Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2022

Reiseinformationen für Unterwegs

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 11.02.2022

Beitrag von Birgitt »

Entlistung: die nachfolgenden Länder gelten mit Wirkung vom 13. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet:
  • Bahamas
  • Dominikanische Republik
  • Jamaika
  • Kanada
  • Kirgisistan
  • Kuba
  • Malta
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Vincent und die Grenadinen
Folgende Länder sind ab dem 13. Februar 2022 neu als Hochrisikogebiet eingestuft.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen dorthin wird gewarnt:
  • Iran
  • Salomonen

Und nun noch die neuesten Beschränkungen:

Belgien - Änderung Beschränkungen im Land
In Belgien fällt am kommenden Freitag 18. Februar 2022 die mitternächtliche Sperrstunde für Bars und Restaurants sowie das Betriebsverbot für Diskotheken und Nachtclubs weg. Für den Gastronomie- und Veranstaltungsbereich wird aber weiterhin das Vorzeigen des Gesundheitspasses verpflichtend sein. Auch die Pflicht, wenn möglich von zu Hause aus zu arbeiten, gilt ab kommendem Freitag nicht mehr. Das Home Office wird aber weiterhin empfohlen. Außerdem müssen Kinder unter zwölf Jahren in der Schule dann keine Schutzmaske mehr tragen. Quelle: tagesschau.de

Ecuador - Änderung Einreise, Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ecuador ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von Ecuador.
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur auf dem Luftweg möglich. Die Landesgrenze zwischen Ecuador und Peru ist gesperrt, die Landesgrenze zwischen Ecuador und Kolumbien (Rumichaca bei Tulcan) ist sporadisch wieder geöffnet.
Alle Passagiere müssen vor dem Boarding nach Ecuador eine digitale Gesundheitserklärung (Declaración de salud del viajero) vorlegen und bei Einreise nach Ecuador nochmals vorzeigen.
Alle Einreisenden ab drei Jahren müssen vor dem Boarding nach Ecuador einen weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte, vorlegen. Antigentests werden nicht akzeptiert.
Passagiere, die sich nur im Transitbereich aufhalten, müssen keinen Impfschutz oder negativen PCR-Test vorweisen.
Für Reisende aus Drittländern können abweichende Regelungen gelten.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Der Grenzübergang Kolumbien-Ecuador ist geöffnet, die Grenze zwischen Peru und Ecuador im Süden bleibt weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Internationale Flugverbindungen sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Beschränkungen im Land
Landesweit können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung (Fahrverbote für bestimmte Endnummern von Kennzeichen) sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants gelten. Bars und Diskotheken sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Alle Einreisenden ab drei Jahren müssen einen weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte, vorlegen. Antigentests werden nicht akzeptiert.
In Ecuador kann der PCR-Test nur von speziell hierfür autorisierten Laboren erfolgen.
Auch ist die sogenannte Tarjeta de Control de Tránsito/Transit Control Card, ausgestellt von der Lokalverwaltung der Galapagosinseln (Consejo de Gobierno de Régimen Especial de Galápagos) bei Einreise vorzulegen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die britischen Überseegebiete einschließlich Gibraltar, die Isle of Man und die Kanalinseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 stark betroffen. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland einschließlich der britischen Überseegebiete, Gibraltar, der Isle of Man und der Kanalinseln ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung , für Schottland die schottische Regionalregierung.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf den Webseiten der zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung (Passenger Locator Form) frühestens 48 Stunden vor Einreise. Diese muss bei Einreise nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Alle vollständig geimpften Personen benötigen für die Einreise nach England keinen COVID-Test mehr und müssen sich nach Einreise nicht in Quarantäne begeben. Auch ist kein Test nach Einreise erforderlich.
Für nicht oder nicht vollständig geimpfte Minderjährige im Alter von 5 bis 17 Jahren gelten die Testregeln wie für vollständig geimpfte Personen. Sie unterliegen ebenfalls keiner Test- oder Quarantäneverpflichtung.
Minderjährige Kinder im Alter von 4 Jahren und jünger sind von allen Test- und Quarantäneregeln befreit.
Ähnliche Regeln gelten in Schottland Wales und Nordirland.
Nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen müssen neben dem Test vor Einreise einen weiteren PCR-Test bis spätestens am Tag 2 nach Einreise machen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist keine Quarantäne erforderlich.
Für alle nach England einreisenden LKW-Fahrer , gilt ein verpflichtender COVID-19-Test nach Einreise bei Aufenthalt von mehr als 48 Stunden. Nicht vollständig geimpfte LKW-Fahrer müssen zusätzlich jeweils alle 72 Stunden einen weiteren COVID-19 Test machen (max. 2 Tests).
Für Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste" aufgehalten haben, gelten abweichende Regelungen. Sie müssen einen Test vor Einreise vorweisen und sich für zehn Tage in Hotelquarantäne begeben. Aufenthalt, Verpflegung und die Tests während der Quarantäne kosten mindestens 2.285 GBP. Informationen können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden. Verstöße gegen die Hotelquarantäne und falsche Angaben hinsichtlich des Voraufenthalts werden mit hohen Geldstrafen geahndet.
Für eine Reihe von Berufen und Tätigkeiten gelten Ausnahmen von den vorgenannten Einreiseregeln.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist erlaubt. Seit dem 7. Januar 2022 müssen sich vollständig geimpfte Transitreisende weder vorab elektronisch anmelden , noch einen negativen COVID-19-Test vorlegen. Vollständig geimpfte Transitreisende, die einreisen, um beispielsweise den Flughafen zu wechseln, müssen sich dagegen vor Einreise elektronisch anmelden.
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande oder Belgien sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverbindungen verkehren regelmäßig. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt aktuell die COVID-Warnstufe 4 von 5.
Es gelten folgende Beschränkungen:
England: Die Maskenpflicht wurde außer in Krankenhäusern, in Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen aufgehoben. Weiterführende Informationengibt es auf der Webseite der englischen Regierung .
Schottland: Es gilt eine Maskenplicht für öffentlich zugängliche Innenbereiche und für den öffentlichen Nahverkehr. Ein COVID-Pass (alternativ eine negativer Schnelltest) wird für viele Veranstaltungen benötigt. Ausgenommen davon sind lediglich Theater und Restaurants. Einzelheiten können auf der Webseite der schottischen Regierung nachgelesen werden.
Wales: Es gelten weiterhin Maßnahmen, wie das Tragen einer Maske im öffentlichen Nahverkehr, Geschäften oder anderen Veranstaltungsräumen. Zu Einzelheiten informiert die Webseite der walisischen Regierung .
Nordirland: Es gelten weiterhin Maßnahmen, wie das Tragen einer Maske im öffentlichen Nahverkehr, Geschäften oder anderen Veranstaltungsräumen Ein COVID-Pass (alternativ ein negativer Schnelltest) wird für viele Veranstaltungen benötigt.
Einzelheiten können der nordirischen Regierung entnommen werden.
Hygieneregeln
Es wird weiterhin empfohlen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England , Wales , Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Guernsey/Alderney: Alle Einreisenden müssen einen „Travel Tracker account" anlegen (entfällt mit Wirkung vom 17. Februar 2022). Da sich Deutschland nicht auf der „roten“ Liste befindet, wird lediglich zwischen vollständig und nicht vollständig geimpften Personen unterschieden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Jersey: Seit 7. Februar 2022 sind alle Reisebeschränkungen aufgehoben worden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Isle of Man: Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Gibraltar hat sich weitgehend den Regelungen der Britischen Regierung angeschlossen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Einreisen nach Anguilla sind möglich, bedürfen jedoch einer Genehmigung . Alle volljährigen Besucher (außer Schwangere) müssen vollständig geimpft sein (die letzte Impfung muss 21 Tage zurückliegen). Eine elektronische Anmeldung sowie ein negativer COVID-19-Test, der drei bis fünf Tage vor der geplanten Ankunft vorgenommen werden muss, sind erforderlich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist für Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich nur mit vollständigem Impfnachweis unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen maximal 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende Corona-Tests werden bei Einreise und erneut vier und zehn Tage nach Einreise durchgeführt. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf die britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist unter Einschränkungen möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der British Virgin Islands und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Kaimaninseln (Cayman Islands) ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Die Einreise unterliegt Beschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der Cayman Islands und die britische Regierung.
Die Einreise nach Montserrat ist für touristische Zwecke gestattet. Weitere Informationen bieten die Regierung von Montserrat und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Für die Einreise muss ein maximal drei Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Es besteht keine Quarantänepflicht. Infektionszahlen und weitere Informationen bieten Regierung der Turks & Caicos Islands und die britische Regierung.
Reisen nach St. Helena & Dependencies sind wieder möglich. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bieten die Regierung von St. Helena und die britische Regierung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen, die benötigen Testnachweise und über mögliche Änderungen im Flugplan.

Indien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indien wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indien ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indiens.
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen auf dem Luft- und Wasserwege sind seit dem 15. November 2021 zugelassen und die Erteilung von e-Tourist Visa/Tourist Visa wurde entsprechend wieder aufgenommen, wobei die maximale Aufenthaltsdauer 30 Tage beträgt und vor dem 6. Oktober 2021 erteilte Touristenvisa ungültig sind, siehe Abschnitt Einreise und Zoll - Visum.
Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke ist bereits wieder möglich, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen Passagiere nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der von Reisenden aus Deutschland neben dem Reisepass das negative PCR-Testergebnis als PDF-Datei hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App „Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu herkunftslandspezifischen Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Die allgemeine Quarantänepflicht nach Einreise ist mit Wirkung vom 14. Februar 2022 aufgehoben. Nach dem Zufallsprinzip werden 2% aller ankommenden Flugpassagiere einem kostenpflichtigen COVID-19-Test am Flughafen unterzogen.
Bei positivem Testergebnis oder sonstigen Krankheitssymptomen kann die Aufnahme in eine staatliche Einrichtung und/oder Heimquarantäne verfügt werden. In den staatlichen Quarantäneeinrichtungen müssen sich die Reisenden einer Behandlung einschließlich mehrerer PCR-Tests und weiterer Überwachung unterziehen.
Die Einreise- und Quarantänebestimmungen können in den verschiedenen Staaten für internationale und inländische Flugreisen variieren und sich zudem sehr kurzfristig ändern.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Linienflugverbindungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind derzeit nur eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen sowie Charter-Flügen möglich. In einigen Staaten gelten weiterhin Beförderungseinschränkungen bzw. COVID-Testpflichten für Reisende, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Das Verbindungsangebot des nationalen Eisenbahn- und Flugverkehrs ist stark reduziert.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, bundesstaatliche Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen können orts- und lageabhängig kurzfristig verhängt werden. Es werden mancherorts verpflichtende kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verbracht. Die Verweigerung des Tests stellt eine Straftat dar und kann mit empfindlichen Bußgeldern oder Haftstrafen geahndet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Sofern Sie sich momentan mit einem vor dem 6. Oktober 2021 ausgestellten touristischen Visum in Indien aufhalten, sollten Sie dringend eine Verlängerung des Visums über das örtliche Foreigners Regional Registration Office (FRRO) beantragen. Rechnen Sie damit ggf. zur Ausreise aus Indien innerhalb eines Monats aufgefordert zu werden.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wiederzulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.

Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
In Österreich gilt ab Samstag 12. Februar 2022 die 2G-Regel in nicht lebensnotwendigen Geschäften nicht mehr. Kunden müssen dann nicht mehr nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sind. In den Geschäften gilt nur noch eine Maskenpflicht, auch Tests sind nicht nötig. In der Gastronomie und im Tourismus soll ab dem 19. Februar die bisherige 2G-Regel durch 3G ersetzt werden. Für die Tests, die wieder den Zugang zu den Lokalen ermöglichen, gilt: PCR-Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein, Antigen-Tests nicht älter als 24 Stunden. Quelle: tagesschau.de

Spanien - Änderung Besonderheiten auf den Inseln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien, einschließlich der Balearen und der Kanarischen Inseln, wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Spanien ist, einschließlich der Balearen und der Kanarischen Inseln, als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Spaniens.
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahre, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 24 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis über die vollständige bzw. Booster-Impfung gegen COVID-19. Im Falle einer Vollimpfung muss diese mindestens 14 Tage und darf höchstens 270 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt sein. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Einreise nach Portugal auf dem Landweg ist ein PCR-Test bzw. Antigen-Test verpflichtend, der höchstens 72 (PCR) bzw. 48 (Antigentest) Stunden vor Einreise erfolgt ist. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind seit dem 6. Februar 2022 von der Testpflicht befreit. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahre. Weitere Informationen finden sich in den Reisehinweisen zu Portugal.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch nicht wieder auf Vor-Pandemie-Niveau.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In der Region Valencia gilt die 3G-Regel für Personen älter als 12 Jahre u.a. für den Zugang zu Innenräumen von Restaurants, Diskotheken und Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Weitere Informationen bieten die valencianischen Behörden.
In Andalusien gilt die 3G-Regel für Personen ab 12 Jahre u.a. für Restaurants und Freizeitangebote in geschlossenen Räumen. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien. Von Besuchern, die unmittelbar vom spanischen Festland oder den Kanaren auf die Balearen reisen, wird kein Test-, Impf- oder Genesungszertifikat verlangt.
Es gilt noch bis einschließlich 11. Februar 2022 die 3G-Regel u.a. für den Zugang zu allen Bars und Restaurants (auch Hotelrestaurants) in Innenräumen sowie für sämtliche Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos, Sportstudios, Clubs und Diskotheken.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die älter als 12 Jahre und drei Monate sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen, müssen bei Ankunft ein negatives Testzertifikat vorweisen (PCR-Test darf höchstens 72 Stunden, ein Antigentest maximal 48 Stunden alt sein). Wer ein digitales Impf- oder Genesungszertifikat vorweisen kann, ist von der Vorlage eines Testergebnisses befreit. Eine elektronische Einreiseanmeldung ist bei Anreisen aus anderen Teilen Spaniens nicht erforderlich.
Auf den Kanaren existieren Zugangsbeschränkungen in der Gastronomie, bei sozialen Zusammenkünften und bei Kulturveranstaltungen. Immer häufiger wird der Zutritt von der Vorlage eines digitalen Impf-, Genesungs- oder Testzertifikats abhängig gemacht. Eine für alle Inseln einheitliche Regelung gibt es nicht. Einzelheiten sind der Internetseite des staatlichen kanarischen Fremdenverkehrsverbandes zu entnehmen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch bei Großveranstaltungen im Freien besteht dann eine Maskenpflicht, wenn die Teilnehmer stehen, im Sitzen nur, wenn der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahre und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Südafrika - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen wie South African Tourism oder auf der speziellen Coronavirus-FAQ-Seite für internationale Reisen der südafrikanischen Regierung (nur in englischer Sprache).
Alle Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte (einschließlich Personen mit Booster-Impfung) und Genesene.
Bei Einreise muss ein vollständig ausgefüllter Reise-Gesundheitsfragebogen abgegeben werden. Es empfiehlt sich, den Fragebogen bereits bei Antritt der Reise mitzuführen.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die mobile App „COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Südafrika sind nur an 20 Grenzübergängen erlaubt. Dort ist mit langen Abfertigungszeiten zu rechnen. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt reguläre internationale Flugverbindungen, jedoch mit eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge sind häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
Seit 1. Oktober 2021 gilt der Lockdown in der untersten von 5 Stufen (adjusted Alert Level 1). Es gilt derzeit die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit.
Ausführliche Informationen in englischer Sprache bietet die südafrikanische Regierung.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 Meter ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der angrenzenden Länder Südafrikas bei Einreise auf dem Landweg.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Tunesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Tunesiens.
Ungeimpfte Reisende müssen bei Einreise einen negativen, maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Alternativ kann auch ein bei Einreise maximal 24 Stunden alter Antigentest vorgelegt werden.
Der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis ist in ausgedruckter Form vorzulegen. Die Dokumente werden beim Flughafen Check-In geprüft und müssen bei Ankunft den Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums im Rahmen der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Bei Einreise muss ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorgelegt werden. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren Impfschema mindestens 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson&Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde.
Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen - kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften der tunesischen Seite zu Schwierigkeiten kommen. Eine Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket könnte verweigert werden.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen, bei dessen positiven Ergebnis die getestete Person zu einer fünftägigen häuslichen Quarantäne verpflichtet ist. Bei anhaltenden Symptomen verlängert sich die Quarantäne auf sieben Tage.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Versammlungen bleiben weiterhin verboten.
Für den Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Restaurants, Cafés, Flughafen, etc. benötigt man einen tunesischen Gesundheitsausweis. Personen, die aus dem Ausland kommen und dort geimpft wurden, können diesen Nachweis durch ein Ausweisdokument und einen Impfpass erbringen. Es wird empfohlen, einen Ausdruck der Bestätigung der gegenseitigen Anerkennung von tunesischen und europäischen Impfzertifikaten des tunesischen Gesundheitsministeriums bei sich zu führen.
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden.
Restaurants und Cafés dürfen nur 50% ihrer Platzkapazitäten für die Bewirtung nutzen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Empfehlungen
• Drucken Sie die elektronische Einreiseanzeige, als auch den in englischer oder französischer Sprache ausgestellten Testnachweis für Kontrollen aus.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 13.02.2022

Beitrag von Birgitt »

Norwegen - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Norwegen verabschiedet sich nach Dänemark und Schweden von so gut wie allen verbliebenen Corona-Maßnahmen. Nach einer kräftigen Lockerung vor knapp zwei Wochen fallen nun auch die allermeisten weiteren Beschränkungen weg, darunter die Maskenpflicht und die Ein-Meter-Abstandsregel. Zwei Empfehlungen bleiben aber bestehen: Nur Erwachsene mit Symptomen sollten sich testen lassen, und wer als Erwachsener positiv getestet wird, sollte vier Tage zu Hause bleiben. Alle Einreiseanforderungen werden indes aufgehoben. Quelle: tagesschau.de

Österreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Österreich setzt die Lockerungen der Corona-Maßnahmen fort. Im Handel oder in Museen muss nur noch eine FFP2-Maske getragen werden. Die bisherige 2G-Regel entfällt. Obendrein wird bei Veranstaltungen die Obergrenze für Besucherinnen und Besucher aufgegeben. Allerdings gelten in diesem Fall - wie etwa beim Besuch von Fußballspielen - die 2G-Regel und Maskenpflicht. Ab 19. Februar 2022 dürfen - abgesehen von Wien - überall nicht nur Geimpfte und Genesene, sondern auch negativ Getestete wieder ins Lokal. Die 3G-Regel gilt dann auch im Tourismus. Quelle: tagesschau.de

Vietnam - Änderung Einreise
Vietnam hebt ab dem 15. Februar 2022 alle Einschränkungen beim internationalen Flugverkehr auf. Die Zahl der Flüge solle wieder auf dem Niveau von vor der Pandemie liegen. Quelle: tagesschau.de

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 14.02.2022

Beitrag von Birgitt »

Aserbaidschan - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Aserbaidschan wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Aserbaidschan ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige auch ohne vorherige Sondergenehmigung möglich (s. Einreise und Zoll). Bei der Einreise muss bereits beim Check-in ein Nachweis über das Vorliegen einer vollständigen Impfung oder ein Genesenennachweis und ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen ausreichend (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder von einem Jahr bis 18 Jahre benötigen einen negativen PCR-Test. Für Kinder unter einem Jahr ist kein Nachweis nötig. Eine Selbstisolation nach Einreise ist nicht erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Charterflüge zwischen Baku und Istanbul sowie nach Ankara und Izmir werden durchgeführt. Eine Flugverbindung mit Frankfurt wurde wieder aufgenommen. Darüber hinaus gibt es weitere Charterflüge z.B. nach London, Tiflis, Moskau und Kiew. Für einen Weiterflug nach Deutschland ist jedoch in der Regel ein neuer Check-in, verbunden mit Gepäckabholung und Einreise in das Transitland, erforderlich. Die jeweiligen Einreiseerfordernisse sind dabei zu beachten.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis 1. März 2022 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen, Fitnessstudios, Restaurants und Cafés sind geöffnet. Für ungeimpfte Personen ab 18 Jahren gelten Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z. B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, große Einkaufszentren, Hochschulbesuch). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind. Mit Wirkung vom 15. Februar 2022 verlieren Impfzertifikate sechs Monate nach Erhalt der zweiten Impfung ihre Gültigkeit.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und insbesondere auch im ÖPNV.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der aserbaidschanischen Regierung sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).

Estland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Estland wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Estland ist von COVID-19 stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Estlands.
Die Einreise nach Estland ist grundsätzlich möglich. Über geltende Auflagen inkl. Ausnahmeregelungen für Geimpfte und Genesene informiert das estnische Außenministerium.
Reisende werden gebeten, elektronisch max. 72 Stunden vor Einreise einen Anmeldebogen auszufüllen. Alle Reisenden werden aufgerufen zusätzlich auf freiwilliger Basis einen PCR-Test nach Einreise durchzuführen.
Für Reisende aus EU/EFTA-Ländern, deren Koeffizient oberhalb von 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Zwei-Wochen-Frist liegt, gilt
• die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnis (max. 72 Stunden alt) oder die Abgabe eines PCR-Test nach Einreise und
• eine siebentägige Quarantänepflicht. Nach frühestens vier Tagen kann ein zweiter PCR-Test mit einem negativen Ergebnis die Quarantäne beenden.
Folgender Personenkreis ist von Test- bzw. Quarantäne-Auflagen befreit:
• Vollständig geimpfte Personen, die nachweislich in den letzten sechs Monaten vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden. Nachweis durch WHO-Impfnachweis oder ärztliche Bescheinigung mit Informationen u.a. zur Anzahl der verabreichten Impfdosen und Impfstoff-Zusammensetzung in englischer, estnischer oder russischer Sprache.
• Genesene Personen, die nachweislich in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen mit Nachweis durch ein ärztliches Schreiben oder des Gesundheitsamtes entweder in englischer, estnischer oder russischer Sprache.
Für Minderjährige unter 12 Jahre gilt, dass, sofern sie mit Eltern oder Begleitpersonen reisen, die selbst durch Impfung oder Genesung von den Test- und Quarantänepflichten befreit sind, ebenfalls von der Test- und Quarantänepflicht befreit sind.
Bei Einreise von Minderjährigen (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) mit ungeimpften Eltern/Begleitpersonen oder solchen, die nicht genesen sind, gilt die Isolationspflicht, von der Schüler sich nach dem vierten Tag nach Einreise zum Schulbesuch mit einem PCR-Test freitesten können.
Die aktuelle Länderliste mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen möglichst unterbleiben. Die Grenzen zu Russland sind wieder geöffnet, Grenzübertritte sind vorab beim jeweiligen Grenzübergang elektronisch über das Grenzportal anzumelden. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Es bestehen wöchentliche Direktflugverbindungen sowie diverse Umsteigeverbindungen von und nach Deutschland. Land- und Seegrenzen sind passierbar. Es empfiehlt sich, sich über die jeweiligen Auflagen auf beiden Seiten der Grenze zu informieren. Für Grenzübertritte von oder nach Estland informiert die estnische Gesundheitsbehörde.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres haben nur noch Personen nach Vorlage eines gültigen COVID-19-Impfzertifikats oder Genesenenzertifikats inkl. Identifikationsdokument Zutritt zu Inneneinrichtungen in den Bereichen Gastronomie, Kultur und Freizeit. Minderjährige sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Einhaltung der Vorgaben wird streng kontrolliert und ggf. sanktioniert. Alle Personen in Estland werden zu Kontaktreduzierungen in allen Lebensbereichen aufgefordert. Über aktuelle Regelungen informieren die estnischen Behörden, auch unter der Hotline: +372 600 1247.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen und ÖPNV gelten Maskenpflicht (Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres) und die Abstandsregelung (zwei Meter). Das Tragen medizinischer Masken und häufiges Händewaschen und Desinfektion wird dringend empfohlen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA“ , die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.

Georgien - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Georgien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Georgien ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen veröffentlichen das georgische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der georgischen Regierung.
Georgien unterscheidet bei den Einreiseformalitäten zwischen vollständig geimpften und ungeimpften Reisenden.
Vollständig Geimpfte können unter Beachtung der nachfolgenden Voraussetzungen uneingeschränkt nach Georgien einreisen.
Vollständig Geimpfte sind Personen, die alle notwendigen Impfungen erhalten haben. Sie haben entweder eine erforderliche Zweitimpfung erhalten oder wurden mit einem Impfstoff geimpft, der auch bei einmaliger Impfung den vollen Impfschutz bietet. Ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung gilt man als vollständig geimpft. Personen, die bereits an Corona erkrankt waren und über einen entsprechenden Nachweis verfügen, benötigen für den Nachweis einer vollständigen Impfung nur eine Impfung.
Für Geimpfte gelten folgende Einreiseregelungen:
Auf dem Luftweg:
• Vorlage eines gültigen Impfnachweises. Der gelbe WHO-Impfausweis und das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden bei der Einreise in Georgien akzeptiert, oder
• Vorlage eines Genesenennachweises (nicht älter als 100 Tage) und Nachweis über den Erhalt einer Impfung.
Die Vorlagepflicht eines PCR-Tests und die Anmeldepflicht vor Einreise entfallen, wenn die beiden o.g. Voraussetzungen erfüllt sind.
Auf dem See-/Landweg:
• Vorlage eines gültigen Impfnachweises. Der gelbe WHO-Impfausweis und das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden bei der Einreise in Georgien akzeptiert, oder
• Vorlage eines Genesenennachweises (nicht älter als 100 Tage) und Nachweis über den Erhalt einer Impfung.
• Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests, der in englischer, russischer oder georgischer Sprache ausgestellt sein muss und nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Bei Kindern unter zehn Jahren entfällt die Vorlagepflicht.
Unter Erfüllung der o.g. Voraussetzungen entfällt die Anmeldepflicht vor Einreise.
Für Ungeimpfte gilt:
Reisende aus Deutschland dürfen ohne Impfnachweis einreisen, wenn sie deutsche Staatsangehörige oder Inhaber eines Aufenthaltstitels in Deutschland sind. Eine abschließende Liste weiterer Länder, aus denen die Einreise möglich ist, findet sich auf der Webseite des georgischen Außenministeriums.
• Die Einreise nach Georgien muss per Direktflug oder mit einem Transitaufenthalt (ohne Verlassen des Transitbereiches des Flughafens) in einem anderen Land erfolgen.
• Vorlagepflicht eines negativen PCR-Tests, der in englischer, russischer oder georgischer Sprache ausgestellt sein muss und nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Bei Kindern unter zehn Jahren entfällt die Vorlagepflicht.
• Anmeldepflicht vor der Einreise unter Hinterlegung der Kontaktdaten sowie Angaben zur Reisehistorie der vergangenen 14 Tage.
• Zusätzlich ist auf eigene Kosten ein weiterer PCR-Test am dritten Tag nach der Einreise durchzuführen.
Georgien hat neue Einreisebeschränkungen festgelegt für Reisende, die sich in den vergangenen 14 Tagen in bestimmten Hochrisikogebieten, insbesondere in Virusvariantengebieten, aufgehalten haben. Hier gilt unabhängig der Nationalität eine 14-tägige Quarantänepflicht nach der Einreise in Georgien. Nähere Informationen können bei den Auslandsvertretungen Georgiens erfragt werden.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind nicht möglich. Transit-Aufenthalte am Flughafen Tiflis sind erlaubt.
Reiseverbindungen
Fluglinien fliegen Georgien mit reduziertem Flugplan an.
Beschränkungen im Land
Georgien hat die sogenannte Green-Pass-Regelung am 1. Februar 2022 abgeschafft. Restaurants, Kinos, Fitnessstudios und andere Einrichtungen des öffentlichen Lebens können wieder ohne Impf- Genesenen- oder Testnachweis besucht werden.
Zu Abchasien und Südossetien siehe Innenpolitische Lage.
Hygieneregeln
In Georgien gilt eine allgemeine Maskenpflicht sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien, im ÖPNV, in Taxis und sonstigen Personentransportmitteln. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Bei Betreten öffentlicher Räumlichkeiten wird die Temperatur gemessen; Hände müssen desinfiziert oder zur Verfügung stehende Einmalhandschuhe getragen werden. Ein Abstand von 1,5 Meter ist einzuhalten.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen wie das Vermeiden von Kontakt zu Personen mit Infektion der Atemwege, regelmäßiges Händewaschen, Vermeiden von Gesichtsberührungen, Vermeiden von engem Kontakt zu Straßenhunden und -katzen, Einhalten der Husten- und Niesetikette.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der georgischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden unter Tel. 112 oder das Ministry of Health.

Guinea - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Guinea ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitsbehörde ANSS auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Guineas.
Die Einreise für EU-Staatsangehörige ist wieder gestattet. Visa können auf der Seite der Direction National de la Protection aux Frontières beantragt werden.
Reisende müssen bei Einreise ein Attest auf Grundlage eines negativen PCR-Tests vorlegen, der maximal 72 Stunden alt sein darf. Es werden ausschließlich PCR-Tests akzeptiert.
Aus Frankreich, Marokko, dem Senegal und der Türkei einreisende Personen sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Von allen Reisenden muss der Nachweis über die vollständige Impfung gegen COVID-19 erbracht werden. Auch Genesene benötigen zwei Impfungen (außer beim Impfstoff von Johnson&Johnson).
Je nach verabreichtem Impfstoff gelten folgende Regelungen:
• Johnson&Johnson: Einreise ab 28 Tagen nach der Impfung
• AstraZeneca: zweite Dosis 8 bis 12 Wochen nach der Erstimpfung, Einreise ab 14 Tagen nach der vollständigen Impfung
• BioNTech/Pfizer: zweite Dosis 3 Wochen nach der Erstimpfung, Einreise ab 14 Tagen nach der vollständigen Impfung
• Moderna: zweite Dosis 3 bis 7 Wochen nach der Erstimpfung, Einreise ab 14 Tagen nach der vollständigen Impfung
• Sinopharm und Sinovac: zweite Dosis 3 Wochen nach der Erstimpfung, Einreise ab 14 Tagen nach der vollständigen Impfung (bei Einreise aus Türkei, Senegal, Marokko)
• Sputnik V: zweite Dosis 8 bis 12 Wochen nach der Erstimpfung, Einreise ab 14 Tagen nach der vollständigen Impfung (bei Einreise aus Türkei, Senegal, Marokko)
Reisenden wird bei Ankunft die Temperatur gemessen und sie müssen in einem Formular Angaben zu Voraufenthalten und geplantem Aufenthaltsort in Guinea machen. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung wird Quarantäne angeordnet. Die Kosten tragen die Reisenden selbst.
Fluggesellschaften können strengere Anforderungen stellen.
Bei Ausreise müssen Reisende einen maximal 72 Stunden alten negativen COVID-19-Test des Institut National de la Santé Publique (INSP) vorlegen. Ein INSP-Testtermin muss online so rechtzeitig gebucht werden, dass der Test drei Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden kann. Reisenden ohne negatives Testergebnis wird der Zugang zum Flughafen verwehrt. Eine Kontrolle des Testergebnisses am Flughafen Conakry erfolgt seitens guineischer staatlicher Behörden. Die anfallenden Kosten für den Test sind durch die Reisenden selbst zu tragen.
Personen, die nach Frankreich, Marokko, den Senegal und in die Türkei reisen und vollständig geimpft sind (siehe obenstehende Impfreglungen), sind von dieser PCR-Testpflicht ausgenommen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Conakry ist für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Mehrere Fluggesellschaften bieten regelmäßige Flüge nach Conakry an. Die Landgrenzen zu Guinea-Bissau und zum Senegal wurden für den Personenverkehr wieder geöffnet. Die kurzzeitige Schließung der übrigen Landgrenzen in Folge der Unruhen wurde aufgehoben.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen innerhalb des Landes.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, sowie private Fahrzeuge.
Empfehlungen
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der Guineischen Botschaft Berlin.
• Bitte tragen Sie sich vor Einreise unbedingt in die Krisenvorsorgeliste ein und informieren Sie sich ggf. vor Ort bei der Deutschen Botschaft Conakry.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte informieren Sie sich kurz vor Abreise über die aktuell gültigen Regeln, insbesondere hinsichtlich einer erneuten Testpflicht bei Einreise.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitsbehörde ANSS auf Facebook über aktuelle Maßnahmen der guineischen Regierung.

Island - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen und die Quarantäneregeln. Diese bieten die isländische Gesundheitsbehörde , der isländische Zivilschutz und die isländische Polizeibehörde.
Island hat alle Länder als Risikogebiete eingestuft.
Alle Reisenden müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Geimpfte und Genesene (Erkrankung liegt länger als sechs Monate zurück) müssen bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Für diese Personengruppe wird alternativ zum PCR-Test auch ein Antigen-Schnelltest anerkannt. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden. Auch Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder engen Verbindungen in Island sind grundsätzlich von der Pflicht befreit, bei Einreise einen negativen COVID-19-Test vorzulegen (für diese Personen reicht es, innerhalb 48 Stunden nach Einreise einen Test zu machen).
Transitpassagiere, die den Flughafen nicht verlassen, unterliegen keinen Maßnahmen.
Reisende, die innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren, müssen keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest bei der Einreise vorlegen. Stattdessen muss ein positiver PCR-Test vorgelegt werden, welcher nicht jünger als 14 Tage und nicht älter als 180 Tage sein darf.
Für alle Reisenden, die keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder über die Genesung vorlegen können, gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat über die Genesung bzw. den Impfnachweis . Die Anerkennung hängt von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde ab. Reisende, die keinen Nachweis über eine Impfung gegen COVID-19 oder über eine überstandene COVID-19-Infektion vorlegen können, müssen bei Einreise einen PCR-Test durchführen lassen und sich dann für fünf Tage in Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Die Unterbringung in einer staatlichen Quarantäneunterkunft wird angeordnet, wenn keine geeignete häusliche Unterkunft über das Registrierungsformular nachgewiesen wird. Grundsätzlich ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fähr- und Flugverkehr finden statt. Da Flugverbindungen von und nach Island nicht immer direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Versammlungen sind derzeit auf 200 Personen beschränkt. Es gelten verkürzte Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen in Restaurants und Bars mit Registrierung von Kontaktdaten.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von einem Meter. Maskenpflicht besteht überall, wo die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder unter sechs Jahre sind von der Maskenpflicht befreit.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.

Norwegen - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Norwegen wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Norwegen ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von Norwegen.
Für die Einreise aus Deutschland (und alle weiteren Länder der EU und des EWR) gelten seit dem 12. Februar 2022 keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen mehr.
Durch- und Weiterreise
Derzeit bestehen keine speziellen Regeln.
Reiseverbindungen
Aktuell gibt es keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen keine Beschränkungen mehr.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
Es bestehen keine besonderen Regeln mehr.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich, es gelten aber besondere Testanforderungen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.

Tunesien - Änderung Einreise
Tunesien lockert erneut die Einreisebedingungen: Ab dem 15. Februar 2022 benötigen vollständig geimpfte Passagiere keinen Corona-Test mehr. Für die Einreise wird lediglich ein Impfpass oder ein Nachweis über eine vollständige Impfung gegen das Corona-Virus benötigt. Das teilt das Fremdenverkehrsamt Tunesien mit. Touristen, die mit Johnson & Johnson geimpft sind, können 28 Tage nach der Impfung, alle anderen 14 Tage nach der zweiten Impfung einreisen. Für ungeimpfte und nicht vollständig geimpfte Reisende ab sechs Jahren gilt: Sie müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der beim Check-in nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder einen maximal 24 Stunden alten negativen Schnelltest vorlegen. Bei der Einreise können laut Fremdenverkehrsamt Schnelltest- oder PCR-Test-Stichproben durchgeführt werden. Fallen diese positiv aus, müssen sich die Einreisenden in eine fünftägige Quarantäne begeben. Bei Symptomen verlängere sich diese um weitere zwei Tage, heißt es. Alle Einreisenden müssen das Einreiseformular des tunesischen Gesundheitsministeriums online ausfüllen und die beiden daraus resultierenden Dokumente zweifach ausdrucken und unterschreiben. Die Dokumente werden nach Angaben des Fremdenverkehrsamts beim Check-in geprüft und müssen dann bei Ankunft bei den Vertretern des Gesundheitsministeriums abgeben werden. Wie das Fremdenverkehrsamt Tunesien mitteilt, ist die nächtliche Ausgangssperre seit 10. Februar aufgehoben. Quelle: touristik aktuell

Vietnam - Änderung Einreise
Vietnam lässt wieder gegen das Coronavirus geimpfte Reisende aus dem Ausland einreisen. Die Beschränkungen "für die Personenbeförderung auf planmäßigen und außerplanmäßigen Flügen" werden ab Dienstag 15. Februar 2022 aufgehoben. Alle Einreisenden müssen vollständig geimpft sein und eine dreitägige Quarantäne zu Hause oder in einem Hotel einhalten. Quelle: tagesschau.de und Garda World

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Achim Vogt
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2022

Beitrag von Achim Vogt »

Botswana - Änderungen Einreise:

Botswana eröffnet die Möglichkeit, entweder mit Nachweis über eine vollständige Impfung oder mit einem maximal 72 Stunden alten PCR-Test einzureisen.

Sorry, das Foto hat keine sonderlich gute Qualität, bestätigt die Info aber offiziell:

Botswana Regulations.jpg

Viele Grüße
Achim
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 15.02.2022

Beitrag von Birgitt »

Barbados - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Barbados wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Barbados ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen ist hoch, weshalb Barbados als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Barbados.
Die epidemiologische Einstufung sowie die Einreisemodalitäten können sich in Abhängigkeit von der Infektionslage schnell ändern. Je nach Impfstatus und Herkunftsland gelten unterschiedliche Regeln. Sie werden jeweils aktuell in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht. Personen mit vollständiger Impfung gemäß den Bestimmungen von Barbados und mit gültigem negativem PCR-Test können ohne Quarantäne einreisen.
Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach den Bestimmungen von Barbados nachweisen.
Vor Antritt der Reise muss eine Einreisegenehmigung elektronisch beantragt werden, die beim Boarding vorzulegen ist.
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, müssen diesen mindestens 72 Stunden vor Ausreise per E-Mail beantragen.
Durch- und Weiterreise
Reisende müssen auch für die Durchreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Weitere Transitregeln werden jeweils in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, kurzfristige Flugausfälle sind aber jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Es gibt diverse Personenzahlbeschränkungen und Hygienevorgaben für öffentliche Bereiche wie z.B. Bars, Restaurants, Fitness-Clubs, ÖPNV. Einzelheiten veröffentlicht der Government Information Service.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in öffentlichen Gebäuden, Geschäften etc. besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Freien und an Stränden entfällt diese Pflicht. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die Voraussetzungen für Ihre Einreise. Ausführliche, aktuelle Informationen bieten die Regierung von Barbados und die Barbados Travel Protocols.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Barbados geltende Definition bezieht.

Botswana - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Botsuana ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die botsuanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt zusätzlich bei der Botschaft von Botsuana.
Die Einreise nach Botsuana ist für vollständig Geimpfte (zwei Dosen bei Impfstoffen, bei denen eine Zweitimpfung erforderlich ist, eine Dosis beim Impfstoff von Johnson & Johnson) auch ohne Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Nicht vollständig Geimpfte und Genesene benötigen weiterhin einen aktuellen negativen PCR-Test. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Personen, die weder vollständig geimpft sind noch einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen, müssen sich bei Einreise zudem einem kostenpflichtigen PCR-Test unterziehen und sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses auf eigene Kosten in Quarantäne am Einreiseort begeben.
Laut einer Ankündigung der Regierung sollen nicht vollständig geimpfte Personen bei der Einreise kostenlos geimpft werden. Ausländern, die dieser Impfung nicht zustimmen, kann die Einreise verweigert werden.
Nähere Informationen zu den Beförderungsbedingungen können bei der Fluggesellschaft erfragt werden.
Durch- und Weiterreise
Alle Grenzübergänge an den Landesgrenzen sind derzeit geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wird sukzessive wieder aufgenommen. Regulärer Flugverkehr besteht von und nach Gaborone, Maun und Kasane.
Beschränkungen im Land
Alle Schulen, Geschäfte, Restaurants und Hotels können unter Beachtung der Hygieneregeln (s.u.) normal geöffnet und betrieben werden. Reisen innerhalb Botsuanas sind unter Beachtung der Hygieneregeln wieder uneingeschränkt möglich.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Hygieneregeln sind zu beachten. Es finden Temperaturkontrollen statt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der botsuanischen Regierung auf der Facebook-Seite des Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die Hotline unter +267-16 6 49 an.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land
Frankreich verschärft die Regeln für den Impfpass: Wer vier Monate nach der Zweitimpfung keine Booster-Impfung erhalten hat, gilt ab heute nicht mehr als geimpft. Ausnahmen gelten für Menschen, die sich in dieser Zeit mit dem Coronavirus infiziert haben. Als Faustregel gilt: Eine Infektion entspricht einer Impfung. Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren sind von der Pflicht zur Auffrischungsimpfung ausgenommen. Ein gültiger Impfpass ist derzeit noch in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens nötig. Lediglich Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 15 Jahren können alternativ ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, um Zugang zu bestimmten Orten und Aktivitäten zu bekommen. Quelle: tagesschau.de

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land
Die britische Provinz Nordirland hat alle noch verbleibenden Corona-Maßnahmen aufgehoben. Für Großveranstaltungen sind seit dem heutigen Tag keine Impf- oder Testnachweise mehr notwendig und die Maskenpflicht wird weitgehend aufgehoben. Damit folgt die Provinz der Linie des größten britischen Landesteils England, wo bereits fast alle Corona-Maßnahmen aufgehoben worden sind. Auch Wales und Schottland haben mittlerweile gelockert. Quelle: tagesschau.de

Guyana - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guyana wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Guyana ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium von Guyana und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Guyana.
Die Einreise ist unter Einhaltung diverser Impf-, Test- und Hygienevorschriften möglich. Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach den Bestimmungen von Guyana nachweisen.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für die Einreise; Ausnahmen beim Flughafentransit werden Reisenden von ihrer Fluggesellschaft mitgeteilt.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen sind geöffnet, auch die Fährverbindung nach Suriname (Moleson Creek) und der Grenzübergang nach Brasilien (Lethem) sind mit zeitlichen Einschränkungen geöffnet.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Kinos und sonstige Freizeiteinrichtungen dürfen nur von vollständig geimpften Personen besucht werden und müssen mit reduzierter Gästezahl operieren. Öffentliche Gebäude dürfen nur mit Impfnachweis oder gültigem negativem PCR-Test betreten werden. Die jeweils gültigen Einschränkungen im Einzelnen werden in der Regierungspublikation „The Official Gazette" (Ausgabe: The Public Health Ordinance) veröffentlicht.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht; Abstandsregeln sind verpflichtend.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der guyanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für Ihren Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt von Guyana.

Hongkong - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Hongkong wird aufgrund fortbestehender Quarantänebestimmungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Hongkong ist COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Hongkonger Centre for Health Protection und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Länder sind in drei Kategorien eingestuft: „high-risk“, „medium-risk“ und „low-risk“. Deutschland ist als „high-risk“ eingestuft. Für Personen, die aus Deutschland einreisen oder sich während der letzten 14 Tage dort aufgehalten haben (dazu zählt auch ein Transitaufenthalt am Flughafen) gilt:
• Die Einreise ist nur noch für geimpfte Personen möglich, die im Besitz eines Aufenthaltstitels (z.B. Hongkong-ID) oder eines Visums sind. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahre dürfen nur zusammen mit ihren Eltern/Begleitperson einreisen, sofern die Begleitpersonen geimpft sind. Kinder über 12 Jahre müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Bei der Einreise aus Deutschland nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) eines von den deutschen Behörden anerkannten Labors vorgelegt werden. Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis vorliegt, erfolgt der Transport in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel. Weitere Tests folgen während der Quarantänezeit.
• Die Länge der Quarantänezeit im Hotel beträgt 14 Tage. Möglichkeiten, die Quarantäne zu verkürzen, bestehen nicht.
Bei Ankunft oder während der Hotelquarantäne positiv getestete Personen werden in ein Krankenhaus eingewiesen. Passagiere, die während des Flugs in der Nähe eines nach Ankunft positiv getesteten Mitreisenden gesessen haben, können als „close contact“ identifiziert werden und müssen sich in eines der von der Hongkonger Regierung eingerichteten Quarantänezentren begeben. Die Länge des dortigen Aufenthalts ist einzelfallabhängig und kann bis zu drei Wochen betragen.
Detailliertere Informationen zur Kategorisierung der Länder, zu den Erfordernissen an die vorzulegenden Unterlagen, zu den Quarantäne-Hotels, den anerkannten Laboren, etc. bietet die Hongkonger Regierung sowie das Generalkonsulat Hongkong.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern der Weiterflug mit derselben Fluggesellschaft erfolgt, eine Bordkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Alle Transitpassgiere aus Übersee und Taiwan müssen beim Einsteigen einen Nachweis über einen negativen PCR-Test vorlegen, wobei die Probe innerhalb von 72 Stunden vor der Abflugzeit entnommen worden sein muss.
In der Zeit vom 16. Januar 2022 bis 15. Februar 2022 ist es Reisenden aus den Ländern der Hochrisikogruppe A nicht erlaubt den Transit über Hongkong zu nutzen.
Reiseverbindungen
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Seit 10. Februar 2022 hat die Hongkonger Regierung angesichts der gestiegenen COVID-19-Fälle neue einschränkende Maßnahmen verfügt: Darunter fallen u.a. die Schließung von Bars, Museen, Friseursalons, religiösen Einrichtungen (außer bei Beisetzungen), Fitnesseinrichtungen sowie weiteren Unterhaltungslokalitäten. Kindergärten, Schulen und Universitäten sind zum Online-Betrieb übergegangen. Restaurants dürfen nur von 6 bis 18 Uhr öffnen. Für den Besuch von Restaurants besteht Impfpflicht. Solange Gäste sich online registrieren, können Einrichtungen des täglichen Bedarfs weiterhin genutzt werden. In der Öffentlichkeit sind nur Gruppen von maximal zwei Personen erlaubt, in den Wohnungen dürfen sich nur Mitglieder von zwei Familien treffen.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und der Regierung von Hongkong.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.

Lettland - Änderung Beschränkungen im Land
Lettland wird die Nutzung von Corona-Zertifikaten im Einzelhandel aussetzen. Für den Besuch von nahezu allen Geschäften muss vom 1. März 2022 an kein sogenannter Grüner Pass für Geimpfte oder Genesene mehr vorgezeigt werden. Stattdessen müssen Einzelhändler für jeden Kunden 15 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stellen. Auch die bislang geltenden Beschränkungen der Öffnungszeiten werden aufgehoben. Gültig bleiben weiterhin Maskenpflicht, Abstandsregeln und Hygienevorschriften. Quelle: tagesschau.de

Libanon - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Libanon wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Libanon ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das libanesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der libanesischen Regierung.
Vor der Einreise muss für alle Reisenden ab 12 Jahren eine Registrierung über die Online-Plattform des libanesischen Gesundheitsministeriums (Ministry of Public Health, MOPH) erfolgen. Nach erfolgreicher Registrierung wird ein sog. „MOPH Pass“ mit einem QR-Code („MOPH Pass“) generiert, welcher dann beim Check-In vorgezeigt werden muss.
Bei der Registrierung müssen entsprechende Nachweise über den Impfstatus, den Genesenenstatus und ein aktuelles COVID-19-Testergebnis hochgeladen werden. Grundsätzlich muss das negative Ergebnis eines höchstens 48 Stunden vor Einstiegszeit (Boarding) entnommenen PCR-Tests einer offiziellen Schnelltest-Stelle hochgeladen werden oder ein höchstens 24 Stunden vor Einstiegszeit (Boarding) entnommener Antigen-Schnelltest mit QR-Code. Personen, die vor weniger als sechs Monaten vollständig geimpft oder geboostert wurden, sind vom Testerfordernis vor Ankunft befreit.
Auch Personen, die innerhalb einer Woche nach Ausreise aus dem Libanon wieder dorthin zurückreisen sind von der Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses bei der Wiedereinreise ausgenommen. Jedoch sind entsprechende Nachweise der vorherigen Einreise in der Online-Plattform hochzuladen.
Bei Ankunft wird direkt am Flughafen bei allen Reisenden über 12 Jahren ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt Die Kosten für den PCR-Test (30 US-Dollar) müssen grundsätzlich vorab über die Online-Plattform mit Kreditkarte (s. Empfehlungen) bezahlt werden. Alternativ kann die Bezahlung auch über die entsprechende Fluggesellschaft erfolgen. Das Ergebnis des PCR-Tests bei Ankunft wird per SMS bekannt gegeben. Bis zum Erhalt des Ergebnisses ist häusliche Quarantäne vorgeschrieben. Im Falle eines positiven Testergebnisses ist Kontakt zur Corona-Hotline aufzunehmen (1787), sowie den Anweisungen des libanesischen Gesundheitsministeriums Folge zu leisten.
Durch- und Weiterreise
Weder für den Transit am Flughafen noch für die Durchreise gelten besonderen Regeln.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Beirut ist geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es kann weiterhin kurzfristig zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens kommen, insbesondere an religiösen Feiertagen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der libanesischen Regierung und erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen. Bitte sprechen Sie in diesem Zusammenhang rechtzeitig vor dem Abflug mit Ihrer Fluggesellschaft über alternative Zahlungsmethoden, falls Sie keine Kreditkartenzahlung vornehmen können (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die Isolationsbestimmungen. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben, der auch die Behandlung bei einer Infektion mit COVID19 abdeckt. Tragen Sie einen Nachweis darüber bei Einreise mit sich.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das libanesische Gesundheitsamt unter +961 (0) 1 594459. Eine Übersicht der Testzentren veröffentlicht das libanesische Gesundheitsministerium.

Litauen - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der litauischen Regierung.
Jeder Einreisende muss sich vor Einreise online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen. Die Registrierung ist max. 48 Stunden vor Einreise möglich.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Litauen eine Einstufung in grüne, gelbe, rote und graue Länder vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Deutschland fällt derzeit in die Kategorie „gelb“. Für Einreisende aus Deutschland besteht damit grundsätzlich keine Quarantäne- und Testpflicht. Zudem werden weder Nachweise über Impfung oder Genesung noch ein negativer PCR-Test verlangt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung bei der zuständigen Behörde ist notwendig. Der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland finden keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz im Sinne des Schengener Grenzkodex statt. Auch am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen kommt es grundsätzlich zu keinen ausweisrelevanten Grenzkontrollen. Allerdings kommt es im Zuge von Einreisen zur Überprüfung der erforderlichen COVID-19-Reiseanmeldung. Ein gültiges Reisedokument ist stets unabhängig von der Durchführung von Grenzkontrollen mitzuführen.
Viele Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, z.B. auf der kurischen Nehrung. Die Ausreise (mit dem Kfz) ist an den Grenzübergängen
• Medininkai–Kamenyj Log,
• Šalčininkai–Benekainys,
• Raigardas–Privalka,
• Lavoriškės–Kotlovka,
• Kybartai–Černiševskoje,
• Panemunė–Sovetsk,
• Tverečius-Vidzy,
• Šumskas-Losha und
• Papelekis-Lyntupy
möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten gesonderte Regelungen.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Flugverbindungen ist stark reduziert. Der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv-getesteten Person verpflichtet zu einer siebentägigen, häuslichen Quarantäne. Ausnahmen bestehen für geboosterte Personen.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in Innenräumen wie Büros, Schulen, Supermärkten, öffentlichen Verkehrsmitteln etc., unabhängig von einer Impfung o.ä. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei sportlicher Betätigung gilt die Maskenpflicht nicht. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten. Es dürfen ausschließlich medizinische und FFP2-Masken verwendet werden, bei Veranstaltungen ausschließlich FFP2-Masken.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste .
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung .
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Mongolei - Änderung Einreise
Die Mongolei hat ihre Grenzen für geimpfte Reisende aus dem Ausland wieder geöffnet. Die Regierung stufte den Alarmzustand am Montag 14. Februar 2022 von orange auf gelb herab. Damit sind die Grenzen wieder "für den internationalen Reiseverkehr" geöffnet. Auch die Beschränkungen für Unternehmen wurden aufgehoben. Quelle: tagesschau.de

Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land
Die Niederlande heben die meisten Corona-Maßnahmen auf. Zunächst dürfen ab Freitag 18. Februar 2022 Fußballstadien, Theater, Kinos und Gaststätten wieder fast uneingeschränkt Besucher empfangen - und auch wieder bis 1.00 Uhr geöffnet sein, statt wie bisher 22.00 Uhr. Nach der ersten Lockerung an diesem Freitag folgt am 25. Februar der voraussichtlich letzte Schritt. Dann werde die Masken-Pflicht abgeschafft und auch der Corona-Pass, hieß es. Mit dem Pass müssen Besucher von Gaststätten, Kultur und Sport zurzeit noch nachweisen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind. Für Großveranstaltungen in Innenräumen wie Festivals soll künftig eine Testpflicht gelten. Nur im öffentlichen Nahverkehr und in Flugzeugen soll noch die Maskenpflicht gelten. Quelle: tagesschau.de

Papua-Neuguinea - Änderung Einreise
Papua-Neuguinea öffnet am Mittwoch 16. Februar 2022 nach zwei Jahren seine Grenzen wieder für geimpfte Reisende. Einreisende brauchen dann keine Sondergenehmigung mehr. Auch die Quarantänepflicht fällt weg. Andere Beschränkungen im Inland bleiben aber noch bestehen, wie zum Beispiel die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Kirchen und auf Märkten. Für viele Versammlungen gilt weiter eine Obergrenze von hundert Teilnehmern. Quelle: tagesschau.de

Philippinen - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen und sind als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise für vollständig geimpfte Ausländer ist für touristische Aufenthalte und Geschäftsreisen bis zu längstens 30 Tagen möglich, wenn sie unter Executive Order No. 408 (s. 1960) fallen und durch diese von der Visumspflicht befreit, sowie bei Einreise im Besitz eines noch sechs Monate gültigen Reisepasses sind und einen Flugschein über einen Rück- oder Weiterflug (hiervon ausgenommen sind ausländische Ehepartner und Kinder philippinischer Staatsangehöriger sowie ehemalige philippinische Staatsangehörige mit „Balikbayan Privileg“ und deren mitreisende ausländische Ehepartner und Kinder) sowie eine in den Philippinen anerkannte Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckungsschutz in Höhe von 35.000 USD für den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum vorlegen können. Die Staatenliste kann auf der Webseite der philippinischen Botschaft in Berlin abgerufen werden. Deutschland gehört derzeit zu diesen Ländern. Ausländische Kinder unter 12 Jahre müssen nicht voll geimpft sein und auch keinen Nachweis über ihren Impfstatus vorlegen, wenn sie ihre vollständig geimpften Eltern begleiten.
Für länger als 30 Tage geplante nicht-touristische oder nicht-geschäftliche Aufenthalte der Visumskategorie 9 (a) ist ein „Entry Exemption Document (EED)“ erforderlich.
Die Einreise für vollständig geimpfte Inhaber von Langzeitvisa anderer Kategorien ist unter den unten genannten Bedingungen ebenfalls möglich.
Nicht vollständig geimpften ausländischen Reisenden wird die Einreise verweigert.
Als vollständig geimpft gilt, wer einen Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung oder einen von den Philippinen anerkannten ausländischen Impfnachweis vorlegt. Deutsche Impfnachweise in Form des gelben WHO-Impfbuches oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt. Kreuzimpfungen werden akzeptiert, eine einfache Impfung nach einem durchgemachten Infekt ist hingegen nicht ausreichend.
Die Quarantänevorgaben richten sich nach dem Nachweis des Impfstatus der Reisenden:
• Vollständig geimpft mit anerkanntem Impfnachweis, negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vor Abflug → keine Quarantäne, Selbstbeobachtung auf Symptome für sieben Tage. Verpflichtende Kontaktaufnahme mit den lokalen Gesundheitsbehörden bei Auftreten von Symptomen.
• Vollständig geimpft, aber kein anerkannter Impfnachweis, negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vor Abflug → Quarantäne in Quarantäne-Einrichtung, Buchung muss bei Abflug vorliegen, PCR-Test am fünften Tag, nach negativem Ergebnis Entlassung und Heimquarantäne bis zum 14. Tag.
• Die Quarantänevorgaben für Kinder unter 12 Jahre, die nicht geimpft werden können, richten sich nach den Vorgaben für begleitende Sorgeberechtigte/Eltern.
Nähere Informationen können bei der philippinischen Botschaft erfragt werden.
Alle Reisenden (ausgenommen Diplomaten) müssen sich vor Einreise über das Portal „One Health Pass “ registrieren. Der Nachweis in Form eines QR Codes ist den Fluggesellschaften beim Einchecken vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test oder philippinische/anerkannte ausländische Impfnachweise vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist zunehmend nur noch für geimpfte Personen erlaubt. Dies betrifft auch Inlandsflug- und Fährverbindungen.
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen PCR-Test oder einen Impfnachweis.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über die Flughäfen in Manila, Clark und Cebu bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt im Großraum Manila eine Quarantänestufe mit Einschränkungen in der Versorgung und der Bewegungsfreiheit. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wieder aufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden.
Die touristische Infrastruktur ist eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum (in Gebäuden, aber auch im Freien) gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, in medizinischen Einrichtungen zusätzlich einen Gesichtsschutz (face-shield). Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt. Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung grundsätzlich in staatlicher Unterbringung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, über die aktuellen Einreisevorschriften.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.

Schweden - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Schweden wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Schweden ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das schwedische Gesundheitsamt (auf Schwedisch).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den schwedischen Behörden.
Für die Einreise aus Deutschland (und alle weiteren Länder der EU und des EWR) gelten keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Das Einreiseverbot aus Drittstaaten gilt derzeit bis einschließlich 31. März 2022.
Weitere Informationen zu Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten veröffentlicht die schwedische Regierung und die schwedische Polizei, sowie die Behörde für öffentliche Gesundheit Folkhälsomyndigheten und auf Englisch auch auf Krisisinformation.se
Alle Reisenden sollen den Empfehlungen der Behörde für öffentliche Gesundheit für Einreisende folgen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist möglich, die Einreisebestimmungen des Ziellandes sind zu beachten. Zur Einreise nach Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland. Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die deutsche Botschaft in Kopenhagen. Insbesondere bei längeren Reisen ist zu beachten, dass sich die Durch- und Einreisebedingungen kurzfristig ändern können.
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch teilweise in geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Bei Symptomen, die auf eine COVID-Erkrankung hinweisen, soll man zuhause bleiben. In der Regel gilt das für mindestens fünf Tage, es kann von ärztlicher Seite aber auch ein anderer Zeitraum angeordnet werden.
Das schwedische Gesundheitsamt hat Verhaltensempfehlungen veröffentlicht, die landesweit (auch für Geimpfte) gelten.
Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.
Hygieneregeln
Die Bevölkerung wird um Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln gebeten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig zu den geltenden Regeln und Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen auf den Internetseiten des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen /ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).

Slowakei - Änderung Beschränkungen im Land
Die Slowakei hat ihre Corona-Beschränkungen gelockert. Auch Ungeimpfte dürfen nun wieder überall einkaufen. Bisher durften sie nur in Geschäfte, die Lebensmittel oder andere unentbehrliche Güter verkaufen. In der Gastronomie und vielen Dienstleistungsbetrieben bleiben Einschränkungen bestehen. So gilt weiterhin eine Sperrstunde nach 22.00 Uhr - unabhängig vom Impfstatus der Gäste. Quelle: tagesschau.de

Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Tschechische Republik wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik ist von COVID-19 stark betroffen. Die Tschechische Republik ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache (in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des Innenministeriums der Tschechischen Republik.
Nach der Definition der tschechischen Behörden wird der vollständige Impfstatus gegen COVID-19 bei einem Impfschema mit einer Dosis 14 Tage nach der Impfung erreicht. Bei einem Impfschema mit zwei Dosen ist der vollständige Impfstatus 14 Tage nach der Zweitimpfung erreicht.
Der Status einer „Booster-Impfung“ ist für die tschechischen Behörden ab dem Zeitpunkt einer weiteren Impfung nach einer vollständigen Impfung erreicht.
Es werden das digitale COVID-Zertifikat der EU und Zertifikate weiterer Staaten zur Einreise akzeptiert.
Mit Wirkung vom 15. Februar 2022 sind COVID-Impfzertifikate in Tschechien für Personen ab 18 Jahren nur noch neun Monate nach der letzten erfolgten Impfung gültig, sofern eine Booster-Impfung erfolgte, sind die Zertifikate unbegrenzt gültig.
Für Genesene, die in den letzten 180 Tagen erkrankt waren, ist kein negativer Test erforderlich, wenn der Genesenennachweis mit einem digitalen COVID-Zertifikat erbracht wird.
Die Einreise ist grundsätzlich aus jeglichem Grund möglich.
Aus Deutschland und anderen Staaten der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein ist, sofern man sich in den letzten 14 Tagen nicht mehr als 12 Stunden außerhalb dieser Staaten aufgehalten hat und keine COVID-Symptome aufweist, die Einreise für alle Personen ab 12 Jahren nur
• mit negativem PCR (maximal 72 Stunden alt) oder Antigen-Test (maximal 24 Stunden alt) oder einem in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis und
• mit elektronischer Einreiseanmeldung möglich.
Sofern die Einreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist für EU-Staatsangehöriger sowie Personen mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem EU-Staat, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein keine elektronische Einreiseanmeldung sowie kein Test oder Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich.
Einreisen aus Staaten außerhalb der EU, der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins und von Personen, die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden außerhalb dieser Staaten aufgehalten haben, sind nur
• mit negativem PCR (maximal 72 Stunden alt) oder einem in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis und
• mit elektronischer Einreiseanmeldung möglich.
Tschechische Staatsangehörige und Personen mit langfristiger- oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik können auch mit einem Antigentest einreisen. Personen ohne Impf- oder Genesenennachweis müssen zwischen dem 5. bis 7.Tag nach Einreise einen PCR-Test machen lassen.
Zu Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises und der Einreiseanmeldung informiert das tschechische Innenministerium. Ausnahmen bestehen u.a. für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer für Kinder bis 12 Jahren und Grenzpendler und Grenzgänger.
Die Tschechische Republik setzt nur noch für Fragen der Einreise von Drittstaatlern ohne langfristige oder Dauer-Aufenthaltserlaubnis eines Staates der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein das Europäische Ampelsystem um. Staaten werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate sowie der Impfquote der grünen, orangen, roten oder dunkelroten Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Staaten wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen. Drittstaatler ohne Aufenthaltserlaubnis in einem Staat außerhalb der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein können, bis auf Ausnahmen, nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich. Die Durchreise darf höchstens 12 Stunden dauern und es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen) erlaubt.
Sofern diese aus Deutschland oder einem anderen Nachbarstaat der Tschechischen Republik einreisen, ist die Durchreise auf dem Landweg ohne Einreiseanmeldung oder Test möglich. Sofern die Durchreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist für Staatsangehörige der EU, der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins sowie Personen mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten keine elektronische Einreiseanmeldung sowie kein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich.
Bei Einreise mit dem Flugzeug und Weiterreise auf dem Land- oder Luftweg ist eine elektronische Einreiseanmeldung und ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) oder ein digitaler Impf- oder Genesenennachweis erforderlich..
Durchreisen von Drittstaatlern ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind, bis auf Ausnahmen, nicht möglich.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im COVID-Portal (auf Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal 100 Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Sport- Kultur- und Ausbildungsveranstaltungen, die mit bis zu 1.000 Personen möglich sind.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können ohne Einschränkung wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Sehenswürdigkeiten, Kino), botanische und zoologische Gärten, Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Wellness- und Fitnesseinrichtungen und Kultureinrichtungen wie Kinos und Theater, sind geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich.
Restaurants und Hotels sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Hygieneregeln
Im Freien, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, sowie in allen Innenräumen (außer der eigenen Wohnung), in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen und bei Fahrgemeinschaften in Kraftfahrzeugen, gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen darüber hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106, +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.

Zypern - Änderung Beschränkungen im Land
Zypern lockert Verbote für Ungeimpfte. Personen ohne Impfschutz dürfen bei Vorlage eines gültigen Schnelltests ab dem 21. Februar 2022 wieder Gaststätten und Restaurants, Nachtclubs, Fußballstadien, Theater, Kinos und Hotels betreten. Die zulässige Gästezahl in Nachtclubs wird von 50 auf 250 erhöht, an einem Tisch dürfen dann zwölf statt bisher acht Personen sitzen. In Privatwohnungen dürfen sich 20 statt bisher zehn Personen treffen. In Fußballstadien und Kinos ist eine Auslastung von 75 statt bisher 70 Prozent der Kapazität erlaubt. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 16.02.2022

Beitrag von Birgitt »

Andorra - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Andorra wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Andorra ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Andorras.
Reisende aus Deutschland und den EU-Mitgliedstaaten können ohne Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises und ohne COVID-Test einreisen.
Reisende aus Verbreitungsgebieten der Omikron-Variante benötigen für die Einreise ein negatives PCR- oder TMA-Test Testergebnis (höchstens 72 Stunden alt). Der Nachweis muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Nummer des Reisedokuments, Datum und Uhrzeit der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Ausstellungsbehörde, negatives Testergebnis. Die Einreise ist dem Außenministerium von Andorra vorab mitteilen. Zudem gilt für diese Reisenden eine zehntägige Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen für eine Durchreise nach Spanien.
Für eine Weiterreise nach Frankreich muss ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis mitgeführt werden. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahre und im Falle eines Aufenthalts von weniger als 24 Stunden in Ariége und den östlichen Pyrenäen. Weitere Informationen erteilen die französischen Behörden.
Reiseverbindungen
Es gibt keinen Flughafen in Andorra, die Landverbindungen mit Spanien und Frankreich sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Die 3G-Regel wird in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens angewandt und gilt für Personen ab 16 Jahre u.a. für den Zugang zu touristischen Unterkünften, Ski-Stationen, Restaurants, Diskotheken, Museen, Kinos und größeren Kultur- und Sportveranstaltungen.
Im Rahmen der 3G-Regel muss einer der folgenden Nachweise vorgelegt werden:
• Nachweis einer vollständigen Impfung, bei der die Verabreichung der letzten Impfdosis vor mindestens 14 und höchstens 270 Tagen erfolgt ist.
• Nachweis einer vollständigen Impfung in Verbindung mit einer Auffrischungsimpfung.
• Nachweis einer Genesung von einer COVID-19-Infektion in Verbindung mit einem Nachweis, dass die Verabreichung einer ersten Impfdosis vor höchstens 270 Tagen erfolgt ist.
• Nachweis einer Genesung von einer COVID-19-Infektion in Verbindung mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung.
• Nachweis einer Genesung von einer COVID-19-Infektion, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
• Negatives Testergebnis (höchstens 72 Stunden alter PCR- oder TMA-Test oder maximal 12 Stunden alter Antigen-Test).
Hygieneregeln
Es besteht in geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Diese Pflicht gilt ab Vollendung des sechsten Lebensjahres.
Auch in Fahrzeugen ist das Tragen Pflicht, wenn Personen in einem Fahrzeug unterwegs sind, die nicht zum gleichen Haushalt gehören.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen unter VisitAndorra.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die 116 und warten Sie auf Instruktionen.

Bolivien - Änderung Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bolivien wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bolivien ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die bolivianische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Boliviens.
Bei der Einreise wird aktuell zwischen vollständig gegen COVID-19 geimpften (14 Tage nach letzter Dosis) und ungeimpften Personen unterschieden:
• Alle Reisenden ab fünf Jahren müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Auf dem Luftweg darf das Ergebnis bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein. Auf dem Land- oder Seeweg darf das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 72 Stunden sein.
• Bei Ungeimpften gilt zusätzlich, dass diese 72 Stunden nach Einreise einen PCR-Test vorzunehmen haben. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses müssen sie in Quarantäne.
Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen, der auch eine COVID-19 Behandlung abdeckt.
Grundsätzlich müssen sich alle Ausländer, auch solche mit Wohnsitz in Bolivien, innerhalb von 48 Stunden nach Einreise im System SIGEMIG online registrieren . Eine Registrierung ist immer an den aktuellen Aufenthaltsort gebunden, sodass bei Ortswechseln auch die Registrierung aktualisiert werden muss. Einzelheiten siehe auch Einreise und Zoll.
Bei Nichtbeachtung drohen Strafen seitens der bolivianischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise auf dem Land- oder Seeweg in ein Drittland ist, mit Ausnahme von Peru und einzelnen Grenzübergängen zu Argentinien, Brasilien und Paraguay, nicht möglich. Die Durch- und Weiterreise auf dem Landweg nach Chile ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flugverbindungen sind stark eingeschränkt. Einreisen auf dem Landweg sind nur mit Einschränkungen möglich. Die Landesgrenzen sind bis auf die Peruanische und einzelne Grenzübergänge zu Argentinien, Brasilien und zu Paraguay bis auf weiteres geschlossen. Die Landesgrenze zu Chile ist geschlossen.
Beschränkungen im Land
Das Reisen im Land ist nur eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bolivianischen Auslandsvertretung und der Fluglinie über die aktuellen Beförderungs- und Einreisebestimmungen.

Frankreich - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich, einschließlich der Überseegebiete La Réunion, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Neukaledonien, Saint Martin, Saint Barthélemy und St. Pierre und Miquelon, wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 stark betroffen. Frankreich, einschließlich der Überseegebiete La Réunion, Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Neukaledonien, Saint Martin, Saint Barthélemy und Saint Pierre und Miquelon ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France .
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des französischen Außenministeriums .
I. Für Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt folgendes:
Vollständig geimpfte Reisende aus Ländern der Kategorie „grün“ benötigen für die Einreise nach Frankreich lediglich einen gültigen Impfnachweis. Vollständig geimpfte Reisende aus Ländern der Kategorie „orange“ benötigen einen gültigen Impfnachweis, sowie eine Erklärung zur Symptomfreiheit.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• 7 Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield));
• 4 Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
• 7 Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen jedoch unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden, oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf, vorweisen.
II. Für Personen, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt folgendes:
Für von der französischen Regierung „grün“ eingestufte Länder:
Reisende aus Ländern der Kategorie „grün“ benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen Antigentest. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid" oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Für von der französischen Regierung „orange“ eingestufte Länder:
Reisende aus Ländern der Kategorie „orange“ benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen Antigentest. Kinder unter 12 Jahre sind von der Vorlage eines Tests befreit. Außerdem müssen Reisende aus diesen Ländern einen zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Grund erklären und durch geeignete Dokumente, einem Transportunternehmen ggf. vor Abreise, nachweisen, verbunden mit einer Selbstverpflichtung zu einer siebentägigen Quarantäne im Fall eines positiven Tests nach der Einreise und zur Duldung weiterer Tests nach Einreise bzw. Quarantäneende.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind allerdings möglicherweise eingeschränkt verfügbar. Innerhalb Frankreichs ist in allen Flugzeugen, überregionalen Zügen und Bussen ist die Vorlage eines „pass vaccinal“ (entspricht in Deutschland der 2G-Regelung, nur ein Testnachweis ist nicht ausreichend) verpflichtend, siehe Beschränkungen im Land.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen geöffnet. Aktuell gilt in Restaurants, Cafés, Einkaufzentren, Einrichtungen der Alten- oder Krankenpflege, sowie in Flugzeugen, Zügen und Bussen (für beides ausgenommen Nahverkehr) außerdem für alle Personen ab dem Alter von 16 Jahre die Pflicht, einen „pass vaccinal“ (2G-Nachweis) mit sich zu führen. Dies ist ein Nachweis über die vollständige Impfung gegen oder Genesung von einer COVID-19-Infektion. Er kann nach EU-Vorgaben digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid “ oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) oder in Papierform erfolgen. Ein aktueller negativer COVID-19 Test wird in diesen Bereichen nicht mehr anerkannt. Lediglich für Personen zwischen 12 und 15 Jahren ist weiterhin der „pass sanitaire“, also der Nachweis über die vollständige Impfung gegen, Genesung von oder aktuelle Testung auf eine COVID-19-Infektion (3G-Nachweis) ausreichend.
Reisende ab 18 Jahre und einem Monat benötigen den Nachweis einer dritten Impfung (Booster), sofern die letzte Impfung mehr als vier Monate zurückliegt. Für Reisende, die mit dem Impfstoff von Janssen geimpft wurden, gilt dies, sofern die Impfung vor mehr als einem Monat stattfand.
Nähere Informationen finden sich auf der Website der französischen Regierung.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Maskenpflicht gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Maskenpflicht im Freien ist in den meisten Gebieten entfallen. Bei Menschenansammlungen in Warteschlangen oder auf Märkten gilt sie weiter.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika .
Reisen zwischen Französisch Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in den Überseegebieten Martinique von 19 bis 5 Uhr und La Réunion von 18 bis 5 Uhr.
Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung.
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festlandsfrankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte beachten Sie bei Reisen zwischen Frankreich und dem Vereinigten Königreich die Informationen unter Einreise sowie die aktuellen Informationen der französischen Regierung , die auch in englischer Sprache abgerufen werden können.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt. Quelle: AA

Frankreich hat mehrere Beschränkungen aufgehoben: Diskotheken können wieder öffnen, Konzertveranstalter dürfen Stehplätze anbieten, und in Zügen darf wieder gegessen werden. Auch das in Frankreich beliebte Kaffetrinken im Stehen an der Bar ist wieder erlaubt. Quelle: tagesschau.de

Indonesien - Änderung Einreise
Indonesien mit der beliebten Urlaubsinsel Bali hat angekündigt, dass die Quarantäne nach der Einreise ab April 2022 komplett wegfallen soll. Quelle: tagesschau.de

Kanada - Änderung Einreise
Kanada lockert ab Ende Februar 2022 die Einreisebestimmungen. Es dürfen zwar weiterhin ausschließlich vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte einreisen. Jedoch müssen sie lediglich einen negativen, maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest anstelle eines PCR-Tests vorweisen. Besucher können zwar weiterhin nach ihrer Einreise per Zufallsprinzip getestet werden. Jedoch müssen sie sich ab dem 28. Februar nicht mehr in Quarantäne begeben, solange sie auf ihr Testergebnis waren. Um einreisen zu können, müssen Urlauber ein Arrive-Can-Formular und die Electronic Travel Authorization vorweisen. Darüber hinaus gelten für einzelne Provinzen und Territorien andere Regelungen. Zum 1. März haben die Northwest Territories nun ihre Öffnung angekündigt. Jeder Urlauber, der einen genehmigten Selbstisolierungsplan (SIP) vorweisen kann, darf dann unabhängig von seinem Impfstatus einreisen. Der SIP kann zwei Wochen vor der geplanten Ankunft in den Northwest Territories online beantragt werden. Ein Überblick über die Einreisebestimmungen ist auf der Webseite der kanadischen Regierung zu finden. Quelle: touristik aktuell

Niederlande - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Königreich der Niederlande (Festland) sowie in die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Das Königreich der Niederlande (Festland) sowie die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande sind als Hochrisikogebiete eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der niederländischen Regierung .
Deutschland ist als „gelb“, d.h. als "Hochrisikogebiet" eingestuft. Reisende ab 12 Jahre aus Deutschland müssen entweder nachweislich geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR- (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen. Nähere Informationen bietet die niederländische Regierung.
Reisende ab 12 Jahre aus einem Land innerhalb der EU müssen nachweislich entweder geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR- (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen. Nähere Informationen bietet die niederländische Regierung.
Reisende von außerhalb der EU unterliegen einer generellen Testpflicht (PCR nicht älter als 48 Stunden, Antigen nicht älter als 24 Stunden).
Alle Flugreisenden unabhängig von der Einstufung der Herkunftsregion, müssen vor Reiseantritt zusätzlich ein Gesundheitsformular ausfüllen und mit sich führen.
Durch- und Weiterreise
Bei reinen Transitreisen durch die Niederlande - Aufenthalt von weniger als 12 Stunden - ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules when changing planes“.
Reiseverbindungen
Es bestehen in Einzelfällen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 18. Februar 2022 können Gastronomie, Geschäfte/Dienstleister sowie Sport- und Kulturstätten unter bestimmten Konditionen wieder bis 1 Uhr nachts öffnen. Zugang zu Innen- und Außengastronomie und kulturellen Veranstaltungen ist bis mindestens 24. Februar 2022 nur mit Zugangsbeweis (QR-Code, 3G) möglich. In öffentlichen Innenräumen, wo keine 3G-Regelung steht, gilt Maskenpflicht und die Pflicht 1,5 Meter Abstand zu halten. Weitere Informationen in englischer Sprache bietet die niederländische Regierung.
Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande aus Hochrisikogebieten zu verzichten.
Hygieneregeln
Die Regierung hat den dringenden Rat ausgesprochen, 1,5 Meter Abstand einzuhalten. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes bei der Personenbeförderung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen/Bahnhöfen, auf Flughäfen und in Flugzeugen und auch wieder in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Supermärkten, Geschäften, Bibliotheken, Vergnügungsstätten. Bei Kontaktberufen gilt die Maskenpflicht auch für den Kunden. Das Nicht-Tragen kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden ; Beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung. Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „ Rules when changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
Erkundigen Sie sich zu den aktuellen Einreisebedingungen und zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden in Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, St. Eustatius und St. Maarten.

Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
In Österreich fallen ab 5. März 2022 so gut wie alle Beschränkungen. Es wird keine Sperrstunde mehr geben und die Nachtgastrononmie darf wieder öffnen. Aufrecht bleibt allerdings die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen. Bereits ab Samstag 19. Februar soll statt der bisherigen 2G-Regeln in vielen Bereichen wieder 3G gelten. Quelle: tagesschau.de

Portugal - Änderung Besonderheiten in den autonomen Regionen Madeira/Azoren
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal, einschließlich der Azoren und Madeiras, wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 stark betroffen. Portugal, einschließlich der Azoren und Madeiras, ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft-, See- und Landweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften.
Für die Einreise nach Portugal - auch für Transitaufenthalte - ist ein PCR-Test bzw. Antigen-Test für alle Einreisende verpflichtend, der nicht mehr als 72 bzw. 24 Stunden (Verkürzung gilt seit dem 6. Februar 2022) vor Abflug erstellt worden und stets gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahre. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind seit dem 6. Februar 2022 von der Testpflicht befreit.
Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen. Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Einreise nach Portugal auf dem Landweg gelten die Regeln wie auf dem Luft- und Seeweg (Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind mit Wirkung vom 6. Februar von der Testpflicht befreit. Auch für Transitaufenthalte, beispielsweise auf dem Weg nach Madeira/Azoren, ist eine eventuell bestehende Testpflicht bzw. die Nachweispflicht des Digitalen COVID-Zertifikats der EU und die Passenger Locator Card zu befolgen.
Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Portugiesische Häfen auf dem Festland und in den Autonomen Regionen sind wieder geöffnet, es gelten grundsätzlich die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Die Öffnung der Häfen schließt Kreuzfahrttourismus ein.
Beschränkungen im Land
Seit 1. Dezember 2021 gilt der Nationale Notstand (estado de calamidade), der strengere Maßnahmen umfasst. Der Zugang zu Restaurants, touristischen Komplexen, kulturellen Veranstaltungen, Hotels und sonstigen regionalen Unterkünften, Veranstaltungen (mit Sitzplatzreservierung) und Fitness-Studios wird auf Personen beschränkt, die ein Digitales COVID-Zertifikat der EU oder einen COVID-Test (PCR oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 72 bzw. 24 Stunden, Verkürzung gilt seit dem 6. Februar 2022) vorlegen können. Bei Großveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen ohne festen Sitzplatz oder an improvisierten Orten, Sportveranstaltungen und beim Besuch von Diskotheken und Bars wird zusätzlich, auch bei geimpften Personen, ein negativer COVID-Test verlangt (PCR oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 72 bzw. 24 Stunden, Verkürzung gilt seit dem 6. Februar 2022). Von dieser Testpflicht befreit sind Personen, deren Boosterimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Zusätzlich gibt es noch weitergehende Beschränkungen wie z. B. Kapazitätsbeschränkungen in Einkaufszentren.
Der Genuss von Alkohol im öffentlichen Raum, außer im Außenbereich der Gastronomie, bleibt bis auf weiteres verboten.
Je nach Pandemieentwicklung können regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen gelten, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Hygieneregeln
Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln können auch weiterhin vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, sollte grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen von Masken ist in allen geschlossenen Räumen verpflichtend. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen. Bei Transitaufenthalten auf dem Festland gelten zusätzlich die unter Einreise genannten Regelungen für das Festland Portugal.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, auf Madeira auch im Freien.
Innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise nach Madeira (ausnahmsweise auch noch bei Ankunft) soll eine Gesundheitserklärung abgegeben werden, hierbei werden keine Unterlagen mehr hochgeladen und es wird auch kein QR-Code mehr erzeugt. Kinder unter 12 Jahre werden in die Gesundheitserklärung des mitreisenden Erwachsenen aufgenommen. Weitere Einreisebeschränkungen (zu Luft oder zu Wasser) gibt es derzeit nicht. Informationen zu den Voraussetzungen bietet die Tourismusbehörde von Madeira.
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss ebenfalls eine digitale Einreiseanmeldung gemacht werden. Auch beim Reisen zwischen den Inseln gibt es derzeit keine weiteren Beschränkungen, siehe auch Einreise Madeira.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet.
Auf Madeira ist der Zugang zu Sport- und Kultureinrichtungen, Frisörgeschäften, Restaurants, Bars und Diskotheken beschränkt auf Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres Jahren, die entweder geimpft (auch ohne Boosterimpfung) oder genesen sind oder einen Antigenschnelltest vorweisen können, der auf Madeira eine wöchentliche Gültigkeit besitzt und ab sofort kostenpflichtig ist. Dies gilt auch für die Teilnahme an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen. Beim Zugang zu Supermärkten oder anderen essentiellen Einrichtungen bzw. Dienstleistungen wie dem öffentlichen Nahverkehr gibt es ab sofort keine Zugangsbeschränkungen mehr.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Dieser Fragebogen muss auch bei Reisen zwischen den Inseln ausgefüllt werden. Der Fragebogen muss bei Inhabern eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden.
Bei der Einreise auf dem Luft- oder Seeweg vom Festland auf die Azoren muss entweder ein negativer PCR-Test, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde oder ein Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 48 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde, vorgelegt werden. Davon ausgenommen sind Kinder bis zu 12 Jahren. Das Testergebnis ist nach Ausfüllen des Fragebogens zur Validierung hochzuladen. Ein PCR-Test oder Antigen-Schnelltest kann ausnahmsweise auch noch bei Einreise durchgeführt werden; das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses ist von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Bei Reisen zwischen den Inseln ist derzeit kein PCR-Test bzw. Antigen-Schnelltest erforderlich; dies kann sich jedoch je nach Risikoeinstufung der Herkunftsinsel kurzfristig ändern.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen, die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die eventuell bestehende Test- und Reiseanmeldungspflicht auch bei Transitaufenthalten auf dem Festland.
• Bei einem Hotelaufenthalt auf Madeira erkundigen Sie sich vor Anreise beim Hotel nach den vorzulegenden Nachweisen beim Check-In (Impfnachweis und/oder Testnachweis).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.

Schweiz - Änderung Beschränkungen im Land
Die Schweiz hebt die Maßnahmen weitgehend auf. Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen sind ab Donnerstag 17. Februar 2022 wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung werden gestrichen. Beibehalten werden vorerst einzig die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen und die Isolation positiv getesteter Menschen. Eine vollständige Normalisierung peilt das Land dann zum 1. April an. Quelle: tagesschau.de

Slowakei - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Slowakei.
Alle Reisenden müssen frühestens 30 Tage vor der Einreise in die Slowakei und spätestens beim Grenzübertritt ihre Einreise online in „eHranica" anmelden. Kinder unter 12 Jahre und zwei Monaten sind von der Anmeldung befreit.
Reisende ab 12 Jahre und zwei Monaten müssen grundsätzlich eine fünftägige Quarantäne einhalten. Die Quarantäne kann direkt nach der Einreise durch ein negatives PCR-Testergebnis eines slowakischen Labors verkürzt werden. Die Einreise mit einem negativen PCR-Testergebnis reicht nicht aus, um eine Quarantäne zu vermeiden. Kinder bis 12 Jahre und zwei Monate sind von der Quarantäne befreit, wenn sie nicht mit anderen Quarantänepflichtigen in einem Haushalt leben.
Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren, wenn ihr Flugzeug auf einem Flughafen in der Slowakei landet. Bei Landungen in Nachbarländern (z.B. Wien, Budapest) reicht die Registrierung über „eHranica “ aus.
Geimpfte und Genesene sind von der Quarantäne befreit. Als geimpft gelten Personen:
• bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff, wenn sie die zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen (bzw. 21 Tagen bei einer Impfung mit Novavax), aber nicht mehr als neun Monaten erhalten haben,
• bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (z.B. Johnson & Johnson), wenn sie die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als neun Monaten erhalten haben,
• bei Genesenen, wenn sie die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVID-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens neun Monate vergangen sind.
Als genesen gelten Personen, die in den 180 Tagen vor der Einreise an COVID-19 erkrankt waren.
Impf- und Genesenennachweise in slowakischer, tschechischer oder englischer Sprache sowie das Digitale COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“ mit QR-Code) werden anerkannt. Andere nationale Bescheinigungen eines Drittlandes werden anerkannt, wenn sie den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Bezeichnung des Impfstoffs und dessen Hersteller, die Reihenfolge der Impfung und die Gesamtzahl der Impfungen mit dem betreffenden Impfstoff sowie das Datum der letzten Impfung enthalten. Diese nationale Bescheinigung muss von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes abgestempelt werden oder elektronisch überprüfbar und außerdem in englischer Sprache abgefasst sein. Eine Person, die dies nicht nachweisen kann, gilt nicht als vollständig geimpft.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten u.a. für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen, für die Ausübung des Sorgerechts bei getrennt lebenden Eltern, für die die Teilnahme an Beerdigungen naher Angehöriger und für Personen, bei denen eine Contra-Indikation gegen eine Impfung vorliegt (Nachweis erfolgt durch entsprechende Bestätigung des slowakischen Hausarztes gemäß dieses Musterformulars. Es gibt keine Regelung zur Anerkennung ausländischer Nachweise). Wenn eine der Ausnahmen von der Quarantäne greift, ist in der Regel ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test bereits bei der Einreise mitzuführen.
Den vollständigen Verordnungstext veröffentlicht die slowakische Regierung .
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Stichproben-Kontrollen durchgeführt.
Verstöße gegen die Anmelde- und Quarantänepflichten können mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € bestraft werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt. Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern und muss über die in der Verordnung bezeichneten Transitkorridore erfolgen.
Diese entsprechen zumeist den Autobahntrassen. Transitreisen müssen nicht angemeldet werden. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Seit dem 16. Februar 2022 gilt bei der Durchreise durch die Slowakei eine Sonderregelung für Personen, die aus Nachbarstaaten einreisen, in denen es einen bewaffneten Konflikt gibt:
Diese Personen können sich bis zu 72 Stunden in der Slowakei aufhalten. Zwischenübernachtungen sind gestattet, wenn ein 3G-Nachweis vorliegt. Einreiseanmeldung und Quarantäne sind in diesem Fall nicht erforderlich.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt nach Fahrplan.
Beschränkungen im Land
In der Slowakei gilt der Notstand. Die slowakische Regierung kann im Rahmen des Notstands kurzfristig Ausgangsbeschränkungen beschließen.
In folgenden Bereichen bestehen Beschränkungen:
Hotels: 3G-Regel bei beruflich veranlassten Reisen, 2G-Plus-Regel (geimpft oder genesen und zusätzlich negativer COVID-19-Test) bei privaten Reisen
Restaurants, Kneipen, Cafés: 2G-Regel für Innenbereiche; für Ungeimpfte nur Außer-Haus-Verkauf
Einkaufen: keine Beschränkungen
ÖPNV: lokal ohne Beschränkungen, überregional 3G-Regel
Veranstaltungen: je nach Risikoprofil gelten unterschiedliche Regelungen.
Hygieneregeln
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur wenn ein Abstand von zwei Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.

Thailand - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Thailand ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands.
Seit dem 1. Februar 2022 ist eine Registrierung für die Einreise nach dem Test & Go Programm für vollständig geimpfte Reisende wieder möglich. Nach der Einreise und zusätzlich am fünften Tag nach der Einreise sind PCR-Tests verpflichtend. Auf das Ergebnis der Tests muss in einem SHA Extra + oder AQ Hotel gewartet werden. PCR-Tests und Hotels müssen vorab gebucht werden. Die Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Es können unterschiedliche Hotels für den ersten und fünften Tag gebucht werden.
Voraussetzungen im Einzelnen:
• Online- Registrierung über die Anwendung Thailand- Pass für alle Reisenden unabhängig vom Alter. Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen. Der Thailand-Pass muss spätestens 7 Tage und kann maximal 60 Tage vor Einreise beantragt werden.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssummer in Höhe von 50.000 USD, die auch die Behandlung von COVID-19 einschließt, für nicht-thailändische Staatsangehörige. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
• Nachweis einer vollständigen Impfung für alle Reisenden ab 18 Jahren. Kinder zwischen 12 und 17 Jahren benötigen eine Impfdosis. Kinder unter 12 Jahren können ohne Impfung mit ihren vollständig geimpften Eltern einreisen. Das digitale EU-Impfzertifikat wird als Nachweis akzeptiert. Anerkannt sind folgende Impfstoffe: CoronaVac (Sinovac), AstraZeneca, Pfizer-BioNTech, Moderna, COVILO (Sinopharm), Janssen (Johnson&Johnson) und Sputnik. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Bei einer Impfung mit dem Impfstoff Janssen (Johnson&Johnson) ist eine Impfung ausreichend. Kreuzimpfungen werden anerkannt sofern die zweite Impfdosis innerhalb des vom Thailändischen Gesundheitsministerium vorgesehenen Zeitrahmens erfolgt.
• Als vollständig geimpft gelten auch Personen, die nach einer Infektion mit COVID-19 innerhalb von drei Monaten nach Genesung eine Impfdosis der zuvor genannten Impfstoffe erhalten haben. In diesem Fall sind eine medizinische Bescheinigung über die Genesung sowie ein Nachweis über den Erhalt der Impfung erforderlich. Einzelheiten, auch zu dem vorgesehenen Impfabstand, können den FAQs des Thailändischen Außenministeriums entnommen werden.
• Nachweis der Buchung eines Flughafentransfers, einer alternativen Quarantäne-Unterkunft oder eines SHA Extra+- Hotels für die erste und die fünfte Nacht nach Einreise für die Wartezeit auf das Ergebnis der ebenfalls vorab zu buchenden PCR-Tests am ersten und fünften Tag. Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Für Kinder unter 6 Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, ist alternativ zum PCR-Test ein Speicheltest möglich.
• Nachweis eines PCR-Tests in englischer Sprache, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei positivem PCR-Test muss neben dem Testergebnis eine ärztliche Bescheinigung über die Genesung vorgelegt werden, wobei die Infektion mindestens 14 Tage und höchstens 3 Monate zurückliegen darf. Kinder unter 6 Jahre müssen vor Einreise keinen PCR-Test vorlegen, sofern sie mit den Eltern reisen.
• Installation der Tracking-App „MorChana“.
Personen, die sich vor dem 22. Dezember 2021 über das Thailand Pass-System für den QR-Code für das Test & Go Programm registriert und diesen bereits erhalten haben, können den QR Code verwenden, um zu der angegebenen Reisezeit einzureisen. Für den zweiten PCR-Test am 5. Tag nach der Ankunft in Thailand muss in diesen Fällen keine Unterkunft reserviert werden. Der Test kann kostenfrei von einer staatlichen Testeinrichtung durchgeführt werden. Über Möglichkeit und Abläufe des zweiten PCR-Tests informiert das gebuchte Hotel.
Einzelheiten und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Thailändischen Außenministeriums sowie auf der Webseite der Thailändischen Tourismus-Association.
Weitere Einreisemöglichkeiten bestehen über das ASQ- und das Sandbox-Programm:
Das ASQ-Programm (Alternative State Quarantine) ermöglicht die Einreise nach Thailand mit einer siebentägigen Hotelquarantäne für vollständig geimpfte Reisende. Nicht oder nicht vollständig geimpfte Reisende müssen in eine zehntägige Hotelquarantäne.
Das Sandbox-Programm ermöglicht die Einreise in die Provinzen Phuket, Surat Thani (nur die Inseln Koh Samui, Koh Pha Ngang und Kho Tao), Phang Nga (ganze Provinz) Krabi (ganze Provinz), Chon Buri (Bang Lamung, Pattaya, Si Racha, Si Chang, und Sattahip, dort nur Na Jomtien and Bang Saray) und Trat (nur Ko Chang). Reisende dürfen das Sandbox-Gebiet innerhalb der ersten sieben Tage nach Einreise nicht verlassen.
Weitergehende Informationen zur Einreise über das Sandbox und ASQ-Programm können bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung in Deutschland sowie der thailändischen Tourismusbehörde erfragt werden.
Bei einem positiven PCR-Test erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung. Diese Regelung gilt auf für betroffene Minderjährige. Wenn Eltern und Kinder positiv getestet werden, erfolgt die Behandlung gemeinsam im Krankenhaus. Sollte nur ein Kind einen positiven Test haben, die Eltern jedoch nicht, kann es von einem Elternteil ins Krankenhaus begleitet werden, sofern diese Person jünger als 60 Jahre ist. Bei positivem PCR-Test der Eltern können Kinder mit negativem Test die Eltern nicht begleiten, sondern müssen von einem anderen Familienmitglied betreut werden. Sofern kein Familienmitglied vor Ort ist, wird das Kind in staatliche Obhut genommen.
Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Die zum Teil sehr hohen Kosten für Quarantäne, Isolation und Behandlung sind selbst zu tragen. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt. Die Deutsche Botschaft Bangkok hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss. In den einzelnen Provinzen gelten teilweise über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Weitere Informationen zum Verfahren, z.B. welche Impfungen in Thailand anerkannt werden, veröffentlicht die thailändische Tourismusbehörde. Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
Durch- und Weiterreise
Ein internationaler Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Nachweis eines negativen PCR-Tests in englischer Sprache, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 50.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen Thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
Die Transitzeit darf 24 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen können bei der Fluggesellschaft erfragt werden.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Rot/Orange/Gelb/Blau) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Die konkreten Maßnahmen können regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind mit Einschränkungen möglich. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests und/oder Impfnachweises möglich. Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Die touristische Infrastruktur steht nur eingeschränkt zur Verfügung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist außerhalb der eigenen Wohnung überall Pflicht, auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen wie die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Die Installation der Tracking App „MorChana“ ist verpflichtend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltenden Einreisebedingungen bei der thailändischen Tourismusbehörde . Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Bei Verstößen gegen angeordnete Isolations- und Quarantänemaßnahmen können hohe Geld- bis hin zu Haftstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie einen Transit am Flughafen Bangkok Suvarnabhumi planen, kontaktieren Sie vorab Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich der aktuellen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich über die Civil Aviation Authority of Thailand.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.

Tonga - Änderung Einreise
Tonga hat die Quarantänezeit für internationale Einreisende von 21 auf 15 Tage reduziert. Quelle: Garda World

Tunesien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Tunesiens.
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.
Geimpfte Reisende müssen bei Einreise ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorlegen. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren Impfschema mindestens 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson & Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde.
Ungeimpfte Reisende ab sechs Jahre müssen bei Einreise einen negativen, maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Alternativ kann auch ein bei Einreise maximal 24 Stunden alter Antigentest vorgelegt werden.
Sowohl die Bestätigung der elektronischen Einreiseanzeige (zweiseitiges Dokument, zweifach ausgedruckt und unterschrieben) als auch der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis sind in ausgedruckter Form vorzulegen. Die Dokumente werden beim Flughafen Check-In geprüft und müssen bei Ankunft den Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums im Rahmen der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen - kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften der tunesischen Seite zu Schwierigkeiten kommen. Eine Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket könnte verweigert werden.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen, bei dessen positiven Ergebnis die getestete Person zu einer fünftägigen häuslichen Quarantäne verpflichtet ist. Bei anhaltenden Symptomen verlängert sich die Quarantäne auf sieben Tage.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Versammlungen bleiben weiterhin verboten.
Für den Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Restaurants, Cafés, Flughafen, etc. benötigt man einen tunesischen Gesundheitsausweis. Personen, die aus dem Ausland kommen und dort geimpft wurden, können diesen Nachweis durch ein Ausweisdokument und einen Impfpass erbringen. Es wird empfohlen, einen Ausdruck der Bestätigung der gegenseitigen Anerkennung von tunesischen und europäischen Impfzertifikaten des tunesischen Gesundheitsministeriums bei sich zu führen.
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden.
Restaurants und Cafés dürfen nur 50% ihrer Platzkapazitäten für die Bewirtung nutzen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Empfehlungen
• Drucken Sie die elektronische Einreiseanzeige, als auch den in englischer oder französischer Sprache ausgestellten Testnachweis für Kontrollen aus.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Vietnam - Änderung Einreise
Vietnam will internationalen Touristen bald wieder eine quarantänefreie Einreise ermöglichen. Ab dem 15. März 2022 müssen zweifach geimpfte Urlauber sowie kürzlich Genesene nur noch einen PCR-Test vor der Abreise und einen Antigen-Test nach der Ankunft machen und dann eine Nacht in einem Hotel auf das Ergebnis warten. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 17.02.2022

Beitrag von Birgitt »

Argentinien - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Argentinien wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Argentinien ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die argentinische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Argentiniens.
Eine Einreise nach Argentinien auf dem Luft-, See und Landweg ist über die hierfür vorgesehenen Grenzübertrittsstellen unter Beachtung folgender Regelungen möglich.
Die Einreise mit Touristenstatus wird für vollständig geimpfte Personen gestattet, wobei die zweite Impfung mit einem im Herkunftsland zugelassenen Impfstoff mind. 14 Tage vor der Einreise erfolgt sein muss.
Weitere Voraussetzungen zur Einreise:
• Maximal 72 Stunden alter negativer PCR Test oder maximal 48 Stunden alter negativer Antigentest.
• 48 Stunden vor der Reise online abzugebende eidesstattliche Erklärung.
• Reisekrankenversicherung, die eine COVID-19 Erkrankung sowie notwendige Quarantäne und Krankentransporte auch für evtl. Kontaktpersonen abdeckt. Nähere Informationen können bei einer argentinischen Auslandsvertretung erfragt werden.
Der Nachweis über die Einhaltung der Einreiseregelungen ist während des Aufenthalts mitzuführen und den zuständigen argentinischen Behörden auf Verlangen vorzuzeigen.
Ungeimpfte ausländische Erwachsene ohne Aufenthaltsgenehmigung sind verpflichtet neben den vorstehenden Voraussetzungen bei Einreise eine Bestätigung oder eine konsularische Bescheinigung über die Impfausnahme vorzulegen sowie eine siebentägige Quarantäne zu absolvieren. Nähere Informationen sind bei der argentinischen Auslandsvertretung zu erfragen.
Vollständig geimpfte Ausländer (letzte Impfung erfolgt mindestens 14 Tage vor der Einreise mit einem im Herkunftsland zugelassenen Impfstoff) mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (DNI) dürfen einreisen.
Einreisende mit gültiger Aufenthaltserlaubnis ohne vollständigen Impfschutz sind zur Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder eines maximal 48 Stunden alten negativen Antigentests und Einhaltung einer siebentägigen Quarantäne verpflichtet.
Die argentinischen Behörden verstehen unter vollständigem Impfschutz das von den Gesundheitsbehörden des Impflandes festgelegte Schema. Informationen, wer bei einer in Deutschland erfolgten Impfung als „vollständig geimpft“ gilt, veröffentlicht das RKI.
Ungeimpfte Minderjährige sind von der Quarantäne - mit Empfehlung in den ersten sieben Aufenthaltstagen an keinen Gruppenaktivitäten teilzunehmen - befreit.
Kinder unter sechs Jahren sind vom Erfordernis eines PCR- oder Antigentests ausgenommen.
Auskunft zum Familiennachzug und weiteren Einreisefragen erteilen die zuständigen argentinischen Auslandsvertretungen.
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Einreise-, Test- und Quarantänebestimmungen bietet die Webseite der argentinischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise vom Nachbarland auf dem Landweg zwecks unmittelbarer Ausreise ist grundsätzlich möglich. Eine entsprechende Genehmigung, z.B. für Camper, muss beim argentinischen Konsulat im Aufenthaltsland beantragt werden.
Reiseverbindungen
Informationen zu Reiseverbindungen werden von den Fluggesellschaften veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Für Argentinien gilt weiterhin der sanitäre Notstand. Auf dieser Grundlage können in besonders betroffenen Gebieten auch kurzfristig Restriktionen für das gesamte öffentliche Leben verhängt werden (ASPO). In diesem Rahmen können u.a. nächtliche Ausgangssperren angeordnet werden, vor allem am Wochenende. Dies gilt insbesondere für den Großraum Buenos Aires sowie weitere Großstädte. Für die sonstigen Landesteile gilt die „obligatorische räumliche Distanzierung“ (DISPO). Für Bezirke („partidos“) mit ASPO ist für Bewegungen außerhalb der unmittelbaren Wohnumgebung eine online zu beantragenden Ausnahmegenehmigung („Certificado Unico de Circulación“) erforderlich. Bei Verstößen ist mit Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Für Regionen mit DISPO gelten für alle Betätigungen vorgeschriebene Verhaltensregeln („protocolos“) und Einschränkungen. Für Reisen im Inland ist ein Online-Anmeldeverfahren vorgesehen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in fast allen Bereichen zwingend vorgeschrieben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung, ggf. auch der Provinzregierungen.
• Beachten Sie die örtlichen Vorschriften zur räumlichen Distanzierung und zur Ausgangssperre und die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für die jeweilige Provinz zuständige Gesundheitsamt.

Australien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Besonderheiten in der Region
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Australien wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Australien ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen zum Infektionsgeschehen bieten das australische Gesundheitsministerium mit weiterführenden Links zu den Gesundheitsbehörden der Bundesstaaten und -territorien sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des australischen Innenministeriums.
Mit Wirkung vom 21. Februar 2022 können geimpfte Reisende grundsätzlich wieder quarantänefrei nach Australien einreisen; dies gilt auch für touristische Aufenthalte und ohne Einschränkungen bezüglich des Landes, aus dem die Reise angetreten wird. Lediglich für den Flughafen Perth (Western Australia) gelten weiterhin striktere Einreiseregelungen und Isolationspflichten. Zu den Voraussetzungen für die Einreise nach Australien gehört neben einem gültigen Visum der Nachweis eines hinreichenden Impfschutzes. Informationen zu den anerkannten Impfstoffen und den Impfzeitpunkten stellt die australische Regierung zur Verfügung. Kinder unter 12 Jahren und drei Monate müssen keine Impfung nachweisen.
Nicht gegen COVID-19 geimpfte Reisende müssen weiterhin vor Reiseantritt zusätzlich zum Visum eine Ausnahmegenehmigung für die Einreise beantragen.
Beim Check-in am Ausgangsflughafen ist von allen Reisenden ab Vollendung des fünften Lebensjahres ein aktueller negativer COVID-19-Test vorzulegen. PCR-Tests dürfen bei Abflug nicht älter als 72 Stunden, inzwischen ebenfalls zugelassene, unter medizinischer Aufsicht durchgeführte Antigen-Tests höchstens 24 Stunden alt sein; weitere Details zur erforderlichen Dokumentation der Tests. Spätestens 72 Stunden vor Einreise nach Australien ist online eine Einreiseerklärung inklusive Angaben zum Gesundheitszustand und zur Erreichbarkeit auszufüllen. Nach Ankunft sind Reisende verpflichtet, sich zunächst in der Unterkunft zu isolieren, dort einen Antigen- Schnelltest durchzuführen und das Vorliegen eines negativen Ergebnisses abzuwarten.
Sonderregelungen für die Einreise über Perth (Western Australia): Hier gilt auch für geimpfte Reisende eine mindestens siebentägige Selbstisolationspflicht bei Ankunft. Weitere Informationen stellt die australische Regierung zur Verfügung.
Für Passagiere und Besatzungsmitglieder auf internationalen Flügen nach Australien gilt Maskenpflicht, ebenso auf Inlandsflügen in Australien.
Da in Australien die einzelnen Bundesstaaten für die Gesundheitsvorschriften zuständig sind, sind je nach Zielflughafen und bei unmittelbarer Weiterreise im Land die dortigen Regelungen zu beachten (weitere Details zu den bundesstaatlichen Regelungen, die sich jederzeit und sehr kurzfristig ändern können).
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende grundsätzlich möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Gegebenenfalls wird ein Transitvisum benötigt und die COVID-19 Einreiseregeln des Ziellands sind zu beachten. Informationen zum Transit stellt das australische Innenministerium zur Verfügung.
Reiseverbindungen
Der inländische Flugverkehr und der übrige Reiseverkehr zwischen den einzelnen australischen Bundesstaaten und -territorien sind noch eingeschränkt und können in Reaktion auf lokal verstärkt auftretendes Infektionsgeschehen wieder stärker beeinträchtigt werden.
Beschränkungen im Land
Die australischen Bundesstaaten und -territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus. Bei Reisen zwischen den einzelnen Bundesstaaten kann es daher zu Bewegungseinschränkungen kommen und Quarantänepflichten oder Testpflichten geben. Auch der Impfstatus von Reisenden kann bei Reisen zwischen den Bundesstaaten Berücksichtigung finden. Aktuelle detaillierte Informationen bietet die australische Regierung.
Hygieneregeln
Die gängigen Abstands- und Hygieneregeln gelten vielerorts, insbesondere in der Gastronomie, fort.
Besonderheiten in den Regionen
Lockdown-Maßnahmen in einzelnen Bundesstaaten wurden inzwischen aufgehoben. Insbesondere in Western Australia kann es jedoch weiterhin zu einschränkenden Maßnahmen in Reaktion auf Infektionscluster kommen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich auf der Webseite der australischen Regierung und bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der Anforderungen für ihren spezifischen Flug nach Australien.
• Beachten Sie, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich sind.
• Bitte beachten Sie, dass der Besucherverkehr an den Auslandsvertretungen noch eingeschränkt ist. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, z.B. mit Hilfe des COVID-19-Restriction Checker.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise.
• Informieren Sie sich auch beim australischen Gesundheitsministerium zur Ausbreitung des Virus und zu Maßnahmen der Regierung und stellen Sie bei Erfüllen einer Ausnahme für eine Einreise eine vorherige Anfrage online .
• Lassen Sie einen Flug vor Reiseantritt unbedingt von Ihrer Fluggesellschaft im Hinblick auf die bestehenden Restriktionen nochmals bestätigen und beachten Sie die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Coronavirus Helpline (24h) unter 1800 020 080 oder nutzen Sie die online unter Diagnosehilfe des australischen Gesundheitsministeriums. Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie 000.

Belgien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Belgien.
Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form" (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Der elektronische Nachweis soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Belgien eine Einstufung in „rote“, „orange“ und „grüne“ Regionen vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Ganz Deutschland ist als „rot“ eingestuft. Da sich die Einstufungen rasch ändern können, empfiehlt sich eine Überprüfung vor einer geplanten Abreise.
Einreisende aus orangen und grünen Regionen unterliegen keiner Test- und Quarantänepflicht, sofern sie symptomfrei sind. Reisende aus einer jetzt oder in den letzten 14 Tagen als „rot“ eingestuften Region innerhalb der EU müssen bei Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU als Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer Genesung (Genesenennachweis/positiver PCR-Test innerhalb der letzten 180 Tage) oder einer negativen Testung mit sich führen. Zulässig ist ein PCR-Test, dessen Abstrichentnahme maximal 72 Stunden zurückliegt, oder ein Antigentest, der maximal 36 Stunden vor Einreise in einem Testzentrum/einer Apotheke durchgeführt wird. Zusätzlich muss von Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen ein PCR- oder Antigentest am siebten Tag nach Einreise durchgeführt werden. Eine Quarantänepflicht besteht nicht. Eine Quarantänepflicht besteht nur für ungeimpfte und nicht genesene Reisende nach Brüssel. Die Quarantäne endet mit negativem Testergebnis am siebten Tag.
Kinder unter 12 Jahre sowie Grenzgänger/-pendler sind von der Testpflicht befreit. Ebenso befreit sind Personen, die aus einer roten Zone innerhalb der EU mit Kfz, Zug oder Bus einreisen und weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben.
Reisende aus einem „rot“ eingestuften Land außerhalb der EU, müssen vor Reiseantritt (PCR- oder Antigentest), am ersten Tag und am siebten Tag nach Einreise (PCR-Test) COVID-Tests durchführen. Für diese Personen gilt Quarantänepflicht. Reisende, die vollständig mit einem in der EU anerkannten Impfstoff geimpft sind, können die Quarantäne nach negativem Testergebnis am ersten Tag nach Einreise beenden. Personen, die nicht mit einem in der EU anerkannten Impfstoff geimpft sind, können die Quarantäne nach negativem Testergebnis am siebten Tag nach Einreise beenden.
Eine aktuelle Übersicht der belgischen Reiseregelungen finden Sie auf dieser Webseite.
Durch- und Weiterreise
Es gelten keine Beschränkungen für Personen, die aus einer orangen oder grünen Region zur Durchreise einreisen. Aus Deutschland oder einer roten Zone in der EU kommende geimpfte oder genesene Personen, die durch Belgien nur durchreisen, benötigen keinen Test zur Durchreise.
In folgenden Fällen ist für Durchreisende jedoch ein negativer Test erforderlich:
• bei Einreise aus einer roten Region außerhalb der EU (PCR, nicht älter als 72 Stunden oder Antigen, nicht älter als 36 Stunden), oder
• wenn das Zielland ein negatives Testergebnis fordert, oder
• wenn die Fluggesellschaft ein negatives Testergebnis fordert.
Je nach genutztem Verkehrsmittel und Aufenthaltsdauer muss ggf. das „Passenger Locator Form “ (PLF) ausgefüllt werden.
Reiseverbindungen
Es gibt keine Einschränkungen im grenzüberschreitenden Flug-, Zug- und Busverkehr.
Beschränkungen im Land
Das "COVID Safe Ticket" (belgische Bezeichnung für das Digitale COVID-Zertifikat der EU ) als Nachweis der Impfung, Genesung oder Testung ist landesweit verpflichtend bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen in Innenräumen oder mehr als 100 Personen im Freien, in der Gastronomie, in Museen und weiteren öffentlichen Orten. Die Verpflichtung gilt für Personen ab 16 Jahre, bei Großveranstaltungen und Besuchen in Krankenhäusern und Altenheimen gilt sie bereits ab 12 Jahre.
Weiterführende Informationen zu Testzentren in Brüssel und Apotheken in Belgien, die Antigentests durchführen, sind abrufbar.
Am 21. Januar 2022 hat die belgische Regierung das Corona-Barometer mit den Phasen „gelb – orange – rot“ eingeführt. Das Corona-Barometer regelt die Maßnahmen bei Kultur- und anderen Veranstaltungen, Freizeitaktivitäten und Gastronomie. Aktuell steht das Corona-Barometer auf „rot“, ab dem 18. Februar 2022 gilt die Stufe „orange“.
Kulturveranstaltungen und andere Events drinnen und draußen bis maximal 200 Personen dürfen stattfinden. Einrichtungen wie Trampolinparks, Bowling- und Billardhallen sind geöffnet, Diskotheken dürfen ab 18. Februar 2022 wieder öffnen.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter. Es besteht landesweit Maskenpflicht für Personen ab 6 Jahre in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen und Bahnhöfen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, bei körpernahen Dienstleistungen, in Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Ab 19. Februar 2022 sind Kinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr vom Tragen einer Maske befreit.
Im Falle von Symptomen oder einem Hochrisikokontakt finden Sie die Test- und Quarantäneregeln bei den belgischen Behörden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Belgien.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregeln in deutscher Sprache bei den belgischen Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.

Brasilien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brasilien wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Brasilien ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die brasilianische Gesundheitsbehörde ANVISA und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Brasiliens.
Einreise und Transit von Ausländern auf dem Luftweg sind grundsätzlich gestattet. Reisende, die nach Brasilien ein- oder durchreisen, sind verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie einen Impfnachweis und ein negatives PCR-Test- oder Antigen-Schnelltestergebnis in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache nachzuweisen. Der PCR-Test darf frühestens 72 Stunden und der Antigen-Schnelltest frühestens 24 Stunden vor Abflug erfolgt sein. In Bezug auf den Impfnachweis werden Impfstoffe der brasilianischen Gesundheitsbehörde oder der Weltgesundheitsorganisation und der nationalen Behörden des Landes, in dem die Impfung durchgeführt wurde, akzeptiert. Die jeweilige letzte Impfung/Einzelimpfung muss mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgt sein. Der Impfnachweis ist in Papierform oder digital, in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache vorzulegen.
Impfnachweise welche nur aus einem QR-Code bestehen, werden nicht anerkannt. Aus dem Impfzertifikat muss hervorgehen: Vollständiger Name der geimpften Person, Name des verwendeten Impfstoffes, Chargennummer, Daten der Impfungen. Genesenennachweise werden nicht akzeptiert.
Ausgenommen vom Erfordernis eines Impfnachweises sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können oder für die eine Impfung nicht explizit empfohlen ist. Darunter fallen auch Kinder unter fünf Jahre. Eine Befreiung von der Vorlage des Impfzertifikates gilt auch für brasilianische Staatsangehörige und für Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Brasilien. Diese Personengruppen, die vom Erfordernis des Impfnachweises befreit sind müssen jedoch nach Einreise eine 14-tägige Heimquarantäne absolvieren, eine Freitestung nach dem fünften Tag ist möglich.
Zudem müssen Reisende eine Gesundheitserklärung (ausgedruckt oder in elektronischer Form in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache) beim Check-in vorlegen, die frühestens 24 Stunden vor Abflug ausgefüllt worden sein darf. Die Gesundheitserklärung kann auf der Webseite der brasilianischen Gesundheitsbehörde abgerufen werden.
Einreisen auf dem Landweg
Einreisen auf dem Landweg sind nur bei Vorlage eines Impfzertifikates gestattet. Ausnahmen gelten lediglich für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können oder für die eine Impfung explizit nicht empfohlen wird.
Durch- und Weiterreise
Internationaler Flughafentransit ist unter denen bei „Einreise“ genannten Kriterien möglich. Auch Transitreisende sind verpflichtet, ein negatives PCR-Test- oder Antigen-Schnelltestergebnis, einen Impfnachweis und eine Gesundheitserklärung beim Check-in gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen.
Reiseverbindungen
Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. In den meisten öffentlichen Gebäuden finden Temperaturmessungen als Einlasskontrolle statt.
Hygieneregeln
In allen öffentlichen Räumen, auch im Freien, besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen muss eingehalten werden.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich kurz vor Abreise nochmals über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen für Brasilien.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, nehmen Sie vor Reiseantritt Kontakt mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung auf.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der brasilianischen Regierung.
• Reisen Sie neben Ihrem Digitalen COVID-Zertifikat der EU auch mit Ihrem deutschen/internationalen Impfausweis im Original, da für den Besuch von Sehenswürdigkeiten, Theatern, etc. in einigen Städten (z.B. Rio de Janeiro, São Paulo) eine vollständige Impfung gegen COVID-19 nachzuweisen ist.

Indonesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise mit einem vorab zu beantragendem Visum gestattet, es werden keine Visa bei Einreise erteilt. Nähere Informationen zur Visumerteilung können bei einer Auslandsvertretung Indonesiens erfragt werden. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahre ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Reisende, die aus dem Ausland ohne Erfüllung der o.g. Erfordernisse einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Bei der Einreise wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt.
Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses folgt eine dreitägige Quarantäne für vollständig Geimpfte mit drei Impfungen bzw. Boosterimpfung, eine fünftägige Hotelquarantäne für vollständige Geimpfte (ohne Boosterimpfung) oder eine siebentägige Quarantäne für noch nicht vollständige Geimpfte in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich), wo am dritten, vierten und sechsten Tag nach Einreise weitere kostenpflichtige PCR-Tests erfolgen. Anschließend wird eine vierzehntägige Heimquarantäne empfohlen. Einreisende Minderjährige folgen den Quarantäneauflagen ihrer mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Bei positivem Testergebnis erfolgt bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen. Kommt es während der Quarantäne zu Änderungen, besteht kein Bestandsschutz.
Auch wenn in Einzelfällen das Ausfüllen eines bereitgestellten Papierformulars akzeptiert wird, wird bei Einreise am Flughafen grundsätzlich eine Registrierung in der indonesischen App Peduli Lindungi verlangt. In die App soll zudem ein Impfnachweis hochgeladen werden.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Je nach Fluggesellschaft und Ziel-/ Umsteigeflughafen kann bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/ Großraums wird ein Impfnachweis und ein maximal 24 Stunden alter negativer Antigentest verlangt.
Zusätzlich wird bei Flugreisen bei vollständig Geimpften der Nachweis eines negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Tests oder eines negativen, maximal 24 Stunden alten Antigentests gefordert.
Kinder ab 12 Jahren werden behandelt wie Erwachsene, Kinder unter 12 benötigen immer einen maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test.
Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App Peduli Lindungi gewährt. Die App mit hochgeladenem Impfnachweis ist auch Voraussetzung für den Zutritt zu Supermärkten, Malls, Dienstleistern und Restaurants. Dies wird strikt kontrolliert; in Einzelfällen wird die Vorlage des gelben Impfbuchs oder einer Impfbescheinigung akzeptiert.
Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen. Auch Geimpfte oder Genesene unterliegen weiter erheblichen Einschränkungen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion oder als mutmaßliche Kontaktperson einer positiv auf Omikron getesteten Person, zur kostenpflichtigen Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Beschränkungen im Land
Israel setzt die Nutzung eines digitalen Ausweises für Geimpfte und Genesene aus. Der sogenannte Grüne Pass beschränkte den Zutritt zu geschlossenen Räumen und großen Versammlungen auf Menschen, die sich vom Coronavirus erholt oder mindestens drei Dosen des Impfstoffs erhalten haben. Quelle: tagesschau.de und Aljazeera

Japan - Änderung Einreise
Japan lockert seine strengen Einreisebestimmungen und lässt mehr Menschen ins Land. Die Zahl der täglichen Einreisen wird am 1. März 2022 von 3500 auf 5000 erhöht. Japanische Staatsbürger und ausländische Gäste werden gleichermaßen berücksichtigt. Die neue Regelung gilt allerdings nicht für Touristen, sondern lediglich für Wissenschaftler, Studierende und Geschäftsreisende. Künftig müssen Reisende nach der Ankunft in Japan nur drei Tage in Quarantäne bleiben und nicht wie bisher sieben Tage. Wer eine Auffrischungsimpfung und einen negativen Corona-Test nachweist, muss sich gar nicht mehr isolieren. Quelle: tageschau.de

Mosambik - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Mosambik ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der mosambikanischen Botschaft.
Touristenvisa werden wieder ausgestellt. Alle Reisenden ab sechs Jahre müssen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt die geltende Quarantänepflicht.
Bei Ein-und Ausreise nach und aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer PCR-Test eine Gültigkeit von sieben Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr ist weiterhin beschränkt.
Beschränkungen im Land
Der am 1. September 2020 in Kraft getretene „Katastrophenfall“ schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.
Ein Großteil der Beschränkungen im Land, u.a. die nächtliche Ausgangssperre, wird mit Wirkung vom 19. Februar 2022 aufgehoben.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich ergänzend bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Namibia - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Namibia ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei einer offiziellen Stelle Namibias.
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Südafrika hat zwei Grenzübergänge zu Namibia geöffnet: Nakop/Ariamsvlei und Vioolsdrift/Noordoewer. Einreisen auf dem Landweg aus Botsuana sind über die Grenzübergänge Ngoma, Mohembo, Mamuno und Impalila Island möglich, ebenso wie die Einreise aus Sambia über Katima Mulilo.
Bis zunächst 15. März 2022 gelten folgende Einreisebestimmungen:
Vollständig geimpfte namibische Staatsangehörige, Personen mit Aufenthaltstitel für Namibia und weitere Personen wie z.B. Inhaber von Diplomatenpässen, Personen in öffentlichem Auftrag, ihre Familienangehörigen oder medizinisches Personal benötigen zur Einreise nach Namibia keinen negativen PCR-Test. Zur Einreise ist hier die Vorlage eines gültigen Impfnachweises erforderlich. Nähere Informationen für die Einreise ungeimpfter fünf- bis elfjähriger Kinder der genannten Fallgruppen können bei der Botschaft Namibias erfragt werden.
Alle anderen Einreisenden müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Bei Vorlage eines PCR-Tests, der bei Einreise älter als 72 Stunden ist, wird nicht-namibischen Staatsangehörigen ohne Ausnahme die Einreise verweigert.
Besondere Regelungen können im internationalen Grenzverkehr für Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb gelten. Die Einreisebestimmungen sind hier mit den jeweils zuständigen namibischen Behörden zu klären.
In Namibia gilt das sogenannte Trusted Travel System. Reisende, die für die Einreise ein negatives PCR-Testzertifikat in digitaler Form benötigen, müssen dieses zum Überprüfen auf der Webseite gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform hochladen. Trusted Travel (TT) soll das Prüfen von Corona-Testergebnissen verbessern und Reisenden die Einreise nach Namibia erleichtern. Dafür müssen Reisende für einen PCR-Test ein von TT autorisiertes Labor aufsuchen. Einreisende mit Ergebnissen von nicht-gelisteten Laboren müssen ihr Testergebnis zum Überprüfen auf der Website des Global Haven Systems hochladen.
Seit dem 15. Januar 2022 werden für die Einreise nach Namibia nur noch Testergebnisse akzeptiert, die über die Trusted Travel Plattform generiert oder über das Global Haven System geprüft wurden.
Bei der Ausreise aus Namibia ist ebenfalls die Trusted Travel Plattform zu nutzen, sofern nach den Einreisebestimmungen des Ziellandes bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Testergebnisses erforderlich ist. Wichtig ist bei Einreise nach Deutschland die Beachtung der geltenden Corona-Einreiseverordnung.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländern. Bei Umsteigeverbindungen über Äthiopien ist ein PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform vorzulegen. Weitere Einzelheiten bieten die Reise- und Sicherheitshinweise für Äthiopien.
Beschränkungen im Land
Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen mit nicht mehr als 500 Teilnehmern dürfen unter Auflagen stattfinden. Das gilt auch für Sportveranstaltungen und Beerdigungen. Geschäfte und Einkaufszentren, Friseure, Wäschereien und Restaurants dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Beachten Sie bei Umsteigeverbindungen über Addis Abeba die zwingende Vorlage eines digitalen PCR-Testzertifikates.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.

Panama - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Panamas.
Die Einreise ist grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Für die Einreise ist ein COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) erforderlich, sofern keine mindestens 14 Tage alte vollständige Impfung gegen COVID-19 nachgewiesen wird. Eine vollständige Impfung nach panamaischer Definition liegt bei einer Impfung mit drei Impfdosen gegen COVID-19 (bzw. zwei Impfdosen bei Impfung mit Janssen/Johnson & Johnson) vor. Eine frühere COVID-19 Infektion wird in Panama nicht mit einer Impfung gleichgestellt. Abweichend von dieser Definition der vollständigen Impfung genügen auch zwei nachgewiesene Impfdosen, um bei der Einreise als vollständig geimpft zu gelten.
Reisende, die ein digitales oder gedrucktes vollständiges COVID-Impfzertifikat (gelbes Impfbuch der WHO) vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie mindestens 14 Tage vor ihrer Einreise alle erforderlichen Dosen eines von der WHO, FDA oder EMA genehmigten COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, sind von allen Test- und Quarantäneanforderungen für die Einreise nach Panama befreit. Kreuzimpfungen werden durch die panamaischen Behörden anerkannt.
Ungeimpfte Reisende aus Ländern mit geringem Risiko müssen einen negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) vorlegen, der höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, oder sich auf ihre Kosten am Flughafen testen lassen. Wenn sie negativ getestet werden, sind sie von der Quarantänepflicht befreit. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine 14-tägige Quarantäne.
Ungeimpfte Reisende, die sich in Hochrisikoländern (Deutschland, den Cayman Inseln, Barbados, Anguilla, Bonaire, Griechenland, Österreich, Tschechien, Estland, Serbien, Lettland, Litauen, Slowenien, Ungarn, Island, Montenegro, Kroatien, Niederlande, Slowakei, Belgien, Bulgarien, Armenien, Ukraine, Georgien, Jersey, Guernsey, den Färöer Inseln, dem Vereinigten Königreich, Südafrika, Botswana, Swasiland, Lesotho, Mozambique, Namibia, Zimbabwe und Malawi) aufgehalten haben oder durch diese gereist sind, müssen einen negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) vorlegen, der höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, oder sich auf eigene Kosten am Flughafen testen lassen. Wenn sie negativ getestet werden, müssen sie sich noch 72 Stunden in Quarantäne begeben und erneut mit negativem Ergebnis getestet werden, um die Quarantäne zu beenden. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine 14-tägige Quarantäne. Die Quarantäne hat grundsätzlich auf eigene Kosten in staatlich ausgewählten Hotels zu erfolgen. Ausnahmen kann es für Personen mit panamaischem Aufenthaltstitel geben, die die Quarantäne ggf. zuhause absolvieren können.
Kinder unter 12 Jahren sind von allen Test- und Quarantäneanforderungen für die Einreise nach Panama befreit, sofern ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten die oben genannten Anforderungen erfüllen.
Die Fluggesellschaften können unabhängig von den oben genannten Bestimmungen weitere Erfordernisse aufstellen (z.B. PCR-/Antigen-Test).
Zusätzlich müssen alle Reisenden eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus vor Reiseantritt abgeben. Das entsprechende Formular kann online ausgefüllt werden. Dort können auch Testergebnis und Impfnachweise hochgeladen werden.
Positiver COVID-19-Test in Panama: Falls Sie bei der Ein- oder Ausreise positiv auf COVID-19 getestet wurden, werden Sie von den panamaischen Behörden für zehn Tage in einem Quarantänehotel untergebracht, außer Sie sind Resident in Panama. Dies ist selbst zu bezahlen. Die zehntägige Quarantäne kann nicht verkürzt werden (auch nicht durch weitere Tests). Nach Ablauf der Zeit wird eine Genesenenbescheinigung ausgestellt. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Maßnahmen der panamaischen Behörden und kann in keinem Fall diese Quarantäne verkürzen. Verstöße gegen verhängte Maßnahmen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet
Für Fragen zu COVID ist das panamaische Gesundheitsministerium zuständig.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat weiterhin den Ausnahmezustand verhängt. Mit Verbesserung der pandemischen Lage in Panama sind viele restriktive Maßnahmen des öffentlichen Lebens inzwischen wieder aufgehoben worden.
In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es in einzelnen Regionen kurzfristig zu abweichenden Beschränkungen kommen, wie beispielsweise regionale Ausganssperren am Wochenende oder eine früher einsetzende nächtliche Ausgangssperre. Für Reisen zwischen verschiedenen Landesteilen kann ggf. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests verlangt werden, ebenso können auch entsprechende Tests durch lokale Behörden durchgeführt werden. Nähere Informationen zu regionalspezifischen Besonderheiten stellt das panamaische Gesundheitsministerium zur Verfügung.
Geschäfte und Hotels sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Im öffentlichen Nahverkehr muss zusätzlich zum Mund-Nase-Schutz auch ein Gesichtsschutzvisier (face shield) getragen werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.

Papua-Neuguinea - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Papua-Neuguinea wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Papua-Neuguinea ist von COVID-19 stark betroffen. Papua-Neuguinea ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Papua-Neuguineas.
Eine Einreise ist grundsätzlich nur für vollständig geimpfte Personen möglich. Ein Impfnachweis muss beim Check-in am Ausgangsflughafen vorgelegt werden. Um für die Einreise als vollständig geimpft zu gelten, müssen die Impfungen mit in Papua-Neuguinea zugelassenen Impfstoffen erfolgt sein: Oxford-AstraZeneca, AstraZeneca (COVISHIELD/SII), Pfizer-BioNTech, Moderna, Johnson & Johnson, Sinopharm-BBIBP, Sinovac, Novavax, Covaxin (Bharat Biotech), Covovax (SIINVX-CoV2373). Eine Booster-Impfung ist nach aktuellen Vorgaben nicht nötig. Staatsangehörige von Papua-Neuguinea sowie Personen unter 18 Jahre sind von der Impfpflicht für die Einreise ausgenommen.
Für die Reise muss beim Check-in am Ausgangsflughafen ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden; der Test darf höchstens 72 Stunden alt sein. Nach der Ankunft in Papua-Neuguinea wird am Flughafen zudem ein Antigen-Schnelltest durchgeführt. Kinder unter fünf Jahren sind von den Testpflichten ausgenommen.
Innerhalb von 24 Stunden vor der Reise muss eine Gesundheitserklärung online ausgefüllt werden. Nach dem Absenden des Onlineformulars erscheint ein Barcode, dieser muss abgespeichert und beim Check-in am Flughafen vorgewiesen werden.
Für vollständig geimpfte Personen besteht nach der Einreise keine Quarantänepflicht, sofern der nach Ankunft durchgeführte Antigen-Schnelltest negativ ausfällt. Bei einem positiven Testergebnis muss eine siebentägige Quarantäne in einem der zugelassenen Quarantänehotels abgeleistet werden. Die betroffenen Reisenden dürfen unter den zugelassenen Quarantänehotels selbst ein Hotel für ihren Quarantäneaufenthalt auswählen. Der Aufenthalt im Quarantänehotel ist auf Kosten des Reisenden. Eine Heimquarantäne ist grundsätzlich ebenfalls möglich, sofern der für die Quarantäne vorgesehene Aufenthaltsort von den Behörden als isolationstauglich bewertet wird.
Die Einreise ist nur über den internationalen Flughafen Port Moresby oder eine eng begrenzte Zahl von Häfen erlaubt.
Der Grenzverkehr mit den Salomonen und Indonesien ist eingestellt.
Reiseverbindungen
Es ist mit erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr zu rechnen. Internationale Flugverbindungen sind stark eingeschränkt. Unangekündigte kurzfristige Änderungen des bestehenden Angebots sind nicht auszuschließen. Grundsätzlich müssen sich Reisende Temperaturmessungen unterziehen und während des Flugs eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Inlandsflüge oder Reisen zwischen den Provinzen sind nur ohne Krankheitssymptome möglich. In einzelnen Provinzen muss nach der Einreise ein PCR-Test durchgeführt werden. In als Hochrisikogebiet eingestuften Provinzen ist für Inlandsreisen mit verschärften Maßnahmen zu rechnen, diese können im Detail auf der Webseite der Regierung eingesehen werden.
Beschränkungen im Land
Aufgrund von COVID-19 gilt der öffentliche Notstand, der mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens einhergeht, zum Beispiel Geschäftsschließungen oder Obergrenzen für private Zusammenkünfte. Die Maßnahmen zur Infektionseindämmung wurden in als Risiko- und Hochrisikogebiet eingestuften Provinzen verschärft, die aktuell geltenden Maßnahmen sind detailliert auf der Webseite der Regierung aufgeführt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es gibt einen Aufruf zur Einhaltung von Abstandsregeln.
• Beachten Sie bei der Planung von Transitreisen zur Ausreise die Anforderungen der beteiligten Fluglinien an die Buchung und die übrigen Beförderungsbedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Papua-Neuguinea.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.

Südkorea - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Südkorea ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale Gesundheitsbehörde KDCA die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der südkoreanischen Botschaft in Berlin.
Angesichts der Omikron-Variante des Coronavirus gelten gesonderte Einreisbestimmungen für die Republik Korea. Alle Einreisenden müssen - unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Impfstatus - eine siebentägige Quarantäne absolvieren. In Korea wohnhafte Personen können diese grundsätzlich zu Hause verbringen, ansonsten ist eine kostenpflichtige Unterkunft zu beziehen. Anträge auf Quarantänebefreiung werden von koreanischen Behörden derzeit nur restriktiv erteilt.
Die Einreise aus mehreren afrikanischen Ländern ist derzeit nur für Personen koreanischer Staatsangehörigkeit oder Personen mit längerfristigem koreanischem Aufenthaltstitel möglich. Nähere Informationen können bei der zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung erfragt werden.
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen, Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage und keine Erwerbstätigkeit) sind ohne Visum möglich.
Allerdings müssen alle Einreisenden ohne Visum eine „elektronische Reisegenehmigung“ (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 24 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung.
Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben. Dieser Personenkreis benötigt jedoch weiter das „re-entry permit“.
Alle Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln (mit Ausnahme A-1, A-2, A-3 und F-4 Visa) mit Wohnsitz in Südkorea müssen vor der Ausreise aus Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis online beantragen (in dringenden Notfällen ausnahmeweise auch am Flughafen Incheon). Ohne diese Erlaubnis wird die „Alien Registration Card“ ungültig und es muss ein neues Einreisevisum beantragt werden. Vollständig geimpfte Personen können eine Wiedereinreiseerlaubnis beantragen, die für mehrere Einreisen und für ein Jahr gültig ist.
Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, wobei der Test innerhalb von 48 Stunden (zwei Tage) vor dem Abreisedatum gemacht worden sein muss. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Ferner besteht eine Verpflichtung, bei Einreise eine „Self Diagnosis“-App bzw. eine „Self Quarantine Safety“-App auf das Smartphone herunterzuladen, mittels derer unter anderem Gesundheitsdaten und Aufenthaltsorte an die südkoreanischen Behörden bis zu maximal 14 Tage nach Einreise übermittelt werden.
Personen, die aus einem wichtigen humanitären oder akademischen Grund das Land kurzzeitig besuchen, sind von der Selbstquarantäneverpflichtung befreit, wenn sie vor Reiseantritt von der jeweiligen südkoreanischen Botschaft in ihrem Herkunftsland ein „Isolation Exemption Certificate“ erhalten haben.
Geschäftsreisende nach Korea müssen das Quarantine Exemption Certificate beantragen. Diese Antragsseite ist nur auf Koreanisch verfügbar. Die Kontaktfirma in Korea muss bei der Antragstellung einbezogen werden. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Republik Korea in Berlin.
Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten COVID-19-Test unterziehen (abhängig von der Dauer des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen).
Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den zweiten COVID-19-Test innerhalb von einem Tag nach Ankunft durchführen. Sofern der Test positiv ausfällt, erfolgt eine Überweisung in das Krankenhaus bzw. in leichten Fällen in eine anderweitige medizinische Einrichtung („Living Treatment Center“).
Zudem müssen sich ausländische Staatsangehörige grundsätzlich einem weiteren COVID-19--Test vor Beendigung der Quarantäne unterziehen. Personen, die mit einer „Isolation Exemption Certificate“ einreisen und beabsichtigen, sich länger als acht Tage in Südkorea aufzuhalten, sind ferner verpflichtet, weitere kostenpflichtige PCR-Tests durchführen zu lassen.
Im Falle eines positiven COVID-19-Tests werden die Behandlungskosten vom südkoreanischen Staat nicht übernommen. Ausländer müssen alle Kosten für die Behandlung und Verpflegung im Krankenhaus selbst übernehmen. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Republik Korea in Berlin.
Der Verstoß gegen die genannten Gesundheitsauflagen einschließlich der Verletzung der Quarantänerichtlinien oder anderer COVID-19-Maßnahmen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Durch- und Weiterreise
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfache Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Reisen innerhalb Südkoreas sind möglich. Überlandbusse und Züge verkehren in gewohnter Regelmäßigkeit.
Reiseverbindungen
Südkorea wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Direktflüge nach Deutschland und andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Viele touristische Einrichtungen wie Museen oder Parks sind nur bei Vorlage eines Impfnachweises zugänglich.
Hygieneregeln
Wichtigste Schutzmaßnahmen sind die Abstands- und Hygieneregeln (social distancing). Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch Englisch).

Uganda - Änderung Einreise
Ab 17. Februar 2022 sind die obligatorischen Corona-Tests bei Ankunft nicht mehr erforderlich. Die übrigen Reisebeschränkungen bleiben unverändert. Quelle: Garda World

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Achim Vogt
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2022

Beitrag von Achim Vogt »

Kuwait - Änderungen bei Einreise

Kuwait hat die verpflichtenden PCR-Tests bei Einreise aufgehoben, sofern Reisende vollständig geimpft (= geboostert) sind. Für doppelt Geimpfte ist eine siebentägige Quarantäne notwendig, die allerdings durch einen negativen PCR-Test aufgehoben werden kann.

Kuwait to lift mandatory RT-PCR for fully vaccinated travellers
(Times of Oman, 14. Februar 2022)

Kuwait scraps most of coronavirus restrictions
(Kuwait News Agency, 15. Februar 2022)

Viele Grüße
Achim
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 18.02.2022

Beitrag von Birgitt »

Entlistung: die nachfolgenden Länder gelten mit Wirkung vom 20. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet:
  • Algerien
  • Afghanistan
  • Andorra
  • Fidschi / Fiji
  • Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich
  • Indien
  • Irland
  • Kasachstan
  • Katar / Qatar
  • Laos
  • Marokko
  • Nepal
  • Pakistan
  • Saudi-Arabien
  • Spanien
  • Tunesien
  • USA / Vereinigte Staaten
  • Usbekistan
  • Vereinigte Arabische Emirate

Und nun noch die neuesten Beschränkungen:

Frankreich - Entlistung der Überseegebiete Französisch-Guayana, Mayotte und Saint-Pierre und Miquelon als Hochrisikogebiete mit Wirkung vom 20. Februar 2022
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich, einschließlich der Überseegebiete La Réunion, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Neukaledonien, Saint Martin, Saint Barthélemy und St. Pierre und Miquelon, wird gewarnt. Mit Wirkung vom 20. Februar 2022 gilt dies für die französischen Überseegebiete Französisch-Guayana, Mayotte und Saint-Pierre und Miquelon nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Frankreich ist, einschließlich der Überseegebiete La Réunion, Guadeloupe, Martinique, Neukaledonien, Saint Martin und Saint Barthélemy, als Hochrisikogebiet eingestuft. Die Überseegebiete Französisch-Guayana, Mayotte und Saint-Pierre und Miquelon sind noch bis einschließlich 19. Februar 2022 als Hochrisikogebiete eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France .
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des französischen Außenministeriums .
I. Für Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt folgendes:
Vollständig geimpfte Reisende aus Ländern der Kategorie „grün“ benötigen für die Einreise nach Frankreich lediglich einen gültigen Impfnachweis. Vollständig geimpfte Reisende aus Ländern der Kategorie „orange“ benötigen einen gültigen Impfnachweis, sowie eine Erklärung zur Symptomfreiheit.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• 7 Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield));
• 4 Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
• 7 Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen jedoch unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden, oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf, vorweisen.
II. Für Personen, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt folgendes:
Für von der französischen Regierung „grün“ eingestufte Länder:
Reisende aus Ländern der Kategorie „grün“ benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen Antigen-Test. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid" oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für folgende Einreisen auf dem Landweg: Reisen von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort; beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Für von der französischen Regierung „orange“ eingestufte Länder:
Reisende aus Ländern der Kategorie „orange“ benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen Antigentest. Kinder unter 12 Jahre sind von der Vorlage eines Tests befreit. Außerdem müssen Reisende aus diesen Ländern einen zwingenden persönlichen oder familiären bzw. dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Grund erklären und durch geeignete Dokumente, einem Transportunternehmen ggf. vor Abreise, nachweisen. Dies ist verbunden mit einer Selbstverpflichtung zu einer siebentägigen Quarantäne im Fall eines positiven Tests nach der Einreise und mit Duldung weiterer Tests nach Einreise bzw. Quarantäneende.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind allerdings evtl. nur eingeschränkt verfügbar. Innerhalb Frankreichs ist in allen Flugzeugen, überregionalen Zügen und Bussen die Vorlage eines „pass vaccinal“ (entspricht in Deutschland der 2G-Regelung, nur ein Testnachweis ist nicht ausreichend) verpflichtend, siehe Beschränkungen im Land.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen geöffnet. Aktuell gilt in Restaurants, Cafés, Einkaufzentren, Einrichtungen der Alten- oder Krankenpflege, sowie in Flugzeugen, Zügen und Bussen (für beides ausgenommen Nahverkehr) außerdem für alle Personen ab dem Alter von 16 Jahre die Pflicht, einen „pass vaccinal“ (2G-Nachweis) mit sich zu führen. Dies ist ein Nachweis über die vollständige Impfung gegen oder Genesung von einer COVID-19-Infektion. Er kann nach EU-Vorgaben digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid “ oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) oder in Papierform erfolgen. Ein aktueller negativer COVID-19 Test wird in diesen Bereichen nicht mehr anerkannt. Lediglich für Personen zwischen 12 und 15 Jahren ist weiterhin der „pass sanitaire“, also der Nachweis über die vollständige Impfung gegen, Genesung von oder aktuelle Testung auf eine COVID-19-Infektion (3G-Nachweis) ausreichend.
Reisende ab 18 Jahren und einem Monat benötigen den Nachweis einer dritten Impfung (Booster), sofern die letzte Impfung mehr als vier Monate zurückliegt. Für Reisende, die mit dem Impfstoff von Janssen geimpft wurden, gilt dies, sofern die Impfung vor mehr als einem Monat stattfand.
Nähere Informationen finden sich auf der Website der französischen Regierung.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahren eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Maskenpflicht gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Maskenpflicht im Freien ist in den meisten Gebieten entfallen. Bei Menschenansammlungen in Warteschlangen oder auf Märkten gilt sie weiter.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika.
Reisen zwischen Französisch Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in den Überseegebieten Martinique von 19 bis 5 Uhr und La Réunion von 18 bis 5 Uhr.
Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung.
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festlandsfrankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte beachten Sie bei Reisen zwischen Frankreich und dem Vereinigten Königreich die Informationen unter Einreise sowie die aktuellen Informationen der französischen Regierung , die auch in englischer Sprache abgerufen werden können.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.

Portugal - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal, einschließlich der Azoren und Madeiras, wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 stark betroffen. Portugal, einschließlich der Azoren und Madeiras, ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft-, See- und Landweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften.
Für die Einreise nach Portugal - auch für Transitaufenthalte - ist ein PCR-Test bzw. Antigen-Test für alle Einreisende verpflichtend, der nicht mehr als 72 bzw. 24 Stunden (Verkürzung gilt seit dem 6. Februar 2022) vor Abflug erstellt worden und stets gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahre. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind seit dem 6. Februar 2022 von der Testpflicht befreit.
Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen. Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Einreise nach Portugal auf dem Landweg gelten die Regeln wie auf dem Luft- und Seeweg (Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind seit dem 6. Februar 2022 von der Testpflicht befreit. Auch für Transitaufenthalte, beispielsweise auf dem Weg nach Madeira/Azoren, ist eine eventuell bestehende Testpflicht bzw. die Nachweispflicht des Digitalen COVID-Zertifikats der EU und die Passenger Locator Card zu befolgen.
Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen auf dem Festland und in den Autonomen Regionen sind wieder geöffnet, es gelten grundsätzlich die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Die Öffnung der Häfen schließt Kreuzfahrttourismus ein.
Beschränkungen im Land
Ab sofort gilt der Zustand der Alarmbereitschaft (estado de alerta), der weitreichende Lockerungsmaßnahmen umfasst. Der Zugang zu Restaurants, Bars und Diskotheken, touristischen Komplexen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, Hotels und sonstigen regionalen Unterkünften, Veranstaltungen und Fitness-Studios wird nunmehr nicht mehr beschränkt. Testpflichten gibt es nur noch bei Besuchen in Altersheimen und Krankenhäusern, davon befreit sind Personen, deren Boosterimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Es gibt keinerlei Kapazitätsbeschränkungen, wie z.B. in Einkaufszentren, mehr.
Je nach Pandemieentwicklung können regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen gelten, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Hygieneregeln
Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln können auch weiterhin vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, sollte grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen von Masken ist in allen geschlossenen Räumen verpflichtend. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen. Bei Transitaufenthalten auf dem Festland gelten zusätzlich die unter Einreise genannten Regelungen für das Festland Portugal.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, auf Madeira auch im Freien.
Innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise nach Madeira (ausnahmsweise auch noch bei Ankunft) soll eine Gesundheitserklärung abgegeben werden, hierbei werden keine Unterlagen mehr hochgeladen und es wird auch kein QR-Code mehr erzeugt. Kinder unter 12 Jahre werden in die Gesundheitserklärung des mitreisenden Erwachsenen aufgenommen. Weitere Einreisebeschränkungen (zu Luft oder zu Wasser) gibt es derzeit nicht. Informationen zu den Voraussetzungen bietet die Tourismusbehörde von Madeira.
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss ebenfalls eine digitale Einreiseanmeldung gemacht werden. Auch beim Reisen zwischen den Inseln gibt es derzeit keine weiteren Beschränkungen, siehe auch Einreise Madeira.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet.
Auf Madeira ist der Zugang zu Sport- und Kultureinrichtungen, Frisörgeschäften, Restaurants, Bars und Diskotheken beschränkt auf Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres Jahren, die entweder geimpft (auch ohne Boosterimpfung) oder genesen sind oder einen Antigenschnelltest vorweisen können, der auf Madeira eine wöchentliche Gültigkeit besitzt und ab sofort kostenpflichtig ist. Dies gilt auch für die Teilnahme an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen. Beim Zugang zu Supermärkten oder anderen essentiellen Einrichtungen bzw. Dienstleistungen wie dem öffentlichen Nahverkehr gibt es ab sofort keine Zugangsbeschränkungen mehr.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Dieser Fragebogen muss auch bei Reisen zwischen den Inseln ausgefüllt werden. Der Fragebogen muss bei Inhabern eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden.
Bei der Einreise auf dem Luft- oder Seeweg vom Festland auf die Azoren muss entweder ein negativer PCR-Test, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde oder ein Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 48 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde, vorgelegt werden. Davon ausgenommen sind Kinder bis zu 12 Jahren. Das Testergebnis ist nach Ausfüllen des Fragebogens zur Validierung hochzuladen. Ein PCR-Test oder Antigen-Schnelltest kann ausnahmsweise auch noch bei Einreise durchgeführt werden; das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses ist von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Bei Reisen zwischen den Inseln ist derzeit kein PCR-Test bzw. Antigen-Schnelltest erforderlich; dies kann sich jedoch je nach Risikoeinstufung der Herkunftsinsel kurzfristig ändern.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen, die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die eventuell bestehende Test- und Reiseanmeldungspflicht auch bei Transitaufenthalten auf dem Festland.
• Bei einem Hotelaufenthalt auf Madeira erkundigen Sie sich vor Anreise beim Hotel nach den vorzulegenden Nachweisen beim Check-In (Impfnachweis und/oder Testnachweis).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.

Serbien - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Serbien ist von COVID-19 stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des serbischen Außenministeriums.
Deutsche Staatsangehörige ohne serbische Aufenthaltserlaubnis müssen bei Einreise nach Serbien, einen der folgenden Nachweise vorlegen:
• Entweder ein Digitales EU-COVID-Zertifikat (z.B. die deutsche CovPass App) ausgestellt von der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedsstaates oder eines Nicht-EU-Mitgliedsstaats, der dem EU-Digital-COVID-Zertifikat-System beigetreten ist , oder
• ein anderes staatliches Impfzertifikat über eine vollständige Impfung aus Deutschland, Serbien, Andorra, Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Rumänien, San Marino, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Ägypten, Armenien, Cabo Verde, Georgien, Indien, Kambodscha, Kuba, Libanon, Liechtenstein, Marokko, Mauretanien, Moldau, Schweiz, Tunesien, Türkei, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, oder
• einen von einer Behörde ausgestellten Genesenennachweis aus Deutschland, Serbien, Andorra, Bulgarien, Dänemark, Estland, Griechenland, Irland, Island, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien, Cabo Verde, Liechtenstein, Tunesien, Türkei oder den USA. Die dem Nachweis zugrundeliegende erste positive Testung muss mindestens 14 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen.
• Wer keinen der oben genannten Impf-/oder Genesenennachweise vorlegen kann, benötigt für die Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein darf. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, durchgeführt worden sein. Aus Slowenien und den Vereinigten Staaten von Amerika werden auch negative Antigentests akzeptiert, die nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein dürfen.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests entfällt insbesondere für:
• Geimpfte und Genesene (s.o.),
• Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres,
• Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr,
• Deutsche, die ihren Wohnsitz in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Montenegro, Nordmazedonien oder Ungarn haben, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise dem örtlichen zuständigen Gesundheitsamt einen negativen PCR- oder Antigen-Test eines serbischen Referenzlabors vorlegen,
• Deutsche Staatsangehörige, die zu Geschäftszwecken nach Serbien einreisen, benötigen keinen PCR-Test, wenn sie die serbische Industrie- und Handelskammer 48 Stunden vor Einreise per E-Mail über die Einreise informieren und ihr innerhalb von 24 Stunden nach Einreise einen negativen PCR- oder Antigentest vorlegen, der von einem Referenzlabor in Serbien ausgestellt wurde. Weitere Informationen bietet die serbische Industrie- und Handelskammer.
Minderjährige zwischen 12 und 18 Jahren können auch ohne einen der o.a. Nachweise einreisen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise der zuständigen serbischen Gesundheitseinrichtung entweder einen PCR- oder einen Antigentest eines serbischen Referenzlabors vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis können ohne PCR-Test einreisen,
• wenn sie jünger als 13 Jahre alt sind, oder
• wenn sie entweder vollständig geimpft sind und darüber eine Bescheinigung der zuständigen Gesundheitseinrichtung/Behörde des Staates, in dem die Impfung stattgefunden hat, vorweisen, oder
• wenn sie einen von einer Behörde ausgestellten Genesenennachweis aus Deutschland, Serbien, Andorra, Bulgarien, Cabo Verde, Dänemark, Estland, Griechenland, Irland, Island, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Rumänien, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tunesien, Türkei oder den USA vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die ohne einen o.a. Impf-/Genesenennachweis oder ohne PCR-Test einreisen und nicht unter eine der o.a. Ausnahmen fallen, müssen sich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Einreise, Aufenthalt, Kontaktdaten und Gesundheitszustand müssen bei den serbischen Behörden (in Serbisch oder Englisch) innerhalb von 24 Stunden registriert werden.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien oder Ungarn nach Serbien zurückkommen, können ohne PCR-Test, ohne einen o.a. Impf-/Genesenennachweis und ohne Quarantäne einreisen.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein Impf-/Genesenennachweis oder negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Für Gastronomiebetriebe und kulturelle Einrichtungen gelten Beschränkungen. In geschlossenen Gastronomie- bzw. Veranstaltungsräumen dürfen sich ab 20 Uhr lediglich Personen mit einem Test-, Impf-, Genesenen-, oder Antikörpernachweis aufhalten. Neben dem serbischen digitalen grünen Zertifikat in digitaler oder Papierform werden auch EU-COVID-19-Pässe in digitaler oder Papierform (mit QR-Code) anerkannt. Ab der letzten Einzelimpfung dürfen nicht mehr als 210 Tage vergangen sein. Ein negativer PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden ab Ausstellung sein, ein negativer Antigentest nicht älter als 48 Stunden. Als Genesenennachweis zählt ein positiver PCR- bzw. Antigentest, der mindestens 14 und höchstens 210 Tage zurückliegt. Ein positiver Antikörpertest muss von einem serbischen staatlichen Labor ausgestellt worden sein, und es dürfen nicht mehr als 90 Tage ab Testung vergangen sein.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann, ist verpflichtend.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die serbischen COVID-19 Einreisebeschränkungen auf der Seite des serbischen Außenministeriums (Englisch) und über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch) oder bei der Hotline des serbischen Gesundheitsministeriums für COVID-19-Fragen: +381-64-8945235 und des Batut-Instituts: +381-11-2684566. Weitere Informationen zu Anlaufstellen finden Sie beim serbischen Gesundheitsministerium.

Spanien - Entlistung als Hochrisikogebiet mit Wirkung vom 20. Februar 2022, Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien, einschließlich der Balearen und der Kanarischen Inseln, wird gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 20. Februar 2022 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Spanien, einschließlich der Balearen und der Kanarischen Inseln, ist noch bis einschließlich 19. Februar 2022 als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Spaniens.
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahre, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 24 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis über die vollständige bzw. Booster-Impfung gegen COVID-19. Im Falle einer Vollimpfung muss diese mindestens 14 Tage und darf höchstens 270 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt sein. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die genauen Regelungen finden sich auf dem Spain Travel Health-Portal. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Einreise nach Portugal auf dem Landweg ist ein PCR-Test bzw. Antigen-Test verpflichtend, der höchstens 72 (PCR) bzw. 48 (Antigentest) Stunden vor Einreise erfolgt ist. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind seit 6. Februar 2022 von der Testpflicht befreit. Weitere Informationen finden sich in den Reisehinweisen zu Portugal.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch nicht wieder auf Vor-Pandemie-Niveau.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In der Region Valencia gilt die 3G-Regel für Personen älter als 12 Jahre u.a. für den Zugang zu Innenräumen von Restaurants, Diskotheken und Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Weitere Informationen bieten die valencianischen Behörden.
In Andalusien gilt die 3G-Regel für Personen ab 12 Jahre u.a. für Restaurants und Freizeitangebote in geschlossenen Räumen. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien. Von Besuchern, die unmittelbar vom spanischen Festland oder den Kanaren auf die Balearen reisen, wird kein Test-, Impf- oder Genesungszertifikat verlangt.
Die 3G-Regel, u.a. für den Zugang zu allen Bars und Restaurants (auch Hotelrestaurants) in Innenräumen sowie für sämtliche Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos, Sportstudios, Clubs und Diskotheken, wurde am 11. Februar 2022 außer Kraft gesetzt.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die älter als 12 Jahre und drei Monate sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen, müssen bei Ankunft ein negatives Testzertifikat vorweisen (PCR-Test darf höchstens 72 Stunden, ein Antigentest maximal 48 Stunden alt sein). Wer ein digitales Impf- oder Genesungszertifikat vorweisen kann, ist von der Vorlage eines Testergebnisses befreit. Eine elektronische Einreiseanmeldung ist bei Anreisen aus anderen Teilen Spaniens nicht erforderlich.
Auf den Kanaren existieren Zugangsbeschränkungen in der Gastronomie, bei sozialen Zusammenkünften und bei Kulturveranstaltungen. Immer häufiger wird der Zutritt von der Vorlage eines digitalen Impf-, Genesungs- oder Testzertifikats abhängig gemacht. Eine für alle Inseln einheitliche Regelung gibt es nicht. Einzelheiten sind der Internetseite des staatlichen kanarischen Fremdenverkehrsverbandes zu entnehmen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch bei Großveranstaltungen im Freien besteht dann eine Maskenpflicht, wenn die Teilnehmer stehen, im Sitzen nur, wenn der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahre und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Singapur - Änderung Einreise
Ab dem 21. Februar 2022 (um 16.59 Uhr) gelten für Deutsche, die nach Singapur reisen möchten, vereinfachte Einreiseregeln. Neu ist, dass der vorgeschriebene PCR-Test bei der Ankunft am Changi Airport durch einen selbst durchgeführten Schnelltest ersetzt wird. Dieser erfolgt unter Aufsicht. Zudem entfällt die Pflicht zur Durchführung täglicher Schnelltests ab Tag zwei bis einschließlich Tag sieben nach der Ankunft. Darüber hinaus müssen sich Reisende nur noch sieben statt bislang 14 vor der Einreise nach Singapur durchgehend in einem der Länder aufhalten, für die Singapur eine so genannte Vaccinated Travel Lane (VTL) errichtet hat. Deutsche Gäste können nur über die VTL einreisen und müssen dafür einen speziellen VTL-Flug nehmen. Diese werden von Deutschland aus von Singapore Airlines, der Low-Cost-Tochter Scoot und Lufthansa durchgeführt. Quelle: touristik aktuell

Südkorea - Änderung Beschränkungen im Land
Südkorea hat die Kontaktbeschränkungen ein wenig gelockert. Die Betriebszeiten für Cafés und Restaurants werden um eine Stunde auf 22 Uhr verlängert. Die neuen Maßnahmen sollen am Samstag 19. Februar 2022 in Kraft treten und zunächst bis Mitte März gelten. Die Beschränkungen für private Treffen sollen jedoch weiterhin auf sechs Personen bestehen bleiben. Quelle: tagesschau.de

Uganda - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Uganda ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale ugandische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Ugandas.
Der internationale Flughafen Kampala-Entebbe ist geöffnet. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geöffnet.
Bei der Ein- und Ausreise an allen Grenzübergängen muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden. Der Abstrich für den Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Der seit November 2021 bei Einreise am Flughafen Entebbe für alle Einreisenden erforderliche zusätzliche PCR-Test ist seit dem 16. Februar 2022 abgeschafft.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern Ugandas sind geöffnet. Einreisende müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können und sich einem weiteren kostenpflichtigen PCR-Test unterziehen, siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Momentan bestehen keine Einschränkungen bei internationalen Reiseverbindungen.
Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Raum (im Innen- und im Außenraum); Abstandsregeln sind zu beachten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen auf der Website des ugandischen Gesundheitsministeriums, und ergänzende Informationen der ugandischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Fluglinie nach den aktuellen Beförderungsbedingungen, insbesondere nach eventuell erforderlicher COVID-19-Testung.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die deutsche Botschaft in Kampala.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 21.02.2022

Beitrag von Birgitt »

Bahrain - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bahrain ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bahrainische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der bahrainischen Regierung.
Die Einreise nach Bahrain ist für alle Personen möglich. Seit dem 20. Februar 2022 entfällt bei Ankunft am Flughafen in Bahrain der PCR-Test. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden Quarantänemaßnahmen unterzogen. Die siebentägige Quarantäne für nicht geimpfte Personen fällt weg.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Quarantänepflicht befreit.
Die Einreise auf dem Landweg aus Saudi-Arabien (King Fahd Causeway) ist ebenso ohne PCR Test möglich. Für Ausreisen nach Saudi-Arabien auf dem Landweg ist nach wie vor ein negativer PCR-Test notwendig. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss vom saudischen Gesundheitsministerium anerkannt sein. Visa für Bahrain werden ‚upon arrival‘ am Causeway erteilt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich Flugverbindungen nach Deutschland. Zudem stehen mehrere Umsteigeverbindungen über Abu Dhabi oder Dubai zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Auf der Grundlage des neuen, vierstufigen Ampelsystems wird festgelegt, welche Restriktionen während eines Lockdowns zur Bekämpfung von COVID-19 gelten. Derzeit gelten die Maßnahmen des Green-Level-Lockdown. Detaillierte Informationen zu Beschränkungen bietet die Webseite der Task Force.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb von Gebäuden. Im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.

Botswana - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Botsuana ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die botsuanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt zusätzlich bei der Botschaft von Botsuana.
Die Einreise nach Botsuana ist für vollständig Geimpfte (zwei Dosen bei Impfstoffen, bei denen eine Zweitimpfung erforderlich ist, eine Dosis beim Impfstoff von Johnson & Johnson) auch ohne Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Der Status eines vollständig Geimpften geht verloren, wenn nicht nach angemessener Zeit eine sog. Boosterimpfung erfolgt. Bei dem Impfstoff von Pfizer / Biontech und von Moderna ist eine Boosterimpfung sechs Monate nach der Zweitimpfung erforderlich, beim Impfstoff von AstraZeneca nach drei Monaten und beim Impfstoff von Johnson&Johnson nach zwei Monaten. Die erforderliche Boosterimpfung kann bei Einreise kostenlos am Einreiseort nach Botsuana erfolgen. Bei Ablehnung der Boosterimpfung am Einreiseort kann die Einreise nach Botsuana verweigert werden. Nicht vollständig Geimpfte und Genesene benötigen weiterhin einen aktuellen negativen PCR-Test. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Personen, die weder vollständig geimpft sind noch einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen, müssen sich bei Einreise zudem einem kostenpflichtigen PCR-Test unterziehen und sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses auf eigene Kosten in Quarantäne am Einreiseort begeben.
Laut einer Ankündigung der Regierung sollen nicht vollständig geimpfte Personen bei der Einreise kostenlos geimpft werden. Ausländern, die dieser Impfung nicht zustimmen, kann die Einreise verweigert werden.
Nähere Informationen zu den Beförderungsbedingungen können bei der Fluggesellschaft erfragt werden.
Durch- und Weiterreise
Alle Grenzübergänge an den Landesgrenzen sind derzeit geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wird sukzessive wieder aufgenommen. Regulärer Flugverkehr besteht von und nach Gaborone, Maun und Kasane.
Beschränkungen im Land
Alle Schulen, Geschäfte, Restaurants und Hotels können unter Beachtung der Hygieneregeln (s.u.) normal geöffnet und betrieben werden. Reisen innerhalb Botsuanas sind unter Beachtung der Hygieneregeln wieder uneingeschränkt möglich.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Hygieneregeln sind zu beachten. Es finden Temperaturkontrollen statt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der botsuanischen Regierung auf der Facebook-Seite des Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die Hotline unter +267-16 6 49 an.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Ecuador - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ecuador ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von Ecuador.
Die Landesgrenze zwischen Ecuador und Peru ist bei Huaquillas (Provinz El Oro) und Macará (Provimz Loja) geöffnet. Die Landesgrenze zwischen Ecuador und Kolumbien (Rumichaca bei Tulcan) ist wieder geöffnet. Eine Einreise auf dem Landweg ist somit wieder möglich.
Bei Einreisen auf dem Luftweg müssen alle Einreisenden ab drei Jahren vor dem Boarding nach Ecuador einen weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte, vorlegen. Antigentests werden nicht akzeptiert.
Passagiere, die sich nur im Transitbereich aufhalten, müssen keinen Impfschutz oder negativen PCR-Test vorweisen.
Alle Passagiere müssen vor dem Boarding nach Ecuador eine digitale Gesundheitserklärung (Declaración de salud del viajero) vorlegen und bei Einreise nach Ecuador nochmals vorzeigen.
Für Reisende aus Drittländern können abweichende Regelungen gelten.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito und Guayaquil sowie auf dem Landweg über die Grenzen zwischen Peru und Ecuador bzw. Kolumbien und Ecuador möglich.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind in geringer Frequenz wieder vorhanden. Internationale Flugverbindungen werden regelmäßig durchgeführt.
Innerhalb des Landes gibt es wieder regelmäßige Bus- und Flugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Landesweit können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung (Fahrverbote für bestimmte Endnummern von Kennzeichen) sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants gelten. Bars und Diskotheken sind mit beschränkter Besucherzahl wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Alle Einreisenden ab drei Jahren müssen einen weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte, vorlegen. Antigentests werden nicht akzeptiert.
In Ecuador kann der PCR-Test nur von speziell hierfür autorisierten Laboren erfolgen.
Auch ist die sogenannte Tarjeta de Control de Tránsito/Transit Control Card, ausgestellt von der Lokalverwaltung der Galapagosinseln (Consejo de Gobierno de Régimen Especial de Galápagos) bei Einreise vorzulegen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land
Corona-Infizierte in England müssen sich künftig nicht mehr verpflichtend isolieren. Das Ende der staatlichen Vorschrift ist Teil des Plans für ein "Leben mit Covid". Die Regierung setzt darauf, dass sich Infizierte in Selbstverantwortung wie Menschen mit einer Erkältung verhalten. Vom 24. Februar 2022 an müssen positiv Getestete nicht mehr zu Hause bleiben. Geimpfte Kontakte brauchen sich dann auch nicht mehr eine Woche lang täglich auf das Virus zu testen, ungeimpfte Kontakte müssen ebenfalls nicht mehr in Selbstisolation. Vom 1. April an fallen auch die kostenlosen Schnelltests weg. Quelle: tagesschau.de

Hongkong - Änderung Beschränkungen im Land
Auch in Hongkong wird ein Impfpass eingeführt: von Donnerstag 24. Februar 2022 an müssen alle Einwohnerinnen und Einwohner ab zwölf Jahren beim Betreten von Restaurants, Bars oder Clubs nachweisen, dass sie mindestens einmal geimpft sind. Später sollen gar drei Impfungen notwendig werden. Quelle tagesschau.de

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Israel gestattet ab dem 1. März 2022 allen Touristen die Einreise unabhängig davon, ob sie gegen das Coronavirus geimpft wurden. Für die Einreise benötigen Touristen ab dem 1. März einen negativen PCR-Test, der vor Abreise gemacht werden muss. Ein weiterer PCR-Test muss nach der Landung in Israel durchgeführt werden. Quelle: touristik aktuell

Kuwait - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuwait wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kuwait ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen von Kuwait.
Laut kuwaitischen Stellen ist eine Visumerteilung für Ausländer wieder möglich; es kann ein elektronisches Visum beantragt werden.
Einreisen können Ausländer, die mit einem in Kuwait anerkannten Impfstoff (BionTech/Pfizer, AstraZeneca-Oxford, Moderna oder Johnson&Johnson) geboostert sind. Reisende, die mit einem anderen Impfstoff (z. B. Sino pharm, Sinovac oder Sputnik) zweifach geimpft wurden, benötigen zusätzlich mindestens eine Impfung mit einem der o.g. in Kuwait anerkannten Impfstoffe.
Ebenfalls einreisen können Personen, deren zweite Impfung mit einem in Kuwait anerkannten Impfstoff nicht länger als neun Monaten zurückliegt oder die in den letzten drei Monaten vor Einreise von einer COVID-19 Erkrankung genesen sind.
Reisende, deren zweite Impfung älter als neun Monate ist, gelten als nicht vollständig geimpft. Sie können einreisen müssen aber ab dem Einreisetag eine siebentägige häusliche Quarantäne einhalten, die durch einen direkt nach Einreise in Kuwait durchgeführten negativen PCR-Test beendet werden kann.
Ungeimpfte Reisende müssen einen negativen PCR-Test vorgelegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ab dem Einreisetag ist eine siebentägige häusliche Quarantäne einzuhalten, die durch einen am siebten Tag durchgeführten negativen PCR-Test beendet werden kann.
Kinder unter 16 Jahren sind von den Regeln ausgenommen.
Einreisende, die im Ausland geimpft wurden, müssen einen Impfnachweis mit elektronisch lesbarem QR Code mitführen, aus dem der im Reisepass eingetragene Name, der Name des Impfstoffs, die Daten der Impfungen sowie der Name des Impfinstituts hervorgehen. Ist kein QR Code vorhanden, muss der Impfnachweis auf der Webseite des Gesundheitsministeriums (Ministry of Health) hochgeladen werden. Kuwaitische Behörden verfolgen bislang noch keine einheitliche Praxis bei der Anerkennung gelber Impfpässe.
Einreisende müssen sich in der App „MOSAFER“ vor dem Check-In registrieren. Des Weiteren muss die App „Shlonik“ auf das Mobiltelefon heruntergeladen werden.
Für die Ausreise ist ein negativer PCR-Test mitzuführen, wenn dieser für die Einreise in das Zielland oder den Transit erforderlich ist.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge nach Saudi-Arabien und Irak sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Kuwait ist für kommerzielle Passagierflüge vollständig geöffnet.
Beschränkungen im Land
Ungeimpfte haben nur mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, Zutritt zu Innenräumen (z. B. Kino, Theater etc.).
In den öffentlichen Transportmitteln sind Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind in Innenräumen Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und regelmäßig die Hände zu desinfizieren.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen des kuwaitischen Gesundheitsministeriums , auch auf Twitter .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kuwaitischen Behörden oder Telefon: 151

Nepal - Entlistung als Hochrisikogebiet, Änderung Empfehlungen, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Nepal ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
Aktuell ist ein Betreten- und Ausreiseverbot am Flughafen für ungeimpfte Personen in Kraft. Mit einem entsprechenden Einreiseverbot für Ungeimpfte ist kurzfristig zu rechnen.
Eine Einreise nach Aufenthalt oder Transit während der letzten drei Wochen in Botswana, Eswatini, Hongkong, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Südafrika oder Simbabwe ist nicht gestattet. Ausnahmen bestehen für nepalesische Staatsangehörige, Diplomaten und Personen mit Aufenthaltserlaubnis in Nepal unter Beachtung strenger Quarantäneauflagen und weiterer Maßnahmen.
Die Einreise nach Nepal ist auf dem Luft- wie Landweg möglich. Für alle Einreisenden nach Nepal ist ein negativer PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) vorzulegen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter fünf Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen.
Geimpfte sind von Quarantänepflichten nach Einreise befreit. Der „Visa-on-Arrival“-Service gilt uneingeschränkt ausschließlich für Geimpfte.
Als vollständig geimpft gelten alle Reisenden 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung für vollständigen Impfschutz gemäß den WHO Richtlinien. Der Impfnachweis (in Englisch) ist mitzuführen. Personen unter 18 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Für Ungeimpfte besteht nach Einreise eine zehntägige Quarantänepflicht, die in einem Vertragshotel der Regierung abgeleistet werden muss, und mit einem PCR-Test am 11. Tag abzuschließen ist. Eine Hotelbuchung in einem Vertragshotel ist vor Abflug nachzuweisen. Eine häusliche Quarantäne ist nur für wenige ausgewählte Personengruppen möglich. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich. Für Ungeimpfte ist der „Visa-on-Arrival“ Service derzeit grundsätzlich ausgesetzt. Nähere Informationen, auch zur Beantragung eines Visums, können bei einer nepalischen Auslandsvertretung erfragt werden.
Seit dem 21. Januar 2022 darf der Flughafen Kathmandu nur noch von geimpften Personen betreten werden.
Die Ausreise aus Nepal auf dem Luftweg ist seit dem 21. Januar 2022 nur noch mit Impfnachweis und mit einem negativen PCR-Testergebnis (mit Bild und Barcode) möglich, das ausschließlich von einer durch die Regierung zugelassenen Klinik ausgestellt sein muss. Ein Verfahren für ungeimpfte Ausreisewillige existiert derzeit nicht.
Dazu muss, falls aktuell erforderlich, ein „Passenger Locator Form“ des Ziellandes vorgelegt werden (für Deutschland derzeit nicht notwendig). Das Testergebnis und ggfs. die Einreiseanmeldung müssen als Ausdruck vorliegen.
Durch- und Weiterreise
Transit durch den Flughafen Kathmandu ist möglich. Ein Transit durch Nepal von und nach Indien ist nicht erlaubt.
Ausländern ist der Grenzübertritt auf dem Landweg erlaubt. Das Visum für das Zielland ist vorzulegen. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale kommerzielle Flugverkehr unterliegt derzeit keinen Einschränkungen, ist jedoch aufgrund der Einreisebeschränkungen einzelner Länder reduziert.
Beschränkungen im Land
Ungeimpften Personen wird seit 21. Januar 2022 der Zugang zu allen öffentlichen Einrichtungen, Behörden, Restaurants und Bars verwehrt. Aktuell sind Versammlungen bis zu 25 Personen zugelassen. Der Impfnachweis ist permanent mitzuführen.
Den Anweisungen der Polizei ist weiterhin unbedingt Folge zu leisten.
Hygieneregeln
Es gelten weiterhin Abstands- und Hygieneregeln sowie Mundschutzpflicht im öffentlichen Raum.
Empfehlungen
• Personen, die sich derzeit in Nepal aufhalten und nicht gegen COVID-19 geimpft sind, wird dringend empfohlen, sich entweder mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff impfen zu lassen oder sich mit dem Department of Immigration zur Klärung der Ausreisemodalitäten in Verbindung zu setzen. Mit Geldstrafen für die Überziehung von Visa ist zu rechnen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.

Panama - Änderung Einreise: Quarantänedauer
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Panamas.
Die Einreise ist grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Für die Einreise ist ein COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) erforderlich, sofern keine mindestens 14 Tage alte vollständige Impfung gegen COVID-19 nachgewiesen wird. Eine vollständige Impfung nach panamaischer Definition liegt bei einer Impfung mit drei Impfdosen gegen COVID-19 (bzw. zwei Impfdosen bei Impfung mit Janssen/Johnson & Johnson) vor. Eine frühere COVID-19 Infektion wird in Panama nicht mit einer Impfung gleichgestellt. Abweichend von dieser Definition der vollständigen Impfung genügen auch zwei nachgewiesene Impfdosen, um bei der Einreise als vollständig geimpft zu gelten.
Reisende, die ein digitales oder gedrucktes vollständiges COVID-Impfzertifikat (gelbes Impfbuch der WHO) vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie mindestens 14 Tage vor ihrer Einreise alle erforderlichen Dosen eines von der WHO, FDA oder EMA genehmigten COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, sind von allen Test- und Quarantäneanforderungen für die Einreise nach Panama befreit. Kreuzimpfungen werden durch die panamaischen Behörden anerkannt.
Ungeimpfte Reisende aus Ländern mit geringem Risiko müssen einen negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) vorlegen, der höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, oder sich auf ihre Kosten am Flughafen testen lassen. Wenn sie negativ getestet werden, sind sie von der Quarantänepflicht befreit. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine 14-tägige Quarantäne.
Ungeimpfte Reisende, die sich in Hochrisikoländern (Deutschland, den Cayman Inseln, Barbados, Anguilla, Bonaire, Griechenland, Österreich, Tschechien, Estland, Serbien, Lettland, Litauen, Slowenien, Ungarn, Island, Montenegro, Kroatien, Niederlande, Slowakei, Belgien, Bulgarien, Armenien, Ukraine, Georgien, Jersey, Guernsey, den Färöer Inseln, dem Vereinigten Königreich, Südafrika, Botswana, Swasiland, Lesotho, Mozambique, Namibia, Simbabwe und Malawi) aufgehalten haben oder durch diese gereist sind, müssen einen negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) vorlegen, der höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, oder sich auf eigene Kosten am Flughafen testen lassen. Wenn sie negativ getestet werden, müssen sie sich noch 72 Stunden in Quarantäne begeben und erneut mit negativem Ergebnis getestet werden, um die Quarantäne zu beenden. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine 14-tägige Quarantäne. Die Quarantäne hat grundsätzlich auf eigene Kosten in staatlich ausgewählten Hotels zu erfolgen. Ausnahmen kann es für Personen mit panamaischem Aufenthaltstitel geben, die die Quarantäne ggf. zuhause absolvieren können.
Kinder unter 12 Jahren sind von allen Test- und Quarantäneanforderungen für die Einreise nach Panama befreit, sofern ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten die oben genannten Anforderungen erfüllen.
Die Fluggesellschaften können unabhängig von den oben genannten Bestimmungen weitere Erfordernisse aufstellen (z.B. PCR-/Antigen-Test).
Zusätzlich müssen alle Reisenden eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus vor Reiseantritt abgeben. Das entsprechende Formular kann online ausgefüllt werden. Dort können auch Testergebnis und Impfnachweise hochgeladen werden.
Positiver COVID-19-Test in Panama: Falls Reisende bei der Ein- oder Ausreise positiv auf COVID-19 getestet wurden, werden sie von den panamaischen Behörden für sieben Tage in einem Quarantänehotel untergebracht, außer sie sind in Panama wohnhaft. Der Aufenthalt im Quarantänehotel ist selbst zu bezahlen. Die zehntägige Quarantäne kann nicht verkürzt werden (auch nicht durch weitere Tests). Nach Ablauf der Zeit wird eine Genesenenbescheinigung ausgestellt. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Maßnahmen der panamaischen Behörden und kann in keinem Fall diese Quarantäne verkürzen. Verstöße gegen verhängte Maßnahmen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet
Für Fragen zu COVID ist das panamaische Gesundheitsministerium zuständig.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat weiterhin den Ausnahmezustand verhängt. Mit Verbesserung der pandemischen Lage in Panama sind viele restriktive Maßnahmen des öffentlichen Lebens inzwischen wieder aufgehoben worden.
In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es in einzelnen Regionen kurzfristig zu abweichenden Beschränkungen kommen, wie beispielsweise regionale Ausganssperren am Wochenende oder eine früher einsetzende nächtliche Ausgangssperre. Für Reisen zwischen verschiedenen Landesteilen kann ggf. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests verlangt werden, ebenso können auch entsprechende Tests durch lokale Behörden durchgeführt werden. Nähere Informationen zu regionalspezifischen Besonderheiten stellt das panamaische Gesundheitsministerium zur Verfügung.
Geschäfte und Hotels sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Im öffentlichen Nahverkehr muss zusätzlich zum Mund-Nase-Schutz auch ein Gesichtsschutzvisier (face shield) getragen werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.

Schweiz - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Schweiz wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Schweiz ist von COVID-19 stark betroffen. Die Schweiz ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Schweizer Bundesamt für Gesundheit und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf den Webseiten der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich in die Schweiz einreisen.
Staatsangehörige aus Drittstaaten, auch aus Risikoländern, können grundsätzlich in die Schweiz einreisen, sofern sie geimpft sind oder ein Ausnahmetatbestand greift. Weitergehende Hinweise zu den Einreisebeschränkungen bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration .
Die Schweizer COVID-Zertifikate werden in der EU unter den gleichen Bedingungen wie das Digitale COVID-Zertifikat der EU akzeptiert. Gleichzeitig hat die Schweiz zugestimmt, das digitale COVID-Zertifikat der EU für Reisen in die Schweiz zu akzeptieren.
Inhaber eines Schweizer Zertifikats können innerhalb der EU zu den gleichen Bedingungen reisen, wie Inhaber eines digitalen COVID-Zertifikats der EU. Das Schweizer Zertifikat können Schweizer Staatsangehörige, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, auch Touristen, die sich rechtmäßig in der Schweiz aufhalten oder dort wohnen, erhalten, sofern diese doppelt geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Gültigkeitsdauer des Schweizer Zertifikats unterscheidet sich je nach Dokumentationsart.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ohne Zwischenhalt durch die Schweiz ist ohne Testpflicht und ohne Erfassung der Kontaktdaten möglich. Transit für Reisende auch aus Risikogebieten ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Reiseverbindungen
Der Eisenbahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz unterliegt keinen pandemiebedingten Einschränkungen. Aktuelle Fahrplaninformationen für Transitreisende durch die Schweiz in Richtung Italien, insbesondere zu kurzfristigen Änderungen, bieten die Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Der Zugverkehr ist im Regelbetrieb, der Flugverkehr ist noch eingeschränkt. Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Informationen zu den aktuell geltenden Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden. Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Weitere Informationen bietet auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Gesundheitseinrichtungen. Zuwiderhandlungen gegen Maßnahmenwerden explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbußen bis zu 200 CHF bestraft werden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt in die Schweiz über AlertSwiss und ggf. die jeweiligen Kantonsregierungen über weitergehende kantonale Maßnahmen.
• Bitte informieren Sie sich über die zu Ihrem Reisezeitpunkt geltende Liste der Risikoländer.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Beachten Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet die Verhaltenshinweise für die Quarantäne in der Schweiz.
• Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG , das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.

Slowenien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Slowenien hat die meisten Maßnahmen aufgehoben. Für den Besuch von Gaststätten, Hotels und Veranstaltungen gilt keine 3G-Regel (also: geimpft, genesen oder getestet) mehr. Auch von Einreisenden wird kein 3G-Nachweis mehr verlangt. Außerdem werden die verhängten Sperrstunden aufgehoben. Die Nachtgastronomie kann wieder öffnen. Gültig bleiben die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie die 3G-Regel für Gesundheitseinrichtungen, Altenheime und Justizvollzugsanstalten. Quelle: tagesschau.de

Tunesien - Entlistung als Hochrisikogebiet, Änderung Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Tunesiens.
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.
Geimpfte Reisende müssen bei Einreise ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorlegen. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren Impfschema mindestens 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson & Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde.
Ungeimpfte Reisende ab sechs Jahre müssen bei Einreise einen negativen, maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Alternativ kann auch ein bei Einreise maximal 24 Stunden alter Antigentest vorgelegt werden.
Sowohl die Bestätigung der elektronischen Einreiseanzeige (zweiseitiges Dokument, zweifach ausgedruckt und unterschrieben) als auch der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis sind in ausgedruckter Form vorzulegen. Die Dokumente werden beim Flughafen Check-In geprüft und müssen bei Ankunft den Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums im Rahmen der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen - kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften der tunesischen Seite zu Schwierigkeiten kommen. Eine Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket könnte verweigert werden.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen, bei dessen positiven Ergebnis die getestete Person zu einer fünftägigen häuslichen Quarantäne verpflichtet ist. Bei anhaltenden Symptomen verlängert sich die Quarantäne auf sieben Tage.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Versammlungen bleiben weiterhin verboten.
Für den Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Flughafen, etc. benötigt man einen tunesischen Gesundheitsausweis. Personen, die aus dem Ausland kommen und dort geimpft wurden, können diesen Nachweis durch ein Ausweisdokument und einen Impfpass erbringen. Es wird empfohlen, einen Ausdruck der Bestätigung der gegenseitigen Anerkennung von tunesischen und europäischen Impfzertifikaten des tunesischen Gesundheitsministeriums bei sich zu führen.
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden.
Restaurants und Cafés dürfen nur 50% ihrer Platzkapazitäten für die Bewirtung nutzen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Empfehlungen
• Drucken Sie die elektronische Einreiseanzeige, als auch den in englischer oder französischer Sprache ausgestellten Testnachweis für Kontrollen aus.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Zypern - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 stark betroffen. Zypern ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die Republik Zypern Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Alle Reisenden über 12 Jahre müssen vor Abflug unabhängig vom Impfstatus einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) oder einen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden vor Einreise) nachweisen. Darüber hinaus müssen alle Reisenden nach der Einreise auf eigene Kosten (15 EUR) einen PCR-Test und nach weiteren 72 Stunden einen Schnelltest durchführen lassen (Ausnahme: Reisende mit „Booster“-Impfung). Dieser Test ist bei Vorlage der Bordkarte des Fluges nach Zypern bei den Testzentren des Gesundheitsministeriums gebührenfrei. Eine Liste der am folgenden Tag geöffneten Zentren wird beim Presse- und Informationsamt Zyperns (nach ‚testing units‘ suchen) veröffentlicht. Eine Quarantäne oder Selbstisolation bis zum Erhalt des Testergebnisses ist nicht vorgesehen.
Mit Wirkung vom 1. März 2022 ist die Einreise unabhängig von der Einstufung des Herkunftslandes für Geimpfte oder Genese möglich. Ungeimpfte müssen sich je nach Einstufung ihres Herkunftslandes testen lassen oder in Quarantäne begeben. Die o.g. Testpflicht entfällt.
Genaue Angaben, wie der Nachweis zu führen ist und welche Impfungen wie lange anerkannt werden, können der zyprischen Veröffentlichung entnommen werden.
Alle Reisenden müssen sich vor Abflug weiterhin online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass “ zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Cyprus Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden, genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen. Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass im Fall von sehr hohen Infektionszahlen nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt ist. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Werden Flugreisende bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die ungeimpft/nicht genesen sind oder deren Impfung mehr als sieben Monate zurückliegt, in unmittelbarer Nähe gesessen haben, als enger Kontakt in vierzehntägige Quarantäne genommen, mit der Möglichkeit der Freitestung nach sieben Tagen.. Im Fall eines früheren Rückflugs kann die Quarantänedauer verkürzt werden. In diesem Fall ist am Tag vor der Abreise ein negativer PCR-Test erforderlich. Vollständig Geimpfte, deren Impfung nicht mehr als sieben Monate zurückliegt oder die eine Auffrischungsimpfung bekommen haben oder Personen, die in den letzten 90 Tagen nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Quarantäne befreit, müssen aber nach drei und fünf Tagen einen Schnelltest machen. Bei der einstufigen Impfung (Johnson & Johnson) müssen vor der Einreise 14 Tage seit der Impfung vergangen sein.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen. Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben die Einteilung in Kategorien der Herkunftsländer aufgehoben und für alle Reisenden geltende Einreisevorschriften eingeführt.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten .
Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate, beginnend jeweils 14 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis (nach der ersten Dosis für Johnson&Johnson). Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) und einen PCR-Test oder einen Schnelltest vorlegen. Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden (Flug) bzw. sieben Tage (Demarkationslinie) sein, der Schnelltest nicht älter als 24 Stunden. Kinder, die vor ihrem sechsten Geburtstag ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan ist der Nachweis einer überstandenen COVID19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) und ein PCR-Test oder ein Schnelltest erforderlich. Dieser darf nicht älter als 72 bzw. 24 Stunden sein. Kinder, die vor ihrem sechsten Geburtstag ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Eine genesene Person, die eine Impfdosis bekommen hat, gilt als geimpft.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen 24 Stunden alten negativen Schnelltest vorweisen und müssen fünf Tage in Quarantäne verbringen. Bei negativem Test am Ende der fünf Tage kann die Unterkunft verlassen werden. Kinder, die vor ihrem sechsten Geburtstag ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test können die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss in Papierform bei Einreise vorgelegt werden.
Mit Wirkung vom 1. März 2022 werden sich die Einreisevorschriften ändern. Geimpfte und Genesene Personen benötigen dann keinen Test mehr für die Einreise. Ungeimpfte Personen müssen einen Test vorweisen, müssen sich aber nicht mehr in Quarantäne begeben.
Alle Reisenden (Touristen) ab 18 Jahren müssen weiterhin bei Einreisen über den Flughafen Ercan aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie vor Abflug oder Überquerung der Demarkationslinie online innerhalb von 72 Stunden vor Einreise als „TRNC passenger“ registrieren. Hierfür muss zunächst eine App heruntergeladen und dann online (nur auf mobilen Geräten) ein Fragebogen ausgefüllt werden. Dokumente wie der Impfnachweis können der Online-Anmeldung beigefügt werden. Die Anmeldung muss ausgedruckt oder digital beim Flug bzw. der Überquerung der Demarkationslinie mitgeführt werden genauso wie die weiteren Dokumente.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen zusammenkommen (z.B. Museen, Restaurants, Supermärkte, etc.) ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter ‚SafePass‘. Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, (=SafePass) vorgelegt werden, um diese Orte zu besuchen. Alle Personen ab sechs Jahren müssen im öffentlichen Raum eine Maske tragen und ebenfalls einen SafePass besitzen, um Zutritt zu zugangsbeschränkten Orten zu erhalten. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel benötigen Ungeimpfte zum Besuch von Supermärkten, Behörden und Banken einen Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden und zum Besuch von Cafés, Restaurants, Tavernen, Kinos usw. einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 22.02.2022

Beitrag von Birgitt »

Großbritannien udn Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land - Schottland
Gut einen Monat nach dem Nachbarn England will auch Schottland fast alle Corona-Regeln aufheben. Vom 21. März 2022 an soll es keine staatlich verordneten Maßnahmen mehr geben. Die Regionalregierung rät auch danach dazu, in Geschäften sowie im öffentlichen Nahverkehr eine Maske zu tragen. Bereits am 28. Februar endet die Vorschrift zum Vorzeigen eines Impfnachweises bei Großveranstaltungen und für Discos. Quelle: tagesschau.de

Hongkong - Änderung Beschränkungen im Land
Hongkong hat eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Ungeimpften beschlossen. Zahlreiche Einrichtungen wie etwa Supermärkte und Restaurants sollen ab Donnerstag 24. Februar 2022 nach und nach nur noch mit einem Impfnachweis betreten werden dürfen. Auch Sportstätten, Einkaufszentren und Friseursalons sollen demnach künftig nur noch für Geimpfte zugänglich sein. Ausgenommen sind Genesene, die innerhalb der letzten sechs Monate eine Infektion hatten. Quelle: tagesschau.de

Italien - Änderung Einreise
Italien lockert die Corona-Einreiseregeln für Bürger aus Nicht-EU-Ländern. Ab dem 1. März 2022 brauchen Menschen, die aus Ländern außerhalb der EU in das Mittelmeerland einreisen wollen, entweder einen Corona-Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis oder einen negativen Coronatest. Damit entfallen für Nicht-EU-Bürger die zusätzliche Testpflicht sowie eine mögliche fünftägige Quarantäne, sollten sie nicht alle nötigen Dokumente bei der Einreise vorlegen können. Aktuell gilt noch der Notstand, der am 31. März ausläuft. Danach könnten weitere Corona-Lockerungen folgen. Quelle: tagesschau.de

Jordanien - Änderung Einreise
Die Behörden in Jordanien planen, die COVID-19-Beschränkungen für internationale Reisende zu lockern. Ab dem 1. März 2022 müssen Reisenden nach Jordanien demnach keinen PCR-Test vor der Abreise mehr machen; Reisende sind außerdem von der Durchführung eines PCR-Tests bei der Ankunft an Flughäfen oder anderen Einreisepunkten befreit. Besucher müssen jedoch eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, sich testen zu lassen, falls sie sich mit COVID-19 infizieren oder Symptome der Krankheit auftreten. Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, müssen sich ab dem Datum, an dem sie den Test gemacht haben, einer fünftägigen Quarantäne unterziehen. Quelle: Garda World

Kuwait - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuwait wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kuwait ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen von Kuwait.
Laut kuwaitischen Stellen ist eine Visumerteilung für Ausländer wieder möglich; es kann ein elektronisches Visum beantragt werden.
Einreisen können Ausländer, die mit einem in Kuwait anerkannten Impfstoff (BionTech/Pfizer, AstraZeneca-Oxford, Moderna oder Johnson&Johnson) geboostert sind. Reisende, die mit einem anderen Impfstoff (z. B. Sino pharm, Sinovac oder Sputnik) zweifach geimpft wurden, benötigen zusätzlich mindestens eine Impfung mit einem der o.g. in Kuwait anerkannten Impfstoffe.
Ebenfalls einreisen können Personen, deren zweite Impfung mit einem in Kuwait anerkannten Impfstoff nicht länger als neun Monaten zurückliegt oder die in den letzten drei Monaten vor Einreise von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind.
Reisende, deren zweite Impfung älter als neun Monate ist, gelten als nicht vollständig geimpft. Sie können einreisen müssen aber ab dem Einreisetag eine siebentägige häusliche Quarantäne einhalten, die durch einen direkt nach Einreise in Kuwait durchgeführten negativen PCR-Test beendet werden kann.
Ungeimpfte Reisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ab dem Einreisetag ist eine siebentägige häusliche Quarantäne einzuhalten, die durch einen am siebten Tag durchgeführten negativen PCR-Test beendet werden kann.
Kinder unter 16 Jahren sind von den Regeln ausgenommen.
Einreisende, die im Ausland geimpft wurden, müssen einen Impfnachweis mit elektronisch lesbarem QR-Code mitführen, aus dem der im Reisepass eingetragene Name, der Name des Impfstoffs, die Daten der Impfungen sowie der Name des Impfinstituts hervorgehen. Ist kein QR-Code vorhanden, muss der Impfnachweis auf der Webseite des Gesundheitsministeriums (Ministry of Health) hochgeladen werden. Kuwaitische Behörden verfolgen bislang noch keine einheitliche Praxis bei der Anerkennung gelber Impfpässe.
Die App „Shlonik“ muss auf dem Mobiltelefon heruntergeladen werden.
Für die Ausreise ist ein negativer PCR-Test mitzuführen, wenn dieser für die Einreise in das Zielland oder den Transit erforderlich ist.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge nach Saudi-Arabien und Irak sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Kuwait ist für kommerzielle Passagierflüge vollständig geöffnet.
Beschränkungen im Land
Ungeimpfte haben nur mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, Zutritt zu Innenräumen (z. B. Kino, Theater etc.).
In den öffentlichen Transportmitteln sind Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind in Innenräumen Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und regelmäßig die Hände zu desinfizieren.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen des kuwaitischen Gesundheitsministeriums , auch auf Twitter .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kuwaitischen Behörden oder Telefon: 151

Liechtenstein - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Fürstentum Liechtenstein wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Fürstentum Liechtenstein ist von COVID-19 stark betroffen. Das Fürstentum Liechtenstein ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Website des Amts für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle des Fürstentums Liechtenstein.
Das Fürstentum Liechtenstein hat die Grenze für alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und der der Schweiz vollständig geöffnet. Die Reisefreiheit mit allen Staaten innerhalb des Schengen-Raums und die volle Personenfreizügigkeit für alle Reisenden aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und der Schweiz gilt uneingeschränkt. Dies gilt auch für freizügigkeitsberechtigte Reisende aus den Nicht-Schengen-Staaten, Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Beschränkungen für die Durchreise durch das Fürstentum Liechtenstein.
Reiseverbindungen
Einschränkungen im internationalen Zug- und Busverkehr bestehen nicht.
Beschränkungen im Land
Die Regierung Liechtensteins bittet um Zurückhaltung bei nicht notwendigen Sozialkontakten und um konsequente Umsetzung der Distanz- und Hygienemaßnahmen. Sämtliche Nachweispflichten wurden aufgehoben. In Abstimmung mit dem schweizerischen Bundesrat sind weitere Beschränkungen möglich.
Hygieneregeln
Maskenpflicht gilt lediglich noch im öffentlichen Nahverkehr und in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Zuwiderhandlungen gegen Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie werden explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbußen von bis zu 200 CHF bestraft werden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der Behörden des Fürstentums Liechtenstein .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt des Fürstentums Liechtenstein .

Marokko - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Marokko ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist seit dem 7. Februar 2022 unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• Gültiger Impfpass für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ein Zertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand verlässlich als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung („3. Dosis“) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt
und
• Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden bei Boarding) ) für alle Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben.
und
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“ , das online heruntergeladen werden kann.
Ein Genesenennachweis wird nach Kenntnisstand des Auswärtigen Amtes nicht als ausreichend für die Einreise anerkannt.
Bei Einreise wird bei Reisenden ab dem sechsten Lebensjahr ein Schnelltest durchgeführt. Nach Zufallsprinzip werden zusätzlich auch PCR-Tests durchgeführt. Reisende können aufgefordert werden, an ihrem Zielort einen weiteren PCR-Test nach 48 Stunden durchführen zu lassen. Im Fall eines positiven Ergebnisses ist eine Selbst-Quarantäne mit engmaschiger Kontrolle, bei schweren Verläufen die Einweisung in ein lokales Krankenhaus vorgesehen. Personen mit Wohnsitz in Marokko können bei positivem Testergebnis die Quarantäne in der eigenen Wohnung mit engmaschiger Kontrolle durch die marokkanischen Behörden absolvieren.
Kinder unter sechs Jahren sind von den genannten Einreisebedingungen befreit.
Ausnahmen für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt.
Eine Wiederaufnahme der Fährverbindungen ist vorerst nicht beabsichtigt. Zu Sonderfähren liegen keine Informationen vor.
Für die Ausreise ist seit 7. Februar 2022 für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ebenfalls ein gültiger Impfpass erforderlich (s. o.). Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten. Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für max. 28 Tage gültig sein.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien sind geschlossen. Ein Grenzübertritt auf dem Landweg nach Mauretanien ist nicht mehr möglich.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ausreise aus Marokko ist seit dem 7. Februar 2022 mit Flügen verschiedener Airlines möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 28. Februar 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen. Ein gültiges Zertifikat setzt den Erhalt der Auffrischungsimpfung („3. Dosis“) voraus. Die Grundimmunisierung wird nur noch anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt.
Es besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Städten, Provinzen und Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein oder sind ganz geschlossen. Der ÖPNV verkehrt eingeschränkt und darf ebenfalls nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen gibt es z.T. Zugangsbeschränkungen für die Großräume Marrakesch, Casablanca und Agadir; öffentliche Einrichtungen sind teilweise geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung.
Zahlreiche Hotels sind geschlossen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Einreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die ab dem 7. Februar 2022 bestehenden Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Bitte erkundigen Sie sich dort auch nach den aktuell geltenden Ausreisebestimmungen (u.a. Erfordernis Vorlage Impfnachweis).
• Ungeimpfte Reisende ab sechs Jahren benötigen einen Testnachweis für die Einreise nach Deutschland. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.

Österreich - Änderung Einreise
Österreich lockert seine Einreisebestimmungen. Beim Grenzübertritt gilt nun wieder die 3G-Regel. Damit können auch Ungeimpfte wieder ins Land kommen, sofern sie einen negativen Test vorweisen können. Die Erleichterung ist Teil einer umfassenden Lockerungsstrategie. Vom 5. März 2022 an sollen in Österreich praktisch alle Corona-Beschränkungen fallen. Dann gilt nur noch eine FFP2-Maskenpflicht in bestimmten Teilen des öffentlichen Lebens. Ausnahme ist Wien, das teilweise die 2G-Regel zum Beispiel in der Gastronomie zunächst beibehalten will. Quelle: tagesschau.de

Oman - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Omans.
Für die Einreise von omanischen Staatsangehörigen sowie von Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis oder mit einem Einreisevisum gelten derzeit folgende Regelungen:
Alle Einreisenden müssen bei Einreise einen aktuellen COVID-19-Impfschutz durch Vorlage eines Impfzertifikats mit QR-Code nachweisen, der von den omanischen Behörden anerkannt ist, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgt sein muss. Hiervon ausgenommen sind Reisende bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Wer bei Einreise einen negativen PCR-Test nachweist, ist von einer Quarantäne befreit, soweit das Testergebnis in englischer oder arabischer Sprache vorliegt und einen QR-Code enthält. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Einreisende ohne negativen PCR-Test müssen bei Ankunft einen PCR-Test machen und sich bis zum Ergebnis des Tests in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne wird durch Tragen eines Trackingarmbands überwacht.
Fällt der PCR-Test positiv aus, ist eine Quarantäne von zehn Tagen ab dem Tag des Tests verpflichtend. Genesene können von der Quarantänepflicht befreit werden, soweit sie nachweisen können, dass sie in dem Land, in welchem die Infizierung erfolgte, der Isolationspflicht bereits nachgekommen sind.
Ergibt ein nach Ankunft erfolgter COVID-19-Test ein positives Resultat, ist eine institutionelle Quarantäne verpflichtend. Omanische Staatsangehörige und ausländische Reisende mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung können auch ungeimpft einreisen, müssen sich aber in Quarantäne begeben.
Die Kosten für die Quarantäne müssen von den Einreisenden getragen werden. Die Quarantäne kann in allen Hotels in Oman – soweit diese es anbieten – durchgeführt werden. Ausgenommen von der Impfpflicht sind derzeit Reisende bis einschließlich zum 18. Lebensjahr. Reisende mit nachgewiesenen Krankheiten, die eine Impfung nicht möglich machen, sind vom Impfnachweis befreit. Diese Frage sollte im Einzelfall vor Reiseantritt mit den zuständigen Stellen geklärt werden.
Aktuelle Informationen sowie eine Liste der vorgesehenen Quarantäne-Hotels sind beim omanischen Centre of Relief and Shelter Operations (Tel. 00968- 24994265/24994266/24994267) erhältlich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen mit dem Flugticket gebucht werden kann. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist weiterhin eingeschränkt. Einlass in öffentliche Gebäude sowie Gastronomie und Geschäfte ist nur mit einem Impfnachweis mit den in Oman zugelassenen und in die Tarassud+ App hochladbaren Impfnachweisen möglich. Beim Hochladen im Ausland erworbener Impfnachweise, die einen QR-Code enthalten müssen, kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen. Parks und Strände sind unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.

Slowenien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Slowenien ist von COVID-19 stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise nach Slowenien ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Hinweise finden Sie auf der Webseite der slowenischen Regierung.
Seit dem 19. Februar 2022 ist die Einreise nach Slowenien wieder uneingeschränkt möglich. Es wird kein Nachweis mehr zum Impf-, Test- oder Genesenenstatus gefordert. Auch etwaige Quarantänepflichten entfallen.
Detaillierte Informationen zu den bei Einreise aus einem Risikogebiet zu beachtenden Quarantänebestimmungen bietet die Webseite der Deutschen Botschaft Laibach.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist derzeit uneingeschränkt möglich. Bei der Weiterreise nach Kroatien ist ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana, Maribor, Portorož) sind geöffnet. Der Grenzübertritt über andere Flughäfen ist aus Schengen- und EU-Mitgliedsstaaten möglich. Busse und Bahnen verkehren normal. Grenzüberschreitender Busverkehr zum Zweck touristischer Reisen nach und in Slowenien ist erlaubt.
Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Nahverkehr und in allen geschlossen Räumen des öffentlichen Lebens ist ein medizinischer oder FFP2-Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Betreten bzw. die Nutzung von medizinischen und sozialen Einrichtungen ist nur mit einem 3G-Nachweis gestattet.
Hygieneregeln
Ein medizinischer oder FFP2-Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und allen geschlossen Räumen des öffentlichen Lebens Pflicht. Im Freien wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen, wenn die üblichen Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Diverse Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen unter anderem für Kinder bis sechs Jahre sowie in den Bereichen Schule, Kultur und Sport.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden Sie sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112. Mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts wenden Sie sich an die Hotline unter der Telefonnummer +386 1 478 7550. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Informieren Sie sich auf der englischsprachigen Webseite der slowenischen Regierung über die geltenden Einreiseregeln. Dort finden Sie auch Links zu aktuellen COVID-19-Maßnahmen sowie zu ausführlichen Informationen der slowenischen Polizei über Transitreisen durch Slowenien. Einzelfragen können per E-Mail gestellt werden.
• Weitere allgemeine Informationen zu COVID-19 erhalten Sie auf der Webseite der slowenischen Regierung.

Spanien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Spaniens.
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahre, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 24 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis über die vollständige bzw. Booster-Impfung gegen COVID-19. Im Falle einer Vollimpfung muss diese mindestens 14 Tage und darf höchstens 270 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt sein. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Deutsch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die genauen Regelungen finden sich auf dem Spain Travel Health-Portal. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Einreise nach Portugal auf dem Landweg ist ein PCR-Test bzw. Antigen-Test verpflichtend, der höchstens 72 (PCR) bzw. 48 (Antigentest) Stunden vor Einreise erfolgt ist. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind seit 6. Februar 2022 von der Testpflicht befreit. Weitere Informationen finden sich in den Reisehinweisen zu Portugal.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch nicht wieder auf Vor-Pandemie-Niveau.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In Andalusien gibt es in einigen Provinzen noch Beschränkungen der Öffnungszeiten und Besucherzahlen in Restaurants und bei Freizeitangeboten in geschlossenen Räumen. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien. Von Besuchern, die unmittelbar vom spanischen Festland oder den Kanaren auf die Balearen reisen, wird kein Test-, Impf- oder Genesungszertifikat verlangt.
Die 3G-Regel, u.a. für den Zugang zu allen Bars und Restaurants (auch Hotelrestaurants) in Innenräumen sowie für sämtliche Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos, Sportstudios, Clubs und Diskotheken, wurde am 11. Februar 2022 außer Kraft gesetzt.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die älter als 12 Jahre und drei Monate sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen, müssen bei Ankunft ein negatives Testzertifikat vorweisen (PCR-Test darf höchstens 72 Stunden, ein Antigentest maximal 48 Stunden alt sein). Wer ein digitales Impf- oder Genesungszertifikat vorweisen kann, ist von der Vorlage eines Testergebnisses befreit. Eine elektronische Einreiseanmeldung ist bei Anreisen aus anderen Teilen Spaniens nicht erforderlich.
Auf den Kanaren existieren Zugangsbeschränkungen in der Gastronomie, bei sozialen Zusammenkünften und bei Kulturveranstaltungen. Immer häufiger wird der Zutritt von der Vorlage eines digitalen Impf-, Genesungs- oder Testzertifikats abhängig gemacht. Eine für alle Inseln einheitliche Regelung gibt es nicht. Einzelheiten sind der Internetseite des staatlichen kanarischen Fremdenverkehrsverbandes zu entnehmen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch bei Großveranstaltungen im Freien besteht dann eine Maskenpflicht, wenn die Teilnehmer stehen, im Sitzen nur, wenn der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahre und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Suriname - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Suriname wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Suriname ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen veröffentlicht die Weltgesundheitsorganisation WHO und das Directorate van National Security.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Surinames.
Für vollständig geimpfte Personen ist die Einreise erlaubt. Je nach Herkunftsland gelten unterschiedliche Test- und ggf. Quarantäneregeln. Ungeimpfte Personen können nur mit Sondergenehmigung, Negativtest und Quarantäne einreisen. Einzelheiten regelt Maatregel No. 6. Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach den Bestimmungen von Suriname nachweisen, um die Regelungen für vollständig geimpfte Reisende in Anspruch nehmen zu können (siehe Pt. 11).
Eine Liste zugelassener Unterkünfte für eine ggf. erforderliche Quarantäne veröffentlicht die private Tourismusorganisation SHATA.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Suriname ist unter den gleichen Bedingungen wie bei der Einreise möglich.
Reiseverbindungen
Es gibt Flüge in der Region sowie zwischen Amsterdam und Suriname. Die Fährverbindungen und Landgrenzen sind in limitiertem Umfang wieder in Betrieb.
Beschränkungen im Land
Es gelten diverse Beschränkungen, die die Regierung von Suriname als Maatregeln jeweils aktuell veröffentlicht. Weitere Informationen veröffentlicht auch das nationale Gesundheitsbüro.
Hygieneregeln
Es besteht Masken- und Abstandspflicht in der Öffentlichkeit.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Suriname.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Suriname geltende Auslegung gem. Maatregelen bezieht.

Zypern - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 stark betroffen. Zypern ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die Republik Zypern Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Seit dem 21. Februar 2022 müssen nur noch ungeimpfte Reisende über 12 Jahre vor Abflug unabhängig vom Impfstatus einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) oder einen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden vor Einreise) nachweisen. Weiterhin müssen alle Reisenden nach der Einreise auf eigene Kosten (15 EUR) einen PCR-Test und nach weiteren 72 Stunden einen Schnelltest durchführen lassen (Ausnahme: Reisende mit „Booster“-Impfung). Dieser Test ist bei Vorlage der Bordkarte des Fluges nach Zypern bei den Testzentren des Gesundheitsministeriums gebührenfrei. Eine Liste der am folgenden Tag geöffneten Zentren wird beim Presse- und Informationsamt Zyperns (nach ‚testing units‘ suchen) veröffentlicht. Eine Quarantäne oder Selbstisolation bis zum Erhalt des Testergebnisses ist nicht vorgesehen.
Mit Wirkung vom 1. März 2022 ist die Einreise unabhängig von der Einstufung des Herkunftslandes für Geimpfte oder Genese möglich. Ungeimpfte müssen sich je nach Einstufung ihres Herkunftslandes testen lassen oder in Quarantäne begeben. Die o.g. Testpflicht entfällt.
Genaue Angaben, wie der Nachweis zu führen ist und welche Impfungen wie lange anerkannt werden, können der zyprischen Veröffentlichung entnommen werden.
Alle Reisenden müssen sich vor Abflug weiterhin online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass “ zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Cyprus Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden, genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen. Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass im Fall von sehr hohen Infektionszahlen nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt ist. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Werden Flugreisende bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die ungeimpft/nicht genesen sind oder deren Impfung mehr als sieben Monate zurückliegt, in unmittelbarer Nähe gesessen haben, als enger Kontakt in vierzehntägige Quarantäne genommen, mit der Möglichkeit der Freitestung nach sieben Tagen.. Im Fall eines früheren Rückflugs kann die Quarantänedauer verkürzt werden. In diesem Fall ist am Tag vor der Abreise ein negativer PCR-Test erforderlich. Vollständig Geimpfte, deren Impfung nicht mehr als sieben Monate zurückliegt oder die eine Auffrischungsimpfung bekommen haben oder Personen, die in den letzten 90 Tagen nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Quarantäne befreit, müssen aber nach drei und fünf Tagen einen Schnelltest machen. Bei der einstufigen Impfung (Johnson & Johnson) müssen vor der Einreise 14 Tage seit der Impfung vergangen sein.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen. Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben die Einteilung in Kategorien der Herkunftsländer aufgehoben und für alle Reisenden geltende Einreisevorschriften eingeführt.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten .
Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate, beginnend jeweils 14 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis (nach der ersten Dosis für Johnson&Johnson). Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) und einen PCR-Test oder einen Schnelltest vorlegen. Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden (Flug) bzw. sieben Tage (Demarkationslinie) sein, der Schnelltest nicht älter als 24 Stunden. Kinder, die vor ihrem sechsten Geburtstag ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan ist der Nachweis einer überstandenen COVID19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) und ein PCR-Test oder ein Schnelltest erforderlich. Dieser darf nicht älter als 72 bzw. 24 Stunden sein. Kinder, die vor ihrem sechsten Geburtstag ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Eine genesene Person, die eine Impfdosis bekommen hat, gilt als geimpft.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen 24 Stunden alten negativen Schnelltest vorweisen und müssen fünf Tage in Quarantäne verbringen. Bei negativem Test am Ende der fünf Tage kann die Unterkunft verlassen werden. Kinder, die vor ihrem sechsten Geburtstag ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test können die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss in Papierform bei Einreise vorgelegt werden.
Mit Wirkung vom 1. März 2022 werden sich die Einreisevorschriften ändern. Geimpfte und Genesene Personen benötigen dann keinen Test mehr für die Einreise. Ungeimpfte Personen müssen einen Test vorweisen, müssen sich aber nicht mehr in Quarantäne begeben.
Alle Reisenden (Touristen) ab 18 Jahren müssen weiterhin bei Einreisen über den Flughafen Ercan aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie vor Abflug oder Überquerung der Demarkationslinie online innerhalb von 72 Stunden vor Einreise als „TRNC passenger“ registrieren. Hierfür muss zunächst eine App heruntergeladen und dann online (nur auf mobilen Geräten) ein Fragebogen ausgefüllt werden. Dokumente wie der Impfnachweis können der Online-Anmeldung beigefügt werden. Die Anmeldung muss ausgedruckt oder digital beim Flug bzw. der Überquerung der Demarkationslinie mitgeführt werden genauso wie die weiteren Dokumente.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen zusammenkommen (z.B. Museen, Restaurants, Supermärkte, etc.) ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter ‚SafePass‘. Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, (=SafePass) vorgelegt werden, um diese Orte zu besuchen. Alle Personen ab sechs Jahren müssen im öffentlichen Raum eine Maske tragen und ebenfalls einen SafePass besitzen, um Zutritt zu zugangsbeschränkten Orten zu erhalten. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel benötigen Ungeimpfte zum Besuch von Supermärkten, Behörden und Banken einen Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden und zum Besuch von Cafés, Restaurants, Tavernen, Kinos usw. einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 23.02.2022

Beitrag von Birgitt »

Belgien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Belgien.
Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form" (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Der elektronische Nachweis soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.
Reisende aus einem Land der EU, des Schengenraums oder einem Drittland der „weißen Liste “ müssen bei Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU als Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer Genesung (Genesenennachweis/positiver PCR-Test innerhalb der letzten 150 Tage) oder einer negativen Testung mit sich führen. Zulässig ist ein PCR-Test, dessen Abstrichentnahme maximal 72 Stunden zurückliegt, oder ein Antigentest, der maximal 24 Stunden vor Einreise in einem Testzentrum/einer Apotheke durchgeführt wird.
Eine Einreise ohne einen der vorgenannten Nachweise ist nicht möglich. Eine Quarantänepflicht besteht nicht.
Dies gilt auch für EU-Bürger, die aus einem Drittland nach Belgien reisen, das nicht auf der weißen Liste steht.
Kinder unter 12 Jahren sowie Grenzgänger/-pendler (inkl. Schüler) sind von der Pflicht zum Mitführen eines EU-COVID-Zertifikats befreit. Ebenso befreit sind Personen, die mit Kfz einreisen und weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben.
In Belgien wohnende Personen, die nicht geimpft oder genesen sind und die nach einer Reise in eine dunkelrote oder graue Zone innerhalb der EU oder einem Land außerhalb der EU, das nicht auf der „weißen Liste “ steht, nach Belgien zurückkehren, lassen sich am ersten Tag nach Rückkehr testen und bleiben bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne. Die Quarantäne endet mit negativem Testergebnis.
Eine aktuelle Übersicht der belgischen Reiseregelungen finden Sie auf dieser Webseite.
Durch- und Weiterreise
Personen, die mit dem Kfz reisen und sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, benötigen für die Durchreise kein EU-COVID-Zertifikat. Personen, die mit Zug, Bus, Bahn, Flugzeug etc. durch Belgien durchreisen, benötigen ein EU-COVID-Zertifikat.
Je nach genutztem Verkehrsmittel und Aufenthaltsdauer muss ggf. das „Passenger Locator Form “ (PLF) ausgefüllt werden.
Reiseverbindungen
Es gibt keine Einschränkungen im grenzüberschreitenden Flug-, Zug- und Busverkehr.
Beschränkungen im Land
Das "COVID Safe Ticket" (belgische Bezeichnung für das Digitale COVID-Zertifikat der EU ) als Nachweis der Impfung, Genesung oder Testung ist landesweit verpflichtend bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen in Innenräumen oder mehr als 100 Personen im Freien, in der Gastronomie, in Museen und weiteren öffentlichen Orten. Die Verpflichtung gilt für Personen ab 16 Jahre, bei Großveranstaltungen und Besuchen in Krankenhäusern und Altenheimen gilt sie bereits ab 12 Jahre.
Weiterführende Informationen zu Testzentren in Brüssel und Apotheken in Belgien, die Antigentests durchführen, sind abrufbar.
Am 21. Januar 2022 hat die belgische Regierung das Corona-Barometer mit den Phasen „gelb – orange – rot“ eingeführt. Das Corona-Barometer regelt die Maßnahmen bei Kultur- und anderen Veranstaltungen, Freizeitaktivitäten und Gastronomie. Aktuell steht das Corona-Barometer auf „orange“.
Kulturveranstaltungen und andere Events drinnen und draußen bis maximal 200 Personen dürfen stattfinden. Einrichtungen wie Trampolinparks, Bowling- und Billardhallen sind geöffnet, Diskotheken sind seit 18. Februar 2022 wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter. Es besteht landesweit Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahre in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen und Bahnhöfen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, bei körpernahen Dienstleistungen, in Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Im Falle von Symptomen oder einem Hochrisikokontakt finden Sie die Test- und Quarantäneregeln bei den belgischen Behörden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Belgien.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregeln in deutscher Sprache bei den belgischen Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.

Georgien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Hygieneregeln, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Georgien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Georgien ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen veröffentlichen das georgische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der georgischen Regierung.
Georgien lockert die aktuellen Einreisebestimmungen zum 1. März 2022.
Ausländische Staatsangehörige dürfen nach Georgien einreisen, sofern eine vollständige Impfung nachgewiesen werden kann oder ein negatives PCR-Test-Ergebnis (nicht älter als 72 Std.) vorliegt. Anmelde- und Nachtestungspflichten am dritten Tag des Aufenthaltes für ungeimpfte Reisende entfallen.
Der gelbe WHO-Impfausweis und das digitale COVID-Zertifikat der EU werden bei der Einreise in Georgien akzeptiert.
Diese Einreisebestimmungen gelten für alle Luft-, Land- und Seegrenzen Georgiens.
Vollständig Geimpfte sind Personen, die alle notwendigen Impfungen erhalten haben. Sie haben entweder eine erforderliche Zweitimpfung erhalten oder wurden mit einem Impfstoff geimpft, der auch bei einmaliger Impfung den vollen Impfschutz bietet. Ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung gilt man als vollständig geimpft. Personen, die bereits an Corona erkrankt waren und über einen entsprechenden Nachweis verfügen, benötigen für den Nachweis einer vollständigen Impfung nur eine Impfung.
Bis einschließlich 28. Februar 2022 gelten folgende Einreiseregeln:
Für Geimpfte gilt:
Auf dem Luftweg:
• Vorlage eines gültigen Impfnachweises. Der gelbe WHO-Impfausweis und das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden bei der Einreise in Georgien akzeptiert, oder
• Vorlage eines Genesenennachweises (nicht älter als 100 Tage) und Nachweis über den Erhalt einer Impfung.
Die Vorlagepflicht eines PCR-Tests und die Anmeldepflicht vor Einreise entfallen, wenn die beiden o.g. Voraussetzungen erfüllt sind.
Auf dem See-/Landweg:
• Vorlage eines gültigen Impfnachweises. Der gelbe WHO-Impfausweis und das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden bei der Einreise in Georgien akzeptiert, oder
• Vorlage eines Genesenennachweises (nicht älter als 100 Tage) und Nachweis über den Erhalt einer Impfung.
• Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests, der in englischer, russischer oder georgischer Sprache ausgestellt sein muss und nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Bei Kindern unter zehn Jahren entfällt die Vorlagepflicht.
Unter Erfüllung der o.g. Voraussetzungen entfällt die Anmeldepflicht vor Einreise.
Für Ungeimpfte gilt:
Reisende aus Deutschland dürfen ohne Impfnachweis einreisen, wenn sie deutsche Staatsangehörige oder Inhaber eines Aufenthaltstitels in Deutschland sind. Eine abschließende Liste weiterer Länder, aus denen die Einreise möglich ist, findet sich auf der Webseite des georgischen Außenministeriums.
• Die Einreise nach Georgien muss per Direktflug oder mit einem Transitaufenthalt (ohne Verlassen des Transitbereiches des Flughafens) in einem anderen Land erfolgen.
• Vorlagepflicht eines negativen PCR-Tests, der in englischer, russischer oder georgischer Sprache ausgestellt sein muss und nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Bei Kindern unter zehn Jahren entfällt die Vorlagepflicht.
• Anmeldepflicht vor der Einreise unter Hinterlegung der Kontaktdaten sowie Angaben zur Reisehistorie der vergangenen 14 Tage.
• Zusätzlich ist auf eigene Kosten ein weiterer PCR-Test am dritten Tag nach der Einreise durchzuführen.
Georgien hat seit dem 28. November 2021 neue Einreisebeschränkungen für Reisende, die sich in den vergangenen 14 Tagen in bestimmten Hochrisikogebieten, insbesondere in Virusvariantengebieten, aufgehalten haben, festgelegt. Hier gilt unabhängig der Nationalität eine 14-tägige Quarantänepflicht nach der Einreise in Georgien. Nähere Informationen können bei den Auslandsvertretungen Georgiens erfragt werden.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind möglich. Transit-Aufenthalte am Flughafen Tiflis sind erlaubt.
Reiseverbindungen
Fluglinien fliegen Georgien mit reduziertem Flugplan an.
Beschränkungen im Land
Georgien hat die sogenannte Green-Pass-Regelung am 1. Februar 2022 abgeschafft. Restaurants, Kinos, Fitnessstudios und andere Einrichtungen des öffentlichen Lebens können wieder ohne Impf- Genesenen- oder Testnachweis besucht werden.
Zu Abchasien und Südossetien siehe Innenpolitische Lage.
Hygieneregeln
In Georgien gilt eine allgemeine Maskenpflicht sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien, im ÖPNV, in Taxis und sonstigen Personentransportmitteln. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Mit Wirkung vom 1. März 2022 entfällt die Pflicht zur Messung der Temperatur beim Betreten von öffentlichen Räumlichkeiten.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen wie das Vermeiden von Kontakt zu Personen mit Infektion der Atemwege, regelmäßiges Händewaschen, Vermeiden von Gesichtsberührungen, Vermeiden von engem Kontakt zu Straßenhunden und -katzen, Einhalten der Husten- und Niesetikette.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der georgischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden unter Tel. 112 oder das Ministry of Health.

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land - London
Nach den meisten anderen Orten in England sollen auch in den Londoner Bahnen und Bussen am Donnerstag 24. Februar 2022 die Masken fallen. Man ermutigt die Fahrgäste zwar immer noch, Schutzmasken zu tragen, hebt aber die Pflicht nun auf. An den meisten anderen Orten in England gilt bereits seit Ende Januar keine Maskenpflicht mehr. Quelle: tagesschau.de

Island - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Nach einer Reihe von anderen nordeuropäischen Ländern hebt auch Island alle Corona-Beschränkungen auf. Sowohl die im Inland geltenden Maßnahmen als auch die Beschränkungen bei der Einreise fallen am Freitag 25. Februar 2022 weg. Wer Symptome zeigt, wird allerdings weiterhin gebeten, zu Hause zu bleiben. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Kontakt mit Risikogruppen wird ebenfalls weiter empfohlen. Quelle: tagesschau.de

Italien - Änderung Beschränkungen im Land
Die italienische Regierung will den Corona-Ausnahmezustand am 31. März 2022 aufheben. Quelle: tagesschau.de

Paraguay - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Paraguay wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Paraguay ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Paraguays.
Reisende müssen innerhalb von 24 Stunden vor Einreise online ein Gesundheitsformular des paraguayischen Gesundheitsministeriums ausfüllen.
Ausländer ab 18 Jahre ohne ständigen Wohnsitz in Paraguay müssen für die Einreise über den Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 verfügen, gültig 14 Tage nach der letzten Impfung. Wird dieser Nachweis nicht vorgelegt, gelten folgende Ausnahmebestimmungen: Paraguayer, Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Paraguay und Reisende, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen, müssen sich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne begeben und am fünften Tag einen PCR-Test durchführen. Bei negativem Testergebnis ist die Quarantäne beendet. Fällt der Test positiv aus, gilt die Quarantänepflicht für weitere fünf Tage und das Testergebnis ist an die Behörden zu übermitteln.
Darüber hinaus müssen alle Einreisende zusätzlich zur vollständigen Impfung einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorgelegen, der nicht älter als 48 (PCR) bzw. 24 (Antigen) Stunden sein darf. Lediglich Kinder unter 12 Jahren sind hiervon ausgenommen. Personen, die innerhalb der letzten 14 bis 90 Tage vor Einreise nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests befreit, müssen dies aber durch entsprechende Laborbefunde nachweisen. Fünf Tage nach dem ersten Test muss ein erneuter PCR-Test erfolgen. Das Testergebnis ist per E-Mail an die Behörden zu übermitteln. Fällt dieser positiv aus, muss eine Quarantäne von zehn Tagen ab dem positiven Testergebnis eingehalten werden. Ausgenommen davon sind Einreisende aus Mercosurstaaten und Nachbarländern (Argentinien, Brasilien, Uruguay, Bolivien). Nur bei Symptomen müssen diese einen PCR-Test durchführen. Fällt dieser positiv aus, muss eine zehntägige Quarantäne eingehalten und das Testergebnis per E-Mail übermittelt werden.
Für den „kleinen Grenzverkehr“ (Einreise auf dem Landweg) muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass Einreisende ihren ständigen Wohnsitz in einer Grenzstadt haben. Die Einreise ist dann ohne Impf- oder Testnachweis möglich.
Für Ausländer ohne Wohnsitz in Paraguay ist die Einreise derzeit nicht gestattet, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in bestimmten Hochrisiko-/Virusvariantengebieten aufgehalten haben. Nähere Informationen erteilt die paraguayische Migrationsbehörde .
Durch- und Weiterreise
Es gelten Beschränkungen für den Grenzverkehr seitens der Nachbarländer. Für die Einreise auf dem Landweg nach Paraguay bestehen jedoch keine Beschränkungen mehr.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle Flugverkehr am internationalen Flughafen in Asunción findet in regulärem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine Beschränkungen im Land.
Hygieneregeln
In öffentlichen geschlossenen Räumen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen der paraguayischen Behörden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen beim paraguayischen Gesundheitsministerium.

Polen - Änderung Beschränkungen im Land
Polen will die meisten Corona-Beschränkungen aufheben. Ab dem 1. März 2022 werden alle wirtschaftlichen Einschränkungen aufgehoben. Dazu zählen beispielsweise Kapazitätsbegrenzungen in Einkaufszentren, Restaurants, Hotels und Freizeiteinrichtungen. Bestehen bleibt nur die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Innenräumen sowie eine siebentägige Quarantäne für Infizierte. Quelle: tagesschau.de

Russische Föderation - Änderung Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Russische Föderation wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Russland ist von COVID-19 landesweit sehr stark betroffen. Russland ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das offizielle Corona-Portal der russischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise ist für deutsche Staatsangehörige und für Bürger anderer Staaten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland (Vorlage im Original erforderlich) sowie Diplomaten- und Dienstpassinhaber bei Anreise per Direktflug aus Deutschland und bestimmten weiteren Staaten, darunter Frankreich, Österreich und der Schweiz gestattet. Darüber hinaus müssen Reisende im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Aufgrund der Einreisebeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie werden derzeit keine e-Visa erteilt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19 bedingt ausgesetzt.
Für Einreisen auf anderem Weg, insbesondere über die Landgrenze sowie auf dem Luftweg aus anderen Staaten gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Zu den jeweils geltenden Beschränkungen kann die Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation Auskunft geben, für Geschäftsreisende die Webseite der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein. Das Testergebnis muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen und bei der Grenzkontrolle vorgezeigt werden. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist das Testergebnis bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Für Einreisende in die Russische Föderation aus Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien auf dem Luftweg ist die im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entwickelte App "Reisen ohne COVID" (für iOS bzw. für Android ) verpflichtend, der die Ergebnisse von PCR-Tests enthält (als QR-Code), die in zertifizierten Laboren in den jeweiligen Ländern gemacht werden. Dies gilt nicht für Transit-bzw. Durchreisende. Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende eingeschränkt. Für Deutsche ist die Ausreise nach Deutschland durch Estland , Finnland , Lettland , Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug grundsätzlich gestattet.
Durch- und Weiterreise
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.
Reiseverbindungen
Deutsche und russische Fluggesellschaften bieten mehrmals wöchentlich Flüge zwischen deutschen und russischen Städten an. Der Zugverkehr zwischen Deutschland und Russland und der Fährverkehr sind eingestellt.
Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich.
Beschränkungen im Land
In Moskau bestehen Einschränkungen bei Veranstaltungen. In anderen Teilen Russlands können andere und auch weitergehende Einschränkungen bestehen.
Hygieneregeln
In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
In vielen Städten (u.a. Moskau, Sankt Petersburg) gelten zudem derzeit Einschränkungen. Zur Teilnahme an Veranstaltungen muss u.a. in Sankt Petersburg der Impfstatus durch Vorlage eines russischen QR-Codes oder für Ausländer der Nachweis einer Impfung mit russischen Impfstoffen nachgewiesen werden; der europäische Impfnachweis wird nicht anerkannt. Hiervon sind in einigen Regionen auch Hotels betroffen. Die Vorlage eines PCR-Tests genügt nicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten sowie
• über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Slowakei - Änderung Beschränkungen im Land
Die slowakische Regierung hat weitere Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen. Ab Samstag 26. Februar 2022 sollen Sport- und Kulturveranstaltungen wieder ohne Nachweis einer Impfung oder eines negativen Coronatests zugänglich sein. Auch in der Gastronomie fällt der bisher verpflichtende 3G-Nachweis weg. Aufrecht bleiben allerdings in manchen Bereichen Personenbeschränkungen sowie eine Maskenpflicht in Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn kein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden kann, ist auch bei Massenveranstaltungen im Freien eine FFP2-Maske zu tragen. Quelle: tagesschau.de

Thailand - Änderung Einreise
Thailand will die Einreiseregeln für zweifach geimpfte Touristen weiter lockern. Ab dem 1. März 2022 müssen Besucher im Rahmen des "Test&Go"-Modells nur noch einen PCR-Test nach der Ankunft machen und dann in einem spezialisierten Hotel auf das Ergebnis warten. Bisher war ein zweiter PCR-Test am fünften Tag mit einer weiteren vorgeschriebenen Nacht im Hotel Pflicht - diese Regel falle nun weg. Stattdessen können Feriengäste am fünften Tag selbst einen Antigen-Test machen und den Behörden das Ergebnis via App übermitteln. Urlauber müssen aber auch weiter einen so genannten "Thailand Pass" im Internet beantragen. Es wird dringend empfohlen, sich bei den Behörden genau zu informieren. Quelle: tageschau.de

Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land
Tschechien schafft in den nächsten Wochen fast alle verbleibenden Corona-Schutzmaßnahmen ab. Vom 1. März 2022 an werden Großveranstaltungen und Feiern ohne Teilnehmerbegrenzung erlaubt. Vom 13. März an entfällt die generelle Maskenpflicht in Innenräumen. Nur in Bahn und Bus sowie in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen muss dann noch eine FFP2-Maske angelegt werden. Bei der Einreise gelten je nach Herkunftsland weiterhin diverse Anmelde-, Test- und Nachweispflichten. Quelle: tagesschau.de

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 24.02.2022

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Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Ändrung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung , für Schottland die schottische Regionalregierung.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf den Webseiten der zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung (Passenger Locator Form) frühestens 48 Stunden vor Einreise. Diese muss bei Einreise nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Alle vollständig geimpften Personen benötigen für die Einreise nach England keinen COVID-Test mehr und müssen sich nach Einreise nicht in Quarantäne begeben. Auch ist kein Test nach Einreise erforderlich. Für nicht oder nicht vollständig geimpfte Minderjährige im Alter von 5 bis 17 Jahren gelten die Testregeln wie für vollständig geimpfte Personen. Sie unterliegen ebenfalls keiner Test- oder Quarantäneverpflichtung.
Minderjährige Kinder im Alter von vier Jahren und jünger sind von allen Test- und Quarantäneregeln befreit.
Ähnliche Regeln gelten in Schottland , Wales und Nordirland .
Nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen müssen neben dem Test vor Einreise einen weiteren PCR-Test bis spätestens am Tag 2 nach Einreise machen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist keine Quarantäne erforderlich.
Für alle nach England einreisenden LKW-Fahrer , gilt ein verpflichtender COVID-19-Test nach Einreise bei Aufenthalt von mehr als 48 Stunden. Nicht vollständig geimpfte LKW-Fahrer müssen zusätzlich jeweils alle 72 Stunden einen weiteren COVID-19 Test machen (max. zwei Tests).
Für Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste" aufgehalten haben, gelten abweichende Regelungen. Sie müssen einen Test vor Einreise vorweisen und sich für zehn Tage in Hotelquarantäne begeben. Aufenthalt, Verpflegung und die Tests während der Quarantäne kosten mindestens 2.285 GBP. Informationen können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden. Verstöße gegen die Hotelquarantäne und falsche Angaben hinsichtlich des Voraufenthalts werden mit hohen Geldstrafen geahndet.
Für eine Reihe von Berufen und Tätigkeiten gelten Ausnahmen von den vorgenannten Einreiseregeln.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist erlaubt. Seit dem 7. Januar 2022 müssen sich vollständig geimpfte Transitreisende weder vorab elektronisch anmelden , noch einen negativen COVID-19-Test vorlegen. Vollständig geimpfte Transitreisende, die einreisen, um beispielsweise den Flughafen zu wechseln, müssen sich dagegen vor Einreise elektronisch anmelden.
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande oder Belgien sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverbindungen verkehren regelmäßig. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt aktuell die COVID-Warnstufe 4 von 5.
Es gelten folgende Beschränkungen:
England: Mit Wirkung vom 24. Februar wurden alle Beschränkungen aufgehoben. Einzelheiten können der Webseite der englischen Regierung entnommen werden.
Schottland: Die Pflicht zur Vorlage von Impfnachweisen (COVID passports) bei bestimmten Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich soll mit Wirkung vom 28. Februar 2022 aufgehoben werden.
Die Maskenpflicht soll mit Wirkung vom 21. März 2022 auf Freiwilligkeit heruntergestuft werden. Einzelheiten können der Webseite der schottischen Regierung entnommen werden.
Wales: Es gelten weiterhin Maßnahmen, wie das Tragen einer Maske im öffentlichen Nahverkehr, Geschäften oder anderen Veranstaltungsräumen. Einzelheiten können der Webseite der walisischen Regierung entnommen werden.
Nordirland: Maßnahmen, wie das Tragen einer Maske im öffentlichen Nahverkehr, Geschäften oder anderen Veranstaltungsräumen werden empfohlen. Eine Empfehlung gilt auch für die Vorlage eines COVID-Passes (alternativ ein negativer Schnelltest) für Veranstaltungen.
Einzelheiten können der Webseite der nordirischen Regierung entnommen werden.
Hygieneregeln
Es wird weiterhin empfohlen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England , Wales , Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Guernsey/Alderney: Da sich Deutschland nicht auf der „roten“ Liste befindet, wird lediglich zwischen vollständig und nicht vollständig geimpften Personen unterschieden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Jersey: Seit 7. Februar 2022 sind alle Reisebeschränkungen aufgehoben worden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Isle of Man: Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Gibraltar hat sich weitgehend den Regelungen der Britischen Regierung angeschlossen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Einreisen nach Anguilla sind möglich, bedürfen jedoch einer Genehmigung . Alle volljährigen Besucher (außer Schwangere) müssen vollständig geimpft sein (die letzte Impfung muss 21 Tage zurückliegen). Eine elektronische Anmeldung sowie ein negativer COVID-19-Test, der drei bis fünf Tage vor der geplanten Ankunft vorgenommen werden muss, sind erforderlich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist für Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich nur mit vollständigem Impfnachweis unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen maximal 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende Corona-Tests werden bei Einreise und erneut vier und zehn Tage nach Einreise durchgeführt. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf die britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist unter Einschränkungen möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der British Virgin Islands und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Kaimaninseln (Cayman Islands) ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Die Einreise unterliegt Beschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der Cayman Islands und die britische Regierung.
Die Einreise nach Montserrat ist für touristische Zwecke gestattet. Weitere Informationen bieten die Regierung von Montserrat und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Für die Einreise muss ein maximal drei Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Es besteht keine Quarantänepflicht. Infektionszahlen und weitere Informationen bieten Regierung der Turks & Caicos Islands und die britische Regierung.
Reisen nach St. Helena & Dependencies sind wieder möglich. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bieten die Regierung von St. Helena und die britische Regierung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England , Wales , Schottland und Nordirland .
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich .
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden , Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen, die benötigen Testnachweise und über mögliche Änderungen im Flugplan.

Island - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der isländischen Gesundheitsbehörde und der isländischen Polizeibehörde.
Für die Einreise nach Island gelten mit Wirkung vom 25. Februar 2022 keine COVID-19 bedingten Einreisebeschränkungen mehr.
Durch- und Weiterreise
Derzeit bestehen keine COVID-19 bedingten Vorgaben für die Durchreise. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Aktuell gibt es keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen keine Beschränkungen mehr.
Hygieneregeln
Es bestehen keine gesetzlichen Beschränkungen mehr.
Das Tragen von Masken und die Beachtung von Abstandsregeln werden jedoch bei Kontakt mit gefährdeten Personengruppen empfohlen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen nehmen Sie das Angebot eines Schnelltests wahr. Nähere Informationen bietet die isländische Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.

Jamaika - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Jamaika ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, die Pan American Health Organization (PAHO) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Jamaikas.
Mit Wirkung vom 1. März 2022 gilt:
Alle Einreisenden ab 12 Jahren müssen einen negativen PCR- oder Antigen-Test nachweisen, welcher bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf.
Weitere Informationen zur Einreise bietet die nationale Tourismusorganisation .
Bis einschließlich 28. Februar 2022 gilt:
Alle Einreisenden müssen vor dem Check-in für ihren Flug eine offizielle Reisegenehmigung von jamaikanischen Stellen einholen. Zudem müssen alle Einreisenden ab 12 Jahre einen negativen PCR- oder Antigen-Test nachweisen, welcher bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf.
Eine mögliche Quarantäne nach der Einreise ist abhängig vom Reisegrund, von der Evaluierung der persönlichen Gesundheitssituation und vom Impfstatus der reisenden Person. Vollständig geimpfte Personen müssen bei Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden bei Einreise) nicht in Quarantäne. Für andere Reisende gilt eine Pflicht zur Quarantäne, wobei vollständig geimpfte Personen sich aus dieser mit PCR-Test freitesten können. Touristen müssen nicht in Quarantäne, wenn sie sich nur in den designierten Touristenkorridoren aufhalten. Weitere Informationen zur Einreise bietet die nationale Tourismusorganisation.
Reiseverbindungen
Flugverkehr besteht wieder regelmäßig, wenn auch noch nicht alle Fluglinien ihren Betrieb wieder aufgenommen haben. Es legen auch vereinzelt wieder Kreuzfahrtschiffe an.
Beschränkungen im Land
Aktuell gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre. Personen mit „high risk profile“, d.h. ab einem Alter von 60 Jahren oder Personen mit relevanten Vorerkrankungen, die nicht vollständig geimpft sind, sollen sich grundsätzlich häuslich isoliert aufhalten. Versammlungen im öffentlichen sowie privaten Bereich sind, bis auf wenige Ausnahmen, auf eine maximale Anzahl von zehn Personen beschränkt.
Bis auf weiteres ist der Aufenthalt für Touristen beschränkt auf zwei von der Tourismusbehörde festgelegte Korridore entlang der Nord- und der Südwestküste und die Hauptstadt Kingston und nur auf solche Hotels, die zertifiziert wurden, weil sie die verlangten COVID-19-Schutzmaßnahmen einhalten. Reisen quer durchs Land und im Landesinneren sind momentan nicht möglich.
Hygieneregeln
Es ist verpflichtend vorgeschrieben, einen Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit zu tragen. Kunden wird beim Betreten von Geschäften Fieber gemessen und sie werden aufgefordert, sich die Hände zu desinfizieren.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der jamaikanischen Regierung über die offizielle Tourismus-Webseite.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das jamaikanische Gesundheitsministerium.

Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Marokko hat den Gesundheitsnotstand bis zum 31. März 2022 verlängert. Quelle: Maghreb Post

Russische Föderation - Änderung Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Russische Föderation wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Russland ist von COVID-19 landesweit sehr stark betroffen. Russland ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das offizielle Corona-Portal der russischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Eine Einreise ist für deutsche Staatsangehörige und für Bürger anderer Staaten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland (Vorlage im Original erforderlich) sowie Diplomaten- und Dienstpassinhaber bei Anreise per Direktflug aus Deutschland und bestimmten weiteren Staaten, darunter Frankreich, Österreich und der Schweiz gestattet. Darüber hinaus müssen Reisende im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Aufgrund der Einreisebeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie werden derzeit keine e-Visa erteilt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19 bedingt ausgesetzt.
Für Einreisen auf anderem Weg, insbesondere über die Landgrenze sowie auf dem Luftweg aus anderen Staaten gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Zu den jeweils geltenden Beschränkungen kann die Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation Auskunft geben, für Geschäftsreisende die Webseite der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein. Das Testergebnis muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen und bei der Grenzkontrolle vorgezeigt werden. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist das Testergebnis bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Für Einreisende in die Russische Föderation aus Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien auf dem Luftweg ist die im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entwickelte App "Reisen ohne COVID" (für iOS bzw. für Android ) verpflichtend, der die Ergebnisse von PCR-Tests enthält (als QR-Code), die in zertifizierten Laboren in den jeweiligen Ländern gemacht werden. Dies gilt nicht für Transit-bzw. Durchreisende. Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende eingeschränkt. Für Deutsche ist die Ausreise nach Deutschland durch Estland , Finnland , Lettland , Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug grundsätzlich gestattet.
Durch- und Weiterreise
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.
Reiseverbindungen
Deutsche und russische Fluggesellschaften bieten mehrmals wöchentlich Flüge zwischen deutschen und russischen Städten an. Der Zugverkehr zwischen Deutschland und Russland und der Fährverkehr sind eingestellt.
Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen, siehe Aktuelles.
Beschränkungen im Land
In Moskau bestehen Einschränkungen bei Veranstaltungen. In anderen Teilen Russlands können andere und auch weitergehende Einschränkungen bestehen.
Hygieneregeln
In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
In vielen Städten (u.a. Moskau, Sankt Petersburg) gelten zudem derzeit Einschränkungen. Zur Teilnahme an Veranstaltungen muss u.a. in Sankt Petersburg der Impfstatus durch Vorlage eines russischen QR-Codes oder für Ausländer der Nachweis einer Impfung mit russischen Impfstoffen nachgewiesen werden; der europäische Impfnachweis wird nicht anerkannt. Hiervon sind in einigen Regionen auch Hotels betroffen. Die Vorlage eines PCR-Tests genügt nicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten sowie
• über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Uruguay - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Uruguay wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Uruguay ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das uruguayische Gesundheitsministerium MSP und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
In Uruguay sind für Geimpfte, Genesene und Minderjährige Einreisen zu touristischen und sonstigen Zwecken wieder möglich.
Einreisende müssen bei Ankunft einen amtlichen Impfnachweis über eine vollständige COVID-19-Impfung vorweisen, deren letzte notwendige Dosis mindestens 14 Tage und höchstens neun Monate zurückliegt. Es werden sämtliche Impfstoffe anerkannt, die im jeweiligen Herkunftsland zugelassen sind. Minderjährige Personen können auch ungeimpft einreisen.
Genesene müssen als Nachweis einen Positivtest vorlegen, der nicht älter als 90 Tage sein darf, aber mindestens 20 Tage zurückliegen muss.
Volljährige Ungeimpfte, die keinen Wohnsitz in Uruguay haben, können nur bei Vorliegen zwingender Gründe und nach Erhalt einer Sondergenehmigung einreisen. Ungeimpfte volljährige Einreisende müssen sich ferner nach Ankunft für 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden, wenn am siebten Tag ein zweiter negativer PCR-Test durchgeführt wird.
Geimpfte, Genesene und Minderjähre unterliegen keiner Quarantänepflicht. Bei Einreise ist ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Von der Testpflicht ausgenommen sind Minderjährige, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Selbsttests werden nicht anerkannt, die Tests (PCR oder Antigentest) müssen in einem dafür zugelassenen Labor durchgeführt werden.
Darüber hinaus ist (frühestens 48 Stunden) vor Einreise eine online-basierte Gesundheitserklärung mit eidesstattlicher Versicherung abzugeben. In der Gesundheitserklärung muss der Impfnachweis und das Testergebnis (PCR- oder Antigen-Test) hochgeladen werden.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise auf dem Landweg gelten dieselben Bestimmungen wie für die Einreise. Für Umsteigeflugverbindungen bestehen keine besonderen Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug-, Bus- und Fährverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants sind geöffnet, unterliegen aber weiterhin Infektionsschutz- und Hygieneauflagen. Gleiches gilt für kulturelle und soziale Veranstaltungen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vielerorts (öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren, Supermärkten und Ladengeschäfte) zwingend vorgeschrieben. Auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln in der Öffentlichkeit ist zu achten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der uruguayischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das uruguayische Gesundheitsministerium.

USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Die USA sind von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen Auslandsvertretung der USA.
Gemäß Presidential Proclamation vom 25. Oktober 2021 können vollständig geimpfte Flugreisende in die USA einreisen. Ausnahmen von der Impfpflicht gibt es in wenigen Ausnahmefällen.
Vor Abreise muss der Fluggesellschaft ein aktueller und gültiger Impfausweis sowie für alle Reisenden ab einem Alter von zwei Jahren ein negativer viraler Corona-Test (PCR-Test oder Antigentest) elektronisch oder in Papierform vorgelegt werden, der bei Abreise nicht älter als einen Tag sein darf.
Vollständig geimpfte Personen , die innerhalb von 90 Tagen vor Reisebeginn von COVID-19 genesen sind, müssen zusätzlich zu ihrem positiven COVID-19 Test auch eine ärztliche Bescheinigung über die vollständige Genesung vorlegen, sollte die Vorlage eines negativen viralen COVID-19-Tests nicht möglich sein. Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften sollten dringend beachtet werden.
Ausführliche Hinweise zu Einreise und Aufenthalt (auch zu Kreuzimpfungen) veröffentlicht das Center of Disease Control – CDC.
Vor dem Abflug in die USA muss ein Gesundheitsformular ausgefüllt werden.
Durch- und Weiterreise
Laut CDC müssen auch Personen, die sich lediglich zum Transit in den USA aufhalten, einen Impfnachweis vorlegen.
Weitere Informationen veröffentlicht das Department of Homeland Security.
Reiseverbindungen
Es bestehen regelmäßige, direkte Reiseverbindungen nach Deutschland und in andere europäische Staaten.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Hygieneregeln
In vielen Bundesstaaten gilt in der Öffentlichkeit das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 25.02.2022 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Entlistung: die nachfolgenden Länder gelten mit Wirkung vom 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet:
  • Albanien
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Australien
  • Bangladesch
  • Belgien
  • Belize
  • Bolivien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Bulgarien
  • Ecuador
  • Grenada
  • Guyana
  • Irak
  • Italien
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Kroatien
  • Luxemburg
  • Madagaskar
  • Moldawien / Republik Moldau
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Panama
  • Peru
  • Philippinen
  • Polen
  • San Marino
  • Schweden
  • Serbien
  • Seychellen
  • St. Lucia
  • Suriname
  • Ukraine
  • Ungarn

Und nun noch die neuesten Beschränkungen:

Aserbaidschan - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Aserbaidschan wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Aserbaidschan ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige auch ohne vorherige Sondergenehmigung möglich (s. Einreise und Zoll). Bei der Einreise muss bereits beim Check-in ein Nachweis über das Vorliegen einer vollständigen Impfung oder ein Genesenennachweis und ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen ausreichend (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder ab Vollendung des ersten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen einen negativen PCR-Test. Für Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres ist kein Nachweis nötig. Eine Selbstisolation nach Einreise ist nicht erforderlich.
Bitte unbedingt auch die Hinweise im Abschnitt Beschränkungen im Land im Hinblick auf die Gültigkeit von COVID-Zertifikaten beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Charterflüge zwischen Baku und Istanbul sowie nach Ankara und Izmir werden durchgeführt. Eine Flugverbindung mit Frankfurt wurde wieder aufgenommen. Darüber hinaus gibt es weitere Charterflüge z.B. nach London, Tiflis, Moskau. Flugverbindungen nach Kiew sind aktuell ausgesetzt. Für einen Weiterflug nach Deutschland ist jedoch in der Regel ein neuer Check-in, verbunden mit Gepäckabholung und Einreise in das Transitland, erforderlich. Die jeweiligen Einreiseerfordernisse sind dabei zu beachten.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis 1. Mai 2022 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen, Fitnessstudios, Restaurants und Cafés sind geöffnet. Für ungeimpfte Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres gelten Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z. B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, große Einkaufszentren, Hochschulbesuch). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind. Seit dem 15. Februar 2022 verlieren Impfzertifikate ihre Gültigkeit sechs Monate nach Erhalt der zweiten Impfung.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und insbesondere auch im ÖPNV.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der aserbaidschanischen Regierung sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).

Costa Rica - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Costa Rica wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Costa Rica ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale costa-ricanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit muss vor Einreise das Gesundheitsformular „Pase de Salud“ online ausgefüllt werden. Bei Einreise ist der erhaltene QR-Code für dieses Formular vorzulegen. Ebenso ist grundsätzlich ein Nachweis über eine den aktuellen costa-ricanischen Vorgaben entsprechende Krankenversicherung, die auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung (einschließlich Unterbringung) abdeckt, in englischer oder spanischer Sprache vorzulegen. Ausnahmen bzgl. der Krankenversicherung gelten für Minderjährige und für Reisende, die komplett geimpft sind (mit Moderna, BioNTech/Pfizer, Astra Zeneca oder Johnson & Johnson, Kreuzimpfungen werden anerkannt). Am Flughafen sind strikte Hygieneprotokolle einzuhalten.
Mit Wirkung vom 1. April 2022 wird der Pase de Salud eingestellt. Es sind dann keine Nachweise zu Krankenversicherung oder Impfungen mehr erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind auf dem Landweg möglich.
Reiseverbindungen
Aktuell bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Bis einschließlich 7. März 2022 gelten in den Nachtstunden (aktuell ab Mitternacht bis 5 Uhr morgens) weiterhin Fahrverbote für private PKWs; Taxis und der öffentliche Personennahverkehr sind davon ausgenommen. Ausnahmen gelten zudem für Fahrten zu den Flughäfen, bei Kontrollen muss das Flugticket vorgelegt werden. Mit Wirkung vom 8. März 2022 werden diese Beschränkungen aufgehoben.
Hotels, Restaurants, Nationalparks etc. sind überwiegend geöffnet, unterliegen aber Kapazitätsbeschränkungen, die mit Wirkung vom 1. April 2022 aufgehoben werden.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen (Restaurants, Hotels, Geschäfte, Banken, etc.) und Nationalparks gilt Maskentragepflicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der costa-ricanischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte die nationale COVID-Hotline unter 1322 (englisch/spanisch).

Frankreich - Entlistung der Überseegebiete Guadaloupe, Saint Barthélemy und Saint Martin als Hochrisikogebiet mit Wirkung vom 27. Februar 2022
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich, einschließlich der Überseegebiete La Réunion, Guadeloupe, Martinique, Neukaledonien, Saint Martin und Saint Barthélemy wird gewarnt. Mit Wirkung vom 27. Februar 2022 gilt dies nicht mehr für die Überseegebiete Guadaloupe, Saint Barthélemy und Saint Martin.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Frankreich ist, einschließlich der Überseegebiete La Réunion, Guadeloupe, Martinique, Neukaledonien, Saint Martin und Saint Barthélemy als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 27. Februar 2022 gilt dies nicht mehr für die Überseegebiete Guadaloupe, Saint Barthélemy und Saint Martin.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France .
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des französischen Außenministeriums .
I. Für Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt folgendes:
Vollständig geimpfte Reisende aus Ländern der Kategorie „grün“ benötigen für die Einreise nach Frankreich lediglich einen gültigen Impfnachweis. Vollständig geimpfte Reisende aus Ländern der Kategorie „orange“ benötigen einen gültigen Impfnachweis, sowie eine Erklärung zur Symptomfreiheit.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• 7 Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield));
• 4 Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
• 7 Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen jedoch unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden, oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf, vorweisen.
II. Für Personen, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt folgendes:
Für von der französischen Regierung „grün“ eingestufte Länder:
Reisende aus Ländern der Kategorie „grün“ benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen Antigen-Test. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid" oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für folgende Einreisen auf dem Landweg: Reisen von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort; beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Für von der französischen Regierung „orange“ eingestufte Länder:
Reisende aus Ländern der Kategorie „orange“ benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen Antigentest. Kinder unter 12 Jahre sind von der Vorlage eines Tests befreit. Außerdem müssen Reisende aus diesen Ländern einen zwingenden persönlichen oder familiären bzw. dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Grund erklären und durch geeignete Dokumente, einem Transportunternehmen ggf. vor Abreise, nachweisen. Dies ist verbunden mit einer Selbstverpflichtung zu einer siebentägigen Quarantäne im Fall eines positiven Tests nach der Einreise und mit Duldung weiterer Tests nach Einreise bzw. Quarantäneende.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind allerdings evtl. nur eingeschränkt verfügbar. Innerhalb Frankreichs ist in allen Flugzeugen, überregionalen Zügen und Bussen die Vorlage eines „pass vaccinal“ (entspricht in Deutschland der 2G-Regelung, nur ein Testnachweis ist nicht ausreichend) verpflichtend, siehe Beschränkungen im Land.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen geöffnet. Aktuell gilt in Restaurants, Cafés, Einkaufzentren, Einrichtungen der Alten- oder Krankenpflege, sowie in Flugzeugen, Zügen und Bussen (für beides ausgenommen Nahverkehr) außerdem für alle Personen ab dem Alter von 16 Jahre die Pflicht, einen „pass vaccinal“ (2G-Nachweis) mit sich zu führen. Dies ist ein Nachweis über die vollständige Impfung gegen oder Genesung von einer COVID-19-Infektion. Er kann nach EU-Vorgaben digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid “ oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) oder in Papierform erfolgen. Ein aktueller negativer COVID-19 Test wird in diesen Bereichen nicht mehr anerkannt. Lediglich für Personen zwischen 12 und 15 Jahren ist weiterhin der „pass sanitaire“, also der Nachweis über die vollständige Impfung gegen, Genesung von oder aktuelle Testung auf eine COVID-19-Infektion (3G-Nachweis) ausreichend.
Reisende ab 18 Jahren und einem Monat benötigen den Nachweis einer dritten Impfung (Booster), sofern die letzte Impfung mehr als vier Monate zurückliegt. Für Reisende, die mit dem Impfstoff von Janssen geimpft wurden, gilt dies, sofern die Impfung vor mehr als einem Monat stattfand.
Nähere Informationen finden sich auf der Website der französischen Regierung.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahren eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Maskenpflicht gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Maskenpflicht im Freien ist in den meisten Gebieten entfallen. Bei Menschenansammlungen in Warteschlangen oder auf Märkten gilt sie weiter.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika .
Reisen zwischen Französisch Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in den Überseegebieten Martinique von 19 bis 5 Uhr und La Réunion von 18 bis 5 Uhr.
Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung.
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festlandsfrankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte beachten Sie bei Reisen zwischen Frankreich und dem Vereinigten Königreich die Informationen unter Einreise sowie die aktuellen Informationen der französischen Regierung , die auch in englischer Sprache abgerufen werden können.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.

Ghana - Änderung Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Ghana ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ghanas.
Alle Personen über 18 Jahre benötigen für die Einreise nach Ghana einen Nachweis über eine vollständige Impfung. Ausnahmen vom Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes vor Reiseantritt gelten für Ghanaer und Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Ghana. Für diesen Personenkreis wird eine Impfung bei Ankunft am Flughafen in Ghana angeboten.
Nicht vollständig geimpfte Personen müssen nach Ankunft für sieben Tage in Quarantäne.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die mindestens zweifach mit AstraZeneca, Pfizer, Moderna oder Sputnik V oder einfach mit Johnson&Johnson geimpft wurden.
Für die Einreise müssen Reisende bereits beim Einchecken am Flughafen in Deutschland einen Zahlungsnachweis für einen kostenpflichtigen Antigen-Test am Flughafen Accra vorlegen. Die Bezahlung der Kosten von USD 150 ist ausschließlich online bei Ghana Airports möglich. Alle Passagiere müssen zudem vor Reisebeginn online die "Health Declaration Form " ausfüllen.
Weiterhin müssen alle einreisenden Passagiere einen negativen PCR-Test mit sich führen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der PCR-Test muss vor Reiseantritt auf dem Panabios Portal hochgeladen und zertifiziert werden. Der vom System generierte Zertifizierungscode (TT-Code) muss mitgeführt und auf Nachfrage beim Check-in vorgelegt werden.
Eine exemplarische Anleitung zur Nutzung des Panabios-Portals und zur Zertifizierung von PCR-Tests erhalten Sie auf dieser Webseite.
Bei Einreise in Accra werden alle Passagiere direkt am Flughafen mittels des vorab bezahlten Antigen-Tests auf COVID-19 getestet. Ausgenommen sind nur Transitpassagiere und Kinder unter fünf Jahren. Das Testergebnis soll innerhalb von 30 Minuten vorliegen. Sofern der Schnelltest am Flughafen in Accra negativ ist, gibt es keine Quarantänepflicht. Positiv getestete Reisende werden vom Ghana Health Service in ein Quarantäne-Hotel überführt. Die Hotelkosten sind vom Reisenden zu tragen. Die Quarantänezeit beträgt sieben Tage für Personen ohne Symptome. Eine „Freitestung“ drei Tage nach positiven Antigen-Schnelltest am Flughafen zur Beendigung der Quarantäne scheint weiter möglich zu sein. Hospitalisierte Personen werden nach (frühestens) zehn Tagen aus der Quarantäne entlassen.
Durch- und Weiterreise
Es wird nachdrücklich empfohlen, sich vor Reiseantritt über die geltenden Einreisebestimmungen des Transit- und Ziellandes, sowie über die Beförderungsbedingungen der Fluglinie zu erkundigen.
Sofern bei Ausreise aufgrund der Einreisebestimmungen des Transit- oder Ziellandes die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich ist, muss dieser durch ein in Ghana zertifiziertes Labor durchgeführt werden, welches das Ergebnis über das Panabios-Portal elektronisch zur Verfügung stellt. Im Panabios-Portal ist auch eine Liste der in Ghana anerkannten Testlabore abrufbar.
Die Grenzübergänge in die Nachbarländer Côte d´Ivoire, Burkina Faso und Togo bleiben gesperrt. Eine Weiterreise in andere Staaten ist somit nur auf dem Luftweg möglich.
Weitere Informationen zu den Ein- und Ausreisebestimmungen können auf der Webseite der Ghana Airports Company eingesehen werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Kotoka International Airport Accra ist geöffnet.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Versammlungen, Sportveranstaltungen und Konferenzen sind nur mit Einschränkungen erlaubt. Schulen und Universitäten sind wieder geöffnet.
Reisen innerhalb des Landes sind uneingeschränkt möglich.
Hygieneregeln
Es besteht an vielen Orten (z.B. Ladengeschäften, Supermärkte, Büros, Restaurants, Moscheen, Kirchen) die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Einhaltung von Abstandsregeln.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt zeitnah vor Reiseantritt nach den aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Transit- und Ziellandes und bei Ihrer Fluglinie über die aktuellen Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. Sofern es eine Lageänderung gibt, wird die Botschaft Accra über diesen Kanal informieren.

Indien - Änderung Reiseverbindungen, Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Indien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indiens.
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen auf dem Luft- und Wasserweg sind zugelassen und e-Tourist Visa/Tourist Visa werden erteilt, wobei die maximale Aufenthaltsdauer 30 Tage beträgt und vor dem 6. Oktober 2021 erteilte Touristenvisa ungültig sind, siehe Abschnitt Einreise und Zoll - Visum.
Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke ist möglich, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen Passagiere nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der von Reisenden aus Deutschland neben dem Reisepass das negative PCR-Testergebnis als PDF-Datei hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App „Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu herkunftslandspezifischen Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach dem Zufallsprinzip werden 2% aller ankommenden Flugpassagiere einem kostenpflichtigen COVID-19-Test am Flughafen unterzogen.
Bei positivem Testergebnis oder sonstigen Krankheitssymptomen kann die Aufnahme in eine staatliche Einrichtung und/oder Heimquarantäne verfügt werden. In den staatlichen Quarantäneeinrichtungen müssen sich die Reisenden einer Behandlung einschließlich mehrerer PCR-Tests und weiterer Überwachung unterziehen.
Die Einreise- und Quarantänebestimmungen können in den verschiedenen Staaten für internationale und inländische Flugreisen variieren und sich zudem sehr kurzfristig ändern.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die Frequenz internationaler Linienflugverbindungen bleibt bis auf weiteres reduziert. In einigen Staaten gelten weiterhin Beförderungseinschränkungen bzw. COVID-Testpflichten für Reisende, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, bundesstaatliche Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen können orts- und lageabhängig kurzfristig verhängt werden. Es werden mancherorts verpflichtende kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verbracht. Die Verweigerung des Tests stellt eine Straftat dar und kann mit hohen Bußgeldern oder Haftstrafen geahndet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Sofern Sie sich momentan mit einem vor dem 6. Oktober 2021 ausgestellten touristischen Visum in Indien aufhalten, sollten Sie dringend eine Verlängerung des Visums über das örtliche Foreigners Regional Registration Office (FRRO) beantragen. Rechnen Sie damit ggf. zur Ausreise aus Indien innerhalb eines Monats aufgefordert zu werden.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.

Italien - Entlistung als Hochrisikogebiet mit Wirkung vom 27. Februar 2022, Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird gewarnt. Mit Wirkung vom 27. Februar 2022 gilt dies nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Italien ist weiterhin von COVID-19 betroffen und ist noch bis einschließlich 26. Februar 2022 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens.
Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden.
Reisende, die die sich in den 14 Tagen vor Einreise nur in Ländern der Europäischen Union und damit auch in Deutschland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz aufgehalten haben, müssen bei Einreise über eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene vollständige Impfung (nicht älter als neun Monate) mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff oder einen Nachweis einer Genesung von COVID-19 (nicht älter als sechs Monate) oder ein negatives Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden) verfügen.
Dem italienischen digitalen COVID-Zertifikat gleichgestellt sind alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaat ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache.
Reisende, die über keinen Nachweis einer vollständigen Impfung, Genesung oder eines negativen Tests verfügen, sind verpflichtet, sich nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne zu begeben, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und nach Ablauf der Quarantäne einen Molekular- oder Antigen-Test vorzunehmen.
Kinder unter sechs Jahre sind von der Nachweispflicht befreit. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie in Begleitung eines Elternteils reisen, für den keine Quarantänepflicht besteht.
Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Schüler, Studenten und Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen für Aufenthalte bis zu 120 Stunden müssen zwar einen Nachweis vorlegen, dass sie den für die Einreise nach Italien erforderlichen Test gemacht haben und dieser negativ war, sind aber von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.
Mit Wirkung vom 1. März 2022 werden die Voraussetzungen für Einreisen aus Drittländern gelockert. Die Regelungen für Reisende aus der EU finden sodann entsprechend Anwendung.
Das Krisenzentrum des italienischen Außenministeriums bietet ein Online-Einreiseportal in englischer Sprache zur Ermittlung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend des Abreiseortes, der Voraufenthalte, Staatsangehörigkeit eines EU- oder Schengen-Staates und eventuellen italienischen Aufenthaltstitels.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien mit dem eigenen PKW ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Isolations- und Testpflicht unter Berücksichtigung der COVID-19-Schutzmaßnahmen (siehe hierzu Abschnitt Hygieneregeln) möglich. Für Transitreisen z.B. per Bus oder Zug sind die unter Einreise erläuterten Bedingungen zu beachten. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus- und Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Verspätungen aufgrund verstärkter Kontrollen von Bahnreisenden an der Grenze kommen.
Über Zugverbindungen informieren die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB .
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise sehr eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache) und die italienische Regierung (nur in italienischer Sprache).
Das Digitale COVID-Zertifikat der EU in Folge einer seit mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung ist nur zum Zwecke der Einreise nach Italien bis zu neun Monate gültig. Innerhalb Italiens, d.h. für den Zugang zu Dienstleistungen und Infrastrukturen, darf das Zertifikat nicht älter als sechs Monate sein. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU in Folge einer Genesung ist in Italien sechs Monate gültig – unabhängig von einer ggf. abweichenden Gültigkeit im Ausstellungsstaat.
Für Reisende aus dem Ausland, deren vollständige Impfung oder Genesung länger als sechs Monate zurückliegt, ist der Zugang zu Dienstleistungen bzw. Aktivitäten, für die in Italien der sog. „Super Green Pass“ (2G-Nachweis) erforderlich ist, nur mit einem zusätzlichen negativen Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden) gestattet. Diese zusätzliche Testpflicht gilt auch für Personen, die mit Impfstoffen geimpft wurden, die in Italien nicht zugelassen sind. Ausgenommen sind Personen, die nach der vollständigen Impfung entweder eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben oder vollständig geimpft und anschließend genesen sind. In diesen Fällen bleibt das Digitale COVID-Zertifikat der EU dauerhaft gültig.
In Italien gilt für Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres die 2G-Regel in Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben, in Restaurants und Bars (auch im Außenbereich), in öffentlichen Verkehrsmitteln (Nah- und Fernreiseverkehr), in kulturellen und Freizeiteinrichtungen (Museen, Kinos, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Skianlagen u.a.), bei Sportveranstaltungen, Messen und Kongressen und in den Wintersportgebieten. Für internationale Flüge und den Transfer zwischen dem italienischen Festland und den italienischen Inseln ist ein 3G-Nachweis ausreichend. Gleiches gilt für den Zugang zu öffentlichen Ämtern, Postämtern und Banken.
Reisen innerhalb Italiens können je nach Einstufung der Regionen als gelbe, rote oder orange Zone eingeschränkt werden, triftige Gründe bilden die Ausnahme.
Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Wenn Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet werden, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei öffentlichen Kulturveranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen sowie bei Sportveranstaltungen und Wettkämpfen. In all diesen Fällen ist der Verzehr von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen verboten. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Es gelten Abstandsregeln von ein bis zwei Meter zwischen Personen.
Häufig werden auch Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In Fahrzeugen ist die Zahl der Mitfahrer laut Information der italienischen Regierung auf deren Webseite (nur in italienischer Sprache) wie folgt aufgeschlüsselt:
Bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt oder in engem Verhältnis zueinander stehend können sich – ohne Maskenpflicht – im Fahrzeug aufhalten.
Wenn nicht aus demselben Haushalt, ist die Anzahl auf max. drei Personen – mit Maskenpflicht – reduziert; zusätzlich muss mindestens ein Meter Abstand gehalten werden.
Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist.
Im Taxi dürfen nicht mehr als zwei Personen auf der Rückbank befördert werden, ausgenommen sind Personen des gleichen Haushalts. Der Beifahrersitz sollte frei bleiben.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni, nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens und bei niedriger Impfquote individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie vor Einreise das COVID-Einreiseportal des Krisenzentrums des italienischen Außenministeriums (in englischer Sprache) zur Prüfung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend Ihrer Voraufenthalte.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters. Es empfiehlt sich, ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mitzuführen, da ein entsprechender Eintrag im gelben Impfausweis der WHO nicht immer akzeptiert wird.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.

Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Marokko ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist seit dem 7. Februar 2022 unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• Gültiger Impfpass für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ein Zertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand verlässlich als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung („3. Dosis“) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt
und
• Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden bei Boarding) ) für alle Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben.
und
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“ , das online heruntergeladen werden kann.
Ein Genesenennachweis wird nach Kenntnisstand des Auswärtigen Amtes nicht als ausreichend für die Einreise anerkannt.
Bei Einreise wird bei Reisenden ab dem sechsten Lebensjahr ein Schnelltest durchgeführt. Nach Zufallsprinzip werden zusätzlich auch PCR-Tests durchgeführt. Reisende können aufgefordert werden, an ihrem Zielort einen weiteren PCR-Test nach 48 Stunden durchführen zu lassen. Im Fall eines positiven Ergebnisses ist eine Selbst-Quarantäne mit engmaschiger Kontrolle, bei schweren Verläufen die Einweisung in ein lokales Krankenhaus vorgesehen. Personen mit Wohnsitz in Marokko können bei positivem Testergebnis die Quarantäne in der eigenen Wohnung mit engmaschiger Kontrolle durch die marokkanischen Behörden absolvieren.
Kinder unter sechs Jahren sind von den genannten Einreisebedingungen befreit.
Ausnahmen für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt.
Eine Wiederaufnahme der Fährverbindungen ist vorerst nicht beabsichtigt. Zu Sonderfähren liegen keine Informationen vor.
Für die Ausreise ist seit 7. Februar 2022 für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ebenfalls ein gültiger Impfpass erforderlich (s. o.). Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten. Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für max. 28 Tage gültig sein.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien sind geschlossen. Ein Grenzübertritt auf dem Landweg nach Mauretanien ist nicht mehr möglich.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ausreise aus Marokko ist seit dem 7. Februar 2022 mit Flügen verschiedener Airlines möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. März 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen. Ein gültiges Zertifikat setzt den Erhalt der Auffrischungsimpfung („3. Dosis“) voraus. Die Grundimmunisierung wird nur noch anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt.
Es besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Städten, Provinzen und Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein oder sind ganz geschlossen. Der ÖPNV verkehrt eingeschränkt und darf ebenfalls nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen gibt es z.T. Zugangsbeschränkungen für die Großräume Marrakesch, Casablanca und Agadir; öffentliche Einrichtungen sind teilweise geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung.
Zahlreiche Hotels sind geschlossen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Einreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die ab dem 7. Februar 2022 bestehenden Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Bitte erkundigen Sie sich dort auch nach den aktuell geltenden Ausreisebestimmungen (u.a. Erfordernis Vorlage Impfnachweis).
• Ungeimpfte Reisende ab sechs Jahren benötigen einen Testnachweis für die Einreise nach Deutschland. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.

Niederlande - Entlistung der überseeischen Teile Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius und Sint Maarten als Hochrisikogebiet mit Wirkung vom 27. Februar 2022, Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Königreich der Niederlande (Festland) sowie in die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande wird gewarnt. Mit Wirkung vom 27. Februar 2022 gilt dies nicht mehr für die überseeischen Teile Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius und Sint Maarten.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist weiterhin von COVID-19 betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 27. Februar 2022 gilt dies nicht mehr für die überseeischen Teile Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius und Sint Maarten.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der niederländischen Regierung .
Deutschland ist als „gelb“, d.h. als "Hochrisikogebiet" eingestuft. Reisende ab 12 Jahre aus Deutschland müssen entweder nachweislich geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR- (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen. Nähere Informationen bietet die niederländische Regierung.
Reisende ab 12 Jahre aus einem Land innerhalb der EU müssen nachweislich entweder geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR- (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen. Nähere Informationen bietet die niederländische Regierung.
Reisende von außerhalb der EU unterliegen einer generellen Testpflicht (PCR nicht älter als 48 Stunden, Antigen nicht älter als 24 Stunden).
Alle Flugreisenden unabhängig von der Einstufung der Herkunftsregion, müssen vor Reiseantritt zusätzlich ein Gesundheitsformular ausfüllen und mit sich führen.
Durch- und Weiterreise
Bei reinen Transitreisen durch die Niederlande - Aufenthalt von weniger als 12 Stunden - ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules when changing planes“.
Reiseverbindungen
Es bestehen in Einzelfällen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 25. Februar 2022 ist der Zugang zu Innenveranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern nur mit negativem Testergebnis möglich. Weitere Informationen in englischer Sprache bietet die niederländische Regierung.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes bei der Personenbeförderung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen/Bahnhöfen, auf Flughäfen und in Flugzeugen Das Nicht-Tragen kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden ; Beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung. Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „ Rules when changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
Erkundigen Sie sich zu den aktuellen Einreisebedingungen und zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden in Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, St. Eustatius und St. Maarten. Quelle: AA

In den Niederlanden gelten ab heute fast keine Corona-Beschränkungen mehr. Der Corona-Gesundheitspass wird abgeschafft, mit dem die Niederländer bisher nachweisen mussten, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Abstands- und Maskenpflicht fällt ebenfalls an den meisten Orten weg, sie gilt nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen und Flughäfen. Außerdem entfallen sämtliche Beschränkungen der Öffnungszeiten von Bars und Nachtclubs. Die Einreiseverbote für mehrere Nicht-EU-Länder werden aufgehoben. Reisende aus EU-Ländern müssen jedoch weiterhin einen Impfnachweis oder einen negativen Test vorlegen. Quelle: tagesschau.de

Peru - Entlistung als Hochrisikogebiet mit Wirkung vom 27. Februar 2022, Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru wird gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 27. Februar 2022 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 weiterhin betroffen und ist noch bis einschließlich 26. Februar 2022 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen den Stellen Perus.
Die Landgrenzen sind seit dem 15. Februar 2022 wieder geöffnet. Der Flugverkehr mit Europa findet statt.
Personen über 12 Jahre können einreisen, wenn die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor der Abreise erfolgt ist. Kinder unter 12 Jahren müssen symptomfrei beim Einstieg ins Flugzeug sein. Ungeimpfte Personen müssen einen negativen Molekulartest vorweisen, dessen Ergebnis bei Abreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Vor der Einreise sind Reisende weiterhin verpflichtet, sich elektronisch zu registrieren und den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen.
Die Nationale Gesundheitsbehörde ist ermächtigt, PCR-Tests bei Reisenden aus Gebieten mit „besorgniserregenden Varianten“ bei der Einreise durchzuführen. Dies auch, wenn dort nur ein Zwischenstopp eingelegt wurde.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen zu Chile, Ecuador, Kolumbien, Brasilien und Bolivien sind seit dem 15. Februar 2022 geöffnet. Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich. Die Nutzung von Überlandbussen und Inlandsflügen ist Personen ab18 Jahren nur noch gestattet, wenn sie vollständig geimpft sind. Personen ab 45 Jahren müssen zudem auch ihre „Booster-Impfung“ oder einen negativen Molekulartest (höchstens 48 Stunden alt) vorweisen. Für Inlandsflüge müssen minderjährige Reisende bereits ab Vollendung des 12. Lebensjahres einen vollständigen Impfschutz oder einen negativen Molekulartest (höchstens 48 Stunden alt) vorweisen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, jedoch weiterhin in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 1. März 2022 verlängert.
Personen über 18 Jahre dürfen geschlossene Räume nur noch betreten, wenn sie vollständig geimpft sind, den Nachweis darüber führen können und permanent eine Maske tragen (KN95 oder zwei Masken übereinander: chirurgische Maske, darüber eine Stoffmaske oder zwei chirurgische Masken). In Restaurants darf die Maske nur während des Verzehrs abgenommen werden. Personen ab 40 Jahren müssen zusätzlich eine Booster-Impfung nachweisen, wenn die 2. Impfung vor mehr als drei Monaten erfolgte.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen. Grundsätzlich sind zwei Masken übereinander (eine chirurgische und eine Stoffmaske oder zwei chirurgische Masken) oder eine KN95-Maske zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen und kurze Haftstrafen von maximal vier Stunden verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der peruanischen Regierung.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 25.02.2022 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Spanien - Änderung Besonderheiten auf den Inseln
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Spaniens.
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahre, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 24 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis über die vollständige bzw. Booster-Impfung gegen COVID-19. Im Falle einer Vollimpfung muss diese mindestens 14 Tage und darf höchstens 270 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt sein. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Deutsch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die genauen Regelungen finden sich auf dem Spain Travel Health-Portal. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Einreise nach Portugal auf dem Landweg ist ein PCR-Test bzw. Antigen-Test verpflichtend, der höchstens 72 (PCR) bzw. 48 (Antigentest) Stunden vor Einreise erfolgt ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahre. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind seit 6. Februar 2022 von der Testpflicht befreit. Weitere Informationen finden sich in den Reisehinweisen zu Portugal.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch nicht wieder auf Vor-Pandemie-Niveau.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In Andalusien gibt es in einigen Provinzen noch Beschränkungen der Öffnungszeiten und Besucherzahlen in Restaurants und bei Freizeitangeboten in geschlossenen Räumen. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien. Von Besuchern, die unmittelbar vom spanischen Festland oder den Kanaren auf die Balearen reisen, wird kein Test-, Impf- oder Genesungszertifikat verlangt.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die älter als 12 Jahre und drei Monate sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen, müssen bei Ankunft ein negatives Testzertifikat vorweisen (PCR-Test darf höchstens 72 Stunden, ein Antigentest maximal 48 Stunden alt sein). Wer ein digitales Impf- oder Genesungszertifikat vorweisen kann, ist von der Vorlage eines Testergebnisses befreit. Eine elektronische Einreiseanmeldung ist bei Anreisen aus anderen Teilen Spaniens nicht erforderlich.
Auf den Kanaren existieren Zugangsbeschränkungen in der Gastronomie, bei sozialen Zusammenkünften und bei Kulturveranstaltungen. Immer häufiger wird der Zutritt von der Vorlage eines digitalen Impf-, Genesungs- oder Testzertifikats abhängig gemacht. Eine für alle Inseln einheitliche Regelung gibt es nicht. Einzelheiten sind der Internetseite des staatlichen kanarischen Fremdenverkehrsverbandes zu entnehmen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch bei Großveranstaltungen im Freien besteht dann eine Maskenpflicht, wenn die Teilnehmer stehen, im Sitzen nur, wenn der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahre und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Tunesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Tunesiens.
Geimpfte Reisende müssen bei Einreise ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorlegen. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren Impfschema mindestens 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson & Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde.
Ungeimpfte Reisende ab 18 Jahren müssen bei Einreise einen negativen, maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Alternativ kann auch ein bei Einreise maximal 24 Stunden alter Antigentest vorgelegt werden.
Der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis ist in ausgedruckter Form vorzulegen. Das Dokument wird beim Flughafen Check-In geprüft und muss bei Ankunft den Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums im Rahmen der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen - kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften der tunesischen Seite zu Schwierigkeiten kommen. Eine Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket könnte verweigert werden.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen, bei dessen positiven Ergebnis die getestete Person zu einer fünftägigen häuslichen Quarantäne verpflichtet ist. Bei anhaltenden Symptomen verlängert sich die Quarantäne auf sieben Tage.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Versammlungen bleiben weiterhin verboten.
Für den Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Flughafen, etc. benötigt man einen tunesischen Gesundheitsausweis, einen Impfnachweis oder einen aktuellen negativen PCR-Test. Personen, die aus dem Ausland kommen und dort geimpft wurden, können diesen Nachweis durch ein Ausweisdokument und einen Impfpass erbringen. Es wird empfohlen, einen Ausdruck der Bestätigung der gegenseitigen Anerkennung von tunesischen und europäischen Impfzertifikaten des tunesischen Gesundheitsministeriums bei sich zu führen.
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden.
Mit Wirkung vom 1. März 2022 dürfen Restaurants und Cafés im Freiluftbereich 100 % und in geschlossenen Räumen 75 % ihrer Platzkapazitäten für die Bewirtung nutzen. Es ist der Impfnachweis vorzulegen und eine Maske zu tragen. Hotels und Touristenbusse dürfen wieder voll ausgelastet werden.
Außerdem ist mit Wirkung vom 1. April 2022 vorgesehen, die Bewirtung in geschlossenen Räumen bei voller Kapazität zu ermöglichen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Empfehlungen
• Drucken Sie die elektronische Einreiseanzeige, als auch den in englischer oder französischer Sprache ausgestellten Testnachweis für Kontrollen aus.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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