Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2021

Reiseinformationen für Unterwegs

Moderator: Moderatoren

Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 01.08.2021

Beitrag von Birgitt »

Dänemark - Änderung Beschränkungen im Land
Dänemark hat weitere Regeln gelockert. Veranstaltungsorte wie Theater und Kinos mit weniger als 500 Zuschauern sowie Museen, Vergnügungsparks und Zoos müssen keinen Impfnachweis oder Test mehr für den Eintritt verlangen. Auch in Sportstätten ist kein Nachweis mehr nötig. In öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es keine Kapazitätsgrenzen mehr. Die Pflicht zu zwei Tests pro Woche für Schüler und Studierenden wird in eine Empfehlung geändert. Bei Fußballspielen dürfen wieder Auswärtsfans ins Stadion kommen. Als Datum für weitere Lockerungen ist der 1. September vorgesehen. Dann fallen Beschränkungen für das Nachtleben: Alkohol darf nachts wieder verkauft werden, Diskotheken können öffnen. Beim Besuch von Restaurants, Festivals oder körpernahen Dienstleistungen sind dann keine Impfnachweise und Tests mehr nötig. Am 1. Oktober soll der Corona-Pass genannte Nachweis dann ganz auslaufen. Quelle: tagesschau.de

Thailand - Änderung Beschränkungen im Land
Thailand hat die Regeln nochmals verschärft. Ab Dienstag 3. August 2021 gelten laut Regierung in nunmehr 29 der 79 Provinzen des Landes nicht nur eine nächtliche Ausgangssperre, sondern auch weitere strikte Regeln: Restaurants dürfen nur Lieferdienste anbieten, öffentliche Parks und Einrichtungen bleiben geschlossen. Bislang galten diese Regeln für zehn Provinzen und die Hauptstadt Bangkok. Quelle: tagesschau.de

Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land
In Tschechien sind weitere Lockerungen in Kraft getreten. Wer geimpft, getestet oder von einer Covid-Erkrankung genesen ist, darf wieder in Diskotheken. Schwimmbäder dürfen wieder Badegäste ohne Beschränkung der Personenzahl aufnehmen. An Sport- und Kulturveranstaltungen dürfen wieder bis 7000 Menschen im Freien und 3000 in Innenräumen teilnehmen, wenn alle einen Covid-Pass haben. Auch zahlreiche andere Begrenzungen der Besucherzahlen fallen weg oder werden abgemildert. Das gilt etwa für Ausstellungen sowie Kultur- und Sportveranstaltungen. Nicht in allen Fällen ist ein Covid-Zertifikat als Bedingung für die Lockerungen vorgeschrieben. So sind etwa Besichtigungen von Schlössern oder Führungen durch Zoos auch ohne Nachweis erlaubt, wenn die Teilnehmerzahl die 20 nicht überschreitet. Quelle: tagesschau.de

Uganda - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Uganda hat den 42-tägigen Lockdown beendet und die Einschränkungen gelockert. Die nächtliche Ausgangssperre ab 19 Uhr wird beibehalten. Der öffentliche Nahverkehr wird ab Montag 2. August 2021 mit 50 % Kapazität wieder aufgenommen. Boda Bodas dürfen ebenfalls den Betrieb wieder aufnehmen - täglich bis 18 Uhr - jedoch nur einen Passagier befördern. Privatfahrzeuge dürfen wieder über die Bezirksgrenzen hinweg fahren, jedoch besetzt mit max. drei Personen einschließlich Fahrer. Einkaufszentren und Spielhallen dürfen wieder öffnen. Bars bleiben geschlossen, Live-Konzerte bleiben untersagt. Sportveranstaltungen im Freien dürfen wieder stattfinden, jedoch unter strikter Einhaltung der Hygienekonzepte. Kirchen, Moscheen und andere Kultstätten bleiben für weitere 60 Tage geschlossen. Schulen sollen so lange geschlossen bleiben, bis die Schüler geimpft sind. Quelle: Sudan Tribune

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 02.08.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Italien - Redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Italien ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist die Einreise nach Italien grundsätzlich ohne Quarantänepflicht gestattet, jedoch können Reisen innerhalb Italiens je nach Einstufung der Region eingeschränkt werden, siehe Beschränkungen im Land.
Für Reisende aus dem Vereinigten Königreich gelten derzeit besondere Vorschriften. Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in Großbritannien aufgehalten haben, müssen ein negatives Testergebnis vorweisen, sich fünf Tage in Quarantäne begeben und anschließend einen weiteren Test absolvieren.
Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen (noch) nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden.
Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nur in Ländern der Europäischen Union und damit auch in Deutschland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz aufgehalten haben, müssen bei Einreise ein „EU Digital COVID-Certificate" (in Italien certificazione verde COVID-19) vorlegen, das einen der drei folgenden Nachweise enthält:
• ein negatives Testergebnis (PCR oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden, Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen), oder
• eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff, oder
• Nachweis einer Genesung von COVID-19.
Alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache sind diesem Zertifikat gleichgestellt.
Reisende ohne „EU Digital COVID-Certificate“ sind verpflichtet, sich zehn Tage selbst zu isolieren und am Ende einen Test vorzunehmen. Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Schüler, Studenten und Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen für Aufenthalte bis zu 120 Stunden sind hiervon ausgenommen. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.
Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Es besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise u.a. in Brasilien, Bangladesch, Indien, Sri Lanka aufgehalten haben.
Das Krisenzentrum des italienischen Außenministeriums bietet ein Online-Einreiseportal in englischer Sprache zur Ermittlung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend des Abreiseortes, der Voraufenthalte, Staatsangehörigkeit eines EU- oder Schengen-Staates und eventuellen italienischen Aufenthaltstitels.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien mit dem eigenen PKW ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Testpflicht möglich. Für Transitreisen z.B. per Bus oder Zug sind die unter Einreise erläuterten Bedingungen zu beachten. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen.
Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB .
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise sehr eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen können je nach Einstufung der Region als gelbe, rote oder orange Zone eingeschränkt werden, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Personen mit einer „Grünen COVID-19-Bescheinigung“ (für Geimpfte, Genesene und Getestete) dürfen sich uneingeschränkt zwischen allen Zonen bewegen.
Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum im Freien immer dann vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. In geschlossenen Räumen besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.
Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen.
Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In Fahrzeugen ist die Zahl der Mitfahrer laut Information der italienischen Regierung auf deren Webseite (nur in italienischer Sprache) wie folgt aufgeschlüsselt:
Bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt oder in engem Verhältnis zueinander stehend können sich – ohne Maskenpflicht – im Fahrzeug aufhalten.
Wenn nicht aus demselben Haushalt, ist die Anzahl auf max. drei Personen – mit Maskenpflicht – reduziert; zusätzlich muss mindestens 1 Meter Abstand gehalten werden.
Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist (z.B. Taxis).
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie vor Einreise das COVID-Einreiseportal des Krisenzentrums des italienischen Außenministeriums (in englischer Sprache) zur Prüfung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend Ihrer Voraufenthalte.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.

Katar / Qatar - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Katar ist weiterhin von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das katarische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Mit den seit 12. Juli 2021 geltenden neuen Einreiseregeln werden Länder in drei Listen (grün, gelb und rot) eingeteilt, für Einreisende aus Bangladesch, Indien, Nepal, Pakistan, den Philippinen und Sri Lanka gelten seit dem 2. August 2021 besondere Regeln. Deutschland ist auf der grünen Liste. Reisen zu Besuchs-, Geschäfts- und touristischen Zwecken sind für vollständig Geimpfte wieder möglich. Sie brauchen sich keiner Quarantäne zu unterziehen. Für Kinder unter 12 Jahren, die mit ihren Eltern einreisen, entfällt bei Einreise aus einem Land der grünen Liste die Quarantäne, bei Einreise aus einem Land der gelben Liste sind 7 Tage Hotelquarantäne zu absolvieren. Die Einreise von ungeimpften Kindern aus einem Land der roten Liste ist nicht erlaubt.
Es werden Impfungen mit Pfizer/BioNTec, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson anerkannt. Eine Impfung mit Sinopharm wird nur bedingt anerkannt, d.h. die Reisenden müssen sich in Hotelquarantäne begeben. Eine Freitestung durch Antikörpertest auf eigene Kosten am Tag 1 ist möglich.
Für die (Wieder-)Einreise von katarischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis besteht für vollständig Geimpfte keine Quarantänepflicht. Kinder, die ihre vollständig geimpften Eltern begleiten, müssen keine (Reise aus einem Land der grünen Liste, Alter unter 12 Jahren) bzw. Heimquarantäne (5 bis 10 Tage, je nach Herkunftsland) machen.
Nicht vollständig geimpfte Rückkehrer aus Ländern der grünen Liste müssen sich für 5 Tage in Heimquarantäne begeben, die aus anderen Ländern in Hotelquarantäne.
In Katar erkrankte und genesene Reisende werden Geimpften gleichgestellt; bei Erkrankungen, die in den Staaten des Golfkooperationsrats durchgemacht wurden, gilt das nur, wenn sie mindestens eine Impfung mit einem in Katar anerkannten Impfstoff erhalten haben. Für Genesene, die in anderen Ländern erkrankt waren, gelten keine Erleichterungen.
Alle Einreisenden müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der maximal 72 Stunden vor der Einreise erfolgt sein darf. Einreisende aus Ländern der roten Liste müssen bei der Einreise einen weiteren PCR-Test auf eigene Kosten durchführen.
Die elektronische Einreiseanmeldung spätestens 12 Stunden vor Abflug ist für Besuchsreisende verpflichtend, für die (Wieder-)Einreise von katarischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis wird sie von den katarischen Behörden empfohlen, um die Einreisekontrollen zu beschleunigen.
Bei der Einreise müssen alle Passagiere die katarische Corona-Tracking-App „Ehteraz“ herunterladen und auf ihren Smartphones aktivieren. Dazu sind erforderlich:
• Katarische SIM-Karte
• Internetzugang
• Smartphone mit mindestens Android 6 oder IOS 13.5
Katarische SIM-Karten (und ggfs. auch geeignete Smartphones) können am Flughafen oder an der Landgrenze im Zusammenhang mit der Einreise gekauft werden.
Die aktivierte App wird am Eingang der meisten öffentlichen Gebäude (Hotels, Malls, Museen, Restaurants etc.) geprüft. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der internationale Transitverkehr über den Flughafen Doha wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich nur im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden kann, maximal 24 Stunden aufhalten. Für diesen Flughafentransit ist kein PCR-Test erforderlich.
Reiseverbindungen
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland bleibt weiterhin reduziert.
Der direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde wieder aufgenommen. Es bestehen noch keine Flug-/Schiffsverbindungen zwischen Katar und Bahrain. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist wieder geöffnet.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Personennahverkehr operiert mit eingeschränkter Kapazität. Geschäfte sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln mit begrenzter Kapazität geöffnet. Restaurants sind mit eingeschränkter Kapazität wieder geöffnet; im Innenbereich aber nur für Geimpfte. Private Treffen sind mit festgelegten maximalen Teilnehmerzahlen erlaubt. Die Obergrenze liegt in Abhängigkeit vom Ort (Innen/Außen) und Impfstatus der Teilnehmer zwischen 5 und 30 Personen.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes, sobald die Wohnung verlassen wird und es sind Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).

Kuwait - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land; Änderungen aufgrund novellierter Corona-Einreiseverordnung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuwait wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kuwait ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Kuwait als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für alle Ausländer ohne gültigen kuwaitischen Aufenthaltstitel besteht weiterhin eine Einreisesperre. Kuwaitischen Staatsangehörigen und deren Angehörigen ist die Einreise erlaubt.
Auch Ausländer, die einen gültigen kuwaitischen Aufenthaltstitel besitzen, und vollständig mit einem in Kuwait anerkannten Impfstoff (zweifach mit BionTech/Pfizer, AstraZeneca-Oxford oder Moderna oder einfach mit Johnson&Johnson) geimpft sind, können wieder nach Kuwait einreisen. Sie müssen, sofern sie im Ausland geimpft wurden, den Impfnachweis auf der Webseite des Gesundheitsministeriums (Ministry of Health) hochladen. Dann müssen sich Einreisende auf der App „MOSAFER“ vor dem Check-In registrieren sowie einen negativen PCR-Test vorgelegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Des Weiteren muss die App "Shlonik" auf das Handy heruntergeladen werden. In Kuwait ist dann ab dem Einreisetag eine siebentägige häusliche Quarantäne einzuhalten, die durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden kann.
Für die Ausreise müssen Reisende sich mit der App „MOSAFER“ registrieren. Reisende sollten drei Stunden vor Abflug am Flughafen sein und dort einen Mund-Nasen-Schutz und ggf. zusätzlich Handschuhe tragen. Es ist ein negativer PCR-Test mitzuführen, wenn dieser für die Einreise in das Zielland oder den Transit erforderlich ist.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge nach Saudi Arabien und in den Irak sind derzeit geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Kuwait ist für kommerzielle Passagierflüge wieder geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Öffnung von Geschäften, Lieferdiensten, Lebensmittelgeschäften, Restaurants, Apotheken und Handwerker sowie Kinos mehr. Private Zusammenkünfte z. B. anlässlich von Hochzeiten o. ä. sind derzeit nicht erlaubt.
Nicht Geimpfte haben nur Zutritt zu Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Krankenhäuser sowie Behörden.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind im Alltag überall (vor allem in Geschäften etc.) Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und ein Abstand von 1,5 Metern („Social distancing“) einzuhalten.
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen des kuwaitischen Gesundheitsministeriums , auch auf Twitter .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kuwaitischen Behörden oder Telefon: 151

Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Ab 3. August 2021 gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre einschl. Fahrverbot von 21:00-05:00 Uhr. Reisen aus und nach den Städten Casablanca, Marrakesch und Agadir sind verboten, Ausnahmen gelten u.a. für Geimpfte mit Impfpass. Restaurants und Cafés müssen um 21 Uhr schließen ... Details siehe Maghreb Post

Portugal - Änderung Beschränkungen im Land; redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal (einschließlich der Autonomen Regionen Madeira und Azoren) wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Portugal ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft- und Seeweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer Nukleinsäureamplifikationstest (TAAN) oder ein negativer Antigen-Test (TRAg) ist für alle Reisenden auf das Festland erforderlich. Für Madeira und die Azoren gelten abweichende Einreisebestimmungen, s. Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Der Nukleinsäureamplifikationstest darf nicht mehr als 72 Stunden, der Antigen-Test nicht mehr als 48 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter zwölf Jahren. Seit dem 1. Juli 2021 sind Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU von der Testpflicht befreit. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen.
Reisende (auf Luft-, See- oder Landweg), die sich in den letzten 14 Tagen in Südafrika, Brasilien, Indien Nepal oder im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Portugal für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Für Reisende aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gilt hierbei eine Ausnahme für vollständig Geimpfte und deren minderjährige Kinder. Ein zusätzliches Formular der Grenzbehörden (SEF) ist dabei auszufüllen.
Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38°C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen.. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Portugiesische Häfen auf dem Festland sind wieder geöffnet, es gelten die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Auch die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal geöffnet. Über den Landgang der Passagiere dort wird im Einzelfall entschieden. Die Häfen der Autonomen Region Azoren haben wieder für Kreuzfahrttourismus geöffnet.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt der allgemeine Notstand (situacao de calamidade). Die Regierung hat zum 1. August 2021 begonnen, Beschränkungen schrittweise zurückzunehmen. Die Ausgangssperre ist landesweit aufgehoben. In der ersten Phase sind seit 1. August 2021 die Öffnungszeiten von Restaurants, Geschäften und sonstigen Einrichtungen grundsätzlich nicht mehr beschränkt, die Kapazitätsbeschränkungen gelten jedoch weiterhin. Innenbereiche von Restaurants können am Wochenende (Freitag ab 19 Uhr und an allen Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) nur besucht werden, wenn bei allen Personen ab 12 Jahren entweder
• ein digitales COVIDZertifikat der EU
• ein negativer PCR-Test (72 h vor Zutritt) oder Antigen-Schnelltest im Labor (48 h vor Zutritt)
• ein Antigen-Schnelltest in der Apotheke unter Anwesenheit einer Fachkraft (24 h vor Zutritt)vorgelegt wird oder
• ein Antigen-Schnelltest (Selbsttest) im Beisein des Restaurantpersonals (beim Zutritt)
durchgeführt wird.
Die Außenbereiche von Restaurants unterliegen dieser Beschränkung nicht.
Über diese Beschränkung für Restaurants hinaus können touristische Unterkünfte (Hotels und Ferienwohnungen) im ganzen Land (nur Festland) und an jedem Wochentag nur noch betreten werden, wenn ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen einmalig beim Check-In vorgelegt oder durchgeführt wird. Diese Maßnahmen gelten auch für Touristen. Es wird empfohlen, den ggfs. Erforderlichen COVID-Test für die Rückreise nach Deutschland vor dem endgültigen Verlassen der touristischen Unterkunft vorzunehmen. Anderenfalls kann es zu Problemen bei der Unterbringung in Quarantäneunterkünften kommen, da diese auf dem Festland Portugals nicht zentral von den Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Entsprechende Nachweise müssen ab sofort z.B. auch bei Besuchen von Casinos, Thermen, Fitness-Studios, vergleichbaren Einrichtungen oder bei Veranstaltungen vorgelegt werden.
Für den Strandbetrieb gilt ein Ampelsystem mit Maskenpflicht beim Zu- und Abgang. Menschenansammlungen sind weiterhin untersagt. Private Feiern sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleiben untersagt, Bars sind geöffnet und folgen den allgemeinen Regeln des Restaurantbetriebs, Diskotheken hingegen bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Je nach Pandemieentwicklung gelten regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU .
Hygieneregeln
Im Rahmen des Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira . Sämtliche Nachweise müssen in englischer Sprache vor Einreise über die App madeirasafe.com eingereicht werden.
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss zusätzlich der digitalen Einreiseanmeldung gemäß Online-Formular für Madeira ein negativer Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) vorgelegt werden, der bei Abflug/Abfahrt nicht älter als 48 Stunden sein darf. Minderjährige unter 12 Jahren benötigen keinen Test, sowie gegen COVID-19 vollständig geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen gemäß den vorgenannten Informationen. Auf Madeira können solche Test gegen Vorlage des Tickets bei Apotheken, Kliniken und Labors kostenfrei gemacht werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren (zwischen 1 und 5 Uhr). Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind auf maximal sechs Personen pro Gruppe im Innenraum und 10 Personen pro Gruppe im Außenbereich begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Für gewerbliche Einrichtungen gelten beschränkte Öffnungszeiten.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug / Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise auf dem Luft- oder Seeweg vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug / Abfahrt durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Seit dem 1. Juli 2021 sind Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU von der Testpflicht befreit. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag sowie nunmehr auch am zwölften Tag nach dem ersten Test erfolgen. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde des Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras .
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über mögliche Änderungen im Flugplan und die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.

Ruanda - Änderung Beschränkungen im Land; Änderungen aufgrund novellierter Corona-Einreiseverordnung
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Ruanda bewegte sich bisher auf niedrigem Niveau, zuletzt sind die Zahlen jedoch deutlich gestiegen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Nach Einreise erfolgt ein COVID-19-Test am Flughafen auf eigene Kosten (50 USD). Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Der Transfer in das Transferhotel kostet 10 USD. Reisende dürfen das Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht verlassen. Reisende aus Uganda und Indien unterliegen einer siebentägigen Quarantäne. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS Gerät überwacht wird. Die Test- und Quarantänevorschriften gelten auch für gegen COVID-19 geimpfte Personen.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis entweder online oder telefonisch unter *127# beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen. Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Reiseverbindungen
Der internationale und kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Landesweit ist eine Maskenpflicht vorgeschrieben. Der Lockdown für die Hauptstadt und die Distrikte Burera, Gicumbi, Kamonyi, Musanze, Nyagatare, Rubavu, Rutsiro und Rwamagana wurde beendet. Geschäfte schließen um 17 Uhr, Restaurants und Cafés können für Lieferservice wieder öffnen, Bars sind weiterhin geschlossen. Sport im Freien und sportliche Aktivitäten sind wieder gestattet. Bis zum 10. August 2021 gilt für folgende Sektoren in Distrikten mit hohen Infektionszahlen ein Lockdown:
• Südliche Provinz: Kinazi, Mbuye, Ntongwe, Ruhango Sectors, Byimana und Kinihira (Ruhango Distrikt); Shyogwe, Kiyumba, Cyeza, Nyamabuye, Rugendabari, Muhanga und Mushishiro (Muhanga Distrikt); Kamegeri, Kibumbwe, Kasaka und Mugano (Nyamagabe Distrikt); Tumba, Kinazi und Kishamvu (Huye Distrikt); Busoro, Mukingo, Kibilizi und Kigoma (Nyanza Distrikt); Ngera (Nyaruguru Distrikt).
• Nördliche Provinz: Cyungo, Burega und Shyorongi (Rulindo Distrikt).
• Östliche Provinz: Mukarange, Mwiri, Gahini, Murundi, Rukara und Nyamirama (Kayonza Distrikt); Rilima, Juru, Nyamata, Ruhuha und Shyara (Bugusera Distrikt); Muhura, Kageyo, Remera, Kabarore und Murambi (Gatsibo Distrikt).
• Westliche Provinz: Nyabitekeri, Shangi und Bushenge (Nyamasheke Distrikt); Nyakabuye und Gitambi (Rusizi Distrikt); Murambi (Karongi Distrikt).
Häuser und Wohnungen dürfen in diesen Distrikten nur mit Genehmigung für essentielle Besorgungen (Lebensmittel, Gesundheitsvorsorge) verlassen werden. Der öffentliche Nahverkehr wird in diesen Distrikten eingestellt. Geschäfte sind bis auf Supermärkte, Tankstellen und Apotheken geschlossen.
Für alle anderen Landesteile gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 18 bis 4 Uhr. Reisen von und nach Kigali und zwischen den Distrikten sind wieder erlaubt, mit Ausnahme der Sektoren, die unter lokalen Lockdown gestellt wurden. Alle sozialen Zusammenkünfte (einschließlich Feiern) sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich bleiben verboten. Der öffentliche Nahverkehr darf nur mit 50% Auslastung verkehren.
Touristische Aktivitäten sind mit Nachweis eines 48 Stunden alten Antigen-Schnelltests (RDT) und dem Nachweis einer Unterkunft möglich, müssen aber vorab über ein Online-Formular beantragt werden.
Für Besuche der Nationalparks Nyungwe, Gishwati-Mukura und der Vulkane sind PCR-Tests erforderlich, die nicht älter als 72 Stunden sein dürfen. Der Akagera-Nationalpark kann zudem auch mit einem höchstens 72 Stunden alten Antigen Schnelltest (RDT) besucht werden. Die Schnelltests können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden.
Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit Momo (mobile money) beglichen werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.

Thailand - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Thailand ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen möglich. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss. Außerdem ist bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Tests notwendig, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, sowie einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Weitere Hinweise zu den Einreisebestimmungen insbesondere zum Erfordernis eines Visums erhalten Reisende bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben.
Für vollständig geimpfte Reisende ist die Einreise auch über den Flughafen Phuket möglich (nur Direktflüge nach Phuket, kein Transit in Bangkok möglich). Auf Phuket sowie auf den drei Inseln Samui, Pha-ngan und Tao in der Provinz Surat Thani gelten erleichterte Quarantänebedingungen. Bei positivem PCR-Test erfolgt die weitere Isolierung in einem Krankenhaus auf eigene Kosten. Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer mit Sars-Cov-2 infizierten Person angeordnet werden.
Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne übernimmt.
Weitere Informationen zu den Einreiseregeln finden Sie auf der Seite der thailändischen Tourismusbehörde oder bei den thailändischen Auslandsvertretungen.
Die Quarantänezeit beträgt für alle Einreisenden 14 Tage. Bei Berechnung der Quarantänezeit werden der Anreisetag bei Einreise in Thailand nach 18 Uhr und der Abreisetag nicht mitgerechnet. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die thailändische Botschaft.
Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden. Bei positivem PCR-Test erfolgt die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus. Der Krankenhausaufenthalt und eine Behandlung sind kostenpflichtig. Eine Fortsetzung der Quarantäne im gebuchten Quarantänehotel ist dann nicht möglich. Die deutsche Botschaft hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich bereits vor Einreise über die Tracking-App „Thailand Plus“ zu registrieren. Die Registrierung erfolgt anhand der Daten im Certificate of Entry. Weitere Informationen bietet die Website des thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt.
Durch- und Weiterreise
Ein internationaler Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Fit to fly certificate
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt.
Die Transitzeit darf 12 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen bietet die Civil Aviation Authority of Thailand.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Dunkelrot/Rot/Orange/Gelb/Grün) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Für die dunkelroten Provinzen, z.Zt. Bangkok, Kanchanaburi, Chachoengsao, Chonburi, Tak, Nakhon Pathom, Nakhon Nayok, Nakhon Ratchasima, Nonthaburi, Narathiwat, Pathum Thani, Prachuap Khiri Khan, Prachin Buri, Pattani, Ayutthaya, Phetchaburi, Phetchabun, Yala, Rayong, Ratchaburi, Loop Buri, Songkhla, Sing Buri, Samut Prakan, Samut Sonkhram, Samut Sakhon, Saraburi, Suphan Buri und Ang Thong gelten zunächst befristet bis zum 18. August 2021 folgende Einschränkungen:
• Schließung von Shoppingcentern (Ausnahmen gelten beispielsweise für Supermärkte und Apotheken, die bis 20 Uhr öffnen dürfen)
• Nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 4 Uhr
• Keine Versammlungen von mehr als 5 Personen
• Kein öffentlicher Verkehr über Provinzgrenzen hinweg
• Restaurants haben nur bis 20 Uhr geöffnet und bieten nur Essen zur Mitnahme an
• Empfehlung, möglichst von zu Hause zu arbeiten
Da die Provinzgouverneure weitreichende Entscheidungsbefugnisse haben, können die konkreten Maßnahmen regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind derzeit nur noch sehr eingeschränkt möglich. Inlandsflüge aus den dunkelroten Provinzen sind grundsätzlich untersagt. Viele Fluggesellschaften haben den Inlandsflugverkehr vorübergehend komplett eingestellt. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests und/oder Impfnachweises möglich.
Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Aufgrund ausbleibender ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung. Nationalparks sind teilweise geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung ist überall Pflicht, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden. Diese Pflicht besteht auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige thailändische Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie einen Transit am Flughafen Bangkok Suvarnabhumi planen, kontaktieren Sie vorab Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich der aktuellen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich über die Civil Aviation Authority of Thailand.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.

Tunesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 sehr stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.
Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren besteht die Pflicht, bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorzulegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist.
Sowohl die Bestätigung der elektronischen Einreiseanzeige, als auch der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis sollten in ausgedruckter Form mitgeführt werden.
Nicht geimpfte Einreisende müssen sich bei Ankunft zu einer siebentägigen häuslichen Quarantäne verpflichten. Ab dem fünften Tag nach Einreise ist ein zweiter PCR Test durchzuführen, die Reservierung dafür ist bei Einreise vorzuweisen. Vollständig Geimpfte sowie genesene Personen, die mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen, dass sie mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt positiv getestet wurden, unterliegen nicht der Quarantänepflicht.
Die tunesische Regierung behält sich vor, stichprobenartige Tests bei Einreisenden vorzunehmen, die bei positivem Ergebnis in eine Zwangsquarantäne münden.
Alle Pauschalreisenden sind von der Quarantäne ausgenommen. Sie müssen neben dem negativen PCR-Test den vom Reisebüro erhaltenen Voucher (inkl. Flug, Transfer und Unterkunft) vorlegen. Während des Aufenthalts sollen sich Reisende ausschließlich im Rahmen der Reisegruppe bewegen.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Die tunesische Regierung hat eine landesweite nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr verhängt. Daneben gelten in den folgenden Gouvernoraten weitergehende Beschränkungen:
Reisen in und aus dem Großraum Tunis sind weiterhin verboten. Alle öffentlichen und privaten Versammlungen und Feiern sind untersagt. Kulturelle, sportliche und andere Veranstaltungen sind vorerst ausgesetzt, Gotteshäuser, Fitnessstudios und Hammams geschlossen. Cafés und Restaurants dürfen nur noch im Außenbereich und bis 16 Uhr geöffnet bleiben. Im Gouvernorat Zaghouan besteht auf unbestimmte Zeit eine Ausgangssperre zwischen 17 und 5 Uhr. Schulische Einrichtungen, Verwaltungs- und lebenswichtige Einrichtungen sind davon ausgenommen.
In den Gouvernoraten Béja Nord und Süd sowie Amdoun gilt neben der Ausgangssperre ein Verbot von Menschenansammlungen, kulturellen Aktivitäten und Familienfeiern. Märkte und Läden bleiben geschlossen, außer Lebensmittelläden. Die Gouvernorate sind von der Außenwelt abgeriegelt. Lediglich Schüler, die zu schulischen Prüfungen gelangen müssen, dürfen sie verlassen.
Das Gouvernorat Siliana ist abgeriegelt und darf nur in absoluten Notfällen mit Genehmigung betreten oder verlassen werden. Der Verkehr der staatlichen Busbetriebe wurde eingestellt. Öffentliche und private Kultur- und Sportveranstaltungen sind verboten. Märkte, Cafés, Restaurants, öffentliche Bäder und Unternehmen bleiben geschlossen. Ausnahmen gelten nur für die Ablegung der Abiturprüfungen sowie Einrichtungen mit lebensnotwendiger Infrastruktur.
Einzelne Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt werden.
Restaurants, Cafés, Einkaufszentren und Moscheen sind im Rest des Landes tagsüber geöffnet, allerdings mit begrenzten Platzkapazitäten.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, Einweggeschirr und –besteck sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Drucken Sie die elektronische Einreiseanzeige, als auch den in englischer oder französischer Sprache ausgestellten Testnachweis für Kontrollen aus.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und konsultieren Sie die Länderliste des tunesischen Gesundheitsministeriums.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 02.08.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Zypern - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 stark betroffen, zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen wieder deutlich gestiegen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen mittlerweile 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Zypern als Hochrisikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die zyprische Regierung Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Deutschland ist in die „grüne Kategorie“ eingestuft. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise entfällt damit. Allerdings muss damit gerechnet werden, dass Passagiere ausgewählter Flüge nach Ankunft in Zypern getestet werden.
Einreisende aus Deutschland, die vollständig mit einem durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff bzw. mit den Impfstoffen Sputnik V, Sinopharm oder Sinovac geimpft sind, können ohne weitere Restriktionen einreisen. Beim Einmalimpfstoff von Johnson & Johnson gilt dies erst 14 Tage nach der Impfung.
Alle Reisende müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass" zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Cyprus Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen. Wird ein Reisender bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen seit Ende Juni nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt ist. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Werden Flugreisende bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, als enger Kontakt in 14-tägige Quarantäne genommen. Nach einem negativen PCR-Test am 7. Tag werden sie wieder entlassen. Im Fall eines früheren Rückflugs kann die Quarantänedauer verkürzt werden. In diesem Fall ist am Tag vor der Abreise ein negativer PCR-Test erforderlich. Vollständig geimpfte Personen, oder Personen, die in den letzten 180 Tagen an COVID-19 erkrankt waren, und dies nachweisen können, sind von der Quarantäne als enge Kontaktperson befreit. Bei der einstufigen Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson müssen vor der Einreise 14 Tage seit der Impfung vergangen sein. Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen.
Deutschland ist von den „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) in die „grüne“ Kategorie eingestuft. Dies bedeutet, dass Reisende bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder die beide Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) oder einen Nachweis über eine überstandene COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) vorweisen müssen. Diese Reisenden sind von der Quarantänepflicht befreit. Der Nachweis muss in türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Reisende ohne Impfnachweis bzw. Nachweis über die überstandene Erkrankung müssen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen. Im Falle der Einreise aus einem Land einer anderen Kategorie können Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss bei Einreise vorgelegt werden. Diese Regelung gilt unabhängig vom Herkunftsland und der Aufenthaltsdauer.
Die Übergänge über die beide Inselteile trennende Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet. Für Personen, die sich in den letzten zehn Tagen in der Republik Zypern aufgehalten haben und nicht aus einem in der Kategorie „rot“ eingestuften Land eingereist sind, gilt:
Es muss ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest in griechischer, türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden, der den Namen des Reisenden sowie seine Personalausweis-/Reisepassnummer enthalten muss. Reisende, die vollständig mit einem durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff bzw. mit den Impfstoffen Sputnik V-, Sinopharm oder Sinovac geimpft sind, können 14 Tage nach der letzten Impfung mit einem Antigen-Schnelltest oder PCR-Test einreisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Ungeimpfte Reisende benötigen einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreisen für mehr als einen Tag in den Norden gelten die oben genannten Quarantäne-Regeln.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als 10 Personen zusammenkommen (z.B. Museen, Restaurants, Supermärkte, etc.) ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter "SafePass". Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest (=SafePass) vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, um diese Orte zu besuchen. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Massenveranstaltungen bleiben verboten. Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel sind bestimmte Geschäfte und Einrichtungen mit Publikumsverkehr geschlossen, Restaurants im Außenbereich und Supermärkte sind geöffnet. Es gelten Reisebeschränkungen zwischen verschiedenen Regionen.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 03.08.2021

Beitrag von Birgitt »

Aserbaidschan - Änderung Einreise
Aserbaidschan ffnet im Rahmen der schrittweisen Lockerung der COVID-19-bezogenen Beschränkungen des Landes den internationalen Flugverkehr mit 20 weiteren Ländern. Ab 5. August 2021 dürfen Staatsbürger und Einwohner aus Österreich, Belgien, Kanada, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Irland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und der Schweiz ohne die zuvor erforderliche Sondergenehmigung auf dem Luftweg nach Aserbaidschan reisen, sofern sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
• Alle Passagiere über 18 Jahre müssen neben einem negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Abflug) im Besitz eines offiziellen Dokuments (z. B. COVID-Pass) des jeweiligen Landes sein, aus dem hervorgeht, dass sie entweder vollständig gegen COVID-19 geimpft sind oder sich davon erholt haben.
• Alle Passagiere im Alter von 1-18 Jahren müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, nicht älter als 72 Stunden vor Abflug.
• Für Kleinkinder unter einem Jahr gibt es keine solchen Dokumentanforderungen.
Land- und Seegrenzen bleiben geschlossen. Die einzige Möglichkeit für die Ein- und Ausreise besteht per Flugzeug auf einer begrenzten Anzahl von kommerziellen und Charterflügen, die von und zu ausgewählten Zielen operieren. Passagiere auf Inlandsflügen müssen nicht mehr nachweisen, dass sie auf COVID-19 getestet wurden; Fluggäste, die zum Internationalen Flughafen Heydar Aliyev (GYD) in Bakus fliegen, werden jedoch bei der Ankunft PCR-Tests unterzogen. Quelle: Garda World

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land
Nach England will auch Schottland den Großteil seiner verbleibenden Corona-Beschränkungen am kommenden Montag 9. August 2021 aufheben. So muss etwa in Pubs, Restaurants oder bei Konzerten dann kein verpflichtender Abstand mehr gehalten werden, sodass Kapazitäten wieder voll ausgeschöpft werden können. Vollständig Geimpfte müssen nicht mehr in Quarantäne, wenn sie mit einem Infizierten in Kontakt gekommen sind. Auch Kontaktbeschränkungen wird es keine mehr geben. Schutzmasken in vielen öffentlichen Räumen bleiben indes weiterhin Pflicht. Quelle: tagesschau.de

Indonesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen, das Gesundheitssystem ist überlastet. Indonesien ist deshalb als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis auf weiteres nicht gestattet.
Die Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien besteht weiter. Die Einreise ist aktuell ausschließlich Inhabern von dauerhaften Aufenthaltstiteln (ITAS und ITAP) erlaubt, siehe Homepage der indonesischen Immigrationsbehörde.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise ein Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, das einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten muss. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 12 Jahren ein Nachweis über einen vollständigen Impfschutz nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt.
Nach der Einreise erfolgt eine achttägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten, wo binnen 24 Stunden nach Einreise eine erneute kostenpflichtige PCR-Testung erfolgt. Am siebten Tag der achttägigen Quarantäne müssen sich Reisende einer erneuten kostenpflichtigen Testung unterziehen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Einweisung in ein Krankenhaus. Es kommt immer wieder zu falsch positiven Testergebnissen, die Testergebnisse dürfen nicht durch Wiederholungstests verifiziert werden. Die Behandlung einer Infektion in einem indonesischen Krankenhaus ist für Ausländer immer kostenpflichtig. Im Anschluss an die achttägige Hotelquarantäne soll eine vierzehntägige Heimquarantäne eingehalten werden. Reisende, die aus dem Ausland ohne Impfnachweis oder ohne gültigen PCR-Test einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Für Geimpfte oder Genesene gibt es bei der Einreise und im Alltag keinerlei Erleichterungen oder Befreiungen.
Bei Einreise wird am Flughafen eine Registrierung im indonesischen „Health Portal“ verlangt, die durch die Nutzung der App „eHAC“ erfolgen soll. In Einzelfällen wird aber auch das Ausfüllen eines bereitgestellten Formulars in Papierform akzeptiert.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen, aktuell erlauben weder Singapur noch die Vereinigten Arabischen Emirate ein Umsteigen von Passagieren aus Indonesien. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Für Java, Bali und weitere Regionen gelten bis zunächst bis 9. August 2021 erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit Ausgangsbeschränkungen und Straßensperren.
Aktuell gilt innerhalb Indonesiens ein Reiseverbot mit sehr eng gefassten Ausnahmen.
Im innerindonesischen Reiseverkehr von/nach Java und Bali wird ein negativer maximal 48 Stunden alter PCR-Test sowie ab einem Alter von 12 Jahren ein Impfnachweis verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Sonstige Regionen/Inseln: Die Nachweis- und Testerfordernisse im Rest des Landes sind häufigen Änderungen unterworfen. Auskunft zu den jeweils geltenden Bestimmungen geben die Transportunternehmen.
In ganz Indonesien wird – dies gilt auch für Kinder ab 12 Jahren – für eine Rückkehr nach Jakarta zum Erreichen eines internationalen Anschlussfluges neben dem negativen PCR-Testergebnis die Vorlage eines Impfnachweises verlangt. Bei Vorlage eines gültigen internationalen Flugtickets und auf Antrag bei der örtlichen Gesundheitsbehörde kann jedoch eine Befreiung von der Vorlage eines Impfnachweises beantragt werden.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens.

Kolumbien - Änderung Beschränkungen im Land
Die Behörden der kolumbianischen Gemeinde Sucre haben eine achttägige Ausgangssperre für Ungeimpfte verhängt. Wer sich nicht an die Regelung hält, dem droht eine Geldbuße oder sogar eine Haftstrafe. Die Maßnahme sieht vor, dass Menschen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, ihr Haus nur in Ausnahmefällen verlassen dürfen - etwa, um einen Arzt aufzusuchen oder sich impfen zu lassen. Die Einschränkungen sollen zunächst acht Tage lang dauern und dann mit Blick auf das Infektionsgeschehen überprüft werden. Quelle: tagesschau.de

Marokko - Änderung Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Marokko ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien und Mauretanien sind geschlossen.
Reiseverbindungen von und nach Marokko sind eingeschränkt mit Sonderflügen und –fähren möglich, wobei Fährverbindungen nur zwischen Marokko und Frankreich bzw. Italien angeboten werden. Der Fährverkehr für Reisende zwischen Marokko und Spanien ist ausgesetzt.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen unabhängig von der Staatsangehörigkeit, für Reisende mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Land der von den marokkanischen Behörden erstellten Liste A, darunter derzeit auch Deutschland. Die Liste soll zweiwöchentlich durch das marokkanische Außenministerium aktualisiert werden.
Zur Einreise ist für Reisende aus einem Land der Liste A ein PCR-Test erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise erfolgt sein darf. Das Testergebnis muss in französischer, hilfsweise englischer Sprache vorgelegt werden. Die Vorlage eines PCR-Tests ist auch für Genesene erforderlich. Personen, die mit einem von der marokkanischen Regierung zugelassenen Impfstoff geimpft sind (dazu gehören alle in Deutschland verwendeten Impfstoffe) sollen mit offiziellem Impfnachweis ohne PCR-Test einreisen dürfen.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise nach/aus Marokko ist mit Sonderflügen verschiedener Fluggesellschaften sowie mit Sonderfähren nach Frankreich und Italien wieder möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften. Personenfähren zwischen Marokko und Spanien sind weiter ausgesetzt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 10. September 2021 gilt der Ausnahmezustand und eine verschärfte Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr.
Es besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Städten, Provinzen und Regionen. Öffentliche Einreichungen einschließlich dem öffentliche Personenverkehr und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein oder sind ganz geschlossen, der öffentliche Personenverkehr ist reduziert. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen sind die Großräume Marrakech, Casablanca und Agadir weiträumig abgeriegelt und öffentliche Einrichtungen geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung.
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort, sollten Sie für die Einreise nach Deutschland einen Testnachweis benötigen. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.

Nigeria - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Nigeria ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nigerianischen Seuchenkontrollzentrum NCDC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen Abuja, Lagos, Enugu, Kano und Port Harcourt sind für den regulären internationalen Flugverkehr geöffnet.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebedingungen bieten die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen der Nigerian Immigration Service und das nigerianische Seuchenkontrollzentrum, NCDC.
Alle Einreisenden müssen vor Flugantritt einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, durchführen. Alle Einreisenden (inkl. Diplomaten und Kinder unter 10 Jahren) müssen über ein standardisiertes Formular eine schriftliche Erklärung über ihren Gesundheitszustand abgeben, welche vor Reiseantritt im „Nigeria International Travel Portal" einzustellen ist. Alle Einreisenden müssen ihren negativen PCR-Testnachweis online hochladen und (mit Ausnahme von Kindern unter 10 Jahren und Diplomaten) die Gebühr für den zweiten PCR-Test zur Beendigung der Quarantäne nach Einreise zahlen. Nach erfolgreicher Online-Registrierung generiert das Portal ein Reisezertifikat mit einem QR Code, der als Ausdruck oder in digitaler Form zusammen mit dem negativen PCR-Test beim Check-in vor Reiseantritt und bei der Einreise vorgelegt werden muss.
Alle Einreisenden müssen sich nach Einreise in Nigeria in eine siebentägige, überwachte Selbstisolierung/Quarantäne begeben und sich am siebten Tag nach der Einreise einem zweiten PCR-Test unterziehen. Ein Nachweis über den bereits vor Reiseantritt bei der Online -Registrierung vorab gebuchten und bezahlten zweiten PCR-Test in Nigeria, neben einer telefonischen Erreichbarkeit, muss ebenfalls bei Einreise vorgelegt werden. Teststationen sind im Onlineformular angegeben und stehen in allen Bundesstaaten zur Verfügung. Personen, die zum zweiten PCR-Test in Nigeria nicht erscheinen, müssen mit Sanktionen in Form von Reisebeschränkungen rechnen, Inhaber von nigerianischen Visa mit einer Aufhebung ihres Visums. Nach Vorliegen des negativen Ergebnisses des zweiten PCR-Tests darf die Selbstisolierung/Quarantäne beendet werden. Für Kinder unter 10 Jahren und diplomatisches Personal entfällt die Pflicht eines zweiten Tests nach Einreise.
Nicht-nigerianische Staatsangehörige und Personen ohne Daueraufenthaltserlaubnis in Nigeria, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Brasilien, Indien, Südafrika oder der Türkei aufgehalten haben, dürfen derzeit nicht nach Nigeria einreisen. Transitreisende sind hiervon ausgenommen. Nigerianische Staatsangehörige und Personen mit Daueraufenthaltserlaubnis für Nigeria, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Brasilien, Indien, Südafrika oder der Türkei aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise auf eigene Kosten in eine 14-tägige staatliche Quarantäneeinrichtung begeben. Ein weiterer PCR-Test ist innerhalb von 24 Stunden nach Einreise vorzunehmen.
Reisende, die bei Einreise COVID-19 Symptome aufweisen oder diese innerhalb der siebentägigen Quarantäne entwickeln, müssen damit rechnen, unter staatliche Quarantäne gestellt zu werden. Kurzfristig angekündigte zusätzliche Hygienemaßnahmen bei Einreise sind möglich.
Durch- und Weiterreise
Die nigerianischen Landgrenzen sind offiziell wieder geöffnet; bei Grenzübertritt ist mit Behinderungen zu rechnen.
Für den Inlandsflugverkehr gelten unter Beachtung der Hygieneregeln keine COVID-bedingten Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch innerhalb Afrikas, findet derzeit grundsätzlich ungehindert statt. Flugverbindungen zwischen Dubai und Nigeria sind gegenwärtig ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Die Bundesstaaten können auf Grundlage von Empfehlungen der nigerianischen Bundesregierung über das Ausmaß COVID-bezogener Beschränkungen selbständig entscheiden. Einzelne Bundesstaaten haben Bewegungsbeschränkungen und Auflagen innerhalb der Bundesgrenzen verhängt. Im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory sowie in Lagos gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr. Beschäftigte in systemrelevanten Sektoren und aus dem Ausland nachts Einreisende sind von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen Geschäfte, Banken, Märkte, Hotels und Unternehmen sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen geöffnet, in manchen Bundesstaaten dürfen Restaurants nur im Außenbereich bewirten. Bars und Nachtclubs sind geschlossen. Menschenansammlungen mit mehr als 50 Personen bleiben grundsätzlich untersagt. Einzelne Bundesstaaten können religiöse Versammlungen von mehr als 50 Personen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen zulassen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Behörden können die Einhaltung der Maskenpflicht und von Bewegungsbeschränkungen jederzeit überprüfen, Verstöße sanktionieren und Temperaturmessungen an öffentlichen Orten durchführen.
Für den Inlandsflugverkehr gelten die gängigen Abstands- und Hygieneregeln und eine Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Webseiten des Nigerian Immigration Service und des nigerianischen Seuchenkontrollzentrums NCDC über die aktuellen Einreisebestimmungen.
• Nehmen Sie die nigerianischen Einreisebestimmungen, den negativen COVID-Test und den QR-Code für die Einreise nach Nigeria ausgedruckt mit.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Halten Sie Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Website der deutschen Vertretungen in Nigeria.

Russische Föderation - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Russische Föderation wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Russland ist von COVID-19 landesweit sehr stark betroffen. Russland ist daher derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das offizielle Corona-Portal der russischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Eine Einreise ist für deutsche Staatsangehörige und für Bürger anderer Staaten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland (Vorlage im Original erforderlich) sowie Diplomaten- und Dienstpassinhaber bei Anreise per Direktflug aus Deutschland und bestimmten weiteren Staaten, darunter Finnland, Griechenland und der Schweiz gestattet. Darüber hinaus müssen Reisende im Besitz eines gültigen russischen Visums sein.
Für Einreisen auf anderem Weg, insbesondere über die Landgrenze sowie auf dem Luftweg aus anderen Staaten gelten Einreisebeschränkungen. Einreisen auf diesen Wegen, sind nur für akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, gestattet.
Weiter vom Einreiseverbot ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, Personen, die zur medizinischen Behandlung einreisen und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben.
Auch Techniker, die zur Inbetriebnahme und Wartung von im Ausland hergestellten Anlagen einreisen wollen, fallen nicht unter die Einreisesperre. Hochqualifizierte Fachkräfte mit Arbeitsgenehmigung und ihre Familienangehörigen können wieder einreisen. Weitergehende Informationen über das für diese letzten beiden Gruppen erforderliche Genehmigungsverfahren bietet die Webseite der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte. Der Test darf nicht früher als drei Kalendertage vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein. Das Testergebnis muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen und bei der Grenzkontrolle vorgezeigt werden. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist das Testergebnis bei der Grenzkontrolle vorzulegen. Ausländer, die zu Erwerbszwecken nach Russland einreisen, sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.
Für Einreisende in die Russische Föderation aus Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien auf dem Luftweg ist die im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entwickelte App "Reisen ohne COVID" (für iOS bzw. für Android ) verpflichtend, der die Ergebnisse von PCR-Tests enthält (als QR-Code), die in zertifizierten Laboren in den jeweiligen Ländern gemacht werden. Dies gilt nicht für Transit-bzw. Durchreisende. Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende eingeschränkt. Für Deutsche ist die Ausreise nach Deutschland durch Estland , Finnland , Lettland , Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten grundsätzlich gestattet. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.
Durch- und Weiterreise
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Der Test darf nicht früher als drei Kalendertage vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich ist 24 Stunden.
Reiseverbindungen
Deutsche und russische Fluggesellschaften bieten mehrmals wöchentlich Flüge zwischen deutschen und russischen Städten an.
Der internationale Zug- und Busverkehr - mit Ausnahme der Strecken zwischen Russland und Belarus - und der Fährverkehr sind eingestellt.
Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich.
Beschränkungen im Land
In Moskau bestehen Einschränkungen bei Veranstaltungen. In anderen Teilen Russlands können andere und auch weitergehende Einschränkungen bestehen.
Hygieneregeln
In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten sowie
• über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Sambia / Zambia - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sambia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Sambia ist weiterhin von COVID-19 betroffen. Sambia ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das sambische Gesundheitsministerium auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Neben sambischen Staatsangehörigen und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung, dürfen grundsätzlich auch Geschäfts-, Besuchsreisende und Touristen nach Sambia einreisen. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Davon ausgenommen sind Kinder unter 5 Jahren. Reisende mit COVID-19-Symptomen und einer Körpertemperatur von 38° C oder höher werden bei Ankunft auf COVID-19 getestet und müssen sich einer Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unterziehen. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Reisende nach Sambia sind verpflichtet, vor Einreise eine Kopie ihres PCR-Tests im Global Haven System zur Authentifizierung hochzuladen.
Deutschland ist derzeit durch die sambischen Behörden nicht als Hochrisikogebiet klassifiziert. Reisende aus Hochrisikogebieten werden bei Einreise getestet und müssen sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Touristen, Besucher und Geschäftsreisende sind angehalten, sich während ihres Aufenthalts auf mögliche COVID-19-Symptome zu überprüfen und dies ggf. den sambischen Behörden anzuzeigen.
Reisende werden angehalten, sich vor Ausreise aus Sambia bei der jeweiligen Airline nach der Notwendigkeit eines negativen PCR-Tests sowie Testzertifikats zu erkundigen. In der Regel sind diese bei Ausreise nur nötig, wenn das Transit- oder Zielland die Vorlage eines Negativtests vorschreibt.
Durch- und Weiterreise
Alle Land- und Luftgrenzen sind offen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrmals wöchentlich Umsteigeverbindungen nach Deutschland mit Ethiopian Airlines, Kenya Airways und RwandAir. Die Airlines überprüfen bei Check-in das Vorliegen des bei Einreise nach Sambia verlangten Nachweises eines negativen COVID-19-Tests. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beförderung ansonsten verweigert wird. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Die für die Behandlung von COVID-19-Patienten vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Sambia ist daher nicht gewährleistet.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Bei dringend notwendigen Reisen informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung und der sambischen Gesundheitsbehörde zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen, da sich die sambischen Einreiseregelungen kurzfristig ändern können.
• Beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise der Fluglinien, z.B. die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Vietnam - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Vietnam war bisher von COVID-19 weniger betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen jedoch gestiegen. Regionale Schwerpunkte sind Bac Giang, Bac Ninh, Hai Duong, Hanoi, Binh Duong, Dong Nai und Ho-Chi-Minh-Stadt.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gilt derzeit eine Einreisesperre (auch Transit) für alle ausländischen Reisenden. Diese Regelung gilt auch für deutsche Staatsangehörige vietnamesischer Herkunft. Die Erteilung von Visa für die Einreise nach Vietnam ist vorübergehend eingestellt und nur in Ausnahmefällen möglich (Diplomaten- und Dienstpassinhaber, Investoren, Experten, hochqualifizierte Arbeitskräfte, Geschäftsführer, und deren Familien sowie internationale Studenten, ausländische Familienangehörige von vietnamesischen Staatsangehörigen).
Bei Einreise müssen sich alle Reisenden einer Gesundheitsuntersuchung (Temperaturmessung, COVID-19-Test) unterziehen. Reisende, die eine Einreisegenehmigung haben, müssen bei Einreise ein ärztliches Attest des Abfluglandes vorlegen, wonach sie symptomfrei sind und auf COVID-19 negativ getestet wurden. Die vietnamesischen Behörden behalten sich die Anerkennung des Attests im Einzelfall vor. Vor bzw. bei der Einreise ist eine Gesundheitserklärung auszufüllen.
Alle Einreisenden haben sich in 14-tägige Quarantäne in einer von den vietnamesischen Behörden festgelegten Quarantäneeinrichtung (bestimmte Hotels, zentrale Quarantäneeinrichtungen) zu begeben. Nach der zweiwöchigen Quarantäne in der entsprechenden Einrichtung sind zwei weitere Wochen Heimquarantäne (bzw. in einem anderen Hotel) mit Gesundheitsüberwachung vorgeschrieben. Die Kosten müssen von den Reisenden selbst getragen werden.
Durch- und Weiterreise
Fluggesellschaften verlangen beim Check-In aktuelle PCR-Tests. Andere Beschränkungen der Weiter- und Ausreise bestehen nicht.
Reiseverbindungen
Es bestehen wenige Flugverbindungen nach Europa. Informationen dazu sollte bei den Fluggesellschaften bzw. örtlichen Reisebüros erfragt werden.
Die Einreise nach Vietnam unterliegt der vorherigen Genehmigung der vietnamesischen Behörden und ist nur in gesonderten Ausnahmefällen gestattet siehe, Einreise.
Aufgrund der derzeitigen Lage ist jederzeit mit einer Änderung zu rechnen. Voraussagen können nicht getroffen werden.
Beschränkungen im Land
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen kommt es in verschiedenen Provinzen aktuell wieder zu Einschränkungen sowie regionalen Reiseeinschränkungen. Der Personenverkehr auf dem Landweg zu 37 Provinzen wurde eingestellt. Ausgenommen davon sind Gütertransport und Beförderung von Experten, Angestellten und Arbeitern zur Arbeit.
In Hanoi gelten Quarantänemaßnahmen in staatlichen Einrichtungen für Reisende aus Provinzen, die unter Lockdown stehen. Das betrifft u.a. Ho-Chi-Minh-Stadt.
Aktuell gilt in Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt ein Lockdown: Schließung aller nicht für das tägliche Leben notwendigen Geschäfte; keine Ansammlung von mehr als 2 Personen an öffentlichen Plätzen; Abstandsregeln (zwei Meter); Ausgang nur zur Arbeit und für notwendige Erledigungen (Einkauf von Lebensmitteln, ärztliche Untersuchung, Impfung), Einstellung des gesamten Personenverkehrs einschließlich Taxis und Grab-Bikes. In Ho-Chi-Minh-Stadt gilt zusätzlich eine nächtliche Ausgangssperre von 18 Uhr bis 6 Uhr.
15 Provinzen im Süden des Landes befinden sich aktuell ebenfalls im Lockdown.
Hygieneregeln
Landesweit sind in Geschäften, öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Personennahverkehr die üblichen Infektionsschutz- und Hygieneauflagen einzuhalten (Mundschutz, Temperaturkontrollen, Erklärungen zum Gesundheitszustand).
Es besteht generelle Maskenpflicht. In Restaurants ist ein Mindestabstand einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der vietnamesischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 04.08.2021

Beitrag von Birgitt »

Aserbaidschan - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Aserbaidschan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Ab dem 5. August 2021 ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige auch ohne vorherige Sondergenehmigung wieder möglich (s. Einreise und Zoll). Bei der Einreise muss bereits beim Check-in ein Nachweis über das Vorliegen einer vollständigen Impfung oder ein Genesenennachweis und ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen ausreichend (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Eine Selbstisolation nach Einreise ist nicht erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Charterflüge zwischen Baku und Istanbul sowie nach Ankara und Izmir werden durchgeführt. Darüber hinaus gibt es weitere Charterflüge z.B. nach London, Tiflis, Moskau und Kiew. Für einen Weiterflug nach Deutschland ist jedoch in der Regel ein neuer Check-in, verbunden mit Gepäckabholung und Einreise in das Transitland, erforderlich.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis 1. September 2021 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen, Fitnessstudios, Restaurants und Cafés sind geöffnet. Ab dem 1. September 2021 ist mit Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z. B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Einkaufszentren, Friseur- und Schönheitssalons, Hochschulbesuch ) für Ungeimpfte zu rechnen.
Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist an den Wochenenden (samstags 0 Uhr bis montags 6 Uhr) eingestellt, an den übrigen Wochentagen gibt es keine Einschränkungen.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und insbesondere auch im ÖPNV.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der aserbaidschanischen Regierung bei sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu sollte vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufgenommen werden.
Sofern eine Einreise gestattet wird, kann die anschließende Quarantäne in der Regel in Heimquarantäne verbracht werden, wenn eine entsprechende Erklärung ausgefüllt wird und eine eigene abgeschlossene Wohneinheit hierfür zur Verfügung steht, andernfalls muss die Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft verbracht werden. Die Heimquarantäne kann mit elektronischen Mitteln überwacht werden.
Reisende müssen außerdem bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis, in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer, vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt für alle Reisende unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion. Nach Einreise gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht. Erklären sich Reisende bereit, am siebten Quarantänetag einen weiteren PCR-Test durchzuführen, kann die Quarantäne von 14 auf 7 Tage (bzw. bis zum Erhalt des Testergebnisses) verkürzt werden. Gegenwärtig gibt es auch die Möglichkeit, durch Vorlage eines positiven serologischen Tests die Quarantäne zu verlassen. Die bislang bestehenden Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Reisende, die nachweisen können, in Israel geimpft worden zu sein oder bereits an COVID-19 erkrankt gewesen zu sein, sind bei Einreisen aus oder Voraufenthalten in Risikogebieten ausgesetzt. Deutschland gilt ab 11. August 2021 als Risikogebiet.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet. Für Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) ist die Nutzung des Übergangs nur mit gültiger Einreiseerlaubnis der zuständigen israelischen Behörden möglich. Vor und bei Einreise sind PCR-Tests obligatorisch.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist für Ein- und Ausreisen geöffnet. Vor Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah gilt die Pflicht zum Nachweis eines negativen PCR-Tests.
Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung .
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich für einige Stunden für Ausreisen geöffnet. Vor und bei Ausreise sind PCR-Tests obligatorisch. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein Visum sowie eine zusätzliche Genehmigung jordanischer Behörden. Inhaber von palästinensischen Personenkennziffern (nur West Bank ID, nicht Gaza ID) können den Grenzübergang ohne gesonderte Genehmigungen passieren, sofern sie unmittelbar zum Flughafen Amman weiter- und von dort aus Jordanien ausreisen.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
Coronabeschränkungen in Israel sind weitestgehend aufgehoben. In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand.
Hygieneregeln
In Israel besteht in Innenräumen eine Maskenpflicht. Im Außenbereich empfiehlt die israelische Regierung, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, das Tragen einer Maske.
In den Palästinensischen Gebieten besteht weiterhin Maskenpflicht; die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.

Italien - Änderung Beschränkungen im Land
Italien verschärft die Maßnahmen: Ab kommendem Freitag 6. August 2021 wird der so genannte Grüne Pass benötigt, um Zutritt etwa in gastronomische Betriebe oder kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater zu bekommen. Mit dem digitalen Gesundheitspass kann man nachweisen, dass man entweder in den vergangenen sechs Monaten von Covid-19 genesen ist, innerhalb der letzten 48 Stunden negativ getestet wurde oder zumindest einmal gegen Corona geimpft worden ist. Ausnahmen gibt es nur für den Aufenthalt in Außenbereichen sowie öffentlichen Verkehrsmitteln.EU-Bürger können alternativ aber auch ihren EU-Impfpass als Nachweis vorlegen. Dieses Dokument ist dem italienischen Pass gleichgestellt. Quelle: touristik aktuell

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 05.08.2021

Beitrag von Birgitt »

El Salvador - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
El Salvador ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist San Salvador. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das salvadorianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise nach El Salvador ist möglich mit Vorlage eines ausgedruckten, negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-, NAAT oder LAMP-Tests oder eines Nachweises der vollständigen Impfung – ebenfalls in Papierform. Antigen- oder Antikörpertests sind nicht zugelassen. Bei Flugreisenden muss der Nachweis bereits beim Einchecken in den Zubringerflug vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Bei Durch- und Weiterreise können die Fluggesellschaften die Vorlage einen der -unter Einreise aufgeführten Nachweise verlangen.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen sind eingeschränkt. Nähere Informationen zu Flugmöglichkeiten erteilen Fluggesellschaften oder Reisebüros. Flüge aus dem Schengenraum über die USA können derzeit nur von Passagieren mit einem gültigen US-Visum genutzt werden. Das ESTA-Verfahren ist ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es landesweit keine COVID-19-bedingten Beschränkungen der touristischen Infrastruktur oder des öffentlichen Verkehrs. Mit Dekret vom 13. Juli 2021 wurden kulturelle, sportliche und sonstige Veranstaltungen eingeschränkt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum sowie Restaurants, Banken und Geschäften besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zudem besteht die grundsätzliche Empfehlung, regelmäßig die Hände zu waschen und die Abstandsregeln einzuhalten. Das salvadorianische Gesundheitsministerium bietet für Reisende weitere Empfehlungen zur Bekämpfung von COVID-19.
Empfehlungen
• Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheits- und Sicherheitsbehörden von El Salvador.
• Folgen Sie den Nachrichten in El Salvador, die aktuell regelmäßig in den sozialen Medien veröffentlicht werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der salvadorianischen Regierung .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche salvadorianische Gesundheitsamt unter der zentralen Telefonnummer 132.

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die britischen Überseegebiete einschließlich Gibraltar, die Isle of Man und die Kanalinseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Das Vereinigte Königreich ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung , für Schottland die schottische Regionalregierung.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Ein- und Ausreisen auch ohne triftigen Grund sind möglich, jedoch gelten für die Einreise nach England unterschiedliche Einreisebeschränkungen.
Reisende, die aus Deutschland nach England und Schottland reisen, sind von der Quarantäne befreit, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
• Sie weisen mit einem Digitalen COVID-Zertifikat der EU nach, dass sie vollständig geimpft sind, d.h. die letzte Impfung mit einem von der EMA zugelassen Impfstoff mindestens 14 Tage zurück liegt.
• Sie haben sich in den 10 Tagen vor Einreise nicht in Frankreich oder in einem Land, das auf der „roten Liste“ steht, aufgehalten.
Der Test am zweiten Tag nach Einreise ist weiterhin obligatorisch.
Diese Regelung erstreckt sich auch auf Minderjährige, die in Deutschland wohnhaft sind.
Darüber hinaus werden Länder in farblich verschiedene Kategorien (Listen) eingeteilt, von „green“ über “amber“ bis „red“.
Mit Wirkung vom 8. August, 4 Uhr, wird Deutschland (derzeit Kategorie „amber") in die Kategorie „green “ eingeteilt.
• „Green“: Online-Anmeldung, COVID-19-Test vor Einreise, ein weiterer Test vor/am Tag zwei, keine Quarantäne (auch ohne vollständige Impfung).
• „Amber“: Online-Anmeldung, COVID-19-Test vor Einreise, zwei weitere Tests vor/am Tag zwei und am/nach Tag acht nach Einreise, häusliche Quarantäne von zehn Tagen mit Möglichkeit einer Freitestung am fünften Tag nach Einreise. Personen, die durch den National Health Service (NHS) vollständig geimpft worden sind oder über das Digitale COVID-Zertifikat der EU verfügen und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sind von der Quarantäne und dem Test an Tag acht befreit. Das wird anerkannt.
• „Amber plus“ wie „amber“, jedoch keine Befreiung von der Quarantäne, wenn vollständig geimpft.
• „Red“: Online-Anmeldung, Test vor Einreise, zwei weitere Tests vor/am Tag zwei und am/nach Tag acht nach Einreise, Hotel-Quarantäne von zehn Tagen.
Für die Einreise nach Schottland gelten diese Regeln ebenso. Jedoch ist die Möglichkeit einer „Freitestung“ am fünften Tag nach der Einreise nicht gegeben. Auch existiert die Länderkategorie „Amber plus“ nicht. Details finden sich auf der Internetseite der schottischen Regierung . Mit Wirkung vom 8. August, 4 Uhr, wird Deutschland (derzeit Kategorie „amber") auch in Schottland in die Kategorie „green “ eingeteilt.
Ähnliche Einreisebeschränkungen gelten in Wales und in Nordirland .
Bei allen Einreisen nach England aus allen Ländern mit Ausnahme Schottlands, Nordirlands, Irlands, Isle of Man, Jersey und Guernsey muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Anerkannt werden PCR-Tests, RT-Lamp-Tests sowie Antigentests („lateral-flow-Test“). Der negative Testnachweis, in Englisch, Französisch oder Spanisch (eine Übersetzung ist nicht ausreichend), muss bereits vor Reisebeginn (vor Einstieg Flugzeug, Fähre und Zug) vorgelegt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 11 Jahren. Weitere Details bietet die britische Regierung . Reisende, die ohne einen negativen COVID-19-Test nach England einreisen, müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 500,- GBP rechnen.
Einreisende nach England und Reisende, die über England nach Wales reisen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste “ aufgehalten haben, müssen neben dem COVID-19-Test vor Einreise für zehn Tage eine Hotelquarantäne in Großbritannien absolvieren. Während des Hotelaufenthalts finden am zweiten und achten Tag nach Einreise weitere Tests statt. Das Hotel ist vorab über eine Website der britischen Regierung zu buchen. Aufenthalt, Verpflegung und die Tests während der Quarantäne kosten 1.750 GBP. Informationen können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden. Verstöße gegen die Quarantänepflicht in einem Hotel und auch falsche Angaben hinsichtlich des Aufenthalts in einem Land auf der „roten Liste “ in den zehn Tagen vor Einreise kann mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Einreisende nach England und Reisende, die über England nach Wales reisen, müssen neben dem COVID-19-Test vor Einreise zusätzlich vorab zwei weitere Tests buchen: einen vor oder am zweiten Tag nach Einreise und einen weiteren Test am oder nach dem achten Tag nach Einreise (Regelung für vollständig Geimpfte s.o.). Die Buchung muss vor/bei Einreise nachgewiesen werden und ist kostenpflichtig. Den Beförderungsunternehmen ist die Beförderung nach Großbritannien ohne einen Nachweis über die Buchung weiterer Tests nach Einreise untersagt. Informationen zu den Tests nach Einreise und welche Anbieter dafür zulässig sind, können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden.
Für alle nach England einreisenden LKW-Fahrer gilt ein verpflichtender COVID-19-Test nach Einreise bei Aufenthalt von mehr als 48 Stunden, alle weiteren 72 Stunden bis zu zwei zusätzliche Tests.
Für Einreisen aus Deutschland nach England, und wenn Sie sich in den zehn Tagen vor Einreise nicht in einem Land auf der „roten Liste “ aufgehalten haben, besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Auch bei einer Befreiung von der Quarantäne bleibt der Test am achten Tag weiterhin verpflichtend. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Darüber hinaus gelten für eine Reihe von Berufen und Tätigkeiten Ausnahmen von den vorgenannten Einreisebeschränkungen.
Für vollständig Geimpfte sowie Genesene gibt es bislang keine Ausnahmen oder Erleichterungen bei der Einreise.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist erlaubt. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten und einen negativen COVID-19-Test vorlegen. Reisende, die sich in den zehn Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste“ aufgehalten haben, müssen sich in eine Hotel-Quarantäne begeben.
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, so auch der Transit durch Belgien.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverbindungen verkehren regelmäßig. Der Eurotunnel nach Frankreich ist unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet. Reisen mit dem Eurostar unterliegen strengen Voraussetzungen. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sind weitere Lockerungen erfolgt, es gelten nur noch wenige Kontaktbeschränkungen.
England hat nahezu alle Beschränkungen aufgehoben. In London besteht weiterhin eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Schottland befindet sich nunmehr auf Stufe 0 des Stufensystems für COVID-Schutzmaßnahmen. Trotz weiterer Lockerungen hält Schottland weiterhin an einigen Beschränkungen fest. Details können auf der Webseite der schottischen Regierung nachgelesen werden.
Wales befindet sich derzeit auf Stufe 1. Sechs Personen oder zwei Haushalte dürfen sich drinnen treffen. Geschäfte, Pubs, Restaurants, Theater, Kinos, Hotels und B&B dürfen öffnen, Reisen innerhalb Wales sind erlaubt. Die letzte Öffnungsstufe soll am 7. August 2021 erfolgen.
In Nordirland wurden viele Beschränkungen aufgehoben. Jedoch gilt weiterhin: Sechs Personen oder zwei Haushalte dürfen sich drinnen treffen. Es ist erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu fünfzehn Personen aus bis zu drei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gelten Einreisebeschränkungen. Länder werden in vier verschiedene Kategorien unterteilt. Deutschland befindet sich aktuell in Kategorie 2: Test bei Einreise und am siebten Tag nach Einreise. Befreiung von der Quarantäne, sobald das Ergebnis des ersten Tests vorliegt und dieser negativ ist. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Einreisende nach Jersey müssen bei Einreise über England einen negativen COVID-19 Test, der maximal 72 Stunden vor Abfahrt gemacht werden muss, vorlegen. Direktreisende müssen den Test bei Einreise machen. Eine mögliche Quarantäne hängt vom Impfstatus ab. Weitere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man müssen alle Einreisenden einen negativ COVID-19-Test vorlegen und sich in eine siebentägige Quarantäne begeben, es sei denn sie sind vollständig geimpft. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Einreisen nach Gibraltar sind möglich. Wie in England werden die Länder, aus denen die Reisenden kommen in drei Farben unterteilt. Jede Farbe beinhaltet eigene Einreisebeschränkungen. Einreiseerleichterungen gelten für vollständig Geimpfte. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Einreisen nach Anguilla sind möglich, bedürfen jedoch einer Genehmigung. Alle volljährigen Besucher (außer Schwangere) müssen vollständig geimpft sein (die letzte Impfung muss 21 Tage zurückliegen). Eine elektronische Anmeldung sowie ein negativer COVID-19-Test, der drei bis fünf Tage vor der geplanten Ankunft vorgenommen werden muss, sind erforderlich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen maximal 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende Corona-Tests werden bei Einreise und erneut vier und zehn Tage nach Einreise durchgeführt. Nicht vollständig geimpfte Touristen müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf die britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist über den internationalen Flughafen T B Lettsome möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der British Virgin Islands und die britische Regierung.
Die Flughäfen der Kaimaninseln (Cayman Islands) sind für internationale Reisende geschlossen. Die Regierung gewährt lediglich wenige Ausnahmen für Flüge mit British Airways und Cayman Airways. Vor Einreise muss ein negativer COVID-19 PCR-Test vorgelegt und hier eine Einreisegenehmigung beantragt werden. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen, Geimpfte für fünf Tage. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Die aktuellen COVID-19-Fallzahlen sowie weitere Informationen bieten die Regierung der Cayman Islands und die britische Regierung.
Die Einreise nach Montserrat ist nur über Antigua möglich und derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bieten die Regierung von Montserrat und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist auch für Touristen wieder möglich. Für die Einreise muss ein maximal drei Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Es besteht keine Quarantänepflicht. Infektionszahlen und weitere Informationen bieten Regierung der Turks & Caicos Islands und die britische Regierung.
Reisen nach St. Helena & Dependencies sind wieder möglich. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bieten die Regierung von St. Helena und die britische Regierung.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich wie z.B. einen negativen PCR- oder Antigentest (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Indonesien - Änderung Reiseverbindungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen, das Gesundheitssystem ist überlastet. Indonesien ist deshalb als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis auf weiteres nicht gestattet.
Die Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien besteht weiter. Die Einreise ist aktuell ausschließlich Inhabern von dauerhaften Aufenthaltstiteln (ITAS und ITAP) erlaubt, siehe Homepage der indonesischen Immigrationsbehörde.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise ein Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, das einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten muss. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 12 Jahren ein Nachweis über einen vollständigen Impfschutz nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt.
Nach der Einreise erfolgt eine achttägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten, wo binnen 24 Stunden nach Einreise eine erneute kostenpflichtige PCR-Testung erfolgt. Am siebten Tag der achttägigen Quarantäne müssen sich Reisende einer erneuten kostenpflichtigen Testung unterziehen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Einweisung in ein Krankenhaus. Es kommt immer wieder zu falsch positiven Testergebnissen, die Testergebnisse dürfen nicht durch Wiederholungstests verifiziert werden. Die Behandlung einer Infektion in einem indonesischen Krankenhaus ist für Ausländer immer kostenpflichtig. Im Anschluss an die achttägige Hotelquarantäne soll eine vierzehntägige Heimquarantäne eingehalten werden. Reisende, die aus dem Ausland ohne Impfnachweis oder ohne gültigen PCR-Test einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Für Geimpfte oder Genesene gibt es bei der Einreise und im Alltag keinerlei Erleichterungen oder Befreiungen.
Bei Einreise wird am Flughafen eine Registrierung im indonesischen „Health Portal“ verlangt, die durch die Nutzung der App „eHAC“ erfolgen soll. In Einzelfällen wird aber auch das Ausfüllen eines bereitgestellten Formulars in Papierform akzeptiert.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen, aktuell verbietet Singapur ein Umsteigen von Passagieren aus Indonesien. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Für Java, Bali und weitere Regionen gelten bis zunächst bis 9. August 2021 erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit Ausgangsbeschränkungen und Straßensperren.
Aktuell gilt innerhalb Indonesiens ein Reiseverbot mit sehr eng gefassten Ausnahmen.
Im innerindonesischen Reiseverkehr von/nach Java und Bali wird ein negativer maximal 48 Stunden alter PCR-Test sowie ab einem Alter von 12 Jahren ein Impfnachweis verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Sonstige Regionen/Inseln: Die Nachweis- und Testerfordernisse im Rest des Landes sind häufigen Änderungen unterworfen. Auskunft zu den jeweils geltenden Bestimmungen geben die Transportunternehmen.
In ganz Indonesien wird – dies gilt auch für Kinder ab 12 Jahren – für eine Rückkehr nach Jakarta zum Erreichen eines internationalen Anschlussfluges neben dem negativen PCR-Testergebnis die Vorlage eines Impfnachweises verlangt. Bei Vorlage eines gültigen internationalen Flugtickets und auf Antrag bei der örtlichen Gesundheitsbehörde kann jedoch eine Befreiung von der Vorlage eines Impfnachweises beantragt werden.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens.

Libanon - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Libanon wird vor dem Hintergrund geltender Quarantänebestimmungen weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Libanon ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das libanesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise aus Deutschland muss ein negatives PCR-Testergebnis eines deutschen Labors vorgelegt werden, das bei Ankunft im Libanon nicht älter als 96 Stunden sein darf und einen QR-Code enthalten muss.
Bei Ankunft wird direkt am Flughafen ein weiterer PCR-Test gemacht. Die Kosten betragen 50 US-Dollar und sind entweder im Preis des Flugtickets enthalten oder sind beim Check-in zu bezahlen. Das Ergebnis wird binnen 48 Stunden per SMS bekannt gegeben. Im Falle eines positiven Testergebnisses ist den Anweisungen des libanesischen Gesundheitsministeriums Folge zu leisten.
Kinder unter 12 Jahren sind vom Erfordernis eines PCR-Tests ausgenommen.
Personen, die einen Nachweis darüber haben, dass sie vor mehr als 15 Tagen vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden, müssen lediglich den PCR-Test direkt am Beiruter Flughafen nach Einreise machen. Es ist kein PCR-Test vor der Einreise nach Libanon für diesen Personenkreis erforderlich. Gleiches gilt für Personen, die innerhalb von 90 Tagen vor der Einreise positiv getestet wurden und genesen sind. Dies muss durch eine ärztliche Bestätigung bzw. die entsprechenden PCR-Test-Ergebnisse nachgewiesen werden.
Personen, die innerhalb einer Woche nach Ausreise aus dem Libanon wieder dorthin zurückreisen, müssen kein negatives PCR-Testergebnis bei der Wiedereinreise vorlegen, sondern lediglich den PCR-Test am Flughafen machen.
Durch- und Weiterreise
Weder für den Transit am Flughafen noch für die Durchreise gelten besonderen Regeln.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Beirut ist geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es kommt weiterhin zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Genehmigungen zum Aufsuchen rege besuchter Orte (z.B. Malls) sind für einige Zwecke notwendig, sie können per SMS über die Nummer 1120 oder online beantragt werden.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die Isolationsbestimmungen. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der libanesischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben, der auch die Behandlung bei einer Infektion mit COVID-19 abdeckt. Tragen Sie einen Nachweis darüber bei Einreise mit sich.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das libanesische Gesundheitsamt unter +961 (0) 1 594459. Eine Übersicht der Testzentren veröffentlicht das libanesische Gesundheitsministerium.

Malta - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Risikoländer werden von Malta in zwei Kategorien ausgewiesen und entweder in der sog. "red list" oder in der sog. "dark red list" geführt. Deutschland ist derzeit auf der „red list“. Personen, die sich 14 Tage vor Einreise ausschließlich in Ländern der „red list“ oder in Ländern, die auf keiner der beiden Listen geführt werden, aufgehalten haben, dürfen nach Malta einreisen. Eine Einreise aus einem Land der „dark red list“ ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen möglich und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die maltesischen Behörden.
Alle Reisende ab 12 Jahren, mit Ausnahme derjenigen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen zur Vermeidung von Quarantäneauflagen für die Einreise nach Malta einen Nachweis erbringen, dass sie mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Als Nachweis akzeptiert werden die Digitalen COVID-Zertifikate der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App), sowie die nationalen Impfnachweise Maltas, Großbritanniens einschließlich der Kanalinseln und Gibraltar, Serbiens, der Türkei, der Schweiz, der USA, und der Vereinigten Arabischen Emirate . Die nationalen Impfnachweise/-pässe anderer Länder werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis. Reisende, die nur über den gelben Impfausweis als Nachweis für die COVID-19 Impfung verfügen, müssen noch am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120 Euro) vornehmen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100 Euro / Nacht) begeben.
Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Kreuzimpfungen, bei denen die Erst- und Zweitimpfung jeweils mit einem von der EMA anerkannten Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff erfolgt ist, werden anerkannt. Personen, die lediglich die erste von zwei erforderlichen Impfdosen erhalten haben, dürfen selbst dann nicht nach Malta einreisen, wenn sie darüber hinaus auch in Besitz eines Genesennachweises sind.
Kinder von 5 bis 11 Jahren dürfen ungeimpft einreisen, sofern sie in Begleitung vollständig geimpfter Eltern oder Erziehungsberechtigter reisen und sie einen negativen PCR-Test vorweisen können, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden Stunden ist. Kinder unter 5 Jahren benötigen keinen Test oder Impfnachweis.
Alle nach Malta einreisenden Personen müssen sich vor ihrer Einreise digital mit dem EU Digital Passenger Locator Form (EU-dPLF) anmelden. Dieses digitale Dokument kombiniert die bisher manuell auszufüllenden Formulare „Passenger Locator Form“ und „Public Health Travel Declaration“, die als Papieralternative weiterhin beim Boarding sowie am Flughafen in Malta akzeptiert werden. Bei der Entgegennahme der manuell ausgefüllten Dokumente am Flughafen in Malta kann es jedoch zu längeren Wartezeiten kommen. Beide Formulare sind in einem Dokument zusammengefasst und können heruntergeladen werden.
Alle Personen, die den erforderlichen Impfnachweis nicht vorlegen können, müssen sich bei Ankunft sofort in 14-tägige, kostenpflichtige Quarantäne begeben und sich einem kostenpflichtigen PCR-Test unterziehen. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden. Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen. Ein positives Testergebnis zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für den regulären Flugverkehr geöffnet. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Wegen zahlreichen COVID-19-Infektionsfällen an Sprachschulen sind diese bis auf weiteres geschlossen und bieten somit keinen Präsenzunterricht mehr an.
Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe (Friseure; Barbiere) sind geöffnet, ebenso Kinos und Theater. Besuche in Krankenhäusern, Altenheimen und der Besuch von Gottesdiensten sind möglich. Restaurants, Snackbars sowie Bars und Klubs dürfen bis Mitternacht öffnen. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als sechs Personen sind untersagt. Bei privaten Veranstaltungen zu Hause dürfen sich Personen aus höchstens vier Haushalten treffen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder Gesichtsschutzes (Visier) außerhalb der eigenen Wohnung ist weiterhin Pflicht, d.h. auch im Freien, in öffentlichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften usw. Am Strand wird es empfohlen. Zuwiderhandlung wird mit einer Strafe von 100 € belegt. Grundsätzlich wird empfohlen, dass ein Gesichtsschutz (Visier) nur in Verbindung mit einem Mund-Nasen Schutz (MNS) getragen wird. Bankkunden wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da Masken dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass der gelbe Impfausweis aus Deutschland als alleiniger Nachweis für eine vollständige Impfung gegen COVID-19 von den maltesischen Behörden nicht anerkannt wird. Als Nachweis wird nur das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert.
• Falls Sie einen Sprachkursaufenthalt auf Malta gebucht haben, erkundigen Sie sich bei Ihrer Sprachschule wegen der Schließung der Sprachschulen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden, des maltesischen Tourismusverbandes und den Hinweisen des Malta International Airports .

Uganda - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Uganda war bisher von COVID-19 weniger betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Kampala, Gulu im Norden sowie die Distrikte zu den Nachbarstaaten Kenia, Tansania und Südsudan.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale ugandische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen Kampala-Entebbe ist geöffnet. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geöffnet.
Bei der Ein- und Ausreise muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden. Der Abstrich für den Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Mehr Informationen finden sich auf der Webseite des ugandischen Gesundheitsministeriums.
Bei der Einreise aus Drittstaaten müssen sich Reisende unter Umständen einem weiteren PCR-Test bei Ankunft am Flughafen Kampala-Entebbe unterziehen, bevor sie weiterreisen können. Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte Personen. Auskünfte erteilen die ugandischen Behörden. Eine Einreise aus Indien ist untersagt.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern Ugandas sind auch für den Personenverkehr geöffnet. Einreisende müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können, siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Öffentliche Verkehrsmittel verkehren wieder, allerdings darf nur die Hälfte der Sitzplätze belegt sein. Zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln siehe auch „Infrastruktur/Verkehr“.
Privatfahrzeuge dürfen sich wieder frei bewegen, auch über Distriktgrenzen hinweg. Es dürfen maximal 3 Personen im Fahrzeug sein (inkl. Fahrer/in), es besteht Maskenpflicht auch während der Fahrt.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 19 Uhr bis 5.30 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen auf der Website des ugandischen Gesundheitsministeriums, und ergänzende Informationen der ugandischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Fluglinie nach den aktuellen Beförderungsbedingungen, insbesondere nach eventuell erforderlicher COVID-19-Testung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die deutsche Botschaft in Kampala.

Ungarn - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Ungarn ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Die Einreise auf dem Landweg ist aus allen Nachbarstaaten Ungarns mit Ausnahme der Ukraine unbeschränkt und ohne Test- und Quarantänepflicht möglich.
Für Einreisen auf dem Luftweg und aus Ländern außerhalb des Schengenraums ist ein digitales COVID-Zertifikat der EU nachzuweisen. Ausgenommen davon sind ungarische Staatsangehörige, Personen, die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder, Personen, die über eine für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen, Geschäftsreisende mit entsprechenden Nachweisen, Personen, die nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren, sowie Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen.
Die unbeschränkte Einreise ist weiterhin möglich für Personen mit einem Impfnachweis der folgenden Länder, mit denen Ungarn bilaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Impfnachweisen abgeschlossen hat: Albanien, Bahrain, Georgien, Kasachstan, Kroatien, Marokko, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Türkei, Ukraine und Zypern. Impfnachweise anderer Staaten werden nicht zur Einreise anerkannt.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn aus einem Schengen-Staat kommend ist ohne Beschränkungen möglich. Transit aus einem Land kommend, dass nicht Schengen-Staat ist, ist für Personen ohne digitales COVID-Zertifikat der EU weiterhin nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, der Zugverkehr mit Einschränkungen. Nähere Auskünfte bietet z.B. MÁV oder die Deutsche Bahn.
Beschränkungen im Land
Der Zutritt zu Gastronomiebetrieben, Hotels, Freizeiteinrichtungen und kulturellen Veranstaltungen und Aufführungen mit Bestuhlung ist ohne Beschränkungen möglich. Für Familienfeiern und private Veranstaltungen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 100, für Hochzeiten von 400 Personen. Für Großveranstaltungen in Hallen oder im Freien mit mehr als 500 gelten gesonderte Beschränkungen. Der Zutritt zu diesen Veranstaltungen ist nur mit Immunitätsnachweis gestattet. Personen unter 18 Jahren ohne Immunitätsnachweis können an diesen Veranstaltungen unter Aufsicht einer geschützten Person teilnehmen.
Hygieneregeln
Mit Ausnahme von Besuchen in Gesundheits- und Senioreneinrichtungen gilt keine Maskenpflicht. Auch die bisher geltende Abstandsregel und maximale Personenzahl pro Quadratmeter für Geschäfte wurden aufgehoben.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, insbesondere bei Einreisen aus Drittstaaten, an die zuständigen ungarischen Behörden bzw. Botschaften im Aufenthaltsland.

Zypern - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 stark betroffen, zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen wieder deutlich gestiegen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen mittlerweile 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Zypern als Hochrisikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns, durch die die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel ausübt, gelten für die Einreise in den Nord- oder Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
Die Flughäfen sind geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die zyprische Regierung Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Deutschland ist in die „grüne Kategorie“ eingestuft. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise entfällt damit. Allerdings muss damit gerechnet werden, dass Passagiere ausgewählter Flüge nach Ankunft in Zypern getestet werden.
Einreisende aus Deutschland, die vollständig mit einem durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff bzw. mit den Impfstoffen Sputnik V, Sinopharm oder Sinovac geimpft sind, können ohne weitere Restriktionen einreisen. Beim Einmalimpfstoff von Johnson & Johnson gilt dies erst 14 Tage nach der Impfung.
Alle Reisende müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass" zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Cyprus Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen. Wird ein Reisender bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen seit Ende Juni nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt ist. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Werden Flugreisende bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, als enger Kontakt in 14-tägige Quarantäne genommen. Nach einem negativen PCR-Test am 7. Tag werden sie wieder entlassen. Im Fall eines früheren Rückflugs kann die Quarantänedauer verkürzt werden. In diesem Fall ist am Tag vor der Abreise ein negativer PCR-Test erforderlich. Vollständig geimpfte Personen, oder Personen, die in den letzten 180 Tagen an COVID-19 erkrankt waren, und dies nachweisen können, sind von der Quarantäne als enge Kontaktperson befreit. Bei der einstufigen Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson müssen vor der Einreise 14 Tage seit der Impfung vergangen sein. Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen.
Deutschland ist von den „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) in die „grüne“ Kategorie eingestuft. Dies bedeutet, dass Reisende bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder die beide Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) oder einen Nachweis über eine überstandene COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) vorweisen müssen. Diese Reisenden sind von der Quarantänepflicht befreit. Der Nachweis muss in türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Reisende ohne Impfnachweis bzw. Nachweis über die überstandene Erkrankung müssen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen. Im Falle der Einreise aus einem Land einer anderen Kategorie können Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss bei Einreise vorgelegt werden. Diese Regelung gilt unabhängig vom Herkunftsland und der Aufenthaltsdauer.
Die Übergänge über die beide Inselteile trennende Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet. Für Personen, die sich in den letzten zehn Tagen in der Republik Zypern aufgehalten haben und nicht aus einem in der Kategorie „rot“ eingestuften Land eingereist sind, gilt:
Es muss ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest in griechischer, türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden, der den Namen des Reisenden sowie seine Personalausweis-/Reisepassnummer enthalten muss. Reisende, die vollständig mit einem durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff bzw. mit den Impfstoffen Sputnik V-, Sinopharm oder Sinovac geimpft sind, können 14 Tage nach der letzten Impfung mit einem Antigen-Schnelltest oder PCR-Test einreisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Ungeimpfte Reisende benötigen einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreisen für mehr als einen Tag in den Norden gelten die oben genannten Quarantäne-Regeln.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als 10 Personen zusammenkommen (z.B. Museen, Restaurants, Supermärkte, etc.) ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter "SafePass". Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest (=SafePass) vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, um diese Orte zu besuchen. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Massenveranstaltungen bleiben verboten. Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel sind bestimmte Geschäfte und Einrichtungen mit Publikumsverkehr geschlossen, Restaurants im Außenbereich und Supermärkte sind geöffnet. Es gelten Reisebeschränkungen zwischen verschiedenen Regionen.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 07.08.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Algerien - Einstufung zum Hochrisikogebiet und COVID-19 bedingte Reisewarnung mit Wirkung vom 08.08.2021
Mit Wirkung vom 8. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Algerien gewarnt.
Einreise
Die Einreise nach Algerien ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Land- und Seegrenzen bleiben weiterhin für den regulären Personenverkehr geschlossen.
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 36 Stunden ist, nachzuweisen und ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt vorzulegen. Nach Einreise gilt eine staatliche Quarantänepflicht (Hotel) für mindestens fünf Tage beginnend unmittelbar nach Einreise. Die Quarantäne endet nach Vorlage eines negativen PCR-Tests am sechsten Tag. Im Falle eines positiven PCR-Testergebnisses wird die Quarantänepflicht um weitere fünf Tage verlängert. Alle Kosten trägt der Reisende.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests und zur Quarantäne besteht auch für geimpfte oder genesene Personen.
Durch- und Weiterreise
Der nationale Flugverkehr findet statt. Öffentliche Verkehrsmittel und die Taxis verkehren normal, auch über die Wilaya-Grenzen hinweg.
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin für den regulären Personenverkehr geschlossen.
Reiseverbindungen
Es finden regelmäßig Flüge von verschieden Städten mit unterschiedlichen Fluggesellschaften von und nach Algerien statt.
Beschränkungen im Land
In vielen Provinzen, darunter Algier und Oran, besteht eine nächtliche Ausgangssperre. Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit auch kurzfristig weitere einschränkende Anordnungen verfügen.
Hygieneregeln
Außerhalb der eigenen Wohnung gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen. Zu anderen Personen muss ein Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter eingehalten werden.
Die Einhaltung aller vorgenannten Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Gendarmerie) kontrolliert.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt auch bei Ihrem Reiseunternehmen über die aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.

Bangladesch - Einstufung zum Hochrisikogebiet und COVID-19 bedingte Reisewarnung mit Wirkung vom 08.08.2021
Mit Wirkung vom 8. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bangladesch gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bangladesch ist von COVID-19 stark betroffen, wobei von einer sehr hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen ist. Bangladesch ist daher mit Wirkung vom 8. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende benötigen zur Einreise ein Visum und einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt, Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Investoren. Nach Einreise müssen sich alle Reisenden für 14 Tage in institutionelle Quarantäne oder in ein Quarantänehotel begeben. Für die Ausreise wird von Staatsangehörigen Bangladeschs und Ausländern, die sich länger als 14 Tage im Land aufgehalten haben, ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, verlangt. Der Test muss in einem Labor durchgeführt werden, das von der Regierung freigegeben worden ist.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr soll auch während des derzeit geltenden strikten Lockdowns aufrecht erhalten werden. Möglicherweise werden Flugverbindungen verringert. Der öffentliche überregionale Personentransport (Busse, Züge, Fähren, etc.) wurde bereits eingestellt. Nur Notdienste (Krankenwagen) sind ausgenommen. Der nationale Flugverkehr wird voraussichtlich ebenfalls noch eingestellt.
Beschränkungen im Land
Es gilt erneut ein strikter Lockdown. Die Kontrolle des Ausgangsverbots erfolgt auch durch Militärpatrouillen.
Der komplette Personennahverkehr ist eingestellt. Es dürfen nur noch Fahrrad-Rikschas betrieben werden. Transporte von Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs sind ebenfalls ausgenommen.
Hotels, Restaurants und Imbisse können von 8 bis 20 Uhr geöffnet bleiben, jedoch nur als Lieferdienst oder Take away.
Supermärkte und Apotheken dürfen eingeschränkt öffnen.
Soziale, politische und religiose Versammlungen sind nicht gestattet.
Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Auch in Geschäften, Supermärkten, in Shopping-Malls sowie auf Märkten ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.

Cabo Verde / Kapverden - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Cabo Verde war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Regierung von Cabo Verde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Cabo Verde kann über die vier internationalen Flughäfen (Praia, Sal, Boa Vista, São Vicente) erfolgen, soweit für alle Reisenden ab 12 Jahren ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen-Rapid-Schnelltest (Ag-RDT)) vorliegt, der nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden sein darf. Diese Regeln gelten auch für die Einreise auf dem Seeweg.
Von der Testpflicht sind Reisende ausgenommen, die ein von Cabo Verde anerkanntes COVID-Zertifikat (u.a. Digitales COVID-Zertifikat der EU ) über eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen können. Der Test wird bereits von den Fluglinien vor Abflug verlangt. Bei der Einreise erfolgt eine Temperaturmessung. Das Ausfüllen eines Online-Formulars als Reiseregistrierung ist erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Seegrenzen von Cabo Verde sind wieder geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Cabo Verde wurde wieder aufgenommen.
Zwischen den einzelnen Inseln findet ein regelmäßiger Flug- und Schiffsverkehr statt. Bei Reisen zwischen den Inseln muss für alle Reisende ab 12 Jahren beim jeweiligen Check-in ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden, vorgelegt werden.
Von der Testpflicht sind Reisende ausgenommen, die ein von Cabo Verde anerkanntes COVID-Zertifikat (u.a. Digitales COVID-Zertifikat der EU ) über eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen können. Bei Reisen zwischen São Vicente und Santo Antão müssen derzeit keinerlei Nachweise erbracht werden.
Auf allen Inlandsflugstrecken müssen Passagiere vor Check-In ein Formular (Englisch oder Portugiesisch) zur sanitären Überwachung ausfüllen.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von Cabo Verde kann je nach Entwicklung der Infektionszahlen Maßnahmen ergreifen, die sich von Insel zu Insel unterscheiden können.
Auf allen Inseln gilt bis auf Weiteres der Katastrophenfall (estado de contingencia).
Touristische Komplexe und lokale Unterkünfte können auf allen Inseln unabhängig vom Wochentag und der Uhrzeit nur noch betreten werden, wenn ein anerkanntes COVID-Zertfikat über eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen einmalig beim Check-In vorgelegt wird. Mitreisende minderjährige Kinder sind davon befreit.
Nachtlokale (Diskotheken, Tanzlokale) können als sogenannte „Lounge Bars“ ihren Betrieb wieder mit Einschränkungen aufnehmen, jedoch ohne Tanzbetrieb. Für den Zugang wird am Wochenende (Freitag ab 19.00 Uhr) ein anerkanntes COVID-Zertfikat über eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen verlangt. Andere Lokale, auch Restaurants und Bars, sind zahlenmäßig und zeitlich beschränkt geöffnet. Erholungs-, Kultur-; Sport- und Freizeitaktivitäten, die eine Ansammlung von Personen mit sich bringen, werden ebenso zahlenmäßig und zeitlich beschränkt. In allen Bereichen des öffentlichen Lebens wird mit Fortschreiten der eingeleiteten Lockerungsmaßnahmen zunehmend entweder ein anerkanntes COVID-Zertifkat über eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen gefordert. Private Treffen bleiben eingeschränkt.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind einzuhalten. An allen öffentlich zugänglichen Orten, z.B. in Verkehrsmitteln, Geschäften und öffentlichen Verwaltungsgebäuden besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch im Freien. Ausnahmen gelten für sportliche Aktivitäten im Freien sowie für Kinder unter 10 Jahren und in Fällen medizinischer Unzumutbarkeit. Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird durch die Polizei streng kontrolliert, bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Cabo Verdes.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden auf der jeweiligen Insel.

Ecuador - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ecuador ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die größten Städte des Landes, insbesondere die Region in und um die Hauptstadt Quito.
Ecuador ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt. Einreisende ab zwei Jahren müssen vor dem Boarding nach Ecuador entweder einen weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte, vorlegen. Bei Einreise aus Europa wird stichprobenartig ein Antigen-Schnelltest am Flughafen durchgeführt. Bei positivem Ergebnis müssen Reisende nach Einreise für zehn Tage in Quarantäne.
Für Reisende aus Indien und Brasilien, oder Reisende, die in Indien oder Brasilien umgestiegen sind bzw. sich im Transitbereich aufgehalten haben, ist eine Einreise nur mit negativem PCR Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, möglich. Zusätzlich sind diese Reisenden verpflichtet, sich 10 Tage in Quarantäne zu begeben – unabhängig vom Ergebnis eines PCR-Tests.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen nur auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Internationale Flugverbindungen sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Beschränkungen im Land
Landesweit können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung (Fahrverbote für bestimmte Endnummern von Kennzeichen) sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants gelten. Bars und Diskotheken sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Für Reisen nach Galapagos muss ein weniger als 72 Stunden vor Abflug auf die Inseln durchgeführter PCR-Test vorgelegt werden. Alternativ muss vor Abflug ein weiterer negativer PCR-Test erfolgen. In Ecuador kann dieser PCR-Test nur von speziell hierfür autorisierten Laboren erfolgen. Seit dem 1. Juli ist für die Einreise statt PCR-Test auch ein Nachweis auf eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt, ausreichend.
Auch ist ein vom Reiseveranstalter/Hotel beantragtes Salvoconducto (Passierschein) des Tourismusministeriums notwendig.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.

Frankreich - Änderung Einstufung der Regionen Occitanie, Provence-Alpes-Côte d'Azur, Korsika sowie der französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique, Réunion, St. Martin, Saint-Barthélemy zum Hochrisikogebiet und COVID-19 bedingte Reisewarnung mit Wirkung vom 08.08.2021
Mit Wirkung vom 8. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Occitanie, Provence-Alpes-Côte d'Azur, Korsika sowie die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique, Réunion, St. Martin und Saint-Barthélemy gewarnt.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 wieder stärker betroffen, jedoch regional sehr unterschiedlich. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt in den Regionen Occitanie, Provence-Alpes-Côte d'Azur, Korsika sowie den französischen Überseegebieten Guadeloupe, Martinique, Réunion, St. Martin, Saint-Barthélemy mehr als 100 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese mit Wirkung vom 8. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft sind. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Albanien, Australien, Bosnien und Herzegowina, Israel, Japan, Kanada, Korea, Kosovo, Libanon, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Taiwan, Vanuatu und den Vereinigten Staaten von Amerika (von der französischen Regierung „grün“ eingestufte Länder) und die Ausreise aus Frankreich dorthin ist unter Pandemiegesichtspunkten ohne besonderen Reisegrund möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2021 weiter kontrolliert.
Einreisende aus diesen Ländern ab 12 Jahren müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Für Einreisen aus Griechenland, den Niederlanden, Portugal, Spanien und Zypern muss der Test innerhalb von 24 Stunden vor Abreise erfolgt sein. Gleichwertig ist der Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen Impfstoff oder der höchstens sechs Monate alte Nachweis der Genesung von einer COVID-19-Infektion. Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid" oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar. Das Einlesen in Deutschland ausgestellter Nachweise in die französische App und umgekehrt kann nicht garantiert werden.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Die Einreise aus und die Ausreise in Richtung von Ländern, die von der französischen Regierung „orange“ eingestuft sind (alle Länder, die nicht „grün“ oder „rot“ – s. unten – eingestuft sind), bedarf eines negativen PCR-Tests, der nicht früher als 72 Stunden, oder eines negativen Antigentests, der nicht früher als 48 Stunden vor Abreise vorgenommen wurde. Außerdem müssen Reisende aus diesen Ländern ihren Impfstatus nachweisen oder, ohne Nachweis des Impfstatus, einen zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Grund erklären und durch geeignete Dokumente, einem Transportunternehmen ggf. vor Abreise, nachweisen, verbunden mit einer Selbstverpflichtung zu einer siebentägigen Quarantäne und zur Duldung weiterer Tests nach Einreise bzw. Quarantäneende.
Die Einreise aus und die Ausreise in Richtung von Ländern, die von der französischen Regierung „rot“ eingestuft sind, bedarf eines nachgewiesenen dringenden Reisegrundes. Außerdem müssen Reisende bei Einreise einen höchstens 48 Stunden vor Abreise vorgenommenen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Reisende, die ihren Impfstatus nachweisen können, müssen sich außerdem zu einer vorbeugenden siebentägigen Quarantäne mit anschließendem COVID-19-Test verpflichten. Reisende aus diesen Ländern, die ihren Impfstatus nicht nachweisen können, unterliegen einer bußgeldbewehrten zehntägigen Quarantänepflicht bei Ankunft in Frankreich an einem vorher anzugebenden Ort.
Die abzugebenden Erklärungen sind auf der Webseite des französischen Innenministeriums in französischer und in englischer Sprache veröffentlicht.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Generell gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind allerdings möglicherweise eingeschränkt verfügbar.
Beschränkungen im Land
Die nächtliche Ausgangssperre wurde für Festlandfrankreich aufgehoben. Es gilt eine Ausgangssperre in den Überseegebieten Martinique (21 bis 5 Uhr) und La Réunion (23 bis 5 Uhr). Reisen zwischen Französisch-Guayana und Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund möglich. Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung.
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen wieder geöffnet. Weitere Lockerungen etwa für die Gastronomie in Innenräumen oder Freibäder sind ebenfalls erfolgt. Regionale Ausnahmen sind möglich. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite der französischen Regierung.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Maskenpflicht gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Maskenpflicht im Freien ist entfallen. Bei Menschenansammlungen in Warteschlangen oder auf Märkten gilt sie weiter.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika .
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festlandsfrankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte I nfobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land
Nach England hebt auch der britische Landesteil Wales fast alle Corona-Regeln auf. Ab Samstag 7. August 2021 dürfen auch Nachtclubs wieder öffnen und Abstandsregeln fallen. Für Treffen in geschlossenen Räumen gibt es keine Obergrenze mehr. In Restaurants und Pubs müssen keine Mund-Nase-Bedeckungen mehr getragen werden. Beibehalten wird aber - anders als im benachbarten England - die Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. Quelle: tagesschau.de

Haiti - Einstufung zum Hochrisikogebiet und COVID-19 bedingte Reisewarnung mit Wirkung vom 08.08.2021
Mit Wirkung vom 8. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Haiti gewarnt.
Epidemiologische Lage
Haiti ist von COVID-19 stark betroffen. Die Regierung hat den ausgerufenen Gesundheitsnotstand bis auf weiteres verlängert. Das Gesundheitssystem Haitis ist auf COVID-19-Fälle nur unzureichend vorbereitet. Haiti ist daher mit Wirkung vom 8. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministerium für öffentliches Gesundheitswesen und Bevölkerung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg ist grundsätzlich ohne Einschränkungen möglich. Bei der Einreise erfolgt eine Kontrolle der Körpertemperatur. Außerdem muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andernfalls ist eine vierzehntägige häusliche Quarantäne zwingend vorgeschrieben.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen sind derzeit nur sehr wenige vorhanden.
Beschränkungen im Land
In der Zeit von 22 bis 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit und bei allen Zusammenkünften ist Pflicht. Die Nichtbeachtung kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Es gilt ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern, ausgenommen sind Angehörige desselben Haushalts.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der haitianischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den nächsten Arzt per Telefon.

Honduras - Einstufung zum Hochrisikogebiet und COVID-19 bedingte Reisewarnung mit Wirkung vom 08.08.2021
Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Mit Wirkung vom 8. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Honduras gewarnt.
Epidemiologische Lage
Honduras ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Tegucigalpa und das Wirtschaftszentrum San Pedro Sula. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt landesweit mehr als 100 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Honduras mit Wirkung vom 8. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Honduras ist ein negativer PCR- oder Antigentest ODER ein Impfnachweis in Papierform erforderlich.
Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Die Einreise mit Impfnachweis ist frühestens 14 Tage nach der vollständigen Impfung erlaubt. Bei zweistufigen Impfungen 14 Tage nach der zweiten Impfung, bei einstufiger Impfung 14 Tage nach der einmaligen Impfung. Derzeit sind folgende Impfstoffe anerkannt: AstraZeneca, Biontech/Pfizer, Moderna, Sputnik V (jeweils 2 Impfdosen) und Johnson & Johnson (1 Impfdosis).
Eine Online-Registrierung auf der Webseite des Instituto Nacional de Migración wird empfohlen.
Die Landgrenzen sind nur zwischen 6 und 18 Uhr für den Personenverkehr geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Alle internationalen Flughäfen haben den Betrieb wieder aufgenommen. Auch bei Transitreisen muss ein negativer PCR-/Antigentest oder ein Impfnachweis vorgelegt werden.
Die Anmeldung der Ausreise auf der Webseite des Instituto Nacional de Migración wird empfohlen.
Die Landgrenzen sind nur zwischen 6 und 18 Uhr für den Personenverkehr geöffnet.
Reiseverbindungen
Es bestehen zahlreiche internationale Flugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine allgemeine Ausgangssperre. In geschlossenen Räumen dürfen sich bis zu 10 Personen aufhalten. Geschäfte und andere Einrichtungen bleiben geschlossen oder dürfen nur mit Einschränkungen öffnen. Weitere Informationen zu den aktuellen Beschränkungen veröffentlicht die Nationalpolizei regelmäßig auf ihrer Internetseite .
Hygieneregeln
In sämtlichen öffentlichen Bereichen muss eine Mund- und Nasenbedeckung (Alltagsmaske) getragen und der Mindestabstand eingehalten werden. Weiterhin besteht die Pflicht zur Temperaturmessung und Händedesinfektion beim Betreten von Geschäften und öffentlichen Einrichtungen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der honduranischen Regierung.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuell geltenden Beförderungsregelungen bei Ihrer Fluggesellschaft.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei der für Sie zuständigen honduranischen Auslandsvertretung sowie Ihrer Fluggesellschaft über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen.

Indonesien - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen, das Gesundheitssystem ist überlastet. Indonesien ist deshalb als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis auf weiteres nicht gestattet.
Die Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien besteht weiter. Die Einreise ist aktuell ausschließlich Inhabern von dauerhaften Aufenthaltstiteln (KITAS und KITAP) erlaubt, siehe Homepage der indonesischen Immigrationsbehörde.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 12 Jahren ein Nachweis über einen vollständigen Impfschutz nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt.
Nach der Einreise erfolgt eine achttägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich), wo binnen 24 Stunden nach Einreise ein erneuter kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt. Am siebten Tag der achttägigen Quarantäne müssen sich Reisende erneut einem kostenpflichtigen Test unterziehen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine kostenpflichtige Einweisung in ein Krankenhaus bzw. eine COVID-19-Quarantäneeinrichtung. Es kommt immer wieder zu falschen positiven Testergebnissen, die nicht durch Wiederholungstests verifiziert werden können. Die Behandlung einer Infektion in einem indonesischen Krankenhaus ist für Ausländer immer kostenpflichtig. Im Anschluss an die achttägige Hotelquarantäne soll eine vierzehntägige Heimquarantäne eingehalten werden. Reisende, die aus dem Ausland ohne Impfnachweis oder ohne gültigen PCR-Test einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Für Geimpfte oder Genesene gibt es bei der Einreise und im Alltag keinerlei Erleichterungen oder Befreiungen.
Bei Einreise wird am Flughafen eine Registrierung im indonesischen „Health Portal“ verlangt, die durch die Nutzung der App „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) erfolgen soll. In Einzelfällen wird aber auch das Ausfüllen eines bereitgestellten Formulars in Papierform akzeptiert.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen, aktuell verbietet Singapur ein Umsteigen von Passagieren aus Indonesien. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Für Java, Bali und weitere Regionen gelten bis zunächst bis 9. August 2021 erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit Ausgangsbeschränkungen und Straßensperren.
Aktuell gilt innerhalb Indonesiens ein Reiseverbot mit sehr eng gefassten Ausnahmen.
Im innerindonesischen Reiseverkehr von/nach Java und Bali wird ein negativer maximal 48 Stunden alter PCR-Test sowie ab einem Alter von 12 Jahren ein Impfnachweis verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Sonstige Regionen/Inseln: Die Nachweis- und Testerfordernisse im Rest des Landes sind häufigen Änderungen unterworfen. Auskunft zu den jeweils geltenden Bestimmungen geben die Transportunternehmen.
In ganz Indonesien wird – dies gilt auch für Kinder ab 12 Jahren – für eine Rückkehr nach Jakarta zum Erreichen eines internationalen Anschlussfluges neben dem negativen PCR-Testergebnis die Vorlage eines Impfnachweises verlangt. Bei Vorlage eines gültigen internationalen Flugtickets und auf Antrag bei der örtlichen Gesundheitsbehörde kann jedoch eine Befreiung von der Vorlage eines Impfnachweises beantragt werden.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens.

Irak - Einstufung zum Hochrisikogebiet und COVID-19 bedingte Reisewarnung mit Wirkung vom 08.08.2021
Vor Reisen nach Irak wird mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.
Von nicht erforderlichen Reisen in die Region Kurdistan-Irak wird aufgrund der volatilen Sicherheitslage abgeraten.
Covid-19
Mit Wirkung vom 8. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Irak gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Anzahl der Neuinfektionen sind im Irak zuletzt stark gestiegen, wobei von einer hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen ist. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt zudem landesweit mehr als 100 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb der Irak mit Wirkung vom 8. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für alle Reisenden ist bei Einreise nach Irak die Vorlage eines negativen PCR-Tests notwendig. Das Ergebnis darf für die Einreise maximal 72 Stunden alt sein und muss bei Einreise ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorliegen.
Bei Einreise nach Irak ist zudem grundsätzlich die Abnahme eines PCR-Tests vor Ort vorgeschrieben, welcher auf eigene Kosten (50 USD in bar) erfolgt. Inhaber von Diplomatenpässen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die Einreise in die Region Kurdistan-Irak ist nur noch mit einem gültigen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 oder einem negativen PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist, möglich. Die Nachweise müssen bei Einreise schriftlich bzw. ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können hierüber hinausgehen.
Für die Quarantäne-Vorschriften wird auf die jeweils aktuellen Regelungen des Gesundheitsministeriums verwiesen. Die Ein- und Ausreisemöglichkeiten an den Landgrenzen Iraks sind weiterhin stark eingeschränkt.
Durch- und Weiterreise
Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers von der Vorlage eines negativen PCR-Tests abhängig machen.
Reiseverbindungen
Passagierflüge von und zu den internationalen Flughäfen in Bagdad und Erbil werden nur beschränkt durchgeführt.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt in Zentralirak eine nächtliche Ausgangssperre und ein Versammlungsverbot.
In der Region Kurdistan-Irak wurden per Dekret die Maßnahmen verschärft. Kinos in Einkaufszentren und Festräume in Hotels bleiben geschlossen, Versammlungen, Konferenzen und Treffen sowie Beerdigungszeremonien sind bis auf weiteres untersagt.
Hygieneregeln
Auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Taxis gilt eine Maskenpflicht, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
In der Region Kurdistan-Irak gilt in öffentlichen Einrichtungen und auf öffentlichen Plätzen sowie in Einkaufszentren und Märkten die Pflicht zum Tragen einer Maske.
Es sind Abstandsregeln einzuhalten und regelmäßig die Hände zu waschen. Hygieneregeln werden nicht überall eingehalten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Erkundigen Sie sich vor Einreise in die Region Kurdistan-Irak auch bei Ihrer Fluggesellschaft nach möglicherweise bestehenden Testpflichten auch bei vollständiger Impfung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Rufnummer 122.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über ggf. auch kurzfristig verkündete Ausgangssperren, Reiseverbote, Testpflichten, Quarantänevorschriften, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.

Italien - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land: Erfordernis eines digitales EU COVID-Zertifikats für Nutzung von Kultur-, Freizeiteinrichtungen und Restaurants
Epidemiologische Lage
Italien ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist die Einreise nach Italien grundsätzlich ohne Quarantänepflicht gestattet, jedoch können Reisen innerhalb Italiens je nach Einstufung der Region eingeschränkt werden, siehe Beschränkungen im Land.
Für Reisende aus dem Vereinigten Königreich gelten derzeit besondere Vorschriften. Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in Großbritannien aufgehalten haben, müssen ein negatives Testergebnis vorweisen, sich fünf Tage in Quarantäne begeben und anschließend einen weiteren Test absolvieren.
Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden.
Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nur in Ländern der Europäischen Union und damit auch in Deutschland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz aufgehalten haben, müssen bei Einreise ein „EU Digital COVID-Certificate" (in Italien certificazione verde COVID-19) vorlegen, das einen der drei folgenden Nachweise enthält:
• ein negatives Testergebnis (PCR oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden, Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen), oder
• eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff, oder
• Nachweis einer Genesung von COVID-19.
Alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache sind diesem Zertifikat gleichgestellt.
Reisende ohne „EU Digital COVID-Certificate“ sind verpflichtet, sich fünf Tage selbst zu isolieren, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und am Ende einen Test vorzunehmen. Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Schüler, Studenten und Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen für Aufenthalte bis zu 120 Stunden sind hiervon ausgenommen. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.
Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Es besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise u.a. in Brasilien, Bangladesch, Indien, Sri Lanka aufgehalten haben.
Das Krisenzentrum des italienischen Außenministeriums bietet ein Online-Einreiseportal in englischer Sprache zur Ermittlung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend des Abreiseortes, der Voraufenthalte, Staatsangehörigkeit eines EU- oder Schengen-Staates und eventuellen italienischen Aufenthaltstitels.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien mit dem eigenen PKW ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Testpflicht möglich. Für Transitreisen z.B. per Bus oder Zug sind die unter Einreise erläuterten Bedingungen zu beachten. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen.
Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB .
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise sehr eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
Seit dem 6. August 2021 ist in Italien die Vorlage eines EU Digital COVID-Certificate (in Italien certificazione verde COVID-19) bei Dienstleistungen im Innenbereich von Restaurants, in kulturellen und Freizeiteinrichtungen (Museen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, u.a..), bei Sportveranstaltungen, Messen und Kongressen für Personen ab 12 Jahren erforderlich.
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen können je nach Einstufung der Region als gelbe, rote oder orange Zone eingeschränkt werden, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Personen mit einer „Grünen COVID-19-Bescheinigung“ (für Geimpfte, Genesene und Getestete) dürfen sich uneingeschränkt zwischen allen Zonen bewegen.
Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum im Freien immer dann vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. In geschlossenen Räumen besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.
Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen.
Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In Fahrzeugen ist die Zahl der Mitfahrer laut Information der italienischen Regierung auf deren Webseite (nur in italienischer Sprache) wie folgt aufgeschlüsselt:
Bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt oder in engem Verhältnis zueinander stehend können sich – ohne Maskenpflicht – im Fahrzeug aufhalten.
Wenn nicht aus demselben Haushalt, ist die Anzahl auf max. drei Personen – mit Maskenpflicht – reduziert; zusätzlich muss mindestens 1 Meter Abstand gehalten werden.
Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist (z.B. Taxis).
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie vor Einreise das COVID-Einreiseportal des Krisenzentrums des italienischen Außenministeriums (in englischer Sprache) zur Prüfung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend Ihrer Voraufenthalte.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni.
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt. Quelle: AA

In Italien werden die Regelungen zum Nachweis von Corona-Impfungen und -Tests ausgeweitet. Das Kabinett in Rom verabschiedete eine Regelung, wonach der Corona-Gesundheitspass für Passagiere in öffentlichen Verkehrsmitteln ab 1. September 2021 obligatorisch wird. Dies gilt für Inlandsflüge, Züge und einige Fährverbindungen. Auch müssen Lehrer an Schulen sowie Lehrende und Studierende an Hochschulen den Pass vorweisen. Aber auch ab heute sind bereits mehr Nachweise notwendig. Wer in einem Restaurant drinnen essen möchte, ins Museum oder in ein Schwimmbad oder eine Therme gehen will, muss getestet, geimpft oder genesen sein. Das gilt auch für Kultur- oder Sportveranstaltungen im Freien oder für Fitnessstudios. Die Regel gilt für Menschen ab zwölf Jahren. Restaurantbetreiber oder Betreiber anderer Unternehmen müssen sich die Nachweise vorzeigen lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 07.08.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Kasachstan - Einstufung zum Hochrisikogebiet und COVID-19 bedingte Reisewarnung mit Wirkung vom 08.08.2021
Mit Wirkung vom 8. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kasachstan gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kasachstan ist stark von COVID-19 betroffen, das Gesundheitssystem ist sehr belastet. Infektionsschwerpunkte sind die Städte Nur-Sultan und Almaty sowie die Regionen Akmola, Karaganda, Pawlodar und Westkasachstan. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt landesweit mehr als 100 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Kasachstan mit Wirkung vom 8. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kasachische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist bis zum 31. Dezember 2021 ausgesetzt. Vor Einreise nach Kasachstan muss bei der zuständigen kasachischen Auslandsvertretung in Deutschland ein Visum beantragt werden. Deutschen Staatsangehörigen ist die Einreise mit gültigem Visum grundsätzlich möglich.
Die Einreise nach Kasachstan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ansonsten wird die Einreise verweigert. Fluggesellschaften sind angehalten, Passagiere ohne negativen PCR-Test nicht an Bord des Flugzeugs zu nehmen. Der Nachweis über das negative PCR-Testergebnis muss in englischer, russischer oder kasachischer Sprache vorgelegt werden.
Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ist nicht erforderlich, wenn im Regierungsportal „eGov.kz“ die in Kasachstan erfolgte Impfung registriert wurde und der Geimpfte über einen kasachischen Aufenthaltstitel verfügt. Über das Regierungsportal eGov erhält der Nutzer einen kasachischen Impfpass mit Vakzinierungsnachweis, der digital mithilfe eines QR-Codes ausgelesen werden kann. Zur Registrierung auf eGov werden eine Steueridentifikationsnummer (IIN/ ИИН) und eine elektronische Signatur (E-Schlüssel/ ЭЦП) benötigt.
Direkt nach Ankunft in Kasachstan wird die Temperatur der Reisenden gemessen. Bei erhöhter Temperatur, müssen Reisende sich bis zu zwei Tagen in einem Quarantänekrankenhaus aufhalten. Während des Aufenthalts im Quarantänekrankenhaus erfolgt ein erneuter PCR-Test. Bei negativem Ergebnis darf das Quarantänekrankenhaus verlassen werden, bei positivem Testergebnis werden Reisende in ein Krankenhaus für ansteckende Krankheiten transportiert und müssen sich dort aufhalten, bis das Virus nicht mehr nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch bei einer späteren positiven Testung während des Aufenthalts in Kasachstan.
Jeder Reisende muss zusätzlich bei Einreise einen Fragebogen ausfüllen. In diesem Fragebogen müssen Reisende angeben, wo sie sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Kasachstan aufgehalten haben und ob sie mit einer COVID-19 infizierten Person in Kontakt waren. Reisende müssen ihren Aufenthaltsort in Kasachstan sowie ihre Kontaktdaten angeben.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Kasachstan ist für deutsche und andere ausländische Staatsangehörige weiterhin rechtlich möglich, sofern sie nicht Verdachtsfälle oder Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sind. Die internationalen Flughäfen der Stadt Nur-Sultan und der Stadt Almaty können nur betreten werden, wenn der Reisende mithilfe der Ashyq-App nachweisen kann, dass er nicht an COVID-19 erkrankt ist oder mit einer infizierten Person in Kontakt kam. Für weitere Hinweise zur Nutzung der Ashyq-App, siehe Beschränkungen im Land.
Zur Durch- und Weiterreise benötigen deutsche Staatsangehörige ebenfalls ein Visum, das vor Reiseantritt bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch nach Deutschland, nimmt aktuell wieder zu. Die jeweils tatsächlich verfügbaren Flüge sind auf den einschlägigen Flugportalen und den Internetseiten der Fluglinien einsehbar.
Inlandsflüge verkehren zwischen den meisten großen Städten des Landes. Auch Busse und Bahnen verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind weiterhin in Kraft. Die Regierung Kasachstans hat das Land, orientiert an einem Ampelsystem, in drei Farbzonen eingeteilt. Die Einteilung der Regionen erfolgt anhand der sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner und des Reproduktionsfaktors. Informationen zu den Einstufungen bietet die kasachischen Regierung (in russischer und kasachischer Sprache). Die geltenden Quarantänemaßnahmen unterscheiden sich je nach aktueller Infektionslage zwischen den einzelnen Regionen.
Die kasachische Regierung hat die App „Ashyq“ zur Verfolgung des Infektionsgeschehens eingeführt. Die App hat vier verschiedene Statusanzeigen: „grün“ – Nutzer wurde in den letzten drei Tagen negativ auf COVID-19 getestet; „blau“ – keine Kontaktbegegnung mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person; „gelb“ – Kontaktbegegnung mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person; „rot“ – Nutzer wurde positiv auf COVID-19 getestet. Das Betreten von Flughäfen, Restaurants, Kinos oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungsorten wird zum Teil nur gestattet, wenn der Betroffene den korrekten Farbcode (grün oder blau) nachweisen kann. Zur Nutzung der App wird eine Steueridentifikationsnummer benötigt. Sofern aufgrund fehlender Steueridentifikationsnummer eine Registrierung nicht möglich ist, muss der Betroffene ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, damit der Zutritt gestattet wird.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstand zu halten. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen ohne Mund-Nasen-Schutz nicht genutzt werden. In Geschäften und im öffentlichen Raum gelten besondere Hygienemaßnahmen. Die Regierung ruft dazu auf, weiterhin Abstand zu halten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Bitte beachten Sie, dass sich die kasachischen Einreisevoraussetzungen nach Ihrer Staatsangehörigkeit und nicht nach Ihrem derzeitigen Wohnsitzstaat bestimmen. Bitte informieren Sie sich vor Einreise bei der für Sie zuständigen kasachischen Auslandsvertretung über die Einreisevoraussetzungen.
• Planen Sie Ihre Reise über ein Drittland, bedenken Sie bitte, dass zahlreiche Staaten weiterhin Einreisebeschränkungen verhängt haben. Beachten Sie daher die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziel- oder Transitlandes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kasachischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline der kasachischen Gesundheitsbehörden unter der Telefonnummer +7 7172 768 043 oder 1406.

Korea, Demokratische Volksrepublik, Nordkorea - Einstufung zum Hochrisikogebiet und COVID-19 bedingte Reisewarnung mit Wirkung vom 08.08.2021
Mit Wirkung vom 8. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Demokratische Volksrepublik Korea gewarnt.
Epidemiologische Lage
Verlässliche Zahlen zum Infektionsgeschehen in Nordkorea liegen nicht vor. Es ist von einer hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen. Die Demokratische Volksrepublik Korea ist daher mit Wirkung vom 8. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Einreise
Die Einreise nach Nordkorea ist seit März 2020 für Ausländer strikt untersagt.
Reiseverbindungen
Der Flug- und Schienenverkehr zwischen Nordkorea und dem Ausland (China und Russland) ist bis auf Weiteres komplett eingestellt.
Beschränkungen im Land
Die Deutsche Botschaft ist wie die meisten anderen Botschaften europäischer Staaten seit März 2020 vorübergehend geschlossen. Eine konsularische Unterstützung für deutsche Staatsangehörige ist gegenwärtig nicht gewährleistet.
Es muss davon ausgegangen werden, dass das örtliche Gesundheitssystem nicht über die Möglichkeiten zu Diagnose und Behandlung einer akuten COVID-19-Erkrankung verfügt.
Hygieneregeln
Die pandemiebedingten Hygieneregeln sollten zur eigenen Sicherheit eingehalten werden. Dazu gehören das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, gute Handhygiene und die Wahrung sozialer Distanz.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.

Marokko - Einstufung zum Hochrisikogebiet und COVID-19 bedingte Reisewarnung mit Wirkung vom 08.08.2021
Mit Wirkung vom 8. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko gewarnt.
Epidemiologische Lage
Marokko ist von COVID-19 stark betroffen, wobei von einer hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen ist. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt zudem landesweit mehr als 100 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Marokko mit Wirkung vom 8. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien und Mauretanien sind geschlossen.
Reiseverbindungen von und nach Marokko sind eingeschränkt mit Sonderflügen und –fähren möglich, wobei Fährverbindungen nur zwischen Marokko und Frankreich bzw. Italien angeboten werden. Der Fährverkehr für Reisende zwischen Marokko und Spanien ist ausgesetzt.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen unabhängig von der Staatsangehörigkeit, für Reisende mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Land der von den marokkanischen Behörden erstellten Liste A, darunter derzeit auch Deutschland. Die Liste soll zweiwöchentlich durch das marokkanische Außenministerium aktualisiert werden.
Zur Einreise ist für Reisende aus einem Land der Liste A ein PCR-Test erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise erfolgt sein darf. Das Testergebnis muss in französischer, hilfsweise englischer Sprache vorgelegt werden. Die Vorlage eines PCR-Tests ist auch für Genesene erforderlich. Personen, die mit einem von der marokkanischen Regierung zugelassenen Impfstoff geimpft sind (dazu gehören alle in Deutschland verwendeten Impfstoffe) sollen mit offiziellem Impfnachweis ohne PCR-Test einreisen dürfen.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise nach/aus Marokko ist mit Sonderflügen verschiedener Fluggesellschaften sowie mit Sonderfähren nach Frankreich und Italien wieder möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften. Personenfähren zwischen Marokko und Spanien sind weiter ausgesetzt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 10. September 2021 gilt der Ausnahmezustand und eine verschärfte Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr.
Es besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Städten, Provinzen und Regionen. Öffentliche Einreichungen einschließlich dem öffentliche Personenverkehr und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein oder sind ganz geschlossen, der öffentliche Personenverkehr ist reduziert. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen sind die Großräume Marrakech, Casablanca und Agadir weiträumig abgeriegelt und öffentliche Einrichtungen geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung.
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort, sollten Sie für die Einreise nach Deutschland einen Testnachweis benötigen. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.

Mexiko - Einstufung zum Hochrisikogebiet und COVID-19 bedingte Reisewarnung mit Wirkung vom 08.08.2021
Mit Wirkung vom 8. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mexiko gewarnt.
Epidemiologische Lage
Mexiko ist von COVID-19 stark betroffen, wobei von einer sehr hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen ist. Mexiko ist daher mit Wirkung vom 8. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die mexikanischen Gesundheitsbehörden fordern derzeit keine Bescheinigung über den Gesundheitszustand oder Testergebnisse. Quarantänemaßnahmen sind nicht vorgesehen. Es wird jedoch vermehrt Fieber gemessen und es ist möglich, dass sich Reisende einer Untersuchung unterziehen müssen, wenn sie Symptome zeigen. Reisende sind verpflichtet, den „cuestionario de pasajero" (Fragebogen zur Identifizierung von Risikofaktoren) auszufüllen.
Einschränkungen sind bei der Einreise auf dem Landweg zu erwarten. Die Nordgrenze ist für den normalen Reiseverkehr noch nicht wieder geöffnet. An der Südgrenze kann es zu Störungen und längeren Wartezeiten kommen.
Durch-und Weiterreise
Die Einreise aus Mexiko nach Belize auf dem Landweg ist für Ausländer ohne Wohnsitz in Belize derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen von Mexiko sind weiterhin geöffnet. Innermexikanische und internationale Verbindungen werden nach zwischenzeitlicher Reduzierung inzwischen wieder etabliert bzw. Flugfrequenzen erhöht. Die Routen Frankfurt/Main – Mexiko-Stadt und Frankfurt/Main – Cancún – Mexiko-Stadt werden wieder bedient, andere Flugverbindungen über europäische Metropolen bestehen fort.
Beschränkungen im Land
Ganz Mexiko ist in ein vierstufiges Ampelsystem eingeteilt. Die Regelungen variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat, die Disziplin bei der Umsetzung der Regeln ist unterschiedlich, wodurch Risiken für Reisende fortbestehen.
Mexikanische Gesundheitseinrichtungen sind durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass auch für eine adäquate Notfallbehandlung mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Einige Regionen Mexikos (Halbinsel Yucatan, Baja California Sur, Nayarit) haben sich dem internationalen Tourismus durch gezielte strenge Hygienemaßnahmen und entsprechende Gütesiegel (WTTC) geöffnet. Dennoch ist im Einzelfall nicht garantiert, dass das gesamte Umfeld im öffentlichen Bereich sicher ist. Archäologische Stätten und staatliche Museen sind geöffnet. Je nach Ampelsystem dürfen Restaurants/Hotels nur eine beschränkte Gästezahl aufnehmen.
Hygieneregeln
Abstandsregeln und die Tragepflicht für Mund-Nase-Schutz gelten fort. Diese Regelungen variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat.
Im Rahmen des Ampelsystems, das wöchentlich einer Prüfung unterzogen wird, sind Maßnahmen vorgesehen, die an die Infektionslage angepasste Verhaltensweisen und kommerzielle Aktivitäten empfehlen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können in einzelnen Bundesstaaten Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte sehen Sie von der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschließlich Überlandbussen sowie Kleinbussen im Großstadtbereich wegen der hohen Infektionsgefahr ab.
• Informieren Sie sich über das in Mexiko eingeführte Ampelsystem und detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mexikanischen Regierung.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Mexiko-Stadt.
• Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein- und Durchreise-Bestimmungen, z.B. anhand der Reise- und Sicherheitshinweise für das betreffende Land.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Ihrem Bundesstaat, z.B. über den nationalen Notruf 911 oder COVID-19-Hotlines.

Myanmar - Einstufung zum Hochrisikogebiet und COVID-19 bedingte Reisewarnung mit Wirkung vom 08.08.2021
Mit Wirkung vom 8. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Myanmar gewarnt.
Epidemiologische Lage
Myanmar ist von COVID-19 stark betroffen. Schwerpunkte sind u.a. die Grenzregionen und das Stadtgebiet von Rangun. Es ist von einer sehr hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen.
Im Falle einer Erkrankung kann nicht mit angemessener Behandlung (u.a. Sauerstoffversorgung) gerechnet werden. Bei der Vorbereitung medizinischer Evakuierungen (mit oder ohne Pandemiebezug) ist aufgrund bürokratischer und infrastruktureller Defizite mit hohem Zeitaufwand zu rechnen.
Myanmar ist mit Wirkung vom 8. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aufgrund der Krisenlage sind die offiziellen Zahlen des Ministeriums für Gesundheit und Sport und der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Infektionslage nur bedingt aussagekräftig.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit nur in Ausnahmefällen nach Einzelfallentscheidung durch die myanmarischen Behörden möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine von den örtlichen Gesundheitsbehörden koordinierte Hotelquarantäne von mindestens 10 Tagen absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Aus- und Weiterreise sind derzeit aufgrund fehlender Flugverbindungen und geschlossener Grenzen nur sehr eingeschränkt möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis mindestens 31. August 2021 ausgesetzt. Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist noch möglich, allerdings bestehen nur sehr wenige Flugverbindungen, bei denen es sich um Sonderflüge, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Myanmar National Airlines oder ANA handelt, die über die Fluglinien oder über Reisebüros gebucht werden können (allerdings oft nicht im Internet). Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden mindestens 10 Tage vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen.
Aufgrund der aktuell massiven Verbreitung von COVID-19 in Myanmar ist nicht auszuschließen, dass alle Ausreise-/Transitmöglichkeiten auf dem Luftweg in Kürze und bis auf weiteres wegfallen werden.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Für einige Gebiete im Land, darunter auch die meisten Stadtbezirke von Rangun, gilt eine “Stay-at-Home-Order“. Restaurants, viele Geschäfte, Banken, Schulen und Büros bleiben geschlossen. Großveranstaltungen und -versammlungen sind untersagt. Nähere Informationen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit und Sport. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.
Personenreisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt und sollten aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Landweg erfolgen, s. auch Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Kontaktieren Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten das National Health Laboratory . Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.

Niederlande - der europäische Teil des Königreichs der Niederlande ist mit Wirkung vom 8. August 2021 kein Hochrisikogebiet mehr
Mit Wirkung vom 8. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist zuletzt jedoch gesunken. Das Königreich der Niederlande einschließlich seiner überseeischen Teile ist derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 8. August 2021 gilt dies nicht mehr für den europäischen Teil des Königreichs der Niederlande. Die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande sind weiterhin als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutschland ist für die Niederlande kein Hochrisikogebiet mehr. Reisende aus Deutschland müssen keinen negativen PCR- oder Antigen-Test mehr vorweisen und es wird auch nicht mehr empfohlen, sich in Hausquarantäne zu begeben. Nähere Informationen und eine Liste der „sicheren Länder“ bietet die niederländische Regierung.
Reisende aus Hochrisikogebieten ab 13 Jahren müssen unabhängig vom Beförderungsmittel bei Einreise einen negativen PCR-Test nachweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. In den Niederlanden angekommen, gilt die dringende Empfehlung sich in eine zehntätige Hausquarantäne zu begeben. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Freitestung ist jedoch nach fünf Tagen durch einen weiteren Test möglich. Informationen über Quarantäne und Ausnahmen bietet die niederländische Regierung .
Reisende aus sogenannten „Sehr-Hochriskogebieten" unterliegen einer Pflicht zur zehntägigen Selbstquarantäne und müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test und eine Quarantänererklärung bei sich führen. Eine Freitestung ist jedoch nach fünf Tagen durch einen weiteren Test möglich.
Bei Einreise aus einem Gebiet mit gefährlicher Virusvariante mit Flugzeug oder Schiff muss entweder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) und ein negativer Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) mitgeführt werden. Bei Einreise per Privattransport (Auto oder Motorrad), Zug oder Bus genügt ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden. Weitere Informationen bietet die niederländische Regierung.
Alle Flugreisenden unabhängig von der Einstufung der Herkunftsregion müssen vor Reiseantritt zusätzlich ein Gesundheitsformular ausfüllen und mitführen.
Für Reisende aus Ländern außerhalb der EU, die nicht als „sichere Länder“ gelten, besteht ein EU-Einreiseverbot mit Ausnahmen . U.a. können vollständig Geimpfte von dem Einreiseverbot ausgenommen werden, allerdings nicht bei Einreisen aus Gebieten mit Virusvarianten.
Durch die Einführung des Digitalen COVID-Zertifikats der EU wurde die Einreise erleichtert.
Die Testpflicht für EU-Reisende aus Hochrisikogebieten mit Impf- oder Genesungsnachweis entfällt; für nicht EU-Bürger entfällt eine Testpflicht nur bei Impfnachweis, nicht bei Genesungsnachweis.
Für EU-Reisende aus Hochrisikogebieten entfällt bei Vorlage eines negativen Testresultats, Impf- oder Genesungsnachweises die dringende Quarantäneempfehlung. Für Nicht-EU-Bürger gilt dies bei einer Einreise aus Nicht-EU-Staaten lediglich mit einem negativen Testergebnis oder Impfnachweis; ein Genesungsnachweis ist nicht ausreichend und die dringende Quarantäneempfehlung bleibt bestehen.
Bei Einreise aus einem Sehr-Hochrisikogebiet oder einem Gebiet mit Virusvarianten bleibt es jedoch auch für Geimpfte bei einer Testpflicht, der zehntägigen Quarantänepflicht und der Pflicht zur Abgabe einer Quarantäneerklärung.
Im Juli und August 2021 bietet die niederländische Regierung kostenlose Tests für Reisende an, dies gilt auch für Touristen. Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Stichprobenkontrollen sind möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind möglich. Bei reinen Transitreisen durch die Niederlande ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules when changing planes“.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Es gelten neben den Grundregeln (bei Symptomen testen und zu Hause bleiben, Hände waschen und Abstandsregeln einhalten) wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen: Nachtclubs und Diskotheken sind wieder geschlossen. Im Übrigen sind Freizeiteinrichtungen und die Gastronomie ggf. mit Kapazitätsbeschränkungen und eingeschränkten Öffnungszeiten und unter Einhaltung der Abstandsregeln, geöffnet. Geschäfte und Museen sind mit Kapazitätsbeschränkungen geöffnet. Weitere Informationen in englischer Sprache bietet die niederländische Regierung.
Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande aus Hochrisikogebieten zu verzichten.
Hygieneregeln
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist weitgehend aufgehoben. Diese Maskenpflicht bleibt nur in den Bereichen in Kraft, in denen die 1,5 Meter-Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, z.B. bei der Personenbeförderung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen/Bahnhöfen, auf Flughäfen und in Flugzeugen.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden ; Beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung. Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „ Rules when changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
Erkundigen Sie sich zu den aktuellen Einreisebedingungen und zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden in Aruba, Bonaire , Curaçao , Saba , St. Eustatius und St. Maarten.

Papua-Neuguinea - Einstufung zum Hochrisikogebiet und COVID-19 bedingte Reisewarnung mit Wirkung vom 08.08.2021
Mit Wirkung vom 8. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Papua-Neuguinea gewarnt.
Epidemiologische Lage
Papua-Neuguinea ist von COVID-19 stark betroffen. Aufgrund der geringen Testdichte wird von einer hohen Dunkelziffer und einem hohen Infektionsgeschehen ausgegangen. Schwerpunkte sind National Capital District/Port Moresby, Western Province sowie West New Britain Province. Das Gesundheitssystem ist überlastet. Papua-Neuguinea ist mit Wirkung vom 8. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisen sind nur für vollständig geimpfte Personen mit individueller Sondergenehmigung, bei Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses (Kinder unter fünf Jahren ausgenommen) der „Approved International Air Passenger Travel Form (I-APTF)" und einer Gesundheitserklärung sowie unter Einhaltung einer 21-tägigen Hotelquarantäne möglich. Während der Quarantäne kann das Verwenden einer autorisierten Tracking-App oder das Tragen einer elektronischen Fußfessel verfügt werden. Die Einreise ist nur über den internationalen Flughafen Port Moresby oder eine eng begrenzte Zahl von Häfen erlaubt.
Der Grenzverkehr mit den Salomonen und Indonesien ist eingestellt.
Für die Ausreise aus Papua-Neuguinea ist ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR -Test vorzulegen. Die Tests werden kostenfrei direkt am Flughafen vor dem Check-in durchgeführt (frühestens 4 Stunden und spätestens 2 Stunden vor dem Abflug).
Reiseverbindungen
Es ist mit erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr zu rechnen. Der internationale und nationale Flugverkehr etwa ist stark eingeschränkt. Grundsätzlich bestehen Flugverbindungen von und nach Australien, Neuseeland, Singapur, Hongkong, Japan, den Philippinen und verschiedenen Pazifikinseln. Unangekündigte kurzfristige Änderungen des bestehenden Angebots sind allerdings nicht auszuschließen. Grundsätzlich müssen sich Reisende Temperaturmessungen unterziehen und während des Flugs eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Inlandsflüge oder Reisen zwischen den Provinzen sind für vollständig geimpfte Personen uneingeschränkt möglich. Nicht-geimpfte Reisende benötigen für Inlandsflüge einen anerkannten Reisegrund. Vor Reiseantritt ist ein maximal 24 Stunden alter negativer RDT- oder PCR-Test vorzulegen.
Beschränkungen im Land
Aufgrund von COVID-19 gilt der öffentliche Notstand, der mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens einhergeht, zum Beispiel Geschäftsschließungen oder Obergrenzen für private Zusammenkünfte. Die Maßnahmen zur Infektionseindämmung wurden während der letzten Infektionswelle verschärft, die aktuell geltenden Maßnahmen sind detailliert auf der Webseite der Regierung aufgeführt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es gibt einen Aufruf zur Einhaltung von Abstandsregeln.
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie bei der Planung von Transitreisen zur Ausreise die Anforderungen der beteiligten Fluglinien an die Buchung und die übrigen Beförderungsbedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Papua-Neuguinea.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.

Philippinen - Einstufung zum Hochrisikogebiet und COVID-19 bedingte Reisewarnung mit Wirkung vom 08.08.2021; redaktionelle Änderungen
Mit Wirkung vom 8. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen, wobei von einer hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen ist. Das Gesundheitssystem ist sehr belastet. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila. Die Philippinen sind mit Wirkung vom 8. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Bis auf weiteres ist Ausländern die Einreise für touristische Zwecke in die Philippinen verboten. Erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt, neue touristische Visa werden derzeit grundsätzlich nicht ausgestellt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Flugzeug- und Schiffsbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) von philippinischen Staatsangehörigen, für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind, sowie für Ausländer, die bereits im Besitz von Langzeitvisa sind. Reisende unterliegen nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht, während derer am siebten Tag ein PCR-Test durchgeführt werden muss. Alle Einreisenden, mit Ausnahme von Diplomaten und Angehörigen internationaler Organisationen, müssen eine Buchung für eine akkreditierte Quarantäne-Einrichtung für mindestens 10 Tage vorlegen. Die Quarantäne wird auf 7 Tage verkürzt, wenn ein Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung, oder bei im Ausland erfolgter Impfung, ein von den nationalen Gesundheitsbehörden ausgestellter Impfnachweis vorgelegt wird, der von den philippinischen Behörden überprüft und akzeptiert werden kann, und der Aufenthalt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem der vom Gesundheitsministerium definierten „Green Countries" war. Deutschland gehört bislang nicht zu diesen Ländern. Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Zur Eindämmung der Virusvariante B.1.617, die zuerst in Indien nachgewiesen wurde, wird bis auf weiteres Flugpassagieren, die aus Indien, Pakistan, Nepal, Sri Lanka, Bangladesch, Oman, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Indonesien und aus Malaysia und Thailand kommen oder sich dort während der letzten 14 Tage aufgehalten haben, die Einreise in die Philippinen verweigert. Reisende, die ausschließlich Flugtransitpassagiere in diesen Ländern waren, sind von diesem Einreiseverbot ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test oder philippinische Impfnachweise vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden.
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen PCR-Test oder einen Impfnachweis.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über den Flughafen in Manila bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt im Großraum Manila eine Quarantänestufe mit umfangreichen Einschränkungen in der Versorgung und der Bewegungsfreiheit sowie eine nächtliche Ausgangssperre. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden nur unzuverlässig statt.
Die touristische Infrastruktur ist stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum (in Gebäuden, aber auch im Freien) gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz sowie zusätzlich einen Gesichtsschutz (face-shield) zu tragen. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt. Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung in staatlicher Unterbringung.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Falls Sie im Besitz eines Langzeitvisums sind oder eine Sondereinreisegenehmigung mit Touristenvisum beantragen möchten, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft , ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Einreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt .

Portugal - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal (einschließlich der Autonomen Regionen Madeira und Azoren) wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Portugal ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft- und Seeweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer PCR-Test (TAAN) oder ein negativer Antigen-Test (TRAg) ist für alle Reisenden auf das Festland erforderlich.
Für Madeira und die Azoren gelten abweichende Einreisebestimmungen, s. Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren.
Der PCR-Test darf nicht mehr als 72 Stunden, der Antigen-Test nicht mehr als 48 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter zwölf Jahren. Seit dem 1. Juli 2021 sind Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU von der Testpflicht befreit. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen.
Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38°C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen.. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Portugiesische Häfen auf dem Festland sind wieder geöffnet, es gelten die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Auch die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal geöffnet. Über den Landgang der Passagiere dort wird im Einzelfall entschieden. Die Häfen der Autonomen Region Azoren haben wieder für Kreuzfahrttourismus geöffnet.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt der allgemeine Notstand (situacao de calamidade). Die Regierung hat zum 1. August 2021 begonnen, Beschränkungen schrittweise zurückzunehmen. Die Ausgangssperre ist landesweit aufgehoben. In der ersten Phase sind seit 1. August 2021 die Öffnungszeiten von Restaurants, Geschäften und sonstigen Einrichtungen grundsätzlich nicht mehr beschränkt, die Kapazitätsbeschränkungen gelten jedoch weiterhin. Innenbereiche von Restaurants können am Wochenende (Freitag ab 19 Uhr und an allen Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) nur besucht werden, wenn bei allen Personen ab 12 Jahren entweder
• ein digitales COVID-Zertifikat der EU
• ein negativer PCR-Test (72 h vor Zutritt) oder Antigen-Schnelltest im Labor (48 h vor Zutritt)
• ein Antigen-Schnelltest in der Apotheke unter Anwesenheit einer Fachkraft (24 h vor Zutritt)vorgelegt wird oder
• ein Antigen-Schnelltest (Selbsttest) im Beisein des Restaurantpersonals (beim Zutritt) durchgeführt wird.
Die Außenbereiche von Restaurants unterliegen dieser Beschränkung nicht.
Über diese Beschränkung für Restaurants hinaus können touristische Unterkünfte (Hotels und Ferienwohnungen) im ganzen Land (nur Festland) und an jedem Wochentag nur noch betreten werden, wenn ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen einmalig beim Check-In vorgelegt oder durchgeführt wird. Diese Maßnahmen gelten auch für Touristen. Es wird empfohlen, den ggfs. erforderlichen COVID-Test für die Rückreise nach Deutschland vor dem endgültigen Verlassen der touristischen Unterkunft vorzunehmen. Anderenfalls kann es zu Problemen bei der Unterbringung in Quarantäneunterkünften kommen, da diese auf dem Festland Portugals nicht zentral und nicht immer kostenfrei von den Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Entsprechende Nachweise müssen ab sofort z.B. auch bei Besuchen von Casinos, Thermen, Fitness-Studios, vergleichbaren Einrichtungen oder bei Veranstaltungen vorgelegt werden.
Für den Strandbetrieb gilt ein Ampelsystem mit Maskenpflicht beim Zu- und Abgang. Menschenansammlungen sind weiterhin untersagt. Private Feiern sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleiben untersagt, Bars sind geöffnet und folgen den allgemeinen Regeln des Restaurantbetriebs, Diskotheken hingegen bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Je nach Pandemieentwicklung gelten regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU .
Hygieneregeln
Im Rahmen des allgemeinen Notstands können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira . Sämtliche Nachweise müssen in englischer Sprache vor Einreise über die App madeirasafe.com eingereicht werden.
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss zusätzlich der digitalen Einreiseanmeldung gemäß Online-Formular für Madeira ein negativer Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) vorgelegt werden, der bei Abflug/Abfahrt nicht älter als 48 Stunden sein darf. Minderjährige unter 12 Jahren benötigen keinen Test, sowie gegen COVID-19 vollständig geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen gemäß den vorgenannten Informationen. Auf Madeira können solche Test gegen Vorlage des Tickets bei Apotheken, Kliniken und Labors kostenfrei gemacht werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren (zwischen 1 und 5 Uhr). Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind auf maximal sechs Personen pro Gruppe im Innenraum und 10 Personen pro Gruppe im Außenbereich begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Für gewerbliche Einrichtungen gelten beschränkte Öffnungszeiten.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug / Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Der Fragebogen muss bei Inhabern eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise auf dem Luft- oder Seeweg vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug / Abfahrt durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag sowie nunmehr auch am zwölften Tag nach dem ersten Test erfolgen. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde des Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras .
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über mögliche Änderungen im Flugplan und die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.

Senegal - Einstufung zum Hochrisikogebiet und COVID-19 bedingte Reisewarnung mit Wirkung vom 08.08.2021; Änderung Hygieneregeln
Mit Wirkung vom 8. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Senegal gewarnt.
Epidemiologische Lage
Senegal ist von COVID-19 stark betroffen, wobei von einer hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen ist. Das Gesundheitssystem ist sehr belastet, insbesondere bei der Versorgung von Schwerstkranken stoßen die Krankenhäuser an ihre Kapazitätsgrenzen. Senegal ist daher mit Wirkung vom 8. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das senegalesische Gesundheitsministerium (Ministère de la Santé et de l’Action sociale) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gelten Einreisebeschränkungen für Reisende aus EU-Mitgliedstaaten. Zur Einreise berechtigt sind u.a. Angehörige der Streitkräfte und von Internationalen Organisationen, Diplomaten, in Senegal Studierende und Personen, die aus zwingenden familiären Gründen nach Senegal reisen müssen, sowie Geschäftsreisende mit entsprechender Sondergenehmigung der senegalischen Regierung. Die Einreise zu Tourismuszwecken ist derzeit nicht möglich. Nähere Informationen bietet die senegalesische Botschaft in Berlin.
Zur Einreise berechtigte Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Die Möglichkeit der Testung nach Ankunft im Senegal besteht nicht. Reisende müssen vor Einreise ein Formular zur Nachverfolgung ausfüllen. Quarantänepflicht besteht derzeit grundsätzlich nicht, sie kann jedoch im Einzelfall durch das Gesundheitspersonal am Flughafen angeordnet werden. Die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen der Fluggesellschaften sind zu beachten.
Für Geimpfte und Genesene bestehen keine Einreiseerleichterungen.
Durch- und Weiterreise
Die Landesgrenzen Senegals zu Gambia und Guinea-Bissau sind geöffnet. Sonstige Landes- und Seegrenzen Senegals sind bis auf weiteres geschlossen. Ausnahmen sind für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt. Der internationale Bus- und Fährverkehr ist aufgrund zahlreicher Grenzschließungen auch in den Nachbarländern stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Der gesundheitliche Ausnahmezustand wurde aufgehoben. Hygiene- und Abstandsregeln bestehen weiterhin.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Bereich insbesondere in Privatfahrzeugen mit mehr als zwei Insassen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Verwaltungsgebäuden besteht landesweit die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichteinhaltung soll konsequent bestraft werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach COVID-19-bedingten Besonderheiten bei den Beförderungsbestimmungen sowie den Hygienemaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie, dass bei der Anreise über Drittländer unter Umständen Bestimmungen der Transitländer zu beachten sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der senegalesischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 07.08.2021 - Teil 3

Beitrag von Birgitt »

Tadschikistan - Einstufung zum Hochrisikogebiet und COVID-19 bedingte Reisewarnung mit Wirkung vom 08.08.2021
Mit Wirkung vom 8. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tadschikistan gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tadschikistan ist von COVID-19 stark betroffen. Belastbare Daten zum Infektionsgeschehen liegen weiterhin nicht vor. Es ist von einer hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen. Das Gesundheitssystem ist überlastet. Tadschikistan ist daher mit Wirkung vom 8. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen zur weltweiten Lage bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht grundsätzlich ein Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige, Einreisevisa werden nur in Einzelfällen, ausnahmsweise erteilt.
Reisende müssen sich grundsätzlich in 14-tägige Quarantäne (Selbstisolation im Hotel oder eigener Wohnung) begeben, selbst bei Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder eines negativen PCR-Tests, der als Bedingung für den (Luft-)Transport verlangt wird und mitgeführt werden muss. Bei Einreise wird zudem verpflichtend für alle Reisenden ein kostenfreier PCR-Test durchgeführt, eine Befreiung ist auch bei Vorliegen eines zuvor durchgeführten PCR-Tests oder Impfnachweises nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise ist ein negativer COVID-19-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für die Ausreise ist zudem ein gültiges tadschikisches Visum erforderlich.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Duschanbe ist geöffnet. Die Frequenz der Verbindungen und das Streckennetz sind jedoch weiterhin stark reduziert. Kurzfristige Flugverschiebungen oder –stornierungen sind möglich.
Die Landgrenzen zu China, Usbekistan, Kirgisistan und Afghanistan sind weiterhin für den Personenverkehr geschlossen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen keine besonderen Beschränkungen.
Hygieneregeln
Die tadschikische Regierung hat alle Einwohner nachdrücklich zur Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln aufgefordert.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Für unbedingt notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der zuständigen tadschikischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihres tadschikischen Visums oder kontaktieren Sie die Konsularabteilung des tadschikischen Außenministeriums: Tel. 227-6363, Pushkin-Str. 34, Duschanbe.
• Beachten Sie, dass bei einer hohen Zahl neuer COVID-19-Erkrankungen die Möglichkeiten zur medizinischen Versorgung begrenzt sein können und Luftrettung im Ansteckungsfall durch die Schließung des Flughafens erschwert ist.

Thailand - Einstufung zum Hochrisikogebiet und COVID-19 bedingte Reisewarnung mit Wirkung vom 08.08.2021
Mit Wirkung vom 8. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand gewarnt.
Epidemiologische Lage
Thailand ist von COVID-19 stark betroffen, die Infektionszahlen sind zuletzt stark gestiegen und betragen landesweit mehr als 100 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Thailand ist daher mit Wirkung vom 8. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen möglich. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss. Außerdem ist bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Tests notwendig, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, sowie einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Weitere Hinweise zu den Einreisebestimmungen insbesondere zum Erfordernis eines Visums erhalten Reisende bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben.
Für vollständig geimpfte Reisende ist die Einreise auch über den Flughafen Phuket möglich (nur Direktflüge nach Phuket, kein Transit in Bangkok möglich). Auf Phuket sowie auf den drei Inseln Samui, Pha-ngan und Tao in der Provinz Surat Thani gelten erleichterte Quarantänebedingungen. Bei positivem PCR-Test erfolgt die weitere Isolierung in einem Krankenhaus auf eigene Kosten. Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer mit Sars-Cov-2 infizierten Person angeordnet werden.
Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne übernimmt.
Weitere Informationen zu den Einreiseregeln finden Sie auf der Seite der thailändischen Tourismusbehörde oder bei den thailändischen Auslandsvertretungen.
Die Quarantänezeit beträgt für alle Einreisenden 14 Tage. Bei Berechnung der Quarantänezeit werden der Anreisetag bei Einreise in Thailand nach 18 Uhr und der Abreisetag nicht mitgerechnet. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die thailändische Botschaft.
Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden. Bei positivem PCR-Test erfolgt die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus. Der Krankenhausaufenthalt und eine Behandlung sind kostenpflichtig. Eine Fortsetzung der Quarantäne im gebuchten Quarantänehotel ist dann nicht möglich. Die deutsche Botschaft hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich bereits vor Einreise über die Tracking-App „Thailand Plus“ zu registrieren. Die Registrierung erfolgt anhand der Daten im Certificate of Entry. Weitere Informationen bietet die Website des thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt.
Durch- und Weiterreise
Ein internationaler Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Fit to fly certificate
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt.
Die Transitzeit darf 12 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen bietet die Civil Aviation Authority of Thailand.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Dunkelrot/Rot/Orange/Gelb/Grün) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Für die dunkelroten Provinzen, z.Zt. Bangkok, Kanchanaburi, Chachoengsao, Chonburi, Tak, Nakhon Pathom, Nakhon Nayok, Nakhon Ratchasima, Nonthaburi, Narathiwat, Pathum Thani, Prachuap Khiri Khan, Prachin Buri, Pattani, Ayutthaya, Phetchaburi, Phetchabun, Yala, Rayong, Ratchaburi, Loop Buri, Songkhla, Sing Buri, Samut Prakan, Samut Sonkhram, Samut Sakhon, Saraburi, Suphan Buri und Ang Thong gelten zunächst befristet bis zum 18. August 2021 folgende Einschränkungen:
• Schließung von Shoppingcentern (Ausnahmen gelten beispielsweise für Supermärkte und Apotheken, die bis 20 Uhr öffnen dürfen)
• Nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 4 Uhr
• Keine Versammlungen von mehr als 5 Personen
• Kein öffentlicher Verkehr über Provinzgrenzen hinweg
• Restaurants haben nur bis 20 Uhr geöffnet und bieten nur Essen zur Mitnahme an
• Empfehlung, möglichst von zu Hause zu arbeiten
Da die Provinzgouverneure weitreichende Entscheidungsbefugnisse haben, können die konkreten Maßnahmen regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind derzeit nur noch sehr eingeschränkt möglich. Inlandsflüge aus den dunkelroten Provinzen sind grundsätzlich untersagt. Viele Fluggesellschaften haben den Inlandsflugverkehr vorübergehend komplett eingestellt. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests und/oder Impfnachweises möglich.
Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Aufgrund ausbleibender ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung. Nationalparks sind teilweise geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung ist überall Pflicht, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden. Diese Pflicht besteht auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige thailändische Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie einen Transit am Flughafen Bangkok Suvarnabhumi planen, kontaktieren Sie vorab Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich der aktuellen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich über die Civil Aviation Authority of Thailand.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.

Trinidad und Tobago - Einstufung zum Hochrisikogebiet und COVID-19 bedingte Reisewarnung mit Wirkung vom 08.08.2021
Mit Wirkung vom 8. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Trinidad und Tobago gewarnt.
Epidemiologische Lage
Trinidad und Tobago ist von COVID-19 stark betroffen, die Zahl der Neuinfektionen beträgt landesweit mehr als 100 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Trinidad und Tobago ist daher mit Wirkung vom 8. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landesgrenzen sind wieder geöffnet. Personen mit vollständiger Impfung gem. WHO-Zulassung und einem höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test können ohne Quarantäne einreisen. Vor Antritt der Reise muss eine Einreisegenehmigung elektronisch beantragt werden, die beim Boarding vorzulegen ist. Nicht vollständig geimpften Ausländern ist die Einreise auch weiterhin nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Einheimische und für Kinder in Begleitung vollständig geimpfter Erwachsener. Details veröffentlicht das Gesundheitsministerium von Trinidad und Tobago.
Durch- und Weiterreise
Transit ist unter den gleichen Bedingungen wie die Einreise möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre Flugbetrieb ist wieder aufgenommen worden.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als fünf Personen; bei Verstößen gegen das Versammlungsverbot auch im privaten Bereich ist die Polizei befugt einzugreifen. Freizeiteinrichtungen, Kinos, Restaurants und Bars, sowie Strände sind vollständig geschlossen. Restaurants dürfen wieder Liefer- und Abholdienste anbieten, Bediengastronomie vor Ort bleibt weiterhin untersagt. Der öffentliche Nahverkehr findet mit limitierten Kapazitäten statt. Geschäfte und Märkte, die nicht der notwendigen Versorgung dienen, sind geschlossen. Gottesdienste sind nur für Beerdigungen und Hochzeiten und mit höchstens 10 Teilnehmern erlaubt. Individualsport im Freien ist wieder erlaubt, Gruppensport bleibt weiterhin verboten. Es gilt ein nächtliches Ausgangsverbot. Die jeweils gültigen Regelungen im Detail werden per legal notice bekannt gegeben. Individualsport im Freien ist wieder erlaubt, Gruppensport bleibt weiterhin verboten.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch im eigenen Fahrzeug und im Freien. Bei Nichtbeachtung werden Geldstrafen verhängt. Öffentliche Gebäude (Geschäfte, etc.) dürfen nur nach Temperaturmessung und Handdesinfektion betreten werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise und Vorschriften lokaler Behörden. Informieren Sie sich ggf. in Ihrer Unterkunft nach kürzlichen Änderungen. Bei Verstößen gegen die Ausgangs- und Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Trinidad und Tobago.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline (868) 800- 9355 oder 877- 9355 – Trinidad bzw. (868) 800-4325 - Tobago oder das nächste Gesundheitscenter.

Tunesien - Änderung Einreise
Unabhängig vom Impfstatus gilt ab dem 7. August 2021 bis auf Weiteres zusätzlich zur Vorlage eines negativen PCR-Tests eine siebentägige Quarantäne bei Einreise. Quelle: Garda World Tunis

Turkmenistan - Einstufung zum Hochrisikogebiet und COVID-19 bedingte Reisewarnung mit Wirkung vom 08.08.2021
Mit Wirkung vom 8. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Turkmenistan gewarnt.
Epidemiologische Lage
Turkmenistan ist von COVID-19 betroffen, das Ausmaß kann aufgrund der offiziellen Informationspolitik jedoch nicht genauer spezifiziert werden. Es ist von einer hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen. Das Gesundheitssystem ist überlastet. Turkmenistan ist daher mit Wirkung vom 8. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen zur weltweiten Lage bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht eine grundsätzliche Einreisesperre. Die Einreise kann derzeit nur nach vorheriger Genehmigung über den Grenzübergang am Flughafen Turkmenabat und über den Grenzübergang im Hafen Turkmenbaschi erfolgen. Reisende müssen im Anschluss eine dreiwöchige Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft ableisten, die europäischen Vorstellungen nicht unbedingt entspricht. Bei Einreise ist ein Antikörpertest (IgM, IgD), sowie ein höchstens drei Tage vor Abreise durchgeführter negativer PCR-Test vorzulegen, der bei Einreise und nach Ableistung der Quarantäne wiederholt wird.
Durch- und Weiterreise
Mit Ausnahme des Flughafens Turkmenabat und des Hafens Turkmenbaschi sind alle übrigen Grenzübergänge für den Personenverkehr gesperrt.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist derzeit auf unregelmäßig organisierte Charterflüge beschränkt, Fährverkehr über Turkmenbaschi findet unregelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Reisen und Transportmöglichkeiten sind landesweit eingeschränkt. Die touristische Infrastruktur ist geschlossen.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Abstand zwischen Personen soll 2 Meter betragen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Ukraine - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Die Ukraine ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aktuelle Informationen und (anstehende) Änderungen werden auf der Webseite "Visit Ukraine Today" veröffentlicht.
Alle Ausländer müssen bei Einreise eine ukrainische oder in der Ukraine vertretene Krankenversicherung nachweisen, die COVID-19 abdeckt. Außerdem ist für Personen ab 12 Jahren ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests, jeweils nicht älter als 72 Stunden, oder ein Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorzulegen. Atteste über eine Genesung von COVID-19 oder über vorhandene Antikörper reichen nicht aus. Personen, welche nicht vollständig geimpft sind, sind verpflichtet, vor Einreise die App „Wdoma“ zu installieren und sich 72 Stunden nach Einreise in eine zehntägige Selbstisolation zu begeben. Die Selbstisolation ist nicht notwendig, wenn innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorgelegt wird. Ebenso entfällt die Selbstisolation, wenn die Ukraine in weniger als 72 Stunden nach Einreise bereits wieder verlassen wird (z.B. Transit).
Die oben genannten Regeln gelten auch für Reisen aus den nicht ukrainisch kontrollierten Gebieten Donezk und Luhansk sowie von der Halbinsel Krim in das regierungskontrollierte Gebiet der Ukraine.
Für nicht (vollständig) geimpfte Personen, welche sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise mehr als sieben Tage in der Russischen Föderation oder Indien aufgehalten haben gilt eine zwingende 14-tägige Selbstisolation unter Nutzung der App „Wdoma“. Die Dauer kann nicht mittels Tests verkürzt oder aufgehoben werden.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Test- bzw. Impfnachweispflicht und Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren von der Selbstisolation ausgenommen. Einzelheiten sind auf der offiziellen (auch deutschsprachigen) Webseite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Durch- und Weiterreise
In einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bestehen Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen. Transitreisende sind von der Vorlage des Testergebnisses bzw. Impfnachweises und der Krankenversicherungspflicht ausgenommen, sofern sie die Transitzone des Flughafens während des Umstieges nicht verlassen. In diesem Fall erfolgt keine Einreise, es müssen jedoch die Einreisebedingungen des endgültigen Ziellandes berücksichtigt werden.
Für Durchreisende auf dem Landweg gelten hingegen die Bestimmungen unter Einreise.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Bis 31. August 2021 gilt eine sog. „adaptive Quarantäne“. Je nach Lage wird ein Gebiet (Oblast) farblich eingestuft. Die Farben (grün, gelb, orange, rot) drücken die jeweiligen Regeln in diesem Gebiet aus. Unabhängig von der Einstufung hat jede Person einen Ausweis mitzuführen und die grundlegenden Hygieneregeln zu beachten. Weitere Informationen zu den Regeln und Einstufungen der Oblaste werden von der ukrainischen Regierung veröffentlicht.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.

Usbekistan - Änderung Einstufung zum Hochrisikogebiet und COVID-19 bedingte Reisewarnung mit Wirkung vom 08.08.2021
Mit Wirkung vom 8. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Usbekistan gewarnt.
Epidemiologische Lage
Usbekistan ist von COVID-19 stark betroffen, wobei von einer hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen ist. Das Gesundheitssystem ist überlastet. Usbekistan ist daher mit Wirkung vom 8. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das usbekische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die usbekische Regierung gibt Änderungen von Regelungen zur Einreise sowie zur Eindämmung der Pandemie mitunter sehr kurzfristig bekannt, zum Teil nur über soziale Medien.
Die Einreise nach Usbekistan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Nachweis über das negative PCR-Testergebnis muss in englischer oder russischer Sprache vorgelegt werden. Zum Quarantäneerfordernis nach Einreise liegen derzeit keine offiziellen Informationen vor.
Reiseverbindungen
Der Linienflugverkehr findet derzeit nur eingeschränkt statt. Der Grenzübergang zu Lande ist erfahrungsgemäß nicht immer möglich.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind die meisten einschränkenden Maßnahmen aufgehoben. Allerdings bleiben viele Restaurants und Hotels geschlossen. In der Vergangenheit hat die usbekische Regierung einschränkende Maßnahmen (Lockdown) sehr kurzfristig bekannt gegeben.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt grundsätzlich die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften müssen beachtet werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Bitte informieren Sie sich über Details der genannten Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Hinweise der usbekischen Regierung und ergänzende Informationen.

Vietnam - Einstufung zum Hochrisikogebiet und COVID-19 bedingte Reisewarnung mit Wirkung vom 08.08.2021
Mit Wirkung vom 8. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Vietnam gewarnt.
Epidemiologische Lage
Vietnam ist von COVID-19 inzwischen stark betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Regionale Schwerpunkte sind Bac Giang, Bac Ninh, Hai Duong, Hanoi, Binh Duong, Dong Nai und Ho-Chi-Minh-Stadt. Das Gesundheitssystem ist überlastet. Vietnam ist mit Wirkung vom 8. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gilt derzeit eine Einreisesperre (auch Transit) für alle ausländischen Reisenden. Diese Regelung gilt auch für deutsche Staatsangehörige vietnamesischer Herkunft. Die Erteilung von Visa für die Einreise nach Vietnam ist vorübergehend eingestellt und nur in Ausnahmefällen möglich (Diplomaten- und Dienstpassinhaber, Investoren, Experten, hochqualifizierte Arbeitskräfte, Geschäftsführer, und deren Familien sowie internationale Studenten, ausländische Familienangehörige von vietnamesischen Staatsangehörigen).
Bei Einreise müssen sich alle Reisenden einer Gesundheitsuntersuchung (Temperaturmessung, COVID-19-Test) unterziehen. Reisende, die eine Einreisegenehmigung haben, müssen bei Einreise ein ärztliches Attest des Abfluglandes vorlegen, wonach sie symptomfrei sind und auf COVID-19 negativ getestet wurden. Die vietnamesischen Behörden behalten sich die Anerkennung des Attests im Einzelfall vor. Vor bzw. bei der Einreise ist eine Gesundheitserklärung auszufüllen.
Alle Einreisenden haben sich in 14-tägige Quarantäne in einer von den vietnamesischen Behörden festgelegten Quarantäneeinrichtung (bestimmte Hotels, zentrale Quarantäneeinrichtungen) zu begeben. Nach der zweiwöchigen Quarantäne in der entsprechenden Einrichtung sind zwei weitere Wochen Heimquarantäne (bzw. in einem anderen Hotel) mit Gesundheitsüberwachung vorgeschrieben. Die Kosten müssen von den Reisenden selbst getragen werden.
Durch- und Weiterreise
Fluggesellschaften verlangen beim Check-In aktuelle PCR-Tests. Andere Beschränkungen der Weiter- und Ausreise bestehen nicht.
Reiseverbindungen
Es bestehen wenige Flugverbindungen nach Europa. Informationen dazu sollte bei den Fluggesellschaften bzw. örtlichen Reisebüros erfragt werden.
Die Einreise nach Vietnam unterliegt der vorherigen Genehmigung der vietnamesischen Behörden und ist nur in gesonderten Ausnahmefällen gestattet siehe, Einreise.
Aufgrund der derzeitigen Lage ist jederzeit mit einer Änderung zu rechnen. Voraussagen können nicht getroffen werden.
Beschränkungen im Land
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen kommt es in verschiedenen Provinzen aktuell wieder zu Einschränkungen sowie regionalen Reiseeinschränkungen. Der Personenverkehr auf dem Landweg zu 37 Provinzen wurde eingestellt. Ausgenommen davon sind Gütertransport und Beförderung von Experten, Angestellten und Arbeitern zur Arbeit.
In Hanoi gelten Quarantänemaßnahmen in staatlichen Einrichtungen für Reisende aus Provinzen, die unter Lockdown stehen. Das betrifft u.a. Ho-Chi-Minh-Stadt.
Aktuell gilt in Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt ein Lockdown: Schließung aller nicht für das tägliche Leben notwendigen Geschäfte; keine Ansammlung von mehr als 2 Personen an öffentlichen Plätzen; Abstandsregeln (zwei Meter); Ausgang nur zur Arbeit und für notwendige Erledigungen (Einkauf von Lebensmitteln, ärztliche Untersuchung, Impfung), Einstellung des gesamten Personenverkehrs einschließlich Taxis und Grab-Bikes. In Ho-Chi-Minh-Stadt gilt zusätzlich eine nächtliche Ausgangssperre von 18 Uhr bis 6 Uhr.
15 Provinzen im Süden des Landes befinden sich aktuell ebenfalls im Lockdown.
Hygieneregeln
Landesweit sind in Geschäften, öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Personennahverkehr die üblichen Infektionsschutz- und Hygieneauflagen einzuhalten (Mundschutz, Temperaturkontrollen, Erklärungen zum Gesundheitszustand).
Es besteht generelle Maskenpflicht. In Restaurants ist ein Mindestabstand einzuhalten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der vietnamesischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 10.08.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Ägypten - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ägypten ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Dies gilt auch für die Region Rotes Meer/Hurghada. Ägypten ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise aus Deutschland ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der nachweislich nicht älter als 72 Stunden sein darf, bei Einreise über den Flughafen Frankfurt nicht älter als 96 Stunden. Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Es kann ein QR-Code auf dem Testergebnis verlangt werden, weitere Informationen hierzu erteilen die ägyptischen Behörden. Sollte das Testergebnis keine Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten, ist mit einer Verweigerung der Einreise zu rechnen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Alternativ kann ein Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorgelegt werden. Der Impfnachweis muss den Regeln des Ausstellungslandes entsprechen und einen QR-Code enthalten.
Einreisende aus oder über Länder, in denen die ägyptische Regierung vom Vorkommen einer Virusmutation ausgeht (derzeit der südamerikanische Kontinent sowie Bangladesch, Bhutan, Indien, Myanmar, Nepal, Pakistan, Sri Lanka und Vietnam) müssen trotz Nachweis von PCR-Test oder Impfung einen weiteren PCR-Test bei Einreise am Flughafen Kairo vornehmen.
Für direkt nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Marsa Matrouh einreisende Touristen besteht die Möglichkeit, den erforderlichen PCR-Test kostenpflichtig bei Einreise an den jeweiligen Flughäfen vornehmen zu lassen. Für die Wartezeit bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses gilt eine verpflichtende Quarantäne (z.B. im Hotelzimmer). Bei einem positiven Test erfolgen Quarantänemaßnahmen. Die Umsetzung der Quarantänemaßnahmen ist uneinheitlich. Wegen begrenzter Kapazitäten kann es zu Wartezeiten bei der Testung in den Flughäfen und der Ausgabe der Testergebnisse kommen. An Flughäfen ist mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen zu rechnen. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Weiterreise oder Durchreise in andere Länder kann eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden sein. Die Vorschriften für die Durchführung dieser Tests können restriktiver sein, als das Zielland vorschreibt.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr findet wieder statt, jedoch nur in eingeschränktem Maße. Reisemöglichkeiten im Land können im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt oder an Bedingungen wie z.B. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests geknüpft sein.
Beschränkungen im Land
Ämter und öffentliche Einrichtungen sowie Sportstätten, Parks, Museen, Gastronomie und Geschäfte können in ihren Öffnungszeiten eingeschränkt sein.
Bei Reisen im Land können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und betreiben Sie aufgrund der erheblichen Infektionsgefahr „social distancing“. Vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich Menschen auf engem Raum versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
• Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.

Äthiopien - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Äthiopien ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ethiopian Public Health Institute, die COVID-19-Monitoring-Seite zu aktuell geltenden COVID-19-Präventionsmaßnahmen sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf dem Luftweg ist möglich. Die Landesgrenzen sind aufgrund der Militäraktion in Tigray weiterhin teilweise geschlossen. Für mit COVID-19 infizierte Personen ist die Einreise verboten.
Die geltenden Bestimmungen werden von den äthiopischen Behörden in der Praxis uneinheitlich umgesetzt, so dass es vor Ort zu Abweichungen bei den unten geschilderten Maßgaben kommen kann. Dies gilt zur Zeit auch für die Erfordernisse gemäß der Trusted Travel Initiative (s.u.).
Aktuell müssen Einreisende ab 10 Jahren ein negatives PCR-Testzertifikat vorlegen. Der Zeitpunkt der Testung darf nicht mehr als fünf Tage zurückliegen. Die Negativbescheinigung sollte in englischer Sprache ausgestellt sein und deutlich ausweisen, dass es sich um einen PCR-Test handelt.
Reisende benötigen für die Ein-, Aus- und Durchreise ein negatives PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform .
Um das digitale Testzertifikat zu erhalten, müssen sich Einreisende über die Trusted Travel Initiative registrieren und ihr PCR-Negativzertifikat eines von der Trusted Travel Initiative akkreditierten Labors hochladen. Einreisende aus Ländern, die sich nicht der Trusted Travel Initiative angeschlossen haben, müssen ihre Testzertifikate auf der Global Haven-Plattform oder über die Webseite der Trusted Travel Initiative hochladen. Weitere Informationen zum digitalen Verfahren und zu den für das digitalisierte Verfahren zugelassenen Laboren bieten die Webseite der Afrikanischen Union sowie nach Registrierung die Webseite der Trusted Travel Initiative.
Ausnahmen von dieser Regelung für vollständig geimpfte oder von einer COVID-19 Infektion genesene Reisende sind von den äthiopischen Behörden bislang nicht veröffentlicht.
Nach Einreise gilt eine siebentägige Selbstisolation in privater Unterkunft oder Hotels auf Selbstkostenbasis. Diese Regelung wird in der Praxis sehr uneinheitlich umgesetzt.
Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind von der Pflicht der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses befreit, haben sich aber ohne Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses bei Einreise für 14 Tage in Heimquarantäne zu begeben.
Reisende mit COVID-19-Symptomen werden für weitere Maßnahmen in nicht-klinischen staatlichen Einrichtungen oder staatlichen Krankenhäusern isoliert. In diesen Einrichtungen ist eine konsularische Betreuung/Zugang der deutschen Botschaft in Addis Abeba nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Durch- und Weiterreise
Alle Flugpassagiere müssen ein digitales PCR-Testzertifikat der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform vorlegen. Weitere Informationen zum Verfahren siehe Einreise.
Bei einem Transitaufenthalt von über 24 Stunden erfolgt bis zum Weiterflug i.d.R. eine Unterbringung auf Kosten des Reisenden in einem von der Fluglinie bestimmten Hotel.
Reiseverbindungen
Es bestehen Direktflugverbindungen mit Ethiopian Airlines von und nach Frankfurt.
Beschränkungen im Land
Versammlungen einschließlich religiöse Feiern und Veranstaltungen von mehr als 50 Personen sind verboten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im öffentlichen Bereich vorgeschrieben. In einzelnen Bundesstaaten können weitergehende Einschränkungen wie Verkehrsbeschränkungen gelten.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Beachten Sie bei allen Flugreisen nach oder über Äthiopien die geltenden Testpflichten gemäß der Trusted Travel Initiative .

Algerien - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land; redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Algerien wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Algerien ist von COVID-19 stark betroffen, das Gesundheitssystem ist überlastet. Algerien ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Algier sowie die Provinzen Blida und Oran. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die algerische Presseagentur und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Algerien ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Land- und Seegrenzen bleiben weiterhin für den regulären Personenverkehr geschlossen.
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 36 Stunden (ab Entnnahme des Abstrichs) ist, nachzuweisen und ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt vorzulegen. Zusätzlich wird nach Ankunft in Algier am Flughafen ein Antigentest durchgeführt, der für alle Reisenden verpflichtend ist. Der kostenpflichtige Test kann in Dinar (1600 Dinar) oder in Devisen (10 €, 12 USD), oder online bezahlt werden.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests und zur Durchführung eines Antigentests besteht auch für geimpfte oder genesene Personen.
Durch- und Weiterreise
Der nationale Flugverkehr findet statt. Der öffentliche Personennahverkehr ist an den Wochenenden zwischen den einzelnen Wilayas (Amtsbezirke) und innerhalb der Wilayas eingestellt. Taxis verkehren normal, allerdings nicht während der nächtlichen Ausgangssperre.
Reiseverbindungen
Es finden regelmäßig Flüge von verschieden Städten mit unterschiedlichen Fluggesellschaften von und nach Algerien statt.
Beschränkungen im Land
In vielen Provinzen, darunter Algier und Oran, besteht eine nächtliche Ausgangssperre. Öffentliche Strände, Kultur- und Sporteinrichtungen sind geschlossen. Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit auch kurzfristig weitere einschränkende Anordnungen verfügen.
Hygieneregeln
Außerhalb der eigenen Wohnung gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen. Zu anderen Personen muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Die Einhaltung aller vorgenannten Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Gendarmerie) kontrolliert.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt auch bei Ihrem Reiseunternehmen über die aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.

Angola - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Angola ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise aus dem Ausland ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Ferner muss das Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) vor Antritt der Reise online ausgefüllt werden und bei Einreise vorgelegt werden können.
Unmittelbar nach Einreise erfolgt ein weiterer COVID-19-Schnelltest, dem sich bei negativem Ergebnis eine siebentägige häusliche Quarantäne anschließt. Bei positivem Ergebnis ist eine institutionelle Quarantäne verpflichtend. Bei negativem Ergebnis dürfen sich Ausländer mit festem Wohnsitz und im Land akkreditierte Diplomaten zu Hause in Quarantäne begeben. Ausländer ohne festen Wohnsitz im Land können die Quarantäne in der für den Aufenthalt vorgesehenen Unterkunft verbringen, sofern die Bedingungen zur Selbstisolation gegeben sind (andernfalls institutionelle Quarantäne). Zur Beendigung der Quarantäne ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der frühestens am siebten Tag der Quarantäne durchgeführt werden kann. Zusätzlich ist eine schriftliche Genehmigung der angolanischen Gesundheitsbehörden für die Beendigung der Quarantäne erforderlich.
Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung. Alle zum Haushalt gehörenden Personen müssen dann ebenfalls zu Hause bleiben und sich räumlich von der infizierten Person trennen.
Für Geimpfte und Genesene gelten derzeit keine Einreiseerleichterungen.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus Angola ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf maximal 72 Stunden vor Ausreise erfolgen.
Reiseverbindungen
Der internationale und nationale Flugverkehr wurde teilweise wieder aufgenommen. Die Landgrenzen bleiben jedoch geschlossen.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand gilt in abgeschwächter Form fort. Für den Verkehr zwischen den Provinzen ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests notwendig, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Der Verkehr zwischen der Hauptstadt Luanda und den restlichen Provinzen ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Grundsätzlich wird außerdem empfohlen, zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig, das Haus zu verlassen. Dies gilt insbesondere im Zeitraum von 22 bis 5 Uhr.
Sportliche Aktivitäten dürfen im Freien nur zu bestimmten Uhrzeiten ausgeübt werden. Märkte und Restaurants haben verkürzte Öffnungszeiten. Gottesdienste und andere Versammlungen sind begrenzt möglich. Die Strände und öffentliche Schwimmbäder sind bis auf weiteres geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum, öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Märkten oder bei Straßenverkäufern gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.

Brunei Darussalam - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land; Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brunei Darussalam wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Brunei Darussalam war bisher von COVID-19 kaum betroffen. Nach 1,5 Jahren ohne lokale Übertragung, steigen die Infektionszahlen einschließlich lokaler Übertragungen seit August 2021 deutlich. Aktuelle detaillierte Zahlen bieten das bruneiische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländischen Staatsangehörigen ist die Einreise und der Transit nach/durch Brunei nur aus dringenden Gründen gestattet. Die Ausnahmetatbestände müssen vor Reiseantritt genehmigt werden und umfassen Reisen aus geschäftlichen Gründen, Fachkräfte, Reisen von Familienangehörigen, medizinischer Aufenthalt, Studierende, sowie begründete Notfälle.( Der hierzu erforderliche „Entry Travel Pass“ muss spätestens acht Arbeitstage vor Reisebeginn von der in Brunei ansässigen Firma/Agentur/Person online beim bruneiischen Prime Ministers Office gestellt werden. Touristische Reisen sind weiterhin nicht möglich.
Bei Einreise ist das Ergebnis eines innerhalb von 72 Stunden vor Abreise durchgeführten PCR-Tests vorzulegen.. Auch die Ausreise aus Brunei erfordert eine vorherige Genehmigung. Seit dem 1. August 2021 dürfen nur geimpfte Personen aus Brunei ausreisen. Dies gilt auch für Deutsche mit Wohnsitz in Brunei.
Einreisende aus Deutschland müssen derzeit für 14 Tage in Quarantäne (Hotelunterkunft) und werden auf COVID-19 getestet. Die Kosten hierfür sind durch den Reisenden zu tragen. In Einzelfällen konnte bei Nachweis eines vollständigen Impfschutzes die Quarantänezeit auf sieben Tage verkürzt werden. Die Zweitimpfung muss dabei mindestens 14 Tage vor der Einreise nach Brunei erfolgt sein, bei Einzelimpfungen (Johnson & Johnson) sind es 28 Tage.
Durch- und Weiterreise
Land-, Luft- und Seegrenzen sind für touristische Reisen weiterhin geschlossen, Transit ist nicht möglich. Seit dem 1. August 2021 ist die Ausreise für Bewohner von Brunei, auch für ausländische Staatsangehörige, nur mit Nachweis (App oder Impfpass) einer vollständig durchgeführten COVID-19-Impfung möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Deutschland ist stark eingeschränkt und derzeit nur über Kuala Lumpur sowie über Singapur von und nach Frankfurt und München möglich. Die bruneiische Luftfahrtgesellschaft Royal Brunei Airlines bietet vereinzelt Direktflüge von und nach London an.
Beschränkungen im Land
Wohnungen sollen nur in dringenden Fällen verlassen werden, Behörden und Firmen arbeiten in Notbesetzungen.
Das Betreten von Geschäften, Restaurants, Sportanlagen, Moscheen und anderen öffentlichen Gebäuden ist nur mittels Anwendung einer Tracking-/Gesundheits- App und nach Temperaturkontrollen möglich. Wegen der neuen Situation lokaler Übertragungen sind seit 7. August 2021 Moscheen, Gebetshäuser, Kinos, Museen, Kinderspielplätze u. a. vorerst bis zum 21.August 2021 geschlossen.
Hygieneregeln
Social Distancing und generelle Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. Seit dem 7. August 2021 gilt Maskenplicht in Innenräumen und grundsätzlich auch draußen, wenn Distanzregeln nicht eingehalten werden können.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorgaben und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Zugangsregelungen (Temperaturmessung; Gesundheits-App) können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim bruneiischen Ministry of Health.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Health Advice Line des bruneiischen Gesundheitsministeriums unter +673 148.

Finnland - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Finnland ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab. Deutschland zählt derzeit als Risikogebiet.
Aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende müssen zwei negative Tests vorweisen können. Der erste Test muss vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 3 bis 5 Tage nach Einreise erfolgen.
Mit einem Nachweis über die Genesung nach einer Infektion oder einem Nachweis über eine vollständige Impfung besteht keine Testpflicht und auch keine Quarantäneempfehlung.
Für die Einreise aus Staaten, die nicht als Risikogebiet aufgeführt sind, gelten keine Einreisebeschränkungen. Detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen, zur
Testpflicht und zur Quarantäne bieten die finnische Gesundheitsbehörde THL, der finnische Grenzschutz und Finentry.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen zum Teil Beschränkungen. Die Rückreise in oder durch andere EU- und Schengen-Staaten ist jedoch u.a. erlaubt für Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen. Dies gilt auch für Personen, die einen EU- oder Schengen-Aufenthaltstitel haben und in einem anderen EU- oder Schengen-Staat leben.
Reiseverbindungen
Es bestehen Flugverbindungen von deutschen Flughäfen nach Finnland sowie Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Regelungen und Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze der Anzahl von Personen für Versammlungen.
Detaillierte Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in öffentlichen Innenräumen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr besteht zum Teil die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Besuche in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sollen draußen stattfinden. Die Anzahl der Besucher in Innenräumen und die Dauer von Besuchen ist begrenzt. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes, der finnischen Gesundheitsbehörde THL, der finnischen Regierung, der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Informieren Sie sich bei den Fähr- und Fluggesellschaften zu den Beförderungsbestimmungen und Testerfordernissen.

Frankreich - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Besonderheiten in den Regionen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur und in die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique, Réunion, Saint-Barthélemy und Saint-Martin wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 wieder stärker betroffen, jedoch regional sehr unterschiedlich. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt in den Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur, sowie den französischen Überseegebieten Guadeloupe, Martinique, Réunion, , Saint-Barthélemy und Saint-Martin mehr als 100 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Hochrisikogebiet eingestuft sind. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France .
Einreise
Für vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen ist die Einreise nach Frankreich unabhängig von der französische Einstufung des Herkunftslandes in die Kategorie „grün“, „rot“ oder „orange“ ohne Quarantäne oder besonderen Reisegrund möglich. Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• 7 Tage nach Erhalt der zweiten Impfdosis, bei Impfstoffen mit zwei Impfdosen
• 28 Tage nach Erhalt der Impfung, bei einem Impfstoff mit einer Impfdosis
• 7 Tage nach Erhalt der ersten Impfdosis, wenn die Genesung von einer COVID-19-Infektion innerhalb der letzten 6 Monate nachgewiesen werden kann
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Für ungeimpfte Kinder wird jedoch in der Regel ab einem Alter von 12 Jahren ein Test verlangt werden.
Für Personen, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder Ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt folgendes:
Für von der französischen Regierung „grün“ eingestufte Länder :
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Mitgliedstaaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Albanien, Australien, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Brunei, Hong-Kong Israel, Japan, Jordanien, Kanada, den Komoren, Korea, Kosovo, Libanon, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Taiwan, Ukraine, Vanuatu und den Vereinigten Staaten von Amerika und die Ausreise aus Frankreich dorthin ist unter Pandemiegesichtspunkten ohne besonderen Reisegrund möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2021 weiter kontrolliert. Einreisende aus diesen Ländern ab 12 Jahren müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Für Einreisen aus Griechenland, Malta, den Niederlanden, Portugal, Spanien und Zypern muss der Test innerhalb von 24 Stunden vor Abreise erfolgt sein. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage aber höchstens 6 Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid “ oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Für von der französischen Regierung „orange“ eingestufte Länder:
Als „orange“ gelten alle Länder, die von der französischen Regierung nicht „grün“ oder „rot“ – s. unten – eingestuft sind. Hier bedarf es eines negativen PCR-Tests, der nicht früher als 72 Stunden, oder eines negativen Antigentests, der nicht früher als 48 Stunden vor Abreise (für Reisende aus dem Vereinigten Königreich für PCR- oder Antigentest höchstens 24 Stunden vor Abreise) vorgenommen wurde. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines Tests befreit. Außerdem müssen Reisende aus diesen Ländern einen zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Grund erklären und durch geeignete Dokumente, einem Transportunternehmen ggf. vor Abreise, nachweisen, verbunden mit einer Selbstverpflichtung zu einer siebentägigen Quarantäne und zur Duldung weiterer Tests nach Einreise bzw. Quarantäneende.
Für von der französischen Regierung „rot“ eingestuft e Länder:
Für die Einreise bedarf es eines nachgewiesenen dringenden Reisegrundes und eines höchstens 48 Stunden vor Abreise vorgenommenen negativen PCR- oder Antigentests. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines Tests befreit. Reisende müssen sich darüber hinaus bereiterklären, einen Antigentest bei Einreise in Frankreich vornehmen zu lassen. Nach Einreise unterliegen nicht geimpfte Personen einer bußgeldbewehrten zehntägigen Quarantänepflicht an einem vorher anzugebenden Ort. Dies gilt nicht für Flugreisende, die sich ausschließlich im internationalen Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Die abzugebenden Erklärungen sind auf der Webseite des französischen Innenministeriums in französischer und in englischer Sprache veröffentlicht.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit,). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind allerdings möglicherweise eingeschränkt verfügbar. Seit 9. August 2021 ist in allen Flugzeugen, überregionalen Zügen und Bussen die Vorlage eines „pass sanitaire“ verpflichtend, siehe Beschränkungen im Land.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen wieder geöffnet.
Aktuell gilt in Restaurants, Cafés, Einkaufzentren, Einrichtungen der Alten- oder Krankenpflege, sowie in Flugzeugen, Zügen und Bussen (für beides ausgenommen Nahverkehr) außerdem die Pflicht, einen „pass sanitaire“ mit sich zu führen. Dies ist ein Nachweis, über die vollständige Impfung gegen, Genesung von oder aktuelle negative Testung auf eine COVID-19-Infektion. Er kann nach EU-Vorgaben digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid “ oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) oder in Papierform erfolgen.
Nähere Informationen finden sich auf der Website der französischen Regierung
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Maskenpflicht gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Maskenpflicht im Freien ist entfallen. Bei Menschenansammlungen in Warteschlangen oder auf Märkten gilt sie weiter.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika .
Reisen zwischen Französisch Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in den Überseegebieten Martinique (19 bis 5 Uhr) und La Réunion (18 bis 5 Uhr).
Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung .
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festlandsfrankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte I nfobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln; Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die britischen Überseegebiete einschließlich Gibraltar, die Isle of Man und die Kanalinseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Das Vereinigte Königreich ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung , für Schottland die schottische Regionalregierung.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Ein- und Ausreisen auch ohne triftigen Grund sind möglich, jedoch gelten für die Einreise nach England unterschiedliche Einreisebeschränkungen.
Länder sind farblich in verschiedene Kategorien (Listen) eingeteilt, von „green“ über “amber“ bis „red“.
Seit 8. August 2021 ist Deutschland in der Kategorie „green “.
• „Green“: Online-Anmeldung , COVID-19-Test vor Einreise, ein weiterer Test vor/am Tag zwei, keine Quarantäne (auch ohne vollständige Impfung)
• „Amber“: Online-Anmeldung, COVID-19-Test vor Einreise, zwei weitere Tests vor/am Tag zwei und am/nach Tag acht nach Einreise, häusliche Quarantäne von zehn Tagen mit Möglichkeit einer Freitestung am fünften Tag nach Einreise. Personen, die durch den National Health Service (NHS) vollständig geimpft worden sind oder über das Digitale COVID-Zertifikat der EU verfügen und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sind von der Quarantäne und dem Test an Tag acht befreit.
• „Amber plus“ wie „amber“, jedoch keine Befreiung von der Quarantäne, wenn vollständig geimpft.
• „Red“: Online-Anmeldung, Test vor Einreise, zwei weitere Tests vor/am Tag zwei und am/nach Tag acht nach Einreise, Hotel-Quarantäne von zehn Tagen.
• Minderjährige ab 5 Jahren, die in Deutschland wohnhaft sind bzw. dort ihren legalen Aufenthalt haben, müssen vor Einreise und vor oder am Tag 2 nach Einreise einen COVID-19 Test machen. Da Deutschland derzeit auf der grünen Liste steht, gelten keine Quarantäneerfordernisse.
• Minderjährige im Alter zwischen 5 und 10 Jahren, die im Vereinigten Königreich Großbritannien wohnhaft sind bzw. dort ihren legalen Aufenthalt haben, benötigen vor Einreise keinen COVID-19 Test, müssen jedoch den Test vor oder am Tag 2 nach Einreise machen.
Für Für die Einreise nach Schottland gelten ähnliche Regeln. Seit 8. August 2021 ist Deutschland in die grüne Liste eingestuft. Details finden sich auf der Internetseite der schottischen Regierung . Mit Wirkung vom 8. August 04:00 Uhr wird Deutschland (derzeit Kategorie „amber") auch in Schottland in die Kategorie „green “ eingeteilt.
Ähnliche Einreisebeschränkungen gelten in Wales und in Nordirland.
Bei allen Einreisen nach England aus allen Ländern mit Ausnahme Schottlands, Nordirlands, Irlands, Isle of Man, Jersey und Guernsey muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Anerkannt werden PCR-Tests, RT-Lamp-Tests sowie Antigentests („lateral-flow-Test“). Der negative Testnachweis, in Englisch, Französisch oder Spanisch (eine Übersetzung ist nicht ausreichend), muss bereits vor Reisebeginn (vor Einstieg Flugzeug, Fähre und Zug) vorgelegt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 11 Jahren. Weitere Details bietet die britische Regierung . Reisende, die ohne einen negativen COVID-19-Test nach England einreisen, müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 500,- GBP rechnen.
Einreisende nach England und Reisende, die über England nach Wales reisen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste “ aufgehalten haben, müssen neben dem COVID-19-Test vor Einreise für zehn Tage eine Hotelquarantäne in Großbritannien absolvieren. Während des Hotelaufenthalts finden am zweiten und achten Tag nach Einreise weitere Tests statt. Das Hotel ist vorab über eine Website der britischen Regierung zu buchen. Aufenthalt, Verpflegung und die Tests während der Quarantäne kosten 1.750 GBP. Informationen können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden. Verstöße gegen die Quarantänepflicht in einem Hotel und auch falsche Angaben hinsichtlich des Aufenthalts in einem Land auf der „roten Liste “ in den zehn Tagen vor Einreise kann mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Einreisende nach England und Reisende, die über England nach Wales reisen, müssen neben dem COVID-19-Test vor Einreise zusätzlich vorab zwei weitere Tests buchen: einen vor oder am zweiten Tag nach Einreise und einen weiteren Test am oder nach dem achten Tag nach Einreise (Regelung für vollständig Geimpfte s.o.). Die Buchung muss vor/bei Einreise nachgewiesen werden und ist kostenpflichtig. Den Beförderungsunternehmen ist die Beförderung nach Großbritannien ohne einen Nachweis über die Buchung weiterer Tests nach Einreise untersagt. Informationen zu den Tests nach Einreise und welche Anbieter dafür zulässig sind, können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden.
Für alle nach England einreisenden LKW-Fahrer gilt ein verpflichtender COVID-19-Test nach Einreise bei Aufenthalt von mehr als 48 Stunden, alle weiteren 72 Stunden bis zu zwei zusätzliche Tests.
Für Einreisen aus Deutschland nach England, und wenn Sie sich in den zehn Tagen vor Einreise nicht in einem Land auf der „roten Liste “ aufgehalten haben, besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Auch bei einer Befreiung von der Quarantäne bleibt der Test am achten Tag weiterhin verpflichtend. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Darüber hinaus gelten für eine Reihe von Berufen und Tätigkeiten Ausnahmen von den vorgenannten Einreisebeschränkungen.
Für vollständig Geimpfte sowie Genesene gibt es bislang keine Ausnahmen oder Erleichterungen bei der Einreise.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist erlaubt. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten und einen negativen COVID-19-Test vorlegen. Reisende, die sich in den zehn Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste“ aufgehalten haben, müssen sich in eine Hotel-Quarantäne begeben.
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, so auch der Transit durch Belgien.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverbindungen verkehren regelmäßig. Der Eurotunnel nach Frankreich ist unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet. Reisen mit dem Eurostar unterliegen strengen Voraussetzungen. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sind weitere Lockerungen erfolgt, es gelten nur noch wenige Kontaktbeschränkungen.
England hat nahezu alle Beschränkungen aufgehoben. In London besteht weiterhin eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Schottland hat zum 9. August alle Beschränkungen mit Ausnahme weniger Abstands-und Hygienregeln aufgehoben. Details können auf der Webseite der schottischen Regierung nachgelesen werden.
Wales hat bis auf wenige Ausnahmen zum 7. August sämtliche Beschränkungen aufgehoben. Details können auf der Webseite der walisischen Regierung nachgelesen werden.
In Nordirland wurden viele Beschränkungen aufgehoben. Jedoch gilt: Zehn Personen oder drei Haushalte dürfen sich drinnen treffen. Es ist erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu fünfzehn Personen unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung.
Hygieneregeln
Es wird weiterhin empfohlen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England , Wales , Schottland und Nordirland einzuhalten. In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht in der Regel weiterhin eine Verpflichtung dazu.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gelten Einreisebeschränkungen. Alle Einreisenden müssen einen „Travel Tracker account “ anlegen. Länder werden in vier verschiedene Kategorien unterteilt. Deutschland befindet sich aktuell in Kategorie 2: Test bei Einreise und am siebten Tag nach Einreise. Befreiung von der Quarantäne, sobald das Ergebnis des ersten Tests vorliegt und dieser negativ ist. Ausnahmen für aus Deutschland reisende vollständig geimpfte Personen gelten mit Wirkung vom 16. August. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Einreisende nach Jersey müssen bei Einreise über England einen negativen COVID-19 Test, der maximal 72 Stunden vor Abfahrt gemacht werden muss, vorlegen. Direktreisende müssen den Test bei Einreise machen. Eine mögliche Quarantäne hängt vom Impfstatus ab. Weitere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man müssen alle Einreisenden einen negativ COVID-19-Test vorlegen und sich in eine siebentägige Quarantäne begeben, es sei denn sie sind vollständig geimpft. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Einreisen nach Gibraltar sind möglich. Wie in England werden die Länder, aus denen die Reisenden kommen in drei Farben unterteilt. Jede Farbe beinhaltet eigene Einreisebeschränkungen. Einreiseerleichterungen gelten für vollständig Geimpfte. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Einreisen nach Anguilla sind möglich, bedürfen jedoch einer Genehmigung. Alle volljährigen Besucher (außer Schwangere) müssen vollständig geimpft sein (die letzte Impfung muss 21 Tage zurückliegen). Eine elektronische Anmeldung sowie ein negativer COVID-19-Test, der drei bis fünf Tage vor der geplanten Ankunft vorgenommen werden muss, sind erforderlich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen maximal 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende Corona-Tests werden bei Einreise und erneut vier und zehn Tage nach Einreise durchgeführt. Nicht vollständig geimpfte Touristen müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf die britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist über den internationalen Flughafen T B Lettsome möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der British Virgin Islands und die britische Regierung.
Die Flughäfen der Kaimaninseln (Cayman Islands) sind für internationale Reisende geschlossen. Die Regierung gewährt lediglich wenige Ausnahmen für Flüge mit British Airways und Cayman Airways. Vor Einreise muss ein negativer COVID-19 PCR-Test vorgelegt und hier eine Einreisegenehmigung beantragt werden. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen, Geimpfte für fünf Tage. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Die aktuellen COVID-19-Fallzahlen sowie weitere Informationen bieten die Regierung der Cayman Islands und die britische Regierung.
Die Einreise nach Montserrat ist nur über Antigua möglich und derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bieten die Regierung von Montserrat und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist auch für Touristen wieder möglich. Für die Einreise muss ein maximal drei Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Es besteht keine Quarantänepflicht. Infektionszahlen und weitere Informationen bieten Regierung der Turks & Caicos Islands und die britische Regierung.
Reisen nach St. Helena & Dependencies sind wieder möglich. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bieten die Regierung von St. Helena und die britische Regierung.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich wie z.B. einen negativen PCR- oder Antigentest (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Hongkong - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Hongkong wird aufgrund fortbestehender Quarantänebestimmungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Hongkong war bisher von COVID-19 kaum betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Hongkonger Centre for Health Protection und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Am 9. August 2021 hat die Hongkonger Regierung ihre Einreisebeschränkungen angepasst. Länder sind nun in drei Kategorien eingestuft: „high-risk“, „medium-risk“ und „low-risk“. Deutschland wird als „medium-risk“ eingestuft. Einreisen aus Deutschland, auch für in Hongkong nicht ansässige Personen, sind seit dem 9. August 2021 unter folgenden Bedingungen wieder möglich:
• Bei der Einreise aus Deutschland nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) eines ISO 15189-zertifizierten Labors vorgelegt werden. Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis vorliegt, erfolgt der Transport in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel.
• Die Länge der Quarantänezeit im Hotel beträgt für ungeimpfte Personen 21 Tage, für vollständig Geimpfte 14 Tage plus sieben Tage „Self-Monitoring“. Ab dem 18. August 2021 besteht die Möglichkeit für vollständig geimpfte Personen nach der Einreise am Flughafen in Hongkong einen Antikörpertest durchführen zu lassen. Nach zwei Tagen soll das Ergebnis vorliegen. Wenn dieser Test positiv ist, die geimpfte Person also ausreichend Antikörper gebildet hat, wird die Hotel-Quarantäne auf sieben Tage reduziert. Die bereits für die zweite Woche gezahlten Hotelkosten werden zurückerstattet. Der Antikörpertest ist vor der Abreise in Deutschland online zu buchen (der Link wird noch von der Hongkonger Regierung bekannt gegeben). In Hongkong ansässige Personen können bereits vor Abreise von einem in Hongkong anerkannten Labor einen Antikörpertest durchführen lassen, der drei Monate gültig ist und bei Wiedereinreise vorgelegt werden kann.
Ungeimpfte Kinder, die in Begleitung von vollständig geimpften Erwachsenen einreisen, dürfen die verkürzte Quarantäne zusammen mit den Erwachsenen im Hotel und die für ungeimpfte Kinder verbleibende Quarantänezeit von zwei bzw. einer Woche zuhause verbringen.
Wer während des Flugs in der Nähe eines nach Ankunft positiv getesteten Mitreisenden gesessen hat, kann als „close contact“ identifiziert werden und muss sich in eines der von der Hongkonger Regierung eingerichteten Quarantänezentren begeben. Die Länge des dortigen Aufenthalts ist einzelfallabhängig und kann bis zu drei Wochen betragen.
Detailliertere Informationen zur Kategorisierung der Länder, zu den Erfordernissen an die vorzulegenden Unterlagen, zu den Quarantäne-Hotels, zum „Self-Monitoring“, den anerkannten Laboren, etc. bietet die Hongkonger Regierung sowie das Generalkonsulat Hongkong.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern der Weiterflug mit derselben Fluggesellschaft erfolgt, eine Bordkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Reiseverbindungen
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Im Innenbereich von Restaurants, Bars, Fitnesseinrichtungen, etc. ist weiterhin nur eine begrenzte Anzahl von Besuchern erlaubt. Begrenzungen entfallen, wenn alle Gäste und das Personal eine COVID-19-Impfung nachweisen können. Beim Betreten der Einrichtung ist außerdem eine Online-Registrierung bzw. das Ausfüllen eines Anmeldezettels verpflichtend. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und der Regierung von Hongkong.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 10.08.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Indonesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen, das Gesundheitssystem ist überlastet. Indonesien ist deshalb als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht eine Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige Die Einreise ist aktuell ausschließlich Inhabern von dauerhaften Aufenthaltstiteln (KITAS und KITAP) erlaubt, siehe Homepage der indonesischen Immigrationsbehörde . Touristen ist die Einreise weiterhin nicht gestattet.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 12 Jahren ein Nachweis über einen vollständigen Impfschutz nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt.
Nach der Einreise erfolgt eine achttägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich), wo binnen 24 Stunden nach Einreise ein erneuter kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt. Am siebten Tag der achttägigen Quarantäne müssen sich Reisende erneut einem kostenpflichtigen Test unterziehen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine kostenpflichtige Einweisung in ein Krankenhaus bzw. eine Quarantäneeinrichtung. Im Anschluss an die achttägige Hotelquarantäne soll eine vierzehntägige Heimquarantäne eingehalten werden. Reisende, die aus dem Ausland ohne Impfnachweis oder ohne gültigen PCR-Test einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Für Geimpfte oder Genesene gibt es bei der Einreise und im Alltag keinerlei Erleichterungen oder Befreiungen.
Bei Einreise wird am Flughafen eine Registrierung im indonesischen „Health Portal“ verlangt, die durch die Nutzung der App „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) erfolgen soll. In Einzelfällen wird aber auch das Ausfüllen eines bereitgestellten Formulars in Papierform akzeptiert.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen, aktuell verbietet Singapur ein Umsteigen von Passagieren aus Indonesien. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr von bzw. nach Java und Bali wird ein Impfnachweis (mindestens erste Impfdosis) verlangt. Zusätzlich wird bei Flugreisen ein negativer maximal 48 Stunden alter PCR-Test gefordert, bei sonstigen Transportmitteln ein negativer maximal 24 Stunden alter Antigentest. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Im Reiseverkehr zwischen Städten und Distrikten innerhalb Java und Bali wird ein Impfnachweis benötigt. Bei nachgewiesener zweiter Impfdosis wird ergänzend ein negativer maximal 24 Stunden alter Antigentest gefordert. Bei nachgewiesener lediglich erster Impfdosis wird ergänzend ein negativer maximal 48 Stunden alter PCR-Test verlangt.
In ganz Indonesien wird – dies gilt auch für Kinder ab 12 Jahren – für eine Rückkehr nach Jakarta zum Erreichen eines internationalen Anschlussfluges neben dem negativen PCR-Testergebnis die Vorlage eines Impfnachweises verlangt. Bei Vorlage eines gültigen internationalen Flugtickets und auf Antrag bei der örtlichen Gesundheitsbehörde kann jedoch eine Befreiung von der Vorlage eines Impfnachweises beantragt werden.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben die Transportunternehmen.
Für Java und Bali gelten zunächst bis 16. August 2021, für weitere Regionen bis zunächst 23. August 2021 erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit Ausgangsbeschränkungen und Straßensperren.
In Jakarta und weiteren Städten in Java können Einkaufs- und Handelszentren testweise wieder eingeschränkt öffnen. Zugang soll nur nach Vorlage eines Impfnachweises gewährt werden. Personen unter zwölf Jahren und über siebzig Jahren sollen keinen Zugang erhalten.
In ganz Indonesien wird – dies gilt auch für Kinder ab 12 Jahren – für eine Rückkehr nach Jakarta zum Erreichen eines internationalen Anschlussfluges neben dem negativen PCR-Testergebnis die Vorlage eines Impfnachweises verlangt. Bei Vorlage eines gültigen internationalen Flugtickets und auf Antrag bei der örtlichen Gesundheitsbehörde kann jedoch eine Befreiung von der Vorlage eines Impfnachweises beantragt werden.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens.

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu sollte vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufgenommen werden.
Sofern eine Einreise gestattet wird, kann die anschließende Quarantäne in der Regel in Heimquarantäne verbracht werden, wenn eine entsprechende Erklärung ausgefüllt wird und eine eigene abgeschlossene Wohneinheit hierfür zur Verfügung steht, andernfalls muss die Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft verbracht werden. Die Heimquarantäne kann mit elektronischen Mitteln überwacht werden.
Reisende müssen außerdem bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis, in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer, vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt für alle Reisende unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion. Nach Einreise gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht. Erklären sich Reisende bereit, am siebten Quarantänetag einen weiteren PCR-Test durchzuführen, kann die Quarantäne von 14 auf 7 Tage (bzw. bis zum Erhalt des Testergebnisses) verkürzt werden.. Die bislang bestehenden Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Reisende, die nachweisen können, in Israel geimpft worden zu sein oder bereits an COVID-19 erkrankt gewesen zu sein, sind bei Einreisen aus oder Voraufenthalten in Risikogebieten ausgesetzt. Deutschland gilt seit 11. August 2021 als Risikogebiet.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet. Für Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) ist die Nutzung des Übergangs nur mit gültiger Einreiseerlaubnis der zuständigen israelischen Behörden möglich. Vor und bei Einreise sind PCR-Tests obligatorisch.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist für Ein- und Ausreisen geöffnet. Vor Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah gilt die Pflicht zum Nachweis eines negativen PCR-Tests.
Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung .
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich für einige Stunden für Ausreisen geöffnet. Vor und bei Ausreise sind PCR-Tests obligatorisch. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein Visum sowie eine zusätzliche Genehmigung jordanischer Behörden. Inhaber von palästinensischen Personenkennziffern (nur West Bank ID, nicht Gaza ID) können den Grenzübergang ohne gesonderte Genehmigungen passieren, sofern sie unmittelbar zum Flughafen Amman weiter- und von dort aus Jordanien ausreisen.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
Coronabeschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst. In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand.
Hygieneregeln
In Israel besteht in Innenräumen eine Maskenpflicht. Im Außenbereich empfiehlt die israelische Regierung, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, das Tragen einer Maske.
In den Palästinensischen Gebieten besteht weiterhin Maskenpflicht; die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.

Kosovo - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Kosovo ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländische Staatsangehörige müssen unabhängig vom Herkunftsland und Reiseweg bei Einreise einen aktuellen negativen Antigen- oder PCR-Test (Probeentnahme maximal 72 Stunden vor Einreise) vorlegen.
Reisende, die über einen Nachweis verfügen, dass sie seit mindestens zwei Wochen vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, benötigen keinen Negativtest bei Einreise.
Durch- und Weiterreise
Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von und zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als drei Stunden beträgt.
Reiseverbindungen
Es werden fast alle regulären Flugverbindungen angeboten, allerdings z.T. mit verminderter Frequenz. Der öffentliche Nahverkehr ist auf max. 50% Passagierkapazität beschränkt, Taxis dürfen max. 3 Passagiere befördern.
Beschränkungen im Land
Versammlungen des öffentlichen Interesses dürfen mit begrenzter Teilnehmerzahl stattfinden. Private Feiern sind mit begrenzter Teilnehmerzahl und bis längstens 23 Uhr gestattet.
Die Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe sind beschränkt. Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, u.a. bestehen nur sehr geringe Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Am Eingang von öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren finden verstärkt Körpertemperaturmessungen statt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Kosovo.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter der Telefonnummer +383 (0)38 200 80 800.

Malaysia - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Für Geimpfte gelten ab dem 10. August gewisse Erleichterungen. Details dazu siehe Garda World.

Montenegro - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Montenegro ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, das Institut für öffentliche Gesundheit, die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
EU-Staatsangehörige, sowie Ausländer mit EU-Aufenthaltstitel und Ausländer, die sich mindestens 15 Tage vor Einreise nach Montenegro durchgängig in der EU aufgehalten haben, können ohne Test- oder Impfnachweis nach Montenegro einreisen.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr zwischen Belgrad und Bar findet statt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht.
Beschränkungen im Land
Geschäfte und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe sind geöffnet. In Restaurants ist der Zutritt nur mit einem Impf- oder Genesenennachweis oder einem negativen PCR-Test erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand und in Nationalparks, sowie auf öffentlichen Flächen, sofern die geltenden Abstandsregeln von zwei Metern eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr)

Rumänien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Rumänien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für EU-Bürger sowie für Personen, die aus EU-Staaten, aus dem EWR oder aus der Schweiz nach Rumänien einreisen und keine COVID-19-Symptome aufweisen, gelten bei der Einreise folgende Regelungen:
Es gilt eine Länderkategorisierung in grüne, gelbe und rote Zonen. Diese Einstufung in Risikogebiete wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Deutschland ist derzeit als grüne Zone und damit nicht als Risikogebiet eingestuft. Reisende aus Ländern der grünen Zone brauchen keine Einreiseanmeldung vorzunehmen. Sie müssen weder ein negatives Testergebnis vorweisen noch müssen sie in Quarantäne.
Personen, die aus Ländern der gelben oder roten Zone einreisen, müssen eine Einreiseanmeldung vornehmen. Sie unterliegen nach Einreise grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Diese kann am zehnten Tag verlassen werden, sofern ein am achten Tag durchgeführter PCR-Test negativ ist und der Betroffene keine spezifischen Symptome aufweist.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten unter anderem für
• Geimpfte, bei denen die vollständige Impfung mindestens zehn Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist und die einen Nachweis hierüber bei der Einreise vorlegen können.
• Kinder bis einschließlich sechs Jahren
Kinder zwischen sechs und sechzehn Jahren sind bei Vorlage eines negativen PCR-Tests, der - je nach Beförderungsmittel - nicht älter als 72 Stunden vor Einsteigen/Einreise sein darf, ebenfalls von der Quarantänepflicht befreit.
• Reisende, die aus einem Land der gelben Zone einreisen und einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
• Genesene, die in den letzten 180 Tagen vor Einreise auf COVID-19 positiv getestet wurden.
Zur Quarantänepflicht gelten weitere Ausnahmen. Über Einzelheiten berät das zuständige regionale rumänische Gesundheitsamt .
Die Straßengrenzübergänge sind geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Transitreisende sind von der Quarantänepflicht befreit, sofern der Aufenthalt in Rumänien nicht länger als 24 Stunden dauert.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
Bis zum 9. September 2021 gilt in Rumänien der Alarmzustand. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Die Regierung hat stufenweise Maßnahmen je nach Höhe der Inzidenz in den betroffenen Ortschaften beschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Je nach Entwicklung der Infektionszahlen kann es insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Hygieneregeln
Landesweit besteht in geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (nur Kinder unter fünf Jahren sind ausgenommen). Bei einer Überschreitung der Inzidenz von über 2/1.000 Einwohner/14 Tagen können von den rumänischen Behörden weitere Maßnahmen beschlossen werden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
• Bitte erkundigen Sie sich beim jeweils zuständigen regionalen Gesundheitsamt nach den aktuell geltenden Regelungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112.

Saudi-Arabien - Änderung Einreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land; redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Saudi-Arabien ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das saudi-arabische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland nach Saudi-Arabien ist seit Ende Mai 2021 grundsätzlich wieder möglich. Für die Einreise nach Saudi-Arabien ist eine Aufenthaltserlaubnis mit entsprechendem Re-Entry-Visum oder ein gültiges Visum erforderlich. Auch die Einreise mit Touristenvisum ist seit August 2021 wieder möglich, die Website visa.visitsaudi.com wieder zugänglich.
Die Einreise nach Saudi-Arabien aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Türkei, dem Libanon, Ägypten, Indonesien, Pakistan, Indien, Brasilien, Südafrika und einigen anderen Ländern ist weiterhin nicht gestattet, auch nicht nach bloßem Transitaufenthalt in einem der Länder.
Alle Reisenden ab acht Jahren, die nicht saudi-arabische Staatsangehörige sind, müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der zum Zeitpunkt des Abflugs nicht älter als 72 Stunden ist. Reisende müssen sich bei der Einreise nach Saudi-Arabien in eine siebentägige institutionelle Quarantäne begeben (Befreiung hiervon für vollständig Geimpfte s.u.). Am ersten sowie am siebten Tag nach Einreise müssen sie sich weiteren PCR-Tests unterziehen. Sind beide Ergebnisse negativ, endet die institutionelle Quarantäne am achten Tag. Kinder unter acht Jahren sind von der Testpflicht befreit. Die institutionelle Quarantäne erfolgt in der Ankunftsstadt. Fluggesellschaften, die Flüge nach Saudi-Arabien anbieten, müssen die Quarantäne ihrer Fluggäste in einer der institutionellen Quarantäneeinrichtung sicherstellen, die Kosten tragen die Reisenden selbst.
Folgende Personengruppen sind von der institutionellen Quarantäne befreit:
• Saudi-arabische Staatsbürger, ihre Ehepartner, Kinder sowie sie begleitende Bedienstete und Iqama-Inhaber, sofern sie mindestens einmal geimpft, 14 Tage seit ihrer Erstimpfung vergangen sind oder sie innerhalb der letzten sechs Monate von einer COVID-Erkrankung genesen sind und laut Tawakkalna-Status immun sind.
• Reisende, die vollständig geimpft sind und vor mehr als 14 Tagen die finale Dosis erhalten haben. Anerkannt sind die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (2 Dosen), AstraZeneca (2 Dosen), Moderna (2 Dosen) und Johnsson & Johnsson (1 Dosis). Die entsprechenden Impfnachweise müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise auf der Webseite der saudi-arabischen Regierung registriert werden und werden dann automatisch in die App „Tawakkalna“ übernommen. Die Impfnachweise der Einreisenden müssen von den offiziellen Gesundheitsbehörden des Landes, das die Impfung durchgeführt hat, anerkannt und in englischer oder arabischer Sprache gefasst sein. Reisende müssen ihren Impfnachweis für die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes im Original mit sich führen.
• Weitere Informationen zur Anerkennung von Impfnachweisen bietet die Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien.
• Flugbegleitpersonal, Gesundheitspersonal, offizielle Delegationen, Reisende mit diplomatischem Visum sowie akkreditierte Diplomaten und Familienmitglieder ihres Haushalts.
Zudem müssen Reisende über eine (Reise-)Krankenversicherung verfügen, die auch eine COVID-19 Infektion abdeckt. Davon ausgenommen sind saudi-arabische Staatsangehörige, Wohnsitz-Inhaber in Saudi-Arabien und Bürger der Staaten des Golf-Kooperationsrats. Die Krankenversicherung sollte ambulante Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Notfälle und institutionelle Quarantäne von bis zu 14 Tagen abdecken.
Durch- und Weiterreise
Der Flughafentransit ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht für Einreisende aus bestimmten Ländern, siehe Einreise.
Für die Ausreise aus dem Land gelten die Vorschriften des Ziellandes.
Reiseverbindungen
Reiseverbindungen von und nach Saudi-Arabien sind zurzeit eingeschränkt, da der Transit über verschiedene Länder nicht möglich ist.
Beschränkungen im Land
In Saudi-Arabien gilt ein Versammlungsverbot für Gruppen über 50 Personen. Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet. Es kann zu Temperaturmessungen und der Überprüfung der Nutzung der Corona-App „Tawakkalna“ beim Betreten von Läden und Behörden kommen. Seit August 2021 ist der Zutritt zu öffentlichen Gebäuden nur noch für vollständig Geimpfte gestattet, die Impfung ist über die App „Tawakkalna“ nachzuweisen.
Hygieneregeln
Neben der Nutzung der „Tawakkalna“-App besteht im öffentlichen Raum die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, zum regelmäßigen Händewaschen und zur Wahrung sozialer Distanz.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Beachten Sie für eine eventuelle Ausreise über Bahrain, dass sich die bahrainischen Einreisebestimmungen jederzeit ändern können und informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Vertretung von Bahrain.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über sonstige Maßnahmen der saudi-arabischen Regierung auch auf der Seite der Botschaft Riad.

Singapur - Änderung Beschränkungen im Land
In Singapur gelten ab dem 10. August 2021 gewisse Erleichterungen für Geimpfte. Dies betrifft Zusammenkünfte sowie die Zugangsbeschränkungen in Restaurants und Shopping Malls. Details dazu bei Garda World

Spanien - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 erneut stark betroffen. Spanien ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet (Deutschland ist, mit Ausnahme von Hamburg , derzeit kein Risikogebiet, siehe „Risk countries/Areas“) aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 1 und 6 Uhr in größeren Gemeinden mit hoher Inzidenz. Davon betroffen sind u.a. Barcelona, Girona und Tarragona sowie einige Touristenorte an der Küste. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen weiterhin beschränkt. Restaurationsbetriebe und Diskotheken schließen um 0:30 Uhr. Weitere Informationen bieten die katalanischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 1 und 6 Uhr in größeren Gemeinden mit hoher Inzidenz. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen weiterhin beschränkt. Spezielle Auflagen und eingeschränkte Öffnungszeiten gelten u.a. für Restaurationsbetriebe und Diskotheken. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
In Andalusien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Es gibt weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. In vielen Küstenorten dürfen nachts die Strände nicht betreten werden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt. Zwischen 1 Uhr und 6 Uhr gilt derzeit ein Verbot von Zusammenkünften für Personen aus unterschiedlichen Haushalten.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) übersandt werden.
Für Reisende aus anderen spanischen Regionen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgte Erstimpfung oder einen Nachweis über eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende COVID-19 Infektion vorlegen, entfällt die Testnachweispflicht bei Einreise auf die Kanaren.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Personen ab zwölf Jahren (auch wenn sie aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) nachweisen:
• entweder ein maximal 72 Stunden altes negatives Testergebnis
• oder die vollständige Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff
• oder zumindest den Erhalt der Erstimpfung innerhalb eines Zeitraums zwischen 15 Tagen und vier Monaten vor der Ankunft
• oder die Genesung von einer COVID-19-Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von längstens sechs Monaten vor der Ankunft gemäß amtlichem Attest.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die Maskenpflicht im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen, es sei denn, das Publikum befindet sich auf Sitzplätzen, die den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern gewährleisten. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Nähere Informationen finden sich in der spanischen Verordnung.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Tunesien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 sehr stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.
Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren besteht die Pflicht, bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorzulegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist.
Sowohl die Bestätigung der elektronischen Einreiseanzeige, als auch der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis sollten in ausgedruckter Form mitgeführt werden.
Außerdem müssen sich alle Einreisenden bei Ankunft zu einer siebentägigen häuslichen Quarantäne verpflichten.
Für Pauschaltouristen gilt ebenfalls die Pflicht, bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorzulegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Sie müssen sich jedoch nicht in häusliche Quarantäne begeben. Während des Aufenthalts sollen sich Pauschalreisende ausschließlich im Rahmen der Reisegruppe bewegen.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Die tunesische Regierung hat eine landesweite nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr verhängt. Daneben gelten in den folgenden Gouvernoraten weitergehende Beschränkungen:
Reisen in und aus dem Großraum Tunis sind weiterhin verboten. Alle öffentlichen und privaten Versammlungen und Feiern sind untersagt. Kulturelle, sportliche und andere Veranstaltungen sind vorerst ausgesetzt, Gotteshäuser, Fitnessstudios und Hammams geschlossen. Cafés und Restaurants dürfen nur noch im Außenbereich und bis 16 Uhr geöffnet bleiben. Im Gouvernorat Zaghouan besteht auf unbestimmte Zeit eine Ausgangssperre zwischen 17 und 5 Uhr. Schulische Einrichtungen, Verwaltungs- und lebenswichtige Einrichtungen sind davon ausgenommen.
In den Gouvernoraten Béja Nord und Süd sowie Amdoun gilt neben der Ausgangssperre ein Verbot von Menschenansammlungen, kulturellen Aktivitäten und Familienfeiern. Märkte und Läden bleiben geschlossen, außer Lebensmittelläden. Die Gouvernorate sind von der Außenwelt abgeriegelt. Lediglich Schüler, die zu schulischen Prüfungen gelangen müssen, dürfen sie verlassen.
Das Gouvernorat Siliana ist abgeriegelt und darf nur in absoluten Notfällen mit Genehmigung betreten oder verlassen werden. Der Verkehr der staatlichen Busbetriebe wurde eingestellt. Öffentliche und private Kultur- und Sportveranstaltungen sind verboten. Märkte, Cafés, Restaurants, öffentliche Bäder und Unternehmen bleiben geschlossen. Ausnahmen gelten nur für die Ablegung der Abiturprüfungen sowie Einrichtungen mit lebensnotwendiger Infrastruktur.
Einzelne Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt werden.
Restaurants, Cafés, Einkaufszentren und Moscheen sind im Rest des Landes tagsüber geöffnet, allerdings mit begrenzten Platzkapazitäten.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, Einweggeschirr und –besteck sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Drucken Sie die elektronische Einreiseanzeige, als auch den in englischer oder französischer Sprache ausgestellten Testnachweis für Kontrollen aus.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 11.08.2021

Beitrag von Birgitt »

Botswana - Änderung Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Botsuana wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Botsuana ist von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Gaborone. Auch im Norden des Landes nimmt das Infektionsgeschehen zu. Botsuana ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die botsuanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Botsuana ist unter Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Bei der Einreise wird in der Regel ein weiterer Schnelltest vorgenommen.
Durch- und Weiterreise
Alle Grenzübergänge an den Landgrenzen sind derzeit geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wird sukzessive wieder aufgenommen. Regulärer Flugverkehr besteht von und nach Gaborone, Maun und Kasane.
Beschränkungen im Land
Reisen innerhalb Botsuanas sind wieder uneingeschränkt möglich.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Hygieneregeln sind zu beachten. An allen Orten an denen Menschen zusammenkommen können, inklusive Restaurants, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln, muss ein Register geführt werden. Es finden Temperaturkontrollen statt.
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der botsuanischen Regierung auf der Facebook-Seite des Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline unter 16649.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Laos - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Laos wird aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Laos bewegt sich auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das laotische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Laos ist derzeit weitgehend abgesperrt. Ausnahmen bestehen für laotische Staatsangehörige, ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten unter Einhaltung von Quarantänevorschriften und nur nach vorheriger Genehmigung durch das laotische Außenministerium. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test aus dem Abreiseland vorzulegen, welcher zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alle Einreisenden sind verpflichtet, die App „Lao KYC“ herunterzuladen und diese zu aktivieren. Ausnahmen gelten für Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen. Nach der Einreise ist ein Wiederholungstest verpflichtend, der kostenpflichtig (650.000 laotische KIP, umgerechnet ca. 55,- Euro) ist. Danach ist eine Quarantäne von 14 Tagen in zugelassenen Hotels vorgeschrieben. Während der Quarantäne ist ein Tracking-Armband zu tragen, welches für 6 USD/Tag gemietet werden muss. Ausnahmen gelten für Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen. Außerdem ist der Erwerb einer vom laotischen Außenministerium vorgegebenen Krankenversicherung bei Einreise Pflicht (Kosten etwa 100,- USD). Die Ausstellung von „Visa upon Arrival“ oder eines E-Visa für Laos ist derzeit bis auf weiteres ausgesetzt. Touristenvisa werden nicht mehr ausgestellt. Visa können aktuell nur in bestimmten Ausnahmefällen, z.B. für ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten, bei der zuständigen laotischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge zwischen Laos und den Nachbarländern sind für den Personenverkehr gesperrt.
Reiseverbindungen
Inlandsflüge mit der nationalen Fluggesellschaft Lao Airlines sind für Geimpfte ausschließlich mit Reisegenehmigung des COVID-19 Task Force Committee möglich.
Reguläre, kommerzielle Flugverbindungen von und nach Laos sind eingestellt. Damit ist Laos von den wichtigen Umsteigeflughäfen abgeschnitten. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur mit unregelmäßig stattfindenden Charterflügen über Seoul/Südkorea oder Kuala Lumpur/Malaysia möglich. Dabei darf der Aufenthalt in den Transitflughäfen einen Zeitraum von 24 Stunden nicht überschreiten. Spätestens sieben Tage vor der geplanten Ausreise aus Laos müssen sich deutsche Staatsangehörige bei der deutschen Botschaft in Vientiane melden, da diese deren Ausreise dem laotischen Außenministerium mitteilen muss.
Zusätzlich wird allen Reisenden empfohlen, auch für die Ausreise aus Laos einen negativen COVID-19-Test vorzulegen (ebenfalls kostenpflichtig: 650.000 laotische KIP, umgerechnet ca. 55,-Euro, für Ausländer einschl. Diplomaten), um Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Ausreise zu vermeiden.
Beschränkungen im Land
Für die Hauptstadt Vientiane und die Provinzen gilt derzeit ein Lockdown. Daraus resultieren strengere Lockdown-Maßnahmen in Distrikten mit erhöhten Infektionszahlen, den sog. "red and yellow zones" und entsprechend weniger strengere Maßnahmen in Distrikten mit nur geringem Infektionsgeschehen, den sog. "green zones". Die Einteilung der Distrikte in die jeweiligen Zonen erfolgt durch die zuständige Provinzregierung und kann sich fortlaufend ändern. Reisen zwischen den Provinzen sind nur möglich für Personen, die an ihren Wohnort oder Arbeitsplatz zurückkehren müssen, für Personen mit spezieller Genehmigung des COVID-19 Task Force Comittee, für den Warenverkehr und zwischen Provinzen ohne lokales Infektionsgeschehen.
Banken, medizinische Einrichtungen, Apotheken, Postämter, Supermärkte, sowie Cafés und Restaurants sind geöffnet. Hotels und Resorts dürfen nur Übernachtungs- und Restaurantservice anbieten.
Hygieneregeln
Der Zugang in vielen Einrichtungen ist derzeit nur mit Maske und vorheriger Temperaturmessung gestattet. Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln, insbesondere regelmäßiges Händewaschen, werden von der laotischen Regierung landesweit dringend angeraten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Bei COVID-19- Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden telefonisch unter 165, 166 oder unter +856-20 5406-6777 und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
• Sollten Sie sich noch in Laos aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Vientiane.

Griechenland - Änderung Beschränkungen im Land
In der Touristenstadt Heraklion auf der griechischen Ferieninsel Kreta gilt vorerst eine nächtliche Ausgangssperre. Die Ausgangssperre von 1.00 bis 6.00 Uhr trete in der Nacht zum Donnerstag in Kraft und gelte bis kommenden Dienstag, teilte die Zivilschutzbehörde mit. In Chania auf Kreta sowie auf den griechischen Inseln Mykonos und Zakynthos war die Beschränkung schon vorher in Kraft getreten. Bars und Restaurant dürfen demnach keine Musik spielen, um Menschenansammlungen zu verhindern. Außerdem dürfen nicht mehr als 20 Menschen zusammensitzen. Quelle: tagesschau.de

Indien - Änderung Beschränkungen im Land
Lokalzüge in der indischen Finanzmetropole Mumbai dürfen ab Ende dieser Woche nur Menschen transportieren, die seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft sind. Ab Mittwoch können Menschen von der Bahn gegen Vorlage einer Impfbescheinigung einen dazu nötigen Bahnpass erhalten. Das teilten die Behörden in Mumbai mit. Mitarbeiter der Regierung und Gesundheitspersonal dürften auch ungeimpft Zug fahren. Quelle: tagesschau.de

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
In Israel müssen unter anderem auch Reiserückkehrer aus Deutschland ab heute sieben Tage in Quarantäne. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene. Deutsche und andere ausländische Individualtouristen dürfen unterdessen weiterhin nicht nach Israel einreisen. Quelle: tagesschau.de

Marokko - Änderung Einreise; redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Marokko ist von COVID-19 stark betroffen, wobei von einer hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen ist. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt zudem landesweit mehr als 100 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Marokko als Hochrisikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien und Mauretanien sind geschlossen.
Reiseverbindungen von und nach Marokko sind eingeschränkt mit Sonderflügen und –fähren möglich, wobei Fährverbindungen nur zwischen Marokko und Frankreich bzw. Italien angeboten werden. Der Fährverkehr für Reisende zwischen Marokko und Spanien ist ausgesetzt.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen unabhängig von der Staatsangehörigkeit, für Reisende mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Land der von den marokkanischen Behörden erstellten Liste A, darunter derzeit auch Deutschland. Die Liste soll zweiwöchentlich durch das marokkanische Außenministerium aktualisiert werden.
Zur Einreise ist für Reisende aus einem Land der Liste A ein PCR-Test erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise erfolgt sein darf. Das Testergebnis muss in französischer, hilfsweise englischer Sprache vorgelegt werden. Die Vorlage eines PCR-Tests ist auch für Genesene erforderlich. Personen, die mit einem von der marokkanischen Regierung zugelassenen Impfstoff geimpft sind (dazu gehören alle in Deutschland verwendeten Impfstoffe) sollen mit offiziellem Impfnachweis ohne PCR-Test einreisen dürfen.
Bei der Einreise soll ein sog. „Fiche Sanitaire “ ausgefüllt vorgelegt werden. Es kann elektronisch ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise nach/aus Marokko ist mit Sonderflügen verschiedener Fluggesellschaften sowie mit Sonderfähren nach Frankreich und Italien wieder möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften. Personenfähren zwischen Marokko und Spanien sind weiter ausgesetzt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 10. September 2021 gilt der Ausnahmezustand und eine verschärfte Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr.
Es besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Städten, Provinzen und Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein oder sind ganz geschlossen. Der ÖPNV verkehrt eingeschränkt und darf ebenfalls nur zu höchstens 50% ausgelastet sein. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen sind die Großräume Marrakech, Casablanca und Agadir weiträumig abgeriegelt und öffentliche Einrichtungen geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung.
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort, sollten Sie für die Einreise nach Deutschland einen Testnachweis benötigen. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.

Montenegro - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Montenegro ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, das Institut für öffentliche Gesundheit, die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
EU-Staatsangehörige, sowie Ausländer mit EU-Aufenthaltstitel und Ausländer, die sich mindestens 15 Tage vor Einreise nach Montenegro durchgängig in der EU aufgehalten haben, können ohne Test- oder Impfnachweis nach Montenegro einreisen.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr zwischen Belgrad und Bar findet statt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht.
Beschränkungen im Land
Geschäfte und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe sind geöffnet. Der Zutritt zum Innenbereich gastronomischer Betriebe (Restaurants, Cafés, Bars, Diskotheken etc.) ist nur mit dem Nachweis einer Impfung (erste Dosis ist ausreichend), eines negativen PCR- (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen- (nicht älter als 48 Stunden) Tests oder eines höchstens 180 Tage alten Genesenennachweises möglich. Der Nachweis kann digital oder in Papierform erbracht werden.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand und in Nationalparks, sowie auf öffentlichen Flächen, sofern die geltenden Abstandsregeln von zwei Metern eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr)

Serbien - Änderung Einreise; Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Serbien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige ohne serbische Aufenthaltserlaubnis müssen bei Einreise nach Serbien, sofern sie nicht aus einem vom serbischen Institut für öffentliche Gesundheit bestimmten Risikogebiet (derzeit: Indien) einreisen, einen der folgenden Nachweise vorlegen:
• Entweder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein darf. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, durchgeführt worden sein oder
• ein staatliches Impfzertifikat über eine vollständige Impfung aus Serbien, Griechenland, Kroatien, Rumänien, San Marino, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Armenien, Georgien, Libanon, Marokko, Moldau, Tunesien, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate oder
• einen von einer Behörde ausgestellten Genesenennachweis aus Deutschland, Serbien, Andorra, Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tunesien, Türkei, USA. Die dem Nachweis zugrundeliegende erste positive Testung muss mindestens 14 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests entfällt insbesondere für:
• Kinder bis 12 Jahre,
• Transitreisende für maximal 12-stündigen Transit,
• Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr,
• Deutsche, die ihren Wohnsitz in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Montenegro, Nordmazedonien oder Ungarn haben, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise dem örtlichen zuständigen Gesundheitsamt einen negativen PCR- oder Antigen-Test eines serbischen Referenzlabors vorlegen.
• Deutsche Staatsangehörige, die zu Geschäftszwecken nach Serbien einreisen, benötigen keinen PCR-Test, wenn sie die serbische Industrie- und Handelskammer 48 Stunden vor Einreise per E-Mail über die Einreise informieren. Dabei sind mit Firmenschreiben Vor- und Nachname, Passnummer und Ausstellungsland, der geschäftliche Grund für die Einreise, das Datum und der Grenzübergang der Einreise nach Serbien, Flugnummer oder Autokennzeichen, Adresse und Aufenthaltsdauer in Serbien, Kontakttelefon und E-Mailadresse mitzuteilen. Weiterhin ist innerhalb von 24 Stunden nach Einreise der serbischen Industrie- und Handelskammer ein negativer PCR- oder Antigentest vorzulegen, der von einem Referenzlabor in Serbien ausgestellt wurde. Weitere Informationen bietet die serbische Industrie- und Handelskammer .
Minderjährige zwischen 12 und 18 Jahren können auch ohne einen der o.a. Nachweise einreisen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise der zuständigen serbischen Gesundheitseinrichtung entweder einen PCR- oder einen Antigentest eines serbischen Referenzlabors vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis können ohne PCR-Test einreisen,
• wenn sie entweder vollständig geimpft sind (bei den Impfstoffen AstraZeneca und Johnson & Johnson ist eine Dosis ausreichend) und darüber eine Bescheinigung der zuständigen Gesundheitseinrichtung/Behörde des Staates, in dem die Impfung stattgefunden hat, vorweisen oder
• wenn sie einen von einer Behörde ausgestellten Genesenennachweis aus Deutschland, Serbien, Andorra, Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tunesien, Türkei oder den USA vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die ohne negativen PCR-Test und ohne einen o.a. Genesenennachweis einreisen und nicht unter eine der o.a. Ausnahmen fallen, müssen sich für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Einreise, Aufenthalt, Kontaktdaten und Gesundheitszustand müssen bei den serbischen Behörden (in Serbisch oder Englisch) innerhalb von 24 Stunden registriert werden.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, oder Ungarn nach Serbien zurückkommen, können ohne PCR-Test, Genesungsnachweis und ohne Quarantäne einreisen.
Deutsche Staatsangehörige, die aus einem vom serbischen Institut für öffentliche Gesundheit bestimmten Risikogebiet einreisen, müssen vor Einreise online die „Foreigners Surveillance Registration" ausfüllen und bei Einreise die Bestätigungsnachricht hierüber vorlegen. Zudem ist neben einem negativen PCR-Test oder einem Genesenennachweis (zu Anforderungen siehe oben) eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung, sich nach Einreise für sieben Tage in Selbstisolation zu begeben, bei Einreise vorzulegen. Nach Einreise müssen sich Reisende auf direktem Wege in die von ihnen in der „Foreigners Surveillance Registration" angegebene Unterkunft begeben, sich dort für sieben Tage absondern und am ersten und siebten Tag eine kostenpflichtige PCR-Testung durch das jeweils zuständige staatliche Gesundheitsamt durchführen lassen.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Für Gastronomiebetriebe und kulturelle Einrichtungen gelten Beschränkungen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann, ist verpflichtend.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die serbischen COVID-19 Einreisebeschränkungen auf der Seite des serbischen Außenministeriums (Englisch) und über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch) oder bei der Hotline des serbischen Gesundheitsministeriums für COVID-19-Fragen: +381-64-8945235 und des Batut-Instituts: +381-11-2684566. Weitere Informationen zu Anlaufstellen finden Sie beim serbischen Gesundheitsministerium.

Singapur - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Singapur wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Singapur ist bisher von COVID-19 mäßig stark betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Singapur unterliegt nach wie vor starken Einschränkungen.
Inhaber von Daueraufenthaltstiteln (Permanent Residents) dürfen einreisen. Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln dürfen nach vorheriger Genehmigung durch das Ministry of Manpower (MoM) oder der Immigration and Checkpoints Authority (ICA) einreisen. Die Zuständigkeit, teilweise auch anderer Behörden, richtet sich nach der Art des Aufenthaltstitels. Die Genehmigungen zur (Wieder-) Einreise werden derzeit nur bei einer nachgewiesenen, vollständigen Impfung erteilt. Die Einreise zu Besuchszwecken muss ebenfalls vorab beantragt werden. Details hierzu finden sich auf der Webseite „Safe Travel “ der ICA. Die sogenannte „Reciprocal Green Lane“ für offizielle Besucher oder Geschäftsreisende aus Deutschland wurde temporär ausgesetzt.
Alle Reisenden müssen vor Antritt der Reise einen negativen PCR-Test vorlegen und online eine Gesundheitserklärung ausfüllen. Bei Einreise wird ein weiterer PCR-Test durchgeführt. Dieser muss vor Einreise gebucht und bezahlt werden.
Nach der Einreise muss eine 14-tägige Quarantäne (Stay Home Notice, SHN) eingehalten werden, wobei am Ende ein weiterer verpflichtender PCR-Test auf Kosten des Reisenden durchgeführt wird. Darüber hinaus muss der Reisende an Tag 3, 7 und 11 einen Antigen-Schnelltest (ART- Antigen Rapid Test) durchführen. Die Quarantäne ist in speziellen kostenpflichtigen Quarantäne-Einrichtungen („dedicated facilities“) zu verbringen, die Kosten sind vom Reisenden zu tragen. Ab dem 20. August 2021 ist es bei Einreise aus Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Quarantäne in der eigenen Wohnung bzw. einer selbst gewählten Unterkunft zu verbringen. Details hierzu finden sich auf der Safe-Travel-Webseite.
Bei Impfungen, die nicht in Singapur erfolgt sind, muss während der Quarantäne ein serologischer Test bei einer anerkannten Klinik durchgeführt werden.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist derzeit nur auf ausgewählten Strecken u.a. von Singapore Airlines Group, Lufthansa, Air France, KLM und Swiss möglich.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten bestehen über diverse kommerzielle Flugverbindungen von und nach Europa. Direktflüge von und nach Deutschland sind derzeit mit Lufthansa und Singapore Airlines möglich.
Beschränkungen im Land
Beim Betreten und Verlassen von Geschäften, Malls, Restaurants und Dienstleistern muss verpflichtend ein Check-In mittels der „Trace-Together“-App oder –Token erfolgen.
Hygieneregeln
Es besteht die generelle Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Einreise- und Transitbestimmungen bei der ICA sowie zu den Gesundheitsmaßnahmen in Singapur beim Ministry of Health.
• Informieren Sie sich bei Singapore Airlines bezüglich der Transitmöglichkeiten.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft. Erkundigen Sie sich vor einer Flugbuchung in jedem Fall bei Ihrer Fluggesellschaft.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Spanien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 erneut stark betroffen. Spanien ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet (Deutschland ist, mit Ausnahme von Hamburg , derzeit kein Risikogebiet, siehe „Risk countries/Areas“) aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 1 und 6 Uhr in größeren Gemeinden mit hoher Inzidenz. Davon betroffen sind u.a. Barcelona, Girona und Tarragona sowie einige Touristenorte an der Küste. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen weiterhin beschränkt. Restaurationsbetriebe und Diskotheken schließen um 0:30 Uhr. Weitere Informationen bieten die katalanischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 1 und 6 Uhr in größeren Gemeinden mit hoher Inzidenz. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen weiterhin beschränkt. Spezielle Auflagen und eingeschränkte Öffnungszeiten gelten u.a. für Restaurationsbetriebe und Diskotheken. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
In Andalusien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Es gibt weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. In vielen Küstenorten dürfen nachts die Strände nicht betreten werden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt. Zwischen 1 Uhr und 6 Uhr gilt derzeit ein Verbot von Zusammenkünften für Personen aus unterschiedlichen Haushalten.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) übersandt werden.
Für Reisende aus anderen spanischen Regionen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgte Erstimpfung oder einen Nachweis über eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende COVID-19 Infektion vorlegen, entfällt die Testnachweispflicht bei Einreise auf die Kanaren.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Personen ab zwölf Jahren (auch wenn sie aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) nachweisen:
• entweder ein maximal 72 Stunden altes negatives Testergebnis
• oder die vollständige Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff
• oder zumindest den Erhalt der Erstimpfung innerhalb eines Zeitraums zwischen 15 Tagen und vier Monaten vor der Ankunft
• oder die Genesung von einer COVID-19-Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von längstens sechs Monaten vor der Ankunft gemäß amtlichem Attest.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die Maskenpflicht im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen, es sei denn, das Publikum befindet sich auf Sitzplätzen, die den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern gewährleisten. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Nähere Informationen finden sich in der spanischen Verordnung.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 12.08.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Australien - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Australien wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Australien ist von COVID-19 bislang insgesamt weniger betroffen, verzeichnet aber seit Juli wieder regelmäßig neue Infektionsfälle, vor allem in New South Wales. Aktuelle und detaillierte Zahlen zum Infektionsgeschehen bieten das australische Gesundheitsministerium mit weiterführenden Links zu den Gesundheitsbehörden der Bundesstaaten und -territorien sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gilt weiterhin ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien. Insbesondere touristische Besuche sind grundsätzlich nicht gestattet, Touristenvisa werden entsprechend nicht erteilt. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch Eltern).
Aufgrund eines Regierungsbeschlusses vom 8. Januar 2021 müssen alle Passagiere ab fünf Jahren, die nach Australien reisen, beim Check-in einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Ausnahmen von dieser Anforderung können unter bestimmten Umständen möglich sein. Nähere Informationen bietet das australische Innenministerium. Für Passagiere und Besatzungsmitglieder auf internationalen Flügen nach Australien gilt Maskenpflicht, ebenso auf Inlandsflügen in Australien.
Es gilt bei Einreise weiterhin die Pflicht zu einer 14-tägigen, im Regelfall kostenpflichtigen Hotelquarantäne in designierten Unterkünften am Ankunftsflughafen. Die Regelungen in den einzelnen Bundesstaaten sind zum Teil unterschiedlich, für New South Wales, Northern Territory, Queensland und Western Australia online nachzulesen.
Eine unmittelbare Weiterreise zum Zielort in Australien ist nicht gestattet, auch nicht bei direktem Flughafentransit. Anträge auf begründete Ausnahmen vom Einreiseverbot nimmt das Department of Home Affairs entgegen.
Spätestens 72 Stunden vor einer Einreise müssen online Angaben zum Gesundheitsstatus und zur Erreichbarkeit gemacht werden.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende grundsätzlich möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. So besteht in vielen Fällen die Notwendigkeit einer Einzelfallgenehmigung und/oder eines Transitvisums. Weitere Informationen zum Transit bieten das Government of Australia und die deutschen Auslandsvertretungen in Australien.
Reiseverbindungen
Der inländische Flugverkehr und der übrige Reiseverkehr zwischen den einzelnen australischen Bundesstaaten und -territorien sind noch eingeschränkt und können jederzeit und auch sehr kurzfristig in Reaktion auf lokal verstärkt auftretendes Infektionsgeschehen wieder stärker beeinträchtigt werden.
Beschränkungen im Land und Hygieneregeln
Die australischen Bundesstaaten und -territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus. Kommt es zu Infektionen außerhalb der Quarantäneeinrichtungen, reagieren die Behörden umgehend mit eindämmenden Maßnahmen (Maskenpflicht, Bewegungseinschränkungen etc.), und benachbarte Bundesstaaten verhängen Quarantänepflicht beim Grenzübertritt. Zurzeit sind Teile von New South Wales, insbesondere der Großraum Sydney, aber auch Victoria und die Hauptstadt Canberra und Umland (Australian Capital Territory – ACT) wegen des laufenden Infektionsgeschehens von Lockdown-Maßnahmen unterschiedlicher Intensität und Dauer betroffen. Es gelten darüber hinaus weiterhin die gängigen Abstands- und Hygienevorgaben. Aktuelle detaillierte Informationen bietet die australische Regierung .
Besonderheiten in den Regionen
Zurzeit noch geltende Einschränkungen unterscheiden sich nur leicht zwischen den einzelnen Bundesstaaten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie, dass das Generalkonsulat Sydney aufgrund des Lockdowns bis auf weiteres für den Besucherverkehr geschlossen bleibt. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Website.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, z.B. mit Hilfe des COVID-19-Restriction Checker.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der australischen Regierung und bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der Anforderungen für ihren spezifischen Flug nach Australien.
• Informieren Sie sich auch beim australischen Gesundheitsministerium zur Ausbreitung des Virus und zu Maßnahmen der Regierung und stellen Sie bei Erfüllen einer Ausnahme für eine Einreise eine vorherige Anfrage onlline.
• Lassen Sie einen Flug vor Reiseantritt unbedingt von Ihrer Fluggesellschaft im Hinblick auf die bestehenden Restriktionen nochmals bestätigen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Coronavirus Helpline (24h) unter 1800 020 080 oder nutzen Sie die online unter Diagnosehilfe des australischen Gesundheitsministeriums. Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie 000.

Belgien - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Nicht-essentielle Reisen nach Belgien sind wieder erlaubt. Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form “ (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Ein Nachweis (elektronisch oder Ausdruck) soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Belgien eine Einstufung in rote, orange und grüne Regionen vor. Zusätzlich weist Belgien einige Länder als Hochrisikogebiete aus. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Einreisende aus orangen und grünen Regionen unterliegen keiner Test- und Quarantänepflicht, sofern sie symptomfrei sind.
Deutschland ist je nach Region als „grün“ oder „orange“ eingestuft.
Reisende aus einem jetzt oder in den letzten 14 Tagen als „rot“ eingestuften Land innerhalb der EU müssen bei Einreise einen vollständigen Impfnachweis (digitales EU-COVID-Zertifikat), einen Nachweis der Genesung (positiver PCR-Test innerhalb der letzten 180 Tage) oder ein negatives PCR-Testergebnis mit sich führen. Die Abstrichentnahme darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Es ist auch möglich, sich am ersten oder zweiten Tag nach der Einreise testen zu lassen, bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses besteht Quarantänepflicht. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Reisende aus einem „rot“ eingestuften Land außerhalb der EU, die vollständig mit einem in der EU anerkannten Impfstoff geimpft oder genesen sind, begeben sich in Quarantäne und lassen sich am ersten oder zweiten Tag ihres Aufenthalts testen. Die Quarantäne endet mit negativem Testergebnis. Reisende, die weder geimpft noch genesen sind, begeben sich für 10 Tage in Quarantäne und lassen sich am 1. und am 7. Tag testen.
Bei Einreisen aus Hochrisikogebieten innerhalb der EU / des Schengenraums müssen sich nicht vollständig geimpfte Personen für 10 Tage in Quarantäne begeben. Am ersten und siebten Tag ist ein COVID-19 Test vorzunehmen. Bei einem vollständigen Impfschutz besteht weder eine Test- noch eine Quarantänepflicht.
Für die Einreise aus einem Hochrisikogebiet außerhalb der EU / Schengen benötigen alle Reisenden einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist oder ein Digitales COVID-Zertifikat der EU und müssen sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Am ersten und siebten Tag ist ein COVID-19 Test vorzunehmen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden, auch wenn ein vollständiger Impfschutz besteht.
Eine aktuelle Übersicht der Hochrisikogebiete finden Sie hier.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38° C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Es gelten keine Beschränkungen für Personen, die aus einer orangen oder grünen Region zur Durchreise einreisen. Personen, die aus einer „roten Region“ kommen und innerhalb von 48 Stunden durch Belgien durchreisen, benötigen keinen negativen PCR-Test. Wenn Fluggesellschaften oder das Zielland allerdings einen PCR-Test fordern, muss ein negativer PCR-Test beim Boarding vorgewiesen werden.
Reisende aus einem Hochrisikogebiet, die über Belgien nach Deutschland zurückkehren, müssen über ein digitales EU-COVID-Zertifikat oder ein aktuelles negatives PCR-Testergebnis verfügen. Bei Durchreise ist eine Quarantäne nicht erforderlich.
Je nach genutztem Verkehrsmittel und Aufenthaltsdauer muss ggf. das „Passenger Locator Form “ (PLF) ausgefüllt werden.
Reiseverbindungen
Es gibt keine Einschränkungen im grenzüberschreitenden Flug-, Zug- und Busverkehr.
Beschränkungen im Land
Geschäfte sind unter Hygienebedingungen, Hotels, Ferienparks, Restaurants, Cafés und Vergnügungsparks unter Auflagen geöffnet, Discotheken geschlossen. Zu Hause dürfen sich bis zu 8 Personen (plus Kinder bis 12 Jahre) treffen. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sport sind sowohl in Innenräumen als auch im Freien unter Auflagen erlaubt.
Weitere Informationen sind in deutscher Sprache auf der Website des belgischen Krisenzentrums veröffentlicht.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Belgien.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregeln in deutscher Sprache bei den belgischen Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Dänemark - Änderung Einreise; Besonderheiten in den Regionen
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Dänemark nimmt eine nach Ländern und Regionen differenzierte Risikobewertung in die Kategorien „grün“, „gelb“, „orange“ und „rot“ vor, welche wöchentlich aktualisiert wird. Die jeweils geltenden Einreiseregeln und die Einstufung der Risikogebiete werden auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht. Dieses bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache.
Deutschland ist aktuell als „grün“ eingestuft. Für Personen mit Wohnsitz in „grün“ eingestuften Ländern gelten aktuell folgende Einreisevoraussetzungen:
1. Triftiger Einreisegrund
Ausländer mit Wohnsitz in „grün“ oder „gelb“ eingestuften Ländern dürfen ohne Nachweis eines wichtigen Grundes einreisen.
Ausländer mit Wohnsitz in anderen Ländern dürfen, auch wenn sie sich vor Einreise nach Dänemark in Deutschland aufgehalten haben, grundsätzlich nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Einreisen zu touristischen Zwecken werden in diesem Fall nicht gestattet.
2. Testpflicht
Für Einreisende - per Flugzeug, über Land und See - gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorzulegen. Ein PCR-Test darf dabei bis zu 72 Stunden und ein Antigentest bis zu 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Ausländer mit Wohnsitz in einem als „grün“ eingestuften Land (wie aktuell Deutschland) müssen nach Einreise keinen zweiten Test mehr vornehmen lassen. Für alle anderen Einreisenden besteht die Pflicht zur Durchführung eines zweiten - kostenfreien - COVID-19-Tests spätestens 24 Stunden nach Einreise. Bei Einreise auf dem Luftweg muss dieser Test vor Verlassen des Flughafens erfolgen. An Flughäfen, Grenzübergängen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind für Einreisende Testzentren eingerichtet.
Es gelten u.a. Ausnahmen von der Testpflicht für folgende Personenkreise:
• Kinder bis einschließlich 15 Jahre
• Vollständig Geimpfte mit Wohnsitz in einem EU- oder Schengenstaat, einem „gelben“ oder „orangenen“ OECD-Staat oder als „gelb“ eingestuften Drittstaat, die mit einem durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden. Voraussetzung ist das Verabreichen der letzten Impfdosis mehr als zwei Wochen, aber höchstens zwölf Monate vor Reisebeginn. Personen, die zuerst mit AstraZeneca und danach als zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna oder Pfizer/BioNTech) geimpft wurden, gelten auch als vollständig geimpft, ebenso Personen mit einer Impfkombination aus Pfizer/BioNTech und Spikevax/Moderna. Als Impfnachweis wird auch der deutsche digitale Impfnachweis durch die CovPass-App akzeptiert. Grundsätzlich muss ein Impfnachweis Angaben zum Namen, Geburtsdatum, Art des Impfstoffes, Impfstatus und Impfdatum (1. und 2. Impfung, sofern Zweitimpfung erforderlich) enthalten. Die Ausnahme gilt nicht für Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise nach Dänemark in einem zum Zeitpunkt der Einreise als „rot“ eingestuften Land aufgehalten haben.
• Personen, die von einer vorausgegangenen COVID-19-Infektion genesen sind, können auch einen positiven COVID-19-Test (nur PCR-Test) vorlegen, wenn dieser Test zwischen 14 Tagen und 12 Monaten vor der Einreise vorgenommen wurde.
Für Einwohner Schleswig-Holsteins gilt als Bewohner des Grenzlandes eine Sonderregelung und es genügt ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests, der max. 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Ein zweiter Test nach Einreise ist nicht erforderlich.
3. Quarantäne
Für Personen mit Wohnsitz in einem als „grün“ oder „gelb“ eingestuften Land besteht keine Pflicht, sich nach Einreise in häusliche Quarantäne zu begeben. Einreisende mit Wohnsitz in „orange“ oder „rot“ eingestuften Ländern haben sich einer 10-tägigen häuslichen Quarantäne zu unterziehen, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativen PCR-Test verkürzt werden kann. Ausnahmeregelungen sind auf dem dänischen Behördenportal eingestellt.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich; es erfolgen Stichprobenkontrollen bei der Einreise nach Dänemark. Personen, die die Corona- bedingten Einreisebestimmungen (z.B. negatives COVID-19-Testergebnis, Impf- oder Genesenennachweis) nicht erfüllen, können an der Grenze zurückgewiesen werden.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt. Dies gilt auch, wenn ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird.
Durch- und Weiterreise
Ausländern mit Wohnsitz in einem als „grün“ oder „gelb“ eingestuften Land wird unabhängig vom Reisegrund die Durchreise durch Dänemark erlaubt. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antigentest) gilt auch für Transitreisende, es sei denn, diese halten sich nur im Transitbereich des dänischen Flughafens auf. Weitere Informationen bieten die dänischen Behörden.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen. Nach den norwegischen Einreiseregelungen hat auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz, wenn eine Fähre genutzt wird.
Reiseverbindungen
Es gibt grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Pandemiebedingte Einschränkungen werden schrittweise gelockert. Handel, Gastronomie, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet, aber teilweise ist für den Zugang ein sog. „Coronapass“, d.h. ein Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis oder über eine erfolgte vollständige Impfung oder Genesung erforderlich.
Die dänischen Behörden stellen Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen und aktuell geltenden Einschränkungen auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Hygieneregeln
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier) gilt an Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln, sofern man sich nicht auf einem Sitzplatz befindet. Kinder bis 12 Jahre sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen auf die Färöer sind grundsätzlich möglich. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein kostenpflichtiger PCR-Test. Ein zweiter Test ist nach vier bzw. fünf Tagen vorgesehen. Reisende mit vollständigem Impfschutz oder Personen, die von COVID-19 genesen sind, müssen dennoch einen Test nach Einreise machen; ein weiterer Test nach vier Tagen ist empfohlen. Einreisende aus „grün“ oder „gelb“ eingestuften Ländern (es gilt die dänische Risikokategorisierung) sind bis zum Vorliegen des ersten Testergebnisses verpflichtet sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Danach gilt eine abgeschwächte Form der Selbstisolation bis zum Vorliegen des zweiten Testergebnisses. Einreisende aus „orange“ oder „rot“ eingestuften Ländern haben sich einer 10-tägigen häuslichen Quarantäne zu unterziehen, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativen PCR-Test verkürzt werden kann. Für vollständig Geimpfte und für von COVID-19 Genesene, deren positiver Test älter als 10 Tage ist.
Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Für Einreisen nach Grönland gilt Folgendes: Vom 10. bis 24. August 2021 dürfen nur noch vollständig Geimpfte oder von COVID-19 Genesene oder Personen mit Wohnsitz in Grönland einreisen. Kinder unter 18 Jahren sind davon ausgenommen. Als von COVID-19 Genesen gelten Personen, die einen mindestens 14 Tage und höchstens 12 Wochen alten positiven PCR-Test nachweisen können.
Es gelten zudem die dänischen Einreisebestimmungen hinsichtlich eines anerkannten Einreisegrundes je nach Risikokategorisierung des Wohnsitzlandes. Alle Reisenden müssen vor der Einreise nach Grönland online ein SUMUT-Formular ausfüllen und Personen ab dem Alter von 2 Jahren benötigen ein negatives Ergebnis eines max. 48 Stunden alten PCR-Tests, welcher in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein muss. Eine Ausnahmeregelung für vollständig Geimpfte vom Testerfordernis gibt es aktuell nicht.
Alle Reisende, die nicht vollständig geimpft sind, müssen sich umgehend für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Vollständig Geimpfte sind von der Pflicht zur Quarantäne und zur Vornahme eines zweiten Tests nach der Einreise ausgenommen. Personen gelten als vollständig geimpft, wenn sie die letzte notwendige Impfdosis erhalten haben (d.h. nicht erst 14 Tage nach der letzten Dosis, wie in Dänemark).
Es gelten bis zunächst 24. August 2021 weitere Einschränkungen für den Zugang zu öffentlichen Plätzen, u.a. Restaurants, Cafes, öffentlichen und kulturellen Einrichtungen. Zudem gelten auch Reisebeschränkungen für einzelne Regionen Grönlands.
Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet Visit Greenland.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone. Alternativ können Sie die deutsche Corona-Warn-App benutzen, die mit der dänischen App kompatibel ist.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
• Bitte beachten Sie beim Transit nach Norwegen, dass nach den norwegischen Einreiseregelungen auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz hat, wenn Sie eine Fähre nutzen.

Indonesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen, das Gesundheitssystem ist überlastet. Indonesien ist deshalb als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht eine Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige. Die Einreise ist aktuell ausschließlich Inhabern von dauerhaften Aufenthaltstiteln (KITAS und KITAP) erlaubt, siehe Homepage der indonesischen Immigrationsbehörde. Touristen ist die Einreise weiterhin nicht gestattet.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahren ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Reisende, die aus dem Ausland ohne Erfüllung der o.g. Erfordernisse einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Nach der Einreise erfolgt eine achttägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich), wo binnen 24 Stunden nach Einreise ein erneuter kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt.
Am siebten Tag der achttägigen Quarantäne müssen sich Reisende erneut einem kostenpflichtigen Test unterziehen.
Reisende (insb. Kinder im Alter von 12-17 Jahren), die ohne vollständige Impfung einreisen, werden im Anschluss an den zweiten PCR-Test am Quarantäneort geimpft.
Bei positivem Testergebnis erfolgt eine kostenpflichtige Einweisung in ein Krankenhaus bzw. eine Quarantäneeinrichtung. Im Anschluss an die achttägige Hotelquarantäne soll eine vierzehntägige Heimquarantäne eingehalten werden.
Für Geimpfte oder Genesene gibt es bei der Einreise und im Alltag keinerlei Erleichterungen oder Befreiungen.
Bei Einreise wird am Flughafen eine Registrierung im indonesischen „Health Portal“ verlangt, die durch die Nutzung der App „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) erfolgen soll. In Einzelfällen wird aber auch das Ausfüllen eines bereitgestellten Formulars in Papierform akzeptiert.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen, aktuell verbietet Singapur ein Umsteigen von Passagieren aus Indonesien. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr von bzw. nach Java und Bali wird ein Impfnachweis (mindestens erste Impfdosis) verlangt. Zusätzlich wird bei Flugreisen ein negativer maximal 48 Stunden alter PCR-Test gefordert, bei sonstigen Transportmitteln ein negativer maximal 24 Stunden alter Antigentest. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Im Reiseverkehr zwischen Städten und Distrikten innerhalb Java und Bali wird ein Impfnachweis benötigt. Bei nachgewiesener zweiter Impfdosis wird ergänzend ein negativer maximal 24 Stunden alter Antigentest gefordert. Bei nachgewiesener lediglich erster Impfdosis wird ergänzend ein negativer maximal 48 Stunden alter PCR-Test verlangt.
Kinder unter zwölf Jahres ist es derzeit untersagt, außerhalb ihrer Wohnsitz-Provinz/-Stadt zu reisen.
In ganz Indonesien wird – dies gilt auch für Kinder ab 12 Jahren – für eine Rückkehr nach Jakarta zum Erreichen eines internationalen Anschlussfluges neben dem negativen PCR-Testergebnis die Vorlage eines Impfnachweises verlangt. Bei Vorlage eines gültigen internationalen Flugtickets und auf Antrag bei der örtlichen Gesundheitsbehörde kann jedoch eine Befreiung von der Vorlage eines Impfnachweises beantragt werden.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben die Transportunternehmen.
Für Java und Bali gelten zunächst bis 16. August 2021, für weitere Regionen bis zunächst 23. August 2021 erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit Ausgangsbeschränkungen und Straßensperren.
In Jakarta und weiteren Städten in Java können Einkaufs- und Handelszentren testweise wieder eingeschränkt öffnen. Zugang soll nur nach Vorlage eines Impfnachweises gewährt werden. Personen unter zwölf Jahren und über siebzig Jahren sollen keinen Zugang erhalten.
In ganz Indonesien wird – dies gilt auch für Kinder ab 12 Jahren – für eine Rückkehr nach Jakarta zum Erreichen eines internationalen Anschlussfluges neben dem negativen PCR-Testergebnis die Vorlage eines Impfnachweises verlangt. Bei Vorlage eines gültigen internationalen Flugtickets und auf Antrag bei der örtlichen Gesundheitsbehörde kann jedoch eine Befreiung von der Vorlage eines Impfnachweises beantragt werden.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens.

Island - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder außer Grönland als Hochrisikogebiete eingestuft.
Alle Reisenden müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Für alle Reisenden, die keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder über die Genesung vorlegen können, gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Darüber hinaus müssen auch Geimpfte und Genesene bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Für diese Personengruppe wird alternativ zum PCR-Test auch ein Antigen-Schnelltest anerkannt. Von der Testpflicht ausgenommen sind ebenfalls Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat über die Genesung bzw. den Impfnachweis. Die Anerkennung hängt von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde ab.
Reisende, die keinen Nachweis über eine Impfung gegen COVID-19 oder über eine überstandene COVID-19-Infektion vorlegen können, müssen bei Einreise einen PCR-Test durchführen lassen und sich dann für fünf Tage in Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Die Unterbringung in einer staatlichen Quarantäneunterkunft wird angeordnet, wenn keine geeignete häusliche Unterkunft über das Registrierungsformular nachgewiesen wird. Grundsätzlich ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Mit Wirkung vom 16. August 2021 müssen isländische Staatsangehörige sowie Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder engen Verbindungen in Island, die nicht geimpft sind, innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise einen COVID-19-Test vornehmen lassen. Anerkannt werden PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bieten die isländische Gesundheitsbehörde , der isländische Zivilschutz und die isländische Polizeibehörde.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fähr- und Flugverkehr finden statt. Da Flugverbindungen von und nach Island nicht immer direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Landesweit gibt es in touristischen, kulturellen und sportlichen Einrichtungen sowie in der Gastronomie Beschränkungen. Es gelten u.a. verkürzte Öffnungszeiten und begrenzte Besucherzahlen. Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 200 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von einem Meter. Maskenpflicht besteht grundsätzlich überall, wo die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2006 oder später geboren wurden, sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder, die im Jahr 2016 oder später geboren wurden, sind von der Abstandspflicht befreit.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.

Malaysia - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malaysia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malaysia ist von COVID-19 stark betroffen, die Zahl der Neuinfektionen ist auf hohem Niveau, weshalb Malaysia als Hochrisikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aufgrund des "Recovery Movement Control Order" (RMCO) gilt ein generelles Einreiseverbot für ausländische Reisende. Diese Regelung schließt auch deutsche Staatsangehörige ein, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel für Malaysia innehaben. Davon ausgenommen sind Inhaber folgender Aufenthaltsgenehmigungen: Residence Pass-Talent (PR-T) und ihre Angehörigen, Employment Pass (Kategorien EP I, II und III), Professional Visit Pass (PVP), Dependant Pass für Angehörige von „expatriates“ aller Kategorien, Long Term Social Visit Pass (LT-SVP) für „expatriates“ aller Kategorien, ausländische Hausangestellte von „expatriates“ aller Kategorien. Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, Personal von Öl- und Gas-Unternehmen sowie Diplomaten fallen nicht unter das Einreiseverbot. Vorgenannte Personengruppen müssen bei Einreise eine Genehmigung zur Wiedereinreise der malaysischen Einwanderungsbehörde sowie, abhängig vom Ausreiseland, unter Umständen eine Reisegenehmigung der malaysischen Botschaft vor Ort vorlegen. Reisende sollten sich diesbezüglich rechtzeitig mit der entsprechenden malaysischen Auslandsvertretung in Verbindung setzen.
Für kurzfristige als auch für langfristige geschäftliche Aufenthalte in Malaysia besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines „One-Stop Center“ (OSC) nach Malaysia einzureisen. Die jeweiligen Anforderungen für das Antragsverfahren richten sich u. a. nach der geplanten Aufenthaltsdauer und sind auf der Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA) zusammengestellt.
In Notfällen und bei einer Einreise aus humanitären Gründen behält sich der Director General der Einwanderungsbehörde (Immigration Malaysia) eine Einzelfallentscheidung vor. Die Einzelfallgenehmigung ist online auf der MYEntry-Plattform der malaysischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, die App „MySejathera “ herunterzuladen, diese zu aktivieren sowie sich spätestens drei Tage vor Ausreise nach Malaysia mithilfe eines QR-Codes zu registrieren. Informationen zu dem Verfahren sowie der dazugehörige QR-Code sind auf der Webseite der nationalen Behörde für den Katastrophenschutz (NADMA) zu finden.
Reisende müssen bei Einreise ein RT-PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Das Testergebnis soll auf Englisch vorliegen oder von einer Übersetzung in die englische Sprache begleitet sein. Einige Fluggesellschaften, die Malaysia anfliegen, verlangen beim Check-In ebenfalls einen negativen PCR-Test.
Alle ankommenden Reisenden müssen sich für 14 Tage in eine von den malaysischen Behörden bestimmte Quarantäneeinrichtung begeben. Die Quarantänedauer kann je nach Risikobewertung auf 21 Tage ausgedehnt werden. Für Reisende aus Indien, Sri Lanka, Bangladesch, Nepal und Pakistan beträgt die Quarantänedauer 21 Tage. Vollständig geimpfte Rückkehrer, die bereits in Malaysia ansässig sind, können vor Einreise beim malaysischen Gesundheitsministerium beantragen, die Quarantäne zu Hause zu absolvieren. Diese wird über ein elektronisches Armband überwacht.
Weitere kostenpflichtige RT-PCR-Tests erfolgen bei Einreise am Flughafen sowie im Verlauf der Quarantäne. Die Kosten trägt der Reisende.
Kosten für Unterbringung und Verpflegung während der Quarantäne tragen die Reisenden. Die Kosten der Quarantäne richten sich nach der gebuchten Kategorie und Dauer. Der Tagessatz liegt für Ausländer derzeit bei RM 150 (ca. 30 Euro) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von RM 2.600 (ca. 520 Euro). Die Kosten müssen vorab online beglichen werden (über MySafeTravel oder MyQr by MyEG). Der Zahlungsnachweis ist bei Einreise vorzulegen.
Kreuzfahrtschiffen ist das Anlaufen malaysischer Häfen nicht gestattet.
Durch- und Weiterreise
Derzeit ist der Reiseverkehr zwischen Bundesstaaten sowie einzelnen Distrikten untersagt. Grenzübergänge an den Landgrenzen zu den Nachbarländern Thailand, Singapur und Indonesien werden stark kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Bei Anreise aus dem Ausland und einem Aufenthalt im Transitbereich auf der malaysischen Halbinsel zum anschließenden Weiterflug nach Borneo (Bundesstaaten Sarawak und Sabah) wird ebenfalls ein PCR-Test durchgeführt. Der Weiterflug wird nur bei einem Negativergebnis gestattet; andernfalls erfolgt die direkte Einweisung in ein staatliches Krankenhaus.
Ein Test für die Ausreise ist von malaysischer Seite nicht notwendig. Jedoch verlangen einige Fluggesellschaften bei der Ausreise für die Zulassung zum Boarding die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Malaysia wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Mit kurzfristigen Flugplanänderungen ist grundsätzlich zu rechnen.
Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) sind nur eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt die erste Phase des von der malaysischen Regierung am 1. Juni 2021 ausgerufenen „Total Lockdown“ oder FMCO (Full Movement Control Order). Derzeit gelten im ganzen Land Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Der Reiseverkehr zwischen Bundesstaaten („interstate travel“) sowie einzelnen Distrikten („inter district travel“) ist grundsätzlich untersagt und wird nur in Ausnahmefällen gestattet (medizinische Notfälle, dienstliche Fahrten, Fahrten zur Wahrnehmung einer COVID-19-Impfung). Des Weiteren werden zahlreiche zusätzliche Maßnahmen ergriffen wie z. B. Einschränkungen der allgemeinen Bewegungsfreiheit (z. B. Fahrten zur Arbeit oder zum Supermarkt sind nur im Umkreise von 10 km des Wohnortes erlaubt), Schließung von Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen oder Beschränkungen von Freizeitaktivitäten (Sperrstunden und Personenbegrenzung in Restaurants, Schließung von Sporteinrichtungen o. a.). Zur Durchsetzung der Beschränkungen erfolgen polizeiliche Kontrollen und Straßensperren. Ausnahmen von den Regelungen in den o.g. Ausnahmefällen bedürfen einer polizeilichen Genehmigung. Bei Nichtbeachtung der Beschränkungen können Geld- oder Haftstrafen verhängt werden. Die Beschränkungen können jederzeit auch sehr kurzfristig, u.U. auch ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung, verschärft oder gelockert werden.
Das Gesundheitsministerium stellt die jeweils geltenden Regelungen („Standard Operating Procedure“, SOP) auf dessen Webseite in malaysischer Sprache zur Verfügung. Englischsprachige Informationen sind über die lokalen Medien erhältlich.
Hygieneregeln
Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App "MySejahtera" erfolgen. Daneben wird an allen Eingängen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen die Körpertemperatur gemessen. Es herrscht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Es wird dringend empfohlen, sich über die lokalen Medien über die jeweils aktuellen Beschränkungen und weitere Entwicklung zu informieren.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA).

Neuseeland - Änderung Einreise
Neuseeland wird seine Grenzen für ausländische Reisende voraussichtlich Anfang 2022 erstmals wieder öffnen. Dies sei möglich, weil es schon ab September für alle Neuseeländer ein Impfangebot geben soll - drei Monate früher, als geplant. Quelle: tagesschau.de

Oman - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman war von COVID-19 stark betroffen. Oman ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist bis auf weiteres nur omanischen Staatsangehörigen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis in Oman („Residents“) gestattet. Alle Landgrenzen sind bis auf weiteres für die Ein- und Ausreise in das Sultanat geschlossen.
Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können nicht wieder nach Oman einreisen, wenn sie sich länger als 180 Tage außerhalb des Landes aufgehalten haben und müssen zur Einreise ein neues Visum beantragen. Die Einreise ist auch dann untersagt, wenn innerhalb von 14 Tagen davor ein Aufenthalt in einer Reihe bestimmter Länder stattgefunden hat.
Bei Reisen nach Oman ist vor Abflug ein negativer PCR-Test in englischer oder arabischer Sprache vorzuweisen, der bei Flügen unter acht Stunden (inklusive Transit) nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit sein darf. Bei Flügen über 8 Stunden (inklusive Transit) muss der Test innerhalb von 96 Stunden vor Einreise erfolgen. Reisende müssen sich auf der Internetseite des omanischen Gesundheitsministeriums registrieren und dort 25 OMR für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen. Zudem ist die App Tarassud+ des omanischen Gesundheitsministeriums auf dem Mobiltelefon zu installieren.
Alle Einreisenden, auch bei Kurzaufenthalten, müssen sich mindestens sieben Tage in institutionelle Quarantäne begeben, die mit dem Tracking-Armband überwacht wird. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene. Die Kosten für die institutionelle Quarantäne müssen von den Einreisenden getragen werden, eine Isolation in häuslicher Quarantäne ist nicht zugelassen. Die institutionelle Quarantäne kann in allen Hotels in Oman – soweit diese es anbieten – durchgeführt werden.
Ausgenommen von der institutionellen Quarantäne sind derzeit Einreisende über 60 Jahre, Kinder unter 15 Jahren sowie Lehrkräfte und medizinisches Personal einschließlich Familienangehörigen der Kernfamilie. Es liegt im Ermessen der Eltern, ob sie die Kinder mit in die institutionelle Quarantäne nehmen oder die Kinder mit einer Aufsichtsperson in häusliche Quarantäne gehen. Zudem sind alle Kinder unter 15 Jahren vom PCR-Test bei Ankunft und vom Tragen des Tracking-Armbandes befreit. Lehrkräfte und medizinisches Personal haben sich mit Familienangehörigen in die 7-tägige häusliche Quarantäne zu begeben und sind zum Tragen des Tracking-Armbandes verpflichtet. Eine ersatzweise häusliche Quarantäne anstatt einer institutionellen Quarantäne aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung kann von omanischen Behörden bei Einreise gewährt werden.
Aktuelle Informationen sowie eine Liste der vorgesehenen Quarantäne-Hotels sind beim omanischen Centre of Relief and Shelter Operations (Tel. 00968- 24994265/24994266/24994267) erhältlich.
Alle Einreisenden, die der institutionellen Quarantäne unterliegen, müssen die Unterkunft in einem Hotel oder in einer institutionellen Quarantäne-Einrichtung vorab online über die "Sahala“ Plattform buchen. Fluggesellschaften sind gehalten sicherzustellen, dass Passagiere über eine bestätigte Sahala-Buchung verfügen.
Am achten Tag kann die Quarantäne durch einen weiteren negativen PCR-Test beendet werden oder ist bis zum 14. Tag fortzusetzen. Ein Aufenthalt unter sieben Tagen ist derzeit grundsätzlich nicht möglich und eine Ausreise aus Oman frühestens nach mindestens sieben Tagen Aufenthalt und negativem PCR-Test am achten Tag möglich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. Dezember 2021 mit dem Flugticket gebucht werden kann. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
Kinder unter 15 Jahren sind vom PCR-Test bei Einreise und dem Tragen des Armbands ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist weiterhin eingeschränkt. Bis auf weiteres gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 4 Uhr. Diese Regelung gilt nicht für das Gouvernorat Mussandam. Fahrten zum Flughafen sind in diesem Zeitraum unter Mitführung des Flugtickets für Passagiere und einen Fahrer möglich. Für die Gouvernorate Dhofar und Mussandam gelten zudem Einreisebeschränkungen für nicht geimpfte Personen. Die Anzahl der Besucher ist in diversen Einrichtungen (z. B. Geschäfte, Einkaufszentren, Fitnesszentren, Restaurants) begrenzt. Parks und Strände sind unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 12.08.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Spanien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 erneut stark betroffen. Spanien ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet (Deutschland ist, mit Ausnahme von Hamburg , derzeit kein Risikogebiet, siehe „Risk countries/Areas“) aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 1 und 6 Uhr in größeren Gemeinden mit hoher Inzidenz. Davon betroffen sind u.a. Barcelona, Girona und Tarragona sowie einige Touristenorte an der Küste. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen weiterhin beschränkt. Restaurationsbetriebe und Diskotheken schließen um 0:30 Uhr. Weitere Informationen bieten die katalanischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 1 und 6 Uhr in größeren Gemeinden mit hoher Inzidenz. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen weiterhin beschränkt. Spezielle Auflagen und eingeschränkte Öffnungszeiten gelten u.a. für Restaurationsbetriebe und Diskotheken. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
In Andalusien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Es gibt weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. In vielen Küstenorten dürfen nachts die Strände nicht betreten werden. Sollte es aufgrund eines positiven Testergebnisses zu einer quarantänebedingten Verlängerung des Aufenthaltes kommen, kann es aufgrund der hohen Auslastung der Unterkünfte unter Umständen schwierig werden, eine Quarantäneunterkunft zu finden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung und die Tourismuswebseite von Andalusien.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt. Zwischen 1 Uhr und 6 Uhr gilt derzeit ein Verbot von Zusammenkünften für Personen aus unterschiedlichen Haushalten.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) übersandt werden.
Für Reisende aus anderen spanischen Regionen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgte Erstimpfung oder einen Nachweis über eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende COVID-19 Infektion vorlegen, entfällt die Testnachweispflicht bei Einreise auf die Kanaren.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Personen ab zwölf Jahren (auch wenn sie aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) nachweisen:
• entweder ein maximal 72 Stunden altes negatives Testergebnis
• oder die vollständige Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff
• oder zumindest den Erhalt der Erstimpfung innerhalb eines Zeitraums zwischen 15 Tagen und vier Monaten vor der Ankunft
• oder die Genesung von einer COVID-19-Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von längstens sechs Monaten vor der Ankunft gemäß amtlichem Attest.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die Maskenpflicht im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen, es sei denn, das Publikum befindet sich auf Sitzplätzen, die den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern gewährleisten. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Nähere Informationen finden sich in der spanischen Verordnung.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35246
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 13.08.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Aserbaidschan - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Epidemiologische Lage
Aserbaidschan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige auch ohne vorherige Sondergenehmigung möglich (s. Einreise und Zoll). Bei der Einreise muss bereits beim Check-in ein Nachweis über das Vorliegen einer vollständigen Impfung oder ein Genesenennachweis und ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen ausreichend (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder von 1 bis 18 Jahren benötigen einen negativen PCR-Test. Für Kinder unter einem Jahr ist kein Nachweis nötig. Eine Selbstisolation nach Einreise ist nicht erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Charterflüge zwischen Baku und Istanbul sowie nach Ankara und Izmir werden durchgeführt. Eine Flugverbindung mit Frankfurt wurde wieder aufgenommen. Darüber hinaus gibt es weitere Charterflüge z.B. nach London, Tiflis, Moskau und Kiew. Für einen Weiterflug nach Deutschland ist jedoch in der Regel ein neuer Check-in, verbunden mit Gepäckabholung und Einreise in das Transitland, erforderlich. Die jeweiligen Einreiseerfordernisse sind dabei zu beachten.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis 1. September 2021 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen, Fitnessstudios, Restaurants und Cafés sind geöffnet. Ab dem 1. September 2021 ist mit Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z. B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Einkaufszentren, Friseur- und Schönheitssalons, Hochschulbesuch ) für Ungeimpfte zu rechnen.
Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist an den Wochenenden (samstags 0 Uhr bis montags 6 Uhr) eingestellt, an den übrigen Wochentagen gibt es keine Einschränkungen.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und insbesondere auch im ÖPNV.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der aserbaidschanischen Regierung bei sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).

Dänemark - Änderung Beschränkungen im Land
In Dänemark fallen nahezu alle Vorschriften zum Tragen von Schutzmasken. Von Samstag 14. August 2021 an muss man im Land auch dann keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen, wenn man in Bus, Bahn oder Fähre steht. Die Maskenpflicht für stehende Passagiere im öffentlichen Nahverkehr sollte ursprünglich am 1. September aufgehoben werden, fällt nun aber bereits jetzt. Grund dafür ist, dass die Empfehlung der Gesundheitsbehörden zum Einhalten eines Ein-Meter-Abstandes im öffentlichen Raum gestrichen worden ist. Dass auch die Pflicht zum Maskentragen abgeschafft wird, sei "eine natürliche Folge" davon. Bereits seit Mitte Juni müssen die Däninnen und Dänen kaum noch Maske tragen. Einzige Ausnahme bleibt nun der Luftverkehr: Fliegt man, gilt die Anforderung eines Mund-Nasen-Schutzes nämlich noch immer, da der Luftverkehr nach Angaben des Verkehrsministeriums unter internationale Regeln fällt. tagesschau.de

Frankreich - Einstufung Französisch-Guayana und Französisch-Polynesien als Hochrisikogebiet ab 15.08.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur und in die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique, Réunion, Saint-Barthélemy und Saint-Martin wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 15. August 2021 gilt das auch für Französisch-Guayana und Französisch-Polynesien.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 wieder stärker betroffen, jedoch regional sehr unterschiedlich. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt in den Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur, sowie den französischen Überseegebieten Guadeloupe, Martinique, Réunion, , Saint-Barthélemy, Saint-Martin, Französisch-Guayana und Französisch-Polynesien mehr als 100 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Hochrisikogebiet eingestuft sind. Für Französisch-Guayana und Französisch-Polynesien gilt dies mit Wirkung vom 15. August 2021. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France .
Einreise
Für vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen ist die Einreise nach Frankreich unabhängig von der französische Einstufung des Herkunftslandes in die Kategorie „grün“, „rot“ oder „orange“ ohne Quarantäne oder besonderen Reisegrund möglich. Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• 7 Tage nach Erhalt der zweiten Impfdosis, bei Impfstoffen mit zwei Impfdosen
• 28 Tage nach Erhalt der Impfung, bei einem Impfstoff mit einer Impfdosis
• 7 Tage nach Erhalt der ersten Impfdosis, wenn die Genesung von einer COVID-19-Infektion innerhalb der letzten 6 Monate nachgewiesen werden kann
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Für ungeimpfte Kinder wird jedoch in der Regel ab einem Alter von 12 Jahren ein Test verlangt werden.
Für Personen, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder Ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt folgendes:
Für von der französischen Regierung „grün“ eingestufte Länder:
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Mitgliedstaaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Albanien, Australien, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Brunei, Hong-Kong Israel, Japan, Jordanien, Kanada, den Komoren, Korea, Kosovo, Libanon, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Taiwan, Ukraine, Vanuatu und den Vereinigten Staaten von Amerika und die Ausreise aus Frankreich dorthin ist unter Pandemiegesichtspunkten ohne besonderen Reisegrund möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2021 weiter kontrolliert. Einreisende aus diesen Ländern ab 12 Jahren müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Für Einreisen aus Griechenland, Malta, den Niederlanden, Portugal, Spanien und Zypern muss der Test innerhalb von 24 Stunden vor Abreise erfolgt sein. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage aber höchstens 6 Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid “ oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Für von der französischen Regierung „orange“ eingestufte Länder:
Als „orange“ gelten alle Länder, die von der französischen Regierung nicht „grün“ oder „rot“ – s. unten – eingestuft sind. Hier bedarf es eines negativen PCR-Tests, der nicht früher als 72 Stunden, oder eines negativen Antigentests, der nicht früher als 48 Stunden vor Abreise (für Reisende aus dem Vereinigten Königreich für PCR- oder Antigentest höchstens 24 Stunden vor Abreise) vorgenommen wurde. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines Tests befreit. Außerdem müssen Reisende aus diesen Ländern einen zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Grund erklären und durch geeignete Dokumente, einem Transportunternehmen ggf. vor Abreise, nachweisen, verbunden mit einer Selbstverpflichtung zu einer siebentägigen Quarantäne und zur Duldung weiterer Tests nach Einreise bzw. Quarantäneende.
Für von der französischen Regierung „rot“ eingestuft e Länder:
Für die Einreise bedarf es eines nachgewiesenen dringenden Reisegrundes und eines höchstens 48 Stunden vor Abreise vorgenommenen negativen PCR- oder Antigentests. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines Tests befreit. Reisende müssen sich darüber hinaus bereiterklären, einen Antigentest bei Einreise in Frankreich vornehmen zu lassen. Nach Einreise unterliegen nicht geimpfte Personen einer bußgeldbewehrten zehntägigen Quarantänepflicht an einem vorher anzugebenden Ort. Dies gilt nicht für Flugreisende, die sich ausschließlich im internationalen Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Die abzugebenden Erklärungen sind auf der Webseite des französischen Innenministeriums in französischer und in englischer Sprache veröffentlicht.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit,). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind allerdings möglicherweise eingeschränkt verfügbar. Seit 9. August 2021 ist in allen Flugzeugen, überregionalen Zügen und Bussen die Vorlage eines „pass sanitaire“ verpflichtend, siehe Beschränkungen im Land.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen wieder geöffnet. Aktuell gilt in Restaurants, Cafés, Einkaufzentren, Einrichtungen der Alten- oder Krankenpflege, sowie in Flugzeugen, Zügen und Bussen (für beides ausgenommen Nahverkehr) außerdem die Pflicht, einen „pass sanitaire“ mit sich zu führen. Dies ist ein Nachweis, über die vollständige Impfung gegen, Genesung von oder aktuelle negative Testung auf eine COVID-19-Infektion. Er kann nach EU-Vorgaben digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid “ oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) oder in Papierform erfolgen.
Nähere Informationen finden sich auf der Website der französischen Regierung
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Maskenpflicht gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Maskenpflicht im Freien ist entfallen. Bei Menschenansammlungen in Warteschlangen oder auf Märkten gilt sie weiter.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika .
Reisen zwischen Französisch Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in den Überseegebieten Martinique von19 bis 5 Uhr und La Réunion von18 bis 5 Uhr.
Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung .
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festlandsfrankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte I nfobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.

Guinea-Bissau - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Guinea-Bissau ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale COVID-19 Kommission und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landgrenzen sind grundsätzlich geöffnet. Zur Einreise ist ein negativer PCR-Test notwendig, der nicht älter als 5 Tage sein darf. Für vollständig Geimpfte und Genesene bestehen keine Einreiseerleichterungen. Am Flughafen wird Reisenden die Temperatur gemessen, und ihre persönlichen Daten und Reiseverläufe werden erfasst. Reisende mit Symptomen werden isoliert und auf COVID-19 getestet. Bei einem positiven Testergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Nach einem längeren Aufenthalt müssen Reisende für die Ausreise ein aktuelles negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen. Flugreisende können sich in den staatlich anerkannten Laboren testen lassen. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte und Genesene.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der wöchentliche Fährverkehr zu den Bijagos Inseln finden wieder regulär statt.
Beschränkungen im Land
Der interregionale Verkehr ist erlaubt. Private Fahrzeuge können ohne Beschränkungen fahren. Sonstige PKW und Busse müssen mit offenen Fenstern fahren, die Passagiere einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Hotels sind mit Einschränkungen geöffnet, in Speisesäle und Konferenzräume dürfen nur 50% der Normalkapazität eingelassen werden.
Hygieneregeln
Landesweit besteht im öffentlichen Raum auch bei vollständiger Impfung/Genesung die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine Abstandsregel von mind. einem Meter. Es wird empfohlen sich regelmäßig die Hände zu waschen, bei Betreten von öffentlichen Gebäuden und Geschäften ist dieses Pflicht. Die Nichtbeachtung von Hygieneregeln kann mit Geldstrafe geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach COVID-19-bedingten Besonderheiten bei den Beförderungsbestimmungen sowie den Hygienemaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie, dass bei der Anreise über Drittländer unter Umständen Bestimmungen der Transitländer zu beachten sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Guinea-Bissau.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt oder das nationale Krankenhaus per Rufnummer 1919 oder 2020.

Israel und Palästinensische Gebiete - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 15.08.2021
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten. Mit Wirkung vom 15. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Zahlen wieder deutlich gestiegen. Israel und die Palästinensischen Gebiete sind mit Wirkung vom 15. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu sollte vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufgenommen werden.
Sofern eine Einreise gestattet wird, kann die anschließende Quarantäne in der Regel in Heimquarantäne verbracht werden, wenn eine entsprechende Erklärung ausgefüllt wird und eine eigene abgeschlossene Wohneinheit hierfür zur Verfügung steht, andernfalls muss die Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft verbracht werden. Die Heimquarantäne kann mit elektronischen Mitteln überwacht werden.
Reisende müssen außerdem bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis, in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer, vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt für alle Reisende unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion. Nach Einreise gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht. Erklären sich Reisende bereit, am siebten Quarantänetag einen weiteren PCR-Test durchzuführen, kann die Quarantäne von 14 auf 7 Tage (bzw. bis zum Erhalt des Testergebnisses) verkürzt werden. Die bislang bestehenden Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Reisende, die nachweisen können, in Israel geimpft worden zu sein oder bereits an COVID-19 erkrankt gewesen zu sein, sind bei Einreisen aus oder Voraufenthalten in Risikogebieten ausgesetzt. Deutschland gilt seit 11. August 2021 als Risikogebiet.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet. Für Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) ist die Nutzung des Übergangs nur mit gültiger Einreiseerlaubnis der zuständigen israelischen Behörden möglich. Vor und bei Einreise sind PCR-Tests obligatorisch.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist für Ein- und Ausreisen geöffnet. Vor Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah gilt die Pflicht zum Nachweis eines negativen PCR-Tests.
Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich für einige Stunden für Ausreisen geöffnet. Vor und bei Ausreise sind PCR-Tests obligatorisch. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein Visum sowie eine zusätzliche Genehmigung jordanischer Behörden. Inhaber von palästinensischen Personenkennziffern (nur West Bank ID, nicht Gaza ID) können den Grenzübergang ohne gesonderte Genehmigungen passieren, sofern sie unmittelbar zum Flughafen Amman weiter- und von dort aus Jordanien ausreisen.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
Coronabeschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst. In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand.
Hygieneregeln
In Israel besteht in Innenräumen eine Maskenpflicht. Im Außenbereich empfiehlt die israelische Regierung, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, das Tragen einer Maske.
In den Palästinensischen Gebieten besteht weiterhin Maskenpflicht; die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.

Kanada - Änderung Einreise,Durch- und Weiterreise
Kanada weitet die Impfpflicht aus. Sie gilt ab Oktober 2021 für Flugpassagiere, Passagiere auf großen Schiffen und Zugreisende zwischen den Provinzen. Auch alle Bundesbeamte und Angestellte von staatlichen Unternehmen sowie solche bei staatlich beaufsichtigten Verkehrsbetrieben fallen unter die neue Regelung. Quelle: tagesschau.de

Kenia - Einstufung als Hochrisikogebiet mit Wirkung vom 15. August 2021; Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 15. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kenia ist von COVID-19 stark betroffen. Die Infektionszahlen sind zuletztz deutlich gestiegen, bei hoher Dunkelziffer. Das kenianische Gesundheitssystem ist stark ausgelastet. Kenia ist mit Wirkung vom 15. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Epidemiologische Lage
Kenia ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Nairobi mit den benachbarten Counties Machakos, Kiambu, Nakuru und Kajiado sowie Mombasa und Kisumu. Westkenia verzeichnet derzeit ein erhöhtes Infektionsgeschehen (Deltavariante). Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Kenia aus Deutschland ist für Reisende ab 5 Jahren ein zertifizierter (Anleitung zur Zertifizierung s.u.) negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Nach Einreise folgt eine 14-tägige Quarantäne. Dies gilt nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Negativliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Negativliste. Eine Quarantäne für Reisende mit Aufenthalt in Deutschland ist daher derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5 Grad Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Einreisende aus Staaten, für die eine Quarantänepflicht gilt, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 96 Stunden sein darf. Zudem muss 24 Stunden vor Abflug eine von diesen Quarantäne-Unterkünften gebucht werden, worüber bei Einreise ein Nachweis mit zu führen ist. Die Kosten für die Unterkunft trägt der Reisende.
Alle Passagiere müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die Anwendung Jitenge MoH Kenya aus dem Google Play Store verwendet werden.
Eine Anleitung zur Zertifizierung (Generierung eines Travel Code) des PCR-Tests für Ein- und Ausreise sowie Durchreise veröffentlicht das kenianische Gesundheitsministerium unter Nr. 91: Travel Guide Simplified. Die Testergebnisse sollten unabhängig davon, aus welchem Labor sie in Deutschland stammen, auf der Webseite der Trusted Travel Initiative hochgeladen werden. Es ist davon auszugehen, dass hochgeladene Tests, selbst, wenn sie nicht aus einem Trusted Travel-zertifizierten Labor stammen, anerkannt werden.
Durch- und Weiterreise
Für den Transitaufenthalt ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Die Grenzübergänge sind geöffnet. Bei der Ausreise aus Kenia muss erfahrungsgemäß ein zertifizierter negativer PCR-Test vorgelegt werden, auch wenn es Hinweise seitens kenianischer Stellen gibt, dass dies nur erforderlich wäre, wenn das Zielland oder ein Transitland dies verlangt. Das Testergebnis muss dem Trusted Travel-Zertifikat entsprechen. In Kenia dürfen nur noch COVID-19-Atteste mit Zertifikat ausgestellt werden.
Reiseverbindungen
Die kenianischen Flughäfen sind für den internationalen Passagierverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangsperre von 22 bis 4 Uhr. Ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen, sind ausgenommen. Geeignete Unterlagen sollten mitgeführt werden.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 60% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Kosovo - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Kosovo ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländische Staatsangehörige ab 11 Jahren müssen unabhängig vom Herkunftsland und Reiseweg bei Einreise einen aktuellen negativen PCR-Test (Probeentnahme maximal 72 Stunden vor Einreise) vorlegen.
Reisende, die über einen Nachweis verfügen, dass sie seit mindestens zwei Wochen vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, benötigen keinen Negativtest bei Einreise.
Durch- und Weiterreise
Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von und zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als drei Stunden beträgt.
Reiseverbindungen
Es werden fast alle regulären Flugverbindungen angeboten, allerdings z.T. mit verminderter Frequenz. Der öffentliche Nahverkehr ist auf max. 50% Passagierkapazität beschränkt, Taxis dürfen max. 3 Passagiere befördern.
Beschränkungen im Land
Versammlungen des öffentlichen Interesses und private Feiern dürfen mit begrenzter Teilnehmerzahl und bis längstens 1 Uhr stattfinden.
Die Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe sind beschränkt.
Der Zugang zu Restaurants, Cafés und Clubs sowie zu öffentlichen oder privaten Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern ist ab dem 20. August 2021 nur mit negativem Test (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden bzw. Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) oder Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer in den letzten 6 Monaten überstandenen COVID-Erkrankung gestattet.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, u.a. bestehen nur sehr geringe Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahmen gelten für sportlicher Aktivitäten sowie Essen und Trinken im Freien. Am Eingang von öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren finden verstärkt Körpertemperaturmessungen statt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Kosovo.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter der Telefonnummer +383 (0)38 200 80 800.

Montenegro - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 15.08.2021
Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen. Mit Wirkung vom 15. August 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Montenegro ist mit Wirkung vom 15. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, das Institut für öffentliche Gesundheit, die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
EU-Staatsangehörige, sowie Ausländer mit EU-Aufenthaltstitel und Ausländer, die sich mindestens 15 Tage vor Einreise nach Montenegro durchgängig in der EU aufgehalten haben, können ohne Test- oder Impfnachweis nach Montenegro einreisen.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr zwischen Belgrad und Bar findet statt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht.
Beschränkungen im Land
Geschäfte und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe sind geöffnet. Der Zutritt zum Innenbereich gastronomischer Betriebe (Restaurants, Cafés, Bars, Diskotheken etc.) ist nur mit dem Nachweis einer Impfung (erste Dosis ist ausreichend), eines negativen PCR- (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen- (nicht älter als 48 Stunden) Tests oder eines höchstens 180 Tage alten Genesenennachweises möglich. Der Nachweis kann digital oder in Papierform erbracht werden.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand und in Nationalparks, sowie auf öffentlichen Flächen, sofern die geltenden Abstandsregeln von zwei Metern eingehalten werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr).

Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land
Die Niederlande lockern ihre Corona-Maßnahmen vorerst nur geringfügig. Clubs, Bars und Diskotheken blieben weiterhin geschlossen. Allerdings dürfen die Universitäten und Fachhochschulen nach den Sommerferien wieder ihre Türen öffnen und Studenten nach eineinhalb Jahren wieder Präsenzunterricht bekommen. Das bedeutet Erleichterung für die rund eine Million Studenten und Fachhochschüler geben. Sie müssen keinen Sicherheitsabstand von 1,5 Meter mehr voneinander halten.. Allerdings müssen sie in den Gängen Mundmasken tragen. Große Vorlesungen mit mehr als 75 Studenten soll es vorerst aber noch nicht geben. In den vergangenen 18 Monaten hatten die meisten Studenten nur digital Unterricht. Den nächsten Schritt zur Normalität stellte der Premier erst für den 20. September in Aussicht. Sofern die Zahl der Neuinfektionen und Patienten in Krankenhäusern niedrig sei, könne dann die Masken-Pflicht in Bus und Bahn gestrichen werden. Die Regierung hält es zudem für möglich, dass ab November alle Corona-Maßnahmen aufgehoben werden können. Quelle: tagesschau.de

Nordmazedonien - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Nordmazedonien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich uneingeschränkt erlaubt. Es besteht derzeit weder eine Quarantänepflicht noch die Notwendigkeit, einen negativen PCR-Test vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist uneingeschränkt erlaubt.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen der Reiseverbindungen.
Beschränkungen im Land
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe sowie die Gastronomie sind geöffnet. In Innenräumen gelten generell besondere Abstands- und Hygieneregeln. Mit Wirkung vom 16. August 2021 ist für Erwachsene der Zutritt zu Gastronomie und Veranstaltungen mit mehr als 30 Plätzen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich nur noch mit einem Impfnachweis erlaubt.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur begrenzt ausgelastet sein. Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken sowie Banken und Tankstellen sind geöffnet. Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäfte sind unter besonderen Auflagen geöffnet.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen. Bei COVID-19-Symptomen ist ab dem Moment der Vereinbarung eines Testtermins bis zum Erhalt des Testergebnisses eine Selbstquarantäne vorgeschrieben. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird die Selbstquarantäne durch Verfügung des lokalen Gesundheitsamtes entsprechend verlängert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die öffentlichen Verlautbarungen zum Versammlungsverbot. Verstöße, auch gegen die Masken- und Quarantänepflichten, werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
• Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende" in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.

Norwegen - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Norwegen ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat das Ampelsystem der EU für die Kategorisierung der Infektionsgefahr übernommen. Die aktuellen Kategorisierungen sind der Karte des norwegischen Gesundheitsinstituts zu entnehmen. Die Einreise aus Deutschland (und anderen grünen Gebieten) ist daher wieder möglich und nicht mit einer Quarantänepflicht verbunden. Reisende, die nicht über ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis verfügen, müssen sich vor Einreise online registrieren und sind verpflichtet, sich bei Einreise testen zu lassen. Beim verpflichtenden Test handelt es sich um einen Schnelltest, dessen Ergebnis vor Ort abgewartet werden muss.
Derzeit kann es bei der Einreise nach Norwegen auch dann zu Schwierigkeiten kommen, wenn Reisende die o.a. Bedingungen grundsätzlich erfüllen, da die Grenzpolizei, die letztlich in jedem Einzelfall über die Einreise entscheidet, die neuen Vorschriften noch uneinheitlich auslegt. Es kam daher schon zu Einreiseverweigerungen oder Anordnung von Hotelquarantäne mit zusätzlichen Kosten für Reisende.
Die Einreise nach Norwegen über ein als orange oder rot klassifiziertes Land ist nicht möglich (auch bei Flughafentransit). Ausnahmen gelten für Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikates der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis, einschließlich deren ungeimpfte, minderjährige Kinder. Die Einreise auf dem Landweg über orange oder rote Länder ist dann gestattet, wenn Reisende keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt, nicht im betroffenen Land übernachtet und keine Nahkontakte im Land hatten. Nach norwegischer Auslegung handelt es sich auch bei Fähren ab Dänemark um öffentliche Verkehrsmittel, sodass bei Ankunft in Norwegen mit Einreiseverweigerung gerechnet werden muss. Reisenden wird deswegen empfohlen, sich rechtzeitig mit ihrer Fährgesellschaft in Kontakt zu setzen.
Die norwegische Regierung bietet zu den Einreiseregeln detaillierte Informationen.
Bei Ein- und Ausreise kommt es derzeit mitunter zu längeren Wartezeiten.
Nicht alle Grenzübergangsstellen sind geöffnet. Eine Übersicht bieten die norwegischen Behörden hier .
Durch- und Weiterreise
Wer aus einem „grünen“ Land kommt, sich aber innerhalb der letzten 10 Tage in einem „orangen“ oder „roten“ Land aufgehalten hat, kann nicht nach Norwegen einreisen. Dies gilt auch für den Flughafentransit. Ausnahmen gelten für Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikates der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis, einschließlich deren ungeimpfte, minderjährige Kinder. Auch die Durchreise auf dem Landweg durch ein „oranges“ oder „rotes“ Gebiet führt zur Verweigerung der Einreise nach Norwegen, es sei denn, es wurden keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, es gab keinen Kontakt zu Bewohnern und keine Übernachtung. Nach norwegischer Auslegung handelt es sich auch bei Fähren ab Dänemark um öffentliche Verkehrsmittel, sodass bei Ankunft in Norwegen mit Einreiseverweigerung gerechnet werden muss. Reisenden wird deswegen empfohlen, sich rechtzeitig mit ihrer Fährgesellschaft in Kontakt zu setzen. Maßgeblich ist die Kategorisierung des norwegischen Gesundheitsinstituts.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind im Rahmen der geltenden Einreisebeschränkungen grundsätzlich möglich. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bestehende Flugverbindungen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens auch kurzfristig ausgesetzt werden.
Fährverbindungen bestehen über die Reederei Colorline. Es werden die Verbindungen Oslo-Kiel und Larvik - Hirtshals betrieben. Die Einreise per Fähre ab Dänemark ist derzeit nur für Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikates der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis möglich.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen in den jeweiligen Gemeinden unterscheiden sich in Art und Umfang sind jedoch auf den jeweiligen Internetseiten der Kommunen einsehbar, wie z. B. bei der Stadt Oslo. Es gilt landesweit die Empfehlung, soziale Kontakte einzuschränken. Zudem gelten Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen und die dringende Empfehlung, die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind, wie z.B. bei der Stadt Oslo. Landesweit soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Antworten