Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2021

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 29.08.2021

Beitrag von Birgitt »

Dänemark - Änderung Besonderheiten in den Regionen, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Dänemark nimmt eine nach Ländern und Regionen differenzierte Risikobewertung in die Kategorien „grün“, „gelb“, „orange“ und „rot“ vor, welche wöchentlich aktualisiert wird. Die jeweils geltenden Einreiseregeln und die Einstufung der Risikogebiete werden auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht. Dieses bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache .
Deutschland ist bis zum 28.08.2021, 16.00 Uhr, als „grün“ eingestuft. Diese Einstufung ändert sich ab dem 28.08.2021, 16.00 Uhr, auf „gelb“ mit Ausnahme Schleswig-Holsteins. Das Bundesland Schleswig-Holstein gilt weiterhin als „grün“. Für Personen mit Wohnsitz in „grün“ bzw. „gelb“ eingestuften Ländern oder Regionen gelten aktuell folgende Einreisevoraussetzungen:
1) Triftiger Einreisegrund
Ausländer mit Wohnsitz in „grün“ oder „gelb“ eingestuften Ländern oder Regionen dürfen ohne Nachweis eines wichtigen Grundes einreisen.
Ausländer mit Wohnsitz in anderen Ländern dürfen, auch wenn Sie sich vor Einreise nach Dänemark in Deutschland aufgehalten haben, grundsätzlich nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Einreisen zu touristischen Zwecken werden in diesem Fall nicht gestattet.
2) Testpflicht
Für Einreisende - per Flugzeug, über Land und See - gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorzulegen. Ein PCR-Test darf dabei bis zu 72 Stunden und ein Antigentest bis zu 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Die Nicht-Einhaltung dieser Vorgaben führt erfahrungsgemäß zur Zurückweisung an der Grenze. Die Vorlage eines ver-/gefälschten Testergebnisses wird als Urkundenfälschung strafrechtlich verfolgt und kann mit einer Haftstrafe und Einreiseverbot bestraft werden. Ausländer mit Wohnsitz in einem als „grün“ eingestuften Land (wie Deutschland bis zum 28.08.21, 16.00 Uhr) müssen nach Einreise keinen zweiten Test mehr vornehmen lassen. Für alle anderen Einreisenden (d.h. Personen mit Wohnsitz in Deutschland mit Ausnahme Schleswig-Holsteins ab dem 28.08.21, 16.00 Uhr) besteht die Pflicht zur Durchführung eines zweiten –kostenfreien- COVID-19-Tests spätestens 24 Stunden nach Einreise. Bei Einreise auf dem Luftweg muss dieser Test vor Verlassen des Flughafens erfolgen. An Flughäfen, Grenzübergängen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind für Einreisende Testzentren eingerichtet.
Es gelten u.a. Ausnahmen von der Testpflicht für folgende Personenkreise:
• Kinder bis einschließlich 15 Jahre
• Vollständig Geimpfte, die mit einem durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden und die entweder ein digitales COVID-19 Impfzertifikat der EU vorweisen können oder ihrenWohnsitz in einem EU- oder Schengenstaat, einem „gelben“ oder „orangen“ OECD-Staat oder als „gelb“ eingestuften Drittstaat haben und einen anderen Impfnachweis vorlegen können. Voraussetzung ist das Verabreichen der letzten Impfdosis mehr als zwei Wochen, aber höchstens zwölf Monate vor Reisebeginn. Personen, die zuerst mit AstraZeneca und danach als zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna oder Pfizer/BioNTech) geimpft wurden, gelten auch als vollständig geimpft, ebenso Personen mit einer Impfkombination aus Pfizer/BioNTech und Spikevax/Moderna. Als Impfnachweis wird auch der deutsche digitale Impfnachweis durch die CovPass-App akzeptiert. Grundsätzlich muss ein Impfnachweis Angaben zum Namen, Geburtsdatum, Art des Impfstoffes, Impfstatus und Impfdatum (1. und 2. Impfung, sofern Zweitimpfung erforderlich) enthalten. Die Ausnahme gilt nicht für Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise nach Dänemark in einem zum Zeitpunkt der Einreise als „rot“ eingestuften Land aufgehalten haben.
• Personen, die von einer vorausgegangenen COVID-19-Infektion genesen sind, können auch einen positiven COVID-19-Test (nur PCR-Test) vorlegen, wenn dieser Test zwischen 14 Tagen und 12 Monaten vor der Einreise vorgenommen wurde.
Für Einwohner Schleswig-Holsteins gilt als Bewohner des Grenzlandes eine Sonderregelung und es genügt ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests, der max. 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Ein zweiter Test nach Einreise ist nicht erforderlich.
3. Quarantäne
Für Personen mit Wohnsitz in einem als „grün“ oder „gelb“ eingestuften Land besteht keine Pflicht, sich nach Einreise in häusliche Quarantäne zu begeben. Einreisende mit Wohnsitz in „orange“ oder „rot“ eingestuften Ländern haben sich einer 10-tägigen häuslichen Quarantäne zu unterziehen, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativen PCR-Test verkürzt werden kann. Ausnahmeregelungen sind auf dem dänischen Behördenportal eingestellt.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich; es erfolgen Stichprobenkontrollen bei der Einreise nach Dänemark. Personen, die die Corona- bedingten Einreisebestimmungen (z.B. negatives COVID-19-Testergebnis, Impf- oder Genesenennachweis) nicht erfüllen, können an der Grenze zurückgewiesen werden.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt. Dies gilt auch, wenn ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird.
Durch- und Weiterreise
Ausländern mit Wohnsitz in einem als „grün“ oder „gelb“ eingestuften Land wird unabhängig vom Reisegrund die Durchreise durch Dänemark erlaubt. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antigentest) gilt auch für Transitreisende, es sei denn, diese halten sich nur im Transitbereich des dänischen Flughafens auf. Weitere Informationen bieten die dänischen Behörden.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen. Nach den norwegischen Einreiseregelungen hat auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz, wenn eine Fähre genutzt wird.
Reiseverbindungen
Es gibt grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Pandemiebedingte Einschränkungen werden schrittweise gelockert. Handel, Gastronomie, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet, aber teilweise ist für den Zugang ein sog. „Coronapass“, d.h. ein Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis oder über eine erfolgte vollständige Impfung oder Genesung erforderlich.
Die dänischen Behörden stellen Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen und aktuell geltenden Einschränkungen auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Hygieneregeln
In Flughäfen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske empfohlen oder Visier) getragen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Pflicht ausgenommen. In Testzentren oder bei Krankenhausbesuchen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Visiers empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen auf die Färöer sind grundsätzlich möglich. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein kostenpflichtiger PCR-Test. Ein zweiter Test ist nach vier bzw. fünf Tagen vorgesehen. Reisende mit vollständigem Impfschutz oder Personen, die von COVID-19 genesen sind, müssen dennoch einen Test nach Einreise machen; ein weiterer Test nach vier Tagen ist empfohlen. Einreisende aus „grün“ oder „gelb“ eingestuften Ländern (es gilt die dänische Risikokategorisierung) sind bis zum Vorliegen des ersten Testergebnisses verpflichtet sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Danach gilt eine abgeschwächte Form der Selbstisolation bis zum Vorliegen des zweiten Testergebnisses. Einreisende aus „orange“ oder „rot“ eingestuften Ländern haben sich einer 10-tägigen häuslichen Quarantäne zu unterziehen, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativen PCR-Test verkürzt werden kann. Für vollständig Geimpfte und für von COVID-19 Genesene, deren positiver Test älter als 10 Tage ist.
Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Für Einreisen nach Grönland gilt Folgendes: Vom 10. bis 31. August 2021 dürfen nur noch vollständig Geimpfte oder von COVID-19 Genesene oder Personen mit Wohnsitz in Grönland einreisen. Kinder unter 18 Jahren sind davon ausgenommen. Als von COVID-19 Genesen gelten Personen, die einen mindestens 14 Tage und höchstens 12 Wochen alten positiven PCR-Test nachweisen können.
Es gelten zudem die dänischen Einreisebestimmungen hinsichtlich eines anerkannten Einreisegrundes je nach Risikokategorisierung des Wohnsitzlandes. Alle Reisenden müssen vor der Einreise nach Grönland online ein SUMUT-Formular ausfüllen und Personen ab dem Alter von 2 Jahren benötigen ein negatives Ergebnis eines max. 48 Stunden alten PCR-Tests, welcher in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein muss. Eine Ausnahmeregelung für vollständig Geimpfte vom Testerfordernis gibt es aktuell nicht.
Alle Reisende, die nicht vollständig geimpft sind, müssen sich umgehend für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Vollständig Geimpfte sind von der Pflicht zur Quarantäne und zur Vornahme eines zweiten Tests nach der Einreise ausgenommen. Personen gelten als vollständig geimpft, wenn sie die letzte notwendige Impfdosis erhalten haben (d.h. nicht erst 14 Tage nach der letzten Dosis, wie in Dänemark).
Es gelten aktuell weitere Einschränkungen für den Zugang zu öffentlichen Plätzen, u.a. Restaurants, Cafés, öffentlichen und kulturellen Einrichtungen. Zudem gelten auch Reisebeschränkungen für einzelne Regionen Grönlands.
Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet Visit Greenland.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone. Alternativ können Sie die deutsche Corona-Warn-App benutzen, die mit der dänischen App kompatibel ist.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
• Bitte beachten Sie beim Transit nach Norwegen, dass nach den norwegischen Einreiseregelungen auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz hat, wenn Sie eine Fähre nutzen.

Kosovo - Änderung Beschränkungen im Land
Im Kosovo wird der Beginn des Schuljahres um zwei Wochen verschoben. Statt am 1. September 2021 werden die Schülerinnen und Schüler erst Mitte dieses Monats in ihre Klassenzimmer zurückkehren. Zudem tritt am Montag 30. August eine nächtliche Ausgangssperre in Kraft. Zwischen 22 und 5 Uhr dürfen die Menschen ihre Wohnungen dann nur noch in Ausnahmefällen verlassen. Quelle: tagesschau.de

Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise
Die Vereinigten Arabischen Emirate lassen ab Montag 30. August 2021 vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Touristen wieder einreisen. Um eine wirtschaftliche Erholung und Wachstum zu erreichen, würden wieder Visa ausgestellt, berichtete die staatliche Nachrichtenagentur WAM. Die Einreiselockerung kommt damit knapp einen Monat vor Beginn der aufgrund der Pandemie verschobenen Weltausstellung Expo 2020 in Dubai. Um ein Visum zu bekommen, müssen Touristen laut der Nachrichtenagentur WAM mit einem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassenen Corona-Impfstoff, also AstraZeneca, Johnson & Johnson, Moderna, BioNTech/Pfizer, Sinopharm oder Sinovac, geimpft worden sein. Am Flughafen müssen alle Passagiere, die mit einem Touristenvisum einreisen, zusätzlich einen PCR-Test machen. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 30.08.2021

Beitrag von Birgitt »

Ägypten - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ägypten ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Dies gilt auch für die Region Rotes Meer/Hurghada. Ägypten ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise aus Deutschland ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der nachweislich nicht älter als 72 Stunden sein darf, bei Einreise über den Flughafen Frankfurt nicht älter als 96 Stunden. Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Es kann ein QR-Code auf dem Testergebnis verlangt werden, weitere Informationen hierzu erteilen die ägyptischen Behörden. Sollte das Testergebnis keine Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten, ist mit einer Verweigerung der Einreise zu rechnen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Alternativ kann ein Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorgelegt werden. Dabei sind, außer für den Janssen/Johnson&Johnson-Impfstoff, stets zwei Impfdosen erforderlich. Die ägyptischen Behörden erkennen die Impfung einer genesenen Person mit nur einer Impfdosis nicht an. Der Impfnachweis muss den Regeln des Ausstellungslandes entsprechen und einen QR-Code enthalten.
Einreisende aus oder über Länder, in denen die ägyptische Regierung vom Vorkommen einer Virusmutation ausgeht (derzeit der südamerikanische Kontinent sowie Bangladesch, Bhutan, Indien, Myanmar, Nepal, Pakistan, Sri Lanka und Vietnam) müssen trotz Nachweis von PCR-Test oder Impfung einen weiteren PCR-Test bei Einreise am Flughafen Kairo vornehmen.
Für direkt nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Marsa Matrouh einreisende Touristen besteht die Möglichkeit, den erforderlichen PCR-Test kostenpflichtig bei Einreise an den jeweiligen Flughäfen vornehmen zu lassen. Für die Wartezeit bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses gilt eine verpflichtende Quarantäne (z.B. im Hotelzimmer). Bei einem positiven Test erfolgen Quarantänemaßnahmen. Die Umsetzung der Quarantänemaßnahmen ist uneinheitlich. Wegen begrenzter Kapazitäten kann es zu Wartezeiten bei der Testung in den Flughäfen und der Ausgabe der Testergebnisse kommen. An Flughäfen ist mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen zu rechnen. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Weiterreise oder Durchreise in andere Länder kann eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden sein. Die Vorschriften für die Durchführung dieser Tests können restriktiver sein, als das Zielland vorschreibt.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr findet wieder statt, jedoch nur in eingeschränktem Maße. Reisemöglichkeiten im Land können im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt oder an Bedingungen wie z.B. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests geknüpft sein.
Beschränkungen im Land
Ämter und öffentliche Einrichtungen sowie Sportstätten, Parks, Museen, Gastronomie und Geschäfte können in ihren Öffnungszeiten eingeschränkt sein.
Bei Reisen im Land können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und betreiben Sie aufgrund der erheblichen Infektionsgefahr „social distancing“. Vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich Menschen auf engem Raum versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
• Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.

Albanien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Albanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das Instituti i Shëndetit Publik (nur in albanischer Sprache) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise ist an allen offiziellen Grenzübergängen möglich. Mit Wirkung vom 6. September 2021 gelten folgende Einreiseregeln:
Alle Einreisenden müssen bei Einreise nach Albanien über einen Impfnachweis, ein negatives Testergebnis (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden) oder einen Genesenennnachweis (nicht älter als sechs Monate) verfügen. Personen ohne entsprechenden Nachweis müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben und nach zehn Tagen ein negatives Testergebnis vorlegen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
Wenn die Einreise beim Wandern durch die albanischen Alpen erfolgt, ist eine sofortige Meldung bei einer Polizeistation erforderlich, ansonsten entsteht der Verdacht der illegalen Einreise und Aufenthalt.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind von albanischer Seite geöffnet. Die Grenze zu Griechenland ist ebenfalls wieder geöffnet. Am Grenzübergang Mertziani ist die Öffnungszeit auf 7 Uhr bis 19 Uhr (albanische Zeit) beschränkt. Eine kurzfristige Änderung ist möglich.
Reisende müssen sich vor Reiseantritt kundig machen, ob und welche Grenzübergänge ihrer Zielländer aktuell geöffnet sind und welche Einreisevoraussetzungen vorliegen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen im internationalen Flug-, Bus- und Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite, nächtliche Ausgangssperre (23 Uhr bis 6 Uhr ab 1. September 2021). Wohnungen dürfen lediglich aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen oder für Besorgungen von Grundbedürfnissen (z. B. Gang zur Apotheke, Krankenhausbesuch) verlassen werden. Restaurants und Bars bleiben während dieser Zeit geschlossen (ausgenommen Lieferdienste). In der übrigen Zeit haben Restaurants, Bars, Cafés, Hotels und Campingplätze einen eingeschränkten Betrieb mit Hygieneauflagen. Museen, Galerien und archäologische Parks, religiöse Einrichtungen und Bildungseinrichtungen sind geöffnet, Nachtclubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Hygieneregeln
In Albanien gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes in Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Bei Verstoß droht ein Bußgeld.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Maßnahmen beim albanischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Rufnummer 127. Gegebenenfalls wird ein Testtermin vereinbart, bis zum Erhalt des Ergebnisses ist eine Selbstisolation vorgeschrieben.
• Informieren Sie sich zur Lage in Albanien auf der Webseite der Deutschen Botschaft Tirana.
• Freiwillige PCR-Tests für Reisende können in Albanien durchgeführt werden, das Testergebnis wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt. Informieren Sie sich auf der Webseite des albanischen Gesundheitsministeriums über zugelassene Labore. Die Anforderungen für die Anerkennung in Deutschland veröffentlicht das RKI.

Dänemark - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Dänemark nimmt eine nach Ländern und Regionen differenzierte Risikobewertung in die Kategorien „grün“, „gelb“, „orange“ und „rot“ vor, welche wöchentlich aktualisiert wird. Die jeweils geltenden Einreiseregeln und die Einstufung der Risikogebiete werden auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht. Dieses bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache .
Deutschland ist, mit Ausnahme Schleswig-Holsteins (weiterhin „grün“ eingestuft), aktuell in der "gelben" Kategorie. Für Personen mit Wohnsitz in „grün“ bzw. „gelb“ eingestuften Ländern oder Regionen gelten aktuell folgende Einreisevoraussetzungen:
1) Triftiger Einreisegrund
Ausländer mit Wohnsitz in „grün“ oder „gelb“ eingestuften Ländern oder Regionen dürfen ohne Nachweis eines wichtigen Grundes einreisen.
Ausländer mit Wohnsitz in anderen Ländern dürfen, auch wenn Sie sich vor Einreise nach Dänemark in Deutschland aufgehalten haben, grundsätzlich nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Einreisen zu touristischen Zwecken werden in diesem Fall nicht gestattet.
2) Testpflicht
Für Einreisende - per Flugzeug, über Land und See - gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorzulegen. Ein PCR-Test darf dabei bis zu 72 Stunden und ein Antigentest bis zu 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Die Nicht-Einhaltung dieser Vorgaben führt erfahrungsgemäß zur Zurückweisung an der Grenze. Die Vorlage eines ver-/gefälschten Testergebnisses wird als Urkundenfälschung strafrechtlich verfolgt und kann mit einer Haftstrafe und Einreiseverbot bestraft werden.
Für Ausländer mit Wohnsitz in einem als „gelb“ eingestuften Land besteht die Pflicht zur Durchführung eines zweiten - kostenfreien - COVID-19-Tests spätestens 24 Stunden nach Einreise. Bei Einreise auf dem Luftweg muss dieser Test vor Verlassen des Flughafens erfolgen. An Flughäfen, Grenzübergängen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind für Einreisende Testzentren eingerichtet. Ausländer mit Wohnsitz in einem als „grün“ eingestuften Land oder Region (aktuell Schleswig-Holstein) müssen nach Einreise keinen zweiten Test mehr vornehmen lassen.
Es gelten u.a. Ausnahmen von der Testpflicht für folgende Personenkreise:
• Kinder bis einschließlich 15 Jahre
• Vollständig Geimpfte, die mit einem durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden und die entweder ein digitales COVID-19 Impfzertifikat der EU vorweisen können oder ihren Wohnsitz in einem EU- oder Schengenstaat, einem „gelben“ oder „orangen“ OECD-Staat oder als „gelb“ eingestuften Drittstaat haben und einen anderen Impfnachweis vorlegen können. Voraussetzung ist das Verabreichen der letzten Impfdosis mehr als zwei Wochen, aber höchstens zwölf Monate vor Reisebeginn. Personen, die zuerst mit AstraZeneca und danach als zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna oder Pfizer/BioNTech) geimpft wurden, gelten auch als vollständig geimpft, ebenso Personen mit einer Impfkombination aus Pfizer/BioNTech und Spikevax/Moderna. Als Impfnachweis wird auch der deutsche digitale Impfnachweis durch die CovPass-App akzeptiert. Grundsätzlich muss ein Impfnachweis Angaben zum Namen, Geburtsdatum, Art des Impfstoffes, Impfstatus und Impfdatum (1. und 2. Impfung, sofern Zweitimpfung erforderlich) enthalten. Die Ausnahme gilt nicht für Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise nach Dänemark in einem zum Zeitpunkt der Einreise als „rot“ eingestuften Land aufgehalten haben.
• Personen, die von einer vorausgegangenen COVID-19-Infektion genesen sind, können auch einen positiven COVID-19-Test (nur PCR-Test) vorlegen, wenn dieser Test zwischen 14 Tagen und 12 Monaten vor der Einreise vorgenommen wurde.
Für Einwohner Schleswig-Holsteins gilt als Bewohner des Grenzlandes eine Sonderregelung und es genügt zur Einreise ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests, der max. 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Ein zweiter Test nach Einreise ist nicht erforderlich.
3) Quarantäne
Für Personen mit Wohnsitz in einem als „grün“ oder „gelb“ eingestuften Land besteht keine Pflicht, sich nach Einreise in häusliche Quarantäne zu begeben. Einreisende mit Wohnsitz in „orange“ oder „rot“ eingestuften Ländern haben sich einer zehntägigen häuslichen Quarantäne zu unterziehen, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativen PCR-Test verkürzt werden kann. Ausnahmeregelungen sind auf dem dänischen Behördenportal eingestellt.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich; es erfolgen Stichprobenkontrollen bei der Einreise nach Dänemark. Personen, die die Corona- bedingten Einreisebestimmungen (z.B. negatives COVID-19-Testergebnis, Impf- oder Genesenennachweis) nicht erfüllen, können an der Grenze zurückgewiesen werden.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt. Dies gilt auch, wenn ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird.
Durch- und Weiterreise
Ausländern mit Wohnsitz in einem als „grün“ oder „gelb“ eingestuften Land wird unabhängig vom Reisegrund die Durchreise durch Dänemark erlaubt. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antigentest) gilt auch für Transitreisende, es sei denn, diese halten sich nur im Transitbereich des dänischen Flughafens auf. Weitere Informationen bieten die dänischen Behörden.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen. Nach den norwegischen Einreiseregelungen hat auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz, wenn eine Fähre genutzt wird.
Reiseverbindungen
Es gibt grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Pandemiebedingte Einschränkungen sollen am 10. September 2021 ganz aufgehoben werden. Handel, Gastronomie, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet, aber teilweise ist für den Zugang ein sog. „Coronapass“, d.h. ein Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis oder über eine erfolgte vollständige Impfung oder Genesung erforderlich.
Die dänischen Behörden stellen Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen und aktuell geltenden Einschränkungen auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Hygieneregeln
In Flughäfen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske empfohlen oder Visier) getragen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Pflicht ausgenommen. In Testzentren oder bei Krankenhausbesuchen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Visiers empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen auf die Färöer sind grundsätzlich möglich. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein kostenpflichtiger PCR-Test. Ein zweiter Test ist nach vier bzw. fünf Tagen vorgesehen. Reisende mit vollständigem Impfschutz oder Personen, die von COVID-19 genesen sind, müssen dennoch einen Test nach Einreise machen; ein weiterer Test nach vier Tagen ist empfohlen. Einreisende aus „grün“ oder „gelb“ eingestuften Ländern (es gilt die dänische Risikokategorisierung) sind bis zum Vorliegen des ersten Testergebnisses verpflichtet sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Danach gilt eine abgeschwächte Form der Selbstisolation bis zum Vorliegen des zweiten Testergebnisses. Einreisende aus „orange“ oder „rot“ eingestuften Ländern haben sich einer zehntägigen häuslichen Quarantäne zu unterziehen, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativen PCR-Test verkürzt werden kann. Für vollständig Geimpfte und für von COVID-19 Genesene, deren positiver Test älter als zehn Tage ist.
Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Für Einreisen nach Grönland gilt Folgendes: Vom 10. bis 31. August 2021 dürfen nur noch vollständig Geimpfte oder von COVID-19 Genesene oder Personen mit Wohnsitz in Grönland einreisen. Kinder unter 18 Jahren sind davon ausgenommen. Als von COVID-19 Genesen gelten Personen, die einen mindestens 14 Tage und höchstens 12 Wochen alten positiven PCR-Test nachweisen können.
Es gelten zudem die dänischen Einreisebestimmungen hinsichtlich eines anerkannten Einreisegrundes je nach Risikokategorisierung des Wohnsitzlandes. Alle Reisenden müssen vor der Einreise nach Grönland online ein SUMUT-Formular ausfüllen und Personen ab dem Alter von 2 Jahren benötigen ein negatives Ergebnis eines max. 48 Stunden alten PCR-Tests, welcher in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein muss. Eine Ausnahmeregelung für vollständig Geimpfte vom Testerfordernis gibt es aktuell nicht.
Alle Reisende, die nicht vollständig geimpft sind, müssen sich umgehend für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Vollständig Geimpfte sind von der Pflicht zur Quarantäne und zur Vornahme eines zweiten Tests nach der Einreise ausgenommen. Personen gelten als vollständig geimpft, wenn sie die letzte notwendige Impfdosis erhalten haben (d.h. nicht erst 14 Tage nach der letzten Dosis, wie in Dänemark).
Es gelten aktuell weitere Einschränkungen für den Zugang zu öffentlichen Plätzen, u.a. Restaurants, Cafés, öffentlichen und kulturellen Einrichtungen. Zudem gelten auch Reisebeschränkungen für einzelne Regionen Grönlands.
Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet Visit Greenland.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone. Alternativ können Sie die deutsche Corona-Warn-App benutzen, die mit der dänischen App kompatibel ist.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
• Bitte beachten Sie beim Transit nach Norwegen, dass nach den norwegischen Einreiseregelungen auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz hat, wenn Sie eine Fähre nutzen.

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel ist von COVID-19 stark betroffen, auch die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 betroffen. Zuletzt sind die Zahlen wieder deutlich gestiegen. Israel ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Die Palästinensischen Gebiete sind derzeit davon ausgenommen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Diese benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung; hierzu sollte vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufgenommen werden.
Sofern eine Einreise gestattet wird, kann die anschließende Quarantäne in der Regel in Heimquarantäne verbracht werden, wenn eine entsprechende Erklärung ausgefüllt wird und eine eigene abgeschlossene Wohneinheit hierfür zur Verfügung steht, andernfalls muss die Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft verbracht werden. Die Heimquarantäne kann mit elektronischen Mitteln überwacht werden.
Reisende müssen außerdem bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis, in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer, vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt für alle Reisende unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion. Nach Einreise gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht. Erklären sich Reisende bereit, am siebten Quarantänetag einen weiteren PCR-Test durchzuführen, kann die Quarantäne von 14 auf 7 Tage (bzw. bis zum Erhalt des Testergebnisses) verkürzt werden. Die bislang bestehenden Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Reisende, die nachweisen können, in Israel geimpft worden zu sein oder bereits an COVID-19 erkrankt gewesen zu sein, sind bei Einreisen aus oder Voraufenthalten in Risikogebieten ausgesetzt. Deutschland gilt seit 11. August 2021 als Risikogebiet.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke / King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet. Für Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nach Israel einreisen möchten, gelten die gleichen Regelungen wie für Flugreisende; Einreisegenehmigungen werden nur bei einem Lebensmittelpunkt in Israel erteilt. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nur in das Westjordanland reisen, benötigen eine Erlaubnis der israelischen Zivilverwaltung. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 45 Arbeitstage. Vor und bei Einreise sind PCR-Tests obligatorisch.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist für Ein- und Ausreisen geöffnet. Vor Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah gilt die Pflicht zum Nachweis eines negativen PCR-Tests.
Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung .
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich für einige Stunden für Ausreisen geöffnet. Vor und bei Ausreise sind PCR-Tests obligatorisch. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein Visum sowie eine zusätzliche Genehmigung jordanischer Behörden. Inhaber von palästinensischen Personenkennziffern (nur West Bank ID, nicht Gaza ID) können den Grenzübergang ohne gesonderte Genehmigungen passieren, sofern sie unmittelbar zum Flughafen Amman weiter- und von dort aus Jordanien ausreisen.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
Hygieneregeln
In Israel besteht in Innenräumen eine Maskenpflicht. Im Außenbereich empfiehlt die israelische Regierung, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, das Tragen einer Maske.
In den Palästinensischen Gebieten besteht weiterhin Maskenpflicht; die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.

Kosovo - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kosovo wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kosovo ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Kosovo ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisende ab 18 Jahren müssen unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Reiseweg bei Einreise einen aktuellen negativen PCR-Test (Probeentnahme maximal 72 Stunden vor Einreise) oder Antigen-Test (Probeentnahme max. 48 Stunden vor Einreise) vorlegen.
Reisende, die über einen Nachweis verfügen, dass sie seit mindestens zwei Wochen vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, oder die mittels eines positiven PCR-Tests (nicht jünger als 21 Tage und nicht älter als 180 Tage) oder eines serologischen Antikörpertests (IgG, nicht älter als 30 Tage) eine überstandene COVID-19-Infektion nachweisen können, benötigen keinen Negativtest bei Einreise.
Durch- und Weiterreise
Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von und zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als drei Stunden beträgt.
Reiseverbindungen
Es werden fast alle regulären Flugverbindungen angeboten, allerdings z.T. mit verminderter Frequenz. Der öffentliche Nahverkehr ist auf max. 50% Passagierkapazität beschränkt, Taxis dürfen max. 3 Passagiere befördern.
Beschränkungen im Land
Seit 29. August 2021 gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr.
Private Feiern sind nicht gestattet, Beerdigungen dürfen nur im engsten Familienkreis und unter Beachtung der Abstandsregeln stattfinden.
Die Außengastronomie unterliegt eingeschränkten Öffnungszeiten, die Innengastronomie muss geschlossen bleiben.
Der Zugang zu Sportclubs, Fitness-Centern und von Zuschauern zu öffentlichen Sportveranstaltungen ist nur mit negativem Test (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden bzw. Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) oder Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer in den letzten 6 Monaten überstandenen COVID-Erkrankung gestattet.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, u.a. bestehen nur sehr geringe Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahmen gelten für sportlicher Aktivitäten sowie Essen und Trinken im Freien. Am Eingang von öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren finden verstärkt Körpertemperaturmessungen statt.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Kosovo.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter der Telefonnummer +383 (0)38 200 80 800.

Neuseeland - Änderung Beschränkungen im Land
Der Lockdown im neuseeländischen Auckland wird noch mindestens zwei Wochen bis zunächst 13. September 2021 weitergeführt. Für den Rest des Landes gilt das noch mindestens eine Woche, allerdings mit etwas gelockerten Einschränkungen. Quelle: tagesschau.de und Garda World

Serbien - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Serbien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige ohne serbische Aufenthaltserlaubnis müssen bei Einreise nach Serbien, sofern sie nicht aus einem vom serbischen Institut für öffentliche Gesundheit bestimmten Risikogebiet (derzeit: Indien) einreisen, einen der folgenden Nachweise vorlegen:
• Entweder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein darf. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, durchgeführt worden sein oder
• ein staatliches Impfzertifikat über eine vollständige Impfung aus Serbien, Griechenland, Kroatien, Rumänien, San Marino, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Armenien, Georgien, Indien, Libanon, Marokko, Moldau, Tunesien, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate oder
• einen von einer Behörde ausgestellten Genesenennachweis aus Deutschland, Serbien, Andorra, Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tunesien, Türkei, USA. Die dem Nachweis zugrundeliegende erste positive Testung muss mindestens 14 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests entfällt insbesondere für:
• Kinder bis 12 Jahre,
• Transitreisende für maximal 12-stündigen Transit,
• Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr,
• Deutsche, die ihren Wohnsitz in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Montenegro, Nordmazedonien oder Ungarn haben, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise dem örtlichen zuständigen Gesundheitsamt einen negativen PCR- oder Antigen-Test eines serbischen Referenzlabors vorlegen.
• Deutsche Staatsangehörige, die zu Geschäftszwecken nach Serbien einreisen, benötigen keinen PCR-Test, wenn sie die serbische Industrie- und Handelskammer 48 Stunden vor Einreise per E-Mail über die Einreise informieren. Dabei sind mit Firmenschreiben Vor- und Nachname, Passnummer und Ausstellungsland, der geschäftliche Grund für die Einreise, das Datum und der Grenzübergang der Einreise nach Serbien, Flugnummer oder Autokennzeichen, Adresse und Aufenthaltsdauer in Serbien, Kontakttelefon und E-Mailadresse mitzuteilen. Weiterhin ist innerhalb von 24 Stunden nach Einreise der serbischen Industrie- und Handelskammer ein negativer PCR- oder Antigentest vorzulegen, der von einem Referenzlabor in Serbien ausgestellt wurde. Weitere Informationen bietet die serbische Industrie- und Handelskammer .
Minderjährige zwischen 12 und 18 Jahren können auch ohne einen der o.a. Nachweise einreisen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise der zuständigen serbischen Gesundheitseinrichtung entweder einen PCR- oder einen Antigentest eines serbischen Referenzlabors vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis können ohne PCR-Test einreisen,
• wenn sie entweder vollständig geimpft sind (bei den Impfstoffen AstraZeneca und Johnson & Johnson ist eine Dosis ausreichend) und darüber eine Bescheinigung der zuständigen Gesundheitseinrichtung/Behörde des Staates, in dem die Impfung stattgefunden hat, vorweisen oder
• wenn sie einen von einer Behörde ausgestellten Genesenennachweis aus Deutschland, Serbien, Andorra, Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tunesien, Türkei oder den USA vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die ohne negativen PCR-Test und ohne einen o.a. Genesenennachweis einreisen und nicht unter eine der o.a. Ausnahmen fallen, müssen sich für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Einreise, Aufenthalt, Kontaktdaten und Gesundheitszustand müssen bei den serbischen Behörden (in Serbisch oder Englisch) innerhalb von 24 Stunden registriert werden.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, oder Ungarn nach Serbien zurückkommen, können ohne PCR-Test, Genesungsnachweis und ohne Quarantäne einreisen.
Deutsche Staatsangehörige, die aus einem vom serbischen Institut für öffentliche Gesundheit bestimmten Risikogebiet einreisen, müssen vor Einreise online die „Foreigners Surveillance Registration“ ausfüllen und bei Einreise die Bestätigungsnachricht hierüber vorlegen. Zudem ist neben einem negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf, eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung , sich nach Einreise für sieben Tage in Selbstisolation zu begeben, vorzulegen. Nach Einreise müssen sich Reisende auf direktem Wege in die von ihnen in der „Foreigners Surveillance Registration“ angegebene Unterkunft begeben, sich dort für sieben Tage absondern und am ersten und siebten Tag eine kostenpflichtige PCR-Testung durch das jeweils zuständige staatliche Gesundheitsamt durchführen lassen.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Für Gastronomiebetriebe und kulturelle Einrichtungen gelten Beschränkungen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann, ist verpflichtend.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die serbischen COVID-19 Einreisebeschränkungen auf der Seite des serbischen Außenministeriums (Englisch) und über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch) oder bei der Hotline des serbischen Gesundheitsministeriums für COVID-19-Fragen: +381-64-8945235 und des Batut-Instituts: +381-11-2684566. Weitere Informationen zu Anlaufstellen finden Sie beim serbischen Gesundheitsministerium.

Spanien - Änderung Besonderheiten auf den Inseln: Kanaren
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen weiterhin beschränkt. Restaurationsbetriebe und Diskotheken schließen um 0:30 Uhr. Weitere Informationen bieten die katalanischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 1 und 6 Uhr in größeren Gemeinden mit hoher Inzidenz. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen weiterhin beschränkt. Spezielle Auflagen und eingeschränkte Öffnungszeiten gelten u.a. für Restaurationsbetriebe und Diskotheken. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
In Andalusien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Es gibt weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. In vielen Küstenorten dürfen nachts die Strände nicht betreten werden. Sollte es aufgrund eines positiven Testergebnisses zu einer quarantänebedingten Verlängerung des Aufenthaltes kommen, kann es aufgrund der hohen Auslastung der Unterkünfte unter Umständen schwierig werden, eine Quarantäneunterkunft zu finden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung und die Tourismuswebseite von Andalusien.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt. Zwischen 1 Uhr und 6 Uhr gilt derzeit ein Verbot von Zusammenkünften für Personen aus unterschiedlichen Haushalten.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) übersandt werden.
Für Reisende aus anderen spanischen Regionen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgte Erstimpfung oder einen Nachweis über eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende COVID-19 Infektion vorlegen, entfällt die Testnachweispflicht bei Einreise auf die Kanaren.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Personen ab zwölf Jahren (auch wenn sie aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) nachweisen:
• entweder ein maximal 72 Stunden altes negatives Testergebnis
• oder die vollständige Impfung mit einem von der EMA oder von der WHO zugelassenen Impfstoff innerhalb der letzten acht Monate
• oder zumindest den Erhalt der Erstimpfung innerhalb eines Zeitraums zwischen 15 Tagen und vier Monaten vor der Ankunft
• oder die Genesung von einer COVID-19-Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von längstens sechs Monaten vor der Ankunft gemäß amtlichem Attest.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die Maskenpflicht im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen, es sei denn, das Publikum befindet sich auf Sitzplätzen, die den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern gewährleisten. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Nähere Informationen finden sich in der spanischen Verordnung.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle. Quelle: AA

Die Regionalregierung der Balearen kündigte eine weitere Lockerung der pandemiebedingten Einschränkungen an. Nächtliche Versammlungen von Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sind auf Mallorca fortan nur noch zwischen 2.00 und 6.00 Uhr untersagt. Bisher trat diese Beschränkung bereits um 1.00 Uhr morgens in Kraft. Zudem sind in den Innenräumen der mallorquinischen Restaurants, Bars und Cafés wieder acht statt nur vier Personen pro Tisch erlaubt, in den Außenbereichen sind es nun zwölf pro Tisch statt bislang acht. Damit gelten auf Mallorca nun dieselben Einschränkungen wie auf Menorca und Formentera. Auf der vierten Baleareninsel Ibiza bleiben wegen höherer Infektionszahlen vorerst strengere Corona-Regeln in Kraft. Quellle: tagesschau.de

Trinidad und Tobago - Änderung Epidemiologische Lage; redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Trinidad und Tobago wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Trinidad und Tobago ist von COVID-19 stark betroffen. Trinidad und Tobago ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landesgrenzen sind wieder geöffnet. Personen mit vollständiger Impfung gem. WHO-Zulassung und einem höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test können ohne Quarantäne einreisen. Vor Antritt der Reise muss eine Einreisegenehmigung elektronisch beantragt werden, die beim Boarding vorzulegen ist. Nicht vollständig geimpften Ausländern ist die Einreise auch weiterhin nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Einheimische und für Kinder in Begleitung vollständig geimpfter Erwachsener. Details veröffentlicht das Gesundheitsministerium von Trinidad und Tobago.
Durch- und Weiterreise
Transit ist unter den gleichen Bedingungen wie die Einreise möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre Flugbetrieb ist wieder aufgenommen worden.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als fünf Personen; bei Verstößen gegen das Versammlungsverbot auch im privaten Bereich ist die Polizei befugt einzugreifen. Freizeiteinrichtungen, Kinos, Restaurants und Bars, sowie Strände sind vollständig geschlossen. Restaurants dürfen wieder Liefer- und Abholdienste anbieten, Bediengastronomie vor Ort bleibt weiterhin untersagt. Der öffentliche Nahverkehr findet mit limitierten Kapazitäten statt. Geschäfte und Märkte, die nicht der notwendigen Versorgung dienen, sind geschlossen. Gottesdienste sind nur für Beerdigungen und Hochzeiten und mit höchstens zehn Teilnehmern erlaubt. Individualsport im Freien ist wieder erlaubt, Gruppensport bleibt weiterhin verboten. Es gilt ein nächtliches Ausgangsverbot. Die jeweils gültigen Regelungen im Detail werden per legal notice bekannt gegeben. Individualsport im Freien ist wieder erlaubt, Gruppensport bleibt weiterhin verboten.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch im eigenen Fahrzeug und im Freien. Bei Nichtbeachtung werden Geldstrafen verhängt. Öffentliche Gebäude (Geschäfte, etc.) dürfen nur nach Temperaturmessung und Handdesinfektion betreten werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise und Vorschriften lokaler Behörden. Informieren Sie sich ggf. in Ihrer Unterkunft nach kürzlichen Änderungen. Bei Verstößen gegen die Ausgangs- und Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Trinidad und Tobago.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline (868) 800- 9355 oder 877- 9355 – Trinidad bzw. (868) 800-4325 - Tobago oder das nächste Gesundheitscenter.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 31.08.2021

Beitrag von Birgitt »

Aserbaidschan - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Aserbaidschan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige auch ohne vorherige Sondergenehmigung möglich (s. Einreise und Zoll). Bei der Einreise muss bereits beim Check-in ein Nachweis über das Vorliegen einer vollständigen Impfung oder ein Genesenennachweis und ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen ausreichend (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder von 1 bis 18 Jahren benötigen einen negativen PCR-Test. Für Kinder unter einem Jahr ist kein Nachweis nötig. Eine Selbstisolation nach Einreise ist nicht erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Charterflüge zwischen Baku und Istanbul sowie nach Ankara und Izmir werden durchgeführt. Eine Flugverbindung mit Frankfurt wurde wieder aufgenommen. Darüber hinaus gibt es weitere Charterflüge z.B. nach London, Tiflis, Moskau und Kiew. Für einen Weiterflug nach Deutschland ist jedoch in der Regel ein neuer Check-in, verbunden mit Gepäckabholung und Einreise in das Transitland, erforderlich. Die jeweiligen Einreiseerfordernisse sind dabei zu beachten.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis 1. November 2021 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen, Fitnessstudios, Restaurants und Cafés sind geöffnet. Ab dem 1. September 2021 gelten für Ungeimpfte Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z. B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Einkaufszentren, Friseur- und Schönheitssalons, Hochschulbesuch).
Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist an den Wochenenden (samstags 0 Uhr bis montags 6 Uhr) eingestellt, an den übrigen Wochentagen gibt es keine Einschränkungen.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und insbesondere auch im ÖPNV.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der aserbaidschanischen Regierung bei sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).

Bhutan - Änderung Einreise
Mit Wirkung vom 31. August 2021 wird die Quarantäne für geimpfte Einreisende von 21 auf 14 Tage gesenkt. Ungeimpfte müssen weiterhin 21 Tage in Quarantäne verbringen. Quelle: Garda World

Dänemark - Änderung Besonderheiten in den Regionen: Grönland
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 stark betroffen. Das Gesundheitssystem ist überlastet. Indonesien ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht eine Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige. Die Einreise ist aktuell ausschließlich Inhabern von dauerhaften Aufenthaltstiteln (KITAS und KITAP) erlaubt, siehe Homepage der indonesischen Immigrationsbehörde. Touristen ist die Einreise weiterhin nicht gestattet.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahren ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Reisende, die aus dem Ausland ohne Erfüllung der o.g. Erfordernisse einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Nach der Einreise erfolgt eine achttägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich), wo binnen 24 Stunden nach Einreise ein erneuter kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt.
Am siebten Tag der achttägigen Quarantäne müssen sich Reisende erneut einem kostenpflichtigen Test unterziehen.
Reisende (insb. Kinder im Alter von 12-17 Jahren), die ohne vollständige Impfung einreisen, werden im Anschluss an den zweiten PCR-Test am Quarantäneort geimpft.
Bei positivem Testergebnis erfolgt eine kostenpflichtige Einweisung in ein Krankenhaus bzw. eine Quarantäneeinrichtung. Im Anschluss an die achttägige Hotelquarantäne soll eine vierzehntägige Heimquarantäne eingehalten werden.
Für Geimpfte oder Genesene gibt es bei der Einreise und im Alltag keinerlei Erleichterungen oder Befreiungen.
Bei Einreise wird am Flughafen eine Registrierung im indonesischen „Health Portal“ verlangt, die durch die Nutzung der App „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) erfolgen soll. In Einzelfällen wird aber auch das Ausfüllen eines bereitgestellten Formulars in Papierform akzeptiert.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen, aktuell verbietet Singapur ein Umsteigen von Passagieren aus Indonesien. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr von bzw. nach Java und Bali wird ein Impfnachweis (mindestens erste Impfdosis) verlangt. Zusätzlich wird bei Flugreisen ein negativer maximal 48 Stunden alter PCR-Test gefordert, bei sonstigen Transportmitteln ein negativer maximal 24 Stunden alter Antigentest. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Im Reiseverkehr zwischen Städten und Distrikten innerhalb Java und Bali wird ein Impfnachweis benötigt. Bei nachgewiesener zweiter Impfdosis wird ergänzend ein negativer maximal 24 Stunden alter Antigentest gefordert. Bei nachgewiesener lediglich erster Impfdosis wird ergänzend ein negativer maximal 48 Stunden alter PCR-Test verlangt.
Kindern unter 12 Jahren ist es derzeit untersagt, außerhalb ihrer Wohnsitz-Provinz/-Stadt zu reisen.
In ganz Indonesien wird – dies gilt auch für Kinder ab 12 Jahren – für eine Rückkehr nach Jakarta zum Erreichen eines internationalen Anschlussfluges neben dem negativen PCR-Testergebnis die Vorlage eines Impfnachweises verlangt. Bei Vorlage eines gültigen internationalen Flugtickets und auf Antrag bei der örtlichen Gesundheitsbehörde kann jedoch eine Befreiung von der Vorlage eines Impfnachweises beantragt werden.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben die Transportunternehmen.
Für Java und Bali sowie für alle weiteren Regionen gelten bis zunächst 6. September 2021 deutliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises gewährt. Personen unter 12 Jahren und über 70 Jahren sollen keinen Zugang erhalten.
In ganz Indonesien wird – dies gilt auch für Kinder ab 12 Jahren – für eine Rückkehr nach Jakarta zum Erreichen eines internationalen Anschlussfluges neben dem negativen PCR-Testergebnis die Vorlage eines Impfnachweises verlangt. Bei Vorlage eines gültigen internationalen Flugtickets und auf Antrag bei der örtlichen Gesundheitsbehörde kann jedoch eine Befreiung von der Vorlage eines Impfnachweises beantragt werden.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens.

Indonesien - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 stark betroffen. Das Gesundheitssystem ist überlastet. Indonesien ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht eine Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige. Die Einreise ist aktuell ausschließlich Inhabern von dauerhaften Aufenthaltstiteln (KITAS und KITAP) erlaubt, siehe Homepage der indonesischen Immigrationsbehörde. Touristen ist die Einreise weiterhin nicht gestattet.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahren ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Reisende, die aus dem Ausland ohne Erfüllung der o.g. Erfordernisse einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Nach der Einreise erfolgt eine achttägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich), wo binnen 24 Stunden nach Einreise ein erneuter kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt.
Am siebten Tag der achttägigen Quarantäne müssen sich Reisende erneut einem kostenpflichtigen Test unterziehen.
Reisende (insb. Kinder im Alter von 12-17 Jahren), die ohne vollständige Impfung einreisen, werden im Anschluss an den zweiten PCR-Test am Quarantäneort geimpft.
Bei positivem Testergebnis erfolgt eine kostenpflichtige Einweisung in ein Krankenhaus bzw. eine Quarantäneeinrichtung. Im Anschluss an die achttägige Hotelquarantäne soll eine vierzehntägige Heimquarantäne eingehalten werden.
Für Geimpfte oder Genesene gibt es bei der Einreise und im Alltag keinerlei Erleichterungen oder Befreiungen.
Bei Einreise wird am Flughafen eine Registrierung im indonesischen „Health Portal“ verlangt, die durch die Nutzung der App „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) erfolgen soll. In Einzelfällen wird aber auch das Ausfüllen eines bereitgestellten Formulars in Papierform akzeptiert.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen, aktuell verbietet Singapur ein Umsteigen von Passagieren aus Indonesien. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr von bzw. nach Java und Bali wird ein Impfnachweis (mindestens erste Impfdosis) verlangt. Zusätzlich wird bei Flugreisen ein negativer maximal 48 Stunden alter PCR-Test gefordert, bei sonstigen Transportmitteln ein negativer maximal 24 Stunden alter Antigentest. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Im Reiseverkehr zwischen Städten und Distrikten innerhalb Java und Bali wird ein Impfnachweis benötigt. Bei nachgewiesener zweiter Impfdosis wird ergänzend ein negativer maximal 24 Stunden alter Antigentest gefordert. Bei nachgewiesener lediglich erster Impfdosis wird ergänzend ein negativer maximal 48 Stunden alter PCR-Test verlangt.
Kindern unter 12 Jahren ist es derzeit untersagt, außerhalb ihrer Wohnsitz-Provinz/-Stadt zu reisen.
In ganz Indonesien wird – dies gilt auch für Kinder ab 12 Jahren – für eine Rückkehr nach Jakarta zum Erreichen eines internationalen Anschlussfluges neben dem negativen PCR-Testergebnis die Vorlage eines Impfnachweises verlangt. Bei Vorlage eines gültigen internationalen Flugtickets und auf Antrag bei der örtlichen Gesundheitsbehörde kann jedoch eine Befreiung von der Vorlage eines Impfnachweises beantragt werden.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben die Transportunternehmen.
Für Java und Bali sowie für alle weiteren Regionen gelten bis zunächst 6. September 2021 deutliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises gewährt. Personen unter 12 Jahren und über 70 Jahren sollen keinen Zugang erhalten.
In ganz Indonesien wird – dies gilt auch für Kinder ab 12 Jahren – für eine Rückkehr nach Jakarta zum Erreichen eines internationalen Anschlussfluges neben dem negativen PCR-Testergebnis die Vorlage eines Impfnachweises verlangt. Bei Vorlage eines gültigen internationalen Flugtickets und auf Antrag bei der örtlichen Gesundheitsbehörde kann jedoch eine Befreiung von der Vorlage eines Impfnachweises beantragt werden.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens.

Myanmar - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Myanmar ist von COVID-19 stark betroffen. Schwerpunkte sind u.a. die Grenzregionen und das Stadtgebiet von Rangun. Es ist von einer sehr hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen.
Im Falle einer Erkrankung kann nicht mit angemessener Behandlung (u.a. Sauerstoffversorgung) gerechnet werden. Bei der Vorbereitung medizinischer Evakuierungen (mit oder ohne Pandemiebezug) ist aufgrund bürokratischer und infrastruktureller Defizite mit hohem Zeitaufwand zu rechnen.
Myanmar ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aufgrund der Krisenlage sind die offiziellen Zahlen des Ministeriums für Gesundheit und Sport und der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Infektionslage nur bedingt aussagekräftig.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit nur in Ausnahmefällen nach Einzelfallentscheidung durch die myanmarischen Behörden möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine von den örtlichen Gesundheitsbehörden koordinierte Hotelquarantäne von mindestens zehn Tagen absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Aus- und Weiterreise sind derzeit aufgrund fehlender Flugverbindungen und geschlossener Grenzen nur sehr eingeschränkt möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis mindestens 30. September 2021 ausgesetzt. Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist noch möglich, allerdings bestehen nur sehr wenige Flugverbindungen, bei denen es sich um Sonderflüge, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Myanmar National Airlines oder ANA handelt, die über die Fluglinien oder über Reisebüros gebucht werden können (allerdings oft nicht im Internet). Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden mindestens zehn Tage vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen. Aufgrund der hohen Verbreitung von COVID-19 in Myanmar ist nicht auszuschließen, dass auch derzeit noch verbleibende Ausreise-/Transitmöglichkeiten auf dem Luftweg bis auf weiteres wegfallen werden.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten diverse Einschränkungen, für einige Gebiete, darunter auch die meisten Stadtbezirke von Rangun, gilt außerdem eine “Stay-at-Home-Order“. Restaurants, viele Geschäfte, Banken, Schulen und Büros bleiben geschlossen. Großveranstaltungen und -versammlungen sind untersagt. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.
Personenreisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt und sollten aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Landweg erfolgen, s. auch Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Kontaktieren Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten das National Health Laboratory . Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.

Thailand - Änderung Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Thailand ist von COVID-19 stark betroffen. Thailand ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen möglich. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss. Außerdem ist bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Tests notwendig, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, sowie einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Weitere Hinweise zu den Einreisebestimmungen insbesondere zum Erfordernis eines Visums erhalten Reisende bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben.
Für vollständig geimpfte Reisende ist die Einreise auch über den Flughafen Phuket möglich (nur Direktflüge nach Phuket, kein Transit in Bangkok möglich). Auf Phuket sowie auf den drei Inseln Samui, Pha-ngan und Tao in der Provinz Surat Thani gelten erleichterte Quarantänebedingungen. Bei positivem PCR-Test erfolgt die weitere Isolierung in einem Krankenhaus auf eigene Kosten. Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer mit Sars-Cov-2 infizierten Person angeordnet werden.
Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne übernimmt.
Weitere Informationen zu den Einreiseregeln finden Sie auf der Seite der thailändischen Tourismusbehörde oder bei den thailändischen Auslandsvertretungen.
Die Quarantänezeit beträgt für alle Einreisenden 14 Tage. Bei Berechnung der Quarantänezeit werden der Anreisetag bei Einreise in Thailand nach 18 Uhr und der Abreisetag nicht mitgerechnet. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die Thailändische Botschaft.
Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden. Bei positivem PCR-Test erfolgt die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus. Der Krankenhausaufenthalt und eine Behandlung sind kostenpflichtig. Eine Fortsetzung der Quarantäne im gebuchten Quarantänehotel ist dann nicht möglich. Die Deutsche Botschaft hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich bereits vor Einreise über die Tracking-App „Thailand Plus“ zu registrieren. Die Registrierung erfolgt anhand der Daten im Certificate of Entry. Weitere Informationen bietet die Website des thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt.
Durch- und Weiterreise
Ein internationaler Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Fit to fly certificate
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt.
Die Transitzeit darf 12 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen bietet die Civil Aviation Authority of Thailand.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Dunkelrot/Rot/Orange/Gelb/Grün) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Für die dunkelroten Provinzen, z.Zt. Bangkok, Kanchanaburi, Chachoengsao, Chonburi, Tak, Nakhon Pathom, Nakhon Nayok, Nakhon Ratchasima, Nonthaburi, Narathiwat, Pathum Thani, Prachuap Khiri Khan, Prachin Buri, Pattani, Ayutthaya, Phetchaburi, Phetchabun, Yala, Rayong, Ratchaburi, Loop Buri, Songkhla, Sing Buri, Samut Prakan, Samut Sonkhram, Samut Sakhon, Saraburi, Suphan Buri und Ang Thong gelten ab dem 1. September 2021 folgende Einschränkungen:
• Nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 4 Uhr,
• Keine Versammlungen von mehr als 25 Personen,
• Shoppingmalls und Restaurants (mit eingeschränkter Kapazität) haben bis 20 Uhr geöffnet.
Da die Provinzgouverneure weitreichende Entscheidungsbefugnisse haben, können die konkreten Maßnahmen regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind derzeiteingeschränkt möglich. Inlandsflüge aus den dunkelroten Provinzen sind ab dem 1. September 2021 grundsätzlich wieder möglich. Viele Fluggesellschaften nehmen den Inlandsflugverkehr wieder auf. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests und/oder Impfnachweises möglich.
Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Aufgrund ausbleibender ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung. Nationalparks sind teilweise geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung ist überall Pflicht, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden. Diese Pflicht besteht auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige thailändische Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie einen Transit am Flughafen Bangkok Suvarnabhumi planen, kontaktieren Sie vorab Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich der aktuellen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich über die Civil Aviation Authority of Thailand.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 01.09.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Bahrain - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Bahrain ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bahrainische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Bahrain ist grundsätzlich möglich. Eine Einreisesperre gilt bis auf weiteres für Reisende aus Ländern, die auf der roten Liste stehen. Von dieser Einreisesperre ausgenommen sind bahrainische Staatsangehörige und Bewohner mit Aufenthaltstitel für Bahrain. Vor Abreise muss ein PCR-Test mit QR-Code nicht älter als 48 Stunden vorgelegt werden. Bei Ankunft, am fünften und am zehnten Tag des Aufenthaltes in Bahrain erfolgen weitere Tests. Darüber hinaus muss eine zehntägige Quarantäne in der eigenen Unterkunft oder einer offiziellen Quarantäneeinrichtung eingehalten werden.
Die Test- und Quarantänepflicht gilt auch für Reisende aus Ländern ohne Einreisesperre. Vor Abreise muss ein PCR-Test mit QR-Code nicht älter als 72 Stunden vorgelegt werden. Von der Testpflicht vor Abreise und der Quarantänepflicht ausgenommen sind Reisende mit einem Impfnachweis aus Bahrain, einem Staat des Golfkooperationsrates oder einem Land mit dem Bahrain ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von COVID-19-Impfnachweisen geschlossen hat. Reisende mit einem Impfnachweis aus der EU, dem Vereinigten Königreich, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan oder Singapur sind lediglich von der Quarantänepflicht befreit. Kinder unter sechs Jahren sind von der Test- und Quarantänepflicht befreit.
Gebühren für die vorgeschriebenen Tests sind vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware“ zu entrichten.
Der Download der App ist verpflichtend. Das Testergebnis geht dem Reisenden nach ca. 6 bis 12 Std nach Ankunft/Test am Flughafen über die App zu. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses muss man sich in seinem Hotelzimmer/Haus/Appartement aufhalten. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg aus und nach Saudi-Arabien (King Fahd Causeway) ist möglich. Dazu muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und vom saudischen, bzw. bahrainischen Gesundheitsministerium anerkannt ist, vorgelegt werden. Visa für Bahrain werden auch "upon arrival" am Causeway erteilt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentliche Flugverbindungen nach Deutschland. Zudem stehen mehrere Umsteigeverbindungen über Abu Dhabi oder Dubai zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Auf der Grundlage des neuen, vierstufigen Ampelsystems wird festgelegt, welche Restriktionen während eines Lockdowns gelten. Derzeit gilt ein Yellow-Level-Lockdown. Detaillierte Informationen zu Beschränkungen bietet die Webseite der Task Force .
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit, auch bei Spaziergängen. Ausnahmen bestehen beim Autofahren und bei Sportarten, die körperliche Anstrengung erfordern, z. B. Laufen und Radfahren.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.

Belgien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Nicht-essentielle Reisen nach Belgien sind wieder erlaubt. Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form “ (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Ein Nachweis (elektronisch oder Ausdruck) soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Belgien eine Einstufung in „rote“, „orange“ und „grüne“ Regionen vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Regionen in Deutschland sind überwiegend als „rot“ eingestuft. „Orange“ eingestuft sind die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Da sich die Einstufungen rasch ändern können, empfiehlt sich eine Überprüfung vor einer geplanten Abreise.
Einreisende aus orangen und grünen Regionen unterliegen keiner Test- und Quarantänepflicht, sofern sie symptomfrei sind. Reisende aus einer jetzt oder in den letzten 14 Tagen als „rot“ eingestuften Region innerhalb der EU müssen bei Einreise einen vollständigen Impfnachweis (digitales EU-COVID-Zertifikat), einen Nachweis der Genesung (positiver PCR-Test innerhalb der letzten 180 Tage) oder ein negatives PCR-Testergebnis mit sich führen. Die Abstrichentnahme darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Seit 1. September 2021 müssen sie zusätzlich einen Test am 7. Tag nach Einreise durchführen. Eine Quarantänepflicht besteht nicht.
Kinder unter 12 Jahren sowie Grenzgänger/-pendler sind von der Testpflicht befreit. Ebenso befreit sind Personen, die aus einer roten Zone innerhalb der EU mit Kfz, Zug oder Bus einreisen und weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben.
Reisende aus einem „rot“ eingestuften Land außerhalb der EU, die vollständig mit einem in der EU anerkannten Impfstoff geimpft oder genesen sind, begeben sich in Quarantäne und lassen sich am ersten oder zweiten Tag ihres Aufenthalts testen. Die Quarantäne endet mit negativem Testergebnis. Reisende, die weder geimpft noch genesen sind, müssen max. 72 Stunden vor Reiseantritt einen PCR-Test durchführen. Sie begeben sich nach Einreise für 10 Tage in Quarantäne und lassen sich am 1. und am 7. Tag testen. Die Quarantäne endet mit einem negativen Testergebnis des zweiten Tests nach Einreise.
Eine aktuelle Übersicht der belgischen Reiseregelungen finden Sie auf dieser Webseite.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38° C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Es gelten keine Beschränkungen für Personen, die aus einer orangen oder grünen Region zur Durchreise einreisen. Personen, die aus einer „roten Region“ kommen und innerhalb von 48 Stunden durch Belgien durchreisen, benötigen keinen negativen PCR-Test. Wenn Fluggesellschaften oder das Zielland allerdings einen PCR-Test fordern, muss ein negativer PCR-Test beim Boarding vorgewiesen werden.
Je nach genutztem Verkehrsmittel und Aufenthaltsdauer muss ggf. das „Passenger Locator Form “ (PLF) ausgefüllt werden.
Reiseverbindungen
Es gibt keine Einschränkungen im grenzüberschreitenden Flug-, Zug- und Busverkehr.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Hotels, Ferienparks, Restaurants, Cafés und Vergnügungsparks sind unter Auflagen geöffnet, Discotheken geschlossen. Zu Hause dürfen sich bis zu 8 Personen (plus Kinder bis 12 Jahre) treffen. Seit 1. September 2021 gibt es keine Beschränkungen mehr für private Treffen. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sport sind sowohl in Innenräumen als auch im Freien unter Auflagen erlaubt.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Empfehlungen
• Überprüfen Sie bitte vor Abreise auf dieser Webseite die aktuell geltenden Regelungen und Einstufungen, da diese sich rasch ändern können.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Belgien.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregeln in deutscher Sprache bei den belgischen Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Dänemark - Änderung Beschränkungen im Land
In Dänemark wird ab sofort in den meisten öffentlichen Einrichtungen nicht mehr die Vorlage eines Corona-Passes verlangt. Künftig ist er nur noch bei größeren Veranstaltungen und in Nachtclubs notwendig, die erstmals wieder öffnen konnten. In Bars, Cafés, Restaurants, Fitness-Studios und Friseursalons muss kein Nachweis einer vollständigen Impfung oder eines negativen PCR-Tests mehr erbracht werden. Quelle: tagesschau.de

Ecuador - Änderung Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ecuador ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die größten Städte des Landes, insbesondere die Region in und um die Hauptstadt Quito.
Ecuador ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt. Einreisende ab zwei Jahren müssen vor dem Boarding nach Ecuador entweder einen weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte, vorlegen. Bei Einreise aus Europa wird stichprobenartig ein Antigen-Schnelltest am Flughafen durchgeführt. Bei positivem Ergebnis müssen Reisende nach Einreise für zehn Tage in Quarantäne.
Für Reisende aus Indien und Brasilien, oder Reisende, die in Indien oder Brasilien umgestiegen sind bzw. sich im Transitbereich aufgehalten haben, ist eine Einreise nur mit negativem PCR Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, möglich. Zusätzlich sind diese Reisenden verpflichtet, sich 10 Tage in Quarantäne zu begeben – unabhängig vom Ergebnis eines PCR-Tests.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen nur auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Internationale Flugverbindungen sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Beschränkungen im Land
Landesweit können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung (Fahrverbote für bestimmte Endnummern von Kennzeichen) sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants gelten. Bars und Diskotheken sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Für Reisen nach Galapagos muss für über 16-jährige Reisende aus Europa ein weniger als 72 Stunden vor Abflug auf die Inseln durchgeführter PCR-Test sowie ein vollständiger Impfschutz ab mindestens 14 Tagen vor Abflug vorgelegt werden. In Ecuador kann dieser PCR-Test nur von speziell hierfür autorisierten Laboren erfolgen.
Für Reisende zwischen 2 und 16 Jahren muss ein weniger als 72 Stunden vor Abflug auf die Inseln durchgeführter PCR-Test vorgelegt werden.
Auch ist ein vom Reiseveranstalter/Hotel beantragtes Salvoconducto (Passierschein) des Tourismusministeriums sowie eine Gesundheitserklärung (Declaración de salud del viajero), erhältlich bei der Airline und/oder am Flughafen Galapagos, bei Einreise vorzulegen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.

Italien - Änderung Beschränkungen im Land
In Italien gelten ab diesem Mittwoch 1. September 2021 verschärfte Corona-Regeln. Wer mit Langstreckenbussen oder im Bahnverkehr mit Hochgeschwindigkeits- sowie Intercity-Zügen reist, braucht einen Nachweis, dass er gegen Covid-19 geimpft, negativ getestet oder genesen ist. Diese Nachweise werden in Italien auch als Green Pass (Grüner Pass) bezeichnet. Es handelt sich dabei um ein digitales oder ausdruckbares Zertifikat. Für den öffentlichen Nahverkehr sind sie nicht nötig. An den Bahnhöfen oder in den Zügen soll das Bahnpersonal laut Trenitalia die Zertifikate kontrollieren. In Italien ist der Grüne Pass nun auch für Reisende auf Inlandsflügen Pflicht. Wer mit der Fähre zwischen zwei italienischen Regionen verkehrt, also etwa vom Latium nach Sardinien, braucht ebenfalls diesen Nachweis. Quelle: tagesschau.de

Jordanien - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Jordanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das jordanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Einreisenden auf dem Land- oder Luftweg, die älter als 5 Jahre sind müssen zwingend vor der Reise einen QR-Code über die Webseite der jordanischen Regierung beantragen und unabhängig von ihrem Impfstatus über ein negatives PCR-Testergebnis verfügen, das bei Abflug vom ersten Flughafen nicht älter als 72 Stunden sein darf. Unmittelbar nach Ankunft muss am Flughafen ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test absolviert werden. Die Kosten von derzeit 28 Jordanischen Dinar können bei Beantragung des QR-Codes über die Webseite der jordanischen Regierung per Kreditkarte bezahlt werden. Das Ergebnis wird per SMS zugesandt, wofür eine Mobiltelefonnummer anzugeben ist.
Personen mit einem vollen Impfstatus müssen ebenfalls einen QR-Code über die Webseite der jordanischen Regierung beantragen und können, wenn der Impfstatus anerkannt wird, vom Erfordernis eines PCR-Tests nach Ankunft befreit werden. Nach Angaben der jordanischen Regierung werden Impfnachweise aus der EU, einschließlich des gelben Impfausweises, anerkannt. Der Impfnachweis (in englischer oder arabischer Sprache) ist mitzuführen.
Nichtjordanische Staatsangehörige müssen eine Auslands-Krankenversicherung für Jordanien nachweisen.
Alle Passagiere müssen bereits bei Beginn der Reise eine ausgefüllte Gesundheitserklärung vorlegen.
Nichtjordanische Staatsangehörige, deren Ausreise aus Indien weniger als 45 Tage zurückliegt, dürfen derzeit nicht einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die folgenden jordanischen Landgrenzen sind unter Auflagen (z.B. Begrenzung der Personenzahl) derzeit geöffnet: Al-Omari und Al-Mudawwarah (mit Saudi-Arabien), Sheikh Hussein und King Hussein Brücke (mit dem Westjordanland und Israel) und Jaber (mit Syrien). Kommerzieller LKW-Transport über die Landgrenzen ist weiterhin erlaubt. Weitere Informationen erteilen die örtlichen Behörden.
Transitpassagiere, deren Transitzeit 10 Stunden nicht überschreitet, müssen einen PCR-Test vorweisen, der bei Abflug vom ersten Flughafen nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Reiseverbindungen
Der Queen Alia International Airport ist geöffnet. Die internationalen Reiseverbindungen sind jedoch weiterhin eingeschränkt und finden unregelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Vorlage eines Impfnachweises in englischer oder arabischer Sprache oder Vorlage eines maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Tests ist zum Betreten diverser Einrichtungen erforderlich, z. B. Kino, Sportanlagen, usw. und verschiedener touristischer Ziele, u.a. Petra, sowie der Aqaba Economic Free Zone, einschließlich des Flughafens von Aqaba und der Grenzübergänge Wadi Al-Yatan und Wadi Araba.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie von Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen geahndet werden.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen jordanischen Botschaft oder dem jordanischen Tourismusverband.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die geltenden Bestimmungen, insbesondere auch die Ausgangssperre und informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen über die lokalen und sozialen Medien. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.

Malta - Änderung Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Alle nach Malta einreisenden Personen müssen sich vor der Einreise digital unter Benutzung des EU Digital Passenger Locator Form (EU-dPLF) registrieren.
Risikoländer werden von Malta in zwei Kategorien ausgewiesen und entweder in der sog. "red list" oder in der sog. "dark red list" geführt. Deutschland ist derzeit auf der „red list“. Personen, die sich 14 Tage vor Einreise ausschließlich in Ländern der „red list“ oder in Ländern, die auf keiner der beiden Listen geführt werden, aufgehalten haben, dürfen nach Malta einreisen. Eine Einreise aus einem Land der „dark red list“ ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen möglich und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die maltesischen Behörden.
Alle Reisenden ab 12 Jahren, mit Ausnahme derjenigen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen zur Vermeidung von Quarantäneauflagen für die Einreise nach Malta einen Nachweis erbringen, dass sie mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Als Nachweis akzeptiert werden die Digitalen COVID-Zertifikate der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App), sowie die nationalen Impfnachweise Maltas, Albaniens, Australiens, Großbritanniens einschließlich der Kanalinseln und Gibraltar, Katars, Serbiens, der Türkei, der Schweiz, der USA, und der Vereinigten Arabischen Emirate. Die nationalen Impfnachweise/-pässe anderer Länder werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis. Reisende, die nur über den gelben Impfausweis als Nachweis für die COVID-19 Impfung verfügen, müssen noch am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120 Euro) vornehmen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100 Euro/Nacht) begeben.
Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Kreuzimpfungen, bei denen die Erst- und Zweitimpfung jeweils mit einem von der EMA anerkannten Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff erfolgt ist, werden anerkannt. Personen, die lediglich die erste von zwei erforderlichen Impfdosen erhalten haben, dürfen selbst dann nicht nach Malta einreisen, wenn sie darüber hinaus auch in Besitz eines Genesennachweises sind.
Kinder von fünf bis elf Jahren dürfen ungeimpft einreisen, sofern sie in Begleitung vollständig geimpfter Eltern oder Erziehungsberechtigter reisen und sie einen negativen PCR-Test vorweisen können, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden Stunden ist. Kinder unter fünf Jahren benötigen keinen Test oder Impfnachweis.
Alle Personen, die den erforderlichen Impfnachweis nicht vorlegen können, müssen sich bei Ankunft sofort in 14-tägige, kostenpflichtige Quarantäne begeben und sich einem kostenpflichtigen PCR-Test unterziehen. Ein positives Testergebnis zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden. Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für den regulären Flugverkehr geöffnet. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Sprachschulen dürfen Präsenzunterricht nur für Schüler und Schülerinnen anbieten, die vollständig mit einem anerkannten Impfstoff geimpft sind und entweder vor dem 27. Juli 2021 nach Malta eingereist sind oder deren Sprachkursbuchung von dem Veranstalter vor dem 27. Juli 2021 bestätigt wurde.
Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe (Friseure; Barbiere) sind geöffnet, ebenso Kinos und Theater. Besuche in Krankenhäusern, Altenheimen und der Besuch von Gottesdiensten sind möglich. Restaurants, Snackbars sowie Bars und Klubs dürfen bis Mitternacht öffnen. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als sechs Personen sind untersagt. Bei privaten Veranstaltungen zu Hause dürfen sich Personen aus höchstens vier Haushalten treffen.
Hygieneregeln
Außerhalb der eigenen Wohnung und des eigenen Pkws muss grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder ein Gesichtsschutz (Visier) getragen werden. Ausgenommen von der Tragepflicht sind:
• Kinder im Alter bis zu drei Jahren.
• Kinder im Alter zwischen vier und elf Jahren dann, wenn sie sich in Begleitung einer Person befinden, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft und in Besitz eines anerkannten Impfzertifikats/Impfnachweises ist (siehe oben unter „Einreise“).
• eine Person oder eine Gruppe bis zu zwei Personen, wenn sie mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft und in Besitz eines anerkannten Impfzertifikats/Impfnachweises sind.
An Stränden und in Schwimmbädern besteht keine Pflicht zum Tragen eines Schutzes; das Tragen wird beim Aufenthalt außerhalb des Wasser jedoch auch dort empfohlen.
Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 € belegt.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass der gelbe Impfausweis aus Deutschland als alleiniger Nachweis für eine vollständige Impfung gegen COVID-19 von den maltesischen Behörden nicht anerkannt wird. Als Nachweis wird nur das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert.
• Falls Sie einen Sprachkursaufenthalt auf Malta gebucht haben, erkundigen Sie sich bei Ihrer Sprachschule wegen der Schließung der Sprachschulen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. +356 2132 4086, wenn Sie Tourist sind oder über die Hotline 111, wenn Sie in Malta wohnhaft und gemeldet sind, über die Hotline 111.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden, des maltesischen Tourismusverbandes und den Hinweisen des Malta International Airports .

Mongolei - Änderung Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei ist von COVID-19 stark betroffen. Die Mongolei ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen sind derzeit ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung sowie einiger weniger internationaler Airlines. Im Personenverkehr ist die Einreise bis einschließlich 31. Dezember 2021 nur über den internationalen Flughafen Chinggis Khaan möglich.
Auf dem Luftweg einreisen dürfen Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Flugtickets können direkt bei der durchführenden Fluggesellschaft gebucht werden. Für die Einreise ist ein gültiges Visum oder ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich. Mongolische Auslandsvertretungen sind ermächtigt, kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert. Deutsche Staatsangehörige dürfen für Besuchsaufenthalte und touristische Aufenthalte für eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen visumsfrei einreisen. Wer sich länger als 30 Tage in der Mongolei aufhalten möchte, muss bereits vor der Einreise ein Visum bei der Botschaft der Mongolei beantragen. Dieses Visum kann nach Ankunft in der Mongolei um weitere 30 Tage verlängert werden.
Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei.
Unmittelbar nach Einreise beginnt eine siebentägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung (für Ausländer i. d. R. im Hotel) unter einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegemöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Während der Quarantäne ist mindestens ein PCR-Test durchzuführen. An die siebentägige Quarantäne schließt sich, sofern das PCR-Testergebnis negativ ist, eine siebentägige häusliche Isolation an.
Von der Quarantänepflicht in einer staatlichen Einrichtung ausgenommen, sowie ggf. von weiteren Bewegungseinschränkungen befreit, sind alle diejenigen, die nachweislich bereits seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft sind oder die nachweislich in den vergangenen vier Monaten an COVID-19 erkrankt waren und vollständig genesen sind. Diese Personen müssen bei Ankunft am Flughafen einen PCR-Test abgeben und sich anschließend in vierzehntägige häusliche Isolation begeben. Außerdem müssen bei Einreise persönliche Daten hinterlegt werden (Adresse und Telefonnummer).
Bei einem positiven Testergebnis wird die infizierte Person zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert.
Kinder unter 18 Jahren, die mit ihren Eltern oder gesetzlichen Vertretern, die nachweislich seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft oder in den vergangenen vier Monaten an COVID-19 erkrankt waren, einreisen, sind ebenfalls von der Quarantänepflicht in einer staatlichen Einrichtung ausgenommen. Hier gilt ebenfalls die Pflicht der siebentägigen häuslichen Isolation.
Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z. B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 100 € (50.000 MNT pro Person/Tag) in Rechnung gestellt. Da sämtliche Gepäckstücke nach Ankunft desinfiziert werden, muss damit gerechnet werden, dass auch Personen, die von der Quarantänepflicht befreit sind, ihr Gepäck möglicherweise erst einige Stunden später am Flughafen abholen können.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt ist derzeit aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs nicht möglich.
Reiseverbindungen
Sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen sind derzeit ausgesetzt. Eine Einreise per Auto auf dem Landweg ist nur mit einer Genehmigung der mongolischen Staatssonderbehörde möglich, die auf der Grundlage der entsprechenden Genehmigung Russlands bzw. Chinas (die ihrerseits die Grenzen geschlossen haben) ausgestellt wird.
Beschränkungen im Land
Die mongolische Regierung hat diverse Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beschlossen. In Ulan Bator gilt derzeit die Stufe der erhöhten Bereitschaft (Level Orange, Stufe 3 von 4). Etwa 80 Prozent der Behörden und staatlichen Einrichtungen, sowie Geschäfte und Dienstleistungen arbeiten mit geringfügigen Einschränkungen, sowie verstärkten Hygiene- und Zugangskonzepten. Öffnungen werden schrittweise weiter vorangetrieben. Privater Personenverkehr von und nach Ulan Bator ist unter Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines vollständigen Impfnachweises möglich. Dies gilt auch für Ausländer. Im übrigen Land außerhalb von Ulan Bator gilt weiterhin die erhöhte Bereitschaft (Stufen 2 bzw. 3). Der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen der Mongolei ist zum Teil eingeschränkt. Es muss damit gerechnet werden, dass einzelne Provinzen abhängig vom dortigen Infektionsgeschehen weitere Schutzmaßnahmen verhängen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen können mit einer Geldstrafe geahndet werden. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt. Kunden werden häufig aufgefordert, sich zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung via App zu registrieren bzw. ihre Kontaktdaten zu hinterlegen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der Mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Nicaragua - Änderung Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Nicaragua ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise nach Nicaragua ist ein PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der PCR-Test muss vor der Einreise an die Fluggesellschaft übersandt werden, damit diese das Einverständnis der nicaraguanischen Behörden einholt.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzen zu Honduras und Costa Rica sind geöffnet. Vor der Ausreise ist der Grenzübertritt bei den nicaraguanischen Behörden anzuzeigen. Hinweise erteilen die Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter.
Reiseverbindungen
Anfang April 2020 wurden alle regulären Flugverbindungen von und nach Nicaragua unterbrochen. Flüge nach Panama, San Salvador, Mexiko und Miami wurden zwischenzeitlich im begrenzten Umfang wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Beschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Es gelten keine besonderen Hygienemaßnahmen im Land. Es ist dennoch empfehlenswert, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und soziale Distanz zu wahren.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Klären Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die Details zur Übermittlung des PCR-Tests (s. Einreise) mit Ihrer Fluggesellschaft (insbesondere Frist zum Übersenden, Empfängeradresse).

Philippinen - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen, wobei von einer hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen ist. Das Gesundheitssystem ist sehr belastet. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila. Die Philippinen sind als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Bis auf weiteres ist Ausländern die Einreise für touristische Zwecke in die Philippinen verboten. Erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt, neue touristische Visa werden derzeit grundsätzlich nicht ausgestellt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Flugzeug- und Schiffsbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) von philippinischen Staatsangehörigen, für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind, sowie für Ausländer, die bereits im Besitz von Langzeitvisa sind. Reisende unterliegen nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht, während derer am siebten Tag ein PCR-Test durchgeführt werden muss. Alle Einreisenden, mit Ausnahme von Diplomaten und Angehörigen internationaler Organisationen, müssen eine Buchung für eine akkreditierte Quarantäne-Einrichtung für mindestens 10 Tage vorlegen. Die Quarantäne wird auf 7 Tage verkürzt, wenn ein Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung, oder bei im Ausland erfolgter Impfung, ein von den nationalen Gesundheitsbehörden ausgestellter Impfnachweis vorgelegt wird, der von den philippinischen Behörden überprüft und akzeptiert werden kann, und der Aufenthalt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem der vom Gesundheitsministerium definierten „Green Countries" war. Deutschland gehört bislang nicht zu diesen Ländern. Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Reisende müssen sich vor Einreise über das Portal „One Health Pass “ registrieren. Der Nachweis in Form eines QR Codes ist den Fluggesellschaften beim Einchecken vorzulegen.
Zur Eindämmung der Virusvariante B.1.617, die zuerst in Indien nachgewiesen wurde, wird bis auf weiteres Flugpassagieren, die aus Indien, Pakistan, Nepal, Sri Lanka, Bangladesch, Oman, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Indonesien und aus Malaysia und Thailand kommen oder sich dort während der letzten 14 Tage aufgehalten haben, die Einreise in die Philippinen verweigert. Reisende, die ausschließlich Flugtransitpassagiere in diesen Ländern waren, sind von diesem Einreiseverbot ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test oder philippinische Impfnachweise vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden.
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen PCR-Test oder einen Impfnachweis.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über den Flughafen in Manila bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt im Großraum Manila eine Quarantänestufe mit umfangreichen Einschränkungen in der Versorgung und der Bewegungsfreiheit sowie eine nächtliche Ausgangssperre. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden nur unzuverlässig statt.
Die touristische Infrastruktur ist stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum (in Gebäuden, aber auch im Freien) gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz sowie zusätzlich einen Gesichtsschutz (face-shield) zu tragen. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt. Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung in staatlicher Unterbringung.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung.
• Falls Sie im Besitz eines Langzeitvisums sind oder eine Sondereinreisegenehmigung mit Touristenvisum beantragen möchten, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft , ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Einreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 01.09.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Taiwan - Änderung Einreise: Einreisebeschränkungen gelten fort
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Taiwan wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Taiwan war von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet aber seit Anfang Mai 2021 vermehrt Neuinfektionen mit COVID-19. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das taiwanische Centre for Disease Control und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Taiwan ist bis auf weiteres nur taiwanischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Daueraufenthaltstitel (Alien Residence Certificate, ARC) gestattet. Ausnahmegenehmigungen können für Notfälle und aus humanitären Gründen durch das CEEC (Central Epidemic Command Center) erteilt werden.
Alle Reisenden müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen, der nicht älter als drei Tage sein darf. Reisende müssen beim Check-in am ausländischen Flughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Dies gilt unabhängig von der Nationalität der Reisenden oder des Reisezwecks. Der Test darf zum Zeitpunkt des Boardings nicht älter als drei Tage (Arbeitstage) sein. Das Testergebnis muss von einem im Abflugland anerkannten Labor in englischer oder chinesischer Sprache oder in beiden Sprachen ausgestellt sein. Akzeptiert werden neben der Papierform auch Testergebnisse in elektronischer Form, wenn sie den Anforderungen entsprechen.
Alle Reisenden müssen sich ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder Herkunftsland nach Einreise 14 Tage in einer von der Regierung bestimmten Quarantäneunterkunft (Hotel) in Isolation begeben, die sie vor Einreise selbst buchen müssen. Mitnahme durch die Airline erfolgt nur, wenn eine Quarantänehotelbuchung vorgelegt werden kann. Die Isolation muss in einem Einzelzimmer erfolgen. Die Kosten für COVID-19-Tests als auch einer eventuellen COVID-19-Behandlung muss der Reisende tragen. Am letzten Tag der Quarantäne ist zwingend ein weiterer PCR-Test erforderlich. Die Tests werden durch Polizei und Quarantänehotel arrangiert. Diese Tests erfolgen kostenfrei. Einreisende aus Brasilien, Indien, dem Vereinigten Königreich, Peru, Israel, Indonesien und Bangladesch müssen die Quarantäne in Gruppenquarantäneeinrichtungen der Regierung verbringen. Kosten hierfür entstehen nicht.
Die taiwanischen Gesundheitsbehörden überwachen die Einhaltung der Quarantänemaßnahmen streng und ahnden die Nichtbeachtung mit empfindlichen Geldstrafen.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Taiwan ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Europa, in die asiatischen Nachbarländer sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau findet in reduziertem Umfang statt. China Airlines fliegt derzeit wöchentlich nach Frankfurt und Amsterdam, EVA Air wöchentlich nach Paris. Außerdem gibt es Flugverbindungen mit Transitaufenthalten nach Europa mit Turkish Airlines, Emirates, Cathay Pacific u.a.
Beschränkungen im Land
Die Corona-Warnstufe wurde auf 2 gesenkt. Landesweit bleiben aber strikte Hygienemaßnahmen wie z.B. Mund-Nasen-Schutz tragen bis auf weiteres bestehen. In Taipei bleiben Restaurants und Bars bis auf weiteres geschlossen. Treffen von mehr als 100 Personen im Freien und mehr als 50 Personen in Räumen sind verboten.
Hygieneregeln
Es besteht die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, auch im Freien.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Halten Sie sich an die umfangreichen Empfehlungen der taiwanischen Behörden zur Kontaktvermeidung und des Tragens von Mundschutz.
• Beachten Sie die Informationen des Deutschen Instituts.
• Informieren Sie sich über die Seite des taiwanischen Centre for Disease Control und zu den genauen Quarantänebestimmungen der taiwanesischen Behörden.
• Verfolgen Sie die aktuellen Hinweise des MOFA.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Thailand - Änderung Einreise, Beschränkungen imLand
Nach Phuket, Koh Samui und Khao Lak sollen im Oktober 2021 Pattaya und Chiang Mai öffnen. Die genauen Einreise- und Aufenthaltsregeln werden für die beiden Ziele derzeit von der thailändischen Regierung noch ausgearbeitet. Quelle: touristik aktuell
Bangkok hat die Corona-Maßnahmen gelockert und Einkaufszentren, Restaurants, Parks und Schulen wieder geöffnet. In einer Shopping-Mall wurde Desinfektionsgel an die Kunden verteilt, die sich über eine App registrieren mussten. Mitarbeiter müssen sich regelmäßigen Tests unterziehen. Quelle: tagesschau.de

Tschechische Republik - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten oder dunkelroten Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Die Einreise ist für EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik aus jeglichem Grund möglich. Andere Staatsangehörige können nur dann aus jeglichem Grund einreisen, wenn sie seit mindestens 14 Tagen komplett geimpft sind und über einen in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen.
Seit dem 30. August 2021 wird Deutschland in die rote Kategorie eingestuft. Die Einreise ist dann nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden), Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Frühestens fünf Tage und spätestens 14 Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis ist der zuständigen Hygienebehörde zuzusenden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich. Für Geimpfte und Genesene, die über einen in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt weiterhin die Test- und Quarantänepflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung . Für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer, für Kinder unter 6 Jahren sowie Grenzpendler und Grenzgänger entfällt weiterhin die Pflicht zur Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne. Über weitere Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium .
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Für Einreisen aus den unterschiedlichen Kategorien gilt Folgendes:
1. Grüne und Orange Kategorie:
Aus Ländern der grünen und orangen Kategorie ist die Einreise nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden) und Online-Anzeige möglich. Einreisende können auch innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen. In diesem Fall besteht eine Quarantänepflicht bis zum Vorliegen des Testergebnisses. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind nur tschechische Staatsbürger, sowie Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik.
Für Geimpfte, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, sind Einreisen ohne Test- und Quarantänepflicht möglich.
2. Rote und dunkelrote Kategorie:
Die Einreise ist nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden), Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Tschechische Staatsbürger, sowie Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik können statt des PCR-Tests auch einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Frühestens fünf Tage und spätestens 14 Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis ist der zuständigen Hygienebehörde zuzusenden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Für Geimpfte und Genesene EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt die Test- und Quarantänepflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung .
Für geimpfte oder genesene EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt die Test- und Quarantänepflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung.
Über weitere Ausnahmen von der Anzeige-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise informiert das tschechische Innenministerium. Diese bestehen u.a. für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer, für Kinder unter 6 Jahren sowie Grenzpendler und Grenzgänger.
Neben tschechischen Impfzertifikaten werden nationale Impfzertifikate aus Deutschland, sowie aus allen EU-Ländern, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein sowie Impfungen weiterer Staaten anerkannt. Es wird nur noch das Digitale COVID-Zertifikat der EU anerkannt.
Für geimpfte Reisende aus diesen Ländern ist kein negativer Test und keine Quarantäne erforderlich, wenn die Zweitimpfung bei einem Impfschema mit zwei Dosen oder die Impfung bei einem Impfschema mit einer Dosis mindestens 14 Tage zurückliegt.
Für Genesene, die in den letzten 180 Tagen erkrankt waren, ist kein negativer Test und keine Quarantäne erforderlich, wenn der Genesenennachweis mit einem digitalen COVID-Zertifikat erbracht wird.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der roten und dunkelroten Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können, sofern sie nicht den Nachweis einer in Tschechien anerkannten Impfung führen, nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise (maximal 12 Stunden) ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich.
Sofern diese aus Deutschland oder einem anderen Land einreisen ist die Durchreise auf dem Landweg ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich.
Bei Einreise mit dem Flugzeug und Weiterreise auf dem Land- oder Flugweg ist Einreiseanmeldung und Test (PCR-Test maximal 72 Stunden oder Antigen-Test maximal 24 Stunden vor Einreise) erforderlich. Genesene und Geimpfte benötigen keinen Test, aber die Einreiseanmeldung und einen digitalen Nachweis über Impfung und Genesung.
Durchreisen von Drittstaatern ohne Impfnachweis oder ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind nicht möglich.
Reisende, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske tragen. Die Durchreise aus Deutschland und anderen Nachbarländern der Tschechischen Republik darf nicht länger als 24 Stunden, aus allen anderen Ländern nicht länger als 12 Stunden dauern. Es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen usw.) erlaubt.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im Covid-Portal (Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Sofern die Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sind, können im Innern maximal 200 und Außen maximal 500 Personen teilnehmen.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur von Getesteten, Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen sowie botanische und zoologische Gärten sind mit Einschränkungen geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind wieder möglich.
Restaurants und Hotels sind für geimpfte, genesene oder getestete Gäste geöffnet.
Hygieneregeln
Im Freien gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. An infektionsgefährdenden Orten, wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in PKW bei Fahrgemeinschaften muss eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske getragen werden. Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske für die Dauer von 14 Tagen für alle aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisenden und durch die Tschechische Republik durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation .

Vanuatu - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Vanuatu wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Vanuatu ist bislang von COVID-19 nicht betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist nur den eigenen Staatsangehörigen, Personen mit ständiger Aufenthaltsgenehmigung sowie für wenige spezielle Visaklassen gestattet. Bei der Einreise muss ein weniger als 72 Stunden alter negativer PCR-Test vorgewiesen werden. Zudem muss vor der Reise ein Online-Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Reisende müssen sich nach Ankunft weiteren PCR-Tests während einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Port Vila ist für Cargoflüge geöffnet. Es finden keine regulären, kommerziellen Passagierflüge statt. Repatriierungsflüge wurden zwischenzeitlich aufgrund der Delta-Variante ausgesetzt und starten erneut ab 12. September 2021 ausschließlich für vollständig geimpfte Personen. Eine Einreise mit Kreuzfahrtschiffen oder Yachten ist nur mit Sondergenehmigung möglich.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Notstand wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Schulen, Kirchen sowie die meisten Restaurants, Bars und Läden sind wieder geöffnet. Es gibt keine internen Bewegungs- oder Kontakteinschränkungen.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Vanuatu.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium von Vanuatu.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Zimbabwe - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen und touristischen Reisen nach Simbabwe wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Simbabwe ist von COVID-19 stark betroffen. Simbabwe ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium von Simbabwe und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, und bei der Einreise symptomfrei sein (kein Fieber, kein Husten). Wird bei der Einreise kein negativer PCR-Test vorgelegt oder werden Symptome festgestellt, so ist eine Quarantäne für 10 Tagen auf eigene Kosten erforderlich. Einreisevisa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden gegen eine Gebühr von 30,- USD an den beiden internationalen Flughäfen Harare und Victoria Falls ausgestellt.
Die Einreise für Touristen auf dem Landweg ist derzeit nur an den Grenzübergängen Kazungula (von und nach Botsuana) und Victoria Falls Bridge (von und nach Sambia) möglich. Reisende müssen dabei nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind. Ungeimpfte (oder nicht vollständig Geimpfte) dürfen auf dem Landweg nur dann nach Simbabwe einreisen, wenn sie anhand ihres Flugtickets nachweisen können, dass sie noch am selben Tag der Einreise das Land auf dem Luftweg verlassen werden. Eine Übernachtung in Simbabwe ist nicht gestattet.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- oder Weiterreise ist derzeit nur über die beiden internationalen Flughäfen oder unter Einschränkungen auf dem Landweg (s. Einreise) zur unmittelbaren Weiterreise möglich.
Reiseverbindungen
Mehrere Fluggesellschaften bieten Flugverbindungen nach Harare und Victoria Falls an. Der Flugbetrieb kann jederzeit kurzfristig eingestellt bzw. Flüge kurzfristig gestrichen oder verschoben werden.
Beschränkungen im Land
In Simbabwe gelten weiterhin besondere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Es gilt eine Ausgangssperre von 18 Uhr bis 6 Uhr morgens. Geschäfte dürfen lediglich eingeschränkt öffnen. Hotels sind geöffnet, Restaurants und Bars sind bis auf weiteres geschlossen und dürfen nur Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken anbieten. Der innerstaatliche Reiseverkehr ist grundsätzlich untersagt. Touristische Einrichtungen sind unter Beachtung der Hygienevorschriften geöffnet. Einige Hochinzidenzgebiete im Land können nur mit besonderer Genehmigung aufgesucht werden (Kariba, Kwekwe, Karoi).
Die Regelungen können sich sehr kurzfristig ändern.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im gesamten öffentlichen Bereich Pflicht, bei Betreten von Geschäften, Restaurants, Hotels usw. erfolgen Temperaturmessungen und die Desinfektion der Hände.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der simbabwischen Botschaft in Berlin und dem Gesundheitsministerium von Simbabwe und erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die geltenden Beförderungsrichtlinien.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 03.09.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Albanien - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 05.09.2021
Mit Wirkung vom 5. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Albanien gewarnt.
Epidemiologische Lage
Albanien ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen sehr deutlich gestiegen. Albanien ist mit Wirkung vom 5. September 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das Instituti i Shëndetit Publik (nur in albanischer Sprache) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise ist an allen offiziellen Grenzübergängen möglich. Mit Wirkung vom 6. September 2021 gelten folgende Einreiseregeln:
Alle Einreisenden müssen bei Einreise nach Albanien über einen Impfnachweis, ein negatives Testergebnis (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden) oder einen Genesenennnachweis (nicht älter als sechs Monate) verfügen. Personen ohne entsprechenden Nachweis müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben und nach zehn Tagen ein negatives Testergebnis vorlegen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
Wenn die Einreise beim Wandern durch die albanischen Alpen erfolgt, ist eine sofortige Meldung bei einer Polizeistation erforderlich, ansonsten entsteht der Verdacht der illegalen Einreise und Aufenthalt.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind von albanischer Seite geöffnet. Die Grenze zu Griechenland ist ebenfalls wieder geöffnet. Am Grenzübergang Mertziani ist die Öffnungszeit auf 7 Uhr bis 19 Uhr (albanische Zeit) beschränkt. Eine kurzfristige Änderung ist möglich.
Reisende müssen sich vor Reiseantritt kundig machen, ob und welche Grenzübergänge ihrer Zielländer aktuell geöffnet sind und welche Einreisevoraussetzungen vorliegen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen im internationalen Flug-, Bus- und Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite, nächtliche Ausgangssperre (23 Uhr bis 6 Uhr). Wohnungen dürfen lediglich aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen oder für Besorgungen von Grundbedürfnissen (z. B. Gang zur Apotheke, Krankenhausbesuch) verlassen werden. Restaurants und Bars bleiben während dieser Zeit geschlossen (ausgenommen Lieferdienste). In der übrigen Zeit haben Restaurants, Bars, Cafés, Hotels und Campingplätze einen eingeschränkten Betrieb mit Hygieneauflagen. Museen, Galerien und archäologische Parks, religiöse Einrichtungen und Bildungseinrichtungen sind geöffnet, Nachtclubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Hygieneregeln
In Albanien gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes in Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Bei Verstoß droht ein Bußgeld.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Maßnahmen beim albanischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Rufnummer 127. Gegebenenfalls wird ein Testtermin vereinbart, bis zum Erhalt des Ergebnisses ist eine Selbstisolation vorgeschrieben.
• Informieren Sie sich zur Lage in Albanien auf der Webseite der Deutschen Botschaft Tirana.
• Freiwillige PCR-Tests für Reisende können in Albanien durchgeführt werden, das Testergebnis wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt. Informieren Sie sich auf der Webseite des albanischen Gesundheitsministeriums über zugelassene Labore. Die Anforderungen für die Anerkennung in Deutschland veröffentlicht das RKI.

Aserbaidschan - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 05.09.2021
Epidemiologische Lage
Aserbaidschan ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Mit Wirkung vom 5. September 2021 ist Aserbaidschan als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige auch ohne vorherige Sondergenehmigung möglich (s. Einreise und Zoll). Bei der Einreise muss bereits beim Check-in ein Nachweis über das Vorliegen einer vollständigen Impfung oder ein Genesenennachweis und ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen ausreichend (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder von 1 bis 18 Jahren benötigen einen negativen PCR-Test. Für Kinder unter einem Jahr ist kein Nachweis nötig. Eine Selbstisolation nach Einreise ist nicht erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Charterflüge zwischen Baku und Istanbul sowie nach Ankara und Izmir werden durchgeführt. Eine Flugverbindung mit Frankfurt wurde wieder aufgenommen. Darüber hinaus gibt es weitere Charterflüge z.B. nach London, Tiflis, Moskau und Kiew. Für einen Weiterflug nach Deutschland ist jedoch in der Regel ein neuer Check-in, verbunden mit Gepäckabholung und Einreise in das Transitland, erforderlich. Die jeweiligen Einreiseerfordernisse sind dabei zu beachten.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis 1. November 2021 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen, Fitnessstudios, Restaurants und Cafés sind geöffnet. Seit dem 1. September 2021 gelten für Ungeimpfte Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z. B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Einkaufszentren, Friseur- und Schönheitssalons, Hochschulbesuch).
Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist an den Wochenenden (samstags 0 Uhr bis montags 6 Uhr) eingestellt, an den übrigen Wochentagen gibt es keine Einschränkungen.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und insbesondere auch im ÖPNV.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der aserbaidschanischen Regierung bei sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).

Ecuador - Änderung Einreise, Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ecuador ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die größten Städte des Landes, insbesondere die Region in und um die Hauptstadt Quito.
Ecuador ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt.
Alle Passagiere müssen entweder vor dem Boarding nach Ecuador eine digitale Gesundheitserklärung (Declaración de salud del viajero) vorlegen und bei Einreise nach Ecuador nochmals vorzeigen.
Einreisende ab zwei Jahren müssen vor dem Boarding nach Ecuador entweder einen weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte, vorlegen.
Für Reisende aus Indien und Brasilien, oder Reisende, die in Indien oder Brasilien umgestiegen sind bzw. sich im Transitbereich aufgehalten haben, ist eine Einreise - unabhängig vom Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes - nur mit negativem PCR Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, möglich. Zusätzlich sind diese Reisenden verpflichtet, sich 10 Tage in Quarantäne zu begeben – unabhängig vom Ergebnis eines PCR-Tests.
Passagiere, die sich nur im Transitbereich aufhalten, müssen keinen Impfschutz oder negativen PCR Test vorweisen – dies gilt nicht für Reisende aus Indien oder Brasilien.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen nur auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Internationale Flugverbindungen sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Beschränkungen im Land
Landesweit können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung (Fahrverbote für bestimmte Endnummern von Kennzeichen) sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants gelten. Bars und Diskotheken sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Für Reisen nach Galapagos muss für über 16-jährige Reisende aus Europa ein weniger als 72 Stunden vor Abflug auf die Inseln durchgeführter PCR-Test sowie ein vollständiger Impfschutz ab mindestens 14 Tagen vor Abflug vorgelegt werden. In Ecuador kann dieser PCR-Test nur von speziell hierfür autorisierten Laboren erfolgen.
Für Reisende zwischen 2 und 16 Jahren muss ein weniger als 72 Stunden vor Abflug auf die Inseln durchgeführter PCR-Test vorgelegt werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die britischen Überseegebiete einschließlich Gibraltar, die Isle of Man und die Kanalinseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Das Vereinigte Königreich ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung , für Schottland die schottische Regionalregierung.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Ein- und Ausreisen auch ohne triftigen Grund sind möglich, jedoch gelten für die Einreise nach England unterschiedliche Einreisebeschränkungen.
Länder sind in farblich verschiedene Kategorien (Listen) eingeteilt, von „green“ über “amber“ bis „red“. Deutschland ist aktuell in der Kategorie „green “. Bei Einreise aus Deutschland auf dem Landweg müssen Länder passiert werden, die nicht als „green“ eingestuft sind. Bei Einreise auf dem Landweg finden daher die Vorschriften für „amber“ Anwendung.
• „Green“: Online-Anmeldung , COVID-19-Test vor Einreise, ein weiterer Test vor/am Tag zwei, keine Quarantäne (auch ohne vollständige Impfung)
• „Amber“: Online-Anmeldung , COVID-19-Test vor Einreise, zwei weitere Tests vor/am Tag zwei und am/nach Tag acht nach Einreise, häusliche Quarantäne von zehn Tagen mit Möglichkeit einer Freitestung am fünften Tag nach Einreise. Personen, die durch den National Health Service (NHS) vollständig geimpft worden sind oder über das Digitale COVID-Zertifikat der EU verfügen (sowie zweifache Impfung mit demselben Impfstoff oder Impfung, bei der eine Impfung ausreichend ist (Janssen) und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sind von der Quarantäne und dem Test an Tag acht befreit.
• „Amber plus“ wie „amber“, jedoch keine Befreiung von der Quarantäne, wenn vollständig geimpft.
• „Red“: Online-Anmeldung, Test vor Einreise, zwei weitere Tests vor/am Tag zwei und am/nach Tag acht nach Einreise, Hotel-Quarantäne von zehn Tagen.
Minderjährige:
• Minderjährige im Alter von 4 Jahren und jünger benötigen keinen COVID-19-Test zur Einreise.
• Minderjährige im Alter zwischen 5 und 10 Jahren, die in Deutschland oder im Vereinigten Königreich Großbritannien wohnhaft sind bzw. dort ihren legalen Aufenthalt haben, benötigen vor Einreise keinen COVID-19 Test, müssen jedoch den Test vor oder am Tag 2 nach Einreise machen. Ankunftstag ist der Tag 0.
• Minderjährige im Alter zwischen 11 und 17 Jahren müssen vor Einreise und vor oder am Tag 2 nach Einreise einen COVID-19-Test machen.
• Für alle Minderjährigen, die in Deutschland oder im Vereinigten Königreich Großbritannien wohnhaft sind bzw. dort ihren legalen Aufenthalt haben, entfällt die Quarantänepflicht.
Für die Einreise nach Schottland gelten ähnliche Regeln. Deutschland ist in die grüne Liste eingestuft. Details finden sich auf der Internetseite der schottischen Regierung .
Bei allen Einreisen nach England aus allen Ländern mit Ausnahme Schottlands, Nordirlands, Irlands, Isle of Man, Jersey und Guernsey muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Anerkannt werden PCR-Tests, RT-Lamp-Tests sowie Antigentests („lateral-flow-Test“). Der negative Testnachweis, in Englisch, Französisch oder Spanisch (eine Übersetzung ist nicht ausreichend), muss bereits vor Reisebeginn (vor Einstieg Flugzeug, Fähre und Zug) vorgelegt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 11 Jahren. Weitere Details bietet die britische Regierung . Reisende, die ohne einen negativen COVID-19-Test nach England einreisen, müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 500,- GBP rechnen.
Einreisende nach England und Reisende, die über England nach Wales reisen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste “ aufgehalten haben, müssen neben dem COVID-19-Test vor Einreise für zehn Tage eine Hotelquarantäne in Großbritannien absolvieren. Während des Hotelaufenthalts finden am zweiten und achten Tag nach Einreise weitere Tests statt. Das Hotel ist vorab über eine Website der britischen Regierung zu buchen. Aufenthalt, Verpflegung und die Tests während der Quarantäne kosten 1.750 GBP. Informationen können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden. Verstöße gegen die Quarantänepflicht in einem Hotel und auch falsche Angaben hinsichtlich des Aufenthalts in einem Land auf der „roten Liste “ in den zehn Tagen vor Einreise kann mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Einreisende nach England und Reisende, die über England nach Wales reisen, müssen neben dem COVID-19-Test vor Einreise zusätzlich vorab zwei weitere Tests buchen: einen vor oder am zweiten Tag nach Einreise und einen weiteren Test am oder nach dem achten Tag nach Einreise (Regelung für vollständig Geimpfte s.o.). Die Buchung muss vor/bei Einreise nachgewiesen werden und ist kostenpflichtig. Den Beförderungsunternehmen ist die Beförderung nach Großbritannien ohne einen Nachweis über die Buchung weiterer Tests nach Einreise untersagt. Informationen zu den Tests nach Einreise und welche Anbieter dafür zulässig sind, können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden.
Für alle nach England einreisenden LKW-Fahrer gilt ein verpflichtender COVID-19-Test nach Einreise bei Aufenthalt von mehr als 48 Stunden, alle weiteren 72 Stunden bis zu zwei zusätzliche Tests.
Für Einreisen aus Deutschland nach England, und wenn Sie sich in den zehn Tagen vor Einreise nicht in einem Land auf der „roten Liste “ aufgehalten haben, besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Auch bei einer Befreiung von der Quarantäne bleibt der Test am achten Tag weiterhin verpflichtend. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Darüber hinaus gelten für eine Reihe von Berufen und Tätigkeiten Ausnahmen von den vorgenannten Einreisebeschränkungen.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist erlaubt. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten und einen negativen COVID-19-Test vorlegen. Reisende, die sich in den zehn Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste“ aufgehalten haben, müssen sich in eine Hotel-Quarantäne begeben.
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, so auch der Transit durch Belgien.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverbindungen verkehren regelmäßig. Der Eurotunnel nach Frankreich ist unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet. Reisen mit dem Eurostar unterliegen strengen Voraussetzungen. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sind weitere Lockerungen erfolgt, es gelten nur noch wenige Kontaktbeschränkungen.
England hat nahezu alle Beschränkungen aufgehoben. In London besteht weiterhin eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Schottland hat zum 9. August 2021 alle Beschränkungen mit Ausnahme weniger Abstands-und Hygienregeln aufgehoben. Details können auf der Webseite der schottischen Regierung nachgelesen werden.
Wales hat bis auf wenige Ausnahmen zum 7. August 2021 sämtliche Beschränkungen aufgehoben. Details können auf der Webseite der walisischen Regierung nachgelesen werden.
In Nordirland wurden viele Beschränkungen aufgehoben. Jedoch gilt: Zehn Personen oder drei Haushalte dürfen sich drinnen treffen. Es ist erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu fünfzehn Personen unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung.
Hygieneregeln
Es wird weiterhin empfohlen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England , Wales , Schottland und Nordirland einzuhalten. In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht in der Regel weiterhin eine Verpflichtung dazu.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gelten Einreisebeschränkungen. Alle Einreisenden müssen einen „Travel Tracker account “ anlegen. Länder werden in vier verschiedene Kategorien unterteilt. Deutschland befindet sich aktuell in Kategorie 2: Test bei Einreise und am siebten Tag nach Einreise. Befreiung von der Quarantäne, sobald das Ergebnis des ersten Tests vorliegt und dieser negativ ist. Ausnahmen für aus Deutschland reisende vollständig geimpfte Personen gelten mit Wirkung vom 16.August 2021. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Einreisende nach Jersey müssen bei Einreise über England einen negativen COVID-19 Test von einem dort zugelassenen Labor, der maximal 72 Stunden vor Abfahrt gemacht werden muss, vorlegen. Direktreisende müssen den Test bei Einreise machen. Eine mögliche Quarantäne hängt vom Impfstatus ab. Weitere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man müssen alle Einreisenden einen negativ COVID-19-Test vorlegen und sich in eine siebentägige Quarantäne begeben, es sei denn sie sind vollständig geimpft. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Einreisen nach Gibraltar sind möglich. Wie in England werden die Länder, aus denen die Reisenden kommen in drei Farben unterteilt. Jede Farbe beinhaltet eigene Einreisebeschränkungen. Einreiseerleichterungen gelten für vollständig Geimpfte. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Einreisen nach Anguilla sind möglich, bedürfen jedoch einer Genehmigung. Alle volljährigen Besucher (außer Schwangere) müssen vollständig geimpft sein (die letzte Impfung muss 21 Tage zurückliegen). Eine elektronische Anmeldung sowie ein negativer COVID-19-Test, der drei bis fünf Tage vor der geplanten Ankunft vorgenommen werden muss, sind erforderlich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen maximal 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende Corona-Tests werden bei Einreise und erneut vier und zehn Tage nach Einreise durchgeführt. Nicht vollständig geimpfte Touristen müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf die britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist über den internationalen Flughafen T B Lettsome möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der British Virgin Islands und die britische Regierung.
Die Flughäfen der Kaimaninseln (Cayman Islands) sind für internationale Reisende geschlossen. Die Regierung gewährt lediglich wenige Ausnahmen für Flüge mit British Airways und Cayman Airways. Vor Einreise muss ein negativer COVID-19 PCR-Test vorgelegt und hier eine Einreisegenehmigung beantragt werden. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen, Geimpfte für fünf Tage. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Die aktuellen COVID-19-Fallzahlen sowie weitere Informationen bieten die Regierung der Cayman Islands und die britische Regierung.
Die Einreise nach Montserrat ist nur über Antigua möglich und derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bieten die Regierung von Montserrat und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist auch für Touristen wieder möglich. Für die Einreise muss ein maximal drei Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Es besteht keine Quarantänepflicht. Infektionszahlen und weitere Informationen bieten Regierung der Turks & Caicos Islands und die britische Regierung.
Reisen nach St. Helena & Dependencies sind wieder möglich. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bieten die Regierung von St. Helena und die britische Regierung.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich wie z.B. einen negativen PCR- oder Antigentest (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Guatemala - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 05.09.2021
Mit Wirkung vom 5. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guatemala gewarnt.
Epidemiologische Lage
Guatemala ist von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Region um die Hauptstadt Guatemala-Stadt. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Mit Wirkung vom 5. September 2021 ist Guatemala als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das guatemaltekische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen in Guatemala sowie die Landesgrenzen sind für ausländische Reisende geöffnet. Zum Zeitpunkt der Einreise bzw. des Grenzübertritts müssen alle Ausländer ein negatives PCR-/Antigen-Testergebnis vorweisen. Der Test darf beim Check-In nicht älter als drei Tage sein. Von den Behörden kann Quarantäne angeordnet werden, wenn Symptome bei der Einreise festgestellt werden und sich daraus die Notwendigkeit eines am Flughafen durchgeführten PCR-Tests ergibt. Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen können eine Bescheinigung über die Verabreichung von zwei Dosen vorlegen. Diejenigen, die in den letzten drei Monaten mit COVID-19 infiziert waren, können darüber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgehen muss, dass sie vollständig genesen und nicht mehr infektiös sind.
Die Einwanderungsbehörde informiert über die pandemiebedingten Einreisevoraussetzungen.
In Guatemala können PCR-/Antigen-Test-Termine online mit den Laboren vereinbart werden. Die Probeentnahme kann direkt vor Ort im Labor erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, gegen Kostenaufschlag einen Hausbesuch zu vereinbaren.
Je nach Labor und Test variieren die Preise sowie die Wartedauer für die Laborergebnisse (bis zu 24 Stunden). Die Kosten für Antigen-Tests beginnen bei Q300,00 (EUR 35,00) und für PCR-Tests bei Q600,00 (EUR 65,00).
Am Flughafen Aeropuerto Internacional La Aurora in Guatemala-Stadt können auch vor Ort Tests durchgeführt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Guatemala nach Belize ist für Ausländer ohne Wohnsitz in Belize derzeit nicht möglich. Die Landgrenze nach Mexiko ist geschlossen. Lediglich die Einreise aus Mexiko nach Guatemala über die Landgrenze ist möglich. Weitere Nachbarländer können aufgrund der COVID-19-Pandemie verschärfte Einreisebedingungen haben.
Reiseverbindungen
Der öffentliche Personenverkehr im Binnenverkehr ist eingeschränkt. Die internationalen Flugverbindungen von und nach Guatemala wurden wieder aufgenommen, wenngleich auch in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen im Land richten sich nach einem Ampelsystem, das alle zwei Wochen aktualisiert wird. Den aktuellen Stand für jeden Gemeindebezirk finden Sie auf der Regierungswebseite. Die in der jeweiligen Ampelphase geltenden Beschränkungen können diesem Dokument entnommen werden. Öffentliche Events, Versammlungen oder Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sind so gut wie in allen Gemeindebezirken verboten. Behörden, Kirchen, Institutionen, Geschäfte und Märkte unterliegen zum Teil beschränkten Kapazitäten und Öffnungszeiten.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahmen gelten für Kinder unter zwei Jahren. Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie genau auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Strafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der guatemaltekischen Regierung (nur auf Spanisch).
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 1517.

Island - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder außer Grönland als Hochrisikogebiete eingestuft.
Alle Reisenden müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Für alle Reisenden, die keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder über die Genesung vorlegen können, gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Darüber hinaus müssen auch Geimpfte und Genesene (Erkrankung ist länger als sechs Monate her) bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Für diese Personengruppe wird alternativ zum PCR-Test auch ein Antigen-Schnelltest anerkannt. Von der Testpflicht ausgenommen sind ebenfalls Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Reisende, die innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren, müssen keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest bei der Einreise vorlegen. Stattdessen muss ein positiver PCR-Test vorgelegt werden, welcher nicht jünger als 14 Tage und nicht älter als 6 Monate sein darf.
Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat über die Genesung bzw. den Impfnachweis . Die Anerkennung hängt von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde ab. Reisende, die keinen Nachweis über eine Impfung gegen COVID-19 oder über eine überstandene COVID-19-Infektion vorlegen können, müssen bei Einreise einen PCR-Test durchführen lassen und sich dann für fünf Tage in Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Die Unterbringung in einer staatlichen Quarantäneunterkunft wird angeordnet, wenn keine geeignete häusliche Unterkunft über das Registrierungsformular nachgewiesen wird. Grundsätzlich ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder engen Verbindungen in Island, die vollständig geimpft oder genesen (Genesene, die innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren und einen positiven PCR-Test, minimal 14 Tage alt und maximal 6 Monate alt, vorlegen können, müssen diesen Test nicht vorlegen) sind, müssen innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise einen COVID-19-Test vornehmen lassen. Anerkannt werden PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests. Die Testpflicht besteht auch für Kinder, die im Jahr 2015 oder früher geboren wurden.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bieten die isländische Gesundheitsbehörde , der isländische Zivilschutz und die isländische Polizeibehörde.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fähr- und Flugverkehr finden statt. Da Flugverbindungen von und nach Island nicht immer direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Landesweit gibt es in touristischen, kulturellen und sportlichen Einrichtungen sowie in der Gastronomie Beschränkungen. Es gelten u.a. verkürzte Öffnungszeiten und begrenzte Besucherzahlen. Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 200 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von einem Meter. Maskenpflicht besteht grundsätzlich überall, wo die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2006 oder später geboren wurden, sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder, die im Jahr 2016 oder später geboren wurden, sind von der Abstandspflicht befreit.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.

Israel und Palästinensische Gebiete - Einstufung der Palästinensischen Gebiete als Hochrisikogebiet ab 05.09.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel wird gewarnt. Mit Wirkung vom 5. September 2021 wird auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Palästinensischen Gebiete gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel ist von COVID-19 stark betroffen, auch die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Zahlen auch in den Palästinensischen Gebieten deutlich gestiegen. Israel ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 5. September 2021 sind auch die Palästinensischen Gebiete als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Diese benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung; hierzu sollte vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufgenommen werden.
Sofern eine Einreise gestattet wird, kann die anschließende Quarantäne in der Regel in Heimquarantäne verbracht werden, wenn eine entsprechende Erklärung ausgefüllt wird und eine eigene abgeschlossene Wohneinheit hierfür zur Verfügung steht, andernfalls muss die Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft verbracht werden. Die Heimquarantäne kann mit elektronischen Mitteln überwacht werden.
Reisende müssen außerdem bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis, in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer, vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt für alle Reisende unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion. Nach Einreise gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht. Erklären sich Reisende bereit, am siebten Quarantänetag einen weiteren PCR-Test durchzuführen, kann die Quarantäne von 14 auf 7 Tage (bzw. bis zum Erhalt des Testergebnisses) verkürzt werden. Die bislang bestehenden Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Reisende, die nachweisen können, in Israel geimpft worden zu sein oder bereits an COVID-19 erkrankt gewesen zu sein, sind bei Einreisen aus oder Voraufenthalten in Risikogebieten ausgesetzt. Deutschland gilt seit 11. August 2021 als Risikogebiet.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke / King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet. Für Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nach Israel einreisen möchten, gelten die gleichen Regelungen wie für Flugreisende; Einreisegenehmigungen werden nur bei einem Lebensmittelpunkt in Israel erteilt. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nur in das Westjordanland reisen, benötigen eine Erlaubnis der israelischen Zivilverwaltung. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 45 Arbeitstage. Vor und bei Einreise sind PCR-Tests obligatorisch.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist für Ein- und Ausreisen geöffnet. Vor Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah gilt die Pflicht zum Nachweis eines negativen PCR-Tests.
Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich für einige Stunden für Ausreisen geöffnet. Vor und bei Ausreise sind PCR-Tests obligatorisch. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein Visum sowie eine zusätzliche Genehmigung jordanischer Behörden. Inhaber von palästinensischen Personenkennziffern (nur West Bank ID, nicht Gaza ID) können den Grenzübergang ohne gesonderte Genehmigungen passieren, sofern sie unmittelbar zum Flughafen Amman weiter- und von dort aus Jordanien ausreisen.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
Hygieneregeln
In Israel besteht in Innenräumen eine Maskenpflicht. Im Außenbereich empfiehlt die israelische Regierung, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, das Tragen einer Maske.
In den Palästinensischen Gebieten besteht weiterhin Maskenpflicht; die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.

Japan - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 05.09.2021
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Japan wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten. Mit Wirkung vom 5. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Japan ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Mit Wirkung vom 5. September 2021 ist Japan als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gilt ein Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit sind unter bestimmten Auflagen ausgenommen. Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Die Visafreiheit ist für deutsche Staatsangehörige ausgesetzt. Die Möglichkeit zur Beantragung eines Visums für Geschäftsreisen, Studienaufenthalte und mittel- und langfristige Aufenthalte (mit Certificate of Eligibility) und die Einreise mit einem solchen Visum wurde von der japanischen Regierung bis auf weiteres ebenfalls ausgesetzt. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Es sind zudem strenge Quarantäneregeln einzuhalten. Am Flughafen wird bei Ankunft in jedem Fall ein COVID-19-Test durchgeführt. Bei negativem Testergebnis ist es für aus Deutschland Einreisende möglich, die 14-tägige Quarantäne in der eigenen Wohnung oder einer selbstorganisierten Unterkunft zu verbringen. Dies gilt auch für japanische Staatsangehörige und Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis.
Bei Personen, die aus Virusvariantengebieten einreisen (dazu zählt Deutschland derzeit nicht), wird auch bei Vorlage eines negativen PCR-Tests eine Unterbringung für mindestens drei Tage in einer von den Quarantänebehörden festgelegten Unterkunft angeordnet. Bisher gelten keine abweichenden Regelungen für Geimpfte oder Genesene. Bei positivem Testergebnis wird die Quarantänezeit auf bis zu 14 Tage verlängert. Auch für negativ getestete Kontaktpersonen, selbst mit vollständigem Impfnachweis, kann eine mehrtägige Quarantäne in einem Quarantänehotel angeordnet werden.
Auf ausreichende Mitführung von eventuell notwendigen Medikamenten sollte geachtet werden. Auch die Einhaltung spezieller Diät-Vorschriften (vegan, Gluten-frei) kann sich als schwierig erweisen.
Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin und das japanische Außenministerium.
Durch- und Weiterreise
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten zwischen Japan und Deutschland. Einschränkungen und Flugausfälle sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Bars sind eingeschränkt geöffnet. Die Bevölkerung wird gebeten, Ansammlungen in größeren Gruppen zu vermeiden und keine Feiern zu veranstalten.
Hygieneregeln
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen unter denen eine Einreise/Ausreise nach und aus Japan und auch ein Transit möglich ist (PCR-Test).

Kuwait - Entlistung Kuwaits als Hochrisikogebiet ab 05.09.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuwait wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 5. September 2021 gilt dies nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Kuwait ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Infektionszahlen sind in den vergangenen Wochen stark gesunken. Kuwait ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 5. September 2021 gilt dies nicht mehr. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für alle Ausländer ohne gültigen kuwaitischen Aufenthaltstitel besteht weiterhin eine Einreisesperre. Kuwaitischen Staatsangehörigen und deren Angehörigen ist die Einreise erlaubt.
Auch Ausländer, die einen gültigen kuwaitischen Aufenthaltstitel besitzen, und vollständig mit einem in Kuwait anerkannten Impfstoff (zweifach mit BionTech/Pfizer, AstraZeneca-Oxford oder Moderna oder einfach mit Johnson&Johnson) geimpft sind, können wieder nach Kuwait einreisen. Sie müssen, sofern sie im Ausland geimpft wurden, den Impfnachweis auf der Webseite des Gesundheitsministeriums (Ministry of Health) hochladen. Dann müssen sich Einreisende auf der App „MOSAFER“ vor dem Check-In registrieren sowie einen negativen PCR-Test vorgelegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Des Weiteren muss die App "Shlonik" auf das Handy heruntergeladen werden. In Kuwait ist dann ab dem Einreisetag eine siebentägige häusliche Quarantäne einzuhalten, die durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden kann.
Für die Ausreise müssen Reisende sich mit der App „MOSAFER“ registrieren. Reisende sollten drei Stunden vor Abflug am Flughafen sein und dort einen Mund-Nasen-Schutz und ggf. zusätzlich Handschuhe tragen. Es ist ein negativer PCR-Test mitzuführen, wenn dieser für die Einreise in das Zielland oder den Transit erforderlich ist.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge nach Saudi Arabien und in den Irak sind derzeit geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Kuwait ist für kommerzielle Passagierflüge wieder geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Öffnung von Geschäften, Lieferdiensten, Lebensmittelgeschäften, Restaurants, Apotheken und Handwerker sowie Kinos mehr. Private Zusammenkünfte z. B. anlässlich von Hochzeiten o. ä. sind derzeit nicht erlaubt.
Ungeimpfte haben nur Zutritt zu Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Krankenhäuser sowie Behörden.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind im Alltag überall (vor allem in Geschäften etc.) Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und ein Abstand von 1,5 Metern („Social distancing“) einzuhalten.
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen des kuwaitischen Gesundheitsministeriums , auch auf Twitter .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kuwaitischen Behörden oder Telefon: 151

Marokko - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Marokko ist von COVID-19 stark betroffen, wobei von einer hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen ist. Marokko ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien und Mauretanien sind geschlossen.
Reiseverbindungen von und nach Marokko sind eingeschränkt mit Sonderflügen und –fähren möglich, wobei Fährverbindungen nur zwischen Marokko und Frankreich bzw. Italien angeboten werden. Der Fährverkehr für Reisende zwischen Marokko und Spanien ist ausgesetzt.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen unabhängig von der Staatsangehörigkeit, für Reisende mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Land der von den marokkanischen Behörden erstellten Liste A, darunter derzeit auch Deutschland. Die Liste soll zweiwöchentlich durch das marokkanische Außenministerium aktualisiert werden.
Zur Einreise ist für nicht oder nicht vollständig geimpfte Reisende aus einem Land der Liste A seit dem 31. August 2021 ein PCR-Test mit QR-Code erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 48 Stunden vor dem Boardingerfolgt sein darf. Das Testergebnis muss in arabischer, französischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Die Vorlage eines PCR-Tests ist auch für Genesene erforderlich. Personen, die mit einem von der Marokkanischen Regierung zugelassenen Impfstoff geimpft sind (dazu gehören alle in Deutschland verwendeten Impfstoffe) sollen mit offiziellem Impfnachweis (möglichst mit QR-Code versehen) ohne PCR-Test einreisen dürfen.
Bei der Einreise muss ein sog. „Fiche Sanitaire “ (elektronisch) ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise nach/aus Marokko ist mit Sonderflügen verschiedener Fluggesellschaften sowie mit Sonderfähren nach Frankreich und Italien wieder möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften. Personenfähren zwischen Marokko und Spanien sind weiter ausgesetzt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Oktober 2021, 18 Uhr, gilt der Ausnahmezustand und eine verschärfte Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr.
Es besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Städten, Provinzen und Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein oder sind ganz geschlossen. Der ÖPNV verkehrt eingeschränkt und darf ebenfalls nur zu höchstens 50% ausgelastet sein. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen sind die Großräume Marrakech, Casablanca und Agadir weiträumig abgeriegelt und öffentliche Einrichtungen geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung.
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort, sollten Sie für die Einreise nach Deutschland einen Testnachweis benötigen. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.

Mauritius - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mauritius wird derzeit aufgrund bestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Mauritius war bisher von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Regierung von Mauritius.
Einreise
Die Einreise nach Mauritius ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Für die Einreise ist ein negativer PCR-Test erforderlich. Bei Ankunft ist ein weiterer PCR-Test am Flughafen zwingend vorgeschrieben.
Einreisende Ausländer dürfen sich nur in behördlich festgelegten Hotels aufhalten und das Hotel und die zugehörige Strandanlage nicht verlassen. Mit negativem PCR-Test am siebten Tag können voll geimpfte Personen das Hotel nach sieben Tagen verlassen, eine andere Unterkunft wählen sowie das Land frei bereisen. Bei Verbleib im gleichen Hotel gelten die Hotel-Aufenthaltsregeln wie in den ersten sieben Tagen. Für Ungeimpfte gilt ein Mindestaufenthalt im Quarantäne-Hotel von 14 Tagen mit weiteren vorgeschriebenen PCR-Tests am siebten und 14. Aufenthaltstag. Weitere Öffnungen sind ab 1. Oktober 2021 geplant. Informationen bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist mit stark eingeschränkten Verbindungen wieder angelaufen. Es gibt Verbindungen nach Paris, London, Dubai und Réunion.
Beschränkungen im Land
Geschäfte und Restaurants, Märkte, Strände und Nationalparks sind geöffnet, die Spa-Bereiche der Hotels sind geschlossen. Für öffentliche und private Versammlungen wie kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste, Hochzeiten usw. gelten Höchstgrenzen von 50 Personen.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, daneben gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 03.09.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Niederlande - Änderung Einreise: Deutschland wird ab 06.09.2021 als „gelb“ eingestuft; Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande war von COVID-19 betroffen. Die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande sind weiterhin als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutschland ist für die Niederlande kein Hochrisikogebiet, wird aber mit Wirkung vom 4. September 2021 als „gelb“ eingestuft. Reisende ab 12 Jahren aus Deutschland müssen ab dem 6. September 2021 entweder nachweislich geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Nähere Informationen und eine Liste der „sicheren Länder“ bietet die niederländische Regierung.
Reisende aus Hochrisikogebieten ab 13 Jahren müssen unabhängig vom Beförderungsmittel bei Einreise einen negativen PCR-Test nachweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. In den Niederlanden angekommen, gilt die dringende Empfehlung sich in eine zehntätige Hausquarantäne zu begeben. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Freitestung ist jedoch nach fünf Tagen durch einen weiteren Test möglich. Informationen über Quarantäne und Ausnahmen bietet die niederländische Regierung .
Reisende aus sogenannten „Sehr-Hochriskogebieten" unterliegen einer Pflicht zur zehntägigen Selbstquarantäne und müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test und eine Quarantänererklärung bei sich führen. Eine Freitestung ist jedoch nach fünf Tagen durch einen weiteren Test möglich.
Bei Einreise aus einem Gebiet mit gefährlicher Virusvariante mit Flugzeug oder Schiff muss entweder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) und ein negativer Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) mitgeführt werden. Bei Einreise per Privattransport (Auto oder Motorrad), Zug oder Bus genügt ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden. Weitere Informationen bietet die niederländische Regierung.
Alle Flugreisenden unabhängig von der Einstufung der Herkunftsregion müssen vor Reiseantritt zusätzlich ein Gesundheitsformular ausfüllen und mitführen.
Für Reisende aus Ländern außerhalb der EU, die nicht als „sichere Länder“ gelten, besteht ein EU-Einreiseverbot mit Ausnahmen . U.a. können vollständig Geimpfte von dem Einreiseverbot ausgenommen werden, allerdings nicht bei Einreisen aus Gebieten mit Virusvarianten.
Durch die Einführung des Digitalen COVID-Zertifikats der EU wurde die Einreise erleichtert.
Die Testpflicht für EU-Reisende aus Hochrisikogebieten mit Impf- oder Genesungsnachweis entfällt; für nicht EU-Bürger entfällt eine Testpflicht nur bei Impfnachweis, nicht bei Genesungsnachweis.
Für EU-Reisende aus Hochrisikogebieten entfällt bei Vorlage eines negativen Testresultats, Impf- oder Genesungsnachweises die dringende Quarantäneempfehlung. Für Nicht-EU-Bürger gilt dies bei einer Einreise aus Nicht-EU-Staaten lediglich mit einem negativen Testergebnis oder Impfnachweis; ein Genesungsnachweis ist nicht ausreichend und die dringende Quarantäneempfehlung bleibt bestehen.
Bei Einreise aus einem Sehr-Hochrisikogebiet oder einem Gebiet mit Virusvarianten bleibt es jedoch auch für Geimpfte bei einer Testpflicht, der zehntägigen Quarantänepflicht und der Pflicht zur Abgabe einer Quarantäneerklärung.
Im Juli und August 2021 bietet die niederländische Regierung kostenlose Tests für Reisende an, dies gilt auch für Touristen. Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Stichprobenkontrollen sind möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind möglich. Bei reinen Transitreisen durch die Niederlande - Aufenthalt von weniger als 12 Stunden - ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules when changing planes“.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Es gelten neben den Grundregeln (bei Symptomen testen und zu Hause bleiben, Hände waschen und Abstandsregeln einhalten) wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen: Nachtclubs und Diskotheken sind wieder geschlossen. Im Übrigen sind Freizeiteinrichtungen und die Gastronomie ggf. mit Kapazitätsbeschränkungen und eingeschränkten Öffnungszeiten und unter Einhaltung der Abstandsregeln, geöffnet. Geschäfte und Museen sind mit Kapazitätsbeschränkungen geöffnet. Weitere Informationen in englischer Sprache bietet die niederländische Regierung.
Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande aus Hochrisikogebieten zu verzichten.
Hygieneregeln
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist weitgehend aufgehoben. Diese Maskenpflicht bleibt nur in den Bereichen in Kraft, in denen die 1,5 Meter-Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, z.B. bei der Personenbeförderung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen/Bahnhöfen, auf Flughäfen und in Flugzeugen.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden ; Beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung. Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „ Rules when changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
Erkundigen Sie sich zu den aktuellen Einreisebedingungen und zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden in Aruba, Bonaire , Curaçao , Saba , St. Eustatius und St. Maarten.

Nordmazedonien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nordmazedonien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nordmazedonien ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Nordmazedonien ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit 1. September 2021 benötigen alle Reisende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Einreise wie auch für die Ausreise einen der folgenden Nachweise:
• Nachweis einer vollständigen Impfung, oder
• Nachweis eines negativen Testergebnisses (PCR nicht älter als 72 Stunden; Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden), oder
• Nachweis einer in den letzten 45 Tagen vor Ein- oder Ausreise erfolgten Genesung (zwecks Fristberechnung muss die ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache vorliegen oder mit Übersetzung das Genesungsdatum nennen).
Wenn die lokalen Gesundheitsbehörden Quarantäne- oder Isolationsmaßnahmen anordnen, müssen ausländische Staatsangehörige die Kosten für Unterkunft etc. selbst tragen.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist uneingeschränkt erlaubt, solange der Transitaufenthalt die Dauer von derzeit fünf Stunden nicht überschreitet. Transitreisende müssen bei Grenzübertritt ein sogenanntes „Transit Statement“ ausfüllen.
Für längere Aufenthalte gelten die oben beschriebenen Bestimmungen für die Ein- und Ausreise.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen der Reiseverbindungen.
Beschränkungen im Land
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe sowie die Gastronomie sind geöffnet. In Innenräumen gelten generell besondere Abstands- und Hygieneregeln. Der Zutritt zu Gastronomie und Veranstaltungen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich sowie zu den Innenbereichen von Einkaufszentren ist für Erwachsene nur noch mit einem Impfnachweis oder einem Genesenennachweis (ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache oder mit Übersetzung mit Genesungsdatum, welches nicht mehr als 45 Tage zurückliegen darf) erlaubt. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur begrenzt ausgelastet sein. Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken sowie Banken und Tankstellen sind geöffnet. Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäfte sind unter besonderen Auflagen geöffnet.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen. Bei COVID-19-Symptomen ist ab dem Moment der Vereinbarung eines Testtermins bis zum Erhalt des Testergebnisses eine Selbstquarantäne vorgeschrieben. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird die Selbstquarantäne durch Verfügung des lokalen Gesundheitsamtes entsprechend verlängert.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die öffentlichen Verlautbarungen zum Versammlungsverbot. Verstöße, auch gegen die Masken- und Quarantänepflichten, werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
• Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende" in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.

Portugal - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Algarve wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen stark gesunken, jedoch regional unterschiedlich. Die Region Algarve ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft- und Seeweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer PCR-Test (TAAN) oder ein negativer Antigen-Test (TRAg) ist für alle Reisenden auf das Festland erforderlich.
Für Madeira und die Azoren gelten abweichende Einreisebestimmungen, s. Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren.
Der PCR-Test darf nicht mehr als 72 Stunden, der Antigen-Test nicht mehr als 48 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter zwölf Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen.
Reisende (auf Luft-, See- oder Landweg), die sich in den letzten 14 Tagen in Südafrika, Indien oder Nepal aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Portugal für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Inhaber des Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Quarantänepflicht befreit. Ein zusätzliches Formular der Grenzbehörden (SEF) ist dabei auszufüllen.
Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38°C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen.. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen auf dem Festland sind wieder geöffnet, es gelten die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Auch die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal geöffnet. Über den Landgang der Passagiere dort wird im Einzelfall entschieden. Die Häfen der Autonomen Region Azoren haben wieder für Kreuzfahrttourismus geöffnet.
Beschränkungen im Land
Seit dem 23. August 2021 gilt der Katastrophenfall (estado de contingencia). Die Regierung hat in Phase 2 die Kapazitätsbeschränkungen entweder teilweise oder komplett zurückgenommen. Innenbereiche von Restaurants können am Wochenende (an Freitagen ab 19 Uhr und an allen Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) nur besucht werden, wenn bei allen Personen ab 12 Jahren entweder
• ein digitales COVID-Zertifikat der EU
• ein negativer PCR-Test (72 h vor Zutritt) oder Antigen-Schnelltest im Labor (48 h vor Zutritt)
• ein Antigen-Schnelltest in der Apotheke unter Anwesenheit einer Fachkraft (24 h vor Zutritt)vorgelegt wird oder
• ein Antigen-Schnelltest (Selbsttest) im Beisein des Restaurantpersonals (beim Zutritt) durchgeführt wird.
Die Außenbereiche von Restaurants unterliegen dieser Beschränkung nicht.
Über diese Beschränkung für Restaurants hinaus können touristische Unterkünfte (Hotels und Ferienwohnungen) im ganzen Land (nur Festland) und an jedem Wochentag nur noch betreten werden, wenn ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen einmalig beim Check-In vorgelegt oder durchgeführt wird. Diese Maßnahmen gelten auch für Touristen. Es wird empfohlen, den ggfs. erforderlichen COVID-Test für die Rückreise nach Deutschland vor dem endgültigen Verlassen der touristischen Unterkunft vorzunehmen. Anderenfalls kann es zu Problemen bei der Unterbringung in Quarantäneunterkünften kommen, da diese auf dem Festland Portugals nicht zentral und nicht immer kostenfrei von den Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Entsprechende Nachweise müssen ab sofort z.B. auch bei Besuchen von Casinos, Thermen, Fitness-Studios, vergleichbaren Einrichtungen oder bei Veranstaltungen vorgelegt werden.
Für den Strandbetrieb gilt ein Ampelsystem mit Maskenpflicht beim Zu- und Abgang. Menschenansammlungen sind weiterhin untersagt. Private Feiern sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleiben untersagt, Bars sind geöffnet und folgen den allgemeinen Regeln des Restaurantbetriebs, Diskotheken hingegen bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Je nach Pandemieentwicklung gelten regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU .
Hygieneregeln
Im Rahmen des allgemeinen Notstands können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt. Das Formular muss von Inhabern des Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Der Testnachweis in englischer Sprache kann vor der Einreise über die App madeirasafe.com hochgeladen werden.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira .
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss zusätzlich der digitalen Einreiseanmeldung gemäß Online-Formular für Madeira ein negativer Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) vorgelegt werden, der bei Abflug/Abfahrt nicht älter als 48 Stunden sein darf. Minderjährige unter 12 Jahren benötigen keinen Test, sowie gegen COVID-19 vollständig geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen gemäß den vorgenannten Informationen. Auf Madeira können solche Test gegen Vorlage des Tickets bei Apotheken, Kliniken und Labors kostenfrei gemacht werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren (zwischen 1 und 5 Uhr). Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind auf maximal sechs Personen pro Gruppe im Innenraum und 10 Personen pro Gruppe im Außenbereich begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Für gewerbliche Einrichtungen gelten beschränkte Öffnungszeiten.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Der Fragebogen muss bei Inhabern eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise auf dem Luft- oder Seeweg vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind hiervon befreit.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras .
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über mögliche Änderungen im Flugplan und die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR-Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR-Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.

San Marino - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land), redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
San Marino ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das Instituto per la Sicurezza Sociale.
Einreise
Die Einreise erfolgt grundsätzlich über Italien, so dass die Einreisebestimmungen für Italien auch maßgeblich sind.
Bei Einreise von Personen nach San Marino, die sich in den vorausgegangenen 14 Tagen außerhalb von Italien und dem Vatikan aufgehalten haben, ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eine Bescheinigung über eine SARS-CoV-2-Impfung oder über vorhandene SARS-CoV-2 Antikörper nach dem 1. April 2021 oder über die Genesung nach SARS-CoV-2 Erkrankung innerhalb der letzten 6 Monate erforderlich. Kinder unter zehn Jahren sind von diesen Auflagen befreit. Die Nachweise sind der nationalen Gesundheitsbehörde per E-Mail an laboratorio.analisi@iss.sm oder laboratorioanalisi@pec.sm (Tel.: 00378(0)549994208, 10-12 Uhr) zur Verifizierung zu übersenden.
Weitere Informationen bietet das Außenministerium von San Marino.
Staatsangehörige San Marinos, Personen, die in San Marino ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, über zehn Jahre alt sind und die aus Ländern außer Italien und dem Vatikan nach San Marino zurückkehren oder sich in den vorausgegangenen 14 Tagen außerhalb dieser beiden Länder aufgehalten haben, müssen die Einreise vorab dem „Centro Unico Prenotazioni dell’ISS“/“Single Booking Center“ (Telefon 00378(0)549 994889 oder E-Mail) melden, damit innerhalb von 48 Stunden nach Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden kann. Bis zum Erhalt des Testergebnisses müssen sich die Personen in treuhänderische Quarantäne begeben. Ist das Testergebnis positiv, muss die Quarantäne zu Hause erfolgen. Die Kosten des Tests und der Quarantäne sind von den Reisenden zu tragen. Alternativ kann dem „Laboratorio Analisi dell’ISS ein negatives Ergebnis eines PCR- oder Antigen-Tests oder eine Bescheinigung über eine SARS-CoV-2-Impfung oder über vorhandene SARS-CoV-2 Antikörper nach dem 1. April 2021 oder über die Genesung nach SARS-CoV-2 Erkrankung innerhalb der letzten 6 Monate per E-Mail an oder vorgelegt werden. Der Test muss dabei innerhalb von 48 Stunden vor Einreise nach San Marino erfolgt sein.
Die Nichtbeachtung der Mitteilungs- und Quarantänepflicht wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den zuständigen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden.
Reisen zwischen San Marino und den italienischen Regionen, die von den italienischen Behörden als „rot“ und „orange“ eingestuft sind, sind verboten (außer zur Arbeit, aus gesundheitlichen oder sonstigen triftigen Gründen sowie zu Studienzwecken, wenn Präsenzunterricht gestattet ist). Triftige Gründe sind durch Selbsterklärung nachzuweisen. Dazu zählen u.a. der Besuch oder das Abholen eines minderjährigen Kindes vom oder beim anderen Elternteil, Aufsuchen des Zweitwohnsitzes, des Partners oder Einkaufsfahrten für Lebensmittel oder Produkte, die nicht am Wohnsitz erhältlich sind, sowie Training und Teilnahme an Wettkämpfen für autorisierte Wettkampfsportarten. Das Reisen zwischen „gelben“ und "weißen" Regionen ist gestattet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch San Marino und Italien ist aus den anderen EU/Schengen-Staaten bis zu 36 Stunden möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Zu Durch- und Weiterreise durch Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien .
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Busverkehr, Fahrpläne sind bei den jeweiligen Anbietern online einsehbar. Für Verbindungen ab Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien .
Beschränkungen im Land
In San Marino gelten zunächst bis zum 1. Oktober 2021 die Einschränkungen aus den Dekreten 206/2020 und 158/2021 .
Versammlungen von mehr als 20 Personen an privaten und öffentlichen Orten sind nicht gestattet. Die Höchstzahl kann entsprechend überschritten werden, wenn alle Anwesenden (außer Kindern) geimpft sind oder einem Haushalt angehören.
Restaurants, Cafés, Bars und Geschäfte sowie Museen, Kinos und Theater können unter Auflagen öffnen. Veranstaltungen können ebenfalls unter Auflagen durchgeführt werden. Der öffentliche Nahverkehr ist weiterhin nutzbar, es gelten besondere Beförderungsbestimmungen für Fahrzeuge.
Hygieneregeln
Im Freien und in geschlossenen Räumen wird das Tragen einer Maske dringend empfohlen. In öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen kann das Tragen einer Maske verlangt werden. Kinder unter sechs Jahren und Personen mit entsprechender Einschränkung sowie vollständig geimpfte Personen müssen generell keine Maske tragen. Eine Maske muss auch nicht getragen werden, wenn man sich alleine oder ausschließlich in Begleitung von Angehörigen des gleichen Haushalts befindet oder wenn dies ausdrücklich ausgewiesen ist. Plexiglas-Visiere und Stoffmasken sind nicht zugelassen. Die Nicht-Einhaltung einer bestehenden Maskenpflicht sowie die Falschangabe oder irreführende Angaben über den Status der Haushaltsgemeinschaft oder des Impfstatus werden mit Bußgeldern bestraft. Temperaturmessungen vor Betreten öffentlich zugänglicher Einrichtungen sind möglich. Ein Abstand von 1,50 Meter zu anderen Personen ist einzuhalten. Personen, die zu einem Haushalt gehören und daher die Regeln zur Abstandswahrung nicht beachten müssen, müssen eine Erklärung ausfüllen, welche sich im Anhang zu Dekret Nr. 96 findet.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich auf der Website des san-marinesischen Außenministeriums und der Regierung , dem Istituto per la Sicurezza Sociale oder über diese E-Mailadresse.
• Bei Grippesymptomen oder Fieber (über 37,5°C) ist es nicht gestattet, das Haus zu verlassen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, einen Arzt zu kontaktieren.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Italien.

Serbien - Änderung Einstufung Serbiens als Hochrisikogebiet ab 05.09.2021
Mit Wirkung vom 5. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien gewarnt.
Epidemiologische Lage
Serbien ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen sehr deutlich gestiegen. Mit Wirkung vom 5. September 2021 ist Serbien als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige ohne serbische Aufenthaltserlaubnis müssen bei Einreise nach Serbien, sofern sie nicht aus einem vom serbischen Institut für öffentliche Gesundheit bestimmten Risikogebiet (derzeit: Indien) einreisen, einen der folgenden Nachweise vorlegen:
• Entweder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein darf. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, durchgeführt worden sein oder
• ein staatliches Impfzertifikat über eine vollständige Impfung aus Serbien, Griechenland, Kroatien, Rumänien, San Marino, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Armenien, Georgien, Indien, Libanon, Marokko, Moldau, Tunesien, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate oder
• einen von einer Behörde ausgestellten Genesenennachweis aus Deutschland, Serbien, Andorra, Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tunesien, Türkei, USA. Die dem Nachweis zugrundeliegende erste positive Testung muss mindestens 14 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests entfällt insbesondere für:
• Kinder bis 12 Jahre,
• Transitreisende für maximal 12-stündigen Transit,
• Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr,
• Deutsche, die ihren Wohnsitz in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Montenegro, Nordmazedonien oder Ungarn haben, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise dem örtlichen zuständigen Gesundheitsamt einen negativen PCR- oder Antigen-Test eines serbischen Referenzlabors vorlegen.
• Deutsche Staatsangehörige, die zu Geschäftszwecken nach Serbien einreisen, benötigen keinen PCR-Test, wenn sie die serbische Industrie- und Handelskammer 48 Stunden vor Einreise per E-Mail über die Einreise informieren. Dabei sind mit Firmenschreiben Vor- und Nachname, Passnummer und Ausstellungsland, der geschäftliche Grund für die Einreise, das Datum und der Grenzübergang der Einreise nach Serbien, Flugnummer oder Autokennzeichen, Adresse und Aufenthaltsdauer in Serbien, Kontakttelefon und E-Mailadresse mitzuteilen. Weiterhin ist innerhalb von 24 Stunden nach Einreise der serbischen Industrie- und Handelskammer ein negativer PCR- oder Antigentest vorzulegen, der von einem Referenzlabor in Serbien ausgestellt wurde. Weitere Informationen bietet die serbische Industrie- und Handelskammer .
Minderjährige zwischen 12 und 18 Jahren können auch ohne einen der o.a. Nachweise einreisen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise der zuständigen serbischen Gesundheitseinrichtung entweder einen PCR- oder einen Antigentest eines serbischen Referenzlabors vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis können ohne PCR-Test einreisen,
• wenn sie entweder vollständig geimpft sind (bei den Impfstoffen AstraZeneca und Johnson & Johnson ist eine Dosis ausreichend) und darüber eine Bescheinigung der zuständigen Gesundheitseinrichtung/Behörde des Staates, in dem die Impfung stattgefunden hat, vorweisen oder
• wenn sie einen von einer Behörde ausgestellten Genesenennachweis aus Deutschland, Serbien, Andorra, Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tunesien, Türkei oder den USA vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die ohne negativen PCR-Test und ohne einen o.a. Genesenennachweis einreisen und nicht unter eine der o.a. Ausnahmen fallen, müssen sich für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Einreise, Aufenthalt, Kontaktdaten und Gesundheitszustand müssen bei den serbischen Behörden (in Serbisch oder Englisch) innerhalb von 24 Stunden registriert werden.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, oder Ungarn nach Serbien zurückkommen, können ohne PCR-Test, Genesungsnachweis und ohne Quarantäne einreisen.
Deutsche Staatsangehörige, die aus einem vom serbischen Institut für öffentliche Gesundheit bestimmten Risikogebiet einreisen, müssen vor Einreise online die „Foreigners Surveillance Registration“ ausfüllen und bei Einreise die Bestätigungsnachricht hierüber vorlegen. Zudem ist neben einem negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf, eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung , sich nach Einreise für sieben Tage in Selbstisolation zu begeben, vorzulegen. Nach Einreise müssen sich Reisende auf direktem Wege in die von ihnen in der „Foreigners Surveillance Registration“ angegebene Unterkunft begeben, sich dort für sieben Tage absondern und am ersten und siebten Tag eine kostenpflichtige PCR-Testung durch das jeweils zuständige staatliche Gesundheitsamt durchführen lassen.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Für Gastronomiebetriebe und kulturelle Einrichtungen gelten Beschränkungen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann, ist verpflichtend.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die serbischen COVID-19 Einreisebeschränkungen auf der Seite des serbischen Außenministeriums (Englisch) und über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch) oder bei der Hotline des serbischen Gesundheitsministeriums für COVID-19-Fragen: +381-64-8945235 und des Batut-Instituts: +381-11-2684566. Weitere Informationen zu Anlaufstellen finden Sie beim serbischen Gesundheitsministerium.

Spanien - Änderung Besonderheiten auf den Inseln
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen weiterhin beschränkt. Restaurationsbetriebe und Diskotheken schließen um 0:30 Uhr. Weitere Informationen bieten die katalanischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 1 und 6 Uhr in größeren Gemeinden mit hoher Inzidenz. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen weiterhin beschränkt. Spezielle Auflagen und eingeschränkte Öffnungszeiten gelten u.a. für Restaurationsbetriebe und Diskotheken. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
In Andalusien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Es gibt weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. In vielen Küstenorten dürfen nachts die Strände nicht betreten werden. Sollte es aufgrund eines positiven Testergebnisses zu einer quarantänebedingten Verlängerung des Aufenthaltes kommen, kann es aufgrund der hohen Auslastung der Unterkünfte unter Umständen schwierig werden, eine Quarantäneunterkunft zu finden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung und die Tourismuswebseite von Andalusien .
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt. Zwischen 2 Uhr und 6 Uhr gilt derzeit ein Verbot von Zusammenkünften für Personen aus unterschiedlichen Haushalten.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) übersandt werden.
Für Reisende aus anderen spanischen Regionen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgte Erstimpfung oder einen Nachweis über eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende COVID-19 Infektion vorlegen, entfällt die Testnachweispflicht bei Einreise auf die Kanaren.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Personen ab zwölf Jahren (auch wenn sie aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) nachweisen:
• entweder ein maximal 72 Stunden altes negatives Testergebnis
• oder die vollständige Impfung mit einem von der EMA oder von der WHO zugelassenen Impfstoff innerhalb der letzten acht Monate
• oder zumindest den Erhalt der Erstimpfung innerhalb eines Zeitraums zwischen 15 Tagen und vier Monaten vor der Ankunft
• oder die Genesung von einer COVID-19-Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von längstens sechs Monaten vor der Ankunft gemäß amtlichem Attest.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die Maskenpflicht im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen, es sei denn, das Publikum befindet sich auf Sitzplätzen, die den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern gewährleisten. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Nähere Informationen finden sich in der spanischen Verordnung.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Sri Lanka - Änderung Einstufung Sri Lankas als Hochrisikogebiet ab 05.09.2021
Mit Wirkung vom 5. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sri Lanka gewarnt.
Epidemiologische Lage
Sri Lanka ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen sehr deutlich gestiegen. Sri Lanka ist mit Wirkung vom 5. September 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Epidemieabteilung im nationalen Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind eingeschränkt für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.
Alle Visa müssen vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Voraussetzung für die Erteilung von Touristenvisa ist die bestätigte Buchung in einem „Safe and Secure Level 1“ zertifizierten Hotel für die ersten 14 Tage des Aufenthalts. Sonderregelungen gelten für vollgeimpfte Personen. Darüber hinaus muss der Reisende über das „Safe and Secure Level 1“ zertifizierte Hotel eine sri-lankische COVID-19-Versicherung abschließen. Die Referenznummer der Versicherung ist bei Beantragung des ETA-Visums anzugeben.
Alle Reisenden müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Der Abstrich darf maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen worden sein. Gegebenenfalls abweichende Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu beachten.
Bei Einreise ist beim „Airport Health Office“ des Flughafens eine Gesundheitserklärung („Health Declaration Form“) vorzulegen. Vollgeimpfte Personen haben bei Einreise zusätzlich ihren Impfnachweis in englischer Sprache vorzulegen. Für alle Einreisenden, die älter als 12 Jahre sind, ist ein weiterer PCR-Test bei Ankunft im Level 1-Hotel vorgeschrieben. Die Kosten dafür sind von dem Reisenden über das ETA-Portal zu begleichen. Ausgenommen von der Testpflicht in Sri Lanka sind Kinder unter 2 Jahren, für Kinder zwischen 2 und 12 Jahren gelten Sonderregelungen, abhängig von Aufenthaltszweck.
Ein weiterer PCR-Test ist, je nach Impfstatus, nach 7 oder 14 Tagen erforderlich.
Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde und des sri-lankischen Gesundheitsministeriums eingestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Sri Lanka ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien ist möglich, auch wenn der Flugverkehr insgesamt stark eingeschränkt ist.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden. Während der ersten 14 Tage nach Einreise können Sehenswürdigkeiten nur eingeschränkt besichtigt werden. Darüber hinaus ist der Kontakt zur lokalen Bevölkerung sowie die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln während dieser Zeit untersagt. Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde eingestellt.
Hygieneregeln
Es können jederzeit, auch kurzfristig, lokale, regionale oder landesweite Ausgangssperren verhängt werden. Diese haben dann Auswirkungen auf Reisebewegungen im Land.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die geltenden Regeln für Touristen ("Sri Lanka Tourism Safety Protocol“) und aktuelle Entwicklungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten in den ersten 14 Tagen Ihres Aufenthalts wenden Sie sich an den „Medical Officer“ Ihres „Safe and Secure Level 1“ Hotels und folgen dessen Anweisungen. Nach dieser Zeit kontaktieren Sie den für Sie zuständigen „Public Health Inspector", das nächstgelegene staatliche Krankenhaus, die 24 Stunden besetzte Tourismushotline „1912“ oder wählen die nationale COVID-Hotline 1999.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Webseite der deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.

Türkei - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Türkei ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen wieder deutlich gestiegen. Die Türkei ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran und beim Fährverkehr mit Griechenland.
Alle Flugreisenden über sechs Jahre müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Dies gilt nicht für Transitpassagiere. Die Kontrolle erfolgt bei Einreise bzw. beim Check-In. Danach wird Reisenden ein Genehmigungscode („HES-Code“) mitgeteilt, der bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss. Der Code kann auch in der Türkei per SMS oder mittels einer App erlangt werden.
Zudem müssen Reisende aus Deutschland ab sechs Jahren bei Einreise auf dem Luft-, Land und Seeweg eines der folgenden Dokumente vorlegen:
• Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden)
• Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft)
• amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage vor Ankunft)
• amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als 6 Monate)
Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal. LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen sind die Nachweise beim Check-in vorzulegen.
Bei der Einreise aus Drittstaaten können abweichende Regelungen gelten.
Bei Einreise in die Türkei können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden, danach kann unmittelbar die Weiterreise an den Zielort erfolgen. Bei positivem Testergebnis erfolgt die Behandlung nach den türkischen Leitlinien. Bei Einreise werden auch Temperaturmessungen durchgeführt. Bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen können zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen werden.
Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Dies wird beim Check-in überprüft.
Durch- und Weiterreise
Für Transitpassagiere gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellandes sind zu beachten, siehe Einreise.
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen.
Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind ohne Beschränkungen möglich. Die Bestimmungen der Einreise im Zielland sind zu beachten. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug der "HES-Code“ erforderlich (siehe Einreise).
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, pandemiebedingte Einschränkungen sind möglich. Über Einzelheiten informieren die Fluggesellschaften. Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit eingestellt. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten ist ab 6. September 2021 grundsätzlich ein Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. Genesung oder ein negativer PCR-Test vorzulegen. Diese Nachweise werden über den „HES-Code“ überprüft.
Beschränkungen im Land
Ab 6. September 2021 ist der Zugang zu einigen öffentlichen Einrichtungen (u.a. Schulen) und öffentlichen Veranstaltungen nur mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. Genesung oder mit negativem PCR-Test möglich. Die Überprüfung erfolgt über den "HES-Code". Weitere beschränkende Maßnahmen können abhängig vom Infektionsgeschehen jederzeit erneut angeordnet werden.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei . Erkundigen Sie sich bei Einreise aus einem Drittstaat außerdem bei der türkischen Auslandsvertretung vor Ort nach den aktuellen Einreisebedingungen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 03.09.2021 - Teil 3

Beitrag von Birgitt »

Uganda - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Uganda ist weiterhin von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale ugandische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen Kampala-Entebbe ist geöffnet. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geöffnet.
Bei der Ein- und Ausreise an allen Grenzübergängen muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden. Der Abstrich für den Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Die ugandische Gesundheitsministerin hatte zunächst verschärfte Kontrollen bei der Einreise ab 3. September 2021 angekündigt, den Beginn dieser Maßnahme dann aber kurzfristig um 14 Tage verschoben. Nun soll ab dem 17. September 2021 für alle Einreisenden die Pflicht bestehen, auf eigene Kosten nach Landung am internationalen Flughafen in Entebbe bzw. am Grenzübergang zum Nachbarland einen weiteren PCR-Test durchführen zu lassen. Erst nach Vorliegen dieses zweiten Testergebnisses wird dann die Einreise nach Uganda möglich sein. Reisende müssen sich ab dem 17. September 2021 auf mehrstündige Wartezeiten bei der Einreise nach Uganda einstellen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird diese neue Regel alle Reisenden, unabhängig von Alter und Impfstatus bestehen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Regelungen in den nächsten Tagen noch einmal kurzfristig geändert werden.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern Ugandas sind auch für den Personenverkehr geöffnet. Einreisende müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können, siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Öffentliche Verkehrsmittel verkehren wieder, allerdings darf nur die Hälfte der Sitzplätze belegt sein. Zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln siehe auch „Infrastruktur/Verkehr“.
Privatfahrzeuge dürfen sich wieder frei bewegen, auch über Distriktgrenzen hinweg. Es dürfen maximal 3 Personen im Fahrzeug sein (inkl. Fahrer/in), es besteht Maskenpflicht auch während der Fahrt.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 19 Uhr bis 5.30 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen auf der Website des ugandischen Gesundheitsministeriums, und ergänzende Informationen der ugandischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Fluglinie nach den aktuellen Beförderungsbedingungen, insbesondere nach eventuell erforderlicher COVID-19-Testung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die deutsche Botschaft in Kampala.

Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise (Abu Dhabi)
Vollständig geimpfte Reisende können vom 5. September 2021 an nach Abu Dhabi reisen, ohne sich in Quarantäne zu begeben. Dennoch sind die Modalitäten alles andere als unkompliziert: Wer geimpft ist und aus einem Land der so genannten „Grünen Liste“ einreist (dazu zählt Deutschland momentan), benötigt einen negativen PCR-Test, der bei der Abreise maximal 72 Stunden alt ist. Am 6. Tag des Aufenthalts wird ein weiterer PCR-Test durchgeführt, der im Hotel zur Verfügung gestellt wird. Zudem müssen die Reisenden fünf Tage vor der Ankunft ihren Impfstatus über die Smart-App der Bundesbehörde für Identität und Staatsbürgerschaft mitteilen – und erhalten dann per SMS einen Link zur Registrierung in der Alhosn-App. Dort wird dann der so genannte „Green Pass“ ausgestellt, der zur Einreise und zum Besuch öffentlicher Einrichtungen berechtigt. Quelle: touristik aktuell

Zypern - Änderung Einreise; redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 stark betroffen. Zypern ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns, durch die die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel ausübt, gelten für die Einreise in den Nord- oder Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
Die Flughäfen sind geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die zyprische Regierung Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Deutschland ist in die „rote" Kategorie eingestuft. Einreisende aus Deutschland müssen grundsätzlich bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, und nach Einreise in Zypern einen erneuten PCR-Test auf eigene Kosten durchführen.
Einreisende aus Deutschland, die vollständig mit einem durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff bzw. mit den Impfstoffen Sputnik V, Sinopharm oder Sinovac geimpft sind, sind von der Testpflicht befreit. Beim Einmalimpfstoff von Johnson & Johnson gilt dies erst 14 Tage nach der Impfung. Das gleiche gilt für Genesene. Die vollständige Impfung und die Genesung können in Zypern ausschließlich durch das Europäische Impf- bzw. Genesenenzertifikat (EUDCC) nachgewiesen werden. Der gelbe Impfausweis wird nicht akzeptiert.
Es muss damit gerechnet werden, dass Passagiere ausgewählter Flüge nach Ankunft in Zypern getestet werden. Dies gilt auch für geimpfte oder genesene Personen.
Alle Reisenden müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass" zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Cyprus Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen. Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen seit Ende Juni nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt ist. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Werden Flugreisende bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, als enger Kontakt in zehntägige Quarantäne genommen. Im Fall eines früheren Rückflugs kann die Quarantänedauer verkürzt werden. In diesem Fall ist am Tag vor der Abreise ein negativer PCR-Test erforderlich. Vollständig geimpfte Personen, oder Personen, die in den letzten 180 Tagen an COVID-19 erkrankt waren, und dies nachweisen können, sind von der Quarantäne als enge Kontaktperson befreit. Bei der einstufigen Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson müssen vor der Einreise 14 Tage seit der Impfung vergangen sein. Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen.
Deutschland ist von den „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel („Türkische Republik Nordzypern", „TRNZ“) in die „grüne“ Kategorie eingestuft. Dies bedeutet, dass Reisende bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder die beide Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) oder einen Nachweis über eine überstandene COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) vorweisen müssen. Diese Reisenden sind von der Quarantänepflicht befreit. Der Nachweis muss in türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Reisende ohne Impfnachweis bzw. Nachweis über die überstandene Erkrankung müssen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen. Im Falle der Einreise aus einem Land einer anderen Kategorie können Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss bei Einreise vorgelegt werden. Diese Regelung gilt unabhängig vom Herkunftsland und der Aufenthaltsdauer.
Die Übergänge über die beide Inselteile trennende Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet. Für Personen, die sich in den letzten zehn Tagen in der Republik Zypern aufgehalten haben und nicht aus einem in der Kategorie „rot“ eingestuften Land eingereist sind, gilt:
Es muss ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest in griechischer, türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden, der den Namen des Reisenden sowie seine Personalausweis-/Reisepassnummer enthalten muss. Reisende, die vollständig mit einem durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff bzw. mit den Impfstoffen Sputnik V-, Sinopharm oder Sinovac geimpft sind, können 14 Tage nach der letzten Impfung mit einem Antigen-Schnelltest oder PCR-Test einreisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Ungeimpfte Reisende benötigen einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreisen für mehr als einen Tag in den Norden gelten die oben genannten Quarantäne-Regeln.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen zusammenkommen (z.B. Museen, Restaurants, Supermärkte, etc.) ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter "SafePass". Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest (=SafePass) vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, um diese Orte zu besuchen. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Massenveranstaltungen bleiben verboten. Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel sind bestimmte Geschäfte und Einrichtungen mit Publikumsverkehr geschlossen, Restaurants im Außenbereich und Supermärkte sind geöffnet. Es gelten Reisebeschränkungen zwischen verschiedenen Regionen.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 06.09.2021

Beitrag von Birgitt »

Angola - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Angola ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise aus dem Ausland ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Ferner muss das Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) vor Antritt der Reise online ausgefüllt werden und bei Einreise vorgelegt werden können.
Geimpfte sind von einer Quarantäne befreit.
Unmittelbar nach Einreise erfolgt ein weiterer COVID-19-Schnelltest. Bei negativem Ergebnis sind Ungeimpfte einer siebentägigen häuslichen Quarantäne unterworfen. Bei positivem Ergebnis ist eine institutionelle Quarantäne verpflichtend. Bei negativem Ergebnis dürfen sich Ausländer mit festem Wohnsitz und im Land akkreditierte Diplomaten zu Hause in Quarantäne begeben. Ausländer ohne festen Wohnsitz im Land können die Quarantäne in der für den Aufenthalt vorgesehenen Unterkunft verbringen, sofern die Bedingungen zur Selbstisolation gegeben sind (separates Zimmer, kein gemeinsames Essen und Beisammensein). Andernfalls müssen sie sich in institutionelle Quarantäne begeben.
Zur Beendigung der Quarantäne ist ein negativer Antigen-Schnelltest oder PCR-Test erforderlich, der frühestens am siebten Tag der Quarantäne durchgeführt werden kann. Zusätzlich ist eine schriftliche Genehmigung der angolanischen Gesundheitsbehörden für die Beendigung der Quarantäne erforderlich.
Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung. Alle zum Haushalt gehörenden Personen müssen dann ebenfalls zu Hause bleiben und sich räumlich von der infizierten Person trennen.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus Angola ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf maximal 72 Stunden vor Ausreise erfolgen.
Reiseverbindungen
Der internationale und nationale Flugverkehr wurde teilweise wieder aufgenommen. Die Landgrenzen bleiben jedoch geschlossen.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand gilt in abgeschwächter Form fort. Für den Verkehr zwischen den Provinzen ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests notwendig, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Der Verkehr zwischen der Hauptstadt Luanda und den restlichen Provinzen ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Grundsätzlich wird außerdem empfohlen, zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig, das Haus zu verlassen. Dies gilt insbesondere im Zeitraum von 22 bis 5 Uhr.
Sportliche Aktivitäten dürfen im Freien nur zu bestimmten Uhrzeiten ausgeübt werden. Märkte und Restaurants haben verkürzte Öffnungszeiten. Gottesdienste und andere Versammlungen sind begrenzt möglich. Die Strände und öffentliche Schwimmbäder sind bis auf weiteres geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum, öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Märkten oder bei Straßenverkäufern gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.

Bahrain - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Bahrain ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bahrainische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Bahrain ist grundsätzlich möglich. Eine Einreisesperre gilt bis auf weiteres für Reisende aus Ländern, die auf der roten Liste stehen. Von dieser Einreisesperre ausgenommen sind bahrainische Staatsangehörige und Bewohner mit Aufenthaltstitel für Bahrain. Vor Abreise muss ein PCR-Test mit QR-Code nicht älter als 48 Stunden vorgelegt werden. Bei Ankunft, am fünften und am zehnten Tag des Aufenthaltes in Bahrain erfolgen weitere Tests. Darüber hinaus muss eine zehntägige Quarantäne in der eigenen Unterkunft oder einer offiziellen Quarantäneeinrichtung eingehalten werden.
Die Test- und Quarantänepflicht gilt auch für Reisende aus Ländern ohne Einreisesperre. Vor Abreise muss ein PCR-Test mit QR-Code nicht älter als 72 Stunden vorgelegt werden. Von der Testpflicht vor Abreise und der Quarantänepflicht ausgenommen sind Reisende mit einem Impfnachweis aus Bahrain, einem Staat des Golfkooperationsrates, einem Land mit dem Bahrain ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von COVID-19-Impfnachweisen geschlossen hat oder einem Land, dessen Staatsangehörige „Visa on arrival“ erhalten können (darunter Deutschland). Kinder unter sechs Jahren sind von der Test- und Quarantänepflicht befreit.
Gebühren für die vorgeschriebenen Tests sind vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware“ zu entrichten.
Der Download der App ist verpflichtend. Das Testergebnis geht dem Reisenden nach ca. 6 bis 12 Std nach Ankunft/Test am Flughafen über die App zu. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses muss man sich in seinem Hotelzimmer/Haus/Appartement aufhalten. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg aus und nach Saudi-Arabien (King Fahd Causeway) ist möglich. Dazu muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und vom saudischen, bzw. bahrainischen Gesundheitsministerium anerkannt ist, vorgelegt werden. Visa für Bahrain werden auch "upon arrival" am Causeway erteilt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentliche Flugverbindungen nach Deutschland. Zudem stehen mehrere Umsteigeverbindungen über Abu Dhabi oder Dubai zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Auf der Grundlage des neuen, vierstufigen Ampelsystems wird festgelegt, welche Restriktionen während eines Lockdowns gelten. Derzeit gilt ein Yellow-Level-Lockdown. Detaillierte Informationen zu Beschränkungen bietet die Webseite der Task Force .
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit, auch bei Spaziergängen. Ausnahmen bestehen beim Autofahren und bei Sportarten, die körperliche Anstrengung erfordern, z. B. Laufen und Radfahren.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.

Belgien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Nicht-essentielle Reisen nach Belgien sind wieder erlaubt. Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form “ (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Ein Nachweis (elektronisch oder Ausdruck) soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Belgien eine Einstufung in „rote“, „orange“ und „grüne“ Regionen vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Regionen in Deutschland sind überwiegend als „rot“ eingestuft. „Orange“ eingestuft sind die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Da sich die Einstufungen rasch ändern können, empfiehlt sich eine Überprüfung vor einer geplanten Abreise.
Einreisende aus orangen und grünen Regionen unterliegen keiner Test- und Quarantänepflicht, sofern sie symptomfrei sind. Reisende aus einer jetzt oder in den letzten 14 Tagen als „rot“ eingestuften Region innerhalb der EU müssen bei Einreise einen vollständigen Impfnachweis (digitales EU-COVID-Zertifikat), einen Nachweis der Genesung (positiver PCR-Test innerhalb der letzten 180 Tage) oder ein negatives PCR-Testergebnis mit sich führen. Die Abstrichentnahme darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Seit 1. September 2021 müssen sie zusätzlich einen Test am siebten Tag nach Einreise durchführen. Eine Quarantänepflicht besteht nicht.
Kinder unter 12 Jahren sowie Grenzgänger/-pendler sind von der Testpflicht befreit. Ebenso befreit sind Personen, die aus einer roten Zone innerhalb der EU mit Kfz, Zug oder Bus einreisen und weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben.
Reisende aus einem „rot“ eingestuften Land außerhalb der EU, die vollständig mit einem in der EU anerkannten Impfstoff geimpft oder genesen sind, begeben sich in Quarantäne und lassen sich am ersten oder zweiten Tag ihres Aufenthalts testen. Die Quarantäne endet mit negativem Testergebnis. Ein erneuter PCR-Test ist am siebten Tag nach Einreise erforderlich. Reisende, die weder geimpft noch genesen sind, müssen max. 72 Stunden vor Reiseantritt einen PCR-Test durchführen. Sie begeben sich nach Einreise für zehn Tage in Quarantäne und lassen sich am ersten und am siebten Tag testen. Die Quarantäne endet mit einem negativen Testergebnis des zweiten Tests nach Einreise.
Eine aktuelle Übersicht der belgischen Reiseregelungen finden Sie auf dieser Webseite.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38° C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Es gelten keine Beschränkungen für Personen, die aus einer orangen oder grünen Region zur Durchreise einreisen. Personen, die aus einer „roten Region“ kommen und innerhalb von 48 Stunden durch Belgien durchreisen, benötigen keinen negativen PCR-Test. Wenn Fluggesellschaften oder das Zielland allerdings einen PCR-Test fordern, muss ein negativer PCR-Test beim Boarding vorgewiesen werden.
Je nach genutztem Verkehrsmittel und Aufenthaltsdauer muss ggf. das „Passenger Locator Form “ (PLF) ausgefüllt werden.
Reiseverbindungen
Es gibt keine Einschränkungen im grenzüberschreitenden Flug-, Zug- und Busverkehr.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Hotels, Ferienparks, Restaurants, Cafés und Vergnügungsparks sind unter Auflagen geöffnet, Discotheken geschlossen. Es gibt keine Beschränkungen mehr für private Treffen. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sport sind sowohl in Innenräumen als auch im Freien unter Auflagen erlaubt.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Empfehlungen
• Überprüfen Sie bitte vor Abreise auf dieser Webseite die aktuell geltenden Regelungen und Einstufungen, da diese sich rasch ändern können.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Belgien.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregeln in deutscher Sprache bei den belgischen Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Chile - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Chile ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das chilenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit gilt eine Einreisesperre für alle nicht in Chile wohnhaften Ausländer. Die Gewährung von Ausnahmen liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der chilenischen Behörden. Ausländer, die ihren Wohnsitz nicht in Chile haben, müssen vor der Einreise eine Einreisegenehmigung (Salvoconducto) von dem für sie zuständigen chilenischen Konsulat erhalten. Zu den allgemeinen Einreisevoraussetzungen zählen ein negativer PCR-Testnachweis (kein Schnelltest) nicht älter als 72 Stunden vor Besteigen des Flugzeugs am Abflugort, ein internationaler Gesundheitspass (Pasaporte de Salud, digital zu erstellen), nicht älter als 48 Stunden vor Ausreise aus dem Herkunftsland sowie ein Nachweis einer ausdrücklich für Chile geltenden Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 30.000,- USD und mit Deckung für alle COVID-19-Behandlungen.
Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreise-/Gesundheitsbehörden weitere Informationen.
Reisende müssen sich unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Herkunftsland nach Ankunft und zugelassener Einreise in eine sofortige 7-tägige (168 Stunden) Quarantäne mit persönlicher Isolation oder in gemeinsamer Isolation zusammen mit den mitgereisten Personen in ein Hotel begeben. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich.
Das Quarantäne-Hotel muss online im Zusammenhang mit dem digitalen Antrag auf Ausstellung des Internationalen Gesundheitspasses gebucht und im Voraus durch den Reisenden selbst bezahlt werden. Der Zahlungsnachweis muss im Rahmen des Antrags auf der entsprechenden digitalen Plattform hochgeladen werden.
Durch- und Weiterreise
Alle nicht in Chile wohnhaften Ausländer können das Land verlassen. Für alle chilenischen Staatsangehörigen und Ausländer mit Aufenthaltsstatus und Wohnsitz in Chile gilt eine Ausreisesperre aus Chile. Ausgenommen hiervon sind die Inhaber eines Mobilitätspasses (Pase de Movilidad Habilitado), der in digitaler Form für vollständig Geimpfte ausgestellt wird, oder einer Ausreisegenehmigung (Permiso excepcional para salida del país).
Der internationale Transit im Luftverkehr am Flughafen Santiago de Chile ist unter der Voraussetzung möglich, dass der Flughafen nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Internationaler und nationaler Flugverkehr finden in reduziertem Umfang statt. Die Landgrenzen und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
In Chile gilt zunächst bis 30. September 2021 der Ausnahmezustand. Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr.
Im Rahmen des nationalen Planes „Paso a Paso" erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in vier Quarantänestufen. Die Einstufungen der Städte und Gemeinden werden im halbwöchentlichen Rhythmus neu vergeben. Entsprechend dynamisch gestalten sich die Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit.
Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks bleiben geschlossen oder haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen. Der Zugang ist nur mit dem „Pase de Movilidad“ möglich.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.

Irland - Änderung Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Border und West wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weiterhin betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen gestiegen, jedoch in regional unterschiedlicher Ausprägung. Die Regionen Border und West sind als Hochrisikogebiete eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung. Aufgrund eines Cyberangriffs auf das irische Gesundheitssystem ist die Aktualität der Daten der irischen Regierung derzeit eingeschränkt.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (COVID-19 Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage aufhalten wird. Das Formular muss zwingend online ausgefüllt werden. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) oder das Ausfüllen des Formulars von Hand können strafrechtlich verfolgt werden, ohne online ausgefülltes Formular darf die Fluglinie Passagieren das Boarding verweigern. Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Grundsätzlich müssen alle Einreisenden aus einem Land der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz entweder einen negativen RT-PCR-Test, einen Nachweis, dass sie vollständig geimpft sind, oder einen Nachweis, dass sie genesen sind, vorlegen und sind damit von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Als Nachweise gelten:
• Für negativ Getestete ausschließlich ein negatives Testergebnis eines RT-PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter ist als 72 Stunden.
• Für Geimpfte der Nachweis einer vollständigen Impfung mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff. Als vollständig geimpft gilt man in Irland, wenn man alle erforderlichen Impfdosen erhalten hat und je nach Impfstoff mindestens sieben bzw. 15 Tage zurückliegen.
• Für Genesene der Nachweis, dass man in den letzten 180 Tagen von einer COVID-19-Infektion genesen ist.
Als Nachweis wird auch das digitale COVID-Zertifikat der EU anerkannt, siehe dazu auch ausführliche Informationen auf der Webseite der irischen Regierung.
Auch Kinder, die zwischen 12 und 17 Jahre alt sind, müssen einen negativen RT-PCR-Test vorlegen, es sei denn, sie sind vollständig geimpft oder von einer COVID-19-Infektion genesen.
Einreisende, die sich vorab auch in einem Land außerhalb der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz aufgehalten haben, finden ausführliche Informationen zu den geltenden Einreisebedingungen auf der Webseite der irischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-) Häfen sind möglich.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in reduziertem Maße. Kurzfristige Stornierungen sind möglich. Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Für das private und öffentliche Leben gelten Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung .
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, und auch im Freien mit großen Menschenansammlungen, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.

Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Ohne Gesundheitspass zukünftig kein Zugang zu Cafés, Restaurants, ffentliche Einrichtungen sowie Verkehrsmittel ... mehr dazu bei Maghreb Post

Panama - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionale Schwerpunkte sind weiterhin die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Seit dem 31. August 2021 ist für die Einreise ein COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) erforderlich, sofern keine mindestens 14 Tage alte vollständige Impfung nachgewiesen wird.
Reisende, die ein digitales oder gedrucktes vollständiges COVID-Impfzertifikat (gelbes Impfbuch der WHO) vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie mindestens 14 Tage vor ihrer Einreise alle erforderlichen Dosen eines von der WHO, FDA oder EMA genehmigten COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, sind von allen Test- und Quarantäneanforderungen für die Einreise nach Panama befreit.
Ungeimpfte Reisende aus Ländern mit geringem Risiko müssen einen negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) vorlegen, der höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, oder sich auf ihre Kosten am Flughafen testen lassen. Wenn sie negativ getestet werden, sind sie von der Quarantänepflicht befreit. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine 14-tägige Quarantäne.
Ungeimpfte Reisende, die sich in Hochrisikoländern (Großbritannien, Indien, Südafrika oder ein anderes Land in Südamerika) aufgehalten haben oder durch diese gereist sind, müssen einen negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) vorlegen, der höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, oder sich auf eigene Kosten am Flughafen testen lassen. Wenn sie negativ getestet werden, müssen sie sich noch 72 Stunden in Quarantäne begeben und erneut mit negativem Ergebnis getestet werden, um die Quarantäne zu beenden. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine 14-tägige Quarantäne. Für Staatsangehörige oder Residenten Panamas gilt, dass sie möglicherweise in ihrem/r Haus/Wohnung unter Quarantäne gestellt werden, während andere Einreisende auf eigene Kosten in von der Regierung genehmigten Hotels unter Quarantäne gestellt werden.
Kinder unter 12 Jahren sind von allen Test- und Quarantäneanforderungen für die Einreise nach Panama befreit, sofern ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten die oben genannten Anforderungen erfüllen.
Die Fluggesellschaften können unabhängig von den oben genannten Bestimmungen weitere Erfordernisse aufstellen (z.B. PCR-/Antigen-Test).
Zusätzlich müssen alle Reisenden eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus vor Reiseantritt abgeben. Das entsprechende Formular kann online ausgefüllt werden. Dort können auch Testergebnis und Impfnachweise hochgeladen werden.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat den Ausnahmezustand verhängt. Im ganzen Land gilt eine Ausgangssperre zwischen 0 und 4 Uhr.
In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es in einzelnen Regionen kurzfristig zu abweichenden Beschränkungen kommen, wie beispielsweise regionale Ausganssperren am Wochenende oder eine früher einsetzende nächtliche Ausgangssperre. Für Reisen zwischen verschiedenen Landesteilen kann ggf. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests verlangt werden, ebenso können auch entsprechende Tests durch lokale Behörden durchgeführt werden. Nähere Informationen zu regionalspezifischen Besonderheiten stellt das panamaische Gesundheitsministerium zur Verfügung.
Hotels dürfen öffnen, einige Museen und andere touristische Einrichtungen sind noch temporär geschlossen. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Im öffentlichen Nahverkehr muss zusätzlich zum Mund-Nase-Schutz auch ein Gesichtsschutzvisier (face shield) getragen werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.

Ruanda - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Ruanda bewegte sich bisher auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Nach Einreise erfolgt ein COVID-19-Test am Flughafen auf eigene Kosten (50 US-$). Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Der Transfer in das Transferhotel kostet 10 US-$. Reisende dürfen das Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht verlassen. Reisende aus Uganda und Indien unterliegen einer siebentägigen Quarantäne. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS Gerät überwacht wird. Die Test- und Quarantänevorschriften gelten auch für gegen COVID-19 geimpfte Personen.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis entweder online oder telefonisch unter *127# beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen. Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Reiseverbindungen
Der internationale und kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Der noch für einzelne Sektoren festgelegte Lockdown wurde zum 2. September 2021 aufgehoben.
Für Kigali gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 4 Uhr.
In den Distrikten Burera, Gicumbi, Kirehe, Ngoma, Nyagatare, Nyamasheke, Nyaruguru und Rwamagana bleibt es wegen hoher Covid-Zahlen bei der bisherigen Ausgangssperre von 20 Uhr bis 4 Uhr. Für alle anderen Landesteile gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 4 Uhr. Reisen von und nach Kigali und zwischen den Distrikten sind wieder ausnahmslos erlaubt. Alle sozialen Zusammenkünfte sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich bleiben grundsätzlich verboten. Es gibt Ausnahmen, u.a. für den Besuch von Kirchen und Hochzeiten. Der öffentliche Nahverkehr darf nur mit 75% Auslastung verkehren. Restaurants können mit 30% Auslastung wieder öffnen, für Restaurant mit Außenbereich ist eine Auslastung bis zu 50% möglich. Bars bleiben geschlossen. Individualsport ist im Außenbereich wieder erlaubt, Fitnessstudios dürfen mit Auflagen wieder öffnen. Veranstaltungen wie Konzerte, Festivals oder Ausstellungen sind unter Auflagen wieder erlaubt. Teilnehmer müssen geimpft sein und einen negativen Antigen-Schnelltest vorzeigen.
Touristische Aktivitäten sind mit Nachweis eines 48 Stunden alten Antigen-Schnelltests (RDT) und dem Nachweis einer Unterkunft möglich, müssen aber vorab über ein Online-Formular beantragt werden.
Lediglich für Besuche der Nationalparks Nyungwe, Gishwati-Mukura und der Vulkane sind PCR-Tests erforderlich, die nicht älter als 72 Stunden sein dürfen. Der Akagera-Nationalpark kann mit einem höchstens 72 Stunden alten Antigen-Schnelltest (RDT) besucht werden.
Antigen-Schnelltests können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden.
Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit Momo (mobile money) beglichen werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.

Spanien - Änderung Besonderheiten auf den Inseln: Balearen
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen weiterhin beschränkt. Restaurationsbetriebe und Diskotheken schließen um 0:30 Uhr. Weitere Informationen bieten die katalanischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 1 und 6 Uhr in größeren Gemeinden mit hoher Inzidenz. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen weiterhin beschränkt. Spezielle Auflagen und eingeschränkte Öffnungszeiten gelten u.a. für Restaurationsbetriebe und Diskotheken. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
In Andalusien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Es gibt weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. In vielen Küstenorten dürfen nachts die Strände nicht betreten werden. Sollte es aufgrund eines positiven Testergebnisses zu einer quarantänebedingten Verlängerung des Aufenthaltes kommen, kann es aufgrund der hohen Auslastung der Unterkünfte unter Umständen schwierig werden, eine Quarantäneunterkunft zu finden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung und die Tourismuswebseite von Andalusien.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt. Das Verbot von Zusammenkünften für Personen aus unterschiedlichen Haushalten zwischen 2 Uhr und 6 Uhr gilt derzeit nur für Ibiza.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) übersandt werden.
Für Reisende aus anderen spanischen Regionen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgte Erstimpfung oder einen Nachweis über eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende COVID-19 Infektion vorlegen, entfällt die Testnachweispflicht bei Einreise auf die Kanaren.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Personen ab zwölf Jahren (auch wenn sie aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) nachweisen:
• entweder ein maximal 72 Stunden altes negatives Testergebnis
• oder die vollständige Impfung mit einem von der EMA oder von der WHO zugelassenen Impfstoff innerhalb der letzten acht Monate
• oder zumindest den Erhalt der Erstimpfung innerhalb eines Zeitraums zwischen 15 Tagen und vier Monaten vor der Ankunft
• oder die Genesung von einer COVID-19-Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von längstens sechs Monaten vor der Ankunft gemäß amtlichem Attest.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die Maskenpflicht im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen, es sei denn, das Publikum befindet sich auf Sitzplätzen, die den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern gewährleisten. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Nähere Informationen finden sich in der spanischen Verordnung.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Vereinigre Arabische Emirate - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind weiterhin von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Alle Reisenden, die in Dubai einreisen wollen (einschließlich “Residents“), müssen beim Check-in einen negativen PCR-Test nachweisen. Alle anderen Testbescheinigungen (Antikörpertest, PCR-Schnelltests, Heimtestkits, u.ä.) werden in Dubai nicht akzeptiert. Es muss sich um eine offizielle (ausgedruckte oder digitale) Bescheinigung in Englisch oder Arabisch handeln. SMS-Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Der Abstrich darf nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein (für bestimmte Länder gelten kürzere Fristen). Kinder unter 12 Jahren, Behinderte und VAE Staatsangehörige sind von dem Testerfordernis ausgenommen. Für Passagiere, die aus bestimmten Ländern abfliegen, findet bei Ankunft am Flughafen Dubai ein weiterer PCR-Test statt.
Flugreisende nach Abu Dhabi müssen beim Check-in am ausländischen Abflughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Abstrich darf längstens 48 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein (aus bestimmten Ländern nur 24 Stunden). Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache oder der Sprache des Abflugorts mitzuführen. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Reisende müssen sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig).
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Abhängig von Impfstatus und Einreiseland sind in den Folgetagen ein oder zwei weitere PCR-Tests erforderlich. Die aktuell geltende Regelung kann am Flughafen erfragt werden. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind von den Testerfordernissen ausgenommen.
Reisende aus Ländern außerhalb der „Grünen Liste", die ungeimpft sind bzw. deren Impfungen in den VAE nicht anerkannt sind, unterliegen in Abu Dhabi einer zehntägigen Quarantänepflicht.
Während der Quarantäne muss ein GPS-Tracking-Armband getragen werden, das den Reisenden am Flughafen angelegt wird. Ausgenommen von der Armbandpflicht sind Personen unter 18 und über 69 Jahren. Die Quarantäne darf nicht verlassen werden, auch nicht zu einer frühzeitigen Rückreise aus den VAE.
Durch- und Weiterreise
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet. Bei Transitflügen über den Flughafen Abu Dhabi wird ein PCR-Test, der maximal 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, verlangt.
Alle Transitfluggäste in Dubai müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen. Alle anderen Fluggäste im Transit müssen diese Bescheinigung nicht vorlegen, es sei denn, dies wird von ihrem endgültigen Zielort vorgeschrieben Reiseverbindungen.
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Beschränkungen im Land
Reisen innerhalb des Landes unterliegen Einschränkungen.
Die Freizügigkeit für Reisen vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi ist auf unbestimmte Zeit eingeschränkt.
Zur Einreise vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi ist für ausländische Geimpfte der Status „E“ in der AlHosn-App erforderlich. Ungeimpfte benötigen einen PCR-Test, der höchstens 48 Stunden alt sein darf, oder ein DPI-Test, der höchstens 24 Stunden alt sein darf. Ungeimpfte müssen sich am vierten und am achten Tag einem erneuten PCR-Test im Emirat Abu Dhabi unterziehen (für Inhaber eines DPI-Tests ist ein PCR-Test am dritten und am siebten Tag erforderlich).
Reisende von Abu Dhabi nach Dubai oder zwischen Dubai und den nördlichen Emiraten unterliegen keinen Einschränkungen.
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet. Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Cafés und Restaurants, Fitnessstudios, Museen, Freizeitparks, Kulturzentren, etc. nur noch von vollständig Geimpften betreten werden, die sich außerdem alle 30 Tage einem PCR-Test unterziehen müssen. Kontrolliert wird die Zugangsberechtigung über die auf einem Smartphone zu installierende staatliche AlHosn-App , die hierfür einen „grünen Status“ zeigen muss. Im Ausland verabreichte Impfungen können hier registriert werden, was für den Erhalt des „grünen Status“ in der AlHosn-App erforderlich ist.
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist obligatorisch. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 07.09.2021

Beitrag von Birgitt »

Kuba - Änderung Einreise
Kuba will seine Grenzen ab dem 15. November 2021 schrittweise wieder öffnen. Quelle: tagesschau.de

Malta - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Alle nach Malta einreisenden Personen müssen sich vor der Einreise digital unter Benutzung des EU Digital Passenger Locator Form (EU-dPLF) registrieren.
Risikoländer werden von Malta in zwei Kategorien ausgewiesen und entweder in der sog. "red list" oder in der sog. "dark red list" geführt. Deutschland ist derzeit auf der „red list“. Personen, die sich 14 Tage vor Einreise ausschließlich in Ländern der „red list“ oder in Ländern, die auf keiner der beiden Listen geführt werden, aufgehalten haben, dürfen nach Malta einreisen. Eine Einreise aus einem Land der „dark red list“ ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen möglich und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die maltesischen Behörden.
Alle Reisenden ab 12 Jahren, mit Ausnahme derjenigen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen zur Vermeidung von Quarantäneauflagen für die Einreise nach Malta einen Nachweis erbringen, dass sie mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Als Nachweis akzeptiert werden die Digitalen COVID-Zertifikate der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App), sowie die nationalen Impfnachweise Maltas, Ägyptens, Albaniens, Australiens, Großbritanniens einschließlich der Kanalinseln und Gibraltar, Katars, des Libanons, Serbiens, der Türkei, der Schweiz, der USA, und der Vereinigten Arabischen Emirate. Die nationalen Impfnachweise/-pässe anderer Länder werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis. Reisende, die nur über den gelben Impfausweis als Nachweis für die COVID-19 Impfung verfügen, müssen noch am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120 Euro) vornehmen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100 Euro/Nacht) begeben.
Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Kreuzimpfungen, bei denen die Erst- und Zweitimpfung jeweils mit einem von der EMA anerkannten Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff erfolgt ist, werden anerkannt. Personen, die lediglich die erste von zwei erforderlichen Impfdosen erhalten haben, dürfen selbst dann nicht nach Malta einreisen, wenn sie darüber hinaus auch in Besitz eines Genesennachweises sind.
Kinder von fünf bis elf Jahren dürfen ungeimpft einreisen, sofern sie in Begleitung vollständig geimpfter Eltern oder Erziehungsberechtigter reisen und sie einen negativen PCR-Test vorweisen können, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden Stunden ist. Kinder unter fünf Jahren benötigen keinen Test oder Impfnachweis.
Alle Personen, die den erforderlichen Impfnachweis nicht vorlegen können, müssen sich bei Ankunft sofort in 14-tägige, kostenpflichtige Quarantäne begeben und sich einem kostenpflichtigen PCR-Test unterziehen. Ein positives Testergebnis zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden. Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für den regulären Flugverkehr geöffnet. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Sprachschulen dürfen Präsenzunterricht nur für Schüler und Schülerinnen anbieten, die vollständig mit einem anerkannten Impfstoff geimpft sind und entweder vor dem 27. Juli 2021 nach Malta eingereist sind oder deren Sprachkursbuchung von dem Veranstalter vor dem 27. Juli 2021 bestätigt wurde.
Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe (Friseure; Barbiere) sind geöffnet, ebenso Kinos und Theater. Besuche in Krankenhäusern, Altenheimen und der Besuch von Gottesdiensten sind möglich. Restaurants, Snackbars sowie Bars und Klubs dürfen bis Mitternacht öffnen. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als sechs Personen sind untersagt. Bei privaten Veranstaltungen zu Hause dürfen sich Personen aus höchstens vier Haushalten treffen.
Hygieneregeln
Außerhalb der eigenen Wohnung und des eigenen Pkws muss grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder ein Gesichtsschutz (Visier) getragen werden. Ausgenommen von der Tragepflicht sind:
• Kinder im Alter bis zu drei Jahren.
• Kinder im Alter zwischen vier und elf Jahren dann, wenn sie sich in Begleitung einer Person befinden, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft und in Besitz eines anerkannten Impfzertifikats/Impfnachweises ist (siehe oben unter „Einreise“).
• eine Person oder eine Gruppe bis zu zwei Personen, wenn sie mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft und in Besitz eines anerkannten Impfzertifikats/Impfnachweises sind.
An Stränden und in Schwimmbädern besteht keine Pflicht zum Tragen eines Schutzes; das Tragen wird beim Aufenthalt außerhalb des Wasser jedoch auch dort empfohlen.
Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 € belegt.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass der gelbe Impfausweis aus Deutschland als alleiniger Nachweis für eine vollständige Impfung gegen COVID-19 von den maltesischen Behörden nicht anerkannt wird. Als Nachweis wird nur das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert.
• Falls Sie einen Sprachkursaufenthalt auf Malta gebucht haben, erkundigen Sie sich bei Ihrer Sprachschule wegen der Schließung der Sprachschulen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. +356 2132 4086, wenn Sie Tourist sind oder über die Hotline 111, wenn Sie in Malta wohnhaft und gemeldet sind, über die Hotline 111.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden, des maltesischen Tourismusverbandes und den Hinweisen des Malta International Airports .

Norwegen - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Epidemiologische Lage
Norwegen ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat das Ampelsystem der EU für die Kategorisierung der Infektionsgefahr übernommen. Die aktuellen Kategorisierungen sind der Karte des norwegischen Gesundheitsinstituts zu entnehmen. Seit 30. August 2021 ist Deutschland als „rotes“ Land eingestuft, d.h. eine Einreise aus Deutschland ist daher nur noch für Reisende möglich, die über ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Ohne diesen Nachweis ist die Einreise aus Deutschland nur noch in Ausnahmefällen möglich und mit Test- und Quarantänepflichten verbunden.
Nach norwegischer Definition gilt eine Person als vollständig geimpft, wenn eine Woche nach der zweiten Impfung vergangen ist oder drei Wochen bei einem Impfstoff, für den nur eine Dosis erforderlich ist. Die Einreise nach Norwegen über ein als orange oder rot klassifiziertes Land ist nicht möglich (auch bei Flughafentransit). Ausnahmen gelten für Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikates der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis verfügen, einschließlich deren ungeimpfte, minderjährige Kinder.
Die norwegische Regierung bietet zu den Einreiseregeln detaillierte Informationen .
Bei Ein- und Ausreise kommt es derzeit mitunter zu längeren Wartezeiten.
Nicht alle Grenzübergangsstellen sind geöffnet. Eine Übersicht bieten die norwegischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Wer aus einem „grünen“ Land kommt, sich aber innerhalb der letzten zehn Tage in einem „orangen“ oder „roten“ Land aufgehalten hat, kann nicht nach Norwegen einreisen. Dies gilt auch für den Flughafentransit. Deutschland gilt seit dem 23. August 2021 als „oranges“ Land. Ausnahmen gelten für Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikates der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis, einschließlich deren ungeimpfte, minderjährige Kinder. Maßgeblich ist die Kategorisierung des norwegischen Gesundheitsinstituts.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind im Rahmen der geltenden Einreisebeschränkungen grundsätzlich möglich. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bestehende Flugverbindungen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens auch kurzfristig ausgesetzt werden.
Direkte Fährverbindungen aus Deutschland bestehen über die Reederei Colorline mit der Verbindung Kiel-Oslo. Ansonsten gibt es verschiedene Fährverbindungen ab Hirtshals (Dänemark).
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen in den jeweiligen Gemeinden unterscheiden sich in Art und Umfang sind jedoch auf den jeweiligen Internetseiten der Kommunen einsehbar, wie z. B. bei der Stadt Oslo. Es gilt landesweit die Empfehlung, soziale Kontakte einzuschränken. Zudem gelten Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen und die dringende Empfehlung, die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind, wie z.B. bei der Stadt Oslo. Landesweit soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.

Peru - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 stark betroffen und daher als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin geschlossen – auch für den Warenverkehr. Der Flugverkehr mit Europa wurde wieder aufgenommen. Die Einreise von Personen aus Südafrika kommend ist zunächst bis 19. September 2021 untersagt – dies gilt sowohl für Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern als auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben oder durchgereist sind. Peruanische Staatsangehörige und in Peru wohnhafte Ausländer, die aus Südafrika einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Eine „Freitestung“ ist nicht möglich.
Alle anderen Einreisenden sind verpflichtet, ein negatives COVID-19-Testergebnis vorzulegen (molekular maximal 72 Stunden alt oder Antigen maximal 24 Stunden alt), sich vor der Einreise elektronisch zu registrieren und den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen. Personen mit zweifacher Impfung können ohne negatives Testergebnis einreisen. Für Genesene oder Personen mit einfacher Impfung wurde keine gesonderte Regelung getroffen.
Durch- und Weiterreise
Derzeit sind die Landgrenzen geschlossen. Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, jedoch noch in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 30. September 2021 verlängert. Es gelten derzeit in ganz Peru nächtliche Ausgangssperren und Beschränkungen, die je nach Region variieren können. Bis zunächst 19. September 2021 gilt für die Stadt Lima und den Großraum Lima ein nächtliches Ausgangsverbot von 1 bis 4 Uhr.
Zudem gilt ein generelles Verbot von privaten Treffen auch in Privatwohnungen. Je nach Einstufung in eine der 4 Alarmstufen variieren die Beschränkungen in den verschiedenen Regionen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen. Beim Betreten von Supermärkten, Märkten und Einkaufszentren sind zwei Masken übereinander zu tragen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen und kurze Haftstrafen von maximal vier Stunden verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der peruanischen Regierung.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 08.09.2021

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Frankreich - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur und in die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique, Réunion, Saint-Barthélemy, Saint-Martin, Französisch-Guayana und Französisch-Polynesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 wieder stärker betroffen, jedoch regional sehr unterschiedlich. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt in den Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur, sowie den französischen Überseegebieten Guadeloupe, Martinique, Réunion, Saint-Barthélemy, Saint-Martin, Französisch-Guayana und Französisch-Polynesien mehr als 100 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Hochrisikogebiet eingestuft sind. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France .
Einreise
Für vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen ist die Einreise nach Frankreich unabhängig von der französische Einstufung des Herkunftslandes in die Kategorie „grün“, „rot“ oder „orange“ ohne Quarantäne oder besonderen Reisegrund möglich. Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• 7 Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield);
• 4 Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
• 7 Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Für ungeimpfte Kinder wird jedoch in der Regel ab einem Alter von 12 Jahren ein Test verlangt werden.
Für Personen, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder Ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt folgendes:
Für von der französischen Regierung „grün“ eingestufte Länder:
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Mitgliedstaaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Albanien, Australien, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Brunei, Hong-Kong Israel, Japan, Jordanien, Kanada, den Komoren, Korea, Kosovo, Libanon, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Taiwan, Ukraine, Vanuatu und den Vereinigten Staaten von Amerika und die Ausreise aus Frankreich dorthin ist unter Pandemiegesichtspunkten ohne besonderen Reisegrund möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2021 weiter kontrolliert. Einreisende aus diesen Ländern ab 12 Jahren müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Für Einreisen aus Griechenland, Malta, den Niederlanden, Portugal, Spanien und Zypern muss der Test innerhalb von 24 Stunden vor Abreise erfolgt sein. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage aber höchstens 6 Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid “ oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Für von der französischen Regierung „orange“ eingestufte Länder:
Als „orange“ gelten alle Länder, die von der französischen Regierung nicht „grün“ oder „rot“ – s. unten – eingestuft sind. Hier bedarf es eines negativen PCR-Tests, der nicht früher als 72 Stunden, oder eines negativen Antigentests, der nicht früher als 48 Stunden vor Abreise (für Reisende aus dem Vereinigten Königreich für PCR- oder Antigentest höchstens 24 Stunden vor Abreise) vorgenommen wurde. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines Tests befreit. Außerdem müssen Reisende aus diesen Ländern einen zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Grund erklären und durch geeignete Dokumente, einem Transportunternehmen ggf. vor Abreise, nachweisen, verbunden mit einer Selbstverpflichtung zu einer siebentägigen Quarantäne und zur Duldung weiterer Tests nach Einreise bzw. Quarantäneende.
Für von der französischen Regierung „rot“ eingestuft e Länder:
Für die Einreise bedarf es eines nachgewiesenen dringenden Reisegrundes und eines höchstens 48 Stunden vor Abreise vorgenommenen negativen PCR- oder Antigentests. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines Tests befreit. Reisende müssen sich darüber hinaus bereiterklären, einen Antigentest bei Einreise in Frankreich vornehmen zu lassen. Nach Einreise unterliegen nicht geimpfte Personen einer bußgeldbewehrten zehntägigen Quarantänepflicht an einem vorher anzugebenden Ort. Dies gilt nicht für Flugreisende, die sich ausschließlich im internationalen Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Die abzugebenden Erklärungen sind auf der Webseite des französischen Innenministeriums in französischer und in englischer Sprache veröffentlicht.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit,). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind allerdings möglicherweise eingeschränkt verfügbar. Seit 9. August 2021 ist in allen Flugzeugen, überregionalen Zügen und Bussen die Vorlage eines „pass sanitaire“ verpflichtend, siehe Beschränkungen im Land.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen wieder geöffnet. Aktuell gilt in Restaurants, Cafés, Einkaufzentren, Einrichtungen der Alten- oder Krankenpflege, sowie in Flugzeugen, Zügen und Bussen (für beides ausgenommen Nahverkehr) außerdem die Pflicht, einen „pass sanitaire“ mit sich zu führen. Dies ist ein Nachweis über die vollständige Impfung gegen, Genesung von oder aktuelle negative Testung auf eine COVID-19-Infektion. Er kann nach EU-Vorgaben digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid “ oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) oder in Papierform erfolgen.
Nähere Informationen finden sich auf der Website der französischen Regierung
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Maskenpflicht gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Maskenpflicht im Freien ist entfallen. Bei Menschenansammlungen in Warteschlangen oder auf Märkten gilt sie weiter.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika .
Reisen zwischen Französisch Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in den Überseegebieten Martinique von 19 bis 5 Uhr und La Réunion von 18 bis 5 Uhr.
Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung.
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festlandsfrankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte I nfobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.

Griechenland - Änderung Einreise
Für die Einreise nach Griechenland müssen sich Urlauber vorab über die sogenannte Passenger Locator Form (PLF) elektronisch registrieren. Dies ist vom 10. September 2021 an nun auch noch am Tag der Anreise möglich. So können auch extrem Kurzentschlossene noch nach Griechenland einreisen. Quelle: touristik aktuell

Kanada - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Kanada ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle Daten stellt die kanadische Regierung zur Verfügung. Informationen zum Infektionsgeschehen bieten das kanadische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die für Kanada grundsätzlich bestehende Einreisesperre wurde mit Wirkung vom 7. September 2021 für vollständig Geimpfte aufgehoben. Über die Anforderungen an Impfnachweise und die fortbestehende Testpflicht informiert die kanadische Regierung.
Wenn die Voraussetzungen für eine Einreise für vollständig geimpfte Reisende nicht vorliegen, ist eine Einreise nur möglich nach den weiter geltenden Ausnahmeregelungen für kanadische Staatsangehörige und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus sowie deren engste Familienangehörige (Ehe-, Lebenspartner, Eltern und Kinder), die die familiäre Beziehung erfahrungsgemäß bereits beim Boarding eines Fluges nach Kanada durch aussagekräftige Unterlagen nachweisen müssen. Die kanadische Regierung informiert in einer Übersicht u.a. ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einreise zu Besuchszwecken für Familienangehörige möglich ist. Auch Personen die zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder des Studiums mit einer gültigen Arbeits- bzw. Studiengenehmigung einreisen, sind von der Einreisesperre (zur Einzelfallprüfung) ausgenommen.
Alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen der jeweiligen Fluggesellschaft bzw. bei Einreise auf dem Landweg den Grenzbeamten, gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Abreise (bzw. bei Einreise auf dem Landweg vor der voraussichtlichen Einreise) sein darf. Die Testpflicht gilt auch für vollständig Geimpfte. Reisende, die ein positives Testergebnis haben, bei der die Probe zwischen 14 und 90 Tagen vor der Einreise genommen wurde, erfüllen ebenfalls die Test-Anforderungen vor der Einreise.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich auch weiterhin bei Einreise am jeweiligen internationalen Flughafen bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang einem PCR-Test unterziehen. Anschließend müssen sie sich in der Regel für drei Tage bzw. bis zum Vorliegen des Testergebnisses in ein von der kanadischen Regierung zugelassenes Hotel begeben. Der Rest der 14-tägigen Quarantäne muss, auch bei erneutem negativem PCR-Testergebnis, am Reiseziel verbracht werden. Gegen Ende der Quarantäne müssen alle Reisenden einen von der kanadischen Regierung bereitgestellten COVID-19-Schnelltest als Selbsttest vornehmen.
Auch vollständig Geimpfte können stichprobenweise einem PCR-Test bei Einreise unterzogen werden, müssen sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses aber nicht in Quarantäne begeben.
Bei Missachtung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Vor der Einreise müssen sich alle Einreisenden über die ArriveCAN-App registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen angeben. Die Verwendung der App ist bindend. Die kanadischen Behörden verfolgen die Einhaltung der Quarantänebestimmungen nach.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Kanada ist eingeschränkt möglich, wenn die Regelungen des Dritt- bzw. Zielstaats eine Einreise dort erlauben. Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA), die sie vor Flugbuchung beantragen sollen.
Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht erforderlich sein darf. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen beim Boarding des Fluges nach Kanada der jeweiligen Fluggesellschaft gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Das vom Verkehrsministerium verlangte PCR-Testergebnis, darf dabei nicht länger als 72 Stunden vor der geplanten Abreise zurückliegen.
Die gemeinsame Grenze zwischen Kanada und den USA ist auf der US-Seite für Reisende aus Kanada nach wie vor geschlossen. Nur unbedingt notwendige Grenzübertritte von Kanada in die USA werden erlaubt, Heimreisen kanadischer und US-amerikanischer Bürger sollen ermöglicht werden. Der für wichtige Lieferketten relevante Verkehr soll ebenfalls nicht beeinträchtigt werden.
Reiseverbindungen
Internationale Flüge dürfen nur noch auf folgenden vier Flughäfen landen: Toronto Pearson International, Montreal Pierre Elliott Trudeau, Vancouver International, Calgary International. Zahlreiche europäische Fluggesellschaften führen transatlantische Flüge nur in erheblich reduziertem Umfang durch. Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Reisenden zu befördern, die COVID-19-Symptome aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige). Es kann kurzfristig zu Änderungen und Stornierungen kommen. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
Die Provinzen haben unterschiedliche Öffnungspläne in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in Kraft gesetzt, die eine schrittweise Rückkehr des öffentlichen Lebens gestatten. Über die genauen Regelungen in den jeweiligen Provinzen informieren die jeweiligen Internetseiten der Provinzregierungen (u.a. Ontario , Quebec und British Columbia).
Die kanadische Regierung empfiehlt dringend, weiterhin "social distancing" zu betreiben und jede nicht unbedingt notwendige Reise zu vermeiden.
Hygieneregeln
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Einreise ob Ihre Reisepläne unter die zugelassenen Ausnahmen fallen.

Neuseeland - Änderung Beschränkungen im Land
Neuseeland hat den landesweiten Corona-Lockdown nach drei Wochen weitgehend wieder aufgehoben. Geschäfte und Schulen durften in allen Landesteilen - außer in Auckland - wieder öffnen. Einige Regeln sollen aber überall weiter bestehen bleiben. So müssen die Bürger jetzt in Innenräumen Masken tragen. Zudem dürfen sich in geschlossenen Räumen nur noch maximal 50 Personen versammeln, im Freien bis zu 100 Personen. tagesschau.de

Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Ab 15. September 2021 müssen ungeimpfte Menschen unter anderem beim Einkaufen wieder eine FFP2-Maske tragen, für Geimpfte gilt eine dringende Empfehlung. Außerdem wird die Gültigkeitsdauer von Corona-Antigentests von 48 auf 24 Stunden verringert. Quelle: tagesschau.de

Schweiz - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Ab Montag 13. September 2021 müssen Besucher von Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Veranstaltungen ein Zertifikat vorlegen, das eine Impfung, eine überstandene Erkrankung oder ein negatives Testergebnis belegt. Die Maßnahme ist befristet bis zum 24. Januar 2022. Im Hinblick auf die Herbstferien will die Regierung zudem schärfere Einreisebestimmungen erlassen. So sollen nicht genesene und nicht geimpfte Reisende aus allen Ländern einen negativen Test vorweisen müssen. Quelle: tagesschau.de

Südsudan - Änderung Durch- und Weiterreise, Empfehlungen
Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südsudan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist für Personen möglich, die über ein gültiges Visum verfügen und einen triftigen Reisegrund haben. Ein negatives PCR-Testergebnis ist bei Einreise in Papierform mit Stempel und Unterschrift des ausstellenden Labors vorzulegen. Der Test darf bei Ankunft nicht älter als 96 Stunden sein. Abweichend von dieser Regelung verlangen einige Fluggesellschaften die Vorlage eines PCR-Testergebnisses, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach Einreise ist eine verpflichtende 10-tägige Selbstquarantäne einzuhalten. Die Gesundheitsbehörden können auch eine Unterbringung in einem Hotel oder einer staatlichen Einrichtung auf Kosten des Reisenden anordnen. Nach dem siebten Tag kann die Quarantäne durch ein negatives PCR-Testergebnis verkürzt werden.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise muss ein negatives PCR-Testergebnis in Form eines Unified Covid-19 Certificate vorgelegt werden. Bisher sind nur die Labore Crawford, Queen und National Public Health Lab in der Lage, ein solches Zertifikat auszustellen. Neben dem Originalnachweis wird auch eine Fotokopie des Testergebnisses verlangt, die am Flughafen verbleibt. Bei Reisen mit Endziel Deutschland muss beim Check-In ein Ausdruck der Bestätigung der elektronischen Einreiseanmeldung für Deutschland vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Kommerzielle Passagierflüge von und nach Addis Abeba, Nairobi, Kairo und Dubai werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Die Einhaltung der Ausgangssperre wird von den Sicherheitskräften kontrolliert.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in Geschäften, Behörden sowie im öffentlichen Nahverkehr. In der Praxis wird diese Pflicht aber oft nicht eingehalten. Bei internationalen Flügen und am Flughafen besteht Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
• Personen mit Einreiseabsicht setzen sich bitte vorab mit ihrem Arbeitgeber in Südsudan und der Deutschen Botschaft Dschuba in Verbindung.
• Beachten Sie, dass bei Reisen mit Endziel Deutschland beim Check-In ein Ausdruck der Bestätigung der elektronischen Einreiseanmeldung für Deutschland vorgelegt werden muss.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie Symptome von COVID-19 zeigen, wenden sich an die kostenlose Hotline des Gesundheitsministeriums unter der landesweiten Telefonnummer 6666.

Togo - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Togo ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale COVID-19-Koordinierungsstelle Togos und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landgrenzen sind weiterhin gesperrt. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur über den Flughafen Lomé möglich.
Reisende müssen sich vorab elektronisch registrieren und dabei einen negativen PCR-Test, der nicht älter als sieben Tage vor Datum des Abflugs ist, nachweisen. Dieser Test ist bei der elektronischen Anmeldung und Zahlung für den PCR-Test bei Ankunft in Lomé hochzuladen. Bei Einreise wird ein PCR-Test abgenommen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss sich der Reisende in selbstgewählte Isolation begeben; nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses kann sich der Reisende frei bewegen.
Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die verpflichtende und kontrollierte Unterbringung in einem speziellen Hotel (falls symptomfrei) oder in einem speziellen Krankenhaus (bei Symptomen).
Es bestehen derzeit keine Erleichterungen für vollständig Geimpfte.
Die togoischen Behörden haben eine Reihe von Hochinzidenzländer definiert; Reisende aus diesen Ländern (Aufenthalt in den letzten 14 Tagen) müssen sich bei Einreise einer Quarantäne von 72 Stunden in einer staatlich organisierten Unterbringung unterziehen. Deutschland gehört derzeit nicht zu diesen Hochinzidenzländern.
Über die detaillierten aktuellen Bedingungen und das Registrierungsverfahren für Ein- und Ausreise informiert die togoische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise ist derzeit nur über den Flughafen Lomé möglich. Für die Ausreise gelten ähnliche Bedingungen wie für die Einreise (elektronische Registrierung, PCR-Test-Nachweis); alle einschlägigen Bedingungen und das Registrierungsverfahren finden sich gleichfalls auf dieser Website.
Im Fall eines positiven Tests vor der Ausreise erfolgt eine Zwangsunterbringung zwecks Isolation; eine Ausreise ist erst bei Vorliegen eines negativen Tests möglich.
Reiseverbindungen
Derzeit wird Lomé von den internationalen Fluggesellschaften Air France (über Paris), Ethiopian Airlines (über Addis Abeba) und Brussels Airlines (über Brüssel) sowie von mehreren regionalen westafrikanischen Fluggesellschaften angeflogen. Der Flugverkehr ist weiter deutlich reduziert.
Beschränkungen im Land
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich im Land zu bewegen. Einschränkungen betreffen Teile des öffentlichen Lebens, zum Beispiel keine kulturelle oder sportliche Präsenzveranstaltungen, keine Veranstaltungen mit mehr als 15 Teilnehmern; Kultstätten und kulturelle Einrichtungen sind vielfach geschlossen. Aufgrund bisheriger Erfahrungen muss mit kurzfristig verfügten örtlichen Absperrungen und Ausgangssperren an Hotspots gerechnet werden. Aktuelle Hinweise bietet die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
Hygieneregeln
Es besteht offiziell Maskenpflicht an vielen Orten des öffentlichen Raums, öffentlichen Gebäuden, zentralen öffentlichen Plätzen und Märkten, im Straßenverkehr; Abstandsregeln sind zu beachten. Ansonsten gelten die international bekannten Hygieneempfehlungen. Regeln und Empfehlungen im Einzelnen bietet die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der togoischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die spezielle COVID-19-Notfallnummer in Togo 111.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 09.09.2021

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Guatemala - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guatemala wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Guatemala ist von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Region um die Hauptstadt Guatemala-Stadt. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Guatemala ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das guatemaltekische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen in Guatemala sowie die Landesgrenzen sind für ausländische Reisende geöffnet. Zum Zeitpunkt der Einreise bzw. des Grenzübertritts müssen nicht gegen COVID-19 geimpfte Ausländer (s. Ausnahmen für Geimpfte und Genesene) ein negatives PCR-/Antigen-Testergebnis vorweisen, jedoch kein Bluttest. Der Test darf beim Check-In nicht älter als drei Tage sein. Von den Behörden kann Quarantäne angeordnet werden, wenn Symptome bei der Einreise festgestellt werden und sich daraus die Notwendigkeit eines am Flughafen durchgeführten PCR-Tests ergibt.
Ausnahmen:
• Gegen COVID-19 Geimpfte können eine Bescheinigung über die vollständige Impfung vorlegen.
• Genesene, die in den letzten drei Monaten mit COVID-19 infiziert waren, können darüber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgehen muss, dass sie vollständig genesen und nicht mehr infektiös sind.
Bei beiden o.g. Personengruppen entfällt das Testerfordernis.
Die Einwanderungsbehörde informiert über die pandemiebedingten Einreisevoraussetzungen.
In Guatemala können PCR-/Antigentest-Termine online mit den Laboren vereinbart werden. Die Probeentnahme kann direkt vor Ort im Labor erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, gegen Kostenaufschlag einen Hausbesuch zu vereinbaren.
Je nach Labor und Test variieren die Preise sowie die Wartedauer für die Laborergebnisse (bis zu 24 Stunden). Die Kosten für Antigen-Tests beginnen bei Q300,00 (EUR 35,00) und für PCR-Tests bei Q600,00 (EUR 65,00).
Am Flughafen Aeropuerto Internacional La Aurora in Guatemala-Stadt können auch vor Ort Tests durchgeführt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Guatemala nach Belize ist für Ausländer ohne Wohnsitz in Belize derzeit nicht möglich. Die Landgrenzen von Belize bleiben geschlossen. Die Landgrenze nach Mexiko ist geöffnet. Die Einreise aus Mexiko nach Guatemala über die Landgrenze ist möglich. Weitere Nachbarländer können aufgrund der COVID-19-Pandemie verschärfte Einreisebedingungen haben.
Reiseverbindungen
Der öffentliche Personenverkehr im Binnenverkehr ist eingeschränkt. Die internationalen Flugverbindungen von und nach Guatemala wurden wieder aufgenommen, wenngleich auch in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen im Land richten sich nach einem Ampelsystem, das alle zwei Wochen aktualisiert wird. Den aktuellen Stand für jeden Gemeindebezirk finden Sie auf der Regierungswebseite. Die in der jeweiligen Ampelphase geltenden Beschränkungen können diesem Dokument entnommen werden. Öffentliche Events, Versammlungen oder Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sind so gut wie in allen Gemeindebezirken verboten. Behörden, Kirchen, Institutionen, Geschäfte und Märkte unterliegen zum Teil beschränkten Kapazitäten und Öffnungszeiten.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahmen gelten für Kinder unter zwei Jahren. Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie genau auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Strafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der guatemaltekischen Regierung (nur auf Spanisch).
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 1517.

Guinea - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Guinea ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitsbehörde ANSS auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für EU-Staatsangehörige besteht grundsätzlich ein Einreiseverbot. Ausnahmen gelten für Personen mit Langzeitvisa zum Zwecke der Erwerbstätigkeit und des Familienbesuchs, Ehepartner guineischer Staatsangehöriger, Personen mit Wohnsitz in Guinea, Diplomaten sowie Personal von Institutionen der technischen Zusammenarbeit und humanitären Hilfe. Das aktuell gültige Verfahren zur Erteilung eines Einreisevisums nach Absetzung der bisherigen Regierung ist unklar. Informationen dazu erhalten Sie bei der Guineischen Botschaft Berlin.
Reisende müssen bei Einreise ein Attest auf Grundlage eines negativen PCR-Tests vorlegen, der maximal 72 Stunden alt sein darf. Es werden ausschließlich PCR-Tests akzeptiert.
Weiterhin muss ein Nachweis über die vollständige Impfung gegen COVID-19 erbracht werden (zugelassene Impfstoffe: Biontech/Pfizer, Moderna, Sputnik V, Sinopharm, Sinovac, Johnson&Johnson, Epivac Corona und AstraZeneca). Auch Genesene benötigen zwei Impfungen (außer Johnson&Johnson).
Reisenden wird bei Ankunft die Temperatur gemessen und sie müssen in einem Formular Angaben zu Voraufenthalten und geplantem Aufenthaltsort in Guinea machen. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung wird Quarantäne angeordnet. Die Kosten tragen die Reisenden selbst.
Fluggesellschaften können strengere Anforderungen stellen.
Bei Ausreise müssen Reisende einen maximal 72 Stunden alten negativen COVID-19-Test des Institut National de la Santé Publique (INSP) vorlegen. Ein INSP-Testtermin muss online so rechtzeitig gebucht werden, dass der Test 3 Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden kann. Reisenden ohne negatives Testergebnis wird der Zugang zum Flughafen verwehrt. Eine Kontrolle des Testergebnisses am Flughafen Conakry erfolgt seitens guineischer staatlicher Behörden. Die anfallenden Kosten für den Test sind durch die Reisenden selbst zu tragen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Conakry ist für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Mehrere Fluggesellschaften bieten regelmäßige Flüge nach Conakry an. Die Landgrenzen zu Guinea-Bissau und zum Senegal sind für den Personenverkehr offiziell geschlossen. Die kurzzeitige Schließung der übrigen Landgrenzen in Folge der Unruhen wurde aufgehoben.
Beschränkungen im Land
Für den Großraum Conakry besteht eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 4 Uhr. Bar- und Restaurantbesuche sind unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregelungen gestattet, Nachtclubs müssen geschlossen bleiben. Reisen von Conakry ins Landesinnere und zwischen den einzelnen Provinzen sind nur nach Vorlage eines Nachweises über die vollständige Impfung gegen COVID-19 oder eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests möglich, der nicht älter als 14 Tage sein darf. An den Überlandstraßen außerhalb Conakrys sind Kontrollstellen eingerichtet.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, sowie private Fahrzeuge.
Empfehlungen
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der Guineischen Botschaft Berlin.
• Bitte tragen Sie sich vor Einreise unbedingt in die Krisenvorsorgeliste ein und informieren Sie sich ggf. vor Ort bei der Deutschen Botschaft Conakry.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte informieren Sie sich kurz vor Abreise über die aktuell gültigen Regeln, insbesondere hinsichtlich einer erneuten Testpflicht bei Einreise.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitsbehörde ANSS auf Facebook über aktuelle Maßnahmen der guineischen Regierung.

Guinea-Bissau - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Guinea-Bissau ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale COVID-19 Kommission und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landgrenzen sind grundsätzlich geöffnet. Die Landgrenze zu Guinea ist bis auf weiteres geschlossen. Ansonsten ist zur Einreise nach Guinea-Bissau ein negativer PCR-Test notwendig, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Für vollständig Geimpfte und Genesene bestehen keine Einreiseerleichterungen. Am Flughafen wird Reisenden die Temperatur gemessen, und ihre persönlichen Daten und Reiseverläufe werden erfasst. Reisende mit Symptomen werden isoliert und auf COVID-19 getestet. Bei einem positiven Testergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Nach einem längeren Aufenthalt müssen Reisende für die Ausreise ein aktuelles negatives COVID-19-Testergebnis, nicht älter als fünf Tage, vorlegen. Flugreisende können sich in den staatlich anerkannten Laboren testen lassen. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte und Genesene.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der wöchentliche Fährverkehr zu den Bijagos Inseln finden regulär statt.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein landesweites nächtliches Ausgangsverbot von 20 bis 5 Uhr sowie ein Versammlungsverbot. Lediglich in Sonderfällen sind Veranstaltungen mit bis zu 25 Teilnehmern erlaubt. Diskotheken, Bars und Sportstätten sind geschlossen, Restaurants dürfen lediglich Außer-Haus-Verkauf anbieten. Gruppensport ist untersagt.
Der interregionale Verkehr ist ansonsten erlaubt. Private Fahrzeuge können ohne Beschränkungen fahren. Sonstige PKW und Busse müssen mit offenen Fenstern fahren, die Passagiere einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Hotels sind mit Einschränkungen geöffnet, in Speisesäle und Konferenzräume dürfen maximal 25 Personen eingelassen werden.
Hygieneregeln
Landesweit besteht im öffentlichen Raum auch bei vollständiger Impfung/Genesung die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine Abstandsregel von mind. einem Meter. Es wird empfohlen sich regelmäßig die Hände zu waschen, bei Betreten von öffentlichen Gebäuden und Geschäften ist dieses Pflicht. Die Nichtbeachtung von Hygieneregeln kann mit Geldstrafe geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach COVID-19-bedingten Besonderheiten bei den Beförderungsbestimmungen sowie den Hygienemaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie, dass bei der Anreise über Drittländer unter Umständen Bestimmungen der Transitländer zu beachten sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Guinea-Bissau.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt oder das nationale Krankenhaus per Rufnummer 1919 oder 2020.

Jamaika - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jamaika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Jamaika ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen sehr deutlich gestiegen. Das Gesundheitssystem ist überlastet. Jamaika ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, die Pan American Health Organization (PAHO) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf dem Luftweg ist möglich für rückkehrende Jamaikaner und andere Staatsangehörige mit Daueraufenthaltsrecht auf Jamaika sowie für Touristen und Geschäftsreisende. Alle Einreisenden müssen sich vor dem Check-in für ihren Flug eine offizielle Reisegenehmigung von jamaikanischen Stellen einholen. Zudem müssen alle Einreisenden ab 12 Jahren einen negativen PCR- oder Antigen-Test nachweisen, welcher bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf.
Eine mögliche Quarantäne nach der Einreise ist abhängig vom Reisegrund, von der Evaluierung der persönlichen Gesundheitssituation und vom Impfstatus der reisenden Person. Vollständig geimpfte Personen können bei Vorlage eines negativen PCR-Tests, der auf eigene Kosten am Flughafen gemacht werden kann, die Quarantäne beenden. Obligatorisch bei der Einreise ist das Herunterladen einer COVID-19-App auf das Smartphone zur leichteren Kontaktaufnahme der Gesundheitsbehörden in einem Verdachtsfall. Reisende müssen sich während der Antragstellung für die Einreisegenehmigung mit dem Herunterladen der App einverstanden erklären. Weitere Informationen zur Einreise bietet die nationale Tourismusorganisation.
Reiseverbindungen
Flugverkehr besteht wieder regelmäßig, wenn auch noch nicht alle Fluglinien ihren Betrieb wieder aufgenommen haben. Seit dem 16. August 2021 legen auch vereinzelt wieder Kreuzfahrtschiffe an.
Beschränkungen im Land
Aktuell gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre. Außerdem wurden erneut „no-movement-days“ beschlossen: Von Sonntag, dem 12. September bis einschließlich Dienstag, den 14. September 2021, sowie von Sonntag, dem 19. September 2021 bis einschließlich Dienstag, den 21. September 2021 befindet sich das Land im kompletten Lockdown. Personen mit „high risk profile“, d.h. ab einem Alter von 60 Jahren oder Personen mit relevanten Vorerkrankungen, die nicht vollständig geimpft sind, sollen sich grundsätzlich häuslich isoliert aufhalten. Versammlungen im öffentlichen sowie privaten Bereich sind, bis auf wenige Ausnahmen, auf eine maximale Anzahl von zehn Personen beschränkt.
Bis auf weiteres ist der Aufenthalt für Touristen beschränkt auf zwei von der Tourismusbehörde festgelegte Korridore entlang der Nord- und der Südwestküste und nur auf solche Hotels, die zertifiziert wurden, weil sie die verlangten COVID-19-Schutzmaßnahmen einhalten. Reisen quer durchs Land und im Landesinneren sind momentan nicht möglich.
Hygieneregeln
Es ist zwingend vorgeschrieben, einen Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit zu tragen. Kunden wird beim Betreten von Geschäften Fieber gemessen und sie werden aufgefordert, sich die Hände zu desinfizieren.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der jamaikanischen Regierung über die offizielle Tourismus-Webseite.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das jamaikanische Gesundheitsministerium.

Japan - Änderung Beschränkungen im Land
Der Corona-Notstand in der japanischen Hauptstadt Tokio und in zahlreichen anderen Regionen des Landes wird bis Ende September 2021 verlängert. In zwei Präfekturen, in Okayama im Westen und in Miyagi im Norden, soll die Warnstufe gesenkt werden. Quelle: tagesschau.de

Kirgisistan - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Kirgisistan ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Bischkek und die nordöstlichen Regionen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kirgisische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Kirgisistan ist entweder mit Vorlage eines PCR-Tests oder mit einer nachweislich erfolgten Impfung gegen COVID-19 möglich. Das digitale COVID-Zertifikat der EU wird als Impfnachweis anerkannt. Personen ohne PCR-Test oder Impfnachweis bzw. mit ausgeprägten Krankheitssymptomen dürfen nicht einreisen.
Bei der Einreise auf dem Luftweg ist ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorzulegen. Falls der PCR-Test bei der Einreise älter als 72 Stunden ist, z. B. weil der Flug verspätet oder verschoben wurde, muss der Test bei Einreise erneut durchgeführt werden.
Bei der Einreise auf dem Landweg ist ein negativer PCR-Test (nicht älter als 120 Stunden) vorzulegen. Temperaturmessungen werden vorgenommen. Sollte der Test aufgrund von Reiseverzögerungen älter als 120 Stunden sein, muss ein Test am Zielort vorgenommen werden.
Die Einreise auf dem Luftweg kann mit Impfnachweis erfolgen, wenn die vollständige Impfung mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Einreise auf dem Landweg ist möglich.
Von den kirgisischen Behörden werden derzeit alle Impfstoffe gegen COVID-19 akzeptiert.
Eine Ausreise ist für Ausländer derzeit auch ohne oder mit einem abgelaufenen Visum möglich.
Durch- und Weiterreise
Der innerkirgisische Flugverkehr findet mit Einschränkungen statt. Reisen auf dem Landweg sind grundsätzlich möglich. Bei der Ausreise ist, je nach den Bestimmungen des Ziellandes, ein negativer PCR-Test vorzulegen. Bei der Weiterreise von Kirgisistan nach Kasachstan auf dem Landweg ist es in der Vergangenheit vermehrt zu Schwierigkeiten gekommen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Kirgisistan wurde wieder aufgenommen; es finden täglich Flüge nach Istanbul, Moskau und Dubai statt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr ist allerdings noch sehr eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind keine besonderen Beschränkungen bekannt.
Hygieneregeln
An Eingängen von Märkten, Einkaufszentren und offiziellen Gebäuden wird zur Handdesinfektion, Abstandhalten und zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgefordert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Beförderungsbedingungen Ihrer Fluggesellschaft.
• Prüfen Sie vor Einreise auf dem Landweg, die Einreise-bzw. Transitregelungen des betreffenden Nachbarlandes.

Spanien - Änderung Beschränkungen im Land)
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen weiterhin beschränkt. Restaurationsbetriebe und Diskotheken schließen um 0:30 Uhr. Weitere Informationen bieten die katalanischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Spezielle Auflagen und eingeschränkte Öffnungszeiten gelten u.a. für Restaurationsbetriebe und Diskotheken. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
In Andalusien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Es gibt weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. In vielen Küstenorten dürfen nachts die Strände nicht betreten werden. Sollte es aufgrund eines positiven Testergebnisses zu einer quarantänebedingten Verlängerung des Aufenthaltes kommen, kann es aufgrund der hohen Auslastung der Unterkünfte unter Umständen schwierig werden, eine Quarantäneunterkunft zu finden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung und die Tourismuswebseite von Andalusien.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt. Das Verbot von Zusammenkünften für Personen aus unterschiedlichen Haushalten zwischen 2 Uhr und 6 Uhr gilt derzeit nur für Ibiza.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) übersandt werden.
Für Reisende aus anderen spanischen Regionen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgte Erstimpfung oder einen Nachweis über eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende COVID-19 Infektion vorlegen, entfällt die Testnachweispflicht bei Einreise auf die Kanaren.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Personen ab zwölf Jahren (auch wenn sie aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) nachweisen:
• entweder ein maximal 72 Stunden altes negatives Testergebnis
• oder die vollständige Impfung mit einem von der EMA oder von der WHO zugelassenen Impfstoff innerhalb der letzten acht Monate
• oder zumindest den Erhalt der Erstimpfung innerhalb eines Zeitraums zwischen 15 Tagen und vier Monaten vor der Ankunft
• oder die Genesung von einer COVID-19-Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von längstens sechs Monaten vor der Ankunft gemäß amtlichem Attest.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die Maskenpflicht im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen, es sei denn, das Publikum befindet sich auf Sitzplätzen, die den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern gewährleisten. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Nähere Informationen finden sich in der spanischen Verordnung.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 10.09.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Argentinien - Entlistung Argentiniens als Hochrisikogebiet ab 12.09.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Argentinien wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 12. September 2021 gilt dies nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Argentinien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Argentinien ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Dies gilt mit Wirkung vom 12. September 2021 nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die argentinischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (DNI) bzw. gültigem Visum dürfen einreisen. Die argentinischen Behörden informieren, welche Landesgrenzen hierfür geöffnet sind. Die Grenzen zu den Nachbarländern sind für sonstige Einreisen geschlossen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Einreise von Familienangehörigen und unverheirateten Partnern möglich. Genauere Auskunft erteilt u.a. das argentinische Generalkonsulat in Frankfurt.
Voraussetzung für die Einreise ist eine zuvor online abzugebende eidesstattliche Erklärung, ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und eine für Argentinien gültige Krankenversicherung.
Die Einreise mit Touristenstatus aus Europa und anderen Ländern auf dem Luft-, See und Landweg ist nur mit Sondervisum oder Sondergenehmigung möglich, die vom zuständigen argentinischen Konsulat nur für dringende Notfälle erteilt wird.
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Einreise-, Test- und Quarantänebestimmungen bietet die Webseite der argentinischen Regierung .
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise vom Nachbarland auf dem Landweg zwecks unmittelbarer Ausreise ist grundsätzlich möglich. Eine entsprechende Genehmigung, z.B. für Camper, muss beim argentinischen Konsulat im Aufenthaltsland beantragt werden.
Reiseverbindungen
Die Zahl der internationalen Flug- und Fährverbindungen ist stark eingeschränkt. Informationen werden von den Fluggesellschaften veröffentlicht. Flüge können kurzfristig storniert werden.
Beschränkungen im Land
Für Argentinien gilt weiterhin der sanitäre Notstand. Auf dieser Grundlage können in besonders betroffenen Gebieten auch kurzfristig Restriktionen für das gesamte öffentliche Leben verhängt werden (ASPO). In diesem Rahmen können auch nächtliche Ausgangssperren angeordnet werden, vor allem am Wochenende. Dies gilt insbesondere für den Großraum Buenos Aires sowie weitere Großstädte. Für die sonstigen Landesteile gilt die „obligatorische räumliche Distanzierung“ (DISPO). Für Bezirke („partidos“) mit ASPO ist für Bewegungen außerhalb der unmittelbaren Wohnumgebung eine online zu beantragenden Ausnahmegenehmigung („Certificado Unico de Circulación“) erforderlich. Bei Verstößen ist mit Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Für Regionen mit DISPO gelten für alle Betätigungen vorgeschriebene Verhaltensregeln („protocolos“) und Einschränkungen.
Für Reisen im Inland ist ein Online-Anmeldeverfahren vorgesehen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in fast allen Bereichen zwingend vorgeschrieben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung , ggf. auch der Provinzregierungen.
• Beachten Sie die örtlichen Vorschriften zur räumlichen Distanzierung und zur Ausgangssperre und die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung .
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste und beachten Sie die allgemeinen Informationen der Deutschen Botschaft Buenos Aires.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für die jeweilige Provinz zuständige Gesundheitsamt.

Aserbaidschan - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Aserbaidschan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Aserbaidschan ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Aserbaidschan ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige auch ohne vorherige Sondergenehmigung möglich (s. Einreise und Zoll). Bei der Einreise muss bereits beim Check-in ein Nachweis über das Vorliegen einer vollständigen Impfung oder ein Genesenennachweis und ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen ausreichend (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder von 1 bis 18 Jahren benötigen einen negativen PCR-Test. Für Kinder unter einem Jahr ist kein Nachweis nötig. Eine Selbstisolation nach Einreise ist nicht erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Charterflüge zwischen Baku und Istanbul sowie nach Ankara und Izmir werden durchgeführt. Eine Flugverbindung mit Frankfurt wurde wieder aufgenommen. Darüber hinaus gibt es weitere Charterflüge z.B. nach London, Tiflis, Moskau und Kiew. Für einen Weiterflug nach Deutschland ist jedoch in der Regel ein neuer Check-in, verbunden mit Gepäckabholung und Einreise in das Transitland, erforderlich. Die jeweiligen Einreiseerfordernisse sind dabei zu beachten.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis 1. November 2021 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen, Fitnessstudios, Restaurants und Cafés sind geöffnet. Seit dem 1. September 2021 gelten für Ungeimpfte Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z. B. Besuch von Gastronomie und Hotels, große Einkaufszentren, Hochschulbesuch). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind.
Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist an den Wochenenden (samstags 0 Uhr bis montags 6 Uhr) eingestellt, an den übrigen Wochentagen gibt es keine Einschränkungen.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und insbesondere auch im ÖPNV.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der aserbaidschanischen Regierung bei sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).

Belarus - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Belarus ist von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Minsk und andere größere Städten des Landes. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das belarussische Informationsportal StopCOVID und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Je nach Einreiseweg bestehen unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Die Einreise für Ausländer über den internationalen Flughafen Minsk ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Die Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. Hierzu gelten folgende Ausnahmen:
• Ausländer, die Ehegatten, Eltern oder Kinder von belarussischen Staatsgehörigen sind,
• Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder Arbeitsnachweis,
• Ausländer, die aufgrund einer schweren Krankheit oder des Todes einer nahestehenden Person einreisen wollen,
• Ausländer mit Diplomaten- oder Dienstpässen und Mitglieder offizieller Delegationen,
• Personen, die im internationalen Güterverkehr beschäftigt sind,
• Bürger der russischen Föderation, die im Transit in ihren Heimatstaat reisen.
Von Personen, die auf dem Landweg einreisen, wird ein Nachweis des Aufenthaltszwecks in Belarus verlangt, der in russischer oder belarussischer Übersetzung mit notarieller Beglaubigung vorzulegen ist.
Sowohl für die Einreise über den internationalen Flughafen Minsk als auch für die Einreise auf dem Landweg gelten zudem nachstehende pandemiebedingte Vorgaben:
Nach Informationen des belarussischen Gesundheitsministeriums ist Deutschland als Risikogebiet eingestuft. Für Einreisende aus Deutschland gilt trotz Vorlage eines negativen PCR-Tests eine siebentägige Isolationspflicht. Bei Vorlage eines COVID-Impfzertifikats (Ausstellungsdatum frühestens ein Monat und nicht älter als 12 Monate vor Einreisedatum) entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests sowie zur Selbstisolation. Das Impfzertifikat ist in Papierform in Belarussisch, Russisch und/oder Englisch vorzulegen und muss Namen, Vornamen und das Datum der letzten Impfung enthalten. Personen, die zum Zwecke einer COVID-Impfung nach Belarus einreisen, sind ebenfalls von der Selbstisolation befreit.
Ausländer ab einem Alter von sechs Jahren, die weder über ein COVID-19-Impfzertifikat verfügen, noch einen befristeten oder ständigen Wohnsitz in Belarus haben, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Über das negative Testergebnis muss das Original eines medizinischen Attests (in russischer, belarussischer, oder englischer Sprache) vorgelegt werden. Aus dem Befund müssen Name, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) hervorgehen. Das Attest kann auch der Ausdruck eines elektronischen Testergebnisses sein, muss aber Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde beinhalten. Die belarussischen Grenzbehörden können bei Nichtvorliegen des negativen Testergebnisses die Einreise verweigern. Ein nachträglicher Test (z.B. am Flughafen Minsk) ist nicht vorgesehen.Es gilt eine Ausreisesperre für belarussische Staatsangehörige sowie für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in Belarus für alle Grenzübergänge auf dem Landweg, nicht aber für den Flugverkehr.
Nähere Informationen, auch zu Ausnahmefällen, können der Seite des belarussischen Grenzschutzes entnommen werden.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise auf dem Landweg über Polen nach Deutschland ist grundsätzlich möglich.
Die im Juli 2021 angekündigte Schließung der Landgrenze zur Ukraine wurde bislang nicht offiziell umgesetzt (siehe Empfehlungen).
Reiseverbindungen
Es bestehen grundsätzlich direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus, s. Aktuelles/Flugeinschränkungen.
Busverbindungen zwischen Belarus und Deutschland unterliegen COVID-19 bedingten Einschränkungen. Bahnverbindungen bestehen derzeit nicht.
Beschränkungen im Land
Es bestehen – abgesehen von der Masken- und Selbstisolationspflicht nach Einreise – keine einschränkenden COVID-19-Maßnahmen.
Hygieneregeln
In Minsk und anderen Städten bzw. Bezirken gilt eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Maskenpflicht gilt u. a. in Banken, Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der belarussischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten können Sie sich über das belarussische Gesundheitsministerium oder dessen COVID-Hotline informieren (+ 375 29 156 85 65).
• Kontaktieren Sie vor dem Überqueren der Grenze zu der Ukraine die 24-Stunden-Hotline +375 17 365 26 12 des belarussischen Grenzschutzes für aktuelle Informationen.

Bolivien - Entlistung Boliviens als Hochrisikogebiet ab 12.09.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bolivien wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 12. September 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Bolivien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Bolivien ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Dies gilt mit Wirkung vom 12. September 2021 nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die bolivianische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich gestattet, wenn ein negativer PCR-Test vorgelegt wird, der nicht älter 72 Stunden ist.
Nach der Einreise ist eine zehntägige Quarantäne verpflichtend. Nach sieben Tagen muss erneut ein PCR-Test durchgeführt werden.
Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz gegen COVID-19 vorlegen.
Einreisen auf dem Landweg sind nur mit Einschränkungen möglich. Die Landesgrenzen zu Brasilien sind bis auf weiteres geschlossen.
Für Geimpfte und Genesene gelten keine Ausnahmen.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise auf dem Land- oder Seeweg in ein Drittland ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flugverbindungen sind stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Das Reisen im Land ist nur eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Es gilt von Montag bis Sonntag eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr. Für einzelne Regionen können kurzfristig abweichende Regelungen festgesetzt werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bolivianischen Auslandsvertretung und bei der Fluglinie über evtl. zusätzliche Auflagen.

Bosnien und Herzegowina - Einstufung Bosnien und Herzegowinas als Hochrisikogebiet ab 12.09.2021
Mit Wirkung vom 12. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bosnien und Herzegowina gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bosnien und Herzegowina ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen sehr deutlich gestiegen, weshalb Bosnien und Herzegowina mit Wirkung vom 12. September 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bosnische Ministerium für Zivilangelegenheiten und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländische Staatsangehörige müssen bei Einreise nach Bosnien und Herzegowina einen negativen PCR-Test oder einen Antigentest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Davon ausgenommen sind Reisende mit einer ärztlichen Bescheinigung über die vollständige Genesung von COVID-19 im Zeitraum von 14 bis 180 Tage vor der Einreise und vollständig Geimpfte mit einem Impfnachweis. Bei zweistufigen Impfungen muss die letzte Impfung mehr als 14 Tage vor der Einreise erfolgt sein, bei einstufiger Impfung muss die einmalige Impfung mehr als 14 Tage zurückliegen.
Für Reisende, die (auch) bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige sind, können abweichende Regelungen gelten. Ebenfalls Ausnahmen gelten für Staatsangehörige von Montenegro, Kroatien und Serbien. Informationen erteilt die bosnische Grenzpolizei .
Durch- und Weiterreise
Für Transitreisende ist keine Vorlage eines negativen PCR Tests erforderlich. Unter Umständen ist dies nicht an allen Grenzübergängen bekannt. Es ist empfehlenswert, einen Ausdruck der FAQ der Grenzpolizei mitzuführen.
Reiseverbindungen
Alle Grenzübergänge sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Cafés, Kinos, Restaurants, Bars, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind unter Einhaltung der Abstandsregeln geöffnet. Das öffentliche Leben ist im Allgemeinen nicht eingeschränkt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen, mit denen man nicht in einem Haushalt lebt. Verstöße können mit einem Bußgeld von umgerechnet ca. 250 € geahndet werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des Föderalen Gesundheitsministeriums und des Ministeriums für Gesundheit und sozialen Schutz der Republika Srpska (nur in der lokalen Sprachversion vorhanden).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie in der Föderation von Bosnien und Herzegowina telefonisch die örtlich zuständige Ambulanz und in der Republika Srpska die Anstalt für öffentliche Gesundheit.

Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Côte d‘Ivoire ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen zum Infektionsgeschehen bieten das ivorische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luftgrenzen von Côte d´Ivoire sind für Passagierflüge geöffnet. Sämtliche Land- und Seegrenzen bleiben für den Personenverkehr weiterhin offiziell geschlossen.
Für die Einreise nach Côte d’Ivoire bestehen aktuell drei Voraussetzungen:
• Vor der Einreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Die Registrierung kostet 2.000 XOF (ca. 3 Euro). Die Zahlung mittels Bezahldienst „Orange Money“ ist möglich. Weitere Online-Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung. Das elektronische Registrierungsformular muss sodann heruntergeladen und entweder gespeichert oder ausgedruckt werden.
• Reisende müssen den Nachweis eines negativen PCR-Tests erbringen. Das Testzertifikat darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
• Bei der Einreise wird die Körpertemperatur gemessen. Liegt diese unter 38° C und sind die unter erstens und zweitens genannten Bedingungen erfüllt, ist keine Heimquarantäne notwendig. Die Gesundheitsbehörden behalten sich aber vor, Reisende in den 14 Tagen nach Ankunft zu kontaktieren bzw. zu überwachen, z.B. per Geolokalisation. Liegt die Körpertemperatur bei Einreise über 38° C, werden Reisende auf COVID-19 getestet. Bis das Resultat vorliegt verbleiben Reisende in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung. Die Kosten für den Test und ggf. Unterbringung müssen von den Reisenden selbst getragen werden. Fällt der Test negativ aus, wird eine 14-tägige Heimquarantäne angeordnet. Fällt er positiv aus, erfolgt die Überstellung an den „Service des Maladies Infectieuses et Tropicales (SMIT) du Centre Hospitalier et Universitaire (CHU) de Treichville“ in Abidjan.
Die aktuelle Regelung kann sich jederzeit ändern.
Durch- und Weiterreise
Sämtliche Land- und Seegrenzen von Côte d‘Ivoire bleiben für den Personenverkehr offiziell geschlossen. Eine Aus- oder Weiterreise ist nur per Flugzeug möglich.
Für die Ausreise aus Côte d’Ivoire bestehen aktuell zwei Voraussetzungen:
• Vor der Ausreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Das elektronische Registrierungsformular muss heruntergeladen und ausgedruckt werden.
• Bei der Online-Registrierung ist eine Zahlung in Höhe von 25.000 XOF (ca. 37 Euro) zu leisten. Die Zahlung mittels Bezahldienst „Orange Money “ ist möglich. Weitere Online-Zahlungsmethodenstehen zur Verfügung. Die Zahlung deckt die Kosten für einen PCR-Test. Der Reiseantritt ist nach offiziellen Angaben nur unter Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Das Testergebnis darf nicht älter als fünf Tage sein. Verlangt der Zielstaat des Reisenden ein jüngeres Testergebnis, ist die kürzere Frist maßgeblich.
Reiseverbindungen
Internationale Flugverbindungen sind vorhanden. Der internationale Busverkehr ist aufgrund der Schließung der Landgrenzen eingestellt.
Beschränkungen im Land
Der nationale Notstand gilt offiziell weiterhin, zudem wurde der Gesundheitsnotstand ausgerufen. Die innerhalb des Landes verhängten Reisebeschränkungen zwischen dem Großraum Abidjan und dem Rest des Landes wurden aber wieder aufgehoben. Ausgangssperren bestehen nicht mehr. Auch Hotels, Restaurants, Kinos, Bars und Nachtklubs haben unter Hygieneauflagen wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Es gelten Maßnahmen zur Begrenzung von Kontakten und Versammlungen sowie eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Weitere Einschränkungen können jederzeit angeordnet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der ivorischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das ivorische Gesundheitsamt.

Ecuador - Entlistung Ecuadors als Hochrisikogebiet ab 12.09.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 12. September 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Ecuador ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die größten Städte des Landes, insbesondere die Region in und um die Hauptstadt Quito.
Ecuador ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Dies gilt mit Wirkung vom 12. September 2021 nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt.
Alle Passagiere müssen vor dem Boarding nach Ecuador eine digitale Gesundheitserklärung (Declaración de salud del viajero) vorlegen und bei Einreise nach Ecuador nochmals vorzeigen.
Einreisende ab zwei Jahren müssen vor dem Boarding nach Ecuador entweder einen weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte, vorlegen.
Für Reisende aus Indien und Brasilien, oder Reisende, die in Indien oder Brasilien umgestiegen sind bzw. sich im Transitbereich aufgehalten haben, ist eine Einreise - unabhängig vom Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes - nur mit negativem PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, möglich. Zusätzlich sind diese Reisenden verpflichtet, sich 10 Tage in Quarantäne zu begeben – unabhängig vom Ergebnis eines PCR-Tests.
Passagiere, die sich nur im Transitbereich aufhalten, müssen keinen Impfschutz oder negativen PCR-Test vorweisen – dies gilt nicht für Reisende aus Indien oder Brasilien.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen nur auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Internationale Flugverbindungen sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Beschränkungen im Land
Landesweit können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung (Fahrverbote für bestimmte Endnummern von Kennzeichen) sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants gelten. Bars und Diskotheken sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Für Reisen nach Galapagos muss für über 16-jährige Reisende aus Europa ein weniger als 72 Stunden vor Abflug auf die Inseln durchgeführter PCR-Test sowie ein vollständiger Impfschutz ab mindestens 14 Tagen vor Abflug vorgelegt werden. In Ecuador kann dieser PCR-Test nur von speziell hierfür autorisierten Laboren erfolgen.
Für Reisende zwischen 2 und 16 Jahren muss ein weniger als 72 Stunden vor Abflug auf die Inseln durchgeführter PCR-Test vorgelegt werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.

Frankreich - Entlistung einzelner Regionen Frankreichs und eines überseeischen Gebiets ab 12.09.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur und in die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique, Réunion, Saint-Barthélemy, Saint-Martin, Französisch-Guayana und Französisch-Polynesien wird derzeit gewarnt. Für die Regionen Korsika und Okzitanien sowie das französische Überseegebiet Réunion gilt das mit Wirkung vom 12. September 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 wieder stärker betroffen, jedoch regional sehr unterschiedlich. Die Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur, sowie den französischen Überseegebieten Guadeloupe, Martinique, Réunion, Saint-Barthélemy, Saint-Martin, Französisch-Guayana und Französisch-Polynesien sind als Hochrisikogebiet eingestuft.
In den Regionen Korsika und Okzitanien sowie dem französischen Überseegebiet Réunion sind die Infektionszahlen rückläufig, weswegen diese Gebiete mit Wirkung vom 12. September 2021 nicht mehr als Hochrisikogebiete eingestuft sind.
Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France .
Einreise
Für vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen ist die Einreise nach Frankreich unabhängig von der französische Einstufung des Herkunftslandes in die Kategorie „grün“, „rot“ oder „orange“ ohne Quarantäne oder besonderen Reisegrund möglich. Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• 7 Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield);
• 4 Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
• 7 Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Für ungeimpfte Kinder wird jedoch in der Regel ab einem Alter von 12 Jahren ein Test verlangt werden.
Für Personen, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder Ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt folgendes:
Für von der französischen Regierung „grün“ eingestufte Länder:
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Mitgliedstaaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Albanien, Australien, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Brunei, Hong-Kong Israel, Japan, Jordanien, Kanada, den Komoren, Korea, Kosovo, Libanon, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Taiwan, Ukraine, Vanuatu und den Vereinigten Staaten von Amerika und die Ausreise aus Frankreich dorthin ist unter Pandemiegesichtspunkten ohne besonderen Reisegrund möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2021 weiter kontrolliert. Einreisende aus diesen Ländern ab 12 Jahren müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Für Einreisen aus Griechenland, Malta, den Niederlanden, Portugal, Spanien und Zypern muss der Test innerhalb von 24 Stunden vor Abreise erfolgt sein. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage aber höchstens 6 Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid “ oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Für von der französischen Regierung „orange“ eingestufte Länder:
Als „orange“ gelten alle Länder, die von der französischen Regierung nicht „grün“ oder „rot“ – s. unten – eingestuft sind. Hier bedarf es eines negativen PCR-Tests, der nicht früher als 72 Stunden, oder eines negativen Antigentests, der nicht früher als 48 Stunden vor Abreise (für Reisende aus dem Vereinigten Königreich für PCR- oder Antigentest höchstens 24 Stunden vor Abreise) vorgenommen wurde. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines Tests befreit. Außerdem müssen Reisende aus diesen Ländern einen zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Grund erklären und durch geeignete Dokumente, einem Transportunternehmen ggf. vor Abreise, nachweisen, verbunden mit einer Selbstverpflichtung zu einer siebentägigen Quarantäne und zur Duldung weiterer Tests nach Einreise bzw. Quarantäneende.
Für von der französischen Regierung „rot“ eingestuft e Länder:
Für die Einreise bedarf es eines nachgewiesenen dringenden Reisegrundes und eines höchstens 48 Stunden vor Abreise vorgenommenen negativen PCR- oder Antigentests. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines Tests befreit. Reisende müssen sich darüber hinaus bereiterklären, einen Antigentest bei Einreise in Frankreich vornehmen zu lassen. Nach Einreise unterliegen nicht geimpfte Personen einer bußgeldbewehrten zehntägigen Quarantänepflicht an einem vorher anzugebenden Ort. Dies gilt nicht für Flugreisende, die sich ausschließlich im internationalen Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Die abzugebenden Erklärungen sind auf der Webseite des französischen Innenministeriums in französischer und in englischer Sprache veröffentlicht.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit,). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium .
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind allerdings möglicherweise eingeschränkt verfügbar. Seit 9. August 2021 ist in allen Flugzeugen, überregionalen Zügen und Bussen die Vorlage eines „pass sanitaire“ verpflichtend, siehe Beschränkungen im Land.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen wieder geöffnet. Aktuell gilt in Restaurants, Cafés, Einkaufzentren, Einrichtungen der Alten- oder Krankenpflege, sowie in Flugzeugen, Zügen und Bussen (für beides ausgenommen Nahverkehr) außerdem die Pflicht, einen „pass sanitaire“ mit sich zu führen. Dies ist ein Nachweis über die vollständige Impfung gegen, Genesung von oder aktuelle negative Testung auf eine COVID-19-Infektion. Er kann nach EU-Vorgaben digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid “ oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) oder in Papierform erfolgen.
Nähere Informationen finden sich auf der Website der französischen Regierung
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Maskenpflicht gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Maskenpflicht im Freien ist entfallen. Bei Menschenansammlungen in Warteschlangen oder auf Märkten gilt sie weiter.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika .
Reisen zwischen Französisch Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in den Überseegebieten Martinique von 19 bis 5 Uhr und La Réunion von 18 bis 5 Uhr.
Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung .
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festlandsfrankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte I nfobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.

Grenada - Einstufung Grenadas als Hochrisikogebiet ab 12.09.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Grenada wird mit Wirkung vom 12. September 2021 gewarnt.
Epidemiologische Lage
Grenada weist stark steigende COVID-19 Infektionen auf. Grenada ist mit Wirkung vom 12. September 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist nur für vollständig geimpfte Personen möglich, Ausnahmen gelten für Einheimische und für Kinder unter 13 Jahren, die mit vollständig geimpften Begleitpersonen einreisen. Die Einreisemodalitäten wie verpflichtende vorherige elektronische Einreiseanmeldung sowie Test- und ggf. Quarantänepflichtenhängen veröffentlichen das Gesundheitsministerium von Grenada und die Grenada Tourism Authority.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise. Es ist kein erneuter Test für die Ausreise notwendig.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre, Masken- und Abstandspflicht, sowie Versammlungsverbote. Restaurants sind eingeschränkt geöffnet.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Grenada mit den aktuellen Einreisebestimmungen der Regierung von Grenada und den Informationen der Grenada Tourism Authority vertraut. Einreisebestimmungen können sich insbesondere wegen der Abhängigkeit zur epidemiologischen Lage im Herkunftsland kurzfristig ändern.

Griechenland - Entlistung ganz Griechenlands als Hochrisikogebiet ab 12.09.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Kreta und die Region südliche Ägäis wird gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 12. September 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 wieder weniger betroffen, jedoch mit regional unterschiedlicher Ausprägung. Auch in den Regionen Kreta und südliche Ägäis sind die Zahlen jetzt zurückgegangen, weshalb sie mit Wirkung vom 12. September 2021 nicht mehr als Hochrisikogebiete eingestuft sind. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist grundsätzlich für alle Personen ab zwölf Jahren nur mit einer Bescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form über einen negativen PCR-Test (die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen) oder einen Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer, deutscher und weiteren Sprachen möglich. Der auf dem Zertifikat angegebene vollständige Name muss mit dem Namen im Ausweisdokument übereinstimmen.
Reisende, die anhand eines digitalen oder schriftlichen Zertifikates eine vollständige Impfung (in englischer, deutscher und weiteren Sprachen unter Nennung des vollständigen Namens des Reisenden, des Impfstoffs, der Anzahl der Impfdosen) nachweisen können und diese 14 Tage vor Einreise abgeschlossen haben, benötigen keine Bescheinigung über einen negativen Test. Für den Nachweis reicht in der Praxis die Vorlage des internationalen Impfausweises („Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“, gelb) aus. Reisende, die von einer Infektion genesen sind, können alternativ eine Genesenenbescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form, ausgestellt durch eine Behörde oder ein zertifiziertes Labor, vorlegen. Die Bescheinigung darf frühestens 30 Tage nach dem ersten positiven Test, durchgeführt durch eine öffentliche Behörde oder ein zertifiziertes Labor, ausgestellt werden und ist bis zu 180 Tage danach gültig.
Unabhängig davon wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt, der verpflichtend ist. Bei einem positiven Testergebnis wird eine bis zu zehntägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet.
Reisende, u.a. aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Schengenraums, die die genannten Bedingungen erfüllen und auf direktem Luftweg über die internationalen Flughäfen, über die Seehäfen Igoumenitsa, Korfu und Patras sowie auf dem Landweg über die Grenzstellen Evzoni, Doirani und Niki (Nordmazedonien), Nymphaea (Nymfaia), Ormeni, Exochi und Promachonas (Bulgarien), Kastanies und Kipoi (Türkei) sowie Kristallopigi, Kakavia, Mavromati und Mertziani (Albanien) einreisen, sind vom Erfordernis einer Quarantäne befreit. Alle anderen Einreisenden müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Eine frühere Ausreise ist möglich.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form", PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Code muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden. Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Die Einreise am Grenzübergang Mertziani (Albanien) ist nur von 8 bis 20 Uhr möglich.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise aus der Türkei auf dem Landweg nach Griechenland ist über die Grenzübergänge Kastanies und Kipoi möglich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt. Sportboote dürfen Griechenland mit max. 49 Passagieren wieder anlaufen. (Kreuzfahrtschiffe sind von dieser Einschränkung ausgenommen). Es gelten zudem die unter Einreise genannten Voraussetzungen. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Der Personen-Fährverkehr mit der Türkei bleibt ausgesetzt, ebenso dürfen Sportboote aus der Türkei Griechenland auch weiterhin nicht anlaufen.
Beschränkungen im Land
Es sind weiterhin Maßnahmen gegen die Pandemie in Kraft. Griechenland wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in verschiedene Risikozonen eingeteilt; Änderungen sind kurzfristig möglich.
Beschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen beispielsweise Kapazitätsbeschränkungen in Geschäften und Museen.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen.
Für Flüge auf die Inseln oder Fahrten mit der Fähre dorthin ist für Personen ab 12 Jahren entweder eine Impfbescheinigung (vor 14 Tagen abgeschlossene Impfung) oder ein negativer Test (PCR-Test – nicht älter als 72 Stunden oder ein Antigen-Schnelltest - nicht älter als 48 Stunden) oder eine Genesenenbescheinigung (s. Einreise) nötig. Für 12- bis 17-jährige (geboren vor dem 1. Juli 2009) ist auch ein negativer Antigen-Selbsttest (nicht älter als 24 Stunden) ausreichend. Für Fahrten zu den Inseln oder zurück auf das Festland müssen Reisende vor Einschiffung eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
Auf der Webseite der griechischen Regierung sind eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete sowie weitere Informationen zu den geltenden Einschränkungen veröffentlicht. In rot eingestuften Regionen gilt eine nächtliche Ausgangssperre, Beschränkungen in der Gastronomie und für Veranstaltungen.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit an belebten Plätzen im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie für nicht vollständig geimpfte Personen dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Tests oder eines höchstens 48 Stunden alten Schnelltests eines anerkannten Testlabors. Es werden u.a. englische und deutsche Sprachfassungen der Testzertifikate akzeptiert, wobei der angegebene vollständige Name mit dem Namen im Ausweisdokument übereinstimmen muss.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise oder während Ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet werden, wird eine zehntägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet. Für vollständig geimpfte Personen, deren Zweitimpfung mehr als vierzehn Tage zurückliegt, und die positiv getestet werden, wird eine siebentägige Quarantäne angeordnet.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Ab 19. September 2021 dürfen Reisegruppen von fünf bis 30 Personen wieder nach Israel reisen. Voraussetzung ist eine vollständige Impfung innerhalb der letzten sechs Monate oder eine dritte Impfung. sowie Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden bei Einreise). Am Flughafen wird bei Ankunft ein weiterer PCR- sowie zusätzlich ein serologischer Test durchgeführt - im Anschluss ist das Land „uneingeschränkt bereisbar“. Sollte sich das Konzept bewähren, sollen in absehbarer Zukunft auch wieder Individualreisende nach Israel kommen dürfen. Quelle: touristik aktuell

Liechtenstein - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Das Fürstentum Liechtenstein ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Website des Amts für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das Fürstentum Liechtenstein hat die Grenze für alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und der der Schweiz vollständig geöffnet. Die Reisefreiheit mit allen Staaten innerhalb des Schengen-Raums und die volle Personenfreizügigkeit für alle Reisenden aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und der Schweiz gilt uneingeschränkt. Dies gilt auch für freizügigkeitsberechtigte Reisende aus den Nicht-Schengen-Staaten, Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern.
Für Reisende aus Risikogebieten (derzeit ist keines der deutschen Bundesländer als Risikogebiet eingestuft) gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen dem Amt für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein mittels des Formulars „Rückreise aus Risikoländern" melden. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Quarantänepflicht ausgenommen. Die Liste der Risikoländer wird vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Ein negatives Testresultat hebt aktuell weder die Quarantänepflicht auf, noch verkürzt es die Dauer der Quarantäne. Bestimmte Personengruppen sind von der Quarantänepflicht in Liechtenstein ausgenommen. Die Ausnahmen sind in der Schweizer Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs unter Artikel 4 geregelt. Die Quarantäne für Reisende aus Risikogebieten kann mit Zustimmung der Gesundheitsbehörde durch einen negativen PCR-Test ab dem siebten Quarantänetag verkürzt werden.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Es bestehen keine Beschränkungen für die Durchreise durch das Fürstentum Liechtenstein.
Reiseverbindungen
Einschränkungen im internationalen Zug- und Busverkehr bestehen nicht.
Beschränkungen im Land
Die Regierung Liechtensteins bittet um Zurückhaltung bei nicht notwendigen Sozialkontakten und um konsequente Umsetzung der Distanz- und Hygienemaßnahmen. Ab dem 15. September 2021 gilt eine Zertifikatspflicht im Innern von Restaurants und Bars sowie für Kultur-und Freizeiteinrichtungen für Geimpfte, Genesene und Getestete. Der Nachweis wird in digitaler oder physischer Form akzeptiert. In Abstimmung mit dem schweizerischen Bundesrat sind weitere Beschränkungen möglich.
Hygieneregeln
Die allgemeine Maskenpflicht in Liechtenstein wurde aufgehoben; sie gilt jedoch noch im öffentlichen Nahverkehr und überall dort, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die üblichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gelten fort. Zuwiderhandlungen gegen Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie werden explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbußen bis zu 200 CHF bestraft werden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der Behörden des Fürstentums Liechtenstein .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt des Fürstentums Liechtenstein.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 10.09.2021 - Teil 2

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Malta - Änderung Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Alle nach Malta einreisenden Personen müssen sich vor der Einreise digital unter Benutzung des EU Digital Passenger Locator Form (EU-dPLF) registrieren.
Risikoländer werden von Malta in zwei Kategorien ausgewiesen und entweder in der sog. "red list" oder in der sog. "dark red list" geführt. Deutschland ist derzeit auf der „red list“. Personen, die sich 14 Tage vor Einreise ausschließlich in Ländern der „red list“ oder in Ländern, die auf keiner der beiden Listen geführt werden, aufgehalten haben, dürfen nach Malta einreisen. Eine Einreise aus einem Land der „dark red list“ ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen möglich und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die maltesischen Behörden.
Alle Reisenden ab 12 Jahren, mit Ausnahme derjenigen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen zur Vermeidung von Quarantäneauflagen für die Einreise nach Malta einen Nachweis erbringen, dass sie mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Als Nachweis akzeptiert werden die Digitalen COVID-Zertifikate der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App), sowie die nationalen Impfnachweise Maltas, Ägyptens, Albaniens, Australiens, Großbritanniens einschließlich der Kanalinseln und Gibraltar, Katars, des Libanons, Serbiens, der Türkei, der Schweiz, der USA, und der Vereinigten Arabischen Emirate. Die nationalen Impfnachweise/-pässe anderer Länder werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis. Reisende, die nur über den gelben Impfausweis als Nachweis für die COVID-19 Impfung verfügen, müssen noch am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120 Euro) vornehmen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100 Euro/Nacht) begeben.
Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Kreuzimpfungen, bei denen die Erst- und Zweitimpfung jeweils mit einem von der EMA anerkannten Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff erfolgt ist, werden anerkannt. Personen, die lediglich die erste von zwei erforderlichen Impfdosen erhalten haben, dürfen selbst dann nicht nach Malta einreisen, wenn sie darüber hinaus auch in Besitz eines Genesenennachweises sind.
Kinder von fünf bis elf Jahren dürfen ungeimpft einreisen, sofern sie in Begleitung vollständig geimpfter Eltern oder Erziehungsberechtigter reisen und sie einen negativen PCR-Test vorweisen können, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden Stunden ist. Kinder unter fünf Jahren benötigen keinen Test oder Impfnachweis.
Alle Personen, die den erforderlichen Impfnachweis nicht vorlegen können, müssen sich bei Ankunft sofort in 14-tägige, kostenpflichtige Quarantäne begeben und sich einem kostenpflichtigen PCR-Test unterziehen. Ein positives Testergebnis zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden. Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für den regulären Flugverkehr geöffnet. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe (Friseure; Barbiere) sind geöffnet, ebenso Kinos und Theater. Besuche in Krankenhäusern, Altenheimen und der Besuch von Gottesdiensten sind möglich. Restaurants, Snackbars sowie Bars und Klubs dürfen bis 2 Uhr öffnen. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als sechs Personen sind untersagt. Bei privaten Veranstaltungen zu Hause dürfen sich Personen aus höchstens vier Haushalten treffen.
Hygieneregeln
Außerhalb der eigenen Wohnung und des eigenen Pkws muss grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder ein Gesichtsschutz (Visier) getragen werden. Ausgenommen von der Tragepflicht sind:
• Kinder im Alter bis zu drei Jahren.
• Kinder im Alter zwischen vier und elf Jahren dann, wenn sie sich in Begleitung einer Person befinden, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft und in Besitz eines anerkannten Impfzertifikats/Impfnachweises ist (siehe oben unter „Einreise“).
• eine Person oder eine Gruppe bis zu zwei Personen, wenn sie mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft und in Besitz eines anerkannten Impfzertifikats/Impfnachweises sind.
An Stränden und in Schwimmbädern besteht keine Pflicht zum Tragen eines Schutzes; das Tragen wird beim Aufenthalt außerhalb des Wasser jedoch auch dort empfohlen.
Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 € belegt.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass der gelbe Impfausweis aus Deutschland als alleiniger Nachweis für eine vollständige Impfung gegen COVID-19 von den maltesischen Behörden nicht anerkannt wird. Als Nachweis wird nur das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. +356 2132 4086, wenn Sie Tourist sind oder über die Hotline 111, wenn Sie in Malta wohnhaft und gemeldet sind, über die Hotline 111.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden, des maltesischen Tourismusverbandes und den Hinweisen des Malta International Airports.

Namibia - Entlistung Namibias als Hochrisikogebiet ab 12.09.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 12. September 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Namibia ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Namibia ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Dies gilt mit Wirkung vom 12. September 2021 nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Südafrika hat zwei Grenzübergänge zu Namibia geöffnet: Nakop/Ariamsvlei und Vioolsdrift/Noordoewer. Einreisen auf dem Landweg aus Botsuana sind über die Grenzübergänge Ngoma, Mohembo, Mamuno und Impalila Island möglich, ebenso wie die Einreise aus Sambia über Katima Mulilo.
Einreisende, ausgenommen namibische Staatsangehörige, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 7 Tage ab Abstrich ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen.
Auch für Reisende, die gegen COVID-19 geimpft sind, besteht bei Einreise die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Ohne einen Test oder mit einem positiven Testergebnis dürfen nur namibische Staatsangehörige einreisen. Nach Einreise gilt für diesen Personenkreis eine Testpflicht sowie eine siebentägige Quarantäne auf eigene Kosten.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind. Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.
Besondere Regelungen können im internationalen Grenzverkehr für Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb gelten. Die Einreisebestimmungen sind hier mit den jeweils zuständigen namibischen Behörden zu klären.
Namibia stellt keine Testverpflichtung für ausreisende Touristen auf. Touristen sind gehalten, diesbezüglich ihre Zielländer zu konsultieren. Die privaten Labore Pathcare Namibia mit online Terminbuchungssystem und OSH-Med International mit deren akkreditierten Laboren bieten kostenpflichtige Tests für Touristen vor Ausreise an.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländern.
Bei Umsteigeverbindungen über Äthiopien ist ein PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform vorzulegen. Weitere Einzelheiten bieten die Reise- und Sicherheitshinweise für Äthiopien.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 4 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, und Konferenzen mit nicht mehr als 100 Teilnehmern dürfen unter Auflagen stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Friseure, Wäschereien u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen. Restaurants sind wieder geöffnet. Der Verkauf und Ausschank von Alkohol ist nur zeitlich eingeschränkt erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie bei Umsteigeverbindungen über Addis Abeba die zwingende Vorlage eines digitalen PCR-Testzertifikates (seit 1. Juli 2021).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.

Nicaragua - Einstufung Nicaraguas als Hochrisikogebiet ab 12.09.2021
Mit Wirkung vom 12. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nicaragua gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nicaragua ist von COVID-19 stark betroffen, weshalb es mit Wirkung vom 12. September 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise nach Nicaragua ist ein PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der PCR-Test muss vor der Einreise an die Fluggesellschaft übersandt werden, damit diese das Einverständnis der nicaraguanischen Behörden einholt.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzen zu Honduras und Costa Rica sind geöffnet. Vor der Ausreise ist der Grenzübertritt bei den nicaraguanischen Behörden anzuzeigen. Hinweise erteilen die Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter.
Reiseverbindungen
Anfang April 2020 wurden alle regulären Flugverbindungen von und nach Nicaragua unterbrochen. Flüge nach Panama, San Salvador, Mexiko und Miami wurden zwischenzeitlich im begrenzten Umfang wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Beschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Es gelten keine besonderen Hygienemaßnahmen im Land. Es ist dennoch empfehlenswert, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und soziale Distanz zu wahren.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Klären Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die Details zur Übermittlung des PCR-Tests (s. Einreise) mit Ihrer Fluggesellschaft (insbesondere Frist zum Übersenden, Empfängeradresse).

Norwegen - Einstufung einzelner Provinzen Norwegens als Hochrisikogebiete ab 12.09.2021
Mit Wirkung vom 12. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadtprovinz Oslo und die angrenzende Provinz Viken gewarnt.
Epidemiologische Lage
Norwegen ist von COVID-19 wieder stärker betroffen, jedoch regional sehr unterschiedlich. Das Infektionsgeschehen in Norwegen konzentriert sich vor allem auf die Hauptstadtprovinz Oslo und die angrenzende Provinz Viken, weshalb diese mit Wirkung vom 12. September 2021 als Hochrisikogebiete eingestuft sind. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat das Ampelsystem der EU für die Kategorisierung der Infektionsgefahr übernommen. Die aktuellen Kategorisierungen sind der Karte des norwegischen Gesundheitsinstituts zu entnehmen. Seit 30. August 2021 ist Deutschland als „rotes“ Land eingestuft, d.h. eine Einreise aus Deutschland ist daher nur noch für Reisende möglich, die über ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Ohne diesen Nachweis ist die Einreise aus Deutschland nur noch in Ausnahmefällen möglich und mit Test- und Quarantänepflichten verbunden.
Nach norwegischer Definition gilt eine Person als vollständig geimpft, wenn eine Woche nach der zweiten Impfung vergangen ist oder drei Wochen bei einem Impfstoff, für den nur eine Dosis erforderlich ist. Die Einreise nach Norwegen über ein als orange oder rot klassifiziertes Land ist nicht möglich (auch bei Flughafentransit). Ausnahmen gelten für Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikates der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis verfügen, einschließlich deren ungeimpfte, minderjährige Kinder.
Die norwegische Regierung bietet zu den Einreiseregeln detaillierte Informationen .
Bei Ein- und Ausreise kommt es derzeit mitunter zu längeren Wartezeiten.
Nicht alle Grenzübergangsstellen sind geöffnet. Eine Übersicht bieten die norwegischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Wer aus einem „grünen“ Land kommt, sich aber innerhalb der letzten zehn Tage in einem „orangen“ oder „roten“ Land aufgehalten hat, kann nicht nach Norwegen einreisen. Dies gilt auch für den Flughafentransit. Deutschland gilt als „rotes“ Land. Ausnahmen gelten für Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikates der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis, einschließlich deren ungeimpfte, minderjährige Kinder. Maßgeblich ist die Kategorisierung des norwegischen Gesundheitsinstituts.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind im Rahmen der geltenden Einreisebeschränkungen grundsätzlich möglich. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bestehende Flugverbindungen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens auch kurzfristig ausgesetzt werden.
Direkte Fährverbindungen aus Deutschland bestehen über die Reederei Colorline mit der Verbindung Kiel-Oslo. Ansonsten gibt es verschiedene Fährverbindungen ab Hirtshals (Dänemark).
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen in den jeweiligen Gemeinden unterscheiden sich in Art und Umfang sind jedoch auf den jeweiligen Internetseiten der Kommunen einsehbar, wie z. B. bei der Stadt Oslo. Es gilt landesweit die Empfehlung, soziale Kontakte einzuschränken. Zudem gelten Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen und die dringende Empfehlung, die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind, wie z.B. bei der Stadt Oslo. Landesweit soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.

Oman - Entlistung Omans als Hochrisikogebiet ab 12.09.2021; Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 12. September 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Oman ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Dies gilt mit Wirkung vom 12. September 2021 nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise von omanischen Staatsangehörigen sowie von Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis oder mit einem Einreisevisum gelten folgende Regelungen:
Alle Einreisenden müssen bei Einreise einen aktuellen COVID-19-Impfschutz durch Vorlage eines Impfzertifikats mit QR-Code nachweisen, der von den omanischen Behörden anerkannt ist, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgt sein muss.
Wer bei Einreise einen negativen PCR-Test nachweist, ist von einer Quarantäne befreit, soweit das Testergebnis in englischer oder arabischer Sprache vorliegt und einen QR-Code enthält. Der Test bei Flugverbindungen über acht Stunden (inklusive Transit) darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein. Bei kürzeren Flugverbindungen (inklusive Transit) darf der Test nicht älter als 72 Stunden alt sein.
Einreisende ohne negativen PCR-Test müssen bei Ankunft einen PCR-Test machen und sich bis zum Ergebnis des Tests in Quarantäne begeben, was durch Tragen eines Trackingarmbands überwacht wird.
Fällt der PCR-Test positiv aus, ist eine Quarantäne von zehn Tagen ab dem Tag des Tests verpflichtend. Genesene können von der Quarantänepflicht befreit werden, soweit sie nachweisen können, dass sie in dem Land, in welchem die Infizierung erfolgte, der Isolationspflicht bereits nachgekommen sind.
Einreisende sind gemäß der omanischen Civil Aviation Authority aufgefordert, vor Abflug eine Einreiseanmeldung vorzunehmen. Dabei sind sowohl der Impfnachweis als auch das PCR-Testergebnis, welche beide QR-Codes enthalten müssen, hochzuladen. Auch wer den PCR-Test erst bei Einreise machen möchte, muss ebenfalls vor dem Boarding im Rahmen der Registrierung die Gebühren für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen (derzeit 25 OMR). Ergibt ein nach Ankunft erfolgter Coronatest ein positives Resultat, ist eine institutionelle Quarantäne verpflichtend. Omanische Staatsangehörige und ausländische Reisende mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung können auch ungeimpft einreisen, müssen sich aber in Quarantäne begeben.
Die Kosten für die Quarantäne müssen von den Einreisenden getragen werden. Die Quarantäne kann in allen Hotels in Oman – soweit diese es anbieten – durchgeführt werden. Ausgenommen von der Impfpflicht und dem PCR-Test sind derzeit Reisende bis einschließlich zum 18. Lebensjahr. Reisende mit nachgewiesenen Krankheiten, die eine Impfung nicht möglich machen, sind vom Impfnachweis befreit. Diese Frage sollte im Einzelfall vor Reiseantritt mit den zuständigen Stellen geklärt werden.
Aktuelle Informationen sowie eine Liste der vorgesehenen Quarantäne-Hotels sind beim omanischen Centre of Relief and Shelter Operations (Tel. 00968- 24994265/24994266/24994267) erhältlich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. Dezember 2021 mit dem Flugticket gebucht werden kann. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist weiterhin eingeschränkt. Einlass in öffentliche Gebäude sowie Gastronomie und Geschäfte ist seit dem 1. September 2021 nur mit einem Impfnachweis mit den in Oman zugelassenen und in die Tarassud+ App hochladbaren Impfnachweisen möglich. Beim Hochladen im Ausland erworbener Impfnachweise, die einen QR-Code enthalten müssen, kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen. Parks und Strände sind unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.

Paraguay - Entlistung Paraguays als Hochrisikogebiet ab 12.09.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Paraguay wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 12. September nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Paraguay ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Paraguay ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Dies gilt mit Wirkung vom 12. September nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise muss ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 (PCR) bzw. 24 (Antigen) Stunden sein darf. Kinder unter 12 Jahren sind hiervon ausgenommen. Personen, die innerhalb der letzten 14 bis 90 Tage vor Einreise nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests befreit, müssen dies aber durch entsprechende Laborbefunde nachweisen. Für alle, die über keinen kompletten Impfschutz verfügen, ist eine fünftägige Quarantäne verpflichtend, beginnend ab dem Tag des PCR- bzw. Antigen-Tests. Diese kann zu Hause, im Hotel oder an einem anderen Ort verbracht werden. Alternativ stehen auch Sammelunterkünfte und sogenannte „Gesundheitshotels“ zur Verfügung. Fünf Tage nach dem ersten Test muss ein erneuter PCR-Test erfolgen. Ist der Test negativ, ist die Quarantäne beendet; ist der Test positiv, verlängert sich die Quarantäne um weitere sieben Tage. Reisende müssen innerhalb von 24 Stunden vor Einreise online ein Gesundheitsformular des paraguayischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Ausländer aus Nicht-Mercosur und assoziierten Staaten (Argentinien, Brasilien, Uruguay, Venezuela, Bolivien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Guyana, Peru, Surinam), die nicht über einen Aufenthaltstitel in Paraguay verfügen und sich nur vorübergehend im Land aufhalten, müssen bei der Einreise einen gültigen Krankenversicherungsschutz nachweisen, der auch eine ärztliche Behandlung im Falle einer Erkrankung an COVID-19 abdeckt.
Durch- und Weiterreise
Es gelten Beschränkungen für den Grenzverkehr mit den Nachbarländern. Für die drei geöffneten Grenzübergänge zu Brasilien gelten folgende Öffnungszeiten:
• Puente Internacional de la Amistad (Ciudad del Este und Foz de Iguazú): 5 Uhr bis 14 Uhr, außerhalb dieser Zeiten ist die Einreise nur für paraguayische Staatsangehörige und Ausländer mit einem Aufenthaltstitel für Paraguay möglich.
• Pedro Juan Caballero und Ponta Porã: 9 Uhr bis 22 Uhr
• Salto del Guairá und Mundo Novo: 6 Uhr bis 21 Uhr.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle Flugverkehr am internationalen Flughafen in Asunción findet in regulärem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Je nach epidemiologischer Lage gilt bis auf weiteres eine nächtliche Ausgangssperre (1 bis 5 Uhr). Veranstaltungen, kulturelle, religiöse und private Treffen sind zeitlich begrenzt und nur mit einer begrenzten Personenzahl erlaubt.
Für Hotels gelten Hygieneauflagen. Kinder dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen im öffentlichen Raum aufhalten. Veranstaltungen, kulturelle, religiöse und private Treffen sind zeitlich begrenzt und nur mit einer begrenzten Personenzahl erlaubt.
Für Hotels gelten Hygieneauflagen. Kinder dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen im öffentlichen Raum aufhalten.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die üblichen Hygieneregeln im Zusammenhang mit COVID-19.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen der paraguayischen Behörden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen beim paraguayischen Gesundheitsministerium.

Peru - Entlistung Perus als Hochrisikogebiet ab 12.09.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 12. September 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 weiterhin betroffen und daher als Hochrisikogebiet eingestuft. Dies gilt mit Wirkung vom 12. September 2021 nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin geschlossen – auch für den Warenverkehr. Der Flugverkehr mit Europa wurde wieder aufgenommen. Die Einreise von Personen aus Südafrika kommend ist zunächst bis 19. September 2021 untersagt – dies gilt sowohl für Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern als auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben oder durchgereist sind. Peruanische Staatsangehörige und in Peru wohnhafte Ausländer, die aus Südafrika einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Eine „Freitestung“ ist nicht möglich.
Alle anderen Einreisenden sind verpflichtet, ein negatives COVID-19-Testergebnis vorzulegen (molekular maximal 72 Stunden alt oder Antigen maximal 24 Stunden alt), sich vor der Einreise elektronisch zu registrieren und den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen. Personen mit zweifacher Impfung können ohne negatives Testergebnis einreisen. Für Genesene oder Personen mit einfacher Impfung wurde keine gesonderte Regelung getroffen.
Durch- und Weiterreise
Derzeit sind die Landgrenzen geschlossen. Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, jedoch noch in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 30. September 2021 verlängert. Es gelten derzeit in ganz Peru nächtliche Ausgangssperren und Beschränkungen, die je nach Region variieren können. Bis zunächst 19. September 2021 gilt für die Stadt Lima und den Großraum Lima ein nächtliches Ausgangsverbot von 1 bis 4 Uhr.
Zudem gilt ein generelles Verbot von privaten Treffen auch in Privatwohnungen. Je nach Einstufung in eine der 4 Alarmstufen variieren die Beschränkungen in den verschiedenen Regionen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen. Beim Betreten von Supermärkten, Märkten und Einkaufszentren sind zwei Masken übereinander zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen und kurze Haftstrafen von maximal vier Stunden verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der peruanischen Regierung.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.

Portugal - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Hygieneregeln, Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Algarve wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen stark gesunken, jedoch regional unterschiedlich. Die Region Algarve ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft- und Seeweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer PCR-Test (TAAN) oder ein negativer Antigen-Test (TRAg) ist für alle Reisenden auf das Festland erforderlich.
Für Madeira und die Azoren gelten abweichende Einreisebestimmungen, s. Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren.
Der PCR-Test darf nicht mehr als 72 Stunden, der Antigen-Test nicht mehr als 48 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter zwölf Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen.
Reisende (auf Luft-, See- oder Landweg), die sich in den letzten 14 Tagen in Südafrika, Indien oder Nepal aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Portugal für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Inhaber des Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Quarantänepflicht befreit. Ein zusätzliches Formular der Grenzbehörden (SEF) ist dabei auszufüllen.
Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Portugiesische Häfen auf dem Festland und in den Autonomen Regionen sind wieder geöffnet, es gelten grundsätzlich die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Die Öffnung der Häfen schließt Kreuzfahrttourismus ein.
Beschränkungen im Land
Seit dem 23. August 2021 gilt der Katastrophenfall (estado de contingencia). Die Regierung hat in Phase 2 die Kapazitätsbeschränkungen entweder teilweise oder komplett zurückgenommen. Innenbereiche von Restaurants können am Wochenende (an Freitagen ab 19 Uhr und an allen Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) nur besucht werden, wenn bei allen Personen ab 12 Jahren entweder
• ein digitales COVID-Zertifikat der EU
• ein negativer PCR-Test (72 h vor Zutritt) oder Antigen-Schnelltest im Labor (48 h vor Zutritt)
• ein Antigen-Schnelltest in der Apotheke unter Anwesenheit einer Fachkraft (24 h vor Zutritt)vorgelegt wird oder
• ein Antigen-Schnelltest (Selbsttest) im Beisein des Restaurantpersonals (beim Zutritt) durchgeführt wird.
Die Außenbereiche von Restaurants unterliegen dieser Beschränkung nicht.
Über diese Beschränkung für Restaurants hinaus können touristische Unterkünfte (Hotels und Ferienwohnungen) im ganzen Land (nur Festland) und an jedem Wochentag nur noch betreten werden, wenn ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen einmalig beim Check-In vorgelegt oder durchgeführt wird. Diese Maßnahmen gelten auch für Touristen. Es wird empfohlen, den ggfs. erforderlichen COVID-Test für die Rückreise nach Deutschland vor dem endgültigen Verlassen der touristischen Unterkunft vorzunehmen. Anderenfalls kann es zu Problemen bei der Unterbringung in Quarantäneunterkünften kommen, da diese auf dem Festland Portugals nicht zentral und nicht immer kostenfrei von den Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Entsprechende Nachweise müssen ab sofort z.B. auch bei Besuchen von Casinos, Thermen, Fitness-Studios, vergleichbaren Einrichtungen oder bei Veranstaltungen vorgelegt werden.
Für den Strandbetrieb gilt ein Ampelsystem mit Maskenpflicht beim Zu- und Abgang. Menschenansammlungen sind weiterhin untersagt. Private Feiern sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleiben untersagt, Bars sind geöffnet und folgen den allgemeinen Regeln des Restaurantbetriebs, Diskotheken hingegen bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Je nach Pandemieentwicklung gelten regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU .
Hygieneregeln
Im Rahmen des allgemeinen Notstands können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen von Masken im Freien ist ab 13. September 2021 nicht mehr grundsätzlich verpflichtend, sondern nur noch z. B. bei Menschenansammlungen oder im schulischen Kontext. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
Vor der Einreise nach Madeira (innerhalb von 48 und 12 Stunden vor dem Boarding) muss stets eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Kinder unter 12 werden in die Gesundheitserklärung des mitreisenden Erwachsenen aufgenommen.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Der Testnachweis in englischer Sprache sollte vor Einreise über die App madeirasafe.com hochgeladen werden, aber dennoch auch in Papierform mitgeführt werden.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen und Kinder unter 12 Jahren, sofern sie keine COVID-19-Symptome zeigen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira . Das digitale COVID-Zertifikat der EU wird akzeptiert und sollte ebenso vor Einreise über die App madeirasafe.com hochgeladen werden, aber dennoch in Papierform mitgeführt werden.
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss zusätzlich der digitalen Einreiseanmeldung gemäß Online-Formular für Madeira ein negativer Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) vorgelegt werden, der bei Abflug/Abfahrt nicht älter als 48 Stunden sein darf. Minderjährige unter 12 Jahren benötigen keinen Test, sowie gegen COVID-19 vollständig geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen gemäß den vorgenannten Informationen. Auf Madeira können solche Test gegen Vorlage des Tickets bei Apotheken, Kliniken und Labors kostenfrei gemacht werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Bei der Einreise auf dem Seeweg bzw. beim Landgang wird ausnahmsweise auch ein Antigen-Schnelltest akzeptiert, der maximal 48 Stunden vor dem Landgang entnommen wurde.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren (zwischen 2 und 5 Uhr). Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind auf maximal sechs Personen pro Gruppe im Innenraum und 10 Personen pro Gruppe im Außenbereich begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Für gewerbliche Einrichtungen gelten beschränkte Öffnungszeiten.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Der Fragebogen muss bei Inhabern eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise auf dem Luft- oder Seeweg vom Festland auf die Azoren muss grundsätzlich ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind hiervon ebenso befreit.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über mögliche Änderungen im Flugplan und die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR-Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR-Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 10.09.2021 - Teil 3

Beitrag von Birgitt »

Schweiz - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Die Schweiz ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Schweizer Bundesamt für Gesundheit und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich in die Schweiz einreisen. Für Einreisende aus dem Schengen-Raum gilt grundsätzlich keine Quarantänepflicht mehr. Bei Einreise aus von der Schweiz ausgewiesenen Risikogebieten gilt jedoch nach Einreise eine 10-tägige Quarantänepflicht in der eigenen Wohnung oder in einer geeigneten Unterkunft. Personen unter 16 Jahren sind von der Quarantänepflicht ausgenommen. Dies gilt auch für Genesene für sechs Monate und für Geimpfte für zwölf Monate. Reisende aus einem Risikogebiet müssen sich innerhalb von zwei Tagen bei der zuständigen kantonalen Behörde melden. Es sollen nur noch Virusvariantengebiete als Risikogebiet eingestuft werden. Die Liste der Risikogebiete wird vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Reisende aus Risikogebieten, die nicht geimpft und nicht genesen sind, müssen bei Einreise außerdem einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dieses Verfahren gilt grundsätzlich auch für alle nicht geimpfte und nicht genesene Flugreisende, selbst wenn sie aus einem Land einreisen, das nicht zu den Risikogebieten zählt. Ohne negativen Test dürfen Fluggesellschaften nicht geimpften oder genesenen Passagieren das Einsteigen ins Flugzeug nicht mehr erlauben. Dabei kann für das Boarding auch ein immunologischer Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorgelegt werden. Bei Einreise in die Schweiz muss allerdings das Ergebnis des PCR-Tests vorliegen, das dann nicht älter als 72 Stunden sein darf. Personen unter 16 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Dies gilt auch für Genesene für sechs Monate und für Geimpfte für zwölf Monate (Wer gilt als geimpft?) .
Die Quarantäne für Reisende aus Risikogebieten kann mit Zustimmung der kantonalen Gesundheitsbehörde durch einen negativen PCR-Test ab dem siebten Quarantänetag verkürzt werden. Detaillierte Informationen zu möglichen Ausnahmen für bestimmte Personengruppen bietet die Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs.
Grundsätzlich müssen alle Personen, die mittels Flugzeug in die Schweiz einreisen ihre Kontaktdaten in einem elektronischen Einreiseformular erfassen. Personen unter 16 Jahren sind von der Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten ausgenommen, ebenso Genesene für sechs Monate und Geimpfte für zwölf Monate.
Staatsangehörige aus Drittstaaten, auch aus Virusvariantengebieten, können grundsätzlich in die Schweiz einreisen, sofern sie geimpft sind oder ein Ausnahmetatbestand greift. Weitergehende Hinweise zu den Einreisebeschränkungen bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration.
Die Schweizer COVID-Zertifikate werden in der EU unter den gleichen Bedingungen wie das digitale COVID-Zertifikat der EU akzeptiert. Gleichzeitig hat die Schweiz zugestimmt, das digitale COVID-Zertifikat der EU für Reisen in die Schweiz zu akzeptieren.
Inhaber eines Schweizer Zertifikats können innerhalb der EU zu den gleichen Bedingungen reisen, wie Inhaber eines digitalen COVID-Zertifikats der EU. Das Schweizer Zertifikat können Schweizer Staatsangehörige, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in der Schweiz aufhalten oder dort wohnen, erhalten, sofern diese doppelt geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Gültigkeitsdauer des Schweizer Zertifikats unterscheidet sich je nach Dokumentationsart.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikogebieten ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Reiseverbindungen
Der Eisenbahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz unterliegt keinen pandemiebedingten Einschränkungen. Aktuelle Fahrplaninformationen für Transitreisende durch die Schweiz in Richtung Italien, insbesondere zu kurzfristigen Änderungen, bieten die Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Der Zugverkehr ist im Regelbetrieb, der Flugverkehr ist noch eingeschränkt. Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Informationen zu den aktuell geltenden Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden . Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Mit Wirkung vom 13. September 2021 gilt eine Zertifikatspflicht im Innern von Restaurants und Bars sowie für Kultur-und Freizeiteinrichtungen für Geimpfte, Genesene und Getestete. Der Nachweis wird in digitaler oder physischer Form akzeptiert. Weitere Informationen bietet auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. im Inneren von Gebäuden gelegenen Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften und Einkaufszentren. Zuwiderhandlungen gegen Maßnahmenwerden explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbußen bis zu 200 CHF bestraft werden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt in die Schweiz über AlertSwiss und ggf. die jeweiligen Kantonsregierungen über weitergehende kantonale Maßnahmen.
• Bitte informieren Sie sich über die zu Ihrem Reisezeitpunkt geltende Liste der Risikoländer.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Beachten Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet die Verhaltenshinweise für die Quarantäne in der Schweiz.
• Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG , das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.

Spanien - Änderung Besonderheiten auf den Inseln: Kanaren
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen weiterhin beschränkt. Restaurationsbetriebe und Diskotheken schließen um 0:30 Uhr. Weitere Informationen bieten die katalanischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Spezielle Auflagen und eingeschränkte Öffnungszeiten gelten u.a. für Restaurationsbetriebe und Diskotheken. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
In Andalusien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Es gibt weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden. In vielen Küstenorten dürfen nachts die Strände nicht betreten werden. Sollte es aufgrund eines positiven Testergebnisses zu einer quarantänebedingten Verlängerung des Aufenthaltes kommen, kann es aufgrund der hohen Auslastung der Unterkünfte unter Umständen schwierig werden, eine Quarantäneunterkunft zu finden. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung und die Tourismuswebseite von Andalusien.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt. Das Verbot von Zusammenkünften für Personen aus unterschiedlichen Haushalten zwischen 2 Uhr und 6 Uhr gilt derzeit nur für Ibiza.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) übersandt werden.
Für Reisende aus anderen spanischen Regionen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgte Erstimpfung oder einen Nachweis über eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende COVID-19 Infektion vorlegen, entfällt die Testnachweispflicht bei Einreise auf die Kanaren.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Personen ab zwölf Jahren (auch wenn sie aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) nachweisen:
• entweder ein maximal 72 Stunden altes negatives Testergebnis,
• oder die vollständige Impfung mit einem von der EMA oder von der WHO zugelassenen Impfstoff innerhalb der letzten zwölf Monate,
• oder zumindest den Erhalt der Erstimpfung innerhalb eines Zeitraums zwischen 15 Tagen und vier Monaten vor der Ankunft,
• oder die Genesung von einer COVID-19-Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von längstens sechs Monaten vor der Ankunft gemäß amtlichem Attest.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die Maskenpflicht im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen, es sei denn, das Publikum befindet sich auf Sitzplätzen, die den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern gewährleisten. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Nähere Informationen finden sich in der spanischen Verordnung.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Thailand - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vollständig geimpfte Touristen sollen ab Oktober 2021 wieder in die thailändische Hauptstadt Bangkok und vier weitere Provinzen reisen können. Für ausländische Reisende mit Impfnachweis fällt in Bangkok und den Provinzen Chiang Mai, Chon Buri, Phetchaburi und Prachuap Khiri Khan ab dem 1. Oktober die bisher obligatorische Hotel-Quarantäne weg. Stattdessen sollen die Regeln eines Modellprojekts gelten, das bereits seit Juli auf der Ferieninsel Phuket erprobt wird. Im sogenannten Sandkasten-Programm müssen sich die Urlauber eine Woche lang in einer bestimmten Region aufhalten und sich regelmäßig testen lassen. Quelle: tagesschau.de

Togo - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Togo ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale COVID-19-Koordinierungsstelle Togos und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landgrenzen sind weiterhin gesperrt. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur über den Flughafen Lomé möglich.
Reisende müssen sich vorab elektronisch registrieren und dabei einen negativen PCR-Test, der nicht älter als sieben Tage vor Datum des Abflugs ist, nachweisen. Dieser Test ist bei der elektronischen Anmeldung und Zahlung für den PCR-Test bei Ankunft in Lomé hochzuladen. Bei Einreise wird ein PCR-Test abgenommen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss sich der Reisende in selbstgewählte Isolation begeben; nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses kann sich der Reisende frei bewegen.
Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die verpflichtende und kontrollierte Unterbringung in einem speziellen Hotel (falls symptomfrei) oder in einem speziellen Krankenhaus (bei Symptomen).
Es bestehen derzeit keine Erleichterungen für vollständig Geimpfte.
Die togoischen Behörden haben eine Reihe von Hochinzidenzländer definiert; Reisende aus diesen Ländern (Aufenthalt in den letzten 14 Tagen) müssen sich bei Einreise einer Quarantäne von 72 Stunden in einer staatlich organisierten Unterbringung unterziehen. Deutschland gehört derzeit nicht zu diesen Hochinzidenzländern.
Über die detaillierten aktuellen Bedingungen und das Registrierungsverfahren für Ein- und Ausreise informiert die togoische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise ist derzeit nur über den Flughafen Lomé möglich. Für die Ausreise gelten ähnliche Bedingungen wie für die Einreise (elektronische Registrierung, PCR-Test-Nachweis); alle einschlägigen Bedingungen und das Registrierungsverfahren finden sich gleichfalls auf dieser Website.
Im Fall eines positiven Tests vor der Ausreise erfolgt eine Zwangsunterbringung zwecks Isolation; eine Ausreise ist erst bei Vorliegen eines negativen Tests möglich.
Reiseverbindungen
Derzeit wird Lomé von den internationalen Fluggesellschaften Air France (über Paris), Ethiopian Airlines (über Addis Abeba) und Brussels Airlines (über Brüssel) sowie von mehreren regionalen westafrikanischen Fluggesellschaften angeflogen. Der Flugverkehr ist weiter deutlich reduziert.
Beschränkungen im Land
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich im Land zu bewegen. Einschränkungen betreffen Teile des öffentlichen Lebens, zum Beispiel keine kulturelle oder sportliche Präsenzveranstaltungen, keine Veranstaltungen mit mehr als 15 Teilnehmern; Kultstätten und kulturelle Einrichtungen sind vielfach geschlossen. Aufgrund bisheriger Erfahrungen muss mit kurzfristig verfügten örtlichen Absperrungen und Ausgangssperren an Hotspots gerechnet werden. Aktuelle Hinweise bietet die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
Hygieneregeln
Es besteht offiziell Maskenpflicht an vielen Orten des öffentlichen Raums, öffentlichen Gebäuden, zentralen öffentlichen Plätzen und Märkten, im Straßenverkehr; Abstandsregeln sind zu beachten. Ansonsten gelten die international bekannten Hygieneempfehlungen. Regeln und Empfehlungen im Einzelnen bietet die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der togoischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die spezielle COVID-19-Notfallnummer in Togo 111.

Tschechische Republik - Änderung Einreise
Nach Deutschland und der Schweiz färben sich nun auch Österreich und Kroatien auf der tschechischen Corona-Einreiseampel rot. Dies gilt von Montag 13. September 2021 an. Ungeimpfte Menschen aus diesen Ländern müssen bei der Einreise nach Tschechien einen negativen PCR-Test vorweisen und sich in Quarantäne begeben. Diese kann frühestens am fünften Tag mit einem zweiten negativen PCR-Testergebnis beendet werden. Wer seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft ist, muss indes nur das Online-Meldeformular ausfüllen. Tschechien setzt dabei auf das digitale Covid-Zertifikat der EU, das auch als Eintrittskarte für Hotels, Restaurants und Schwimmbäder dient. Für den kleinen Grenzverkehr - also kurzzeitige Aufenthalte in Tschechien - und für grenzüberschreitende Berufspendler gibt es Ausnahmeregeln. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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