischen Auslandsvertretung über die Einreisevoraussetzungen.
• Planen Sie Ihre Reise über ein Drittland, bedenken Sie bitte, dass zahlreiche Staaten weiterhin Einreisebeschränkungen verhängt haben. Beachten Sie daher die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziel- oder Transitlandes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kasachischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline der kasachischen Gesundheitsbehörden unter der Telefonnummer +7 7172 768 043 oder 1406.

Kolumbien - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Kolumbien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kolumbianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Mit Wirkung vom 14. Dezember 2021 ist eine Einreise nach Kolumbien über den Luftweg für deutsche Staatsangehörige über 18 Jahre grundsätzlich nur noch mit vollständiger COVID-19-Impfung und entsprechendem Nachweis möglich. Die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgt sein. Personen unter 18 Jahre sind ausgenommen. Die Impfung wird anerkannt, wenn sie mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte und vollständig (mindestens zwei Impfungen) ist. Ansonsten muss zusätzlich ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Personen unter 18 Jahre sind ausgenommen.
Einreisen zu touristischen Zwecken dürfen ohne Impfnachweis nicht erfolgen. Nicht geimpfte ausländische Personen können nur einreisen, wenn sie über eine kolumbianische Aufenthaltserlaubnis verfügen und den o.a. negativen PCR-Test vorlegen.
Für Reisende, die mit einem Kreuzfahrtschiff einreisen, gilt zusätzlich die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests, der maximal 72 Stunden vor Abfahrt des Schiffes durchgeführt wurde.
Nähere Auskünfte erteilen die kolumbianischen Auslandsvertretungen und Migrationsbehörden.
Reisende müssen sich ferner innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise über das Formular Check-Mig der Migración Colombia online registrieren. Die Registrierungsbestätigung muss der Fluggesellschaft vor Abflug in Deutschland vorgelegt werden. Die übermittelten Daten werden an die kolumbianischen Gesundheitsbehörden weitergegeben. Einreisende werden von diesen nach Ankunft meist telefonisch kontaktiert.
Bei Ausreise ist das Formular Check-Mig der Migracion Colombia erneut auszufüllen.
Auskünfte dazu erteilen das kolumbianische Außenministerium bzw. die kolumbianischen Auslandsvertretungen.
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Seegrenzen nach Panama, Ecuador, Peru und Brasilien sind von kolumbianischer Seite geöffnet. Der Grenzübertritt auf dem Land- oder Seeweg nach Venezuela von Kolumbien aus ist möglich. Aktuelle Auskünfte hierzu erteilen die kolumbianischen Migrationsbehörden . Es wird empfohlen sich bei den Auslandsvertretungen der Nachbarländer zu erkundigen, ob deren Grenzen zu Kolumbien geöffnet sind.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr wurde wieder aufgenommen, die Zahl der Flüge kann jedoch beschränkt sein.
Der nationale Flugverkehr bietet wieder Flugverbindungen an.
Beschränkungen im Land
Es kann regional/örtlich unterschiedliche Regelungen wie Ausgangssperren z.B. in der Nacht oder an bestimmten Wochentagen bzw. Wochenenden geben. Besonders in Bogotá und weiteren großen Städten kann die Bewegungsfreiheit auch kurzfristig immer wieder eingeschränkt werden.
Restaurants und Geschäfte können eingeschränkte Öffnungszeiten haben oder auch ganz geschlossen sein. Nur Supermärkte und Apotheken sind meist ganztägig geöffnet. Der Zugang kann jedoch jederzeit beschränkt werden (z. B. nach Endziffer des Ausweisdokuments).
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, auch im Freien, gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer hohen Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird teilweise die Körpertemperatur kontrolliert; Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von 2 Meter empfohlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Vergewissern Sie sich vor Einreise nach Kolumbien über die geltenden Einreisebestimmungen bei den kolumbianischen Behörden sowie über die aktuellen Beförderungsbedingungen bei der Fluggesellschaft, insbesondere auch hinsichtlich der vorzulegenden Registrierungsbestätigung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim kolumbianischen Gesundheitsministerium.

Lettland - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Lettland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zur Eindämmung der Omikron-Ausbreitung in Lettland müssen alle auf dem Luftweg eintreffenden Personen ab 12 Jahren in der Zeit vom 24. Dezember 2021 bis zum 11. Januar 2022 bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich, Dänemark, Norwegen, Schweden, Belgien, Irland, Deutschland und Russland unabhängig vom Vorhandensein eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU einen COVID-19-Test vor der Einreise durchführen lassen (PCR-Test innerhalb der letzten 72 Stunden vor der Einreise oder Antigentest innerhalb der letzten 48 Stunden und negatives Testergebnis).
Reist eine Person mit einer Impf- oder Krankheitsbescheinigung auf dem Land- oder Seeweg ein, ohne vor der Einreise einen COVID-19-Test durchgeführt zu haben, so muss der Test unmittelbar nach der Einreise im nächstgelegenen Labor durchgeführt werden, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden.
Bei Einreisen aus anderen Staaten kann die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests oder die Quarantänepflicht für Personen entfallen, die:
• bei Einreise ein Digitales COVID-Zertifikat der EU vorlegen,
• in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen sind und einen Nachweis darüber vorlegen können,
• einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorlegen können und sich in den letzten 14 Tagen nur in der EU, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben. Weitere Informationen bietet die Webseite des lettischen Außenministeriums .
Die jeweils aktuelle Liste der betroffenen Staaten finden Sie hier .
Bei Einreise aus Drittländern ist weiterhin ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Quarantänepflicht bleibt bestehen. Der Testbefund muss bereits bei der elektronischen Einreiseregistrierung angegeben werden.
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. 48 Stunden vor der geplanten Einreise ist ein elektronischer Fragebogen auszufüllen. Der nach der Registrierung erhaltene QR-Code ist den Grenzbeamten bei der Einreise vorzuzeigen und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes für Kontrollen bereitzuhalten. Falls ein Aufenthalt von weniger als zehn Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Fragebogen für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen.
Seitens der lettischen Behörden erfolgen stichprobenartige COVID-19-Tests bei Einreise aus bestimmten Ländern .
Überprüfte Passagiere, einschließlich derjenigen, die eine gültige Impf-, Genesungs- oder Testbescheinigung besitzen oder ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests haben, der vor dem Flug nach Riga durchgeführt wurde, werden einem kostenfreien PCR-Test unterzogen. Ausgenommen davon sind Transitpassagiere, Kinder unter 12 Jahren, Flugpersonal, Seeleute und Reisende im Zusammenhang mit diplomatischen und internationalen Angelegenheiten.
Nach dem Test werden die Passagiere gebeten, sich zu ihrem Wohnsitz zu begeben, um die Testergebnisse abzuwarten. Die Maßnahmen gelten bis auf Weiteres.
Weitere Auskünfte erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8:30 und 17 Uhr unter der Telefonnummer +371-6738 7661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Die Registrierungs- und Testpflicht gilt auch für die Durchreise. Die Durchreise muss innerhalb von 12 Stunden erfolgen ab Einreiseregistrierung. Davon ausgenommen sind internationale Flugpassagiere, die einen Aufenthalt von bis zu 48 Stunden haben, Crewmitglieder mit 72 Stunden Aufenthalt, Flugpassagiere, die sich nicht länger als 24 Stunden im Transitbereich aufhalten und einen Anschlussflug nachweisen können. Schiffs- und Flugzeug Besatzungsmitglieder sowie Seefahrer, die sich auf dem Hin- oder Rückweg zu ihrem Schiff befinden, haben keine Zeitbegrenzung für die Durchreise.
Die Grenze zu Weißrussland ist bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Der Flughafen in Riga veröffentlicht aktuelle Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Bis zum 28. Februar 2021 hat die lettische Regierung den nationalen Notstand ausgerufen. Für nicht geimpfte Personen gelten einschneidende Einschränkungen.
Vollständig Geimpfte und von COVID-19 Genesene haben Zugang zu allen geöffneten Geschäften. Der Nachweis und die Überprüfung der Impfung über das Digitale COVID-Zertifikat der EU mit gleichzeitiger Vorlage eines Identitätsausweises sind möglich.
Die Außen- und Innengastronomie und Einkaufszentren sind mit gewissen Einschränkungen (2G-Regel) geöffnet. Einkaufszentren sind am Wochenende und an Feiertagen geschlossen. Märkte im Freien finden unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen statt. Die Freiluftbereiche von Museen und Naturpfade sind geöffnet. Museen und Bibliotheken sind unter Auflagen geöffnet. Sporttraining für Umgeimpfte im Freien ist unter Auflagen gestattet. Für Geimpfte und genesene Personen mit Digitalem COVID-Zertifikat der EU gelten weitere Erleichterungen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht (offizielle Empfehlung: chirurgische Maske, besser FFP2). Ein Abstand von zwei Meter ist wo immer möglich einzuhalten. Der Mund-Nasen-Schutz muss in allen Innenbereichen getragen werden, sobald mehr als eine Person anwesend ist. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, in Geschäften, Supermärkten, Postämtern, Tankstellen und an anderen Orten, an denen Verkäufe stattfinden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch an Bahnhöfen, Bushaltestellen, Flughäfen sowie an kulturellen und religiösen Orten Pflicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
• Prüfen Sie vor Einreise die aktuellen Grenzwerte und Inzidenzen beim Lettischen Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 07.01.2022 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Niederlande - Einstufung von Aruba und Curaçao als Hochrisikogebiete ab 9. Januar 2022
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Königreich der Niederlande (Festland) sowie in die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande, mit Ausnahme von Aruba, Curaçao und St. Maarten, wird gewarnt.
Mit Wirkung vom 9. Januar 2022 gilt dies auch für Aruba und Curaçao.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Das Königreich der Niederlande (Festland) sowie die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande, mit Ausnahme von Aruba, Curaçao und St. Maarten, sind als Hochrisikogebiete eingestuft. Mit Wirkung vom 9. Januar 2022 werden auch Aruba und Curaçao als Hochrisikogebiete eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutschland ist als „gelb“, d.h. als "Hochrisikogebiet" eingestuft. Reisende ab 12 Jahren aus Deutschland müssen entweder nachweislich geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR- (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen. Nähere Informationen bietet die niederländische Regierung.
Die Niederlande unterscheiden zwischen "sicheren Ländern", „Hochrisikogebieten“, „Sehr-Hochrisikogebieten ohne Virusvariante“ und "Sehr-Hochrisikogebieten mit Virusvariante". Zusätzlich richten sich die jeweiligen Einreiseanforderungen nach einem Farbschema (grün, gelb, orange und rot). Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet ist ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erforderlich. Bei Einreise aus einem „Sehr-Hochrisikogebiet“ (mit und ohne Virusvariante) ist seit dem 22. Dezember 2021 für Genesene und Geimpfte ab 12 Jahren ein zusätzlicher Test notwendig (PCR nicht älter als 48 Stunden, Antigen nicht älter als 24 Stunden). Weitere Informationen veröffentlicht die niederländische Regierung.
Außerdem besteht ab 12 Jahren bei Einreise aus einem Sehr-Hochrisikogebiet (mit und ohne Virusvariante) grundsätzlich eine Quarantänepflicht von zehn Tagen (keine Ausnahmen für Geimpfte und Genesene; Freitestung nach fünf Tagen möglich). Weitere Informationen zur Quarantänepflicht veröffentlicht die niederländische Regierung.
Reisende von außerhalb der EU unterliegen grundsätzlich einem Einreiseverbot. Es gibt Ausnahmen. Seit dem 22. Dezember 2021 ist bei Einreise grundsätzlich ein zusätzlicher Test (PCR nicht älter als 48 Stunden, Antigen nicht älter als 24 Stunden) auch für Geimpfte und Genesene notwendig.
Alle Flugreisenden unabhängig von der Einstufung der Herkunftsregion, müssen vor Reiseantritt zusätzlich ein Gesundheitsformular ausfüllen und mit sich führen.
Durch- und Weiterreise
Bei reinen Transitreisen durch die Niederlande - Aufenthalt von weniger als 12 Stunden - ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules when changing planes“.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Seit dem 19. Dezember 2021 gelten verschärfte Maßnahmen (Lockdown): Gastronomie, nicht essentielle Geschäfte, Dienstleister, sowie Sport- und Kulturstätten sind geschlossen. In öffentlichen Innenräumen gilt Maskenpflicht und die Pflicht 1,5 Meter Abstand zu halten. Es gilt die eindringliche Empfehlung nur zwei Personen (über 13 Jahren) an einem Tag zuhause zu empfangen (Ausnahme 24. – 26. Dezember 2021 und Silvester: vier Personen) und sich vor einem Besuch durch einen Selbsttest abzusichern. Im Freien gilt eine maximale Gruppengröße von zwei Personen (über 13 Jahren). Weitere Informationen in englischer Sprache bietet die niederländische Regierung.
Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande aus Hochrisikogebieten zu verzichten.
Hygieneregeln
Die Regierung hat den dringenden Rat ausgesprochen, 1,5 Meter Abstand einzuhalten. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes bei der Personenbeförderung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen/Bahnhöfen, auf Flughäfen und in Flugzeugen und auch wieder in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Supermärkten, Geschäften, Bibliotheken, Vergnügungsstätten. Bei Kontaktberufen gilt die Maskenpflicht auch für den Kunden. Das Nicht-Tragen kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden ; Beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung. Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „ Rules when changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
Erkundigen Sie sich zu den aktuellen Einreisebedingungen und zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden in Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, St. Eustatius und St. Maarten.

Portugal - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren; Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal, einschließlich der Azoren und Madeiras, wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 stark betroffen. Portugal, einschließlich der Azoren und Madeiras, ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft-, See- und Landweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer PCR-Test (TAAN) oder ein negativer Antigen-Test (TRAg) ist für alle Reisenden auf das Festland (auch bei Transitaufenthalten) erforderlich.
Für die Einreise nach Portugal - auch für Transitaufenthalte - ist ein PCR-Test bzw. Antigen-Test für alle Einreisende verpflichtend, der nicht mehr als 72 bzw. 48 Stunden vor Abflug erstellt worden und stets gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU (mit einer vollständigen Impfung) sind nicht mehr von der Testpflicht befreit. Diese Maßnahme ist derzeit bis zum 9. Februar 2022 beschränkt. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen. Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Einreise nach Portugal auf dem Landweg gelten die Regeln wie auf dem Luft- und Seeweg (Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU (mit einer vollständigen Impfung) sind nicht mehr von der Testpflicht befreit. Diese Maßnahme ist derzeit bis zum 9. Februar 2022 beschränkt. Auch für Transitaufenthalte, beispielsweise auf dem Weg nach Madeira / Azoren, ist die Testpflicht und die digitale Reiseanmeldung zu befolgen.
Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Portugiesische Häfen auf dem Festland und in den Autonomen Regionen sind wieder geöffnet, es gelten grundsätzlich die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Die Öffnung der Häfen schließt Kreuzfahrttourismus ein.
Beschränkungen im Land
Seit 1. Dezember 2021 gilt der Nationale Notstand (estado de calamidade), der strengere Maßnahmen umfasst. Der Zugang zu Restaurants, touristischen Komplexen, kulturellen Veranstaltungen, Hotels und sonstigen regionalen Unterkünften, Veranstaltungen (mit Sitzplatzreservierung) und Fitness-Studios wird auf Personen beschränkt, die ein Digitales COVID-Zertifikat der EU oder einen COVID-Test (PCR oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden) vorlegen können. Bei Großveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen ohne festen Sitzplatz oder an improvisierten Orten, Sportveranstaltungen und beim Besuch von Diskotheken und Bars wird zusätzlich, auch bei geimpften Personen, ein negativer COVID-Test verlangt (PCR oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden). Von dieser Testpflichtbefreit sind Personen, deren Boosterimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Zusätzlich gibt es noch weitere Beschränkungen wie z. B. Kapazitätsbeschränkungen in Einkaufszentren.
Der Genuss von Alkohol im öffentlichen Raum, außer im Außenbereich der Gastronomie, bleibt bis auf Weiteres verboten.
Je nach Pandemieentwicklung können regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen gelten, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Hygieneregeln
Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln können auch weiterhin vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, sollte grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen von Masken ist in allen geschlossenen Räumen verpflichtend. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen. Bei Transitaufenthalten auf dem Festland gelten zusätzlich die unter Einreise genannten Regelungen für das Festland Portugal.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, auf Madeira auch im Freien.
Innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise nach Madeira (ausnahmsweise auch noch bei Ankunft) muss stets eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Kinder unter 12 Jahre werden in die Gesundheitserklärung des mitreisenden Erwachsenen aufgenommen.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug oder ein Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 48 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Die Reisenden können ausnahmsweise auch bei der Einreise einen kostenfreien Antigen-Schnelltest durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Der Testnachweis in englischer Sprache sollte vor Einreise über die App madeirasafe.com hochgeladen werden, aber dennoch auch in Papierform mitgeführt werden.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen und Kinder unter 12 Jahren, sofern sie keine COVID-19-Symptome zeigen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira . Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird akzeptiert und sollte ebenso vor Einreise über die App madeirasafe.com hochgeladen werden, aber dennoch in Papierform mitgeführt werden.
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss zusätzlich zur digitalen Einreiseanmeldung ein negativer Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) vorgelegt werden, der bei Abflug/Abfahrt nicht älter als 48 Stunden sein darf. Minderjährige unter 12 Jahren, sowie gegen COVID-19 vollständig geimpfte oder genesene Personen benötigen keinen Test. Auf Madeira können COVID-19-Tests gegen Vorlage des Tickets bei Apotheken, Kliniken und Labors kostenfrei gemacht werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Bei der Einreise auf dem Seeweg bzw. beim Landgang wird ein Antigen-Schnelltest akzeptiert, der maximal 48 Stunden vor dem Landgang entnommen wurde.
Auf Madeira gilt der Katastrophenfall (estado de contingencia). Dies hat strengere Maßnahmen als bisher zur Folge. Der Zugang zu Sport- und Kultureinrichtungen, Frisörgeschäften, Restaurants, Bars und Diskotheken ist auf geimpfte oder genesene Personen beschränkt. Dies gilt auch für die Teilnahme an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen. Der Zugang wird auch noch mit einer zusätzlichen Testpflicht (Antigen-Schnelltest) kombiniert. Beim Zugang zu Supermärkten und der Teilnahme an religiösen Veranstaltungen reicht der Nachweis, dass die Person entweder geimpft, genesen oder getestet ist.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Dieser Fragebogen muss auch bei Reisen zwischen den Inseln ausgefüllt werden. Der Fragebogen muss bei Inhabern eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden.
Bei der Einreise auf dem Luft- oder Seeweg vom Festland auf die Azoren muss entweder ein negativer PCR-Test, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde oder ein Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 48 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde, vorgelegt werden. Davon ausgenommen sind Kinder bis zu 12 Jahren. Das Testergebnis ist nach Ausfüllen des Fragebogens zur Validierung hochzuladen. Ein PCR-Test oder Antigen-Schnelltest kann bei Einreisen vom Festland oder der Autonomen Region Madeira ausnahmsweise auch noch bei Einreise durchgeführt werden; das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses ist von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Bei einer internationalen Einreise hingegen ist der Test bereits gegenüber der Fluggesellschaft beim Abflug nachzuweisen und kann nicht bei Einreise nachgeholt werden. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU (mit einer vollständigen Impfung) sind seit dem 3. Dezember 2021 nicht mehr von der Testpflicht befreit. Bei Reisen zwischen den Inseln ist derzeit kein erneuter PCR-Test bzw. Antigen-Schnelltest erforderlich; dies kann sich jedoch je nach Risikoeinstufung der Herkunftsinsel kurzfristig ändern.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Sollte dem Aufenthalt auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets ein kostenfreier Antigen-Schnelltest in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bietet die Regionalregierung Madeiras.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die Test- und Reiseanmeldung spflicht auch bei Transitaufenthalten auf dem Festland.
• Bei einem Hotelaufenthalt auf Madeira erkundigen Sie sich vor Anreise beim Hotel nach den vorzulegenden Nachweisen beim Check-In (Impfnachweis und/oder Testnachweis).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.

Slowakei - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 stark betroffen. Die Slowakei ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Alle Reisenden müssen frühestens 30 Tage vor der Einreise in die Slowakei und spätestens beim Grenzübertritt ihre Einreise online in „eHranica" anmelden. Kinder unter zwölf Jahren und zwei Monaten sind von der Anmeldung befreit.
Reisende ab zwölf Jahren und zwei Monaten müssen grundsätzlich eine zehntägige Quarantäne einhalten. Die Quarantäne kann frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives PCR-Testergebnis eines slowakischen Labors verkürzt werden. Die Einreise mit einem negativen PCR-Testergebnis reicht nicht aus, um eine Quarantäne zu vermeiden. Auch Genesene müssen in Quarantäne gehen.
Kinder bis zwölf Jahre und zwei Monate sind von der Quarantäne befreit, wenn sie nicht mit anderen Quarantänepflichtigen in einem Haushalt leben.
Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren, wenn ihr Flugzeug auf einem Flughafen in der Slowakei landet. Bei Landungen in Nachbarländern (z.B. Wien, Budapest) reicht die Registrierung über „eHranica “ aus.
Geimpfte sind von der Quarantäne befreit. Als geimpft gelten Personen:
• bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff, wenn sie die zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (z.B. Johnson & Johnson), wenn sie die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Genesenen, wenn sie die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVID-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens zwölf Monate vergangen sind.
Impfnachweise in slowakischer, tschechischer oder englischer Sprache sowie das Digitale COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“ mit QR-Code) werden anerkannt. Andere nationale Bescheinigungen eines Drittlandes werden anerkannt, wenn sie den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Bezeichnung des Impfstoffs und dessen Hersteller, die Reihenfolge der Impfung und die Gesamtzahl der Impfungen mit dem betreffenden Impfstoff sowie das Datum der letzten Impfung enthalten. Diese nationale Bescheinigung muss von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes abgestempelt werden oder elektronisch überprüfbar sein und außerdem in englischer Sprache abgefasst sein. Eine Person, die dies nicht nachweisen kann, gilt nicht als vollständig geimpft.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten u.a. für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen, für die Ausübung des Sorgerechts bei getrennt lebenden Eltern oder auch die Teilnahme an Beerdigungen naher Angehöriger. Den vollständigen Verordnungstext veröffentlicht die slowakische Regierung .
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Stichproben-Kontrollen durchgeführt.
Verstöße gegen die Anmelde- und Quarantänepflichten können mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € bestraft werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt. Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern und muss über die in der Verordnung bezeichneten Transitkorridore erfolgen.
Diese entsprechen zumeist den Autobahntrassen. Transitreisen müssen nicht angemeldet werden. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt nach Fahrplan.
Beschränkungen im Land
Seit dem 25. November 2021 gilt in der Slowakei der Notstand. Bis zum 9. Januar 2022 gilt im ganzen Land eine nächtliche Ausgangssperre. Von 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages darf die Wohnung nur in den Ausnahmefällen verlassen werden, die auf der Corona-Webseite der slowakischen Regierung aufgeführt sind, z.B. für Fahrten zur Arbeit, Arztbesuche oder Fahrten zur Grenze bei Auslandsreisen. In der Zeit von 5 Uhr bis 20 Uhr gilt keine Ausgangssperre.
Persönliche Treffen von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt. Sportveranstaltungen müssen ohne Zuschauer durchgeführt werden. Für beruflich veranlasste Hotel-Aufenthalte und Quarantäne-Unterkünfte gilt die 3G-Regel. Touristische Aufenthalte in Hotels sind seit dem 25. Dezember 2021 unter 2G-Plus-Regel (geimpft oder genesen und negativer COVID-19-Test) erlaubt. Restaurants, Kneipen und Cafés dürfen seit dem 3. Januar 2022 ihre Innenbereiche nach der 2G-Regel öffnen, für Ungeimpfte ist nur Außerhaus-Verkauf möglich. Für Einkäufe in Geschäften, die über den täglichen Bedarf hinausgehen, gilt die 2G-Regel. Im überregionalen Bus- und Bahnverkehr gilt die 3G-Regel.
Hygieneregeln
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur wenn ein Abstand von zwei Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.

Südsudan - Einstufung Südsudans als Hochrisikogebiet ab 9. Januar 2022, redaktionelle Änderungen
Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südsudan ist von COVID-19 stark betroffen und ist mit Wirkung vom 9. Januar 2022 als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist für Personen möglich, die über ein gültiges Visum verfügen und einen triftigen Reisegrund haben. Ein negatives PCR-Testergebnis ist bei Einreise in Papierform mit Stempel und Unterschrift des ausstellenden Labors vorzulegen. Eine weitere Kopie in Papierform sollte mitgeführt werden. Ein Scan oder das elektronische Dokument sollte zugriffsbereit auf dem Smartphone abgespeichert werden. Seit dem im Test bescheinigten Zeitpunkt der Probeentnahme dürfen bei Ankunft nicht mehr als 72 Stunden vergangen sein. Einige Fluggesellschaften haben davon abweichende strengere Vorgaben an die Bescheinigung negativer PCR-Testergebnisse. Nähere Informationen hierzu können bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden.
Nach Einreise ist eine verpflichtende zehntägige Selbstquarantäne einzuhalten. Die Gesundheitsbehörden können auch eine Unterbringung in einem Hotel oder einer staatlichen Einrichtung auf Kosten des Reisenden anordnen. Nach dem siebten Tag kann die Quarantäne durch ein negatives PCR-Testergebnis verkürzt werden. Von der Quarantäne sind Reisende ausgenommen, die weniger als sechs Monate vor Einreise an COVID-19 erkrankt sind und zwischenzeitlich genesen sind. Hierzu muss der Nachweis sowohl durch die Bescheinigung eines positiven PCR-Testergebnisses als auch die Bescheinigung über die Aufhebung einer Quarantäne jeweils in Papierform erbracht werden. Ebenso sind von der Quarantäne die Reisenden ausgenommen, deren Impfung gegen COVID-19 mindestens 14 Tage vor Einreise vervollständigt wurde. Der Nachweis der vollständigen Impfung (je nach Impfstoff ein oder zwei Impfungen) muss in Papierform erbracht werden. Auch geimpfte oder genesene Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen (s. vorheriger Absatz).
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise muss ein negatives PCR-Testergebnis in Form eines Unified Covid-19 Certificate vorgelegt werden. Neben dem Originalnachweis wird auch eine Fotokopie des Testergebnisses verlangt, die am Flughafen verbleibt.
Reiseverbindungen
Es werden kommerzielle Passagierflüge von und nach Addis Abeba, Nairobi, Kairo und Dubai angeboten.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Die Einhaltung der Ausgangssperre wird von den Sicherheitskräften kontrolliert.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in Geschäften, Behörden sowie im öffentlichen Nahverkehr. In der Praxis wird diese Pflicht aber oft nicht eingehalten. Bei internationalen Flügen und am Flughafen besteht Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. Personen mit Einreiseabsicht setzen sich bitte vorab mit ihrem Arbeitgeber in Südsudan und der Deutschen Botschaft Dschuba in Verbindung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie Symptome von COVID-19 zeigen, wenden sich an die kostenlose Hotline des Gesundheitsministeriums unter der landesweiten Telefonnummer 6666.

Ukraine - Wegfall Hochrisikogebiet ab dem 9. Januar 2022
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 9. Januar 2022 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Die Ukraine ist von COVID-19 weiterhin betroffen und noch bis einschließlich 8. Januar 2022 als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aktuelle Informationen und (anstehende) Änderungen werden auf der Webseite "Visit Ukraine Today" veröffentlicht.
Alle Ausländer müssen bei Einreise eine ukrainische oder in der Ukraine vertretene Krankenversicherung nachweisen, die COVID-19 abdeckt. Außerdem ist für Personen ab 12 Jahren ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests, jeweils nicht älter als 72 Stunden, oder ein Nachweis über eine Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorzulegen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird als Nachweis anerkannt. Atteste über eine Genesung von COVID-19 oder über vorhandene Antikörper reichen nicht aus. Personen, welche nicht geimpft sind, sind verpflichtet, vor Einreise die App „Wdoma“ zu installieren und sich 72 Stunden nach Einreise in eine zehntägige Selbstisolation zu begeben. Die Selbstisolation ist nicht notwendig, wenn innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorgelegt wird. Ebenso entfällt die Selbstisolation, wenn die Ukraine in weniger als 48 Stunden nach Einreise wieder verlassen wird und dies durch Dokumente nachgewiesen ist (z.B. Transit).
Die oben genannten Regeln gelten auch für Reisen aus den nicht ukrainisch kontrollierten Gebieten Donezk und Luhansk sowie von der Halbinsel Krim in das regierungskontrollierte Gebiet der Ukraine.
Nicht geimpfte Personen, die aus der Russischen Föderation einreisen, unterliegen einer verpflichtenden 14-tägigen Selbstisolation unter Nutzung der App „Wdoma“. Die Dauer kann nicht mittels Tests verkürzt oder aufgehoben werden.
Reisenden, welche sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise für mindestens sieben Tage in Südafrika, Botsuana, Simbabwe, Namibia, Lesotho, Eswatini, Mosambik oder Malawi aufgehalten haben, wird die Einreise verweigert. Ausgenommen sind ukrainische Staatsangehörige, Ehegatten und Kinder ukrainischer Staatsangehöriger und in der Ukraine lebende Ausländer mit einer ukrainischen Aufenthaltserlaubnis. Nach Einreise ist eine 14-tägige Selbstisolation verpflichtend.
Kinder unter 12 Jahre sind von der Test- bzw. Impfnachweispflicht und Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre von der Selbstisolation ausgenommen. Einzelheiten sind auf der offiziellen (auch deutschsprachigen) Webseite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Durch- und Weiterreise
In einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bestehen Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen. Transitreisende sind von der Vorlage des Testergebnisses bzw. Impfnachweises und der Krankenversicherungspflicht ausgenommen, sofern sie die Transitzone des Flughafens während des Umstieges nicht verlassen. In diesem Fall erfolgt keine Einreise, es müssen jedoch die Einreisebedingungen des endgültigen Ziellandes berücksichtigt werden.
Für Durchreisende auf dem Landweg gelten hingegen die Bestimmungen unter Einreise.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Bis 31. März 2022 gilt weiterhin die sog. „adaptive Quarantäne“. Je nach Lage wird ein Gebiet (Oblast) farblich eingestuft. Die Farben (grün, gelb, orange, rot) drücken die jeweiligen Regeln in diesem Gebiet aus. Unabhängig von der Einstufung hat jede Person einen Ausweis mitzuführen und die grundlegenden Hygieneregeln (s. Hygieneregeln) zu beachten. Aktuell gilt in folgenden Gebieten die rote (höchste) Risikostufe: Risikostufe: Saporishshja und Wolhynien. In den roten, orangenen und gelben Gebieten müssen Mitarbeiter und Besucher von Hotels, Sozial-, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Gaststätten, Sport- und Fitnesseinrichtungen, Geschäften des nicht lebensnotwendigen Bedarfs sowie Veranstalter und Besucher von Massenveranstaltungen über ein grünes COVID-19-Zertifikat (geimpft/getestet/genesen) verfügen.
Diese Regel gilt auch für Passagiere im interregionalen und internationalen Verkehr. Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird bei gleichzeitiger Vorlage des Reisepasses anerkannt. Lokale Verwaltungen in der roten und in der orangen Risikozone (hohes bzw. erhöhtes Risiko) sind nun befugt, zusätzliche Beschränkungen in ihren Regionen nach eigenem Ermessen zu verhängen.
Informationen zu den Regeln, erforderlichen Nachweisen und Einstufungen der Oblaste werden von der ukrainischen Regierung veröffentlicht.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für alle öffentlichen Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 09.01.2022

Beitrag von Birgitt »

Griechenland - Änderung Einreise
Griechenland verlangt von Montag 10. Janur 2022 an einen negativen PCR-Corona-Test oder Schnelltest vor Reiseantritt. Dies gilt für alle Reisenden ab fünf Jahren - und zwar unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht. Der negative PCR-Test darf zum Zeitpunkt der Ankunft höchstens 72 Stunden und der Schnelltest 24 Stunden alt sein. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 24. Januar. Vor Antritt der Reise müssen sich Reisende nach Griechenland zudem weiterhin anmelden. Quelle: tagesschau.de

Indien - Änderung Beschränkungen im Land
In Indien beschränken mehrere Bundesstaaten wegen stark steigender Infektionszahlen erneut das öffentliche Leben. So werden in Maharashtra, dem reichsten Bundesstaat, Schwimmbäder und Fitnessstudios geschlossen, in Schulen und Hochschulen fällt bis 15. Februar 2022 der Unterricht aus. In Gujarat wird die nächtliche Ausgangssperre verlängert und allen Beschäftigten im Gesundheitswesen der Urlaub gestrichen. Quelle: tagesschau.de

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Mit Wirkung vom 9. Januar 2022 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 stark betroffen und mit Wirkung vom 9. Januar 2022 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
In Reaktion auf die SARS-CoV-2 Mutante B.1.1.529 („Omikron“) ist die Einreise nach Israel für Reisende, die nicht israelische Staatsangehörige sind, gestattet, sofern sie genesen oder vollständig geimpft sind, wobei die letzte Impfung einschl. „Booster-Impfung“ nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf.
Reisende müssen bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt für alle Reisende unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion.
Bei Einreisen besteht für alle Reisenden mit gültigem Impf- oder Genesenenstatus eine Isolationspflicht für die Dauer von 24 Stunden, sofern das PCR-Testergebnis vom Flughafen nicht vorher vorliegt.
Passagiere sind verpflichtet, den digitalen Nachweis über Impfung und/oder Genesung vor Abflug im Rahmen der Einreiseanmeldung („Entry Statement“) innerhalb von 48 Stunden vor Reisebeginn hochzuladen. Nach Ausfüllen des „Entry Statement“ erhält der Passagier per SMS oder E-Mail eine Information des Ministry of Health über die Quarantänedauer und weitere Anweisungen.
Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist verpflichtend.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet.
Erleichterungen für geimpfte oder genesene Flugreisende kommen an den Landgrenzen nicht zur Anwendung. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nach Israel einreisen möchten, benötigen eine Einreisegenehmigung der israelischen Behörden.
Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nur in das Westjordanland reisen, benötigen eine Erlaubnis der israelischen Zivilverwaltung. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 45 Arbeitstage.
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich für einige Stunden für Ausreisen geöffnet. Zur Ausreise sind PCR-Tests obligatorisch. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein Visum. Alle Ausreisenden, auch Inhaber einer palästinensischen Personenkennziffer (außer Gaza-ID), müssen die Ausreise vorab bei den jordanischen Behörden registrieren.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
Hygieneregeln
In Israel besteht in Innenräumen eine Maskenpflicht. Im Außenbereich empfiehlt die israelische Regierung, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, das Tragen einer Maske.
In den Palästinensischen Gebieten besteht weiterhin Maskenpflicht; die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.

Mauretanien - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Mauretanien hat ab dem 8. Januar 2022 die Beschränkungen verschärft: öffentliche Versammlungen sind bis auf Weiteres nicht erlaubt und Theater bleiben geschlossen. Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Bereichen, einschließlich Märkten, Cafés, Restaurants und dem ÖPV. Quelle: Garda World

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 10.01.2022 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Bahrain - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bahrain ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bahrainische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Bahrain ist mit Wirkung vom 19. Dezember 2021 wieder für alle Personen möglich. Vor Abreise muss ein PCR-Test mit QR-Code nicht älter als 72 Stunden vorgelegt werden. Bei Ankunft am Flughafen in Bahrain erfolgt ein weiterer Test. Die Gebühr für den vorgeschriebenen Test ist vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware“ zu entrichten. Der Download der App ist verpflichtend. Das Testergebnis geht dem Reisenden nach ca. 6 bis 12 Stunden nach Ankunft/Test am Flughafen über die App zu. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses muss man sich in seinem Hotelzimmer/Haus/Appartement aufhalten. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden Quarantänemaßnahmen unterzogen. Nicht geimpfte Reisende ab zwölf Jahren müssen sich einer zehntägigen Quarantäne unterziehen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Test- und Quarantänepflicht befreit.
Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg aus und nach Saudi-Arabien (King Fahd Causeway) ist möglich. Dazu muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf und vom saudischen bzw. bahrainischen Gesundheitsministerium anerkannt ist, vorgelegt werden. Visa für Bahrain werden auch ‚upon arrival‘ am Causeway erteilt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentliche Flugverbindungen nach Deutschland. Zudem stehen mehrere Umsteigeverbindungen über Abu Dhabi oder Dubai zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Auf der Grundlage des neuen, vierstufigen Ampelsystems wird festgelegt, welche Restriktionen während eines Lockdowns gelten. Derzeit gilt ein Yellow-Level-Lockdown. Detaillierte Informationen zu Beschränkungen bietet die Webseite der Task Force .
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit, auch bei Spaziergängen. Ausnahmen bestehen beim Autofahren und bei Sportarten, die körperliche Anstrengung erfordern, z. B. Laufen und Radfahren.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.

Indien - Änderung Einreise
Indien passt die Reiseregeln angesichts anhaltender Bedenken hinsichtlich der COVID-19-Variante von Omicron an. Alle internationalen Passagiere, die ab dem 11. Januar 2022 um 00:01 Uhr in das Land einreisen, müssen sich sieben Tage lang zu Hause unter Quarantäne stellen und die Online-Plattform von Air Suvidha verwenden, um die negativen Ergebnisse eines RT-CPR COVID-19-Tests hochzuladen (durchgeführt am 8. Tag), um die Quarantäne zu beenden. Ankünfte aus Hochrisikoländern wie europäischen Ländern müssen zusätzlich einen selbst bezahlten RT-PCR-Test bei der Ankunft machen und am Flughafen warten, bis negative Ergebnisse vorliegen. Alle Teilnehmer müssen ihre Gesundheit bis zu 14 Tage nach der Ankunft selbst überwachen; Behörden können an Flughäfen kostenlose Stichproben von Passagieren durchführen. Personen mit Symptomen oder einem positiven COVID-19-Testergebnis zu irgendeinem Zeitpunkt müssen mit einer verlängerten häuslichen oder institutionellen Quarantäne rechnen. Quelle: Garda World

Indonesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise weiterhin nicht gestattet, es werden keine Visa bei Einreise erteilt. Für Bali und Riau gilt eine Sonderregelung für Touristen aus 19 Ländern, Deutschland gehört nicht dazu. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Reisenden, die sich in den letzten 14 Tagen vor der beabsichtigten Einreise in bestimmten Hochrisikogebieten, insbesondere in Virusvariantengebieten, aufgehalten haben, ist die Einreise aktuell nicht gestattet. Nähere Informationen können bei einer Auslandsvertretung Indonesiens erfragt werden.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahre ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Reisende, die aus dem Ausland ohne Erfüllung der o.g. Erfordernisse einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Bei der Einreise wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt; das Testergebnis ist am Flughafen abzuwarten. Es ist mit einer Wartezeit von mehreren Stunden zu rechnen. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung. In der Vergangenheit kam es bei hiesigen Laboren wiederholt zu falsch positiven Ergebnissen.
Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses am Flughafen folgt eine siebentägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich), wo am sechsten Tag nach Einreise ein zweiter kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt. Anschließend wird eine vierzehntägige Heimquarantäne empfohlen.
Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen. Kommt es während der Quarantäne zu Änderungen, besteht kein Bestandsschutz.
Reisende (insb. Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren), die ohne vollständige Impfung einreisen, werden im Anschluss an den zweiten PCR-Test am Quarantäneort einer verpflichtenden Impfung unterzogen.
Bei positivem Testergebnis im Hotel erfolgt eine kostenpflichtige Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung. Bei Verdacht oder Bestätigung einer Omikron-Infektion erfolgt eine mindestens zehntägige Isolation in einem für diese Fälle vorgehaltenen Krankenhaus.
Auch wenn in Einzelfällen das Ausfüllen eines bereitgestellten Papierformulars akzeptiert wird, wird bei Einreise am Flughafen grundsätzlich eine Registrierung in der indonesischen App Peduli Lindungi verlangt. In die App soll zudem ein Impfnachweis hochgeladen werden.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Je nach Fluggesellschaft und Ziel-/ Umsteigeflughafen kann bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/ Großraums wird ein Impfnachweis und ein maximal 24 Stunden alter negativer Antigentest verlangt.
Zusätzlich wird bei Flugreisen bei vollständig Geimpften der Nachweis eines negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Tests oder eines negativen, maximal 24 Stunden alten Antigentests gefordert.
Kinder ab 12 Jahren werden behandelt wie Erwachsene, Kinder unter 12 benötigen immer einen maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test.
Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App Peduli Lindungi gewährt. Die App mit hochgeladenem Impfnachweis ist auch Voraussetzung für den Zutritt zu Supermärkten, Malls, Dienstleistern und Restaurants. Dies wird zunehmend strikt kontrolliert; in Einzelfällen wird die Vorlage des gelben Impfbuchs akzeptiert.
Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen. Auch Geimpfte oder Genesene unterliegen weiter erheblichen Einschränkungen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion oder als mutmaßliche Kontaktperson einer positiv auf Omikron getesteten Person, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.

Italien - Änderung Beschränkungen im Land
In Italien gelten seit heute weitere Einschränkungen. In Hotels, Kongresszentren, Restaurants, Skiliften und den Transportmitteln im Nah- und Fernverkehr gilt nun die 2G-Regel. Das bedeutet, dass dort nur noch Menschen Zutritt bekommen, die nachweislich gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen sind. Deutsche Touristen können in Italien die QR-Codes ihrer Impfnachweise verwenden. Damit erweitern sich die Einschränkungen im Alltag vor allem für die Ungeimpften, ein negativer Corona-Test reicht für viele Orte nicht mehr aus. tagesschau.de

Ruanda - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ruanda ist von COVID-19 stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen.
Nach Einreise erfolgt ein COVID-19 Test am Flughafen auf eigene Kosten (50 US-$), weitere kostenpflichtige Tests sind nach drei und sieben Tagen (in einer Teststation) verpflichtend.
Alle Reisenden müssen im Anschluss an die Einreise auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Der Transfer in das Hotel kostet 10 US-$. Das erste Testergebnis muss im Hotel abgewartet werden. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder es ergeht eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS Gerät überwacht wird.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis entweder online oder telefonisch unter *127# beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen. Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 12 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Reiseverbindungen
Der internationale und kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 4 Uhr.
Geschäfte schließen jeweils eine Stunde vor Beginn der Ausgangssperre. Reisen von und nach Kigali und zwischen den Distrikten sind möglich. Soziale Zusammenkünfte sind grundsätzlich erlaubt. Es gelten besondere Regelungen und Vorgaben, u.a. für den Besuch von Kirchen und Hochzeiten. Restaurants, Cafés, Bars, Freizeit- und Konferenzeinrichtungen, sowie der öffentliche Nahverkehr unterliegen Kapazitätsbegrenzungen. Fahrten nach und von Kigali sind nur für geimpfte Fahrgäste erlaubt. Bar- und Restaurantbesucher in Kigali und den Städten Muhanga, Huye, Rusizi, Rubavu, Nyagatare und Musanze müssen geimpft sein. Bars schließen landesweit um 20 Uhr, während Nachtclubs vollständig geschlossen sind. Individualsport ist im Außenbereich wieder erlaubt, Fitnessstudios sind unter Auflagen wieder geöffnet und können wie Pools, Saunas und Massagesalons nur von Geimpften mit negativem Antigen-Schnelltest besucht werden.
Teilnehmer an physischen Treffen oder Konferenzen müssen geimpft sein und einen negativen maximal 24 Stunden alten PCR- oder Antigentest (RDT) vorweisen. Veranstaltungen wie Konzerte oder Festivals sowie andere Festivitäten sind bis auf weiteres untersagt.
Kurzfristige Änderungen sind auf dem Twitter-Account des Rwandan Office of the Prime Minister @primatureRwanda abrufbar.
Touristische Aktivitäten einschließlich Hotelübernachtungen sind mit Nachweis eines 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests (RDT) möglich. Reisen während der nächtlichen Sperrstunde müssen vorab über ein Online-Formular beantragt werden.
Für Besuche der Primaten in den Nationalparks Nyungwe, Gishwati-Mukura und der Vulkane sind PCR-Tests erforderlich, die nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Der Akagera-Nationalpark kann mit einem höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest (RDT) besucht werden.
Antigen-Schnelltests können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden.
Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit „Momo“ („mobile money“) beglichen werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.

Rumänien - Änderung Einreise, Hygieneregeln, Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Rumänien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Alle nach Rumänien einreisenden Personen sind verpflichtet, sich vor Einreise online anzumelden.
Abhängig vom Infektionsgeschehen im Ausreiseland gilt eine Länderkategorisierung in grüne, gelbe und rote Zonen. Diese Einstufung in Risikogebiete wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Deutschland ist derzeit als rote Zone eingestuft.
Bei Einreise nach Rumänien gelten folgende Quarantäneregeln:
1. Einreise aus EU-Staaten, aus dem EWR oder aus der Schweiz:
Es besteht grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten unter anderem für:
• vollständig Geimpfte, die bei der Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU vorlegen können.
• Kinder bis einschließlich 12 Jahre.
• Kinder zwischen 12 und 16 Jahren, die einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden vor Einsteigen/Einreise (je nach Beförderungsmittel), vorlegen können.
• Genesene, die zwischen 10 und 180 Tagen vor Einreise positiv auf COVID-19 getestet wurden und einen elektronischen Genesenennachweis vorlegen können.
• Transitreisende, die sich weniger als 24 Stunden in Rumänien aufhalten.
• Personen, die sich weniger als 72 Stunden in Rumänien aufhalten und einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden vor Einsteigen/Einreise (je nach Beförderungsmittel), vorlegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird ab dem vierten Tag eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
• Personen, die aus grün oder gelb eingestuften Staaten einreisen und einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden vor Einsteigen/Einreise (je nach Beförderungsmittel), vorlegen.
2. Einreise aus allen anderen Staaten:
Es ist grundsätzlich eine Quarantäne von fünf Tagen für vollständig geimpfte oder genesene Personen angeordnet, für alle anderen Personen eine Quarantäne von zehn Tagen.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten unter anderem für:
• vollständig Geimpfte/Genesene, die zudem einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen.
• Kinder bis einschließlich 12 Jahre.
• Kinder zwischen 12 und 16 Jahren, die einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden vor Einsteigen/Einreise (je nach Beförderungsmittel), vorlegen können.
• Transitreisende (s.o.)
Es gibt weitere Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Die rumänische Regierung veröffentlicht hierzu Informationen in rumänischer Sprache . In Zweifelsfällen berät das zuständige regionale rumänische Gesundheitsamt .
Durch die rumänischen Behörden wird zudem Quarantäne angeordnet, wenn während des Aufenthalts in Rumänien eine Corona-Infektion festgestellt wird. Es bestehen auch für geimpfte Personen keine Ausnahmen. Die Wiederausreise nach Deutschland ist dann erst nach Beendigung einer Quarantäne von zehn Tagen für Ungeimpfte, und nach sieben Tagen für Geimpfte/Genesene möglich, sofern zu diesem Zeitpunkt keine Krankheitssymptome mehr bestehen.
Die Straßengrenzübergänge sind geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Einreiseanmeldung abzugeben.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Während des pandemiebedingt geltenden Alarmzustands hat die Regierung jedoch Einschränkungen des öffentlichen Lebens angeordnet.
Zugang zu Hotels, Restaurants, Kultureinrichtungen, Geschäften (außer Lebensmitteln, Apotheken) etc. unterliegt der 3G-Regelung.
Nähere Auskünfte erteilen die einzelnen Gesundheitsämter unter folgenden Kontaktdaten.
Hygieneregeln
In allen öffentlichen Bereichen, auch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (nur Kinder unter fünf Jahren sind ausgenommen).
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen) auf Rumänisch.
• Bitte erkundigen Sie sich beim jeweils zuständigen regionalen Gesundheitsamt nach den aktuell geltenden Regelungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112.

Slowakei - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 stark betroffen. Die Slowakei ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Alle Reisenden müssen frühestens 30 Tage vor der Einreise in die Slowakei und spätestens beim Grenzübertritt ihre Einreise online in „eHranica" anmelden. Kinder unter zwölf Jahren und zwei Monaten sind von der Anmeldung befreit.
Reisende ab zwölf Jahren und zwei Monaten müssen grundsätzlich eine zehntägige Quarantäne einhalten. Die Quarantäne kann frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives PCR-Testergebnis eines slowakischen Labors verkürzt werden. Die Einreise mit einem negativen PCR-Testergebnis reicht nicht aus, um eine Quarantäne zu vermeiden. Auch Genesene müssen in Quarantäne gehen.
Kinder bis zwölf Jahre und zwei Monate sind von der Quarantäne befreit, wenn sie nicht mit anderen Quarantänepflichtigen in einem Haushalt leben.
Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren, wenn ihr Flugzeug auf einem Flughafen in der Slowakei landet. Bei Landungen in Nachbarländern (z.B. Wien, Budapest) reicht die Registrierung über „eHranica “ aus.
Geimpfte sind von der Quarantäne befreit. Als geimpft gelten Personen:
• bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff, wenn sie die zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (z.B. Johnson & Johnson), wenn sie die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Genesenen, wenn sie die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVID-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens zwölf Monate vergangen sind.
Impfnachweise in slowakischer, tschechischer oder englischer Sprache sowie das Digitale COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“ mit QR-Code) werden anerkannt. Andere nationale Bescheinigungen eines Drittlandes werden anerkannt, wenn sie den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Bezeichnung des Impfstoffs und dessen Hersteller, die Reihenfolge der Impfung und die Gesamtzahl der Impfungen mit dem betreffenden Impfstoff sowie das Datum der letzten Impfung enthalten. Diese nationale Bescheinigung muss von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes abgestempelt werden oder elektronisch überprüfbar sein und außerdem in englischer Sprache abgefasst sein. Eine Person, die dies nicht nachweisen kann, gilt nicht als vollständig geimpft.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten u.a. für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen, für die Ausübung des Sorgerechts bei getrennt lebenden Eltern oder auch die Teilnahme an Beerdigungen naher Angehöriger. Den vollständigen Verordnungstext veröffentlicht die slowakische Regierung .
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Stichproben-Kontrollen durchgeführt.
Verstöße gegen die Anmelde- und Quarantänepflichten können mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € bestraft werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt. Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern und muss über die in der Verordnung bezeichneten Transitkorridore erfolgen.
Diese entsprechen zumeist den Autobahntrassen. Transitreisen müssen nicht angemeldet werden. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt nach Fahrplan.
Beschränkungen im Land
In der Slowakei gilt der Notstand. Die slowakische Regierung kann im Rahmen des Notstands kurzfristig Ausgangsbeschränkungen beschließen.
In folgenden Bereichen bestehen Beschränkungen:
Hotels: 3G-Regel bei beruflich veranlassten Reisen, 2G-Plus-Regel bei privaten Reisen (geimpft oder genesen und zusätzlich negativer COVID-19-Test)
Restaurants, Kneipen, Cafés: 2G-Regel für Innenbereiche, für Ungeimpfte nur Außer-Haus-Verkauf
Einkaufen: 2G-Regel für Geschäfte, die über den täglichen Bedarf hinausgehen
ÖPNV: lokal ohne Beschränkungen, überregional 3G-Regel
Veranstaltungen: Sportwettkämpfe generell ohne Zuschauer (Ausnahme: Handball-EM 13.-30. Januar 2022: Auslastung bis 25% der Kapazitäten mit 2G-Regel).
Persönliche Treffen von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur wenn ein Abstand von zwei Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht. Quelle: AA

In der Slowakei ist heute ein nächtliches Ausgehverbot ausgelaufen. Das Verbot war ab Mitte Dezember verhängt worden, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen, und hatte von 20 Uhr abends bis fünf Uhr morgens gegolten. Ebenfalls ab heute dürfen die Schulen in der ganzen Slowakei wieder Präsenzunterricht abhalten. Allerdings müssen auch die jüngsten Kinder während des Unterrichts zumindest einen Mund-Nasen-Schutz tragen, in stärker von Covid-19 betroffenen Regionen eine FFP2-Maske. Weiterhin verboten bleiben Versammlungen von mehr als sechs Personen aus verschiedenen Haushalten. Quelle: tagesschau.de

Südafrika - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Personen ab Vollendung des 5. Lebensjahres müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test vorweisen, der den Vorgaben der WHO entspricht und bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende, die ohne einen solchen Testnachweis einreisen, müssen sich auf eigene Kosten unmittelbar bei Ankunft einem Antigen-Test unterziehen und sich im Falle eines positiven Testergebnisses in eine zehntägige Quarantäne begeben.
Bei Einreise muss ein vollständig ausgefüllter Reise-Gesundheitsfragebogen abgegeben werden. Es empfiehlt sich, den Fragebogen bereits bei Antritt der Reise mitzuführen.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die mobile App „COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Südafrika sind nur an 20 Grenzübergängen erlaubt. Dort ist mit langen Abfertigungszeiten zu rechnen. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt reguläre internationale Flugverbindungen, jedoch mit eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge sind häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
Seit 1. Oktober 2021 gilt der Lockdown in der untersten von 5 Stufen (adjusted Alert Level 1). Es gilt derzeit die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit.
Ausführliche Informationen in englischer Sprache bietet die südafrikanische Regierung.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 Meter ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der angrenzenden Länder Südafrikas bei Einreise auf dem Landweg.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Thailand - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Thailand ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die thailändische Regierung hat die Registrierung über die Anwendung Thailand-Pass für den Test & Go-Service bis auf weiteres ausgesetzt. Ausgestellte QR-Codes der Anwendung Thailand-Pass behalten ihre Gültigkeit. Einzelheiten und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Thailändischen Außenministeriums.
Für Registrierungen seit dem 22. Dezember 2021 über die Anwendung Thailand-Pass stehen lediglich das Phuket Sandbox Programm und das ASQ Programm zur Verfügung. Die Einreise nach Thailand ist weiterhin möglich, jedoch nur mit einer siebentägigen Hotelquarantäne (für vollstündig geimpfte Reisende) oder über das Sandbox Programm. Nicht oder nicht vollständig geimpfte Reisende müssen in eine zehntägige Hotelquarantäne. Ab dem 11. Januar 2022 wird zusätzlich zu Phuket das sog. Sandbox Programm auf die drei Provinzen Surat Thani (nur auf den Inseln Koh Samui, Koh Pha Ngan und Koh Tao), Phang Nga (ganze Provinz) und Krabi (ganze Provinz) ausgeweitet. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der thailändischen Tourismusbehörde oder bei den thailändischen Auslandsvertretungen.
Hinweise für die Einreise:
• Online-Registrierung über die Anwendung Thailand-Pass mindestens sieben Tage vor der geplanten Reise. Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssummer in Höhe von 50.000 US-$, die auch die Behandlung von COVID-19 einschließt, für nicht-thailändische Staatsangehörige. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen Thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
• Nachweis der Buchung einer alternativen Quarantäne-Unterkunft für die Dauer der Quarantäne. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden. Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin.
• Nachweis eines negativen PCR-Tests in englischer Sprache, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter 6 Jahren, die mit Eltern reisen, sind davon ausgenommen.
• Negativer PCR-Test nach Einreise.
• Weiterer PCR-Test am fünften oder sechsten Tag nach Einreise.
• Installation der Tracking App „MorChana“.
Weitergehende Informationen können bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung in Deutschland sowie der thailändischen Tourismusbehörde erfragt werden.
Bei einem positiven PCR-Test erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung.
Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Quarantäne, Isolation und Behandlung sind kostenpflichtig. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt. Die Deutsche Botschaft Bangkok hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss. In den einzelnen Provinzen gelten teilweise über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Eine Liste der Länder, für die die erleichterten Einreisebedingungen gelten, sowie weitere Informationen zum Verfahren, z.B. welche Impfungen in Thailand anerkannt werden, veröffentlicht die thailändische Tourismusbehörde. Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
Durch- und Weiterreise
Ein internationaler Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Nachweis eines negativen PCR-Tests in englischer Sprache, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 50.000 US-$, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen Thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
Die Transitzeit darf 24 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen können bei der Fluggesellschaft erfragt werden.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Rot/Orange/Gelb/Blau) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Die konkreten Maßnahmen können regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind mit Einschränkungen möglich. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests und/oder Impfnachweises möglich. Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Die touristische Infrastruktur steht nur eingeschränkt zur Verfügung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist außerhalb der eigenen Wohnung überall Pflicht, auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen wie die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Die Installation der Tracking App „MorChana“ ist verpflichtend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltenden Einreisebedingungen bei der thailändischen Tourismusbehörde . Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie einen Transit am Flughafen Bangkok Suvarnabhumi planen, kontaktieren Sie vorab Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich der aktuellen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich über die Civil Aviation Authority of Thailand.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.

Tschechische Republik - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Tschechische Republik wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik ist von COVID-19 stark betroffen. Die Tschechische Republik ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache (in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen).
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten oder dunkelroten Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Nach der Definition der tschechischen Behörden wird der vollständige Impfstatus gegen COVID-19 bei einem Impfschema mit einer Dosis 14 Tage nach der Impfung erreicht. Bei einem Impfschema mit zwei Dosen ist der vollständige Impfstatus 14 Tage nach der Zweitimpfung erreicht.
Bei den Impfstoffen von AstraZeneca, Moderna und Pfizer / BioNTech beginnt der vollständige Impfstatus 14 Tage nach der Zweitimpfung.
Der Status einer "Booster-Impfung" ist für die tschechischen Behörden ab dem Zeitpunkt einer weiteren Impfung nach einer vollständigen Impfung erreicht.
Die Einreise ist grundsätzlich aus jeglichem Grund möglich.
Deutschland ist in die rote Kategorie (Land mit hohem Infektionsrisiko) eingestuft.
Für Einreisen aus den unterschiedlichen Kategorien gilt Folgendes:
1. Grüne und orange Kategorie:
Aus Ländern der grünen und orangen Kategorie ist die Einreise nur mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden bei Einreise) und elektronischer Einreiseanmeldung möglich. Sofern die Einreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist keine elektronische Einreiseanmeldung erforderlich.
Zwischen dem fünften und siebten Tag bei Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Sofern die Wiederausreise vor dem fünften Tag erfolgt, ist kein zweiter PCR-Test erforderlich.
Tschechische Staatsbürger und Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik müssen nur einen Testnachweis führen. Sie können statt des PCR-Tests auch einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Sofern sie nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln einreisen, kann die Testung auch nach Einreise erfolgen.
Eine generelle Ausnahme von der Testpflicht vor und nach Einreise besteht nur für Personen mit einer sog. "Booster-Impfung". Vollständig geimpfte oder genesene Personen, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, sind lediglich von der Testpflicht nach Einreise ausgenommen.
2. Rote und dunkelrote Kategorie:
Die Einreise aus Ländern der roten und dunkelroten Kategorie, zu der auch Deutschland zählt, ist nur mit negativem PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) und elektronischer Einreiseanmeldung möglich. Sofern die Einreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist keine elektronische Einreiseanmeldung erforderlich.
Tschechische Staatsbürger und Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik können statt des PCR-Tests auch einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Sofern sie nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln einreisen, kann die erste Testung auch nach Einreise erfolgen.
Zwischen dem fünften und siebten Tag nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Sofern die Wiederausreise vor dem fünften Tag erfolgt, ist kein zweiter PCR-Test erforderlich.
Für Personen mit einer sog. "Booster-Impfung", die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, entfällt die Testpflicht vor und nach Einreise, nicht aber die generelle Pflicht zur Einreiseanmeldung bei Einreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Für vollständig geimpfte oder genesene Personen, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt lediglich die Testpflicht nach Einreise,
Tagesreisen
Für Reisen von bis zu 24 Stunden aus oder in Nachbarländer besteht keine Test- und Anmeldepflicht . Sofern die Reise aber mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt und die Reisenden nicht über eine sog. "Booster-Impfung", eine vollständige Impfung oder eine Genesung verfügen, kann die Einreise nur mit Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen.
Genesene und vollständig geimpfte tschechische Staatsbürger und Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik, die noch keine “Booster-Impfung“ erhalten haben, können weiterhin ohne PCR-Testung vor oder nach Einreise einreisen. Sofern die Einreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist keine elektronische Einreiseanmeldung erforderlich.
Zu weiteren Ausnahmen von Einreisebeschränkungen informiert das tschechische Innenministerium . Ausnahmen bestehen u.a. für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer (sofern die Reise nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt), für Kinder unter 12 Jahren und Grenzpendler und Grenzgänger.
Es werden das Digitale COVID-Zertifikat der EU und Zertifikate weiterer Staaten zur Einreise akzeptiert.
Ab dem 1. Februar 2022 sind Corona-Impfzertifikate in Tschechien nur noch neun Monate nach der letzten erfolgten Impfung gültig.
Für Genesene, die in den letzten 180 Tagen erkrankt waren, ist kein negativer Test erforderlich, wenn der Genesenennachweis mit einem digitalen COVID-Zertifikat erbracht wird.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gelten für alle EU- und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können, sofern sie nicht den Nachweis einer in Tschechien anerkannten Impfung führen, nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich. Die Durchreise darf höchstens 12 Stunden dauern und es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen) erlaubt. Die Durchreise auf dem Landweg ist ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich.
Bei Einreise mit dem Flugzeug und Weiterreise auf dem Land- oder Luftweg ist Einreiseanmeldung und PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) erforderlich. Reisende mit einer sog. "Booster-Impfung" benötigen keinen PCR-Test, aber die Einreiseanmeldung und einen digitalen Nachweis über die Impfungen. Durchreisen aus einem Land mit sehr hohem Infektionsrisiko (dunkelrote Kategorie) sind nur aus triftigen Gründen möglich.
Durchreisen von Drittstaatern ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind nicht möglich.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im COVID-Portal (auf Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Bei Freizeitaktivitäten mit über 20 Personen müssen die Teilnehmer geimpft oder genesen sein. Die maximale Teilnehmerzahl liegt bei 50 Personen. Organisierte Sport- Kultur- und Ausbildungsveranstaltungen sind mit bis zu 1.000 Personen und nur für Geimpfte und Genesene möglich.
Geschäfte sind mit Einschränkungen geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur noch von Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Sehenswürdigkeiten, Kino) sowie botanische und zoologische Gärten sind mit Einschränkungen geöffnet. Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Wellness- und Fitnesseinrichtungen und Kultureinrichtungen wie Kinos und Theater, sind nur noch für Geimpfte und Genesene geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich.
Restaurants und Hotels sind nur noch für Geimpfte oder Genesene geöffnet. Es dürfen maximal vier Personen oder ausschließlich Personen eines Haushalts an einem Tisch sitzen.
Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen COVID-Testnachweis, ungeimpfte Kinder zwischen 12 und 18 Jahren einen PCR-Testnachweis (maximal 72 Stunden alt) für körpernahe Dienstleistungen, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Restaurants und Hotels.
Hygieneregeln
Im Freien, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, sowie in allen Innenräumen (außer der eigenen Wohnung), in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen und bei Fahrgemeinschaften in Kraftfahrzeugen, gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen darüber hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation .

Tunesien - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren müssen bei Einreise einen negativen, maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist.
Eine Einreise für ungeimpfte ausländische Staatsangehörige ohne Wohnsitz in Tunesien ist nicht möglich. Auch für Pauschaltouristen gibt es keine Ausnahmegelungen mehr.
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronischen Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.
Sowohl die Bestätigung der elektronische Einreiseanzeige (zweiseitiges Dokument, zweifach ausgedruckt und unterschrieben) als auch der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis sind in ausgedruckter Form vorzulegen. Die Dokumente werden beim Flughafen Check-In geprüft und müssen bei Ankunft den Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums im Rahmen der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Für nicht- oder nicht vollständig geimpfte Reisende mit tunesischer Staatsangehörigkeit oder Ausländer mit tunesischem Daueraufenthaltstitel gilt - je nach Einzelfall - eine Pflichtquarantäne in speziellen Quarantänehotels auf eigene Kosten oder eine zehntägige häusliche Quarantäne.
Minderjährige unterliegen keiner Quarantänepflicht.
Die Fluggesellschaften prüfen vor dem Abflug die Hotelreservierung und den Zahlungsnachweis (Voucher). Diese Unterlagen müssen bei der Kontrolle an der Grenze erneut vorgelegt werden. Am letzten Tag der Quarantäne wird auf Kosten des Reisenden ein weiterer PCR-Test durchgeführt. Bei negativem Ergebnis darf die Quarantäne am siebten Tag verlassen werden. Vollständig geimpfte Einreisende sind von der Quarantäne befreit. Bei Einreise muss ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorgelegt werden. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren Impfschema mindestens 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson&Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde.
Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen - kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften der tunesischen Seite zu Schwierigkeiten kommen. Eine Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket könnte verweigert werden.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen, bei dessen positiven Ergebnis die getestete Person zu einer Quarantäne auf eigene Kosten verpflichtet ist.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 22. Dezember 2021 haben nur noch Personen, die im Besitz des tunesischen Gesundheitsausweises sind, Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Restaurants, Cafés, Flughafen, etc.. Personen, die aus dem Ausland kommen und dort geimpft wurden, können diesen Nachweis durch ein Ausweisdokument und einen Impfpass erbringen. Es wird empfohlen, einen Ausdruck der Bestätigung der gegenseitigen Anerkennung von tunesischen und europäischen Impfzertifikaten des tunesischen Gesundheitsministeriums bei sich zu führen.
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden.
Restaurants und Cafés dürfen nur 50% ihrer Platzkapazitäten für die Bewirtung nutzen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Empfehlungen
• Drucken Sie die elektronische Einreiseanzeige, als auch den in englischer oder französischer Sprache ausgestellten Testnachweis für Kontrollen aus.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Turkmenistan - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Turkmenistan wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Turkmenistan ist von COVID-19 betroffen. Turkmenistan ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen zur weltweiten Lage bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht eine grundsätzliche Einreisesperre. Die Einreise kann derzeit nur nach vorheriger Genehmigung über den Grenzübergang am Flughafen Turkmenabat und über den Grenzübergang im Hafen Turkmenbaschi erfolgen. Reisende müssen im Anschluss eine dreiwöchige Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft ableisten, die europäischen Vorstellungen nicht unbedingt entspricht. Bei Einreise sind vorzulegen:
- Nachweis über einen höchstens drei Tage vor Einreise durchgeführten, negativen PCR-Test (der bei Einreise und nach Ableistung der Quarantäne wiederholt wird),
- Impfzertifikat gegen COVID-19 (mind. 42 Tage seit erster Impfdosis verstrichen) oder
- Bescheinigung über vorhandene Antikörper (IgM, IgG). Genesungsnachweise werden nicht akzeptiert..
Durch- und Weiterreise
Mit Ausnahme des Flughafens Turkmenabat und des Hafens Turkmenbaschi sind alle übrigen Grenzübergänge für den Personenverkehr gesperrt.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist derzeit auf unregelmäßig organisierte Charterflüge beschränkt, Fährverkehr über Turkmenbaschi findet unregelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Reisen und Transportmöglichkeiten sind landesweit eingeschränkt. Die touristische Infrastruktur ist geschlossen.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Abstand zwischen Personen soll zwei Meter betragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 10.01.2022 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Uruguay - Änderung Einreise
Mit Wirkung vom 9. Januar 2022 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Uruguay gewarnt.
Epidemiologische Lage
Uruguay ist von COVID-19 stark betroffen und ist mit Wirkung vom 9. Januar 2022 als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das uruguayische Gesundheitsministerium MSP und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
In Uruguay sind für Geimpfte, Genesene und Minderjährige Einreisen zu touristischen und sonstigen Zwecken wieder möglich.
Einreisende müssen bei Ankunft einen amtlichen Impfnachweis über eine vollständige COVID-19-Impfung vorweisen, deren letzte notwendige Dosis mindestens 14 Tage und höchstens neun Monate zurückliegt. Es werden sämtliche Impfstoffe anerkannt, die im jeweiligen Herkunftsland zugelassen sind. Minderjährige Personen können auch ungeimpft einreisen.
Genesene müssen als Nachweis einen Positivtest vorlegen, der nicht älter als 90 Tage sein darf, aber mindestens 20 Tage zurückliegen muss.
Volljährige Ungeimpfte, die keinen Wohnsitz in Uruguay haben, können nur bei Vorliegen zwingender Gründe und nach Erhalt einer Sondergenehmigung einreisen. Ungeimpfte volljährige Einreisende müssen sich ferner nach Ankunft für 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden, wenn am siebten Tag ein zweiter negativer PCR-Test durchgeführt wird.
Geimpfte, Genesene und Minderjähre unterliegen keiner Quarantänepflicht. Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Von der Testpflicht ausgenommen sind Minderjährige, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Darüber hinaus ist (frühestens 72 Stunden) vor Einreise eine online-basierte Gesundheitserklärung mit eidesstattlicher Versicherung abzugeben. In der Gesundheitserklärung muss der Impfnachweis und das PCR-Testergebnis hochgeladen werden.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise auf dem Landweg gelten dieselben Bestimmungen wie für die Einreise. Für Umsteigeflugverbindungen bestehen keine besonderen Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug-, Bus- und Fährverkehr findet statt, allerdings stark reduziert.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants sind geöffnet, unterliegen aber weiterhin Infektionsschutz- und Hygieneauflagen. Gleiches gilt für kulturelle und soziale Veranstaltungen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vielerorts (öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren, Supermärkten und Ladengeschäfte) zwingend vorgeschrieben. Auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln in der Öffentlichkeit ist zu achten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der uruguayischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das uruguayische Gesundheitsministerium.

Usbekistan - Änderung Einreise
Usbekistan kündigt verschärfte internationale Einreisebeschränkungen an. Ab dem 15. Januar 2022 müssen alle internationalen Einreisenden den Nachweis eines negativen COVID-19-PCR-Tests vorlegen, der nicht mehr als 48 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Quelle: Garda World

Zypern - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 stark betroffen. Zypern ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die Republik Zypern Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Alle Reisenden über 12 Jahre müssen, unabhängig vom Impfstatus, einen PCR-Test vor Abflug nachweisen. Dieser darf vor Abreise nicht älter als 72 Stunden sein. Darüber hinaus müssen alle Reisenden nach der Einreise auf eigene Kosten (15 EUR) einen PCR-Test und nach weiteren 72 Stunden einen Schnelltest durchführen lassen (Ausnahme: Reisende mit „Booster“-Impfung). Dieser Test ist bei Vorlage der Bordkarte des Fluges nach Zypern bei den Testzentren des Gesundheitsministeriums gebührenfrei. Eine Liste der am folgenden Tag geöffneten Zentren wird beim Presse- und Informationsamt Zyperns (nach ‚testing units‘ suchen) veröffentlicht. Eine Quarantäne oder Selbstisolation bis zum Erhalt des Testergebnisses ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus gilt:
Alle Reisenden müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass “ zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Cyprus Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden, genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen. Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass im Fall von sehr hohen Infektionszahlen nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt ist. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Werden Flugreisende bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die ungeimpft/nicht genesen sind oder deren Impfung mehr als sieben Monate zurückliegt, in unmittelbarer Nähe gesessen haben, als enger Kontakt in vierzehntägige Quarantäne genommen, mit der Möglichkeit der Freitestung nach sieben Tagen.. Im Fall eines früheren Rückflugs kann die Quarantänedauer verkürzt werden. In diesem Fall ist am Tag vor der Abreise ein negativer PCR-Test erforderlich. Vollständig Geimpfte, deren Impfung nicht mehr als sieben Monate zurückliegt oder die eine Auffrischungsimpfung bekommen haben oder Personen, die in den letzten 90 Tagen nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Quarantäne befreit, müssen aber nach drei und fünf Tagen einen Schnelltest machen. Bei der einstufigen Impfung (Johnson & Johnson) müssen vor der Einreise 14 Tage seit der Impfung vergangen sein.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen. Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern.
Deutschland ist von den „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) in die „orange“ Kategorie eingestuft.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten .
Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate. Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan (ohne Ausstieg in der Türkei) oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) und einen PCR-Test vorlegen. Letzterer darf nicht älter als 72 Stunden (Flug) bzw. sieben Tage (Demarkationslinie) sein. Nach Einreise müssen sich die Reisenden für drei Tage in Selbstisolation begeben. Bei negativem Test am Ende der drei Tage kann die Unterkunft verlassen werden. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan (ohne Ausstieg) ist der Nachweis einer überstandenen COVID19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) und ein PCR-Test erforderlich. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Nach Einreise müssen sich die Reisenden für drei Tage in Selbstisolation begeben. Bei negativem Test am Ende der drei Tage kann die Unterkunft verlassen werden. Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID-19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen und müssen sieben Tage in Quarantäne verbringen. Bei negativem Test am Ende der sieben Tage kann die Unterkunft verlassen werden. Die Möglichkeit eines Schnelltests nach Einreise besteht nicht. Kinder, die vor ihrem sechsten Geburtstag ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test können die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss in Papierform bei Einreise vorgelegt werden.
Alle Reisenden (Touristen) ab 18 Jahren müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie vor Abflug oder Überquerung der Demarkationslinie online innerhalb von 72 Stunden vor Einreise als „TRNC passenger“ registrieren. Hierfür muss zunächst eine App heruntergeladen und dann online (nur auf mobilen Geräten) ein Fragebogen ausgefüllt werden. Dokumente wie der Impfnachweis können der Online-Anmeldung beigefügt werden. Die Anmeldung muss ausgedruckt oder digital beim Flug bzw. der Überquerung der Demarkationslinie mitgeführt werden genauso wie die weiteren Dokumente.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen zusammenkommen (z.B. Museen, Restaurants, Supermärkte, etc.) ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter ‚SafePass‘. Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, (=SafePass) vorgelegt werden, um diese Orte zu besuchen. Alle Personen ab sechs Jahren müssen im öffentlichen Raum eine Maske tragen und ebenfalls einen SafePass besitzen, um Zutritt zu zugangsbeschränkten Orten zu erhalten. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Massenveranstaltungen bleiben verboten. Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel ist der Zugang für Ungeimpfte nur zu Supermärkten, Behörden, Banken und Stadien unter Vorlage eines nicht mehr als 72 Stunden alten (PCR- oder Schnell-)Tests möglich. Alle anderen öffentlichen Orte sind für sie nicht zugänglich, auch nicht mit einem negativen Test.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die sich laufend ändernden Einreisebestimmungen auf dieser Webseite. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 11.01.2022 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Ägypten - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ägypten ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Dies gilt auch für die Region Rotes Meer/Hurghada. Ägypten ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise aus Deutschland sind eine vollständige Impfung oder ein negativer COVID-19-Test (PCR- oder Antigentest) erforderlich. Der PCR-Test darf nachweislich nicht älter als 72 Stunden sein, bei Einreise über den Flughafen Frankfurt nicht älter als 96 Stunden. Der Antigentest darf nicht älter als 24 Stunden sein. Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden und muss einen QR-Code enthalten. Weitere Informationen hierzu erteilen die ägyptischen Behörden. Sollte das Testergebnis keine Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten, ist mit einer Verweigerung der Einreise zu rechnen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Für direkt nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Marsa Matrouh einreisende Touristen besteht die Möglichkeit, den erforderlichen PCR-Test kostenpflichtig bei Einreise an den jeweiligen Flughäfen vornehmen zu lassen. Für die Wartezeit bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses gilt eine verpflichtende Quarantäne (z.B. im Hotelzimmer). Bei einem positiven Test erfolgen Quarantänemaßnahmen. Die Umsetzung der Quarantänemaßnahmen ist uneinheitlich. Wegen begrenzter Kapazitäten kann es zu Wartezeiten bei der Testung in den Flughäfen und der Ausgabe der Testergebnisse kommen.
Alternativ kann ein Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorgelegt werden. Dabei sind, außer für den Johnson&Johnson-Impfstoff, stets zwei Impfdosen erforderlich. Die ägyptischen Behörden erkennen die Impfung einer genesenen Person mit nur einer Impfdosis nicht an. Der Impfnachweis muss den Regeln des Ausstellungslandes entsprechen und einen QR-Code enthalten.
Bei Einreise aus Südafrika, Botswana, Mosambik, Namibia, Lesotho, Simbabwe oder Swasiland ist neben der Mitführung eines Testnachweises die Durchführung eines COVID-19-Tests direkt nach Einreise vorgeschrieben. Fällt der Test bei Ausländern positiv aus wird die Einreise verweigert.
An Flughäfen ist mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen zu rechnen. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden. Mitunter ist die Vorlage der Gesundheitskarte bereits beim Check-In in Deutschland erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Weiterreise oder Durchreise in andere Länder kann eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden sein. Die Vorschriften für die Durchführung dieser Tests können restriktiver sein, als das Zielland vorschreibt.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr findet wieder statt, jedoch nur in eingeschränktem Maße. Reisemöglichkeiten im Land können im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt oder an Bedingungen wie z.B. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests oder eines Impfnachweises geknüpft sein.
Beschränkungen im Land
Ämter und öffentliche Einrichtungenkönnen nur bei Vorlage eines Impf- oder Testnachweises betreten werden. Diese, sowie Sportstätten, Parks, Museen, Gastronomie und Geschäfte können in ihren Öffnungszeiten eingeschränkt sein.
Bei Reisen im Land können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass Sie bei Ankunft eine ausgefüllte Gesundheitskarte benötigen, die mitunter bereits beim Check-In in Deutschland erforderlich ist.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und betreiben Sie aufgrund der erheblichen Infektionsgefahr „social distancing“. Vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich Menschen auf engem Raum versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
• Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.

Argentinien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Argentinien wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Argentinien ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die argentinischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise nach Argentinien auf dem Luft-, See und Landweg ist seit dem 1. November 2021 über die hierfür vorgesehenen Grenzübertrittsstellen unter Beachtung folgender Regelungen möglich.
Die Einreise mit Touristenstatus wird für vollständig geimpfte Personen gestattet, wobei die zweite Impfung mit einem im Herkunftsland zugelassenen Impfstoff mind. 14 Tage vor der Einreise erfolgt sein muss.
Weitere Voraussetzungen zur Einreise:
• Maximal 72 Stunden alter negativer PCR Test.
• 48 Stunden vor der Reise online abzugebende eidesstattliche Erklärung .
• Reisekrankenversicherung, die eine COVID-19 Erkrankung sowie notwendige Quarantäne und Krankentransporte auch für evtl. Kontaktpersonen abdeckt.
Reisende über sechs Jahre müssen zwischen dem dritten und fünften Aufenthaltstag einen weiteren PCR-Test absolvieren. Bis dahin dürfen Reisende nicht an Massenveranstaltungen sowie sozialen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen teilnehmen.
Der Nachweis über die Einhaltung der Einreiseregelungen ist während der ersten 14 Aufenthaltstage mitzuführen und den zuständigen argentinischen Behörden auf Verlangen vorzuzeigen.
Ungeimpften ausländischen Erwachsenen ohne Aufenthaltsgenehmigung ist die Einreise nicht gestattet.
Vollständig geimpfte Ausländer (letzte Impfung erfolgt mindestens 14 Tage vor der Einreise mit einem im Herkunftsland zugelassenen Impfstoff) mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (DNI) bzw. gültigem Visum dürfen einreisen.
Voraussetzung für die Einreise ist auch hier eine 48 Stunden zuvor online abzugebende eidesstattliche Erklärung , ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und eine für Argentinien gültige Krankenversicherung, die auch eine COVID-19 Erkrankung abdeckt.
Die argentinischen Behörden verstehen unter vollständigem Impfschutz das von den Gesundheitsbehörden des Impflandes festgelegte Schema. Informationen, wer bei einer in Deutschland erfolgten Impfung als „vollständig geimpft“ gilt, veröffentlicht das RKI.
Einreisende mit gültiger Aufenthaltserlaubnis ohne vollständigen Impfschutz sind zur Einhaltung einer Quarantäne und einem weiteren PCR Test am siebten Aufenthaltstag verpflichtet. Ungeimpfte Minderjährige sind von der Quarantäne - mit Empfehlung in den ersten sieben Aufenthaltstagen an keinen Gruppenaktivitäten teilzunehmen - befreit. Ungeimpfte Minderjährige sind außerdem von der Testpflicht am siebten Aufenthaltstag befreit.
Der Nachweis über die Einhaltung der sanitären Einreiseregelungen ist in den ersten 14 Aufenthaltstagen mitzuführen.
Auskunft zum Familiennachzug und weiteren Einreisefragen erteilen die zuständigen argentinischen Auslandsvertretungen.
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Einreise-, Test- und Quarantänebestimmungen bietet die Webseite der argentinischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise vom Nachbarland auf dem Landweg zwecks unmittelbarer Ausreise ist grundsätzlich möglich. Eine entsprechende Genehmigung, z.B. für Camper, muss beim argentinischen Konsulat im Aufenthaltsland beantragt werden.
Reiseverbindungen
Informationen zu Reiseverbindungen werden von den Fluggesellschaften veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Für Argentinien gilt weiterhin der sanitäre Notstand. Auf dieser Grundlage können in besonders betroffenen Gebieten auch kurzfristig Restriktionen für das gesamte öffentliche Leben verhängt werden (ASPO). In diesem Rahmen können u.a. nächtliche Ausgangssperren angeordnet werden, vor allem am Wochenende. Dies gilt insbesondere für den Großraum Buenos Aires sowie weitere Großstädte. Für die sonstigen Landesteile gilt die „obligatorische räumliche Distanzierung“ (DISPO). Für Bezirke („partidos“) mit ASPO ist für Bewegungen außerhalb der unmittelbaren Wohnumgebung eine online zu beantragenden Ausnahmegenehmigung („Certificado Unico de Circulación“) erforderlich. Bei Verstößen ist mit Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Für Regionen mit DISPO gelten für alle Betätigungen vorgeschriebene Verhaltensregeln („protocolos“) und Einschränkungen. Für Reisen im Inland ist ein Online-Anmeldeverfahren vorgesehen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in fast allen Bereichen zwingend vorgeschrieben.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung, ggf. auch der Provinzregierungen.
• Beachten Sie die örtlichen Vorschriften zur räumlichen Distanzierung und zur Ausgangssperre und die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung .
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste und beachten Sie die allgemeinen Informationen der Deutschen Botschaft Buenos Aires.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für die jeweilige Provinz zuständige Gesundheitsamt.

China - Änderung Beschränkungen im Land
In China ist die dritte Millionenstadt wegen eines Corona-Ausbruchs in den Lockdown gegangen. Damit ist es seit Dienstag insgesamt 20 Millionen Menschen in China verboten, ihre Wohnungen zu verlassen. Der Lockdown für Anyang, das 5,5 Millionen Einwohner hat, ist der dritte nach Xi'an, das 13 Millionen Einwohner hat, und Yuzhou mit 1,1 Millionen Einwohnern. In der Hafenstadt Tianjin nahe Peking mit 14 Millionen Einwohnern gilt seit Montag zudem ein Teil-Lockdown für einige Viertel, in denen die Einwohner ihre Wohnungen nicht verlassen dürfen. Quelle: tagesschau.de

Estland - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Estland wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Estland ist von COVID-19 stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist grundsätzlich möglich. Über geltende Auflagen inkl. Ausnahmeregelungen für Geimpfte und Genesene informiert das estnische Außenministerium.
Reisende werden gebeten, elektronisch max. 72 Stunden vor Einreise einen Anmeldebogen auszufüllen. Alle Reisenden werden aufgerufen zusätzlich auf freiwilliger Basis einen PCR-Test nach Einreise durchzuführen.
Für Reisende aus EU/EFTA-Ländern, deren Koeffizient oberhalb von 75 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Zwei-Wochen-Frist liegt, gilt
• die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnis (max. 72 Stunden alt) oder die Abgabe eines PCR-Test nach Einreise
• eine zehntägige Quarantänepflicht. Mit Wirkung vom 10. Januar 2022 besteht nur noch eine siebentägige Quarantänepflicht. Nach frühestens vier Tagen kann ein zweiter PCR-Test mit einem negativen Ergebnis die Quarantäne beenden.
Folgender Personenkreis ist von Test- bzw. Quarantäne-Auflagen befreit:
• Vollständig geimpfte Personen, die nachweislich in den letzten sechs Monaten vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden. Nachweis durch WHO-Impfnachweis oder ärztliche Bescheinigung mit Informationen u.a. zur Anzahl der verabreichten Impfdosen und Impfstoff-Zusammensetzung in englischer, estnischer oder russischer Sprache.
• Genesene Personen, die nachweislich in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen mit Nachweis durch ein ärztliches Schreiben oder des Gesundheitsamtes entweder in englischer, estnischer oder russischer Sprache.
Für Minderjährige unter 12 Jahren gilt, dass, sofern sie mit Eltern oder Begleitpersonen reisen, die selbst durch Impfung oder Genesung von den Test- und Quarantänepflichten befreit sind, ebenfalls von der Test- und Quarantänepflicht befreit sind. Minderjährige ab 12 Jahren müssen einen negativen PCR-Test (max. 72 Stunden alt) oder Antigen-Test (max. 48 Stunden alt) bei Einreise vorlegen bzw. direkt bei Einreise durchführen. Bis das Testergebnis vorliegt, gilt Isolationspflicht.
Bei Einreise von Minderjährigen mit ungeimpften Eltern/Begleitpersonen oder solchen, die nicht genesen sind, gilt die Isolationspflicht, von der Schüler sich nach dem vierten Tag nach Einreise zum Schulbesuch mit einem PCR-Test freitesten können
Die aktuelle Länderliste mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen möglichst unterbleiben. Die Grenzen zu Russland sind wieder geöffnet, Grenzübertritte sind vorab beim jeweiligen Grenzübergang elektronisch über das Grenzportal anzumelden. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Es bestehen wöchentliche Direktflugverbindungen sowie diverse Umsteigeverbindungen von und nach Deutschland. Land- und Seegrenzen sind passierbar. Es empfiehlt sich, sich über die jeweiligen Auflagen auf beiden Seiten der Grenze zu informieren. Für Grenzübertritte von oder nach Estland informiert die estnische Gesundheitsbehörde.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres haben nur noch Personen nach Vorlage eines gültigen COVID-19-Impfzertifikats oder Genesenenzertifikats inkl. Identifikationsdokument Zutritt zu Einrichtungen in den Bereichen Gastronomie, Kultur und Freizeit. Kinder unter 12 Jahren und drei Monaten sind davon ausgenommen. Die Einhaltung der Vorgaben wird strenger kontrolliert und ggf. sanktioniert. Alle Personen in Estland werden zu Kontaktreduzierungen in allen Lebensbereichen aufgefordert. Über aktuelle Regelungen informieren die estnischen Behörden , auch unter der Hotline: +372 600 1247.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen und ÖPNV gelten Maskenpflicht (Personen über 12 Jahre) und die Abstandsregelung (zwei Meter). Das Tragen medizinischer Masken und häufiges Händewaschen und Desinfektion wird dringend empfohlen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA“ , die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.

Griechenland - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land; Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Griechenland wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist für alle Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres, unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus, nur mit einer Bescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form über einen negativen PCR-Test (die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen) oder einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in deutscher, englischer, französischer, griechischer, italienischer, spanischer oder russischer Sprache möglich. Der auf dem Zertifikat angegebene vollständige Name muss mit dem Namen im Ausweisdokument übereinstimmen.
Unabhängig davon wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt, der verpflichtend ist. Nicht geimpfte oder genesene Einreisende u. a. aus Bulgarien, Albanien, Nordmazedonien und der Türkei (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) werden bei Einreise obligatorisch einem Antigen- oder PCR-Test unterzogen.
Reisende (unabhängig von der Staatsangehörigkeit), unter anderem aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Schengenraums und Nachbarländern Griechenlands, die die genannten Bedingungen erfüllen und auf direktem Luftweg über die internationalen Flughäfen, über die Seehäfen Igoumenitsa, Korfu und Patras oder auf dem Landweg über die Grenzstellen Evzoni, Doirani und Niki (Nordmazedonien), Nymphaea (Nymfaia), Ormeni, Exochi und Promachonas (Bulgarien), Kastanies und Kipoi (Türkei) mit Einschränkungen (siehe unten) sowie Kristallopigi, Kakavia, Mavromati und Mertziani (Albanien) einreisen, sind vom Erfordernis einer Quarantäne befreit. Informationen zu speziellen Regelungen für Einreisende aus anderen, hier nicht aufgeführten Staaten, stellt die griechische Regierung zur Verfügung.
Bei einem positiven Testergebnis wird eine mindestens fünftägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet. Die Zuweisung des Aufenthaltsorts kann längere Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel können Reisende den Quarantäne-Ort nicht selbst bestimmen, es sei denn sie haben ein 4- oder 5-Sterne-Hotel gebucht, das den Service von Quarantäne-Zimmern, wie von der griechischen Zivilschutzbehörde vorgeschrieben, gewährleisten kann. Die deutschen Auslandsvertretungen haben keinen Einfluss auf dieses Verfahren. Fragen und Beschwerden können direkt an die griechische Zivilschutzbehörde, entweder telefonisch unter 0030-213-1510-100/171/172/186/196 oder per E-Mail gerichtet werden.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form “, PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein gemeinsames PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Der QR-Code muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Die Einreise am Grenzübergang Mertziani (Albanien) ist nur von 8 – 20 Uhr möglich.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise aus der Türkei auf dem Landweg nach Griechenland ist grundsätzlich über die Grenzübergänge Kastanies und Kipoi möglich aber jeweils auf eine Höchstzahl von 1.500 Personen pro Woche beschränkt.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt. Sportboote dürfen Griechenland mit max. 49 Passagieren wieder anlaufen. (Kreuzfahrtschiffe sind von dieser Einschränkung ausgenommen). Es gelten zudem die unter Einreise genannten Voraussetzungen. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Die Seeverbindungen mit der Türkei sind eingeschränkt. Das Einlaufen von aus der Türkei kommenden Sportbooten, unabhängig von ihrer Flagge, ist erlaubt. Die Passagiere müssen bei Ankunft die o.g. Voraussetzungen (Test- und Online-Anmeldepflicht ) erfüllen.
Sportboote aus der Türkei dürfen ausschließlich die nachfolgend genannten Häfen anlaufen: Kavala, Mytilini und Petra auf Lesbos, Chios, Vathy und Pythagorio auf Samos, Myrina auf Lemnos, Agia Marina auf Leros, Symi, Kalymnos, Skala auf Patmos sowie die Touristenhäfen von Kos und Rhodos.
Beschränkungen im Land
Griechenland wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in verschiedene Risikozonen eingeteilt, Änderungen sind kurzfristig möglich. Es sind weiterhin Maßnahmen gegen die Pandemie in Kraft, die in den vergangenen Wochen kontinuierlich verschärft wurden.
Beschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen beispielsweise Kapazitätsbeschränkungen in Geschäften, ÖPNV und Taxis. Zutritt zu Innenräumen von bestimmten Einrichtungen, z.B. Gastronomie (Innenräume), Kinos, Museen und Clubs, ist ausschließlich Geimpften und Genesenen gestattet („2G-Regel“). Für Minderjährige von 4 bis 17 Jahren genügt ein negativer Antigen-Selbsttest (nicht älter als 24 Stunden). Clubs und Restaurants müssen um Mitternacht schließen (an Silvester um 2 Uhr) und es gilt ein Musikverbot. Pro Tisch sind nur maximal sechs Personen zugelassen.
In den meisten übrigen Einrichtungen (Einzelhandel, Banken oder Behörden) gilt mindestens die „3G-Regel“. Nicht Geimpfte oder Genesene müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder negativen Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können. Für Minderjährige gelten die gleichen, oben genannten, Bedingungen.
Für überregionale Inlandsreisen mit einem Flugzeug, Zug, Schiff oder Fernbus gilt: Personen ab 18 Jahren benötigen entweder eine Impfbescheinigung oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) oder einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Std.) oder eine Genesenenbescheinigung. Für Minderjährige von 4- bis 17 Jahren ist ein negativer Antigen-Selbsttest (nicht älter als 24 Std.) ausreichend. Für Fahrten per Schiff müssen Reisende vor Einschiffung eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst
Der Nachweis über eine Impfung, Genesung oder Testung kann nur über eine App (z.B. CovPass-App, Corona-Warn-App oder über die griechische App „Covid Free GR Wallet“) oder eine mit Barcode versehene Bescheinigung in deutscher, englischer, französischer, griechischer, italienischer, spanischer oder russischer Sprache geführt werden (ausgenommen Selbsttests).
Das gelbe Impfbuch wird nach Kenntnisstand der deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland nicht anerkannt. Eine Genesenenbescheinigung wird zur Verwendung innerhalb Griechenlands nur anerkannt, wenn diese frühestens 30 Tage nach dem ersten positiven Test, durchgeführt durch eine öffentliche Behörde oder ein zertifiziertes Labor, ausgestellt wurde. Sie ist bis zu 90 Tage danach gültig. Informationen zu abweichenden Regelungen für bis zum 31. Oktober 2021 ausgestellte Genesenennachweise können bei den griechischen Auslandsvertretungen in Deutschland erfragt werden. Die Impfbescheinigungen von Personen, die innerhalb von sieben Monaten nach der abgeschlossenen Impfung noch keine Boosterimpfung erhalten haben, verlieren ab dem 1. Februar 2022 ihre Gültigkeit für die Verwendung innerhalb Griechenlands.
Freier Zutritt wird nur in Apotheken und Lebensmittelgeschäften gewährt.
Auf der Webseite der griechischen Regierung ist eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete sowie weiteren Informationen zur Entwicklung der Inzidenz und Impfquote veröffentlicht.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen und den geltenden Maßnahmen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren im Freien und in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. In Supermärkten und im ÖPNV muss ein doppelter Mund-Nasen-Schutz oder mindestens ein Mund-Nasen-Schutz der Klasse KN95 getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden. Zur Kontrolle werden die Polizeikräfte landesweit verstärkt eingesetzt.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Tests oder eines höchstens 24 Stunden alten Schnelltests eines anerkannten Testlabors. Es werden u.a. englische und deutsche Sprachfassungen der Testzertifikate akzeptiert, wobei der angegebene vollständige Name mit dem Namen im Ausweisdokument übereinstimmen muss.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise oder während Ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet werden, wird eine mindestens fünftägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24-Stunden-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die britischen Überseegebiete einschließlich Gibraltar, die Isle of Man und die Kanalinseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 stark betroffen. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland einschließlich der britischen Überseegebiete, Gibraltar, der Isle of Man und der Kanalinseln ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung , für Schottland die schottische Regionalregierung.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung (Passenger Locator Form) frühestens 48 Stunden vor Einreise. Diese muss bei Einreise nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Alle vollständig geimpften Personen benötigen für die Einreise nach England keinen COVID-Test mehr und müssen sich nach Einreise nicht in Quarantäne begeben.
Für Reisende aus Deutschland nach England gilt darüber hinaus in Abhängigkeit vom Impfstatus folgendes:
Vollständig geimpfte Personen, deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, und die über einen entsprechenden Nachweis verfügen (gilt nicht für Genesene mit einer Impfung) müssen einen PCR- oder Schnelltest spätestens am Ende von Tag 2 nach Einreise machen.
Minderjährige Kinder im Alter von 4 Jahren und jünger sind von allen Test- und Quarantäneregeln befreit.
Ähnliche Regeln gelten in Wales, Nordirland und Schottland.
Nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen müssen neben dem Test vor Einreise zwei weitere PCR-Tests jeweils bis zum zweiten Tag und ab dem achten Tag nach Einreise durchführen und sich in eine zehntägige häusliche Quarantäne begeben mit der Möglichkeit einer Freitestung am fünften Tag nach Einreise. In Schottland ist eine Freitestung zur Verkürzung der häuslichen Quarantäne nicht möglich.
Für alle nach England einreisenden LKW-Fahrer gilt ein verpflichtender COVID-19-Test nach Einreise bei Aufenthalt von mehr als 48 Stunden. Nicht vollständig geimpfte LKW-Fahrer müssen zusätzlich jeweils alle 72 Stunden einen weiteren COVID-19 Test machen (max. zwei Tests).
Für Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste" aufgehalten haben, gelten abweichende Regelungen. Sie müssen einen Test vor Einreise vorweisen und sich für zehn Tage in Hotelquarantäne begeben. Aufenthalt, Verpflegung und die Tests während der Quarantäne kosten mindestens 2.285 GBP. Informationen können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden. Verstöße gegen die Hotelquarantäne und falsche Angaben hinsichtlich des Voraufenthalts werden mit hohen Geldstrafen geahndet.
Für eine Reihe von Berufen und Tätigkeiten gelten Ausnahmen von den vorgenannten Einreiseregeln.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist erlaubt. Mit Wirkung vom 7. Januar 2022 4:00 Uhr müssen sich vollständig geimpfte Transitreisende weder vorab elektronisch anmelden , noch einen negativen COVID-19-Test vorlegen. Vollständig geimpfte Transitreisende, die einreisen, um beispielsweise den Flughafen zu wechseln, müssen sich dagegen vor Einreise elektronisch.
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande oder Belgien sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverbindungen verkehren regelmäßig. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Für die Hauptstadt London wurde aufgrund der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante der Katastrophenfall ausgerufen.
Landesweit wurde bereits am 12. Dezember 2021 von der britischen Regierung die COVID-Warnstufe auf 4 von 5 hochgesetzt.
Es gelten folgende Beschränkungen:
England: In allen öffentlichen Innenräumen (bis auf Restaurants, Pubs und Cafés) und Verkehrsmitteln gilt eine obligatorische Maskenpflicht. Der COVID-Pass des National Health Service muss bei vielen Veranstaltungen und bei Nachtclubs vorgelegt werden. Alternativ genügt ein negativer Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Weiterführende Informationen gibt es auf der Webseite der englischen Regierung.
Schottland: Seit dem 26. Dezember 2021 sind weitergehende Beschränkungen eingeführt worden. Ein COVID-Pass (alternativ eine negativer Schnelltest) wird für viele Veranstaltungen benötigt. Einzelheiten können auf der Webseite der schottischen Regierung nachgelesen werden.
Wales: Seit dem 27. Dezember 2021 sind weitergehende Maßnahmen verfügt worden. Zu Einzelheiten informiert die Webseite der walisischen Regierung.
Nordirland: Seit dem 26. Dezember 2021 gelten wieder strengere Maßnahmen. Ein COVID-Pass (alternativ ein negativer Schnelltest) wird für viele Veranstaltungen benötigt.
Einzelheiten können der nordirischen Regierung entnommen werden.
Hygieneregeln
Es wird weiterhin empfohlen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England , Wales , Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gelten Einreisebeschränkungen. Alle Einreisenden müssen einen „Travel Tracker account “ anlegen. Da sich Deutschland nicht auf der „roten“ Liste befindet, wird lediglich zwischen vollständig und nicht vollständig geimpften Personen unterschieden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Einreisende nach Jersey müssen sich vor Einreise online anmelden und bei Einreise einen negativen COVID-19 Test, der maximal 72 Stunden vor Abfahrt gemacht werden darf, vorlegen. Eine mögliche Quarantäne hängt vom Impfstatus ab. Weitere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Die Isle of Man hat sich weitgehend den Regelungen der Britischen Regierung angeschlossen. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Gibraltar hat sich weitgehend den Regelungen der Britischen Regierung angeschlossen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Einreisen nach Anguilla sind möglich, bedürfen jedoch einer Genehmigung . Alle volljährigen Besucher (außer Schwangere) müssen vollständig geimpft sein (die letzte Impfung muss 21 Tage zurückliegen). Eine elektronische Anmeldung sowie ein negativer COVID-19-Test, der drei bis fünf Tage vor der geplanten Ankunft vorgenommen werden muss, sind erforderlich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist für Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich nur mit vollständigem Impfnachweis unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen maximal 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende Corona-Tests werden bei Einreise und erneut vier und zehn Tage nach Einreise durchgeführt. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf die britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist unter Einschränkungen möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der British Virgin Islands und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Kaimaninseln (Cayman Islands) ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Die Einreise unterliegt Beschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der Cayman Islands und die britische Regierung.
Die Einreise nach Montserrat ist für touristische Zwecke gestattet. Weitere Informationen bieten die Regierung von Montserrat und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Für die Einreise muss ein maximal drei Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Es besteht keine Quarantänepflicht. Infektionszahlen und weitere Informationen bieten Regierung der Turks & Caicos Islands und die britische Regierung.
Reisen nach St. Helena & Dependencies sind wieder möglich. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bieten die Regierung von St. Helena und die britische Regierung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden , Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen, die benötigen Testnachweise und über mögliche Änderungen im Flugplan.

Japan - Änderung Einreise
Der Einreisestopp für Ausländer (non-resident) wird bis mindestens 28. Februar 2022 verlängert. Quelle: Garda World

Paraguay - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Paraguay ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen innerhalb von 24 Stunden vor Einreise online ein Gesundheitsformular des paraguayischen Gesundheitsministeriums ausfüllen.
Mit Wirkung vom 12. Januar 2022 müssen Ausländer ab 18 Jahren ohne ständigen Wohnsitz in Paraguay für die Einreise über den Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 verfügen, gültig 14 Tage nach der letzten Impfung. Wird dieser Nachweis nicht vorgelegt, gelten folgende Ausnahmebestimmungen: Paraguayer, Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Paraguay und Reisende, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen, müssen sich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne begeben und am fünften Tag einen PCR-Test durchführen. Bei negativem Testergebnis ist die Quarantäne beendet. Fällt der Test positiv aus, gilt die Quarantänepflicht für weitere fünf Tage und das Testergebnis ist an die Behörden zu übermitteln.
Darüber hinaus müssen alle Einreisende zusätzlich zur vollständigen Impfung einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorgelegen, der nicht älter als 48 (PCR) bzw. 24 (Antigen) Stunden sein darf. Lediglich Kinder unter 12 Jahren sind hiervon ausgenommen. Personen, die innerhalb der letzten 14 bis 90 Tage vor Einreise nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests befreit, müssen dies aber durch entsprechende Laborbefunde nachweisen. Fünf Tage nach dem ersten Test muss ein erneuter PCR-Test erfolgen. Das Testergebnis ist per E-Mail an die Behörden zu übermitteln. Fällt dieser positiv aus, muss eine Quarantäne von zehn Tagen ab dem positiven Testergebnis eingehalten werden. Ausgenommen davon sind Einreisende aus Mercosurstaaten und Nachbarländern (Argentinien, Brasilien, Uruguay, Bolivien). Nur bei Symptomen müssen diese einen PCR-Test durchführen. Fällt dieser positiv aus, muss eine zehntägige Quarantäne eingehalten und das Testergebnis per E-Mail übermittelt werden.
Für den „kleinen Grenzverkehr“ (Einreise auf dem Landweg) muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass Einreisende ihren ständigen Wohnsitz in einer Grenzstadt haben. Die Einreise ist dann ohne Impf- oder Testnachweis möglich.
Für Ausländer ohne Wohnsitz in Paraguay ist die Einreise derzeit nicht gestattet, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in bestimmten Hochrisiko-/Virusvariantengebieten aufgehalten haben. Nähere Informationen erteilt die paraguayische Migrationsbehörde .
Durch- und Weiterreise
Es gelten Beschränkungen für den Grenzverkehr seitens der Nachbarländer. Für die Einreise auf dem Landweg nach Paraguay bestehen jedoch keine Beschränkungen mehr.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle Flugverkehr am internationalen Flughafen in Asunción findet in regulärem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Veranstaltungen, kulturelle, religiöse und private Treffen sind teilweise zeitlich begrenzt und nur mit einer begrenzten Personenzahl erlaubt. U.a. für Hotels gelten Hygieneauflagen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die üblichen Hygieneregeln im Zusammenhang mit COVID-19.
Empfehlungen:
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen der paraguayischen Behörden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen beim paraguayischen Gesundheitsministerium.

Ruanda - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ruanda ist von COVID-19 stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen.
Nach Einreise erfolgt ein PCR-Test am Flughafen auf eigene Kosten (50 US-$), ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test ist nach drei Tagen (in einer Teststation) verpflichtend.
Alle Reisenden müssen im Anschluss an die Einreise auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Der Transfer in das Hotel kostet 10 US-$. Das erste Testergebnis muss im Hotel abgewartet werden. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder es ergeht eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS Gerät überwacht wird.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis entweder online oder telefonisch unter *127# beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen. Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 12 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Reiseverbindungen
Der internationale und kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 4 Uhr.
Geschäfte schließen jeweils eine Stunde vor Beginn der Ausgangssperre. Reisen von und nach Kigali und zwischen den Distrikten sind möglich. Soziale Zusammenkünfte sind grundsätzlich erlaubt. Es gelten besondere Regelungen und Vorgaben, u.a. für den Besuch von Kirchen und Hochzeiten. Restaurants, Cafés, Bars, Freizeit- und Konferenzeinrichtungen, sowie der öffentliche Nahverkehr unterliegen Kapazitätsbegrenzungen. Fahrten nach und von Kigali sind nur für geimpfte Fahrgäste erlaubt. Bar- und Restaurantbesucher in Kigali und den Städten Muhanga, Huye, Rusizi, Rubavu, Nyagatare und Musanze müssen geimpft sein. Bars schließen landesweit um 20 Uhr, während Nachtclubs vollständig geschlossen sind. Individualsport ist im Außenbereich wieder erlaubt, Fitnessstudios sind unter Auflagen wieder geöffnet und können wie Pools, Saunas und Massagesalons nur von Geimpften mit negativem Antigen-Schnelltest besucht werden.
Teilnehmer an physischen Treffen oder Konferenzen müssen geimpft sein und einen negativen maximal 24 Stunden alten PCR- oder Antigentest (RDT) vorweisen. Veranstaltungen wie Konzerte oder Festivals sowie andere Festivitäten sind bis auf weiteres untersagt.
Kurzfristige Änderungen sind auf dem Twitter-Account des Rwandan Office of the Prime Minister @primatureRwanda abrufbar.
Touristische Aktivitäten einschließlich Hotelübernachtungen sind mit Nachweis eines 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests (RDT) möglich. Reisen während der nächtlichen Sperrstunde müssen vorab über ein Online-Formular beantragt werden.
Für Besuche der Primaten in den Nationalparks Nyungwe, Gishwati-Mukura und der Vulkane sind PCR-Tests erforderlich, die nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Der Akagera-Nationalpark kann mit einem höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest (RDT) besucht werden.
Antigen-Schnelltests können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden.
Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit „Momo“ („mobile money“) beglichen werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.

Sambia - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sambia wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Sambia ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das sambische Gesundheitsministerium auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Neben sambischen Staatsangehörigen und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung, dürfen grundsätzlich auch Geschäfts-, Besuchsreisende und Touristen nach Sambia einreisen. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Davon ausgenommen sind Kinder unter fünf Jahren.
Reisende nach Sambia sind verpflichtet, vor Einreise eine Kopie ihres PCR-Tests im Global Haven System zur Authentifizierung hochzuladen.
Touristen, Besucher und Geschäftsreisende sind angehalten, sich während ihres Aufenthalts auf mögliche COVID-19-Symptome zu überprüfen und dies ggf. den sambischen Behörden anzuzeigen.
Auch wenn das Ziel- oder Transitland die Vorlage eines Negativtests nicht vorschreibt, ist für die Ausreise aus Sambia die Testung (PCR-Test) durch ein bei „Trusted-Travel“ akkreditiertes Labor notwendig. Informationen über „Trusted-Travel“ akkreditierte Labore und Krankenhäuser finden sich auf dem „Trusted Travel Portal“. Zudem ist eine Bestätigung des sambischen Gesundheitsministeriums über den negativen Coronatest einzuholen.
Durch- und Weiterreise
Alle Land- und Luftgrenzen sind offen.
Reiseverbindungen
Emirates und RwandAir haben ihre Flüge von und nach Lusaka derzeit eingestellt. Der Flugbetrieb von Qatar Airways nach Lusaka ist eingeschränkt. Umsteigeverbindungen nach Deutschland mit Ethiopian Airlines und Kenya Airways bestehen weiterhin. Die Airlines überprüfen bei Check-in das Vorliegen des bei Einreise nach und Ausreise aus Sambia verlangten Nachweises eines negativen PCR-Tests. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beförderung ansonsten verweigert wird. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Die für die Behandlung von COVID-19-Patienten vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Sambia ist daher nicht gewährleistet.
Empfehlungen
• Bei dringend notwendigen Reisen informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung und der sambischen Gesundheitsbehörde zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen, da sich die sambischen Einreiseregelungen kurzfristig ändern können.
• Beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise der Fluglinien, z.B. die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Seychellen - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Seychellen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Seychellen sind von COVID-19 stark betroffen. Die Seychellen sind als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die seychellischen Gesundheitsbehörden und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Zur Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter zwei Jahren ohne erkennbare Symptome sind ausgenommen. Reisende, die im Zeitraum von zwei bis 12 Wochen vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, können alternativ einen maximal 72 Stunden alten negativen Antigentest zusammen mit dem positiven Testergebnis und einem Genesungsnachweis vorweisen. Zudem muss vor Abflug eine Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization) über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragt werden. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis zu allen (zertifizierten) Unterkünften, negatives PCR-Testergebnis, Impfnachweis (sofern vorhanden), Auslandskrankenversicherungsnachweis mit COVID-19 Deckung und Kredit- oder Bankkarte benötigt. Die Bearbeitung kann bis zu neun Stunden dauern. Die Gebühr beträgt 10 Euro. In Not- und Eilfällen wird ein Expresszuschlag in Höhe von 60 Euro erhoben. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt.
Für ausländische Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP) und Deutsche mit Wohnsitz auf den Seychellen gelten besondere Regeln.
Für die Einreise mit privatem Flugzeug und auf dem Seeweg gelten ebenfalls besondere Regeln. Dazu ist ein spezielles Einreiseformular auszufüllen.
Durch- und Weiterreise
Der Flughafentransit aus Hochrisikogebieten ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird. COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung mindestens eine Woche im Voraus (per E-Mail oder telefonisch unter +248 4388410 kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich, außerdem in folgenden Einrichtungen:
- Dr. Jivan’s (Tel 4324008) –Antigen-Test
- EuroMedical (Tel 4324999, 2715763) – PCR und Antigen-Test
- Seychelles Medical Services – PCR-Test und Antigen-Test
- Futurecare (Tel 4225252, 2593593) – PCR und Antigen-Test
- Victoria Health Centre (Tel 2441880 und 2511959) – Antigen-Test
Reiseverbindungen
Kreuzfahrtschiffe mit maximal 300 Passagieren dürfen die Häfen der Seychellen anlaufen. Alle Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gelten verkürzte Öffnungszeiten für Geschäfte sowie eine nächtliche Ausgangssperre. Es besteht ein Versammlungsverbot von mehr als vier Personen.
Hygieneregeln
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens (Gesundheitseinrichtungen, Banken, Kundenservicecenter, Geschäfte, Kinos, Sportstätten, Gotteshäuser, Märkte, Flughafen, Busbahnhof, Beerdigungen, Sitzungsräume, Friseursalons), in Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Flugzeuge, Taxis) und überall dort, wo ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des seychellischen Tourismusministeriums .
• Beachten Sie die Listen zugelassener Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe und Unterkünfte.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das die 24-Stunden-Hotline der seychellischen Gesundheitsbehörden unter 141 oder wenden Sie sich an eine der drei Fieberstationen (Mont Fleuri/Corgat Estate Health Center, Baie Lazare Health Center, Glacis Health Center).

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 11.01.2022 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Vietnam - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Vietnam wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Vietnam ist von COVID-19 stark betroffen. Vietnam ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gilt weiterhin eine Einreisesperre (auch Transit) für alle Reisenden. Diese Regelung gilt auch für deutsche Staatsangehörige vietnamesischer Herkunft. Die Erteilung von Visa für die Einreise nach Vietnam ist vorübergehend eingestellt und nur in Ausnahmefällen möglich (Diplomaten- und Dienstpassinhaber, Investoren, Experten, hochqualifizierte Arbeitskräfte, Geschäftsführer, und deren Familien sowie internationale Studenten, ausländische Familienangehörige von vietnamesischen Staatsangehörigen).
Bei Einreise müssen alle Reisenden am Flughafen einen kostenpflichtigen Schnelltest durchführen und einen negativen RT-PCR-Test vorlegen. Dieser darf frühestens 72 Stunden vor Ankunft in Vietnam vorgenommen werden. Alle Flüge nach Vietnam sind derzeit Transitflüge, daher müssen ggf. ebenfalls die Vorgaben des Transitlands beachtet werden. Vor bzw. bei der Einreise ist eine Gesundheitserklärung auszufüllen. Sollte der o.g. Schnelltest nach Ankunft am Tan Son Nhat Flughafen in Ho-Chi-Minh-Stadt positiv ausfallen, wird die getestete Person in eine zentrale Quarantäneeinrichtung verbracht, die hinsichtlich hygienischer und medizinischer Isolationsstandards nicht europäischem Niveau entsprechen. Über Dauer, Ablauf und Dokumentation des folgenden PCR-Testverfahrens sowie Voraussetzungen und Zeitpunkt des Aufenthaltsendes in der Quarantäneeinrichtung liegen bisher keine belastbaren Informationen vor.
Seit 1. Januar 2022 gelten neue Quarantänebestimmungen bei Einreise:
Für vollständig geimpfte Personen und COVID 19-Genesene sind nach Einreise drei Tage Selbstbeobachtung zu Hause oder ggf. in einem Hotel durchzuführen. In dieser Zeit ist der Kontakt zu Dritten sowie das Verlassen der Wohnung / des Hotelzimmers nicht erlaubt. Am dritten Tag erfolgt ein PCR-Test. Nach Vorliegen des Ergebnisses sind weitere 11 Tage Selbstbeobachtung zu absolvieren. Währenddessen darf die Wohnung verlassen werden.
Für nicht geimpfte Erwachsene und Kinder ist eine siebentägige Isolationszeit zu Hause oder ggf. in einem Hotel durchzuführen, mit PCR-Test am dritten und siebten Tag. In dieser Zeit sind Kontakt zu Dritten sowie das Verlassen der Wohnung/des Hotelzimmers nicht erlaubt. Danach folgt eine Phase der Selbstbeobachtung bis zum 14. Tag, in welcher die Wohnung verlassen werden kann. Der Vermieter muss eine Bestätigung vorlegen, dass Isolation in dem Haus/der Wohnung räumlich möglich ist. Den Behörden muss mitgeteilt werden, welcher Erziehungsberechtigte bei den Kindern bleibt. Der Erziehungsberechtigte muss sich demselben Testregime unterziehen wie ungeimpfte Kinder.
Bei dem Impfnachweis muss es sich um ein Impfzertifikat handelt, das in Vietnam anerkannt wird (für Reisende aus Deutschland: WHO-Impfbuch oder EU-COVID-Zertifikat in Papierformat). Eine Vorlage per App ist nicht möglich. Sofern das Impfzertifikat des ausstellenden Landes nicht bereits von Vietnam anerkannt wurde, muss es durch die zuständige Behörde legalisiert werden. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage vor Einreise und nicht länger als 12 Monate vor Einreise erfolgt sein.
Genesene müssen eine Bescheinigung über die Genesung von COVID-19, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Landes, in dem die Behandlung stattgefunden hat, vorlegen. Die Zeit von der Erkrankung bis zum Tag der Einreise darf sechs Monate nicht überschreiten.
Weitere Informationen erteilt die Botschaft von Vietnam.
Durch- und Weiterreise
Fluggesellschaften verlangen beim Check-In aktuelle PCR-Tests. Andere Beschränkungen der Weiter- und Ausreise bestehen nicht.
Reiseverbindungen
Es bestehen wenige Flugverbindungen nach Europa. Angebotene Flugverbindungen werden bisweilen kurzfristig gestrichen. Informationen dazu sollten bei den Fluggesellschaften bzw. örtlichen Reisebüros erfragt werden.
Die Einreise nach Vietnam (auch Transit) unterliegt weiterhin der vorherigen Genehmigung der vietnamesischen Behörden und ist nur in besonderen Ausnahmefällen gestattet, siehe Einreise.
Aufgrund der derzeitigen Lage ist jederzeit mit einer Änderung zu rechnen. Voraussagen können nicht getroffen werden.
Beschränkungen im Land
In verschiedenen Provinzen wurden erneut Einschränkungen verhängt.
Die Eindämmungsmaßnahmen werden situativ angepasst und örtlich beschränkt, je nach Risikoeinstufung. Die jeweils aktuelle Situation wird durch vier Risikostufen mit entsprechenden Einschränkungsmaßnahmen definiert:
Stufe 1: Geringes Risiko - neuer Normalzustand (grün)
Stufe 2: Mittleres Risiko (gelb)
Stufe 3: Hohes Risiko (orange)
Stufe 4: Sehr hohes Risiko (rot)
Der Personenverkehr innerhalb des Landes wurde größtenteils wiederaufgenommen, unterliegt jedoch weiterhin örtlichen Beschränkungen. Inlandsflüge finden wieder regulär statt. Reisende müssen entweder ein negatives Testergebnis (nicht älter 72 Stunden) oder einen Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung vorlegen. Reisende aus Gebieten der Risikostufe 4, aus den aufgrund der Pandemie gesperrten Gebieten, müssen auch bei vollständiger Impfung oder Genesung ein negatives Testergebnis (PCR- oder Schnelltest, nicht älter als 72 Stunden) vorlegen. Der interprovinzielle Personenverkehr mit den Bussen und mit der Bahn wurde wiederaufgenommen. Passagiere aus Gebieten der Risikostufe 4 müssen ein negatives Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) vorlegen, unabhängig davon, ob sie vollständig geimpft oder genesen sind. Passagiere aus Gebieten der Risikostufe 3 müssen im Verdachtsfall oder aufgrund einer Anordnung zur epidemiologischen Untersuchung auf COVID-19 getestet werden.
In Hanoi ist der öffentliche Personennahverkehr wiederaufgenommen worden. Betriebe, Dienstleister, Einzelhändler und Einkaufszentren sowie Behörden und Unternehmen arbeiten wieder im Normalbetrieb. Gastronomiebetriebe, Hotels und Beherbergungsbetriebe sind geöffnet. Aktuell jedoch wird in vielen Bezirken Hanois die Bewirtung in Gastronomiebetrieben aufgrund steigender Fallzahlen erneut auf Take-away Angebote eingeschränkt.
In Ho-Chi-Minh-Stadt sind die Einschränkungen des öffentlichen und geschäftlichen Lebens ebenso weitgehend gelockert.
Hygieneregeln
Landesweit sind in Geschäften, öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Personennahverkehr die Infektionsschutz- und Hygieneauflagen (s.g. 5-K-Regeln) einzuhalten (generelle Maskenpflicht, keine Menschenansammlung, Erklärungen zum Gesundheitszustand, Mindestabstand, Desinfektion).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der vietnamesischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 12.01.2022

Beitrag von Birgitt »

China - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Die Grenzen in der Provinz Guangxi zu Vietnam sind am 12. Januar 2022 wiedereröffnet worden. Zuvor wurden die Grenzkontrollen in Dongxing aufgrund von COVID-19-Aktivitäten in der Stadt verschärft. Die Grenz- und Zollabfertigung in Dongxing City, Friendship Pass in Pingxiang City und Longbang und Pingmeng Checkpoints in Baise City wurde wieder aufgenommen. Einreisende aus Vietnam müssen weiterhin einen Impfausweis und ein negatives COVID-19-Testergebnis (nicht älter als 7 Tage) vorlegen. Reisende müssen außerdem eine Online-Reservierung abschließen, Ein- und Ausreisedokumente, Visa und Aufenthaltsbescheinigungen für Vietnam (Residence Certificate) einreichen. Quelle: Garda World

Dänemark - Änderung Beschränkungen im Land
In Dänemark werden mehrere Corona-Beschränkungen gelockert. Zoos, Vergnügungsparks, Museen, Kunsthallen und andere Einrichtungen dürfen von Sonntag 16. Januar 2022 an wieder öffnen, ebenso wie Kinos und Theater mit einer Obergrenze bis zu 500 Besuchern. Vielerorts muss man aber per Corona-Pass nachweisen, dass man geimpft oder genesen ist beziehungsweise negativ getestet wurde. Quelle: tagesschau.de

Griechenland - Beschränkungen im Land
In Griechenland werden die seit dem Jahreswechsel geltenden strengeren Corona-Auflagen über den bisherigen Termin am 16. Januar 2022 hinaus noch mindestens eine weitere Woche in Kraft bleiben. Quelle: tagesschau.de

Hongkong - Änderung Durch- und Weiterreise
Der Transit für Reisende aus rund 150 Hochrisikogebieten der Gruppe A, darunter Australien, Kanada, Frankreich, Großbritannien und die USA, ist in der Zeit vom 15. Januar bis 14. Februar 2022 ausgesetzt. Ausnahmen gelten für Diplomaten, Regierungsbeamte sowie Athleten und Mitarbeitern, die an den Olympischen Winterspielen 2022 in Peking teilnehmen. Weitere Verlängerungen des Verbots sind je nach COVID-19-Aktivität möglich. Quelle: Garda World

Kambodscha - Einreise, Reiseverbindungen, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Kambodscha ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Mit Wirkung vom 15. November 2021 hat Kambodscha seine Einreisebestimmungen geändert. E-Visa können wieder für touristische Reisen beantragt werden. Geschäftsvisa müssen wie bisher bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung beantragt werden. „Visa on arrival“ werden derzeit noch nicht angeboten.
Ausländer, die nach Kambodscha reisen, müssen generell bei Einreise einen negativen PCR-Test einer staatlich anerkannten Einrichtung vorlegen, der weniger als 72 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde. Das Testergebnis muss in englischer Sprache verfasst sein. Digitale Nachweise müssen zur Vorlage bei Einreise farbig ausgedruckt werden sowie Stempel und Unterschrift der ausstellenden Stelle enthalten.
Für vollständig geimpfte Reisende gilt:
Nach Ankunft in Kambodscha müssen sich die Reisenden einem Schnelltest unterziehen und das Ergebnis abwarten (ca. 15-20 Minuten). Bei negativem Testergebnis können sich die Reisenden frei im Land bewegen. Sollte das Testergebnis positiv sein, wird Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung angeordnet.
Für nicht geimpfte Reisende gilt:
Ungeimpfte Reisende müssen sich nach Einreise einem PCR-Test unterziehen und anschließend eine 14-tägige Quarantäne in einem von den kambodschanischen Behörden zugelassenen Quarantäne-Hotel verbringen. Kann bei Einreise keine Hotelbuchung in einem entsprechenden Hotel nachgewiesen werden, muss eine Kaution in Höhe von 2.000 US-$ für die Unterbringung hinterlegt werden.
Durch- und Weiterreise
Alle Landgrenzen zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Kambodscha und Europa findet in reduziertem Umfang statt, zum Beispiel über Singapur, Taiwan und Seoul. Es kann sehr kurzfristig zu Flugverschiebungen bzw. Flugstreichungen kommen.
Für einige Transitpunkte besteht die Notwendigkeit, einen negativen COVID-19-Test für den Transit vorzulegen. Weitere Informationen bietet die ausführende Fluggesellschaft.
Beschränkungen im Land
Den Anordnungen der Behörden ist unbedingt Folge zu leisten. Im Falle der Nichtbeachtung und des Verletzens von Quarantäne-Regelungen drohen hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Änderungen, insbesondere Verschärfungen, der geltenden Regelungen können landesweit kurzfristig erfolgen.
Hygieneregeln
Bei Betreten von Geschäften, Hotels, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen ist das Einchecken mit dem QR-Code „StopCovid“ vorzunehmen und ein Impfnachweis vorzulegen. Zudem sind Fiebermessung und Handhygiene vorgesehen. In der Praxis halten sich Betreiber nicht überall daran.
Empfehlungen
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich kurz vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft, ob Ihr Flug auch tatsächlich stattfindet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Montenegro - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro ist von COVID-19 stark betroffen und daher als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium , das Institut für öffentliche Gesundheit , die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Montenegro muss vom 13. bis 19. Januar 2022 eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
• Nachweis einer vollständigen COVID-19-Impfung, nicht älter als sechs Monate nach der erfolgten zweiten Impfung.
• Genesenennachweis (mindestens 10 Tage und höchstens 180 Tage alt seit dem letzten positiven PCR-Test oder Antigen-Schnelltest).
• negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden.
• negativer Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden.
Für Staatsangehörige Montenegros und für mit legalem Aufenthaltstitel dort lebende Ausländer gilt folgende Regelung:
Kann bei Einreise ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, besteht eine Quarantänepflicht von zehn Tagen, die frühestens nach drei Tagen durch Vorlage eines negativen PCR-Tests vorzeitig beendet werden kann.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr zwischen Belgrad und Bar findet statt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht.
Beschränkungen im Land
Der Einzelhandel und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe sind geöffnet. Der Zutritt zum Innenbereich von Gastronomiebetrieben ist nur mit dem vollständigen Nachweis einer Impfung, nicht älter als sechs Monate nach erfolgter zweiter Impfung, eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden), eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden) oder eines mindestens zehn und höchstens 180 Tage alten Genesenennachweises möglich. Der Nachweis ist in digitaler Form zu erbringen.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand, in Nationalparks oder auf öffentlichen Flächen, sofern die geltenden Abstandsregeln von zwei Meter eingehalten werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr).

Österreich - Änderung Einreise; Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise nach Österreich ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Hinweise finden Sie auf der Website des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz .
Der Geltungszeitraum der österreichischen COVID-19-Einreiseverordnung 2021 ist zunächst bis einschließlich 31. Januar 2022 verlängert worden.
Binnengrenzkontrollen und die Kontrolle der coronaspezifischen Einreisevoraussetzungen finden stichprobenartig statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen. Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen finden sich auf den Internetseiten der Österreichischen Bundesbahnen , der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
In Österreich gilt in weiten Teilen des öffentlichen Lebens die 2G-Regel: Der Zugang zu Gastronomie, Hotels, Kulturveranstaltungen, körpernahen Dienstleistungen wie Friseure und allen Veranstaltungen mit über 25 Personen ist nur für Geimpfte und Genesene möglich.
Weitere detaillierte Informationen zu aktuellen Maßnahmen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Hygieneregeln
An allen öffentlichen Orten – in Innen- und Außenbereichen – ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. An öffentlichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Kundenbereichen von Betriebsstätten (z.B. Handel, sonstige Dienstleistungen) sowie in Museen ist in geschlossenen Räumen das Tragen einer FFP-2-Maske verpflichtend.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Einreise über die geltenden Einreisebestimmungen .
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz , dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.

Panama - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Für die Einreise ist ein COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) erforderlich, sofern keine mindestens 14 Tage alte vollständige Impfung nachgewiesen wird.
Reisende, die ein digitales oder gedrucktes vollständiges COVID-Impfzertifikat (gelbes Impfbuch der WHO) vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie mindestens 14 Tage vor ihrer Einreise alle erforderlichen Dosen eines von der WHO, FDA oder EMA genehmigten COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, sind von allen Test- und Quarantäneanforderungen für die Einreise nach Panama befreit. Kreuzimpfungen werden durch die panamaischen Behörden anerkannt.
Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen in Südafrika, Botswana, Swasiland, Lesotho, Mozambique, Namibia, Simbabwe und Malawi aufgehalten haben oder diese Länder bereist haben, dürfen aktuell nicht in Panama einreisen.
Ungeimpfte Reisende aus Ländern mit geringem Risiko müssen einen negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) vorlegen, der höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, oder sich auf ihre Kosten am Flughafen testen lassen. Wenn sie negativ getestet werden, sind sie von der Quarantänepflicht befreit. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine 14-tägige Quarantäne.
Ungeimpfte Reisende, die sich in Hochrisikoländern (Deutschland, den Cayman Inseln, Barbados, Anguilla, Bonaire, Griechenland, Österreich, Tschechien, Estland, Serbien, Lettland, Litauen, Slowenien, Ungarn, Island, Montenegro, Kroatien, Niederlande, Slowakei, Belgien, Bulgarien, Armenien, Ukraine, Georgien, Jersey, Guernsey, den Färöer Inseln und dem Vereinigten Königreich) aufgehalten haben oder durch diese gereist sind, müssen einen negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) vorlegen, der höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, oder sich auf eigene Kosten am Flughafen testen lassen. Wenn sie negativ getestet werden, müssen sie sich noch 72 Stunden in Quarantäne begeben und erneut mit negativem Ergebnis getestet werden, um die Quarantäne zu beenden. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine 14-tägige Quarantäne. Die Quarantäne hat grundsätzlich auf eigene Kosten in staatlich ausgewählten Hotels zu erfolgen. Ausnahmen kann es für Personen mit panamaischem Aufenthaltstitel geben, die die Quarantäne ggf. zuhause absolvieren können.
Kinder unter 12 Jahren sind von allen Test- und Quarantäneanforderungen für die Einreise nach Panama befreit, sofern ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten die oben genannten Anforderungen erfüllen.
Die Fluggesellschaften können unabhängig von den oben genannten Bestimmungen weitere Erfordernisse aufstellen (z.B. PCR-/Antigen-Test).
Zusätzlich müssen alle Reisenden eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus vor Reiseantritt abgeben. Das entsprechende Formular kann online ausgefüllt werden. Dort können auch Testergebnis und Impfnachweise hochgeladen werden.
Positiver COVID-19-Test in Panama: Falls Sie bei der Ein- oder Ausreise positiv auf COVID-19 getestet wurden, werden Sie von den panamaischen Behörden für zehn Tage in einem Quarantänehotel untergebracht, außer Sie sind Resident in Panama. Dies ist selbst zu bezahlen. Die zehntägige Quarantäne kann nicht verkürzt werden (auch nicht durch weitere Tests). Nach Ablauf der Zeit wird eine Genesenenbescheinigung ausgestellt. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Maßnahmen der panamaischen Behörden und kann in keinem Falle diese Quarantäne verkürzen. Verstöße gegen verhängte Maßnahmen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet
Für Fragen zu COVID ist das panamaische Gesundheitsministerium zuständig.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat weiterhin den Ausnahmezustand verhängt. Mit Verbesserung der pandemischen Lage in Panama sind viele restriktive Maßnahmen des öffentlichen Lebens inzwischen wieder aufgehoben worden.
In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es in einzelnen Regionen kurzfristig zu abweichenden Beschränkungen kommen, wie beispielsweise regionale Ausganssperren am Wochenende oder eine früher einsetzende nächtliche Ausgangssperre. Für Reisen zwischen verschiedenen Landesteilen kann ggf. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests verlangt werden, ebenso können auch entsprechende Tests durch lokale Behörden durchgeführt werden. Nähere Informationen zu regionalspezifischen Besonderheiten stellt das panamaische Gesundheitsministerium zur Verfügung.
Geschäfte und Hotels sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Im öffentlichen Nahverkehr muss zusätzlich zum Mund-Nase-Schutz auch ein Gesichtsschutzvisier (face shield) getragen werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.

Philippinen - Änderung Beschränkungen im Land
Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, darf in der philippinischen Hauptstadt Manila keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr benutzen. Bürger, die Busse und Bahnen benutzen wollen, müssten ihren Impfausweis oder eine von den Behörden erteilte Ausnahmegenehmigung vorlegen. Quelle: tagesschau.de

Schweden - Änderung Beschränkungen im Land
In Schweden gelten seit heute verschärfte Corona-Maßnahmen. Kneipen und Restaurants mit Ausschankgenehmigung müssen von nun an spätestens um 23.00 Uhr schließen. Gruppen dürfen dort jetzt maximal acht Personen groß sein, sie dürfen zudem nur am Tisch bedient werden. Erwachsene sind ausdrücklich dazu aufgerufen, ihre nahen Kontakte in Innenräumen zu begrenzen - das bedeutet, dass man größere Zusammenkünfte und Feiern vermeiden soll. Unter anderem für öffentliche Veranstaltungen in Innenräumen gibt es nun Teilnehmerobergrenzen. All das gilt bis auf Weiteres und soll alle 14 Tage auf den Prüfstand kommen. Quelle: tagesschau.de

Tunesien - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren müssen bei Einreise einen negativen, maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist.
Eine Einreise für ungeimpfte ausländische Staatsangehörige ohne Wohnsitz in Tunesien ist nicht möglich. Auch für Pauschaltouristen gibt es keine Ausnahmegelungen mehr.
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronischen Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.
Sowohl die Bestätigung der elektronische Einreiseanzeige (zweiseitiges Dokument, zweifach ausgedruckt und unterschrieben) als auch der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis sind in ausgedruckter Form vorzulegen. Die Dokumente werden beim Flughafen Check-In geprüft und müssen bei Ankunft den Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums im Rahmen der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Für nicht- oder nicht vollständig geimpfte Reisende mit tunesischer Staatsangehörigkeit oder Ausländer mit tunesischem Daueraufenthaltstitel gilt - je nach Einzelfall - eine Pflichtquarantäne in speziellen Quarantänehotels auf eigene Kosten oder eine zehntägige häusliche Quarantäne.
Minderjährige unterliegen keiner Quarantänepflicht.
Die Fluggesellschaften prüfen vor dem Abflug die Hotelreservierung und den Zahlungsnachweis (Voucher). Diese Unterlagen müssen bei der Kontrolle an der Grenze erneut vorgelegt werden. Am letzten Tag der Quarantäne wird auf Kosten des Reisenden ein weiterer PCR-Test durchgeführt. Bei negativem Ergebnis darf die Quarantäne am siebten Tag verlassen werden. Vollständig geimpfte Einreisende sind von der Quarantäne befreit. Bei Einreise muss ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorgelegt werden. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren Impfschema mindestens 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson&Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde.
Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen - kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften der tunesischen Seite zu Schwierigkeiten kommen. Eine Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket könnte verweigert werden.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen, bei dessen positiven Ergebnis die getestete Person zu einer Quarantäne auf eigene Kosten verpflichtet ist.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 13. Januar 2022 gelten zunächst für zwei Wochen landesweit nächtliche Ausgangssperren zwischen 22 Uhr und 5 Uhr, die streng kontrolliert werden.
Für den Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Restaurants, Cafés, Flughafen, etc. benötigt man einen tunesischen Gesundheitsausweis. Personen, die aus dem Ausland kommen und dort geimpft wurden, können diesen Nachweis durch ein Ausweisdokument und einen Impfpass erbringen. Es wird empfohlen, einen Ausdruck der Bestätigung der gegenseitigen Anerkennung von tunesischen und europäischen Impfzertifikaten des tunesischen Gesundheitsministeriums bei sich zu führen.
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden.
Restaurants und Cafés dürfen nur 50% ihrer Platzkapazitäten für die Bewirtung nutzen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Empfehlungen
• Drucken Sie die elektronische Einreiseanzeige, als auch den in englischer oder französischer Sprache ausgestellten Testnachweis für Kontrollen aus.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Vietnam - Durch- und Weiterreise
Die Grenzen China-Vietnam in der chinesischen Provinz Guangxi sind am 12. Januar 2022 wiedereröffnet worden. Zuvor wurden die Grenzkontrollen in der chinesischen Stadt Dongxing aufgrund von COVID-19-Aktivitäten in der Stadt verschärft. Die Grenz- und Zollabfertigung in Dongxing City, Friendship Pass in Pingxiang City und Longbang und Pingmeng Checkpoints in Baise City wurde wieder aufgenommen. Einreisende aus Vietnam nach China müssen weiterhin einen Impfausweis und ein negatives COVID-19-Testergebnis (nicht älter als 7 Tage) vorlegen. Reisende müssen außerdem eine Online-Reservierung abschließen, Ein- und Ausreisedokumente, Visa und Aufenthaltsbescheinigungen für Vietnam (Residence Certificate) einreichen. Quelle: Garda World

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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