Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2021
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 15.10.2021 - Teil 1
Nachfolgend die Änderungen gegenüber dem letzten Update von Mitte September:
Ägypten - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ägypten ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Dies gilt auch für die Region Rotes Meer/Hurghada. Ägypten ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise aus Deutschland ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der nachweislich nicht älter als 72 Stunden sein darf, bei Einreise über den Flughafen Frankfurt nicht älter als 96 Stunden. Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Es kann ein QR-Code auf dem Testergebnis verlangt werden, weitere Informationen hierzu erteilen die ägyptischen Behörden. Sollte das Testergebnis keine Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten, ist mit einer Verweigerung der Einreise zu rechnen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Alternativ kann ein Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorgelegt werden. Dabei sind, außer für den Janssen/Johnson&Johnson-Impfstoff, stets zwei Impfdosen erforderlich. Die ägyptischen Behörden erkennen die Impfung einer genesenen Person mit nur einer Impfdosis nicht an. Der Impfnachweis muss den Regeln des Ausstellungslandes entsprechen und einen QR-Code enthalten.
Einreisende aus oder über Länder, in denen die ägyptische Regierung vom Vorkommen einer Virusmutation ausgeht (derzeit der südamerikanische Kontinent sowie Bangladesch, Bhutan, Indien, Myanmar, Nepal, Pakistan, Sri Lanka und Vietnam) müssen trotz Nachweis von PCR-Test oder Impfung einen weiteren PCR-Test bei Einreise am Flughafen Kairo vornehmen.
Für direkt nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Marsa Matrouh einreisende Touristen besteht die Möglichkeit, den erforderlichen PCR-Test kostenpflichtig bei Einreise an den jeweiligen Flughäfen vornehmen zu lassen. Für die Wartezeit bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses gilt eine verpflichtende Quarantäne (z.B. im Hotelzimmer). Bei einem positiven Test erfolgen Quarantänemaßnahmen. Die Umsetzung der Quarantänemaßnahmen ist uneinheitlich. Wegen begrenzter Kapazitäten kann es zu Wartezeiten bei der Testung in den Flughäfen und der Ausgabe der Testergebnisse kommen. An Flughäfen ist mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen zu rechnen. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden. Mitunter ist die Vorlage der Gesundheitskarte bereits beim Check-In in Deutschland erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Weiterreise oder Durchreise in andere Länder kann eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden sein. Die Vorschriften für die Durchführung dieser Tests können restriktiver sein, als das Zielland vorschreibt.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr findet wieder statt, jedoch nur in eingeschränktem Maße. Reisemöglichkeiten im Land können im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt oder an Bedingungen wie z.B. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests geknüpft sein.
Beschränkungen im Land
Ämter und öffentliche Einrichtungen sowie Sportstätten, Parks, Museen, Gastronomie und Geschäfte können in ihren Öffnungszeiten eingeschränkt sein.
Bei Reisen im Land können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass Sie bei Ankunft eine ausgefüllte Gesundheitskarte benötigen, die mitunter bereits beim Check-In in Deutschland erforderlich ist.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und betreiben Sie aufgrund der erheblichen Infektionsgefahr „social distancing“. Vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich Menschen auf engem Raum versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
• Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.
Äthiopien - Einstufung Äthiopiens als Hochrisikogebiet ab 26.09.2021
Mit Wirkung vom 26. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äthiopien gewarnt.
Epidemiologische Lage
Äthiopien ist von COVID-19 stark betroffen. Das Gesundheitssystem ist sehr belastet. Mit Wirkung vom 26. September 2021 ist Äthiopien als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ethiopian Public Health Institute, die COVID-19-Monitoring-Seite zu aktuell geltenden COVID-19-Präventionsmaßnahmen sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf dem Luftweg ist möglich. Die Landesgrenzen sind aufgrund der Militäraktion in Tigray weiterhin teilweise geschlossen. Für mit COVID-19 infizierte Personen ist die Einreise verboten.
Die geltenden Bestimmungen werden von den äthiopischen Behörden in der Praxis oft uneinheitlich umgesetzt, sodass es vor Ort zu Abweichungen bei den unten geschilderten Maßgaben kommen kann.
Aktuell müssen Einreisende ab zehn Jahren ein negatives PCR-Testzertifikat vorlegen. Der Zeitpunkt der Testung darf nicht mehr als 120 Stunden zurückliegen. Die Negativbescheinigung sollte in englischer Sprache ausgestellt sein und deutlich ausweisen, dass es sich um einen PCR-Test handelt.
Nach Einreise gilt eine siebentägige Selbstisolation in privater Unterkunft oder Hotels auf Selbstkostenbasis.
Bei Vorlage eines negativen PCR-Tests bestehen Ausnahmen von der siebentägigen Quarantäne für:
• Reisende, die eine vollständige Impfung nachweisen können;
• Reisende, die einen Genesenennachweis vorlegen, der nicht älter als 90 Tage ist.
• Personen, die mit einem Touristenvisum einreisen (ggf. wird ohne Impf- bzw. Genesenennachweis ein weiterer PCR-Test bei Ankunft durchgeführt). Inhaber von Diplomatenpässen, Diplomaten sind von der Pflicht der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses befreit. Sollten sie ohne PCR-Test einreisen und keinen PCR-Test bei Ankunft machen, haben sie sich für 14 Tage in Heimquarantäne zu begeben.
Laut einer Regelung vom 2. Juni 2021 benötigen Reisende für die Einreise ein negatives PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform. Diese Regelung wird bislang nicht durchgesetzt.
Reisende mit COVID-19-Symptomen werden für weitere Maßnahmen in nicht-klinischen staatlichen Einrichtungen oder staatlichen Krankenhäusern isoliert. In diesen Einrichtungen ist eine konsularische Betreuung/Zugang der deutschen Botschaft in Addis Abeba nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitpassagiere dürfen den Flughafen nicht verlassen.
Bei einem Transitaufenthalt von über 24 Stunden erfolgt bis zum Weiterflug i.d.R. eine Quarantäne auf Kosten des Reisenden in einem von der Fluglinie bestimmten Hotel.
Reiseverbindungen
Es bestehen Direktflugverbindungen mit Ethiopian Airlines von und nach Frankfurt.
Beschränkungen im Land
Versammlungen einschließlich religiöse Feiern und Veranstaltungen von mehr als 50 Personen sind verboten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im öffentlichen Bereich vorgeschrieben. In einzelnen Bundesstaaten können weitergehende Einschränkungen wie Verkehrsbeschränkungen gelten. Hotels, Gaststätten, Kinos und Clubs sind unter Auflagen weiter geöffnet. Es bestehen keine Erfahrungswerte, inwieweit die Nichtbeachtung der Regeln auch zu Maßnahmen gegenüber den anwesenden Gästen führt.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Algerien - Entlistung Algeriens als Hochrisikogebiet ab 17.10.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Algerien gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Algerien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Algerien ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 gilt dies nicht mehr. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die algerische Presseagentur und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Algerien ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Land- und Seegrenzen bleiben weiterhin für den regulären Personenverkehr geschlossen.
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test, nicht älter als 36 Stunden (ab Entnahme des Abstrichs), nachzuweisen und ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt vorzulegen. Zusätzlich wird nach Ankunft in Algier am Flughafen ein Antigentest durchgeführt, der für alle Reisenden verpflichtend ist. Der kostenpflichtige Test kann in Landeswährung (1.600 Dinar),in Devisen (10 €; 12 USD) oder online bezahlt werden.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests und zur Durchführung eines Antigentests besteht auch für Geimpfte oder Genesene.
Durch- und Weiterreise
Der nationale Flugverkehr findet statt. Der öffentliche Personenverkehr ist an den Wochenenden zwischen den einzelnen Wilayas (Amtsbezirke) und innerhalb der Wilayas eingestellt. Taxis verkehren normal, allerdings nicht während der nächtlichen Ausgangssperre.
Reiseverbindungen
Es finden regelmäßig Flüge von und nach Algerien statt.
Beschränkungen im Land
In vielen Provinzen, darunter Algier und Oran, besteht eine nächtliche Ausgangssperre. Öffentliche Strände, Kultur- und Sporteinrichtungen sind geschlossen. Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit auch kurzfristig weitere einschränkende Anordnungen verfügen.
Hygieneregeln
Außerhalb der eigenen Wohnung gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen. Zu anderen Personen muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Meter eingehalten werden.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Gendarmerie) kontrolliert.
Antigua und Barbuda - Einstufung Antigua und Barbudas als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021
Mit Wirkung vom 19. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Antigua und Barbuda gewarnt.
Epidemiologische Lage
Antigua und Barbuda ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen ist hoch, weshalb Antigua und Barbuda mit Wirkung vom 19. September 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO und die offizielle Website der Regierung von Antigua und Barbuda .
Einreise
Reisende ab fünf Jahren müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen. Außerdem wird eine Quarantäne von bis zu 14 Tagen angeordnet. Für vollständig geimpfte Personen gelten Ausnahmen. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden isoliert untergebracht. Über deren Aufenthalt entscheidet die Gesundheitsbehörde. Das lokale Gesundheitsamt behält sich innerhalb der ersten 14 Aufenthaltstage für alle Reisenden stichprobenartige Kontrollen und ggf. auch PCR-Tests vor. Zur Überwachung von Quarantäneauflagen werden GPS-Armbänder eingesetzt. Detaillierte Reiseinformationen veröffentlicht die Regierung in ihrem Travel Advisory.
Für Personen mit einem Voraufenthalt in Brasilien, Indien oder Südafrika innerhalb der letzten 14 Tage ist die Einreise bis auf weiteres nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Reisende müssen auch für eine Durchreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als sieben Tage sein darf.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen ist geöffnet. Der Schiffsverkehr ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine nächtliche Ausgangssperre. Weitere Einschränkungen sind den Regulations zu entnehmen.
Hygieneregeln
Die örtlichen Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.
Armenien - Einstufung Armeniens als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021
Mit Wirkung vom 19. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Armenien gewarnt.
Epidemiologische Lage
Armenien ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 19. September 2021 ist Armenien als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das armenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Armenien ist mit einem im Ausland durchgeführten negativen PCR-Test erlaubt, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Ergebnis des ausländischen Tests muss auf Englisch, Russisch oder Armenisch vorliegen. Anstelle des PCR-Tests kann auch ein vollständiger Impfnachweis gegen COVID-19 vorgelegt werden, dessen zweite Impfung spätestens 14 Tage vor Einreise erfolgt ist. Für Kinder unter einem Jahr ist kein PCR-Test erforderlich. Ohne Nachweis eines solchen ausländischen Tests müssen sich Reisende einem kostenpflichtigen Test am Flughafen in Eriwan unterziehen und sich bis zur Vorlage eines negativen Testergebnisses in Selbstisolation begeben. Entsprechende Teststellen sind in der Ankunftshalle eingerichtet. Eine Einreise nach Armenien ohne Test ist nicht gestattet.
Bei der Einreise müssen Reisende eine Erklärung zu ihrem Gesundheitsstatus vorlegen bzw. ausfüllen.
Weiterführende Informationen bietet die Webseite des armenischen Außenministeriums.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zwischen Armenien und Georgien ist an beiden Grenzübergangsstellen (Bagratashen-Sadakhlo und Bavra-Ninotsminda) wieder geöffnet. Detaillierte Informationen zu den Einreisebestimmungen von Armenien nach Georgien bietet die Webseite des georgischen Außenministeriums. Die Landgrenze in den Iran ist nur unter strengen Gesundheitsauflagen passierbar. Die Grenzen in die Türkei und nach Aserbaidschan sind seit Jahren dauerhaft geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Eriwan ist geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen aufgrund der COVID-19-Pandemie keine besonderen Beschränkungen innerhalb des Landes.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind zu beachten und in geschlossenen Räumen und im Freien ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Aserbaidschan - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Aserbaidschan ist von COVID-19 stark betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige auch ohne vorherige Sondergenehmigung möglich (s. Einreise und Zoll). Bei der Einreise muss bereits beim Check-in einen Nachweis über das Vorliegen einer vollständigen Impfung oder ein Genesenennachweis und ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen ausreichend (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder von einem Jahr bis 18 Jahren benötigen einen negativen PCR-Test. Für Kinder unter einem Jahr ist kein Nachweis nötig. Eine Selbstisolation nach Einreise ist nicht erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Charterflüge zwischen Baku und Istanbul sowie nach Ankara und Izmir werden durchgeführt. Eine Flugverbindung mit Frankfurt wurde wieder aufgenommen. Darüber hinaus gibt es weitere Charterflüge z.B. nach London, Tiflis, Moskau und Kiew. Für einen Weiterflug nach Deutschland ist jedoch in der Regel ein neuer Check-in, verbunden mit Gepäckabholung und Einreise in das Transitland, erforderlich. Die jeweiligen Einreiseerfordernisse sind dabei zu beachten.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis 1. November 2021 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen, Fitnessstudios, Restaurants und Cafés sind geöffnet. Seit dem 1. September 2021 gelten für Ungeimpfte Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z. B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, große Einkaufszentren, Hochschulbesuch). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und insbesondere auch im ÖPNV.
Australien - Änderung Einreise
Die Einreise von ausländischen Touristen bleibt mindestens bis 2022 ausgesetzt. Quelle: diverse Medien, u.a. Nordbayern
Bangladesch - Entlistung Bangladeschs als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021
Epidemiologische Lage
Bangladesch ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Das Infektionsgeschehen weist gemäß den offiziellen Zahlen eine sinkende Tendenz auf. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende benötigen zur Einreise ein Visum und einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt, Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Investoren.
Es gelten unterschiedliche Quarantäneregeln für Reisende. Bangladesch nimmt eine Einteilung in drei Kategorien vor. Deutschland ist zur Zeit in Kategorie C eingeteilt. Nach Einreise müssen sich Reisende aus Deutschland für 14 Tage in Heimquarantäne begeben. Weitere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen, Kategorisierung und den unterschiedlichen Quarantäneregeln werden auf der Webseite der zivilen Luftfahrtbehörde von Bangladesch veröffentlicht.
Für die Ausreise wird von Staatsangehörigen Bangladeschs und Ausländern, die sich länger als 14 Tage im Land aufgehalten haben, ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, verlangt. Der Test muss in einem Labor durchgeführt werden, das von der Regierung freigegeben worden ist.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist nicht beeinträchtigt. Der öffentliche überregionale Personentransport (Busse, Züge, Fähren, etc.), der öffentliche Nachverkehr und der nationale Flugverkehr wurden wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Einkaufszentren und Märkte dürfen unter Beachtung der Hygieneregeln von 10 bis 20 Uhr öffnen.
Lebensmittelgeschäfte und Restaurants können von 8 bis 20 Uhr mit halber Kapazität geöffnet bleiben.
Supermärkte und Apotheken dürfen eingeschränkt öffnen.
Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Auch in Geschäften, Supermärkten, in Shopping-Malls sowie auf Märkten ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
Barbados - Einstufung Barbados als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021
Mit Wirkung vom 19. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Barbados gewarnt.
Epidemiologische Lage
Barbados ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen ist hoch, weshalb Barbados mit Wirkung vom 19. September 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die epidemiologische Einstufung sowie die Einreisemodalitäten können sich in Abhängigkeit von der Infektionslage schnell ändern. Je nach Impfstatus und Herkunftsland gelten unterschiedliche Regeln. Sie werden jeweils aktuell in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht.
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, müssen diesen mindestens 72 Stunden vor Ausreise per E-Mail beantragen.
Durch- und Weiterreise
Reisende müssen auch für die Durchreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Weitere Transitregeln werden jeweils in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, kurzfristige Flugausfälle sind aber jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Es gibt eine nächtliche Ausgangssperre und diverse Personenzahlbeschränkungen und Hygienevorgaben für öffentliche Bereiche wie z.B. Bars, Restaurants, Fitness-Clubs, ÖPNV. Einzelheiten veröffentlicht der Government Information Service.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in öffentlichen Gebäuden, Geschäften etc. besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Freien und an Stränden entfällt diese Pflicht. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Belarus - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 03.10.2021
Mit Wirkung vom 3. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belarus gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belarus ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen weist eine deutlich steigende Tendenz auf; das Gesundheitssystem gerät zunehmend unter Druck. Mit Wirkung vom 3. Oktober 2021 ist Belarus als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das belarussische Informationsportal StopCOVID und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Je nach Einreiseweg bestehen unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Die Einreise für Ausländer über den internationalen Flughafen Minsk ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Die Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. Hierzu gelten folgende Ausnahmen:
• Ausländer, die Ehegatten, Eltern oder Kinder von belarussischen Staatsangehörigen sind,
• Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder Arbeitsnachweis,
• Ausländer, die aufgrund einer schweren Krankheit oder des Todes einer nahestehenden Person einreisen wollen,
• Ausländer mit Diplomaten- oder Dienstpässen und Mitglieder offizieller Delegationen,
• Personen, die im internationalen Güterverkehr beschäftigt sind,
• Bürger der russischen Föderation, die im Transit in ihren Heimatstaat reisen.
Von Personen, die auf dem Landweg einreisen, wird ein Nachweis des Aufenthaltszwecks in Belarus verlangt, der in russischer oder belarussischer Übersetzung mit notarieller Beglaubigung vorzulegen ist.
Sowohl für die Einreise über den internationalen Flughafen Minsk als auch für die Einreise auf dem Landweg gelten zudem nachstehende pandemiebedingte Vorgaben:
Nach Informationen des belarussischen Gesundheitsministeriums ist Deutschland als Risikogebiet eingestuft. Für Einreisende aus Deutschland gilt trotz Vorlage eines negativen PCR-Tests eine siebentägige Isolationspflicht. Bei Vorlage eines COVID-Impfzertifikats (Ausstellungsdatum frühestens ein Monat und nicht älter als 12 Monate vor Einreisedatum) entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests sowie zur Selbstisolation. Das Impfzertifikat ist in Papierform in Belarussisch, Russisch und/oder Englisch vorzulegen und muss Namen, Vornamen und das Datum der letzten Impfung enthalten. Personen, die zum Zwecke einer COVID-Impfung nach Belarus einreisen, sind ebenfalls von der Selbstisolation befreit.
Ausländer ab einem Alter von sechs Jahren, die weder über ein COVID-19-Impfzertifikat verfügen, noch einen befristeten oder ständigen Wohnsitz in Belarus haben, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Über das negative Testergebnis muss das Original eines medizinischen Attests (in russischer, belarussischer, oder englischer Sprache) vorgelegt werden. Aus dem Befund müssen Name, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) hervorgehen. Das Attest kann auch der Ausdruck eines elektronischen Testergebnisses sein, muss aber Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde beinhalten. Die belarussischen Grenzbehörden können bei Nichtvorliegen des negativen Testergebnisses die Einreise verweigern. Ein nachträglicher Test (z.B. am Flughafen Minsk) ist nicht vorgesehen. Es gilt eine Ausreisesperre für belarussische Staatsangehörige sowie für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in Belarus für alle Grenzübergänge auf dem Landweg, nicht aber für den Flugverkehr.
Nähere Informationen, auch zu Ausnahmefällen, können der Seite des belarussischen Grenzschutzes entnommen werden.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise auf dem Landweg über Polen nach Deutschland ist grundsätzlich möglich.
Die im Juli 2021 angekündigte Schließung der Landgrenze zur Ukraine wurde bislang nicht offiziell umgesetzt (siehe Empfehlungen).
Reiseverbindungen
Es bestehen grundsätzlich direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus, s. Aktuelles/Flugeinschränkungen.
Busverbindungen zwischen Belarus und Deutschland unterliegen COVID-19 bedingten Einschränkungen. Bahnverbindungen bestehen derzeit nicht.
Beschränkungen im Land
Es bestehen – abgesehen von der Masken- und Selbstisolationspflicht nach Einreise – keine einschränkenden COVID-19-Maßnahmen.
Hygieneregeln
In Minsk und anderen Städten bzw. Bezirken gilt eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Maskenpflicht gilt u. a. in Banken, Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der belarussischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten können Sie sich über das belarussische Gesundheitsministerium oder dessen COVID-Hotline informieren (+ 375 29 156 85 65).
• Kontaktieren Sie vor dem Überqueren der Grenze zu der Ukraine die 24-Stunden-Hotline +375 17 365 26 12 des belarussischen Grenzschutzes für aktuelle Informationen.
Belgien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form" (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Der elektronische Nachweis soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Belgien eine Einstufung in „rote“, „orange“ und „grüne“ Regionen vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Regionen in Deutschland sind überwiegend als „rot“ eingestuft. „Orange“ eingestuft ist das Bundesland Schleswig-Holstein. Da sich die Einstufungen rasch ändern können, empfiehlt sich eine Überprüfung vor einer geplanten Abreise.
Einreisende aus orangen und grünen Regionen unterliegen keiner Test- und Quarantänepflicht, sofern sie symptomfrei sind. Reisende aus einer jetzt oder in den letzten 14 Tagen als „rot“ eingestuften Region innerhalb der EU müssen bei Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU als Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer Genesung (positiver PCR-Test innerhalb der letzten 180 Tage) oder einer negativen PCR-Testung mit sich führen. Die Abstrichentnahme des PCR-Tests darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Zusätzlich muss ein Test am siebten Tag nach Einreise durchgeführt werden. Eine Quarantänepflicht besteht nicht.
Kinder unter 12 Jahre sowie Grenzgänger/-pendler sind von der Testpflicht befreit. Ebenso befreit sind Personen, die aus einer roten Zone innerhalb der EU mit Kfz, Zug oder Bus einreisen und weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben.
Reisende aus einem „rot“ eingestuften Land außerhalb der EU, die vollständig mit einem in der EU anerkannten Impfstoff geimpft oder genesen sind, begeben sich in Quarantäne und lassen sich am ersten oder zweiten Tag ihres Aufenthalts testen. Die Quarantäne endet mit negativem Testergebnis. Ein erneuter PCR-Test ist am siebten Tag nach Einreise erforderlich. Reisende, die weder geimpft noch genesen sind, müssen max. 72 Stunden vor Reiseantritt einen PCR-Test durchführen. Sie begeben sich nach Einreise für zehn Tage in Quarantäne und lassen sich am ersten und am siebten Tag testen. Die Quarantäne endet mit einem negativen Testergebnis des zweiten Tests nach Einreise.
In der Region Brüssel-Hauptstadt gilt für Reisende aus einer roten Zone innerhalb/außerhalb der EU, die nicht geimpft oder genesen sind, zusätzlich zur Testpflicht eine Quarantäne von zehn Tagen. Diese kann durch einen negativen PCR-Test am siebten Tag nach Einreise verkürzt werden.
Eine aktuelle Übersicht der belgischen Reiseregelungen finden Sie auf dieser Webseite.
Durch- und Weiterreise
Es gelten keine Beschränkungen für Personen, die aus einer orangen oder grünen Region zur Durchreise einreisen. Personen, die aus einer „roten Region“ kommen und innerhalb von 48 Stunden durch Belgien durchreisen, benötigen keinen negativen PCR-Test. Wenn Fluggesellschaften oder das Zielland allerdings einen PCR-Test fordern, muss ein negativer PCR-Test beim Boarding vorgewiesen werden.
Je nach genutztem Verkehrsmittel und Aufenthaltsdauer muss ggf. das „Passenger Locator Form “ (PLF) ausgefüllt werden.
Reiseverbindungen
Es gibt keine Einschränkungen im grenzüberschreitenden Flug-, Zug- und Busverkehr.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Hotels, Ferienparks, Restaurants, Cafés, Vergnügungsparks und Diskotheken sind unter Auflagen geöffnet. Es gibt keine Beschränkungen mehr für private Treffen. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sport sind sowohl in Innenräumen als auch im Freien unter Auflagen erlaubt. Der Besuch einer Großveranstaltung oder einer Diskothek ist nur mit dem Digitalen COVID-Zertifikat der EU (in Belgien bezeichnet als Covid Safe Ticket, CST) als Nachweis der Impfung, Genesung oder Testung möglich.
Mit Wirkung vom 15. Oktober 2021 ist in der Region Brüssel-Hauptstadt auch für den Zugang zu Restaurants, Fitnessstudios, Messen, Kongressen und Kulturveranstaltungen (inkl. Kino) die Vorlage des Covid Safe Tickets für Personen ab 16 Jahren verpflichtend. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen zwischen 50,- und 500,- €. Bei Großveranstaltungen und für Besuche in Krankenhäusern und Altersheimen ist das Covid Safe Ticket schon ab 12 Jahren notwendig. Weitere Informationen zu Testzentren in Brüssel .
In der Wallonie wird eine ähnliche Regelung im Laufe des Monats Oktober erwartet. In Flandern ist sie derzeit nicht geplant, aber auch dort können Großveranstaltungen und Diskotheken nur mit Covid Safe Ticket besucht werden.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter. In der Region Brüssel-Hauptstadt und der Wallonie besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen und Bahnhöfen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, bei körpernahen Dienstleistungen, in Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. In Flandern besteht Maskenpflicht nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen, an Flughäfen und bei körpernahen Dienstleistungen sowie bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Belize - Einstufung Belizes als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021, Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belize wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belize ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen weist eine steigende Tendenz auf. Belize ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Regierung von Belize und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen von Belize City ist für den internationalen Reiseverkehr geöffnet. Die westlichen (Benque Viejo del Carmen) und nördlichen (Santa Elena) Landgrenzen wurden für die Einreise von ausländischen Touristen geöffnet (täglich zwischen 8 und 16 Uhr). Gegen COVID-19 Geimpfte und Kinder ab fünf Jahren, die am internationalen Flughafen Philipp Goldson in Belize City ankommen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 96 Stunden ist. Unter Umständen werden auch gängige Antigen-Schnelltests (z. Bsp.: Sofia, SD Biosensor, ABBOTT (Panbio) akzeptiert; weitere Auskünfte zu den anerkannten Tests geben die belizischen Behörden. Bei Einreise auf dem Landweg werden COVID-19-Schnelltests an der Grenze auf Kosten des Reisenden (50,- USD pro Person) durch die belizischen Behörden durchgeführt; andere Tests werden nicht anerkannt. Der Aufenthalt und das Reisen im Land sind nur bei „Gold Standard Hotels“ bzw. im „Tourism Safe Corridor“ mit zertifizierten Reiseunternehmen gestattet. Entsprechende Reisebuchungen müssen bei der Einreise nachgewiesen werden. Bei Einreise auf dem Landweg müssen Buchungen von mindestens drei Übernachtungen in zertifizierten Hotels in Belize nachgewiesen werden.
Für ausländische Personen mit Wohnsitz, Immobilien oder Geschäftsinteressen in Belize gibt es von den genannten Regelungen und Beschränkungen abweichende Regelungen.
Weitergehende Informationen, z. B. auch für die Einreise auf dem Seeweg (Yachten bis 100 BRT), finden Sie auf der Webseite der belizischen Tourismuskammer.
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Seegrenzen sind für die direkte Durch- und Weiterreise geschlossen. Für touristische Aufenthalte siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Das Reisen im Land ist nur mit zertifizierten Reiseunternehmen gestattet. Touristen dürfen keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.
Beschränkungen im Land
Der Aufenthalt und das Reisen im Land sind nur bei „Gold Standard Hotels“ bzw. im „Tourism Safe Corridor“ mit zertifizierten Reiseunternehmen gestattet. Entsprechende Reisebuchungen müssen nachgewiesen werden. Es bestehen nächtliche Ausgangsbeschränkungen zwischen 19 und 4 Uhr (ab 21 Uhr nur in den touristischen Gebieten von San Pedro, Caye Caulker, Placencia und Hopkins). Weitere Beschränkungen sind möglich. An den beiden Sonntagen 26. September 2021 sowie am 3. Oktober 2021 wurde eine ganztägige Ausgangssperre verhängt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und zur Wahrung eines Mindestabstands von zwei Meter zu anderen Personen.
Benin - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Reisende, die Benin auf dem Luftweg erreichen, werden direkt nach Ankunft einem PCR-Test unterzogen und anschließend bis zum Vorliegen der Laborergebnisse nach ca. 48 Stunden ohne Auflagen entlassen. Bei einem positiven Testergebnis wird Quarantäne zu Hause angeordnet. Die Einweisung in vorgesehene Behandlungseinrichtungen erfolgt nur bei schweren Symptomen. Die Kosten betragen CFA 50.000,- (ca. 77 EURO) und müssen vor Antritt der Reise bei den Behörden von Benin online beglichen werden. Mitgebrachte Testergebnisse werden nicht anerkannt.
24 bis 72 Stunden vor Ausreise aus Benin ist nochmals ein COVID-Test durchzuführen, bei dem erneut Kosten i.H.v. CFA 50.000,- anfallen. Bei einem positiven PCR-Testergebnis wird ausnahmslos die Ausreise verweigert. Positiv Getestete müssen zunächst eine 14-tägige Quarantäne absolvieren und anschließend zwei negative Testergebnisse vorlegen, bevor die Ausreise gestattet wird.
Reisenden wird empfohlen, sich bereits vor Antritt der Reise für den COVID-19-Test online zu registrieren und die Gebühren zu begleichen.
Die Ein- und Durchreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Europa und Benin findet regelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Die Teilnahme an Veranstaltungen, Seminaren, Versammlungen, etc. ist nur Geimpften gestattet. Ansonsten gelten keine nennenswerten Einschränkungen.
Hygieneregeln
Für Benin gelten landesweit die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken.
Empfehlungen
• Die Botschaft von Benin in Berlin hat ihren Betrieb eingestellt. Bei dringend notwendigen Reisen erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den Honorarkonsuln von Benin in München, Saarbrücken oder in Köln oder auf der Webseite der Regierung von Benin zu den aktuellen Einreisebestimmungen und bei den Fluggesellschaften zu Flugverbindungen.
Botswana - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Botsuana ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die botsuanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Botsuana ist unter Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Bei der Einreise wird in der Regel ein weiterer Schnelltest vorgenommen.
Durch- und Weiterreise
Alle Grenzübergänge an den Landesgrenzen sind derzeit geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wird sukzessive wieder aufgenommen. Regulärer Flugverkehr besteht von und nach Gaborone, Maun und Kasane.
Beschränkungen im Land
Aufgrund rückläufiger Fallzahlen wurde der seit Monaten bestehende Ausnahmezustand mit Ausgangssperre seit 1. Oktober 2021 aufgehoben. Alle Schulen, Geschäfte, Restaurants und Hotels können unter Beachtung der Hygieneregeln (s.u.) normal geöffnet und betrieben werden. Reisen innerhalb Botsuanas sind unter Beachtung der Hygieneregeln wieder uneingeschränkt möglich.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Hygieneregeln sind zu beachten. Es finden Temperaturkontrollen statt.
Brasilien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Brasilien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die brasilianische Gesundheitsbehörde ANVISA und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreise und Transit von Ausländern auf dem Luftweg sind grundsätzlich gestattet. Reisende, die nach Brasilien ein- oder durchreisen, sind verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie ein negatives PCR-Test- oder Antigen-Schnelltestergebnis in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache nachzuweisen. Der Test darf frühestens 72 Stunden und der Antigen-Schnelltest frühestens 24 Stunden vor Abflug erfolgt sein. Zudem müssen Reisende eine Gesundheitserklärung (ausgedruckt oder in elektronischer Form in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache) beim Check-in vorlegen, die frühestens 24 Stunden vor Abflug ausgefüllt worden sein darf. Die Gesundheitserklärung kann auf der Webseite der brasilianischen Gesundheitsbehörde abgerufen werden.
Einreisen von Ausländern über die Landgrenzen sind weiterhin untersagt; einzig die Einreise auf dem Landweg aus Paraguay ist unter Beachtung der geltenden brasilianischen Einreisebestimmungen gestattet. Weitere Ausnahmen für die Einreise über die Landgrenzen gelten auch für Personen, die über einen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen.
Durch- und Weiterreise
Internationaler Flughafentransit ist möglich, sofern der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und eine Einreiseberechtigung für das Zielland vorliegt. Auch Transitreisende sind verpflichtet, ein negatives PCR-Test- oder Antigen-Schnelltestergebnis und eine Gesundheitserklärung beim Check-in gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen.
Reiseverbindungen
Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. In den meisten öffentlichen Gebäuden finden Temperaturmessungen als Einlasskontrolle statt.
Hygieneregeln
In allen öffentlichen Räumen, auch im Freien, besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen muss eingehalten werden.
Empfehlungen
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, nehmen Sie vor Reiseantritt Kontakt mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung auf.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der brasilianischen Regierung.
• Reisen Sie neben Ihrem Digitalen COVID-Zertifikat der EU auch mit Ihrem deutschen/internationalen Impfausweis im Original, da für den Besuch von Sehenswürdigkeiten, Theatern, etc. in einigen Städten (z.B. Rio de Janeiro, São Paulo) eine vollständige Impfung gegen COVID-19 nachzuweisen ist.
Brunei Darussalam - Änderung Epidemiologische Lage
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brunei Darussalam wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen abgeraten.
Mit Wirkung vom 10. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brunei-Darussalam gewarnt.
Epidemiologische Lage
Brunei Darussalam ist von COVID-19 stark betroffen. Brunei Darussalam ist mit Wirkung vom 10. Oktober 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft Aktuelle detaillierte Zahlen bieten das bruneiische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländischen Staatsangehörigen ist die Einreise und der Transit nach/durch Brunei nur aus dringenden Gründen gestattet. Die Ausnahmetatbestände müssen vor Reiseantritt genehmigt werden und umfassen Reisen aus geschäftlichen Gründen, Fachkräfte, Reisen von Familienangehörigen, medizinischer Aufenthalt, Studierende, sowie begründete Notfälle.( Der hierzu erforderliche „Entry Travel Pass“ muss spätestens acht Arbeitstage vor Reisebeginn von der in Brunei ansässigen Firma/Agentur/Person online beim bruneiischen Prime Ministers Office gestellt werden. Touristische Reisen sind weiterhin nicht möglich.
Bei Einreise ist das Ergebnis eines innerhalb von 72 Stunden vor Abreise durchgeführten PCR-Tests vorzulegen. Auch die Ausreise aus Brunei erfordert eine vorherige Genehmigung. Seit dem 1. August 2021 dürfen nur geimpfte Personen aus Brunei ausreisen. Dies gilt auch für Deutsche mit Wohnsitz in Brunei.
Einreisende aus Deutschland müssen derzeit für 14 Tage in Quarantäne (Hotelunterkunft) und werden auf COVID-19 getestet. Die Kosten hierfür sind durch den Reisenden zu tragen. In Einzelfällen konnte bei Nachweis eines vollständigen Impfschutzes die Quarantänezeit auf sieben Tage verkürzt werden. Die Zweitimpfung muss dabei mindestens 14 Tage vor der Einreise nach Brunei erfolgt sein, bei Einzelimpfungen (Johnson & Johnson) sind es 28 Tage.
Durch- und Weiterreise
Land-, Luft- und Seegrenzen sind für touristische Reisen weiterhin geschlossen, Transit ist nicht möglich. Seit dem 1. August 2021 ist die Ausreise für Bewohner von Brunei, auch für ausländische Staatsangehörige, nur mit Nachweis (App oder Impfpass) einer vollständig durchgeführten COVID-19-Impfung möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Deutschland ist stark eingeschränkt und derzeit nur über Kuala Lumpur sowie über Singapur von und nach Frankfurt und München möglich. Die bruneiische Luftfahrtgesellschaft Royal Brunei Airlines bietet vereinzelt Direktflüge von und nach London an.
Beschränkungen im Land
Wohnungen sollen nur in dringenden Fällen verlassen werden, Behörden und Firmen arbeiten in Notbesetzungen.
Das Betreten von Geschäften, Restaurants, Sportanlagen, Moscheen und anderen öffentlichen Gebäuden ist nur mittels Anwendung einer Tracking-/Gesundheits- App und nach Temperaturkontrollen möglich. Wegen der neuen Situation lokaler Übertragungen sind seit 7. August 2021 Moscheen, Gebetshäuser, Kinos, Museen, Kinderspielplätze u. a. vorerst bis zum 21.August 2021 geschlossen.
Hygieneregeln
Social Distancing und generelle Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. Seit dem 7. August 2021 gilt Maskenplicht in Innenräumen und grundsätzlich auch draußen, wenn Distanzregeln nicht eingehalten werden können.
Bulgarien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für Einreisende aus den meisten EU-Mitgliedstaaten ist neben der Einreise mit negativem PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) auch die Einreise mit einem negativen Antigentest (nicht älter als 48 Std.), einem Impfzertifikat (frühestens 14 Tage nach der letzten Dosis) oder mit einem Testergebnis, welches eine überstandene COVID-Infektion belegt, erlaubt. Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Test/Nachweis. Personen mit gültigem bulgarischen Aufenthaltstitel und ihre Familienangehörigen sowie bulgarische Staatsangehörige, die keinen Test vorweisen können und/oder aus bestimmten Drittländern einreisen, müssen eine verpflichtende zehntägige Quarantäne einhalten. Alternativ haben bulgarische und EU-Staatsangehörige mit gültigem bulgarischen Aufenthaltstitel die Möglichkeit, den Test bis zu 24 Stunden nach Einreise nachzuholen und mit einem negativen Ergebnis die zehntägige verpflichtende häusliche Quarantäne vorzeitig zu beenden. Dies gilt nicht für Reisende aus bestimmten Drittländern.
Befreit von der Vorlage der o.g. Test- bzw. Impfbescheinigung sind neben Minderjährigen unter 12 Jahren u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Für die Einreise nach Bulgarien auf dem Landweg stehen zurzeit ausschließlich folgende Grenzübergänge zur Verfügung:
• Bulgarisch-rumänische Grenze: die Grenzübergänge Vidin (s. Reiseinfos: Grenzkontrollen), Ruse, Durankulak, Oryahovo und Nikopol.
• Bulgarisch-serbische Grenze: die Grenzübergänge Vrashka Chuka, Kalotina (s. Reiseinfos: Grenzkontrollen), Oltomantsi und Strezimirovtsi.
• Bulgarisch-nordmazedonische Grenze: die Grenzübergänge Gyueshevo, Stanke Lisichkovo und Zlatarevo.
• Bulgarisch-griechische Grenze: die Grenzübergänge Ilinden, Kapitan Petko Voyvoda, Kulata und Makaza.
• Bulgarisch-türkische Grenze: die Grenzübergänge Kapitan Andreevo, Malko Tarnovo und Lesovo.
Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Reiseverbindungen
Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Der epidemiologische Ausnahmezustand gilt zunächst bis zum 30. November 2021. Die Öffnungszeiten und Zutrittsbedingungen öffentlicher Gebäude werden in Abhängigkeit des aktuellen Infektionsgeschehens unter Einhaltung der üblichen Hygiene- und Abstandsregeln kurzfristig angepasst. Gleiches gilt für Geschäfte, Apotheken, Restaurants, Bars, Diskotheken und Klubs.
Hygieneregeln
Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen und auch im Freien, wenn kein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.
Burundi - Einstufung Burundis als Hochrisikogebiet ab 26.09.2021, Änderung Durch- und Weiterreise
Mit Wirkung vom 26. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Burundi gewarnt.
Epidemiologische Lage
Burundi ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen weist gemäß den offiziellen Zahlen eine stark steigende Tendenz auf. Das Gesundheitssystem ist stark belastet, insbesondere bei schwerwiegenden Fällen, die eine Isolierung und medizinische Intensivbetreuung erfordern. Mit Wirkung vom 26. September 2021 ist Burundi als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministère de la Santé Publique und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Flugpassagiere müssen bei Einreise über ein negatives PCR-Testergebnis verfügen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen führen die burundischen Gesundheitsbehörden einen erneuten Test durch, der vor Ort bezahlt werden muss (100,- USD für ausländische Staatsangehörige). Die Zeit bis zum Eingang des Testergebnisses (in der Regel ein bis zwei Tage) muss in Quarantäne an einem selbst gewählten Ort verbracht werden. Ein positiver Test führt zu einer Einweisung in ein örtliches Krankenhaus und Behandlung auf eigene Kosten.
Bei Ausreise ist ebenfalls ein negatives Testergebnis nachzuweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf (Test kostenlos, Zertifikat ca. 25,- €).
Für die Durchführung der Tests bei Einreise am Flughafen Melchior Ndadaye und vor der Ausreise im Institut National de Santé Public (INSP) ist eine vorherige Online-Registrierung erforderlich. Erleichterungen für Geimpfte und Genesene gibt es bisher nicht.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten Demokratische Republik Kongo, Ruanda und Tansania sind mit Ausnahme der Grenzübergänge Gatumba (Demokratische Republik Kongo) sowie Kobero und Mugina (Tansania) für den Personenverkehr geschlossen. Der Corona-Schnelltest an diesen Orten kostet für Ausländer 15,- USD, für Burundier 15.000,- FBu.
Die Seegrenzen sind nur für die Frachtschifffahrt geöffnet.
Reiseverbindungen
Zwischen Bujumbura und Deutschland bestehen in beide Richtungen Umsteigeflugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind größere private Feiern oder Zusammenkünfte aus sozialem Anlass lediglich am Wochenende gestattet. Trotz ihres lediglich empfehlenden Charakters können Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden.
Hygieneregeln
Vor Behörden, Restaurants und größeren Geschäften besteht die Möglichkeit zur Händedesinfektion. Die Handhygieneregeln werden trotz ihres lediglich empfehlenden Charakters – auch abhängig von der Pandemieentwicklung - von einzelnen lokalen Verwaltungen als verbindlich angesehen. Abstandsregeln dagegen haben lediglich Empfehlungscharakter und sind nicht verbindlich. Eine Maskenpflicht besteht für den Besuch in Behörden und im Personennahverkehr.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Ägypten - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ägypten ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Dies gilt auch für die Region Rotes Meer/Hurghada. Ägypten ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise aus Deutschland ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der nachweislich nicht älter als 72 Stunden sein darf, bei Einreise über den Flughafen Frankfurt nicht älter als 96 Stunden. Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Es kann ein QR-Code auf dem Testergebnis verlangt werden, weitere Informationen hierzu erteilen die ägyptischen Behörden. Sollte das Testergebnis keine Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten, ist mit einer Verweigerung der Einreise zu rechnen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Alternativ kann ein Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorgelegt werden. Dabei sind, außer für den Janssen/Johnson&Johnson-Impfstoff, stets zwei Impfdosen erforderlich. Die ägyptischen Behörden erkennen die Impfung einer genesenen Person mit nur einer Impfdosis nicht an. Der Impfnachweis muss den Regeln des Ausstellungslandes entsprechen und einen QR-Code enthalten.
Einreisende aus oder über Länder, in denen die ägyptische Regierung vom Vorkommen einer Virusmutation ausgeht (derzeit der südamerikanische Kontinent sowie Bangladesch, Bhutan, Indien, Myanmar, Nepal, Pakistan, Sri Lanka und Vietnam) müssen trotz Nachweis von PCR-Test oder Impfung einen weiteren PCR-Test bei Einreise am Flughafen Kairo vornehmen.
Für direkt nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Marsa Matrouh einreisende Touristen besteht die Möglichkeit, den erforderlichen PCR-Test kostenpflichtig bei Einreise an den jeweiligen Flughäfen vornehmen zu lassen. Für die Wartezeit bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses gilt eine verpflichtende Quarantäne (z.B. im Hotelzimmer). Bei einem positiven Test erfolgen Quarantänemaßnahmen. Die Umsetzung der Quarantänemaßnahmen ist uneinheitlich. Wegen begrenzter Kapazitäten kann es zu Wartezeiten bei der Testung in den Flughäfen und der Ausgabe der Testergebnisse kommen. An Flughäfen ist mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen zu rechnen. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden. Mitunter ist die Vorlage der Gesundheitskarte bereits beim Check-In in Deutschland erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Weiterreise oder Durchreise in andere Länder kann eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden sein. Die Vorschriften für die Durchführung dieser Tests können restriktiver sein, als das Zielland vorschreibt.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr findet wieder statt, jedoch nur in eingeschränktem Maße. Reisemöglichkeiten im Land können im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt oder an Bedingungen wie z.B. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests geknüpft sein.
Beschränkungen im Land
Ämter und öffentliche Einrichtungen sowie Sportstätten, Parks, Museen, Gastronomie und Geschäfte können in ihren Öffnungszeiten eingeschränkt sein.
Bei Reisen im Land können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass Sie bei Ankunft eine ausgefüllte Gesundheitskarte benötigen, die mitunter bereits beim Check-In in Deutschland erforderlich ist.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und betreiben Sie aufgrund der erheblichen Infektionsgefahr „social distancing“. Vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich Menschen auf engem Raum versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
• Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.
Äthiopien - Einstufung Äthiopiens als Hochrisikogebiet ab 26.09.2021
Mit Wirkung vom 26. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äthiopien gewarnt.
Epidemiologische Lage
Äthiopien ist von COVID-19 stark betroffen. Das Gesundheitssystem ist sehr belastet. Mit Wirkung vom 26. September 2021 ist Äthiopien als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ethiopian Public Health Institute, die COVID-19-Monitoring-Seite zu aktuell geltenden COVID-19-Präventionsmaßnahmen sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf dem Luftweg ist möglich. Die Landesgrenzen sind aufgrund der Militäraktion in Tigray weiterhin teilweise geschlossen. Für mit COVID-19 infizierte Personen ist die Einreise verboten.
Die geltenden Bestimmungen werden von den äthiopischen Behörden in der Praxis oft uneinheitlich umgesetzt, sodass es vor Ort zu Abweichungen bei den unten geschilderten Maßgaben kommen kann.
Aktuell müssen Einreisende ab zehn Jahren ein negatives PCR-Testzertifikat vorlegen. Der Zeitpunkt der Testung darf nicht mehr als 120 Stunden zurückliegen. Die Negativbescheinigung sollte in englischer Sprache ausgestellt sein und deutlich ausweisen, dass es sich um einen PCR-Test handelt.
Nach Einreise gilt eine siebentägige Selbstisolation in privater Unterkunft oder Hotels auf Selbstkostenbasis.
Bei Vorlage eines negativen PCR-Tests bestehen Ausnahmen von der siebentägigen Quarantäne für:
• Reisende, die eine vollständige Impfung nachweisen können;
• Reisende, die einen Genesenennachweis vorlegen, der nicht älter als 90 Tage ist.
• Personen, die mit einem Touristenvisum einreisen (ggf. wird ohne Impf- bzw. Genesenennachweis ein weiterer PCR-Test bei Ankunft durchgeführt). Inhaber von Diplomatenpässen, Diplomaten sind von der Pflicht der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses befreit. Sollten sie ohne PCR-Test einreisen und keinen PCR-Test bei Ankunft machen, haben sie sich für 14 Tage in Heimquarantäne zu begeben.
Laut einer Regelung vom 2. Juni 2021 benötigen Reisende für die Einreise ein negatives PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform. Diese Regelung wird bislang nicht durchgesetzt.
Reisende mit COVID-19-Symptomen werden für weitere Maßnahmen in nicht-klinischen staatlichen Einrichtungen oder staatlichen Krankenhäusern isoliert. In diesen Einrichtungen ist eine konsularische Betreuung/Zugang der deutschen Botschaft in Addis Abeba nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitpassagiere dürfen den Flughafen nicht verlassen.
Bei einem Transitaufenthalt von über 24 Stunden erfolgt bis zum Weiterflug i.d.R. eine Quarantäne auf Kosten des Reisenden in einem von der Fluglinie bestimmten Hotel.
Reiseverbindungen
Es bestehen Direktflugverbindungen mit Ethiopian Airlines von und nach Frankfurt.
Beschränkungen im Land
Versammlungen einschließlich religiöse Feiern und Veranstaltungen von mehr als 50 Personen sind verboten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im öffentlichen Bereich vorgeschrieben. In einzelnen Bundesstaaten können weitergehende Einschränkungen wie Verkehrsbeschränkungen gelten. Hotels, Gaststätten, Kinos und Clubs sind unter Auflagen weiter geöffnet. Es bestehen keine Erfahrungswerte, inwieweit die Nichtbeachtung der Regeln auch zu Maßnahmen gegenüber den anwesenden Gästen führt.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Algerien - Entlistung Algeriens als Hochrisikogebiet ab 17.10.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Algerien gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Algerien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Algerien ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 gilt dies nicht mehr. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die algerische Presseagentur und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Algerien ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Land- und Seegrenzen bleiben weiterhin für den regulären Personenverkehr geschlossen.
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test, nicht älter als 36 Stunden (ab Entnahme des Abstrichs), nachzuweisen und ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt vorzulegen. Zusätzlich wird nach Ankunft in Algier am Flughafen ein Antigentest durchgeführt, der für alle Reisenden verpflichtend ist. Der kostenpflichtige Test kann in Landeswährung (1.600 Dinar),in Devisen (10 €; 12 USD) oder online bezahlt werden.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests und zur Durchführung eines Antigentests besteht auch für Geimpfte oder Genesene.
Durch- und Weiterreise
Der nationale Flugverkehr findet statt. Der öffentliche Personenverkehr ist an den Wochenenden zwischen den einzelnen Wilayas (Amtsbezirke) und innerhalb der Wilayas eingestellt. Taxis verkehren normal, allerdings nicht während der nächtlichen Ausgangssperre.
Reiseverbindungen
Es finden regelmäßig Flüge von und nach Algerien statt.
Beschränkungen im Land
In vielen Provinzen, darunter Algier und Oran, besteht eine nächtliche Ausgangssperre. Öffentliche Strände, Kultur- und Sporteinrichtungen sind geschlossen. Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit auch kurzfristig weitere einschränkende Anordnungen verfügen.
Hygieneregeln
Außerhalb der eigenen Wohnung gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen. Zu anderen Personen muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Meter eingehalten werden.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Gendarmerie) kontrolliert.
Antigua und Barbuda - Einstufung Antigua und Barbudas als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021
Mit Wirkung vom 19. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Antigua und Barbuda gewarnt.
Epidemiologische Lage
Antigua und Barbuda ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen ist hoch, weshalb Antigua und Barbuda mit Wirkung vom 19. September 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO und die offizielle Website der Regierung von Antigua und Barbuda .
Einreise
Reisende ab fünf Jahren müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen. Außerdem wird eine Quarantäne von bis zu 14 Tagen angeordnet. Für vollständig geimpfte Personen gelten Ausnahmen. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden isoliert untergebracht. Über deren Aufenthalt entscheidet die Gesundheitsbehörde. Das lokale Gesundheitsamt behält sich innerhalb der ersten 14 Aufenthaltstage für alle Reisenden stichprobenartige Kontrollen und ggf. auch PCR-Tests vor. Zur Überwachung von Quarantäneauflagen werden GPS-Armbänder eingesetzt. Detaillierte Reiseinformationen veröffentlicht die Regierung in ihrem Travel Advisory.
Für Personen mit einem Voraufenthalt in Brasilien, Indien oder Südafrika innerhalb der letzten 14 Tage ist die Einreise bis auf weiteres nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Reisende müssen auch für eine Durchreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als sieben Tage sein darf.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen ist geöffnet. Der Schiffsverkehr ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine nächtliche Ausgangssperre. Weitere Einschränkungen sind den Regulations zu entnehmen.
Hygieneregeln
Die örtlichen Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.
Armenien - Einstufung Armeniens als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021
Mit Wirkung vom 19. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Armenien gewarnt.
Epidemiologische Lage
Armenien ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 19. September 2021 ist Armenien als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das armenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Armenien ist mit einem im Ausland durchgeführten negativen PCR-Test erlaubt, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Ergebnis des ausländischen Tests muss auf Englisch, Russisch oder Armenisch vorliegen. Anstelle des PCR-Tests kann auch ein vollständiger Impfnachweis gegen COVID-19 vorgelegt werden, dessen zweite Impfung spätestens 14 Tage vor Einreise erfolgt ist. Für Kinder unter einem Jahr ist kein PCR-Test erforderlich. Ohne Nachweis eines solchen ausländischen Tests müssen sich Reisende einem kostenpflichtigen Test am Flughafen in Eriwan unterziehen und sich bis zur Vorlage eines negativen Testergebnisses in Selbstisolation begeben. Entsprechende Teststellen sind in der Ankunftshalle eingerichtet. Eine Einreise nach Armenien ohne Test ist nicht gestattet.
Bei der Einreise müssen Reisende eine Erklärung zu ihrem Gesundheitsstatus vorlegen bzw. ausfüllen.
Weiterführende Informationen bietet die Webseite des armenischen Außenministeriums.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zwischen Armenien und Georgien ist an beiden Grenzübergangsstellen (Bagratashen-Sadakhlo und Bavra-Ninotsminda) wieder geöffnet. Detaillierte Informationen zu den Einreisebestimmungen von Armenien nach Georgien bietet die Webseite des georgischen Außenministeriums. Die Landgrenze in den Iran ist nur unter strengen Gesundheitsauflagen passierbar. Die Grenzen in die Türkei und nach Aserbaidschan sind seit Jahren dauerhaft geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Eriwan ist geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen aufgrund der COVID-19-Pandemie keine besonderen Beschränkungen innerhalb des Landes.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind zu beachten und in geschlossenen Räumen und im Freien ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Aserbaidschan - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Aserbaidschan ist von COVID-19 stark betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige auch ohne vorherige Sondergenehmigung möglich (s. Einreise und Zoll). Bei der Einreise muss bereits beim Check-in einen Nachweis über das Vorliegen einer vollständigen Impfung oder ein Genesenennachweis und ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen ausreichend (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder von einem Jahr bis 18 Jahren benötigen einen negativen PCR-Test. Für Kinder unter einem Jahr ist kein Nachweis nötig. Eine Selbstisolation nach Einreise ist nicht erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Charterflüge zwischen Baku und Istanbul sowie nach Ankara und Izmir werden durchgeführt. Eine Flugverbindung mit Frankfurt wurde wieder aufgenommen. Darüber hinaus gibt es weitere Charterflüge z.B. nach London, Tiflis, Moskau und Kiew. Für einen Weiterflug nach Deutschland ist jedoch in der Regel ein neuer Check-in, verbunden mit Gepäckabholung und Einreise in das Transitland, erforderlich. Die jeweiligen Einreiseerfordernisse sind dabei zu beachten.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis 1. November 2021 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen, Fitnessstudios, Restaurants und Cafés sind geöffnet. Seit dem 1. September 2021 gelten für Ungeimpfte Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z. B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, große Einkaufszentren, Hochschulbesuch). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und insbesondere auch im ÖPNV.
Australien - Änderung Einreise
Die Einreise von ausländischen Touristen bleibt mindestens bis 2022 ausgesetzt. Quelle: diverse Medien, u.a. Nordbayern
Bangladesch - Entlistung Bangladeschs als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021
Epidemiologische Lage
Bangladesch ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Das Infektionsgeschehen weist gemäß den offiziellen Zahlen eine sinkende Tendenz auf. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende benötigen zur Einreise ein Visum und einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt, Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Investoren.
Es gelten unterschiedliche Quarantäneregeln für Reisende. Bangladesch nimmt eine Einteilung in drei Kategorien vor. Deutschland ist zur Zeit in Kategorie C eingeteilt. Nach Einreise müssen sich Reisende aus Deutschland für 14 Tage in Heimquarantäne begeben. Weitere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen, Kategorisierung und den unterschiedlichen Quarantäneregeln werden auf der Webseite der zivilen Luftfahrtbehörde von Bangladesch veröffentlicht.
Für die Ausreise wird von Staatsangehörigen Bangladeschs und Ausländern, die sich länger als 14 Tage im Land aufgehalten haben, ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, verlangt. Der Test muss in einem Labor durchgeführt werden, das von der Regierung freigegeben worden ist.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist nicht beeinträchtigt. Der öffentliche überregionale Personentransport (Busse, Züge, Fähren, etc.), der öffentliche Nachverkehr und der nationale Flugverkehr wurden wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Einkaufszentren und Märkte dürfen unter Beachtung der Hygieneregeln von 10 bis 20 Uhr öffnen.
Lebensmittelgeschäfte und Restaurants können von 8 bis 20 Uhr mit halber Kapazität geöffnet bleiben.
Supermärkte und Apotheken dürfen eingeschränkt öffnen.
Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Auch in Geschäften, Supermärkten, in Shopping-Malls sowie auf Märkten ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
Barbados - Einstufung Barbados als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021
Mit Wirkung vom 19. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Barbados gewarnt.
Epidemiologische Lage
Barbados ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen ist hoch, weshalb Barbados mit Wirkung vom 19. September 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die epidemiologische Einstufung sowie die Einreisemodalitäten können sich in Abhängigkeit von der Infektionslage schnell ändern. Je nach Impfstatus und Herkunftsland gelten unterschiedliche Regeln. Sie werden jeweils aktuell in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht.
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, müssen diesen mindestens 72 Stunden vor Ausreise per E-Mail beantragen.
Durch- und Weiterreise
Reisende müssen auch für die Durchreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Weitere Transitregeln werden jeweils in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, kurzfristige Flugausfälle sind aber jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Es gibt eine nächtliche Ausgangssperre und diverse Personenzahlbeschränkungen und Hygienevorgaben für öffentliche Bereiche wie z.B. Bars, Restaurants, Fitness-Clubs, ÖPNV. Einzelheiten veröffentlicht der Government Information Service.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in öffentlichen Gebäuden, Geschäften etc. besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Freien und an Stränden entfällt diese Pflicht. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Belarus - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 03.10.2021
Mit Wirkung vom 3. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belarus gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belarus ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen weist eine deutlich steigende Tendenz auf; das Gesundheitssystem gerät zunehmend unter Druck. Mit Wirkung vom 3. Oktober 2021 ist Belarus als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das belarussische Informationsportal StopCOVID und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Je nach Einreiseweg bestehen unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Die Einreise für Ausländer über den internationalen Flughafen Minsk ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Die Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. Hierzu gelten folgende Ausnahmen:
• Ausländer, die Ehegatten, Eltern oder Kinder von belarussischen Staatsangehörigen sind,
• Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder Arbeitsnachweis,
• Ausländer, die aufgrund einer schweren Krankheit oder des Todes einer nahestehenden Person einreisen wollen,
• Ausländer mit Diplomaten- oder Dienstpässen und Mitglieder offizieller Delegationen,
• Personen, die im internationalen Güterverkehr beschäftigt sind,
• Bürger der russischen Föderation, die im Transit in ihren Heimatstaat reisen.
Von Personen, die auf dem Landweg einreisen, wird ein Nachweis des Aufenthaltszwecks in Belarus verlangt, der in russischer oder belarussischer Übersetzung mit notarieller Beglaubigung vorzulegen ist.
Sowohl für die Einreise über den internationalen Flughafen Minsk als auch für die Einreise auf dem Landweg gelten zudem nachstehende pandemiebedingte Vorgaben:
Nach Informationen des belarussischen Gesundheitsministeriums ist Deutschland als Risikogebiet eingestuft. Für Einreisende aus Deutschland gilt trotz Vorlage eines negativen PCR-Tests eine siebentägige Isolationspflicht. Bei Vorlage eines COVID-Impfzertifikats (Ausstellungsdatum frühestens ein Monat und nicht älter als 12 Monate vor Einreisedatum) entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests sowie zur Selbstisolation. Das Impfzertifikat ist in Papierform in Belarussisch, Russisch und/oder Englisch vorzulegen und muss Namen, Vornamen und das Datum der letzten Impfung enthalten. Personen, die zum Zwecke einer COVID-Impfung nach Belarus einreisen, sind ebenfalls von der Selbstisolation befreit.
Ausländer ab einem Alter von sechs Jahren, die weder über ein COVID-19-Impfzertifikat verfügen, noch einen befristeten oder ständigen Wohnsitz in Belarus haben, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Über das negative Testergebnis muss das Original eines medizinischen Attests (in russischer, belarussischer, oder englischer Sprache) vorgelegt werden. Aus dem Befund müssen Name, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) hervorgehen. Das Attest kann auch der Ausdruck eines elektronischen Testergebnisses sein, muss aber Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde beinhalten. Die belarussischen Grenzbehörden können bei Nichtvorliegen des negativen Testergebnisses die Einreise verweigern. Ein nachträglicher Test (z.B. am Flughafen Minsk) ist nicht vorgesehen. Es gilt eine Ausreisesperre für belarussische Staatsangehörige sowie für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in Belarus für alle Grenzübergänge auf dem Landweg, nicht aber für den Flugverkehr.
Nähere Informationen, auch zu Ausnahmefällen, können der Seite des belarussischen Grenzschutzes entnommen werden.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise auf dem Landweg über Polen nach Deutschland ist grundsätzlich möglich.
Die im Juli 2021 angekündigte Schließung der Landgrenze zur Ukraine wurde bislang nicht offiziell umgesetzt (siehe Empfehlungen).
Reiseverbindungen
Es bestehen grundsätzlich direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus, s. Aktuelles/Flugeinschränkungen.
Busverbindungen zwischen Belarus und Deutschland unterliegen COVID-19 bedingten Einschränkungen. Bahnverbindungen bestehen derzeit nicht.
Beschränkungen im Land
Es bestehen – abgesehen von der Masken- und Selbstisolationspflicht nach Einreise – keine einschränkenden COVID-19-Maßnahmen.
Hygieneregeln
In Minsk und anderen Städten bzw. Bezirken gilt eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Maskenpflicht gilt u. a. in Banken, Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der belarussischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten können Sie sich über das belarussische Gesundheitsministerium oder dessen COVID-Hotline informieren (+ 375 29 156 85 65).
• Kontaktieren Sie vor dem Überqueren der Grenze zu der Ukraine die 24-Stunden-Hotline +375 17 365 26 12 des belarussischen Grenzschutzes für aktuelle Informationen.
Belgien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form" (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Der elektronische Nachweis soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Belgien eine Einstufung in „rote“, „orange“ und „grüne“ Regionen vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Regionen in Deutschland sind überwiegend als „rot“ eingestuft. „Orange“ eingestuft ist das Bundesland Schleswig-Holstein. Da sich die Einstufungen rasch ändern können, empfiehlt sich eine Überprüfung vor einer geplanten Abreise.
Einreisende aus orangen und grünen Regionen unterliegen keiner Test- und Quarantänepflicht, sofern sie symptomfrei sind. Reisende aus einer jetzt oder in den letzten 14 Tagen als „rot“ eingestuften Region innerhalb der EU müssen bei Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU als Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer Genesung (positiver PCR-Test innerhalb der letzten 180 Tage) oder einer negativen PCR-Testung mit sich führen. Die Abstrichentnahme des PCR-Tests darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Zusätzlich muss ein Test am siebten Tag nach Einreise durchgeführt werden. Eine Quarantänepflicht besteht nicht.
Kinder unter 12 Jahre sowie Grenzgänger/-pendler sind von der Testpflicht befreit. Ebenso befreit sind Personen, die aus einer roten Zone innerhalb der EU mit Kfz, Zug oder Bus einreisen und weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben.
Reisende aus einem „rot“ eingestuften Land außerhalb der EU, die vollständig mit einem in der EU anerkannten Impfstoff geimpft oder genesen sind, begeben sich in Quarantäne und lassen sich am ersten oder zweiten Tag ihres Aufenthalts testen. Die Quarantäne endet mit negativem Testergebnis. Ein erneuter PCR-Test ist am siebten Tag nach Einreise erforderlich. Reisende, die weder geimpft noch genesen sind, müssen max. 72 Stunden vor Reiseantritt einen PCR-Test durchführen. Sie begeben sich nach Einreise für zehn Tage in Quarantäne und lassen sich am ersten und am siebten Tag testen. Die Quarantäne endet mit einem negativen Testergebnis des zweiten Tests nach Einreise.
In der Region Brüssel-Hauptstadt gilt für Reisende aus einer roten Zone innerhalb/außerhalb der EU, die nicht geimpft oder genesen sind, zusätzlich zur Testpflicht eine Quarantäne von zehn Tagen. Diese kann durch einen negativen PCR-Test am siebten Tag nach Einreise verkürzt werden.
Eine aktuelle Übersicht der belgischen Reiseregelungen finden Sie auf dieser Webseite.
Durch- und Weiterreise
Es gelten keine Beschränkungen für Personen, die aus einer orangen oder grünen Region zur Durchreise einreisen. Personen, die aus einer „roten Region“ kommen und innerhalb von 48 Stunden durch Belgien durchreisen, benötigen keinen negativen PCR-Test. Wenn Fluggesellschaften oder das Zielland allerdings einen PCR-Test fordern, muss ein negativer PCR-Test beim Boarding vorgewiesen werden.
Je nach genutztem Verkehrsmittel und Aufenthaltsdauer muss ggf. das „Passenger Locator Form “ (PLF) ausgefüllt werden.
Reiseverbindungen
Es gibt keine Einschränkungen im grenzüberschreitenden Flug-, Zug- und Busverkehr.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Hotels, Ferienparks, Restaurants, Cafés, Vergnügungsparks und Diskotheken sind unter Auflagen geöffnet. Es gibt keine Beschränkungen mehr für private Treffen. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sport sind sowohl in Innenräumen als auch im Freien unter Auflagen erlaubt. Der Besuch einer Großveranstaltung oder einer Diskothek ist nur mit dem Digitalen COVID-Zertifikat der EU (in Belgien bezeichnet als Covid Safe Ticket, CST) als Nachweis der Impfung, Genesung oder Testung möglich.
Mit Wirkung vom 15. Oktober 2021 ist in der Region Brüssel-Hauptstadt auch für den Zugang zu Restaurants, Fitnessstudios, Messen, Kongressen und Kulturveranstaltungen (inkl. Kino) die Vorlage des Covid Safe Tickets für Personen ab 16 Jahren verpflichtend. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen zwischen 50,- und 500,- €. Bei Großveranstaltungen und für Besuche in Krankenhäusern und Altersheimen ist das Covid Safe Ticket schon ab 12 Jahren notwendig. Weitere Informationen zu Testzentren in Brüssel .
In der Wallonie wird eine ähnliche Regelung im Laufe des Monats Oktober erwartet. In Flandern ist sie derzeit nicht geplant, aber auch dort können Großveranstaltungen und Diskotheken nur mit Covid Safe Ticket besucht werden.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter. In der Region Brüssel-Hauptstadt und der Wallonie besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen und Bahnhöfen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, bei körpernahen Dienstleistungen, in Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. In Flandern besteht Maskenpflicht nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen, an Flughäfen und bei körpernahen Dienstleistungen sowie bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Belize - Einstufung Belizes als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021, Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belize wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belize ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen weist eine steigende Tendenz auf. Belize ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Regierung von Belize und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen von Belize City ist für den internationalen Reiseverkehr geöffnet. Die westlichen (Benque Viejo del Carmen) und nördlichen (Santa Elena) Landgrenzen wurden für die Einreise von ausländischen Touristen geöffnet (täglich zwischen 8 und 16 Uhr). Gegen COVID-19 Geimpfte und Kinder ab fünf Jahren, die am internationalen Flughafen Philipp Goldson in Belize City ankommen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 96 Stunden ist. Unter Umständen werden auch gängige Antigen-Schnelltests (z. Bsp.: Sofia, SD Biosensor, ABBOTT (Panbio) akzeptiert; weitere Auskünfte zu den anerkannten Tests geben die belizischen Behörden. Bei Einreise auf dem Landweg werden COVID-19-Schnelltests an der Grenze auf Kosten des Reisenden (50,- USD pro Person) durch die belizischen Behörden durchgeführt; andere Tests werden nicht anerkannt. Der Aufenthalt und das Reisen im Land sind nur bei „Gold Standard Hotels“ bzw. im „Tourism Safe Corridor“ mit zertifizierten Reiseunternehmen gestattet. Entsprechende Reisebuchungen müssen bei der Einreise nachgewiesen werden. Bei Einreise auf dem Landweg müssen Buchungen von mindestens drei Übernachtungen in zertifizierten Hotels in Belize nachgewiesen werden.
Für ausländische Personen mit Wohnsitz, Immobilien oder Geschäftsinteressen in Belize gibt es von den genannten Regelungen und Beschränkungen abweichende Regelungen.
Weitergehende Informationen, z. B. auch für die Einreise auf dem Seeweg (Yachten bis 100 BRT), finden Sie auf der Webseite der belizischen Tourismuskammer.
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Seegrenzen sind für die direkte Durch- und Weiterreise geschlossen. Für touristische Aufenthalte siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Das Reisen im Land ist nur mit zertifizierten Reiseunternehmen gestattet. Touristen dürfen keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.
Beschränkungen im Land
Der Aufenthalt und das Reisen im Land sind nur bei „Gold Standard Hotels“ bzw. im „Tourism Safe Corridor“ mit zertifizierten Reiseunternehmen gestattet. Entsprechende Reisebuchungen müssen nachgewiesen werden. Es bestehen nächtliche Ausgangsbeschränkungen zwischen 19 und 4 Uhr (ab 21 Uhr nur in den touristischen Gebieten von San Pedro, Caye Caulker, Placencia und Hopkins). Weitere Beschränkungen sind möglich. An den beiden Sonntagen 26. September 2021 sowie am 3. Oktober 2021 wurde eine ganztägige Ausgangssperre verhängt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und zur Wahrung eines Mindestabstands von zwei Meter zu anderen Personen.
Benin - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Reisende, die Benin auf dem Luftweg erreichen, werden direkt nach Ankunft einem PCR-Test unterzogen und anschließend bis zum Vorliegen der Laborergebnisse nach ca. 48 Stunden ohne Auflagen entlassen. Bei einem positiven Testergebnis wird Quarantäne zu Hause angeordnet. Die Einweisung in vorgesehene Behandlungseinrichtungen erfolgt nur bei schweren Symptomen. Die Kosten betragen CFA 50.000,- (ca. 77 EURO) und müssen vor Antritt der Reise bei den Behörden von Benin online beglichen werden. Mitgebrachte Testergebnisse werden nicht anerkannt.
24 bis 72 Stunden vor Ausreise aus Benin ist nochmals ein COVID-Test durchzuführen, bei dem erneut Kosten i.H.v. CFA 50.000,- anfallen. Bei einem positiven PCR-Testergebnis wird ausnahmslos die Ausreise verweigert. Positiv Getestete müssen zunächst eine 14-tägige Quarantäne absolvieren und anschließend zwei negative Testergebnisse vorlegen, bevor die Ausreise gestattet wird.
Reisenden wird empfohlen, sich bereits vor Antritt der Reise für den COVID-19-Test online zu registrieren und die Gebühren zu begleichen.
Die Ein- und Durchreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Europa und Benin findet regelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Die Teilnahme an Veranstaltungen, Seminaren, Versammlungen, etc. ist nur Geimpften gestattet. Ansonsten gelten keine nennenswerten Einschränkungen.
Hygieneregeln
Für Benin gelten landesweit die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken.
Empfehlungen
• Die Botschaft von Benin in Berlin hat ihren Betrieb eingestellt. Bei dringend notwendigen Reisen erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den Honorarkonsuln von Benin in München, Saarbrücken oder in Köln oder auf der Webseite der Regierung von Benin zu den aktuellen Einreisebestimmungen und bei den Fluggesellschaften zu Flugverbindungen.
Botswana - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Botsuana ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die botsuanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Botsuana ist unter Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Bei der Einreise wird in der Regel ein weiterer Schnelltest vorgenommen.
Durch- und Weiterreise
Alle Grenzübergänge an den Landesgrenzen sind derzeit geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wird sukzessive wieder aufgenommen. Regulärer Flugverkehr besteht von und nach Gaborone, Maun und Kasane.
Beschränkungen im Land
Aufgrund rückläufiger Fallzahlen wurde der seit Monaten bestehende Ausnahmezustand mit Ausgangssperre seit 1. Oktober 2021 aufgehoben. Alle Schulen, Geschäfte, Restaurants und Hotels können unter Beachtung der Hygieneregeln (s.u.) normal geöffnet und betrieben werden. Reisen innerhalb Botsuanas sind unter Beachtung der Hygieneregeln wieder uneingeschränkt möglich.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Hygieneregeln sind zu beachten. Es finden Temperaturkontrollen statt.
Brasilien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Brasilien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die brasilianische Gesundheitsbehörde ANVISA und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreise und Transit von Ausländern auf dem Luftweg sind grundsätzlich gestattet. Reisende, die nach Brasilien ein- oder durchreisen, sind verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie ein negatives PCR-Test- oder Antigen-Schnelltestergebnis in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache nachzuweisen. Der Test darf frühestens 72 Stunden und der Antigen-Schnelltest frühestens 24 Stunden vor Abflug erfolgt sein. Zudem müssen Reisende eine Gesundheitserklärung (ausgedruckt oder in elektronischer Form in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache) beim Check-in vorlegen, die frühestens 24 Stunden vor Abflug ausgefüllt worden sein darf. Die Gesundheitserklärung kann auf der Webseite der brasilianischen Gesundheitsbehörde abgerufen werden.
Einreisen von Ausländern über die Landgrenzen sind weiterhin untersagt; einzig die Einreise auf dem Landweg aus Paraguay ist unter Beachtung der geltenden brasilianischen Einreisebestimmungen gestattet. Weitere Ausnahmen für die Einreise über die Landgrenzen gelten auch für Personen, die über einen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen.
Durch- und Weiterreise
Internationaler Flughafentransit ist möglich, sofern der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und eine Einreiseberechtigung für das Zielland vorliegt. Auch Transitreisende sind verpflichtet, ein negatives PCR-Test- oder Antigen-Schnelltestergebnis und eine Gesundheitserklärung beim Check-in gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen.
Reiseverbindungen
Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. In den meisten öffentlichen Gebäuden finden Temperaturmessungen als Einlasskontrolle statt.
Hygieneregeln
In allen öffentlichen Räumen, auch im Freien, besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen muss eingehalten werden.
Empfehlungen
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, nehmen Sie vor Reiseantritt Kontakt mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung auf.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der brasilianischen Regierung.
• Reisen Sie neben Ihrem Digitalen COVID-Zertifikat der EU auch mit Ihrem deutschen/internationalen Impfausweis im Original, da für den Besuch von Sehenswürdigkeiten, Theatern, etc. in einigen Städten (z.B. Rio de Janeiro, São Paulo) eine vollständige Impfung gegen COVID-19 nachzuweisen ist.
Brunei Darussalam - Änderung Epidemiologische Lage
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brunei Darussalam wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen abgeraten.
Mit Wirkung vom 10. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brunei-Darussalam gewarnt.
Epidemiologische Lage
Brunei Darussalam ist von COVID-19 stark betroffen. Brunei Darussalam ist mit Wirkung vom 10. Oktober 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft Aktuelle detaillierte Zahlen bieten das bruneiische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländischen Staatsangehörigen ist die Einreise und der Transit nach/durch Brunei nur aus dringenden Gründen gestattet. Die Ausnahmetatbestände müssen vor Reiseantritt genehmigt werden und umfassen Reisen aus geschäftlichen Gründen, Fachkräfte, Reisen von Familienangehörigen, medizinischer Aufenthalt, Studierende, sowie begründete Notfälle.( Der hierzu erforderliche „Entry Travel Pass“ muss spätestens acht Arbeitstage vor Reisebeginn von der in Brunei ansässigen Firma/Agentur/Person online beim bruneiischen Prime Ministers Office gestellt werden. Touristische Reisen sind weiterhin nicht möglich.
Bei Einreise ist das Ergebnis eines innerhalb von 72 Stunden vor Abreise durchgeführten PCR-Tests vorzulegen. Auch die Ausreise aus Brunei erfordert eine vorherige Genehmigung. Seit dem 1. August 2021 dürfen nur geimpfte Personen aus Brunei ausreisen. Dies gilt auch für Deutsche mit Wohnsitz in Brunei.
Einreisende aus Deutschland müssen derzeit für 14 Tage in Quarantäne (Hotelunterkunft) und werden auf COVID-19 getestet. Die Kosten hierfür sind durch den Reisenden zu tragen. In Einzelfällen konnte bei Nachweis eines vollständigen Impfschutzes die Quarantänezeit auf sieben Tage verkürzt werden. Die Zweitimpfung muss dabei mindestens 14 Tage vor der Einreise nach Brunei erfolgt sein, bei Einzelimpfungen (Johnson & Johnson) sind es 28 Tage.
Durch- und Weiterreise
Land-, Luft- und Seegrenzen sind für touristische Reisen weiterhin geschlossen, Transit ist nicht möglich. Seit dem 1. August 2021 ist die Ausreise für Bewohner von Brunei, auch für ausländische Staatsangehörige, nur mit Nachweis (App oder Impfpass) einer vollständig durchgeführten COVID-19-Impfung möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Deutschland ist stark eingeschränkt und derzeit nur über Kuala Lumpur sowie über Singapur von und nach Frankfurt und München möglich. Die bruneiische Luftfahrtgesellschaft Royal Brunei Airlines bietet vereinzelt Direktflüge von und nach London an.
Beschränkungen im Land
Wohnungen sollen nur in dringenden Fällen verlassen werden, Behörden und Firmen arbeiten in Notbesetzungen.
Das Betreten von Geschäften, Restaurants, Sportanlagen, Moscheen und anderen öffentlichen Gebäuden ist nur mittels Anwendung einer Tracking-/Gesundheits- App und nach Temperaturkontrollen möglich. Wegen der neuen Situation lokaler Übertragungen sind seit 7. August 2021 Moscheen, Gebetshäuser, Kinos, Museen, Kinderspielplätze u. a. vorerst bis zum 21.August 2021 geschlossen.
Hygieneregeln
Social Distancing und generelle Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. Seit dem 7. August 2021 gilt Maskenplicht in Innenräumen und grundsätzlich auch draußen, wenn Distanzregeln nicht eingehalten werden können.
Bulgarien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für Einreisende aus den meisten EU-Mitgliedstaaten ist neben der Einreise mit negativem PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) auch die Einreise mit einem negativen Antigentest (nicht älter als 48 Std.), einem Impfzertifikat (frühestens 14 Tage nach der letzten Dosis) oder mit einem Testergebnis, welches eine überstandene COVID-Infektion belegt, erlaubt. Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Test/Nachweis. Personen mit gültigem bulgarischen Aufenthaltstitel und ihre Familienangehörigen sowie bulgarische Staatsangehörige, die keinen Test vorweisen können und/oder aus bestimmten Drittländern einreisen, müssen eine verpflichtende zehntägige Quarantäne einhalten. Alternativ haben bulgarische und EU-Staatsangehörige mit gültigem bulgarischen Aufenthaltstitel die Möglichkeit, den Test bis zu 24 Stunden nach Einreise nachzuholen und mit einem negativen Ergebnis die zehntägige verpflichtende häusliche Quarantäne vorzeitig zu beenden. Dies gilt nicht für Reisende aus bestimmten Drittländern.
Befreit von der Vorlage der o.g. Test- bzw. Impfbescheinigung sind neben Minderjährigen unter 12 Jahren u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Für die Einreise nach Bulgarien auf dem Landweg stehen zurzeit ausschließlich folgende Grenzübergänge zur Verfügung:
• Bulgarisch-rumänische Grenze: die Grenzübergänge Vidin (s. Reiseinfos: Grenzkontrollen), Ruse, Durankulak, Oryahovo und Nikopol.
• Bulgarisch-serbische Grenze: die Grenzübergänge Vrashka Chuka, Kalotina (s. Reiseinfos: Grenzkontrollen), Oltomantsi und Strezimirovtsi.
• Bulgarisch-nordmazedonische Grenze: die Grenzübergänge Gyueshevo, Stanke Lisichkovo und Zlatarevo.
• Bulgarisch-griechische Grenze: die Grenzübergänge Ilinden, Kapitan Petko Voyvoda, Kulata und Makaza.
• Bulgarisch-türkische Grenze: die Grenzübergänge Kapitan Andreevo, Malko Tarnovo und Lesovo.
Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Reiseverbindungen
Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Der epidemiologische Ausnahmezustand gilt zunächst bis zum 30. November 2021. Die Öffnungszeiten und Zutrittsbedingungen öffentlicher Gebäude werden in Abhängigkeit des aktuellen Infektionsgeschehens unter Einhaltung der üblichen Hygiene- und Abstandsregeln kurzfristig angepasst. Gleiches gilt für Geschäfte, Apotheken, Restaurants, Bars, Diskotheken und Klubs.
Hygieneregeln
Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen und auch im Freien, wenn kein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.
Burundi - Einstufung Burundis als Hochrisikogebiet ab 26.09.2021, Änderung Durch- und Weiterreise
Mit Wirkung vom 26. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Burundi gewarnt.
Epidemiologische Lage
Burundi ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen weist gemäß den offiziellen Zahlen eine stark steigende Tendenz auf. Das Gesundheitssystem ist stark belastet, insbesondere bei schwerwiegenden Fällen, die eine Isolierung und medizinische Intensivbetreuung erfordern. Mit Wirkung vom 26. September 2021 ist Burundi als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministère de la Santé Publique und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Flugpassagiere müssen bei Einreise über ein negatives PCR-Testergebnis verfügen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen führen die burundischen Gesundheitsbehörden einen erneuten Test durch, der vor Ort bezahlt werden muss (100,- USD für ausländische Staatsangehörige). Die Zeit bis zum Eingang des Testergebnisses (in der Regel ein bis zwei Tage) muss in Quarantäne an einem selbst gewählten Ort verbracht werden. Ein positiver Test führt zu einer Einweisung in ein örtliches Krankenhaus und Behandlung auf eigene Kosten.
Bei Ausreise ist ebenfalls ein negatives Testergebnis nachzuweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf (Test kostenlos, Zertifikat ca. 25,- €).
Für die Durchführung der Tests bei Einreise am Flughafen Melchior Ndadaye und vor der Ausreise im Institut National de Santé Public (INSP) ist eine vorherige Online-Registrierung erforderlich. Erleichterungen für Geimpfte und Genesene gibt es bisher nicht.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten Demokratische Republik Kongo, Ruanda und Tansania sind mit Ausnahme der Grenzübergänge Gatumba (Demokratische Republik Kongo) sowie Kobero und Mugina (Tansania) für den Personenverkehr geschlossen. Der Corona-Schnelltest an diesen Orten kostet für Ausländer 15,- USD, für Burundier 15.000,- FBu.
Die Seegrenzen sind nur für die Frachtschifffahrt geöffnet.
Reiseverbindungen
Zwischen Bujumbura und Deutschland bestehen in beide Richtungen Umsteigeflugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind größere private Feiern oder Zusammenkünfte aus sozialem Anlass lediglich am Wochenende gestattet. Trotz ihres lediglich empfehlenden Charakters können Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden.
Hygieneregeln
Vor Behörden, Restaurants und größeren Geschäften besteht die Möglichkeit zur Händedesinfektion. Die Handhygieneregeln werden trotz ihres lediglich empfehlenden Charakters – auch abhängig von der Pandemieentwicklung - von einzelnen lokalen Verwaltungen als verbindlich angesehen. Abstandsregeln dagegen haben lediglich Empfehlungscharakter und sind nicht verbindlich. Eine Maskenpflicht besteht für den Besuch in Behörden und im Personennahverkehr.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 15.10.2021 - Teil 2
Cabo Verde / Kapverden - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Cabo Verde ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Regierung von Cabo Verde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Cabo Verde kann über die vier internationalen Flughäfen (Praia, Sal, Boa Vista, São Vicente) erfolgen, soweit für alle Reisenden ab 12 Jahren ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen-Rapid-Schnelltest (Ag-RDT)) vorliegt, der nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden sein darf. Diese Regeln gelten auch für die Einreise auf dem Seeweg.
Von der Testpflicht sind Reisende ausgenommen, die ein von Cabo Verde anerkanntes COVID-19-Zertifikat (u.a. Digitales COVID-Zertifikat der EU ) über eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen können. Der Test wird bereits von den Fluglinien vor Abflug verlangt. Bei der Einreise erfolgt eine Temperaturmessung. Das Ausfüllen eines Online-Formulars als Reiseregistrierung ist erforderlich, siehe auch Einreise und Zoll: Visum. Zusätzlich muss bei Ankunft eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Seegrenzen von Cabo Verde sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Cabo Verde läuft normal.
Zwischen den einzelnen Inseln findet ein regelmäßiger Flug- und Schiffsverkehr statt. Bei Reisen zwischen den Inseln muss für alle Reisende ab 12 Jahren beim jeweiligen Check-in ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden, vorgelegt werden.
Von der Testpflicht sind Reisende ausgenommen, die ein von Cabo Verde anerkanntes COVID-19-Zertifikat (u.a. Digitales COVID-Zertifikat der EU ) über eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen können. Bei Reisen zwischen São Vicente und Santo Antão müssen derzeit keinerlei Nachweise erbracht werden.
Auf allen Inlandsflugstrecken müssen Passagiere vor Check-In ein Formular (Englisch oder Portugiesisch) zur sanitären Überwachung ausfüllen.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von Cabo Verde kann je nach Entwicklung der Infektionszahlen Maßnahmen ergreifen, die sich von Insel zu Insel unterscheiden können.
Auf allen Inseln gilt bis auf weiteres der Katastrophenfall (estado de contingencia).
Touristische Komplexe und lokale Unterkünfte können auf allen Inseln unabhängig vom Wochentag und der Uhrzeit nur noch betreten werden, wenn ein anerkanntes COVID-19-Zertifikat über eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen einmalig beim Check-In vorgelegt wird. Mitreisende minderjährige Kinder sind davon befreit.
Nachtlokale (Diskotheken, Tanzlokale) können als sogenannte „Lounge Bars“ ihren Betrieb wieder mit Einschränkungen aufnehmen, jedoch ohne Tanzbetrieb. Für den Zugang wird am Wochenende (Freitag ab 19 Uhr) ein anerkanntes COVID-19-Zertifikat über eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen verlangt. Andere Lokale, auch Restaurants und Bars, sind zahlenmäßig und zeitlich beschränkt geöffnet. Erholungs-, Kultur-; Sport- und Freizeitaktivitäten, die eine Ansammlung von Personen mit sich bringen, werden ebenso zahlenmäßig und zeitlich beschränkt. In allen Bereichen des öffentlichen Lebens wird mit Fortschreiten der eingeleiteten Lockerungsmaßnahmen zunehmend entweder ein anerkanntes COVID-19-Zertifikat über eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen gefordert. Private Treffen bleiben eingeschränkt.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind einzuhalten. An allen öffentlich zugänglichen Orten, z.B. in Verkehrsmitteln, Geschäften und öffentlichen Verwaltungsgebäuden besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch im Freien. Ausnahmen sind sportliche Aktivitäten im Freien sowie Kinder unter zehn Jahren und in Fällen medizinischer Unzumutbarkeit. Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird durch die Polizei streng kontrolliert, bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.
Chile - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Chile ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das chilenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei den Einreisebestimmungen nach Chile gibt es mehrere Fallgruppen:
Ausländer ohne Aufenthaltstitel in Chile, mit Pase de Movilidad (PdM):
Zum 1. Oktober 2021 wurde die grundsätzliche Einreisesperre für alle nicht in Chile wohnhaften Ausländer teilweise aufgehoben. Dies gilt für diejenigen Personen, die vor Einreise einen PdM besitzen. Im Ausland erhaltene COVID-19-Impfungen können durch das chilenische Gesundheitsministerium anerkannt werden (weitere Informationen in spanischer Sprache ). Für diese Gruppe gilt eine fünftägige (120 Stunden) Quarantäne.
Ausländer ohne Daueraufenthaltstitel in Chile besitzen, ohne Pase de Movilidad (PdM):
Für diese Gruppe gilt weiterhin eine grundsätzliche Einreisesperre. Sie muss vor der Einreise eine Einreisegenehmigung (Salvoconducto) von dem für sie zuständigen chilenischen Konsulat erhalten. Die Gewährung von Ausnahmen liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der chilenischen Behörden. Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreise-/Gesundheitsbehörden weitere Informationen. Es gilt eine siebentägige (168 Stunden) Quarantäne.
Chilenen und Ausländer mit Daueraufenthaltstitel in Chile, mit Pase de Movilidad (PdM):
Nach Einreise gilt eine fünftägige (120 Stunden) Quarantäne.
Chilenen und Ausländer mit Daueraufenthaltstitel in Chile besitzen, ohne Pase de Movilidad (PdM):
Es gilt eine siebentägige (168 Stunden) Quarantäne.
Allgemeine Einreisevoraussetzungen:
Alle Einreisenden müssen einen negativen PCR-Test nicht älter als 72 Stunden vor Besteigen des Flugzeugs am Abflugort (keinen Schnelltest), einen internationalen Gesundheitspass (Pasaporte de Salud, digital zu erstellen ), nicht älter als 48 Stunden vor Ausreise aus dem Herkunftsland sowie den Nachweis einer ausdrücklich für Chile geltenden Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 30.000,- USD und mit Deckung für alle COVID-19-Behandlungen nachweisen.
Reisende müssen sich unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Herkunftsland sofort nach Ankunft und zugelassener Einreise in die für ihre Gruppe entsprechende häusliche Quarantäne mit persönlicher Isolation oder in gemeinsamer Isolation zusammen mit den mitgereisten Personen begeben. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich.
Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreise-/Gesundheitsbehörden weitere Informationen.
Durch- und Weiterreise
Alle nicht in Chile wohnhaften Ausländer können das Land verlassen. Für alle chilenischen Staatsangehörigen und Ausländer mit Aufenthaltsstatus und Wohnsitz in Chile gilt eine Ausreisesperre aus Chile. Ausgenommen hiervon sind die Inhaber eines PdM oder einer Ausreisegenehmigung (Permiso excepcional para salida del país).
Der internationale Transit im Luftverkehr am Flughafen Santiago de Chile ist unter der Voraussetzung möglich, dass der Flughafen nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Internationaler und nationaler Flugverkehr finden in reduziertem Umfang statt. Die Landgrenzen und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 wurde der Ausnahmezustand inkl. nächtlicher Ausgangssperre aufgehoben.
Im Rahmen des nationalen Planes „Paso a Paso" erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Quarantänestufen. Die Einstufungen der Städte und Gemeinden werden im halbwöchentlichen Rhythmus neu vergeben.
Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen. Der Zugang ist nur mit PdM möglich.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste - Änderung Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Côte d‘Ivoire ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen zum Infektionsgeschehen bieten das ivorische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luftgrenzen von Côte d´Ivoire sind für Passagierflüge geöffnet. Sämtliche Land- und Seegrenzen bleiben für den Personenverkehr weiterhin offiziell geschlossen.
Für die Einreise nach Côte d’Ivoire bestehen aktuell drei Voraussetzungen:
• Vor der Einreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Die Registrierung kostet 2.000 XOF (ca. 3 Euro). Die Zahlung mittels Bezahldienst „Orange Money“ ist möglich. Weitere Online-Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung. Das elektronische Registrierungsformular muss sodann heruntergeladen und entweder gespeichert oder ausgedruckt werden.
• Reisende müssen den Nachweis eines negativen PCR-Tests erbringen. Das Testzertifikat darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
• Bei der Einreise wird die Körpertemperatur gemessen. Liegt diese unter 38° C und sind die unter erstens und zweitens genannten Bedingungen erfüllt, ist keine Heimquarantäne notwendig. Die Gesundheitsbehörden behalten sich aber vor, Reisende in den 14 Tagen nach Ankunft zu kontaktieren bzw. zu überwachen, z.B. per Geolokalisation. Liegt die Körpertemperatur bei Einreise über 38° C, werden Reisende auf COVID-19 getestet. Bis das Resultat vorliegt verbleiben Reisende in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung. Die Kosten für den Test und ggf. Unterbringung müssen von den Reisenden selbst getragen werden. Fällt der Test negativ aus, wird eine 14-tägige Heimquarantäne angeordnet. Fällt er positiv aus, erfolgt die Überstellung an den „Service des Maladies Infectieuses et Tropicales (SMIT) du Centre Hospitalier et Universitaire (CHU) de Treichville“ in Abidjan.
Die aktuelle Regelung kann sich jederzeit ändern.
Durch- und Weiterreise
Sämtliche Land- und Seegrenzen von Côte d‘Ivoire bleiben für den Personenverkehr offiziell geschlossen. Eine Aus- oder Weiterreise ist nur per Flugzeug möglich.
Für die Ausreise aus Côte d’Ivoire bestehen aktuell zwei Voraussetzungen:
• Die Ausreise ist nur unter Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses möglich. Die zeitliche Gültigkeit des PCR-Tests muss den Bestimmungen des Ziellandes entsprechen.
• Vor der Ausreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Das elektronische Registrierungsformular muss heruntergeladen und ausgedruckt werden.
• Bei der Online-Registrierung für die Ausreise und den dafür erforderlichen PCR-Test ist eine Zahlung in Höhe von 25.000 XOF (ca. 37 Euro) zu leisten. Die Zahlung mittels Bezahldienst „Orange Money “ ist möglich. Weitere Online-Zahlungsmethodenstehen zur Verfügung.
Reiseverbindungen
Internationale Flugverbindungen sind vorhanden. Der internationale Busverkehr ist aufgrund der Schließung der Landgrenzen eingestellt.
Beschränkungen im Land
Der nationale Notstand gilt offiziell weiterhin, zudem wurde der Gesundheitsnotstand ausgerufen. Die innerhalb des Landes verhängten Reisebeschränkungen zwischen dem Großraum Abidjan und dem Rest des Landes wurden aber wieder aufgehoben. Ausgangssperren bestehen nicht mehr. Auch Hotels, Restaurants, Kinos, Bars und Nachtklubs haben unter Hygieneauflagen wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Es gelten Maßnahmen zur Begrenzung von Kontakten und Versammlungen sowie eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Weitere Einschränkungen können jederzeit angeordnet werden.
Dänemark - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Dänemark nimmt eine nach Ländern und Regionen differenzierte Risikobewertung in die Kategorien „grün“, „gelb“, „orange“ und „rot“ vor, welche wöchentlich aktualisiert wird. Die jeweils geltenden Einreiseregeln und die Einstufung der Risikogebiete werden auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht. Dieses bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache.
Deutschland ist, mit Ausnahme Schleswig-Holsteins (weiterhin „grün“ eingestuft), aktuell in der "gelben" Kategorie. Für Personen mit Wohnsitz in „grün“ bzw. „gelb“ eingestuften Ländern oder Regionen gelten aktuell folgende Einreisevoraussetzungen:
1) Triftiger Einreisegrund
Ausländer mit Wohnsitz in „grün“ oder „gelb“ eingestuften Ländern oder Regionen dürfen ohne Nachweis eines wichtigen Grundes einreisen.
Ausländer mit Wohnsitz in anderen Ländern dürfen, auch wenn Sie sich vor Einreise nach Dänemark in Deutschland aufgehalten haben, grundsätzlich nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Einreisen zu touristischen Zwecken werden in diesem Fall nicht gestattet.
2) Testpflicht
Für Einreisende - per Flugzeug, über Land und See - gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorzulegen. Ein PCR-Test darf dabei bis zu 72 Stunden und ein Antigentest bis zu 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Die Nicht-Einhaltung dieser Vorgaben führt erfahrungsgemäß zur Zurückweisung an der Grenze. Die Vorlage eines ver-/gefälschten Testergebnisses wird als Urkundenfälschung strafrechtlich verfolgt und kann mit einer Haftstrafe und Einreiseverbot bestraft werden.
Für Ausländer mit Wohnsitz in einem als „gelb“ eingestuften Land besteht die Pflicht zur Durchführung eines zweiten -kostenfreien - COVID-19-Tests spätestens 24 Stunden nach Einreise. Bei Einreise auf dem Luftweg muss dieser Test vor Verlassen des Flughafens erfolgen. An Flughäfen, Grenzübergängen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind für Einreisende Testzentren eingerichtet. Seit dem 10. Oktober 2021 sind die öffentlichen Corona-Schnelltestzentren geschlossen. In einzelnen PCR-Testzentren werden noch Antigen-Schnelltests angeboten. Darüber hinaus können Antigen-Schnelltests bei kommerziellen Anbietern auf eigene Kosten vorgenommen werden.
Ausländer mit Wohnsitz in einem als „grün“ eingestuften Land oder Region (aktuell Schleswig-Holstein) müssen nach Einreise keinen zweiten Test mehr vornehmen lassen.
Es gelten u.a. Ausnahmen von der Testpflicht für folgende Personenkreise:
• Kinder bis einschließlich 15 Jahre.
• Vollständig Geimpfte, die mit einem durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden und die entweder ein digitales COVID-19 Impfzertifikat der EU vorweisen können oder ihren Wohnsitz in einem EU- oder Schengenstaat, einem „gelben“ oder „orangen“ OECD-Staat oder als „gelb“ eingestuften Drittstaat haben und einen anderen Impfnachweis vorlegen können. Voraussetzung ist das Verabreichen der letzten Impfdosis mehr als zwei Wochen, aber höchstens 12 Monate vor Reisebeginn. Personen, die zuerst mit AstraZeneca und danach als zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna oder Pfizer/BioNTech) geimpft wurden, gelten auch als vollständig geimpft, ebenso Personen mit einer Impfkombination aus Pfizer/BioNTech und Spikevax/Moderna. Als Impfnachweis wird auch der deutsche digitale Impfnachweis durch die CovPass-App akzeptiert. Grundsätzlich muss ein Impfnachweis Angaben zum Namen, Geburtsdatum, Art des Impfstoffes, Impfstatus und Impfdatum (1. und 2. Impfung, sofern Zweitimpfung erforderlich) enthalten. Die Ausnahme gilt nicht für Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise nach Dänemark in einem zum Zeitpunkt der Einreise als „rot“ eingestuften Land aufgehalten haben.
• Personen, die von einer vorausgegangenen COVID-19-Infektion genesen sind, können auch einen positiven COVID-19-Test (nur PCR-Test) vorlegen, wenn dieser Test zwischen 14 Tagen und 12 Monaten vor der Einreise vorgenommen wurde.
Für Einwohner Schleswig-Holsteins gilt als Bewohner des Grenzlandes eine Sonderregelung und es genügt zur Einreise ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests, der max. 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Ein zweiter Test nach Einreise ist nicht erforderlich.
3) Quarantäne
Für Personen mit Wohnsitz in einem als „grün“ oder „gelb“ eingestuften Land besteht keine Pflicht, sich nach Einreise in häusliche Quarantäne zu begeben. Einreisende mit Wohnsitz in „orange“ oder „rot“ eingestuften Ländern haben sich einer zehntägigen häuslichen Quarantäne zu unterziehen, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativen PCR-Test verkürzt werden kann. Ausnahmeregelungen sind auf dem dänischen Behördenportal eingestellt.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich; es erfolgen Stichprobenkontrollen bei der Einreise nach Dänemark. Personen, die die Corona- bedingten Einreisebestimmungen (z.B. negatives COVID-19-Testergebnis, Impf- oder Genesenennachweis) nicht erfüllen, können an der Grenze zurückgewiesen werden.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt. Dies gilt auch, wenn ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird.
Durch- und Weiterreise
Ausländern mit Wohnsitz in einem als „grün“ oder „gelb“ eingestuften Land wird unabhängig vom Reisegrund die Durchreise durch Dänemark erlaubt. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antigentest) gilt auch für Transitreisende, es sei denn, diese halten sich nur im Transitbereich des dänischen Flughafens auf. Weitere Informationen bieten die dänischen Behörden.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen. Nach den norwegischen Einreiseregelungen hat auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz, wenn eine Fähre genutzt wird.
Reiseverbindungen
Es gibt grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert.
Beschränkungen im Land
Pandemiebedingte Einschränkungen wurden grundsätzlich aufgehoben. Handel, Gastronomie, Nachtclubs, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet.
Die dänischen Behörden stellen Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen für einzelne Bereiche auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Hygieneregeln
In Flughäfen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske empfohlen oder Visier) getragen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Pflicht ausgenommen. In Testzentren oder bei Krankenhausbesuchen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Visiers empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen auf die Färöer sind grundsätzlich möglich. Es gelten die dänischen Einreisebestimmungen, u.a. hinsichtlich der Testpflicht. Zusätzlich wird Reisenden empfohlen, innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise einen PCR-Test und nicht nur einen Antigen-Test vornehmen zu lassen. Ein weiterer Test ist zwei Tage nach Einreise vorgesehen. Reisende sollen bis zum Vorliegen des Testergebnisses vom zweiten Tag nach Einreise große Menschenansammlungen meiden und die Abstandsregelungen beachten.
Mehr Informationen zu den Einreisebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer .
Für Einreisen nach Grönland gilt Folgendes: Bis zum 31. Oktober 2021 dürfen nur noch vollständig Geimpfte oder von COVID-19 Genesene oder Personen mit Wohnsitz in Grönland einreisen. Kinder unter 15 Jahren sind davon ausgenommen. Als von COVID-19 genesen gelten Personen, die einen mindestens 14 Tage und höchstens 12 Wochen alten positiven PCR-Test nachweisen können.
Es gelten zudem die dänischen Einreisebestimmungen hinsichtlich eines anerkannten Einreisegrundes je nach Risikokategorisierung des Wohnsitzlandes. Alle Reisenden müssen vor der Einreise nach Grönland online ein SUMUT-Formular ausfüllen und Personen ab dem Alter von 2 Jahren benötigen ein negatives Ergebnis eines max. 72 Stunden alten PCR-Tests, welcher in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein muss. Eine Ausnahmeregelung für vollständig Geimpfte vom Testerfordernis gibt es aktuell nicht. Alle Reisende, die nicht vollständig geimpft sind, müssen sich umgehend für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Vollständig Geimpfte sind von der Pflicht zur Quarantäne und zur Vornahme eines zweiten Tests nach der Einreise ausgenommen. Personen gelten als vollständig geimpft, wenn sie die letzte notwendige Impfdosis erhalten haben (d.h. nicht erst 14 Tage nach der letzten Dosis, wie in Dänemark).
Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen und Einschränkungen in einzelnen Regionen bietet Visit Greenland.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
• Bitte beachten Sie beim Transit nach Norwegen, dass nach den norwegischen Einreiseregelungen auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz hat, wenn Sie eine Fähre nutzen.
Ecuador - Änderung Einreise, Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Epidemiologische Lage
Ecuador ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die größten Städte des Landes, insbesondere die Region in und um die Hauptstadt Quito.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt.
Alle Passagiere müssen vor dem Boarding nach Ecuador eine digitale Gesundheitserklärung (Declaración de salud del viajero) vorlegen und bei Einreise nach Ecuador nochmals vorzeigen.
Einreisende ab zwei Jahren müssen vor dem Boarding nach Ecuador entweder einen weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte, vorlegen.
Für Reisende aus Indien, oder Reisende, die in Indien umgestiegen sind bzw. sich im Transitbereich aufgehalten haben, ist eine Einreise - unabhängig vom Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes - nur mit negativem PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, möglich. Zusätzlich sind diese Reisenden verpflichtet, sich zehn Tage in Quarantäne zu begeben – unabhängig vom Ergebnis eines PCR-Tests.
Passagiere, die sich nur im Transitbereich aufhalten, müssen keinen Impfschutz oder negativen PCR-Test vorweisen – dies gilt nicht für Reisende aus Indien.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen nur auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Internationale Flugverbindungen sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Beschränkungen im Land
Landesweit können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung (Fahrverbote für bestimmte Endnummern von Kennzeichen) sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants gelten. Bars und Diskotheken sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Für Reisen nach Galapagos muss für Reisende ab zwei Jahren ein weniger als 72 Stunden vor Abflug auf die Inseln durchgeführter PCR-Test vorgelegt werden. In Ecuador kann dieser PCR-Test nur von speziell hierfür autorisierten Laboren erfolgen.
El Salvador - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 03.10.2021
Mit Wirkung vom 3. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach El Salvador gewarnt.
Epidemiologische Lage
El Salvador ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen weist eine deutlich steigende Tendenz auf; das Gesundheitssystem gerät zunehmend unter Druck. Mit Wirkung vom 3. Oktober 2021 ist El Salvador als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das salvadorianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise nach El Salvador ist mit Vorlage eines ausgedruckten, negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-, NAAT oder LAMP-Tests oder eines Nachweises der vollständigen Impfung - ebenfalls in Papierform - möglich. Antigen- oder Antikörpertests sind nicht zugelassen. Bei Flugreisenden muss der Nachweis bereits beim Einchecken in den Zubringerflug vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Bei Durch- und Weiterreise können die Fluggesellschaften die Vorlage eines der unter Einreise aufgeführten Nachweise verlangen.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen sind eingeschränkt. Nähere Informationen zu Flugmöglichkeiten erteilen Fluggesellschaften oder Reisebüros. Flüge aus dem Schengenraum über die USA können derzeit nur von Passagieren mit einem gültigen US-Visum genutzt werden. Das ESTA-Verfahren ist ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es landesweit keine COVID-19-bedingten Beschränkungen der touristischen Infrastruktur oder des öffentlichen Verkehrs. Kulturelle, sportliche und sonstige Veranstaltungen wurden eingeschränkt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum sowie Restaurants, Banken und Geschäften besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zudem besteht die grundsätzliche Empfehlung, regelmäßig die Hände zu waschen und die Abstandsregeln einzuhalten. Das salvadorianische Gesundheitsministerium bietet für Reisende weitere Empfehlungen zur Bekämpfung von COVID-19.
Estland - Einstufung Estlands als Hochrisikogebiet ab 10.10.2021, Änderung Epidemiologische Lage
Mit Wirkung vom 10. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Estland gewarnt.
Epidemiologische Lage
Estland ist von COVID-19 stark betroffen. Estland ist mit Wirkung vom 10. Oktober 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist grundsätzlich möglich. Über geltende Auflagen inklusive Ausnahmeregelungen für Geimpfte und Genesene informiert das estnische Außenministerium.
Reisende werden gebeten, elektronisch max. 72 Stunden vor Einreise einen Anmeldebogen auszufüllen. Bei Einreise aus EU/EFTA-Ländern, deren Koeffizient oberhalb von 75 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Zwei-Wochen-Frist liegt, gilt eine zehntägige Quarantänepflicht.
Die aktuelle Länderliste mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Reisende aus gelisteten Ländern können alternativ - zur Verkürzung der Quarantäne - mit einem negativen PCR-Testergebnis (max. 72 Stunden alt) oder einem negativen Antigen-Testergebnis (max. 48 Stunden alt) einreisen. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit und zum Arzt gehen und Einkäufe tätigen. Nach frühestens sieben Tagen muss ein zweiter Test erfolgen. Bei erneut negativem PCR-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen. Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Folgender Personenkreis ist von Test- bzw. Quarantäne-Auflagen befreit: Voll geimpfte Personen (in den letzten sechs Monaten vollständig gegen COVID-19 geimpft mit Nachweis durch WHO-Impfnachweis oder ärztliche Bescheinigung mit Informationen u.a. zur Anzahl der verabreichten Impfdosen und Impfstoff-Zusammensetzung in englischer, estnischer oder russischer Sprache) und genesene Personen, (nachweislich in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen mit Nachweis durch ein Schreiben des Arztes oder des Gesundheitsamtes entweder in englischer, estnischer oder russischer Sprache).
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen möglichst unterbleiben. Die Grenzen zu Russland sind wieder geöffnet, Grenzübertritte sind vorab beim jeweiligen Grenzübergang elektronisch über das Grenzportal anzumelden. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Es bestehen wöchentliche Direktflugverbindungen sowie diverse Umsteigeverbindungen von und nach Deutschland. Land- und Seegrenzen sind passierbar. Es empfiehlt sich, sich über die jeweiligen Auflagen auf beiden Seiten der Grenze zu informieren. Für Grenzübertritte von oder nach Estland informiert die estnische Gesundheitsbehörde.
Beschränkungen im Land
Die Auflagen für Gastronomie, Tourismus, Einzelhandel und Kultur- und Freizeiteinrichtungen wurden gelockert. Über aktuelle Regelungen informieren die estnischen Behörden.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen besteht weiterhin eine Zwei-Meter-Abstandsregelung und die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen. Häufiges Händewaschen und Desinfektion wird weiterhin dringend empfohlen.
Eswatini - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Eswatini ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Einreisen über den internationalen Flughafen King Mswati III. sind möglich.
Zwischen Südafrika und Eswatini sind folgende Grenzübergänge für die Einreise über Land geöffnet: Ngwenya/Oshoek, Lavumisa/Golela, Matsamo/Jeppes Reef, Mananga und Mahamba. Zu Mosambik ist der Grenzübergang Lomahasha/Namaacha geöffnet. Die COVID-19-bedingten Beschränkungen beim Reisezweck für eine erlaubte Einreise wurden aufgehoben.Reisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Wer einen solchen Test nicht vorweisen kann oder COVID-19-Symptome aufweist, muss sich bei Einreise auf eigene Kosten (derzeit 850.- Emalangeni, ca. 45.- €) einem Test unterziehen. Einreisende können auch eine 14-tägige Selbstisolation bzw. Quarantäne auf eigene Kosten auferlegt bekommen.
Bei Ausreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ohne Vorlage eines solchen Tests oder bei COVID-19-Symptomen wird die Ausreise verweigert.
Durch- und Weiterreise
Beschränkungen für die Durchreise gibt es derzeit nicht.
Reiseverbindungen
Die Reiseverbindungen sind nicht eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine nächtliche Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Es gelten eine umfassende Maskenpflicht und Abstandsregeln von ein bis zwei Meter im gesamten öffentlichen Raum. Beim Betreten von Geschäften und Bürogebäuden müssen die Hände desinfiziert werden.
Fidschi - Entlistung Fidschis als Hochrisikogebiet ab 17.10.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Fidschi wird gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Fidschi ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Fidschi ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 gilt dies nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der nationale und internationale Flugverkehr von und nach Fidschi ist bis auf wenige Ausnahmen eingestellt.
Die Einreise ist derzeit grundsätzlich nur Staatsangehörigen von Fidschi gestattet. Staatsangehörige anderer Staaten benötigen für die Einreise vorab eine Sondergenehmigung des „Office of the Prime Minister“. Reisende müssen einen maximal 72 Stunden vor Einreise durchgeführten negativen COVID-19-Test nachweisen und sich nach Ankunft in eine 14-tägige, staatliche Quarantäne begeben; ausländische Staatsangehörige müssen die Kosten dafür selbst tragen. Einreise via „Blue Lane“ für Boote und Yachten ist möglich, wenn die letzten 14 Tage ununterbrochen auf See verbracht wurden und ein negativer PCR-Test vorliegt. Diese Einreise muss vorher per E-Mail angefragt werden. Weitere Informationen bietet das Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Inlandsreisen sind bis auf weiteres nicht möglich. Darüber hinaus gelten für die Durchreise die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Nadi International Airport ist derzeit für den Passagierverkehr geschlossen. Einreise via „Blue Lane “ für Boote und Yachten ist sehr eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Es gibt es regionale Lockdowns in verschiedenen Landesteilen, hauptsächlich auf der Hauptinsel und um die Hauptstadt Suva sowie die Stadt Nadi.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Frankreich - Einstufung des Überseegebiets Neukaledonien als Hochrisikogebiet und Entlistung der Region Provence-Alpes-Côte d’Azur ab 26.09.2021 sowie der Überseegebiete Guadaloupe, Martinique, Saint-Barthélemy, Saint-Martin und Französisch-Polynesien ab 10.10.2021, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die französischen Überseegebiete Neukaledonien und Französisch-Guayana wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Stark betroffen sind die französischen Überseegebiete Neukaledonien und Französisch-Guayana. Sie sind als Hochrisikogebiete eingestuft.
Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France .
Einreise
Für vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen ist die Einreise nach Frankreich unabhängig von der französischen Einstufung des Herkunftslandes in die Kategorie „grün“, „rot“ oder „orange“ ohne Quarantäne oder besonderen Reisegrund möglich. Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• 7 Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield);
• 4 Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
• 7 Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Für ungeimpfte Kinder wird jedoch in der Regel ab einem Alter von 12 Jahren ein Test verlangt werden.
Für Personen, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder Ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt folgendes:
Für von der französischen Regierung „grün“ eingestufte Länder:
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Mitgliedstaaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Albanien, Australien, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Brunei, Hong-Kong Israel, Japan, Jordanien, Kanada, den Komoren, Korea, Kosovo, Libanon, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Taiwan, Ukraine, Vanuatu und den Vereinigten Staaten von Amerika und die Ausreise aus Frankreich dorthin ist unter Pandemiegesichtspunkten ohne besonderen Reisegrund möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2021 weiter kontrolliert. Einreisende aus diesen Ländern ab 12 Jahren müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Für Einreisen aus Griechenland, Malta, den Niederlanden, Portugal, Spanien und Zypern muss der Test innerhalb von 24 Stunden vor Abreise erfolgt sein. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid “ oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Für von der französischen Regierung „orange“ eingestufte Länder:
Als „orange“ gelten alle Länder, die von der französischen Regierung nicht „grün“ oder „rot“ – s. unten – eingestuft sind. Hier bedarf es eines negativen PCR-Tests, der nicht früher als 72 Stunden, oder eines negativen Antigentests, der nicht früher als 48 Stunden vor Abreise (für Reisende aus dem Vereinigten Königreich für PCR- oder Antigentest höchstens 24 Stunden vor Abreise) vorgenommen wurde. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines Tests befreit. Außerdem müssen Reisende aus diesen Ländern einen zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Grund erklären und durch geeignete Dokumente, einem Transportunternehmen ggf. vor Abreise, nachweisen, verbunden mit einer Selbstverpflichtung zu einer siebentägigen Quarantäne und zur Duldung weiterer Tests nach Einreise bzw. Quarantäneende.
Für von der französischen Regierung „rot“ eingestuft e Länder:
Für die Einreise bedarf es eines nachgewiesenen dringenden Reisegrundes und eines höchstens 48 Stunden vor Abreise vorgenommenen negativen PCR- oder Antigentests. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines Tests befreit. Reisende müssen sich darüber hinaus bereiterklären, einen Antigentest bei Einreise in Frankreich vornehmen zu lassen. Nach Einreise unterliegen nicht geimpfte Personen einer bußgeldbewehrten zehntägigen Quarantänepflicht an einem vorher anzugebenden Ort. Dies gilt nicht für Flugreisende, die sich ausschließlich im internationalen Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Die abzugebenden Erklärungen sind auf der Webseite des französischen Innenministeriums in französischer und in englischer Sprache veröffentlicht.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit,). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium .
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind allerdings möglicherweise eingeschränkt verfügbar. Seit 9. August 2021 ist in allen Flugzeugen, überregionalen Zügen und Bussen die Vorlage eines „pass sanitaire“ verpflichtend, siehe Beschränkungen im Land.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen wieder geöffnet. Aktuell gilt in Restaurants, Cafés, Einkaufzentren, Einrichtungen der Alten- oder Krankenpflege, sowie in Flugzeugen, Zügen und Bussen (für beides ausgenommen Nahverkehr) außerdem die Pflicht, einen „pass sanitaire“ mit sich zu führen. Dies ist ein Nachweis über die vollständige Impfung gegen, Genesung von oder aktuelle negative Testung auf eine COVID-19-Infektion. Er kann nach EU-Vorgaben digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid “ oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) oder in Papierform erfolgen.
Nähere Informationen finden sich auf der Website der französischen Regierung.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Maskenpflicht gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Maskenpflicht im Freien ist entfallen. Bei Menschenansammlungen in Warteschlangen oder auf Märkten gilt sie weiter.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika .
Reisen zwischen Französisch Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in den Überseegebieten Martinique von 19 bis 5 Uhr und La Réunion von 18 bis 5 Uhr.
Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung .
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festlandsfrankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
Gabun - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 17.10.2021
Mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Gabun gewarnt.
Epidemiologische Lage
Gabon ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 ist Gabun als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das gabunische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landgrenzen sind geschlossen. Die Einreise nach Gabun ist grundsätzlich nur für in Gabun ansässige Personen, offizielle Besucher und Geschäftsreisende möglich. Touristen dürfen nicht einreisen. Touristenvisa werden derzeit nicht erteilt. Bereits erteilte Touristenvisa sind annulliert.
Vor Abreise muss beim Einchecken am Flughafen ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach Ankunft in Gabun wird am Flughafen erneut ein PCR-Test durchgeführt. Anschließend besteht eine 24-stündige Quarantänepflicht, bis das Testergebnis vorliegt. Reisende müssen hierfür vor Antritt der Reise über die Webseite AssistanceVoyageGabon ein Zimmer in einem örtlichen Hotel buchen. Das Hotelzimmer darf nicht verlassen werden, die Einreisenden müssen der Gesundheitsbehörde jederzeit zur Verfügung stehen.
Ausgenommen von der Quarantäne sind Geimpfte, unbegleitete Minderjährige, Personen, die aus medizinischen Gründen nachweislich nicht in Quarantäne gehen können, Seeleute der Handelsmarine, und Diplomaten im Rahmen der Gegenseitigkeit.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flugverbindungen finden je Fluggesellschaft mit zwei Flügen pro Woche statt.
Beschränkungen im Land
Versammlungen von mehr als zehn Personen sind verboten. Nationale sportliche und kulturelle Veranstaltungen wurden abgesagt. Es besteht eine Ausgangssperre von 18 bis 5 Uhr. Reisen außerhalb von Libreville dürfen nur mit einem negativen PCR-Test und mit einer Sondergenehmigung der zuständigen Stellen erfolgen. Die Bewegungsbeschränkungen werden streng kontrolliert.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten die allgemein üblichen Abstandsregeln.
Gambia - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Gambia ist weiterhin von COVID-19 betroffen. Die Fallzahlen sind aktuell niedrig, allerdings sind im Falle einer Infizierung die Behandlungsmöglichkeiten begrenzt. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das gambische Gesundheitsministerium , der Facebook-Auftritt der COVID-19-Task-Force der gambischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Landesgrenzen Gambias sind geöffnet und die Einreise ist auch für touristische Kurzaufenthalte möglich. Bei An- und Abreise vom internationalen Flughafen von Banjul wird eine Sicherheitsabgabe in Höhe von 1.000 gambischen Dalasi oder 20 USD erhoben, die in bar zu zahlen ist. Zur Vermeidung von Quarantäne oder häuslicher Selbstisolation muss bei der Einreise nach Gambia eine englischsprachige Bescheinigung über einen negativen COVID-19-Test vorgelegt werden, der höchstens 72 Stunden vor dem Einreisezeitpunkt erfolgt sein darf. Schnelltests werden nicht akzeptiert. Ohne entsprechendes Testergebnis wird ein Test bei der Einreise durch die gambischen Gesundheitsbehörden durchgeführt und anschließend ggf. eine bis zu 14-tägige Quarantäne in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung oder Heimquarantäne angeordnet. Die Kosten für die Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung sind durch die Einreisenden selbst zu tragen. Nicht vollständig geimpfte Personen, die aus Deutschland nach Gambia einreisen, müssen sich zusätzlich zu dem vor Abreise zu absolvierenden PCR-Test bei Ankunft in Gambia einem Schnelltest unterziehen.
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 können vollständig geimpfte Personen ohne Vorlage einer COVID-19-Testbescheinigung nach Gambia einreisen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Gambia findet wieder statt. Direktverbindungen von Deutschland nach Gambia werden derzeit nicht angeboten.
Beschränkungen im Land
Bars, Restaurants, Nachtclubs, Casinos und Sportstätten sind unter Auflage der Einhaltung von Hygienevorschriften geöffnet.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum bestehen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die üblichen Abstandsregeln. Weitere Maßnahmen zum Schutz gegen COVID-19 können durch die gambischen Gesundheitsbehörden angeordnet werden.
Georgien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Georgien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Georgien ist von COVID-19 stark betroffen. Georgien ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen veröffentlichen das georgische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Georgien unterscheidet bei den Einreiseformalitäten zwischen vollständig geimpften und ungeimpften Reisenden.
Vollständig Geimpfte können unter Beachtung der nachfolgenden Voraussetzungen uneingeschränkt nach Georgien einreisen.
Vollständig Geimpfte sind Personen, die alle notwendigen Impfungen erhalten haben. Sie haben entweder eine erforderliche Zweitimpfung erhalten oder wurden mit einem Impfstoff geimpft, der auch bei einmaliger Impfung den vollen Impfschutz bietet. Ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung gilt man als vollständig geimpft. Personen, die bereits an Corona erkrankt waren und über einen entsprechenden Nachweis verfügen, benötigen für den Nachweis einer vollständigen Impfung nur eine Impfung.
Für Geimpfte gelten folgende Einreiseregelungen:
Auf dem Luftweg:
• Vorlage eines gültigen Impfnachweises. Der gelbe WHO-Impfausweis und das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden bei der Einreise in Georgien akzeptiert, oder
• Vorlage eines Genesenennachweises (nicht älter als 100 Tage) und Nachweis über den Erhalt einer Impfung.
Die Vorlagepflicht eines PCR-Tests und die Anmeldepflicht vor Einreise entfallen, wenn die beiden o.g. Voraussetzungen erfüllt sind.
Auf dem See-/Landweg:
• Vorlage eines gültigen Impfnachweises. Der gelbe WHO-Impfausweis und das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden bei der Einreise in Georgien akzeptiert, oder
• Vorlage eines Genesenennachweises (nicht älter als 100 Tage) und Nachweis über den Erhalt einer Impfung.
• Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests, der in englischer, russischer oder georgischer Sprache ausgestellt sein muss und nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Bei Kindern unter zehn Jahren entfällt die Vorlagepflicht.
Unter Erfüllung der o.g. Voraussetzungen entfällt die Anmeldepflicht vor Einreise.
Für Ungeimpfte gilt:
Reisende aus Deutschland dürfen ohne Impfnachweis einreisen, wenn sie deutsche Staatsangehörige oder Inhaber eines Aufenthaltstitels in Deutschland sind. Eine abschließende Liste weiterer Länder, aus denen die Einreise möglich ist, findet sich auf der Webseite des georgischen Außenministeriums.
• Die Einreise nach Georgien muss per Direktflug oder mit einem Transitaufenthalt (ohne Verlassen des Transitbereiches des Flughafens) in einem anderen Land erfolgen.
• Vorlagepflicht eines negativen PCR-Tests, der in englischer, russischer oder georgischer Sprache ausgestellt sein muss und nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Bei Kindern unter zehn Jahren entfällt die Vorlagepflicht.
• Anmeldepflicht vor der Einreise unter Hinterlegung der Kontaktdaten sowie Angaben zur Reisehistorie der vergangenen 14 Tage.
• Zusätzlich ist auf eigene Kosten ein weiterer PCR-Test am dritten Tag nach der Einreise durchzuführen.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind nicht möglich. Transit-Aufenthalte am Flughafen Tiflis sind erlaubt.
Reiseverbindungen
Fluglinien fliegen Georgien mit reduziertem Flugplan an.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Cafés dürfen mit eingeschränkter Kapazität und Öffnungszeiten öffnen. Massenveranstaltungen wie Festivals, Konzerte und Sportveranstaltungen dürfen seit Anfang Oktober 2021 wieder durchgeführt werden.
Zu Abchasien und Südossetien siehe Innenpolitische Lage.
Hygieneregeln
In Georgien gilt eine allgemeine Maskenpflicht sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien, im ÖPNV, in Taxis und sonstigen Personentransportmitteln. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Bei Betreten öffentlicher Räumlichkeiten wird die Temperatur gemessen; Hände müssen desinfiziert oder zur Verfügung stehende Einmalhandschuhe getragen werden. Ein Abstand von 1,5 Meter ist einzuhalten.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen wie das Vermeiden von Kontakt zu Personen mit Infektion der Atemwege, regelmäßiges Händewaschen, Vermeiden von Gesichtsberührungen, Vermeiden von engem Kontakt zu Straßenhunden und -katzen, Einhalten der Husten- und Niesetikette.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Epidemiologische Lage
Cabo Verde ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Regierung von Cabo Verde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Cabo Verde kann über die vier internationalen Flughäfen (Praia, Sal, Boa Vista, São Vicente) erfolgen, soweit für alle Reisenden ab 12 Jahren ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen-Rapid-Schnelltest (Ag-RDT)) vorliegt, der nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden sein darf. Diese Regeln gelten auch für die Einreise auf dem Seeweg.
Von der Testpflicht sind Reisende ausgenommen, die ein von Cabo Verde anerkanntes COVID-19-Zertifikat (u.a. Digitales COVID-Zertifikat der EU ) über eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen können. Der Test wird bereits von den Fluglinien vor Abflug verlangt. Bei der Einreise erfolgt eine Temperaturmessung. Das Ausfüllen eines Online-Formulars als Reiseregistrierung ist erforderlich, siehe auch Einreise und Zoll: Visum. Zusätzlich muss bei Ankunft eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Seegrenzen von Cabo Verde sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Cabo Verde läuft normal.
Zwischen den einzelnen Inseln findet ein regelmäßiger Flug- und Schiffsverkehr statt. Bei Reisen zwischen den Inseln muss für alle Reisende ab 12 Jahren beim jeweiligen Check-in ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden, vorgelegt werden.
Von der Testpflicht sind Reisende ausgenommen, die ein von Cabo Verde anerkanntes COVID-19-Zertifikat (u.a. Digitales COVID-Zertifikat der EU ) über eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen können. Bei Reisen zwischen São Vicente und Santo Antão müssen derzeit keinerlei Nachweise erbracht werden.
Auf allen Inlandsflugstrecken müssen Passagiere vor Check-In ein Formular (Englisch oder Portugiesisch) zur sanitären Überwachung ausfüllen.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von Cabo Verde kann je nach Entwicklung der Infektionszahlen Maßnahmen ergreifen, die sich von Insel zu Insel unterscheiden können.
Auf allen Inseln gilt bis auf weiteres der Katastrophenfall (estado de contingencia).
Touristische Komplexe und lokale Unterkünfte können auf allen Inseln unabhängig vom Wochentag und der Uhrzeit nur noch betreten werden, wenn ein anerkanntes COVID-19-Zertifikat über eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen einmalig beim Check-In vorgelegt wird. Mitreisende minderjährige Kinder sind davon befreit.
Nachtlokale (Diskotheken, Tanzlokale) können als sogenannte „Lounge Bars“ ihren Betrieb wieder mit Einschränkungen aufnehmen, jedoch ohne Tanzbetrieb. Für den Zugang wird am Wochenende (Freitag ab 19 Uhr) ein anerkanntes COVID-19-Zertifikat über eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen verlangt. Andere Lokale, auch Restaurants und Bars, sind zahlenmäßig und zeitlich beschränkt geöffnet. Erholungs-, Kultur-; Sport- und Freizeitaktivitäten, die eine Ansammlung von Personen mit sich bringen, werden ebenso zahlenmäßig und zeitlich beschränkt. In allen Bereichen des öffentlichen Lebens wird mit Fortschreiten der eingeleiteten Lockerungsmaßnahmen zunehmend entweder ein anerkanntes COVID-19-Zertifikat über eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen gefordert. Private Treffen bleiben eingeschränkt.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind einzuhalten. An allen öffentlich zugänglichen Orten, z.B. in Verkehrsmitteln, Geschäften und öffentlichen Verwaltungsgebäuden besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch im Freien. Ausnahmen sind sportliche Aktivitäten im Freien sowie Kinder unter zehn Jahren und in Fällen medizinischer Unzumutbarkeit. Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird durch die Polizei streng kontrolliert, bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.
Chile - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Chile ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das chilenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei den Einreisebestimmungen nach Chile gibt es mehrere Fallgruppen:
Ausländer ohne Aufenthaltstitel in Chile, mit Pase de Movilidad (PdM):
Zum 1. Oktober 2021 wurde die grundsätzliche Einreisesperre für alle nicht in Chile wohnhaften Ausländer teilweise aufgehoben. Dies gilt für diejenigen Personen, die vor Einreise einen PdM besitzen. Im Ausland erhaltene COVID-19-Impfungen können durch das chilenische Gesundheitsministerium anerkannt werden (weitere Informationen in spanischer Sprache ). Für diese Gruppe gilt eine fünftägige (120 Stunden) Quarantäne.
Ausländer ohne Daueraufenthaltstitel in Chile besitzen, ohne Pase de Movilidad (PdM):
Für diese Gruppe gilt weiterhin eine grundsätzliche Einreisesperre. Sie muss vor der Einreise eine Einreisegenehmigung (Salvoconducto) von dem für sie zuständigen chilenischen Konsulat erhalten. Die Gewährung von Ausnahmen liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der chilenischen Behörden. Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreise-/Gesundheitsbehörden weitere Informationen. Es gilt eine siebentägige (168 Stunden) Quarantäne.
Chilenen und Ausländer mit Daueraufenthaltstitel in Chile, mit Pase de Movilidad (PdM):
Nach Einreise gilt eine fünftägige (120 Stunden) Quarantäne.
Chilenen und Ausländer mit Daueraufenthaltstitel in Chile besitzen, ohne Pase de Movilidad (PdM):
Es gilt eine siebentägige (168 Stunden) Quarantäne.
Allgemeine Einreisevoraussetzungen:
Alle Einreisenden müssen einen negativen PCR-Test nicht älter als 72 Stunden vor Besteigen des Flugzeugs am Abflugort (keinen Schnelltest), einen internationalen Gesundheitspass (Pasaporte de Salud, digital zu erstellen ), nicht älter als 48 Stunden vor Ausreise aus dem Herkunftsland sowie den Nachweis einer ausdrücklich für Chile geltenden Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 30.000,- USD und mit Deckung für alle COVID-19-Behandlungen nachweisen.
Reisende müssen sich unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Herkunftsland sofort nach Ankunft und zugelassener Einreise in die für ihre Gruppe entsprechende häusliche Quarantäne mit persönlicher Isolation oder in gemeinsamer Isolation zusammen mit den mitgereisten Personen begeben. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich.
Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreise-/Gesundheitsbehörden weitere Informationen.
Durch- und Weiterreise
Alle nicht in Chile wohnhaften Ausländer können das Land verlassen. Für alle chilenischen Staatsangehörigen und Ausländer mit Aufenthaltsstatus und Wohnsitz in Chile gilt eine Ausreisesperre aus Chile. Ausgenommen hiervon sind die Inhaber eines PdM oder einer Ausreisegenehmigung (Permiso excepcional para salida del país).
Der internationale Transit im Luftverkehr am Flughafen Santiago de Chile ist unter der Voraussetzung möglich, dass der Flughafen nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Internationaler und nationaler Flugverkehr finden in reduziertem Umfang statt. Die Landgrenzen und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 wurde der Ausnahmezustand inkl. nächtlicher Ausgangssperre aufgehoben.
Im Rahmen des nationalen Planes „Paso a Paso" erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Quarantänestufen. Die Einstufungen der Städte und Gemeinden werden im halbwöchentlichen Rhythmus neu vergeben.
Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen. Der Zugang ist nur mit PdM möglich.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste - Änderung Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Côte d‘Ivoire ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen zum Infektionsgeschehen bieten das ivorische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luftgrenzen von Côte d´Ivoire sind für Passagierflüge geöffnet. Sämtliche Land- und Seegrenzen bleiben für den Personenverkehr weiterhin offiziell geschlossen.
Für die Einreise nach Côte d’Ivoire bestehen aktuell drei Voraussetzungen:
• Vor der Einreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Die Registrierung kostet 2.000 XOF (ca. 3 Euro). Die Zahlung mittels Bezahldienst „Orange Money“ ist möglich. Weitere Online-Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung. Das elektronische Registrierungsformular muss sodann heruntergeladen und entweder gespeichert oder ausgedruckt werden.
• Reisende müssen den Nachweis eines negativen PCR-Tests erbringen. Das Testzertifikat darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
• Bei der Einreise wird die Körpertemperatur gemessen. Liegt diese unter 38° C und sind die unter erstens und zweitens genannten Bedingungen erfüllt, ist keine Heimquarantäne notwendig. Die Gesundheitsbehörden behalten sich aber vor, Reisende in den 14 Tagen nach Ankunft zu kontaktieren bzw. zu überwachen, z.B. per Geolokalisation. Liegt die Körpertemperatur bei Einreise über 38° C, werden Reisende auf COVID-19 getestet. Bis das Resultat vorliegt verbleiben Reisende in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung. Die Kosten für den Test und ggf. Unterbringung müssen von den Reisenden selbst getragen werden. Fällt der Test negativ aus, wird eine 14-tägige Heimquarantäne angeordnet. Fällt er positiv aus, erfolgt die Überstellung an den „Service des Maladies Infectieuses et Tropicales (SMIT) du Centre Hospitalier et Universitaire (CHU) de Treichville“ in Abidjan.
Die aktuelle Regelung kann sich jederzeit ändern.
Durch- und Weiterreise
Sämtliche Land- und Seegrenzen von Côte d‘Ivoire bleiben für den Personenverkehr offiziell geschlossen. Eine Aus- oder Weiterreise ist nur per Flugzeug möglich.
Für die Ausreise aus Côte d’Ivoire bestehen aktuell zwei Voraussetzungen:
• Die Ausreise ist nur unter Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses möglich. Die zeitliche Gültigkeit des PCR-Tests muss den Bestimmungen des Ziellandes entsprechen.
• Vor der Ausreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Das elektronische Registrierungsformular muss heruntergeladen und ausgedruckt werden.
• Bei der Online-Registrierung für die Ausreise und den dafür erforderlichen PCR-Test ist eine Zahlung in Höhe von 25.000 XOF (ca. 37 Euro) zu leisten. Die Zahlung mittels Bezahldienst „Orange Money “ ist möglich. Weitere Online-Zahlungsmethodenstehen zur Verfügung.
Reiseverbindungen
Internationale Flugverbindungen sind vorhanden. Der internationale Busverkehr ist aufgrund der Schließung der Landgrenzen eingestellt.
Beschränkungen im Land
Der nationale Notstand gilt offiziell weiterhin, zudem wurde der Gesundheitsnotstand ausgerufen. Die innerhalb des Landes verhängten Reisebeschränkungen zwischen dem Großraum Abidjan und dem Rest des Landes wurden aber wieder aufgehoben. Ausgangssperren bestehen nicht mehr. Auch Hotels, Restaurants, Kinos, Bars und Nachtklubs haben unter Hygieneauflagen wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Es gelten Maßnahmen zur Begrenzung von Kontakten und Versammlungen sowie eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Weitere Einschränkungen können jederzeit angeordnet werden.
Dänemark - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Dänemark nimmt eine nach Ländern und Regionen differenzierte Risikobewertung in die Kategorien „grün“, „gelb“, „orange“ und „rot“ vor, welche wöchentlich aktualisiert wird. Die jeweils geltenden Einreiseregeln und die Einstufung der Risikogebiete werden auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht. Dieses bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache.
Deutschland ist, mit Ausnahme Schleswig-Holsteins (weiterhin „grün“ eingestuft), aktuell in der "gelben" Kategorie. Für Personen mit Wohnsitz in „grün“ bzw. „gelb“ eingestuften Ländern oder Regionen gelten aktuell folgende Einreisevoraussetzungen:
1) Triftiger Einreisegrund
Ausländer mit Wohnsitz in „grün“ oder „gelb“ eingestuften Ländern oder Regionen dürfen ohne Nachweis eines wichtigen Grundes einreisen.
Ausländer mit Wohnsitz in anderen Ländern dürfen, auch wenn Sie sich vor Einreise nach Dänemark in Deutschland aufgehalten haben, grundsätzlich nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Einreisen zu touristischen Zwecken werden in diesem Fall nicht gestattet.
2) Testpflicht
Für Einreisende - per Flugzeug, über Land und See - gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorzulegen. Ein PCR-Test darf dabei bis zu 72 Stunden und ein Antigentest bis zu 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Die Nicht-Einhaltung dieser Vorgaben führt erfahrungsgemäß zur Zurückweisung an der Grenze. Die Vorlage eines ver-/gefälschten Testergebnisses wird als Urkundenfälschung strafrechtlich verfolgt und kann mit einer Haftstrafe und Einreiseverbot bestraft werden.
Für Ausländer mit Wohnsitz in einem als „gelb“ eingestuften Land besteht die Pflicht zur Durchführung eines zweiten -kostenfreien - COVID-19-Tests spätestens 24 Stunden nach Einreise. Bei Einreise auf dem Luftweg muss dieser Test vor Verlassen des Flughafens erfolgen. An Flughäfen, Grenzübergängen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind für Einreisende Testzentren eingerichtet. Seit dem 10. Oktober 2021 sind die öffentlichen Corona-Schnelltestzentren geschlossen. In einzelnen PCR-Testzentren werden noch Antigen-Schnelltests angeboten. Darüber hinaus können Antigen-Schnelltests bei kommerziellen Anbietern auf eigene Kosten vorgenommen werden.
Ausländer mit Wohnsitz in einem als „grün“ eingestuften Land oder Region (aktuell Schleswig-Holstein) müssen nach Einreise keinen zweiten Test mehr vornehmen lassen.
Es gelten u.a. Ausnahmen von der Testpflicht für folgende Personenkreise:
• Kinder bis einschließlich 15 Jahre.
• Vollständig Geimpfte, die mit einem durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden und die entweder ein digitales COVID-19 Impfzertifikat der EU vorweisen können oder ihren Wohnsitz in einem EU- oder Schengenstaat, einem „gelben“ oder „orangen“ OECD-Staat oder als „gelb“ eingestuften Drittstaat haben und einen anderen Impfnachweis vorlegen können. Voraussetzung ist das Verabreichen der letzten Impfdosis mehr als zwei Wochen, aber höchstens 12 Monate vor Reisebeginn. Personen, die zuerst mit AstraZeneca und danach als zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna oder Pfizer/BioNTech) geimpft wurden, gelten auch als vollständig geimpft, ebenso Personen mit einer Impfkombination aus Pfizer/BioNTech und Spikevax/Moderna. Als Impfnachweis wird auch der deutsche digitale Impfnachweis durch die CovPass-App akzeptiert. Grundsätzlich muss ein Impfnachweis Angaben zum Namen, Geburtsdatum, Art des Impfstoffes, Impfstatus und Impfdatum (1. und 2. Impfung, sofern Zweitimpfung erforderlich) enthalten. Die Ausnahme gilt nicht für Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise nach Dänemark in einem zum Zeitpunkt der Einreise als „rot“ eingestuften Land aufgehalten haben.
• Personen, die von einer vorausgegangenen COVID-19-Infektion genesen sind, können auch einen positiven COVID-19-Test (nur PCR-Test) vorlegen, wenn dieser Test zwischen 14 Tagen und 12 Monaten vor der Einreise vorgenommen wurde.
Für Einwohner Schleswig-Holsteins gilt als Bewohner des Grenzlandes eine Sonderregelung und es genügt zur Einreise ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests, der max. 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Ein zweiter Test nach Einreise ist nicht erforderlich.
3) Quarantäne
Für Personen mit Wohnsitz in einem als „grün“ oder „gelb“ eingestuften Land besteht keine Pflicht, sich nach Einreise in häusliche Quarantäne zu begeben. Einreisende mit Wohnsitz in „orange“ oder „rot“ eingestuften Ländern haben sich einer zehntägigen häuslichen Quarantäne zu unterziehen, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativen PCR-Test verkürzt werden kann. Ausnahmeregelungen sind auf dem dänischen Behördenportal eingestellt.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich; es erfolgen Stichprobenkontrollen bei der Einreise nach Dänemark. Personen, die die Corona- bedingten Einreisebestimmungen (z.B. negatives COVID-19-Testergebnis, Impf- oder Genesenennachweis) nicht erfüllen, können an der Grenze zurückgewiesen werden.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt. Dies gilt auch, wenn ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird.
Durch- und Weiterreise
Ausländern mit Wohnsitz in einem als „grün“ oder „gelb“ eingestuften Land wird unabhängig vom Reisegrund die Durchreise durch Dänemark erlaubt. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antigentest) gilt auch für Transitreisende, es sei denn, diese halten sich nur im Transitbereich des dänischen Flughafens auf. Weitere Informationen bieten die dänischen Behörden.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen. Nach den norwegischen Einreiseregelungen hat auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz, wenn eine Fähre genutzt wird.
Reiseverbindungen
Es gibt grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert.
Beschränkungen im Land
Pandemiebedingte Einschränkungen wurden grundsätzlich aufgehoben. Handel, Gastronomie, Nachtclubs, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet.
Die dänischen Behörden stellen Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen für einzelne Bereiche auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Hygieneregeln
In Flughäfen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske empfohlen oder Visier) getragen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Pflicht ausgenommen. In Testzentren oder bei Krankenhausbesuchen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Visiers empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen auf die Färöer sind grundsätzlich möglich. Es gelten die dänischen Einreisebestimmungen, u.a. hinsichtlich der Testpflicht. Zusätzlich wird Reisenden empfohlen, innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise einen PCR-Test und nicht nur einen Antigen-Test vornehmen zu lassen. Ein weiterer Test ist zwei Tage nach Einreise vorgesehen. Reisende sollen bis zum Vorliegen des Testergebnisses vom zweiten Tag nach Einreise große Menschenansammlungen meiden und die Abstandsregelungen beachten.
Mehr Informationen zu den Einreisebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer .
Für Einreisen nach Grönland gilt Folgendes: Bis zum 31. Oktober 2021 dürfen nur noch vollständig Geimpfte oder von COVID-19 Genesene oder Personen mit Wohnsitz in Grönland einreisen. Kinder unter 15 Jahren sind davon ausgenommen. Als von COVID-19 genesen gelten Personen, die einen mindestens 14 Tage und höchstens 12 Wochen alten positiven PCR-Test nachweisen können.
Es gelten zudem die dänischen Einreisebestimmungen hinsichtlich eines anerkannten Einreisegrundes je nach Risikokategorisierung des Wohnsitzlandes. Alle Reisenden müssen vor der Einreise nach Grönland online ein SUMUT-Formular ausfüllen und Personen ab dem Alter von 2 Jahren benötigen ein negatives Ergebnis eines max. 72 Stunden alten PCR-Tests, welcher in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein muss. Eine Ausnahmeregelung für vollständig Geimpfte vom Testerfordernis gibt es aktuell nicht. Alle Reisende, die nicht vollständig geimpft sind, müssen sich umgehend für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Vollständig Geimpfte sind von der Pflicht zur Quarantäne und zur Vornahme eines zweiten Tests nach der Einreise ausgenommen. Personen gelten als vollständig geimpft, wenn sie die letzte notwendige Impfdosis erhalten haben (d.h. nicht erst 14 Tage nach der letzten Dosis, wie in Dänemark).
Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen und Einschränkungen in einzelnen Regionen bietet Visit Greenland.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
• Bitte beachten Sie beim Transit nach Norwegen, dass nach den norwegischen Einreiseregelungen auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz hat, wenn Sie eine Fähre nutzen.
Ecuador - Änderung Einreise, Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Epidemiologische Lage
Ecuador ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die größten Städte des Landes, insbesondere die Region in und um die Hauptstadt Quito.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt.
Alle Passagiere müssen vor dem Boarding nach Ecuador eine digitale Gesundheitserklärung (Declaración de salud del viajero) vorlegen und bei Einreise nach Ecuador nochmals vorzeigen.
Einreisende ab zwei Jahren müssen vor dem Boarding nach Ecuador entweder einen weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte, vorlegen.
Für Reisende aus Indien, oder Reisende, die in Indien umgestiegen sind bzw. sich im Transitbereich aufgehalten haben, ist eine Einreise - unabhängig vom Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes - nur mit negativem PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, möglich. Zusätzlich sind diese Reisenden verpflichtet, sich zehn Tage in Quarantäne zu begeben – unabhängig vom Ergebnis eines PCR-Tests.
Passagiere, die sich nur im Transitbereich aufhalten, müssen keinen Impfschutz oder negativen PCR-Test vorweisen – dies gilt nicht für Reisende aus Indien.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen nur auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Internationale Flugverbindungen sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Beschränkungen im Land
Landesweit können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung (Fahrverbote für bestimmte Endnummern von Kennzeichen) sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants gelten. Bars und Diskotheken sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Für Reisen nach Galapagos muss für Reisende ab zwei Jahren ein weniger als 72 Stunden vor Abflug auf die Inseln durchgeführter PCR-Test vorgelegt werden. In Ecuador kann dieser PCR-Test nur von speziell hierfür autorisierten Laboren erfolgen.
El Salvador - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 03.10.2021
Mit Wirkung vom 3. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach El Salvador gewarnt.
Epidemiologische Lage
El Salvador ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen weist eine deutlich steigende Tendenz auf; das Gesundheitssystem gerät zunehmend unter Druck. Mit Wirkung vom 3. Oktober 2021 ist El Salvador als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das salvadorianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise nach El Salvador ist mit Vorlage eines ausgedruckten, negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-, NAAT oder LAMP-Tests oder eines Nachweises der vollständigen Impfung - ebenfalls in Papierform - möglich. Antigen- oder Antikörpertests sind nicht zugelassen. Bei Flugreisenden muss der Nachweis bereits beim Einchecken in den Zubringerflug vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Bei Durch- und Weiterreise können die Fluggesellschaften die Vorlage eines der unter Einreise aufgeführten Nachweise verlangen.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen sind eingeschränkt. Nähere Informationen zu Flugmöglichkeiten erteilen Fluggesellschaften oder Reisebüros. Flüge aus dem Schengenraum über die USA können derzeit nur von Passagieren mit einem gültigen US-Visum genutzt werden. Das ESTA-Verfahren ist ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es landesweit keine COVID-19-bedingten Beschränkungen der touristischen Infrastruktur oder des öffentlichen Verkehrs. Kulturelle, sportliche und sonstige Veranstaltungen wurden eingeschränkt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum sowie Restaurants, Banken und Geschäften besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zudem besteht die grundsätzliche Empfehlung, regelmäßig die Hände zu waschen und die Abstandsregeln einzuhalten. Das salvadorianische Gesundheitsministerium bietet für Reisende weitere Empfehlungen zur Bekämpfung von COVID-19.
Estland - Einstufung Estlands als Hochrisikogebiet ab 10.10.2021, Änderung Epidemiologische Lage
Mit Wirkung vom 10. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Estland gewarnt.
Epidemiologische Lage
Estland ist von COVID-19 stark betroffen. Estland ist mit Wirkung vom 10. Oktober 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist grundsätzlich möglich. Über geltende Auflagen inklusive Ausnahmeregelungen für Geimpfte und Genesene informiert das estnische Außenministerium.
Reisende werden gebeten, elektronisch max. 72 Stunden vor Einreise einen Anmeldebogen auszufüllen. Bei Einreise aus EU/EFTA-Ländern, deren Koeffizient oberhalb von 75 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Zwei-Wochen-Frist liegt, gilt eine zehntägige Quarantänepflicht.
Die aktuelle Länderliste mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Reisende aus gelisteten Ländern können alternativ - zur Verkürzung der Quarantäne - mit einem negativen PCR-Testergebnis (max. 72 Stunden alt) oder einem negativen Antigen-Testergebnis (max. 48 Stunden alt) einreisen. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit und zum Arzt gehen und Einkäufe tätigen. Nach frühestens sieben Tagen muss ein zweiter Test erfolgen. Bei erneut negativem PCR-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen. Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Folgender Personenkreis ist von Test- bzw. Quarantäne-Auflagen befreit: Voll geimpfte Personen (in den letzten sechs Monaten vollständig gegen COVID-19 geimpft mit Nachweis durch WHO-Impfnachweis oder ärztliche Bescheinigung mit Informationen u.a. zur Anzahl der verabreichten Impfdosen und Impfstoff-Zusammensetzung in englischer, estnischer oder russischer Sprache) und genesene Personen, (nachweislich in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen mit Nachweis durch ein Schreiben des Arztes oder des Gesundheitsamtes entweder in englischer, estnischer oder russischer Sprache).
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen möglichst unterbleiben. Die Grenzen zu Russland sind wieder geöffnet, Grenzübertritte sind vorab beim jeweiligen Grenzübergang elektronisch über das Grenzportal anzumelden. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Es bestehen wöchentliche Direktflugverbindungen sowie diverse Umsteigeverbindungen von und nach Deutschland. Land- und Seegrenzen sind passierbar. Es empfiehlt sich, sich über die jeweiligen Auflagen auf beiden Seiten der Grenze zu informieren. Für Grenzübertritte von oder nach Estland informiert die estnische Gesundheitsbehörde.
Beschränkungen im Land
Die Auflagen für Gastronomie, Tourismus, Einzelhandel und Kultur- und Freizeiteinrichtungen wurden gelockert. Über aktuelle Regelungen informieren die estnischen Behörden.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen besteht weiterhin eine Zwei-Meter-Abstandsregelung und die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen. Häufiges Händewaschen und Desinfektion wird weiterhin dringend empfohlen.
Eswatini - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Eswatini ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Einreisen über den internationalen Flughafen King Mswati III. sind möglich.
Zwischen Südafrika und Eswatini sind folgende Grenzübergänge für die Einreise über Land geöffnet: Ngwenya/Oshoek, Lavumisa/Golela, Matsamo/Jeppes Reef, Mananga und Mahamba. Zu Mosambik ist der Grenzübergang Lomahasha/Namaacha geöffnet. Die COVID-19-bedingten Beschränkungen beim Reisezweck für eine erlaubte Einreise wurden aufgehoben.Reisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Wer einen solchen Test nicht vorweisen kann oder COVID-19-Symptome aufweist, muss sich bei Einreise auf eigene Kosten (derzeit 850.- Emalangeni, ca. 45.- €) einem Test unterziehen. Einreisende können auch eine 14-tägige Selbstisolation bzw. Quarantäne auf eigene Kosten auferlegt bekommen.
Bei Ausreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ohne Vorlage eines solchen Tests oder bei COVID-19-Symptomen wird die Ausreise verweigert.
Durch- und Weiterreise
Beschränkungen für die Durchreise gibt es derzeit nicht.
Reiseverbindungen
Die Reiseverbindungen sind nicht eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine nächtliche Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Es gelten eine umfassende Maskenpflicht und Abstandsregeln von ein bis zwei Meter im gesamten öffentlichen Raum. Beim Betreten von Geschäften und Bürogebäuden müssen die Hände desinfiziert werden.
Fidschi - Entlistung Fidschis als Hochrisikogebiet ab 17.10.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Fidschi wird gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Fidschi ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Fidschi ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 gilt dies nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der nationale und internationale Flugverkehr von und nach Fidschi ist bis auf wenige Ausnahmen eingestellt.
Die Einreise ist derzeit grundsätzlich nur Staatsangehörigen von Fidschi gestattet. Staatsangehörige anderer Staaten benötigen für die Einreise vorab eine Sondergenehmigung des „Office of the Prime Minister“. Reisende müssen einen maximal 72 Stunden vor Einreise durchgeführten negativen COVID-19-Test nachweisen und sich nach Ankunft in eine 14-tägige, staatliche Quarantäne begeben; ausländische Staatsangehörige müssen die Kosten dafür selbst tragen. Einreise via „Blue Lane“ für Boote und Yachten ist möglich, wenn die letzten 14 Tage ununterbrochen auf See verbracht wurden und ein negativer PCR-Test vorliegt. Diese Einreise muss vorher per E-Mail angefragt werden. Weitere Informationen bietet das Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Inlandsreisen sind bis auf weiteres nicht möglich. Darüber hinaus gelten für die Durchreise die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Nadi International Airport ist derzeit für den Passagierverkehr geschlossen. Einreise via „Blue Lane “ für Boote und Yachten ist sehr eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Es gibt es regionale Lockdowns in verschiedenen Landesteilen, hauptsächlich auf der Hauptinsel und um die Hauptstadt Suva sowie die Stadt Nadi.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Frankreich - Einstufung des Überseegebiets Neukaledonien als Hochrisikogebiet und Entlistung der Region Provence-Alpes-Côte d’Azur ab 26.09.2021 sowie der Überseegebiete Guadaloupe, Martinique, Saint-Barthélemy, Saint-Martin und Französisch-Polynesien ab 10.10.2021, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die französischen Überseegebiete Neukaledonien und Französisch-Guayana wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Stark betroffen sind die französischen Überseegebiete Neukaledonien und Französisch-Guayana. Sie sind als Hochrisikogebiete eingestuft.
Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France .
Einreise
Für vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen ist die Einreise nach Frankreich unabhängig von der französischen Einstufung des Herkunftslandes in die Kategorie „grün“, „rot“ oder „orange“ ohne Quarantäne oder besonderen Reisegrund möglich. Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• 7 Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield);
• 4 Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
• 7 Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Für ungeimpfte Kinder wird jedoch in der Regel ab einem Alter von 12 Jahren ein Test verlangt werden.
Für Personen, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder Ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt folgendes:
Für von der französischen Regierung „grün“ eingestufte Länder:
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Mitgliedstaaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Albanien, Australien, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Brunei, Hong-Kong Israel, Japan, Jordanien, Kanada, den Komoren, Korea, Kosovo, Libanon, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Taiwan, Ukraine, Vanuatu und den Vereinigten Staaten von Amerika und die Ausreise aus Frankreich dorthin ist unter Pandemiegesichtspunkten ohne besonderen Reisegrund möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2021 weiter kontrolliert. Einreisende aus diesen Ländern ab 12 Jahren müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Für Einreisen aus Griechenland, Malta, den Niederlanden, Portugal, Spanien und Zypern muss der Test innerhalb von 24 Stunden vor Abreise erfolgt sein. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid “ oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Für von der französischen Regierung „orange“ eingestufte Länder:
Als „orange“ gelten alle Länder, die von der französischen Regierung nicht „grün“ oder „rot“ – s. unten – eingestuft sind. Hier bedarf es eines negativen PCR-Tests, der nicht früher als 72 Stunden, oder eines negativen Antigentests, der nicht früher als 48 Stunden vor Abreise (für Reisende aus dem Vereinigten Königreich für PCR- oder Antigentest höchstens 24 Stunden vor Abreise) vorgenommen wurde. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines Tests befreit. Außerdem müssen Reisende aus diesen Ländern einen zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Grund erklären und durch geeignete Dokumente, einem Transportunternehmen ggf. vor Abreise, nachweisen, verbunden mit einer Selbstverpflichtung zu einer siebentägigen Quarantäne und zur Duldung weiterer Tests nach Einreise bzw. Quarantäneende.
Für von der französischen Regierung „rot“ eingestuft e Länder:
Für die Einreise bedarf es eines nachgewiesenen dringenden Reisegrundes und eines höchstens 48 Stunden vor Abreise vorgenommenen negativen PCR- oder Antigentests. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines Tests befreit. Reisende müssen sich darüber hinaus bereiterklären, einen Antigentest bei Einreise in Frankreich vornehmen zu lassen. Nach Einreise unterliegen nicht geimpfte Personen einer bußgeldbewehrten zehntägigen Quarantänepflicht an einem vorher anzugebenden Ort. Dies gilt nicht für Flugreisende, die sich ausschließlich im internationalen Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Die abzugebenden Erklärungen sind auf der Webseite des französischen Innenministeriums in französischer und in englischer Sprache veröffentlicht.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit,). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium .
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind allerdings möglicherweise eingeschränkt verfügbar. Seit 9. August 2021 ist in allen Flugzeugen, überregionalen Zügen und Bussen die Vorlage eines „pass sanitaire“ verpflichtend, siehe Beschränkungen im Land.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen wieder geöffnet. Aktuell gilt in Restaurants, Cafés, Einkaufzentren, Einrichtungen der Alten- oder Krankenpflege, sowie in Flugzeugen, Zügen und Bussen (für beides ausgenommen Nahverkehr) außerdem die Pflicht, einen „pass sanitaire“ mit sich zu führen. Dies ist ein Nachweis über die vollständige Impfung gegen, Genesung von oder aktuelle negative Testung auf eine COVID-19-Infektion. Er kann nach EU-Vorgaben digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid “ oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) oder in Papierform erfolgen.
Nähere Informationen finden sich auf der Website der französischen Regierung.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Maskenpflicht gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Maskenpflicht im Freien ist entfallen. Bei Menschenansammlungen in Warteschlangen oder auf Märkten gilt sie weiter.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika .
Reisen zwischen Französisch Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in den Überseegebieten Martinique von 19 bis 5 Uhr und La Réunion von 18 bis 5 Uhr.
Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung .
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festlandsfrankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
Gabun - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 17.10.2021
Mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Gabun gewarnt.
Epidemiologische Lage
Gabon ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 ist Gabun als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das gabunische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landgrenzen sind geschlossen. Die Einreise nach Gabun ist grundsätzlich nur für in Gabun ansässige Personen, offizielle Besucher und Geschäftsreisende möglich. Touristen dürfen nicht einreisen. Touristenvisa werden derzeit nicht erteilt. Bereits erteilte Touristenvisa sind annulliert.
Vor Abreise muss beim Einchecken am Flughafen ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach Ankunft in Gabun wird am Flughafen erneut ein PCR-Test durchgeführt. Anschließend besteht eine 24-stündige Quarantänepflicht, bis das Testergebnis vorliegt. Reisende müssen hierfür vor Antritt der Reise über die Webseite AssistanceVoyageGabon ein Zimmer in einem örtlichen Hotel buchen. Das Hotelzimmer darf nicht verlassen werden, die Einreisenden müssen der Gesundheitsbehörde jederzeit zur Verfügung stehen.
Ausgenommen von der Quarantäne sind Geimpfte, unbegleitete Minderjährige, Personen, die aus medizinischen Gründen nachweislich nicht in Quarantäne gehen können, Seeleute der Handelsmarine, und Diplomaten im Rahmen der Gegenseitigkeit.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flugverbindungen finden je Fluggesellschaft mit zwei Flügen pro Woche statt.
Beschränkungen im Land
Versammlungen von mehr als zehn Personen sind verboten. Nationale sportliche und kulturelle Veranstaltungen wurden abgesagt. Es besteht eine Ausgangssperre von 18 bis 5 Uhr. Reisen außerhalb von Libreville dürfen nur mit einem negativen PCR-Test und mit einer Sondergenehmigung der zuständigen Stellen erfolgen. Die Bewegungsbeschränkungen werden streng kontrolliert.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten die allgemein üblichen Abstandsregeln.
Gambia - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Gambia ist weiterhin von COVID-19 betroffen. Die Fallzahlen sind aktuell niedrig, allerdings sind im Falle einer Infizierung die Behandlungsmöglichkeiten begrenzt. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das gambische Gesundheitsministerium , der Facebook-Auftritt der COVID-19-Task-Force der gambischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Landesgrenzen Gambias sind geöffnet und die Einreise ist auch für touristische Kurzaufenthalte möglich. Bei An- und Abreise vom internationalen Flughafen von Banjul wird eine Sicherheitsabgabe in Höhe von 1.000 gambischen Dalasi oder 20 USD erhoben, die in bar zu zahlen ist. Zur Vermeidung von Quarantäne oder häuslicher Selbstisolation muss bei der Einreise nach Gambia eine englischsprachige Bescheinigung über einen negativen COVID-19-Test vorgelegt werden, der höchstens 72 Stunden vor dem Einreisezeitpunkt erfolgt sein darf. Schnelltests werden nicht akzeptiert. Ohne entsprechendes Testergebnis wird ein Test bei der Einreise durch die gambischen Gesundheitsbehörden durchgeführt und anschließend ggf. eine bis zu 14-tägige Quarantäne in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung oder Heimquarantäne angeordnet. Die Kosten für die Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung sind durch die Einreisenden selbst zu tragen. Nicht vollständig geimpfte Personen, die aus Deutschland nach Gambia einreisen, müssen sich zusätzlich zu dem vor Abreise zu absolvierenden PCR-Test bei Ankunft in Gambia einem Schnelltest unterziehen.
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 können vollständig geimpfte Personen ohne Vorlage einer COVID-19-Testbescheinigung nach Gambia einreisen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Gambia findet wieder statt. Direktverbindungen von Deutschland nach Gambia werden derzeit nicht angeboten.
Beschränkungen im Land
Bars, Restaurants, Nachtclubs, Casinos und Sportstätten sind unter Auflage der Einhaltung von Hygienevorschriften geöffnet.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum bestehen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die üblichen Abstandsregeln. Weitere Maßnahmen zum Schutz gegen COVID-19 können durch die gambischen Gesundheitsbehörden angeordnet werden.
Georgien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Georgien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Georgien ist von COVID-19 stark betroffen. Georgien ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen veröffentlichen das georgische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Georgien unterscheidet bei den Einreiseformalitäten zwischen vollständig geimpften und ungeimpften Reisenden.
Vollständig Geimpfte können unter Beachtung der nachfolgenden Voraussetzungen uneingeschränkt nach Georgien einreisen.
Vollständig Geimpfte sind Personen, die alle notwendigen Impfungen erhalten haben. Sie haben entweder eine erforderliche Zweitimpfung erhalten oder wurden mit einem Impfstoff geimpft, der auch bei einmaliger Impfung den vollen Impfschutz bietet. Ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung gilt man als vollständig geimpft. Personen, die bereits an Corona erkrankt waren und über einen entsprechenden Nachweis verfügen, benötigen für den Nachweis einer vollständigen Impfung nur eine Impfung.
Für Geimpfte gelten folgende Einreiseregelungen:
Auf dem Luftweg:
• Vorlage eines gültigen Impfnachweises. Der gelbe WHO-Impfausweis und das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden bei der Einreise in Georgien akzeptiert, oder
• Vorlage eines Genesenennachweises (nicht älter als 100 Tage) und Nachweis über den Erhalt einer Impfung.
Die Vorlagepflicht eines PCR-Tests und die Anmeldepflicht vor Einreise entfallen, wenn die beiden o.g. Voraussetzungen erfüllt sind.
Auf dem See-/Landweg:
• Vorlage eines gültigen Impfnachweises. Der gelbe WHO-Impfausweis und das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden bei der Einreise in Georgien akzeptiert, oder
• Vorlage eines Genesenennachweises (nicht älter als 100 Tage) und Nachweis über den Erhalt einer Impfung.
• Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests, der in englischer, russischer oder georgischer Sprache ausgestellt sein muss und nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Bei Kindern unter zehn Jahren entfällt die Vorlagepflicht.
Unter Erfüllung der o.g. Voraussetzungen entfällt die Anmeldepflicht vor Einreise.
Für Ungeimpfte gilt:
Reisende aus Deutschland dürfen ohne Impfnachweis einreisen, wenn sie deutsche Staatsangehörige oder Inhaber eines Aufenthaltstitels in Deutschland sind. Eine abschließende Liste weiterer Länder, aus denen die Einreise möglich ist, findet sich auf der Webseite des georgischen Außenministeriums.
• Die Einreise nach Georgien muss per Direktflug oder mit einem Transitaufenthalt (ohne Verlassen des Transitbereiches des Flughafens) in einem anderen Land erfolgen.
• Vorlagepflicht eines negativen PCR-Tests, der in englischer, russischer oder georgischer Sprache ausgestellt sein muss und nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Bei Kindern unter zehn Jahren entfällt die Vorlagepflicht.
• Anmeldepflicht vor der Einreise unter Hinterlegung der Kontaktdaten sowie Angaben zur Reisehistorie der vergangenen 14 Tage.
• Zusätzlich ist auf eigene Kosten ein weiterer PCR-Test am dritten Tag nach der Einreise durchzuführen.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind nicht möglich. Transit-Aufenthalte am Flughafen Tiflis sind erlaubt.
Reiseverbindungen
Fluglinien fliegen Georgien mit reduziertem Flugplan an.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Cafés dürfen mit eingeschränkter Kapazität und Öffnungszeiten öffnen. Massenveranstaltungen wie Festivals, Konzerte und Sportveranstaltungen dürfen seit Anfang Oktober 2021 wieder durchgeführt werden.
Zu Abchasien und Südossetien siehe Innenpolitische Lage.
Hygieneregeln
In Georgien gilt eine allgemeine Maskenpflicht sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien, im ÖPNV, in Taxis und sonstigen Personentransportmitteln. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Bei Betreten öffentlicher Räumlichkeiten wird die Temperatur gemessen; Hände müssen desinfiziert oder zur Verfügung stehende Einmalhandschuhe getragen werden. Ein Abstand von 1,5 Meter ist einzuhalten.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen wie das Vermeiden von Kontakt zu Personen mit Infektion der Atemwege, regelmäßiges Händewaschen, Vermeiden von Gesichtsberührungen, Vermeiden von engem Kontakt zu Straßenhunden und -katzen, Einhalten der Husten- und Niesetikette.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 15.10.2021 - Teil 3
Griechenland - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist grundsätzlich für alle Personen ab 12 Jahre nur mit einer Bescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form über einen negativen PCR-Test (die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen) oder einen Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in deutscher, englischer, französischer, griechischer, italienischer, spanischer oder russischer Sprache möglich. Der auf dem Zertifikat angegebene vollständige Name muss mit dem Namen im Ausweisdokument übereinstimmen.
Reisende, die anhand eines digitalen oder schriftlichen Zertifikates eine vollständige Impfung (in einer der o.g. Sprachen unter Nennung des vollständigen Namens des Reisenden, des Impfstoffs, der Anzahl der Impfdosen) nachweisen können und diese 14 Tage vor Einreise abgeschlossen haben, benötigen keine Bescheinigung über einen negativen Test. Für den Nachweis reicht in der Praxis die Vorlage des internationalen Impfausweises („Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“, gelb) oder des Digitalen COVID-Zertifikats der EU (z. B. in der CovPass-App oder Corona-Warn-App) aus. Ob Kreuzimpfungen oder nur eine Impfung nach einer Genesung als vollständiger Impfstatus anerkannt werden, ist nicht abschließend geklärt. Den deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland sind bisher jedoch keine Probleme hinsichtlich der Anerkennung bekannt geworden. Reisende, die von einer Infektion genesen sind, können alternativ eine Genesenenbescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form, ausgestellt durch eine Behörde oder ein zertifiziertes Labor, vorlegen. Die Bescheinigung darf frühestens 30 Tage nach dem ersten positiven Test, durchgeführt durch eine öffentliche Behörde oder ein zertifiziertes Labor, ausgestellt werden und ist bis zu 180 Tage danach gültig.
Unabhängig davon wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt, der verpflichtend ist. Nicht geimpfte oder genesene Einreisende u. a. aus Bulgarien, Albanien, Nordmazedonien und der Türkei (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) werden bei Einreise obligatorisch einem Antigen- oder PCR-Test unterzogen.
Reisende (unabhängig von der Staatsangehörigkeit), u.a. aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Schengenraums, die die genannten Bedingungen erfüllen und auf direktem Luftweg über die internationalen Flughäfen, über die Seehäfen Igoumenitsa, Korfu und Patras sowie auf dem Landweg über die Grenzstellen Evzoni, Doirani und Niki (Nordmazedonien), Nymphaea (Nymfaia), Ormeni, Exochi und Promachonas (Bulgarien), Kastanies und Kipoi (Türkei) mit Einschränkungen (siehe unten) sowie Kristallopigi, Kakavia, Mavromati und Mertziani (Albanien) einreisen, sind vom Erfordernis einer Quarantäne befreit. Alle anderen Einreisenden müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Eine frühere Ausreise ist möglich.
Bei einem positiven Testergebnis wird eine bis zu zehntägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet. Die Zuweisung des Aufenthaltsorts kann längere Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel können Reisende den Quarantäne-Ort nicht selbst bestimmen, es sei denn sie haben ein 4- oder 5-Sterne-Hotel gebucht, das den Service von Quarantäne-Zimmern, wie von der griechischen Zivilschutzbehörde vorgeschrieben, gewährleisten kann. Die deutschen Auslandsvertretungen haben keinen Einfluss auf dieses Verfahren. Fragen und Beschwerden richten Sie bitte direkt an die griechische Zivilschutzbehörde, entweder telefonisch unter 0030-213-1510-100/171/172/186/196 oder per E-Mail. Zur Aufhebung der Quarantäne müssen sich Reisende am letzten Tag (der Quarantäne) einem obligatorischen PCR-Labortest unterziehen.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form", PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein gemeinsames PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Der QR-Code muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Die Einreise am Grenzübergang Mertziani (Albanien) ist nur von 8 – 20 Uhr möglich.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise aus der Türkei auf dem Landweg nach Griechenland ist grundsätzlich über die Grenzübergänge Kastanies und Kipoi möglich aber jeweils auf eine Höchstzahl von 1.500 Personen pro Woche beschränkt.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt. Sportboote dürfen Griechenland mit max. 49 Passagieren wieder anlaufen. (Kreuzfahrtschiffe sind von dieser Einschränkung ausgenommen). Es gelten zudem die unter Einreise genannten Voraussetzungen. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Die Seeverbindungen mit der Türkei sind eingeschränkt. Das Einlaufen von aus der Türkei kommenden Sportbooten, unabhängig von ihrer Flagge, ist erlaubt. Die Passagiere müssen bei Ankunft die o.g. Voraussetzungen (Test-, Impf- oder Genesenennachweis- und Online-Anmeldepflicht) erfüllen. Nicht geimpfte oder genesene Einreisende, die über den Seeweg aus der Türkei kommend einreisen, werden bei Ankunft nicht getestet.
Sportboote aus der Türkei dürfen ausschließlich die nachfolgend genannten Häfen anlaufen: Kavala, Mytilini und Petra auf Lesbos, Chios, Vathy und Pythagorio auf Samos, Myrina auf Lemnos, Agia Marina auf Leros, Symi, Kalymnos, Skala auf Patmos sowie die Touristenhäfen von Kos und Rhodos.
Beschränkungen im Land
Es sind weiterhin Maßnahmen gegen die Pandemie in Kraft. Griechenland wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in verschiedene Risikozonen eingeteilt; Änderungen sind kurzfristig möglich.
Beschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen beispielsweise Kapazitätsbeschränkungen in Geschäften und Museen. Zutritt zu Innenräumen von bestimmten Einrichtungen, z.B. Gastronomie und Clubs, ist nur Geimpften und Genesenen gestattet („2G-Regel“).
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen.
Für überregionale Inlandsreisen mit einem Flugzeug, Zug, Schiff oder Fernbus gilt generell: Personen ab 12 Jahren benötigen entweder eine Impfbescheinigung (vor 14 Tagen abgeschlossene Impfung) oder einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) oder eine Genesenenbescheinigung (s. Einreise). Für 4- bis 11-Jährige ist ein negativer Antigen-Selbsttest (nicht älter als 24 Stunden) ausreichend. Für Fahrten per Schiff müssen Reisende vor Einschiffung eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
Auf der Webseite der griechischen Regierung sind eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete sowie weitere Informationen zu den geltenden Einschränkungen veröffentlicht. In rot eingestuften Regionen gilt eine nächtliche Ausgangssperre, Beschränkungen in der Gastronomie und für Veranstaltungen.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit an belebten Plätzen im Freien getragen werden. Verstöße können mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet werden. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die britischen Überseegebiete einschließlich Gibraltar, die Isle of Man und die Kanalinseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Das Vereinigte Königreich ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung , für Schottland die schottische Regionalregierung.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Ein- und Ausreisen auch ohne triftigen Grund sind möglich, jedoch gelten für die Einreise nach England unterschiedliche Einreisebeschränkungen, die zum 4. Oktober 2021 angepasst wurden.
Seit dem 4. Oktober 2021 gilt:
Wegfall des dreifarbigen Ampelsystems für alle Länder. Es bleibt nur noch die Unterscheidung „rot“ bzw. „nicht rot“.
Für alle Länder, die nicht als „rot“ (u.a. Deutschland) eingestuft werden, wird unterschieden zwischen „vollständig geimpften“ und „nicht oder nicht vollständig geimpften“ Personen:
• Vollständig Geimpfte (Personen, die durch den National Health Service (NHS) vollständig geimpft worden sind oder über das Digitale COVID-Zertifikat der EU verfügen und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt): Kein COVID-19-Test vor Einreise (pre-departure), Online-Anmeldung , ein COVID-19-Test vor/am Tag zwei nach Einreise, keine Quarantäne.
• Diese Regelungen gelten auch für Kinder unter 18 Jahren.
Hinweis: In Einzelfällen wurde in der Praxis, auch bei vollständigem Impfschutz, seitens des National Health Service (NHS) eine zehntägige Selbstisolierung nach Einreise angeordnet, wenn der NHS über die Online-Anmeldung feststellen konnte, dass sich bspw. auf dem Flug oder der Fahrt mit dem Eurostar nach England ein positiv infizierter Gast befunden hat. Ausnahmen von dieser Regelung gelten nur für Reisende, die im Vereinigten Königreich vollständig geimpft wurden.
• Nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen: Online-Anmeldung, COVID-19-Test vor Einreise, zwei weitere Tests vor/am Tag zwei und am/nach Tag acht nach Einreise, häusliche Quarantäne von zehn Tagen mit Möglichkeit einer Freitestung am fünften Tag nach Einreise.
Minderjährige, soweit kein Aufenthalt in Länderkategorie „rot“ in den zehn Tagen vor Einreise:
• Minderjährige im Alter von vier Jahren und jünger benötigen keinen COVID-19-Test.
• Minderjährige im Alter zwischen fünf und 17 Jahren, die in Deutschland oder im Vereinigten Königreich Großbritannien wohnhaft sind bzw. dort ihren legalen Aufenthalt haben, benötigen vor Einreise keinen COVID-19-Test, müssen jedoch den Test vor oder am Tag zwei nach Einreise machen. Ankunftstag ist der Tag null.
• Für alle Minderjährigen, die in Deutschland oder im Vereinigten Königreich Großbritannien wohnhaft sind bzw. dort ihren legalen Aufenthalt haben, entfällt die Quarantänepflicht.
Für die Einreise nach Schottland gelten ähnliche Regeln. Details finden sich auf der Internetseite der schottischen Regierung .
Im Gegensatz zu den englischen Regelungen ist eine Freitestung zur Verkürzung der häuslichen Quarantäne für nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen nicht möglich!
Ähnliche Einreisebeschränkungen gelten in Wales und in Nordirland.
Einreisende nach England und Reisende, die über England nach Wales reisen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste “ aufgehalten haben, müssen sich neben dem COVID-19-Test vor Einreise für zehn Tage in eine Hotelquarantäne in Großbritannien begeben. Während des Hotelaufenthalts finden am zweiten und achten Tag nach Einreise weitere Tests statt. Das Hotel ist vorab über eine Website der britischen Regierung zu buchen. Aufenthalt, Verpflegung und die Tests während der Quarantäne kosten 1.750 GBP. Informationen können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden. Verstöße gegen die Quarantänepflicht in einem Hotel und auch falsche Angaben hinsichtlich des Aufenthalts in einem Land auf der „roten Liste “ in den zehn Tagen vor Einreise kann mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Für alle nach England einreisenden LKW-Fahrer , die nicht vollständig geimpft sind, gilt ein verpflichtender COVID-19-Test nach Einreise bei Aufenthalt von mehr als 48 Stunden, alle weiteren 72 Stunden bis zu zwei zusätzliche Tests.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Es gelten für eine Reihe von Berufen und Tätigkeiten Ausnahmen von den vorgenannten Einreisebeschränkungen. Dies könnte für Reisende relevant sein, die noch nicht vollständig geimpft sind.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist erlaubt. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten, und einen negativen COVID-19-Test vorlegen, sofern der/die Transitreisende nicht vollständig geimpft ist (s. Einreise).
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande oder Belgien sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverbindungen verkehren regelmäßig. Der Eurotunnel nach Frankreich ist unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet. Reisen mit dem Eurostar unterliegen strengen Voraussetzungen. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sind weitere Lockerungen erfolgt, es gelten nur noch wenige Kontaktbeschränkungen.
England hat nahezu alle Beschränkungen aufgehoben. In London besteht weiterhin eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Schottland hat alle Beschränkungen mit Ausnahme weniger Abstands-und Hygieneregeln aufgehoben. Details können auf der Webseite der schottischen Regierung nachgelesen werden.
Wales hat bis auf wenige Ausnahmen sämtliche Beschränkungen aufgehoben. Details können auf der Webseite der walisischen Regierung nachgelesen werden.
In Nordirland wurden viele Beschränkungen aufgehoben: 15 Personen aus vier Haushalten dürfen sich drinnen treffen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung.
Hygieneregeln
Es wird weiterhin empfohlen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten. In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht in der Regel weiterhin eine Verpflichtung dazu.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gelten Einreisebeschränkungen. Alle Einreisenden müssen einen „Travel Tracker account “ anlegen. Da sich Deutschland nicht auf der „roten“ Liste befindet, wird lediglich zwischen vollständig und nicht vollständig geimpften Personen unterschieden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Einreisende nach Jersey müssen bei Einreise über England einen negativen COVID-19-Test von einem dort zugelassenen Labor, der maximal 72 Stunden vor Abfahrt gemacht werden muss, vorlegen. Direktreisende müssen den Test bei Einreise machen. Eine mögliche Quarantäne hängt vom Impfstatus ab. Weitere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Die Isle of Man hat sich weitgehend den Regelungen der Britischen Regierung angeschlossen. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Gibraltar hat sich weitgehend den Regelungen der Britischen Regierung angeschlossen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Einreisen nach Anguilla sind möglich, bedürfen jedoch einer Genehmigung. Alle volljährigen Besucher (außer Schwangere) müssen vollständig geimpft sein (die letzte Impfung muss 21 Tage zurückliegen). Eine elektronische Anmeldung sowie ein negativer COVID-19-Test, der drei bis fünf Tage vor der geplanten Ankunft vorgenommen werden muss, sind erforderlich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen maximal 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende Corona-Tests werden bei Einreise und erneut vier und zehn Tage nach Einreise durchgeführt. Nicht vollständig geimpfte Touristen müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf die britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist unter Einschränkungen möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der British Virgin Islands und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Kaimaninseln (Cayman Islands) ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Die Einreise unterliegt Beschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der Cayman Islands und die britische Regierung.
Die Einreise nach Montserrat ist für touristische Zwecke gestattet. Weitere Informationen bieten die Regierung von Montserrat und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Für die Einreise muss ein maximal drei Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Es besteht keine Quarantänepflicht. Infektionszahlen und weitere Informationen bieten Regierung der Turks & Caicos Islands und die britische Regierung.
Reisen nach St. Helena & Dependencies sind wieder möglich. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bieten die Regierung von St. Helena und die britische Regierung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich wie z.B. einen negativen PCR- oder Antigentest (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Guinea - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Guinea ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitsbehörde ANSS auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für EU-Staatsangehörige besteht grundsätzlich ein Einreiseverbot. Ausnahmen gelten für Personen mit Langzeitvisa zum Zwecke der Erwerbstätigkeit und des Familienbesuchs, Ehepartner guineischer Staatsangehöriger, Personen mit Wohnsitz in Guinea, Diplomaten sowie Personal von Institutionen der technischen Zusammenarbeit und humanitären Hilfe. Visa können auf der Seite der Direction National de la Protection aux Frontières beantragt werden. Informationen zum Vorgehen erteilt zudem die jeweilige Botschaft Guineas.
Reisende müssen bei Einreise ein Attest auf Grundlage eines negativen PCR-Tests vorlegen, der maximal 72 Stunden alt sein darf. Es werden ausschließlich PCR-Tests akzeptiert.
Weiterhin muss ein Nachweis über die vollständige Impfung gegen COVID-19 erbracht werden (zugelassene Impfstoffe: Biontech/Pfizer, Moderna, Sputnik V, Sinopharm, Sinovac, Johnson&Johnson, Epivac Corona und AstraZeneca). Auch Genesene benötigen zwei Impfungen (außer Johnson&Johnson).
Reisenden wird bei Ankunft die Temperatur gemessen und sie müssen in einem Formular Angaben zu Voraufenthalten und geplantem Aufenthaltsort in Guinea machen. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung wird Quarantäne angeordnet. Die Kosten tragen die Reisenden selbst.
Fluggesellschaften können strengere Anforderungen stellen.
Bei Ausreise müssen Reisende einen maximal 72 Stunden alten negativen COVID-19-Test des Institut National de la Santé Publique (INSP) vorlegen. Ein INSP-Testtermin muss online so rechtzeitig gebucht werden, dass der Test 3 Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden kann. Reisenden ohne negatives Testergebnis wird der Zugang zum Flughafen verwehrt. Eine Kontrolle des Testergebnisses am Flughafen Conakry erfolgt seitens guineischer staatlicher Behörden. Die anfallenden Kosten für den Test sind durch die Reisenden selbst zu tragen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Conakry ist für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Mehrere Fluggesellschaften bieten regelmäßige Flüge nach Conakry an. Die Landgrenzen zu Guinea-Bissau und zum Senegal wurden für den Personenverkehr wieder geöffnet. Die kurzzeitige Schließung der übrigen Landgrenzen in Folge der Unruhen wurde aufgehoben.
Beschränkungen im Land
Für den Großraum Conakry besteht eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr. Bar- und Restaurantbesuche sind unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregelungen gestattet, Nachtclubs müssen geschlossen bleiben. Reisen von Conakry ins Landesinnere und zwischen den einzelnen Provinzen sind nur nach Vorlage eines Nachweises über die vollständige Impfung gegen COVID-19 oder eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests möglich, der nicht älter als 14 Tage sein darf. An den Überlandstraßen außerhalb Conakrys sind Kontrollstellen eingerichtet.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, sowie private Fahrzeuge.
Guyana - Einstufung Guyanas als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021
Mit Wirkung vom 19. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guyana gewarnt.
Epidemiologische Lage
Guyana ist von COVID-19 stark betroffen, sowohl in der Hauptstadt Georgetown wie auch in anderen Landesteilen, weshalb Guyana mit Wirkung vom 19. September 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium von Guyana und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landgrenzen sind mit einigen Ausnahmen für Güterverkehr und Einheimische grundsätzlich geschlossen. Die Einreise per Flugzeug ist unter Einhaltung diverser Test- und Hygienevorschriften möglich.
Durch- und Weiterreise
Aufgrund der geschlossenen Grenzen ist eine Durchreise auf dem Landweg derzeit nicht möglich. Die jeweils geltenden Regeln für den Flughafentransit werden den Reisenden von ihrer Airline mitgeteilt.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen sind für den Personenverkehr geöffnet. Caribbean Airlines bietet einige Flugverbindungen an, Jet Blue hat die Flugaufnahme angekündigt.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine nächtliche Ausgangssperre. Es gilt eine Reisebeschränkung im Land für nicht notwendige Reisen, sowie weitreichende Verbote bzw. Einschränkungen für Freizeitaktivitäten. Die jeweils gültigen Einschränkungen werden in der Regierungspublikation "The Official Gazette" veröffentlicht.
Hygieneregeln
Es besteht Masken- und Handschuhpflicht, Abstandsregeln sind verpflichtend.
Honduras - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Honduras wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Honduras ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Tegucigalpa und das Wirtschaftszentrum San Pedro Sula. Honduras ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Honduras ist ein negativer PCR- oder Antigentest oder ein Impfnachweis in Papierform erforderlich.
Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Die Einreise mit Impfnachweis ist frühestens 14 Tage nach der vollständigen Impfung erlaubt. Bei zweistufigen Impfungen 14 Tage nach der zweiten Impfung, bei einstufiger Impfung 14 Tage nach der einmaligen Impfung. Derzeit sind folgende Impfstoffe anerkannt: AstraZeneca, Biontech/Pfizer, Moderna, Sputnik V (jeweils 2 Impfdosen) und Johnson & Johnson (1 Impfdosis).
Eine Online-Registrierung auf der Webseite des Instituto Nacional de Migración wird empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Alle internationalen Flughäfen haben den Betrieb wieder aufgenommen. Auch bei Transitreisen muss ein negativer PCR-/Antigentest oder ein Impfnachweis vorgelegt werden.
Die Anmeldung der Ausreise auf der Webseite des Instituto Nacional de Migración wird empfohlen.
Die Landgrenzen sind nur zwischen 6 und 18 Uhr für den Personenverkehr geöffnet.
Reiseverbindungen
Es bestehen zahlreiche internationale Flugverbindungen.
Beschränkungen im Land
In geschlossenen Räumen dürfen sich bis zu zehn Personen aufhalten. Geschäfte und Restaurants haben wieder geöffnet. Weitere Informationen zu den aktuellen Beschränkungen veröffentlicht die Nationalpolizei regelmäßig auf ihrer Internetseite.
Hygieneregeln
In sämtlichen öffentlichen Bereichen muss eine Mund- und Nasenbedeckung (Alltagsmaske) getragen und der Mindestabstand eingehalten werden. Weiterhin besteht die Pflicht zur Temperaturmessung und Händedesinfektion beim Betreten von Geschäften und öffentlichen Einrichtungen.
Indien - Entlistung Indiens als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021, Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Indien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen Passagiere nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der das negative PCR-Testergebnis hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App "Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach Einreise ist am Flughafen ein weiterer kostenpflichtiger COVID-19-Test durchzuführen. Transitpassagiere dürfen den Ankunftsbereich bis zum Erhalt des Testergebnisses, was einige Stunden in Anspruch nehmen kann, nicht verlassen.
Der Bundesstaat Maharashtra hat eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne für Reisende aus der EU, Großbritannien, Südafrika, Brasilien, Bangladesch, Botswana, China, Mauritius, Neuseeland, Zimbabwe und dem Nahen Osten verfügt, die zu Hause zu verbringen ist.
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen bleiben bis auf weiteres verboten; bereits erteilte E-Visa und Visa zu touristischen Zwecken sind suspendiert. Visa der restlichen Kategorien, die bisher ausgesetzt waren, sind wieder gültig. Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke soll wieder möglich sein, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Touristenvisa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen, die ihren Rückflug aufgrund des seit März 2020 eingestellten kommerziellen Flugverkehrs nicht antreten konnten, gelten gemäß einer Verordnung des Ministry of Home Affairs vom 2. September 2021 als bis zum 30. September 2021 gültig. Eine Verlängerung dieser Visa sei in diesem Zeitraum nicht erforderlich, für Ausreisen bis zum 30. September 2021 werde zudem kein Bußgeld für die Überziehung des Visums erhoben und die erforderliche Ausreisegenehmigung gratis erteilt.
Die Verlängerung von Visa anderer Kategorien ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office zu beantragen.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Linienflugverbindungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind derzeit nur sehr eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen möglich. Einige Staaten (u. a. Großbritannien, Kanada, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate und Oman) haben Beförderungsverbote für Reisende verhängt, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Das Verbindungsangebot des nationalen Eisenbahn- und Flugverkehrs ist stark reduziert.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren werden zurzeit orts- und lageabhängig zunehmend wieder verhängt. Viele Bundesstaaten führen zudem oft kurzfristig Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen ein. Vielerorts werden kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verbracht. Die Verweigerung des Tests stellt eine Straftat dar und kann mit empfindlichen Bußgeldern oder Haftstrafen geahndet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wiederzulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
Indonesien - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise weiterhin nicht gestattet. Für Bali und Riau gilt seit 14. Oktober 2021 eine Sonderregelung für Touristen aus 19 Ländern, Deutschland gehört nicht dazu. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahre ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Reisende, die aus dem Ausland ohne Erfüllung der o.g. Erfordernisse einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Bei der Einreise wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt; das Testergebnis ist am Flughafen abzuwarten. Es ist mit einer Wartezeit von bis zu sechs Stunden zu rechnen. Während der Wartezeit kann keine Verpflegung erworben werden. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung. In der Vergangenheit kam es bei hiesigen Laboren wiederholt zu falsch positiven Ergebnissen.
Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses am Flughafen folgt eine fünftägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich), wo am vierten Tag nach Einreise ein erneuter kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt.
Reisende (insb. Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahre), die ohne vollständige Impfung einreisen, werden im Anschluss an den zweiten PCR-Test am Quarantäneort einer verpflichtenden Impfung unterzogen.
Bei positivem Testergebnis im Hotel erfolgt eine kostenpflichtige Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung.
Auch wenn in Einzelfällen das Ausfüllen eines bereitgestellten Papierformulars akzeptiert wird, wird bei Einreise am Flughafen grundsätzlich eine Registrierung in der indonesischen App Peduli Lindungi verlangt. In die App soll zudem ein Impfnachweis hochgeladen werden.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen jedoch bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr von bzw. nach Java und Bali wird ein Impfnachweis (mindestens erste Impfdosis) verlangt. Zusätzlich wird bei Flugreisen und Nachweis einer Impfdosis ein negativer maximal 48 Stunden alter PCR-Test gefordert, bei Nachweis von zwei Impfdosen und bei sonstigen Transportmitteln ein negativer maximal 24 Stunden alter Antigentest. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Im Reiseverkehr zwischen Städten und Distrikten innerhalb Java und Bali wird ein Impfnachweis benötigt. Bei nachgewiesener zweiter Impfdosis wird ergänzend ein negativer maximal 24 Stunden alter Antigentest gefordert. Bei nachgewiesener lediglich erster Impfdosis wird ergänzend ein negativer maximal 48 Stunden alter PCR-Test verlangt.
Kindern unter 12 Jahre ist es derzeit untersagt, außerhalb ihrer Wohnsitz-Provinz/-Stadt zu reisen.
In ganz Indonesien wird – dies gilt auch für Kinder ab 12 Jahre – für eine Rückkehr nach Jakarta zum Erreichen eines internationalen Anschlussfluges neben dem negativen PCR-Testergebnis die Vorlage eines Impfnachweises verlangt. Bei Vorlage eines gültigen internationalen Flugtickets und auf Antrag bei der örtlichen Gesundheitsbehörde kann jedoch eine Befreiung von der Vorlage eines Impfnachweises beantragt werden.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben die Transportunternehmen.
Für Java und Bali sowie für alle weiteren Regionen gelten bis auf Weiteres deutliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App Peduli Lindungi gewährt. Die App mit hochgeladenem Impfnachweis ist auch Voraussetzung für den Zutritt zu Supermärkten, Malls, Dienstleistern und Restaurants. Dies wird zunehmend strikt kontrolliert; in Einzelfällen wird die Vorlage des gelben Impfbuchs akzeptiert. Personen über 70 Jahre ist der Zutritt generell untersagt. In der Großregion Jakarta, Bandung, Yogyakarta und Surabaya gilt, dass Kinder unter 12 Jahre nun in Begleitung ihrer Eltern mit einem negativen Antigen-Test (max. 1 Tag alt) oder PCR-Test (max. zwei Tage alt) Einkaufszentren besuchen können.
Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen. Auch Geimpfte oder Genesene unterliegen weiter erheblichen Einschränkungen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Iran - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Iran wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Iran ist aktuell von COVID-19 besonders stark betroffen. Das Gesundheitssystem ist stark belastet. Iran ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle Informationen und detaillierte Zahlen bieten das iranische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit erteilt Iran keine Touristen- oder Pilgervisa; andere Visa-Arten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Bei Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) muss ein negativer PCR-Test auf Englisch vorgelegt werden. Atteste in anderen Sprachen müssen von einer iranischen Auslandsvertretung zertifiziert sein. Das PCR-Testergebnis darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein. Ausgenommen von der Testpflicht sind lediglich Kinder unter acht Jahren. Geimpfte und Genesene genießen bei der Einreise keine Privilegien. Alle Reisenden müssen zusätzlich bei Check-in die Erklärung “COVID-19 Self Declaration Form“ abgeben. Außerdem stellt die Fluggesellschaft während des Fluges ein „Pledge Form“ zur Verfügung gestellt, mit dem man seine Zustimmung für weitere Coronamaßnahmen am Flughafen gibt:
Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt und bei COVID-19-Symptomen ärztlich untersucht werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird für ausländische Staatsangehörige Selbstisolation in einer staatlichen Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfls. ergehen weitere verpflichtende Anweisungen der iranischen Behörden. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Die Verfahren können sich kurzfristig ändern. Abweichende Handhabungen sind jederzeit möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Die Landgrenzen zur Türkei, Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak sind derzeit pandemiebedingt großenteils geschlossen. Eine Einreise ist hier für Deutsche nicht möglich. Über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise können Temperaturmessungen und medizinischen Untersuchungen stattfinden. Es kann zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen.
Beschränkungen im Land
Es kann immer wieder – insbesondere vor iranischen Feiertagen – vorkommen, dass kurzfristig inneriranische Reisebeschränkungen eingeführt werden. Dann wird Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus anderen Provinzen die Einreise in die betroffenen Provinzen nicht gestattet. Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus den betroffenen Provinzen dürfen diese nicht verlassen. Diese Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben. Aktuell gelten solche Maßnahmen für alle Provinzen der Kategorien „orange“ (u.a. Teheran) und „rot“.
Darüber hinaus gilt derzeit in allen Städten zwischen 22 und 3 Uhr ein Fahrverbot für private PKW sowie für den ÖPNV. Taxis verkehren auch nach 22 Uhr. Für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr kann ein Ausweispapier verlangt werden. Zusätzlich können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsflugreisen kann ein negativer PCR-Test verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Im Alltag ist derzeit vor allem in „gelb,“ „orange“ und „rot“ eingestuften Regionen mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen. Davon ist aktuell auch Teheran betroffen. Einrichtungen für den essentiellen Lebensbedarf wie Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet, Touristen- und Ausflugsziele größtenteils geschlossen. Camping in öffentlichen Parks ist grundsätzlich untersagt.
Vollständig Geimpfte und Genesene sind von den Beschränkungen im öffentlichen Leben nicht ausgenommen.
Hygieneregeln
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte und Reisen zu vermeiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Es gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Nahverkehr. Künftig soll die Polizei stärker gegen Verstöße vorgehen, Strafen für Verstöße gegen die Auflagen wurden angekündigt. Quelle: AA
Laut Infos von Travellern hier im Forum soll Iran in Kürze wieder Touristenvisa ausstellen. Die aktuelle Entwicklung dazu im folgenden Thread: Einreise Iran
Irland - Entlistung der Region West als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Border wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 19. September 2021 gilt dies für die Region West nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weiterhin betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen gestiegen, jedoch in regional unterschiedlicher Ausprägung. Die Region Border ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 19. September 2021 gilt dies für die Region West nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung. Aufgrund eines Cyberangriffs auf das irische Gesundheitssystem ist die Aktualität der Daten der irischen Regierung derzeit eingeschränkt.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (COVID-19 Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage aufhalten wird. Das Formular muss zwingend online ausgefüllt werden. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) oder das Ausfüllen des Formulars von Hand können strafrechtlich verfolgt werden, ohne online ausgefülltes Formular darf die Fluglinie Passagieren das Boarding verweigern. Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Grundsätzlich müssen alle Einreisenden aus einem Land der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz entweder einen negativen RT-PCR-Test, einen Nachweis, dass sie vollständig geimpft sind, oder einen Nachweis, dass sie genesen sind, vorlegen und sind damit von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Als Nachweise gelten:
• Für negativ Getestete ausschließlich ein negatives Testergebnis eines RT-PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter ist als 72 Stunden.
• Für Geimpfte der Nachweis einer vollständigen Impfung mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff. Als vollständig geimpft gilt man in Irland, wenn man alle erforderlichen Impfdosen erhalten hat und je nach Impfstoff mindestens sieben bzw. 15 Tage zurückliegen.
• Für Genesene der Nachweis, dass man in den letzten 180 Tagen von einer COVID-19-Infektion genesen ist.
Als Nachweis wird auch das Digitale COVID-Zertifikat der EU anerkannt, siehe dazu auch ausführliche Informationen auf der Webseite der irischen Regierung.
Auch Kinder, die zwischen 12 und 17 Jahre alt sind, müssen einen negativen RT-PCR-Test vorlegen, es sei denn, sie sind vollständig geimpft oder von einer COVID-19-Infektion genesen.
Einreisende, die sich vorab auch in einem Land außerhalb der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz aufgehalten haben, finden ausführliche Informationen zu den geltenden Einreisebedingungen auf der Webseite der irischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-) Häfen sind möglich.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in reduziertem Maße. Kurzfristige Stornierungen sind möglich. Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Für das private und öffentliche Leben gelten Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung .
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, und auch im Freien mit großen Menschenansammlungen, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
Island - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder außer Grönland als Hochrisikogebiete eingestuft.
Alle Reisenden müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Für alle Reisenden, die keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder über die Genesung vorlegen können, gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Darüber hinaus müssen auch Geimpfte und Genesene (Erkrankung ist länger als sechs Monate her) bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Für diese Personengruppe wird alternativ zum PCR-Test auch ein Antigen-Schnelltest anerkannt. Von der Testpflicht ausgenommen sind ebenfalls Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Reisende, die innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren, müssen keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest bei der Einreise vorlegen. Stattdessen muss ein positiver PCR-Test vorgelegt werden, welcher nicht jünger als 14 Tage und nicht älter als sechs Monate sein darf.
Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat über die Genesung bzw. den Impfnachweis . Die Anerkennung hängt von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde ab. Reisende, die keinen Nachweis über eine Impfung gegen COVID-19 oder über eine überstandene COVID-19-Infektion vorlegen können, müssen bei Einreise einen PCR-Test durchführen lassen und sich dann für fünf Tage in Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Die Unterbringung in einer staatlichen Quarantäneunterkunft wird angeordnet, wenn keine geeignete häusliche Unterkunft über das Registrierungsformular nachgewiesen wird. Grundsätzlich ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder engen Verbindungen in Island, die vollständig geimpft oder genesen (Genesene, die innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren und einen positiven PCR-Test, minimal 14 Tage alt und maximal sechs Monate alt, vorlegen können, müssen diesen Test nicht vorlegen) sind, müssen innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise einen COVID-19-Test vornehmen lassen. Anerkannt werden PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests. Die Testpflicht besteht auch für Kinder, die im Jahr 2015 oder früher geboren wurden.
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder engen Verbindungen in Island grundsätzlich von der Pflicht befreit, bei Einreise einen negativen COVID-19-Test vorzulegen. Gleiches gilt für Transitpassagiere, die nicht in Island einreisen.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bieten die isländische Gesundheitsbehörde , der isländische Zivilschutz und die isländische Polizeibehörde.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fähr- und Flugverkehr finden statt. Da Flugverbindungen von und nach Island nicht immer direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Landesweit gibt es in touristischen, kulturellen und sportlichen Einrichtungen sowie in der Gastronomie Beschränkungen. Es gelten u.a. verkürzte Öffnungszeiten und begrenzte Besucherzahlen. Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 500 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von einem Meter. Maskenpflicht besteht grundsätzlich überall, wo die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2006 oder später geboren wurden, sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder, die im Jahr 2016 oder später geboren wurden, sind von der Abstandspflicht befreit.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 stark betroffen. Israel und die Palästinensischen Gebiete sind als Hochrisikogebiete eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Diese benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung; hierzu sollte vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufgenommen werden.
Sofern eine Einreise gestattet wird, kann die anschließende Quarantäne in der Regel in Heimquarantäne verbracht werden, wenn eine entsprechende Erklärung ausgefüllt wird und eine eigene abgeschlossene Wohneinheit hierfür zur Verfügung steht, andernfalls muss die Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft verbracht werden. Die Heimquarantäne kann mit elektronischen Mitteln überwacht werden.
Reisende müssen außerdem bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis, in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer, vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt für alle Reisende unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion. Nach Einreise gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht. Erklären sich Reisende bereit, am siebten Quarantänetag einen weiteren PCR-Test durchzuführen, kann die Quarantäne von 14 auf sieben Tage (bzw. bis zum Erhalt des Testergebnisses) verkürzt werden. Bezüglich der Einreise gilt Deutschland als COVID-19-Risikogebiet.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet. Für Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nach Israel einreisen möchten, gelten die gleichen Regelungen wie für Flugreisende; Einreisegenehmigungen werden nur bei einem Lebensmittelpunkt in Israel erteilt. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nur in das Westjordanland reisen, benötigen eine Erlaubnis der israelischen Zivilverwaltung. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 45 Arbeitstage. Vor und bei Einreise sind PCR-Tests obligatorisch.
Der Übergang Erez zwischen dem Gazastreifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gazastreifen und Ägypten ist für Ein- und Ausreisen geöffnet. Vor Ein- und Ausreise gilt die Pflicht zum Nachweis eines negativen PCR-Tests.
Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich für einige Stunden für Ausreisen geöffnet. Zur Ausreise sind PCR-Tests obligatorisch. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein Visum sowie eine zusätzliche Genehmigung jordanischer Behörden. Inhaber von palästinensischen Personenkennziffern (nur West Bank ID, nicht Gaza ID) können den Grenzübergang ohne gesonderte Genehmigungen passieren, sofern sie unmittelbar zum Flughafen Amman weiter- und von dort aus Jordanien ausreisen.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
Hygieneregeln
In Israel besteht in Innenräumen eine Maskenpflicht. Im Außenbereich empfiehlt die israelische Regierung, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, das Tragen einer Maske.
In den Palästinensischen Gebieten besteht weiterhin Maskenpflicht; die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist grundsätzlich für alle Personen ab 12 Jahre nur mit einer Bescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form über einen negativen PCR-Test (die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen) oder einen Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in deutscher, englischer, französischer, griechischer, italienischer, spanischer oder russischer Sprache möglich. Der auf dem Zertifikat angegebene vollständige Name muss mit dem Namen im Ausweisdokument übereinstimmen.
Reisende, die anhand eines digitalen oder schriftlichen Zertifikates eine vollständige Impfung (in einer der o.g. Sprachen unter Nennung des vollständigen Namens des Reisenden, des Impfstoffs, der Anzahl der Impfdosen) nachweisen können und diese 14 Tage vor Einreise abgeschlossen haben, benötigen keine Bescheinigung über einen negativen Test. Für den Nachweis reicht in der Praxis die Vorlage des internationalen Impfausweises („Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“, gelb) oder des Digitalen COVID-Zertifikats der EU (z. B. in der CovPass-App oder Corona-Warn-App) aus. Ob Kreuzimpfungen oder nur eine Impfung nach einer Genesung als vollständiger Impfstatus anerkannt werden, ist nicht abschließend geklärt. Den deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland sind bisher jedoch keine Probleme hinsichtlich der Anerkennung bekannt geworden. Reisende, die von einer Infektion genesen sind, können alternativ eine Genesenenbescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form, ausgestellt durch eine Behörde oder ein zertifiziertes Labor, vorlegen. Die Bescheinigung darf frühestens 30 Tage nach dem ersten positiven Test, durchgeführt durch eine öffentliche Behörde oder ein zertifiziertes Labor, ausgestellt werden und ist bis zu 180 Tage danach gültig.
Unabhängig davon wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt, der verpflichtend ist. Nicht geimpfte oder genesene Einreisende u. a. aus Bulgarien, Albanien, Nordmazedonien und der Türkei (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) werden bei Einreise obligatorisch einem Antigen- oder PCR-Test unterzogen.
Reisende (unabhängig von der Staatsangehörigkeit), u.a. aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Schengenraums, die die genannten Bedingungen erfüllen und auf direktem Luftweg über die internationalen Flughäfen, über die Seehäfen Igoumenitsa, Korfu und Patras sowie auf dem Landweg über die Grenzstellen Evzoni, Doirani und Niki (Nordmazedonien), Nymphaea (Nymfaia), Ormeni, Exochi und Promachonas (Bulgarien), Kastanies und Kipoi (Türkei) mit Einschränkungen (siehe unten) sowie Kristallopigi, Kakavia, Mavromati und Mertziani (Albanien) einreisen, sind vom Erfordernis einer Quarantäne befreit. Alle anderen Einreisenden müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Eine frühere Ausreise ist möglich.
Bei einem positiven Testergebnis wird eine bis zu zehntägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet. Die Zuweisung des Aufenthaltsorts kann längere Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel können Reisende den Quarantäne-Ort nicht selbst bestimmen, es sei denn sie haben ein 4- oder 5-Sterne-Hotel gebucht, das den Service von Quarantäne-Zimmern, wie von der griechischen Zivilschutzbehörde vorgeschrieben, gewährleisten kann. Die deutschen Auslandsvertretungen haben keinen Einfluss auf dieses Verfahren. Fragen und Beschwerden richten Sie bitte direkt an die griechische Zivilschutzbehörde, entweder telefonisch unter 0030-213-1510-100/171/172/186/196 oder per E-Mail. Zur Aufhebung der Quarantäne müssen sich Reisende am letzten Tag (der Quarantäne) einem obligatorischen PCR-Labortest unterziehen.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form", PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein gemeinsames PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Der QR-Code muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Die Einreise am Grenzübergang Mertziani (Albanien) ist nur von 8 – 20 Uhr möglich.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise aus der Türkei auf dem Landweg nach Griechenland ist grundsätzlich über die Grenzübergänge Kastanies und Kipoi möglich aber jeweils auf eine Höchstzahl von 1.500 Personen pro Woche beschränkt.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt. Sportboote dürfen Griechenland mit max. 49 Passagieren wieder anlaufen. (Kreuzfahrtschiffe sind von dieser Einschränkung ausgenommen). Es gelten zudem die unter Einreise genannten Voraussetzungen. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Die Seeverbindungen mit der Türkei sind eingeschränkt. Das Einlaufen von aus der Türkei kommenden Sportbooten, unabhängig von ihrer Flagge, ist erlaubt. Die Passagiere müssen bei Ankunft die o.g. Voraussetzungen (Test-, Impf- oder Genesenennachweis- und Online-Anmeldepflicht) erfüllen. Nicht geimpfte oder genesene Einreisende, die über den Seeweg aus der Türkei kommend einreisen, werden bei Ankunft nicht getestet.
Sportboote aus der Türkei dürfen ausschließlich die nachfolgend genannten Häfen anlaufen: Kavala, Mytilini und Petra auf Lesbos, Chios, Vathy und Pythagorio auf Samos, Myrina auf Lemnos, Agia Marina auf Leros, Symi, Kalymnos, Skala auf Patmos sowie die Touristenhäfen von Kos und Rhodos.
Beschränkungen im Land
Es sind weiterhin Maßnahmen gegen die Pandemie in Kraft. Griechenland wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in verschiedene Risikozonen eingeteilt; Änderungen sind kurzfristig möglich.
Beschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen beispielsweise Kapazitätsbeschränkungen in Geschäften und Museen. Zutritt zu Innenräumen von bestimmten Einrichtungen, z.B. Gastronomie und Clubs, ist nur Geimpften und Genesenen gestattet („2G-Regel“).
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen.
Für überregionale Inlandsreisen mit einem Flugzeug, Zug, Schiff oder Fernbus gilt generell: Personen ab 12 Jahren benötigen entweder eine Impfbescheinigung (vor 14 Tagen abgeschlossene Impfung) oder einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) oder eine Genesenenbescheinigung (s. Einreise). Für 4- bis 11-Jährige ist ein negativer Antigen-Selbsttest (nicht älter als 24 Stunden) ausreichend. Für Fahrten per Schiff müssen Reisende vor Einschiffung eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
Auf der Webseite der griechischen Regierung sind eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete sowie weitere Informationen zu den geltenden Einschränkungen veröffentlicht. In rot eingestuften Regionen gilt eine nächtliche Ausgangssperre, Beschränkungen in der Gastronomie und für Veranstaltungen.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit an belebten Plätzen im Freien getragen werden. Verstöße können mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet werden. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die britischen Überseegebiete einschließlich Gibraltar, die Isle of Man und die Kanalinseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Das Vereinigte Königreich ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung , für Schottland die schottische Regionalregierung.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Ein- und Ausreisen auch ohne triftigen Grund sind möglich, jedoch gelten für die Einreise nach England unterschiedliche Einreisebeschränkungen, die zum 4. Oktober 2021 angepasst wurden.
Seit dem 4. Oktober 2021 gilt:
Wegfall des dreifarbigen Ampelsystems für alle Länder. Es bleibt nur noch die Unterscheidung „rot“ bzw. „nicht rot“.
Für alle Länder, die nicht als „rot“ (u.a. Deutschland) eingestuft werden, wird unterschieden zwischen „vollständig geimpften“ und „nicht oder nicht vollständig geimpften“ Personen:
• Vollständig Geimpfte (Personen, die durch den National Health Service (NHS) vollständig geimpft worden sind oder über das Digitale COVID-Zertifikat der EU verfügen und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt): Kein COVID-19-Test vor Einreise (pre-departure), Online-Anmeldung , ein COVID-19-Test vor/am Tag zwei nach Einreise, keine Quarantäne.
• Diese Regelungen gelten auch für Kinder unter 18 Jahren.
Hinweis: In Einzelfällen wurde in der Praxis, auch bei vollständigem Impfschutz, seitens des National Health Service (NHS) eine zehntägige Selbstisolierung nach Einreise angeordnet, wenn der NHS über die Online-Anmeldung feststellen konnte, dass sich bspw. auf dem Flug oder der Fahrt mit dem Eurostar nach England ein positiv infizierter Gast befunden hat. Ausnahmen von dieser Regelung gelten nur für Reisende, die im Vereinigten Königreich vollständig geimpft wurden.
• Nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen: Online-Anmeldung, COVID-19-Test vor Einreise, zwei weitere Tests vor/am Tag zwei und am/nach Tag acht nach Einreise, häusliche Quarantäne von zehn Tagen mit Möglichkeit einer Freitestung am fünften Tag nach Einreise.
Minderjährige, soweit kein Aufenthalt in Länderkategorie „rot“ in den zehn Tagen vor Einreise:
• Minderjährige im Alter von vier Jahren und jünger benötigen keinen COVID-19-Test.
• Minderjährige im Alter zwischen fünf und 17 Jahren, die in Deutschland oder im Vereinigten Königreich Großbritannien wohnhaft sind bzw. dort ihren legalen Aufenthalt haben, benötigen vor Einreise keinen COVID-19-Test, müssen jedoch den Test vor oder am Tag zwei nach Einreise machen. Ankunftstag ist der Tag null.
• Für alle Minderjährigen, die in Deutschland oder im Vereinigten Königreich Großbritannien wohnhaft sind bzw. dort ihren legalen Aufenthalt haben, entfällt die Quarantänepflicht.
Für die Einreise nach Schottland gelten ähnliche Regeln. Details finden sich auf der Internetseite der schottischen Regierung .
Im Gegensatz zu den englischen Regelungen ist eine Freitestung zur Verkürzung der häuslichen Quarantäne für nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen nicht möglich!
Ähnliche Einreisebeschränkungen gelten in Wales und in Nordirland.
Einreisende nach England und Reisende, die über England nach Wales reisen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste “ aufgehalten haben, müssen sich neben dem COVID-19-Test vor Einreise für zehn Tage in eine Hotelquarantäne in Großbritannien begeben. Während des Hotelaufenthalts finden am zweiten und achten Tag nach Einreise weitere Tests statt. Das Hotel ist vorab über eine Website der britischen Regierung zu buchen. Aufenthalt, Verpflegung und die Tests während der Quarantäne kosten 1.750 GBP. Informationen können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden. Verstöße gegen die Quarantänepflicht in einem Hotel und auch falsche Angaben hinsichtlich des Aufenthalts in einem Land auf der „roten Liste “ in den zehn Tagen vor Einreise kann mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Für alle nach England einreisenden LKW-Fahrer , die nicht vollständig geimpft sind, gilt ein verpflichtender COVID-19-Test nach Einreise bei Aufenthalt von mehr als 48 Stunden, alle weiteren 72 Stunden bis zu zwei zusätzliche Tests.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Es gelten für eine Reihe von Berufen und Tätigkeiten Ausnahmen von den vorgenannten Einreisebeschränkungen. Dies könnte für Reisende relevant sein, die noch nicht vollständig geimpft sind.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist erlaubt. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten, und einen negativen COVID-19-Test vorlegen, sofern der/die Transitreisende nicht vollständig geimpft ist (s. Einreise).
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande oder Belgien sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverbindungen verkehren regelmäßig. Der Eurotunnel nach Frankreich ist unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet. Reisen mit dem Eurostar unterliegen strengen Voraussetzungen. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sind weitere Lockerungen erfolgt, es gelten nur noch wenige Kontaktbeschränkungen.
England hat nahezu alle Beschränkungen aufgehoben. In London besteht weiterhin eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Schottland hat alle Beschränkungen mit Ausnahme weniger Abstands-und Hygieneregeln aufgehoben. Details können auf der Webseite der schottischen Regierung nachgelesen werden.
Wales hat bis auf wenige Ausnahmen sämtliche Beschränkungen aufgehoben. Details können auf der Webseite der walisischen Regierung nachgelesen werden.
In Nordirland wurden viele Beschränkungen aufgehoben: 15 Personen aus vier Haushalten dürfen sich drinnen treffen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung.
Hygieneregeln
Es wird weiterhin empfohlen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten. In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht in der Regel weiterhin eine Verpflichtung dazu.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gelten Einreisebeschränkungen. Alle Einreisenden müssen einen „Travel Tracker account “ anlegen. Da sich Deutschland nicht auf der „roten“ Liste befindet, wird lediglich zwischen vollständig und nicht vollständig geimpften Personen unterschieden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Einreisende nach Jersey müssen bei Einreise über England einen negativen COVID-19-Test von einem dort zugelassenen Labor, der maximal 72 Stunden vor Abfahrt gemacht werden muss, vorlegen. Direktreisende müssen den Test bei Einreise machen. Eine mögliche Quarantäne hängt vom Impfstatus ab. Weitere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Die Isle of Man hat sich weitgehend den Regelungen der Britischen Regierung angeschlossen. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Gibraltar hat sich weitgehend den Regelungen der Britischen Regierung angeschlossen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Einreisen nach Anguilla sind möglich, bedürfen jedoch einer Genehmigung. Alle volljährigen Besucher (außer Schwangere) müssen vollständig geimpft sein (die letzte Impfung muss 21 Tage zurückliegen). Eine elektronische Anmeldung sowie ein negativer COVID-19-Test, der drei bis fünf Tage vor der geplanten Ankunft vorgenommen werden muss, sind erforderlich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen maximal 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende Corona-Tests werden bei Einreise und erneut vier und zehn Tage nach Einreise durchgeführt. Nicht vollständig geimpfte Touristen müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf die britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist unter Einschränkungen möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der British Virgin Islands und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Kaimaninseln (Cayman Islands) ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Die Einreise unterliegt Beschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der Cayman Islands und die britische Regierung.
Die Einreise nach Montserrat ist für touristische Zwecke gestattet. Weitere Informationen bieten die Regierung von Montserrat und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Für die Einreise muss ein maximal drei Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Es besteht keine Quarantänepflicht. Infektionszahlen und weitere Informationen bieten Regierung der Turks & Caicos Islands und die britische Regierung.
Reisen nach St. Helena & Dependencies sind wieder möglich. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bieten die Regierung von St. Helena und die britische Regierung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich wie z.B. einen negativen PCR- oder Antigentest (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Guinea - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Guinea ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitsbehörde ANSS auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für EU-Staatsangehörige besteht grundsätzlich ein Einreiseverbot. Ausnahmen gelten für Personen mit Langzeitvisa zum Zwecke der Erwerbstätigkeit und des Familienbesuchs, Ehepartner guineischer Staatsangehöriger, Personen mit Wohnsitz in Guinea, Diplomaten sowie Personal von Institutionen der technischen Zusammenarbeit und humanitären Hilfe. Visa können auf der Seite der Direction National de la Protection aux Frontières beantragt werden. Informationen zum Vorgehen erteilt zudem die jeweilige Botschaft Guineas.
Reisende müssen bei Einreise ein Attest auf Grundlage eines negativen PCR-Tests vorlegen, der maximal 72 Stunden alt sein darf. Es werden ausschließlich PCR-Tests akzeptiert.
Weiterhin muss ein Nachweis über die vollständige Impfung gegen COVID-19 erbracht werden (zugelassene Impfstoffe: Biontech/Pfizer, Moderna, Sputnik V, Sinopharm, Sinovac, Johnson&Johnson, Epivac Corona und AstraZeneca). Auch Genesene benötigen zwei Impfungen (außer Johnson&Johnson).
Reisenden wird bei Ankunft die Temperatur gemessen und sie müssen in einem Formular Angaben zu Voraufenthalten und geplantem Aufenthaltsort in Guinea machen. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung wird Quarantäne angeordnet. Die Kosten tragen die Reisenden selbst.
Fluggesellschaften können strengere Anforderungen stellen.
Bei Ausreise müssen Reisende einen maximal 72 Stunden alten negativen COVID-19-Test des Institut National de la Santé Publique (INSP) vorlegen. Ein INSP-Testtermin muss online so rechtzeitig gebucht werden, dass der Test 3 Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden kann. Reisenden ohne negatives Testergebnis wird der Zugang zum Flughafen verwehrt. Eine Kontrolle des Testergebnisses am Flughafen Conakry erfolgt seitens guineischer staatlicher Behörden. Die anfallenden Kosten für den Test sind durch die Reisenden selbst zu tragen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Conakry ist für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Mehrere Fluggesellschaften bieten regelmäßige Flüge nach Conakry an. Die Landgrenzen zu Guinea-Bissau und zum Senegal wurden für den Personenverkehr wieder geöffnet. Die kurzzeitige Schließung der übrigen Landgrenzen in Folge der Unruhen wurde aufgehoben.
Beschränkungen im Land
Für den Großraum Conakry besteht eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr. Bar- und Restaurantbesuche sind unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregelungen gestattet, Nachtclubs müssen geschlossen bleiben. Reisen von Conakry ins Landesinnere und zwischen den einzelnen Provinzen sind nur nach Vorlage eines Nachweises über die vollständige Impfung gegen COVID-19 oder eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests möglich, der nicht älter als 14 Tage sein darf. An den Überlandstraßen außerhalb Conakrys sind Kontrollstellen eingerichtet.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, sowie private Fahrzeuge.
Guyana - Einstufung Guyanas als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021
Mit Wirkung vom 19. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guyana gewarnt.
Epidemiologische Lage
Guyana ist von COVID-19 stark betroffen, sowohl in der Hauptstadt Georgetown wie auch in anderen Landesteilen, weshalb Guyana mit Wirkung vom 19. September 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium von Guyana und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landgrenzen sind mit einigen Ausnahmen für Güterverkehr und Einheimische grundsätzlich geschlossen. Die Einreise per Flugzeug ist unter Einhaltung diverser Test- und Hygienevorschriften möglich.
Durch- und Weiterreise
Aufgrund der geschlossenen Grenzen ist eine Durchreise auf dem Landweg derzeit nicht möglich. Die jeweils geltenden Regeln für den Flughafentransit werden den Reisenden von ihrer Airline mitgeteilt.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen sind für den Personenverkehr geöffnet. Caribbean Airlines bietet einige Flugverbindungen an, Jet Blue hat die Flugaufnahme angekündigt.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine nächtliche Ausgangssperre. Es gilt eine Reisebeschränkung im Land für nicht notwendige Reisen, sowie weitreichende Verbote bzw. Einschränkungen für Freizeitaktivitäten. Die jeweils gültigen Einschränkungen werden in der Regierungspublikation "The Official Gazette" veröffentlicht.
Hygieneregeln
Es besteht Masken- und Handschuhpflicht, Abstandsregeln sind verpflichtend.
Honduras - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Honduras wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Honduras ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Tegucigalpa und das Wirtschaftszentrum San Pedro Sula. Honduras ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Honduras ist ein negativer PCR- oder Antigentest oder ein Impfnachweis in Papierform erforderlich.
Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Die Einreise mit Impfnachweis ist frühestens 14 Tage nach der vollständigen Impfung erlaubt. Bei zweistufigen Impfungen 14 Tage nach der zweiten Impfung, bei einstufiger Impfung 14 Tage nach der einmaligen Impfung. Derzeit sind folgende Impfstoffe anerkannt: AstraZeneca, Biontech/Pfizer, Moderna, Sputnik V (jeweils 2 Impfdosen) und Johnson & Johnson (1 Impfdosis).
Eine Online-Registrierung auf der Webseite des Instituto Nacional de Migración wird empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Alle internationalen Flughäfen haben den Betrieb wieder aufgenommen. Auch bei Transitreisen muss ein negativer PCR-/Antigentest oder ein Impfnachweis vorgelegt werden.
Die Anmeldung der Ausreise auf der Webseite des Instituto Nacional de Migración wird empfohlen.
Die Landgrenzen sind nur zwischen 6 und 18 Uhr für den Personenverkehr geöffnet.
Reiseverbindungen
Es bestehen zahlreiche internationale Flugverbindungen.
Beschränkungen im Land
In geschlossenen Räumen dürfen sich bis zu zehn Personen aufhalten. Geschäfte und Restaurants haben wieder geöffnet. Weitere Informationen zu den aktuellen Beschränkungen veröffentlicht die Nationalpolizei regelmäßig auf ihrer Internetseite.
Hygieneregeln
In sämtlichen öffentlichen Bereichen muss eine Mund- und Nasenbedeckung (Alltagsmaske) getragen und der Mindestabstand eingehalten werden. Weiterhin besteht die Pflicht zur Temperaturmessung und Händedesinfektion beim Betreten von Geschäften und öffentlichen Einrichtungen.
Indien - Entlistung Indiens als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021, Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Indien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen Passagiere nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der das negative PCR-Testergebnis hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App "Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach Einreise ist am Flughafen ein weiterer kostenpflichtiger COVID-19-Test durchzuführen. Transitpassagiere dürfen den Ankunftsbereich bis zum Erhalt des Testergebnisses, was einige Stunden in Anspruch nehmen kann, nicht verlassen.
Der Bundesstaat Maharashtra hat eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne für Reisende aus der EU, Großbritannien, Südafrika, Brasilien, Bangladesch, Botswana, China, Mauritius, Neuseeland, Zimbabwe und dem Nahen Osten verfügt, die zu Hause zu verbringen ist.
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen bleiben bis auf weiteres verboten; bereits erteilte E-Visa und Visa zu touristischen Zwecken sind suspendiert. Visa der restlichen Kategorien, die bisher ausgesetzt waren, sind wieder gültig. Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke soll wieder möglich sein, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Touristenvisa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen, die ihren Rückflug aufgrund des seit März 2020 eingestellten kommerziellen Flugverkehrs nicht antreten konnten, gelten gemäß einer Verordnung des Ministry of Home Affairs vom 2. September 2021 als bis zum 30. September 2021 gültig. Eine Verlängerung dieser Visa sei in diesem Zeitraum nicht erforderlich, für Ausreisen bis zum 30. September 2021 werde zudem kein Bußgeld für die Überziehung des Visums erhoben und die erforderliche Ausreisegenehmigung gratis erteilt.
Die Verlängerung von Visa anderer Kategorien ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office zu beantragen.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Linienflugverbindungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind derzeit nur sehr eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen möglich. Einige Staaten (u. a. Großbritannien, Kanada, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate und Oman) haben Beförderungsverbote für Reisende verhängt, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Das Verbindungsangebot des nationalen Eisenbahn- und Flugverkehrs ist stark reduziert.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren werden zurzeit orts- und lageabhängig zunehmend wieder verhängt. Viele Bundesstaaten führen zudem oft kurzfristig Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen ein. Vielerorts werden kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verbracht. Die Verweigerung des Tests stellt eine Straftat dar und kann mit empfindlichen Bußgeldern oder Haftstrafen geahndet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wiederzulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
Indonesien - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise weiterhin nicht gestattet. Für Bali und Riau gilt seit 14. Oktober 2021 eine Sonderregelung für Touristen aus 19 Ländern, Deutschland gehört nicht dazu. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahre ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Reisende, die aus dem Ausland ohne Erfüllung der o.g. Erfordernisse einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Bei der Einreise wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt; das Testergebnis ist am Flughafen abzuwarten. Es ist mit einer Wartezeit von bis zu sechs Stunden zu rechnen. Während der Wartezeit kann keine Verpflegung erworben werden. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung. In der Vergangenheit kam es bei hiesigen Laboren wiederholt zu falsch positiven Ergebnissen.
Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses am Flughafen folgt eine fünftägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich), wo am vierten Tag nach Einreise ein erneuter kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt.
Reisende (insb. Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahre), die ohne vollständige Impfung einreisen, werden im Anschluss an den zweiten PCR-Test am Quarantäneort einer verpflichtenden Impfung unterzogen.
Bei positivem Testergebnis im Hotel erfolgt eine kostenpflichtige Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung.
Auch wenn in Einzelfällen das Ausfüllen eines bereitgestellten Papierformulars akzeptiert wird, wird bei Einreise am Flughafen grundsätzlich eine Registrierung in der indonesischen App Peduli Lindungi verlangt. In die App soll zudem ein Impfnachweis hochgeladen werden.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen jedoch bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr von bzw. nach Java und Bali wird ein Impfnachweis (mindestens erste Impfdosis) verlangt. Zusätzlich wird bei Flugreisen und Nachweis einer Impfdosis ein negativer maximal 48 Stunden alter PCR-Test gefordert, bei Nachweis von zwei Impfdosen und bei sonstigen Transportmitteln ein negativer maximal 24 Stunden alter Antigentest. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Im Reiseverkehr zwischen Städten und Distrikten innerhalb Java und Bali wird ein Impfnachweis benötigt. Bei nachgewiesener zweiter Impfdosis wird ergänzend ein negativer maximal 24 Stunden alter Antigentest gefordert. Bei nachgewiesener lediglich erster Impfdosis wird ergänzend ein negativer maximal 48 Stunden alter PCR-Test verlangt.
Kindern unter 12 Jahre ist es derzeit untersagt, außerhalb ihrer Wohnsitz-Provinz/-Stadt zu reisen.
In ganz Indonesien wird – dies gilt auch für Kinder ab 12 Jahre – für eine Rückkehr nach Jakarta zum Erreichen eines internationalen Anschlussfluges neben dem negativen PCR-Testergebnis die Vorlage eines Impfnachweises verlangt. Bei Vorlage eines gültigen internationalen Flugtickets und auf Antrag bei der örtlichen Gesundheitsbehörde kann jedoch eine Befreiung von der Vorlage eines Impfnachweises beantragt werden.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben die Transportunternehmen.
Für Java und Bali sowie für alle weiteren Regionen gelten bis auf Weiteres deutliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App Peduli Lindungi gewährt. Die App mit hochgeladenem Impfnachweis ist auch Voraussetzung für den Zutritt zu Supermärkten, Malls, Dienstleistern und Restaurants. Dies wird zunehmend strikt kontrolliert; in Einzelfällen wird die Vorlage des gelben Impfbuchs akzeptiert. Personen über 70 Jahre ist der Zutritt generell untersagt. In der Großregion Jakarta, Bandung, Yogyakarta und Surabaya gilt, dass Kinder unter 12 Jahre nun in Begleitung ihrer Eltern mit einem negativen Antigen-Test (max. 1 Tag alt) oder PCR-Test (max. zwei Tage alt) Einkaufszentren besuchen können.
Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen. Auch Geimpfte oder Genesene unterliegen weiter erheblichen Einschränkungen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Iran - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Iran wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Iran ist aktuell von COVID-19 besonders stark betroffen. Das Gesundheitssystem ist stark belastet. Iran ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle Informationen und detaillierte Zahlen bieten das iranische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit erteilt Iran keine Touristen- oder Pilgervisa; andere Visa-Arten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Bei Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) muss ein negativer PCR-Test auf Englisch vorgelegt werden. Atteste in anderen Sprachen müssen von einer iranischen Auslandsvertretung zertifiziert sein. Das PCR-Testergebnis darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein. Ausgenommen von der Testpflicht sind lediglich Kinder unter acht Jahren. Geimpfte und Genesene genießen bei der Einreise keine Privilegien. Alle Reisenden müssen zusätzlich bei Check-in die Erklärung “COVID-19 Self Declaration Form“ abgeben. Außerdem stellt die Fluggesellschaft während des Fluges ein „Pledge Form“ zur Verfügung gestellt, mit dem man seine Zustimmung für weitere Coronamaßnahmen am Flughafen gibt:
Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt und bei COVID-19-Symptomen ärztlich untersucht werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird für ausländische Staatsangehörige Selbstisolation in einer staatlichen Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfls. ergehen weitere verpflichtende Anweisungen der iranischen Behörden. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Die Verfahren können sich kurzfristig ändern. Abweichende Handhabungen sind jederzeit möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Die Landgrenzen zur Türkei, Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak sind derzeit pandemiebedingt großenteils geschlossen. Eine Einreise ist hier für Deutsche nicht möglich. Über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise können Temperaturmessungen und medizinischen Untersuchungen stattfinden. Es kann zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen.
Beschränkungen im Land
Es kann immer wieder – insbesondere vor iranischen Feiertagen – vorkommen, dass kurzfristig inneriranische Reisebeschränkungen eingeführt werden. Dann wird Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus anderen Provinzen die Einreise in die betroffenen Provinzen nicht gestattet. Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus den betroffenen Provinzen dürfen diese nicht verlassen. Diese Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben. Aktuell gelten solche Maßnahmen für alle Provinzen der Kategorien „orange“ (u.a. Teheran) und „rot“.
Darüber hinaus gilt derzeit in allen Städten zwischen 22 und 3 Uhr ein Fahrverbot für private PKW sowie für den ÖPNV. Taxis verkehren auch nach 22 Uhr. Für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr kann ein Ausweispapier verlangt werden. Zusätzlich können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsflugreisen kann ein negativer PCR-Test verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Im Alltag ist derzeit vor allem in „gelb,“ „orange“ und „rot“ eingestuften Regionen mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen. Davon ist aktuell auch Teheran betroffen. Einrichtungen für den essentiellen Lebensbedarf wie Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet, Touristen- und Ausflugsziele größtenteils geschlossen. Camping in öffentlichen Parks ist grundsätzlich untersagt.
Vollständig Geimpfte und Genesene sind von den Beschränkungen im öffentlichen Leben nicht ausgenommen.
Hygieneregeln
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte und Reisen zu vermeiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Es gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Nahverkehr. Künftig soll die Polizei stärker gegen Verstöße vorgehen, Strafen für Verstöße gegen die Auflagen wurden angekündigt. Quelle: AA
Laut Infos von Travellern hier im Forum soll Iran in Kürze wieder Touristenvisa ausstellen. Die aktuelle Entwicklung dazu im folgenden Thread: Einreise Iran
Irland - Entlistung der Region West als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Border wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 19. September 2021 gilt dies für die Region West nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weiterhin betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen gestiegen, jedoch in regional unterschiedlicher Ausprägung. Die Region Border ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 19. September 2021 gilt dies für die Region West nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung. Aufgrund eines Cyberangriffs auf das irische Gesundheitssystem ist die Aktualität der Daten der irischen Regierung derzeit eingeschränkt.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (COVID-19 Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage aufhalten wird. Das Formular muss zwingend online ausgefüllt werden. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) oder das Ausfüllen des Formulars von Hand können strafrechtlich verfolgt werden, ohne online ausgefülltes Formular darf die Fluglinie Passagieren das Boarding verweigern. Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Grundsätzlich müssen alle Einreisenden aus einem Land der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz entweder einen negativen RT-PCR-Test, einen Nachweis, dass sie vollständig geimpft sind, oder einen Nachweis, dass sie genesen sind, vorlegen und sind damit von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Als Nachweise gelten:
• Für negativ Getestete ausschließlich ein negatives Testergebnis eines RT-PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter ist als 72 Stunden.
• Für Geimpfte der Nachweis einer vollständigen Impfung mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff. Als vollständig geimpft gilt man in Irland, wenn man alle erforderlichen Impfdosen erhalten hat und je nach Impfstoff mindestens sieben bzw. 15 Tage zurückliegen.
• Für Genesene der Nachweis, dass man in den letzten 180 Tagen von einer COVID-19-Infektion genesen ist.
Als Nachweis wird auch das Digitale COVID-Zertifikat der EU anerkannt, siehe dazu auch ausführliche Informationen auf der Webseite der irischen Regierung.
Auch Kinder, die zwischen 12 und 17 Jahre alt sind, müssen einen negativen RT-PCR-Test vorlegen, es sei denn, sie sind vollständig geimpft oder von einer COVID-19-Infektion genesen.
Einreisende, die sich vorab auch in einem Land außerhalb der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz aufgehalten haben, finden ausführliche Informationen zu den geltenden Einreisebedingungen auf der Webseite der irischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-) Häfen sind möglich.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in reduziertem Maße. Kurzfristige Stornierungen sind möglich. Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Für das private und öffentliche Leben gelten Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung .
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, und auch im Freien mit großen Menschenansammlungen, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
Island - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder außer Grönland als Hochrisikogebiete eingestuft.
Alle Reisenden müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Für alle Reisenden, die keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder über die Genesung vorlegen können, gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Darüber hinaus müssen auch Geimpfte und Genesene (Erkrankung ist länger als sechs Monate her) bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Für diese Personengruppe wird alternativ zum PCR-Test auch ein Antigen-Schnelltest anerkannt. Von der Testpflicht ausgenommen sind ebenfalls Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Reisende, die innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren, müssen keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest bei der Einreise vorlegen. Stattdessen muss ein positiver PCR-Test vorgelegt werden, welcher nicht jünger als 14 Tage und nicht älter als sechs Monate sein darf.
Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat über die Genesung bzw. den Impfnachweis . Die Anerkennung hängt von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde ab. Reisende, die keinen Nachweis über eine Impfung gegen COVID-19 oder über eine überstandene COVID-19-Infektion vorlegen können, müssen bei Einreise einen PCR-Test durchführen lassen und sich dann für fünf Tage in Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Die Unterbringung in einer staatlichen Quarantäneunterkunft wird angeordnet, wenn keine geeignete häusliche Unterkunft über das Registrierungsformular nachgewiesen wird. Grundsätzlich ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder engen Verbindungen in Island, die vollständig geimpft oder genesen (Genesene, die innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren und einen positiven PCR-Test, minimal 14 Tage alt und maximal sechs Monate alt, vorlegen können, müssen diesen Test nicht vorlegen) sind, müssen innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise einen COVID-19-Test vornehmen lassen. Anerkannt werden PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests. Die Testpflicht besteht auch für Kinder, die im Jahr 2015 oder früher geboren wurden.
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder engen Verbindungen in Island grundsätzlich von der Pflicht befreit, bei Einreise einen negativen COVID-19-Test vorzulegen. Gleiches gilt für Transitpassagiere, die nicht in Island einreisen.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bieten die isländische Gesundheitsbehörde , der isländische Zivilschutz und die isländische Polizeibehörde.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fähr- und Flugverkehr finden statt. Da Flugverbindungen von und nach Island nicht immer direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Landesweit gibt es in touristischen, kulturellen und sportlichen Einrichtungen sowie in der Gastronomie Beschränkungen. Es gelten u.a. verkürzte Öffnungszeiten und begrenzte Besucherzahlen. Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 500 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von einem Meter. Maskenpflicht besteht grundsätzlich überall, wo die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2006 oder später geboren wurden, sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder, die im Jahr 2016 oder später geboren wurden, sind von der Abstandspflicht befreit.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 stark betroffen. Israel und die Palästinensischen Gebiete sind als Hochrisikogebiete eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Diese benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung; hierzu sollte vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufgenommen werden.
Sofern eine Einreise gestattet wird, kann die anschließende Quarantäne in der Regel in Heimquarantäne verbracht werden, wenn eine entsprechende Erklärung ausgefüllt wird und eine eigene abgeschlossene Wohneinheit hierfür zur Verfügung steht, andernfalls muss die Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft verbracht werden. Die Heimquarantäne kann mit elektronischen Mitteln überwacht werden.
Reisende müssen außerdem bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis, in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer, vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt für alle Reisende unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion. Nach Einreise gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht. Erklären sich Reisende bereit, am siebten Quarantänetag einen weiteren PCR-Test durchzuführen, kann die Quarantäne von 14 auf sieben Tage (bzw. bis zum Erhalt des Testergebnisses) verkürzt werden. Bezüglich der Einreise gilt Deutschland als COVID-19-Risikogebiet.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet. Für Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nach Israel einreisen möchten, gelten die gleichen Regelungen wie für Flugreisende; Einreisegenehmigungen werden nur bei einem Lebensmittelpunkt in Israel erteilt. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nur in das Westjordanland reisen, benötigen eine Erlaubnis der israelischen Zivilverwaltung. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 45 Arbeitstage. Vor und bei Einreise sind PCR-Tests obligatorisch.
Der Übergang Erez zwischen dem Gazastreifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gazastreifen und Ägypten ist für Ein- und Ausreisen geöffnet. Vor Ein- und Ausreise gilt die Pflicht zum Nachweis eines negativen PCR-Tests.
Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich für einige Stunden für Ausreisen geöffnet. Zur Ausreise sind PCR-Tests obligatorisch. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein Visum sowie eine zusätzliche Genehmigung jordanischer Behörden. Inhaber von palästinensischen Personenkennziffern (nur West Bank ID, nicht Gaza ID) können den Grenzübergang ohne gesonderte Genehmigungen passieren, sofern sie unmittelbar zum Flughafen Amman weiter- und von dort aus Jordanien ausreisen.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
Hygieneregeln
In Israel besteht in Innenräumen eine Maskenpflicht. Im Außenbereich empfiehlt die israelische Regierung, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, das Tragen einer Maske.
In den Palästinensischen Gebieten besteht weiterhin Maskenpflicht; die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 15.10.2021 - Teil 4
Italien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Italien ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist die Einreise nach Italien grundsätzlich ohne Quarantänepflicht gestattet, jedoch können Reisen innerhalb Italiens je nach Einstufung der Region eingeschränkt werden, siehe Beschränkungen im Land.
Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden.
Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nur in Ländern der Europäischen Union und damit auch in Deutschland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz aufgehalten haben, müssen bei Einreise ein „EU Digital COVID-Certificate" (in Italien certificazione verde COVID-19) vorlegen, das einen der drei folgenden Nachweise enthält:
• ein negatives Testergebnis (PCR oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden, Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen), oder
• eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff, oder
• Nachweis einer Genesung von COVID-19.
Alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache sind diesem Zertifikat gleichgestellt.
Reisende ohne „EU Digital COVID-Certificate“ sind verpflichtet, sich fünf Tage selbst zu isolieren, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und am Ende einen Test vorzunehmen. Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Schüler, Studenten und Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen für Aufenthalte bis zu 120 Stunden sind hiervon ausgenommen. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.
Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Es besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise u.a. in Brasilien, Bangladesch, Indien, Sri Lanka aufgehalten haben.
Das Krisenzentrum des italienischen Außenministeriums bietet ein Online-Einreiseportal in englischer Sprache zur Ermittlung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend des Abreiseortes, der Voraufenthalte, Staatsangehörigkeit eines EU- oder Schengen-Staates und eventuellen italienischen Aufenthaltstitels.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien mit dem eigenen PKW ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Testpflicht möglich. Für Transitreisen z.B. per Bus oder Zug sind die unter Einreise erläuterten Bedingungen zu beachten. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen.
Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB .
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise sehr eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
In Italien ist die Vorlage eines EU Digital COVID-Certificate (in Italien certificazione verde COVID-19) bei Dienstleistungen im Innenbereich von Restaurants, in kulturellen und Freizeiteinrichtungen (Museen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, u.a.), bei Sportveranstaltungen, Messen und Kongressen für Personen ab 12 Jahren erforderlich.
Mit Wirkung vom 15. Oktober 2021 gilt die Green-Pass-Pflicht auch am Arbeitsplatz.
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen können je nach Einstufung der Region als gelbe, rote oder orange Zone eingeschränkt werden, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Personen mit einer „Grünen COVID-19-Bescheinigung“ (für Geimpfte, Genesene und Getestete) dürfen sich uneingeschränkt zwischen allen Zonen bewegen.
Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum im Freien immer dann vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. In geschlossenen Räumen besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.
Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen.
Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In Fahrzeugen ist die Zahl der Mitfahrer laut Information der italienischen Regierung auf deren Webseite (nur in italienischer Sprache) wie folgt aufgeschlüsselt:
Bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt oder in engem Verhältnis zueinander stehend können sich – ohne Maskenpflicht – im Fahrzeug aufhalten.
Wenn nicht aus demselben Haushalt, ist die Anzahl auf max. drei Personen – mit Maskenpflicht – reduziert; zusätzlich muss mindestens 1 Meter Abstand gehalten werden.
Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist (z.B. Taxis).
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Japan - Entlistung Japans als Hochrisikogebiet ab 26.09.2021, Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Japan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gilt ein Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit sind unter bestimmten Auflagen ausgenommen. Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Die Visafreiheit ist für deutsche Staatsangehörige ausgesetzt. Die Möglichkeit zur Beantragung eines Visums für Geschäftsreisen, Studienaufenthalte und mittel- und langfristige Aufenthalte (mit Certificate of Eligibility) und die Einreise mit einem solchen Visum wurde von der japanischen Regierung bis auf weiteres ebenfalls ausgesetzt. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Es sind zudem strenge Quarantäneregeln einzuhalten. Am Flughafen wird bei Ankunft in jedem Fall ein COVID-19-Test durchgeführt. Bei negativem Testergebnis ist es für aus Deutschland Einreisende möglich, die 14-tägige Quarantäne in der eigenen Wohnung oder einer selbstorganisierten Unterkunft zu verbringen. Dies gilt auch für japanische Staatsangehörige und Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 kann die Quarantäne von Geimpften, die über ein von Japan anerkanntes Impfzertifikat verfügen, auf zehn Tage verkürzt werden, sofern am zehnten Tag ein weiterer negativer COVID-19-Test vorgewiesen wird.
Bei Personen, die aus Virusvariantengebieten einreisen (dazu zählt Deutschland derzeit nicht), wird auch bei Vorlage eines negativen PCR-Tests eine Unterbringung für mindestens drei Tage in einer von den Quarantänebehörden festgelegten Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis wird die Quarantänezeit auf bis zu 14 Tage verlängert. Auch für negativ getestete Kontaktpersonen, selbst mit vollständigem Impfnachweis, kann eine mehrtägige Quarantäne in einem Quarantänehotel angeordnet werden.
Auf ausreichende Mitführung von eventuell notwendigen Medikamenten sollte geachtet werden. Auch die Einhaltung spezieller Diät-Vorschriften (vegan, Gluten-frei) kann sich als schwierig erweisen.
Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin und das japanische Außenministerium.
Durch- und Weiterreise
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten zwischen Japan und Deutschland. Einschränkungen und Flugausfälle sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Bars sind eingeschränkt geöffnet. Die Bevölkerung wird gebeten, Ansammlungen in größeren Gruppen zu vermeiden und keine Feiern zu veranstalten.
Hygieneregeln
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen unter denen eine Einreise/Ausreise nach und aus Japan und auch ein Transit möglich ist (PCR-Test).
Jemen - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 10.10.2021, Änderung Epidemiologische Lage
Vor Reisen nach Jemen wird gewarnt. Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Jemen aufgefordert.
Epidemiologische Lage
Jemen ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 10. Oktober 2021 ist Jemen als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle Informationen und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO, wobei von einer hohen Dunkelziffer und Untererfassung auszugehen ist.
• Beachten Sie die weiterhin gültige Reisewarnung.
Kanada - Aktuelles, Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Reisende, die nicht voll mit einem von Kanada anerkannten Impfstoff geimpft sind, müssen ab dem 30. Oktober 2021 damit rechnen, keine Flug-, Bahn- oder Schiffsreise in Kanada und somit auch keinen internationalen Rückflug von einem kanadischen Flughafen aus antreten zu können. Dies trifft auch für Personen zu, die vor diesem Datum nach Kanada eingereist sind, z.B. Urlaubsreisende. Eine Übergangsfrist bis zum 30. November 2021 wird nur denjenigen nicht vollständig geimpften Reisenden gewährt, die ihren Impfzyklus bis dahin noch nicht abgeschlossen haben. Diese können bei Reiseantritt hilfsweise einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die kanadischen Regierung hat eine zu dieser Neuregelung veröffentlicht.
Epidemiologische Lage
Kanada ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle Daten stellt die kanadische Regierung zur Verfügung. Informationen zum Infektionsgeschehen bieten das kanadische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die für Kanada grundsätzlich bestehende Einreisesperre wurde mit Wirkung vom 7. September 2021 für vollständig Geimpfte aufgehoben. Über die Anforderungen an Impfnachweise und die fortbestehende Testpflicht informiert die kanadische Regierung.
Wenn die Voraussetzungen für eine Einreise für vollständig geimpfte Reisende nicht vorliegen, ist eine Einreise nur möglich nach den weiter geltenden Ausnahmeregelungen für kanadische Staatsangehörige und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus sowie deren engste Familienangehörige (Ehe-, Lebenspartner, Eltern und Kinder), die die familiäre Beziehung erfahrungsgemäß bereits beim Boarding eines Fluges nach Kanada durch aussagekräftige Unterlagen nachweisen müssen. Die kanadische Regierung informiert in einer Übersicht u.a. ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einreise zu Besuchszwecken für Familienangehörige möglich ist. Auch Personen die zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder des Studiums mit einer gültigen Arbeits- bzw. Studiengenehmigung einreisen, sind von der Einreisesperre (zur Einzelfallprüfung) ausgenommen.
Alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen der jeweiligen Fluggesellschaft bzw. bei Einreise auf dem Landweg den Grenzbeamten, gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Abreise (bzw. bei Einreise auf dem Landweg vor der voraussichtlichen Einreise) sein darf. Die Testpflicht gilt auch für vollständig Geimpfte. Reisende, die ein positives Testergebnis haben, bei der die Probe zwischen 14 und 90 Tagen vor der Einreise genommen wurde, erfüllen ebenfalls die Test-Anforderungen vor der Einreise.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich auch weiterhin bei Einreise am jeweiligen internationalen Flughafen bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang einem PCR-Test unterziehen. Anschließend müssen sie sich in der Regel für drei Tage bzw. bis zum Vorliegen des Testergebnisses in ein von der kanadischen Regierung zugelassenes Hotel begeben. Der Rest der 14-tägigen Quarantäne muss, auch bei erneutem negativem PCR-Testergebnis, am Reiseziel verbracht werden. Gegen Ende der Quarantäne müssen alle Reisenden einen von der kanadischen Regierung bereitgestellten COVID-19-Schnelltest als Selbsttest vornehmen.
Auch vollständig Geimpfte können stichprobenweise einem PCR-Test bei Einreise unterzogen werden, müssen sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses aber nicht in Quarantäne begeben.
Bei Missachtung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Vor der Einreise müssen sich alle Einreisenden über die ArriveCAN-App registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen angeben und ihren Impfnachweis hochladen. Die Verwendung der App ist bindend. Die kanadischen Behörden verfolgen die Einhaltung der Quarantänebestimmungen nach. Die kanadische Regierung stellt bei technischen Problemen weitere Informationen bereit.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Kanada ist eingeschränkt möglich, wenn die Regelungen des Dritt- bzw. Zielstaats eine Einreise dort erlauben. Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA), die sie vor Flugbuchung beantragen sollen.
Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Alle Reisenden ab fünf Jahre, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen beim Boarding des Fluges nach Kanada der jeweiligen Fluggesellschaft gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Das vom Verkehrsministerium verlangte PCR-Testergebnis darf zum geplanten Abreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein.
Die gemeinsame Grenze zwischen Kanada und den USA ist auf der US-Seite für Reisende aus Kanada nach wie vor geschlossen. Nur unbedingt notwendige Grenzübertritte von Kanada in die USA werden erlaubt, Heimreisen kanadischer und US-amerikanischer Bürger sollen ermöglicht werden. Der für wichtige Lieferketten relevante Verkehr soll ebenfalls nicht beeinträchtigt werden.
Reiseverbindungen
Zahlreiche europäische Fluggesellschaften führen transatlantische Flüge nur in erheblich reduziertem Umfang durch. Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Reisenden zu befördern, die COVID-19-Symptome aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige). Es kann kurzfristig zu Änderungen und Stornierungen kommen. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
Die Provinzen haben unterschiedliche Öffnungspläne in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in Kraft gesetzt, die eine schrittweise Rückkehr des öffentlichen Lebens gestatten. Über die genauen Regelungen in den jeweiligen Provinzen informieren die jeweiligen Internetseiten der Provinzregierungen (u.a. Ontario , Quebec und British Columbia).
Die kanadische Regierung empfiehlt dringend, weiterhin "social distancing" zu betreiben und jede nicht unbedingt notwendige Reise zu vermeiden.
Hygieneregeln
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln. Quelle: AA
Die USA wollen in Kürze ihre Landesgrenzen zu Kanada wieder für Reisende öffnen. Voraussetzung wird dann unter anderem eine nachgewiesene Impfung gegen das Coronavirus sein. Das genaue Datum für das Inkrafttreten der Regelung für Einreisen sowohl über den Land- als auch den Luftweg würden "sehr bald" bekannt gegeben. Beide würden nach demselben Zeitplan erfolgen. Die Öffnung der Landesgrenzen soll in zwei Schritten geschehen. Im November 2021 würden die Grenzübergänge in einer ersten Phase auch für "nicht essenzielle" Reisen geöffnet, wenn ein Impfschutz nachgewiesen sei. Einreisen in "essenziellen" Fällen seien weiterhin auch ohne Impfung möglich. Ab Anfang Januar 2022 werde dann ein Impfnachweis für alle Einreisen verpflichtend. Akzeptiert würden alle Impfstoffe, die die US-Arzneimittelbehörde FDA und die Weltgesundheitsorganisation WHO zugelassen und empfohlen hätten, sagte der US-Vertreter. Quelle: tagesschau.de
Kasachstan - Änderung Epidemiologische Lage
Epidemiologische Lage
Kasachstan ist stark von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kasachische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist bis zum 31. Dezember 2021 ausgesetzt. Vor Einreise nach Kasachstan muss bei der zuständigen kasachischen Auslandsvertretung in Deutschland ein Visum beantragt werden. Deutschen Staatsangehörigen ist die Einreise mit gültigem Visum grundsätzlich möglich.
Die Einreise nach Kasachstan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ansonsten wird die Einreise verweigert. Fluggesellschaften sind angehalten, Passagiere ohne negativen PCR-Test nicht an Bord des Flugzeugs zu nehmen. Der Nachweis über das negative PCR-Testergebnis muss in englischer, russischer oder kasachischer Sprache vorgelegt werden.
Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ist nicht erforderlich, wenn im Regierungsportal „eGov.kz“ die in Kasachstan erfolgte Impfung registriert wurde und der Geimpfte über einen kasachischen Aufenthaltstitel verfügt. Über das Regierungsportal eGov erhält der Nutzer einen kasachischen Impfpass mit Vakzinierungsnachweis, der digital mithilfe eines QR-Codes ausgelesen werden kann. Zur Registrierung auf eGov werden eine Steueridentifikationsnummer (IIN/ ИИН) und eine elektronische Signatur (E-Schlüssel/ ЭЦП) benötigt.
Direkt nach Ankunft in Kasachstan wird die Temperatur der Reisenden gemessen. Bei erhöhter Temperatur, müssen Reisende sich bis zu zwei Tagen in einem Quarantänekrankenhaus aufhalten. Während des Aufenthalts im Quarantänekrankenhaus erfolgt ein erneuter PCR-Test. Bei negativem Ergebnis darf das Quarantänekrankenhaus verlassen werden, bei positivem Testergebnis werden Reisende in ein Krankenhaus für ansteckende Krankheiten transportiert und müssen sich dort aufhalten, bis das Virus nicht mehr nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch bei einer späteren positiven Testung während des Aufenthalts in Kasachstan.
Jeder Reisende muss zusätzlich bei Einreise einen Fragebogen ausfüllen. In diesem Fragebogen müssen Reisende angeben, wo sie sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Kasachstan aufgehalten haben und ob sie mit einer COVID-19 infizierten Person in Kontakt waren. Reisende müssen ihren Aufenthaltsort in Kasachstan sowie ihre Kontaktdaten angeben.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Kasachstan ist für deutsche und andere ausländische Staatsangehörige weiterhin rechtlich möglich, sofern sie nicht Verdachtsfälle oder Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sind. Die internationalen Flughäfen der Stadt Nur-Sultan und der Stadt Almaty können nur betreten werden, wenn der Reisende mithilfe der Ashyq-App nachweisen kann, dass er nicht an COVID-19 erkrankt ist oder mit einer infizierten Person in Kontakt kam. Für weitere Hinweise zur Nutzung der Ashyq-App, siehe Beschränkungen im Land.
Zur Durch- und Weiterreise benötigen deutsche Staatsangehörige ebenfalls ein Visum, das vor Reiseantritt bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch nach Deutschland, nimmt aktuell wieder zu. Die jeweils tatsächlich verfügbaren Flüge sind auf den einschlägigen Flugportalen und den Internetseiten der Fluglinien einsehbar.
Inlandsflüge verkehren zwischen den meisten großen Städten des Landes. Auch Busse und Bahnen verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind weiterhin in Kraft. Die Regierung Kasachstans hat das Land, orientiert an einem Ampelsystem, in drei Farbzonen eingeteilt. Die Einteilung der Regionen erfolgt anhand der sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner und des Reproduktionsfaktors. Informationen zu den Einstufungen bietet die kasachischen Regierung (in russischer und kasachischer Sprache). Die geltenden Quarantänemaßnahmen unterscheiden sich je nach aktueller Infektionslage zwischen den einzelnen Regionen.
Die kasachische Regierung hat die App „Ashyq“ zur Verfolgung des Infektionsgeschehens eingeführt. Die App hat vier verschiedene Statusanzeigen: „grün“ – Nutzer wurde in den letzten drei Tagen negativ auf COVID-19 getestet; „blau“ – keine Kontaktbegegnung mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person; „gelb“ – Kontaktbegegnung mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person; „rot“ – Nutzer wurde positiv auf COVID-19 getestet. Das Betreten von Flughäfen, Restaurants, Kinos oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungsorten wird zum Teil nur gestattet, wenn der Betroffene den korrekten Farbcode (grün oder blau) nachweisen kann. Zur Nutzung der App wird eine Steueridentifikationsnummer benötigt. Sofern aufgrund fehlender Steueridentifikationsnummer eine Registrierung nicht möglich ist, muss der Betroffene ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, damit der Zutritt gestattet wird.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstand zu halten. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen ohne Mund-Nasen-Schutz nicht genutzt werden. In Geschäften und im öffentlichen Raum gelten besondere Hygienemaßnahmen. Die Regierung ruft dazu auf, weiterhin Abstand zu halten.
Kenia - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kenia ist von COVID-19 stark betroffen. Die Infektionszahlen sind zuletzt deutlich gestiegen, bei hoher Dunkelziffer. Das kenianische Gesundheitssystem ist stark ausgelastet. Kenia ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Epidemiologische Lage
Kenia ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Nairobi mit den benachbarten Counties Machakos, Kiambu, Nakuru und Kajiado sowie Mombasa und Kisumu. Westkenia verzeichnet derzeit ein erhöhtes Infektionsgeschehen (Deltavariante). Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Kenia aus Deutschland ist für Reisende ab fünf Jahren ein zertifizierter (Anleitung zur Zertifizierung s.u.) negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Nach Einreise folgt eine 14-tägige Quarantäne. Dies gilt nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Negativliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Negativliste. Eine Quarantäne für Reisende mit Aufenthalt in Deutschland ist daher derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5° Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Einreisende aus Staaten, für die eine Quarantänepflicht gilt, beachten bitte die hier aufgeführten Hinweise.
Alle Passagiere müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die Anwendung Jitenge MoH Kenya aus dem Google Play Store verwendet werden.
Eine Anleitung zur Zertifizierung (Generierung eines Travel Code) des PCR-Tests für Ein- und Ausreise sowie Durchreise veröffentlicht das kenianische Gesundheitsministerium unter Nr. 91: Travel Guide Simplified. Die Testergebnisse sollten unabhängig davon, aus welchem Labor sie in Deutschland stammen, auf der Webseite der Trusted Travel Initiative hochgeladen werden. Es ist davon auszugehen, dass hochgeladene Tests, selbst, wenn sie nicht aus einem Trusted Travel-zertifizierten Labor stammen, anerkannt werden.
Durch- und Weiterreise
Für den Transitaufenthalt ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Die Grenzübergänge sind geöffnet. Für die Ausreise aus Kenia schreibt die kenianische Zivilluftfahrtbehörde KCAA keinen negativen PCR-Test vor.
Reiseverbindungen
Die kenianischen Flughäfen sind für den internationalen Passagierverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangsperre von 22 bis 4 Uhr. Ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen, sind ausgenommen. Geeignete Unterlagen sollten mitgeführt werden.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 60% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Kolumbien - Entlistung Kolumbiens als Hochrisikogebiet ab 10.10.2021, Änderung Epidemiologische Lage
Epidemiologische Lage
Kolumbien ist von COVID-19 stark betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kolumbianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise für deutsche Staatsangehörige nach Kolumbien ist grundsätzlich möglich. Das Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests bei Einreise besteht derzeit nicht, u.U. kann aber die Fluggesellschaft einen solchen Nachweis verlangen. Reisende müssen sich innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise über das Formular Check-Mig der Migración Colombia online registrieren. Die Registrierungsbestätigung muss der Fluggesellschaft vor Abflug in Deutschland vorgelegt werden. Die übermittelten Daten werden an die kolumbianischen Gesundheitsbehörden weitergegeben. Einreisende werden von diesen nach Ankunft meist telefonisch kontaktiert.
Auskünfte dazu erteilen das kolumbianische Außenministerium bzw. die kolumbianischen Auslandsvertretungen.
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Seegrenzen nach Panama, Ecuador, Peru und Brasilien sind von kolumbianischer Seite geöffnet. Der Grenzübertritt auf dem Land- oder Seeweg nach Venezuela von Kolumbien aus möglich. Aktuelle Auskünfte hierzu erteilen die kolumbianischen Migrationsbehörden. Es wird empfohlen sich bei den Auslandsvertretungen der Nachbarländer zu erkundigen, ob diese Ihre Grenzen zu Kolumbien geöffnet haben.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr wurde wieder aufgenommen, die Zahl der Flüge kann jedoch beschränkt sein.
Der nationale Flugverkehr bietet wieder Flugverbindungen an.
Beschränkungen im Land
Es kann regional/örtlich unterschiedliche Regelungen wie Ausgangssperren z.B. in der Nacht oder an bestimmten Wochentagen bzw. Wochenenden geben. Besonders in Bogotá und weiteren großen Städten kann die Bewegungsfreiheit auch kurzfristig immer wieder eingeschränkt werden.
Restaurants und Geschäfte können eingeschränkte Öffnungszeiten haben oder auch ganz geschlossen sein. Nur Supermärkte und Apotheken sind meist ganztägig geöffnet. Der Zugang kann jedoch jederzeit beschränkt werden (z. B. nach Endziffer des Ausweisdokuments).
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, auch im Freien, gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer hohen Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird teilweise die Körpertemperatur kontrolliert; Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von 2 Meter empfohlen.
Kosovo - Änderung Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kosovo wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kosovo ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Kosovo ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisende ab 18 Jahren müssen unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Reiseweg bei Einreise einen aktuellen negativen PCR-Test (Probeentnahme maximal 72 Stunden vor Einreise) oder Antigen-Test (Probeentnahme max. 48 Stunden vor Einreise) vorlegen.
Reisende, die über einen Nachweis verfügen, dass sie seit mindestens zwei Wochen vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, oder die mittels eines positiven PCR-Tests (nicht jünger als 21 Tage und nicht älter als 180 Tage) oder eines serologischen Antikörpertests (IgG, nicht älter als 30 Tage) eine überstandene COVID-19-Infektion nachweisen können, benötigen keinen Negativtest bei Einreise.
Durch- und Weiterreise
Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von und zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als drei Stunden beträgt.
Reiseverbindungen
Es werden fast alle regulären Flugverbindungen angeboten, allerdings z.T. mit verminderter Frequenz. Der öffentliche Nahverkehr und sonstiger Personentransport ist auf max. 50% Passagierkapazität beschränkt, Taxis dürfen max. 2 Passagiere befördern.
Beschränkungen im Land
Seit 29. August 2021 gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr.
Private Feiern sind nicht gestattet, Beerdigungen dürfen nur im engsten Familienkreis und unter Beachtung der Abstandsregeln stattfinden.
Die Außengastronomie unterliegt eingeschränkten Öffnungszeiten, die Innengastronomie muss geschlossen bleiben.
Der Zugang zu Sportclubs, Fitness-Centern und von Zuschauern zu öffentlichen Sportveranstaltungen ist nur mit negativem Test (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden bzw. Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) oder Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer in den letzten 6 Monaten überstandenen COVID-Erkrankung gestattet.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, u.a. bestehen nur sehr geringe Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahmen gelten für sportliche Aktivitäten sowie Essen und Trinken im Freien. Am Eingang von öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren finden verstärkt Körpertemperaturmessungen statt.
Kroatien - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Kroatien ist von COVID-19 weiterhin betroffen, regional jedoch unterschiedlich. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende aus Deutschland sowie dem EU/EWR- und Schengenraum können ohne Vorlage eines Impfzertifikats, einer Genesungsbestätigung oder eines Tests nach Kroatien einreisen, wenn sie über ein digitales COVID-Zertifikat der EU verfügen. Kinder unter zwölf Jahren, die mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten reisen, sind ebenfalls von der Vorlage eines negativen Testergebnisses oder der Selbstisolierung befreit, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten ein gültiges digitales EU-COVID-Zertifikat bzw. einen negativen PCR oder einen Antigen-Schnelltest vorweisen können oder über eine Impf- oder Genesungsbescheinigung verfügen. Über die Voraussetzungen für eine Einreise aus Ländern des EU/EWR- bzw. des Schengenraums ohne digitales COVID-Zertifikat der EU informiert das kroatische Innenministerium. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert.
Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften werden vom kroatischen Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Verstöße gegen die Test- und Quarantäneauflagen werden mit einem hohen Ordnungsgeld geahndet.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Sofern der Transit binnen 12 Stunden stattfindet, löst er keine Test- und Quarantäneauflagen aus.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht. Der Fährverkehr zu den Inseln läuft regelmäßig, die Verbindungen werden auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung. Cafés sind im Außenbereich, Restaurants auch im Innenbereich geöffnet.
In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ist eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen. Verschiedene Gespanschaften haben jeweils eigene Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, die auf der Webseite der kroatischen Regierung nachzulesen sind.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht drohen Bußgelder.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.
Kuba - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kuba ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Kuba ist daher als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise ist zwingend ein negativer PCR-Test in Papierform in englischer oder spanischer Sprache aus dem Heimatland vorzuweisen, der bei Ausreise (Reisebeginn) nicht älter als 72 Stunden sein darf und von einem zertifizierten Labor ausgestellt sein muss.
Alle Einreisenden müssen sich nach Ankunft in Kuba am Flughafen einem weiteren obligatorischen PCR-Test unterziehen. Daneben ist am Flughafen eine Erklärung zum Gesundheitszustand abzugeben.
Für Reisende, die zu touristischen Zwecken einreisen und eine Reservierung in einem lizenzierten Hotel haben, besteht anschließend die Pflicht, sich bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses im Hotel aufzuhalten. Für Reisende, die ihren Aufenthalt nicht in einem auf Pauschalreisen ausgelegten Hotel vorgesehen haben, sondern sich in einer „Casa Particular“ oder jedweder Privatunterkunft aufhalten möchten, gelten folgende Regelungen: Unmittelbar nach Einreise besteht eine Absonderungspflicht in einem kostenpflichtigen, von den kubanischen Behörden zugewiesenen Hotel bis zum Erhalt eines weiteren negativen Testergebnisses. Der erneute Test erfolgt im Regelfall am fünften Tag nach Einreise. Das Testergebnis soll nach ein bis zwei Tagen vorliegen. Verzögerungen im Einzelfall können nicht ausgeschlossen werden. Die Unterbringungskosten können je nach Hotel variieren. Die Regelungen gelten auch für Personen mit Wohnsitz in Kuba.
Bei einem positiven Ergebnis muss mit einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus oder staatlichen Hotel für mindestens acht Tage gerechnet werden. Die Quarantäneeinrichtungen sind dabei nur auf die Sicherstellung der medizinischen Notwendigkeiten ausgerichtet und sind in jedem Fall kostenpflichtig. Die Bezahlung muss mit Kreditkarte erfolgen, eine Zahlung in bar ist nicht möglich. Mitreisende Angehörige von positiv getesteten Personen, die selbst negativ getestet wurden, müssen im gebuchten Hotelzimmer verbleiben, bis ein zweites negatives Testergebnis vorliegt. Der zweite Test wird am siebten Tag nach Einreise vollzogen. Das Testergebnis liegt frühestens am achten Tag vor.
Auch Einreisende, die geimpft sind, müssen einen PCR-Test vor Abreise und bei Ankunft machen und sich nach Ankunft in Quarantäne begeben.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Eine direkte Flugverbindung von Deutschland aus besteht aktuell nicht. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Beschränkungen im Land
Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen sowie Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes ist weiterhin eingeschränkt. In Gebieten mit sinkenden Corona-Zahlen werden Geschäfte, Restaurants und Strände geöffnet. Ausflüge nach Havanna sind bis auf weiteres nicht möglich.
In der Metropolregion Havanna gilt von 22.30 bis 5 Uhr eine allgemeine Ausgangssperre. Restaurants, Geschäfte und Sportplätze sind unter sanitären Auflagen geöffnet. Auch Strände und Bäder sowie die Uferpromenade „Malecón“ wurden wieder geöffnet. Bars, Diskotheken, Kinos und Theater bleiben geschlossen. Der öffentliche Personennahverkehr ist von 22.30 bis 5 Uhr eingestellt. Reisen zwischen Havanna und anderen Landesteilen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich. Auch in privaten Fahrzeugen ist mit Kontrollen und Einschränkungen an der Stadtgrenze zu rechnen. Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs und Medikamenten kommen.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Lesotho - Entlistung Lesothos als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021
Epidemiologische Lage
Lesotho ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Folgende Landgrenzen zwischen Südafrika und Lesotho sind derzeit geöffnet: Maserubridge, Ficksburg, Van Rooyensgate, Qachasnek, Caledonspoort, Sanipass. Personen, die nach Lesotho einreisen dürfen, müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter sein darf als 72 Stunden. Sie müssen sich zusätzlich einer 14-tägigen Selbstisolation auf eigene Kosten in der endgültigen (eigenen) oder vorübergehenden Unterkunft unterziehen.
Bei Einreise erfolgt zudem ein Test auf COVID-19-Symptome. Wer Symptome zeigt, muss sich entweder in 14-tägige Selbstisolation begeben oder wird auf eigene Kosten in eine staatliche Quarantäne-Einrichtung eingewiesen.
Reiseverbindungen
Einreisen über die o.g. Landgrenzen und über den internationalen Flughafen Moshoeshoe sind grundsätzlich möglich.
Beschränkungen im Land
In Lesotho gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Das öffentliche Leben ist teilweise eingeschränkt. Informationen veröffentlicht die Regierung von Lesotho.
Hygieneregeln
Es gelten Maskenpflicht und die üblichen Abstandsregeln im gesamten öffentlichen Raum.
Lettland - Änderung Epidemiologische Lage, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lettland wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Lettland ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende aus der EU (einschließlich Deutschland), Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich dürfen ohne triftigen Grund nach Lettland einreisen.
Die zehntägige Quarantänepflicht sowie die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests entfällt für Personen, die:
• bei Einreise ein Digitales COVID-Zertifikat der EU vorlegen,
• in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen sind und einen Nachweis darüber vorlegen können,
• einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorlegen können und sich in den letzten 14 Tagen nur in der EU, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben. Weitere Informationen bietet die Webseite des lettischen Außenministeriums .
Bei Einreise aus Drittländern ist weiterhin ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Quarantänepflicht bleibt bestehen. Der Testbefund muss bereits bei der elektronischen Einreiseregistrierung angegeben werden.
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. 48 Stunden vor der geplanten Einreise ist ein elektronischer Fragebogen auszufüllen. Der nach der Registrierung erhaltene QR-Code ist den Grenzbeamten bei der Einreise vorzuzeigen und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes für Kontrollen bereitzuhalten. Falls ein Aufenthalt von weniger als zehn Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Fragebogen für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen.
Weitere Auskünfte erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8:30 und 17 Uhr unter der Telefonnummer +371-6738 7661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Die Registrierungs- und Testpflicht gilt auch für die Durchreise. Die Durchreise muss innerhalb von 12 Stunden erfolgen ab Einreiseregistrierung. Davon ausgenommen sind internationale Flugpassagiere, die einen Aufenthalt von bis zu 48 Stunden haben, Crewmitglieder mit 72 Stunden Aufenthalt, Flugpassagiere, die sich nicht länger als 24 Stunden im Transitbereich aufhalten und einen Anschlussflug nachweisen können. Schiffs- und Flugzeug Besatzungsmitglieder sowie Seefahrer, die sich auf dem Hin- oder Rückweg zu ihrem Schiff befinden, haben keine Zeitbegrenzung für die Durchreise.
Die Grenze zu Weißrussland ist bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Der Flughafen in Riga veröffentlicht aktuelle Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Am 11. Oktober 2021 hat die lettische Regierung für drei Monate den nationalen Notstand ausgerufen. Für nicht geimpfte Personen treten einschneidende Einschränkungen in Kraft.
Vollständig Geimpfte und von COVID-19 Genesene haben Zugang zu allen Geschäften und es gelten Erleichterungen bezüglich der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und der Kontaktbeschränkungen.
Der Nachweis und die Überprüfung der Impfung über das Digitale COVID-Zertifikat der EU sind möglich.
Die Außen- und Innengastronomie und Einkaufszentren sind mit gewissen Einschränkungen geöffnet. Märkte im Freien finden unter der Einhaltung von Hygienemaßnahmen statt. Die Freiluftbereiche von Museen und Naturpfade sind geöffnet. Museen und Bibliotheken sind unter Auflagen geöffnet. Auch Sportwettkämpfe und Sporttraining im Freien sind unter Auflagen gestattet. Für Geimpfte und genesene Personen mit Digitalem COVID-Zertifikat der EU gelten weitere Erleichterungen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Ein Abstand von zwei Meter ist wo immer möglich einzuhalten. Der Mund-Nasen-Schutz muss in allen Innenbereichen getragen werden, sobald mehr als eine Person anwesend ist. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, in Geschäften, Supermärkten, Postämtern, Tankstellen und an anderen Orten, an denen Verkäufe stattfinden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch an Bahnhöfen, Bushaltestellen, Flughäfen sowie an kulturellen und religiösen Orten Pflicht.
Libyen - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Beschränkungen im Land
Vor Reisen nach Libyen wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Libyen ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit sind die Infektionszahlen hoch, das Gesundheitssystem ist überlastet. Libyen ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das libysche National Center of Disease Control und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich sowohl für libysche Staatsangehörige als auch Ausländer mit gültigem Visum möglich. Die Grenzübergänge nach Tunesien sind geöffnet, es bestehen in eingeschränktem Umfang Flugverbindungen ins Ausland.
Beschränkungen im Land
Der nationale Flugverkehr sowie der Bahn- und Busverkehr im Land wurden wieder aufgenommen. Ausgangssperren können kurzfristig und regional verhängt werden.
Hygieneregeln
Es gibt aktuell keine Maskenpflicht, Abstandsregeln werden kaum eingehalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die weiterhin gültige Reisewarnung.
Litauen - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 03.10.2021
Mit Wirkung vom 3. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 stark betroffen. Litauen ist mit Wirkung vom 3. Oktober 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Jeder Einreisende muss sich vor Einreise online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen. Die Registrierung ist max. 48 Stunden vor Einreise möglich.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Litauen eine Einstufung in "grüne", "gelbe", "rote" und "graue" Länder vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Deutschland fällt derzeit in die Kategorie "rot". Für Einreisende aus Deutschland besteht damit grundsätzlich Quarantäne- und Testpflicht. Bei Einreise ist ein höchstens 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder 48 Stunden alter Antigen-Test in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen.
Ausnahmen von Quarantäne- und Testpflicht bestehen für COVID-19-Genesene bzw. Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben. Nachweise sind in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen. Über alle Ausnahmen, einschließlich der für Kinder unter 16 Jahre, und weitere Bedingungen informieren die litauischen Behörden.
Die Quarantäne dauert in der Regel zehn Tage und kann durch einen negativen Corona-Test (auf eigene Kosten) ab dem siebten Tag verkürzt werden. Eine Verkürzung ist nur mit einem PCR-Test möglich; Antigen-Tests sind aktuell nicht zugelassen. Eine Freitestung aus der Quarantäne nach sieben Tagen ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Quarantäne muss an einem Ort durchgeführt werden, der über mindestens ein getrenntes Schlafzimmer von nichtquarantänepflichtigen Personen verfügt. Kontakt zu diesen Personen muss während dieser Zeit weitestgehend vermieden werden. Es ist gestattet, während der Quarantäne die Wohnung für einen Spaziergang in einem Umkreis von einem Kilometer zu verlassen. Der Besuch von Geschäften etc. ist nicht gestattet. Für Personen, die aus Ländern mit besonders starkem Infektionsgeschehen einreisen, gelten Sonderbestimmungen.
Quarantänepflichtige Reisende, die vor Ablauf der Quarantäne aus Litauen ausreisen wollen, müssen hierfür vorab das nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit benachrichtigen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung bei der zuständigen Behörde ist notwendig. Der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland finden keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz im Sinne des Schengener Grenzkodex statt. Auch am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen kommt es grundsätzlich zu keinen ausweisrelevanten Grenzkontrollen. Allerdings kommt es im Zuge von Einreisen zur Überprüfung der erforderlichen COVID-19-Reiseanmeldung. Ein gültiges Reisedokument ist stets unabhängig von der Durchführung von Grenzkontrollen mitzuführen.
Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje, Panemunė–Sovetsk, Tverečius-Vidzy, Šumskas-Losha und Papelekis-Lyntupy möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten gesonderte Regelungen.
Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen. Nur belarussische Staatsangehörige, sowie Ausländer mit belarussischem Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltserlaubnis können nach aktuellen Erkenntnissen weiterhin einreisen. Auch der Warentransport ist grenzüberschreitend aus Litauen möglich.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Flugverbindungen ist stark reduziert. Der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Litauen hat den nationalen Lockdown aufgehoben. Gleichwohl bleibt die epidemiologische Sonderlage landesweit in Kraft.
Mit der Aufhebung des Lockdowns kommt es zu Öffnungen in allen Bereichen und auch zur Rücknahme von Kontaktbeschränkungen. Allerdings gelten Mindestabstands- und Hygieneregeln fort.
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv getesteten Person verpflichtet zu einer 14-tägigen, häuslichen Quarantäne. Diese Quarantäne kann verkürzt werden.
Hygieneregeln
Seit 1. Oktober 2021 besteht wieder Maskenpflicht in Innenräumen wie Büros, Schulen, Supermärkten, öffentlichen Verkehrsmitteln etc., unabhängig von einer Impfung o.ä.. Kinder unter sechs Jahre sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei sportlicher Betätigung gilt die Maskenpflicht nicht. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten.
Empfehlungen
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Epidemiologische Lage
Italien ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist die Einreise nach Italien grundsätzlich ohne Quarantänepflicht gestattet, jedoch können Reisen innerhalb Italiens je nach Einstufung der Region eingeschränkt werden, siehe Beschränkungen im Land.
Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden.
Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nur in Ländern der Europäischen Union und damit auch in Deutschland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz aufgehalten haben, müssen bei Einreise ein „EU Digital COVID-Certificate" (in Italien certificazione verde COVID-19) vorlegen, das einen der drei folgenden Nachweise enthält:
• ein negatives Testergebnis (PCR oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden, Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen), oder
• eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff, oder
• Nachweis einer Genesung von COVID-19.
Alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache sind diesem Zertifikat gleichgestellt.
Reisende ohne „EU Digital COVID-Certificate“ sind verpflichtet, sich fünf Tage selbst zu isolieren, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und am Ende einen Test vorzunehmen. Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Schüler, Studenten und Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen für Aufenthalte bis zu 120 Stunden sind hiervon ausgenommen. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.
Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Es besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise u.a. in Brasilien, Bangladesch, Indien, Sri Lanka aufgehalten haben.
Das Krisenzentrum des italienischen Außenministeriums bietet ein Online-Einreiseportal in englischer Sprache zur Ermittlung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend des Abreiseortes, der Voraufenthalte, Staatsangehörigkeit eines EU- oder Schengen-Staates und eventuellen italienischen Aufenthaltstitels.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien mit dem eigenen PKW ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Testpflicht möglich. Für Transitreisen z.B. per Bus oder Zug sind die unter Einreise erläuterten Bedingungen zu beachten. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen.
Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB .
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise sehr eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
In Italien ist die Vorlage eines EU Digital COVID-Certificate (in Italien certificazione verde COVID-19) bei Dienstleistungen im Innenbereich von Restaurants, in kulturellen und Freizeiteinrichtungen (Museen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, u.a.), bei Sportveranstaltungen, Messen und Kongressen für Personen ab 12 Jahren erforderlich.
Mit Wirkung vom 15. Oktober 2021 gilt die Green-Pass-Pflicht auch am Arbeitsplatz.
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen können je nach Einstufung der Region als gelbe, rote oder orange Zone eingeschränkt werden, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Personen mit einer „Grünen COVID-19-Bescheinigung“ (für Geimpfte, Genesene und Getestete) dürfen sich uneingeschränkt zwischen allen Zonen bewegen.
Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum im Freien immer dann vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. In geschlossenen Räumen besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.
Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen.
Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In Fahrzeugen ist die Zahl der Mitfahrer laut Information der italienischen Regierung auf deren Webseite (nur in italienischer Sprache) wie folgt aufgeschlüsselt:
Bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt oder in engem Verhältnis zueinander stehend können sich – ohne Maskenpflicht – im Fahrzeug aufhalten.
Wenn nicht aus demselben Haushalt, ist die Anzahl auf max. drei Personen – mit Maskenpflicht – reduziert; zusätzlich muss mindestens 1 Meter Abstand gehalten werden.
Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist (z.B. Taxis).
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Japan - Entlistung Japans als Hochrisikogebiet ab 26.09.2021, Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Japan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gilt ein Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit sind unter bestimmten Auflagen ausgenommen. Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Die Visafreiheit ist für deutsche Staatsangehörige ausgesetzt. Die Möglichkeit zur Beantragung eines Visums für Geschäftsreisen, Studienaufenthalte und mittel- und langfristige Aufenthalte (mit Certificate of Eligibility) und die Einreise mit einem solchen Visum wurde von der japanischen Regierung bis auf weiteres ebenfalls ausgesetzt. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Es sind zudem strenge Quarantäneregeln einzuhalten. Am Flughafen wird bei Ankunft in jedem Fall ein COVID-19-Test durchgeführt. Bei negativem Testergebnis ist es für aus Deutschland Einreisende möglich, die 14-tägige Quarantäne in der eigenen Wohnung oder einer selbstorganisierten Unterkunft zu verbringen. Dies gilt auch für japanische Staatsangehörige und Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 kann die Quarantäne von Geimpften, die über ein von Japan anerkanntes Impfzertifikat verfügen, auf zehn Tage verkürzt werden, sofern am zehnten Tag ein weiterer negativer COVID-19-Test vorgewiesen wird.
Bei Personen, die aus Virusvariantengebieten einreisen (dazu zählt Deutschland derzeit nicht), wird auch bei Vorlage eines negativen PCR-Tests eine Unterbringung für mindestens drei Tage in einer von den Quarantänebehörden festgelegten Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis wird die Quarantänezeit auf bis zu 14 Tage verlängert. Auch für negativ getestete Kontaktpersonen, selbst mit vollständigem Impfnachweis, kann eine mehrtägige Quarantäne in einem Quarantänehotel angeordnet werden.
Auf ausreichende Mitführung von eventuell notwendigen Medikamenten sollte geachtet werden. Auch die Einhaltung spezieller Diät-Vorschriften (vegan, Gluten-frei) kann sich als schwierig erweisen.
Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin und das japanische Außenministerium.
Durch- und Weiterreise
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten zwischen Japan und Deutschland. Einschränkungen und Flugausfälle sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Bars sind eingeschränkt geöffnet. Die Bevölkerung wird gebeten, Ansammlungen in größeren Gruppen zu vermeiden und keine Feiern zu veranstalten.
Hygieneregeln
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen unter denen eine Einreise/Ausreise nach und aus Japan und auch ein Transit möglich ist (PCR-Test).
Jemen - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 10.10.2021, Änderung Epidemiologische Lage
Vor Reisen nach Jemen wird gewarnt. Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Jemen aufgefordert.
Epidemiologische Lage
Jemen ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 10. Oktober 2021 ist Jemen als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle Informationen und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO, wobei von einer hohen Dunkelziffer und Untererfassung auszugehen ist.
• Beachten Sie die weiterhin gültige Reisewarnung.
Kanada - Aktuelles, Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Reisende, die nicht voll mit einem von Kanada anerkannten Impfstoff geimpft sind, müssen ab dem 30. Oktober 2021 damit rechnen, keine Flug-, Bahn- oder Schiffsreise in Kanada und somit auch keinen internationalen Rückflug von einem kanadischen Flughafen aus antreten zu können. Dies trifft auch für Personen zu, die vor diesem Datum nach Kanada eingereist sind, z.B. Urlaubsreisende. Eine Übergangsfrist bis zum 30. November 2021 wird nur denjenigen nicht vollständig geimpften Reisenden gewährt, die ihren Impfzyklus bis dahin noch nicht abgeschlossen haben. Diese können bei Reiseantritt hilfsweise einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die kanadischen Regierung hat eine zu dieser Neuregelung veröffentlicht.
Epidemiologische Lage
Kanada ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle Daten stellt die kanadische Regierung zur Verfügung. Informationen zum Infektionsgeschehen bieten das kanadische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die für Kanada grundsätzlich bestehende Einreisesperre wurde mit Wirkung vom 7. September 2021 für vollständig Geimpfte aufgehoben. Über die Anforderungen an Impfnachweise und die fortbestehende Testpflicht informiert die kanadische Regierung.
Wenn die Voraussetzungen für eine Einreise für vollständig geimpfte Reisende nicht vorliegen, ist eine Einreise nur möglich nach den weiter geltenden Ausnahmeregelungen für kanadische Staatsangehörige und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus sowie deren engste Familienangehörige (Ehe-, Lebenspartner, Eltern und Kinder), die die familiäre Beziehung erfahrungsgemäß bereits beim Boarding eines Fluges nach Kanada durch aussagekräftige Unterlagen nachweisen müssen. Die kanadische Regierung informiert in einer Übersicht u.a. ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einreise zu Besuchszwecken für Familienangehörige möglich ist. Auch Personen die zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder des Studiums mit einer gültigen Arbeits- bzw. Studiengenehmigung einreisen, sind von der Einreisesperre (zur Einzelfallprüfung) ausgenommen.
Alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen der jeweiligen Fluggesellschaft bzw. bei Einreise auf dem Landweg den Grenzbeamten, gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Abreise (bzw. bei Einreise auf dem Landweg vor der voraussichtlichen Einreise) sein darf. Die Testpflicht gilt auch für vollständig Geimpfte. Reisende, die ein positives Testergebnis haben, bei der die Probe zwischen 14 und 90 Tagen vor der Einreise genommen wurde, erfüllen ebenfalls die Test-Anforderungen vor der Einreise.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich auch weiterhin bei Einreise am jeweiligen internationalen Flughafen bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang einem PCR-Test unterziehen. Anschließend müssen sie sich in der Regel für drei Tage bzw. bis zum Vorliegen des Testergebnisses in ein von der kanadischen Regierung zugelassenes Hotel begeben. Der Rest der 14-tägigen Quarantäne muss, auch bei erneutem negativem PCR-Testergebnis, am Reiseziel verbracht werden. Gegen Ende der Quarantäne müssen alle Reisenden einen von der kanadischen Regierung bereitgestellten COVID-19-Schnelltest als Selbsttest vornehmen.
Auch vollständig Geimpfte können stichprobenweise einem PCR-Test bei Einreise unterzogen werden, müssen sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses aber nicht in Quarantäne begeben.
Bei Missachtung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Vor der Einreise müssen sich alle Einreisenden über die ArriveCAN-App registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen angeben und ihren Impfnachweis hochladen. Die Verwendung der App ist bindend. Die kanadischen Behörden verfolgen die Einhaltung der Quarantänebestimmungen nach. Die kanadische Regierung stellt bei technischen Problemen weitere Informationen bereit.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Kanada ist eingeschränkt möglich, wenn die Regelungen des Dritt- bzw. Zielstaats eine Einreise dort erlauben. Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA), die sie vor Flugbuchung beantragen sollen.
Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Alle Reisenden ab fünf Jahre, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen beim Boarding des Fluges nach Kanada der jeweiligen Fluggesellschaft gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Das vom Verkehrsministerium verlangte PCR-Testergebnis darf zum geplanten Abreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein.
Die gemeinsame Grenze zwischen Kanada und den USA ist auf der US-Seite für Reisende aus Kanada nach wie vor geschlossen. Nur unbedingt notwendige Grenzübertritte von Kanada in die USA werden erlaubt, Heimreisen kanadischer und US-amerikanischer Bürger sollen ermöglicht werden. Der für wichtige Lieferketten relevante Verkehr soll ebenfalls nicht beeinträchtigt werden.
Reiseverbindungen
Zahlreiche europäische Fluggesellschaften führen transatlantische Flüge nur in erheblich reduziertem Umfang durch. Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Reisenden zu befördern, die COVID-19-Symptome aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige). Es kann kurzfristig zu Änderungen und Stornierungen kommen. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
Die Provinzen haben unterschiedliche Öffnungspläne in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in Kraft gesetzt, die eine schrittweise Rückkehr des öffentlichen Lebens gestatten. Über die genauen Regelungen in den jeweiligen Provinzen informieren die jeweiligen Internetseiten der Provinzregierungen (u.a. Ontario , Quebec und British Columbia).
Die kanadische Regierung empfiehlt dringend, weiterhin "social distancing" zu betreiben und jede nicht unbedingt notwendige Reise zu vermeiden.
Hygieneregeln
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln. Quelle: AA
Die USA wollen in Kürze ihre Landesgrenzen zu Kanada wieder für Reisende öffnen. Voraussetzung wird dann unter anderem eine nachgewiesene Impfung gegen das Coronavirus sein. Das genaue Datum für das Inkrafttreten der Regelung für Einreisen sowohl über den Land- als auch den Luftweg würden "sehr bald" bekannt gegeben. Beide würden nach demselben Zeitplan erfolgen. Die Öffnung der Landesgrenzen soll in zwei Schritten geschehen. Im November 2021 würden die Grenzübergänge in einer ersten Phase auch für "nicht essenzielle" Reisen geöffnet, wenn ein Impfschutz nachgewiesen sei. Einreisen in "essenziellen" Fällen seien weiterhin auch ohne Impfung möglich. Ab Anfang Januar 2022 werde dann ein Impfnachweis für alle Einreisen verpflichtend. Akzeptiert würden alle Impfstoffe, die die US-Arzneimittelbehörde FDA und die Weltgesundheitsorganisation WHO zugelassen und empfohlen hätten, sagte der US-Vertreter. Quelle: tagesschau.de
Kasachstan - Änderung Epidemiologische Lage
Epidemiologische Lage
Kasachstan ist stark von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kasachische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist bis zum 31. Dezember 2021 ausgesetzt. Vor Einreise nach Kasachstan muss bei der zuständigen kasachischen Auslandsvertretung in Deutschland ein Visum beantragt werden. Deutschen Staatsangehörigen ist die Einreise mit gültigem Visum grundsätzlich möglich.
Die Einreise nach Kasachstan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ansonsten wird die Einreise verweigert. Fluggesellschaften sind angehalten, Passagiere ohne negativen PCR-Test nicht an Bord des Flugzeugs zu nehmen. Der Nachweis über das negative PCR-Testergebnis muss in englischer, russischer oder kasachischer Sprache vorgelegt werden.
Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ist nicht erforderlich, wenn im Regierungsportal „eGov.kz“ die in Kasachstan erfolgte Impfung registriert wurde und der Geimpfte über einen kasachischen Aufenthaltstitel verfügt. Über das Regierungsportal eGov erhält der Nutzer einen kasachischen Impfpass mit Vakzinierungsnachweis, der digital mithilfe eines QR-Codes ausgelesen werden kann. Zur Registrierung auf eGov werden eine Steueridentifikationsnummer (IIN/ ИИН) und eine elektronische Signatur (E-Schlüssel/ ЭЦП) benötigt.
Direkt nach Ankunft in Kasachstan wird die Temperatur der Reisenden gemessen. Bei erhöhter Temperatur, müssen Reisende sich bis zu zwei Tagen in einem Quarantänekrankenhaus aufhalten. Während des Aufenthalts im Quarantänekrankenhaus erfolgt ein erneuter PCR-Test. Bei negativem Ergebnis darf das Quarantänekrankenhaus verlassen werden, bei positivem Testergebnis werden Reisende in ein Krankenhaus für ansteckende Krankheiten transportiert und müssen sich dort aufhalten, bis das Virus nicht mehr nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch bei einer späteren positiven Testung während des Aufenthalts in Kasachstan.
Jeder Reisende muss zusätzlich bei Einreise einen Fragebogen ausfüllen. In diesem Fragebogen müssen Reisende angeben, wo sie sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Kasachstan aufgehalten haben und ob sie mit einer COVID-19 infizierten Person in Kontakt waren. Reisende müssen ihren Aufenthaltsort in Kasachstan sowie ihre Kontaktdaten angeben.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Kasachstan ist für deutsche und andere ausländische Staatsangehörige weiterhin rechtlich möglich, sofern sie nicht Verdachtsfälle oder Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sind. Die internationalen Flughäfen der Stadt Nur-Sultan und der Stadt Almaty können nur betreten werden, wenn der Reisende mithilfe der Ashyq-App nachweisen kann, dass er nicht an COVID-19 erkrankt ist oder mit einer infizierten Person in Kontakt kam. Für weitere Hinweise zur Nutzung der Ashyq-App, siehe Beschränkungen im Land.
Zur Durch- und Weiterreise benötigen deutsche Staatsangehörige ebenfalls ein Visum, das vor Reiseantritt bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch nach Deutschland, nimmt aktuell wieder zu. Die jeweils tatsächlich verfügbaren Flüge sind auf den einschlägigen Flugportalen und den Internetseiten der Fluglinien einsehbar.
Inlandsflüge verkehren zwischen den meisten großen Städten des Landes. Auch Busse und Bahnen verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind weiterhin in Kraft. Die Regierung Kasachstans hat das Land, orientiert an einem Ampelsystem, in drei Farbzonen eingeteilt. Die Einteilung der Regionen erfolgt anhand der sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner und des Reproduktionsfaktors. Informationen zu den Einstufungen bietet die kasachischen Regierung (in russischer und kasachischer Sprache). Die geltenden Quarantänemaßnahmen unterscheiden sich je nach aktueller Infektionslage zwischen den einzelnen Regionen.
Die kasachische Regierung hat die App „Ashyq“ zur Verfolgung des Infektionsgeschehens eingeführt. Die App hat vier verschiedene Statusanzeigen: „grün“ – Nutzer wurde in den letzten drei Tagen negativ auf COVID-19 getestet; „blau“ – keine Kontaktbegegnung mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person; „gelb“ – Kontaktbegegnung mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person; „rot“ – Nutzer wurde positiv auf COVID-19 getestet. Das Betreten von Flughäfen, Restaurants, Kinos oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungsorten wird zum Teil nur gestattet, wenn der Betroffene den korrekten Farbcode (grün oder blau) nachweisen kann. Zur Nutzung der App wird eine Steueridentifikationsnummer benötigt. Sofern aufgrund fehlender Steueridentifikationsnummer eine Registrierung nicht möglich ist, muss der Betroffene ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, damit der Zutritt gestattet wird.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstand zu halten. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen ohne Mund-Nasen-Schutz nicht genutzt werden. In Geschäften und im öffentlichen Raum gelten besondere Hygienemaßnahmen. Die Regierung ruft dazu auf, weiterhin Abstand zu halten.
Kenia - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kenia ist von COVID-19 stark betroffen. Die Infektionszahlen sind zuletzt deutlich gestiegen, bei hoher Dunkelziffer. Das kenianische Gesundheitssystem ist stark ausgelastet. Kenia ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Epidemiologische Lage
Kenia ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Nairobi mit den benachbarten Counties Machakos, Kiambu, Nakuru und Kajiado sowie Mombasa und Kisumu. Westkenia verzeichnet derzeit ein erhöhtes Infektionsgeschehen (Deltavariante). Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Kenia aus Deutschland ist für Reisende ab fünf Jahren ein zertifizierter (Anleitung zur Zertifizierung s.u.) negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Nach Einreise folgt eine 14-tägige Quarantäne. Dies gilt nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Negativliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Negativliste. Eine Quarantäne für Reisende mit Aufenthalt in Deutschland ist daher derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5° Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Einreisende aus Staaten, für die eine Quarantänepflicht gilt, beachten bitte die hier aufgeführten Hinweise.
Alle Passagiere müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die Anwendung Jitenge MoH Kenya aus dem Google Play Store verwendet werden.
Eine Anleitung zur Zertifizierung (Generierung eines Travel Code) des PCR-Tests für Ein- und Ausreise sowie Durchreise veröffentlicht das kenianische Gesundheitsministerium unter Nr. 91: Travel Guide Simplified. Die Testergebnisse sollten unabhängig davon, aus welchem Labor sie in Deutschland stammen, auf der Webseite der Trusted Travel Initiative hochgeladen werden. Es ist davon auszugehen, dass hochgeladene Tests, selbst, wenn sie nicht aus einem Trusted Travel-zertifizierten Labor stammen, anerkannt werden.
Durch- und Weiterreise
Für den Transitaufenthalt ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Die Grenzübergänge sind geöffnet. Für die Ausreise aus Kenia schreibt die kenianische Zivilluftfahrtbehörde KCAA keinen negativen PCR-Test vor.
Reiseverbindungen
Die kenianischen Flughäfen sind für den internationalen Passagierverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangsperre von 22 bis 4 Uhr. Ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen, sind ausgenommen. Geeignete Unterlagen sollten mitgeführt werden.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 60% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Kolumbien - Entlistung Kolumbiens als Hochrisikogebiet ab 10.10.2021, Änderung Epidemiologische Lage
Epidemiologische Lage
Kolumbien ist von COVID-19 stark betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kolumbianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise für deutsche Staatsangehörige nach Kolumbien ist grundsätzlich möglich. Das Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests bei Einreise besteht derzeit nicht, u.U. kann aber die Fluggesellschaft einen solchen Nachweis verlangen. Reisende müssen sich innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise über das Formular Check-Mig der Migración Colombia online registrieren. Die Registrierungsbestätigung muss der Fluggesellschaft vor Abflug in Deutschland vorgelegt werden. Die übermittelten Daten werden an die kolumbianischen Gesundheitsbehörden weitergegeben. Einreisende werden von diesen nach Ankunft meist telefonisch kontaktiert.
Auskünfte dazu erteilen das kolumbianische Außenministerium bzw. die kolumbianischen Auslandsvertretungen.
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Seegrenzen nach Panama, Ecuador, Peru und Brasilien sind von kolumbianischer Seite geöffnet. Der Grenzübertritt auf dem Land- oder Seeweg nach Venezuela von Kolumbien aus möglich. Aktuelle Auskünfte hierzu erteilen die kolumbianischen Migrationsbehörden. Es wird empfohlen sich bei den Auslandsvertretungen der Nachbarländer zu erkundigen, ob diese Ihre Grenzen zu Kolumbien geöffnet haben.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr wurde wieder aufgenommen, die Zahl der Flüge kann jedoch beschränkt sein.
Der nationale Flugverkehr bietet wieder Flugverbindungen an.
Beschränkungen im Land
Es kann regional/örtlich unterschiedliche Regelungen wie Ausgangssperren z.B. in der Nacht oder an bestimmten Wochentagen bzw. Wochenenden geben. Besonders in Bogotá und weiteren großen Städten kann die Bewegungsfreiheit auch kurzfristig immer wieder eingeschränkt werden.
Restaurants und Geschäfte können eingeschränkte Öffnungszeiten haben oder auch ganz geschlossen sein. Nur Supermärkte und Apotheken sind meist ganztägig geöffnet. Der Zugang kann jedoch jederzeit beschränkt werden (z. B. nach Endziffer des Ausweisdokuments).
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, auch im Freien, gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer hohen Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird teilweise die Körpertemperatur kontrolliert; Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von 2 Meter empfohlen.
Kosovo - Änderung Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kosovo wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kosovo ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Kosovo ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisende ab 18 Jahren müssen unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Reiseweg bei Einreise einen aktuellen negativen PCR-Test (Probeentnahme maximal 72 Stunden vor Einreise) oder Antigen-Test (Probeentnahme max. 48 Stunden vor Einreise) vorlegen.
Reisende, die über einen Nachweis verfügen, dass sie seit mindestens zwei Wochen vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, oder die mittels eines positiven PCR-Tests (nicht jünger als 21 Tage und nicht älter als 180 Tage) oder eines serologischen Antikörpertests (IgG, nicht älter als 30 Tage) eine überstandene COVID-19-Infektion nachweisen können, benötigen keinen Negativtest bei Einreise.
Durch- und Weiterreise
Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von und zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als drei Stunden beträgt.
Reiseverbindungen
Es werden fast alle regulären Flugverbindungen angeboten, allerdings z.T. mit verminderter Frequenz. Der öffentliche Nahverkehr und sonstiger Personentransport ist auf max. 50% Passagierkapazität beschränkt, Taxis dürfen max. 2 Passagiere befördern.
Beschränkungen im Land
Seit 29. August 2021 gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr.
Private Feiern sind nicht gestattet, Beerdigungen dürfen nur im engsten Familienkreis und unter Beachtung der Abstandsregeln stattfinden.
Die Außengastronomie unterliegt eingeschränkten Öffnungszeiten, die Innengastronomie muss geschlossen bleiben.
Der Zugang zu Sportclubs, Fitness-Centern und von Zuschauern zu öffentlichen Sportveranstaltungen ist nur mit negativem Test (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden bzw. Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) oder Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer in den letzten 6 Monaten überstandenen COVID-Erkrankung gestattet.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, u.a. bestehen nur sehr geringe Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahmen gelten für sportliche Aktivitäten sowie Essen und Trinken im Freien. Am Eingang von öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren finden verstärkt Körpertemperaturmessungen statt.
Kroatien - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Kroatien ist von COVID-19 weiterhin betroffen, regional jedoch unterschiedlich. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende aus Deutschland sowie dem EU/EWR- und Schengenraum können ohne Vorlage eines Impfzertifikats, einer Genesungsbestätigung oder eines Tests nach Kroatien einreisen, wenn sie über ein digitales COVID-Zertifikat der EU verfügen. Kinder unter zwölf Jahren, die mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten reisen, sind ebenfalls von der Vorlage eines negativen Testergebnisses oder der Selbstisolierung befreit, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten ein gültiges digitales EU-COVID-Zertifikat bzw. einen negativen PCR oder einen Antigen-Schnelltest vorweisen können oder über eine Impf- oder Genesungsbescheinigung verfügen. Über die Voraussetzungen für eine Einreise aus Ländern des EU/EWR- bzw. des Schengenraums ohne digitales COVID-Zertifikat der EU informiert das kroatische Innenministerium. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert.
Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften werden vom kroatischen Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Verstöße gegen die Test- und Quarantäneauflagen werden mit einem hohen Ordnungsgeld geahndet.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Sofern der Transit binnen 12 Stunden stattfindet, löst er keine Test- und Quarantäneauflagen aus.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht. Der Fährverkehr zu den Inseln läuft regelmäßig, die Verbindungen werden auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung. Cafés sind im Außenbereich, Restaurants auch im Innenbereich geöffnet.
In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ist eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen. Verschiedene Gespanschaften haben jeweils eigene Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, die auf der Webseite der kroatischen Regierung nachzulesen sind.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht drohen Bußgelder.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.
Kuba - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kuba ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Kuba ist daher als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise ist zwingend ein negativer PCR-Test in Papierform in englischer oder spanischer Sprache aus dem Heimatland vorzuweisen, der bei Ausreise (Reisebeginn) nicht älter als 72 Stunden sein darf und von einem zertifizierten Labor ausgestellt sein muss.
Alle Einreisenden müssen sich nach Ankunft in Kuba am Flughafen einem weiteren obligatorischen PCR-Test unterziehen. Daneben ist am Flughafen eine Erklärung zum Gesundheitszustand abzugeben.
Für Reisende, die zu touristischen Zwecken einreisen und eine Reservierung in einem lizenzierten Hotel haben, besteht anschließend die Pflicht, sich bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses im Hotel aufzuhalten. Für Reisende, die ihren Aufenthalt nicht in einem auf Pauschalreisen ausgelegten Hotel vorgesehen haben, sondern sich in einer „Casa Particular“ oder jedweder Privatunterkunft aufhalten möchten, gelten folgende Regelungen: Unmittelbar nach Einreise besteht eine Absonderungspflicht in einem kostenpflichtigen, von den kubanischen Behörden zugewiesenen Hotel bis zum Erhalt eines weiteren negativen Testergebnisses. Der erneute Test erfolgt im Regelfall am fünften Tag nach Einreise. Das Testergebnis soll nach ein bis zwei Tagen vorliegen. Verzögerungen im Einzelfall können nicht ausgeschlossen werden. Die Unterbringungskosten können je nach Hotel variieren. Die Regelungen gelten auch für Personen mit Wohnsitz in Kuba.
Bei einem positiven Ergebnis muss mit einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus oder staatlichen Hotel für mindestens acht Tage gerechnet werden. Die Quarantäneeinrichtungen sind dabei nur auf die Sicherstellung der medizinischen Notwendigkeiten ausgerichtet und sind in jedem Fall kostenpflichtig. Die Bezahlung muss mit Kreditkarte erfolgen, eine Zahlung in bar ist nicht möglich. Mitreisende Angehörige von positiv getesteten Personen, die selbst negativ getestet wurden, müssen im gebuchten Hotelzimmer verbleiben, bis ein zweites negatives Testergebnis vorliegt. Der zweite Test wird am siebten Tag nach Einreise vollzogen. Das Testergebnis liegt frühestens am achten Tag vor.
Auch Einreisende, die geimpft sind, müssen einen PCR-Test vor Abreise und bei Ankunft machen und sich nach Ankunft in Quarantäne begeben.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Eine direkte Flugverbindung von Deutschland aus besteht aktuell nicht. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Beschränkungen im Land
Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen sowie Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes ist weiterhin eingeschränkt. In Gebieten mit sinkenden Corona-Zahlen werden Geschäfte, Restaurants und Strände geöffnet. Ausflüge nach Havanna sind bis auf weiteres nicht möglich.
In der Metropolregion Havanna gilt von 22.30 bis 5 Uhr eine allgemeine Ausgangssperre. Restaurants, Geschäfte und Sportplätze sind unter sanitären Auflagen geöffnet. Auch Strände und Bäder sowie die Uferpromenade „Malecón“ wurden wieder geöffnet. Bars, Diskotheken, Kinos und Theater bleiben geschlossen. Der öffentliche Personennahverkehr ist von 22.30 bis 5 Uhr eingestellt. Reisen zwischen Havanna und anderen Landesteilen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich. Auch in privaten Fahrzeugen ist mit Kontrollen und Einschränkungen an der Stadtgrenze zu rechnen. Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs und Medikamenten kommen.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Lesotho - Entlistung Lesothos als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021
Epidemiologische Lage
Lesotho ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Folgende Landgrenzen zwischen Südafrika und Lesotho sind derzeit geöffnet: Maserubridge, Ficksburg, Van Rooyensgate, Qachasnek, Caledonspoort, Sanipass. Personen, die nach Lesotho einreisen dürfen, müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter sein darf als 72 Stunden. Sie müssen sich zusätzlich einer 14-tägigen Selbstisolation auf eigene Kosten in der endgültigen (eigenen) oder vorübergehenden Unterkunft unterziehen.
Bei Einreise erfolgt zudem ein Test auf COVID-19-Symptome. Wer Symptome zeigt, muss sich entweder in 14-tägige Selbstisolation begeben oder wird auf eigene Kosten in eine staatliche Quarantäne-Einrichtung eingewiesen.
Reiseverbindungen
Einreisen über die o.g. Landgrenzen und über den internationalen Flughafen Moshoeshoe sind grundsätzlich möglich.
Beschränkungen im Land
In Lesotho gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Das öffentliche Leben ist teilweise eingeschränkt. Informationen veröffentlicht die Regierung von Lesotho.
Hygieneregeln
Es gelten Maskenpflicht und die üblichen Abstandsregeln im gesamten öffentlichen Raum.
Lettland - Änderung Epidemiologische Lage, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lettland wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Lettland ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende aus der EU (einschließlich Deutschland), Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich dürfen ohne triftigen Grund nach Lettland einreisen.
Die zehntägige Quarantänepflicht sowie die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests entfällt für Personen, die:
• bei Einreise ein Digitales COVID-Zertifikat der EU vorlegen,
• in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen sind und einen Nachweis darüber vorlegen können,
• einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorlegen können und sich in den letzten 14 Tagen nur in der EU, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben. Weitere Informationen bietet die Webseite des lettischen Außenministeriums .
Bei Einreise aus Drittländern ist weiterhin ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Quarantänepflicht bleibt bestehen. Der Testbefund muss bereits bei der elektronischen Einreiseregistrierung angegeben werden.
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. 48 Stunden vor der geplanten Einreise ist ein elektronischer Fragebogen auszufüllen. Der nach der Registrierung erhaltene QR-Code ist den Grenzbeamten bei der Einreise vorzuzeigen und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes für Kontrollen bereitzuhalten. Falls ein Aufenthalt von weniger als zehn Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Fragebogen für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen.
Weitere Auskünfte erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8:30 und 17 Uhr unter der Telefonnummer +371-6738 7661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Die Registrierungs- und Testpflicht gilt auch für die Durchreise. Die Durchreise muss innerhalb von 12 Stunden erfolgen ab Einreiseregistrierung. Davon ausgenommen sind internationale Flugpassagiere, die einen Aufenthalt von bis zu 48 Stunden haben, Crewmitglieder mit 72 Stunden Aufenthalt, Flugpassagiere, die sich nicht länger als 24 Stunden im Transitbereich aufhalten und einen Anschlussflug nachweisen können. Schiffs- und Flugzeug Besatzungsmitglieder sowie Seefahrer, die sich auf dem Hin- oder Rückweg zu ihrem Schiff befinden, haben keine Zeitbegrenzung für die Durchreise.
Die Grenze zu Weißrussland ist bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Der Flughafen in Riga veröffentlicht aktuelle Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Am 11. Oktober 2021 hat die lettische Regierung für drei Monate den nationalen Notstand ausgerufen. Für nicht geimpfte Personen treten einschneidende Einschränkungen in Kraft.
Vollständig Geimpfte und von COVID-19 Genesene haben Zugang zu allen Geschäften und es gelten Erleichterungen bezüglich der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und der Kontaktbeschränkungen.
Der Nachweis und die Überprüfung der Impfung über das Digitale COVID-Zertifikat der EU sind möglich.
Die Außen- und Innengastronomie und Einkaufszentren sind mit gewissen Einschränkungen geöffnet. Märkte im Freien finden unter der Einhaltung von Hygienemaßnahmen statt. Die Freiluftbereiche von Museen und Naturpfade sind geöffnet. Museen und Bibliotheken sind unter Auflagen geöffnet. Auch Sportwettkämpfe und Sporttraining im Freien sind unter Auflagen gestattet. Für Geimpfte und genesene Personen mit Digitalem COVID-Zertifikat der EU gelten weitere Erleichterungen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Ein Abstand von zwei Meter ist wo immer möglich einzuhalten. Der Mund-Nasen-Schutz muss in allen Innenbereichen getragen werden, sobald mehr als eine Person anwesend ist. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, in Geschäften, Supermärkten, Postämtern, Tankstellen und an anderen Orten, an denen Verkäufe stattfinden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch an Bahnhöfen, Bushaltestellen, Flughäfen sowie an kulturellen und religiösen Orten Pflicht.
Libyen - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Beschränkungen im Land
Vor Reisen nach Libyen wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Libyen ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit sind die Infektionszahlen hoch, das Gesundheitssystem ist überlastet. Libyen ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das libysche National Center of Disease Control und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich sowohl für libysche Staatsangehörige als auch Ausländer mit gültigem Visum möglich. Die Grenzübergänge nach Tunesien sind geöffnet, es bestehen in eingeschränktem Umfang Flugverbindungen ins Ausland.
Beschränkungen im Land
Der nationale Flugverkehr sowie der Bahn- und Busverkehr im Land wurden wieder aufgenommen. Ausgangssperren können kurzfristig und regional verhängt werden.
Hygieneregeln
Es gibt aktuell keine Maskenpflicht, Abstandsregeln werden kaum eingehalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die weiterhin gültige Reisewarnung.
Litauen - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 03.10.2021
Mit Wirkung vom 3. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 stark betroffen. Litauen ist mit Wirkung vom 3. Oktober 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Jeder Einreisende muss sich vor Einreise online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen. Die Registrierung ist max. 48 Stunden vor Einreise möglich.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Litauen eine Einstufung in "grüne", "gelbe", "rote" und "graue" Länder vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Deutschland fällt derzeit in die Kategorie "rot". Für Einreisende aus Deutschland besteht damit grundsätzlich Quarantäne- und Testpflicht. Bei Einreise ist ein höchstens 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder 48 Stunden alter Antigen-Test in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen.
Ausnahmen von Quarantäne- und Testpflicht bestehen für COVID-19-Genesene bzw. Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben. Nachweise sind in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen. Über alle Ausnahmen, einschließlich der für Kinder unter 16 Jahre, und weitere Bedingungen informieren die litauischen Behörden.
Die Quarantäne dauert in der Regel zehn Tage und kann durch einen negativen Corona-Test (auf eigene Kosten) ab dem siebten Tag verkürzt werden. Eine Verkürzung ist nur mit einem PCR-Test möglich; Antigen-Tests sind aktuell nicht zugelassen. Eine Freitestung aus der Quarantäne nach sieben Tagen ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Quarantäne muss an einem Ort durchgeführt werden, der über mindestens ein getrenntes Schlafzimmer von nichtquarantänepflichtigen Personen verfügt. Kontakt zu diesen Personen muss während dieser Zeit weitestgehend vermieden werden. Es ist gestattet, während der Quarantäne die Wohnung für einen Spaziergang in einem Umkreis von einem Kilometer zu verlassen. Der Besuch von Geschäften etc. ist nicht gestattet. Für Personen, die aus Ländern mit besonders starkem Infektionsgeschehen einreisen, gelten Sonderbestimmungen.
Quarantänepflichtige Reisende, die vor Ablauf der Quarantäne aus Litauen ausreisen wollen, müssen hierfür vorab das nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit benachrichtigen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung bei der zuständigen Behörde ist notwendig. Der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland finden keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz im Sinne des Schengener Grenzkodex statt. Auch am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen kommt es grundsätzlich zu keinen ausweisrelevanten Grenzkontrollen. Allerdings kommt es im Zuge von Einreisen zur Überprüfung der erforderlichen COVID-19-Reiseanmeldung. Ein gültiges Reisedokument ist stets unabhängig von der Durchführung von Grenzkontrollen mitzuführen.
Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje, Panemunė–Sovetsk, Tverečius-Vidzy, Šumskas-Losha und Papelekis-Lyntupy möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten gesonderte Regelungen.
Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen. Nur belarussische Staatsangehörige, sowie Ausländer mit belarussischem Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltserlaubnis können nach aktuellen Erkenntnissen weiterhin einreisen. Auch der Warentransport ist grenzüberschreitend aus Litauen möglich.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Flugverbindungen ist stark reduziert. Der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Litauen hat den nationalen Lockdown aufgehoben. Gleichwohl bleibt die epidemiologische Sonderlage landesweit in Kraft.
Mit der Aufhebung des Lockdowns kommt es zu Öffnungen in allen Bereichen und auch zur Rücknahme von Kontaktbeschränkungen. Allerdings gelten Mindestabstands- und Hygieneregeln fort.
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv getesteten Person verpflichtet zu einer 14-tägigen, häuslichen Quarantäne. Diese Quarantäne kann verkürzt werden.
Hygieneregeln
Seit 1. Oktober 2021 besteht wieder Maskenpflicht in Innenräumen wie Büros, Schulen, Supermärkten, öffentlichen Verkehrsmitteln etc., unabhängig von einer Impfung o.ä.. Kinder unter sechs Jahre sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei sportlicher Betätigung gilt die Maskenpflicht nicht. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten.
Empfehlungen
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 15.10.2021 - Teil 5
Madagaskar - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Madagaskar ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Analamanga, Atsinanana, Sava, Boeny, Nosy Be und Sofia. Das madagassische Gesundheitssystem gelangt zunehmend an die Belastungsgrenzen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die madagassische Luftverkehrsbehörde hat eine Einreisesperre für Passagiere aus COVID-19-Risikogebieten, darunter Deutschland, verhängt. Davon ausgenommen sind Diplomaten, Personal internationaler Organisationen sowie bestimmte Personengruppen, z.B. madagassische Beamte oder Experten strategischer Wirtschaftszweige. Jedoch müssen alle Einreisenden vor Einreise eine offizielle Einzelfallgenehmigung der madagassischen Regierung beantragen und mit sich führen (diese wird i.d.R. einen Werktag vor Abreise erteilt). Grundsätzlich gilt, dass vor Antritt der Reise und unabhängig von einer vollständigen Impfung, beim Boarding ein negativer PCR-Test vorgelegt werden muss, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Ankunft werden Reisende erneut am Flughafen (kostenlos) getestet. Anschließend erfolgt eine selbst zu zahlende Quarantäne in einem bestimmten Quarantänehotel, ein erneuter Test wird i.d.R. nach vier bis fünf Tagen durchgeführt.
Durch- und Weiterreise
Inlandsflüge wurden zum 4. Juni 2021 wieder aufgenommen; ein verpflichtender, kostenloser Schnelltest wird drei Stunden vor Abflug direkt am Flughafen gemacht.
Bei Inlandsflügen muss ebenfalls ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Derzeit sind fünf Regionen im Land abgeriegelt, darunter die Hauptstadt Antananarivo, die Insel Nosy Be und die Ostregion um den größten Hafen Tamatave; es ist kein Überlandverkehr und kein Flug aus und in diese Regionen möglich. Durch- und Weiterreisen über die Hauptstadt Antananarivo ins Inland sind nur für bestimmte Personengruppen und mit einer Einreisegenehmigung möglich. Bei Reisen aus der Provinz werden mangels Kapazitäten vor Ort Schnelltests erst nach Landung in der Hauptstadt durchgeführt.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen in Antananarivo ist weiterhin für Passagiermaschinen gesperrt. Es besteht die Möglichkeit mit einer madagassischen Sondergenehmigung Flüge mit den Fluggesellschaften Air France und Ethopian Airlines zu buchen. Diese müssen jedoch aufgrund eingeschränkter Kapazitäten mit viel Vorlauf gebucht werden.
Überlandbusverkehr ist eingeschränkt möglich; in der Hauptstadt fahren Kleinbusse und Taxen wieder nahezu vollumfänglich.
Kreuzfahrtschiffe dürfen weiterhin nicht in Madagaskar anlegen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Restaurants und Bars sind beschränkt geöffnet. Es gilt eine Ausgangssperre von 23 bis 4 Uhr. Bis auf weiteres besteht ein Lockdown an Wochenenden. Ausgenommen sind medizinische Notfälle.
Hygieneregeln
Maskenpflicht gilt weiterhin sowohl im öffentlichen Raum wie auch im Freien.
Malawi - Entlistung Malawis als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021, Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen
Epidemiologische Lage
Malawi ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle Zahlen und detaillierte Informationen bieten das malawische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Test darf bei Einreise maximal 72 Stunden alt sein (Zeitpunkt der Probenentnahme) und soll in englischer Sprache im Ausdruck vorliegen.
Die Botschaft Malawis in Berlin erteilt derzeit - keine - Einreisevisa. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ein elektronisches Visum online zu beantragen.
Touristenvisa bei Einreise („visa on arrival“) werden derzeit an den Flughäfen in Lilongwe und in Blantyre gegen eine Gebühr in Höhe von USD 50,- erteilt.
Durch- und Weiterreise
Flugpassagiere müssen bei Ausreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der den Vorgaben des Ziellandes entspricht, nach malawischen Bestimmungen aber nicht älter als 72 Stunden (Testabnahme) sein darf. Aktuelle Informationen erteilt die Webseite des malawischen Gesundheitsministeriums.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist derzeit über die beiden Flughäfen Lilongwe und Blantyre möglich.
Beschränkungen im Land
Die malawische Regierung hat eine Reihe von Restriktionen deutlich gelockert, behält sich aber weiterhin ausdrücklich - auch kurzfristige - Anpassungen vor. Unverändert gelten die üblichen Vorsorgemaßnahmen (Handdesinfektion, Abstand, Masken).
Hygieneregeln
Die Nichtbeachtung der Maskenpflicht kann mit einem Bußgeld geahndet werden, auch die weiteren Hygiene- und Abstandsregeln werden im öffentlichen Raum kontrolliert.
Malediven - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Die Malediven waren von COVID-19 sehr stark betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen zurückgegangen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf die Malediven ist für Touristen mit einer Buchungsbestätigung in einem Resort für die gesamte Dauer des Aufenthalts möglich. Visa werden bei Einreise kostenlos erteilt. Eine generelle Impfpflicht gilt für Touristen nicht. Lediglich Touristen, die einen Aufenthalt auf den „local islands“ (bewohnte Inseln) planen, müssen geimpft sein und den entsprechenden Nachweis bei Einreise vorlegen. Reisende müssen, unabhängig vom Aufenthaltsort auf den Malediven, bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Der Abstrich darf maximal 96 Stunden vor Abflug genommen worden sein. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter einem Jahr. Daneben ist die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung, die vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt werden muss, verpflichtend. Bei Einreise erfolgen Temperaturmessungen. Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem kostenpflichtigen PCR-Test am Flughafen unterziehen. Darüber hinaus können stichprobenartige, kostenlose Tests durchgeführt werden. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand, im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung. Die Quarantäne dauert mindestens drei Tage bei Personen ohne Symptome und 14 Tage bei Personen mit Symptomen. Die Kosten für Behandlung, Quarantäne und Tests können gemäß den geltenden Regelungen vom Resort auf den Gast übertragen werden. Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden die Nutzung der lokalen Tracing-App Trace Ekee.
Durch- und Weiterreise
Transit ist auf den Malediven möglich, ausgewiesene Transithotels in Malé und Hulhumalé stehen zur Verfügung. Informationen zu den Transithotels bietet das maledivische Tourismusministerium.
Reiseverbindungen
Kommerzielle Fluglinien haben den internationalen Flugverkehr in die Malediven wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gilt ein von der Regierung ausgerufener öffentlicher Gesundheitsnotstand.
Der Aufenthalt von Reisenden ist grundsätzlich auf das gebuchte Resort beschränkt. Bei geplanten Aufenthalten in mehreren Resorts kann ein sogenannter „Split Stay“ beim maledivischen Tourismusministerium beantragt werden. Die Hauptstadt Malé und unbewohnte Inseln können von Touristen derzeit nicht besucht werden, Ausnahmen gelten für Malé für erforderliche Transitübernachtungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Daneben gelten umfangreiche Hygiene- und Gesundheitsregelungen, die auf der Webseite des Tourismusministeriums veröffentlicht sind.
Malta - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Alle nach Malta einreisenden Personen müssen sich vor der Einreise digital unter Benutzung des EU Digital Passenger Locator Form (EU-dPLF) registrieren.
Risikoländer werden von Malta in zwei Kategorien ausgewiesen und entweder in der sog. "red list" oder in der sog. "dark red list" geführt. Deutschland ist derzeit auf der „red list“. Personen, die sich 14 Tage vor Einreise ausschließlich in Ländern der „red list“ oder in Ländern, die auf keiner der beiden Listen geführt werden, aufgehalten haben, dürfen nach Malta einreisen. Eine Einreise aus einem Land der „dark red list“ ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen möglich und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die maltesischen Behörden.
Alle Reisenden ab 12 Jahre, mit Ausnahme derjenigen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen zur Vermeidung von Quarantäneauflagen für die Einreise nach Malta einen Nachweis erbringen, dass sie mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Kreuzimpfungen, bei denen die Erst- und Zweitimpfung jeweils mit einem von der EMA anerkannten Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff erfolgt ist, werden anerkannt. Personen, die lediglich die erste von zwei erforderlichen Impfdosen erhalten haben, dürfen nach Malta einreisen, vorausgesetzt sie sind auch in Besitz eines Nachweises, dass sie innerhalb der letzten sechs Monate von einer COVID-19-Infektion genesen sind. Als Impf- und Genesenennachweis akzeptiert werden die Digitalen COVID-Zertifikate der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App), sowie die nationalen Impfnachweise Maltas, Ägyptens, Albaniens, Australiens, Großbritanniens einschließlich der Kanalinseln und Gibraltar, Kanadas, Katars, Kuwaits, des Libanons, Malaysias, Ruandas, Saudi Arabiens, Serbiens, Singapurs, der Türkei, der USA und der Vereinigten Arabischen Emirate. Die nationalen Impfnachweise/-pässe anderer Länder werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis. Reisende, die nur über den gelben Impfausweis verfügen, müssen noch am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120 Euro) vornehmen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100 Euro/Nacht) begeben. Personen, die ihren Wohnsitz nachweislich in Malta haben, können beantragen, eine ggf. erforderliche Quarantäne in einer anderen Unterkunft als dem Quarantänehotel zu verbringen.
Kinder von fünf bis 11 Jahren dürfen ungeimpft einreisen, sofern sie in Begleitung vollständig geimpfter Eltern oder Erziehungsberechtigter reisen und sie einen negativen PCR-Test vorweisen können, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist. Kinder unter fünf Jahren benötigen keinen Test oder Impfnachweis. Alle Personen, die den erforderlichen Impfnachweis nicht vorlegen können, müssen sich bei Ankunft sofort in 14-tägige, kostenpflichtige Quarantäne begeben und sich einem kostenpflichtigen PCR-Test unterziehen. Ein positives Testergebnis zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen.
Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für den regulären Flugverkehr geöffnet. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe (Hotels, Restaurants, Bars, Kultureinrichtungen, Kinos, Sprachschulen, etc.) sind geöffnet. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als sechs Personen sind untersagt. Bei privaten Veranstaltungen zu Hause dürfen sich Personen aus höchstens vier Haushalten treffen. Umfassende Informationen zu den geltenden Beschränkungen finden Sie auf der englischsprachigen Webseite der maltesischen Regierung.
Hygieneregeln
Außerhalb der eigenen Wohnung und des eigenen Pkws muss grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder ein Gesichtsschutz (Visier) getragen werden. Ausgenommen von der Tragepflicht sind:
• Kinder im Alter bis zu drei Jahre.
• Kinder im Alter zwischen vier und 11 Jahre dann, wenn sie sich in Begleitung einer Person befinden, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft und in Besitz eines anerkannten Impfzertifikats/Impfnachweises ist (siehe oben unter „Einreise“).
• eine Person oder eine Gruppe bis zu zwei Personen, wenn sie mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft und in Besitz eines anerkannten Impfzertifikats/Impfnachweises sind.
An Stränden und in Schwimmbädern besteht keine Pflicht zum Tragen eines Schutzes; das Tragen wird beim Aufenthalt außerhalb des Wasser jedoch auch dort empfohlen.
Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro belegt.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass der gelbe Impfausweis aus Deutschland als alleiniger Nachweis für eine vollständige Impfung gegen COVID-19 von den maltesischen Behörden nicht anerkannt wird. Als Nachweis wird nur das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert.
Marokko - Entlistung Marokkos als Hochrisikogebiet ab 17.10.2021, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Marokko ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Marokko ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 gilt dies nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien und Mauretanien sind geschlossen.
Reiseverbindungen von und nach Marokko sind eingeschränkt mit Sonderflügen und –fähren möglich, wobei Fährverbindungen nur zwischen Marokko und Frankreich bzw. Italien angeboten werden. Der Fährverkehr für Reisende zwischen Marokko und Spanien ist ausgesetzt.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen unabhängig von der Staatsangehörigkeit, für Reisende mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Land der von den marokkanischen Behörden erstellten Liste A , darunter derzeit auch Deutschland. Die Liste soll zweiwöchentlich durch das marokkanische Außenministerium aktualisiert werden.
Zur Einreise ist für nicht oder nicht vollständig geimpfte Reisende aus einem Land der Liste A ein PCR-Test mit QR-Code erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 48 Stunden vor dem Boarding erfolgt sein darf. Das Testergebnis muss in arabischer, französischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Die Vorlage eines PCR-Tests ist auch für Genesene erforderlich. Personen, die mit einem von der marokkanischen Regierung zugelassenen Impfstoff geimpft sind (dazu gehören alle in Deutschland verwendeten Impfstoffe) sollen mit offiziellem Impfnachweis (möglichst mit QR-Code versehen) ohne PCR-Test einreisen dürfen.
Bei der Einreise muss ein sog. „Fiche Sanitaire “ (elektronisch) ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise nach/aus Marokko ist mit Sonderflügen verschiedener Fluggesellschaften sowie mit Sonderfähren von/nach Frankreich und Italien möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften. Personenfähren zwischen Marokko und Spanien sind weiter ausgesetzt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bis einschließlich 16. Oktober 2021, 23:59 Uhr, bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Oktober 2021, 18 Uhr, gilt der Ausnahmezustand und eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 5 Uhr.
Es besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Städten, Provinzen und Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein oder sind ganz geschlossen. Der ÖPNV verkehrt eingeschränkt und darf ebenfalls nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen gibt es z.T. Zugangsbeschränkungen für die Großräume Marrakech, Casablanca und Agadir; öffentliche Einrichtungen sind teilweise geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung.
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Mauritius - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Mauritius ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Regierung von Mauritius.
Einreise
Die Einreise nach Mauritius ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Für Geimpfte und Genesene gilt:
• Nachweis einer vollständigen Impfung mit den Impfstoffen AstraZeneca (Vaxzevria oder Covishield), Covaxin, Moderna, Pfizer BioNTech, Sinopharm, Sinovac, Sputnik V (einschließlich Kreuzimpfungen) und Einreise frühestens 14 Tage nach der letzten erforderlichen Impfung, oder
• Nachweis einer Impfung mit dem Janssen Impfstoff und Einreise frühestens 28 Tage nach der Impfung, oder
• Genesenennachweis und nachfolgende einmalige Impfung mit einem der oben genannten Impfstoffe, Einreise frühestens 14 Tage nach der Impfung.
Für die Einreise sind zusätzlich erforderlich:
• negativer PCR-Test, der nicht älter sein darf als 72 Stunden.
• Nachweis einer Auslands-Krankenversicherung, welche COVID-19-Erkrankungen einschließt.
• Ausgefülltes Nachverfolgungsformular (Passenger Locator Form ).
• Gesundheitserklärung (Health Self-Declaration Form ) und
• Ausgefülltes Gesundheitsformular (Health Laboratory Form ), soweit nicht ein Hotelaufenthalt gebucht ist.
Nach Einreise werden gefordert:
a) Falls Sie einen Hotelaufenthalt in einem staatlich registrierten Hotel gebucht haben:
• PCR-Test am Flughafen oder Antigen-Schnelltest im gebuchten Hotel am Ankunftstag.
• Weiterer Antigen-Schnelltest am fünften Tag des Aufenthalts im Hotel.
b) Falls Sei einen Aufenthalt in einer sonstigen Unterkunft gebucht haben:
• Kostenfreier PCR-Test am Flughafen.
• Antigen-Schnelltest (Selbsttest) am fünften Tag des Aufenthalts.
Die erforderlichen Gesundheitsformulare können in einem Sammelformular (all-in-one-travel-form ) eingereicht werden.
Ungeimpfte (und Nichtgenesene) müssen vorlegen:
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Auslands-Krankenversicherung, welche COVID-19 Erkrankungen einschließt.
• Nachweis über den bezahlten Aufenthalt im Rahmen eines 14-Tage-Hotel-Pakets bei ausgewiesenen Quarantäne-Hotels .
• Ausgefülltes Nachverfolgungsformular (Passenger Locator Form ).
Die erforderlichen Gesundheitsformulare können in einem Sammelformular (all-in-one-travel-form ) eingereicht werden.
Minderjährige unter 18, die in Begleitung ihrer Eltern reisen, sind derzeit vom Nachweis der Impfung ausgenommen.
Ausführliche Informationen bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist mit eingeschränkten Verbindungen wieder angelaufen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte und Restaurants, Märkte, Strände und Nationalparks sind geöffnet.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, daneben gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Mexiko - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Die USA wollen in Kürze ihre Landesgrenzen zu Mexiko wieder für Reisende öffnen. Voraussetzung wird dann unter anderem eine nachgewiesene Impfung gegen das Coronavirus sein. Das genaue Datum für das Inkrafttreten der Regelung für Einreisen sowohl über den Land- als auch den Luftweg würden "sehr bald" bekannt gegeben. Beide würden nach demselben Zeitplan erfolgen. Die Öffnung der Landesgrenzen soll in zwei Schritten geschehen. Im November 2021 würden die Grenzübergänge in einer ersten Phase auch für "nicht essenzielle" Reisen geöffnet, wenn ein Impfschutz nachgewiesen sei. Einreisen in "essenziellen" Fällen seien weiterhin auch ohne Impfung möglich. Ab Anfang Januar 2022 werde dann ein Impfnachweis für alle Einreisen verpflichtend. Akzeptiert würden alle Impfstoffe, die die US-Arzneimittelbehörde FDA und die Weltgesundheitsorganisation WHO zugelassen und empfohlen hätten, sagte der US-Vertreter. Quelle: tagesschau.de
Moldau, Republik - Einstufung der Republik Moldau als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021, Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Moldau ist von COVID-19 stark betroffen. Die Republik Moldau ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das moldauische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei der Einreise in die Republik Moldau gilt für alle Reisenden die Pflicht einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• einen Nachweis der vollständigen COVID-19-Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt; in rumänischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer oder russischer Sprache.
• einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest in rumänischer, englischer, französischer, italienischer, deutscher oder russischer Sprache. Der Test darf bei Einreise per Bahn, Flug, Reisebus beim Check-in/ Einsteigen nicht älter als 72 Stunden, bei Einreise mit privatem Verkehrsmittel zum Zeitpunkt der Einreise in die Republik Moldau nicht älter als 72 Stunden sein. Bei einem Antigen-Schnelltest beträgt die Frist 48 Stunden.
• ein Attest über eine überstandene COVID-19-Erkrankung, die 15 bis 180 Tage zurückliegt, oder einen höchstens 90 Tage alten Antikörpernachweis. Die Bestätigung ist in rumänischer, englischer, französischer, italienischer, deutscher oder russischer Sprache vorzulegen.
Reisende, die keinen der zuvor genannten Nachweise vorlegen können und auch nicht zu den untenstehenden Ausnahmegruppen gehören, sind verpflichtet, sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Zudem müssen diese Reisenden bereits 72 Stunden vor der Einreise ein Online-Einreiseformular (fişa epidemiologică) ausfüllen. In der Übergangsfrist bis zum 15. November 2021 kann das Einreiseformular im Notfall auch schriftlich bei Einreise ausgefüllt werden. In dem Fall ist zusätzlich eine Erklärung zu unterschreiben, dass die Quarantäne eingehalten wird. Bei Kindern unter 14 Jahren wird das Formular durch die Eltern oder den gesetzlichen Vertreter ausgefüllt.
Die verpflichtende Quarantäne kann nach sieben Tagen mit einem negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden.
Ausnahmen bestehen nur für symptomfreie Reisende der folgenden Gruppen:
• Kinder unter 12 Jahren.
• Kraftfahrer und Besatzung im Luft-, Schiffs-, Schienen- und kommerziellen Personen- und Warenverkehr.
• Reisen aus medizinischen und humanitären Gründen, einschließlich Begleitung (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich).
• Schüler und Studenten unter 18 Jahren, die Prüfungen ablegen oder zu Studienzwecken reisen oder die im Zusammenhang mit einer Teilnahme/Organisation an einem internationalen Wettbewerb reisen, sowie ihre Begleitpersonen (mit entsprechenden Nachweisen).
• Personen, die gerichtlich oder behördlich vorgeladen sind.
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen oder eines VN-Laissez-Passer sowie Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatsangehörigen und Personal internationaler Organisationen und Missionen mit Akkreditierung in der Republik Moldau und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe.
• Transitreisende (Aufenthalt weniger als 24 Stunden).
Falsche oder unwahre Angaben im Einreiseformular sowie die Nichteinhaltung der Corona-Maßnahmen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau besteht. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten können.
Beschränkungen im Land
Mit Ausnahme von Minderjährigen sind alle Personen, die sich im öffentlichen Raum bewegen, verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument oder dessen Kopie/Foto mit sich führen.
Bei Teilnahme an Veranstaltungen in Innenräumen oder im Außenbereich können weitere Verschärfungen, wie die Notwendigkeit des Impfnachweises oder eines aktuellen negativen COVID-19-Tests, gelten. Je nach 7-Tage-Inzidenz gelten in verschiedenen Landesteilen unterschiedliche Einschränkungen. Es empfiehlt sich daher, das Tagesgeschehen zu verfolgen.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen und im Personennahverkehr. Beachten Sie zudem die landesweit geltende Maskenpflicht in allen Bereichen, wo ein Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann.
Besonderheiten in den Regionen
Die Einschränkungen für den abtrünnigen Landesteil Transnistrien wurden bis auf weiteres ausgesetzt. Aktuell dürfen Ausländer einreisen.
Montenegro - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Montenegro ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium , das Institut für öffentliche Gesundheit , die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit 11. September 2021 ist eine Einreise nach Montenegro unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
• Nachweis einer vollständigen COVID-19-Impfung, oder
• Genesenennachweis (mindestens 14 Tage und höchstens 180 Tage alt seit dem letzten positiven PCR-Test oder Antigen-Schnelltest), oder
• negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder
• negativer Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden.
Für Staatsangehörige Montenegros und für mit legalem Aufenthaltstitel dort lebende Ausländer gilt folgende Regelung:
• Kann bei Einreise ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, besteht ab Samstag, dem 9. Oktober 2021 eine Quarantänepflicht von zehn Tagen. Ab dem sechsten Tag nach der Einreise besteht die Möglichkeit, die Quarantäne durch Vorlage eines negativen PCR-Tests vorzeitig zu beenden.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr zwischen Belgrad und Bar findet statt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht.
Beschränkungen im Land
Einzelhandel und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe sind geöffnet. Der Zutritt zum Innenbereich von Gastronomiebetrieben ist nur mit dem vollständigen Nachweis einer Impfung, eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden), eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden) oder eines höchstens 180 Tage alten Genesenennachweises möglich. Der Nachweis kann digital oder in Papierform erbracht werden.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand, in Nationalparks oder auf öffentlichen Flächen, sofern die geltenden Abstandsregeln von zwei Meter eingehalten werden.
Mosambik - Entlistung Mosambiks als Hochrisikogebiet ab 03.10.2021, Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Mosambik ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Touristenvisa werden wieder ausgestellt. Alle Reisenden ab sechs Jahre müssen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt die geltende Quarantänepflicht.
Bei Ein-und Ausreise nach und aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer PCR-Test eine Gültigkeit von sieben Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr ist weiterhin beschränkt. Fluggesellschaften aus fünf Ländern (Portugal, Katar, Äthiopien, Kenia und Südafrika) bieten wöchentlich einzelne Flüge von und nach Maputo an.
Beschränkungen im Land
Der am 1. September 2020 in Kraft getretene „Katastrophenfall“ schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.
In allen Städten und Ortschaften des Landes („Cidades“ und „Vilas“) gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23 bis 4 Uhr (Ausnahmen für medizinische Notfälle).
Die Öffnungszeiten von Restaurants und Bars, sowie der Verkauf von Alkohol sind zeitlich begrenzt. Private Veranstaltungen sind ebenfalls begrenzt erlaubt. Kirchen, Kinos, Casinos, Fitnessstudios und andere Freizeiteinrichtungen dürfen unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen wieder öffnen. Der Aufenthalt an Stränden ist wieder erlaubt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter sind einzuhalten.
Myanmar - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Myanmar ist von COVID-19 stark betroffen. Myanmar ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aufgrund der Krisenlage sind die offiziellen Zahlen des Ministeriums für Gesundheit und Sport und der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Infektionslage nur bedingt aussagekräftig.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit nur in Ausnahmefällen nach Einzelfallentscheidung durch die myanmarischen Behörden möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine von den örtlichen Gesundheitsbehörden koordinierte Hotelquarantäne von mindestens zehn Tagen absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Aus- und Weiterreise sind derzeit aufgrund fehlender Flugverbindungen und geschlossener Grenzen nur sehr eingeschränkt möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis mindestens 31. Oktober 2021 ausgesetzt. Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist noch möglich, allerdings bestehen nur sehr wenige Flugverbindungen, bei denen es sich um Sonderflüge, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Myanmar National Airlines oder ANA handelt, die über die Fluglinien oder über Reisebüros gebucht werden können (allerdings oft nicht im Internet). Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden mindestens zehn Tage vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen. Aufgrund der hohen Verbreitung von COVID-19 in Myanmar ist nicht auszuschließen, dass auch derzeit noch verbleibende Ausreise-/Transitmöglichkeiten auf dem Luftweg bis auf weiteres wegfallen werden.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten diverse Einschränkungen, für einige Gebiete, darunter auch die meisten Stadtbezirke von Rangun, gilt außerdem eine “Stay-at-Home-Order“. Restaurants, viele Geschäfte, Banken, Schulen und Büros bleiben geschlossen. Großveranstaltungen und -versammlungen sind untersagt. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt. Im Falle einer Erkrankung kann nicht mit angemessener Behandlung gerechnet werden. Bei der Vorbereitung medizinischer Evakuierungen (mit oder ohne Pandemiebezug) ist aufgrund bürokratischer und infrastruktureller Defizite mit hohem Zeitaufwand zu rechnen.
Personenreisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt und sollten aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Landweg erfolgen, s. auch Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
Nauru - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nauru wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Nauru war von COVID-19 bislang nicht betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Nauru ist nur nach einem mindestens 14-tägigen Aufenthalt in den folgenden Ländern/Bundesstaaten gestattet: Queensland (AUS), South Australia (AUS), Tasmanien (AUS), Western Australia (AUS), Cook Inseln, Kiribati, Marshall Inseln, Mikronesien, Neukaledonien, Neuseeland, Niue, Palau, Samoa, Salomonen, Taiwan, Tonga, Tuvalu und Vanuatu. Eine Sondergenehmigung der Regierung kann beantragt werden. Reisende müssen eine mindestens fünftägige Quarantäne in von der Regierung vorgegebenen Unterkünften ableisten. Ein nicht älter als drei Tage altes negatives PCR-Testergebnis muss bei der Einreise vorgewiesen werden.
Reiseverbindungen
Ein Flug von/nach Brisbane (Australien) findet alle zwei Wochen statt.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Notstand wurde ausgerufen und gilt bis auf weiteres. Es gibt keine internen Bewegungseinschränkungen.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Nepal - Entlistung Nepals als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021, Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Nepal ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Nepal ist auf dem Luft- wie Landweg wieder uneingeschränkt möglich. Für alle Einreisenden nach Nepal ist ein negativer PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) vorzulegen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter fünf Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen.
Geimpfte sind von Quarantänepflichten nach Einreise befreit. Der „Visa-on-Arrival“-Service gilt uneingeschränkt für Geimpfte.
Als vollständig geimpft gelten alle Reisenden 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung für vollständigen Impfschutz gemäß den WHO Richtlinien. Der Impfnachweis (in Englisch) ist mitzuführen. Personen unter 18 Jahre sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Für Ungeimpfte besteht nach Einreise eine zehntägige Quarantänepflicht, die in einem Vertragshotel der Regierung abgeleistet werden muss, und mit einem PCR-Test am 11. Tag abzuschließen ist. Eine Hotelbuchung in einem solchen Vertragshotel ist vor Abflug nachzuweisen. Eine Hausquarantäne ist nur für wenige ausgewählte Personengruppen möglich. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich. Die Beantragung eines „Visa-on-Arrival“ ist für Ungeimpfte nur nach Vorlage einer Empfehlung durch das jeweilige Reisebüro möglich.
Die Ausreise aus Nepal über den Luftweg ist für alle Reisenden nur bei Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses (mit Bild und Barcode) möglich, das ausschließlich in von der Regierung zugelassenen Kliniken ausgestellt werden darf. Dazu muss, falls aktuell erforderlich, ein „Passenger Locator Form“ des Ziellandes vorgelegt werden (für Deutschland derzeit nicht notwendig). Das Testergebnis und ggfs. die Einreiseanmeldung müssen als Ausdruck vorliegen.
Durch- und Weiterreise
Transit durch den Flughafen Kathmandu ist wieder möglich. Ausländern ist der Grenzübertritt auf dem Landweg wieder erlaubt. Das Visum für das Zielland ist vorzulegen. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale kommerzielle Flugverkehr unterliegt keinen Einschränkungen mehr, ist jedoch noch nicht wieder auf dem Stand vor der Coronapandemie angelangt, auch aufgrund der noch geltenden Reisebeschränkungen einzelner Länder.
Beschränkungen im Land
Der bislang nahezu landesweit geltende Lockdown wurde faktisch aufgehoben. Den Anweisungen der Polizei ist weiterhin unbedingt Folge zu leisten.
Hygieneregeln
Es gelten weiterhin Abstands- und Hygieneregeln sowie Mundschutzpflicht im öffentlichen Raum.
Empfehlungen
• Die Deutsche Botschaft arbeitet eingeschränkt. Besucher benötigen einen Termin. Ein Bereitschaftsdienst für Notfälle ist eingerichtet.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
Niger - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Niger ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen Niamey ist für reguläre internationale Flugverbindungen von und nach Niger geöffnet.
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für Reisende aus der UEMOA-Region (Länder der westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion) gilt eine Frist von maximal fünf Tagen zwischen PCR-Testabnahme und Einreise. Reisende, unabhängig davon ob sie gegen COVID-19 geimpft sind oder nicht, müssen sich nach Einreise in eine siebentägige Quarantäne an einen selbst gewählten Ort begeben. Am siebten Tag der Quarantäne erfolgt ein Antigen-Test. Bei negativem Testergebnis ist die Quarantäne beendet. Für Aufenthalte unter sieben Tagen ist keine Quarantäne vorgeschrieben. Werden bei der Einreise COVID-19 Symptome festgestellt (z.B. erhöhte Körpertemperatur), wird noch am Flughafen ein kostenloser Antigen-Test durchgeführt, gefolgt von einem PCR-Test. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Verbringung in eine von der Regierung bestimmte medizinische Einrichtung für weitere Isolierung und kostenlose Behandlung.
Bei der Ausreise haben Passagiere einen negativen PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und auf eigene Kosten (25.000,- FCFA, ca. 38,- €) vorzunehmen ist. Für Kinder unter 5 Jahren ist der Test kostenlos. In Niamey können die Tests bei folgenden Institutionen durchgeführt werden:
• Centre de Recherches Médicales et Sanitaires (CERMES): Tel.: +227 20 75 20 40; +227 20 75 20 45; +227 99 90 24 58;
• Centre de Santé Special : Tel.: +227 90 32 36 50; +227 91 31 10 20;
• Klinik der Vereinten Nationen : Tel.: +227 80 08 66 88.
Weitere Testzentren befinden sich in Agadez und Zinder.
Reiseverbindungen
Der Flughafen ist geöffnet. Es gibt einige wenige Umsteigeflugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen ergeben sich aus der Sicherheitslage im Land, siehe Sicherheit.
Hygieneregeln
Generell ist ein Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthalts am Flughafen und in den Flugzeugen selbst zu tragen.
Nigeria - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Nigeria ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nigerianischen Seuchenkontrollzentrum NCDC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen Abuja, Lagos, Enugu, Kano und Port Harcourt sind für den regulären internationalen Flugverkehr geöffnet.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebedingungen bieten die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen der Nigerian Immigration Service und das nigerianische Seuchenkontrollzentrum, NCDC.
Alle Einreisenden müssen vor Flugantritt einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, durchführen. Alle Einreisenden (inkl. Diplomaten und Kinder unter zehn Jahre) müssen über ein standardisiertes Formular eine schriftliche Erklärung über ihren Gesundheitszustand abgeben, welche vor Reiseantritt im „Nigeria International Travel Portal“ einzustellen ist. Mit Ausnahme von Kindern unter zehn Jahre haben alle Einreisenden ihren negativen PCR-Testnachweis vorab online hochzuladen. Alle Reisenden müssen zudem bereits vorab online einen zweiten PCR-Test zur Beendigung der Quarantäne nach Einreise buchen und bezahlen. Kinder unter zehn Jahren sind von der Zahlung des zweiten Tests vorab befreit. Nach erfolgreicher Online-Registrierung generiert das Portal ein Reisezertifikat mit einem QR Code, der als Ausdruck oder in digitaler Form zusammen mit dem negativen PCR-Test beim Check-in vor Reiseantritt und bei der Einreise vorgelegt werden muss.
Alle Einreisenden müssen sich nach Einreise in Nigeria in eine siebentägige, überwachte Selbstisolierung/Quarantäne begeben und sich am siebten Tag nach der Einreise einem zweiten PCR-Test unterziehen. Ein Nachweis über den bereits vor Reiseantritt bei der Online -Registrierung vorab gebuchten und bezahlten zweiten PCR-Test in Nigeria, neben einer telefonischen Erreichbarkeit, muss ebenfalls bei Einreise vorgelegt werden. Teststationen sind im Onlineformular angegeben und stehen in allen Bundesstaaten zur Verfügung. Personen, die zum zweiten PCR-Test in Nigeria nicht erscheinen, müssen mit Sanktionen in Form von Reisebeschränkungen rechnen, Inhaber von nigerianischen Visa mit einer Aufhebung ihres Visums. Nach Vorliegen des negativen Ergebnisses des zweiten PCR-Tests darf die Selbstisolierung/Quarantäne beendet werden. Für Kinder unter zehn Jahre entfällt die Pflicht zur Bezahlung eines zweiten Tests vorab online vor der Einreise, die Pflicht zur Durchführung und Zahlung eines zweiten Tests am siebten Tag nach Einreise besteht jedoch auch für Kinder. Für offiziell Reisende (Diplomaten u.Ä.) gelten z.T. abweichende Bestimmungen.
Nicht-nigerianische Staatsangehörige und Personen ohne Daueraufenthaltserlaubnis in Nigeria, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Brasilien, Indien, Südafrika oder der Türkei aufgehalten haben, dürfen derzeit nicht nach Nigeria einreisen. Transitreisende sind hiervon ausgenommen. Nigerianische Staatsangehörige und Personen mit Daueraufenthaltserlaubnis für Nigeria, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Brasilien, Indien, Südafrika oder der Türkei aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise auf eigene Kosten in eine 14-tägige staatliche Quarantäneeinrichtung begeben. Ein weiterer PCR-Test ist innerhalb von 24 Stunden nach Einreise vorzunehmen.
Reisende, die bei Einreise COVID-19 Symptome aufweisen oder diese innerhalb der siebentägigen Quarantäne entwickeln, müssen damit rechnen, unter staatliche Quarantäne gestellt zu werden. Kurzfristig angekündigte zusätzliche Hygienemaßnahmen bei Einreise sind möglich.
Durch- und Weiterreise
Die nigerianischen Landgrenzen sind offiziell wieder geöffnet; bei Grenzübertritt ist mit Behinderungen zu rechnen.
Für den Inlandsflugverkehr gelten unter Beachtung der Hygieneregeln keine COVID-bedingten Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch innerhalb Afrikas, findet derzeit grundsätzlich ungehindert statt. Flugverbindungen zwischen Dubai und Nigeria sind gegenwärtig ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Die Bundesstaaten können auf Grundlage von Empfehlungen der nigerianischen Bundesregierung über das Ausmaß COVID-bezogener Beschränkungen selbständig entscheiden. Einzelne Bundesstaaten haben Bewegungsbeschränkungen und Auflagen innerhalb der Bundesgrenzen verhängt. Im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory sowie in Lagos gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr. Beschäftigte in systemrelevanten Sektoren und aus dem Ausland nachts Einreisende sind von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen Geschäfte, Banken, Märkte, Hotels und Unternehmen sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen geöffnet, in manchen Bundesstaaten dürfen Restaurants nur im Außenbereich bewirten. Bars und Nachtclubs sind geschlossen. Menschenansammlungen mit mehr als 50 Personen bleiben grundsätzlich untersagt. Einzelne Bundesstaaten können religiöse Versammlungen von mehr als 50 Personen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen zulassen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Behörden können die Einhaltung der Maskenpflicht und von Bewegungsbeschränkungen jederzeit überprüfen, Verstöße sanktionieren und Temperaturmessungen an öffentlichen Orten durchführen.
Für den Inlandsflugverkehr gelten die gängigen Abstands- und Hygieneregeln und eine Maskenpflicht.
Norwegen - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Norwegen ist von COVID-19 unterschiedlich stark betroffen. Die Hauptstadtprovinz Oslo und die angrenzende Provinz Viken sind mit Wirkung vom 10. Oktober 2021 nicht mehr als Hochrisikogebiete eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus EU/EWR- Ländern, ist wieder grundsätzlich möglich. Einschränkungen in Form von Quarantäne- und Testpflichten bestehen allerdings für Reisende aus rot und dunkelrot markierten Ländern. Deutschland wird derzeit als rotes Land eingestuft. Die Einreise für Ungeimpfte ohne Genesennachweis ist daher mit zehntägigem Quarantäneaufenthalt verbunden. Dieser kann nach drei Tagen mit einem negativen PCR-Test verkürzt werden. Inhaber des Digitalen COVID-Zertifikats der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis sind nicht von diesen Einschränkungen betroffen. Für Kinder unter 18 Jahre gilt bei Einreise aus einem roten oder dunkelroten Gebiet eine Testpflicht (Schnelltest) bei Grenzübergang.
Durch- und Weiterreise
Wer aus einem „grünen“ oder „orangenen“ Land kommt, sich aber innerhalb der letzten zehn Tage in einem „roten“ Land aufgehalten hat, muss in Norwegen zunächst eine zehntägige Quarantäne absolvieren (siehe Aktuelles – Einreise). Dies gilt auch für den Flughafentransit. Deutschland gilt als „rotes“ Land. Ausnahmen gelten für Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikates der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis, einschließlich deren ungeimpfte, minderjährige Kinder. Maßgeblich ist die Kategorisierung des norwegischen Gesundheitsinstituts.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind im Rahmen der geltenden Einreisebeschränkungen grundsätzlich möglich. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bestehende Flugverbindungen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens auch kurzfristig ausgesetzt werden.
Direkte Fährverbindungen aus Deutschland bestehen über die Reederei Colorline mit der Verbindung Kiel-Oslo. Ansonsten gibt es verschiedene Fährverbindungen ab Hirtshals (Dänemark).
Beschränkungen im Land
Am 25. September 2021 wurden die Coronamaßnahmen in Norwegen auf nationaler Ebene weitestgehend beendet. Nun gilt wieder ein normaler Alltag, allerdings „mit erhöhter Bereitschaft.“ Verbindliche Regelungen zur Einschränkung sozialer Kontakte wurden aufgehoben. Bei erhöhtem Infektionsgeschehen können Kommunen eigene Regeln erlassen.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
Aktuell gibt es keine verbindlichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
Österreich - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Gemäß der aktuellen Einreiseverordnung ist bei einem Aufenthalt in den zehn Tagen vor Einreise ausschließlich in Österreich und Staaten der Anlage 1 (u.a. Deutschland) der „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ zu erbringen. Kann kein Nachweis vorgewiesen werden, ist vor der Einreise eine elektronische Registrierung erforderlich und ein COVID-19-Test spätestens 24 Stunden nach Einreise auf eigene Kosten nachzuholen. Anerkannt werden PCR- und Antigen-Tests von anerkannten Stelle sowie Selbsttests, sofern sie von einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst werden.
Bei einem Voraufenthalt in den letzten zehn Tagen in einem Virusvariantengebiet (Anlage 2 der Einreiseverordnung) ist eine elektronische Registrierung vor Einreise erforderlich und ein negativer COVID-19-Test vorzuweisen. Zusätzlich ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Ein Freitesten ist frühestens nach fünf Tagen möglich. Die Einreise aus Staaten der Anlage 2 ist grundsätzlich untersagt, Ausnahmen bestehen u.a. für österreichische Staatsangehörige und EU-Bürger.
Bei einem Voraufenthalt in sonstigen Staaten gilt ebenfalls die Pflicht zur elektronischen Registrierung und zum Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Zusätzlich ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten (Freitesten möglich nach fünf Tagen). Von der Quarantäne befreit sind Personen, die einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz vorweisen können (mit dem Tag der letzten für eine Vollimmunisierung erforderlichen Impfdosis).
Als „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ sind anerkannt:
• gültiges Zertifikat oder ärztliches Zeugnis über einen negativen Test auf COVID-19 (Antigentest nicht älter als 48 Stunden / PCR-Test nicht älter als 72 Stunden ab Probenentnahme) oder
• Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem in Anlage C der Verordnung aufgeführten Impfstoff:
o 21 Tage nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
o ab dem Tag der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind, wobei die Zweitimpfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und der Erstimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen, oder
o Impfung bei Genesenen, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test) auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf, oder
o weitere Impfung (Auffrischung, Booster), wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer Impfung im Sinne der drei oben genannten Punkte mindestens 120 Tage verstrichen sein müssen.
• Genesungsnachweis (Infektion in den vorangegangenen 180 Tagen)
• Antikörpernachweis (maximal 90 Tage alt).
Binnengrenzkontrollen und die Kontrolle der coronaspezifischen Einreisevoraussetzungen finden stichprobenartig statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden. Weitere Informationen zu der Einreiseverordnung, den Ausnahmen und den Quarantänevorschriften bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen. Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen finden sich auf den Internetseiten der Österreichischen Bundesbahnen , der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Der Besuch von Gaststätten, Hotels und Veranstaltungen ist wieder möglich. Voraussetzung ist die Vorlage eines gültigen negativen Tests (Gültigkeitsdauer bei PCR-Tests 48 Stunden, bei offiziellen Antigentests 24 Stunden, bei Selbsttests, die in behördlichen Datenverarbeitungssystemen der Länder erfasst sind, 24 Stunden) bzw. eines anderen Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr (Impfung, Genesung).
Weitere detaillierte Informationen zu aktuellen Maßnahmen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Hygieneregeln
An allen öffentlichen Orten – in Innen- und Außenbereichen – ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. An öffentlichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Kundenbereichen von Betriebsstätten (z.B. Handel, sonstige Dienstleistungen) sowie in Museen ist in geschlossenen Räumen das Tragen eines einer FFP-2-Maske verpflichtend.
Bei körpernahen Dienstleistungen ist der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr zu erbringen („3-G-Regel“).
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Epidemiologische Lage
Madagaskar ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Analamanga, Atsinanana, Sava, Boeny, Nosy Be und Sofia. Das madagassische Gesundheitssystem gelangt zunehmend an die Belastungsgrenzen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die madagassische Luftverkehrsbehörde hat eine Einreisesperre für Passagiere aus COVID-19-Risikogebieten, darunter Deutschland, verhängt. Davon ausgenommen sind Diplomaten, Personal internationaler Organisationen sowie bestimmte Personengruppen, z.B. madagassische Beamte oder Experten strategischer Wirtschaftszweige. Jedoch müssen alle Einreisenden vor Einreise eine offizielle Einzelfallgenehmigung der madagassischen Regierung beantragen und mit sich führen (diese wird i.d.R. einen Werktag vor Abreise erteilt). Grundsätzlich gilt, dass vor Antritt der Reise und unabhängig von einer vollständigen Impfung, beim Boarding ein negativer PCR-Test vorgelegt werden muss, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Ankunft werden Reisende erneut am Flughafen (kostenlos) getestet. Anschließend erfolgt eine selbst zu zahlende Quarantäne in einem bestimmten Quarantänehotel, ein erneuter Test wird i.d.R. nach vier bis fünf Tagen durchgeführt.
Durch- und Weiterreise
Inlandsflüge wurden zum 4. Juni 2021 wieder aufgenommen; ein verpflichtender, kostenloser Schnelltest wird drei Stunden vor Abflug direkt am Flughafen gemacht.
Bei Inlandsflügen muss ebenfalls ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Derzeit sind fünf Regionen im Land abgeriegelt, darunter die Hauptstadt Antananarivo, die Insel Nosy Be und die Ostregion um den größten Hafen Tamatave; es ist kein Überlandverkehr und kein Flug aus und in diese Regionen möglich. Durch- und Weiterreisen über die Hauptstadt Antananarivo ins Inland sind nur für bestimmte Personengruppen und mit einer Einreisegenehmigung möglich. Bei Reisen aus der Provinz werden mangels Kapazitäten vor Ort Schnelltests erst nach Landung in der Hauptstadt durchgeführt.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen in Antananarivo ist weiterhin für Passagiermaschinen gesperrt. Es besteht die Möglichkeit mit einer madagassischen Sondergenehmigung Flüge mit den Fluggesellschaften Air France und Ethopian Airlines zu buchen. Diese müssen jedoch aufgrund eingeschränkter Kapazitäten mit viel Vorlauf gebucht werden.
Überlandbusverkehr ist eingeschränkt möglich; in der Hauptstadt fahren Kleinbusse und Taxen wieder nahezu vollumfänglich.
Kreuzfahrtschiffe dürfen weiterhin nicht in Madagaskar anlegen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Restaurants und Bars sind beschränkt geöffnet. Es gilt eine Ausgangssperre von 23 bis 4 Uhr. Bis auf weiteres besteht ein Lockdown an Wochenenden. Ausgenommen sind medizinische Notfälle.
Hygieneregeln
Maskenpflicht gilt weiterhin sowohl im öffentlichen Raum wie auch im Freien.
Malawi - Entlistung Malawis als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021, Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen
Epidemiologische Lage
Malawi ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle Zahlen und detaillierte Informationen bieten das malawische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Test darf bei Einreise maximal 72 Stunden alt sein (Zeitpunkt der Probenentnahme) und soll in englischer Sprache im Ausdruck vorliegen.
Die Botschaft Malawis in Berlin erteilt derzeit - keine - Einreisevisa. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ein elektronisches Visum online zu beantragen.
Touristenvisa bei Einreise („visa on arrival“) werden derzeit an den Flughäfen in Lilongwe und in Blantyre gegen eine Gebühr in Höhe von USD 50,- erteilt.
Durch- und Weiterreise
Flugpassagiere müssen bei Ausreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der den Vorgaben des Ziellandes entspricht, nach malawischen Bestimmungen aber nicht älter als 72 Stunden (Testabnahme) sein darf. Aktuelle Informationen erteilt die Webseite des malawischen Gesundheitsministeriums.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist derzeit über die beiden Flughäfen Lilongwe und Blantyre möglich.
Beschränkungen im Land
Die malawische Regierung hat eine Reihe von Restriktionen deutlich gelockert, behält sich aber weiterhin ausdrücklich - auch kurzfristige - Anpassungen vor. Unverändert gelten die üblichen Vorsorgemaßnahmen (Handdesinfektion, Abstand, Masken).
Hygieneregeln
Die Nichtbeachtung der Maskenpflicht kann mit einem Bußgeld geahndet werden, auch die weiteren Hygiene- und Abstandsregeln werden im öffentlichen Raum kontrolliert.
Malediven - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Die Malediven waren von COVID-19 sehr stark betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen zurückgegangen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf die Malediven ist für Touristen mit einer Buchungsbestätigung in einem Resort für die gesamte Dauer des Aufenthalts möglich. Visa werden bei Einreise kostenlos erteilt. Eine generelle Impfpflicht gilt für Touristen nicht. Lediglich Touristen, die einen Aufenthalt auf den „local islands“ (bewohnte Inseln) planen, müssen geimpft sein und den entsprechenden Nachweis bei Einreise vorlegen. Reisende müssen, unabhängig vom Aufenthaltsort auf den Malediven, bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Der Abstrich darf maximal 96 Stunden vor Abflug genommen worden sein. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter einem Jahr. Daneben ist die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung, die vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt werden muss, verpflichtend. Bei Einreise erfolgen Temperaturmessungen. Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem kostenpflichtigen PCR-Test am Flughafen unterziehen. Darüber hinaus können stichprobenartige, kostenlose Tests durchgeführt werden. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand, im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung. Die Quarantäne dauert mindestens drei Tage bei Personen ohne Symptome und 14 Tage bei Personen mit Symptomen. Die Kosten für Behandlung, Quarantäne und Tests können gemäß den geltenden Regelungen vom Resort auf den Gast übertragen werden. Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden die Nutzung der lokalen Tracing-App Trace Ekee.
Durch- und Weiterreise
Transit ist auf den Malediven möglich, ausgewiesene Transithotels in Malé und Hulhumalé stehen zur Verfügung. Informationen zu den Transithotels bietet das maledivische Tourismusministerium.
Reiseverbindungen
Kommerzielle Fluglinien haben den internationalen Flugverkehr in die Malediven wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gilt ein von der Regierung ausgerufener öffentlicher Gesundheitsnotstand.
Der Aufenthalt von Reisenden ist grundsätzlich auf das gebuchte Resort beschränkt. Bei geplanten Aufenthalten in mehreren Resorts kann ein sogenannter „Split Stay“ beim maledivischen Tourismusministerium beantragt werden. Die Hauptstadt Malé und unbewohnte Inseln können von Touristen derzeit nicht besucht werden, Ausnahmen gelten für Malé für erforderliche Transitübernachtungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Daneben gelten umfangreiche Hygiene- und Gesundheitsregelungen, die auf der Webseite des Tourismusministeriums veröffentlicht sind.
Malta - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Alle nach Malta einreisenden Personen müssen sich vor der Einreise digital unter Benutzung des EU Digital Passenger Locator Form (EU-dPLF) registrieren.
Risikoländer werden von Malta in zwei Kategorien ausgewiesen und entweder in der sog. "red list" oder in der sog. "dark red list" geführt. Deutschland ist derzeit auf der „red list“. Personen, die sich 14 Tage vor Einreise ausschließlich in Ländern der „red list“ oder in Ländern, die auf keiner der beiden Listen geführt werden, aufgehalten haben, dürfen nach Malta einreisen. Eine Einreise aus einem Land der „dark red list“ ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen möglich und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die maltesischen Behörden.
Alle Reisenden ab 12 Jahre, mit Ausnahme derjenigen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen zur Vermeidung von Quarantäneauflagen für die Einreise nach Malta einen Nachweis erbringen, dass sie mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Kreuzimpfungen, bei denen die Erst- und Zweitimpfung jeweils mit einem von der EMA anerkannten Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff erfolgt ist, werden anerkannt. Personen, die lediglich die erste von zwei erforderlichen Impfdosen erhalten haben, dürfen nach Malta einreisen, vorausgesetzt sie sind auch in Besitz eines Nachweises, dass sie innerhalb der letzten sechs Monate von einer COVID-19-Infektion genesen sind. Als Impf- und Genesenennachweis akzeptiert werden die Digitalen COVID-Zertifikate der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App), sowie die nationalen Impfnachweise Maltas, Ägyptens, Albaniens, Australiens, Großbritanniens einschließlich der Kanalinseln und Gibraltar, Kanadas, Katars, Kuwaits, des Libanons, Malaysias, Ruandas, Saudi Arabiens, Serbiens, Singapurs, der Türkei, der USA und der Vereinigten Arabischen Emirate. Die nationalen Impfnachweise/-pässe anderer Länder werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis. Reisende, die nur über den gelben Impfausweis verfügen, müssen noch am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120 Euro) vornehmen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100 Euro/Nacht) begeben. Personen, die ihren Wohnsitz nachweislich in Malta haben, können beantragen, eine ggf. erforderliche Quarantäne in einer anderen Unterkunft als dem Quarantänehotel zu verbringen.
Kinder von fünf bis 11 Jahren dürfen ungeimpft einreisen, sofern sie in Begleitung vollständig geimpfter Eltern oder Erziehungsberechtigter reisen und sie einen negativen PCR-Test vorweisen können, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist. Kinder unter fünf Jahren benötigen keinen Test oder Impfnachweis. Alle Personen, die den erforderlichen Impfnachweis nicht vorlegen können, müssen sich bei Ankunft sofort in 14-tägige, kostenpflichtige Quarantäne begeben und sich einem kostenpflichtigen PCR-Test unterziehen. Ein positives Testergebnis zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen.
Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für den regulären Flugverkehr geöffnet. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe (Hotels, Restaurants, Bars, Kultureinrichtungen, Kinos, Sprachschulen, etc.) sind geöffnet. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als sechs Personen sind untersagt. Bei privaten Veranstaltungen zu Hause dürfen sich Personen aus höchstens vier Haushalten treffen. Umfassende Informationen zu den geltenden Beschränkungen finden Sie auf der englischsprachigen Webseite der maltesischen Regierung.
Hygieneregeln
Außerhalb der eigenen Wohnung und des eigenen Pkws muss grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder ein Gesichtsschutz (Visier) getragen werden. Ausgenommen von der Tragepflicht sind:
• Kinder im Alter bis zu drei Jahre.
• Kinder im Alter zwischen vier und 11 Jahre dann, wenn sie sich in Begleitung einer Person befinden, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft und in Besitz eines anerkannten Impfzertifikats/Impfnachweises ist (siehe oben unter „Einreise“).
• eine Person oder eine Gruppe bis zu zwei Personen, wenn sie mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft und in Besitz eines anerkannten Impfzertifikats/Impfnachweises sind.
An Stränden und in Schwimmbädern besteht keine Pflicht zum Tragen eines Schutzes; das Tragen wird beim Aufenthalt außerhalb des Wasser jedoch auch dort empfohlen.
Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro belegt.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass der gelbe Impfausweis aus Deutschland als alleiniger Nachweis für eine vollständige Impfung gegen COVID-19 von den maltesischen Behörden nicht anerkannt wird. Als Nachweis wird nur das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert.
Marokko - Entlistung Marokkos als Hochrisikogebiet ab 17.10.2021, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Marokko ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Marokko ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 gilt dies nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien und Mauretanien sind geschlossen.
Reiseverbindungen von und nach Marokko sind eingeschränkt mit Sonderflügen und –fähren möglich, wobei Fährverbindungen nur zwischen Marokko und Frankreich bzw. Italien angeboten werden. Der Fährverkehr für Reisende zwischen Marokko und Spanien ist ausgesetzt.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen unabhängig von der Staatsangehörigkeit, für Reisende mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Land der von den marokkanischen Behörden erstellten Liste A , darunter derzeit auch Deutschland. Die Liste soll zweiwöchentlich durch das marokkanische Außenministerium aktualisiert werden.
Zur Einreise ist für nicht oder nicht vollständig geimpfte Reisende aus einem Land der Liste A ein PCR-Test mit QR-Code erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 48 Stunden vor dem Boarding erfolgt sein darf. Das Testergebnis muss in arabischer, französischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Die Vorlage eines PCR-Tests ist auch für Genesene erforderlich. Personen, die mit einem von der marokkanischen Regierung zugelassenen Impfstoff geimpft sind (dazu gehören alle in Deutschland verwendeten Impfstoffe) sollen mit offiziellem Impfnachweis (möglichst mit QR-Code versehen) ohne PCR-Test einreisen dürfen.
Bei der Einreise muss ein sog. „Fiche Sanitaire “ (elektronisch) ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise nach/aus Marokko ist mit Sonderflügen verschiedener Fluggesellschaften sowie mit Sonderfähren von/nach Frankreich und Italien möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften. Personenfähren zwischen Marokko und Spanien sind weiter ausgesetzt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bis einschließlich 16. Oktober 2021, 23:59 Uhr, bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Oktober 2021, 18 Uhr, gilt der Ausnahmezustand und eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 5 Uhr.
Es besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Städten, Provinzen und Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein oder sind ganz geschlossen. Der ÖPNV verkehrt eingeschränkt und darf ebenfalls nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen gibt es z.T. Zugangsbeschränkungen für die Großräume Marrakech, Casablanca und Agadir; öffentliche Einrichtungen sind teilweise geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung.
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Mauritius - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Mauritius ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Regierung von Mauritius.
Einreise
Die Einreise nach Mauritius ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Für Geimpfte und Genesene gilt:
• Nachweis einer vollständigen Impfung mit den Impfstoffen AstraZeneca (Vaxzevria oder Covishield), Covaxin, Moderna, Pfizer BioNTech, Sinopharm, Sinovac, Sputnik V (einschließlich Kreuzimpfungen) und Einreise frühestens 14 Tage nach der letzten erforderlichen Impfung, oder
• Nachweis einer Impfung mit dem Janssen Impfstoff und Einreise frühestens 28 Tage nach der Impfung, oder
• Genesenennachweis und nachfolgende einmalige Impfung mit einem der oben genannten Impfstoffe, Einreise frühestens 14 Tage nach der Impfung.
Für die Einreise sind zusätzlich erforderlich:
• negativer PCR-Test, der nicht älter sein darf als 72 Stunden.
• Nachweis einer Auslands-Krankenversicherung, welche COVID-19-Erkrankungen einschließt.
• Ausgefülltes Nachverfolgungsformular (Passenger Locator Form ).
• Gesundheitserklärung (Health Self-Declaration Form ) und
• Ausgefülltes Gesundheitsformular (Health Laboratory Form ), soweit nicht ein Hotelaufenthalt gebucht ist.
Nach Einreise werden gefordert:
a) Falls Sie einen Hotelaufenthalt in einem staatlich registrierten Hotel gebucht haben:
• PCR-Test am Flughafen oder Antigen-Schnelltest im gebuchten Hotel am Ankunftstag.
• Weiterer Antigen-Schnelltest am fünften Tag des Aufenthalts im Hotel.
b) Falls Sei einen Aufenthalt in einer sonstigen Unterkunft gebucht haben:
• Kostenfreier PCR-Test am Flughafen.
• Antigen-Schnelltest (Selbsttest) am fünften Tag des Aufenthalts.
Die erforderlichen Gesundheitsformulare können in einem Sammelformular (all-in-one-travel-form ) eingereicht werden.
Ungeimpfte (und Nichtgenesene) müssen vorlegen:
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Auslands-Krankenversicherung, welche COVID-19 Erkrankungen einschließt.
• Nachweis über den bezahlten Aufenthalt im Rahmen eines 14-Tage-Hotel-Pakets bei ausgewiesenen Quarantäne-Hotels .
• Ausgefülltes Nachverfolgungsformular (Passenger Locator Form ).
Die erforderlichen Gesundheitsformulare können in einem Sammelformular (all-in-one-travel-form ) eingereicht werden.
Minderjährige unter 18, die in Begleitung ihrer Eltern reisen, sind derzeit vom Nachweis der Impfung ausgenommen.
Ausführliche Informationen bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist mit eingeschränkten Verbindungen wieder angelaufen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte und Restaurants, Märkte, Strände und Nationalparks sind geöffnet.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, daneben gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Mexiko - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Die USA wollen in Kürze ihre Landesgrenzen zu Mexiko wieder für Reisende öffnen. Voraussetzung wird dann unter anderem eine nachgewiesene Impfung gegen das Coronavirus sein. Das genaue Datum für das Inkrafttreten der Regelung für Einreisen sowohl über den Land- als auch den Luftweg würden "sehr bald" bekannt gegeben. Beide würden nach demselben Zeitplan erfolgen. Die Öffnung der Landesgrenzen soll in zwei Schritten geschehen. Im November 2021 würden die Grenzübergänge in einer ersten Phase auch für "nicht essenzielle" Reisen geöffnet, wenn ein Impfschutz nachgewiesen sei. Einreisen in "essenziellen" Fällen seien weiterhin auch ohne Impfung möglich. Ab Anfang Januar 2022 werde dann ein Impfnachweis für alle Einreisen verpflichtend. Akzeptiert würden alle Impfstoffe, die die US-Arzneimittelbehörde FDA und die Weltgesundheitsorganisation WHO zugelassen und empfohlen hätten, sagte der US-Vertreter. Quelle: tagesschau.de
Moldau, Republik - Einstufung der Republik Moldau als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021, Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Moldau ist von COVID-19 stark betroffen. Die Republik Moldau ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das moldauische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei der Einreise in die Republik Moldau gilt für alle Reisenden die Pflicht einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• einen Nachweis der vollständigen COVID-19-Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt; in rumänischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer oder russischer Sprache.
• einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest in rumänischer, englischer, französischer, italienischer, deutscher oder russischer Sprache. Der Test darf bei Einreise per Bahn, Flug, Reisebus beim Check-in/ Einsteigen nicht älter als 72 Stunden, bei Einreise mit privatem Verkehrsmittel zum Zeitpunkt der Einreise in die Republik Moldau nicht älter als 72 Stunden sein. Bei einem Antigen-Schnelltest beträgt die Frist 48 Stunden.
• ein Attest über eine überstandene COVID-19-Erkrankung, die 15 bis 180 Tage zurückliegt, oder einen höchstens 90 Tage alten Antikörpernachweis. Die Bestätigung ist in rumänischer, englischer, französischer, italienischer, deutscher oder russischer Sprache vorzulegen.
Reisende, die keinen der zuvor genannten Nachweise vorlegen können und auch nicht zu den untenstehenden Ausnahmegruppen gehören, sind verpflichtet, sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Zudem müssen diese Reisenden bereits 72 Stunden vor der Einreise ein Online-Einreiseformular (fişa epidemiologică) ausfüllen. In der Übergangsfrist bis zum 15. November 2021 kann das Einreiseformular im Notfall auch schriftlich bei Einreise ausgefüllt werden. In dem Fall ist zusätzlich eine Erklärung zu unterschreiben, dass die Quarantäne eingehalten wird. Bei Kindern unter 14 Jahren wird das Formular durch die Eltern oder den gesetzlichen Vertreter ausgefüllt.
Die verpflichtende Quarantäne kann nach sieben Tagen mit einem negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden.
Ausnahmen bestehen nur für symptomfreie Reisende der folgenden Gruppen:
• Kinder unter 12 Jahren.
• Kraftfahrer und Besatzung im Luft-, Schiffs-, Schienen- und kommerziellen Personen- und Warenverkehr.
• Reisen aus medizinischen und humanitären Gründen, einschließlich Begleitung (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich).
• Schüler und Studenten unter 18 Jahren, die Prüfungen ablegen oder zu Studienzwecken reisen oder die im Zusammenhang mit einer Teilnahme/Organisation an einem internationalen Wettbewerb reisen, sowie ihre Begleitpersonen (mit entsprechenden Nachweisen).
• Personen, die gerichtlich oder behördlich vorgeladen sind.
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen oder eines VN-Laissez-Passer sowie Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatsangehörigen und Personal internationaler Organisationen und Missionen mit Akkreditierung in der Republik Moldau und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe.
• Transitreisende (Aufenthalt weniger als 24 Stunden).
Falsche oder unwahre Angaben im Einreiseformular sowie die Nichteinhaltung der Corona-Maßnahmen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau besteht. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten können.
Beschränkungen im Land
Mit Ausnahme von Minderjährigen sind alle Personen, die sich im öffentlichen Raum bewegen, verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument oder dessen Kopie/Foto mit sich führen.
Bei Teilnahme an Veranstaltungen in Innenräumen oder im Außenbereich können weitere Verschärfungen, wie die Notwendigkeit des Impfnachweises oder eines aktuellen negativen COVID-19-Tests, gelten. Je nach 7-Tage-Inzidenz gelten in verschiedenen Landesteilen unterschiedliche Einschränkungen. Es empfiehlt sich daher, das Tagesgeschehen zu verfolgen.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen und im Personennahverkehr. Beachten Sie zudem die landesweit geltende Maskenpflicht in allen Bereichen, wo ein Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann.
Besonderheiten in den Regionen
Die Einschränkungen für den abtrünnigen Landesteil Transnistrien wurden bis auf weiteres ausgesetzt. Aktuell dürfen Ausländer einreisen.
Montenegro - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Montenegro ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium , das Institut für öffentliche Gesundheit , die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit 11. September 2021 ist eine Einreise nach Montenegro unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
• Nachweis einer vollständigen COVID-19-Impfung, oder
• Genesenennachweis (mindestens 14 Tage und höchstens 180 Tage alt seit dem letzten positiven PCR-Test oder Antigen-Schnelltest), oder
• negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder
• negativer Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden.
Für Staatsangehörige Montenegros und für mit legalem Aufenthaltstitel dort lebende Ausländer gilt folgende Regelung:
• Kann bei Einreise ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, besteht ab Samstag, dem 9. Oktober 2021 eine Quarantänepflicht von zehn Tagen. Ab dem sechsten Tag nach der Einreise besteht die Möglichkeit, die Quarantäne durch Vorlage eines negativen PCR-Tests vorzeitig zu beenden.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr zwischen Belgrad und Bar findet statt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht.
Beschränkungen im Land
Einzelhandel und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe sind geöffnet. Der Zutritt zum Innenbereich von Gastronomiebetrieben ist nur mit dem vollständigen Nachweis einer Impfung, eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden), eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden) oder eines höchstens 180 Tage alten Genesenennachweises möglich. Der Nachweis kann digital oder in Papierform erbracht werden.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand, in Nationalparks oder auf öffentlichen Flächen, sofern die geltenden Abstandsregeln von zwei Meter eingehalten werden.
Mosambik - Entlistung Mosambiks als Hochrisikogebiet ab 03.10.2021, Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Mosambik ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Touristenvisa werden wieder ausgestellt. Alle Reisenden ab sechs Jahre müssen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt die geltende Quarantänepflicht.
Bei Ein-und Ausreise nach und aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer PCR-Test eine Gültigkeit von sieben Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr ist weiterhin beschränkt. Fluggesellschaften aus fünf Ländern (Portugal, Katar, Äthiopien, Kenia und Südafrika) bieten wöchentlich einzelne Flüge von und nach Maputo an.
Beschränkungen im Land
Der am 1. September 2020 in Kraft getretene „Katastrophenfall“ schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.
In allen Städten und Ortschaften des Landes („Cidades“ und „Vilas“) gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23 bis 4 Uhr (Ausnahmen für medizinische Notfälle).
Die Öffnungszeiten von Restaurants und Bars, sowie der Verkauf von Alkohol sind zeitlich begrenzt. Private Veranstaltungen sind ebenfalls begrenzt erlaubt. Kirchen, Kinos, Casinos, Fitnessstudios und andere Freizeiteinrichtungen dürfen unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen wieder öffnen. Der Aufenthalt an Stränden ist wieder erlaubt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter sind einzuhalten.
Myanmar - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Myanmar ist von COVID-19 stark betroffen. Myanmar ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aufgrund der Krisenlage sind die offiziellen Zahlen des Ministeriums für Gesundheit und Sport und der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Infektionslage nur bedingt aussagekräftig.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit nur in Ausnahmefällen nach Einzelfallentscheidung durch die myanmarischen Behörden möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine von den örtlichen Gesundheitsbehörden koordinierte Hotelquarantäne von mindestens zehn Tagen absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Aus- und Weiterreise sind derzeit aufgrund fehlender Flugverbindungen und geschlossener Grenzen nur sehr eingeschränkt möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis mindestens 31. Oktober 2021 ausgesetzt. Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist noch möglich, allerdings bestehen nur sehr wenige Flugverbindungen, bei denen es sich um Sonderflüge, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Myanmar National Airlines oder ANA handelt, die über die Fluglinien oder über Reisebüros gebucht werden können (allerdings oft nicht im Internet). Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden mindestens zehn Tage vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen. Aufgrund der hohen Verbreitung von COVID-19 in Myanmar ist nicht auszuschließen, dass auch derzeit noch verbleibende Ausreise-/Transitmöglichkeiten auf dem Luftweg bis auf weiteres wegfallen werden.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten diverse Einschränkungen, für einige Gebiete, darunter auch die meisten Stadtbezirke von Rangun, gilt außerdem eine “Stay-at-Home-Order“. Restaurants, viele Geschäfte, Banken, Schulen und Büros bleiben geschlossen. Großveranstaltungen und -versammlungen sind untersagt. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt. Im Falle einer Erkrankung kann nicht mit angemessener Behandlung gerechnet werden. Bei der Vorbereitung medizinischer Evakuierungen (mit oder ohne Pandemiebezug) ist aufgrund bürokratischer und infrastruktureller Defizite mit hohem Zeitaufwand zu rechnen.
Personenreisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt und sollten aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Landweg erfolgen, s. auch Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
Nauru - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nauru wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Nauru war von COVID-19 bislang nicht betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Nauru ist nur nach einem mindestens 14-tägigen Aufenthalt in den folgenden Ländern/Bundesstaaten gestattet: Queensland (AUS), South Australia (AUS), Tasmanien (AUS), Western Australia (AUS), Cook Inseln, Kiribati, Marshall Inseln, Mikronesien, Neukaledonien, Neuseeland, Niue, Palau, Samoa, Salomonen, Taiwan, Tonga, Tuvalu und Vanuatu. Eine Sondergenehmigung der Regierung kann beantragt werden. Reisende müssen eine mindestens fünftägige Quarantäne in von der Regierung vorgegebenen Unterkünften ableisten. Ein nicht älter als drei Tage altes negatives PCR-Testergebnis muss bei der Einreise vorgewiesen werden.
Reiseverbindungen
Ein Flug von/nach Brisbane (Australien) findet alle zwei Wochen statt.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Notstand wurde ausgerufen und gilt bis auf weiteres. Es gibt keine internen Bewegungseinschränkungen.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Nepal - Entlistung Nepals als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021, Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Nepal ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Nepal ist auf dem Luft- wie Landweg wieder uneingeschränkt möglich. Für alle Einreisenden nach Nepal ist ein negativer PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) vorzulegen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter fünf Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen.
Geimpfte sind von Quarantänepflichten nach Einreise befreit. Der „Visa-on-Arrival“-Service gilt uneingeschränkt für Geimpfte.
Als vollständig geimpft gelten alle Reisenden 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung für vollständigen Impfschutz gemäß den WHO Richtlinien. Der Impfnachweis (in Englisch) ist mitzuführen. Personen unter 18 Jahre sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Für Ungeimpfte besteht nach Einreise eine zehntägige Quarantänepflicht, die in einem Vertragshotel der Regierung abgeleistet werden muss, und mit einem PCR-Test am 11. Tag abzuschließen ist. Eine Hotelbuchung in einem solchen Vertragshotel ist vor Abflug nachzuweisen. Eine Hausquarantäne ist nur für wenige ausgewählte Personengruppen möglich. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich. Die Beantragung eines „Visa-on-Arrival“ ist für Ungeimpfte nur nach Vorlage einer Empfehlung durch das jeweilige Reisebüro möglich.
Die Ausreise aus Nepal über den Luftweg ist für alle Reisenden nur bei Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses (mit Bild und Barcode) möglich, das ausschließlich in von der Regierung zugelassenen Kliniken ausgestellt werden darf. Dazu muss, falls aktuell erforderlich, ein „Passenger Locator Form“ des Ziellandes vorgelegt werden (für Deutschland derzeit nicht notwendig). Das Testergebnis und ggfs. die Einreiseanmeldung müssen als Ausdruck vorliegen.
Durch- und Weiterreise
Transit durch den Flughafen Kathmandu ist wieder möglich. Ausländern ist der Grenzübertritt auf dem Landweg wieder erlaubt. Das Visum für das Zielland ist vorzulegen. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale kommerzielle Flugverkehr unterliegt keinen Einschränkungen mehr, ist jedoch noch nicht wieder auf dem Stand vor der Coronapandemie angelangt, auch aufgrund der noch geltenden Reisebeschränkungen einzelner Länder.
Beschränkungen im Land
Der bislang nahezu landesweit geltende Lockdown wurde faktisch aufgehoben. Den Anweisungen der Polizei ist weiterhin unbedingt Folge zu leisten.
Hygieneregeln
Es gelten weiterhin Abstands- und Hygieneregeln sowie Mundschutzpflicht im öffentlichen Raum.
Empfehlungen
• Die Deutsche Botschaft arbeitet eingeschränkt. Besucher benötigen einen Termin. Ein Bereitschaftsdienst für Notfälle ist eingerichtet.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
Niger - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Niger ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen Niamey ist für reguläre internationale Flugverbindungen von und nach Niger geöffnet.
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für Reisende aus der UEMOA-Region (Länder der westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion) gilt eine Frist von maximal fünf Tagen zwischen PCR-Testabnahme und Einreise. Reisende, unabhängig davon ob sie gegen COVID-19 geimpft sind oder nicht, müssen sich nach Einreise in eine siebentägige Quarantäne an einen selbst gewählten Ort begeben. Am siebten Tag der Quarantäne erfolgt ein Antigen-Test. Bei negativem Testergebnis ist die Quarantäne beendet. Für Aufenthalte unter sieben Tagen ist keine Quarantäne vorgeschrieben. Werden bei der Einreise COVID-19 Symptome festgestellt (z.B. erhöhte Körpertemperatur), wird noch am Flughafen ein kostenloser Antigen-Test durchgeführt, gefolgt von einem PCR-Test. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Verbringung in eine von der Regierung bestimmte medizinische Einrichtung für weitere Isolierung und kostenlose Behandlung.
Bei der Ausreise haben Passagiere einen negativen PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und auf eigene Kosten (25.000,- FCFA, ca. 38,- €) vorzunehmen ist. Für Kinder unter 5 Jahren ist der Test kostenlos. In Niamey können die Tests bei folgenden Institutionen durchgeführt werden:
• Centre de Recherches Médicales et Sanitaires (CERMES): Tel.: +227 20 75 20 40; +227 20 75 20 45; +227 99 90 24 58;
• Centre de Santé Special : Tel.: +227 90 32 36 50; +227 91 31 10 20;
• Klinik der Vereinten Nationen : Tel.: +227 80 08 66 88.
Weitere Testzentren befinden sich in Agadez und Zinder.
Reiseverbindungen
Der Flughafen ist geöffnet. Es gibt einige wenige Umsteigeflugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen ergeben sich aus der Sicherheitslage im Land, siehe Sicherheit.
Hygieneregeln
Generell ist ein Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthalts am Flughafen und in den Flugzeugen selbst zu tragen.
Nigeria - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Nigeria ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nigerianischen Seuchenkontrollzentrum NCDC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen Abuja, Lagos, Enugu, Kano und Port Harcourt sind für den regulären internationalen Flugverkehr geöffnet.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebedingungen bieten die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen der Nigerian Immigration Service und das nigerianische Seuchenkontrollzentrum, NCDC.
Alle Einreisenden müssen vor Flugantritt einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, durchführen. Alle Einreisenden (inkl. Diplomaten und Kinder unter zehn Jahre) müssen über ein standardisiertes Formular eine schriftliche Erklärung über ihren Gesundheitszustand abgeben, welche vor Reiseantritt im „Nigeria International Travel Portal“ einzustellen ist. Mit Ausnahme von Kindern unter zehn Jahre haben alle Einreisenden ihren negativen PCR-Testnachweis vorab online hochzuladen. Alle Reisenden müssen zudem bereits vorab online einen zweiten PCR-Test zur Beendigung der Quarantäne nach Einreise buchen und bezahlen. Kinder unter zehn Jahren sind von der Zahlung des zweiten Tests vorab befreit. Nach erfolgreicher Online-Registrierung generiert das Portal ein Reisezertifikat mit einem QR Code, der als Ausdruck oder in digitaler Form zusammen mit dem negativen PCR-Test beim Check-in vor Reiseantritt und bei der Einreise vorgelegt werden muss.
Alle Einreisenden müssen sich nach Einreise in Nigeria in eine siebentägige, überwachte Selbstisolierung/Quarantäne begeben und sich am siebten Tag nach der Einreise einem zweiten PCR-Test unterziehen. Ein Nachweis über den bereits vor Reiseantritt bei der Online -Registrierung vorab gebuchten und bezahlten zweiten PCR-Test in Nigeria, neben einer telefonischen Erreichbarkeit, muss ebenfalls bei Einreise vorgelegt werden. Teststationen sind im Onlineformular angegeben und stehen in allen Bundesstaaten zur Verfügung. Personen, die zum zweiten PCR-Test in Nigeria nicht erscheinen, müssen mit Sanktionen in Form von Reisebeschränkungen rechnen, Inhaber von nigerianischen Visa mit einer Aufhebung ihres Visums. Nach Vorliegen des negativen Ergebnisses des zweiten PCR-Tests darf die Selbstisolierung/Quarantäne beendet werden. Für Kinder unter zehn Jahre entfällt die Pflicht zur Bezahlung eines zweiten Tests vorab online vor der Einreise, die Pflicht zur Durchführung und Zahlung eines zweiten Tests am siebten Tag nach Einreise besteht jedoch auch für Kinder. Für offiziell Reisende (Diplomaten u.Ä.) gelten z.T. abweichende Bestimmungen.
Nicht-nigerianische Staatsangehörige und Personen ohne Daueraufenthaltserlaubnis in Nigeria, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Brasilien, Indien, Südafrika oder der Türkei aufgehalten haben, dürfen derzeit nicht nach Nigeria einreisen. Transitreisende sind hiervon ausgenommen. Nigerianische Staatsangehörige und Personen mit Daueraufenthaltserlaubnis für Nigeria, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Brasilien, Indien, Südafrika oder der Türkei aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise auf eigene Kosten in eine 14-tägige staatliche Quarantäneeinrichtung begeben. Ein weiterer PCR-Test ist innerhalb von 24 Stunden nach Einreise vorzunehmen.
Reisende, die bei Einreise COVID-19 Symptome aufweisen oder diese innerhalb der siebentägigen Quarantäne entwickeln, müssen damit rechnen, unter staatliche Quarantäne gestellt zu werden. Kurzfristig angekündigte zusätzliche Hygienemaßnahmen bei Einreise sind möglich.
Durch- und Weiterreise
Die nigerianischen Landgrenzen sind offiziell wieder geöffnet; bei Grenzübertritt ist mit Behinderungen zu rechnen.
Für den Inlandsflugverkehr gelten unter Beachtung der Hygieneregeln keine COVID-bedingten Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch innerhalb Afrikas, findet derzeit grundsätzlich ungehindert statt. Flugverbindungen zwischen Dubai und Nigeria sind gegenwärtig ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Die Bundesstaaten können auf Grundlage von Empfehlungen der nigerianischen Bundesregierung über das Ausmaß COVID-bezogener Beschränkungen selbständig entscheiden. Einzelne Bundesstaaten haben Bewegungsbeschränkungen und Auflagen innerhalb der Bundesgrenzen verhängt. Im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory sowie in Lagos gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr. Beschäftigte in systemrelevanten Sektoren und aus dem Ausland nachts Einreisende sind von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen Geschäfte, Banken, Märkte, Hotels und Unternehmen sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen geöffnet, in manchen Bundesstaaten dürfen Restaurants nur im Außenbereich bewirten. Bars und Nachtclubs sind geschlossen. Menschenansammlungen mit mehr als 50 Personen bleiben grundsätzlich untersagt. Einzelne Bundesstaaten können religiöse Versammlungen von mehr als 50 Personen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen zulassen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Behörden können die Einhaltung der Maskenpflicht und von Bewegungsbeschränkungen jederzeit überprüfen, Verstöße sanktionieren und Temperaturmessungen an öffentlichen Orten durchführen.
Für den Inlandsflugverkehr gelten die gängigen Abstands- und Hygieneregeln und eine Maskenpflicht.
Norwegen - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Norwegen ist von COVID-19 unterschiedlich stark betroffen. Die Hauptstadtprovinz Oslo und die angrenzende Provinz Viken sind mit Wirkung vom 10. Oktober 2021 nicht mehr als Hochrisikogebiete eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus EU/EWR- Ländern, ist wieder grundsätzlich möglich. Einschränkungen in Form von Quarantäne- und Testpflichten bestehen allerdings für Reisende aus rot und dunkelrot markierten Ländern. Deutschland wird derzeit als rotes Land eingestuft. Die Einreise für Ungeimpfte ohne Genesennachweis ist daher mit zehntägigem Quarantäneaufenthalt verbunden. Dieser kann nach drei Tagen mit einem negativen PCR-Test verkürzt werden. Inhaber des Digitalen COVID-Zertifikats der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis sind nicht von diesen Einschränkungen betroffen. Für Kinder unter 18 Jahre gilt bei Einreise aus einem roten oder dunkelroten Gebiet eine Testpflicht (Schnelltest) bei Grenzübergang.
Durch- und Weiterreise
Wer aus einem „grünen“ oder „orangenen“ Land kommt, sich aber innerhalb der letzten zehn Tage in einem „roten“ Land aufgehalten hat, muss in Norwegen zunächst eine zehntägige Quarantäne absolvieren (siehe Aktuelles – Einreise). Dies gilt auch für den Flughafentransit. Deutschland gilt als „rotes“ Land. Ausnahmen gelten für Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikates der EU mit QR-Code als Impf- oder Genesenennachweis, einschließlich deren ungeimpfte, minderjährige Kinder. Maßgeblich ist die Kategorisierung des norwegischen Gesundheitsinstituts.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind im Rahmen der geltenden Einreisebeschränkungen grundsätzlich möglich. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bestehende Flugverbindungen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens auch kurzfristig ausgesetzt werden.
Direkte Fährverbindungen aus Deutschland bestehen über die Reederei Colorline mit der Verbindung Kiel-Oslo. Ansonsten gibt es verschiedene Fährverbindungen ab Hirtshals (Dänemark).
Beschränkungen im Land
Am 25. September 2021 wurden die Coronamaßnahmen in Norwegen auf nationaler Ebene weitestgehend beendet. Nun gilt wieder ein normaler Alltag, allerdings „mit erhöhter Bereitschaft.“ Verbindliche Regelungen zur Einschränkung sozialer Kontakte wurden aufgehoben. Bei erhöhtem Infektionsgeschehen können Kommunen eigene Regeln erlassen.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
Aktuell gibt es keine verbindlichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
Österreich - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Gemäß der aktuellen Einreiseverordnung ist bei einem Aufenthalt in den zehn Tagen vor Einreise ausschließlich in Österreich und Staaten der Anlage 1 (u.a. Deutschland) der „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ zu erbringen. Kann kein Nachweis vorgewiesen werden, ist vor der Einreise eine elektronische Registrierung erforderlich und ein COVID-19-Test spätestens 24 Stunden nach Einreise auf eigene Kosten nachzuholen. Anerkannt werden PCR- und Antigen-Tests von anerkannten Stelle sowie Selbsttests, sofern sie von einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst werden.
Bei einem Voraufenthalt in den letzten zehn Tagen in einem Virusvariantengebiet (Anlage 2 der Einreiseverordnung) ist eine elektronische Registrierung vor Einreise erforderlich und ein negativer COVID-19-Test vorzuweisen. Zusätzlich ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Ein Freitesten ist frühestens nach fünf Tagen möglich. Die Einreise aus Staaten der Anlage 2 ist grundsätzlich untersagt, Ausnahmen bestehen u.a. für österreichische Staatsangehörige und EU-Bürger.
Bei einem Voraufenthalt in sonstigen Staaten gilt ebenfalls die Pflicht zur elektronischen Registrierung und zum Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Zusätzlich ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten (Freitesten möglich nach fünf Tagen). Von der Quarantäne befreit sind Personen, die einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz vorweisen können (mit dem Tag der letzten für eine Vollimmunisierung erforderlichen Impfdosis).
Als „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ sind anerkannt:
• gültiges Zertifikat oder ärztliches Zeugnis über einen negativen Test auf COVID-19 (Antigentest nicht älter als 48 Stunden / PCR-Test nicht älter als 72 Stunden ab Probenentnahme) oder
• Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem in Anlage C der Verordnung aufgeführten Impfstoff:
o 21 Tage nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
o ab dem Tag der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind, wobei die Zweitimpfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und der Erstimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen, oder
o Impfung bei Genesenen, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test) auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf, oder
o weitere Impfung (Auffrischung, Booster), wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer Impfung im Sinne der drei oben genannten Punkte mindestens 120 Tage verstrichen sein müssen.
• Genesungsnachweis (Infektion in den vorangegangenen 180 Tagen)
• Antikörpernachweis (maximal 90 Tage alt).
Binnengrenzkontrollen und die Kontrolle der coronaspezifischen Einreisevoraussetzungen finden stichprobenartig statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden. Weitere Informationen zu der Einreiseverordnung, den Ausnahmen und den Quarantänevorschriften bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen. Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen finden sich auf den Internetseiten der Österreichischen Bundesbahnen , der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Der Besuch von Gaststätten, Hotels und Veranstaltungen ist wieder möglich. Voraussetzung ist die Vorlage eines gültigen negativen Tests (Gültigkeitsdauer bei PCR-Tests 48 Stunden, bei offiziellen Antigentests 24 Stunden, bei Selbsttests, die in behördlichen Datenverarbeitungssystemen der Länder erfasst sind, 24 Stunden) bzw. eines anderen Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr (Impfung, Genesung).
Weitere detaillierte Informationen zu aktuellen Maßnahmen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Hygieneregeln
An allen öffentlichen Orten – in Innen- und Außenbereichen – ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. An öffentlichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Kundenbereichen von Betriebsstätten (z.B. Handel, sonstige Dienstleistungen) sowie in Museen ist in geschlossenen Räumen das Tragen eines einer FFP-2-Maske verpflichtend.
Bei körpernahen Dienstleistungen ist der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr zu erbringen („3-G-Regel“).
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 15.10.2021 - Teil 6
Pakistan - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Pakistan ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Regierung Pakistans und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Pakistan erlaubt internationale Flugreisen mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 nur noch vollständig geimpften Personen. Dies gilt für Einreisen nach und Ausreisen aus Pakistan. Ausnahmen gelten nur für Reisende unter 17 Jahre und Inhaber von Attesten, nach denen aus medizinischen Gründen von einer Impfung abgeraten wird. Für die Einreise nach Pakistan sind Reisende verpflichtet, die pakistanische Pass Track App auf dem Smartphone zu installieren. Nachweis ist bereits bei erstem Check-In mit Ziel Pakistan erforderlich. Alternativ können Reisende eine Online-Registrierung in PassTrack vornehmen und diese bei Check-In mit einem Ausdruck nachweisen.
Deutschland ist derzeit epidemiologisch als Land der Kategorie B eingestuft. Daher ist ein ausgedrucktes negatives PCR-Testat (Test darf max. 72 Stunden vor Reiseantritt erfolgt sein) für die Einreise erforderlich und bei erstem Check-In nachzuweisen. Eine Überprüfung der Länderkategorien ist alle zwei Wochen vorgesehen.
Bei Einreise erfolgt ein Screening am Flughafen (Antigen-Schnelltest, Temperaturmessung).
Die Ausreise aus Pakistan ist nur mit Nachweis einer vollständigen Impfung möglich. Eventuell verlangen Fluglinien zusätzlich einen PCR-Test.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Internationale Flugverbindungen bleiben eingeschränkt. Auskünfte erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Kurzfristige, unvorhergesehene Streichungen von internationalen Flügen sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Die Regierung Pakistans und die Regierungen der Provinzen des Landes haben diverse Beschränkungen im Land verfügt: Pflicht zu Gesichtsmasken an belebten Orten und „indoors“ (Geschäfte, Restaurants), kürzere Öffnungszeiten für Geschäfte und Parks, Verbot von Hochzeitsfeiern in geschlossenen Räumlichkeiten. Weitergehende, räumlich begrenzte Einschränkungen, bis hin zu Ausgangssperren („smart lock-downs“), können in Provinzen, Städten und Gemeinden mit sehr hohem Infektionsgeschehen bestehen.
Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens kann die Bewegungsfreiheit im Land teilweise eingeschränkt werden. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
Hygieneregeln
Die üblichen AHA-Empfehlungen sind zu berücksichtigen: Wahrung eines angemessenen Abstandes, regelmäßiges Händewaschen sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft und erkundigen Sie sich nach den aktuellen Beförderungsbestimmungen. Bitte beachten Sie, dass Fluglinien eventuell nicht Tests aller Labore anerkennen.
Palau - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Palau wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Palau ist bisher von COVID-19 sehr wenig betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium von Palau und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen eine komplette COVID-19-Impfung nachweisen, bei welcher die letzte Dosis mindestens 14 Tage vor Reiseantritt verabreicht wurde. Der erhaltene Impfstoff muss von der US Food and Drug Administration (FDA) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassen sein.
Alle Reisenden müssen außerdem einen negativen PCR-Test, ausgestellt innerhalb von 72 Stunden vor Abflug, oder den Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung vorlegen, nachgewiesen durch einen aktuellen virologischen Test, sowie ein ärztliches Attest oder ein Schreiben des Gesundheitsamtes, dass die Person genesen und reisefähig ist. Alle Nachweise sind der Fluggesellschaft vorzulegen.
Alle Reisende müssen sich am ersten Tag bzw. sofort nach Ankunft am Flughafen und am fünften Tag nach Ankunft in Palau einem kostenpflichtigen COVID-19-Test unterziehen und die bei Ankunft mitgeteilten Regelungen einhalten.
Ausführlich informiert das Gesundheitsministerium von Palau.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- und Weiterreise via Palau ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist sehr stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es muss mit Beschränkungen auch bei der touristischen Infrastruktur gerechnet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Papua-Neuguinea - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Papua-Neuguinea wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Papua-Neuguinea ist von COVID-19 stark betroffen. Papua-Neuguinea ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist nur mit individueller Sondergenehmigung sowie bei Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses (Test darf höchstens 72 Stunden alt sein/Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen), der „Approved International Air Passenger Travel Form (I-APTF) ” und einer Gesundheitserklärung möglich.
Vollständig geimpfte Personen müssen nach der Einreise nach Papua-Neuguinea keine Quarantäne ableisten, sofern ein nach der Ankunft durchgeführter, obligatorischer COVID-Test negativ ausfällt. Für Nicht-Staatsbürger ohne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung ist die Einreise ausschließlich mit vollständiger Impfung möglich. Ungeimpfte Permanent Residents und ungeimpfte Staatsangehörige von Papua-Neuguinea müssen eine 14-tägige Quarantäne ableisten. Personen, die sich in den 14 Tagen vor der Reise in einem Land oder einer Region aufgehalten haben, die von der papua-neuguineischen Regierung als Risikogebiet bewertet wird, müssen ebenso eine 14-tägige Quarantäne ableisten. Personen müssen zudem mit einem der in Papua-Neuguinea zugelassenen Impfstoffe geimpft worden sein (AstraZeneca, Pfizer, Moderna, J&J, Sinopharm, Sinovac). Vorschriften gelten für über 18-Jährige. Für Minderjährige gilt jene Regelung, die auf die erwachsene Begleitperson zutrifft. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Heimquarantäne. Während der Heimquarantäne ist das Verwenden einer autorisierten Tracking-App oder das Tragen einer elektronischen Fußfessel vorgeschrieben. Die Einreise ist nur über den internationalen Flughafen Port Moresby oder eine eng begrenzte Zahl von Häfen erlaubt.
Der Grenzverkehr mit den Salomonen und Indonesien ist eingestellt.
Für die Ausreise aus Papua-Neuguinea ist ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR -Test vorzulegen. Die Tests werden kostenfrei direkt am Flughafen vor dem Check-in durchgeführt (frühestens 4 Stunden und spätestens 2 Stunden vor dem Abflug).
Reiseverbindungen
Es ist mit erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr zu rechnen. Internationale Flugverbindungen sind stark eingeschränkt. Unangekündigte kurzfristige Änderungen des bestehenden Angebots sind allerdings nicht auszuschließen. Grundsätzlich müssen sich Reisende Temperaturmessungen unterziehen und während des Flugs eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Inlandsflüge oder Reisen zwischen den Provinzen sind nur ohne Krankheitssymptome möglich. In einzelnen Provinzen muss nach der Einreise ein PCR-Test durchgeführt werden. In als Hochrisikogebiet eingestuften Provinzen ist für Inlandsreisen mit verschärften Maßnahmen zu rechnen, diese können im Detail auf der Webseite der Regierung eingesehen werden.
Beschränkungen im Land
Aufgrund von COVID-19 gilt der öffentliche Notstand, der mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens einhergeht, zum Beispiel Geschäftsschließungen oder Obergrenzen für private Zusammenkünfte. Die Maßnahmen zur Infektionseindämmung wurden in als Risiko- und Hochrisikogebiet eingestuften Provinzen verschärft, die aktuell geltenden Maßnahmen sind detailliert auf der Webseite der Regierung aufgeführt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es gibt einen Aufruf zur Einhaltung von Abstandsregeln.
Peru - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin geschlossen – auch für den Warenverkehr. Der Flugverkehr mit Europa findet – wenn auch mit reduzierter Frequenz - statt. Die Einreise von Personen aus Südafrika kommend ist zunächst bis 17. Oktober 2021 untersagt – dies gilt sowohl für Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern als auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben oder durchgereist sind. Peruanische Staatsangehörige und in Peru wohnhafte Ausländer, die aus Südafrika einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Eine „Freitestung“ ist nicht möglich.
Alle anderen Einreisenden sind verpflichtet einen negativen PCR-Test vorzulegen (maximal 72 Stunden alt bei Betreten des Flugzeugs am Abflugsort), sich vor der Einreise elektronisch zu registrieren und den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen. Für Geimpfte und Genesene wurde keine gesonderte Regelung getroffen.
Durch- und Weiterreise
Derzeit sind die Landgrenzen geschlossen. Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, jedoch noch in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 31. Oktober 2021 verlängert. Es gelten derzeit in ganz Peru nächtliche Ausgangssperren und Beschränkungen, die je nach Region variieren können. Bis zunächst 17. Oktober 2021 gilt landesweit ein nächtliches Ausgangsverbot von 1 bis 4 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen. Beim Betreten von Supermärkten, Märkten und Einkaufszentren sind zwei Masken übereinander zu tragen.
Philippinen - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen, wobei von einer hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen ist. Das Gesundheitssystem ist sehr belastet. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila. Die Philippinen sind als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bis auf weiteres ist Ausländern die Einreise für touristische Zwecke in die Philippinen verboten. Erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt, neue touristische Visa werden derzeit grundsätzlich nicht ausgestellt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Flugzeug- und Schiffsbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) von philippinischen Staatsangehörigen, für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind, sowie für Ausländer, die bereits im Besitz von Langzeitvisa sind. Die Quarantänevorgaben richten sich nach dem Aufenthalt in den letzten 14 Tagen vor Einreise aus einem der vom Gesundheitsministerium definierten Länder der „Green“ oder „Yellow List". Einreisen aus Ländern der „Red List" sind bei Voraufenthalten in den letzten 14 Tagen verboten. Ausschließlicher Flughafentransit fällt nicht unter dieses Verbot. Deutschland gehört bislang zu den Ländern der „Yellow List“. Reisende unterliegen nach Einreise grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht, während derer am siebten Tag ein PCR-Test durchgeführt werden muss. Alle Einreisenden, mit Ausnahme von Diplomaten und Angehörigen internationaler Organisationen, müssen eine Buchung für eine akkreditierte Quarantäne-Einrichtung für mindestens acht Tage vorlegen. Die Quarantäne wird auf zehn Tage, mit PCR-Test am fünften Tag und Hotelbuchung für sechs Tage verkürzt, wenn ein Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung, oder ein von den Philippinen anerkannter ausländischer Impfnachweis vorgelegt wird. Deutsche Impfnachweise oder das Digitale COVID-Zertifikats der EU werden bisher nicht anerkannt. Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Reisende müssen sich vor Einreise über das Portal „One Health Pass “ registrieren. Der Nachweis in Form eines QR Codes ist den Fluggesellschaften beim Einchecken vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test oder philippinische Impfnachweise vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden.
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen PCR-Test oder einen Impfnachweis.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über den Flughafen in Manila bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt im Großraum Manila eine Quarantänestufe mit umfangreichen Einschränkungen in der Versorgung und der Bewegungsfreiheit sowie eine nächtliche Ausgangssperre. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wieder aufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden nur unzuverlässig statt.
Die touristische Infrastruktur ist stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind geschlossen.
Hygieneregeln Im öffentlichen Raum (in Gebäuden, aber auch im Freien) gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz sowie zusätzlich einen Gesichtsschutz (face-shield) zu tragen. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt. Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung in staatlicher Unterbringung.
Empfehlungen
• Falls Sie im Besitz eines Langzeitvisums sind oder eine Sondereinreisegenehmigung mit Touristenvisum beantragen möchten, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft , ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Einreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
Portugal - Entfall der COVID-19-bedingten Reisewarnung für Portugal ab 19.09.2021, Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Besonderheiten in den autonomen Regionen Madeira und Azoren
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft- und Seeweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer PCR-Test (TAAN) oder ein negativer Antigen-Test (TRAg) ist für alle Reisenden auf das Festland erforderlich.
Für Madeira und die Azoren gelten abweichende Einreisebestimmungen, s. Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren.
Der PCR-Test darf nicht mehr als 72 Stunden, der Antigen-Test nicht mehr als 48 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen.
Reisende (auf Luft-, See- oder Landweg), die sich in den letzten 14 Tagen in Südafrika, Indien oder Nepal aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Portugal für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Inhaber des Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Quarantänepflicht befreit. Ein zusätzliches Formular der Grenzbehörden (SEF) ist dabei auszufüllen.
Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Portugiesische Häfen auf dem Festland und in den Autonomen Regionen sind wieder geöffnet, es gelten grundsätzlich die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Die Öffnung der Häfen schließt Kreuzfahrttourismus ein.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 gilt der Alarmzustand (estado de alerta).
Die Regierung hat mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in der dritten und letzten Phase der Lockerungsmaßnahmen sämtliche zeitlichen und Kapazitätsbeschränkungen in allen Bereichen komplett zurückgenommen. Auch Bars und Diskotheken öffnen wieder, jedoch können diese nur besucht werden, wenn ein Digitales COVID-Zertifikat der EU vorgelegt wird.
Entsprechende Nachweise müssen ab sofort nur noch bei Flug- und Schiffsreisen, beim Besuch von Altersheimen und Gesundheitseinrichtungen, bei großen kulturellen und sportlichen Veranstaltungen oder Kongressen vorgelegt werden.
Je nach Pandemieentwicklung können regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen gelten, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU
Hygieneregeln
Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln können auch weiterhin vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, sollte grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen von Masken ist nur noch in folgenden Situationen verpflichtend: in öffentlichen Verkehrsmitteln (einschließlich Flugzeug), in Altersheimen, in Krankenhäusern, in allen Veranstaltungsräumen wie z.B. Theater, Kino etc. und an allen großflächigen Orten wie z.B. Einkaufszentren, jedoch nicht im Einzelhandel oder in Restaurants. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen. In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, jedoch nicht im Freien.
Vor der Einreise nach Madeira (innerhalb von 48 und 12 Stunden vor dem Boarding) muss stets eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Kinder unter 12 Jahre werden in die Gesundheitserklärung des mitreisenden Erwachsenen aufgenommen.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Der Testnachweis in englischer Sprache sollte vor Einreise über die App madeirasafe.com hochgeladen werden, aber dennoch auch in Papierform mitgeführt werden.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen und Kinder unter 12 Jahren, sofern sie keine COVID-19-Symptome zeigen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird akzeptiert und sollte ebenso vor Einreise über die App madeirasafe.com hochgeladen werden, aber dennoch in Papierform mitgeführt werden.
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss zusätzlich zur digitalen Einreiseanmeldung ein negativer Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) vorgelegt werden, der bei Abflug/Abfahrt nicht älter als 48 Stunden sein darf. Minderjährige unter 12 Jahren, sowie gegen COVID-19 vollständig geimpfte oder genesene Personen benötigen keinen Test. Auf Madeira können COVID-19-Tests gegen Vorlage des Tickets bei Apotheken, Kliniken und Labors kostenfrei gemacht werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Bei der Einreise auf dem Seeweg bzw. beim Landgang wird ausnahmsweise auch ein Antigen-Schnelltest akzeptiert, der maximal 48 Stunden vor dem Landgang entnommen wurde.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren (zwischen 2 und 5 Uhr). Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind auf maximal sechs Personen pro Gruppe im Innenraum und zehn Personen pro Gruppe im Außenbereich begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Für gewerbliche Einrichtungen gelten beschränkte Öffnungszeiten.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Dieser Fragebogen muss auch bei Reisen zwischen den Inseln ausgefüllt werden. Der Fragebogen muss bei Inhabern eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden.
Bei der Einreise auf dem Luft- oder Seeweg vom Festland auf die Azoren muss entweder ein negativer PCR-Test, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde, oder ein Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 48 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde, vorgelegt werden. Davon ausgenommen sind Kinder bis zu 12 Jahre. Das Testergebnis ist nach Ausfüllen des Fragebogens zur Validierung hochzuladen. Ein PCR-Test kann ausnahmsweise auch noch bei Einreise durchgeführt werden; das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses ist von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Bei Reisen zwischen den Inseln ist derzeit kein erneuter PCR-Test bzw. Antigen-Schnelltest erforderlich; dies kann sich jedoch je nach Risikoeinstufung der Herkunftsinsel kurzfristig ändern.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Ruanda - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Ruanda bewegte sich auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Nach Einreise erfolgt ein COVID-19-Test am Flughafen auf eigene Kosten (50 US-$). Ungeimpfte Reisende müssen im Anschluss an die Einreise auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Der Transfer in das Hotel kostet 10 US-$. Das Testergebnis muss in diesem Fall im Hotel abgewartet werden. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS Gerät überwacht wird. Die Testvorschriften gelten auch für Geimpfte, die sich jedoch nicht mehr in Hotelquarantäne begeben müssen.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis entweder online oder telefonisch unter *127# beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen. Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Reiseverbindungen
Der internationale und kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre von 24 Uhr bis 4 Uhr.
Geschäfte schließen jeweils eine Stunde vor Beginn der Ausgangssperre. Reisen von und nach Kigali und zwischen den Distrikten sind wieder möglich. Soziale Zusammenkünfte sind wieder erlaubt. Es gelten besondere Regelungen und Vorgaben, u.a. für den Besuch von Kirchen und Hochzeiten. Der ÖPNV darf mit 75% Auslastung verkehren. Restaurants können mit 50% Auslastung wieder öffnen, für Restaurant mit Außenbereich ist eine Auslastung bis zu 75% möglich. Bars können mit 50% Auslastung öffnen und gestatten nur Geimpften mit negativen Tests Zutritt. Ausgewählte Nachtclubs können unter Auflagen wieder öffnen. Individualsport ist im Außenbereich wieder erlaubt, Fitnessstudios sind mit Auflagen wieder geöffnet. Pools, Saunas und Massagesalons dürfen für Geimpfte mit negativem Test unter Auflagen öffnen.
In ausgewiesenen genehmigten Veranstaltungsorten ist eine Auslastung von maximal 50% möglich. Alle Gäste bzw. Teilnehmer an Konferenzen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. Veranstaltungen wie Konzerte, Festivals oder Ausstellungen sind unter Auflagen wieder erlaubt. Teilnehmer müssen geimpft sein und einen negativen Antigen-Schnelltest vorzeigen.
Touristische Aktivitäten sind mit Nachweis eines 48 Stunden alten Antigen-Schnelltests (RDT) und dem Nachweis einer Unterkunft möglich, müssen aber vorab über ein Online-Formular beantragt werden.
Lediglich für Besuche der Nationalparks Nyungwe, Gishwati-Mukura und der Vulkane sind PCR-Tests erforderlich, die nicht älter als 72 Stunden sein dürfen. Der Akagera-Nationalpark kann mit einem höchstens 72 Stunden alten Antigen Schnelltest (RDT) besucht werden.
Antigen-Schnelltests können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden.
Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit „Momo“ („mobile money“) beglichen werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Rumänien - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 03.10.2021; Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Rumänien gewarnt.
Epidemiologische Lage
Rumänien ist von COVID-19 stark betroffen. Rumänien ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für EU-Bürger sowie für Personen, die aus EU-Staaten, aus dem EWR oder aus der Schweiz nach Rumänien einreisen und keine COVID-19-Symptome aufweisen, gelten bei der Einreise folgende Regelungen:
Es gilt eine Länderkategorisierung in grüne, gelbe und rote Zonen. Diese Einstufung in Risikogebiete wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Deutschland ist mit Wirkung vom 3. Oktober 2021 als grüne Zone eingestuft. Bei Einreise aus einem Land der grünen Zone sind keine besonderen Einreiseformalitäten zu beachten.
Personen, die aus Ländern der gelben oder roten Zone einreisen, müssen elektronisch oder in Papierform eine Einreiseanmeldung vornehmen. Sie unterliegen nach Einreise grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten unter anderem für:
• Geimpfte, bei denen die vollständige Impfung mindestens zehn Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist und die bei der Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU vorlegen können,
• Kinder bis einschließlich 12 Jahre,
• Reisende, die aus einem Land der gelben Zone einreisen und einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist,
• Genesene, die in den letzten 180 Tagen vor Einreise auf COVID-19 positiv getestet wurden und einen Genesenennachweis vorlegen können,
• Reisende aus einem Land der roten Zone, die sich weniger als 72 Stunden in Rumänien aufhalten und einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden vor Einsteigen/Einreise (je nach Beförderungsmittel), vorlegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird ab dem vierten Tag eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Personen, die aus gelben Risikogebieten ohne einen dieser Nachweise einreisen, können die Quarantäne nach einem negativen PCR-Test verlassen, wenn sie keine spezifischen Symptome aufweisen.
Personen, die aus roten Risikogebieten ohne einen dieser Nachweise einreisen, können die Quarantäne am zehnten Tag verlassen, wenn sie am achten Tag einen PCR-Test vornehmen lassen, dessen Ergebnis negativ ist, und sie keine spezifischen Symptome aufweisen.
Zur Quarantänepflicht gelten weitere Ausnahmen. Über Einzelheiten berät das zuständige regionale rumänische Gesundheitsamt.
Die Straßengrenzübergänge sind geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Einreiseanmeldung abzugeben.
Transitreisende sind von der Quarantänepflicht befreit, sofern der Aufenthalt in Rumänien nicht länger als 24 Stunden dauert.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
Bis zum 9. November 2021 gilt in Rumänien der Alarmzustand. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Die Regierung hat stufenweise Maßnahmen je nach Höhe der Inzidenz in den betroffenen Ortschaften beschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen gelten in verschiedenen Regionen Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Ab einer Inzidenz von 6 (berechnet auf 1.000 Einwohner/14 Tage) sind Ausgangssperren angeordnet. Diese gelten jedoch nicht für vollständig geimpfte Personen.
Auskünfte erteilen die einzelnen Gesundheitsämter unter folgenden Kontaktdaten.
Hygieneregeln
Landesweit besteht in geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (nur Kinder unter fünf Jahren sind ausgenommen). Ab einer Inzidenz von 6 (berechnet auf 1000 Einwohner/14 Tage) ist der Mund-Nasen-Schutz grundsätzlich auch im Freien zu tragen.
Russische Föderation - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Russische Föderation wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Russland ist von COVID-19 landesweit sehr stark betroffen. Russland ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das offizielle Corona-Portal der russischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise ist für deutsche Staatsangehörige und für Bürger anderer Staaten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland (Vorlage im Original erforderlich) sowie Diplomaten- und Dienstpassinhaber bei Anreise per Direktflug aus Deutschland und bestimmten weiteren Staaten, darunter Finnland, Griechenland und der Schweiz gestattet. Darüber hinaus müssen Reisende im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Aufgrund der Einreisebeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie werden derzeit keine e-Visa erteilt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19 bedingt ausgesetzt.
Für Einreisen auf anderem Weg, insbesondere über die Landgrenze sowie auf dem Luftweg aus anderen Staaten gelten Einreisebeschränkungen. Einreisen auf diesen Wegen, sind nur für akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, gestattet.
Weiter vom Einreiseverbot ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, Personen, die zur medizinischen Behandlung einreisen und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben.
Auch Techniker, die zur Inbetriebnahme und Wartung von im Ausland hergestellten Anlagen einreisen wollen, fallen nicht unter die Einreisesperre. Hochqualifizierte Fachkräfte mit Arbeitsgenehmigung und ihre Familienangehörigen können wieder einreisen. Weitergehende Informationen über das für diese letzten beiden Gruppen erforderliche Genehmigungsverfahren bietet die Webseite der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte. Der Test darf nicht früher als drei Kalendertage vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein. Das Testergebnis muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen und bei der Grenzkontrolle vorgezeigt werden. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist das Testergebnis bei der Grenzkontrolle vorzulegen. Ausländer, die zu Erwerbszwecken nach Russland einreisen, sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.
Für Einreisende in die Russische Föderation aus Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien auf dem Luftweg ist die im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entwickelte App "Reisen ohne COVID" (für iOS bzw. für Android ) verpflichtend, der die Ergebnisse von PCR-Tests enthält (als QR-Code), die in zertifizierten Laboren in den jeweiligen Ländern gemacht werden. Dies gilt nicht für Transit-bzw. Durchreisende. Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende eingeschränkt. Für Deutsche ist die Ausreise nach Deutschland durch Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten grundsätzlich gestattet. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.
Durch- und Weiterreise
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Der Test darf nicht früher als drei Kalendertage vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich ist 24 Stunden.
Reiseverbindungen
Deutsche und russische Fluggesellschaften bieten mehrmals wöchentlich Flüge zwischen deutschen und russischen Städten an.
Der Zugverkehr zwischen Deutschland und Russland und der Fährverkehr sind eingestellt.
Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich.
Beschränkungen im Land
In Moskau bestehen Einschränkungen bei Veranstaltungen. In anderen Teilen Russlands können andere und auch weitergehende Einschränkungen bestehen.
Hygieneregeln
In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
Salomonen - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Salomonen wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Salomonen waren von COVID-19 bislang nicht betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht eine Einreisesperre für alle Reisenden, die nicht Staatsbürger der Salomonen sind oder eine permanente Aufenthaltsbewilligung haben.
Reisende müssen vor Einreise bis zu drei COVID-19-Tests über einen Zeitraum von 21 Tagen durchführen und die negativen Testergebnisse vorlegen. Alle Reisenden müssen für mindestens 14 Tage in Quarantäne und sich in dieser Zeit weiteren COVID-19-Tests unterziehen. Die Einreise nach Aufenthalt in Ländern, in denen die Delta-Variante nachgewiesen wurde, ist ab sofort auf unbestimmte Zeit nicht mehr möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Grenze zu Papua-Neuguinea ist geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit findet kein regulärer internationaler Flugverkehr statt. Nur vom National Disaster Council genehmigte Cargo- und Charterflüge werden durchgeführt. Solomon Airlines hat alle regulären internationalen Flüge bis mindestens 30. Oktober 2021 eingestellt.
Die Häfen von Honiara und Noro wurden zu den einzigen Anlaufhäfen für alle in salomonischen Gewässern operierenden Schiffe bestimmt. Je nach Herkunftsland eines Frachtschiffes besteht eine 5-, 9- oder 14-tägige Quarantänepflicht vor einem Landgang.
Einreisen mit Kreuzfahrtschiffen und Yachten sind nicht gestattet.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Notstand wurde bis auf weiteres verlängert. Es bestehen jedoch derzeit keine internen Bewegungseinschränkungen.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Sambia - Entlistung Sambias als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021, Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Epidemiologische Lage
Zambia ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das sambische Gesundheitsministerium auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Neben sambischen Staatsangehörigen und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung, dürfen grundsätzlich auch Geschäfts-, Besuchsreisende und Touristen nach Sambia einreisen. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Davon ausgenommen sind Kinder unter fünf Jahren. Reisende mit COVID-19-Symptomen und einer Körpertemperatur von 38°C oder höher werden bei Ankunft auf COVID-19 getestet und müssen sich einer Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unterziehen. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Reisende nach Sambia sind verpflichtet, vor Einreise eine Kopie ihres PCR-Tests im Global Haven System zur Authentifizierung hochzuladen.
Deutschland ist derzeit durch die sambischen Behörden nicht als Hochrisikogebiet klassifiziert. Reisende aus Hochrisikogebieten werden bei Einreise getestet und müssen sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Touristen, Besucher und Geschäftsreisende sind angehalten, sich während ihres Aufenthalts auf mögliche COVID-19-Symptome zu überprüfen und dies ggf. den sambischen Behörden anzuzeigen.
Auch wenn das Ziel- oder Transitland die Vorlage eines Negativtests nicht vorschreibt, ist für die Ausreise aus Sambia die Testung (PCR-Test) durch ein bei „Trusted-Travel“ akkreditiertes Labor notwendig. Informationen über „Trusted-Travel“ akkreditierte Labore und Krankenhäuser finden sich auf dem „Trusted Travel Portal“.
Durch- und Weiterreise
Alle Land- und Luftgrenzen sind offen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrmals wöchentlich Umsteigeverbindungen nach Deutschland mit Ethiopian Airlines, Kenya Airways und RwandAir. Die Airlines überprüfen bei Check-in das Vorliegen des bei Einreise nach und Ausreise aus Sambia verlangten Nachweises eines negativen PCR-Tests. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beförderung ansonsten verweigert wird. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Die für die Behandlung von COVID-19-Patienten vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Sambia ist daher nicht gewährleistet.
Empfehlungen
• Bei dringend notwendigen Reisen informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung und der sambischen Gesundheitsbehörde zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen, da sich die sambischen Einreiseregelungen kurzfristig ändern können.
• Beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise der Fluglinien, z.B. die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.
San Marino - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
San Marino ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das Instituto per la Sicurezza Sociale.
Einreise
Die Einreise erfolgt grundsätzlich über Italien, so dass die Einreisebestimmungen für Italien auch maßgeblich sind.
Bei Einreise von Personen nach San Marino, die sich in den vorausgegangenen 14 Tagen außerhalb von Italien und dem Vatikan aufgehalten haben, ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eine Bescheinigung über eine SARS-CoV-2-Impfung oder über vorhandene SARS-CoV-2 Antikörper nach dem 1. April 2021 oder über die Genesung nach SARS-CoV-2 Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monate erforderlich. Kinder unter zehn Jahren sind von diesen Auflagen befreit. Die Nachweise sind der nationalen Gesundheitsbehörde per E-Mail an laboratorio.analisi@iss.sm oder laboratorioanalisi@pec.sm (Tel.: 00378(0)549994208, 10-12 Uhr) zur Verifizierung zu übersenden.
Weitere Informationen bietet das Außenministerium von San Marino.
Staatsangehörige San Marinos, Personen, die in San Marino ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, über zehn Jahre alt sind und die aus Ländern außer Italien und dem Vatikan nach San Marino zurückkehren oder sich in den vorausgegangenen 14 Tagen außerhalb dieser beiden Länder aufgehalten haben, müssen die Einreise vorab dem „Centro Unico Prenotazioni dell’ISS“/“Single Booking Center“ (Telefon 00378(0)549 994889 oder E-Mail) melden, damit innerhalb von 48 Stunden nach Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden kann. Bis zum Erhalt des Testergebnisses müssen sich die Personen in treuhänderische Quarantäne begeben. Ist das Testergebnis positiv, muss die Quarantäne zu Hause erfolgen. Die Kosten des Tests und der Quarantäne sind von den Reisenden zu tragen. Alternativ kann dem „Laboratorio Analisi dell’ISS ein negatives Ergebnis eines PCR- oder Antigen-Tests oder eine Bescheinigung über eine SARS-CoV-2-Impfung oder über vorhandene SARS-CoV-2 Antikörper nach dem 1. April 2021 oder über die Genesung nach SARS-CoV-2 Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monate per E-Mail an laboratorio.analisi@iss.sm oder laboratorioanalisi@pec.sm vorgelegt werden. Der Test muss dabei innerhalb von 48 Stunden vor Einreise nach San Marino erfolgt sein.
Die Nichtbeachtung der Mitteilungs- und Quarantänepflicht wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den zuständigen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden.
Reisen zwischen San Marino und den italienischen Regionen, die von den italienischen Behörden als „rot“ und „orange“ eingestuft sind, sind verboten (außer zur Arbeit, aus gesundheitlichen oder sonstigen triftigen Gründen sowie zu Studienzwecken, wenn Präsenzunterricht gestattet ist). Triftige Gründe sind durch Selbsterklärung nachzuweisen. Dazu zählen u.a. der Besuch oder das Abholen eines minderjährigen Kindes vom oder beim anderen Elternteil, Aufsuchen des Zweitwohnsitzes, des Partners oder Einkaufsfahrten für Lebensmittel oder Produkte, die nicht am Wohnsitz erhältlich sind, sowie Training und Teilnahme an Wettkämpfen für autorisierte Wettkampfsportarten. Das Reisen zwischen „gelben“ und "weißen" Regionen ist gestattet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch San Marino und Italien ist aus den anderen EU/Schengen-Staaten bis zu 36 Stunden möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Zu Durch- und Weiterreise durch Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien .
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Busverkehr, Fahrpläne sind bei den jeweiligen Anbietern online einsehbar. Für Verbindungen ab Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien .
Beschränkungen im Land
In San Marino gelten zunächst bis zum 12. November 2021 die Einschränkungen aus den Dekreten 206/2020 und 173/2021.
Versammlungen von mehr als 20 Personen an privaten und öffentlichen Orten sind nicht gestattet. Die Höchstzahl kann entsprechend überschritten werden, wenn alle Anwesenden (außer Kindern) geimpft sind oder einem Haushalt angehören.
Restaurants, Cafés, Bars und Geschäfte sowie Museen, Kinos und Theater können unter Auflagen öffnen. Veranstaltungen können ebenfalls unter Auflagen durchgeführt werden. Der öffentliche Nahverkehr ist weiterhin nutzbar, es gelten besondere Beförderungsbestimmungen für Fahrzeuge.
Hygieneregeln
Im Freien und in geschlossenen Räumen wird das Tragen einer Maske dringend empfohlen. Kinder unter sechs Jahren und Personen mit entsprechender Einschränkung sowie vollständig geimpfte Personen müssen generell keine Maske tragen. Eine Maske muss auch nicht getragen werden, wenn man sich alleine oder ausschließlich in Begleitung von Angehörigen des gleichen Haushalts befindet oder wenn dies ausdrücklich ausgewiesen ist. In öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen kann das Tragen einer Maske verlangt werden. In Theatern, Museen, Bibliotheken und anderen Kulturstätten herrscht Maskenpflicht. Plexiglas-Visiere und Stoffmasken sind nicht zugelassen. Die Nicht-Einhaltung einer bestehenden Maskenpflicht sowie die Falschangabe oder irreführende Angaben über den Status der Haushaltsgemeinschaft oder des Impfstatus werden mit Bußgeldern bestraft. Temperaturmessungen vor Betreten öffentlich zugänglicher Einrichtungen sind möglich. Ein Abstand von 1,50 Meter zu anderen Personen ist einzuhalten. Personen, die zu einem Haushalt gehören und daher die Regeln zur Abstandswahrung nicht beachten müssen, müssen eine Erklärung ausfüllen, welche sich im Anhang zu Dekret Nr. 96 findet.
Empfehlungen
• Bei Grippesymptomen oder Fieber (über 37,5°C) ist es nicht gestattet, das Haus zu verlassen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, einen Arzt zu kontaktieren.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Italien.
São Tomé und Príncipe - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 17.10.2021
Mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sao Tome und Principe gewarnt.
Epidemiologische Lage
São Tomé und Príncipe ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 ist São Tomé und Príncipe als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das saotomeische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei der Einreise ist ein negativer PCR-Test nachzuweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Reiseverbindungen
Der internationale Reiseverkehr findet in eingeschränktem Maße wieder statt. Charterflüge sind zugelassen, Kreuzfahrtschiffe ebenfalls.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben hat sich weitestgehend normalisiert. Märkte und Geschäfte sind offen. Reisebeschränkungen sind weiterhin in Kraft. Die touristische Infrastruktur ist zum größten Teil geschlossen.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Wahrung von sozialer Distanz in der Öffentlichkeit.
Saudi-Arabien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Saudi-Arabien ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das saudi-arabische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland nach Saudi-Arabien ist seit Ende Mai 2021 grundsätzlich wieder möglich. Für die Einreise nach Saudi-Arabien ist eine Aufenthaltserlaubnis mit entsprechendem Re-Entry-Visum oder ein gültiges Visum erforderlich. Auch die Einreise mit Touristenvisum ist seit August 2021 wieder möglich, die Website wieder zugänglich.
Die Einreise nach Saudi-Arabien aus der Türkei, dem Libanon, Ägypten, Indonesien, Pakistan, Indien, Brasilien, Äthiopien, Afghanistan und Vietnam ist weiterhin nicht gestattet, auch nicht nach bloßem Transitaufenthalt in einem der Länder. Ausnahmen gelten für Personen mit Wohnsitz in Saudi-Arabien, die vor ihrer Ausreise aus Saudi-Arabien vollständig gegen COVID-19 geimpft worden sind.
Alle Reisenden ab acht Jahren, die nicht saudi-arabische Staatsangehörige sind, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der zum Zeitpunkt des Abflugs nicht älter als 72 Stunden ist. Reisende müssen sich zudem bei Einreise nach Saudi-Arabien ab 23. September 2021 in eine fünftägige institutionelle Quarantäne begeben (Befreiung hiervon für vollständig Geimpfte s.u.). Am ersten sowie am fünften Tag nach Einreise müssen sie sich weiteren PCR-Tests unterziehen. Sind beide Ergebnisse negativ, endet die institutionelle Quarantäne nach Vorliegen des letzten Testergebnisses. Kinder unter acht Jahren sind von der Testpflicht befreit. Die institutionelle Quarantäne erfolgt in der Ankunftsstadt. Fluggesellschaften, die Flüge nach Saudi-Arabien anbieten, müssen die Quarantäne ihrer Fluggäste in einer der institutionellen Quarantäneeinrichtung sicherstellen, die Kosten tragen die Reisenden selbst.
Folgende Personengruppen sind von der institutionellen Quarantäne befreit:
• Saudi-arabische Staatsbürger, ihre Ehepartner, Kinder sowie sie begleitende Bedienstete und Iqama-Inhaber, sofern sie mindestens einmal geimpft, 14 Tage seit ihrer Erstimpfung vergangen sind oder sie innerhalb der letzten sechs Monate von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind und laut Tawakkalna -Status immun sind.
• Nicht vollständig gegen COVID-19 geimpfte Kinder zwischen 8 und 18 Jahren sind zu einer fünftägigen häuslichen Quarantäne verpflichtet. Die Quarantäne endet mit einem negativen PCR-Test am fünften Tag.
• Reisende, die vollständig geimpft sind und vor mehr als 14 Tagen die finale Dosis erhalten haben. Anerkannt sind die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (2 Dosen), AstraZeneca (2 Dosen), Moderna (2 Dosen) und Johnsson & Johnsson (1 Dosis). Die entsprechenden Impfnachweise müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise auf der Webseite der saudi-arabischen Regierung registriert werden und werden dann automatisch in die App „Tawakkalna“ übernommen. Die Impfnachweise der Einreisenden müssen von den offiziellen Gesundheitsbehörden des Landes, das die Impfung durchgeführt hat, anerkannt und in englischer oder arabischer Sprache gefasst sein. Reisende müssen ihren Impfnachweis für die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes im Original mit sich führen.
• Weitere Informationen zur Anerkennung von Impfnachweisen bietet die Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien.
• Flugbegleitpersonal, Gesundheitspersonal, offizielle Delegationen, Reisende mit diplomatischem Visum sowie akkreditierte Diplomaten und Familienmitglieder ihres Haushalts.
Zudem müssen Reisende über eine (Reise-)Krankenversicherung verfügen, die auch eine COVID-19-Infektion abdeckt. Davon ausgenommen sind saudi-arabische Staatsangehörige, Wohnsitz-Inhaber in Saudi-Arabien und Bürger der Staaten des Golf-Kooperationsrats. Die Krankenversicherung sollte ambulante Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Notfälle und institutionelle Quarantäne von bis zu 14 Tagen abdecken.
Durch- und Weiterreise
Der Flughafentransit ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht für Einreisende aus bestimmten Ländern, siehe Einreise.
Für die Ausreise aus dem Land gelten die Vorschriften des Ziellandes.
Für Inlandsflüge muss zwingend ein vollständiger Impfschutz nachgewiesen werden; die finale Dosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
Reiseverbindungen
Reiseverbindungen von und nach Saudi-Arabien sind zurzeit eingeschränkt, da der Transit über verschiedene Länder nicht möglich ist.
Beschränkungen im Land
In Saudi-Arabien gilt ein Versammlungsverbot für Gruppen über 50 Personen. Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet. Es kann zu Temperaturmessungen und der Überprüfung der Nutzung der Corona-App „Tawakkalna“ beim Betreten von Läden und Behörden kommen. Seit August 2021 ist der Zutritt zu öffentlichen Gebäuden nur noch für vollständig Geimpfte gestattet, die Impfung ist über die App „Tawakkalna“ nachzuweisen.
Hygieneregeln
Neben der Nutzung der „Tawakkalna“-App besteht im öffentlichen Raum die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, zum regelmäßigen Händewaschen und zur Wahrung sozialer Distanz.
Empfehlungen
• Beachten Sie für eine eventuelle Ausreise über Bahrain, dass sich die bahrainischen Einreisebestimmungen jederzeit ändern können und informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Vertretung von Bahrain.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Epidemiologische Lage
Pakistan ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Regierung Pakistans und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Pakistan erlaubt internationale Flugreisen mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 nur noch vollständig geimpften Personen. Dies gilt für Einreisen nach und Ausreisen aus Pakistan. Ausnahmen gelten nur für Reisende unter 17 Jahre und Inhaber von Attesten, nach denen aus medizinischen Gründen von einer Impfung abgeraten wird. Für die Einreise nach Pakistan sind Reisende verpflichtet, die pakistanische Pass Track App auf dem Smartphone zu installieren. Nachweis ist bereits bei erstem Check-In mit Ziel Pakistan erforderlich. Alternativ können Reisende eine Online-Registrierung in PassTrack vornehmen und diese bei Check-In mit einem Ausdruck nachweisen.
Deutschland ist derzeit epidemiologisch als Land der Kategorie B eingestuft. Daher ist ein ausgedrucktes negatives PCR-Testat (Test darf max. 72 Stunden vor Reiseantritt erfolgt sein) für die Einreise erforderlich und bei erstem Check-In nachzuweisen. Eine Überprüfung der Länderkategorien ist alle zwei Wochen vorgesehen.
Bei Einreise erfolgt ein Screening am Flughafen (Antigen-Schnelltest, Temperaturmessung).
Die Ausreise aus Pakistan ist nur mit Nachweis einer vollständigen Impfung möglich. Eventuell verlangen Fluglinien zusätzlich einen PCR-Test.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Internationale Flugverbindungen bleiben eingeschränkt. Auskünfte erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Kurzfristige, unvorhergesehene Streichungen von internationalen Flügen sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Die Regierung Pakistans und die Regierungen der Provinzen des Landes haben diverse Beschränkungen im Land verfügt: Pflicht zu Gesichtsmasken an belebten Orten und „indoors“ (Geschäfte, Restaurants), kürzere Öffnungszeiten für Geschäfte und Parks, Verbot von Hochzeitsfeiern in geschlossenen Räumlichkeiten. Weitergehende, räumlich begrenzte Einschränkungen, bis hin zu Ausgangssperren („smart lock-downs“), können in Provinzen, Städten und Gemeinden mit sehr hohem Infektionsgeschehen bestehen.
Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens kann die Bewegungsfreiheit im Land teilweise eingeschränkt werden. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
Hygieneregeln
Die üblichen AHA-Empfehlungen sind zu berücksichtigen: Wahrung eines angemessenen Abstandes, regelmäßiges Händewaschen sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft und erkundigen Sie sich nach den aktuellen Beförderungsbestimmungen. Bitte beachten Sie, dass Fluglinien eventuell nicht Tests aller Labore anerkennen.
Palau - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Palau wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Palau ist bisher von COVID-19 sehr wenig betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium von Palau und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen eine komplette COVID-19-Impfung nachweisen, bei welcher die letzte Dosis mindestens 14 Tage vor Reiseantritt verabreicht wurde. Der erhaltene Impfstoff muss von der US Food and Drug Administration (FDA) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassen sein.
Alle Reisenden müssen außerdem einen negativen PCR-Test, ausgestellt innerhalb von 72 Stunden vor Abflug, oder den Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung vorlegen, nachgewiesen durch einen aktuellen virologischen Test, sowie ein ärztliches Attest oder ein Schreiben des Gesundheitsamtes, dass die Person genesen und reisefähig ist. Alle Nachweise sind der Fluggesellschaft vorzulegen.
Alle Reisende müssen sich am ersten Tag bzw. sofort nach Ankunft am Flughafen und am fünften Tag nach Ankunft in Palau einem kostenpflichtigen COVID-19-Test unterziehen und die bei Ankunft mitgeteilten Regelungen einhalten.
Ausführlich informiert das Gesundheitsministerium von Palau.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- und Weiterreise via Palau ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist sehr stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es muss mit Beschränkungen auch bei der touristischen Infrastruktur gerechnet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Papua-Neuguinea - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Papua-Neuguinea wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Papua-Neuguinea ist von COVID-19 stark betroffen. Papua-Neuguinea ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist nur mit individueller Sondergenehmigung sowie bei Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses (Test darf höchstens 72 Stunden alt sein/Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen), der „Approved International Air Passenger Travel Form (I-APTF) ” und einer Gesundheitserklärung möglich.
Vollständig geimpfte Personen müssen nach der Einreise nach Papua-Neuguinea keine Quarantäne ableisten, sofern ein nach der Ankunft durchgeführter, obligatorischer COVID-Test negativ ausfällt. Für Nicht-Staatsbürger ohne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung ist die Einreise ausschließlich mit vollständiger Impfung möglich. Ungeimpfte Permanent Residents und ungeimpfte Staatsangehörige von Papua-Neuguinea müssen eine 14-tägige Quarantäne ableisten. Personen, die sich in den 14 Tagen vor der Reise in einem Land oder einer Region aufgehalten haben, die von der papua-neuguineischen Regierung als Risikogebiet bewertet wird, müssen ebenso eine 14-tägige Quarantäne ableisten. Personen müssen zudem mit einem der in Papua-Neuguinea zugelassenen Impfstoffe geimpft worden sein (AstraZeneca, Pfizer, Moderna, J&J, Sinopharm, Sinovac). Vorschriften gelten für über 18-Jährige. Für Minderjährige gilt jene Regelung, die auf die erwachsene Begleitperson zutrifft. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Heimquarantäne. Während der Heimquarantäne ist das Verwenden einer autorisierten Tracking-App oder das Tragen einer elektronischen Fußfessel vorgeschrieben. Die Einreise ist nur über den internationalen Flughafen Port Moresby oder eine eng begrenzte Zahl von Häfen erlaubt.
Der Grenzverkehr mit den Salomonen und Indonesien ist eingestellt.
Für die Ausreise aus Papua-Neuguinea ist ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR -Test vorzulegen. Die Tests werden kostenfrei direkt am Flughafen vor dem Check-in durchgeführt (frühestens 4 Stunden und spätestens 2 Stunden vor dem Abflug).
Reiseverbindungen
Es ist mit erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr zu rechnen. Internationale Flugverbindungen sind stark eingeschränkt. Unangekündigte kurzfristige Änderungen des bestehenden Angebots sind allerdings nicht auszuschließen. Grundsätzlich müssen sich Reisende Temperaturmessungen unterziehen und während des Flugs eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Inlandsflüge oder Reisen zwischen den Provinzen sind nur ohne Krankheitssymptome möglich. In einzelnen Provinzen muss nach der Einreise ein PCR-Test durchgeführt werden. In als Hochrisikogebiet eingestuften Provinzen ist für Inlandsreisen mit verschärften Maßnahmen zu rechnen, diese können im Detail auf der Webseite der Regierung eingesehen werden.
Beschränkungen im Land
Aufgrund von COVID-19 gilt der öffentliche Notstand, der mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens einhergeht, zum Beispiel Geschäftsschließungen oder Obergrenzen für private Zusammenkünfte. Die Maßnahmen zur Infektionseindämmung wurden in als Risiko- und Hochrisikogebiet eingestuften Provinzen verschärft, die aktuell geltenden Maßnahmen sind detailliert auf der Webseite der Regierung aufgeführt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es gibt einen Aufruf zur Einhaltung von Abstandsregeln.
Peru - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin geschlossen – auch für den Warenverkehr. Der Flugverkehr mit Europa findet – wenn auch mit reduzierter Frequenz - statt. Die Einreise von Personen aus Südafrika kommend ist zunächst bis 17. Oktober 2021 untersagt – dies gilt sowohl für Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern als auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben oder durchgereist sind. Peruanische Staatsangehörige und in Peru wohnhafte Ausländer, die aus Südafrika einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Eine „Freitestung“ ist nicht möglich.
Alle anderen Einreisenden sind verpflichtet einen negativen PCR-Test vorzulegen (maximal 72 Stunden alt bei Betreten des Flugzeugs am Abflugsort), sich vor der Einreise elektronisch zu registrieren und den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen. Für Geimpfte und Genesene wurde keine gesonderte Regelung getroffen.
Durch- und Weiterreise
Derzeit sind die Landgrenzen geschlossen. Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, jedoch noch in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 31. Oktober 2021 verlängert. Es gelten derzeit in ganz Peru nächtliche Ausgangssperren und Beschränkungen, die je nach Region variieren können. Bis zunächst 17. Oktober 2021 gilt landesweit ein nächtliches Ausgangsverbot von 1 bis 4 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen. Beim Betreten von Supermärkten, Märkten und Einkaufszentren sind zwei Masken übereinander zu tragen.
Philippinen - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen, wobei von einer hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen ist. Das Gesundheitssystem ist sehr belastet. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila. Die Philippinen sind als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bis auf weiteres ist Ausländern die Einreise für touristische Zwecke in die Philippinen verboten. Erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt, neue touristische Visa werden derzeit grundsätzlich nicht ausgestellt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Flugzeug- und Schiffsbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) von philippinischen Staatsangehörigen, für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind, sowie für Ausländer, die bereits im Besitz von Langzeitvisa sind. Die Quarantänevorgaben richten sich nach dem Aufenthalt in den letzten 14 Tagen vor Einreise aus einem der vom Gesundheitsministerium definierten Länder der „Green“ oder „Yellow List". Einreisen aus Ländern der „Red List" sind bei Voraufenthalten in den letzten 14 Tagen verboten. Ausschließlicher Flughafentransit fällt nicht unter dieses Verbot. Deutschland gehört bislang zu den Ländern der „Yellow List“. Reisende unterliegen nach Einreise grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht, während derer am siebten Tag ein PCR-Test durchgeführt werden muss. Alle Einreisenden, mit Ausnahme von Diplomaten und Angehörigen internationaler Organisationen, müssen eine Buchung für eine akkreditierte Quarantäne-Einrichtung für mindestens acht Tage vorlegen. Die Quarantäne wird auf zehn Tage, mit PCR-Test am fünften Tag und Hotelbuchung für sechs Tage verkürzt, wenn ein Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung, oder ein von den Philippinen anerkannter ausländischer Impfnachweis vorgelegt wird. Deutsche Impfnachweise oder das Digitale COVID-Zertifikats der EU werden bisher nicht anerkannt. Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Reisende müssen sich vor Einreise über das Portal „One Health Pass “ registrieren. Der Nachweis in Form eines QR Codes ist den Fluggesellschaften beim Einchecken vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test oder philippinische Impfnachweise vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden.
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen PCR-Test oder einen Impfnachweis.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über den Flughafen in Manila bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt im Großraum Manila eine Quarantänestufe mit umfangreichen Einschränkungen in der Versorgung und der Bewegungsfreiheit sowie eine nächtliche Ausgangssperre. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wieder aufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden nur unzuverlässig statt.
Die touristische Infrastruktur ist stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind geschlossen.
Hygieneregeln Im öffentlichen Raum (in Gebäuden, aber auch im Freien) gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz sowie zusätzlich einen Gesichtsschutz (face-shield) zu tragen. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt. Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung in staatlicher Unterbringung.
Empfehlungen
• Falls Sie im Besitz eines Langzeitvisums sind oder eine Sondereinreisegenehmigung mit Touristenvisum beantragen möchten, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft , ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Einreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
Portugal - Entfall der COVID-19-bedingten Reisewarnung für Portugal ab 19.09.2021, Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Besonderheiten in den autonomen Regionen Madeira und Azoren
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft- und Seeweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer PCR-Test (TAAN) oder ein negativer Antigen-Test (TRAg) ist für alle Reisenden auf das Festland erforderlich.
Für Madeira und die Azoren gelten abweichende Einreisebestimmungen, s. Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren.
Der PCR-Test darf nicht mehr als 72 Stunden, der Antigen-Test nicht mehr als 48 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen.
Reisende (auf Luft-, See- oder Landweg), die sich in den letzten 14 Tagen in Südafrika, Indien oder Nepal aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Portugal für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Inhaber des Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Quarantänepflicht befreit. Ein zusätzliches Formular der Grenzbehörden (SEF) ist dabei auszufüllen.
Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Portugiesische Häfen auf dem Festland und in den Autonomen Regionen sind wieder geöffnet, es gelten grundsätzlich die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Die Öffnung der Häfen schließt Kreuzfahrttourismus ein.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 gilt der Alarmzustand (estado de alerta).
Die Regierung hat mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in der dritten und letzten Phase der Lockerungsmaßnahmen sämtliche zeitlichen und Kapazitätsbeschränkungen in allen Bereichen komplett zurückgenommen. Auch Bars und Diskotheken öffnen wieder, jedoch können diese nur besucht werden, wenn ein Digitales COVID-Zertifikat der EU vorgelegt wird.
Entsprechende Nachweise müssen ab sofort nur noch bei Flug- und Schiffsreisen, beim Besuch von Altersheimen und Gesundheitseinrichtungen, bei großen kulturellen und sportlichen Veranstaltungen oder Kongressen vorgelegt werden.
Je nach Pandemieentwicklung können regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen gelten, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU
Hygieneregeln
Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln können auch weiterhin vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, sollte grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen von Masken ist nur noch in folgenden Situationen verpflichtend: in öffentlichen Verkehrsmitteln (einschließlich Flugzeug), in Altersheimen, in Krankenhäusern, in allen Veranstaltungsräumen wie z.B. Theater, Kino etc. und an allen großflächigen Orten wie z.B. Einkaufszentren, jedoch nicht im Einzelhandel oder in Restaurants. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen. In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, jedoch nicht im Freien.
Vor der Einreise nach Madeira (innerhalb von 48 und 12 Stunden vor dem Boarding) muss stets eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Kinder unter 12 Jahre werden in die Gesundheitserklärung des mitreisenden Erwachsenen aufgenommen.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Der Testnachweis in englischer Sprache sollte vor Einreise über die App madeirasafe.com hochgeladen werden, aber dennoch auch in Papierform mitgeführt werden.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen und Kinder unter 12 Jahren, sofern sie keine COVID-19-Symptome zeigen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird akzeptiert und sollte ebenso vor Einreise über die App madeirasafe.com hochgeladen werden, aber dennoch in Papierform mitgeführt werden.
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss zusätzlich zur digitalen Einreiseanmeldung ein negativer Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) vorgelegt werden, der bei Abflug/Abfahrt nicht älter als 48 Stunden sein darf. Minderjährige unter 12 Jahren, sowie gegen COVID-19 vollständig geimpfte oder genesene Personen benötigen keinen Test. Auf Madeira können COVID-19-Tests gegen Vorlage des Tickets bei Apotheken, Kliniken und Labors kostenfrei gemacht werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Bei der Einreise auf dem Seeweg bzw. beim Landgang wird ausnahmsweise auch ein Antigen-Schnelltest akzeptiert, der maximal 48 Stunden vor dem Landgang entnommen wurde.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren (zwischen 2 und 5 Uhr). Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind auf maximal sechs Personen pro Gruppe im Innenraum und zehn Personen pro Gruppe im Außenbereich begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Für gewerbliche Einrichtungen gelten beschränkte Öffnungszeiten.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Dieser Fragebogen muss auch bei Reisen zwischen den Inseln ausgefüllt werden. Der Fragebogen muss bei Inhabern eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden.
Bei der Einreise auf dem Luft- oder Seeweg vom Festland auf die Azoren muss entweder ein negativer PCR-Test, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde, oder ein Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 48 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde, vorgelegt werden. Davon ausgenommen sind Kinder bis zu 12 Jahre. Das Testergebnis ist nach Ausfüllen des Fragebogens zur Validierung hochzuladen. Ein PCR-Test kann ausnahmsweise auch noch bei Einreise durchgeführt werden; das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses ist von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Bei Reisen zwischen den Inseln ist derzeit kein erneuter PCR-Test bzw. Antigen-Schnelltest erforderlich; dies kann sich jedoch je nach Risikoeinstufung der Herkunftsinsel kurzfristig ändern.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Ruanda - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Ruanda bewegte sich auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Nach Einreise erfolgt ein COVID-19-Test am Flughafen auf eigene Kosten (50 US-$). Ungeimpfte Reisende müssen im Anschluss an die Einreise auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Der Transfer in das Hotel kostet 10 US-$. Das Testergebnis muss in diesem Fall im Hotel abgewartet werden. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS Gerät überwacht wird. Die Testvorschriften gelten auch für Geimpfte, die sich jedoch nicht mehr in Hotelquarantäne begeben müssen.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis entweder online oder telefonisch unter *127# beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen. Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Reiseverbindungen
Der internationale und kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre von 24 Uhr bis 4 Uhr.
Geschäfte schließen jeweils eine Stunde vor Beginn der Ausgangssperre. Reisen von und nach Kigali und zwischen den Distrikten sind wieder möglich. Soziale Zusammenkünfte sind wieder erlaubt. Es gelten besondere Regelungen und Vorgaben, u.a. für den Besuch von Kirchen und Hochzeiten. Der ÖPNV darf mit 75% Auslastung verkehren. Restaurants können mit 50% Auslastung wieder öffnen, für Restaurant mit Außenbereich ist eine Auslastung bis zu 75% möglich. Bars können mit 50% Auslastung öffnen und gestatten nur Geimpften mit negativen Tests Zutritt. Ausgewählte Nachtclubs können unter Auflagen wieder öffnen. Individualsport ist im Außenbereich wieder erlaubt, Fitnessstudios sind mit Auflagen wieder geöffnet. Pools, Saunas und Massagesalons dürfen für Geimpfte mit negativem Test unter Auflagen öffnen.
In ausgewiesenen genehmigten Veranstaltungsorten ist eine Auslastung von maximal 50% möglich. Alle Gäste bzw. Teilnehmer an Konferenzen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. Veranstaltungen wie Konzerte, Festivals oder Ausstellungen sind unter Auflagen wieder erlaubt. Teilnehmer müssen geimpft sein und einen negativen Antigen-Schnelltest vorzeigen.
Touristische Aktivitäten sind mit Nachweis eines 48 Stunden alten Antigen-Schnelltests (RDT) und dem Nachweis einer Unterkunft möglich, müssen aber vorab über ein Online-Formular beantragt werden.
Lediglich für Besuche der Nationalparks Nyungwe, Gishwati-Mukura und der Vulkane sind PCR-Tests erforderlich, die nicht älter als 72 Stunden sein dürfen. Der Akagera-Nationalpark kann mit einem höchstens 72 Stunden alten Antigen Schnelltest (RDT) besucht werden.
Antigen-Schnelltests können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden.
Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit „Momo“ („mobile money“) beglichen werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Rumänien - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 03.10.2021; Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Rumänien gewarnt.
Epidemiologische Lage
Rumänien ist von COVID-19 stark betroffen. Rumänien ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für EU-Bürger sowie für Personen, die aus EU-Staaten, aus dem EWR oder aus der Schweiz nach Rumänien einreisen und keine COVID-19-Symptome aufweisen, gelten bei der Einreise folgende Regelungen:
Es gilt eine Länderkategorisierung in grüne, gelbe und rote Zonen. Diese Einstufung in Risikogebiete wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Deutschland ist mit Wirkung vom 3. Oktober 2021 als grüne Zone eingestuft. Bei Einreise aus einem Land der grünen Zone sind keine besonderen Einreiseformalitäten zu beachten.
Personen, die aus Ländern der gelben oder roten Zone einreisen, müssen elektronisch oder in Papierform eine Einreiseanmeldung vornehmen. Sie unterliegen nach Einreise grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten unter anderem für:
• Geimpfte, bei denen die vollständige Impfung mindestens zehn Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist und die bei der Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU vorlegen können,
• Kinder bis einschließlich 12 Jahre,
• Reisende, die aus einem Land der gelben Zone einreisen und einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist,
• Genesene, die in den letzten 180 Tagen vor Einreise auf COVID-19 positiv getestet wurden und einen Genesenennachweis vorlegen können,
• Reisende aus einem Land der roten Zone, die sich weniger als 72 Stunden in Rumänien aufhalten und einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden vor Einsteigen/Einreise (je nach Beförderungsmittel), vorlegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird ab dem vierten Tag eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Personen, die aus gelben Risikogebieten ohne einen dieser Nachweise einreisen, können die Quarantäne nach einem negativen PCR-Test verlassen, wenn sie keine spezifischen Symptome aufweisen.
Personen, die aus roten Risikogebieten ohne einen dieser Nachweise einreisen, können die Quarantäne am zehnten Tag verlassen, wenn sie am achten Tag einen PCR-Test vornehmen lassen, dessen Ergebnis negativ ist, und sie keine spezifischen Symptome aufweisen.
Zur Quarantänepflicht gelten weitere Ausnahmen. Über Einzelheiten berät das zuständige regionale rumänische Gesundheitsamt.
Die Straßengrenzübergänge sind geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Einreiseanmeldung abzugeben.
Transitreisende sind von der Quarantänepflicht befreit, sofern der Aufenthalt in Rumänien nicht länger als 24 Stunden dauert.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
Bis zum 9. November 2021 gilt in Rumänien der Alarmzustand. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Die Regierung hat stufenweise Maßnahmen je nach Höhe der Inzidenz in den betroffenen Ortschaften beschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen gelten in verschiedenen Regionen Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Ab einer Inzidenz von 6 (berechnet auf 1.000 Einwohner/14 Tage) sind Ausgangssperren angeordnet. Diese gelten jedoch nicht für vollständig geimpfte Personen.
Auskünfte erteilen die einzelnen Gesundheitsämter unter folgenden Kontaktdaten.
Hygieneregeln
Landesweit besteht in geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (nur Kinder unter fünf Jahren sind ausgenommen). Ab einer Inzidenz von 6 (berechnet auf 1000 Einwohner/14 Tage) ist der Mund-Nasen-Schutz grundsätzlich auch im Freien zu tragen.
Russische Föderation - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Russische Föderation wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Russland ist von COVID-19 landesweit sehr stark betroffen. Russland ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das offizielle Corona-Portal der russischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise ist für deutsche Staatsangehörige und für Bürger anderer Staaten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland (Vorlage im Original erforderlich) sowie Diplomaten- und Dienstpassinhaber bei Anreise per Direktflug aus Deutschland und bestimmten weiteren Staaten, darunter Finnland, Griechenland und der Schweiz gestattet. Darüber hinaus müssen Reisende im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Aufgrund der Einreisebeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie werden derzeit keine e-Visa erteilt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19 bedingt ausgesetzt.
Für Einreisen auf anderem Weg, insbesondere über die Landgrenze sowie auf dem Luftweg aus anderen Staaten gelten Einreisebeschränkungen. Einreisen auf diesen Wegen, sind nur für akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, gestattet.
Weiter vom Einreiseverbot ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, Personen, die zur medizinischen Behandlung einreisen und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben.
Auch Techniker, die zur Inbetriebnahme und Wartung von im Ausland hergestellten Anlagen einreisen wollen, fallen nicht unter die Einreisesperre. Hochqualifizierte Fachkräfte mit Arbeitsgenehmigung und ihre Familienangehörigen können wieder einreisen. Weitergehende Informationen über das für diese letzten beiden Gruppen erforderliche Genehmigungsverfahren bietet die Webseite der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte. Der Test darf nicht früher als drei Kalendertage vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein. Das Testergebnis muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen und bei der Grenzkontrolle vorgezeigt werden. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist das Testergebnis bei der Grenzkontrolle vorzulegen. Ausländer, die zu Erwerbszwecken nach Russland einreisen, sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.
Für Einreisende in die Russische Föderation aus Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien auf dem Luftweg ist die im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entwickelte App "Reisen ohne COVID" (für iOS bzw. für Android ) verpflichtend, der die Ergebnisse von PCR-Tests enthält (als QR-Code), die in zertifizierten Laboren in den jeweiligen Ländern gemacht werden. Dies gilt nicht für Transit-bzw. Durchreisende. Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende eingeschränkt. Für Deutsche ist die Ausreise nach Deutschland durch Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten grundsätzlich gestattet. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.
Durch- und Weiterreise
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Der Test darf nicht früher als drei Kalendertage vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich ist 24 Stunden.
Reiseverbindungen
Deutsche und russische Fluggesellschaften bieten mehrmals wöchentlich Flüge zwischen deutschen und russischen Städten an.
Der Zugverkehr zwischen Deutschland und Russland und der Fährverkehr sind eingestellt.
Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich.
Beschränkungen im Land
In Moskau bestehen Einschränkungen bei Veranstaltungen. In anderen Teilen Russlands können andere und auch weitergehende Einschränkungen bestehen.
Hygieneregeln
In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
Salomonen - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Salomonen wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Salomonen waren von COVID-19 bislang nicht betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht eine Einreisesperre für alle Reisenden, die nicht Staatsbürger der Salomonen sind oder eine permanente Aufenthaltsbewilligung haben.
Reisende müssen vor Einreise bis zu drei COVID-19-Tests über einen Zeitraum von 21 Tagen durchführen und die negativen Testergebnisse vorlegen. Alle Reisenden müssen für mindestens 14 Tage in Quarantäne und sich in dieser Zeit weiteren COVID-19-Tests unterziehen. Die Einreise nach Aufenthalt in Ländern, in denen die Delta-Variante nachgewiesen wurde, ist ab sofort auf unbestimmte Zeit nicht mehr möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Grenze zu Papua-Neuguinea ist geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit findet kein regulärer internationaler Flugverkehr statt. Nur vom National Disaster Council genehmigte Cargo- und Charterflüge werden durchgeführt. Solomon Airlines hat alle regulären internationalen Flüge bis mindestens 30. Oktober 2021 eingestellt.
Die Häfen von Honiara und Noro wurden zu den einzigen Anlaufhäfen für alle in salomonischen Gewässern operierenden Schiffe bestimmt. Je nach Herkunftsland eines Frachtschiffes besteht eine 5-, 9- oder 14-tägige Quarantänepflicht vor einem Landgang.
Einreisen mit Kreuzfahrtschiffen und Yachten sind nicht gestattet.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Notstand wurde bis auf weiteres verlängert. Es bestehen jedoch derzeit keine internen Bewegungseinschränkungen.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Sambia - Entlistung Sambias als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021, Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Epidemiologische Lage
Zambia ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das sambische Gesundheitsministerium auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Neben sambischen Staatsangehörigen und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung, dürfen grundsätzlich auch Geschäfts-, Besuchsreisende und Touristen nach Sambia einreisen. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Davon ausgenommen sind Kinder unter fünf Jahren. Reisende mit COVID-19-Symptomen und einer Körpertemperatur von 38°C oder höher werden bei Ankunft auf COVID-19 getestet und müssen sich einer Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unterziehen. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Reisende nach Sambia sind verpflichtet, vor Einreise eine Kopie ihres PCR-Tests im Global Haven System zur Authentifizierung hochzuladen.
Deutschland ist derzeit durch die sambischen Behörden nicht als Hochrisikogebiet klassifiziert. Reisende aus Hochrisikogebieten werden bei Einreise getestet und müssen sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Touristen, Besucher und Geschäftsreisende sind angehalten, sich während ihres Aufenthalts auf mögliche COVID-19-Symptome zu überprüfen und dies ggf. den sambischen Behörden anzuzeigen.
Auch wenn das Ziel- oder Transitland die Vorlage eines Negativtests nicht vorschreibt, ist für die Ausreise aus Sambia die Testung (PCR-Test) durch ein bei „Trusted-Travel“ akkreditiertes Labor notwendig. Informationen über „Trusted-Travel“ akkreditierte Labore und Krankenhäuser finden sich auf dem „Trusted Travel Portal“.
Durch- und Weiterreise
Alle Land- und Luftgrenzen sind offen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrmals wöchentlich Umsteigeverbindungen nach Deutschland mit Ethiopian Airlines, Kenya Airways und RwandAir. Die Airlines überprüfen bei Check-in das Vorliegen des bei Einreise nach und Ausreise aus Sambia verlangten Nachweises eines negativen PCR-Tests. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beförderung ansonsten verweigert wird. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Die für die Behandlung von COVID-19-Patienten vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Sambia ist daher nicht gewährleistet.
Empfehlungen
• Bei dringend notwendigen Reisen informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung und der sambischen Gesundheitsbehörde zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen, da sich die sambischen Einreiseregelungen kurzfristig ändern können.
• Beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise der Fluglinien, z.B. die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.
San Marino - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
San Marino ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das Instituto per la Sicurezza Sociale.
Einreise
Die Einreise erfolgt grundsätzlich über Italien, so dass die Einreisebestimmungen für Italien auch maßgeblich sind.
Bei Einreise von Personen nach San Marino, die sich in den vorausgegangenen 14 Tagen außerhalb von Italien und dem Vatikan aufgehalten haben, ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eine Bescheinigung über eine SARS-CoV-2-Impfung oder über vorhandene SARS-CoV-2 Antikörper nach dem 1. April 2021 oder über die Genesung nach SARS-CoV-2 Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monate erforderlich. Kinder unter zehn Jahren sind von diesen Auflagen befreit. Die Nachweise sind der nationalen Gesundheitsbehörde per E-Mail an laboratorio.analisi@iss.sm oder laboratorioanalisi@pec.sm (Tel.: 00378(0)549994208, 10-12 Uhr) zur Verifizierung zu übersenden.
Weitere Informationen bietet das Außenministerium von San Marino.
Staatsangehörige San Marinos, Personen, die in San Marino ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, über zehn Jahre alt sind und die aus Ländern außer Italien und dem Vatikan nach San Marino zurückkehren oder sich in den vorausgegangenen 14 Tagen außerhalb dieser beiden Länder aufgehalten haben, müssen die Einreise vorab dem „Centro Unico Prenotazioni dell’ISS“/“Single Booking Center“ (Telefon 00378(0)549 994889 oder E-Mail) melden, damit innerhalb von 48 Stunden nach Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden kann. Bis zum Erhalt des Testergebnisses müssen sich die Personen in treuhänderische Quarantäne begeben. Ist das Testergebnis positiv, muss die Quarantäne zu Hause erfolgen. Die Kosten des Tests und der Quarantäne sind von den Reisenden zu tragen. Alternativ kann dem „Laboratorio Analisi dell’ISS ein negatives Ergebnis eines PCR- oder Antigen-Tests oder eine Bescheinigung über eine SARS-CoV-2-Impfung oder über vorhandene SARS-CoV-2 Antikörper nach dem 1. April 2021 oder über die Genesung nach SARS-CoV-2 Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monate per E-Mail an laboratorio.analisi@iss.sm oder laboratorioanalisi@pec.sm vorgelegt werden. Der Test muss dabei innerhalb von 48 Stunden vor Einreise nach San Marino erfolgt sein.
Die Nichtbeachtung der Mitteilungs- und Quarantänepflicht wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den zuständigen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden.
Reisen zwischen San Marino und den italienischen Regionen, die von den italienischen Behörden als „rot“ und „orange“ eingestuft sind, sind verboten (außer zur Arbeit, aus gesundheitlichen oder sonstigen triftigen Gründen sowie zu Studienzwecken, wenn Präsenzunterricht gestattet ist). Triftige Gründe sind durch Selbsterklärung nachzuweisen. Dazu zählen u.a. der Besuch oder das Abholen eines minderjährigen Kindes vom oder beim anderen Elternteil, Aufsuchen des Zweitwohnsitzes, des Partners oder Einkaufsfahrten für Lebensmittel oder Produkte, die nicht am Wohnsitz erhältlich sind, sowie Training und Teilnahme an Wettkämpfen für autorisierte Wettkampfsportarten. Das Reisen zwischen „gelben“ und "weißen" Regionen ist gestattet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch San Marino und Italien ist aus den anderen EU/Schengen-Staaten bis zu 36 Stunden möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Zu Durch- und Weiterreise durch Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien .
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Busverkehr, Fahrpläne sind bei den jeweiligen Anbietern online einsehbar. Für Verbindungen ab Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien .
Beschränkungen im Land
In San Marino gelten zunächst bis zum 12. November 2021 die Einschränkungen aus den Dekreten 206/2020 und 173/2021.
Versammlungen von mehr als 20 Personen an privaten und öffentlichen Orten sind nicht gestattet. Die Höchstzahl kann entsprechend überschritten werden, wenn alle Anwesenden (außer Kindern) geimpft sind oder einem Haushalt angehören.
Restaurants, Cafés, Bars und Geschäfte sowie Museen, Kinos und Theater können unter Auflagen öffnen. Veranstaltungen können ebenfalls unter Auflagen durchgeführt werden. Der öffentliche Nahverkehr ist weiterhin nutzbar, es gelten besondere Beförderungsbestimmungen für Fahrzeuge.
Hygieneregeln
Im Freien und in geschlossenen Räumen wird das Tragen einer Maske dringend empfohlen. Kinder unter sechs Jahren und Personen mit entsprechender Einschränkung sowie vollständig geimpfte Personen müssen generell keine Maske tragen. Eine Maske muss auch nicht getragen werden, wenn man sich alleine oder ausschließlich in Begleitung von Angehörigen des gleichen Haushalts befindet oder wenn dies ausdrücklich ausgewiesen ist. In öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen kann das Tragen einer Maske verlangt werden. In Theatern, Museen, Bibliotheken und anderen Kulturstätten herrscht Maskenpflicht. Plexiglas-Visiere und Stoffmasken sind nicht zugelassen. Die Nicht-Einhaltung einer bestehenden Maskenpflicht sowie die Falschangabe oder irreführende Angaben über den Status der Haushaltsgemeinschaft oder des Impfstatus werden mit Bußgeldern bestraft. Temperaturmessungen vor Betreten öffentlich zugänglicher Einrichtungen sind möglich. Ein Abstand von 1,50 Meter zu anderen Personen ist einzuhalten. Personen, die zu einem Haushalt gehören und daher die Regeln zur Abstandswahrung nicht beachten müssen, müssen eine Erklärung ausfüllen, welche sich im Anhang zu Dekret Nr. 96 findet.
Empfehlungen
• Bei Grippesymptomen oder Fieber (über 37,5°C) ist es nicht gestattet, das Haus zu verlassen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, einen Arzt zu kontaktieren.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Italien.
São Tomé und Príncipe - Einstufung als Hochrisikogebiet ab 17.10.2021
Mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sao Tome und Principe gewarnt.
Epidemiologische Lage
São Tomé und Príncipe ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 ist São Tomé und Príncipe als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das saotomeische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei der Einreise ist ein negativer PCR-Test nachzuweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Reiseverbindungen
Der internationale Reiseverkehr findet in eingeschränktem Maße wieder statt. Charterflüge sind zugelassen, Kreuzfahrtschiffe ebenfalls.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben hat sich weitestgehend normalisiert. Märkte und Geschäfte sind offen. Reisebeschränkungen sind weiterhin in Kraft. Die touristische Infrastruktur ist zum größten Teil geschlossen.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Wahrung von sozialer Distanz in der Öffentlichkeit.
Saudi-Arabien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Saudi-Arabien ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das saudi-arabische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland nach Saudi-Arabien ist seit Ende Mai 2021 grundsätzlich wieder möglich. Für die Einreise nach Saudi-Arabien ist eine Aufenthaltserlaubnis mit entsprechendem Re-Entry-Visum oder ein gültiges Visum erforderlich. Auch die Einreise mit Touristenvisum ist seit August 2021 wieder möglich, die Website wieder zugänglich.
Die Einreise nach Saudi-Arabien aus der Türkei, dem Libanon, Ägypten, Indonesien, Pakistan, Indien, Brasilien, Äthiopien, Afghanistan und Vietnam ist weiterhin nicht gestattet, auch nicht nach bloßem Transitaufenthalt in einem der Länder. Ausnahmen gelten für Personen mit Wohnsitz in Saudi-Arabien, die vor ihrer Ausreise aus Saudi-Arabien vollständig gegen COVID-19 geimpft worden sind.
Alle Reisenden ab acht Jahren, die nicht saudi-arabische Staatsangehörige sind, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der zum Zeitpunkt des Abflugs nicht älter als 72 Stunden ist. Reisende müssen sich zudem bei Einreise nach Saudi-Arabien ab 23. September 2021 in eine fünftägige institutionelle Quarantäne begeben (Befreiung hiervon für vollständig Geimpfte s.u.). Am ersten sowie am fünften Tag nach Einreise müssen sie sich weiteren PCR-Tests unterziehen. Sind beide Ergebnisse negativ, endet die institutionelle Quarantäne nach Vorliegen des letzten Testergebnisses. Kinder unter acht Jahren sind von der Testpflicht befreit. Die institutionelle Quarantäne erfolgt in der Ankunftsstadt. Fluggesellschaften, die Flüge nach Saudi-Arabien anbieten, müssen die Quarantäne ihrer Fluggäste in einer der institutionellen Quarantäneeinrichtung sicherstellen, die Kosten tragen die Reisenden selbst.
Folgende Personengruppen sind von der institutionellen Quarantäne befreit:
• Saudi-arabische Staatsbürger, ihre Ehepartner, Kinder sowie sie begleitende Bedienstete und Iqama-Inhaber, sofern sie mindestens einmal geimpft, 14 Tage seit ihrer Erstimpfung vergangen sind oder sie innerhalb der letzten sechs Monate von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind und laut Tawakkalna -Status immun sind.
• Nicht vollständig gegen COVID-19 geimpfte Kinder zwischen 8 und 18 Jahren sind zu einer fünftägigen häuslichen Quarantäne verpflichtet. Die Quarantäne endet mit einem negativen PCR-Test am fünften Tag.
• Reisende, die vollständig geimpft sind und vor mehr als 14 Tagen die finale Dosis erhalten haben. Anerkannt sind die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (2 Dosen), AstraZeneca (2 Dosen), Moderna (2 Dosen) und Johnsson & Johnsson (1 Dosis). Die entsprechenden Impfnachweise müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise auf der Webseite der saudi-arabischen Regierung registriert werden und werden dann automatisch in die App „Tawakkalna“ übernommen. Die Impfnachweise der Einreisenden müssen von den offiziellen Gesundheitsbehörden des Landes, das die Impfung durchgeführt hat, anerkannt und in englischer oder arabischer Sprache gefasst sein. Reisende müssen ihren Impfnachweis für die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes im Original mit sich führen.
• Weitere Informationen zur Anerkennung von Impfnachweisen bietet die Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien.
• Flugbegleitpersonal, Gesundheitspersonal, offizielle Delegationen, Reisende mit diplomatischem Visum sowie akkreditierte Diplomaten und Familienmitglieder ihres Haushalts.
Zudem müssen Reisende über eine (Reise-)Krankenversicherung verfügen, die auch eine COVID-19-Infektion abdeckt. Davon ausgenommen sind saudi-arabische Staatsangehörige, Wohnsitz-Inhaber in Saudi-Arabien und Bürger der Staaten des Golf-Kooperationsrats. Die Krankenversicherung sollte ambulante Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Notfälle und institutionelle Quarantäne von bis zu 14 Tagen abdecken.
Durch- und Weiterreise
Der Flughafentransit ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht für Einreisende aus bestimmten Ländern, siehe Einreise.
Für die Ausreise aus dem Land gelten die Vorschriften des Ziellandes.
Für Inlandsflüge muss zwingend ein vollständiger Impfschutz nachgewiesen werden; die finale Dosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
Reiseverbindungen
Reiseverbindungen von und nach Saudi-Arabien sind zurzeit eingeschränkt, da der Transit über verschiedene Länder nicht möglich ist.
Beschränkungen im Land
In Saudi-Arabien gilt ein Versammlungsverbot für Gruppen über 50 Personen. Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet. Es kann zu Temperaturmessungen und der Überprüfung der Nutzung der Corona-App „Tawakkalna“ beim Betreten von Läden und Behörden kommen. Seit August 2021 ist der Zutritt zu öffentlichen Gebäuden nur noch für vollständig Geimpfte gestattet, die Impfung ist über die App „Tawakkalna“ nachzuweisen.
Hygieneregeln
Neben der Nutzung der „Tawakkalna“-App besteht im öffentlichen Raum die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, zum regelmäßigen Händewaschen und zur Wahrung sozialer Distanz.
Empfehlungen
• Beachten Sie für eine eventuelle Ausreise über Bahrain, dass sich die bahrainischen Einreisebestimmungen jederzeit ändern können und informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Vertretung von Bahrain.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 15.10.2021 - Teil 7
Schweden - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Schweden ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das schwedische Gesundheitsamt (auf Schwedisch).
Einreise
Bei Einreise ist die Vorlage des digitalen EU-COVID-Zertifikats erforderlich, welches entweder einen vollständigen Impfschutz oder den Genesenenstatus bestätigt. Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn alle empfohlenen Dosen eines in der EU zugelassenen Impfstoffes geimpft wurden und seit Erhalt der letzten Dosis mindestens 14 Tage vergangen sind.
Alternativ kann auch ein negatives COVID-19-Testergebnis vorgelegt werden. Zwischen der Probenabnahme und dem Grenzübertritt dürfen bei Einreisen aus einem EU- oder EWR-Land höchsten 72 Stunden liegen. Es werden Ergebnisse von PCR-, LAMP- und Antigen-Tests akzeptiert. Das Testzertifikat muss folgende Informationen enthalten: Name der getesteten Person, Zeitpunkt der Probenabnahme, Art des Testes (PCR-, LAMP- oder Antigen-Test), Testergebnis, Aussteller des Zertifikats. Zertifikate werden in englischer, schwedischer, norwegischer, dänischer oder französischer Sprache akzeptiert (s.a. Behörde für öffentliche Gesundheit Folkhälsomyndigheten – und auf Krisisinformation.se in englischer Sprache).
Die Nicht-Einhaltung dieser Voraussetzungen, also z.B. die Überschreitung des 72-Stunden-Zeitraums oder die Vorlage eines Testergebnisses in deutscher Sprache führt bei stichprobenartigen Kontrollen an der Grenze erfahrungsgemäß zur Zurückweisung.
Von dem Erfordernis der Vorlage des digitalen EU-COVID-Zertifikats oder eines negativen COVID-19-Tests sind u.a. schwedische Staatsangehörige, Minderjährige, Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Schweden, Einreisende aus Dänemark, Finnland, Island und Norwegen, Personal des Güter- und Warenverkehrs sowie des Transportsektors, Grenzpendler (müssen einmal pro Woche einen Test vornehmen lassen), Seefahrer und Einreisende aus dringenden familiären Gründen ausgenommen.
Entsprechende Gründe für eine Ausnahme vom Erfordernis der Vorlage des digitalen EU-COVID-Zertifikats oder eines negativen COVID-19-Tests müssen mit aussagekräftigen Unterlagen an der Grenze nachgewiesen werden. Weitere Informationen zum Testerfordernis und Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten veröffentlicht die schwedische Regierung und die schwedische Polizei.
Alle Reisenden (auch Personen, die vom Erfordernis der Vorlage des digitalen EU-COVID-Zertifikats oder eines negativen COVID-19-Tests befreit sind) sollen den Empfehlungen der Behörde für öffentliche Gesundheit für Einreisende folgen. Dazu gehört auch die Empfehlung für alle Einreisenden über sechs Jahre ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenenstatus, sich nach Ankunft in Schweden testen zu lassen. Ausgenommen sind Reisende, die sich ausschließlich innerhalb der nordischen Staaten (Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden) bewegt haben.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist eingeschränkt möglich, wobei die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden müssen. Zur Einreise nach Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland. Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die deutsche Botschaft in Kopenhagen. Insbesondere bei längeren Reisen ist zu beachten, dass sich die Durch- und Einreisebedingungen kurzfristig ändern können.
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch teilweise in geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Reisende dürfen sich grundsätzlich frei im Land bewegen, sollen sich jedoch so verhalten, dass das Infektionsrisiko niedrig gehalten wird. Dies bedeutet insbesondere, auf Abstand zu achten und nach Möglichkeit kontaktarme Reisemittel zu wählen, den öffentlichen Nahverkehr zu meiden sowie sich beim Vorliegen von Symptomen zu isolieren.
Einrichtungen wie Bibliotheken, Schwimmbäder, Museen und Freizeitparks haben zum Teil eingeschränkte Öffnungszeiten. Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind geöffnet; Voranmeldungen sind in vielen Fällen erforderlich.
Das schwedische Gesundheitsamt hat Verhaltensempfehlungen veröffentlicht, die landesweit (auch für Geimpfte) gelten.
Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.
Hygieneregeln
Die Bevölkerung wird um Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln gebeten.
Schweiz - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Die Schweiz ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Schweizer Bundesamt für Gesundheit und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich in die Schweiz einreisen. Für Einreisende aus dem Schengen-Raum gilt grundsätzlich keine Quarantänepflicht mehr. Aktuell sind für die Schweiz keine Risikogebiete mit Quarantänepflicht ausgewiesen. Die Liste der Risikogebiete wird vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Ab dem 20. September 2021 gilt jedoch für alle Einreisenden grundsätzlich unabhängig von Herkunftsland und Transportmittel die Pflicht, das sog. Passenger Locator Form (PLF) auszufüllen und dieses bei Einreise vorzuweisen. Reisende aus dem Ausland, die nicht geimpft (Wer gilt als geimpft? ) und nicht genesen sind, müssen bei Einreise zudem einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden, oder einen Antigen-Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Am 4.-7. Tag nach Einreise ist ein zweiter Test durchzuführen und das Testresultat ist dem zuständigen Kanton mitzuteilen. Die Tests sind auf eigene Kosten durchzuführen (Ausnahme Personen, die durch medizinisches Attest nachweisen, dass sie nicht geimpft werden können); Selbsttests sind nicht zulässig. Personen unter 16 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Personen, die im Grenzgebiet leben, sind von der Testpflicht und von der Erfassung der Kontaktdaten ausgenommen.
Detaillierte Informationen bietet die Covid-19-Verordnung Maßnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs .
Staatsangehörige aus Drittstaaten, auch aus Virusvariantengebieten, können grundsätzlich in die Schweiz einreisen, sofern sie geimpft sind oder ein Ausnahmetatbestand greift. Weitergehende Hinweise zu den Einreisebeschränkungen bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration .
Die Schweizer COVID-Zertifikate werden in der EU unter den gleichen Bedingungen wie das digitale COVID-Zertifikat der EU akzeptiert. Gleichzeitig hat die Schweiz zugestimmt, das digitale COVID-Zertifikat der EU für Reisen in die Schweiz zu akzeptieren.
Inhaber eines Schweizer Zertifikats können innerhalb der EU zu den gleichen Bedingungen reisen, wie Inhaber eines digitalen COVID-Zertifikats der EU. Das Schweizer Zertifikat können Schweizer Staatsangehörige, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in der Schweiz aufhalten oder dort wohnen, erhalten, sofern diese doppelt geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Gültigkeitsdauer des Schweizer Zertifikats unterscheidet sich je nach Dokumentationsart.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise ohne Zwischenhalt durch die Schweiz ist ohne Testpflicht und ohne Erfassung der Kontaktdaten möglich. Transit für Reisende auch aus Risikogebieten ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Reiseverbindungen
Der Eisenbahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz unterliegt keinen pandemiebedingten Einschränkungen. Aktuelle Fahrplaninformationen für Transitreisende durch die Schweiz in Richtung Italien, insbesondere zu kurzfristigen Änderungen, bieten die Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Der Zugverkehr ist im Regelbetrieb, der Flugverkehr ist noch eingeschränkt. Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Informationen zu den aktuell geltenden Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden . Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Mit Wirkung vom 13. September 2021 gilt eine Zertifikatspflicht im Innern von Restaurants und Bars sowie für Kultur-und Freizeiteinrichtungen für Geimpfte, Genesene und Getestete. Der Nachweis wird in digitaler oder physischer Form akzeptiert. Weitere Informationen bietet auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. im Inneren von Gebäuden gelegenen Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften und Einkaufszentren. Zuwiderhandlungen gegen Maßnahmenwerden explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbußen bis zu 200 CHF bestraft werden.
Senegal - Entlistung Senegals als Hochrisikogebiet ab 26.09.2021
Epidemiologische Lage
Senegal ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das senegalesische Gesundheitsministerium (Ministère de la Santé et de l’Action sociale) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Nähere Informationen bietet die senegalesische Botschaft in Berlin.
Zur Einreise berechtigte Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Die Möglichkeit der Testung nach Ankunft im Senegal besteht nicht. Reisende müssen vor Einreise ein Formular zur Nachverfolgung ausfüllen. Quarantänepflicht besteht derzeit grundsätzlich nicht, sie kann jedoch im Einzelfall durch das Gesundheitspersonal am Flughafen angeordnet werden. Die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen der Fluggesellschaften sind zu beachten.
Für Geimpfte und Genesene bestehen keine Einreiseerleichterungen.
Durch- und Weiterreise
Die Landesgrenzen Senegals zu Gambia und Guinea-Bissau sind geöffnet. Sonstige Landes- und Seegrenzen Senegals sind bis auf weiteres geschlossen. Ausnahmen sind für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt. Der internationale Bus- und Fährverkehr ist aufgrund zahlreicher Grenzschließungen auch in den Nachbarländern stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Der gesundheitliche Ausnahmezustand wurde aufgehoben. Hygiene- und Abstandsregeln bestehen weiterhin.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Bereich insbesondere in Privatfahrzeugen mit mehr als zwei Insassen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Verwaltungsgebäuden besteht landesweit die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichteinhaltung soll konsequent bestraft werden.
Serbien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Serbien ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige ohne serbische Aufenthaltserlaubnis müssen bei Einreise nach Serbien, sofern sie nicht aus einem vom serbischen Institut für öffentliche Gesundheit bestimmten Risikogebiet (derzeit: Indien) einreisen, einen der folgenden Nachweise vorlegen:
• Entweder ein staatliches Impfzertifikat über eine vollständige Impfung aus Deutschland, Serbien, Andorra, Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Rumänien, San Marino, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Ägypten, Armenien, Cabo Verde, Georgien, Indien, Libanon, Lichtenstein, Marokko, Moldau, Schweiz, Tunesien, Türkei, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, oder
• einen von einer Behörde ausgestellten Genesenennachweis aus Deutschland, Serbien, Andorra, Bulgarien, Dänemark, Estland, Griechenland, Irland, Island, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien, Cabo Verde, Liechtenstein, Luxemburg, Tunesien, Türkei oder den USA. Die dem Nachweis zugrundeliegende erste positive Testung muss mindestens 14 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen. Wer keinen der oben genannten Impf-/oder Genesenennachweise vorlegen, kann, benötigt für die Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein darf. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, durchgeführt worden sein.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests entfällt insbesondere für:
• Geimpfte und Genesene (s.o.),
• Kinder bis 12 Jahre,
• Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr,
• Deutsche, die ihren Wohnsitz in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Montenegro, Nordmazedonien oder Ungarn haben, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise dem örtlichen zuständigen Gesundheitsamt einen negativen PCR- oder Antigen-Test eines serbischen Referenzlabors vorlegen,
• Deutsche Staatsangehörige, die zu Geschäftszwecken nach Serbien einreisen, benötigen keinen PCR-Test, wenn sie die serbische Industrie- und Handelskammer 48 Stunden vor Einreise per E-Mail über die Einreise informieren. Dabei sind mit Firmenschreiben Vor- und Nachname, Passnummer und Ausstellungsland, der geschäftliche Grund für die Einreise, das Datum und der Grenzübergang der Einreise nach Serbien, Flugnummer oder Autokennzeichen, Adresse und Aufenthaltsdauer in Serbien, Kontakttelefon und E-Mailadresse mitzuteilen. Weiterhin ist innerhalb von 24 Stunden nach Einreise der serbischen Industrie- und Handelskammer ein negativer PCR- oder Antigentest vorzulegen, der von einem Referenzlabor in Serbien ausgestellt wurde. Weitere Informationen bietet die serbische Industrie- und Handelskammer.
Minderjährige zwischen 12 und 18 Jahre können auch ohne einen der o.a. Nachweise einreisen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise der zuständigen serbischen Gesundheitseinrichtung entweder einen PCR- oder einen Antigentest eines serbischen Referenzlabors vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis können ohne PCR-Test einreisen,
• wenn sie jünger als 13 Jahre alt sind, oder
• wenn sie entweder vollständig geimpft sind (bei den Impfstoffen Astra Zeneca und Johnson & Johnson ist eine Dosis ausreichend) und darüber eine Bescheinigung der zuständigen Gesundheitseinrichtung/Behörde des Staates, in dem die Impfung stattgefunden hat, vorweisen, oder
• wenn sie einen von einer Behörde ausgestellten Genesenennachweis aus Deutschland, Serbien, Andorra, Bulgarien, Cabo Verde, Dänemark, Estland, Griechenland, Irland, Island, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tunesien, Türkei oder den USA vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die ohne einen o.a. Impf-/Genesenennachweis oder ohne PCR-Test einreisen und nicht unter eine der o.a. Ausnahmen fallen, müssen sich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Einreise, Aufenthalt, Kontaktdaten und Gesundheitszustand müssen bei den serbischen Behörden (in Serbisch oder Englisch) innerhalb von 24 Stunden registriert werden.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien oder Ungarn nach Serbien zurückkommen, können ohne PCR-Test, ohne einen o.a. Impf-/Genesenennachweis und ohne Quarantäne einreisen.
Deutsche Staatsangehörige, die aus einem vom serbischen Institut für öffentliche Gesundheit bestimmten Risikogebiet einreisen, müssen vor Einreise online die „Foreigners Surveillance Registration“ ausfüllen und bei Einreise die Bestätigungsnachricht hierüber vorlegen. Zudem ist neben einem negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf, eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung , sich nach Einreise für sieben Tage in Selbstisolation zu begeben, vorzulegen. Nach Einreise müssen sich Reisende auf direktem Wege in die von ihnen in der „Foreigners Surveillance Registration“ angegebene Unterkunft begeben, sich dort für sieben Tage absondern und am ersten und siebten Tag eine kostenpflichtige PCR-Testung durch das jeweils zuständige staatliche Gesundheitsamt durchführen lassen.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein Impf-/Genesenennachweis oder negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Für Gastronomiebetriebe und kulturelle Einrichtungen gelten Beschränkungen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann, ist verpflichtend.
Seychellen - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Seychellen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Seychellen sind von COVID-19 derzeit sehr stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Seychellen als Hochrisikogebiet eingestuft sind. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die seychellischen Gesundheitsbehörden und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Zur Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Abflug eine Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization) über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragt werden. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis zu allen (zertifizierten) Unterkünften, negatives PCR-Testergebnis, Impfnachweis (sofern vorhanden), Auslandskrankenversicherungsnachweis mit COVID-19 Deckung und Kredit- oder Bankkarte benötigt. Die Bearbeitung kann bis zu neun Stunden dauern. Die Gebühr beträgt 10 Euro. In Not- und Eilfällen wird ein Expresszuschlag in Höhe von 60 Euro erhoben. Besucher aus einigen Ländern können grundsätzlich keine Einreisegenehmigung erhalten. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt.
Für ausländische Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP) und Deutsche mit Wohnsitz auf den Seychellen gelten besondere Regeln.
Für die Einreise mit privatem Flugzeug und auf dem Seeweg gelten ebenfalls besondere Regeln. Dazu ist ein spezielles Einreiseformular auszufüllen.
Durch- und Weiterreise
Der Flughafentransit aus Hochrisikogebieten ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird. COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung mindestens eine Woche im Voraus (per E-Mail oder telefonisch unter +248 4388410 kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich, außerdem in folgenden Einrichtungen:
- Dr. Jivan’s (Tel 4324008) –Antigen-Test
- EuroMedical (Tel 4324999, 2715763) – PCR und Antigen-Test
- Seychelles Medical Services – PCR-Test und Antigen-Test
- Futurecare (Tel 4225252, 2593593) – PCR und Antigen-Test
- Victoria Health Centre (Tel 2441880 und 2511959) – Antigen-Test
Reiseverbindungen
Kreuzfahrtschiffe mit maximal 300 Passagieren dürfen die Häfen der Seychellen anlaufen. Alle Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gelten verkürzte Öffnungszeiten für Geschäfte sowie eine nächtliche Ausgangssperre. Discotheken sind geschlossen. Es besteht ein Versammlungsverbot von mehr als 30 Personen. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen von Urlaubern nicht genutzt werden.
Hygieneregeln
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens (Gesundheitseinrichtungen, Banken, Kundenservicecenter, Geschäfte, Kinos, Sportstätten, Gotteshäuser, Märkte, Flughafen, Busbahnhof, Beerdigungen, Sitzungsräume, Friseursalons), in Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Flugzeuge, Taxis) und überall dort, wo ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Sierra Leone - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Sierra Leone ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Informationsministerium, das Directorate of Health Security and Emergencies sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Flugreisende müssen sich vor Reiseantritt über das Reiseportal von Sierra Leone online registrieren. Dafür ist neben den persönlichen- und Reisedaten ein negatives PCR-Testergebnis nachzuweisen, das bei Abflug nach Sierra Leone nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das negative Testergebnis sowie der Nachweis der Registrierung durch einen Registrierungscode sind bereits am Ausgangsflughafen vorzulegen. Bei Einreise ist die Durchführung eines weiteren PCR-Tests und eines RDT-Schnelltests verpflichtend. Die Gebühr (ca. 80 Euro) für diese Tests ist bei der Registrierung über das o.g. Reiseportal zu entrichten. Wer aus einem „Hochrisikogebiet“ einreist, muss eine mindestens achttägige Quarantäne einhalten. Seit dem 27. September 2021 sind ungeimpfte Passagiere nach der Einreise verpflichtet, auf eigene Kosten eine Quarantäne einzuhalten, bis ihr negatives PCR-Testergebnis vorliegt. Weitere ausführliche Hinweise finden sich auf dem Reiseportal von Sierra Leone.
Auch bei Ausreise aus Sierra Leone muss eine Registrierung auf dem Reiseportal, sowie ein negatives PCR-Testergebnis, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf, am Flughafen nachgewiesen werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen in Lungi und die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es gelten Hygiene- und Abstandsregeln. Der Zugang zu Regierungsgebäuden ist nur noch mit dem Nachweis von zumindest einer COVID-19-Impfung gestattet.
Hygieneregeln
Die Regierung hat eine strenge Maskenpflicht, sowie Abstands- und Hygieneregeln erlassen. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Singapur - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Singapur wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Singapur ist bisher von COVID-19 mäßig stark betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Singapur unterliegt nach wie vor Einschränkungen. Einreisen aus Deutschland sind derzeit auf zwei Arten möglich:
• Deutschland wird momentan in Kategorie 2 der Einreiseregelungen Singapurs geführt. Dies bedeutet, dass Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln unter der „Work Pass Holder General Lane“ nach vorheriger Genehmigung durch das Ministry of Manpower (MoM) oder der Immigration and Checkpoints Authority (ICA) einreisen können. Die Zuständigkeit, teilweise auch anderer Behörden, richtet sich nach der Art des Aufenthaltstitels. Kostenpflichtige PCR-Tests vor und bei Einreise und am siebten Tag nach Einreise sind vorgeschrieben. Die Quarantäne („Stay-Home-Notice“, SHN) beträgt sieben Tage und kann in der eigenen Wohnung oder einer geeigneten, selbstgewählten Unterkunft verbracht werden.
• Vollständig Geimpfte können über die „Vaccinated Travel Lane“ (VTL) einreisen. Hierfür muss vorab über die Webseite Safe Travel ein „Vaccinated Travel Pass“ beantragt werden. Die Einreise ist auch für kurzfristige Aufenthalte und Besuchszwecke möglich. Voraussetzung ist die vollständige Impfung in Deutschland oder Singapur und ein durchgängiger, 21-tägiger Aufenthalt nur in diesen beiden Ländern. Weiterhin ist ein negativer PCR-Test vor Antritt der Reise vorzulegen, ein besonders ausgewiesener „VTL“-Direktflug von Singapore Airlines oder Lufthansa zu nutzen sowie weitere kostenpflichtige PCR-Tests bei Ankunft, ggf. am dritten Tag und am siebten Tag durchzuführen. Einreisende mit einem geplanten Kurzaufenthalt müssen zudem eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben, die auch im Fall einer COVID-19-Erkrankung greift (auch ausländische Reisekrankenversicherungen sind möglich).
Details zu den verschiedenen Reisekorridoren und den Voraussetzungen für die Einreise finden sich auf der Webseite „Safe Travel “ der ICA.
Alle Reisenden müssen vor Antritt der Reise online eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist derzeit nur auf ausgewählten Strecken u.a. von Singapore Airlines Group, Lufthansa, Air France, KLM und Swiss möglich.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten bestehen über diverse kommerzielle Flugverbindungen von und nach Europa. Direktflüge von und nach Deutschland sind derzeit mit Lufthansa und Singapore Airlines möglich.
Beschränkungen im Land
Beim Betreten und Verlassen von Geschäften, Malls, Restaurants und Dienstleistern muss verpflichtend ein Check-In mittels der „Trace-Together“-App oder –Token erfolgen. Die Teilnahme am öffentlichen Leben setzt zunehmend den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes voraus.
Hygieneregeln
Es besteht die generelle Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Einreise- und Transitbestimmungen bei der ICA sowie zu den Gesundheitsmaßnahmen in Singapur beim Ministry of Health.
• Informieren Sie sich bei Singapore Airlines bezüglich der Transitmöglichkeiten.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft. Erkundigen Sie sich vor einer Flugbuchung in jedem Fall bei Ihrer Fluggesellschaft.
Slowakei - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Alle Reisenden müssen frühestens 30 Tage vor der Einreise in die Slowakei und spätestens beim Grenzübertritt ihre Einreise online in „eHranica" anmelden. Eine Unterteilung in Risiko- und Nichtrisikogebiete findet nicht statt. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Anmeldung befreit.
Reisende ab 18 Jahren müssen eine zehntägige Quarantäne einhalten. Die Quarantäne kann frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives PCR-Testergebnis eines slowakischen Labors verkürzt werden. Die Einreise mit einem negativen PCR-Testergebnis reicht nicht aus, um eine Quarantäne zu vermeiden. Auch Genesene müssen in Quarantäne gehen.
Personen zwischen zwölf und 18 Jahren sind von der Quarantäne befreit, wenn sie nicht mit anderen Quarantänepflichtigen in einem Haushalt leben. Die Einreise muss aber dennoch in „eHranica" angemeldet werden.
Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren.
Geimpfte sind von der Quarantäne befreit. Als geimpft gelten Personen:
• bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff, wenn sie die zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (z.B. Johnson & Johnson), wenn sie die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Genesenen, wenn sie die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVID-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens zwölf Monate vergangen sind.
Impfnachweise in slowakischer, tschechischer oder englischer Sprache sowie das Digitale COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“ mit QR-Code) werden anerkannt.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten u.a. für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen oder auch die Teilnahme an Beerdigungen naher Angehöriger. Den vollständigen Verordnungstext veröffentlicht die slowakische Regierung .
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Kontrollen durchgeführt.
Verstöße gegen die Anmelde- und Quarantänepflichten können mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € bestraft werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt. Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern und muss über die in der Verordnung bezeichneten Transitkorridore erfolgen.
Diese entsprechen zumeist den Autobahntrassen. Transitreisen müssen nicht angemeldet werden. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt nach Fahrplan.
Beschränkungen im Land
In der Slowakei gilt der sogenannte „Covid-Automat“, der die geltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens je nach Entwicklung der Infektionszahlen in den einzelnen Landkreisen unterschiedlich regelt.
Über die Einteilung der Bezirke nach dem Covid-Automaten und den sonstigen Maßnahmen informiert die slowakische Regierung.
Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Restaurants, Kneipen und Cafés können ihre Außenbereiche öffnen, in orangefarbenen, gelben und grünen Bezirken ist die Bewirtung auch drinnen erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Mundschutzpflicht in allen Innenräumen vorgeschrieben, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. In dunkelroten, roten und rosafarbenen Bezirken sind FFP2-Masken vorgeschrieben, in orangefarbenen Bezirken reicht ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von fünf Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
Slowenien - Einstufung Sloweniens als Hochrisikogebiet ab 26.09.2021, Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Empfehlungen
Mit Wirkung vom 26. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien gewarnt.
Epidemiologische Lage
Slowenien ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen ist hoch, weshalb Slowenien mit Wirkung vom 26. September 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die quarantänefreie Einreise nach Slowenien ist nur gegen Vorlage eines negativen, höchstens 72 Stunden alten PCR-Tests oder eines höchstens 48 Stunden alten Antigentests, eines Genesenennachweises, eines Impfnachweises, eines Genesenen-Impfnachweises, eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU in digitaler oder Papierform mit QR-Code oder eines digitalen COVID-Zertifikats eines Drittstaats in digitaler oder Papierform auf Englisch möglich. Ausgenommen von der Nachweis- und Quarantänepflicht sind lediglich Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr, Eigentümer von forst- und landwirtschaftlichen Grundstücken im Grenzgebiet für die Zeit deren Bestellung (bis zehn Stunden), Berufstätige, deren Arbeitsstätte bis zehn Kilometer jenseits der Grenze liegt, Kinder unter 15 Jahren bei gemeinsamer Einreise mit engen Familienangehörigen oder mit Erziehern, Lehrern oder Betreuern bei organisierten Gruppenreisen, Personen, die Kinder unter 15 Jahren zu ihrer Ausbildungsstätte befördern sowie Personen, die wegen einer dringenden medizinischen Untersuchung oder Behandlung die Grenze überqueren.
Detaillierte Informationen zu den bei Einreise aus einem Risikogebiet zu beachtenden Quarantänebestimmungen bietet die Webseite der Deutschen Botschaft Laibach.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist derzeit weiterhin ohne Vorlage eines negativen Tests, eines Genesenen- oder Impfnachweises möglich, sofern die Wiederausreise innerhalb von 12 Stunden nach der Einreise erfolgt. Bei grundsätzlich zulässigen Zwischenstopps z.B. zum Tanken oder Rasten sind jedoch die unter Beschränkungen im Land genannten Regeln zu beachten.
Als weitere Voraussetzung muss Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein, was für die Weiterreise nach Kroatien ein gültiges Ausweisdokument voraussetzt.
Es finden Kontrollen des Grenzverkehrs statt.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana, Maribor, Portorož) sind geöffnet. Der Grenzübertritt über andere Flughäfen ist aus Schengen- und EU-Mitgliedsstaaten möglich. Busse und Bahnen verkehren normal. Grenzüberschreitender Busverkehr zum Zweck touristischer Reisen nach und in Slowenien ist unter Beachtung der vorgenannten Einreisevoraussetzungen erlaubt.
Beschränkungen im Land
Seit 15. September 2021 ist das Betreten bzw. die Nutzung von allen Geschäften, öffentlichen Einrichtungen, Banken, Tankstellen, Gastronomiebetrieben, Hotels, Flughäfen, Bahnhöfen, Bussen, Taxis etc. nur noch mit einem“3 G-Nachweis“ gestattet. Davon ausgenommen sind lediglich Lebensmittelgeschäfte sowie Apotheken und Drogerien. Es bestehen Kontaktbeschränkungen. Zusammenkünfte mit höchstens 50 Personen sind erlaubt.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen in allen geschlossenen öffentlichen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Freien, wenn die üblichen Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 Meter nicht eingehalten werden können, sowie im eigenen PKW, wenn Mitfahrer nicht aus demselben Haushalt stammen. Diverse Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen unter anderem in den Bereichen Schule, Kultur und Sport.
Spanien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Besonderheiten auf den Inseln
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 48 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Eingeschränkte Öffnungszeiten gelten u.a. noch für die Gastronomie. Für den Zugang zu Nachtlokalen gilt die 3G-Regel. Weitere Informationen bieten die katalanischen Behörden.
In Andalusien wurden die Einschränkungen aufgehoben, nur im Raum Almería gibt es noch eingeschränkte Öffnungszeiten. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bieten die andalusische Regionalregierung und die Tourismuswebseite von Andalusien.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Die seit Beginn der Pandemie geschlossenen Einrichtungen des Nachtlebens wie Clubs und Discotheken dürfen unter Auflagen (u.a. Tanzen nur mit Maske) wieder öffnen. Für den Zugang gilt die 3G-Regel.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
• entweder ein maximal 72 Stunden altes negatives Testergebnis,
• oder die vollständige Impfung mit einem von der EMA oder von der WHO zugelassenen Impfstoff innerhalb der letzten zwölf Monate,
• oder zumindest den Erhalt der Erstimpfung innerhalb eines Zeitraums zwischen 15 Tagen und vier Monaten vor der Ankunft,
• oder die Genesung von einer COVID-19-Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von längstens sechs Monaten vor der Ankunft gemäß amtlichem Attest.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die Maskenpflicht im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen, es sei denn, das Publikum befindet sich auf Sitzplätzen, die den Sicherheitsabstand von 1,5 Meter gewährleisten. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Nähere Informationen finden sich in der spanischen Verordnung.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
Sri Lanka - Entlistung Sri Lankas als Hochrisikogebiet ab 17.10.2021, Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sri Lanka wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Sri Lanka ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Sri Lanka ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 gilt dies nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Epidemieabteilung im nationalen Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind eingeschränkt für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.
Alle Visa müssen vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Alle Reisenden über zwei Jahre müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Der Abstrich darf maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen worden sein. Genesene Reisende (Infektion innerhalb der letzten drei Monate vor Einreise) benötigen lediglich einen Anti-Gen-Test, dessen Abstrich maximal 48 Stunden vor Abflug vorgenommen sein darf. Gegebenenfalls abweichende Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu beachten.
Bei Einreise ist beim „Airport Health Office“ des Flughafens eine Gesundheitserklärung („Health Declaration Form“) vorzulegen (Formulare erhalten Reisende entweder noch im Flugzeug oder nach der Landung im Ankunftsbereich). Vollgeimpfte Personen bzw. Genesene (Infektion innerhalb der letzten drei Monate vor Einreise) mit einer Impfdosis haben bei Einreise zusätzlich ihren Impfnachweis in englischer Sprache vorzulegen. Für alle ungeimpften Einreisenden, die älter als 12 Jahre sind, ist ein PCR-Test bei Ankunft im Testzentrum am Flughafen Colombo oder im „Safe and Secure Level-1“-Hotel vorgeschrieben. Die Kosten dafür sind von dem Reisenden über das ETA-Portal zu begleichen.
Voraussetzung für die Erteilung von Touristenvisa im ETA-Portal an ungeimpfte Touristen ist die bestätigte Buchung in einem „Safe and Secure Level 1“-zertifizierten Hotel für die ersten 14 Tage des Aufenthalts inkl. der weiteren PCR-Tests, die während des Aufenthalts durchgeführt werden müssen (Tag 1 und Tag 12 des Aufenthalts). Darüber hinaus muss der Reisende über das „Safe and Secure Level 1“-zertifizierte Hotel eine sri-lankische COVID-19-Versicherung abschließen. Die Referenznummer der Versicherung ist bei Beantragung des ETA-Visums anzugeben. Sonderregeln gelten für ungeimpfte Kinder zwischen 12 und 18 Jahre von vollgeimpften Eltern, die als Touristen nach Sri Lanka reisen.
Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde und des sri-lankischen Gesundheitsministeriums eingestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Sri Lanka ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien ist möglich, auch wenn der Flugverkehr insgesamt stark eingeschränkt ist.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden. Während der ersten 14 Tage nach Einreise können Sehenswürdigkeiten nur eingeschränkt besichtigt werden. Darüber hinaus ist der Kontakt zur lokalen Bevölkerung sowie die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln während dieser Zeit untersagt. Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde eingestellt.
Hygieneregeln
Es können jederzeit, auch kurzfristig, lokale, regionale oder landesweite Ausgangssperren verhängt werden. Diese haben dann Auswirkungen auf Reisebewegungen im Land.
St. Kitts und Nevis - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St. Kitts und Nevis wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
St. Kitts und Nevis ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen sehr deutlich gestiegen. St. Kitts und Nevis ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die offizielle Internetseite der Regierung von St. Kitts und Nevis und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist für nachweislich vollständig geimpfte Touristen möglich, Kinder unter 18 Jahren können ihre Eltern ohne Impfnachweis begleiten. Vor Einreise muss ein Online-Formular ausgefüllt werden, sowie ein höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführter negativer PCR-Test mitgeführt werden. Je nach Situation kann eine Quarantäne unterschiedlicher Länge erforderlich werden. Einzelheiten sind in den St. Kitts Tavel Requirements bzw. den Nevisisland Travel Protocols veröffentlicht.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen und die Häfen sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen zahlreiche Beschränkungen im öffentlichen Leben und im Handel, die die Regulation No. 15 von St. Kitts und Nevis zusammenfasst. Weiterhin gilt eine nächtliche Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich vor dem Betreten öffentlicher Gebäude die Hände zu desinfizieren.
St. Vincent und die Grenadinen - Einstufung St. Vincent und die Grenadinen als Hochrisikogebiet ab 26.09.2021
Mit Wirkung vom 26. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St. Vincent und die Grenadinen gewarnt.
Epidemiologische Lage
St. Vincent und die Grenadinen ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen weist eine stark steigende Tendenz auf, weshalb St. Vincent und die Grenadinen mit Wirkung vom 26. September 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist für Ausländer grundsätzlich möglich. Je nach Impfstatus, Herkunftsland, Aufenthaltszweck und Transportmittel gelten unterschiedliche Einreisemodalitäten. Reisende müssen vor Einreise ein Online-Formular ausfüllen und einen negativen PCR-Test hochladen. Über aktuelle Einreisebestimmungen z.B. auch für Geschäftsreisende, Montagearbeiter, Gesundheitspersonal und für Einreisen per Yacht informiert die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen.
Durch- und Weiterreise
Wie bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test vor Einreise erforderlich. Transit ohne Übernachtung muss im Flughafengebäude erfolgen, die Durchreise mit Übernachtung in einem der ausgewiesenen Quarantänehotels. Über aktuelle Durchreisebestimmungen informiert die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen.
Reiseverbindungen
Der Flug- und Schiffsverkehr ist normal.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen hält Protokolle für Regeln in bestimmten Bereichen, zum Beispiel für die Einreise per Yacht, vor.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft und lassen sich bestätigen, dass der Flug tatsächlich stattfindet.
Südafrika - Entlistung Südafrikas als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021, Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden über fünf Jahre müssen bei Ankunft einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der den Vorgaben der WHO entspricht und bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende, die ohne einen solchen Testnachweis einreisen, müssen sich auf eigene Kosten unmittelbar bei Ankunft einem Antigen-Test unterziehen und sich im Falle eines positiven Testergebnisses in eine zehntägige Quarantäne begeben. Fluglinien berufen sich bei der Prüfung der Mitnahmevoraussetzungen von Passagieren auf dem Weg nach Südafrika auf Vorgaben der South African Civil Aviation Authority und verlangen erfahrungsgemäß ausnahmslos Nachweise negativer PCR-Tests.
Bei Einreise muss ein vollständig ausgefüllter Reise-Gesundheitsfragebogen abgegeben werden. Es empfiehlt sich, den Fragebogen bereits bei Antritt der Reise mitzuführen.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die mobile App „COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Südafrika sind nur an 20 Grenzübergängen erlaubt. Dort ist mit langen Abfertigungszeiten zu rechnen. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt reguläre internationale Flugverbindungen, jedoch mit eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge sind häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
Seit 1. Oktober 2021 gilt der Lockdown in der untersten von 5 Stufen (adjusted Alert Level 1). Es gelten derzeit u.a. eine nächtliche Ausgangssperre und die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit.
Ausführliche Informationen in englischer Sprache bietet die südafrikanische Regierung.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 Meter ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
Empfehlungen
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der angrenzenden Länder Südafrikas bei Einreise auf dem Landweg.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Südkorea - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Korea (Südkorea) wird aufgrund fortbestehender Quarantänebestimmungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsgeschehen in Südkorea bewegt sich auf niedrigem Niveau. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Seoul und die umgrenzende Provinz Gyeonggi.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale Gesundheitsbehörde KDCA die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 1. September 2021 können Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten wieder visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen. Damit sind Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage) wieder ohne Visum möglich.
Allerdings müssen alle Einreisenden ohne Visum seit dem 1. September 2021 eine „elektronische Reisegenehmigung“ (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 24 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der K-ETA Webseite oder über die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung.
Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben. Dieser Personenkreis benötigt jedoch weiter das „re-entry permit“.
Alle Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln (mit Ausnahme A-1, A-2, A-3 und F-4 Visa) mit Wohnsitz in Südkorea müssen vor der Ausreise aus Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis online beantragen (in dringenden Notfällen ausnahmeweise auch am Flughafen Incheon). Ohne diese Erlaubnis wird die „Alien Registration Card“ ungültig und es muss ein neues Einreisevisum beantragt werden.
Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Test Ergebnis vorgelegt werden, das innerhalb von 72 Stunden vor Ausreise ausgestellt worden ist. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Grundsätzlich sind alle nach Südkorea einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben (oder, falls kein Wohnsitz vorhanden, in einen kostenpflichtigen – ca. 150.000 KRW (ca. 110 EUR) pro Tag, 2.100.000 KRW für 14 Tage - zur Verfügung gestellten Quarantäneort). Reisende, die für einen langfristigen Aufenthalt nach Südkorea einreisen, müssen vor Reiseantritt mit den südkoreanischen Behörden klären, wo die Quarantäne verbracht werden kann. Studenten sollten sich im Voraus mit der Universität in Verbindung setzen. Ferner besteht eine Verpflichtung, bei Einreise eine „Self Diagnosis“-App bzw. eine „Self Quarantine Safety“-App auf das Smartphone herunterzuladen, mittels derer unter anderem Gesundheitsdaten und Aufenthaltsorte an die südkoreanischen Behörden bis zu maximal 14 Tage nach Einreise übermittelt werden.
Personen, die aus einem wichtigen humanitären oder akademischen Grund das Land kurzzeitig besuchen, sind von der Selbstquarantäneverpflichtung befreit, wenn sie vor Reiseantritt von der jeweiligen südkoreanischen Botschaft in ihrem Herkunftsland ein „Isolation Exemption Certificate“ erhalten haben.
Geschäftsreisende nach Korea müssen das Quarantine Exemption Certificate beantragen. Diese Antragsseite ist nur auf Koreanisch verfügbar. Die Kontaktfirma in Korea muss bei der Antragstellung einbezogen werden. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Republik Korea in Berlin.
Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten COVID-19-Test unterziehen (abhängig von der Dauer des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen).
Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den zweiten COVID-19-Test innerhalb von einem Tag nach Ankunft durchführen. Sofern der Test positiv ausfällt, erfolgt eine Überweisung in das Krankenhaus bzw. in leichten Fällen in eine anderweitige medizinische Einrichtung („Living Treatment Center“).
Zudem müssen sich ausländische Staatsangehörige grundsätzlich einem weiteren COVID-19-Test vor Beendigung der 14-tägigen Quarantäne unterziehen (über das Erfordernis des weiteren Tests entscheidet jeweils die lokale Gesundheitsbehörde). Personen, die mit einer „Isolation Exemption Certificate“ einreisen und beabsichtigen, sich länger als acht Tage in Südkorea aufzuhalten, sind ferner verpflichtet, zwischen dem fünften und siebten Tag einen zusätzlichen kostenpflichtigen PCR-Test durchführen zu lassen.
Ebenfalls können Personen eine Quarantänebefreiung erhalten, wenn sie in Südkorea gegen COVID-19 geimpft wurden und die zweite erforderliche Impfung mehr als 14 Tage zurückliegt (Ausnahme: Impfung mit Johnson & Johnson erfolgt nur einmal). Für diesen Personenkreis gilt eine dreimalige Testpflicht: vor der Einreise, innerhalb von einem Tag nach der Einreise und sechs bis sieben Tage nach der Einreise ist ein negativer PCR Test vorzuweisen.
Im Falle eines positiven COVID-19-Tests werden die Behandlungskosten vom südkoreanischen Staat nicht übernommen. Ausländer müssen alle Kosten für die Behandlung und Verpflegung im Krankenhaus selbst übernehmen. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Republik Korea in Berlin.
Der Verstoß gegen die genannten Gesundheitsauflagen einschließlich der Verletzung der Quarantänerichtlinien oder anderer COVID-19-Maßnahmen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Durch- und Weiterreise
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfache Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Reisen innerhalb Südkoreas sind möglich. Überlandbusse und Züge verkehren in gewohnter Regelmäßigkeit.
Reiseverbindungen
Südkorea wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Direktflüge nach Deutschland und andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Viele touristische Einrichtungen wie Museen oder Parks sind geschlossen.
Hygieneregeln
Wichtigste Schutzmaßnahmen sind die Abstands- und Hygieneregeln (social distancing). Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten. Masken werden auch dann getragen, wenn die Regeln dies nicht erfordern, weil der Abstand von 2 m eingehalten werden kann (in Parks, am Strand, bei Waldspaziergängen).
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Epidemiologische Lage
Schweden ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das schwedische Gesundheitsamt (auf Schwedisch).
Einreise
Bei Einreise ist die Vorlage des digitalen EU-COVID-Zertifikats erforderlich, welches entweder einen vollständigen Impfschutz oder den Genesenenstatus bestätigt. Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn alle empfohlenen Dosen eines in der EU zugelassenen Impfstoffes geimpft wurden und seit Erhalt der letzten Dosis mindestens 14 Tage vergangen sind.
Alternativ kann auch ein negatives COVID-19-Testergebnis vorgelegt werden. Zwischen der Probenabnahme und dem Grenzübertritt dürfen bei Einreisen aus einem EU- oder EWR-Land höchsten 72 Stunden liegen. Es werden Ergebnisse von PCR-, LAMP- und Antigen-Tests akzeptiert. Das Testzertifikat muss folgende Informationen enthalten: Name der getesteten Person, Zeitpunkt der Probenabnahme, Art des Testes (PCR-, LAMP- oder Antigen-Test), Testergebnis, Aussteller des Zertifikats. Zertifikate werden in englischer, schwedischer, norwegischer, dänischer oder französischer Sprache akzeptiert (s.a. Behörde für öffentliche Gesundheit Folkhälsomyndigheten – und auf Krisisinformation.se in englischer Sprache).
Die Nicht-Einhaltung dieser Voraussetzungen, also z.B. die Überschreitung des 72-Stunden-Zeitraums oder die Vorlage eines Testergebnisses in deutscher Sprache führt bei stichprobenartigen Kontrollen an der Grenze erfahrungsgemäß zur Zurückweisung.
Von dem Erfordernis der Vorlage des digitalen EU-COVID-Zertifikats oder eines negativen COVID-19-Tests sind u.a. schwedische Staatsangehörige, Minderjährige, Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Schweden, Einreisende aus Dänemark, Finnland, Island und Norwegen, Personal des Güter- und Warenverkehrs sowie des Transportsektors, Grenzpendler (müssen einmal pro Woche einen Test vornehmen lassen), Seefahrer und Einreisende aus dringenden familiären Gründen ausgenommen.
Entsprechende Gründe für eine Ausnahme vom Erfordernis der Vorlage des digitalen EU-COVID-Zertifikats oder eines negativen COVID-19-Tests müssen mit aussagekräftigen Unterlagen an der Grenze nachgewiesen werden. Weitere Informationen zum Testerfordernis und Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten veröffentlicht die schwedische Regierung und die schwedische Polizei.
Alle Reisenden (auch Personen, die vom Erfordernis der Vorlage des digitalen EU-COVID-Zertifikats oder eines negativen COVID-19-Tests befreit sind) sollen den Empfehlungen der Behörde für öffentliche Gesundheit für Einreisende folgen. Dazu gehört auch die Empfehlung für alle Einreisenden über sechs Jahre ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenenstatus, sich nach Ankunft in Schweden testen zu lassen. Ausgenommen sind Reisende, die sich ausschließlich innerhalb der nordischen Staaten (Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden) bewegt haben.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist eingeschränkt möglich, wobei die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden müssen. Zur Einreise nach Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland. Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die deutsche Botschaft in Kopenhagen. Insbesondere bei längeren Reisen ist zu beachten, dass sich die Durch- und Einreisebedingungen kurzfristig ändern können.
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch teilweise in geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Reisende dürfen sich grundsätzlich frei im Land bewegen, sollen sich jedoch so verhalten, dass das Infektionsrisiko niedrig gehalten wird. Dies bedeutet insbesondere, auf Abstand zu achten und nach Möglichkeit kontaktarme Reisemittel zu wählen, den öffentlichen Nahverkehr zu meiden sowie sich beim Vorliegen von Symptomen zu isolieren.
Einrichtungen wie Bibliotheken, Schwimmbäder, Museen und Freizeitparks haben zum Teil eingeschränkte Öffnungszeiten. Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind geöffnet; Voranmeldungen sind in vielen Fällen erforderlich.
Das schwedische Gesundheitsamt hat Verhaltensempfehlungen veröffentlicht, die landesweit (auch für Geimpfte) gelten.
Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.
Hygieneregeln
Die Bevölkerung wird um Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln gebeten.
Schweiz - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Die Schweiz ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Schweizer Bundesamt für Gesundheit und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich in die Schweiz einreisen. Für Einreisende aus dem Schengen-Raum gilt grundsätzlich keine Quarantänepflicht mehr. Aktuell sind für die Schweiz keine Risikogebiete mit Quarantänepflicht ausgewiesen. Die Liste der Risikogebiete wird vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Ab dem 20. September 2021 gilt jedoch für alle Einreisenden grundsätzlich unabhängig von Herkunftsland und Transportmittel die Pflicht, das sog. Passenger Locator Form (PLF) auszufüllen und dieses bei Einreise vorzuweisen. Reisende aus dem Ausland, die nicht geimpft (Wer gilt als geimpft? ) und nicht genesen sind, müssen bei Einreise zudem einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden, oder einen Antigen-Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Am 4.-7. Tag nach Einreise ist ein zweiter Test durchzuführen und das Testresultat ist dem zuständigen Kanton mitzuteilen. Die Tests sind auf eigene Kosten durchzuführen (Ausnahme Personen, die durch medizinisches Attest nachweisen, dass sie nicht geimpft werden können); Selbsttests sind nicht zulässig. Personen unter 16 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Personen, die im Grenzgebiet leben, sind von der Testpflicht und von der Erfassung der Kontaktdaten ausgenommen.
Detaillierte Informationen bietet die Covid-19-Verordnung Maßnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs .
Staatsangehörige aus Drittstaaten, auch aus Virusvariantengebieten, können grundsätzlich in die Schweiz einreisen, sofern sie geimpft sind oder ein Ausnahmetatbestand greift. Weitergehende Hinweise zu den Einreisebeschränkungen bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration .
Die Schweizer COVID-Zertifikate werden in der EU unter den gleichen Bedingungen wie das digitale COVID-Zertifikat der EU akzeptiert. Gleichzeitig hat die Schweiz zugestimmt, das digitale COVID-Zertifikat der EU für Reisen in die Schweiz zu akzeptieren.
Inhaber eines Schweizer Zertifikats können innerhalb der EU zu den gleichen Bedingungen reisen, wie Inhaber eines digitalen COVID-Zertifikats der EU. Das Schweizer Zertifikat können Schweizer Staatsangehörige, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in der Schweiz aufhalten oder dort wohnen, erhalten, sofern diese doppelt geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Gültigkeitsdauer des Schweizer Zertifikats unterscheidet sich je nach Dokumentationsart.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise ohne Zwischenhalt durch die Schweiz ist ohne Testpflicht und ohne Erfassung der Kontaktdaten möglich. Transit für Reisende auch aus Risikogebieten ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Reiseverbindungen
Der Eisenbahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz unterliegt keinen pandemiebedingten Einschränkungen. Aktuelle Fahrplaninformationen für Transitreisende durch die Schweiz in Richtung Italien, insbesondere zu kurzfristigen Änderungen, bieten die Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Der Zugverkehr ist im Regelbetrieb, der Flugverkehr ist noch eingeschränkt. Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Informationen zu den aktuell geltenden Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden . Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Mit Wirkung vom 13. September 2021 gilt eine Zertifikatspflicht im Innern von Restaurants und Bars sowie für Kultur-und Freizeiteinrichtungen für Geimpfte, Genesene und Getestete. Der Nachweis wird in digitaler oder physischer Form akzeptiert. Weitere Informationen bietet auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. im Inneren von Gebäuden gelegenen Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften und Einkaufszentren. Zuwiderhandlungen gegen Maßnahmenwerden explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbußen bis zu 200 CHF bestraft werden.
Senegal - Entlistung Senegals als Hochrisikogebiet ab 26.09.2021
Epidemiologische Lage
Senegal ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das senegalesische Gesundheitsministerium (Ministère de la Santé et de l’Action sociale) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Nähere Informationen bietet die senegalesische Botschaft in Berlin.
Zur Einreise berechtigte Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Die Möglichkeit der Testung nach Ankunft im Senegal besteht nicht. Reisende müssen vor Einreise ein Formular zur Nachverfolgung ausfüllen. Quarantänepflicht besteht derzeit grundsätzlich nicht, sie kann jedoch im Einzelfall durch das Gesundheitspersonal am Flughafen angeordnet werden. Die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen der Fluggesellschaften sind zu beachten.
Für Geimpfte und Genesene bestehen keine Einreiseerleichterungen.
Durch- und Weiterreise
Die Landesgrenzen Senegals zu Gambia und Guinea-Bissau sind geöffnet. Sonstige Landes- und Seegrenzen Senegals sind bis auf weiteres geschlossen. Ausnahmen sind für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt. Der internationale Bus- und Fährverkehr ist aufgrund zahlreicher Grenzschließungen auch in den Nachbarländern stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Der gesundheitliche Ausnahmezustand wurde aufgehoben. Hygiene- und Abstandsregeln bestehen weiterhin.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Bereich insbesondere in Privatfahrzeugen mit mehr als zwei Insassen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Verwaltungsgebäuden besteht landesweit die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichteinhaltung soll konsequent bestraft werden.
Serbien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Serbien ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige ohne serbische Aufenthaltserlaubnis müssen bei Einreise nach Serbien, sofern sie nicht aus einem vom serbischen Institut für öffentliche Gesundheit bestimmten Risikogebiet (derzeit: Indien) einreisen, einen der folgenden Nachweise vorlegen:
• Entweder ein staatliches Impfzertifikat über eine vollständige Impfung aus Deutschland, Serbien, Andorra, Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Rumänien, San Marino, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Ägypten, Armenien, Cabo Verde, Georgien, Indien, Libanon, Lichtenstein, Marokko, Moldau, Schweiz, Tunesien, Türkei, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, oder
• einen von einer Behörde ausgestellten Genesenennachweis aus Deutschland, Serbien, Andorra, Bulgarien, Dänemark, Estland, Griechenland, Irland, Island, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien, Cabo Verde, Liechtenstein, Luxemburg, Tunesien, Türkei oder den USA. Die dem Nachweis zugrundeliegende erste positive Testung muss mindestens 14 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen. Wer keinen der oben genannten Impf-/oder Genesenennachweise vorlegen, kann, benötigt für die Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein darf. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, durchgeführt worden sein.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests entfällt insbesondere für:
• Geimpfte und Genesene (s.o.),
• Kinder bis 12 Jahre,
• Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr,
• Deutsche, die ihren Wohnsitz in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Montenegro, Nordmazedonien oder Ungarn haben, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise dem örtlichen zuständigen Gesundheitsamt einen negativen PCR- oder Antigen-Test eines serbischen Referenzlabors vorlegen,
• Deutsche Staatsangehörige, die zu Geschäftszwecken nach Serbien einreisen, benötigen keinen PCR-Test, wenn sie die serbische Industrie- und Handelskammer 48 Stunden vor Einreise per E-Mail über die Einreise informieren. Dabei sind mit Firmenschreiben Vor- und Nachname, Passnummer und Ausstellungsland, der geschäftliche Grund für die Einreise, das Datum und der Grenzübergang der Einreise nach Serbien, Flugnummer oder Autokennzeichen, Adresse und Aufenthaltsdauer in Serbien, Kontakttelefon und E-Mailadresse mitzuteilen. Weiterhin ist innerhalb von 24 Stunden nach Einreise der serbischen Industrie- und Handelskammer ein negativer PCR- oder Antigentest vorzulegen, der von einem Referenzlabor in Serbien ausgestellt wurde. Weitere Informationen bietet die serbische Industrie- und Handelskammer.
Minderjährige zwischen 12 und 18 Jahre können auch ohne einen der o.a. Nachweise einreisen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise der zuständigen serbischen Gesundheitseinrichtung entweder einen PCR- oder einen Antigentest eines serbischen Referenzlabors vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis können ohne PCR-Test einreisen,
• wenn sie jünger als 13 Jahre alt sind, oder
• wenn sie entweder vollständig geimpft sind (bei den Impfstoffen Astra Zeneca und Johnson & Johnson ist eine Dosis ausreichend) und darüber eine Bescheinigung der zuständigen Gesundheitseinrichtung/Behörde des Staates, in dem die Impfung stattgefunden hat, vorweisen, oder
• wenn sie einen von einer Behörde ausgestellten Genesenennachweis aus Deutschland, Serbien, Andorra, Bulgarien, Cabo Verde, Dänemark, Estland, Griechenland, Irland, Island, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tunesien, Türkei oder den USA vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die ohne einen o.a. Impf-/Genesenennachweis oder ohne PCR-Test einreisen und nicht unter eine der o.a. Ausnahmen fallen, müssen sich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Einreise, Aufenthalt, Kontaktdaten und Gesundheitszustand müssen bei den serbischen Behörden (in Serbisch oder Englisch) innerhalb von 24 Stunden registriert werden.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien oder Ungarn nach Serbien zurückkommen, können ohne PCR-Test, ohne einen o.a. Impf-/Genesenennachweis und ohne Quarantäne einreisen.
Deutsche Staatsangehörige, die aus einem vom serbischen Institut für öffentliche Gesundheit bestimmten Risikogebiet einreisen, müssen vor Einreise online die „Foreigners Surveillance Registration“ ausfüllen und bei Einreise die Bestätigungsnachricht hierüber vorlegen. Zudem ist neben einem negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf, eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung , sich nach Einreise für sieben Tage in Selbstisolation zu begeben, vorzulegen. Nach Einreise müssen sich Reisende auf direktem Wege in die von ihnen in der „Foreigners Surveillance Registration“ angegebene Unterkunft begeben, sich dort für sieben Tage absondern und am ersten und siebten Tag eine kostenpflichtige PCR-Testung durch das jeweils zuständige staatliche Gesundheitsamt durchführen lassen.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein Impf-/Genesenennachweis oder negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Für Gastronomiebetriebe und kulturelle Einrichtungen gelten Beschränkungen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann, ist verpflichtend.
Seychellen - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Seychellen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Seychellen sind von COVID-19 derzeit sehr stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Seychellen als Hochrisikogebiet eingestuft sind. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die seychellischen Gesundheitsbehörden und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Zur Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Abflug eine Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization) über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragt werden. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis zu allen (zertifizierten) Unterkünften, negatives PCR-Testergebnis, Impfnachweis (sofern vorhanden), Auslandskrankenversicherungsnachweis mit COVID-19 Deckung und Kredit- oder Bankkarte benötigt. Die Bearbeitung kann bis zu neun Stunden dauern. Die Gebühr beträgt 10 Euro. In Not- und Eilfällen wird ein Expresszuschlag in Höhe von 60 Euro erhoben. Besucher aus einigen Ländern können grundsätzlich keine Einreisegenehmigung erhalten. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt.
Für ausländische Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP) und Deutsche mit Wohnsitz auf den Seychellen gelten besondere Regeln.
Für die Einreise mit privatem Flugzeug und auf dem Seeweg gelten ebenfalls besondere Regeln. Dazu ist ein spezielles Einreiseformular auszufüllen.
Durch- und Weiterreise
Der Flughafentransit aus Hochrisikogebieten ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird. COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung mindestens eine Woche im Voraus (per E-Mail oder telefonisch unter +248 4388410 kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich, außerdem in folgenden Einrichtungen:
- Dr. Jivan’s (Tel 4324008) –Antigen-Test
- EuroMedical (Tel 4324999, 2715763) – PCR und Antigen-Test
- Seychelles Medical Services – PCR-Test und Antigen-Test
- Futurecare (Tel 4225252, 2593593) – PCR und Antigen-Test
- Victoria Health Centre (Tel 2441880 und 2511959) – Antigen-Test
Reiseverbindungen
Kreuzfahrtschiffe mit maximal 300 Passagieren dürfen die Häfen der Seychellen anlaufen. Alle Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gelten verkürzte Öffnungszeiten für Geschäfte sowie eine nächtliche Ausgangssperre. Discotheken sind geschlossen. Es besteht ein Versammlungsverbot von mehr als 30 Personen. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen von Urlaubern nicht genutzt werden.
Hygieneregeln
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens (Gesundheitseinrichtungen, Banken, Kundenservicecenter, Geschäfte, Kinos, Sportstätten, Gotteshäuser, Märkte, Flughafen, Busbahnhof, Beerdigungen, Sitzungsräume, Friseursalons), in Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Flugzeuge, Taxis) und überall dort, wo ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Sierra Leone - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Sierra Leone ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Informationsministerium, das Directorate of Health Security and Emergencies sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Flugreisende müssen sich vor Reiseantritt über das Reiseportal von Sierra Leone online registrieren. Dafür ist neben den persönlichen- und Reisedaten ein negatives PCR-Testergebnis nachzuweisen, das bei Abflug nach Sierra Leone nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das negative Testergebnis sowie der Nachweis der Registrierung durch einen Registrierungscode sind bereits am Ausgangsflughafen vorzulegen. Bei Einreise ist die Durchführung eines weiteren PCR-Tests und eines RDT-Schnelltests verpflichtend. Die Gebühr (ca. 80 Euro) für diese Tests ist bei der Registrierung über das o.g. Reiseportal zu entrichten. Wer aus einem „Hochrisikogebiet“ einreist, muss eine mindestens achttägige Quarantäne einhalten. Seit dem 27. September 2021 sind ungeimpfte Passagiere nach der Einreise verpflichtet, auf eigene Kosten eine Quarantäne einzuhalten, bis ihr negatives PCR-Testergebnis vorliegt. Weitere ausführliche Hinweise finden sich auf dem Reiseportal von Sierra Leone.
Auch bei Ausreise aus Sierra Leone muss eine Registrierung auf dem Reiseportal, sowie ein negatives PCR-Testergebnis, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf, am Flughafen nachgewiesen werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen in Lungi und die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es gelten Hygiene- und Abstandsregeln. Der Zugang zu Regierungsgebäuden ist nur noch mit dem Nachweis von zumindest einer COVID-19-Impfung gestattet.
Hygieneregeln
Die Regierung hat eine strenge Maskenpflicht, sowie Abstands- und Hygieneregeln erlassen. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Singapur - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Singapur wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Singapur ist bisher von COVID-19 mäßig stark betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Singapur unterliegt nach wie vor Einschränkungen. Einreisen aus Deutschland sind derzeit auf zwei Arten möglich:
• Deutschland wird momentan in Kategorie 2 der Einreiseregelungen Singapurs geführt. Dies bedeutet, dass Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln unter der „Work Pass Holder General Lane“ nach vorheriger Genehmigung durch das Ministry of Manpower (MoM) oder der Immigration and Checkpoints Authority (ICA) einreisen können. Die Zuständigkeit, teilweise auch anderer Behörden, richtet sich nach der Art des Aufenthaltstitels. Kostenpflichtige PCR-Tests vor und bei Einreise und am siebten Tag nach Einreise sind vorgeschrieben. Die Quarantäne („Stay-Home-Notice“, SHN) beträgt sieben Tage und kann in der eigenen Wohnung oder einer geeigneten, selbstgewählten Unterkunft verbracht werden.
• Vollständig Geimpfte können über die „Vaccinated Travel Lane“ (VTL) einreisen. Hierfür muss vorab über die Webseite Safe Travel ein „Vaccinated Travel Pass“ beantragt werden. Die Einreise ist auch für kurzfristige Aufenthalte und Besuchszwecke möglich. Voraussetzung ist die vollständige Impfung in Deutschland oder Singapur und ein durchgängiger, 21-tägiger Aufenthalt nur in diesen beiden Ländern. Weiterhin ist ein negativer PCR-Test vor Antritt der Reise vorzulegen, ein besonders ausgewiesener „VTL“-Direktflug von Singapore Airlines oder Lufthansa zu nutzen sowie weitere kostenpflichtige PCR-Tests bei Ankunft, ggf. am dritten Tag und am siebten Tag durchzuführen. Einreisende mit einem geplanten Kurzaufenthalt müssen zudem eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben, die auch im Fall einer COVID-19-Erkrankung greift (auch ausländische Reisekrankenversicherungen sind möglich).
Details zu den verschiedenen Reisekorridoren und den Voraussetzungen für die Einreise finden sich auf der Webseite „Safe Travel “ der ICA.
Alle Reisenden müssen vor Antritt der Reise online eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist derzeit nur auf ausgewählten Strecken u.a. von Singapore Airlines Group, Lufthansa, Air France, KLM und Swiss möglich.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten bestehen über diverse kommerzielle Flugverbindungen von und nach Europa. Direktflüge von und nach Deutschland sind derzeit mit Lufthansa und Singapore Airlines möglich.
Beschränkungen im Land
Beim Betreten und Verlassen von Geschäften, Malls, Restaurants und Dienstleistern muss verpflichtend ein Check-In mittels der „Trace-Together“-App oder –Token erfolgen. Die Teilnahme am öffentlichen Leben setzt zunehmend den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes voraus.
Hygieneregeln
Es besteht die generelle Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Einreise- und Transitbestimmungen bei der ICA sowie zu den Gesundheitsmaßnahmen in Singapur beim Ministry of Health.
• Informieren Sie sich bei Singapore Airlines bezüglich der Transitmöglichkeiten.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft. Erkundigen Sie sich vor einer Flugbuchung in jedem Fall bei Ihrer Fluggesellschaft.
Slowakei - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Alle Reisenden müssen frühestens 30 Tage vor der Einreise in die Slowakei und spätestens beim Grenzübertritt ihre Einreise online in „eHranica" anmelden. Eine Unterteilung in Risiko- und Nichtrisikogebiete findet nicht statt. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Anmeldung befreit.
Reisende ab 18 Jahren müssen eine zehntägige Quarantäne einhalten. Die Quarantäne kann frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives PCR-Testergebnis eines slowakischen Labors verkürzt werden. Die Einreise mit einem negativen PCR-Testergebnis reicht nicht aus, um eine Quarantäne zu vermeiden. Auch Genesene müssen in Quarantäne gehen.
Personen zwischen zwölf und 18 Jahren sind von der Quarantäne befreit, wenn sie nicht mit anderen Quarantänepflichtigen in einem Haushalt leben. Die Einreise muss aber dennoch in „eHranica" angemeldet werden.
Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren.
Geimpfte sind von der Quarantäne befreit. Als geimpft gelten Personen:
• bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff, wenn sie die zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (z.B. Johnson & Johnson), wenn sie die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Genesenen, wenn sie die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVID-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens zwölf Monate vergangen sind.
Impfnachweise in slowakischer, tschechischer oder englischer Sprache sowie das Digitale COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“ mit QR-Code) werden anerkannt.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten u.a. für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen oder auch die Teilnahme an Beerdigungen naher Angehöriger. Den vollständigen Verordnungstext veröffentlicht die slowakische Regierung .
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Kontrollen durchgeführt.
Verstöße gegen die Anmelde- und Quarantänepflichten können mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € bestraft werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt. Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern und muss über die in der Verordnung bezeichneten Transitkorridore erfolgen.
Diese entsprechen zumeist den Autobahntrassen. Transitreisen müssen nicht angemeldet werden. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt nach Fahrplan.
Beschränkungen im Land
In der Slowakei gilt der sogenannte „Covid-Automat“, der die geltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens je nach Entwicklung der Infektionszahlen in den einzelnen Landkreisen unterschiedlich regelt.
Über die Einteilung der Bezirke nach dem Covid-Automaten und den sonstigen Maßnahmen informiert die slowakische Regierung.
Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Restaurants, Kneipen und Cafés können ihre Außenbereiche öffnen, in orangefarbenen, gelben und grünen Bezirken ist die Bewirtung auch drinnen erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Mundschutzpflicht in allen Innenräumen vorgeschrieben, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. In dunkelroten, roten und rosafarbenen Bezirken sind FFP2-Masken vorgeschrieben, in orangefarbenen Bezirken reicht ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von fünf Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
Slowenien - Einstufung Sloweniens als Hochrisikogebiet ab 26.09.2021, Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Empfehlungen
Mit Wirkung vom 26. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien gewarnt.
Epidemiologische Lage
Slowenien ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen ist hoch, weshalb Slowenien mit Wirkung vom 26. September 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die quarantänefreie Einreise nach Slowenien ist nur gegen Vorlage eines negativen, höchstens 72 Stunden alten PCR-Tests oder eines höchstens 48 Stunden alten Antigentests, eines Genesenennachweises, eines Impfnachweises, eines Genesenen-Impfnachweises, eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU in digitaler oder Papierform mit QR-Code oder eines digitalen COVID-Zertifikats eines Drittstaats in digitaler oder Papierform auf Englisch möglich. Ausgenommen von der Nachweis- und Quarantänepflicht sind lediglich Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr, Eigentümer von forst- und landwirtschaftlichen Grundstücken im Grenzgebiet für die Zeit deren Bestellung (bis zehn Stunden), Berufstätige, deren Arbeitsstätte bis zehn Kilometer jenseits der Grenze liegt, Kinder unter 15 Jahren bei gemeinsamer Einreise mit engen Familienangehörigen oder mit Erziehern, Lehrern oder Betreuern bei organisierten Gruppenreisen, Personen, die Kinder unter 15 Jahren zu ihrer Ausbildungsstätte befördern sowie Personen, die wegen einer dringenden medizinischen Untersuchung oder Behandlung die Grenze überqueren.
Detaillierte Informationen zu den bei Einreise aus einem Risikogebiet zu beachtenden Quarantänebestimmungen bietet die Webseite der Deutschen Botschaft Laibach.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist derzeit weiterhin ohne Vorlage eines negativen Tests, eines Genesenen- oder Impfnachweises möglich, sofern die Wiederausreise innerhalb von 12 Stunden nach der Einreise erfolgt. Bei grundsätzlich zulässigen Zwischenstopps z.B. zum Tanken oder Rasten sind jedoch die unter Beschränkungen im Land genannten Regeln zu beachten.
Als weitere Voraussetzung muss Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein, was für die Weiterreise nach Kroatien ein gültiges Ausweisdokument voraussetzt.
Es finden Kontrollen des Grenzverkehrs statt.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana, Maribor, Portorož) sind geöffnet. Der Grenzübertritt über andere Flughäfen ist aus Schengen- und EU-Mitgliedsstaaten möglich. Busse und Bahnen verkehren normal. Grenzüberschreitender Busverkehr zum Zweck touristischer Reisen nach und in Slowenien ist unter Beachtung der vorgenannten Einreisevoraussetzungen erlaubt.
Beschränkungen im Land
Seit 15. September 2021 ist das Betreten bzw. die Nutzung von allen Geschäften, öffentlichen Einrichtungen, Banken, Tankstellen, Gastronomiebetrieben, Hotels, Flughäfen, Bahnhöfen, Bussen, Taxis etc. nur noch mit einem“3 G-Nachweis“ gestattet. Davon ausgenommen sind lediglich Lebensmittelgeschäfte sowie Apotheken und Drogerien. Es bestehen Kontaktbeschränkungen. Zusammenkünfte mit höchstens 50 Personen sind erlaubt.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen in allen geschlossenen öffentlichen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Freien, wenn die üblichen Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 Meter nicht eingehalten werden können, sowie im eigenen PKW, wenn Mitfahrer nicht aus demselben Haushalt stammen. Diverse Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen unter anderem in den Bereichen Schule, Kultur und Sport.
Spanien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Besonderheiten auf den Inseln
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 48 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Eingeschränkte Öffnungszeiten gelten u.a. noch für die Gastronomie. Für den Zugang zu Nachtlokalen gilt die 3G-Regel. Weitere Informationen bieten die katalanischen Behörden.
In Andalusien wurden die Einschränkungen aufgehoben, nur im Raum Almería gibt es noch eingeschränkte Öffnungszeiten. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bieten die andalusische Regionalregierung und die Tourismuswebseite von Andalusien.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Die seit Beginn der Pandemie geschlossenen Einrichtungen des Nachtlebens wie Clubs und Discotheken dürfen unter Auflagen (u.a. Tanzen nur mit Maske) wieder öffnen. Für den Zugang gilt die 3G-Regel.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
• entweder ein maximal 72 Stunden altes negatives Testergebnis,
• oder die vollständige Impfung mit einem von der EMA oder von der WHO zugelassenen Impfstoff innerhalb der letzten zwölf Monate,
• oder zumindest den Erhalt der Erstimpfung innerhalb eines Zeitraums zwischen 15 Tagen und vier Monaten vor der Ankunft,
• oder die Genesung von einer COVID-19-Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von längstens sechs Monaten vor der Ankunft gemäß amtlichem Attest.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die Maskenpflicht im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen, es sei denn, das Publikum befindet sich auf Sitzplätzen, die den Sicherheitsabstand von 1,5 Meter gewährleisten. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Nähere Informationen finden sich in der spanischen Verordnung.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
Sri Lanka - Entlistung Sri Lankas als Hochrisikogebiet ab 17.10.2021, Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sri Lanka wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Sri Lanka ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Sri Lanka ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 gilt dies nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Epidemieabteilung im nationalen Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind eingeschränkt für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.
Alle Visa müssen vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Alle Reisenden über zwei Jahre müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Der Abstrich darf maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen worden sein. Genesene Reisende (Infektion innerhalb der letzten drei Monate vor Einreise) benötigen lediglich einen Anti-Gen-Test, dessen Abstrich maximal 48 Stunden vor Abflug vorgenommen sein darf. Gegebenenfalls abweichende Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu beachten.
Bei Einreise ist beim „Airport Health Office“ des Flughafens eine Gesundheitserklärung („Health Declaration Form“) vorzulegen (Formulare erhalten Reisende entweder noch im Flugzeug oder nach der Landung im Ankunftsbereich). Vollgeimpfte Personen bzw. Genesene (Infektion innerhalb der letzten drei Monate vor Einreise) mit einer Impfdosis haben bei Einreise zusätzlich ihren Impfnachweis in englischer Sprache vorzulegen. Für alle ungeimpften Einreisenden, die älter als 12 Jahre sind, ist ein PCR-Test bei Ankunft im Testzentrum am Flughafen Colombo oder im „Safe and Secure Level-1“-Hotel vorgeschrieben. Die Kosten dafür sind von dem Reisenden über das ETA-Portal zu begleichen.
Voraussetzung für die Erteilung von Touristenvisa im ETA-Portal an ungeimpfte Touristen ist die bestätigte Buchung in einem „Safe and Secure Level 1“-zertifizierten Hotel für die ersten 14 Tage des Aufenthalts inkl. der weiteren PCR-Tests, die während des Aufenthalts durchgeführt werden müssen (Tag 1 und Tag 12 des Aufenthalts). Darüber hinaus muss der Reisende über das „Safe and Secure Level 1“-zertifizierte Hotel eine sri-lankische COVID-19-Versicherung abschließen. Die Referenznummer der Versicherung ist bei Beantragung des ETA-Visums anzugeben. Sonderregeln gelten für ungeimpfte Kinder zwischen 12 und 18 Jahre von vollgeimpften Eltern, die als Touristen nach Sri Lanka reisen.
Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde und des sri-lankischen Gesundheitsministeriums eingestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Sri Lanka ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien ist möglich, auch wenn der Flugverkehr insgesamt stark eingeschränkt ist.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden. Während der ersten 14 Tage nach Einreise können Sehenswürdigkeiten nur eingeschränkt besichtigt werden. Darüber hinaus ist der Kontakt zur lokalen Bevölkerung sowie die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln während dieser Zeit untersagt. Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde eingestellt.
Hygieneregeln
Es können jederzeit, auch kurzfristig, lokale, regionale oder landesweite Ausgangssperren verhängt werden. Diese haben dann Auswirkungen auf Reisebewegungen im Land.
St. Kitts und Nevis - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St. Kitts und Nevis wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
St. Kitts und Nevis ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen sehr deutlich gestiegen. St. Kitts und Nevis ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die offizielle Internetseite der Regierung von St. Kitts und Nevis und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist für nachweislich vollständig geimpfte Touristen möglich, Kinder unter 18 Jahren können ihre Eltern ohne Impfnachweis begleiten. Vor Einreise muss ein Online-Formular ausgefüllt werden, sowie ein höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführter negativer PCR-Test mitgeführt werden. Je nach Situation kann eine Quarantäne unterschiedlicher Länge erforderlich werden. Einzelheiten sind in den St. Kitts Tavel Requirements bzw. den Nevisisland Travel Protocols veröffentlicht.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen und die Häfen sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen zahlreiche Beschränkungen im öffentlichen Leben und im Handel, die die Regulation No. 15 von St. Kitts und Nevis zusammenfasst. Weiterhin gilt eine nächtliche Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich vor dem Betreten öffentlicher Gebäude die Hände zu desinfizieren.
St. Vincent und die Grenadinen - Einstufung St. Vincent und die Grenadinen als Hochrisikogebiet ab 26.09.2021
Mit Wirkung vom 26. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St. Vincent und die Grenadinen gewarnt.
Epidemiologische Lage
St. Vincent und die Grenadinen ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen weist eine stark steigende Tendenz auf, weshalb St. Vincent und die Grenadinen mit Wirkung vom 26. September 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist für Ausländer grundsätzlich möglich. Je nach Impfstatus, Herkunftsland, Aufenthaltszweck und Transportmittel gelten unterschiedliche Einreisemodalitäten. Reisende müssen vor Einreise ein Online-Formular ausfüllen und einen negativen PCR-Test hochladen. Über aktuelle Einreisebestimmungen z.B. auch für Geschäftsreisende, Montagearbeiter, Gesundheitspersonal und für Einreisen per Yacht informiert die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen.
Durch- und Weiterreise
Wie bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test vor Einreise erforderlich. Transit ohne Übernachtung muss im Flughafengebäude erfolgen, die Durchreise mit Übernachtung in einem der ausgewiesenen Quarantänehotels. Über aktuelle Durchreisebestimmungen informiert die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen.
Reiseverbindungen
Der Flug- und Schiffsverkehr ist normal.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen hält Protokolle für Regeln in bestimmten Bereichen, zum Beispiel für die Einreise per Yacht, vor.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft und lassen sich bestätigen, dass der Flug tatsächlich stattfindet.
Südafrika - Entlistung Südafrikas als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021, Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden über fünf Jahre müssen bei Ankunft einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der den Vorgaben der WHO entspricht und bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende, die ohne einen solchen Testnachweis einreisen, müssen sich auf eigene Kosten unmittelbar bei Ankunft einem Antigen-Test unterziehen und sich im Falle eines positiven Testergebnisses in eine zehntägige Quarantäne begeben. Fluglinien berufen sich bei der Prüfung der Mitnahmevoraussetzungen von Passagieren auf dem Weg nach Südafrika auf Vorgaben der South African Civil Aviation Authority und verlangen erfahrungsgemäß ausnahmslos Nachweise negativer PCR-Tests.
Bei Einreise muss ein vollständig ausgefüllter Reise-Gesundheitsfragebogen abgegeben werden. Es empfiehlt sich, den Fragebogen bereits bei Antritt der Reise mitzuführen.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die mobile App „COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Südafrika sind nur an 20 Grenzübergängen erlaubt. Dort ist mit langen Abfertigungszeiten zu rechnen. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt reguläre internationale Flugverbindungen, jedoch mit eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge sind häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
Seit 1. Oktober 2021 gilt der Lockdown in der untersten von 5 Stufen (adjusted Alert Level 1). Es gelten derzeit u.a. eine nächtliche Ausgangssperre und die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit.
Ausführliche Informationen in englischer Sprache bietet die südafrikanische Regierung.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 Meter ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
Empfehlungen
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der angrenzenden Länder Südafrikas bei Einreise auf dem Landweg.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Südkorea - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Korea (Südkorea) wird aufgrund fortbestehender Quarantänebestimmungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsgeschehen in Südkorea bewegt sich auf niedrigem Niveau. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Seoul und die umgrenzende Provinz Gyeonggi.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale Gesundheitsbehörde KDCA die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 1. September 2021 können Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten wieder visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen. Damit sind Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage) wieder ohne Visum möglich.
Allerdings müssen alle Einreisenden ohne Visum seit dem 1. September 2021 eine „elektronische Reisegenehmigung“ (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 24 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der K-ETA Webseite oder über die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung.
Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben. Dieser Personenkreis benötigt jedoch weiter das „re-entry permit“.
Alle Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln (mit Ausnahme A-1, A-2, A-3 und F-4 Visa) mit Wohnsitz in Südkorea müssen vor der Ausreise aus Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis online beantragen (in dringenden Notfällen ausnahmeweise auch am Flughafen Incheon). Ohne diese Erlaubnis wird die „Alien Registration Card“ ungültig und es muss ein neues Einreisevisum beantragt werden.
Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Test Ergebnis vorgelegt werden, das innerhalb von 72 Stunden vor Ausreise ausgestellt worden ist. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Grundsätzlich sind alle nach Südkorea einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben (oder, falls kein Wohnsitz vorhanden, in einen kostenpflichtigen – ca. 150.000 KRW (ca. 110 EUR) pro Tag, 2.100.000 KRW für 14 Tage - zur Verfügung gestellten Quarantäneort). Reisende, die für einen langfristigen Aufenthalt nach Südkorea einreisen, müssen vor Reiseantritt mit den südkoreanischen Behörden klären, wo die Quarantäne verbracht werden kann. Studenten sollten sich im Voraus mit der Universität in Verbindung setzen. Ferner besteht eine Verpflichtung, bei Einreise eine „Self Diagnosis“-App bzw. eine „Self Quarantine Safety“-App auf das Smartphone herunterzuladen, mittels derer unter anderem Gesundheitsdaten und Aufenthaltsorte an die südkoreanischen Behörden bis zu maximal 14 Tage nach Einreise übermittelt werden.
Personen, die aus einem wichtigen humanitären oder akademischen Grund das Land kurzzeitig besuchen, sind von der Selbstquarantäneverpflichtung befreit, wenn sie vor Reiseantritt von der jeweiligen südkoreanischen Botschaft in ihrem Herkunftsland ein „Isolation Exemption Certificate“ erhalten haben.
Geschäftsreisende nach Korea müssen das Quarantine Exemption Certificate beantragen. Diese Antragsseite ist nur auf Koreanisch verfügbar. Die Kontaktfirma in Korea muss bei der Antragstellung einbezogen werden. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Republik Korea in Berlin.
Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten COVID-19-Test unterziehen (abhängig von der Dauer des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen).
Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den zweiten COVID-19-Test innerhalb von einem Tag nach Ankunft durchführen. Sofern der Test positiv ausfällt, erfolgt eine Überweisung in das Krankenhaus bzw. in leichten Fällen in eine anderweitige medizinische Einrichtung („Living Treatment Center“).
Zudem müssen sich ausländische Staatsangehörige grundsätzlich einem weiteren COVID-19-Test vor Beendigung der 14-tägigen Quarantäne unterziehen (über das Erfordernis des weiteren Tests entscheidet jeweils die lokale Gesundheitsbehörde). Personen, die mit einer „Isolation Exemption Certificate“ einreisen und beabsichtigen, sich länger als acht Tage in Südkorea aufzuhalten, sind ferner verpflichtet, zwischen dem fünften und siebten Tag einen zusätzlichen kostenpflichtigen PCR-Test durchführen zu lassen.
Ebenfalls können Personen eine Quarantänebefreiung erhalten, wenn sie in Südkorea gegen COVID-19 geimpft wurden und die zweite erforderliche Impfung mehr als 14 Tage zurückliegt (Ausnahme: Impfung mit Johnson & Johnson erfolgt nur einmal). Für diesen Personenkreis gilt eine dreimalige Testpflicht: vor der Einreise, innerhalb von einem Tag nach der Einreise und sechs bis sieben Tage nach der Einreise ist ein negativer PCR Test vorzuweisen.
Im Falle eines positiven COVID-19-Tests werden die Behandlungskosten vom südkoreanischen Staat nicht übernommen. Ausländer müssen alle Kosten für die Behandlung und Verpflegung im Krankenhaus selbst übernehmen. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Republik Korea in Berlin.
Der Verstoß gegen die genannten Gesundheitsauflagen einschließlich der Verletzung der Quarantänerichtlinien oder anderer COVID-19-Maßnahmen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Durch- und Weiterreise
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfache Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Reisen innerhalb Südkoreas sind möglich. Überlandbusse und Züge verkehren in gewohnter Regelmäßigkeit.
Reiseverbindungen
Südkorea wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Direktflüge nach Deutschland und andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Viele touristische Einrichtungen wie Museen oder Parks sind geschlossen.
Hygieneregeln
Wichtigste Schutzmaßnahmen sind die Abstands- und Hygieneregeln (social distancing). Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten. Masken werden auch dann getragen, wenn die Regeln dies nicht erfordern, weil der Abstand von 2 m eingehalten werden kann (in Parks, am Strand, bei Waldspaziergängen).
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 15.10.2021 - Teil 8
Südsudan - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südsudan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist für Personen möglich, die über ein gültiges Visum verfügen und einen triftigen Reisegrund haben. Ein negatives PCR-Testergebnis ist bei Einreise in Papierform mit Stempel und Unterschrift des ausstellenden Labors vorzulegen. Seit dem im Test bescheinigten Zeitpunkt der Probeentnahme dürfen bei Ankunft nicht mehr als 96 Stunden vergangen sein. Einige Fluggesellschaften haben davon abweichende strengere Vorgaben an die Bescheinigung negativer PCR-Testergebnisse. Nähere Informationen hierzu können bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden.
Nach Einreise ist eine verpflichtende zehntägige Selbstquarantäne einzuhalten. Die Gesundheitsbehörden können auch eine Unterbringung in einem Hotel oder einer staatlichen Einrichtung auf Kosten des Reisenden anordnen. Nach dem siebten Tag kann die Quarantäne durch ein negatives PCR-Testergebnis verkürzt werden. Von der Quarantäne sind Reisende ausgenommen, die weniger als sechs Monate vor Einreise an COVID-19 erkrankt sind und zwischenzeitlich genesen sind. Hierzu muss der Nachweis sowohl durch die Bescheinigung eines positiven PCR-Testergebnisses als auch die Bescheinigung über die Aufhebung einer Quarantäne jeweils in Papierform erbracht werden. Ebenso sind von der Quarantäne die Reisenden ausgenommen, deren Impfung gegen COVID-19 mindestens 14 Tage vor Einreise vervollständigt wurde. Der Nachweis der vollständigen Impfung (je nach Impfstoff ein oder zwei Impfungen) muss in Papierform erbracht werden. Auch geimpfte oder genesene Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen (s. vorheriger Absatz).
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise muss ein negatives PCR-Testergebnis in Form eines Unified Covid-19 Certificate vorgelegt werden. Bisher sind nur die Labore Crawford, Queen und National Public Health Lab in der Lage, ein solches Zertifikat auszustellen. Neben dem Originalnachweis wird auch eine Fotokopie des Testergebnisses verlangt, die am Flughafen verbleibt.
Reiseverbindungen
Kommerzielle Passagierflüge von und nach Addis Abeba, Nairobi, Kairo und Dubai werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Die Einhaltung der Ausgangssperre wird von den Sicherheitskräften kontrolliert.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in Geschäften, Behörden sowie im öffentlichen Nahverkehr. In der Praxis wird diese Pflicht aber oft nicht eingehalten. Bei internationalen Flügen und am Flughafen besteht Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
• Personen mit Einreiseabsicht setzen sich bitte vorab mit ihrem Arbeitgeber in Südsudan und der Deutschen Botschaft Dschuba in Verbindung.
Tansania - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tansania wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tansania wurde als Hochrisikogebiet eingestuft. Die tansanische Regierung veröffentlicht weiterhin keine offiziellen Zahlen. Dies macht die Einschätzung des Ausmaßes des aktuellen Infektionsgeschehens im Lande schwierig. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bereits 24 Stunden vor Einreise ist ein Gesundheitsformular einzureichen. Im Fall einer Einreise nach Sansibar ist dieses Gesundheitsformular zu nutzen. Bei Einreise ist zudem ein negativer PCR-Test vorzuweisen, der nicht älter als 96 Stunden (vor Abflug) sein darf. Bei Ankunft in Tansania erfolgt keine weitere Testung für Reisende aus Deutschland.
Bei Reisenden, die aus einem laut WHO eingestuften Hochrisikogebiet einreisen wollen, wird ein weiterer Schnelltest am Flughafen durchgeführt. Kinder unter sechs Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Bei allen Reisenden werden Temperaturmessungen bei Einreise durchgeführt. Personen mit COVID-19-Symptomen können unmittelbar bei Einreise einem erneuten COVID-19-Test unterzogen werden. Bei positivem Test ist eine 14-tägige häusliche Quarantäne vorgeschrieben.
Für Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen in einem von der WHO als Mutationsgebiet eingestuften Land aufgehalten haben oder durchgereist sind, gilt eine 14-tägige Quarantäne. Momentan betrifft dies nur Einreisende aus Indien. Die Quarantäne muss bei Non-residents in einer staatlich ausgewählten Unterkunft auf eigene Kosten erfolgen, Residents können diese zu Hause durchführen. Personen mit COVID-19-Symptomen können einem erneuten COVID-19-Test unterzogen werden. Bei positivem Testergebnis wird die Quarantäne um weitere 14 Tage verlängert.
Bei Ausreise wird von einigen Fluggesellschaften regelmäßig ein COVID-19-Test verlangt, der vor Ort in Krankenhäusern oder am National Laboratory durchgeführt werden kann. Es kann nicht garantiert werden, dass das Testergebnis rechtzeitig vorliegt. In der Vergangenheit sind verschiedene Fälle bekannt geworden, wonach negativ getestete Personen bei Einreise oder Transit an anderen Orten positiv getestet worden sind.
Durch- und Weiterreise
Der inländische Flugverkehr wurde wieder aufgenommen, die Durchreise mit Auto oder Bus ist ohne Einschränkungen möglich.
Reiseverbindungen
Reisen am internationalen Flughafen in Daressalam sowie mit inländischen Flügen sind wieder möglich. Daressalam wird von einigen Fluggesellschaften wieder angeflogen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keinerlei Beschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Es gelten keine besonderen Regeln bzw. Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.
Thailand - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Thailand ist von COVID-19 stark betroffen. Thailand ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen möglich. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss. Außerdem ist bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Tests notwendig, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, sowie einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Weitere Hinweise zu den Einreisebestimmungen insbesondere zum Erfordernis eines Visums erhalten Reisende bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben.
Für vollständig geimpfte Reisende ist die Einreise auch über den Flughafen Phuket möglich (nur Direktflüge nach Phuket, kein Transit in Bangkok möglich). Auf Phuket sowie auf den drei Inseln Samui, Pha-ngan und Tao in der Provinz Surat Thani gelten erleichterte Quarantänebedingungen nach dem sog. Sandbox-Programm . Bei positivem PCR-Test erfolgt die weitere Isolierung in einem Krankenhaus auf eigene Kosten. Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer mit Sars-Cov-2 infizierten Person angeordnet werden.
Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne übernimmt.
Weitere Informationen zu den Einreiseregeln finden Sie auf der Seite der thailändischen Tourismusbehörde oder bei den thailändischen Auslandsvertretungen.
Die Quarantänezeit beträgt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 für vollständig geimpfte Einreisende sieben Tage und für nicht oder nicht vollständig Geimpfte zehn Tage. Einreisende, die unter 18 Jahren und noch nicht geimpft sind, unterliegen der Quarantänepflicht entsprechend den mitreisenden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Reist der oder die Minderjährige mit zwei Begleitpersonen, die während der Quarantäne in denselben Räumlichkeiten untergebracht sind und von denen eine noch nicht oder nicht vollständig geimpft ist, gelten für alle die Quarantänevorgaben entsprechend der Person, die noch nicht oder nicht vollständig geimpft ist. Bei Einreise unter dem Sandbox-Programm (Phuket und Surat Thani) gelten für ungeimpfte Kinder unter 18 Jahren, die zusammen mit ihren geimpften Eltern einreisen, die dort geltenden Beschränkungen nach Einreise für sieben Tage. Bei Berechnung der Quarantänezeit werden der Anreisetag bei Einreise in Thailand nach 18 Uhr und der Abreisetag nicht mitgerechnet. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen sowie eine Liste der für Thailand zugelassenen Impfstoffe bietet die thailändische Botschaft.
Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden. Bei positivem PCR-Test erfolgt die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus. Der Krankenhausaufenthalt und eine Behandlung sind kostenpflichtig. Eine Fortsetzung der Quarantäne im gebuchten Quarantänehotel ist dann nicht möglich. Die Deutsche Botschaft hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich bereits vor Einreise über die Tracking-App „Thailand Plus“ zu registrieren. Die Registrierung erfolgt anhand der Daten im Certificate of Entry. Weitere Informationen bietet die Website des thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt.
Durch- und Weiterreise
Ein internationaler Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Fit to fly certificate
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt.
Die Transitzeit darf 12 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen bietet die Civil Aviation Authority of Thailand.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Dunkelrot/Rot/Orange/Gelb/Grün) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Für die dunkelroten Provinzen, z.Zt. Bangkok, Kanchanaburi, Chachoengsao, Chonburi, Tak, Nakhon Pathom, Nakhon Nayok, Nakhon Ratchasima, Nonthaburi, Narathiwat, Pathum Thani, Prachuap Khiri Khan, Prachin Buri, Pattani, Ayutthaya, Phetchaburi, Phetchabun, Yala, Rayong, Ratchaburi, Loop Buri, Songkhla, Sing Buri, Samut Prakan, Samut Sonkhram, Samut Sakhon, Saraburi, Suphan Buri und Ang Thong gelten mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 folgende Einschränkungen:
• Nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 4 Uhr,
• Keine Versammlungen von mehr als 25 Personen,
• Shoppingmalls und Restaurants (mit eingeschränkter Kapazität) haben bis 21 Uhr geöffnet.
Da die Provinzgouverneure weitreichende Entscheidungsbefugnisse haben, können die konkreten Maßnahmen regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind mit Einschränkungen möglich. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests und/oder Impfnachweises möglich. Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden. Aufgrund ausbleibender ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung. Nationalparks sind teilweise geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung ist überall Pflicht, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden. Diese Pflicht besteht auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Quelle: AA
Thailand lockert seine coronabedingten Einreisebestimmungen. Ab dem 1. November öffnet das Land seine Grenzen für vollständig Geimpfte aus mindestens zehn Staaten - darunter auch Deutschland. Urlauber müssten lediglich einen PCR-Test vor der Abreise und einen weiteren bei der Ankunft in Thailand machen. Danach könnten sie alle Landesteile frei bereisen. Quelle: tagesschau.de
Togo - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Togo ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale COVID-19-Koordinierungsstelle Togos und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landgrenzen sind weiterhin gesperrt. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur über den Flughafen Lomé möglich.
Reisende müssen sich vorab elektronisch registrieren und dabei einen negativen PCR-Test, der nicht älter als sieben Tage vor Datum des Abflugs ist, nachweisen. Dieser Test ist bei der elektronischen Anmeldung und Zahlung für den PCR-Test bei Ankunft in Lomé hochzuladen. Bei Einreise wird ein PCR-Test abgenommen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss sich der Reisende in selbstgewählte Isolation begeben; nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses kann sich der Reisende frei bewegen.
Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die verpflichtende und kontrollierte Unterbringung in einem speziellen Hotel (falls symptomfrei) oder in einem speziellen Krankenhaus (bei Symptomen).
Es bestehen derzeit keine Erleichterungen für vollständig Geimpfte.
Die togoischen Behörden hatten in der Vergangenheit eine Reihe von Hochinzidenzländern definiert. Derzeit sind keine Hochinzidenzländer festgelegt, aber eine Wiedereinführung ist jederzeit möglich.
Über die detaillierten aktuellen Bedingungen und das Registrierungsverfahren für Ein- und Ausreise sowie mögliche Hochinzidenzländer informiert die togoische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise ist derzeit nur über den Flughafen Lomé möglich. Für die Ausreise gelten ähnliche Bedingungen wie für die Einreise (elektronische Registrierung, PCR-Test-Nachweis); alle einschlägigen Bedingungen und das Registrierungsverfahren finden sich gleichfalls auf dieser Website.
Im Fall eines positiven Tests vor der Ausreise erfolgt eine Zwangsunterbringung zwecks Isolation; eine Ausreise ist erst bei Vorliegen eines negativen Tests möglich.
Reiseverbindungen
Derzeit wird Lomé von den internationalen Fluggesellschaften Air France (über Paris), Ethiopian Airlines (über Addis Abeba) und Brussels Airlines (über Brüssel) sowie von mehreren regionalen westafrikanischen Fluggesellschaften angeflogen. Der Flugverkehr ist weiter deutlich reduziert.
Beschränkungen im Land
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich im Land zu bewegen. Es gibt Einschränkungen des öffentlichen Lebens: kulturelle oder sportliche Präsenzveranstaltungen und Konferenzen sind derzeit ebenso untersagt wie traditionelle oder größere private Veranstaltungen. Diskotheken bzw. Nachtklubs sind geschlossen. Der Zugang zu Verwaltungsgebäuden ist nur bei Nachweis einer vollständigen Impfung möglich (akzeptiert werden alle Impfstoffe, die eine WHO-Anerkennung haben: AstraZeneca, Janssen-/Johnson&Johnson, Moderna, PfizerBiontech und Sinovac möglich). Aufgrund bisheriger Erfahrungen muss zudem mit kurzfristig verfügten örtlichen Absperrungen und Ausgangssperren an Hotspots gerechnet werden. Aktuelle Hinweise bietet die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
Hygieneregeln
Es besteht offiziell Maskenpflicht an vielen Orten des öffentlichen Raums, öffentlichen Gebäuden, zentralen öffentlichen Plätzen und Märkten, im Straßenverkehr; Abstandsregeln sind zu beachten. Ansonsten gelten die international bekannten Hygieneempfehlungen. Regeln und Empfehlungen im Einzelnen bietet die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
Trinidad und Tobago - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Trinidad und Tobago wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Trinidad und Tobago ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landesgrenzen sind mit Einschränkungen wieder geöffnet. Personen mit vollständiger Impfung gemäß WHO-Zulassung und einem höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test können ohne Quarantäne einreisen. Vor Antritt der Reise muss eine Einreisegenehmigung elektronisch beantragt werden, die beim Boarding vorzulegen ist. Nicht vollständig geimpften Ausländern ist die Einreise auch weiterhin nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Einheimische und für Kinder in Begleitung vollständig geimpfter Erwachsener. Details veröffentlicht das Gesundheitsministerium von Trinidad und Tobago.
Durch- und Weiterreise
Transit ist unter den gleichen Bedingungen wie die Einreise möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugbetrieb nach Trinidad (Piarco Int. Airport) besteht; der Flughafen ANR Robinson auf Tobago ist für internationale Flüge weiterhin geschlossen.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als fünf Personen; bei Verstößen gegen das Versammlungsverbot auch im privaten Bereich ist die Polizei befugt einzugreifen. Als „safezones“ gekennzeichnete Freizeiteinrichtungen, Kinos, Restaurants und Bars dürfen mit 50%-iger Auslastung von vollständig Geimpften wieder besucht werden, Strände sind weiterhin geschlossen. Der öffentliche Nahverkehr findet mit limitierten Kapazitäten statt. Es gilt ein nächtliches Ausgangsverbot. Die jeweils gültigen Regelungen im Detail werden per legal notice bekannt gegeben.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch im eigenen Fahrzeug und im Freien. Bei Nichtbeachtung werden Geldstrafen verhängt. Öffentliche Gebäude (Geschäfte, etc.) dürfen nur nach Temperaturmessung und Handdesinfektion betreten werden.
Tschad - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Tschad ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf. Hiervon befreit sind im Tschad Geimpfte bei Vorlage einer tschadischen Impfbescheinigung. Zusätzlich sind alle einreisenden Flugpassagiere verpflichtet, noch vor der Sicherheitskontrolle und Gepäckabholung einen kostenpflichtigen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test durchführen lassen, der 20.000 FCAF (umgerechnet ca. 30 Euro oder 40 US-Dollar) kostet. Ab einem Aufenthalt von sieben Tagen muss am siebten Tag ein PCR-Test durchgeführt werden. Die Maßnahmen gelten nicht für Kinder unter zwölf Jahren.
Bei der Ausreise aus dem Tschad muss ein negativer PCR-Test und / oder – je nach Zielland – ein gültiger COVID-Impfnachweis vorgelegt werden. PCR-Tests für nicht geimpfte Passagiere erfolgen am Flughafen (25.000 FCAF, ca. 37,50 Euro), können aber auch im „Hôpital Général de Référence Nationale“ (HGRN) oder der Klinik „Programme National de Tuberculose“ (PNT) erfolgen. In Tschad Geimpfte benötigen für die Ausreise nur dann einen PCR-Test, wenn er Voraussetzung für die Einreise im Zielland ist.
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Luftgrenzen sind grundsätzlich geöffnet.
Reiseverbindungen
Der tschadische Luftraum ist für den kommerziellen Flugverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Auf Basis der regionalen Infektionslage können jederzeit örtliche Maßnahmen wie z.B. Ausgangssperren oder Zugangssperren zu einzelnen Städten verhängt werden.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichtbefolgung ist unter Strafe gestellt. Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Tschechische Republik - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten oder dunkelroten Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Die Einreise ist für EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik aus jeglichem Grund möglich. Andere Staatsangehörige können nur dann aus jeglichem Grund einreisen, wenn sie seit mindestens 14 Tagen komplett geimpft sind und über einen in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen.
Seit dem 30. August 2021 wird Deutschland in die rote Kategorie eingestuft. Die Einreise ist dann nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden), Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Frühestens fünf Tage und spätestens 14 Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis ist der zuständigen Hygienebehörde zuzusenden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich. Für Geimpfte und Genesene, die über einen in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt weiterhin die Test- und Quarantänepflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung . Für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer, für Kinder unter 6 Jahren sowie Grenzpendler und Grenzgänger entfällt weiterhin die Pflicht zur Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne. Über weitere Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium .
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Für Einreisen aus den unterschiedlichen Kategorien gilt Folgendes:
1. Grüne und Orange Kategorie:
Aus Ländern der grünen und orangen Kategorie ist die Einreise nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden) und Online-Anzeige möglich. Einreisende können auch innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen. In diesem Fall besteht eine Quarantänepflicht bis zum Vorliegen des Testergebnisses. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind nur tschechische Staatsbürger, sowie Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik.
Für Geimpfte und Genesene, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, sind Einreisen ohne Test- und Quarantänepflicht möglich.
2. Rote und dunkelrote Kategorie:
Die Einreise ist nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden), Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Tschechische Staatsbürger, sowie Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik können statt des PCR-Tests auch einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Frühestens fünf Tage und spätestens 14 Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis ist der zuständigen Hygienebehörde zuzusenden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Für Geimpfte und genesene EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt die Test- und Quarantänepflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung .
Über weitere Ausnahmen von der Anzeige-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise informiert das tschechische Innenministerium. Diese bestehen u.a. für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer, für Kinder unter 6 Jahren sowie Grenzpendler und Grenzgänger.
Neben tschechischen Impfzertifikaten werden nationale Impfzertifikate aus Deutschland, sowie aus allen EU-Ländern, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein sowie Impfungen weiterer Staaten anerkannt. Es wird nur noch das Digitale COVID-Zertifikat der EU anerkannt.
Für geimpfte Reisende aus diesen Ländern ist kein negativer Test und keine Quarantäne erforderlich, wenn die Zweitimpfung bei einem Impfschema mit zwei Dosen oder die Impfung bei einem Impfschema mit einer Dosis mindestens 14 Tage zurückliegt.
Für Genesene, die in den letzten 180 Tagen erkrankt waren, ist kein negativer Test und keine Quarantäne erforderlich, wenn der Genesenennachweis mit einem digitalen COVID-Zertifikat erbracht wird.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der roten und dunkelroten Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können, sofern sie nicht den Nachweis einer in Tschechien anerkannten Impfung führen, nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise (maximal 12 Stunden) ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich.
Sofern diese aus Deutschland oder einem anderen Land einreisen ist die Durchreise auf dem Landweg ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich.
Bei Einreise mit dem Flugzeug und Weiterreise auf dem Land- oder Flugweg ist Einreiseanmeldung und Test (PCR-Test maximal 72 Stunden oder Antigen-Test maximal 24 Stunden vor Einreise) erforderlich. Genesene und Geimpfte benötigen keinen Test, aber die Einreiseanmeldung und einen digitalen Nachweis über Impfung und Genesung. Durchreisen aus einem Land mit sehr hohem Infektionsrisiko (dunkelrote Kategorie) sind nur aus triftigen Gründen möglich.
Durchreisen von Drittstaatern ohne Impfnachweis oder ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind nicht möglich.
Reisende, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske tragen. Die Durchreise aus Deutschland und anderen Nachbarländern der Tschechischen Republik darf nicht länger als 24 Stunden, aus allen anderen Ländern nicht länger als 12 Stunden dauern. Es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen usw.) erlaubt.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im Covid-Portal (Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Sofern die Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sind, können im Innern maximal 200 und Außen maximal 500 Personen teilnehmen.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur von Getesteten, Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen sowie botanische und zoologische Gärten sind mit Einschränkungen geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind wieder möglich.
Restaurants und Hotels sind für geimpfte, genesene oder getestete Gäste geöffnet.
Hygieneregeln
Im Freien gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. An infektionsgefährdenden Orten, wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in PKW bei Fahrgemeinschaften muss eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske getragen werden. Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske für die Dauer von 14 Tagen für alle aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisenden und durch die Tschechische Republik durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
Türkei - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Türkei ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen wieder deutlich gestiegen. Die Türkei ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran und beim Fährverkehr mit Griechenland.
Alle Flugreisenden über sechs Jahre müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Dies gilt nicht für Transitpassagiere. Die Kontrolle erfolgt bei Einreise bzw. beim Check-In. Danach wird Reisenden ein Genehmigungscode („HES-Code“) mitgeteilt, der bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss. Der Code kann auch in der Türkei per SMS oder mittels einer App erlangt werden.
Zudem müssen Reisende aus Deutschland ab zwölf Jahren bei Einreise auf dem Luft-, Land und Seeweg eines der folgenden Dokumente vorlegen:
• Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden)
• Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft)
• amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage vor Ankunft)
• amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als 6 Monate)
Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal. LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen sind die Nachweise beim Check-in vorzulegen.
Bei der Einreise aus Drittstaaten können abweichende Regelungen gelten.
Bei Einreise in die Türkei können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden, danach kann unmittelbar die Weiterreise an den Zielort erfolgen. Bei positivem Testergebnis erfolgt die Behandlung nach den türkischen Leitlinien. Bei Einreise werden auch Temperaturmessungen durchgeführt. Bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen können zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen werden.
Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Dies wird beim Check-in überprüft.
Durch- und Weiterreise
Für Transitpassagiere gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellandes sind zu beachten, siehe Einreise.
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen.
Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind ohne Beschränkungen möglich. Die Bestimmungen der Einreise im Zielland sind zu beachten. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug der "HES-Code“ erforderlich (siehe Einreise).
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, pandemiebedingte Einschränkungen sind möglich. Über Einzelheiten informieren die Fluggesellschaften. Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit eingestellt. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten ist ab 6. September 2021 grundsätzlich ein Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. Genesung oder ein negativer PCR-Test vorzulegen. Diese Nachweise werden über den „HES-Code“ überprüft.
Beschränkungen im Land
Ab 6. September 2021 ist der Zugang zu einigen öffentlichen Einrichtungen (u.a. Schulen) und öffentlichen Veranstaltungen nur mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. Genesung oder mit negativem PCR-Test möglich. Die Überprüfung erfolgt über den "HES-Code". Weitere beschränkende Maßnahmen können abhängig vom Infektionsgeschehen jederzeit erneut angeordnet werden.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei . Erkundigen Sie sich bei Einreise aus einem Drittstaat außerdem bei der türkischen Auslandsvertretung vor Ort nach den aktuellen Einreisebedingungen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
Tunesien - Entlistung Tunesiens als Hochrisikogebiet ab 17.10.2021, Änderung Einreise: Entfall PCR-Test für Geimpfte, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 gilt dies nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.
Nicht oder nicht vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende ab einem Alter von 12 Jahre müssen bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren Impfschema mind. 14 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde.
Sowohl die Bestätigung der elektronischen Einreiseanzeige (zwei Dokumente, jeweils zweifach ausgedruckt und unterschrieben) als auch der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis sollten in ausgedruckter Form mitgeführt werden. Die Dokumente werden beim Check-In geprüft und müssen bei Ankunft den Vertreterinnen und Vertretern des Gesundheitsministeriums bei der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Mit Wirkung vom 16. Oktober 2021 gilt eine siebentägige Pflichtquarantäne in speziellen Quarantänehotels auf eigene Kosten für alle nicht- oder nicht vollständig Geimpften.
Die Fluggesellschaften prüfen vor dem Abflug die Hotelreservierung und den Zahlungsnachweis (Voucher). Diese Unterlagen müssen bei der Kontrolle an der Grenze erneut vorgelegt werden. Am letzten Tag der Quarantäne wird auf Kosten des Reisenden ein weiterer PCR-Test durchgeführt. Bei negativem Ergebnis darf die Quarantäne am siebten Tag verlassen werden.
Vollständig geimpfte Einreisende sind von der Quarantäne befreit. Bei Einreise muss ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorgelegt werden.
Ebenso sind allein reisende Minderjährige (unter 18 Jahre) oder Minderjährige, welche von vollständig geimpften Personen begleitet werden, von der Quarantäne befreit.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind auch Pauschalreisende, unabhängig vom Impfstatus. Für diese gilt jedoch ebenfalls die o.g. Pflicht, ab einem Alter von 12 Jahre, bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorzulegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Auch die oben genannte elektronische Einreiseanzeige muss ausgefüllt und in ausgedruckter Form unterschrieben mitgeführt werden. Während des Aufenthalts sollen sich Pauschalreisende ausschließlich im Rahmen der Reisegruppe bewegen und direkt bei Ankunft in ihren Gruppen zusammenfinden.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen, bei dessen positiven Ergebnis die getestete Person zu einer Quarantäne auf eigene Kosten verpflichtet ist.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden.
Restaurants und Cafés dürfen nur 50% ihrer Platzkapazitäten für die Bewirtung nutzen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Uganda - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Uganda ist weiterhin von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale ugandische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen Kampala-Entebbe ist geöffnet. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geöffnet.
Bei der Ein- und Ausreise an allen Grenzübergängen muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden. Der Abstrich für den Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Die zu Anfang September angekündigte verschärfte PCR-Testpflicht bei Einreise wurde erneut verschoben. Ein konkreter Zeitpunkt für die Einführung steht bislang nicht fest.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern Ugandas sind auch für den Personenverkehr geöffnet. Einreisende müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können, siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Öffentliche Verkehrsmittel verkehren wieder, allerdings darf nur die Hälfte der Sitzplätze belegt sein. Zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln siehe auch „Infrastruktur/Verkehr“.
Privatfahrzeuge dürfen sich wieder frei bewegen, auch über Distriktgrenzen hinweg. Es dürfen maximal 3 Personen im Fahrzeug sein (inkl. Fahrer/in), es besteht Maskenpflicht auch während der Fahrt.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 19 Uhr bis 5.30 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.
Ukraine - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Ukraine ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aktuelle Informationen und (anstehende) Änderungen werden auf der Webseite "Visit Ukraine Today" veröffentlicht.
Alle Ausländer müssen bei Einreise eine ukrainische oder in der Ukraine vertretene Krankenversicherung nachweisen, die COVID-19 abdeckt. Außerdem ist für Personen ab 12 Jahre ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests, jeweils nicht älter als 72 Stunden, oder ein Nachweis über eine Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorzulegen. Atteste über eine Genesung von COVID-19 oder über vorhandene Antikörper reichen nicht aus. Personen, welche nicht geimpft sind, sind verpflichtet, vor Einreise die App „Wdoma“ zu installieren und sich 72 Stunden nach Einreise in eine zehntägige Selbstisolation zu begeben. Die Selbstisolation ist nicht notwendig, wenn innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorgelegt wird. Ebenso entfällt die Selbstisolation, wenn die Ukraine in weniger als 72 Stunden nach Einreise wieder verlassen wird und dies durch Dokumente nachgewiesen ist (z.B. Transit).
Die oben genannten Regeln gelten auch für Reisen aus den nicht ukrainisch kontrollierten Gebieten Donezk und Luhansk sowie von der Halbinsel Krim in das regierungskontrollierte Gebiet der Ukraine.
Nicht geimpfte Personen, die aus der Russischen Föderation oder Indien einreisen, unterliegen einer verpflichtenden 14-tägigen Selbstisolation unter Nutzung der App „Wdoma“. Die Dauer kann nicht mittels Tests verkürzt oder aufgehoben werden.
Kinder unter 12 Jahre sind von der Test- bzw. Impfnachweispflicht und Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre von der Selbstisolation ausgenommen. Einzelheiten sind auf der offiziellen (auch deutschsprachigen) Webseite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Durch- und Weiterreise
In einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bestehen Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen. Transitreisende sind von der Vorlage des Testergebnisses bzw. Impfnachweises und der Krankenversicherungspflicht ausgenommen, sofern sie die Transitzone des Flughafens während des Umstieges nicht verlassen. In diesem Fall erfolgt keine Einreise, es müssen jedoch die Einreisebedingungen des endgültigen Ziellandes berücksichtigt werden.
Für Durchreisende auf dem Landweg gelten hingegen die Bestimmungen unter Einreise.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Bis 31. Dezember 2021 gilt weiterhin die sog. „adaptive Quarantäne“. Je nach Lage wird ein Gebiet (Oblast) farblich eingestuft. Die Farben (grün, gelb, orange, rot) drücken die jeweiligen Regeln in diesem Gebiet aus. Unabhängig von der Einstufung hat jede Person einen Ausweis mitzuführen und die grundlegenden Hygieneregeln zu beachten. Aktuell gelten für die ganze Ukraine die Regeln der gelben Risikozone (mittleres Risiko). Weitere Informationen zu den Regeln und Einstufungen der Oblaste werden von der ukrainischen Regierung veröffentlicht. Mit Wirkung vom 21. Oktober 2021 werden die Schutzmaßnahmen im überregionalen Verkehr (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr) verschärft. Alle Passagiere sowie Fahrer und Crews müssen über Impf-, Genesungs- oder Testnachweise verfügen. Für die gelbe Risikozone reicht ein Nachweis über eine Impfdosis aus. Für die Einhaltung dieser Vorschrift haften die Transportunternehmen.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
Uruguay - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Uruguay ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das uruguayische Gesundheitsministerium MSP und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit wird grundsätzlich nur uruguayischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Wohnsitz in Uruguay (residentes) die Einreise mit verpflichtender siebentägiger Quarantäne gestattet. Einreisende müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach der siebentägigen Quarantäne muss entweder ein Wiederholungstest erfolgen oder alternativ, bei fortbestehender Symptomfreiheit, die häusliche Quarantäne um weitere sieben Tage verlängert werden. Ausnahmen von der verpflichtenden Quarantäne bestehen für vollständig Geimpfte und Genesene mit entsprechenden Nachweisen.
Für vorübergehende Einreisen aus geschäftlichen, beruflichen oder gerichtlichen Gründen kann bei der uruguayischen Einwanderungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom Einreiseverbot beantragt werden. Dabei ist nachzuweisen, dass die Reise notwendig und unaufschiebbar ist. Ferner muss ein Nachweis über eine in Uruguay gültige Krankenversicherung mitgeführt werden.
Die Landesgrenzen zu Argentinien und Brasilien bleiben weiterhin für den Personenverkehr geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus Drittländern durch Uruguay ist derzeit nicht möglich, die Landesgrenzen sind (mit den obengenannten Ausnahmen) für den Personenverkehr geschlossen und es existieren keine Umsteigeflugverbindungen.
Reiseverbindungen
Einschränkungen bestehen weiterhin im internationalen Flug-, Zug-, Bus- und Fährverkehr. Internationale Flüge finden statt, allerdings stark reduziert.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht. Der Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants sind geöffnet, unterliegen aber weiterhin strengen Infektionsschutz- und Hygieneauflagen. Gleiches gilt für kulturelle und soziale Veranstaltungen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vielerorts (öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren, Supermärkten und Ladengeschäfte) zwingend vorgeschrieben. Auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln in der Öffentlichkeit ist zu achten.
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die USA sind von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Die USA sind als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Das mit Presidential Proclamation erlassene Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor Einreise in die USA in Deutschland, einem anderen Land des Schengenraums, dem Vereinigten Königreich, Irland, Brasilien, China, Iran, Indien und Südafrika aufgehalten haben, gilt vorerst fort. Auch die Ausnahmen für US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber), enge Verwandte von US-Staatsbürgern, Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen sind weiterhin gültig. Nähere Einzelheiten zu weiteren Ausnahmen und zur Ausstellung von National Interest Exceptions (NIE) veröffentlichen die US-Vertretungen in Deutschland.
Im November 2021 wird es gemäß Pressemitteilung des Weißen Hauses vom 20. September 2021 für vollständig geimpfte und zusätzlich getestete Personen auch aus den bisher vom Einreisestopp betroffenen Ländern voraussichtlich Einreiseerleichterungen geben. Weitere Informationen hierzu wurden für einen späteren Zeitpunkt angekündigt.
Reisende müssen der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen Corona-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen (elektronisch oder in Papierform), der nicht älter als drei Tage sein darf. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen. Während des Fluges und an den Flughäfen besteht Maskenpflicht.
Ein weiterer Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise wird empfohlen. Dabei sind die Quarantäneempfehlungen der "Centers for Disease Control and Prevention" (CDC), sowie die Quarantänebestimmungen auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Das Einreiseverbot schränkt auch die Möglichkeit eines Flughafentransits stark ein. Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Reise in Deutschland oder anderen Schengenraum-Ländern aufgehalten haben, ist der Flughafentransit derzeit grundsätzlich nicht möglich.
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada bleiben für den Personenverkehr bis voraussichtlich 21. Oktober 2021 geschlossen. Hinweise über Ausnahmen veröffentlicht das Department of Homeland Security.
Reiseverbindungen
Es bestehen regelmäßige, direkte Reiseverbindungen nach Deutschland und in andere europäische Staaten.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Hygieneregeln
In vielen Bundesstaaten gilt in der Öffentlichkeit das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Quelle: AA
Die USA wollen in Kürze auch ihre Landesgrenzen zu Kanada und Mexiko wieder für Reisende öffnen. Ende September hatte die US-Regierung bereits die Aufhebung der Einreisebeschränkungen für geimpfte EU-Bürger und Briten auf dem Luftweg angekündigt. Das genaue Datum für das Inkrafttreten der Regelung für Einreisen sowohl über den Land- als auch den Luftweg würden "sehr bald" bekannt gegeben. Beide würden nach demselben Zeitplan erfolgen. Die Öffnung der Landesgrenzen soll in zwei Schritten geschehen. Im November 2021 würden die Grenzübergänge in einer ersten Phase auch für "nicht essenzielle" Reisen geöffnet, wenn ein Impfschutz nachgewiesen sei. Einreisen in "essenziellen" Fällen seien weiterhin auch ohne Impfung möglich. Ab Anfang Januar 2022 werde dann ein Impfnachweis für alle Einreisen verpflichtend. Akzeptiert würden alle Impfstoffe, die die US-Arzneimittelbehörde FDA und die Weltgesundheitsorganisation WHO zugelassen und empfohlen hätten. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südsudan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist für Personen möglich, die über ein gültiges Visum verfügen und einen triftigen Reisegrund haben. Ein negatives PCR-Testergebnis ist bei Einreise in Papierform mit Stempel und Unterschrift des ausstellenden Labors vorzulegen. Seit dem im Test bescheinigten Zeitpunkt der Probeentnahme dürfen bei Ankunft nicht mehr als 96 Stunden vergangen sein. Einige Fluggesellschaften haben davon abweichende strengere Vorgaben an die Bescheinigung negativer PCR-Testergebnisse. Nähere Informationen hierzu können bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden.
Nach Einreise ist eine verpflichtende zehntägige Selbstquarantäne einzuhalten. Die Gesundheitsbehörden können auch eine Unterbringung in einem Hotel oder einer staatlichen Einrichtung auf Kosten des Reisenden anordnen. Nach dem siebten Tag kann die Quarantäne durch ein negatives PCR-Testergebnis verkürzt werden. Von der Quarantäne sind Reisende ausgenommen, die weniger als sechs Monate vor Einreise an COVID-19 erkrankt sind und zwischenzeitlich genesen sind. Hierzu muss der Nachweis sowohl durch die Bescheinigung eines positiven PCR-Testergebnisses als auch die Bescheinigung über die Aufhebung einer Quarantäne jeweils in Papierform erbracht werden. Ebenso sind von der Quarantäne die Reisenden ausgenommen, deren Impfung gegen COVID-19 mindestens 14 Tage vor Einreise vervollständigt wurde. Der Nachweis der vollständigen Impfung (je nach Impfstoff ein oder zwei Impfungen) muss in Papierform erbracht werden. Auch geimpfte oder genesene Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen (s. vorheriger Absatz).
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise muss ein negatives PCR-Testergebnis in Form eines Unified Covid-19 Certificate vorgelegt werden. Bisher sind nur die Labore Crawford, Queen und National Public Health Lab in der Lage, ein solches Zertifikat auszustellen. Neben dem Originalnachweis wird auch eine Fotokopie des Testergebnisses verlangt, die am Flughafen verbleibt.
Reiseverbindungen
Kommerzielle Passagierflüge von und nach Addis Abeba, Nairobi, Kairo und Dubai werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Die Einhaltung der Ausgangssperre wird von den Sicherheitskräften kontrolliert.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in Geschäften, Behörden sowie im öffentlichen Nahverkehr. In der Praxis wird diese Pflicht aber oft nicht eingehalten. Bei internationalen Flügen und am Flughafen besteht Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
• Personen mit Einreiseabsicht setzen sich bitte vorab mit ihrem Arbeitgeber in Südsudan und der Deutschen Botschaft Dschuba in Verbindung.
Tansania - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tansania wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tansania wurde als Hochrisikogebiet eingestuft. Die tansanische Regierung veröffentlicht weiterhin keine offiziellen Zahlen. Dies macht die Einschätzung des Ausmaßes des aktuellen Infektionsgeschehens im Lande schwierig. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bereits 24 Stunden vor Einreise ist ein Gesundheitsformular einzureichen. Im Fall einer Einreise nach Sansibar ist dieses Gesundheitsformular zu nutzen. Bei Einreise ist zudem ein negativer PCR-Test vorzuweisen, der nicht älter als 96 Stunden (vor Abflug) sein darf. Bei Ankunft in Tansania erfolgt keine weitere Testung für Reisende aus Deutschland.
Bei Reisenden, die aus einem laut WHO eingestuften Hochrisikogebiet einreisen wollen, wird ein weiterer Schnelltest am Flughafen durchgeführt. Kinder unter sechs Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Bei allen Reisenden werden Temperaturmessungen bei Einreise durchgeführt. Personen mit COVID-19-Symptomen können unmittelbar bei Einreise einem erneuten COVID-19-Test unterzogen werden. Bei positivem Test ist eine 14-tägige häusliche Quarantäne vorgeschrieben.
Für Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen in einem von der WHO als Mutationsgebiet eingestuften Land aufgehalten haben oder durchgereist sind, gilt eine 14-tägige Quarantäne. Momentan betrifft dies nur Einreisende aus Indien. Die Quarantäne muss bei Non-residents in einer staatlich ausgewählten Unterkunft auf eigene Kosten erfolgen, Residents können diese zu Hause durchführen. Personen mit COVID-19-Symptomen können einem erneuten COVID-19-Test unterzogen werden. Bei positivem Testergebnis wird die Quarantäne um weitere 14 Tage verlängert.
Bei Ausreise wird von einigen Fluggesellschaften regelmäßig ein COVID-19-Test verlangt, der vor Ort in Krankenhäusern oder am National Laboratory durchgeführt werden kann. Es kann nicht garantiert werden, dass das Testergebnis rechtzeitig vorliegt. In der Vergangenheit sind verschiedene Fälle bekannt geworden, wonach negativ getestete Personen bei Einreise oder Transit an anderen Orten positiv getestet worden sind.
Durch- und Weiterreise
Der inländische Flugverkehr wurde wieder aufgenommen, die Durchreise mit Auto oder Bus ist ohne Einschränkungen möglich.
Reiseverbindungen
Reisen am internationalen Flughafen in Daressalam sowie mit inländischen Flügen sind wieder möglich. Daressalam wird von einigen Fluggesellschaften wieder angeflogen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keinerlei Beschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Es gelten keine besonderen Regeln bzw. Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.
Thailand - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Thailand ist von COVID-19 stark betroffen. Thailand ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen möglich. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss. Außerdem ist bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Tests notwendig, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, sowie einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Weitere Hinweise zu den Einreisebestimmungen insbesondere zum Erfordernis eines Visums erhalten Reisende bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben.
Für vollständig geimpfte Reisende ist die Einreise auch über den Flughafen Phuket möglich (nur Direktflüge nach Phuket, kein Transit in Bangkok möglich). Auf Phuket sowie auf den drei Inseln Samui, Pha-ngan und Tao in der Provinz Surat Thani gelten erleichterte Quarantänebedingungen nach dem sog. Sandbox-Programm . Bei positivem PCR-Test erfolgt die weitere Isolierung in einem Krankenhaus auf eigene Kosten. Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer mit Sars-Cov-2 infizierten Person angeordnet werden.
Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne übernimmt.
Weitere Informationen zu den Einreiseregeln finden Sie auf der Seite der thailändischen Tourismusbehörde oder bei den thailändischen Auslandsvertretungen.
Die Quarantänezeit beträgt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 für vollständig geimpfte Einreisende sieben Tage und für nicht oder nicht vollständig Geimpfte zehn Tage. Einreisende, die unter 18 Jahren und noch nicht geimpft sind, unterliegen der Quarantänepflicht entsprechend den mitreisenden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Reist der oder die Minderjährige mit zwei Begleitpersonen, die während der Quarantäne in denselben Räumlichkeiten untergebracht sind und von denen eine noch nicht oder nicht vollständig geimpft ist, gelten für alle die Quarantänevorgaben entsprechend der Person, die noch nicht oder nicht vollständig geimpft ist. Bei Einreise unter dem Sandbox-Programm (Phuket und Surat Thani) gelten für ungeimpfte Kinder unter 18 Jahren, die zusammen mit ihren geimpften Eltern einreisen, die dort geltenden Beschränkungen nach Einreise für sieben Tage. Bei Berechnung der Quarantänezeit werden der Anreisetag bei Einreise in Thailand nach 18 Uhr und der Abreisetag nicht mitgerechnet. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen sowie eine Liste der für Thailand zugelassenen Impfstoffe bietet die thailändische Botschaft.
Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden. Bei positivem PCR-Test erfolgt die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus. Der Krankenhausaufenthalt und eine Behandlung sind kostenpflichtig. Eine Fortsetzung der Quarantäne im gebuchten Quarantänehotel ist dann nicht möglich. Die Deutsche Botschaft hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich bereits vor Einreise über die Tracking-App „Thailand Plus“ zu registrieren. Die Registrierung erfolgt anhand der Daten im Certificate of Entry. Weitere Informationen bietet die Website des thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt.
Durch- und Weiterreise
Ein internationaler Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Fit to fly certificate
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt.
Die Transitzeit darf 12 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen bietet die Civil Aviation Authority of Thailand.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Dunkelrot/Rot/Orange/Gelb/Grün) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Für die dunkelroten Provinzen, z.Zt. Bangkok, Kanchanaburi, Chachoengsao, Chonburi, Tak, Nakhon Pathom, Nakhon Nayok, Nakhon Ratchasima, Nonthaburi, Narathiwat, Pathum Thani, Prachuap Khiri Khan, Prachin Buri, Pattani, Ayutthaya, Phetchaburi, Phetchabun, Yala, Rayong, Ratchaburi, Loop Buri, Songkhla, Sing Buri, Samut Prakan, Samut Sonkhram, Samut Sakhon, Saraburi, Suphan Buri und Ang Thong gelten mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 folgende Einschränkungen:
• Nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 4 Uhr,
• Keine Versammlungen von mehr als 25 Personen,
• Shoppingmalls und Restaurants (mit eingeschränkter Kapazität) haben bis 21 Uhr geöffnet.
Da die Provinzgouverneure weitreichende Entscheidungsbefugnisse haben, können die konkreten Maßnahmen regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind mit Einschränkungen möglich. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests und/oder Impfnachweises möglich. Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden. Aufgrund ausbleibender ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung. Nationalparks sind teilweise geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung ist überall Pflicht, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden. Diese Pflicht besteht auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Quelle: AA
Thailand lockert seine coronabedingten Einreisebestimmungen. Ab dem 1. November öffnet das Land seine Grenzen für vollständig Geimpfte aus mindestens zehn Staaten - darunter auch Deutschland. Urlauber müssten lediglich einen PCR-Test vor der Abreise und einen weiteren bei der Ankunft in Thailand machen. Danach könnten sie alle Landesteile frei bereisen. Quelle: tagesschau.de
Togo - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Togo ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale COVID-19-Koordinierungsstelle Togos und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landgrenzen sind weiterhin gesperrt. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur über den Flughafen Lomé möglich.
Reisende müssen sich vorab elektronisch registrieren und dabei einen negativen PCR-Test, der nicht älter als sieben Tage vor Datum des Abflugs ist, nachweisen. Dieser Test ist bei der elektronischen Anmeldung und Zahlung für den PCR-Test bei Ankunft in Lomé hochzuladen. Bei Einreise wird ein PCR-Test abgenommen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss sich der Reisende in selbstgewählte Isolation begeben; nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses kann sich der Reisende frei bewegen.
Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die verpflichtende und kontrollierte Unterbringung in einem speziellen Hotel (falls symptomfrei) oder in einem speziellen Krankenhaus (bei Symptomen).
Es bestehen derzeit keine Erleichterungen für vollständig Geimpfte.
Die togoischen Behörden hatten in der Vergangenheit eine Reihe von Hochinzidenzländern definiert. Derzeit sind keine Hochinzidenzländer festgelegt, aber eine Wiedereinführung ist jederzeit möglich.
Über die detaillierten aktuellen Bedingungen und das Registrierungsverfahren für Ein- und Ausreise sowie mögliche Hochinzidenzländer informiert die togoische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise ist derzeit nur über den Flughafen Lomé möglich. Für die Ausreise gelten ähnliche Bedingungen wie für die Einreise (elektronische Registrierung, PCR-Test-Nachweis); alle einschlägigen Bedingungen und das Registrierungsverfahren finden sich gleichfalls auf dieser Website.
Im Fall eines positiven Tests vor der Ausreise erfolgt eine Zwangsunterbringung zwecks Isolation; eine Ausreise ist erst bei Vorliegen eines negativen Tests möglich.
Reiseverbindungen
Derzeit wird Lomé von den internationalen Fluggesellschaften Air France (über Paris), Ethiopian Airlines (über Addis Abeba) und Brussels Airlines (über Brüssel) sowie von mehreren regionalen westafrikanischen Fluggesellschaften angeflogen. Der Flugverkehr ist weiter deutlich reduziert.
Beschränkungen im Land
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich im Land zu bewegen. Es gibt Einschränkungen des öffentlichen Lebens: kulturelle oder sportliche Präsenzveranstaltungen und Konferenzen sind derzeit ebenso untersagt wie traditionelle oder größere private Veranstaltungen. Diskotheken bzw. Nachtklubs sind geschlossen. Der Zugang zu Verwaltungsgebäuden ist nur bei Nachweis einer vollständigen Impfung möglich (akzeptiert werden alle Impfstoffe, die eine WHO-Anerkennung haben: AstraZeneca, Janssen-/Johnson&Johnson, Moderna, PfizerBiontech und Sinovac möglich). Aufgrund bisheriger Erfahrungen muss zudem mit kurzfristig verfügten örtlichen Absperrungen und Ausgangssperren an Hotspots gerechnet werden. Aktuelle Hinweise bietet die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
Hygieneregeln
Es besteht offiziell Maskenpflicht an vielen Orten des öffentlichen Raums, öffentlichen Gebäuden, zentralen öffentlichen Plätzen und Märkten, im Straßenverkehr; Abstandsregeln sind zu beachten. Ansonsten gelten die international bekannten Hygieneempfehlungen. Regeln und Empfehlungen im Einzelnen bietet die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
Trinidad und Tobago - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Trinidad und Tobago wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Trinidad und Tobago ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landesgrenzen sind mit Einschränkungen wieder geöffnet. Personen mit vollständiger Impfung gemäß WHO-Zulassung und einem höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test können ohne Quarantäne einreisen. Vor Antritt der Reise muss eine Einreisegenehmigung elektronisch beantragt werden, die beim Boarding vorzulegen ist. Nicht vollständig geimpften Ausländern ist die Einreise auch weiterhin nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Einheimische und für Kinder in Begleitung vollständig geimpfter Erwachsener. Details veröffentlicht das Gesundheitsministerium von Trinidad und Tobago.
Durch- und Weiterreise
Transit ist unter den gleichen Bedingungen wie die Einreise möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugbetrieb nach Trinidad (Piarco Int. Airport) besteht; der Flughafen ANR Robinson auf Tobago ist für internationale Flüge weiterhin geschlossen.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als fünf Personen; bei Verstößen gegen das Versammlungsverbot auch im privaten Bereich ist die Polizei befugt einzugreifen. Als „safezones“ gekennzeichnete Freizeiteinrichtungen, Kinos, Restaurants und Bars dürfen mit 50%-iger Auslastung von vollständig Geimpften wieder besucht werden, Strände sind weiterhin geschlossen. Der öffentliche Nahverkehr findet mit limitierten Kapazitäten statt. Es gilt ein nächtliches Ausgangsverbot. Die jeweils gültigen Regelungen im Detail werden per legal notice bekannt gegeben.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch im eigenen Fahrzeug und im Freien. Bei Nichtbeachtung werden Geldstrafen verhängt. Öffentliche Gebäude (Geschäfte, etc.) dürfen nur nach Temperaturmessung und Handdesinfektion betreten werden.
Tschad - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Tschad ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf. Hiervon befreit sind im Tschad Geimpfte bei Vorlage einer tschadischen Impfbescheinigung. Zusätzlich sind alle einreisenden Flugpassagiere verpflichtet, noch vor der Sicherheitskontrolle und Gepäckabholung einen kostenpflichtigen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test durchführen lassen, der 20.000 FCAF (umgerechnet ca. 30 Euro oder 40 US-Dollar) kostet. Ab einem Aufenthalt von sieben Tagen muss am siebten Tag ein PCR-Test durchgeführt werden. Die Maßnahmen gelten nicht für Kinder unter zwölf Jahren.
Bei der Ausreise aus dem Tschad muss ein negativer PCR-Test und / oder – je nach Zielland – ein gültiger COVID-Impfnachweis vorgelegt werden. PCR-Tests für nicht geimpfte Passagiere erfolgen am Flughafen (25.000 FCAF, ca. 37,50 Euro), können aber auch im „Hôpital Général de Référence Nationale“ (HGRN) oder der Klinik „Programme National de Tuberculose“ (PNT) erfolgen. In Tschad Geimpfte benötigen für die Ausreise nur dann einen PCR-Test, wenn er Voraussetzung für die Einreise im Zielland ist.
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Luftgrenzen sind grundsätzlich geöffnet.
Reiseverbindungen
Der tschadische Luftraum ist für den kommerziellen Flugverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Auf Basis der regionalen Infektionslage können jederzeit örtliche Maßnahmen wie z.B. Ausgangssperren oder Zugangssperren zu einzelnen Städten verhängt werden.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichtbefolgung ist unter Strafe gestellt. Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Tschechische Republik - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten oder dunkelroten Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Die Einreise ist für EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik aus jeglichem Grund möglich. Andere Staatsangehörige können nur dann aus jeglichem Grund einreisen, wenn sie seit mindestens 14 Tagen komplett geimpft sind und über einen in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen.
Seit dem 30. August 2021 wird Deutschland in die rote Kategorie eingestuft. Die Einreise ist dann nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden), Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Frühestens fünf Tage und spätestens 14 Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis ist der zuständigen Hygienebehörde zuzusenden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich. Für Geimpfte und Genesene, die über einen in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt weiterhin die Test- und Quarantänepflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung . Für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer, für Kinder unter 6 Jahren sowie Grenzpendler und Grenzgänger entfällt weiterhin die Pflicht zur Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne. Über weitere Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium .
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Für Einreisen aus den unterschiedlichen Kategorien gilt Folgendes:
1. Grüne und Orange Kategorie:
Aus Ländern der grünen und orangen Kategorie ist die Einreise nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden) und Online-Anzeige möglich. Einreisende können auch innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen. In diesem Fall besteht eine Quarantänepflicht bis zum Vorliegen des Testergebnisses. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind nur tschechische Staatsbürger, sowie Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik.
Für Geimpfte und Genesene, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, sind Einreisen ohne Test- und Quarantänepflicht möglich.
2. Rote und dunkelrote Kategorie:
Die Einreise ist nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden), Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Tschechische Staatsbürger, sowie Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik können statt des PCR-Tests auch einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Frühestens fünf Tage und spätestens 14 Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis ist der zuständigen Hygienebehörde zuzusenden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Für Geimpfte und genesene EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt die Test- und Quarantänepflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung .
Über weitere Ausnahmen von der Anzeige-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise informiert das tschechische Innenministerium. Diese bestehen u.a. für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer, für Kinder unter 6 Jahren sowie Grenzpendler und Grenzgänger.
Neben tschechischen Impfzertifikaten werden nationale Impfzertifikate aus Deutschland, sowie aus allen EU-Ländern, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein sowie Impfungen weiterer Staaten anerkannt. Es wird nur noch das Digitale COVID-Zertifikat der EU anerkannt.
Für geimpfte Reisende aus diesen Ländern ist kein negativer Test und keine Quarantäne erforderlich, wenn die Zweitimpfung bei einem Impfschema mit zwei Dosen oder die Impfung bei einem Impfschema mit einer Dosis mindestens 14 Tage zurückliegt.
Für Genesene, die in den letzten 180 Tagen erkrankt waren, ist kein negativer Test und keine Quarantäne erforderlich, wenn der Genesenennachweis mit einem digitalen COVID-Zertifikat erbracht wird.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der roten und dunkelroten Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können, sofern sie nicht den Nachweis einer in Tschechien anerkannten Impfung führen, nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise (maximal 12 Stunden) ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich.
Sofern diese aus Deutschland oder einem anderen Land einreisen ist die Durchreise auf dem Landweg ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich.
Bei Einreise mit dem Flugzeug und Weiterreise auf dem Land- oder Flugweg ist Einreiseanmeldung und Test (PCR-Test maximal 72 Stunden oder Antigen-Test maximal 24 Stunden vor Einreise) erforderlich. Genesene und Geimpfte benötigen keinen Test, aber die Einreiseanmeldung und einen digitalen Nachweis über Impfung und Genesung. Durchreisen aus einem Land mit sehr hohem Infektionsrisiko (dunkelrote Kategorie) sind nur aus triftigen Gründen möglich.
Durchreisen von Drittstaatern ohne Impfnachweis oder ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind nicht möglich.
Reisende, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske tragen. Die Durchreise aus Deutschland und anderen Nachbarländern der Tschechischen Republik darf nicht länger als 24 Stunden, aus allen anderen Ländern nicht länger als 12 Stunden dauern. Es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen usw.) erlaubt.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im Covid-Portal (Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Sofern die Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sind, können im Innern maximal 200 und Außen maximal 500 Personen teilnehmen.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur von Getesteten, Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen sowie botanische und zoologische Gärten sind mit Einschränkungen geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind wieder möglich.
Restaurants und Hotels sind für geimpfte, genesene oder getestete Gäste geöffnet.
Hygieneregeln
Im Freien gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. An infektionsgefährdenden Orten, wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in PKW bei Fahrgemeinschaften muss eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske getragen werden. Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske für die Dauer von 14 Tagen für alle aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisenden und durch die Tschechische Republik durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
Türkei - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Türkei ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen wieder deutlich gestiegen. Die Türkei ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran und beim Fährverkehr mit Griechenland.
Alle Flugreisenden über sechs Jahre müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Dies gilt nicht für Transitpassagiere. Die Kontrolle erfolgt bei Einreise bzw. beim Check-In. Danach wird Reisenden ein Genehmigungscode („HES-Code“) mitgeteilt, der bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss. Der Code kann auch in der Türkei per SMS oder mittels einer App erlangt werden.
Zudem müssen Reisende aus Deutschland ab zwölf Jahren bei Einreise auf dem Luft-, Land und Seeweg eines der folgenden Dokumente vorlegen:
• Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden)
• Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft)
• amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage vor Ankunft)
• amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als 6 Monate)
Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal. LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen sind die Nachweise beim Check-in vorzulegen.
Bei der Einreise aus Drittstaaten können abweichende Regelungen gelten.
Bei Einreise in die Türkei können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden, danach kann unmittelbar die Weiterreise an den Zielort erfolgen. Bei positivem Testergebnis erfolgt die Behandlung nach den türkischen Leitlinien. Bei Einreise werden auch Temperaturmessungen durchgeführt. Bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen können zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen werden.
Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Dies wird beim Check-in überprüft.
Durch- und Weiterreise
Für Transitpassagiere gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellandes sind zu beachten, siehe Einreise.
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen.
Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind ohne Beschränkungen möglich. Die Bestimmungen der Einreise im Zielland sind zu beachten. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug der "HES-Code“ erforderlich (siehe Einreise).
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, pandemiebedingte Einschränkungen sind möglich. Über Einzelheiten informieren die Fluggesellschaften. Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit eingestellt. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten ist ab 6. September 2021 grundsätzlich ein Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. Genesung oder ein negativer PCR-Test vorzulegen. Diese Nachweise werden über den „HES-Code“ überprüft.
Beschränkungen im Land
Ab 6. September 2021 ist der Zugang zu einigen öffentlichen Einrichtungen (u.a. Schulen) und öffentlichen Veranstaltungen nur mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. Genesung oder mit negativem PCR-Test möglich. Die Überprüfung erfolgt über den "HES-Code". Weitere beschränkende Maßnahmen können abhängig vom Infektionsgeschehen jederzeit erneut angeordnet werden.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei . Erkundigen Sie sich bei Einreise aus einem Drittstaat außerdem bei der türkischen Auslandsvertretung vor Ort nach den aktuellen Einreisebedingungen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
Tunesien - Entlistung Tunesiens als Hochrisikogebiet ab 17.10.2021, Änderung Einreise: Entfall PCR-Test für Geimpfte, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 gilt dies nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.
Nicht oder nicht vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende ab einem Alter von 12 Jahre müssen bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren Impfschema mind. 14 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde.
Sowohl die Bestätigung der elektronischen Einreiseanzeige (zwei Dokumente, jeweils zweifach ausgedruckt und unterschrieben) als auch der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis sollten in ausgedruckter Form mitgeführt werden. Die Dokumente werden beim Check-In geprüft und müssen bei Ankunft den Vertreterinnen und Vertretern des Gesundheitsministeriums bei der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Mit Wirkung vom 16. Oktober 2021 gilt eine siebentägige Pflichtquarantäne in speziellen Quarantänehotels auf eigene Kosten für alle nicht- oder nicht vollständig Geimpften.
Die Fluggesellschaften prüfen vor dem Abflug die Hotelreservierung und den Zahlungsnachweis (Voucher). Diese Unterlagen müssen bei der Kontrolle an der Grenze erneut vorgelegt werden. Am letzten Tag der Quarantäne wird auf Kosten des Reisenden ein weiterer PCR-Test durchgeführt. Bei negativem Ergebnis darf die Quarantäne am siebten Tag verlassen werden.
Vollständig geimpfte Einreisende sind von der Quarantäne befreit. Bei Einreise muss ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorgelegt werden.
Ebenso sind allein reisende Minderjährige (unter 18 Jahre) oder Minderjährige, welche von vollständig geimpften Personen begleitet werden, von der Quarantäne befreit.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind auch Pauschalreisende, unabhängig vom Impfstatus. Für diese gilt jedoch ebenfalls die o.g. Pflicht, ab einem Alter von 12 Jahre, bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorzulegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Auch die oben genannte elektronische Einreiseanzeige muss ausgefüllt und in ausgedruckter Form unterschrieben mitgeführt werden. Während des Aufenthalts sollen sich Pauschalreisende ausschließlich im Rahmen der Reisegruppe bewegen und direkt bei Ankunft in ihren Gruppen zusammenfinden.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen, bei dessen positiven Ergebnis die getestete Person zu einer Quarantäne auf eigene Kosten verpflichtet ist.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden.
Restaurants und Cafés dürfen nur 50% ihrer Platzkapazitäten für die Bewirtung nutzen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Uganda - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Uganda ist weiterhin von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale ugandische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen Kampala-Entebbe ist geöffnet. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geöffnet.
Bei der Ein- und Ausreise an allen Grenzübergängen muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden. Der Abstrich für den Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Die zu Anfang September angekündigte verschärfte PCR-Testpflicht bei Einreise wurde erneut verschoben. Ein konkreter Zeitpunkt für die Einführung steht bislang nicht fest.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern Ugandas sind auch für den Personenverkehr geöffnet. Einreisende müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können, siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Öffentliche Verkehrsmittel verkehren wieder, allerdings darf nur die Hälfte der Sitzplätze belegt sein. Zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln siehe auch „Infrastruktur/Verkehr“.
Privatfahrzeuge dürfen sich wieder frei bewegen, auch über Distriktgrenzen hinweg. Es dürfen maximal 3 Personen im Fahrzeug sein (inkl. Fahrer/in), es besteht Maskenpflicht auch während der Fahrt.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 19 Uhr bis 5.30 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.
Ukraine - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Ukraine ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aktuelle Informationen und (anstehende) Änderungen werden auf der Webseite "Visit Ukraine Today" veröffentlicht.
Alle Ausländer müssen bei Einreise eine ukrainische oder in der Ukraine vertretene Krankenversicherung nachweisen, die COVID-19 abdeckt. Außerdem ist für Personen ab 12 Jahre ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests, jeweils nicht älter als 72 Stunden, oder ein Nachweis über eine Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorzulegen. Atteste über eine Genesung von COVID-19 oder über vorhandene Antikörper reichen nicht aus. Personen, welche nicht geimpft sind, sind verpflichtet, vor Einreise die App „Wdoma“ zu installieren und sich 72 Stunden nach Einreise in eine zehntägige Selbstisolation zu begeben. Die Selbstisolation ist nicht notwendig, wenn innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorgelegt wird. Ebenso entfällt die Selbstisolation, wenn die Ukraine in weniger als 72 Stunden nach Einreise wieder verlassen wird und dies durch Dokumente nachgewiesen ist (z.B. Transit).
Die oben genannten Regeln gelten auch für Reisen aus den nicht ukrainisch kontrollierten Gebieten Donezk und Luhansk sowie von der Halbinsel Krim in das regierungskontrollierte Gebiet der Ukraine.
Nicht geimpfte Personen, die aus der Russischen Föderation oder Indien einreisen, unterliegen einer verpflichtenden 14-tägigen Selbstisolation unter Nutzung der App „Wdoma“. Die Dauer kann nicht mittels Tests verkürzt oder aufgehoben werden.
Kinder unter 12 Jahre sind von der Test- bzw. Impfnachweispflicht und Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre von der Selbstisolation ausgenommen. Einzelheiten sind auf der offiziellen (auch deutschsprachigen) Webseite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Durch- und Weiterreise
In einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bestehen Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen. Transitreisende sind von der Vorlage des Testergebnisses bzw. Impfnachweises und der Krankenversicherungspflicht ausgenommen, sofern sie die Transitzone des Flughafens während des Umstieges nicht verlassen. In diesem Fall erfolgt keine Einreise, es müssen jedoch die Einreisebedingungen des endgültigen Ziellandes berücksichtigt werden.
Für Durchreisende auf dem Landweg gelten hingegen die Bestimmungen unter Einreise.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Bis 31. Dezember 2021 gilt weiterhin die sog. „adaptive Quarantäne“. Je nach Lage wird ein Gebiet (Oblast) farblich eingestuft. Die Farben (grün, gelb, orange, rot) drücken die jeweiligen Regeln in diesem Gebiet aus. Unabhängig von der Einstufung hat jede Person einen Ausweis mitzuführen und die grundlegenden Hygieneregeln zu beachten. Aktuell gelten für die ganze Ukraine die Regeln der gelben Risikozone (mittleres Risiko). Weitere Informationen zu den Regeln und Einstufungen der Oblaste werden von der ukrainischen Regierung veröffentlicht. Mit Wirkung vom 21. Oktober 2021 werden die Schutzmaßnahmen im überregionalen Verkehr (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr) verschärft. Alle Passagiere sowie Fahrer und Crews müssen über Impf-, Genesungs- oder Testnachweise verfügen. Für die gelbe Risikozone reicht ein Nachweis über eine Impfdosis aus. Für die Einhaltung dieser Vorschrift haften die Transportunternehmen.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
Uruguay - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Uruguay ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das uruguayische Gesundheitsministerium MSP und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit wird grundsätzlich nur uruguayischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Wohnsitz in Uruguay (residentes) die Einreise mit verpflichtender siebentägiger Quarantäne gestattet. Einreisende müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach der siebentägigen Quarantäne muss entweder ein Wiederholungstest erfolgen oder alternativ, bei fortbestehender Symptomfreiheit, die häusliche Quarantäne um weitere sieben Tage verlängert werden. Ausnahmen von der verpflichtenden Quarantäne bestehen für vollständig Geimpfte und Genesene mit entsprechenden Nachweisen.
Für vorübergehende Einreisen aus geschäftlichen, beruflichen oder gerichtlichen Gründen kann bei der uruguayischen Einwanderungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom Einreiseverbot beantragt werden. Dabei ist nachzuweisen, dass die Reise notwendig und unaufschiebbar ist. Ferner muss ein Nachweis über eine in Uruguay gültige Krankenversicherung mitgeführt werden.
Die Landesgrenzen zu Argentinien und Brasilien bleiben weiterhin für den Personenverkehr geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus Drittländern durch Uruguay ist derzeit nicht möglich, die Landesgrenzen sind (mit den obengenannten Ausnahmen) für den Personenverkehr geschlossen und es existieren keine Umsteigeflugverbindungen.
Reiseverbindungen
Einschränkungen bestehen weiterhin im internationalen Flug-, Zug-, Bus- und Fährverkehr. Internationale Flüge finden statt, allerdings stark reduziert.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht. Der Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants sind geöffnet, unterliegen aber weiterhin strengen Infektionsschutz- und Hygieneauflagen. Gleiches gilt für kulturelle und soziale Veranstaltungen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vielerorts (öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren, Supermärkten und Ladengeschäfte) zwingend vorgeschrieben. Auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln in der Öffentlichkeit ist zu achten.
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die USA sind von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Die USA sind als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Das mit Presidential Proclamation erlassene Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor Einreise in die USA in Deutschland, einem anderen Land des Schengenraums, dem Vereinigten Königreich, Irland, Brasilien, China, Iran, Indien und Südafrika aufgehalten haben, gilt vorerst fort. Auch die Ausnahmen für US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber), enge Verwandte von US-Staatsbürgern, Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen sind weiterhin gültig. Nähere Einzelheiten zu weiteren Ausnahmen und zur Ausstellung von National Interest Exceptions (NIE) veröffentlichen die US-Vertretungen in Deutschland.
Im November 2021 wird es gemäß Pressemitteilung des Weißen Hauses vom 20. September 2021 für vollständig geimpfte und zusätzlich getestete Personen auch aus den bisher vom Einreisestopp betroffenen Ländern voraussichtlich Einreiseerleichterungen geben. Weitere Informationen hierzu wurden für einen späteren Zeitpunkt angekündigt.
Reisende müssen der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen Corona-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen (elektronisch oder in Papierform), der nicht älter als drei Tage sein darf. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen. Während des Fluges und an den Flughäfen besteht Maskenpflicht.
Ein weiterer Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise wird empfohlen. Dabei sind die Quarantäneempfehlungen der "Centers for Disease Control and Prevention" (CDC), sowie die Quarantänebestimmungen auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Das Einreiseverbot schränkt auch die Möglichkeit eines Flughafentransits stark ein. Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Reise in Deutschland oder anderen Schengenraum-Ländern aufgehalten haben, ist der Flughafentransit derzeit grundsätzlich nicht möglich.
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada bleiben für den Personenverkehr bis voraussichtlich 21. Oktober 2021 geschlossen. Hinweise über Ausnahmen veröffentlicht das Department of Homeland Security.
Reiseverbindungen
Es bestehen regelmäßige, direkte Reiseverbindungen nach Deutschland und in andere europäische Staaten.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Hygieneregeln
In vielen Bundesstaaten gilt in der Öffentlichkeit das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Quelle: AA
Die USA wollen in Kürze auch ihre Landesgrenzen zu Kanada und Mexiko wieder für Reisende öffnen. Ende September hatte die US-Regierung bereits die Aufhebung der Einreisebeschränkungen für geimpfte EU-Bürger und Briten auf dem Luftweg angekündigt. Das genaue Datum für das Inkrafttreten der Regelung für Einreisen sowohl über den Land- als auch den Luftweg würden "sehr bald" bekannt gegeben. Beide würden nach demselben Zeitplan erfolgen. Die Öffnung der Landesgrenzen soll in zwei Schritten geschehen. Im November 2021 würden die Grenzübergänge in einer ersten Phase auch für "nicht essenzielle" Reisen geöffnet, wenn ein Impfschutz nachgewiesen sei. Einreisen in "essenziellen" Fällen seien weiterhin auch ohne Impfung möglich. Ab Anfang Januar 2022 werde dann ein Impfnachweis für alle Einreisen verpflichtend. Akzeptiert würden alle Impfstoffe, die die US-Arzneimittelbehörde FDA und die Weltgesundheitsorganisation WHO zugelassen und empfohlen hätten. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 15.10.2021 - Teil 9
Venezuela - Einstufung Venezuelas als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021
Mit Wirkung vom 19. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Venezuela gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die offiziellen Zahlen geben das Infektionsgeschehen in Venezuela nur unzureichend wieder. Das Gesundheitssystem ist überlastet. Es wurden zudem neue Varianten von COVID-19 festgestellt, weshalb Venezuela mit Wirkung vom 19. September 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Venezuela ist nur bei Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses möglich, wobei der Test innerhalb von 48 Stunden vor dem Beginn des Fluges erfolgt sein muss. Reisende müssen sich vor Abreise digital in einem Online-Portal registrieren. Bei Einreise erfolgt ein weiterer kostenpflichtiger (60 USD) Test durch lokale Behörden. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt eine Zwangsquarantäne in einer staatlichen Einrichtung.
Auch bei Ausreise kann eine Gesundheitsuntersuchung mit Messung der Körpertemperatur erfolgen. Bei Symptomen von COVID-19 wird die Ausreise verweigert. Auch bei Reisen zwischen Bundesstaaten oder beim Verlassen der Margarita-Inseln können Behörden von Reisenden einen COVID-19-Test verlangen und die Weiterreise von einem negativen Ergebnis abhängig machen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wurde in ausgewählte Länder wie von und nach Bolivien, Panama, Mexiko und in die Türkei wieder aufgenommen. Auch nationale Flugverbindungen bestehen wieder, bleiben aber weiterhin eingeschränkt. Mit kurzfristig anberaumten Unterbrechungen des nationalen Flugverkehrs muss gerechnet werden.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten Quarantänemaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie, auch für Reisen im Land.
Aufgrund der prekären Lage des öffentlichen Gesundheitssystems sind sowohl die medizinische Versorgung als auch der Erhalt zuverlässiger Informationen über den Ausbreitungsgrad völlig unzureichend. Schulen und Behörden sind überwiegend geschlossen. Hotels sind meist geöffnet und können Gäste beherbergen, verlangen aber häufig einen negativen COVID-19-Test.
Versammlungen in der Öffentlichkeit sind untersagt.
Hygieneregeln
Es besteht in der Öffentlichkeit die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind weiterhin von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Alle Reisenden, die in Dubai einreisen wollen (einschließlich “Residents“), müssen beim Check-in einen negativen PCR-Test nachweisen. Alle anderen Testbescheinigungen (Antikörpertest, PCR-Schnelltests, Heimtestkits, u.ä.) werden in Dubai nicht akzeptiert. Es muss sich um eine offizielle (ausgedruckte oder digitale) Bescheinigung in Englisch oder Arabisch handeln. SMS-Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Der Abstrich darf nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein (für bestimmte Länder gelten kürzere Fristen). Kinder unter 12 Jahren, Behinderte und VAE Staatsangehörige sind von dem Testerfordernis ausgenommen. Für Passagiere, die aus bestimmten Ländern abfliegen, findet bei Ankunft am Flughafen Dubai ein weiterer PCR-Test statt. Des Weiteren können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden.
Flugreisende nach Abu Dhabi müssen beim Check-in am ausländischen Abflughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Abstrich darf längstens 48 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein (aus bestimmten Ländern nur 24 Stunden). Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache oder der Sprache des Abflugorts mitzuführen. Kinder unter 12 Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Reisende müssen sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig).
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Abhängig von Impfstatus und Einreiseland sind in den Folgetagen ein oder zwei weitere PCR-Tests erforderlich. Die aktuell geltende Regelung kann am Flughafen erfragt werden. Kinder unter 12 Jahren und Personen mit Behinderungen sind von den Testerfordernissen ausgenommen.
Reisende aus Ländern außerhalb der „Grünen Liste", die ungeimpft sind bzw. deren Impfungen in den VAE nicht anerkannt sind, unterliegen in Abu Dhabi einer zehntägigen Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet. Bei Transitflügen über den Flughafen Abu Dhabi wird ein PCR-Test, der maximal 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, verlangt.
Alle Transitfluggäste in Dubai müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen. Alle anderen Fluggäste im Transit müssen diese Bescheinigung nicht vorlegen, es sei denn, dies wird von ihrem endgültigen Zielort vorgeschrieben Reiseverbindungen.
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Beschränkungen im Land
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet. Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Cafés und Restaurants, Fitnessstudios, Museen, Freizeitparks, Kulturzentren etc. nur noch von vollständig Geimpften betreten werden, die sich außerdem alle 30 Tage einem PCR-Test unterziehen müssen. Kontrolliert wird die Zugangsberechtigung über die auf einem Smartphone zu installierende staatliche AlHosn-App , die hierfür einen „grünen Status“ zeigen muss. Im Ausland verabreichte Impfungen können registriert werden, was für den Erhalt des „grünen Status“ in der AlHosn-App erforderlich ist.
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist obligatorisch. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.
Vietnam - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Vietnam wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Vietnam ist von COVID-19 inzwischen stark betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen gestiegen. Regionale Schwerpunkte sind Bac Giang, Bac Ninh, Hai Duong, Hanoi, Binh Duong, Dong Nai und Ho-Chi-Minh-Stadt. Vietnam ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Es gilt derzeit eine Einreisesperre (auch Transit) für alle ausländischen Reisenden. Diese Regelung gilt auch für deutsche Staatsangehörige vietnamesischer Herkunft. Die Erteilung von Visa für die Einreise nach Vietnam ist vorübergehend eingestellt und nur in Ausnahmefällen möglich (Diplomaten- und Dienstpassinhaber, Investoren, Experten, hochqualifizierte Arbeitskräfte, Geschäftsführer, und deren Familien sowie internationale Studenten, ausländische Familienangehörige von vietnamesischen Staatsangehörigen).
Bei Einreise müssen sich alle Reisenden einer Temperaturmessung unterziehen und einen negativen RT-PCR-Test vorlegen. Dieser darf frühestens 72 Stunden vor Ankunft in Vietnam vorgenommen werden. Alle Flüge nach Vietnam sind derzeit Transitflüge, daher müssen ggf. ebenfalls die Vorgaben des Transitlands beachtet werden. Vor bzw. bei der Einreise ist eine Gesundheitserklärung auszufüllen.
Nichtgeimpfte Einreisende haben sich in 14-tägige Quarantäne in einer von den vietnamesischen Behörden festgelegten Quarantäneeinrichtung (bestimmte Hotels, zentrale Quarantäneeinrichtungen) zu begeben. Nach der zweiwöchigen Quarantäne in der entsprechenden Einrichtung sind zwei weitere Wochen Heimquarantäne (bzw. in einem anderen Hotel) mit Gesundheitsüberwachung vorgeschrieben. Die Kosten müssen von den Reisenden selbst getragen werden. Für nichtgeimpfte Kinder gibt es keine Ausnahmen.
Am 4. August 2021 erließ das vietnamesische Gesundheitsministerium eine Neuregelung zu den Quarantänebestimmungen für vollständig geimpfte Personen, die nach Vietnam einreisen. Demnach wird die Quarantäne für vollständig geimpfte Personen auf sieben Tage in einer Quarantäneeinrichtung und anschließend sieben Tage Selbstisolation verkürzt. Ein entsprechender Nachweis über die Impfung (WHO-Impfbuch oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU in Papierformat) muss vorgelegt werden. Eine Vorlage per App ist nicht möglich. Die zweite Impfung muss mind. 14 Tage vor Einreise und nicht länger als 12 Monate vor Einreise her sein. Diese Regelungen gelten seit 25. August 2021 auch für nichtgeimpfte Kinder, sofern die Einreise gemeinsam mit Eltern/Betreuer erfolgt, und deren Eltern/Betreuer vollständig geimpft oder Genesene sind. Nach sieben Tagen Quarantäne plus sieben Tagen Selbstisolation gilt eine Phase der Beobachtung des gesundheitlichen Zustands bis zum 28. Tag nach dem Einreisetag. In dieser Zeit sind für Kinder und Eltern/Betreuer Tests am ersten, siebten und 14. Tag nach dem Einreisetag vorgesehen.
Kinder die unbegleitet in Vietnam einreisen müssen eine Heimquarantäne für 14 Tage bei Eltern/Betreuern ableisten, wenn Eltern/Betreuer in Vietnam leben. Für die Kinder und Eltern/Betreuer sind Tests am ersten und 14. Tag nach dem Einreisetag der Kinder vorgesehen.
Durch- und Weiterreise
Fluggesellschaften verlangen beim Check-In aktuelle PCR-Tests. Andere Beschränkungen der Weiter- und Ausreise bestehen nicht.
Reiseverbindungen
Es bestehen wenige Flugverbindungen nach Europa. Informationen dazu sollte bei den Fluggesellschaften bzw. örtlichen Reisebüros erfragt werden.
Die Einreise nach Vietnam unterliegt der vorherigen Genehmigung der vietnamesischen Behörden und ist nur in gesonderten Ausnahmefällen gestattet siehe, Einreise.
Aufgrund der derzeitigen Lage ist jederzeit mit einer Änderung zu rechnen. Voraussagen können nicht getroffen werden.
Beschränkungen im Land
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen kommt es in verschiedenen Provinzen aktuell wieder zu Einschränkungen sowie regionalen Reiseeinschränkungen. Der Personenverkehr auf dem Landweg zu 37 Provinzen wurde eingestellt. Ausgenommen davon sind Gütertransport und Beförderung von Experten, Angestellten und Arbeitern zur Arbeit.
In Hanoi gelten Quarantänemaßnahmen in staatlichen Einrichtungen für Reisende aus Provinzen, die unter Lockdown stehen. Das betrifft u.a. Ho-Chi-Minh-Stadt.
Aktuell gelten in Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt weiterhin erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens, deren Einhaltung von den Behörden streng überwacht werden: Schließung aller nicht für das tägliche Leben notwendigen Geschäfte; keine Ansammlung von mehr als zwei Personen an öffentlichen Plätzen; Abstandsregeln (zwei Meter); Ausgang nur zur Arbeit und für notwendige Erledigungen (Einkauf von Lebensmitteln, ärztliche Untersuchung, Impfung), Einstellung des gesamten Personenverkehrs einschließlich Taxis und Grab-Bikes.
Das Stadtgebiet ist in unterschiedliche Zonen eingeteilt, in denen je nach Infektionsgeschehen unterschiedliche Regelungen gelten. Die Einteilung ändert sich häufig.
In Ho-Chi-Minh-Stadt wurden seit 23. August 2021 die Lockdown-Maßnahmen erneut verschärft und gelten vorläufig bis 30. September 2021: Derzeit ist das Verlassen der eigenen Wohnung für vorerst 14 Tage nicht gestattet, lediglich in medizinischen Notfällen oder für die Anreise zum Flughafen zwecks Verlassen des Landes wird Bewegungsfreiheit gewährt. Das komplette Ausgangsverbot wird strikt durch die örtlichen Behörden und aus dem ganzen Land zusätzlich zusammengezogene Polizei- und Militärkräfte kontrolliert. Nahezu alle Einrichtungen des täglichen und medizinischen Bedarfs (Supermärkte, Apotheken, Dienstleistungseinrichtungen), die zuletzt noch zugänglich waren, sind geschlossen. Die Versorgung der Bevölkerung soll bezirksweise durch das Militär, die Massenorganisationen und Freiwillige übernommen werden. Erfahrungswerte hierzu liegen noch nicht vor.
15 Provinzen im Süden des Landes befinden sich bis auf weiteres ebenfalls im Lockdown.
Hygieneregeln
Landesweit sind in Geschäften, öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Personennahverkehr die üblichen Infektionsschutz- und Hygieneauflagen einzuhalten (Mundschutz, Temperaturkontrollen, Erklärungen zum Gesundheitszustand).
Es besteht generelle Maskenpflicht. In Restaurants ist ein Mindestabstand einzuhalten.
Zimbabwe - Entlistung Simbabwes als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021
Epidemiologische Lage
Simbabwe ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium von Simbabwe und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, und bei der Einreise symptomfrei sein (kein Fieber, kein Husten). Wird bei der Einreise kein negativer PCR-Test vorgelegt oder werden Symptome festgestellt, so ist eine Quarantäne für zehn Tagen auf eigene Kosten erforderlich. Einreisevisa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden gegen eine Gebühr von 30,- USD an den beiden internationalen Flughäfen Harare und Victoria Falls ausgestellt.
Die Einreise für Touristen auf dem Landweg ist derzeit nur an den Grenzübergängen Kazungula (von und nach Botsuana) und Victoria Falls Bridge (von und nach Sambia) möglich. Reisende müssen dabei nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind. Ungeimpfte (oder nicht vollständig Geimpfte) dürfen auf dem Landweg nur dann nach Simbabwe einreisen, wenn sie anhand ihres Flugtickets nachweisen können, dass sie noch am selben Tag der Einreise das Land auf dem Luftweg verlassen werden. Eine Übernachtung in Simbabwe ist nicht gestattet.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- oder Weiterreise ist derzeit nur über die beiden internationalen Flughäfen oder unter Einschränkungen auf dem Landweg (s. Einreise) zur unmittelbaren Weiterreise möglich.
Reiseverbindungen
Mehrere Fluggesellschaften bieten Flugverbindungen nach Harare und Victoria Falls an. Der Flugbetrieb kann jederzeit kurzfristig eingestellt bzw. Flüge kurzfristig gestrichen oder verschoben werden.
Beschränkungen im Land
In Simbabwe gelten weiterhin besondere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Es gilt eine Ausgangssperre von 18 Uhr bis 6 Uhr morgens. Geschäfte dürfen lediglich eingeschränkt öffnen. Hotels sind geöffnet, Restaurants und Bars sind bis auf weiteres geschlossen und dürfen nur Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken anbieten. Der innerstaatliche Reiseverkehr ist grundsätzlich untersagt. Touristische Einrichtungen sind unter Beachtung der Hygienevorschriften geöffnet. Einige Hochinzidenzgebiete im Land können nur mit besonderer Genehmigung aufgesucht werden (Kariba, Kwekwe, Karoi).
Die Regelungen können sich sehr kurzfristig ändern.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im gesamten öffentlichen Bereich Pflicht, bei Betreten von Geschäften, Restaurants, Hotels usw. erfolgen Temperaturmessungen und die Desinfektion der Hände.
Zypern - Entfall der COVID-19-bedingten Reisewarnung ab 19.09.2021, Änderung Einreise, Besc hränkungen im Land, Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die zyprische Regierung Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Deutschland ist in die „rote" Kategorie eingestuft. Einreisende aus Deutschland müssen grundsätzlich bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, und nach Einreise in Zypern einen erneuten PCR-Test auf eigene Kosten durchführen. Kinder, die vor ihrem 12. Geburtstag in Zypern ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Einreisende aus Deutschland, die vollständig mit einem durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff bzw. mit den Impfstoffen Sputnik V, Sinopharm oder Sinovac geimpft sind, sind von der Testpflicht befreit. Beim Einmalimpfstoff von Johnson & Johnson gilt dies erst 14 Tage nach der Impfung. Das gleiche gilt für Genesene. Die vollständige Impfung und die Genesung kann in Zypern ausschließlich durch das Digitale COVID-Zertifikat der EU nachgewiesen werden. Der gelbe Impfausweis wird nicht akzeptiert.
Es muss damit gerechnet werden, dass Passagiere ausgewählter Flüge nach Ankunft in Zypern getestet werden. Dies gilt auch für geimpfte oder genesene Personen.
Alle Reisenden müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass “ zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Cyprus Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden, genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen. Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen seit Ende Juni 2021 nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt ist. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Werden Flugreisende bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, als enger Kontakt in zehntägige Quarantäne genommen. Im Fall eines früheren Rückflugs kann die Quarantänedauer verkürzt werden. In diesem Fall ist am Tag vor der Abreise ein negativer PCR-Test erforderlich. Vollständig Geimpfte, oder Personen, die in den letzten 180 Tagen nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Quarantäne befreit. Bei der einstufigen Impfung (Johnson & Johnson) müssen vor der Einreise 14 Tage seit der Impfung vergangen sein. Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen.
Deutschland ist von den "Behörden" des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sog. „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) seit dem 27. September 2021 in die „grüne“ Kategorie eingestuft.
Die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ ändern sich relativ häufig. Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten .
Es gilt grundsätzlich folgendes:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan (ohne Ausstieg in der Türkei) oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) vorlegen. Reisende ohne Impfnachweis müssen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen. Alle Nachweise in Papierform müssen in englischer Sprache vorgelegt werden.
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan ist der Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) erforderlich. Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Es kommt vor, dass beim Übertritt von Nordzypern in den Südteil der Insel Nachweise einer überstandenen COVID-19-Erkrankung nicht anerkannt werden und Reisende als ungeimpft angesehen werden. In dem Fall kann ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt werden, der in Papierform, in englischer Sprache vorzulegen ist.
Sofern die Flüge nach Ercan im Transit (mit Ausstieg) über die Türkei führen, werden die Regeln für Einreisen aus der Türkei angewandt. Die Türkei befindet sich zurzeit in der „orangen“ Kategorie, d.h. Geimpfte oder Genesene müssen bei Einreise in Ercan grundsätzlich einen max. 72 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen. Für diese Reisenden gilt keine Quarantänepflicht.
Bei Einreise ohne Test, wird dieser nach Einreise am Flughafen verpflichtend durchgeführt. Nähere Hinweise zu Verfahren und Konsequenzen liegen derzeit nicht vor.
Ungeimpfte müssen ebenfalls bei Einreise einen höchstens 72 Stunden alten negativen Test vorlegen und müssen fünf Tage in Quarantäne verbringen. Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test können die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss in Papierform bei Einreise vorgelegt werden.
Seit dem 27. September 2021 müssen sich alle Reisenden (Touristen) ab 18 Jahre bei Einreisen über den Flughafen Ercan (kein Transit in der Türkei) oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie vor Abflug oder Überquerung der Demarkationslinie online als „TRNC passenger“ registrieren, um einen „AdaPass“ zu erhalten. Hierfür ist online (nur auf mobilen Geräten) ein Fragebogen auszufüllen. Dokumente wie der Impfnachweis können der Online-Anmeldung beigefügt werden. Der „AdaPass“ muss ausgedruckt beim Flug bzw. der Überquerung der Demarkationslinie mitgeführt werden genauso wie die weiteren Dokumente.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen zusammenkommen (z.B. Museen, Restaurants, Supermärkte, etc.) ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter "SafePass". Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest (=SafePass) vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, um diese Orte zu besuchen. Die Tests sind für Ungeimpfte über 16 Jahre kostenpflichtig.
Massenveranstaltungen bleiben verboten. Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel sind Casinos, Bars, Diskotheken, Fitness Studios, Stadien und Nachtklubs für Ungeimpfte nicht zugänglich. Für den Zutritt in andere Geschäfte und Einrichtungen ist der Impf- bzw. Genesenennachweis oder ein PCR- Test vorzulegen.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die sich laufend ändernden Einreisebestimmungen in die „TRNZ“. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Mit Wirkung vom 19. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Venezuela gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die offiziellen Zahlen geben das Infektionsgeschehen in Venezuela nur unzureichend wieder. Das Gesundheitssystem ist überlastet. Es wurden zudem neue Varianten von COVID-19 festgestellt, weshalb Venezuela mit Wirkung vom 19. September 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Venezuela ist nur bei Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses möglich, wobei der Test innerhalb von 48 Stunden vor dem Beginn des Fluges erfolgt sein muss. Reisende müssen sich vor Abreise digital in einem Online-Portal registrieren. Bei Einreise erfolgt ein weiterer kostenpflichtiger (60 USD) Test durch lokale Behörden. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt eine Zwangsquarantäne in einer staatlichen Einrichtung.
Auch bei Ausreise kann eine Gesundheitsuntersuchung mit Messung der Körpertemperatur erfolgen. Bei Symptomen von COVID-19 wird die Ausreise verweigert. Auch bei Reisen zwischen Bundesstaaten oder beim Verlassen der Margarita-Inseln können Behörden von Reisenden einen COVID-19-Test verlangen und die Weiterreise von einem negativen Ergebnis abhängig machen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wurde in ausgewählte Länder wie von und nach Bolivien, Panama, Mexiko und in die Türkei wieder aufgenommen. Auch nationale Flugverbindungen bestehen wieder, bleiben aber weiterhin eingeschränkt. Mit kurzfristig anberaumten Unterbrechungen des nationalen Flugverkehrs muss gerechnet werden.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten Quarantänemaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie, auch für Reisen im Land.
Aufgrund der prekären Lage des öffentlichen Gesundheitssystems sind sowohl die medizinische Versorgung als auch der Erhalt zuverlässiger Informationen über den Ausbreitungsgrad völlig unzureichend. Schulen und Behörden sind überwiegend geschlossen. Hotels sind meist geöffnet und können Gäste beherbergen, verlangen aber häufig einen negativen COVID-19-Test.
Versammlungen in der Öffentlichkeit sind untersagt.
Hygieneregeln
Es besteht in der Öffentlichkeit die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind weiterhin von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Alle Reisenden, die in Dubai einreisen wollen (einschließlich “Residents“), müssen beim Check-in einen negativen PCR-Test nachweisen. Alle anderen Testbescheinigungen (Antikörpertest, PCR-Schnelltests, Heimtestkits, u.ä.) werden in Dubai nicht akzeptiert. Es muss sich um eine offizielle (ausgedruckte oder digitale) Bescheinigung in Englisch oder Arabisch handeln. SMS-Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Der Abstrich darf nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein (für bestimmte Länder gelten kürzere Fristen). Kinder unter 12 Jahren, Behinderte und VAE Staatsangehörige sind von dem Testerfordernis ausgenommen. Für Passagiere, die aus bestimmten Ländern abfliegen, findet bei Ankunft am Flughafen Dubai ein weiterer PCR-Test statt. Des Weiteren können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden.
Flugreisende nach Abu Dhabi müssen beim Check-in am ausländischen Abflughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Abstrich darf längstens 48 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein (aus bestimmten Ländern nur 24 Stunden). Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache oder der Sprache des Abflugorts mitzuführen. Kinder unter 12 Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Reisende müssen sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig).
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Abhängig von Impfstatus und Einreiseland sind in den Folgetagen ein oder zwei weitere PCR-Tests erforderlich. Die aktuell geltende Regelung kann am Flughafen erfragt werden. Kinder unter 12 Jahren und Personen mit Behinderungen sind von den Testerfordernissen ausgenommen.
Reisende aus Ländern außerhalb der „Grünen Liste", die ungeimpft sind bzw. deren Impfungen in den VAE nicht anerkannt sind, unterliegen in Abu Dhabi einer zehntägigen Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet. Bei Transitflügen über den Flughafen Abu Dhabi wird ein PCR-Test, der maximal 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, verlangt.
Alle Transitfluggäste in Dubai müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen. Alle anderen Fluggäste im Transit müssen diese Bescheinigung nicht vorlegen, es sei denn, dies wird von ihrem endgültigen Zielort vorgeschrieben Reiseverbindungen.
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Beschränkungen im Land
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet. Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Cafés und Restaurants, Fitnessstudios, Museen, Freizeitparks, Kulturzentren etc. nur noch von vollständig Geimpften betreten werden, die sich außerdem alle 30 Tage einem PCR-Test unterziehen müssen. Kontrolliert wird die Zugangsberechtigung über die auf einem Smartphone zu installierende staatliche AlHosn-App , die hierfür einen „grünen Status“ zeigen muss. Im Ausland verabreichte Impfungen können registriert werden, was für den Erhalt des „grünen Status“ in der AlHosn-App erforderlich ist.
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist obligatorisch. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.
Vietnam - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Vietnam wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Vietnam ist von COVID-19 inzwischen stark betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen gestiegen. Regionale Schwerpunkte sind Bac Giang, Bac Ninh, Hai Duong, Hanoi, Binh Duong, Dong Nai und Ho-Chi-Minh-Stadt. Vietnam ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Es gilt derzeit eine Einreisesperre (auch Transit) für alle ausländischen Reisenden. Diese Regelung gilt auch für deutsche Staatsangehörige vietnamesischer Herkunft. Die Erteilung von Visa für die Einreise nach Vietnam ist vorübergehend eingestellt und nur in Ausnahmefällen möglich (Diplomaten- und Dienstpassinhaber, Investoren, Experten, hochqualifizierte Arbeitskräfte, Geschäftsführer, und deren Familien sowie internationale Studenten, ausländische Familienangehörige von vietnamesischen Staatsangehörigen).
Bei Einreise müssen sich alle Reisenden einer Temperaturmessung unterziehen und einen negativen RT-PCR-Test vorlegen. Dieser darf frühestens 72 Stunden vor Ankunft in Vietnam vorgenommen werden. Alle Flüge nach Vietnam sind derzeit Transitflüge, daher müssen ggf. ebenfalls die Vorgaben des Transitlands beachtet werden. Vor bzw. bei der Einreise ist eine Gesundheitserklärung auszufüllen.
Nichtgeimpfte Einreisende haben sich in 14-tägige Quarantäne in einer von den vietnamesischen Behörden festgelegten Quarantäneeinrichtung (bestimmte Hotels, zentrale Quarantäneeinrichtungen) zu begeben. Nach der zweiwöchigen Quarantäne in der entsprechenden Einrichtung sind zwei weitere Wochen Heimquarantäne (bzw. in einem anderen Hotel) mit Gesundheitsüberwachung vorgeschrieben. Die Kosten müssen von den Reisenden selbst getragen werden. Für nichtgeimpfte Kinder gibt es keine Ausnahmen.
Am 4. August 2021 erließ das vietnamesische Gesundheitsministerium eine Neuregelung zu den Quarantänebestimmungen für vollständig geimpfte Personen, die nach Vietnam einreisen. Demnach wird die Quarantäne für vollständig geimpfte Personen auf sieben Tage in einer Quarantäneeinrichtung und anschließend sieben Tage Selbstisolation verkürzt. Ein entsprechender Nachweis über die Impfung (WHO-Impfbuch oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU in Papierformat) muss vorgelegt werden. Eine Vorlage per App ist nicht möglich. Die zweite Impfung muss mind. 14 Tage vor Einreise und nicht länger als 12 Monate vor Einreise her sein. Diese Regelungen gelten seit 25. August 2021 auch für nichtgeimpfte Kinder, sofern die Einreise gemeinsam mit Eltern/Betreuer erfolgt, und deren Eltern/Betreuer vollständig geimpft oder Genesene sind. Nach sieben Tagen Quarantäne plus sieben Tagen Selbstisolation gilt eine Phase der Beobachtung des gesundheitlichen Zustands bis zum 28. Tag nach dem Einreisetag. In dieser Zeit sind für Kinder und Eltern/Betreuer Tests am ersten, siebten und 14. Tag nach dem Einreisetag vorgesehen.
Kinder die unbegleitet in Vietnam einreisen müssen eine Heimquarantäne für 14 Tage bei Eltern/Betreuern ableisten, wenn Eltern/Betreuer in Vietnam leben. Für die Kinder und Eltern/Betreuer sind Tests am ersten und 14. Tag nach dem Einreisetag der Kinder vorgesehen.
Durch- und Weiterreise
Fluggesellschaften verlangen beim Check-In aktuelle PCR-Tests. Andere Beschränkungen der Weiter- und Ausreise bestehen nicht.
Reiseverbindungen
Es bestehen wenige Flugverbindungen nach Europa. Informationen dazu sollte bei den Fluggesellschaften bzw. örtlichen Reisebüros erfragt werden.
Die Einreise nach Vietnam unterliegt der vorherigen Genehmigung der vietnamesischen Behörden und ist nur in gesonderten Ausnahmefällen gestattet siehe, Einreise.
Aufgrund der derzeitigen Lage ist jederzeit mit einer Änderung zu rechnen. Voraussagen können nicht getroffen werden.
Beschränkungen im Land
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen kommt es in verschiedenen Provinzen aktuell wieder zu Einschränkungen sowie regionalen Reiseeinschränkungen. Der Personenverkehr auf dem Landweg zu 37 Provinzen wurde eingestellt. Ausgenommen davon sind Gütertransport und Beförderung von Experten, Angestellten und Arbeitern zur Arbeit.
In Hanoi gelten Quarantänemaßnahmen in staatlichen Einrichtungen für Reisende aus Provinzen, die unter Lockdown stehen. Das betrifft u.a. Ho-Chi-Minh-Stadt.
Aktuell gelten in Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt weiterhin erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens, deren Einhaltung von den Behörden streng überwacht werden: Schließung aller nicht für das tägliche Leben notwendigen Geschäfte; keine Ansammlung von mehr als zwei Personen an öffentlichen Plätzen; Abstandsregeln (zwei Meter); Ausgang nur zur Arbeit und für notwendige Erledigungen (Einkauf von Lebensmitteln, ärztliche Untersuchung, Impfung), Einstellung des gesamten Personenverkehrs einschließlich Taxis und Grab-Bikes.
Das Stadtgebiet ist in unterschiedliche Zonen eingeteilt, in denen je nach Infektionsgeschehen unterschiedliche Regelungen gelten. Die Einteilung ändert sich häufig.
In Ho-Chi-Minh-Stadt wurden seit 23. August 2021 die Lockdown-Maßnahmen erneut verschärft und gelten vorläufig bis 30. September 2021: Derzeit ist das Verlassen der eigenen Wohnung für vorerst 14 Tage nicht gestattet, lediglich in medizinischen Notfällen oder für die Anreise zum Flughafen zwecks Verlassen des Landes wird Bewegungsfreiheit gewährt. Das komplette Ausgangsverbot wird strikt durch die örtlichen Behörden und aus dem ganzen Land zusätzlich zusammengezogene Polizei- und Militärkräfte kontrolliert. Nahezu alle Einrichtungen des täglichen und medizinischen Bedarfs (Supermärkte, Apotheken, Dienstleistungseinrichtungen), die zuletzt noch zugänglich waren, sind geschlossen. Die Versorgung der Bevölkerung soll bezirksweise durch das Militär, die Massenorganisationen und Freiwillige übernommen werden. Erfahrungswerte hierzu liegen noch nicht vor.
15 Provinzen im Süden des Landes befinden sich bis auf weiteres ebenfalls im Lockdown.
Hygieneregeln
Landesweit sind in Geschäften, öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Personennahverkehr die üblichen Infektionsschutz- und Hygieneauflagen einzuhalten (Mundschutz, Temperaturkontrollen, Erklärungen zum Gesundheitszustand).
Es besteht generelle Maskenpflicht. In Restaurants ist ein Mindestabstand einzuhalten.
Zimbabwe - Entlistung Simbabwes als Hochrisikogebiet ab 19.09.2021
Epidemiologische Lage
Simbabwe ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium von Simbabwe und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, und bei der Einreise symptomfrei sein (kein Fieber, kein Husten). Wird bei der Einreise kein negativer PCR-Test vorgelegt oder werden Symptome festgestellt, so ist eine Quarantäne für zehn Tagen auf eigene Kosten erforderlich. Einreisevisa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden gegen eine Gebühr von 30,- USD an den beiden internationalen Flughäfen Harare und Victoria Falls ausgestellt.
Die Einreise für Touristen auf dem Landweg ist derzeit nur an den Grenzübergängen Kazungula (von und nach Botsuana) und Victoria Falls Bridge (von und nach Sambia) möglich. Reisende müssen dabei nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind. Ungeimpfte (oder nicht vollständig Geimpfte) dürfen auf dem Landweg nur dann nach Simbabwe einreisen, wenn sie anhand ihres Flugtickets nachweisen können, dass sie noch am selben Tag der Einreise das Land auf dem Luftweg verlassen werden. Eine Übernachtung in Simbabwe ist nicht gestattet.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- oder Weiterreise ist derzeit nur über die beiden internationalen Flughäfen oder unter Einschränkungen auf dem Landweg (s. Einreise) zur unmittelbaren Weiterreise möglich.
Reiseverbindungen
Mehrere Fluggesellschaften bieten Flugverbindungen nach Harare und Victoria Falls an. Der Flugbetrieb kann jederzeit kurzfristig eingestellt bzw. Flüge kurzfristig gestrichen oder verschoben werden.
Beschränkungen im Land
In Simbabwe gelten weiterhin besondere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Es gilt eine Ausgangssperre von 18 Uhr bis 6 Uhr morgens. Geschäfte dürfen lediglich eingeschränkt öffnen. Hotels sind geöffnet, Restaurants und Bars sind bis auf weiteres geschlossen und dürfen nur Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken anbieten. Der innerstaatliche Reiseverkehr ist grundsätzlich untersagt. Touristische Einrichtungen sind unter Beachtung der Hygienevorschriften geöffnet. Einige Hochinzidenzgebiete im Land können nur mit besonderer Genehmigung aufgesucht werden (Kariba, Kwekwe, Karoi).
Die Regelungen können sich sehr kurzfristig ändern.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im gesamten öffentlichen Bereich Pflicht, bei Betreten von Geschäften, Restaurants, Hotels usw. erfolgen Temperaturmessungen und die Desinfektion der Hände.
Zypern - Entfall der COVID-19-bedingten Reisewarnung ab 19.09.2021, Änderung Einreise, Besc hränkungen im Land, Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die zyprische Regierung Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Deutschland ist in die „rote" Kategorie eingestuft. Einreisende aus Deutschland müssen grundsätzlich bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, und nach Einreise in Zypern einen erneuten PCR-Test auf eigene Kosten durchführen. Kinder, die vor ihrem 12. Geburtstag in Zypern ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Einreisende aus Deutschland, die vollständig mit einem durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff bzw. mit den Impfstoffen Sputnik V, Sinopharm oder Sinovac geimpft sind, sind von der Testpflicht befreit. Beim Einmalimpfstoff von Johnson & Johnson gilt dies erst 14 Tage nach der Impfung. Das gleiche gilt für Genesene. Die vollständige Impfung und die Genesung kann in Zypern ausschließlich durch das Digitale COVID-Zertifikat der EU nachgewiesen werden. Der gelbe Impfausweis wird nicht akzeptiert.
Es muss damit gerechnet werden, dass Passagiere ausgewählter Flüge nach Ankunft in Zypern getestet werden. Dies gilt auch für geimpfte oder genesene Personen.
Alle Reisenden müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass “ zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Cyprus Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden, genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen. Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen seit Ende Juni 2021 nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt ist. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Werden Flugreisende bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, als enger Kontakt in zehntägige Quarantäne genommen. Im Fall eines früheren Rückflugs kann die Quarantänedauer verkürzt werden. In diesem Fall ist am Tag vor der Abreise ein negativer PCR-Test erforderlich. Vollständig Geimpfte, oder Personen, die in den letzten 180 Tagen nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Quarantäne befreit. Bei der einstufigen Impfung (Johnson & Johnson) müssen vor der Einreise 14 Tage seit der Impfung vergangen sein. Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen.
Deutschland ist von den "Behörden" des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sog. „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) seit dem 27. September 2021 in die „grüne“ Kategorie eingestuft.
Die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ ändern sich relativ häufig. Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten .
Es gilt grundsätzlich folgendes:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan (ohne Ausstieg in der Türkei) oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) vorlegen. Reisende ohne Impfnachweis müssen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen. Alle Nachweise in Papierform müssen in englischer Sprache vorgelegt werden.
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan ist der Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) erforderlich. Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Es kommt vor, dass beim Übertritt von Nordzypern in den Südteil der Insel Nachweise einer überstandenen COVID-19-Erkrankung nicht anerkannt werden und Reisende als ungeimpft angesehen werden. In dem Fall kann ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt werden, der in Papierform, in englischer Sprache vorzulegen ist.
Sofern die Flüge nach Ercan im Transit (mit Ausstieg) über die Türkei führen, werden die Regeln für Einreisen aus der Türkei angewandt. Die Türkei befindet sich zurzeit in der „orangen“ Kategorie, d.h. Geimpfte oder Genesene müssen bei Einreise in Ercan grundsätzlich einen max. 72 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen. Für diese Reisenden gilt keine Quarantänepflicht.
Bei Einreise ohne Test, wird dieser nach Einreise am Flughafen verpflichtend durchgeführt. Nähere Hinweise zu Verfahren und Konsequenzen liegen derzeit nicht vor.
Ungeimpfte müssen ebenfalls bei Einreise einen höchstens 72 Stunden alten negativen Test vorlegen und müssen fünf Tage in Quarantäne verbringen. Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test können die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss in Papierform bei Einreise vorgelegt werden.
Seit dem 27. September 2021 müssen sich alle Reisenden (Touristen) ab 18 Jahre bei Einreisen über den Flughafen Ercan (kein Transit in der Türkei) oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie vor Abflug oder Überquerung der Demarkationslinie online als „TRNC passenger“ registrieren, um einen „AdaPass“ zu erhalten. Hierfür ist online (nur auf mobilen Geräten) ein Fragebogen auszufüllen. Dokumente wie der Impfnachweis können der Online-Anmeldung beigefügt werden. Der „AdaPass“ muss ausgedruckt beim Flug bzw. der Überquerung der Demarkationslinie mitgeführt werden genauso wie die weiteren Dokumente.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen zusammenkommen (z.B. Museen, Restaurants, Supermärkte, etc.) ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter "SafePass". Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest (=SafePass) vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, um diese Orte zu besuchen. Die Tests sind für Ungeimpfte über 16 Jahre kostenpflichtig.
Massenveranstaltungen bleiben verboten. Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel sind Casinos, Bars, Diskotheken, Fitness Studios, Stadien und Nachtklubs für Ungeimpfte nicht zugänglich. Für den Zutritt in andere Geschäfte und Einrichtungen ist der Impf- bzw. Genesenennachweis oder ein PCR- Test vorzulegen.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die sich laufend ändernden Einreisebestimmungen in die „TRNZ“. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 18.10.2021
Dänemark - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Dänemark nimmt eine nach Ländern und Regionen differenzierte Risikobewertung in die Kategorien „grün“, „gelb“, „orange“ und „rot“ vor, welche wöchentlich aktualisiert wird. Die jeweils geltenden Einreiseregeln und die Einstufung der Risikogebiete werden auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht. Dieses bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache .
Ab dem 25. Oktober 2021 sollen die Einreiseregeln gelockert werden. Es soll keine Differenzierung nach Kategorien „grün“, „gelb“, „orange“ und „rot“ mehr erfolgen, sondern es gelten unterschiedliche Regelungen für Reisende aus EU- und Schengenländern und Drittstaaten. Generell soll kein triftiger Einreisegrund mehr erforderlich sein. Reisende aus EU- und Schengenländern, die vollständig geimpft oder genesen sind oder einen negativen Corona-Test bei Einreise vorlegen, sollen ohne weitere Einschränkungen einreisen können (keine Quarantäne/Selbstisolation, kein Test nach Einreise in Dänemark). Andere Reisende aus EU- und Schengenländern müssen innerhalb von 24 Stunden nach Einreise einen Corona-Test machen. Für Reisende aus Drittstaaten kann ggf. neben einem Test nach Einreise auch eine häusliche Selbstisolation erforderlich sein.
Deutschland ist aktuell, mit Ausnahme Schleswig-Holsteins (weiterhin „grün“ eingestuft), in der "gelben" Kategorie. Für Personen mit Wohnsitz in „grün“ bzw. „gelb“ eingestuften Ländern oder Regionen gelten bis einschließlich 24. Oktober 2021 folgende Einreisevoraussetzungen:
1) Triftiger Einreisegrund
Ausländer mit Wohnsitz in „grün“ oder „gelb“ eingestuften Ländern oder Regionen dürfen ohne Nachweis eines wichtigen Grundes einreisen.
Ausländer mit Wohnsitz in anderen Ländern dürfen, auch wenn Sie sich vor Einreise nach Dänemark in Deutschland aufgehalten haben, grundsätzlich nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Einreisen zu touristischen Zwecken werden in diesem Fall nicht gestattet.
2) Testpflicht
Für Einreisende - per Flugzeug, über Land und See - gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorzulegen. Ein PCR-Test darf dabei bis zu 72 Stunden und ein Antigentest bis zu 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Die Nicht-Einhaltung dieser Vorgaben führt erfahrungsgemäß zur Zurückweisung an der Grenze. Die Vorlage eines ver-/gefälschten Testergebnisses wird als Urkundenfälschung strafrechtlich verfolgt und kann mit einer Haftstrafe und Einreiseverbot bestraft werden.
Für Ausländer mit Wohnsitz in einem als „gelb“ eingestuften Land besteht die Pflicht zur Durchführung eines zweiten -kostenfreien - COVID-19-Tests spätestens 24 Stunden nach Einreise. Bei Einreise auf dem Luftweg muss dieser Test vor Verlassen des Flughafens erfolgen. An Flughäfen, Grenzübergängen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind für Einreisende Testzentren eingerichtet. Seit dem 10. Oktober 2021 sind die öffentlichen Corona-Schnelltestzentren geschlossen. In einzelnen PCR-Testzentren werden noch Antigen-Schnelltests angeboten. Darüber hinaus können Antigen-Schnelltests bei kommerziellen Anbietern auf eigene Kosten vorgenommen werden.
Ausländer mit Wohnsitz in einem als „grün“ eingestuften Land oder Region (aktuell Schleswig-Holstein) müssen nach Einreise keinen zweiten Test mehr vornehmen lassen.
Es gelten u.a. Ausnahmen von der Testpflicht für folgende Personenkreise:
• Kinder bis einschließlich 15 Jahre.
• Vollständig Geimpfte, die mit einem durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden und die entweder ein digitales COVID-19 Impfzertifikat der EU vorweisen können oder ihren Wohnsitz in einem EU- oder Schengenstaat, einem „gelben“ oder „orangen“ OECD-Staat oder als „gelb“ eingestuften Drittstaat haben und einen anderen Impfnachweis vorlegen können. Voraussetzung ist das Verabreichen der letzten Impfdosis mehr als zwei Wochen, aber höchstens 12 Monate vor Reisebeginn. Personen, die zuerst mit AstraZeneca und danach als zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna oder Pfizer/BioNTech) geimpft wurden, gelten auch als vollständig geimpft, ebenso Personen mit einer Impfkombination aus Pfizer/BioNTech und Spikevax/Moderna. Als Impfnachweis wird auch der deutsche digitale Impfnachweis durch die CovPass-App akzeptiert. Grundsätzlich muss ein Impfnachweis Angaben zum Namen, Geburtsdatum, Art des Impfstoffes, Impfstatus und Impfdatum (1. und 2. Impfung, sofern Zweitimpfung erforderlich) enthalten. Die Ausnahme gilt nicht für Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise nach Dänemark in einem zum Zeitpunkt der Einreise als „rot“ eingestuften Land aufgehalten haben.
• Personen, die von einer vorausgegangenen COVID-19-Infektion genesen sind, können auch einen positiven COVID-19-Test (nur PCR-Test) vorlegen, wenn dieser Test zwischen 14 Tagen und 12 Monaten vor der Einreise vorgenommen wurde.
Für Einwohner Schleswig-Holsteins gilt als Bewohner des Grenzlandes eine Sonderregelung und es genügt zur Einreise ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests, der max. 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Ein zweiter Test nach Einreise ist nicht erforderlich.
3) Quarantäne
Für Personen mit Wohnsitz in einem als „grün“ oder „gelb“ eingestuften Land besteht keine Pflicht, sich nach Einreise in häusliche Quarantäne zu begeben. Einreisende mit Wohnsitz in „orange“ oder „rot“ eingestuften Ländern haben sich einer zehntägigen häuslichen Quarantäne zu unterziehen, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativen PCR-Test verkürzt werden kann. Ausnahmeregelungen sind auf dem dänischen Behördenportal eingestellt.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich; es erfolgen Stichprobenkontrollen bei der Einreise nach Dänemark. Personen, die die Corona- bedingten Einreisebestimmungen (z.B. negatives COVID-19-Testergebnis, Impf- oder Genesenennachweis) nicht erfüllen, können an der Grenze zurückgewiesen werden.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt. Dies gilt auch, wenn ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird.
Durch- und Weiterreise
Ausländern mit Wohnsitz in einem als „grün“ oder „gelb“ eingestuften Land wird unabhängig vom Reisegrund die Durchreise durch Dänemark erlaubt. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antigentest) gilt auch für Transitreisende, es sei denn, diese halten sich nur im Transitbereich des dänischen Flughafens auf. Weitere Informationen bieten die dänischen Behörden.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen. Nach den norwegischen Einreiseregelungen hat auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz, wenn eine Fähre genutzt wird.
Reiseverbindungen
Es gibt grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert.
Beschränkungen im Land
Pandemiebedingte Einschränkungen wurden grundsätzlich aufgehoben. Handel, Gastronomie, Nachtclubs, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet.
Die dänischen Behörden stellen Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen für einzelne Bereiche auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Hygieneregeln
In Flughäfen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske empfohlen oder Visier) getragen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Pflicht ausgenommen. In Testzentren oder bei Krankenhausbesuchen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Visiers empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen auf die Färöer sind grundsätzlich möglich. Es gelten die dänischen Einreisebestimmungen, u.a. hinsichtlich der Testpflicht. Zusätzlich wird Reisenden empfohlen, innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise einen PCR-Test und nicht nur einen Antigen-Test vornehmen zu lassen. Ein weiterer Test ist zwei Tage nach Einreise vorgesehen. Reisende sollen bis zum Vorliegen des Testergebnisses vom zweiten Tag nach Einreise große Menschenansammlungen meiden und die Abstandsregelungen beachten.
Mehr Informationen zu den Einreisebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer .
Für Einreisen nach Grönland gilt Folgendes: Bis zum 31. Oktober 2021 dürfen nur noch vollständig Geimpfte oder von COVID-19 Genesene oder Personen mit Wohnsitz in Grönland einreisen. Kinder unter 15 Jahren sind davon ausgenommen. Als von COVID-19 genesen gelten Personen, die einen mindestens 14 Tage und höchstens 12 Wochen alten positiven PCR-Test nachweisen können.
Es gelten zudem die dänischen Einreisebestimmungen hinsichtlich eines anerkannten Einreisegrundes je nach Risikokategorisierung des Wohnsitzlandes. Alle Reisenden müssen vor der Einreise nach Grönland online ein SUMUT-Formular ausfüllen und Personen ab dem Alter von 2 Jahren benötigen ein negatives Ergebnis eines max. 72 Stunden alten PCR-Tests, welcher in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein muss. Eine Ausnahmeregelung für vollständig Geimpfte vom Testerfordernis gibt es aktuell nicht. Alle Reisende, die nicht vollständig geimpft sind, müssen sich umgehend für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Vollständig Geimpfte sind von der Pflicht zur Quarantäne und zur Vornahme eines zweiten Tests nach der Einreise ausgenommen. Personen gelten als vollständig geimpft, wenn sie die letzte notwendige Impfdosis erhalten haben (d.h. nicht erst 14 Tage nach der letzten Dosis, wie in Dänemark).
Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen und Einschränkungen in einzelnen Regionen bietet Visit Greenland.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone. Alternativ können Sie die deutsche Corona-Warn-App benutzen, die mit der dänischen App kompatibel ist.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
• Bitte beachten Sie beim Transit nach Norwegen, dass nach den norwegischen Einreiseregelungen auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz hat, wenn Sie eine Fähre nutzen.
Katar / Qatar - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Katar ist weiterhin von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das katarische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Mit den seit 6. Oktober 2021 geltenden neuen Einreiseregeln werden Länder in drei Listen (grün, rot und rote Sondergruppe) eingeteilt. Für Einreisende aus Bangladesch, Indien, Nepal, Pakistan, den Philippinen, Sri Lanka, Indonesien, Kenia und Sudan gelten seit dem 6. Oktober 2021 besondere Regeln. Sie müssen sich auf jeden Fall in Hotelquarantäne begeben. Besuchsreisen für nicht vollständig Geimpfte aus diesen Ländern sind nicht erlaubt. Deutschland ist auf der grünen Liste. Reisen zu Besuchs-, Geschäfts- und touristischen Zwecken sind für vollständig Geimpfte wieder möglich. Sie brauchen sich keiner Quarantäne zu unterziehen. Für Kinder unter 12 Jahren, die mit ihren Eltern einreisen, entfällt bei Einreise aus einem Land der grünen Liste die Quarantäne, bei Einreise aus einem Land der roten Liste sind bis zu zwei Tage Heimquarantäne zu absolvieren. Nach Einreise muss ein weiterer PCR-Test gemacht werden. Die Quarantäne kann beendet werden, wenn dieser Test negativ ausfällt.
Es werden Impfungen mit Pfizer/BioNTec, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson anerkannt. Eine Impfung mit Sinopharm wird nur bedingt anerkannt, d.h. die Reisenden müssen sich in Hotelquarantäne begeben. Eine Freitestung durch Antikörpertest auf eigene Kosten am Tag 1 ist möglich.
Für die (Wieder-)Einreise von katarischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis besteht für vollständig Geimpfte keine Quarantänepflicht. Kinder, die ihre vollständig geimpften Eltern begleiten, müssen keine (Reise aus einem Land der grünen Liste, Alter unter 12 Jahren) bzw. Hotel-/Heimquarantäne (sieben Tage, je nach Visumsart) machen.
Nicht vollständig geimpfte Rückkehrer aus Ländern der grünen Liste müssen sich für sieben Tage in Heimquarantäne begeben, die aus anderen Ländern in Hotelquarantäne.
In Katar erkrankte und genesene Reisende werden Geimpften gleichgestellt; bei Erkrankungen, die in den Staaten des Golfkooperationsrats durchgemacht wurden, gilt das nur, wenn sie mindestens eine Impfung mit einem in Katar anerkannten Impfstoff erhalten haben. Für Genesene, die in anderen Ländern erkrankt waren, gelten keine Erleichterungen.
Alle Einreisenden müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der maximal 72 Stunden vor der Einreise erfolgt sein darf und nach der Einreise einen weiteren PCR-Test auf eigene Kosten durchführen.
Die elektronische Einreiseanmeldung spätestens 12 Stunden vor Abflug ist für Besuchsreisende verpflichtend, für die (Wieder-)Einreise von katarischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis wird sie von den katarischen Behörden empfohlen, um die Einreisekontrollen zu beschleunigen.
Bei der Einreise müssen alle Passagiere die katarische Corona-Tracking-App „Ehteraz“ herunterladen und auf ihren Smartphones aktivieren. Dazu sind erforderlich:
• Katarische oder internationale SIM-Karte
• Internetzugang
• Smartphone mit mindestens Android 6 oder IOS 13.5
Katarische SIM-Karten (und ggfs. auch geeignete Smartphones) können am Flughafen oder an der Landgrenze im Zusammenhang mit der Einreise gekauft werden.
Die aktivierte App wird am Eingang der meisten öffentlichen Gebäude (Hotels, Malls, Museen, Restaurants etc.) geprüft. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Seit dem 6. Oktober müssen Reisende vor der Einreise ein Formular unterzeichnen, mit dem sie sich verpflichten, die katarischen COVID-19-Vorschriften einzuhalten. Ausgenommen sind vollständig geimpfte katarische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, die aus einem Land der grünen Liste einreisen.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der internationale Transitverkehr über den Flughafen Doha wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich nur im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden kann, maximal 24 Stunden aufhalten. Für diesen Flughafentransit ist kein PCR-Test erforderlich.
Reiseverbindungen
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland bleibt weiterhin reduziert.
Der direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde wieder aufgenommen. Es bestehen noch keine Flug-/Schiffsverbindungen zwischen Katar und Bahrain. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist wieder geöffnet.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Personennahverkehr operiert mit eingeschränkter Kapazität. Geschäfte sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln mit begrenzter Kapazität geöffnet. Restaurants sind mit eingeschränkter Kapazität wieder geöffnet. Private Treffen sind mit festgelegten maximalen Teilnehmerzahlen erlaubt. Die Obergrenze liegt in Abhängigkeit vom Ort (Innen/Außen) und Impfstatus der Teilnehmer zwischen zehn und 50 Personen. Die Maskenpflicht im Freien ist (mit Ausnahmen) seit dem 3. Oktober aufgehoben.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes, sobald die Wohnung verlassen wird und es sind Abstandsregeln von mindestens einem Meter einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).
Madagaskar - Änderung Einreise
Madagaskar lockert ab dem 23. Oktober 2021 schrittweise die internationalen COVID-19-Beschränkungen.
Der internationale Flugverkehr nach Madagaskar soll ab dem 23. Oktober schrittweise wieder aufgenommen werden:
- Regionalflüge von den Inseln Mauritius und La Réunion werden ab dem 23. Oktober genehmigt.
- Langstreckenflüge von Europa nach Antananarivo sowie Charterflüge von Mailand und Rom, Italien, zur Insel Nosy Be sollen ab dem 6. November wieder aufgenommen werden.
Einreisevoraussetzung für Traveller:
- Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft).
- Zusätzlich werden alle einreisenden Passagiere bei Ankunft einem weiteren COVID-19-Test unterzogen, für den die Kosten im Flugticketpreis enthalten sind. Reisende unterliegen einer Quarantänezeit von bis zu zwei Tagen, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Bei einem positiven Ergebnis müssen Reisende für 14 Tage in Quarantäne.
Die Seegrenzen bleiben bis 18. Oktober geschlossen.
Der Güterverkehr läuft.
Sonder- und Rückführungsdienste können mit behördlicher Genehmigung durchgeführt werden.
Die Behörden haben noch keine "rote" Liste der Länder veröffentlicht, aus denen Reisen nach Madagaskar verboten bleiben. Länder auf der Roten Liste werden diejenigen sein, in denen die Epidemie als sehr aktiv gilt. Quelle: Garda World
Portugal - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft- und Seeweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer PCR-Test (TAAN) oder ein negativer Antigen-Test (TRAg) ist für alle Reisenden auf das Festland erforderlich.
Der PCR-Test darf nicht mehr als 72 Stunden, der Antigen-Test nicht mehr als 48 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen.
Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Portugiesische Häfen auf dem Festland und in den Autonomen Regionen sind wieder geöffnet, es gelten grundsätzlich die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Die Öffnung der Häfen schließt Kreuzfahrttourismus ein.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 gilt der Alarmzustand (estado de alerta).
Die Regierung hat mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in der dritten und letzten Phase der Lockerungsmaßnahmen sämtliche zeitlichen und Kapazitätsbeschränkungen in allen Bereichen komplett zurückgenommen. Auch Bars und Diskotheken öffnen wieder, jedoch können diese nur besucht werden, wenn ein Digitales COVID-Zertifikat der EU vorgelegt wird.
Entsprechende Nachweise müssen ab sofort nur noch bei Flug- und Schiffsreisen, beim Besuch von Altersheimen und Gesundheitseinrichtungen, bei großen kulturellen und sportlichen Veranstaltungen oder Kongressen vorgelegt werden.
Je nach Pandemieentwicklung können regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen gelten, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU
Hygieneregeln
Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln können auch weiterhin vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, sollte grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen von Masken ist nur noch in folgenden Situationen verpflichtend: in öffentlichen Verkehrsmitteln (einschließlich Flugzeug), in Altersheimen, in Krankenhäusern, in allen Veranstaltungsräumen wie z.B. Theater, Kino etc. und an allen großflächigen Orten wie z.B. Einkaufszentren, jedoch nicht im Einzelhandel oder in Restaurants. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen. In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, jedoch nicht im Freien.
Vor der Einreise nach Madeira (innerhalb von 48 und 12 Stunden vor dem Boarding) muss stets eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Kinder unter 12 Jahre werden in die Gesundheitserklärung des mitreisenden Erwachsenen aufgenommen.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Der Testnachweis in englischer Sprache sollte vor Einreise über die App madeirasafe.com hochgeladen werden, aber dennoch auch in Papierform mitgeführt werden.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen und Kinder unter 12 Jahren, sofern sie keine COVID-19-Symptome zeigen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira . Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird akzeptiert und sollte ebenso vor Einreise über die App madeirasafe.com hochgeladen werden, aber dennoch in Papierform mitgeführt werden.
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss zusätzlich zur digitalen Einreiseanmeldung ein negativer Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) vorgelegt werden, der bei Abflug/Abfahrt nicht älter als 48 Stunden sein darf. Minderjährige unter 12 Jahren, sowie gegen COVID-19 vollständig geimpfte oder genesene Personen benötigen keinen Test. Auf Madeira können COVID-19-Tests gegen Vorlage des Tickets bei Apotheken, Kliniken und Labors kostenfrei gemacht werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Bei der Einreise auf dem Seeweg bzw. beim Landgang wird ausnahmsweise auch ein Antigen-Schnelltest akzeptiert, der maximal 48 Stunden vor dem Landgang entnommen wurde.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren (zwischen 2 und 5 Uhr). Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind auf maximal sechs Personen pro Gruppe im Innenraum und zehn Personen pro Gruppe im Außenbereich begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Für gewerbliche Einrichtungen gelten beschränkte Öffnungszeiten.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Dieser Fragebogen muss auch bei Reisen zwischen den Inseln ausgefüllt werden. Der Fragebogen muss bei Inhabern eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden.
Bei der Einreise auf dem Luft- oder Seeweg vom Festland auf die Azoren muss entweder ein negativer PCR-Test, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde, oder ein Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 48 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde, vorgelegt werden. Davon ausgenommen sind Kinder bis zu 12 Jahre. Das Testergebnis ist nach Ausfüllen des Fragebogens zur Validierung hochzuladen. Ein PCR-Test kann ausnahmsweise auch noch bei Einreise durchgeführt werden; das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses ist von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Bei Reisen zwischen den Inseln ist derzeit kein erneuter PCR-Test bzw. Antigen-Schnelltest erforderlich; dies kann sich jedoch je nach Risikoeinstufung der Herkunftsinsel kurzfristig ändern.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras .
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über mögliche Änderungen im Flugplan und die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR-Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR-Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
Ukraine - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Ukraine ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aktuelle Informationen und (anstehende) Änderungen werden auf der Webseite "Visit Ukraine Today" veröffentlicht.
Alle Ausländer müssen bei Einreise eine ukrainische oder in der Ukraine vertretene Krankenversicherung nachweisen, die COVID-19 abdeckt. Außerdem ist für Personen ab 12 Jahre ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests, jeweils nicht älter als 72 Stunden, oder ein Nachweis über eine Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorzulegen. Atteste über eine Genesung von COVID-19 oder über vorhandene Antikörper reichen nicht aus. Personen, welche nicht geimpft sind, sind verpflichtet, vor Einreise die App „Wdoma“ zu installieren und sich 72 Stunden nach Einreise in eine zehntägige Selbstisolation zu begeben. Die Selbstisolation ist nicht notwendig, wenn innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorgelegt wird. Ebenso entfällt die Selbstisolation, wenn die Ukraine in weniger als 72 Stunden nach Einreise wieder verlassen wird und dies durch Dokumente nachgewiesen ist (z.B. Transit).
Die oben genannten Regeln gelten auch für Reisen aus den nicht ukrainisch kontrollierten Gebieten Donezk und Luhansk sowie von der Halbinsel Krim in das regierungskontrollierte Gebiet der Ukraine.
Nicht geimpfte Personen, die aus der Russischen Föderation oder Indien einreisen, unterliegen einer verpflichtenden 14-tägigen Selbstisolation unter Nutzung der App „Wdoma“. Die Dauer kann nicht mittels Tests verkürzt oder aufgehoben werden.
Kinder unter 12 Jahre sind von der Test- bzw. Impfnachweispflicht und Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre von der Selbstisolation ausgenommen. Einzelheiten sind auf der offiziellen (auch deutschsprachigen) Webseite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Durch- und Weiterreise
In einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bestehen Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen. Transitreisende sind von der Vorlage des Testergebnisses bzw. Impfnachweises und der Krankenversicherungspflicht ausgenommen, sofern sie die Transitzone des Flughafens während des Umstieges nicht verlassen. In diesem Fall erfolgt keine Einreise, es müssen jedoch die Einreisebedingungen des endgültigen Ziellandes berücksichtigt werden.
Für Durchreisende auf dem Landweg gelten hingegen die Bestimmungen unter Einreise.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Bis 31. Dezember 2021 gilt weiterhin die sog. „adaptive Quarantäne“. Je nach Lage wird ein Gebiet (Oblast) farblich eingestuft. Die Farben (grün, gelb, orange, rot) drücken die jeweiligen Regeln in diesem Gebiet aus. Unabhängig von der Einstufung hat jede Person einen Ausweis mitzuführen und die grundlegenden Hygieneregeln zu beachten. Aktuell gilt bereits in folgenden Gebieten die rote (höchste) Risikostufe: Donezk, Dnipropetrowsk, Saporishshja, Odessa, Cherson. In den „roten“ Gebieten sind u.a. kulturelle Einrichtungen, Restaurants (auch in Hotels) sowie alle Geschäfte des nicht lebensnotwendigen Bedarfs geschlossen und Massenveranstaltungen untersagt. In allen Innenräumen gilt eine Schutzmaskenpflicht. Weitere Gebiete, darunter Stadt und Oblast Kiew, sind bereits „orange“ eingestuft; mit weiteren Höherstufungen ist kurzfristig zu rechnen.
Informationen zu den Regeln und Einstufungen der Oblaste werden von der veröffentlicht. Ab dem 21. Oktober 2021 werden die Schutzmaßnahmen im überregionalen Verkehr (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr) verschärft. Alle Passagiere sowie Fahrer und Crews müssen über Impf-, Genesungs- oder Testnachweise verfügen. Für die gelbe Risikozone reicht ein Nachweis über eine Impfdosis aus. Für die Einhaltung dieser Vorschrift haften die Transportunternehmen.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die USA sind von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Die USA sind als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ab voraussichtlich 8. November 2021 wird es für vollständig geimpfte Reisende aus dem Schengenraum und anderen Ländern Einreiseerleichterungen in die USA geben. Weitere Einzelheiten, z.B. zu COVID-Testung vor Einreise oder zum Nachweis der Impfungen werden nach Bekanntgabe veröffentlicht.
Als vollständig geimpft gilt bislang, wer mit in den USA durch die Food and Drug Administration (FDA) autorisierten oder mit den auf der WHO als Notfallimpfstoffe zugelassenen COVID-Impfstoffen geimpft wurde.
Bis zum 8. November 2021 gilt weiterhin:
Das mit Presidential Proclamation erlassene Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor Einreise in die USA in Deutschland, einem anderen Land des Schengenraums, dem Vereinigten Königreich, Irland, Brasilien, China, Iran, Indien und Südafrika aufgehalten haben, gilt vorerst fort. Auch die Ausnahmen für US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber), enge Verwandte von US-Staatsbürgern, Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen sind weiterhin gültig. Nähere Einzelheiten zu weiteren Ausnahmen und zur Ausstellung von National Interest Exceptions (NIE) veröffentlichen die US-Vertretungen in Deutschland.
Reisende müssen der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen Corona-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen (elektronisch oder in Papierform), der nicht älter als drei Tage sein darf. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen. Während des Fluges und an den Flughäfen besteht Maskenpflicht.
Ein weiterer Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise wird empfohlen. Dabei sind die Quarantäneempfehlungen der "Centers for Disease Control and Prevention" (CDC), sowie die Quarantänebestimmungen auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Das Einreiseverbot schränkt auch die Möglichkeit eines Flughafentransits stark ein. Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Reise in Deutschland oder anderen Schengenraum-Ländern aufgehalten haben, ist der Flughafentransit derzeit grundsätzlich nicht möglich.
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada bleiben für den Personenverkehr zunächst bis 21. Oktober 2021 geschlossen. Hinweise über Ausnahmen veröffentlicht das Department of Homeland Security.
Reiseverbindungen
Es bestehen regelmäßige, direkte Reiseverbindungen nach Deutschland und in andere europäische Staaten.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Hygieneregeln
In vielen Bundesstaaten gilt in der Öffentlichkeit das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention.
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind weiterhin von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Reisende nach Abu Dhabi müssen sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig). Eine Genehmigung der GDRFA oder ICA ist für Touristen, die in Dubai einreisen, nicht erforderlich.
Alle Reisenden, die in Dubai einreisen wollen (einschließlich “Residents“), müssen beim Check-in einen negativen PCR-Test nachweisen. Alle anderen Testbescheinigungen (Antikörpertest, PCR-Schnelltests, Heimtestkits, u.ä.) werden in Dubai nicht akzeptiert. Es muss sich um eine offizielle (ausgedruckte oder digitale) Bescheinigung in Englisch oder Arabisch handeln. SMS-Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Der Abstrich darf nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein (für bestimmte Länder gelten kürzere Fristen). Kinder unter 12 Jahren, Behinderte und VAE Staatsangehörige sind von dem Testerfordernis ausgenommen. Für Passagiere, die aus bestimmten Ländern abfliegen, findet bei Ankunft am Flughafen Dubai ein weiterer PCR-Test statt. Des Weiteren können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden. Außerdem muss bei Ankunft in Dubai die COVID19-DXB Smart App heruntergeladen werden.
Flugreisende nach Abu Dhabi müssen beim Check-in am ausländischen Abflughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Abstrich darf längstens 48 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein (aus bestimmten Ländern nur 24 Stunden). Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache oder der Sprache des Abflugorts mitzuführen. Kinder unter 12 Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Abhängig von Impfstatus und Einreiseland sind in den Folgetagen ein oder zwei weitere PCR-Tests erforderlich. Die aktuell geltende Regelung kann am Flughafen erfragt werden. Kinder unter 12 Jahren und Personen mit Behinderungen sind von den Testerfordernissen ausgenommen.
Reisende aus Ländern außerhalb der „Grünen Liste", die ungeimpft sind bzw. deren Impfungen in den VAE nicht anerkannt sind, unterliegen in Abu Dhabi einer zehntägigen Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet. Bei Transitflügen über den Flughafen Abu Dhabi wird ein PCR-Test, der maximal 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, verlangt.
Alle Transitfluggäste in Dubai müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen. Alle anderen Fluggäste im Transit müssen diese Bescheinigung nicht vorlegen, es sei denn, dies wird von ihrem endgültigen Zielort vorgeschrieben Reiseverbindungen.
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Beschränkungen im Land
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet.
Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Cafés und Restaurants, Fitnessstudios, Museen, Freizeitparks, Kulturzentren etc. nur noch von vollständig Geimpften betreten werden, die sich außerdem alle 30 Tage einem PCR-Test unterziehen müssen. Kontrolliert wird die Zugangsberechtigung über die auf einem Smartphone zu installierende staatliche AlHosn-App , die hierfür einen „grünen Status“ zeigen muss. Im Ausland verabreichte Impfungen können registriert werden, was für den Erhalt des „grünen Status“ in der AlHosn-App erforderlich ist.
Für Dubai ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nicht an eine App gebunden.
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist obligatorisch. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Dänemark nimmt eine nach Ländern und Regionen differenzierte Risikobewertung in die Kategorien „grün“, „gelb“, „orange“ und „rot“ vor, welche wöchentlich aktualisiert wird. Die jeweils geltenden Einreiseregeln und die Einstufung der Risikogebiete werden auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht. Dieses bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache .
Ab dem 25. Oktober 2021 sollen die Einreiseregeln gelockert werden. Es soll keine Differenzierung nach Kategorien „grün“, „gelb“, „orange“ und „rot“ mehr erfolgen, sondern es gelten unterschiedliche Regelungen für Reisende aus EU- und Schengenländern und Drittstaaten. Generell soll kein triftiger Einreisegrund mehr erforderlich sein. Reisende aus EU- und Schengenländern, die vollständig geimpft oder genesen sind oder einen negativen Corona-Test bei Einreise vorlegen, sollen ohne weitere Einschränkungen einreisen können (keine Quarantäne/Selbstisolation, kein Test nach Einreise in Dänemark). Andere Reisende aus EU- und Schengenländern müssen innerhalb von 24 Stunden nach Einreise einen Corona-Test machen. Für Reisende aus Drittstaaten kann ggf. neben einem Test nach Einreise auch eine häusliche Selbstisolation erforderlich sein.
Deutschland ist aktuell, mit Ausnahme Schleswig-Holsteins (weiterhin „grün“ eingestuft), in der "gelben" Kategorie. Für Personen mit Wohnsitz in „grün“ bzw. „gelb“ eingestuften Ländern oder Regionen gelten bis einschließlich 24. Oktober 2021 folgende Einreisevoraussetzungen:
1) Triftiger Einreisegrund
Ausländer mit Wohnsitz in „grün“ oder „gelb“ eingestuften Ländern oder Regionen dürfen ohne Nachweis eines wichtigen Grundes einreisen.
Ausländer mit Wohnsitz in anderen Ländern dürfen, auch wenn Sie sich vor Einreise nach Dänemark in Deutschland aufgehalten haben, grundsätzlich nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Einreisen zu touristischen Zwecken werden in diesem Fall nicht gestattet.
2) Testpflicht
Für Einreisende - per Flugzeug, über Land und See - gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorzulegen. Ein PCR-Test darf dabei bis zu 72 Stunden und ein Antigentest bis zu 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Die Nicht-Einhaltung dieser Vorgaben führt erfahrungsgemäß zur Zurückweisung an der Grenze. Die Vorlage eines ver-/gefälschten Testergebnisses wird als Urkundenfälschung strafrechtlich verfolgt und kann mit einer Haftstrafe und Einreiseverbot bestraft werden.
Für Ausländer mit Wohnsitz in einem als „gelb“ eingestuften Land besteht die Pflicht zur Durchführung eines zweiten -kostenfreien - COVID-19-Tests spätestens 24 Stunden nach Einreise. Bei Einreise auf dem Luftweg muss dieser Test vor Verlassen des Flughafens erfolgen. An Flughäfen, Grenzübergängen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind für Einreisende Testzentren eingerichtet. Seit dem 10. Oktober 2021 sind die öffentlichen Corona-Schnelltestzentren geschlossen. In einzelnen PCR-Testzentren werden noch Antigen-Schnelltests angeboten. Darüber hinaus können Antigen-Schnelltests bei kommerziellen Anbietern auf eigene Kosten vorgenommen werden.
Ausländer mit Wohnsitz in einem als „grün“ eingestuften Land oder Region (aktuell Schleswig-Holstein) müssen nach Einreise keinen zweiten Test mehr vornehmen lassen.
Es gelten u.a. Ausnahmen von der Testpflicht für folgende Personenkreise:
• Kinder bis einschließlich 15 Jahre.
• Vollständig Geimpfte, die mit einem durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden und die entweder ein digitales COVID-19 Impfzertifikat der EU vorweisen können oder ihren Wohnsitz in einem EU- oder Schengenstaat, einem „gelben“ oder „orangen“ OECD-Staat oder als „gelb“ eingestuften Drittstaat haben und einen anderen Impfnachweis vorlegen können. Voraussetzung ist das Verabreichen der letzten Impfdosis mehr als zwei Wochen, aber höchstens 12 Monate vor Reisebeginn. Personen, die zuerst mit AstraZeneca und danach als zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna oder Pfizer/BioNTech) geimpft wurden, gelten auch als vollständig geimpft, ebenso Personen mit einer Impfkombination aus Pfizer/BioNTech und Spikevax/Moderna. Als Impfnachweis wird auch der deutsche digitale Impfnachweis durch die CovPass-App akzeptiert. Grundsätzlich muss ein Impfnachweis Angaben zum Namen, Geburtsdatum, Art des Impfstoffes, Impfstatus und Impfdatum (1. und 2. Impfung, sofern Zweitimpfung erforderlich) enthalten. Die Ausnahme gilt nicht für Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise nach Dänemark in einem zum Zeitpunkt der Einreise als „rot“ eingestuften Land aufgehalten haben.
• Personen, die von einer vorausgegangenen COVID-19-Infektion genesen sind, können auch einen positiven COVID-19-Test (nur PCR-Test) vorlegen, wenn dieser Test zwischen 14 Tagen und 12 Monaten vor der Einreise vorgenommen wurde.
Für Einwohner Schleswig-Holsteins gilt als Bewohner des Grenzlandes eine Sonderregelung und es genügt zur Einreise ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests, der max. 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Ein zweiter Test nach Einreise ist nicht erforderlich.
3) Quarantäne
Für Personen mit Wohnsitz in einem als „grün“ oder „gelb“ eingestuften Land besteht keine Pflicht, sich nach Einreise in häusliche Quarantäne zu begeben. Einreisende mit Wohnsitz in „orange“ oder „rot“ eingestuften Ländern haben sich einer zehntägigen häuslichen Quarantäne zu unterziehen, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativen PCR-Test verkürzt werden kann. Ausnahmeregelungen sind auf dem dänischen Behördenportal eingestellt.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich; es erfolgen Stichprobenkontrollen bei der Einreise nach Dänemark. Personen, die die Corona- bedingten Einreisebestimmungen (z.B. negatives COVID-19-Testergebnis, Impf- oder Genesenennachweis) nicht erfüllen, können an der Grenze zurückgewiesen werden.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt. Dies gilt auch, wenn ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird.
Durch- und Weiterreise
Ausländern mit Wohnsitz in einem als „grün“ oder „gelb“ eingestuften Land wird unabhängig vom Reisegrund die Durchreise durch Dänemark erlaubt. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antigentest) gilt auch für Transitreisende, es sei denn, diese halten sich nur im Transitbereich des dänischen Flughafens auf. Weitere Informationen bieten die dänischen Behörden.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen. Nach den norwegischen Einreiseregelungen hat auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz, wenn eine Fähre genutzt wird.
Reiseverbindungen
Es gibt grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert.
Beschränkungen im Land
Pandemiebedingte Einschränkungen wurden grundsätzlich aufgehoben. Handel, Gastronomie, Nachtclubs, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet.
Die dänischen Behörden stellen Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen für einzelne Bereiche auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Hygieneregeln
In Flughäfen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske empfohlen oder Visier) getragen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Pflicht ausgenommen. In Testzentren oder bei Krankenhausbesuchen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Visiers empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen auf die Färöer sind grundsätzlich möglich. Es gelten die dänischen Einreisebestimmungen, u.a. hinsichtlich der Testpflicht. Zusätzlich wird Reisenden empfohlen, innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise einen PCR-Test und nicht nur einen Antigen-Test vornehmen zu lassen. Ein weiterer Test ist zwei Tage nach Einreise vorgesehen. Reisende sollen bis zum Vorliegen des Testergebnisses vom zweiten Tag nach Einreise große Menschenansammlungen meiden und die Abstandsregelungen beachten.
Mehr Informationen zu den Einreisebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer .
Für Einreisen nach Grönland gilt Folgendes: Bis zum 31. Oktober 2021 dürfen nur noch vollständig Geimpfte oder von COVID-19 Genesene oder Personen mit Wohnsitz in Grönland einreisen. Kinder unter 15 Jahren sind davon ausgenommen. Als von COVID-19 genesen gelten Personen, die einen mindestens 14 Tage und höchstens 12 Wochen alten positiven PCR-Test nachweisen können.
Es gelten zudem die dänischen Einreisebestimmungen hinsichtlich eines anerkannten Einreisegrundes je nach Risikokategorisierung des Wohnsitzlandes. Alle Reisenden müssen vor der Einreise nach Grönland online ein SUMUT-Formular ausfüllen und Personen ab dem Alter von 2 Jahren benötigen ein negatives Ergebnis eines max. 72 Stunden alten PCR-Tests, welcher in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein muss. Eine Ausnahmeregelung für vollständig Geimpfte vom Testerfordernis gibt es aktuell nicht. Alle Reisende, die nicht vollständig geimpft sind, müssen sich umgehend für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Vollständig Geimpfte sind von der Pflicht zur Quarantäne und zur Vornahme eines zweiten Tests nach der Einreise ausgenommen. Personen gelten als vollständig geimpft, wenn sie die letzte notwendige Impfdosis erhalten haben (d.h. nicht erst 14 Tage nach der letzten Dosis, wie in Dänemark).
Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen und Einschränkungen in einzelnen Regionen bietet Visit Greenland.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone. Alternativ können Sie die deutsche Corona-Warn-App benutzen, die mit der dänischen App kompatibel ist.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
• Bitte beachten Sie beim Transit nach Norwegen, dass nach den norwegischen Einreiseregelungen auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz hat, wenn Sie eine Fähre nutzen.
Katar / Qatar - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Katar ist weiterhin von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das katarische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Mit den seit 6. Oktober 2021 geltenden neuen Einreiseregeln werden Länder in drei Listen (grün, rot und rote Sondergruppe) eingeteilt. Für Einreisende aus Bangladesch, Indien, Nepal, Pakistan, den Philippinen, Sri Lanka, Indonesien, Kenia und Sudan gelten seit dem 6. Oktober 2021 besondere Regeln. Sie müssen sich auf jeden Fall in Hotelquarantäne begeben. Besuchsreisen für nicht vollständig Geimpfte aus diesen Ländern sind nicht erlaubt. Deutschland ist auf der grünen Liste. Reisen zu Besuchs-, Geschäfts- und touristischen Zwecken sind für vollständig Geimpfte wieder möglich. Sie brauchen sich keiner Quarantäne zu unterziehen. Für Kinder unter 12 Jahren, die mit ihren Eltern einreisen, entfällt bei Einreise aus einem Land der grünen Liste die Quarantäne, bei Einreise aus einem Land der roten Liste sind bis zu zwei Tage Heimquarantäne zu absolvieren. Nach Einreise muss ein weiterer PCR-Test gemacht werden. Die Quarantäne kann beendet werden, wenn dieser Test negativ ausfällt.
Es werden Impfungen mit Pfizer/BioNTec, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson anerkannt. Eine Impfung mit Sinopharm wird nur bedingt anerkannt, d.h. die Reisenden müssen sich in Hotelquarantäne begeben. Eine Freitestung durch Antikörpertest auf eigene Kosten am Tag 1 ist möglich.
Für die (Wieder-)Einreise von katarischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis besteht für vollständig Geimpfte keine Quarantänepflicht. Kinder, die ihre vollständig geimpften Eltern begleiten, müssen keine (Reise aus einem Land der grünen Liste, Alter unter 12 Jahren) bzw. Hotel-/Heimquarantäne (sieben Tage, je nach Visumsart) machen.
Nicht vollständig geimpfte Rückkehrer aus Ländern der grünen Liste müssen sich für sieben Tage in Heimquarantäne begeben, die aus anderen Ländern in Hotelquarantäne.
In Katar erkrankte und genesene Reisende werden Geimpften gleichgestellt; bei Erkrankungen, die in den Staaten des Golfkooperationsrats durchgemacht wurden, gilt das nur, wenn sie mindestens eine Impfung mit einem in Katar anerkannten Impfstoff erhalten haben. Für Genesene, die in anderen Ländern erkrankt waren, gelten keine Erleichterungen.
Alle Einreisenden müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der maximal 72 Stunden vor der Einreise erfolgt sein darf und nach der Einreise einen weiteren PCR-Test auf eigene Kosten durchführen.
Die elektronische Einreiseanmeldung spätestens 12 Stunden vor Abflug ist für Besuchsreisende verpflichtend, für die (Wieder-)Einreise von katarischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis wird sie von den katarischen Behörden empfohlen, um die Einreisekontrollen zu beschleunigen.
Bei der Einreise müssen alle Passagiere die katarische Corona-Tracking-App „Ehteraz“ herunterladen und auf ihren Smartphones aktivieren. Dazu sind erforderlich:
• Katarische oder internationale SIM-Karte
• Internetzugang
• Smartphone mit mindestens Android 6 oder IOS 13.5
Katarische SIM-Karten (und ggfs. auch geeignete Smartphones) können am Flughafen oder an der Landgrenze im Zusammenhang mit der Einreise gekauft werden.
Die aktivierte App wird am Eingang der meisten öffentlichen Gebäude (Hotels, Malls, Museen, Restaurants etc.) geprüft. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Seit dem 6. Oktober müssen Reisende vor der Einreise ein Formular unterzeichnen, mit dem sie sich verpflichten, die katarischen COVID-19-Vorschriften einzuhalten. Ausgenommen sind vollständig geimpfte katarische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, die aus einem Land der grünen Liste einreisen.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der internationale Transitverkehr über den Flughafen Doha wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich nur im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden kann, maximal 24 Stunden aufhalten. Für diesen Flughafentransit ist kein PCR-Test erforderlich.
Reiseverbindungen
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland bleibt weiterhin reduziert.
Der direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde wieder aufgenommen. Es bestehen noch keine Flug-/Schiffsverbindungen zwischen Katar und Bahrain. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist wieder geöffnet.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Personennahverkehr operiert mit eingeschränkter Kapazität. Geschäfte sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln mit begrenzter Kapazität geöffnet. Restaurants sind mit eingeschränkter Kapazität wieder geöffnet. Private Treffen sind mit festgelegten maximalen Teilnehmerzahlen erlaubt. Die Obergrenze liegt in Abhängigkeit vom Ort (Innen/Außen) und Impfstatus der Teilnehmer zwischen zehn und 50 Personen. Die Maskenpflicht im Freien ist (mit Ausnahmen) seit dem 3. Oktober aufgehoben.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes, sobald die Wohnung verlassen wird und es sind Abstandsregeln von mindestens einem Meter einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).
Madagaskar - Änderung Einreise
Madagaskar lockert ab dem 23. Oktober 2021 schrittweise die internationalen COVID-19-Beschränkungen.
Der internationale Flugverkehr nach Madagaskar soll ab dem 23. Oktober schrittweise wieder aufgenommen werden:
- Regionalflüge von den Inseln Mauritius und La Réunion werden ab dem 23. Oktober genehmigt.
- Langstreckenflüge von Europa nach Antananarivo sowie Charterflüge von Mailand und Rom, Italien, zur Insel Nosy Be sollen ab dem 6. November wieder aufgenommen werden.
Einreisevoraussetzung für Traveller:
- Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft).
- Zusätzlich werden alle einreisenden Passagiere bei Ankunft einem weiteren COVID-19-Test unterzogen, für den die Kosten im Flugticketpreis enthalten sind. Reisende unterliegen einer Quarantänezeit von bis zu zwei Tagen, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Bei einem positiven Ergebnis müssen Reisende für 14 Tage in Quarantäne.
Die Seegrenzen bleiben bis 18. Oktober geschlossen.
Der Güterverkehr läuft.
Sonder- und Rückführungsdienste können mit behördlicher Genehmigung durchgeführt werden.
Die Behörden haben noch keine "rote" Liste der Länder veröffentlicht, aus denen Reisen nach Madagaskar verboten bleiben. Länder auf der Roten Liste werden diejenigen sein, in denen die Epidemie als sehr aktiv gilt. Quelle: Garda World
Portugal - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft- und Seeweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer PCR-Test (TAAN) oder ein negativer Antigen-Test (TRAg) ist für alle Reisenden auf das Festland erforderlich.
Der PCR-Test darf nicht mehr als 72 Stunden, der Antigen-Test nicht mehr als 48 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen.
Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Portugiesische Häfen auf dem Festland und in den Autonomen Regionen sind wieder geöffnet, es gelten grundsätzlich die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Die Öffnung der Häfen schließt Kreuzfahrttourismus ein.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 gilt der Alarmzustand (estado de alerta).
Die Regierung hat mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in der dritten und letzten Phase der Lockerungsmaßnahmen sämtliche zeitlichen und Kapazitätsbeschränkungen in allen Bereichen komplett zurückgenommen. Auch Bars und Diskotheken öffnen wieder, jedoch können diese nur besucht werden, wenn ein Digitales COVID-Zertifikat der EU vorgelegt wird.
Entsprechende Nachweise müssen ab sofort nur noch bei Flug- und Schiffsreisen, beim Besuch von Altersheimen und Gesundheitseinrichtungen, bei großen kulturellen und sportlichen Veranstaltungen oder Kongressen vorgelegt werden.
Je nach Pandemieentwicklung können regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen gelten, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU
Hygieneregeln
Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln können auch weiterhin vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, sollte grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen von Masken ist nur noch in folgenden Situationen verpflichtend: in öffentlichen Verkehrsmitteln (einschließlich Flugzeug), in Altersheimen, in Krankenhäusern, in allen Veranstaltungsräumen wie z.B. Theater, Kino etc. und an allen großflächigen Orten wie z.B. Einkaufszentren, jedoch nicht im Einzelhandel oder in Restaurants. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen. In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, jedoch nicht im Freien.
Vor der Einreise nach Madeira (innerhalb von 48 und 12 Stunden vor dem Boarding) muss stets eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Kinder unter 12 Jahre werden in die Gesundheitserklärung des mitreisenden Erwachsenen aufgenommen.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Der Testnachweis in englischer Sprache sollte vor Einreise über die App madeirasafe.com hochgeladen werden, aber dennoch auch in Papierform mitgeführt werden.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen und Kinder unter 12 Jahren, sofern sie keine COVID-19-Symptome zeigen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira . Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird akzeptiert und sollte ebenso vor Einreise über die App madeirasafe.com hochgeladen werden, aber dennoch in Papierform mitgeführt werden.
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss zusätzlich zur digitalen Einreiseanmeldung ein negativer Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) vorgelegt werden, der bei Abflug/Abfahrt nicht älter als 48 Stunden sein darf. Minderjährige unter 12 Jahren, sowie gegen COVID-19 vollständig geimpfte oder genesene Personen benötigen keinen Test. Auf Madeira können COVID-19-Tests gegen Vorlage des Tickets bei Apotheken, Kliniken und Labors kostenfrei gemacht werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Bei der Einreise auf dem Seeweg bzw. beim Landgang wird ausnahmsweise auch ein Antigen-Schnelltest akzeptiert, der maximal 48 Stunden vor dem Landgang entnommen wurde.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren (zwischen 2 und 5 Uhr). Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind auf maximal sechs Personen pro Gruppe im Innenraum und zehn Personen pro Gruppe im Außenbereich begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Für gewerbliche Einrichtungen gelten beschränkte Öffnungszeiten.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Dieser Fragebogen muss auch bei Reisen zwischen den Inseln ausgefüllt werden. Der Fragebogen muss bei Inhabern eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden.
Bei der Einreise auf dem Luft- oder Seeweg vom Festland auf die Azoren muss entweder ein negativer PCR-Test, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde, oder ein Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 48 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde, vorgelegt werden. Davon ausgenommen sind Kinder bis zu 12 Jahre. Das Testergebnis ist nach Ausfüllen des Fragebogens zur Validierung hochzuladen. Ein PCR-Test kann ausnahmsweise auch noch bei Einreise durchgeführt werden; das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses ist von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Bei Reisen zwischen den Inseln ist derzeit kein erneuter PCR-Test bzw. Antigen-Schnelltest erforderlich; dies kann sich jedoch je nach Risikoeinstufung der Herkunftsinsel kurzfristig ändern.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras .
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über mögliche Änderungen im Flugplan und die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR-Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR-Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
Ukraine - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Ukraine ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aktuelle Informationen und (anstehende) Änderungen werden auf der Webseite "Visit Ukraine Today" veröffentlicht.
Alle Ausländer müssen bei Einreise eine ukrainische oder in der Ukraine vertretene Krankenversicherung nachweisen, die COVID-19 abdeckt. Außerdem ist für Personen ab 12 Jahre ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests, jeweils nicht älter als 72 Stunden, oder ein Nachweis über eine Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorzulegen. Atteste über eine Genesung von COVID-19 oder über vorhandene Antikörper reichen nicht aus. Personen, welche nicht geimpft sind, sind verpflichtet, vor Einreise die App „Wdoma“ zu installieren und sich 72 Stunden nach Einreise in eine zehntägige Selbstisolation zu begeben. Die Selbstisolation ist nicht notwendig, wenn innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorgelegt wird. Ebenso entfällt die Selbstisolation, wenn die Ukraine in weniger als 72 Stunden nach Einreise wieder verlassen wird und dies durch Dokumente nachgewiesen ist (z.B. Transit).
Die oben genannten Regeln gelten auch für Reisen aus den nicht ukrainisch kontrollierten Gebieten Donezk und Luhansk sowie von der Halbinsel Krim in das regierungskontrollierte Gebiet der Ukraine.
Nicht geimpfte Personen, die aus der Russischen Föderation oder Indien einreisen, unterliegen einer verpflichtenden 14-tägigen Selbstisolation unter Nutzung der App „Wdoma“. Die Dauer kann nicht mittels Tests verkürzt oder aufgehoben werden.
Kinder unter 12 Jahre sind von der Test- bzw. Impfnachweispflicht und Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre von der Selbstisolation ausgenommen. Einzelheiten sind auf der offiziellen (auch deutschsprachigen) Webseite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Durch- und Weiterreise
In einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bestehen Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen. Transitreisende sind von der Vorlage des Testergebnisses bzw. Impfnachweises und der Krankenversicherungspflicht ausgenommen, sofern sie die Transitzone des Flughafens während des Umstieges nicht verlassen. In diesem Fall erfolgt keine Einreise, es müssen jedoch die Einreisebedingungen des endgültigen Ziellandes berücksichtigt werden.
Für Durchreisende auf dem Landweg gelten hingegen die Bestimmungen unter Einreise.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Bis 31. Dezember 2021 gilt weiterhin die sog. „adaptive Quarantäne“. Je nach Lage wird ein Gebiet (Oblast) farblich eingestuft. Die Farben (grün, gelb, orange, rot) drücken die jeweiligen Regeln in diesem Gebiet aus. Unabhängig von der Einstufung hat jede Person einen Ausweis mitzuführen und die grundlegenden Hygieneregeln zu beachten. Aktuell gilt bereits in folgenden Gebieten die rote (höchste) Risikostufe: Donezk, Dnipropetrowsk, Saporishshja, Odessa, Cherson. In den „roten“ Gebieten sind u.a. kulturelle Einrichtungen, Restaurants (auch in Hotels) sowie alle Geschäfte des nicht lebensnotwendigen Bedarfs geschlossen und Massenveranstaltungen untersagt. In allen Innenräumen gilt eine Schutzmaskenpflicht. Weitere Gebiete, darunter Stadt und Oblast Kiew, sind bereits „orange“ eingestuft; mit weiteren Höherstufungen ist kurzfristig zu rechnen.
Informationen zu den Regeln und Einstufungen der Oblaste werden von der veröffentlicht. Ab dem 21. Oktober 2021 werden die Schutzmaßnahmen im überregionalen Verkehr (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr) verschärft. Alle Passagiere sowie Fahrer und Crews müssen über Impf-, Genesungs- oder Testnachweise verfügen. Für die gelbe Risikozone reicht ein Nachweis über eine Impfdosis aus. Für die Einhaltung dieser Vorschrift haften die Transportunternehmen.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die USA sind von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Die USA sind als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ab voraussichtlich 8. November 2021 wird es für vollständig geimpfte Reisende aus dem Schengenraum und anderen Ländern Einreiseerleichterungen in die USA geben. Weitere Einzelheiten, z.B. zu COVID-Testung vor Einreise oder zum Nachweis der Impfungen werden nach Bekanntgabe veröffentlicht.
Als vollständig geimpft gilt bislang, wer mit in den USA durch die Food and Drug Administration (FDA) autorisierten oder mit den auf der WHO als Notfallimpfstoffe zugelassenen COVID-Impfstoffen geimpft wurde.
Bis zum 8. November 2021 gilt weiterhin:
Das mit Presidential Proclamation erlassene Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor Einreise in die USA in Deutschland, einem anderen Land des Schengenraums, dem Vereinigten Königreich, Irland, Brasilien, China, Iran, Indien und Südafrika aufgehalten haben, gilt vorerst fort. Auch die Ausnahmen für US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber), enge Verwandte von US-Staatsbürgern, Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen sind weiterhin gültig. Nähere Einzelheiten zu weiteren Ausnahmen und zur Ausstellung von National Interest Exceptions (NIE) veröffentlichen die US-Vertretungen in Deutschland.
Reisende müssen der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen Corona-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen (elektronisch oder in Papierform), der nicht älter als drei Tage sein darf. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen. Während des Fluges und an den Flughäfen besteht Maskenpflicht.
Ein weiterer Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise wird empfohlen. Dabei sind die Quarantäneempfehlungen der "Centers for Disease Control and Prevention" (CDC), sowie die Quarantänebestimmungen auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Das Einreiseverbot schränkt auch die Möglichkeit eines Flughafentransits stark ein. Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Reise in Deutschland oder anderen Schengenraum-Ländern aufgehalten haben, ist der Flughafentransit derzeit grundsätzlich nicht möglich.
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada bleiben für den Personenverkehr zunächst bis 21. Oktober 2021 geschlossen. Hinweise über Ausnahmen veröffentlicht das Department of Homeland Security.
Reiseverbindungen
Es bestehen regelmäßige, direkte Reiseverbindungen nach Deutschland und in andere europäische Staaten.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Hygieneregeln
In vielen Bundesstaaten gilt in der Öffentlichkeit das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention.
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind weiterhin von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Reisende nach Abu Dhabi müssen sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig). Eine Genehmigung der GDRFA oder ICA ist für Touristen, die in Dubai einreisen, nicht erforderlich.
Alle Reisenden, die in Dubai einreisen wollen (einschließlich “Residents“), müssen beim Check-in einen negativen PCR-Test nachweisen. Alle anderen Testbescheinigungen (Antikörpertest, PCR-Schnelltests, Heimtestkits, u.ä.) werden in Dubai nicht akzeptiert. Es muss sich um eine offizielle (ausgedruckte oder digitale) Bescheinigung in Englisch oder Arabisch handeln. SMS-Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Der Abstrich darf nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein (für bestimmte Länder gelten kürzere Fristen). Kinder unter 12 Jahren, Behinderte und VAE Staatsangehörige sind von dem Testerfordernis ausgenommen. Für Passagiere, die aus bestimmten Ländern abfliegen, findet bei Ankunft am Flughafen Dubai ein weiterer PCR-Test statt. Des Weiteren können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden. Außerdem muss bei Ankunft in Dubai die COVID19-DXB Smart App heruntergeladen werden.
Flugreisende nach Abu Dhabi müssen beim Check-in am ausländischen Abflughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Abstrich darf längstens 48 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein (aus bestimmten Ländern nur 24 Stunden). Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache oder der Sprache des Abflugorts mitzuführen. Kinder unter 12 Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Abhängig von Impfstatus und Einreiseland sind in den Folgetagen ein oder zwei weitere PCR-Tests erforderlich. Die aktuell geltende Regelung kann am Flughafen erfragt werden. Kinder unter 12 Jahren und Personen mit Behinderungen sind von den Testerfordernissen ausgenommen.
Reisende aus Ländern außerhalb der „Grünen Liste", die ungeimpft sind bzw. deren Impfungen in den VAE nicht anerkannt sind, unterliegen in Abu Dhabi einer zehntägigen Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet. Bei Transitflügen über den Flughafen Abu Dhabi wird ein PCR-Test, der maximal 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, verlangt.
Alle Transitfluggäste in Dubai müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen. Alle anderen Fluggäste im Transit müssen diese Bescheinigung nicht vorlegen, es sei denn, dies wird von ihrem endgültigen Zielort vorgeschrieben Reiseverbindungen.
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Beschränkungen im Land
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet.
Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Cafés und Restaurants, Fitnessstudios, Museen, Freizeitparks, Kulturzentren etc. nur noch von vollständig Geimpften betreten werden, die sich außerdem alle 30 Tage einem PCR-Test unterziehen müssen. Kontrolliert wird die Zugangsberechtigung über die auf einem Smartphone zu installierende staatliche AlHosn-App , die hierfür einen „grünen Status“ zeigen muss. Im Ausland verabreichte Impfungen können registriert werden, was für den Erhalt des „grünen Status“ in der AlHosn-App erforderlich ist.
Für Dubai ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nicht an eine App gebunden.
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist obligatorisch. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 19.10.2021
Ägypten - Änderung Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Leben werden die Regeln verschärft: Ab dem 15. November 2021 dürfen ungeimpfte ägyptische Angestellte demnach ihre Arbeitsplätze nur noch betreten, wenn sie mindestens einmal wöchentlich einen PCR-Test durchführen. Ab Dezember dürfen zudem nur noch geimpfte Menschen ägyptische Regierungseinrichtungen betreten. Quelle: tagesschau.de
Armenien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Armenien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Armenien ist von COVID-19 stark betroffen. Armenien ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das armenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Armenien ist mit einem im Ausland durchgeführten negativen PCR-Test erlaubt, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dieser muss bei Einreise vorgelegt werden. Das Ergebnis des ausländischen Tests muss auf Englisch, Russisch oder Armenisch vorliegen. Anstelle des PCR-Tests kann auch ein vollständiger Impfnachweis gegen COVID-19 vorgelegt werden. Details zu den aktuellen, sich häufig ändernden Bestimmungen bezüglich einzelner Impfstoffe und Einreisebestimmungen für Kinder entnehmen Sie bitte der Website des armenischen Außenministeriums. Ohne Nachweis eines negativen PCR-Tests / Impfnachweis müssen sich Reisende einem kostenpflichtigen PCR-Test am Flughafen in Eriwan unterziehen und sich bis zur Vorlage eines negativen Testergebnisses in Selbstisolation begeben. Entsprechende Teststellen sind in der Ankunftshalle eingerichtet. Eine Einreise nach Armenien ohne negativen PCR-Test / Impfnachweis ist nicht gestattet.
Weiterführende Informationen bietet die Webseite des armenischen Außenministeriums.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zwischen Armenien und Georgien ist an beiden Grenzübergangsstellen (Bagratashen-Sadakhlo und Bavra-Ninotsminda) wieder geöffnet. Detaillierte Informationen zu den Einreisebestimmungen von Armenien nach Georgien bietet die Webseite des georgischen Außenministeriums. Die Landgrenze in den Iran ist nur unter strengen Gesundheitsauflagen passierbar. Die Grenzen in die Türkei und nach Aserbaidschan sind seit Jahren dauerhaft geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Eriwan ist geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen aufgrund der COVID-19-Pandemie keine besonderen Beschränkungen innerhalb des Landes.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind zu beachten und in geschlossenen Räumen und im Freien ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der armenischen Regierung (in Englisch) und der Gesundheits- und Arbeitsinspektion der Republik Armenien (in Armenisch).
Bulgarien - Änderung Beschränkungen im Land
Bulgarien führt die 3G-Regel mit Zertifikaten für Geimpfte, Getestete und von Covid-19 Genesene ein. Ab diesem Donnerstag 21. Oktober 2021 werden nur Kunden, die einen entsprechenden Nachweis haben, etwa Lokale, Hotels, Fitnesszentren, Shopping-Malls sowie Kinos, Theater, Konzerte und Museen besuchen dürfen. Alle Tätigkeiten in Innenräumen sollen nur mit einem "Grünen Zertifikat" erfolgen Ausgenommen sind Lebensmittelläden, Apotheken und Banken. Quelle: tagesschau.de
Fidschi - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Fidschi ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der nationale und internationale Flugverkehr von und nach Fidschi ist bis auf wenige Ausnahmen eingestellt.
Die Einreise ist derzeit grundsätzlich nur Staatsangehörigen von Fidschi gestattet. Staatsangehörige anderer Staaten benötigen für die Einreise vorab eine Sondergenehmigung des „Office of the Prime Minister“. Reisende müssen einen maximal 72 Stunden vor Einreise durchgeführten negativen COVID-19-Test nachweisen und sich nach Ankunft in eine 14-tägige, staatliche Quarantäne begeben; ausländische Staatsangehörige müssen die Kosten dafür selbst tragen. Einreise via „Blue Lane“ für Boote und Yachten ist möglich, wenn die letzten 14 Tage ununterbrochen auf See verbracht wurden und ein negativer PCR-Test vorliegt. Diese Einreise muss vorher per E-Mail angefragt werden. Weitere Informationen bietet das Gesundheitsministerium.
Fidschi beabsichtigt ab dem 11. November 2021 eine Öffnung für geimpfte Touristen aus sog. Partnerländern, darunter Deutschland. Reisende müssen neben der Impfung einen negativen COVID-19-Test nachweisen, der nicht mehr als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Durch- und Weiterreise
Inlandsreisen sind bis auf weiteres nicht möglich. Darüber hinaus gelten für die Durchreise die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Nadi International Airport ist derzeit für den Passagierverkehr geschlossen. Erste Linienflüge nach Fidschi soll es ab dem 1. Dezember 2021 wieder geben. Einreise via „Blue Lane “ für Boote und Yachten ist sehr eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Es gibt weiterhin regionale und zeitlich begrenzte Ausgangssperren in verschiedenen Landesteilen, hauptsächlich auf der Hauptinsel und um die Hauptstadt Suva sowie die Stadt Nadi. Auch die Bewegungsmöglichkeiten zwischen den Inseln sind eingeschränkt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Fidschi.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Covid Call Center.
Indien - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Indien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen Passagiere nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der das negative PCR-Testergebnis hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App "Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach Einreise ist am Flughafen ein weiterer kostenpflichtiger COVID-19-Test durchzuführen. Transitpassagiere dürfen den Ankunftsbereich bis zum Erhalt des Testergebnisses, was einige Stunden in Anspruch nehmen kann, nicht verlassen.
Der Bundesstaat Maharashtra hat eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne für Reisende aus der EU, Großbritannien, Südafrika, Brasilien, Bangladesch, Botswana, China, Mauritius, Neuseeland, Zimbabwe und dem Nahen Osten verfügt, die zu Hause zu verbringen ist.
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Indien hat angekündigt, touristische Einreisen auf dem Luft- und Wasserwege ab dem 15. November 2021 zuzulassen und die Erteilung von e-Tourist Visa / Tourist Visa entsprechend wieder aufzunehmen; die Einreise mit touristischen Charter-Flügen ist bereits seit dem 15. Oktober 2021 erlaubt. Die touristische Einreise ist nur mit seit dem 6. Oktober 2021 erteilten Visa für maximal 30 Tage zulässig. Zuvor erteilte Touristen-Visa bleiben suspendiert. Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke soll wieder möglich sein, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Touristenvisa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen, die ihren Rückflug aufgrund des seit März 2020 eingestellten kommerziellen Flugverkehrs nicht antreten konnten, galten als bis zum 30. September 2021 gültig. Die Verlängerung des Visums kann von bislang nicht ausgereisten deutschen Touristen über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office beantragt werden. Die Verlängerung wird in den meisten Fällen nur noch in Form eines Exit Permits erteilt, so dass Indien innerhalb von 30 Tagen verlassen werden muss. Die Verhängung von Bußgeldern für illegalen Aufenthalt („overstay“) kann nicht mehr ausgeschlossen werden.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Linienflugverbindungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind derzeit nur sehr eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen möglich. Einige Staaten (u. a. Großbritannien, Kanada, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate und Oman) haben Beförderungsverbote für Reisende verhängt, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Das Verbindungsangebot des nationalen Eisenbahn- und Flugverkehrs ist stark reduziert.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren werden zurzeit orts- und lageabhängig zunehmend wieder verhängt. Viele Bundesstaaten führen zudem oft kurzfristig Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen ein. Vielerorts werden kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verbracht. Die Verweigerung des Tests stellt eine Straftat dar und kann mit empfindlichen Bußgeldern oder Haftstrafen geahndet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wiederzulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
Island - Änderung Beschränkungen im Land
Ab Mittwoch 20. Oktober 2021 gelten neue Lockerungen: 2000 statt wie bisher 500 Menschen dürfen dann bei Versammlungen und Veranstaltungen zusammenkommen, Mund-Nasen-Schutz müssen sie dabei nicht länger tragen. Restaurants, Kneipen und Nachtclubs dürfen zudem länger öffnen. Quelle: tagesschau.de
Lettland - Änderung Beschränkungen im Land
Lettland geht ab Donnerstag 21. Oktober 2021 bis zunächst 15. November in den Lockdown und es gelten umfangreiche Einschränkungen - die strengsten seit Beginn der Pandemie. So gut wie alle Geschäfte schließen, es wird eine Ausgangssperre für den Abend und die Nacht verhängt. Veranstaltungen müssen abgesagt werden. Quelle: tagesschau.de
Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Ab Donnerstag, 21. Oktober 2021, wird der sogenannte "Gesundheitspass" zum offiziellen Dokument und im öffentlichen Raum zunehmend zwingend. Zugleich führt Marokko die 3G-Regel ein. Quelle: Maghreb Post
Russische Föderation - Änderung Beschränkungen im Land - St. Petersburg
Die russische Metropole St. Petersburg verschärft ihre Corona-Maßnahmen. Ab 1. November 2021 muss bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 40 Teilnehmern eine Impfung oder ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden. Ab 15. November ist ein entsprechender Nachweis per QR-Code auch in Schwimmbädern, Fitnesszentren, Theatern, Kinos, Museen und Zirkussen fällig. Ab 1. Dezember gilt die Maßnahme auch für Restaurants und Geschäfte. Ausgenommen sind Cafés in Bahnhöfen und Flughäfen sowie Apotheken und Lebensmittelgeschäfte. Quelle: tagesschau.de
Senegal - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Senegal ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das senegalesische Gesundheitsministerium (Ministère de la Santé et de l’Action sociale) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Nähere Informationen bietet die senegalesische Botschaft in Berlin.
Zur Einreise berechtigte Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Die Möglichkeit der Testung nach Ankunft im Senegal besteht nicht. Vollständig geimpfte Personen können seit dem 11. Oktober 2021 anhand ihres Impfnachweises (z.B. digitales COVID-Zertifikat der EU oder WHO-Impfausweis) ohne Vorlage einer COVID-19-Testbescheinigung nach Senegal einreisen. Nur die von der WHO anerkannten Impfstoffe werden akzeptiert.
Reisende müssen vor Einreise ein Formular zur Nachverfolgung ausfüllen. Quarantänepflicht besteht derzeit grundsätzlich nicht, sie kann jedoch im Einzelfall durch das Gesundheitspersonal am Flughafen angeordnet werden. Die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen der Fluggesellschaften sind zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Landesgrenzen Senegals zu Gambia und Guinea-Bissau sind geöffnet. Sonstige Landes- und Seegrenzen Senegals sind bis auf weiteres geschlossen. Ausnahmen sind für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt. Der internationale Bus- und Fährverkehr ist aufgrund zahlreicher Grenzschließungen auch in den Nachbarländern stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Der gesundheitliche Ausnahmezustand wurde aufgehoben. Hygiene- und Abstandsregeln bestehen weiterhin.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Bereich insbesondere in Privatfahrzeugen mit mehr als zwei Insassen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Verwaltungsgebäuden besteht landesweit die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichteinhaltung soll konsequent bestraft werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie, dass bei der Anreise über Drittländer unter Umständen Bestimmungen der Transitländer zu beachten sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der senegalesischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
Slowakei - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Alle Reisenden müssen frühestens 30 Tage vor der Einreise in die Slowakei und spätestens beim Grenzübertritt ihre Einreise online in „eHranica" anmelden. Eine Unterteilung in Risiko- und Nichtrisikogebiete findet nicht statt. Kinder unter zwölf Jahren und zwei Monaten sind von der Anmeldung befreit.
Alle Reisenden müssen eine zehntägige Quarantäne einhalten. Die Quarantäne kann frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives PCR-Testergebnis eines slowakischen Labors verkürzt werden. Die Einreise mit einem negativen PCR-Testergebnis reicht nicht aus, um eine Quarantäne zu vermeiden. Auch Genesene müssen in Quarantäne gehen.
Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren, wenn ihr Flugzeug auf einem Flughafen in der Slowakei landet. Bei Landungen in Nachbarländern (z.B. Wien, Budapest) reicht die Registrierung über „eHranica “ aus.
Geimpfte sind von der Quarantäne befreit. Als geimpft gelten Personen:
• bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff, wenn sie die zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (z.B. Johnson & Johnson), wenn sie die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Genesenen, wenn sie die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVID-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens zwölf Monate vergangen sind.
Impfnachweise in slowakischer, tschechischer oder englischer Sprache sowie das Digitale COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“ mit QR-Code) werden anerkannt. Andere nationale Bescheinigungen eines Drittlandes werden anerkannt, wenn sie den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Bezeichnung des Impfstoffs und dessen Hersteller, die Reihenfolge der Impfung und die Gesamtzahl der Impfungen mit dem betreffenden Impfstoff sowie das Datum der letzten Impfung enthalten. Diese nationale Bescheinigung muss von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes abgestempelt werden oder elektronisch überprüfbar sein und außerdem in englischer Sprache abgefasst sein. Eine Person, die dies nicht nachweisen kann, gilt nicht als vollständig geimpft.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten u.a. für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen, für die Ausübung des Sorgerechts bei getrennt lebenden Eltern oder auch die Teilnahme an Beerdigungen naher Angehöriger. Den vollständigen Verordnungstext veröffentlicht die slowakische Regierung .
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Stichproben-Kontrollen durchgeführt.
Verstöße gegen die Anmelde- und Quarantänepflichten können mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € bestraft werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt. Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern und muss über die in der Verordnung bezeichneten Transitkorridore erfolgen.
Diese entsprechen zumeist den Autobahntrassen. Transitreisen müssen nicht angemeldet werden. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt nach Fahrplan.
Beschränkungen im Land
In der Slowakei gilt der sogenannte „Covid-Automat“, der die geltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens je nach Entwicklung der Infektionszahlen in den einzelnen Landkreisen unterschiedlich regelt.
Über die Einteilung der Bezirke nach dem Covid-Automaten und den sonstigen Maßnahmen informiert die slowakische Regierung.
Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Restaurants, Kneipen und Cafés können ihre Außenbereiche öffnen, in orangefarbenen, gelben und grünen Bezirken ist die Bewirtung auch drinnen erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Mundschutzpflicht in allen Innenräumen vorgeschrieben, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. In dunkelroten, roten und rosafarbenen Bezirken sind FFP2-Masken vorgeschrieben, in orangefarbenen Bezirken reicht ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur in schwarzen Bezirken oder wenn ein Abstand von fünf Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
Spanien - Änderung Besonderheiten auf den Inseln
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 48 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Eingeschränkte Öffnungszeiten gelten u.a. noch für die Gastronomie. Für den Zugang zu Nachtlokalen gilt die 3G-Regel. Weitere Informationen bieten die katalanischen Behörden.
In Andalusien wurden die Einschränkungen aufgehoben, nur im Raum Almería gibt es noch eingeschränkte Öffnungszeiten. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bieten die andalusische Regionalregierung und die Tourismuswebseite von Andalusien.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Die seit Beginn der Pandemie geschlossenen Einrichtungen des Nachtlebens wie Clubs und Discotheken dürfen unter Auflagen (u.a. Tanzen nur mit Maske) wieder öffnen. Für den Zugang gilt die 3G-Regel.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Von Besuchern, die unmittelbar vom spanischen Festland oder von den Balearen auf die Kanaren reisen, wird kein Test-, Impf- oder Genesungszertifikat verlangt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die Maskenpflicht im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen, es sei denn, das Publikum befindet sich auf Sitzplätzen, die den Sicherheitsabstand von 1,5 Meter gewährleisten. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Nähere Informationen finden sich in der spanischen Verordnung.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Im öffentlichen Leben werden die Regeln verschärft: Ab dem 15. November 2021 dürfen ungeimpfte ägyptische Angestellte demnach ihre Arbeitsplätze nur noch betreten, wenn sie mindestens einmal wöchentlich einen PCR-Test durchführen. Ab Dezember dürfen zudem nur noch geimpfte Menschen ägyptische Regierungseinrichtungen betreten. Quelle: tagesschau.de
Armenien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Armenien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Armenien ist von COVID-19 stark betroffen. Armenien ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das armenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Armenien ist mit einem im Ausland durchgeführten negativen PCR-Test erlaubt, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dieser muss bei Einreise vorgelegt werden. Das Ergebnis des ausländischen Tests muss auf Englisch, Russisch oder Armenisch vorliegen. Anstelle des PCR-Tests kann auch ein vollständiger Impfnachweis gegen COVID-19 vorgelegt werden. Details zu den aktuellen, sich häufig ändernden Bestimmungen bezüglich einzelner Impfstoffe und Einreisebestimmungen für Kinder entnehmen Sie bitte der Website des armenischen Außenministeriums. Ohne Nachweis eines negativen PCR-Tests / Impfnachweis müssen sich Reisende einem kostenpflichtigen PCR-Test am Flughafen in Eriwan unterziehen und sich bis zur Vorlage eines negativen Testergebnisses in Selbstisolation begeben. Entsprechende Teststellen sind in der Ankunftshalle eingerichtet. Eine Einreise nach Armenien ohne negativen PCR-Test / Impfnachweis ist nicht gestattet.
Weiterführende Informationen bietet die Webseite des armenischen Außenministeriums.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zwischen Armenien und Georgien ist an beiden Grenzübergangsstellen (Bagratashen-Sadakhlo und Bavra-Ninotsminda) wieder geöffnet. Detaillierte Informationen zu den Einreisebestimmungen von Armenien nach Georgien bietet die Webseite des georgischen Außenministeriums. Die Landgrenze in den Iran ist nur unter strengen Gesundheitsauflagen passierbar. Die Grenzen in die Türkei und nach Aserbaidschan sind seit Jahren dauerhaft geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Eriwan ist geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen aufgrund der COVID-19-Pandemie keine besonderen Beschränkungen innerhalb des Landes.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind zu beachten und in geschlossenen Räumen und im Freien ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der armenischen Regierung (in Englisch) und der Gesundheits- und Arbeitsinspektion der Republik Armenien (in Armenisch).
Bulgarien - Änderung Beschränkungen im Land
Bulgarien führt die 3G-Regel mit Zertifikaten für Geimpfte, Getestete und von Covid-19 Genesene ein. Ab diesem Donnerstag 21. Oktober 2021 werden nur Kunden, die einen entsprechenden Nachweis haben, etwa Lokale, Hotels, Fitnesszentren, Shopping-Malls sowie Kinos, Theater, Konzerte und Museen besuchen dürfen. Alle Tätigkeiten in Innenräumen sollen nur mit einem "Grünen Zertifikat" erfolgen Ausgenommen sind Lebensmittelläden, Apotheken und Banken. Quelle: tagesschau.de
Fidschi - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Fidschi ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der nationale und internationale Flugverkehr von und nach Fidschi ist bis auf wenige Ausnahmen eingestellt.
Die Einreise ist derzeit grundsätzlich nur Staatsangehörigen von Fidschi gestattet. Staatsangehörige anderer Staaten benötigen für die Einreise vorab eine Sondergenehmigung des „Office of the Prime Minister“. Reisende müssen einen maximal 72 Stunden vor Einreise durchgeführten negativen COVID-19-Test nachweisen und sich nach Ankunft in eine 14-tägige, staatliche Quarantäne begeben; ausländische Staatsangehörige müssen die Kosten dafür selbst tragen. Einreise via „Blue Lane“ für Boote und Yachten ist möglich, wenn die letzten 14 Tage ununterbrochen auf See verbracht wurden und ein negativer PCR-Test vorliegt. Diese Einreise muss vorher per E-Mail angefragt werden. Weitere Informationen bietet das Gesundheitsministerium.
Fidschi beabsichtigt ab dem 11. November 2021 eine Öffnung für geimpfte Touristen aus sog. Partnerländern, darunter Deutschland. Reisende müssen neben der Impfung einen negativen COVID-19-Test nachweisen, der nicht mehr als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Durch- und Weiterreise
Inlandsreisen sind bis auf weiteres nicht möglich. Darüber hinaus gelten für die Durchreise die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Nadi International Airport ist derzeit für den Passagierverkehr geschlossen. Erste Linienflüge nach Fidschi soll es ab dem 1. Dezember 2021 wieder geben. Einreise via „Blue Lane “ für Boote und Yachten ist sehr eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Es gibt weiterhin regionale und zeitlich begrenzte Ausgangssperren in verschiedenen Landesteilen, hauptsächlich auf der Hauptinsel und um die Hauptstadt Suva sowie die Stadt Nadi. Auch die Bewegungsmöglichkeiten zwischen den Inseln sind eingeschränkt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Fidschi.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Covid Call Center.
Indien - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Indien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen Passagiere nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der das negative PCR-Testergebnis hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App "Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach Einreise ist am Flughafen ein weiterer kostenpflichtiger COVID-19-Test durchzuführen. Transitpassagiere dürfen den Ankunftsbereich bis zum Erhalt des Testergebnisses, was einige Stunden in Anspruch nehmen kann, nicht verlassen.
Der Bundesstaat Maharashtra hat eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne für Reisende aus der EU, Großbritannien, Südafrika, Brasilien, Bangladesch, Botswana, China, Mauritius, Neuseeland, Zimbabwe und dem Nahen Osten verfügt, die zu Hause zu verbringen ist.
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Indien hat angekündigt, touristische Einreisen auf dem Luft- und Wasserwege ab dem 15. November 2021 zuzulassen und die Erteilung von e-Tourist Visa / Tourist Visa entsprechend wieder aufzunehmen; die Einreise mit touristischen Charter-Flügen ist bereits seit dem 15. Oktober 2021 erlaubt. Die touristische Einreise ist nur mit seit dem 6. Oktober 2021 erteilten Visa für maximal 30 Tage zulässig. Zuvor erteilte Touristen-Visa bleiben suspendiert. Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke soll wieder möglich sein, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Touristenvisa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen, die ihren Rückflug aufgrund des seit März 2020 eingestellten kommerziellen Flugverkehrs nicht antreten konnten, galten als bis zum 30. September 2021 gültig. Die Verlängerung des Visums kann von bislang nicht ausgereisten deutschen Touristen über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office beantragt werden. Die Verlängerung wird in den meisten Fällen nur noch in Form eines Exit Permits erteilt, so dass Indien innerhalb von 30 Tagen verlassen werden muss. Die Verhängung von Bußgeldern für illegalen Aufenthalt („overstay“) kann nicht mehr ausgeschlossen werden.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Linienflugverbindungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind derzeit nur sehr eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen möglich. Einige Staaten (u. a. Großbritannien, Kanada, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate und Oman) haben Beförderungsverbote für Reisende verhängt, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Das Verbindungsangebot des nationalen Eisenbahn- und Flugverkehrs ist stark reduziert.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren werden zurzeit orts- und lageabhängig zunehmend wieder verhängt. Viele Bundesstaaten führen zudem oft kurzfristig Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen ein. Vielerorts werden kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verbracht. Die Verweigerung des Tests stellt eine Straftat dar und kann mit empfindlichen Bußgeldern oder Haftstrafen geahndet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wiederzulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
Island - Änderung Beschränkungen im Land
Ab Mittwoch 20. Oktober 2021 gelten neue Lockerungen: 2000 statt wie bisher 500 Menschen dürfen dann bei Versammlungen und Veranstaltungen zusammenkommen, Mund-Nasen-Schutz müssen sie dabei nicht länger tragen. Restaurants, Kneipen und Nachtclubs dürfen zudem länger öffnen. Quelle: tagesschau.de
Lettland - Änderung Beschränkungen im Land
Lettland geht ab Donnerstag 21. Oktober 2021 bis zunächst 15. November in den Lockdown und es gelten umfangreiche Einschränkungen - die strengsten seit Beginn der Pandemie. So gut wie alle Geschäfte schließen, es wird eine Ausgangssperre für den Abend und die Nacht verhängt. Veranstaltungen müssen abgesagt werden. Quelle: tagesschau.de
Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Ab Donnerstag, 21. Oktober 2021, wird der sogenannte "Gesundheitspass" zum offiziellen Dokument und im öffentlichen Raum zunehmend zwingend. Zugleich führt Marokko die 3G-Regel ein. Quelle: Maghreb Post
Russische Föderation - Änderung Beschränkungen im Land - St. Petersburg
Die russische Metropole St. Petersburg verschärft ihre Corona-Maßnahmen. Ab 1. November 2021 muss bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 40 Teilnehmern eine Impfung oder ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden. Ab 15. November ist ein entsprechender Nachweis per QR-Code auch in Schwimmbädern, Fitnesszentren, Theatern, Kinos, Museen und Zirkussen fällig. Ab 1. Dezember gilt die Maßnahme auch für Restaurants und Geschäfte. Ausgenommen sind Cafés in Bahnhöfen und Flughäfen sowie Apotheken und Lebensmittelgeschäfte. Quelle: tagesschau.de
Senegal - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Senegal ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das senegalesische Gesundheitsministerium (Ministère de la Santé et de l’Action sociale) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Nähere Informationen bietet die senegalesische Botschaft in Berlin.
Zur Einreise berechtigte Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Die Möglichkeit der Testung nach Ankunft im Senegal besteht nicht. Vollständig geimpfte Personen können seit dem 11. Oktober 2021 anhand ihres Impfnachweises (z.B. digitales COVID-Zertifikat der EU oder WHO-Impfausweis) ohne Vorlage einer COVID-19-Testbescheinigung nach Senegal einreisen. Nur die von der WHO anerkannten Impfstoffe werden akzeptiert.
Reisende müssen vor Einreise ein Formular zur Nachverfolgung ausfüllen. Quarantänepflicht besteht derzeit grundsätzlich nicht, sie kann jedoch im Einzelfall durch das Gesundheitspersonal am Flughafen angeordnet werden. Die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen der Fluggesellschaften sind zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Landesgrenzen Senegals zu Gambia und Guinea-Bissau sind geöffnet. Sonstige Landes- und Seegrenzen Senegals sind bis auf weiteres geschlossen. Ausnahmen sind für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt. Der internationale Bus- und Fährverkehr ist aufgrund zahlreicher Grenzschließungen auch in den Nachbarländern stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Der gesundheitliche Ausnahmezustand wurde aufgehoben. Hygiene- und Abstandsregeln bestehen weiterhin.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Bereich insbesondere in Privatfahrzeugen mit mehr als zwei Insassen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Verwaltungsgebäuden besteht landesweit die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichteinhaltung soll konsequent bestraft werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie, dass bei der Anreise über Drittländer unter Umständen Bestimmungen der Transitländer zu beachten sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der senegalesischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
Slowakei - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Alle Reisenden müssen frühestens 30 Tage vor der Einreise in die Slowakei und spätestens beim Grenzübertritt ihre Einreise online in „eHranica" anmelden. Eine Unterteilung in Risiko- und Nichtrisikogebiete findet nicht statt. Kinder unter zwölf Jahren und zwei Monaten sind von der Anmeldung befreit.
Alle Reisenden müssen eine zehntägige Quarantäne einhalten. Die Quarantäne kann frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives PCR-Testergebnis eines slowakischen Labors verkürzt werden. Die Einreise mit einem negativen PCR-Testergebnis reicht nicht aus, um eine Quarantäne zu vermeiden. Auch Genesene müssen in Quarantäne gehen.
Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren, wenn ihr Flugzeug auf einem Flughafen in der Slowakei landet. Bei Landungen in Nachbarländern (z.B. Wien, Budapest) reicht die Registrierung über „eHranica “ aus.
Geimpfte sind von der Quarantäne befreit. Als geimpft gelten Personen:
• bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff, wenn sie die zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (z.B. Johnson & Johnson), wenn sie die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Genesenen, wenn sie die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVID-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens zwölf Monate vergangen sind.
Impfnachweise in slowakischer, tschechischer oder englischer Sprache sowie das Digitale COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“ mit QR-Code) werden anerkannt. Andere nationale Bescheinigungen eines Drittlandes werden anerkannt, wenn sie den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Bezeichnung des Impfstoffs und dessen Hersteller, die Reihenfolge der Impfung und die Gesamtzahl der Impfungen mit dem betreffenden Impfstoff sowie das Datum der letzten Impfung enthalten. Diese nationale Bescheinigung muss von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes abgestempelt werden oder elektronisch überprüfbar sein und außerdem in englischer Sprache abgefasst sein. Eine Person, die dies nicht nachweisen kann, gilt nicht als vollständig geimpft.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten u.a. für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen, für die Ausübung des Sorgerechts bei getrennt lebenden Eltern oder auch die Teilnahme an Beerdigungen naher Angehöriger. Den vollständigen Verordnungstext veröffentlicht die slowakische Regierung .
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Stichproben-Kontrollen durchgeführt.
Verstöße gegen die Anmelde- und Quarantänepflichten können mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € bestraft werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt. Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern und muss über die in der Verordnung bezeichneten Transitkorridore erfolgen.
Diese entsprechen zumeist den Autobahntrassen. Transitreisen müssen nicht angemeldet werden. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt nach Fahrplan.
Beschränkungen im Land
In der Slowakei gilt der sogenannte „Covid-Automat“, der die geltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens je nach Entwicklung der Infektionszahlen in den einzelnen Landkreisen unterschiedlich regelt.
Über die Einteilung der Bezirke nach dem Covid-Automaten und den sonstigen Maßnahmen informiert die slowakische Regierung.
Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Restaurants, Kneipen und Cafés können ihre Außenbereiche öffnen, in orangefarbenen, gelben und grünen Bezirken ist die Bewirtung auch drinnen erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Mundschutzpflicht in allen Innenräumen vorgeschrieben, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. In dunkelroten, roten und rosafarbenen Bezirken sind FFP2-Masken vorgeschrieben, in orangefarbenen Bezirken reicht ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur in schwarzen Bezirken oder wenn ein Abstand von fünf Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
Spanien - Änderung Besonderheiten auf den Inseln
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 48 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Zusammenkünfte in geschlossenen öffentlichen Räumen wie im Freien sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die Comunidad de Madrid.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Eingeschränkte Öffnungszeiten gelten u.a. noch für die Gastronomie. Für den Zugang zu Nachtlokalen gilt die 3G-Regel. Weitere Informationen bieten die katalanischen Behörden.
In Andalusien wurden die Einschränkungen aufgehoben, nur im Raum Almería gibt es noch eingeschränkte Öffnungszeiten. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bieten die andalusische Regionalregierung und die Tourismuswebseite von Andalusien.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Die seit Beginn der Pandemie geschlossenen Einrichtungen des Nachtlebens wie Clubs und Discotheken dürfen unter Auflagen (u.a. Tanzen nur mit Maske) wieder öffnen. Für den Zugang gilt die 3G-Regel.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Von Besuchern, die unmittelbar vom spanischen Festland oder von den Balearen auf die Kanaren reisen, wird kein Test-, Impf- oder Genesungszertifikat verlangt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die Maskenpflicht im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen, es sei denn, das Publikum befindet sich auf Sitzplätzen, die den Sicherheitsabstand von 1,5 Meter gewährleisten. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Nähere Informationen finden sich in der spanischen Verordnung.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 20.10.2021
Belarus - Änderung Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belarus wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belarus ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen weist eine deutlich steigende Tendenz auf; das Gesundheitssystem gerät zunehmend unter Druck. Belarus ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das belarussische Informationsportal StopCOVID und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Je nach Einreiseweg bestehen unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Die Einreise für Ausländer über den internationalen Flughafen Minsk ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Die Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. Hierzu gelten folgende Ausnahmen:
• Ausländer, die Ehegatten, Eltern oder Kinder von belarussischen Staatsangehörigen sind,
• Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder Arbeitsnachweis,
• Ausländer, die aufgrund einer schweren Krankheit oder des Todes einer nahestehenden Person einreisen wollen,
• Ausländer mit Diplomaten- oder Dienstpässen und Mitglieder offizieller Delegationen,
• Personen, die im internationalen Güterverkehr beschäftigt sind,
• Bürger der russischen Föderation, die im Transit in ihren Heimatstaat reisen.
Von Personen, die auf dem Landweg einreisen, wird ein Nachweis des Aufenthaltszwecks in Belarus verlangt, der in russischer oder belarussischer Übersetzung mit notarieller Beglaubigung vorzulegen ist.
Sowohl für die Einreise über den internationalen Flughafen Minsk als auch für die Einreise auf dem Landweg gelten zudem nachstehende pandemiebedingte Vorgaben:
Nach Informationen des belarussischen Gesundheitsministeriums ist Deutschland als Risikogebiet eingestuft. Für Einreisende aus Deutschland gilt trotz Vorlage eines negativen PCR-Tests eine siebentägige Isolationspflicht. Bei Vorlage eines COVID-Impfzertifikats (Ausstellungsdatum frühestens ein Monat und nicht älter als 12 Monate vor Einreisedatum) entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests sowie zur Selbstisolation. Das Impfzertifikat ist in Papierform in Belarussisch, Russisch und/oder Englisch vorzulegen und muss Namen, Vornamen und das Datum der letzten Impfung enthalten. Personen, die zum Zwecke einer COVID-Impfung nach Belarus einreisen, sind ebenfalls von der Selbstisolation befreit.
Ausländer ab einem Alter von sechs Jahren, die weder über ein COVID-19-Impfzertifikat verfügen, noch einen befristeten oder ständigen Wohnsitz in Belarus haben, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Über das negative Testergebnis muss das Original eines medizinischen Attests (in russischer, belarussischer, oder englischer Sprache) vorgelegt werden. Aus dem Befund müssen Name, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) hervorgehen. Das Attest kann auch der Ausdruck eines elektronischen Testergebnisses sein, muss aber Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde beinhalten. Die belarussischen Grenzbehörden können bei Nichtvorliegen des negativen Testergebnisses die Einreise verweigern. Ein nachträglicher Test (z.B. am Flughafen Minsk) ist nicht vorgesehen. Es gilt eine Ausreisesperre für belarussische Staatsangehörige sowie für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in Belarus für alle Grenzübergänge auf dem Landweg, nicht aber für den Flugverkehr.
Nähere Informationen, auch zu Ausnahmefällen, können der Seite des belarussischen Grenzschutzes entnommen werden.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise auf dem Landweg über Polen nach Deutschland ist grundsätzlich möglich.
Die im Juli 2021 angekündigte Schließung der Landgrenze zur Ukraine wurde bislang nicht offiziell umgesetzt (siehe Empfehlungen).
Reiseverbindungen
Es bestehen grundsätzlich direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus, s. Aktuelles/Flugeinschränkungen.
Busverbindungen zwischen Belarus und Deutschland unterliegen COVID-19 bedingten Einschränkungen. Bahnverbindungen bestehen derzeit nicht.
Beschränkungen im Land
Es bestehen – abgesehen von der Masken- und Selbstisolationspflicht nach Einreise – keine einschränkenden COVID-19-Maßnahmen.
Hygieneregeln
In Minsk und anderen Städten bzw. Bezirken gilt eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße werden mit hohen Geldbußen geahndet. Die Maskenpflicht gilt u. a. in Banken, Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der belarussischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten können Sie sich über das belarussische Gesundheitsministerium oder dessen COVID-Hotline informieren (+ 375 29 156 85 65).
• Kontaktieren Sie vor dem Überqueren der Grenze zu der Ukraine die 24-Stunden-Hotline +375 17 365 26 12 des belarussischen Grenzschutzes für aktuelle Informationen.
Brunei Darussalam - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkung im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brunei-Darussalam wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Brunei Darussalam ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle detaillierte Zahlen bieten das bruneiische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländischen Staatsangehörigen ist die Einreise und der Transit nach/durch Brunei nur aus dringenden Gründen gestattet. Die Ausnahmetatbestände müssen vor Reiseantritt genehmigt werden und umfassen Reisen aus geschäftlichen Gründen, Fachkräfte, Reisen von Familienangehörigen, medizinischer Aufenthalt, Studierende, sowie begründete Notfälle.( Der hierzu erforderliche „Entry Travel Pass“ muss spätestens acht Arbeitstage vor Reisebeginn von der in Brunei ansässigen Firma/Agentur/Person online beim Innenministerium (Immigration) gestellt werden. Touristische Reisen sind weiterhin nicht möglich.
Bei Einreise ist das Ergebnis eines innerhalb von 48 Stunden vor Abflug im Ausland durchgeführten PCR-Tests vorzulegen. Seit 1. Oktober 2021 dürfen nur geimpfte Personen aus Brunei ausreisen. Dies gilt auch für Deutsche mit Wohnsitz in Brunei.
Einreisende aus Deutschland müssen derzeit für 14 Tage in Quarantäne (Hotelunterkunft) und werden auf COVID-19 getestet. Die Kosten hierfür sind durch den Reisenden zu tragen. Seit Mitte Oktober 2021 kann die Quarantänedauer bei Einreise nach Brunei für vollständig geimpfte Personen auf 1-7 Tage verkürzt werden – in Bezug auf aus Deutschland Einreisende gelten aktuell 7 Tage – unter folgenden Voraussetzungen:
• Impfschutz mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff (zur Zeit Astra-Zeneca, Johnson & Johnson, Moderna, Pfizer, Sinopharm und Sinovac);
• Der Impfschutz muß vollständig sein, d.h. plus 28 Tage nach der Einmal-Impfung mit Johnson & Johnson und plus 14 Tage nach der zweiten Impfung bei den 2-Dosen-Impfstoffen;
• Bei im Ausland erfolgter Impfung muss der Nachweis mittels eines WHO-Zertifikates erfolgen (gelber Impfpass), bei Impfung in Brunei über die BruHealthApp;
• Negativer PCR-Test 48 Stunden vor Ausreise;
• Negativer PCR-Test nach Ankunft.
Die Dauer der Quarantäne bestimmt sich nach der Risikoeinschätzung des Landes der Ausreise durch das bruneiische Gesundheitsministerium. Auch die Ausreise aus Brunei erfordert eine vorherige Genehmigung, hier durch das Amt des Premierministers (Prime Minister’s Office).
Durch- und Weiterreise
Land-, Luft- und Seegrenzen sind für touristische Reisen weiterhin geschlossen, Transit ist nicht möglich. Die Ausreise ist für Bewohner von Brunei, auch für ausländische Staatsangehörige, nur mit Nachweis (App oder Impfpass) einer vollständig durchgeführten COVID-19 Impfung möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Deutschland ist stark eingeschränkt und derzeit nur über Kuala Lumpur sowie über Singapur möglich. Die bruneiische Luftfahrtgesellschaft Royal Brunei Airlines bietet vereinzelt Direktflüge von und nach London an.
Beschränkungen im Land
Seit August 2021 sollen wegen steigender Infektionszahlen Wohnungen nur in dringenden Fällen verlassen werden. Behörden und Firmen arbeiten in Notbesetzungen. Moscheen, Museen, Kinos, Restaurants, Schulen, Universitäten, Sportstätten u.a. sind geschlossen. Für Schüler und Studenten erfolgt der Unterricht online. Versammlungen und Veranstaltungen sind nicht erlaubt, die Teilnahme an Hochzeiten und Beerdigungen ist streng begrenzt.
Das Betreten von Geschäften, Restaurants (zur Abholung von Speisen, kein Innenverzehr) und anderen öffentlichen Gebäuden ist nur mittels Anwendung einer Tracking-/Gesundheits- App und nach Temperaturkontrollen möglich.
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 20 bis 4 Uhr. Sie wird polizeilich streng kontrolliert; Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße und/ oder Gefängnisstrafen geahndet werden, zusätzlich werden die Fotos der Delinquenten mit vollem Namen in den Tageszeitungen veröffentlicht.
Hygieneregeln
Social Distancing und generelle Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. Es gilt Maskenplicht in Innenräumen und grundsätzlich auch draußen, wenn Distanzregeln nicht eingehalten werden können.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorgaben und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Zugangsregelungen (Temperaturmessung; Gesundheits-App) können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim bruneiischen Ministry of Health.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Health Advice Line des bruneiischen Gesundheitsministeriums unter +673 148.
China - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitskommission der VR China und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Grundsätzlich gilt für u.a. deutsche Staatsangehörige eine Einreisesperre. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt (u.a. zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Reisen nach China sind grundsätzlich nur per Direktflug möglich. Transitreisen, mit Deutschland als einzigem Zwischenhalt, können nur angetreten werden, wenn im Abflugland keine Direktverbindungen nach China bestehen. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die sich in Deutschland dauerhaft aufhalten, müssen bei der Beantragung des „Health Declaration Certificate“ (s. unten) ein deutsches Visum, einen Aufenthaltstitel, oder eine Anmeldebestätigung aus Deutschland vorlegen.
Von allen Fluggästen, die nach China einreisen, werden negative PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnisse verlangt, die im selben Konsularbezirk ausgestellt wurden. Sollte der PCR-Test beispielsweise im Konsularbezirk der chinesischen Botschaft in Berlin durchgeführt worden sein, so muss auch der IgM-Antikörper-Test von dort stammen.
Diese negativen Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket und gültigem chinesischem Visum oder gültiger chinesischer Aufenthaltserlaubnis über die Website “Health Declaration Certificate" hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist. Der Testzeitpunkt darf vor Abflug höchstens 48 Stunden zurückliegen. Die Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen und die Anschrift der Teststelle sowie die Art der Blutprobe aufführen. Es werden nur Testergebnisse mit venös entnommenem Blut akzeptiert. Schnelltests sind nicht ausreichend. Bei Transitflügen nach China müssen die beiden genannten Tests jeweils im Ursprungsland und nochmals im Transitland durchgeführt und jeweils innerhalb von 48 Stunden vor Ab- und Weiterflug bei der lokalen chinesischen Auslandsvertretung ein grüner QR-Code eingeholt werden. Die Gültigkeitsdauer des QR-Codes beträgt 48 Stunden ab Durchführung des Tests. Zu rechnen ist ab Zeitpunkt der Testdurchführung, nicht dem Zeitpunkt des Ergebnisses.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen.
Bereits geimpfte Reisende sind den gleichen Anforderungen unterworfen. Zusätzlich ist die Impfbescheinigung bzw. der Impfpass hochzuladen. Diese müssen folgende Angaben enthalten: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Bezeichnung des Impfstoffes, Datum und Ort der ersten und zweiten Impfung, Unterschrift und Anschrift der impfenden Stelle.
Reisende mit auskurierter COVID-19-Erkrankung sowie auf IgG-Antikörper positiv getestete Reisende müssen mindestens drei Wochen vor Abflug die zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen für eine Vorprüfung kontaktieren. Einzureichen sind hierfür ein Röntgenbild der Lunge bzw. ein Lungen-CT und zwei, im Abstand von 24 Stunden durchgeführte, Nukleinsäure-Tests. Diese dürfen bei Einreichen nicht älter als drei Tage sein. Ebenfalls einzureichen sind eine Kopie der Bildseite des Reisepasses und eine deutsche Meldebescheinigung. Nach erfolgreicher Vorprüfung ist eine 14-tägige Selbstisolation einzuhalten und in einem hierfür bereitgestellten Formular zu protokollieren. Nach erfolgter Selbstisolation kann 48 Stunden vor Abreise der erforderliche QR-Code beantragt werden. Zusätzlich zu den negativen PCR- und IgM-Testergebnissen sind hierfür das Lungenbild sowie das Isolationsprotokoll und Screenshots der Vorprüfungsergebnisse hochzuladen.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen, oft aber auch einer dreiwöchigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Zusätzlich nach Einreise an manchen Flughäfen (Shanghai) auch noch ein Bluttest (IgM und IgG) durchgeführt.
Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung werden, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen werden seit kurzem auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IgM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies geschieht nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Bereits geimpfte Personen sollten ggf. prüfen, ob alternativ eine Einreise über andere Flughäfen in Betracht kommt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Durch- und Weiterreise
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.
Reiseverbindungen
Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai, Shenyang) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-In teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
Hygieneregeln
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Das gilt insbesondere für Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die Informationen zu Umsteige- und Transferflügen, sowie Informationen zum auszufüllenden Gesundheitszertifikat auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Island - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder außer Grönland als Hochrisikogebiete eingestuft.
Alle Reisenden müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Für alle Reisenden, die keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder über die Genesung vorlegen können, gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Darüber hinaus müssen auch Geimpfte und Genesene (Erkrankung ist länger als sechs Monate her) bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Für diese Personengruppe wird alternativ zum PCR-Test auch ein Antigen-Schnelltest anerkannt. Von der Testpflicht ausgenommen sind ebenfalls Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Reisende, die innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren, müssen keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest bei der Einreise vorlegen. Stattdessen muss ein positiver PCR-Test vorgelegt werden, welcher nicht jünger als 14 Tage und nicht älter als sechs Monate sein darf.
Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat über die Genesung bzw. den Impfnachweis. Die Anerkennung hängt von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde ab. Reisende, die keinen Nachweis über eine Impfung gegen COVID-19 oder über eine überstandene COVID-19-Infektion vorlegen können, müssen bei Einreise einen PCR-Test durchführen lassen und sich dann für fünf Tage in Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Die Unterbringung in einer staatlichen Quarantäneunterkunft wird angeordnet, wenn keine geeignete häusliche Unterkunft über das Registrierungsformular nachgewiesen wird. Grundsätzlich ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder engen Verbindungen in Island, die vollständig geimpft oder genesen (Genesene, die innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren und einen positiven PCR-Test, minimal 14 Tage alt und maximal sechs Monate alt, vorlegen können, müssen diesen Test nicht vorlegen) sind, müssen innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise einen COVID-19-Test vornehmen lassen. Anerkannt werden PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests. Die Testpflicht besteht auch für Kinder, die im Jahr 2015 oder früher geboren wurden.
Seit dem 1. Oktober 2021 sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder engen Verbindungen in Island grundsätzlich von der Pflicht befreit, bei Einreise einen negativen COVID-19-Test vorzulegen. Gleiches gilt für Transitpassagiere, die nicht in Island einreisen.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bieten die isländische Gesundheitsbehörde , der isländische Zivilschutz und die isländische Polizeibehörde.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fähr- und Flugverkehr finden statt. Da Flugverbindungen von und nach Island nicht immer direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 2000 Personen beschränkt. Es gelten beschränkte Öffnungszeiten in der Gastronomie.
Hygieneregeln
Es besteht grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr; die Abstandsregel von einem Meter ist jedoch weiterhin einzuhalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
Lettland - Änderung Beschränkungen im Land
Vom 21. Oktober 2021 bis zunächst 15. November dürfen nur Geschäfte für den täglichen Bedarf offen bleiben. Auch Freizeit-, Kultur-, Unterhaltungs- und Sportstätten bleiben zu, gastronomische Betriebe dürfen nur noch außer Haus verkaufen. Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Zudem dürfen die Bürger ihre Wohnung von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr nur mit triftigem Grund verlassen. Für die meisten Arbeitnehmer gilt eine Homeoffice-Pflicht, der Schulbetrieb wird auf Fernunterricht umgestellt. Quelle: tagesschau.de
Marokko - Änderung Einreise; Reiseverbindungen: Einstellung Direktflüge
Epidemiologische Lage
Marokko ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien und Mauretanien sind geschlossen.
Reiseverbindungen von und nach Marokko sind eingeschränkt mit Sonderflügen und –fähren möglich, wobei Fährverbindungen nur zwischen Marokko und Frankreich bzw. Italien angeboten werden. Der Fährverkehr für Reisende zwischen Marokko und Spanien ist ausgesetzt. Siehe auch Aktuelles – Einstellung Direktflüge.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen unabhängig von der Staatsangehörigkeit, für Reisende mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Land der von den marokkanischen Behörden erstellten Liste A , darunter derzeit auch Deutschland. Die Liste soll zweiwöchentlich durch das marokkanische Außenministerium aktualisiert werden.
Zur Einreise ist für nicht oder nicht vollständig geimpfte Reisende aus einem Land der Liste A ein PCR-Test mit QR-Code erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 48 Stunden vor dem Boarding erfolgt sein darf. Das Testergebnis muss in arabischer, französischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Die Vorlage eines PCR-Tests ist auch für Genesene erforderlich. Personen, die mit einem von der marokkanischen Regierung zugelassenen Impfstoff geimpft sind (dazu gehören alle in Deutschland verwendeten Impfstoffe) sollen mit offiziellem Impfnachweis (möglichst mit QR-Code versehen) ohne PCR-Test einreisen dürfen.
Bei der Einreise muss ein sog. „Fiche Sanitaire “ (elektronisch) ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise nach/aus Marokko ist mit Sonderflügen verschiedener Fluggesellschaften sowie mit Sonderfähren von/nach Frankreich und Italien möglich. Mit Wirkung vom 20. Oktober 23:59 Uhr sind Direktflüge zwischen Marokko und Deutschland ausgesetzt, siehe Aktuelles – Einstellung Direktflüge.
Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften. Personenfähren zwischen Marokko und Spanien sind weiter ausgesetzt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bis einschließlich 16. Oktober 2021, 23:59 Uhr, bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Oktober 2021, 18 Uhr, gilt der Ausnahmezustand und eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 5 Uhr.
Es besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Städten, Provinzen und Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein oder sind ganz geschlossen. Der ÖPNV verkehrt eingeschränkt und darf ebenfalls nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen gibt es z.T. Zugangsbeschränkungen für die Großräume Marrakech, Casablanca und Agadir; öffentliche Einrichtungen sind teilweise geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung.
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort, sollten Sie für die Einreise nach Deutschland einen Testnachweis benötigen. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Mauretanien - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise
Epidemiologische Lage
Mauretanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl bestätigter Infektionen und schwerer Krankheitsverläufe ist zuletzt gesunken.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das mauretanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich möglich, das Einreisevisum kann wie bisher bei Einreise am Flughafen erteilt werden. Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen offiziellen Nachweis vorlegen über die vollständige Impfung mit von der WHO anerkannten Impfstoffen. Nicht oder nicht vollständig Geimpfte müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Die Landgrenzen Mauretaniens zu Marokko und Algerien sind geschlossen. Die Landgrenzen zu Senegal und Mali sind für die Ausreise grundsätzlich geöffnet; allerdings ist die Einreise nur mit vorheriger Genehmigung möglich und daher derzeit nicht zu empfehlen.
Reiseverbindungen
Regulärer internationaler Flugverkehr findet statt. Es gibt Flug-/Umsteigeverbindungen nach Europa.
Beschränkungen im Land
Die Schutzmaßnahmen wurden zuletzt wieder verstärkt. Es besteht eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 6 Uhr.
Hygieneregeln
Es wird offiziell empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuellen Bestimmungen betreffend PCR-Tests und der Anerkennung von Impfungen für die Einreise nach Mauretanien.
Namibia - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Namibia ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Südafrika hat zwei Grenzübergänge zu Namibia geöffnet: Nakop/Ariamsvlei und Vioolsdrift/Noordoewer. Einreisen auf dem Landweg aus Botsuana sind über die Grenzübergänge Ngoma, Mohembo, Mamuno und Impalila Island möglich, ebenso wie die Einreise aus Sambia über Katima Mulilo.
Einreisende, ausgenommen namibische Staatsangehörige, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als sieben Tage ab Abstrich ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen.
Auch für Reisende, die gegen COVID-19 geimpft sind, besteht bei Einreise die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Ohne einen Test oder mit einem positiven Testergebnis dürfen nur namibische Staatsangehörige einreisen. Nach Einreise gilt für diesen Personenkreis eine Testpflicht sowie eine siebentägige Quarantäne auf eigene Kosten.
Besondere Regelungen können im internationalen Grenzverkehr für Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb gelten. Die Einreisebestimmungen sind hier mit den jeweils zuständigen namibischen Behörden zu klären.
Namibia stellt keine Testverpflichtung für ausreisende Touristen auf. Touristen sind gehalten, diesbezüglich ihre Zielländer zu konsultieren. Die privaten Labore Pathcare Namibia mit online Terminbuchungssystem und OSH-Med International mit deren akkreditierten Laboren bieten kostenpflichtige Tests für Touristen vor Ausreise an.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländern.
Bei Umsteigeverbindungen über Äthiopien ist ein PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform vorzulegen. Weitere Einzelheiten bieten die Reise- und Sicherheitshinweise für Äthiopien.
Beschränkungen im Land
Die nächtliche Ausgangssperre ist mit Wirkung vom 16. Oktober 2021 für den Zeitraum von zunächst 30 Tagen bis 15. November 2021 aufgehoben. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen mit nicht mehr als 200 Teilnehmern dürfen unter Auflagen stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Friseure, Wäschereien u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen. Restaurants sind wieder geöffnet. Der Verkauf und Ausschank von Alkohol ist nur zeitlich eingeschränkt erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie bei Umsteigeverbindungen über Addis Abeba die zwingende Vorlage eines digitalen PCR-Testzertifikates.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
Russische Föderation - Änderung Beschränkungen im Land
Russland hat ab Ende Oktober eine arbeitsfreie Woche angeordnet. Vom 30. Oktober 2021 bis zum 7. November sollen Arbeitnehmer in ganz Russland demnach zuhause bleiben, ihren Lohn aber weiter gezahlt bekommen. Regionen, in denen die Lage besonders schlimm ist, können den Zeitraum demnach auch erweitern. Quelle: tagesschau.de
Thailand - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Thailand ist von COVID-19 stark betroffen. Thailand ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen möglich. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss. Außerdem ist bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Tests notwendig, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, sowie einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Weitere Hinweise zu den Einreisebestimmungen insbesondere zum Erfordernis eines Visums erhalten Reisende bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben.
Für vollständig geimpfte Reisende ist die Einreise auch über den Flughafen Phuket möglich (nur Direktflüge nach Phuket, kein Transit in Bangkok möglich). Auf Phuket sowie auf den drei Inseln Samui, Pha-ngan und Tao in der Provinz Surat Thani gelten erleichterte Quarantänebedingungen nach dem sog. Sandbox-Programm . Bei positivem PCR-Test erfolgt die weitere Isolierung in einem Krankenhaus auf eigene Kosten. Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person angeordnet werden.
Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne übernimmt.
Weitere Informationen zu den Einreiseregeln finden Sie auf der Seite der thailändischen Tourismusbehörde oder bei den thailändischen Auslandsvertretungen.
Die Quarantänezeit beträgt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 für vollständig geimpfte Einreisende sieben Tage und für nicht oder nicht vollständig Geimpfte zehn Tage. Einreisende, die unter 18 Jahren und noch nicht geimpft sind, unterliegen der Quarantänepflicht entsprechend den mitreisenden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Reist der oder die Minderjährige mit zwei Begleitpersonen, die während der Quarantäne in denselben Räumlichkeiten untergebracht sind und von denen eine noch nicht oder nicht vollständig geimpft ist, gelten für alle die Quarantänevorgaben entsprechend der Person, die noch nicht oder nicht vollständig geimpft ist. Bei Einreise unter dem Sandbox-Programm (Phuket und Surat Thani) gelten für ungeimpfte Kinder unter 18 Jahren, die zusammen mit ihren geimpften Eltern einreisen, die dort geltenden Beschränkungen nach Einreise für sieben Tage. Bei Berechnung der Quarantänezeit werden der Anreisetag bei Einreise in Thailand nach 18 Uhr und der Abreisetag nicht mitgerechnet. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen sowie eine Liste der für Thailand zugelassenen Impfstoffe bietet die thailändische Botschaft.
Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden. Bei positivem PCR-Test erfolgt die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus. Der Krankenhausaufenthalt und eine Behandlung sind kostenpflichtig. Eine Fortsetzung der Quarantäne im gebuchten Quarantänehotel ist dann nicht möglich. Die Deutsche Botschaft hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich bereits vor Einreise über die Tracking-App „Thailand Plus“ zu registrieren. Die Registrierung erfolgt anhand der Daten im Certificate of Entry. Weitere Informationen bietet die Website des thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt.
Durch- und Weiterreise
Ein internationaler Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Fit to fly certificate
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt.
Die Transitzeit darf 12 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen bietet die Civil Aviation Authority of Thailand.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Dunkelrot/Rot/Orange/Gelb/Grün) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Für die dunkelroten Provinzen, zu denen auch der Großraum Bangkok gehört, gelten seit dem 16. Oktober 2021 folgende Einschränkungen:
• Nächtliche Ausgangssperre von 23 Uhr bis 3 Uhr,
• Keine Versammlungen von mehr als 50 Personen,
• Shoppingmalls und Restaurants (mit eingeschränkter Kapazität) haben bis 22 Uhr geöffnet; Alkoholausschank ist untersagt.
Da die Provinzgouverneure weitreichende Entscheidungsbefugnisse haben, können die konkreten Maßnahmen regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind mit Einschränkungen möglich. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests und/oder Impfnachweises möglich. Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden. Aufgrund ausbleibender ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung. Nationalparks sind teilweise geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung ist überall Pflicht, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden. Diese Pflicht besteht auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige thailändische Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie einen Transit am Flughafen Bangkok Suvarnabhumi planen, kontaktieren Sie vorab Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich der aktuellen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich über die Civil Aviation Authority of Thailand.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Die Regierung in Tschechien hat neue Maßnahmen angekündigt. Ab dem 1. November 2021 müssen Restaurants, Clubs und Diskotheken die Impfbescheinigungen, Corona-Tests oder Nachweise über eine Genesung ihrer Gäste überprüfen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird ab kommender Woche in Innenräumen Pflicht, auch am Arbeitsplatz. Die Regierung wird außerdem Corona-Tests ab November nur noch kostenpflichtig anbieten und deren Gültigkeitsdauer verkürzen. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belarus wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belarus ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen weist eine deutlich steigende Tendenz auf; das Gesundheitssystem gerät zunehmend unter Druck. Belarus ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das belarussische Informationsportal StopCOVID und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Je nach Einreiseweg bestehen unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Die Einreise für Ausländer über den internationalen Flughafen Minsk ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Die Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. Hierzu gelten folgende Ausnahmen:
• Ausländer, die Ehegatten, Eltern oder Kinder von belarussischen Staatsangehörigen sind,
• Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder Arbeitsnachweis,
• Ausländer, die aufgrund einer schweren Krankheit oder des Todes einer nahestehenden Person einreisen wollen,
• Ausländer mit Diplomaten- oder Dienstpässen und Mitglieder offizieller Delegationen,
• Personen, die im internationalen Güterverkehr beschäftigt sind,
• Bürger der russischen Föderation, die im Transit in ihren Heimatstaat reisen.
Von Personen, die auf dem Landweg einreisen, wird ein Nachweis des Aufenthaltszwecks in Belarus verlangt, der in russischer oder belarussischer Übersetzung mit notarieller Beglaubigung vorzulegen ist.
Sowohl für die Einreise über den internationalen Flughafen Minsk als auch für die Einreise auf dem Landweg gelten zudem nachstehende pandemiebedingte Vorgaben:
Nach Informationen des belarussischen Gesundheitsministeriums ist Deutschland als Risikogebiet eingestuft. Für Einreisende aus Deutschland gilt trotz Vorlage eines negativen PCR-Tests eine siebentägige Isolationspflicht. Bei Vorlage eines COVID-Impfzertifikats (Ausstellungsdatum frühestens ein Monat und nicht älter als 12 Monate vor Einreisedatum) entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests sowie zur Selbstisolation. Das Impfzertifikat ist in Papierform in Belarussisch, Russisch und/oder Englisch vorzulegen und muss Namen, Vornamen und das Datum der letzten Impfung enthalten. Personen, die zum Zwecke einer COVID-Impfung nach Belarus einreisen, sind ebenfalls von der Selbstisolation befreit.
Ausländer ab einem Alter von sechs Jahren, die weder über ein COVID-19-Impfzertifikat verfügen, noch einen befristeten oder ständigen Wohnsitz in Belarus haben, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Über das negative Testergebnis muss das Original eines medizinischen Attests (in russischer, belarussischer, oder englischer Sprache) vorgelegt werden. Aus dem Befund müssen Name, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) hervorgehen. Das Attest kann auch der Ausdruck eines elektronischen Testergebnisses sein, muss aber Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde beinhalten. Die belarussischen Grenzbehörden können bei Nichtvorliegen des negativen Testergebnisses die Einreise verweigern. Ein nachträglicher Test (z.B. am Flughafen Minsk) ist nicht vorgesehen. Es gilt eine Ausreisesperre für belarussische Staatsangehörige sowie für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in Belarus für alle Grenzübergänge auf dem Landweg, nicht aber für den Flugverkehr.
Nähere Informationen, auch zu Ausnahmefällen, können der Seite des belarussischen Grenzschutzes entnommen werden.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise auf dem Landweg über Polen nach Deutschland ist grundsätzlich möglich.
Die im Juli 2021 angekündigte Schließung der Landgrenze zur Ukraine wurde bislang nicht offiziell umgesetzt (siehe Empfehlungen).
Reiseverbindungen
Es bestehen grundsätzlich direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus, s. Aktuelles/Flugeinschränkungen.
Busverbindungen zwischen Belarus und Deutschland unterliegen COVID-19 bedingten Einschränkungen. Bahnverbindungen bestehen derzeit nicht.
Beschränkungen im Land
Es bestehen – abgesehen von der Masken- und Selbstisolationspflicht nach Einreise – keine einschränkenden COVID-19-Maßnahmen.
Hygieneregeln
In Minsk und anderen Städten bzw. Bezirken gilt eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße werden mit hohen Geldbußen geahndet. Die Maskenpflicht gilt u. a. in Banken, Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der belarussischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten können Sie sich über das belarussische Gesundheitsministerium oder dessen COVID-Hotline informieren (+ 375 29 156 85 65).
• Kontaktieren Sie vor dem Überqueren der Grenze zu der Ukraine die 24-Stunden-Hotline +375 17 365 26 12 des belarussischen Grenzschutzes für aktuelle Informationen.
Brunei Darussalam - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkung im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brunei-Darussalam wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Brunei Darussalam ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle detaillierte Zahlen bieten das bruneiische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländischen Staatsangehörigen ist die Einreise und der Transit nach/durch Brunei nur aus dringenden Gründen gestattet. Die Ausnahmetatbestände müssen vor Reiseantritt genehmigt werden und umfassen Reisen aus geschäftlichen Gründen, Fachkräfte, Reisen von Familienangehörigen, medizinischer Aufenthalt, Studierende, sowie begründete Notfälle.( Der hierzu erforderliche „Entry Travel Pass“ muss spätestens acht Arbeitstage vor Reisebeginn von der in Brunei ansässigen Firma/Agentur/Person online beim Innenministerium (Immigration) gestellt werden. Touristische Reisen sind weiterhin nicht möglich.
Bei Einreise ist das Ergebnis eines innerhalb von 48 Stunden vor Abflug im Ausland durchgeführten PCR-Tests vorzulegen. Seit 1. Oktober 2021 dürfen nur geimpfte Personen aus Brunei ausreisen. Dies gilt auch für Deutsche mit Wohnsitz in Brunei.
Einreisende aus Deutschland müssen derzeit für 14 Tage in Quarantäne (Hotelunterkunft) und werden auf COVID-19 getestet. Die Kosten hierfür sind durch den Reisenden zu tragen. Seit Mitte Oktober 2021 kann die Quarantänedauer bei Einreise nach Brunei für vollständig geimpfte Personen auf 1-7 Tage verkürzt werden – in Bezug auf aus Deutschland Einreisende gelten aktuell 7 Tage – unter folgenden Voraussetzungen:
• Impfschutz mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff (zur Zeit Astra-Zeneca, Johnson & Johnson, Moderna, Pfizer, Sinopharm und Sinovac);
• Der Impfschutz muß vollständig sein, d.h. plus 28 Tage nach der Einmal-Impfung mit Johnson & Johnson und plus 14 Tage nach der zweiten Impfung bei den 2-Dosen-Impfstoffen;
• Bei im Ausland erfolgter Impfung muss der Nachweis mittels eines WHO-Zertifikates erfolgen (gelber Impfpass), bei Impfung in Brunei über die BruHealthApp;
• Negativer PCR-Test 48 Stunden vor Ausreise;
• Negativer PCR-Test nach Ankunft.
Die Dauer der Quarantäne bestimmt sich nach der Risikoeinschätzung des Landes der Ausreise durch das bruneiische Gesundheitsministerium. Auch die Ausreise aus Brunei erfordert eine vorherige Genehmigung, hier durch das Amt des Premierministers (Prime Minister’s Office).
Durch- und Weiterreise
Land-, Luft- und Seegrenzen sind für touristische Reisen weiterhin geschlossen, Transit ist nicht möglich. Die Ausreise ist für Bewohner von Brunei, auch für ausländische Staatsangehörige, nur mit Nachweis (App oder Impfpass) einer vollständig durchgeführten COVID-19 Impfung möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Deutschland ist stark eingeschränkt und derzeit nur über Kuala Lumpur sowie über Singapur möglich. Die bruneiische Luftfahrtgesellschaft Royal Brunei Airlines bietet vereinzelt Direktflüge von und nach London an.
Beschränkungen im Land
Seit August 2021 sollen wegen steigender Infektionszahlen Wohnungen nur in dringenden Fällen verlassen werden. Behörden und Firmen arbeiten in Notbesetzungen. Moscheen, Museen, Kinos, Restaurants, Schulen, Universitäten, Sportstätten u.a. sind geschlossen. Für Schüler und Studenten erfolgt der Unterricht online. Versammlungen und Veranstaltungen sind nicht erlaubt, die Teilnahme an Hochzeiten und Beerdigungen ist streng begrenzt.
Das Betreten von Geschäften, Restaurants (zur Abholung von Speisen, kein Innenverzehr) und anderen öffentlichen Gebäuden ist nur mittels Anwendung einer Tracking-/Gesundheits- App und nach Temperaturkontrollen möglich.
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 20 bis 4 Uhr. Sie wird polizeilich streng kontrolliert; Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße und/ oder Gefängnisstrafen geahndet werden, zusätzlich werden die Fotos der Delinquenten mit vollem Namen in den Tageszeitungen veröffentlicht.
Hygieneregeln
Social Distancing und generelle Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. Es gilt Maskenplicht in Innenräumen und grundsätzlich auch draußen, wenn Distanzregeln nicht eingehalten werden können.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorgaben und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Zugangsregelungen (Temperaturmessung; Gesundheits-App) können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim bruneiischen Ministry of Health.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Health Advice Line des bruneiischen Gesundheitsministeriums unter +673 148.
China - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitskommission der VR China und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Grundsätzlich gilt für u.a. deutsche Staatsangehörige eine Einreisesperre. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt (u.a. zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Reisen nach China sind grundsätzlich nur per Direktflug möglich. Transitreisen, mit Deutschland als einzigem Zwischenhalt, können nur angetreten werden, wenn im Abflugland keine Direktverbindungen nach China bestehen. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die sich in Deutschland dauerhaft aufhalten, müssen bei der Beantragung des „Health Declaration Certificate“ (s. unten) ein deutsches Visum, einen Aufenthaltstitel, oder eine Anmeldebestätigung aus Deutschland vorlegen.
Von allen Fluggästen, die nach China einreisen, werden negative PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnisse verlangt, die im selben Konsularbezirk ausgestellt wurden. Sollte der PCR-Test beispielsweise im Konsularbezirk der chinesischen Botschaft in Berlin durchgeführt worden sein, so muss auch der IgM-Antikörper-Test von dort stammen.
Diese negativen Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket und gültigem chinesischem Visum oder gültiger chinesischer Aufenthaltserlaubnis über die Website “Health Declaration Certificate" hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist. Der Testzeitpunkt darf vor Abflug höchstens 48 Stunden zurückliegen. Die Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen und die Anschrift der Teststelle sowie die Art der Blutprobe aufführen. Es werden nur Testergebnisse mit venös entnommenem Blut akzeptiert. Schnelltests sind nicht ausreichend. Bei Transitflügen nach China müssen die beiden genannten Tests jeweils im Ursprungsland und nochmals im Transitland durchgeführt und jeweils innerhalb von 48 Stunden vor Ab- und Weiterflug bei der lokalen chinesischen Auslandsvertretung ein grüner QR-Code eingeholt werden. Die Gültigkeitsdauer des QR-Codes beträgt 48 Stunden ab Durchführung des Tests. Zu rechnen ist ab Zeitpunkt der Testdurchführung, nicht dem Zeitpunkt des Ergebnisses.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen.
Bereits geimpfte Reisende sind den gleichen Anforderungen unterworfen. Zusätzlich ist die Impfbescheinigung bzw. der Impfpass hochzuladen. Diese müssen folgende Angaben enthalten: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Bezeichnung des Impfstoffes, Datum und Ort der ersten und zweiten Impfung, Unterschrift und Anschrift der impfenden Stelle.
Reisende mit auskurierter COVID-19-Erkrankung sowie auf IgG-Antikörper positiv getestete Reisende müssen mindestens drei Wochen vor Abflug die zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen für eine Vorprüfung kontaktieren. Einzureichen sind hierfür ein Röntgenbild der Lunge bzw. ein Lungen-CT und zwei, im Abstand von 24 Stunden durchgeführte, Nukleinsäure-Tests. Diese dürfen bei Einreichen nicht älter als drei Tage sein. Ebenfalls einzureichen sind eine Kopie der Bildseite des Reisepasses und eine deutsche Meldebescheinigung. Nach erfolgreicher Vorprüfung ist eine 14-tägige Selbstisolation einzuhalten und in einem hierfür bereitgestellten Formular zu protokollieren. Nach erfolgter Selbstisolation kann 48 Stunden vor Abreise der erforderliche QR-Code beantragt werden. Zusätzlich zu den negativen PCR- und IgM-Testergebnissen sind hierfür das Lungenbild sowie das Isolationsprotokoll und Screenshots der Vorprüfungsergebnisse hochzuladen.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen, oft aber auch einer dreiwöchigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Zusätzlich nach Einreise an manchen Flughäfen (Shanghai) auch noch ein Bluttest (IgM und IgG) durchgeführt.
Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung werden, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen werden seit kurzem auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IgM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies geschieht nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Bereits geimpfte Personen sollten ggf. prüfen, ob alternativ eine Einreise über andere Flughäfen in Betracht kommt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Durch- und Weiterreise
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.
Reiseverbindungen
Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai, Shenyang) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-In teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
Hygieneregeln
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Das gilt insbesondere für Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die Informationen zu Umsteige- und Transferflügen, sowie Informationen zum auszufüllenden Gesundheitszertifikat auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Island - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder außer Grönland als Hochrisikogebiete eingestuft.
Alle Reisenden müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Für alle Reisenden, die keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder über die Genesung vorlegen können, gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Darüber hinaus müssen auch Geimpfte und Genesene (Erkrankung ist länger als sechs Monate her) bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Für diese Personengruppe wird alternativ zum PCR-Test auch ein Antigen-Schnelltest anerkannt. Von der Testpflicht ausgenommen sind ebenfalls Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Reisende, die innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren, müssen keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest bei der Einreise vorlegen. Stattdessen muss ein positiver PCR-Test vorgelegt werden, welcher nicht jünger als 14 Tage und nicht älter als sechs Monate sein darf.
Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat über die Genesung bzw. den Impfnachweis. Die Anerkennung hängt von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde ab. Reisende, die keinen Nachweis über eine Impfung gegen COVID-19 oder über eine überstandene COVID-19-Infektion vorlegen können, müssen bei Einreise einen PCR-Test durchführen lassen und sich dann für fünf Tage in Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Die Unterbringung in einer staatlichen Quarantäneunterkunft wird angeordnet, wenn keine geeignete häusliche Unterkunft über das Registrierungsformular nachgewiesen wird. Grundsätzlich ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder engen Verbindungen in Island, die vollständig geimpft oder genesen (Genesene, die innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren und einen positiven PCR-Test, minimal 14 Tage alt und maximal sechs Monate alt, vorlegen können, müssen diesen Test nicht vorlegen) sind, müssen innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise einen COVID-19-Test vornehmen lassen. Anerkannt werden PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests. Die Testpflicht besteht auch für Kinder, die im Jahr 2015 oder früher geboren wurden.
Seit dem 1. Oktober 2021 sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder engen Verbindungen in Island grundsätzlich von der Pflicht befreit, bei Einreise einen negativen COVID-19-Test vorzulegen. Gleiches gilt für Transitpassagiere, die nicht in Island einreisen.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bieten die isländische Gesundheitsbehörde , der isländische Zivilschutz und die isländische Polizeibehörde.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fähr- und Flugverkehr finden statt. Da Flugverbindungen von und nach Island nicht immer direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 2000 Personen beschränkt. Es gelten beschränkte Öffnungszeiten in der Gastronomie.
Hygieneregeln
Es besteht grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr; die Abstandsregel von einem Meter ist jedoch weiterhin einzuhalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
Lettland - Änderung Beschränkungen im Land
Vom 21. Oktober 2021 bis zunächst 15. November dürfen nur Geschäfte für den täglichen Bedarf offen bleiben. Auch Freizeit-, Kultur-, Unterhaltungs- und Sportstätten bleiben zu, gastronomische Betriebe dürfen nur noch außer Haus verkaufen. Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Zudem dürfen die Bürger ihre Wohnung von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr nur mit triftigem Grund verlassen. Für die meisten Arbeitnehmer gilt eine Homeoffice-Pflicht, der Schulbetrieb wird auf Fernunterricht umgestellt. Quelle: tagesschau.de
Marokko - Änderung Einreise; Reiseverbindungen: Einstellung Direktflüge
Epidemiologische Lage
Marokko ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien und Mauretanien sind geschlossen.
Reiseverbindungen von und nach Marokko sind eingeschränkt mit Sonderflügen und –fähren möglich, wobei Fährverbindungen nur zwischen Marokko und Frankreich bzw. Italien angeboten werden. Der Fährverkehr für Reisende zwischen Marokko und Spanien ist ausgesetzt. Siehe auch Aktuelles – Einstellung Direktflüge.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen unabhängig von der Staatsangehörigkeit, für Reisende mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Land der von den marokkanischen Behörden erstellten Liste A , darunter derzeit auch Deutschland. Die Liste soll zweiwöchentlich durch das marokkanische Außenministerium aktualisiert werden.
Zur Einreise ist für nicht oder nicht vollständig geimpfte Reisende aus einem Land der Liste A ein PCR-Test mit QR-Code erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 48 Stunden vor dem Boarding erfolgt sein darf. Das Testergebnis muss in arabischer, französischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Die Vorlage eines PCR-Tests ist auch für Genesene erforderlich. Personen, die mit einem von der marokkanischen Regierung zugelassenen Impfstoff geimpft sind (dazu gehören alle in Deutschland verwendeten Impfstoffe) sollen mit offiziellem Impfnachweis (möglichst mit QR-Code versehen) ohne PCR-Test einreisen dürfen.
Bei der Einreise muss ein sog. „Fiche Sanitaire “ (elektronisch) ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise nach/aus Marokko ist mit Sonderflügen verschiedener Fluggesellschaften sowie mit Sonderfähren von/nach Frankreich und Italien möglich. Mit Wirkung vom 20. Oktober 23:59 Uhr sind Direktflüge zwischen Marokko und Deutschland ausgesetzt, siehe Aktuelles – Einstellung Direktflüge.
Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften. Personenfähren zwischen Marokko und Spanien sind weiter ausgesetzt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bis einschließlich 16. Oktober 2021, 23:59 Uhr, bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Oktober 2021, 18 Uhr, gilt der Ausnahmezustand und eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 5 Uhr.
Es besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Städten, Provinzen und Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein oder sind ganz geschlossen. Der ÖPNV verkehrt eingeschränkt und darf ebenfalls nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen gibt es z.T. Zugangsbeschränkungen für die Großräume Marrakech, Casablanca und Agadir; öffentliche Einrichtungen sind teilweise geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung.
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort, sollten Sie für die Einreise nach Deutschland einen Testnachweis benötigen. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Mauretanien - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise
Epidemiologische Lage
Mauretanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl bestätigter Infektionen und schwerer Krankheitsverläufe ist zuletzt gesunken.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das mauretanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich möglich, das Einreisevisum kann wie bisher bei Einreise am Flughafen erteilt werden. Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen offiziellen Nachweis vorlegen über die vollständige Impfung mit von der WHO anerkannten Impfstoffen. Nicht oder nicht vollständig Geimpfte müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Die Landgrenzen Mauretaniens zu Marokko und Algerien sind geschlossen. Die Landgrenzen zu Senegal und Mali sind für die Ausreise grundsätzlich geöffnet; allerdings ist die Einreise nur mit vorheriger Genehmigung möglich und daher derzeit nicht zu empfehlen.
Reiseverbindungen
Regulärer internationaler Flugverkehr findet statt. Es gibt Flug-/Umsteigeverbindungen nach Europa.
Beschränkungen im Land
Die Schutzmaßnahmen wurden zuletzt wieder verstärkt. Es besteht eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 6 Uhr.
Hygieneregeln
Es wird offiziell empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuellen Bestimmungen betreffend PCR-Tests und der Anerkennung von Impfungen für die Einreise nach Mauretanien.
Namibia - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Namibia ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Südafrika hat zwei Grenzübergänge zu Namibia geöffnet: Nakop/Ariamsvlei und Vioolsdrift/Noordoewer. Einreisen auf dem Landweg aus Botsuana sind über die Grenzübergänge Ngoma, Mohembo, Mamuno und Impalila Island möglich, ebenso wie die Einreise aus Sambia über Katima Mulilo.
Einreisende, ausgenommen namibische Staatsangehörige, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als sieben Tage ab Abstrich ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen.
Auch für Reisende, die gegen COVID-19 geimpft sind, besteht bei Einreise die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Ohne einen Test oder mit einem positiven Testergebnis dürfen nur namibische Staatsangehörige einreisen. Nach Einreise gilt für diesen Personenkreis eine Testpflicht sowie eine siebentägige Quarantäne auf eigene Kosten.
Besondere Regelungen können im internationalen Grenzverkehr für Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb gelten. Die Einreisebestimmungen sind hier mit den jeweils zuständigen namibischen Behörden zu klären.
Namibia stellt keine Testverpflichtung für ausreisende Touristen auf. Touristen sind gehalten, diesbezüglich ihre Zielländer zu konsultieren. Die privaten Labore Pathcare Namibia mit online Terminbuchungssystem und OSH-Med International mit deren akkreditierten Laboren bieten kostenpflichtige Tests für Touristen vor Ausreise an.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländern.
Bei Umsteigeverbindungen über Äthiopien ist ein PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform vorzulegen. Weitere Einzelheiten bieten die Reise- und Sicherheitshinweise für Äthiopien.
Beschränkungen im Land
Die nächtliche Ausgangssperre ist mit Wirkung vom 16. Oktober 2021 für den Zeitraum von zunächst 30 Tagen bis 15. November 2021 aufgehoben. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen mit nicht mehr als 200 Teilnehmern dürfen unter Auflagen stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Friseure, Wäschereien u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen. Restaurants sind wieder geöffnet. Der Verkauf und Ausschank von Alkohol ist nur zeitlich eingeschränkt erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie bei Umsteigeverbindungen über Addis Abeba die zwingende Vorlage eines digitalen PCR-Testzertifikates.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
Russische Föderation - Änderung Beschränkungen im Land
Russland hat ab Ende Oktober eine arbeitsfreie Woche angeordnet. Vom 30. Oktober 2021 bis zum 7. November sollen Arbeitnehmer in ganz Russland demnach zuhause bleiben, ihren Lohn aber weiter gezahlt bekommen. Regionen, in denen die Lage besonders schlimm ist, können den Zeitraum demnach auch erweitern. Quelle: tagesschau.de
Thailand - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Thailand ist von COVID-19 stark betroffen. Thailand ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen möglich. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss. Außerdem ist bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Tests notwendig, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, sowie einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Weitere Hinweise zu den Einreisebestimmungen insbesondere zum Erfordernis eines Visums erhalten Reisende bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben.
Für vollständig geimpfte Reisende ist die Einreise auch über den Flughafen Phuket möglich (nur Direktflüge nach Phuket, kein Transit in Bangkok möglich). Auf Phuket sowie auf den drei Inseln Samui, Pha-ngan und Tao in der Provinz Surat Thani gelten erleichterte Quarantänebedingungen nach dem sog. Sandbox-Programm . Bei positivem PCR-Test erfolgt die weitere Isolierung in einem Krankenhaus auf eigene Kosten. Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person angeordnet werden.
Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne übernimmt.
Weitere Informationen zu den Einreiseregeln finden Sie auf der Seite der thailändischen Tourismusbehörde oder bei den thailändischen Auslandsvertretungen.
Die Quarantänezeit beträgt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 für vollständig geimpfte Einreisende sieben Tage und für nicht oder nicht vollständig Geimpfte zehn Tage. Einreisende, die unter 18 Jahren und noch nicht geimpft sind, unterliegen der Quarantänepflicht entsprechend den mitreisenden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Reist der oder die Minderjährige mit zwei Begleitpersonen, die während der Quarantäne in denselben Räumlichkeiten untergebracht sind und von denen eine noch nicht oder nicht vollständig geimpft ist, gelten für alle die Quarantänevorgaben entsprechend der Person, die noch nicht oder nicht vollständig geimpft ist. Bei Einreise unter dem Sandbox-Programm (Phuket und Surat Thani) gelten für ungeimpfte Kinder unter 18 Jahren, die zusammen mit ihren geimpften Eltern einreisen, die dort geltenden Beschränkungen nach Einreise für sieben Tage. Bei Berechnung der Quarantänezeit werden der Anreisetag bei Einreise in Thailand nach 18 Uhr und der Abreisetag nicht mitgerechnet. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen sowie eine Liste der für Thailand zugelassenen Impfstoffe bietet die thailändische Botschaft.
Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden. Bei positivem PCR-Test erfolgt die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus. Der Krankenhausaufenthalt und eine Behandlung sind kostenpflichtig. Eine Fortsetzung der Quarantäne im gebuchten Quarantänehotel ist dann nicht möglich. Die Deutsche Botschaft hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich bereits vor Einreise über die Tracking-App „Thailand Plus“ zu registrieren. Die Registrierung erfolgt anhand der Daten im Certificate of Entry. Weitere Informationen bietet die Website des thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt.
Durch- und Weiterreise
Ein internationaler Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Fit to fly certificate
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt.
Die Transitzeit darf 12 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen bietet die Civil Aviation Authority of Thailand.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Dunkelrot/Rot/Orange/Gelb/Grün) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Für die dunkelroten Provinzen, zu denen auch der Großraum Bangkok gehört, gelten seit dem 16. Oktober 2021 folgende Einschränkungen:
• Nächtliche Ausgangssperre von 23 Uhr bis 3 Uhr,
• Keine Versammlungen von mehr als 50 Personen,
• Shoppingmalls und Restaurants (mit eingeschränkter Kapazität) haben bis 22 Uhr geöffnet; Alkoholausschank ist untersagt.
Da die Provinzgouverneure weitreichende Entscheidungsbefugnisse haben, können die konkreten Maßnahmen regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind mit Einschränkungen möglich. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests und/oder Impfnachweises möglich. Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden. Aufgrund ausbleibender ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung. Nationalparks sind teilweise geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung ist überall Pflicht, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden. Diese Pflicht besteht auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige thailändische Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie einen Transit am Flughafen Bangkok Suvarnabhumi planen, kontaktieren Sie vorab Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich der aktuellen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich über die Civil Aviation Authority of Thailand.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Die Regierung in Tschechien hat neue Maßnahmen angekündigt. Ab dem 1. November 2021 müssen Restaurants, Clubs und Diskotheken die Impfbescheinigungen, Corona-Tests oder Nachweise über eine Genesung ihrer Gäste überprüfen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird ab kommender Woche in Innenräumen Pflicht, auch am Arbeitsplatz. Die Regierung wird außerdem Corona-Tests ab November nur noch kostenpflichtig anbieten und deren Gültigkeitsdauer verkürzen. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 21.10.2021
Brunei Darussalam - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brunei-Darussalam wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Brunei Darussalam ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle detaillierte Zahlen bieten das bruneiische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländischen Staatsangehörigen ist die Einreise und der Transit nach/durch Brunei nur aus dringenden Gründen gestattet. Die Ausnahmetatbestände müssen vor Reiseantritt genehmigt werden und umfassen Reisen aus geschäftlichen Gründen, Fachkräfte, Reisen von Familienangehörigen, medizinischer Aufenthalt, Studierende, sowie begründete Notfälle.( Der hierzu erforderliche „Entry Travel Pass“ muss spätestens acht Arbeitstage vor Reisebeginn von der in Brunei ansässigen Firma/Agentur/Person online beim Innenministerium (Immigration) gestellt werden. Touristische Reisen sind weiterhin nicht möglich.
Bei Einreise ist das Ergebnis eines innerhalb von 48 Stunden vor Abflug im Ausland durchgeführten PCR-Tests vorzulegen.
Einreisende aus Deutschland müssen derzeit für 14 Tage in Quarantäne (Hotelunterkunft) und werden auf COVID-19 getestet. Die Kosten hierfür sind durch den Reisenden zu tragen. . Die Quarantäne kann für vollständig geimpfte Personen auf 1-7 Tage verkürzt werden – in Bezug auf aus Deutschland Einreisende gelten aktuell 7 Tage – unter folgenden Voraussetzungen:
• Impfschutz mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff (zur Zeit Astra-Zeneca, Johnson & Johnson, Moderna, Pfizer, Sinopharm und Sinovac);
• Der Impfschutz muss vollständig sein, d.h. plus 28 Tage nach der Einmal-Impfung mit Johnson & Johnson und plus 14 Tage nach der zweiten Impfung bei den 2-Dosen-Impfstoffen;
• Bei im Ausland erfolgter Impfung muss der Nachweis mittels eines WHO-Zertifikates erfolgen (gelber Impfpass), bei Impfung in Brunei über die BruHealthApp;
• Negativer PCR-Test 48 Stunden vor Ausreise;
• Negativer PCR-Test nach Ankunft.
Die Dauer der Quarantäne bestimmt sich nach der Risikoeinschätzung des Landes der Ausreise durch das bruneiische Gesundheitsministerium.
Die Ausreise ist für Bewohner von Brunei, auch für ausländische Staatsangehörige, ist nur mit Nachweis (App oder Impfpass) einer vollständig durchgeführten Impfung möglich. Sie bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Amt des Premierministers (Prime Minister’s Office). Dies gilt auch für Deutsche mit Wohnsitz in Brunei.
Durch- und Weiterreise
Land-, Luft- und Seegrenzen sind für touristische Reisen weiterhin geschlossen, Transit ist nicht möglich. Die Ausreise ist für Bewohner von Brunei, auch für ausländische Staatsangehörige, nur mit Nachweis (App oder Impfpass) einer vollständig durchgeführten Impfung möglich. Sie bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Amt des Premierministers (Prime Minister’s Office).
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Deutschland ist stark eingeschränkt und derzeit nur über Kuala Lumpur sowie über Singapur möglich. Die bruneiische Luftfahrtgesellschaft Royal Brunei Airlines bietet vereinzelt Direktflüge von und nach London an.
Beschränkungen im Land
Wohnungen sollen wegen steigender Infektionszahlen nur in dringenden Fällen verlassen werden. Behörden und Firmen arbeiten in Notbesetzungen. Moscheen, Museen, Kinos, Restaurants, Schulen, Universitäten, Sportstätten u.a. sind geschlossen. Für Schüler und Studenten erfolgt der Unterricht online. Versammlungen und Veranstaltungen sind nicht erlaubt, die Teilnahme an Hochzeiten und Beerdigungen ist streng begrenzt.
Das Betreten von Geschäften, Restaurants (zur Abholung von Speisen, kein Innenverzehr) und anderen öffentlichen Gebäuden ist nur mittels Anwendung einer Tracking-/Gesundheits- App und nach Temperaturkontrollen möglich.
Seit 4. Oktober 2021 gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 20 bis 4 Uhr. Sie wird polizeilich streng kontrolliert. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße und/ oder Gefängnisstrafen geahndet werden, zusätzlich werden die Fotos der Delinquenten mit vollem Namen in den Tageszeitungen veröffentlicht.
Hygieneregeln
Social Distancing und generelle Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. Es gilt Maskenplicht in Innenräumen und grundsätzlich auch draußen, wenn Distanzregeln nicht eingehalten werden können.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorgaben und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Zugangsregelungen (Temperaturmessung; Gesundheits-App) können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim bruneiischen Ministry of Health.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Health Advice Line des bruneiischen Gesundheitsministeriums unter +673 148.
Estland - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Estland führt wieder strengere Regeln ein. Ab dem 25. Oktober 2021 gilt die 2G-Regel in vielen Bereichen und eine verschärfte Maskenpflicht. Veranstaltungen dürfen dann fast ausschließlich nur noch von Geimpften oder Genesenen besucht werden. Dasselbe gilt für gastronomische Betriebe, Freizeit-, Kultur-, Unterhaltungs- und Sportstätten. Ein negativer Corona-Test reicht zur Teilnahme oder zum Zutritt nicht mehr aus. Zugleich wird die Maskenpflicht verstärkt: Einzelhändler und Dienstleister müssen sicherstellen, dass ihre Geschäftsräume nur noch mit Schutzmaske betreten werden. Das Bedecken von Mund und Nase mit einem Schal oder einem Tuch sei dabei nicht mehr zulässig. Dringend empfohlen wird die Verwendung von medizinischen Masken. Die neuen Regeln gelten zunächst bis 10. Januar 2022. Die Regierung verschärfte zudem die Quarantäne- und Testvorgaben in Schulen und für außerschulische Aktivitäten. Quelle: tagesschau.de
Finnland - Änderung Beschränkungen im Land: COVID-19-Pass
Epidemiologische Lage
Finnland ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab. Deutschland gilt derzeit als Risikogebiet.
Aus einem Risikogebiet kommende Reisende müssen zwei negative Tests vorweisen können. Der erste Test muss vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 3 bis 5 Tage nach Einreise erfolgen. Mit einem Nachweis über die Genesung nach einer Infektion oder einem Nachweis über eine vollständige Impfung besteht keine Testpflicht und auch keine Quarantäneempfehlung.
Für die Einreise aus Staaten, die nicht als Risikogebiet aufgeführt sind, gelten keine Einreisebeschränkungen.
Detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen, zur Testpflicht und zur Quarantäne bieten die finnische Gesundheitsbehörde THL, der finnische Grenzschutz und Finentry.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen zum Teil Beschränkungen. Die Rückreise in oder durch andere EU- und Schengen-Staaten ist jedoch u.a. erlaubt für Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen. Dies gilt auch für Personen, die einen EU- oder Schengen-Aufenthaltstitel haben und in einem anderen EU- oder Schengen-Staat leben.
Reiseverbindungen
Es bestehen Flugverbindungen von deutschen Flughäfen nach Finnland sowie Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Regelungen und Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze der Anzahl von Personen für Versammlungen.
Finnland hat einen COVID-19 Pass (Impf-, Genesungs- oder Testzertifikat) eingeführt. Betreiber von Einrichtungen (z.B. Restaurants, Sportstätten, Museen), die Beschränkungen unterliegen, können ihre Kunden verpflichten, den COVID-19 Pass vorzulegen. Er kann in einer App gespeichert und dort gescannt werden.
Weitere Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in öffentlichen Innenräumen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr besteht zum Teil die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Besuche in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sollen draußen stattfinden. Die Anzahl der Besucher in Innenräumen und die Dauer von Besuchen ist begrenzt. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes, der finnischen Gesundheitsbehörde THL, der finnischen Regierung, der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Informieren Sie sich bei den Fähr- und Fluggesellschaften zu den Beförderungsbestimmungen und Testerfordernissen.
Irland - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Border wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weiterhin betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen gestiegen, jedoch in regional unterschiedlicher Ausprägung. Die Region Border ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung. Aufgrund eines Cyberangriffs auf das irische Gesundheitssystem ist die Aktualität der Daten der irischen Regierung derzeit eingeschränkt.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (COVID-19 Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage aufhalten wird. Das Formular muss zwingend online ausgefüllt werden. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) oder das Ausfüllen des Formulars von Hand können strafrechtlich verfolgt werden, ohne online ausgefülltes Formular darf die Fluglinie Passagieren das Boarding verweigern. Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Grundsätzlich müssen alle Einreisenden aus einem Land der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz entweder einen negativen RT-PCR-Test, einen Nachweis, dass sie vollständig geimpft sind, oder einen Nachweis, dass sie genesen sind, vorlegen und sind damit von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Als Nachweise gelten:
• Für negativ Getestete ausschließlich ein negatives Testergebnis eines RT-PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter ist als 72 Stunden.
• Für Geimpfte der Nachweis einer vollständigen Impfung mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff. Als vollständig geimpft gilt man in Irland, wenn man alle erforderlichen Impfdosen erhalten hat und je nach Impfstoff mindestens sieben bzw. 15 Tage zurückliegen.
• Für Genesene der Nachweis, dass man in den letzten 180 Tagen von einer COVID-19-Infektion genesen ist.
Als Nachweis wird auch das Digitale COVID-Zertifikat der EU anerkannt, siehe dazu auch ausführliche Informationen auf der Webseite der irischen Regierung.
Auch Kinder, die zwischen 12 und 17 Jahre alt sind, müssen einen negativen RT-PCR-Test vorlegen, es sei denn, sie sind vollständig geimpft oder von einer COVID-19-Infektion genesen.
Einreisende, die sich vorab auch in einem Land außerhalb der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz aufgehalten haben, finden ausführliche Informationen zu den geltenden Einreisebedingungen auf der Webseite der irischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-) Häfen sind möglich.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in reduziertem Maße. Kurzfristige Stornierungen sind möglich. Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Für das private und öffentliche Leben gelten Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung .
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, und auch im Freien mit großen Menschenansammlungen, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 stark betroffen. Israel und die Palästinensischen Gebiete sind als Hochrisikogebiete eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Diese benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung; hierzu sollte vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufgenommen werden.
Sofern eine Einreise gestattet wird, kann die anschließende Quarantäne in der Regel in Heimquarantäne verbracht werden, wenn eine entsprechende Erklärung ausgefüllt wird und eine eigene abgeschlossene Wohneinheit hierfür zur Verfügung steht, andernfalls muss die Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft verbracht werden. Die Heimquarantäne kann mit elektronischen Mitteln überwacht werden.
Reisende müssen außerdem bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis, in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer, vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt für alle Reisende unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion. Nach Einreise gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht. Erklären sich Reisende bereit, am siebten Quarantänetag einen weiteren PCR-Test durchzuführen, kann die Quarantäne von 14 auf sieben Tage (bzw. bis zum Erhalt des Testergebnisses) verkürzt werden. Bezüglich der Einreise gilt Deutschland als COVID-19-Risikogebiet.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet. Für Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nach Israel einreisen möchten, gelten die gleichen Regelungen wie für Flugreisende; Einreisegenehmigungen werden nur bei einem Lebensmittelpunkt in Israel erteilt. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nur in das Westjordanland reisen, benötigen eine Erlaubnis der israelischen Zivilverwaltung. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 45 Arbeitstage. Vor und bei Einreise sind PCR-Tests obligatorisch.
Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich für einige Stunden für Ausreisen geöffnet. Zur Ausreise sind PCR-Tests obligatorisch. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein Visum sowie eine zusätzliche Genehmigung jordanischer Behörden. Inhaber von palästinensischen Personenkennziffern (nur West Bank ID, nicht Gaza ID) können den Grenzübergang ohne gesonderte Genehmigungen passieren, sofern sie unmittelbar zum Flughafen Amman weiter- und von dort aus Jordanien ausreisen.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
Hygieneregeln
In Israel besteht in Innenräumen eine Maskenpflicht. Im Außenbereich empfiehlt die israelische Regierung, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, das Tragen einer Maske.
In den Palästinensischen Gebieten besteht weiterhin Maskenpflicht; die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -. Quelle: AA
Nach mehr als anderthalb Jahren Corona-Sperre sollen Touristen voraussichtlich vom 1. November 2021 an unter Auflagen wieder nach Israel einreisen dürfen. Die Entscheidung des Geundheits- und Tourismusministeriums muss allerdings noch abschließend von der Regierung gebilligt werden. Laut der Entscheidung dürfen Ausländer einreisen, die zwei Dosen des Impfstoffs der Hersteller BioNTech/Pfizer erhalten haben, wenn mindestens sieben Tage seit der zweiten Dosis vergangen sind. Nach zwei Impfdosen von Moderna, Astrazeneca, Sinovac oder Sinopharm müssen mindestens zwei Wochen vergangen sein. Nach einer einzelnen Impfdosis des Corona-Vakzins von Johnson & Johnson ist ebenfalls ein Zeitabstand von 14 Tagen notwendig. Diese Zeitfenster gelten auch nach einer Auffrisch-Impfung. Außerdem können Genesene einreisen, wenn sie zumindest eine Dosis eines Corona-Vakzins erhalten haben, das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) genehmigt ist. Genesene dürfen auch dann einreisen, wenn mindestens elf Tage seit einem positiven Test vergangen sind. Reisegruppen können unter bestimmten Umständen von den in Israel geltenden Quarantäneregeln befreit werden, die je nach Land variieren. Quelle: tagesschau.de
Kuwait - Änderung Einreise: Einreise für Geimpfte ab 24.10.2021; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Kuwait ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für alle Ausländer ohne gültigen kuwaitischen Aufenthaltstitel besteht weiterhin grundsätzlich eine Einreisesperre. Kuwaitischen Staatsangehörigen und deren Angehörigen ist die Einreise erlaubt. Auch Ausländer, die einen gültigen kuwaitischen Aufenthaltstitel besitzen, und vollständig mit einem in Kuwait anerkannten Impfstoff (2-fach mit BionTech/Pfizer, AstraZeneca-Oxford oder Moderna oder einfach mit Johnson&Johnson) geimpft sind, können nach Kuwait einreisen.
Ab dem 24. Oktober 2021 dürfen alle Ausländer, die vollständig mit einem in Kuwait anerkannten Impfstoff (2-fach mit BionTech/Pfizer, AstraZeneca-Oxford oder Moderna oder einfach mit Johnson&Johnson) geimpft sind, wieder nach Kuwait einreisen. Reisende, die mit einem anderen Impfstoff (z. B. Sino pharm, Sinovac oder Sputnik) zweifach geimpft wurden, benötigen zusätzlich mindestens eine Impfung mit einem der o. g. zugelassenen Impfstoffe.
Sie müssen, sofern sie im Ausland geimpft wurden, einen Impfnachweis mit elektronisch lesbarem QR Code vorlegen, aus dem der im Reisepass eingetragene Name, der Name des Impfstoffs, die Daten der 2 Impfungen sowie der Name des Impfinstituts hervorgehen. Ist kein QR Code vorhanden, muss der Impfnachweis auf der Webseite des Gesundheitsministeriums (Ministry of Health) hochgeladen werden. Einreisende müssen sich auf der App „MOSAFER“ vor dem Check-In registrieren sowie einen negativen PCR-Test vorgelegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Des Weiteren muss die App "Shlonik" auf das Handy heruntergeladen werden. In Kuwait ist dann ab dem Einreisetag eine siebentägige häusliche Quarantäne einzuhalten, die durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden kann.
Für die Ausreise ist ein negativer PCR-Test mitzuführen, wenn dieser für die Einreise in das Zielland oder den Transit erforderlich ist.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge nach Saudi Arabien und in den Irak sind ab dem 24. Oktober 2021 wieder geöffnet.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Kuwait ist für kommerzielle Passagierflüge ab dem 24. Oktober 2021 wieder vollständig geöffnet.
Beschränkungen im Land
Private Zusammenkünfte von Geimpften z. B. anlässlich von Hochzeiten o. ä. sind wieder erlaubt.
Ungeimpfte haben nur Zutritt zu Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Krankenhäuser sowie Behörden.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind im in Innenräumen Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und ein Abstand von 1,5 Metern („Social distancing“) einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen des kuwaitischen Gesundheitsministeriums , auch auf Twitter .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kuwaitischen Behörden oder Telefon: 151
Lettland - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lettland wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Lettland ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Die Regierung von Lettland hat den nationalen Notstand ausgerufen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende aus der EU (einschließlich Deutschland), Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich dürfen ohne triftigen Grund nach Lettland einreisen.
Die zehntägige Quarantänepflicht sowie die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests entfällt für Personen, die:
• bei Einreise ein Digitales COVID-Zertifikat der EU vorlegen,
• in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen sind und einen Nachweis darüber vorlegen können,
• einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorlegen können und sich in den letzten 14 Tagen nur in der EU, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben. Weitere Informationen bietet die Webseite des lettischen Außenministeriums .
Bei Einreise aus Drittländern ist weiterhin ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Quarantänepflicht bleibt bestehen. Der Testbefund muss bereits bei der elektronischen Einreiseregistrierung angegeben werden.
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. 48 Stunden vor der geplanten Einreise ist ein elektronischer Fragebogen auszufüllen. Der nach der Registrierung erhaltene QR-Code ist den Grenzbeamten bei der Einreise vorzuzeigen und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes für Kontrollen bereitzuhalten. Falls ein Aufenthalt von weniger als zehn Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Fragebogen für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen.
Weitere Auskünfte erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8:30 und 17 Uhr unter der Telefonnummer +371-6738 7661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Die Registrierungs- und Testpflicht gilt auch für die Durchreise. Die Durchreise muss innerhalb von 12 Stunden erfolgen ab Einreiseregistrierung. Davon ausgenommen sind internationale Flugpassagiere, die einen Aufenthalt von bis zu 48 Stunden haben, Crewmitglieder mit 72 Stunden Aufenthalt, Flugpassagiere, die sich nicht länger als 24 Stunden im Transitbereich aufhalten und einen Anschlussflug nachweisen können. Schiffs- und Flugzeug Besatzungsmitglieder sowie Seefahrer, die sich auf dem Hin- oder Rückweg zu ihrem Schiff befinden, haben keine Zeitbegrenzung für die Durchreise.
Die Grenze zu Weißrussland ist bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Der Flughafen in Riga veröffentlicht aktuelle Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Am 11. Oktober 2021 hat die lettische Regierung für drei Monate den nationalen Notstand ausgerufen. Für nicht geimpfte Personen treten einschneidende Einschränkungen in Kraft.
Vollständig Geimpfte und von COVID-19 Genesene haben Zugang zu allen geöffneten Geschäften. Der Nachweis und die Überprüfung der Impfung über das Digitale COVID-Zertifikat der EU sind möglich.
Vom 21. Oktober bis 15.November 2021 gilt ein strenger Lockdown. Die Gastronomie ist nur für Außerhaus-Verkauf geöffnet. Nur Lebensmittelgeschäfte und Läden bzw. Einrichtungen für grundlegende Güter und Dienstleistungen sind geöffnet; Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen nicht stattfinden. Private Veranstaltungen, Versammlungen, Demonstrationen sind verboten. Märkte im Freien sind unter Auflagen gestattet.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Ein Abstand von zwei Meter ist wo immer möglich einzuhalten. Der Mund-Nasen-Schutz muss in allen Innenbereichen getragen werden, sobald mehr als eine Person anwesend ist. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, in Geschäften, Supermärkten, Postämtern, Tankstellen und an anderen Orten, an denen Verkäufe stattfinden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch an Bahnhöfen, Bushaltestellen, Flughäfen sowie an kulturellen und religiösen Orten Pflicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
• Prüfen Sie vor Einreise die aktuellen Grenzwerte und Inzidenzen beim Lettischen Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
Marokko - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land: Mitführen Impfnachweis
Epidemiologische Lage
Marokko ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien und Mauretanien sind geschlossen.
Reiseverbindungen von und nach Marokko sind eingeschränkt mit Sonderflügen und –fähren möglich, wobei Fährverbindungen nur zwischen Marokko und Frankreich bzw. Italien angeboten werden. Der Fährverkehr für Reisende zwischen Marokko und Spanien ist ausgesetzt. Siehe auch Aktuelles – Einstellung Direktflüge.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen unabhängig von der Staatsangehörigkeit, für Reisende mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Land der von den marokkanischen Behörden erstellten Liste A , darunter derzeit auch Deutschland. Die Liste soll zweiwöchentlich durch das marokkanische Außenministerium aktualisiert werden.
Zur Einreise ist für nicht oder nicht vollständig geimpfte Reisende aus einem Land der Liste A ein PCR-Test mit QR-Code erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 48 Stunden vor dem Boarding erfolgt sein darf. Das Testergebnis muss in arabischer, französischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Die Vorlage eines PCR-Tests ist auch für Genesene erforderlich. Personen, die mit einem von der marokkanischen Regierung zugelassenen Impfstoff geimpft sind (dazu gehören alle in Deutschland verwendeten Impfstoffe) sollen mit offiziellem Impfnachweis (möglichst mit QR-Code versehen) ohne PCR-Test einreisen dürfen.
Mit Wirkung vom 21. Oktober 2021 soll in Marokko eine weitreichende Verpflichtung zur Mitführung eines gültigen Impfnachweises in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Kraft treten. Ein gültiges Zertifikat setzt Erhalt der Auffrischungsimpfung („3. Dosis“) voraus. Zu Änderungen im Einreiseregime bzw. zu etwaigen Ausnahmeregelungen für Touristen ist bislang nichts bekannt, siehe auch Beschränkungen im Land.
Bei der Einreise muss ein sog. „Fiche Sanitaire “ (elektronisch) ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise nach/aus Marokko ist mit Sonderflügen verschiedener Fluggesellschaften sowie mit Sonderfähren von/nach Frankreich und Italien möglich. Mit Wirkung vom 20. Oktober 23:59 Uhr sind Direktflüge zwischen Marokko und Deutschland ausgesetzt, siehe Aktuelles – Einstellung Direktflüge.
Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften. Personenfähren zwischen Marokko und Spanien sind weiter ausgesetzt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bis einschließlich 16. Oktober 2021, 23:59 Uhr, bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Oktober 2021, 18 Uhr, gilt der Ausnahmezustand und eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 5 Uhr.
Mit Wirkung vom 21. Oktober 2021 soll in Marokko eine weitreichende Verpflichtung zur Mitführung eines gültigen Impfnachweises in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Kraft treten. Ein gültiges Zertifikat setzt Erhalt der Auffrischungsimpfung („3. Dosis“) voraus. Die Grundimmunisierung wird nur noch anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als 6 Monate zurückliegt. Zu Änderungen im Einreiseregime bzw. zu etwaigen Ausnahmeregelungen für Touristen ist bislang nichts bekannt.
Es besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Städten, Provinzen und Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein oder sind ganz geschlossen. Der ÖPNV verkehrt eingeschränkt und darf ebenfalls nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen gibt es z.T. Zugangsbeschränkungen für die Großräume Marrakech, Casablanca und Agadir; öffentliche Einrichtungen sind teilweise geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung.
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort, sollten Sie für die Einreise nach Deutschland einen Testnachweis benötigen. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Mauretanien - Änderung Beschränkungen im Land: Aufhebung Ausgangssperre
Epidemiologische Lage
Mauretanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl bestätigter Infektionen und schwerer Krankheitsverläufe ist zuletzt gesunken.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das mauretanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich möglich, das Einreisevisum kann wie bisher bei Einreise am Flughafen erteilt werden. Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen offiziellen Nachweis vorlegen über die vollständige Impfung mit von der WHO anerkannten Impfstoffen. Nicht oder nicht vollständig Geimpfte müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Die Landgrenzen Mauretaniens zu Marokko und Algerien sind geschlossen. Die Landgrenzen zu Senegal und Mali sind für die Ausreise grundsätzlich geöffnet; allerdings ist die Einreise nur mit vorheriger Genehmigung möglich und daher derzeit nicht zu empfehlen.
Reiseverbindungen
Regulärer internationaler Flugverkehr findet statt. Es gibt Flug-/Umsteigeverbindungen nach Europa.
Beschränkungen im Land
Die Ausgangssperre ist aufgehoben.
Hygieneregeln
Es wird offiziell empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuellen Bestimmungen betreffend PCR-Tests und der Anerkennung von Impfungen für die Einreise nach Mauretanien.
Mongolei - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei ist von COVID-19 stark betroffen. Die Mongolei ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen sind derzeit ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung sowie einiger weniger internationaler Airlines. Im Personenverkehr ist die Einreise bis einschließlich 31. Dezember 2021 nur über den internationalen Flughafen Chinggis Khaan möglich.
Auf dem Luftweg einreisen dürfen Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Flugtickets können direkt bei der durchführenden Fluggesellschaft gebucht werden. Für die Einreise ist ein gültiges Visum oder ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich. Mongolische Auslandsvertretungen sind ermächtigt, kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert. Deutsche Staatsangehörige dürfen für Besuchsaufenthalte und touristische Aufenthalte für eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen visumsfrei einreisen. Wer sich länger als 30 Tage in der Mongolei aufhalten möchte, muss bereits vor der Einreise ein Visum bei der Botschaft der Mongolei beantragen. Dieses Visum kann nach Ankunft in der Mongolei um weitere 30 Tage verlängert werden.
Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Anschließend müssen sich Einreisende in vierzehntägige häusliche Isolation begeben. Außerdem müssen bei Einreise persönliche Daten hinterlegt werden (Adresse und Telefonnummer).
Das gilt unabhängig vom Impfstatus oder von einer vorherigen Erkrankung an COVID-19. Bei einem positiven Testergebnis wird die infizierte Person abhängig von der Schwere der Erkrankung zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Das Fluggepäck wird nach dem Ausladen aus dem Flugzeug desinfiziert und anschließend direkt an die Flugreisenden ausgegeben.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt ist derzeit aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs nicht möglich.
Reiseverbindungen
Sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen sind derzeit ausgesetzt. Eine Einreise per Auto auf dem Landweg ist nur mit einer Genehmigung der mongolischen Staatssonderbehörde möglich, die auf der Grundlage der entsprechenden Genehmigung Russlands bzw. Chinas (die ihrerseits die Grenzen geschlossen haben) ausgestellt wird.
Beschränkungen im Land
Die mongolische Regierung hat diverse Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beschlossen. In Ulan Bator gilt derzeit die Stufe der erhöhten Bereitschaft (Level Orange, Stufe 3 von 4). Etwa 80 Prozent der Behörden und staatlichen Einrichtungen, sowie Geschäfte und Dienstleistungen arbeiten mit geringfügigen Einschränkungen, sowie verstärkten Hygiene- und Zugangskonzepten. Öffnungen werden schrittweise weiter vorangetrieben. Privater Personenverkehr von und nach Ulan Bator ist unter Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines vollständigen Impfnachweises möglich. Dies gilt auch für Ausländer. Im übrigen Land außerhalb von Ulan Bator gilt weiterhin die erhöhte Bereitschaft (Stufen 2 bzw. 3). Der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen der Mongolei ist zum Teil eingeschränkt. Es muss damit gerechnet werden, dass einzelne Provinzen abhängig vom dortigen Infektionsgeschehen weitere Schutzmaßnahmen verhängen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen können mit einer Geldstrafe geahndet werden. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt. Kunden werden gelegentlich aufgefordert, sich zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung via App zu registrieren bzw. ihre Kontaktdaten zu hinterlegen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der Mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Nigeria - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Nigeria ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nigerianischen Seuchenkontrollzentrum NCDC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen Abuja, Lagos, Enugu, Kano und Port Harcourt sind für den regulären internationalen Flugverkehr geöffnet.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebedingungen bieten die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen der Nigerian Immigration Service und das nigerianische Seuchenkontrollzentrum, NCDC.
Alle Einreisenden müssen vor Flugantritt einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, durchführen. Alle Einreisenden (inkl. Diplomaten und Kinder unter zehn Jahre) müssen zudem über ein standardisiertes Formular eine schriftliche Erklärung über ihren Gesundheitszustand abgeben, welche vor Reiseantritt im „Nigeria International Travel Portal“ einzustellen ist. Mit Ausnahme von Kindern unter zehn Jahre haben alle Einreisenden ihren negativen PCR-Testnachweis vorab online hochzuladen. Alle Reisenden müssen zudem bereits vorab online einen zweiten PCR-Test zur Beendigung der Quarantäne nach Einreise buchen und bezahlen. Kinder unter zehn Jahren sind von der Zahlung des zweiten Tests vorab befreit. Nach erfolgreicher Online-Registrierung generiert das Portal ein Reisezertifikat mit einem QR Code, der als Ausdruck oder in digitaler Form zusammen mit dem negativen PCR-Test beim Check-in vor Reiseantritt und bei der Einreise vorgelegt werden muss.
Alle Einreisenden müssen sich nach Einreise in Nigeria in eine siebentägige, überwachte Selbstisolierung/Quarantäne begeben und sich am siebten Tag nach der Einreise einem zweiten PCR-Test unterziehen. Ein Nachweis über den bereits vor Reiseantritt bei der Online -Registrierung vorab gebuchten und bezahlten zweiten PCR-Test in Nigeria, neben einer telefonischen Erreichbarkeit, muss ebenfalls bei Einreise vorgelegt werden. Teststationen sind im Onlineformular angegeben und stehen in allen Bundesstaaten zur Verfügung. Personen, die zum zweiten PCR-Test in Nigeria nicht erscheinen, müssen mit Sanktionen in Form von Reisebeschränkungen rechnen, Inhaber von nigerianischen Visa mit einer Aufhebung ihres Visums. Nach Vorliegen des negativen Ergebnisses des zweiten PCR-Tests darf die Selbstisolierung/Quarantäne beendet werden. Für Kinder unter zehn Jahre entfällt die Pflicht zur Bezahlung eines zweiten Tests vorab online vor der Einreise, die Pflicht zur Durchführung und Zahlung eines zweiten Tests am siebten Tag nach Einreise besteht jedoch auch für Kinder. Für offiziell Reisende (Diplomaten u.Ä.) gelten z.T. abweichende Bestimmungen.
Am 25. Oktober 2021 tritt ein aktualisiertes Protokoll für internationale Reisende nach Nigeria in Kraft. Für vollständig geimpfte Reisende entfällt damit die 7-tägige Selbstisolation. Vollständig geimpfte Reisende müssen am zweiten Tag nach der Einreise einen PCR-Test durchführen. Bei einem negativen Ergebnis können sich diese Personen anschließend frei in Nigeria bewegen. Für ungeimpfte und nicht vollständig geimpfte Reisende gilt weiterhin die Pflicht zu einer 7-tägigen Selbstisolation nach Ankunft. Dieser Personenkreis muss zudem am zweiten und siebten Tag nach der Einreise nach Nigeria einen PCR-Test absolvieren.
Reisende, die zu geschäftlichen oder offiziellen Zwecken nach Nigeria einreisen und weniger als sieben Tage im Land bleiben, müssen vollständig geimpft sein, vor Antritt der Reise einen negativen PCR-test nicht älter als 72 Stunden vor Boarding vorweisen und am zweiten Tag nach der Einreise einen PCR-Test durchführen.
Reisende, die bei Einreise COVID-19 Symptome aufweisen oder diese innerhalb der siebentägigen Quarantäne entwickeln, müssen damit rechnen, unter staatliche Quarantäne gestellt zu werden. Kurzfristig angekündigte zusätzliche Hygienemaßnahmen bei Einreise sind möglich.
Durch- und Weiterreise
Die nigerianischen Landgrenzen sind offiziell wieder geöffnet; bei Grenzübertritt ist mit Behinderungen zu rechnen.
Für den Inlandsflugverkehr gelten unter Beachtung der Hygieneregeln keine COVID-bedingten Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch innerhalb Afrikas, findet derzeit grundsätzlich ungehindert statt. Flugverbindungen zwischen Dubai und Nigeria sind gegenwärtig ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Die Bundesstaaten können auf Grundlage von Empfehlungen der nigerianischen Bundesregierung über das Ausmaß COVID-bezogener Beschränkungen selbständig entscheiden. Einzelne Bundesstaaten haben Bewegungsbeschränkungen und Auflagen innerhalb der Bundesgrenzen verhängt. Im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory sowie in Lagos gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr. Beschäftigte in systemrelevanten Sektoren und aus dem Ausland nachts Einreisende sind von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen Geschäfte, Banken, Märkte, Hotels und Unternehmen sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen geöffnet, in manchen Bundesstaaten dürfen Restaurants nur im Außenbereich bewirten. Bars und Nachtclubs sind geschlossen. Menschenansammlungen mit mehr als 50 Personen bleiben grundsätzlich untersagt. Einzelne Bundesstaaten können religiöse Versammlungen von mehr als 50 Personen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen zulassen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Behörden können die Einhaltung der Maskenpflicht und von Bewegungsbeschränkungen jederzeit überprüfen, Verstöße sanktionieren und Temperaturmessungen an öffentlichen Orten durchführen.
Für den Inlandsflugverkehr gelten die gängigen Abstands- und Hygieneregeln und eine Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Webseiten des Nigerian Immigration Service und des nigerianischen Seuchenkontrollzentrums NCDC über die aktuellen Einreisebestimmungen.
• Nehmen Sie die nigerianischen Einreisebestimmungen, den negativen COVID-Test und den QR-Code für die Einreise nach Nigeria ausgedruckt mit.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Halten Sie Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Website der deutschen Vertretungen in Nigeria.
Russische Föderation - Änderung Beschränkungen im Land - Moskau
Moskau geht wieder in den Lockdown. Bürgermeister Sergej Sobjanin hat die Schließung aller nicht für die Grundversorgung notwendigen Geschäfte und Organisationen vom 28. Oktober 2021 bis zum 7. November angeordnet. Der Verkauf von Medikamenten, Lebensmitteln und anderen lebensnotwendigen Gütern sei davon nicht betroffen. Erst am Dienstag hatte Sobjanin erstmals seit dem Sommer wieder Corona-Restriktionen verhängt. Auch Schulen und Kindergärten machen zu. Theater und Museen dürfen geöffnet bleiben - allerdings darf die Auslastung nur noch 50 Prozent betragen. Außerdem müssen Besucher nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Alle Maßnahmen könnten notfalls verlängert werden, so der Bürgermeister. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brunei-Darussalam wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Brunei Darussalam ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle detaillierte Zahlen bieten das bruneiische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländischen Staatsangehörigen ist die Einreise und der Transit nach/durch Brunei nur aus dringenden Gründen gestattet. Die Ausnahmetatbestände müssen vor Reiseantritt genehmigt werden und umfassen Reisen aus geschäftlichen Gründen, Fachkräfte, Reisen von Familienangehörigen, medizinischer Aufenthalt, Studierende, sowie begründete Notfälle.( Der hierzu erforderliche „Entry Travel Pass“ muss spätestens acht Arbeitstage vor Reisebeginn von der in Brunei ansässigen Firma/Agentur/Person online beim Innenministerium (Immigration) gestellt werden. Touristische Reisen sind weiterhin nicht möglich.
Bei Einreise ist das Ergebnis eines innerhalb von 48 Stunden vor Abflug im Ausland durchgeführten PCR-Tests vorzulegen.
Einreisende aus Deutschland müssen derzeit für 14 Tage in Quarantäne (Hotelunterkunft) und werden auf COVID-19 getestet. Die Kosten hierfür sind durch den Reisenden zu tragen. . Die Quarantäne kann für vollständig geimpfte Personen auf 1-7 Tage verkürzt werden – in Bezug auf aus Deutschland Einreisende gelten aktuell 7 Tage – unter folgenden Voraussetzungen:
• Impfschutz mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff (zur Zeit Astra-Zeneca, Johnson & Johnson, Moderna, Pfizer, Sinopharm und Sinovac);
• Der Impfschutz muss vollständig sein, d.h. plus 28 Tage nach der Einmal-Impfung mit Johnson & Johnson und plus 14 Tage nach der zweiten Impfung bei den 2-Dosen-Impfstoffen;
• Bei im Ausland erfolgter Impfung muss der Nachweis mittels eines WHO-Zertifikates erfolgen (gelber Impfpass), bei Impfung in Brunei über die BruHealthApp;
• Negativer PCR-Test 48 Stunden vor Ausreise;
• Negativer PCR-Test nach Ankunft.
Die Dauer der Quarantäne bestimmt sich nach der Risikoeinschätzung des Landes der Ausreise durch das bruneiische Gesundheitsministerium.
Die Ausreise ist für Bewohner von Brunei, auch für ausländische Staatsangehörige, ist nur mit Nachweis (App oder Impfpass) einer vollständig durchgeführten Impfung möglich. Sie bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Amt des Premierministers (Prime Minister’s Office). Dies gilt auch für Deutsche mit Wohnsitz in Brunei.
Durch- und Weiterreise
Land-, Luft- und Seegrenzen sind für touristische Reisen weiterhin geschlossen, Transit ist nicht möglich. Die Ausreise ist für Bewohner von Brunei, auch für ausländische Staatsangehörige, nur mit Nachweis (App oder Impfpass) einer vollständig durchgeführten Impfung möglich. Sie bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Amt des Premierministers (Prime Minister’s Office).
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Deutschland ist stark eingeschränkt und derzeit nur über Kuala Lumpur sowie über Singapur möglich. Die bruneiische Luftfahrtgesellschaft Royal Brunei Airlines bietet vereinzelt Direktflüge von und nach London an.
Beschränkungen im Land
Wohnungen sollen wegen steigender Infektionszahlen nur in dringenden Fällen verlassen werden. Behörden und Firmen arbeiten in Notbesetzungen. Moscheen, Museen, Kinos, Restaurants, Schulen, Universitäten, Sportstätten u.a. sind geschlossen. Für Schüler und Studenten erfolgt der Unterricht online. Versammlungen und Veranstaltungen sind nicht erlaubt, die Teilnahme an Hochzeiten und Beerdigungen ist streng begrenzt.
Das Betreten von Geschäften, Restaurants (zur Abholung von Speisen, kein Innenverzehr) und anderen öffentlichen Gebäuden ist nur mittels Anwendung einer Tracking-/Gesundheits- App und nach Temperaturkontrollen möglich.
Seit 4. Oktober 2021 gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 20 bis 4 Uhr. Sie wird polizeilich streng kontrolliert. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße und/ oder Gefängnisstrafen geahndet werden, zusätzlich werden die Fotos der Delinquenten mit vollem Namen in den Tageszeitungen veröffentlicht.
Hygieneregeln
Social Distancing und generelle Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. Es gilt Maskenplicht in Innenräumen und grundsätzlich auch draußen, wenn Distanzregeln nicht eingehalten werden können.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorgaben und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Zugangsregelungen (Temperaturmessung; Gesundheits-App) können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim bruneiischen Ministry of Health.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Health Advice Line des bruneiischen Gesundheitsministeriums unter +673 148.
Estland - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Estland führt wieder strengere Regeln ein. Ab dem 25. Oktober 2021 gilt die 2G-Regel in vielen Bereichen und eine verschärfte Maskenpflicht. Veranstaltungen dürfen dann fast ausschließlich nur noch von Geimpften oder Genesenen besucht werden. Dasselbe gilt für gastronomische Betriebe, Freizeit-, Kultur-, Unterhaltungs- und Sportstätten. Ein negativer Corona-Test reicht zur Teilnahme oder zum Zutritt nicht mehr aus. Zugleich wird die Maskenpflicht verstärkt: Einzelhändler und Dienstleister müssen sicherstellen, dass ihre Geschäftsräume nur noch mit Schutzmaske betreten werden. Das Bedecken von Mund und Nase mit einem Schal oder einem Tuch sei dabei nicht mehr zulässig. Dringend empfohlen wird die Verwendung von medizinischen Masken. Die neuen Regeln gelten zunächst bis 10. Januar 2022. Die Regierung verschärfte zudem die Quarantäne- und Testvorgaben in Schulen und für außerschulische Aktivitäten. Quelle: tagesschau.de
Finnland - Änderung Beschränkungen im Land: COVID-19-Pass
Epidemiologische Lage
Finnland ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab. Deutschland gilt derzeit als Risikogebiet.
Aus einem Risikogebiet kommende Reisende müssen zwei negative Tests vorweisen können. Der erste Test muss vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 3 bis 5 Tage nach Einreise erfolgen. Mit einem Nachweis über die Genesung nach einer Infektion oder einem Nachweis über eine vollständige Impfung besteht keine Testpflicht und auch keine Quarantäneempfehlung.
Für die Einreise aus Staaten, die nicht als Risikogebiet aufgeführt sind, gelten keine Einreisebeschränkungen.
Detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen, zur Testpflicht und zur Quarantäne bieten die finnische Gesundheitsbehörde THL, der finnische Grenzschutz und Finentry.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen zum Teil Beschränkungen. Die Rückreise in oder durch andere EU- und Schengen-Staaten ist jedoch u.a. erlaubt für Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen. Dies gilt auch für Personen, die einen EU- oder Schengen-Aufenthaltstitel haben und in einem anderen EU- oder Schengen-Staat leben.
Reiseverbindungen
Es bestehen Flugverbindungen von deutschen Flughäfen nach Finnland sowie Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Regelungen und Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze der Anzahl von Personen für Versammlungen.
Finnland hat einen COVID-19 Pass (Impf-, Genesungs- oder Testzertifikat) eingeführt. Betreiber von Einrichtungen (z.B. Restaurants, Sportstätten, Museen), die Beschränkungen unterliegen, können ihre Kunden verpflichten, den COVID-19 Pass vorzulegen. Er kann in einer App gespeichert und dort gescannt werden.
Weitere Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in öffentlichen Innenräumen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr besteht zum Teil die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Besuche in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sollen draußen stattfinden. Die Anzahl der Besucher in Innenräumen und die Dauer von Besuchen ist begrenzt. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes, der finnischen Gesundheitsbehörde THL, der finnischen Regierung, der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Informieren Sie sich bei den Fähr- und Fluggesellschaften zu den Beförderungsbestimmungen und Testerfordernissen.
Irland - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Border wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weiterhin betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen gestiegen, jedoch in regional unterschiedlicher Ausprägung. Die Region Border ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung. Aufgrund eines Cyberangriffs auf das irische Gesundheitssystem ist die Aktualität der Daten der irischen Regierung derzeit eingeschränkt.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (COVID-19 Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage aufhalten wird. Das Formular muss zwingend online ausgefüllt werden. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) oder das Ausfüllen des Formulars von Hand können strafrechtlich verfolgt werden, ohne online ausgefülltes Formular darf die Fluglinie Passagieren das Boarding verweigern. Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Grundsätzlich müssen alle Einreisenden aus einem Land der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz entweder einen negativen RT-PCR-Test, einen Nachweis, dass sie vollständig geimpft sind, oder einen Nachweis, dass sie genesen sind, vorlegen und sind damit von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Als Nachweise gelten:
• Für negativ Getestete ausschließlich ein negatives Testergebnis eines RT-PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter ist als 72 Stunden.
• Für Geimpfte der Nachweis einer vollständigen Impfung mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff. Als vollständig geimpft gilt man in Irland, wenn man alle erforderlichen Impfdosen erhalten hat und je nach Impfstoff mindestens sieben bzw. 15 Tage zurückliegen.
• Für Genesene der Nachweis, dass man in den letzten 180 Tagen von einer COVID-19-Infektion genesen ist.
Als Nachweis wird auch das Digitale COVID-Zertifikat der EU anerkannt, siehe dazu auch ausführliche Informationen auf der Webseite der irischen Regierung.
Auch Kinder, die zwischen 12 und 17 Jahre alt sind, müssen einen negativen RT-PCR-Test vorlegen, es sei denn, sie sind vollständig geimpft oder von einer COVID-19-Infektion genesen.
Einreisende, die sich vorab auch in einem Land außerhalb der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz aufgehalten haben, finden ausführliche Informationen zu den geltenden Einreisebedingungen auf der Webseite der irischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-) Häfen sind möglich.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in reduziertem Maße. Kurzfristige Stornierungen sind möglich. Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Für das private und öffentliche Leben gelten Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung .
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, und auch im Freien mit großen Menschenansammlungen, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 stark betroffen. Israel und die Palästinensischen Gebiete sind als Hochrisikogebiete eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Diese benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung; hierzu sollte vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufgenommen werden.
Sofern eine Einreise gestattet wird, kann die anschließende Quarantäne in der Regel in Heimquarantäne verbracht werden, wenn eine entsprechende Erklärung ausgefüllt wird und eine eigene abgeschlossene Wohneinheit hierfür zur Verfügung steht, andernfalls muss die Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft verbracht werden. Die Heimquarantäne kann mit elektronischen Mitteln überwacht werden.
Reisende müssen außerdem bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis, in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer, vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt für alle Reisende unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion. Nach Einreise gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht. Erklären sich Reisende bereit, am siebten Quarantänetag einen weiteren PCR-Test durchzuführen, kann die Quarantäne von 14 auf sieben Tage (bzw. bis zum Erhalt des Testergebnisses) verkürzt werden. Bezüglich der Einreise gilt Deutschland als COVID-19-Risikogebiet.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet. Für Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nach Israel einreisen möchten, gelten die gleichen Regelungen wie für Flugreisende; Einreisegenehmigungen werden nur bei einem Lebensmittelpunkt in Israel erteilt. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nur in das Westjordanland reisen, benötigen eine Erlaubnis der israelischen Zivilverwaltung. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 45 Arbeitstage. Vor und bei Einreise sind PCR-Tests obligatorisch.
Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich für einige Stunden für Ausreisen geöffnet. Zur Ausreise sind PCR-Tests obligatorisch. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein Visum sowie eine zusätzliche Genehmigung jordanischer Behörden. Inhaber von palästinensischen Personenkennziffern (nur West Bank ID, nicht Gaza ID) können den Grenzübergang ohne gesonderte Genehmigungen passieren, sofern sie unmittelbar zum Flughafen Amman weiter- und von dort aus Jordanien ausreisen.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
Hygieneregeln
In Israel besteht in Innenräumen eine Maskenpflicht. Im Außenbereich empfiehlt die israelische Regierung, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, das Tragen einer Maske.
In den Palästinensischen Gebieten besteht weiterhin Maskenpflicht; die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -. Quelle: AA
Nach mehr als anderthalb Jahren Corona-Sperre sollen Touristen voraussichtlich vom 1. November 2021 an unter Auflagen wieder nach Israel einreisen dürfen. Die Entscheidung des Geundheits- und Tourismusministeriums muss allerdings noch abschließend von der Regierung gebilligt werden. Laut der Entscheidung dürfen Ausländer einreisen, die zwei Dosen des Impfstoffs der Hersteller BioNTech/Pfizer erhalten haben, wenn mindestens sieben Tage seit der zweiten Dosis vergangen sind. Nach zwei Impfdosen von Moderna, Astrazeneca, Sinovac oder Sinopharm müssen mindestens zwei Wochen vergangen sein. Nach einer einzelnen Impfdosis des Corona-Vakzins von Johnson & Johnson ist ebenfalls ein Zeitabstand von 14 Tagen notwendig. Diese Zeitfenster gelten auch nach einer Auffrisch-Impfung. Außerdem können Genesene einreisen, wenn sie zumindest eine Dosis eines Corona-Vakzins erhalten haben, das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) genehmigt ist. Genesene dürfen auch dann einreisen, wenn mindestens elf Tage seit einem positiven Test vergangen sind. Reisegruppen können unter bestimmten Umständen von den in Israel geltenden Quarantäneregeln befreit werden, die je nach Land variieren. Quelle: tagesschau.de
Kuwait - Änderung Einreise: Einreise für Geimpfte ab 24.10.2021; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Kuwait ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für alle Ausländer ohne gültigen kuwaitischen Aufenthaltstitel besteht weiterhin grundsätzlich eine Einreisesperre. Kuwaitischen Staatsangehörigen und deren Angehörigen ist die Einreise erlaubt. Auch Ausländer, die einen gültigen kuwaitischen Aufenthaltstitel besitzen, und vollständig mit einem in Kuwait anerkannten Impfstoff (2-fach mit BionTech/Pfizer, AstraZeneca-Oxford oder Moderna oder einfach mit Johnson&Johnson) geimpft sind, können nach Kuwait einreisen.
Ab dem 24. Oktober 2021 dürfen alle Ausländer, die vollständig mit einem in Kuwait anerkannten Impfstoff (2-fach mit BionTech/Pfizer, AstraZeneca-Oxford oder Moderna oder einfach mit Johnson&Johnson) geimpft sind, wieder nach Kuwait einreisen. Reisende, die mit einem anderen Impfstoff (z. B. Sino pharm, Sinovac oder Sputnik) zweifach geimpft wurden, benötigen zusätzlich mindestens eine Impfung mit einem der o. g. zugelassenen Impfstoffe.
Sie müssen, sofern sie im Ausland geimpft wurden, einen Impfnachweis mit elektronisch lesbarem QR Code vorlegen, aus dem der im Reisepass eingetragene Name, der Name des Impfstoffs, die Daten der 2 Impfungen sowie der Name des Impfinstituts hervorgehen. Ist kein QR Code vorhanden, muss der Impfnachweis auf der Webseite des Gesundheitsministeriums (Ministry of Health) hochgeladen werden. Einreisende müssen sich auf der App „MOSAFER“ vor dem Check-In registrieren sowie einen negativen PCR-Test vorgelegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Des Weiteren muss die App "Shlonik" auf das Handy heruntergeladen werden. In Kuwait ist dann ab dem Einreisetag eine siebentägige häusliche Quarantäne einzuhalten, die durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden kann.
Für die Ausreise ist ein negativer PCR-Test mitzuführen, wenn dieser für die Einreise in das Zielland oder den Transit erforderlich ist.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge nach Saudi Arabien und in den Irak sind ab dem 24. Oktober 2021 wieder geöffnet.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Kuwait ist für kommerzielle Passagierflüge ab dem 24. Oktober 2021 wieder vollständig geöffnet.
Beschränkungen im Land
Private Zusammenkünfte von Geimpften z. B. anlässlich von Hochzeiten o. ä. sind wieder erlaubt.
Ungeimpfte haben nur Zutritt zu Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Krankenhäuser sowie Behörden.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind im in Innenräumen Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und ein Abstand von 1,5 Metern („Social distancing“) einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen des kuwaitischen Gesundheitsministeriums , auch auf Twitter .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kuwaitischen Behörden oder Telefon: 151
Lettland - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lettland wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Lettland ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Die Regierung von Lettland hat den nationalen Notstand ausgerufen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende aus der EU (einschließlich Deutschland), Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich dürfen ohne triftigen Grund nach Lettland einreisen.
Die zehntägige Quarantänepflicht sowie die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests entfällt für Personen, die:
• bei Einreise ein Digitales COVID-Zertifikat der EU vorlegen,
• in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen sind und einen Nachweis darüber vorlegen können,
• einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorlegen können und sich in den letzten 14 Tagen nur in der EU, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben. Weitere Informationen bietet die Webseite des lettischen Außenministeriums .
Bei Einreise aus Drittländern ist weiterhin ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Quarantänepflicht bleibt bestehen. Der Testbefund muss bereits bei der elektronischen Einreiseregistrierung angegeben werden.
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. 48 Stunden vor der geplanten Einreise ist ein elektronischer Fragebogen auszufüllen. Der nach der Registrierung erhaltene QR-Code ist den Grenzbeamten bei der Einreise vorzuzeigen und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes für Kontrollen bereitzuhalten. Falls ein Aufenthalt von weniger als zehn Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Fragebogen für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen.
Weitere Auskünfte erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8:30 und 17 Uhr unter der Telefonnummer +371-6738 7661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Die Registrierungs- und Testpflicht gilt auch für die Durchreise. Die Durchreise muss innerhalb von 12 Stunden erfolgen ab Einreiseregistrierung. Davon ausgenommen sind internationale Flugpassagiere, die einen Aufenthalt von bis zu 48 Stunden haben, Crewmitglieder mit 72 Stunden Aufenthalt, Flugpassagiere, die sich nicht länger als 24 Stunden im Transitbereich aufhalten und einen Anschlussflug nachweisen können. Schiffs- und Flugzeug Besatzungsmitglieder sowie Seefahrer, die sich auf dem Hin- oder Rückweg zu ihrem Schiff befinden, haben keine Zeitbegrenzung für die Durchreise.
Die Grenze zu Weißrussland ist bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Der Flughafen in Riga veröffentlicht aktuelle Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Am 11. Oktober 2021 hat die lettische Regierung für drei Monate den nationalen Notstand ausgerufen. Für nicht geimpfte Personen treten einschneidende Einschränkungen in Kraft.
Vollständig Geimpfte und von COVID-19 Genesene haben Zugang zu allen geöffneten Geschäften. Der Nachweis und die Überprüfung der Impfung über das Digitale COVID-Zertifikat der EU sind möglich.
Vom 21. Oktober bis 15.November 2021 gilt ein strenger Lockdown. Die Gastronomie ist nur für Außerhaus-Verkauf geöffnet. Nur Lebensmittelgeschäfte und Läden bzw. Einrichtungen für grundlegende Güter und Dienstleistungen sind geöffnet; Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen nicht stattfinden. Private Veranstaltungen, Versammlungen, Demonstrationen sind verboten. Märkte im Freien sind unter Auflagen gestattet.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Ein Abstand von zwei Meter ist wo immer möglich einzuhalten. Der Mund-Nasen-Schutz muss in allen Innenbereichen getragen werden, sobald mehr als eine Person anwesend ist. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, in Geschäften, Supermärkten, Postämtern, Tankstellen und an anderen Orten, an denen Verkäufe stattfinden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch an Bahnhöfen, Bushaltestellen, Flughäfen sowie an kulturellen und religiösen Orten Pflicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
• Prüfen Sie vor Einreise die aktuellen Grenzwerte und Inzidenzen beim Lettischen Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
Marokko - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land: Mitführen Impfnachweis
Epidemiologische Lage
Marokko ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien und Mauretanien sind geschlossen.
Reiseverbindungen von und nach Marokko sind eingeschränkt mit Sonderflügen und –fähren möglich, wobei Fährverbindungen nur zwischen Marokko und Frankreich bzw. Italien angeboten werden. Der Fährverkehr für Reisende zwischen Marokko und Spanien ist ausgesetzt. Siehe auch Aktuelles – Einstellung Direktflüge.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen unabhängig von der Staatsangehörigkeit, für Reisende mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Land der von den marokkanischen Behörden erstellten Liste A , darunter derzeit auch Deutschland. Die Liste soll zweiwöchentlich durch das marokkanische Außenministerium aktualisiert werden.
Zur Einreise ist für nicht oder nicht vollständig geimpfte Reisende aus einem Land der Liste A ein PCR-Test mit QR-Code erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 48 Stunden vor dem Boarding erfolgt sein darf. Das Testergebnis muss in arabischer, französischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Die Vorlage eines PCR-Tests ist auch für Genesene erforderlich. Personen, die mit einem von der marokkanischen Regierung zugelassenen Impfstoff geimpft sind (dazu gehören alle in Deutschland verwendeten Impfstoffe) sollen mit offiziellem Impfnachweis (möglichst mit QR-Code versehen) ohne PCR-Test einreisen dürfen.
Mit Wirkung vom 21. Oktober 2021 soll in Marokko eine weitreichende Verpflichtung zur Mitführung eines gültigen Impfnachweises in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Kraft treten. Ein gültiges Zertifikat setzt Erhalt der Auffrischungsimpfung („3. Dosis“) voraus. Zu Änderungen im Einreiseregime bzw. zu etwaigen Ausnahmeregelungen für Touristen ist bislang nichts bekannt, siehe auch Beschränkungen im Land.
Bei der Einreise muss ein sog. „Fiche Sanitaire “ (elektronisch) ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise nach/aus Marokko ist mit Sonderflügen verschiedener Fluggesellschaften sowie mit Sonderfähren von/nach Frankreich und Italien möglich. Mit Wirkung vom 20. Oktober 23:59 Uhr sind Direktflüge zwischen Marokko und Deutschland ausgesetzt, siehe Aktuelles – Einstellung Direktflüge.
Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften. Personenfähren zwischen Marokko und Spanien sind weiter ausgesetzt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bis einschließlich 16. Oktober 2021, 23:59 Uhr, bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Oktober 2021, 18 Uhr, gilt der Ausnahmezustand und eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 5 Uhr.
Mit Wirkung vom 21. Oktober 2021 soll in Marokko eine weitreichende Verpflichtung zur Mitführung eines gültigen Impfnachweises in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Kraft treten. Ein gültiges Zertifikat setzt Erhalt der Auffrischungsimpfung („3. Dosis“) voraus. Die Grundimmunisierung wird nur noch anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als 6 Monate zurückliegt. Zu Änderungen im Einreiseregime bzw. zu etwaigen Ausnahmeregelungen für Touristen ist bislang nichts bekannt.
Es besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Städten, Provinzen und Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein oder sind ganz geschlossen. Der ÖPNV verkehrt eingeschränkt und darf ebenfalls nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen gibt es z.T. Zugangsbeschränkungen für die Großräume Marrakech, Casablanca und Agadir; öffentliche Einrichtungen sind teilweise geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung.
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort, sollten Sie für die Einreise nach Deutschland einen Testnachweis benötigen. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Mauretanien - Änderung Beschränkungen im Land: Aufhebung Ausgangssperre
Epidemiologische Lage
Mauretanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl bestätigter Infektionen und schwerer Krankheitsverläufe ist zuletzt gesunken.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das mauretanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich möglich, das Einreisevisum kann wie bisher bei Einreise am Flughafen erteilt werden. Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen offiziellen Nachweis vorlegen über die vollständige Impfung mit von der WHO anerkannten Impfstoffen. Nicht oder nicht vollständig Geimpfte müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Die Landgrenzen Mauretaniens zu Marokko und Algerien sind geschlossen. Die Landgrenzen zu Senegal und Mali sind für die Ausreise grundsätzlich geöffnet; allerdings ist die Einreise nur mit vorheriger Genehmigung möglich und daher derzeit nicht zu empfehlen.
Reiseverbindungen
Regulärer internationaler Flugverkehr findet statt. Es gibt Flug-/Umsteigeverbindungen nach Europa.
Beschränkungen im Land
Die Ausgangssperre ist aufgehoben.
Hygieneregeln
Es wird offiziell empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuellen Bestimmungen betreffend PCR-Tests und der Anerkennung von Impfungen für die Einreise nach Mauretanien.
Mongolei - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei ist von COVID-19 stark betroffen. Die Mongolei ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen sind derzeit ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung sowie einiger weniger internationaler Airlines. Im Personenverkehr ist die Einreise bis einschließlich 31. Dezember 2021 nur über den internationalen Flughafen Chinggis Khaan möglich.
Auf dem Luftweg einreisen dürfen Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Flugtickets können direkt bei der durchführenden Fluggesellschaft gebucht werden. Für die Einreise ist ein gültiges Visum oder ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich. Mongolische Auslandsvertretungen sind ermächtigt, kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert. Deutsche Staatsangehörige dürfen für Besuchsaufenthalte und touristische Aufenthalte für eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen visumsfrei einreisen. Wer sich länger als 30 Tage in der Mongolei aufhalten möchte, muss bereits vor der Einreise ein Visum bei der Botschaft der Mongolei beantragen. Dieses Visum kann nach Ankunft in der Mongolei um weitere 30 Tage verlängert werden.
Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Anschließend müssen sich Einreisende in vierzehntägige häusliche Isolation begeben. Außerdem müssen bei Einreise persönliche Daten hinterlegt werden (Adresse und Telefonnummer).
Das gilt unabhängig vom Impfstatus oder von einer vorherigen Erkrankung an COVID-19. Bei einem positiven Testergebnis wird die infizierte Person abhängig von der Schwere der Erkrankung zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Das Fluggepäck wird nach dem Ausladen aus dem Flugzeug desinfiziert und anschließend direkt an die Flugreisenden ausgegeben.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt ist derzeit aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs nicht möglich.
Reiseverbindungen
Sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen sind derzeit ausgesetzt. Eine Einreise per Auto auf dem Landweg ist nur mit einer Genehmigung der mongolischen Staatssonderbehörde möglich, die auf der Grundlage der entsprechenden Genehmigung Russlands bzw. Chinas (die ihrerseits die Grenzen geschlossen haben) ausgestellt wird.
Beschränkungen im Land
Die mongolische Regierung hat diverse Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beschlossen. In Ulan Bator gilt derzeit die Stufe der erhöhten Bereitschaft (Level Orange, Stufe 3 von 4). Etwa 80 Prozent der Behörden und staatlichen Einrichtungen, sowie Geschäfte und Dienstleistungen arbeiten mit geringfügigen Einschränkungen, sowie verstärkten Hygiene- und Zugangskonzepten. Öffnungen werden schrittweise weiter vorangetrieben. Privater Personenverkehr von und nach Ulan Bator ist unter Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines vollständigen Impfnachweises möglich. Dies gilt auch für Ausländer. Im übrigen Land außerhalb von Ulan Bator gilt weiterhin die erhöhte Bereitschaft (Stufen 2 bzw. 3). Der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen der Mongolei ist zum Teil eingeschränkt. Es muss damit gerechnet werden, dass einzelne Provinzen abhängig vom dortigen Infektionsgeschehen weitere Schutzmaßnahmen verhängen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen können mit einer Geldstrafe geahndet werden. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt. Kunden werden gelegentlich aufgefordert, sich zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung via App zu registrieren bzw. ihre Kontaktdaten zu hinterlegen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der Mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Nigeria - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Nigeria ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nigerianischen Seuchenkontrollzentrum NCDC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen Abuja, Lagos, Enugu, Kano und Port Harcourt sind für den regulären internationalen Flugverkehr geöffnet.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebedingungen bieten die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen der Nigerian Immigration Service und das nigerianische Seuchenkontrollzentrum, NCDC.
Alle Einreisenden müssen vor Flugantritt einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, durchführen. Alle Einreisenden (inkl. Diplomaten und Kinder unter zehn Jahre) müssen zudem über ein standardisiertes Formular eine schriftliche Erklärung über ihren Gesundheitszustand abgeben, welche vor Reiseantritt im „Nigeria International Travel Portal“ einzustellen ist. Mit Ausnahme von Kindern unter zehn Jahre haben alle Einreisenden ihren negativen PCR-Testnachweis vorab online hochzuladen. Alle Reisenden müssen zudem bereits vorab online einen zweiten PCR-Test zur Beendigung der Quarantäne nach Einreise buchen und bezahlen. Kinder unter zehn Jahren sind von der Zahlung des zweiten Tests vorab befreit. Nach erfolgreicher Online-Registrierung generiert das Portal ein Reisezertifikat mit einem QR Code, der als Ausdruck oder in digitaler Form zusammen mit dem negativen PCR-Test beim Check-in vor Reiseantritt und bei der Einreise vorgelegt werden muss.
Alle Einreisenden müssen sich nach Einreise in Nigeria in eine siebentägige, überwachte Selbstisolierung/Quarantäne begeben und sich am siebten Tag nach der Einreise einem zweiten PCR-Test unterziehen. Ein Nachweis über den bereits vor Reiseantritt bei der Online -Registrierung vorab gebuchten und bezahlten zweiten PCR-Test in Nigeria, neben einer telefonischen Erreichbarkeit, muss ebenfalls bei Einreise vorgelegt werden. Teststationen sind im Onlineformular angegeben und stehen in allen Bundesstaaten zur Verfügung. Personen, die zum zweiten PCR-Test in Nigeria nicht erscheinen, müssen mit Sanktionen in Form von Reisebeschränkungen rechnen, Inhaber von nigerianischen Visa mit einer Aufhebung ihres Visums. Nach Vorliegen des negativen Ergebnisses des zweiten PCR-Tests darf die Selbstisolierung/Quarantäne beendet werden. Für Kinder unter zehn Jahre entfällt die Pflicht zur Bezahlung eines zweiten Tests vorab online vor der Einreise, die Pflicht zur Durchführung und Zahlung eines zweiten Tests am siebten Tag nach Einreise besteht jedoch auch für Kinder. Für offiziell Reisende (Diplomaten u.Ä.) gelten z.T. abweichende Bestimmungen.
Am 25. Oktober 2021 tritt ein aktualisiertes Protokoll für internationale Reisende nach Nigeria in Kraft. Für vollständig geimpfte Reisende entfällt damit die 7-tägige Selbstisolation. Vollständig geimpfte Reisende müssen am zweiten Tag nach der Einreise einen PCR-Test durchführen. Bei einem negativen Ergebnis können sich diese Personen anschließend frei in Nigeria bewegen. Für ungeimpfte und nicht vollständig geimpfte Reisende gilt weiterhin die Pflicht zu einer 7-tägigen Selbstisolation nach Ankunft. Dieser Personenkreis muss zudem am zweiten und siebten Tag nach der Einreise nach Nigeria einen PCR-Test absolvieren.
Reisende, die zu geschäftlichen oder offiziellen Zwecken nach Nigeria einreisen und weniger als sieben Tage im Land bleiben, müssen vollständig geimpft sein, vor Antritt der Reise einen negativen PCR-test nicht älter als 72 Stunden vor Boarding vorweisen und am zweiten Tag nach der Einreise einen PCR-Test durchführen.
Reisende, die bei Einreise COVID-19 Symptome aufweisen oder diese innerhalb der siebentägigen Quarantäne entwickeln, müssen damit rechnen, unter staatliche Quarantäne gestellt zu werden. Kurzfristig angekündigte zusätzliche Hygienemaßnahmen bei Einreise sind möglich.
Durch- und Weiterreise
Die nigerianischen Landgrenzen sind offiziell wieder geöffnet; bei Grenzübertritt ist mit Behinderungen zu rechnen.
Für den Inlandsflugverkehr gelten unter Beachtung der Hygieneregeln keine COVID-bedingten Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch innerhalb Afrikas, findet derzeit grundsätzlich ungehindert statt. Flugverbindungen zwischen Dubai und Nigeria sind gegenwärtig ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Die Bundesstaaten können auf Grundlage von Empfehlungen der nigerianischen Bundesregierung über das Ausmaß COVID-bezogener Beschränkungen selbständig entscheiden. Einzelne Bundesstaaten haben Bewegungsbeschränkungen und Auflagen innerhalb der Bundesgrenzen verhängt. Im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory sowie in Lagos gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr. Beschäftigte in systemrelevanten Sektoren und aus dem Ausland nachts Einreisende sind von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen Geschäfte, Banken, Märkte, Hotels und Unternehmen sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen geöffnet, in manchen Bundesstaaten dürfen Restaurants nur im Außenbereich bewirten. Bars und Nachtclubs sind geschlossen. Menschenansammlungen mit mehr als 50 Personen bleiben grundsätzlich untersagt. Einzelne Bundesstaaten können religiöse Versammlungen von mehr als 50 Personen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen zulassen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Behörden können die Einhaltung der Maskenpflicht und von Bewegungsbeschränkungen jederzeit überprüfen, Verstöße sanktionieren und Temperaturmessungen an öffentlichen Orten durchführen.
Für den Inlandsflugverkehr gelten die gängigen Abstands- und Hygieneregeln und eine Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Webseiten des Nigerian Immigration Service und des nigerianischen Seuchenkontrollzentrums NCDC über die aktuellen Einreisebestimmungen.
• Nehmen Sie die nigerianischen Einreisebestimmungen, den negativen COVID-Test und den QR-Code für die Einreise nach Nigeria ausgedruckt mit.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Halten Sie Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Website der deutschen Vertretungen in Nigeria.
Russische Föderation - Änderung Beschränkungen im Land - Moskau
Moskau geht wieder in den Lockdown. Bürgermeister Sergej Sobjanin hat die Schließung aller nicht für die Grundversorgung notwendigen Geschäfte und Organisationen vom 28. Oktober 2021 bis zum 7. November angeordnet. Der Verkauf von Medikamenten, Lebensmitteln und anderen lebensnotwendigen Gütern sei davon nicht betroffen. Erst am Dienstag hatte Sobjanin erstmals seit dem Sommer wieder Corona-Restriktionen verhängt. Auch Schulen und Kindergärten machen zu. Theater und Museen dürfen geöffnet bleiben - allerdings darf die Auslastung nur noch 50 Prozent betragen. Außerdem müssen Besucher nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Alle Maßnahmen könnten notfalls verlängert werden, so der Bürgermeister. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 22.10.2021 - Teil 1
Angola - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Angola ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise aus dem Ausland ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Ferner muss das Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) 72 Stunden vor Einreise online ausgefüllt werden und bei der Einreise vorgelegt werden können. In der Praxis wurden auch unmittelbar vor Abreise durchgeführte Online-Registrierungen anerkannt.
Geimpfte sind von einer Quarantäne befreit.
Unmittelbar nach Einreise erfolgt ein weiterer COVID-19-Schnelltest. Bei negativem Ergebnis sind Ungeimpfte einer siebentägigen häuslichen Quarantäne unterworfen. Bei positivem Ergebnis ist eine institutionelle Quarantäne verpflichtend. Bei negativem Ergebnis dürfen sich Ausländer mit festem Wohnsitz und im Land akkreditierte Diplomaten zu Hause in Quarantäne begeben. Ausländer ohne festen Wohnsitz im Land können die Quarantäne in der für den Aufenthalt vorgesehenen Unterkunft verbringen, sofern die Bedingungen zur Selbstisolation gegeben sind (separates Zimmer, kein gemeinsames Essen und Beisammensein). Andernfalls müssen sie sich in institutionelle Quarantäne begeben.
Zur Beendigung der Quarantäne ist ein negativer Antigen-Schnelltest oder PCR-Test erforderlich, der frühestens am siebten Tag der Quarantäne durchgeführt werden kann. Zusätzlich ist eine schriftliche Genehmigung der angolanischen Gesundheitsbehörden für die Beendigung der Quarantäne erforderlich.
Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung. Alle zum Haushalt gehörenden Personen müssen dann ebenfalls zu Hause bleiben und sich räumlich von der infizierten Person trennen.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus Angola ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf maximal 72 Stunden vor Ausreise erfolgen. Angolanische Staatsangehörige müssen zusätzlich vollständig geimpft sein oder den Erhalt der Erstimpfung nachweisen können. Dies gilt auch für Doppelstaater.
Reiseverbindungen
Der internationale und nationale Flugverkehr wurde teilweise wieder aufgenommen. Die Landgrenzen bleiben jedoch geschlossen.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand gilt in abgeschwächter Form fort. Für den Verkehr zwischen den Provinzen ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests notwendig, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Grundsätzlich wird außerdem empfohlen, zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig, das Haus zu verlassen. Dies gilt insbesondere im Zeitraum von 0 bis 5 Uhr.
Sportliche Aktivitäten dürfen im Freien nur zu bestimmten Uhrzeiten ausgeübt werden. Märkte und Restaurants haben verkürzte Öffnungszeiten. Gottesdienste und andere Versammlungen sind begrenzt möglich. Die Strände und öffentliche Schwimmbäder sind bis auf weiteres geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum, öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Märkten oder bei Straßenverkäufern gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.
Australien - Änderung Beschränkungen im Land - Melbourne
Nach einem 262 Tage andauernden Lockdown feiern die Menschen in Melbourne am Freitag das Ende der strengen Abriegelung. Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen nun wieder öffnen. Die Stadt galt lange Zeit als am stärksten abgeriegelte Stadt der Welt. Quelle: tagesschau.de
Bulgarien - Einstufung Bulgariens als Hochrisikogebiet ab 24.10.2021
Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bulgarien gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 ist Bulgarien als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für Einreisende aus den meisten EU-Mitgliedstaaten ist neben der Einreise mit negativem PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) auch die Einreise mit einem negativen Antigentest (nicht älter als 48 Std.), einem Impfzertifikat (frühestens 14 Tage nach der letzten Dosis) oder mit einem Testergebnis, welches eine überstandene COVID-Infektion belegt, erlaubt. Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Test bzw. Nachweis. Personen mit gültigem bulgarischen Aufenthaltstitel und ihre Familienangehörigen sowie bulgarische Staatsangehörige, die keinen Test vorweisen können oder aus bestimmten Drittländern einreisen, müssen eine verpflichtende zehntägige Quarantäne einhalten. Alternativ haben bulgarische und EU-Staatsangehörige mit gültigem bulgarischen Aufenthaltstitel die Möglichkeit, den Test bis zu 24 Stunden nach Einreise nachzuholen und mit einem negativen Ergebnis die zehntägige verpflichtende häusliche Quarantäne vorzeitig zu beenden. Dies gilt nicht für Reisende aus bestimmten Drittländern.
Befreit von der Vorlage der o.g. Test- bzw. Impfbescheinigung sind neben Minderjährigen unter 12 Jahren u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Für die Einreise nach Bulgarien auf dem Landweg stehen zurzeit ausschließlich folgende Grenzübergänge zur Verfügung:
• Bulgarisch-rumänische Grenze: die Grenzübergänge Vidin (s. Reiseinfos: Grenzkontrollen), Ruse, Durankulak, Oryahovo und Nikopol.
• Bulgarisch-serbische Grenze: die Grenzübergänge Vrashka Chuka, Kalotina (s. Reiseinfos: Grenzkontrollen), Oltomantsi und Strezimirovtsi.
• Bulgarisch-nordmazedonische Grenze: die Grenzübergänge Gyueshevo, Stanke Lisichkovo und Zlatarevo.
• Bulgarisch-griechische Grenze: die Grenzübergänge Ilinden, Kapitan Petko Voyvoda, Kulata und Makaza.
• Bulgarisch-türkische Grenze: die Grenzübergänge Kapitan Andreevo, Malko Tarnovo und Lesovo.
Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Reiseverbindungen
Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Der epidemiologische Ausnahmezustand gilt zunächst bis zum 30. November 2021. Die Öffnungszeiten und Zutrittsbedingungen öffentlicher Gebäude werden in Abhängigkeit des aktuellen Infektionsgeschehens unter Einhaltung der üblichen Hygiene- und Abstandsregeln kurzfristig angepasst. Gleiches gilt für Geschäfte, Apotheken, Restaurants, Bars, Diskotheken und Klubs.
Hygieneregeln
Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen und auch im Freien, wenn kein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia, auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
China - Änderung Beschränkungen im Land
China verschärft in einigen Landesteilen die Einschränkungen für die Menschen. Das gilt auch für die Hauptstadt Peking und einige Gebiete im Nordwesten. So wird teilweise den Menschen untersagt, ihre Wohnanlagen zu verlassen, der Präsenzunterricht in Schulen wird eingestellt, und Unternehmen müssen schließen. Quelle: tagesschau.de
Ecuador - Änderung Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Epidemiologische Lage
Ecuador ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die größten Städte des Landes, insbesondere die Region in und um die Hauptstadt Quito.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt.
Alle Passagiere müssen vor dem Boarding nach Ecuador eine digitale Gesundheitserklärung (Declaración de salud del viajero) vorlegen und bei Einreise nach Ecuador nochmals vorzeigen.
Einreisende ab zwei Jahren müssen vor dem Boarding nach Ecuador entweder einen weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte, vorlegen.
Für Reisende aus Indien, oder Reisende, die in Indien umgestiegen sind bzw. sich im Transitbereich aufgehalten haben, ist eine Einreise - unabhängig vom Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes - nur mit negativem PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, möglich. Zusätzlich sind diese Reisenden verpflichtet, sich zehn Tage in Quarantäne zu begeben – unabhängig vom Ergebnis eines PCR-Tests.
Passagiere, die sich nur im Transitbereich aufhalten, müssen keinen Impfschutz oder negativen PCR-Test vorweisen – dies gilt nicht für Reisende aus Indien.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen nur auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Internationale Flugverbindungen sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Beschränkungen im Land
Landesweit können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung (Fahrverbote für bestimmte Endnummern von Kennzeichen) sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants gelten. Bars und Diskotheken sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Für Reisen nach Galapagos muss für alle Reisenden ab zwei Jahren entweder ein weniger als 72 Stunden vor Abflug auf die Inseln durchgeführter PCR-Test oder der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes ab mind. 14 Tage vor Abflug vorgelegt werden. In Ecuador kann dieser PCR-Test nur von speziell hierfür autorisierten Laboren erfolgen.
Auch ist die sogenannte Tarjeta de Control de Tránsito/Transit Control Card, ausgestellt von der Lokalverwaltung der Galapagosinseln (Consejo de Gobierno de Régimen Especial de Galápago ) bei Einreise vorzulegen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
Estland - Änderung Beschränkung im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Estland wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Estland ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist grundsätzlich möglich. Über geltende Auflagen inklusive Ausnahmeregelungen für Geimpfte und Genesene informiert das estnische Außenministerium.
Reisende werden gebeten, elektronisch max. 72 Stunden vor Einreise einen Anmeldebogen auszufüllen. Bei Einreise aus EU/EFTA-Ländern, deren Koeffizient oberhalb von 75 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Zwei-Wochen-Frist liegt, gilt eine zehntägige Quarantänepflicht.
Die aktuelle Länderliste mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Reisende aus gelisteten Ländern können alternativ - zur Verkürzung der Quarantäne - mit einem negativen PCR-Testergebnis (max. 72 Stunden alt) oder einem negativen Antigen-Testergebnis (max. 48 Stunden alt) einreisen. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit und zum Arzt gehen und Einkäufe tätigen. Nach frühestens sieben Tagen muss ein zweiter Test erfolgen. Bei erneut negativem PCR-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen. Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Folgender Personenkreis ist von Test- bzw. Quarantäne-Auflagen befreit: Voll geimpfte Personen (in den letzten sechs Monaten vollständig gegen COVID-19 geimpft mit Nachweis durch WHO-Impfnachweis oder ärztliche Bescheinigung mit Informationen u.a. zur Anzahl der verabreichten Impfdosen und Impfstoff-Zusammensetzung in englischer, estnischer oder russischer Sprache) und genesene Personen, (nachweislich in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen mit Nachweis durch ein Schreiben des Arztes oder des Gesundheitsamtes entweder in englischer, estnischer oder russischer Sprache).
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen möglichst unterbleiben. Die Grenzen zu Russland sind wieder geöffnet, Grenzübertritte sind vorab beim jeweiligen Grenzübergang elektronisch über das Grenzportal anzumelden. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Es bestehen wöchentliche Direktflugverbindungen sowie diverse Umsteigeverbindungen von und nach Deutschland. Land- und Seegrenzen sind passierbar. Es empfiehlt sich, sich über die jeweiligen Auflagen auf beiden Seiten der Grenze zu informieren. Für Grenzübertritte von oder nach Estland informiert die estnische Gesundheitsbehörde.
Beschränkungen im Land
Vom 25. Oktober 2021 bis 10. Januar 2022 haben nur noch Personen (über 18 Jahren) nach Vorlage eines gültigen Covid-19-Impfzertifikat oder Genesenenzertifikat Zutritt zu Einrichtungen in den Bereichen Gastronomie, Kultur und Freizeit. Es gilt eine dringende Maskenempfehlung für Personen über 12 Jahren. Die Einhaltung der Vorgaben wird strenger kontrolliert und ggf. sanktioniert. Alle Personen in Estland werden zu Kontaktreduzierungen in allen Lebensbereichen aufgefordert. Krankenhäuser erlauben aktuell keine Patientenbegleitung oder Besucher. Über aktuelle Regelungen informieren die estnischen Behörden , auch unter der Hotline: +372 600 1247.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen und ÖPNV gelten Maskenpflicht (Personen über 12 Jahre) und die Abstandsregelung (2m). Das Tragen von medizinischen Masken wird empfohlen. Häufiges Händewaschen und Desinfektion wird weiterhin dringend empfohlen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes .
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA“ , die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.
Guatemala - Änderung Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guatemala wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Guatemala ist von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Region um die Hauptstadt Guatemala-Stadt. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Guatemala ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das guatemaltekische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen in Guatemala sowie die Landesgrenzen sind für ausländische Reisende geöffnet. Zum Zeitpunkt der Einreise bzw. des Grenzübertritts müssen nicht gegen COVID-19 geimpfte Ausländer (s. Ausnahmen für Geimpfte und Genesene) ein negatives PCR-/Antigen-Testergebnis vorweisen, jedoch kein Bluttest. Der Test darf beim Check-In nicht älter als drei Tage sein. Von den Behörden kann Quarantäne angeordnet werden, wenn Symptome bei der Einreise festgestellt werden und sich daraus die Notwendigkeit eines am Flughafen durchgeführten PCR-Tests ergibt.
Ausnahmen:
• Gegen COVID-19 Geimpfte können eine Bescheinigung über die vollständige Impfung vorlegen.
• Genesene, die in den letzten drei Monaten mit COVID-19 infiziert waren, können darüber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgehen muss, dass sie vollständig genesen und nicht mehr infektiös sind.
Bei beiden o.g. Personengruppen entfällt das Testerfordernis.
Die Einwanderungsbehörde informiert über die pandemiebedingten Einreisevoraussetzungen.
In Guatemala können PCR-/Antigentest-Termine online mit den Laboren vereinbart werden. Die Probeentnahme kann direkt vor Ort im Labor erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, gegen Kostenaufschlag einen Hausbesuch zu vereinbaren.
Je nach Labor und Test variieren die Preise sowie die Wartedauer für die Laborergebnisse (bis zu 24 Stunden). Die Kosten für Antigen-Tests beginnen bei Q300,00 (EUR 35,00) und für PCR-Tests bei Q600,00 (EUR 65,00).
Am Flughafen Aeropuerto Internacional La Aurora in Guatemala-Stadt können auch vor Ort Tests durchgeführt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzen zu den Nachbarländern sind offen. Der Grenzübergang Benque Viejo Del Carmen nach Belize bleibt für Touristen unter weiteren Voraussetzungen geöffnet. Die Tourismusbehörde von Belize stellt weitere Informationen zu Einreisebestimmungen zur Verfügung. Die Landgrenze nach Mexiko ist geöffnet. Weitere Nachbarländer können aufgrund der COVID-19-Pandemie verschärfte Einreisebedingungen haben.
Reiseverbindungen
Der öffentliche Personenverkehr im Binnenverkehr ist eingeschränkt. Die internationalen Flugverbindungen von und nach Guatemala wurden wieder aufgenommen, wenngleich auch in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen im Land richten sich nach einem Ampelsystem, das alle zwei Wochen aktualisiert wird. Den aktuellen Stand für jeden Gemeindebezirk finden Sie auf der Regierungswebseite. Die in der jeweiligen Ampelphase geltenden Beschränkungen können diesem Dokument entnommen werden. Öffentliche Events, Versammlungen oder Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sind so gut wie in allen Gemeindebezirken verboten. Behörden, Kirchen, Institutionen, Geschäfte und Märkte unterliegen zum Teil beschränkten Kapazitäten und Öffnungszeiten.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahmen gelten für Kinder unter zwei Jahren. Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie genau auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Strafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der guatemaltekischen Regierung (nur auf Spanisch).
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 1517.
Honduras - Entlistung von Honduras als Hochrisikogebiet ab 24.10.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Honduras wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Honduras ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Honduras ist derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 gilt dies nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Honduras ist ein negativer PCR- oder Antigentest oder ein Impfnachweis in Papierform erforderlich.
Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Die Einreise mit Impfnachweis ist frühestens 14 Tage nach der vollständigen Impfung erlaubt. Bei zweistufigen Impfungen 14 Tage nach der zweiten Impfung, bei einstufiger Impfung 14 Tage nach der einmaligen Impfung. Derzeit sind folgende Impfstoffe anerkannt: AstraZeneca, Biontech/Pfizer, Moderna, Sputnik V (jeweils 2 Impfdosen) und Johnson & Johnson (1 Impfdosis).
Eine Online-Registrierung auf der Webseite des Instituto Nacional de Migración wird empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Alle internationalen Flughäfen haben den Betrieb wieder aufgenommen. Auch bei Transitreisen muss ein negativer PCR-/Antigentest oder ein Impfnachweis vorgelegt werden.
Die Anmeldung der Ausreise auf der Webseite des Instituto Nacional de Migración wird empfohlen.
Die Landgrenzen sind nur zwischen 6 und 18 Uhr für den Personenverkehr geöffnet.
Reiseverbindungen
Es bestehen zahlreiche internationale Flugverbindungen.
Beschränkungen im Land
In geschlossenen Räumen dürfen sich bis zu zehn Personen aufhalten. Geschäfte und Restaurants haben wieder geöffnet. Weitere Informationen zu den aktuellen Beschränkungen veröffentlicht die Nationalpolizei regelmäßig auf ihrer Internetseite.
Hygieneregeln
In sämtlichen öffentlichen Bereichen muss eine Mund- und Nasenbedeckung (Alltagsmaske) getragen und der Mindestabstand eingehalten werden. Weiterhin besteht die Pflicht zur Temperaturmessung und Händedesinfektion beim Betreten von Geschäften und öffentlichen Einrichtungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der honduranischen Regierung.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuell geltenden Beförderungsregelungen bei Ihrer Fluggesellschaft.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei der für Sie zuständigen honduranischen Auslandsvertretung sowie Ihrer Fluggesellschaft über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen.
Indonesien - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise weiterhin nicht gestattet. Für Bali und Riau gilt seit 14. Oktober 2021 eine Sonderregelung für Touristen aus 19 Ländern, Deutschland gehört nicht dazu. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahre ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Reisende, die aus dem Ausland ohne Erfüllung der o.g. Erfordernisse einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Bei der Einreise wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt; das Testergebnis ist am Flughafen abzuwarten. Es ist mit einer Wartezeit von bis zu sechs Stunden zu rechnen. Während der Wartezeit kann keine Verpflegung erworben werden. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung. In der Vergangenheit kam es bei hiesigen Laboren wiederholt zu falsch positiven Ergebnissen.
Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses am Flughafen folgt eine fünftägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich), wo am vierten Tag nach Einreise ein erneuter kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt.
Reisende (insb. Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahre), die ohne vollständige Impfung einreisen, werden im Anschluss an den zweiten PCR-Test am Quarantäneort einer verpflichtenden Impfung unterzogen.
Bei positivem Testergebnis im Hotel erfolgt eine kostenpflichtige Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung.
Auch wenn in Einzelfällen das Ausfüllen eines bereitgestellten Papierformulars akzeptiert wird, wird bei Einreise am Flughafen grundsätzlich eine Registrierung in der indonesischen App Peduli Lindungi verlangt. In die App soll zudem ein Impfnachweis hochgeladen werden.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen jedoch bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/ Großraums wird ein Impfnachweis (mindestens erste Impfdosis) verlangt. Zusätzlich wird bei Flugreisen der Nachweis eines negativen maximal 48 Stunden alten PCR-Tests gefordert, bei sonstigen Transportmitteln ein negativer maximal 24 Stunden alter Antigentest. Bei Reisen außerhalb Javas und Balis sowie Einstufung der Gebiete in PPKM Level 1 und 2 (vierstufige Maßnahmen zur Einhaltung sozialer Distanz) genügt, auch bei Flugreisen, ein negativer maximal 24 Stunden alter Antigentest. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
In ganz Indonesien wird – dies gilt auch für Kinder ab 12 Jahre – für eine Rückkehr nach Jakarta zum Erreichen eines internationalen Anschlussfluges neben dem negativen PCR-Testergebnis die Vorlage eines Impfnachweises verlangt. Bei Vorlage eines gültigen internationalen Flugtickets und auf Antrag bei der örtlichen Gesundheitsbehörde kann jedoch eine Befreiung von der Vorlage eines Impfnachweises beantragt werden.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben die Transportunternehmen.
Für Java und Bali sowie für alle weiteren Regionen gelten bis auf Weiteres deutliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App Peduli Lindungi gewährt. Die App mit hochgeladenem Impfnachweis ist auch Voraussetzung für den Zutritt zu Supermärkten, Malls, Dienstleistern und Restaurants. Dies wird zunehmend strikt kontrolliert; in Einzelfällen wird die Vorlage des gelben Impfbuchs akzeptiert.
Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen. Auch Geimpfte oder Genesene unterliegen weiter erheblichen Einschränkungen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
Irak - Entlistung des Irak als Hochrisikogebiet ab 24.10.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Kurdistan-Irak wird gewarnt. Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 gilt dies nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Der Irak ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Der Irak ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 gilt dies nicht mehr. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für alle Reisenden ist bei Einreise nach Irak die Vorlage eines negativen PCR-Tests notwendig. Das Ergebnis darf für die Einreise maximal 72 Stunden alt sein und muss bei Einreise ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorliegen.
Bei Einreise nach Irak ist zudem grundsätzlich die Abnahme eines PCR-Tests vor Ort vorgeschrieben, welcher auf eigene Kosten (50 USD in bar) erfolgt. Inhaber von Diplomatenpässen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die Einreise in die Region Kurdistan-Irak ist nur noch mit einem gültigen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 oder einem negativen PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist, möglich. Die Nachweise müssen bei Einreise schriftlich bzw. ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können hierüber hinausgehen.
Für die Quarantäne-Vorschriften wird auf die jeweils aktuellen Regelungen des Gesundheitsministeriums verwiesen. Die Ein- und Ausreisemöglichkeiten an den Landgrenzen Iraks sind weiterhin stark eingeschränkt.
Durch- und Weiterreise
Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers von der Vorlage eines negativen PCR-Tests abhängig machen.
Reiseverbindungen
Passagierflüge von und zu den internationalen Flughäfen in Bagdad und Erbil werden nur beschränkt durchgeführt.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt in Zentralirak eine nächtliche Ausgangssperre und ein Versammlungsverbot.
In der Region Kurdistan-Irak wurden per Dekret die Maßnahmen verschärft. Kinos in Einkaufszentren und Festräume in Hotels bleiben geschlossen, Versammlungen, Konferenzen und Treffen sowie Beerdigungszeremonien sind bis auf weiteres untersagt.
Hygieneregeln
Auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Taxis gilt eine Maskenpflicht, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
In der Region Kurdistan-Irak gilt in öffentlichen Einrichtungen und auf öffentlichen Plätzen sowie in Einkaufszentren und Märkten die Pflicht zum Tragen einer Maske.
Es sind Abstandsregeln einzuhalten und regelmäßig die Hände zu waschen. Hygieneregeln werden nicht überall eingehalten.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise in die Region Kurdistan-Irak auch bei Ihrer Fluggesellschaft nach möglicherweise bestehenden Testpflichten auch bei vollständiger Impfung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Rufnummer 122.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über ggf. auch kurzfristig verkündete Ausgangssperren, Reiseverbote, Testpflichten, Quarantänevorschriften, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.
Kambodscha - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kambodscha wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Kambodscha ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Das Infektionsaufkommen in Kambodscha ist zuletzt gestiegen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Kambodscha ist nur mit einem vorab durch die kambodschanische Botschaft erteilten Visum möglich. Es werden derzeit keine „Visa on arrival“ erteilt.
Ausländer, die nach Kambodscha reisen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test einer staatlich anerkannten Einrichtung vorlegen, der weniger als 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde. Das Testergebnis muss in englischer Sprache verfasst sein. Digitale Nachweise sollten zur Vorlage bei Einreise farbig ausgedruckt werden sowie Stempel und Unterschrift der ausstellenden Stelle enthalten. Zudem ist ein Nachweis über eine Krankenversicherung des Versicherungsunternehmens FORTE, die auch eine COVID-19-Behandlung abdeckt, beizubringen.
Nach Ankunft in Kambodscha müssen sich alle Reisenden einem PCR-Test unterziehen und anschließend je nach Aufenthaltszweck und Impfstatus eine drei-, sieben- oder 14-tägige Quarantäne in einem von den kambodschanischen Behörden zugelassenen Quarantäne-Hotel verbringen. Kann bei Einreise keine Hotelbuchung in einem entsprechenden Hotel nachgewiesen werden, muss eine Kaution in Höhe von 1.000 USD (bei drei- oder siebentägiger Quarantäne) oder 2.000 USD (bei 14-tägiger Quarantäne) für die Unterbringung hinterlegt werden.
Durch- und Weiterreise
Alle Landgrenzen zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Kambodscha und Europa findet in reduziertem Umfang statt, zum Beispiel über Singapur, Taiwan und Seoul. Es kann sehr kurzfristig zu Flugverschiebungen bzw. Flugstreichungen kommen.
Für einige Transitpunkte besteht die Notwendigkeit, einen negativen COVID-19-Test für den Transit vorzulegen. Weitere Informationen bietet die ausführende Fluggesellschaft.
Erfahrungsgemäß ist es derzeit nicht möglich, über Bangkok zu fliegen, auch wenn Internetportale diese Verbindung anbieten.
Beschränkungen im Land
Den Anordnungen der Behörden ist unbedingt Folge zu leisten. Im Falle der Nichtbeachtung und des Verletzens von Quarantäne-Regelungen drohen hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Änderungen, insbesondere Verschärfungen, der geltenden Regelungen können landesweit kurzfristig erfolgen.
Hygieneregeln
Bei Betreten von Geschäften, Hotels, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen ist das Einchecken mit dem QR-Code „StopCovid“ vorzunehmen und ein Impfnachweis vorzulegen. Zudem sind Fiebermessung und Handhygiene vorgesehen. In der Praxis halten sich Betreiber nicht überall daran.
Empfehlungen
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich kurz vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft, ob Ihr Flug auch tatsächlich stattfindet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Kamerun - Einstufung Kameruns als Hochrisikogebiet ab 24.10.2021
Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kamerun gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kamerun ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 ist Kamerun als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Kamerun hat seine Landesgrenzen geschlossen. Die Einreise per Flugzeug, Schiff oder Fahrzeug ist nur sehr eingeschränkt möglich. Ausnahmen bestehen für die Einfuhr von Versorgungsgütern.
Die Einreise nach Kamerun ist derzeit grundsätzlich nur kamerunischen Staatsangehörigen und Ausländern mit bestehendem Daueraufenthaltsrecht („Carte de Séjour“) gestattet. Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden.
Bei allen Reisenden muss bei Einreise an den Flughäfen Jaunde-Nsimalen und Douala zusätzlich ein Antigen-Schnelltest gemacht werden. Erst wenn das negative Testergebnis vorliegt, kann die Einreise (Pass- und Zollkontrolle) ungehindert stattfinden. Sofern das Testergebnis positiv ist, werden Einreisende den staatlichen Gesundheitsbehörden überstellt und es ist möglich, dass die betroffene Person in eine staatliche Quarantäneeinrichtung verbracht wird.
Visa für die kurzzeitige Einreise nach Kamerun werden nur noch unter besonderen Bedingungen erteilt. Die Voraussetzungen zur Visaerteilung können sich sehr kurzfristig ändern. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die kamerunische Botschaft.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise über die internationalen Flughäfen in Jaunde-Nsimalen und Douala wird ein negativer PCR-Test verlangt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für die Ausreisen auf dem See- oder Landweg, bzw. über die internationalen Flughäfen von Maroua und Garoua sind keine negativen PCR-Testnachweise erforderlich.
Reiseverbindungen
Internationale Fluglinien (Brussels Airlines, Air France, Turkish Airlines) haben ihren Flugverkehr stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten Beschränkungen im Land, die aber in der Praxis zum Großteil nicht umgesetzt werden. Gastronomiebetriebe, Bars und Diskotheken sind geöffnet.
Die Schulen und Universitäten haben zum Großteil geöffnet. Hygienekonzepte werden dort nur teilweise umgesetzt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zum Einhalten von Abstandsregeln („social distancing“).
Empfehlungen
• Achten Sie aus eigener Sicherheit auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokalen Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte und ergänzende Informationen beim kamerunischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline 1510.
Kenia - Entlistung Kenias als Hochrisikogebiet ab 24.10.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Kenia ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Kenia ist derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 gilt dies nicht mehr. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Epidemiologische Lage
Kenia ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Nairobi mit den benachbarten Counties Machakos, Kiambu, Nakuru und Kajiado sowie Mombasa und Kisumu. Westkenia verzeichnet derzeit ein erhöhtes Infektionsgeschehen (Deltavariante). Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Kenia aus Deutschland ist für Reisende ab fünf Jahren ein zertifizierter (Anleitung zur Zertifizierung s.u.) negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Nach Einreise folgt eine 14-tägige Quarantäne. Dies gilt nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Negativliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Negativliste. Eine Quarantäne für Reisende mit Aufenthalt in Deutschland ist daher derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5 ° Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Einreisende aus Staaten, für die eine Quarantänepflicht gilt, beachten bitte die hier aufgeführten Hinweise.
Alle Passagiere müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die Anwendung Jitenge MoH Kenya aus dem Google Play Store verwendet werden.
Eine Anleitung zur Zertifizierung (Generierung eines Travel Code) des PCR-Tests für Ein- und Ausreise sowie Durchreise veröffentlicht das kenianische Gesundheitsministerium unter Nr. 91: Travel Guide Simplified. Die Testergebnisse sollten unabhängig davon, aus welchem Labor sie in Deutschland stammen, auf der Webseite der Trusted Travel Initiative hochgeladen werden. Es ist davon auszugehen, dass hochgeladene Tests, selbst, wenn sie nicht aus einem Trusted Travel-zertifizierten Labor stammen, anerkannt werden.
Durch- und Weiterreise
Für den Transitaufenthalt ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Die Grenzübergänge sind geöffnet. Für die Ausreise aus Kenia schreibt die kenianische Zivilluftfahrtbehörde KCAA keinen negativen PCR-Test vor.
Reiseverbindungen
Die kenianischen Flughäfen sind für den internationalen Passagierverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangsperre von 22 bis 4 Uhr. Ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen, sind ausgenommen. Geeignete Unterlagen sollten mitgeführt werden.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw sowie öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 60% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Republik Kongo (Brazza) - Einstufung der Republik Kongo als Hochrisikogebiet ab 24.10.2021
Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Kongo gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Kongo ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 ist die Republik Kongo als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Ein- und Ausreise ist zurzeit nur per Flugzeug möglich. Bei der Einreise ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Folgende Einreisebestimmungen gelten in Abhängigkeit des Tests:
• Personen, deren negativer Test nicht älter als 72 Stunden ist, dürfen ohne erneuten Test einreisen und müssen sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.
• Personen, die einen Test vorlegen, der älter als 72 Stunden aber jünger als zehn Tage ist, werden bei Einreise getestet, und müssen sich dann in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben).
• Personen, die keinen Test oder einen Test vorlegen, der älter als 10 Tage ist, wird mittlerweile von den Fluggesellschaften das Boarding verweigert, da mit einer unmittelbaren Rückweisung zu rechnen ist.
Durch- und Weiterreise
Die See- und Landgrenzen sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Brazzaville wird von internationalen Fluggesellschaften angeflogen.
Beschränkungen im Land
In den Städten Brazzaville und Pointe Noire besteht eine Ausgangssperre von 23 Uhr bis 5 Uhr, an Wochenenden und an Feiertagen von 20 Uhr bis 5 Uhr. Die Einhaltung der Maskenpflicht sowie der Ausgangssperre werden von Militär und Polizei rigoros durchgesetzt. Reisen innerhalb des Landes sind nur eingeschränkt möglich.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Einhaltung von Handhygiene und Abstandsregeln.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kongo zu den aktuellen Einreisebestimmungen und führen Sie diese, wenn möglich, als Ausdruck bei der Einreise mit sich.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kongolesischen Regierung.
Kosovo - Entlistung des Kosovos als Hochrisikogebiet ab 24.10.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kosovo wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Kosovo ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Kosovo ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 gilt dies nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisende ab 18 Jahren müssen unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Reiseweg bei Einreise einen aktuellen negativen PCR-Test (Probeentnahme maximal 72 Stunden vor Einreise) oder Antigen-Test (Probeentnahme max. 48 Stunden vor Einreise) vorlegen.
Reisende, die über einen Nachweis verfügen, dass sie seit mindestens zwei Wochen vollständig geimpft sind, oder die mittels eines positiven PCR-Tests (nicht jünger als 21 Tage und nicht älter als 180 Tage) oder eines serologischen Antikörpertests (IgG, nicht älter als 30 Tage) eine überstandene Infektion nachweisen können, benötigen keinen Negativtest bei Einreise.
Durch- und Weiterreise
Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von und zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als drei Stunden beträgt.
Reiseverbindungen
Es werden fast alle regulären Flugverbindungen angeboten, allerdings z.T. mit verminderter Frequenz. Der öffentliche Nahverkehr und sonstiger Personentransport ist auf max. 50% Passagierkapazität beschränkt, Taxis dürfen max. 2 Passagiere befördern.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr.
Private Feiern sind nicht gestattet, Beerdigungen dürfen nur im engsten Familienkreis und unter Beachtung der Abstandsregeln stattfinden.
Die Außengastronomie unterliegt eingeschränkten Öffnungszeiten, die Innengastronomie muss geschlossen bleiben.
Der Zugang zu Sportclubs, Fitness-Centern und von Zuschauern zu öffentlichen Sportveranstaltungen ist nur mit negativem Test (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden bzw. Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) oder Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer in den letzten 6 Monaten überstandenen COVID-Erkrankung gestattet.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, u.a. bestehen nur sehr geringe Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahmen gelten für sportliche Aktivitäten sowie Essen und Trinken im Freien. Am Eingang von öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren finden verstärkt Körpertemperaturmessungen statt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Kosovo.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter der Telefonnummer +383 (0)38 200 80 800.
Kroatien - Einstufung Kroatiens als Hochrisikogebiet ab 24.10.2021
Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kroatien gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kroatien ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 ist Kroatien als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die kroatische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende aus Deutschland sowie dem EU/EWR- und Schengenraum können ohne Vorlage eines Impfzertifikats, einer Genesungsbestätigung oder eines Tests nach Kroatien einreisen, wenn sie über ein digitales COVID-Zertifikat der EU verfügen. Kinder unter zwölf Jahren, die mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten reisen, sind ebenfalls von der Vorlage eines negativen Testergebnisses oder der Selbstisolierung befreit, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten ein gültiges digitales EU-COVID-Zertifikat bzw. einen negativen PCR oder einen Antigen-Schnelltest vorweisen können oder über eine Impf- oder Genesungsbescheinigung verfügen. Über die Voraussetzungen für eine Einreise aus Ländern des EU/EWR- bzw. des Schengenraums ohne digitales COVID-Zertifikat der EU informiert das kroatische Innenministerium. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert.
Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften werden vom kroatischen Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Verstöße gegen die Test- und Quarantäneauflagen werden mit einem hohen Ordnungsgeld geahndet.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Sofern der Transit binnen 12 Stunden stattfindet, löst er keine Test- und Quarantäneauflagen aus.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht. Der Fährverkehr zu den Inseln läuft regelmäßig, die Verbindungen werden auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung. Cafés sind im Außenbereich, Restaurants auch im Innenbereich geöffnet.
In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ist eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen. Verschiedene Gespanschaften haben jeweils eigene Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, die auf der Webseite der kroatischen Regierung nachzulesen sind.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht drohen Bußgelder.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung .
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Epidemiologische Lage
Angola ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise aus dem Ausland ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Ferner muss das Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) 72 Stunden vor Einreise online ausgefüllt werden und bei der Einreise vorgelegt werden können. In der Praxis wurden auch unmittelbar vor Abreise durchgeführte Online-Registrierungen anerkannt.
Geimpfte sind von einer Quarantäne befreit.
Unmittelbar nach Einreise erfolgt ein weiterer COVID-19-Schnelltest. Bei negativem Ergebnis sind Ungeimpfte einer siebentägigen häuslichen Quarantäne unterworfen. Bei positivem Ergebnis ist eine institutionelle Quarantäne verpflichtend. Bei negativem Ergebnis dürfen sich Ausländer mit festem Wohnsitz und im Land akkreditierte Diplomaten zu Hause in Quarantäne begeben. Ausländer ohne festen Wohnsitz im Land können die Quarantäne in der für den Aufenthalt vorgesehenen Unterkunft verbringen, sofern die Bedingungen zur Selbstisolation gegeben sind (separates Zimmer, kein gemeinsames Essen und Beisammensein). Andernfalls müssen sie sich in institutionelle Quarantäne begeben.
Zur Beendigung der Quarantäne ist ein negativer Antigen-Schnelltest oder PCR-Test erforderlich, der frühestens am siebten Tag der Quarantäne durchgeführt werden kann. Zusätzlich ist eine schriftliche Genehmigung der angolanischen Gesundheitsbehörden für die Beendigung der Quarantäne erforderlich.
Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung. Alle zum Haushalt gehörenden Personen müssen dann ebenfalls zu Hause bleiben und sich räumlich von der infizierten Person trennen.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus Angola ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf maximal 72 Stunden vor Ausreise erfolgen. Angolanische Staatsangehörige müssen zusätzlich vollständig geimpft sein oder den Erhalt der Erstimpfung nachweisen können. Dies gilt auch für Doppelstaater.
Reiseverbindungen
Der internationale und nationale Flugverkehr wurde teilweise wieder aufgenommen. Die Landgrenzen bleiben jedoch geschlossen.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand gilt in abgeschwächter Form fort. Für den Verkehr zwischen den Provinzen ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests notwendig, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Grundsätzlich wird außerdem empfohlen, zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig, das Haus zu verlassen. Dies gilt insbesondere im Zeitraum von 0 bis 5 Uhr.
Sportliche Aktivitäten dürfen im Freien nur zu bestimmten Uhrzeiten ausgeübt werden. Märkte und Restaurants haben verkürzte Öffnungszeiten. Gottesdienste und andere Versammlungen sind begrenzt möglich. Die Strände und öffentliche Schwimmbäder sind bis auf weiteres geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum, öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Märkten oder bei Straßenverkäufern gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.
Australien - Änderung Beschränkungen im Land - Melbourne
Nach einem 262 Tage andauernden Lockdown feiern die Menschen in Melbourne am Freitag das Ende der strengen Abriegelung. Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen nun wieder öffnen. Die Stadt galt lange Zeit als am stärksten abgeriegelte Stadt der Welt. Quelle: tagesschau.de
Bulgarien - Einstufung Bulgariens als Hochrisikogebiet ab 24.10.2021
Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bulgarien gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 ist Bulgarien als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für Einreisende aus den meisten EU-Mitgliedstaaten ist neben der Einreise mit negativem PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) auch die Einreise mit einem negativen Antigentest (nicht älter als 48 Std.), einem Impfzertifikat (frühestens 14 Tage nach der letzten Dosis) oder mit einem Testergebnis, welches eine überstandene COVID-Infektion belegt, erlaubt. Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Test bzw. Nachweis. Personen mit gültigem bulgarischen Aufenthaltstitel und ihre Familienangehörigen sowie bulgarische Staatsangehörige, die keinen Test vorweisen können oder aus bestimmten Drittländern einreisen, müssen eine verpflichtende zehntägige Quarantäne einhalten. Alternativ haben bulgarische und EU-Staatsangehörige mit gültigem bulgarischen Aufenthaltstitel die Möglichkeit, den Test bis zu 24 Stunden nach Einreise nachzuholen und mit einem negativen Ergebnis die zehntägige verpflichtende häusliche Quarantäne vorzeitig zu beenden. Dies gilt nicht für Reisende aus bestimmten Drittländern.
Befreit von der Vorlage der o.g. Test- bzw. Impfbescheinigung sind neben Minderjährigen unter 12 Jahren u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Für die Einreise nach Bulgarien auf dem Landweg stehen zurzeit ausschließlich folgende Grenzübergänge zur Verfügung:
• Bulgarisch-rumänische Grenze: die Grenzübergänge Vidin (s. Reiseinfos: Grenzkontrollen), Ruse, Durankulak, Oryahovo und Nikopol.
• Bulgarisch-serbische Grenze: die Grenzübergänge Vrashka Chuka, Kalotina (s. Reiseinfos: Grenzkontrollen), Oltomantsi und Strezimirovtsi.
• Bulgarisch-nordmazedonische Grenze: die Grenzübergänge Gyueshevo, Stanke Lisichkovo und Zlatarevo.
• Bulgarisch-griechische Grenze: die Grenzübergänge Ilinden, Kapitan Petko Voyvoda, Kulata und Makaza.
• Bulgarisch-türkische Grenze: die Grenzübergänge Kapitan Andreevo, Malko Tarnovo und Lesovo.
Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Reiseverbindungen
Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Der epidemiologische Ausnahmezustand gilt zunächst bis zum 30. November 2021. Die Öffnungszeiten und Zutrittsbedingungen öffentlicher Gebäude werden in Abhängigkeit des aktuellen Infektionsgeschehens unter Einhaltung der üblichen Hygiene- und Abstandsregeln kurzfristig angepasst. Gleiches gilt für Geschäfte, Apotheken, Restaurants, Bars, Diskotheken und Klubs.
Hygieneregeln
Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen und auch im Freien, wenn kein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia, auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
China - Änderung Beschränkungen im Land
China verschärft in einigen Landesteilen die Einschränkungen für die Menschen. Das gilt auch für die Hauptstadt Peking und einige Gebiete im Nordwesten. So wird teilweise den Menschen untersagt, ihre Wohnanlagen zu verlassen, der Präsenzunterricht in Schulen wird eingestellt, und Unternehmen müssen schließen. Quelle: tagesschau.de
Ecuador - Änderung Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Epidemiologische Lage
Ecuador ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die größten Städte des Landes, insbesondere die Region in und um die Hauptstadt Quito.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt.
Alle Passagiere müssen vor dem Boarding nach Ecuador eine digitale Gesundheitserklärung (Declaración de salud del viajero) vorlegen und bei Einreise nach Ecuador nochmals vorzeigen.
Einreisende ab zwei Jahren müssen vor dem Boarding nach Ecuador entweder einen weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte, vorlegen.
Für Reisende aus Indien, oder Reisende, die in Indien umgestiegen sind bzw. sich im Transitbereich aufgehalten haben, ist eine Einreise - unabhängig vom Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes - nur mit negativem PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, möglich. Zusätzlich sind diese Reisenden verpflichtet, sich zehn Tage in Quarantäne zu begeben – unabhängig vom Ergebnis eines PCR-Tests.
Passagiere, die sich nur im Transitbereich aufhalten, müssen keinen Impfschutz oder negativen PCR-Test vorweisen – dies gilt nicht für Reisende aus Indien.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen nur auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Internationale Flugverbindungen sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Beschränkungen im Land
Landesweit können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung (Fahrverbote für bestimmte Endnummern von Kennzeichen) sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants gelten. Bars und Diskotheken sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Für Reisen nach Galapagos muss für alle Reisenden ab zwei Jahren entweder ein weniger als 72 Stunden vor Abflug auf die Inseln durchgeführter PCR-Test oder der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes ab mind. 14 Tage vor Abflug vorgelegt werden. In Ecuador kann dieser PCR-Test nur von speziell hierfür autorisierten Laboren erfolgen.
Auch ist die sogenannte Tarjeta de Control de Tránsito/Transit Control Card, ausgestellt von der Lokalverwaltung der Galapagosinseln (Consejo de Gobierno de Régimen Especial de Galápago ) bei Einreise vorzulegen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
Estland - Änderung Beschränkung im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Estland wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Estland ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist grundsätzlich möglich. Über geltende Auflagen inklusive Ausnahmeregelungen für Geimpfte und Genesene informiert das estnische Außenministerium.
Reisende werden gebeten, elektronisch max. 72 Stunden vor Einreise einen Anmeldebogen auszufüllen. Bei Einreise aus EU/EFTA-Ländern, deren Koeffizient oberhalb von 75 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Zwei-Wochen-Frist liegt, gilt eine zehntägige Quarantänepflicht.
Die aktuelle Länderliste mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Reisende aus gelisteten Ländern können alternativ - zur Verkürzung der Quarantäne - mit einem negativen PCR-Testergebnis (max. 72 Stunden alt) oder einem negativen Antigen-Testergebnis (max. 48 Stunden alt) einreisen. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit und zum Arzt gehen und Einkäufe tätigen. Nach frühestens sieben Tagen muss ein zweiter Test erfolgen. Bei erneut negativem PCR-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen. Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Folgender Personenkreis ist von Test- bzw. Quarantäne-Auflagen befreit: Voll geimpfte Personen (in den letzten sechs Monaten vollständig gegen COVID-19 geimpft mit Nachweis durch WHO-Impfnachweis oder ärztliche Bescheinigung mit Informationen u.a. zur Anzahl der verabreichten Impfdosen und Impfstoff-Zusammensetzung in englischer, estnischer oder russischer Sprache) und genesene Personen, (nachweislich in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen mit Nachweis durch ein Schreiben des Arztes oder des Gesundheitsamtes entweder in englischer, estnischer oder russischer Sprache).
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen möglichst unterbleiben. Die Grenzen zu Russland sind wieder geöffnet, Grenzübertritte sind vorab beim jeweiligen Grenzübergang elektronisch über das Grenzportal anzumelden. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Es bestehen wöchentliche Direktflugverbindungen sowie diverse Umsteigeverbindungen von und nach Deutschland. Land- und Seegrenzen sind passierbar. Es empfiehlt sich, sich über die jeweiligen Auflagen auf beiden Seiten der Grenze zu informieren. Für Grenzübertritte von oder nach Estland informiert die estnische Gesundheitsbehörde.
Beschränkungen im Land
Vom 25. Oktober 2021 bis 10. Januar 2022 haben nur noch Personen (über 18 Jahren) nach Vorlage eines gültigen Covid-19-Impfzertifikat oder Genesenenzertifikat Zutritt zu Einrichtungen in den Bereichen Gastronomie, Kultur und Freizeit. Es gilt eine dringende Maskenempfehlung für Personen über 12 Jahren. Die Einhaltung der Vorgaben wird strenger kontrolliert und ggf. sanktioniert. Alle Personen in Estland werden zu Kontaktreduzierungen in allen Lebensbereichen aufgefordert. Krankenhäuser erlauben aktuell keine Patientenbegleitung oder Besucher. Über aktuelle Regelungen informieren die estnischen Behörden , auch unter der Hotline: +372 600 1247.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen und ÖPNV gelten Maskenpflicht (Personen über 12 Jahre) und die Abstandsregelung (2m). Das Tragen von medizinischen Masken wird empfohlen. Häufiges Händewaschen und Desinfektion wird weiterhin dringend empfohlen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes .
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA“ , die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.
Guatemala - Änderung Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guatemala wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Guatemala ist von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Region um die Hauptstadt Guatemala-Stadt. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Guatemala ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das guatemaltekische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen in Guatemala sowie die Landesgrenzen sind für ausländische Reisende geöffnet. Zum Zeitpunkt der Einreise bzw. des Grenzübertritts müssen nicht gegen COVID-19 geimpfte Ausländer (s. Ausnahmen für Geimpfte und Genesene) ein negatives PCR-/Antigen-Testergebnis vorweisen, jedoch kein Bluttest. Der Test darf beim Check-In nicht älter als drei Tage sein. Von den Behörden kann Quarantäne angeordnet werden, wenn Symptome bei der Einreise festgestellt werden und sich daraus die Notwendigkeit eines am Flughafen durchgeführten PCR-Tests ergibt.
Ausnahmen:
• Gegen COVID-19 Geimpfte können eine Bescheinigung über die vollständige Impfung vorlegen.
• Genesene, die in den letzten drei Monaten mit COVID-19 infiziert waren, können darüber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgehen muss, dass sie vollständig genesen und nicht mehr infektiös sind.
Bei beiden o.g. Personengruppen entfällt das Testerfordernis.
Die Einwanderungsbehörde informiert über die pandemiebedingten Einreisevoraussetzungen.
In Guatemala können PCR-/Antigentest-Termine online mit den Laboren vereinbart werden. Die Probeentnahme kann direkt vor Ort im Labor erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, gegen Kostenaufschlag einen Hausbesuch zu vereinbaren.
Je nach Labor und Test variieren die Preise sowie die Wartedauer für die Laborergebnisse (bis zu 24 Stunden). Die Kosten für Antigen-Tests beginnen bei Q300,00 (EUR 35,00) und für PCR-Tests bei Q600,00 (EUR 65,00).
Am Flughafen Aeropuerto Internacional La Aurora in Guatemala-Stadt können auch vor Ort Tests durchgeführt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzen zu den Nachbarländern sind offen. Der Grenzübergang Benque Viejo Del Carmen nach Belize bleibt für Touristen unter weiteren Voraussetzungen geöffnet. Die Tourismusbehörde von Belize stellt weitere Informationen zu Einreisebestimmungen zur Verfügung. Die Landgrenze nach Mexiko ist geöffnet. Weitere Nachbarländer können aufgrund der COVID-19-Pandemie verschärfte Einreisebedingungen haben.
Reiseverbindungen
Der öffentliche Personenverkehr im Binnenverkehr ist eingeschränkt. Die internationalen Flugverbindungen von und nach Guatemala wurden wieder aufgenommen, wenngleich auch in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen im Land richten sich nach einem Ampelsystem, das alle zwei Wochen aktualisiert wird. Den aktuellen Stand für jeden Gemeindebezirk finden Sie auf der Regierungswebseite. Die in der jeweiligen Ampelphase geltenden Beschränkungen können diesem Dokument entnommen werden. Öffentliche Events, Versammlungen oder Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sind so gut wie in allen Gemeindebezirken verboten. Behörden, Kirchen, Institutionen, Geschäfte und Märkte unterliegen zum Teil beschränkten Kapazitäten und Öffnungszeiten.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahmen gelten für Kinder unter zwei Jahren. Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie genau auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Strafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der guatemaltekischen Regierung (nur auf Spanisch).
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 1517.
Honduras - Entlistung von Honduras als Hochrisikogebiet ab 24.10.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Honduras wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Honduras ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Honduras ist derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 gilt dies nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Honduras ist ein negativer PCR- oder Antigentest oder ein Impfnachweis in Papierform erforderlich.
Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Die Einreise mit Impfnachweis ist frühestens 14 Tage nach der vollständigen Impfung erlaubt. Bei zweistufigen Impfungen 14 Tage nach der zweiten Impfung, bei einstufiger Impfung 14 Tage nach der einmaligen Impfung. Derzeit sind folgende Impfstoffe anerkannt: AstraZeneca, Biontech/Pfizer, Moderna, Sputnik V (jeweils 2 Impfdosen) und Johnson & Johnson (1 Impfdosis).
Eine Online-Registrierung auf der Webseite des Instituto Nacional de Migración wird empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Alle internationalen Flughäfen haben den Betrieb wieder aufgenommen. Auch bei Transitreisen muss ein negativer PCR-/Antigentest oder ein Impfnachweis vorgelegt werden.
Die Anmeldung der Ausreise auf der Webseite des Instituto Nacional de Migración wird empfohlen.
Die Landgrenzen sind nur zwischen 6 und 18 Uhr für den Personenverkehr geöffnet.
Reiseverbindungen
Es bestehen zahlreiche internationale Flugverbindungen.
Beschränkungen im Land
In geschlossenen Räumen dürfen sich bis zu zehn Personen aufhalten. Geschäfte und Restaurants haben wieder geöffnet. Weitere Informationen zu den aktuellen Beschränkungen veröffentlicht die Nationalpolizei regelmäßig auf ihrer Internetseite.
Hygieneregeln
In sämtlichen öffentlichen Bereichen muss eine Mund- und Nasenbedeckung (Alltagsmaske) getragen und der Mindestabstand eingehalten werden. Weiterhin besteht die Pflicht zur Temperaturmessung und Händedesinfektion beim Betreten von Geschäften und öffentlichen Einrichtungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der honduranischen Regierung.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuell geltenden Beförderungsregelungen bei Ihrer Fluggesellschaft.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei der für Sie zuständigen honduranischen Auslandsvertretung sowie Ihrer Fluggesellschaft über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen.
Indonesien - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise weiterhin nicht gestattet. Für Bali und Riau gilt seit 14. Oktober 2021 eine Sonderregelung für Touristen aus 19 Ländern, Deutschland gehört nicht dazu. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahre ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Reisende, die aus dem Ausland ohne Erfüllung der o.g. Erfordernisse einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Bei der Einreise wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt; das Testergebnis ist am Flughafen abzuwarten. Es ist mit einer Wartezeit von bis zu sechs Stunden zu rechnen. Während der Wartezeit kann keine Verpflegung erworben werden. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung. In der Vergangenheit kam es bei hiesigen Laboren wiederholt zu falsch positiven Ergebnissen.
Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses am Flughafen folgt eine fünftägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich), wo am vierten Tag nach Einreise ein erneuter kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt.
Reisende (insb. Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahre), die ohne vollständige Impfung einreisen, werden im Anschluss an den zweiten PCR-Test am Quarantäneort einer verpflichtenden Impfung unterzogen.
Bei positivem Testergebnis im Hotel erfolgt eine kostenpflichtige Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung.
Auch wenn in Einzelfällen das Ausfüllen eines bereitgestellten Papierformulars akzeptiert wird, wird bei Einreise am Flughafen grundsätzlich eine Registrierung in der indonesischen App Peduli Lindungi verlangt. In die App soll zudem ein Impfnachweis hochgeladen werden.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen jedoch bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/ Großraums wird ein Impfnachweis (mindestens erste Impfdosis) verlangt. Zusätzlich wird bei Flugreisen der Nachweis eines negativen maximal 48 Stunden alten PCR-Tests gefordert, bei sonstigen Transportmitteln ein negativer maximal 24 Stunden alter Antigentest. Bei Reisen außerhalb Javas und Balis sowie Einstufung der Gebiete in PPKM Level 1 und 2 (vierstufige Maßnahmen zur Einhaltung sozialer Distanz) genügt, auch bei Flugreisen, ein negativer maximal 24 Stunden alter Antigentest. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
In ganz Indonesien wird – dies gilt auch für Kinder ab 12 Jahre – für eine Rückkehr nach Jakarta zum Erreichen eines internationalen Anschlussfluges neben dem negativen PCR-Testergebnis die Vorlage eines Impfnachweises verlangt. Bei Vorlage eines gültigen internationalen Flugtickets und auf Antrag bei der örtlichen Gesundheitsbehörde kann jedoch eine Befreiung von der Vorlage eines Impfnachweises beantragt werden.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben die Transportunternehmen.
Für Java und Bali sowie für alle weiteren Regionen gelten bis auf Weiteres deutliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App Peduli Lindungi gewährt. Die App mit hochgeladenem Impfnachweis ist auch Voraussetzung für den Zutritt zu Supermärkten, Malls, Dienstleistern und Restaurants. Dies wird zunehmend strikt kontrolliert; in Einzelfällen wird die Vorlage des gelben Impfbuchs akzeptiert.
Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen. Auch Geimpfte oder Genesene unterliegen weiter erheblichen Einschränkungen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
Irak - Entlistung des Irak als Hochrisikogebiet ab 24.10.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Kurdistan-Irak wird gewarnt. Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 gilt dies nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Der Irak ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Der Irak ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 gilt dies nicht mehr. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für alle Reisenden ist bei Einreise nach Irak die Vorlage eines negativen PCR-Tests notwendig. Das Ergebnis darf für die Einreise maximal 72 Stunden alt sein und muss bei Einreise ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorliegen.
Bei Einreise nach Irak ist zudem grundsätzlich die Abnahme eines PCR-Tests vor Ort vorgeschrieben, welcher auf eigene Kosten (50 USD in bar) erfolgt. Inhaber von Diplomatenpässen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die Einreise in die Region Kurdistan-Irak ist nur noch mit einem gültigen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 oder einem negativen PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist, möglich. Die Nachweise müssen bei Einreise schriftlich bzw. ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können hierüber hinausgehen.
Für die Quarantäne-Vorschriften wird auf die jeweils aktuellen Regelungen des Gesundheitsministeriums verwiesen. Die Ein- und Ausreisemöglichkeiten an den Landgrenzen Iraks sind weiterhin stark eingeschränkt.
Durch- und Weiterreise
Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers von der Vorlage eines negativen PCR-Tests abhängig machen.
Reiseverbindungen
Passagierflüge von und zu den internationalen Flughäfen in Bagdad und Erbil werden nur beschränkt durchgeführt.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt in Zentralirak eine nächtliche Ausgangssperre und ein Versammlungsverbot.
In der Region Kurdistan-Irak wurden per Dekret die Maßnahmen verschärft. Kinos in Einkaufszentren und Festräume in Hotels bleiben geschlossen, Versammlungen, Konferenzen und Treffen sowie Beerdigungszeremonien sind bis auf weiteres untersagt.
Hygieneregeln
Auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Taxis gilt eine Maskenpflicht, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
In der Region Kurdistan-Irak gilt in öffentlichen Einrichtungen und auf öffentlichen Plätzen sowie in Einkaufszentren und Märkten die Pflicht zum Tragen einer Maske.
Es sind Abstandsregeln einzuhalten und regelmäßig die Hände zu waschen. Hygieneregeln werden nicht überall eingehalten.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise in die Region Kurdistan-Irak auch bei Ihrer Fluggesellschaft nach möglicherweise bestehenden Testpflichten auch bei vollständiger Impfung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Rufnummer 122.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über ggf. auch kurzfristig verkündete Ausgangssperren, Reiseverbote, Testpflichten, Quarantänevorschriften, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.
Kambodscha - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kambodscha wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Kambodscha ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Das Infektionsaufkommen in Kambodscha ist zuletzt gestiegen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Kambodscha ist nur mit einem vorab durch die kambodschanische Botschaft erteilten Visum möglich. Es werden derzeit keine „Visa on arrival“ erteilt.
Ausländer, die nach Kambodscha reisen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test einer staatlich anerkannten Einrichtung vorlegen, der weniger als 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde. Das Testergebnis muss in englischer Sprache verfasst sein. Digitale Nachweise sollten zur Vorlage bei Einreise farbig ausgedruckt werden sowie Stempel und Unterschrift der ausstellenden Stelle enthalten. Zudem ist ein Nachweis über eine Krankenversicherung des Versicherungsunternehmens FORTE, die auch eine COVID-19-Behandlung abdeckt, beizubringen.
Nach Ankunft in Kambodscha müssen sich alle Reisenden einem PCR-Test unterziehen und anschließend je nach Aufenthaltszweck und Impfstatus eine drei-, sieben- oder 14-tägige Quarantäne in einem von den kambodschanischen Behörden zugelassenen Quarantäne-Hotel verbringen. Kann bei Einreise keine Hotelbuchung in einem entsprechenden Hotel nachgewiesen werden, muss eine Kaution in Höhe von 1.000 USD (bei drei- oder siebentägiger Quarantäne) oder 2.000 USD (bei 14-tägiger Quarantäne) für die Unterbringung hinterlegt werden.
Durch- und Weiterreise
Alle Landgrenzen zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Kambodscha und Europa findet in reduziertem Umfang statt, zum Beispiel über Singapur, Taiwan und Seoul. Es kann sehr kurzfristig zu Flugverschiebungen bzw. Flugstreichungen kommen.
Für einige Transitpunkte besteht die Notwendigkeit, einen negativen COVID-19-Test für den Transit vorzulegen. Weitere Informationen bietet die ausführende Fluggesellschaft.
Erfahrungsgemäß ist es derzeit nicht möglich, über Bangkok zu fliegen, auch wenn Internetportale diese Verbindung anbieten.
Beschränkungen im Land
Den Anordnungen der Behörden ist unbedingt Folge zu leisten. Im Falle der Nichtbeachtung und des Verletzens von Quarantäne-Regelungen drohen hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Änderungen, insbesondere Verschärfungen, der geltenden Regelungen können landesweit kurzfristig erfolgen.
Hygieneregeln
Bei Betreten von Geschäften, Hotels, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen ist das Einchecken mit dem QR-Code „StopCovid“ vorzunehmen und ein Impfnachweis vorzulegen. Zudem sind Fiebermessung und Handhygiene vorgesehen. In der Praxis halten sich Betreiber nicht überall daran.
Empfehlungen
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich kurz vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft, ob Ihr Flug auch tatsächlich stattfindet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Kamerun - Einstufung Kameruns als Hochrisikogebiet ab 24.10.2021
Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kamerun gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kamerun ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 ist Kamerun als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Kamerun hat seine Landesgrenzen geschlossen. Die Einreise per Flugzeug, Schiff oder Fahrzeug ist nur sehr eingeschränkt möglich. Ausnahmen bestehen für die Einfuhr von Versorgungsgütern.
Die Einreise nach Kamerun ist derzeit grundsätzlich nur kamerunischen Staatsangehörigen und Ausländern mit bestehendem Daueraufenthaltsrecht („Carte de Séjour“) gestattet. Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden.
Bei allen Reisenden muss bei Einreise an den Flughäfen Jaunde-Nsimalen und Douala zusätzlich ein Antigen-Schnelltest gemacht werden. Erst wenn das negative Testergebnis vorliegt, kann die Einreise (Pass- und Zollkontrolle) ungehindert stattfinden. Sofern das Testergebnis positiv ist, werden Einreisende den staatlichen Gesundheitsbehörden überstellt und es ist möglich, dass die betroffene Person in eine staatliche Quarantäneeinrichtung verbracht wird.
Visa für die kurzzeitige Einreise nach Kamerun werden nur noch unter besonderen Bedingungen erteilt. Die Voraussetzungen zur Visaerteilung können sich sehr kurzfristig ändern. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die kamerunische Botschaft.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise über die internationalen Flughäfen in Jaunde-Nsimalen und Douala wird ein negativer PCR-Test verlangt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für die Ausreisen auf dem See- oder Landweg, bzw. über die internationalen Flughäfen von Maroua und Garoua sind keine negativen PCR-Testnachweise erforderlich.
Reiseverbindungen
Internationale Fluglinien (Brussels Airlines, Air France, Turkish Airlines) haben ihren Flugverkehr stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten Beschränkungen im Land, die aber in der Praxis zum Großteil nicht umgesetzt werden. Gastronomiebetriebe, Bars und Diskotheken sind geöffnet.
Die Schulen und Universitäten haben zum Großteil geöffnet. Hygienekonzepte werden dort nur teilweise umgesetzt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zum Einhalten von Abstandsregeln („social distancing“).
Empfehlungen
• Achten Sie aus eigener Sicherheit auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokalen Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte und ergänzende Informationen beim kamerunischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline 1510.
Kenia - Entlistung Kenias als Hochrisikogebiet ab 24.10.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Kenia ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Kenia ist derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 gilt dies nicht mehr. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Epidemiologische Lage
Kenia ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Nairobi mit den benachbarten Counties Machakos, Kiambu, Nakuru und Kajiado sowie Mombasa und Kisumu. Westkenia verzeichnet derzeit ein erhöhtes Infektionsgeschehen (Deltavariante). Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Kenia aus Deutschland ist für Reisende ab fünf Jahren ein zertifizierter (Anleitung zur Zertifizierung s.u.) negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Nach Einreise folgt eine 14-tägige Quarantäne. Dies gilt nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Negativliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Negativliste. Eine Quarantäne für Reisende mit Aufenthalt in Deutschland ist daher derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5 ° Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Einreisende aus Staaten, für die eine Quarantänepflicht gilt, beachten bitte die hier aufgeführten Hinweise.
Alle Passagiere müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die Anwendung Jitenge MoH Kenya aus dem Google Play Store verwendet werden.
Eine Anleitung zur Zertifizierung (Generierung eines Travel Code) des PCR-Tests für Ein- und Ausreise sowie Durchreise veröffentlicht das kenianische Gesundheitsministerium unter Nr. 91: Travel Guide Simplified. Die Testergebnisse sollten unabhängig davon, aus welchem Labor sie in Deutschland stammen, auf der Webseite der Trusted Travel Initiative hochgeladen werden. Es ist davon auszugehen, dass hochgeladene Tests, selbst, wenn sie nicht aus einem Trusted Travel-zertifizierten Labor stammen, anerkannt werden.
Durch- und Weiterreise
Für den Transitaufenthalt ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Die Grenzübergänge sind geöffnet. Für die Ausreise aus Kenia schreibt die kenianische Zivilluftfahrtbehörde KCAA keinen negativen PCR-Test vor.
Reiseverbindungen
Die kenianischen Flughäfen sind für den internationalen Passagierverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangsperre von 22 bis 4 Uhr. Ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen, sind ausgenommen. Geeignete Unterlagen sollten mitgeführt werden.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw sowie öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 60% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Republik Kongo (Brazza) - Einstufung der Republik Kongo als Hochrisikogebiet ab 24.10.2021
Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Kongo gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Kongo ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 ist die Republik Kongo als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Ein- und Ausreise ist zurzeit nur per Flugzeug möglich. Bei der Einreise ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Folgende Einreisebestimmungen gelten in Abhängigkeit des Tests:
• Personen, deren negativer Test nicht älter als 72 Stunden ist, dürfen ohne erneuten Test einreisen und müssen sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.
• Personen, die einen Test vorlegen, der älter als 72 Stunden aber jünger als zehn Tage ist, werden bei Einreise getestet, und müssen sich dann in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben).
• Personen, die keinen Test oder einen Test vorlegen, der älter als 10 Tage ist, wird mittlerweile von den Fluggesellschaften das Boarding verweigert, da mit einer unmittelbaren Rückweisung zu rechnen ist.
Durch- und Weiterreise
Die See- und Landgrenzen sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Brazzaville wird von internationalen Fluggesellschaften angeflogen.
Beschränkungen im Land
In den Städten Brazzaville und Pointe Noire besteht eine Ausgangssperre von 23 Uhr bis 5 Uhr, an Wochenenden und an Feiertagen von 20 Uhr bis 5 Uhr. Die Einhaltung der Maskenpflicht sowie der Ausgangssperre werden von Militär und Polizei rigoros durchgesetzt. Reisen innerhalb des Landes sind nur eingeschränkt möglich.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Einhaltung von Handhygiene und Abstandsregeln.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kongo zu den aktuellen Einreisebestimmungen und führen Sie diese, wenn möglich, als Ausdruck bei der Einreise mit sich.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kongolesischen Regierung.
Kosovo - Entlistung des Kosovos als Hochrisikogebiet ab 24.10.2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kosovo wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Kosovo ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Kosovo ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 gilt dies nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisende ab 18 Jahren müssen unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Reiseweg bei Einreise einen aktuellen negativen PCR-Test (Probeentnahme maximal 72 Stunden vor Einreise) oder Antigen-Test (Probeentnahme max. 48 Stunden vor Einreise) vorlegen.
Reisende, die über einen Nachweis verfügen, dass sie seit mindestens zwei Wochen vollständig geimpft sind, oder die mittels eines positiven PCR-Tests (nicht jünger als 21 Tage und nicht älter als 180 Tage) oder eines serologischen Antikörpertests (IgG, nicht älter als 30 Tage) eine überstandene Infektion nachweisen können, benötigen keinen Negativtest bei Einreise.
Durch- und Weiterreise
Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von und zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als drei Stunden beträgt.
Reiseverbindungen
Es werden fast alle regulären Flugverbindungen angeboten, allerdings z.T. mit verminderter Frequenz. Der öffentliche Nahverkehr und sonstiger Personentransport ist auf max. 50% Passagierkapazität beschränkt, Taxis dürfen max. 2 Passagiere befördern.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr.
Private Feiern sind nicht gestattet, Beerdigungen dürfen nur im engsten Familienkreis und unter Beachtung der Abstandsregeln stattfinden.
Die Außengastronomie unterliegt eingeschränkten Öffnungszeiten, die Innengastronomie muss geschlossen bleiben.
Der Zugang zu Sportclubs, Fitness-Centern und von Zuschauern zu öffentlichen Sportveranstaltungen ist nur mit negativem Test (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden bzw. Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) oder Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer in den letzten 6 Monaten überstandenen COVID-Erkrankung gestattet.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, u.a. bestehen nur sehr geringe Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahmen gelten für sportliche Aktivitäten sowie Essen und Trinken im Freien. Am Eingang von öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren finden verstärkt Körpertemperaturmessungen statt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Kosovo.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter der Telefonnummer +383 (0)38 200 80 800.
Kroatien - Einstufung Kroatiens als Hochrisikogebiet ab 24.10.2021
Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kroatien gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kroatien ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 ist Kroatien als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die kroatische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende aus Deutschland sowie dem EU/EWR- und Schengenraum können ohne Vorlage eines Impfzertifikats, einer Genesungsbestätigung oder eines Tests nach Kroatien einreisen, wenn sie über ein digitales COVID-Zertifikat der EU verfügen. Kinder unter zwölf Jahren, die mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten reisen, sind ebenfalls von der Vorlage eines negativen Testergebnisses oder der Selbstisolierung befreit, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten ein gültiges digitales EU-COVID-Zertifikat bzw. einen negativen PCR oder einen Antigen-Schnelltest vorweisen können oder über eine Impf- oder Genesungsbescheinigung verfügen. Über die Voraussetzungen für eine Einreise aus Ländern des EU/EWR- bzw. des Schengenraums ohne digitales COVID-Zertifikat der EU informiert das kroatische Innenministerium. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert.
Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften werden vom kroatischen Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Verstöße gegen die Test- und Quarantäneauflagen werden mit einem hohen Ordnungsgeld geahndet.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Sofern der Transit binnen 12 Stunden stattfindet, löst er keine Test- und Quarantäneauflagen aus.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht. Der Fährverkehr zu den Inseln läuft regelmäßig, die Verbindungen werden auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung. Cafés sind im Außenbereich, Restaurants auch im Innenbereich geöffnet.
In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ist eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen. Verschiedene Gespanschaften haben jeweils eigene Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, die auf der Webseite der kroatischen Regierung nachzulesen sind.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht drohen Bußgelder.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung .
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 22.10.2021 - Teil 2
Kuba - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kuba ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Kuba ist daher als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für November sind Änderungen der Einreisebestimmungen nach Kuba angekündigt. Für Einreisen ab dem 7. November 2021 entfällt die bisher notwendige Quarantäne von fünf Tagen in einem lizensierten Hotel. Ab dem 15. November 2021 muss für Einreisen von Personen über 12 Jahren grundsätzlich ein Impfausweis oder ein internationales Zertifikat über eine erfolgte COVID-19 Impfung in schriftlicher Form vorgelegt werden. Es entfallen die Vorlage eines PCR-Tests vor Einreise und die standardmäßige PCR-Testung bei der Einreise. Stichpunktartig und im Verdachtsfall bei Reisenden mit Symptomen sollen weiterhin PCR-Tests bei der Einreise vorgenommen werden.
Reisende, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind, müssen beim Check-In am Flughafen einen PCR-Test, welcher nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Der Nachweis kann ein weiteres Mal bei der Einreise kontrolliert werden.
Alle Einreisenden müssen eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Declaración Jurada de Salud) bei Einreise abgeben.
Einreisende, die Symptome zeigen, werden in eine Gesundheitseinrichtung gebracht. Dort wird ein PCR-Test durchgeführt. In den Hotels werden sanitäre Kontrollen durchgeführt. Die Inhaber von Privatunterkünften sind verpflichtet, Gäste mit Symptomen an die Gesundheitsbehörden zu melden.
Kubanische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Kuba müssen sich zudem innerhalb von 48 Stunden nach Einreise bei ihrem zuständigen Arzt oder der zuständigen Gesundheitsbehörde melden. Sind sie nicht geimpft, sind sie zudem verpflichtet, sich am siebten Tag ihres Aufenthaltes einem Antigen-Test zu unterziehen.
Für Einreisen vor dem 7. bzw. 15. November 2021 bleibt es bei den bisherigen Vorschriften:
Bei Einreise ist zwingend ein negativer PCR-Test in Papierform in englischer oder spanischer Sprache aus dem Heimatland vorzuweisen, der bei Ausreise (Reisebeginn) nicht älter als 72 Stunden sein darf und von einem zertifizierten Labor ausgestellt sein muss.
Alle Einreisenden müssen sich nach Ankunft in Kuba am Flughafen einem weiteren obligatorischen PCR-Test unterziehen. Daneben ist am Flughafen eine Erklärung zum Gesundheitszustand abzugeben.
Für Reisende, die zu touristischen Zwecken einreisen und eine Reservierung in einem lizenzierten Hotel haben, besteht anschließend die Pflicht, sich bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses im Hotel aufzuhalten. Für Reisende, die ihren Aufenthalt nicht in einem auf Pauschalreisen ausgelegten Hotel vorgesehen haben, sondern sich in einer „Casa Particular“ oder jedweder Privatunterkunft aufhalten möchten, gelten folgende Regelungen: Unmittelbar nach Einreise besteht eine Absonderungspflicht in einem kostenpflichtigen, von den kubanischen Behörden zugewiesenen Hotel bis zum Erhalt eines weiteren negativen Testergebnisses. Der erneute Test erfolgt im Regelfall am fünften Tag nach Einreise. Das Testergebnis soll nach ein bis zwei Tagen vorliegen. Verzögerungen im Einzelfall können nicht ausgeschlossen werden. Die Unterbringungskosten können je nach Hotel variieren. Die Regelungen gelten auch für Personen mit Wohnsitz in Kuba.
Bei einem positiven Ergebnis muss mit einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus oder staatlichen Hotel für mindestens acht Tage gerechnet werden. Die Quarantäneeinrichtungen sind dabei nur auf die Sicherstellung der medizinischen Notwendigkeiten ausgerichtet und sind in jedem Fall kostenpflichtig. Die Bezahlung muss mit Kreditkarte erfolgen, eine Zahlung in bar ist nicht möglich. Mitreisende Angehörige von positiv getesteten Personen, die selbst negativ getestet wurden, müssen im gebuchten Hotelzimmer verbleiben, bis ein zweites negatives Testergebnis vorliegt. Der zweite Test wird am siebten Tag nach Einreise vollzogen. Das Testergebnis liegt frühestens am achten Tag vor.
Auch Einreisende, die geimpft sind, müssen einen PCR-Test vor Abreise und bei Ankunft machen und sich nach Ankunft in Quarantäne begeben.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Eine direkte Flugverbindung von Deutschland aus besteht aktuell nicht. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Beschränkungen im Land
Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen sowie Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes ist weiterhin eingeschränkt. In Gebieten mit sinkenden Corona-Zahlen werden Geschäfte, Restaurants und Strände geöffnet. Ausflüge nach Havanna sind bis auf weiteres nicht möglich.
In der Metropolregion Havanna gilt von 22.30 bis 5 Uhr eine allgemeine Ausgangssperre. Restaurants, Geschäfte und Sportplätze sind unter sanitären Auflagen geöffnet. Auch Strände und Bäder sowie die Uferpromenade „Malecón“ wurden wieder geöffnet. Bars, Diskotheken, Kinos und Theater bleiben geschlossen. Der öffentliche Personennahverkehr ist von 22.30 bis 5 Uhr eingestellt. Reisen zwischen Havanna und anderen Landesteilen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich. Auch in privaten Fahrzeugen ist mit Kontrollen und Einschränkungen an der Stadtgrenze zu rechnen. Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs und Medikamenten kommen.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
Malaysia - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malaysia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malaysia ist von COVID-19 stark betroffen, die Zahl der Neuinfektionen ist auf hohem Niveau, weshalb Malaysia als Hochrisikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aufgrund des "Recovery Movement Control Order" (RMCO) gilt ein generelles Einreiseverbot für ausländische Reisende. Diese Regelung schließt auch deutsche Staatsangehörige ein, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel für Malaysia innehaben. Davon ausgenommen sind Inhaber folgender Aufenthaltsgenehmigungen: Residence Pass-Talent (PR-T) und ihre Angehörigen, Employment Pass (Kategorien EP I, II und III), Professional Visit Pass (PVP), Dependant Pass für Angehörige von „expatriates“ aller Kategorien, Long Term Social Visit Pass (LT-SVP) für „expatriates“ aller Kategorien, ausländische Hausangestellte von „expatriates“ aller Kategorien. Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, Personal von Öl- und Gas-Unternehmen sowie Diplomaten fallen nicht unter das Einreiseverbot. Vorgenannte Personengruppen müssen bei Einreise eine Genehmigung zur Wiedereinreise der malaysischen Einwanderungsbehörde sowie, abhängig vom Ausreiseland, unter Umständen eine Reisegenehmigung der malaysischen Botschaft vor Ort vorlegen. Reisende sollten sich diesbezüglich rechtzeitig mit der entsprechenden malaysischen Auslandsvertretung in Verbindung setzen.
Für kurzfristige wie auch für langfristige geschäftliche Aufenthalte in Malaysia besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines „One-Stop Center“ (OSC) nach Malaysia einzureisen. Die jeweiligen Anforderungen für das Antragsverfahren richten sich u. a. nach der geplanten Aufenthaltsdauer und sind auf der Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA) zusammengestellt.
In Notfällen und bei einer Einreise aus humanitären Gründen behält sich der Director General der Einwanderungsbehörde (Immigration Malaysia) eine Einzelfallentscheidung vor. Die Einzelfallgenehmigung ist online auf der MYEntry-Plattform der malaysischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, die App „MySejathera “ herunterzuladen, diese zu aktivieren sowie sich spätestens drei Tage vor Ausreise nach Malaysia mithilfe eines QR-Codes zu registrieren. Informationen zu dem Verfahren sowie der dazugehörige QR-Code sind auf der Webseite der nationalen Behörde für den Katastrophenschutz (NADMA) zu finden.
Reisende müssen bei Einreise ein RT-PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Das Testergebnis soll auf Englisch vorliegen oder von einer Übersetzung in die englische Sprache begleitet sein. Einige Fluggesellschaften, die Malaysia anfliegen, verlangen beim Check-In ebenfalls einen negativen PCR-Test.
Alle ankommenden Reisenden müssen sich in eine von den malaysischen Behörden bestimmte Quarantäneeinrichtung begeben. Für vollständig geimpfte Personen beträgt die Quarantänedauer sieben Tage, für ungeimpfte zehn Tage. Die Quarantänedauer kann je nach Risikobewertung auf 21 Tage ausgedehnt werden. Vollständig geimpfte Rückkehrer, die bereits in Malaysia ansässig sind, können vor Einreise beim malaysischen Gesundheitsministerium beantragen, die Quarantäne zu Hause zu absolvieren. Diese wird über ein elektronisches Armband überwacht.
Weitere kostenpflichtige RT-PCR-Tests erfolgen bei Einreise am Flughafen sowie im Verlauf der Quarantäne. Die Kosten trägt der Reisende.
Kosten für Unterbringung und Verpflegung während der Quarantäne tragen die Reisenden. Die Kosten der Quarantäne richten sich nach der gebuchten Kategorie und Dauer. Der Tagessatz liegt für Ausländer derzeit bei RM 150 (ca. 30 Euro) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von RM 2.600 (ca. 520 Euro). Die Kosten müssen vorab online beglichen werden (über MySafeTravel oder MyQr by MyEG). Der Zahlungsnachweis ist bei Einreise vorzulegen.
Kreuzfahrtschiffen mit maximal 50% Auslastung ist das Anlaufen malaysischer Häfen gestattet, sofern alle Besatzungsmitglieder und Passagiere gegen COVID-19 geimpft sind.
Durch- und Weiterreise
Derzeit ist der Reiseverkehr zwischen Bundesstaaten sowie einzelnen Distrikten nur vollständig geimpften Personen erlaubt. Grenzübergänge an den Landgrenzen zu den Nachbarländern Thailand, Singapur und Indonesien werden stark kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Bei Anreise aus dem Ausland und einem Aufenthalt im Transitbereich auf der malaysischen Halbinsel zum anschließenden Weiterflug nach Borneo (Bundesstaaten Sarawak und Sabah) wird ebenfalls ein PCR-Test durchgeführt. Der Weiterflug wird nur bei einem Negativergebnis gestattet; andernfalls erfolgt die direkte Einweisung in ein staatliches Krankenhaus.
Ein Test für die Ausreise ist von malaysischer Seite nicht notwendig. Jedoch verlangen einige Fluggesellschaften bei der Ausreise für die Zulassung zum Boarding die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Malaysia wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Mit kurzfristigen Flugplanänderungen ist grundsätzlich zu rechnen.
Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) sind nur eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt die dritte (bzw. in einigen Landesteilen vierte) Phase des von der malaysischen Regierung am 1. Juni 2021 ausgerufenen „Total Lockdown“ oder FMCO (Full Movement Control Order). Derzeit gelten im ganzen Land Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Der Reiseverkehr zwischen Bundesstaaten („interstate travel“) ist nur vollständig geimpften Personen, ansonsten nur in Ausnahmefällen, gestattet (medizinische Notfälle, dienstliche Fahrten, Fahrten zur Wahrnehmung einer COVID-19-Impfung). Des Weiteren werden zahlreiche zusätzliche Maßnahmen ergriffen wie z. B. Einschränkungen im Schulbetrieb und anderen öffentlichen Einrichtungen oder Beschränkungen von Freizeitaktivitäten (Sperrstunden und Personenbegrenzung in Restaurants, Einschränkungen bzw. Schließung von Sporteinrichtungen o. a.). Zur Durchsetzung der Beschränkungen erfolgen polizeiliche Kontrollen. Ausnahmen von den Regelungen in den o.g. Ausnahmefällen bedürfen einer polizeilichen Genehmigung. Bei Nichtbeachtung der Beschränkungen können Geld- oder Haftstrafen verhängt werden. Die Beschränkungen können jederzeit auch sehr kurzfristig, u.U. auch ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung, verschärft oder gelockert werden.
Das Gesundheitsministerium stellt die jeweils geltenden Regelungen („Standard Operating Procedure“, SOP) auf dessen Webseite in malaysischer Sprache zur Verfügung. Englischsprachige Informationen sind über die lokalen Medien erhältlich.
Hygieneregeln
Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App "MySejahtera" erfolgen. Daneben wird an allen Eingängen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen die Körpertemperatur gemessen. Es herrscht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten.
Empfehlungen
• Es wird dringend empfohlen, sich über die lokalen Medien über die jeweils aktuellen Beschränkungen und weitere Entwicklung zu informieren.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA).
Marokko - Änderung Einreise: PCR-Test auch für vollständig Geimpfte erforderlich
Epidemiologische Lage
Marokko ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt. Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien und Mauretanien sind geschlossen.
Reiseverbindungen von und nach Marokko sind eingeschränkt mit Sonderflügen und -fähren möglich, wobei Fährverbindungen nur zwischen Marokko und Frankreich bzw. Italien angeboten werden. Der Fährverkehr für Reisende zwischen Marokko und Spanien ist ausgesetzt. Direktflüge von und nach Deutschland sind ausgesetzt. Siehe auch Aktuelles – Einstellung Direktflüge.
Die marokkanischen Behörden haben Deutschland mit Wirkung vom 20. Oktober 2021 auf die sogenannte „B-Liste “ zur Einreise nach Marokko gesetzt. Die Liste soll zweiwöchentlich durch das marokkanische Außenministerium aktualisiert werden.
Auch vollständig geimpfte Reisende aus Deutschland benötigen nun einen PCR-Test mit QR-Code, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 48 Stunden vor dem Boarding erfolgt sein darf. Das Testergebnis muss in arabischer, französischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Die Vorlage eines PCR-Tests ist auch für Genesene erforderlich.
Für unvollständig oder Ungeimpfte gilt u.a. eine 10-tägige Quarantänepflicht.
Mit Wirkung vom 21. Oktober 2021 soll in Marokko eine weitreichende Verpflichtung zur Mitführung eines gültigen Impfnachweises in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Kraft treten. Ein gültiges Zertifikat setzt Erhalt der Auffrischungsimpfung („3. Dosis“) voraus. Zu Änderungen im Einreiseregime bzw. zu etwaigen Ausnahmeregelungen für Touristen ist bislang nichts bekannt, siehe auch Beschränkungen im Land.
Bei der Einreise muss ein sog. „Fiche Sanitaire “ (elektronisch) ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise nach/aus Marokko ist mit Sonderflügen verschiedener Fluggesellschaften sowie mit Sonderfähren von/nach Frankreich und Italien möglich. Mit Wirkung vom 20. Oktober 23:59 Uhr sind Direktflüge zwischen Marokko und Deutschland ausgesetzt, siehe Aktuelles – Einstellung Direktflüge.
Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften. Personenfähren zwischen Marokko und Spanien sind weiter ausgesetzt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bis einschließlich 16. Oktober 2021, 23:59 Uhr, bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Oktober 2021, 18 Uhr, gilt der Ausnahmezustand und eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 5 Uhr.
Mit Wirkung vom 21. Oktober 2021 soll in Marokko eine weitreichende Verpflichtung zur Mitführung eines gültigen Impfnachweises in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Kraft treten. Ein gültiges Zertifikat setzt Erhalt der Auffrischungsimpfung („3. Dosis“) voraus. Die Grundimmunisierung wird nur noch anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als 6 Monate zurückliegt. Zu Änderungen im Einreiseregime bzw. zu etwaigen Ausnahmeregelungen für Touristen ist bislang nichts bekannt.
Es besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Städten, Provinzen und Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein oder sind ganz geschlossen. Der ÖPNV verkehrt eingeschränkt und darf ebenfalls nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen gibt es z.T. Zugangsbeschränkungen für die Großräume Marrakech, Casablanca und Agadir; öffentliche Einrichtungen sind teilweise geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung.
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort, sollten Sie für die Einreise nach Deutschland einen Testnachweis benötigen. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Mauretanien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze von Marokko nach Mauretanien soll geöffnet sein. Ob es auch umgekehrt von Mauretanien nach Marokko geht? ... Mehr dazu hier: Grenze Mauretanien/Marokko
Rumänien - Änderung Einreise, Beschränkung im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Rumänien gewarnt.
Epidemiologische Lage
Rumänien ist von COVID-19 stark betroffen. Rumänien ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für EU-Bürger sowie für Personen, die aus EU-Staaten, aus dem EWR oder aus der Schweiz nach Rumänien einreisen und keine COVID-19-Symptome aufweisen, gelten bei der Einreise folgende Regelungen:
Es gilt eine Länderkategorisierung in grüne, gelbe und rote Zonen. Diese Einstufung in Risikogebiete wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Deutschland ist derzeit als grüne Zone eingestuft. Bei Einreise aus einem Land der grünen Zone sind keine besonderen Einreiseformalitäten zu beachten. Bitte beachten Sie jedoch eventuelle Vorgaben Ihrer Fluggesellschaft.
Personen, die aus Ländern der gelben oder roten Zone einreisen, müssen elektronisch oder in Papierform eine Einreiseanmeldung vornehmen. Sie unterliegen nach Einreise grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten unter anderem für:
• Geimpfte, bei denen die vollständige Impfung mindestens zehn Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist und die bei der Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU vorlegen können,
• Kinder bis einschließlich 12 Jahre,
• Reisende, die aus einem Land der gelben Zone einreisen und einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist,
• Genesene, die in den letzten 180 Tagen vor Einreise auf COVID-19 positiv getestet wurden und einen Genesenennachweis vorlegen können,
• Reisende aus einem Land der roten Zone, die sich weniger als 72 Stunden in Rumänien aufhalten und einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden vor Einsteigen/Einreise (je nach Beförderungsmittel), vorlegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird ab dem vierten Tag eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Personen, die aus gelben Risikogebieten ohne einen dieser Nachweise einreisen, können die Quarantäne nach einem negativen PCR-Test verlassen, wenn sie keine spezifischen Symptome aufweisen.
Personen, die aus roten Risikogebieten ohne einen dieser Nachweise einreisen, können die Quarantäne am zehnten Tag verlassen, wenn sie am achten Tag einen PCR-Test vornehmen lassen, dessen Ergebnis negativ ist, und sie keine spezifischen Symptome aufweisen.
Zur Quarantänepflicht gelten weitere Ausnahmen. Über Einzelheiten berät das zuständige regionale rumänische Gesundheitsamt.
Die Straßengrenzübergänge sind geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Einreiseanmeldung abzugeben.
Transitreisende sind von der Quarantänepflicht befreit, sofern der Aufenthalt in Rumänien nicht länger als 24 Stunden dauert.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
Bis zum 8. November 2021 gilt in Rumänien der Alarmzustand. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Die Regierung hat stufenweise Maßnahmen je nach Höhe der Inzidenz in den betroffenen Ortschaften beschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Aufgrund der aktuellen sehr hohen Infektionszahlen gelten fast im gesamten Land Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Ab einer Inzidenz von 6 (berechnet auf 1.000 Einwohner/14 Tage) sind Ausgangssperren angeordnet. Diese gelten jedoch nicht für vollständig geimpfte Personen.
Auskünfte erteilen die einzelnen Gesundheitsämter unter folgenden Kontaktdaten.
Hygieneregeln
In allen öffentlichen Räumen (auch im Freien), in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (nur Kinder unter fünf Jahren sind ausgenommen). Zugang zu Restaurants und den meisten öffentlichen Einrichtungen ist nur mit einem 3-G-Nachweis („grünes Zertifikat“) möglich. Ab einer Inzidenz von 6 (berechnet auf 1000 Einwohner/14 Tage) ist der Mund-Nasen-Schutz grundsätzlich auch im Freien zu tragen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
• Bitte erkundigen Sie sich beim jeweils zuständigen regionalen Gesundheitsamt nach den aktuell geltenden Regelungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112.
Singapur - Einstufung Singapurs als Hochrisikogebiet ab 24.10.2021, Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Singapur wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Singapur gewarnt.
Epidemiologische Lage
Singapur ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 ist Singapur als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Singapur unterliegt nach wie vor Einschränkungen. Einreisen aus Deutschland sind derzeit auf zwei Arten möglich:
• Deutschland wird momentan in Kategorie 2 der Einreiseregelungen Singapurs geführt. Dies bedeutet, dass Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln unter der „Work Pass Holder General Lane“ nach vorheriger Genehmigung durch das Ministry of Manpower (MoM) oder der Immigration and Checkpoints Authority (ICA) einreisen können. Die Zuständigkeit, teilweise auch anderer Behörden, richtet sich nach der Art des Aufenthaltstitels. Kostenpflichtige PCR-Tests vor und bei Einreise und am siebten Tag nach Einreise sind vorgeschrieben. Die Quarantäne („Stay-Home-Notice“, SHN) beträgt sieben Tage und kann in der eigenen Wohnung oder einer geeigneten, selbstgewählten Unterkunft verbracht werden.
• Vollständig Geimpfte können über die „Vaccinated Travel Lane“ (VTL) einreisen. Hierfür muss vorab über die Webseite Safe Travel ein „Vaccinated Travel Pass“ beantragt werden. Die Einreise ist auch für kurzfristige Aufenthalte und Besuchszwecke möglich. Voraussetzung ist die vollständige Impfung in Singapur oder einem anderen Land, für das das VTL-Verfahren gilt, und ein vorheriger, durchgängiger, 14-tägiger Aufenthalt in Singapur oder einem anderen Land, das unter die VTL-Regelung fällt. Weiterhin ist ein negativer PCR-Test vor Antritt der Reise vorzulegen, ein besonders ausgewiesener „VTL“-Direktflug zu nutzen sowie ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Tests bei Ankunft. Einreisende mit einem geplanten Kurzaufenthalt müssen zudem eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben, die auch im Fall einer COVID-19-Erkrankung greift (auch ausländische Reisekrankenversicherungen sind möglich). Zudem ist das Herunterladen und die Nutzung der „Trace Together“-App vorgeschrieben. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen in Begleitung eines geimpften Reisenden die VTL ebenfalls nutzen.
Details zu den verschiedenen Reisekorridoren und den Voraussetzungen für die Einreise finden sich auf der Webseite „Safe Travel “ der ICA.
Alle Reisenden müssen vor Antritt der Reise online eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist derzeit nur auf ausgewählten Strecken u.a. von Singapore Airlines Group, Lufthansa, Air France, KLM und Swiss möglich.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten bestehen über diverse kommerzielle Flugverbindungen von und nach Europa. Direktflüge von und nach Deutschland sind derzeit mit Lufthansa und Singapore Airlines möglich.
Beschränkungen im Land
Beim Betreten und Verlassen von Geschäften, Malls, Restaurants und Dienstleistern muss verpflichtend ein Check-In mittels der „Trace-Together“-App oder –Token erfolgen. Die Teilnahme am öffentlichen Leben setzt zunehmend den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes voraus, so u.a. beim Zugang zu Restaurants.
Hygieneregeln
Es besteht die generelle Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Einreise- und Transitbestimmungen bei der ICA sowie zu den Gesundheitsmaßnahmen in Singapur beim Ministry of Health.
• Informieren Sie sich bei Singapore Airlines bezüglich der Transitmöglichkeiten.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft. Erkundigen Sie sich vor einer Flugbuchung in jedem Fall bei Ihrer Fluggesellschaft.
• Prüfen Sie vor Abreise, ob Ihre Reisekrankenversicherung auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 48 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Für den Zugang zu Nachtlokalen gilt die 3G-Regel. Weitere Informationen bieten die katalanischen Behörden.
In Andalusien wurden die Einschränkungen aufgehoben, nur im Raum Almería gibt es noch eingeschränkte Öffnungszeiten. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bieten die andalusische Regionalregierung und die Tourismuswebseite von Andalusien.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Die seit Beginn der Pandemie geschlossenen Einrichtungen des Nachtlebens wie Clubs und Discotheken dürfen unter Auflagen (u.a. Tanzen nur mit Maske) wieder öffnen. Für den Zugang gilt die 3G-Regel.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Von Besuchern, die unmittelbar vom spanischen Festland oder von den Balearen auf die Kanaren reisen, wird kein Test-, Impf- oder Genesungszertifikat verlangt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die Maskenpflicht im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen, es sei denn, das Publikum befindet sich auf Sitzplätzen, die den Sicherheitsabstand von 1,5 Meter gewährleisten. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Nähere Informationen finden sich in der spanischen Verordnung.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Thailand - Änderung Einreise
Thailand will sich am 1. November 2021 für Flugreisende aus Deutschland und 45 weiteren Ländern mit geringem Corona-Risiko öffnen. Bisher standen nur zehn Staaten auf der Liste. Neben Deutschland, Österreich und anderen EU-Ländern sowie der Schweiz stehen auf der Liste der 46 Länder, die das thailändische Außenministerium veröffentlichte, auch die USA, Chile, die Vereinigten Arabischen Emirate oder Bhutan. Reisende müssen vollständig geimpft und vor Abflug negativ auf das Coronavirus getestet sein. Nach Ankunft ist ein weiterer Test Pflicht, danach kann es ohne Quarantäne an bisher 17 für den Tourismus geöffnete Orte gehen, darunter die Insel Phuket, die Hauptstadt Bangkok und Chiang Mai im bergigen Norden des Landes. Ob auch diese Liste der thailändischen Ziele erweitert wird, ist noch unklar. Quelle: Bangkok Post und tageschau.de
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Durch- und Weiterreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die USA sind von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Die USA sind als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ab voraussichtlich 8. November 2021 wird es für vollständig geimpfte Reisende aus dem Schengenraum und anderen Ländern Einreiseerleichterungen in die USA geben. Weitere Einzelheiten, z.B. zu COVID-Testung vor Einreise oder zum Nachweis der Impfungen werden nach Bekanntgabe veröffentlicht.
Als vollständig geimpft gilt bislang, wer mit in den USA durch die Food and Drug Administration (FDA) autorisierten oder mit den auf der WHO als Notfallimpfstoffe zugelassenen COVID-Impfstoffen geimpft wurde.
Bis zum 8. November 2021 gilt weiterhin:
Das mit Presidential Proclamation erlassene Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor Einreise in die USA in Deutschland, einem anderen Land des Schengenraums, dem Vereinigten Königreich, Irland, Brasilien, China, Iran, Indien und Südafrika aufgehalten haben, gilt vorerst fort. Auch die Ausnahmen für US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber), enge Verwandte von US-Staatsbürgern, Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen sind weiterhin gültig. Nähere Einzelheiten zu weiteren Ausnahmen und zur Ausstellung von National Interest Exceptions (NIE) veröffentlichen die US-Vertretungen in Deutschland.
Reisende müssen der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen Corona-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen (elektronisch oder in Papierform), der nicht älter als drei Tage sein darf. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen. Während des Fluges und an den Flughäfen besteht Maskenpflicht.
Ein weiterer Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise wird empfohlen. Dabei sind die Quarantäneempfehlungen der "Centers for Disease Control and Prevention" (CDC), sowie die Quarantänebestimmungen auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Das Einreiseverbot schränkt auch die Möglichkeit eines Flughafentransits stark ein. Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Reise in Deutschland oder anderen Schengenraum-Ländern aufgehalten haben, ist der Flughafentransit derzeit grundsätzlich nicht möglich.
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada bleiben für den Personenverkehr bis voraussichtlich 8. November 2021 weitgehend geschlossen. Hinweise über Ausnahmen veröffentlicht das Department of Homeland Security.
Reiseverbindungen
Es bestehen regelmäßige, direkte Reiseverbindungen nach Deutschland und in andere europäische Staaten.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Hygieneregeln
In vielen Bundesstaaten gilt in der Öffentlichkeit das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention .
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kuba ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Kuba ist daher als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für November sind Änderungen der Einreisebestimmungen nach Kuba angekündigt. Für Einreisen ab dem 7. November 2021 entfällt die bisher notwendige Quarantäne von fünf Tagen in einem lizensierten Hotel. Ab dem 15. November 2021 muss für Einreisen von Personen über 12 Jahren grundsätzlich ein Impfausweis oder ein internationales Zertifikat über eine erfolgte COVID-19 Impfung in schriftlicher Form vorgelegt werden. Es entfallen die Vorlage eines PCR-Tests vor Einreise und die standardmäßige PCR-Testung bei der Einreise. Stichpunktartig und im Verdachtsfall bei Reisenden mit Symptomen sollen weiterhin PCR-Tests bei der Einreise vorgenommen werden.
Reisende, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind, müssen beim Check-In am Flughafen einen PCR-Test, welcher nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Der Nachweis kann ein weiteres Mal bei der Einreise kontrolliert werden.
Alle Einreisenden müssen eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Declaración Jurada de Salud) bei Einreise abgeben.
Einreisende, die Symptome zeigen, werden in eine Gesundheitseinrichtung gebracht. Dort wird ein PCR-Test durchgeführt. In den Hotels werden sanitäre Kontrollen durchgeführt. Die Inhaber von Privatunterkünften sind verpflichtet, Gäste mit Symptomen an die Gesundheitsbehörden zu melden.
Kubanische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Kuba müssen sich zudem innerhalb von 48 Stunden nach Einreise bei ihrem zuständigen Arzt oder der zuständigen Gesundheitsbehörde melden. Sind sie nicht geimpft, sind sie zudem verpflichtet, sich am siebten Tag ihres Aufenthaltes einem Antigen-Test zu unterziehen.
Für Einreisen vor dem 7. bzw. 15. November 2021 bleibt es bei den bisherigen Vorschriften:
Bei Einreise ist zwingend ein negativer PCR-Test in Papierform in englischer oder spanischer Sprache aus dem Heimatland vorzuweisen, der bei Ausreise (Reisebeginn) nicht älter als 72 Stunden sein darf und von einem zertifizierten Labor ausgestellt sein muss.
Alle Einreisenden müssen sich nach Ankunft in Kuba am Flughafen einem weiteren obligatorischen PCR-Test unterziehen. Daneben ist am Flughafen eine Erklärung zum Gesundheitszustand abzugeben.
Für Reisende, die zu touristischen Zwecken einreisen und eine Reservierung in einem lizenzierten Hotel haben, besteht anschließend die Pflicht, sich bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses im Hotel aufzuhalten. Für Reisende, die ihren Aufenthalt nicht in einem auf Pauschalreisen ausgelegten Hotel vorgesehen haben, sondern sich in einer „Casa Particular“ oder jedweder Privatunterkunft aufhalten möchten, gelten folgende Regelungen: Unmittelbar nach Einreise besteht eine Absonderungspflicht in einem kostenpflichtigen, von den kubanischen Behörden zugewiesenen Hotel bis zum Erhalt eines weiteren negativen Testergebnisses. Der erneute Test erfolgt im Regelfall am fünften Tag nach Einreise. Das Testergebnis soll nach ein bis zwei Tagen vorliegen. Verzögerungen im Einzelfall können nicht ausgeschlossen werden. Die Unterbringungskosten können je nach Hotel variieren. Die Regelungen gelten auch für Personen mit Wohnsitz in Kuba.
Bei einem positiven Ergebnis muss mit einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus oder staatlichen Hotel für mindestens acht Tage gerechnet werden. Die Quarantäneeinrichtungen sind dabei nur auf die Sicherstellung der medizinischen Notwendigkeiten ausgerichtet und sind in jedem Fall kostenpflichtig. Die Bezahlung muss mit Kreditkarte erfolgen, eine Zahlung in bar ist nicht möglich. Mitreisende Angehörige von positiv getesteten Personen, die selbst negativ getestet wurden, müssen im gebuchten Hotelzimmer verbleiben, bis ein zweites negatives Testergebnis vorliegt. Der zweite Test wird am siebten Tag nach Einreise vollzogen. Das Testergebnis liegt frühestens am achten Tag vor.
Auch Einreisende, die geimpft sind, müssen einen PCR-Test vor Abreise und bei Ankunft machen und sich nach Ankunft in Quarantäne begeben.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Eine direkte Flugverbindung von Deutschland aus besteht aktuell nicht. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Beschränkungen im Land
Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen sowie Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes ist weiterhin eingeschränkt. In Gebieten mit sinkenden Corona-Zahlen werden Geschäfte, Restaurants und Strände geöffnet. Ausflüge nach Havanna sind bis auf weiteres nicht möglich.
In der Metropolregion Havanna gilt von 22.30 bis 5 Uhr eine allgemeine Ausgangssperre. Restaurants, Geschäfte und Sportplätze sind unter sanitären Auflagen geöffnet. Auch Strände und Bäder sowie die Uferpromenade „Malecón“ wurden wieder geöffnet. Bars, Diskotheken, Kinos und Theater bleiben geschlossen. Der öffentliche Personennahverkehr ist von 22.30 bis 5 Uhr eingestellt. Reisen zwischen Havanna und anderen Landesteilen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich. Auch in privaten Fahrzeugen ist mit Kontrollen und Einschränkungen an der Stadtgrenze zu rechnen. Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs und Medikamenten kommen.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
Malaysia - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malaysia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malaysia ist von COVID-19 stark betroffen, die Zahl der Neuinfektionen ist auf hohem Niveau, weshalb Malaysia als Hochrisikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aufgrund des "Recovery Movement Control Order" (RMCO) gilt ein generelles Einreiseverbot für ausländische Reisende. Diese Regelung schließt auch deutsche Staatsangehörige ein, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel für Malaysia innehaben. Davon ausgenommen sind Inhaber folgender Aufenthaltsgenehmigungen: Residence Pass-Talent (PR-T) und ihre Angehörigen, Employment Pass (Kategorien EP I, II und III), Professional Visit Pass (PVP), Dependant Pass für Angehörige von „expatriates“ aller Kategorien, Long Term Social Visit Pass (LT-SVP) für „expatriates“ aller Kategorien, ausländische Hausangestellte von „expatriates“ aller Kategorien. Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, Personal von Öl- und Gas-Unternehmen sowie Diplomaten fallen nicht unter das Einreiseverbot. Vorgenannte Personengruppen müssen bei Einreise eine Genehmigung zur Wiedereinreise der malaysischen Einwanderungsbehörde sowie, abhängig vom Ausreiseland, unter Umständen eine Reisegenehmigung der malaysischen Botschaft vor Ort vorlegen. Reisende sollten sich diesbezüglich rechtzeitig mit der entsprechenden malaysischen Auslandsvertretung in Verbindung setzen.
Für kurzfristige wie auch für langfristige geschäftliche Aufenthalte in Malaysia besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines „One-Stop Center“ (OSC) nach Malaysia einzureisen. Die jeweiligen Anforderungen für das Antragsverfahren richten sich u. a. nach der geplanten Aufenthaltsdauer und sind auf der Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA) zusammengestellt.
In Notfällen und bei einer Einreise aus humanitären Gründen behält sich der Director General der Einwanderungsbehörde (Immigration Malaysia) eine Einzelfallentscheidung vor. Die Einzelfallgenehmigung ist online auf der MYEntry-Plattform der malaysischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, die App „MySejathera “ herunterzuladen, diese zu aktivieren sowie sich spätestens drei Tage vor Ausreise nach Malaysia mithilfe eines QR-Codes zu registrieren. Informationen zu dem Verfahren sowie der dazugehörige QR-Code sind auf der Webseite der nationalen Behörde für den Katastrophenschutz (NADMA) zu finden.
Reisende müssen bei Einreise ein RT-PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Das Testergebnis soll auf Englisch vorliegen oder von einer Übersetzung in die englische Sprache begleitet sein. Einige Fluggesellschaften, die Malaysia anfliegen, verlangen beim Check-In ebenfalls einen negativen PCR-Test.
Alle ankommenden Reisenden müssen sich in eine von den malaysischen Behörden bestimmte Quarantäneeinrichtung begeben. Für vollständig geimpfte Personen beträgt die Quarantänedauer sieben Tage, für ungeimpfte zehn Tage. Die Quarantänedauer kann je nach Risikobewertung auf 21 Tage ausgedehnt werden. Vollständig geimpfte Rückkehrer, die bereits in Malaysia ansässig sind, können vor Einreise beim malaysischen Gesundheitsministerium beantragen, die Quarantäne zu Hause zu absolvieren. Diese wird über ein elektronisches Armband überwacht.
Weitere kostenpflichtige RT-PCR-Tests erfolgen bei Einreise am Flughafen sowie im Verlauf der Quarantäne. Die Kosten trägt der Reisende.
Kosten für Unterbringung und Verpflegung während der Quarantäne tragen die Reisenden. Die Kosten der Quarantäne richten sich nach der gebuchten Kategorie und Dauer. Der Tagessatz liegt für Ausländer derzeit bei RM 150 (ca. 30 Euro) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von RM 2.600 (ca. 520 Euro). Die Kosten müssen vorab online beglichen werden (über MySafeTravel oder MyQr by MyEG). Der Zahlungsnachweis ist bei Einreise vorzulegen.
Kreuzfahrtschiffen mit maximal 50% Auslastung ist das Anlaufen malaysischer Häfen gestattet, sofern alle Besatzungsmitglieder und Passagiere gegen COVID-19 geimpft sind.
Durch- und Weiterreise
Derzeit ist der Reiseverkehr zwischen Bundesstaaten sowie einzelnen Distrikten nur vollständig geimpften Personen erlaubt. Grenzübergänge an den Landgrenzen zu den Nachbarländern Thailand, Singapur und Indonesien werden stark kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Bei Anreise aus dem Ausland und einem Aufenthalt im Transitbereich auf der malaysischen Halbinsel zum anschließenden Weiterflug nach Borneo (Bundesstaaten Sarawak und Sabah) wird ebenfalls ein PCR-Test durchgeführt. Der Weiterflug wird nur bei einem Negativergebnis gestattet; andernfalls erfolgt die direkte Einweisung in ein staatliches Krankenhaus.
Ein Test für die Ausreise ist von malaysischer Seite nicht notwendig. Jedoch verlangen einige Fluggesellschaften bei der Ausreise für die Zulassung zum Boarding die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Malaysia wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Mit kurzfristigen Flugplanänderungen ist grundsätzlich zu rechnen.
Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) sind nur eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt die dritte (bzw. in einigen Landesteilen vierte) Phase des von der malaysischen Regierung am 1. Juni 2021 ausgerufenen „Total Lockdown“ oder FMCO (Full Movement Control Order). Derzeit gelten im ganzen Land Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Der Reiseverkehr zwischen Bundesstaaten („interstate travel“) ist nur vollständig geimpften Personen, ansonsten nur in Ausnahmefällen, gestattet (medizinische Notfälle, dienstliche Fahrten, Fahrten zur Wahrnehmung einer COVID-19-Impfung). Des Weiteren werden zahlreiche zusätzliche Maßnahmen ergriffen wie z. B. Einschränkungen im Schulbetrieb und anderen öffentlichen Einrichtungen oder Beschränkungen von Freizeitaktivitäten (Sperrstunden und Personenbegrenzung in Restaurants, Einschränkungen bzw. Schließung von Sporteinrichtungen o. a.). Zur Durchsetzung der Beschränkungen erfolgen polizeiliche Kontrollen. Ausnahmen von den Regelungen in den o.g. Ausnahmefällen bedürfen einer polizeilichen Genehmigung. Bei Nichtbeachtung der Beschränkungen können Geld- oder Haftstrafen verhängt werden. Die Beschränkungen können jederzeit auch sehr kurzfristig, u.U. auch ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung, verschärft oder gelockert werden.
Das Gesundheitsministerium stellt die jeweils geltenden Regelungen („Standard Operating Procedure“, SOP) auf dessen Webseite in malaysischer Sprache zur Verfügung. Englischsprachige Informationen sind über die lokalen Medien erhältlich.
Hygieneregeln
Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App "MySejahtera" erfolgen. Daneben wird an allen Eingängen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen die Körpertemperatur gemessen. Es herrscht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten.
Empfehlungen
• Es wird dringend empfohlen, sich über die lokalen Medien über die jeweils aktuellen Beschränkungen und weitere Entwicklung zu informieren.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA).
Marokko - Änderung Einreise: PCR-Test auch für vollständig Geimpfte erforderlich
Epidemiologische Lage
Marokko ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt. Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien und Mauretanien sind geschlossen.
Reiseverbindungen von und nach Marokko sind eingeschränkt mit Sonderflügen und -fähren möglich, wobei Fährverbindungen nur zwischen Marokko und Frankreich bzw. Italien angeboten werden. Der Fährverkehr für Reisende zwischen Marokko und Spanien ist ausgesetzt. Direktflüge von und nach Deutschland sind ausgesetzt. Siehe auch Aktuelles – Einstellung Direktflüge.
Die marokkanischen Behörden haben Deutschland mit Wirkung vom 20. Oktober 2021 auf die sogenannte „B-Liste “ zur Einreise nach Marokko gesetzt. Die Liste soll zweiwöchentlich durch das marokkanische Außenministerium aktualisiert werden.
Auch vollständig geimpfte Reisende aus Deutschland benötigen nun einen PCR-Test mit QR-Code, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 48 Stunden vor dem Boarding erfolgt sein darf. Das Testergebnis muss in arabischer, französischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Die Vorlage eines PCR-Tests ist auch für Genesene erforderlich.
Für unvollständig oder Ungeimpfte gilt u.a. eine 10-tägige Quarantänepflicht.
Mit Wirkung vom 21. Oktober 2021 soll in Marokko eine weitreichende Verpflichtung zur Mitführung eines gültigen Impfnachweises in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Kraft treten. Ein gültiges Zertifikat setzt Erhalt der Auffrischungsimpfung („3. Dosis“) voraus. Zu Änderungen im Einreiseregime bzw. zu etwaigen Ausnahmeregelungen für Touristen ist bislang nichts bekannt, siehe auch Beschränkungen im Land.
Bei der Einreise muss ein sog. „Fiche Sanitaire “ (elektronisch) ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise nach/aus Marokko ist mit Sonderflügen verschiedener Fluggesellschaften sowie mit Sonderfähren von/nach Frankreich und Italien möglich. Mit Wirkung vom 20. Oktober 23:59 Uhr sind Direktflüge zwischen Marokko und Deutschland ausgesetzt, siehe Aktuelles – Einstellung Direktflüge.
Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften. Personenfähren zwischen Marokko und Spanien sind weiter ausgesetzt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bis einschließlich 16. Oktober 2021, 23:59 Uhr, bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Oktober 2021, 18 Uhr, gilt der Ausnahmezustand und eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 5 Uhr.
Mit Wirkung vom 21. Oktober 2021 soll in Marokko eine weitreichende Verpflichtung zur Mitführung eines gültigen Impfnachweises in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Kraft treten. Ein gültiges Zertifikat setzt Erhalt der Auffrischungsimpfung („3. Dosis“) voraus. Die Grundimmunisierung wird nur noch anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als 6 Monate zurückliegt. Zu Änderungen im Einreiseregime bzw. zu etwaigen Ausnahmeregelungen für Touristen ist bislang nichts bekannt.
Es besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Städten, Provinzen und Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein oder sind ganz geschlossen. Der ÖPNV verkehrt eingeschränkt und darf ebenfalls nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen gibt es z.T. Zugangsbeschränkungen für die Großräume Marrakech, Casablanca und Agadir; öffentliche Einrichtungen sind teilweise geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung.
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort, sollten Sie für die Einreise nach Deutschland einen Testnachweis benötigen. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Mauretanien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze von Marokko nach Mauretanien soll geöffnet sein. Ob es auch umgekehrt von Mauretanien nach Marokko geht? ... Mehr dazu hier: Grenze Mauretanien/Marokko
Rumänien - Änderung Einreise, Beschränkung im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Rumänien gewarnt.
Epidemiologische Lage
Rumänien ist von COVID-19 stark betroffen. Rumänien ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für EU-Bürger sowie für Personen, die aus EU-Staaten, aus dem EWR oder aus der Schweiz nach Rumänien einreisen und keine COVID-19-Symptome aufweisen, gelten bei der Einreise folgende Regelungen:
Es gilt eine Länderkategorisierung in grüne, gelbe und rote Zonen. Diese Einstufung in Risikogebiete wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Deutschland ist derzeit als grüne Zone eingestuft. Bei Einreise aus einem Land der grünen Zone sind keine besonderen Einreiseformalitäten zu beachten. Bitte beachten Sie jedoch eventuelle Vorgaben Ihrer Fluggesellschaft.
Personen, die aus Ländern der gelben oder roten Zone einreisen, müssen elektronisch oder in Papierform eine Einreiseanmeldung vornehmen. Sie unterliegen nach Einreise grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten unter anderem für:
• Geimpfte, bei denen die vollständige Impfung mindestens zehn Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist und die bei der Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU vorlegen können,
• Kinder bis einschließlich 12 Jahre,
• Reisende, die aus einem Land der gelben Zone einreisen und einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist,
• Genesene, die in den letzten 180 Tagen vor Einreise auf COVID-19 positiv getestet wurden und einen Genesenennachweis vorlegen können,
• Reisende aus einem Land der roten Zone, die sich weniger als 72 Stunden in Rumänien aufhalten und einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden vor Einsteigen/Einreise (je nach Beförderungsmittel), vorlegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird ab dem vierten Tag eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Personen, die aus gelben Risikogebieten ohne einen dieser Nachweise einreisen, können die Quarantäne nach einem negativen PCR-Test verlassen, wenn sie keine spezifischen Symptome aufweisen.
Personen, die aus roten Risikogebieten ohne einen dieser Nachweise einreisen, können die Quarantäne am zehnten Tag verlassen, wenn sie am achten Tag einen PCR-Test vornehmen lassen, dessen Ergebnis negativ ist, und sie keine spezifischen Symptome aufweisen.
Zur Quarantänepflicht gelten weitere Ausnahmen. Über Einzelheiten berät das zuständige regionale rumänische Gesundheitsamt.
Die Straßengrenzübergänge sind geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Einreiseanmeldung abzugeben.
Transitreisende sind von der Quarantänepflicht befreit, sofern der Aufenthalt in Rumänien nicht länger als 24 Stunden dauert.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
Bis zum 8. November 2021 gilt in Rumänien der Alarmzustand. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Die Regierung hat stufenweise Maßnahmen je nach Höhe der Inzidenz in den betroffenen Ortschaften beschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Aufgrund der aktuellen sehr hohen Infektionszahlen gelten fast im gesamten Land Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Ab einer Inzidenz von 6 (berechnet auf 1.000 Einwohner/14 Tage) sind Ausgangssperren angeordnet. Diese gelten jedoch nicht für vollständig geimpfte Personen.
Auskünfte erteilen die einzelnen Gesundheitsämter unter folgenden Kontaktdaten.
Hygieneregeln
In allen öffentlichen Räumen (auch im Freien), in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (nur Kinder unter fünf Jahren sind ausgenommen). Zugang zu Restaurants und den meisten öffentlichen Einrichtungen ist nur mit einem 3-G-Nachweis („grünes Zertifikat“) möglich. Ab einer Inzidenz von 6 (berechnet auf 1000 Einwohner/14 Tage) ist der Mund-Nasen-Schutz grundsätzlich auch im Freien zu tragen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
• Bitte erkundigen Sie sich beim jeweils zuständigen regionalen Gesundheitsamt nach den aktuell geltenden Regelungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112.
Singapur - Einstufung Singapurs als Hochrisikogebiet ab 24.10.2021, Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Singapur wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Singapur gewarnt.
Epidemiologische Lage
Singapur ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 24. Oktober 2021 ist Singapur als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Singapur unterliegt nach wie vor Einschränkungen. Einreisen aus Deutschland sind derzeit auf zwei Arten möglich:
• Deutschland wird momentan in Kategorie 2 der Einreiseregelungen Singapurs geführt. Dies bedeutet, dass Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln unter der „Work Pass Holder General Lane“ nach vorheriger Genehmigung durch das Ministry of Manpower (MoM) oder der Immigration and Checkpoints Authority (ICA) einreisen können. Die Zuständigkeit, teilweise auch anderer Behörden, richtet sich nach der Art des Aufenthaltstitels. Kostenpflichtige PCR-Tests vor und bei Einreise und am siebten Tag nach Einreise sind vorgeschrieben. Die Quarantäne („Stay-Home-Notice“, SHN) beträgt sieben Tage und kann in der eigenen Wohnung oder einer geeigneten, selbstgewählten Unterkunft verbracht werden.
• Vollständig Geimpfte können über die „Vaccinated Travel Lane“ (VTL) einreisen. Hierfür muss vorab über die Webseite Safe Travel ein „Vaccinated Travel Pass“ beantragt werden. Die Einreise ist auch für kurzfristige Aufenthalte und Besuchszwecke möglich. Voraussetzung ist die vollständige Impfung in Singapur oder einem anderen Land, für das das VTL-Verfahren gilt, und ein vorheriger, durchgängiger, 14-tägiger Aufenthalt in Singapur oder einem anderen Land, das unter die VTL-Regelung fällt. Weiterhin ist ein negativer PCR-Test vor Antritt der Reise vorzulegen, ein besonders ausgewiesener „VTL“-Direktflug zu nutzen sowie ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Tests bei Ankunft. Einreisende mit einem geplanten Kurzaufenthalt müssen zudem eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben, die auch im Fall einer COVID-19-Erkrankung greift (auch ausländische Reisekrankenversicherungen sind möglich). Zudem ist das Herunterladen und die Nutzung der „Trace Together“-App vorgeschrieben. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen in Begleitung eines geimpften Reisenden die VTL ebenfalls nutzen.
Details zu den verschiedenen Reisekorridoren und den Voraussetzungen für die Einreise finden sich auf der Webseite „Safe Travel “ der ICA.
Alle Reisenden müssen vor Antritt der Reise online eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist derzeit nur auf ausgewählten Strecken u.a. von Singapore Airlines Group, Lufthansa, Air France, KLM und Swiss möglich.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten bestehen über diverse kommerzielle Flugverbindungen von und nach Europa. Direktflüge von und nach Deutschland sind derzeit mit Lufthansa und Singapore Airlines möglich.
Beschränkungen im Land
Beim Betreten und Verlassen von Geschäften, Malls, Restaurants und Dienstleistern muss verpflichtend ein Check-In mittels der „Trace-Together“-App oder –Token erfolgen. Die Teilnahme am öffentlichen Leben setzt zunehmend den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes voraus, so u.a. beim Zugang zu Restaurants.
Hygieneregeln
Es besteht die generelle Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Einreise- und Transitbestimmungen bei der ICA sowie zu den Gesundheitsmaßnahmen in Singapur beim Ministry of Health.
• Informieren Sie sich bei Singapore Airlines bezüglich der Transitmöglichkeiten.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft. Erkundigen Sie sich vor einer Flugbuchung in jedem Fall bei Ihrer Fluggesellschaft.
• Prüfen Sie vor Abreise, ob Ihre Reisekrankenversicherung auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 48 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Für den Zugang zu Nachtlokalen gilt die 3G-Regel. Weitere Informationen bieten die katalanischen Behörden.
In Andalusien wurden die Einschränkungen aufgehoben, nur im Raum Almería gibt es noch eingeschränkte Öffnungszeiten. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bieten die andalusische Regionalregierung und die Tourismuswebseite von Andalusien.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Die seit Beginn der Pandemie geschlossenen Einrichtungen des Nachtlebens wie Clubs und Discotheken dürfen unter Auflagen (u.a. Tanzen nur mit Maske) wieder öffnen. Für den Zugang gilt die 3G-Regel.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Von Besuchern, die unmittelbar vom spanischen Festland oder von den Balearen auf die Kanaren reisen, wird kein Test-, Impf- oder Genesungszertifikat verlangt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die Maskenpflicht im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen, es sei denn, das Publikum befindet sich auf Sitzplätzen, die den Sicherheitsabstand von 1,5 Meter gewährleisten. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Nähere Informationen finden sich in der spanischen Verordnung.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Thailand - Änderung Einreise
Thailand will sich am 1. November 2021 für Flugreisende aus Deutschland und 45 weiteren Ländern mit geringem Corona-Risiko öffnen. Bisher standen nur zehn Staaten auf der Liste. Neben Deutschland, Österreich und anderen EU-Ländern sowie der Schweiz stehen auf der Liste der 46 Länder, die das thailändische Außenministerium veröffentlichte, auch die USA, Chile, die Vereinigten Arabischen Emirate oder Bhutan. Reisende müssen vollständig geimpft und vor Abflug negativ auf das Coronavirus getestet sein. Nach Ankunft ist ein weiterer Test Pflicht, danach kann es ohne Quarantäne an bisher 17 für den Tourismus geöffnete Orte gehen, darunter die Insel Phuket, die Hauptstadt Bangkok und Chiang Mai im bergigen Norden des Landes. Ob auch diese Liste der thailändischen Ziele erweitert wird, ist noch unklar. Quelle: Bangkok Post und tageschau.de
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Durch- und Weiterreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die USA sind von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Die USA sind als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ab voraussichtlich 8. November 2021 wird es für vollständig geimpfte Reisende aus dem Schengenraum und anderen Ländern Einreiseerleichterungen in die USA geben. Weitere Einzelheiten, z.B. zu COVID-Testung vor Einreise oder zum Nachweis der Impfungen werden nach Bekanntgabe veröffentlicht.
Als vollständig geimpft gilt bislang, wer mit in den USA durch die Food and Drug Administration (FDA) autorisierten oder mit den auf der WHO als Notfallimpfstoffe zugelassenen COVID-Impfstoffen geimpft wurde.
Bis zum 8. November 2021 gilt weiterhin:
Das mit Presidential Proclamation erlassene Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor Einreise in die USA in Deutschland, einem anderen Land des Schengenraums, dem Vereinigten Königreich, Irland, Brasilien, China, Iran, Indien und Südafrika aufgehalten haben, gilt vorerst fort. Auch die Ausnahmen für US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber), enge Verwandte von US-Staatsbürgern, Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen sind weiterhin gültig. Nähere Einzelheiten zu weiteren Ausnahmen und zur Ausstellung von National Interest Exceptions (NIE) veröffentlichen die US-Vertretungen in Deutschland.
Reisende müssen der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen Corona-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen (elektronisch oder in Papierform), der nicht älter als drei Tage sein darf. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen. Während des Fluges und an den Flughäfen besteht Maskenpflicht.
Ein weiterer Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise wird empfohlen. Dabei sind die Quarantäneempfehlungen der "Centers for Disease Control and Prevention" (CDC), sowie die Quarantänebestimmungen auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Das Einreiseverbot schränkt auch die Möglichkeit eines Flughafentransits stark ein. Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Reise in Deutschland oder anderen Schengenraum-Ländern aufgehalten haben, ist der Flughafentransit derzeit grundsätzlich nicht möglich.
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada bleiben für den Personenverkehr bis voraussichtlich 8. November 2021 weitgehend geschlossen. Hinweise über Ausnahmen veröffentlicht das Department of Homeland Security.
Reiseverbindungen
Es bestehen regelmäßige, direkte Reiseverbindungen nach Deutschland und in andere europäische Staaten.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Hygieneregeln
In vielen Bundesstaaten gilt in der Öffentlichkeit das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention .
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt




