Bahrain - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bahrain ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bahrainische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Bahrain ist mit Wirkung vom 19. Dezember 2021 wieder für alle Personen möglich. Vor Abreise muss ein PCR-Test mit QR-Code nicht älter als 72 Stunden vorgelegt werden. Bei Ankunft am Flughafen in Bahrain erfolgt ein weiterer Test. Die Gebühr für den vorgeschriebenen Test ist vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware“ zu entrichten. Der Download der App ist verpflichtend. Das Testergebnis geht dem Reisenden nach ca. 6 bis 12 Stunden nach Ankunft/Test am Flughafen über die App zu. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses muss man sich in seinem Hotelzimmer/Haus/Appartement aufhalten. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden Quarantänemaßnahmen unterzogen. Nicht geimpfte Reisende ab zwölf Jahren müssen sich einer zehntägigen Quarantäne unterziehen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Test- und Quarantänepflicht befreit.
Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg aus und nach Saudi-Arabien (King Fahd Causeway) ist möglich. Dazu muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf und vom saudischen bzw. bahrainischen Gesundheitsministerium anerkannt ist, vorgelegt werden. Visa für Bahrain werden auch ‚upon arrival‘ am Causeway erteilt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentliche Flugverbindungen nach Deutschland. Zudem stehen mehrere Umsteigeverbindungen über Abu Dhabi oder Dubai zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Auf der Grundlage des neuen, vierstufigen Ampelsystems wird festgelegt, welche Restriktionen während eines Lockdowns gelten. Derzeit gilt ein Yellow-Level-Lockdown. Detaillierte Informationen zu Beschränkungen bietet die Webseite der Task Force .
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit, auch bei Spaziergängen. Ausnahmen bestehen beim Autofahren und bei Sportarten, die körperliche Anstrengung erfordern, z. B. Laufen und Radfahren.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.
Indien - Änderung Einreise
Indien passt die Reiseregeln angesichts anhaltender Bedenken hinsichtlich der COVID-19-Variante von Omicron an. Alle internationalen Passagiere, die ab dem 11. Januar 2022 um 00:01 Uhr in das Land einreisen, müssen sich sieben Tage lang zu Hause unter Quarantäne stellen und die Online-Plattform von Air Suvidha verwenden, um die negativen Ergebnisse eines RT-CPR COVID-19-Tests hochzuladen (durchgeführt am 8. Tag), um die Quarantäne zu beenden. Ankünfte aus Hochrisikoländern wie europäischen Ländern müssen zusätzlich einen selbst bezahlten RT-PCR-Test bei der Ankunft machen und am Flughafen warten, bis negative Ergebnisse vorliegen. Alle Teilnehmer müssen ihre Gesundheit bis zu 14 Tage nach der Ankunft selbst überwachen; Behörden können an Flughäfen kostenlose Stichproben von Passagieren durchführen. Personen mit Symptomen oder einem positiven COVID-19-Testergebnis zu irgendeinem Zeitpunkt müssen mit einer verlängerten häuslichen oder institutionellen Quarantäne rechnen. Quelle:
Garda World
Indonesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise weiterhin nicht gestattet, es werden keine Visa bei Einreise erteilt. Für Bali und Riau gilt eine Sonderregelung für Touristen aus 19 Ländern, Deutschland gehört nicht dazu. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Reisenden, die sich in den letzten 14 Tagen vor der beabsichtigten Einreise in bestimmten Hochrisikogebieten, insbesondere in Virusvariantengebieten, aufgehalten haben, ist die Einreise aktuell nicht gestattet. Nähere Informationen können bei einer Auslandsvertretung Indonesiens erfragt werden.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahre ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Reisende, die aus dem Ausland ohne Erfüllung der o.g. Erfordernisse einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Bei der Einreise wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt; das Testergebnis ist am Flughafen abzuwarten. Es ist mit einer Wartezeit von mehreren Stunden zu rechnen. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung. In der Vergangenheit kam es bei hiesigen Laboren wiederholt zu falsch positiven Ergebnissen.
Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses am Flughafen folgt eine siebentägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich), wo am sechsten Tag nach Einreise ein zweiter kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt. Anschließend wird eine vierzehntägige Heimquarantäne empfohlen.
Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen. Kommt es während der Quarantäne zu Änderungen, besteht kein Bestandsschutz.
Reisende (insb. Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren), die ohne vollständige Impfung einreisen, werden im Anschluss an den zweiten PCR-Test am Quarantäneort einer verpflichtenden Impfung unterzogen.
Bei positivem Testergebnis im Hotel erfolgt eine kostenpflichtige Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung. Bei Verdacht oder Bestätigung einer Omikron-Infektion erfolgt eine mindestens zehntägige Isolation in einem für diese Fälle vorgehaltenen Krankenhaus.
Auch wenn in Einzelfällen das Ausfüllen eines bereitgestellten Papierformulars akzeptiert wird, wird bei Einreise am Flughafen grundsätzlich eine Registrierung in der indonesischen App Peduli Lindungi verlangt. In die App soll zudem ein Impfnachweis hochgeladen werden.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Je nach Fluggesellschaft und Ziel-/ Umsteigeflughafen kann bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/ Großraums wird ein Impfnachweis und ein maximal 24 Stunden alter negativer Antigentest verlangt.
Zusätzlich wird bei Flugreisen bei vollständig Geimpften der Nachweis eines negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Tests oder eines negativen, maximal 24 Stunden alten Antigentests gefordert.
Kinder ab 12 Jahren werden behandelt wie Erwachsene, Kinder unter 12 benötigen immer einen maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test.
Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App Peduli Lindungi gewährt. Die App mit hochgeladenem Impfnachweis ist auch Voraussetzung für den Zutritt zu Supermärkten, Malls, Dienstleistern und Restaurants. Dies wird zunehmend strikt kontrolliert; in Einzelfällen wird die Vorlage des gelben Impfbuchs akzeptiert.
Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen. Auch Geimpfte oder Genesene unterliegen weiter erheblichen Einschränkungen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion oder als mutmaßliche Kontaktperson einer positiv auf Omikron getesteten Person, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.
Italien - Änderung Beschränkungen im Land
In Italien gelten seit heute weitere Einschränkungen. In Hotels, Kongresszentren, Restaurants, Skiliften und den Transportmitteln im Nah- und Fernverkehr gilt nun die 2G-Regel. Das bedeutet, dass dort nur noch Menschen Zutritt bekommen, die nachweislich gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen sind. Deutsche Touristen können in Italien die QR-Codes ihrer Impfnachweise verwenden. Damit erweitern sich die Einschränkungen im Alltag vor allem für die Ungeimpften, ein negativer Corona-Test reicht für viele Orte nicht mehr aus.
tagesschau.de
Ruanda - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ruanda ist von COVID-19 stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen.
Nach Einreise erfolgt ein COVID-19 Test am Flughafen auf eigene Kosten (50 US-$), weitere kostenpflichtige Tests sind nach drei und sieben Tagen (in einer Teststation) verpflichtend.
Alle Reisenden müssen im Anschluss an die Einreise auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Der Transfer in das Hotel kostet 10 US-$. Das erste Testergebnis muss im Hotel abgewartet werden. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder es ergeht eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS Gerät überwacht wird.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis entweder online oder telefonisch unter *127# beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen. Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 12 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Reiseverbindungen
Der internationale und kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 4 Uhr.
Geschäfte schließen jeweils eine Stunde vor Beginn der Ausgangssperre. Reisen von und nach Kigali und zwischen den Distrikten sind möglich. Soziale Zusammenkünfte sind grundsätzlich erlaubt. Es gelten besondere Regelungen und Vorgaben, u.a. für den Besuch von Kirchen und Hochzeiten. Restaurants, Cafés, Bars, Freizeit- und Konferenzeinrichtungen, sowie der öffentliche Nahverkehr unterliegen Kapazitätsbegrenzungen. Fahrten nach und von Kigali sind nur für geimpfte Fahrgäste erlaubt. Bar- und Restaurantbesucher in Kigali und den Städten Muhanga, Huye, Rusizi, Rubavu, Nyagatare und Musanze müssen geimpft sein. Bars schließen landesweit um 20 Uhr, während Nachtclubs vollständig geschlossen sind. Individualsport ist im Außenbereich wieder erlaubt, Fitnessstudios sind unter Auflagen wieder geöffnet und können wie Pools, Saunas und Massagesalons nur von Geimpften mit negativem Antigen-Schnelltest besucht werden.
Teilnehmer an physischen Treffen oder Konferenzen müssen geimpft sein und einen negativen maximal 24 Stunden alten PCR- oder Antigentest (RDT) vorweisen. Veranstaltungen wie Konzerte oder Festivals sowie andere Festivitäten sind bis auf weiteres untersagt.
Kurzfristige Änderungen sind auf dem Twitter-Account des Rwandan Office of the Prime Minister @primatureRwanda abrufbar.
Touristische Aktivitäten einschließlich Hotelübernachtungen sind mit Nachweis eines 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests (RDT) möglich. Reisen während der nächtlichen Sperrstunde müssen vorab über ein Online-Formular beantragt werden.
Für Besuche der Primaten in den Nationalparks Nyungwe, Gishwati-Mukura und der Vulkane sind PCR-Tests erforderlich, die nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Der Akagera-Nationalpark kann mit einem höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest (RDT) besucht werden.
Antigen-Schnelltests können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden.
Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit „Momo“ („mobile money“) beglichen werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.
Rumänien - Änderung Einreise, Hygieneregeln, Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Rumänien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Alle nach Rumänien einreisenden Personen sind verpflichtet, sich vor Einreise online anzumelden.
Abhängig vom Infektionsgeschehen im Ausreiseland gilt eine Länderkategorisierung in grüne, gelbe und rote Zonen. Diese Einstufung in Risikogebiete wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Deutschland ist derzeit als rote Zone eingestuft.
Bei Einreise nach Rumänien gelten folgende Quarantäneregeln:
1. Einreise aus EU-Staaten, aus dem EWR oder aus der Schweiz:
Es besteht grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten unter anderem für:
• vollständig Geimpfte, die bei der Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU vorlegen können.
• Kinder bis einschließlich 12 Jahre.
• Kinder zwischen 12 und 16 Jahren, die einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden vor Einsteigen/Einreise (je nach Beförderungsmittel), vorlegen können.
• Genesene, die zwischen 10 und 180 Tagen vor Einreise positiv auf COVID-19 getestet wurden und einen elektronischen Genesenennachweis vorlegen können.
• Transitreisende, die sich weniger als 24 Stunden in Rumänien aufhalten.
• Personen, die sich weniger als 72 Stunden in Rumänien aufhalten und einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden vor Einsteigen/Einreise (je nach Beförderungsmittel), vorlegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird ab dem vierten Tag eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
• Personen, die aus grün oder gelb eingestuften Staaten einreisen und einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden vor Einsteigen/Einreise (je nach Beförderungsmittel), vorlegen.
2. Einreise aus allen anderen Staaten:
Es ist grundsätzlich eine Quarantäne von fünf Tagen für vollständig geimpfte oder genesene Personen angeordnet, für alle anderen Personen eine Quarantäne von zehn Tagen.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten unter anderem für:
• vollständig Geimpfte/Genesene, die zudem einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen.
• Kinder bis einschließlich 12 Jahre.
• Kinder zwischen 12 und 16 Jahren, die einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden vor Einsteigen/Einreise (je nach Beförderungsmittel), vorlegen können.
• Transitreisende (s.o.)
Es gibt weitere Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Die rumänische Regierung veröffentlicht hierzu Informationen in rumänischer Sprache . In Zweifelsfällen berät das zuständige regionale rumänische Gesundheitsamt .
Durch die rumänischen Behörden wird zudem Quarantäne angeordnet, wenn während des Aufenthalts in Rumänien eine Corona-Infektion festgestellt wird. Es bestehen auch für geimpfte Personen keine Ausnahmen. Die Wiederausreise nach Deutschland ist dann erst nach Beendigung einer Quarantäne von zehn Tagen für Ungeimpfte, und nach sieben Tagen für Geimpfte/Genesene möglich, sofern zu diesem Zeitpunkt keine Krankheitssymptome mehr bestehen.
Die Straßengrenzübergänge sind geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Einreiseanmeldung abzugeben.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Während des pandemiebedingt geltenden Alarmzustands hat die Regierung jedoch Einschränkungen des öffentlichen Lebens angeordnet.
Zugang zu Hotels, Restaurants, Kultureinrichtungen, Geschäften (außer Lebensmitteln, Apotheken) etc. unterliegt der 3G-Regelung.
Nähere Auskünfte erteilen die einzelnen Gesundheitsämter unter folgenden Kontaktdaten.
Hygieneregeln
In allen öffentlichen Bereichen, auch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (nur Kinder unter fünf Jahren sind ausgenommen).
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen) auf Rumänisch.
• Bitte erkundigen Sie sich beim jeweils zuständigen regionalen Gesundheitsamt nach den aktuell geltenden Regelungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112.
Slowakei - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 stark betroffen. Die Slowakei ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Alle Reisenden müssen frühestens 30 Tage vor der Einreise in die Slowakei und spätestens beim Grenzübertritt ihre Einreise online in „eHranica" anmelden. Kinder unter zwölf Jahren und zwei Monaten sind von der Anmeldung befreit.
Reisende ab zwölf Jahren und zwei Monaten müssen grundsätzlich eine zehntägige Quarantäne einhalten. Die Quarantäne kann frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives PCR-Testergebnis eines slowakischen Labors verkürzt werden. Die Einreise mit einem negativen PCR-Testergebnis reicht nicht aus, um eine Quarantäne zu vermeiden. Auch Genesene müssen in Quarantäne gehen.
Kinder bis zwölf Jahre und zwei Monate sind von der Quarantäne befreit, wenn sie nicht mit anderen Quarantänepflichtigen in einem Haushalt leben.
Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren, wenn ihr Flugzeug auf einem Flughafen in der Slowakei landet. Bei Landungen in Nachbarländern (z.B. Wien, Budapest) reicht die Registrierung über „eHranica “ aus.
Geimpfte sind von der Quarantäne befreit. Als geimpft gelten Personen:
• bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff, wenn sie die zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (z.B. Johnson & Johnson), wenn sie die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Genesenen, wenn sie die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVID-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens zwölf Monate vergangen sind.
Impfnachweise in slowakischer, tschechischer oder englischer Sprache sowie das Digitale COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“ mit QR-Code) werden anerkannt. Andere nationale Bescheinigungen eines Drittlandes werden anerkannt, wenn sie den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Bezeichnung des Impfstoffs und dessen Hersteller, die Reihenfolge der Impfung und die Gesamtzahl der Impfungen mit dem betreffenden Impfstoff sowie das Datum der letzten Impfung enthalten. Diese nationale Bescheinigung muss von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes abgestempelt werden oder elektronisch überprüfbar sein und außerdem in englischer Sprache abgefasst sein. Eine Person, die dies nicht nachweisen kann, gilt nicht als vollständig geimpft.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten u.a. für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen, für die Ausübung des Sorgerechts bei getrennt lebenden Eltern oder auch die Teilnahme an Beerdigungen naher Angehöriger. Den vollständigen Verordnungstext veröffentlicht die slowakische Regierung .
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Stichproben-Kontrollen durchgeführt.
Verstöße gegen die Anmelde- und Quarantänepflichten können mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € bestraft werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt. Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern und muss über die in der Verordnung bezeichneten Transitkorridore erfolgen.
Diese entsprechen zumeist den Autobahntrassen. Transitreisen müssen nicht angemeldet werden. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt nach Fahrplan.
Beschränkungen im Land
In der Slowakei gilt der Notstand. Die slowakische Regierung kann im Rahmen des Notstands kurzfristig Ausgangsbeschränkungen beschließen.
In folgenden Bereichen bestehen Beschränkungen:
Hotels: 3G-Regel bei beruflich veranlassten Reisen, 2G-Plus-Regel bei privaten Reisen (geimpft oder genesen und zusätzlich negativer COVID-19-Test)
Restaurants, Kneipen, Cafés: 2G-Regel für Innenbereiche, für Ungeimpfte nur Außer-Haus-Verkauf
Einkaufen: 2G-Regel für Geschäfte, die über den täglichen Bedarf hinausgehen
ÖPNV: lokal ohne Beschränkungen, überregional 3G-Regel
Veranstaltungen: Sportwettkämpfe generell ohne Zuschauer (Ausnahme: Handball-EM 13.-30. Januar 2022: Auslastung bis 25% der Kapazitäten mit 2G-Regel).
Persönliche Treffen von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur wenn ein Abstand von zwei Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht. Quelle: AA
In der Slowakei ist heute ein nächtliches Ausgehverbot ausgelaufen. Das Verbot war ab Mitte Dezember verhängt worden, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen, und hatte von 20 Uhr abends bis fünf Uhr morgens gegolten. Ebenfalls ab heute dürfen die Schulen in der ganzen Slowakei wieder Präsenzunterricht abhalten. Allerdings müssen auch die jüngsten Kinder während des Unterrichts zumindest einen Mund-Nasen-Schutz tragen, in stärker von Covid-19 betroffenen Regionen eine FFP2-Maske. Weiterhin verboten bleiben Versammlungen von mehr als sechs Personen aus verschiedenen Haushalten. Quelle:
tagesschau.de
Südafrika - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Personen ab Vollendung des 5. Lebensjahres müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test vorweisen, der den Vorgaben der WHO entspricht und bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende, die ohne einen solchen Testnachweis einreisen, müssen sich auf eigene Kosten unmittelbar bei Ankunft einem Antigen-Test unterziehen und sich im Falle eines positiven Testergebnisses in eine zehntägige Quarantäne begeben.
Bei Einreise muss ein vollständig ausgefüllter Reise-Gesundheitsfragebogen abgegeben werden. Es empfiehlt sich, den Fragebogen bereits bei Antritt der Reise mitzuführen.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die mobile App „COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Südafrika sind nur an 20 Grenzübergängen erlaubt. Dort ist mit langen Abfertigungszeiten zu rechnen. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt reguläre internationale Flugverbindungen, jedoch mit eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge sind häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
Seit 1. Oktober 2021 gilt der Lockdown in der untersten von 5 Stufen (adjusted Alert Level 1). Es gilt derzeit die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit.
Ausführliche Informationen in englischer Sprache bietet die südafrikanische Regierung.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 Meter ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der angrenzenden Länder Südafrikas bei Einreise auf dem Landweg.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Thailand - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Thailand ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die thailändische Regierung hat die Registrierung über die Anwendung Thailand-Pass für den Test & Go-Service bis auf weiteres ausgesetzt. Ausgestellte QR-Codes der Anwendung Thailand-Pass behalten ihre Gültigkeit. Einzelheiten und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Thailändischen Außenministeriums.
Für Registrierungen seit dem 22. Dezember 2021 über die Anwendung Thailand-Pass stehen lediglich das Phuket Sandbox Programm und das ASQ Programm zur Verfügung. Die Einreise nach Thailand ist weiterhin möglich, jedoch nur mit einer siebentägigen Hotelquarantäne (für vollstündig geimpfte Reisende) oder über das Sandbox Programm. Nicht oder nicht vollständig geimpfte Reisende müssen in eine zehntägige Hotelquarantäne. Ab dem 11. Januar 2022 wird zusätzlich zu Phuket das sog. Sandbox Programm auf die drei Provinzen Surat Thani (nur auf den Inseln Koh Samui, Koh Pha Ngan und Koh Tao), Phang Nga (ganze Provinz) und Krabi (ganze Provinz) ausgeweitet. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der thailändischen Tourismusbehörde oder bei den thailändischen Auslandsvertretungen.
Hinweise für die Einreise:
• Online-Registrierung über die Anwendung Thailand-Pass mindestens sieben Tage vor der geplanten Reise. Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssummer in Höhe von 50.000 US-$, die auch die Behandlung von COVID-19 einschließt, für nicht-thailändische Staatsangehörige. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen Thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
• Nachweis der Buchung einer alternativen Quarantäne-Unterkunft für die Dauer der Quarantäne. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden. Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin.
• Nachweis eines negativen PCR-Tests in englischer Sprache, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter 6 Jahren, die mit Eltern reisen, sind davon ausgenommen.
• Negativer PCR-Test nach Einreise.
• Weiterer PCR-Test am fünften oder sechsten Tag nach Einreise.
• Installation der Tracking App „MorChana“.
Weitergehende Informationen können bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung in Deutschland sowie der thailändischen Tourismusbehörde erfragt werden.
Bei einem positiven PCR-Test erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung.
Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Quarantäne, Isolation und Behandlung sind kostenpflichtig. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt. Die Deutsche Botschaft Bangkok hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss. In den einzelnen Provinzen gelten teilweise über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Eine Liste der Länder, für die die erleichterten Einreisebedingungen gelten, sowie weitere Informationen zum Verfahren, z.B. welche Impfungen in Thailand anerkannt werden, veröffentlicht die thailändische Tourismusbehörde. Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
Durch- und Weiterreise
Ein internationaler Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Nachweis eines negativen PCR-Tests in englischer Sprache, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 50.000 US-$, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen Thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
Die Transitzeit darf 24 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen können bei der Fluggesellschaft erfragt werden.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Rot/Orange/Gelb/Blau) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Die konkreten Maßnahmen können regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind mit Einschränkungen möglich. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests und/oder Impfnachweises möglich. Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Die touristische Infrastruktur steht nur eingeschränkt zur Verfügung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist außerhalb der eigenen Wohnung überall Pflicht, auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen wie die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Die Installation der Tracking App „MorChana“ ist verpflichtend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltenden Einreisebedingungen bei der thailändischen Tourismusbehörde . Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie einen Transit am Flughafen Bangkok Suvarnabhumi planen, kontaktieren Sie vorab Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich der aktuellen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich über die Civil Aviation Authority of Thailand.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Tschechische Republik - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Tschechische Republik wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik ist von COVID-19 stark betroffen. Die Tschechische Republik ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache (in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen).
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten oder dunkelroten Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Nach der Definition der tschechischen Behörden wird der vollständige Impfstatus gegen COVID-19 bei einem Impfschema mit einer Dosis 14 Tage nach der Impfung erreicht. Bei einem Impfschema mit zwei Dosen ist der vollständige Impfstatus 14 Tage nach der Zweitimpfung erreicht.
Bei den Impfstoffen von AstraZeneca, Moderna und Pfizer / BioNTech beginnt der vollständige Impfstatus 14 Tage nach der Zweitimpfung.
Der Status einer "Booster-Impfung" ist für die tschechischen Behörden ab dem Zeitpunkt einer weiteren Impfung nach einer vollständigen Impfung erreicht.
Die Einreise ist grundsätzlich aus jeglichem Grund möglich.
Deutschland ist in die rote Kategorie (Land mit hohem Infektionsrisiko) eingestuft.
Für Einreisen aus den unterschiedlichen Kategorien gilt Folgendes:
1. Grüne und orange Kategorie:
Aus Ländern der grünen und orangen Kategorie ist die Einreise nur mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden bei Einreise) und elektronischer Einreiseanmeldung möglich. Sofern die Einreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist keine elektronische Einreiseanmeldung erforderlich.
Zwischen dem fünften und siebten Tag bei Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Sofern die Wiederausreise vor dem fünften Tag erfolgt, ist kein zweiter PCR-Test erforderlich.
Tschechische Staatsbürger und Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik müssen nur einen Testnachweis führen. Sie können statt des PCR-Tests auch einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Sofern sie nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln einreisen, kann die Testung auch nach Einreise erfolgen.
Eine generelle Ausnahme von der Testpflicht vor und nach Einreise besteht nur für Personen mit einer sog. "Booster-Impfung". Vollständig geimpfte oder genesene Personen, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, sind lediglich von der Testpflicht nach Einreise ausgenommen.
2. Rote und dunkelrote Kategorie:
Die Einreise aus Ländern der roten und dunkelroten Kategorie, zu der auch Deutschland zählt, ist nur mit negativem PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) und elektronischer Einreiseanmeldung möglich. Sofern die Einreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist keine elektronische Einreiseanmeldung erforderlich.
Tschechische Staatsbürger und Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik können statt des PCR-Tests auch einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Sofern sie nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln einreisen, kann die erste Testung auch nach Einreise erfolgen.
Zwischen dem fünften und siebten Tag nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Sofern die Wiederausreise vor dem fünften Tag erfolgt, ist kein zweiter PCR-Test erforderlich.
Für Personen mit einer sog. "Booster-Impfung", die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, entfällt die Testpflicht vor und nach Einreise, nicht aber die generelle Pflicht zur Einreiseanmeldung bei Einreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Für vollständig geimpfte oder genesene Personen, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt lediglich die Testpflicht nach Einreise,
Tagesreisen
Für Reisen von bis zu 24 Stunden aus oder in Nachbarländer besteht keine Test- und Anmeldepflicht . Sofern die Reise aber mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt und die Reisenden nicht über eine sog. "Booster-Impfung", eine vollständige Impfung oder eine Genesung verfügen, kann die Einreise nur mit Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen.
Genesene und vollständig geimpfte tschechische Staatsbürger und Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik, die noch keine “Booster-Impfung“ erhalten haben, können weiterhin ohne PCR-Testung vor oder nach Einreise einreisen. Sofern die Einreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist keine elektronische Einreiseanmeldung erforderlich.
Zu weiteren Ausnahmen von Einreisebeschränkungen informiert das tschechische Innenministerium . Ausnahmen bestehen u.a. für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer (sofern die Reise nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt), für Kinder unter 12 Jahren und Grenzpendler und Grenzgänger.
Es werden das Digitale COVID-Zertifikat der EU und Zertifikate weiterer Staaten zur Einreise akzeptiert.
Ab dem 1. Februar 2022 sind Corona-Impfzertifikate in Tschechien nur noch neun Monate nach der letzten erfolgten Impfung gültig.
Für Genesene, die in den letzten 180 Tagen erkrankt waren, ist kein negativer Test erforderlich, wenn der Genesenennachweis mit einem digitalen COVID-Zertifikat erbracht wird.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gelten für alle EU- und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können, sofern sie nicht den Nachweis einer in Tschechien anerkannten Impfung führen, nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich. Die Durchreise darf höchstens 12 Stunden dauern und es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen) erlaubt. Die Durchreise auf dem Landweg ist ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich.
Bei Einreise mit dem Flugzeug und Weiterreise auf dem Land- oder Luftweg ist Einreiseanmeldung und PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) erforderlich. Reisende mit einer sog. "Booster-Impfung" benötigen keinen PCR-Test, aber die Einreiseanmeldung und einen digitalen Nachweis über die Impfungen. Durchreisen aus einem Land mit sehr hohem Infektionsrisiko (dunkelrote Kategorie) sind nur aus triftigen Gründen möglich.
Durchreisen von Drittstaatern ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind nicht möglich.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im COVID-Portal (auf Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Bei Freizeitaktivitäten mit über 20 Personen müssen die Teilnehmer geimpft oder genesen sein. Die maximale Teilnehmerzahl liegt bei 50 Personen. Organisierte Sport- Kultur- und Ausbildungsveranstaltungen sind mit bis zu 1.000 Personen und nur für Geimpfte und Genesene möglich.
Geschäfte sind mit Einschränkungen geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur noch von Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Sehenswürdigkeiten, Kino) sowie botanische und zoologische Gärten sind mit Einschränkungen geöffnet. Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Wellness- und Fitnesseinrichtungen und Kultureinrichtungen wie Kinos und Theater, sind nur noch für Geimpfte und Genesene geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich.
Restaurants und Hotels sind nur noch für Geimpfte oder Genesene geöffnet. Es dürfen maximal vier Personen oder ausschließlich Personen eines Haushalts an einem Tisch sitzen.
Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen COVID-Testnachweis, ungeimpfte Kinder zwischen 12 und 18 Jahren einen PCR-Testnachweis (maximal 72 Stunden alt) für körpernahe Dienstleistungen, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Restaurants und Hotels.
Hygieneregeln
Im Freien, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, sowie in allen Innenräumen (außer der eigenen Wohnung), in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen und bei Fahrgemeinschaften in Kraftfahrzeugen, gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen darüber hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation .
Tunesien - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren müssen bei Einreise einen negativen, maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist.
Eine Einreise für ungeimpfte ausländische Staatsangehörige ohne Wohnsitz in Tunesien ist nicht möglich. Auch für Pauschaltouristen gibt es keine Ausnahmegelungen mehr.
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronischen Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.
Sowohl die Bestätigung der elektronische Einreiseanzeige (zweiseitiges Dokument, zweifach ausgedruckt und unterschrieben) als auch der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis sind in ausgedruckter Form vorzulegen. Die Dokumente werden beim Flughafen Check-In geprüft und müssen bei Ankunft den Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums im Rahmen der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Für nicht- oder nicht vollständig geimpfte Reisende mit tunesischer Staatsangehörigkeit oder Ausländer mit tunesischem Daueraufenthaltstitel gilt - je nach Einzelfall - eine Pflichtquarantäne in speziellen Quarantänehotels auf eigene Kosten oder eine zehntägige häusliche Quarantäne.
Minderjährige unterliegen keiner Quarantänepflicht.
Die Fluggesellschaften prüfen vor dem Abflug die Hotelreservierung und den Zahlungsnachweis (Voucher). Diese Unterlagen müssen bei der Kontrolle an der Grenze erneut vorgelegt werden. Am letzten Tag der Quarantäne wird auf Kosten des Reisenden ein weiterer PCR-Test durchgeführt. Bei negativem Ergebnis darf die Quarantäne am siebten Tag verlassen werden. Vollständig geimpfte Einreisende sind von der Quarantäne befreit. Bei Einreise muss ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorgelegt werden. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren Impfschema mindestens 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson&Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde.
Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen - kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften der tunesischen Seite zu Schwierigkeiten kommen. Eine Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket könnte verweigert werden.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen, bei dessen positiven Ergebnis die getestete Person zu einer Quarantäne auf eigene Kosten verpflichtet ist.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 22. Dezember 2021 haben nur noch Personen, die im Besitz des tunesischen Gesundheitsausweises sind, Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Restaurants, Cafés, Flughafen, etc.. Personen, die aus dem Ausland kommen und dort geimpft wurden, können diesen Nachweis durch ein Ausweisdokument und einen Impfpass erbringen. Es wird empfohlen, einen Ausdruck der Bestätigung der gegenseitigen Anerkennung von tunesischen und europäischen Impfzertifikaten des tunesischen Gesundheitsministeriums bei sich zu führen.
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden.
Restaurants und Cafés dürfen nur 50% ihrer Platzkapazitäten für die Bewirtung nutzen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Empfehlungen
• Drucken Sie die elektronische Einreiseanzeige, als auch den in englischer oder französischer Sprache ausgestellten Testnachweis für Kontrollen aus.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Turkmenistan - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Turkmenistan wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Turkmenistan ist von COVID-19 betroffen. Turkmenistan ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen zur weltweiten Lage bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht eine grundsätzliche Einreisesperre. Die Einreise kann derzeit nur nach vorheriger Genehmigung über den Grenzübergang am Flughafen Turkmenabat und über den Grenzübergang im Hafen Turkmenbaschi erfolgen. Reisende müssen im Anschluss eine dreiwöchige Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft ableisten, die europäischen Vorstellungen nicht unbedingt entspricht. Bei Einreise sind vorzulegen:
- Nachweis über einen höchstens drei Tage vor Einreise durchgeführten, negativen PCR-Test (der bei Einreise und nach Ableistung der Quarantäne wiederholt wird),
- Impfzertifikat gegen COVID-19 (mind. 42 Tage seit erster Impfdosis verstrichen) oder
- Bescheinigung über vorhandene Antikörper (IgM, IgG). Genesungsnachweise werden nicht akzeptiert..
Durch- und Weiterreise
Mit Ausnahme des Flughafens Turkmenabat und des Hafens Turkmenbaschi sind alle übrigen Grenzübergänge für den Personenverkehr gesperrt.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist derzeit auf unregelmäßig organisierte Charterflüge beschränkt, Fährverkehr über Turkmenbaschi findet unregelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Reisen und Transportmöglichkeiten sind landesweit eingeschränkt. Die touristische Infrastruktur ist geschlossen.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Abstand zwischen Personen soll zwei Meter betragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt