Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2021

Reiseinformationen für Unterwegs

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 30.06.2021

Beitrag von Birgitt »

Aktueller Hinweis des Auswärtigen Amtes
Die Verbesserung der epidemiologischen Lage in Deutschland und weiten Teilen Europas, die voranschreitenden Impfungen und die Einführung des Digital COVID-Certificates (DCC) zum 1. Juli 2021 erleichtern Reisen. Daher werden auch die Reisewarnungen ab dem 1. Juli angepasst, siehe dazu auch: Reisewarnungen anlässlich der COVID-19-Pandemie

Ab dem 1. Juli 2021 gelten folgende Änderungen:
  • Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich für Länder, die von der Bundesregierung als Hochinzidenzgebiet oder als Virusvariantengebiet eingestuft sind.
  • Für Länder, die zwar als Risikogebiet – aber weder als Hochinzidenz noch als Virusvariantengebiet – eingestuft sind, wird von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten, sofern nicht eine sicherheitsrelevante strengere Empfehlung gilt.
  • Für Länder mit erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr und in der Bewegungsfreiheit wird auch ohne Einstufung als Risikogebiet von nicht notwendigen Reisen abgeraten.
  • Für EU-Länder/Regionen, für Schengen-assozierte Länder/Regionen (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island) sowie für Drittstaaten ohne Reisebeschränkungen wird zu besonderer Vorsicht geraten – soweit diese nicht als Risikogebiet eingestuft sind oder eine sicherheitsrelevante strengere Empfehlung gilt.

Sambia - Änderung Einreise
Bei den Reisehinweisen des AA zu Sambia - letzte Aktualisierung 14.06.2021 - heißt es "Deutschland ist derzeit durch die sambischen Behörden nicht als Hochrisikogebiet klassifiziert. Reisende aus Hochrisikogebieten werden bei Einreise getestet und müssen sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben."
Die Website Garda World meldet heute: "From June 16, travelers arriving from countries deemed high-risk must take a COVID-19 test and self-isolate for 14 days upon arrival. Travelers may be required to quarantine in a government-approved facility if the place of residence is considered unsafe. The list currently includes Argentina, Brazil, Belgium, Colombia, Chile, Egypt, Ethiopia, France, Germany, India, Iran, Iraq, Italy, Kenya, Netherlands, Peru, Russia, South Africa, Spain, Tanzania, Tunisia, and Turkey. Travelers arriving from non-high-risk countries will not be required to quarantine; however, they must monitor their symptoms for 14 days. Authorities announced that vaccinated travelers with a negative test result are exempt from quarantine requirements without providing further details."
Demnach steht Deutschland auf der Liste der Hochrisikogebiete, was eine 14-tägige Quarantäne in Zambia zur Folge hätte. Traveller sollten sich vor Einreise gut informieren, was nun gilt. Dies gilt auch für Overlander, die von Tansania einreisen. Erfreulich ist, dass für getestete Geimpfte keine Quarantäne gelten soll. Aber auch hier sollte bei den Behörden nachgehakt werden. Die Bewegungsbeschränkungen in Grenzgebieten sind aufgehoben worden. Quelle: Garda World

Thailand - Änderung Einreise - Phuket
Thailand öffnet ab 1. Juli wieder für Touristen – diese müssen allerdings vollständig geimpft sein und dürfen sich ausschließlich auf der Insel Phuket aufhalten. Auch sonst klingt das sogenannte "Sandbox-Modell" erst einmal nicht sehr einladend. Gäste dürfen nur in zertifizierten Hotels wohnen und müssen sich mehrmals pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Ansonsten dürfen sie sich auf der Insel frei bewegen. Die Installation der App „Thailand Plus“ auf dem Smartphone ist verpflichtend. Darüber kann die thailändische Regierung jederzeit den genauen Aufenthaltsort der Urlauber nachvollziehen. Die Einreise ist nur per Direktflug erlaubt, Umsteigeverbindungen etwa über Bangkok fallen damit weg. Wer das alles auf sich nimmt, darf Phuket nach 14 Tagen verlassen und dann auch den Rest des Landes bereisen. Quelle und mehr dazu bei touristik aktuell. Infos dazu auch bei tagesschau.de

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 01.07.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Aufhebung der COVID-19 bedingten Reisewarnung für folgende Länder
Äquatorialguinea
Äthiopien
Algerien
Andorra
Bangladesch
Benin
Bhutan
Burkina Faso
Burundi
Cabo Verde / Kapverden
Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste
Dschibuti / Djibouti
El Salvador
Frankreich
Georgien
Ghana
Guatemala
Guinea
Guinea-Bissau
Guyana
Haiti
Honduras
Indonesien
Irland
Kamerun
Katar
Kasachstan
Kenia
Kirgisistan
Komoren
Kongo, Republik
Kroatien
Kuba
Liberia
Madagaskar
Mali
Marokko
Mauretanien
Niger
Nigeria
Pakistan
Panama
Papua-Neuguinea
Philippinen
Saudi-Arabien
Schweden
Senegal
Sierra Leone
Spanien
St. Kitts und Nevis
Tadschikistan
Timor-Leste
Togo
Tschad
Türkei
Turkmenistan
Uganda
Usbekistan

Entfall Abraten von nicht notwendigen, touristischen Reisen für folgende Länder
Albanien
Antigua und Barbuda
Armenien
Aserbaidschan
Barbados
Bosnien und Herzegowina
Granada
Jordanien
Kosovo
Montenegro
Nicaragua
Nordmazedonien
São Tomé und Príncipe
Serbien
St. Lucia
Ukraine

Äquatorialguinea - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land; redaktionelle Änderungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äquatorialguinea wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Äquatorialguinea ist bisher von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die urbanen Zentren Malabo und Bata.
Äquatorialguinea ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das äquatorialguineische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist möglich für Äquatorialguineer, Ausländer mit gültigem, langfristigem Aufenthaltstitel, gültigem Visum (visado altenativo) oder gültigem Geschäftsvisum. Die Ausstellung von Visa für die Einreise nach Äquatorialguinea ist für Geschäftsleute wieder möglich. Für Einreisende aus Großbritannien besteht ein Einreiseverbot.
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden bei Abflug sein darf. Bei Ankunft werden zusätzlich alle Passagiere sofort einem IgM-Schnelltest unterzogen. Bei negativem Ergebnis folgt im Anschluss eine Hotelquarantäne. Nach fünf Tagen soll ein zusätzlicher PCR-Test durchgeführt werden. Ist dieser auch negativ, endet die Quarantäne; andernfalls folgen ggf. weitere Quarantänemaßnahmen, bei Symptomen muss mit Einweisung in die für COVIID-19 Patienten reservierte Klinik in Sampaka gerechnet werden. Auch bei der Ausreise wird in der Regel die Vorlage eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein sollte, verlangt.
Geimpfte und Genesene genießen bei der Ein- und Ausreise keine Erleichterungen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wurde wieder aufgenommen, ist aber auf einen Flug pro Woche/Fluglinie begrenzt. Lufthansa, Air France und Ethiopian Airlines bieten Flüge an.
Beschränkungen im Land
Die Regierung hat eine tägliche Ausgangssperre von 23 bis 5 Uhr verhängt. Kirchen und Schulen sind geöffnet. Restaurants, Nationalparks und Strände sind zugänglich. Nachtclubs und Diskotheken bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Für Reisen von der Stadt Bata in die übrigen Bezirke des Landesinneren der Kontinentalregion ist ein negatives IgM-Schnelltestergebnis oder Impfnachweis und eine Reisegenehmigung erforderlich.
Auf der Insel Bioko wird auch ein aktueller Test oder ein Impfnachweis und eine Reisegenehmigung verlangt, um die Bezirksgrenze zu überschreiten.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, dessen Einhaltung kontrolliert und durchgesetzt wird. Bei Missachtung drohen Bußgelder. Beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden erfolgt Temperaturmessung; die Hände müssen desinfiziert werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob der geplante Flug stattfinden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und die aktuellen Regelungen beim äquatorialguineischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das äquatorialguineische Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer 111 oder +240 222 517 030.

Albanien - Änderung Durch- und Weiterreise; Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Albanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das Instituti i Shëndetit Publik (nur in albanischer Sprache) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise ist an allen offiziellen Grenzübergängen möglich. Eine Quarantänepflicht oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Test besteht nicht.
Wenn die Einreise beim Wandern durch die albanischen Alpen erfolgt, ist eine sofortige Meldung bei einer Polizeistation erforderlich, ansonsten entsteht der Verdacht der illegalen Einreise und Aufenthalt.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind von albanischer Seite geöffnet. Die Grenze zu Griechenland soll, nach Angaben des griechischen Außenministeriums, ab dem 3. Juli 2021 wieder geöffnet werden. Eine kurzfristige Änderung ist möglich.
Reisende müssen sich vor Reiseantritt kundig machen, ob und welche Grenzübergänge ihrer Zielländer aktuell geöffnet sind und welche Einreisevoraussetzungen vorliegen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen im internationalen Flug-, Bus- und Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite, nächtliche Ausgangssperre. Wohnungen dürfen lediglich aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen oder für Besorgungen von Grundbedürfnissen (z. B. Gang zur Apotheke, Krankenhausbesuch) verlassen werden. Restaurants und Bars bleiben während dieser Zeit geschlossen (ausgenommen Lieferdienste). In der übrigen Zeit haben Restaurants, Bars, Cafés, Hotels und Campingplätze einen eingeschränkten Betrieb mit Hygiene-Auflagen. Museen, Galerien und archäologische Parks, religiöse Einrichtungen und Bildungseinrichtungen sind derzeit geöffnet, Nachtclubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Hygieneregeln
In Albanien gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes nur noch in Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Bei Verstoß droht ein Bußgeld.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Maßnahmen beim albanischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Rufnummer 127. Gegebenenfalls wird ein Testtermin vereinbart, bis zum Erhalt des Ergebnisses ist eine Selbstisolation vorgeschrieben.
• Informieren Sie sich zur Lage in Albanien auf der Webseite der Deutschen Botschaft Tirana.
• Freiwillige PCR-Tests für Reisende können in Albanien durchgeführt werden, das Testergebnis wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt. Informieren Sie sich auf der Webseite des albanischen Gesundheitsministeriums über zugelassene Labore. Die Anforderungen für die Anerkennung in Deutschland veröffentlicht das RKI.

Angola - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land; redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Angola wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Angola ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Angola ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise aus dem Ausland ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Ferner muss das Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) vor Antritt der Reise online ausgefüllt werden und bei Einreise vorgelegt werden können.
Unmittelbar nach Einreise erfolgt ein weiterer COVID-19-Schnelltest, dem sich bei negativem Ergebnis eine zehntägige häusliche Quarantäne anschließt. Bei positivem Ergebnis ist eine institutionelle Quarantäne verpflichtend. Bei negativem Ergebnis dürfen sich Ausländer mit festem Wohnsitz und im Land akkreditierte Diplomaten zu Hause in Quarantäne begeben. Ausländer ohne festen Wohnsitz im Land können die Quarantäne in der für den Aufenthalt vorgesehenen Unterkunft verbringen, sofern die Bedingungen zur Selbstisolation gegeben sind (andernfalls institutionelle Quarantäne). Zur Beendigung der Quarantäne ein negativer Schnelltest oder PCR-Test erforderlich, der frühestens am zehnten Tag der Quarantäne durchgeführt werden kann. Zusätzlich ist eine schriftliche Genehmigung der angolanischen Gesundheitsbehörden für die Beendigung der Quarantäne erforderlich.
Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung. Alle zum Haushalt gehörenden Personen müssen dann ebenfalls zu Hause bleiben und sich räumlich von der infizierten Person trennen.
Für Geimpfte und Genesene gelten derzeit keine Einreiseerleichterungen.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus Angola ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf maximal 72 Stunden vor Ausreise erfolgen.
Reiseverbindungen
Der internationale und nationale Flugverkehr wurde teilweise wieder aufgenommen. Die Landgrenzen bleiben jedoch geschlossen.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand gilt in abgeschwächter Form fort. Für den Verkehr zwischen den Provinzen ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests notwendig, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Der Verkehr zwischen der Hauptstadt Luanda und den restlichen Provinzen ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Grundsätzlich wird außerdem empfohlen, zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig, das Haus zu verlassen. Dies gilt insbesondere im Zeitraum von 22 bis 5 Uhr.
Der Schulbetrieb findet im Präsenzunterricht statt.
Sportliche Aktivitäten dürfen im Freien nur zu bestimmten Uhrzeiten ausgeübt werden. Märkte und Restaurants haben verkürzte Öffnungszeiten. Gottesdienste und andere Versammlungen sind begrenzt möglich. Die Strände und öffentliche Schwimmbäder sind bis auf weiteres geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum, öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Märkten oder bei Straßenverkäufern gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.

Bahrain - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bahrain ist von COVID-19 derzeit sehr stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Bahrain als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bahrainische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Bahrain ist grundsätzlich möglich. Eine Einreisesperre gilt bis auf weiteres für Reisende aus Indien, Pakistan, Sri Lanka, Bangladesch, Nepal und Vietnam. Von dieser Einreisesperre ausgenommen sind bahrainische Staatsangehörige und Bewohner mit Aufenthaltstitel für Bahrain. Vor Abreise muss ein PCR-Test mit QR-Code nicht älter als 48 Stunden vorgelegt werden. Bei Ankunft und am zehnten Tag des Aufenthaltes in Bahrain erfolgen weitere Tests. Darüber hinaus muss eine zehntägige Quarantäne in der eigenen Unterkunft oder einer offiziellen Quarantäneeinrichtung eingehalten werden.
Die Test- und Quarantänepflicht gilt auch für Reisende aus Ländern ohne Einreisesperre. Vor Abreise muss ein PCR-Test mit QR-Code nicht älter als 72 Stunden vorgelegt werden. Von der Testpflicht vor Abreise- und der Quarantänepflicht ausgenommen sind Reisende mit einem Impfnachweis aus Bahrain, einem Staat des Golfkooperationsrates oder einem Land mit dem Bahrain ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von COVID-19-Impfnachweisen geschlossen hat. Reisende mit einem Impfnachweis aus der EU, dem Vereinigten Königreich, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan oder Singapur sind lediglich von der Quarantänepflicht befreit. Gebühren für die vorgeschriebenen Tests sind vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware“ zu entrichten.
Der Download der App ist verpflichtend. Das Testergebnis geht dem Reisenden nach ca. 6 bis 12 Std nach Ankunft/Test am Flughafen über die App zu. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses muss man sich in seinem Hotelzimmer/Haus/Appartement aufhalten. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg aus und nach Saudi-Arabien (King Fahd Causeway) ist möglich. Dazu muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und vom saudischen, bzw. bahrainischen Gesundheitsministerium anerkannt ist, vorgelegt werden. Visa für Bahrain werden auch "upon arrival" am Causeway erteilt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentliche Flugverbindungen nach Deutschland. Zudem stehen mehrere Umsteigeverbindungen über Abu Dhabi oder Dubai zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Ab 2. Juli 2021 gilt ein neues vierstufiges Ampelsystem auf dessen Grundlage festgelegt wird, welche Restriktionen während eines Lockdowns gelten. Derzeit gilt ein "yellow-level lockdown". Detaillierte Informationen zu Beschränkungen bietet die Webseite der Task Force .
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit, auch bei Spaziergängen. Ausnahmen bestehen beim Autofahren und bei Sportarten, die körperliche Anstrengung erfordern, z. B. Laufen und Radfahren.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus .
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.

Bangladesch - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bangladesch wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Bangladesch ist von COVID-19 betroffen. Bangladesch ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende benötigen zur Einreise ein Visum und einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt, Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Investoren. Nach Einreise müssen sich alle Reisenden für 14 Tage in institutionelle Quarantäne oder in ein Quarantänehotel begeben. Für die Ausreise wird von Staatsangehörigen Bangladeschs und Ausländern, die sich länger als 14 Tage im Land aufgehalten haben, ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, verlangt. Der Test muss in einem Labor durchgeführt werden, das von der Regierung freigegeben worden ist.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr soll auch während des derzeit geltenden strikten Lockdowns aufrecht erhalten werden. Möglicherweise werden Flugverbindungen verringert. Der öffentliche überregionale Personentransport (Busse, Züge, Fähren, etc.) wurde bereits eingestellt. Nur Notdienste (Krankenwagen) sind ausgenommen. Der nationale Flugverkehr wird voraussichtlich ebenfalls noch eingestellt.
Beschränkungen im Land
Es gilt erneut ein strikter Lockdown. Die Kontrolle des Ausgangsverbots erfolgt auch durch Militärpatrouillen.
Der komplette Personennahverkehr ist eingestellt. Es dürfen nur noch Fahrrad-Rikschas betrieben werden. Transporte von Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs sind ebenfalls ausgenommen.
Hotels, Restaurants und Imbisse können von 8 bis 20 Uhr geöffnet bleiben, jedoch nur als Lieferdienst oder Take away.
Supermärkte und Apotheken dürfen eingeschränkt öffnen.
Soziale, politische und religiose Versammlungen sind nicht gestattet.
Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Auch in Geschäften, Supermärkten, in Shopping-Malls sowie auf Märkten ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus .
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden. Quelle: AA

In Bangladesch gilt ein strikter landesweiter Lockdown. Neben der Polizei kontrolliert auch die Armee, ob sich die Menschen im 160-Millionen-Einwohner-Land an die Einschränkungen halten. Eine Woche lang darf das Haus nur aus gutem Grund verlassen werden - etwa um Essen oder Medikamente zu kaufen oder um Beerdigungen zu besuchen. Vom Lockdown ausgenommen sind Fabriken, wenn ihre Besitzerinnen und Besitzer Corona-Schutzmaßnahmen treffen. Vor dem Lockdown-Beginn waren Zehntausende Menschen aus der Hauptstadt Dhaka und anderen großen Städten in ihre Dörfer geflohen. Quelle: tagesschau.de

Bhutan - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bhutan wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Bhutan war bisher von COVID-19 moderat betroffen. Bhutan ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium Bhutans und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bhutan hat auf unbestimmte Zeit seine Grenzen für touristisch reisende Ausländer geschlossen. Eine Einreise ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Bhutan bietet an seinem einzigen internationalen Flughafen in Paro seit Oktober 2020 wieder vereinzelte internale Flugverbindungen in Nachbarländer (Indien, Bangladesch, Thailand) an, bei denen allerdings nur Staatsbürger Bhutans oder der jeweiligen Zielländer mitfliegen dürfen.
Beschränkungen im Land
Zur Eindämmung lokaler Infektionscluster insbesondere an der Grenze zu Indien verfügt die Regierung temporäre, lokale Lockdowns, die je nach Pandemieentwicklung angepasst oder aufgehoben werden.
Hygieneregeln
Die Regierung Bhutans bietet detaillierte Informationen zum Umgang mit der COVID-19-Pandemie. Es gilt eine generelle Empfehlung, zu Hause zu bleiben, soziale Distanz zu wahren und sich oft die Hände zu waschen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Mitarbeiter in Restaurants verpflichtend.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus .
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung Bhutans.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der Regierung Bhutans.

Brunei Darussalam - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brunei Darussalam wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Brunei Darussalam ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle detaillierte Zahlen bieten das bruneiische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländischen Staatsangehörigen ist die Einreise und der Transit nach/durch Brunei nur aus dringenden Gründen gestattet. Die Ausnahmetatbestände müssen vor Reiseantritt genehmigt werden und umfassen Reisen aus geschäftlichen Gründen, Fachkräfte, Reisen von Familienangehörigen, medizinischer Aufenthalt, Studierende, sowie begründete Notfälle.( Der hierzu erforderliche „Entry Travel Pass“ muss spätestens acht Arbeitstage vor Reisebeginn von der in Brunei ansässigen Firma/Agentur/Person online beim bruneiischen Prime Ministers Office gestellt werden.
Bei Einreise ist das Ergebnis eines innerhalb von 72 Stunden vor Abreise durchgeführten PCR-Tests vorzulegen. Touristische Reisen sind weiterhin nicht möglich. Auch die Ausreise aus Brunei erfordert eine vorherige Genehmigung. Dies gilt auch für Deutsche mit Wohnsitz in Brunei.
Einreisende aus Deutschland müssen derzeit für 14 Tage in Quarantäne (Hotelunterkunft) und werden auf COVID-19 getestet. Die Kosten hierfür sind durch den Reisenden zu tragen. In Einzelfällen konnte bei Nachweis eines vollständigen Impfschutzes die Quarantänezeit auf sieben Tage verkürzt werden. Die Zweitimpfung muss dabei mindestens 14 Tage vor der Einreise nach Brunei erfolgt sein.
Durch- und Weiterreise
Land-, Luft- und Seegrenzen sind für touristische Reisen weiterhin geschlossen, Transit ist nicht möglich. Ab dem 1. August 2021 ist die Ausreise für Bewohner von Brunei, auch für ausländische Staatsangehörige, nur mit Nachweis (App oder Impfpass) einer vollständig durchgeführten COVID-19-Impfung möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Deutschland ist stark eingeschränkt und derzeit nur über Kuala Lumpur sowie über Singapur von und nach Frankfurt möglich. Die bruneiische Luftfahrtgesellschaft Royal Brunei Airlines bietet vereinzelt Direktflüge von und nach London an.
Beschränkungen im Land
Das Betreten von Geschäften, Restaurants, Sportanlagen, Moscheen und anderen öffentlichen Gebäuden ist nur mittels Anwendung einer Tracking-/Gesundheits-App möglich. An vielen Orten werden Temperaturkontrollen durchgeführt.
Hygieneregeln
Social Distancing und generelle Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. Maskenpflicht besteht nur für Dienstleister (z.B. Personal in Restaurants), aber nicht für Kunden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus .
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorgaben und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Zugangsregelungen (Temperaturmessung; Gesundheits-App) können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim bruneiischen Ministry of Health.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Health Advice Line des bruneiischen Gesundheitsministeriums unter +673 148.

Bulgarien - Änderung Einreise
Die Einreise nach Bulgarien erfolgt seit dem 1. Juli 2021 nach neuen Regeln. Dabei werden die Staaten in drei Zonen eingeteilt - unter anderem aufgrund der Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Deutschland, Österreich und die meisten EU-Staaten gehören danach zur Grünen Zone, die keine Risikogebiete umfasst. Dies bedeutet, dass gegen Covid-19 Geimpfte, Getestete und Genesene ohne Quarantänepflicht in das EU-Land am Schwarzen Meer einreisen dürfen. Quelle: tagesschau.de

Chile - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land; redaktionelle Änderunge
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Chile wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Chile ist von COVID-19 sehr stark betroffen, weshalb Chile als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das chilenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die von der chilenischen Regierung veranlasste Einreisesperre für alle nicht in Chile wohnhaften Ausländer wurde vorerst bis einschließlich 14. Juli 2021 verlängert. Die Gewährung von Ausnahmen liegt in der Entscheidungskompetenz der chilenischen Behörden. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind Reisende aus Ländern, die in der Liste der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als nicht-flächendeckend von Sars-CoV-2-Infektionen eingestuft werden.
Zu den allgemeinen und weiterhin geltenden Einreisevoraussetzungen zählen ein negativer PCR-Testnachweis (kein Schnelltest) nicht älter als 72 Stunden vor Besteigen des Flugzeugs am Abflugort, ein internationaler Gesundheitspass (digital zu erstellen), nicht älter als 48 Stunden vor Ausreise aus dem Herkunftsland sowie ein Nachweis einer ausdrücklich für Chile geltenden Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 30.000,- USD und mit Deckung für alle COVID-19-Behandlungen.
Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreise-/Gesundheitsbehörden weitere Informationen.
Reisende müssen sich unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Herkunftsland nach Ankunft und zugelassener Einreise in eine sofortige 10-tägige Quarantäne mit persönlicher Isolation oder in gemeinsamer Isolation zusammen mit den mitgereisten Personen begeben. Die Quarantäne setzt sich zusammen aus fünf Tagen Quarantäne im Hotel und daran anschließend fünf Tagen häuslicher Quarantäne am Zielort der Reise. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich.
Das Hotel für die Anfangsquarantäne muss online im Zusammenhang mit dem digitalen Antrag auf Ausstellung des Internationalen Gesundheitspasses gebucht und im Voraus durch den Reisenden selbst bezahlt werden. Der Zahlungsnachweis muss im Rahmen des Antrags auf der entsprechenden digitalen Plattform hochgeladen werden. Mit einem negativen Ergebnis eines PCR-Tests, welcher während der Hotel-Quarantäne erfolgt, kann die Quarantäne dann anschließend als häusliche Quarantäne am Endziel der Reise fortgesetzt werden. Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses erfolgt die Verlegung in eine staatliche Quarantäneunterkunft.
Durch- und Weiterreise
Die für alle chilenischen Staatsangehörigen und alle Ausländer mit Aufenthaltsstatus und Wohnsitz in Chile geltende Ausreisesperre aus Chile wurde ebenfalls bis 14. Juli 2021 verlängert. Ausnahmen sind nur in seltenen Einzelfällen z.B. bei „für Chile fundamental wichtigen“, bei humanitären, bei gesundheitlichen Gründen oder im Fall einer endgültigen Ausreise ohne beabsichtigte Rückkehr nach Chile möglich.
Eine hierfür notwendige Ausreisegenehmigung muss bei den zuständigen chilenischen Behörden beantragt werden.
Der internationale Transit im Luftverkehr am Flughafen Santiago de Chile ist unter der Voraussetzung möglich, dass der Flughafen nicht verlassen wird.
Nach Einreise müssen Reisende ihren Zielort außerhalb des Ankunftsortes Santiago innerhalb von 24 Stunden erreichen können. Hierfür sind sämtliche öffentliche Verkehrsmittel zugelassen.
Reiseverbindungen
Internationaler und nationaler Flugverkehr finden in reduziertem Umfang statt. Die Landgrenzen und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
In Chile besteht vorerst bis 30. September 2021 der Katastrophennotstand. Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 21 bis 5 Uhr.
Im Rahmen des nationalen Planes „Paso a Paso" erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Quarantänestufen. Die Einstufungen der Städte und Gemeinden werden im wöchentlichen Rhythmus neu vergeben. Entsprechend dynamisch gestalten sich die Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Derzeit gilt in großen Teilen des Landes eine Ausgangssperre mit Bewegungserlaubnis nur auf Grundlage von polizeilichen Genehmigungen.
Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks bleiben geschlossen oder haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.

Finnland - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Empfehlungen redaktionell
Epidemiologische Lage
Finnland ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig.
Für einige Schengen-Staaten, darunter Deutschland, gelten derzeit keine Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Finnland. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig wieder ändern.
Detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen, zur Testpflicht und zur Quarantäne bieten der finnische Grenzschutz und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Durch- und Weiterreise
Für Reisende aus Deutschland gelten zurzeit keine Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Auch dies kann sich jederzeit kurzfristig wieder ändern.
Reiseverbindungen
Es bestehen Flugverbindungen von deutschen Flughäfen nach Finnland sowie Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde. Zum Teil ist für die Beförderung nach Finnland ein Nachweis über einen negativen COVID-19-Test vorzulegen.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Regelungen und Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze der Anzahl von Personen für Versammlungen.
Detaillierte Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes, der finnischen Gesundheitsbehörde THL, der finnischen Regierung, der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Informieren Sie sich bei den Fähr- und Fluggesellschaften zu den Beförderungsbestimmungen und Testerfordernissen.

Gambia - Änderung Einreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Gambia wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Gambia ist weiterhin von COVID-19 betroffen. Die Fallzahlen sind aktuell niedrig, allerdings sind im Falle einer Infizierung die Behandlungsmöglichkeiten begrenzt. Gambia ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das gambische Gesundheitsministerium, der Facebook-Auftritt der COVID-19-Task-Force der gambischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landesgrenzen Gambias sind geöffnet und die Einreise ist auch für touristische Kurzaufenthalte möglich. Bei An- und Abreise vom internationalen Flughafen von Banjul wird eine Sicherheitsabgabe in Höhe von 1.000 gambischen Dalasi oder 20 USD erhoben, die in bar zu zahlen ist. Zur Vermeidung von Quarantäne oder häuslicher Selbstisolation muss bei der Einreise nach Gambia eine englischsprachige Bescheinigung über einen negativen COVID-19-Test vorgelegt werden, der höchstens 72 Stunden vor dem Einreisezeitpunkt erfolgt sein darf. Schnelltests werden nicht akzeptiert. Ohne entsprechendes Testergebnis wird ein Test bei der Einreise durch die gambischen Gesundheitsbehörden durchgeführt und anschließend ggf. eine bis zu 14-tägige Quarantäne in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung oder Heimquarantäne angeordnet. Die Kosten für die Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung sind durch die Einreisenden selbst zu tragen. Für Geimpfte und Genesene bestehen keine Erleichterungen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Gambia findet wieder statt. Direktverbindungen von Deutschland nach Gambia werden derzeit nicht angeboten.
Beschränkungen im Land
Bars, Restaurants, Nachtclubs, Casinos und Sportstätten sind unter Auflage der Einhaltung von Hygienevorschriften geöffnet.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum bestehen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die üblichen Abstandsregeln. Weitere Maßnahmen zum Schutz gegen COVID-19 können durch die gambischen Gesundheitsbehörden angeordnet werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuell geltenden Beförderungsregelungen bei Ihrer Fluggesellschaft und den Bestimmungen des Transitlandes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Georgien - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Georgien wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Georgien ist von COVID-19 betroffen. Georgien ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen veröffentlichen das georgische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende aus Deutschland dürfen ohne Impfnachweis einreisen, wenn sie deutsche Staatsangehörige oder Inhaber eines Aufenthaltstitels in Deutschland sind. Eine abschließende Liste weiterer Länder, aus denen die Einreise möglich ist, findet sich auf der Webseite des georgischen Außenministeriums. Die Einreise nach Georgien muss per Direktflug oder mit einem Transitaufenthalt (ohne Verlassen des Transitbereichs des Flughafens) in einem anderen Land erfolgen. Zur Einreise ist ein negatives PCR-Testergebnis vorzulegen, das frühestens 72 Stunden vor der Einreise abgenommen wurde. Fluglinien sind gehalten, keine Passagiere zu befördern, die nicht über ein aktuelles PCR-Testergebnis in georgischer, englischer oder russischer Sprache verfügen.
Zusätzlich ist auf eigene Kosten ein weiterer PCR-Test am dritten Tag nach der Einreise durchzuführen. Kinder unter 10 Jahren sind vom Testerfordernis vor und nach der Einreise befreit.
Aufenthalte in den der Reise vorangegangenen 14 Tagen sowie die Kontaktdaten für den Aufenthalt in Georgien müssen von jeder einreisenden Person vor der Reise in einem elektronischen Formular angegeben werden.
Ausnahmen gelten für Geschäftsreisende, die sich nur kurz in Georgien aufhalten wollen. Sie können ungeachtet der o.g. Voraussetzungen aus allen Ländern einreisen und alle 72 Stunden auf eigene Kosten einen PCR-Test ablegen. Geschäftsreisende müssen sich mittels eines eigens für sie bereitgestellten elektronischen Formulars registrieren und erhalten innerhalb von zehn Arbeitstagen eine Rückmeldung der georgischen Behörden, ob die Einreise genehmigt wird.
Georgien erlaubt die uneingeschränkte Einreise auf dem Luftweg für Personen, die vollständig geimpft sind und einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Liegt ein ausländischer Impfnachweis vor, muss dieser in die georgische oder englische Sprache übersetzt werden. Der gelbe Impfpass aus Deutschland ist ausreichend, um die erfolgte Impfung bei der Einreise nach Georgien nachzuweisen, auch der digitale Impfnachweis wird akzeptiert.
Die Land- und Seegrenzen sind für Reisende aus Deutschland und den anderen in der o.g. Liste aufgeführten Länder wieder geöffnet. Geimpfte Personen, die die Land- oder Seegrenze passieren, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der frühestens 72 Stunden vor der Einreise abgenommen wurde. Nicht geimpfte Reisende müssen sich zusätzlich am dritten Tag nach der Einreise einem PCR-Test unterziehen.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind nicht möglich. Transit-Aufenthalte am Flughafen Tiflis sind erlaubt.
Reiseverbindungen
Fluglinien fliegen Georgien mit reduziertem Flugplan an.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Cafés dürfen mit eingeschränkter Kapazität öffnen, damit die geltenden Abstandsregeln eingehalten werden können.
Zu Abchasien und Südossetien siehe Innenpolitische Lage.
Hygieneregeln
In Georgien gilt allgemeine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, im ÖPNV, in Taxis und sonstigen Personentransportmitteln. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Bei Betreten öffentlicher Räumlichkeiten wird die Temperatur gemessen; Hände müssen desinfiziert oder zur Verfügung stehende Einmalhandschuhe getragen werden. Ein Abstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen wie das Vermeiden von Kontakt zu Personen mit Infektion der Atemwege, regelmäßiges Händewaschen, Vermeiden von Gesichtsberührungen, Vermeiden von engem Kontakt zu Straßenhunden und -katzen, Einhalten der Husten- und Niesetikette.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Seien Sie bei Reisen nach Georgien weiterhin besonders vorsichtig.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der georgischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden unter Tel. 112 oder das Ministry of Health.

Indonesien - Änderung Beschränkungen im Land - Bali und Java
Auf den indonesischen Inseln Java und Bali gelten ab übermorgen 3. Juli 2021 wieder strenge Corona-Beschränkungen. Schulen und Einkausmärkte müssen schließen, Restaurants dürfen nur noch Essen zum Mitnehmen anbieten. Unternehmen und Büros sollen die Zahl der vor Ort tätigen Mitarbeiter stark reduzieren. Quelle: tagesschau.de und Garda World

Irland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland, mit Ausnahme der Regionen South-West, Mid-West, South-East, West sowie Midlands, wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt in mehreren Landesteilen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Irland, mit Ausnahme der Regionen South-West, Mid-West, South-East, West und Midlands, als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung. Aufgrund eines Cyberangriffs auf das irische Gesundheitssystem ist die Aktualität der Daten der irischen Regierung möglicherweise eingeschränkt.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (COVID-19 Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Quarantäne aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können strafrechtlich verfolgt werden. Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Grundsätzlich müssen alle Einreisenden einen negativen RT-PCR-Test vorlegen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind u.a. Kinder unter 6 Jahren.
Verstöße gegen die Testpflicht können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden. Informationen zum Erfordernis der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses bei Einreise und den Ausnahmen von der Testpflicht bietet die Webseite der irischen Regierung.
Grundsätzlich gilt für alle Einreisenden aus Deutschland, auch Reisende mit Wohnsitz in Irland eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne nach Einreise. Die Quarantäne muss in der im COVID-19 Passenger Locator Form angegebenen Anschrift absolviert werden. Während der Quarantäne darf das Haus nur in unvermeidbaren Notfällen zum Schutz der Gesundheit verlassen werden (weitere Hinweise zur Heimquarantäne).
Verstöße gegen die Quarantänepflicht können strafrechtlich verfolgt werden.
Nach frühestens fünf Tagen ist ein erneuter PCR-Test erforderlich. Der Test kann frühestens zwei Tage vor Einreise über den Gesundheits-Service (HSE) gebucht werden und ist kostenfrei. Auf dem Weg zum Testzentrum muss die Terminbestätigung für mögliche polizeiliche Kontrollen mitgeführt werden. Ist das Testergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden. Das Testergebnis muss mindestens 14 Tage aufbewahrt werden.
Informationen zum Erfordernis der Quarantäne und den Ausnahmen von der Quarantänepflicht bietet die Webseite der irischen Regierung .
Einreisende aus oder mit Voraufenthalten in den letzten 14 Tagen in einem sog. Kategorie-2 Staat oder Einreisende, die ohne negatives RT-PCR-Testergebnis einreisen, müssen auf eigene Kosten in eine 14-tägige, obligatorische Hotelquarantäne.
Von der Hotelquarantäne ausgenommen sind u.a. Reisende, die bereits vollständig mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Vakzin geimpft sind und ein Impfzertifikat in englischer Sprache oder mit entsprechender Übersetzung vorlegen können. Als vollständig geimpft gilt man in Irland, wenn man alle erforderlichen Impfdosen erhalten hat und diese je nach Vakzin mind. sieben bzw. 15 Tage zurückliegen. Vollständig geimpfte Reisende müssen stattdessen in Heimquarantäne.
Nähere Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung .
Die Unterkunft (Hotelquarantäne-Info) muss vor Reiseantritt gebucht und bezahlt werden. Die Einreise ohne eine entsprechende Buchung ist strafbar, die Fluglinien sind gehalten, Passagiere nur mit gültiger Buchung zu befördern.
Nach frühestens zehn Tagen kann ein weiterer PCR-Test durchgeführt werden. Ist das Testergebnis negativ, kann das Hotel verlassen werden. Die 14-tägige Quarantäne muss jedoch in der endgültigen Unterkunft beendet werden.
Verstöße gegen die Hotelquarantäne können mit einer Geldstrafe von 2.000,- Euro und/oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat geahndet werden.
Ausführliche Informationen zur Hotelquarantäne und Ausnahmen von der Hotelquarantänepflicht bietet die irische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird. Transitreisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Durchreise nicht älter als 72 Stunden ist.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in reduziertem Maße. Kurzfristige Stornierungen sind möglich. Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Für das private und öffentliche Leben gelten Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 50% reduziert. Zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten.
Hotels, Gasthäuser und Pensionen sind geöffnet. Ihre Dienstleistungen sind auf Übernachtungsgäste beschränkt. Nur Restaurants, Pubs und Bars mit Außengastronomie sind unter Auflagen geöffnet.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, und auch im Freien mit großen Menschenansammlungen wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.

Island - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder außer Grönland als Hochrisikogebiete eingestuft.
Alle Reisenden müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Für alle Reisenden, die keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder über die Genesung vorlegen können, gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat über die Genesung bzw. den Impfnachweis. Die Anerkennung hängt von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde ab.
Reisende, die keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder über eine überstandene COVID-19-Infektion vorlegen können, müssen bei Einreise einen PCR-Test durchführen lassen und sich dann für fünf Tage in Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Die Unterbringung in einer staatlichen Quarantäneunterkunft wird angeordnet, wenn keine geeignete häusliche Unterkunft über das Registrierungsformular nachgewiesen wird. Grundsätzlich ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bieten die isländische Gesundheitsbehörde , der isländische Zivilschutz und die isländische Polizeibehörde.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur eingeschränkt. Da Flugverbindungen von und nach Island meist nicht direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Es gibt grundsätzlich keine pandemiebedingten Beschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Es gibt keine besonderen Hygieneregeln mehr, die beachtet werden müssen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 01.07.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Japan - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Japan wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die japanische Regierung mahnt allgemein zur Vorsicht. Von einer hohen Anzahl nicht erfasster Infektionen wird auch in Japan ausgegangen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gilt ein Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit sind unter bestimmten Auflagen ausgenommen. Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Die Visafreiheit ist für deutsche Staatsangehörige ausgesetzt. Die Möglichkeit zur Beantragung eines Visums für Geschäftsreisen, Studienaufenthalte und mittel- und langfristige Aufenthalte (mit Certificate of Eligibility) und die Einreise mit einem solchen Visum wurde von der japanischen Regierung bis auf weiteres ebenfalls ausgesetzt. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Es sind zudem strenge Quarantäneregeln einzuhalten. Am Flughafen wird bei Ankunft in jedem Fall ein COVID-19-Test durchgeführt. Bei negativem Testergebnis ist es für aus Deutschland Einreisende möglich, die 14-tägige Quarantäne in der eigenen Wohnung oder einer selbstorganisierten Unterkunft zu verbringen. Dies gilt auch für japanische Staatsangehörige und Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis.
Bei Personen, die aus Virusvariantengebieten einreisen (dazu zählt Deutschland nicht mehr), wird auch bei Vorlage eines negativen PCR-Tests eine Unterbringung für mindestens drei Tage in einer von den Quarantänebehörden festgelegten Unterkunft angeordnet. Bisher gelten keine abweichenden Regelungen für Geimpfte oder Genesene.
Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin und das japanische Außenministerium.
Durch- und Weiterreise
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten zwischen Japan und Deutschland. Einschränkungen und Flugausfälle sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Bars sind eingeschränkt geöffnet. Die Bevölkerung wird gebeten, Ansammlungen in größeren Gruppen zu vermeiden und keine Feiern zu veranstalten.
Hygieneregeln
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus .
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen unter denen eine Einreise/Ausreise nach und aus Japan und auch ein Transit möglich ist (PCR-Test).

Jordanien - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Jordanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das jordanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Einreisenden auf dem Land- oder Luftweg, die älter als 5 Jahre sind müssen zwingend vor der Reise einen QR-Code über die Webseite der jordanischen Regierung beantragen und unabhängig von ihrem Impfstatus über ein negatives PCR-Testergebnis verfügen, das bei Abflug vom ersten Flughafen nicht älter als 72 Stunden sein darf. Unmittelbar nach Ankunft muss am Flughafen ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test absolviert werden. Die Kosten von derzeit 28 Jordanischen Dinar können bei Beantragung des QR-Codes über die Webseite der jordanischen Regierung per Kreditkarte bezahlt werden. Das Ergebnis wird per SMS zugesandt, wofür eine Mobiltelefonnummer anzugeben ist.
Personen mit einem vollen Impfstatus müssen ebenfalls einen QR-Code über die Webseite der jordanischen Regierung beantragen und können, wenn der Impfstatus anerkannt wird, vom Erfordernis eines PCR-Tests nach Ankunft befreit werden. Nach Angaben der jordanischen Regierung werden Impfnachweise aus der EU, einschließlich des gelben Impfausweises, anerkannt. Der Impfnachweis (in englischer oder arabischer Sprache) ist mitzuführen.
Nichtjordanische Staatsangehörige müssen eine Auslands-Krankenversicherung für Jordanien nachweisen.
Alle Passagiere müssen bereits bei Beginn der Reise eine ausgefüllte Gesundheitserklärung vorlegen.
Nichtjordanische Staatsangehörige, deren Ausreise aus Indien weniger als 45 Tage zurückliegt, dürfen derzeit nicht einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die folgenden jordanischen Landgrenzen sind unter Auflagen (z.B. Begrenzung der Personenzahl) derzeit geöffnet: Al-Omari und Al-Mudawwarah (mit Saudi-Arabien), Sheikh Hussein und King Hussein Brücke (mit dem Westjordanland und Israel) und Jaber (mit Syrien). Kommerzieller LKW-Transport über die Landgrenzen ist weiterhin erlaubt. Weitere Informationen erteilen die örtlichen Behörden.
Transitpassagiere, deren Transitzeit 10 Stunden nicht überschreitet, müssen einen PCR-Test vorweisen, der bei Abflug vom ersten Flughafen nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Reiseverbindungen
Der Queen Alia International Airport ist geöffnet. Die internationalen Reiseverbindungen sind jedoch weiterhin eingeschränkt und finden unregelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre, von 23 bis 6 Uhr für Privatpersonen und von 22 bis 6 Uhr für Betriebe. Es kann jederzeit zu weiteren kurzfristig angeordneten, landesweiten oder lokalen, ganztägigen Ausgangssperren kommen. Vollständig geimpfte Personen sind von den Ausgangsbeschränkungen befreit. Zum Nachweis des Impfstatus ist ein Impfnachweis in englischer oder arabischer Sprache mitzuführen. Vorlage des Impfnachweises ist auch zum Betreten diverser Einrichtungen, z.B. Kino, Sportanlagen, usw. und verschiedener touristischer Ziele, u.a. Petra, erforderlich.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie von Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden. Versammlungen und Feiern mit mehr als 20 Personen sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen geahndet werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen jordanischen Botschaft oder dem jordanischen Tourismusverband.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die geltenden Bestimmungen, insbesondere auch die Ausgangssperre und informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen über die lokalen und sozialen Medien. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.

Kambodscha - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kambodscha wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Kambodscha ist zuletzt gestiegen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise für Touristen nach Kambodscha ist derzeit nicht möglich. Reisenden, die noch im Besitz eines gültigen kambodschanischen Visums sind, ist die Einreise gestattet.
Alle Landgrenzen zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen.
Derzeit werden Visa durch die kambodschanischen Botschaften erteilt. Es werden keine „Visa on arrival“ oder Visa zu touristischen Zwecken erteilt.
Ausländer, die nach Kambodscha reisen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test einer staatlich anerkannten Einrichtung vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abreise sein darf. Zudem ist ein Nachweis über eine Krankenversicherung, die auch eine COVID-19-Behandlung abdeckt und eine Mindestversicherungssumme von 50.000 US-$ beinhaltet, beizubringen. Beide Dokumente sollten in englischer Sprache verfasst sein.
Nach Ankunft in Kambodscha müssen sich alle Reisenden einem PCR-Test unterziehen. Anschließend ist eine 14-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung verpflichtend. Die Kosten des PCR-Tests sowie einer eventuellen Behandlung und der Unterbringung sind durch den Reisenden selbst zu tragen. Hierfür ist eine Kaution über 2.000 US-$ in bar bei Einreise zu hinterlegen. Laut Mitteilung des kambodschanischen Wirtschafts- und Finanzministeriums sind 165 US-$ für einen PCR-Test und bis ca. 2.000 US-$ für eine mögliche Behandlung bzw. Quarantäne-Unterbringung zu bezahlen.
Reiseerleichterungen für geimpfte und genesene Personen sind derzeit nicht geplant.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Kambodscha und Europa findet in reduziertem Umfang statt, zum Beispiel über Singapur, Taiwan und Seoul. Es kann sehr kurzfristig zu Flugverschiebungen bzw. Flugstreichungen kommen.
Für einige Transitpunkte besteht die Notwendigkeit, einen negativen COVID-19-Test für den Transit vorzulegen. Weitere Informationen bietet die ausführende Fluggesellschaft.
Erfahrungsgemäß ist es derzeit nicht möglich, über Bangkok zu fliegen, auch wenn Internetportale diese Verbindung anbieten.
Beschränkungen im Land
In verschiedenen Provinzen, darunter Siem Reap, gilt eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr. Der Lockdown in der Provinz Sihanoukville wurde aufgehoben. Es besteht dort ebenfalls eine Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr. Der Lockdown und die Ausgangssperre wurden für Phnom Penh aufgehoben, Restaurants und Geschäfte sind wieder geöffnet.
Den Anordnungen der Behörden ist unbedingt Folge zu leisten. Im Falle der Nichtbeachtung und des Verletzens von Quarantäne-Regelungen drohen hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Änderungen, insbesondere Verschärfungen, der geltenden Regelungen können landesweit kurzfristig erfolgen.
Hygieneregeln
Bei Betreten von Geschäften, Hotels, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen ist das Einchecken mit dem QR-Code „StopCovid“ vorzunehmen. Zudem sind Fiebermessung und Handhygiene vorgesehen. In der Praxis halten sich Betreiber nicht überall daran.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus .
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich kurz vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft, ob Ihr Flug auch tatsächlich stattfindet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Kamerun - Änderung Durch- und Weiterreise; redaktionelle Änderungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kamerun wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Kamerun ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Kamerun hat seine Landesgrenzen geschlossen. Die Einreise per Flugzeug, Schiff oder Fahrzeug ist nur sehr eingeschränkt möglich. Ausnahmen bestehen für die Einfuhr von Versorgungsgütern.
Die Einreise nach Kamerun ist derzeit grundsätzlich nur kamerunischen Staatsangehörigen und Ausländern mit bestehendem Daueraufenthaltsrecht („Carte de Séjour“) gestattet. Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden.
Bei allen Reisenden muss bei Einreise an den Flughäfen Jaunde-Nsimalen und Douala zusätzlich ein Antigen-Schnelltest gemacht werden. Erst wenn das negative Testergebnis vorliegt, kann die Einreise (Pass- und Zollkontrolle) ungehindert stattfinden. Sofern das Testergebnis positiv ist, werden Einreisende den staatlichen Gesundheitsbehörden überstellt und es ist durchaus möglich, dass die betroffene Person in eine staatliche Quarantäneeinrichtung verbracht wird.
Visa für die kurzzeitige Einreise nach Kamerun werden nur noch unter besonderen Bedingungen erteilt. Die Voraussetzungen zur Visaerteilung ändern sich derzeit sehr kurzfristig. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die kamerunische Botschaft.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise über die internationalen Flughäfen in Jaunde-Nsimalen und Douala wird ein negativer PCR-Test verlangt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für die Ausreisen auf dem See- oder Landweg, bzw. über die internationalen Flughäfen von Maroua und Garoua sind keine negativen PCR-Testnachweise erforderlich.
Reiseverbindungen
Internationale Fluglinien (Brussels Airlines, Air France, Turkish Airlines) haben ihren Flugverkehr stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten Beschränkungen im Land, die aber in der Praxis zum Großteil nicht umgesetzt werden. Gastronomiebetriebe, Bars und Diskotheken sind geöffnet.
Die Schulen und Universitäten haben zum Großteil geöffnet. Hygienekonzepte werden dort nur teilweise umgesetzt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zum Einhalten von Abstandsregeln („social distancing“).
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie aus eigener Sicherheit auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokalen Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte und ergänzende Informationen beim kamerunischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline 1510.

Kosovo - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Kosovo ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende ohne kosovarische Staatsangehörigkeit aus Ländern, die vom European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) als „High Risk Country“ eingestuft sind sowie Reisende ohne kosovarische Staatsangehörigkeit aus weiteren Ländern im Rahmen der Reziprozität, darunter auch aus Deutschland, müssen bei Einreise einen aktuellen negativen PCR-Test (Probeentnahme maximal 72 Stunden vor Einreise) vorlegen. Reisenden aus „High Risk“-Ländern, die ohne Vorlage eines Negativtests einreisen, kann die Einreise verweigert werden. Auch deutsche Staatsangehörige, die aus Drittländern einreisen, sollten bei Einreise unbedingt einen negativen PCR-Test vorlegen können.
Reisende, die über einen Nachweis verfügen, dass sie seit mindestens zwei Wochen vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, benötigen keinen PCR-Test bei Einreise.
Durch- und Weiterreise
Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von und zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als drei Stunden beträgt.
Reiseverbindungen
Es werden fast alle regulären Flugverbindungen angeboten, allerdings z.T. mit verminderter Frequenz. Der öffentliche Nahverkehr ist auf max. 50% Passagierkapazität beschränkt, Taxis dürfen max. 3 Passagiere befördern.
Beschränkungen im Land
Versammlungen des öffentlichen Interesses dürfen mit begrenzter Teilnehmerzahl stattfinden. Private Feiern sind mit begrenzter Teilnehmerzahl und bis längstens 23 Uhr gestattet.
Die Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe sind beschränkt. Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, u.a. bestehen nur sehr geringe Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Am Eingang von öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren finden verstärkt Körpertemperaturmessungen statt.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus .
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Kosovo.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter der Telefonnummer +383 (0)38 200 80 800.

Kroatien - Änderung Einreise
Kroatien hat heute 1. Juli 2021 überraschend und ohne Vorankündigung die coronabedingten Einreisebestimmungen verschärft. Bisher konnten Bürger aus EU-Staaten mit niedrigen Ansteckungsraten, darunter Deutschland, ohne Auflagen und Einschränkungen nach Kroatien fahren. Seit heute verlangen jedoch die Grenzbeamten von allen Reisenden das neue, EU-weit gültige Corona-Zertifikat ("Grüner Pass"), unabhängig davon, woher sie kommen. Akzeptiert werden aber auch noch die von den einzelnen Ländern ausgestellten Bescheinigungen, die belegen, dass der Betroffene geimpft, genesen oder getestet ist. Wegen der verstärkten Grenzkontrollen kam es am Autobahngrenzübergang Gorican an der Grenze zu Ungarn zu Staus. Nach Angaben der ungarischen Polizei mussten Reisende zwei bis drei Stunden auf die Grenzabfertigung warten. Quelle: tagesschau.de

Luxemburg - Änderung Einreise
Reisende aus Ländern des EWR und des Schengen-Raums sowie Einwohner von Albanien, Australien, China, Israel, Japan, Libanon, Neuseeland, Nordmazedonien, Ruanda, Serbien, Singapur, Südkorea, Thailand, die USA, Hongkong, Macau und Taiwan dürfen nach Luxemburg einreisen. Die meisten Reisen aus anderen Ländern sind nach wie vor verboten, obwohl es Ausnahmen aus wichtigen Arbeits-, Studien- und Familiengründen gibt. Luxemburg verlangt von allen ankommenden internationalen Flugreisenden, dass sie vor dem Einsteigen Dokumente vorlegen, die belegen, dass sie entweder vollständig mit einem von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) genehmigten COVID-19-Impfstoff geimpft sind, sich in den letzten sechs Monaten von COVID-19 erholt haben, oder in den letzten 72 Stunden durch einen PCR-Test oder in den letzten 48 Stunden durch einen Antigentest negativ auf COVID-19 getestet wurden. Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Großbritannien oder Indien aufgehalten haben, gelten strengere Einreisebestimmungen. Alle diese Reisenden müssen sich bei der Ankunft einem COVID-19-Test unterziehen und sieben Tage lang unter Quarantäne stellen, bevor sie einen zweiten COVID-19-Test durchführen. Personen, die sich weigern, einen der Tests durchzuführen, müssen 14 Tage lang unter Quarantäne gestellt werden. Quelle: Garda World

Mauritius - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mauritius wird derzeit aufgrund bestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Mauritius war bisher von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Regierung von Mauritius.
Einreise
Die Einreise nach Mauritius ist unter bestimmten Bedingungen mit Wirkung vom 15. Juli 2021 wieder erlaubt. Dies gilt für vollständig geimpfte Ausländer mit negativem PCR-Test bei Aufenthalt in behördlich festgelegten Hotels. Weitere Tests nach 7 und 14 Tagen sind vorgeschrieben. Nicht geimpfte Personen können nur einreisen, wenn sie (auch) die mauritische Staatsangehörigkeit besitzen. Sie unterliegen dann aber u.a. einer 14-tägigen Quarantäne in behördlich festgelegten Quarantäne-Hotels (im Voraus gebuchtes „Quarantäne-Paket“). Weitere Informationen bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr ist eingestellt. Es finden lediglich einige wenige kommerzielle Flüge statt, derzeit ausschließlich von Air Mauritius und Emirates.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein landesweiter Lockdown. Geschäfte und Restaurants, Märkte, Strände und Nationalparks sind geöffnet, Für öffentliche und private Versammlungen wie kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste, Hochzeiten usw. gelten Höchstgrenzen von 50 Personen.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, daneben gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus .
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt

Mongolei - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Mongolei als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen sind derzeit ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung sowie einiger weniger internationaler Airlines. Eine Einreise per Auto auf dem Landweg ist derzeit nur über die Grenzübergänge Zamiin-Uud und Altanbulag mit einer Genehmigung der mongolischen Staatssonderbehörde möglich, die auf der Grundlage der entsprechenden Genehmigung Russlands bzw. Chinas (die ihrerseits die Grenzen geschlossen haben) ausgestellt wird.
Auf dem Luftweg einreisen dürfen Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Flugtickets können direkt bei der durchführenden Fluggesellschaft gebucht werden. Für die Einreise ist ein gültiges Visum oder ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich. Mongolische Auslandsvertretungen sind ermächtigt, kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert. Deutsche Staatsangehörige dürfen für Besuchsaufenthalte und touristische Aufenthalte für eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen visumsfrei einreisen. Wer sich länger als 30 Tage in der Mongolei aufhalten möchte, muss bereits vor der Einreise ein Visum bei der Botschaft der Mongolei beantragen. Dieses Visum kann nach Ankunft in der Mongolei um weitere 30 Tage verlängert werden.
Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei.
Unmittelbar nach Einreise beginnt eine siebentägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung (für Ausländer i. d. R. im Hotel) unter einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegemöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Während der Quarantäne ist mindestens ein PCR-Test durchzuführen. An die siebentägige Quarantäne schließt sich eine siebentägige häusliche Isolation an.
Von der Quarantänepflicht in einer staatlichen Einrichtung ausgenommen, sowie ggf. von weiteren Bewegungseinschränkungen befreit, sind alle diejenigen, die nachweislich bereits seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft sind oder die nachweislich in den vergangenen vier Monaten an COVID-19 erkrankt waren und vollständig genesen sind. Diese Personen müssen sich in siebentägige häusliche Isolation begeben.
Kinder unter 18 Jahren, die mit ihren Eltern oder gesetzlichen Vertretern, die nachweislich seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft sind oder in den vergangenen vier Monaten an COVID-19 erkrankt waren, einreisen, sind ebenfalls von der Quarantänepflicht in einer staatlichen Einrichtung ausgenommen. Hier gilt ebenfalls die Pflicht der siebentägigen häuslichen Isolation.
Wer sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten hat, muss sich unabhängig vom Impfstatus in 14-tägige Quarantäne begeben. Während dieser 14 Tage sind mindestens zwei PCR-Tests durchzuführen. Welche Länder als Virusvariantengebiet eingestuft werden, wurde bislang nicht kommuniziert. An die 14-tägige Quarantäne schließt sich eine siebentägige häusliche Isolation an.
Bei einem positiven Testergebnis wird die infizierte Person zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert.
Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z. B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 100 € (50.000 MNT pro Person/Tag) in Rechnung gestellt. Da sämtliche Gepäckstücke nach Ankunft desinfiziert werden, muss damit gerechnet werden, dass auch Personen, die von der Quarantänepflicht befreit sind, ihr Gepäck möglicherweise erst einige Stunden später am Flughafen abholen können.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt ist derzeit aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs nicht möglich.
Reiseverbindungen
Sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen sind derzeit ausgesetzt. Eine Einreise per Auto auf dem Landweg ist nur mit einer Genehmigung der mongolischen Staatssonderbehörde möglich, die auf der Grundlage der entsprechenden Genehmigung Russlands bzw. Chinas (die ihrerseits die Grenzen geschlossen haben) ausgestellt wird.
Beschränkungen im Land
Die mongolische Regierung hat diverse Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beschlossen. In Ulan Bator gilt derzeit die Stufe der erhöhten Bereitschaft (Level Orange, Stufe 3 von 4). Etwa 80 Prozent der Behörden und staatlichen Einrichtungen, sowie Geschäfte und Dienstleistungen arbeiten mit geringfügigen Einschränkungen, sowie verstärkten Hygiene- und Zugangskonzepten. Öffnungen werden schrittweise weiter vorangetrieben. Privater Personenverkehr von und nach Ulan Bator ist unter Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines vollständigen Impfnachweises möglich. Dies gilt auch für Ausländer. Im übrigen Land außerhalb von Ulan Bator gilt weiterhin die erhöhte Bereitschaft (Stufen 2 bzw. 3). Der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen der Mongolei ist zum Teil eingeschränkt. Es muss damit gerechnet werden, dass einzelne Provinzen abhängig vom dortigen Infektionsgeschehen weitere Schutzmaßnahmen verhängen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen können mit einer Geldstrafe geahndet werden An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt. Kunden werden häufig aufgefordert, sich zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung via App zu registrieren bzw. ihre Kontaktdaten zu hinterlegen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus .
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der Mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Myanmar - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Myanmar ist von COVID-19 betroffen. Die Zahl der Infektionen ist zuletzt in allen Regionen gestiegen. Schwerpunkte sind u.a. die Grenzregionen und das Stadtgebiet von Rangun.
Aufgrund der Krisenlage sind die offiziellen Zahlen des Ministeriums für Gesundheit und Sport und der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Infektionslage nur bedingt aussagekräftig.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit nur in Ausnahmefällen nach Einzelfallentscheidung durch die myanmarischen Behörden möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine von den örtlichen Gesundheitsbehörden koordinierte Hotelquarantäne von mindestens 10 Tagen absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Aus- und Weiterreise sind derzeit aufgrund fehlender Flugverbindungen und geschlossener Grenzen nur sehr eingeschränkt möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis mindestens 31. Juli 2021 ausgesetzt. Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen nur sehr wenige Flugverbindungen, bei denen es sich um Sonderflüge, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines oder ANA handelt, die frei über die Fluglinien oder über Reisebüros gebucht werden können. Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden mindestens 10 Tage vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Für einige Gebiete im Land gilt eine “Stay-at-Home-Order“. Der Lockdown im Stadtgebiet von Rangun wurde aufgehoben. Restaurants, Geschäfte, Banken, Schulen und Büros dürfen wieder öffnen. Großveranstaltungen und -versammlungen sind untersagt. Nähere Informationen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit und Sport. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.
Personenreisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt und sollten aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Landweg erfolgen, s. auch Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus .
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Für den Fall dringender Ausnahmesituationen („compelling reason“) kontaktieren Sie bitte die zuständige myanmarische Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Kontaktieren Sie bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten das National Health Laboratory . Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.

Namibia - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Namibia hat die Beschränkungen mit Wirkung ab 1. Juli 2021 bis zunächst 15. Juli verschärft. Alle Reisen zwischen den Provinzen sind verboten, mit Ausnahme von wichtigen Arbeitern, zurückkehrenden Einwohnern, medizinischen Notfällen und Personen, die menschliche Überreste zur Bestattung transportieren. Die Reise von Einwohnern zwischen den Regionen erfordert eine Reisegenehmigung. Alle Reisen innerhalb der Provinz sind jedoch erlaubt. Die Behörden haben die landesweite Ausgangssperre von 22:00-04:00 Uhr auf 21:00-04:00 Uhr um eine Stunde verlängert. Quelle: Garda World




Neuseeland - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Neuseeland wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Neuseeland ist bisher von COVID-19 verhältnismäßig wenig betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Neuseeland erlaubt derzeit kein Anlegen ausländischer privater Jachten und Boote ohne eine vorher erteilte Sondergenehmigung. Verstöße, auch in Notfällen, werden als illegale Einreise gewertet.
Internationale Einreisen nach Neuseeland bleiben bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen bestehen weiterhin nur für neuseeländische Staatsangehörige und Inhabern von Daueraufenthaltserlaubnissen („(permanent) residents“). In allen anderen Fällen muss für die Einreise zwingend eine sogenannte Border Exception der Einwanderungsbehörde vorliegen.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, die derzeit direkt in der Nähe des Einreiseflughafens in dafür vorgesehenen Einrichtungen absolviert werden muss. Es gilt verpflichtend für alle Reisenden das neu geschaffene „Managed Isolation Allocation System“. Danach muss vor Reiseantritt ein Voucher als Nachweis für einen bestätigten Platz in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung erworben werden, der der Fluggesellschaft vor Flugantritt nachgewiesen werden muss; andernfalls kann der Flug nicht angetreten werden. Die Voucher können online über das „Management Isolation Allocation System“ erworben werden. Zusätzlich zu den zwei obligatorischen COVID-19-Tests während der angeordneten Quarantäne wird bei Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt. Ausgenommen sind derzeit nur Einreisende, die aus Australien, der Antarktis oder den Pazifischen Inseln einreisen.
Seit dem 25. Januar 2021 gilt für alle (auch Transit-)Reisenden die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Test, der nicht länger als 72 Stunden zurück liegt. Die 72 Stunden beziehen sich auf den Zeitraum vor Abflug des ersten internationalen Flugs. Informationen zu den genauen Vorgaben für den COVID-19-Test vor Reiseantritt und Ausnahmen von der Testnachweispflicht können auf der Webseite der neuseeländischen Regierung nachgelesen werden. Bei Nicht-Vorlage werden Geldstrafen erhoben.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist unter Auflagen nur über den Flughafen Auckland möglich, sofern keine COVID-19-Symptome festgestellt werden, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland erfolgt, der Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden beträgt und ein Nachweis wie ein bestätigtes Weiter-/Rückflugticket ab Auckland vorliegt. Bei Nichtverlassen des Flughafens muss kein COVID-19-Test vor Abreise erfolgen. Transitbedingungen können sich schnell verändern. Aktuelle Informationen finden Sie auf Unite against Covid-19 oder Immigration NZ.
Reisende, denen die Ausreise aufgrund von internationalen Reisebeschränkungen nicht möglich ist, können ein sogenanntes „COVID-19-Kurzzeitvisum“ beantragen. Die Website der neuseeländischen Einreisebehörde informiert dazu umfassend. Es können Gebühren für Visaverlängerungen anfallen.
Reiseverbindungen
Es gibt regelmäßige Flugverbindungen verschiedener Airlines von und nach Neuseeland. Kreuzfahrtschiffe dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
Für das gesamte Land gilt derzeit Level 1 des vierstufigen nationalen COVID-19-Notfallplans.
Alle Bürger sind aufgerufen, die neuseeländische Tracing-App herunterzuladen, unter Aktivierung der Bluetooth-Funktion zur Kontaktverfolgung zu aktivieren und die verpflichtend in allen Geschäften und öffentlichen Gebäuden sowie im öffentlichen Nahverkehr angebrachten QR-Codes zur Aufenthaltserfassung zu scannen.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen bietet die neuseeländische Regierung.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln in Auckland (einschließlich Fähren) und auf allen Flügen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln (einschl. Fähren und Flugzeugen) und im Einzelhandel wird es im ganzen Land weiterhin empfohlen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der neuseeländischen Regierung und nutzen Sie im Land die neuseeländische Tracing-App unter Aktivierung der Bluetooth-Funktion.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Healthline.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.
• Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft bezüglich Transitflügen und informieren sich bei den neuseeländischen Behörden dazu.

Österreich - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Gemäß der neuen Einreiseverordnung ist bei einem Aufenthalt in den zehn Tagen vor Einreise ausschließlich in Österreich und Staaten der Anlage A (u.a. Deutschland) der „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ zu erbringen. Kann kein Nachweis vorgewiesen werden, ist vor der Einreise eine elektronische Registrierung erforderlich und ein COVID-19-Test spätestens 24 Stunden nach Einreise auf eigene Kosten nachzuholen.
Bei einem Voraufenthalt in den letzten zehn Tagen in einem Virusvariantengebiet (Anlage 2 der Verordnung ) ist eine elektronische Registrierung vor Einreise erforderlich und ein negativer COVID-19-Test vorzuweisen. Zusätzlich ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Ein Freitesten ist frühestens nach fünf Tagen möglich. Die Einreise aus Staaten der Anlage B ist grundsätzlich untersagt, Ausnahmen bestehen u.a. für österreichische Staatsangehörige und EU-Bürger.
Bei einem Voraufenthalt in sonstigen Staaten gilt ebenfalls die Pflicht zur elektronischen Registrierung und zum Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Zusätzlich ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten (Freitesten möglich nach fünf Tagen). Von der Quarantäne befreit sind Personen, die einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz vorweisen können (frühestens 14 Tage nach der letzten für eine Vollimmunisierung erforderlichen Impfdosis).
Als „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ sind anerkannt:
• gültiges Zertifikat oder ärztliches Zeugnis über einen negativen Test auf COVID-19 (Antigentest nicht älter als 48 Stunden / PCR-Test nicht älter als 72 Stunden ab Probenentnahme).
• Nachweis über eine Impfung mit einem in Anlage C der Verordnung angeführten Impfstoff (frühestens 21 Tage nach Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 90 Tage zurückliegen darf / Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf / frühestens 21 Tage nach Erstimpfung mit Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf / Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor dieser ein positiver COVID-19-Test durchgeführt wurde bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf).
• Genesungsnachweis (Infektion in den vorangegangenen 180 Tagen).
• Antikörpernachweis (maximal 90 Tage alt).
Grenzkontrollen finden statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden. Weitere Informationen zu der Einreiseverordnung, den Ausnahmen und den Quarantänevorschriften bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen. Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen. Die Grenze zu Tschechien und der Slowakei kann derzeit nur an bestimmten Grenzübergängen passiert werden.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt.
Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen finden sich auf den Internetseiten der Österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Der Besuch von Gaststätten, Hotels und Veranstaltungen ist wieder möglich. Voraussetzung ist die Vorlage eines gültigen negativen Tests (Gültigkeitsdauer bei PCR-Tests 72 Stunden, bei offiziellen Antigentests 48 Stunden, bei Selbsttests, die in behördlichen Datenverarbeitungssystemen der Länder erfasst sind, 24 Stunden) bzw. eines anderen Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr (Impfung, Genesung). Die Einschränkungen bei der Größe von Gruppen entfallen mit Wirkung vom 1. Juli 2021. Beschränkungen bestehen weiterhin bei der zulässigen Auslastung von Gaststätten; Großveranstaltungen sind möglich, aber anzeige- bzw. genehmigungspflichtig.
Weitere detaillierte Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Hygieneregeln
An allen öffentlichen Orten – in Innen- und Außenbereichen – ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. An öffentlichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Kundenbereichen von Betriebsstätten (z.B. Handel, sonstige Dienstleistungen) sowie in Museen ist in geschlossenen Räumen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.
Bei körpernahen Dienstleistungen ist der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr zu erbringen („3-G-Regel“).
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz , dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.

Portugal - Änderung Beschränkungen im Land
In mehreren portugiesischen Gemeinden, darunter auch in der Hauptstadt Lissabon, werden nächtliche Ausgangssperren verhängt. Betroffen von der Ausgangssperre ab 23 Uhr ist auch Porto. Quelle: tagesschau.de

Ruanda - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Ruanda bewegte sich bisher auf niedrigem Niveau, zuletzt sind die Zahlen jedoch deutlich gestiegen. Ruanda ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Nach Einreise erfolgt ein COVID-19-Test am Flughafen auf eigene Kosten (50 USD). Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Der Transfer in das Transferhotel kostet 10 USD. Reisende dürfen das Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht verlassen. Reisende aus Uganda und Indien unterliegen einer siebentägigen Quarantäne. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS Gerät überwacht wird. Die Test- und Quarantänevorschriften gelten auch für gegen COVID-19 geimpfte Personen.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis entweder online oder telefonisch unter *127# beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen. Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Reiseverbindungen
Der internationale und kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 18 bis 4 Uhr. Reisen von und nach Kigali und zwischen den Distrikten sind nicht erlaubt. In Kigali und einigen anderen Städten sind mit Wirkung vom 1. Juli 2021 Restaurants, Büros und Geschäfte geschlossen. Nur sog. essenzielle Dienstleistungen und Waren dürfen angeboten werden. Treffen sind nicht erlaubt.
Für Besuche der Nationalparks Nyungwe, Gishwati-Mukura und der Vulkane sind PCR-Tests erforderlich, die nicht älter als 72 Stunden sein dürfen. Der Akagera Nationalpark kann zudem auch mit einem höchstens 72 Stunden alten Antigen Schnelltest (RDT) besucht werden. Die Schnelltests können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden.
Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit Momo (mobile money) beglichen werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.

Sambia - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sambia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Sambia ist stark von COVID-19 betroffen.
Sambia ist als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet ) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das sambische Gesundheitsministerium auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Neben sambischen Staatsangehörigen und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung, dürfen grundsätzlich auch Geschäfts-, Besuchsreisende und Touristen nach Sambia einreisen. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Davon ausgenommen sind Kinder unter 5 Jahren. Reisende mit COVID-19-Symptomen und einer Körpertemperatur von 38° C oder höher werden bei Ankunft auf COVID-19 getestet und müssen sich einer Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unterziehen. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Reisende nach Sambia sind verpflichtet, vor Einreise eine Kopie ihres PCR-Tests im Global Haven System zur Authentifizierung hochzuladen.
Deutschland ist derzeit durch die sambischen Behörden nicht als Hochrisikogebiet klassifiziert. Reisende aus Hochrisikogebieten werden bei Einreise getestet und müssen sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Touristen, Besucher und Geschäftsreisende sind angehalten, sich während ihres Aufenthalts auf mögliche COVID-19-Symptome zu überprüfen und dies ggf. den sambischen Behörden anzuzeigen.
Reisende werden angehalten, sich vor Ausreise aus Sambia bei der jeweiligen Airline nach der Notwendigkeit eines negativen PCR-Tests sowie Testzertifikats zu erkundigen. In der Regel sind diese bei Ausreise nur nötig, wenn das Transit- oder Zielland die Vorlage eines Negativtests vorschreibt.
Durch- und Weiterreise
Alle Land- und Luftgrenzen sind offen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrmals wöchentlich Umsteigeverbindungen nach Deutschland mit Ethiopian Airlines, Kenya Airways und RwandAir. Die Airlines überprüfen bei Check-in das Vorliegen des bei Einreise nach Sambia verlangten Nachweises eines negativen COVID-19-Tests. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beförderung ansonsten verweigert wird. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung Sambias als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Sambia nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.
Das für Sambia geltende Beförderungsverbot für Personen im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Die für die Behandlung von COVID-19-Patienten vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Sambia ist daher nicht gewährleistet.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Bei dringend notwendigen Reisen informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung und der sambischen Gesundheitsbehörde zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen, da sich die sambischen Einreiseregelungen kurzfristig ändern können.
• Beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise der Fluglinien, z.B. die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden. Quelle: AA

An dieser Stelle nochmals der Hinweis auf die Unsicherheit betr. Einstufung von Deutschland als High-Risk-Country mit verbundener Quarantäne in Sambia, siehe Posting vom 30.06.20021. Das AA weist heute wieder darauf hin, Deutschland sei nicht als High-Risk-Country eingestuft. Die Überschrift der Deutschen Botschaft in Lusaka schreibt das Gegenteil, in der dort aufgeführten Übersicht ist Deutschland jedoch nicht gelistet. Die Zambia Immigration hingegen weist Deutschland eindeutig als High-Risk-Country aus (siehe pdf, Download 01.07.2021). Dies hätte bei Einreise eine 14-tägige Quarantäne in Zambia zur Folge. Gleiches gilt für Overlander, die von Tansania einreisen.

Zambia PoE-Guidelines-version-2.0-with-Annex.pdf
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Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 01.07.2021 - Teil 3

Beitrag von Birgitt »

Thailand - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen und Quarantänepflichten abgeraten.
Epidemiologische Lage
Thailand ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen möglich. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss. Außerdem ist bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Tests notwendig, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, sowie einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Weitere Hinweise zu den Einreisebestimmungen insbesondere zum Erfordernis eines Visums erhalten Reisende bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben.
Für vollständig geimpfte Reisende ist die Einreise auch über den Flughafen Phuket möglich (nur Direktflüge nach Phuket, kein Transit in Bangkok möglich). Auf Phuket gelten erleichterte Quarantänebedingungen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der thailändischen Tourismusbehörde oder bei den thailändischen Auslandsvertretungen.
Die Quarantänezeit beträgt für alle Einreisenden 14 Tage. Bei Berechnung der Quarantänezeit werden der Anreisetag bei Einreise in Thailand nach 18 Uhr und der Abreisetag nicht mitgerechnet. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die thailändische Botschaft.
Eine Liste zugelassenen Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden. Bei positivem PCR-Test erfolgt die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus. Der Krankenhausaufenthalt und eine Behandlung sind kostenpflichtig. Eine Fortsetzung der Quarantäne im gebuchten Quarantänehotel ist dann nicht möglich. Die deutsche Botschaft hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich bereits vor Einreise über die Tracking-App „Thailand Plus“ zu registrieren. Die Registrierung erfolgt anhand der Daten im Certificate of Entry. Weitere Informationen bietet die Website des thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt.
Durch- und Weiterreise
Ein internationaler Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Fit to fly certificate
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt.
Die Transitzeit darf 12 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen bietet die Civil Aviation Authority of Thailand.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Rot/Orange/Gelb/Grün) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Da die Provinzgouverneure weitreichende Entscheidungsbefugnisse haben, können die konkreten Maßnahmen regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind derzeit mit Einschränkungen möglich. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests möglich. Die Webseite der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden. Aufgrund ausbleibender ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung. Nationalparks sind teilweise geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung ist überall Pflicht, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden. Diese Pflicht besteht auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige thailändische Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie einen Transit am Flughafen Bangkok Suvarnabhumi planen, kontaktieren Sie vorab Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich der aktuellen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich über die Civil Aviation Authority of Thailand.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.

Togo - Änderung Einreise; redaktionelle Änderungen
Von nicht notwendigen Reisen nach Togo wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Togo ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale COVID-19-Koordinierungsstelle Togos und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landgrenzen sind weiterhin gesperrt. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur über den Flughafen Lomé möglich.
Reisende aus sonstigen Gründen, müssen sich vorab elektronisch registrieren und dabei einen negativen PCR-Test, der nicht älter als sieben Tage vor Datum des Abflugs ist, nachweisen. Dieser Test ist bei der elektronischen Anmeldung und Zahlung für den PCR-Test bei Ankunft in Lomé hochzuladen. Bei Einreise wird ein PCR-Test abgenommen, und der Reisende wird verpflichtet, eine Tracking-App („TogoSAFE“) auf sein Mobilgerät aufzuspielen und zu aktivieren. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss sich der Reisende in selbstgewählte Isolation begeben; nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses kann sich der Reisende frei bewegen.
Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die verpflichtende und kontrollierte Unterbringung in einem speziellen Hotel (falls symptomfrei) oder in einem speziellen Krankenhaus (bei Symptomen).
Es bestehen derzeit keine Erleichterungen für vollständig Geimpfte.
Über die detaillierten aktuellen Bedingungen und das Registrierungsverfahren für Ein- und Ausreise informiert die togoische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise ist derzeit nur über den Flughafen Lomé möglich. Für die Ausreise gelten ähnliche Bedingungen wie für die Einreise (elektronische Registrierung, PCR-Test-Nachweis); alle einschlägigen Bedingungen und das Registrierungsverfahren finden sich gleichfalls auf dieser Webseite.
Im Fall eines positiven Tests vor der Ausreise erfolgt eine Zwangsunterbringung zwecks Isolation; eine Ausreise ist erst bei Vorliegen eines negativen Tests möglich.
Reiseverbindungen
Derzeit wird Lomé von den internationalen Fluggesellschaften Air France (über Paris), Ethiopian Airlines (über Addis Abeba) und Brussels Airlines (über Brüssel) sowie von mehreren regionalen westafrikanischen Fluggesellschaften angeflogen. Der Flugverkehr ist weiter deutlich reduziert.
Beschränkungen im Land
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich im Land zu bewegen. Einschränkungen betreffen Teile des öffentlichen Lebens, zum Beispiel keine kulturelle oder sportliche Präsenzveranstaltungen, keine Veranstaltungen mit mehr als 15 Teilnehmern; Kultstätten und kulturelle Einrichtungen sind vielfach geschlossen. Aufgrund bisheriger Erfahrungen muss mit kurzfristig verfügten örtlichen Absperrungen und Ausgangssperren an Hotspots gerechnet werden. Aktuelle Hinweise bietet die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
Hygieneregeln
Es besteht offiziell Maskenpflicht an vielen Orten des öffentlichen Raums, öffentlichen Gebäuden, zentralen öffentlichen Plätzen und Märkten, im Straßenverkehr; Abstandsregeln sind zu beachten. Ansonsten gelten die international bekannten Hygieneempfehlungen. Regeln und Empfehlungen im Einzelnen bietet die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der togoischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die spezielle COVID-19-Notfallnummer in Togo 111.

Türkei - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Türkei war von COVID-19 sehr stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Die Türkei ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran und bei der Ausreise nach Griechenland.
Alle Flugreisenden über sechs Jahre müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Dies gilt nicht für Transitpassagiere. Die Kontrolle erfolgt bei Einreise bzw. beim Check-In. Danach wird Reisenden ein Genehmigungscode („HES-Code“) mitgeteilt, der bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss. Der Code kann auch in der Türkei per SMS oder mittels einer App erlangt werden.
Zudem müssen Reisende aus Deutschland ab sechs Jahren bei Einreise auf dem Luft- Land und Seeweg eines der folgenden Dokumente vorlegen:
• Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden)
• Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft)
• amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage vor Ankunft)
• amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als 6 Monate)
Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal. LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen sind die Nachweise beim Check-in vorzulegen.
Bei der Einreise aus Drittstaaten können abweichende Regelungen gelten.
Bei Einreise in die Türkei können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden, danach kann unmittelbar die Weiterreise an den Zielort erfolgen. Bei positivem Testergebnis erfolgt die Behandlung nach den türkischen Leitlinien. Bei Einreise werden auch Temperaturmessungen durchgeführt. Bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen können zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen werden.
Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Dies wird beim Check-in überprüft.
Durch- und Weiterreise
Für Transitpassagiere gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellandes sind zu beachten. Siehe Einreise.
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen. Die Ausreise auf dem Landweg nach Griechenland ist für den Personenverkehr geschlossen, Ausnahmen gelten für griechische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in Griechenland.
Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind ohne Beschränkungen möglich. Die Bestimmungen der Einreise im Zielland sind zu beachten. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug der “HES-Code“ erforderlich (siehe Einreise).
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet mit Ausnahme der Länder Brasilien und Südafrika statt, Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit geschlossen. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer einschließlich Touristen der „HES-Code“ erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Beschränkungen im Land
COVID-19-Beschränkungen wurden zum 1. Juli 2021 weitgehend aufgehoben. Beschränkende Maßnahmen können abhängig vom Infektionsgeschehen jederzeit erneut angeordnet werden.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
• Erkundigen Sie sich bei Einreise aus einem Drittstaat außerdem bei der Türkischen Auslandsvertretung vor Ort nach den aktuellen Einreisebedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.

Tunesien - Änderung Beschränkungen im Land
Die tunesischen Behörden haben im Rahmen ihrer Bemühungen zur Bekämpfung von COVID-19 und seiner Delta-Variante ab dem 1. Juli 2021 eine Reihe von Beschränkungen in Grand Tunis eingeführt. Grand Tunis besteht aus den Gouvernements Tunis, Ariana, Manouba und Ben Arous. Eine nächtliche Ausgangssperre von 20:00 bis 05:00 Uhr in Grand Tunis bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Darüber hinaus sind bis mindestens 14. Juli alle Reisen von und nach Grand Tunis verboten. Das Essen in den Innenräumen von Restaurants und Cafés ist nicht gestattet. Restaurants und Cafés müssen täglich um 16:00 Uhr schließen. Alle öffentlichen Versammlungen sind untersagt und Gotteshäuser bleiben für die Dauer der Maßnahmen geschlossen. Alle übrigen landesweiten Beschränkungen bleiben unverändert. Quelle und Details siehe Garda World

Uganda - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land; redaktionelle Änderungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Uganda wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Uganda war bisher von COVID-19 weniger betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen jedoch wieder angestiegen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Kampala, Gulu im Norden sowie die Distrikte zu den Nachbarstaaten Kenia, Tansania und Südsudan. Uganda ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale ugandische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen Kampala-Entebbe ist geöffnet. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geöffnet.
Bei der Ein- und Ausreise muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden. Der Abstrich für den Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Mehr Informationen finden sich auf der Webseite des ugandischen Gesundheitsministeriums.
Bei der Einreise aus Drittstaaten müssen sich Reisende unter Umständen einem weiteren PCR-Test bei Ankunft am Flughafen Kampala-Entebbe unterziehen, bevor sie weiterreisen können. Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte Personen. Auskünfte erteilen die ugandischen Behörden. Eine Einreise aus Indien ist untersagt.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern Ugandas sind auch für den Personenverkehr geöffnet. Einreisende müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können, siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Öffentliche Verkehrsmittel sind mit Wirkung vom 18. Juni 2021 für die Dauer von 42 Tagen suspendiert, die Fortbewegung mit privaten Verkehrsmitteln für die gleiche Dauer untersagt. Touristen können sich ausschließlich mit lizensierten Touristenfahrzeugen fortbewegen, auch über Distriktgrenzen hinaus.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 19 bis 5.30 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen auf der Website des ugandischen Gesundheitsministeriums, und ergänzende Informationen der ugandischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Fluglinie nach den aktuellen Beförderungsbedingungen, insbesondere nach eventuell erforderlicher COVID-19-Testung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die deutsche Botschaft in Kampala.

Venezuela - Änderung Einreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Venezuela wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Venezuela ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Die offiziellen Zahlen geben das Infektionsgeschehen nur unzureichend wider. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Venezuela ist nur bei Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses möglich, wobei der Test innerhalb von 48 Stunden vor dem Beginn des Fluges erfolgt sein muss. Reisende müssen sich vor Abreise digital in einem Online-Portal registrieren. Bei Einreise erfolgt ein weiterer kostenpflichtiger (60 USD) Test durch lokale Behörden. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt eine Zwangsquarantäne in einer staatlichen Einrichtung.
Auch bei Ausreise kann eine Gesundheitsuntersuchung mit Messung der Körpertemperatur erfolgen. Bei Symptomen von COVID-19 wird die Ausreise verweigert. Auch bei Reisen zwischen Bundesstaaten oder beim Verlassen der Margarita-Inseln können Behörden von Reisenden einen COVID-19-Test verlangen und die Weiterreise von einem negativen Ergebnis abhängig machen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wurde in ausgewählte Länder wie von und nach Bolivien, Panama, Mexiko und in die Türkei wieder aufgenommen. Auch nationale Flugverbindungen bestehen wieder, bleiben aber weiterhin eingeschränkt. Mit kurzfristig anberaumten Unterbrechungen des nationalen Flugverkehrs muss gerechnet werden.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten Quarantänemaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie, auch für Reisen im Land.
Aufgrund der prekären Lage des öffentlichen Gesundheitssystems sind sowohl die medizinische Versorgung als auch der Erhalt zuverlässiger Informationen über den Ausbreitungsgrad völlig unzureichend. Schulen und Behörden sind überwiegend geschlossen. Hotels sind meist geöffnet und können Gäste beherbergen, verlangen aber häufig einen negativen COVID-19-Test.
Versammlungen in der Öffentlichkeit sind untersagt.
Hygieneregeln
Es besteht in der Öffentlichkeit die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 04.07.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Australien - Änderung Einreise
Australien will künftig nur noch halb so viele Fluggäste einreisen lassen wie bisher. Statt 6000 Passagiere dürfen ab dem 14. Juli 2021 nur noch 3000 Passagiere pro Woche einreisen. Damit solle der Druck auf die Quarantäne-Einrichtungen gemindert werden. Die Obergrenze soll nicht länger gelten als nötig. Quelle: tagesschau.de

Belgien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Nicht-essentielle Reisen nach Belgien und von Belgien ins Ausland sind wieder erlaubt. Die belgischen Behörden warnen jedoch vor nicht-essentiellen Reisen. Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches "Passenger Locator Form" (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Ein Nachweis (elektronisch oder Ausdruck) soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Belgien eine Einstufung in rote, orange und grüne Regionen vor. Zusätzlich weist Belgien einige Länder als Hochrisikogebiete aus. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Einreisende aus orangen und grünen Regionen unterliegen keiner Test- und Quarantänepflicht, sofern sie symptomfrei sind.
Ganz Deutschland ist als „grün“ eingestuft.
Reisende aus einem jetzt oder in den letzten 14 Tagen als „rot“ eingestuften Land innerhalb der EU, müssen bei Einreise einen vollständigen Impfnachweis (digitales EU-COVID-Zertifikat), einen Nachweis der Genesung (positiver PCR-Test innerhalb der letzten 180 Tage) oder ein negatives PCR-Testergebnis mit sich führen. Die Abstrichentnahme darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Reisende aus einem „rot“ eingestuften Land außerhalb der EU, die vollständig mit einem in der EU anerkannten Impfstoff geimpft oder genesen sind, begeben sich in Quarantäne und lassen sich am ersten oder zweiten Tag ihres Aufenthalts testen. Die Quarantäne endet mit negativem Testergebnis. Reisende, die weder geimpft noch genesen sind, begeben sich für 10 Tage in Quarantäne und lassen sich am 1. und am 7. Tag testen.
Einreisen aus Hochrisikogebieten sind grundsätzlich verboten.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38° C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Es gelten keine Beschränkungen für Personen, die aus einer orangen oder grünen Region zur Durchreise einreisen. Personen, die aus einer „roten Region“ kommen und innerhalb von 48 Stunden durch Belgien durchreisen, benötigen keinen negativen PCR-Test. Wenn Fluggesellschaften oder das Zielland allerdings einen PCR-Test fordern, muss ein negativer PCR-Test beim Boarding vorgewiesen werden.
Reisende aus einem Hochrisikogebiet, die über Belgien nach Deutschland zurückkehren, müssen über ein digitales EU-COVID-Zertifikat oder ein aktuelles negatives PCR-Testergebnis verfügen. Bei Durchreise ist eine Quarantäne nicht erforderlich.
Je nach genutztem Verkehrsmittel und Aufenthaltsdauer muss ggf. das „Passenger Locator Form “ (PLF) ausgefüllt werden.
Reiseverbindungen
Es gibt keine Einschränkungen im grenzüberschreitenden Flug-, Zug- und Busverkehr.
Beschränkungen im Land
Geschäfte sind unter Hygienebedingungen, Hotels, Ferienparks, Restaurants, Cafés und Vergnügungsparks unter Auflagen geöffnet, Discotheken geschlossen. Zu Hause dürfen sich bis zu 8 Personen (plus Kinder bis 12 Jahre) treffen. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sport sind sowohl in Innenräumen als auch im Freien unter Auflagen erlaubt.
Weitere Informationen sind in deutscher Sprache auf der Website des belgischen Krisenzentrums veröffentlicht.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Belgien.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregeln in deutscher Sprache bei den belgischen Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Burundi - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Burundi wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Burundi ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministère de la Santé Publique und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Flugpassagiere müssen bei Einreise über ein negatives COVID-19-Testergebnis verfügen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen führen die burundischen Gesundheitsbehörden einen erneuten Test durch, der vor Ort bezahlt werden muss (100,- USD für ausländische Staatsangehörige). Danach erfolgt eine 24-stündige Selbstisolation an einem frei gewählten Ort. Ein positiver Test führt zu einer Einweisung in ein örtliches Krankenhaus und Behandlung auf eigene Kosten.
Bei Ausreise ist ebenfalls ein negatives Testergebnis nachzuweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf (Test kostenlos, Zertifikat ca. 25,- €).
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten Demokratische Republik Kongo, Ruanda und Tansania sind mit Ausnahme der Grenzübergänge Gatumba (Demokratische Republik Kongo) sowie Kobero und Mugina (Tansania) für den Personenverkehr geschlossen. Der Corona-Schnelltest an diesen Orten kostet für Ausländer 30,- USD, für Burundier 15.000,- FBu.
Reiseverbindungen
Zwischen Bujumbura und Deutschland bestehen in beide Richtungen Umsteigeflugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Bei der Unterbringung in Quarantäneeinrichtungen, dem Zugang zu Testmöglichkeiten im Falle einer vermuteten COVID-19-Erkrankung, insbesondere aber bei einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf mit der Notwendigkeit einer Isolierung und medizinischen Intensivbetreuung sind die Möglichkeiten des burundischen Gesundheitssystems äußerst begrenzt.
Hygieneregeln
Vor Behörden, Restaurants und größeren Geschäften besteht die Möglichkeit zur Händedesinfektion. Eine Maskenpflicht besteht für den Besuch in Behörden und im Personennahverkehr. Abstandsregeln haben lediglich Empfehlungscharakter und sind nicht verbindlich.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der burundischen Regierung.

Dschibuti - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Djibouti wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Dschibuti ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist nur gegen Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Dies gilt auch für gegen COVID-19 Geimpfte. Der PCR-Test darf bei Abreise nicht älter als 72 Stunden und bei Ankunft nicht älter als 120 Stunden sein. Außerdem sind Reisende verpflichtet, sich bei Einreise einem weiteren, kostenpflichtigen PCR-Test zu unterziehen. Die Kosten sind vom Reisenden zu tragen und belaufen sich auf 25,- Euro oder 5.000 DJF. Reisende mit positivem Testergebnis müssen sich auf eigene Kosten für 10 Tage in ein Hotel für Ausländer in Quarantäne begeben. Nicht geimpfte Reisende mit negativem PCR-Test müssen sich in Quarantäne begeben.
Durch-und Weiterreise
Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers von der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests abhängig machen. Für einen Flug nach Addis Abeba ist die Vorlage eines negativen digitalen COVID-19-Tests notwendig.
Für dschibutische Staatsangehörige und Ausländer mit Wohnsitz in Dschibuti über 25 Jahre ist die Impfung gegen COVID-19 vor einer Reise ins Ausland obligatorisch. Alternativ ist die Vorlage eines medizinischen Attests über das Bestehen von Kontraindikationen gegen eine Impfung möglich. Bei Ausreise ins Ausland ist die Vorlage eine negativen PCR-Tests notwendig, der weniger als 72 Stunden zurückliegt. Dies gilt auch für Geimpfte.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr für kommerzielle Flüge wurde wieder aufgenommen, jedoch erfolgte noch keine Wiederaufnahme des Personenzugverkehrs von und nach Äthiopien.
Beschränkungen im Land
Derzeit gelten keine Beschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum sowie in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen mit Besucherverkehr ist Pflicht.
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei dringend notwendigen Reisen nach Dschibuti informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen dschibutischen Botschaft nach den gültigen Einreisebestimmungen und bei Ihrer Fluggesellschaft für aktuelle Fluginformationen.
• Für medizinische Fragen und bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die von der dschibutischen Regierung eingerichtete kostenlose Rufnummer 1517.

Ecuador - Änderung Einreise; Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ecuador ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die größten Städte des Landes, insbesondere die Region in und um die Hauptstadt Quito.
Ecuador ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt. Einreisende ab zwei Jahren müssen vor dem Boarding nach Ecuador entweder einen weniger als drei Tage alten negativen PCR- oder Antigen-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte, vorlegen. Bei Einreise aus Europa sowie stichprobenartig aus anderen Ländern wird zudem ein Antigen-Schnelltest am Flughafen durchgeführt. Bei positivem Ergebnis müssen Reisende nach Einreise für zehn Tage in Quarantäne.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen nur auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Internationale Flugverbindungen sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Beschränkungen im Land
Landesweit können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung (Fahrverbote für bestimmte Endnummern von Kennzeichen) sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants gelten. Bars und Diskotheken sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Für Reisen nach Galapagos muss ein weniger als 72 Stunden vor Abflug auf die Inseln durchgeführter PCR-Test vorgelegt werden. Alternativ muss vor Abflug ein weiterer negativer PCR-Test erfolgen. In Ecuador kann dieser PCR-Test nur von speziell hierfür autorisierten Laboren erfolgen. Seit dem 1. Juli ist für die Einreise statt PCR-Test auch ein Nachweis auf eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt, ausreichend.
Auch ist ein vom Reiseveranstalter/Hotel beantragtes Salvoconducto (Passierschein) des Tourismusministeriums notwendig.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.

Frankreich - das überseeische Gebiet Guadeloupe ist mit Wirkung vom 4. Juli 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die französischen Überseegebiete Französisch Guyana, Réunion und Saint-Martin wird derzeit abgeraten.
Mit Wirkung vom 4. Juli 2021 ist das französische Überseegebiet Guadeloupe kein Risikogebiet mehr.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch regional sehr unterschiedlich. In den Überseegebieten Französisch Guyana, Réunion und Saint-Martin überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiet e eingestuft sind.
Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Albanien, Australien, Bosnien und Herzegowina, Israel, Japan, Kanada, Korea, Kosovo, Libanon, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Taiwan, Vanuatu und den Vereinigten Staaten von Amerika (von der französischen Regierung „grün“ eingestufte Länder) und die Ausreise aus Frankreich dorthin ist unter Pandemiegesichtspunkten ohne besonderen Reisegrund möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2021 weiter kontrolliert.
Einreisende aus diesen Ländern ab 11 Jahren müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Gleichwertig ist der Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen Impfstoff oder der höchstens sechs Monate alte Nachweis der Genesung von einer COVID-19-Infektion. Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid" nachweisen. Spätestens ab dem 1. Juli 2021 sollen nach EU-Vorgaben ausgestellte digitale Nachweise anderer Staaten kompatibel und verwendbar sein.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Die Einreise aus und die Ausreise in Richtung von Ländern, die von der französischen Regierung „orange“ eingestuft sind (alle Länder, die nicht „grün“ oder „rot“ – s. unten – eingestuft sind), bedarf eines negativen PCR-Tests, der nicht früher als 72 Stunden, oder eines negativen Antigentests, der nicht früher als 48 Stunden vor Abreise vorgenommen wurde. Außerdem müssen Reisende aus diesen Ländern ihren Impfstatus nachweisen oder, ohne Nachweis des Impfstatus, einen zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Grund erklären und durch geeignete Dokumente, einem Transportunternehmen ggf. vor Abreise, nachweisen, verbunden mit einer Selbstverpflichtung zu einer siebentägigen Quarantäne und zur Duldung weiterer Tests nach Einreise bzw. Quarantäneende.
Die Einreise aus und die Ausreise in Richtung von Ländern, die von der französischen Regierung „rot“ eingestuft sind, bedarf eines nachgewiesenen dringenden Reisegrundes. Außerdem müssen Reisende bei Einreise einen höchstens 48 Stunden vor Abreise vorgenommenen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Reisende, die ihren Impfstatus nachweisen können, müssen sich außerdem zu einer vorbeugenden siebentägigen Quarantäne mit anschließendem COVID-19-Test verpflichten. Reisende aus diesen Ländern, die ihren Impfstatus nicht nachweisen können, unterliegen einer bußgeldbewehrten zehntägigen Quarantänepflicht bei Ankunft in Frankreich an einem vorher anzugebenden Ort.
Die abzugebenden Erklärungen sind auf der Webseite des französischen Innenministeriums in französischer und in englischer Sprache veröffentlicht.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Generell gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind allerdings möglicherweise eingeschränkt verfügbar.
Beschränkungen im Land
Die nächtliche Ausgangssperre wurde aufgehoben. Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung.
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen wieder geöffnet. Weitere Lockerungen etwa für die Gastronomie in Innenräumen oder Freibäder sind ebenfalls erfolgt. Regionale Ausnahmen sind möglich. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite der französischen Regierung.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Maskenpflicht gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Maskenpflicht im Freien ist entfallen. Bei Menschenansammlungen in Warteschlangen oder auf Märkten gilt sie weiter.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika.
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festlandsfrankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt. Quelle: AA

Vollständig geimpfte Personen, die zwischen Guadeloupe, Martinique, Saint Barthelemy oder Saint Martin reisen, müssen kein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests mehr vorlegen und unterliegen nicht den Quarantänebestimmungen. Alle Reisenden, die aus dem französischen Mutterland auf die französischen Karibikinseln einreisen, müssen jedoch ein negatives Ergebnis eines innerhalb von 72 Stunden vor Reiseantritt durchgeführten COVID-19-PCR-Tests oder eines innerhalb von 48 Stunden vor Reiseantritt durchgeführten Antigentests vorlegen. Ungeimpfte Reisende, die aus dem französischen Mutterland einreisen oder zwischen Guadeloupe, Saint Barthelemy, Saint Martin oder Martinique reisen, müssen eine siebentägige Quarantäne absolvieren mit PCR-Test und Vorlage des Negativergebnisses, bevor die Quarantänezeit endet. Reisen nach Guadeloupe und Martinique für ungeimpfte Reisende ab Saint Martin sind nur aus zwingenden Gründen erlaubt. Auch in Guadeloupe, Martinique, Saint Martin und Saint Barthelemy wird der internationale Reiseverkehr nach und nach wieder aufgenommen. Die Behörden verwenden ein dreistufiges, farbcodiertes System, um fremde Länder und Gebiete nach lokalen COVID-19-Aktivitäten zu klassifizieren und entsprechende Reisebeschränkungen zu verhängen. Die drei Stufen sind grün, orange und rot, geordnet nach steigendem Übertragungsrisiko. Grüne beduetet: Einreisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen (nich tälter als 2 Stunden vor Reiseantritt) oder einen Antigentest (nich tälter als 48 Stunden vor Reiseantritt). Reisende, die nicht vollständig geimpft sind, unterliegen einer siebentägigen Quarantänezeit. Ab dem 2. Juli 2021 zählen zur grünen Zone alle Länder in Europa sowie Australien, Kanada, Südkorea, Israel, Japan, Libanon, Neuseeland, Singapur und die USA. Quelle: Garda World

Indonesien - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis auf weiteres nicht gestattet.
Die Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien besteht weiter. Es sind jedoch Ausnahmen für bestimmte Reisezwecke vorgesehen, die auf der Webseite der indonesischen Immigrationsbehörde aufgeführt sind. Für diese Reisezwecke kann ein elektronisches Visum für Indonesien beantragt werden. Dieses e-Visum muss vor der Einreise vorliegen; eine visumfreie Einreise und visa-on-arrival sind derzeit nicht möglich.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise ein Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, das einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten muss. Nach der Einreise erfolgt eine fünftägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten, wo binnen 24 Stunden nach Einreise eine erneute kostenpflichtige PCR-Testung erfolgt. Am Ende der fünftägigen Quarantäne müssen sich Reisende einer erneuten kostenpflichtigen Testung unterziehen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Einweisung in ein Krankenhaus. Die Behandlung einer Infektion in einem indonesischen Krankenhaus ist für Ausländer immer kostenpflichtig. Im Anschluss an die fünftägige Hotelquarantäne ist eine neuntägige Heimquarantäne einzuhalten. Reisende, die aus dem Ausland ohne oder ohne gültigen PCR-Test einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Für Geimpfte oder Genesene gibt es bei der Einreise und im Alltag keinerlei Erleichterungen oder Befreiungen.
Bei Einreise wird am Flughafen eine Registrierung im indonesischen „Health Portal“ verlangt, die durch die Nutzung der App „eHAC“ erfolgen soll. In Einzelfällen wird aber auch das Ausfüllen eines bereitgestellten Formulars in Papierform akzeptiert.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis oder PCR-Test verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen jedoch bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kann es zu Einschränkungen kommen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Im innerindonesischen Reiseverkehr wird die Vorlage eines negativen Schnelltests (Antigentest) oder in Abhängigkeit von dem Zielort auch ein negativer PCR-Test verlangt.
• Für Java und Bali gelten bis zunächst 20. Juli 2021 erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
• Java und Bali: Für inländische Flugreisen, Reisen mit dem Bus und dem Zug wird der Nachweis einer ersten Impfung und eines negativen PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden verlangt. Für andere Transportmittel wird ein negativer Antigentest verlangt, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
• Sumatra: Bei Reisen innerhalb Sumatras PCR- bzw. Antigentestergebnis nicht älter als 24 Stunden oder GeNose-Test vor Ort bei Abflug.
• Sonstige Inseln: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Antigentest nicht älter als 48 Stunden oder GeNose-Test vor Ort bei Abflug.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.

Auf den indonesischen Inseln Java und Bali errichtet die Polizei Straßensperren und mehr als 400 Kontrollpunkte, um einen strengen Lockdown für Hunderte Millionen Menschen durchzusetzen. Quelle: tagesschau.de

Iran - Änderung Beschränkungen im Land
In weiten Teilen des Irans werden die Corona-Beschränkungen wieder verschärft. In 275 Städten, darunter in der Hauptstadt Teheran, müssen alle nicht für die Grundversorgung nötigen Geschäfte schließen. Zwischen Städten mit hohen Infektionszahlen ist das Reisen untersagt. Unter anderem müssen öffentliche Parks, Restaurants, Cafés, Schönheitssalons, Einkaufszentren und Buchläden geschlossen werden, und zwar in jenen Teilen des Landes, die wegen hoher Inzidenzwerte als rote oder orangefarbene Zonen eingestuft sind. Quelle: tagesschau.de

Italien - Änderung Beschränkungen im Land - Rom
Die Stadt Rom will mit einem Alkoholverbot im öffentlichen Raum das nächtliche Partyleben eindämmen. Ab 18 Uhr bis zum darauffolgenden Morgen um 7 Uhr dürfen nun keine alkoholischen Getränke in Kiosken und an Automaten verkauft werden. Mit dem Verbot will die Stadt dem "wilden Nachtleben" im historischen Zentrum und Ansammlungen, durch die sich das Coronavirus verbreiten könnte, entgegenwirken. Das Verbot sieht außerdem vor, dass die Menschen von 18 Uhr bis 7 Uhr auf öffentlichen Straßen und Grünflächen keinen Alkohol in gläsernen Behältnissen trinken. Ab 20 Uhr ist es außerdem verboten, diese zum Mitnehmen zu kaufen. Die Regelung gilt bis zum 15. September 2021. Quelle: tagesschau.de

Katar / Qatar - Katar ist mit Wirkung vom 4. Juli 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Epidemiologische Lage
Katar ist weiterhin von COVID-19 betroffen, zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Katar ist mit Wirkung vom 4. Juli 2021 kein Risikogebiet mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das katarische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen von Doha (HIA) ist für Einreisen bis auf weiteres gesperrt, ausgenommen sind Ausländer, die über eine katarische Aufenthaltserlaubnis (Qatar ID) verfügen.
Personen mit gültigem katarischen Aufenthaltstitel und Aufenthalt in Katar erhalten bei Ausreise aus Katar automatisch eine Sondergenehmigung zur Wiedereinreise nach Katar. Diese Personen müssen sich bei der Wiedereinreise für sieben Tage in Quarantäne begeben – abhängig vom Infektionsgeschehen in dem Land, aus dem die Wiedereinreise erfolgt, zu Hause oder in einer Quarantäneunterkunft (Hotel). Zur Einreise ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf und von einer anerkannten Stelle im Herkunftsland ausgestellt sein muss. Unter Umständen wird unmittelbar nach Ankunft ein weiterer PCR-Test durchgeführt. Personen mit katarischem Aufenthaltstitel, die sich aufgrund der Pandemie noch im Ausland befinden, müssen über das Qatar Portal vor der Einreise nach Katar eine Einreisegenehmigung beantragen und eine Quarantäneunterkunft buchen. Bei der Erteilung der Genehmigungen durch die katarischen Behörden kann es zu Wartezeiten kommen.
Reisende aus Deutschland müssen sich nach Ankunft für sieben Tage in einer staatlich designierten Quarantäneunterkunft (i.d.R. ein Hotel) isolieren. Die katarischen Behörden überprüfen die Einstufung von Staaten mit geringem Infektionsrisiko, in regelmäßigen Abständen. Deutschland gilt derzeit als Risikogebiet.
Alle Personen, die in Katar vor mindestens 14 Tagen eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erhalten haben, sind für den Folgezeitraum von sechs Monaten von Quarantäneauflagen ausgenommen, sofern sie einen negativen PCR-Test innerhalb von 72 Stunden vor Einreise vorweisen können. Ebenso sind Personen mit Laborergebnis über Genesung von einer COVID-19-Infektion innerhalb von 6 Monaten vor Einreise und negativen PCR-Test 72 Stunden vor Einreise von der Quarantäne befreit.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der internationale Transitverkehr über den Flughafen Doha wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich nur im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden kann, maximal 24 Stunden aufhalten.
Reiseverbindungen
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland bleibt weiterhin reduziert.
Der direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde wieder aufgenommen. Es bestehen noch keine Flug-/Schiffsverbindungen zwischen Katar und Bahrain. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist wieder geöffnet.
Beschränkungen im Land
Alle Einwohner sind verpflichtet, ein Smartphone mit der katarischen Corona-Tracking-App „Ehteraz" bei sich zu führen, wenn sie ihre Wohnung verlassen. Die App kann in gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Maßnahmen können mit hohen Geld- und Haftstrafen (bis zu 50.000 Euro und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeschränkt: Der öffentliche Personennahverkehr operiert mit eingeschränkter Kapazität. Geschäfte sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln mit begrenzter Kapazität geöffnet. Restaurants bleiben geschlossen. Private Treffen sind mit Einschränkungen ausschließlich außerhalb geschlossener Räume für maximal 5 vollständig geimpfte Personen erlaubt. Schulen unterrichten ausschließlich online, Kindergärten sind geschlossen.
Öffentliche und private Kliniken bieten Patienten Beratung per (Video-)Anruf an und nehmen nur Notfallpatienten auf.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, sobald die Wohnung verlassen wird und es sind Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus .
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).

Kroatien - die Gespanschaft Medimurje ist mit Wirkung vom 4. Juli 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gespanschaft Zadar wird abgeraten.
Die Gespanschaft Međimurje ist mit Wirkung vom 4. Juli 2021 kein Risikogebiet mehr.
Epidemiologische Lage
Kroatien ist von COVID-19 weiterhin betroffen, regional jedoch unterschiedlich. In der Gespanschaft Zadar überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese und bis einschließlich 3. Juli 2021 auch die Gespanschaft Međimurje als Risikogebiet eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende aus Deutschland sowie dem EU/EWR- und Schengenraum können seit 1. Juli 2021 ohne Vorlage eines Impfzertifikats, einer Genesungsbestätigung oder eines Tests nach Kroatien einreisen, wenn sie über ein digitales COVID-Zertifikat der EU verfügen. Für die Einreise aus Ländern des EU/EWR- bzw. des Schengenraums ohne digitales COVID-Zertifikat der EU ist die Einreise nach Kroatien mit Einschränkungen gestattet. Detaillierte Informationen dazu bietet das kroatische Innenministerium. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert.
Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften werden vom kroatischen Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Verstöße gegen die Test- und Quarantäneauflagen werden mit einem hohen Ordnungsgeld geahndet.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Sofern der Transit binnen 12 Stunden stattfindet, löst er keine Test- und Quarantäneauflagen aus. Einige Staaten haben Kroatien als Risikogebiet eingestuft, so dass ein Transit z.B. durch Österreich nur ohne Zwischenstopp gestattet ist.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht. Der Fährverkehr zu den Inseln läuft regelmäßig, die Verbindungen werden auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung. Cafés sind im Außenbereich, Restaurants auch im Innenbereich geöffnet.
In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ist eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen. Verschiedene Gespanschaften haben jeweils eigene Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, die auf der Webseite der kroatischen Regierung nachzulesen sind.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht drohen Bußgelder.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung .
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.

Laos - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Laos wird aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Laos bewegt sich auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das laotische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Laos ist derzeit weitgehend abgesperrt. Ausnahmen bestehen für laotische Staatsangehörige, ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten unter Einhaltung von Quarantänevorschriften und nur nach vorheriger Genehmigung durch das laotische Außenministerium. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test aus dem Abreiseland vorzulegen, welcher zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach der Einreise ist ein Wiederholungstest verpflichtend, der kostenpflichtig (650.000 laotische KIP, umgerechnet ca. 55,- Euro) ist. Danach ist eine Quarantäne von 14 Tagen in zugelassenen Hotels vorgeschrieben. Während der Quarantäne ist ein Tracking-Armband zu tragen, welches für 6 USD/Tag gemietet werden muss (Ausnahmen für Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen). Außerdem ist der Erwerb einer vom Arbeitsstab des laotischen Außenministeriums (Task Force Committee of the Ministry of Foreign Affairs for the Prevention, Control and Response to the COVID-19 Pandemic) vorgegebenen Krankenversicherung bei Einreise Pflicht (Kosten etwa 100,- USD). Die Ausstellung von „Visa upon Arrival“ oder eines E-Visa für Laos ist derzeit bis auf weiteres ausgesetzt. Touristenvisa werden nicht mehr ausgestellt. Visa können aktuell nur in bestimmten Ausnahmefällen (ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten) bei der zuständigen laotischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge zwischen Laos und den Nachbarländern sind für den Personenverkehr gesperrt.
Reiseverbindungen
Die nationale Fluggesellschaft Lao Airlines hat alle Inlandsflüge derzeit eingestellt. Auch der öffentliche Personentransport von der Hauptstadt in andere Provinzen und umgekehrt wurde eingestellt.
Reguläre, kommerzielle Flugverbindungen von und nach Laos sind eingestellt. Damit ist Laos von den wichtigen Umsteigeflughäfen abgeschnitten. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur mit unregelmäßig stattfindenden Charterflügen über Seoul/ Südkorea oder Kuala Lumpur/ Malaysia möglich. Dabei darf der Aufenthalt in den Transitflughäfen einen Zeitraum von 24 Stunden nicht überschreiten. Spätestens sieben Tage vor der geplanten Ausreise aus Laos müssen sich deutsche Staatsangehörige bei der deutschen Botschaft in Vientiane melden, da diese deren Ausreise dem laotischen Außenministerium mitteilen muss.
Zusätzlich wird allen Reisenden empfohlen, auch für die Ausreise aus Laos einen negativen COVID-19-Test vorzulegen (ebenfalls kostenpflichtig: 650.000 laotische KIP, umgerechnet ca. 55,-Euro, für Ausländer einschl. Diplomaten), um Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Ausreise zu vermeiden.
Beschränkungen im Land
Für die Hauptstadt Vientiane und die Provinzen gilt derzeit ein Lockdown. Daraus resultieren strengere Lockdown-Maßnahmen in Distrikten mit erhöhten Infektionszahlen (sog. red and yellow zones) und entsprechend weniger strengere Maßnahmen in Distrikten mit nur geringem Infektionsgeschehen (sog. green zones). Die Einteilung der Distrikte in die jeweiligen Zonen erfolgt durch die zuständige Provinzregierung und kann sich fortlaufend ändern. Reisen zwischen den Provinzen sind untersagt. Ausnahmen gelten nur für Personen, die an ihren Wohnort oder Arbeitsplatz zurückkehren müssen, für Personen mit spezieller Genehmigung des COVID-19 Task Force Komitees, für den Warenverkehr und zwischen Provinzen ohne lokalem Infektionsgeschehen.
Banken, medizinische Einrichtungen, Apotheken, Postämter, Supermärkte, sowie Cafés und Restaurants (nur Abholservice) in den betroffenen Provinzen sind geöffnet. Hotels und Resorts dürfen nur Übernachtungs- und Restaurantservice anbieten. Treffen oder Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind nur nach vorheriger Erlaubnis durch die zuständigen Behörden möglich.
Hygieneregeln
Der Zugang in vielen Einrichtungen ist derzeit nur mit Maske und vorheriger Temperaturmessung gestattet. Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln werden von der laotischen Regierung landesweit dringend angeraten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus .
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Bei COVID-19- Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden telefonisch unter 165, 166 oder unter +856-20 5406-6777 und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
• Sollten Sie sich noch in Laos aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Vientiane.

Liberia - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land
Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Liberia wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Liberia ist als Risikogebiet eingestuft. Regionaler Schwerpunkt bleibt die Hauptstadt Monrovia.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Flughafen Monrovia ist geöffnet. Eine Einreise von Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Indien, Pakistan oder Bangladesch aufgehalten haben, ist derzeit nicht möglich. Flüge mit Brussels Airlines von und nach Brüssel finden in reduziertem Umfang (aktuell 4x wöchentlich) statt, Air France bietet seit kurzem tägliche Flüge nach Paris. Jeder Reisende muss vor der Einreise online ein „Health Screening Arrival Form“ ausfüllen. Die entsprechende App ist kostenpflichtig im jeweiligen App-Store unter „Lib Travel“ herunterzuladen. Alle Reisenden müssen bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 96 Stunden sein darf. Am Flughafen Monrovia wird für alle Reisenden ein Schnelltest oder ggf. ein weiterer PCR-Test durchgeführt. Für diesen Test wird eine Gebühr in Höhe von 75.- US-$ erhoben. Bei positivem Testergebnis müssen sich Betroffene in der Regel in staatliche Quarantäne (in der Regel im Militärhospital Nr. 14) begeben. Bei Ausreise ist ebenfalls ein negativer PCR-Test vorzulegen, welcher nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Teststelle befindet sich im Union Center, Sophia Road, Congo Town, Monrovia (Öffnungszeiten: täglich von 9 bis 16 Uhr). Die Testgebühr beträgt 75 US-$.
Durch- und Weiterreise
Die Weiterreise auf dem Luftweg ist möglich, die Land- und Seegrenzen sind derzeit nur sporadisch für Personen- und Warenverkehr geöffnet.
Reiseverbindungen
Mit Einschränkungen im internationalen Flugverkehr ist weiterhin zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen im Land. Für Kaufhäuser, Supermärkte, Nachtlokale und Bars gelten Zugangsbeschränkungen. Gesellschaftliche Veranstaltungen mit über 20 Teilnehmern sind untersagt.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und zur Einhaltung von Abstandsregeln im öffentlichen Raum.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der Liberianischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Libyen - Änderung Einreise - rein nachrichtlich!
Libyen hat den Grenzübergang Wazen Al-Dhiba mit Tunesien am 2. Juli 2021 aufgrund gestiegener Fallzahlen in Tunesien geschlossen. Es ist unklar, für wie lange. Der Grenzübergang Ra's Ajdir bleibt geöffnet. Für die Einreise in die Region ist ein negatives Ergebnis eines COVID-19-PCR-Tests erforderlich (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise). Die Land-, Luft- und Seegrenzen in Ostlibyen – dem Gebiet unter der Kontrolle des Führers der libyschen Nationalarmee (LNA), Feldmarschall Khalifa Haftar – bleiben offen. Reisende nach Bengasi und in andere Gebiete in Ostlibyen unter der Kontrolle der LNA müssen ein negatives Ergebnis eines COVID-19-PCR-Tests vorlegen (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise). Quelle: Garda World

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 04.07.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Litauen - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Jeder Einreisende muss sich vor Einreise online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen. Die Registrierung ist max. 48 Stunden vor Einreise möglich.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Litauen eine Einstufung in grüne, gelbe, rote und graue Länder vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Deutschland fällt derzeit in die Kategorie grün. Für Einreisende aus Deutschland entfällt damit die Test- und Quarantänepflicht.
Bei Einreise aus Ländern der Kategorien gelb, rot und braun ist bei Einreise ein höchstens 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder 48 Stunden alter Antigen-Test in einer der EU-Amtssprachen vorgelegt wird. Ausnahmen bestehen u.a. für COVID-19-Genesene bzw. Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben oder mit dem eigenen PKW einreisen. Nachweise sind in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen. Über alle Ausnahmen und weitere Bedingungen informieren die litauischen Behörden.
Für die Kategorie rot/grau dauert die Quarantäne in der Regel zehn Tage, kann durch einen negativen Corona-Test (auf eigene Kosten) ab dem siebten Tag allerdings verkürzt werden. Eine Verkürzung ist nur mit einem PCR-Test möglich, Antigen-Tests sind aktuell nicht zugelassen. Eine Freitestung aus der Quarantäne nach sieben Tagen ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Quarantäne muss an einem Ort durchgeführt werden, der über mindestens ein getrenntes Schlafzimmer von nichtquarantänepflichtigen Personen verfügt. Kontakt zu diesen Personen muss während dieser Zeit weitestgehend vermieden werden. Es ist gestattet, während der Quarantäne die Wohnung für einen Spaziergang in einem Umkreis von einem Kilometer zu verlassen. Der Besuch von Geschäften etc. ist nicht gestattet. Für Personen, die aus Ländern einreisen mit besonders starkem Infektionsgeschehen gelten Sonderbestimmungen.
Quarantänepflichtige Reisende, die vor Ablauf der Quarantäne aus Litauen ausreisen wollen, müssen hierfür vorab das nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit benachrichtigen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung bei der zuständigen Behörde ist notwendig. Der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland finden keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz im Sinne des Schengener Grenzkodex statt. Auch am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen kommt es grundsätzlich zu keinen ausweisrelevanten Grenzkontrollen. Allerdings kommt es im Zuge von Einreisen zur Überprüfung der erforderlichen COVID-19-Reiseanmeldung. Ein gültiges Reisedokument ist stets unabhängig von der Durchführung von Grenzkontrollen mitzuführen.
Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje, Panemunė–Sovetsk, Tverečius-Vidzy, Šumskas-Losha und Papelekis-Lyntupy möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen. Nur belarussische Staatsangehörige, sowie Ausländer mit belarussischem Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltserlaubnis können nach aktuellen Erkenntnissen weiterhin einreisen. Auch der Warentransport ist grenzüberschreitend aus Litauen möglich.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Flugverbindungen ist stark reduziert. Der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Seit dem 1. Juli 2021 hat Litauen den nationalen Lockdown aufgehoben. Gleichwohl bleibt die epidemiologische Sonderlage landesweit in Kraft.
Mit der Aufhebung des Lockdowns kommt es zu Öffnungen in allen Bereichen und auch zur Rücknahme von Kontaktbeschränkungen. Allerdings gelten Mindestabstands- und Hygieneregeln fort.
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv getesteten Person verpflichtet zu einer 14-tägigen, häuslichen Quarantäne. Diese Quarantäne kann nicht verkürzt werden.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen geschlossenen Raum wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei sportlicher Betätigung gilt die Maskenpflicht nicht. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste .
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung .
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Myanmar - Änderung Beschränkungen im Land
Die Behörden in Myanmar haben Ausgangssperren für mehr als zwei Millionen Menschen angeordnet. Wie lange die Beschränkungen anhalten sollen, ist nicht bekannt. Betroffen sind die zweitgrößte Stadt Mandalay sowie Armenviertel in der südlichen Region Bago. Die betroffenen zwei Millionen Menschen dürfen nun nur noch allein das Haus verlassen. Mit mehreren Personen ist es nur erlaubt, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Mitarbeiter der Regierung sind von der Regelung ausgenommen. Vor diesen neuen Ausgangssperren in Mandalay und Bago waren bereits einige Orte an der indischen Grenze abgeriegelt wurden. Quelle: tagesschau.de

Niederlande - der überseeische Teil des Königreiches der Niederlande Aruba ist mit Wirkung vom 4. Juli 2021 kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in den überseeischen Teil des Königreiches der Niederlande St. Maarten wird derzeit abgeraten.
Der überseeische Teil Aruba ist mit Wirkung vom 4. Juli 2021 kein Risikogebiet mehr
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt im überseeischen Teil des Königreiches der Niederlande St. Maarten mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb dieses als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutschland ist für die Niederlande kein Hochrisikogebiet mehr. Reisende aus Deutschland müssen keinen negativen PCR- oder Antigen-Test mehr vorweisen und es wird auch nicht mehr empfohlen, sich in Hausquarantäne zu begeben. Nähere Informationen und eine Liste der „sicheren Länder“ bietet die niederländische Regierung.
Reisende aus Hochrisikogebieten ab 13 Jahren müssen unabhängig vom Beförderungsmittel bei Einreise einen negativen PCR-Test nachweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. In den Niederlanden angekommen, gilt die dringende Empfehlung sich in eine zehntätige Hausquarantäne zu begeben. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Freitestung ist jedoch nach fünf Tagen durch einen weiteren Test möglich. Informationen über Quarantäne und Ausnahmen bietet die niederländische Regierung .
Reisende aus sogenannten „Sehr-Hochriskogebieten" unterliegen einer Pflicht zur zehntägigen Selbstquarantäne und müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test und eine Quarantänererklärung bei sich führen. Eine Freitestung ist jedoch nach fünf Tagen durch einen weiteren Test möglich.
Bei Einreise aus einem Gebiet mit gefährlicher Virusvariante mit Flugzeug oder Schiff muss entweder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) und ein negativer Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) mitgeführt werden. Bei Einreise per Privattransport (Auto oder Motorrad), Zug oder Bus genügt ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden. Weitere Informationen bietet die niederländische Regierung.
Alle Flugreisenden unabhängig von der Einstufung der Herkunftsregion müssen vor Reiseantritt zusätzlich ein Gesundheitsformular ausfüllen und mitführen.
Für Reisende aus Ländern außerhalb der EU, die nicht als „sichere Länder“ gelten, besteht ein EU-Einreiseverbot mit Ausnahmen. U.a. können seit dem 1. Juli 2021 vollständig Geimpfte von dem Einreiseverbot ausgenommen werden, allerdings nicht bei Einreisen aus Gebieten mit Virusvarianten.
Ab dem 1. Juli 2021 kommt es aufgrund der Einführung des Digitalen Corona-Zertifikates (EU-DCC) zu Erleichterungen bei der Einreise.
Die Testpflicht für EU-Reisende aus Hochrisikogebieten mit Impf- oder Genesungsnachweis entfällt; für nicht EU-Bürger entfällt eine Testpflicht nur bei Impfnachweis, nicht bei Genesungsnachweis.
Mit Wirkung vom 1. Juli 2021 entfällt für EU-Reisende aus Hochrisikogebieten bei Vorzeigen eines negativen Testresultats, Impf- oder Genesungsnachweises die dringende Quarantäneempfehlung. Für Nicht-EU-Bürger gilt dies bei einer Einreise aus Nicht-EU-Staaten lediglich mit einem negativen Testergebnis oder Impfnachweis; ein Genesungsnachweis ist nicht ausreichend und die dringende Quarantäneempfehlung bleibt bestehen.
Bei Einreise aus einem Sehr-Hochrisikogebiet oder einem Gebiet mit Virusvarianten bleibt es jedoch auch für Geimpfte bei einer Testpflicht, der zehntägigen Quarantänepflicht und der Pflicht zur Abgabe einer Quarantäneerklärung.
Im Juli und August 2021 bietet die niederländische Regierung kostenlose Tests für Reisende an, dies gilt auch für Touristen. Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Stichprobenkontrollen sind möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind möglich. Bei reinen Transitreisen durch die Niederlande ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules when changing planes“.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Die wesentlichen einschränkenden Maßnahmen sind außer Kraft getreten. Es gelten die Grundregeln: Bei Beschwerden testen und zu Hause bleiben, Hände waschen und Abstandsregeln einhalten. Kontaktbeschränkungen sind aufgehoben, Freizeiteinrichtungen und Lokale sind ggf. mit Kapazitätsbeschränkungen und unter Einhaltung der Abstandsregeln, geöffnet. Weitere Informationen in englischer Sprache bietet die niederländische Regierung.
Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande aus Hochrisikogebieten zu verzichten.
Hygieneregeln
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist weitgehend aufgehoben. Diese Maskenpflicht bleibt nur in den Bereichen in Kraft, in denen die 1,5 Meter-Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, z.B. bei der Personenbeförderung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen/Bahnhöfen, auf Flughäfen und in Flugzeugen.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden ; Beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung. Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „ Rules when changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
Erkundigen Sie sich zu den aktuellen Einreisebedingungen und zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden in Aruba, Bonaire , Curaçao , Saba , St. Eustatius und St. Maarten.

Norwegen - die Provinzen Agder und Rogaland sind mit Wirkung vom 4. Juli 2021 wieder Risikogebiete, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Agder und Rogaland wird mit Wirkung vom 4. Juli 2021 abgeraten.
Epidemiologische Lage
Norwegen ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt in den Provinzen Agder und Rogaland mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese mit Wirkung vom 4. Juli 2021 als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für die Einreise nach Norwegen gelten weiterhin Beschränkungen. Vollständig geimpfte oder von einer COVID-19 Infektion in den vergangenen 6 Monaten genesene Personen ist die Einreise unter Vorlage des QR-Codes des Digitalen COVID-Zertifikats der EU gestattet. Nicht vollständig geimpfte oder genesene Reisende oder Personen ohne digitales COVID-Zertifikat der EU können nur in Ausnahmefällen einreisen. Zu den Ausnahmen zählen Personen mit festem Wohnsitz in Norwegen und Besuche des engeren Verwandtenkreises: Stief-/Eltern, Stief-/Kinder, Großeltern, Enkel und Urenkel (minderjährige Kinder, Ehegatten). Detaillierte Informationen zu den Ausnahmetatbeständen bietet die norwegische Regierung.
Es empfiehlt sich, umfangreiche Dokumentation über den Wohnsitz bzw. den Verwandtschaftsgrad und Status der Bezugsperson mitzuführen, um den Ausnahmetatbestand bei Einreise glaubhaft machen zu können. Außerdem sind Besuche von Lebenspartnern und deren Kindern möglich, sofern die Beziehung seit mindestens neun Monaten besteht. Hierfür ist jedoch ein Antrag über die norwegische Einwanderungsbehörde (UDI ) notwendig.
Reisende, die unter die genannten Ausnahmen fallen, müssen sich vor Reiseantritt registrieren, einen max. 24 Stunden alten Antigen- oder PCR-Test bei Einreise vorlegen, sich bei Ankunft in Norwegen erneut auf COVID-19 testen lassen und sich in Einreisequarantäne begeben. Von der Registrierungs-, Test- und Quarantänepflicht ausgenommen sind vollständig geimpfte oder von einer COVID-19 Infektion in den vergangenen 6 Monaten genesene Personen, die bei Einreise aus EU-Staaten den QR-Codes des Digitalen COVID-Zertifikats der EU vorlegen.
Die norwegische Regierung bietet dazu detaillierte Informationen.
Ab dem 5. Juli 2021 sind Erleichterungen der norwegischen Einreisebestimmungen für aus Deutschland einreisende Personen vorgesehen.
Durch- und Weiterreise
Wer aus einem „grünen“ Land kommt, sich aber innerhalb der letzten 10 Tage in einem „roten“ Land aufgehalten hat, kann nicht nach Norwegen einreisen. Gleiches gilt für den Transit durch ein „rotes“ Gebiet, es sein denn, es wurden keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, es gab keinen Kontakt zu Bewohnern und keine Übernachtung. Maßgeblich ist die Kategorisierung des norwegischen Gesundheitsinstituts. Ab dem 5. Juli 2021 gelten Erleichterungen bei den Einreisebeschränkungen.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind im Rahmen der geltenden Einreisebeschränkungen grundsätzlich möglich. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bestehende Flugverbindungen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens auch kurzfristig ausgesetzt werden.
Fährverbindungen bestehen über die Reederei Colorline. Es werden die Verbindungen Oslo-Kiel und Larvik-Hirtshals betrieben, die allerdings aufgrund der Pandemielage eingeschränkt sein können.
Eine aktuelle Übersicht über die Reiseverbindungen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Oslo.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen in den jeweiligen Gemeinden unterscheiden sich in Art und Umfang sind jedoch auf den jeweiligen Internetseiten der Kommunen einsehbar, wie z. B. bei der Stadt Oslo. Es gilt landesweit die Empfehlung, soziale Kontakte einzuschränken. Zudem gelten Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen und die dringende Empfehlung, die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind, wie z.B. bei der Stadt Oslo. Landesweit soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo. Quelle: AA

Norwegen ändert seine Bestimmungen für die Einreise und lässt ab dem 5. Juli 2021 wieder Touristen ins Land. Reisende aus vielen EU-Ländern wie Deutschland, Frankreich und Belgien können dann wieder ins Land reisen, ohne in Quarantäne zu müssen. Ab Montag richtet sich das Land nach dem Ampelsystem der EU für die Kategorisierung der Infektionsgefahr. Damit werden eine Reihe von Ländern auch für die Norweger "grün". Jeder Einreisende muss sich aber an der Grenze registrieren und testen lassen. Quelle: tagesschau.de

Papua-Neuguinea - Änderung Einreise
Die Behörden in Papua-Neuguinea haben die internationalen Reisekontrollen verschärft. Ab dem 2. Juli 2021 wird von allen Einreisenden aus dem Ausland verlangt, dass sie vor Reiseantritt vollständig geimpft sind. Jeder Reisende, der eine Ausnahme von der Impfpflicht beantragt, muss die Genehmigung der nationalen Behörden beantragen und erhalten. Darüber hinaus müssen alle Ankömmlinge nach ihrer Ankunft in Papua-Neuguinea auf eigene Kosten 21 Tage lang unter Quarantäne gestellt werden. Personen, die in das Land einreisen, müssen sich an den Tagen eins, sieben und 21 der Selbstisolierungsphase auf Kosten einer genehmigten Quarantäneeinrichtung einem COVID-19-Test unterziehen. Die Behörden erlauben Paaren oder Familien, die auf demselben Flug waren, sowie Betreuern und ihren Patienten, die Quarantänezeit gemeinsam zu durchlaufen. Die Hotelleitung ist berechtigt, die Reisepässe der Passagiere während der Quarantänezeit aufzubewahren. Verstöße gegen Quarantäneanordnungen werden mit Geldstrafen bis zu 50.000 PGK und/oder bis zu sieben Jahren Gefängnis geahndet. Alle Einreisenden müssen vor der Einreise eine schriftliche Genehmigung des Büros des Nationalen Pandemie-Kontrolleurs einholen. Die Genehmigung ist für eine einzige Einreise 90 Tage lang gültig. Internationale Flüge von Australien, Singapur, Hongkong und den Philippinen sind bei bestimmten Fluggesellschaften verfügbar, obwohl Air Niugini (PX) die meisten internationalen Flüge durchführt. Einreisende Fluggäste über fünf Jahren müssen innerhalb von sieben Tagen vor Reiseantritt ein negatives Ergebnis eines COVID-19-PCR-Tests erhalten und spätestens 24 Stunden vor dem Einsteigen in einen Flug nach Papua-Neuguinea eine elektronische Gesundheitserklärung ausfüllen. Quelle: Garda World

Philippinen - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila.
Die Philippinen sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Bis auf weiteres ist Ausländern die Einreise für touristische Zwecke in die Philippinen verboten. Erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt, neue touristische Visa werden derzeit grundsätzlich nicht ausgestellt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Flugzeug- und Schiffsbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) von philippinischen Staatsangehörigen, für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind, sowie für Ausländer, die bereits im Besitz von Langzeitvisa sind. Reisende unterliegen nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht, während derer am siebten Tag ein PCR-Test durchgeführt werden muss. Alle Einreisenden, mit Ausnahme von Diplomaten und Angehörigen internationaler Organisationen, müssen eine Buchung für eine akkreditierte Quarantäne-Einrichtung für mindestens 10 Tage vorlegen. Die Quarantäne wird auf 7 Tage verkürzt, wenn ein Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung, oder bei im Ausland erfolgter Impfung, ein internationaler/WHO-Impfnachweis vorgelegt wird und der Aufenthalt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem der vom Gesundheitsministerium definierten "Green Countries" war. Deutschland gehört bislang nicht zu diesen Ländern. Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Zur Eindämmung der Virusvariante B.1.617, die zuerst in Indien nachgewiesen wurde, wird bis auf weiteres Flugpassagieren, die aus Indien, Pakistan, Nepal, Sri Lanka, Bangladesch, Oman oder den Vereinigten Arabischen Emiraten kommen oder sich dort während der letzten 14 Tage aufgehalten haben, die Einreise in die Philippinen verweigert. Reisende, die ausschließlich Flugtransitpassagiere in diesen Ländern waren, sind von diesem Einreiseverbot ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test oder philippinische Impfnachweise vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden.
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen PCR-Test oder einen Impfnachweis.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über den Flughafen in Manila bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt im Großraum Manila eine Quarantänestufe mit umfangreichen Einschränkungen in der Versorgung und der Bewegungsfreiheit sowie eine nächtliche Ausgangssperre. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden nur unzuverlässig statt.
Die touristische Infrastruktur ist stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum (in Gebäuden, aber auch im Freien) gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz sowie zusätzlich einen Gesichtsschutz (face-shield) zu tragen. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt. Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung in staatlicher Unterbringung.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Falls Sie im Besitz eines Langzeitvisums sind oder eine Sondereinreisegenehmigung mit bereits ausgestelltem und noch gültigem Touristenvisum beantragen möchten-, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft , ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Einreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.

Portugal - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal (einschließlich der Autonomen Regionen Madeira und Azoren) wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 wieder stärker betroffen, die Zahl der Neuinfektionen ist regional unterschiedlich. Es sind vermehrt Fälle von neuen, ansteckenderen Varianten von COVID-19 festgestellt worden, weshalb Portugal mit Wirkung vom 29. Juni 2021 0 Uhr für zunächst zwei Wochen als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft- und Seeweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer Nukleinsäureamplifikationstest (TAAN) oder ein negativer Antigen-Test (TRAg) ist für alle Reisenden auf das Festland erforderlich. Für Madeira und die Azoren gelten abweichende Einreisebestimmungen, s. Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Der Nukleinsäureamplifikationstest darf nicht mehr als 72 Stunden, der Antigen-Test nicht mehr als 48 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter zwölf Jahren. Seit dem 1. Juli 2021 sind Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU von der Testpflicht befreit. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen.
Reisende (auf Luft-, See- oder Landweg), die sich in den letzten 14 Tagen in Südafrika, Brasilien, Indien Nepal oder im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Portugal für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Für Reisende aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gilt hierbei eine Ausnahme für vollständig Geimpfte und deren minderjährige Kinder. Ein zusätzliches Formular der Grenzbehörden (SEF) ist dabei auszufüllen.
Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38°C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen.. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Portugiesische Häfen auf dem Festland sind wieder geöffnet, es gelten die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Auch die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal geöffnet. Über den Landgang der Passagiere dort wird im Einzelfall entschieden. Die Häfen der Autonomen Region Azoren haben wieder für Kreuzfahrttourismus geöffnet.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung Portugals als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Portugal nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.
Das für Portugal geltende Beförderungsverbot für Personen im grenzüberschreitenden Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für zunächst 14 Tage ab 29. Juni 2021 gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt der allgemeine Notstand (situacao de calamidade). Die Regierung hat Öffnungsschritte am 14. Juni 2021 umgesetzt, weitere aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens aber zurückgestellt. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Geschäften sind grundsätzlich nicht mehr beschränkt und die Kapazitätsgrenzen im ÖPNV deutlich erhöht. In einer weiterhin stark zunehmenden Zahl von Landkreisen gelten erheblich strengere Maßnahmen. Das gilt insbesondere für die Landkreise (Concelhos) Albufeira, Almada, Amadora, Barreiro, Cascais, Constância, Lisboa, Loulé, Loures, Mafra, Mira, Moita, Odivelas, Oeiras, Olhão, Seixal, Sesimbra, Sintra und Sobral de Monte Agraço mit erheblichen Einschränkungen der Öffnungszeiten von Lokalen und Geschäften am Wochenende und Feiertagen.
Zusätzlich wurde eine nächtliche Ausgangssperre von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr des Folgetages für alle Landkreise (Concelhos), z.B. auch die Stadt Lissabon und Porto, die ein erhöhtes oder besonders erhöhtes Risiko haben, verhängt. Diese nächtliche Ausgangssperre gilt ausnahmslos, insbesondere auch für vollständig Geimpfte.
Mit Wirkung vom 2. Juli 2021, 15 Uhr, bis 5. Juli 2021, 6 Uhr, sind für die Region Lissabon Bewegungsbeschränkungen erlassen, d.h. die Region darf in diesem Zeitraum weder betreten noch verlassen werden. Ausnahmen gelten für Arbeitswege oder zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von hilfebedürftigen Personen oder Minderjährigen oder aus Gründen höherer Gewalt.
Die Fahrt international einreisender oder ausreisender Touristen zum Hotel bzw. zum Flughafen in Lissabon bleibt dabei erlaubt.
Zusätzlich zu den vorgenannten Ausnahmen können Personen sich frei bewegen, sofern sie entweder ein digitales Zeugnis über eine vollständige Impfung oder Genesenenstatus oder ein Testnachweis (kein Selbsttest) vorlegen können. (PCR Test nicht älter als 72 Stunden, Schnelltest nicht älter als 48 Stunden, Minderjährige unter 12 Jahren benötigen keinen Test).
Je nach Pandemieentwicklung gelten regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU .
Der Strandbetrieb wurde in dieser Badesaison mit einem Ampelsystem aufgenommen, es gilt Maskenpflicht beim Zu- und Abgang. Menschenansammlungen sind weiterhin untersagt. Private Feiern sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleiben untersagt, Bars und Diskotheken geschlossen.
Hygieneregeln
Im Rahmen des Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira . Sämtliche Nachweise müssen in englischer Sprache vor Einreise über die App madeirasafe.com eingereicht werden.
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss zusätzlich der digitalen Einreiseanmeldung gemäß Online-Formular für Madeira ein negativer Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) vorgelegt werden, der bei Abflug/Abfahrt nicht älter als 48 Stunden sein darf. Minderjährige unter 12 Jahren benötigen keinen Test, sowie gegen COVID-19 vollständig geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen gemäß den vorgenannten Informationen. Auf Madeira können solche Test gegen Vorlage des Tickets bei Apotheken, Kliniken und Labors kostenfrei gemacht werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren (zwischen 1 und 5 Uhr). Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind auf maximal sechs Personen pro Gruppe im Innenraum und 10 Personen pro Gruppe im Außenbereich begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Für gewerbliche Einrichtungen gelten beschränkte Öffnungszeiten.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug / Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise auf dem Luft- oder Seeweg vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug / Abfahrt durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Seit dem 1. Juli 2021 sind Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU von der Testpflicht befreit. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag sowie nunmehr auch am zwölften Tag nach dem ersten Test erfolgen. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde des Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras .
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über mögliche Änderungen im Flugplan und die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.

San Marino - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
San Marino ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das Instituto per la Sicurezza Sociale.
Einreise
Die Einreise erfolgt grundsätzlich über Italien, so dass die Einreisebestimmungen für Italien auch maßgeblich sind.
Bei Einreise von Personen nach San Marino, die sich in den vorausgegangenen 14 Tagen außerhalb von Italien und dem Vatikan aufgehalten haben, ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eine Bescheinigung über eine SARS-CoV-2-Impfung oder über vorhandene SARS-CoV-2 Antikörper nach dem 1. April 2021 oder über die Genesung nach SARS-CoV-2 Erkrankung innerhalb der letzten 6 Monate erforderlich. Kinder unter zehn Jahren sind von diesen Auflagen befreit. Die Nachweise sind der nationalen Gesundheitsbehörde per E-Mail an laboratorio.analisi@iss.sm oder laboratorioanalisi@pec.sm (Tel.: 00378(0)549994308) zur Verifizierung zu übersenden.
Weitere Informationen bietet das Außenministerium von San Marino.
Staatsangehörige San Marinos, Personen, die in San Marino ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, über zehn Jahre alt sind und die aus Ländern außer Italien und dem Vatikan nach San Marino zurückkehren oder sich in den vorausgegangenen 14 Tagen außerhalb dieser beiden Länder aufgehalten haben, müssen die Einreise vorab dem „Centro Unico Prenotazioni dell’ISS“ /“Single Booking Center“ (Telefon 00378(0)549 994889 oder E-Mail) melden, damit innerhalb von 48 Stunden nach Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden kann. Bis zum Erhalt des Testergebnisses müssen sich die Personen in treuhänderische Quarantäne begeben. Ist das Testergebnis positiv, muss die Quarantäne zu Hause erfolgen. Die Kosten des Tests und der Quarantäne sind von den Reisenden zu tragen. Alternativ kann dem „Laboratorio Analisi dell’ISS ein negatives Ergebnis eines PCR- oder Antigen-Tests oder eine Bescheinigung über eine SARS-CoV-2-Impfung oder über vorhandene SARS-CoV-2 Antikörper nach dem 1. April 2021 oder über die Genesung nach SARS-CoV-2 Erkrankung innerhalb der letzten 6 Monate vorgelegt werden. Der Test muss dabei innerhalb von 48 Stunden vor Einreise nach San Marino erfolgt sein.
Die Nichtbeachtung der Mitteilungs- und Quarantänepflicht wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den zuständigen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden.
Reisen zwischen San Marino und den italienischen Regionen, die von den italienischen Behörden als „rot“ und „orange“ eingestuft sind, sind verboten (außer zur Arbeit, aus gesundheitlichen oder sonstigen triftigen Gründen sowie zu Studienzwecken, wenn Präsenzunterricht gestattet ist). Triftige Gründe sind durch Selbsterklärung nachzuweisen. Dazu zählen u.a. der Besuch oder das Abholen eines minderjährigen Kindes vom oder beim anderen Elternteil, Aufsuchen des Zweitwohnsitzes, des Partners oder Einkaufsfahrten für Lebensmittel oder Produkte, die nicht am Wohnsitz erhältlich sind, sowie Training und Teilnahme an Wettkämpfen für autorisierte Wettkampfsportarten. Das Reisen zwischen „gelben“ und "weißen" Regionen ist gestattet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch San Marino und Italien ist aus den anderen EU/Schengen-Staaten bis zu 36 Stunden möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Zu Durch- und Weiterreise durch Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien .
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Busverkehr, Fahrpläne sind bei den jeweiligen Anbietern online einsehbar. Für Verbindungen ab Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien.
Beschränkungen im Land
In San Marino gelten zunächst bis zum 31. August 2021 die Einschränkungen aus den Dekreten 206/2020 und 124/2021.
Versammlungen von mehr als 20 Personen an privaten und öffentlichen Orten sind nicht gestattet. Die Höchstzahl kann entsprechend überschritten werden, wenn alle Anwesenden (außer Kindern) geimpft sind oder einem Haushalt angehören.
Restaurants, Cafés, Bars und Geschäfte sowie Museen, Kinos und Theater können unter Auflagen öffnen. Veranstaltungen können ebenfalls unter Auflagen durchgeführt werden. Der öffentliche Nahverkehr ist weiterhin nutzbar, es gelten besondere Beförderungsbestimmungen für Fahrzeuge.
Hygieneregeln
Im Freien und in geschlossenen Räumen wird das Tragen einer Maske dringend empfohlen. In öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen kann das Tragen einer Maske verlangt werden. Kinder unter sechs Jahren und Personen mit entsprechender Einschränkung sowie vollständig geimpfte Personen müssen generell keine Maske tragen. Eine Maske muss auch nicht getragen werden, wenn man sich alleine oder ausschließlich in Begleitung von Angehörigen des gleichen Haushalts befindet oder wenn dies ausdrücklich ausgewiesen ist. Plexiglas-Visiere und Stoffmasken sind nicht zugelassen. Die Nicht-Einhaltung einer bestehenden Maskenpflicht sowie die Falschangabe oder irreführende Angaben über den Status der Haushaltsgemeinschaft oder des Impfstatus werden mit Bußgeldern bestraft. Temperaturmessungen vor Betreten öffentlich zugänglicher Einrichtungen sind möglich. Ein Abstand von 1,50 Meter zu anderen Personen ist einzuhalten. Personen, die zu einem Haushalt gehören und daher die Regeln zur Abstandswahrung nicht beachten müssen, müssen eine Erklärung ausfüllen, welche sich im Anhang zu Dekret Nr. 96 findet.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Informieren Sie sich auf der Website des san-marinesischen Außenministeriums und der Regierung , dem Istituto per la Sicurezza Sociale oder über diese E-Mailadresse.
• Bei Grippesymptomen oder Fieber (über 37,5°C) ist es nicht gestattet, das Haus zu verlassen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, einen Arzt zu kontaktieren.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Italien.

Sierra Leone - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sierra Leone wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Sierra Leone ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Informationsministerium, das Directorate of Health Security and Emergencies sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Regierung hat strenge Regeln zur Pandemieprävention bei Ein- und Ausreise erlassen. Flugreisende müssen sich vor Reiseantritt über das Reiseportal von Sierra Leone online registrieren. Dafür ist neben den persönlichen- und Reisedaten ein negatives PCR-Testergebnis nachzuweisen, das bei Abflug nach Sierra Leone nicht älter als sieben Tage sein darf. Das negative Testergebnis sowie der Nachweis der Registrierung durch einen Registrierungscode sind bereits am Ausgangsflughafen vorzulegen. Bei Einreise ist die Durchführung eines weiteren PCR-Tests und eines RDT-Schnelltests verpflichtend. Die Gebühr (ca. 80 Euro) für diese Tests ist bei der Registrierung über das o.g. Reiseportal zu entrichten. Weitere ausführliche Hinweise finden sich auf dem Reiseportal von Sierra Leone.
Auch bei Ausreise aus Sierra Leone muss eine Registrierung auf dem Reiseportal, sowie ein negatives PCR-Testergebnis, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf, am Flughafen nachgewiesen werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen in Lungi ist geöffnet. Der Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Angesichts wieder steigender Infektionszahlen hat die Regierung neue Maßnahmen erlassen. Ab dem 5. Juli gilt für zunächst einen Monat eine nächtliche Ausgangssperre von 23 Uhr bis 5 Uhr. Gottesdienste sind ab 2. Juli untersagt. Nachtclubs und Kinos werden voraussichtlich bis Ende Juli 2021 geschlossen. Restaurants sollen Essen zum Mitnehmen anbieten und um 21 Uhr schließen. Sportveranstaltungen sollen ohne Publikum stattfinden, zu Trauerfeiern, Hochzeiten und anderen gesellschaftlichen Veranstaltungen dürfen sich nicht mehr als 50 Teilnehmer versammeln. Seit dem 22. Juni 2021 ist der Zugang zu Regierungsgebäuden nur noch mit dem Nachweis von zumindest einer COVID-19-Impfung gestattet. Fahrer und Passagiere im Verkehr zwischen den Distrikten werden dringen aufgefordert, sich impfen zu lassen.
Hygieneregeln
Angesichts wieder steigender Infektionszahlen hat die Regierung eine strenge Maskenpflicht erlassen. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Directorate of Health Security and Emergencies .

Slowakei - Änderung Einreise
Die Slowakei verschärft ihre Einreiseregeln drastisch. Vom 9. Juli 2021 an müssen alle Ungeimpften für 14 Tage in Quarantäne. Das gilt unabhängig vom Herkunftsland. Frühestens am fünften Tag ist ein freier Test mit einem PCR-Corona-Test möglich. Reisende, die seit mindestens 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz haben, sind von der Quarantäne ausgenommen. Transitreisende, die zum Beispiel von Deutschland über Tschechien und die Slowakei nach Ungarn fahren wollen, sind von der Quarantäne ausgenommen. Sie müssen sich indes an vorgegebene Straßenrouten halten. Quelle: tagesschau.de

Slowenien - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Slowenien ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Deutschland wird von Slowenien nicht mehr als Risikogebiet geführt und befindet sich auf der grünen Liste unbedenklicher Länder/Gebiete. Personen, die aus einem Land der grünen Liste einreisen und die sich nachweislich mindestens fünf Tage vor ihrer Einreise nach Slowenien ausschließlich in Ländern der grünen Liste aufgehalten haben, unterliegen bei der Einreise keinen coronabedingten Beschränkungen mehr, insbesondere keiner Pflicht zur Vorlage eines Negativtests und auch keiner Quarantänepflicht.
Detaillierte Informationen zu den bei Einreise aus einem Risikogebiet zu beachtenden Quarantänebestimmungen bietet die Webseite der Deutschen Botschaft Laibach.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Voraufenthalts stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein, was insbesondere für die Weiterreise nach Kroatien ein gültiges Ausweisdokument voraussetzt.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana, Maribor, Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wiederaufgenommen. Busse und Bahnen verkehren eingeschränkt. Grenzüberschreitender Busverkehr zum Zweck touristischer Reisen nach und in Slowenien ist wieder erlaubt.
Beschränkungen im Land
Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.) sowie Gastronomiebetriebe sind eingeschränkt geöffnet. Es bestehen Kontaktbeschränkungen. Private Zusammenkünfte mit höchstens 50 Personen sind erlaubt.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die Hotline unter der Telefonnummer +386 1 478 7550. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen werden per E-Mail beantwortet.
• Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
• Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 04.07.2021 - Teil 3

Beitrag von Birgitt »

Spanien - die autonomen Gemeinschaften Kantabrien und Katalonien sind mit Wirkung vom 4. Juli 2021 wieder Risikogebiete, Änderung Epidemiologische Lage, Besonderheiten auf den Inseln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Navarra, La Rioja, das Baskenland und die Exklave Ceuta wird derzeit abgeraten.
Mit Wirkung vom 4. Juli 2021 gilt dies auch für die Regionen Kantabrien und Katalonien.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen steigt in mehreren Regionen wieder, auch auf den Balearen und Kanaren. Die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Navarra, La Rioja, das Baskenland, die Exklave Ceuta und mit Wirkung vom 4. Juli 2021 auch Kantabrien und Katalonien sind als Risikogebiete eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet (Deutschland ist derzeit kein Risikogebiet) aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Marokko hat die Flugverbindungen von und nach Spanien bis auf weiteres ausgesetzt.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Gewisse Beschränkungen im öffentlichen Leben wie z.B. in der Gastronomie bestehen weiter. Weitere Informationen in englischer Sprache bieten die katalonischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben. Gewisse Beschränkungen im öffentlichen Leben wie z.B. in der Gastronomie bestehen weiter. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
Für Andalusien wurden das Ein- und Ausreiseverbot sowie die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Die Öffnungszeiten für Restaurationsbetriebe und Diskotheken wurden erweitert. Es gibt jedoch weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf den gesamten Balearen ist die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die mindestens sechs Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) übersandt werden.
Für Reisende aus anderen spanischen Regionen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgte Erstimpfung oder einen Nachweis über eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende COVID-19 Infektion vorlegen, entfällt die Testnachweispflicht bei Einreise auf die Kanaren.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Personen ab zwölf Jahren (auch wenn sie aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) nachweisen:
• entweder ein maximal 72 Stunden altes negatives Testergebnis
• oder die vollständige Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff
• oder zumindest den Erhalt der Erstimpfung innerhalb eines Zeitraums zwischen 15 Tagen und vier Monaten vor der Ankunft
• oder die Genesung von einer COVID-19-Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von längstens sechs Monaten vor der Ankunft gemäß amtlichem Attest.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die Maskenpflicht im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen, es sei denn, das Publikum befindet sich auf Sitzplätzen, die den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern gewährleisten. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Nähere Informationen finden sich in der spanischen Verordnung.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Trinidad und Tobago - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Trinidad und Tobago wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Trinidad und Tobago ist von COVID-19 stark betroffen, zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen wieder rückläufig. Trinidad und Tobago ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landesgrenzen sind noch geschlossen. Die Einreise ist nur mit individueller elektronisch zu beantragender Sondergenehmigung möglich. Je nach Genehmigungskategorie gelten unterschiedliche Einreiseprotokolle , die in jeder Variante eine 14-tägige Quarantäne sowie einen PCR-Test beinhalten. Für Touristen besteht keine Einreisemöglichkeit. Eine Öffnung der Grenzen wurde durch die Regierung für den 17. Juli 2021 in Aussicht gestellt. Nicht vollständig geimpften Ausländern wird voraussichtlich die Einreise auch weiterhin nicht gestattet sein.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus Trinidad und Tobago ist eine elektronische Ausreisegenehmigung unter Angabe des konkreten Verkehrsmittels erforderlich.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen sind geschlossen. Repatriierungsflüge, medizinische Notflüge sowie Charterflüge dürfen nur mit Sondergenehmigung stattfinden. Der öffentliche Nahverkehr wurde stark reduziert. Inlandsflüge sowie Fähren dürfen nur für notwendige Reisen genutzt werden.
Beschränkungen im Land
Die Einschränkungen zur Bekämpfung von COVID-19 wurden angesichts steigender Zahlen verschärft. Es gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als fünf Personen; bei Verstößen gegen das Versammlungsverbot auch im privaten Bereich ist die Polizei befugt einzugreifen. Freizeiteinrichtungen, Kinos, Restaurants und Bars, sowie Strände sind vollständig geschlossen. Geschäfte und Märkte, die nicht der notwendigen Versorgung dienen, sind ebenfalls geschlossen. Gottesdienste sind nur für Beerdigungen und Hochzeiten und mit höchstens 10 Teilnehmern erlaubt. Es gilt ein nächtliches Ausgangsverbot. Die jeweils gültigen Regelungen im Detail werden per legal notice bekannt gegeben.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch im eigenen Fahrzeug und im Freien. Bei Nichtbeachtung werden Geldstrafen verhängt. Öffentliche Gebäude (Geschäfte, Restaurants etc.) dürfen nur nach Handdesinfektion betreten werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise und Vorschriften lokaler Behörden. Informieren Sie sich ggf. in Ihrer Unterkunft nach kürzlichen Änderungen. Bei Verstößen gegen die Ausgangs- und Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Trinidad und Tobago.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline (868) 800- 9355 oder 877- 9355 – Trinidad bzw. (868) 800-4325 - Tobago oder das nächste Gesundheitscenter.

Tschechische Republik - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Deutschland ist derzeit der grünen Kategorie zugeordnet. Die Einreise ist für EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik aus jeglichem Grund möglich. Die Einreise aus Deutschland ist ohne Erfordernis eines Tests, einer Impfung oder Quarantäne möglich.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Für Einreisen aus den unterschiedlichen Kategorien gilt Folgendes:
1. Grüne Kategorie:
Aus EU-Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise aus jeglichem Grund und ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich. Aus anderen grünen Ländern ist die Einreise bis auf Ausnahmen nur aus triftigem Grund möglich. Für Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, sind Einreisen aus jeglichem Grund möglich.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise nur mit Negativtest (PCR oder Antigen) und Online-Anzeige möglich. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger müssen bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel keinen Negativtest vorlegen, aber innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen. Für Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, sind Einreisen aus jeglichem Grund sowie ohne Testpflicht möglich. Reisende müssen ihre Einreise per Online-Anzeige anmelden.
3. Rote Kategorie:
Die Einreise ist nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden), Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Binnen fünf Tagen nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Für Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik genügt ein Antigen-Test, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Für diesen Personenkreis genügt bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel die Vornahme eines PCR-Tests innerhalb von fünf Tagen nach der Einreise. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Für Geimpfte und Genesene EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt die Testpflicht bei Einreise. Sie können die Quarantänepflicht durch einen PCR-Test unmittelbar nach Einreise beenden. Alle Reisenden müssen Ihre Einreise per Online-Anzeige anmelden.
4. Dunkelrote Kategorie
Die Einreise ist nur mit negativem PCR-Test, Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Frühestens fünf Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Für Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik genügt ein Antigen-Test, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Für diesen Personenkreis genügt bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel die Vornahme eines PCR-Tests frühestens fünf Tagen nach der Einreise.
Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Für Geimpfte und Genesene EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt die Testpflicht bei Einreise. Sie können die Quarantänepflicht durch einen PCR-Test unmittelbar nach Einreise beenden.
5. Graue Kategorie
Die Aus- und Einreise in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aus Ländern der grauen Kategorie ist die Einreise in die Tschechische Republik nur in Ausnahmefällen mit negativem PCR-Test, Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Innerhalb von 24 Stunden sowie frühestens am 10. Tag nach Einreise ist jeweils ein weiterer PCR-Test der zuständigen Hygienebehörde vorzulegen.
Ausnahmen von der Anzeige-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gelten u.a. für Geimpfte, Genesene und in weiteren Ausnahmefällen über die das tschechische Innenministerium informiert.
Neben tschechischen Impfzertifikaten werden nationale Impfzertifikate aus Deutschland, sowie aus allen EU-Ländern, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein und Ländern der grünen Kategorie anerkannt. Das tschechische Gesundheitsministerium hat auf seiner Homepage Muster der anerkannten Impfzertifikate und –pässe eingestellt. Ab dem 1. Juli 2021 wird nur noch das Digitale COVID-Zertifikat der EU anerkannt.
Für geimpfte Reisende aus diesen Ländern ist kein negativer Test und keine Quarantäne erforderlich, wenn die Zweitimpfung bei einem Impfschema mit 2 Dosen höchstens 9 Monate zurückliegt die Erstimpfung bei einem Impfschema mit 2 Dosen mindestens 22 Tage und nicht länger als drei Monate zurückliegt oder die Impfung bei einem Impfschema mit 1 Dosis mindestens 14 Tage und nicht länger als 9 Monate zurückliegt.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise (maximal 12 Stunden) ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich.
Sofern diese aus Deutschland oder einem anderen Land der orangen, grünen oder roten Kategorie gemäß dem Ampel-System einreisen ist die Durchreise ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich.
Sofern Transitreisende aus einem Land mit sehr hohem Infektionsrisiko (dunkelrote Kategorie) einreisen, kann der reine Flughafentransit ohne Test und Einreiseanmeldung erfolgen. Bei Transit auf dem Landweg oder Weiterreise auf dem Landweg nach Ankunft auf einem tschechischen Flughafen benötigen Durchreisende einen Negativtest (PCR, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen, nicht älter als 24 Stunden).
Durchreisen aus Ländern mit extrem hohem Infektionsrisiko (graue Kategorie) sowie von Drittstaatern ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind nicht möglich.
Reisende, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, jedoch in eingeschränktem Maße. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen nach Deutschland ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im Covid-Portal (Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Sofern die Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sind, können im Innern maximal 200 und Außen maximal 500 Personen teilnehmen.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur von Getesteten, Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen sowie botanische und zoologische Gärten sind für eine begrenzte Besucherzahl geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind wieder möglich.
Restaurants und Hotels sind für geimpfte, genesene oder getestete Gäste geöffnet.
Es besteht ein Ausreiseverbot in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko für Tschechen und Ausländer mit Wohnsitz in der Tschechischen Republik. Bei Wiedereinreise aus einem solchen Land können hohe Bußgeldern verhängt werden.
Hygieneregeln
Im Freien gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. An infektionsgefährdenden Orten, wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in PKW bei Fahrgemeinschaften muss eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske getragen werden. Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske für die Dauer von 14 Tagen für alle aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisenden und durch die Tschechische Republik durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation. Quelle: AA

Tschechien verschärft seine Einreisebestimmungen. Nach den Plänen der Regierung müssen vom 9. Juli 2021 an alle Reisenden ein Online-Meldeformular ausfüllen. Wer nicht vollständig geimpft ist, muss zudem einen negativen PCR-Test vorlegen, unabhängig davon, aus welchem Land er kommt. Die Einzelheiten der neuen Regelung waren noch nicht bekannt. Bisher gilt noch, dass die Einreise aus sogenannten grünen Ländern mit geringem Corona-Risiko wie Deutschland ohne Auflagen möglich ist. Eine wichtige Änderung gibt es vom 9. Juli an auch in einem anderen Punkt: Als vollständig geimpft gilt man erst 14 Tage nach Verabreichung aller notwendigen Covid-19-Impfstoffdosen. Bisher war dies bereits drei Wochen nach der ersten Impfung der Fall. Die tschechische Regierung wälzt einen Teil der Kontrollpflichten künftig auf die Arbeitgeber ab. Die Unternehmen sollen kontrollieren, ob Arbeitnehmer nach der Rückkehr aus dem Auslandsurlaub die Testpflichten befolgen. Wer sich nicht daran hält, darf nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren. Quelle: tagesschau.de

Tunesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 sehr stark betroffen und als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO
Einreise
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.
Für Reisende ab einem Alter von 12 Jahren besteht die Pflicht, bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorzulegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Alternativ können Einreisende mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen, dass sie mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt positiv getestet wurden und genesen sind.
Die tunesische Regierung behält sich vor, stichprobenartige Tests bei Einreisenden vorzunehmen, die bei positivem Ergebnis in eine Zwangsquarantäne münden. Einreisende müssen sich bei Ankunft zu einer siebentägigen Quarantäne zu Hause verpflichten. Ab dem fünften Tag nach Einreise ist ein zweiter PCR Test durchzuführen, die Reservierung dafür ist bei Einreise vorzuweisen.
Pauschalreisende sind von der Quarantäne ausgenommen. Sie müssen neben dem negativen PCR-Test den vom Reisebüro erhaltenen Voucher (inkl. Flug, Transfer und Unterkunft) vorlegen. Vollständig geimpfte Pauschalreisende müssen bis zum 9. Juli 2021 keinen negativen PCR-Test vorlegen. Sie müssen eine Impfbescheinigung mit QR-Code oder eine von der zuständigen Gesundheitsbehörde ausgestellten Impfnachweis vorlegen. Während des Aufenthalts sollen sich Reisende ausschließlich im Rahmen der Reisegruppe bewegen.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Die tunesische Regierung hat eine landesweite Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr verhängt. Daneben gelten in den folgenden Gouvernoraten weitergehende Beschränkungen:
Reisen in und aus dem Großraum Tunis sind bis zum 14. Juli 2021 verboten. Alle öffentlichen und privaten Versammlungen und Feiern sind untersagt. Kulturelle, sportliche und andere Veranstaltungen sind vorerst ausgesetzt, Gotteshäuser, Fitnessstudios und Hammams geschlossen. Cafés und Restaurants dürfen nur noch im Außenbereich und bis 16.00 Uhr geöffnet bleiben.
Im Gouvernorat Zaghouan besteht auf unbestimmte Zeit eine Ausgangssperre zwischen 17 und 5 Uhr. Schulische Einrichtungen, Verwaltungs- und lebenswichtige Einrichtungen sind davon ausgenommen.
In den Gouvernoraten Béja Nord und Süd sowie Amdoun gilt neben der Ausgangssperre ein Verbot von Menschenansammlungen, kulturellen Aktivitäten und Familienfeiern. Märkte und Läden bleiben geschlossen, außer Lebensmittelläden. Die Gouvernorate sind von der Außenwelt abgeriegelt. Lediglich Schüler, die zu schulischen Prüfungen gelangen müssen, dürfen sie verlassen.
Das Gouvernorat ist abgeriegelt und darf nur in absoluten Notfällen mit Genehmigung betreten oder verlassen werden. Der Verkehr der staatlichen Busbetriebe wurde eingestellt. Öffentliche und private Kultur- und Sportveranstaltungen sind verboten. Märkte, Cafés, Restaurants, öffentliche Bäder und Unternehmen bleiben geschlossen. Ausnahmen gelten nur für die Ablegung der Abiturprüfungen sowie Einrichtungen mit lebensnotwendiger Infrastruktur.
Einzelne Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt werden.
Restaurants, Cafés, Einkaufszentren und Moscheen sind im Rest des Landes tagsüber geöffnet, allerdings mit begrenzten Platzkapazitäten.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, Einweggeschirr und –besteck sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und konsultieren Sie die Länderliste des tunesischen Gesundheitsministeriums.

Ukraine - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Die Ukraine ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Ausländer müssen bei Einreise eine ukrainische oder in der Ukraine vertretene Krankenversicherung nachweisen, die COVID-19 abdeckt. Außerdem ist ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests, jeweils nicht älter als 72 Stunden oder ein Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorzulegen. Wird die Krankenversicherung oder das Testergebnis bzw. eine Impfung nicht nachgewiesen, wird die Einreise verweigert.
Ausländer mit einer unbefristeten ukrainischen Aufenthaltserlaubnis („permanent residence permit“) und ukrainische Staatsangehörige sind von der Testpflicht oder der alternativen Selbstisolation unter Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii vdoma“ ausgenommen, es sei denn die Einreise erfolgt nach einem Aufenthalt in Indien, Großbritannien, Russland oder Portugal. Alle Einreisenden aus diesen Ländern sind verpflichtet, an Kontrollpunkten an der Grenze einen Antigen-Schnelltest abzulegen.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Test- bzw. Impfnachweispflicht und der Selbstisolation ausgenommen. Einzelheiten sind auf der offiziellen (auch deutschsprachigen) Webseite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Durch- und Weiterreise
In einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bestehen Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen. Transitreisende sind von der Vorlage des Testergebnisses bzw. Impfnachweises und der Krankenversicherungspflicht ausgenommen, sofern sie die Transitzone des Flughafens während des Umstieges nicht verlassen. In diesem Fall erfolgt keine Einreise, es müssen jedoch die Einreisebedingungen des endgültigen Ziellandes berücksichtigt werden.
Für Durchreisende auf dem Landweg gelten hingegen die Bestimmungen unter Einreise.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Bis 31. August 2021 gilt eine sog. „adaptive Quarantäne“. Je nach Lage wird ein Gebiet (Oblast) farblich eingestuft. Die Farben (grün, gelb, orange, rot) drücken die jeweiligen Regeln in diesem Gebiet aus. Unabhängig von der Einstufung hat jede Person einen Ausweis mitzuführen und die grundlegenden Hygieneregeln zu beachten. Weitere Informationen zu den Regeln und Einstufungen der Oblaste werden von der ukrainischen Regierung veröffentlicht.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.

Ungarn - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Ungarn ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Die Einreise auf dem Landweg ist aus allen Schengen-Staaten unbeschränkt und ohne Test- und Quarantänepflicht möglich.
Für Einreisen auf dem Luftweg und aus Ländern außerhalb des Schengenraums ist ein digitales COVID-Zertifikat der EU nachzuweisen. Ausgenommen davon sind ungarische Staatsangehörige, Personen, die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder, Personen, die über eine für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen, Geschäftsreisende, Personen, die nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren, sowie Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen.
Besucher eines Fußball-EM-Spiels in Budapest können auch unter Vorlage der Eintrittskarte und eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden) auf dem Luftweg einreisen.
Die unbeschränkte Einreise ist weiterhin möglich für Personen mit einem Impfnachweis der folgenden Länder, mit denen Ungarn bilaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Impfnachweisen abgeschlossen hat: Albanien, Bahrain, Georgien, Kasachstan, Kroatien, Marokko, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Türkei, Ukraine und Zypern. Impfnachweise anderer Staaten werden nicht zur Einreise anerkannt.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn aus einem Schengen-Staat kommend ist ohne Beschränkungen möglich. Transit aus einem Land kommend, dass nicht Schengen-Staat ist, ist für Personen ohne digitales COVID-Zertifikat der EU weiterhin nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Der internationale Flug- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, ist jedoch eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Ungarn und Serbien sowie der Ukraine ist bis auf weiteres ausgesetzt. Bahnauskünfte bietet MÁV .
Beschränkungen im Land
Der Zutritt zu Gastronomiebetrieben, Hotels, Freizeiteinrichtungen und kulturellen Veranstaltungen und Aufführungen mit Bestuhlung ist ohne Beschränkungen möglich. Für Familienfeiern und private Veranstaltungen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 100, für Hochzeiten von 400 Personen. Für Großveranstaltungen in Hallen oder im Freien mit mehr als 500 gelten gesonderte Beschränkungen. Der Zutritt zu diesen Veranstaltungen ist nur mit Immunitätsnachweis gestattet. Personen unter 18 Jahren ohne Immunitätsnachweis können an diesen Veranstaltungen unter Aufsicht einer geschützten Person teilnehmen.
Besucher eines Fußball-EM-Spiels in Budapest benötigen für den Stadionzutritt neben der Eintrittskarte einen negativen PCR-Test nicht älter 72 Stunden in ungarischer oder englischer Sprache.
Hygieneregeln
Mit Ausnahme von Besuchen in Gesundheits- und Senioreneinrichtungen gilt keine Maskenpflicht. Auch die bisher geltende Abstandsregel und maximale Personenzahl pro Quadratmeter für Geschäfte wurden aufgehoben.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, insbesondere bei Einreisen aus Drittstaaten, an die zuständigen ungarischen Behörden bzw. Botschaften im Aufenthaltsland. Quelle: AA

In Ungarn ist die bisher gültige Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen weggefallen. Sie gilt nur noch in Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen wie Altenheimen. Quelle: tagesschau.de

Zypern - Zypern ist mit Wirkung vom 4. Juli 2021 als Risikogebiet eingestuft, Änderung Epidemiologische Lage
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird mit Wirkung vom 4. Juli 2021 abgeraten.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 weiterhin betroffen, zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gestiegen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Zypern mit Wirkung vom 4. Juli 2021 als Risikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die zyprische Regierung Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Mit Wirkung vom 24. Juni 2021 wird Deutschland in die „grüne Kategorie“ eingestuft. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise entfällt damit. Unabhängig hiervon muss damit gerechnet werden, dass Passagiere ausgewählter Flüge nach Ankunft in Zypern getestet werden.
Einreisende aus Deutschland, die vollständig mit einem durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff bzw. mit dem Sputnik V oder dem Sinopharm Impfstoff geimpft sind, können 14 Tage nach der finalen Impfung ohne weitere Restriktionen einreisen. Alle Reisende müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass " zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen.
Wird ein Flugreisender bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 10-tägige Quarantäne genommen. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte, wenn bei zweistufigen Impfungen die Zweitimpfung bzw. bei einstufiger Impfung (Johnson & Johnson) die einmalige Impfung nicht mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgt ist. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen.
Deutschland ist von den Behörden des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) in die „orange“ Kategorie eingestuft. Dies bedeutet, dass Reisende bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder die beide Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) oder einen Nachweis über eine überstandene COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) sowie in beiden Fällen einen negativen PCR-Test vorweisen müssen. Letzterer darf nicht älter als 72 Stunden sein. Diese Reisenden sind von der Quarantänepflicht befreit. Der Nachweis muss in türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Reisende ohne Impfnachweis bzw. Nachweis über die überstandene Erkrankung müssen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen und sich nach Ankunft sieben Tage zentral in Quarantäne begeben. Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test können die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss bei Einreise vorgelegt werden. Diese Regelung gilt unabhängig vom Herkunftsland und der Aufenthaltsdauer.
Die Übergänge über die beide Inselteile trennende Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet. Es muss ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest in griechischer, türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden, der nicht älter als 7 Tage sein darf und den Namen des Reisenden sowie seine Personalausweis-/Reisepassnummer enthalten muss. Bei Einreisen für mehr als einen Tag in den Norden gelten ebenfalls die oben genannten Quarantäne-Regeln.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Cafés, Restaurants, Geschäfte, Einkaufszentren, Hotels, Theater, Kinos, Kirchen sind geöffnet. Geimpfte, Genesene oder Personen mit negativem PCR-/Schnelltest erhalten mit Nachweis Zugang. Für Touristen/Besucher ist der vor Reiseantritt auszufüllende und mitzuführende "Cyprus Flight Pass" hinreichend. Alle Dokumente (Cyprus Flight Pass, Impfnachweise, Testergebnisse) müssen stets mitgeführt werden. Ansonsten können weitere Tests vor Ort z.B. im Einzelhandel oder der Gastronomie notwendig werden.
Massenveranstaltungen bleiben verboten. Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel sind bestimmte Geschäfte und Einrichtungen mit Publikumsverkehr geschlossen, Restaurants im Außenbereich und Supermärkte sind geöffnet. Es gelten Reisebeschränkungen zwischen verschiedenen Regionen.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
• Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 05.07.2021

Beitrag von Birgitt »

Andorra - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Andorra wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Andorra ist von COVID-19 weiterhin stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Andorra als Risikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Andorra erlaubt die Einreise von Staatsangehörigen und Ansässigen der EU-Mitgliedstaaten sowie von Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Vereinigtes Königreich, San Marino, der Schweiz und dem Vatikan ohne dass hierfür ein besonderer Grund vorliegen muss und ohne Quarantänepflicht.
Reisende, die drei Nächte oder mehr in Andorra übernachten möchten, müssen vorweisen:
• einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO oder einer Arzneimittel-Zulassungsbehörde zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle;
• oder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden PCR- oder TMA-Tests, sofern die Testung höchstes 72 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde, oder Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“), sofern die Testung höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum und Uhrzeit der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis;
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19 Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Die Gültigkeit von 180 Tagen des Nachweises rechnet sich vom Tage der Entnahme des Positivergebnisses an. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests (PCR oder TMA), angewandtes Testverfahren, Ausstellungsstaat.
Ausgenommen sind:
• Kinder unter sechs Jahren,
• Reisende, die in Portugal, Frankreich oder Spanien, ansässig sind,
• Reisende, die in Ländern ansässig sind, die in der vom Europäischen Zentrum für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten wöchentlich erstellten Liste als „grüne Länder“ eingestuft sind,
• Reisende, die in Ländern ansässig sind, wo ein Testverhältnis pro Bevölkerung von mindestens 5.000 wöchentlichen Tests pro 100.000 Einwohner mit einer Positivitätsrate von weniger als 5% gegeben ist.
Die o.g. Nachweise müssen im Original in Papierform oder in elektronischer Form vorgelegt werden und in englischer, französischer, spanischer oder katalanischer Sprache verfasst sein. Bei Aufenthalten in touristischen Unterkünften muss einer der o.g. Nachweise im Original vorweisbar sein, eine Kopie ist beim Einchecken auszuhändigen.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen für eine Durchreise nach Frankreich oder Spanien.
Reiseverbindungen
Es gibt keinen Flughafen in Andorra, die Landverbindungen mit Spanien und Frankreich sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Veranstaltungen von mehr als zehn Personen sind nicht erlaubt. Reisende sollten stets Abstand halten, in Räumen 1,5 Meter, im Freien vier Meter. Die Teilnehmerzahl bei kulturellen, sportlichen und Freizeit-Veranstaltungen ist begrenzt. Es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur bis zu max. 50% belegt werden.
Hygieneregeln
Es besteht in geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie an öffentlichen Plätzen und im Freien – auch bei sportlicher Betätigung - eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Diese Pflicht gilt ab dem achten Lebensjahr, empfohlen wird das Tragen ab dem sechsten Lebensjahr.
Auch in Fahrzeugen ist das Tragen Pflicht, wenn Personen in einem Fahrzeug unterwegs sind, die nicht zum gleichen Haushalt gehören.
Das Rauchen im Freien ist eingeschränkt.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen unter VisitAndorra.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die 116 und warten Sie auf Instruktionen.

Bangladesch - Änderung Beschränkungen im Land
Bangladesch hat seinen strikten landesweiten Lockdown um eine Woche verlängert. Die Menschen in dem 160-Millionen-Einwohner-Land dürfen das Haus bis zum 14. Juli 2021 nur aus gutem Grund verlassen - zum Beispiel, um Essen oder Medikamente zu kaufen oder um Beerdigungen zu besuchen. Quelle: tagesschau.de

China - Änderung Beschränkungen im Land
Chinas Behörden haben einen Lockdown in der Stadt Ruili an der Grenze zu Myanmar verhängt. Die mehr als 210.000 Einwohner müssen sich binnen zwei Tagen alle auf das Coronavirus testen lassen. Es ist bereits der zweite Lockdown in Ruili seit April. Bis zum Abschluss der Massentests müssen nun alle Einwohner von Ruili, die die Stadt verlassen wollen, einen negativen Corona-Test vorlegen. Aus jedem Haushalt darf jeden Tag nur ein Familienmitglied das Haus verlassen, um einkaufen zu gehen. tagesschau.de

Griechenland - Änderung Reiseverbindungen
Auf griechischen Fähren gelten neue Corona-Regeln. Reisende müssen dann bei Fahrtantritt mindestens einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Gültig sind auch ein PCR-Test von nicht mehr als 72 Stunden oder der Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer Genesung. Quelle: tagesschau.de

Indonesien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis auf weiteres nicht gestattet.
Die Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien besteht weiter. Es sind jedoch Ausnahmen für bestimmte Reisezwecke vorgesehen, die auf der Webseite der indonesischen Immigrationsbehörde aufgeführt sind. Für diese Reisezwecke kann ein elektronisches Visum für Indonesien beantragt werden. Dieses e-Visum muss vor der Einreise vorliegen; eine visumfreie Einreise und visa-on-arrival sind derzeit nicht möglich.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise ein Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, das einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten muss. Darüber hinaus wird ein Nachweis über einen vollständigen Impfschutz verlangt.
Nach der Einreise erfolgt eine achttägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten, wo binnen 24 Stunden nach Einreise eine erneute kostenpflichtige PCR-Testung erfolgt. Am siebten Tag der achttägigen Quarantäne müssen sich Reisende einer erneuten kostenpflichtigen Testung unterziehen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Einweisung in ein Krankenhaus. Es kommt immer wieder zu falsch positiven Testergebnissen, die Testergebnisse dürfen nicht durch Wiederholungstests verifiziert werden. Die Behandlung einer Infektion in einem indonesischen Krankenhaus ist für Ausländer immer kostenpflichtig. Im Anschluss an die achttägige Hotelquarantäne soll eine vierzehntägige Heimquarantäne eingehalten werden. Reisende, die aus dem Ausland ohne Impfnachweis oder ohne gültigen PCR-Test einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Für Geimpfte oder Genesene gibt es bei der Einreise und im Alltag keinerlei Erleichterungen oder Befreiungen.
Bei Einreise wird am Flughafen eine Registrierung im indonesischen „Health Portal“ verlangt, die durch die Nutzung der App „eHAC“ erfolgen soll. In Einzelfällen wird aber auch das Ausfüllen eines bereitgestellten Formulars in Papierform akzeptiert.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis oder PCR-Test verlangt. Es muss jedoch damit gerechnet werden, dass bei Ausreise ein COVID-Impfnachweis verlangt wird. Die meisten Fluggesellschaften verlangen bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kann es zu Einschränkungen kommen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Im innerindonesischen Reiseverkehr von/nach Java und Bali, sowie auf diesen Inseln wird ein negativer maximal 48 Stunden alter PCR-Test sowie ein Impfnachweis gemäß den indonesischen Vorschriften verlangt.
• Für Java und Bali gelten bis zunächst 20. Juli 2021 erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit Ausgangsbeschränkungen und Straßensperren.
• Sonstige Inseln: Neben dem Impfnachweis PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Antigentest nicht älter als 48 Stunden oder Antigentest nicht älter als 24 Stunden bei Abflug.
In ganz Indonesien wird – auch für Kinder- für eine Rückkehr nach Jakarta zum Erreichen eines internationalen Anschlussfluges neben dem negativen PCR-Testergebnis die Vorlage einer indonesischen Impfkarte verlangt.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.

Italien - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Italien ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist die Einreise nach Italien grundsätzlich ohne Quarantänepflicht gestattet, jedoch können Reisen innerhalb Italiens je nach Einstufung der Region eingeschränkt werden, siehe Beschränkungen im Land.
Für Reisende aus dem Vereinigten Königreich gelten derzeit besondere Vorschriften. Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in Großbritannien aufgehalten haben, müssen ein negatives Testergebnis vorweisen, sich fünf Tage in Quarantäne begeben und anschließend einen weiteren Test absolvieren.
Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen (noch) nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden.
Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nur in Ländern der Europäischen Union und damit auch in Deutschland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz aufgehalten haben, müssen bei Einreise ein „EU Digital COVID-Certificate" (in Italien certificazione verde COVID-19) vorlegen, das einen der drei folgenden Nachweise enthält:
• ein negatives Testergebnis (PCR oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden, Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen), oder
• eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff, oder
• Nachweis einer Genesung von COVID-19.
Alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache sind diesem Zertifikat gleichgestellt.
Reisende ohne „EU Digital COVID-Certificate“ sind verpflichtet, sich zehn Tage selbst zu isolieren und am Ende einen Test vorzunehmen. Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Schüler, Studenten und Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen für Aufenthalte bis zu 120 Stunden sind hiervon ausgenommen. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.
Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Es besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise u.a. in Brasilien, Bangladesch, Indien, Sri Lanka aufgehalten haben.
Das Krisenzentrum des italienischen Außenministeriums bietet ein Online-Einreiseportal in englischer Sprache zur Ermittlung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend des Abreiseortes, der Voraufenthalte, Staatsangehörigkeit eines EU- oder Schengen-Staates und eventuellen italienischen Aufenthaltstitels.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Testpflicht möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen.
Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB .
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise sehr eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen können je nach Einstufung der Region als gelbe, rote oder orange Zone eingeschränkt werden, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Personen mit einer „Grünen COVID-19-Bescheinigung“ (für Geimpfte, Genesene und Getestete) dürfen sich uneingeschränkt zwischen allen Zonen bewegen.
Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum im Freien immer dann vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. In geschlossenen Räumen besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.
Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen.
Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In Fahrzeugen müssen die Insassen nicht mehr grundsätzlich aus demselben Haushalt sein, die Zahl der Mitfahrer ist gem. Information der italienischen Regierung auf deren Webseite (nur in italienischer Sprache) wie folgt aufgeschlüsselt:
Bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt können sich – ohne Maskenpflicht – im Fahrzeug aufhalten.
Wenn nicht aus demselben Haushalt ist die Anzahl auf max. drei Personen – mit Maskenpflicht - reduziert – zusätzlich muss mind. 1 Meter Abstand gehalten werden.
Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist (z.B. Taxis).
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie vor Einreise das COVID-Einreiseportal des Krisenzentrums des italienischen Außenministeriums (in englischer Sprache) zur Prüfung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend Ihrer Voraufenthalte.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.

Laos - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Laos wird aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Laos bewegt sich auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das laotische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Laos ist derzeit weitgehend abgesperrt. Ausnahmen bestehen für laotische Staatsangehörige, ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten unter Einhaltung von Quarantänevorschriften und nur nach vorheriger Genehmigung durch das laotische Außenministerium. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test aus dem Abreiseland vorzulegen, welcher zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach der Einreise ist ein Wiederholungstest verpflichtend, der kostenpflichtig (650.000 laotische KIP, umgerechnet ca. 55,- Euro) ist. Danach ist eine Quarantäne von 14 Tagen in zugelassenen Hotels vorgeschrieben. Während der Quarantäne ist ein Tracking-Armband zu tragen, welches für 6 USD/Tag gemietet werden muss (Ausnahmen für Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen). Außerdem ist der Erwerb einer vom Arbeitsstab des laotischen Außenministeriums (Task Force Committee of the Ministry of Foreign Affairs for the Prevention, Control and Response to the COVID-19 Pandemic) vorgegebenen Krankenversicherung bei Einreise Pflicht (Kosten etwa 100,- USD). Die Ausstellung von „Visa upon Arrival“ oder eines E-Visa für Laos ist derzeit bis auf weiteres ausgesetzt. Touristenvisa werden nicht mehr ausgestellt. Visa können aktuell nur in bestimmten Ausnahmefällen (ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten) bei der zuständigen laotischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge zwischen Laos und den Nachbarländern sind für den Personenverkehr gesperrt.
Reiseverbindungen
Inlandsflüge mit der nationalen Fluggesellschaft Lao Airlines sind für Geimpfte ausschließlich mit Reisegenehmigung des COVID-19 Task Force Committee möglich.
Reguläre, kommerzielle Flugverbindungen von und nach Laos sind eingestellt. Damit ist Laos von den wichtigen Umsteigeflughäfen abgeschnitten. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur mit unregelmäßig stattfindenden Charterflügen über Seoul/Südkorea oder Kuala Lumpur/Malaysia möglich. Dabei darf der Aufenthalt in den Transitflughäfen einen Zeitraum von 24 Stunden nicht überschreiten. Spätestens sieben Tage vor der geplanten Ausreise aus Laos müssen sich deutsche Staatsangehörige bei der deutschen Botschaft in Vientiane melden, da diese deren Ausreise dem laotischen Außenministerium mitteilen muss.
Zusätzlich wird allen Reisenden empfohlen, auch für die Ausreise aus Laos einen negativen COVID-19-Test vorzulegen (ebenfalls kostenpflichtig: 650.000 laotische KIP, umgerechnet ca. 55,-Euro, für Ausländer einschl. Diplomaten), um Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Ausreise zu vermeiden.
Beschränkungen im Land
Für die Hauptstadt Vientiane und die Provinzen gilt derzeit ein Lockdown. Daraus resultieren strengere Lockdown-Maßnahmen in Distrikten mit erhöhten Infektionszahlen (sog. red and yellow zones) und entsprechend weniger strengere Maßnahmen in Distrikten mit nur geringem Infektionsgeschehen (sog. green zones). Die Einteilung der Distrikte in die jeweiligen Zonen erfolgt durch die zuständige Provinzregierung und kann sich fortlaufend ändern. Reisen zwischen den Provinzen sind nur möglich für Personen, die an ihren Wohnort oder Arbeitsplatz zurückkehren müssen, für Personen mit spezieller Genehmigung des COVID-19 Task Force Comittee, für den Warenverkehr und zwischen Provinzen ohne lokales Infektionsgeschehen.
Banken, medizinische Einrichtungen, Apotheken, Postämter, Supermärkte, sowie Cafés und Restaurants sind geöffnet. Hotels und Resorts dürfen nur Übernachtungs- und Restaurantservice anbieten.
Hygieneregeln
Der Zugang in vielen Einrichtungen ist derzeit nur mit Maske und vorheriger Temperaturmessung gestattet. Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln, insbesondere regelmäßiges Händewaschen, werden von der laotischen Regierung landesweit dringend angeraten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Bei COVID-19- Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden telefonisch unter 165, 166 oder unter +856-20 5406-6777 und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
• Sollten Sie sich noch in Laos aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Vientiane.

Litauen - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Jeder Einreisende muss sich vor Einreise online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen. Die Registrierung ist max. 48 Stunden vor Einreise möglich.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Litauen eine Einstufung in grüne, gelbe, rote und graue Länder vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Deutschland fällt derzeit in die Kategorie grün. Für Einreisende aus Deutschland entfällt damit die Quarantänepflicht, wie auch für die Länder der Kategorie gelb, nicht jedoch die Testpflicht.
So ist unabhängig von der Länderkategorie bei Einreise ein höchstens 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder 48 Stunden alter Antigen-Test in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen. Für Länder der Kategorie gelb ist der Test nach Einreise in Litauen nach drei bis fünf Tagen zu wiederholen. Ausnahmen bestehen u.a. für COVID-19-Genesene bzw. Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben oder mit dem eigenen PKW einreisen. Nachweise sind in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen. Über alle Ausnahmen und weitere Bedingungen informieren die litauischen Behörden.
Für die Kategorie rot/grau besteht neben der Test- auch Quarantänepflicht. Die Quarantäne dauert in der Regel zehn Tage und kann durch einen negativen Corona-Test (auf eigene Kosten) ab dem siebten Tag verkürzt werden. Eine Verkürzung ist nur mit einem PCR-Test möglich, Antigen-Tests sind aktuell nicht zugelassen. Eine Freitestung aus der Quarantäne nach sieben Tagen ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Quarantäne muss an einem Ort durchgeführt werden, der über mindestens ein getrenntes Schlafzimmer von nichtquarantänepflichtigen Personen verfügt. Kontakt zu diesen Personen muss während dieser Zeit weitestgehend vermieden werden. Es ist gestattet, während der Quarantäne die Wohnung für einen Spaziergang in einem Umkreis von einem Kilometer zu verlassen. Der Besuch von Geschäften etc. ist nicht gestattet. Für Personen, die aus Ländern einreisen mit besonders starkem Infektionsgeschehen, gelten Sonderbestimmungen.
Quarantänepflichtige Reisende, die vor Ablauf der Quarantäne aus Litauen ausreisen wollen, müssen hierfür vorab das nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit benachrichtigen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung bei der zuständigen Behörde ist notwendig. Der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland finden keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz im Sinne des Schengener Grenzkodex statt. Auch am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen kommt es grundsätzlich zu keinen ausweisrelevanten Grenzkontrollen. Allerdings kommt es im Zuge von Einreisen zur Überprüfung der erforderlichen COVID-19-Reiseanmeldung. Ein gültiges Reisedokument ist stets unabhängig von der Durchführung von Grenzkontrollen mitzuführen.
Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje, Panemunė–Sovetsk, Tverečius-Vidzy, Šumskas-Losha und Papelekis-Lyntupy möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen. Nur belarussische Staatsangehörige, sowie Ausländer mit belarussischem Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltserlaubnis können nach aktuellen Erkenntnissen weiterhin einreisen. Auch der Warentransport ist grenzüberschreitend aus Litauen möglich.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Flugverbindungen ist stark reduziert. Der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Litauen hat den nationalen Lockdown aufgehoben. Gleichwohl bleibt die epidemiologische Sonderlage landesweit in Kraft.
Mit der Aufhebung des Lockdowns kommt es zu Öffnungen in allen Bereichen und auch zur Rücknahme von Kontaktbeschränkungen. Allerdings gelten Mindestabstands- und Hygieneregeln fort.
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv getesteten Person verpflichtet zu einer 14-tägigen, häuslichen Quarantäne. Diese Quarantäne kann verkürzt werden.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen geschlossenen Raum wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei sportlicher Betätigung gilt die Maskenpflicht nicht. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste .
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung .
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Malta - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende nach Malta dürfen nur aus sogenannten „Korridorländern" einreisen, sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „Korridors“ aufgehalten haben. Zu diesen „Korridorländer n“ zählt auch Deutschland. Reisende müssen dies bei Einreise schriftlich bestätigen. Reisende ab fünf Jahren aus diesen Ländern müssen sowohl beim Einchecken als auch bei der Einreise ein "Passenger Locator Form" vorlegen.
Seit dem 1. Juli 2021 sind alle Personen, die ein in einem EU-Mitgliedsland ausgestelltes digitales COVID-Zertifikat der EU über die Impfung gegen COVID-19 mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vorweisen können und deren zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, von der PCR-Testpflicht für die Einreise nach Malta befreit. Der digitale Impfnachweis wird in gedruckter Form oder als Nachweis über das Mobiltelefon akzeptiert.
Ein digitaler Nachweis für Genesene wird von Malta vorerst nicht anerkannt. Ebenso werden auch keine digitalen Impfnachweise akzeptiert, wenn es sich um durch die EMA nicht zugelassene Impfstoffe handelt. Die Inhaberinnen und Inhaber solcher Nachweise wie auch Personen, die noch gar keine oder nur eine Impfung gegen COVID-19 erhalten haben, benötigen für die Einreise nach Malta weiterhin ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests, der zum Zeitpunkt der Einreise nach Malta nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die PCR-Testpflicht gilt auch für Kinder ab 5 Jahren. Alternativ können Reisende auch einen maltesischen Impfnachweis mit QR-Code vorweisen. Falls weder ein negativer PCR-Test noch ein maltesischer Impfnachweis vorgelegt werden kann, müssen Reisende einen kostenpflichtigen PCR-Test bei Einreise durchführen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses müssen sich die Reisenden in Quarantäne begeben, für deren Kosten sie aufzukommen haben. Bei einem positiven Testergebnis wird diese für die Dauer der Infektion verlängert.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten müssen. Ein positives Testergebnis zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Ferner muss bei Einreise eine „Public Health Travel Declaration “ vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und abgegeben werden. Aus allen übrigen Ländern können nur Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag per E-Mail mit dem Betreff „CONSIDER“, cc an covid19.vetting@gov.mt senden. Bei Einreise müssen diese Personen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, sich einem Test bei Einreise unterziehen und sich zusätzlich in 14-tägige Quarantäne begeben, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Nach 11-12 Tagen ist ein weiterer PCR-Test in Malta zu machen. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe (inklusive Friseure; Barbiere) sind geöffnet, ebenso Kinos und Theater. Besuche in Krankenhäusern, Altenheimen und der Besuch von Gottesdiensten sind möglich. Restaurants, Snackbars sowie Bars und Klubs dürfen bis Mitternacht öffnen. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als sechs Personen sind untersagt. Bei privaten Veranstaltungen zu Hause dürfen sich Personen aus höchstens vier Haushalten treffen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder Gesichtsschutzes (Visier) außerhalb der eigenen Wohnung ist weiterhin Pflicht, d.h. auch im Freien, in öffentlichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften usw. Am Strand wird es empfohlen. Zuwiderhandlung wird mit einer Strafe von 100 € belegt. Grundsätzlich wird empfohlen, dass ein Gesichtsschutz (Visier) nur in Verbindung mit einem Mund-Nasen Schutz (MNS) getragen wird. Bankkunden wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da Masken dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden, des maltesischen Tourismusverbandes und den Hinweisen des Malta International Airports.

Marokko - Änderung Einreise
Ab 6. Juli 2021 treten Änderungen bei den Einreiseregeln in Kraft. Die "Liste B" wurde um 3 Länder erweitert. Gleichzeit greifen für die B-Liste aber auch Erleichterungen. Des Weiteren wurde die Gültigkeit des PCR-Tests für Länder der "Liste A" von 48 Stunden auf 72 Stunden erweitert. Quelle und Details: Maghreb Post

Norwegen - Änderung Beschränkungen im Land
Die nächsten größeren Öffnungsschritte werden auf Empfehlung der Gesundheitsbehörden bis mindestens Ende Juli oder Anfang August 2021 aufgeschoben. Quelle: tagesschau.de

Slowakei - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Für Einreisen in die Slowakei gilt bis zum 9. Juli 2021, 05:59 Uhr, die sogenannte „Reise-Ampel“ mit unterschiedlichen Quarantäneregeln und Testpflichten für Einreisen aus grünen, roten und schwarzen Ländern.
Maßgeblich ist immer der Aufenthalt in den 14 Tagen, die der Einreise in die Slowakei vorausgehen. Die Durchreise durch ein Land gilt nicht als Voraufenthalt, wenn sie weniger als acht Stunden dauert.
Zu welcher Kategorie ein Land gehört, ist auf der Webseite der slowakischen Regierung aufgeführt. Deutschland und alle EU-Länder (außer Portugal) gehören derzeit zur grünen Kategorie.
Bei Einreisen aus Ländern der grünen Kategorie gilt Folgendes:
Reisende müssen ihre Einreise online in „eHranica" der slowakischen Regierung melden und eine 14-tägige Selbstisolation einhalten. Die Selbstisolation kann durch ein negatives Antigen- oder PCR-Testergebnis verkürzt werden. Den Test können Reisende unmittelbar nach Einreise durchführen lassen. Ferner kann bei Einreise mit einem negativen PCR-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden ab Probennahme) die Quarantäne vermieden werden. Bei Einreisen aus Nachbarländern der grünen Kategorie reicht auch ein negatives Antigen-Testergebnis, welches nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Geimpfte, Genesene und Personen unter 18 Jahren sind von der Testpflicht und Einreise-Quarantäne befreit. Die Einreise muss aber dennoch in „eHranica “ angemeldet werden. Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren.
Als genesen gilt, wer in den 180 Tagen vor der Einreise an COVID-19 erkrankt war, symptomfrei ist und eine entsprechende ärztliche Bestätigung vorweisen kann.
Als geimpft gelten Personen,
Bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff, wenn
• sie die erste Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als 90 Tagen erhalten haben oder
• sie die erste Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als 12 Monaten erhalten haben und auch die zweite Dosis verabreicht wurde.
Bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (z.B. Johnson & Johnson), wenn
• sie die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als 12 Monaten erhalten haben
Bei Genesenen, wenn
• sie die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVD-19 erhalten haben.
Bei Einreisen aus Ländern der roten Kategorie gilt Folgendes:
Reisende müssen ihre Einreise online in „eHranica “ der slowakischen Regierung melden und eine 14-tägige Selbstisolation einhalten.
Die Selbstisolation kann durch ein negatives PCR-Testergebnis verkürzt werden. Den Test können Reisende frühestens acht Tage nach der Einreise durchführen lassen.
Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht und Einreise-Quarantäne befreit. Die Einreise muss aber dennoch in „eHranica “ angemeldet werden. Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren.
Bei Einreisen aus Ländern der schwarzen Kategorie gilt Folgendes:
Reisende müssen ihre Einreise online in „eHranica “ der slowakischen Regierung melden und eine 14-tägige Selbstisolation einhalten. Die Selbstisolation kann nicht verkürzt werden. Sie endet frühestens nach 14 Tagen und nach Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses.
Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht und Einreise-Quarantäne befreit. Die Einreise muss aber dennoch in „eHranica" angemeldet werden. Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten auch für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für Berufspendler, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen oder auch die Teilnahme an Beerdigungen, Trauungen und Tauffeiern. Den vollständigen Verordnungstext veröffentlicht die slowakische Regierung .
An allen geöffneten Grenzübergängen werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt.
Folgende neue Einreiseregeln gelten ab dem 9. Juli 2021, 06.00 Uhr:
Alle Reisenden müssen frühestens zwei Tage vor der Einreise in die Slowakei und spätestens beim Grenzübertritt ihre Einreise online in „eHranica" anmelden. Die Unterteilung in Risiko- und Nichtrisikogebiete entfällt. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Anmeldung befreit.
Reisende ab 18 Jahren müssen eine 14-tägige Quarantäne einhalten. Die Quarantäne kann frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives PCR-Testergebnis eines slowakischen Labors verkürzt werden. Die Einreise mit einem negativen PCR-Testergebnis reicht nicht aus, um eine Quarantäne zu vermeiden. Auch Genesene müssen in Quarantäne gehen.
Personen zwischen zwölf und 18 Jahren sind von der Quarantäne befreit, wenn sie nicht mit anderen Quarantänepflichtigen in einem Haushalt leben. Die Einreise muss aber dennoch in „eHranica “ angemeldet werden.
Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren.
Geimpfte sind von der Quarantäne befreit. Als geimpft gelten Personen:
• bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff, wenn sie die zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (z.B. Johnson & Johnson), wenn sie die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Genesenen, wenn sie die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVID-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens zwölf Monate vergangen sind.
Bis zum 9. August 2021 wird auch die erste Dosis eines beliebigen zugelassenen Impfstoffs als ausreichend anerkannt. Impfnachweise in slowakischer, tschechischer oder englischer Sprache sowie das Digitale COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“ mit QR-Code) werden anerkannt.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten u.a. für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen oder auch die Teilnahme an Beerdigungen naher Angehöriger. Für Berufspendler gelten Ausnahmen nur noch bis 9. August 2021. Den vollständigen Verordnungstext veröffentlicht die slowakische Regierung .
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Kontrollen durchgeführt. Einige kleinere Grenzübergänge werden ab dem 5. Juli 2021 wieder geschlossen.
Verstöße gegen die Anmelde- und Quarantänepflichten können mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € bestraft werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt. Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern und muss über die in der Verordnung bezeichneten Transitkorridore erfolgen.
Diese entsprechen zumeist den Autobahntrassen. Transitreisen müssen nicht angemeldet werden. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt nach Fahrplan.
Beschränkungen im Land
In der Slowakei gilt der sogenannte „Covid-Automat“, der die geltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens je nach Entwicklung der Infektionszahlen in den einzelnen Landkreisen unterschiedlich regelt.
Über die Einteilung der Bezirke nach dem Covid-Automaten und den sonstigen Maßnahmen informiert die slowakische Regierung.
Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Restaurants, Kneipen und Cafés können ihre Außenbereiche öffnen, in orangefarbenen, gelben und grünen Bezirken ist die Bewirtung auch drinnen erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Mundschutzpflicht in allen Innenräumen vorgeschrieben, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. In dunkelroten, roten und rosafarbenen Bezirken sind FFP2-Masken vorgeschrieben, in orangefarbenen Bezirken reicht ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von fünf Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.

Tschechische Republik - Änderung Einreise
Tschechien führt von Freitag 9. Juli 2021 an eine Testpflicht für Einreisende und Reiserückkehrer ein. Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommt, muss ein negatives Antigen-Testergebnis dabei haben, das nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist. Zudem muss vorab ein Online-Meldeformular ausgefüllt werden. Wer seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft ist, braucht aber keinen Test. Der sogenannte kleine Grenzverkehr innerhalb von 24 Stunden, zum Beispiel zum Einkaufen, bleibt ohne Auflagen möglich. Für viele andere Herkunftsstaaten gelten teils deutlich strengere Regeln: So müssen Reiserückkehrer aus Spanien in Quarantäne, aus der sie sich erst am fünften Tag mit einem negativen PCR-Test befreien können. Tschechien schließt seine Grenzen außerdem ganz für Touristen aus Russland, Südafrika, Tunesien und einer Reihe weiterer Staaten. Quelle: tagesschau.de

Tunesien - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 sehr stark betroffen und als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.
Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren besteht die Pflicht, bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorzulegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Nicht geimpfte Einreisende müssen sich bei Ankunft zu einer siebentägigen häuslichen Quarantäne verpflichten. Ab dem fünften Tag nach Einreise ist ein zweiter PCR Test durchzuführen, die Reservierung dafür ist bei Einreise vorzuweisen. Vollständig Geimpfte und Personen, die mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen, dass sie mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt positiv getestet wurden und genesen sind, unterliegen nicht der Quarantänepflicht.
Die tunesische Regierung behält sich vor, stichprobenartige Tests bei Einreisenden vorzunehmen, die bei positivem Ergebnis in eine Zwangsquarantäne münden.
Alle Pauschalreisenden sind von der Quarantäne ausgenommen. Sie müssen neben dem negativen PCR-Test den vom Reisebüro erhaltenen Voucher (inkl. Flug, Transfer und Unterkunft) vorlegen. Vollständig geimpfte Pauschalreisende müssen bis zum 9. Juli 2021 keinen negativen PCR-Test vorlegen. Sie müssen eine Impfbescheinigung mit QR-Code oder eine von der zuständigen Gesundheitsbehörde ausgestellten Impfnachweis vorlegen. Während des Aufenthalts sollen sich Reisende ausschließlich im Rahmen der Reisegruppe bewegen.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Die tunesische Regierung hat eine landesweite Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr verhängt. Daneben gelten in den folgenden Gouvernoraten weitergehende Beschränkungen:
Reisen in und aus dem Großraum Tunis sind bis zum 14. Juli 2021 verboten. Alle öffentlichen und privaten Versammlungen und Feiern sind untersagt. Kulturelle, sportliche und andere Veranstaltungen sind vorerst ausgesetzt, Gotteshäuser, Fitnessstudios und Hammams geschlossen. Cafés und Restaurants dürfen nur noch im Außenbereich und bis 16 Uhr geöffnet bleiben. An den Wochenenden 9. bis 11. Juli 2021 und 16. bis 18. Juli 2021 gilt eine generelle Ausgangssperre von Freitagabend 20 Uhr bis Montagmorgen 5 Uhr.
Im Gouvernorat Zaghouan besteht auf unbestimmte Zeit eine Ausgangssperre zwischen 17 und 5 Uhr. Schulische Einrichtungen, Verwaltungs- und lebenswichtige Einrichtungen sind davon ausgenommen.
In den Gouvernoraten Béja Nord und Süd sowie Amdoun gilt neben der Ausgangssperre ein Verbot von Menschenansammlungen, kulturellen Aktivitäten und Familienfeiern. Märkte und Läden bleiben geschlossen, außer Lebensmittelläden. Die Gouvernorate sind von der Außenwelt abgeriegelt. Lediglich Schüler, die zu schulischen Prüfungen gelangen müssen, dürfen sie verlassen.
Das Gouvernorat ist abgeriegelt und darf nur in absoluten Notfällen mit Genehmigung betreten oder verlassen werden. Der Verkehr der staatlichen Busbetriebe wurde eingestellt. Öffentliche und private Kultur- und Sportveranstaltungen sind verboten. Märkte, Cafés, Restaurants, öffentliche Bäder und Unternehmen bleiben geschlossen. Ausnahmen gelten nur für die Ablegung der Abiturprüfungen sowie Einrichtungen mit lebensnotwendiger Infrastruktur.
Einzelne Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt werden.
Restaurants, Cafés, Einkaufszentren und Moscheen sind im Rest des Landes tagsüber geöffnet, allerdings mit begrenzten Platzkapazitäten.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, Einweggeschirr und –besteck sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und konsultieren Sie die Länderliste des tunesischen Gesundheitsministeriums.

Turkmenistan - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Internationale kommerzielle Flüge bleiben ausgesetzt. Während die Maßnahme in Kraft bleibt, besteht die einzige Möglichkeit, das Land auf dem Luftweg zu betreten oder zu verlassen, über eine begrenzte Anzahl von Charterflügen, die am internationalen Flughafen Turkmenabat (CRZ) durchgeführt werden dürfen. Alle Landgrenzen zu Afghanistan, Iran, Kasachstan und Usbekistan sind bis auf weiteres geschlossen. Nur turkmenische Staatsangehörige, ständige Einwohner, Diplomaten und Arbeiter in kritischen Industrien und wichtigen Infrastrukturen dürfen in das Land einreisen. Nicht geimpfte Ausländer müssen einen negativen COVID-19-PCR-Test nachweisen, der innerhalb der letzten 72 Stunden durchgeführt wurde, und müssen sich einer 21-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unterziehen. Geimpfte Reisende müssen sich nur sieben Tage lang selbst isolieren. Alle Ankünfte werden bei der Ankunft getestet, unabhängig vom Impfstatus. Während Gütertransporteure grundsätzlich einreisen dürfen, haben turkmenische Behörden den grenzüberschreitenden Güterverkehr bisher ohne Vorwarnung oder Erklärung eingeschränkt. Alle Personen, die das Land verlassen, müssen im Besitz eines negativen COVID-19-Testzertifikats sein, das innerhalb der letzten 24 Stunden unterzeichnet wurde. Quelle: Garda World

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 06.07.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Aserbaidschan - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Aserbaidschan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Bereits beim Check-in ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt auch für Geimpfte. Die Vorlage eines Impfnachweises ist für EU-Staatsangehörige nicht verpflichtend. Eine Selbstisolation nach Einreise ist nicht erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Charterflüge zwischen Baku und Istanbul sowie nach Ankara und Izmir werden durchgeführt. Darüber hinaus gibt es weitere Charterflüge z.B. nach London, Tiflis, Moskau und Kiew. Für einen Weiterflug nach Deutschland ist jedoch in der Regel ein neuer Check-in, verbunden mit Gepäckabholung und Einreise in das Transitland, erforderlich.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis 1. August 2021 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen, Fitnessstudios, Restaurants und Cafés sind geöffnet.
Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist im Monat Juli an den Wochenenden (samstags 0 Uhr bis montags 6 Uhr) eingestellt, an den übrigen Wochentagen gibt es keine Einschränkungen.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und insbesondere auch im ÖPNV.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der aserbaidschanischen Regierung bei sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).

Dänemark - Änderung Besonderheiten in den Regionen: Einreisen nach Grönland
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Dänemark nimmt eine nach Ländern und Regionen differenzierte Risikobewertung in die Kategorien „grün“, „gelb“, „orange“ und „rot“ vor, welche wöchentlich aktualisiert wird. Die jeweils geltenden Einreiseregeln und die Einstufung der Risikogebiete werden auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht. Dieses bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache.
Deutschland ist aktuell als „grün“ eingestuft. Für Personen mit Wohnsitz in „grün“ eingestuften Ländern gelten aktuell folgende Einreisevoraussetzungen:
1. Triftiger Einreisegrund
Ausländer mit Wohnsitz in „grün“ oder „gelb“ eingestuften Ländern dürfen ohne Nachweis eines wichtigen Grundes einreisen.
Ausländer mit Wohnsitz in anderen Ländern dürfen, auch wenn sie sich vor Einreise nach Dänemark in Deutschland aufgehalten haben, grundsätzlich nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Einreisen zu touristischen Zwecken werden in diesem Fall nicht gestattet.
2. Testpflicht
Für Einreisende - per Flugzeug, über Land und See - gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorzulegen. Ein PCR-Test darf dabei bis zu 72 Stunden und ein Antigentest bis zu 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Ausländer mit Wohnsitz in einem als „grün“ eingestuften Land (wie aktuell Deutschland) müssen nach Einreise keinen zweiten Test mehr vornehmen lassen. Für alle anderen Einreisenden besteht die Pflicht zur Durchführung eines zweiten - kostenfreien - COVID-19-Tests spätestens 24 Stunden nach Einreise. Bei Einreise auf dem Luftweg muss dieser Test vor Verlassen des Flughafens erfolgen. An Flughäfen, Grenzübergängen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind für Einreisende Testzentren eingerichtet.
Es gelten u.a. Ausnahmen von der Testpflicht für folgende Personenkreise:
• Kinder unter 15 Jahre
• Vollständig Geimpfte mit Wohnsitz in einem EU- oder Schengenstaat, einem „gelben“ oder „orangenen“ OECD-Staat oder als „gelb“ eingestuften Drittstaat, die mit einem durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden. Voraussetzung ist das Verabreichen der letzten Impfdosis mehr als zwei Wochen, aber höchstens acht Monate vor Reisebeginn. Personen, die zuerst mit AstraZeneca und danach als zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna oder Pfizer/BioNTech) geimpft wurden, gelten auch als vollständig geimpft. Als Impfnachweis wird auch der deutsche digitale Impfnachweis durch die CovPass-App akzeptiert. Grundsätzlich muss ein Impfnachweis Angaben zum Namen, Geburtsdatum, Art des Impfstoffes, Impfstatus und Impfdatum (1. und 2. Impfung, sofern Zweitimpfung erforderlich) enthalten. Die Ausnahme gilt nicht für Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise nach Dänemark in einem zum Zeitpunkt der Einreise als „rot“ eingestuften Land aufgehalten haben.
• Personen, die von einer vorausgegangenen COVID-19-Infektion genesen sind, können auch einen positiven COVID-19-Test (nur PCR-Test) vorlegen, wenn dieser Test zwischen 14 Tagen und 8 Monaten vor der Einreise vorgenommen wurde.
Für Einwohner Schleswig-Holsteins gilt als Bewohner des Grenzlandes eine Sonderregelung und es genügt ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests, der max. 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Ein zweiter Test nach Einreise ist nicht erforderlich.
3. Quarantäne (Selbst-Isolation)
Für Personen mit Wohnsitz in einem als „grün“ oder „gelb“ eingestuften Land besteht keine Pflicht, sich nach Einreise in häusliche Quarantäne (Selbstisolation) zu begeben. Einreisende mit Wohnsitz in „orange“ oder „rot“ eingestuften Ländern haben sich einer 10-tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisolation) zu unterziehen, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativen PCR-Test verkürzt werden kann. Ausnahmeregelungen sind auf dem dänischen Behördenportal eingestellt.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich; es erfolgen Stichprobenkontrollen bei der Einreise nach Dänemark. Personen, die die Corona- bedingten Einreisebestimmungen (z.B. negatives COVID-19-Testergebnis, Impf- oder Genesenennachweis) nicht erfüllen, können an der Grenze zurückgewiesen werden.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt. Dies gilt auch, wenn ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird.
Durch- und Weiterreise
Ausländern mit Wohnsitz in einem als „grün“ oder „gelb“ eingestuften Land wird unabhängig vom Reisegrund die Durchreise durch Dänemark erlaubt. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antigentest) gilt auch für Transitreisende, es sei denn, diese halten sich nur im Transitbereich des dänischen Flughafens auf. Weitere Informationen bieten die dänischen Behörden.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Reiseverbindungen
Es gibt grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Pandemiebedingte Einschränkungen werden schrittweise gelockert. Handel, Gastronomie, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet, aber teilweise ist für den Zugang ein sog. „Coronapass“, d.h. ein Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis oder über eine erfolgte vollständige Impfung oder Genesung erforderlich.
Die dänischen Behörden stellen Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen und aktuell geltenden Einschränkungen auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Hygieneregeln
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier) gilt an Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln, sofern man sich nicht auf einem Sitzplatz befindet. Kinder bis 12 Jahre sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen auf die Färöer sind grundsätzlich möglich. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein kostenpflichtiger PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende ohne vollständigen Impfschutz verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach vier bzw. fünf Tagen vorgesehen. Reisende mit vollständigem Impfschutz oder Personen, die von COVID-19 genesen sind, müssen dennoch einen Test nach Einreise machen; ein weiterer Test nach vier Tagen ist empfohlen. Wurde die letzte Impfdosis für einen vollständigen Impfschutz vor mehr als acht Tagen vor Einreise verabreicht, so entfällt die Pflicht zur häuslichen Quarantäne. Sie entfällt auch für von COVID-19 Genesene, deren positiver Test älter als 10 Tage ist.
Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind grundsätzlich möglich. Es gelten die dänischen Einreisebestimmungen hinsichtlich eines anerkannten Einreisegrundes je nach Risikokategorisierung des Wohnsitzlandes. Alle Reisenden müssen vor der Einreise nach Grönland online ein SUMUT-Formular ausfüllen und Personen ab dem Alter von 2 Jahren benötigen ein negatives Ergebnis eines max. 72 Stunden alten PCR-Tests, welcher in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein muss. Eine Ausnahmeregelung für vollständig Geimpfte oder Genesene gibt es aktuell nicht. Zusätzlich ist für alle Personen über 12 Jahren eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Vollständig Geimpfte sind von der Pflicht zur Selbstisolation und zur Vornahme eines zweiten Tests nach der Einreise ausgenommen. Dies gilt auch für mitreisende Kinder unter 12 Jahren. Personen gelten als vollständig geimpft, wenn sie die letzte notwendige Impfdosis erhalten haben (d.h. nicht erst 14 Tage nach der letzten Dosis, wie in Dänemark). Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet Visit Greenland.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone. Alternativ können Sie die deutsche Corona-Warn-App benutzen, die mit der dänischen App kompatibel ist.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.

Griechenland - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist grundsätzlich für alle Personen ab zwölf Jahren nur mit einer Bescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form über einen negativen PCR-Test (die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen) oder einen Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer, deutscher und weiteren Sprachen möglich. Der auf dem Zertifikat angegebene vollständige Name muss mit dem Namen im Ausweisdokument übereinstimmen.
Reisende, die anhand eines digitalen oder schriftlichen Zertifikates eine vollständige Impfung (in englischer, deutscher und weiteren Sprachen unter Nennung des vollständigen Namens des Reisenden, des Impfstoffs, der Anzahl der Impfdosen) nachweisen können und diese 14 Tage vor Einreise abgeschlossen haben, benötigen keine Bescheinigung über einen negativen Test. Für den Nachweis reicht in der Praxis die Vorlage des internationalen Impfausweises („Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“, gelb) aus. Reisende, die von einer Infektion genesen sind, können alternativ eine Genesenenbescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form, ausgestellt durch eine Behörde oder ein zertifiziertes Labor, vorlegen. Die Bescheinigung darf frühestens 30 Tage nach dem ersten positiven Test, durchgeführt durch eine öffentliche Behörde oder ein zertifiziertes Labor, ausgestellt werden und ist bis zu 180 Tage danach gültig.
Unabhängig davon wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt. Bei einem positiven Testergebnis wird eine bis zu zehntägige Quarantäne in einem dafür bereitgestellten Hotel angeordnet.
Reisende, u.a. aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Schengenraums, die die genannten Bedingungen erfüllen und auf direktem Luftweg über die internationalen Flughäfen, über die Seehäfen Igoumenitsa, Korfu und Patras sowie auf dem Landweg über die Grenzstellen Evzoni, Doirani und Niki (Nordmazedonien), Nymphaea (Nymfaia), Ormeni, Exochi und Promachonas (Bulgarien), Castania und Kipoi (Türkei) sowie Kristallopigi, Kakavia und Mavromati (Albanien) einreisen, sind vom Erfordernis einer Quarantäne befreit. Alle anderen Einreisenden müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Eine frühere Ausreise ist möglich.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form", PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Code muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden. Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für touristische Reisen ist über Bulgarien (Grenzübergänge Exochi, Nymphaea/Nymfaia, Ormenio und Promachonas), Nordmazedonien (Grenzübergang Evzoni und Niki) und Albanien (Grenzübergänge Kakavia, Kristallopigi sowie Mavromati) und die Türkei (Grenzübergänge Castania und Kipoi) möglich. Die Gesamtzahl der Einreisen am Grenzübergang Mavromati ist auf 250 Personen täglich beschränkt, nur von 8 – 16 Uhr und nur mit negativem Test möglich.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise aus der Türkei auf dem Landweg nach Griechenland ist über die Grenzübergänge Castania und Kipoi möglich. Der Personen-Fährverkehr mit der Türkei bleibt ausgesetzt, ebenso dürfen Sportboote aus der Türkei Griechenland auch weiterhin nicht anlaufen.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt. Sportboote dürfen Griechenland mit max. 49 Passagieren wieder anlaufen. (Kreuzfahrtschiffe sind von dieser Einschränkung ausgenommen). Es gelten zudem die unter Einreise genannten Voraussetzungen. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Der Personen-Fährverkehr mit der Türkei bleibt ausgesetzt, ebenso dürfen Sportboote aus der Türkei Griechenland auch weiterhin nicht anlaufen.
Beschränkungen im Land
Die griechische Regierung hat die Maßnahmen gegen die Pandemie bis zum 12. Juli 2021 verlängert. Griechenland wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in verschiedene Risikozonen eingeteilt; Änderungen sind kurzfristig möglich.
Beschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen beispielsweise Kapazitätsbeschränkungen in Geschäften und Museen, die Innenbereiche der Restaurants bleiben geschlossen.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Für Flüge auf die Inseln oder Fahrten mit der Fähre dorthin ist entweder eine Impfbescheinigung (vor 14 Tagen abgeschlossene Impfung) oder ein negativer Test (PCR-Test – nicht älter als 72 Stunden, Antigen-Schnelltest - nicht älter als 48 Stunden oder Antigen-Selbsttest – nicht älter als 24 Stunden) oder eine Genesenenbescheinigung (s. Einreise) nötig. Für Fahrten zu den Inseln oder zurück auf das Festland müssen Reisende vor Einschiffung eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
Auf der Webseite der griechischen Regierung sind eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete (Stufe A/Stufe B) sowie weitere Informationen zu den jeweiligen Einschränkungen je nach Einstufung der Regionalbezirke veröffentlicht.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit an belebten Plätzen im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie für nicht vollständig geimpfte Personen dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Tests oder eines höchstens 48 Stunden alten Schnelltests eines anerkannten Testlabors. Es werden u.a. englische und deutsche Sprachfassungen der Testzertifikate akzeptiert, wobei der angegebene vollständige Name mit dem Namen im Ausweisdokument übereinstimmen muss.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, wird eine zehntägige Quarantäne angeordnet. Die Quarantäne kann entweder zu Hause oder an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten vorübergehenden Aufenthaltsort verbracht werden. Für vollständig geimpfte Personen, deren Zweitimpfung mehr als vierzehn Tage zurückliegt und positiv getestet werden, wird eine siebentägige Quarantäne angeordnet.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer. Quelle: AA

Von Donnerstag 8. Juli 2021 an gelten in griechischen Bars wieder strikte Corona-Maßnahmen. Die Gäste dürfen dann nur noch sitzen, nicht mehr beisammenstehen oder gar tanzen, und die Betriebe dürfen auch nicht voll besetzt sein. Bei Zuwiderhandlung soll es von Beginn an harte Strafen geben: Es drohen je nach Betriebsgröße zwischen 2000 und 5000 Euro Bußgeld und eine siebentägige Sperre. Beim zweiten Mal wird der Laden für zwei Wochen geschlossen, das Bußgeld beträgt 10.000 Euro. Beim dritten Mal kann die Lizenz entzogen werden. Zudem könnten die Strafen rückwirkend veranlasst werden, etwa wenn Fotos und Videos in sozialen Medien nachträglich Zuwiderhandlungen belegten. Quelle: tagesschau.de

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Epidemiologische Lage (Einstufung als Hochinzidenzgebiet ab 07.07.2021 und zugleich Entfall Virusvariantengebiet), Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die britischen Überseegebiete einschließlich Gibraltar, die Isle of Man und die Kanalinseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 wieder stärker betroffen. Es kommt derzeit wieder verstärkt zu lokalen Ausbrüchen, insbesondere auch von Fällen ansteckenderer Varianten. Das Vereinigte Königreich ist als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Vereinigte Königreich mit Wirkung vom 7. Juli 2021, 0 Uhr, als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft wird.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung , für Schottland die schottische Regionalregierung.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Ein- und Ausreisen auch ohne triftigen Grund sind wieder möglich, jedoch gelten für die Einreise nach England unterschiedliche Einreisebeschränkungen.
Länder werden in farblich verschiedene Kategorien (Listen) eingeteilt, von „green“ über “amber“ (derzeit Deutschland) bis „red“.
• „Green“: Online-Anmeldung, COVID-19-Test vor Einreise, ein weiterer Test vor/am Tag zwei, keine Quarantäne
• „Amber“: Online-Anmeldung, COVID-19-Test vor Einreise, zwei weitere Tests vor/am Tag zwei und am/nach Tag acht nach Einreise, häusliche Quarantäne von zehn Tagen mit Möglichkeit einer Freitestung am fünften Tag nach Einreise.
• „Red“: Online-Anmeldung, Test vor Einreise, zwei weitere Tests vor/am Tag zwei und am/nach Tag acht nach Einreise, Hotel-Quarantäne von zehn Tagen.
Für die Einreise nach Schottland gelten diese Regeln ebenso. Jedoch ist die Möglichkeit einer „Freitestung“ am fünften Tag nach der Einreise nicht gegeben. Details dazu finden sich auf der Internetseite der schottischen Regierung.
Ein vollständiger Impfschutz entbindet derzeit noch nicht von den vorgenannten Verpflichtungen.
Fußballfans, die zur EURO 2020 in das Vereinigte Königreich einreisen, unterliegen den aktuellen Einreisebeschränkungen. Fans mit Ticket, die zu einem Spiel reisen, das vor Ende der Quarantänezeit stattfindet, werden an der Grenze zurückgewiesen. Zusätzlich zu den geltenden britischen Einreisebeschränkungen gelten gesonderte Regeln der UEFA für den Zugang zum Stadion.
Ähnliche Einreisebeschränkungen gelten in Wales und in Nordirland.
Bei allen Einreisen nach England aus allen Ländern mit Ausnahme Schottlands, Nordirlands, Irlands, Isle of Man, Jersey und Guernsey muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Anerkannt werden PCR-Tests, RT-Lamp-Tests sowie Antigentests („lateral-flow-Test“). Der negative Testnachweis, in Englisch, Französisch oder Spanisch (eine Übersetzung ist nicht ausreichend), muss bereits vor Reisebeginn (vor Einstieg Flugzeug, Fähre und Zug) vorgelegt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 11 Jahren. Weitere Details bietet die britische Regierung . Reisende, die ohne einen negativen COVID-19-Test nach England einreisen, müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 500,- GBP rechnen.
Einreisende nach England und Reisende, die über England nach Wales reisen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste “ aufgehalten haben, müssen neben dem COVID-19-Test vor Einreise für zehn Tage eine Hotelquarantäne in Großbritannien absolvieren. Während des Hotelaufenthalts finden am zweiten und achten Tag nach Einreise weitere Tests statt. Das Hotel ist vorab über eine Website der britischen Regierung zu buchen. Aufenthalt, Verpflegung und die Tests während der Quarantäne kosten 1.750 GBP. Informationen können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden. Verstöße gegen die Quarantänepflicht in einem Hotel und auch falsche Angaben hinsichtlich des Aufenthalts in einem Land auf der „roten Liste “ in den zehn Tagen vor Einreise kann mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Einreisende nach England und Reisende, die über England nach Wales reisen, müssen neben dem COVID-19-Test vor Einreise zusätzlich vorab zwei weitere Tests buchen: einen vor oder am zweiten Tag nach Einreise und einen weiteren Test am oder nach dem achten Tag nach Einreise. Die Buchung muss vor/bei Einreise nachgewiesen werden und ist kostenpflichtig. Den Beförderungsunternehmen ist die Beförderung nach Großbritannien ohne einen Nachweis über die Buchung weiterer Tests nach Einreise untersagt. Informationen zu den Tests nach Einreise und welche Anbieter dafür zulässig sind, können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden.
Für alle nach England einreisenden LKW-Fahrer gilt ein verpflichtender COVID-19-Test nach Einreise bei Aufenthalt von mehr als 48 Stunden, alle weiteren 72 Stunden bis zu zwei zusätzliche Tests.
Für Einreisen aus Deutschland nach England, und wenn Sie sich in den zehn Tagen vor Einreise nicht in einem Land auf der „roten Liste “ aufgehalten haben, besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Auch bei einer Befreiung von der Quarantäne bleibt der Test am achten Tag weiterhin verpflichtend. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Darüber hinaus gelten für eine Reihe von Berufen und Tätigkeiten Ausnahmen von den vorgenannten Einreisebeschränkungen.
Für vollständig Geimpfte sowie Genesene gibt es bislang keine Ausnahmen oder Erleichterungen bei der Einreise.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist erlaubt. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten und einen negativen COVID-19-Test vorlegen. Reisende, die sich in den zehn Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste“ aufgehalten haben, müssen sich in eine Hotel-Quarantäne begeben.
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, so auch der Transit durch Belgien.
Für vollständig Geimpfte sowie Genesene gibt es bislang keine Ausnahmen oder Erleichterungen für die Durch-und Weiterreise.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverkehr sind ausgedünnt. Der Eurotunnel nach Frankreich ist unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Vorlage eines negativen PCR-Tests, Selbstauskunft) geöffnet. Reisen mit dem Eurostar unterliegen strengen Voraussetzungen. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung des Vereinigten Königreichs als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland bis einschließlich 6. Juli 2021 neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72 Stunden, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.
Das bis einschließlich 6. Juli 2021 für das Vereinigte Königreich geltende Beförderungsverbot für Personen im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen. Die Vorschriften und Beschränkungen variieren zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. Nach einem mehrmonatigen Lockdown befindet sich ganz Großbritannien in verschiedenen Öffnungsphasen. Der letzte Öffnungsschritt wurde aufgrund der steigenden Inzidenzen zunächst auf den 19. Juli 2021 verschoben.
Für England gelten folgende Regeln:
Bis zu sechs Personen oder zwei Haushalte dürfen sich in geschlossenen Räumen treffen. Draußen sind Treffen bis zu 30 Personen erlaubt. Pubs, Restaurant, Theater, Kinos, Hotels und B&Bs dürfen öffnen.
Die Geschäfte sind geöffnet. Reisen sind wieder erlaubt. Grundsätzlich besteht die Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Schottland hat den Lockdown teilweise aufgehoben. Details können auf der Webseite der schottischen Regierung nachgelesen werden.
Innerhalb Schottlands sind Reisen in und aus den „Local Authority Areas“ Glasgow City und Moray derzeit abgesehen von wenigen Ausnahmen verboten. Einzelheiten finden Sie auf der Webseite der schottischen Regierung.
Wales befindet sich derzeit auf Stufe 2. Sechs Personen oder zwei Haushalte dürfen sich drinnen treffen. Draußen sind Treffen mit bis zu 30 Personen erlaubt. Geschäfte, Pubs, Restaurants, Theater, Kinos, Hotels und B&B dürfen öffnen, Reisen innerhalb Wales sind erlaubt.
In Nordirland gelten weiter Beschränkungen. Sechs Personen oder 2 Haushalte dürfen sich drinnen treffen. Es ist erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu fünfzehn Personen aus bis zu drei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Restaurants und Pubs dürfen ihre Außenbereiche öffnen, auch Geschäfte dürfen öffnen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gelten Einreisebeschränkungen. Länder werden in vier verschiedene Kategorien unterteilt. Reisende aus Ländern der Kategorie 4 müssen sich für 21 Tage in Quarantäne begeben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Einreisende nach Jersey müssen bei Einreise einen negativen COVID-19 Test, der vor Abfahrt gemacht werden muss, vorlegen und sich anschließend in Quarantäne begeben. Lediglich Reisende aus der Länderkategorie „Green“ müssen bei negativen Testergebnis nicht in Quarantäne. Ein zweiter Test am achten Tag muss dennoch durchgeführt werden. Für alle anderen Einreisenden gilt eine Testpflicht bei Einreise, sowie am fünften und zehnten Tag nach Einreise. Weitere Informationen bieten die Behörden von Jersey .
Auf der Isle of Man müssen alle Einreisenden einen negativ COVID-19-Test vorlegen und sich in eine sieben-tägige Quarantäne begeben. Alle anderen Einreisenden, die sich keiner Testung unterziehen möchten, müssen sich 21 Tage in Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Einreisen nach Gibraltar sind möglich. Wie in England werden die Länder, aus denen die Reisenden kommen in drei Farben unterteilt. Jede Farbe beinhaltet eigene Einreisebeschränkungen. Einreiseerleichterungen gelten für vollständig Geimpfte. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Einreisen nach Anguilla sind möglich, bedürfen jedoch einer Genehmigung. Es ist unter anderem ein negativer COVID-19-Test erforderlich, der drei bis fünf Tage vor der geplanten Ankunft vorgenommen werden muss. Es besteht zudem nach Ankunft eine Quarantänepflicht von sieben Tagen. Diese entfällt für vollständig Geimpfte. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen max. 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende COVID-19-Tests werden bei Einreise und erneut vier, acht und 14 Tage nach Einreise durchgeführt. Darüber hinaus besteht die Pflicht zur Ableistung einer mindestens viertägigen Quarantäne nach Einreise. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist mit Ausnahme von Reisenden aus dem Vereinigten Königreich, der Dominikanischen Republik und Südafrika über den internationalen Flughafen T B Lettsome wieder möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden, ein negativer COVID-19-Test innerhalb von fünf Tagen vor Ankunft ist Voraussetzung. Bei Ankunft wird ein Test vorgenommen, für mindestens acht Tage muss ein Tracking-Armband getragen werden. Für mindestens vier Tage ist die Bewegungsfreiheit begrenzt auf bestimmte Lokalitäten. Ist ein weiterer Test dann negativ, ist eine freie Bewegung auf den Inseln möglich. Kosten in Höhe von 175 US-Dollar müssen Einreisende tragen. Die Quarantäne wird bei positiver Testung auf 14 Tage verlängert und von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Kaimaninseln (Cayman Islands) sind wieder geöffnet. Vor Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt und eine Einreisegenehmigung beantragt werden. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Die aktuellen COVID-19 Fallzahlen sowie weitere Informationen die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist nur über Antigua möglich und derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist auch für Touristen wieder möglich. Für die Einreise muss ein maximal fünf Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Es besteht keine Quarantänepflicht. Infektionszahlen und weitere Informationen bietet Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich wie z.B. einen negativen PCR- oder Antigentest (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Hongkong - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Hongkong wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Hongkong war bisher von COVID-19 kaum betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Hongkonger Centre for Health Protection und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Hongkong für Personen ohne dauerhafte Aufenthaltsberechtigung ist nicht möglich.
Personen mit Aufenthaltsberechtigung, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen sich nach Einreise einer verpflichtenden 21-tägigen Quarantäne unterziehen, die in einem von der Hongkonger Regierung vorgesehenen Hotel verbracht werden muss.
Für Einreisende, die bereits vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt nur noch eine 14-tätige Hotel-Quarantäne mit einem anschließenden siebentägigen „self-monitoring“.
Deutschland ist von den Hongkonger Behörden als Hochrisikogebiet in der Länderliste eingestuft. Für Einreisende aus Hochrisikogebieten wird die Hotelquarantäne auf sieben Tage reduziert, wenn zusätzlich ein positiver Antikörpertest vorgelegt wird, der innerhalb der letzten drei Monate von einem hierfür in Hongkong vorgesehenen Labor durchgeführt wurde. Weitere Informationen und eine Liste der anerkannten Labore bietet die Webseite der Regierung von Hongkong.
Bei Ankunft in Hongkong ist eine Hotelreservierung in Englisch oder Chinesisch für mindestens 21 bzw. 14 Tage ab Tag der Ankunft vorzulegen. Reisende müssen sich darüber hinaus bei Einreise einem Speicheltest im „Temporary Specimen Collection Center“ (TSCC) des Department of Health unterziehen. Das Testergebnis muss noch am Flughafen abgewartet werden.
Bei Einreise am späten Nachmittag oder Abend werden die Reisenden bis zum Vorliegen des Testergebnisses in einem staatlich vorgesehenen Hotel untergebracht. Wer möchte, kann auch während der Nacht im TSCC verbleiben und dort auf das Ergebnis warten. Sofern ein positives Testergebnis vorliegt, wird eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus in die Wege geleitet.
Zusätzlich zur Hotelreservierung muss bei der Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden zusammen mit einer Bestätigung, dass das Labor nach ISO 15189 zertifiziert bzw. von den deutschen Behörden anerkannt ist. Weitere Einzelheiten zu den zusätzlich bei der Einreise geforderten Unterlagen sowie Informationen über die Liste der ISO 15189 zertifizierten Labore sind auf der Webseite des Generalkonsulats Hongkong veröffentlicht. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen in Hongkong finden sich auf der Webseite der Regierung von Hongkong.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern der Weiterflug mit derselben Fluggesellschaft erfolgt, eine Bordkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Reiseverbindungen
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Im Innenbereich von Restaurants, Bars, Fitnesseinrichtungen, etc. ist weiterhin nur eine begrenzte Anzahl von Besuchern erlaubt. Begrenzungen entfallen, wenn alle Gäste und das Personal eine COVID-19-Impfung nachweisen können. Beim Betreten der Einrichtung ist außerdem eine Online-Registrierung bzw. das Ausfüllen eines Anmeldezettels verpflichtend. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und der Regierung von Hongkong.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.

Indien - Änderung Epidemiologische Lage (Einstufung als Hochinzidenzgebiet ab 07.07.2021 und zugleich Entfall Virusvariantengebiet), Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indien wird derzeit gewarnt.
Aufgrund der derzeitigen Überlastung des indischen Gesundheitssystems ist der Zugang zu intensivmedizinischer Versorgung vielerorts sehr stark eingeschränkt. In Indien befindliche Deutsche, insbesondere sofern sie noch nicht über eine COVID-19-Impfung verfügen, sollten eine temporäre Rückkehr nach Deutschland bis zur Stabilisierung der medizinischen Versorgungslage erwägen.
Epidemiologische Lage
Indien ist von COVID-19 besonders stark betroffen, das indische Gesundheitssystem ist überlastet. Indien ist derzeit als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft. Mit Wirkung vom 7. Juli 2021, 0 Uhr, wird Indien als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen Passagiere nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der das negative PCR-Testergebnis hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App "Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach Einreise ist am Flughafen ein weiterer kostenpflichtiger COVID-19-Test durchzuführen. Transitpassagiere dürfen den Ankunftsbereich bis zum Erhalt des Testergebnisses, was einige Stunden in Anspruch nehmen kann, nicht verlassen.
Der Bundesstaat Maharashtra hat eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne für Reisende aus der EU, Großbritannien und dem Nahen Osten verfügt, die teilweise in einer staatlichen Institution zu verbringen ist.
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen bleiben bis auf weiteres verboten; bereits erteilte E-Visa und Visa zu touristischen Zwecken sind suspendiert. Visa der restlichen Kategorien, die bisher ausgesetzt waren, sind wieder gültig. Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke soll wieder möglich sein, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Touristenvisa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen, die ihren Rückflug aufgrund des seit März 2020 eingestellten kommerziellen Flugverkehrs nicht antreten konnten, gelten gemäß einer Verordnung des Ministry of Home Affairs vom 4. Juni 2021 als bis zum 31. August 2021 gültig. Eine Verlängerung dieser Visa sei in diesem Zeitraum nicht erforderlich, für Ausreisen bis zum 31. August 2021 werde zudem kein Bußgeld für die Überziehung des Visums erhoben und die erforderliche Ausreisegenehmigung gratis erteilt. Die Verlängerung von Visa anderer Kategorien ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office zu beantragen.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Linienflugverbindungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind derzeit nur sehr eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen möglich. Einige Staaten (u. a. Großbritannien, Kanada, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate und Oman) haben Beförderungsverbote für Reisende verhängt, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Das Verbindungsangebot des nationalen Eisenbahn- und Flugverkehrs ist stark reduziert.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung Indiens als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Indien nach Deutschland bis einschließlich 6. Juli 2021 neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.
Das bis einschließlich 6. Juli 2021 für Indien geltende Beförderungsverbot für Personen im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren werden zurzeit orts- und lageabhängig zunehmend wieder verhängt. Viele Bundesstaaten führen zudem oft kurzfristig Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen ein sowie sonstige einschränkende Maßnahmen ein. Vielerorts werden kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verbracht. Die Verweigerung des Tests stellt eine Straftat dar und kann mit empfindlichen Bußgeldern oder Haftstrafen geahndet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wiederzulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.

Monaco - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Monaco ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die fürstliche Regierung und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die monegassische Regierung unterscheidet zwischen Reisenden aus „grün“, „orange“ und „rot“ eingestuften Ländern. Als „grün“ eingestufte Länder gelten Deutschland und alle EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikanstaat sowie Albanien, Australien, Bosnien und Herzegowina, Hongkong, Israel, Japan, Kanada, Kosovo, Libanon, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Südkorea, Taiwan, Vanuatu und die Vereinigten Staaten von Amerika.
Einreisende aus diesen Ländern ab 11 Jahren müssen einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Alternativ ist der Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen Impfstoff oder der mindestens 15 Tage, jedoch höchstens sechs Monate alte Nachweis der Genesung von einer COVID-19-Infektion zu erbringen. Ausgenommen sind Reisende aus den französischen Départements Alpes Maritimes und Var, sowie der italienischen Provinz Imperia, Berufspendler und Grenzgänger (Schüler und Studierende), beruflich Reisende, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und Reisende, die im gewerblichen Straßenverkehr tätig sind.
Die Einreise aus Ländern, die von der monegassischen Regierung als „orange“ oder „rot“ eingestuft sind, unterliegen weitergehenden Beschränkungen.
Ohne ein entsprechendes Testergebnis werden Einreisende durch die monegassische Gesundheitsbehörde zur Einhaltung einer Quarantäne verpflichtet. Durch Vornahme eines PCR-Tests in einem lizenzierten Labor vor Ort kann die Quarantäne verkürzt werden.
Bei Hotelaufenthalten sind die oben aufgeführten Nachweise vorzulegen. Ohne ausreichende Nachweise wird der Zugang zum Hotel verweigert. Im Falle eines positiven Testergebnisses oder einer Erkrankung ist die Selbstisolierung im Hotelzimmer vorzunehmen. Das Hotel wird den örtlichen Arzt informieren.
Seit dem 2. Juli 2021 stellen die monegassischen Behörden den digitalen Impfpass („Monaco Safe Pass“) für in Monaco negativ getestete oder vollständig geimpfte Personen aus. Dieser ist gültig für die Länder Monaco und Frankreich und kann auf Antrag in das digitale COVID-Zertifikat der EU umgewandelt werden. Auch Impfnachweise anderer Staaten werden in Monaco anerkannt. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der monegassischen Regierung veröffentlicht.
Privatjachten auch mit ausländischer Flagge können in den Hafen von Monaco einlaufen. Privatjachten mit Besatzung müssen sich mit 48 Stunden Vorlauf bei der Seepolizeiabteilung der monegassischen Sicherheitsbehörde anmelden.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen.
Öffentliche Versammlungen von mehr als sechs Personen sind untersagt. Es wird zur Einhaltung von Abstandsregeln von 1,5 Meter Distanz geraten. Der Besuch von Restaurants, Kinos, Theatern, Spielhallen, Konzertsälen etc. unterliegt Einschränkungen. Auch in Geschäften gelten Abstandsregeln.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit ist das Tragen von Gesichtsmasken verpflichtend. Ausnahmen gelten nur für Kinder unter fünf Jahren und Personen, die Sport treiben. Darüber hinaus wird das Tragen von Gesichtsmasken in privaten Räumen empfohlen, wenn dort Personen aus verschiedenen Haushalten zusammenkommen oder wenn Personen anwesend sind, die einer Risikogruppe angehören.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der monegassischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, gehen Sie nicht unangekündigt zu einem Arzt, sondern kontaktieren Sie den Feuerwehrnotruf 18 oder 112. Eine Informationshotline ist täglich von 9 bis 20 Uhr telefonisch erreichbar: +377 92 05 55 00 und per E-Mail.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 06.07.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Nepal - Änderung Epidemiologische Lage (Einstufung als Hochinzidenzgebiet ab 07.07.2021 und zugleich Entfall Virusvariantengebiet), Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nepal wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nepal ist von COVID-19 weiterhin stark betroffen, das nepalesische Gesundheitssystem ist überlastet.
Nepal ist derzeit als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft. Mit Wirkung vom 7. Juli 2021, 0 Uhr, wird Nepal als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale kommerzielle Flugverkehr ist bis auf weiteres eingestellt; eine Einreise ist derzeit mit einzelnen wöchentlichen Linienflügen möglich, s.a. unter Reiseverbindungen. Auch die Einreise auf dem Landweg ist nicht möglich.
Reisende benötigen ein Visum. Der „Visa-on-Arrival“ Service ist ausgesetzt.
Vor Einreise ist zudem ein negativer PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Reiseantritt (Zubringerflug) sein darf. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen.
Nach Einreise besteht eine zehntägige Quarantänepflicht, die in einem Vertragshotel der Regierung abgeleistet werden muss. Hausquarantäne ist nur für vollständig Geimpfte und weitere ausgewählte Personengruppen möglich. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich.
Bei Einreise auf dem Landweg ins Kathmandu-Tal gilt ebenfalls eine fünftägige Quarantänepflicht.
Eine Ausreise aus Nepal über den Luftweg ist nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich, der ausschließlich in von der Regierung bestimmten Kliniken erfolgen kann. Mit längeren Wartezeiten ist zu rechnen.
Durch- und Weiterreise
Ausländern ist ein Transit durch den internationalen Flughafen Kathmandu nicht gestattet.
Der Grenzübertritt für Ausländer auf dem Landweg ist nur mit Sondergenehmigung möglich. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Reiseverbindungen
Der nationale Flugverkehr wurde mit verminderten Kapazitäten wieder aufgenommen.
Der internationale kommerzielle Flugverkehr ist bis auf weiteres auf einzelne wöchentliche Linienflüge via Doha, Dubai oder Istanbul beschränkt. Der Luftkorridor Delhi-Kathmandu („Air Bubble“) mit Transit durch Delhi ist nicht möglich. Auch die Einreise auf dem Landweg ist nicht möglich.
Für Charter-, Cargo- oder medizinische Repatriierungsflüge werden ggf. individuelle Ausnahmen erteilt.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung Nepals als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Nepal nach Deutschland bis einschließlich 6. Juli 2021 neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.
Das bis einschließlich 6. Juli 2021 für Nepal geltende Beförderungsverbot für Personen im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und weiteren Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen, auch wenn der Flugverkehr wieder aufgenommen würde.
Beschränkungen im Land
Aufgrund stark steigender Infektionszahlen ist nahezu das gesamte Land im Lockdown mit strengen, von der Polizei überwachten Ausgangssperren und Restriktionen. Für das Kathmandu-Tal (Kathmandu, Lalitpur, Bhaktapur) und Pokhara ist ein weitgehender Lockdown verhängt. Bei Einreise in das Kathmandu-Tal auf dem Landweg ist zudem eine 10-tägige Quarantäne abzuleisten.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln wurden verschärft. Es gilt Mundschutzpflicht im öffentlichen Raum.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Die deutsche Botschaft arbeitet nur eingeschränkt; Besucher nur mit Terminvergabe. Ein Bereitschaftsdienst für Notfälle ist eingerichtet.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.

Oman - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 16. Juli 2021 wird die nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 4 Uhr um drei Stunden verlängert auf dann 17 Uhr bis 4 Uhr. Die Maßnahme gilt zunächst bis 31. Juli. Alle kommerziellen Dienstleistungen und Reisen werden während der Sperrstunde eingeschränkt. Die Maßnahme gilt nicht für Hauslieferungen oder Restaurants in Vier- und Fünf-Sterne-Hotels. Die Maßnahme gilt nicht für das Gouvernement Musandam. Die Einreise in das Gouvernement Musandam ist nur Personen ab 18 Jahren gestattet, die mindestens eine Dosis eines staatlich zugelassenen Impfstoffs erhalten haben. Die Behörden haben am 6. Juli alle Landgrenzen bis auf weiteres geschlossen. Quelle: Garda World

Portugal - Änderung Epidemiologische Lage (Einstufung als Hochinzidenzgebiet ab 07.07.2021 und zugleich Entfall Virusvariantengebiet), Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal (einschließlich der Autonomen Regionen Madeira und Azoren) wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 wieder stärker betroffen, die Zahl der Neuinfektionen ist regional unterschiedlich. Portugal ist derzeit als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft. Mit Wirkung vom 7. Juli 2021, 0 Uhr, wird Portugal als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft- und Seeweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer Nukleinsäureamplifikationstest (TAAN) oder ein negativer Antigen-Test (TRAg) ist für alle Reisenden auf das Festland erforderlich. Für Madeira und die Azoren gelten abweichende Einreisebestimmungen, s. Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Der Nukleinsäureamplifikationstest darf nicht mehr als 72 Stunden, der Antigen-Test nicht mehr als 48 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter zwölf Jahren. Seit dem 1. Juli 2021 sind Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU von der Testpflicht befreit. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen.
Reisende (auf Luft-, See- oder Landweg), die sich in den letzten 14 Tagen in Südafrika, Brasilien, Indien Nepal oder im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Portugal für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Für Reisende aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gilt hierbei eine Ausnahme für vollständig Geimpfte und deren minderjährige Kinder. Ein zusätzliches Formular der Grenzbehörden (SEF) ist dabei auszufüllen.
Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38°C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen.. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Portugiesische Häfen auf dem Festland sind wieder geöffnet, es gelten die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Auch die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal geöffnet. Über den Landgang der Passagiere dort wird im Einzelfall entschieden. Die Häfen der Autonomen Region Azoren haben wieder für Kreuzfahrttourismus geöffnet.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung Portugals als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Portugal nach Deutschland bis einschließlich 6. Juli 2021 neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.
Das bis einschließlich 6. Juli 2021 für Portugal geltende Beförderungsverbot für Personen im grenzüberschreitenden Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt der allgemeine Notstand (situacao de calamidade). Die Regierung hat Öffnungsschritte am 14. Juni 2021 umgesetzt, weitere aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens aber zurückgestellt. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Geschäften sind grundsätzlich nicht mehr beschränkt und die Kapazitätsgrenzen im ÖPNV deutlich erhöht. In einer weiterhin stark zunehmenden Zahl von Landkreisen gelten erheblich strengere Maßnahmen. Das gilt insbesondere für die Landkreise (Concelhos) Albufeira, Almada, Amadora, Barreiro, Cascais, Constância, Lisboa, Loulé, Loures, Mafra, Mira, Moita, Odivelas, Oeiras, Olhão, Seixal, Sesimbra, Sintra und Sobral de Monte Agraço mit erheblichen Einschränkungen der Öffnungszeiten von Lokalen und Geschäften am Wochenende und Feiertagen.
Zusätzlich wurde eine nächtliche Ausgangssperre von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr des Folgetages für alle Landkreise (Concelhos), z.B. auch die Stadt Lissabon und Porto, die ein erhöhtes oder besonders erhöhtes Risiko haben, verhängt. Diese nächtliche Ausgangssperre gilt ausnahmslos, insbesondere auch für vollständig Geimpfte.
Die Fahrt international einreisender oder ausreisender Touristen zum Hotel bzw. zum Flughafen in Lissabon bleibt dabei erlaubt.
Zusätzlich zu den vorgenannten Ausnahmen können Personen sich frei bewegen, sofern sie entweder ein digitales Zeugnis über eine vollständige Impfung oder Genesenenstatus oder ein Testnachweis (kein Selbsttest) vorlegen können. (PCR Test nicht älter als 72 Stunden, Schnelltest nicht älter als 48 Stunden, Minderjährige unter 12 Jahren benötigen keinen Test).
Je nach Pandemieentwicklung gelten regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU .
Der Strandbetrieb wurde in dieser Badesaison mit einem Ampelsystem aufgenommen, es gilt Maskenpflicht beim Zu- und Abgang. Menschenansammlungen sind weiterhin untersagt. Private Feiern sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleiben untersagt, Bars und Diskotheken geschlossen.
Hygieneregeln
Im Rahmen des Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira . Sämtliche Nachweise müssen in englischer Sprache vor Einreise über die App madeirasafe.com eingereicht werden.
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss zusätzlich der digitalen Einreiseanmeldung gemäß Online-Formular für Madeira ein negativer Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) vorgelegt werden, der bei Abflug/Abfahrt nicht älter als 48 Stunden sein darf. Minderjährige unter 12 Jahren benötigen keinen Test, sowie gegen COVID-19 vollständig geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen gemäß den vorgenannten Informationen. Auf Madeira können solche Test gegen Vorlage des Tickets bei Apotheken, Kliniken und Labors kostenfrei gemacht werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren (zwischen 1 und 5 Uhr). Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind auf maximal sechs Personen pro Gruppe im Innenraum und 10 Personen pro Gruppe im Außenbereich begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Für gewerbliche Einrichtungen gelten beschränkte Öffnungszeiten.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug / Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise auf dem Luft- oder Seeweg vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug / Abfahrt durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Seit dem 1. Juli 2021 sind Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU von der Testpflicht befreit. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag sowie nunmehr auch am zwölften Tag nach dem ersten Test erfolgen. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde des Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras .
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über mögliche Änderungen im Flugplan und die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.

Russische Föderation - Änderung Epidemiologische Lage (Einstufung als Hochinzidenzgebiet ab 07.07.2021 und zugleich Entfall Virusvariantengebiet), Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Russische Föderation wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Russland ist von COVID-19 landesweit sehr stark betroffen. Es kommt derzeit wieder verstärkt zu Ausbrüchen, insbesondere auch von Fällen ansteckenderer Varianten. Regionale Schwerpunkte sind Moskau und St. Petersburg.
Russland ist derzeit als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft. Mit Wirkung vom 7. Juli 2021, 0 Uhr, wird Russland als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das offizielle Corona-Portal der russischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise ist für deutsche Staatsangehörige und für Bürger anderer Staaten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland (Vorlage im Original erforderlich) sowie Diplomaten- und Dienstpassinhaber bei Anreise per Direktflug aus Deutschland und bestimmten weiteren Staaten, darunter Finnland, Griechenland und der Schweiz gestattet. Darüber hinaus müssen Reisende im Besitz eines gültigen russischen Visums sein.
Für Einreisen auf anderem Weg, insbesondere über die Landgrenze sowie auf dem Luftweg aus anderen Staaten gelten Einreisebeschränkungen. Einreisen auf diesen Wegen, sind nur für akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, gestattet.
Weiter vom Einreiseverbot ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, Personen, die zur medizinischen Behandlung einreisen und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben.
Auch Techniker, die zur Inbetriebnahme und Wartung von im Ausland hergestellten Anlagen einreisen wollen, fallen nicht unter die Einreisesperre. Hochqualifizierte Fachkräfte mit Arbeitsgenehmigung und ihre Familienangehörigen können wieder einreisen. Weitergehende Informationen über das für diese letzten beiden Gruppen erforderliche Genehmigungsverfahren bietet die Webseite der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte. Das Testergebnis darf nicht früher als drei Kalendertage vor dem Abflug des Flugzeugs festgestellt worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist der Test innerhalb von drei Tagen nach der Ankunft vorzunehmen und bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses eine Selbstisolierung am Wohn- bzw. Aufenthaltsort einzuhalten. Nicht-russische Staatsangehörige, die zu Erwerbszwecken nach Russland einreisen, sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.
Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende eingeschränkt. Für Deutsche ist die Ausreise nach Deutschland durch Estland , Finnland , Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten grundsätzlich gestattet. Die Landgrenze zwischen Lettland und Russland ist derzeit geschlossen. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.
Durch- und Weiterreise
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Das Testergebnis darf nicht früher als drei Kalendertage vor dem Abflug des Flugzeugs festgestellt worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich ist 24 Stunden.
Reiseverbindungen
Deutsche und russische Fluggesellschaften bieten mehrmals wöchentlich Flüge zwischen deutschen und russischen Städten an.
Der internationale Zug- und Busverkehr - mit Ausnahme der Strecke zwischen Russland und Belarus - und der Fährverkehr sind eingestellt.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung Russlands als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Russland nach Deutschland bis einschließlich 6. Juli 2021 neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.
Das bis einschließlich 6. Juli 2021 für Russland geltende Beförderungsverbot für Personen im grenzüberschreitenden Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich.
Beschränkungen im Land
In Moskau bestehen Einschränkungen bei Veranstaltungen und der Gastronomie. In anderen Teilen Russlands können andere und auch weitergehende Einschränkungen bestehen.
Hygieneregeln
In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten sowie
• über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Serbien - Änderung Einreise
Bei Ankunft müssen alle ankommenden Reisenden ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorlegen (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft). Reisende, die aus den USA anreisen, können anstelle eines negativen PCR-Testergebnisses ein negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests vorlegen (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft). Serbische Staatsangehörige und Einwohner können ohne negatives Testergebnis in das Land einreisen, müssen sich jedoch einer 10-tägigen Selbstisolierung unterziehen. Staatsangehörige Albaniens, Bosnien-Herzegowinas, Bulgariens, Ungarns, Montenegros und Nordmazedoniens, die direkt aus diesen Ländern einreisen, sowie ausländische Staatsangehörige, die im Transit durch Serbien reisen, Frachttransporter und Flugzeugbesatzungen sind von Einreisebeschränkungen ausgenommen. Reisende, die einen vollständigen Impfschutz oder eine Genesung von COVID-19 vorlegen können, sind ebenfalls von anderen Einreisebestimmungen befreit. Quelle: Garda World

Spanien - Änderung Beschränkungen im Land - Katalonien
Katalonien schränkt das Nachtleben stark ein. Die Innenbereiche aller nächtlichen Vergnügungslokale sollen geschlossen werden. Die Maßnahme soll am Freitagabend 9. Juli 2021 in Kraft treten. Über die Details wird noch gesprochen. Quelle: tagesschau.de

Südafrika - Änderung Einreise: Gesundheitsfragebogen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 stark betroffen. Nach einer Stabilisierung auf niedrigerem Niveau steigen die Neuinfektionszahlen in jüngster Zeit wieder an. Dort wurden zudem neue, ansteckendere Varianten von COVID-19 festgestellt, weshalb Südafrika als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet ) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden über fünf Jahre müssen bei Ankunft einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der den Vorgaben der WHO entspricht und bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende, die ohne einen solchen Testnachweis einreisen, müssen sich auf eigene Kosten unmittelbar bei Ankunft einem Antigen-Test unterziehen und sich im Falle eines positiven Testergebnisses in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Fluglinien berufen sich bei der Prüfung der Mitnahmevoraussetzungen von Passagieren auf dem Weg nach Südafrika auf Vorgaben der South African Civil Aviation Authority und verlangen erfahrungsgemäß ausnahmslos Nachweise negativer PCR-Tests.
Bei Einreise muss ein vollständig ausgefüllter Reise-Gesundheitsfragebogen abgegeben werden. Es empfiehlt sich, den Fragebogen bereits bei Antritt der Reise mitzuführen.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die mobile App „COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Auch für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Südafrika sind nur an 20 Grenzübergängen erlaubt. Dort ist mit langen Abfertigungszeiten zu rechnen. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt reguläre internationale Flugverbindungen, jedoch mit stark eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge sind häufig voll besetzt.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung Südafrika als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Südafrika nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.
Das geltende Beförderungsverbot für Personen, die von Südafrika nach Deutschland im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr reisen, gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
Seit dem 28. Juni 2021 gilt ein verschärfter Lockdown (adjusted Alert Level 4). Dieser schließt u.a. eine nächtliche Ausgangssperre, eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit und ein Verbot sozialer Zusammenkünfte ein. Restaurants dürfen lediglich Essen zum Mitnehmen und Lieferservice anbieten. Für die Provinz Gauteng gilt zusätzlich ein Verbot touristischer Reisen aus der und in die Provinz (mit Ausnahme von Durchreisen).
Ausführliche Informationen in englischer Sprache bietet die südafrikanische Regierung.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Thailand - Änderung Einreise - Ko Samui
Nach Phuket empfängt auch Thailands zweitgrößte Insel Koh Samui ab der kommenden Woche erstmals wieder Touristen. Voraussetzung für den quarantänefreien Urlaub: Die Gäste müssen vollständig geimpft sein und strikte Regeln befolgen. Zugelassen sind ab dem 15. Juli 2021 Bürger aus weltweit 67 Ländern, darunter auch Deutschland. Sie müssen sich in den letzten 21 Tagen vor ihrer Abreise auch in ihren Heimatländern aufgehalten haben. Zudem müssen Touristen einen negativen PCR-Test vorweisen und sich auch während des Urlaubs mehrfach testen lassen. Auch der Nachweis einer speziellen Krankenversicherung ist Pflicht. Zur Verfügung stehen spezielle Hotels, die im Vorfeld gebucht werden müssen. Die ersten drei Tage dürfen Besucher das Gelände des Hotels nicht verlassen, erst danach können sie mit speziellen Touren den Rest der beliebten Insel im Golf von Thailand erkunden. Nach einer Woche dürfen Interessenten auch auf die Nachbarinsel Ko Phangan und Ko Tao fahren, nach 14 Tagen können sie in andere Teile Thailands reisen. Quelle: tagesschau.de

Tschad - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Tschad wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Tschad ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf. Hiervon befreit sind im Tschad Geimpfte bei Vorlage einer tschadischen Impfbescheinigung. Zusätzlich müssen alle einreisenden Flugpassagiere vor Verlassen des Flughafens einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test durchführen lassen, der 20.000 FCAF, 30 Euro oder 40 US-Dollar kostet. Ab einem Aufenthalt von sieben Tagen muss am siebten Tag ein PCR-Test durchgeführt werden. Die Maßnahmen gelten nicht für Kinder unter zwölf Jahren.
Bei der Ausreise muss ein negativer PCR-Test und / oder – je nach Zielland – ein gültiger COVID-Impfnachweis vorgelegt werden. Falls das Zielland keinen Impfnachweis verlangt, können im Tschad Geimpfte mit entsprechender Bescheinigung von der Vorlagepflicht des PCR-Tests befreit werden.
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Luftgrenzen sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Der tschadische Luftraum ist für den kommerziellen Flugverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Auf Basis der regionalen Infektionslage können jederzeit örtliche Maßnahmen wie z.B. Ausgangssperren oder Zugangssperren zu einzelnen Städten verhängt werden.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichtbefolgung ist unter Strafe gestellt. Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie insbesondere auch bei unvermeidbaren Reisen innerhalb des Landes auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die OCHA-Informationen zu COVID-19 in Tschad.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten melden Sie sich unter der COVID-19 Hotline 1313.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 07.07.2021

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Australien - Änderung Beschränkungen im Land - Sydney
Der Lockdown in der australischen Metropole Sydney wird um eine Woche verlängert. Quelle: tagesschau.de

Belarus - Änderung Durch- und Weiterreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belarus wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Belarus ist von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Minsk und andere größere Städten des Landes. Belarus ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das belarussische Informationsportal StopCOVID und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Nach Informationen des belarussischen Gesundheitsministeriums ist Deutschland als Risikogebiet eingestuft. Für Einreisende aus Deutschland gilt eine 10-tägige Isolationspflicht.
Die Landgrenzübergänge sowie Bahngrenzübergänge für den regulären Grenzverkehr zur Einreise nach Belarus für Drittstaatsangehörige sind temporär geschlossen. Dies betrifft die Einreise auf dem Landweg aus den Ländern Litauen, Lettland, Polen und der Ukraine. Ausnahmen gelten u.a. für:
• Ausländer, die Ehegatten, Eltern oder Kinder von belarussischen Staatsgehörigen sind,
• Ausländer, mit Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder Arbeitsnachweis,
• Ausländer, die aufgrund einer schweren Krankheit oder des Todes einer nahestehenden Person einreisen wollen,
• Ausländer mit Diplomaten- oder Dienstpässen und Mitglieder offizieller Delegationen,
• Personen, die im internationalen Güterverkehr beschäftigt sind,
• Bürger der russischen Föderation, die im Transit in ihrem Heimatstaat reisen.
Die Einreise über den internationalen Flughafen Minsk ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich.
Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz nicht in Belarus haben, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Über das negative Testergebnis muss das Original eines medizinischen Attests (in russischer, belarussischer, oder englischer Sprache) vorgelegt werden. Aus dem Befund müssen Name, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) hervorgehen. Das Attest kann auch der Ausdruck eines elektronischen Testergebnisses sein, muss aber Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde beinhalten.
Die belarussischen Grenzbehörden können bei Nichtvorliegen des negativen Testergebnisses die Einreise verweigern. Ein nachträglicher Test (z.B. am Flughafen Minsk) ist nicht vorgesehen.
Es gilt eine Ausreisesperre für belarussische Staatsangehörige sowie für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in Belarus. Die Ausreisesperre gilt für alle Grenzübergänge auf dem Landweg, nicht aber für den Flugverkehr. Ausgenommen sind:
• Personen, die im Zusammenhang mit einer schweren Erkrankung oder dem Tod eines nahen Verwandten ausreisen,
• Personen, die im Ausland einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder studieren (nur eine Ausreise innerhalb von sechs Monaten),
• belarussische Staatsangehörige, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in einem ausländischen Staat haben und zum ständigen Wohnsitz ausreisen,
• LKW-Fahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr,
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise auf dem Landweg über Polen nach Deutschland ist grundsätzlich möglich.
Die am 2. Juli 2021 angekündigte Schließung der Landesgrenze zu der Ukraine wurde bislang nicht offiziell umgesetzt (siehe Empfehlungen).
Reiseverbindungen
Es bestehen grundsätzlich direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus, s. Aktuelles/Flugeinschränkungen.
Bahn- und Busverbindungen zwischen Belarus und Deutschland unterliegen COVID-19 bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen – abgesehen von der Masken- und Selbstisolationspflicht nach Einreise – keine einschränkenden COVID-19-Maßnahmen.
Hygieneregeln
In Minsk und anderen Städten bzw. Bezirken gilt eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Maskenpflicht gilt u. a. in Banken, Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der belarussischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten können Sie sich über das belarussische Gesundheitsministerium oder dessen COVID-Hotline informieren (+ 375 29 156 85 65).
• Kontaktieren Sie vor dem Überqueren der Grenze zu der Ukraine die 24-Stunden-Hotline +375 17 365 26 12 des belarussischen Grenzschutzes für aktuelle Informationen.

Indonesien - Änderung Beschränkungen im Land
Indonesien hat den Lockdown auf das gesamte Land ausgeweitet. Die am Mittwoch 7. Juli 2021 verhängten landesweiten Corona-Beschränkungen gelten zunächst bis zum 20. Juli. Zuletzt hatte die Regierung einen Teil-Lockdown über die Hauptstadt Jakarta, die Hauptinsel Java und die Ferieninsel Bali verhängt. Quelle: tagesschau.de

Malta - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende nach Malta dürfen nur aus sogenannten "Korridorländern" einreisen, sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „Korridors“ aufgehalten haben. Zu diesen "Korridorländern" zählt auch Deutschland. Reisende müssen dies bei Einreise schriftlich bestätigen. Reisende ab fünf Jahren aus diesen Ländern müssen sowohl beim Einchecken als auch bei der Einreise ein "Passenger Locator Form" vorlegen.
Alle nach Malta einreisenden Personen müssen sich vor ihrer Einreise digital mit dem EU digital Passenger Locator Form (dPLF) anmelden. Dieses digitale Dokument kombiniert die bisher manuell auszufüllenden Formulare „Passenger Locator Form“ und „Public Health Travel Declaration“, die als Papieralternative weiterhin beim Boarding sowie am Flughafen in Malta akzeptiert werden. Bei der Entgegennahme der manuell ausgefüllten Dokumente am Flughafen in Malta kann es jedoch zu längeren Wartezeiten kommen. Beide Formulare sind in einem Dokument zusammengefasst und können heruntergeladen werden.
Seit dem 1. Juli 2021 sind alle Personen, die ein in einem EU-Mitgliedsland ausgestelltes digitales COVID-Zertifikat der EU über die Impfung gegen COVID-19 mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vorweisen können und deren zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, von der PCR-Testpflicht für die Einreise nach Malta befreit. Der digitale Impfnachweis wird in gedruckter Form oder als Nachweis über das Mobiltelefon akzeptiert.
Ein digitaler Nachweis für Genesene wird von Malta vorerst nicht anerkannt. Ebenso werden auch keine digitalen Impfnachweise akzeptiert, wenn es sich um durch die EMA nicht zugelassene Impfstoffe handelt. Die Inhaberinnen und Inhaber solcher Nachweise wie auch Personen, die noch gar keine oder nur eine Impfung gegen COVID-19 erhalten haben, benötigen für die Einreise nach Malta weiterhin ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests, der zum Zeitpunkt der Einreise nach Malta nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die PCR-Testpflicht gilt auch für Kinder ab 5 Jahren. Alternativ können Reisende auch einen maltesischen Impfnachweis mit QR-Code vorweisen. Falls weder ein negativer PCR-Test noch ein maltesischer Impfnachweis vorgelegt werden kann, müssen Reisende einen kostenpflichtigen PCR-Test bei Einreise durchführen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses müssen sich die Reisenden in Quarantäne begeben, für deren Kosten sie aufzukommen haben. Bei einem positiven Testergebnis wird diese für die Dauer der Infektion verlängert.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten müssen. Ein positives Testergebnis zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Aus allen übrigen Ländern können nur Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag per E-Mail mit dem Betreff „CONSIDER“, cc an covid19.vetting@gov.mt senden. Bei Einreise müssen diese Personen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, sich einem Test bei Einreise unterziehen und sich zusätzlich in 14-tägige Quarantäne begeben, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Nach 11-12 Tagen ist ein weiterer PCR-Test in Malta zu machen. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe (inklusive Friseure; Barbiere) sind geöffnet, ebenso Kinos und Theater. Besuche in Krankenhäusern, Altenheimen und der Besuch von Gottesdiensten sind möglich. Restaurants, Snackbars sowie Bars und Klubs dürfen bis Mitternacht öffnen. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als sechs Personen sind untersagt. Bei privaten Veranstaltungen zu Hause dürfen sich Personen aus höchstens vier Haushalten treffen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder Gesichtsschutzes (Visier) außerhalb der eigenen Wohnung ist weiterhin Pflicht, d.h. auch im Freien, in öffentlichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften usw. Am Strand wird es empfohlen. Zuwiderhandlung wird mit einer Strafe von 100 € belegt. Grundsätzlich wird empfohlen, dass ein Gesichtsschutz (Visier) nur in Verbindung mit einem Mund-Nasen Schutz (MNS) getragen wird. Bankkunden wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da Masken dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden, des maltesischen Tourismusverbandes und den Hinweisen des Malta International Airports.

Marokko - Einreise; redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Marokko ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien und Mauretanien sind geschlossen.
Reiseverbindungen von und nach Marokko sind eingeschränkt mit Sonderflügen und –fähren möglich, wobei Fährverbindungen nur zwischen Marokko und Frankreich bzw. Italien angeboten werden. Der Fährverkehr für Reisende zwischen Marokko und Spanien ist ausgesetzt.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen unabhängig von der Staatsangehörigkeit, für Reisende mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Land der von den marokkanischen Behörden erstellten Liste A, darunter derzeit auch Deutschland. Die Liste soll zweiwöchentlich durch das marokkanische Außenministerium aktualisiert werden.
Zur Einreise ist für Reisende aus einem Land der Liste A ein PCR-Test erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein darf. Das Testergebnis muss in französischer, hilfsweise englischer Sprache vorgelegt werden. Die Vorlage eines PCR-Tests ist auch für Genesene erforderlich. Personen, die mit einem von der marokkanischen Regierung zugelassenen Impfstoff geimpft sind (dazu gehören alle in Deutschland verwendeten Impfstoffe) sollen mit offiziellem Impfnachweis ohne PCR-Test einreisen dürfen. Gleichwohl sollten Reisende sicherheitshalber einen PCR-Test mitführen.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise nach/aus Marokko ist mit Sonderflügen verschiedener Fluggesellschaften sowie mit Sonderfähren nach Frankreich und Italien wieder möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften. Personenfähren zwischen Marokko und Spanien sind weiter ausgesetzt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 10. Juli 2021 gilt der Ausnahmezustand und eine nächtliche Ausgangssperre sowie ein Versammlungsverbot. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Die Ein- und Ausreise aus den Präfekturen Tanger, Tétouan, Fès, Meknès, Casablanca, Berrechid, Settat und Marrakech ist nur mit besonderer Genehmigung der lokalen Behörden möglich. Ausnahmen können für Personen gelten, die einen gültigen marokkanischen digitalen Impfnachweis mit sich führen bzw. nachweisen können, dass sie einen vollständigen Impfschutz genießen. Der öffentliche Verkehr in den genannten Präfekturen ist reduziert..
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.

Norwegen - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Agder und Rogaland wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Norwegen ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt in den Provinzen Agder und Rogaland mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat das Ampelsystem der EU für die Kategorisierung der Infektionsgefahr übernommen. Die aktuellen Kategorisierungen sind der Karte des norwegischen Gesundheitsinstituts zu entnehmen. Die Einreise aus Deutschland (und anderen grünen Gebieten) ist daher wieder möglich und nicht mit einer Quarantänepflicht verbunden. Reisende müssen sich vor Einreise online registrieren. Bei Einreise besteht eine Testpflicht für Reisende, die nicht über das digitale COVID-Zertifikat der EU verfügen.
Die Einreise nach Norwegen über ein als orange oder rot klassifiziertes Land ist nicht möglich (auch bei Flughafentransit). Ausnahmen gelten für Inhaber des digitalen COVID-Zertifikats der EU. Zudem wird die Einreise aus orangen oder roten Ländern dann gestattet, wenn Reisende nicht den öffentlichen Nahverkehr genutzt, nicht im betroffenen Land übernachtet und keine Nahkontakte im Land hatten.
Die norwegische Regierung bietet dazu detaillierte Informationen.
Bei Ein- und Ausreise kommt es derzeit mitunter zu längeren Wartezeiten.
Durch- und Weiterreise
Wer aus einem „grünen“ Land kommt, sich aber innerhalb der letzten 10 Tage in einem „roten“ Land aufgehalten hat, kann nicht nach Norwegen einreisen. Dies gilt auch für den Flughafentransit. Gleiches gilt bei Durchreise durch ein „rotes“ Gebiet, es sei denn, es wurden keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, es gab keinen Kontakt zu Bewohnern und keine Übernachtung. Maßgeblich ist die Kategorisierung des norwegischen Gesundheitsinstituts.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind im Rahmen der geltenden Einreisebeschränkungen grundsätzlich möglich. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bestehende Flugverbindungen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens auch kurzfristig ausgesetzt werden.
Fährverbindungen bestehen über die Reederei Colorline. Es werden die Verbindungen Oslo-Kiel und Larvik-Hirtshals betrieben, die allerdings aufgrund der Pandemielage eingeschränkt sein können.
Eine aktuelle Übersicht über die Reiseverbindungen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Oslo.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen in den jeweiligen Gemeinden unterscheiden sich in Art und Umfang sind jedoch auf den jeweiligen Internetseiten der Kommunen einsehbar, wie z. B. bei der Stadt Oslo. Es gilt landesweit die Empfehlung, soziale Kontakte einzuschränken. Zudem gelten Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen und die dringende Empfehlung, die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind, wie z.B. bei der Stadt Oslo. Landesweit soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.

Oman - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 sehr stark betroffen, die Zahl der Neuinfektionen ist wieder gestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz inzwischen mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Oman als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist bis auf weiteres nur omanischen Staatsangehörigen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis in Oman („Residents“) gestattet. Alle Landgrenzen sind bis auf weiteres für die Ein- und Ausreise in das Sultanat geschlossen.
Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können nicht wieder nach Oman einreisen, wenn sie sich länger als 180 Tage außerhalb des Landes aufgehalten haben und müssen zur Einreise ein neues Visum beantragen. Die Einreise ist auch dann untersagt, wenn innerhalb von 14 Tagen davor ein Aufenthalt in einer Reihe bestimmter Länder stattgefunden hat.
Bei Reisen nach Oman ist vor Abflug ein negativer PCR-Test in englischer oder arabischer Sprache vorzuweisen, der bei Flügen unter acht Stunden (inklusive Transit) nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit sein darf. Bei Flügen über 8 Stunden (inklusive Transit) muss der Test innerhalb von 96 Stunden vor Einreise erfolgen. Reisende müssen sich auf der Internetseite des omanischen Gesundheitsministeriums registrieren und dort 25 OMR für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen. Zudem ist die App Tarassud+ des omanischen Gesundheitsministeriums auf dem Mobiltelefon zu installieren.
Alle Einreisenden, auch bei Kurzaufenthalten, müssen sich mindestens sieben Tage in institutionelle Quarantäne begeben, die mit dem Tracking-Armband überwacht wird. Die Kosten für die institutionelle Quarantäne müssen von den Einreisenden getragen werden, eine Isolation in häuslicher Quarantäne ist nicht zugelassen. Die institutionelle Quarantäne kann in allen Hotels in Oman – soweit diese es anbieten – durchgeführt werden. Ausgenommen von der institutionellen Quarantäne sind derzeit Einreisende über 60 Jahre und allein reisende Kinder bis zum Alter von 18 Jahren. Aktuelle Informationen sowie eine Liste der vorgesehenen Quarantäne-Hotels sind beim omanischen Centre of Relief and Shelter Operations (Tel. 00968- 24994265/24994266/24994267) erhältlich.
Alle Einreisenden, die der institutionellen Quarantäne unterliegen, müssen die Unterkunft in einem Hotel oder in einer institutionellen Quarantäne-Einrichtung vorab online über die "Sahala“ Plattform buchen. Fluggesellschaften sind gehalten sicherzustellen, dass Passagiere über eine bestätigte Sahala-Buchung verfügen.
Am achten Tag kann die Quarantäne durch einen weiteren negativen PCR-Test beendet werden oder ist bis zum 14. Tag fortzusetzen. Ein Aufenthalt unter sieben Tagen ist derzeit grundsätzlich nicht möglich und eine Ausreise aus Oman frühestens nach mindestens sieben Tagen Aufenthalt und negativem PCR-Test am achten Tag möglich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. Dezember 2021 mit dem Flugticket gebucht werden kann. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
Kinder unter 15 Jahren sind vom PCR-Test bei Einreise und dem Tragen des Armbands ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist weiterhin eingeschränkt. Es gilt bis auf weiteres eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 20 Uhr und 4 Uhr. Vom 16. bis 31. Juli 2021 gilt diese von 17 Uhr bis 4 Uhr. An den drei Eid-Al-Adha-Feiertagen gilt eine ganztägige Ausgangssperre. Diese Regelungen gelten nicht für das Gouvernorat Mussandam. Fahrten zum Flughafen sind in diesem Zeitraum unter Mitführung des Flugtickets für Passagiere und einen Fahrer möglich. Für die Gouvernorate Dhofar und Mussandam gelten zudem Einreisebeschränkungen für nicht geimpfte Personen. Die Anzahl der Besucher ist in diversen Einrichtungen (z. B. Geschäfte, Einkaufszentren, Fitnesszentren, Restaurants) begrenzt. Parks und Strände sind unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.

Tadschikistan - Änderung Einreise; redaktionelle Änderungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tadschikistan wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Tadschikistan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Belastbare Daten zum Infektionsgeschehen liegen weiterhin nicht vor.
Aktuelle und detaillierte Zahlen zur weltweiten Lage bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht grundsätzlich ein Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige, Einreisevisa werden nur in Einzelfällen, ausnahmsweise erteilt.
Reisende müssen sich grundsätzlich in 14-tägige Quarantäne (Selbstisolation im Hotel oder eigener Wohnung) begeben, selbst bei Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder eines negativen PCR-Tests, der als Bedingung für den (Luft-)Transport verlangt wird und mitgeführt werden muss. Bei Einreise wird zudem verpflichtend für alle Reisenden ein kostenfreier PCR-Test durchgeführt, eine Befreiung ist auch bei Vorliegen eines zuvor durchgeführten PCR-Tests oder Impfnachweises nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise ist ein negativer COVID-19-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für die Ausreise ist zudem ein gültiges tadschikisches Visum erforderlich.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Duschanbe ist geöffnet. Die Frequenz der Verbindungen und das Streckennetz sind jedoch weiterhin stark reduziert. Kurzfristige Flugverschiebungen oder –stornierungen sind möglich.
Die Landgrenzen zu China, Usbekistan, Kirgisistan und Afghanistan sind weiterhin für den Personenverkehr geschlossen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen keine besonderen Beschränkungen.
Hygieneregeln
Die tadschikische Regierung hat alle Einwohner nachdrücklich zur Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln aufgefordert.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus .
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Für unbedingt notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der zuständigen tadschikischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihres tadschikischen Visums oder kontaktieren Sie die Konsularabteilung des tadschikischen Außenministeriums: Tel. 227-6363, Pushkin-Str. 34, Duschanbe.
• Beachten Sie, dass bei einer hohen Zahl neuer COVID-19-Erkrankungen die Möglichkeiten zur medizinischen Versorgung begrenzt sein können und Luftrettung im Ansteckungsfall durch die Schließung des Flughafens erschwert ist.

Tschechische Republik - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Die Einreise ist für EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik aus jeglichem Grund möglich. Für andere Staatsangehörige ist sie nur aus triftigem Grund möglich.
Deutschland ist derzeit der grünen Kategorie zugeordnet. Ab dem 9. Juli 2021 ist für die Einreise aus Ländern der grünen Kategorie eine Einreiseanmeldung sowie ein Negativtest, Impf- oder Genesenennachweis erforderlich.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Für Einreisen aus den unterschiedlichen Kategorien gilt Folgendes:
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise ab dem 9. Juli 2021 nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden) und Online-Anzeige möglich. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger müssen bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel keinen Negativtest vorlegen, aber innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen. Für Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, sind Einreisen ohne Testpflicht möglich.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen-Test, nicht älter als 48 Stunden) und Online-Anzeige möglich. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger müssen bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel keinen Negativtest vorlegen, aber innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen. Für Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, sind Einreisen aus jeglichem Grund sowie ohne Testpflicht möglich.
3. Rote Kategorie:
Die Einreise ist nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden), Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Binnen fünf Tagen nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Für Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik genügt ein Antigen-Test, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Für diesen Personenkreis genügt bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel die Vornahme eines PCR-Tests innerhalb von fünf Tagen nach der Einreise. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Für Geimpfte und Genesene EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt die Testpflicht bei Einreise. Sie können die Quarantänepflicht durch einen PCR-Test unmittelbar nach Einreise beenden.
4. Dunkelrote Kategorie
Die Einreise ist nur mit negativem PCR-Test, Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Frühestens fünf Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Für Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik genügt ein Antigen-Test, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Für diesen Personenkreis genügt bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel die Vornahme eines PCR-Tests frühestens fünf Tagen nach der Einreise.
Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Für Geimpfte und Genesene EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt die Testpflicht bei Einreise. Sie können die Quarantänepflicht durch einen PCR-Test unmittelbar nach Einreise beenden.
5. Graue Kategorie
Die Aus- und Einreise in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aus Ländern der grauen Kategorie ist die Einreise in die Tschechische Republik nur in Ausnahmefällen mit negativem PCR-Test, Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Innerhalb von 24 Stunden sowie frühestens am 10. Tag nach Einreise ist jeweils ein weiterer PCR-Test der zuständigen Hygienebehörde vorzulegen.
Ausnahmen von der Anzeige-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gelten u.a. für Geimpfte, Genesene und in weiteren Ausnahmefällen über die das tschechische Innenministerium informiert.
Neben tschechischen Impfzertifikaten werden nationale Impfzertifikate aus Deutschland, sowie aus allen EU-Ländern, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein und Ländern der grünen Kategorie anerkannt. Das tschechische Gesundheitsministerium hat auf seiner Homepage Muster der anerkannten Impfzertifikate und –pässe eingestellt. Ab dem 1. Juli 2021 wird nur noch das Digitale COVID-Zertifikat der EU anerkannt.
Für geimpfte Reisende aus diesen Ländern ist kein negativer Test und keine Quarantäne erforderlich, wenn die Zweitimpfung bei einem Impfschema mit zwei Dosen höchstens neun Monate zurückliegt die Erstimpfung bei einem Impfschema mit zwei Dosen mindestens 22 Tage und nicht länger als drei Monate zurückliegt oder die Impfung bei einem Impfschema mit einer Dosis mindestens 14 Tage und nicht länger als neun Monate zurückliegt. Bei der Einreise ab dem 9. Juli 2021 wird die Erstimpfung bei einem Impfschema mit zwei Dosen nicht mehr anerkannt.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise (maximal 12 Stunden) ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich.
Sofern diese aus Deutschland oder einem anderen Land der orangen, grünen oder roten Kategorie gemäß dem Ampel-System einreisen ist die Durchreise ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich.
Sofern Transitreisende aus einem Land mit sehr hohem Infektionsrisiko (dunkelrote Kategorie) einreisen, kann der reine Flughafentransit ohne Test und Einreiseanmeldung erfolgen. Bei Transit auf dem Landweg oder Weiterreise auf dem Landweg nach Ankunft auf einem tschechischen Flughafen benötigen Durchreisende einen Negativtest (PCR, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen, nicht älter als 24 Stunden).
Durchreisen aus Ländern mit extrem hohem Infektionsrisiko (graue Kategorie) sowie von Drittstaatern ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind nicht möglich.
Reisende, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, jedoch in eingeschränktem Maße. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen nach Deutschland ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im Covid-Portal (Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Sofern die Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sind, können im Innern maximal 200 und Außen maximal 500 Personen teilnehmen.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur von Getesteten, Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen sowie botanische und zoologische Gärten sind für eine begrenzte Besucherzahl geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind wieder möglich.
Restaurants und Hotels sind für geimpfte, genesene oder getestete Gäste geöffnet.
Es besteht ein Ausreiseverbot in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko für Tschechen und Ausländer mit Wohnsitz in der Tschechischen Republik. Bei Wiedereinreise aus einem solchen Land können hohe Bußgeldern verhängt werden.
Hygieneregeln
Im Freien gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. An infektionsgefährdenden Orten, wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in PKW bei Fahrgemeinschaften muss eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske getragen werden. Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske für die Dauer von 14 Tagen für alle aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisenden und durch die Tschechische Republik durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 08.07.2021

Beitrag von Birgitt »

Japan - Änderung Beschränkungen im Land
In Japan wird von kommendem Montag 12. Juli 2021 bis vorläufig zum 22. August der Notstand gelten. Bürger sind aufgerufen, möglichst zu Hause zu bleiben, Restaurants dürfen keinen Alkohol ausschenken, kein Karaoke anbieten und müssen abends früher als normal schließen. Quelle: tagesschau.de

Kosovo - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Kosovo ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende ohne kosovarische Staatsangehörigkeit, die auf dem Luftweg aus Deutschland anreisen, müssen bei Einreise einen aktuellen negativen Antigen- oder PCR-Test (Probeentnahme maximal 48 Stunden vor Einreise) vorlegen. Bei Einreise auf dem Landweg ist derzeit kein Negativtest erforderlich.
Reisende, die über einen Nachweis verfügen, dass sie seit mindestens zwei Wochen vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, benötigen keinen Negativtest bei Einreise auf dem Luftweg.
Durch- und Weiterreise
Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von und zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als drei Stunden beträgt.
Reiseverbindungen
Es werden fast alle regulären Flugverbindungen angeboten, allerdings z.T. mit verminderter Frequenz. Der öffentliche Nahverkehr ist auf max. 50% Passagierkapazität beschränkt, Taxis dürfen max. 3 Passagiere befördern.
Beschränkungen im Land
Versammlungen des öffentlichen Interesses dürfen mit begrenzter Teilnehmerzahl stattfinden. Private Feiern sind mit begrenzter Teilnehmerzahl und bis längstens 23 Uhr gestattet.
Die Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe sind beschränkt. Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, u.a. bestehen nur sehr geringe Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Am Eingang von öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren finden verstärkt Körpertemperaturmessungen statt.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Kosovo.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter der Telefonnummer +383 (0)38 200 80 800.

Malediven - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Die Quarantänezeit für vollständig geimpfte internationale Einreisende ist ab dem 8. Juli auf sieben Tage verkürzt. Die Richtlinie gilt nur für Reisende, die vollständig mit von der WHO zugelassenen Impfstoffen geimpft sind. Passagiere, die ihre Impfung nicht abgeschlossen haben, müssen sich bei der Ankunft noch mindestens 10 Tage in Quarantäne begeben. Einreisende müssen Protokolle einhalten, einschließlich der Abgabe einer Online-Gesundheitserklärung über das Portal „Imuga“ innerhalb von 24 Stunden vor Reiseantritt und des Nachweises eines negativen Ergebnisses eines PCR-Tests, der innerhalb von 96 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Ausländische Ankömmlinge müssen Unterkünfte in zugelassenen Beherbergungsbetrieben reservieren; geteilte Aufenthalte zwischen Einrichtungen müssen vom Tourismusministerium mindestens zwei Tage vor der Abreise genehmigt werden. Einige Beschränkungen im Land wurden aufgehoben,u.a. die Ausgangssperre im Großraum Male. Die Öffnungszeiten für Speisegäste in Restaurants im Großraum Male, zu denen Male, Hulhumale und Vilimale gehören, sind auf 23:30 Uhr verlängert. Geschäfte können jeden Abend bis 22:00 Uhr geöffnet sein. Die Versammlungsobergrenzen werden jetzt landesweit auf bis zu 30 Personen erhöht. Vollständig geimpfte Personen können ohne Quarantäne auf Inseln reisen, die nicht unter staatlicher Überwachung und strengeren Beschränkungen wie einer Ausgangssperre stehen; Passagiere können zwei Wochen nach Abschluss der Impfungen reisen. Die Liste der Inseln unter staatlicher Überwachung ist unklar. Quelle: Garda World

Portugal - Änderung Beschränkungen im Land
Portugal verlangt künftig für Hotelübernachtungen einen negativen Coronatest, eine vollständige Impfung oder eine Genesung. Freitagabends und an Wochenenden sind diese Nachweise auch für Restaurantbesuche im Innenbereich von 60 Stadtbezirken - darunter Lissabon und Porto - nötig. Ein nächtliches Ausgangsverbot wurde auf weitere Teile des Landes ausgeweitet. Quelle: tagesschau.de

Schweiz - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Die Schweiz ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Schweizer Bundesamt für Gesundheit und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich in die Schweiz einreisen. Für Einreisende aus dem Schengen-Raum gilt grundsätzlich keine Quarantänepflicht mehr. Bei Einreise aus von der Schweiz ausgewiesenen Risikogebieten gilt jedoch nach Einreise eine 10-tägige Quarantänepflicht in der eigenen Wohnung oder in einer geeigneten Unterkunft. Personen unter 16 Jahren sind von der Quarantänepflicht ausgenommen. Dies gilt auch für Genesene für sechs Monate und für Geimpfte für zwölf Monate. Reisende aus einem Risikogebiet müssen sich innerhalb von zwei Tagen bei der zuständigen kantonalen Behörde melden. Es sollen nur noch Virusvariantengebiete als Risikogebiet eingestuft werden. Die Liste der Risikogebiete wird vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Reisende aus Risikogebieten, die nicht geimpft und nicht genesen sind, müssen bei Einreise außerdem einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dieses Verfahren gilt grundsätzlich auch für alle nicht geimpfte und nicht genesene Flugreisende, selbst wenn sie aus einem Land einreisen, das nicht zu den Risikogebieten zählt. Ohne negativen Test dürfen Fluggesellschaften nicht geimpften oder genesenen Passagieren das Einsteigen ins Flugzeug nicht mehr erlauben. Dabei kann für das Boarding auch ein immunologischer Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorgelegt werden. Bei Einreise in die Schweiz muss allerdings das Ergebnis des PCR-Tests vorliegen, das dann nicht älter als 72 Stunden sein darf. Personen unter 16 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Dies gilt auch für Genesene für sechs Monate und für Geimpfte für zwölf Monate (Wer gilt als geimpft?) .
Die Quarantäne für Reisende aus Risikogebieten kann mit Zustimmung der kantonalen Gesundheitsbehörde durch einen negativen PCR-Test ab dem siebten Quarantänetag verkürzt werden. Detaillierte Informationen zu möglichen Ausnahmen für bestimmte Personengruppen bietet die Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs.
Grundsätzlich müssen alle Personen, die mittels Flugzeug in die Schweiz einreisen ihre Kontaktdaten in einem elektronischen Einreiseformular erfassen. Personen unter 16 Jahren sind von der Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten ausgenommen, ebenso Genesene für sechs Monate und Geimpfte für zwölf Monate.
Staatsangehörige aus Drittstaaten, auch aus Virusvariantengebieten, können grundsätzlich in die Schweiz einreisen, sofern sie geimpft sind oder ein Ausnahmetatbestand greift. Weitergehende Hinweise zu den Einreisebeschränkungen bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikogebieten ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Reiseverbindungen
Der Eisenbahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz unterliegt keinen pandemiebedingten Einschränkungen. Aktuelle Fahrplaninformationen für Transitreisende durch die Schweiz in Richtung Italien, insbesondere zu kurzfristigen Änderungen, bieten die Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Der Zugverkehr ist im Regelbetrieb, der Flugverkehr ist noch eingeschränkt. Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Informationen zu den aktuell geltenden Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden. Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Weitere Informationen bietet auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. im Inneren von Gebäuden gelegenen Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften und Einkaufszentren. Zuwiderhandlungen gegen Maßnahmenwerden explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbußen bis zu 200 CHF bestraft werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt in die Schweiz über AlertSwiss und ggf. die jeweiligen Kantonsregierungen über weitergehende kantonale Maßnahmen.
• Bitte informieren Sie sich über die zu Ihrem Reisezeitpunkt geltende Liste der Risikoländer.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Beachten Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet die Verhaltenshinweise für die Quarantäne in der Schweiz.
• Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG , das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.

Sri Lanka - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sri Lanka wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Sri Lanka ist von COVID-19 stark betroffen. Sri Lanka ist als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Epidemieabteilung im nationalen Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind eingeschränkt für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.
Alle Visa müssen vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Voraussetzung für die Erteilung von Touristenvisa ist die bestätigte Buchung in einem „Safe and Secure Level 1“ zertifizierten Hotel für die ersten 14 Tage des Aufenthalts. Sonderregelungen gelten für vollgeimpfte Personen. Darüber hinaus muss der Reisende über das „Safe and Secure Level 1“ zertifizierte Hotel eine sri-lankische COVID-19 Versicherung abschließen. Die Referenznummer der Versicherung ist bei Beantragung des ETA-Visums anzugeben.
Alle Reisenden müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Der Abstrich darf maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen worden sein. Gegebenenfalls abweichende Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu beachten.
Bei Einreise ist beim „Airport Health Office“ des Flughafens eine Gesundheitserklärung („Health Declaration Form“) vorzulegen. Vollgeimpfte Personen haben bei Einreise zusätzlich ihren Impfnachweis in englischer Sprache vorzulegen. Für alle Einreisenden, die älter als 12 Jahre sind, ist ein weiterer PCR-Test bei Ankunft im Level 1-Hotel vorgeschrieben. Die Kosten dafür sind von dem Reisenden über das ETA-Portal zu begleichen. Ausgenommen von der Testpflicht in Sri Lanka sind Kinder unter 2 Jahren, für Kinder zwischen 2 und 12 Jahren gelten Sonderregelungen, abhängig von Aufenthaltszweck.
Ein weiterer PCR-Test ist, je nach Impfstatus, nach 7 oder 14 Tagen erforderlich.
Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde und des sri-lankischen Gesundheitsministeriums eingestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Sri Lanka ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien ist möglich, auch wenn der Flugverkehr insgesamt stark eingeschränkt ist.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden. Während der ersten 14 Tage nach Einreise können Sehenswürdigkeiten nur eingeschränkt besichtigt werden. Darüber hinaus ist der Kontakt zur lokalen Bevölkerung sowie die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln während dieser Zeit untersagt. Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde eingestellt.
Hygieneregeln
Es können jederzeit, auch kurzfristig, lokale, regionale oder landesweite Ausgangssperren verhängt werden. Diese haben dann Auswirkungen auf Reisebewegungen im Land.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die geltenden Regeln für Touristen ("Sri Lanka Tourism Safety Protocol“) und aktuelle Entwicklungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten in den ersten 14 Tagen Ihres Aufenthalts wenden Sie sich an den „Medical Officer“ Ihres „Safe and Secure Level 1“ Hotels und folgen dessen Anweisungen. Nach dieser Zeit kontaktieren Sie den für Sie zuständigen „Public Health Inspector", das nächstgelegene staatliche Krankenhaus, die 24 Stunden besetzte Tourismushotline „1912“ oder wählen die nationale COVID-Hotline 1999.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Webseite der deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.

Spanien - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Kantabrien, Katalonien, Navarra, La Rioja, das Baskenland und die Exklave Ceuta wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen steigt in mehreren Regionen wieder, auch auf den Balearen und Kanaren. Die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Kantabrien, Katalonien, Navarra, La Rioja, das Baskenland und die Exklave Ceuta sind als Risikogebiete eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet (Deutschland ist derzeit kein Risikogebiet) aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Marokko hat die Flugverbindungen von und nach Spanien bis auf weiteres ausgesetzt.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Gewisse Beschränkungen im öffentlichen Leben wie z.B. in der Gastronomie bestehen weiter. Weitere Informationen in englischer Sprache bieten die katalanischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben. Gewisse Beschränkungen im öffentlichen Leben wie z.B. in der Gastronomie bestehen weiter. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
Für Andalusien wurden das Ein- und Ausreiseverbot sowie die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Die Öffnungszeiten für Restaurationsbetriebe und Diskotheken wurden erweitert. Es gibt jedoch weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf den gesamten Balearen ist die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die mindestens sechs Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) übersandt werden.
Für Reisende aus anderen spanischen Regionen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgte Erstimpfung oder einen Nachweis über eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende COVID-19 Infektion vorlegen, entfällt die Testnachweispflicht bei Einreise auf die Kanaren.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Personen ab zwölf Jahren (auch wenn sie aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) nachweisen:
• entweder ein maximal 72 Stunden altes negatives Testergebnis
• oder die vollständige Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff
• oder zumindest den Erhalt der Erstimpfung innerhalb eines Zeitraums zwischen 15 Tagen und vier Monaten vor der Ankunft
• oder die Genesung von einer COVID-19-Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von längstens sechs Monaten vor der Ankunft gemäß amtlichem Attest.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die Maskenpflicht im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen, es sei denn, das Publikum befindet sich auf Sitzplätzen, die den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern gewährleisten. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Nähere Informationen finden sich in der spanischen Verordnung.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Südkorea - Änderung Einreise
Südkorea setzt weiter die Visa- und Visa-Waiver-Programme mit Ländern aus ... Südkorea nimmt vollständig geimpfte Personen von den Quarantänevorschriften aus, sofern sie negativ auf COVID-19 getestet wurden. Beamte werden ab dem 1. Juli 2021 auch die quarantänefreie Einreise für im Ausland vollständig geimpfte Ankömmlinge gestatten, aber die Einreise bleibt auf Personen beschränkt, die Familie oder geschäftliche, akademische oder öffentliche Zwecke besuchen. Zugelassene Passagiere müssen sich vor dem Abflug und bei der Ankunft noch einem COVID-19-Test unterziehen. Die Regierung erlaubt keine quarantänefreien Reisen aus 21 Ländern, darunter Indien, Pakistan, die Philippinen, Indonesien, Südafrika, Brasilien und Bangladesch. Die Behörden erlauben auch ungeimpften Personen die quarantänefreie Einreise für wesentliche Geschäfts- und Dienstreisen. Reisende müssen diese Ausnahme beantragen. Zusätzlich zu den Tests vor der Abreise müssen sich diese Reisenden im Land COVID-19-Tests unterziehen und die Verfahren zur Gesundheitsüberwachung einhalten. Quelle: Garda World

Timor-Leste - Änderung Einreise
Behörden setzen weiterhin die Einreise für Bürger und Ausländer aus. Ausgenommen sind diplomatisches Personal, Mitglieder internationaler Organisationen und bilateraler Kooperationsagenturen, Arbeitnehmer im Erdölsektor und medizinische Notfälle. Die Behörden verlangen von Reisenden, dass sie ein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen (nicht älter als fünf Tagen vor Abreise) und sich vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Gesundheitsministeriums 14 Tage lang in staatlichen Einrichtungen oder ihren Privatwohnungen unter Quarantäne stellen. Vollständig geimpfte Personen können fünf Tage lang unter Quarantäne gestellt werden. Reisende müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis erhalten, bevor sie die Quarantäne verlassen. Quelle: Garda World

Vietnam - Änderung Beschränkungen im Land
Ho Chi Minh City geht vom 9. Juli 2021 bis einschließlich 24. Juli in den Lockdown. Quelle: Garda World

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 10.07.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Angola - Änderung Einreise
Die Landgrenzen bleiben bis mindestens 7. August 2021 geschlossen. Alle Einreise- und sonstigen Beschränkungen bleiben in Kraft. Quelle: Garda World

Argentinien - Änderung Einreise
Argentinien verlängert seine Corona-Einschränkungen bis vorerst zum 6. August 2021. Damit bleiben die Grenzen des Landes vorerst geschlossen. In der Öffentlichkeit dürfen sich auch weiterhin nicht mehr als zehn Menschen treffen. Nicht betroffen von den Restriktionen sind dagegen Geschäfte und Bildungsstätten. Quelle: tagesschau.de und Garda World

Bahrain - Einstufung Bahrains als Risikogebiet; kein Hochinzidenzgebiet mehr ab 11.07.2021; Aufhebung der COVID-19 bedingten Reisewarnung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 11. Juli 2021 wird von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain abgeraten.
Epidemiologische Lage
Bahrain ist von COVID-19 stark betroffen, zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen jedoch wieder gesunken. Bahrain ist bis einschließlich 10. Juli 2021 als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft. Mit Wirkung vom 11. Juli 2021 ist Bahrain als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bahrainische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Bahrain ist grundsätzlich möglich. Eine Einreisesperre gilt bis auf weiteres für Reisende aus Indien, Pakistan, Sri Lanka, Bangladesch, Nepal und Vietnam. Von dieser Einreisesperre ausgenommen sind bahrainische Staatsangehörige und Bewohner mit Aufenthaltstitel für Bahrain. Vor Abreise muss ein PCR-Test mit QR-Code nicht älter als 48 Stunden vorgelegt werden. Bei Ankunft und am zehnten Tag des Aufenthaltes in Bahrain erfolgen weitere Tests. Darüber hinaus muss eine zehntägige Quarantäne in der eigenen Unterkunft oder einer offiziellen Quarantäneeinrichtung eingehalten werden.
Die Test- und Quarantänepflicht gilt auch für Reisende aus Ländern ohne Einreisesperre. Vor Abreise muss ein PCR-Test mit QR-Code nicht älter als 72 Stunden vorgelegt werden. Von der Testpflicht vor Abreise- und der Quarantänepflicht ausgenommen sind Reisende mit einem Impfnachweis aus Bahrain, einem Staat des Golfkooperationsrates oder einem Land mit dem Bahrain ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von COVID-19-Impfnachweisen geschlossen hat. Reisende mit einem Impfnachweis aus der EU, dem Vereinigten Königreich, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan oder Singapur sind lediglich von der Quarantänepflicht befreit. Gebühren für die vorgeschriebenen Tests sind vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware“ zu entrichten.
Der Download der App ist verpflichtend. Das Testergebnis geht dem Reisenden nach ca. 6 bis 12 Std nach Ankunft/Test am Flughafen über die App zu. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses muss man sich in seinem Hotelzimmer/Haus/Appartement aufhalten. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg aus und nach Saudi-Arabien (King Fahd Causeway) ist möglich. Dazu muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und vom saudischen, bzw. bahrainischen Gesundheitsministerium anerkannt ist, vorgelegt werden. Visa für Bahrain werden auch "upon arrival" am Causeway erteilt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentliche Flugverbindungen nach Deutschland. Zudem stehen mehrere Umsteigeverbindungen über Abu Dhabi oder Dubai zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Ab 2. Juli 2021 gilt ein neues vierstufiges Ampelsystem auf dessen Grundlage festgelegt wird, welche Restriktionen während eines Lockdowns gelten. Derzeit gilt ein "yellow-level lockdown". Detaillierte Informationen zu Beschränkungen bietet die Webseite der Task Force .
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit, auch bei Spaziergängen. Ausnahmen bestehen beim Autofahren und bei Sportarten, die körperliche Anstrengung erfordern, z. B. Laufen und Radfahren.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus .
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.

Burundi - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Burundi wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Burundi ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministère de la Santé Publique und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Flugpassagiere müssen bei Einreise über ein negatives PCR-Testergebnis verfügen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen führen die burundischen Gesundheitsbehörden einen erneuten Test durch, der vor Ort bezahlt werden muss (100,- USD für ausländische Staatsangehörige). Danach erfolgt eine 24-stündige Selbstisolation an einem frei gewählten Ort. Ein positiver Test führt zu einer Einweisung in ein örtliches Krankenhaus und Behandlung auf eigene Kosten.
Bei Ausreise ist ebenfalls ein negatives Testergebnis nachzuweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf (Test kostenlos, Zertifikat ca. 25,- €).
Für die Durchführung der Tests bei Einreise am Flughafen Melchior Ndadaye und vor der Ausreise im Institut National de Santé Public (INSP) ist eine vorherige Online-Registrierung erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten Demokratische Republik Kongo, Ruanda und Tansania sind mit Ausnahme der Grenzübergänge Gatumba (Demokratische Republik Kongo) sowie Kobero und Mugina (Tansania) für den Personenverkehr geschlossen. Der Corona-Schnelltest an diesen Orten kostet für Ausländer 30,- USD, für Burundier 15.000,- FBu.
Die Seegrenzen sind nur für die Frachtschifffahrt geöffnet.
Reiseverbindungen
Zwischen Bujumbura und Deutschland bestehen in beide Richtungen Umsteigeflugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Bei der Unterbringung in Quarantäneeinrichtungen, dem Zugang zu Testmöglichkeiten im Falle einer vermuteten COVID-19-Erkrankung, insbesondere aber bei einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf mit der Notwendigkeit einer Isolierung und medizinischen Intensivbetreuung sind die Möglichkeiten des burundischen Gesundheitssystems äußerst begrenzt.
Hygieneregeln
Vor Behörden, Restaurants und größeren Geschäften besteht die Möglichkeit zur Händedesinfektion. Eine Maskenpflicht besteht für den Besuch in Behörden und im Personennahverkehr. Abstandsregeln haben lediglich Empfehlungscharakter und sind nicht verbindlich.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der burundischen Regierung.

Eritrea - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Eritrea ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das eritreische Informationsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist nur auf dem Luftweg möglich. Eritrea erteilt bis auf weiteres keine Visa für touristische Reisen und es werden nur wenige planmäßige Passagierflüge angeboten. Reisende müssen eine Bescheinigung über einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test vorweisen und werden bei Einreise einem COVID-19-Schnelltest unterzogen.
Durch- und Weiterreise
Alle Grenzübergänge an den Land- und Seegrenzen sind geschlossen. Eine Einreise aus dem benachbarten Ausland oder Weiterreise in die Nachbarstaaten über diese Grenzen ist nicht gestattet.
Reiseverbindungen
Planmäßig verkehrende Passagierflüge dürfen starten und landen. Das Angebot ist jedoch sehr eingeschränkt. Die Land- und Seegrenzen sind geschlossen. Wer bei einem Einreiseversuch über die Land- oder Seegrenze angetroffen wird, muss damit rechnen, in eine Quarantäneeinrichtung eingewiesen zu werden.
Beschränkungen im Land
Die COVID-19 Beschränkungen sind weitestgehend aufgehoben.
Hygieneregeln
Abstandsregeln gelten, werden aber in der Realität nicht eingehalten. Es besteht eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Besonderheiten in den Regionen
Bei Aufenthalt im Grenzgebiet ist mit Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung zu rechnen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus .
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der eritreischen Regierung.

Fidschi - COVID-19 bedingte Reisewarnung/Einstufung Fidschis als Hochinzidenzgebiet ab 11.07.2021
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Fidschi wird bis einschließlich 10. Juli 2021 abgeraten. Mit Wirkung vom 11. Juli 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Fidschi gewarnt.
Epidemiologische Lage
Fidschi ist von COVID-19 stark betroffen, zuletzt sind die Fallzahlen weiter deutlich gestiegen und liegen bei mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Fidschi ist derzeit als Risikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 11. Juli 2021 ist Fidschi als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet ) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der nationale und internationale Flugverkehr von und nach Fidschi ist bis auf wenige Ausnahmen eingestellt.
Die Einreise ist derzeit grundsätzlich nur Staatsangehörigen von Fidschi gestattet. Staatsangehörige anderer Staaten benötigen für die Einreise vorab eine Sondergenehmigung des „Office of the Prime Minister“. Reisende müssen einen maximal 72 Stunden vor Einreise durchgeführten negativen COVID-19-Test nachweisen und sich nach Ankunft in eine 14-tägige, staatliche Quarantäne begeben; ausländische Staatsangehörige müssen die Kosten dafür selbst tragen. Einreise via „Blue Lane“ für Boote und Yachten ist möglich, wenn die letzten 14 Tage ununterbrochen auf See verbracht wurden und ein negativer PCR-Test vorliegt. Diese Einreise muss vorher per E-Mail angefragt werden. Weitere Informationen bietet das Gesundheitsministerium .
Durch- und Weiterreise
Inlandsreisen sind bis auf weiteres nicht möglich. Darüber hinaus gelten für die Durchreise die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Nadi International Airport ist derzeit für den Passagierverkehr geschlossen. Einreise via „Blue Lane “ für Boote und Yachten ist sehr eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Aufgrund eines aktuellen COVID-19-Ausbruchs gibt es regionale Lockdowns in verschiedenen Landesteilen, hauptsächlich auf der Hauptinsel und um die Hauptstadt Suva sowie die Stadt Nadi.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Fidschi.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Covid Call Center.

Finnland - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Finnland ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab. Die finnischen Behörden veröffentlichen eine regelmäßig aktualisierte Liste der Risikogebiete. Deutschland zählt derzeit nicht als Risikogebiet. Für die Einreise aus Staaten, die nicht als Risikogebiet aufgeführt sind, gelten keine Einreisebeschränkungen.
Aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende müssen hingegen zwei negative Tests (PCR- oder Antigentest) vorweisen können. Der erste Test muss vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss drei bis fünf Tage nach Einreise erfolgen.
Mit einem Nachweis über die Genesung nach einer Infektion oder einem Nachweis über eine vollständige Impfung besteht keine Testpflicht und auch keine Quarantäneempfehlung.
Detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen, zur Testpflicht und zur Quarantäne bieten der finnische Grenzschutz und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen zum Teil Beschränkungen, wenn der Transit im Rahmen von touristischen Reisen und nicht auf dem Luftweg erfolgt.
Reiseverbindungen
Es bestehen Flugverbindungen von deutschen Flughäfen nach Finnland sowie Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde. Zum Teil ist für die Beförderung nach Finnland ein Nachweis über einen negativen COVID-19-Test vorzulegen.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Regelungen und Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze der Anzahl von Personen für Versammlungen.
Detaillierte Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes, der finnischen Gesundheitsbehörde THL, der finnischen Regierung, der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Informieren Sie sich bei den Fähr- und Fluggesellschaften zu den Beförderungsbestimmungen und Testerfordernissen.

Guinea-Bissau - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guinea-Bissau wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Guinea-Bissau ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale COVID-19 Kommission und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landgrenzen sind grundsätzlich geöffnet. Zur Einreise ist ein negativer PCR-Test notwendig, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für Geimpfte und Genesene bestehen keine Einreiseerleichterungen. Am Flughafen wird Reisenden die Temperatur gemessen und ihre persönlichen Daten und Reiseverläufe werden erfasst. Reisende mit Symptomen werden isoliert und auf COVID-19 getestet. Bei einem positiven Testergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Nach einem längeren Aufenthalt müssen Reisende für die Ausreise ein aktuelles negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen. Flugreisende können sich in den staatlich anerkannten Labors testen lassen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der wöchentliche Fährverkehr zu den Bijagos Inseln finden wieder regulär statt.
Beschränkungen im Land
Der interregionale Verkehr ist erlaubt. Private Fahrzeuge können ohne Beschränkungen fahren. Sonstige PKW und Busse müssen mit offenen Fenstern fahren, die Passagiere einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Private Fahrzeuge dürfen nur mit max. 3 Personen besetzt sein. Hotels sind mit Einschränkungen geöffnet, in Speisesäle und Konferenzräume dürfen nur 50% der Normalkapazität eingelassen werden.
Hygieneregeln
Landesweit besteht im öffentlichen Raum die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine Abstandsregel von mind. einem Meter. Es wird empfohlen sich regelmäßig die Hände zu waschen, bei Betreten von öffentlichen Gebäuden und Geschäften ist dieses Pflicht.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach COVID-19-bedingten Besonderheiten bei den Beförderungsbestimmungen sowie den Hygienemaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie, dass bei der Anreise über Drittländer unter Umständen Bestimmungen der Transitländer zu beachten sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Guinea-Bissau.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt oder das nationale Krankenhaus per Rufnummer 1919 oder 2020.

Irland - Einstufung Midland und Mid-West als Risikogebiete mit Wirkung vom 11.07.2021
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland mit Ausnahme der Regionen South-West, Mid-West, South-East und West wird abgeraten. Mit Wirkung vom 11. Juli 2021 wird auch von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Mid-West und Midland abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt im Landesdurchschnitt mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Irland, mit Ausnahme der Regionen South-West, Mid-West, South-East und West und Midlands, als Risikogebiet eingestuft ist. Mit Wirkung vom 11. Juli 2021 sind auch Mid-West und Midland als Risikogebiete eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung. Aufgrund eines Cyberangriffs auf das irische Gesundheitssystem ist die Aktualität der Daten der irischen Regierung möglicherweise eingeschränkt.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (COVID-19 Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Quarantäne aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können strafrechtlich verfolgt werden. Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Grundsätzlich müssen alle Einreisenden einen negativen RT-PCR-Test vorlegen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind u.a. Kinder unter 6 Jahren.
Verstöße gegen die Testpflicht können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden. Informationen zum Erfordernis der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses bei Einreise und den Ausnahmen von der Testpflicht bietet die Webseite der irischen Regierung.
Grundsätzlich gilt für alle Einreisenden aus Deutschland, auch Reisende mit Wohnsitz in Irland eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne nach Einreise. Die Quarantäne muss in der im COVID-19 Passenger Locator Form angegebenen Anschrift absolviert werden. Während der Quarantäne darf das Haus nur in unvermeidbaren Notfällen zum Schutz der Gesundheit verlassen werden (weitere Hinweise zur Heimquarantäne).
Verstöße gegen die Quarantänepflicht können strafrechtlich verfolgt werden.
Nach frühestens fünf Tagen ist ein erneuter PCR-Test erforderlich. Der Test kann frühestens zwei Tage vor Einreise über den Gesundheits-Service (HSE) gebucht werden und ist kostenfrei. Auf dem Weg zum Testzentrum muss die Terminbestätigung für mögliche polizeiliche Kontrollen mitgeführt werden. Ist das Testergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden. Das Testergebnis muss mindestens 14 Tage aufbewahrt werden.
Informationen zum Erfordernis der Quarantäne und den Ausnahmen von der Quarantänepflicht bietet die Webseite der irischen Regierung .
Einreisende aus oder mit Voraufenthalten in den letzten 14 Tagen in einem sog. Kategorie-2 Staat oder Einreisende, die ohne negatives RT-PCR-Testergebnis einreisen, müssen auf eigene Kosten in eine 14-tägige, obligatorische Hotelquarantäne.
Von der Hotelquarantäne ausgenommen sind u.a. Reisende, die bereits vollständig mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Vakzin geimpft sind und ein Impfzertifikat in englischer Sprache oder mit entsprechender Übersetzung vorlegen können. Als vollständig geimpft gilt man in Irland, wenn man alle erforderlichen Impfdosen erhalten hat und diese je nach Vakzin mind. sieben bzw. 15 Tage zurückliegen. Vollständig geimpfte Reisende müssen stattdessen in Heimquarantäne.
Nähere Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung .
Die Unterkunft (Hotelquarantäne-Info) muss vor Reiseantritt gebucht und bezahlt werden. Die Einreise ohne eine entsprechende Buchung ist strafbar, die Fluglinien sind gehalten, Passagiere nur mit gültiger Buchung zu befördern.
Nach frühestens zehn Tagen kann ein weiterer PCR-Test durchgeführt werden. Ist das Testergebnis negativ, kann das Hotel verlassen werden. Die 14-tägige Quarantäne muss jedoch in der endgültigen Unterkunft beendet werden.
Verstöße gegen die Hotelquarantäne können mit einer Geldstrafe von 2.000,- Euro und/oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat geahndet werden.
Ausführliche Informationen zur Hotelquarantäne und Ausnahmen von der Hotelquarantänepflicht bietet die irische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird. Transitreisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Durchreise nicht älter als 72 Stunden ist.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in reduziertem Maße. Kurzfristige Stornierungen sind möglich. Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Für das private und öffentliche Leben gelten Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 50% reduziert. Zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten.
Hotels, Gasthäuser und Pensionen sind geöffnet. Ihre Dienstleistungen sind auf Übernachtungsgäste beschränkt. Nur Restaurants, Pubs und Bars mit Außengastronomie sind unter Auflagen geöffnet.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, und auch im Freien mit großen Menschenansammlungen wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Israel verschärft die Quarantänebestimmungen für Einreisende. Alle - auch Geimpfte und Genesene - müssen nach Ankunft 24 Stunden in Quarantäne oder bis das Ergebnis ihres Tests vom Flughafen vorliegt. In Israel müssen alle Personen bei der Einreise einen Coronatest am Flughafen machen. Wegen der Pandemie dürfen derzeit nur in begrenzter Anzahl geimpfte Touristen in Gruppen einreisen. Alle, die aus Ländern mit einer besonderen Reisewarnung wegen hoher Corona-Zahlen einreisen, müssten zudem nun mindestens zehn Tage in Quarantäne. Bisher galten grundsätzlich für Geimpfte und Genesene Ausnahmen. Die neuen Regelungen gelten ab kommende Woche Freitag 16. Juli 2021. Quelle: tagesschau.de

Katar / Qatar - Änderung Einreise
Katar hat mit Wirkung vom 12. Juli 2021 mehrere COVID-19-bezogene Ein- und Ausreiseverfahren aktualisiert, einschließlich der Ausstellung von Familien- und Touristenvisa. Alle Reisenden nach Katar müssen sich innerhalb von 72 Stunden nach ihrer Ankunft einem COVID-19-PCR-Test unterziehen. Bürger und Einwohner, die nach Katar zurückkehren und einen von mehreren staatlich zugelassenen Impfstoffen erhalten haben, müssen sich keiner obligatorischen Quarantäne unterziehen, solange ihre Impfung mehr als 14 Tage zurückliegt und ihr COVID-19-Test bei Ankunft negativ ist. Reisende, die sich innerhalb der letzten 12 Monate in Katar von COVID-19 erholt haben, sind ebenfalls von der Quarantäne ausgenommen. Außerdem müssen alle ankommenden Reisenden die mobile App „Ehteraz“ herunterladen und aktivieren.
Die katarischen Behörden haben Länder je nach Risikograd in Grün, Gelb und Rot eingeteilt. Reisende, die ungeimpft sind, mit von Katar nicht anerkannten Impfstoffen geimpft sind oder ihre zweite Dosis versäumt haben, unterliegen den folgenden Quarantänemaßnahmen:
- Grüne Länder: Einreisende werden am vierten Aufenthaltstag einer fünftägigen Heimquarantäne und einem PCR-Test unterzogen. Für eine vollständige Liste der grünen Länder klicken Sie hier.
- Gelbe Länder: Sieben Tage Hotelquarantäne und ein PCR-Test am sechsten Aufenthaltstag. Für eine vollständige Liste der gelben Länder klicken Sie hier.
- Rote Länder: 10 Tage Hotelquarantäne und PCR-Tests bei der Ankunft im Hotel sowie am neunten Aufenthaltstag. Für eine vollständige Liste der roten Länder klicken Sie hier.
Einwohner, die sich derzeit in Katar aufhalten und reisen möchten, erhalten bei der Ausreise automatisch eine Ausnahmegenehmigung, die ihnen die Rückkehr in das Land ermöglicht. Einwohner, die sich derzeit außerhalb von Katar aufhalten, müssen jedoch über die Website "Katar Portal" eine Ausnahmegenehmigung für die Rückkehr einholen, wenn sie zurückkehren möchten.
Andere Beschränkungen, darunter Mandate zur Einschränkung öffentlicher Versammlungen, die Verwendung von Gesichtsschutzmasken und die Einhaltung der Richtlinien zur sozialen Distanzierung, bleiben in Kraft. Quelle: Garda World

Mali - Änderung Einreise
Luft- und Landgrenzen sind offen. Es gibt verstärkte Screening- und Quarantänemaßnahmen. Einreisende müssen ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests vorlegen (nicht älter als 72 Stunden). Diejenigen, die dies nicht können, werden bei der Ankunft getestet und unter Quarantäne gestellt, bis die Ergebnisse vorliegen. Personen, die Symptome der Krankheit zeigen, werden am Einreisehafen isoliert, während ein Test durchgeführt wird. Reisende, die positiv getestet wurden, werden in einer staatlichen Einrichtung unter Quarantäne gestellt. Ausreisende müssen ebenfalls negative Ergebnisse eines COVID-19-Tests vorlegen (nicht älter als 72 Stunden vor der Abreise aus Mali). Quelle: Garda World

Malta - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Die Mittelmeerinsel Malta schließt ab 14. Juli 2021 ihre Grenzen für Reisende, die nicht vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind. Die Regierung entschied sich für die Verschärfung, nachdem die Behörden 96 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages gemeldet hatten. In den vorangegangenen vier Tagen waren die Fallzahlen ebenfalls deutlich gestiegen. Die meisten Fälle konnten auf Reisende aus dem Ausland zurückgeführt werden, vor allem auf Studierende, die Malta besuchten, um Englisch zu lernen. Ab Mittwoch will die Regierung deshalb auch die Sprachschulen vorerst dichtmachen. Quelle: tagesschau.de

Marokko - Änderung Beschränkungen im Land: Verlängerung des Ausnahmezustandes bis 10.08.2021
Epidemiologische Lage
Marokko ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien und Mauretanien sind geschlossen.
Reiseverbindungen von und nach Marokko sind eingeschränkt mit Sonderflügen und –fähren möglich, wobei Fährverbindungen nur zwischen Marokko und Frankreich bzw. Italien angeboten werden. Der Fährverkehr für Reisende zwischen Marokko und Spanien ist ausgesetzt.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen unabhängig von der Staatsangehörigkeit, für Reisende mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Land der von den marokkanischen Behörden erstellten Liste A, darunter derzeit auch Deutschland. Die Liste soll zweiwöchentlich durch das marokkanische Außenministerium aktualisiert werden.
Zur Einreise ist für Reisende aus einem Land der Liste A ein PCR-Test erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise erfolgt sein darf. Das Testergebnis muss in französischer, hilfsweise englischer Sprache vorgelegt werden. Die Vorlage eines PCR-Tests ist auch für Genesene erforderlich. Personen, die mit einem von der marokkanischen Regierung zugelassenen Impfstoff geimpft sind (dazu gehören alle in Deutschland verwendeten Impfstoffe) sollen mit offiziellem Impfnachweis ohne PCR-Test einreisen dürfen.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise nach/aus Marokko ist mit Sonderflügen verschiedener Fluggesellschaften sowie mit Sonderfähren nach Frankreich und Italien wieder möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften. Personenfähren zwischen Marokko und Spanien sind weiter ausgesetzt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 10. August 2021 gilt der Ausnahmezustand und eine nächtliche Ausgangssperre sowie ein Versammlungsverbot. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Die Ein- und Ausreise aus den Präfekturen Tanger, Tétouan, Fès, Meknès, Casablanca, Berrechid, Settat und Marrakech ist nur mit besonderer Genehmigung der lokalen Behörden möglich. Ausnahmen können für Personen gelten, die einen gültigen marokkanischen digitalen Impfnachweis mit sich führen bzw. nachweisen können, dass sie einen vollständigen Impfschutz genießen. Der öffentliche Verkehr in den genannten Präfekturen ist reduziert.
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert. Quelle: AA

Die marokkanischen Behörden wollen das Reisen zwischen Orten und Städten wieder stärker kontrollieren und einschränken. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden strenger und mit Bußgeldern geahndet. Quelle: Maghreb Post

Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land
Ab Samstag 10. Juli 2021 gelten in den Niederlanden wieder strengere Kontaktbeschränkungen für die Gastronomie und Kulturveranstaltungen. Es trifft vor allem das Nachtleben: Clubs und Diskotheken müssen vorerst wieder komplett schließen. Die schärferen Auflagen schreiben auch wieder eine Sperrstunde für die Gastronomie vor: Restaurants, Bars und Cafés müssen zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens schließen. Außerdem bleibt für die Betreiber die Pflicht bestehen, zwischen den Tischen und Sitzplätzen der Gäste einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Live-Musik oder andere Formen der live vorgetragenen Unterhaltung sind vorerst tabu. Veranstaltungen wie Festivals, ohne feste Sitzplätze, dürfen vorerst nicht stattfinden. Bei anderen beispielsweise kulturellen oder sportlichen Events muss ebenso der Mindestabstand eingehalten werden. Die neuen Beschränkungen gelten bis Mitte August. Quelle: tagesschau.de

Papua-Neuguinea - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Papua-Neuguinea wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Papua-Neuguinea war zwischenzeitlich stark von COVID-19 betroffen. Mittlerweile hat sich die Lage wieder stabilisiert, aufgrund der geringen Testdichte wird allerdings von einer hohen Dunkelziffer und einem weiterhin hohen Infektionsgeschehen ausgegangen. Schwerpunkte sind National Capital District/Port Moresby, Western Province sowie West New Britain Province zu verzeichnen. Die medizinische Versorgungslage ist äußerst mangelhaft.
Papua-Neuguinea ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisen sind nur für vollständig geimpfte Personen mit individueller Sondergenehmigung, bei Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses (Kinder unter fünf Jahren ausgenommen) und unter Einhaltung einer 21-tägigen Hotelquarantäne möglich. Während der Quarantäne kann das Verwenden einer autorisierten Tracking-App oder das Tragen einer elektronischen Fußfessel verfügt werden. Die Einreise ist nur über den internationalen Flughafen Port Moresby oder eine eng begrenzte Zahl von Häfen erlaubt.
Der Grenzverkehr mit den Salomonen und Indonesien ist eingestellt.
Für die Ausreise aus Papua-Neuguinea ist ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR -Test vorzulegen. Die Tests werden kostenfrei direkt am Flughafen vor dem Check-in durchgeführt (frühestens 4 Stunden und spätestens 2 Stunden vor dem Abflug).
Reiseverbindungen
Es ist mit erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr zu rechnen. Der internationale und nationale Flugverkehr etwa ist stark eingeschränkt. Grundsätzlich bestehen Flugverbindungen von und nach Australien, Neuseeland, Singapur, Hongkong, Japan, den Philippinen und verschiedenen Pazifikinseln. Unangekündigte kurzfristige Änderungen des bestehenden Angebots sind allerdings nicht auszuschließen. Grundsätzlich müssen sich Reisende Temperaturmessungen unterziehen und während des Flugs eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Inlandsflüge oder Reisen zwischen den Provinzen sind für vollständig geimpfte Personen uneingeschränkt möglich. Nicht-geimpfte Reisende benötigen für Inlandsflüge einen anerkannten Reisegrund. Vor Reiseantritt ist ein maximal 24 Stunden alter negativer RDT- oder PCR-Test vorzulegen.
Beschränkungen im Land
Aufgrund von COVID-19 gilt der öffentliche Notstand, der mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens einhergeht, zum Beispiel Geschäftsschließungen oder Obergrenzen für private Zusammenkünfte. Die Maßnahmen zur Infektionseindämmung wurden während der letzten Infektionswelle verschärft, die aktuell geltenden Maßnahmen sind detailliert auf der Webseite der Regierung aufgeführt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es gibt einen Aufruf zur Einhaltung von Abstandsregeln.
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie bei der Planung von Transitreisen zur Ausreise die Anforderungen der beteiligten Fluglinien an die Buchung und die übrigen Beförderungsbedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Papua-Neuguinea.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.

Portugal - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal (einschließlich der Autonomen Regionen Madeira und Azoren) wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Portugal ist als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft- und Seeweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer Nukleinsäureamplifikationstest (TAAN) oder ein negativer Antigen-Test (TRAg) ist für alle Reisenden auf das Festland erforderlich. Für Madeira und die Azoren gelten abweichende Einreisebestimmungen, s. Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Der Nukleinsäureamplifikationstest darf nicht mehr als 72 Stunden, der Antigen-Test nicht mehr als 48 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter zwölf Jahren. Seit dem 1. Juli 2021 sind Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU von der Testpflicht befreit. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen.
Reisende (auf Luft-, See- oder Landweg), die sich in den letzten 14 Tagen in Südafrika, Brasilien, Indien Nepal oder im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Portugal für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Für Reisende aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gilt hierbei eine Ausnahme für vollständig Geimpfte und deren minderjährige Kinder. Ein zusätzliches Formular der Grenzbehörden (SEF) ist dabei auszufüllen.
Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38°C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen.. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Portugiesische Häfen auf dem Festland sind wieder geöffnet, es gelten die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Auch die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal geöffnet. Über den Landgang der Passagiere dort wird im Einzelfall entschieden. Die Häfen der Autonomen Region Azoren haben wieder für Kreuzfahrttourismus geöffnet.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt der allgemeine Notstand (situacao de calamidade). Die Regierung hat Öffnungsschritte am 14. Juni 2021 umgesetzt, weitere aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens aber zurückgestellt. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Geschäften sind grundsätzlich nicht mehr beschränkt und die Kapazitätsgrenzen im ÖPNV deutlich erhöht. In einer weiterhin stark zunehmenden Zahl von Landkreisen gelten erheblich strengere Maßnahmen.
Das gilt insbesondere für die Landkreise (Concelhos) Albufeira, Alcochete, Almada, Amadora, Arruda dos Vinhos, Avis, Barreiro, Cascais, Faro, Lagos, Lisboa, Loulé, Loures, Lourinhã, Mafra, Mira, Moita, Montijo, Mourão, Nazaré, Odivelas, Oeiras, Olhão, Porto, Santo Tirso, São Brás de Alportel, Seixal, Sesimbra, Silves, Sintra, Sobral de Monte Agraço und Vagos e Vila Franca de Xira mit erheblichen Einschränkungen der Öffnungszeiten und Kapazitäten von Lokalen und Geschäften an Wochenenden und Feiertagen.
Zusätzlich wurde eine nächtliche Ausgangssperre von 23 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages für alle Landkreise (Concelhos), z.B. auch für die Städte Lissabon, Faro, Lagos und Porto, die ein erhöhtes oder besonders erhöhtes Risiko haben, verhängt. Diese nächtliche Ausgangssperre gilt ausnahmslos, insbesondere auch für vollständig Geimpfte.
Darüber hinaus können Innenbereiche von Restaurants in den genannten Landkreisen am Wochenende (Freitag ab 19 Uhr und an allen Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) nur bis 22.30 Uhr besucht werden, wenn bei allen Personen ab 12 Jahren entweder
• ein digitales COVID-Zertifikat der EU
• ein negativer PCR Test (72 Stunden vor Zutritt) oder Antigenschnelltest im Labor (48 Stunden vor Zutritt)
• ein Antigenschnelltest in der Apotheke unter Anwesenheit einer Fachkraft (24 Stunden vor Zutritt)
• vorgelegt wird oder
• ein Antigenschnelltest (Selbsttest) im Beisein des Restaurantpersonals (beim Zutritt) durchgeführt wird.
Die Außenbereiche von Restaurants unterliegen dieser Beschränkung nicht.
Über diese Beschränkung für Restaurants hinaus können touristische Unterkünfte (Hotels und Ferienwohnungen) im ganzen Land (nur Festland) und an jedem Wochentag nur noch betreten werden, wenn ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen einmalig beim Check-In vorgelegt oder durchgeführt wird. Diese Maßnahmen gelten auch für Touristen,
Je nach Pandemieentwicklung gelten regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU .
Der Strandbetrieb wurde in dieser Badesaison mit einem Ampelsystem aufgenommen, es gilt Maskenpflicht beim Zu- und Abgang. Menschenansammlungen sind weiterhin untersagt. Private Feiern sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleiben untersagt, Bars und Diskotheken geschlossen.
Hygieneregeln
Im Rahmen des Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira . Sämtliche Nachweise müssen in englischer Sprache vor Einreise über die App madeirasafe.com eingereicht werden.
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss zusätzlich der digitalen Einreiseanmeldung gemäß Online-Formular für Madeira ein negativer Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) vorgelegt werden, der bei Abflug/Abfahrt nicht älter als 48 Stunden sein darf. Minderjährige unter 12 Jahren benötigen keinen Test, sowie gegen COVID-19 vollständig geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen gemäß den vorgenannten Informationen. Auf Madeira können solche Test gegen Vorlage des Tickets bei Apotheken, Kliniken und Labors kostenfrei gemacht werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren (zwischen 1 und 5 Uhr). Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind auf maximal sechs Personen pro Gruppe im Innenraum und 10 Personen pro Gruppe im Außenbereich begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Für gewerbliche Einrichtungen gelten beschränkte Öffnungszeiten.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug / Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise auf dem Luft- oder Seeweg vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug / Abfahrt durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Seit dem 1. Juli 2021 sind Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU von der Testpflicht befreit. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag sowie nunmehr auch am zwölften Tag nach dem ersten Test erfolgen. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde des Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras .
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über mögliche Änderungen im Flugplan und die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 10.07.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Saudi-Arabien - Saudi-Arabien ist mit Wirkung vom 11.07.2021 kein Risikogebiet mehr
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Saudi-Arabien wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Saudi-Arabien ist bis einschließlich 10. Juli 2021 als Risikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 11. Juli 2021 ist Saudi-Arabien kein Risikogebiet mehr. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das saudi-arabische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland nach Saudi-Arabien ist seit Ende Mai grundsätzlich wieder möglich.
Alle Reisenden ab acht Jahren, die nicht saudi-arabische Staatsangehörige sind, müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der zum Zeitpunkt des Abflugs nicht älter als 72 Stunden ist. Reisende müssen sich bei der Einreise nach Saudi-Arabien in eine siebentägige institutionelle Quarantäne begeben (Befreiung hiervon für vollständig Geimpfte s.u.). Am ersten sowie am siebten Tag nach Einreise müssen sie sich weiteren PCR-Tests unterziehen. Sind beide Ergebnisse negativ, endet die institutionelle Quarantäne am achten Tag. Kinder unter acht Jahren sind von der Testpflicht befreit. Die institutionelle Quarantäne erfolgt in der Ankunftsstadt. Fluggesellschaften, die Flüge nach Saudi-Arabien anbieten, müssen die Quarantäne ihrer Fluggäste in einer der institutionellen Quarantäneeinrichtung sicherstellen, die Kosten tragen die Reisenden selbst.
Folgende Personengruppen sind von der institutionellen Quarantäne befreit:
• Saudi-arabische Staatsbürger, ihre Ehepartner, Kinder sowie sie begleitende Bedienstete und Iqama-Inhaber, sofern sie mindestens einmal geimpft, 14 Tage seit ihrer Erstimpfung vergangen sind oder sie innerhalb der letzten sechs Monate von einer COVID-Erkrankung genesen sind und laut Tawakkalna-Status immun sind.
• Reisende, die vollständig geimpft sind und vor mehr als 14 Tagen die finale Dosis erhalten haben. Anerkannt sind die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (2 Dosen), AstraZeneca (2 Dosen), Moderna (2 Dosen) und Johnsson & Johnsson (1 Dosis). Die entsprechenden Impfnachweise müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise auf der Webseite der saudi-arabischen Regierung registriert werden. Die Impfnachweise der Einreisenden müssen von den offiziellen Gesundheitsbehörden des Landes, das die Impfung durchgeführt hat, anerkannt und in englischer oder arabischer Sprache gefasst sein. Reisende müssen ihren Impfnachweis für die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes im Original mit sich führen.
• Weitere Informationen zur Anerkennung von Impfnachweisen bietet die Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien.
• Flugbegleitpersonal, Gesundheitspersonal, offizielle Delegationen, Reisende mit diplomatischem Visum sowie akkreditierte Diplomaten und Familienmitglieder ihres Haushalts.
Für die Einreise nach Saudi-Arabien ist eine Aufenthaltserlaubnis mit entsprechendem Re-Entry-Visum oder ein gültiges Geschäfts- oder Besuchsvisum erforderlich. E-Visa für Touristen werden derzeit nicht erteilt.
Zudem müssen Reisende über eine (Reise-)Krankenversicherung verfügen, die auch eine COVID-19 Infektion abdeckt. Davon ausgenommen sind saudi-arabische Staatsangehörige, Wohnsitz-Inhaber in Saudi-Arabien und Bürger der GKR-Staaten. Die Krankenversicherung sollte ambulante Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Notfälle und institutionelle Quarantäne von bis zu 14 Tagen abdecken.
Die Einreise nach Saudi-Arabien aus der Türkei, dem Libanon, Ägypten, Indonesien, Pakistan, Indien, Brasilien und Südafrika ist weiterhin nicht gestattet, auch nicht nach bloßem Transitaufenthalt in einem der Länder.
Durch- und Weiterreise
Der Flughafentransit ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht für Einreisende aus bestimmten Ländern, siehe Einreise.
Für die Ausreise aus dem Land gelten die Vorschriften des Ziellandes.
Reiseverbindungen
Reiseverbindungen von und nach Saudi-Arabien sind zurzeit eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
In Saudi-Arabien gilt ein Versammlungsverbot für Gruppen über 20 Personen. Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet. Es kann zu Temperaturmessungen und der Überprüfung der Nutzung der Corona-App „Tawakkalna“ beim Betreten von Läden und Behörden kommen.
Hygieneregeln
Neben der Nutzung der „Tawakkalna“-App besteht im öffentlichen Raum die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, zum regelmäßigen Händewaschen und zur Wahrung sozialer Distanz.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie für eine eventuelle Ausreise über Bahrain, dass sich die bahrainischen Einreisebestimmungen jederzeit ändern können und informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Vertretung von Bahrain.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über sonstige Maßnahmen der saudi-arabischen Regierung auch auf der Seite der Botschaft Riad.

Schweden - Provinz Kronoberg ist mit Wirkung vom 11.07.2021 kein Risikogebiet mehr; Änderung Einreise; Beschränkungen im Land; redaktionelle Änderungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Kronoberg, Norrbotten und Värmland wird derzeit abgeraten. Mit Wirkung vom 11. Juli 2021 gilt dies nicht mehr für die Provinz Kronoberg.
Epidemiologische Lage
Schweden ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt in den Provinzen Norrbotten und Värmland mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiet eingestuft sind. Mit Wirkung vom 11. Juli 2021 ist die Provinz Kronoberg kein Risikogebiet mehr. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das schwedische Gesundheitsamt (auf Schwedisch).
Einreise
Bei Einreise muss ein negatives COVID-19-Testergebnis vorgelegt werden. Zwischen der Probenabnahme und dem Grenzübertritt dürfen bei Einreisen aus einem EU- oder EWR-Land höchsten 72 Stunden liegen. Es werden Ergebnisse von PCR-, LAMP- und Antigen-Tests akzeptiert. Das Testzertifikat muss folgende Informationen enthalten: Name der getesteten Person, Zeitpunkt der Probenabnahme, Art des Testes (PCR-, LAMP- oder Antigen-Test), Testergebnis, Aussteller des Zertifikats. Zertifikate werden in englischer, schwedischer, norwegischer, dänischer oder französischer Sprache akzeptiert (s.a. Behörde für öffentliche Gesundheit Folkhälsomyndigheten – und auf Krisisinformation.se in englischer Sprache).
Die Nicht-Einhaltung dieser Voraussetzungen, also z.B. die Überschreitung des 48-Stunden-Zeitraums oder die Vorlage eines Testergebnisses in deutscher Sprache führt erfahrungsgemäß zur Zurückweisung an der Grenze.
Alternativ ist auch die Vorlage des digitalen EU COVID-Zertifikats möglich, welches entweder den vollständigen Impfschutz oder den Genesenenstatus bestätigt.
Von dem Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, eines Impf- oder Genesenennachweises sind u.a. schwedische Staatsangehörige, Minderjährige, Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Schweden, Einreisende aus Dänemark, Finnland, Island und Norwegen, Personal des Güter- und Warenverkehrs sowie des Transportsektors, Grenzpendler (müssen einmal pro Woche einen Test vornehmen lassen), Seefahrer und Einreisende aus dringenden familiären Gründen ausgenommen.
Entsprechende Gründe für eine Ausnahme vom Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, eines Impf- oder Genesenennachweises müssen mit aussagekräftigen Unterlagen an der Grenze nachgewiesen werden. Die Gesundheitsbehörde empfiehlt außerdem Einreisenden, die sich innerhalb der letzten sieben Tage vor der Ankunft in Schweden in einem Land außerhalb der EU, des EWR- bzw. des Schengen-Raums oder des Vereinigten Königreichs aufgehalten haben, sich bei der Ankunft in Schweden und am fünften Tag nach der Ankunft testen zu lassen. Darüber hinaus wird diesen Reisenden empfohlen, sich sieben Tage nach ihrer Ankunft in Schweden zu isolieren und engen Kontakt zu anderen Personen zu vermeiden. Weitere Informationen zum Testerfordernis und Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten veröffentlichen die schwedische Regierung und die schwedische Polizei. Alle Reisenden (auch Personen, die vom Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests befreit sind) sollen den Empfehlungen der Behörde für öffentliche Gesundheit für Einreisende folgen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist eingeschränkt möglich, wobei die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden müssen. Zur Einreise nach Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland. Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die deutsche Botschaft in Kopenhagen. Insbesondere bei längeren Reisen ist zu beachten, dass sich die Durch- und Einreisebedingungen kurzfristig ändern können.
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch teilweise in geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Symptomfreie Personen dürfen sich grundsätzlich frei im Land bewegen, sollen bei Reisen jedoch kontaktarme Reisemittel wählen, den öffentlichen Nahverkehr meiden und während der Reise und am Zielort keine neuen Kontakte knüpfen. Für Busse und Züge auf Strecken von über 150 Kilometern gelten Kapazitätsbeschränkungen. Für den öffentlichen Nahverkehr gelten die jeweiligen kommunalen Regelungen.
Einrichtungen wie Bibliotheken, Schwimmbäder, Museen und Freizeitparks haben zum Teil eingeschränkte Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen. Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind geöffnet, Einschränkungen bei Voranmeldungen und hinsichtlich Besucherbegrenzungen gelten insbesondere für Berghütten und Jugendherbergen.
Es dürfen sich max. 300 Teilnehmer mit zugewiesenen Sitzplätzen bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen treffen. Ohne feste Sitzplätze gilt in geschlossenen Räumen eine Obergrenze von 50 Personen. Im Außenbereich dürfen 600 Personen stehend (ohne Sitzplätze), bzw. 3000 mit zugewiesenen Sitzplätzen zusammenkommen.
Das schwedische Gesundheitsamt hat Verhaltensregeln veröffentlicht, die landesweit gelten.
Bei Verstößen können Bußgelder in Höhe von bis zu 2.000 SEK (ca. 200 €) verhängt werden, in schweren Fällen kann Anklage wegen „Verbreitung von Krankheiten“ erhoben werden.
Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.
Hygieneregeln
Die Bevölkerung wird eindringlich um Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln gebeten. Verbindliche Abstandsregelungen gelten im öffentlichen Raum, so z.B. in Restaurants. Landesweit wird im öffentlichen Nahverkehr zu Hauptverkehrszeiten das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes empfohlen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Isolieren Sie sich bei Erkältungssymptomen bis zwei Tage nach Abklingen selbst. Informieren Sie sich regelmäßig zu den geltenden Regeln und Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen auf den Internetseiten des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen /ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).

Senegal - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Hygieneregeln, Empfehlungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Senegal wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Senegal ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das senegalesische Gesundheitsministerium (Ministère de la Santé et de l’Action sociale) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gelten weiterhin Einreisebeschränkungen für Reisende aus EU-Mitgliedstaaten. Zur Einreise berechtigt sind u.a. Angehörige der Streitkräfte und von Internationalen Organisationen, Diplomaten, in Senegal Studierende und Personen, die aus zwingenden familiären Gründen nach Senegal reisen müssen, sowie Geschäftsreisende mit entsprechender Sondergenehmigung der senegalischen Regierung. Die Einreise zu Tourismuszwecken ist derzeit nicht möglich. Nähere Informationen bietet die senegalesische Botschaft in Berlin.
Zur Einreise berechtigte Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Die Möglichkeit der Testung nach Ankunft im Senegal besteht nicht. Reisende müssen vor Einreise ein Formular zur Nachverfolgung ausfüllen. Quarantänepflicht besteht derzeit grundsätzlich nicht, sie kann jedoch im Einzelfall durch das Gesundheitspersonal am Flughafen angeordnet werden. Die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen der Fluggesellschaften sind zu beachten.
Für Geimpfte und Genesene bestehen keine Einreiseerleichterungen.
Durch- und Weiterreise
Die Landesgrenzen Senegals zu Gambia und Guinea-Bissau sind wieder geöffnet. Sonstige Landes- und Seegrenzen Senegals sind bis auf weiteres geschlossen. Ausnahmen sind für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet wieder statt. Der internationale Bus- und Fährverkehr ist aufgrund zahlreicher Grenzschließungen auch in den Nachbarländern stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Der gesundheitliche Ausnahmezustand wurde aufgehoben. Hygiene- und Abstandsregeln bestehen weiterhin.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Bereich insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Verwaltungsgebäuden besteht landesweit die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichteinhaltung soll konsequent bestraft werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach COVID-19-bedingten Besonderheiten bei den Beförderungsbestimmungen sowie den Hygienemaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie, dass bei der Anreise über Drittländer unter Umständen Bestimmungen der Transitländer zu beachten sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der senegalesischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.

Slowakei - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Alle Reisenden müssen frühestens 30 Tage vor der Einreise in die Slowakei und spätestens beim Grenzübertritt ihre Einreise online in „eHranica" anmelden. Eine Unterteilung in Risiko- und Nichtrisikogebiete findet nicht statt. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Anmeldung befreit.
Reisende ab 18 Jahren müssen eine 14-tägige Quarantäne einhalten. Die Quarantäne kann frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives PCR-Testergebnis eines slowakischen Labors verkürzt werden. Die Einreise mit einem negativen PCR-Testergebnis reicht nicht aus, um eine Quarantäne zu vermeiden. Auch Genesene müssen in Quarantäne gehen.
Personen zwischen zwölf und 18 Jahren sind von der Quarantäne befreit, wenn sie nicht mit anderen Quarantänepflichtigen in einem Haushalt leben. Die Einreise muss aber dennoch in „eHranica" angemeldet werden.
Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren.
Geimpfte sind von der Quarantäne befreit. Als geimpft gelten Personen:
• bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff, wenn sie die zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (z.B. Johnson & Johnson), wenn sie die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Genesenen, wenn sie die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVID-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens zwölf Monate vergangen sind.
Bis zum 9. August 2021 wird auch die erste Dosis eines beliebigen zugelassenen Impfstoffs als ausreichend anerkannt. Impfnachweise in slowakischer, tschechischer oder englischer Sprache sowie das Digitale COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“ mit QR-Code) werden anerkannt.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten u.a. für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen oder auch die Teilnahme an Beerdigungen naher Angehöriger. Für Berufspendler gelten Ausnahmen nur noch bis 1. September 2021. Den vollständigen Verordnungstext veröffentlicht die slowakische Regierung.
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Kontrollen durchgeführt.
Verstöße gegen die Anmelde- und Quarantänepflichten können mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € bestraft werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt. Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern und muss über die in der Verordnung bezeichneten Transitkorridore erfolgen.
Diese entsprechen zumeist den Autobahntrassen. Transitreisen müssen nicht angemeldet werden. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt nach Fahrplan.
Beschränkungen im Land
In der Slowakei gilt der sogenannte „Covid-Automat“, der die geltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens je nach Entwicklung der Infektionszahlen in den einzelnen Landkreisen unterschiedlich regelt.
Über die Einteilung der Bezirke nach dem Covid-Automaten und den sonstigen Maßnahmen informiert die slowakische Regierung.
Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Restaurants, Kneipen und Cafés können ihre Außenbereiche öffnen, in orangefarbenen, gelben und grünen Bezirken ist die Bewirtung auch drinnen erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Mundschutzpflicht in allen Innenräumen vorgeschrieben, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. In dunkelroten, roten und rosafarbenen Bezirken sind FFP2-Masken vorgeschrieben, in orangefarbenen Bezirken reicht ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von fünf Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht. Quelle: AA

In der Slowakei sind strengere Einreisebestimmungen in Kraft getreten. Wer nicht vollständig gegen Covid-19 geimpft ist, muss sofort nach der Einreise eine 14-tägige Quarantäne antreten. Ein Freitesten ist frühestens nach dem fünften Tag möglich. Die Regel gilt selbst dann, wenn jemand nur kurz zum Einkaufen in einem Nachbarland war. Quelle: tagesschau.de

Spanien - Einstufung ganz Spaniens als Risikogebiet mit Wirkung vom 11.07.2021; Änderung Reiseverbindungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Kantabrien, Katalonien, Navarra, La Rioja, das Baskenland und die Exklave Ceuta wird derzeit abgeraten. Mit Wirkung vom 11. Juli 2021 gilt dies für ganz Spanien.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen steigt in ganz Spanien, auch auf den Balearen und Kanaren. Die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Navarra, Kantabrien, Katalonien, La Rioja, das Baskenland und die Exklave Ceuta sind als Risikogebiete eingestuft. Mit Wirkung vom 11. Juli 2021 gilt dies für ganz Spanien.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet (Deutschland ist derzeit kein Risikogebiet) aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Gewisse Beschränkungen im öffentlichen Leben wie z.B. in der Gastronomie bestehen weiter. Weitere Informationen in englischer Sprache bieten die katalanischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit: Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben. Gewisse Beschränkungen im öffentlichen Leben wie z.B. in der Gastronomie bestehen weiter. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
Für Andalusien wurden das Ein- und Ausreiseverbot sowie die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Die Öffnungszeiten für Restaurationsbetriebe und Diskotheken wurden erweitert. Es gibt jedoch weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf den gesamten Balearen ist die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die mindestens sechs Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) übersandt werden.
Für Reisende aus anderen spanischen Regionen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgte Erstimpfung oder einen Nachweis über eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende COVID-19 Infektion vorlegen, entfällt die Testnachweispflicht bei Einreise auf die Kanaren.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Personen ab zwölf Jahren (auch wenn sie aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) nachweisen:
• entweder ein maximal 72 Stunden altes negatives Testergebnis
• oder die vollständige Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff
• oder zumindest den Erhalt der Erstimpfung innerhalb eines Zeitraums zwischen 15 Tagen und vier Monaten vor der Ankunft
• oder die Genesung von einer COVID-19-Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von längstens sechs Monaten vor der Ankunft gemäß amtlichem Attest.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die Maskenpflicht im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen, es sei denn, das Publikum befindet sich auf Sitzplätzen, die den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern gewährleisten. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Nähere Informationen finden sich in der spanischen Verordnung.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Südkorea - Änderung Beschränkungen im Land
Für die südkoreanische Hauptstadt Seoul und die umliegende Region gelten von Montag 12. Juli 2021 an verschärfte Kontaktbeschränkungen. Für den Großraum Seoul sollen die Maßnahmen der höchsten Stufe des neuen Vier-Stufen-Plans für Beschränkungen greifen. Ein kompletter Lockdown ist danach nicht vorgesehen. Die Anordnung soll zunächst für die Dauer von zwei Wochen gelten. Auf Stufe vier sollen vor 18.00 Uhr private Zusammenkünfte auf höchstens vier Personen begrenzt bleiben, danach auf maximal zwei. Bars und Nachtlokale müssen schließen, in den Stadien dürfen keine Zuschauer mehr eingelassen werden und Kirchgänger können Gottesdienste nur noch online verfolgen. An Hochzeiten und Trauerfeiern dürfen lediglich Verwandte teilnehmen. Auch sollen Schulen von Mittwoch an wieder zum Online-Unterricht zurückkehren. Quelle: tagesschau.de

Thailand - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen und Quarantänepflichten abgeraten.
Epidemiologische Lage
Thailand ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen möglich. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss. Außerdem ist bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Tests notwendig, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, sowie einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Weitere Hinweise zu den Einreisebestimmungen insbesondere zum Erfordernis eines Visums erhalten Reisende bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben.
Für vollständig geimpfte Reisende ist die Einreise auch über den Flughafen Phuket möglich (nur Direktflüge nach Phuket, kein Transit in Bangkok möglich). Auf Phuket gelten erleichterte Quarantänebedingungen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der thailändischen Tourismusbehörde oder bei den thailändischen Auslandsvertretungen.
Die Quarantänezeit beträgt für alle Einreisenden 14 Tage. Bei Berechnung der Quarantänezeit werden der Anreisetag bei Einreise in Thailand nach 18 Uhr und der Abreisetag nicht mitgerechnet. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die thailändische Botschaft.
Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden. Bei positivem PCR-Test erfolgt die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus. Der Krankenhausaufenthalt und eine Behandlung sind kostenpflichtig. Eine Fortsetzung der Quarantäne im gebuchten Quarantänehotel ist dann nicht möglich. Die deutsche Botschaft hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich bereits vor Einreise über die Tracking-App „Thailand Plus“ zu registrieren. Die Registrierung erfolgt anhand der Daten im Certificate of Entry. Weitere Informationen bietet die Website des thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt.
Durch- und Weiterreise
Ein internationaler Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Fit to fly certificate
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt.
Die Transitzeit darf 12 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen bietet die Civil Aviation Authority of Thailand.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Für die Hauptstadt Bangkok sowie die Provinzen Nonthaburi, Pathumthani, Nakhon Pathom, Samut Prakarn und Samut Sakhon wurden zunächst ab dem 12. Juli für 14 Tage u.a. folgende Einschränkungen beschlossen:
• Schließung von Shoppingcentern (Ausnahmen gelten beispielsweise für Supermärkte, Banken und Apotheken)
• Nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 4 Uhr
• Keine Versammlungen von mehr als 5 Personen
• Vermeidung nicht notwendiger Reisen zwischen den Provinzen
• Empfehlung, möglichst von zu Hause zu arbeiten
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Rot/Orange/Gelb/Grün) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Da die Provinzgouverneure weitreichende Entscheidungsbefugnisse haben, können die konkreten Maßnahmen regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind derzeit mit starken Einschränkungen möglich. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests möglich. Die Webseite der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden. Aufgrund ausbleibender ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung. Nationalparks sind teilweise geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung ist überall Pflicht, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden. Diese Pflicht besteht auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige thailändische Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie einen Transit am Flughafen Bangkok Suvarnabhumi planen, kontaktieren Sie vorab Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich der aktuellen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich über die Civil Aviation Authority of Thailand.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.

Trinidad und Tobago - Einstufung als Risikogebiet ab 11.07.2021; Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Trinidad und Tobago wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 11. Juli 2021 wird von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Trinidad und Tobago ist von COVID-19 stark betroffen, zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen jedoch rückläufig. Trinidad und Tobago ist bis einschließlich 10. Juli 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft. Mit Wirkung vom 11. Juli 2021 ist Trinidad und Tobago als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landesgrenzen sind noch geschlossen. Die Einreise ist nur mit individueller elektronisch zu beantragender Sondergenehmigung möglich. Je nach Genehmigungskategorie gelten unterschiedliche Einreiseprotokolle, die in jeder Variante eine 14-tägige Quarantäne sowie einen PCR-Test beinhalten. Für Touristen besteht keine Einreisemöglichkeit. Eine Öffnung der Grenzen für Einheimische sowie für Ausländer mit vollständiger Impfung gem. WHO –Zulassung wurde durch die Regierung für den 17. Juli 2021 in Aussicht gestellt. Nicht vollständig geimpften Ausländern wird die Einreise auch weiterhin nicht gestattet sein.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus Trinidad und Tobago ist eine elektronische Ausreisegenehmigung unter Angabe des konkreten Verkehrsmittels erforderlich.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen sind geschlossen. Repatriierungsflüge, medizinische Notflüge sowie Charterflüge dürfen nur mit Sondergenehmigung stattfinden. Der öffentliche Nahverkehr wurde stark reduziert. Inlandsflüge sowie Fähren dürfen nur für notwendige Reisen genutzt werden.
Beschränkungen im Land
Die Einschränkungen zur Bekämpfung von COVID-19 wurden angesichts steigender Zahlen verschärft. Es gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als fünf Personen; bei Verstößen gegen das Versammlungsverbot auch im privaten Bereich ist die Polizei befugt einzugreifen. Freizeiteinrichtungen, Kinos, Restaurants und Bars, sowie Strände sind vollständig geschlossen. Geschäfte und Märkte, die nicht der notwendigen Versorgung dienen, sind ebenfalls geschlossen. Gottesdienste sind nur für Beerdigungen und Hochzeiten und mit höchstens 10 Teilnehmern erlaubt. Es gilt ein nächtliches Ausgangsverbot. Die jeweils gültigen Regelungen im Detail werden per legal notice bekannt gegeben.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch im eigenen Fahrzeug und im Freien. Bei Nichtbeachtung werden Geldstrafen verhängt. Öffentliche Gebäude (Geschäfte, Restaurants etc.) dürfen nur nach Handdesinfektion betreten werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise und Vorschriften lokaler Behörden. Informieren Sie sich ggf. in Ihrer Unterkunft nach kürzlichen Änderungen. Bei Verstößen gegen die Ausgangs- und Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Trinidad und Tobago.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline (868) 800- 9355 oder 877- 9355 – Trinidad bzw. (868) 800-4325 - Tobago oder das nächste Gesundheitscenter.

Türkei - Änderung Einreise; Teilentfall Durch- und Weiterreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Türkei war von COVID-19 sehr stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Die Türkei ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran und beim Fährverkehr mit Griechenland.
Alle Flugreisenden über sechs Jahre müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Dies gilt nicht für Transitpassagiere. Die Kontrolle erfolgt bei Einreise bzw. beim Check-In. Danach wird Reisenden ein Genehmigungscode („HES-Code“) mitgeteilt, der bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss. Der Code kann auch in der Türkei per SMS oder mittels einer App erlangt werden.
Zudem müssen Reisende aus Deutschland ab sechs Jahren bei Einreise auf dem Luft- Land und Seeweg eines der folgenden Dokumente vorlegen:
• Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden)
• Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft)
• amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage vor Ankunft)
• amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als 6 Monate)
Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal. LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen sind die Nachweise beim Check-in vorzulegen.
Bei der Einreise aus Drittstaaten können abweichende Regelungen gelten.
Bei Einreise in die Türkei können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden, danach kann unmittelbar die Weiterreise an den Zielort erfolgen. Bei positivem Testergebnis erfolgt die Behandlung nach den türkischen Leitlinien. Bei Einreise werden auch Temperaturmessungen durchgeführt. Bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen können zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen werden.
Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Dies wird beim Check-in überprüft.
Durch- und Weiterreise
Für Transitpassagiere gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellandes sind zu beachten, siehe Einreise.
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen.
Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind ohne Beschränkungen möglich. Die Bestimmungen der Einreise im Zielland sind zu beachten. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug der “HES-Code“ erforderlich (siehe Einreise).
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, pandemiebedingte Einschränkungen sind möglich. Über Einzelheiten informieren die Fluggesellschaften. Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit eingestellt. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer einschließlich Touristen der „HES-Code“ erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Beschränkungen im Land
COVID-19-Beschränkungen wurden zum 1. Juli 2021 weitgehend aufgehoben. Beschränkende Maßnahmen können abhängig vom Infektionsgeschehen jederzeit erneut angeordnet werden.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
• Erkundigen Sie sich bei Einreise aus einem Drittstaat außerdem bei der Türkischen Auslandsvertretung vor Ort nach den aktuellen Einreisebedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.

Tunesien - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
In Tunesien sind bis zunächst 17. Juli 2021 umfangreiche Beschränkungen und Lockdowns verhängt worden. Details dazu siehe Garda World
Das tunesische Gesundheitsministerium verkündet den Zusammenbruch des Gesundheitssystems. Mehr dazu bei Maghreb Post

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 10.07.2021 - Teil 3

Beitrag von Birgitt »

Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind weiterhin von COVID-19 betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Vereinigten Arabischen Emirate als Risikogebiet eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Im Falle eines Wohnsitzes in einem anderen Emirat als Dubai wird dringend empfohlen, die Personendaten vor Reiseantritt auf dem Portal der „Federal Authority for Identity & Citizenship" (Bürgertelefon: +971 6005 22222) zu überprüfen.
Alle Reisenden, die in Dubai einreisen wollen (einschließlich „Residents“), müssen von allen Abflugorten beim Check-in einen negativen PCR-Test nachweisen. Der Abstrich darf nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein. Kinder unter 12 Jahren, Behinderte und VAE Staatsangehörige sind von dem Testerfordernis ausgenommen. Für Passagiere, die aus bestimmten Ländern abfliegen, findet bei Ankunft am Flughafen Dubai ein weiterer PCR-Test statt.
Reisende, die aus Deutschland nach Abu Dhabi fliegen, müssen beim Check-in am ausländischen Abflughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Abstrich darf längstens 72 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein (kürzere Fristen gelten ggfs. für andere Abflugorte). Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache oder der Sprache des Abflugorts mitzuführen. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Die Test- und Quarantänebestimmungen nach der Einreise in Abu Dhabi sind vom jeweiligen Abflughafen bzw. Impfstatus abhängig. Im Ausland verabreichte Impfungen werden in der Regel nicht anerkannt. Touristen und Geschäftsreisende, die direkt aus Deutschland einreisen, unterliegen derzeit keiner Quarantänepflicht, müssen allerdings am sechsten und zwölften Tag ihres Aufenthaltes einen PCR- Test durchführen lassen.
Im Falle einer Quarantänepflicht müssen sich Reisende nach der Einreise in häusliche oder Hotel-Quarantäne begeben. Während der Quarantäne muss ein GPS-Tracking Armband getragen werden, das den Reisenden am Flughafen angelegt wird. Ausgenommen von der Armbandpflicht sind Personen unter 18 und über 69 Jahren. Die Quarantäne darf nicht verlassen werden, auch nicht zu einer frühzeitigen Rückreise nach Deutschland.
Durch- und Weiterreise
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet. Bei Transitflügen über den Flughafen Abu Dhabi wird ein PCR-Test, der maximal 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, verlangt.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Beschränkungen im Land
Reisen innerhalb des Landes unterliegen Einschränkungen.
Die Freizügigkeit für Reisen vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi ist auf unbestimmte Zeit eingeschränkt. Dies gilt unabhängig vom Wohnort oder der Staatsangehörigkeit der Reisenden.
Ausnahmen bestehen für Personen, die einen in den VAE gemachten PCR-Test nachweisen können, dessen Ergebnis nicht älter als 48 Stunden ist. Alle Reisenden müssen zusätzlich am vierten und am achten Tag nach der Einreise nach Abu Dhabi einen erneuten PCR-Test in Abu Dhabi durchführen lassen. Alternativ kann am Kontrollpunkt ein DPI-Test vorgelegt werden, dessen Ergebnis nicht älter als 24 Stunden sein darf; zusätzlich muss am dritten und am siebten Tag in Abu Dhabi jeweils ein PCR-Test gemacht werden.
Alle Testungen müssen in der AlHosn App nachgewiesen werden. Von den Testpflichten befreit sind Personen, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegen COVID-19 geimpft sind und zusätzlich ein entsprechendes Icon in ihrer AlHosn- App nachweisen können.
Internationale Reisende, die nach Ankunft von Dubai oder anderen Emiraten nach Abu Dhabi weiterreisen, müssen sich in Abu Dhabi in eine 10-tägige häusliche oder Hotel-Quarantäne begeben. Auf die 10-tägige Frist werden die Tage angerechnet, die sich der Reisende vor Einreise in das Emirat Abu Dhabi bereits in einem anderen Emirat aufgehalten hat.
Reisende von Abu Dhabi nach Dubai oder zwischen Dubai und den nördlichen Emiraten unterliegen keinen Einschränkungen.
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet. Im Emirat Abu Dhabi kommen beim Zugang zu Einkaufszentren und anderen öffentlichen Einrichtungen sowie an Grenzen und Kontrollpunkten sogenannte Handy-Scanner zum Einsatz, die über elektromagnetische Wellen mit dem Coronavirus infizierte Personen erkennen sollen.
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist obligatorisch. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.

Vietnam - Änderung Einreise, Durch-und Weiterreise, Beschränkungen im Land
In der vietnamesischen Wirtschaftsmetropole Ho-Chi-Minh-Stadt hat ein zweiwöchiger Lockdown begonnen. Während des Lockdowns dürfen die Menschen ihre Wohnungen nur noch zum Einkaufen von Lebensmitteln, der Besorgung von Medikamenten sowie in Notfällen verlassen. Zudem gilt ein Versammlungsverbot für mehr als zwei Personen. Auch der Zugang zu Ho-Chi-Minh-Stadt wird massiv begrenzt: Vor den Toren der Stadt errichtete die Polizei Kontrollpunkte, an denen Besucher negative Corona-Tests nachweisen müssen. Flüge in die Hauptstadt Hanoi werden nach Angaben der Flughafenbehörde auf täglich maximal 1700 Passagiere begrenzt. Der Bahnverkehr zwischen den beiden größten Städten des Landes wurde ausgesetzt. Quelle: tagesschau.de

Zypern - COVID-19 bedingte Reisewarnung / Einstufung als Hochinzidenzgebiet mit Wirkung vom 11.07.2021, Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird bis einschließlich 10. Juli 2021 abgeraten. Mit Wirkung vom 11. Juli 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 stark betroffen, zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen wieder deutlich gestiegen. Zypern ist derzeit als Risikogebiet eingestuft. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen mittlerweile 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Zypern mit Wirkung vom 11. Juli 2021 als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die zyprische Regierung Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Mit Wirkung vom 24. Juni 2021 wird Deutschland in die „grüne Kategorie“ eingestuft. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise entfällt damit. Unabhängig hiervon muss damit gerechnet werden, dass Passagiere ausgewählter Flüge nach Ankunft in Zypern getestet werden.
Einreisende aus Deutschland, die vollständig mit einem durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff bzw. mit dem Sputnik V oder dem Sinopharm Impfstoff geimpft sind, können 14 Tage nach der finalen Impfung ohne weitere Restriktionen einreisen. Alle Reisende müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass " zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen.
Wird ein Flugreisender bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 10-tägige Quarantäne genommen. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte, wenn bei zweistufigen Impfungen die Zweitimpfung bzw. bei einstufiger Impfung (Johnson & Johnson) die einmalige Impfung nicht mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgt ist. Die Kosten für Unterbringung und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt grundsätzlich die Republik Zypern. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt waren.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen.
Deutschland ist von den Behörden des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) in die „grüne“ Kategorie, aber auch als Deltavariantengebiet eingestuft. Dies bedeutet, dass Reisende bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder die beide Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) oder einen Nachweis über eine überstandene COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) vorweisen müssen. Diese Reisenden sind von der Quarantänepflicht befreit. Der Nachweis muss in türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Reisende ohne Impfnachweis bzw. Nachweis über die überstandene Erkrankung müssen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen. Alle aus Deutschland Einreisenden müssen einen weiteren PCR-Test nach Einreise machen. Im Falle der Einreise aus einem Land einer anderen Kategorie können Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss bei Einreise vorgelegt werden. Diese Regelung gilt unabhängig vom Herkunftsland und der Aufenthaltsdauer.
Die Übergänge über die beide Inselteile trennende Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet. Es muss ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest in griechischer, türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden, der nicht älter als 7 Tage sein darf und den Namen des Reisenden sowie seine Personalausweis-/Reisepassnummer enthalten muss. Bei Einreisen für mehr als einen Tag in den Norden gelten ebenfalls die oben genannten Quarantäne-Regeln.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Cafés, Restaurants, Geschäfte, Einkaufszentren, Hotels, Theater, Kinos, Kirchen sind geöffnet. Geimpfte, Genesene oder Personen mit negativem PCR-/Schnelltest erhalten mit Nachweis Zugang. Für Touristen/Besucher ist der vor Reiseantritt auszufüllende und mitzuführende "Cyprus Flight Pass" hinreichend. Alle Dokumente (Cyprus Flight Pass, Impfnachweise, Testergebnisse) müssen stets mitgeführt werden. Ansonsten können weitere Tests vor Ort z.B. im Einzelhandel oder der Gastronomie notwendig werden.
Massenveranstaltungen bleiben verboten. Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel sind bestimmte Geschäfte und Einrichtungen mit Publikumsverkehr geschlossen, Restaurants im Außenbereich und Supermärkte sind geöffnet. Es gelten Reisebeschränkungen zwischen verschiedenen Regionen.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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