Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2022
Moderator: Moderatoren
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35451
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 27.02.2022
Russische Föderation - Änderung Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Russische Föderation wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Russland ist von COVID-19 landesweit sehr stark betroffen. Russland ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das offizielle Corona-Portal der russischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Eine Einreise ist für deutsche Staatsangehörige und für Bürger anderer Staaten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland (Vorlage im Original erforderlich) sowie Diplomaten- und Dienstpassinhaber bei Anreise per Direktflug aus Deutschland und bestimmten weiteren Staaten, darunter Frankreich, Österreich und der Schweiz gestattet. Darüber hinaus müssen Reisende im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Aufgrund der Einreisebeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie werden derzeit keine e-Visa erteilt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19 bedingt ausgesetzt.
Für Einreisen auf anderem Weg, insbesondere über die Landgrenze sowie auf dem Luftweg aus anderen Staaten gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Zu den jeweils geltenden Beschränkungen kann die Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation Auskunft geben, für Geschäftsreisende die Webseite der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein. Das Testergebnis muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen und bei der Grenzkontrolle vorgezeigt werden. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist das Testergebnis bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Für Einreisende in die Russische Föderation aus Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien auf dem Luftweg ist die im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entwickelte App "Reisen ohne COVID" (für iOS bzw. für Android ) verpflichtend, der die Ergebnisse von PCR-Tests enthält (als QR-Code), die in zertifizierten Laboren in den jeweiligen Ländern gemacht werden. Dies gilt nicht für Transit-bzw. Durchreisende. Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende eingeschränkt. Für Deutsche ist die Ausreise nach Deutschland durch Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug grundsätzlich gestattet.
Durch- und Weiterreise
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet, der russische Luftraum ist allerdings für Flugzeuge aus zahlreichen europäischen Staaten geschlossen, s. Aktuelles. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Deutschland und Russland ist erheblich eingeschränkt. s. Aktuelles.
Der Zugverkehr zwischen Deutschland und Russland und der Fährverkehr sind eingestellt.
Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen, siehe Aktuelles.
Beschränkungen im Land
In Moskau bestehen Einschränkungen bei Veranstaltungen und beim Besuch von Museen und Theatern. In anderen Teilen Russlands können andere und auch weitergehende Einschränkungen bestehen.
Hygieneregeln
In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
In vielen Städten (u.a. Moskau, Sankt Petersburg) gelten zudem derzeit Einschränkungen. Zur Teilnahme an Veranstaltungen muss u.a. in Sankt Petersburg der Impfstatus durch Vorlage eines russischen QR-Codes oder für Ausländer der Nachweis einer Impfung mit russischen Impfstoffen nachgewiesen werden; der europäische Impfnachweis wird nicht anerkannt. Hiervon sind in einigen Regionen auch Hotels betroffen. Die Vorlage eines PCR-Tests genügt nicht immer.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten sowie
• über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Quelle: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Russische Föderation wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Russland ist von COVID-19 landesweit sehr stark betroffen. Russland ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das offizielle Corona-Portal der russischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Eine Einreise ist für deutsche Staatsangehörige und für Bürger anderer Staaten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland (Vorlage im Original erforderlich) sowie Diplomaten- und Dienstpassinhaber bei Anreise per Direktflug aus Deutschland und bestimmten weiteren Staaten, darunter Frankreich, Österreich und der Schweiz gestattet. Darüber hinaus müssen Reisende im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Aufgrund der Einreisebeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie werden derzeit keine e-Visa erteilt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19 bedingt ausgesetzt.
Für Einreisen auf anderem Weg, insbesondere über die Landgrenze sowie auf dem Luftweg aus anderen Staaten gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Zu den jeweils geltenden Beschränkungen kann die Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation Auskunft geben, für Geschäftsreisende die Webseite der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein. Das Testergebnis muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen und bei der Grenzkontrolle vorgezeigt werden. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist das Testergebnis bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Für Einreisende in die Russische Föderation aus Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien auf dem Luftweg ist die im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entwickelte App "Reisen ohne COVID" (für iOS bzw. für Android ) verpflichtend, der die Ergebnisse von PCR-Tests enthält (als QR-Code), die in zertifizierten Laboren in den jeweiligen Ländern gemacht werden. Dies gilt nicht für Transit-bzw. Durchreisende. Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende eingeschränkt. Für Deutsche ist die Ausreise nach Deutschland durch Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug grundsätzlich gestattet.
Durch- und Weiterreise
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet, der russische Luftraum ist allerdings für Flugzeuge aus zahlreichen europäischen Staaten geschlossen, s. Aktuelles. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Deutschland und Russland ist erheblich eingeschränkt. s. Aktuelles.
Der Zugverkehr zwischen Deutschland und Russland und der Fährverkehr sind eingestellt.
Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen, siehe Aktuelles.
Beschränkungen im Land
In Moskau bestehen Einschränkungen bei Veranstaltungen und beim Besuch von Museen und Theatern. In anderen Teilen Russlands können andere und auch weitergehende Einschränkungen bestehen.
Hygieneregeln
In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
In vielen Städten (u.a. Moskau, Sankt Petersburg) gelten zudem derzeit Einschränkungen. Zur Teilnahme an Veranstaltungen muss u.a. in Sankt Petersburg der Impfstatus durch Vorlage eines russischen QR-Codes oder für Ausländer der Nachweis einer Impfung mit russischen Impfstoffen nachgewiesen werden; der europäische Impfnachweis wird nicht anerkannt. Hiervon sind in einigen Regionen auch Hotels betroffen. Die Vorlage eines PCR-Tests genügt nicht immer.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten sowie
• über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Quelle: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35451
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 28.02.2022
China - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitskommission der VR China und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Grundsätzlich gilt für u.a. deutsche Staatsangehörige eine Einreisesperre. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt (u.a. zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Reisen nach China sind grundsätzlich nur per Direktflug möglich. Transitreisen, mit Deutschland als einzigem Zwischenhalt, können nur angetreten werden, wenn im Abflugland keine Direktverbindungen nach China bestehen. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die sich in Deutschland dauerhaft aufhalten, müssen bei der Beantragung des „Health Declaration Certificate“ (s. unten) ein deutsches Visum, einen Aufenthaltstitel, oder eine Anmeldebestätigung aus Deutschland vorlegen.
Von allen geimpften Fluggästen , die nach China einreisen, werden zwei negative PCR-Testergebnisse verlangt, die von unterschiedlichen Teststellen im selben Konsularbezirk ausgestellt wurden. Die Tests müssen nacheinander, innerhalb von 48 Stunden durchgeführt worden sein. Sollte der erste PCR- Test beispielsweise im Konsularbezirk der chinesischen Botschaft in Berlin durchgeführt worden sein, so muss auch der zweite Test aus diesem Konsularbezirk stammen.
Ungeimpfte Fluggäste müssen jeweils ein negatives PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnis vorlegen.
Diese negativen Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket, Impfnachweis und digitalem Impfzertifikat der EU (für Geimpfte) sowie Letter of Commitment on COVID-19 Vaccination und gültigem chinesischem Visum oder gültiger chinesischer Aufenthaltserlaubnis über die Website “Health Declaration Certificate" hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist.
Der Testzeitpunkt darf vor Abflug höchstens 48 Stunden zurückliegen. Die Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen und die Anschrift der Teststelle sowie die Art der Blutprobe aufführen. IgM-Antikörper-Testergebnisse werden nur mit venös entnommenem Blut akzeptiert. Schnelltests sind nicht ausreichend. Bei Transitflügen nach China müssen die beiden genannten Tests jeweils im Ursprungsland und nochmals im Transitland durchgeführt und jeweils innerhalb von 48 Stunden vor Ab- und Weiterflugflug bei der lokalen chinesischen Auslandsvertretung ein grüner QR-Code eingeholt werden. Die Gültigkeitsdauer des QR-Codes beträgt 48 Stunden ab Durchführung des Tests. Zu rechnen ist ab Zeitpunkt der Testdurchführung, nicht dem Zeitpunkt des Ergebnisses.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen.
Für Kinder unter sechs Jahren muss eine Erklärung ausgefüllt und die zuständige chinesische Auslandsvertretung kontaktiert werden.
Reisende mit nachgewiesener auskurierter COVID-19-Erkrankung sowie auf IgG-Antikörper positiv getestete Reisende müssen mindestens drei Wochen vor Abflug die zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen für eine Vorprüfung kontaktieren. Einzureichen sind hierfür ein Röntgenbild der Lunge bzw. ein Lungen-CT und zwei, im Abstand von 24 Stunden durchgeführte, Nukleinsäure-Tests. Diese dürfen bei Einreichen nicht älter als drei Tage sein. Ebenfalls einzureichen sind eine Kopie der Bildseite des Reisepasses und eine deutsche Meldebescheinigung. Nach erfolgreicher Vorprüfung ist eine 14-tägige Selbstisolation einzuhalten und in einem hierfür bereitgestellten Formular zu protokollieren.
Nach erfolgter Selbstisolation kann 48 Stunden vor Abreise der erforderliche QR-Code beantragt werden. Zusätzlich zu den negativen PCR- und IgM-Testergebnissen sind hierfür das Lungenbild sowie das Isolationsprotokoll und Screenshots der Vorprüfungsergebnisse hochzuladen.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen, oft aber auch einer dreiwöchigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Zusätzlich nach Einreise an manchen Flughäfen (Shanghai) auch noch ein Bluttest (IgM und IgG) durchgeführt.
Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung werden, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen werden seit kurzem auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IgM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies geschieht nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Bereits geimpfte Personen sollten ggf. prüfen, ob alternativ eine Einreise über andere Flughäfen in Betracht kommt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Durch- und Weiterreise
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.
Reiseverbindungen
Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai, Shenyang) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-In teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
Hygieneregeln
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Das gilt insbesondere für Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die Informationen zu Umsteige- und Transferflügen, sowie Informationen zum auszufüllenden Gesundheitszertifikat auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Dänemark - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark, einschließlich Grönlands und der Färöer, wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 stark betroffen. Dänemark, einschließlich Grönlands und der Färöer, ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Dänemark.
Die jeweils geltenden Einreiseregeln inklusive der Ausnahmetatbestände sind auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht.
Ab dem 1. März 2022 gelten keine Einreiserestriktionen mehr für Reisende aus EU- und Schengenländern. Auch ungeimpfte Personen sind dann von der Testpflicht befreit.
Für Reisende aus anderen Ländern kann ggf. neben einem Test nach Einreise auch eine häusliche Selbstisolation erforderlich sein. Das dänische Behördenportal bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache. Die Informationen in deutscher Sprache werden teilweise verzögert aktualisiert.
An Flughäfen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind öffentliche Testzentren eingerichtet, in denen kostenlose Tests möglich sind. Darüber hinaus können Antigen-Schnelltests bei kommerziellen Anbietern auf eigene Kosten vorgenommen werden.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich. Personen, die die Corona- bedingten Einreisebestimmungen nicht erfüllen, können an der Grenze zurückgewiesen werden.
Für Fragen zu Coronaregelungen in Dänemark (u.a. zu den Einreisebestimmungen) haben die dänischen Behörden eine Hotline unter +45 70 20 02 33 (Mo-Fr 7-20 Uhr) eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Personen, die sich weniger als 24 Stunden in Dänemark aufhalten werden, sind von der Testpflicht befreit, außer sie haben sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise nach Dänemark in einem vom dänischen Außenministerium als kritisch eingestuften Corona-Virusvariantengebiet aufgehalten. Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden ; zur Einreise nach Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Reiseverbindungen
Aktuell gibt es keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Alle Einschränkungen wurden aufgehoben. Handel, Gastronomie, kulturelle und Vergnügungseinrichtungen wie Kinos, Theater, Museen, Diskotheken, etc. sind geöffnet. Für den Zugang zu Einrichtungen im Gesundheitsbereich (Krankenhäuser, Pflegeheime, etc.) ist weiterhin ein sog. „Coronapass“, d.h. ein Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis oder über eine erfolgte vollständige Impfung oder Genesung erforderlich. Ein "Coronapass" kann auch von privaten Unternehmen oder privaten Kultureinrichtungen gefordert werden.
Die dänischen Behörden stellen Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen für einzelne Bereiche auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Informationen in deutscher Sprache werden teilweise verzögert aktualisiert.
Hygieneregeln
Eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske empfohlen oder Visier) muss nur noch in Flughäfen und Einrichtungen des Gesundheitsbereichs (Krankenhäuser, Pflegeheime, etc.) getragen werden. Kinder unter 12 Jahre sind - außer in Flughäfen (Altersgrenze sechs Jahre) – von der Pflicht ausgenommen. Darüber hinaus können private Unternehmen oder private Kultureinrichtungen weiter auf Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen.
Besonderheiten in den Regionen
Für Reisen auf die Färöer und nach Grönland gelten neben den dänischen Einreisebestimmungen zusätzliche Regelungen.
Mehr Informationen zu den Einreise- und Quarantänebestimmungen und Einschränkungen in einzelnen Regionen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer und Grönland.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
In Kinos, Restaurants und Museen in Frankreich gilt seit Montag 28. Februar 2022 keine Maskenpflicht mehr. In öffentlichen Verkehrsmitteln und auch Flugzeugen müssen die Masken dagegen weiter getragen werden. Zudem hatte der Gesundheitsminister bekräftigt, dass der Impfpass von Mitte März an nicht mehr nötig sein werde, falls die Zahlen bis dahin weiter zurückgehen. Quelle: tagesschau.de
Indonesien - Änderung Einreise
Wer als Touristin oder Tourist auf die indonesische Insel Bali reist, muss laut der Nachrichtenagentur dpa vom 14. März 2022 an nicht mehr in Quarantäne. Nötig sind für Besucherinnen und Besucher dann nur noch ein PCR-Test bei Ankunft und ein weiterer an Tag drei des Aufenthalts. Die bisher dreitägige Hotelquarantäne entfällt, ebenso wie die bisher vorgeschriebene Booster-Impfung. Der Wegfall der Quarantäne gilt zunächst nur für Bali, soll aber auf ganz Indonesien ausgeweitet werden, wenn die Infektionszahlen weiter sinken, heißt es. Quelle: tagesschau.de
Irland - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die irische Regierung.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Irlands.
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (COVID-19 Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage aufhalten wird. Das Formular muss zwingend online ausgefüllt werden. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) oder das Ausfüllen des Formulars von Hand können strafrechtlich verfolgt werden, ohne online ausgefülltes Formular darf die Fluglinie Passagieren das Boarding verweigern. Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Als weitere Unterlagen sind vorzulegen:
• Für Geimpfte der Nachweis einer Impfung mit einem von der irischen Regierung anerkannten Impfstoff gem. Hinweisen auf der Webseite der irischen Regierung. Kreuzimpfungen sind möglich. Zudem wird auch der Nachweis einer Impfung innerhalb von 180 Tagen nach einem positiven PCR-Test akzeptiert. Als vollständig geimpft gilt man in Irland , wenn man alle erforderlichen Impfdosen erhalten hat und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Impfnachweise zu vollständig erfolgter Grundimmunisierung werden nicht mehr für die Einreise anerkannt, wenn seit Erhalt der letzten für die Grundimmunisierung erforderlichen Impfdosis mehr als 270 Tage vergangen sind.
Impfnachweise zu einer sog. Booster-Impfung bzw. zum Erhalt zusätzlicher Dosen sind zeitlich nicht begrenzt.
• Für Genesene der schriftliche Nachweis, dass man in den letzten sechs Monaten von einer COVID-19-Infektion genesen ist. Ein Nachweis, der auf Grundlage eines positiven Antigen-Tests ausgestellt wurde, wird für die Einreise nicht akzeptiert.
• Für alle anderen muss ein negatives Testergebnis eines RT-PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter ist als 72 Stunden, vorgelegt werden. Es werden ausschließlich RT-PCR-Tests anerkannt. Kinder unter 11 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Zu weiteren Ausnahmen siehe die Informationen auf der Webseite der irischen Regierung .
Als Nachweis wird auch das Digitale COVID-Zertifikat der EU anerkannt, siehe dazu auch ausführliche Informationen auf der Webseite der irischen Regierung . Schriftliche Nachweise in anderer Form müssen auch in Englisch oder Irisch oder mit entsprechender Übersetzung vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-) Häfen sind möglich.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in reduziertem Maße. Kurzfristige Stornierungen sind möglich. Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Der Großteil der Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen ist aufgehoben.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung.
Hygieneregeln
Das verbindlich vorgeschriebene Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes entfällt mit Wirkung vom 28. Februar 2022. Lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Aufenthalten in Einrichtungen des Gesundheitswesens wird zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz geraten.
Empfehlungen
• Prüfen Sie vor Ihrer Abreise die geltenden Einreisebestimmungen auf der Webseite der irischen Regierung .
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
Japan - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Japan wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Japan ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit sind unter bestimmten Auflagen ausgenommen.
Die Visafreiheit ist für deutsche Staatsangehörige ausgesetzt. Die Einreise für erstmalig einreisende ausländische Staatsangehörige mit Visa für Geschäftsreisen, Studienaufenthalten und mittel- und langfristigen Aufenthalten (mit Certificate of Eligibility), einschließlich bereits ausgestellter Visa ist mit Wirkung vom 1. März 2022 wieder möglich. Auch die Neubeantragung o.g. Visa kann ab dem 1. März 2022 wieder erfolgen. Touristische Reisen hingegen sind weiterhin nicht möglich.
Personen mit gültigem Aufenthaltsstatus und gültiger Wiedereinreisegenehmigung (Re-entry permit) sind davon nicht betroffen. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Es sind zudem Quarantäneregeln einzuhalten. Deutschland gilt seit 3. Dezember 2021 als Virusvariantengebiet der Kategorie 2. Am Flughafen wird bei Ankunft in jedem Fall ein COVID-19-Test durchgeführt. Die Quarantäne beträgt derzeit sieben Tage für alle Einreisenden.
Mit Wirkung vom 1. März 2022 gilt Folgendes: Alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Japan in Deutschland aufgehalten haben, und keine in Japan anerkannte Booster-Impfung für COVID-19 vorweisen können, müssen sich für drei Tage in eine vom Quarantänepersonal zugewiesene Unterkunft begeben. Am dritten Tag wird erneut ein COVID-19-Test durchgeführt. Sollte dieser negativ sein, kann die zugewiesene Quarantäne beendet werden und eine anschließende häusliche Quarantäne entfällt. Personen, die über eine von Japan anerkannte Booster-Impfung verfügen, können die siebentägige Quarantäne in der eigenen Wohnung oder in einer selbst organisierten Unterkunft absolvieren. Mit einem negativen COVID-19-Testergebnis am dritten Tag kann die häusliche Quarantäne beendet werden. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen benutzt werden. Dies gilt auch für japanische Staatsangehörige und Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis.
Auf ausreichende Mitführung von eventuell notwendigen Medikamenten sollte geachtet werden. Auch die Einhaltung spezieller Diät-Vorschriften (vegan, Gluten-frei) kann sich als schwierig erweisen.
Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin und das japanische Außenministerium.
Durch- und Weiterreise
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten zwischen Japan und Deutschland. Einschränkungen und Flugausfälle sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Bars sind eingeschränkt geöffnet. Die Bevölkerung wird gebeten, Ansammlungen in größeren Gruppen zu vermeiden und keine Feiern zu veranstalten.
Hygieneregeln
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen unter denen eine Einreise/Ausreise nach und aus Japan und auch ein Transit möglich ist (PCR-Test).
Jordanien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jordanien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Jordanien ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das jordanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen jordanischen Botschaft oder der jordanischen Regierung.
Alle Einreisenden auf dem Land- oder Luftweg, die älter als fünf Jahre sind, müssen zwingend vor der Reise
• einen QR-Code über die Webseite der jordanischen Regierung beantragen.
• alle Passagiere müssen bereits bei Beginn der Reise eine ausgefüllte Gesundheitserklärung vorlegen.
• ebenfalls verlangen die jordanischen Behörden einen Nachweis einer Auslandskrankenversicherung, der bereits beim Check-in vor dem Abflug vorzuweisen ist.
Fehlende Dokumente können zur Verweigerung der Beförderung durch die Fluglinie führen.
Durch- und Weiterreise
Die folgenden jordanischen Landgrenzen sind unter Auflagen (z.B. Begrenzung der Personenzahl) derzeit geöffnet: Al-Omari und Al-Mudawwarah (mit Saudi-Arabien), Sheikh Hussein und King Hussein Brücke (mit dem Westjordanland und Israel) und Jaber (mit Syrien). Kommerzieller LKW-Transport über die Landgrenzen ist weiterhin erlaubt. Weitere Informationen erteilen die örtlichen Behörden.
Transitpassagiere, deren Transitzeit zehn Stunden nicht überschreitet, müssen einen PCR-Test vorweisen, der bei Abflug vom ersten Flughafen nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Reiseverbindungen
Der Queen Alia International Airport in Amman und der King Hussein Airport in Aqaba sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Zum Betreten von öffentlichen Einrichtungen wie Kinos, Sportanlagen, Shopping Malls, Flughäfen und verschiedener touristischer Ziele, sowie der Aqaba Economic Free Zone und der Grenzübergänge zum Westjordanland und nach Israel ist die Vorlage eines Impfnachweises in englischer oder arabischer Sprache (gelber Impfausweis wird akzeptiert) erforderlich. Ungeimpfte Personen benötigen einen maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test.
Hygieneregeln
Zum Betreten von öffentlichen Einrichtungen wie Kinos, Sportanlagen, Einkaufszentren, Flughäfen und verschiedener touristischer Ziele, sowie der Aqaba Economic Free Zone und der Grenzübergänge zum Westjordanland und nach Israel ist die Vorlage eines Impfnachweises in englischer oder arabischer Sprache (gelber Impfausweis wird akzeptiert) erforderlich. Ungeimpfte benötigen einen maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen jordanischen Botschaft oder dem jordanischen Tourismusverband.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die geltenden Bestimmungen, insbesondere auch die Ausgangssperre und informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen über die lokalen und sozialen Medien. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
Katar / Qatar - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Katar ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das katarische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der katarischen Regierung.
Mit Wirkung vom 28. Februar 2022 um 19 Uhr Ortszeit gelten neue Einreiseregeln; Länder werden in zwei Kategorien unterteilt („Standard“ und „rote Liste“).
Bei Einreisen aus Deutschland („Standard“) ist folgendes zu beachten:
Reisen zu Besuchs-, Geschäfts- und touristischen Zwecken sind möglich. Alle vorübergehend Einreisenden müssen, unabhängig vom Impfstatus, einen negativen PCR-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt des Abflugs höchstens 48 Stunden alt sein darf.
Vollständig geimpfte / genesene Reisende sind von einer Quarantäne befreit. Dies betrifft alle Altersgruppen. Es werden Impfungen mit Pfizer/BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson (eine Impfung für Grundimmunisierung) anerkannt. Die Gültigkeit der Impfung beträgt neun Monate. Weitere Impfstoffe sind nur bedingt anerkannt. Detaillierte Informationen hierzu bietet das katarische Gesundheitsministerium .
Genesene nach einer ärztlich bestätigten Erkrankung werden für neun Monate nach der Infektion als immunisiert behandelt. Es muss ein offizielles, nachprüfbares Testergebnis vorgelegt werden. Erkrankungen im Ausland werden berücksichtigt.
Ungeimpfte Reisende bzw. Reisende mit nicht vollständiger bzw. nur bedingt anerkannter Impfung müssen sich nach Einreise aus Deutschland für fünf Tage in Hotelquarantäne begeben. Für Besucher, die nachweislich Verwandte ersten Grades besuchen und deren Adresse in Katar vorlegen, kann die fünftägige Quarantäne als Heimquarantäne absolviert werden. Zur Beendigung der Quarantäne muss ein Antigen-Test bei einer zugelassenen Teststelle gemacht werden.
Für Einreisende aus den Ländern der “roten Liste “ gelten besondere Regeln. Ankommende aus diesen Ländern müssen sich in Hotelquarantäne begeben und einen Antigen-Schnelltest durchführen lassen. Vorübergehende Einreisen von nicht vollständig Geimpften / Nicht-Genesenen sind weiterhin nicht erlaubt. Die Quarantäne muss in speziellen Hotels absolviert werden. Die Buchung ist im Zusammenhang mit der Flugbuchung vorzunehmen. Änderungen und Stornierungen der Hotelbuchungen sind in vielen Fällen nicht oder nur kostenpflichtig möglich.
Katarische Staatsangehörige und Residenten: Für die (Wieder-)Einreise von katarischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis aus nicht gelisteten Staaten besteht für vollständig Geimpfte / Genesene die Auflage binnen 24 Stunden nach Einreise einen Antigen-Schnelltest zu machen. Es muss kein PCR-Test für die Wiedereinreise vorgewiesen werden und es besteht keine Pflicht zur Quarantäne. Nicht bzw. nicht vollständig geimpfte Rückkehrende müssen sich für fünf Tage in Heimquarantäne begeben und einen PCR-Test innerhalb von 24 Stunden und zusätzlich einen Antigen-Schnelltest fünf Tage nach Einreise durchführen.
Hinweise für alle Einreisenden:
Die elektronische Einreiseanmeldung spätestens drei Tage vor Abflug ist für vorübergehend Einreisende verpflichtend, für die (Wieder-)Einreise von katarischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis wird sie von den katarischen Behörden empfohlen, um die Einreisekontrollen zu beschleunigen.
Bei der Einreise müssen alle Passagiere die katarische Corona-Tracking-App „Ehteraz“ herunterladen und auf ihren Smartphones aktivieren. Dazu sind erforderlich:
• Katarische oder internationale SIM-Karte
• Internetzugang
• Smartphone mit mindestens Android 6 oder IOS 13.5
Katarische SIM-Karten (und ggfs. auch geeignete Smartphones) können am Flughafen oder an der Landgrenze im Zusammenhang mit der Einreise gekauft werden.
Die aktivierte App wird am Eingang der meisten öffentlichen Gebäude (Hotels, Malls, Museen, Restaurants etc.) geprüft. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und drei Jahren Haft) geahndet werden.
Reisende müssen vor der Einreise ein Formular unterzeichnen, mit dem sie sich verpflichten, die katarischen COVID-19-Vorschriften einzuhalten. Ausgenommen sind vollständig geimpfte katarische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, die aus einem Land der grünen Liste einreisen.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der internationale Transitverkehr über den Flughafen Doha wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich nur im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden kann, maximal 24 Stunden aufhalten. Für diesen Flughafentransit ist kein PCR-Test erforderlich.
Reiseverbindungen
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland bleibt weiterhin reduziert.
Der direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde wieder aufgenommen. Es bestehen noch keine Flug-/Schiffsverbindungen zwischen Katar und Bahrain. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist wieder geöffnet.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Personennahverkehr operiert mit eingeschränkter Kapazität. Geschäfte sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln mit begrenzter Kapazität geöffnet. Restaurants sind mit eingeschränkter Kapazität wieder geöffnet. Private Treffen sind mit festgelegten maximalen Teilnehmerzahlen erlaubt. Die Obergrenze liegt in Abhängigkeit vom Ort (Innen/Außen) und Impfstatus der Teilnehmer zwischen zehn und 50 Personen.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes, sobald die Wohnung verlassen wird und es sind Abstandsregeln von mindestens einem Meter einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).
Lettland - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lettland wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Lettland ist von COVID-19 stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der lettischen Behörden.
Reisende aus der EU (einschließlich Deutschland), Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich dürfen ohne triftigen Grund nach Lettland einreisen.
Die zehntägige Quarantänepflicht sowie die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests entfällt für Personen, die:
• bei Einreise ein Digitales COVID-Zertifikat der EU vorlegen,
• in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen sind und einen Nachweis darüber vorlegen können,
• einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorlegen können und sich in den letzten 14 Tagen nur in der EU, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben. Weitere Informationen bietet die Webseite des lettischen Außenministeriums.
Bei Einreise aus Drittländern ist weiterhin ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Quarantänepflicht bleibt bestehen.
Weitere Auskünfte erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8:30 und 17 Uhr unter der Telefonnummer +371-6738 7661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Die Grenze zu Belarus ist bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Der Flughafen in Riga veröffentlicht aktuelle Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Vollständig Geimpfte und von COVID-19 Genesene haben Zugang zur Innen- und Außengastronomie sowie Kultur- und Sportveranstaltungen. Der Nachweis und die Überprüfung der Impfung über das Digitale COVID-Zertifikat der EU mit gleichzeitiger Vorlage eines Identitätsausweises sind möglich. Märkte im Freien finden unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen statt. Die Freiluftbereiche von Museen und Naturpfade sind geöffnet. Museen und Bibliotheken sind unter Auflagen geöffnet. Sporttraining für Ungeimpfte im Freien ist unter Auflagen gestattet. Für Geimpfte und genesene Personen mit Digitalem COVID-Zertifikat der EU gelten weitere Erleichterungen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht (offizielle Empfehlung: chirurgische Maske, besser FFP2). Ein Abstand von zwei Meter ist wo immer möglich einzuhalten. Der Mund-Nasen-Schutz muss in allen Innenbereichen getragen werden, sobald mehr als eine Person anwesend ist. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, in Geschäften, Supermärkten, Postämtern, Tankstellen und an anderen Orten, an denen Verkäufe stattfinden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch an Bahnhöfen, Bushaltestellen, Flughäfen sowie an kulturellen und religiösen Orten Pflicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
• Prüfen Sie vor Einreise die aktuellen Grenzwerte und Inzidenzen beim Lettischen Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
Libanon - Änderung Einreise, Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Libanon wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Libanon ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das libanesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der libanesischen Regierung.
Vor der Einreise muss für alle Reisenden ab 12 Jahren eine Registrierung über die Online-Plattform des libanesischen Gesundheitsministeriums (Ministry of Public Health, MOPH) erfolgen. Nach erfolgreicher Registrierung wird ein sog. „MOPH Pass“ mit einem QR-Code („MOPH Pass“) generiert, welcher dann beim Check-In vorgezeigt werden muss.
Bei der Registrierung müssen entsprechende Nachweise über den Impfstatus, den Genesenenstatus und/oder ein aktuelles COVID-19-Testergebnis hochgeladen werden. Grundsätzlich muss das negative Ergebnis eines höchstens 48 Stunden vor Einstiegszeit (Boarding) entnommenen PCR-Tests oder eines höchstens 24 Stunden vor Einstiegszeit (Boarding) erfolgten Antigen-Schnelltests von einer offiziellen Stelle (mit QR-Code) hochgeladen werden.
Ausgenommen von der Pflicht zum Nachweis eines negativen Testergebnisses vor Einreise sind mit Wirkung vom 1. März 2022 jedoch alle Personen mit vollständigem Impfschutz (d.h. Personen deren letzte Impfung/Booster-Impfung weniger als sechs Monate zurückliegt). Entsprechende Nachweise sind hochzuladen.
Auch Personen, die innerhalb einer Woche nach Ausreise aus dem Libanon wieder dorthin zurückreisen sind von der Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses bei der Wiedereinreise ausgenommen. Jedoch sind entsprechende Nachweise der vorherigen Einreise in der Online-Plattform hochzuladen.
Mit Wirkung vom 1. März 2022 entfällt zudem das bisherige PCR-Testerfordernis bei Ankunft in Beirut für alle Reisenden.
Durch- und Weiterreise
Weder für den Transit am Flughafen noch für die Durchreise gelten besonderen Regeln.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Beirut ist geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es kann weiterhin kurzfristig zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens kommen, insbesondere an religiösen Feiertagen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der libanesischen Regierung und erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die Isolationsbestimmungen. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben, der auch die Behandlung bei einer Infektion mit COVID-19 abdeckt. Tragen Sie einen Nachweis darüber bei Einreise mit sich.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das libanesische Gesundheitsamt unter +961 (0) 1 594459. Eine Übersicht der Testzentren veröffentlicht das libanesische Gesundheitsministerium.
Mauritius - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Mauritius ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Regierung von Mauritius.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Mauritius wie der Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA) .
Die Einreise nach Mauritius ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Für Geimpfte und Genesene gilt:
• Nachweis einer vollständigen Impfung (siehe unten) mit den Impfstoffen AstraZeneca (Vaxzevria oder Covishield), Covaxin, Moderna, Pfizer BioNTech, Sinopharm, Sinovac, Sputnik V (einschließlich Kreuzimpfungen) und Einreise frühestens 14 Tage nach der letzten erforderlichen Impfung, oder
• Nachweis einer Impfung mit dem Janssen Impfstoff und Einreise frühestens 28 Tage nach der Impfung, oder
• Genesenennachweis und nachfolgende einmalige Impfung mit einem der oben genannten Impfstoffe, Einreise frühestens 14 Tage nach der Impfung.
Seit dem 19. Februar 2022 gelten nur solche Personen in Mauritius als vollständig geimpft, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben (d.h. für Personen, die beim Janssen-Impfstoff zwei Impfungen, bei allen anderen Impfstoffen drei Impfungen nachweisen können). Diese Vorgabe erstreckt sich bisher nicht auf das oben aufgeführte Impfnachweiserfordernis bei Einreise, wird jedoch für die Teilnahme am öffentlichen Leben im Land angewandt. Nach dieser Definition nicht vollständig geimpften Personen kann daher der Zugang zu kulturellen Einrichtungen, Restaurants, Sehenswürdigkeiten usw. verwehrt werden.
Für die Einreise sind zusätzlich erforderlich:
• negativer PCR-Test, der nicht älter sein darf als 72 Stunden.
• Nachweis einer Auslands-Krankenversicherung, welche COVID-19-Erkrankungen einschließt.
• Ausgefülltes Nachverfolgungsformular (Passenger Locator Form ).
• Gesundheitserklärung (Health Self-Declaration Form ) und
• Ausgefülltes Gesundheitsformular (Health Laboratory Form ), soweit nicht ein Hotelaufenthalt gebucht ist.
Nach Einreise werden gefordert:
a) Falls Sie einen Hotelaufenthalt in einem staatlich registrierten Hotel gebucht haben:
• PCR-Test am Flughafen oder Antigen-Schnelltest im gebuchten Hotel am Ankunftstag.
• Weiterer Antigen-Schnelltest am fünften Tag des Aufenthalts im Hotel.
b) Falls Sei einen Aufenthalt in einer sonstigen Unterkunft gebucht haben:
• Kostenfreier PCR-Test am Flughafen.
• Antigen-Schnelltest (Selbsttest) am fünften Tag des Aufenthalts.
Die erforderlichen Gesundheitsformulare können in einem Sammelformular (all-in-one-travel-form ) eingereicht werden.
Ungeimpfte (und Nichtgenesene) müssen vorlegen:
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Auslands-Krankenversicherung, welche COVID-19 Erkrankungen einschließt.
• Nachweis über den bezahlten Aufenthalt im Rahmen eines 14-Tage-Hotel-Pakets bei ausgewiesenen Quarantäne-Hotels .
• Ausgefülltes Nachverfolgungsformular (Passenger Locator Form ).
Die erforderlichen Gesundheitsformulare können in einem Sammelformular (all-in-one-travel-form ) eingereicht werden.
Minderjährige unter 18, die in Begleitung ihrer Eltern reisen, sind derzeit vom Nachweis der Impfung ausgenommen.
Ausführliche Informationen bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).
Reiseverbindungen
Abhängig von der Pandemieentwicklung ist eine kurzfristige Reduzierung der Flugverbindungen nach Europa bis hin zur Flughafenschließung in Mauritius nicht auszuschließen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Märkte, Strände und Nationalparks sind geöffnet, Restaurants und Schnellimbisse ebenfalls, jedoch ausschließlich für Geimpfte. Bars und Diskotheken müssen geschlossen bleiben, Konzerte und Sportwettbewerbe sowie kulturelle Veranstaltungen sind untersagt.
Seit dem 19. Februar 2022 gelten nur solche Personen in Mauritius als vollständig geimpft, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben (d.h. beim Janssen Impfstoff zwei Impfungen, bei allen anderen Impfstoffen drei Impfungen). Nicht voll Geimpfte nach dieser Definition haben dann keinen Zutritt zu vielen Orten wie Behörden, Gerichten oder Freizeiteinrichtungen (z.B. Restaurants, Museen und Theater).
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, daneben gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter/Fluggesellschaft auf.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land - Balearen
Mallorca hebt die meisten der noch geltenden Corona-Einschränkungen auf. Dies soll für alle Balearen-Inseln bereits mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am Dienstag 1. März 2022 gelten. Nur die weiterhin in ganz Spanien geltende Maskenpflicht in Innenräumen sowie das Rauchverbot in den Außenbereichen von Gaststätten bleiben bestehen. Abgeschafft werden zahlreiche Restriktionen - darunter die Beschränkungen der Besucherzahlen - etwa in der Gastronomie, im Nachtleben, bei Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen sowie auch in Seniorenheimen. Quelle: tagesschau.de
Südkorea - Änderung Beschränkungen im Land
Angesichts einer massiven Omikron-Welle und stark belasteten Testzentren lockert Südkorea die Pflicht, Impf- oder Testnachweise beim Betreten von Geschäften vorzuzeigen. Die neuen Regeln sollen schon ab Dienstag 1. März 2022 gelten. Die dadurch in den Testzentren frei werdenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter braucht man, um die aktiven Infektionsfälle zu beobachten. Quelle: tagesschau.de
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Reisende nach Abu Dhabi sollten sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig). Eine Genehmigung der GDRFA oder ICA ist für Touristen, die in Dubai einreisen, nicht erforderlich.
Testpflichten vor Abflug sind u.a. abhängig von Abflugort, Impfstatus, Voraufenthalten und dem endgültigen Zielort. Konkrete Auskunft, welche Vorschriften im Einzelfall gelten, kann die Fluggesellschaft erteilen.
In der Regel gilt:
Flugreisende in die VAE müssen eine der nachfolgenden covidbedingten Einreisevoraussetzungen erfüllen:
• Vorlage eines gültigen Impfzertifikats über eine vollständige Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoffes mit einem QR-Code,
• Vorlage eines gültigen PCR-Tests, dessen Abstrich bei Abflug nicht länger als 48 Stunden zurückliegt; (in Dubai mit einem QR Code), oder
• Vorlage einer gültigen, medizinischen Genesenenbescheinigung von einer COVID-19-Erkrankung mit einem QR-Code, wobei die Genesung nicht länger als 30 Tage zurückliegen darf;
Am Flughafen in Abu Dhabi sind Kinder unter 16 Jahren von den zuvor genannten Voraussetzungen befreit.
Die Nachweise können von der Fluggesellschaft bereits beim Abflug kontrolliert werden.
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Kinder unter 16 Jahren sind von den Testerfordernissen ausgenommen.
Außerdem muss bei Ankunft in Abu Dhabi die COVID-19 Smart App AlHosn heruntergeladen werden, in Dubai die COVID-19-DXB Smart App.
Nach Ankunft in Dubai können stichprobenartig PCR-Tests durchgeführt werden. Kinder unter 12 Jahren sind von den Testerfordernissen ausgenommen.
Aufgrund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Durch- und Weiterreise
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet.
Alle Transitfluggäste in Dubai müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen.
Alle anderen Fluggäste im Transit müssen nur dann einen PCR-Test vorlegen, wenn der endgültige Zielort dies verlangt.
Aufgrund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Reiseverbindungen
Es gibt keine COVID-19 bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet.
Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Cafés und Restaurants, Fitnessstudios, Museen, Behörden, Freizeitparks, Kulturzentren etc. nur noch von Personen betreten werden, die vollständig geimpft sind. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Einwohner der VAE müssen neben der vollständigen Impfung auch eine „Booster“ Auffrischimpfung vorweisen können. Alle vollständig geimpften und „geboosterten“ Personen haben sich außerdem alle 14 Tage einem PCR-Test zu unterziehen. Kontrolliert wird die Zugangsberechtigung über die auf einem Smartphone zu installierende staatliche AlHosn-App , die hierfür einen „grünen Status“ zeigen muss. Im Ausland verabreichte Impfungen können registriert werden, was für den Erhalt des „grünen Status“ in der AlHosn-App erforderlich ist.
Für Dubai ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nicht an eine App gebunden.
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit in Innenräumen ist obligatorisch. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse und die geltenden Einreisebestimmungen für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitskommission der VR China und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Grundsätzlich gilt für u.a. deutsche Staatsangehörige eine Einreisesperre. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt (u.a. zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Reisen nach China sind grundsätzlich nur per Direktflug möglich. Transitreisen, mit Deutschland als einzigem Zwischenhalt, können nur angetreten werden, wenn im Abflugland keine Direktverbindungen nach China bestehen. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die sich in Deutschland dauerhaft aufhalten, müssen bei der Beantragung des „Health Declaration Certificate“ (s. unten) ein deutsches Visum, einen Aufenthaltstitel, oder eine Anmeldebestätigung aus Deutschland vorlegen.
Von allen geimpften Fluggästen , die nach China einreisen, werden zwei negative PCR-Testergebnisse verlangt, die von unterschiedlichen Teststellen im selben Konsularbezirk ausgestellt wurden. Die Tests müssen nacheinander, innerhalb von 48 Stunden durchgeführt worden sein. Sollte der erste PCR- Test beispielsweise im Konsularbezirk der chinesischen Botschaft in Berlin durchgeführt worden sein, so muss auch der zweite Test aus diesem Konsularbezirk stammen.
Ungeimpfte Fluggäste müssen jeweils ein negatives PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnis vorlegen.
Diese negativen Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket, Impfnachweis und digitalem Impfzertifikat der EU (für Geimpfte) sowie Letter of Commitment on COVID-19 Vaccination und gültigem chinesischem Visum oder gültiger chinesischer Aufenthaltserlaubnis über die Website “Health Declaration Certificate" hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist.
Der Testzeitpunkt darf vor Abflug höchstens 48 Stunden zurückliegen. Die Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen und die Anschrift der Teststelle sowie die Art der Blutprobe aufführen. IgM-Antikörper-Testergebnisse werden nur mit venös entnommenem Blut akzeptiert. Schnelltests sind nicht ausreichend. Bei Transitflügen nach China müssen die beiden genannten Tests jeweils im Ursprungsland und nochmals im Transitland durchgeführt und jeweils innerhalb von 48 Stunden vor Ab- und Weiterflugflug bei der lokalen chinesischen Auslandsvertretung ein grüner QR-Code eingeholt werden. Die Gültigkeitsdauer des QR-Codes beträgt 48 Stunden ab Durchführung des Tests. Zu rechnen ist ab Zeitpunkt der Testdurchführung, nicht dem Zeitpunkt des Ergebnisses.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen.
Für Kinder unter sechs Jahren muss eine Erklärung ausgefüllt und die zuständige chinesische Auslandsvertretung kontaktiert werden.
Reisende mit nachgewiesener auskurierter COVID-19-Erkrankung sowie auf IgG-Antikörper positiv getestete Reisende müssen mindestens drei Wochen vor Abflug die zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen für eine Vorprüfung kontaktieren. Einzureichen sind hierfür ein Röntgenbild der Lunge bzw. ein Lungen-CT und zwei, im Abstand von 24 Stunden durchgeführte, Nukleinsäure-Tests. Diese dürfen bei Einreichen nicht älter als drei Tage sein. Ebenfalls einzureichen sind eine Kopie der Bildseite des Reisepasses und eine deutsche Meldebescheinigung. Nach erfolgreicher Vorprüfung ist eine 14-tägige Selbstisolation einzuhalten und in einem hierfür bereitgestellten Formular zu protokollieren.
Nach erfolgter Selbstisolation kann 48 Stunden vor Abreise der erforderliche QR-Code beantragt werden. Zusätzlich zu den negativen PCR- und IgM-Testergebnissen sind hierfür das Lungenbild sowie das Isolationsprotokoll und Screenshots der Vorprüfungsergebnisse hochzuladen.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen, oft aber auch einer dreiwöchigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Zusätzlich nach Einreise an manchen Flughäfen (Shanghai) auch noch ein Bluttest (IgM und IgG) durchgeführt.
Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung werden, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen werden seit kurzem auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IgM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies geschieht nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Bereits geimpfte Personen sollten ggf. prüfen, ob alternativ eine Einreise über andere Flughäfen in Betracht kommt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Durch- und Weiterreise
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.
Reiseverbindungen
Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai, Shenyang) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-In teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
Hygieneregeln
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Das gilt insbesondere für Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die Informationen zu Umsteige- und Transferflügen, sowie Informationen zum auszufüllenden Gesundheitszertifikat auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Dänemark - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark, einschließlich Grönlands und der Färöer, wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 stark betroffen. Dänemark, einschließlich Grönlands und der Färöer, ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Dänemark.
Die jeweils geltenden Einreiseregeln inklusive der Ausnahmetatbestände sind auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht.
Ab dem 1. März 2022 gelten keine Einreiserestriktionen mehr für Reisende aus EU- und Schengenländern. Auch ungeimpfte Personen sind dann von der Testpflicht befreit.
Für Reisende aus anderen Ländern kann ggf. neben einem Test nach Einreise auch eine häusliche Selbstisolation erforderlich sein. Das dänische Behördenportal bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache. Die Informationen in deutscher Sprache werden teilweise verzögert aktualisiert.
An Flughäfen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind öffentliche Testzentren eingerichtet, in denen kostenlose Tests möglich sind. Darüber hinaus können Antigen-Schnelltests bei kommerziellen Anbietern auf eigene Kosten vorgenommen werden.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich. Personen, die die Corona- bedingten Einreisebestimmungen nicht erfüllen, können an der Grenze zurückgewiesen werden.
Für Fragen zu Coronaregelungen in Dänemark (u.a. zu den Einreisebestimmungen) haben die dänischen Behörden eine Hotline unter +45 70 20 02 33 (Mo-Fr 7-20 Uhr) eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Personen, die sich weniger als 24 Stunden in Dänemark aufhalten werden, sind von der Testpflicht befreit, außer sie haben sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise nach Dänemark in einem vom dänischen Außenministerium als kritisch eingestuften Corona-Virusvariantengebiet aufgehalten. Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden ; zur Einreise nach Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Reiseverbindungen
Aktuell gibt es keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Alle Einschränkungen wurden aufgehoben. Handel, Gastronomie, kulturelle und Vergnügungseinrichtungen wie Kinos, Theater, Museen, Diskotheken, etc. sind geöffnet. Für den Zugang zu Einrichtungen im Gesundheitsbereich (Krankenhäuser, Pflegeheime, etc.) ist weiterhin ein sog. „Coronapass“, d.h. ein Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis oder über eine erfolgte vollständige Impfung oder Genesung erforderlich. Ein "Coronapass" kann auch von privaten Unternehmen oder privaten Kultureinrichtungen gefordert werden.
Die dänischen Behörden stellen Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen für einzelne Bereiche auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Informationen in deutscher Sprache werden teilweise verzögert aktualisiert.
Hygieneregeln
Eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske empfohlen oder Visier) muss nur noch in Flughäfen und Einrichtungen des Gesundheitsbereichs (Krankenhäuser, Pflegeheime, etc.) getragen werden. Kinder unter 12 Jahre sind - außer in Flughäfen (Altersgrenze sechs Jahre) – von der Pflicht ausgenommen. Darüber hinaus können private Unternehmen oder private Kultureinrichtungen weiter auf Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen.
Besonderheiten in den Regionen
Für Reisen auf die Färöer und nach Grönland gelten neben den dänischen Einreisebestimmungen zusätzliche Regelungen.
Mehr Informationen zu den Einreise- und Quarantänebestimmungen und Einschränkungen in einzelnen Regionen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer und Grönland.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
In Kinos, Restaurants und Museen in Frankreich gilt seit Montag 28. Februar 2022 keine Maskenpflicht mehr. In öffentlichen Verkehrsmitteln und auch Flugzeugen müssen die Masken dagegen weiter getragen werden. Zudem hatte der Gesundheitsminister bekräftigt, dass der Impfpass von Mitte März an nicht mehr nötig sein werde, falls die Zahlen bis dahin weiter zurückgehen. Quelle: tagesschau.de
Indonesien - Änderung Einreise
Wer als Touristin oder Tourist auf die indonesische Insel Bali reist, muss laut der Nachrichtenagentur dpa vom 14. März 2022 an nicht mehr in Quarantäne. Nötig sind für Besucherinnen und Besucher dann nur noch ein PCR-Test bei Ankunft und ein weiterer an Tag drei des Aufenthalts. Die bisher dreitägige Hotelquarantäne entfällt, ebenso wie die bisher vorgeschriebene Booster-Impfung. Der Wegfall der Quarantäne gilt zunächst nur für Bali, soll aber auf ganz Indonesien ausgeweitet werden, wenn die Infektionszahlen weiter sinken, heißt es. Quelle: tagesschau.de
Irland - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die irische Regierung.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Irlands.
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (COVID-19 Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage aufhalten wird. Das Formular muss zwingend online ausgefüllt werden. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) oder das Ausfüllen des Formulars von Hand können strafrechtlich verfolgt werden, ohne online ausgefülltes Formular darf die Fluglinie Passagieren das Boarding verweigern. Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Als weitere Unterlagen sind vorzulegen:
• Für Geimpfte der Nachweis einer Impfung mit einem von der irischen Regierung anerkannten Impfstoff gem. Hinweisen auf der Webseite der irischen Regierung. Kreuzimpfungen sind möglich. Zudem wird auch der Nachweis einer Impfung innerhalb von 180 Tagen nach einem positiven PCR-Test akzeptiert. Als vollständig geimpft gilt man in Irland , wenn man alle erforderlichen Impfdosen erhalten hat und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Impfnachweise zu vollständig erfolgter Grundimmunisierung werden nicht mehr für die Einreise anerkannt, wenn seit Erhalt der letzten für die Grundimmunisierung erforderlichen Impfdosis mehr als 270 Tage vergangen sind.
Impfnachweise zu einer sog. Booster-Impfung bzw. zum Erhalt zusätzlicher Dosen sind zeitlich nicht begrenzt.
• Für Genesene der schriftliche Nachweis, dass man in den letzten sechs Monaten von einer COVID-19-Infektion genesen ist. Ein Nachweis, der auf Grundlage eines positiven Antigen-Tests ausgestellt wurde, wird für die Einreise nicht akzeptiert.
• Für alle anderen muss ein negatives Testergebnis eines RT-PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter ist als 72 Stunden, vorgelegt werden. Es werden ausschließlich RT-PCR-Tests anerkannt. Kinder unter 11 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Zu weiteren Ausnahmen siehe die Informationen auf der Webseite der irischen Regierung .
Als Nachweis wird auch das Digitale COVID-Zertifikat der EU anerkannt, siehe dazu auch ausführliche Informationen auf der Webseite der irischen Regierung . Schriftliche Nachweise in anderer Form müssen auch in Englisch oder Irisch oder mit entsprechender Übersetzung vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-) Häfen sind möglich.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in reduziertem Maße. Kurzfristige Stornierungen sind möglich. Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Der Großteil der Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen ist aufgehoben.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung.
Hygieneregeln
Das verbindlich vorgeschriebene Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes entfällt mit Wirkung vom 28. Februar 2022. Lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Aufenthalten in Einrichtungen des Gesundheitswesens wird zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz geraten.
Empfehlungen
• Prüfen Sie vor Ihrer Abreise die geltenden Einreisebestimmungen auf der Webseite der irischen Regierung .
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
Japan - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Japan wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Japan ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit sind unter bestimmten Auflagen ausgenommen.
Die Visafreiheit ist für deutsche Staatsangehörige ausgesetzt. Die Einreise für erstmalig einreisende ausländische Staatsangehörige mit Visa für Geschäftsreisen, Studienaufenthalten und mittel- und langfristigen Aufenthalten (mit Certificate of Eligibility), einschließlich bereits ausgestellter Visa ist mit Wirkung vom 1. März 2022 wieder möglich. Auch die Neubeantragung o.g. Visa kann ab dem 1. März 2022 wieder erfolgen. Touristische Reisen hingegen sind weiterhin nicht möglich.
Personen mit gültigem Aufenthaltsstatus und gültiger Wiedereinreisegenehmigung (Re-entry permit) sind davon nicht betroffen. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Es sind zudem Quarantäneregeln einzuhalten. Deutschland gilt seit 3. Dezember 2021 als Virusvariantengebiet der Kategorie 2. Am Flughafen wird bei Ankunft in jedem Fall ein COVID-19-Test durchgeführt. Die Quarantäne beträgt derzeit sieben Tage für alle Einreisenden.
Mit Wirkung vom 1. März 2022 gilt Folgendes: Alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Japan in Deutschland aufgehalten haben, und keine in Japan anerkannte Booster-Impfung für COVID-19 vorweisen können, müssen sich für drei Tage in eine vom Quarantänepersonal zugewiesene Unterkunft begeben. Am dritten Tag wird erneut ein COVID-19-Test durchgeführt. Sollte dieser negativ sein, kann die zugewiesene Quarantäne beendet werden und eine anschließende häusliche Quarantäne entfällt. Personen, die über eine von Japan anerkannte Booster-Impfung verfügen, können die siebentägige Quarantäne in der eigenen Wohnung oder in einer selbst organisierten Unterkunft absolvieren. Mit einem negativen COVID-19-Testergebnis am dritten Tag kann die häusliche Quarantäne beendet werden. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen benutzt werden. Dies gilt auch für japanische Staatsangehörige und Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis.
Auf ausreichende Mitführung von eventuell notwendigen Medikamenten sollte geachtet werden. Auch die Einhaltung spezieller Diät-Vorschriften (vegan, Gluten-frei) kann sich als schwierig erweisen.
Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin und das japanische Außenministerium.
Durch- und Weiterreise
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten zwischen Japan und Deutschland. Einschränkungen und Flugausfälle sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Bars sind eingeschränkt geöffnet. Die Bevölkerung wird gebeten, Ansammlungen in größeren Gruppen zu vermeiden und keine Feiern zu veranstalten.
Hygieneregeln
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen unter denen eine Einreise/Ausreise nach und aus Japan und auch ein Transit möglich ist (PCR-Test).
Jordanien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jordanien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Jordanien ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das jordanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen jordanischen Botschaft oder der jordanischen Regierung.
Alle Einreisenden auf dem Land- oder Luftweg, die älter als fünf Jahre sind, müssen zwingend vor der Reise
• einen QR-Code über die Webseite der jordanischen Regierung beantragen.
• alle Passagiere müssen bereits bei Beginn der Reise eine ausgefüllte Gesundheitserklärung vorlegen.
• ebenfalls verlangen die jordanischen Behörden einen Nachweis einer Auslandskrankenversicherung, der bereits beim Check-in vor dem Abflug vorzuweisen ist.
Fehlende Dokumente können zur Verweigerung der Beförderung durch die Fluglinie führen.
Durch- und Weiterreise
Die folgenden jordanischen Landgrenzen sind unter Auflagen (z.B. Begrenzung der Personenzahl) derzeit geöffnet: Al-Omari und Al-Mudawwarah (mit Saudi-Arabien), Sheikh Hussein und King Hussein Brücke (mit dem Westjordanland und Israel) und Jaber (mit Syrien). Kommerzieller LKW-Transport über die Landgrenzen ist weiterhin erlaubt. Weitere Informationen erteilen die örtlichen Behörden.
Transitpassagiere, deren Transitzeit zehn Stunden nicht überschreitet, müssen einen PCR-Test vorweisen, der bei Abflug vom ersten Flughafen nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Reiseverbindungen
Der Queen Alia International Airport in Amman und der King Hussein Airport in Aqaba sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Zum Betreten von öffentlichen Einrichtungen wie Kinos, Sportanlagen, Shopping Malls, Flughäfen und verschiedener touristischer Ziele, sowie der Aqaba Economic Free Zone und der Grenzübergänge zum Westjordanland und nach Israel ist die Vorlage eines Impfnachweises in englischer oder arabischer Sprache (gelber Impfausweis wird akzeptiert) erforderlich. Ungeimpfte Personen benötigen einen maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test.
Hygieneregeln
Zum Betreten von öffentlichen Einrichtungen wie Kinos, Sportanlagen, Einkaufszentren, Flughäfen und verschiedener touristischer Ziele, sowie der Aqaba Economic Free Zone und der Grenzübergänge zum Westjordanland und nach Israel ist die Vorlage eines Impfnachweises in englischer oder arabischer Sprache (gelber Impfausweis wird akzeptiert) erforderlich. Ungeimpfte benötigen einen maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen jordanischen Botschaft oder dem jordanischen Tourismusverband.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die geltenden Bestimmungen, insbesondere auch die Ausgangssperre und informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen über die lokalen und sozialen Medien. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
Katar / Qatar - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Katar ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das katarische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der katarischen Regierung.
Mit Wirkung vom 28. Februar 2022 um 19 Uhr Ortszeit gelten neue Einreiseregeln; Länder werden in zwei Kategorien unterteilt („Standard“ und „rote Liste“).
Bei Einreisen aus Deutschland („Standard“) ist folgendes zu beachten:
Reisen zu Besuchs-, Geschäfts- und touristischen Zwecken sind möglich. Alle vorübergehend Einreisenden müssen, unabhängig vom Impfstatus, einen negativen PCR-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt des Abflugs höchstens 48 Stunden alt sein darf.
Vollständig geimpfte / genesene Reisende sind von einer Quarantäne befreit. Dies betrifft alle Altersgruppen. Es werden Impfungen mit Pfizer/BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson (eine Impfung für Grundimmunisierung) anerkannt. Die Gültigkeit der Impfung beträgt neun Monate. Weitere Impfstoffe sind nur bedingt anerkannt. Detaillierte Informationen hierzu bietet das katarische Gesundheitsministerium .
Genesene nach einer ärztlich bestätigten Erkrankung werden für neun Monate nach der Infektion als immunisiert behandelt. Es muss ein offizielles, nachprüfbares Testergebnis vorgelegt werden. Erkrankungen im Ausland werden berücksichtigt.
Ungeimpfte Reisende bzw. Reisende mit nicht vollständiger bzw. nur bedingt anerkannter Impfung müssen sich nach Einreise aus Deutschland für fünf Tage in Hotelquarantäne begeben. Für Besucher, die nachweislich Verwandte ersten Grades besuchen und deren Adresse in Katar vorlegen, kann die fünftägige Quarantäne als Heimquarantäne absolviert werden. Zur Beendigung der Quarantäne muss ein Antigen-Test bei einer zugelassenen Teststelle gemacht werden.
Für Einreisende aus den Ländern der “roten Liste “ gelten besondere Regeln. Ankommende aus diesen Ländern müssen sich in Hotelquarantäne begeben und einen Antigen-Schnelltest durchführen lassen. Vorübergehende Einreisen von nicht vollständig Geimpften / Nicht-Genesenen sind weiterhin nicht erlaubt. Die Quarantäne muss in speziellen Hotels absolviert werden. Die Buchung ist im Zusammenhang mit der Flugbuchung vorzunehmen. Änderungen und Stornierungen der Hotelbuchungen sind in vielen Fällen nicht oder nur kostenpflichtig möglich.
Katarische Staatsangehörige und Residenten: Für die (Wieder-)Einreise von katarischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis aus nicht gelisteten Staaten besteht für vollständig Geimpfte / Genesene die Auflage binnen 24 Stunden nach Einreise einen Antigen-Schnelltest zu machen. Es muss kein PCR-Test für die Wiedereinreise vorgewiesen werden und es besteht keine Pflicht zur Quarantäne. Nicht bzw. nicht vollständig geimpfte Rückkehrende müssen sich für fünf Tage in Heimquarantäne begeben und einen PCR-Test innerhalb von 24 Stunden und zusätzlich einen Antigen-Schnelltest fünf Tage nach Einreise durchführen.
Hinweise für alle Einreisenden:
Die elektronische Einreiseanmeldung spätestens drei Tage vor Abflug ist für vorübergehend Einreisende verpflichtend, für die (Wieder-)Einreise von katarischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis wird sie von den katarischen Behörden empfohlen, um die Einreisekontrollen zu beschleunigen.
Bei der Einreise müssen alle Passagiere die katarische Corona-Tracking-App „Ehteraz“ herunterladen und auf ihren Smartphones aktivieren. Dazu sind erforderlich:
• Katarische oder internationale SIM-Karte
• Internetzugang
• Smartphone mit mindestens Android 6 oder IOS 13.5
Katarische SIM-Karten (und ggfs. auch geeignete Smartphones) können am Flughafen oder an der Landgrenze im Zusammenhang mit der Einreise gekauft werden.
Die aktivierte App wird am Eingang der meisten öffentlichen Gebäude (Hotels, Malls, Museen, Restaurants etc.) geprüft. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und drei Jahren Haft) geahndet werden.
Reisende müssen vor der Einreise ein Formular unterzeichnen, mit dem sie sich verpflichten, die katarischen COVID-19-Vorschriften einzuhalten. Ausgenommen sind vollständig geimpfte katarische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, die aus einem Land der grünen Liste einreisen.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der internationale Transitverkehr über den Flughafen Doha wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich nur im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden kann, maximal 24 Stunden aufhalten. Für diesen Flughafentransit ist kein PCR-Test erforderlich.
Reiseverbindungen
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland bleibt weiterhin reduziert.
Der direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde wieder aufgenommen. Es bestehen noch keine Flug-/Schiffsverbindungen zwischen Katar und Bahrain. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist wieder geöffnet.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Personennahverkehr operiert mit eingeschränkter Kapazität. Geschäfte sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln mit begrenzter Kapazität geöffnet. Restaurants sind mit eingeschränkter Kapazität wieder geöffnet. Private Treffen sind mit festgelegten maximalen Teilnehmerzahlen erlaubt. Die Obergrenze liegt in Abhängigkeit vom Ort (Innen/Außen) und Impfstatus der Teilnehmer zwischen zehn und 50 Personen.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes, sobald die Wohnung verlassen wird und es sind Abstandsregeln von mindestens einem Meter einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).
Lettland - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lettland wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Lettland ist von COVID-19 stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der lettischen Behörden.
Reisende aus der EU (einschließlich Deutschland), Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich dürfen ohne triftigen Grund nach Lettland einreisen.
Die zehntägige Quarantänepflicht sowie die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests entfällt für Personen, die:
• bei Einreise ein Digitales COVID-Zertifikat der EU vorlegen,
• in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen sind und einen Nachweis darüber vorlegen können,
• einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorlegen können und sich in den letzten 14 Tagen nur in der EU, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben. Weitere Informationen bietet die Webseite des lettischen Außenministeriums.
Bei Einreise aus Drittländern ist weiterhin ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Quarantänepflicht bleibt bestehen.
Weitere Auskünfte erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8:30 und 17 Uhr unter der Telefonnummer +371-6738 7661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Die Grenze zu Belarus ist bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Der Flughafen in Riga veröffentlicht aktuelle Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Vollständig Geimpfte und von COVID-19 Genesene haben Zugang zur Innen- und Außengastronomie sowie Kultur- und Sportveranstaltungen. Der Nachweis und die Überprüfung der Impfung über das Digitale COVID-Zertifikat der EU mit gleichzeitiger Vorlage eines Identitätsausweises sind möglich. Märkte im Freien finden unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen statt. Die Freiluftbereiche von Museen und Naturpfade sind geöffnet. Museen und Bibliotheken sind unter Auflagen geöffnet. Sporttraining für Ungeimpfte im Freien ist unter Auflagen gestattet. Für Geimpfte und genesene Personen mit Digitalem COVID-Zertifikat der EU gelten weitere Erleichterungen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht (offizielle Empfehlung: chirurgische Maske, besser FFP2). Ein Abstand von zwei Meter ist wo immer möglich einzuhalten. Der Mund-Nasen-Schutz muss in allen Innenbereichen getragen werden, sobald mehr als eine Person anwesend ist. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, in Geschäften, Supermärkten, Postämtern, Tankstellen und an anderen Orten, an denen Verkäufe stattfinden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch an Bahnhöfen, Bushaltestellen, Flughäfen sowie an kulturellen und religiösen Orten Pflicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
• Prüfen Sie vor Einreise die aktuellen Grenzwerte und Inzidenzen beim Lettischen Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
Libanon - Änderung Einreise, Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Libanon wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Libanon ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das libanesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der libanesischen Regierung.
Vor der Einreise muss für alle Reisenden ab 12 Jahren eine Registrierung über die Online-Plattform des libanesischen Gesundheitsministeriums (Ministry of Public Health, MOPH) erfolgen. Nach erfolgreicher Registrierung wird ein sog. „MOPH Pass“ mit einem QR-Code („MOPH Pass“) generiert, welcher dann beim Check-In vorgezeigt werden muss.
Bei der Registrierung müssen entsprechende Nachweise über den Impfstatus, den Genesenenstatus und/oder ein aktuelles COVID-19-Testergebnis hochgeladen werden. Grundsätzlich muss das negative Ergebnis eines höchstens 48 Stunden vor Einstiegszeit (Boarding) entnommenen PCR-Tests oder eines höchstens 24 Stunden vor Einstiegszeit (Boarding) erfolgten Antigen-Schnelltests von einer offiziellen Stelle (mit QR-Code) hochgeladen werden.
Ausgenommen von der Pflicht zum Nachweis eines negativen Testergebnisses vor Einreise sind mit Wirkung vom 1. März 2022 jedoch alle Personen mit vollständigem Impfschutz (d.h. Personen deren letzte Impfung/Booster-Impfung weniger als sechs Monate zurückliegt). Entsprechende Nachweise sind hochzuladen.
Auch Personen, die innerhalb einer Woche nach Ausreise aus dem Libanon wieder dorthin zurückreisen sind von der Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses bei der Wiedereinreise ausgenommen. Jedoch sind entsprechende Nachweise der vorherigen Einreise in der Online-Plattform hochzuladen.
Mit Wirkung vom 1. März 2022 entfällt zudem das bisherige PCR-Testerfordernis bei Ankunft in Beirut für alle Reisenden.
Durch- und Weiterreise
Weder für den Transit am Flughafen noch für die Durchreise gelten besonderen Regeln.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Beirut ist geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es kann weiterhin kurzfristig zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens kommen, insbesondere an religiösen Feiertagen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der libanesischen Regierung und erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die Isolationsbestimmungen. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben, der auch die Behandlung bei einer Infektion mit COVID-19 abdeckt. Tragen Sie einen Nachweis darüber bei Einreise mit sich.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das libanesische Gesundheitsamt unter +961 (0) 1 594459. Eine Übersicht der Testzentren veröffentlicht das libanesische Gesundheitsministerium.
Mauritius - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Mauritius ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Regierung von Mauritius.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Mauritius wie der Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA) .
Die Einreise nach Mauritius ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Für Geimpfte und Genesene gilt:
• Nachweis einer vollständigen Impfung (siehe unten) mit den Impfstoffen AstraZeneca (Vaxzevria oder Covishield), Covaxin, Moderna, Pfizer BioNTech, Sinopharm, Sinovac, Sputnik V (einschließlich Kreuzimpfungen) und Einreise frühestens 14 Tage nach der letzten erforderlichen Impfung, oder
• Nachweis einer Impfung mit dem Janssen Impfstoff und Einreise frühestens 28 Tage nach der Impfung, oder
• Genesenennachweis und nachfolgende einmalige Impfung mit einem der oben genannten Impfstoffe, Einreise frühestens 14 Tage nach der Impfung.
Seit dem 19. Februar 2022 gelten nur solche Personen in Mauritius als vollständig geimpft, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben (d.h. für Personen, die beim Janssen-Impfstoff zwei Impfungen, bei allen anderen Impfstoffen drei Impfungen nachweisen können). Diese Vorgabe erstreckt sich bisher nicht auf das oben aufgeführte Impfnachweiserfordernis bei Einreise, wird jedoch für die Teilnahme am öffentlichen Leben im Land angewandt. Nach dieser Definition nicht vollständig geimpften Personen kann daher der Zugang zu kulturellen Einrichtungen, Restaurants, Sehenswürdigkeiten usw. verwehrt werden.
Für die Einreise sind zusätzlich erforderlich:
• negativer PCR-Test, der nicht älter sein darf als 72 Stunden.
• Nachweis einer Auslands-Krankenversicherung, welche COVID-19-Erkrankungen einschließt.
• Ausgefülltes Nachverfolgungsformular (Passenger Locator Form ).
• Gesundheitserklärung (Health Self-Declaration Form ) und
• Ausgefülltes Gesundheitsformular (Health Laboratory Form ), soweit nicht ein Hotelaufenthalt gebucht ist.
Nach Einreise werden gefordert:
a) Falls Sie einen Hotelaufenthalt in einem staatlich registrierten Hotel gebucht haben:
• PCR-Test am Flughafen oder Antigen-Schnelltest im gebuchten Hotel am Ankunftstag.
• Weiterer Antigen-Schnelltest am fünften Tag des Aufenthalts im Hotel.
b) Falls Sei einen Aufenthalt in einer sonstigen Unterkunft gebucht haben:
• Kostenfreier PCR-Test am Flughafen.
• Antigen-Schnelltest (Selbsttest) am fünften Tag des Aufenthalts.
Die erforderlichen Gesundheitsformulare können in einem Sammelformular (all-in-one-travel-form ) eingereicht werden.
Ungeimpfte (und Nichtgenesene) müssen vorlegen:
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Auslands-Krankenversicherung, welche COVID-19 Erkrankungen einschließt.
• Nachweis über den bezahlten Aufenthalt im Rahmen eines 14-Tage-Hotel-Pakets bei ausgewiesenen Quarantäne-Hotels .
• Ausgefülltes Nachverfolgungsformular (Passenger Locator Form ).
Die erforderlichen Gesundheitsformulare können in einem Sammelformular (all-in-one-travel-form ) eingereicht werden.
Minderjährige unter 18, die in Begleitung ihrer Eltern reisen, sind derzeit vom Nachweis der Impfung ausgenommen.
Ausführliche Informationen bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).
Reiseverbindungen
Abhängig von der Pandemieentwicklung ist eine kurzfristige Reduzierung der Flugverbindungen nach Europa bis hin zur Flughafenschließung in Mauritius nicht auszuschließen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Märkte, Strände und Nationalparks sind geöffnet, Restaurants und Schnellimbisse ebenfalls, jedoch ausschließlich für Geimpfte. Bars und Diskotheken müssen geschlossen bleiben, Konzerte und Sportwettbewerbe sowie kulturelle Veranstaltungen sind untersagt.
Seit dem 19. Februar 2022 gelten nur solche Personen in Mauritius als vollständig geimpft, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben (d.h. beim Janssen Impfstoff zwei Impfungen, bei allen anderen Impfstoffen drei Impfungen). Nicht voll Geimpfte nach dieser Definition haben dann keinen Zutritt zu vielen Orten wie Behörden, Gerichten oder Freizeiteinrichtungen (z.B. Restaurants, Museen und Theater).
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, daneben gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter/Fluggesellschaft auf.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land - Balearen
Mallorca hebt die meisten der noch geltenden Corona-Einschränkungen auf. Dies soll für alle Balearen-Inseln bereits mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am Dienstag 1. März 2022 gelten. Nur die weiterhin in ganz Spanien geltende Maskenpflicht in Innenräumen sowie das Rauchverbot in den Außenbereichen von Gaststätten bleiben bestehen. Abgeschafft werden zahlreiche Restriktionen - darunter die Beschränkungen der Besucherzahlen - etwa in der Gastronomie, im Nachtleben, bei Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen sowie auch in Seniorenheimen. Quelle: tagesschau.de
Südkorea - Änderung Beschränkungen im Land
Angesichts einer massiven Omikron-Welle und stark belasteten Testzentren lockert Südkorea die Pflicht, Impf- oder Testnachweise beim Betreten von Geschäften vorzuzeigen. Die neuen Regeln sollen schon ab Dienstag 1. März 2022 gelten. Die dadurch in den Testzentren frei werdenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter braucht man, um die aktiven Infektionsfälle zu beobachten. Quelle: tagesschau.de
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Reisende nach Abu Dhabi sollten sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig). Eine Genehmigung der GDRFA oder ICA ist für Touristen, die in Dubai einreisen, nicht erforderlich.
Testpflichten vor Abflug sind u.a. abhängig von Abflugort, Impfstatus, Voraufenthalten und dem endgültigen Zielort. Konkrete Auskunft, welche Vorschriften im Einzelfall gelten, kann die Fluggesellschaft erteilen.
In der Regel gilt:
Flugreisende in die VAE müssen eine der nachfolgenden covidbedingten Einreisevoraussetzungen erfüllen:
• Vorlage eines gültigen Impfzertifikats über eine vollständige Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoffes mit einem QR-Code,
• Vorlage eines gültigen PCR-Tests, dessen Abstrich bei Abflug nicht länger als 48 Stunden zurückliegt; (in Dubai mit einem QR Code), oder
• Vorlage einer gültigen, medizinischen Genesenenbescheinigung von einer COVID-19-Erkrankung mit einem QR-Code, wobei die Genesung nicht länger als 30 Tage zurückliegen darf;
Am Flughafen in Abu Dhabi sind Kinder unter 16 Jahren von den zuvor genannten Voraussetzungen befreit.
Die Nachweise können von der Fluggesellschaft bereits beim Abflug kontrolliert werden.
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Kinder unter 16 Jahren sind von den Testerfordernissen ausgenommen.
Außerdem muss bei Ankunft in Abu Dhabi die COVID-19 Smart App AlHosn heruntergeladen werden, in Dubai die COVID-19-DXB Smart App.
Nach Ankunft in Dubai können stichprobenartig PCR-Tests durchgeführt werden. Kinder unter 12 Jahren sind von den Testerfordernissen ausgenommen.
Aufgrund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Durch- und Weiterreise
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet.
Alle Transitfluggäste in Dubai müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen.
Alle anderen Fluggäste im Transit müssen nur dann einen PCR-Test vorlegen, wenn der endgültige Zielort dies verlangt.
Aufgrund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Reiseverbindungen
Es gibt keine COVID-19 bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet.
Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Cafés und Restaurants, Fitnessstudios, Museen, Behörden, Freizeitparks, Kulturzentren etc. nur noch von Personen betreten werden, die vollständig geimpft sind. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Einwohner der VAE müssen neben der vollständigen Impfung auch eine „Booster“ Auffrischimpfung vorweisen können. Alle vollständig geimpften und „geboosterten“ Personen haben sich außerdem alle 14 Tage einem PCR-Test zu unterziehen. Kontrolliert wird die Zugangsberechtigung über die auf einem Smartphone zu installierende staatliche AlHosn-App , die hierfür einen „grünen Status“ zeigen muss. Im Ausland verabreichte Impfungen können registriert werden, was für den Erhalt des „grünen Status“ in der AlHosn-App erforderlich ist.
Für Dubai ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nicht an eine App gebunden.
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit in Innenräumen ist obligatorisch. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse und die geltenden Einreisebestimmungen für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35451
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 01.03.2022
Finnland - Änderung Beschränkungen im Land
In Finnland sind die letzten Corona-Beschränkungen weggefallen. In Restaurants gibt es keine Begrenzungen mehr, was Ausschank, Öffnungszeiten, Kundenzahl und Sitzplätze angeht. Allerdings empfehlen die Behörden den Finnen noch, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln Maske zu tragen. Pflicht ist das aber nicht. Damit gelten in allen nordischen Ländern im Inland nur noch Empfehlungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie. Dänemark hatte schon Anfang Februar praktisch alle Corona-Maßnahmen aufgehoben. Kurz darauf verkündeten auch Schweden und Norwegen das Ende aller Beschränkungen. Island folgte vor rund einer Woche. Quelle: tagesschau.de
Hongkong - Änderung Beschränkungen im Land
Einem Bericht der "South China Morning Post" aus Hongkong zufolge erwägt die chinesische Sonderverwaltungsregion einen neuntägigen Lockdown. Die Zeitung beruft sich dabei auf eine mit den Vorgängen vertraute Quelle. Die Einschränkungen werden demnach für neun Tage ab Mitte März erwartet. Quelle: tagesschau.de
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Erstmals seit Pandemiebeginn lässt Israel wieder ungeimpfte Touristen ohne Sondergenehmigung einreisen. Ausländer müssen nun lediglich zwei PCR-Tests absolvieren - einen vor Abreise und einen nach Einreise. Bisher war die Einreise für Touristen grundsätzlich nur mit vollständiger Impfung möglich. Ungeimpfte Israelis müssen nach Einreise ab sofort nicht mehr in Quarantäne. Quelle: tagesschau.de
Jamaika - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Jamaika ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, die Pan American Health Organization (PAHO) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Jamaikas.
Alle Einreisenden ab 12 Jahren müssen einen negativen PCR- oder Antigen-Test nachweisen, welcher bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf.
Weitere Informationen zur Einreise bietet die nationale Tourismusorganisation.
Reiseverbindungen
Flugverkehr besteht wieder regelmäßig, wenn auch noch nicht alle Fluglinien ihren Betrieb wieder aufgenommen haben. Es legen auch vereinzelt wieder Kreuzfahrtschiffe an.
Beschränkungen im Land
Aktuell gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre. Personen mit „high risk profile“, d.h. ab einem Alter von 60 Jahren oder Personen mit relevanten Vorerkrankungen, die nicht vollständig geimpft sind, sollen sich grundsätzlich häuslich isoliert aufhalten. Versammlungen im öffentlichen sowie privaten Bereich sind, bis auf wenige Ausnahmen, auf eine maximale Anzahl von zehn Personen beschränkt.
Bis auf weiteres ist der Aufenthalt für Touristen beschränkt auf zwei von der Tourismusbehörde festgelegte Korridore entlang der Nord- und der Südwestküste und die Hauptstadt Kingston und nur auf solche Hotels, die zertifiziert wurden, weil sie die verlangten COVID-19-Schutzmaßnahmen einhalten. Reisen quer durchs Land und im Landesinneren sind momentan nicht möglich.
Hygieneregeln
Es ist verpflichtend vorgeschrieben, einen Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit zu tragen. Kunden wird beim Betreten von Geschäften Fieber gemessen und sie werden aufgefordert, sich die Hände zu desinfizieren.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der jamaikanischen Regierung über die offizielle Tourismus-Webseite.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das jamaikanische Gesundheitsministerium.
Lettland - Änderung Beschränkungen im Land
In Lettland sind mit Ende des im Oktober 2021 verhängten Gesundheitsnotstands zahlreiche Corona-Beschränkungen weggefallen. Im Einzelhandel muss kein sogenannter Grüner Pass für Geimpfte oder Genesene mehr vorgezeigt werden. Auch die bislang geltenden Beschränkungen der Öffnungszeiten werden aufgehoben, Unterhaltungs- und Freizeitstätten dürfen wieder Kunden empfangen. Dort gilt allerdings ebenso wie im gastronomischen Bereich, bei Veranstaltungen und für mehrere Berufsfelder bis 1. April 2022 weiter die 2G-Regel. Gültig bleiben zudem Maskenpflicht, Abstandsregeln und Hygienevorschriften. Quelle: tagesschau.de
Kongo, Republik (Brazza) - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
In der Republik Kongo sind die Beschränkungen ab dem 28. Februar 2022 gelockert. Die Fluss- und Landgrenzen sind wieder geöffnet. Obligatorische Tests bei der Ankunft an Flughäfen wurden ausgesetzt. In Brazzaville und Pointe-Noire wurde die nächtliche Ausgangssperre von 23:00 bis 05:00 Uhr aufgehoben; Nachtclubs und Unterhaltungsstätten wurden wiedereröffnet; Einzelpersonen müssen jedoch einen Impfnachweis vorlegen, um solche Veranstaltungsorte betreten zu können. Auch Sportveranstaltungen dürfen wieder stattfinden. Quelle: Garda World
Marokko - Änderung Einreise
In Marokko werden Passagiere bei der Ankunft am Flughafen nicht mehr systematisch auf Covid-19 getestet. Die nationale Flughafenbehörde ONDA gab am Dienstag 1. März 2022 bekannt, dass nur noch schnelle Antigentests nach dem Zufallsprinzip und stichprobenartig durchgeführt werden. Quelle: Maghreb Post
Oman - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Omans.
Für die Einreise von omanischen Staatsangehörigen sowie von Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis oder mit einem Einreisevisum gelten derzeit folgende Regelungen:
Alle Einreisenden müssen bei Einreise einen aktuellen COVID-19-Impfschutz durch Vorlage eines Impfzertifikats mit QR-Code nachweisen, der von den omanischen Behörden anerkannt ist, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgt sein muss. Hiervon ausgenommen sind Reisende bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Omanische Staatsangehörige und ausländische Reisende mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung können auch ungeimpft einreisen, müssen sich aber in Quarantäne begeben.
Die Kosten für die Quarantäne müssen von den Einreisenden getragen werden. Die Quarantäne kann in allen Hotels in Oman – soweit diese es anbieten – durchgeführt werden. Ausgenommen von der Impfpflicht sind derzeit Reisende bis einschließlich zum 18. Lebensjahr. Reisende mit nachgewiesenen Krankheiten, die eine Impfung nicht möglich machen, sind vom Impfnachweis befreit. Diese Frage sollte im Einzelfall vor Reiseantritt mit den zuständigen Stellen geklärt werden.
Aktuelle Informationen sowie eine Liste der vorgesehenen Quarantäne-Hotels sind beim omanischen Centre of Relief and Shelter Operations (Tel. 00968- 24994265/24994266/24994267) erhältlich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen mit dem Flugticket gebucht werden kann. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist weiterhin eingeschränkt. Einlass in öffentliche Gebäude sowie Gastronomie und Geschäfte ist nur mit einem Impfnachweis mit den in Oman zugelassenen und in die Tarassud+ App hochladbaren Impfnachweisen und Maske möglich. Beim Hochladen im Ausland erworbener Impfnachweise, die einen QR-Code enthalten müssen, kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen. Parks und Strände sind unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln wieder geöffnet. Die Besucherkapazität bei Veranstaltungen ist derzeit auf 70% reduziert.
Hygieneregeln
Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
Pakistan - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Pakistan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Regierung Pakistans und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Pakistans.
Pakistan erlaubt internationale Flugreisen nur vollständig geimpften Personen. Dies gilt für Einreisen nach und Ausreisen aus Pakistan. Ausnahmen gelten nur für Reisende unter 17 Jahren und Inhaber von Attesten, nach denen aus medizinischen Gründen von einer Impfung abgeraten wird.
Für die Einreise nach Pakistan sind Reisende verpflichtet, die pakistanische Pass Track App auf dem Smartphone zu installieren. Nachweis ist bereits bei erstem Check-In mit Ziel Pakistan erforderlich. Alternativ können Reisende eine Online-Registrierung in PassTrack vornehmen und diese bei Check-In mit einem Ausdruck nachweisen.
Reisende aus Deutschland benötigen bei Einreise in Pakistan kein negatives PCR-Testat mehr, sofern sie vollständig geimpft sind. Allerdings können einzelne Fluggesellschaften trotzdem einen PCR-Test verlangen. Bei Einreise erfolgt ein Screening am Flughafen (Temperaturmessung).
Auch für die Ausreise aus Pakistan ist offiziell kein PCR-Test mehr erforderlich. Eventuell verlangen Fluglinien dennoch ein negatives PCR-Testat. In der Praxis jedenfalls kein Zugang zum Flughafen ohne negatives PCR-Testat!
Pakistanische Staatsbürger müssen geimpft sein, um ins Ausland fliegen zu können; ausländische Staatsbürger unterliegen dieser Pflicht nicht mehr.
Reisende sollten sich grundsätzlich über die gerade geltende Regelung informieren, die sich sehr rasch ändern kann.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen sind im Grundsatz offen, jedoch muss mit kurzfristig verfügten und nicht angekündigten Schließungen auch über längere Zeiträume gerechnet werden. Der Grenzübergang Wagah nach Indien ist nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung passierbar.
Reiseverbindungen
Internationale Flugverbindungen bleiben eingeschränkt. Auskünfte erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Kurzfristige, unvorhergesehene Streichungen von internationalen Flügen sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Die Regierung Pakistans und die Regierungen der Provinzen des Landes haben diverse Beschränkungen im Land verfügt: Pflicht zu Gesichtsmasken an belebten Orten und „indoors“ (Geschäfte, Restaurants), kürzere Öffnungszeiten für Geschäfte und Parks, Verbot von Hochzeitsfeiern in geschlossenen Räumlichkeiten. Weitergehende, räumlich begrenzte Einschränkungen, bis hin zu Ausgangssperren („smart lock-downs“), können in Provinzen, Städten und Gemeinden mit sehr hohem Infektionsgeschehen bestehen.
Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens kann die Bewegungsfreiheit im Land teilweise eingeschränkt werden. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
Hygieneregeln
Die üblichen AHA-Empfehlungen sind zu berücksichtigen: Wahrung eines angemessenen Abstandes, regelmäßiges Händewaschen sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über das Infektionsgeschehen und ergänzende Informationen der pakistanischen Regierung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Ort über die geltenden Bestimmungen. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden. Die Bevölkerung ist angehalten, Verstöße an die Behörden zu melden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten suchen Sie ein Testlabor oder ärztliche Einrichtungen auf.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft und erkundigen Sie sich nach den aktuellen Beförderungsbestimmungen. Bitte beachten Sie, dass Fluglinien eventuell nicht Tests aller Labore anerkennen.
Slowakei - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Slowakei.
Alle Reisenden müssen frühestens 30 Tage vor der Einreise in die Slowakei und spätestens beim Grenzübertritt ihre Einreise online in „eHranica" anmelden. Kinder unter 12 Jahre und zwei Monaten sind von der Anmeldung befreit.
Reisende ab 12 Jahre und zwei Monaten müssen grundsätzlich eine fünftägige Quarantäne einhalten. Die Quarantäne kann direkt nach der Einreise durch ein negatives PCR-Testergebnis eines slowakischen Labors verkürzt werden. Die Einreise mit einem negativen PCR-Testergebnis reicht nicht aus, um eine Quarantäne zu vermeiden. Kinder bis 12 Jahre und zwei Monate sind von der Quarantäne befreit, wenn sie nicht mit anderen Quarantänepflichtigen in einem Haushalt leben.
Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren, wenn ihr Flugzeug auf einem Flughafen in der Slowakei landet. Bei Landungen in Nachbarländern (z.B. Wien, Budapest) reicht die Registrierung über „eHranica “ aus.
Geimpfte und Genesene sind von der Quarantäne befreit. Als geimpft gelten Personen:
• bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff, wenn sie die zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen (bzw. 21 Tagen bei einer Impfung mit Novavax), aber nicht mehr als neun Monaten erhalten haben,
• bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (z.B. Johnson & Johnson), wenn sie die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als neun Monaten erhalten haben,
• bei Genesenen, wenn sie die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVID-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens neun Monate vergangen sind.
Als genesen gelten Personen, die in den 180 Tagen vor der Einreise an COVID-19 erkrankt waren.
Impf- und Genesenennachweise in slowakischer, tschechischer oder englischer Sprache sowie das Digitale COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“ mit QR-Code) werden anerkannt. Andere nationale Bescheinigungen eines Drittlandes werden anerkannt, wenn sie den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Bezeichnung des Impfstoffs und dessen Hersteller, die Reihenfolge der Impfung und die Gesamtzahl der Impfungen mit dem betreffenden Impfstoff sowie das Datum der letzten Impfung enthalten. Diese nationale Bescheinigung muss von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes abgestempelt werden oder elektronisch überprüfbar und außerdem in englischer Sprache abgefasst sein. Eine Person, die dies nicht nachweisen kann, gilt nicht als vollständig geimpft.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten u.a. für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen, für die Ausübung des Sorgerechts bei getrennt lebenden Eltern, für die die Teilnahme an Beerdigungen naher Angehöriger und für Personen, bei denen eine Contra-Indikation gegen eine Impfung vorliegt (Nachweis erfolgt durch entsprechende Bestätigung des slowakischen Hausarztes gemäß dieses Musterformulars. Es gibt keine Regelung zur Anerkennung ausländischer Nachweise). Wenn eine der Ausnahmen von der Quarantäne greift, ist in der Regel ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test bereits bei der Einreise mitzuführen.
Den vollständigen Verordnungstext veröffentlicht die slowakische Regierung.
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Stichproben-Kontrollen durchgeführt.
Verstöße gegen die Anmelde- und Quarantänepflichten können mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € bestraft werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt. Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern und muss über die in der Verordnung bezeichneten Transitkorridore erfolgen.
Diese entsprechen zumeist den Autobahntrassen. Transitreisen müssen nicht angemeldet werden. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Seit dem 16. Februar 2022 gilt bei der Durchreise durch die Slowakei eine Sonderregelung für Personen, die aus Nachbarstaaten einreisen, in denen es einen bewaffneten Konflikt gibt:
Diese Personen können sich bis zu 72 Stunden in der Slowakei aufhalten. Zwischenübernachtungen sind gestattet, wenn ein 3G-Nachweis vorliegt. Einreiseanmeldung und Quarantäne sind in diesem Fall nicht erforderlich.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt nach Fahrplan.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bezogene Beschränkungen sind weitestgehend außer Kraft gesetzt. In Hotels, Restaurants, beim Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr gilt nur noch eine FFP2-Maskenpflicht.
Für Veranstaltungen gelten je nach Risikoprofil unterschiedliche Regelungen.
Hygieneregeln
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur wenn ein Abstand von zwei Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
Sri Lanka - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Sri Lanka ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Epidemieabteilung im nationalen Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Sri Lankas.
Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.
Es wird dringend empfohlen, das erforderliche Visum vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde zu beantragen. On-Arrival Visa werden jedoch wieder erteilt.
Ungeimpfte und nicht vollständig geimpfte Reisende ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test (Abstrich max. 72 Stunden vor Abflug) oder einen Antigen-Test (Abstrich max. 48 Stunden vor Abflug, Selbsttests werden nicht anerkannt) in englischer Sprache vorlegen. Gegebenenfalls abweichende Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu beachten. Vollständig geimpfte Reisende und Genesene (Genesung zwischen sechs Monaten und sieben Tagen vor Einreise) mit einer Impfdosis sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Ausgenommen von der Testpflicht vor Einreise sind auch Kinder unter 12 und Kinder zwischen 12 und 18 Jahren, die eine Impfdosis (Pfizer Biontech) erhalten haben.
Alle Reisenden sind verpflichtet, eine sri-lankische COVID-19-Versicherung abzuschließen.
Darüber hinaus müssen alle Reisenden vor Einreise eine Gesundheitserklärung („Health Declaration Form“) auf der Webseite des Flughafens Colombo ausfüllen. Der dort generierte QR-Code ist bei Einreise dem "Airport Health Office“ des Flughafens vorzulegen (auf dem Mobiltelefon oder ausgedruckt).
Vollständig geimpfte Reisende und Reisende, die eine Impfdosis erhalten haben, müssen bei Einreise zusätzlich ihren Impfnachweis in englischer Sprache vorlegen. Genesene müssen zusätzlich ihren Genesenennachweis mitführen.
Für ungeimpfte und nicht vollständig geimpften Reisende ab Vollendung des 12. Lebensjahres gelten weitere Vorgaben (u.a. zusätzlicher kostenpflichtiger PCR-Test bei Ankunft am Flughafen in Sri Lanka, Mindestaufenthalt in einem vor Visumbeantragung gebuchten zertifizierten Hotel für ungeimpfte/nicht-vollgeimpfte Touristen). Details sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde eingestellt.
Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde und des sri-lankischen Gesundheitsministeriums eingestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Sri Lanka ist möglich. Die aktuellen Bestimmungen für Transitpassagiere sind auf der Webseite des Flughafens Colombo veröffentlicht.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien ist möglich.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden. Ungeimpfte Reisende können Sehenswürdigkeiten in den ersten sieben Tagen nach Einreise nur eingeschränkt besichtigen, u.a. wird während dieser Zeit auch die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt. Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde eingestellt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das generelle Maskentragen, d.h. auch im Freien, wird von der Mehrheit der Bevölkerung praktiziert. Die üblichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die geltenden Regeln für Touristen ("Sri Lanka Tourism Safety Protocol“) und aktuelle Entwicklungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, wenden Sie sich an den „Medical Officer“ Ihres „Safe and Secure Level 1“ Hotels und folgen dessen Anweisungen. Falls Sie sich nicht in einem „Safe and Secure Level 1 Hotel“ aufhalten, kontaktieren Sie den für Sie zuständigen „Public Health Inspector", das nächstgelegene staatliche Krankenhaus, die 24 Stunden besetzte Tourismushotline „1912“ oder wählen die nationale COVID-Hotline „1999".
• Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Webseite der deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.
Thailand - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Thailand ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands.
Seit dem 1. Februar 2022 ist eine Registrierung für die Einreise nach dem Test & Go Programm für vollständig geimpfte Reisende wieder möglich. Für die Registrierung seit dem 1. März 2022 sind ein PCR-Test nach der Einreise sowie ein selbst durchgeführter Antigentest am fünften Tag nach der Einreise verpflichtend. Auf das Ergebnis des PCR-Tests muss in einem SHA Extra + oder AQ Hotel gewartet werden. PCR-Test, Antigentestkit, Hotel und Transfer vom Flughafen zum Hotel müssen vorab bezahlt werden. Die Kosten sind von den Reisenden zu tragen.
Voraussetzungen im Einzelnen:
• Online- Registrierung über die Anwendung Thailand- Pass für alle Reisenden unabhängig vom Alter. Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen. Der Thailand-Pass muss spätestens 7 Tage und kann maximal 60 Tage vor Einreise beantragt werden.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssummer in Höhe von 50.000 USD, die auch die Behandlung von COVID-19 einschließt, für nicht-thailändische Staatsangehörige. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
• Nachweis einer vollständigen Impfung für alle Reisenden ab 18 Jahren. Kinder zwischen 12 und 17 Jahren benötigen eine Impfdosis. Kinder unter 12 Jahren können ohne Impfung mit ihren vollständig geimpften Eltern einreisen. Das digitale EU-Impfzertifikat wird als Nachweis akzeptiert. Anerkannt sind folgende Impfstoffe: CoronaVac (Sinovac), AstraZeneca, Pfizer-BioNTech, Moderna, COVILO (Sinopharm), Janssen (Johnson&Johnson) und Sputnik. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Bei einer Impfung mit dem Impfstoff Janssen (Johnson&Johnson) ist eine Impfung ausreichend. Kreuzimpfungen werden anerkannt sofern die zweite Impfdosis innerhalb des vom Thailändischen Gesundheitsministerium vorgesehenen Zeitrahmens erfolgt.
• Als vollständig geimpft gelten auch Personen, die nach einer Infektion mit COVID-19 innerhalb von drei Monaten nach Genesung eine Impfdosis der zuvor genannten Impfstoffe erhalten haben. In diesem Fall sind eine medizinische Bescheinigung über die Genesung sowie ein Nachweis über den Erhalt der Impfung erforderlich. Einzelheiten, auch zu dem vorgesehenen Impfabstand, können den FAQs des Thailändischen Außenministeriums entnommen werden.
• Nachweis der Zahlung eines Flughafentransfers, einer alternativen Quarantäne-Unterkunft oder eines SHA Extra+- Hotels für die erste Nacht nach Einreise für die Wartezeit auf das Ergebnis des ebenfalls vorab zu buchenden PCR-Tests und des Antigentestkits für den Test am fünften Tag nach Einreise. Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Für Kinder unter sechs Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, ist alternativ zum PCR-Test ein Speicheltest möglich.
• Nachweis eines PCR-Tests in englischer Sprache, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei positivem PCR-Test muss neben dem Testergebnis eine ärztliche Bescheinigung über die Genesung vorgelegt werden, wobei die Infektion mindestens 14 Tage und höchstens drei Monate zurückliegen darf. Kinder unter sechs Jahren müssen vor Einreise keinen PCR-Test vorlegen, sofern sie mit den Eltern reisen
• Installation der Tracking-App „MorChana“, in die das Ergebnis des Antigentests am fünften Tag nach Einreise hochgeladen werden muss.
Einzelheiten und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Thailändischen Außenministeriums sowie auf der Webseite der Thailändischen Tourismus-Association.
Weitere Einreisemöglichkeiten bestehen über das ASQ- und das Sandbox-Programm:
Das ASQ-Programm (Alternative State Quarantine) ermöglicht die Einreise nach Thailand mit einer siebentägigen Hotelquarantäne für vollständig geimpfte Reisende. Nicht oder nicht vollständig geimpfte Reisende müssen in eine zehntägige Hotelquarantäne.
Das Sandbox-Programm ermöglicht die Einreise in die Provinzen Phuket, Surat Thani (nur die Inseln Koh Samui, Koh Pha Ngang und Kho Tao), Phang Nga (ganze Provinz) Krabi (ganze Provinz), Chon Buri (Bang Lamung, Pattaya, Si Racha, Si Chang, und Sattahip, dort nur Na Jomtien and Bang Saray) und Trat (nur Ko Chang). Reisende dürfen das Sandbox-Gebiet innerhalb der ersten sieben Tage nach Einreise nicht verlassen.
Weitergehende Informationen zur Einreise über das Sandbox und ASQ-Programm können bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung in Deutschland sowie der thailändischen Tourismusbehörde erfragt werden.
Bei einem positiven PCR-Test erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung. Diese Regelung gilt auf für betroffene Minderjährige. Wenn Eltern und Kinder positiv getestet werden, erfolgt die Behandlung gemeinsam im Krankenhaus. Sollte nur ein Kind einen positiven Test haben, die Eltern jedoch nicht, kann es von einem Elternteil ins Krankenhaus begleitet werden, sofern diese Person jünger als 60 Jahre ist. Bei positivem PCR-Test der Eltern können Kinder mit negativem Test die Eltern nicht begleiten, sondern müssen von einem anderen Familienmitglied betreut werden. Sofern kein Familienmitglied vor Ort ist, wird das Kind in staatliche Obhut genommen.
Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Die zum Teil sehr hohen Kosten für Quarantäne, Isolation und Behandlung sind selbst zu tragen. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt. Die Deutsche Botschaft Bangkok hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss. In den einzelnen Provinzen gelten teilweise über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Weitere Informationen zum Verfahren, z.B. welche Impfungen in Thailand anerkannt werden, veröffentlicht die thailändische Tourismusbehörde. Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
Durch- und Weiterreise
Ein internationaler Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Nachweis eines negativen PCR-Tests in englischer Sprache, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 50.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen Thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
Die Transitzeit darf 24 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen können bei der Fluggesellschaft erfragt werden.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Rot/Orange/Gelb/Blau) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Die konkreten Maßnahmen können regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind mit Einschränkungen möglich. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests und/oder Impfnachweises möglich. Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Die touristische Infrastruktur steht nur eingeschränkt zur Verfügung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist außerhalb der eigenen Wohnung überall Pflicht, auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen wie die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Die Installation der Tracking App „MorChana“ ist verpflichtend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltenden Einreisebedingungen bei der thailändischen Tourismusbehörde . Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Bei Verstößen gegen angeordnete Isolations- und Quarantänemaßnahmen können hohe Geld- bis hin zu Haftstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie einen Transit am Flughafen Bangkok Suvarnabhumi planen, kontaktieren Sie vorab Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich der aktuellen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich über die Civil Aviation Authority of Thailand.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein. Quelle: AA
Thailand lockert die Einreisebestimmungen: Ab 1. März 2022 müssen vollständig geimpfte Reisende nur noch einen PCR-Test am Ankunftstag durchführen. Gäste müssen das Ergebnis im Zimmer eines vorgebuchten Sha++-Hotel abwarten. Nach einem negativen Ergebnis können sie dann das gesamte Königreich ohne weitere Einschränkungen bereisen. Am fünften Tag in Thailand müssen Urlauber darüber hinaus nur noch einen Antigen-Selbsttest vornehmen. Das Ergebnis muss in der Morchana-App hochgeladen werden, die jeder Thailand-Reisende im Vorfeld auf seinem Smartphone installieren muss. Auch die Summe der Mindestdeckung der verpflichtenden Krankenversicherungspolice wurde von 50.000 US-Dollar auf 20.000 US-Dollar gesenkt. Die neuen Regeln gelten für Einreisen ab Anfang März und auch für Urlauber, die ihren Thailand-Pass noch zu den vorher geltenden Bedingungen genehmigt bekommen hatten. Alle weiteren Einreisebedingungen bleiben zudem bestehen. Quelle: touristik aktuell
Tschechische Republik - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Tschechische Republik wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik ist von COVID-19 stark betroffen. Die Tschechische Republik ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache (in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des Innenministeriums der Tschechischen Republik.
Nach der Definition der tschechischen Behörden wird der vollständige Impfstatus gegen COVID-19 bei einem Impfschema mit einer Dosis 14 Tage nach der Impfung erreicht. Bei einem Impfschema mit zwei Dosen ist der vollständige Impfstatus 14 Tage nach der Zweitimpfung erreicht.
Der Status einer „Booster-Impfung“ ist für die tschechischen Behörden ab dem Zeitpunkt einer weiteren Impfung nach einer vollständigen Impfung erreicht.
Es werden das digitale COVID-Zertifikat der EU und Zertifikate weiterer Staaten zur Einreise akzeptiert.
Seit dem 15. Februar 2022 sind COVID-Impfzertifikate in Tschechien für Personen ab 18 Jahren nur noch neun Monate nach der letzten erfolgten Impfung gültig, sofern eine Booster-Impfung erfolgte, sind die Zertifikate unbegrenzt gültig.
Für Genesene, die in den letzten 180 Tagen erkrankt waren, ist kein negativer Test erforderlich, wenn der Genesenennachweis mit einem digitalen COVID-Zertifikat erbracht wird.
Die Einreise ist grundsätzlich aus jeglichem Grund möglich.
Aus Deutschland und anderen Staaten der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein ist, sofern man sich in den letzten 14 Tagen nicht mehr als 12 Stunden außerhalb dieser Staaten aufgehalten hat und keine COVID-Symptome aufweist, die Einreise für alle Personen ab 12 Jahren nur
• mit negativem PCR (maximal 72 Stunden alt) oder Antigen-Test (maximal 24 Stunden alt) oder einem in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis und
• mit elektronischer Einreiseanmeldung möglich.
Sofern die Einreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist für EU-Staatsangehöriger sowie Personen mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem EU-Staat, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein keine elektronische Einreiseanmeldung sowie kein Test oder Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich.
Einreisen aus Staaten außerhalb der EU, der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins und von Personen, die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden außerhalb dieser Staaten aufgehalten haben und keine COVID-Symptome aufweisen, sind nur
• mit negativem PCR (maximal 72 Stunden alt) oder einem in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis und
• mit elektronischer Einreiseanmeldung möglich.
Tschechische Staatsangehörige und Personen mit langfristiger- oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik können auch mit einem Antigentest einreisen. Personen ohne Impf- oder Genesenennachweis müssen zwischen dem 5. bis 7. Tag nach Einreise einen PCR-Test machen lassen.
Zu Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises und der Einreiseanmeldung informiert das tschechische Innenministerium . Ausnahmen bestehen u.a. für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer für Kinder bis 12 Jahren und Grenzpendler und Grenzgänger.
Die Tschechische Republik setzt nur noch für Fragen der Einreise von Drittstaatern ohne langfristige oder Dauer-Aufenthaltserlaubnis eines Staates der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein das Europäische Ampelsystem um. Staaten werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate sowie der Impfquote der grünen, orangen, roten oder dunkelroten Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Staaten wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen. Drittstaatler ohne Aufenthaltserlaubnis in einem Staat außerhalb der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein können, bis auf Ausnahmen, nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich. Die Durchreise darf höchstens 12 Stunden dauern und es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen) erlaubt.
Sofern diese aus Deutschland oder einem anderen Nachbarstaat der Tschechischen Republik einreisen, ist die Durchreise auf dem Landweg ohne Einreiseanmeldung oder Test möglich. Sofern die Durchreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist für Staatsangehörige der EU, der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins sowie Personen mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten keine elektronische Einreiseanmeldung sowie kein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich.
Bei Einreise mit dem Flugzeug und Weiterreise auf dem Land- oder Luftweg ist eine elektronische Einreiseanmeldung und ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) oder ein digitaler Impf- oder Genesenennachweis erforderlich.
Durchreisen von Drittstaatlern ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind, bis auf Ausnahmen, nicht möglich.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im COVID-Portal (auf Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
Treffen und Veranstaltungen sind ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können ohne Einschränkung wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Sehenswürdigkeiten, Kino), botanische und zoologische Gärten, Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Wellness- und Fitnesseinrichtungen und Kultureinrichtungen wie Kinos und Theater, sind geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich.
Restaurants und Hotels sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Hygieneregeln
Im Freien, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, sowie in allen Innenräumen (außer der eigenen Wohnung), in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen und bei Fahrgemeinschaften in Kraftfahrzeugen, gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen darüber hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation .
Zypern - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 stark betroffen. Zypern ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die Republik Zypern Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Die Einreise ist unabhängig von der Einstufung des Herkunftslandes für Geimpfte oder Genese möglich. Ungeimpfte müssen sich je nach Einstufung ihres Herkunftslandes testen lassen oder in Quarantäne begeben.
Genaue Angaben, wie der Nachweis zu führen ist und welche Impfungen wie lange anerkannt werden, können der zyprischen Veröffentlichung entnommen werden.
Alle Reisenden müssen sich vor Abflug weiterhin online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass “ zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Cyprus Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden, genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen. Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass im Fall von sehr hohen Infektionszahlen nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt ist. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Werden Flugreisende bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die ungeimpft/nicht genesen sind oder deren Impfung mehr als sieben Monate zurückliegt, in unmittelbarer Nähe gesessen haben, als enger Kontakt in zehntägige Quarantäne genommen, mit der Möglichkeit der Freitestung nach sieben Tagen. Nur für diese Personen kann im Fall eines früheren Rückflugs die Quarantänedauer verkürzt werden. Hierfür ist am Tag vor der Abreise ein negativer PCR-Test erforderlich. Sind diese Personen vollständig geimpft und die Impfung liegt nicht mehr als sieben Monate zurück oder sie haben eine Auffrischungsimpfung bekommen oder sie waren in den letzten 90 Tagen nachweislich an COVID-19 erkrankt, sind sie von der Quarantäne befreit, müssen aber nach drei und fünf Tagen einen Schnelltest machen. Bei der einstufigen Impfung (Johnson & Johnson) müssen vor der Einreise 14 Tage seit der Impfung vergangen sein.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test oder einen höchstens 24 Stunden alten Schnelltest bei Einreise vorlegen, nach Einreise einen PCR-Test auf eigene Kosten machen lassen und sich für 10 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen. Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben die Einteilung in Kategorien der Herkunftsländer aufgehoben und für alle Reisenden geltende Einreisevorschriften eingeführt.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten .
Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von BioNtech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate, beginnend jeweils 14 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis (nach der ersten Dosis für Johnson & Johnson). Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen, nicht älter als neun Monate) Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, gelten ebenfalls als geimpft. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan ist der Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) erforderlich. Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Eine genesene Person, die eine Impfdosis bekommen hat, gilt als geimpft.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID-19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen 24 Stunden alten negativen Schnelltest vorweisen.
Alle Reisenden (Touristen) ab 18 Jahren müssen weiterhin bei Einreisen über den Flughafen Ercan aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie vor Abflug oder Überquerung der Demarkationslinie online innerhalb von 72 Stunden vor Einreise als „TRNC passenger“ registrieren. Hierfür muss zunächst eine App heruntergeladen und dann online (nur auf mobilen Geräten) ein Fragebogen ausgefüllt werden. Dokumente wie der Impfnachweis können der Online-Anmeldung beigefügt werden. Die Anmeldung muss ausgedruckt oder digital beim Flug bzw. der Überquerung der Demarkationslinie mitgeführt werden genauso wie die weiteren Dokumente.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen zusammenkommen (z.B. Museen, Restaurants, Supermärkte, etc.) ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter ‚SafePass‘. Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, (=SafePass) vorgelegt werden, um diese Orte zu besuchen. Alle Personen ab sechs Jahren müssen im öffentlichen Raum eine Maske tragen und ebenfalls einen SafePass besitzen, um Zutritt zu zugangsbeschränkten Orten zu erhalten. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel benötigen Ungeimpfte zum Besuch von Supermärkten, Behörden und Banken einen Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden und zum Besuch von Cafés, Restaurants, Tavernen, Kinos usw. einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
In Finnland sind die letzten Corona-Beschränkungen weggefallen. In Restaurants gibt es keine Begrenzungen mehr, was Ausschank, Öffnungszeiten, Kundenzahl und Sitzplätze angeht. Allerdings empfehlen die Behörden den Finnen noch, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln Maske zu tragen. Pflicht ist das aber nicht. Damit gelten in allen nordischen Ländern im Inland nur noch Empfehlungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie. Dänemark hatte schon Anfang Februar praktisch alle Corona-Maßnahmen aufgehoben. Kurz darauf verkündeten auch Schweden und Norwegen das Ende aller Beschränkungen. Island folgte vor rund einer Woche. Quelle: tagesschau.de
Hongkong - Änderung Beschränkungen im Land
Einem Bericht der "South China Morning Post" aus Hongkong zufolge erwägt die chinesische Sonderverwaltungsregion einen neuntägigen Lockdown. Die Zeitung beruft sich dabei auf eine mit den Vorgängen vertraute Quelle. Die Einschränkungen werden demnach für neun Tage ab Mitte März erwartet. Quelle: tagesschau.de
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Erstmals seit Pandemiebeginn lässt Israel wieder ungeimpfte Touristen ohne Sondergenehmigung einreisen. Ausländer müssen nun lediglich zwei PCR-Tests absolvieren - einen vor Abreise und einen nach Einreise. Bisher war die Einreise für Touristen grundsätzlich nur mit vollständiger Impfung möglich. Ungeimpfte Israelis müssen nach Einreise ab sofort nicht mehr in Quarantäne. Quelle: tagesschau.de
Jamaika - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Jamaika ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, die Pan American Health Organization (PAHO) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Jamaikas.
Alle Einreisenden ab 12 Jahren müssen einen negativen PCR- oder Antigen-Test nachweisen, welcher bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf.
Weitere Informationen zur Einreise bietet die nationale Tourismusorganisation.
Reiseverbindungen
Flugverkehr besteht wieder regelmäßig, wenn auch noch nicht alle Fluglinien ihren Betrieb wieder aufgenommen haben. Es legen auch vereinzelt wieder Kreuzfahrtschiffe an.
Beschränkungen im Land
Aktuell gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre. Personen mit „high risk profile“, d.h. ab einem Alter von 60 Jahren oder Personen mit relevanten Vorerkrankungen, die nicht vollständig geimpft sind, sollen sich grundsätzlich häuslich isoliert aufhalten. Versammlungen im öffentlichen sowie privaten Bereich sind, bis auf wenige Ausnahmen, auf eine maximale Anzahl von zehn Personen beschränkt.
Bis auf weiteres ist der Aufenthalt für Touristen beschränkt auf zwei von der Tourismusbehörde festgelegte Korridore entlang der Nord- und der Südwestküste und die Hauptstadt Kingston und nur auf solche Hotels, die zertifiziert wurden, weil sie die verlangten COVID-19-Schutzmaßnahmen einhalten. Reisen quer durchs Land und im Landesinneren sind momentan nicht möglich.
Hygieneregeln
Es ist verpflichtend vorgeschrieben, einen Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit zu tragen. Kunden wird beim Betreten von Geschäften Fieber gemessen und sie werden aufgefordert, sich die Hände zu desinfizieren.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der jamaikanischen Regierung über die offizielle Tourismus-Webseite.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das jamaikanische Gesundheitsministerium.
Lettland - Änderung Beschränkungen im Land
In Lettland sind mit Ende des im Oktober 2021 verhängten Gesundheitsnotstands zahlreiche Corona-Beschränkungen weggefallen. Im Einzelhandel muss kein sogenannter Grüner Pass für Geimpfte oder Genesene mehr vorgezeigt werden. Auch die bislang geltenden Beschränkungen der Öffnungszeiten werden aufgehoben, Unterhaltungs- und Freizeitstätten dürfen wieder Kunden empfangen. Dort gilt allerdings ebenso wie im gastronomischen Bereich, bei Veranstaltungen und für mehrere Berufsfelder bis 1. April 2022 weiter die 2G-Regel. Gültig bleiben zudem Maskenpflicht, Abstandsregeln und Hygienevorschriften. Quelle: tagesschau.de
Kongo, Republik (Brazza) - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
In der Republik Kongo sind die Beschränkungen ab dem 28. Februar 2022 gelockert. Die Fluss- und Landgrenzen sind wieder geöffnet. Obligatorische Tests bei der Ankunft an Flughäfen wurden ausgesetzt. In Brazzaville und Pointe-Noire wurde die nächtliche Ausgangssperre von 23:00 bis 05:00 Uhr aufgehoben; Nachtclubs und Unterhaltungsstätten wurden wiedereröffnet; Einzelpersonen müssen jedoch einen Impfnachweis vorlegen, um solche Veranstaltungsorte betreten zu können. Auch Sportveranstaltungen dürfen wieder stattfinden. Quelle: Garda World
Marokko - Änderung Einreise
In Marokko werden Passagiere bei der Ankunft am Flughafen nicht mehr systematisch auf Covid-19 getestet. Die nationale Flughafenbehörde ONDA gab am Dienstag 1. März 2022 bekannt, dass nur noch schnelle Antigentests nach dem Zufallsprinzip und stichprobenartig durchgeführt werden. Quelle: Maghreb Post
Oman - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Omans.
Für die Einreise von omanischen Staatsangehörigen sowie von Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis oder mit einem Einreisevisum gelten derzeit folgende Regelungen:
Alle Einreisenden müssen bei Einreise einen aktuellen COVID-19-Impfschutz durch Vorlage eines Impfzertifikats mit QR-Code nachweisen, der von den omanischen Behörden anerkannt ist, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgt sein muss. Hiervon ausgenommen sind Reisende bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Omanische Staatsangehörige und ausländische Reisende mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung können auch ungeimpft einreisen, müssen sich aber in Quarantäne begeben.
Die Kosten für die Quarantäne müssen von den Einreisenden getragen werden. Die Quarantäne kann in allen Hotels in Oman – soweit diese es anbieten – durchgeführt werden. Ausgenommen von der Impfpflicht sind derzeit Reisende bis einschließlich zum 18. Lebensjahr. Reisende mit nachgewiesenen Krankheiten, die eine Impfung nicht möglich machen, sind vom Impfnachweis befreit. Diese Frage sollte im Einzelfall vor Reiseantritt mit den zuständigen Stellen geklärt werden.
Aktuelle Informationen sowie eine Liste der vorgesehenen Quarantäne-Hotels sind beim omanischen Centre of Relief and Shelter Operations (Tel. 00968- 24994265/24994266/24994267) erhältlich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen mit dem Flugticket gebucht werden kann. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist weiterhin eingeschränkt. Einlass in öffentliche Gebäude sowie Gastronomie und Geschäfte ist nur mit einem Impfnachweis mit den in Oman zugelassenen und in die Tarassud+ App hochladbaren Impfnachweisen und Maske möglich. Beim Hochladen im Ausland erworbener Impfnachweise, die einen QR-Code enthalten müssen, kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen. Parks und Strände sind unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln wieder geöffnet. Die Besucherkapazität bei Veranstaltungen ist derzeit auf 70% reduziert.
Hygieneregeln
Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
Pakistan - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Pakistan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Regierung Pakistans und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Pakistans.
Pakistan erlaubt internationale Flugreisen nur vollständig geimpften Personen. Dies gilt für Einreisen nach und Ausreisen aus Pakistan. Ausnahmen gelten nur für Reisende unter 17 Jahren und Inhaber von Attesten, nach denen aus medizinischen Gründen von einer Impfung abgeraten wird.
Für die Einreise nach Pakistan sind Reisende verpflichtet, die pakistanische Pass Track App auf dem Smartphone zu installieren. Nachweis ist bereits bei erstem Check-In mit Ziel Pakistan erforderlich. Alternativ können Reisende eine Online-Registrierung in PassTrack vornehmen und diese bei Check-In mit einem Ausdruck nachweisen.
Reisende aus Deutschland benötigen bei Einreise in Pakistan kein negatives PCR-Testat mehr, sofern sie vollständig geimpft sind. Allerdings können einzelne Fluggesellschaften trotzdem einen PCR-Test verlangen. Bei Einreise erfolgt ein Screening am Flughafen (Temperaturmessung).
Auch für die Ausreise aus Pakistan ist offiziell kein PCR-Test mehr erforderlich. Eventuell verlangen Fluglinien dennoch ein negatives PCR-Testat. In der Praxis jedenfalls kein Zugang zum Flughafen ohne negatives PCR-Testat!
Pakistanische Staatsbürger müssen geimpft sein, um ins Ausland fliegen zu können; ausländische Staatsbürger unterliegen dieser Pflicht nicht mehr.
Reisende sollten sich grundsätzlich über die gerade geltende Regelung informieren, die sich sehr rasch ändern kann.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen sind im Grundsatz offen, jedoch muss mit kurzfristig verfügten und nicht angekündigten Schließungen auch über längere Zeiträume gerechnet werden. Der Grenzübergang Wagah nach Indien ist nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung passierbar.
Reiseverbindungen
Internationale Flugverbindungen bleiben eingeschränkt. Auskünfte erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Kurzfristige, unvorhergesehene Streichungen von internationalen Flügen sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Die Regierung Pakistans und die Regierungen der Provinzen des Landes haben diverse Beschränkungen im Land verfügt: Pflicht zu Gesichtsmasken an belebten Orten und „indoors“ (Geschäfte, Restaurants), kürzere Öffnungszeiten für Geschäfte und Parks, Verbot von Hochzeitsfeiern in geschlossenen Räumlichkeiten. Weitergehende, räumlich begrenzte Einschränkungen, bis hin zu Ausgangssperren („smart lock-downs“), können in Provinzen, Städten und Gemeinden mit sehr hohem Infektionsgeschehen bestehen.
Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens kann die Bewegungsfreiheit im Land teilweise eingeschränkt werden. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
Hygieneregeln
Die üblichen AHA-Empfehlungen sind zu berücksichtigen: Wahrung eines angemessenen Abstandes, regelmäßiges Händewaschen sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über das Infektionsgeschehen und ergänzende Informationen der pakistanischen Regierung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Ort über die geltenden Bestimmungen. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden. Die Bevölkerung ist angehalten, Verstöße an die Behörden zu melden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten suchen Sie ein Testlabor oder ärztliche Einrichtungen auf.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft und erkundigen Sie sich nach den aktuellen Beförderungsbestimmungen. Bitte beachten Sie, dass Fluglinien eventuell nicht Tests aller Labore anerkennen.
Slowakei - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Slowakei.
Alle Reisenden müssen frühestens 30 Tage vor der Einreise in die Slowakei und spätestens beim Grenzübertritt ihre Einreise online in „eHranica" anmelden. Kinder unter 12 Jahre und zwei Monaten sind von der Anmeldung befreit.
Reisende ab 12 Jahre und zwei Monaten müssen grundsätzlich eine fünftägige Quarantäne einhalten. Die Quarantäne kann direkt nach der Einreise durch ein negatives PCR-Testergebnis eines slowakischen Labors verkürzt werden. Die Einreise mit einem negativen PCR-Testergebnis reicht nicht aus, um eine Quarantäne zu vermeiden. Kinder bis 12 Jahre und zwei Monate sind von der Quarantäne befreit, wenn sie nicht mit anderen Quarantänepflichtigen in einem Haushalt leben.
Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren, wenn ihr Flugzeug auf einem Flughafen in der Slowakei landet. Bei Landungen in Nachbarländern (z.B. Wien, Budapest) reicht die Registrierung über „eHranica “ aus.
Geimpfte und Genesene sind von der Quarantäne befreit. Als geimpft gelten Personen:
• bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff, wenn sie die zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen (bzw. 21 Tagen bei einer Impfung mit Novavax), aber nicht mehr als neun Monaten erhalten haben,
• bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (z.B. Johnson & Johnson), wenn sie die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als neun Monaten erhalten haben,
• bei Genesenen, wenn sie die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVID-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens neun Monate vergangen sind.
Als genesen gelten Personen, die in den 180 Tagen vor der Einreise an COVID-19 erkrankt waren.
Impf- und Genesenennachweise in slowakischer, tschechischer oder englischer Sprache sowie das Digitale COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“ mit QR-Code) werden anerkannt. Andere nationale Bescheinigungen eines Drittlandes werden anerkannt, wenn sie den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Bezeichnung des Impfstoffs und dessen Hersteller, die Reihenfolge der Impfung und die Gesamtzahl der Impfungen mit dem betreffenden Impfstoff sowie das Datum der letzten Impfung enthalten. Diese nationale Bescheinigung muss von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes abgestempelt werden oder elektronisch überprüfbar und außerdem in englischer Sprache abgefasst sein. Eine Person, die dies nicht nachweisen kann, gilt nicht als vollständig geimpft.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten u.a. für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen, für die Ausübung des Sorgerechts bei getrennt lebenden Eltern, für die die Teilnahme an Beerdigungen naher Angehöriger und für Personen, bei denen eine Contra-Indikation gegen eine Impfung vorliegt (Nachweis erfolgt durch entsprechende Bestätigung des slowakischen Hausarztes gemäß dieses Musterformulars. Es gibt keine Regelung zur Anerkennung ausländischer Nachweise). Wenn eine der Ausnahmen von der Quarantäne greift, ist in der Regel ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test bereits bei der Einreise mitzuführen.
Den vollständigen Verordnungstext veröffentlicht die slowakische Regierung.
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Stichproben-Kontrollen durchgeführt.
Verstöße gegen die Anmelde- und Quarantänepflichten können mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € bestraft werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt. Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern und muss über die in der Verordnung bezeichneten Transitkorridore erfolgen.
Diese entsprechen zumeist den Autobahntrassen. Transitreisen müssen nicht angemeldet werden. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Seit dem 16. Februar 2022 gilt bei der Durchreise durch die Slowakei eine Sonderregelung für Personen, die aus Nachbarstaaten einreisen, in denen es einen bewaffneten Konflikt gibt:
Diese Personen können sich bis zu 72 Stunden in der Slowakei aufhalten. Zwischenübernachtungen sind gestattet, wenn ein 3G-Nachweis vorliegt. Einreiseanmeldung und Quarantäne sind in diesem Fall nicht erforderlich.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt nach Fahrplan.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bezogene Beschränkungen sind weitestgehend außer Kraft gesetzt. In Hotels, Restaurants, beim Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr gilt nur noch eine FFP2-Maskenpflicht.
Für Veranstaltungen gelten je nach Risikoprofil unterschiedliche Regelungen.
Hygieneregeln
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur wenn ein Abstand von zwei Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
Sri Lanka - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Sri Lanka ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Epidemieabteilung im nationalen Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Sri Lankas.
Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.
Es wird dringend empfohlen, das erforderliche Visum vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde zu beantragen. On-Arrival Visa werden jedoch wieder erteilt.
Ungeimpfte und nicht vollständig geimpfte Reisende ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test (Abstrich max. 72 Stunden vor Abflug) oder einen Antigen-Test (Abstrich max. 48 Stunden vor Abflug, Selbsttests werden nicht anerkannt) in englischer Sprache vorlegen. Gegebenenfalls abweichende Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu beachten. Vollständig geimpfte Reisende und Genesene (Genesung zwischen sechs Monaten und sieben Tagen vor Einreise) mit einer Impfdosis sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Ausgenommen von der Testpflicht vor Einreise sind auch Kinder unter 12 und Kinder zwischen 12 und 18 Jahren, die eine Impfdosis (Pfizer Biontech) erhalten haben.
Alle Reisenden sind verpflichtet, eine sri-lankische COVID-19-Versicherung abzuschließen.
Darüber hinaus müssen alle Reisenden vor Einreise eine Gesundheitserklärung („Health Declaration Form“) auf der Webseite des Flughafens Colombo ausfüllen. Der dort generierte QR-Code ist bei Einreise dem "Airport Health Office“ des Flughafens vorzulegen (auf dem Mobiltelefon oder ausgedruckt).
Vollständig geimpfte Reisende und Reisende, die eine Impfdosis erhalten haben, müssen bei Einreise zusätzlich ihren Impfnachweis in englischer Sprache vorlegen. Genesene müssen zusätzlich ihren Genesenennachweis mitführen.
Für ungeimpfte und nicht vollständig geimpften Reisende ab Vollendung des 12. Lebensjahres gelten weitere Vorgaben (u.a. zusätzlicher kostenpflichtiger PCR-Test bei Ankunft am Flughafen in Sri Lanka, Mindestaufenthalt in einem vor Visumbeantragung gebuchten zertifizierten Hotel für ungeimpfte/nicht-vollgeimpfte Touristen). Details sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde eingestellt.
Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde und des sri-lankischen Gesundheitsministeriums eingestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Sri Lanka ist möglich. Die aktuellen Bestimmungen für Transitpassagiere sind auf der Webseite des Flughafens Colombo veröffentlicht.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien ist möglich.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden. Ungeimpfte Reisende können Sehenswürdigkeiten in den ersten sieben Tagen nach Einreise nur eingeschränkt besichtigen, u.a. wird während dieser Zeit auch die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt. Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde eingestellt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das generelle Maskentragen, d.h. auch im Freien, wird von der Mehrheit der Bevölkerung praktiziert. Die üblichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die geltenden Regeln für Touristen ("Sri Lanka Tourism Safety Protocol“) und aktuelle Entwicklungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, wenden Sie sich an den „Medical Officer“ Ihres „Safe and Secure Level 1“ Hotels und folgen dessen Anweisungen. Falls Sie sich nicht in einem „Safe and Secure Level 1 Hotel“ aufhalten, kontaktieren Sie den für Sie zuständigen „Public Health Inspector", das nächstgelegene staatliche Krankenhaus, die 24 Stunden besetzte Tourismushotline „1912“ oder wählen die nationale COVID-Hotline „1999".
• Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Webseite der deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.
Thailand - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Thailand ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands.
Seit dem 1. Februar 2022 ist eine Registrierung für die Einreise nach dem Test & Go Programm für vollständig geimpfte Reisende wieder möglich. Für die Registrierung seit dem 1. März 2022 sind ein PCR-Test nach der Einreise sowie ein selbst durchgeführter Antigentest am fünften Tag nach der Einreise verpflichtend. Auf das Ergebnis des PCR-Tests muss in einem SHA Extra + oder AQ Hotel gewartet werden. PCR-Test, Antigentestkit, Hotel und Transfer vom Flughafen zum Hotel müssen vorab bezahlt werden. Die Kosten sind von den Reisenden zu tragen.
Voraussetzungen im Einzelnen:
• Online- Registrierung über die Anwendung Thailand- Pass für alle Reisenden unabhängig vom Alter. Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen. Der Thailand-Pass muss spätestens 7 Tage und kann maximal 60 Tage vor Einreise beantragt werden.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssummer in Höhe von 50.000 USD, die auch die Behandlung von COVID-19 einschließt, für nicht-thailändische Staatsangehörige. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
• Nachweis einer vollständigen Impfung für alle Reisenden ab 18 Jahren. Kinder zwischen 12 und 17 Jahren benötigen eine Impfdosis. Kinder unter 12 Jahren können ohne Impfung mit ihren vollständig geimpften Eltern einreisen. Das digitale EU-Impfzertifikat wird als Nachweis akzeptiert. Anerkannt sind folgende Impfstoffe: CoronaVac (Sinovac), AstraZeneca, Pfizer-BioNTech, Moderna, COVILO (Sinopharm), Janssen (Johnson&Johnson) und Sputnik. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Bei einer Impfung mit dem Impfstoff Janssen (Johnson&Johnson) ist eine Impfung ausreichend. Kreuzimpfungen werden anerkannt sofern die zweite Impfdosis innerhalb des vom Thailändischen Gesundheitsministerium vorgesehenen Zeitrahmens erfolgt.
• Als vollständig geimpft gelten auch Personen, die nach einer Infektion mit COVID-19 innerhalb von drei Monaten nach Genesung eine Impfdosis der zuvor genannten Impfstoffe erhalten haben. In diesem Fall sind eine medizinische Bescheinigung über die Genesung sowie ein Nachweis über den Erhalt der Impfung erforderlich. Einzelheiten, auch zu dem vorgesehenen Impfabstand, können den FAQs des Thailändischen Außenministeriums entnommen werden.
• Nachweis der Zahlung eines Flughafentransfers, einer alternativen Quarantäne-Unterkunft oder eines SHA Extra+- Hotels für die erste Nacht nach Einreise für die Wartezeit auf das Ergebnis des ebenfalls vorab zu buchenden PCR-Tests und des Antigentestkits für den Test am fünften Tag nach Einreise. Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Für Kinder unter sechs Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, ist alternativ zum PCR-Test ein Speicheltest möglich.
• Nachweis eines PCR-Tests in englischer Sprache, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei positivem PCR-Test muss neben dem Testergebnis eine ärztliche Bescheinigung über die Genesung vorgelegt werden, wobei die Infektion mindestens 14 Tage und höchstens drei Monate zurückliegen darf. Kinder unter sechs Jahren müssen vor Einreise keinen PCR-Test vorlegen, sofern sie mit den Eltern reisen
• Installation der Tracking-App „MorChana“, in die das Ergebnis des Antigentests am fünften Tag nach Einreise hochgeladen werden muss.
Einzelheiten und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Thailändischen Außenministeriums sowie auf der Webseite der Thailändischen Tourismus-Association.
Weitere Einreisemöglichkeiten bestehen über das ASQ- und das Sandbox-Programm:
Das ASQ-Programm (Alternative State Quarantine) ermöglicht die Einreise nach Thailand mit einer siebentägigen Hotelquarantäne für vollständig geimpfte Reisende. Nicht oder nicht vollständig geimpfte Reisende müssen in eine zehntägige Hotelquarantäne.
Das Sandbox-Programm ermöglicht die Einreise in die Provinzen Phuket, Surat Thani (nur die Inseln Koh Samui, Koh Pha Ngang und Kho Tao), Phang Nga (ganze Provinz) Krabi (ganze Provinz), Chon Buri (Bang Lamung, Pattaya, Si Racha, Si Chang, und Sattahip, dort nur Na Jomtien and Bang Saray) und Trat (nur Ko Chang). Reisende dürfen das Sandbox-Gebiet innerhalb der ersten sieben Tage nach Einreise nicht verlassen.
Weitergehende Informationen zur Einreise über das Sandbox und ASQ-Programm können bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung in Deutschland sowie der thailändischen Tourismusbehörde erfragt werden.
Bei einem positiven PCR-Test erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung. Diese Regelung gilt auf für betroffene Minderjährige. Wenn Eltern und Kinder positiv getestet werden, erfolgt die Behandlung gemeinsam im Krankenhaus. Sollte nur ein Kind einen positiven Test haben, die Eltern jedoch nicht, kann es von einem Elternteil ins Krankenhaus begleitet werden, sofern diese Person jünger als 60 Jahre ist. Bei positivem PCR-Test der Eltern können Kinder mit negativem Test die Eltern nicht begleiten, sondern müssen von einem anderen Familienmitglied betreut werden. Sofern kein Familienmitglied vor Ort ist, wird das Kind in staatliche Obhut genommen.
Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Die zum Teil sehr hohen Kosten für Quarantäne, Isolation und Behandlung sind selbst zu tragen. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt. Die Deutsche Botschaft Bangkok hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss. In den einzelnen Provinzen gelten teilweise über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Weitere Informationen zum Verfahren, z.B. welche Impfungen in Thailand anerkannt werden, veröffentlicht die thailändische Tourismusbehörde. Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
Durch- und Weiterreise
Ein internationaler Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Nachweis eines negativen PCR-Tests in englischer Sprache, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 50.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen Thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
Die Transitzeit darf 24 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen können bei der Fluggesellschaft erfragt werden.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Rot/Orange/Gelb/Blau) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Die konkreten Maßnahmen können regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind mit Einschränkungen möglich. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests und/oder Impfnachweises möglich. Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Die touristische Infrastruktur steht nur eingeschränkt zur Verfügung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist außerhalb der eigenen Wohnung überall Pflicht, auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen wie die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Die Installation der Tracking App „MorChana“ ist verpflichtend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltenden Einreisebedingungen bei der thailändischen Tourismusbehörde . Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Bei Verstößen gegen angeordnete Isolations- und Quarantänemaßnahmen können hohe Geld- bis hin zu Haftstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie einen Transit am Flughafen Bangkok Suvarnabhumi planen, kontaktieren Sie vorab Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich der aktuellen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich über die Civil Aviation Authority of Thailand.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein. Quelle: AA
Thailand lockert die Einreisebestimmungen: Ab 1. März 2022 müssen vollständig geimpfte Reisende nur noch einen PCR-Test am Ankunftstag durchführen. Gäste müssen das Ergebnis im Zimmer eines vorgebuchten Sha++-Hotel abwarten. Nach einem negativen Ergebnis können sie dann das gesamte Königreich ohne weitere Einschränkungen bereisen. Am fünften Tag in Thailand müssen Urlauber darüber hinaus nur noch einen Antigen-Selbsttest vornehmen. Das Ergebnis muss in der Morchana-App hochgeladen werden, die jeder Thailand-Reisende im Vorfeld auf seinem Smartphone installieren muss. Auch die Summe der Mindestdeckung der verpflichtenden Krankenversicherungspolice wurde von 50.000 US-Dollar auf 20.000 US-Dollar gesenkt. Die neuen Regeln gelten für Einreisen ab Anfang März und auch für Urlauber, die ihren Thailand-Pass noch zu den vorher geltenden Bedingungen genehmigt bekommen hatten. Alle weiteren Einreisebedingungen bleiben zudem bestehen. Quelle: touristik aktuell
Tschechische Republik - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Tschechische Republik wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik ist von COVID-19 stark betroffen. Die Tschechische Republik ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache (in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des Innenministeriums der Tschechischen Republik.
Nach der Definition der tschechischen Behörden wird der vollständige Impfstatus gegen COVID-19 bei einem Impfschema mit einer Dosis 14 Tage nach der Impfung erreicht. Bei einem Impfschema mit zwei Dosen ist der vollständige Impfstatus 14 Tage nach der Zweitimpfung erreicht.
Der Status einer „Booster-Impfung“ ist für die tschechischen Behörden ab dem Zeitpunkt einer weiteren Impfung nach einer vollständigen Impfung erreicht.
Es werden das digitale COVID-Zertifikat der EU und Zertifikate weiterer Staaten zur Einreise akzeptiert.
Seit dem 15. Februar 2022 sind COVID-Impfzertifikate in Tschechien für Personen ab 18 Jahren nur noch neun Monate nach der letzten erfolgten Impfung gültig, sofern eine Booster-Impfung erfolgte, sind die Zertifikate unbegrenzt gültig.
Für Genesene, die in den letzten 180 Tagen erkrankt waren, ist kein negativer Test erforderlich, wenn der Genesenennachweis mit einem digitalen COVID-Zertifikat erbracht wird.
Die Einreise ist grundsätzlich aus jeglichem Grund möglich.
Aus Deutschland und anderen Staaten der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein ist, sofern man sich in den letzten 14 Tagen nicht mehr als 12 Stunden außerhalb dieser Staaten aufgehalten hat und keine COVID-Symptome aufweist, die Einreise für alle Personen ab 12 Jahren nur
• mit negativem PCR (maximal 72 Stunden alt) oder Antigen-Test (maximal 24 Stunden alt) oder einem in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis und
• mit elektronischer Einreiseanmeldung möglich.
Sofern die Einreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist für EU-Staatsangehöriger sowie Personen mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem EU-Staat, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein keine elektronische Einreiseanmeldung sowie kein Test oder Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich.
Einreisen aus Staaten außerhalb der EU, der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins und von Personen, die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden außerhalb dieser Staaten aufgehalten haben und keine COVID-Symptome aufweisen, sind nur
• mit negativem PCR (maximal 72 Stunden alt) oder einem in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis und
• mit elektronischer Einreiseanmeldung möglich.
Tschechische Staatsangehörige und Personen mit langfristiger- oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik können auch mit einem Antigentest einreisen. Personen ohne Impf- oder Genesenennachweis müssen zwischen dem 5. bis 7. Tag nach Einreise einen PCR-Test machen lassen.
Zu Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises und der Einreiseanmeldung informiert das tschechische Innenministerium . Ausnahmen bestehen u.a. für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer für Kinder bis 12 Jahren und Grenzpendler und Grenzgänger.
Die Tschechische Republik setzt nur noch für Fragen der Einreise von Drittstaatern ohne langfristige oder Dauer-Aufenthaltserlaubnis eines Staates der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein das Europäische Ampelsystem um. Staaten werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate sowie der Impfquote der grünen, orangen, roten oder dunkelroten Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Staaten wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen. Drittstaatler ohne Aufenthaltserlaubnis in einem Staat außerhalb der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein können, bis auf Ausnahmen, nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich. Die Durchreise darf höchstens 12 Stunden dauern und es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen) erlaubt.
Sofern diese aus Deutschland oder einem anderen Nachbarstaat der Tschechischen Republik einreisen, ist die Durchreise auf dem Landweg ohne Einreiseanmeldung oder Test möglich. Sofern die Durchreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist für Staatsangehörige der EU, der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins sowie Personen mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten keine elektronische Einreiseanmeldung sowie kein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich.
Bei Einreise mit dem Flugzeug und Weiterreise auf dem Land- oder Luftweg ist eine elektronische Einreiseanmeldung und ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) oder ein digitaler Impf- oder Genesenennachweis erforderlich.
Durchreisen von Drittstaatlern ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind, bis auf Ausnahmen, nicht möglich.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im COVID-Portal (auf Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
Treffen und Veranstaltungen sind ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können ohne Einschränkung wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Sehenswürdigkeiten, Kino), botanische und zoologische Gärten, Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Wellness- und Fitnesseinrichtungen und Kultureinrichtungen wie Kinos und Theater, sind geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich.
Restaurants und Hotels sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Hygieneregeln
Im Freien, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, sowie in allen Innenräumen (außer der eigenen Wohnung), in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen und bei Fahrgemeinschaften in Kraftfahrzeugen, gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen darüber hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation .
Zypern - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 stark betroffen. Zypern ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die Republik Zypern Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Die Einreise ist unabhängig von der Einstufung des Herkunftslandes für Geimpfte oder Genese möglich. Ungeimpfte müssen sich je nach Einstufung ihres Herkunftslandes testen lassen oder in Quarantäne begeben.
Genaue Angaben, wie der Nachweis zu führen ist und welche Impfungen wie lange anerkannt werden, können der zyprischen Veröffentlichung entnommen werden.
Alle Reisenden müssen sich vor Abflug weiterhin online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass “ zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Cyprus Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden, genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen. Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass im Fall von sehr hohen Infektionszahlen nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt ist. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Werden Flugreisende bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die ungeimpft/nicht genesen sind oder deren Impfung mehr als sieben Monate zurückliegt, in unmittelbarer Nähe gesessen haben, als enger Kontakt in zehntägige Quarantäne genommen, mit der Möglichkeit der Freitestung nach sieben Tagen. Nur für diese Personen kann im Fall eines früheren Rückflugs die Quarantänedauer verkürzt werden. Hierfür ist am Tag vor der Abreise ein negativer PCR-Test erforderlich. Sind diese Personen vollständig geimpft und die Impfung liegt nicht mehr als sieben Monate zurück oder sie haben eine Auffrischungsimpfung bekommen oder sie waren in den letzten 90 Tagen nachweislich an COVID-19 erkrankt, sind sie von der Quarantäne befreit, müssen aber nach drei und fünf Tagen einen Schnelltest machen. Bei der einstufigen Impfung (Johnson & Johnson) müssen vor der Einreise 14 Tage seit der Impfung vergangen sein.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test oder einen höchstens 24 Stunden alten Schnelltest bei Einreise vorlegen, nach Einreise einen PCR-Test auf eigene Kosten machen lassen und sich für 10 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen. Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben die Einteilung in Kategorien der Herkunftsländer aufgehoben und für alle Reisenden geltende Einreisevorschriften eingeführt.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten .
Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von BioNtech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate, beginnend jeweils 14 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis (nach der ersten Dosis für Johnson & Johnson). Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen, nicht älter als neun Monate) Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, gelten ebenfalls als geimpft. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan ist der Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) erforderlich. Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Eine genesene Person, die eine Impfdosis bekommen hat, gilt als geimpft.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID-19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen 24 Stunden alten negativen Schnelltest vorweisen.
Alle Reisenden (Touristen) ab 18 Jahren müssen weiterhin bei Einreisen über den Flughafen Ercan aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie vor Abflug oder Überquerung der Demarkationslinie online innerhalb von 72 Stunden vor Einreise als „TRNC passenger“ registrieren. Hierfür muss zunächst eine App heruntergeladen und dann online (nur auf mobilen Geräten) ein Fragebogen ausgefüllt werden. Dokumente wie der Impfnachweis können der Online-Anmeldung beigefügt werden. Die Anmeldung muss ausgedruckt oder digital beim Flug bzw. der Überquerung der Demarkationslinie mitgeführt werden genauso wie die weiteren Dokumente.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen zusammenkommen (z.B. Museen, Restaurants, Supermärkte, etc.) ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter ‚SafePass‘. Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, (=SafePass) vorgelegt werden, um diese Orte zu besuchen. Alle Personen ab sechs Jahren müssen im öffentlichen Raum eine Maske tragen und ebenfalls einen SafePass besitzen, um Zutritt zu zugangsbeschränkten Orten zu erhalten. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel benötigen Ungeimpfte zum Besuch von Supermärkten, Behörden und Banken einen Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden und zum Besuch von Cafés, Restaurants, Tavernen, Kinos usw. einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35451
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 02.03.2022
Entlistung: Deutschland streicht alle Corona-Hochrisikogebiete von der Liste. Damit gelten auch die nachfolgenden Länder mit Wirkung vom 3. März 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet:
Am 3. März 2022 um 0:00 Uhr, wird die Dritte Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) in Kraft treten.
Und nun noch die neuesten Beschränkungen:
Israel und Palästinensische Gebiete - Entlistung als Hochrisikogebiet mit Wirkung vom 3. März 2022, 0 Uhr, Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisestimmungen nach Israel bei den israelischen Behörden.
Seit dem 1. März 2022 ist die Einreise nach Israel unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status möglich. Reisende müssen grundsätzlich ein negatives PCR-Test-Ergebnis in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer vorlegen. Der PCR-Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug bzw. vor Einreise über eine Landgrenze durchgeführt worden sein. Ausnahmen davon gelten u.a. für israelische Staatsangehörige und Personen mit israelischer ID-Karte, sowie für Wiedereinreisende, die Israel für weniger als 72 Stunden verlassen haben. Für touristische Einreisen nach Israel gilt keine Ausnahme.
Für alle Reisenden ist ein kostenpflichtiger PCR-Testunmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion bzw. nach dem Passieren des Grenzübergangs verpflichtend.
Bei Einreisen besteht für alle Reisenden eine Isolationspflicht für die Dauer von 24 Stunden, sofern das PCR-Testergebnis vom Flughafen bzw. vom Grenzübergang nicht vorher vorliegt.
Reisende sind verpflichtet, den digitalen Nachweis über Impfung und/oder Genesung im Rahmen der Einreiseanmeldung („Entry Statement“) innerhalb von 48 Stunden vor Reisebeginn bzw. vor Eintreffen am Grenzübergang hochzuladen. Nach Ausfüllen des „Entry Statement“ erhält der Reisende per SMS oder Email eine Information des Ministry of Health über die Quarantänedauer und weitere Anweisungen.
Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist verpflichtend.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet.
Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nur in das Westjordanland reisen und nach israelischer Definition nicht als geimpft oder genesen gelten, benötigen eine Erlaubnis der israelischen Zivilverwaltung , die mindestens 45 Tage vor der geplanten Einreise zu beantragen ist und nur in Ausnahmefällen erteilt wird.
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich für einige Stunden für Ausreisen geöffnet. Zur Ausreise sind PCR-Tests obligatorisch. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein jordanisches Visum. Alle Ausreisenden, auch Inhaber einer palästinensischen Personenkennziffer (außer Gaza-ID), müssen die Ausreise vorab bei den jordanischen Behörden registrieren.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen; der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
Hygieneregeln
In Israel besteht in Innenräumen eine Maskenpflicht. Im Außenbereich empfiehlt die israelische Regierung, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, das Tragen einer Maske.
In den Palästinensischen Gebieten besteht weiterhin Maskenpflicht; die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.
Kanada - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kanadas.
Die für Kanada grundsätzlich bestehende Einreisesperre wurde für vollständig Geimpfte aufgehoben. Über die Anforderungen an Impfnachweise und die fortbestehende Testpflicht informiert die kanadische Regierung.
Für Personen, die nicht als vollständig geimpft gelten, ist eine Einreise nur möglich nach den Ausnahmeregelungen für kanadische Staatsangehörige und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus sowie deren engste Familienangehörige (Ehe-, Lebenspartner, Eltern und Kinder). Familiäre Beziehungen müssen erfahrungsgemäß bereits beim Boarding eines Fluges nach Kanada durch aussagekräftige Unterlagen nachgewiesen werden. Die kanadische Regierung informiert in einer Übersicht u.a. ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einreise zu Besuchszwecken für Familienangehörige möglich ist. Auch Personen die zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder des Studiums mit einer gültigen Arbeits- bzw. Studiengenehmigung einreisen, sind von der Einreisesperre (zur Einzelfallprüfung) ausgenommen.
Grundsätzlich gilt, dass alle Einreisenden vollständig geimpft sein müssen.
Vor der Einreise müssen sich alle Einreisenden über die ArriveCAN-App registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen angeben und ihren Impfnachweis hochladen. Die Verwendung der App ist bindend. Die kanadischen Behörden verfolgen die Einhaltung der Quarantänebestimmungen nach. Die kanadische Regierung stellt bei technischen Problemen weitere Informationen bereit.
Alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Abreise (bzw. bei Einreise auf dem Landweg vor der voraussichtlichen Einreise) sein darf. Die Testpflicht gilt auch für vollständig Geimpfte. Reisende, die ein positives Testergebnis haben, bei der die Probe zwischen 10 und 180 Tage vor der Einreise genommen wurde, erfüllen ebenfalls die Test-Anforderungen vor der Einreise.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich auch weiterhin bei Einreise am jeweiligen internationalen Flughafen bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang einem PCR-Test unterziehen. Anschließend müssen sie sich in die vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne am Reiseziel begeben. Gegen Ende der Quarantäne müssen alle Reisenden einen von der kanadischen Regierung bereitgestellten COVID-19-Schnelltest als Selbsttest vornehmen. Vollständig Geimpfte werden stichprobenweise einem PCR-Test bei Einreise unterzogen. Sie müssen sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne begeben.
Bei Missachtung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Alle Reisenden, die Flug-, Bahn- oder Schiffsreisen innerhalb von Kanada antreten, müssen vollständig gegen COVID-19 geimpft sein.
Die Ausreise aus Kanada ist für nicht vollständig geimpfte Personen, die nicht dauerhaft in Kanada leben, während einer nunmehr verlängerten Übergangsfrist bis zum 31. August 2022 möglich. Dafür muss das negative PCR-Test-Ergebnis vorgelegt werden. Der Test darf bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein. Nach Ablauf der Frist ist eine Ausreise für diese Personengruppe nicht mehr möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Kanada ist eingeschränkt möglich, wenn die Regelungen des Dritt- bzw. Zielstaats eine Einreise dort erlauben. Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA), die sie vor Flugbuchung beantragen sollen.
Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Alle Reisenden ab fünf Jahre, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen beim Boarding des Fluges nach Kanada der jeweiligen Fluggesellschaft gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Das vom Verkehrsministerium verlangte PCR-Testergebnis darf zum geplanten Abreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein.
Die Landgrenze zu den USA ist für vollständig Geimpfte geöffnet.
Reiseverbindungen
Zahlreiche europäische Fluggesellschaften führen transatlantische Flüge durch. Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Reisenden zu befördern, die COVID-19-Symptome aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige). Es kann kurzfristig zu Änderungen und Stornierungen kommen. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
Reisende ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen grundsätzlich vollständig mit einem von Kanada anerkannten Impfstoff geimpft sein, um Flug-, Bahn- oder Schiffsreisen in Kanada antreten zu können, die der föderalen Gesetzgebung unterliegen. Als Impfnachweise werden auch ausländische Dokumente akzeptiert, solange die einschlägige Kombination der Impfstoffe den kanadischen Vorgaben entspricht. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen werden Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt bis hin zu „Stay-at-home Orders“, die den Bürgern Bewegungseinschränkungen für alle nicht unbedingt notwendigen Verrichtungen auferlegen. Über die in den jeweiligen Provinzen geltenden aktuellen Regeln informiert die kanadische Regierung. Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Restaurants, Theater, Museen und Kinos) wird in einigen Provinzen und Territorien nur bei Vorlage eines Impfnachweises mit QR-Code gewährt. Nähere Angaben zur Beantragung eines kanadischen Nachweises und der zuvor gegebenenfalls erforderlichen Registrierung ausländischer Impfnachweise finden sich auf den Webseiten der Gesundheitsministerien der Provinzen, z.B. für Ontario . Mit mehrwöchigen Bearbeitungszeiten ist zu rechnen.
Hygieneregeln
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Für den Fall von Wartungsarbeiten oder Serviceausfällen der ArriveCAN-App sollte ein Screenshot oder Ausdruck des QR-Codes mitgeführt werden.
Litauen - Entlistung als Hochrisikogebiet mit Wirkung vom 3. März 2022, 0 Uhr, Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der litauischen Regierung.
Für Einreisende aus Deutschland besteht derzeit grundsätzlich keine Quarantäne- und Testpflicht. Es werden auch keine Nachweise über Impfung oder Genesung oder ein negativer PCR-Test verlangt.
Durch- und Weiterreise
Viele Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, z.B. auf der kurischen Nehrung. Die Ausreise (mit dem Kfz) ist an den Grenzübergängen
• Medininkai–Kamenyj Log,
• Šalčininkai–Benekainys,
• Raigardas–Privalka,
• Lavoriškės–Kotlovka,
• Kybartai–Černiševskoje,
• Panemunė–Sovetsk,
• Tverečius-Vidzy,
• Šumskas-Losha und
• Papelekis-Lyntupy
möglich.
Für den gewerblichen Gütertransport gelten gesonderte Regelungen.
Reiseverbindungen
Es bestehen direkte Flugverbindungen nach Deutschland. Auch der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv-getesteten Person aus dem Familienkreis verpflichtet ausnahmslos zu einer siebentägigen, häuslichen Quarantäne.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in Innenräumen wie Büros, Schulen, Supermärkten, öffentlichen Verkehrsmitteln etc., unabhängig von einer Impfung o.ä. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei sportlicher Betätigung gilt die Maskenpflicht nicht. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten. Es dürfen ausschließlich medizinische und FFP2-Masken verwendet werden, bei Veranstaltungen ausschließlich FFP2-Masken.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter: 1808 (in Litauen) oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Singapur - Entlistung als Hochrisikogebiet mit Wirkung vom 3. März 2022, 0 Uhr, Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Immigration and Checkpoints Authority (ICA).
Die Einreise nach Singapur unterliegt nach wie vor Einschränkungen. Einreisen aus Deutschland sind auf folgende Arten möglich:
• Vaccinated Travel Lane (VTL). Vollständig geimpfte Personen sowie begleitende Kinder unter 12 Jahren können auf ausgewiesenen VTL-Flügen quarantänefrei nach Singapur einreisen, sofern ein vorheriger siebentägiger Voraufenthalt in Deutschland oder einem anderen VTL-Land gegeben ist. Vor und nach Einreise sind Schnell- bzw. PCR-Tests durchzuführen. Für Touristen und Work-Permit-Holder muss vorab ein sogenannter Vaccinated Travel Pass beantragt werden und eine Reisekrankenversicherung nachgewiesen werden, die auch im Fall einer COVID-19-Erkrankung greift (auch ausländische Reisekrankenversicherungen sind möglich). Zudem ist das Herunterladen und die Nutzung der „Trace Together“-App vorgeschrieben. Einzelheiten und weitere Informationen können der Webseite Safe Travel entnommen werden.
• Work Pass Holder General Lane (WPHL). Genehmigungserfordernisse richten sich nach der Art der Arbeitserlaubnis. Der Nachweis über eine vollständige Impfung, eines negativen Schnelltests oder PCR-Tests vor der Einreise und eines kostenpflichtigen PCR-Tests am siebten Tag nach Einreise sind vorgeschrieben. Die Quarantäne („Stay-Home-Notice“, SHN) beträgt sieben Tage und kann in der eigenen Wohnung oder einer geeigneten, selbstgewählten Unterkunft verbracht werden. Hier findet sich die Übersicht über die Voraussetzungen zur Nutzung dieses Reisekorridors.
• Family Ties Lane (FTL). Unmittelbaren Familienangehörigen singapurischer Staatsangehöriger oder von Permanent Residents ist die Einreise über die FTL möglich. Voraussetzungen und Quarantäneerfordernisse finden sich auf dieser Übersichtseite von Safe Travel.
• Death and Critical Illness Emergency Visits Lane (DCEV). Dringende Einreisen aus familiären Gründen, die nicht über eine andere der o.g. Travel Lanes möglich sind, können über die Safe Travel-Webseite beantragt werden.
Alle Reisenden müssen zudem vor Antritt der Reise online eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist auf ausgewählten Strecken u.a. von Singapore Airlines Group, Lufthansa, Air France, KLM und Swiss möglich.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten bestehen über diverse kommerzielle Flugverbindungen von und nach Europa. Direktflüge von und nach Deutschland sind derzeit mit Lufthansa, Singapore Airlines und Scoot möglich.
Beschränkungen im Land
Beim Betreten und Verlassen von Geschäften, Malls, Restaurants und Dienstleistern muss verpflichtend ein Check-In mittels der „Trace-Together“-App oder –Token erfolgen. Die Teilnahme am öffentlichen Leben setzt zunehmend den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes voraus, so u.a. beim Zugang zu Restaurants.
Hygieneregeln
Es besteht die generelle Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Einreise- und Transitbestimmungen bei der ICA sowie zu den Gesundheitsmaßnahmen in Singapur beim Ministry of Health.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft. Erkundigen Sie sich vor einer Flugbuchung in jedem Fall bei Ihrer Fluggesellschaft.
• Prüfen Sie vor Abreise, ob Ihre Reisekrankenversicherung auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
- Ägypten
- Armenien
- Aserbaidschan
- Bahrain
- Barbados
- Belarus
- Bhutan
- Brasilien
- Chile
- Costa Rica
- Dänemark
- Dominica
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Georgien
- Griechenland
- Guatemala
- Haiti
- Iran
- Island
- Israel und Palästinensische Gebiete
- Japan
- Jemen / Yemen
- Jordanien
- Kuwait
- Lettland
- Libanon
- Libyen
- Liechtenstein
- Litauen
- Malediven
- Mexico
- Monaco
- Mongolei
- Niederlande
- Nordkorea
- Norwegen
- Österreich
- Oman
- Palau
- Papua-Neuguinea
- Paraguay
- Portugal inkl. Azoren und Madeira
- Rumänien
- Russische Föderation
- Salomonen
- Schweiz
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- Syrien
- Tadschikistan
- Trinidad und Tobago
- Tschechische Republik
- Turkmenistan
- Türkei
- Uruguay
- Venezuela
- Vietnam
- Zypern
Am 3. März 2022 um 0:00 Uhr, wird die Dritte Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) in Kraft treten.
Und nun noch die neuesten Beschränkungen:
Israel und Palästinensische Gebiete - Entlistung als Hochrisikogebiet mit Wirkung vom 3. März 2022, 0 Uhr, Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisestimmungen nach Israel bei den israelischen Behörden.
Seit dem 1. März 2022 ist die Einreise nach Israel unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status möglich. Reisende müssen grundsätzlich ein negatives PCR-Test-Ergebnis in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer vorlegen. Der PCR-Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug bzw. vor Einreise über eine Landgrenze durchgeführt worden sein. Ausnahmen davon gelten u.a. für israelische Staatsangehörige und Personen mit israelischer ID-Karte, sowie für Wiedereinreisende, die Israel für weniger als 72 Stunden verlassen haben. Für touristische Einreisen nach Israel gilt keine Ausnahme.
Für alle Reisenden ist ein kostenpflichtiger PCR-Testunmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion bzw. nach dem Passieren des Grenzübergangs verpflichtend.
Bei Einreisen besteht für alle Reisenden eine Isolationspflicht für die Dauer von 24 Stunden, sofern das PCR-Testergebnis vom Flughafen bzw. vom Grenzübergang nicht vorher vorliegt.
Reisende sind verpflichtet, den digitalen Nachweis über Impfung und/oder Genesung im Rahmen der Einreiseanmeldung („Entry Statement“) innerhalb von 48 Stunden vor Reisebeginn bzw. vor Eintreffen am Grenzübergang hochzuladen. Nach Ausfüllen des „Entry Statement“ erhält der Reisende per SMS oder Email eine Information des Ministry of Health über die Quarantänedauer und weitere Anweisungen.
Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist verpflichtend.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet.
Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nur in das Westjordanland reisen und nach israelischer Definition nicht als geimpft oder genesen gelten, benötigen eine Erlaubnis der israelischen Zivilverwaltung , die mindestens 45 Tage vor der geplanten Einreise zu beantragen ist und nur in Ausnahmefällen erteilt wird.
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich für einige Stunden für Ausreisen geöffnet. Zur Ausreise sind PCR-Tests obligatorisch. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein jordanisches Visum. Alle Ausreisenden, auch Inhaber einer palästinensischen Personenkennziffer (außer Gaza-ID), müssen die Ausreise vorab bei den jordanischen Behörden registrieren.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen; der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
Hygieneregeln
In Israel besteht in Innenräumen eine Maskenpflicht. Im Außenbereich empfiehlt die israelische Regierung, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, das Tragen einer Maske.
In den Palästinensischen Gebieten besteht weiterhin Maskenpflicht; die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.
Kanada - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kanadas.
Die für Kanada grundsätzlich bestehende Einreisesperre wurde für vollständig Geimpfte aufgehoben. Über die Anforderungen an Impfnachweise und die fortbestehende Testpflicht informiert die kanadische Regierung.
Für Personen, die nicht als vollständig geimpft gelten, ist eine Einreise nur möglich nach den Ausnahmeregelungen für kanadische Staatsangehörige und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus sowie deren engste Familienangehörige (Ehe-, Lebenspartner, Eltern und Kinder). Familiäre Beziehungen müssen erfahrungsgemäß bereits beim Boarding eines Fluges nach Kanada durch aussagekräftige Unterlagen nachgewiesen werden. Die kanadische Regierung informiert in einer Übersicht u.a. ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einreise zu Besuchszwecken für Familienangehörige möglich ist. Auch Personen die zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder des Studiums mit einer gültigen Arbeits- bzw. Studiengenehmigung einreisen, sind von der Einreisesperre (zur Einzelfallprüfung) ausgenommen.
Grundsätzlich gilt, dass alle Einreisenden vollständig geimpft sein müssen.
Vor der Einreise müssen sich alle Einreisenden über die ArriveCAN-App registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen angeben und ihren Impfnachweis hochladen. Die Verwendung der App ist bindend. Die kanadischen Behörden verfolgen die Einhaltung der Quarantänebestimmungen nach. Die kanadische Regierung stellt bei technischen Problemen weitere Informationen bereit.
Alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Abreise (bzw. bei Einreise auf dem Landweg vor der voraussichtlichen Einreise) sein darf. Die Testpflicht gilt auch für vollständig Geimpfte. Reisende, die ein positives Testergebnis haben, bei der die Probe zwischen 10 und 180 Tage vor der Einreise genommen wurde, erfüllen ebenfalls die Test-Anforderungen vor der Einreise.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich auch weiterhin bei Einreise am jeweiligen internationalen Flughafen bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang einem PCR-Test unterziehen. Anschließend müssen sie sich in die vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne am Reiseziel begeben. Gegen Ende der Quarantäne müssen alle Reisenden einen von der kanadischen Regierung bereitgestellten COVID-19-Schnelltest als Selbsttest vornehmen. Vollständig Geimpfte werden stichprobenweise einem PCR-Test bei Einreise unterzogen. Sie müssen sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne begeben.
Bei Missachtung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Alle Reisenden, die Flug-, Bahn- oder Schiffsreisen innerhalb von Kanada antreten, müssen vollständig gegen COVID-19 geimpft sein.
Die Ausreise aus Kanada ist für nicht vollständig geimpfte Personen, die nicht dauerhaft in Kanada leben, während einer nunmehr verlängerten Übergangsfrist bis zum 31. August 2022 möglich. Dafür muss das negative PCR-Test-Ergebnis vorgelegt werden. Der Test darf bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein. Nach Ablauf der Frist ist eine Ausreise für diese Personengruppe nicht mehr möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Kanada ist eingeschränkt möglich, wenn die Regelungen des Dritt- bzw. Zielstaats eine Einreise dort erlauben. Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA), die sie vor Flugbuchung beantragen sollen.
Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Alle Reisenden ab fünf Jahre, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen beim Boarding des Fluges nach Kanada der jeweiligen Fluggesellschaft gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Das vom Verkehrsministerium verlangte PCR-Testergebnis darf zum geplanten Abreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein.
Die Landgrenze zu den USA ist für vollständig Geimpfte geöffnet.
Reiseverbindungen
Zahlreiche europäische Fluggesellschaften führen transatlantische Flüge durch. Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Reisenden zu befördern, die COVID-19-Symptome aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige). Es kann kurzfristig zu Änderungen und Stornierungen kommen. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
Reisende ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen grundsätzlich vollständig mit einem von Kanada anerkannten Impfstoff geimpft sein, um Flug-, Bahn- oder Schiffsreisen in Kanada antreten zu können, die der föderalen Gesetzgebung unterliegen. Als Impfnachweise werden auch ausländische Dokumente akzeptiert, solange die einschlägige Kombination der Impfstoffe den kanadischen Vorgaben entspricht. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen werden Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt bis hin zu „Stay-at-home Orders“, die den Bürgern Bewegungseinschränkungen für alle nicht unbedingt notwendigen Verrichtungen auferlegen. Über die in den jeweiligen Provinzen geltenden aktuellen Regeln informiert die kanadische Regierung. Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Restaurants, Theater, Museen und Kinos) wird in einigen Provinzen und Territorien nur bei Vorlage eines Impfnachweises mit QR-Code gewährt. Nähere Angaben zur Beantragung eines kanadischen Nachweises und der zuvor gegebenenfalls erforderlichen Registrierung ausländischer Impfnachweise finden sich auf den Webseiten der Gesundheitsministerien der Provinzen, z.B. für Ontario . Mit mehrwöchigen Bearbeitungszeiten ist zu rechnen.
Hygieneregeln
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Für den Fall von Wartungsarbeiten oder Serviceausfällen der ArriveCAN-App sollte ein Screenshot oder Ausdruck des QR-Codes mitgeführt werden.
Litauen - Entlistung als Hochrisikogebiet mit Wirkung vom 3. März 2022, 0 Uhr, Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der litauischen Regierung.
Für Einreisende aus Deutschland besteht derzeit grundsätzlich keine Quarantäne- und Testpflicht. Es werden auch keine Nachweise über Impfung oder Genesung oder ein negativer PCR-Test verlangt.
Durch- und Weiterreise
Viele Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, z.B. auf der kurischen Nehrung. Die Ausreise (mit dem Kfz) ist an den Grenzübergängen
• Medininkai–Kamenyj Log,
• Šalčininkai–Benekainys,
• Raigardas–Privalka,
• Lavoriškės–Kotlovka,
• Kybartai–Černiševskoje,
• Panemunė–Sovetsk,
• Tverečius-Vidzy,
• Šumskas-Losha und
• Papelekis-Lyntupy
möglich.
Für den gewerblichen Gütertransport gelten gesonderte Regelungen.
Reiseverbindungen
Es bestehen direkte Flugverbindungen nach Deutschland. Auch der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv-getesteten Person aus dem Familienkreis verpflichtet ausnahmslos zu einer siebentägigen, häuslichen Quarantäne.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in Innenräumen wie Büros, Schulen, Supermärkten, öffentlichen Verkehrsmitteln etc., unabhängig von einer Impfung o.ä. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei sportlicher Betätigung gilt die Maskenpflicht nicht. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten. Es dürfen ausschließlich medizinische und FFP2-Masken verwendet werden, bei Veranstaltungen ausschließlich FFP2-Masken.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter: 1808 (in Litauen) oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Singapur - Entlistung als Hochrisikogebiet mit Wirkung vom 3. März 2022, 0 Uhr, Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Immigration and Checkpoints Authority (ICA).
Die Einreise nach Singapur unterliegt nach wie vor Einschränkungen. Einreisen aus Deutschland sind auf folgende Arten möglich:
• Vaccinated Travel Lane (VTL). Vollständig geimpfte Personen sowie begleitende Kinder unter 12 Jahren können auf ausgewiesenen VTL-Flügen quarantänefrei nach Singapur einreisen, sofern ein vorheriger siebentägiger Voraufenthalt in Deutschland oder einem anderen VTL-Land gegeben ist. Vor und nach Einreise sind Schnell- bzw. PCR-Tests durchzuführen. Für Touristen und Work-Permit-Holder muss vorab ein sogenannter Vaccinated Travel Pass beantragt werden und eine Reisekrankenversicherung nachgewiesen werden, die auch im Fall einer COVID-19-Erkrankung greift (auch ausländische Reisekrankenversicherungen sind möglich). Zudem ist das Herunterladen und die Nutzung der „Trace Together“-App vorgeschrieben. Einzelheiten und weitere Informationen können der Webseite Safe Travel entnommen werden.
• Work Pass Holder General Lane (WPHL). Genehmigungserfordernisse richten sich nach der Art der Arbeitserlaubnis. Der Nachweis über eine vollständige Impfung, eines negativen Schnelltests oder PCR-Tests vor der Einreise und eines kostenpflichtigen PCR-Tests am siebten Tag nach Einreise sind vorgeschrieben. Die Quarantäne („Stay-Home-Notice“, SHN) beträgt sieben Tage und kann in der eigenen Wohnung oder einer geeigneten, selbstgewählten Unterkunft verbracht werden. Hier findet sich die Übersicht über die Voraussetzungen zur Nutzung dieses Reisekorridors.
• Family Ties Lane (FTL). Unmittelbaren Familienangehörigen singapurischer Staatsangehöriger oder von Permanent Residents ist die Einreise über die FTL möglich. Voraussetzungen und Quarantäneerfordernisse finden sich auf dieser Übersichtseite von Safe Travel.
• Death and Critical Illness Emergency Visits Lane (DCEV). Dringende Einreisen aus familiären Gründen, die nicht über eine andere der o.g. Travel Lanes möglich sind, können über die Safe Travel-Webseite beantragt werden.
Alle Reisenden müssen zudem vor Antritt der Reise online eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist auf ausgewählten Strecken u.a. von Singapore Airlines Group, Lufthansa, Air France, KLM und Swiss möglich.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten bestehen über diverse kommerzielle Flugverbindungen von und nach Europa. Direktflüge von und nach Deutschland sind derzeit mit Lufthansa, Singapore Airlines und Scoot möglich.
Beschränkungen im Land
Beim Betreten und Verlassen von Geschäften, Malls, Restaurants und Dienstleistern muss verpflichtend ein Check-In mittels der „Trace-Together“-App oder –Token erfolgen. Die Teilnahme am öffentlichen Leben setzt zunehmend den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes voraus, so u.a. beim Zugang zu Restaurants.
Hygieneregeln
Es besteht die generelle Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Einreise- und Transitbestimmungen bei der ICA sowie zu den Gesundheitsmaßnahmen in Singapur beim Ministry of Health.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft. Erkundigen Sie sich vor einer Flugbuchung in jedem Fall bei Ihrer Fluggesellschaft.
• Prüfen Sie vor Abreise, ob Ihre Reisekrankenversicherung auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35451
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 03.03.2022
Belarus - Änderung Durch- und Weiterreise
Einreise
S. Grenzschließungen/Einschränkungen des Flugverkehrs.
Je nach Einreiseweg bestehen unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Die Einreise für Ausländer über den internationalen Flughafen Minsk ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Die Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. Hierzu gelten folgende Ausnahmen:
• Ausländer, die Ehegatten, Eltern oder Kinder von belarussischen Staatsangehörigen sind,
• Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder Arbeitsnachweis,
• Ausländer, die aufgrund einer schweren Krankheit oder des Todes einer nahestehenden Person einreisen wollen,
• Ausländer mit Diplomaten- oder Dienstpässen und Mitglieder offizieller Delegationen,
• Personen, die im internationalen Güterverkehr beschäftigt sind,
• Bürger der russischen Föderation, die im Transit in ihren Heimatstaat reisen.
Von Personen, die auf dem Landweg einreisen, wird ein Nachweis des Aufenthaltszwecks in Belarus verlangt, der in russischer oder belarussischer Übersetzung mit notarieller Beglaubigung vorzulegen ist.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen belarussischen Stelle.
Sowohl für die Einreise über den internationalen Flughafen Minsk als auch für die Einreise auf dem Landweg gelten zudem nachstehende pandemiebedingte Vorgaben:
Nicht geimpfte Einreisende benötigen einen negativen PCR-Test. Bei Vorlage eines COVID-Impfzertifikats (Ausstellungsdatum frühestens ein Monat und nicht älter als 12 Monate vor Einreisedatum) entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests. Das Impfzertifikat ist in Papierform in Belarussisch, Russisch und/oder Englisch vorzulegen und muss Namen, Vornamen und das Datum der letzten Impfung enthalten. Personen, die zum Zwecke einer COVID-Impfung nach Belarus einreisen, sind ebenfalls von der Selbstisolation befreit.
Ausländer ab einem Alter von sechs Jahren, die weder über ein COVID-19-Impfzertifikat verfügen, noch einen befristeten oder ständigen Wohnsitz in Belarus haben, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Über das negative Testergebnis muss das Original eines medizinischen Attests (in russischer, belarussischer, oder englischer Sprache) vorgelegt werden. Aus dem Befund müssen Name, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) hervorgehen. Das Attest kann auch der Ausdruck eines elektronischen Testergebnisses sein, muss aber Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde beinhalten. Die belarussischen Grenzbehörden können bei Nichtvorliegen des negativen Testergebnisses die Einreise verweigern. Ein nachträglicher Test (z.B. am Flughafen Minsk) ist nicht vorgesehen. Es gilt eine Ausreisesperre für belarussische Staatsangehörige sowie für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in Belarus für alle Grenzübergänge auf dem Landweg, nicht aber für den Flugverkehr.
Nähere Informationen, auch zu Ausnahmefällen, können der Seite des belarussischen Grenzschutzes entnommen werden.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise auf dem Landweg über Polen nach Deutschland ist grundsätzlich möglich.
Bei visumsfreier Einreise über den Flughafen Minsk und beabsichtigter Ausreise auf dem Landweg wird ein Ausreisevisum benötigt.
Die im Juli 2021 angekündigte Schließung der Landgrenze zur Ukraine wurde bislang nicht offiziell umgesetzt (siehe Empfehlungen).
Reiseverbindungen
Es bestehen keine direkten Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus, s. Grenzschließungen/Einschränkungen des Flugverkehrs.
Busverbindungen zwischen Belarus und Deutschland unterliegen COVID-19 bedingten Einschränkungen. Bahnverbindungen bestehen derzeit nicht.
Beschränkungen im Land
Es bestehen – abgesehen von der Pflicht zum Tragen einer Maske– kaum einschränkenden COVID-19-Maßnahmen.
Hygieneregeln
In Minsk und anderen Städten bzw. Bezirken gilt die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nur noch in wenigen öffentlichen Einrichtungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der belarussischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten können Sie sich über das belarussische Gesundheitsministerium oder dessen COVID-Hotline informieren (+ 375 29 156 85 65).
• Kontaktieren Sie vor dem Überqueren der Grenze die 24-Stunden-Hotline +375 17 329 1898 des belarussischen Grenzschutzes für aktuelle Informationen.
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
In Frankreich endet am 14. März 2022 die Maskenpflicht. Auch der Impfpass braucht dann an vielen Orten vorerst nicht mehr vorgelegt zu werden. In Bussen, Bahnen, Krankenhäusern und Altenheimen müssen aber weiter Corona-Schutzmasken getragen werden. Quelle: tagesschau.de
Griechenland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vom 15. März 2022 an müssen Besucherinnen und Besucher Griechenlands vor ihrer Einreise kein Anmeldeformular zur Corona-Nachverfolgung mehr ausfüllen. Bis zu diesem Datum bleibt die Anmeldepflicht jedoch bestehen. Außerdem fällt vom 5. März in Griechenland die Maskenpflicht im Freien. In der Gastronomie und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen aber weiterhin Impf- oder Genesungsnachweise gezeigt werden. Quelle: tagesschau.de
Indonesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Touristen ist die Einreise mit einem vorab zu beantragendem Visum gestattet, es werden keine Visa bei Einreise erteilt. Nähere Informationen zur Visumerteilung können bei einer Auslandsvertretung Indonesiens erfragt werden. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahre ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Bei Abflug nach Indonesien wird grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi" verlangt.
Bei der Einreise wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt.
Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses folgt eine dreitägige Quarantäne für vollständig Geimpfte oder eine siebentägige Quarantäne für noch nicht vollständige Geimpfte in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich), wo am dritten oder sechsten Tag nach Einreise ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt. Anschließend wird eine vierzehntägige Heimquarantäne empfohlen. Einreisende Minderjährige folgen den Quarantäneauflagen ihrer mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Bei positivem Testergebnis erfolgt bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen. Kommt es während der Quarantäne zu Änderungen, besteht kein Bestandsschutz.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Je nach Fluggesellschaft und Ziel-/ Umsteigeflughafen kann bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/ Großraums wird ein Impfnachweis und ein maximal 24 Stunden alter negativer Antigentest verlangt.
Zusätzlich wird bei Flugreisen bei vollständig Geimpften der Nachweis eines negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Tests oder eines negativen, maximal 24 Stunden alten Antigentests gefordert. Darüber hinaus wird am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App Peduli Lindungi verlangt.
Kinder ab 12 Jahren werden behandelt wie Erwachsene, Kinder unter 12 benötigen immer einen maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test.
Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App Peduli Lindungi gewährt. Die App mit hochgeladenem Impfnachweis ist auch Voraussetzung für den Zutritt zu Supermärkten, Malls, Dienstleistern und Restaurants. Dies wird strikt kontrolliert; in Einzelfällen wird die Vorlage des gelben Impfbuchs oder einer Impfbescheinigung akzeptiert.
Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen. Auch Geimpfte oder Genesene unterliegen weiter erheblichen Einschränkungen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion oder als mutmaßliche Kontaktperson einer positiv auf Omikron getesteten Person, zur kostenpflichtigen Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.
Irak - Änderung Einreise
Vor Reisen nach Irak wird mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Iraks.
Für alle Reisenden nach Zentralirak ist ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich. Die vollständige Impfung ist mit einem QR-Code wie z.B. im Europäischen Impfzertifikat nachzuweisen. Zusätzlich muss bei Einreise nach Zentralirak ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Das Ergebnis darf für die Einreise maximal 72 Stunden alt sein und muss bei Einreise ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorliegen.
Die Einreise in die Region Kurdistan-Irak ist nur mit einem gültigen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 oder einem negativen PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist, möglich. Die Nachweise müssen bei Einreise schriftlich bzw. ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können hierüber hinausgehen.
Für die Quarantäne-Vorschriften wird auf die jeweils aktuellen Regelungen des Gesundheitsministeriums der kurdischen Regionalregierung verwiesen. Ein- und Ausreisemöglichkeiten an den Landgrenzen Iraks sind weiterhin stark eingeschränkt.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak ist für Personen, die auch die irakische Staatsangehörigkeit besitzen, eine vollständige Impfung Voraussetzung. Dies gilt möglicherweise auch für Personen, die nicht in der Region wohnhaft sind. Für Ausländer ist die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak weiterhin mit einem negativen PCR-Test möglich, der nur von staatlichen Stellen vorgenommen werden darf. Fällt dieser positiv aus, wird eine Ausreise so lange nicht erlaubt, bis ein neuerlicher PCR-Test ein negatives Ergebnis hat. Ein Antigen-Schnelltest reicht nicht aus.
Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers ebenfalls von der Vorlage eines negativen PCR-Tests abhängig machen.
Reiseverbindungen
Es bestehen keine COVID-19 bedingten Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt in Zentralirak eine nächtliche Ausgangssperre und ein Versammlungsverbot.
In der Region Kurdistan-Irak sollen Restaurants und Cafés möglichst im Außenbereich bedienen, im Inneren gelten Kapazitätsbeschränkungen. Abstandsregeln müssen beachtet werden. Zugang zu Einkaufszentren, Supermärkten, Restaurants und öffentlichen Gebäuden soll nur gegen Vorlage eines Impfnachweises oder negativen Tests möglich sein. Versammlungen und Konferenzen dürfen nur von vollständig Geimpften, Genesenen oder Getesteten besucht werden, Beerdigungszeremonien sind untersagt. Deatillierte Informationen finden sich auf der Webseite der kurdischen Regionalregierung .
Hygieneregeln
Auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Taxis gilt eine Maskenpflicht, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
In der Region Kurdistan-Irak gilt auf öffentlichen Plätzen und Märkten sowie in öffentlichen Einrichtungen, Einkaufszentren, Taxis und öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht zum Tragen einer Maske. Touristen müssen an allen touristischen Orten einen Mund- und Nasenschutz tragen.
Es sind Abstandsregeln einzuhalten und regelmäßig die Hände zu waschen. Hygieneregeln werden nicht überall eingehalten.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise in den Irak auch bei Ihrer Fluggesellschaft nach möglicherweise bestehenden Testpflichten auch bei vollständiger Impfung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Rufnummer 122.
• Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über ggf. auch kurzfristig verkündete Ausgangssperren, Reiseverbote, Testpflichten, Quarantänevorschriften, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.
Japan - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit sind unter bestimmten Auflagen ausgenommen.
Die Visafreiheit ist für deutsche Staatsangehörige ausgesetzt. Die Einreise für erstmalig einreisende ausländische Staatsangehörige mit Visa für Geschäftsreisen, Studienaufenthalten und mittel- und langfristigen Aufenthalten (mit Certificate of Eligibility) ist wieder möglich. Auch die Neubeantragung o.g. Visa kann seit dem 1. März 2022 wieder erfolgen. Touristische Reisen hingegen sind weiterhin nicht möglich.
Personen mit gültigem Aufenthaltsstatus und gültiger Wiedereinreisegenehmigung (Re-entry permit) sind davon nicht betroffen. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Es sind zudem Quarantäneregeln einzuhalten. Deutschland gilt seit 3. März 2022 nicht mehr als Virusvariantengebiet. Am Flughafen wird bei Ankunft in jedem Fall ein COVID-19-Test durchgeführt. Die Quarantäne beträgt derzeit sieben Tage für alle Einreisenden.
Mit Wirkung vom 3. März 2022 gilt Folgendes: Einreisende aus Deutschland, die nachweislich eine von Japan anerkannte COVID-19-Booster-Impfung erhalten haben, sind von den Quarantäneregeln vollständig befreit. Einreisende aus Deutschland mit vollständigem Impfschutz oder ohne Impfnachweis können sich nach der Ankunft direkt in die häusliche Quarantäne begeben. Mit einem negativen COVID-19-Testergebnis am dritten Tag kann die häusliche Quarantäne beendet werden. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen benutzt werden. Dies gilt auch für japanische Staatsangehörige und Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis.
Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin und das japanische Außenministerium.
Durch- und Weiterreise
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten zwischen Japan und Deutschland. Einschränkungen und Flugausfälle sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Bars sind eingeschränkt geöffnet. Die Bevölkerung wird gebeten, Ansammlungen in größeren Gruppen zu vermeiden und keine Feiern zu veranstalten.
Hygieneregeln
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen unter denen eine Einreise/Ausreise nach und aus Japan und auch ein Transit möglich ist (PCR-Test).
Katar / Qatar - Änderung Einreise
Das Gesundheitsministerium von Katar hat zahlreiche Länder von der roten Liste gestrichen, darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz. Vollständig geimpfte Reisende aus diesen Ländern unterliegen nicht mehr der Quarantänepflicht. Alle Besucher müssen jedoch vor Reiseantritt ein negatives PCR-Laborergebnis vorlegen, das bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf. Zudem müssen sie sich spätestens drei Tage vor Ankunft in Katar über das Registrierungssystem registrieren. Weitere Informationen finden sich auf der Seite des Gesundheitsministeriums. Quelle: touristik aktuell
Kirgisistan - Änderung Durch- und Weiterreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kirgisistans.
Für die Einreise nach Kirgisistan muss ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder ein aktueller negativer PCR-Test vorgelegt werden. Davon ausgenommen sind ausschließlich Kinder unter sechs Jahre. Die letzte notwendige Impfung für den vollständigen Impfschutz muss bei Einreise nach Kirgisistan mindestens 14 Tage zurückliegen. Kirgisistan akzeptiert alle weltweit eingesetzten Impfstoffe. Bei Einreise auf dem Luftweg darf der Test zum Zeitpunkt der Einreise höchstens 72 Stunden alt sein. Falls der negative PCR-Test bei der Einreise älter als 72 Stunden ist, z. B. weil der Flug verspätet ist oder verschoben wurde, muss der Test bei Einreise erneut durchgeführt werden. Bei Einreise auf dem Landweg darf der negative PCR-Test höchstens 120 Stunden alt sein. Sollte der Test aufgrund von Reiseverzögerungen älter als 120 Stunden sein, muss erneut ein Test am Zielort durchgeführt werden. Es werden vereinzelt Temperaturmessungen vorgenommen. Eine Pflicht zur Quarantäne besteht nicht. Aktuelle Einreiseverordnungen werden von den kirgisischen Behörden erlassen und können sich rasch ändern.
Durch- und Weiterreise
Der innerkirgisische Flugverkehr findet ohne Einschränkungen statt. Reisen auf dem Landweg sind grundsätzlich möglich. Bei der Ausreise ist, je nach den Bestimmungen des Ziellandes, ein negativer PCR-Test vorzulegen. Bei der Weiterreise von Kirgisistan nach Kasachstan auf dem Landweg ist es in der Vergangenheit vermehrt zu Schwierigkeiten gekommen.
Die Ausreise aus Kirgisistan ist für Ausländer nicht mehr ohne gültiges Visum bzw. mit einem abgelaufenen Visum möglich. Ausreisevisa sind bei der Konsularabteilung des kirgisischen Außenministeriums zu beantragen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Kirgisistan wurde wieder aufgenommen; es finden täglich Flüge nach Istanbul, Moskau und Dubai statt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr ist allerdings noch sehr eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind keine besonderen Beschränkungen bekannt.
Hygieneregeln
An Eingängen von Märkten, Einkaufszentren und offiziellen Gebäuden wird zur Handdesinfektion, Abstandhalten und zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgefordert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Beförderungsbedingungen Ihrer Fluggesellschaft.
• Prüfen Sie vor Einreise auf dem Landweg, die Einreise-bzw. Transitregelungen des betreffenden Nachbarlandes.
Marokko - Änderung Einreise
Einreise
Die Einreise ist seit dem 7. Februar 2022 unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• Gültiger Impfpass für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ein Zertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand verlässlich als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung („3. Dosis“) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt
und
• Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden bei Boarding) ) für alle Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben.
und
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“ , das online heruntergeladen werden kann.
Ein Genesenennachweis wird nach Kenntnisstand des Auswärtigen Amtes nicht als ausreichend für die Einreise anerkannt.
Bei Einreise wird bei Reisenden ab dem sechsten Lebensjahr nach Zufallsprinzip ein Schnelltest durchgeführt. Reisende können aufgefordert werden, an ihrem Zielort einen PCR-Test nach 48 Stunden durchführen zu lassen. Im Fall eines positiven Ergebnisses ist eine Selbst-Quarantäne mit engmaschiger Kontrolle, bei schweren Verläufen die Einweisung in ein lokales Krankenhaus, vorgesehen. Personen mit Wohnsitz in Marokko können bei positivem Testergebnis die Quarantäne in der eigenen Wohnung mit engmaschiger Kontrolle durch die marokkanischen Behörden absolvieren.
Kinder unter sechs Jahren sind von den genannten Einreisebedingungen befreit.
Ausnahmen für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt.
Eine Wiederaufnahme der Fährverbindungen ist vorerst nicht beabsichtigt. Zu Sonderfähren liegen keine Informationen vor.
Für die Ausreise ist seit 7. Februar 2022 für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ebenfalls ein gültiger Impfpass erforderlich (s. o.). Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten. Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für max. 28 Tage gültig sein.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien sind geschlossen. Ein Grenzübertritt auf dem Landweg nach Mauretanien ist nicht mehr möglich.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ausreise aus Marokko ist seit dem 7. Februar 2022 mit Flügen verschiedener Airlines möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. März 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen. Ein gültiges Zertifikat setzt den Erhalt der Auffrischungsimpfung („3. Dosis“) voraus. Die Grundimmunisierung wird nur noch anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt.
Es besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Städten, Provinzen und Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein oder sind ganz geschlossen. Der ÖPNV verkehrt eingeschränkt und darf ebenfalls nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen gibt es z.T. Zugangsbeschränkungen für die Großräume Marrakesch, Casablanca und Agadir; öffentliche Einrichtungen sind teilweise geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung.
Zahlreiche Hotels sind geschlossen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Einreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die ab dem 7. Februar 2022 bestehenden Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Bitte erkundigen Sie sich dort auch nach den aktuell geltenden Ausreisebestimmungen (u.a. Erfordernis Vorlage Impfnachweis).
• Ungeimpfte Reisende ab sechs Jahren benötigen einen Testnachweis für die Einreise nach Deutschland. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Mauritius - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Mauritius Tourism Promotion Authority.
Die Einreise nach Mauritius ist für Ausländer grundsätzlich möglich. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Einreise- und Aufenthaltsmodalitäten.
Unter Anderem gilt:
Geimpfte Reisende benötigen für die Einreise nach Mauritius einen negativen PCR-Test, der innerhalb von 72 Stunden vor der Abreise durchgeführt wurde; zusätzlich ist ein COVID-19-Schnelltest bei Ankunft (Tag 0) auf Mauritius erforderlich.
Ungeimpfte Reisende können lediglich sog. 14-tägige Quarantäne-Aufenthalte in einem offiziellen Quarantänehotel buchen und benötigen für die Einreise nach Mauritius einen negativen PCR-Test, der innerhalb von 72 Stunden vor der Abreise durchgeführt wurde.
Ferner müssen alle Reisenden vor oder während ihres Fluges nach Mauritius das obligatorische all-in-one-travel-form ausfüllen, welches bei der Ankunft am Flughafen Mauritius den Einwanderungs- und Gesundheitsbehörden zu übergeben ist.
Ausführliche Informationen in deutscher Sprache zu (weiteren) Test- und Nachweiserfordernissen für die Einreise und den Aufenthalt in Mauritius bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA). Einzelheiten sind in der dort abrufbaren Broschüre „Reiseprotokolle" erklärt.
Reiseverbindungen
Abhängig von der Pandemieentwicklung ist eine kurzfristige Reduzierung der Flugverbindungen nach Europa bis hin zur Flughafenschließung in Mauritius nicht auszuschließen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Märkte, Strände und Nationalparks sind geöffnet, Restaurants und Schnellimbisse ebenfalls, jedoch ausschließlich für Geimpfte.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, daneben gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Befassen Sie sich unbedingt vorab mit den Informationen zur Einreise der MTPA (auch deutschsprachig).
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter/Fluggesellschaft auf.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.
Seychellen - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Seychellen.
Zur Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter zwei Jahren ohne erkennbare Symptome sind ausgenommen. Reisende, die im Zeitraum von zwei bis 12 Wochen vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, können alternativ einen maximal 72 Stunden alten negativen Antigentest zusammen mit dem positiven Testergebnis und einem Genesungsnachweis vorweisen. Zudem muss vor Abflug eine Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization) über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragt werden. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis zu allen (zertifizierten) Unterkünften, negatives PCR-Testergebnis, Impfnachweis (sofern vorhanden), Auslandskrankenversicherungsnachweis mit COVID-19 Deckung und Kredit- oder Bankkarte benötigt. Die Bearbeitung kann bis zu neun Stunden dauern. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt.
Für ausländische Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP) und Deutsche mit Wohnsitz auf den Seychellen gelten besondere Regeln .
Für die Einreise mit privatem Flugzeug und auf dem Seeweg gelten ebenfalls besondere Regeln . Dazu ist ein spezielles Einreiseformular auszufüllen.
Durch- und Weiterreise
Der Flughafentransit aus Hochrisikogebieten ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird. COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung mindestens eine Woche im Voraus per E-Mail oder telefonisch unter +248 4388410 kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich, außerdem in folgenden Einrichtungen:
• Dr. Jivan’s Private Clinic (Tel 4324008, 2713610) –Antigen-Schnelltest
• EuroMedical (Tel 4324999, 2715763) – PCR und Antigen-Test
• Seychelles Medical Services (Tel 4366999) – PCR-Test und Antigen-Schnelltest
• Future Care (Tel 4225252, 2593593) – PCR und Antigen-Schnelltest
• Victoria Health Clinic (Tel 2421880) – Antigen-Schnelltest.
Reiseverbindungen
Kreuzfahrtschiffe mit maximal 300 Passagieren dürfen die Häfen der Seychellen anlaufen. Alle Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
Beschränkungen im Land
Diskotheken sind geschlossen. Massenveranstaltungen, auch im Freien, sind derzeit nicht zulässig.
Hygieneregeln
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens (Gesundheitseinrichtungen, Banken, Kundenservicecenter, Geschäfte, Kinos, Sportstätten, Gotteshäuser, Märkte, Flughafen, Busbahnhof, Beerdigungen, Sitzungsräume, Friseursalons), in Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Flugzeuge, Taxis) und überall dort, wo ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des seychellischen Tourismusministeriums .
• Beachten Sie die Listen zugelassener Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe und Unterkünfte.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die 24-Stunden-Hotline der seychellischen Gesundheitsbehörden unter 141 oder wenden Sie sich an eine der drei Fieberstationen (Mont Fleuri/Corgat Estate Health Center, Baie Lazare Health Center, Glacis Health Center).
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
S. Grenzschließungen/Einschränkungen des Flugverkehrs.
Je nach Einreiseweg bestehen unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Die Einreise für Ausländer über den internationalen Flughafen Minsk ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Die Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. Hierzu gelten folgende Ausnahmen:
• Ausländer, die Ehegatten, Eltern oder Kinder von belarussischen Staatsangehörigen sind,
• Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder Arbeitsnachweis,
• Ausländer, die aufgrund einer schweren Krankheit oder des Todes einer nahestehenden Person einreisen wollen,
• Ausländer mit Diplomaten- oder Dienstpässen und Mitglieder offizieller Delegationen,
• Personen, die im internationalen Güterverkehr beschäftigt sind,
• Bürger der russischen Föderation, die im Transit in ihren Heimatstaat reisen.
Von Personen, die auf dem Landweg einreisen, wird ein Nachweis des Aufenthaltszwecks in Belarus verlangt, der in russischer oder belarussischer Übersetzung mit notarieller Beglaubigung vorzulegen ist.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen belarussischen Stelle.
Sowohl für die Einreise über den internationalen Flughafen Minsk als auch für die Einreise auf dem Landweg gelten zudem nachstehende pandemiebedingte Vorgaben:
Nicht geimpfte Einreisende benötigen einen negativen PCR-Test. Bei Vorlage eines COVID-Impfzertifikats (Ausstellungsdatum frühestens ein Monat und nicht älter als 12 Monate vor Einreisedatum) entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests. Das Impfzertifikat ist in Papierform in Belarussisch, Russisch und/oder Englisch vorzulegen und muss Namen, Vornamen und das Datum der letzten Impfung enthalten. Personen, die zum Zwecke einer COVID-Impfung nach Belarus einreisen, sind ebenfalls von der Selbstisolation befreit.
Ausländer ab einem Alter von sechs Jahren, die weder über ein COVID-19-Impfzertifikat verfügen, noch einen befristeten oder ständigen Wohnsitz in Belarus haben, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Über das negative Testergebnis muss das Original eines medizinischen Attests (in russischer, belarussischer, oder englischer Sprache) vorgelegt werden. Aus dem Befund müssen Name, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) hervorgehen. Das Attest kann auch der Ausdruck eines elektronischen Testergebnisses sein, muss aber Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde beinhalten. Die belarussischen Grenzbehörden können bei Nichtvorliegen des negativen Testergebnisses die Einreise verweigern. Ein nachträglicher Test (z.B. am Flughafen Minsk) ist nicht vorgesehen. Es gilt eine Ausreisesperre für belarussische Staatsangehörige sowie für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in Belarus für alle Grenzübergänge auf dem Landweg, nicht aber für den Flugverkehr.
Nähere Informationen, auch zu Ausnahmefällen, können der Seite des belarussischen Grenzschutzes entnommen werden.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise auf dem Landweg über Polen nach Deutschland ist grundsätzlich möglich.
Bei visumsfreier Einreise über den Flughafen Minsk und beabsichtigter Ausreise auf dem Landweg wird ein Ausreisevisum benötigt.
Die im Juli 2021 angekündigte Schließung der Landgrenze zur Ukraine wurde bislang nicht offiziell umgesetzt (siehe Empfehlungen).
Reiseverbindungen
Es bestehen keine direkten Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus, s. Grenzschließungen/Einschränkungen des Flugverkehrs.
Busverbindungen zwischen Belarus und Deutschland unterliegen COVID-19 bedingten Einschränkungen. Bahnverbindungen bestehen derzeit nicht.
Beschränkungen im Land
Es bestehen – abgesehen von der Pflicht zum Tragen einer Maske– kaum einschränkenden COVID-19-Maßnahmen.
Hygieneregeln
In Minsk und anderen Städten bzw. Bezirken gilt die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nur noch in wenigen öffentlichen Einrichtungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der belarussischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten können Sie sich über das belarussische Gesundheitsministerium oder dessen COVID-Hotline informieren (+ 375 29 156 85 65).
• Kontaktieren Sie vor dem Überqueren der Grenze die 24-Stunden-Hotline +375 17 329 1898 des belarussischen Grenzschutzes für aktuelle Informationen.
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
In Frankreich endet am 14. März 2022 die Maskenpflicht. Auch der Impfpass braucht dann an vielen Orten vorerst nicht mehr vorgelegt zu werden. In Bussen, Bahnen, Krankenhäusern und Altenheimen müssen aber weiter Corona-Schutzmasken getragen werden. Quelle: tagesschau.de
Griechenland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vom 15. März 2022 an müssen Besucherinnen und Besucher Griechenlands vor ihrer Einreise kein Anmeldeformular zur Corona-Nachverfolgung mehr ausfüllen. Bis zu diesem Datum bleibt die Anmeldepflicht jedoch bestehen. Außerdem fällt vom 5. März in Griechenland die Maskenpflicht im Freien. In der Gastronomie und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen aber weiterhin Impf- oder Genesungsnachweise gezeigt werden. Quelle: tagesschau.de
Indonesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Touristen ist die Einreise mit einem vorab zu beantragendem Visum gestattet, es werden keine Visa bei Einreise erteilt. Nähere Informationen zur Visumerteilung können bei einer Auslandsvertretung Indonesiens erfragt werden. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahre ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Bei Abflug nach Indonesien wird grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi" verlangt.
Bei der Einreise wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt.
Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses folgt eine dreitägige Quarantäne für vollständig Geimpfte oder eine siebentägige Quarantäne für noch nicht vollständige Geimpfte in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich), wo am dritten oder sechsten Tag nach Einreise ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt. Anschließend wird eine vierzehntägige Heimquarantäne empfohlen. Einreisende Minderjährige folgen den Quarantäneauflagen ihrer mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Bei positivem Testergebnis erfolgt bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen. Kommt es während der Quarantäne zu Änderungen, besteht kein Bestandsschutz.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Je nach Fluggesellschaft und Ziel-/ Umsteigeflughafen kann bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/ Großraums wird ein Impfnachweis und ein maximal 24 Stunden alter negativer Antigentest verlangt.
Zusätzlich wird bei Flugreisen bei vollständig Geimpften der Nachweis eines negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Tests oder eines negativen, maximal 24 Stunden alten Antigentests gefordert. Darüber hinaus wird am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App Peduli Lindungi verlangt.
Kinder ab 12 Jahren werden behandelt wie Erwachsene, Kinder unter 12 benötigen immer einen maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test.
Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App Peduli Lindungi gewährt. Die App mit hochgeladenem Impfnachweis ist auch Voraussetzung für den Zutritt zu Supermärkten, Malls, Dienstleistern und Restaurants. Dies wird strikt kontrolliert; in Einzelfällen wird die Vorlage des gelben Impfbuchs oder einer Impfbescheinigung akzeptiert.
Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen. Auch Geimpfte oder Genesene unterliegen weiter erheblichen Einschränkungen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion oder als mutmaßliche Kontaktperson einer positiv auf Omikron getesteten Person, zur kostenpflichtigen Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.
Irak - Änderung Einreise
Vor Reisen nach Irak wird mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Iraks.
Für alle Reisenden nach Zentralirak ist ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich. Die vollständige Impfung ist mit einem QR-Code wie z.B. im Europäischen Impfzertifikat nachzuweisen. Zusätzlich muss bei Einreise nach Zentralirak ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Das Ergebnis darf für die Einreise maximal 72 Stunden alt sein und muss bei Einreise ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorliegen.
Die Einreise in die Region Kurdistan-Irak ist nur mit einem gültigen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 oder einem negativen PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist, möglich. Die Nachweise müssen bei Einreise schriftlich bzw. ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können hierüber hinausgehen.
Für die Quarantäne-Vorschriften wird auf die jeweils aktuellen Regelungen des Gesundheitsministeriums der kurdischen Regionalregierung verwiesen. Ein- und Ausreisemöglichkeiten an den Landgrenzen Iraks sind weiterhin stark eingeschränkt.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak ist für Personen, die auch die irakische Staatsangehörigkeit besitzen, eine vollständige Impfung Voraussetzung. Dies gilt möglicherweise auch für Personen, die nicht in der Region wohnhaft sind. Für Ausländer ist die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak weiterhin mit einem negativen PCR-Test möglich, der nur von staatlichen Stellen vorgenommen werden darf. Fällt dieser positiv aus, wird eine Ausreise so lange nicht erlaubt, bis ein neuerlicher PCR-Test ein negatives Ergebnis hat. Ein Antigen-Schnelltest reicht nicht aus.
Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers ebenfalls von der Vorlage eines negativen PCR-Tests abhängig machen.
Reiseverbindungen
Es bestehen keine COVID-19 bedingten Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt in Zentralirak eine nächtliche Ausgangssperre und ein Versammlungsverbot.
In der Region Kurdistan-Irak sollen Restaurants und Cafés möglichst im Außenbereich bedienen, im Inneren gelten Kapazitätsbeschränkungen. Abstandsregeln müssen beachtet werden. Zugang zu Einkaufszentren, Supermärkten, Restaurants und öffentlichen Gebäuden soll nur gegen Vorlage eines Impfnachweises oder negativen Tests möglich sein. Versammlungen und Konferenzen dürfen nur von vollständig Geimpften, Genesenen oder Getesteten besucht werden, Beerdigungszeremonien sind untersagt. Deatillierte Informationen finden sich auf der Webseite der kurdischen Regionalregierung .
Hygieneregeln
Auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Taxis gilt eine Maskenpflicht, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
In der Region Kurdistan-Irak gilt auf öffentlichen Plätzen und Märkten sowie in öffentlichen Einrichtungen, Einkaufszentren, Taxis und öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht zum Tragen einer Maske. Touristen müssen an allen touristischen Orten einen Mund- und Nasenschutz tragen.
Es sind Abstandsregeln einzuhalten und regelmäßig die Hände zu waschen. Hygieneregeln werden nicht überall eingehalten.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise in den Irak auch bei Ihrer Fluggesellschaft nach möglicherweise bestehenden Testpflichten auch bei vollständiger Impfung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Rufnummer 122.
• Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über ggf. auch kurzfristig verkündete Ausgangssperren, Reiseverbote, Testpflichten, Quarantänevorschriften, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.
Japan - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit sind unter bestimmten Auflagen ausgenommen.
Die Visafreiheit ist für deutsche Staatsangehörige ausgesetzt. Die Einreise für erstmalig einreisende ausländische Staatsangehörige mit Visa für Geschäftsreisen, Studienaufenthalten und mittel- und langfristigen Aufenthalten (mit Certificate of Eligibility) ist wieder möglich. Auch die Neubeantragung o.g. Visa kann seit dem 1. März 2022 wieder erfolgen. Touristische Reisen hingegen sind weiterhin nicht möglich.
Personen mit gültigem Aufenthaltsstatus und gültiger Wiedereinreisegenehmigung (Re-entry permit) sind davon nicht betroffen. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Es sind zudem Quarantäneregeln einzuhalten. Deutschland gilt seit 3. März 2022 nicht mehr als Virusvariantengebiet. Am Flughafen wird bei Ankunft in jedem Fall ein COVID-19-Test durchgeführt. Die Quarantäne beträgt derzeit sieben Tage für alle Einreisenden.
Mit Wirkung vom 3. März 2022 gilt Folgendes: Einreisende aus Deutschland, die nachweislich eine von Japan anerkannte COVID-19-Booster-Impfung erhalten haben, sind von den Quarantäneregeln vollständig befreit. Einreisende aus Deutschland mit vollständigem Impfschutz oder ohne Impfnachweis können sich nach der Ankunft direkt in die häusliche Quarantäne begeben. Mit einem negativen COVID-19-Testergebnis am dritten Tag kann die häusliche Quarantäne beendet werden. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen benutzt werden. Dies gilt auch für japanische Staatsangehörige und Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis.
Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin und das japanische Außenministerium.
Durch- und Weiterreise
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten zwischen Japan und Deutschland. Einschränkungen und Flugausfälle sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Bars sind eingeschränkt geöffnet. Die Bevölkerung wird gebeten, Ansammlungen in größeren Gruppen zu vermeiden und keine Feiern zu veranstalten.
Hygieneregeln
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen unter denen eine Einreise/Ausreise nach und aus Japan und auch ein Transit möglich ist (PCR-Test).
Katar / Qatar - Änderung Einreise
Das Gesundheitsministerium von Katar hat zahlreiche Länder von der roten Liste gestrichen, darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz. Vollständig geimpfte Reisende aus diesen Ländern unterliegen nicht mehr der Quarantänepflicht. Alle Besucher müssen jedoch vor Reiseantritt ein negatives PCR-Laborergebnis vorlegen, das bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf. Zudem müssen sie sich spätestens drei Tage vor Ankunft in Katar über das Registrierungssystem registrieren. Weitere Informationen finden sich auf der Seite des Gesundheitsministeriums. Quelle: touristik aktuell
Kirgisistan - Änderung Durch- und Weiterreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kirgisistans.
Für die Einreise nach Kirgisistan muss ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder ein aktueller negativer PCR-Test vorgelegt werden. Davon ausgenommen sind ausschließlich Kinder unter sechs Jahre. Die letzte notwendige Impfung für den vollständigen Impfschutz muss bei Einreise nach Kirgisistan mindestens 14 Tage zurückliegen. Kirgisistan akzeptiert alle weltweit eingesetzten Impfstoffe. Bei Einreise auf dem Luftweg darf der Test zum Zeitpunkt der Einreise höchstens 72 Stunden alt sein. Falls der negative PCR-Test bei der Einreise älter als 72 Stunden ist, z. B. weil der Flug verspätet ist oder verschoben wurde, muss der Test bei Einreise erneut durchgeführt werden. Bei Einreise auf dem Landweg darf der negative PCR-Test höchstens 120 Stunden alt sein. Sollte der Test aufgrund von Reiseverzögerungen älter als 120 Stunden sein, muss erneut ein Test am Zielort durchgeführt werden. Es werden vereinzelt Temperaturmessungen vorgenommen. Eine Pflicht zur Quarantäne besteht nicht. Aktuelle Einreiseverordnungen werden von den kirgisischen Behörden erlassen und können sich rasch ändern.
Durch- und Weiterreise
Der innerkirgisische Flugverkehr findet ohne Einschränkungen statt. Reisen auf dem Landweg sind grundsätzlich möglich. Bei der Ausreise ist, je nach den Bestimmungen des Ziellandes, ein negativer PCR-Test vorzulegen. Bei der Weiterreise von Kirgisistan nach Kasachstan auf dem Landweg ist es in der Vergangenheit vermehrt zu Schwierigkeiten gekommen.
Die Ausreise aus Kirgisistan ist für Ausländer nicht mehr ohne gültiges Visum bzw. mit einem abgelaufenen Visum möglich. Ausreisevisa sind bei der Konsularabteilung des kirgisischen Außenministeriums zu beantragen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Kirgisistan wurde wieder aufgenommen; es finden täglich Flüge nach Istanbul, Moskau und Dubai statt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr ist allerdings noch sehr eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind keine besonderen Beschränkungen bekannt.
Hygieneregeln
An Eingängen von Märkten, Einkaufszentren und offiziellen Gebäuden wird zur Handdesinfektion, Abstandhalten und zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgefordert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Beförderungsbedingungen Ihrer Fluggesellschaft.
• Prüfen Sie vor Einreise auf dem Landweg, die Einreise-bzw. Transitregelungen des betreffenden Nachbarlandes.
Marokko - Änderung Einreise
Einreise
Die Einreise ist seit dem 7. Februar 2022 unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• Gültiger Impfpass für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ein Zertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand verlässlich als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung („3. Dosis“) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt
und
• Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden bei Boarding) ) für alle Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben.
und
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“ , das online heruntergeladen werden kann.
Ein Genesenennachweis wird nach Kenntnisstand des Auswärtigen Amtes nicht als ausreichend für die Einreise anerkannt.
Bei Einreise wird bei Reisenden ab dem sechsten Lebensjahr nach Zufallsprinzip ein Schnelltest durchgeführt. Reisende können aufgefordert werden, an ihrem Zielort einen PCR-Test nach 48 Stunden durchführen zu lassen. Im Fall eines positiven Ergebnisses ist eine Selbst-Quarantäne mit engmaschiger Kontrolle, bei schweren Verläufen die Einweisung in ein lokales Krankenhaus, vorgesehen. Personen mit Wohnsitz in Marokko können bei positivem Testergebnis die Quarantäne in der eigenen Wohnung mit engmaschiger Kontrolle durch die marokkanischen Behörden absolvieren.
Kinder unter sechs Jahren sind von den genannten Einreisebedingungen befreit.
Ausnahmen für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt.
Eine Wiederaufnahme der Fährverbindungen ist vorerst nicht beabsichtigt. Zu Sonderfähren liegen keine Informationen vor.
Für die Ausreise ist seit 7. Februar 2022 für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ebenfalls ein gültiger Impfpass erforderlich (s. o.). Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten. Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für max. 28 Tage gültig sein.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien sind geschlossen. Ein Grenzübertritt auf dem Landweg nach Mauretanien ist nicht mehr möglich.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ausreise aus Marokko ist seit dem 7. Februar 2022 mit Flügen verschiedener Airlines möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. März 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen. Ein gültiges Zertifikat setzt den Erhalt der Auffrischungsimpfung („3. Dosis“) voraus. Die Grundimmunisierung wird nur noch anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt.
Es besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Städten, Provinzen und Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein oder sind ganz geschlossen. Der ÖPNV verkehrt eingeschränkt und darf ebenfalls nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen gibt es z.T. Zugangsbeschränkungen für die Großräume Marrakesch, Casablanca und Agadir; öffentliche Einrichtungen sind teilweise geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung.
Zahlreiche Hotels sind geschlossen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Einreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die ab dem 7. Februar 2022 bestehenden Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Bitte erkundigen Sie sich dort auch nach den aktuell geltenden Ausreisebestimmungen (u.a. Erfordernis Vorlage Impfnachweis).
• Ungeimpfte Reisende ab sechs Jahren benötigen einen Testnachweis für die Einreise nach Deutschland. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Mauritius - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Mauritius Tourism Promotion Authority.
Die Einreise nach Mauritius ist für Ausländer grundsätzlich möglich. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Einreise- und Aufenthaltsmodalitäten.
Unter Anderem gilt:
Geimpfte Reisende benötigen für die Einreise nach Mauritius einen negativen PCR-Test, der innerhalb von 72 Stunden vor der Abreise durchgeführt wurde; zusätzlich ist ein COVID-19-Schnelltest bei Ankunft (Tag 0) auf Mauritius erforderlich.
Ungeimpfte Reisende können lediglich sog. 14-tägige Quarantäne-Aufenthalte in einem offiziellen Quarantänehotel buchen und benötigen für die Einreise nach Mauritius einen negativen PCR-Test, der innerhalb von 72 Stunden vor der Abreise durchgeführt wurde.
Ferner müssen alle Reisenden vor oder während ihres Fluges nach Mauritius das obligatorische all-in-one-travel-form ausfüllen, welches bei der Ankunft am Flughafen Mauritius den Einwanderungs- und Gesundheitsbehörden zu übergeben ist.
Ausführliche Informationen in deutscher Sprache zu (weiteren) Test- und Nachweiserfordernissen für die Einreise und den Aufenthalt in Mauritius bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA). Einzelheiten sind in der dort abrufbaren Broschüre „Reiseprotokolle" erklärt.
Reiseverbindungen
Abhängig von der Pandemieentwicklung ist eine kurzfristige Reduzierung der Flugverbindungen nach Europa bis hin zur Flughafenschließung in Mauritius nicht auszuschließen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Märkte, Strände und Nationalparks sind geöffnet, Restaurants und Schnellimbisse ebenfalls, jedoch ausschließlich für Geimpfte.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, daneben gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Befassen Sie sich unbedingt vorab mit den Informationen zur Einreise der MTPA (auch deutschsprachig).
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter/Fluggesellschaft auf.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.
Seychellen - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Seychellen.
Zur Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter zwei Jahren ohne erkennbare Symptome sind ausgenommen. Reisende, die im Zeitraum von zwei bis 12 Wochen vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, können alternativ einen maximal 72 Stunden alten negativen Antigentest zusammen mit dem positiven Testergebnis und einem Genesungsnachweis vorweisen. Zudem muss vor Abflug eine Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization) über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragt werden. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis zu allen (zertifizierten) Unterkünften, negatives PCR-Testergebnis, Impfnachweis (sofern vorhanden), Auslandskrankenversicherungsnachweis mit COVID-19 Deckung und Kredit- oder Bankkarte benötigt. Die Bearbeitung kann bis zu neun Stunden dauern. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt.
Für ausländische Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP) und Deutsche mit Wohnsitz auf den Seychellen gelten besondere Regeln .
Für die Einreise mit privatem Flugzeug und auf dem Seeweg gelten ebenfalls besondere Regeln . Dazu ist ein spezielles Einreiseformular auszufüllen.
Durch- und Weiterreise
Der Flughafentransit aus Hochrisikogebieten ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird. COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung mindestens eine Woche im Voraus per E-Mail oder telefonisch unter +248 4388410 kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich, außerdem in folgenden Einrichtungen:
• Dr. Jivan’s Private Clinic (Tel 4324008, 2713610) –Antigen-Schnelltest
• EuroMedical (Tel 4324999, 2715763) – PCR und Antigen-Test
• Seychelles Medical Services (Tel 4366999) – PCR-Test und Antigen-Schnelltest
• Future Care (Tel 4225252, 2593593) – PCR und Antigen-Schnelltest
• Victoria Health Clinic (Tel 2421880) – Antigen-Schnelltest.
Reiseverbindungen
Kreuzfahrtschiffe mit maximal 300 Passagieren dürfen die Häfen der Seychellen anlaufen. Alle Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
Beschränkungen im Land
Diskotheken sind geschlossen. Massenveranstaltungen, auch im Freien, sind derzeit nicht zulässig.
Hygieneregeln
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens (Gesundheitseinrichtungen, Banken, Kundenservicecenter, Geschäfte, Kinos, Sportstätten, Gotteshäuser, Märkte, Flughafen, Busbahnhof, Beerdigungen, Sitzungsräume, Friseursalons), in Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Flugzeuge, Taxis) und überall dort, wo ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des seychellischen Tourismusministeriums .
• Beachten Sie die Listen zugelassener Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe und Unterkünfte.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die 24-Stunden-Hotline der seychellischen Gesundheitsbehörden unter 141 oder wenden Sie sich an eine der drei Fieberstationen (Mont Fleuri/Corgat Estate Health Center, Baie Lazare Health Center, Glacis Health Center).
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35451
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 04.03.2022
Belgien - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Die meisten Corona-Maßnahmen in Belgien sind ab kommender Woche hinfällig. Das belgische Corona-Komitee einigte sich auf ein Ende der pandemischen Notlage für das Land. So sind Masken künftig nur noch in Krankenhäusern und in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Menschen müssen demnach auch keinen Impfnachweis oder Corona-Test mehr in Restaurants, Bars oder Fitnessstudios vorlegen. Es gibt auch keine Beschränkungen für Veranstaltungen mehr. Quelle: tagesschau.de
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Im britischen Landesteil Wales sollen Ende dieses Monats alle verbliebenen Maßnahmen auslaufen. Vom 28. März 2022 an soll keine Maskenpflicht mehr in geschlossenen Räumen gelten und auch die Pflicht zur Isolation für positiv Getestete wegfallen.
Wales ist damit der letzte britische Landesteil, in dem die Maßnahmen vollständig aufgehoben werden. Den Anfang gemacht hatte England, wo bereits seit der vergangenen Woche keinerlei Auflagen mehr gelten. In Schottland enden die Corona-Regeln am 21. März. Die Pflicht zur Isolation für Infizierte gilt jedoch vorerst weiter. Quelle: tagesschau.de
Hongkong - Aktuelle Quarantänebestimmungen, Änderung Empfehlungen
Aktuelle Quarantänebestimmungen
Angesichts der exponentiell ansteigenden Infektionszahlen plant die Regierung im Rahmen der dynamischen Null-COVID-Politik im März und April verpflichtende Massentests. Die damit verbundenen Maßnahmen werden die Bewegungsfreiheit sehr einschränken. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass positiv getestete Kinder von ihren Eltern getrennt und ins Krankenhaus eingewiesen werden. Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich die angespannte Situation in Krankenhäusern und Isolationseinrichtungen kurzfristig bessert.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Länder sind in drei Kategorien eingestuft: „high-risk“, „medium-risk“ und „low-risk“. Deutschland ist als „high-risk“ eingestuft. Für Personen, die aus Deutschland einreisen oder sich während der letzten 14 Tage dort aufgehalten haben (dazu zählt auch ein Transitaufenthalt am Flughafen) gilt:
• Die Einreise ist nur noch für geimpfte Personen möglich, die im Besitz eines Aufenthaltstitels (z.B. Hongkong-ID) oder eines Visums sind. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahre dürfen nur zusammen mit ihren Eltern/Begleitperson einreisen, sofern die Begleitpersonen geimpft sind. Kinder über 12 Jahre müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Bei der Einreise aus Deutschland nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) eines von den deutschen Behörden anerkannten Labors vorgelegt werden. Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis vorliegt, erfolgt der Transport in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel. Weitere Tests folgen während der Quarantänezeit.
• Die Länge der Quarantänezeit im Hotel beträgt 14 Tage. Möglichkeiten, die Quarantäne zu verkürzen, bestehen nicht.
Bei Ankunft oder während der Hotelquarantäne positiv getestete Personen werden in ein Krankenhaus eingewiesen. Passagiere, die während des Flugs in der Nähe eines nach Ankunft positiv getesteten Mitreisenden gesessen haben, können als „close contact“ identifiziert werden und müssen sich in eines der von der Hongkonger Regierung eingerichteten Quarantänezentren begeben. Die Länge des dortigen Aufenthalts ist einzelfallabhängig und kann bis zu drei Wochen betragen.
Detailliertere Informationen zur Kategorisierung der Länder, zu den Erfordernissen an die vorzulegenden Unterlagen, zu den Quarantäne-Hotels, den anerkannten Laboren, etc. bietet die Hongkonger Regierung sowie das Generalkonsulat Hongkong.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern der Weiterflug mit derselben Fluggesellschaft erfolgt, eine Bordkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Alle Transitpassgiere aus Übersee und Taiwan müssen beim Einsteigen einen Nachweis über einen negativen PCR-Test vorlegen, wobei die Probe innerhalb von 72 Stunden vor der Abflugzeit entnommen worden sein muss.
In der Zeit vom 16. Januar 2022 bis 15. Februar 2022 ist es Reisenden aus den Ländern der Hochrisikogruppe A nicht erlaubt den Transit über Hongkong zu nutzen.
Reiseverbindungen
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Seit 10. Februar 2022 hat die Hongkonger Regierung angesichts der gestiegenen COVID-19-Fälle neue einschränkende Maßnahmen verfügt: Darunter fallen u.a. die Schließung von Bars, Museen, Friseursalons, religiösen Einrichtungen (außer bei Beisetzungen), Fitnesseinrichtungen sowie weiteren Unterhaltungslokalitäten. Kindergärten, Schulen und Universitäten sind zum Online-Betrieb übergegangen. Restaurants dürfen nur von 6 bis 18 Uhr öffnen. Für den Besuch von Restaurants besteht Impfpflicht. Solange Gäste sich online registrieren, können Einrichtungen des täglichen Bedarfs weiterhin genutzt werden. In der Öffentlichkeit sind nur Gruppen von maximal zwei Personen erlaubt, in den Wohnungen dürfen sich nur Mitglieder von zwei Familien treffen.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und der Regierung von Hongkong.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
• Familien, die eine Reise nach und einen Aufenthalt in Hongkong planen, sollten bedenken, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass positiv getestete Kinder von ihren Eltern getrennt und ins Krankenhaus eingewiesen werden.
Luxemburg - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Luxemburg will einen Großteil seiner Maßnahmen aufheben. Es wird keine Maskenpflicht und keine Zugangsbeschränkungen mehr geben in der Gastronomie, im Einzelhandel, bei der Arbeit oder beim Sport. Auch in der Schule soll die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, entfallen. Quelle: tagesschau.de
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
In Österreich fallen am Samstag 5. März 2022 fast alle Corona-Beschränkungen. Es gibt keine Zugangsbeschränkungen, keine Obergrenze bei Veranstaltungen und keine Sperrstunde mehr. Damit kann auch in der Nachtgastronomie wieder gefeiert werden. Allein die Hauptstadt Wien will sich nicht auf alle Öffnungsschritte einlassen und hält zunächst an der 2G-Regel in der Gastronomie und einer fast überall geltenden FFP2-Maskenpflicht fest. Quelle: tagesschau.de
Taiwan - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Taiwans.
Die Einreise nach Taiwan ist bis auf weiteres nur taiwanischen Staatsangehörigen, Ausländern mit Daueraufenthaltstitel (Alien Residence Certificate, ARC) und Studierenden und Geschäftsreisenden gestattet. Studierende und Geschäftsreisende haben vorab eine Einreisegenehmigung/Visum bei der zuständigen Taipeh-Vertretung in Deutschland einzuholen.
Ausnahmegenehmigungen für die Einreise nach Taiwan können für Notfälle und aus humanitären Gründen durch das CEEC (Central Epidemic Command Center) erteilt werden.
Reisende müssen beim Check-in am ausländischen Flughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Dies gilt unabhängig von der Nationalität der Reisenden oder des Reisezwecks. Der Test darf zum Zeitpunkt des Boardings nicht älter als zwei Tage (Kalendertage) sein. Das Testergebnis muss von einem im Abflugland anerkannten Labor in englischer oder chinesischer Sprache oder in beiden Sprachen ausgestellt sein. Akzeptiert werden neben der Papierform auch Testergebnisse in elektronischer Form, wenn sie den Anforderungen entsprechen.
Alle Reisenden müssen sich ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder Herkunftsland nach Einreise zehn Tage in Isolation begeben. Ab dem 7. März 2022 ist die Nutzung einer Privatunterkunft für die Quarantäne möglich – unter der Voraussetzung, dass die Unterkunft nur von einer Person genutzt wird. Zusammen einreisende Familienangehörige dürfen gemeinsam eine Privatunterkunft nutzen. Ansonsten hat die Quarantäne in einer von der Regierung bestimmten Quarantäneunterkunft (Hotel) zu erfolgen. Die Isolation im Quarantänehotel muss in einem Einzelzimmer erfolgen. Die Kosten sowohl für anfallende COVID-19-Tests als auch einer eventuellen COVID-19-Behandlung muss der Reisende tragen. Direkt nach der Einreise am Flughafen sowie am letzten Tag der Quarantäne ist zwingend jeweils ein weiterer PCR-Test erforderlich. Die Tests werden durch die lokale Polizei arrangiert. Einreisende aus Brasilien, Indien, dem Vereinigten Königreich, Peru, Israel, Indonesien und Bangladesch müssen die Quarantäne in Gruppenquarantäneeinrichtungen der Regierung verbringen. Kosten hierfür entstehen nicht.
Die taiwanischen Gesundheitsbehörden überwachen die Einhaltung der Quarantänemaßnahmen streng und ahnden die Nichtbeachtung mit empfindlichen Geldstrafen.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Taiwan ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Europa, in die asiatischen Nachbarländer sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau findet in reduziertem Umfang statt. China Airlines fliegt derzeit wöchentlich nach Frankfurt und Amsterdam, EVA Air wöchentlich nach Paris. Außerdem gibt es Flugverbindungen mit Transitaufenthalten nach Europa mit Turkish Airlines, Emirates, Cathay Pacific u.a.
Beschränkungen im Land
Die Corona-Warnstufe wurde auf 2 gesenkt. Landesweit bleiben aber strikte Hygienemaßnahmen wie z.B. das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bis auf weiteres bestehen.
Hygieneregeln
Es besteht die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, auch im Freien.
Empfehlungen
• Halten Sie sich an die umfangreichen Empfehlungen der taiwanischen Behörden zur Kontaktvermeidung und des Tragens von Mundschutz.
• Beachten Sie die Informationen des Deutschen Instituts.
• Informieren Sie sich über die Seite des taiwanischen Centre for Disease Control und zu den genauen Quarantänebestimmungen der taiwanesischen Behörden.
• Verfolgen Sie die aktuellen Hinweise des MOFA.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Ungarn - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Die Einreise auf dem Landweg ist aus allen Nachbarstaaten Ungarns unbeschränkt und ohne Test- und Quarantänepflicht möglich.
Für Einreisen auf dem Luftweg und aus Ländern außerhalb des Schengenraums ist ein digitales COVID-Zertifikat der EU nachzuweisen. Ausgenommen davon sind ungarische Staatsangehörige, Personen, die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder, Personen, die über eine für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen, Geschäftsreisende mit entsprechenden Nachweisen, Personen, die nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren, sowie Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen.
Personen mit einer Bescheinigung über das negative Ergebnis eines PCR-Tests in englischer oder ungarischer Sprache, der nicht älter als 72 Stunden ist, können ebenfalls auch auf dem Luftweg aus Deutschland nach Ungarn einreisen.
Die unbeschränkte Einreise ist weiterhin möglich für Personen mit einem Impfnachweis der folgenden Länder, mit denen Ungarn bilaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Impfnachweisen abgeschlossen hat: Albanien, Bahrain, Georgien, Kasachstan, Kroatien, Marokko, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, San Marino, Türkei, Ukraine, Uzbekistan und Zypern. Impfnachweise anderer Staaten werden nicht zur Einreise anerkannt.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn aus einem Schengen-Staat kommend ist ohne Beschränkungen möglich. Transit aus einem Land kommend, dass nicht Schengen-Staat ist, ist für Personen ohne digitales COVID-Zertifikat der EU weiterhin nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, der Zugverkehr mit Einschränkungen. Nähere Auskünfte bietet z.B. MÁV oder die Deutsche Bahn.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zur Vorlage eines Immunitätsausweises wird ab 7. März 2022 schrittweise aufgehoben. Der Zutritt zu Gastronomiebetrieben, Hotels, Freizeiteinrichtungen und kulturellen Veranstaltungen ist bereits jetzt ohne Beschränkungen möglich.
Hygieneregeln
Hygieneregeln laufen, mit Ausnahme für Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflege-/Altenheimen und anderen sozialen Einrichtungen, am 7. März 2022 aus. Eine allgemeine Maskenpflicht besteht dann nicht mehr.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, insbesondere bei Einreisen aus Drittstaaten, an die zuständigen ungarischen Behörden bzw. Botschaften im Aufenthaltsland.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Die meisten Corona-Maßnahmen in Belgien sind ab kommender Woche hinfällig. Das belgische Corona-Komitee einigte sich auf ein Ende der pandemischen Notlage für das Land. So sind Masken künftig nur noch in Krankenhäusern und in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Menschen müssen demnach auch keinen Impfnachweis oder Corona-Test mehr in Restaurants, Bars oder Fitnessstudios vorlegen. Es gibt auch keine Beschränkungen für Veranstaltungen mehr. Quelle: tagesschau.de
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Im britischen Landesteil Wales sollen Ende dieses Monats alle verbliebenen Maßnahmen auslaufen. Vom 28. März 2022 an soll keine Maskenpflicht mehr in geschlossenen Räumen gelten und auch die Pflicht zur Isolation für positiv Getestete wegfallen.
Wales ist damit der letzte britische Landesteil, in dem die Maßnahmen vollständig aufgehoben werden. Den Anfang gemacht hatte England, wo bereits seit der vergangenen Woche keinerlei Auflagen mehr gelten. In Schottland enden die Corona-Regeln am 21. März. Die Pflicht zur Isolation für Infizierte gilt jedoch vorerst weiter. Quelle: tagesschau.de
Hongkong - Aktuelle Quarantänebestimmungen, Änderung Empfehlungen
Aktuelle Quarantänebestimmungen
Angesichts der exponentiell ansteigenden Infektionszahlen plant die Regierung im Rahmen der dynamischen Null-COVID-Politik im März und April verpflichtende Massentests. Die damit verbundenen Maßnahmen werden die Bewegungsfreiheit sehr einschränken. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass positiv getestete Kinder von ihren Eltern getrennt und ins Krankenhaus eingewiesen werden. Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich die angespannte Situation in Krankenhäusern und Isolationseinrichtungen kurzfristig bessert.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Länder sind in drei Kategorien eingestuft: „high-risk“, „medium-risk“ und „low-risk“. Deutschland ist als „high-risk“ eingestuft. Für Personen, die aus Deutschland einreisen oder sich während der letzten 14 Tage dort aufgehalten haben (dazu zählt auch ein Transitaufenthalt am Flughafen) gilt:
• Die Einreise ist nur noch für geimpfte Personen möglich, die im Besitz eines Aufenthaltstitels (z.B. Hongkong-ID) oder eines Visums sind. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahre dürfen nur zusammen mit ihren Eltern/Begleitperson einreisen, sofern die Begleitpersonen geimpft sind. Kinder über 12 Jahre müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Bei der Einreise aus Deutschland nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) eines von den deutschen Behörden anerkannten Labors vorgelegt werden. Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis vorliegt, erfolgt der Transport in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel. Weitere Tests folgen während der Quarantänezeit.
• Die Länge der Quarantänezeit im Hotel beträgt 14 Tage. Möglichkeiten, die Quarantäne zu verkürzen, bestehen nicht.
Bei Ankunft oder während der Hotelquarantäne positiv getestete Personen werden in ein Krankenhaus eingewiesen. Passagiere, die während des Flugs in der Nähe eines nach Ankunft positiv getesteten Mitreisenden gesessen haben, können als „close contact“ identifiziert werden und müssen sich in eines der von der Hongkonger Regierung eingerichteten Quarantänezentren begeben. Die Länge des dortigen Aufenthalts ist einzelfallabhängig und kann bis zu drei Wochen betragen.
Detailliertere Informationen zur Kategorisierung der Länder, zu den Erfordernissen an die vorzulegenden Unterlagen, zu den Quarantäne-Hotels, den anerkannten Laboren, etc. bietet die Hongkonger Regierung sowie das Generalkonsulat Hongkong.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern der Weiterflug mit derselben Fluggesellschaft erfolgt, eine Bordkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Alle Transitpassgiere aus Übersee und Taiwan müssen beim Einsteigen einen Nachweis über einen negativen PCR-Test vorlegen, wobei die Probe innerhalb von 72 Stunden vor der Abflugzeit entnommen worden sein muss.
In der Zeit vom 16. Januar 2022 bis 15. Februar 2022 ist es Reisenden aus den Ländern der Hochrisikogruppe A nicht erlaubt den Transit über Hongkong zu nutzen.
Reiseverbindungen
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Seit 10. Februar 2022 hat die Hongkonger Regierung angesichts der gestiegenen COVID-19-Fälle neue einschränkende Maßnahmen verfügt: Darunter fallen u.a. die Schließung von Bars, Museen, Friseursalons, religiösen Einrichtungen (außer bei Beisetzungen), Fitnesseinrichtungen sowie weiteren Unterhaltungslokalitäten. Kindergärten, Schulen und Universitäten sind zum Online-Betrieb übergegangen. Restaurants dürfen nur von 6 bis 18 Uhr öffnen. Für den Besuch von Restaurants besteht Impfpflicht. Solange Gäste sich online registrieren, können Einrichtungen des täglichen Bedarfs weiterhin genutzt werden. In der Öffentlichkeit sind nur Gruppen von maximal zwei Personen erlaubt, in den Wohnungen dürfen sich nur Mitglieder von zwei Familien treffen.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und der Regierung von Hongkong.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
• Familien, die eine Reise nach und einen Aufenthalt in Hongkong planen, sollten bedenken, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass positiv getestete Kinder von ihren Eltern getrennt und ins Krankenhaus eingewiesen werden.
Luxemburg - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Luxemburg will einen Großteil seiner Maßnahmen aufheben. Es wird keine Maskenpflicht und keine Zugangsbeschränkungen mehr geben in der Gastronomie, im Einzelhandel, bei der Arbeit oder beim Sport. Auch in der Schule soll die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, entfallen. Quelle: tagesschau.de
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
In Österreich fallen am Samstag 5. März 2022 fast alle Corona-Beschränkungen. Es gibt keine Zugangsbeschränkungen, keine Obergrenze bei Veranstaltungen und keine Sperrstunde mehr. Damit kann auch in der Nachtgastronomie wieder gefeiert werden. Allein die Hauptstadt Wien will sich nicht auf alle Öffnungsschritte einlassen und hält zunächst an der 2G-Regel in der Gastronomie und einer fast überall geltenden FFP2-Maskenpflicht fest. Quelle: tagesschau.de
Taiwan - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Taiwans.
Die Einreise nach Taiwan ist bis auf weiteres nur taiwanischen Staatsangehörigen, Ausländern mit Daueraufenthaltstitel (Alien Residence Certificate, ARC) und Studierenden und Geschäftsreisenden gestattet. Studierende und Geschäftsreisende haben vorab eine Einreisegenehmigung/Visum bei der zuständigen Taipeh-Vertretung in Deutschland einzuholen.
Ausnahmegenehmigungen für die Einreise nach Taiwan können für Notfälle und aus humanitären Gründen durch das CEEC (Central Epidemic Command Center) erteilt werden.
Reisende müssen beim Check-in am ausländischen Flughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Dies gilt unabhängig von der Nationalität der Reisenden oder des Reisezwecks. Der Test darf zum Zeitpunkt des Boardings nicht älter als zwei Tage (Kalendertage) sein. Das Testergebnis muss von einem im Abflugland anerkannten Labor in englischer oder chinesischer Sprache oder in beiden Sprachen ausgestellt sein. Akzeptiert werden neben der Papierform auch Testergebnisse in elektronischer Form, wenn sie den Anforderungen entsprechen.
Alle Reisenden müssen sich ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder Herkunftsland nach Einreise zehn Tage in Isolation begeben. Ab dem 7. März 2022 ist die Nutzung einer Privatunterkunft für die Quarantäne möglich – unter der Voraussetzung, dass die Unterkunft nur von einer Person genutzt wird. Zusammen einreisende Familienangehörige dürfen gemeinsam eine Privatunterkunft nutzen. Ansonsten hat die Quarantäne in einer von der Regierung bestimmten Quarantäneunterkunft (Hotel) zu erfolgen. Die Isolation im Quarantänehotel muss in einem Einzelzimmer erfolgen. Die Kosten sowohl für anfallende COVID-19-Tests als auch einer eventuellen COVID-19-Behandlung muss der Reisende tragen. Direkt nach der Einreise am Flughafen sowie am letzten Tag der Quarantäne ist zwingend jeweils ein weiterer PCR-Test erforderlich. Die Tests werden durch die lokale Polizei arrangiert. Einreisende aus Brasilien, Indien, dem Vereinigten Königreich, Peru, Israel, Indonesien und Bangladesch müssen die Quarantäne in Gruppenquarantäneeinrichtungen der Regierung verbringen. Kosten hierfür entstehen nicht.
Die taiwanischen Gesundheitsbehörden überwachen die Einhaltung der Quarantänemaßnahmen streng und ahnden die Nichtbeachtung mit empfindlichen Geldstrafen.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Taiwan ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Europa, in die asiatischen Nachbarländer sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau findet in reduziertem Umfang statt. China Airlines fliegt derzeit wöchentlich nach Frankfurt und Amsterdam, EVA Air wöchentlich nach Paris. Außerdem gibt es Flugverbindungen mit Transitaufenthalten nach Europa mit Turkish Airlines, Emirates, Cathay Pacific u.a.
Beschränkungen im Land
Die Corona-Warnstufe wurde auf 2 gesenkt. Landesweit bleiben aber strikte Hygienemaßnahmen wie z.B. das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bis auf weiteres bestehen.
Hygieneregeln
Es besteht die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, auch im Freien.
Empfehlungen
• Halten Sie sich an die umfangreichen Empfehlungen der taiwanischen Behörden zur Kontaktvermeidung und des Tragens von Mundschutz.
• Beachten Sie die Informationen des Deutschen Instituts.
• Informieren Sie sich über die Seite des taiwanischen Centre for Disease Control und zu den genauen Quarantänebestimmungen der taiwanesischen Behörden.
• Verfolgen Sie die aktuellen Hinweise des MOFA.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Ungarn - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Die Einreise auf dem Landweg ist aus allen Nachbarstaaten Ungarns unbeschränkt und ohne Test- und Quarantänepflicht möglich.
Für Einreisen auf dem Luftweg und aus Ländern außerhalb des Schengenraums ist ein digitales COVID-Zertifikat der EU nachzuweisen. Ausgenommen davon sind ungarische Staatsangehörige, Personen, die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder, Personen, die über eine für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen, Geschäftsreisende mit entsprechenden Nachweisen, Personen, die nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren, sowie Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen.
Personen mit einer Bescheinigung über das negative Ergebnis eines PCR-Tests in englischer oder ungarischer Sprache, der nicht älter als 72 Stunden ist, können ebenfalls auch auf dem Luftweg aus Deutschland nach Ungarn einreisen.
Die unbeschränkte Einreise ist weiterhin möglich für Personen mit einem Impfnachweis der folgenden Länder, mit denen Ungarn bilaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Impfnachweisen abgeschlossen hat: Albanien, Bahrain, Georgien, Kasachstan, Kroatien, Marokko, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, San Marino, Türkei, Ukraine, Uzbekistan und Zypern. Impfnachweise anderer Staaten werden nicht zur Einreise anerkannt.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn aus einem Schengen-Staat kommend ist ohne Beschränkungen möglich. Transit aus einem Land kommend, dass nicht Schengen-Staat ist, ist für Personen ohne digitales COVID-Zertifikat der EU weiterhin nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, der Zugverkehr mit Einschränkungen. Nähere Auskünfte bietet z.B. MÁV oder die Deutsche Bahn.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zur Vorlage eines Immunitätsausweises wird ab 7. März 2022 schrittweise aufgehoben. Der Zutritt zu Gastronomiebetrieben, Hotels, Freizeiteinrichtungen und kulturellen Veranstaltungen ist bereits jetzt ohne Beschränkungen möglich.
Hygieneregeln
Hygieneregeln laufen, mit Ausnahme für Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflege-/Altenheimen und anderen sozialen Einrichtungen, am 7. März 2022 aus. Eine allgemeine Maskenpflicht besteht dann nicht mehr.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, insbesondere bei Einreisen aus Drittstaaten, an die zuständigen ungarischen Behörden bzw. Botschaften im Aufenthaltsland.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35451
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 05.03.2022
Russische Föderation - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Hygieneregeln
Einreise
Eine Einreise ist für deutsche Staatsangehörige und für Bürger anderer Staaten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland (Vorlage im Original erforderlich) sowie Diplomaten- und Dienstpassinhaber bei Anreise per Direktflug aus bestimmten Staaten gestattet. Darüber hinaus müssen Reisende im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Aufgrund der Einreisebeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie werden derzeit keine e-Visa erteilt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19 bedingt ausgesetzt.
Für Einreisen auf anderem Weg, insbesondere über die Landgrenze sowie auf dem Luftweg aus anderen Staaten gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Zu den jeweils geltenden Beschränkungen kann die Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation Auskunft geben, für Geschäftsreisende die Webseite der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein. Das Testergebnis muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen und bei der Grenzkontrolle vorgezeigt werden. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist das Testergebnis bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Für Einreisende in die Russische Föderation aus Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien auf dem Luftweg ist die im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entwickelte App "Reisen ohne COVID" (für iOS bzw. für Android ) verpflichtend, der die Ergebnisse von PCR-Tests enthält (als QR-Code), die in zertifizierten Laboren in den jeweiligen Ländern gemacht werden. Dies gilt nicht für Transit-bzw. Durchreisende. Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Durch- und Weiterreise
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet, der russische Luftraum ist allerdings für Flugzeuge aus zahlreichen europäischen Staaten geschlossen, s. Aktuelles. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Deutschland und Russland ist eingestellt, s. Aktuelles.
Der Zugverkehr zwischen Deutschland und Russland und der Fährverkehr sind eingestellt.
Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen, siehe Aktuelles.
Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende eingeschränkt. Für Deutsche ist die Ausreise nach Estland , Finnland , Lettland , Litauen , Norwegen und Polen mit eigenem Fahrzeug oder Bus zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Grenzübergangsstellen grundsätzlich gestattet. Der Zugverkehr zwischen Russland und Finnland ist nur russischen und finnischen Staatsangehörigen zugänglich.
Beschränkungen im Land
In Moskau bestehen Einschränkungen bei Veranstaltungen und beim Besuch von Museen und Theatern. In anderen Teilen Russlands können andere und auch weitergehende Einschränkungen bestehen.
Hygieneregeln
In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
In vielen Städten (u.a. Moskau, Sankt Petersburg) gelten zudem derzeit Einschränkungen. Der europäische Impfnachweis wird nicht anerkannt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten sowie
• über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Quelle: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Eine Einreise ist für deutsche Staatsangehörige und für Bürger anderer Staaten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland (Vorlage im Original erforderlich) sowie Diplomaten- und Dienstpassinhaber bei Anreise per Direktflug aus bestimmten Staaten gestattet. Darüber hinaus müssen Reisende im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Aufgrund der Einreisebeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie werden derzeit keine e-Visa erteilt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19 bedingt ausgesetzt.
Für Einreisen auf anderem Weg, insbesondere über die Landgrenze sowie auf dem Luftweg aus anderen Staaten gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Zu den jeweils geltenden Beschränkungen kann die Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation Auskunft geben, für Geschäftsreisende die Webseite der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein. Das Testergebnis muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen und bei der Grenzkontrolle vorgezeigt werden. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist das Testergebnis bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Für Einreisende in die Russische Föderation aus Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien auf dem Luftweg ist die im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entwickelte App "Reisen ohne COVID" (für iOS bzw. für Android ) verpflichtend, der die Ergebnisse von PCR-Tests enthält (als QR-Code), die in zertifizierten Laboren in den jeweiligen Ländern gemacht werden. Dies gilt nicht für Transit-bzw. Durchreisende. Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Durch- und Weiterreise
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet, der russische Luftraum ist allerdings für Flugzeuge aus zahlreichen europäischen Staaten geschlossen, s. Aktuelles. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Deutschland und Russland ist eingestellt, s. Aktuelles.
Der Zugverkehr zwischen Deutschland und Russland und der Fährverkehr sind eingestellt.
Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen, siehe Aktuelles.
Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende eingeschränkt. Für Deutsche ist die Ausreise nach Estland , Finnland , Lettland , Litauen , Norwegen und Polen mit eigenem Fahrzeug oder Bus zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Grenzübergangsstellen grundsätzlich gestattet. Der Zugverkehr zwischen Russland und Finnland ist nur russischen und finnischen Staatsangehörigen zugänglich.
Beschränkungen im Land
In Moskau bestehen Einschränkungen bei Veranstaltungen und beim Besuch von Museen und Theatern. In anderen Teilen Russlands können andere und auch weitergehende Einschränkungen bestehen.
Hygieneregeln
In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
In vielen Städten (u.a. Moskau, Sankt Petersburg) gelten zudem derzeit Einschränkungen. Der europäische Impfnachweis wird nicht anerkannt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten sowie
• über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Quelle: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35451
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 06.03.2022
Ruanda - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
In Ruanda wurden die nationalen und internationalen Maßnahmen mit Wirkung vom 5. März bzw. 7. März 2022 gelockert. Am 5. März haben die Behörden die landesweite Ausgangssperre aufgehoben. Alle öffentlichen und privaten Ämter sowie gesellschaftliche Veranstaltungen und Versammlungen können mit voller Kapazität betrieben werden. Ab dem 7. März werden die Landgrenzen wieder geöffnet. Quelle: Garda World
Saudi-Arabien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Die saudischen Behörden haben die meisten COVID-19-Maßnahmen ab dem 5. März 2022 gelockert. Reisende müssen sich bei ihrer Ankunft im Land nicht mehr der obligatorischen Quarantänezeit unterziehen. Auch brauch bei der Ankunft kein negativer PCR-Test mehr vorgelegt werden. Die Behörden haben die Anforderungen zur sozialen Distanzierung aufgehoben, und Einzelpersonen müssen in der Öffentlichkeit keine Gesichtsmasken mehr tragen. Gläubige sind auch von der Einhaltung sozialer Distanzierungsanforderungen innerhalb der beiden Heiligen Moscheen im Königreich befreit. Quelle: Garda World
Gruß
BIrgitt
In Ruanda wurden die nationalen und internationalen Maßnahmen mit Wirkung vom 5. März bzw. 7. März 2022 gelockert. Am 5. März haben die Behörden die landesweite Ausgangssperre aufgehoben. Alle öffentlichen und privaten Ämter sowie gesellschaftliche Veranstaltungen und Versammlungen können mit voller Kapazität betrieben werden. Ab dem 7. März werden die Landgrenzen wieder geöffnet. Quelle: Garda World
Saudi-Arabien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Die saudischen Behörden haben die meisten COVID-19-Maßnahmen ab dem 5. März 2022 gelockert. Reisende müssen sich bei ihrer Ankunft im Land nicht mehr der obligatorischen Quarantänezeit unterziehen. Auch brauch bei der Ankunft kein negativer PCR-Test mehr vorgelegt werden. Die Behörden haben die Anforderungen zur sozialen Distanzierung aufgehoben, und Einzelpersonen müssen in der Öffentlichkeit keine Gesichtsmasken mehr tragen. Gläubige sind auch von der Einhaltung sozialer Distanzierungsanforderungen innerhalb der beiden Heiligen Moscheen im Königreich befreit. Quelle: Garda World
Gruß
BIrgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35451
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 07.03.2022 - Teil 1
Aserbaidschan - Änderung Reiseverbindungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige auch ohne vorherige Sondergenehmigung möglich (s. Einreise und Zoll). Bei der Einreise muss bereits beim Check-in ein Nachweis über das Vorliegen einer vollständigen Impfung oder ein Genesenennachweis und ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen ausreichend (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder ab Vollendung des ersten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen einen negativen PCR-Test. Für Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres ist kein Nachweis nötig. Eine Selbstisolation nach Einreise ist nicht erforderlich.
Bitte unbedingt auch die Hinweise im Abschnitt Beschränkungen im Land im Hinblick auf die Gültigkeit von COVID-Zertifikaten beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Charterflüge zwischen Baku und Istanbul sowie nach Ankara und Izmir werden durchgeführt. Eine Flugverbindung mit Frankfurt wurde wieder aufgenommen. Darüber hinaus gibt es weitere Charterflüge z.B. nach London, Tiflis. Flugverbindungen in die Ukraine und die Russische Föderation sind aktuell ausgesetzt. Für einen Weiterflug nach Deutschland ist jedoch in der Regel ein neuer Check-in, verbunden mit Gepäckabholung und Einreise in das Transitland, erforderlich. Die jeweiligen Einreiseerfordernisse sind dabei zu beachten.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis 1. Mai 2022 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen, Fitnessstudios, Restaurants und Cafés sind geöffnet. Für ungeimpfte Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres gelten Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z. B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, große Einkaufszentren, Hochschulbesuch). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind. Seit dem 15. Februar 2022 verlieren Impfzertifikate ihre Gültigkeit sechs Monate nach Erhalt der zweiten Impfung.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und insbesondere auch im ÖPNV.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der aserbaidschanischen Regierung sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).
Belgien - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Belgien hat den Großteil der Corona-Maßnahmen aufgehoben. Die Verwendung des Corona-Passes ist vorerst beendet. Das gilt in der Gastronomie und bei Veranstaltungen. Auch die Maskenpflicht ist weitgehend aufgehoben. Masken müssen in Belgien nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen getragen werden. In Geschäften, Schulen und Büros gibt es keine Verpflichtung mehr zum Tragen einer Maske. Dies wird lediglich "empfohlen", wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Quelle: tagesschau.de
Indonesien - Änderung Einreise
Einreise
Touristen ist die Einreise mit einem vorab zu beantragendem Visum gestattet, es werden keine Visa bei Einreise erteilt.
Für Einreisen über den internationalen Flughafen Ngurah Rai in Denpasar/Bali gilt seit 7. März 2022 folgende Sonderregelung: Deutsche Staatsangehörige können für touristische Aufenthalte bei Direkteinreise in Bali (nicht über einen anderen internationalen Flughafen in Indonesien) ein spezielles Tourismusvisum für 30 Tage erhalten („Visit Visa on Special Arrival for Tourism“). Die Kosten betragen 500.000,- IDR. Benötigt werden ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass sowie ein Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach inoffiziellen Angaben müssen auch eine mindestens viertägige Hotelreservierung in Bali, ein Nachweis über Voll- oder Boosterimpfung sowie ein bei Abflug maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test in englischer Sprache nachgewiesen werden. Eine einmalige Verlängerung dieses Visums um weitere 30 Tage ist bei der zuständigen Ausländerbehörde (Imigrasi) möglich. Die Ausreise mit diesem Visum ist über jeden internationalen Flughafen möglich.
Nähere Informationen zur Visumerteilung, auch zum Bali-Einreisevisum-Programm können bei einer Auslandsvertretung Indonesiens erfragt werden. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahre ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Bei Abflug nach Indonesien wird grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi" verlangt.
Bei der Einreise wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt.
Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses folgt eine dreitägige Quarantäne für vollständig Geimpfte oder eine siebentägige Quarantäne für noch nicht vollständige Geimpfte in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich), wo am dritten oder sechsten Tag nach Einreise ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt. Anschließend wird eine vierzehntägige Heimquarantäne empfohlen. Einreisende Minderjährige folgen den Quarantäneauflagen ihrer mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Bei positivem Testergebnis erfolgt bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen. Kommt es während der Quarantäne zu Änderungen, besteht kein Bestandsschutz.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Je nach Fluggesellschaft und Ziel-/ Umsteigeflughafen kann bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/ Großraums wird ein Impfnachweis und ein maximal 24 Stunden alter negativer Antigentest verlangt.
Zusätzlich wird bei Flugreisen bei vollständig Geimpften der Nachweis eines negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Tests oder eines negativen, maximal 24 Stunden alten Antigentests gefordert. Darüber hinaus wird am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App Peduli Lindungi verlangt.
Kinder ab 12 Jahren werden behandelt wie Erwachsene, Kinder unter 12 benötigen immer einen maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test.
Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App Peduli Lindungi gewährt. Die App mit hochgeladenem Impfnachweis ist auch Voraussetzung für den Zutritt zu Supermärkten, Malls, Dienstleistern und Restaurants. Dies wird strikt kontrolliert; in Einzelfällen wird die Vorlage des gelben Impfbuchs oder einer Impfbescheinigung akzeptiert.
Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen. Auch Geimpfte oder Genesene unterliegen weiter erheblichen Einschränkungen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion oder als mutmaßliche Kontaktperson einer positiv auf Omikron getesteten Person, zur kostenpflichtigen Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können. Quelle: AA
Auf der indonesischen Urlaubsinsel Bali können zweifach geimpfte Reisende ab sofort wieder quarantänefrei Urlaub machen. Die eigentlich für den 14. März 2022 angekündigten Lockerungen treten damit eine Woche früher als geplant in Kraft. Voraussetzung sind eine Hotelbuchung für mindestens vier Tage sowie zwei PCR-Tests am ersten und dritten Tag der Reise. Eine Booster-Impfung ist nicht nötig. Urlauber aus 23 Ländern - darunter auch Deutschland - können ab sofort auch wieder ein Visum bei der Einreise erhalten. Quelle: tagesschau.de
Iran - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Die Visaerteilung für ausländische Staatsangehörige durch Iran (insbesondere für touristisch Reisende) wird zurzeit uneinheitlich gehandhabt und kann insbesondere beim Auftreten von neuen Mutanten des Coronavirus kurzfristig ausgesetzt werden. Auskunft zu Visafragen erteilen die iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland . Nähere Auskünfte über die aktuellen Einreise- und Beförderungsbedingungen können auch bei der Fluggesellschaft erfragt werden.
Einreisende ab 12 Jahren müssen ein negatives PCR-Testergebnis auf Englisch vorlegen, welches bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zusätzlich benötigen alle ausländischen Einreisenden ab 12 Jahren einen Impfnachweis. Folgende Impfstoffe sind anerkannt: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Sinopharm, Sinovac, Covishield, Bharat und die in der Islamischen Republik Iran registrierten Impfstoffe. Aus dem Impfnachweis müssen die persönlichen Daten sowie der verabreichte COVID-19-Impfstoff, die Anzahl und Daten jeweiliger Impfungen hervorgehen. Außerdem sollte er mit einem QR-Code versehen sein. Seit Verabreichung der zweiten Dosis müssen mindestens zwei Wochen vergangen sein. Sollten seit der zweiten Impfung mehr als neun Monate vergangen sein, wird eine Boosterimpfung benötigt. Genesene genießen bei der Einreise keine Privilegien.
Die direkte oder indirekte Einreise nach Iran aus Virusmutationsgebieten kann untersagt werden.
Alle Reisenden müssen zusätzlich bei Check-in die Erklärung “COVID-19 Self Declaration Form“ abgeben. Außerdem stellt die Fluggesellschaft während des Fluges ein „Pledge Form“ zur Verfügung gestellt, mit dem man seine Zustimmung für weitere Coronamaßnahmen am Flughafen gibt:
Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden und ihrer Reiseroute sowie Aufenthaltsorten in Iran befragt werden. Bei COVID-19-Symptomen können ärztliche Untersuchungen vorgenommen werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird für ausländische Staatsangehörige Selbstisolation in einer staatlichen Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfs. ergehen weitere verpflichtende (Quarantäne-) Anweisungen der iranischen Behörden. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Sollten Reisende innerhalb von zwei Wochen nach Einreise Symptome entwickeln, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hinweisen könnten, kann ebenfalls ein erneuter Test durchgeführt werden. Abweichende Handhabungen sind jederzeit und kurzfristig möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch bei Ausreise aus Iran die Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Testergebnisses verlangt wird, unabhängig der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft und der Einreisevoraussetzungen des Ziellandes.
Derzeit liegen keine zuverlässigen Informationen darüber vor, ob das Passieren der Landgrenzen zur Türkei, zu Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak für deutsche Staatsangehörige möglich ist. Über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise können Temperaturmessungen und medizinischen Untersuchungen stattfinden. Es kann zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen.
Beschränkungen im Land
Es kann immer wieder – insbesondere vor iranischen Feiertagen – vorkommen, dass kurzfristig inneriranische Reisebeschränkungen eingeführt werden. Dann wird Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus anderen Provinzen die Einreise in die betroffenen Provinzen nicht gestattet. Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus den betroffenen Provinzen dürfen diese nicht verlassen. Diese Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben und wurden beispielsweise in Provinzen der Kategorien „orange“ (aktuell u.a. Teheran) und „rot“ umgesetzt.
Für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr kann ein Ausweispapier verlangt werden. Zusätzlich können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsreisen mit dem Flugzeug, der Bahn oder dem Bus sowie für Hotels kann ein Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 und/oder ein negatives PCR-Testergebnis verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Transportunternehmen und die Beherbergungsbetriebe. Im Alltag können auch kurzfristig Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot vor allem in „gelb“, „orange“ und „rot“ eingestuften Regionen auferlegt werden.
Vollständig Geimpfte und Genesene sind von den Beschränkungen im öffentlichen Leben nicht ausgenommen.
Hygieneregeln
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte und Reisen zu vermeiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Es gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Personennahverkehr.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte informieren Sie sich bei den iranischen Auslandsvertretungen und Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Einreisebedingungen und –verbote, auch in Hinblick auf Veränderungen aufgrund der Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus.
• Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den Beförderungsbestimmungen und für die Einreise erforderlichen Nachweisen.
• Beachten Sie zu visumrechtlichen Fragen auch die Abschnitte Reiseinfos – Besondere Verhaltensweisen und Einreise und Zoll – Visum.
• Seien Sie für Abreisen frühzeitig vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Airline die Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Testergebnisses verlangt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung .
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
Irland - Änderung Einreise, Hygieneregeln, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Irlands.
Seit dem 6. März 2022 entfällt die Vorlage des bisher erforderlichen Einreiseformulars. Ebenso entfällt die Vorlage eines Impf-, Test- oder Genesenennachweises – s. Hinweise auf der Webseite der irischen Regierung.
Bei Auftreten von COVID-19-Symptomen gelten die Vorschriften der irischen Gesundheitsbehörde HSE bezüglich Isolation und der Vornahme von PCR bzw. Antigentests.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-) Häfen sind möglich.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in reduziertem Maße. Kurzfristige Stornierungen sind möglich. Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Der Großteil der Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen ist aufgehoben.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung.
Hygieneregeln
Das verbindlich vorgeschriebene Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist seit 28. Februar 2022 entfallen. Lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Aufenthalten in Einrichtungen des Gesundheitswesens wird zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz geraten.
Empfehlungen
• Prüfen Sie vor Ihrer Abreise die geltenden Einreisebestimmungen auf der Webseite der irischen Regierung .
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei der rischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen, z. B. im Falle von COVID-19-Symptomen (Isolation und der Vornahme von PCR- bzw. Antigentests).
Kenia - Redaktionelle Änderungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Bestimmungen bei einer offiziellen Stelle Kenias.
Für die Einreise nach Kenia aus Deutschland ist für Reisende ab fünf Jahren ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht mehr als 72 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Zusätzlich ist für alle Einreisende ab 18 Jahre die Vorlage eines Nachweises über vollständigen Impfschutz notwendig, der per QR-Code einlesbar sein bzw. genau wie der PCR-Test auf die Zertifizierungswebseite von „Global Haven" hochgeladen werden sollte; Ausnahmen von der Vorlage eines Impfnachweises gibt es in bestimmten Fällen . Es muss damit gerechnet werden, dass bei Einreise zusätzlich Antigen-Schnelltests nach dem Zufallsprinzip vorgenommen werden. Sollten diese und ein ggf. darauffolgender PCR-Test positiv ausfallen, ist die Quarantäneeinweisung in bestimmte Hotels für Touristen bzw. Selbstisolation zu Hause für zurückkehrende Personen mit Wohnsitz in Kenia vorgesehen. Bislang von kenianischen Stellen veröffentlichte offizielle Hinweise sehen keine Anerkennung von Genesenennachweisen anstelle von Impfzertifikaten für die Ein-/Ausreise vor.
Nach Einreise folgt eine 14-tägige Quarantäne. Dies gilt nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Negativliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Negativliste. Eine Quarantäne für Reisende mit Aufenthalt in Deutschland ist daher derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5 ° Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Bei Einreise aus Staaten, für die eine Quarantänepflicht gilt, sind diese Hinweise zu beachten.
Alle Passagiere müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die Anwendung Jitenge MoH Kenya aus dem Google Play Store verwendet werden.
Durch- und Weiterreise
Für den Transitaufenthalt von Reisenden ab fünf Jahre ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht mehr als 72 Stunden vor Abreise erfolgt ist, sowie ein Nachweis über vollständigen Impfschutz, der per QR-Code einlesbar sein sollte. Die Grenzübergänge sind geöffnet.
Bei Ausreise muss von allen Reisenden über 18 Jahre ein Nachweis über vollständigen Impfschutz vorgelegt werden, und es müssen alle Einreise- und Quarantänevorschriften des Zielstaates erfüllt sein. Für die Ausreise aus Kenia schreibt die kenianische Zivilluftfahrtbehörde KCAA keinen negativen PCR-Test vor.
Reiseverbindungen
Die kenianischen Flughäfen sind für den internationalen Passagierverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Aktuell bestehen keine besonderen Beschränkungen. Impfnachweise können beim Zutritt zu Behörden, Nationalparks, Einkaufszentren und Gaststätten verlangt werden.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw sowie öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 60% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Malediven - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der maledivischen Regierung .
Die Einreise auf die Malediven ist für Touristen mit einer Buchungsbestätigung in einem Resort für die gesamte Dauer des Aufenthalts möglich. Visa werden bei Einreise kostenlos erteilt. Eine generelle Impfpflicht gilt für Touristen nicht. Lediglich Touristen, die einen Aufenthalt auf den „local islands“ (bewohnte Inseln) planen, müssen geimpft sein und den entsprechenden Nachweis bei Einreise vorlegen. Reisende müssen, unabhängig vom Aufenthaltsort auf den Malediven, bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Der Abstrich darf maximal 96 Stunden vor Abflug genommen worden sein. Über Ausnahmen informiert die Regierung der Malediven. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter einem Jahr.
Daneben ist die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung, die vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt werden muss, verpflichtend.
Bei Einreise erfolgen Temperaturmessungen. Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem kostenpflichtigen PCR-Test am Flughafen unterziehen. Darüber hinaus können stichprobenartige, kostenlose Tests durchgeführt werden. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand, im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung. Ausführliche Informationen zu den maledivischen Quarantänebestimmungen finden Sie auf der Internetseite des maledivischen Gesundheitsministeriums .
Den Quarantäneanordnungen der maledivischen Behörden ist Folge zu leisten. Die Kosten für Behandlung, Quarantäne und Tests werden gemäß den geltenden Regelungen vom Resort auf den Gast übertragen. Der Abschluss einer Ergänzungsversicherung, welche die Erstattung solcher Mehrkosten abdeckt, wird dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Transit ist auf den Malediven möglich, ausgewiesene Transithotels in Malé und Hulhumalé stehen zur Verfügung. Informationen zu den Transithotels bietet das maledivische Tourismusministerium.
Reiseverbindungen
Kommerzielle Fluglinien haben den internationalen Flugverkehr in die Malediven wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gilt ein von der Regierung ausgerufener öffentlicher Gesundheitsnotstand.
Der Aufenthalt von Reisenden ist grundsätzlich auf das gebuchte Resort beschränkt. Bei geplanten Aufenthalten in mehreren Resorts kann ein sogenannter „Split Stay“ beim maledivischen Tourismusministerium beantragt werden. Die Hauptstadt Malé und unbewohnte Inseln können von Touristen derzeit nicht besucht werden, Ausnahmen gelten für Malé für erforderliche Transitübernachtungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Daneben gelten umfangreiche Hygiene- und Gesundheitsregelungen, die auf der Webseite des Tourismusministeriums veröffentlicht sind.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden die Nutzung der lokalen Tracing-App Trace Ekee .
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der maledivischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den COVID-19-Safety-Manager Ihres Resorts oder das maledivische Gesundheitsministerium unter der COVID-19-Hotline 1676. Quelle: AA
Die Malediven haben neue Richtlinien für die Einreise angekündigt. Vollständig geimpfte Reisende, deren letzte Impfung mehr als 14 Tage zurückliegt, benötigen ab sofort keinen negativen PCR-Test mehr. Reisende, die noch nicht vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, brauchen jedoch weiterhin einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 96 Stunden ist. Laut Visit Maldives wird zur Einreise keine Booster-Impfung benötigt. Auch Touristen, die auf sogenannten Local Islands übernachten, müssen bei der Abreise ebenfalls keinen negativen Covid-19 Test mehr vorweisen. Sollten Reisende jedoch mehrere Resorts besuchen, so könne es sein, dass die Resorts einen negativen Corona-Test verlangten. Dies obliege den jeweiligen Richtlinien der Resorts. Weitere Voraussetzungen für eine Reise auf die Malediven: Binnen 48 Stunden vor der Einreise müssen Gäste ein Gesundheitsformular ausfüllen. Passagiere mit Ausnahme derjenigen, die mit einem Touristenvisum einreisen, müssen zudem seit dem 27. Dezember 2021 bis auf weiteres einen Corona-Test zwischen dem dritten und fünften Tag nach ihrer Ankunft auf den Malediven durchführen. Quelle: touristik aktuell
Neuseeland - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der neuseeländischen Regierung.
Ende Februar 2022 hat Neuseeland mit einer schrittweisen Öffnung seiner Grenzen für internationale Einreisen begonnen. Derzeit können nur neuseeländische Staatsangehörige und Inhaber von Daueraufenthaltserlaubnissen („(permanent) residents“) sowie andere Berechtigte in Ausnahmefällen (ggf. mit einer sog. Border Exception der Einwanderungsbehörde) einreisen; erste Ausweitungen der Einreiseberechtigten auf Hochqualifizierte und auch Working Holiday Visa Inhaber sollen ab dem 14. März 2022 erfolgen; touristische Reisen sind derzeit für Juli 2022 angekündigt. Weitere Informationen dazu bietet New Zealand Immigration.
Nach derzeitigem Stand müssen Einreisende sich nach Ankunft nicht mehr in Selbstisolation begeben. Einreisevoraussetzung ist aber, dass Reisende vollständig geimpft sind, eine Reiseerklärung ausfüllen, einen einen negativen PCR-/Antigen-Schnelltest oder LAMP-Test (jeweils mit unterschiedlichen Fristen) vor Abreise vorweisen und nach Ankunft zwei Selbsttests an Tag 0/1 und 5/6 durchführen. Detaillierte Informationen dazu stellt die neuseeländische Regierung zur Verfügung.
Ungeimpfte Einreisende, soweit berechtigt, müssen weiterhin eine Quarantäne in einer staatlichen Quarantäneeinreichtung absoliveren, für die das „Managed Isolation Allocation System“ gilt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist unter Auflagen nur über den Flughafen Auckland möglich, sofern keine COVID-19-Symptome festgestellt werden, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland erfolgt, der Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden beträgt und ein Nachweis wie ein bestätigtes Weiter-/Rückflugticket ab Auckland vorliegt. Bei Nichtverlassen des Flughafens muss kein Test vor Abreise erfolgen. Transitbedingungen können sich schnell verändern. Aktuelle Informationen finden Sie auf Unite against Covid-19 oder Immigration NZ.
Reisende, denen die Ausreise aufgrund von internationalen Reisebeschränkungen nicht möglich ist, können ein sogenanntes „COVID-19-Kurzzeitvisum“ beantragen. Die Website der neuseeländischen Einreisebehörde informiert dazu umfassend. Es können Gebühren für Visaverlängerungen anfallen.
Die Beförderungsbedingungen der Fluglinien können von den Einreisebestimmungen abweichen. Informationen sind bei der jeweiligen Fluggesellschaft erhältlich.
Reiseverbindungen
Es gibt regelmäßige Flugverbindungen verschiedener Airlines von und nach Neuseeland. Kreuzfahrtschiffe dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
In Neuseeland gilt das COVID-19 Protection Framework („Traffic Light System“), das je nach Pandemielage Regionen mit Beschränkungen versieht. Ungeimpfte bzw. einfach Geimpfte müssen mit erheblichen Einschränkungen rechnen. Der Besuch von Restaurants und Veranstaltungen wird ohne Impfnachweis z.T. nicht mehr möglich sein.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln (einschließlich Fähren) und auf allen Flügen sowie in Geschäften ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.
Abstandsregeln (1,5 Meter) sind vielerorts einzuhalten. Zur Kontaktnachverfolgung wird das Nutzen der App „NZ Covid Tracker“ empfohlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der neuseeländischen Regierung und nutzen Sie im Land die neuseeländische Tracing-App unter Aktivierung der Bluetooth-Funktion.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Healthline.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.
• Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen.
• Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft bezüglich Transitflügen und informieren sich bei den neuseeländischen Behörden dazu.
Russische Föderation - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Eine Einreise ist für deutsche Staatsangehörige und für Bürger anderer Staaten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland (Vorlage im Original erforderlich) sowie Diplomaten- und Dienstpassinhaber bei Anreise per Direktflug aus bestimmten Staaten gestattet. Darüber hinaus müssen Reisende im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Aufgrund der Einreisebeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie werden derzeit keine e-Visa erteilt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19 bedingt ausgesetzt.
Für Einreisen auf anderem Weg, insbesondere über die Landgrenze sowie auf dem Luftweg aus anderen Staaten gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Zu den jeweils geltenden Beschränkungen kann die Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation Auskunft geben, für Geschäftsreisende die Webseite der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein. Das Testergebnis muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen und bei der Grenzkontrolle vorgezeigt werden. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist das Testergebnis bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Für Einreisende in die Russische Föderation aus Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien auf dem Luftweg ist die im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entwickelte App "Reisen ohne COVID" (für iOS bzw. für Android ) verpflichtend, der die Ergebnisse von PCR-Tests enthält (als QR-Code), die in zertifizierten Laboren in den jeweiligen Ländern gemacht werden. Dies gilt nicht für Transit-bzw. Durchreisende. Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Durch- und Weiterreise
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet, der russische Luftraum ist allerdings für Flugzeuge aus zahlreichen europäischen Staaten geschlossen, s. Aktuelles. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Deutschland und Russland ist eingestellt, s. Aktuelles.
Der Zugverkehr zwischen Deutschland und Russland und der Fährverkehr sind eingestellt.
Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen, siehe Aktuelles.
Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende eingeschränkt. Für Deutsche ist die Ausreise nach Estland , Finnland , Lettland , Litauen , Norwegen und Polen mit eigenem Fahrzeug oder Bus zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Grenzübergangsstellen grundsätzlich gestattet. Der Zugverkehr zwischen Russland und Finnland ist nur russischen und finnischen Staatsangehörigen zugänglich.
Beschränkungen im Land
In vielen Teilen der Russischen Föderation können andere und auch weitergehende Einschränkungen bestehen.
Hygieneregeln
In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
In vielen Städten gelten derzeit Einschränkungen. Der europäische Impfnachweis wird nicht anerkannt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten sowie
• über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Saudi-Arabien - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Saudi-Arabiens.
Die Einreise aus Deutschland nach Saudi-Arabien ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist ein gültiges Visum (auch Touristenvisum) oder eine Aufenthaltserlaubnis mit entsprechendem Re-Entry-Visum.
Die Vorlage eines PCR-Tests bei Einreise ist seit dem 5. März 2022 nicht mehr notwendig. Auch die Regelungen zur häuslichen und institutionellen Quarantäne wurden aufgehoben. Eine direkte Einreise ist aus den meisten Ländern möglich. Ausnahmen bleiben Libyen, Syrien, Libanon, Iran, die Türkei, Armenien, Somalia, DR Kongo, Venezuela und Belarus.
Einreisende ab 12 Jahren müssen vollständig mit einem in Saudi-Arabien zugelassen Impfstoff immunisiert sein. Anerkannt sind die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (zwei Dosen), AstraZeneca (zwei Dosen), Moderna (zwei Dosen) und Johnsson & Johnsson (eine Dosis). Die entsprechenden Impfnachweise müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise auf der Webseite der saudi-arabischen Regierung registriert werden und werden dann automatisch in die App „Tawakkalna“ übernommen. Die Registrierung muss unbedingt vor Einreise vorgenommen werden, ansonsten ist die Übertragung der Impfung in Tawakkalna nicht mehr möglich. Die Impfnachweise der Einreisenden müssen von den offiziellen Gesundheitsbehörden des Landes, das die Impfung durchgeführt hat, anerkannt und in englischer oder arabischer Sprache gefasst sein. Reisende müssen ihren Impfnachweis für die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes im Original mit sich führen. Ohne vollständige Impfung ist eine Einreise nur in Ausnahmefällen möglich. Weitere Informationen zur Anerkennung von Impfnachweisen bietet die Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien. Zudem müssen Reisende über eine (Reise-)Krankenversicherung verfügen, die auch eine COVID-19-Infektion abdeckt. Davon ausgenommen sind saudi-arabische Staatsangehörige, Wohnsitz-Inhaber in Saudi-Arabien und Bürger der Staaten des Golf-Kooperationsrats. Die Krankenversicherung sollte ambulante Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Notfälle und institutionelle Quarantäne von bis zu 14 Tagen abdecken.
Durch- und Weiterreise
Der Flughafentransit ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht für Einreisende aus bestimmten Ländern, siehe Einreise.
Für die Ausreise aus dem Land gelten die Vorschriften des Ziellandes.
Für Inlandsflüge muss zwingend ein vollständiger Impfschutz nachgewiesen werden; die finale Dosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
Reiseverbindungen
Reiseverbindungen von und nach Saudi-Arabien sind zurzeit eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen im öffentlichen Leben sind fast vollständig aufgehoben, allerdings nur für Personen, die mindestens eine dritte, anerkannte COVID-Impfung erhalten haben. Ausnahmen gelten für Kinder unter 16 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. In geschlossenen Räumen gilt weiterhin Maskenpflicht und beim Betreten jeglicher Einrichtungen ist die Corona-App „Tawakkalna“ vorzuzeigen, in der als Status "immun" angezeigt werden muss.
Hygieneregeln
Neben der Nutzung der „Tawakkalna“-App besteht im öffentlichen Raum die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, zum regelmäßigen Händewaschen und zur Wahrung sozialer Distanz.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie, dass Impfnachweise innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise auf der Webseite der saudi-arabischen Regierung registriert werden müssen, s. Einreise. Sie werden dann automatisch in die App „Tawakkalna“ übernommen.
• Beachten Sie für eine eventuelle Ausreise über Bahrain, dass sich die bahrainischen Einreisebestimmungen jederzeit ändern können und informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Vertretung von Bahrain.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über sonstige Maßnahmen der saudi-arabischen Regierung auch auf der Seite der Botschaft Riad.
Togo - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der togoischen Regierung.
Die Landgrenzen sind weiterhin für den Personenverkehr geschlossen. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur über den Flughafen Lomé möglich.
Reisende müssen sich vorab elektronisch registrieren und dabei einen negativen PCR-Test, der nicht älter als fünf Tage vor Datum des Abflugs ist, nachweisen. Dieser Test ist bei der elektronischen Anmeldung und Zahlung für den PCR-Test bei Ankunft in Lomé hochzuladen. Bei Einreise wird ein PCR-Test abgenommen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss sich der Reisende in selbstgewählte Isolation begeben; nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses kann sich der Reisende frei bewegen.
Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die verpflichtende und kontrollierte Unterbringung in einem speziellen Hotel (falls symptomfrei) oder in einem speziellen Krankenhaus (bei Symptomen).
Es bestehen derzeit keine Erleichterungen für vollständig Geimpfte.
Die togoischen Behörden hatten in der Vergangenheit eine Reihe von Hochinzidenzländern bzw. Virusvariantengebiete definiert. Reisende aus solchen Ländern unterliegen einer verlängerten Quarantäne. Über die detaillierten aktuellen Bedingungen und das Registrierungsverfahren für Ein- und Ausreise sowie mögliche Hochinzidenzländer und Variantengebiete informiert die togoische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise ist derzeit nur über den Flughafen Lomé möglich. Für die Ausreise gelten ähnliche Bedingungen wie für die Einreise (elektronische Registrierung, PCR-Test-Nachweis); alle einschlägigen Bedingungen und das Registrierungsverfahren finden sich gleichfalls auf dieser Website.
Im Fall eines positiven Tests vor der Ausreise erfolgt eine Zwangsunterbringung zwecks Isolation; eine Ausreise ist erst bei Vorliegen eines negativen Tests möglich.
Reiseverbindungen
Derzeit wird Lomé von den internationalen Fluggesellschaften Air France (über Paris), Ethiopian Airlines (über Addis Abeba) und Brussels Airlines (über Brüssel) sowie von mehreren regionalen westafrikanischen Fluggesellschaften angeflogen.
Beschränkungen im Land
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich im Land zu bewegen. Es gibt Einschränkungen des öffentlichen Lebens: kulturelle oder sportliche Präsenzveranstaltungen und Konferenzen unterliegen ebenso wie traditionelle oder größere private Veranstaltungen besonderen Auflagen oder sind ganz untersagt. Diskotheken bzw. Nachtklubs sind vielfach geschlossen. Der Zugang zu Verwaltungsgebäuden ist nur bei Nachweis einer vollständigen Impfung möglich (akzeptiert werden alle Impfstoffe, die eine WHO-Anerkennung haben: AstraZeneca, Janssen, Moderna, PfizerBiontech und Sinovac möglich). Aufgrund bisheriger Erfahrungen muss zudem mit kurzfristig verfügten örtlichen Absperrungen und Ausgangssperren an Hotspots gerechnet werden. Aktuelle Hinweise bietet die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
Hygieneregeln
Es besteht offiziell Maskenpflicht an vielen Orten des öffentlichen Raums, öffentlichen Gebäuden, zentralen öffentlichen Plätzen und Märkten, im Straßenverkehr; Abstandsregeln sind zu beachten. Ansonsten gelten die international bekannten Hygieneempfehlungen. Regeln und Empfehlungen im Einzelnen bietet die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der togoischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die spezielle COVID-19-Notfallnummer in Togo 111.
Trinidad und Tobago - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Trinidad und Tobago.
Die Landesgrenzen sind mit Einschränkungen geöffnet. Personen mit vollständiger Impfung gemäß Bestimmungen von Trinidad und Tobago und einem höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test können ohne Quarantäne einreisen. Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach den Bestimmungen von Trinidad und Tobago nachweisen.
Vor Antritt der Reise muss eine Einreisegenehmigung elektronisch beantragt werden, die beim Boarding vorzulegen ist. Nicht vollständig geimpften Ausländern ist die Einreise auch weiterhin nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Einheimische und für Kinder in Begleitung vollständig geimpfter Erwachsener. Details veröffentlicht das Gesundheitsministerium von Trinidad und Tobago.
Durch- und Weiterreise
Transit ist unter den gleichen Bedingungen wie die Einreise möglich.
Reiseverbindungen
Die beiden internationalen Flughäfen (Piarco Int. Airport auf Trinidad und ANR Robinson auf Tobago) sind wieder geöffnet und werden von internationalen Linien angeflogen. Zwischen beiden Inseln besteht sowohl Flug- wie Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als zehn Personen in der Öffentlichkeit. Als „safezones" gekennzeichnete Freizeiteinrichtungen, Kinos, Restaurants und Bars dürfen mit 50%iger Auslastung von vollständig Geimpften besucht werden. An Stränden, Flüssen und Seen gelten Einschränkungen (keine laute Musik, kein Alkoholkonsum, kein Feuer). Der öffentliche Nahverkehr findet mit limitierten Kapazitäten statt. Die jeweils gültigen Regelungen im Detail werden per legal notice (Public Health [2019 Novel Coronavirus(2019-nCoV)] Regulations) bekannt gegeben.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch im eigenen Fahrzeug und im Freien. Bei Nichtbeachtung werden Geldstrafen verhängt. Öffentliche Gebäude (Geschäfte, etc.) dürfen nur nach Temperaturmessung und Handdesinfektion betreten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise und Vorschriften lokaler Behörden. Informieren Sie sich ggf. in Ihrer Unterkunft nach erfolgten Änderungen. Bei Verstößen gegen die Ausgangs- und Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Trinidad und Tobago.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline (868) 800- 9355 oder 877- 9355 – Trinidad bzw. (868) 800-4325 - Tobago oder das nächste Gesundheitscenter.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Trinidad und Tobago geltende Auslegung bezieht.
Türkei - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Türkei.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt noch Einschränkungen beim Fährverkehr mit Griechenland.
Alle Flugreisenden über 12 Jahre müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Dies gilt nicht für Transitpassagiere. Die Kontrolle erfolgt bei Einreise bzw. beim Check-In.
Zudem müssen Reisende aus Deutschland ab 12 Jahren bei Einreise auf dem Luft-, Land und Seeweg eines der folgenden Dokumente vorlegen:
• Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft)
• Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft)
• amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens zwei Dosen Impfstoff, Einzeldosis für Johnson & Johnson mindestens 14 Tage vor Ankunft)
• amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als sechs Monate).
Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal, LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen sind die Nachweise beim Check-in vorzulegen.
Bei der Einreise aus Drittstaaten können abweichende Regelungen gelten.
Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Dies wird beim Check-In überprüft.
Durch- und Weiterreise
Für Transitpassagiere gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellands sind zu beachten siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Der nationale und internationale Flug-, Bus-, Zug- und Fährverkehr findet regulär statt.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr; beschränkende Maßnahmen können abhängig vom Infektionsgeschehen jederzeit erneut angeordnet werden.
Hygieneregeln
In öffentlichen geschlossenen Räumen ohne ausreichende Belüftung und Abstandsmöglichkeit und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird nach wie vor angeraten.
Empfehlungen
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei . Erkundigen Sie sich bei Einreise aus einem Drittstaat außerdem bei der türkischen Auslandsvertretung vor Ort nach den aktuellen Einreisebedingungen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zentrale Notrufnummer 112.
Ungarn - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
In Ungarn sind fast alle Corona-Maßnahmen aufgehoben worden. In öffentlich zugänglichen Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln muss niemand mehr einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Maskenpflicht gilt lediglich noch in Krankenhäusern und Altenheimen. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige auch ohne vorherige Sondergenehmigung möglich (s. Einreise und Zoll). Bei der Einreise muss bereits beim Check-in ein Nachweis über das Vorliegen einer vollständigen Impfung oder ein Genesenennachweis und ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen ausreichend (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder ab Vollendung des ersten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen einen negativen PCR-Test. Für Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres ist kein Nachweis nötig. Eine Selbstisolation nach Einreise ist nicht erforderlich.
Bitte unbedingt auch die Hinweise im Abschnitt Beschränkungen im Land im Hinblick auf die Gültigkeit von COVID-Zertifikaten beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Charterflüge zwischen Baku und Istanbul sowie nach Ankara und Izmir werden durchgeführt. Eine Flugverbindung mit Frankfurt wurde wieder aufgenommen. Darüber hinaus gibt es weitere Charterflüge z.B. nach London, Tiflis. Flugverbindungen in die Ukraine und die Russische Föderation sind aktuell ausgesetzt. Für einen Weiterflug nach Deutschland ist jedoch in der Regel ein neuer Check-in, verbunden mit Gepäckabholung und Einreise in das Transitland, erforderlich. Die jeweiligen Einreiseerfordernisse sind dabei zu beachten.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis 1. Mai 2022 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen, Fitnessstudios, Restaurants und Cafés sind geöffnet. Für ungeimpfte Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres gelten Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z. B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, große Einkaufszentren, Hochschulbesuch). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind. Seit dem 15. Februar 2022 verlieren Impfzertifikate ihre Gültigkeit sechs Monate nach Erhalt der zweiten Impfung.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und insbesondere auch im ÖPNV.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der aserbaidschanischen Regierung sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).
Belgien - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Belgien hat den Großteil der Corona-Maßnahmen aufgehoben. Die Verwendung des Corona-Passes ist vorerst beendet. Das gilt in der Gastronomie und bei Veranstaltungen. Auch die Maskenpflicht ist weitgehend aufgehoben. Masken müssen in Belgien nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen getragen werden. In Geschäften, Schulen und Büros gibt es keine Verpflichtung mehr zum Tragen einer Maske. Dies wird lediglich "empfohlen", wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Quelle: tagesschau.de
Indonesien - Änderung Einreise
Einreise
Touristen ist die Einreise mit einem vorab zu beantragendem Visum gestattet, es werden keine Visa bei Einreise erteilt.
Für Einreisen über den internationalen Flughafen Ngurah Rai in Denpasar/Bali gilt seit 7. März 2022 folgende Sonderregelung: Deutsche Staatsangehörige können für touristische Aufenthalte bei Direkteinreise in Bali (nicht über einen anderen internationalen Flughafen in Indonesien) ein spezielles Tourismusvisum für 30 Tage erhalten („Visit Visa on Special Arrival for Tourism“). Die Kosten betragen 500.000,- IDR. Benötigt werden ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass sowie ein Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach inoffiziellen Angaben müssen auch eine mindestens viertägige Hotelreservierung in Bali, ein Nachweis über Voll- oder Boosterimpfung sowie ein bei Abflug maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test in englischer Sprache nachgewiesen werden. Eine einmalige Verlängerung dieses Visums um weitere 30 Tage ist bei der zuständigen Ausländerbehörde (Imigrasi) möglich. Die Ausreise mit diesem Visum ist über jeden internationalen Flughafen möglich.
Nähere Informationen zur Visumerteilung, auch zum Bali-Einreisevisum-Programm können bei einer Auslandsvertretung Indonesiens erfragt werden. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahre ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Bei Abflug nach Indonesien wird grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi" verlangt.
Bei der Einreise wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt.
Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses folgt eine dreitägige Quarantäne für vollständig Geimpfte oder eine siebentägige Quarantäne für noch nicht vollständige Geimpfte in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich), wo am dritten oder sechsten Tag nach Einreise ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt. Anschließend wird eine vierzehntägige Heimquarantäne empfohlen. Einreisende Minderjährige folgen den Quarantäneauflagen ihrer mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Bei positivem Testergebnis erfolgt bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen. Kommt es während der Quarantäne zu Änderungen, besteht kein Bestandsschutz.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Je nach Fluggesellschaft und Ziel-/ Umsteigeflughafen kann bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/ Großraums wird ein Impfnachweis und ein maximal 24 Stunden alter negativer Antigentest verlangt.
Zusätzlich wird bei Flugreisen bei vollständig Geimpften der Nachweis eines negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Tests oder eines negativen, maximal 24 Stunden alten Antigentests gefordert. Darüber hinaus wird am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App Peduli Lindungi verlangt.
Kinder ab 12 Jahren werden behandelt wie Erwachsene, Kinder unter 12 benötigen immer einen maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test.
Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App Peduli Lindungi gewährt. Die App mit hochgeladenem Impfnachweis ist auch Voraussetzung für den Zutritt zu Supermärkten, Malls, Dienstleistern und Restaurants. Dies wird strikt kontrolliert; in Einzelfällen wird die Vorlage des gelben Impfbuchs oder einer Impfbescheinigung akzeptiert.
Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen. Auch Geimpfte oder Genesene unterliegen weiter erheblichen Einschränkungen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion oder als mutmaßliche Kontaktperson einer positiv auf Omikron getesteten Person, zur kostenpflichtigen Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können. Quelle: AA
Auf der indonesischen Urlaubsinsel Bali können zweifach geimpfte Reisende ab sofort wieder quarantänefrei Urlaub machen. Die eigentlich für den 14. März 2022 angekündigten Lockerungen treten damit eine Woche früher als geplant in Kraft. Voraussetzung sind eine Hotelbuchung für mindestens vier Tage sowie zwei PCR-Tests am ersten und dritten Tag der Reise. Eine Booster-Impfung ist nicht nötig. Urlauber aus 23 Ländern - darunter auch Deutschland - können ab sofort auch wieder ein Visum bei der Einreise erhalten. Quelle: tagesschau.de
Iran - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Die Visaerteilung für ausländische Staatsangehörige durch Iran (insbesondere für touristisch Reisende) wird zurzeit uneinheitlich gehandhabt und kann insbesondere beim Auftreten von neuen Mutanten des Coronavirus kurzfristig ausgesetzt werden. Auskunft zu Visafragen erteilen die iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland . Nähere Auskünfte über die aktuellen Einreise- und Beförderungsbedingungen können auch bei der Fluggesellschaft erfragt werden.
Einreisende ab 12 Jahren müssen ein negatives PCR-Testergebnis auf Englisch vorlegen, welches bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zusätzlich benötigen alle ausländischen Einreisenden ab 12 Jahren einen Impfnachweis. Folgende Impfstoffe sind anerkannt: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Sinopharm, Sinovac, Covishield, Bharat und die in der Islamischen Republik Iran registrierten Impfstoffe. Aus dem Impfnachweis müssen die persönlichen Daten sowie der verabreichte COVID-19-Impfstoff, die Anzahl und Daten jeweiliger Impfungen hervorgehen. Außerdem sollte er mit einem QR-Code versehen sein. Seit Verabreichung der zweiten Dosis müssen mindestens zwei Wochen vergangen sein. Sollten seit der zweiten Impfung mehr als neun Monate vergangen sein, wird eine Boosterimpfung benötigt. Genesene genießen bei der Einreise keine Privilegien.
Die direkte oder indirekte Einreise nach Iran aus Virusmutationsgebieten kann untersagt werden.
Alle Reisenden müssen zusätzlich bei Check-in die Erklärung “COVID-19 Self Declaration Form“ abgeben. Außerdem stellt die Fluggesellschaft während des Fluges ein „Pledge Form“ zur Verfügung gestellt, mit dem man seine Zustimmung für weitere Coronamaßnahmen am Flughafen gibt:
Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden und ihrer Reiseroute sowie Aufenthaltsorten in Iran befragt werden. Bei COVID-19-Symptomen können ärztliche Untersuchungen vorgenommen werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird für ausländische Staatsangehörige Selbstisolation in einer staatlichen Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfs. ergehen weitere verpflichtende (Quarantäne-) Anweisungen der iranischen Behörden. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Sollten Reisende innerhalb von zwei Wochen nach Einreise Symptome entwickeln, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hinweisen könnten, kann ebenfalls ein erneuter Test durchgeführt werden. Abweichende Handhabungen sind jederzeit und kurzfristig möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch bei Ausreise aus Iran die Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Testergebnisses verlangt wird, unabhängig der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft und der Einreisevoraussetzungen des Ziellandes.
Derzeit liegen keine zuverlässigen Informationen darüber vor, ob das Passieren der Landgrenzen zur Türkei, zu Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak für deutsche Staatsangehörige möglich ist. Über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise können Temperaturmessungen und medizinischen Untersuchungen stattfinden. Es kann zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen.
Beschränkungen im Land
Es kann immer wieder – insbesondere vor iranischen Feiertagen – vorkommen, dass kurzfristig inneriranische Reisebeschränkungen eingeführt werden. Dann wird Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus anderen Provinzen die Einreise in die betroffenen Provinzen nicht gestattet. Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus den betroffenen Provinzen dürfen diese nicht verlassen. Diese Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben und wurden beispielsweise in Provinzen der Kategorien „orange“ (aktuell u.a. Teheran) und „rot“ umgesetzt.
Für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr kann ein Ausweispapier verlangt werden. Zusätzlich können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsreisen mit dem Flugzeug, der Bahn oder dem Bus sowie für Hotels kann ein Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 und/oder ein negatives PCR-Testergebnis verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Transportunternehmen und die Beherbergungsbetriebe. Im Alltag können auch kurzfristig Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot vor allem in „gelb“, „orange“ und „rot“ eingestuften Regionen auferlegt werden.
Vollständig Geimpfte und Genesene sind von den Beschränkungen im öffentlichen Leben nicht ausgenommen.
Hygieneregeln
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte und Reisen zu vermeiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Es gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Personennahverkehr.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte informieren Sie sich bei den iranischen Auslandsvertretungen und Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Einreisebedingungen und –verbote, auch in Hinblick auf Veränderungen aufgrund der Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus.
• Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den Beförderungsbestimmungen und für die Einreise erforderlichen Nachweisen.
• Beachten Sie zu visumrechtlichen Fragen auch die Abschnitte Reiseinfos – Besondere Verhaltensweisen und Einreise und Zoll – Visum.
• Seien Sie für Abreisen frühzeitig vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Airline die Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Testergebnisses verlangt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung .
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
Irland - Änderung Einreise, Hygieneregeln, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Irlands.
Seit dem 6. März 2022 entfällt die Vorlage des bisher erforderlichen Einreiseformulars. Ebenso entfällt die Vorlage eines Impf-, Test- oder Genesenennachweises – s. Hinweise auf der Webseite der irischen Regierung.
Bei Auftreten von COVID-19-Symptomen gelten die Vorschriften der irischen Gesundheitsbehörde HSE bezüglich Isolation und der Vornahme von PCR bzw. Antigentests.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-) Häfen sind möglich.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in reduziertem Maße. Kurzfristige Stornierungen sind möglich. Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Der Großteil der Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen ist aufgehoben.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung.
Hygieneregeln
Das verbindlich vorgeschriebene Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist seit 28. Februar 2022 entfallen. Lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Aufenthalten in Einrichtungen des Gesundheitswesens wird zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz geraten.
Empfehlungen
• Prüfen Sie vor Ihrer Abreise die geltenden Einreisebestimmungen auf der Webseite der irischen Regierung .
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei der rischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen, z. B. im Falle von COVID-19-Symptomen (Isolation und der Vornahme von PCR- bzw. Antigentests).
Kenia - Redaktionelle Änderungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Bestimmungen bei einer offiziellen Stelle Kenias.
Für die Einreise nach Kenia aus Deutschland ist für Reisende ab fünf Jahren ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht mehr als 72 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Zusätzlich ist für alle Einreisende ab 18 Jahre die Vorlage eines Nachweises über vollständigen Impfschutz notwendig, der per QR-Code einlesbar sein bzw. genau wie der PCR-Test auf die Zertifizierungswebseite von „Global Haven" hochgeladen werden sollte; Ausnahmen von der Vorlage eines Impfnachweises gibt es in bestimmten Fällen . Es muss damit gerechnet werden, dass bei Einreise zusätzlich Antigen-Schnelltests nach dem Zufallsprinzip vorgenommen werden. Sollten diese und ein ggf. darauffolgender PCR-Test positiv ausfallen, ist die Quarantäneeinweisung in bestimmte Hotels für Touristen bzw. Selbstisolation zu Hause für zurückkehrende Personen mit Wohnsitz in Kenia vorgesehen. Bislang von kenianischen Stellen veröffentlichte offizielle Hinweise sehen keine Anerkennung von Genesenennachweisen anstelle von Impfzertifikaten für die Ein-/Ausreise vor.
Nach Einreise folgt eine 14-tägige Quarantäne. Dies gilt nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Negativliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Negativliste. Eine Quarantäne für Reisende mit Aufenthalt in Deutschland ist daher derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5 ° Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Bei Einreise aus Staaten, für die eine Quarantänepflicht gilt, sind diese Hinweise zu beachten.
Alle Passagiere müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die Anwendung Jitenge MoH Kenya aus dem Google Play Store verwendet werden.
Durch- und Weiterreise
Für den Transitaufenthalt von Reisenden ab fünf Jahre ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht mehr als 72 Stunden vor Abreise erfolgt ist, sowie ein Nachweis über vollständigen Impfschutz, der per QR-Code einlesbar sein sollte. Die Grenzübergänge sind geöffnet.
Bei Ausreise muss von allen Reisenden über 18 Jahre ein Nachweis über vollständigen Impfschutz vorgelegt werden, und es müssen alle Einreise- und Quarantänevorschriften des Zielstaates erfüllt sein. Für die Ausreise aus Kenia schreibt die kenianische Zivilluftfahrtbehörde KCAA keinen negativen PCR-Test vor.
Reiseverbindungen
Die kenianischen Flughäfen sind für den internationalen Passagierverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Aktuell bestehen keine besonderen Beschränkungen. Impfnachweise können beim Zutritt zu Behörden, Nationalparks, Einkaufszentren und Gaststätten verlangt werden.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw sowie öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 60% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Malediven - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der maledivischen Regierung .
Die Einreise auf die Malediven ist für Touristen mit einer Buchungsbestätigung in einem Resort für die gesamte Dauer des Aufenthalts möglich. Visa werden bei Einreise kostenlos erteilt. Eine generelle Impfpflicht gilt für Touristen nicht. Lediglich Touristen, die einen Aufenthalt auf den „local islands“ (bewohnte Inseln) planen, müssen geimpft sein und den entsprechenden Nachweis bei Einreise vorlegen. Reisende müssen, unabhängig vom Aufenthaltsort auf den Malediven, bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Der Abstrich darf maximal 96 Stunden vor Abflug genommen worden sein. Über Ausnahmen informiert die Regierung der Malediven. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter einem Jahr.
Daneben ist die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung, die vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt werden muss, verpflichtend.
Bei Einreise erfolgen Temperaturmessungen. Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem kostenpflichtigen PCR-Test am Flughafen unterziehen. Darüber hinaus können stichprobenartige, kostenlose Tests durchgeführt werden. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand, im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung. Ausführliche Informationen zu den maledivischen Quarantänebestimmungen finden Sie auf der Internetseite des maledivischen Gesundheitsministeriums .
Den Quarantäneanordnungen der maledivischen Behörden ist Folge zu leisten. Die Kosten für Behandlung, Quarantäne und Tests werden gemäß den geltenden Regelungen vom Resort auf den Gast übertragen. Der Abschluss einer Ergänzungsversicherung, welche die Erstattung solcher Mehrkosten abdeckt, wird dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Transit ist auf den Malediven möglich, ausgewiesene Transithotels in Malé und Hulhumalé stehen zur Verfügung. Informationen zu den Transithotels bietet das maledivische Tourismusministerium.
Reiseverbindungen
Kommerzielle Fluglinien haben den internationalen Flugverkehr in die Malediven wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gilt ein von der Regierung ausgerufener öffentlicher Gesundheitsnotstand.
Der Aufenthalt von Reisenden ist grundsätzlich auf das gebuchte Resort beschränkt. Bei geplanten Aufenthalten in mehreren Resorts kann ein sogenannter „Split Stay“ beim maledivischen Tourismusministerium beantragt werden. Die Hauptstadt Malé und unbewohnte Inseln können von Touristen derzeit nicht besucht werden, Ausnahmen gelten für Malé für erforderliche Transitübernachtungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Daneben gelten umfangreiche Hygiene- und Gesundheitsregelungen, die auf der Webseite des Tourismusministeriums veröffentlicht sind.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden die Nutzung der lokalen Tracing-App Trace Ekee .
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der maledivischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den COVID-19-Safety-Manager Ihres Resorts oder das maledivische Gesundheitsministerium unter der COVID-19-Hotline 1676. Quelle: AA
Die Malediven haben neue Richtlinien für die Einreise angekündigt. Vollständig geimpfte Reisende, deren letzte Impfung mehr als 14 Tage zurückliegt, benötigen ab sofort keinen negativen PCR-Test mehr. Reisende, die noch nicht vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, brauchen jedoch weiterhin einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 96 Stunden ist. Laut Visit Maldives wird zur Einreise keine Booster-Impfung benötigt. Auch Touristen, die auf sogenannten Local Islands übernachten, müssen bei der Abreise ebenfalls keinen negativen Covid-19 Test mehr vorweisen. Sollten Reisende jedoch mehrere Resorts besuchen, so könne es sein, dass die Resorts einen negativen Corona-Test verlangten. Dies obliege den jeweiligen Richtlinien der Resorts. Weitere Voraussetzungen für eine Reise auf die Malediven: Binnen 48 Stunden vor der Einreise müssen Gäste ein Gesundheitsformular ausfüllen. Passagiere mit Ausnahme derjenigen, die mit einem Touristenvisum einreisen, müssen zudem seit dem 27. Dezember 2021 bis auf weiteres einen Corona-Test zwischen dem dritten und fünften Tag nach ihrer Ankunft auf den Malediven durchführen. Quelle: touristik aktuell
Neuseeland - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der neuseeländischen Regierung.
Ende Februar 2022 hat Neuseeland mit einer schrittweisen Öffnung seiner Grenzen für internationale Einreisen begonnen. Derzeit können nur neuseeländische Staatsangehörige und Inhaber von Daueraufenthaltserlaubnissen („(permanent) residents“) sowie andere Berechtigte in Ausnahmefällen (ggf. mit einer sog. Border Exception der Einwanderungsbehörde) einreisen; erste Ausweitungen der Einreiseberechtigten auf Hochqualifizierte und auch Working Holiday Visa Inhaber sollen ab dem 14. März 2022 erfolgen; touristische Reisen sind derzeit für Juli 2022 angekündigt. Weitere Informationen dazu bietet New Zealand Immigration.
Nach derzeitigem Stand müssen Einreisende sich nach Ankunft nicht mehr in Selbstisolation begeben. Einreisevoraussetzung ist aber, dass Reisende vollständig geimpft sind, eine Reiseerklärung ausfüllen, einen einen negativen PCR-/Antigen-Schnelltest oder LAMP-Test (jeweils mit unterschiedlichen Fristen) vor Abreise vorweisen und nach Ankunft zwei Selbsttests an Tag 0/1 und 5/6 durchführen. Detaillierte Informationen dazu stellt die neuseeländische Regierung zur Verfügung.
Ungeimpfte Einreisende, soweit berechtigt, müssen weiterhin eine Quarantäne in einer staatlichen Quarantäneeinreichtung absoliveren, für die das „Managed Isolation Allocation System“ gilt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist unter Auflagen nur über den Flughafen Auckland möglich, sofern keine COVID-19-Symptome festgestellt werden, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland erfolgt, der Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden beträgt und ein Nachweis wie ein bestätigtes Weiter-/Rückflugticket ab Auckland vorliegt. Bei Nichtverlassen des Flughafens muss kein Test vor Abreise erfolgen. Transitbedingungen können sich schnell verändern. Aktuelle Informationen finden Sie auf Unite against Covid-19 oder Immigration NZ.
Reisende, denen die Ausreise aufgrund von internationalen Reisebeschränkungen nicht möglich ist, können ein sogenanntes „COVID-19-Kurzzeitvisum“ beantragen. Die Website der neuseeländischen Einreisebehörde informiert dazu umfassend. Es können Gebühren für Visaverlängerungen anfallen.
Die Beförderungsbedingungen der Fluglinien können von den Einreisebestimmungen abweichen. Informationen sind bei der jeweiligen Fluggesellschaft erhältlich.
Reiseverbindungen
Es gibt regelmäßige Flugverbindungen verschiedener Airlines von und nach Neuseeland. Kreuzfahrtschiffe dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
In Neuseeland gilt das COVID-19 Protection Framework („Traffic Light System“), das je nach Pandemielage Regionen mit Beschränkungen versieht. Ungeimpfte bzw. einfach Geimpfte müssen mit erheblichen Einschränkungen rechnen. Der Besuch von Restaurants und Veranstaltungen wird ohne Impfnachweis z.T. nicht mehr möglich sein.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln (einschließlich Fähren) und auf allen Flügen sowie in Geschäften ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.
Abstandsregeln (1,5 Meter) sind vielerorts einzuhalten. Zur Kontaktnachverfolgung wird das Nutzen der App „NZ Covid Tracker“ empfohlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der neuseeländischen Regierung und nutzen Sie im Land die neuseeländische Tracing-App unter Aktivierung der Bluetooth-Funktion.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Healthline.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.
• Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen.
• Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft bezüglich Transitflügen und informieren sich bei den neuseeländischen Behörden dazu.
Russische Föderation - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Eine Einreise ist für deutsche Staatsangehörige und für Bürger anderer Staaten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland (Vorlage im Original erforderlich) sowie Diplomaten- und Dienstpassinhaber bei Anreise per Direktflug aus bestimmten Staaten gestattet. Darüber hinaus müssen Reisende im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Aufgrund der Einreisebeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie werden derzeit keine e-Visa erteilt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19 bedingt ausgesetzt.
Für Einreisen auf anderem Weg, insbesondere über die Landgrenze sowie auf dem Luftweg aus anderen Staaten gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Zu den jeweils geltenden Beschränkungen kann die Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation Auskunft geben, für Geschäftsreisende die Webseite der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein. Das Testergebnis muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen und bei der Grenzkontrolle vorgezeigt werden. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist das Testergebnis bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Für Einreisende in die Russische Föderation aus Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien auf dem Luftweg ist die im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entwickelte App "Reisen ohne COVID" (für iOS bzw. für Android ) verpflichtend, der die Ergebnisse von PCR-Tests enthält (als QR-Code), die in zertifizierten Laboren in den jeweiligen Ländern gemacht werden. Dies gilt nicht für Transit-bzw. Durchreisende. Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Durch- und Weiterreise
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet, der russische Luftraum ist allerdings für Flugzeuge aus zahlreichen europäischen Staaten geschlossen, s. Aktuelles. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Deutschland und Russland ist eingestellt, s. Aktuelles.
Der Zugverkehr zwischen Deutschland und Russland und der Fährverkehr sind eingestellt.
Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen, siehe Aktuelles.
Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende eingeschränkt. Für Deutsche ist die Ausreise nach Estland , Finnland , Lettland , Litauen , Norwegen und Polen mit eigenem Fahrzeug oder Bus zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Grenzübergangsstellen grundsätzlich gestattet. Der Zugverkehr zwischen Russland und Finnland ist nur russischen und finnischen Staatsangehörigen zugänglich.
Beschränkungen im Land
In vielen Teilen der Russischen Föderation können andere und auch weitergehende Einschränkungen bestehen.
Hygieneregeln
In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
In vielen Städten gelten derzeit Einschränkungen. Der europäische Impfnachweis wird nicht anerkannt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten sowie
• über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Saudi-Arabien - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Saudi-Arabiens.
Die Einreise aus Deutschland nach Saudi-Arabien ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist ein gültiges Visum (auch Touristenvisum) oder eine Aufenthaltserlaubnis mit entsprechendem Re-Entry-Visum.
Die Vorlage eines PCR-Tests bei Einreise ist seit dem 5. März 2022 nicht mehr notwendig. Auch die Regelungen zur häuslichen und institutionellen Quarantäne wurden aufgehoben. Eine direkte Einreise ist aus den meisten Ländern möglich. Ausnahmen bleiben Libyen, Syrien, Libanon, Iran, die Türkei, Armenien, Somalia, DR Kongo, Venezuela und Belarus.
Einreisende ab 12 Jahren müssen vollständig mit einem in Saudi-Arabien zugelassen Impfstoff immunisiert sein. Anerkannt sind die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (zwei Dosen), AstraZeneca (zwei Dosen), Moderna (zwei Dosen) und Johnsson & Johnsson (eine Dosis). Die entsprechenden Impfnachweise müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise auf der Webseite der saudi-arabischen Regierung registriert werden und werden dann automatisch in die App „Tawakkalna“ übernommen. Die Registrierung muss unbedingt vor Einreise vorgenommen werden, ansonsten ist die Übertragung der Impfung in Tawakkalna nicht mehr möglich. Die Impfnachweise der Einreisenden müssen von den offiziellen Gesundheitsbehörden des Landes, das die Impfung durchgeführt hat, anerkannt und in englischer oder arabischer Sprache gefasst sein. Reisende müssen ihren Impfnachweis für die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes im Original mit sich führen. Ohne vollständige Impfung ist eine Einreise nur in Ausnahmefällen möglich. Weitere Informationen zur Anerkennung von Impfnachweisen bietet die Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien. Zudem müssen Reisende über eine (Reise-)Krankenversicherung verfügen, die auch eine COVID-19-Infektion abdeckt. Davon ausgenommen sind saudi-arabische Staatsangehörige, Wohnsitz-Inhaber in Saudi-Arabien und Bürger der Staaten des Golf-Kooperationsrats. Die Krankenversicherung sollte ambulante Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Notfälle und institutionelle Quarantäne von bis zu 14 Tagen abdecken.
Durch- und Weiterreise
Der Flughafentransit ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht für Einreisende aus bestimmten Ländern, siehe Einreise.
Für die Ausreise aus dem Land gelten die Vorschriften des Ziellandes.
Für Inlandsflüge muss zwingend ein vollständiger Impfschutz nachgewiesen werden; die finale Dosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
Reiseverbindungen
Reiseverbindungen von und nach Saudi-Arabien sind zurzeit eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen im öffentlichen Leben sind fast vollständig aufgehoben, allerdings nur für Personen, die mindestens eine dritte, anerkannte COVID-Impfung erhalten haben. Ausnahmen gelten für Kinder unter 16 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. In geschlossenen Räumen gilt weiterhin Maskenpflicht und beim Betreten jeglicher Einrichtungen ist die Corona-App „Tawakkalna“ vorzuzeigen, in der als Status "immun" angezeigt werden muss.
Hygieneregeln
Neben der Nutzung der „Tawakkalna“-App besteht im öffentlichen Raum die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, zum regelmäßigen Händewaschen und zur Wahrung sozialer Distanz.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie, dass Impfnachweise innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise auf der Webseite der saudi-arabischen Regierung registriert werden müssen, s. Einreise. Sie werden dann automatisch in die App „Tawakkalna“ übernommen.
• Beachten Sie für eine eventuelle Ausreise über Bahrain, dass sich die bahrainischen Einreisebestimmungen jederzeit ändern können und informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Vertretung von Bahrain.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über sonstige Maßnahmen der saudi-arabischen Regierung auch auf der Seite der Botschaft Riad.
Togo - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der togoischen Regierung.
Die Landgrenzen sind weiterhin für den Personenverkehr geschlossen. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur über den Flughafen Lomé möglich.
Reisende müssen sich vorab elektronisch registrieren und dabei einen negativen PCR-Test, der nicht älter als fünf Tage vor Datum des Abflugs ist, nachweisen. Dieser Test ist bei der elektronischen Anmeldung und Zahlung für den PCR-Test bei Ankunft in Lomé hochzuladen. Bei Einreise wird ein PCR-Test abgenommen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss sich der Reisende in selbstgewählte Isolation begeben; nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses kann sich der Reisende frei bewegen.
Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die verpflichtende und kontrollierte Unterbringung in einem speziellen Hotel (falls symptomfrei) oder in einem speziellen Krankenhaus (bei Symptomen).
Es bestehen derzeit keine Erleichterungen für vollständig Geimpfte.
Die togoischen Behörden hatten in der Vergangenheit eine Reihe von Hochinzidenzländern bzw. Virusvariantengebiete definiert. Reisende aus solchen Ländern unterliegen einer verlängerten Quarantäne. Über die detaillierten aktuellen Bedingungen und das Registrierungsverfahren für Ein- und Ausreise sowie mögliche Hochinzidenzländer und Variantengebiete informiert die togoische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise ist derzeit nur über den Flughafen Lomé möglich. Für die Ausreise gelten ähnliche Bedingungen wie für die Einreise (elektronische Registrierung, PCR-Test-Nachweis); alle einschlägigen Bedingungen und das Registrierungsverfahren finden sich gleichfalls auf dieser Website.
Im Fall eines positiven Tests vor der Ausreise erfolgt eine Zwangsunterbringung zwecks Isolation; eine Ausreise ist erst bei Vorliegen eines negativen Tests möglich.
Reiseverbindungen
Derzeit wird Lomé von den internationalen Fluggesellschaften Air France (über Paris), Ethiopian Airlines (über Addis Abeba) und Brussels Airlines (über Brüssel) sowie von mehreren regionalen westafrikanischen Fluggesellschaften angeflogen.
Beschränkungen im Land
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich im Land zu bewegen. Es gibt Einschränkungen des öffentlichen Lebens: kulturelle oder sportliche Präsenzveranstaltungen und Konferenzen unterliegen ebenso wie traditionelle oder größere private Veranstaltungen besonderen Auflagen oder sind ganz untersagt. Diskotheken bzw. Nachtklubs sind vielfach geschlossen. Der Zugang zu Verwaltungsgebäuden ist nur bei Nachweis einer vollständigen Impfung möglich (akzeptiert werden alle Impfstoffe, die eine WHO-Anerkennung haben: AstraZeneca, Janssen, Moderna, PfizerBiontech und Sinovac möglich). Aufgrund bisheriger Erfahrungen muss zudem mit kurzfristig verfügten örtlichen Absperrungen und Ausgangssperren an Hotspots gerechnet werden. Aktuelle Hinweise bietet die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
Hygieneregeln
Es besteht offiziell Maskenpflicht an vielen Orten des öffentlichen Raums, öffentlichen Gebäuden, zentralen öffentlichen Plätzen und Märkten, im Straßenverkehr; Abstandsregeln sind zu beachten. Ansonsten gelten die international bekannten Hygieneempfehlungen. Regeln und Empfehlungen im Einzelnen bietet die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der togoischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die spezielle COVID-19-Notfallnummer in Togo 111.
Trinidad und Tobago - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Trinidad und Tobago.
Die Landesgrenzen sind mit Einschränkungen geöffnet. Personen mit vollständiger Impfung gemäß Bestimmungen von Trinidad und Tobago und einem höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test können ohne Quarantäne einreisen. Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach den Bestimmungen von Trinidad und Tobago nachweisen.
Vor Antritt der Reise muss eine Einreisegenehmigung elektronisch beantragt werden, die beim Boarding vorzulegen ist. Nicht vollständig geimpften Ausländern ist die Einreise auch weiterhin nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Einheimische und für Kinder in Begleitung vollständig geimpfter Erwachsener. Details veröffentlicht das Gesundheitsministerium von Trinidad und Tobago.
Durch- und Weiterreise
Transit ist unter den gleichen Bedingungen wie die Einreise möglich.
Reiseverbindungen
Die beiden internationalen Flughäfen (Piarco Int. Airport auf Trinidad und ANR Robinson auf Tobago) sind wieder geöffnet und werden von internationalen Linien angeflogen. Zwischen beiden Inseln besteht sowohl Flug- wie Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als zehn Personen in der Öffentlichkeit. Als „safezones" gekennzeichnete Freizeiteinrichtungen, Kinos, Restaurants und Bars dürfen mit 50%iger Auslastung von vollständig Geimpften besucht werden. An Stränden, Flüssen und Seen gelten Einschränkungen (keine laute Musik, kein Alkoholkonsum, kein Feuer). Der öffentliche Nahverkehr findet mit limitierten Kapazitäten statt. Die jeweils gültigen Regelungen im Detail werden per legal notice (Public Health [2019 Novel Coronavirus(2019-nCoV)] Regulations) bekannt gegeben.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch im eigenen Fahrzeug und im Freien. Bei Nichtbeachtung werden Geldstrafen verhängt. Öffentliche Gebäude (Geschäfte, etc.) dürfen nur nach Temperaturmessung und Handdesinfektion betreten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise und Vorschriften lokaler Behörden. Informieren Sie sich ggf. in Ihrer Unterkunft nach erfolgten Änderungen. Bei Verstößen gegen die Ausgangs- und Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Trinidad und Tobago.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline (868) 800- 9355 oder 877- 9355 – Trinidad bzw. (868) 800-4325 - Tobago oder das nächste Gesundheitscenter.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Trinidad und Tobago geltende Auslegung bezieht.
Türkei - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Türkei.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt noch Einschränkungen beim Fährverkehr mit Griechenland.
Alle Flugreisenden über 12 Jahre müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Dies gilt nicht für Transitpassagiere. Die Kontrolle erfolgt bei Einreise bzw. beim Check-In.
Zudem müssen Reisende aus Deutschland ab 12 Jahren bei Einreise auf dem Luft-, Land und Seeweg eines der folgenden Dokumente vorlegen:
• Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft)
• Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft)
• amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens zwei Dosen Impfstoff, Einzeldosis für Johnson & Johnson mindestens 14 Tage vor Ankunft)
• amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als sechs Monate).
Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal, LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen sind die Nachweise beim Check-in vorzulegen.
Bei der Einreise aus Drittstaaten können abweichende Regelungen gelten.
Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Dies wird beim Check-In überprüft.
Durch- und Weiterreise
Für Transitpassagiere gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellands sind zu beachten siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Der nationale und internationale Flug-, Bus-, Zug- und Fährverkehr findet regulär statt.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr; beschränkende Maßnahmen können abhängig vom Infektionsgeschehen jederzeit erneut angeordnet werden.
Hygieneregeln
In öffentlichen geschlossenen Räumen ohne ausreichende Belüftung und Abstandsmöglichkeit und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird nach wie vor angeraten.
Empfehlungen
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei . Erkundigen Sie sich bei Einreise aus einem Drittstaat außerdem bei der türkischen Auslandsvertretung vor Ort nach den aktuellen Einreisebedingungen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zentrale Notrufnummer 112.
Ungarn - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
In Ungarn sind fast alle Corona-Maßnahmen aufgehoben worden. In öffentlich zugänglichen Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln muss niemand mehr einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Maskenpflicht gilt lediglich noch in Krankenhäusern und Altenheimen. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35451
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 07.03.2022 - Teil 2
Vanuatu - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Vanuatus.
Die Einreise ist nur für vollständig geimpfte Personen mit Sondergenehmigung möglich. Bei der Einreise muss ein weniger als 72 Stunden alter negativer PCR-Test vorgewiesen werden. Reisende müssen sich vor der Einreise nach Vanuatu bei einer Auslandsvertretung Vanuatus registrieren. Innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise – sowie nach Flugbuchung – muss eine weitere Registrierung im Electronic Traveller System der Regierung von Vanuatu erfolgen. Zudem muss vor der Reise ein Online-Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Reisende müssen sich nach Ankunft weiteren PCR-Tests während einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen.
Reiseverbindungen
Aufgrund von COVID-Infektionen auf der Hauptinsel Efate wurden internationale Flüge nach Vanuatu bis auf weiteres eingestellt. Ausgehende Flüge finden weiterhin statt.
Reisen von und nach Efate sind aktuell grundsätzlich nicht möglich.
Beschränkungen im Land
Efate wurde von der Regierung Vanuatus aufgrund des aktuellen COVID-Ausbruchs zur Risikoregion erklärt. Auf Efate herrschen verschärfte Bewegungseinschränkungen.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Vanuatu.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium von Vanuatu.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Reisende nach Abu Dhabi sollten sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig). Eine Genehmigung der GDRFA oder ICA ist für Touristen, die in Dubai einreisen, nicht erforderlich.
Testpflichten vor Abflug sind u.a. abhängig von Abflugort, Impfstatus, Voraufenthalten und dem endgültigen Zielort. Konkrete Auskunft, welche Vorschriften im Einzelfall gelten, kann die Fluggesellschaft erteilen.
In der Regel gilt:
Flugreisende in die VAE müssen eine der nachfolgenden covidbedingten Einreisevoraussetzungen erfüllen:
• Vorlage eines gültigen Impfzertifikats über eine vollständige Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoffes mit einem QR-Code,
• Vorlage eines gültigen PCR-Tests, dessen Abstrich bei Abflug nicht länger als 48 Stunden zurückliegt; (in Dubai mit einem QR Code), oder
• Vorlage einer gültigen, medizinischen Genesenenbescheinigung von einer COVID-19-Erkrankung mit einem QR-Code, wobei die Genesung nicht länger als 30 Tage zurückliegen darf;
Am Flughafen in Abu Dhabi sind Kinder unter 16 Jahren (Dubai unter 12 Jahren) von den zuvor genannten Voraussetzungen befreit.
Die Nachweise können von der Fluggesellschaft bereits beim Abflug kontrolliert werden.
Außerdem muss bei Ankunft in Abu Dhabi die COVID-19 Smart App AlHosn heruntergeladen werden, in Dubai die COVID-19-DXB Smart App.
Nach Ankunft in Dubai können stichprobenartig PCR-Tests durchgeführt werden. Kinder unter 12 Jahren sind ausgenommen.
Aufgrund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Durch- und Weiterreise
Transitfluggäste über die VAE müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen.
Alle anderen Fluggäste im Transit müssen nur dann einen PCR-Test vorlegen, wenn der endgültige Zielort dies verlangt.
Aufgrund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Reiseverbindungen
Es gibt keine COVID-19 bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter Auflagen geöffnet.
Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Cafés und Restaurants, Fitnessstudios, Museen, Behörden, Freizeitparks, Kulturzentren etc. nur noch von Personen betreten werden, die vollständig geimpft sind. Ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren. Einwohner der VAE müssen neben der vollständigen Impfung auch eine „Booster“ Auffrischimpfung vorweisen können. Alle vollständig geimpften und „geboosterten“ Personen haben sich außerdem alle 14 Tage einem PCR-Test zu unterziehen. Kontrolliert wird die Zugangsberechtigung über die auf einem Smartphone zu installierende staatliche AlHosn-App , die hierfür einen „grünen Status“ zeigen muss. Im Ausland verabreichte Impfungen können registriert werden, was für den Erhalt des „grünen Status“ in der AlHosn-App erforderlich ist.
Für Dubai ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nicht an eine App gebunden.
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit in Innenräumen ist obligatorisch.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse und die geltenden Einreisebestimmungen für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Vanuatus.
Die Einreise ist nur für vollständig geimpfte Personen mit Sondergenehmigung möglich. Bei der Einreise muss ein weniger als 72 Stunden alter negativer PCR-Test vorgewiesen werden. Reisende müssen sich vor der Einreise nach Vanuatu bei einer Auslandsvertretung Vanuatus registrieren. Innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise – sowie nach Flugbuchung – muss eine weitere Registrierung im Electronic Traveller System der Regierung von Vanuatu erfolgen. Zudem muss vor der Reise ein Online-Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Reisende müssen sich nach Ankunft weiteren PCR-Tests während einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen.
Reiseverbindungen
Aufgrund von COVID-Infektionen auf der Hauptinsel Efate wurden internationale Flüge nach Vanuatu bis auf weiteres eingestellt. Ausgehende Flüge finden weiterhin statt.
Reisen von und nach Efate sind aktuell grundsätzlich nicht möglich.
Beschränkungen im Land
Efate wurde von der Regierung Vanuatus aufgrund des aktuellen COVID-Ausbruchs zur Risikoregion erklärt. Auf Efate herrschen verschärfte Bewegungseinschränkungen.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Vanuatu.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium von Vanuatu.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Reisende nach Abu Dhabi sollten sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig). Eine Genehmigung der GDRFA oder ICA ist für Touristen, die in Dubai einreisen, nicht erforderlich.
Testpflichten vor Abflug sind u.a. abhängig von Abflugort, Impfstatus, Voraufenthalten und dem endgültigen Zielort. Konkrete Auskunft, welche Vorschriften im Einzelfall gelten, kann die Fluggesellschaft erteilen.
In der Regel gilt:
Flugreisende in die VAE müssen eine der nachfolgenden covidbedingten Einreisevoraussetzungen erfüllen:
• Vorlage eines gültigen Impfzertifikats über eine vollständige Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoffes mit einem QR-Code,
• Vorlage eines gültigen PCR-Tests, dessen Abstrich bei Abflug nicht länger als 48 Stunden zurückliegt; (in Dubai mit einem QR Code), oder
• Vorlage einer gültigen, medizinischen Genesenenbescheinigung von einer COVID-19-Erkrankung mit einem QR-Code, wobei die Genesung nicht länger als 30 Tage zurückliegen darf;
Am Flughafen in Abu Dhabi sind Kinder unter 16 Jahren (Dubai unter 12 Jahren) von den zuvor genannten Voraussetzungen befreit.
Die Nachweise können von der Fluggesellschaft bereits beim Abflug kontrolliert werden.
Außerdem muss bei Ankunft in Abu Dhabi die COVID-19 Smart App AlHosn heruntergeladen werden, in Dubai die COVID-19-DXB Smart App.
Nach Ankunft in Dubai können stichprobenartig PCR-Tests durchgeführt werden. Kinder unter 12 Jahren sind ausgenommen.
Aufgrund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Durch- und Weiterreise
Transitfluggäste über die VAE müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen.
Alle anderen Fluggäste im Transit müssen nur dann einen PCR-Test vorlegen, wenn der endgültige Zielort dies verlangt.
Aufgrund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Reiseverbindungen
Es gibt keine COVID-19 bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter Auflagen geöffnet.
Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Cafés und Restaurants, Fitnessstudios, Museen, Behörden, Freizeitparks, Kulturzentren etc. nur noch von Personen betreten werden, die vollständig geimpft sind. Ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren. Einwohner der VAE müssen neben der vollständigen Impfung auch eine „Booster“ Auffrischimpfung vorweisen können. Alle vollständig geimpften und „geboosterten“ Personen haben sich außerdem alle 14 Tage einem PCR-Test zu unterziehen. Kontrolliert wird die Zugangsberechtigung über die auf einem Smartphone zu installierende staatliche AlHosn-App , die hierfür einen „grünen Status“ zeigen muss. Im Ausland verabreichte Impfungen können registriert werden, was für den Erhalt des „grünen Status“ in der AlHosn-App erforderlich ist.
Für Dubai ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nicht an eine App gebunden.
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit in Innenräumen ist obligatorisch.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse und die geltenden Einreisebestimmungen für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35451
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 08.03.2022
Malaysia - Änderung Einreise
Malaysia öffnet ab dem kommenden Monat seine Grenzen wieder für Touristen: Nach zwei Jahren Abschottung sollen Geimpfte ab dem 1. April 2022 wieder einreisen dürfen. Nach den neuen Regeln müssen Einreisende nicht in Quarantäne, wenn sie geimpft sind und einen negativen PCR-Test vorlegen können. Dieser darf nicht älter als zwei Tage sein, zudem muss innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft ein zusätzlicher Antigen-Test vorgenommen werden. Quelle: tagesschau.de
Gruß
Birgitt
Malaysia öffnet ab dem kommenden Monat seine Grenzen wieder für Touristen: Nach zwei Jahren Abschottung sollen Geimpfte ab dem 1. April 2022 wieder einreisen dürfen. Nach den neuen Regeln müssen Einreisende nicht in Quarantäne, wenn sie geimpft sind und einen negativen PCR-Test vorlegen können. Dieser darf nicht älter als zwei Tage sein, zudem muss innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft ein zusätzlicher Antigen-Test vorgenommen werden. Quelle: tagesschau.de
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35451
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 09.03.2022
Belgien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Belgien.
Einreisende nach Belgien müssen bis einschließlich zum 10. März 2022 vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form" (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.
Mit Wirkung vom 11. März 2022 muss das Passenger Locator Form nur von Einreisenden ausgefüllt werden, die per Flugzeug/Bus/Zug aus einem Land außerhalb der EU einreisen, das nicht auf der „weißen Liste" steht – also nicht mehr von Einreisenden aus Deutschland.
Reisende aus einem Land der EU, des Schengenraums oder einem Drittland der „weißen Liste “ müssen bei Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU als Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer Genesung (Genesenennachweis/positiver PCR-Test innerhalb der letzten 150 Tage) oder einer negativen Testung mit sich führen. Zulässig ist ein PCR-Test, dessen Abstrichentnahme maximal 72 Stunden zurückliegt, oder ein Antigentest, der maximal 24 Stunden vor Einreise in einem Testzentrum/einer Apotheke durchgeführt wird.
Eine Einreise ohne einen der vorgenannten Nachweise ist nicht möglich. Eine Quarantänepflicht besteht nicht.
Dies gilt auch für EU-Bürger, die aus einem Drittland nach Belgien reisen, das nicht auf der "weißen Liste" steht.
Kinder unter 12 Jahren sowie Grenzgänger/-pendler (inkl. Schüler) sind von der Pflicht zum Mitführen eines EU-COVID-Zertifikats befreit. Ebenso befreit sind Personen, die mit Kfz einreisen und weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben.
In Belgien wohnende Personen, die nicht geimpft oder genesen sind und die nach einer Reise in eine dunkelrote oder graue Zone innerhalb der EU oder einem Land außerhalb der EU, das nicht auf der „weißen Liste “ steht, nach Belgien zurückkehren, lassen sich am ersten Tag nach Rückkehr testen und bleiben bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne. Die Quarantäne endet mit negativem Testergebnis.
Eine aktuelle Übersicht der belgischen Reiseregelungen finden Sie auf dieser Webseite.
Durch- und Weiterreise
Personen, die mit dem Kfz reisen und sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, benötigen für die Durchreise kein EU-COVID-Zertifikat. Personen, die mit Zug, Bus, Bahn, Flugzeug etc. durch Belgien durchreisen, benötigen ein EU-COVID-Zertifikat.
Je nach Herkunftsland, genutztem Verkehrsmittel und Aufenthaltsdauer muss ggf. das „Passenger Locator Form" (PLF) ausgefüllt werden.
Reiseverbindungen
Es gibt keine Einschränkungen im grenzüberschreitenden Flug-, Zug- und Busverkehr.
Beschränkungen im Land
Seit 7. März 2022 ist ein Test-, Impfungs- oder Genesenennachweis bei Veranstaltungen oder für den Besuch eines Restaurants nicht mehr erforderlich.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter. Eine Maskenpflicht besteht in öffentlichen Transportmitteln, in Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen ab 12 Jahren. Ansonsten wird das Tragen einer Maske in Innenräumen empfohlen, ist aber keine Pflicht. Personen mit COVID-19-Symptomen können sich in Testzentren in Brüssel und Apotheken in Belgien, die Antigentests durchführen, testen lassen.
Im Falle von Symptomen oder einem Hochrisikokontakt finden Sie die Test- und Quarantäneregeln bei den belgischen Behörden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregeln in deutscher Sprache bei den belgischen Behörden.
Kanada - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kanadas.
Die für Kanada grundsätzlich bestehende Einreisesperre wurde für vollständig Geimpfte aufgehoben. Über die Anforderungen an Impfnachweise und die fortbestehende Testpflicht informiert die kanadische Regierung.
Für Personen, die nicht als vollständig geimpft gelten, ist eine Einreise nur möglich nach den Ausnahmeregelungen für kanadische Staatsangehörige und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus sowie deren engste Familienangehörige (Ehe-, Lebenspartner, Eltern und Kinder). Familiäre Beziehungen müssen erfahrungsgemäß bereits beim Boarding eines Fluges nach Kanada durch aussagekräftige Unterlagen nachgewiesen werden. Die kanadische Regierung informiert in einer Übersicht u.a., ob, und unter welchen Voraussetzungen, eine Einreise zu Besuchszwecken für Familienangehörige möglich ist. Auch Personen die zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder des Studiums mit einer gültigen Arbeits- bzw. Studiengenehmigung einreisen, sind von der Einreisesperre (zur Einzelfallprüfung) ausgenommen.
Grundsätzlich gilt, dass alle Einreisenden vollständig geimpft sein müssen.
Vor der Einreise müssen sich alle Einreisenden über die ArriveCAN-App registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen angeben und ihren Impfnachweis hochladen. Die Verwendung der App ist bindend. Die kanadischen Behörden verfolgen die Einhaltung der Quarantänebestimmungen nach. Die kanadische Regierung stellt bei technischen Problemen weitere Informationen bereit.
Für die Einreise besteht eine Testpflicht für alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit. Die Testpflicht gilt auch für vollständig Geimpfte. Es gelten die veröffentlichten Regelungen der kanadischen Regierungen für die Anforderungen an den Test.
Seit dem 28. Februar 2022 ist, alternativ zum PCR-Test, auch ein Antigen-Schnelltest unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Reisende, die ein positives Testergebnis haben, bei der die Abstrichentnahme 10 bis 180 Tage vor der Einreise erfolgte, erfüllen ebenfalls die Test-Anforderungen vor der Einreise.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich auch weiterhin bei Einreise am jeweiligen internationalen Flughafen bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang einem PCR-Test unterziehen. Anschließend müssen sie sich in die vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne am Reiseziel begeben. Gegen Ende der Quarantäne müssen alle Reisenden einen von der kanadischen Regierung bereitgestellten COVID-19-Schnelltest als Selbsttest vornehmen. Vollständig Geimpfte werden stichprobenweise einem PCR-Test bei Einreise unterzogen. Sie müssen sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne begeben.
Bei Missachtung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Alle Reisenden, die Flug-, Bahn- oder Schiffsreisen innerhalb von Kanada antreten, müssen vollständig gegen COVID-19 geimpft sein.
Die Ausreise aus Kanada ist für nicht vollständig geimpfte Personen, die nicht dauerhaft in Kanada leben, während einer nunmehr verlängerten Übergangsfrist bis zum 31. August 2022 möglich. Dafür muss das negative PCR-Test-Ergebnis vorgelegt werden. Der Test darf bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein. Nach Ablauf der Frist ist eine Ausreise für diese Personengruppe nicht mehr möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Kanada ist eingeschränkt möglich, wenn die Regelungen des Dritt- bzw. Zielstaats eine Einreise dort erlauben. Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA), die sie vor Flugbuchung beantragen sollen.
Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen beim Boarding des Fluges nach Kanada der jeweiligen Fluggesellschaft gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Das vom Verkehrsministerium verlangte PCR-Testergebnis darf zum geplanten Abreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein.
Die Landgrenze zu den USA ist für vollständig Geimpfte geöffnet.
Reiseverbindungen
Zahlreiche europäische Fluggesellschaften führen transatlantische Flüge durch. Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Reisenden zu befördern, die COVID-19-Symptome aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige). Es kann kurzfristig zu Änderungen und Stornierungen kommen. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
Reisende ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen grundsätzlich vollständig mit einem von Kanada anerkannten Impfstoff geimpft sein, um Flug-, Bahn- oder Schiffsreisen in Kanada antreten zu können, die der föderalen Gesetzgebung unterliegen. Als Impfnachweise werden auch ausländische Dokumente akzeptiert, solange die einschlägige Kombination der Impfstoffe den kanadischen Vorgaben entspricht. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen werden Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt bis hin zu „Stay-at-home Orders“, die den Bürgern Bewegungseinschränkungen für alle nicht unbedingt notwendigen Verrichtungen auferlegen. Über die in den jeweiligen Provinzen geltenden aktuellen Regeln informiert die kanadische Regierung. Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Restaurants, Theater, Museen und Kinos) wird in einigen Provinzen und Territorien nur bei Vorlage eines Impfnachweises mit QR-Code gewährt. Nähere Angaben zur Beantragung eines kanadischen Nachweises und der zuvor gegebenenfalls erforderlichen Registrierung ausländischer Impfnachweise finden sich auf den Webseiten der Gesundheitsministerien der Provinzen, z.B. für Ontario. Mit mehrwöchigen Bearbeitungszeiten ist zu rechnen.
Hygieneregeln
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Für den Fall von Wartungsarbeiten oder Serviceausfällen der ArriveCAN-App sollte ein Screenshot oder Ausdruck des QR-Codes mitgeführt werden.
Kongo, Republik (Brazza) - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der kongolesischen Regierung.
Die Ein- und Ausreise ist zurzeit nur per Flugzeug möglich. Bei der Ein- und Ausreise ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich (max. 72 Stunden alt, in englischer oder französischer Sprache, Vorlage als Ausdruck). Personen, die keinen gültigen Test vorlegen, wird von den Fluggesellschaften das Boarding verweigert, da mit einer unmittelbaren Rückweisung an der Grenze zu rechnen ist.
Die bislang obligatorische erneute PCR-Testung nach Einreise besteht nicht mehr. Alle Einreisenden müssen sich vor Reiseantritt kostenfrei registrieren.
Durch- und Weiterreise
Die See-, Fluss- und Landgrenzen sind geöffnet.
Vor allem bei abendlichen Abflügen in Brazzaville und Pointe-Noire kann es, vermutlich aufgrund von Unsicherheit bzgl. pandemiebedingter Einreisebeschränkungen, zu Beförderungsverweigerungen kommen. Nach (meist kostenfreier) Umbuchung, mehrtägiger Ausreiseverzögerung und erneutem PCR-Test ist eine Ausreise in der Regel möglich. Aufgrund der nächtlichen Ausgangssperre kann sich hierbei eine Rückkehr zum Hotel als schwierig erweisen.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen Brazzaville und Pointe Noire werden von internationalen Fluggesellschaften angeflogen.
Beschränkungen im Land
In den Städten Brazzaville und Pointe Noire besteht keine Ausgangssperre mehr. Die Einhaltung der Maskenpflicht wird von Militär und Polizei nach wie vor durchgesetzt. An den Impfstatus gekoppelte Zugangsbeschränkungen etwa zu öffentlichen Gebäuden, Banken oder Restaurants wurden bisher nur punktuell durchgesetzt, sind aber nach wie vor geltendes Recht.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Einhaltung von Handhygiene und Abstandsregeln.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kongo zu den aktuellen Einreisebestimmungen und führen Sie diese, wenn möglich, als Ausdruck bei der Einreise mit sich.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kongolesischen Regierung.
• Bitte informieren Sie sich auch vor dem Rück- oder Weiterflug noch einmal sorgfältig bei der Fluglinie über die geltenden Bestimmungen für die Ausreise und die Beförderungsbedingungen.
Malediven - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der maledivischen Regierung.
Die Einreise auf die Malediven ist für Touristen mit einer Buchungsbestätigung in einem Resort für die gesamte Dauer des Aufenthalts möglich. Visa werden bei Einreise kostenlos erteilt. Eine generelle Impfpflicht gilt für Touristen nicht. Lediglich Touristen, die einen Aufenthalt auf den „local islands“ (bewohnte Inseln) planen, müssen geimpft sein und den entsprechenden Nachweis bei Einreise vorlegen.
Ungeimpfte Reisende ab einem Jahr müssen, unabhängig vom Aufenthaltsort auf den Malediven, bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Der Abstrich darf maximal 96 Stunden vor Abflug genommen worden sein. Das Testerfordernis gilt nicht für vollgeimpfte Reisende.
Daneben ist die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung, die vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt werden muss, verpflichtend. Auf dieser Webseite sind auch weitergehende Informationen zu den Einreisebestimmungen eingestellt.
Bei Einreise erfolgen Temperaturmessungen. Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem kostenpflichtigen PCR-Test am Flughafen unterziehen. Darüber hinaus können stichprobenartige, kostenlose Tests durchgeführt werden. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand, im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung. Ausführliche Informationen zu den maledivischen Quarantänebestimmungen finden Sie auf der Internetseite des maledivischen Gesundheitsministeriums .
Den Quarantäneanordnungen der maledivischen Behörden ist Folge zu leisten. Die Kosten für Behandlung, Quarantäne und Tests werden gemäß den geltenden Regelungen vom Resort auf den Gast übertragen. Der Abschluss einer Ergänzungsversicherung, welche die Erstattung solcher Mehrkosten abdeckt, wird dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Transit ist auf den Malediven möglich, ausgewiesene Transithotels in Malé und Hulhumalé stehen zur Verfügung. Informationen zu den Transithotels bietet das maledivische Tourismusministerium.
Reiseverbindungen
Kommerzielle Fluglinien haben den internationalen Flugverkehr in die Malediven wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gilt ein von der Regierung ausgerufener öffentlicher Gesundheitsnotstand.
Der Aufenthalt von Reisenden ist grundsätzlich auf das gebuchte Resort beschränkt. Bei geplanten Aufenthalten in mehreren Resorts kann ein sogenannter „Split Stay“ beim maledivischen Tourismusministerium beantragt werden. Die Hauptstadt Malé und unbewohnte Inseln können von Touristen derzeit nicht besucht werden, Ausnahmen gelten für Malé für erforderliche Transitübernachtungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Daneben gelten umfangreiche Hygiene- und Gesundheitsregelungen, die auf der Webseite des Tourismusministeriums veröffentlicht sind.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden die Nutzung der lokalen Tracing-App Trace Ekee.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der maledivischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den COVID-19-Safety-Manager Ihres Resorts oder das maledivische Gesundheitsministerium unter der COVID-19-Hotline 1676.
Myanmar - Änderung Reiseverbindungen
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit nur in Ausnahmefällen nach Einzelfallentscheidung durch die myanmarischen Behörden möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine von den örtlichen Gesundheitsbehörden koordinierte Hotelquarantäne von mindestens sieben Tagen mit mehreren kostenpflichtigen PCR-Tests absolviert werden. Bei einem positiven Testergebnis nach Einreise ist mit Zwangsunterbringung in staatlichen oder privaten Krankenhäusern und hohen Kosten zu rechnen.
Durch- und Weiterreise
Aus- und Weiterreise sind derzeit aufgrund fehlender Flugverbindungen und geschlossener Grenzen nur sehr eingeschränkt möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis mindestens 31. März 2022 ausgesetzt. Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist noch möglich, allerdings bestehen nur sehr wenige Flugverbindungen, bei denen es sich um Sonderflüge, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines (zweimal wöchentlich), Myanmar National Airlines oder ANA handelt, die über die Fluglinien oder über Reisebüros gebucht werden können (allerdings oft nicht im Internet). Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden ca. zehn Tage vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen. Es ist nicht auszuschließen, dass derzeit noch verbleibende Ausreise-/Transitmöglichkeiten auf dem Luftweg in Zukunft wegfallen werden.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt, wenn überhaupt, nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten diverse Einschränkungen. Viele Restaurants, Geschäfte, Banken, Schulen und Büros bleiben geschlossen. Großveranstaltungen und -versammlungen sind untersagt. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt. Im Falle einer Erkrankung kann nicht mit angemessener Behandlung gerechnet werden. Bei der Vorbereitung medizinischer Evakuierungen (mit oder ohne Pandemiebezug) ist aufgrund bürokratischer und infrastruktureller Defizite mit hohem Zeitaufwand zu rechnen.
Personenreisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt und sollten aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Landweg erfolgen, s. auch Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Kontaktieren Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten einen Arzt oder ein Krankenhaus. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.
Slowakei - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
In der Slowakei dürfen ab kommenden Montag 14. März 2021 Sport- und Kulturveranstaltungen wieder ohne Beschränkung der Publikumszahl stattfinden. Der verpflichtende Nachweis einer Impfung oder eines negativen Corona-Tests war schon seit 26. Februar aufgehoben. Weiterhin gilt allerdings eine Maskenpflicht in Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn kein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden kann, ist auch bei Massenveranstaltungen im Freien eine FFP2-Maske zu tragen. Quelle: tagesschau.de
Rumänien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
In Rumänien sind so gut wie alle Corona-Vorsichtsmaßnahmen außer Kraft getreten. Allein das Gesundheitsministerium plant eigene Restriktionen, die voraussichtlich Krankenhäuser betreffen dürften. Einreisen nach Rumänien sind nunmehr ohne Corona-Impfnachweis möglich. Die bisher in allen öffentlichen Räumen und auch unter freiem Himmel geltende Maskenpflicht wurde aufgehoben. Für Gaststätten gibt es keine Einschränkungen der Öffnungszeiten und der Gästezahl mehr, ebenso frei ist der Zugang zu allen Veranstaltungen und Kultureinrichtungen. Der Alarmzustand aufgrund der Corona-Pandemie, der die Einschränkungen rechtlich möglich gemacht hatte, galt seit dem 18. Mai 2020. Er ist nun abgelaufen und wurde nicht mehr verlängert. Quelle: tagesschau.de
Südafrika - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen wie South African Tourism oder auf der speziellen Coronavirus-FAQ-Seite für internationale Reisen der südafrikanischen Regierung (nur in englischer Sprache).
Alle Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Abstrichentnahme) sein darf. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte (einschließlich Personen mit Booster-Impfung) und Genesene.
Bei Einreise muss ein vollständig ausgefüllter Reise-Gesundheitsfragebogen abgegeben werden. Es empfiehlt sich, den Fragebogen bereits bei Antritt der Reise mitzuführen.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die mobile App „COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Südafrika sind nur an 20 Grenzübergängen erlaubt. Dort ist mit langen Abfertigungszeiten zu rechnen. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt reguläre internationale Flugverbindungen, jedoch mit eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge sind häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
Seit 1. Oktober 2021 gilt der Lockdown in der untersten von 5 Stufen (adjusted Alert Level 1). Es gilt derzeit die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit.
Ausführliche Informationen in englischer Sprache bietet die südafrikanische Regierung.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 Meter ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der angrenzenden Länder Südafrikas bei Einreise auf dem Landweg.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Thailand - Änderung Durch- und Weiterreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands.
Eine Registrierung für die Einreise nach dem Test & Go Programm für vollständig geimpfte Reisende ist möglich. Seit dem 1. März 2022 sind für die Registrierung ein PCR-Test nach der Einreise sowie ein selbst durchgeführter Antigentest am fünften Tag nach der Einreise verpflichtend. Auf das Ergebnis des PCR-Tests muss in einem SHA Extra + oder AQ-Hotel gewartet werden. PCR-Test, Antigentestkit, Hotel und Transfer vom Flughafen zum Hotel müssen vorab bezahlt werden. Die Kosten sind von den Reisenden zu tragen.
Voraussetzungen im Einzelnen:
• Online- Registrierung über die Anwendung Thailand- Pass für alle Reisenden unabhängig vom Alter. Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen. Der Thailand-Pass muss spätestens 7 Tage und kann maximal 60 Tage vor Einreise beantragt werden.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssummer in Höhe von 50.000 USD, die auch die Behandlung von COVID-19 einschließt, für nicht-thailändische Staatsangehörige. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
• Nachweis einer vollständigen Impfung für alle Reisenden ab 18 Jahren. Kinder zwischen 12 und 17 Jahren benötigen eine Impfdosis. Kinder unter 12 Jahren können ohne Impfung mit ihren vollständig geimpften Eltern einreisen. Das digitale EU-Impfzertifikat wird als Nachweis akzeptiert. Anerkannt sind folgende Impfstoffe: CoronaVac (Sinovac), AstraZeneca, Pfizer-BioNTech, Moderna, COVILO (Sinopharm), Janssen (Johnson&Johnson) und Sputnik. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Bei einer Impfung mit dem Impfstoff Janssen (Johnson&Johnson) ist eine Impfung ausreichend. Kreuzimpfungen werden anerkannt sofern die zweite Impfdosis innerhalb des vom Thailändischen Gesundheitsministerium vorgesehenen Zeitrahmens erfolgt.
• Als vollständig geimpft gelten auch Personen, die nach einer Infektion mit COVID-19 innerhalb von drei Monaten nach Genesung eine Impfdosis der zuvor genannten Impfstoffe erhalten haben. In diesem Fall sind eine medizinische Bescheinigung über die Genesung sowie ein Nachweis über den Erhalt der Impfung erforderlich. Einzelheiten, auch zu dem vorgesehenen Impfabstand, können den FAQs des Thailändischen Außenministeriums entnommen werden.
• Nachweis der Zahlung eines Flughafentransfers, einer alternativen Quarantäne-Unterkunft oder eines SHA Extra+- Hotels für die erste Nacht nach Einreise für die Wartezeit auf das Ergebnis des ebenfalls vorab zu buchenden PCR-Tests und des Antigentestkits für den Test am fünften Tag nach Einreise. Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Für Kinder unter sechs Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, ist alternativ zum PCR-Test ein Speicheltest möglich.
• Nachweis eines PCR-Tests in englischer Sprache, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei positivem PCR-Test muss neben dem Testergebnis eine ärztliche Bescheinigung über die Genesung vorgelegt werden, wobei die Infektion mindestens 14 Tage und höchstens drei Monate zurückliegen darf. Kinder unter sechs Jahren müssen vor Einreise keinen PCR-Test vorlegen, sofern sie mit den Eltern reisen
• Installation der Tracking-App „MorChana“, in die das Ergebnis des Antigentests am fünften Tag nach Einreise hochgeladen werden muss.
Einzelheiten und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Thailändischen Außenministeriums sowie auf der Webseite der Thailändischen Tourismus-Association.
Weitere Einreisemöglichkeiten bestehen über das ASQ- und das Sandbox-Programm:
Das ASQ-Programm (Alternative State Quarantine) ermöglicht die Einreise nach Thailand mit einer siebentägigen Hotelquarantäne für vollständig geimpfte Reisende. Nicht oder nicht vollständig geimpfte Reisende müssen in eine zehntägige Hotelquarantäne.
Das Sandbox-Programm ermöglicht die Einreise in die Provinzen Phuket, Surat Thani (nur die Inseln Koh Samui, Koh Pha Ngang und Kho Tao), Phang Nga (ganze Provinz) Krabi (ganze Provinz), Chon Buri (Bang Lamung, Pattaya, Si Racha, Si Chang, und Sattahip, dort nur Na Jomtien and Bang Saray) und Trat (nur Ko Chang). Reisende dürfen das Sandbox-Gebiet innerhalb der ersten sieben Tage nach Einreise nicht verlassen.
Weitergehende Informationen zur Einreise über das Sandbox und ASQ-Programm können bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung in Deutschland sowie der thailändischen Tourismusbehörde erfragt werden.
Bei einem positiven PCR-Test erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung. Diese Regelung gilt auf für betroffene Minderjährige. Wenn Eltern und Kinder positiv getestet werden, erfolgt die Behandlung gemeinsam im Krankenhaus. Sollte nur ein Kind einen positiven Test haben, die Eltern jedoch nicht, kann es von einem Elternteil ins Krankenhaus begleitet werden, sofern diese Person jünger als 60 Jahre ist. Bei positivem PCR-Test der Eltern können Kinder mit negativem Test die Eltern nicht begleiten, sondern müssen von einem anderen Familienmitglied betreut werden. Sofern kein Familienmitglied vor Ort ist, wird das Kind in staatliche Obhut genommen.
Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Die zum Teil sehr hohen Kosten für Quarantäne, Isolation und Behandlung sind selbst zu tragen. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt. Die Deutsche Botschaft Bangkok hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss. In den einzelnen Provinzen gelten teilweise über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Weitere Informationen zum Verfahren, z.B. welche Impfungen in Thailand anerkannt werden, veröffentlicht die thailändische Tourismusbehörde. Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
Durch- und Weiterreise
Ein internationaler Transit ist nur über die Flughäfen Suvarnabhumi International Airport und Don Mueang International Airport in Bangkok möglich. Die konkreten Regelungen veröffentlichen die thailändischen Behörden auf der Seite der Civil Aviation Authority. Es gibt unterschiedliche Regelungen zu internationalem Transit/Transfer und für Reisende nach dem Sandbox-Programm. Offene Fragen sollten vorab mit der jeweiligen Fluggesellschaft geklärt werden.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für Drittstaater weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Rot/Orange/Gelb/Blau) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Die konkreten Maßnahmen können regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind mit Einschränkungen möglich. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests und/oder Impfnachweises möglich. Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Die touristische Infrastruktur steht nur eingeschränkt zur Verfügung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist außerhalb der eigenen Wohnung überall Pflicht, auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen wie die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Die Installation der Tracking App „MorChana“ ist verpflichtend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltenden Einreisebedingungen bei der thailändischen Tourismusbehörde . Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
• Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Regelungen zu internationalem Transit/Transfer und für Reisende nach dem Sandbox-Programm und klären Sie offene Fragen vorab mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Bei Verstößen gegen angeordnete Isolations- und Quarantänemaßnahmen können hohe Geld- bis hin zu Haftstrafen verhängt werden.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Tschechien hebt die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen auf. FFP2-Masken müssen ab kommender Woche nur noch im Nahverkehr und in Gesundheitseinrichtungen und Altersheimen getragen werden, nicht aber in Geschäften. Quelle: tagesschau.de
Zypern - Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die Republik Zypern Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Die Einreise ist unabhängig von der Einstufung des Herkunftslandes für Geimpfte oder Genese möglich. Ungeimpfte müssen sich je nach Einstufung ihres Herkunftslandes testen lassen oder in Quarantäne begeben.
Genaue Angaben, wie der Nachweis zu führen ist und welche Impfungen wie lange anerkannt werden, können der zyprischen Veröffentlichung entnommen werden.
Alle Reisenden müssen sich vor Abflug weiterhin online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass “ zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Cyprus Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden, genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen. Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. Die Quarantäne soll sieben Tage dauern; an deren Ende muss ein Schnell- oder PCR-Test gemacht werden. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass im Fall von sehr hohen Infektionszahlen nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt ist. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Werden Flugreisende bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die ungeimpft/nicht genesen sind oder deren Impfung mehr als sieben Monate zurückliegt, in unmittelbarer Nähe gesessen haben, als enger Kontakt in siebentägige Quarantäne genommen, an deren Ende ein Schnell- oder PCR-Test gemacht werden muss. Nur für diese Personen kann im Fall eines früheren Rückflugs die Quarantänedauer verkürzt werden. Hierfür ist am Tag vor der Abreise ein negativer PCR-Test erforderlich. Sind diese Personen vollständig geimpft und die Impfung liegt nicht mehr als sieben Monate zurück oder sie haben eine Auffrischungsimpfung bekommen oder sie waren in den letzten 90 Tagen nachweislich an COVID-19 erkrankt, sind sie von der Quarantäne befreit, müssen aber nach drei und fünf Tagen einen Schnelltest machen. Bei der einstufigen Impfung (Johnson & Johnson) müssen vor der Einreise 14 Tage seit der Impfung vergangen sein.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test oder einen höchstens 24 Stunden alten Schnelltest bei Einreise vorlegen, nach Einreise einen PCR-Test auf eigene Kosten machen lassen und sich für zehn Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen. Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben die Einteilung in Kategorien der Herkunftsländer aufgehoben und für alle Reisenden geltende Einreisevorschriften eingeführt.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten .
Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von BioNtech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate, beginnend jeweils 14 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis (nach der ersten Dosis für Johnson & Johnson). Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen, nicht älter als neun Monate) Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, gelten ebenfalls als geimpft. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan ist der Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) erforderlich. Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Eine genesene Person, die eine Impfdosis bekommen hat, gilt als geimpft.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID-19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen 24 Stunden alten negativen Schnelltest vorweisen.
Alle Reisenden (Touristen) ab 18 Jahren müssen weiterhin bei Einreisen über den Flughafen Ercan aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie vor Abflug oder Überquerung der Demarkationslinie online innerhalb von 72 Stunden vor Einreise als „TRNC passenger“ registrieren. Hierfür muss zunächst eine App heruntergeladen und dann online (nur auf mobilen Geräten) ein Fragebogen ausgefüllt werden. Dokumente wie der Impfnachweis können der Online-Anmeldung beigefügt werden. Die Anmeldung muss ausgedruckt oder digital beim Flug bzw. der Überquerung der Demarkationslinie mitgeführt werden genauso wie die weiteren Dokumente.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen über längere Zeit zusammenkommen (z.B. Museen, Restaurants, Clubs, Supermärkte, etc.) ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter "SafePass". Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, (=SafePass) vorgelegt werden, um diese Orte zu besuchen. Alle Personen ab sechs Jahren müssen im öffentlichen Raum eine Maske tragen und ebenfalls einen SafePass besitzen, um Zutritt zu zugangsbeschränkten Orten zu erhalten. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel benötigen Ungeimpfte zum Besuch von Supermärkten, Behörden und Banken einen Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden und zum Besuch von Cafés, Restaurants, Tavernen, Kinos usw. einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Belgien.
Einreisende nach Belgien müssen bis einschließlich zum 10. März 2022 vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form" (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.
Mit Wirkung vom 11. März 2022 muss das Passenger Locator Form nur von Einreisenden ausgefüllt werden, die per Flugzeug/Bus/Zug aus einem Land außerhalb der EU einreisen, das nicht auf der „weißen Liste" steht – also nicht mehr von Einreisenden aus Deutschland.
Reisende aus einem Land der EU, des Schengenraums oder einem Drittland der „weißen Liste “ müssen bei Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU als Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer Genesung (Genesenennachweis/positiver PCR-Test innerhalb der letzten 150 Tage) oder einer negativen Testung mit sich führen. Zulässig ist ein PCR-Test, dessen Abstrichentnahme maximal 72 Stunden zurückliegt, oder ein Antigentest, der maximal 24 Stunden vor Einreise in einem Testzentrum/einer Apotheke durchgeführt wird.
Eine Einreise ohne einen der vorgenannten Nachweise ist nicht möglich. Eine Quarantänepflicht besteht nicht.
Dies gilt auch für EU-Bürger, die aus einem Drittland nach Belgien reisen, das nicht auf der "weißen Liste" steht.
Kinder unter 12 Jahren sowie Grenzgänger/-pendler (inkl. Schüler) sind von der Pflicht zum Mitführen eines EU-COVID-Zertifikats befreit. Ebenso befreit sind Personen, die mit Kfz einreisen und weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben.
In Belgien wohnende Personen, die nicht geimpft oder genesen sind und die nach einer Reise in eine dunkelrote oder graue Zone innerhalb der EU oder einem Land außerhalb der EU, das nicht auf der „weißen Liste “ steht, nach Belgien zurückkehren, lassen sich am ersten Tag nach Rückkehr testen und bleiben bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne. Die Quarantäne endet mit negativem Testergebnis.
Eine aktuelle Übersicht der belgischen Reiseregelungen finden Sie auf dieser Webseite.
Durch- und Weiterreise
Personen, die mit dem Kfz reisen und sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, benötigen für die Durchreise kein EU-COVID-Zertifikat. Personen, die mit Zug, Bus, Bahn, Flugzeug etc. durch Belgien durchreisen, benötigen ein EU-COVID-Zertifikat.
Je nach Herkunftsland, genutztem Verkehrsmittel und Aufenthaltsdauer muss ggf. das „Passenger Locator Form" (PLF) ausgefüllt werden.
Reiseverbindungen
Es gibt keine Einschränkungen im grenzüberschreitenden Flug-, Zug- und Busverkehr.
Beschränkungen im Land
Seit 7. März 2022 ist ein Test-, Impfungs- oder Genesenennachweis bei Veranstaltungen oder für den Besuch eines Restaurants nicht mehr erforderlich.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter. Eine Maskenpflicht besteht in öffentlichen Transportmitteln, in Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen ab 12 Jahren. Ansonsten wird das Tragen einer Maske in Innenräumen empfohlen, ist aber keine Pflicht. Personen mit COVID-19-Symptomen können sich in Testzentren in Brüssel und Apotheken in Belgien, die Antigentests durchführen, testen lassen.
Im Falle von Symptomen oder einem Hochrisikokontakt finden Sie die Test- und Quarantäneregeln bei den belgischen Behörden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregeln in deutscher Sprache bei den belgischen Behörden.
Kanada - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kanadas.
Die für Kanada grundsätzlich bestehende Einreisesperre wurde für vollständig Geimpfte aufgehoben. Über die Anforderungen an Impfnachweise und die fortbestehende Testpflicht informiert die kanadische Regierung.
Für Personen, die nicht als vollständig geimpft gelten, ist eine Einreise nur möglich nach den Ausnahmeregelungen für kanadische Staatsangehörige und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus sowie deren engste Familienangehörige (Ehe-, Lebenspartner, Eltern und Kinder). Familiäre Beziehungen müssen erfahrungsgemäß bereits beim Boarding eines Fluges nach Kanada durch aussagekräftige Unterlagen nachgewiesen werden. Die kanadische Regierung informiert in einer Übersicht u.a., ob, und unter welchen Voraussetzungen, eine Einreise zu Besuchszwecken für Familienangehörige möglich ist. Auch Personen die zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder des Studiums mit einer gültigen Arbeits- bzw. Studiengenehmigung einreisen, sind von der Einreisesperre (zur Einzelfallprüfung) ausgenommen.
Grundsätzlich gilt, dass alle Einreisenden vollständig geimpft sein müssen.
Vor der Einreise müssen sich alle Einreisenden über die ArriveCAN-App registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen angeben und ihren Impfnachweis hochladen. Die Verwendung der App ist bindend. Die kanadischen Behörden verfolgen die Einhaltung der Quarantänebestimmungen nach. Die kanadische Regierung stellt bei technischen Problemen weitere Informationen bereit.
Für die Einreise besteht eine Testpflicht für alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit. Die Testpflicht gilt auch für vollständig Geimpfte. Es gelten die veröffentlichten Regelungen der kanadischen Regierungen für die Anforderungen an den Test.
Seit dem 28. Februar 2022 ist, alternativ zum PCR-Test, auch ein Antigen-Schnelltest unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Reisende, die ein positives Testergebnis haben, bei der die Abstrichentnahme 10 bis 180 Tage vor der Einreise erfolgte, erfüllen ebenfalls die Test-Anforderungen vor der Einreise.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich auch weiterhin bei Einreise am jeweiligen internationalen Flughafen bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang einem PCR-Test unterziehen. Anschließend müssen sie sich in die vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne am Reiseziel begeben. Gegen Ende der Quarantäne müssen alle Reisenden einen von der kanadischen Regierung bereitgestellten COVID-19-Schnelltest als Selbsttest vornehmen. Vollständig Geimpfte werden stichprobenweise einem PCR-Test bei Einreise unterzogen. Sie müssen sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne begeben.
Bei Missachtung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Alle Reisenden, die Flug-, Bahn- oder Schiffsreisen innerhalb von Kanada antreten, müssen vollständig gegen COVID-19 geimpft sein.
Die Ausreise aus Kanada ist für nicht vollständig geimpfte Personen, die nicht dauerhaft in Kanada leben, während einer nunmehr verlängerten Übergangsfrist bis zum 31. August 2022 möglich. Dafür muss das negative PCR-Test-Ergebnis vorgelegt werden. Der Test darf bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein. Nach Ablauf der Frist ist eine Ausreise für diese Personengruppe nicht mehr möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Kanada ist eingeschränkt möglich, wenn die Regelungen des Dritt- bzw. Zielstaats eine Einreise dort erlauben. Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA), die sie vor Flugbuchung beantragen sollen.
Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen beim Boarding des Fluges nach Kanada der jeweiligen Fluggesellschaft gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Das vom Verkehrsministerium verlangte PCR-Testergebnis darf zum geplanten Abreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein.
Die Landgrenze zu den USA ist für vollständig Geimpfte geöffnet.
Reiseverbindungen
Zahlreiche europäische Fluggesellschaften führen transatlantische Flüge durch. Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Reisenden zu befördern, die COVID-19-Symptome aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige). Es kann kurzfristig zu Änderungen und Stornierungen kommen. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
Reisende ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen grundsätzlich vollständig mit einem von Kanada anerkannten Impfstoff geimpft sein, um Flug-, Bahn- oder Schiffsreisen in Kanada antreten zu können, die der föderalen Gesetzgebung unterliegen. Als Impfnachweise werden auch ausländische Dokumente akzeptiert, solange die einschlägige Kombination der Impfstoffe den kanadischen Vorgaben entspricht. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen werden Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt bis hin zu „Stay-at-home Orders“, die den Bürgern Bewegungseinschränkungen für alle nicht unbedingt notwendigen Verrichtungen auferlegen. Über die in den jeweiligen Provinzen geltenden aktuellen Regeln informiert die kanadische Regierung. Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Restaurants, Theater, Museen und Kinos) wird in einigen Provinzen und Territorien nur bei Vorlage eines Impfnachweises mit QR-Code gewährt. Nähere Angaben zur Beantragung eines kanadischen Nachweises und der zuvor gegebenenfalls erforderlichen Registrierung ausländischer Impfnachweise finden sich auf den Webseiten der Gesundheitsministerien der Provinzen, z.B. für Ontario. Mit mehrwöchigen Bearbeitungszeiten ist zu rechnen.
Hygieneregeln
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Für den Fall von Wartungsarbeiten oder Serviceausfällen der ArriveCAN-App sollte ein Screenshot oder Ausdruck des QR-Codes mitgeführt werden.
Kongo, Republik (Brazza) - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der kongolesischen Regierung.
Die Ein- und Ausreise ist zurzeit nur per Flugzeug möglich. Bei der Ein- und Ausreise ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich (max. 72 Stunden alt, in englischer oder französischer Sprache, Vorlage als Ausdruck). Personen, die keinen gültigen Test vorlegen, wird von den Fluggesellschaften das Boarding verweigert, da mit einer unmittelbaren Rückweisung an der Grenze zu rechnen ist.
Die bislang obligatorische erneute PCR-Testung nach Einreise besteht nicht mehr. Alle Einreisenden müssen sich vor Reiseantritt kostenfrei registrieren.
Durch- und Weiterreise
Die See-, Fluss- und Landgrenzen sind geöffnet.
Vor allem bei abendlichen Abflügen in Brazzaville und Pointe-Noire kann es, vermutlich aufgrund von Unsicherheit bzgl. pandemiebedingter Einreisebeschränkungen, zu Beförderungsverweigerungen kommen. Nach (meist kostenfreier) Umbuchung, mehrtägiger Ausreiseverzögerung und erneutem PCR-Test ist eine Ausreise in der Regel möglich. Aufgrund der nächtlichen Ausgangssperre kann sich hierbei eine Rückkehr zum Hotel als schwierig erweisen.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen Brazzaville und Pointe Noire werden von internationalen Fluggesellschaften angeflogen.
Beschränkungen im Land
In den Städten Brazzaville und Pointe Noire besteht keine Ausgangssperre mehr. Die Einhaltung der Maskenpflicht wird von Militär und Polizei nach wie vor durchgesetzt. An den Impfstatus gekoppelte Zugangsbeschränkungen etwa zu öffentlichen Gebäuden, Banken oder Restaurants wurden bisher nur punktuell durchgesetzt, sind aber nach wie vor geltendes Recht.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Einhaltung von Handhygiene und Abstandsregeln.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kongo zu den aktuellen Einreisebestimmungen und führen Sie diese, wenn möglich, als Ausdruck bei der Einreise mit sich.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kongolesischen Regierung.
• Bitte informieren Sie sich auch vor dem Rück- oder Weiterflug noch einmal sorgfältig bei der Fluglinie über die geltenden Bestimmungen für die Ausreise und die Beförderungsbedingungen.
Malediven - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der maledivischen Regierung.
Die Einreise auf die Malediven ist für Touristen mit einer Buchungsbestätigung in einem Resort für die gesamte Dauer des Aufenthalts möglich. Visa werden bei Einreise kostenlos erteilt. Eine generelle Impfpflicht gilt für Touristen nicht. Lediglich Touristen, die einen Aufenthalt auf den „local islands“ (bewohnte Inseln) planen, müssen geimpft sein und den entsprechenden Nachweis bei Einreise vorlegen.
Ungeimpfte Reisende ab einem Jahr müssen, unabhängig vom Aufenthaltsort auf den Malediven, bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Der Abstrich darf maximal 96 Stunden vor Abflug genommen worden sein. Das Testerfordernis gilt nicht für vollgeimpfte Reisende.
Daneben ist die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung, die vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt werden muss, verpflichtend. Auf dieser Webseite sind auch weitergehende Informationen zu den Einreisebestimmungen eingestellt.
Bei Einreise erfolgen Temperaturmessungen. Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem kostenpflichtigen PCR-Test am Flughafen unterziehen. Darüber hinaus können stichprobenartige, kostenlose Tests durchgeführt werden. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand, im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung. Ausführliche Informationen zu den maledivischen Quarantänebestimmungen finden Sie auf der Internetseite des maledivischen Gesundheitsministeriums .
Den Quarantäneanordnungen der maledivischen Behörden ist Folge zu leisten. Die Kosten für Behandlung, Quarantäne und Tests werden gemäß den geltenden Regelungen vom Resort auf den Gast übertragen. Der Abschluss einer Ergänzungsversicherung, welche die Erstattung solcher Mehrkosten abdeckt, wird dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Transit ist auf den Malediven möglich, ausgewiesene Transithotels in Malé und Hulhumalé stehen zur Verfügung. Informationen zu den Transithotels bietet das maledivische Tourismusministerium.
Reiseverbindungen
Kommerzielle Fluglinien haben den internationalen Flugverkehr in die Malediven wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gilt ein von der Regierung ausgerufener öffentlicher Gesundheitsnotstand.
Der Aufenthalt von Reisenden ist grundsätzlich auf das gebuchte Resort beschränkt. Bei geplanten Aufenthalten in mehreren Resorts kann ein sogenannter „Split Stay“ beim maledivischen Tourismusministerium beantragt werden. Die Hauptstadt Malé und unbewohnte Inseln können von Touristen derzeit nicht besucht werden, Ausnahmen gelten für Malé für erforderliche Transitübernachtungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Daneben gelten umfangreiche Hygiene- und Gesundheitsregelungen, die auf der Webseite des Tourismusministeriums veröffentlicht sind.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden die Nutzung der lokalen Tracing-App Trace Ekee.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der maledivischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den COVID-19-Safety-Manager Ihres Resorts oder das maledivische Gesundheitsministerium unter der COVID-19-Hotline 1676.
Myanmar - Änderung Reiseverbindungen
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit nur in Ausnahmefällen nach Einzelfallentscheidung durch die myanmarischen Behörden möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine von den örtlichen Gesundheitsbehörden koordinierte Hotelquarantäne von mindestens sieben Tagen mit mehreren kostenpflichtigen PCR-Tests absolviert werden. Bei einem positiven Testergebnis nach Einreise ist mit Zwangsunterbringung in staatlichen oder privaten Krankenhäusern und hohen Kosten zu rechnen.
Durch- und Weiterreise
Aus- und Weiterreise sind derzeit aufgrund fehlender Flugverbindungen und geschlossener Grenzen nur sehr eingeschränkt möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis mindestens 31. März 2022 ausgesetzt. Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist noch möglich, allerdings bestehen nur sehr wenige Flugverbindungen, bei denen es sich um Sonderflüge, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines (zweimal wöchentlich), Myanmar National Airlines oder ANA handelt, die über die Fluglinien oder über Reisebüros gebucht werden können (allerdings oft nicht im Internet). Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden ca. zehn Tage vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen. Es ist nicht auszuschließen, dass derzeit noch verbleibende Ausreise-/Transitmöglichkeiten auf dem Luftweg in Zukunft wegfallen werden.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt, wenn überhaupt, nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten diverse Einschränkungen. Viele Restaurants, Geschäfte, Banken, Schulen und Büros bleiben geschlossen. Großveranstaltungen und -versammlungen sind untersagt. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt. Im Falle einer Erkrankung kann nicht mit angemessener Behandlung gerechnet werden. Bei der Vorbereitung medizinischer Evakuierungen (mit oder ohne Pandemiebezug) ist aufgrund bürokratischer und infrastruktureller Defizite mit hohem Zeitaufwand zu rechnen.
Personenreisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt und sollten aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Landweg erfolgen, s. auch Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Kontaktieren Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten einen Arzt oder ein Krankenhaus. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.
Slowakei - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
In der Slowakei dürfen ab kommenden Montag 14. März 2021 Sport- und Kulturveranstaltungen wieder ohne Beschränkung der Publikumszahl stattfinden. Der verpflichtende Nachweis einer Impfung oder eines negativen Corona-Tests war schon seit 26. Februar aufgehoben. Weiterhin gilt allerdings eine Maskenpflicht in Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn kein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden kann, ist auch bei Massenveranstaltungen im Freien eine FFP2-Maske zu tragen. Quelle: tagesschau.de
Rumänien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
In Rumänien sind so gut wie alle Corona-Vorsichtsmaßnahmen außer Kraft getreten. Allein das Gesundheitsministerium plant eigene Restriktionen, die voraussichtlich Krankenhäuser betreffen dürften. Einreisen nach Rumänien sind nunmehr ohne Corona-Impfnachweis möglich. Die bisher in allen öffentlichen Räumen und auch unter freiem Himmel geltende Maskenpflicht wurde aufgehoben. Für Gaststätten gibt es keine Einschränkungen der Öffnungszeiten und der Gästezahl mehr, ebenso frei ist der Zugang zu allen Veranstaltungen und Kultureinrichtungen. Der Alarmzustand aufgrund der Corona-Pandemie, der die Einschränkungen rechtlich möglich gemacht hatte, galt seit dem 18. Mai 2020. Er ist nun abgelaufen und wurde nicht mehr verlängert. Quelle: tagesschau.de
Südafrika - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen wie South African Tourism oder auf der speziellen Coronavirus-FAQ-Seite für internationale Reisen der südafrikanischen Regierung (nur in englischer Sprache).
Alle Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Abstrichentnahme) sein darf. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte (einschließlich Personen mit Booster-Impfung) und Genesene.
Bei Einreise muss ein vollständig ausgefüllter Reise-Gesundheitsfragebogen abgegeben werden. Es empfiehlt sich, den Fragebogen bereits bei Antritt der Reise mitzuführen.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die mobile App „COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Südafrika sind nur an 20 Grenzübergängen erlaubt. Dort ist mit langen Abfertigungszeiten zu rechnen. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt reguläre internationale Flugverbindungen, jedoch mit eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge sind häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
Seit 1. Oktober 2021 gilt der Lockdown in der untersten von 5 Stufen (adjusted Alert Level 1). Es gilt derzeit die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit.
Ausführliche Informationen in englischer Sprache bietet die südafrikanische Regierung.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 Meter ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der angrenzenden Länder Südafrikas bei Einreise auf dem Landweg.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Thailand - Änderung Durch- und Weiterreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands.
Eine Registrierung für die Einreise nach dem Test & Go Programm für vollständig geimpfte Reisende ist möglich. Seit dem 1. März 2022 sind für die Registrierung ein PCR-Test nach der Einreise sowie ein selbst durchgeführter Antigentest am fünften Tag nach der Einreise verpflichtend. Auf das Ergebnis des PCR-Tests muss in einem SHA Extra + oder AQ-Hotel gewartet werden. PCR-Test, Antigentestkit, Hotel und Transfer vom Flughafen zum Hotel müssen vorab bezahlt werden. Die Kosten sind von den Reisenden zu tragen.
Voraussetzungen im Einzelnen:
• Online- Registrierung über die Anwendung Thailand- Pass für alle Reisenden unabhängig vom Alter. Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen. Der Thailand-Pass muss spätestens 7 Tage und kann maximal 60 Tage vor Einreise beantragt werden.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssummer in Höhe von 50.000 USD, die auch die Behandlung von COVID-19 einschließt, für nicht-thailändische Staatsangehörige. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
• Nachweis einer vollständigen Impfung für alle Reisenden ab 18 Jahren. Kinder zwischen 12 und 17 Jahren benötigen eine Impfdosis. Kinder unter 12 Jahren können ohne Impfung mit ihren vollständig geimpften Eltern einreisen. Das digitale EU-Impfzertifikat wird als Nachweis akzeptiert. Anerkannt sind folgende Impfstoffe: CoronaVac (Sinovac), AstraZeneca, Pfizer-BioNTech, Moderna, COVILO (Sinopharm), Janssen (Johnson&Johnson) und Sputnik. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Bei einer Impfung mit dem Impfstoff Janssen (Johnson&Johnson) ist eine Impfung ausreichend. Kreuzimpfungen werden anerkannt sofern die zweite Impfdosis innerhalb des vom Thailändischen Gesundheitsministerium vorgesehenen Zeitrahmens erfolgt.
• Als vollständig geimpft gelten auch Personen, die nach einer Infektion mit COVID-19 innerhalb von drei Monaten nach Genesung eine Impfdosis der zuvor genannten Impfstoffe erhalten haben. In diesem Fall sind eine medizinische Bescheinigung über die Genesung sowie ein Nachweis über den Erhalt der Impfung erforderlich. Einzelheiten, auch zu dem vorgesehenen Impfabstand, können den FAQs des Thailändischen Außenministeriums entnommen werden.
• Nachweis der Zahlung eines Flughafentransfers, einer alternativen Quarantäne-Unterkunft oder eines SHA Extra+- Hotels für die erste Nacht nach Einreise für die Wartezeit auf das Ergebnis des ebenfalls vorab zu buchenden PCR-Tests und des Antigentestkits für den Test am fünften Tag nach Einreise. Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Für Kinder unter sechs Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, ist alternativ zum PCR-Test ein Speicheltest möglich.
• Nachweis eines PCR-Tests in englischer Sprache, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei positivem PCR-Test muss neben dem Testergebnis eine ärztliche Bescheinigung über die Genesung vorgelegt werden, wobei die Infektion mindestens 14 Tage und höchstens drei Monate zurückliegen darf. Kinder unter sechs Jahren müssen vor Einreise keinen PCR-Test vorlegen, sofern sie mit den Eltern reisen
• Installation der Tracking-App „MorChana“, in die das Ergebnis des Antigentests am fünften Tag nach Einreise hochgeladen werden muss.
Einzelheiten und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Thailändischen Außenministeriums sowie auf der Webseite der Thailändischen Tourismus-Association.
Weitere Einreisemöglichkeiten bestehen über das ASQ- und das Sandbox-Programm:
Das ASQ-Programm (Alternative State Quarantine) ermöglicht die Einreise nach Thailand mit einer siebentägigen Hotelquarantäne für vollständig geimpfte Reisende. Nicht oder nicht vollständig geimpfte Reisende müssen in eine zehntägige Hotelquarantäne.
Das Sandbox-Programm ermöglicht die Einreise in die Provinzen Phuket, Surat Thani (nur die Inseln Koh Samui, Koh Pha Ngang und Kho Tao), Phang Nga (ganze Provinz) Krabi (ganze Provinz), Chon Buri (Bang Lamung, Pattaya, Si Racha, Si Chang, und Sattahip, dort nur Na Jomtien and Bang Saray) und Trat (nur Ko Chang). Reisende dürfen das Sandbox-Gebiet innerhalb der ersten sieben Tage nach Einreise nicht verlassen.
Weitergehende Informationen zur Einreise über das Sandbox und ASQ-Programm können bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung in Deutschland sowie der thailändischen Tourismusbehörde erfragt werden.
Bei einem positiven PCR-Test erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung. Diese Regelung gilt auf für betroffene Minderjährige. Wenn Eltern und Kinder positiv getestet werden, erfolgt die Behandlung gemeinsam im Krankenhaus. Sollte nur ein Kind einen positiven Test haben, die Eltern jedoch nicht, kann es von einem Elternteil ins Krankenhaus begleitet werden, sofern diese Person jünger als 60 Jahre ist. Bei positivem PCR-Test der Eltern können Kinder mit negativem Test die Eltern nicht begleiten, sondern müssen von einem anderen Familienmitglied betreut werden. Sofern kein Familienmitglied vor Ort ist, wird das Kind in staatliche Obhut genommen.
Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Die zum Teil sehr hohen Kosten für Quarantäne, Isolation und Behandlung sind selbst zu tragen. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt. Die Deutsche Botschaft Bangkok hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss. In den einzelnen Provinzen gelten teilweise über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Weitere Informationen zum Verfahren, z.B. welche Impfungen in Thailand anerkannt werden, veröffentlicht die thailändische Tourismusbehörde. Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
Durch- und Weiterreise
Ein internationaler Transit ist nur über die Flughäfen Suvarnabhumi International Airport und Don Mueang International Airport in Bangkok möglich. Die konkreten Regelungen veröffentlichen die thailändischen Behörden auf der Seite der Civil Aviation Authority. Es gibt unterschiedliche Regelungen zu internationalem Transit/Transfer und für Reisende nach dem Sandbox-Programm. Offene Fragen sollten vorab mit der jeweiligen Fluggesellschaft geklärt werden.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für Drittstaater weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Rot/Orange/Gelb/Blau) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Die konkreten Maßnahmen können regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind mit Einschränkungen möglich. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests und/oder Impfnachweises möglich. Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Die touristische Infrastruktur steht nur eingeschränkt zur Verfügung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist außerhalb der eigenen Wohnung überall Pflicht, auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen wie die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Die Installation der Tracking App „MorChana“ ist verpflichtend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltenden Einreisebedingungen bei der thailändischen Tourismusbehörde . Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
• Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Regelungen zu internationalem Transit/Transfer und für Reisende nach dem Sandbox-Programm und klären Sie offene Fragen vorab mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Bei Verstößen gegen angeordnete Isolations- und Quarantänemaßnahmen können hohe Geld- bis hin zu Haftstrafen verhängt werden.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Tschechien hebt die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen auf. FFP2-Masken müssen ab kommender Woche nur noch im Nahverkehr und in Gesundheitseinrichtungen und Altersheimen getragen werden, nicht aber in Geschäften. Quelle: tagesschau.de
Zypern - Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die Republik Zypern Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Die Einreise ist unabhängig von der Einstufung des Herkunftslandes für Geimpfte oder Genese möglich. Ungeimpfte müssen sich je nach Einstufung ihres Herkunftslandes testen lassen oder in Quarantäne begeben.
Genaue Angaben, wie der Nachweis zu führen ist und welche Impfungen wie lange anerkannt werden, können der zyprischen Veröffentlichung entnommen werden.
Alle Reisenden müssen sich vor Abflug weiterhin online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass “ zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Cyprus Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden, genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen. Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. Die Quarantäne soll sieben Tage dauern; an deren Ende muss ein Schnell- oder PCR-Test gemacht werden. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass im Fall von sehr hohen Infektionszahlen nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt ist. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Werden Flugreisende bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die ungeimpft/nicht genesen sind oder deren Impfung mehr als sieben Monate zurückliegt, in unmittelbarer Nähe gesessen haben, als enger Kontakt in siebentägige Quarantäne genommen, an deren Ende ein Schnell- oder PCR-Test gemacht werden muss. Nur für diese Personen kann im Fall eines früheren Rückflugs die Quarantänedauer verkürzt werden. Hierfür ist am Tag vor der Abreise ein negativer PCR-Test erforderlich. Sind diese Personen vollständig geimpft und die Impfung liegt nicht mehr als sieben Monate zurück oder sie haben eine Auffrischungsimpfung bekommen oder sie waren in den letzten 90 Tagen nachweislich an COVID-19 erkrankt, sind sie von der Quarantäne befreit, müssen aber nach drei und fünf Tagen einen Schnelltest machen. Bei der einstufigen Impfung (Johnson & Johnson) müssen vor der Einreise 14 Tage seit der Impfung vergangen sein.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test oder einen höchstens 24 Stunden alten Schnelltest bei Einreise vorlegen, nach Einreise einen PCR-Test auf eigene Kosten machen lassen und sich für zehn Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen. Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben die Einteilung in Kategorien der Herkunftsländer aufgehoben und für alle Reisenden geltende Einreisevorschriften eingeführt.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten .
Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von BioNtech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate, beginnend jeweils 14 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis (nach der ersten Dosis für Johnson & Johnson). Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen, nicht älter als neun Monate) Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, gelten ebenfalls als geimpft. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan ist der Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) erforderlich. Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Eine genesene Person, die eine Impfdosis bekommen hat, gilt als geimpft.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID-19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen 24 Stunden alten negativen Schnelltest vorweisen.
Alle Reisenden (Touristen) ab 18 Jahren müssen weiterhin bei Einreisen über den Flughafen Ercan aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie vor Abflug oder Überquerung der Demarkationslinie online innerhalb von 72 Stunden vor Einreise als „TRNC passenger“ registrieren. Hierfür muss zunächst eine App heruntergeladen und dann online (nur auf mobilen Geräten) ein Fragebogen ausgefüllt werden. Dokumente wie der Impfnachweis können der Online-Anmeldung beigefügt werden. Die Anmeldung muss ausgedruckt oder digital beim Flug bzw. der Überquerung der Demarkationslinie mitgeführt werden genauso wie die weiteren Dokumente.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen über längere Zeit zusammenkommen (z.B. Museen, Restaurants, Clubs, Supermärkte, etc.) ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter "SafePass". Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, (=SafePass) vorgelegt werden, um diese Orte zu besuchen. Alle Personen ab sechs Jahren müssen im öffentlichen Raum eine Maske tragen und ebenfalls einen SafePass besitzen, um Zutritt zu zugangsbeschränkten Orten zu erhalten. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel benötigen Ungeimpfte zum Besuch von Supermärkten, Behörden und Banken einen Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden und zum Besuch von Cafés, Restaurants, Tavernen, Kinos usw. einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35451
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 10.03.2022
Australien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des australischen Innenministeriums.
Seit dem 21. Februar 2022 können geimpfte Reisende grundsätzlich wieder quarantänefrei nach Australien einreisen; dies gilt auch für touristische Aufenthalte und ohne Einschränkungen bezüglich des Landes, aus dem die Reise angetreten wird. Zu den Voraussetzungen für die Einreise nach Australien gehört neben einem gültigen Visum der Nachweis eines hinreichenden Impfschutzes. Informationen zu den anerkannten Impfstoffen und den Impfzeitpunkten stellt die australische Regierung zur Verfügung. Kinder unter 12 Jahren und drei Monate müssen keine Impfung nachweisen.
Nicht gegen COVID-19 geimpfte Reisende müssen weiterhin vor Reiseantritt zusätzlich zum Visum eine Ausnahmegenehmigung für die Einreise beantragen.
Beim Check-in am Ausgangsflughafen ist von allen Reisenden ab Vollendung des fünften Lebensjahres ein aktueller negativer COVID-19-Test vorzulegen. PCR-Tests dürfen bei Abflug nicht älter als 72 Stunden, inzwischen ebenfalls zugelassene, unter medizinischer Aufsicht durchgeführte Antigen-Tests höchstens 24 Stunden alt sein; weitere Details zur erforderlichen Dokumentation der Tests. Spätestens 72 Stunden vor Einreise nach Australien ist online eine Einreiseerklärung inklusive Angaben zum Gesundheitszustand und zur Erreichbarkeit auszufüllen. Nach Ankunft sind Reisende verpflichtet, sich zunächst in der Unterkunft zu isolieren, dort einen Antigen- Schnelltest durchzuführen und das Vorliegen eines negativen Ergebnisses abzuwarten.
Sonderregelungen für die Einreise über Perth (Western Australia): Alle in Western Australia ankommenden Personen müssen vor Einreise einen sogenannten G2G-Pass beantragen. Weitere Informationen stellt die australische Regierung zur Verfügung.
Für Passagiere und Besatzungsmitglieder auf internationalen Flügen nach Australien gilt Maskenpflicht, ebenso auf Inlandsflügen in Australien.
Da in Australien die einzelnen Bundesstaaten für die Gesundheitsvorschriften zuständig sind, sind je nach Zielflughafen und bei unmittelbarer Weiterreise im Land die dortigen Regelungen zu beachten (weitere Details zu den bundesstaatlichen Regelungen, die sich jederzeit und sehr kurzfristig ändern können).
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende grundsätzlich möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Gegebenenfalls wird ein Transitvisum benötigt und die COVID-19 Einreiseregeln des Ziellands sind zu beachten. Informationen zum Transit stellt das australische Innenministerium zur Verfügung.
Reiseverbindungen
Der inländische Flugverkehr und der übrige Reiseverkehr zwischen den einzelnen australischen Bundesstaaten und -territorien sind noch eingeschränkt und können in Reaktion auf lokal verstärkt auftretendes Infektionsgeschehen wieder stärker beeinträchtigt werden.
Beschränkungen im Land
Die australischen Bundesstaaten und -territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus. Bei Reisen zwischen den einzelnen Bundesstaaten kann es daher zu Bewegungseinschränkungen kommen und Quarantänepflichten oder Testpflichten geben. Auch der Impfstatus von Reisenden kann bei Reisen zwischen den Bundesstaaten Berücksichtigung finden. Aktuelle detaillierte Informationen bietet die australische Regierung.
Hygieneregeln
Die gängigen Abstands- und Hygieneregeln gelten vielerorts, insbesondere in der Gastronomie, fort.
Besonderheiten in den Regionen
Lockdown-Maßnahmen in einzelnen Bundesstaaten wurden inzwischen aufgehoben.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich auf der Webseite der australischen Regierung und bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der Anforderungen für ihren spezifischen Flug nach Australien.
• Beachten Sie, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich sind.
• Bitte beachten Sie, dass der Besucherverkehr an den Auslandsvertretungen noch eingeschränkt ist. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, z.B. mit Hilfe des COVID-19-Restriction Checker.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise.
• Informieren Sie sich auch beim australischen Gesundheitsministerium zur Ausbreitung des Virus und zu Maßnahmen der Regierung. Informationen zu ggf. möglichen Ausnahmegenehmigungen bei Nichtvorliegen der Einreisevoraussetzungen finden Sie online .
• Lassen Sie einen Flug vor Reiseantritt unbedingt von Ihrer Fluggesellschaft im Hinblick auf die bestehenden Restriktionen nochmals bestätigen und beachten Sie die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Coronavirus Helpline (24h) unter 1800 020 080 oder nutzen Sie die online unter Diagnosehilfe des australischen Gesundheitsministeriums. Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie 000.
Malaysia - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Malaysia öffnet seine Grenzen für internationale Touristen. Ab dem 1. April 2022 können Gäste, unabhängig von ihrem Impfstatus, wieder einreisen. Vorausgesetzt wird ein negativer PRC-Test, der vor der Abreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Zusätzlich müssen Touristen vor der Einreise die My Sejahtera-App auf ihrem Smartphone installieren und dort das Predeparture-Formular ausfüllen. Innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft in Malaysia muss ein „professioneller“ Antigen-Schnelltest (RTK) in der Unterkunft erfolgen. Für vollständig geimpfte Touristen entfällt die Quarantäne. Zudem sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, ebenfalls von der Verordnung befreit. Weitere Details – auch für Ungeimpfte – sind hier aufgelistet. Ist das Schnelltest-Ergebnis negativ, kann Malaysia ohne weitere Einschränkungen bereist werden. Am 1. April fallen zudem Sperrstunden für Restaurants und Bars weg. Auch die Vorgaben zu Kapazitätsgrenzen in Einrichtungen wie Museen, Geschäften oder Kinos enden. Bestehen bleiben jedoch die Vorschriften zum Tragen einer Gesichtsmaske an öffentlichen Orten sowie die bekannten Abstandsregeln. Quelle: touristik aktuell
Malta - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Maltas.
Alle nach Malta einreisenden Personen müssen sich vor der Einreise digital unter Benutzung des EU Digital Passenger Locator Form (EU-dPLF) registrieren.
Risikoländer werden von Malta in zwei Kategorien ausgewiesen und entweder in der sog. "red list" oder in der sog. "dark red list" geführt. Deutschland ist derzeit auf der „red list“. Personen, die sich 14 Tage vor Einreise ausschließlich in Ländern der „red list“ oder in Ländern, die auf keiner der beiden Listen geführt werden, aufgehalten haben, dürfen nach Malta einreisen. Eine Einreise aus einem Land der „dark red list“ ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen möglich und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die maltesischen Behörden.
Alle Reisenden ab 12 Jahren, mit Ausnahme derjenigen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen zur Vermeidung von Quarantäneauflagen für die Einreise nach Malta einen Nachweis erbringen, dass sie mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Kreuzimpfungen, bei denen die Erst- und Zweitimpfung jeweils mit einem von der EMA anerkannten Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff erfolgt ist, werden anerkannt. Personen, die lediglich die erste von zwei erforderlichen Impfdosen erhalten haben, dürfen nach Malta einreisen, vorausgesetzt sie sind auch in Besitz eines Nachweises, dass sie von einer COVID-19-Infektion genesen sind. Als Impf- und Genesenennachweis akzeptiert wird das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App), sowie die nationalen Impfnachweise Maltas, Australiens, Großbritanniens einschließlich der Kanalinseln und Gibraltar, Kanadas, der Türkei, der USA sowie einer Reihe weiterer Länder. Die vollständige Länderliste finden Sie auf der Webseite der maltesischen Regierung . Die nationalen Impfnachweise/-pässe von Ländern, die nicht auf der Liste geführt sind, werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis. In Malta erhaltene vollständige Impfungen sind drei Monate, und in Malta erhaltene Boosterimpfungen neun Monate gültig.
Kinder von fünf bis 11 Jahren dürfen ungeimpft einreisen, sofern sie einen negativen PCR-Test vorweisen können, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist. Es werden ausschließlich nasopharyngeal durchgeführte PCR-Tests akzeptiert (Abstrich muss durch die Nase vorgenommen worden sein). Oropharyngeal durchgeführte PCR-Tests (Abstrich wurde durch den Mund vorgenommen) werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren benötigen keinen Test oder Impfnachweis. Reisende, die nicht über den notwendigen Impfschutz bzw. Impfnachweis verfügen, müssen am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120,- EUR) vornehmen lassen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100,- EUR/Nacht) begeben. Personen, die ihren Wohnsitz nachweislich in Malta haben, können beantragen, eine ggf. erforderliche Quarantäne in einer anderen Unterkunft als dem Quarantänehotel zu verbringen. Eine Wiederausreise aus Malta ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums von 14 Tagen möglich.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen.
Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für den regulären Flugverkehr geöffnet. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe (Hotels, Restaurants, Bars, Clubs, Kultur- und Sporteinrichtungen, Kinos und Theater, Sprachschulen, etc.) sind geöffnet. Der Zutritt zu Massenveranstaltungen (zum Beispiel Sportveranstaltungen), zu Ausstellungen, zu Bars und Restaurants ist nur Personen gestattet, die in Besitz eines gültigen Impfnachweises sind. Umfassende Informationen zu den geltenden Beschränkungen finden Sie auf der englischsprachigen Webseite der maltesischen Regierung .
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen und in Fahrzeugen muss, mit Ausnahme privater Wohnungen und privater Pkws, grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder ein Gesichtsschutz (Visier) getragen werden. Ausgenommen von der Tragepflicht sind Kinder im Alter bis zu drei Jahren.
Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro belegt. Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass der gelbe Impfausweis aus Deutschland als alleiniger Nachweis für eine vollständige Impfung gegen COVID-19 von den maltesischen Behörden nicht anerkannt wird. Als Nachweis wird nur das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. +356 2132 4086, wenn Sie Tourist sind oder über die Hotline 111, wenn Sie in Malta wohnhaft und gemeldet sind, über die Hotline 111.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden, des maltesischen Tourismusverbandes und den Hinweisen des Malta International Airports .
Montenegro - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Montenegro hebt die meisten Beschränkungen auf. Insbesondere ist für die Einreise kein 3G-Nachweis mehr nötig. Auch für den Besuch von Gaststätten, Kultur- und Sporteinrichtungen ist ab Freitag 11. März 2022 kein Nachweis mehr erforderlich, dass man entweder geimpft, genesen oder getestet ist. Weiterhin in Kraft bleibt die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Auch die erlaubte Zahl von Teilnehmern an öffentlichen Veranstaltungen bleibt beschränkt - sie wurde von bisher 50 auf nunmehr 100 erhöht. Quelle: tagesschau.de
Ruanda - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land; Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Ruandas.
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das Testergebnis hochladen.
Nach Einreise erfolgt ein PCR- sowie ein Antigen-Schnelltest am Flughafen auf eigene Kosten (insgesamt 65 US-Dollar).
Alle Reisenden müssen sich im Anschluss an die Einreise bis zum Erhalt des PCR-Testergebnisses in Heimquarantäne begeben. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder es ergeht eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS-Gerät überwacht wird.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-Dollar) durchführen lassen. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis entweder online oder telefonisch unter *127# beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze Ruandas zu Uganda in Gatuna wurde am 31. Januar 2022 geöffnet. Die ruandische Regierung hat angekündigt, dass ab Anfang März 2022 weitere Landgrenzen geöffnet werden sollen. Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 12 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Reiseverbindungen
Der internationale und kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet regulär statt.
Beschränkungen im Land
Die nächtliche Ausgangssperre wurde aufgehoben.
Touristische Aktivitäten finden unter Beachtung der COVID-19 Maßnahmen statt. Eine Impfpflicht besteht für den Besuch von Veranstaltungen, Fitnessstudios, Pools, Saunen, Massagesalons, Restaurants, Cafés, Bars, Freizeit- und Konferenzeinrichtungen, Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit (Motorrad-)Taxis.
Teilnehmer an physischen Treffen oder Konferenzen müssen geimpft sein und einen negativen maximal 48 Stunden alten PCR- oder Antigentest (RDT) vorweisen.
Kurzfristige Änderungen sind auf dem Twitter-Account des Rwandan Office of the Prime Minister @primatureRwanda abrufbar.
Touristische Aktivitäten einschließlich Hotelübernachtungen sind mit Nachweis eines 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests (RDT) möglich.
Für Besuche der Primaten in den Nationalparks Nyungwe, Gishwati-Mukura und der Vulkane sind PCR-Tests erforderlich, die nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Der Akagera-Nationalpark kann mit einem höchstens 24 Stunden alten Antigen Schnelltest (RDT) besucht werden.
Antigen-Schnelltests können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden.
Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit „Momo“ („mobile money“) beglichen werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich bei den offiziellen Stelle Ruandas über die Öffnung von Grenzübergängen zu den Nachbarländern.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.
Serbien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des serbischen Außenministeriums.
Grundsätzlich gilt Folgendes:
Deutsche Staatsangehörige ohne serbische Aufenthaltserlaubnis müssen bei Einreise nach Serbien, einen der folgenden Nachweise vorlegen:
• Entweder ein Digitales EU-COVID-Zertifikat (z.B. die deutsche CovPass App) ausgestellt von der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedsstaates oder eines Nicht-EU-Mitgliedsstaats, der dem EU-Digital-COVID-Zertifikat-System beigetreten ist , oder
• ein anderes staatliches Impfzertifikat aus Deutschland oder einem anderen Staat, der auf der Webseite des serbischen Außenministeriums aufgeführt ist oder
• einen von einer Behörde ausgestellten Genesenennachweis aus Deutschland oder einem anderen Staat, der auf der Webseite des serbischen Außenministeriums aufgeführt ist. Die dem Nachweis zugrundeliegende erste positive Testung muss mindestens 14 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen.
• Wer keinen der oben genannten Impf-/oder Genesenennachweise vorlegen kann, benötigt für die Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein darf. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, durchgeführt worden sein.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests entfällt insbesondere für:
• Geimpfte und Genesene (s.o.),
• Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres,
• Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr,
• Deutsche Staatsangehörige, die zu Geschäftszwecken nach Serbien einreisen, benötigen keinen PCR-Test, wenn sie die serbische Industrie- und Handelskammer 48 Stunden vor Einreise per E-Mail über die Einreise informieren und ihr innerhalb von 24 Stunden nach Einreise einen negativen PCR- oder Antigentest vorlegen, der von einem Referenzlabor in Serbien ausgestellt wurde. Weitere Informationen bietet die serbische Industrie- und Handelskammer.
Für Deutsche mit serbischer Aufenthaltserlaubnis führt die Webseite des serbischen Außenministeriums weitere Ausnahmen auf.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein Impf-/Genesenennachweis oder negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Für Gastronomiebetriebe und kulturelle Einrichtungen gelten Beschränkungen. In geschlossenen Gastronomie- bzw. Veranstaltungsräumen dürfen sich ab 20 Uhr lediglich Personen mit einem Test-, Impf-, Genesenen-, oder Antikörpernachweis aufhalten. Neben dem serbischen digitalen grünen Zertifikat in digitaler oder Papierform werden auch EU-COVID-19-Pässe in digitaler oder Papierform (mit QR-Code) anerkannt. Ab der letzten Einzelimpfung dürfen nicht mehr als 210 Tage vergangen sein. Ein negativer PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden ab Ausstellung sein, ein negativer Antigentest nicht älter als 48 Stunden. Als Genesenennachweis zählt ein positiver PCR- bzw. Antigentest, der mindestens 14 und höchstens 210 Tage zurückliegt. Ein positiver Antikörpertest muss von einem serbischen staatlichen Labor ausgestellt worden sein, und es dürfen nicht mehr als 90 Tage ab Testung vergangen sein.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann, ist verpflichtend.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die serbischen COVID-19 Einreisebeschränkungen auf der Seite des serbischen Außenministeriums (Englisch) und über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch) oder bei der Hotline des serbischen Gesundheitsministeriums für COVID-19-Fragen: +381-64-8945235 und des Batut-Instituts: +381-11-2684566. Weitere Informationen zu Anlaufstellen finden Sie beim serbischen Gesundheitsministerium.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des australischen Innenministeriums.
Seit dem 21. Februar 2022 können geimpfte Reisende grundsätzlich wieder quarantänefrei nach Australien einreisen; dies gilt auch für touristische Aufenthalte und ohne Einschränkungen bezüglich des Landes, aus dem die Reise angetreten wird. Zu den Voraussetzungen für die Einreise nach Australien gehört neben einem gültigen Visum der Nachweis eines hinreichenden Impfschutzes. Informationen zu den anerkannten Impfstoffen und den Impfzeitpunkten stellt die australische Regierung zur Verfügung. Kinder unter 12 Jahren und drei Monate müssen keine Impfung nachweisen.
Nicht gegen COVID-19 geimpfte Reisende müssen weiterhin vor Reiseantritt zusätzlich zum Visum eine Ausnahmegenehmigung für die Einreise beantragen.
Beim Check-in am Ausgangsflughafen ist von allen Reisenden ab Vollendung des fünften Lebensjahres ein aktueller negativer COVID-19-Test vorzulegen. PCR-Tests dürfen bei Abflug nicht älter als 72 Stunden, inzwischen ebenfalls zugelassene, unter medizinischer Aufsicht durchgeführte Antigen-Tests höchstens 24 Stunden alt sein; weitere Details zur erforderlichen Dokumentation der Tests. Spätestens 72 Stunden vor Einreise nach Australien ist online eine Einreiseerklärung inklusive Angaben zum Gesundheitszustand und zur Erreichbarkeit auszufüllen. Nach Ankunft sind Reisende verpflichtet, sich zunächst in der Unterkunft zu isolieren, dort einen Antigen- Schnelltest durchzuführen und das Vorliegen eines negativen Ergebnisses abzuwarten.
Sonderregelungen für die Einreise über Perth (Western Australia): Alle in Western Australia ankommenden Personen müssen vor Einreise einen sogenannten G2G-Pass beantragen. Weitere Informationen stellt die australische Regierung zur Verfügung.
Für Passagiere und Besatzungsmitglieder auf internationalen Flügen nach Australien gilt Maskenpflicht, ebenso auf Inlandsflügen in Australien.
Da in Australien die einzelnen Bundesstaaten für die Gesundheitsvorschriften zuständig sind, sind je nach Zielflughafen und bei unmittelbarer Weiterreise im Land die dortigen Regelungen zu beachten (weitere Details zu den bundesstaatlichen Regelungen, die sich jederzeit und sehr kurzfristig ändern können).
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende grundsätzlich möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Gegebenenfalls wird ein Transitvisum benötigt und die COVID-19 Einreiseregeln des Ziellands sind zu beachten. Informationen zum Transit stellt das australische Innenministerium zur Verfügung.
Reiseverbindungen
Der inländische Flugverkehr und der übrige Reiseverkehr zwischen den einzelnen australischen Bundesstaaten und -territorien sind noch eingeschränkt und können in Reaktion auf lokal verstärkt auftretendes Infektionsgeschehen wieder stärker beeinträchtigt werden.
Beschränkungen im Land
Die australischen Bundesstaaten und -territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus. Bei Reisen zwischen den einzelnen Bundesstaaten kann es daher zu Bewegungseinschränkungen kommen und Quarantänepflichten oder Testpflichten geben. Auch der Impfstatus von Reisenden kann bei Reisen zwischen den Bundesstaaten Berücksichtigung finden. Aktuelle detaillierte Informationen bietet die australische Regierung.
Hygieneregeln
Die gängigen Abstands- und Hygieneregeln gelten vielerorts, insbesondere in der Gastronomie, fort.
Besonderheiten in den Regionen
Lockdown-Maßnahmen in einzelnen Bundesstaaten wurden inzwischen aufgehoben.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich auf der Webseite der australischen Regierung und bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der Anforderungen für ihren spezifischen Flug nach Australien.
• Beachten Sie, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich sind.
• Bitte beachten Sie, dass der Besucherverkehr an den Auslandsvertretungen noch eingeschränkt ist. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, z.B. mit Hilfe des COVID-19-Restriction Checker.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise.
• Informieren Sie sich auch beim australischen Gesundheitsministerium zur Ausbreitung des Virus und zu Maßnahmen der Regierung. Informationen zu ggf. möglichen Ausnahmegenehmigungen bei Nichtvorliegen der Einreisevoraussetzungen finden Sie online .
• Lassen Sie einen Flug vor Reiseantritt unbedingt von Ihrer Fluggesellschaft im Hinblick auf die bestehenden Restriktionen nochmals bestätigen und beachten Sie die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Coronavirus Helpline (24h) unter 1800 020 080 oder nutzen Sie die online unter Diagnosehilfe des australischen Gesundheitsministeriums. Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie 000.
Malaysia - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Malaysia öffnet seine Grenzen für internationale Touristen. Ab dem 1. April 2022 können Gäste, unabhängig von ihrem Impfstatus, wieder einreisen. Vorausgesetzt wird ein negativer PRC-Test, der vor der Abreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Zusätzlich müssen Touristen vor der Einreise die My Sejahtera-App auf ihrem Smartphone installieren und dort das Predeparture-Formular ausfüllen. Innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft in Malaysia muss ein „professioneller“ Antigen-Schnelltest (RTK) in der Unterkunft erfolgen. Für vollständig geimpfte Touristen entfällt die Quarantäne. Zudem sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, ebenfalls von der Verordnung befreit. Weitere Details – auch für Ungeimpfte – sind hier aufgelistet. Ist das Schnelltest-Ergebnis negativ, kann Malaysia ohne weitere Einschränkungen bereist werden. Am 1. April fallen zudem Sperrstunden für Restaurants und Bars weg. Auch die Vorgaben zu Kapazitätsgrenzen in Einrichtungen wie Museen, Geschäften oder Kinos enden. Bestehen bleiben jedoch die Vorschriften zum Tragen einer Gesichtsmaske an öffentlichen Orten sowie die bekannten Abstandsregeln. Quelle: touristik aktuell
Malta - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Maltas.
Alle nach Malta einreisenden Personen müssen sich vor der Einreise digital unter Benutzung des EU Digital Passenger Locator Form (EU-dPLF) registrieren.
Risikoländer werden von Malta in zwei Kategorien ausgewiesen und entweder in der sog. "red list" oder in der sog. "dark red list" geführt. Deutschland ist derzeit auf der „red list“. Personen, die sich 14 Tage vor Einreise ausschließlich in Ländern der „red list“ oder in Ländern, die auf keiner der beiden Listen geführt werden, aufgehalten haben, dürfen nach Malta einreisen. Eine Einreise aus einem Land der „dark red list“ ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen möglich und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die maltesischen Behörden.
Alle Reisenden ab 12 Jahren, mit Ausnahme derjenigen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen zur Vermeidung von Quarantäneauflagen für die Einreise nach Malta einen Nachweis erbringen, dass sie mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Kreuzimpfungen, bei denen die Erst- und Zweitimpfung jeweils mit einem von der EMA anerkannten Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff erfolgt ist, werden anerkannt. Personen, die lediglich die erste von zwei erforderlichen Impfdosen erhalten haben, dürfen nach Malta einreisen, vorausgesetzt sie sind auch in Besitz eines Nachweises, dass sie von einer COVID-19-Infektion genesen sind. Als Impf- und Genesenennachweis akzeptiert wird das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App), sowie die nationalen Impfnachweise Maltas, Australiens, Großbritanniens einschließlich der Kanalinseln und Gibraltar, Kanadas, der Türkei, der USA sowie einer Reihe weiterer Länder. Die vollständige Länderliste finden Sie auf der Webseite der maltesischen Regierung . Die nationalen Impfnachweise/-pässe von Ländern, die nicht auf der Liste geführt sind, werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis. In Malta erhaltene vollständige Impfungen sind drei Monate, und in Malta erhaltene Boosterimpfungen neun Monate gültig.
Kinder von fünf bis 11 Jahren dürfen ungeimpft einreisen, sofern sie einen negativen PCR-Test vorweisen können, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist. Es werden ausschließlich nasopharyngeal durchgeführte PCR-Tests akzeptiert (Abstrich muss durch die Nase vorgenommen worden sein). Oropharyngeal durchgeführte PCR-Tests (Abstrich wurde durch den Mund vorgenommen) werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren benötigen keinen Test oder Impfnachweis. Reisende, die nicht über den notwendigen Impfschutz bzw. Impfnachweis verfügen, müssen am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120,- EUR) vornehmen lassen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100,- EUR/Nacht) begeben. Personen, die ihren Wohnsitz nachweislich in Malta haben, können beantragen, eine ggf. erforderliche Quarantäne in einer anderen Unterkunft als dem Quarantänehotel zu verbringen. Eine Wiederausreise aus Malta ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums von 14 Tagen möglich.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen.
Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für den regulären Flugverkehr geöffnet. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe (Hotels, Restaurants, Bars, Clubs, Kultur- und Sporteinrichtungen, Kinos und Theater, Sprachschulen, etc.) sind geöffnet. Der Zutritt zu Massenveranstaltungen (zum Beispiel Sportveranstaltungen), zu Ausstellungen, zu Bars und Restaurants ist nur Personen gestattet, die in Besitz eines gültigen Impfnachweises sind. Umfassende Informationen zu den geltenden Beschränkungen finden Sie auf der englischsprachigen Webseite der maltesischen Regierung .
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen und in Fahrzeugen muss, mit Ausnahme privater Wohnungen und privater Pkws, grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder ein Gesichtsschutz (Visier) getragen werden. Ausgenommen von der Tragepflicht sind Kinder im Alter bis zu drei Jahren.
Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro belegt. Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass der gelbe Impfausweis aus Deutschland als alleiniger Nachweis für eine vollständige Impfung gegen COVID-19 von den maltesischen Behörden nicht anerkannt wird. Als Nachweis wird nur das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. +356 2132 4086, wenn Sie Tourist sind oder über die Hotline 111, wenn Sie in Malta wohnhaft und gemeldet sind, über die Hotline 111.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden, des maltesischen Tourismusverbandes und den Hinweisen des Malta International Airports .
Montenegro - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Montenegro hebt die meisten Beschränkungen auf. Insbesondere ist für die Einreise kein 3G-Nachweis mehr nötig. Auch für den Besuch von Gaststätten, Kultur- und Sporteinrichtungen ist ab Freitag 11. März 2022 kein Nachweis mehr erforderlich, dass man entweder geimpft, genesen oder getestet ist. Weiterhin in Kraft bleibt die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Auch die erlaubte Zahl von Teilnehmern an öffentlichen Veranstaltungen bleibt beschränkt - sie wurde von bisher 50 auf nunmehr 100 erhöht. Quelle: tagesschau.de
Ruanda - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land; Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Ruandas.
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das Testergebnis hochladen.
Nach Einreise erfolgt ein PCR- sowie ein Antigen-Schnelltest am Flughafen auf eigene Kosten (insgesamt 65 US-Dollar).
Alle Reisenden müssen sich im Anschluss an die Einreise bis zum Erhalt des PCR-Testergebnisses in Heimquarantäne begeben. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder es ergeht eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS-Gerät überwacht wird.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-Dollar) durchführen lassen. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis entweder online oder telefonisch unter *127# beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze Ruandas zu Uganda in Gatuna wurde am 31. Januar 2022 geöffnet. Die ruandische Regierung hat angekündigt, dass ab Anfang März 2022 weitere Landgrenzen geöffnet werden sollen. Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 12 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Reiseverbindungen
Der internationale und kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet regulär statt.
Beschränkungen im Land
Die nächtliche Ausgangssperre wurde aufgehoben.
Touristische Aktivitäten finden unter Beachtung der COVID-19 Maßnahmen statt. Eine Impfpflicht besteht für den Besuch von Veranstaltungen, Fitnessstudios, Pools, Saunen, Massagesalons, Restaurants, Cafés, Bars, Freizeit- und Konferenzeinrichtungen, Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit (Motorrad-)Taxis.
Teilnehmer an physischen Treffen oder Konferenzen müssen geimpft sein und einen negativen maximal 48 Stunden alten PCR- oder Antigentest (RDT) vorweisen.
Kurzfristige Änderungen sind auf dem Twitter-Account des Rwandan Office of the Prime Minister @primatureRwanda abrufbar.
Touristische Aktivitäten einschließlich Hotelübernachtungen sind mit Nachweis eines 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests (RDT) möglich.
Für Besuche der Primaten in den Nationalparks Nyungwe, Gishwati-Mukura und der Vulkane sind PCR-Tests erforderlich, die nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Der Akagera-Nationalpark kann mit einem höchstens 24 Stunden alten Antigen Schnelltest (RDT) besucht werden.
Antigen-Schnelltests können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden.
Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit „Momo“ („mobile money“) beglichen werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich bei den offiziellen Stelle Ruandas über die Öffnung von Grenzübergängen zu den Nachbarländern.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.
Serbien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des serbischen Außenministeriums.
Grundsätzlich gilt Folgendes:
Deutsche Staatsangehörige ohne serbische Aufenthaltserlaubnis müssen bei Einreise nach Serbien, einen der folgenden Nachweise vorlegen:
• Entweder ein Digitales EU-COVID-Zertifikat (z.B. die deutsche CovPass App) ausgestellt von der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedsstaates oder eines Nicht-EU-Mitgliedsstaats, der dem EU-Digital-COVID-Zertifikat-System beigetreten ist , oder
• ein anderes staatliches Impfzertifikat aus Deutschland oder einem anderen Staat, der auf der Webseite des serbischen Außenministeriums aufgeführt ist oder
• einen von einer Behörde ausgestellten Genesenennachweis aus Deutschland oder einem anderen Staat, der auf der Webseite des serbischen Außenministeriums aufgeführt ist. Die dem Nachweis zugrundeliegende erste positive Testung muss mindestens 14 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen.
• Wer keinen der oben genannten Impf-/oder Genesenennachweise vorlegen kann, benötigt für die Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein darf. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, durchgeführt worden sein.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests entfällt insbesondere für:
• Geimpfte und Genesene (s.o.),
• Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres,
• Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr,
• Deutsche Staatsangehörige, die zu Geschäftszwecken nach Serbien einreisen, benötigen keinen PCR-Test, wenn sie die serbische Industrie- und Handelskammer 48 Stunden vor Einreise per E-Mail über die Einreise informieren und ihr innerhalb von 24 Stunden nach Einreise einen negativen PCR- oder Antigentest vorlegen, der von einem Referenzlabor in Serbien ausgestellt wurde. Weitere Informationen bietet die serbische Industrie- und Handelskammer.
Für Deutsche mit serbischer Aufenthaltserlaubnis führt die Webseite des serbischen Außenministeriums weitere Ausnahmen auf.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein Impf-/Genesenennachweis oder negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Für Gastronomiebetriebe und kulturelle Einrichtungen gelten Beschränkungen. In geschlossenen Gastronomie- bzw. Veranstaltungsräumen dürfen sich ab 20 Uhr lediglich Personen mit einem Test-, Impf-, Genesenen-, oder Antikörpernachweis aufhalten. Neben dem serbischen digitalen grünen Zertifikat in digitaler oder Papierform werden auch EU-COVID-19-Pässe in digitaler oder Papierform (mit QR-Code) anerkannt. Ab der letzten Einzelimpfung dürfen nicht mehr als 210 Tage vergangen sein. Ein negativer PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden ab Ausstellung sein, ein negativer Antigentest nicht älter als 48 Stunden. Als Genesenennachweis zählt ein positiver PCR- bzw. Antigentest, der mindestens 14 und höchstens 210 Tage zurückliegt. Ein positiver Antikörpertest muss von einem serbischen staatlichen Labor ausgestellt worden sein, und es dürfen nicht mehr als 90 Tage ab Testung vergangen sein.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann, ist verpflichtend.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die serbischen COVID-19 Einreisebeschränkungen auf der Seite des serbischen Außenministeriums (Englisch) und über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch) oder bei der Hotline des serbischen Gesundheitsministeriums für COVID-19-Fragen: +381-64-8945235 und des Batut-Instituts: +381-11-2684566. Weitere Informationen zu Anlaufstellen finden Sie beim serbischen Gesundheitsministerium.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35451
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 11.03.2022
China - Änderung Beschränkungen im Land
Die chinesische Millionenmetropole Changchun geht in den Lockdown. Pro Haushalt darf nur noch alle zwei Tage eine Person für Einkäufe die Wohnung verlassen. Quelle: tagesschau.de
Die chinesische Finanzmetropole Shanghai schließt die Schulen, Kindergärten und Vorschulen. Quelle: tagesschau.de
Cookinseln / Cook Islands - Änderung Einreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur aus Neuseeland kommend möglich, wenn man dort mindestens die letzten zehn Tage vor Abreise verbracht hat. Der Reiseverkehr zwischen den Cookinseln und Neuseeland ist erfolgt quarantänefrei. Einreisende müssen die regulären Einreisebedingungen wie z.B. Visumserfordernisse erfüllen, ein Online-Formular innerhalb von 96 Std. vor Abreise ausfüllen, einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht mehr als 48 Std. vor Abreise durchgeführt wurde und vollständig geimpft sein. Ausnahmen vom Impferfordernis gelten nur für Kinder unter fünf Jahren sowie für Daueraufenthaltsberechtigte aus medizinischen Gründen. Weitere Informationen stellt die Tourismusbehörde der Cookinseln zur Verfügung.
Die Nutzung der beiden Kontaktnachverfolungssysteme CookSafe und CookSafe+ vor Ort ist verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Inlandsreisen sind möglich. Für die Durchreise gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Internationale Flugverbindungen existieren nur mit Air New Zealand ab und nach Auckland.
Beschränkungen im Land
Mit Beschränkungen auch in der touristischen Infrastruktur muss nach dem kürzlichen erstmaligen Ausbruch von COVID-19 gerechnet werden.
Hygieneregeln
Detaillierte Informationen sind im nationalen COVID-19 Management Plan nachzulesen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes wird empfohlen. Die App „CookSafe+“ wird zur Kontaktnachverfolgung verwendet, Einreisenden wird zur Nachverfolgung ebenfalls die QR-Karte „CookSafe“ ausgehändigt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der Cookinseln.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokale Telefonhotline.
Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der ivorischen Regierung.
Die Luftgrenzen von Côte d´Ivoire sind für Passagierflüge geöffnet. Sämtliche Land- und Seegrenzen bleiben für den Personenverkehr weiterhin offiziell geschlossen.
Für die Einreise nach Côte d’Ivoire bestehen aktuell folgende Voraussetzungen:
• Vor der Einreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Die Registrierung kostet 2.000 XOF (ca. 3 Euro). Die Zahlung mittels Bezahldienst „Orange Money“ und Kreditkarte ist möglich. Das elektronische Registrierungsformular muss sodann heruntergeladen und gespeichert oder ausgedruckt werden.
• Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen den Nachweis eines negativen PCR-Tests erbringen. Das Testzertifikat darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Für vollständig Geimpfte reicht die Vorlage des Impfnachweises aus.
Die aktuellen Regelungen können sich jederzeit ändern.
Durch- und Weiterreise
Sämtliche Land- und Seegrenzen von Côte d‘Ivoire bleiben für den Personenverkehr offiziell geschlossen. Eine Aus- oder Weiterreise ist nur per Flugzeug möglich.
Für die Ausreise aus Côte d’Ivoire bestehen aktuell folgende Voraussetzungen:
• Für nicht vollständig Geimpfte oder wenn das Zielland den Nachweis eines negativen PCR-Tests verlangt, ist die Ausreise ist nur unter Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses möglich, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei positivem Testergebnis müssen sich Ausreisende für mindestens zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese endet frühestens nach dem zehnten Tag durch Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses.
• Vor der Ausreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Das elektronische Registrierungsformular muss heruntergeladen und ausgedruckt werden.
• Bei der Online-Registrierung für die Ausreise und für den ggf. dafür erforderlichen PCR-Test ist eine Zahlung in Höhe von 25.000 XOF (ca. 37 Euro) zu leisten. Die Zahlung ist mittels Bezahldienst „Orange Money" und Kreditkarte möglich.
Reiseverbindungen
Internationale Flugverbindungen sind vorhanden. Der internationale Busverkehr ist aufgrund der Schließung der Landgrenzen eingestellt.
Beschränkungen im Land
Der nationale Notstand gilt offiziell weiterhin, zudem wurde der Gesundheitsnotstand ausgerufen. Die innerhalb des Landes verhängten Reisebeschränkungen zwischen dem Großraum Abidjan und dem Rest des Landes wurden aber wieder aufgehoben. Ausgangssperren bestehen nicht mehr. Auch Hotels, Restaurants, Kinos, Bars und Nachtklubs haben unter Hygieneauflagen wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Es gelten Maßnahmen zur Begrenzung von Kontakten und Versammlungen sowie eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Weitere Einschränkungen können jederzeit angeordnet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der ivorischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das ivorische Gesundheitsamt.
Gambia - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Gambias.
Die Landesgrenzen Gambias sind geöffnet; die Einreise ist auch für touristische Kurzaufenthalte möglich. Bei An- und Abreise vom internationalen Flughafen von Banjul wird eine Sicherheitsabgabe in Höhe von 1.000 gambischen Dalasi oder 20 USD oder 20 Euro erhoben, die in bar zu zahlen ist.
Vollständig geimpfte Personen können ohne Vorlage eines negativen PCR-Tests nach Gambia einreisen. Sofern sie jedoch Symptome einer COVID-19-Erkrankung zeigen, wird ein Schnelltest am Flughafen durchgeführt. Für Einreisende aus einem Land auf der aktuellen Liste der "hotspot countries" für die Omikron-Variante ist seit dem 13. Januar 2022 ein Schnelltest obligatorisch; bei positivem Ergebnis müssen sich Betroffene in Quarantäne begeben und einem PCR-Test unterziehen.
Nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen benötigen einen englischsprachigen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Schnelltests werden nicht akzeptiert. Bei Einreise aus einem Land, das auf der aktuellen Liste der "hotspot countries" für die Delta-Variante steht (siehe oben angegebene Webseiten), wird am Flughafen ein zusätzlicher Schnelltest durchgeführt.
Für Kinder unter 18 Jahren, die aus einem Land auf der Liste der Delta- oder Omikron-Variante einreisen, ist seit dem 17. Januar 2022 am Flughafen ein Schnelltest vorgeschrieben.
Bei Ausreise über den internationalen Flughafen Banjul kann seitens der ansässigen Fluggesellschaften ein negativer PCR-Test verlangt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Testung erfolgt gegen eine Gebühr i. H. v. 2.500 Dalasi in der Teststelle am Eingang des "Kotu Craft Market", Atlantic Boulevard. Reisende in offizieller Mission wenden sich vor Abflug aus Gambia an das „MRC Unit“ am Atlantic Boulevard in Serekunda.
Es wird dringend empfohlen, sich vor Abreise über die jeweils gültigen Bestimmungen zu informieren.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Gambia findet wieder statt. Direktverbindungen von Deutschland nach Gambia werden derzeit nicht angeboten.
Beschränkungen im Land
Bars, Restaurants, Nachtclubs, Casinos und Sportstätten sind unter Auflage der Einhaltung von Hygienevorschriften geöffnet.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die üblichen Abstandsregeln. Weitere Maßnahmen zum Schutz gegen COVID-19 können durch die gambischen Gesundheitsbehörden angeordnet werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuell geltenden Beförderungsregelungen bei Ihrer Fluggesellschaft und den Bestimmungen sowohl im Transitland als auch in Gambia.
• Bitte beachten Sie auch, dass im Falle einer von den gambischen Gesundheitsbehörden angeordneten Quarantäne die Kosten durch die Einreisenden selbst zu tragen sind (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Hongkong - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Länder sind in drei Kategorien A, B und C eingestuft. Deutschland gehört – wie zurzeit alle Länder weltweit - zur Gruppe A. Für Personen, die aus Deutschland einreisen oder sich während der letzten 14 Tage dort aufgehalten haben (dazu zählt auch ein Transitaufenthalt am Flughafen) gilt:
• Die Einreise ist nur noch für geimpfte Personen möglich, die im Besitz eines Aufenthaltstitels (z.B. Hongkong-ID) oder eines Visums sind. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahre dürfen nur zusammen mit ihren Eltern/Begleitperson einreisen, sofern die Begleitpersonen geimpft sind. Kinder über 12 Jahre müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Bei der Einreise aus Deutschland nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) eines von den deutschen Behörden anerkannten Labors vorgelegt werden. Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis vorliegt, erfolgt der Transport in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel. Weitere Tests folgen während der Quarantänezeit.
• Die Länge der Quarantänezeit im Hotel beträgt 14 Tage. Möglichkeiten, die Quarantäne zu verkürzen, bestehen nicht.
Bei Ankunft oder während der Hotelquarantäne positiv getestete Personen werden in ein Krankenhaus eingewiesen. Passagiere, die während des Flugs in der Nähe eines nach Ankunft positiv getesteten Mitreisenden gesessen haben, können als „close contact“ identifiziert werden und müssen sich in eines der von der Hongkonger Regierung eingerichteten Quarantänezentren begeben. Die Länge des dortigen Aufenthalts ist einzelfallabhängig und kann bis zu drei Wochen betragen.
Bis zum 20. April 2022 ist es Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in Australien, Frankreich, Indien, Kanada, Nepal, Pakistan, den Philippinen, Großbritannien und den USA aufgehalten haben, nicht erlaubt nach Hongkong einzureisen.
Detailliertere Informationen zur Kategorisierung der Länder, zu den Erfordernissen an die vorzulegenden Unterlagen, zu den Quarantäne-Hotels, den anerkannten Laboren, etc. bietet die Hongkonger Regierung sowie das Generalkonsulat Hongkong.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern der Weiterflug mit derselben Fluggesellschaft erfolgt, eine Bordkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Alle Transitpassagiere aus Übersee und Taiwan müssen beim Einsteigen einen Nachweis über einen negativen PCR-Test vorlegen, wobei die Probe innerhalb von 72 Stunden vor der Abflugzeit entnommen worden sein muss.
Reiseverbindungen
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Seit 10. Februar 2022 hat die Hongkonger Regierung angesichts der gestiegenen COVID-19-Fälle neue einschränkende Maßnahmen verfügt: Darunter fallen u.a. die Schließung von Bars, Museen, religiösen Einrichtungen (außer bei Beisetzungen), Fitnesseinrichtungen sowie weiteren Unterhaltungslokalitäten. Kindergärten, Schulen und Universitäten sind zum Online-Betrieb übergegangen. Restaurants dürfen nur von 6 bis 18 Uhr öffnen. Für den Besuch von Restaurants besteht Impfpflicht. Solange Gäste sich online registrieren, können Einrichtungen des täglichen Bedarfs weiterhin genutzt werden. In der Öffentlichkeit sind nur Gruppen von maximal zwei Personen erlaubt, in den Wohnungen dürfen sich nur Mitglieder von zwei Familien treffen.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und der Regierung von Hongkong.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
• Familien, die eine Reise nach und einen Aufenthalt in Hongkong planen, sollten bedenken, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass positiv getestete Kinder von ihren Eltern getrennt und ins Krankenhaus eingewiesen werden.
Indonesien - Änderung Einreise
Einreise
Touristen ist die Einreise mit einem vorab zu beantragendem Visum gestattet, es werden – mit Ausnahme des speziellen Touristenvisums für Bali (s. unten) - keine Visa bei Einreise erteilt.
Nähere Informationen zur Visumerteilung und zum Bali-Einreisevisum-Programm können bei einer Auslandsvertretung Indonesiens erfragt werden. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahre ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Bei Abflug nach Indonesien wird grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi" verlangt.
Bei der Einreise wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt.
Es folgt eine eintägige Quarantäne für vollständig Geimpfte oder eine siebentägige Quarantäne für noch nicht vollständige Geimpfte in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich). Vollständig Geimpfte müssen am dritten Tag nach Einreise eigenständig einen weiteren kostenpflichtigen PCR-Test durchführen und dessen Ergebnis an das vorherige Quarantänehotel übermitteln. Für nicht vollständig Geimpfte erfolgt am sechsten Tag nach Einreise der zweite kostenpflichtige PCR-Test. Einreisende Minderjährige folgen den Quarantäneauflagen ihrer mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Bei positivem Testergebnis erfolgt bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die nach nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Bali
Für Einreisen über den internationalen Flughafen Ngurah Rai in Denpasar/ Bali gilt seit dem 7. März 2022 folgende Sonderregelung: deutsche Staatsangehörige können für touristische Aufenthalte bei Direkteinreise in Bali (nicht über einen anderen internationalen Flughafen in Indonesien) ein spezielles Tourismusvisum für 30 Tage erhalten („Visit Visa on Special Arrival for Tourism“). Die Ausreise mit diesem Visum ist über jeden internationalen Flughafen möglich. Die Kosten betragen 500.000,- IDR. Benötigt werden:
• ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass,
• ein Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land. Des Weiteren müssen
• eine mindestens viertägige Hotel- oder Pauschalreisereservierung in Bali (in von der Regierung speziell zertifizierten Hotels/ Unterkünften),
• ein Nachweis über Voll- oder Boosterimpfung,
• ein bei Abflug maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test in englischer Sprache,
• Nachweis einer Reisekrankenversicherung, die auch COVID-19 Erkrankungen abdeckt,
• ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi".
Nach Ankunft wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt, dessen Ergebnis im Hotel/Unterkunft abzuwarten ist. Bei negativem Ergebnis kann die Reise in Bali fortgesetzt werden. Am dritten Tag nach Einreise ist ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test zu absolvieren. Bei negativem zweiten PCR-Test-Ergebnis und vier Tagen Mindestaufenthalt in Bali kann die Reise in andere Landesteile (außerhalb Balis) fortgeführt werden.
Eine einmalige Verlängerung dieses Visums um weitere 30 Tage ist bei der zuständigen Ausländerbehörde (Imigrasi) möglich.
Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen. Kommt es während der Quarantäne zu Änderungen, besteht kein Bestandsschutz.
Nähere Informationen zur Visumerteilung und zum Bali-Einreisevisum-Programm können bei einer Auslandsvertretung Indonesiens erfragt werden. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Je nach Fluggesellschaft und Ziel-/ Umsteigeflughafen kann bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/Großraums wird die Benutzung der App "PeduliLindungi" verlangt. Vollständig geimpfte Reisende benötigen keinen PCR- oder Antigen-Test. Nicht vollständig Geimpfte oder Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses verfügen, müssen einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR- oder einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Antigentests vorlegen.
Zusätzlich wird bei Flugreisen am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App "PeduliLindungi" verlangt.
Kinder unter 6 Jahren können nur in Begleitung reisen.
Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App Peduli Lindungi gewährt. Die App mit hochgeladenem Impfnachweis ist auch Voraussetzung für den Zutritt zu Supermärkten, Malls, Dienstleistern und Restaurants. Dies wird strikt kontrolliert; in Einzelfällen wird die Vorlage des gelben Impfbuchs oder einer Impfbescheinigung akzeptiert.
Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen. Auch Geimpfte oder Genesene unterliegen weiter Einschränkungen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion zur kostenpflichtigen Isolation in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Isolation (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Isolationsmaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.
Kanada - Änderung Einreise: Präzisierung Testanforderungen vor der Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kanadas.
Die für Kanada grundsätzlich bestehende Einreisesperre wurde für vollständig Geimpfte aufgehoben. Über die Anforderungen an Impfnachweise und die fortbestehende Testpflicht informiert die kanadische Regierung.
Für Personen, die nicht als vollständig geimpft gelten, ist eine Einreise nur möglich nach den Ausnahmeregelungen für kanadische Staatsangehörige und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus sowie deren engste Familienangehörige (Ehe-, Lebenspartner, Eltern und Kinder). Familiäre Beziehungen müssen erfahrungsgemäß bereits beim Boarding eines Fluges nach Kanada durch aussagekräftige Unterlagen nachgewiesen werden. Die kanadische Regierung informiert in einer Übersicht u.a., ob, und unter welchen Voraussetzungen, eine Einreise zu Besuchszwecken für Familienangehörige möglich ist. Auch Personen die zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder des Studiums mit einer gültigen Arbeits- bzw. Studiengenehmigung einreisen, sind von der Einreisesperre (zur Einzelfallprüfung) ausgenommen.
Grundsätzlich gilt, dass alle Einreisenden vollständig geimpft sein müssen.
Vor der Einreise müssen sich alle Einreisenden über die ArriveCAN-App registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen angeben und ihren Impfnachweis hochladen. Die Verwendung der App ist bindend. Die kanadischen Behörden verfolgen die Einhaltung der Quarantänebestimmungen nach. Die kanadische Regierung stellt bei technischen Problemen weitere Informationen bereit.
Für die Einreise besteht eine Testpflicht für alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit. Die Testpflicht gilt auch für vollständig Geimpfte. Es gelten die veröffentlichten Regelungen der kanadischen Regierungen für die Anforderungen an den Test.
Seit dem 28. Februar 2022 ist, alternativ zum PCR-Test, auch ein Antigen-Schnelltest unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Reisende, die ein positives PCR-Testergebnis haben, bei der die Abstrichentnahme 10 bis 180 Tage vor der Einreise erfolgte, erfüllen ebenfalls die Test-Anforderungen vor der Einreise.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich auch weiterhin bei Einreise am jeweiligen internationalen Flughafen bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang einem PCR-Test unterziehen. Anschließend müssen sie sich in die vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne am Reiseziel begeben. Gegen Ende der Quarantäne müssen alle Reisenden einen von der kanadischen Regierung bereitgestellten COVID-19-Schnelltest als Selbsttest vornehmen. Vollständig Geimpfte werden stichprobenweise einem PCR-Test bei Einreise unterzogen. Sie müssen sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne begeben.
Bei Missachtung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Alle Reisenden, die Flug-, Bahn- oder Schiffsreisen innerhalb von Kanada antreten, müssen vollständig gegen COVID-19 geimpft sein.
Die Ausreise aus Kanada ist für nicht vollständig geimpfte Personen, die nicht dauerhaft in Kanada leben, während einer nunmehr verlängerten Übergangsfrist bis zum 31. August 2022 möglich. Dafür muss das negative PCR-Test-Ergebnis vorgelegt werden. Der Test darf bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein. Nach Ablauf der Frist ist eine Ausreise für diese Personengruppe nicht mehr möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Kanada ist eingeschränkt möglich, wenn die Regelungen des Dritt- bzw. Zielstaats eine Einreise dort erlauben. Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA), die sie vor Flugbuchung beantragen sollen.
Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen beim Boarding des Fluges nach Kanada der jeweiligen Fluggesellschaft gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Das vom Verkehrsministerium verlangte PCR-Testergebnis darf zum geplanten Abreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein.
Die Landgrenze zu den USA ist für vollständig Geimpfte geöffnet.
Reiseverbindungen
Zahlreiche europäische Fluggesellschaften führen transatlantische Flüge durch. Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Reisenden zu befördern, die COVID-19-Symptome aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige). Es kann kurzfristig zu Änderungen und Stornierungen kommen. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
Reisende ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen grundsätzlich vollständig mit einem von Kanada anerkannten Impfstoff geimpft sein, um Flug-, Bahn- oder Schiffsreisen in Kanada antreten zu können, die der föderalen Gesetzgebung unterliegen. Als Impfnachweise werden auch ausländische Dokumente akzeptiert, solange die einschlägige Kombination der Impfstoffe den kanadischen Vorgaben entspricht. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen werden Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt bis hin zu „Stay-at-home Orders“, die den Bürgern Bewegungseinschränkungen für alle nicht unbedingt notwendigen Verrichtungen auferlegen. Über die in den jeweiligen Provinzen geltenden aktuellen Regeln informiert die kanadische Regierung. Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Restaurants, Theater, Museen und Kinos) wird in einigen Provinzen und Territorien nur bei Vorlage eines Impfnachweises mit QR-Code gewährt. Nähere Angaben zur Beantragung eines kanadischen Nachweises und der zuvor gegebenenfalls erforderlichen Registrierung ausländischer Impfnachweise finden sich auf den Webseiten der Gesundheitsministerien der Provinzen, z.B. für Ontario . Mit mehrwöchigen Bearbeitungszeiten ist zu rechnen.
Hygieneregeln
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Für den Fall von Wartungsarbeiten oder Serviceausfällen der ArriveCAN-App sollte ein Screenshot oder Ausdruck des QR-Codes mitgeführt werden.
Montenegro - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Montenegros.
Die Einreise nach Montenegro ist ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr zwischen Belgrad und Bar findet statt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht.
Beschränkungen im Land
Der Einzelhandel und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe sind geöffnet. Es bestehen keine pandemiebedingten Einschränkungen mit Ausnahme einer Maskenpflicht in Innenräumen.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand, in Nationalparks oder auf öffentlichen Flächen, sofern die geltenden Abstandsregeln von zwei Meter eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr).
Nepal - Änderung Einreise
Die nepalesischen Behörden passen die COVID-19-Beschränkungen ab dem 11. März 2022 weiter an. Vollständig geimpfte internationale Ankömmlinge, die auf dem Luft- oder Landweg einreisen, können ihren Impfpass anstelle eines COVID-19-Tests vor der Abreise vorlegen. Ungeimpfte Einreisende müssen weiterhin einen negativen COVID-19-Tests einreichen (nicht älter als 72 Stunden vor Abflug). Die Quarantänepflicht für internationale Passagiere ist aufgehiben; Beamte können von symptomatischen Einreisenden jedoch verlangen, sich bei der Ankunft Antigen-Schnelltests und Quarantäne zu unterziehen, wenn das Testergebnis positiv ausfällt. Quelle: Garda World
Saudi-Arabien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Saudi-Arabien hat alle Corona-bezogenen Einreisebeschränkungen für Inhaber von Touristenvisa aufgehoben. Besucher müssen demnach weder Impfnachweis noch einen negativen PCR-Test bei der Einreise vorlegen. Auch die Quarantänevorschriften werden vollständig aufgehoben. Zudem dürfen alle Reisenden aus den Ländern, die derzeit auf der roten Liste stehen, wieder einreisen. Die Regelungen zum Social Distancing sind den Angaben zufolge ebenfalls nicht länger gültig. Masken müssen nur noch in geschlossenen öffentlichen Orten getragen werden. Quelle: touristik aktuell
Serbien - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des serbischen Außenministeriums.
Grundsätzlich gilt Folgendes:
Deutsche Staatsangehörige ohne serbische Aufenthaltserlaubnis müssen bei Einreise nach Serbien, einen der folgenden Nachweise vorlegen:
• Entweder ein Digitales EU-COVID-Zertifikat (z.B. die deutsche CovPass App) ausgestellt von der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedsstaates oder eines Nicht-EU-Mitgliedsstaats, der dem EU-Digital-COVID-Zertifikat-System beigetreten ist , oder
• ein anderes staatliches Impfzertifikat aus Deutschland oder einem anderen Staat, der auf der Webseite des serbischen Außenministeriums aufgeführt ist oder
• einen von einer Behörde ausgestellten Genesenennachweis aus Deutschland oder einem anderen Staat, der auf der Webseite des serbischen Außenministeriums aufgeführt ist. Die dem Nachweis zugrundeliegende erste positive Testung muss mindestens 14 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen.
• Wer keinen der oben genannten Impf-/oder Genesenennachweise vorlegen kann, benötigt für die Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein darf. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, durchgeführt worden sein.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests entfällt insbesondere für:
• Geimpfte und Genesene (s.o.),
• Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres,
• Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr,
• Deutsche Staatsangehörige, die zu Geschäftszwecken nach Serbien einreisen, benötigen keinen PCR-Test, wenn sie die serbische Industrie- und Handelskammer 48 Stunden vor Einreise per E-Mail über die Einreise informieren und ihr innerhalb von 24 Stunden nach Einreise einen negativen PCR- oder Antigentest vorlegen, der von einem Referenzlabor in Serbien ausgestellt wurde. Weitere Informationen bietet die serbische Industrie- und Handelskammer.
Für Deutsche mit serbischer Aufenthaltserlaubnis führt die Webseite des serbischen Außenministeriums weitere Ausnahmen auf.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein Impf-/Genesenennachweis oder negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 12. März 2022 bestehen keine Beschränkungen mehr.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann, ist mit Wirkung vom 12. März 2022 empfohlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die serbischen COVID-19 Einreisebeschränkungen auf der Seite des serbischen Außenministeriums (Englisch) und über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch) oder bei der Hotline des serbischen Gesundheitsministeriums für COVID-19-Fragen: +381-64-8945235 und des Batut-Instituts: +381-11-2684566. Weitere Informationen zu Anlaufstellen finden Sie beim serbischen Gesundheitsministerium.
St. Lucia - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Lucia.
Alle Reisenden ab 18 Jahren müssen rechtzeitig vor Einreise per Online-Formular eine Einreisegenehmigung beantragen.
Vollständig geimpfte Reisende ab fünf Jahren müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest mitführen.
Nicht vollständig geimpfte Reisende ab fünf Jahren müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test mitführen und mindestens sieben Tage in einem speziell dafür freigegebenen Hotel verbringen. Für Kinder unter 18 Jahren in Begleitung Geimpfter gelten besondere Regeln. Vollständig geimpfte Ausländer dürfen sich nach der Einreise frei auf der Insel bewegen. Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfzyklus nach den Bestimmungen von St. Lucia nachweisen.
Über weitere Einzelheiten zur Einreise informiert die Regierung von St. Lucia. Für Teilnehmer an Kreuzfahrten gibt es spezielle Regelungen unter dem Stichwort „Cruise Arrivals“.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise.
Reiseverbindungen
Die Grenzen sind geöffnet, der Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Restaurants dürfen nur von vollständig geimpften Personen besucht werden. Großveranstaltungen und Feiern in der Öffentlichkeit sind verboten. Ungeimpfte Ausländer dürfen nur mit erheblichen Einschränkungen an den Strand.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht am Flughafen, in Taxis und überall, wo kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von St. Lucia .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt von St. Lucia .
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in St. Lucia geltende Auslegung bezieht.
St. Vincent und die Grenadinen - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Vincent und die Grenadinen .
Die Einreise ist für Ausländer grundsätzlich möglich. Je nach Impfstatus, Herkunftsland, Aufenthaltszweck und Transportmittel gelten unterschiedliche Einreisemodalitäten. Reisende müssen vor Einreise ein Online-Formular ausfüllen.
Bei Einreise müssen vollständig geimpfte Reisende einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest mitführen. Nicht (vollständig) geimpfte Reisende benötigen einen negativen PCR-Test, werden ggf. erneut getestet und müssen nach Einreise in Quarantäne.
Über aktuelle Einreisebestimmungen z.B. auch für Geschäftsreisende, Montagearbeiter, Gesundheitspersonal und für Einreisen per Yacht informiert die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen.
Durch- und Weiterreise
Es gelten dieselben COVID-19-Testbestimmungen wie bei Einreise. Transit ohne Übernachtung muss im Flughafengebäude erfolgen, die Durchreise mit Übernachtung in einem der ausgewiesenen Quarantänehotels. Über aktuelle Durchreisebestimmungen informiert die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen.
Reiseverbindungen
Der Flug- und Schiffsverkehr ist normal.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen hält Protokolle für Regeln in bestimmten Bereichen, zum Beispiel für die Einreise per Yacht, vor.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen und detaillierte Maßnahmen bei der Regierung von St. Vincent und den Grenadinen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft und lassen sich bestätigen, dass der Flug tatsächlich stattfindet.
Tadschikistan - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Tadschikistan lockert mit Wirkung zum 15. März 2022 die internationalen Einreisebeschränkungen. Reisende, die aus Mitgliedern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) nach Tadschikistan einreisen, müssen sich bei der Einreise keinen COVID-19-Tests unterziehen, wenn sie nachweisen können, dass sie geimpft sind. Ankommende müssen nur ein negatives Ergebnis eines COVID-19-PCR-Tests vorlegen (nich tälter als 72 Stunden vor Ankunft).
Einige innerstaatliche Beschränkungen wurden ab dem 11. März 2022 gelockert. Die Verwendung von Gesichtsmasken ist im öffentlichen Raum nicht mehr obligatorisch und die Beschränkungen für den Besuch privater kultureller Veranstaltungen wurden aufgehoben. Quelle: Garda World
Ungarn - Aufhebung aller COVID-19-bedingten Maßnahmen
Einreise
Ungarn hat sämtliche Reisebeschränkungen, die während der COVID-19-Pandemie verhängt wurden, zum 7. März 2022 aufgehoben.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weitereise ist unbeschränkt möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, der Zugverkehr mit Einschränkungen. Nähere Auskünfte bietet z.B. MÁV oder die Deutsche Bahn.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zur Vorlage eines Immunitätsausweises wurde am 7. März 2022 weitgehend aufgehoben. Der Zutritt zu Gastronomiebetrieben, Hotels, Freizeiteinrichtungen und kulturellen Veranstaltungen ist ohne Beschränkungen möglich.
Hygieneregeln
Alle Hygieneregeln, mit Ausnahme für Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflege-/Altenheimen und anderen sozialen Einrichtungen, sind am 7. März 2022 ausgelaufen. Eine allgemeine Maskenpflicht besteht nicht mehr.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, insbesondere bei Einreisen aus Drittstaaten, an die zuständigen ungarischen Behörden bzw. Botschaften im Aufenthaltsland.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Die chinesische Millionenmetropole Changchun geht in den Lockdown. Pro Haushalt darf nur noch alle zwei Tage eine Person für Einkäufe die Wohnung verlassen. Quelle: tagesschau.de
Die chinesische Finanzmetropole Shanghai schließt die Schulen, Kindergärten und Vorschulen. Quelle: tagesschau.de
Cookinseln / Cook Islands - Änderung Einreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur aus Neuseeland kommend möglich, wenn man dort mindestens die letzten zehn Tage vor Abreise verbracht hat. Der Reiseverkehr zwischen den Cookinseln und Neuseeland ist erfolgt quarantänefrei. Einreisende müssen die regulären Einreisebedingungen wie z.B. Visumserfordernisse erfüllen, ein Online-Formular innerhalb von 96 Std. vor Abreise ausfüllen, einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht mehr als 48 Std. vor Abreise durchgeführt wurde und vollständig geimpft sein. Ausnahmen vom Impferfordernis gelten nur für Kinder unter fünf Jahren sowie für Daueraufenthaltsberechtigte aus medizinischen Gründen. Weitere Informationen stellt die Tourismusbehörde der Cookinseln zur Verfügung.
Die Nutzung der beiden Kontaktnachverfolungssysteme CookSafe und CookSafe+ vor Ort ist verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Inlandsreisen sind möglich. Für die Durchreise gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Internationale Flugverbindungen existieren nur mit Air New Zealand ab und nach Auckland.
Beschränkungen im Land
Mit Beschränkungen auch in der touristischen Infrastruktur muss nach dem kürzlichen erstmaligen Ausbruch von COVID-19 gerechnet werden.
Hygieneregeln
Detaillierte Informationen sind im nationalen COVID-19 Management Plan nachzulesen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes wird empfohlen. Die App „CookSafe+“ wird zur Kontaktnachverfolgung verwendet, Einreisenden wird zur Nachverfolgung ebenfalls die QR-Karte „CookSafe“ ausgehändigt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der Cookinseln.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokale Telefonhotline.
Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der ivorischen Regierung.
Die Luftgrenzen von Côte d´Ivoire sind für Passagierflüge geöffnet. Sämtliche Land- und Seegrenzen bleiben für den Personenverkehr weiterhin offiziell geschlossen.
Für die Einreise nach Côte d’Ivoire bestehen aktuell folgende Voraussetzungen:
• Vor der Einreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Die Registrierung kostet 2.000 XOF (ca. 3 Euro). Die Zahlung mittels Bezahldienst „Orange Money“ und Kreditkarte ist möglich. Das elektronische Registrierungsformular muss sodann heruntergeladen und gespeichert oder ausgedruckt werden.
• Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen den Nachweis eines negativen PCR-Tests erbringen. Das Testzertifikat darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Für vollständig Geimpfte reicht die Vorlage des Impfnachweises aus.
Die aktuellen Regelungen können sich jederzeit ändern.
Durch- und Weiterreise
Sämtliche Land- und Seegrenzen von Côte d‘Ivoire bleiben für den Personenverkehr offiziell geschlossen. Eine Aus- oder Weiterreise ist nur per Flugzeug möglich.
Für die Ausreise aus Côte d’Ivoire bestehen aktuell folgende Voraussetzungen:
• Für nicht vollständig Geimpfte oder wenn das Zielland den Nachweis eines negativen PCR-Tests verlangt, ist die Ausreise ist nur unter Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses möglich, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei positivem Testergebnis müssen sich Ausreisende für mindestens zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese endet frühestens nach dem zehnten Tag durch Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses.
• Vor der Ausreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Das elektronische Registrierungsformular muss heruntergeladen und ausgedruckt werden.
• Bei der Online-Registrierung für die Ausreise und für den ggf. dafür erforderlichen PCR-Test ist eine Zahlung in Höhe von 25.000 XOF (ca. 37 Euro) zu leisten. Die Zahlung ist mittels Bezahldienst „Orange Money" und Kreditkarte möglich.
Reiseverbindungen
Internationale Flugverbindungen sind vorhanden. Der internationale Busverkehr ist aufgrund der Schließung der Landgrenzen eingestellt.
Beschränkungen im Land
Der nationale Notstand gilt offiziell weiterhin, zudem wurde der Gesundheitsnotstand ausgerufen. Die innerhalb des Landes verhängten Reisebeschränkungen zwischen dem Großraum Abidjan und dem Rest des Landes wurden aber wieder aufgehoben. Ausgangssperren bestehen nicht mehr. Auch Hotels, Restaurants, Kinos, Bars und Nachtklubs haben unter Hygieneauflagen wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Es gelten Maßnahmen zur Begrenzung von Kontakten und Versammlungen sowie eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Weitere Einschränkungen können jederzeit angeordnet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der ivorischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das ivorische Gesundheitsamt.
Gambia - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Gambias.
Die Landesgrenzen Gambias sind geöffnet; die Einreise ist auch für touristische Kurzaufenthalte möglich. Bei An- und Abreise vom internationalen Flughafen von Banjul wird eine Sicherheitsabgabe in Höhe von 1.000 gambischen Dalasi oder 20 USD oder 20 Euro erhoben, die in bar zu zahlen ist.
Vollständig geimpfte Personen können ohne Vorlage eines negativen PCR-Tests nach Gambia einreisen. Sofern sie jedoch Symptome einer COVID-19-Erkrankung zeigen, wird ein Schnelltest am Flughafen durchgeführt. Für Einreisende aus einem Land auf der aktuellen Liste der "hotspot countries" für die Omikron-Variante ist seit dem 13. Januar 2022 ein Schnelltest obligatorisch; bei positivem Ergebnis müssen sich Betroffene in Quarantäne begeben und einem PCR-Test unterziehen.
Nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen benötigen einen englischsprachigen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Schnelltests werden nicht akzeptiert. Bei Einreise aus einem Land, das auf der aktuellen Liste der "hotspot countries" für die Delta-Variante steht (siehe oben angegebene Webseiten), wird am Flughafen ein zusätzlicher Schnelltest durchgeführt.
Für Kinder unter 18 Jahren, die aus einem Land auf der Liste der Delta- oder Omikron-Variante einreisen, ist seit dem 17. Januar 2022 am Flughafen ein Schnelltest vorgeschrieben.
Bei Ausreise über den internationalen Flughafen Banjul kann seitens der ansässigen Fluggesellschaften ein negativer PCR-Test verlangt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Testung erfolgt gegen eine Gebühr i. H. v. 2.500 Dalasi in der Teststelle am Eingang des "Kotu Craft Market", Atlantic Boulevard. Reisende in offizieller Mission wenden sich vor Abflug aus Gambia an das „MRC Unit“ am Atlantic Boulevard in Serekunda.
Es wird dringend empfohlen, sich vor Abreise über die jeweils gültigen Bestimmungen zu informieren.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Gambia findet wieder statt. Direktverbindungen von Deutschland nach Gambia werden derzeit nicht angeboten.
Beschränkungen im Land
Bars, Restaurants, Nachtclubs, Casinos und Sportstätten sind unter Auflage der Einhaltung von Hygienevorschriften geöffnet.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die üblichen Abstandsregeln. Weitere Maßnahmen zum Schutz gegen COVID-19 können durch die gambischen Gesundheitsbehörden angeordnet werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuell geltenden Beförderungsregelungen bei Ihrer Fluggesellschaft und den Bestimmungen sowohl im Transitland als auch in Gambia.
• Bitte beachten Sie auch, dass im Falle einer von den gambischen Gesundheitsbehörden angeordneten Quarantäne die Kosten durch die Einreisenden selbst zu tragen sind (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Hongkong - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Länder sind in drei Kategorien A, B und C eingestuft. Deutschland gehört – wie zurzeit alle Länder weltweit - zur Gruppe A. Für Personen, die aus Deutschland einreisen oder sich während der letzten 14 Tage dort aufgehalten haben (dazu zählt auch ein Transitaufenthalt am Flughafen) gilt:
• Die Einreise ist nur noch für geimpfte Personen möglich, die im Besitz eines Aufenthaltstitels (z.B. Hongkong-ID) oder eines Visums sind. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahre dürfen nur zusammen mit ihren Eltern/Begleitperson einreisen, sofern die Begleitpersonen geimpft sind. Kinder über 12 Jahre müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Bei der Einreise aus Deutschland nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) eines von den deutschen Behörden anerkannten Labors vorgelegt werden. Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis vorliegt, erfolgt der Transport in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel. Weitere Tests folgen während der Quarantänezeit.
• Die Länge der Quarantänezeit im Hotel beträgt 14 Tage. Möglichkeiten, die Quarantäne zu verkürzen, bestehen nicht.
Bei Ankunft oder während der Hotelquarantäne positiv getestete Personen werden in ein Krankenhaus eingewiesen. Passagiere, die während des Flugs in der Nähe eines nach Ankunft positiv getesteten Mitreisenden gesessen haben, können als „close contact“ identifiziert werden und müssen sich in eines der von der Hongkonger Regierung eingerichteten Quarantänezentren begeben. Die Länge des dortigen Aufenthalts ist einzelfallabhängig und kann bis zu drei Wochen betragen.
Bis zum 20. April 2022 ist es Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in Australien, Frankreich, Indien, Kanada, Nepal, Pakistan, den Philippinen, Großbritannien und den USA aufgehalten haben, nicht erlaubt nach Hongkong einzureisen.
Detailliertere Informationen zur Kategorisierung der Länder, zu den Erfordernissen an die vorzulegenden Unterlagen, zu den Quarantäne-Hotels, den anerkannten Laboren, etc. bietet die Hongkonger Regierung sowie das Generalkonsulat Hongkong.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern der Weiterflug mit derselben Fluggesellschaft erfolgt, eine Bordkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Alle Transitpassagiere aus Übersee und Taiwan müssen beim Einsteigen einen Nachweis über einen negativen PCR-Test vorlegen, wobei die Probe innerhalb von 72 Stunden vor der Abflugzeit entnommen worden sein muss.
Reiseverbindungen
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Seit 10. Februar 2022 hat die Hongkonger Regierung angesichts der gestiegenen COVID-19-Fälle neue einschränkende Maßnahmen verfügt: Darunter fallen u.a. die Schließung von Bars, Museen, religiösen Einrichtungen (außer bei Beisetzungen), Fitnesseinrichtungen sowie weiteren Unterhaltungslokalitäten. Kindergärten, Schulen und Universitäten sind zum Online-Betrieb übergegangen. Restaurants dürfen nur von 6 bis 18 Uhr öffnen. Für den Besuch von Restaurants besteht Impfpflicht. Solange Gäste sich online registrieren, können Einrichtungen des täglichen Bedarfs weiterhin genutzt werden. In der Öffentlichkeit sind nur Gruppen von maximal zwei Personen erlaubt, in den Wohnungen dürfen sich nur Mitglieder von zwei Familien treffen.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und der Regierung von Hongkong.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
• Familien, die eine Reise nach und einen Aufenthalt in Hongkong planen, sollten bedenken, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass positiv getestete Kinder von ihren Eltern getrennt und ins Krankenhaus eingewiesen werden.
Indonesien - Änderung Einreise
Einreise
Touristen ist die Einreise mit einem vorab zu beantragendem Visum gestattet, es werden – mit Ausnahme des speziellen Touristenvisums für Bali (s. unten) - keine Visa bei Einreise erteilt.
Nähere Informationen zur Visumerteilung und zum Bali-Einreisevisum-Programm können bei einer Auslandsvertretung Indonesiens erfragt werden. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahre ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Bei Abflug nach Indonesien wird grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi" verlangt.
Bei der Einreise wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt.
Es folgt eine eintägige Quarantäne für vollständig Geimpfte oder eine siebentägige Quarantäne für noch nicht vollständige Geimpfte in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich). Vollständig Geimpfte müssen am dritten Tag nach Einreise eigenständig einen weiteren kostenpflichtigen PCR-Test durchführen und dessen Ergebnis an das vorherige Quarantänehotel übermitteln. Für nicht vollständig Geimpfte erfolgt am sechsten Tag nach Einreise der zweite kostenpflichtige PCR-Test. Einreisende Minderjährige folgen den Quarantäneauflagen ihrer mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Bei positivem Testergebnis erfolgt bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die nach nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Bali
Für Einreisen über den internationalen Flughafen Ngurah Rai in Denpasar/ Bali gilt seit dem 7. März 2022 folgende Sonderregelung: deutsche Staatsangehörige können für touristische Aufenthalte bei Direkteinreise in Bali (nicht über einen anderen internationalen Flughafen in Indonesien) ein spezielles Tourismusvisum für 30 Tage erhalten („Visit Visa on Special Arrival for Tourism“). Die Ausreise mit diesem Visum ist über jeden internationalen Flughafen möglich. Die Kosten betragen 500.000,- IDR. Benötigt werden:
• ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass,
• ein Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land. Des Weiteren müssen
• eine mindestens viertägige Hotel- oder Pauschalreisereservierung in Bali (in von der Regierung speziell zertifizierten Hotels/ Unterkünften),
• ein Nachweis über Voll- oder Boosterimpfung,
• ein bei Abflug maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test in englischer Sprache,
• Nachweis einer Reisekrankenversicherung, die auch COVID-19 Erkrankungen abdeckt,
• ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi".
Nach Ankunft wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt, dessen Ergebnis im Hotel/Unterkunft abzuwarten ist. Bei negativem Ergebnis kann die Reise in Bali fortgesetzt werden. Am dritten Tag nach Einreise ist ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test zu absolvieren. Bei negativem zweiten PCR-Test-Ergebnis und vier Tagen Mindestaufenthalt in Bali kann die Reise in andere Landesteile (außerhalb Balis) fortgeführt werden.
Eine einmalige Verlängerung dieses Visums um weitere 30 Tage ist bei der zuständigen Ausländerbehörde (Imigrasi) möglich.
Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen. Kommt es während der Quarantäne zu Änderungen, besteht kein Bestandsschutz.
Nähere Informationen zur Visumerteilung und zum Bali-Einreisevisum-Programm können bei einer Auslandsvertretung Indonesiens erfragt werden. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Je nach Fluggesellschaft und Ziel-/ Umsteigeflughafen kann bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/Großraums wird die Benutzung der App "PeduliLindungi" verlangt. Vollständig geimpfte Reisende benötigen keinen PCR- oder Antigen-Test. Nicht vollständig Geimpfte oder Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses verfügen, müssen einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR- oder einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Antigentests vorlegen.
Zusätzlich wird bei Flugreisen am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App "PeduliLindungi" verlangt.
Kinder unter 6 Jahren können nur in Begleitung reisen.
Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App Peduli Lindungi gewährt. Die App mit hochgeladenem Impfnachweis ist auch Voraussetzung für den Zutritt zu Supermärkten, Malls, Dienstleistern und Restaurants. Dies wird strikt kontrolliert; in Einzelfällen wird die Vorlage des gelben Impfbuchs oder einer Impfbescheinigung akzeptiert.
Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen. Auch Geimpfte oder Genesene unterliegen weiter Einschränkungen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion zur kostenpflichtigen Isolation in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Isolation (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Isolationsmaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.
Kanada - Änderung Einreise: Präzisierung Testanforderungen vor der Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kanadas.
Die für Kanada grundsätzlich bestehende Einreisesperre wurde für vollständig Geimpfte aufgehoben. Über die Anforderungen an Impfnachweise und die fortbestehende Testpflicht informiert die kanadische Regierung.
Für Personen, die nicht als vollständig geimpft gelten, ist eine Einreise nur möglich nach den Ausnahmeregelungen für kanadische Staatsangehörige und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus sowie deren engste Familienangehörige (Ehe-, Lebenspartner, Eltern und Kinder). Familiäre Beziehungen müssen erfahrungsgemäß bereits beim Boarding eines Fluges nach Kanada durch aussagekräftige Unterlagen nachgewiesen werden. Die kanadische Regierung informiert in einer Übersicht u.a., ob, und unter welchen Voraussetzungen, eine Einreise zu Besuchszwecken für Familienangehörige möglich ist. Auch Personen die zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder des Studiums mit einer gültigen Arbeits- bzw. Studiengenehmigung einreisen, sind von der Einreisesperre (zur Einzelfallprüfung) ausgenommen.
Grundsätzlich gilt, dass alle Einreisenden vollständig geimpft sein müssen.
Vor der Einreise müssen sich alle Einreisenden über die ArriveCAN-App registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen angeben und ihren Impfnachweis hochladen. Die Verwendung der App ist bindend. Die kanadischen Behörden verfolgen die Einhaltung der Quarantänebestimmungen nach. Die kanadische Regierung stellt bei technischen Problemen weitere Informationen bereit.
Für die Einreise besteht eine Testpflicht für alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit. Die Testpflicht gilt auch für vollständig Geimpfte. Es gelten die veröffentlichten Regelungen der kanadischen Regierungen für die Anforderungen an den Test.
Seit dem 28. Februar 2022 ist, alternativ zum PCR-Test, auch ein Antigen-Schnelltest unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Reisende, die ein positives PCR-Testergebnis haben, bei der die Abstrichentnahme 10 bis 180 Tage vor der Einreise erfolgte, erfüllen ebenfalls die Test-Anforderungen vor der Einreise.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich auch weiterhin bei Einreise am jeweiligen internationalen Flughafen bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang einem PCR-Test unterziehen. Anschließend müssen sie sich in die vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne am Reiseziel begeben. Gegen Ende der Quarantäne müssen alle Reisenden einen von der kanadischen Regierung bereitgestellten COVID-19-Schnelltest als Selbsttest vornehmen. Vollständig Geimpfte werden stichprobenweise einem PCR-Test bei Einreise unterzogen. Sie müssen sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne begeben.
Bei Missachtung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Alle Reisenden, die Flug-, Bahn- oder Schiffsreisen innerhalb von Kanada antreten, müssen vollständig gegen COVID-19 geimpft sein.
Die Ausreise aus Kanada ist für nicht vollständig geimpfte Personen, die nicht dauerhaft in Kanada leben, während einer nunmehr verlängerten Übergangsfrist bis zum 31. August 2022 möglich. Dafür muss das negative PCR-Test-Ergebnis vorgelegt werden. Der Test darf bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein. Nach Ablauf der Frist ist eine Ausreise für diese Personengruppe nicht mehr möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Kanada ist eingeschränkt möglich, wenn die Regelungen des Dritt- bzw. Zielstaats eine Einreise dort erlauben. Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA), die sie vor Flugbuchung beantragen sollen.
Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen beim Boarding des Fluges nach Kanada der jeweiligen Fluggesellschaft gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Das vom Verkehrsministerium verlangte PCR-Testergebnis darf zum geplanten Abreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein.
Die Landgrenze zu den USA ist für vollständig Geimpfte geöffnet.
Reiseverbindungen
Zahlreiche europäische Fluggesellschaften führen transatlantische Flüge durch. Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Reisenden zu befördern, die COVID-19-Symptome aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige). Es kann kurzfristig zu Änderungen und Stornierungen kommen. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
Reisende ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen grundsätzlich vollständig mit einem von Kanada anerkannten Impfstoff geimpft sein, um Flug-, Bahn- oder Schiffsreisen in Kanada antreten zu können, die der föderalen Gesetzgebung unterliegen. Als Impfnachweise werden auch ausländische Dokumente akzeptiert, solange die einschlägige Kombination der Impfstoffe den kanadischen Vorgaben entspricht. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen werden Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt bis hin zu „Stay-at-home Orders“, die den Bürgern Bewegungseinschränkungen für alle nicht unbedingt notwendigen Verrichtungen auferlegen. Über die in den jeweiligen Provinzen geltenden aktuellen Regeln informiert die kanadische Regierung. Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Restaurants, Theater, Museen und Kinos) wird in einigen Provinzen und Territorien nur bei Vorlage eines Impfnachweises mit QR-Code gewährt. Nähere Angaben zur Beantragung eines kanadischen Nachweises und der zuvor gegebenenfalls erforderlichen Registrierung ausländischer Impfnachweise finden sich auf den Webseiten der Gesundheitsministerien der Provinzen, z.B. für Ontario . Mit mehrwöchigen Bearbeitungszeiten ist zu rechnen.
Hygieneregeln
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Für den Fall von Wartungsarbeiten oder Serviceausfällen der ArriveCAN-App sollte ein Screenshot oder Ausdruck des QR-Codes mitgeführt werden.
Montenegro - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Montenegros.
Die Einreise nach Montenegro ist ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr zwischen Belgrad und Bar findet statt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht.
Beschränkungen im Land
Der Einzelhandel und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe sind geöffnet. Es bestehen keine pandemiebedingten Einschränkungen mit Ausnahme einer Maskenpflicht in Innenräumen.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand, in Nationalparks oder auf öffentlichen Flächen, sofern die geltenden Abstandsregeln von zwei Meter eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr).
Nepal - Änderung Einreise
Die nepalesischen Behörden passen die COVID-19-Beschränkungen ab dem 11. März 2022 weiter an. Vollständig geimpfte internationale Ankömmlinge, die auf dem Luft- oder Landweg einreisen, können ihren Impfpass anstelle eines COVID-19-Tests vor der Abreise vorlegen. Ungeimpfte Einreisende müssen weiterhin einen negativen COVID-19-Tests einreichen (nicht älter als 72 Stunden vor Abflug). Die Quarantänepflicht für internationale Passagiere ist aufgehiben; Beamte können von symptomatischen Einreisenden jedoch verlangen, sich bei der Ankunft Antigen-Schnelltests und Quarantäne zu unterziehen, wenn das Testergebnis positiv ausfällt. Quelle: Garda World
Saudi-Arabien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Saudi-Arabien hat alle Corona-bezogenen Einreisebeschränkungen für Inhaber von Touristenvisa aufgehoben. Besucher müssen demnach weder Impfnachweis noch einen negativen PCR-Test bei der Einreise vorlegen. Auch die Quarantänevorschriften werden vollständig aufgehoben. Zudem dürfen alle Reisenden aus den Ländern, die derzeit auf der roten Liste stehen, wieder einreisen. Die Regelungen zum Social Distancing sind den Angaben zufolge ebenfalls nicht länger gültig. Masken müssen nur noch in geschlossenen öffentlichen Orten getragen werden. Quelle: touristik aktuell
Serbien - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des serbischen Außenministeriums.
Grundsätzlich gilt Folgendes:
Deutsche Staatsangehörige ohne serbische Aufenthaltserlaubnis müssen bei Einreise nach Serbien, einen der folgenden Nachweise vorlegen:
• Entweder ein Digitales EU-COVID-Zertifikat (z.B. die deutsche CovPass App) ausgestellt von der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedsstaates oder eines Nicht-EU-Mitgliedsstaats, der dem EU-Digital-COVID-Zertifikat-System beigetreten ist , oder
• ein anderes staatliches Impfzertifikat aus Deutschland oder einem anderen Staat, der auf der Webseite des serbischen Außenministeriums aufgeführt ist oder
• einen von einer Behörde ausgestellten Genesenennachweis aus Deutschland oder einem anderen Staat, der auf der Webseite des serbischen Außenministeriums aufgeführt ist. Die dem Nachweis zugrundeliegende erste positive Testung muss mindestens 14 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen.
• Wer keinen der oben genannten Impf-/oder Genesenennachweise vorlegen kann, benötigt für die Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein darf. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, durchgeführt worden sein.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests entfällt insbesondere für:
• Geimpfte und Genesene (s.o.),
• Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres,
• Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr,
• Deutsche Staatsangehörige, die zu Geschäftszwecken nach Serbien einreisen, benötigen keinen PCR-Test, wenn sie die serbische Industrie- und Handelskammer 48 Stunden vor Einreise per E-Mail über die Einreise informieren und ihr innerhalb von 24 Stunden nach Einreise einen negativen PCR- oder Antigentest vorlegen, der von einem Referenzlabor in Serbien ausgestellt wurde. Weitere Informationen bietet die serbische Industrie- und Handelskammer.
Für Deutsche mit serbischer Aufenthaltserlaubnis führt die Webseite des serbischen Außenministeriums weitere Ausnahmen auf.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein Impf-/Genesenennachweis oder negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 12. März 2022 bestehen keine Beschränkungen mehr.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann, ist mit Wirkung vom 12. März 2022 empfohlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die serbischen COVID-19 Einreisebeschränkungen auf der Seite des serbischen Außenministeriums (Englisch) und über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch) oder bei der Hotline des serbischen Gesundheitsministeriums für COVID-19-Fragen: +381-64-8945235 und des Batut-Instituts: +381-11-2684566. Weitere Informationen zu Anlaufstellen finden Sie beim serbischen Gesundheitsministerium.
St. Lucia - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Lucia.
Alle Reisenden ab 18 Jahren müssen rechtzeitig vor Einreise per Online-Formular eine Einreisegenehmigung beantragen.
Vollständig geimpfte Reisende ab fünf Jahren müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest mitführen.
Nicht vollständig geimpfte Reisende ab fünf Jahren müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test mitführen und mindestens sieben Tage in einem speziell dafür freigegebenen Hotel verbringen. Für Kinder unter 18 Jahren in Begleitung Geimpfter gelten besondere Regeln. Vollständig geimpfte Ausländer dürfen sich nach der Einreise frei auf der Insel bewegen. Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfzyklus nach den Bestimmungen von St. Lucia nachweisen.
Über weitere Einzelheiten zur Einreise informiert die Regierung von St. Lucia. Für Teilnehmer an Kreuzfahrten gibt es spezielle Regelungen unter dem Stichwort „Cruise Arrivals“.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise.
Reiseverbindungen
Die Grenzen sind geöffnet, der Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Restaurants dürfen nur von vollständig geimpften Personen besucht werden. Großveranstaltungen und Feiern in der Öffentlichkeit sind verboten. Ungeimpfte Ausländer dürfen nur mit erheblichen Einschränkungen an den Strand.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht am Flughafen, in Taxis und überall, wo kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von St. Lucia .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt von St. Lucia .
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in St. Lucia geltende Auslegung bezieht.
St. Vincent und die Grenadinen - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Vincent und die Grenadinen .
Die Einreise ist für Ausländer grundsätzlich möglich. Je nach Impfstatus, Herkunftsland, Aufenthaltszweck und Transportmittel gelten unterschiedliche Einreisemodalitäten. Reisende müssen vor Einreise ein Online-Formular ausfüllen.
Bei Einreise müssen vollständig geimpfte Reisende einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest mitführen. Nicht (vollständig) geimpfte Reisende benötigen einen negativen PCR-Test, werden ggf. erneut getestet und müssen nach Einreise in Quarantäne.
Über aktuelle Einreisebestimmungen z.B. auch für Geschäftsreisende, Montagearbeiter, Gesundheitspersonal und für Einreisen per Yacht informiert die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen.
Durch- und Weiterreise
Es gelten dieselben COVID-19-Testbestimmungen wie bei Einreise. Transit ohne Übernachtung muss im Flughafengebäude erfolgen, die Durchreise mit Übernachtung in einem der ausgewiesenen Quarantänehotels. Über aktuelle Durchreisebestimmungen informiert die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen.
Reiseverbindungen
Der Flug- und Schiffsverkehr ist normal.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen hält Protokolle für Regeln in bestimmten Bereichen, zum Beispiel für die Einreise per Yacht, vor.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen und detaillierte Maßnahmen bei der Regierung von St. Vincent und den Grenadinen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft und lassen sich bestätigen, dass der Flug tatsächlich stattfindet.
Tadschikistan - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Tadschikistan lockert mit Wirkung zum 15. März 2022 die internationalen Einreisebeschränkungen. Reisende, die aus Mitgliedern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) nach Tadschikistan einreisen, müssen sich bei der Einreise keinen COVID-19-Tests unterziehen, wenn sie nachweisen können, dass sie geimpft sind. Ankommende müssen nur ein negatives Ergebnis eines COVID-19-PCR-Tests vorlegen (nich tälter als 72 Stunden vor Ankunft).
Einige innerstaatliche Beschränkungen wurden ab dem 11. März 2022 gelockert. Die Verwendung von Gesichtsmasken ist im öffentlichen Raum nicht mehr obligatorisch und die Beschränkungen für den Besuch privater kultureller Veranstaltungen wurden aufgehoben. Quelle: Garda World
Ungarn - Aufhebung aller COVID-19-bedingten Maßnahmen
Einreise
Ungarn hat sämtliche Reisebeschränkungen, die während der COVID-19-Pandemie verhängt wurden, zum 7. März 2022 aufgehoben.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weitereise ist unbeschränkt möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, der Zugverkehr mit Einschränkungen. Nähere Auskünfte bietet z.B. MÁV oder die Deutsche Bahn.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zur Vorlage eines Immunitätsausweises wurde am 7. März 2022 weitgehend aufgehoben. Der Zutritt zu Gastronomiebetrieben, Hotels, Freizeiteinrichtungen und kulturellen Veranstaltungen ist ohne Beschränkungen möglich.
Hygieneregeln
Alle Hygieneregeln, mit Ausnahme für Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflege-/Altenheimen und anderen sozialen Einrichtungen, sind am 7. März 2022 ausgelaufen. Eine allgemeine Maskenpflicht besteht nicht mehr.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, insbesondere bei Einreisen aus Drittstaaten, an die zuständigen ungarischen Behörden bzw. Botschaften im Aufenthaltsland.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35451
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 12.03.2022
Kenia - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Bestimmungen bei einer offiziellen Stelle Kenias.
Für die Einreise nach Kenia aus Deutschland ist für Reisende ab 18 Jahren kein negativer PCR-Test erforderlich, wenn vollständiger Impfschutz besteht, der nachgewiesen werden muss. Ausnahmeregelungen, u.a. für Genesene, finden Sie hier.
Für ungeimpfte Personen ab fünf Jahren ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der höchstens 72 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Zusätzlich hat sich diese Personengruppe bei Einreise einem kostenpflichtigen Antigen-Schnelltest (30 USD) zu unterziehen. Bei einem positiven Ergebnis folgt ein verpflichtender PCR-Test (50 USD) sowie die Pflicht zur Selbstisolation. Bei asymptomatischem Krankheitsverlauf besteht keine Selbstisolationspflicht, der Arbeitsplatz sollte aber ohne erneute Testung erst nach fünf Tagen wieder aufgesucht werden. Bei einem symptomatischen Krankheitsverlauf muss vor Rückkehr an den Arbeitsplatz eine Freigabe durch medizinisches Fachpersonal erfolgen.
Der Nachweis über einen vollständigen Impfschutz bzw. ein negatives PCR-Testergebnis muss vor Reiseantritt auf die Zertifizierungswebseite von „Global Haven" hochgeladen werden.
Bei Voraufenthalten bzw. bei Transit durch bestimmte Staaten sind bei Einreise in Kenia Antigen-Schnelltests verpflichtend, die kostenlos durchgeführt werden.
Alle Passagiere müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die Anwendung Jitenge MoH Kenya aus dem Google Play Store verwendet werden.
Durch- und Weiterreise
Einreisebestimmungen für Transitaufenthalte siehe oben unter Einreise. Die Grenzübergänge sind geöffnet.
Bei Ausreise müssen alle Einreise- und COVID-19 bezogenen Voraussetzungen des Zielstaates erfüllt sein. Sofern das Zielland bei Einreise die Vorlage eines Antigen-Schnelltests erfordert, muss dieser am Flughafen bei der Port Health Facility des kenianischen Gesundheitsministeriums durchgeführt werden und auf der Zertifizierungswebseite Trusted Travel hochgeladen werden.
Reiseverbindungen
Die kenianischen Flughäfen sind für den internationalen Passagierverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Aktuell bestehen keine besonderen Beschränkungen. Impfnachweise können bei Großveranstaltungen und Veranstaltungen in Innenräumen verlangt werden.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht bei Inlandsflügen sowie Reisen in öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln und Zügen. Das Tragen von Masken in Innenräumen wird empfohlen. Treffen in geschlossenen Räumen sind zugelassen, wenn alle Teilnehmer geimpft sind.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Nordmazedonien - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Nordmazedonien hat bestimmte Beschränkungen gelockert. Seit dem 9. März 2022 sind die Genesungsbescheinigungen 180 Tage statt wie bisher 45 Tage gültig. Darüber hinaus müssen Einzelpersonen keine COVID-19-Zertifikate mehr vorlegen, um Einkaufszentren zu betreten. Der Nachweis, dass Sie innerhalb der letzten 180 Tage mindestens eine Dosis eines COVID-19-Impfstoffs erhalten oder sich von COVID-19 erholt haben, ist weiterhin erforderlich, um Bars, Restaurants oder Cafés zu betreten oder an Veranstaltungen teilzunehmen, einschließlich Konferenzen, Schulungen, Workshops und Feierlichkeiten. Zudem sind für die Ausreise keine negativen COVID-Tests oder Impfnachweise mehr erforderlich; diese Dokumente werden jedoch weiterhin benötigt, um nach Nordmazedonien einzureisen. Quelle: Garda World
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Bestimmungen bei einer offiziellen Stelle Kenias.
Für die Einreise nach Kenia aus Deutschland ist für Reisende ab 18 Jahren kein negativer PCR-Test erforderlich, wenn vollständiger Impfschutz besteht, der nachgewiesen werden muss. Ausnahmeregelungen, u.a. für Genesene, finden Sie hier.
Für ungeimpfte Personen ab fünf Jahren ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der höchstens 72 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Zusätzlich hat sich diese Personengruppe bei Einreise einem kostenpflichtigen Antigen-Schnelltest (30 USD) zu unterziehen. Bei einem positiven Ergebnis folgt ein verpflichtender PCR-Test (50 USD) sowie die Pflicht zur Selbstisolation. Bei asymptomatischem Krankheitsverlauf besteht keine Selbstisolationspflicht, der Arbeitsplatz sollte aber ohne erneute Testung erst nach fünf Tagen wieder aufgesucht werden. Bei einem symptomatischen Krankheitsverlauf muss vor Rückkehr an den Arbeitsplatz eine Freigabe durch medizinisches Fachpersonal erfolgen.
Der Nachweis über einen vollständigen Impfschutz bzw. ein negatives PCR-Testergebnis muss vor Reiseantritt auf die Zertifizierungswebseite von „Global Haven" hochgeladen werden.
Bei Voraufenthalten bzw. bei Transit durch bestimmte Staaten sind bei Einreise in Kenia Antigen-Schnelltests verpflichtend, die kostenlos durchgeführt werden.
Alle Passagiere müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die Anwendung Jitenge MoH Kenya aus dem Google Play Store verwendet werden.
Durch- und Weiterreise
Einreisebestimmungen für Transitaufenthalte siehe oben unter Einreise. Die Grenzübergänge sind geöffnet.
Bei Ausreise müssen alle Einreise- und COVID-19 bezogenen Voraussetzungen des Zielstaates erfüllt sein. Sofern das Zielland bei Einreise die Vorlage eines Antigen-Schnelltests erfordert, muss dieser am Flughafen bei der Port Health Facility des kenianischen Gesundheitsministeriums durchgeführt werden und auf der Zertifizierungswebseite Trusted Travel hochgeladen werden.
Reiseverbindungen
Die kenianischen Flughäfen sind für den internationalen Passagierverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Aktuell bestehen keine besonderen Beschränkungen. Impfnachweise können bei Großveranstaltungen und Veranstaltungen in Innenräumen verlangt werden.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht bei Inlandsflügen sowie Reisen in öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln und Zügen. Das Tragen von Masken in Innenräumen wird empfohlen. Treffen in geschlossenen Räumen sind zugelassen, wenn alle Teilnehmer geimpft sind.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Nordmazedonien - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Nordmazedonien hat bestimmte Beschränkungen gelockert. Seit dem 9. März 2022 sind die Genesungsbescheinigungen 180 Tage statt wie bisher 45 Tage gültig. Darüber hinaus müssen Einzelpersonen keine COVID-19-Zertifikate mehr vorlegen, um Einkaufszentren zu betreten. Der Nachweis, dass Sie innerhalb der letzten 180 Tage mindestens eine Dosis eines COVID-19-Impfstoffs erhalten oder sich von COVID-19 erholt haben, ist weiterhin erforderlich, um Bars, Restaurants oder Cafés zu betreten oder an Veranstaltungen teilzunehmen, einschließlich Konferenzen, Schulungen, Workshops und Feierlichkeiten. Zudem sind für die Ausreise keine negativen COVID-Tests oder Impfnachweise mehr erforderlich; diese Dokumente werden jedoch weiterhin benötigt, um nach Nordmazedonien einzureisen. Quelle: Garda World
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt


