Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2021

Reiseinformationen für Unterwegs

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 24.10.2021

Beitrag von Birgitt »

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise
Bei der Einreise nach England ist für vollständig Geimpfte eine weitere Hürde gefallen. Statt eines teuren PCR-Tests ist nur noch ein Schnelltest notwendig, der bis zum zweiten Tag nach der Einreise erfolgen muss, wie den offiziellen Reiseregeln zu entnehmen ist. Weiterhin muss dieser jedoch bei einem von der Regierung zertifizierten Anbieter gebucht werden. Die Tests sind ab etwa 20 Pfund (umgerechnet rund 23,60 Euro) zu haben. Allerdings für beliebte Reisedaten auch schnell ausgebucht. Quelle: tagesschau.de

Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Die österreichische Regierung hat neue Verschärfungen der Maßnahmen für Ungeimpfte beschlossen. Sollten mehr als 600 Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt sein, werden künftig Ausgangsbeschränkungen für Menschen ohne Impfschutz eingeführt. Sie dürften dann ihre Wohnungen nur noch in Ausnahmefällen verlassen. Ausgenommen davon sind den Angaben zufolge alle, die nicht geimpft werden können, etwa Kinder unter zwölf Jahren. Quelle: tagesschau.de

Rumänien - Änderung Beschränkungen im Land
In Rumänien gelten neue Lockdown-Maßnahmen. Von Montag 25. Oktober 2021 an gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre, und für die meisten öffentlichen Veranstaltungen ist ein Gesundheitspass erforderlich. Schulkinder haben zwei Wochen Ferien. Quelle: tagesschau.de

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 25.10.2021

Beitrag von Birgitt »

Belgien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form" (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Der elektronische Nachweis soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Belgien eine Einstufung in „rote“, „orange“ und „grüne“ Regionen vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Regionen in Deutschland sind überwiegend als „rot“ eingestuft. „Orange“ eingestuft sind die Bundesländer Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Da sich die Einstufungen rasch ändern können, empfiehlt sich eine Überprüfung vor einer geplanten Abreise.
Einreisende aus orangen und grünen Regionen unterliegen keiner Test- und Quarantänepflicht, sofern sie symptomfrei sind. Reisende aus einer jetzt oder in den letzten 14 Tagen als „rot“ eingestuften Region innerhalb der EU müssen bei Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU als Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer Genesung (positiver PCR-Test innerhalb der letzten 180 Tage) oder einer negativen PCR-Testung mit sich führen. Die Abstrichentnahme des PCR-Tests darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Zusätzlich muss ein Test am siebten Tag nach Einreise durchgeführt werden. Eine Quarantänepflicht besteht nicht.
Kinder unter 12 Jahren sowie Grenzgänger/-pendler sind von der Testpflicht befreit. Ebenso befreit sind Personen, die aus einer roten Zone innerhalb der EU mit Kfz, Zug oder Bus einreisen und weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben.
Reisende aus einem „rot“ eingestuften Land außerhalb der EU, die vollständig mit einem in der EU anerkannten Impfstoff geimpft oder genesen sind, begeben sich in Quarantäne und lassen sich am ersten oder zweiten Tag ihres Aufenthalts testen. Die Quarantäne endet mit negativem Testergebnis. Ein erneuter PCR-Test ist am siebten Tag nach Einreise erforderlich. Reisende, die weder geimpft noch genesen sind, müssen max. 72 Stunden vor Reiseantritt einen PCR-Test durchführen. Sie begeben sich nach Einreise für zehn Tage in Quarantäne und lassen sich am ersten und am siebten Tag testen. Die Quarantäne endet mit einem negativen Testergebnis des zweiten Tests nach Einreise.
In der Region Brüssel-Hauptstadt gilt für Reisende aus einer roten Zone innerhalb/außerhalb der EU, die nicht geimpft oder genesen sind, zusätzlich zur Testpflicht eine Quarantäne von zehn Tagen. Diese kann durch einen negativen PCR-Test am siebten Tag nach Einreise verkürzt werden.
Eine aktuelle Übersicht der belgischen Reiseregelungen finden Sie auf dieser Webseite.
Durch- und Weiterreise
Es gelten keine Beschränkungen für Personen, die aus einer orangen oder grünen Region zur Durchreise einreisen. Personen, die aus einer „roten Region“ kommen und innerhalb von 48 Stunden durch Belgien durchreisen, benötigen keinen negativen PCR-Test. Wenn Fluggesellschaften oder das Zielland allerdings einen PCR-Test fordern, muss ein negativer PCR-Test beim Boarding vorgewiesen werden.
Je nach genutztem Verkehrsmittel und Aufenthaltsdauer muss ggf. das „Passenger Locator Form “ (PLF) ausgefüllt werden.
Reiseverbindungen
Es gibt keine Einschränkungen im grenzüberschreitenden Flug-, Zug- und Busverkehr.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Hotels, Ferienparks, Restaurants, Cafés, Vergnügungsparks und Diskotheken sind unter Auflagen geöffnet. Es gibt keine Beschränkungen mehr für private Treffen. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sport sind sowohl in Innenräumen als auch im Freien unter Auflagen erlaubt. Der Besuch einer Großveranstaltung oder einer Diskothek ist nur mit dem Digitalen COVID-Zertifikat der EU (in Belgien bezeichnet als Covid Safe Ticket, CST) als Nachweis der Impfung, Genesung oder Testung möglich.
Seit 15. Oktober 2021 ist in der Region Brüssel-Hauptstadt auch für den Zugang zu Restaurants, Fitnessstudios, Messen, Kongressen und Kulturveranstaltungen (inkl. Kino) die Vorlage des Covid Safe Tickets für Personen ab 16 Jahren verpflichtend. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen zwischen 50,- und 500,- Euro. Bei Großveranstaltungen und für Besuche in Krankenhäusern und Altersheimen ist das Covid Safe Ticket schon ab 12 Jahren notwendig. Weitere Informationen zu Testzentren in Brüssel . Ab 1. November 2021 gelten die Regeln des Covid Safe Tickets auch in der Wallonie.
In Flandern sind sie derzeit nicht geplant, aber auch dort können Großveranstaltungen und Diskotheken nur mit Covid Safe Ticket besucht werden.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter. In der Region Brüssel-Hauptstadt und der Wallonie besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen und Bahnhöfen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, bei körpernahen Dienstleistungen, in Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. In Flandern besteht Maskenpflicht nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen, an Flughäfen und bei körpernahen Dienstleistungen sowie bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Belgien.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregeln in deutscher Sprache bei den belgischen Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Kenia - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Kenia ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Epidemiologische Lage
Kenia ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Nairobi mit den benachbarten Counties Machakos, Kiambu, Nakuru und Kajiado sowie Mombasa und Kisumu. Westkenia verzeichnet derzeit ein erhöhtes Infektionsgeschehen (Deltavariante). Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Kenia aus Deutschland ist für Reisende ab fünf Jahren ein zertifizierter (Anleitung zur Zertifizierung s.u.) negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Nach Einreise folgt eine 14-tägige Quarantäne. Dies gilt nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Negativliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Negativliste. Eine Quarantäne für Reisende mit Aufenthalt in Deutschland ist daher derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5° Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Einreisende aus Staaten, für die eine Quarantänepflicht gilt, beachten bitte die hier aufgeführten Hinweise.
Alle Passagiere müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die Anwendung Jitenge MoH Kenya aus dem Google Play Store verwendet werden.
Eine Anleitung zur Zertifizierung (Generierung eines Travel Code) des PCR-Tests für Ein- und Ausreise sowie Durchreise veröffentlicht das kenianische Gesundheitsministerium unter Nr. 91: Travel Guide Simplified. Die Testergebnisse sollten unabhängig davon, aus welchem Labor sie in Deutschland stammen, auf der Webseite der Trusted Travel Initiative hochgeladen werden. Es ist davon auszugehen, dass hochgeladene Tests, selbst, wenn sie nicht aus einem Trusted Travel-zertifizierten Labor stammen, anerkannt werden.
Durch- und Weiterreise
Für den Transitaufenthalt ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Die Grenzübergänge sind geöffnet. Für die Ausreise aus Kenia schreibt die kenianische Zivilluftfahrtbehörde KCAA keinen negativen PCR-Test vor.
Reiseverbindungen
Die kenianischen Flughäfen sind für den internationalen Passagierverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Aktuell bestehen keine besonderen Beschränkungen.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw sowie öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 60% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Kosovo - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Kosovo ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisende ab 16 Jahren müssen unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Reiseweg bei Einreise einen aktuellen negativen PCR-Test (Probeentnahme maximal 72 Stunden vor Einreise) oder Antigen-Test (Probeentnahme max. 48 Stunden vor Einreise) vorlegen.
Reisende, die über einen Nachweis verfügen, dass sie seit mindestens zwei Wochen vollständig geimpft sind, oder die mittels eines positiven PCR-Tests (nicht jünger als 21 Tage und nicht älter als 180 Tage) oder eines serologischen Antikörpertests (IgG, nicht älter als 30 Tage) eine überstandene Infektion nachweisen können, benötigen keinen Negativtest bei Einreise.
Durch- und Weiterreise
Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von und zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als drei Stunden beträgt.
Reiseverbindungen
Es werden fast alle regulären Flugverbindungen angeboten, allerdings z.T. mit verminderter Frequenz. Der öffentliche Nahverkehr und sonstiger Personentransport ist auf max. 50% Passagierkapazität beschränkt, Taxis dürfen max. 2 Passagiere befördern.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 0 und 5 Uhr.
Private Feiern sind nicht gestattet, Beerdigungen dürfen nur im kleinen Kreis und unter Beachtung der Abstandsregeln stattfinden.
Die Außengastronomie unterliegt eingeschränkten Öffnungszeiten, die Innengastronomie muss geschlossen bleiben.
Der Zugang zur Innengastronomie, zu Einkaufszentren, Sportclubs, Fitness-Centern und von Zuschauern zu öffentlichen Sportveranstaltungen ist nur mit negativem Test (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden bzw. Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) oder Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer in den letzten sechs Monaten überstandenen COVID-Erkrankung gestattet.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, u.a. bestehen nur sehr geringe Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahmen gelten für sportliche Aktivitäten sowie Essen und Trinken im Freien. Am Eingang von öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren finden verstärkt Körpertemperaturmessungen statt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Kosovo.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter der Telefonnummer +383 (0)38 200 80 800.

Mosambik - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Mosambik ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Touristenvisa werden wieder ausgestellt. Alle Reisenden ab sechs Jahre müssen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt die geltende Quarantänepflicht.
Bei Ein-und Ausreise nach und aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer PCR-Test eine Gültigkeit von sieben Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr ist weiterhin beschränkt. Fluggesellschaften aus fünf Ländern (Portugal, Katar, Äthiopien, Kenia und Südafrika) bieten wöchentlich einzelne Flüge von und nach Maputo an.
Beschränkungen im Land
Der am 1. September 2020 in Kraft getretene „Katastrophenfall“ schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.
In allen Städten und Ortschaften des Landes („Cidades“ und „Vilas“) gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr (Ausnahmen für medizinische Notfälle).
Die Öffnungszeiten von Restaurants und Bars, sowie der Verkauf von Alkohol sind zeitlich begrenzt. Private Veranstaltungen sind ebenfalls begrenzt erlaubt. Kirchen, Kinos, Casinos, Fitnessstudios und andere Freizeiteinrichtungen dürfen unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen wieder öffnen. Der Aufenthalt an Stränden ist untersagt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich ergänzend bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.

Russische Föderation - Änderung Beschränkungen im Land
Russland hat weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens angeordnet. So müssen künftig Restaurants, Bars und Clubs nachts zwischen 23 Uhr und 6 Uhr schließen. Vor dem Hintergrund einer weiterhin recht niedrigen Impfquote ordnete Putin zudem zwei freie Tage für Arbeitnehmer an, die sich eine Injektion verabreichen lassen. In sechs Regionen - darunter in Perm und in Woronesch - begannen unterdessen am Montag arbeitsfreie Tage, die zunächst bis zum 7. November angesetzt sind. Russlandweit soll am Samstag eine arbeitsfreie Woche beginnen. Quelle: tagesschau.de

Schweden - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Schweden ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das schwedische Gesundheitsamt (auf Schwedisch).
Einreise
Bei Einreise ist die Vorlage des Digitalen COVID-Zertifikats der EU erforderlich, welches entweder einen vollständigen Impfschutz oder den Genesenenstatus bestätigt. Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn alle empfohlenen Dosen eines in der EU zugelassenen Impfstoffes geimpft wurden und seit Erhalt der letzten Dosis mindestens 14 Tage vergangen sind.
Alternativ kann auch ein negatives COVID-19-Testergebnis vorgelegt werden. Zwischen der Probenabnahme und dem Grenzübertritt dürfen bei Einreisen aus einem EU- oder EWR-Land höchsten 72 Stunden liegen. Es werden Ergebnisse von PCR-, LAMP- und Antigen-Tests akzeptiert. Das Testzertifikat muss folgende Informationen enthalten: Name der getesteten Person, Zeitpunkt der Probenabnahme, Art des Testes (PCR-, LAMP- oder Antigen-Test), Testergebnis, Aussteller des Zertifikats. Zertifikate werden in englischer, schwedischer, norwegischer, dänischer oder französischer Sprache akzeptiert (s.a. Behörde für öffentliche Gesundheit Folkhälsomyndigheten – und auf Krisisinformation.se in englischer Sprache).
Die Nicht-Einhaltung dieser Voraussetzungen, also z.B. die Überschreitung des 72-Stunden-Zeitraums oder die Vorlage eines Testergebnisses in deutscher Sprache führt bei stichprobenartigen Kontrollen an der Grenze erfahrungsgemäß zur Zurückweisung.
Von dem Erfordernis der Vorlage des Digitalen COVID-Zertifikats der EU oder eines negativen COVID-19-Tests sind u.a. schwedische Staatsangehörige, Minderjährige, Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Schweden, Einreisende aus Dänemark, Finnland, Island und Norwegen, Personal des Güter- und Warenverkehrs sowie des Transportsektors, Grenzpendler (müssen einmal pro Woche einen Test vornehmen lassen), Seefahrer und Einreisende aus dringenden familiären Gründen ausgenommen.
Entsprechende Gründe für eine Ausnahme vom Erfordernis der Vorlage des Digitalen COVID-Zertifikats der EU oder eines negativen COVID-19-Tests müssen mit aussagekräftigen Unterlagen an der Grenze nachgewiesen werden. Weitere Informationen zum Testerfordernis und Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten veröffentlicht die schwedische Regierung und die schwedische Polizei.
Alle Reisenden (auch Personen, die vom Erfordernis der Vorlage des Digitalen COVID-Zertifikats der EU oder eines negativen COVID-19-Tests befreit sind) sollen den Empfehlungen der Behörde für öffentliche Gesundheit für Einreisende folgen. Dazu gehört auch die Empfehlung für alle Einreisenden über sechs Jahre ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenenstatus, sich nach Ankunft in Schweden testen zu lassen. Ausgenommen sind Reisende, die sich ausschließlich innerhalb der nordischen Staaten (Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden) bewegt haben.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist eingeschränkt möglich, wobei die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden müssen. Zur Einreise nach Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland. Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die deutsche Botschaft in Kopenhagen. Insbesondere bei längeren Reisen ist zu beachten, dass sich die Durch- und Einreisebedingungen kurzfristig ändern können.
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch teilweise in geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Reisende dürfen sich grundsätzlich frei im Land bewegen, sollen sich jedoch so verhalten, dass das Infektionsrisiko niedrig gehalten wird. Dies bedeutet insbesondere, auf Abstand zu achten und nach Möglichkeit kontaktarme Reisemittel zu wählen, den öffentlichen Nahverkehr zu meiden sowie sich beim Vorliegen von Symptomen zu isolieren.
Das schwedische Gesundheitsamt hat Verhaltensempfehlungen veröffentlicht, die landesweit (auch für Geimpfte) gelten.
Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.
Hygieneregeln
Die Bevölkerung wird um Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln gebeten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Isolieren Sie sich bei Erkältungssymptomen bis zwei Tage nach Abklingen selbst. Informieren Sie sich regelmäßig zu den geltenden Regeln und Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen auf den Internetseiten des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen /ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).

Slowakei - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Alle Reisenden müssen frühestens 30 Tage vor der Einreise in die Slowakei und spätestens beim Grenzübertritt ihre Einreise online in „eHranica" anmelden. Eine Unterteilung in Risiko- und Nichtrisikogebiete findet nicht statt. Kinder unter zwölf Jahren und zwei Monaten sind von der Anmeldung befreit.
Reisende ab zwölf Jahren und zwei Monaten müssen eine zehntägige Quarantäne einhalten. Die Quarantäne kann frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives PCR-Testergebnis eines slowakischen Labors verkürzt werden. Die Einreise mit einem negativen PCR-Testergebnis reicht nicht aus, um eine Quarantäne zu vermeiden. Auch Genesene müssen in Quarantäne gehen.
Kinder bis zwölf Jahre und zwei Monate sind von der Quarantäne befreit, wenn sie nicht mit anderen Quarantänepflichtigen in einem Haushalt leben.
Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren, wenn ihr Flugzeug auf einem Flughafen in der Slowakei landet. Bei Landungen in Nachbarländern (z.B. Wien, Budapest) reicht die Registrierung über „eHranica “ aus.
Geimpfte sind von der Quarantäne befreit. Als geimpft gelten Personen:
• bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff, wenn sie die zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (z.B. Johnson & Johnson), wenn sie die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Genesenen, wenn sie die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVID-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens zwölf Monate vergangen sind.
Impfnachweise in slowakischer, tschechischer oder englischer Sprache sowie das Digitale COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“ mit QR-Code) werden anerkannt. Andere nationale Bescheinigungen eines Drittlandes werden anerkannt, wenn sie den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Bezeichnung des Impfstoffs und dessen Hersteller, die Reihenfolge der Impfung und die Gesamtzahl der Impfungen mit dem betreffenden Impfstoff sowie das Datum der letzten Impfung enthalten. Diese nationale Bescheinigung muss von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes abgestempelt werden oder elektronisch überprüfbar sein und außerdem in englischer Sprache abgefasst sein. Eine Person, die dies nicht nachweisen kann, gilt nicht als vollständig geimpft.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten u.a. für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen, für die Ausübung des Sorgerechts bei getrennt lebenden Eltern oder auch die Teilnahme an Beerdigungen naher Angehöriger. Den vollständigen Verordnungstext veröffentlicht die slowakische Regierung .
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Stichproben-Kontrollen durchgeführt.
Verstöße gegen die Anmelde- und Quarantänepflichten können mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € bestraft werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt. Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern und muss über die in der Verordnung bezeichneten Transitkorridore erfolgen.
Diese entsprechen zumeist den Autobahntrassen. Transitreisen müssen nicht angemeldet werden. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt nach Fahrplan.
Beschränkungen im Land
In der Slowakei gilt der sogenannte „Covid-Automat“, der die geltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens je nach Entwicklung der Infektionszahlen in den einzelnen Landkreisen unterschiedlich regelt.
Über die Einteilung der Bezirke nach dem Covid-Automaten und den sonstigen Maßnahmen informiert die slowakische Regierung.
Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Restaurants, Kneipen und Cafés können ihre Außenbereiche öffnen, in orangefarbenen, gelben und grünen Bezirken ist die Bewirtung auch drinnen erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Mundschutzpflicht in allen Innenräumen vorgeschrieben, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. In dunkelroten, roten und rosafarbenen Bezirken sind FFP2-Masken vorgeschrieben, in orangefarbenen Bezirken reicht ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur in schwarzen Bezirken oder wenn ein Abstand von fünf Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.

Tunesien - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.
Ab dem 27. Oktober 2021 müssen alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren Impfschema mind. 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson&Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde.
Sowohl die Bestätigung der elektronischen Einreiseanzeige (zwei Dokumente, jeweils zweifach ausgedruckt und unterschrieben) als auch der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis sollten in ausgedruckter Form mitgeführt werden. Die Dokumente werden beim Check-In geprüft und müssen bei Ankunft den Vertreterinnen und Vertretern des Gesundheitsministeriums bei der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Mit Wirkung vom 16. Oktober 2021 gilt eine siebentägige Pflichtquarantäne in speziellen Quarantänehotels auf eigene Kosten für alle nicht- oder nicht vollständig Geimpften.
Die Fluggesellschaften prüfen vor dem Abflug die Hotelreservierung und den Zahlungsnachweis (Voucher). Diese Unterlagen müssen bei der Kontrolle an der Grenze erneut vorgelegt werden. Am letzten Tag der Quarantäne wird auf Kosten des Reisenden ein weiterer PCR-Test durchgeführt. Bei negativem Ergebnis darf die Quarantäne am siebten Tag verlassen werden.
Vollständig geimpfte Einreisende sind von der Quarantäne befreit. Bei Einreise muss ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorgelegt werden.
Ebenso sind allein reisende Minderjährige (unter 18 Jahre) oder Minderjährige, welche von vollständig geimpften Personen begleitet werden, von der Quarantäne befreit.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen, bei dessen positiven Ergebnis die getestete Person zu einer Quarantäne auf eigene Kosten verpflichtet ist.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden.
Restaurants und Cafés dürfen nur 50% ihrer Platzkapazitäten für die Bewirtung nutzen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Empfehlungen
• Drucken Sie die elektronische Einreiseanzeige, als auch den in englischer oder französischer Sprache ausgestellten Testnachweis für Kontrollen aus.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Uganda - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Uganda ist weiterhin von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale ugandische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen Kampala-Entebbe ist geöffnet. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geöffnet.
Bei der Ein- und Ausreise an allen Grenzübergängen muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden. Der Abstrich für den Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Die seit Längerem angekündigte zusätzliche PCR-Testpflicht bei Einreise am Flughafen Entebbe soll am 27. Oktober in Kraft treten. Es ist mit verlängerter Wartezeit bei Ankunft zu rechnen. Einzelheiten zur Durchführung der Tests werden durch die ugandische Luftfahrtbehörde und Medien bekannt gegeben.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern Ugandas sind auch für den Personenverkehr geöffnet. Einreisende müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können, siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Öffentliche Verkehrsmittel verkehren wieder, allerdings darf nur die Hälfte der Sitzplätze belegt sein. Zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln siehe auch „Infrastruktur/Verkehr“.
Privatfahrzeuge dürfen sich wieder frei bewegen, auch über Distriktgrenzen hinweg. Es dürfen maximal 3 Personen im Fahrzeug sein (inkl. Fahrer/in), es besteht Maskenpflicht auch während der Fahrt.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 19 Uhr bis 5.30 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen auf der Website des ugandischen Gesundheitsministeriums, und ergänzende Informationen der ugandischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Fluglinie nach den aktuellen Beförderungsbedingungen, insbesondere nach eventuell erforderlicher COVID-19-Testung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die deutsche Botschaft in Kampala.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 26.10.2021

Beitrag von Birgitt »

Barbados - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Barbados wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Barbados ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen ist hoch, weshalb Barbados als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die epidemiologische Einstufung sowie die Einreisemodalitäten können sich in Abhängigkeit von der Infektionslage schnell ändern. Je nach Impfstatus und Herkunftsland gelten unterschiedliche Regeln. Sie werden jeweils aktuell in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht. Vollständig geimpfte Personen mit einem negativem PCR-Test, können wieder ohne Quarantäne einreisen.
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, müssen diesen mindestens 72 Stunden vor Ausreise per E-Mail beantragen.
Durch- und Weiterreise
Reisende müssen auch für die Durchreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Weitere Transitregeln werden jeweils in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, kurzfristige Flugausfälle sind aber jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Es gibt eine nächtliche Ausgangssperre und diverse Personenzahlbeschränkungen und Hygienevorgaben für öffentliche Bereiche wie z.B. Bars, Restaurants, Fitness-Clubs, ÖPNV. Einzelheiten veröffentlicht der Government Information Service.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in öffentlichen Gebäuden, Geschäften etc. besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Freien und an Stränden entfällt diese Pflicht. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Prüfen Sie rechtzeitig vor einer Reise die Voraussetzungen für Ihre Einreise. Ausführliche, aktuelle Informationen bieten die Regierung von Barbados und die Barbados Travel Protocols.

China - Änderung Beschränkungen im Land
China stellt die 4-Millionenstadt Lanzhou unter Quarantäne. Die Einwohner dürfen ihre Wohnungen nur noch in Notfällen verlassen. Reinigungsteams desinfizierten öffentliche Plätze. Quelle: tagesschau.de

Dänemark - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Die jeweils geltenden Einreiseregeln werden auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht. Dieses bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache .
Regelungen für vollständig geimpfte Personen:
Für die Einreise wird ein Nachweis über eine gültige Impfung benötigt. Personen, die über ein digitales COVID-19-Zertifikat der EU oder einen gleichgestellten Impfnachweis eines Drittstaates verfügen, sind unabhängig vom Wohnort grundsätzlich von der Verpflichtung zur Vornahme eines Coronatests nach Einreise und zur Quarantäne bzw. Selbstisolation nach Einreise befreit. Reisende mit Wohnsitz in einem EU-, Schengen- oder OECD-Land oder einem Wohnsitzland, das von den dänischen Behörden als einfaches COVID-19-Risikogebiet eingestuft ist, sind ebenfalls bei Vorlage eines gültigen Impfnachweises grundsätzlich von der Test- und Quarantänepflicht befreit. Die Befreiung von der Test- und Quarantänepflicht gilt aber nicht für geimpfte Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Dänemark in einem vom dänischen Außenministerium als kritisch eingestuften Corona-Virusvariantengebiet aufgehalten haben.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die mit einem durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden und die letzte Impfdosis mindestens zwei Wochen, aber die erste Impfdosis höchstens 12 Monate vor Reisebeginn erhalten haben. Personen, die zuerst mit AstraZeneca und danach als zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna oder Pfizer/BioNTech) geimpft wurden, gelten auch als vollständig geimpft. Als Impfnachweis wird u.a. das digitale COVID-19 Impfzertifikat der EU (damit auch der deutsche Impfnachweis durch die CovPass-App) oder ein gleichgestellter Impfnachweis eines Drittstaates akzeptiert. Grundsätzlich muss ein Impfnachweis Angaben zum Namen, Geburtsdatum, Art des Impfstoffes, Impfstatus und Impfdatum (Erst- und Zweitimpfung, sofern Zweitimpfung erforderlich) enthalten.
Regelungen für von einer COVID-19-Erkrankung genesenen Personen:
Für die Einreise wird ein Nachweis über ein zwischen 14 Tage und 12 Monate altes positives COVID-19-Testergebnis (nur PCR-Test) benötigt. Darüber hinaus gilt eine Verpflichtung zur Vornahme eines Coronatests nach Einreise und zur Quarantäne bzw. Selbstisolation nur für Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Dänemark in einem vom dänischen Außenministerium als kritisch eingestuften Corona-Virusvariantengebiet aufgehalten haben.
Regelungen für nicht geimpfte und auch nicht von einer Corona-Erkrankung genesene Personen:
Einreisende aus EU-/Schengenländern, wie z.B. Deutschland, müssen entweder ein negatives Testergebnis bei Einreise mit sich führen oder sich spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Einreise auf Corona testen lassen. Kinder unter 16 (d.h. bis einschließlich 15) und Kinder im Alter von 16 und 17 Jahren, die mit einem geimpften, genesenen oder negativ getesteten Elternteil einreisen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Von der Testpflicht ausgenommen sind auch Einwohner Schleswig-Holsteins im Rahmen einer Sonderregelung für Bewohner des Grenzlandes. Weitere Ausnahmen listen die dänischen Behörden auf ihrer Internetseite auf. Das Testergebnis darf bei Einreise höchstens 72 Stunden (PCR-Test) oder 48 Stunden (Antigen/Schnelltest) alt sein. Die Vorlage eines ver-/gefälschten Testergebnisses wird als Urkundenfälschung strafrechtlich verfolgt und kann mit einer Haftstrafe und Einreiseverbot bestraft werden. Eine Verpflichtung zur Quarantäne bzw. Selbstisolation gilt nur für Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Dänemark in einem vom dänischen Außenministerium als kritisch eingestuften Corona-Virusvariantengebiet aufgehalten haben.
Für Reisende aus anderen Ländern kann ggf. neben einem Test nach Einreise auch eine häusliche Selbstisolation erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Internetseite der dänischen Behörden.
An Flughäfen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind für Einreisende Testzentren eingerichtet. Seit dem 10. Oktober 2021 sind die öffentlichen Corona-Schnelltestzentren geschlossen. In einzelnen PCR-Testzentren werden noch Antigen-Schnelltests angeboten. Darüber hinaus können Antigen-Schnelltests bei kommerziellen Anbietern auf eigene Kosten vorgenommen werden.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich. Personen, die die Corona- bedingten Einreisebestimmungen nicht erfüllen, können an der Grenze zurückgewiesen werden.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Personen, die sich weniger als 24 Stunden in Dänemark aufhalten werden, sind von der Testpflicht befreit, außer sie haben sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem als „rot“ eingestuften Corona-Virusvariantengebiet aufgehalten. Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden ; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen. Nach den norwegischen Einreiseregelungen hat auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz, wenn eine Fähre genutzt wird.
Reiseverbindungen
Es gibt grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert.
Beschränkungen im Land
Pandemiebedingte Einschränkungen wurden grundsätzlich aufgehoben. Handel, Gastronomie, Nachtclubs, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet.
Die dänischen Behörden stellen Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen für einzelne Bereiche auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Hygieneregeln
In Flughäfen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske empfohlen oder Visier) getragen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Pflicht ausgenommen. In Testzentren oder bei Krankenhausbesuchen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Visiers empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen auf die Färöer sind grundsätzlich möglich. Es gelten die dänischen Einreisebestimmungen, u.a. hinsichtlich der Testpflicht. Zusätzlich wird Reisenden empfohlen, innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise einen PCR-Test und nicht nur einen Antigen-Test vornehmen zu lassen. Ein weiterer Test ist zwei Tage nach Einreise vorgesehen. Reisende sollen bis zum Vorliegen des Testergebnisses vom zweiten Tag nach Einreise große Menschenansammlungen meiden und die Abstandsregelungen beachten.
Mehr Informationen zu den Einreisebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer .
Für Einreisen nach Grönland gilt Folgendes: Bis zum 31. Oktober 2021 dürfen nur noch vollständig Geimpfte oder von COVID-19 Genesene oder Personen mit Wohnsitz in Grönland einreisen. Kinder unter 15 Jahren sind davon ausgenommen. Als von COVID-19 genesen gelten Personen, die einen mindestens 14 Tage und höchstens 12 Wochen alten positiven PCR-Test nachweisen können.
Es gelten zudem die dänischen Einreisebestimmungen hinsichtlich eines anerkannten Einreisegrundes je nach Risikokategorisierung des Wohnsitzlandes. Alle Reisenden müssen vor der Einreise nach Grönland online ein SUMUT-Formular ausfüllen und Personen ab dem Alter von 2 Jahren benötigen ein negatives Ergebnis eines max. 72 Stunden alten PCR-Tests, welcher in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein muss. Eine Ausnahmeregelung für vollständig Geimpfte vom Testerfordernis gibt es aktuell nicht. Alle Reisende, die nicht vollständig geimpft sind, müssen sich umgehend für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Vollständig Geimpfte sind von der Pflicht zur Quarantäne und zur Vornahme eines zweiten Tests nach der Einreise ausgenommen. Personen gelten als vollständig geimpft, wenn sie die letzte notwendige Impfdosis erhalten haben (d.h. nicht erst 14 Tage nach der letzten Dosis, wie in Dänemark).
Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen und Einschränkungen in einzelnen Regionen bietet Visit Greenland.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone. Alternativ können Sie die deutsche Corona-Warn-App benutzen, die mit der dänischen App kompatibel ist.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
• Bitte beachten Sie beim Transit nach Norwegen, dass nach den norwegischen Einreiseregelungen auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz hat, wenn Sie eine Fähre nutzen.

Serbien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Serbien ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige ohne serbische Aufenthaltserlaubnis müssen bei Einreise nach Serbien, sofern sie nicht aus einem vom serbischen Institut für öffentliche Gesundheit bestimmten Risikogebiet (derzeit: Indien) einreisen, einen der folgenden Nachweise vorlegen:
• Entweder ein staatliches Impfzertifikat über eine vollständige Impfung aus Deutschland, Serbien, Andorra, Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Rumänien, San Marino, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Ägypten, Armenien, Cabo Verde, Georgien, Indien, Libanon, Lichtenstein, Marokko, Moldau, Schweiz, Tunesien, Türkei, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, oder
• einen von einer Behörde ausgestellten Genesenennachweis aus Deutschland, Serbien, Andorra, Bulgarien, Dänemark, Estland, Griechenland, Irland, Island, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien, Cabo Verde, Liechtenstein, Luxemburg, Tunesien, Türkei oder den USA. Die dem Nachweis zugrundeliegende erste positive Testung muss mindestens 14 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen. Wer keinen der oben genannten Impf-/oder Genesenennachweise vorlegen, kann, benötigt für die Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein darf. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, durchgeführt worden sein.
• Wer keinen der oben genannten Impf-/oder Genesenennachweise vorlegen kann, benötigt für die Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein darf. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, durchgeführt worden sein.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests entfällt insbesondere für:
• Geimpfte und Genesene (s.o.),
• Kinder bis 12 Jahre,
• Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr,
• Deutsche, die ihren Wohnsitz in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Montenegro, Nordmazedonien oder Ungarn haben, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise dem örtlichen zuständigen Gesundheitsamt einen negativen PCR- oder Antigen-Test eines serbischen Referenzlabors vorlegen,
• Deutsche Staatsangehörige, die zu Geschäftszwecken nach Serbien einreisen, benötigen keinen PCR-Test, wenn sie die serbische Industrie- und Handelskammer 48 Stunden vor Einreise per E-Mail über die Einreise informieren. Dabei sind mit Firmenschreiben Vor- und Nachname, Passnummer und Ausstellungsland, der geschäftliche Grund für die Einreise, das Datum und der Grenzübergang der Einreise nach Serbien, Flugnummer oder Autokennzeichen, Adresse und Aufenthaltsdauer in Serbien, Kontakttelefon und E-Mailadresse mitzuteilen. Weiterhin ist innerhalb von 24 Stunden nach Einreise der serbischen Industrie- und Handelskammer ein negativer PCR- oder Antigentest vorzulegen, der von einem Referenzlabor in Serbien ausgestellt wurde. Weitere Informationen bietet die serbische Industrie- und Handelskammer.
Minderjährige zwischen 12 und 18 Jahre können auch ohne einen der o.a. Nachweise einreisen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise der zuständigen serbischen Gesundheitseinrichtung entweder einen PCR- oder einen Antigentest eines serbischen Referenzlabors vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis können ohne PCR-Test einreisen,
• wenn sie jünger als 13 Jahre alt sind, oder
• wenn sie entweder vollständig geimpft sind (bei den Impfstoffen Astra Zeneca und Johnson & Johnson ist eine Dosis ausreichend) und darüber eine Bescheinigung der zuständigen Gesundheitseinrichtung/Behörde des Staates, in dem die Impfung stattgefunden hat, vorweisen, oder
• wenn sie einen von einer Behörde ausgestellten Genesenennachweis aus Deutschland, Serbien, Andorra, Bulgarien, Cabo Verde, Dänemark, Estland, Griechenland, Irland, Island, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tunesien, Türkei oder den USA vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die ohne einen o.a. Impf-/Genesenennachweis oder ohne PCR-Test einreisen und nicht unter eine der o.a. Ausnahmen fallen, müssen sich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Einreise, Aufenthalt, Kontaktdaten und Gesundheitszustand müssen bei den serbischen Behörden (in Serbisch oder Englisch) innerhalb von 24 Stunden registriert werden.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien oder Ungarn nach Serbien zurückkommen, können ohne PCR-Test, ohne einen o.a. Impf-/Genesenennachweis und ohne Quarantäne einreisen.
Deutsche Staatsangehörige, die aus einem vom serbischen Institut für öffentliche Gesundheit bestimmten Risikogebiet einreisen, müssen vor Einreise online die „Foreigners Surveillance Registration“ ausfüllen und bei Einreise die Bestätigungsnachricht hierüber vorlegen. Zudem ist neben einem negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf, eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung , sich nach Einreise für sieben Tage in Selbstisolation zu begeben, vorzulegen. Nach Einreise müssen sich Reisende auf direktem Wege in die von ihnen in der „Foreigners Surveillance Registration“ angegebene Unterkunft begeben, sich dort für sieben Tage absondern und am ersten und siebten Tag eine kostenpflichtige PCR-Testung durch das jeweils zuständige staatliche Gesundheitsamt durchführen lassen.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein Impf-/Genesenennachweis oder negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Für Gastronomiebetriebe und kulturelle Einrichtungen gelten Beschränkungen. In geschlossenen Gastronomie- bzw. Veranstaltungsräumen dürfen sich ab 22 Uhr lediglich Personen mit einem Test-, Impf-, Genesenen-, oder Antikörpernachweis aufhalten. Neben dem serbischen digitalen grünen Zertifikat in digitaler oder Papierform werden auch EU-COVID-19-Pässe in digitaler oder Papierform (mit QR-Code) anerkannt. Ab der letzten Einzelimpfung dürfen nicht mehr als 210 Tage vergangen sein. Ein negativer PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden ab Ausstellung sein, ein negativer Antigentest nicht älter als 48 Stunden. Als Genesenennachweis zählt ein positiver PCR- bzw. Antigentest, der mindestens 14 und höchstens 210 Tage zurückliegt. Ein positiver Antikörpertest muss von einem serbischen staatlichen Labor ausgestellt worden sein, und es dürfen nicht mehr als 90 Tage ab Testung vergangen sein.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann, ist verpflichtend.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die serbischen COVID-19 Einreisebeschränkungen auf der Seite des serbischen Außenministeriums (Englisch) und über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch) oder bei der Hotline des serbischen Gesundheitsministeriums für COVID-19-Fragen: +381-64-8945235 und des Batut-Instituts: +381-11-2684566. Weitere Informationen zu Anlaufstellen finden Sie beim serbischen Gesundheitsministerium.

Sri Lanka - Änderung Einreise, Reiseverbindung, Beschränkung im Land, Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Sri Lanka ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Epidemieabteilung im nationalen Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.
Alle Visa müssen vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Alle Reisenden über zwei Jahre müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Der Abstrich darf maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen worden sein. Genesene Reisende (Infektion innerhalb der letzten drei Monate vor Einreise) benötigen lediglich einen Anti-Gen-Test, dessen Abstrich maximal 48 Stunden vor Abflug vorgenommen sein darf. Gegebenenfalls abweichende Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu beachten.
Bei Einreise ist beim „Airport Health Office“ des Flughafens eine Gesundheitserklärung („Health Declaration Form“) vorzulegen (Formulare erhalten Reisende entweder noch im Flugzeug oder nach der Landung im Ankunftsbereich). Vollgeimpfte Personen bzw. Genesene (Infektion innerhalb der letzten drei Monate vor Einreise) mit einer Impfdosis haben bei Einreise zusätzlich ihren Impfnachweis in englischer Sprache vorzulegen. Für alle ungeimpften Einreisenden, die älter als 12 Jahre sind, ist ein PCR-Test bei Ankunft im „Safe and Secure Level-1“-Hotel vorgeschrieben. Die Kosten dafür sind von dem Reisenden über die Webseite der Tourismusbehörde zu begleichen.
Voraussetzung für die Erteilung von Touristenvisa im ETA-Portal an ungeimpfte Touristen ist die bestätigte Buchung in einem „Safe and Secure Level 1“-zertifizierten Hotel für die ersten 14 Tage des Aufenthalts inkl. der weiteren PCR-Tests, die während des Aufenthalts durchgeführt werden müssen (Tag eins und Tag 12 des Aufenthalts). Darüber hinaus muss der Reisende über die Webseite der Tourismusbehörde eine sri-lankische COVID-19-Versicherung abschließen. Die Referenznummer der Versicherung ist bei Beantragung des ETA-Visums anzugeben. Sonderregeln gelten für ungeimpfte Kinder zwischen 12 und 18 Jahre von vollgeimpften Eltern, die als Touristen nach Sri Lanka reisen.
Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde und des sri-lankischen Gesundheitsministeriums eingestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Sri Lanka ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien ist möglich.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden. Während der ersten 14 Tage nach Einreise können Sehenswürdigkeiten von ungeimpften Reisenden nur im Rahmen der „bio bubble“ besichtigt werden. Darüber hinaus ist der Kontakt zur lokalen Bevölkerung sowie die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln während dieser Zeit untersagt. Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde eingestellt.
Hygieneregeln
Es können jederzeit, auch kurzfristig, lokale, regionale oder landesweite Ausgangssperren verhängt werden. Diese haben dann Auswirkungen auf Reisebewegungen im Land.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die geltenden Regeln für Touristen ("Sri Lanka Tourism Safety Protocol“) und aktuelle Entwicklungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, wenden Sie sich an den „Medical Officer“ Ihres „Safe and Secure Level 1“ Hotels und folgen dessen Anweisungen. Falls Sie sich nicht in einem „Safe and Secure Level 1 Hotel“ aufhalten, kontaktieren Sie den für Sie zuständigen „Public Health Inspector", das nächstgelegene staatliche Krankenhaus, die 24 Stunden besetzte Tourismushotline „1912“ oder wählen die nationale COVID-Hotline „1999".
• Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Webseite der deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.

Thailand - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Thailand ist von COVID-19 stark betroffen. Thailand ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen möglich. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss. Außerdem ist bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Tests notwendig, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, sowie einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Weitere Hinweise zu den Einreisebestimmungen insbesondere zum Erfordernis eines Visums erhalten Reisende bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben.
Für vollständig geimpfte Reisende ist die Einreise auch über den Flughafen Phuket möglich (nur Direktflüge nach Phuket, kein Transit in Bangkok möglich). Auf Phuket sowie auf den drei Inseln Samui, Pha-ngan und Tao in der Provinz Surat Thani gelten erleichterte Quarantänebedingungen nach dem sog. Sandbox-Programm . Bei positivem PCR-Test erfolgt die weitere Isolierung in einem Krankenhaus auf eigene Kosten. Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person angeordnet werden.
Die Quarantänezeit beträgt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 für vollständig geimpfte Einreisende sieben Tage und für nicht oder nicht vollständig Geimpfte zehn Tage. Einreisende, die unter 18 Jahren und noch nicht geimpft sind, unterliegen der Quarantänepflicht entsprechend den mitreisenden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Reist der oder die Minderjährige mit zwei Begleitpersonen, die während der Quarantäne in denselben Räumlichkeiten untergebracht sind und von denen eine noch nicht oder nicht vollständig geimpft ist, gelten für alle die Quarantänevorgaben entsprechend der Person, die noch nicht oder nicht vollständig geimpft ist. Bei Einreise unter dem Sandbox-Programm (Phuket und Surat Thani) gelten für ungeimpfte Kinder unter 18 Jahren, die zusammen mit ihren geimpften Eltern einreisen, die dort geltenden Beschränkungen nach Einreise für sieben Tage. Bei Berechnung der Quarantänezeit werden der Anreisetag bei Einreise in Thailand nach 18 Uhr und der Abreisetag nicht mitgerechnet. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen sowie eine Liste der für Thailand zugelassenen Impfstoffe bietet die thailändische Botschaft.
Ab dem 1. November 2021 können vollständig geimpfte Reisende aus mehreren Ländern, u.a. Deutschland, ohne die bislang erforderliche siebentägige Quarantäne einreisen, sofern sie sich vor Einreise 21 Tage in Deutschland oder einem anderen Land, für das die Erleichterung (einschließlich Thailands) gilt, aufgehalten haben. Einreisende werden nach Ankunft zu einem Testcenter gebracht, wo der Abstrich für einen PCR-Test genommen wird. Bis das Testergebnis vorliegt, müssen die Reisenden in einem vorher gebuchten und von der thailändischen Regierung anerkannten Hotel auf das Testergebnis warten.
Hinweise für die Einreise vollständig Geimpfter:
• Online- Registrierung über die Anwendung Thailand- Pass . Der Thailand- Pass soll ab dem 1. November 2021 das Certificate of Entry (COE) ablösen. Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen. Vor dem 1. November 2021 ausgestellte COEs. behalten ihre Gültigkeit.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssummer in Höhe von 50.000 US$, die auch die Behandlung von COVID-19 einschließt, für nicht-thailändische Staatsangehörige.
• Nachweis einer vollständigen Impfung für alle Reisenden ab 12 Jahren. Kinder unter 12 Jahren können mit ihren vollständig geimpften Eltern einreisen.
• Nachweis der Buchung einer alternativen Quarantäne-Unterkunft oder eines SHA+- Hotels für mindestens eine Nacht für die Wartezeit auf das Ergebnis des nach Einreise durchgeführten PCR-Tests. Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden.
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, ausgestellt maximal 72 Stunden vor Einreise für alle Reisenden.
• Negativer PCR-Test nach Einreise.
• Ggfs. weiterer Antigentest am sechsten oder siebten Tag nach Einreise.
• Installierung der Tracking-App „MorChana“.
Für nicht oder nicht vollständig geimpfte Reisende gilt auch nach dem 1. November 2021 die Pflicht zur zehntägigen Quarantäne in anerkannten Quarantänehotels.
In diesem Fall sind folgende Schritte erforderlich:
• Online- Registrierung über die Anwendung ThailandPass . Der Thailand Pass soll ab dem 1. November 2021 das Certificate of Entry (COE) ablösen. Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen. Vor dem 1. November 2021 ausgestellte COEs. behalten ihre Gültigkeit.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssummer in Höhe von 50.000 US$, die auch die Behandlung von COVID-19 einschließt, für nicht-thailändische Staatsangehörige.
• Nachweis der Buchung einer alternativen Quarantäne-Unterkunft für die Dauer der Quarantäne. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden.
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, ausgestellt maximal 72 Stunden vor Einreise.
• Zwei weitere PCR-Tests nach Einreise.
• Installierung der Tracking App „MorChana“.
Bitte beachten Sie bei allen Formen der Einreise:
Bei einem positiven PCR-Test erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung.
Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Quarantäne, Isolation und Behandlung sind kostenpflichtig. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt.
Die Deutsche Botschaft hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Eine Liste der Länder, für die die erleichterten Einreisebedingungen gelten, sowie weitere wichtige Informationen zu dem neuen Verfahren, z.B. welche Impfungen in Thailand anerkannt werden, finden Sie auf der Website der thailändischen Tourismusbehörde . Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland.
Durch- und Weiterreise
Ein internationaler Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Fit to fly certificate
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt.
Die Transitzeit darf 12 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen bietet die Civil Aviation Authority of Thailand.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Dunkelrot/Rot/Orange/Gelb/Grün) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Für die dunkelroten Provinzen, zu denen auch der Großraum Bangkok gehört, gelten seit dem 16. Oktober 2021 folgende Einschränkungen:
• Nächtliche Ausgangssperre von 23 Uhr bis 3 Uhr,
• Keine Versammlungen von mehr als 50 Personen,
• Shoppingmalls und Restaurants (mit eingeschränkter Kapazität) haben bis 22 Uhr geöffnet; Alkoholausschank ist untersagt.
Da die Provinzgouverneure weitreichende Entscheidungsbefugnisse haben, können die konkreten Maßnahmen regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind mit Einschränkungen möglich. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests und/oder Impfnachweises möglich. Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden. Aufgrund ausbleibender ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung. Nationalparks sind teilweise geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung ist überall Pflicht, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden. Diese Pflicht besteht auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige thailändische Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie einen Transit am Flughafen Bangkok Suvarnabhumi planen, kontaktieren Sie vorab Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich der aktuellen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich über die Civil Aviation Authority of Thailand.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.

Tschechische Republik - Änderung Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten oder dunkelroten Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Die Einreise ist für EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik aus jeglichem Grund möglich. Andere Staatsangehörige können nur dann aus jeglichem Grund einreisen, wenn sie seit mindestens 14 Tagen komplett geimpft sind und über einen in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen.
Seit dem 30. August 2021 wird Deutschland in die rote Kategorie eingestuft. Die Einreise ist dann nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden), Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Frühestens fünf Tage und spätestens 14 Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis ist der zuständigen Hygienebehörde zuzusenden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich. Für Geimpfte und Genesene, die über einen in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt weiterhin die Test- und Quarantänepflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung . Für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer, für Kinder unter 6 Jahren sowie Grenzpendler und Grenzgänger entfällt weiterhin die Pflicht zur Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne. Über weitere Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium .
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Für Einreisen aus den unterschiedlichen Kategorien gilt Folgendes:
1. Grüne und Orange Kategorie:
Aus Ländern der grünen und orangen Kategorie ist die Einreise nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden) und Online-Anzeige möglich. Einreisende können auch innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen. In diesem Fall besteht eine Quarantänepflicht bis zum Vorliegen des Testergebnisses. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind nur tschechische Staatsbürger, sowie Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik.
Für Geimpfte und Genesene, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, sind Einreisen ohne Test- und Quarantänepflicht möglich.
2. Rote und dunkelrote Kategorie:
Die Einreise ist nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden), Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Tschechische Staatsbürger, sowie Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik können statt des PCR-Tests auch einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Frühestens fünf Tage und spätestens 14 Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis ist der zuständigen Hygienebehörde zuzusenden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Für Geimpfte und genesene EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt die Test- und Quarantänepflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung .
Über weitere Ausnahmen von der Anzeige-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise informiert das tschechische Innenministerium. Diese bestehen u.a. für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer, für Kinder unter 6 Jahren sowie Grenzpendler und Grenzgänger.
Neben tschechischen Impfzertifikaten werden nationale Impfzertifikate aus Deutschland, sowie aus allen EU-Ländern, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein sowie Impfungen weiterer Staaten anerkannt. Es wird nur noch das Digitale COVID-Zertifikat der EU anerkannt.
Für geimpfte Reisende aus diesen Ländern ist kein negativer Test und keine Quarantäne erforderlich, wenn die Zweitimpfung bei einem Impfschema mit zwei Dosen oder die Impfung bei einem Impfschema mit einer Dosis mindestens 14 Tage zurückliegt.
Für Genesene, die in den letzten 180 Tagen erkrankt waren, ist kein negativer Test und keine Quarantäne erforderlich, wenn der Genesenennachweis mit einem digitalen COVID-Zertifikat erbracht wird.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der roten und dunkelroten Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können, sofern sie nicht den Nachweis einer in Tschechien anerkannten Impfung führen, nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise (maximal 12 Stunden) ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich.
Sofern diese aus Deutschland oder einem anderen Land einreisen ist die Durchreise auf dem Landweg ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich.
Bei Einreise mit dem Flugzeug und Weiterreise auf dem Land- oder Flugweg ist Einreiseanmeldung und Test (PCR-Test maximal 72 Stunden oder Antigen-Test maximal 24 Stunden vor Einreise) erforderlich. Genesene und Geimpfte benötigen keinen Test, aber die Einreiseanmeldung und einen digitalen Nachweis über Impfung und Genesung. Durchreisen aus einem Land mit sehr hohem Infektionsrisiko (dunkelrote Kategorie) sind nur aus triftigen Gründen möglich.
Durchreisen von Drittstaatern ohne Impfnachweis oder ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind nicht möglich.
Reisende, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske tragen. Die Durchreise aus Deutschland und anderen Nachbarländern der Tschechischen Republik darf nicht länger als 24 Stunden, aus allen anderen Ländern nicht länger als 12 Stunden dauern. Es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen usw.) erlaubt.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im Covid-Portal (Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Sofern die Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sind, können im Innern maximal 200 und Außen maximal 500 Personen teilnehmen.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur von Getesteten, Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen sowie botanische und zoologische Gärten sind mit Einschränkungen geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind wieder möglich.
Restaurants und Hotels sind für geimpfte, genesene oder getestete Gäste geöffnet.
Hygieneregeln
Dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, wie in allen Innenräumen (außer der eigenen Wohnung), im Freien, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen und bei Fahrgemeinschaften in Kraftfahrzeugen, gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske.
Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen einer der o.g. Masken für die Dauer von 14 Tagen für alle aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisenden Personen und für durch die Tschechische Republik durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen darüber hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.

Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind weiterhin von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Reisende nach Abu Dhabi müssen sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig). Eine Genehmigung der GDRFA oder ICA ist für Touristen, die in Dubai einreisen, nicht erforderlich.
Alle Reisenden, die in Dubai einreisen wollen (einschließlich “Residents“), müssen beim Check-in einen negativen PCR-Test nachweisen. Alle anderen Testbescheinigungen (Antikörpertest, PCR-Schnelltests, Heimtestkits, u.ä.) werden in Dubai nicht akzeptiert. Es muss sich um eine offizielle (ausgedruckte oder per Mail übersandte) Bescheinigung in Englisch oder Arabisch handeln. SMS-Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Der Abstrich darf nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein (für bestimmte Länder gelten kürzere Fristen). Kinder unter 12 Jahren, Behinderte und VAE Staatsangehörige sind von dem Testerfordernis ausgenommen. Für Passagiere, die aus bestimmten Ländern abfliegen, findet bei Ankunft am Flughafen Dubai ein weiterer PCR-Test statt. Des Weiteren können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden. Außerdem muss bei Ankunft in Dubai die COVID19-DXB Smart App heruntergeladen werden.
Flugreisende nach Abu Dhabi müssen beim Check-in am ausländischen Abflughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Abstrich darf längstens 48 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein (aus bestimmten Ländern nur 24 Stunden). Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache oder der Sprache des Abflugorts mitzuführen. Kinder unter 12 Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Abhängig von Impfstatus und Einreiseland sind in den Folgetagen ein oder zwei weitere PCR-Tests erforderlich. Die aktuell geltende Regelung kann am Flughafen erfragt werden. Kinder unter 12 Jahren und Personen mit Behinderungen sind von den Testerfordernissen ausgenommen.
Reisende aus Ländern außerhalb der „Grünen Liste", die ungeimpft sind bzw. deren Impfungen in den VAE nicht anerkannt sind, unterliegen in Abu Dhabi einer zehntägigen Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet. Bei Transitflügen über den Flughafen Abu Dhabi wird ein PCR-Test, der maximal 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, verlangt.
Alle Transitfluggäste in Dubai müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen. Alle anderen Fluggäste im Transit müssen diese Bescheinigung nicht vorlegen, es sei denn, dies wird von ihrem endgültigen Zielort vorgeschrieben Reiseverbindungen.
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Beschränkungen im Land
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet.
Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Cafés und Restaurants, Fitnessstudios, Museen, Freizeitparks, Kulturzentren etc. nur noch von vollständig Geimpften betreten werden, die sich außerdem alle 30 Tage einem PCR-Test unterziehen müssen. Kontrolliert wird die Zugangsberechtigung über die auf einem Smartphone zu installierende staatliche AlHosn-App , die hierfür einen „grünen Status“ zeigen muss. Im Ausland verabreichte Impfungen können registriert werden, was für den Erhalt des „grünen Status“ in der AlHosn-App erforderlich ist.
Für Dubai ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nicht an eine App gebunden.
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist obligatorisch. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.

Vietnam - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Vietnam wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Vietnam ist von COVID-19 stark betroffen. Vietnam ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gilt weiterhin eine Einreisesperre (auch Transit) für alle ausländischen Reisenden. Diese Regelung gilt auch für deutsche Staatsangehörige vietnamesischer Herkunft. Die Erteilung von Visa für die Einreise nach Vietnam ist vorübergehend eingestellt und nur in Ausnahmefällen möglich (Diplomaten- und Dienstpassinhaber, Investoren, Experten, hochqualifizierte Arbeitskräfte, Geschäftsführer, und deren Familien sowie internationale Studenten, ausländische Familienangehörige von vietnamesischen Staatsangehörigen).
Bei Einreise müssen sich alle Reisenden einer Temperaturmessung unterziehen und einen negativen RT-PCR-Test vorlegen. Dieser darf frühestens 72 Stunden vor Ankunft in Vietnam vorgenommen werden. Alle Flüge nach Vietnam sind derzeit Transitflüge, daher müssen ggf. ebenfalls die Vorgaben des Transitlands beachtet werden. Vor bzw. bei der Einreise ist eine Gesundheitserklärung auszufüllen.
Nichtgeimpfte Einreisende haben sich in 14-tägige Quarantäne in einer von den vietnamesischen Behörden festgelegten Quarantäneeinrichtung (bestimmte Hotels, zentrale Quarantäneeinrichtungen) zu begeben. Nach der zweiwöchigen Quarantäne in der entsprechenden Einrichtung sind zwei weitere Wochen Heimquarantäne (bzw. in einem anderen Hotel) mit Gesundheitsüberwachung vorgeschrieben. Die Kosten müssen von den Reisenden selbst getragen werden. Für nichtgeimpfte Kinder gibt es keine Ausnahmen.
Am 4. August 2021 erließ das vietnamesische Gesundheitsministerium eine Neuregelung zu den Quarantänebestimmungen für vollständig geimpfte Personen, die nach Vietnam einreisen. Demnach wird die Quarantäne für vollständig geimpfte Personen auf sieben Tage in einer Quarantäneeinrichtung und anschließend sieben Tage Selbstisolation verkürzt. Ein entsprechender Nachweis über die Impfung (WHO-Impfbuch oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU in Papierformat) muss vorgelegt werden. Eine Vorlage per App ist nicht möglich. Die zweite Impfung muss mind. 14 Tage vor Einreise und nicht länger als 12 Monate vor Einreise her sein. Diese Regelungen gelten seit 25. August 2021 auch für nichtgeimpfte Kinder, sofern die Einreise gemeinsam mit Eltern/Betreuer erfolgt, und deren Eltern/Betreuer vollständig geimpft oder Genesene sind. Nach sieben Tagen Quarantäne plus sieben Tagen Selbstisolation gilt eine Phase der Beobachtung des gesundheitlichen Zustands bis zum 28. Tag nach dem Einreisetag. In dieser Zeit sind für Kinder und Eltern/Betreuer Tests am ersten, siebten und 14. Tag nach dem Einreisetag vorgesehen.
Kinder die unbegleitet in Vietnam einreisen müssen eine Heimquarantäne für 14 Tage bei Eltern/Betreuern ableisten, wenn Eltern/Betreuer in Vietnam leben. Für die Kinder und Eltern/Betreuer sind Tests am ersten und 14. Tag nach dem Einreisetag der Kinder vorgesehen.
Durch- und Weiterreise
Fluggesellschaften verlangen beim Check-In aktuelle PCR-Tests. Andere Beschränkungen der Weiter- und Ausreise bestehen nicht.
Reiseverbindungen
Es bestehen wenige Flugverbindungen nach Europa. Informationen dazu sollte bei den Fluggesellschaften bzw. örtlichen Reisebüros erfragt werden.
Die Einreise nach Vietnam unterliegt der vorherigen Genehmigung der vietnamesischen Behörden und ist nur in gesonderten Ausnahmefällen gestattet siehe, Einreise.
Aufgrund der derzeitigen Lage ist jederzeit mit einer Änderung zu rechnen. Voraussagen können nicht getroffen werden.
Beschränkungen im Land
In einigen Provinzen wurden die Einschränkungen gelockert.
Der interprovinzielle Personenverkehr mit Bussen und Bahn sowie der nationale Flugbetrieb wurden zum Teil wieder aufgenommen. Reisende, die aus Gebieten mit „extrem hohem Risiko“ oder „hohem Risiko“ in andere Orte mit ähnlichem oder geringerem Risiko reisen, müssen mindestens zwei Wochen vor dem Flug vollständig geimpft oder innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sein. Außerdem sollten sie innerhalb von 72 Stunden vor dem Flug negativ auf SARS-CoV-2 getestet werden. Für die Reisenden gelten im Zielort die Quarantänevorschriften der örtlichen Gesundheitsbehörden.
Seit September 2021 gilt in Hanoi ein gelockerter Lockdown für das gesamte Stadtgebiet: die Unterteilung der Stadt in rote, orange und grüne Zonen wurde aufgehoben. Der Ausgang bedarf keines Nachweises der Notwendigkeit mehr.
An den Schulen findet weiter kein Präsenzunterricht statt. Wiedereröffnen durften Betriebe, Dienstleister, Einzelhändler und Einkaufszentren. Seit dem 14. Oktober 2021 arbeiten Behörden und Unternehmen wieder im Normalbetrieb. Gastronomiebetriebe, Hotels und Beherbergungsbetriebe dürfen bis zu 50% Auslastung wieder öffnen. Der öffentliche Personenverkehr mit Bussen, Taxis und Fahrdiensten wurde wieder aufgenommen.
In Ho-Chi-Minh-Stadt wurden die Einschränkungen seit Oktober 2021 teilweise gelockert: Staatliche Stellen, ausländische Konsulats/Wirtschafts- und Kulturvertretungen, Vertretungen von internationalen Organisationen, sowie Betriebe, Dienstleister und Einzelhändler dürfen unter Auflagen mit max. 50% der Beschäftigten wieder öffnen. Gastronomiebetriebe dürfen nur Take-Away-Verkauf anbieten. Beherbergungsstätten dürfen mit bis zu 50 % ihrer Kapazität betrieben werden. Gäste müssen nachweislich vollständig geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR-Test vorlegen. An den Schulen findet weiterhin kein Präsenzunterricht statt.
Seit Oktober 2021 haben bestimmte Buslinien den Betrieb wieder aufgenommen, Taxiunternehmen und einige Fahrdienste dürfen mit 10 bis 30% ihrer Kapazität den Betrieb aufnehmen.
15 Provinzen im Süden des Landes befinden sich bis auf weiteres ebenfalls im Lockdown.
Hygieneregeln
Landesweit sind in Geschäften, öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Personennahverkehr die Infektionsschutz- und Hygieneauflagen (s.g. 5-K-Regeln) einzuhalten (generelle Maskenpflicht, keine Menschenansammlung, Erklärungen zum Gesundheitszustand, Mindestabstand, Desinfektion).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der vietnamesischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 27.10.2021

Beitrag von Birgitt »

Costa Rica - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Costa Rica wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Costa Rica ist von COVID-19 stark betroffen. Costa Rica ist daher als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Vor Einreise muss das Gesundheitsformular „Pase de Salud“ online ausgefüllt werden. Bei Einreise ist der erhaltene QR-Code für dieses Formular vorzulegen. Ebenso ist grundsätzlich ein Nachweis über eine den aktuellen costa-ricanischen Vorgaben entsprechende Krankenversicherung, die auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, in englischer oder spanischer Sprache vorzulegen. Ausnahmen bzgl. der Krankenversicherung gelten für Minderjährige und für Reisende, die komplett geimpft sind (mit Moderna, BioNTech/Pfizer, Astra Zeneca oder Johnson & Johnson, Kreuzimpfungen werden anerkannt). Am Flughafen sind strikte Hygieneprotokolle einzuhalten.
Costa Rica beabsichtigt die Einführung der 1-G-Strategie, siehe Beschränkungen im Land.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind auf dem Landweg möglich.
Reiseverbindungen
Fluggesellschaften nehmen sukzessive Flugverbindungen wieder auf. Aktuelle Informationen bietet der Flughafen San José.
Busverbindungen bestehen in alle Landesteile, zum Teil aber mit geringerer Frequenz.
Beschränkungen im Land
Costa Rica plant die Einführung der 1-G-Strategie im Land, d.h. der Besuch aller nicht-essentiellen Einrichtungen ist nur noch für vollständig geimpfte Personen ab 14 Tage nach der letzten Impfung möglich.
In einer Übergangsphase vom 1. Dezember 2021 bis 7. Januar 2022 dürfen Hotel-, Restaurant- und Ladeninhaber entscheiden, ob sie nur geimpften Kunden Zugang gewähren oder weiterhin auch ungeimpften Personen. In dem Fall dürfen sie nur mit 50% Kapazität operieren.
Ab 8. Januar 2022 ist der Besuch von Restaurants, Hotels, Geschäften, Fitnessstudios, Museen, Kinos, Nationalparks etc. sowie die Teilnahme an Gruppenaktivitäten nur noch mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung möglich. Ausgenommen sind nur als essentiell angesehene Einrichtungen wie Banken, Apotheken und Supermärkte.
Die Regelung gilt für costa-ricanische Staatsangehörige (über 12 Jahre) sowie für volljährige Ausländer.
In Costa Rica geimpfte Personen müssen die vollständige Impfung mittels des costa-ricanischen digitalen Impfzertifikats nachweisen.
Touristen müssen den zur Einreise genutzten „Pase de Salud“ sowie das Digitale EU-COVID-Zertifikat vorlegen.
Genesene müssen mindestens einmal geimpft sein, und ihr Impfnachweis muss erkennen lassen, dass die Impfung damit vollständig ist (bei Nummer der Impfung muss „1/1“ eingetragen sein).
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen ein ärztliches Attest mit bestimmten Daten (Name, Passnummer, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, ausführliche medizinische Begründung, Name des Arztes, Fachrichtung, Arztnummer, E-Mail-Adresse) vorlegen. Das Attest muss in spanischer Sprache oder mit spanischer Übersetzung vorgelegt werden.
Es gelten weiterhin Fahrverbote für private PKWs, die regelmäßig angepasst werden. Nähere Informationen veröffentlichen die costa-ricanischen Behörden. Taxis und der öffentliche Personennahverkehr sind davon ausgenommen. Restaurants müssen abends entsprechend früher schließen.
Hotels, Restaurants, Nationalparks etc. dürfen grundsätzlich öffnen, unterliegen aber Kapazitätsbeschränkungen.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen (Restaurants, Hotels, Geschäfte, Banken, etc.) und Nationalparks gilt Maskentragepflicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der costa-ricanischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte die nationale COVID-Hotline unter 1322 (englisch/spanisch).

Iran - Änderung Einreise
Die iranischen Behörden erlauben ab dem 27. Oktober 2021 vollständig geimpften Reisenden die Einreise. Die Maßnahme schließt jedoch Personen aus, die aus von der WHO benannten Hochrisikoländern stammen. Reisende müssen innerhalb von 96 Stunden vor Abflug ein negatives RT-PCR-Testergebnis vorlegen, um einreisen zu können. Iranische Staatsangehörige dürfen unabhängig vom Impfstatus in den Iran einreisen. Nicht geimpfte Bürger oder diejenigen, die keinen negativen RT-PCR-Test haben, müssen bei ihrer Ankunft 14 Tage lang unter Quarantäne gestellt werden. Quelle: Garda World

Katar / Qatar - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Katar ist weiterhin von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das katarische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Mit den seit 6. Oktober 2021 geltenden neuen Einreiseregeln werden Länder in drei Listen (grün, rot und rote Sondergruppe) eingeteilt. Für Einreisende aus Bangladesch, Indien, Nepal, Pakistan, den Philippinen, Sri Lanka, Indonesien, Kenia und Sudan gelten seit dem 6. Oktober 2021 besondere Regeln. Sie müssen sich auf jeden Fall in Hotelquarantäne begeben. Besuchsreisen für nicht vollständig Geimpfte aus diesen Ländern sind nicht erlaubt. Deutschland ist auf der grünen Liste. Reisen zu Besuchs-, Geschäfts- und touristischen Zwecken sind für vollständig Geimpfte wieder möglich. Sie brauchen sich keiner Quarantäne zu unterziehen. Für Kinder unter 12 Jahren, die mit ihren Eltern einreisen, entfällt bei Einreise aus einem Land der grünen Liste die Quarantäne, bei Einreise aus einem Land der roten Liste sind bis zu zwei Tage Heimquarantäne zu absolvieren. Nach Einreise aus einem Land der roten Liste muss ein weiterer PCR-Test gemacht werden. Die Quarantäne kann beendet werden, wenn dieser Test negativ ausfällt.
Es werden Impfungen mit Pfizer/BioNTec, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson anerkannt. Eine Impfung mit Sinopharm wird nur bedingt anerkannt, d.h. die Reisenden müssen sich in Hotelquarantäne begeben. Eine Freitestung durch Antikörpertest auf eigene Kosten am Tag 1 ist möglich.
Für die (Wieder-)Einreise von katarischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis besteht für vollständig Geimpfte keine Quarantänepflicht. Kinder, die ihre vollständig geimpften Eltern begleiten, müssen keine (Reise aus einem Land der grünen Liste, Alter unter 12 Jahren) bzw. Hotel-/Heimquarantäne (sieben Tage, je nach Visumsart) machen.
Nicht vollständig geimpfte Rückkehrer aus Ländern der grünen Liste müssen sich für sieben Tage in Heimquarantäne begeben, die aus anderen Ländern in Hotelquarantäne.
In Katar erkrankte und genesene Reisende werden Geimpften gleichgestellt; bei Erkrankungen, die in den Staaten des Golfkooperationsrats durchgemacht wurden, gilt das nur, wenn sie mindestens eine Impfung mit einem in Katar anerkannten Impfstoff erhalten haben. Für Genesene, die in anderen Ländern erkrankt waren, gelten keine Erleichterungen.
Alle Einreisenden Besucher müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der maximal 72 Stunden vor der Einreise erfolgt sein darf. Bei Einreise aus einem Land der roten Liste bzw. bei Einreise von Ungeimpften oder nicht vollständig geimpften Personen ist unter Umständen nach der Einreise ein weiterer PCR-Test auf eigene Kosten durchzuführen.
Die elektronische Einreiseanmeldung spätestens 12 Stunden vor Abflug ist für Besuchsreisende verpflichtend, für die (Wieder-)Einreise von katarischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis wird sie von den katarischen Behörden empfohlen, um die Einreisekontrollen zu beschleunigen.
Bei der Einreise müssen alle Passagiere die katarische Corona-Tracking-App „Ehteraz“ herunterladen und auf ihren Smartphones aktivieren. Dazu sind erforderlich:
• Katarische oder internationale SIM-Karte
• Internetzugang
• Smartphone mit mindestens Android 6 oder IOS 13.5
Katarische SIM-Karten (und ggfs. auch geeignete Smartphones) können am Flughafen oder an der Landgrenze im Zusammenhang mit der Einreise gekauft werden.
Die aktivierte App wird am Eingang der meisten öffentlichen Gebäude (Hotels, Malls, Museen, Restaurants etc.) geprüft. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Seit dem 6. Oktober 2021 müssen Reisende vor der Einreise ein Formular unterzeichnen, mit dem sie sich verpflichten, die katarischen COVID-19-Vorschriften einzuhalten. Ausgenommen sind vollständig geimpfte katarische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, die aus einem Land der grünen Liste einreisen.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der internationale Transitverkehr über den Flughafen Doha wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich nur im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden kann, maximal 24 Stunden aufhalten. Für diesen Flughafentransit ist kein PCR-Test erforderlich.
Reiseverbindungen
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland bleibt weiterhin reduziert.
Der direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde wieder aufgenommen. Es bestehen noch keine Flug-/Schiffsverbindungen zwischen Katar und Bahrain. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist wieder geöffnet.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Personennahverkehr operiert mit eingeschränkter Kapazität. Geschäfte sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln mit begrenzter Kapazität geöffnet. Restaurants sind mit eingeschränkter Kapazität wieder geöffnet. Private Treffen sind mit festgelegten maximalen Teilnehmerzahlen erlaubt. Die Obergrenze liegt in Abhängigkeit vom Ort (Innen/Außen) und Impfstatus der Teilnehmer zwischen zehn und 50 Personen. Die Maskenpflicht im Freien ist (mit Ausnahmen) seit dem 3. Oktober aufgehoben.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes, sobald die Wohnung verlassen wird und es sind Abstandsregeln von mindestens einem Meter einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).

Kuwait - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Kuwait ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für alle Ausländer ohne gültigen kuwaitischen Aufenthaltstitel besteht weiterhin grundsätzlich eine Einreisesperre. Kuwaitischen Staatsangehörigen und deren Angehörigen ist die Einreise erlaubt. Auch Ausländer, die einen gültigen kuwaitischen Aufenthaltstitel besitzen, und vollständig mit einem in Kuwait anerkannten Impfstoff (zweifach mit BionTech/Pfizer, AstraZeneca-Oxford oder Moderna oder einfach mit Johnson&Johnson) geimpft sind, können nach Kuwait einreisen.
Die angekündigte Öffnung für alle vollständig mit einem in Kuwait anerkannten Impfstoff (zweifach mit BionTech/Pfizer, AstraZeneca-Oxford oder Moderna oder einfach mit Johnson&Johnson) geimpfte Ausländer wurde verschoben. Einreisen für diesen Personenkreis sollen ab Mitte November möglich sein. Reisende, die mit einem anderen Impfstoff (z. B. Sino pharm, Sinovac oder Sputnik) zweifach geimpft wurden, benötigen zusätzlich mindestens eine Impfung mit einem der o. g. zugelassenen Impfstoffe.
Einreisende, die im Ausland geimpft wurden, müssen einen Impfnachweis mit elektronisch lesbarem QR Code mitführen, aus dem der im Reisepass eingetragene Name, der Name des Impfstoffs, die Daten der Impfungen sowie der Name des Impfinstituts hervorgehen. Ist kein QR Code vorhanden, muss der Impfnachweis auf der Webseite des Gesundheitsministeriums (Ministry of Health) hochgeladen werden. Einreisende müssen sich auf der App „MOSAFER“ vor dem Check-In registrieren und einen negativen PCR-Test vorgelegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Des Weiteren muss die App "Shlonik" auf das Handy heruntergeladen werden. In Kuwait ist dann ab dem Einreisetag eine siebentägige häusliche Quarantäne einzuhalten, die durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden kann.
Für die Ausreise ist ein negativer PCR-Test mitzuführen, wenn dieser für die Einreise in das Zielland oder den Transit erforderlich ist.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge nach Saudi Arabien und in den Irak sind ab dem 24. Oktober 2021 wieder geöffnet.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Kuwait ist für kommerzielle Passagierflüge ab dem 24. Oktober 2021 wieder vollständig geöffnet.
Beschränkungen im Land
Private Zusammenkünfte von Geimpften z. B. anlässlich von Hochzeiten o. ä. sind wieder erlaubt. Ungeimpfte haben nur Zutritt zu Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Krankenhäusern und Behörden.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind im in Innenräumen Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und ein Abstand von 1,5 Metern („Social distancing“) einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen des kuwaitischen Gesundheitsministeriums , auch auf Twitter .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kuwaitischen Behörden oder Telefon: 151

Panama - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Für die Einreise ist ein COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) erforderlich, sofern keine mindestens 14 Tage alte vollständige Impfung nachgewiesen wird.
Reisende, die ein digitales oder gedrucktes vollständiges COVID-Impfzertifikat (gelbes Impfbuch der WHO) vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie mindestens 14 Tage vor ihrer Einreise alle erforderlichen Dosen eines von der WHO, FDA oder EMA genehmigten COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, sind von allen Test- und Quarantäneanforderungen für die Einreise nach Panama befreit.
Ungeimpfte Reisende aus Ländern mit geringem Risiko müssen einen negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) vorlegen, der höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, oder sich auf ihre Kosten am Flughafen testen lassen. Wenn sie negativ getestet werden, sind sie von der Quarantänepflicht befreit. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine 14-tägige Quarantäne.
Ungeimpfte Reisende, die sich in Hochrisikoländern (Großbritannien, Indien, Südafrika oder ein anderes Land in Südamerika) aufgehalten haben oder durch diese gereist sind, müssen einen negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) vorlegen, der höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, oder sich auf eigene Kosten am Flughafen testen lassen. Wenn sie negativ getestet werden, müssen sie sich noch 72 Stunden in Quarantäne begeben und erneut mit negativem Ergebnis getestet werden, um die Quarantäne zu beenden. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine 14-tägige Quarantäne. Für Staatsangehörige oder Residenten Panamas gilt, dass sie möglicherweise in ihrem/r Haus/Wohnung unter Quarantäne gestellt werden, während andere Einreisende auf eigene Kosten in von der Regierung genehmigten Hotels unter Quarantäne gestellt werden.
Kinder unter 12 Jahren sind von allen Test- und Quarantäneanforderungen für die Einreise nach Panama befreit, sofern ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten die oben genannten Anforderungen erfüllen.
Die Fluggesellschaften können unabhängig von den oben genannten Bestimmungen weitere Erfordernisse aufstellen (z.B. PCR-/Antigen-Test).
Zusätzlich müssen alle Reisenden eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus vor Reiseantritt abgeben. Das entsprechende Formular kann online ausgefüllt werden. Dort können auch Testergebnis und Impfnachweise hochgeladen werden.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat weiterhin den Ausnahmezustand verhängt. Mit Verbesserung der pandemischen Lage in Panama sind viele restriktive Maßnahmen des öffentlichen Lebens inzwischen wieder aufgehoben worden.
In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es in einzelnen Regionen kurzfristig zu abweichenden Beschränkungen kommen, wie beispielsweise regionale Ausganssperren am Wochenende oder eine früher einsetzende nächtliche Ausgangssperre. Für Reisen zwischen verschiedenen Landesteilen kann ggf. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests verlangt werden, ebenso können auch entsprechende Tests durch lokale Behörden durchgeführt werden. Nähere Informationen zu regionalspezifischen Besonderheiten stellt das panamaische Gesundheitsministerium zur Verfügung.
Geschäfte und Hotels sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Im öffentlichen Nahverkehr muss zusätzlich zum Mund-Nase-Schutz auch ein Gesichtsschutzvisier (face shield) getragen werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.

Rumänien - Änderung Beschränkung im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Rumänien gewarnt.
Epidemiologische Lage
Rumänien ist von COVID-19 stark betroffen. Rumänien ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für EU-Bürger sowie für Personen, die aus EU-Staaten, aus dem EWR oder aus der Schweiz nach Rumänien einreisen und keine COVID-19-Symptome aufweisen, gelten bei der Einreise folgende Regelungen:
Es gilt eine Länderkategorisierung in grüne, gelbe und rote Zonen. Diese Einstufung in Risikogebiete wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Deutschland ist derzeit als grüne Zone eingestuft. Bei Einreise aus einem Land der grünen Zone sind keine besonderen Einreiseformalitäten zu beachten. Bitte beachten Sie jedoch eventuelle Vorgaben Ihrer Fluggesellschaft.
Personen, die aus Ländern der gelben oder roten Zone einreisen, müssen elektronisch oder in Papierform eine Einreiseanmeldung vornehmen. Sie unterliegen nach Einreise grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten unter anderem für:
• Geimpfte, bei denen die vollständige Impfung mindestens zehn Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist und die bei der Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU vorlegen können,
• Kinder bis einschließlich 12 Jahre,
• Reisende, die aus einem Land der gelben Zone einreisen und einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist,
• Genesene, die in den letzten 180 Tagen vor Einreise auf COVID-19 positiv getestet wurden und einen Genesenennachweis vorlegen können,
• Reisende aus einem Land der roten Zone, die sich weniger als 72 Stunden in Rumänien aufhalten und einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden vor Einsteigen/Einreise (je nach Beförderungsmittel), vorlegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird ab dem vierten Tag eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Personen, die aus gelben Risikogebieten ohne einen dieser Nachweise einreisen, können die Quarantäne nach einem negativen PCR-Test verlassen, wenn sie keine spezifischen Symptome aufweisen.
Personen, die aus roten Risikogebieten ohne einen dieser Nachweise einreisen, können die Quarantäne am zehnten Tag verlassen, wenn sie am achten Tag einen PCR-Test vornehmen lassen, dessen Ergebnis negativ ist, und sie keine spezifischen Symptome aufweisen.
Zur Quarantänepflicht gelten weitere Ausnahmen. Über Einzelheiten berät das zuständige regionale rumänische Gesundheitsamt.
Die Straßengrenzübergänge sind geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Einreiseanmeldung abzugeben.
Transitreisende sind von der Quarantänepflicht befreit, sofern der Aufenthalt in Rumänien nicht länger als 24 Stunden dauert.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
Bis zum 8. November 2021 gilt in Rumänien der Alarmzustand. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Die Regierung hat stufenweise Maßnahmen je nach Höhe der Inzidenz in den betroffenen Ortschaften beschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels, Restaurants und Kultureinrichtungen sind jedoch nur für Personen zugänglich, die ein digitales Impf- oder Genesenenzertifikat vorlegen können. Aufgrund der aktuellen sehr hohen Infektionszahlen gelten im gesamten Land Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Ab einer Inzidenz von 6 (berechnet auf 1.000 Einwohner/14 Tage) sind Ausgangssperren angeordnet. Diese gelten jedoch nicht für vollständig geimpfte Personen.
Auskünfte erteilen die einzelnen Gesundheitsämter unter folgenden Kontaktdaten.
Hygieneregeln
In allen öffentlichen Räumen (auch im Freien), in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (nur Kinder unter fünf Jahren sind ausgenommen).
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
• Bitte erkundigen Sie sich beim jeweils zuständigen regionalen Gesundheitsamt nach den aktuell geltenden Regelungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112.

Russische Föderation - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Russische Föderation wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Russland ist von COVID-19 landesweit sehr stark betroffen. Russland ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das offizielle Corona-Portal der russischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Eine Einreise ist für deutsche Staatsangehörige und für Bürger anderer Staaten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland (Vorlage im Original erforderlich) sowie Diplomaten- und Dienstpassinhaber bei Anreise per Direktflug aus Deutschland und bestimmten weiteren Staaten, darunter Frankreich, Österreich und der Schweiz gestattet. Darüber hinaus müssen Reisende im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Aufgrund der Einreisebeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie werden derzeit keine e-Visa erteilt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19 bedingt ausgesetzt.
Für Einreisen auf anderem Weg, insbesondere über die Landgrenze sowie auf dem Luftweg aus anderen Staaten gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Zu den jeweils geltenden Beschränkungen kann die Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation Auskunft geben, für Geschäftsreisende die Webseite der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte. Der Test darf nicht früher als drei Kalendertage vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein. Das Testergebnis muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen und bei der Grenzkontrolle vorgezeigt werden. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist das Testergebnis bei der Grenzkontrolle vorzulegen. Ausländer, die zu Erwerbszwecken nach Russland einreisen, sind verpflichtet, innerhalb von drei Tagen nach der Ankunft einen weiteren PCR-Test vorzunehmen.
Für Einreisende in die Russische Föderation aus Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien auf dem Luftweg ist die im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entwickelte App "Reisen ohne COVID" (für iOS bzw. für Android ) verpflichtend, der die Ergebnisse von PCR-Tests enthält (als QR-Code), die in zertifizierten Laboren in den jeweiligen Ländern gemacht werden. Dies gilt nicht für Transit-bzw. Durchreisende. Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende eingeschränkt. Für Deutsche ist die Ausreise nach Deutschland durch Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten grundsätzlich gestattet.
Durch- und Weiterreise
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Der Test darf nicht früher als drei Kalendertage vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich ist 24 Stunden.
Reiseverbindungen
Deutsche und russische Fluggesellschaften bieten mehrmals wöchentlich Flüge zwischen deutschen und russischen Städten an.
Der Zugverkehr zwischen Deutschland und Russland und der Fährverkehr sind eingestellt.
Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich.
Beschränkungen im Land
In Moskau bestehen Einschränkungen bei Veranstaltungen. In anderen Teilen Russlands können andere und auch weitergehende Einschränkungen bestehen.
Hygieneregeln
In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
In vielen Städten (u.a. Moskau, Sankt Petersburg) gelten zudem derzeit Einschränkungen. Zur Teilnahme an Veranstaltungen oder zum Aufsuchen öffentlicher Orte muss u.a. in Sankt Petersburg der Impfstatus durch Vorlage eines russischen QR-Codes nachgewiesen werden; der europäische Impfnachweis wird nicht anerkannt. Hiervon sind in einigen Regionen auch Hotels betroffen. Die Vorlage eines PCR-Tests genügt nicht. In Moskau wird der Betrieb von Unternehmen in den Bereichen Handel, Dienstleistungen, Gaststättengewerbe, Sport, Kultur, Erholung, Unterhaltung, Kinovorführungen und anderen in der Zeit vom 28. Oktober bis mindestens 7. November 2021 ausgesetzt, mit Ausnahme des Verkaufs von Medikamenten, Lebensmitteln und anderen lebenswichtigen Gütern.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten sowie
• über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Tschechische Republik - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten oder dunkelroten Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Die Einreise ist für EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik aus jeglichem Grund möglich. Andere Staatsangehörige können nur dann aus jeglichem Grund einreisen, wenn sie seit mindestens 14 Tagen komplett geimpft sind und über einen in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen.
Seit August 2021 wird Deutschland in die rote Kategorie eingestuft. Die Einreise ist dann nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden) und Online-Anzeige möglich. Zwischen dem fünften und siebten Tag nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Für Geimpfte und Genesene, die über einen in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt weiterhin die Testpflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung . Für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden aus oder in Nachbarländer (sofern die Reise nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt), für Kinder unter 12 Jahren sowie Grenzpendler und Grenzgänger entfällt weiterhin die Pflicht zu Einreiseanmeldung und zum Test. Über weitere Ausnahmen informiert das Tschechische Innenministerium .
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium .
Für Einreisen aus den unterschiedlichen Kategorien gilt Folgendes
1. Grüne und orange Kategorie:
Aus Ländern der grünen und orangen Kategorie ist die Einreise nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden) und Online-Anzeige möglich. Einreisende können auch innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen.
Für Geimpfte und Genesene, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, sind Einreisen ohne Test möglich.
2. Rote und dunkelrote Kategorie:
Die Einreise ist nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden) und Online-Anzeige möglich. Tschechische Staatsbürger, sowie Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik können statt des PCR-Tests auch einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen, sofern sie nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln einreisen. Zwischen dem fünften und siebten Tag nach Einreise, muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden.
Für geimpfte oder genesene EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt die Testpflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung .
Über weitere Ausnahmen von der Anzeige-und Testpflicht bei Einreise informiert das tschechische Innenministerium . Diese bestehen u.a. für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer (sofern die Reise nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt), für Kinder unter 12 Jahren sowie Grenzpendler und Grenzgänger.
Neben tschechischen Impfzertifikaten werden nationale Impfzertifikate aus Deutschland, sowie aus allen EU-Ländern, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein sowie Impfungen weiterer Staaten anerkannt. Seit dem 1. Juli 2021 wird nur noch das Digitale COVID-Zertifikat der EU anerkannt.
Für geimpfte Reisende aus diesen Ländern ist kein negativer Test erforderlich, wenn die Zweitimpfung bei einem Impfschema mit zwei Dosen oder die Impfung bei einem Impfschema mit einer Dosis mindestens 14 Tage zurückliegt.
Für Genesene, die in den letzten 180 Tagen erkrankt waren, ist kein negativer Test erforderlich, wenn der Genesenennachweis mit einem digitalen COVID-Zertifikat erbracht wird.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können, sofern sie nicht den Nachweis einer in Tschechien anerkannten Impfung führen, nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise (maximal 12 Stunden) ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich.
Sofern diese aus Deutschland oder einem anderen Land einreisen ist die Durchreise auf dem Landweg ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich.
Bei Einreise mit dem Flugzeug und Weiterreise auf dem Land- oder Flugweg ist Einreiseanmeldung und Test (PCR-Test maximal 72 Stunden oder Antigen-Test maximal 24 Stunden vor Einreise) erforderlich. Genesene und Geimpfte benötigen keinen Test, aber die Einreiseanmeldung und einen digitalen Nachweis über Impfung und Genesung. Durchreisen aus einem Land mit sehr hohem Infektionsrisiko (dunkelrote Kategorie) sind nur aus triftigen Gründen möglich.
Durchreisen von Drittstaatern ohne Impfnachweis oder ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind nicht möglich.
Reisende, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske tragen. Die Durchreise aus Deutschland und anderen Nachbarländern der Tschechischen Republik darf nicht länger als 24 Stunden, aus allen anderen Ländern nicht länger als 12 Stunden dauern. Es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen usw.) erlaubt.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im Covid-Portal (Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Sofern die Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sind, können im Innern maximal 200 und Außen maximal 500 Personen teilnehmen.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur von Getesteten, Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen sowie botanische und zoologische Gärten sind mit Einschränkungen geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind wieder möglich.
Restaurants und Hotels sind für geimpfte, genesene oder getestete Gäste geöffnet.
Hygieneregeln
Im Freien, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sowie in allen Innenräumen (außer der eigenen Wohnung), in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen und bei Fahrgemeinschaften in Kraftfahrzeugen, gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen darüber hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation .

Ukraine - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Ukraine ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aktuelle Informationen und (anstehende) Änderungen werden auf der Webseite "Visit Ukraine Today" veröffentlicht.
Alle Ausländer müssen bei Einreise eine ukrainische oder in der Ukraine vertretene Krankenversicherung nachweisen, die COVID-19 abdeckt. Außerdem ist für Personen ab 12 Jahre ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests, jeweils nicht älter als 72 Stunden, oder ein Nachweis über eine Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorzulegen. Atteste über eine Genesung von COVID-19 oder über vorhandene Antikörper reichen nicht aus. Personen, welche nicht geimpft sind, sind verpflichtet, vor Einreise die App „Wdoma“ zu installieren und sich 72 Stunden nach Einreise in eine zehntägige Selbstisolation zu begeben. Die Selbstisolation ist nicht notwendig, wenn innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorgelegt wird. Ebenso entfällt die Selbstisolation, wenn die Ukraine in weniger als 72 Stunden nach Einreise wieder verlassen wird und dies durch Dokumente nachgewiesen ist (z.B. Transit).
Die oben genannten Regeln gelten auch für Reisen aus den nicht ukrainisch kontrollierten Gebieten Donezk und Luhansk sowie von der Halbinsel Krim in das regierungskontrollierte Gebiet der Ukraine.
Nicht geimpfte Personen, die aus der Russischen Föderation oder Indien einreisen, unterliegen einer verpflichtenden 14-tägigen Selbstisolation unter Nutzung der App „Wdoma“. Die Dauer kann nicht mittels Tests verkürzt oder aufgehoben werden.
Kinder unter 12 Jahre sind von der Test- bzw. Impfnachweispflicht und Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre von der Selbstisolation ausgenommen. Einzelheiten sind auf der offiziellen (auch deutschsprachigen) Webseite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Durch- und Weiterreise
In einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bestehen Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen. Transitreisende sind von der Vorlage des Testergebnisses bzw. Impfnachweises und der Krankenversicherungspflicht ausgenommen, sofern sie die Transitzone des Flughafens während des Umstieges nicht verlassen. In diesem Fall erfolgt keine Einreise, es müssen jedoch die Einreisebedingungen des endgültigen Ziellandes berücksichtigt werden.
Für Durchreisende auf dem Landweg gelten hingegen die Bestimmungen unter Einreise.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Bis 31. Dezember 2021 gilt weiterhin die sog. „adaptive Quarantäne“. Je nach Lage wird ein Gebiet (Oblast) farblich eingestuft. Die Farben (grün, gelb, orange, rot) drücken die jeweiligen Regeln in diesem Gebiet aus. Unabhängig von der Einstufung hat jede Person einen Ausweis mitzuführen und die grundlegenden Hygieneregeln zu beachten. Aktuell gilt bereits in folgenden Gebieten die rote (höchste) Risikostufe: Donezk, Dnipropetrowsk, Saporishshja, Odessa, Cherson, Sumy, Mykolajiw, Riwne. In den „roten“ Gebieten sind u.a. kulturelle Einrichtungen, Restaurants (auch in Hotels) sowie alle Geschäfte des nicht lebensnotwendigen Bedarfs geschlossen und Massenveranstaltungen untersagt. In allen Innenräumen gilt eine Schutzmaskenpflicht. Weitere Gebiete, darunter Stadt und Oblast Kiew, sind bereits „orange“ eingestuft; mit weiteren Höherstufungen ist kurzfristig zu rechnen.
Informationen zu den Regeln und Einstufungen der Oblaste werden von der veröffentlicht. Ab dem 21. Oktober 2021 werden die Schutzmaßnahmen im überregionalen Verkehr (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr) verschärft. Alle Passagiere sowie Fahrer und Crews müssen über Impf-, Genesungs- oder Testnachweise verfügen. Für die gelbe Risikozone reicht ein Nachweis über eine Impfdosis aus. Für die Einhaltung dieser Vorschrift haften die Transportunternehmen.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.

USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die USA sind von COVID-19 stark betroffen. Die USA sind als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Gemäß Presidential Proclamation vom 25. Oktober 2021 wird es grundsätzlich für vollständig geimpfte Flugreisende ab 8. November 2021 Einreiseerleichterungen in die USA geben. Ausnahmen von der Impfpflicht gibt es in wenigen Ausnahmefällen. Genesene , die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft ihren positiven COVID-19-Test, der nicht älter als 90 Tage sein darf sowie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Vor Abreise muss der Fluggesellschaft ein aktueller und gültiger Impfausweis sowie für alle Reisenden ab einem Alter von 2 Jahren ein negativer viraler Corona-Test (PCR-Test oder Antigentest) elektronisch oder in Papierform vorgelegt werden, der bei Abreise nicht älter als drei Tage sein darf.
Ausführliche Hinweise zu Einreise und Aufenthalt können der Website des Center of Disease Control – CDC entnommen werden.
Während des Fluges und an den Flughäfen in den USA besteht durchgängig Maskenpflicht.
Bis zum 8. November 2021 gilt weiterhin:
Das mit Presidential Proclamation erlassene Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor Einreise in die USA in Deutschland, einem anderen Land des Schengenraums, dem Vereinigten Königreich, Irland, Brasilien, China, Iran, Indien und Südafrika aufgehalten haben, gilt bis dahin fort. Auch die Ausnahmen für US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber), enge Verwandte von US-Staatsbürgern, Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen sind weiterhin gültig. Nähere Einzelheiten zu weiteren Ausnahmen und zur Ausstellung von National Interest Exception(NIE) veröffentlichen die US-Vertretungen in Deutschland .
Reisende müssen der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen Corona-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen (elektronisch oder in Papierform), der nicht älter als drei Tage sein darf. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen. Während des Fluges und an den Flughäfen besteht Maskenpflicht.
Ein weiterer Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise wird empfohlen. Dabei sind die Quarantäneempfehlungen des „Centers for Disease Control and Prevention“ (CDC), sowie die Quarantänebestimmungen auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Das Einreiseverbot schränkt auch die Möglichkeit eines Flughafentransits stark ein. Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Reise in Deutschland oder anderen Schengenraum-Ländern aufgehalten haben, ist der Flughafentransit derzeit grundsätzlich nicht möglich.
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada bleiben für den Personenverkehr bis voraussichtlich 8. November 2021 weitgehend geschlossen. Hinweise über Ausnahmen veröffentlicht das Department of Homeland Security.
Reiseverbindungen
Es bestehen regelmäßige, direkte Reiseverbindungen nach Deutschland und in andere europäische Staaten.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Hygieneregeln
In vielen Bundesstaaten gilt in der Öffentlichkeit das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention .

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 28.10.2021

Beitrag von Birgitt »

El Salvador - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach El Salvador wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
El Salvador ist von COVID-19 stark betroffen. El Salvador ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das salvadorianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach El Salvador ist mit Vorlage eines ausgedruckten, negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-, NAAT- oder LAMP-Tests ODER eines Nachweises der vollständigen Impfung (ebenfalls in Papierform) möglich. Es werden alle gängigen Impfstoffe, auch Kreuzimpfungen, anerkannt. Antigen- oder Antikörpertests sind nicht zugelassen. Bei Flugreisenden muss der Nachweis bereits beim Einchecken in den Zubringerflug vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Bei Durch- und Weiterreise können die Fluggesellschaften die Vorlage eines der unter Einreise aufgeführten Nachweise verlangen.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen sind eingeschränkt. Nähere Informationen zu Flugmöglichkeiten erteilen Fluggesellschaften oder Reisebüros. Flüge aus dem Schengenraum über die USA können bis einschließlich 7. November 2021 nur von Passagieren mit einem gültigen US-Visum genutzt werden. Das ESTA-Verfahren ist bis dahin ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es landesweit keine COVID-19-bedingten Beschränkungen der touristischen Infrastruktur oder des öffentlichen Verkehrs. Kulturelle, sportliche und sonstige Veranstaltungen wurden eingeschränkt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum sowie Restaurants, Banken und Geschäften besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zudem besteht die grundsätzliche Empfehlung, regelmäßig die Hände zu waschen und die Abstandsregeln einzuhalten. Das salvadorianische Gesundheitsministerium bietet für Reisende weitere Empfehlungen zur Bekämpfung von COVID-19.
Empfehlungen
• Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheits- und Sicherheitsbehörden von El Salvador.
• Folgen Sie den Nachrichten in El Salvador, die aktuell regelmäßig in den sozialen Medien veröffentlicht werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der salvadorianischen Regierung .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche salvadorianische Gesundheitsamt unter der zentralen Telefonnummer 132.

Estland - Änderung Beschränkungen im Land
stland verschärft die geltenden Corona-Regeln erneut. Ab 29. Oktober 2021 gilt eine Maskenpflicht auch in Innenräumen. Weiter gilt zum 1. November die 2G-Regel auch für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren. Anders als für Erwachsene ist für sie aber zur Teilnahme an Veranstaltungen oder zum Zutritt zu gastronomischen Betrieben, Kultur-, Freizeit-, Unterhaltungs- und Sportstätten ein negativer Corona-Test ausreichend. Zugleich müssen alle Esten zusammen mit ihrem grünen Zertifikat künftig einen Ausweis vorlegen. Die Regierung schränkte auch die Dauer von öffentlichen Veranstaltungen und Aktivitäten ein - sie müssen vom 1. November an um spätestens 23 Uhr beendet sein. Dies trifft besonders Nachtclubs, Bars und andere Unterhaltungsstätten. Quelle: tagesschau.de

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise
England hat die Pflicht zur Hotel-Quarantäne nach der Einreise für alle Länder aufgehoben. Ab Montag, dem 1. November 2021, sollen für Einreisende aus allen sieben derzeit noch auf der sogenannten Roten Liste stehenden Ländern wie Peru oder Venezuela die gleichen Regeln gelten wie für Reisende aus andere Staaten. De facto bedeutet das, dass vorerst niemand mehr eine verpflichtende, teure Quarantäne im Hotel verbringen muss, wie es bisher der Fall war. Die Kategorie bleibt aber vorsorglich bestehen. Quelle: tagesschau.de

Italien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Italien ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist die Einreise nach Italien grundsätzlich ohne Quarantänepflicht gestattet, jedoch können Reisen innerhalb Italiens je nach Einstufung der Region eingeschränkt werden, siehe Beschränkungen im Land.
Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden.
Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nur in Ländern der Europäischen Union und damit auch in Deutschland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz aufgehalten haben, müssen bei Einreise ein „EU Digital COVID-Certificate" (in Italien certificazione verde COVID-19) vorlegen, das einen der drei folgenden Nachweise enthält:
• ein negatives Testergebnis (PCR oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden, Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen), oder
• eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff, oder
• Nachweis einer Genesung von COVID-19.
Alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache sind diesem Zertifikat gleichgestellt.
Reisende ohne „EU Digital COVID-Certificate“ sind verpflichtet, sich fünf Tage selbst zu isolieren, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und am Ende einen Test vorzunehmen. Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Schüler, Studenten und Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen für Aufenthalte bis zu 120 Stunden sind hiervon ausgenommen. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.
Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden).
Das Krisenzentrum des italienischen Außenministeriums bietet ein Online-Einreiseportal in englischer Sprache zur Ermittlung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend des Abreiseortes, der Voraufenthalte, Staatsangehörigkeit eines EU- oder Schengen-Staates und eventuellen italienischen Aufenthaltstitels.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien mit dem eigenen PKW ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Testpflicht möglich. Für Transitreisen z.B. per Bus oder Zug sind die unter Einreise erläuterten Bedingungen zu beachten. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen.
Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB .
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise sehr eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
In Italien ist die Vorlage eines EU Digital COVID-Certificate (in Italien certificazione verde COVID-19) bei Dienstleistungen im Innenbereich von Restaurants, in kulturellen und Freizeiteinrichtungen (Museen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, u.a.), bei Sportveranstaltungen, Messen und Kongressen für Personen ab 12 Jahren erforderlich.
Seit dem 15. Oktober 2021 gilt die Green-Pass-Pflicht auch am Arbeitsplatz.
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen können je nach Einstufung der Region als gelbe, rote oder orange Zone eingeschränkt werden, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Personen mit einer „Grünen COVID-19-Bescheinigung“ (für Geimpfte, Genesene und Getestete) dürfen sich uneingeschränkt zwischen allen Zonen bewegen.
Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum im Freien immer dann vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. In geschlossenen Räumen besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.
Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen.
Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In Fahrzeugen ist die Zahl der Mitfahrer laut Information der italienischen Regierung auf deren Webseite (nur in italienischer Sprache) wie folgt aufgeschlüsselt:
Bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt oder in engem Verhältnis zueinander stehend können sich – ohne Maskenpflicht – im Fahrzeug aufhalten.
Wenn nicht aus demselben Haushalt, ist die Anzahl auf max. drei Personen – mit Maskenpflicht – reduziert; zusätzlich muss mindestens 1 Meter Abstand gehalten werden.
Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist (z.B. Taxis).
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie vor Einreise das COVID-Einreiseportal des Krisenzentrums des italienischen Außenministeriums (in englischer Sprache) zur Prüfung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend Ihrer Voraufenthalte.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.

Madagaskar - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Madagaskar ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Das Gesundheitssystem Madagaskars ist auf COVID-19-Fälle nur unzureichend vorbereitet. Aktuelle und detaillierte Zahlen zu Corona bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Grenzen Madagaskars sollen schrittweise geöffnet werden. Langstreckenflüge zwischen Europa und Antananarivo sollen voraussichtlich ab dem 6. November 2021 mit den Fluggesellschaften Air France und Air Madagascar wieder aufgenommen werden. Charterflüge ab Mailand und Europa nach Nosy-Be Hell Ville sollen ebenfalls ab dem 6. November 2021 zugelassen werden.
Grundsätzlich gilt, dass vor Antritt der Reise und unabhängig von einer vollständigen Impfung beim Boarding der erste negative PCR-Test vorgelegt werden muss, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Ankunft am Flughafen muss ein zweiter PCR-Test durchgeführt und bezahlt werden. Die Kosten für den Test betragen rund 25 Euro (30 US-Dollar / umg. 115.000 MAG). Anschließend erfolgt eine selbst zu zahlende Quarantäne in einem dafür bestimmten Quarantänehotel mit einer Dauer von ca. 24 bis 48 Stunden bis zum Erhalt eines negativen PCR-Test-Ergebnisses. Sollte der PCR-Test positiv ausfallen, bleibt der Reisende für 14 Tage in Quarantäne. Der Transfer vom Flughafen zum Hotel wird von einem zugelassenen Shuttle auf Kosten des Reisenden bereitgestellt. Ein Fragebogen zur Verfolgung der Reise für den weiteren Madagaskar-Aufenthalt muss vom Reisenden bei Beendigung der Quarantäne ausgefüllt werden.
Ein Reisender, der im Transit über ein als grün eingestuftes Land einreist, aber in einem rot eingestuften Land abfliegt, darf nicht nach Madagaskar einreisen.
Diese Maßnahmen gelten sowohl für gegen COVID-19-geimpfte als auch für ungeimpfte Einreisende.
Durch- und Weiterreise
Inlandsflüge wurden im Juni 2021 wieder aufgenommen; ein verpflichtender, kostenloser Schnelltest wird drei Stunden vor Abflug direkt am Flughafen gemacht.
Bei Inlandsflügen muss ebenfalls ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Alle Regionen von Madagaskar sind derzeit offen. Bei Inlandsflügen aus der Provinz, werden mangels Kapazitäten vor Ort Schnelltests erst nach Landung sowie vor Abflug in der Hauptstadt durchgeführt.
Überlandbusverkehr ist eingeschränkt möglich; in der Hauptstadt fahren Kleinbusse und Taxen wieder nahezu vollumfänglich.
Reiseverbindungen
Die Verbindungen zwischen Antananarivo und den Inseln im indischen Ozean werden bereits ab dem 23. Oktober 2021 mit Air Austral für die Insel La Réunion und Air Mauritius für Mauritius wieder aufgenommen.
Kreuzfahrtschiffe dürfen weiterhin nicht in Madagaskar anlegen
Beschränkungen im Land
Der Gesundheitsnotstand ist aufgehoben. Geschäfte, Restaurants und Bars sind beschränkt geöffnet (nicht mehr als 400 Personen in einem geschlossenen Raum). Die nächtliche Ausgangssperre ist ebenfalls aufgehoben.
Hygieneregeln
Maskenpflicht gilt weiterhin sowohl im öffentlichen Raum wie auch im Freien.
Empfehlungen
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft und/oder die Botschaft Madagaskars in Deutschland hinsichtlich der aktuellen Einreisebestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der madagassischen Regierung.

Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Marokko hat den Gesundheitsnotstand bis 30. November 2021 verlängert. Quelle: Maghreb Post

Sri Lanka - Änderung Einreise, Beschränkung im Land
Epidemiologische Lage
Sri Lanka ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Epidemieabteilung im nationalen Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.
Alle Visa müssen vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Alle Reisenden ab Vollendung des zweiten Lebensjahres müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Der Abstrich darf maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen worden sein. Genesene Reisende (Infektion innerhalb der letzten drei Monate vor Einreise) benötigen lediglich einen Antigentest, dessen Abstrich maximal 48 Stunden vor Abflug genommen worden sein darf. Gegebenenfalls abweichende Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu beachten.
Bei Einreise ist beim „Airport Health Office“ des Flughafens eine Gesundheitserklärung („Health Declaration Form“) vorzulegen (Formulare erhalten Reisende entweder noch im Flugzeug oder nach der Landung im Ankunftsbereich). Vollgeimpfte Personen bzw. Genesene (Infektion innerhalb der letzten drei Monate vor Einreise) mit einer Impfdosis haben bei Einreise zusätzlich ihren Impfnachweis in englischer Sprache vorzulegen. Für alle ungeimpften Einreisenden, ab Vollendung des zwölften Lebensjahres, ist ein PCR-Test bei Ankunft im „Safe and Secure Level-1“-Hotel vorgeschrieben. Die Kosten dafür sind von dem Reisenden über die Webseite der Tourismusbehörde zu begleichen.
Voraussetzung für die Erteilung von Touristenvisa im ETA-Portal an ungeimpfte Touristen ist die bestätigte Buchung in einem „Safe and Secure Level 1“-zertifizierten Hotel für die ersten 14 Tage des Aufenthalts inkl. der weiteren PCR-Tests, die während des Aufenthalts durchgeführt werden müssen (Tag eins und Tag 12 des Aufenthalts). Darüber hinaus muss der Reisende über die Webseite der Tourismusbehörde eine sri-lankische COVID-19-Versicherung abschließen. Die Referenznummer der Versicherung ist bei Beantragung des ETA-Visums anzugeben. Sonderregeln gelten für ungeimpfte Kinder zwischen 12 und 18 Jahre von vollgeimpften Eltern, die als Touristen nach Sri Lanka reisen.
Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde und des sri-lankischen Gesundheitsministeriums eingestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Sri Lanka ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien ist möglich.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden. Umgeimpfte Reisende können in den ersten 14 Tagen nach Einreise, Sehenswürdigkeiten nur eingeschränkt besichtigen, u.a. wird während dieser Zeit die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt. Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde eingestellt.
Hygieneregeln
Es können jederzeit, auch kurzfristig, lokale, regionale oder landesweite Ausgangssperren verhängt werden. Diese haben dann Auswirkungen auf Reisebewegungen im Land.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die geltenden Regeln für Touristen ("Sri Lanka Tourism Safety Protocol“) und aktuelle Entwicklungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, wenden Sie sich an den „Medical Officer“ Ihres „Safe and Secure Level 1“ Hotels und folgen dessen Anweisungen. Falls Sie sich nicht in einem „Safe and Secure Level 1 Hotel“ aufhalten, kontaktieren Sie den für Sie zuständigen „Public Health Inspector", das nächstgelegene staatliche Krankenhaus, die 24 Stunden besetzte Tourismushotline „1912“ oder wählen die nationale COVID-Hotline „1999".
• Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Webseite der deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.

Tunesien - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.
Ab dem 27. Oktober 2021 müssen alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist.
Sowohl die Bestätigung der elektronischen Einreiseanzeige (zwei Dokumente, jeweils zweifach ausgedruckt und unterschrieben) als auch der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis sollten in ausgedruckter Form mitgeführt werden. Die Dokumente werden beim Check-In geprüft und müssen bei Ankunft den Vertreterinnen und Vertretern des Gesundheitsministeriums bei der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Mit Wirkung vom 16. Oktober 2021 gilt eine siebentägige Pflichtquarantäne in speziellen Quarantänehotels auf eigene Kosten für alle nicht- oder nicht vollständig Geimpften.
Die Fluggesellschaften prüfen vor dem Abflug die Hotelreservierung und den Zahlungsnachweis (Voucher). Diese Unterlagen müssen bei der Kontrolle an der Grenze erneut vorgelegt werden. Am letzten Tag der Quarantäne wird auf Kosten des Reisenden ein weiterer PCR-Test durchgeführt. Bei negativem Ergebnis darf die Quarantäne am siebten Tag verlassen werden.
Vollständig geimpfte Einreisende sind von der Quarantäne befreit. Bei Einreise muss ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorgelegt werden. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren Impfschema mind. 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson&Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde. Ebenso sind allein reisende Minderjährige (unter 18 Jahre) oder Minderjährige, welche von vollständig geimpften Personen begleitet werden, von der Quarantäne befreit.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen, bei dessen positiven Ergebnis die getestete Person zu einer Quarantäne auf eigene Kosten verpflichtet ist.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden.
Restaurants und Cafés dürfen nur 50% ihrer Platzkapazitäten für die Bewirtung nutzen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Empfehlungen
• Drucken Sie die elektronische Einreiseanzeige, als auch den in englischer oder französischer Sprache ausgestellten Testnachweis für Kontrollen aus.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Ukraine - Änderung Beschränkungen im Land - Kiew
Die ukrainische Hauptstadt Kiew führt massive Einschränkungen ein. Ohne negativen PCR-Test oder einen Impfnachweis dürfen vom kommenden Montag 1. November 2021 an Restaurants, Bars, Fitnessstudios und Hotels nicht mehr aufgesucht werden. Das gilt auch für Angestellte. Die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs wird ebenso nur mit Impfzertifikat oder negativem Test erlaubt. Kontrollen soll es stichprobenartig geben. Quelle: tagesschau.de

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 29.10.2021

Beitrag von Birgitt »

Cabo Verde / Kapverden - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Cabo Verde ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Regierung von Cabo Verde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Cabo Verde kann über die vier internationalen Flughäfen (Praia, Sal, Boa Vista, São Vicente) erfolgen, soweit für alle Reisenden ab 12 Jahren ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen-Rapid-Schnelltest (Ag-RDT)) vorliegt, der nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden sein darf. Diese Regeln gelten auch für die Einreise auf dem Seeweg.
Von der Testpflicht sind Reisende ausgenommen, die ein von Cabo Verde anerkanntes COVID-19-Zertifikat (u.a. Digitales COVID-Zertifikat der EU ) über eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen können. Der Test wird bereits von den Fluglinien vor Abflug verlangt. Bei der Einreise erfolgt eine Temperaturmessung. Das Ausfüllen eines Online-Formulars als Reiseregistrierung ist erforderlich, siehe auch Einreise und Zoll: Visum. Zusätzlich muss bei Ankunft eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Seegrenzen von Cabo Verde sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Cabo Verde läuft normal.
Zwischen den einzelnen Inseln findet ein regelmäßiger Flug- und Schiffsverkehr statt. Bei Reisen zwischen den Inseln muss für alle Reisende ab 12 Jahren beim jeweiligen Check-in ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden, vorgelegt werden.
Von der Testpflicht sind Reisende ausgenommen, die ein von Cabo Verde anerkanntes COVID-19-Zertifikat (u.a. Digitales COVID-Zertifikat der EU ) über eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen können. Bei Reisen zwischen São Vicente und Santo Antão müssen derzeit keinerlei Nachweise erbracht werden.
Auf allen Inlandsflugstrecken müssen Passagiere vor Check-In ein Formular (Englisch oder Portugiesisch) zur sanitären Überwachung ausfüllen.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von Cabo Verde kann je nach Entwicklung der Infektionszahlen Maßnahmen ergreifen, die sich von Insel zu Insel unterscheiden können.
Seit dem 28. Oktober 2021 gilt auf allen Inseln bis auf weiteres der Alarmzustand (estado de alerta).
Touristische Komplexe und lokale Unterkünfte können auf allen Inseln unabhängig vom Wochentag und der Uhrzeit nur noch betreten werden, wenn ein anerkanntes COVID-19-Zertifikat über eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen einmalig beim Check-In vorgelegt wird. Mitreisende minderjährige Kinder sind davon befreit.
Nachtlokale (Diskotheken, Tanzlokale) können als sogenannte „Lounge Bars“ ihren Betrieb wieder mit Einschränkungen aufnehmen, jedoch ohne Tanzbetrieb. Für den Zugang wird am Wochenende (Freitag ab 19 Uhr) ein anerkanntes COVID-19-Zertifikat über eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen verlangt. Andere Lokale, auch Restaurants und Bars, sind zahlenmäßig und zeitlich beschränkt geöffnet. Erholungs-, Kultur-; Sport- und Freizeitaktivitäten, die eine Ansammlung von Personen mit sich bringen, werden ebenso zahlenmäßig und zeitlich beschränkt. In allen Bereichen des öffentlichen Lebens wird mit Fortschreiten der eingeleiteten Lockerungsmaßnahmen zunehmend entweder ein anerkanntes COVID-19-Zertifikat über eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen gefordert. Private Treffen bleiben eingeschränkt.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind einzuhalten. An allen öffentlich zugänglichen Orten, z.B. in Verkehrsmitteln, Geschäften und öffentlichen Verwaltungsgebäuden besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch im Freien. Ausnahmen sind sportliche Aktivitäten im Freien sowie Kinder unter zehn Jahren und in Fällen medizinischer Unzumutbarkeit. Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird durch die Polizei streng kontrolliert, bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Cabo Verdes.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden auf der jeweiligen Insel.

Haiti - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Vor Reisen nach Haiti wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Haiti ist von COVID-19 stark betroffen. Die Regierung hat den ausgerufenen Gesundheitsnotstand bis auf weiteres verlängert. Das Gesundheitssystem Haitis ist auf COVID-19-Fälle nur unzureichend vorbereitet. Haiti ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministerium für öffentliches Gesundheitswesen und Bevölkerung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg ist grundsätzlich ohne Einschränkungen möglich. Bei der Einreise erfolgt eine Kontrolle der Körpertemperatur. Außerdem muss ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andernfalls ist eine vierzehntägige häusliche Quarantäne zwingend vorgeschrieben.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen sind derzeit nur sehr wenige vorhanden.
Beschränkungen im Land
In der Zeit von 22 bis 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit und bei allen Zusammenkünften ist Pflicht. Es gilt ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern, ausgenommen sind Angehörige desselben Haushalts.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der haitianischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den nächsten Arzt per Telefon.

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 31. Oktober 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen. Israel und die Palästinensischen Gebiete sind als Hochrisikogebiete eingestuft. Mit Wirkung vom 31. Oktober 2021 gilt dies nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Diese benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung; hierzu sollte vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufgenommen werden.
Sofern eine Einreise gestattet wird, kann die anschließende Quarantäne in der Regel in Heimquarantäne verbracht werden, wenn eine entsprechende Erklärung ausgefüllt wird und eine eigene abgeschlossene Wohneinheit hierfür zur Verfügung steht, andernfalls muss die Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft verbracht werden. Die Heimquarantäne kann mit elektronischen Mitteln überwacht werden.
Reisende müssen außerdem bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis, in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer, vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt für alle Reisende unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion. Nach Einreise gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht. Erklären sich Reisende bereit, am siebten Quarantänetag einen weiteren PCR-Test durchzuführen, kann die Quarantäne von 14 auf sieben Tage (bzw. bis zum Erhalt des Testergebnisses) verkürzt werden. Bezüglich der Einreise gilt Deutschland als COVID-19-Risikogebiet.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet. Für Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nach Israel einreisen möchten, gelten die gleichen Regelungen wie für Flugreisende; Einreisegenehmigungen werden nur bei einem Lebensmittelpunkt in Israel erteilt. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nur in das Westjordanland reisen, benötigen eine Erlaubnis der israelischen Zivilverwaltung. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 45 Arbeitstage. Vor und bei Einreise sind PCR-Tests obligatorisch.
Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung .
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich für einige Stunden für Ausreisen geöffnet. Zur Ausreise sind PCR-Tests obligatorisch. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein Visum sowie eine zusätzliche Genehmigung jordanischer Behörden. Inhaber von palästinensischen Personenkennziffern (nur West Bank ID, nicht Gaza ID) können den Grenzübergang ohne gesonderte Genehmigungen passieren, sofern sie unmittelbar zum Flughafen Amman weiter- und von dort aus Jordanien ausreisen.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
Hygieneregeln
In Israel besteht in Innenräumen eine Maskenpflicht. Im Außenbereich empfiehlt die israelische Regierung, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, das Tragen einer Maske.
In den Palästinensischen Gebieten besteht weiterhin Maskenpflicht; die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.

Niederlande - Änderung Einreise - Karibikinsel Curacao
Ab sofort akzeptiert die Regierung von Curacao das EU-Digital-Corona-Zertifikat (EU DCC), das mit der CovPass-App erstellt wird, als Test- und Impfnachweis für Reisende aus EU-Ländern. Dies bedeutet, dass Reisende, die schon länger als zwei Wochen vor Abreise komplett geimpft sind und darüber einen digitalen Nachweis haben, vor Abflug nach Curacao keinen Corona-Test mehr machen müssen. Auch der Antigen-Test am dritten Tag nach Ankunft auf der Karibikinsel entfällt. Wichtig: Maximal 48 Stunden vor Abflug müssen die Reisende die digitale Einreisekarte auf www.dicardcuracao.com beantragen. Hier muss auch der digitale Impfnachweis hochgeladen werden. Für Deutschland bleibt Curacao ein Hochrisikogebiet. Das bedeutet, Nicht-geimpfte-Reisende wie etwa Kinder müssen nach Rückankunft in Deutschland die Quarantäne-Regeln beachten. Quelle: touristik aktuell

Österreich - Änderung Beschränkungen im Land - Tirol
in Tirol werden die Schutzmaßnahmen deutlich verstärkt. Vom 8. November 2021 an ist der Zutritt zu Großveranstaltungen ab 500 Personen sowie zur Nachtgastronomie nur noch für Genese und Geimpfte möglich. Ein Test reicht nicht mehr. In Museen und Bibliotheken sowie im gesamten Handel wird für alle wieder eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt. Quelle: tagesschau.de

Rumänien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Rumänien gewarnt.
Epidemiologische Lage
Rumänien ist von COVID-19 stark betroffen. Rumänien ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für EU-Bürger sowie für Personen, die aus EU-Staaten, aus dem EWR oder aus der Schweiz nach Rumänien einreisen und keine COVID-19-Symptome aufweisen, gelten bei der Einreise folgende Regelungen:
Es gilt eine Länderkategorisierung in grüne, gelbe und rote Zonen. Diese Einstufung in Risikogebiete wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Deutschland ist mit Wirkung vom 31. Oktober 2021, als gelbe Zone eingestuft.
Personen, die aus Ländern der gelben oder roten Zone einreisen, müssen elektronisch oder in Papierform eine Einreiseanmeldung vornehmen. Sie unterliegen nach Einreise grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten unter anderem für:
• Geimpfte, bei denen die vollständige Impfung mindestens zehn Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist und die bei der Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU vorlegen können,
• Kinder bis einschließlich 12 Jahre,
• Reisende, die aus einem Land der gelben Zone einreisen und einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist,
• Genesene, die in den letzten 180 Tagen vor Einreise auf COVID-19 positiv getestet wurden und einen Genesenennachweis vorlegen können,
• Reisende aus einem Land der roten Zone, die sich weniger als 72 Stunden in Rumänien aufhalten und einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden vor Einsteigen/Einreise (je nach Beförderungsmittel), vorlegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird ab dem vierten Tag eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Personen, die aus gelben Risikogebieten ohne einen dieser Nachweise einreisen, können die Quarantäne nach einem negativen PCR-Test verlassen, wenn sie keine spezifischen Symptome aufweisen.
Personen, die aus roten Risikogebieten ohne einen dieser Nachweise einreisen, können die Quarantäne am zehnten Tag verlassen, wenn sie am achten Tag einen PCR-Test vornehmen lassen, dessen Ergebnis negativ ist, und sie keine spezifischen Symptome aufweisen.
Zur Quarantänepflicht gelten weitere Ausnahmen. Über Einzelheiten berät das zuständige regionale rumänische Gesundheitsamt.
Die Straßengrenzübergänge sind geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Einreiseanmeldung abzugeben.
Transitreisende sind von der Quarantänepflicht befreit, sofern der Aufenthalt in Rumänien nicht länger als 24 Stunden dauert.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
Bis zum 8. November 2021 gilt in Rumänien der Alarmzustand. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Die Regierung hat stufenweise Maßnahmen je nach Höhe der Inzidenz in den betroffenen Ortschaften beschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels, Restaurants und Kultureinrichtungen sind jedoch nur für Personen zugänglich, die ein digitales Impf- oder Genesenenzertifikat vorlegen können. Aufgrund der aktuellen sehr hohen Infektionszahlen gelten im gesamten Land Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Ab einer Inzidenz von 6 (berechnet auf 1.000 Einwohner/14 Tage) sind Ausgangssperren angeordnet. Diese gelten jedoch nicht für vollständig geimpfte Personen.
Auskünfte erteilen die einzelnen Gesundheitsämter unter folgenden Kontaktdaten.
Hygieneregeln
In allen öffentlichen Räumen (auch im Freien), in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (nur Kinder unter fünf Jahren sind ausgenommen).
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
• Bitte erkundigen Sie sich beim jeweils zuständigen regionalen Gesundheitsamt nach den aktuell geltenden Regelungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112.

Slowakei - Einstufung der Slowakei als Hochrisikogebiet ab 31.10.2021
Mit Wirkung vom 31. Oktober 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 stark betroffen. Mit Wirkung vom 31. Oktober 2021 ist die Slowakei als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Alle Reisenden müssen frühestens 30 Tage vor der Einreise in die Slowakei und spätestens beim Grenzübertritt ihre Einreise online in „eHranica" anmelden. Eine Unterteilung in Risiko- und Nichtrisikogebiete findet nicht statt. Kinder unter zwölf Jahren und zwei Monaten sind von der Anmeldung befreit.
Reisende ab zwölf Jahren und zwei Monaten müssen eine zehntägige Quarantäne einhalten. Die Quarantäne kann frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives PCR-Testergebnis eines slowakischen Labors verkürzt werden. Die Einreise mit einem negativen PCR-Testergebnis reicht nicht aus, um eine Quarantäne zu vermeiden. Auch Genesene müssen in Quarantäne gehen.
Kinder bis zwölf Jahre und zwei Monate sind von der Quarantäne befreit, wenn sie nicht mit anderen Quarantänepflichtigen in einem Haushalt leben.
Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren, wenn ihr Flugzeug auf einem Flughafen in der Slowakei landet. Bei Landungen in Nachbarländern (z.B. Wien, Budapest) reicht die Registrierung über „eHranica “ aus.
Geimpfte sind von der Quarantäne befreit. Als geimpft gelten Personen:
• bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff, wenn sie die zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (z.B. Johnson & Johnson), wenn sie die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Genesenen, wenn sie die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVID-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens zwölf Monate vergangen sind.
Impfnachweise in slowakischer, tschechischer oder englischer Sprache sowie das Digitale COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“ mit QR-Code) werden anerkannt. Andere nationale Bescheinigungen eines Drittlandes werden anerkannt, wenn sie den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Bezeichnung des Impfstoffs und dessen Hersteller, die Reihenfolge der Impfung und die Gesamtzahl der Impfungen mit dem betreffenden Impfstoff sowie das Datum der letzten Impfung enthalten. Diese nationale Bescheinigung muss von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes abgestempelt werden oder elektronisch überprüfbar sein und außerdem in englischer Sprache abgefasst sein. Eine Person, die dies nicht nachweisen kann, gilt nicht als vollständig geimpft.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten u.a. für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen, für die Ausübung des Sorgerechts bei getrennt lebenden Eltern oder auch die Teilnahme an Beerdigungen naher Angehöriger. Den vollständigen Verordnungstext veröffentlicht die slowakische Regierung .
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Stichproben-Kontrollen durchgeführt.
Verstöße gegen die Anmelde- und Quarantänepflichten können mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € bestraft werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt. Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern und muss über die in der Verordnung bezeichneten Transitkorridore erfolgen.
Diese entsprechen zumeist den Autobahntrassen. Transitreisen müssen nicht angemeldet werden. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt nach Fahrplan.
Beschränkungen im Land
In der Slowakei gilt der sogenannte „Covid-Automat“, der die geltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens je nach Entwicklung der Infektionszahlen in den einzelnen Landkreisen unterschiedlich regelt.
Über die Einteilung der Bezirke nach dem Covid-Automaten und den sonstigen Maßnahmen informiert die slowakische Regierung.
Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Restaurants, Kneipen und Cafés können ihre Außenbereiche öffnen, in orangefarbenen, gelben und grünen Bezirken ist die Bewirtung auch drinnen erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Mundschutzpflicht in allen Innenräumen vorgeschrieben, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. In dunkelroten, roten und rosafarbenen Bezirken sind FFP2-Masken vorgeschrieben, in orangefarbenen Bezirken reicht ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur in schwarzen Bezirken oder wenn ein Abstand von fünf Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.

Thailand - Änderung Einreise
Thailand hat die Einreiseregeln ab Montag 1. November 2021 für vollständig geimpfte Feriengäste aus 46 Ländern - u.a. Deutschland, Österreich und Schweiz - zum quarantänefreien Urlaub bekanntgegeben: vor der Abreise muss man sich 21 Tage lang in einem oder mehreren der 46 Länder aufgehalten haben, die die Regierung als sicher einstuft. Zudem ist ein maximal 72 Stunden vor dem Flug erfolgter PCR-Test erforderlich sowie einer nach der Ankunft in Thailand. Auch ist eine Reservierung für eine Nacht in einem sogenannten SHA+-Hotel Pflicht, wo die Gäste auf das Testergebnis warten müssen. Fällt es negativ aus, können sie sich ab dem zweiten Tag frei in ganz Thailand bewegen. Zu den Voraussetzungen gehört zudem eine Krankenversicherung, die auch den Fall einer Covid-19-Erkrankung des Urlaubers abdeckt, sowie das Herunterladen einer Tracking-App ("Mor Chana") für die Dauer des Aufenthalts. Ab dem 1. November soll der neue "Thailand Pass" für den sich Reisende registrieren müssen, das komplizierte bisherige Verfahren des "Certificate of Entry" ersetzen. Kinder bis einschließlich elf Jahre brauchen keine Impfung vorzuweisen, wenn ihre Eltern geimpft sind. Für Jugendliche ab zwölf Jahren ist ein Impfnachweis erforderlich. Ungeimpfte müssen weiterhin zehn Tage in Hotelquarantäne. Quelle: tagesschau.de

Usbekistan - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Usbekistan wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Usbekistan ist von COVID-19 stark betroffen, wobei von einer hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen ist. Das Gesundheitssystem ist überlastet. Usbekistan ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das usbekische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Nach offizieller Mitteilung des usbekischen Außenministeriums ist der Grenzübergang Termiz (Hairaton) bis auf weiteres komplett geschlossen.
Die usbekische Regierung gibt Änderungen von Regelungen zur Einreise sowie zur Eindämmung der Pandemie mitunter sehr kurzfristig bekannt, zum Teil nur über soziale Medien.
Die Einreise nach Usbekistan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Nachweis über das negative PCR-Testergebnis muss in englischer oder russischer Sprache vorgelegt werden. Zum Quarantäneerfordernis nach Einreise liegen derzeit keine offiziellen Informationen vor.
Reiseverbindungen
Der Linienflugverkehr findet derzeit nur eingeschränkt statt. Der Grenzübergang zu Lande ist erfahrungsgemäß nicht immer möglich.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind die meisten einschränkenden Maßnahmen aufgehoben. Allerdings bleiben viele Restaurants und Hotels geschlossen. In der Vergangenheit hat die usbekische Regierung einschränkende Maßnahmen (Lockdown) sehr kurzfristig bekannt gegeben.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt grundsätzlich die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften müssen beachtet werden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Bitte informieren Sie sich über Details der genannten Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Hinweise der usbekischen Regierung und ergänzende Informationen.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 01.11.2021

Beitrag von Birgitt »

Aserbaidschan - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Aserbaidschan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige auch ohne vorherige Sondergenehmigung möglich (s. Einreise und Zoll). Bei der Einreise muss bereits beim Check-in ein Nachweis über das Vorliegen einer vollständigen Impfung oder ein Genesenennachweis und ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen ausreichend (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder von einem Jahr bis 18 Jahre benötigen einen negativen PCR-Test. Für Kinder unter einem Jahr ist kein Nachweis nötig. Eine Selbstisolation nach Einreise ist nicht erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Charterflüge zwischen Baku und Istanbul sowie nach Ankara und Izmir werden durchgeführt. Eine Flugverbindung mit Frankfurt wurde wieder aufgenommen. Darüber hinaus gibt es weitere Charterflüge z.B. nach London, Tiflis, Moskau und Kiew. Für einen Weiterflug nach Deutschland ist jedoch in der Regel ein neuer Check-in, verbunden mit Gepäckabholung und Einreise in das Transitland, erforderlich. Die jeweiligen Einreiseerfordernisse sind dabei zu beachten.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis 1. Januar 2022 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen, Fitnessstudios, Restaurants und Cafés sind geöffnet. Für Ungeimpfte gelten Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z.B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, große Einkaufszentren, Hochschulbesuch). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und insbesondere auch im ÖPNV.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der aserbaidschanischen Regierung sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).

Australien - Änderung Einreise
Australien hat seine internationalen Grenzen für Staatsbürger und Menschen mit Wohnsitz in Down Under geöffnet, jedoch nur für New South Wales, Victoria sowie Australian Capital Territory mit Canberra. Ausländische Bewohner ohne ständigen Wohnsitz brauchen weiterhin eine Ausreisegenehmigung. Touristen dürfen noch nicht einreisen. Reisen von Neuseeland nach Australien sind wieder quarantänefrei möglich. Quelle: tagesschau.de

Belgien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form" (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Der elektronische Nachweis soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Belgien eine Einstufung in „rote“, „orange“ und „grüne“ Regionen vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Ganz Deutschland ist als „rot“ eingestuft. Da sich die Einstufungen rasch ändern können, empfiehlt sich eine Überprüfung vor einer geplanten Abreise.
Einreisende aus orangen und grünen Regionen unterliegen keiner Test- und Quarantänepflicht, sofern sie symptomfrei sind. Reisende aus einer jetzt oder in den letzten 14 Tagen als „rot“ eingestuften Region innerhalb der EU müssen bei Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU als Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer Genesung (positiver PCR-Test innerhalb der letzten 180 Tage) oder einer negativen PCR-Testung mit sich führen. Die Abstrichentnahme des PCR-Tests darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Zusätzlich muss ein Test am siebten Tag nach Einreise durchgeführt werden. Eine Quarantänepflicht besteht nicht.
Kinder unter 12 Jahren sowie Grenzgänger/-pendler sind von der Testpflicht befreit. Ebenso befreit sind Personen, die aus einer roten Zone innerhalb der EU mit Kfz, Zug oder Bus einreisen und weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben.
Reisende aus einem „rot“ eingestuften Land außerhalb der EU, die vollständig mit einem in der EU anerkannten Impfstoff geimpft oder genesen sind, begeben sich in Quarantäne und lassen sich am ersten oder zweiten Tag ihres Aufenthalts testen. Die Quarantäne endet mit negativem Testergebnis. Ein erneuter PCR-Test ist am siebten Tag nach Einreise erforderlich. Reisende, die weder geimpft noch genesen sind, müssen max. 72 Stunden vor Reiseantritt einen PCR-Test durchführen. Sie begeben sich nach Einreise für zehn Tage in Quarantäne und lassen sich am ersten und am siebten Tag testen. Die Quarantäne endet mit einem negativen Testergebnis des zweiten Tests nach Einreise.
In der Region Brüssel-Hauptstadt gilt für Reisende aus einer roten Zone innerhalb/außerhalb der EU, die nicht geimpft oder genesen sind, zusätzlich zur Testpflicht eine Quarantäne von zehn Tagen. Diese kann durch einen negativen PCR-Test am siebten Tag nach Einreise verkürzt werden.
Eine aktuelle Übersicht der belgischen Reiseregelungen finden Sie auf dieser Webseite.
Durch- und Weiterreise
Es gelten keine Beschränkungen für Personen, die aus einer orangen oder grünen Region zur Durchreise einreisen. Personen, die aus einer „roten Region“ kommen und innerhalb von 48 Stunden durch Belgien durchreisen, benötigen keinen negativen PCR-Test. Wenn Fluggesellschaften oder das Zielland allerdings einen PCR-Test fordern, muss ein negativer PCR-Test beim Boarding vorgewiesen werden.
Je nach genutztem Verkehrsmittel und Aufenthaltsdauer muss ggf. das „Passenger Locator Form “ (PLF) ausgefüllt werden.
Reiseverbindungen
Es gibt keine Einschränkungen im grenzüberschreitenden Flug-, Zug- und Busverkehr.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Hotels, Ferienparks, Restaurants, Cafés, Vergnügungsparks und Diskotheken sind unter Auflagen geöffnet. Es gibt keine Beschränkungen mehr für private Treffen. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sport sind sowohl in Innenräumen als auch im Freien unter Auflagen erlaubt. Der Besuch einer Großveranstaltung oder einer Diskothek ist nur mit dem Digitalen COVID-Zertifikat der EU (in Belgien bezeichnet als Covid Safe Ticket, CST) als Nachweis der Impfung, Genesung oder Testung möglich.
Seit 1. November 2021 muss das Covid Safe Ticket landesweit ab 16 Jahren in Fitnessstudios und in Restaurants vorgelegt werden. Das Covid Safe Ticket ist in der Region Brüssel-Hauptstadt und in der Wallonie zusätzlich erforderlich beim Besuch von Schwimmbädern, Messen, Kongressen, Theatern, Kinos und sonstigen Veranstaltungen ab 50 Personen (drinnen) bzw. 200 Personen (draußen). Veranstalter können sich das Covid Safe Ticket auch bei geringerer Personenzahl vorlegen lassen. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen zwischen 50,- und 500,- Euro. Bei Großveranstaltungen und für Besuche in Krankenhäusern und Altersheimen ist das Covid Safe Ticket schon ab 12 Jahren notwendig. Weitere Informationen zu Testzentren in Brüssel.
In Flandern sind sie derzeit nicht geplant, aber auch dort können Großveranstaltungen und Diskotheken nur mit Covid Safe Ticket besucht werden.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter. Es besteht seit 29. Oktober 2021 wieder landesweit Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen und Bahnhöfen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, bei körpernahen Dienstleistungen, in Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Belgien.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregeln in deutscher Sprache bei den belgischen Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Bhutan - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Epidemiologische Lage
Bhutan war bisher von COVID-19 moderat betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium Bhutans und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bhutan erlaubt wieder touristische Einreisen. Allerdings müssen vollständig Geimpfte eine verpflichtende Quarantäne von 2 Wochen einhalten (+Freitestung), Ungeimpfte von 3 Wochen. Zudem gelten Quarantänevorschriften bei Reisen innerhalb Bhutans von Gebieten mit hohem in solche mit niedrigem Risiko.
Reiseverbindungen
Bhutan bietet an seinem einzigen internationalen Flughafen in Paro seit Oktober 2020 wieder vereinzelte internale Flugverbindungen in Nachbarländer (Indien, Bangladesch, Thailand) an.
Beschränkungen im Land
Zur Eindämmung lokaler Infektionscluster insbesondere an der Grenze zu Indien verfügt die Regierung temporäre, lokale Lockdowns, die je nach Pandemieentwicklung angepasst oder aufgehoben werden.
Hygieneregeln.
Die Regierung Bhutans bietet detaillierte Informationen zum Umgang mit der COVID-19-Pandemie. Es gilt eine generelle Empfehlung, zu Hause zu bleiben, soziale Distanz zu wahren und sich oft die Hände zu waschen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Mitarbeiter in Restaurants verpflichtend.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung Bhutans.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der Regierung Bhutans.

Chile - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Chile ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das chilenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei den Einreisebestimmungen nach Chile gibt es mehrere Fallgruppen:
Ausländer ohne Aufenthaltstitel in Chile, mit Pase de Movilidad (PdM):
Zum 1. Oktober 2021 wurde die grundsätzliche Einreisesperre für alle nicht in Chile wohnhaften Ausländer teilweise aufgehoben. Dies gilt für diejenigen Personen, die vor Einreise einen PdM besitzen. Im Ausland erhaltene COVID-19-Impfungen können durch das chilenische Gesundheitsministerium anerkannt werden (weitere Informationen in spanischer Sprache ). Für diese Gruppe gilt eine kurze Quarantäne bis zur Auswertung des PCR-Tests, der nach Einreise obligatorisch am Flughafen durchgeführt wird.
Ausländer ohne Daueraufenthaltstitel in Chile, ohne Pase de Movilidad (PdM):
Für diese Gruppe gilt weiterhin eine grundsätzliche Einreisesperre. Sie muss vor der Einreise eine Einreisegenehmigung (Salvoconducto) von dem für sie zuständigen chilenischen Konsulat erhalten. Die Gewährung von Ausnahmen liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der chilenischen Behörden. Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreise-/Gesundheitsbehörden weitere Informationen. Es gilt eine siebentägige (168 Stunden) Quarantäne.
Chilenen und Ausländer mit Daueraufenthaltstitel in Chile, mit Pase de Movilidad (PdM):
Für diese Gruppe gilt eine kurze Quarantäne bis zur Auswertung des PCR-Tests, der nach Einreise obligatorisch am Flughafen durchgeführt wird.
Chilenen und Ausländer mit Daueraufenthaltstitel in Chile, ohne Pase de Movilidad (PdM):
Es gilt eine siebentägige (168 Stunden) Quarantäne.
Allgemeine Einreisevoraussetzungen:
Alle Einreisenden müssen einen negativen PCR-Test nicht älter als 72 Stunden vor Besteigen des Flugzeugs am Abflugort (keinen Schnelltest), einen internationalen Gesundheitspass (Pasaporte de Salud, digital zu erstellen ), nicht älter als 48 Stunden vor Ausreise aus dem Herkunftsland sowie den Nachweis einer ausdrücklich für Chile geltenden Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 30.000,- USD und mit Deckung für alle COVID-19-Behandlungen nachweisen.
Reisende müssen sich unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Herkunftsland sofort nach Ankunft und zugelassener Einreise in die für ihre Gruppe entsprechende häusliche Quarantäne mit persönlicher Isolation oder in gemeinsamer Isolation zusammen mit den mitgereisten Personen begeben. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich.
Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreise-/Gesundheitsbehörden weitere Informationen.
Durch- und Weiterreise
Alle nicht in Chile wohnhaften Ausländer können das Land verlassen. Für alle chilenischen Staatsangehörigen und Ausländer mit Aufenthaltsstatus und Wohnsitz in Chile gilt eine Ausreisesperre aus Chile. Ausgenommen hiervon sind die Inhaber eines PdM oder einer Ausreisegenehmigung (Permiso excepcional para salida del país)und Kinder unter sechs Jahren.
Der internationale Transit am Flughafen Santiago de Chile ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Internationaler und nationaler Flugverkehr finden in reduziertem Umfang statt. Die Landgrenzen und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand inkl. nächtlicher Ausgangssperre wurde aufgehoben.
Im Rahmen des nationalen Planes „Paso a Paso" erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Quarantänestufen. Die Einstufungen der Städte und Gemeinden werden im halbwöchentlichen Rhythmus neu vergeben.
Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen. Der Zugang ist nur mit PdM möglich.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.

China - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
China hat unter anderem für das Pekinger Viertel Xicheng, in dem mehr als eine Million Menschen leben, die Schließung aller Kinos bis Mitte November 2021 angeordnet. In mehreren betroffenen Regionen und Städten gelten Reisebeschränkungen, die rund sechs Millionen Menschen treffen. Der landesweite Zugverkehr in die betroffenen Gebiete wurde ausgesetzt oder eingeschränkt. Quelle: tagesschau.de

Estland - Änderung Beschränkung im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Estland wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Estland ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist grundsätzlich möglich. Über geltende Auflagen inklusive Ausnahmeregelungen für Geimpfte und Genesene informiert das estnische Außenministerium.
Reisende werden gebeten, elektronisch max. 72 Stunden vor Einreise einen Anmeldebogen auszufüllen. Bei Einreise aus EU/EFTA-Ländern, deren Koeffizient oberhalb von 75 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Zwei-Wochen-Frist liegt, gilt eine zehntägige Quarantänepflicht.
Die aktuelle Länderliste mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Reisende aus gelisteten Ländern können alternativ - zur Verkürzung der Quarantäne - mit einem negativen PCR-Testergebnis (max. 72 Stunden alt) oder einem negativen Antigen-Testergebnis (max. 48 Stunden alt) einreisen. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit und zum Arzt gehen und Einkäufe tätigen. Nach frühestens sieben Tagen muss ein zweiter Test erfolgen. Bei erneut negativem PCR-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen. Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Folgender Personenkreis ist von Test- bzw. Quarantäne-Auflagen befreit: Voll geimpfte Personen (in den letzten sechs Monaten vollständig gegen COVID-19 geimpft mit Nachweis durch WHO-Impfnachweis oder ärztliche Bescheinigung mit Informationen u.a. zur Anzahl der verabreichten Impfdosen und Impfstoff-Zusammensetzung in englischer, estnischer oder russischer Sprache) und genesene Personen, (nachweislich in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen mit Nachweis durch ein Schreiben des Arztes oder des Gesundheitsamtes entweder in englischer, estnischer oder russischer Sprache).
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen möglichst unterbleiben. Die Grenzen zu Russland sind wieder geöffnet, Grenzübertritte sind vorab beim jeweiligen Grenzübergang elektronisch über das Grenzportal anzumelden. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Es bestehen wöchentliche Direktflugverbindungen sowie diverse Umsteigeverbindungen von und nach Deutschland. Land- und Seegrenzen sind passierbar. Es empfiehlt sich, sich über die jeweiligen Auflagen auf beiden Seiten der Grenze zu informieren. Für Grenzübertritte von oder nach Estland informiert die estnische Gesundheitsbehörde.
Beschränkungen im Land
Bis 10. Januar 2022 haben nur noch Personen nach Vorlage eines gültigen COVID-19-Impfzertifikats oder Genesenenzertifikats inkl. Identifikationsdokument Zutritt zu Einrichtungen in den Bereichen Gastronomie, Kultur und Freizeit. Kinder unter 12 Jahre sind davon ausgenommen. Die Einhaltung der Vorgaben wird strenger kontrolliert und ggf. sanktioniert. Alle Personen in Estland werden zu Kontaktreduzierungen in allen Lebensbereichen aufgefordert. Krankenhäuser erlauben aktuell keine Patientenbegleitung oder Besucher. Über aktuelle Regelungen informieren die estnischen Behörden , auch unter der Hotline: +372 600 1247.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen und ÖPNV gelten Maskenpflicht (Personen über 12 Jahre) und die Abstandsregelung (2 Meter). Das Tragen medizinischer Masken und häufiges Händewaschen und Desinfektion wird dringend empfohlen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes .
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA“ , die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.

Indien - Änderung Einreise, Reiseverbindungen. Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Indien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen Passagiere nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der neben dem Reisepass das negative PCR-Testergebnis und der COVID-Impfnachweis als PDF-Dateien hochzuladen sind. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App „Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu herkunftslandspezifischen Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Ungeimpfte Reisende aus Deutschland müssen nach Einreise ist Flughafen einen weiteren kostenpflichtigen COVID-19-Test durchführen. Ungeimpfte Transitpassagiere dürfen den Ankunftsbereich bis zum Erhalt des Testergebnisses, was einige Stunden in Anspruch nehmen kann, nicht verlassen.
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Indien hat angekündigt, touristische Einreisen auf dem Luft- und Wasserwege ab dem 15. November 2021 zuzulassen und die Erteilung von e-Tourist Visa/Tourist Visa entsprechend wieder aufzunehmen; die Einreise mit touristischen Charter-Flügen ist bereits seit dem 15. Oktober 2021 erlaubt. Die touristische Einreise ist nur mit seit dem 6. Oktober 2021 erteilten Visa für maximal 30 Tage zulässig. Zuvor erteilte Touristen-Visa bleiben suspendiert. Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke soll wieder möglich sein, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Touristenvisa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen, die ihren Rückflug aufgrund des seit März 2020 eingestellten kommerziellen Flugverkehrs nicht antreten konnten, galten als bis zum 30. September 2021 gültig. Die Verlängerung des Visums kann von bislang nicht ausgereisten deutschen Touristen über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) beantragt werden. Die Verlängerung wird in den meisten Fällen nur noch in Form eines Exit Permits erteilt, so dass Indien innerhalb von 30 Tagen verlassen werden muss. Die Verhängung von Bußgeldern für illegalen Aufenthalt („overstay“) kann nicht mehr ausgeschlossen werden.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Linienflugverbindungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind derzeit nur eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen sowie Charter-Flügen möglich. In einigen Staaten gelten weiterhin Beförderungseinschränkungen bzw. COVID-Testpflichten für Reisende, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Das Verbindungsangebot des nationalen Eisenbahn- und Flugverkehrs ist stark reduziert.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, bundesstaatliche Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen können orts- und lageabhängig kurzfristig verhängt werden. Es werden mancherorts verpflichtende kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verbracht. Die Verweigerung des Tests stellt eine Straftat dar und kann mit empfindlichen Bußgeldern oder Haftstrafen geahndet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Sofern Sie sich momentan mit einem vor dem 6. Oktober 2021 ausgestellten touristischen Visum in Indien aufhalten, sollten Sie dringend eine Verlängerung des Visums über das örtliche Foreigners Regional Registration Office (FRRO) beantragen. Rechnen Sie damit ggf. zur Ausreise aus Indien innerhalb eines Monats aufgefordert zu werden.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wiederzulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit 1. November 2021 ist die Einreise zu touristischen Zwecken unter folgenden Voraussetzungen wieder zugelassen:
• nach Ablauf von mindestens 14 Tagen seit der zweiten Impfdosis mit von der WHO zugelassenen Impfstoffen der Hersteller Pfizer/Biontech, Moderna, Astrazeneca, Sinovac, Sinopharm oder des Serum Institute of India, bzw. nach Ablauf von 14 Tagen nach der Einmaldosis des Herstellers Johnson & Johnson. Seit der maßgeblichen letzten Impfung dürfen zum Zeitpunkt der Wiederausreise maximal 180 Tage vergangen sein.
• nach Ablauf von mindestens 14 Tagen seit einer Auffrischungsimpfung mit einem dafür zugelassenen Impfstoff („booster-shot“).
• mit Wirkung vom 15. November 2021 ist bei einer Impfung mit dem Impfstoff Sputnik V eine Einreise zulässig, wenn ein bei Einreise durchgeführter serologischer Test ein positives Ergebnis liefert und seit der zweiten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Sofern der serologische Test negativ ausfällt, besteht eine Pflicht zur umgehenden Wiederausreise oder zu einer siebentägigen Isolation in Israel. Seit der maßgeblichen letzten Impfung dürfen zum Zeitpunkt der Wiederausreise maximal 180 Tage vergangen sein.
• Genesene können ebenfalls einreisen, sofern sie zumindest eine Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff erhalten haben (maximal 180 Tage vor Wiederausreise) oder wenn zum Zeitpunkt der Einreise mindestens 11 Tage seit dem positiven PCR-Test vergangen sind (dementsprechend maximal 190 Tage vor Wiederausreise). Ein Beleg über die Infektion ist vorzulegen (z.B. positiver PCR-Test).
Die Einreise unter den vorgenannten Bedingungen ist nicht zugelassen bei einem Aufenthalt in einem Hochrisiko-Gebiet der Kategorie „rot“ (Deutschland fällt gegenwärtig nicht darunter).
Reisende müssen bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt für alle Reisende unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion. Bis zum Erhalt des Testergebnisses besteht eine Isolationspflicht.
Passagiere sind verpflichtet, den digitalen Nachweis über Impfung und/oder Genesung vor Abflug im Rahmen der Einreiseanmeldung („Entry Statement“) max. 48 Stunden vor Reisebeginn hochzuladen. Ein Nachweis über eine Krankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist verpflichtend.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet. Für die Einreise auf dem Landweg über die Allenby-Brücke in das Westjordanland gelten die vorstehenden Regelungen zur Einreise nach Israel. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung .
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich für einige Stunden für Ausreisen geöffnet. Zur Ausreise sind PCR-Tests obligatorisch. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein Visum. Alle Ausreisenden, auch Inhaber einer palästinensischen Personenkennziffer (außer Gaza-ID), müssen die Ausreise vorab eine bei den jordanischen Behörden registrieren.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
Hygieneregeln
In Israel besteht in Innenräumen eine Maskenpflicht. Im Außenbereich empfiehlt die israelische Regierung, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, das Tragen einer Maske.
In den Palästinensischen Gebieten besteht weiterhin Maskenpflicht; die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.

Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Niederösterreich hat die Regeln für Ungeimpfte angepasst. In Restaurants und Bars sowie bei größeren Veranstaltungen erhalten ab 8. November 2021 nur noch Genesene und Geimpfte Zutritt. Vielerorts wird das Tragen einer FFP2-Maske etwa in Einkaufszentren oder Markthallen vorgeschrieben. Die Kontrollen werden verschärft. Zuvor hatten Tirol, Oberösterreich, Kärnten, Steiermark und Wien ähnliche Maßnahmen verhängt oder angekündigt. Quelle: tagesschau.de

Spanien - Änderung Besonderheiten auf den Inseln
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 48 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Für den Zugang zu Nachtlokalen gilt die 3G-Regel. Weitere Informationen bieten die katalanischen Behörden.
In Andalusien wurden die Einschränkungen aufgehoben, nur im Raum Almería gibt es noch eingeschränkte Öffnungszeiten. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bieten die andalusische Regionalregierung und die Tourismuswebseite von Andalusien.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien. Von Besuchern, die unmittelbar vom spanischen Festland oder den Kanaren auf die Balearen reisen, wird kein Test-, Impf- oder Genesungszertifikat verlangt.
Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Die seit Beginn der Pandemie geschlossenen Einrichtungen des Nachtlebens wie Clubs und Discotheken dürfen unter Auflagen (u.a. Tanzen nur mit Maske) wieder öffnen. Für den Zugang gilt die 3G-Regel.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Von Besuchern, die unmittelbar vom spanischen Festland oder von den Balearen auf die Kanaren reisen, wird kein Test-, Impf- oder Genesungszertifikat verlangt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die Maskenpflicht im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Bei Open-Air-Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen, es sei denn, das Publikum befindet sich auf Sitzplätzen, die den Sicherheitsabstand von 1,5 Meter gewährleisten. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Nähere Informationen finden sich in der spanischen Verordnung.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Südkorea - Änderung Beschränkungen im Land
Südkorea hat seine Beschränkungen gelockert. Größere Gruppen dürfen sich wieder treffen (in Seoul 10, ansonsten 12), Impfstatus der Teilnehmer spielt dabei keine Rolle. Restaurants dürfen wieder rund um die Uhr öffnen. Für Clubs dagegen gilt weiterhin um Mitternacht eine Sperrstunde. Um Sporthallen zu nutzen oder Patienten in Krankenhäusern zu besuchen, muss ein Impfnachweis oder ein Negativtest (ma. 48 Std), vorgelegt werden. Die max.-Teilnehmer an Kundgebungen/Veranstaltungen oder Hochzeiten beträgt 499 Menschen (vollständig geimpft). Größere Menschenansammlungen sind auch im Profisport erlaubt. Quelle: tagesschau.de

Thailand - Änderung Einreise
Seit dem 1. November 2021 ist die Einreise einfacher. Touristen müssen nur noch einen sogenannten "Thailand Pass" beantragen, ein System um Reise- und Gesundheitsinformationen einzugeben. Danach erhalten Touristen einen QR-Code, mit dem sie einreisen können. Das Einreisezertifikat der thailändischen Botschaft entfällt dadurch. Zudem fallen zwei der drei PCR-Tests vor Ort weg. Weiterhin vorzulegen sind eine Auslandskrankenversicherung, die eine Covid-Behandlung abdeckt, der Impfnachweis und eine Nacht in einem von der Regierung zertifizierten Hotel. Dort müssen die Einreisenden sich isolieren bis ihr negatives PCR-Testergebnis von der Einreise am Flughafen vorliegt. Quelle: tagesschau.de

Tonga - Änderung Beschränkungen im Land
Nach dem ersten gemeldeten Corona-Fall in Tonga hat die Regierung einen Lockdown über die Hauptinsel des Staates verhängt. Die Maßnahme wird morgen 2. November 2021 um kurz nach Mitternacht beginnen und eine Woche dauern. Sie gilt nur auf der Insel Tongatapu, auf der die Mehrheit der Bevölkerung lebt. Schulen, Restaurants und Bars werden geschlossen, außerdem gilt ein nächtliches Ausgehverbot. Die Menschen dürfen ihre Häuser nur für den Kauf von Lebensmitteln oder Medikamenten, für Arztbesuche oder Bankgeschäfte verlassen. Quelle: tagesschau.de

Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land
Restaurants und Bars dürfen ab heute nur noch Gäste mit einem "Grünen Pass" bedienen. Wer nicht geimpft oder nachweislich genesen ist, muss einen negativen Corona-Test vorweisen. Das Personal ist verpflichtet, die Nachweise zu kontrollieren. Andernfalls drohen empfindliche Strafen für die Restaurantbetreiber. Die Gültigkeitsfristen für Corona-Tests wurden verkürzt: Antigen-Tests sind nur noch 24 Stunden statt drei Tage gültig, PCR-Tests drei Tage statt eine Woche. Tests müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Quelle: tagesschau.de

Tunesien - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.
Seit dem 27. Oktober 2021 müssen alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist.
Sowohl die Bestätigung der elektronischen Einreiseanzeige (zwei Dokumente, jeweils zweifach ausgedruckt und unterschrieben) als auch der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis sollten in ausgedruckter Form mitgeführt werden. Die Dokumente werden beim Check-In geprüft und müssen bei Ankunft den Vertreterinnen und Vertretern des Gesundheitsministeriums bei der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Eine siebentägige Pflichtquarantäne in speziellen Quarantänehotels auf eigene Kosten ist für alle nicht- oder nicht vollständig Geimpften verpflichtend.
Die Fluggesellschaften prüfen vor dem Abflug die Hotelreservierung und den Zahlungsnachweis (Voucher). Diese Unterlagen müssen bei der Kontrolle an der Grenze erneut vorgelegt werden. Am letzten Tag der Quarantäne wird auf Kosten des Reisenden ein weiterer PCR-Test durchgeführt. Bei negativem Ergebnis darf die Quarantäne am siebten Tag verlassen werden.
Vollständig geimpfte Einreisende sind von der Quarantäne befreit. Bei Einreise muss ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorgelegt werden. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren Impfschema mind. 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson & Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde. Ebenso sind allein reisende Minderjährige (unter 18 Jahre) oder Minderjährige, welche von vollständig geimpften Personen begleitet werden, von der Quarantäne befreit.
Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen - kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften der tunesischen Seite zu Schwierigkeiten kommen. Eine Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket könnte verweigert werden.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen, bei dessen positiven Ergebnis die getestete Person zu einer Quarantäne auf eigene Kosten verpflichtet ist.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden.
Restaurants und Cafés dürfen nur 50% ihrer Platzkapazitäten für die Bewirtung nutzen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Empfehlungen
• Drucken Sie die elektronische Einreiseanzeige, als auch den in englischer oder französischer Sprache ausgestellten Testnachweis für Kontrollen aus.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Uganda - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Uganda ist weiterhin von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale ugandische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen Kampala-Entebbe ist geöffnet. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geöffnet.
Bei der Ein- und Ausreise an allen Grenzübergängen muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden. Der Abstrich für den Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Alle Einreisenden über sechs Jahre müssen am Flughafen Entebbe einen zusätzlichen PCR-Test durchführen. Die Gebühr für den PCR-Test beläuft sich auf 30 US-Dollar. Es ist mit verlängerter Wartezeit bei Ankunft zu rechnen. Weitere Einzelheiten zur Durchführung der Tests werden durch die ugandische Luftfahrtbehörde und Medien bekannt gegeben.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern Ugandas sind auch für den Personenverkehr geöffnet. Einreisende müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können, siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Öffentliche Verkehrsmittel verkehren wieder, allerdings darf nur die Hälfte der Sitzplätze belegt sein. Zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln siehe auch „Infrastruktur/Verkehr“.
Privatfahrzeuge dürfen sich wieder frei bewegen, auch über Distriktgrenzen hinweg. Es dürfen maximal 3 Personen im Fahrzeug sein (inkl. Fahrer/in), es besteht Maskenpflicht auch während der Fahrt.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 19 Uhr bis 5.30 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen auf der Website des ugandischen Gesundheitsministeriums, und ergänzende Informationen der ugandischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Fluglinie nach den aktuellen Beförderungsbedingungen, insbesondere nach eventuell erforderlicher COVID-19-Testung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die deutsche Botschaft in Kampala.

Ukraine - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Ukraine ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aktuelle Informationen und (anstehende) Änderungen werden auf der Webseite "Visit Ukraine Today" veröffentlicht.
Alle Ausländer müssen bei Einreise eine ukrainische oder in der Ukraine vertretene Krankenversicherung nachweisen, die COVID-19 abdeckt. Außerdem ist für Personen ab 12 Jahre ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests, jeweils nicht älter als 72 Stunden, oder ein Nachweis über eine Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorzulegen. Atteste über eine Genesung von COVID-19 oder über vorhandene Antikörper reichen nicht aus. Personen, welche nicht geimpft sind, sind verpflichtet, vor Einreise die App „Wdoma“ zu installieren und sich 72 Stunden nach Einreise in eine zehntägige Selbstisolation zu begeben. Die Selbstisolation ist nicht notwendig, wenn innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorgelegt wird. Ebenso entfällt die Selbstisolation, wenn die Ukraine in weniger als 72 Stunden nach Einreise wieder verlassen wird und dies durch Dokumente nachgewiesen ist (z.B. Transit).
Die oben genannten Regeln gelten auch für Reisen aus den nicht ukrainisch kontrollierten Gebieten Donezk und Luhansk sowie von der Halbinsel Krim in das regierungskontrollierte Gebiet der Ukraine.
Nicht geimpfte Personen, die aus der Russischen Föderation oder Indien einreisen, unterliegen einer verpflichtenden 14-tägigen Selbstisolation unter Nutzung der App „Wdoma“. Die Dauer kann nicht mittels Tests verkürzt oder aufgehoben werden.
Kinder unter 12 Jahre sind von der Test- bzw. Impfnachweispflicht und Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre von der Selbstisolation ausgenommen. Einzelheiten sind auf der offiziellen (auch deutschsprachigen) Webseite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Durch- und Weiterreise
In einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bestehen Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen. Transitreisende sind von der Vorlage des Testergebnisses bzw. Impfnachweises und der Krankenversicherungspflicht ausgenommen, sofern sie die Transitzone des Flughafens während des Umstieges nicht verlassen. In diesem Fall erfolgt keine Einreise, es müssen jedoch die Einreisebedingungen des endgültigen Ziellandes berücksichtigt werden.
Für Durchreisende auf dem Landweg gelten hingegen die Bestimmungen unter Einreise.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Bis 31. Dezember 2021 gilt weiterhin die sog. „adaptive Quarantäne“. Je nach Lage wird ein Gebiet (Oblast) farblich eingestuft. Die Farben (grün, gelb, orange, rot) drücken die jeweiligen Regeln in diesem Gebiet aus. Unabhängig von der Einstufung hat jede Person einen Ausweis mitzuführen und die grundlegenden Hygieneregeln zu beachten. Aktuell gilt in folgenden Gebieten die rote (höchste) Risikostufe: Donezk, Dnipropetrowsk, Saporishshja, Odessa, Cherson, Sumy, Mykolajiw, Riwne Shytomyr, Iwano-Frankiwsk, Oblast Kiew, Luhansk, Lemberg (Lwiw), Chmelnyzky, Tschernihiw. Mit Höherstufungen weiterer Gebiete ist kurzfristig zu rechnen.. In den „roten“ Gebieten sind u.a. kulturelle Einrichtungen, Restaurants (auch in Hotels) sowie alle Geschäfte des nicht lebensnotwendigen Bedarfs geschlossen und Massenveranstaltungen untersagt. In allen Innenräumen gilt eine Schutzmaskenpflicht. In der Stadt Kiew wird ab 1.November 2021 die Nutzung des ÖPNV nur noch mit einem Impfnachweis oder negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) gestattet sein. Die Vorlage eines entsprechenden Nachweises wird auch bei Besuchen verschiedener Einrichtungen (unter anderem Unterkunfts- und Gastronomiebetriebe, Einkaufszentren, Fitnessstudios und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung) verpflichtend.
Informationen zu den Regeln und Einstufungen der Oblaste werden von der ukrainischen Regierung veröffentlicht. Schutzmaßnahmen im überregionalen Verkehr (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr) wurden verschärft. Alle Passagiere sowie Fahrer und Crews müssen über Impf-, Genesungs- oder Testnachweise verfügen. Für die gelbe Risikozone reicht ein Nachweis über eine Impfdosis aus. Für die Einhaltung dieser Vorschrift haften die Transportunternehmen.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.

Uruguay - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Uruguay ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das uruguayische Gesundheitsministerium MSP und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 1. November 2021 sind in Uruguay für Geimpfte, Genesene und Minderjährige Einreisen zu touristischen und sonstigen Zwecken wieder möglich.
Einreisende müssen bei Ankunft einen amtlichen Impfnachweis über eine vollständige COVID-19-Impfung vorweisen, deren letzte notwendige Dosis mindestens 14 Tage und höchstens neun Monate zurückliegt. Es werden sämtliche Impfstoffe anerkannt, die im jeweiligen Herkunftsland zugelassen sind. Minderjährige Personen können auch ungeimpft einreisen.
Genesene müssen als Nachweis einen Positivtest vorlegen, der nicht älter als 90 Tage sein darf, aber mindestens 20 Tage zurückliegen muss.
Volljährige Ungeimpfte, die keinen Wohnsitz in Uruguay haben, können nur bei Vorliegen zwingender Gründe und nach Erhalt einer Sondergenehmigung einreisen.
Des Weiteren ist bei Einreise ein negativer PCR-Test vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ein zweiter PCR-Test muss sieben Tage nach dem ersten PCR-Tests durchgeführt werden. Von der Testpflicht ausgenommen sind Minderjährige, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Darüber hinaus ist vor Einreise eine online-basierte Gesundheitserklärung mit eidesstattlicher Versicherung abzugeben.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise auf dem Landweg gelten dieselben Bestimmungen wie für die Einreise. Für Umsteigeflugverbindungen bestehen keine besonderen Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug-, Bus- und Fährverkehr findet statt, allerdings stark reduziert.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants sind geöffnet, unterliegen aber weiterhin Infektionsschutz- und Hygieneauflagen. Gleiches gilt für kulturelle und soziale Veranstaltungen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vielerorts (öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren, Supermärkten und Ladengeschäfte) zwingend vorgeschrieben. Auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln in der Öffentlichkeit ist zu achten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der uruguayischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das uruguayische Gesundheitsministerium.

USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise
Ab 8. November 2021 gilt: Erwachsene ausländische Flugreisende müssen vollständig gegen Covid-19 geimpft sein, Ungeimpfte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen bei der Einreise in die USA nicht in Quarantäne. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 02.11.2021

Beitrag von Birgitt »

Argentinien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Argentinien hat zum 1. November 2021 die Grenzen geöffnet (Land, Luft und See). Voraussetzung für die Einreise ist eine vollständige Impfung, ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) sowie ein Krankenversicherungsnachweis. Quelle: Garda World

Australien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Besonderheiten in der Region, Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Australien ist von COVID-19 bislang insgesamt weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen zum Infektionsgeschehen bieten das australische Gesundheitsministerium mit weiterführenden Links zu den Gesundheitsbehörden der Bundesstaaten und -territorien sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit 1. November 2021 greifen Reiseerleichterungen für australische Staatsangehörige und Personen mit Daueraufenthaltstitel. Für alle anderen ausländischen Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien gilt jedoch weiterhin ein umfassendes Einreiseverbot. Insbesondere touristische Besuche sind grundsätzlich nicht gestattet, Touristenvisa werden entsprechend nicht erteilt.
Ausgenommen vom Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte), die – sofern geimpft – bei Einreise über Sydney oder Melbourne keiner Quarantänepflicht mehr unterliegen. Seit 1. November 2021 zählen auch Eltern zu den unmittelbaren Familienangehörigen, die mit einer Ausnahmegenehmigung einreisen können.
Aufgrund eines Regierungsbeschlusses vom 8. Januar 2021 müssen alle Passagiere ab fünf Jahren, die nach Australien reisen, beim Check-in einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Ausnahmen von dieser Anforderung können unter bestimmten Umständen möglich sein. Nähere Informationen bietet das australische Innenministerium. Für Passagiere und Besatzungsmitglieder auf internationalen Flügen nach Australien gilt Maskenpflicht, ebenso auf Inlandsflügen in Australien.
Für Inhaber temporärer Visa gilt unabhängig vom Impfstatus bei Einreise weiterhin die Pflicht zu einer 14-tägigen, im Regelfall kostenpflichtigen Hotelquarantäne in designierten Unterkünften am Ankunftsflughafen. Die Regelungen in den einzelnen Bundesstaaten sind zum Teil unterschiedlich, für New South Wales, Northern Territory, Queensland und Western Australia online nachzulesen.
Eine unmittelbare Weiterreise zum Zielort in Australien ist nicht gestattet, auch nicht bei direktem Flughafentransit. Anträge auf begründete Ausnahmen vom Einreiseverbot nimmt das Department of Home Affairs entgegen.
Spätestens 72 Stunden vor einer Einreise müssen online Angaben zum Gesundheitsstatus und zur Erreichbarkeit gemacht werden.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende grundsätzlich möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. So besteht in vielen Fällen die Notwendigkeit einer Einzelfallgenehmigung und/oder eines Transitvisums. Weitere Informationen zum Transit bieten das Government of Australia und die deutschen Auslandsvertretungen in Australien.
Reiseverbindungen
Der inländische Flugverkehr und der übrige Reiseverkehr zwischen den einzelnen australischen Bundesstaaten und -territorien sind noch eingeschränkt und können jederzeit und auch sehr kurzfristig in Reaktion auf lokal verstärkt auftretendes Infektionsgeschehen wieder stärker beeinträchtigt werden.
Beschränkungen im Land und Hygieneregeln
Die australischen Bundesstaaten und -territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus. Zwischen den einzelnen Bundesstaaten gibt es teilweise Bewegungseinschränkungen und Quarantänepflichten. Auch der Impfstatus von Reisenden kann bei Reisen zwischen den Bundesstaaten Berücksichtigung finden. Aktuelle detaillierte Informationen bietet die australische Regierung.
Hygieneregeln
Die gängigen Abstands- und Hygieneregeln gelten vielerorts fort.
Besonderheiten in den Regionen
In New South Wales, Victoria und dem Australian Capital Territory (ACT) werden bisher geltende Lockdown-Maßnahmen nach und nach aufgehoben. In den übrigen, Bundesstaaten reagieren die Behörden weiterhin umgehend mit teils rigiden eindämmenden Maßnahmen (Maskenpflicht, umfassende Bewegungseinschränkungen etc.), sobald lokale Neuinfektionen festgestellt werden.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie, dass der Besucherverkehr an den Auslandsvertretungen noch eingeschränkt ist. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Website.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, z.B. mit Hilfe des COVID-19-Restriction Checker .
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der australischen Regierung und bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der Anforderungen für ihren spezifischen Flug nach Australien.
• Informieren Sie sich auch beim australischen Gesundheitsministerium zur Ausbreitung des Virus und zu Maßnahmen der Regierung und stellen Sie bei Erfüllen einer Ausnahme für eine Einreise eine vorherige Anfrage onlline .
• Lassen Sie einen Flug vor Reiseantritt unbedingt von Ihrer Fluggesellschaft im Hinblick auf die bestehenden Restriktionen nochmals bestätigen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Coronavirus Helpline (24h) unter 1800 020 080 oder nutzen Sie die online unter Diagnosehilfe des australischen Gesundheitsministeriums. Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie 000.

Bhutan - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Epidemiologische Lage
Bhutan ist von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium Bhutans und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bhutan erlaubt wieder touristische Einreisen. Allerdings müssen vollständig geimpfte Personen eine verpflichtende Quarantäne von zwei Wochen einhalten, Ungeimpfte von drei Wochen. Zudem gelten Quarantänevorschriften bei Reisen innerhalb Bhutans von Gebieten mit hohem in solche mit niedrigem Risiko.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Bhutan sind weiterhin nur sehr eingeschränkt verfügbar. Es gibt aktuell wöchentliche Flüge von und nach New Delhi mit Druk Air (Royal Bhutan Airlines).
Beschränkungen im Land
Zur Eindämmung lokaler Infektionscluster insbesondere an der Grenze zu Indien verfügt die Regierung temporäre, lokale Lockdowns, die je nach Pandemieentwicklung angepasst oder aufgehoben werden.
Hygieneregeln.
Die Regierung Bhutans bietet detaillierte Informationen zum Umgang mit der COVID-19-Pandemie. Es gilt eine generelle Empfehlung, zu Hause zu bleiben, soziale Distanz zu wahren und sich oft die Hände zu waschen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Mitarbeiter in Restaurants verpflichtend.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung Bhutans.
• Bitte beachten Sie auch die jeweils aktuellen Ein- und Durchreisebestimmungen Indiens.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der Regierung Bhutans.

Bolivien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Bolivien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die bolivianische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei der Einreise wird aktuell zwischen vollständig gegen COVID-19 Geimpften (14 Tage nach letzter Dosis) und Ungeimpften unterschieden:
• Alle Reisenden ab fünf Jahren müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Auf dem Luftweg darf das Ergebnis bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein. Auf dem Land- oder Seeweg darf das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 72 Stunden sein.
• Bei Ungeimpften gilt zusätzlich, dass diese 72 Stunden nach Einreise einen PCR-Test machen müssen. Bis zum negativen Ergebnis dieses Tests müssen sie sich in Quarantäne aufhalten.
Einreisende müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach Einreise im System SIGEMIG online anmelden. Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen, der auch gegen COVID-19 absichert.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise auf dem Land- oder Seeweg in ein Drittland, mit Ausnahme von Paraguay, ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flugverbindungen sind stark eingeschränkt. Einreisen auf dem Landweg sind nur mit Einschränkungen möglich. Die Landesgrenzen außer zu Paraguay sind bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Das Reisen im Land ist nur eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bolivianischen Auslandsvertretung und bei der Fluglinie über evtl. zusätzliche Auflagen.

Dänemark - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Besonderheiten in den Regionen – Grönland
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Die jeweils geltenden Einreiseregeln werden auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht. Dieses bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache .
Regelungen für vollständig geimpfte Personen:
Für die Einreise wird ein Nachweis über eine gültige Impfung benötigt. Personen, die über ein digitales COVID-19-Zertifikat der EU oder einen gleichgestellten Impfnachweis eines Drittstaates verfügen, sind unabhängig vom Wohnort grundsätzlich von der Verpflichtung zur Vornahme eines Coronatests nach Einreise und zur Quarantäne bzw. Selbstisolation nach Einreise befreit. Reisende mit Wohnsitz in einem EU-, Schengen- oder OECD-Land oder einem Wohnsitzland, das von den dänischen Behörden als einfaches COVID-19-Risikogebiet eingestuft ist, sind ebenfalls bei Vorlage eines gültigen Impfnachweises grundsätzlich von der Test- und Quarantänepflicht befreit. Die Befreiung von der Test- und Quarantänepflicht gilt aber nicht für geimpfte Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Dänemark in einem vom dänischen Außenministerium als kritisch eingestuften Corona-Virusvariantengebiet aufgehalten haben.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die mit einem durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden und die letzte Impfdosis mindestens zwei Wochen, aber die erste Impfdosis höchstens 12 Monate vor Reisebeginn erhalten haben. Personen, die zuerst mit AstraZeneca und danach als zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna oder Pfizer/BioNTech) geimpft wurden, gelten auch als vollständig geimpft. Als Impfnachweis wird u.a. das digitale COVID-19 Impfzertifikat der EU (damit auch der deutsche Impfnachweis durch die CovPass-App) oder ein gleichgestellter Impfnachweis eines Drittstaates akzeptiert. Grundsätzlich muss ein Impfnachweis Angaben zum Namen, Geburtsdatum, Art des Impfstoffes, Impfstatus und Impfdatum (Erst- und Zweitimpfung, sofern Zweitimpfung erforderlich) enthalten.
Regelungen für von einer COVID-19-Erkrankung genesenen Personen:
Für die Einreise wird ein Nachweis über ein zwischen 14 Tage und 12 Monate altes positives COVID-19-Testergebnis (nur PCR-Test) benötigt. Darüber hinaus gilt eine Verpflichtung zur Vornahme eines Coronatests nach Einreise und zur Quarantäne bzw. Selbstisolation nur für Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Dänemark in einem vom dänischen Außenministerium als kritisch eingestuften Corona-Virusvariantengebiet aufgehalten haben.
Regelungen für nicht geimpfte und auch nicht von einer Corona-Erkrankung genesene Personen:
Einreisende aus EU-/Schengenländern, wie z.B. Deutschland, müssen entweder ein negatives Testergebnis bei Einreise mit sich führen oder sich spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Einreise auf Corona testen lassen. Kinder unter 16 (d.h. bis einschließlich 15) und Kinder im Alter von 16 und 17 Jahren, die mit einem geimpften, genesenen oder negativ getesteten Elternteil einreisen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Von der Testpflicht ausgenommen sind auch Einwohner Schleswig-Holsteins im Rahmen einer Sonderregelung für Bewohner des Grenzlandes. Weitere Ausnahmen listen die dänischen Behörden auf ihrer Internetseite auf. Das Testergebnis darf bei Einreise höchstens 72 Stunden (PCR-Test) oder 48 Stunden (Antigen/Schnelltest) alt sein. Die Vorlage eines ver-/gefälschten Testergebnisses wird als Urkundenfälschung strafrechtlich verfolgt und kann mit einer Haftstrafe und Einreiseverbot bestraft werden. Eine Verpflichtung zur Quarantäne bzw. Selbstisolation gilt nur für Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Dänemark in einem vom dänischen Außenministerium als kritisch eingestuften Corona-Virusvariantengebiet aufgehalten haben.
Für Reisende aus anderen Ländern kann ggf. neben einem Test nach Einreise auch eine häusliche Selbstisolation erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Internetseite der dänischen Behörden.
An Flughäfen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind öffentliche Testzentren eingerichtet, in denen kostenlose Tests möglich sind. Darüber hinaus können Antigen-Schnelltests bei kommerziellen Anbietern auf eigene Kosten vorgenommen werden.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich. Personen, die die Corona- bedingten Einreisebestimmungen nicht erfüllen, können an der Grenze zurückgewiesen werden.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Personen, die sich weniger als 24 Stunden in Dänemark aufhalten werden, sind von der Testpflicht befreit, außer sie haben sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise nach Dänemark in einem vom dänischen Außenministerium als kritisch eingestuften Corona-Virusvariantengebiet aufgehalten. Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden ; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen. Nach den norwegischen Einreiseregelungen hat auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz, wenn eine Fähre genutzt wird.
Reiseverbindungen
Es gibt grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert.
Beschränkungen im Land
Pandemiebedingte Einschränkungen wurden grundsätzlich aufgehoben. Handel, Gastronomie, Nachtclubs, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet.
Die dänischen Behörden stellen Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen für einzelne Bereiche auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Hygieneregeln
In Flughäfen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske empfohlen oder Visier) getragen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Pflicht ausgenommen. In Testzentren oder bei Krankenhausbesuchen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Visiers empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen auf die Färöer sind grundsätzlich möglich. Es gelten die dänischen Einreisebestimmungen, u.a. hinsichtlich der Testpflicht. Zusätzlich wird Reisenden empfohlen, innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise einen PCR-Test und nicht nur einen Antigen-Test vornehmen zu lassen. Ein weiterer Test ist zwei Tage nach Einreise vorgesehen. Reisende sollen bis zum Vorliegen des Testergebnisses vom zweiten Tag nach Einreise große Menschenansammlungen meiden und die Abstandsregelungen beachten.
Mehr Informationen zu den Einreisebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer .
Für Einreisen nach Grönland gilt Folgendes: Es dürfen nur vollständig Geimpfte oder von Genesene oder Personen mit Wohnsitz in Grönland einreisen. Kinder unter 15 Jahre sind davon ausgenommen. Als vollständig geimpft gelten Personen, die mit einem durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden und die letzte Impfdosis mindestens zwei Wochen vor Reisebeginn erhalten haben. Als genesen gelten Personen, die einen mindestens 14 Tage und höchstens 12 Wochen alten positiven PCR-Test nachweisen können.
Es gelten zudem die dänischen Einreisebestimmungen je nach Risikokategorisierung des Landes, aus dem die Einreise erfolgt. Alle Reisenden benötigen darüber hinaus ein negatives Ergebnis eines bei Abflug nach Grönland max. 72 Stunden alten PCR-Tests, welcher in einem nordischen Land, in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder in Großbritannien in einem Krankenhaus oder einer medizinischen Einrichtung durchgeführt worden sein muss. Eine Ausnahmeregelung vom Testerfordernis gilt nur für Genesene, aber nicht für vollständig Geimpfte. Alle Reisenden, die nicht vollständig geimpft sind, müssen sich umgehend für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Dies gilt auch für ungeimpfte Kinder, selbst wenn die Eltern vollständig geimpft sind. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen und Einschränkungen in einzelnen Regionen bietet Visit Greenland.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone. Alternativ können Sie die deutsche Corona-Warn-App benutzen, die mit der dänischen App kompatibel ist.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
• Bitte beachten Sie beim Transit nach Norwegen, dass nach den norwegischen Einreiseregelungen auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz hat, wenn Sie eine Fähre nutzen.

Griechenland - Änderung Beschränkungen im Land
In Griechenland dürfen ungeimpfte Bürger ab Samstag 6. November 2021 Einrichtungen wie Behörden, Banken, Geschäfte und Friseure nur noch mit einem aktuellen negativen Corona-Test betreten. Ohne Test zugänglich bleiben lebensnotwendige Geschäfte wie Supermärkte und Apotheken. Zudem können sich ab Freitag alle vollständig geimpften Bürger ab 18 Jahre eine Auffrischungsimpfung verabreichen lassen. Ungeimpfte Berufstätige müssen bei der Arbeit künftig zwei Mal pro Woche und auf eigene Kosten einen negativen Test vorlegen. Teurer werden zudem Verstöße gegen die Maßnahmen. Restaurants und Geschäften, die die Regeln nicht beachten, drohen dem Ministerium zufolge künftig Strafen von 5000 Euro. Bisher wurden 2500 Euro fällig. Quelle: tagesschau.de

Indonesien - Änderung Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise weiterhin nicht gestattet. Für Bali und Riau gilt seit 14. Oktober 2021 eine Sonderregelung für Touristen aus 19 Ländern, Deutschland gehört nicht dazu. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahre ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Reisende, die aus dem Ausland ohne Erfüllung der o.g. Erfordernisse einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Bei der Einreise wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt; das Testergebnis ist am Flughafen abzuwarten. Es ist mit einer Wartezeit von bis zu sechs Stunden zu rechnen. Während der Wartezeit kann keine Verpflegung erworben werden. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung. In der Vergangenheit kam es bei hiesigen Laboren wiederholt zu falsch positiven Ergebnissen.
Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses am Flughafen folgt eine fünftägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich), wo am vierten Tag nach Einreise ein erneuter kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt.
Reisende (insb. Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahre), die ohne vollständige Impfung einreisen, werden im Anschluss an den zweiten PCR-Test am Quarantäneort einer verpflichtenden Impfung unterzogen.
Bei positivem Testergebnis im Hotel erfolgt eine kostenpflichtige Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung.
Auch wenn in Einzelfällen das Ausfüllen eines bereitgestellten Papierformulars akzeptiert wird, wird bei Einreise am Flughafen grundsätzlich eine Registrierung in der indonesischen App Peduli Lindungi verlangt. In die App soll zudem ein Impfnachweis hochgeladen werden.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen jedoch bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/Großraums wird ein Impfnachweis (mindestens erste Impfdosis) verlangt. Zusätzlich wird bei Flugreisen von oder nach Java und Bali der Nachweis eines negativen maximal 72 Stunden alten PCR-Tests gefordert, bei sonstigen Transportmitteln ein negativer maximal 24 Stunden alter Antigentest. Bei Reisen außerhalb Javas und Balis genügt, neben der Impfung auch bei Flugreisen, ein negativer maximal 24 Stunden alter Antigentest. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
Für Java und Bali sowie für alle weiteren Regionen gelten bis auf Weiteres deutliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App Peduli Lindungi gewährt. Die App mit hochgeladenem Impfnachweis ist auch Voraussetzung für den Zutritt zu Supermärkten, Malls, Dienstleistern und Restaurants. Dies wird zunehmend strikt kontrolliert; in Einzelfällen wird die Vorlage des gelben Impfbuchs akzeptiert.
Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen. Auch Geimpfte oder Genesene unterliegen weiter erheblichen Einschränkungen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.

Japan - Änderung Einreise
Japan wird Medienberichten zufolge demnächst seine Einreisevorschriften lockern. So soll womöglich ab kommenden Montag die Quarantänezeit für Geschäftsreisende auf drei von bislang zehn Tagen verkürzt werden. Ebenfalls noch im November sei zudem angedacht, mehr Menschen ins Land zu lassen. Das Einreiselimit solle heraufgesetzt werden auf täglich bis zu 5000 Menschen von bislang 3500. Die Regierung bestätigt lediglich, die Einreisbeschränkungen schrittweise lockern zu wollen. Quelle: tagesschau.de

Kongo, Republik (Brazza) - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Kongo wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Kongo ist von COVID-19 stark betroffen. Die Republik Kongo ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Ein- und Ausreise ist zurzeit nur per Flugzeug möglich. Bei der Ein- und Ausreise ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Folgende Einreisebestimmungen gelten in Abhängigkeit des Tests:
Personen, deren negativer Test nicht älter als 72 Stunden ist, dürfen ohne erneuten Test einreisen und müssen sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.
Personen, die einen Test vorlegen, der älter als 72 Stunden aber jünger als zehn Tage ist, werden bei Einreise getestet, und müssen sich dann in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben).
Personen, die keinen Test oder einen Test vorlegen, der älter als zehn Tage ist, wird mittlerweile von den Fluggesellschaften das Boarding verweigert, da mit einer unmittelbaren Rückweisung zu rechnen ist. Alle Einreisenden müssen sich vor Reiseantritt registrieren und am Flughafen Brazzaville einem erneuten PCR-Test unterziehen (XAF 40.000/ca. EUR 61, Zahlungsmöglichkeit vorab per Kreditkarte).
Durch- und Weiterreise
Die See- und Landgrenzen sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Brazzaville wird von internationalen Fluggesellschaften angeflogen.
Beschränkungen im Land
In den Städten Brazzaville und Pointe Noire besteht eine Ausgangssperre von 23 Uhr bis 5 Uhr, an Wochenenden und an Feiertagen von 20 Uhr bis 5 Uhr. Die Einhaltung der Maskenpflicht sowie der Ausgangssperre werden von Militär und Polizei rigoros durchgesetzt. Reisen innerhalb des Landes sind nur eingeschränkt möglich, insbesondere Personen ohne Impfnachweis können Reisen im Landesinnern verweigert werden.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Einhaltung von Handhygiene und Abstandsregeln.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kongo zu den aktuellen Einreisebestimmungen und führen Sie diese, wenn möglich, als Ausdruck bei der Einreise mit sich.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kongolesischen Regierung.

Marokko - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Die Grenzen zwischen Marokko und den spanischen Enklaven Ceuta/Sebta sowie Melilla bleiben bis mindestens 30. November 2021 geschlossen. Der Erlass wurde vom spanischen Innenministerium herausgegeben. Quelle: Maghreb Post

Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Die Niederlande führen neue Einschränkungen ein. Dazu zählt auch die Maskenpflicht. Zudem wird ab 6. November 2021 an vielen öffentlichen Plätzen wie Museen der "Corona-Pass" als Nachweis einer Impfung oder eines negativen Tests stärker verlangt werden. Quelle: tagesschau.de

Samoa - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Samoa war von COVID-19 bislang nicht betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise ist nur für samoanische Staatsangehörige möglich und auch für diese nur nach Einzelfallgenehmigungen. Reisende müssen vollständig geimpft sein. Ein Impfnachweis in englischer Sprache ist erforderlich. Reisende müssen zudem vor Einreise einen negativen COVID-19-Test nachweisen und sich nach Ankunft in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Eine Ausnahme gibt es nur für Einreisende aus Amerikanisch-Samoa, die sich dort in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben und vor Abreise einen PCR-Test durchgeführt haben.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- oder Weiterreise via Samoa ist nicht möglich, auch inländische Flugverbindungen gibt es nur im Notfall.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur vereinzelte Repatriierungsflüge (Charterflüge) der samoanischen Regierung; der allgemeine Flugverkehr ist ausgesetzt. Kreuzfahrtschiffe und Yachten dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
Der Notstand ist bis auf weiteres verlängert worden. Es gelten umfangreiche Beschränkungen, Abstandsregelungen und Personenbegrenzungen des nationalen COVID-19 Management Plans.
Hygieneregeln
Die Bevölkerung ist dazu aufgefordert, die Abstands- und Hygieneregeln zu befolgen sowie Maske zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der samoanischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.

Tadschikistan - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tadschikistan wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tadschikistan ist von COVID-19 stark betroffen. Belastbare Daten zum Infektionsgeschehen liegen weiterhin nicht vor. Tadschikistan ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen zur weltweiten Lage bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist nur mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) möglich. Das gilt auch für geimpfte Reisende. Eine Quarantäne findet nicht statt.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise ist ein negativer COVID-19-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für die Ausreise ist zudem ein gültiges tadschikisches Visum erforderlich.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Duschanbe ist geöffnet. Die Frequenz der Verbindungen und das Streckennetz sind jedoch weiterhin reduziert. Kurzfristige Flugverschiebungen oder –Stornierungen sind möglich.
Die Landgrenzen zu China, Usbekistan, Kirgisistan und Afghanistan sind weiterhin für den Personenverkehr geschlossen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen keine besonderen Beschränkungen.
Hygieneregeln
Die tadschikische Regierung hat alle Einwohner nachdrücklich zur Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln aufgefordert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Für unbedingt notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der zuständigen tadschikischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihres tadschikischen Visums oder kontaktieren Sie die Konsularabteilung des tadschikischen Außenministeriums: Tel. 227-6363, Pushkin-Str. 34, Duschanbe.
• Beachten Sie, dass bei einer hohen Zahl neuer COVID-19-Erkrankungen die Möglichkeiten zur medizinischen Versorgung begrenzt sein können und Luftrettung im Ansteckungsfall durch die Schließung des Flughafens erschwert ist.

Thailand - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Thailand ist von COVID-19 stark betroffen. Thailand ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 1. November 2021 können vollständig geimpfte Reisende aus mehreren Ländern, u.a. Deutschland, ohne die bislang erforderliche siebentägige Quarantäne nach Thailand einreisen, sofern sie sich zuvor 21 Tage in Deutschland oder einem anderen Land, für das die Erleichterung (einschließlich Thailands) gilt, aufgehalten haben. Einreisende werden nach Ankunft zu einem Testcenter gebracht, wo ein Abstrich für einen PCR-Test genommen wird. Bis das Testergebnis vorliegt, müssen alle Reisenden in einem vorher gebuchten und von der thailändischen Regierung anerkannten Hotel auf das Testergebnis warten.
Hinweise für die Einreise vollständig Geimpfter:
• Online- Registrierung über die Anwendung Thailand- Pass . Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen. Vor dem 1. November 2021 ausgestellte Certificates of Entry (COE) behalten ihre Gültigkeit.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssummer in Höhe von 50.000 US-$, die auch die Behandlung von COVID-19 einschließt, für nicht-thailändische Staatsangehörige. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
• Nachweis einer vollständigen Impfung für alle Reisenden ab 12 Jahre. Kinder unter 12 Jahre können mit ihren vollständig geimpften Eltern einreisen.
• Nachweis der Buchung einer alternativen Quarantäne-Unterkunft oder eines SHA+- Hotels für mindestens eine Nacht für die Wartezeit auf das Ergebnis des nach Einreise durchgeführten PCR-Tests. Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden.
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, ausgestellt maximal 72 Stunden vor Einreise für alle Reisenden.
• Negativer PCR-Test nach Einreise.
• Ggfs. weiterer Antigentest am sechsten oder siebten Tag nach Einreise.
• Installation der Tracking-App „MorChana“.
Für nicht oder nicht vollständig geimpfte Reisende gilt auch nach dem 1. November 2021 die Pflicht zur zehntägigen Quarantäne in anerkannten Quarantänehotels.
In diesem Fall sind folgende Schritte erforderlich:
• Online-Registrierung über die Anwendung ThailandPass . Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen. Vor dem 1. November 2021 ausgestellte Certificates of Entry (COE) behalten ihre Gültigkeit.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssummer in Höhe von 50.000 US-$, die auch die Behandlung von COVID-19 einschließt, für nicht-thailändische Staatsangehörige. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen Thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
• Nachweis der Buchung einer alternativen Quarantäne-Unterkunft für die Dauer der Quarantäne. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden.
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, maximal 72 Stunden vor Einreise ausgestellt.
• Zwei weitere PCR-Tests nach Einreise.
• Installation der Tracking-App „MorChana“.
Bitte beachten Sie bei allen Formen der Einreise:
Bei einem positiven PCR-Test erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung.
Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Quarantäne, Isolation und Behandlung sind kostenpflichtig. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt.
Die Deutsche Botschaft hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Eine Liste der Länder, für die die erleichterten Einreisebedingungen gelten, sowie weitere wichtige Informationen zu dem neuen Verfahren, z.B. welche Impfungen in Thailand anerkannt werden, finden Sie auf der Website der thailändischen Tourismusbehörde . Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland.
Durch- und Weiterreise
Ein internationaler Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 50.000 US-$, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen Thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
Die Transitzeit darf 24 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen können bei der Fluggesellschaft erfragt werden.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Dunkelrot/Rot/Orange/Gelb/Blau) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Für die dunkelroten Provinzen gelten seit dem 1. November 2021 folgende Einschränkungen:
• Nächtliche Ausgangssperre von 23 Uhr bis 3 Uhr,
• Keine Versammlungen von mehr als 50 Personen,
• Shoppingmalls und Restaurants (mit eingeschränkter Kapazität) haben bis 22 Uhr geöffnet.
Da die Provinzgouverneure weitreichende Entscheidungsbefugnisse haben, können die konkreten Maßnahmen regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind mit Einschränkungen möglich. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests und/oder Impfnachweises möglich. Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden. Aufgrund ausbleibender ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung ist überall Pflicht, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden. Diese Pflicht besteht auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige thailändische Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie einen Transit am Flughafen Bangkok Suvarnabhumi planen, kontaktieren Sie vorab Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich der aktuellen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich über die Civil Aviation Authority of Thailand.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.

Tonga - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Tonga war von COVID-19 bislang kaum betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise nach Tonga ist derzeit nur für tongaische Staatsangehörige und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis, sowie in vorab genehmigten Ausnahmefällen möglich. Alle Reisenden müssen sich nach Ankunft in eine 21-tägige Quarantäne begeben und einen max. drei Tage vor Ankunft durchgeführten negativen COVID-19-Test nachweisen. Die Einreise ist nur über sehr vereinzelte Repatriierungsflüge möglich.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist derzeit ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Für die Hauptinsel Tongas wurde ein siebentägiger Lockdown (bis einschl. 7. November 2021) mit Ausdehnung der nächtlichen Ausgangssperre sowie der Beschränkung von inländischen Reisen verkündet. Der aktuell geltende Notstand wird bis auf weiteres monatlich verlängert. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre, sowie Personenbegrenzungen und Abstandsregelungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der tongaischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 04.11.2021

Beitrag von Birgitt »

Algerien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Algerien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die algerische Presseagentur und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Algerien ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen bleiben weiterhin für den regulären Personenverkehr geschlossen. Seit dem 1. November 2021 werden wieder kommerzielle Fährverbindungen von und nach Spanien (Alicante) und Frankreich (Marseille) angeboten.
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test, nicht älter als 36 Stunden (ab Entnahme des Abstrichs), nachzuweisen und ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt vorzulegen. Zusätzlich wird nach Ankunft in Algier am Flughafen ein Antigentest durchgeführt, der für alle Reisenden verpflichtend ist. Der kostenpflichtige Test kann in Landeswährung (1.600 Dinar), in Devisen (10 Euro; 12 USD) oder online bezahlt werden.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests und zur Durchführung eines Antigentests besteht auch für Geimpfte oder Genesene.
Durch- und Weiterreise
Der nationale Flugverkehr findet statt. Taxis verkehren normal.
Die Landgrenzen sind weiterhin für den regulären Personenverkehr geschlossen.
Reiseverbindungen
Es finden regelmäßig Flüge von und nach Algerien statt.
Beschränkungen im Land
In vielen Provinzen, darunter Algier und Oran, wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Öffentliche Strände, Kultur- und Sporteinrichtungen sind wieder geöffnet. Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit auch kurzfristig einschränkende Anordnungen verfügen.
Hygieneregeln
Außerhalb der eigenen Wohnung gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen. Zu anderen Personen muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Meter eingehalten werden.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Gendarmerie) kontrolliert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt auch bei Ihrem Reiseunternehmen über die aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.

Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste - Änderung Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Côte d‘Ivoire ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen zum Infektionsgeschehen bieten das ivorische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luftgrenzen von Côte d´Ivoire sind für Passagierflüge geöffnet. Sämtliche Land- und Seegrenzen bleiben für den Personenverkehr weiterhin offiziell geschlossen.
Für die Einreise nach Côte d’Ivoire bestehen aktuell drei Voraussetzungen:
• Vor der Einreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Die Registrierung kostet 2.000 XOF (ca. 3 Euro). Die Zahlung mittels Bezahldienst „Orange Money“ ist möglich. Weitere Online-Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung. Das elektronische Registrierungsformular muss sodann heruntergeladen und entweder gespeichert oder ausgedruckt werden.
• Reisende müssen den Nachweis eines negativen PCR-Tests erbringen. Das Testzertifikat darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
• Bei der Einreise wird die Körpertemperatur gemessen. Liegt diese unter 38° C und sind die unter erstens und zweitens genannten Bedingungen erfüllt, ist keine Heimquarantäne notwendig. Die Gesundheitsbehörden behalten sich aber vor, Reisende in den 14 Tagen nach Ankunft zu kontaktieren bzw. zu überwachen, z.B. per Geolokalisation. Liegt die Körpertemperatur bei Einreise über 38° C, werden Reisende auf COVID-19 getestet. Bis das Resultat vorliegt verbleiben Reisende in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung. Die Kosten für den Test und ggf. Unterbringung müssen von den Reisenden selbst getragen werden. Fällt der Test negativ aus, wird eine 14-tägige Heimquarantäne angeordnet. Fällt er positiv aus, erfolgt die Überstellung an den „Service des Maladies Infectieuses et Tropicales (SMIT) du Centre Hospitalier et Universitaire (CHU) de Treichville“ in Abidjan.
Die aktuelle Regelung kann sich jederzeit ändern.
Durch- und Weiterreise
Sämtliche Land- und Seegrenzen von Côte d‘Ivoire bleiben für den Personenverkehr offiziell geschlossen. Eine Aus- oder Weiterreise ist nur per Flugzeug möglich.
Für die Ausreise aus Côte d’Ivoire bestehen aktuell zwei Voraussetzungen:
• Die Ausreise ist nur unter Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses möglich, das nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Vor der Ausreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Das elektronische Registrierungsformular muss heruntergeladen und ausgedruckt werden.
• Bei der Online-Registrierung für die Ausreise und den dafür erforderlichen PCR-Test ist eine Zahlung in Höhe von 25.000 XOF (ca. 37 Euro) zu leisten. Die Zahlung mittels Bezahldienst „Orange Money “ ist möglich. Weitere Online-Zahlungsmethodenstehen zur Verfügung.
Reiseverbindungen
Internationale Flugverbindungen sind vorhanden. Der internationale Busverkehr ist aufgrund der Schließung der Landgrenzen eingestellt.
Beschränkungen im Land
Der nationale Notstand gilt offiziell weiterhin, zudem wurde der Gesundheitsnotstand ausgerufen. Die innerhalb des Landes verhängten Reisebeschränkungen zwischen dem Großraum Abidjan und dem Rest des Landes wurden aber wieder aufgehoben. Ausgangssperren bestehen nicht mehr. Auch Hotels, Restaurants, Kinos, Bars und Nachtklubs haben unter Hygieneauflagen wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Es gelten Maßnahmen zur Begrenzung von Kontakten und Versammlungen sowie eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Weitere Einschränkungen können jederzeit angeordnet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der ivorischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das ivorische Gesundheitsamt.

Guinea-Bissau - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Guinea-Bissau ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale COVID-19 Kommission und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landgrenzen sind grundsätzlich geöffnet. Die Landgrenze zu Guinea ist bis auf weiteres geschlossen. Ansonsten ist zur Einreise nach Guinea-Bissau ein negativer PCR-Test notwendig, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für vollständig Geimpfte und Genesene bestehen keine Einreiseerleichterungen. Am Flughafen wird Reisenden die Temperatur gemessen und ihre persönlichen Daten und Reiseverläufe werden erfasst. Reisende mit Symptomen werden isoliert und auf COVID-19 getestet. Bei einem positiven Testergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Nach einem längeren Aufenthalt müssen Reisende für die Ausreise ein aktuelles negatives COVID-19-Testergebnis, nicht älter als fünf Tage, vorlegen. Flugreisende können sich in den staatlich anerkannten Laboren testen lassen. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte und Genesene.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der wöchentliche Fährverkehr zu den Bijagos Inseln finden regulär statt.
Beschränkungen im Land
Die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit wurden am 29. Oktober 2021 aufgehoben. Es gilt die Pflicht zur Einhaltung von Masken-, Abstands- und Hygieneregeln. Im öffentlichen Personenverkehr müssen Fahrer und Passagiere ab dem 10. November 2021 die Corona-Erstimpfung oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 14 Tage sein darf, nachweisen. Ein Nachweis über eine Genesung wird nicht anerkannt. Ab dem 10. Januar 2022 muss der vollständige Impfschutz nachgewiesen werden. Bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen. Diskotheken, Bars und Sportstätten sind wieder geöffnet, Restaurants dürfen Gäste unter Einhaltung von Hygienekonzepten bedienen.
Der interregionale Verkehr ist unter Einhaltung der oben genannten Regeln für den öffentlichen Personenverkehr sowie zusätzlicher Hygieneregeln, wie etwa das Fahren mit offenem Fenster und die Pflicht für Passagiere zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, erlaubt. Private Fahrzeuge können ohne Beschränkungen fahren. Hotels sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Hygieneregeln
Landesweit besteht im öffentlichen Raum auch bei vollständiger Impfung/Genesung die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine Abstandsregel von min. einem Meter. Es wird empfohlen, sich regelmäßig die Hände zu waschen, beim Betreten von öffentlichen Gebäuden und Geschäften ist dies Pflicht. Die Nichtbeachtung von Hygieneregeln kann mit Geldstrafe geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig nach COVID-19-bedingten Besonderheiten bei den Beförderungsbestimmungen sowie den Hygienemaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie, dass bei der Anreise über Drittländer unter Umständen Bestimmungen der Transitländer zu beachten sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Guinea-Bissau.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt oder das nationale Krankenhaus per Rufnummer 1919 oder 2020.

Indonesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise weiterhin nicht gestattet, es werden keine Visa bei Einreise erteilt. Für Bali und Riau gilt seit 14. Oktober 2021 eine Sonderregelung für Touristen aus 19 Ländern, Deutschland gehört nicht dazu. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahre ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Reisende, die aus dem Ausland ohne Erfüllung der o.g. Erfordernisse einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Bei der Einreise wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt; das Testergebnis ist am Flughafen abzuwarten. Es ist mit einer Wartezeit von bis zu sechs Stunden zu rechnen. Während der Wartezeit kann keine Verpflegung erworben werden. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung. In der Vergangenheit kam es bei hiesigen Laboren wiederholt zu falsch positiven Ergebnissen.
Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses am Flughafen folgt eine fünftägige, für vollständig Geimpfte eine dreitägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich), wo am dritten bzw. vierten Tag nach Einreise ein erneuter kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt. Bei ungeimpften Kindern unter 12 Jahren ist der Impfstatus der mitreisenden Eltern maßgeblich für die Quarantänedauer.
Reisende (insb. Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren), die ohne vollständige Impfung einreisen, werden im Anschluss an den zweiten PCR-Test am Quarantäneort einer verpflichtenden Impfung unterzogen.
Bei positivem Testergebnis im Hotel erfolgt eine kostenpflichtige Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung.
Auch wenn in Einzelfällen das Ausfüllen eines bereitgestellten Papierformulars akzeptiert wird, wird bei Einreise am Flughafen grundsätzlich eine Registrierung in der indonesischen App Peduli Lindungi verlangt. In die App soll zudem ein Impfnachweis hochgeladen werden.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen jedoch bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/Großraums wird ein Impfnachweis (mindestens erste Impfdosis) verlangt. Zusätzlich wird bei Flugreisen von oder nach Java und Bali bei vollständig Geimpften der Nachweis eines negativen maximal 72 Stunden alten PCR-Tests oder eines negativen maximal 24 Stunden alten Antigentests gefordert, mit nur einer Impfdosis ist der PCR- Test verpflichtend. Bei sonstigen Transportmitteln ein negativer maximal 24 Stunden alter Antigentest. Bei Flugreisen außerhalb Javas und Balis ist neben dem Nachweis einer Impfung ein negativer maximal 24 Stunden alter Antigentest oder ein negativer maximal 72 Stunden alter PCR-Test vorzuweisen. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App Peduli Lindungi gewährt. Die App mit hochgeladenem Impfnachweis ist auch Voraussetzung für den Zutritt zu Supermärkten, Malls, Dienstleistern und Restaurants. Dies wird zunehmend strikt kontrolliert; in Einzelfällen wird die Vorlage des gelben Impfbuchs akzeptiert.
Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen. Auch Geimpfte oder Genesene unterliegen weiter erheblichen Einschränkungen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.

Myanmar - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Myanmar ist von COVID-19 stark betroffen. Myanmar ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aufgrund der Krisenlage sind die offiziellen Zahlen des Ministeriums für Gesundheit und Sport und der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Infektionslage nur bedingt aussagekräftig.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit nur in Ausnahmefällen nach Einzelfallentscheidung durch die myanmarischen Behörden möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine von den örtlichen Gesundheitsbehörden koordinierte Hotelquarantäne von mindestens zehn Tagen absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Aus- und Weiterreise sind derzeit aufgrund fehlender Flugverbindungen und geschlossener Grenzen nur sehr eingeschränkt möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis mindestens 30. November 2021 ausgesetzt. Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist noch möglich, allerdings bestehen nur sehr wenige Flugverbindungen, bei denen es sich um Sonderflüge, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines (zweimal wöchentlich), Myanmar National Airlines oder ANA handelt, die über die Fluglinien oder über Reisebüros gebucht werden können (allerdings oft nicht im Internet). Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden mindestens zehn Tage vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen. Aufgrund der hohen Verbreitung von COVID-19 in Myanmar ist nicht auszuschließen, dass derzeit noch verbleibende Ausreise-/Transitmöglichkeiten auf dem Luftweg in Zukunft wegfallen werden.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten diverse Einschränkungen. Viele Restaurants, Geschäfte, Banken, Schulen und Büros bleiben geschlossen. Großveranstaltungen und -versammlungen sind untersagt. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt. Im Falle einer Erkrankung kann nicht mit angemessener Behandlung gerechnet werden. Bei der Vorbereitung medizinischer Evakuierungen (mit oder ohne Pandemiebezug) ist aufgrund bürokratischer und infrastruktureller Defizite mit hohem Zeitaufwand zu rechnen.
Personenreisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt und sollten aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Landweg erfolgen, s. auch Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Kontaktieren Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten das National Health Laboratory . Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.

Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Die österreichische Hauptstadt Wien verschärft die Maßnahmen. Künftig sollen nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt zu Restaurants oder körpernahen Dienstleistern wie Friseuren erhalten. Quelle: tagesschau.de

Peru - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin geschlossen – auch für den Warenverkehr. Der Flugverkehr mit Europa findet – wenn auch mit reduzierter Frequenz - statt. Die Einreise von Personen aus Südafrika kommend ist zunächst bis 14. November 2021 untersagt – dies gilt sowohl für Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern als auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben oder durchgereist sind. Peruanische Staatsangehörige und in Peru wohnhafte Ausländer, die aus Südafrika einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Eine „Freitestung“ ist nicht möglich.
Alle anderen Einreisenden über 12 Jahre können einreisen, wenn die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor der Abreise erfolgt ist. Kinder unter 12 Jahre müssen symptomfrei beim Einstieg ins Flugzeug sein. Ungeimpfte müssen einen negativen Molekulartest vorweisen, dessen Ergebnis bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Vor der Einreise sind Reisende weiterhin verpflichtet, sich elektronisch zu registrieren und den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Derzeit sind die Landgrenzen geschlossen. Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, jedoch noch in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 30. November 2021 verlängert. Es gelten derzeit in ganz Peru nächtliche Ausgangssperren und Beschränkungen, die je nach Region variieren können. Bis zunächst 14. November 2021 gilt landesweit ein nächtliches Ausgangsverbot von 2 bis 4 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen. Beim Betreten von Supermärkten, Märkten und Einkaufszentren sind zwei Masken übereinander zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen und kurze Haftstrafen von maximal vier Stunden verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der peruanischen Regierung.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.

Zentralafrikanische Republik - Redaktionelle Änderungen
Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Zentralafrikanische Republik ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ein negativer PCR-Test ist zur Einreise auf dem Luftweg erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden bei Abflug sein darf. Die Körpertemperatur wird bei Ankommen der Reisenden überprüft sowie das Ausfüllen eines Formulars mit den Reise - und Aufenthaltsdaten gefordert. Eine 14-tägige Quarantäne ist obligatorisch, die am Wohnort wahrgenommen werden kann.
Bei der Einreise auf dem Landweg kann von Reisenden, die aus einem Risikogebiet kommen, die Vorlage eines negativen PCR-Tests gefordert werden.
Die offiziellen Grenzübergänge sind in den Nachtstunden von 19 bis 5 Uhr administrativ geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Bangui M’Poko ist eingeschränkt geöffnet. Es bieten nur wenige Fluggesellschaften Flugverbindungen in die Zentralafrikanische Republik an. Änderungen von Flugplan und Beförderungsbestimmungen sind jederzeit möglich, es kann auch kurzfristig zu Flugstreichungen kommen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Versammlungen sind mit bis zu 15 Personen gestattet. Die Gebetsstunden der religiösen Einrichtungen sind mit der vorgeschrieben Distanz zwischen den Gläubigen und unter Einhaltung der sanitären Regeln gestattet.
Hygieneregeln
Bei öffentlichen Stellen und Behörden gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Waschen der Hände bei Eintritt in geschlossene Räume ist obligatorisch, sofern eine Vorrichtung vorhanden ist. Für Versammlungen gilt ein Abstand von mindestens 1,5 Meter.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über den aktuellen Stand der von der Regierung erlassenen Maßnahmen beim zentralafrikanischen Gesundheitsministerium.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 05.11.2021 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Ägypten - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ägypten ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Dies gilt auch für die Region Rotes Meer/Hurghada. Ägypten ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise aus Deutschland sind eine vollständige Impfung oder ein negativer PCR-Test erforderlich. Der PCR-Test darf nachweislich nicht älter als 72 Stunden sein, bei Einreise über den Flughafen Frankfurt nicht älter als 96 Stunden. Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Es kann ein QR-Code auf dem Testergebnis verlangt werden, weitere Informationen hierzu erteilen die ägyptischen Behörden. Sollte das Testergebnis keine Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten, ist mit einer Verweigerung der Einreise zu rechnen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Für direkt nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Marsa Matrouh einreisende Touristen besteht die Möglichkeit, den erforderlichen PCR-Test kostenpflichtig bei Einreise an den jeweiligen Flughäfen vornehmen zu lassen. Für die Wartezeit bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses gilt eine verpflichtende Quarantäne (z.B. im Hotelzimmer). Bei einem positiven Test erfolgen Quarantänemaßnahmen. Die Umsetzung der Quarantänemaßnahmen ist uneinheitlich. Wegen begrenzter Kapazitäten kann es zu Wartezeiten bei der Testung in den Flughäfen und der Ausgabe der Testergebnisse kommen.
Alternativ kann ein Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorgelegt werden. Dabei sind, außer für den Johnson&Johnson-Impfstoff, stets zwei Impfdosen erforderlich. Die ägyptischen Behörden erkennen die Impfung einer genesenen Person mit nur einer Impfdosis nicht an. Der Impfnachweis muss den Regeln des Ausstellungslandes entsprechen und einen QR-Code enthalten.
Einreisende aus oder über Länder, in denen die ägyptische Regierung vom Vorkommen einer Virusmutation ausgeht (derzeit der südamerikanische Kontinent sowie Bangladesch, Bhutan, Indien, Myanmar, Nepal, Pakistan, Sri Lanka und Vietnam) müssen trotz Nachweis von PCR-Test oder Impfung einen weiteren PCR-Test bei Einreise am Flughafen Kairo vornehmen.
An Flughäfen ist mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen zu rechnen. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden. Mitunter ist die Vorlage der Gesundheitskarte bereits beim Check-In in Deutschland erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Weiterreise oder Durchreise in andere Länder kann eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden sein. Die Vorschriften für die Durchführung dieser Tests können restriktiver sein, als das Zielland vorschreibt.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr findet wieder statt, jedoch nur in eingeschränktem Maße. Reisemöglichkeiten im Land können im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt oder an Bedingungen wie z.B. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests geknüpft sein.
Beschränkungen im Land
Ämter und öffentliche Einrichtungen sowie Sportstätten, Parks, Museen, Gastronomie und Geschäfte können in ihren Öffnungszeiten eingeschränkt sein.
Bei Reisen im Land können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass Sie bei Ankunft eine ausgefüllte Gesundheitskarte benötigen, die mitunter bereits beim Check-In in Deutschland erforderlich ist.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und betreiben Sie aufgrund der erheblichen Infektionsgefahr „social distancing“. Vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich Menschen auf engem Raum versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
• Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.

Antigua und Barbuda - Antigua und Barbuda sind ab 07.11.2021 kein Hochrisikogebiet mehr
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Antigua und Barbuda wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 7. November 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Antigua und Barbuda ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Antigua und Barbuda ist derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 7. November 2021 gilt dies nicht mehr. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO und die offizielle Website der Regierung von Antigua und Barbuda.
Einreise
Reisende ab fünf Jahren müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen. Außerdem wird eine Quarantäne von bis zu 14 Tagen angeordnet. Für vollständig geimpfte Personen gelten Ausnahmen. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden isoliert untergebracht. Über deren Aufenthalt entscheidet die Gesundheitsbehörde. Das lokale Gesundheitsamt behält sich innerhalb der ersten 14 Aufenthaltstage für alle Reisenden stichprobenartige Kontrollen und ggf. auch PCR-Tests vor. Zur Überwachung von Quarantäneauflagen werden GPS-Armbänder eingesetzt. Detaillierte Reiseinformationen veröffentlicht die Regierung in ihrem Travel Advisory.
Für Personen mit einem Voraufenthalt in Brasilien oder Südafrika innerhalb der letzten 14 Tage ist die Einreise bis auf weiteres nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Reisende müssen auch für eine Durchreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als sieben Tage sein darf.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen ist geöffnet. Der Schiffsverkehr ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine nächtliche Ausgangssperre. Weitere Einschränkungen sind den Regulations zu entnehmen.
Hygieneregeln
Die örtlichen Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen im „Travel Advisory “ von Antigua und Barbuda.
• Beachten Sie ergänzende COVID-19-Informationen auf Antigua Nice und der Regierung von Antigua und Barbuda , auch über die häufig wechselnden Zeiten der Ausgangssperre.

Argentinien - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Argentinien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die argentinischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise nach Argentinien auf dem Luft-, See und Landweg ist seit dem 1. November 2021 über die hierfür vorgesehenen Grenzübertrittsstellen unter Beachtung folgender Regelungen möglich.
Die Einreise mit Touristenstatus wird für vollständig geimpfte Personen gestattet, wobei die zweite Impfung mit einem im Herkunftsland zugelassenen Impfstoff mind. 14 Tage vor der Einreise erfolgt sein muss.
Weitere Voraussetzungen zur Einreise:
• Maximal 72 Stunden alter negativer PCR Test.
• 48 Stunden vor der Reise online abzugebende eidesstattliche Erklärung .
• Reisekrankenversicherung, die eine COVID-19 Erkrankung sowie notwendige Quarantäne und Krankentransporte auch für evtl. Kontaktpersonen abdeckt.
Der Nachweis über die Einhaltung der Einreiseregelungen ist während des gesamten Aufenthalts mitzuführen und den zuständigen argentinischen Behörden auf Verlangen vorzuzeigen.
Ungeimpften ausländischen Erwachsenen ohne Aufenthaltsgenehmigung ist die Einreise nicht gestattet.
Vollständig geimpfte Ausländer (letzte Impfung erfolgt mindestens 14 Tage vor der Einreise mit einem im Herkunftsland zugelassenen Impfstoff) mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (DNI) bzw. gültigem Visum dürfen einreisen.
Voraussetzung für die Einreise ist auch hier eine 48 Stunden zuvor online abzugebende eidesstattliche Erklärung , ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und eine für Argentinien gültige Krankenversicherung, die auch eine COVID-19 Erkrankung abdeckt.
Einreisende mit gültiger Aufenthaltserlaubnis ohne vollständigen Impfschutz sind zur Einhaltung einer Quarantäne und einem weiteren PCR Test am siebten Aufenthaltstag verpflichtet. Ungeimpfte Minderjährige sind von der Quarantäne - mit Empfehlung in den ersten sieben Aufenthaltstagen an keinen Gruppenaktivitäten teilzunehmen - befreit. Ungeimpfte Minderjährige sind außerdem von der Testpflicht am siebten Aufenthaltstag befreit.
Der Nachweis über die Einhaltung der sanitären Einreiseregelungen ist in den ersten 14 Aufenthaltstagen mitzuführen.
Auskunft zum Familiennachzug und weiteren Einreisefragen erteilen die zuständigen argentinischen Auslandsvertretungen.
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Einreise-, Test- und Quarantänebestimmungen bietet die Webseite der argentinischen Regierung .
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise vom Nachbarland auf dem Landweg zwecks unmittelbarer Ausreise ist grundsätzlich möglich. Eine entsprechende Genehmigung, z.B. für Camper, muss beim argentinischen Konsulat im Aufenthaltsland beantragt werden.
Reiseverbindungen
Informationen zu Reiseverbindungen werden von den Fluggesellschaften veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Für Argentinien gilt weiterhin der sanitäre Notstand. Auf dieser Grundlage können in besonders betroffenen Gebieten auch kurzfristig Restriktionen für das gesamte öffentliche Leben verhängt werden (ASPO). In diesem Rahmen können u.a. nächtliche Ausgangssperren angeordnet werden, vor allem am Wochenende. Dies gilt insbesondere für den Großraum Buenos Aires sowie weitere Großstädte. Für die sonstigen Landesteile gilt die „obligatorische räumliche Distanzierung“ (DISPO). Für Bezirke („partidos“) mit ASPO ist für Bewegungen außerhalb der unmittelbaren Wohnumgebung eine online zu beantragenden Ausnahmegenehmigung („Certificado Unico de Circulación“) erforderlich. Bei Verstößen ist mit Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Für Regionen mit DISPO gelten für alle Betätigungen vorgeschriebene Verhaltensregeln („protocolos“) und Einschränkungen. Für Reisen im Inland ist ein Online-Anmeldeverfahren vorgesehen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in fast allen Bereichen zwingend vorgeschrieben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung , ggf. auch der Provinzregierungen.
• Beachten Sie die örtlichen Vorschriften zur räumlichen Distanzierung und zur Ausgangssperre und die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung .
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste und beachten Sie die allgemeinen Informationen der Deutschen Botschaft Buenos Aires.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für die jeweilige Provinz zuständige Gesundheitsamt.

Grenada - Grenada ist ab 07.11.2021 kein Hochrisikogebiet mehr
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Grenada wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 7. November 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Grenada ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Grenada ist derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 7. November 2021 gilt dies nicht mehr. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist nur für vollständig geimpfte Personen möglich, Ausnahmen gelten für Einheimische und für Kinder unter 13 Jahren, die mit vollständig geimpften Begleitpersonen einreisen. Die Einreisemodalitäten, wie verpflichtende vorherige elektronische Einreiseanmeldung sowie Test- und ggf. Quarantänepflichten, veröffentlichen das Gesundheitsministerium von Grenada und die Grenada Tourism Authority.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise. Es ist kein erneuter Test für die Ausreise notwendig.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre, Masken- und Abstandspflicht, sowie Versammlungsverbote. Restaurants sind eingeschränkt geöffnet.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Grenada mit den aktuellen Einreisebestimmungen der Regierung von Grenada und den Informationen der Grenada Tourism Authority vertraut. Einreisebestimmungen können sich insbesondere wegen der Abhängigkeit zur epidemiologischen Lage im Herkunftsland kurzfristig ändern.

Island - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder außer Grönland als Hochrisikogebiete eingestuft.
Alle Reisenden müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Für alle Reisenden, die keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder über die Genesung vorlegen können, gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Darüber hinaus müssen auch Geimpfte und Genesene (Erkrankung liegt länger als sechs Monate zurück) bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Für diese Personengruppe wird alternativ zum PCR-Test auch ein Antigen-Schnelltest anerkannt. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden. Auch Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder engen Verbindungen in Island sind grundsätzlich von der Pflicht befreit, bei Einreise einen negativen COVID-19-Test vorzulegen. Gleiches gilt für Transitpassagiere, die nicht in Island einreisen.
Reisende, die innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren, müssen keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest bei der Einreise vorlegen. Stattdessen muss ein positiver PCR-Test vorgelegt werden, welcher nicht jünger als 14 Tage und nicht älter als 180 Tage sein darf.
Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat über die Genesung bzw. den Impfnachweis . Die Anerkennung hängt von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde ab. Reisende, die keinen Nachweis über eine Impfung gegen COVID-19 oder über eine überstandene COVID-19-Infektion vorlegen können, müssen bei Einreise einen PCR-Test durchführen lassen und sich dann für fünf Tage in Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Die Unterbringung in einer staatlichen Quarantäneunterkunft wird angeordnet, wenn keine geeignete häusliche Unterkunft über das Registrierungsformular nachgewiesen wird. Grundsätzlich ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder engen Verbindungen in Island, die vollständig geimpft oder genesen sind, müssen innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise einen COVID-19-Test vornehmen lassen (ausgenommen von der Testpflicht sind Genesene, die innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren und einen positiven PCR-Test vorlegen können, der minimal 14 Tage und maximal 180 Tage alt ist). Anerkannt werden PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests. Die Testpflicht besteht auch für Kinder, die im Jahr 2015 oder früher geboren wurden.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bieten die isländische Gesundheitsbehörde , der isländische Zivilschutz und die isländische Polizeibehörde.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fähr- und Flugverkehr finden statt. Da Flugverbindungen von und nach Island nicht immer direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 2000 Personen beschränkt, mit Wirkung vom 10. November 2021 beträgt die Begrenzung 500 Personen. Es gelten eingeschränkte Öffnungszeiten in der Gastronomie.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von einem Meter. Maskenpflicht besteht grundsätzlich überall, wo die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder unter 15 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.

Italien - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Italien ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist die Einreise nach Italien grundsätzlich ohne Quarantänepflicht gestattet, jedoch können Reisen innerhalb Italiens je nach Einstufung der Region eingeschränkt werden, siehe Beschränkungen im Land.
Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden.
Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nur in Ländern der Europäischen Union und damit auch in Deutschland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz aufgehalten haben, müssen bei Einreise ein „EU Digital COVID-Certificate" (in Italien certificazione verde COVID-19) vorlegen, das einen der drei folgenden Nachweise enthält:
• ein negatives Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden, Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen), oder
• eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff, oder
• Nachweis einer Genesung von COVID-19.
Alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaat ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache sind diesem Zertifikat gleichgestellt.
Reisende ohne „EU Digital COVID-Certificate“ sind verpflichtet, sich fünf Tage selbst zu isolieren, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und am Ende einen Test vorzunehmen. Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Schüler, Studenten und Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen für Aufenthalte bis zu 120 Stunden sind hiervon ausgenommen. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.
Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden).
Das Krisenzentrum des italienischen Außenministeriums bietet ein Online-Einreiseportal in englischer Sprache zur Ermittlung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend des Abreiseortes, der Voraufenthalte, Staatsangehörigkeit eines EU- oder Schengen-Staates und eventuellen italienischen Aufenthaltstitels.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien mit dem eigenen PKW ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Testpflicht möglich. Für Transitreisen z.B. per Bus oder Zug sind die unter Einreise erläuterten Bedingungen zu beachten. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen.
Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB .
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise sehr eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
In Italien ist die Vorlage eines EU Digital COVID-Certificate (in Italien certificazione verde COVID-19) bei Dienstleistungen im Innenbereich von Restaurants, in kulturellen und Freizeiteinrichtungen (Museen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, u.a.), bei Sportveranstaltungen, Messen und Kongressen für Personen ab 12 Jahren erforderlich.
Die Green-Pass-Pflicht gilt auch am Arbeitsplatz.
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen können je nach Einstufung der Region als gelbe, rote oder orange Zone eingeschränkt werden, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Personen mit einer „Grünen COVID-19-Bescheinigung“ (für Geimpfte, Genesene und Getestete) dürfen sich uneingeschränkt zwischen allen Zonen bewegen.
Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum im Freien immer dann vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. In geschlossenen Räumen besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.
Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Meter zwischen Personen.
Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In Fahrzeugen ist die Zahl der Mitfahrer laut Information der italienischen Regierung auf deren Webseite (nur in italienischer Sprache) wie folgt aufgeschlüsselt:
Bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt oder in engem Verhältnis zueinander stehend können sich – ohne Maskenpflicht – im Fahrzeug aufhalten.
Wenn nicht aus demselben Haushalt, ist die Anzahl auf max. drei Personen – mit Maskenpflicht – reduziert; zusätzlich muss mindestens 1 Meter Abstand gehalten werden.
Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist (z.B. Taxis).
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie vor Einreise das COVID-Einreiseportal des Krisenzentrums des italienischen Außenministeriums (in englischer Sprache) zur Prüfung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend Ihrer Voraufenthalte.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.

Jamaika - Jamaika ist ab 07.11.2021 kein Hochrisikogebiet mehr
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jamaika wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 7. November 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Jamaika ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Jamaika ist derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 7. November 2021 gilt dies nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, die Pan American Health Organization (PAHO) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Einreisenden müssen sich vor dem Check-in für ihren Flug eine offizielle Reisegenehmigung von jamaikanischen Stellen einholen. Zudem müssen alle Einreisenden ab 12 Jahren einen negativen PCR- oder Antigen-Test nachweisen, welcher bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf.
Eine mögliche Quarantäne nach der Einreise ist abhängig vom Reisegrund, von der Evaluierung der persönlichen Gesundheitssituation und vom Impfstatus der reisenden Person. Vollständig geimpfte Personen können bei Vorlage eines negativen PCR-Tests, der auf eigene Kosten am Flughafen gemacht werden kann, die Quarantäne beenden. Obligatorisch bei der Einreise ist das Herunterladen einer COVID-19-App auf das Smartphone zur leichteren Kontaktaufnahme der Gesundheitsbehörden in einem Verdachtsfall. Reisende müssen sich während der Antragstellung für die Einreisegenehmigung mit dem Herunterladen der App einverstanden erklären. Weitere Informationen zur Einreise bietet die nationale Tourismusorganisatiion.
Reiseverbindungen
Flugverkehr besteht wieder regelmäßig, wenn auch noch nicht alle Fluglinien ihren Betrieb wieder aufgenommen haben. Es legen auch vereinzelt wieder Kreuzfahrtschiffe an.
Beschränkungen im Land
Aktuell gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre. Personen mit „high risk profile“, d.h. ab einem Alter von 60 Jahren oder Personen mit relevanten Vorerkrankungen, die nicht vollständig geimpft sind, sollen sich grundsätzlich häuslich isoliert aufhalten. Versammlungen im öffentlichen sowie privaten Bereich sind, bis auf wenige Ausnahmen, auf eine maximale Anzahl von zehn Personen beschränkt.
Bis auf weiteres ist der Aufenthalt für Touristen beschränkt auf zwei von der Tourismusbehörde festgelegte Korridore entlang der Nord- und der Südwestküste und nur auf solche Hotels, die zertifiziert wurden, weil sie die verlangten COVID-19-Schutzmaßnahmen einhalten. Reisen quer durchs Land und im Landesinneren sind momentan nicht möglich.
Hygieneregeln
Es ist zwingend vorgeschrieben, einen Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit zu tragen. Kunden wird beim Betreten von Geschäften Fieber gemessen und sie werden aufgefordert, sich die Hände zu desinfizieren.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der jamaikanischen Regierung über die offizielle Tourismus-Webseite.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das jamaikanische Gesundheitsministerium.

Kroatien - Änderung Beschränkungen im Land
Kroatien schränkt ab 6. November 2021 Veranstaltungen und Zusammenkünfte ein: es gilt eine Obergrenze von 50 Menschen für Treffen in Innenräumen. Außerdem soll der Einsatz von Impfpässen ausgeweitet werden. Quelle: tagesschau.de

Kuba - Kuba ist ab 07.11.2021 kein Hochrisikogebiet mehr
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 7. November 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Kuba ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Kuba ist derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 7. November 2021 gilt dies nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für November sind Änderungen der Einreisebestimmungen nach Kuba angekündigt. Für Einreisen ab dem 7. November 2021 entfällt die bisher notwendige Quarantäne von fünf Tagen in einem lizensierten Hotel. Ab dem 15. November 2021 muss für Einreisen von Personen über 12 Jahren grundsätzlich ein Impfausweis oder ein internationales Zertifikat über eine erfolgte COVID-19 Impfung in schriftlicher Form vorgelegt werden. Es entfallen die Vorlage eines PCR-Tests vor Einreise und die standardmäßige PCR-Testung bei der Einreise. Stichpunktartig und im Verdachtsfall bei Reisenden mit Symptomen sollen weiterhin PCR-Tests bei der Einreise vorgenommen werden.
Reisende, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind, müssen beim Check-In am Flughafen einen PCR-Test, welcher nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Der Nachweis kann ein weiteres Mal bei der Einreise kontrolliert werden.
Alle Einreisenden müssen eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Declaración Jurada de Salud) bei Einreise abgeben.
Einreisende, die Symptome zeigen, werden in eine Gesundheitseinrichtung gebracht. Dort wird ein PCR-Test durchgeführt. In den Hotels werden sanitäre Kontrollen durchgeführt. Die Inhaber von Privatunterkünften sind verpflichtet, Gäste mit Symptomen an die Gesundheitsbehörden zu melden.
Kubanische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Kuba müssen sich zudem innerhalb von 48 Stunden nach Einreise bei ihrem zuständigen Arzt oder der zuständigen Gesundheitsbehörde melden. Sind sie nicht geimpft, sind sie zudem verpflichtet, sich am siebten Tag ihres Aufenthaltes einem Antigen-Test zu unterziehen.
Für Einreisen vor dem 7. bzw. 15. November 2021 bleibt es bei den bisherigen Vorschriften:
Bei Einreise ist zwingend ein negativer PCR-Test in Papierform in englischer oder spanischer Sprache aus dem Heimatland vorzuweisen, der bei Ausreise (Reisebeginn) nicht älter als 72 Stunden sein darf und von einem zertifizierten Labor ausgestellt sein muss.
Alle Einreisenden müssen sich nach Ankunft in Kuba am Flughafen einem weiteren obligatorischen PCR-Test unterziehen. Daneben ist am Flughafen eine Erklärung zum Gesundheitszustand abzugeben.
Für Reisende, die zu touristischen Zwecken einreisen und eine Reservierung in einem lizenzierten Hotel haben, besteht anschließend die Pflicht, sich bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses im Hotel aufzuhalten. Für Reisende, die ihren Aufenthalt nicht in einem auf Pauschalreisen ausgelegten Hotel vorgesehen haben, sondern sich in einer „Casa Particular“ oder jedweder Privatunterkunft aufhalten möchten, gelten folgende Regelungen: Unmittelbar nach Einreise besteht eine Absonderungspflicht in einem kostenpflichtigen, von den kubanischen Behörden zugewiesenen Hotel bis zum Erhalt eines weiteren negativen Testergebnisses. Der erneute Test erfolgt im Regelfall am fünften Tag nach Einreise. Das Testergebnis soll nach ein bis zwei Tagen vorliegen. Verzögerungen im Einzelfall können nicht ausgeschlossen werden. Die Unterbringungskosten können je nach Hotel variieren. Die Regelungen gelten auch für Personen mit Wohnsitz in Kuba.
Bei einem positiven Ergebnis muss mit einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus oder staatlichen Hotel für mindestens acht Tage gerechnet werden. Die Quarantäneeinrichtungen sind dabei nur auf die Sicherstellung der medizinischen Notwendigkeiten ausgerichtet und sind in jedem Fall kostenpflichtig. Die Bezahlung muss mit Kreditkarte erfolgen, eine Zahlung in bar ist nicht möglich. Mitreisende Angehörige von positiv getesteten Personen, die selbst negativ getestet wurden, müssen im gebuchten Hotelzimmer verbleiben, bis ein zweites negatives Testergebnis vorliegt. Der zweite Test wird am siebten Tag nach Einreise vollzogen. Das Testergebnis liegt frühestens am achten Tag vor.
Auch Einreisende, die geimpft sind, müssen einen PCR-Test vor Abreise und bei Ankunft machen und sich nach Ankunft in Quarantäne begeben.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Eine direkte Flugverbindung von Deutschland aus besteht aktuell nicht. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Beschränkungen im Land
Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen sowie Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes ist weiterhin eingeschränkt. In Gebieten mit sinkenden Corona-Zahlen werden Geschäfte, Restaurants und Strände geöffnet. Ausflüge nach Havanna sind bis auf weiteres nicht möglich.
In der Metropolregion Havanna gilt von 22.30 bis 5 Uhr eine allgemeine Ausgangssperre. Restaurants, Geschäfte und Sportplätze sind unter sanitären Auflagen geöffnet. Auch Strände und Bäder sowie die Uferpromenade „Malecón“ wurden wieder geöffnet. Bars, Diskotheken, Kinos und Theater bleiben geschlossen. Der öffentliche Personennahverkehr ist von 22.30 bis 5 Uhr eingestellt. Reisen zwischen Havanna und anderen Landesteilen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich. Auch in privaten Fahrzeugen ist mit Kontrollen und Einschränkungen an der Stadtgrenze zu rechnen. Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs und Medikamenten kommen.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.

Myanmar - Myanmar ist ab 07.11.2021 kein Hochrisikogebiet mehr
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Myanmar ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Myanmar ist derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 7. November 2021 gilt dies nicht mehr. Aufgrund der Krisenlage sind die offiziellen Zahlen des Ministeriums für Gesundheit und Sport und der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Infektionslage nur bedingt aussagekräftig.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit nur in Ausnahmefällen nach Einzelfallentscheidung durch die myanmarischen Behörden möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine von den örtlichen Gesundheitsbehörden koordinierte Hotelquarantäne von mindestens zehn Tagen absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Aus- und Weiterreise sind derzeit aufgrund fehlender Flugverbindungen und geschlossener Grenzen nur sehr eingeschränkt möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis mindestens 30. November 2021 ausgesetzt. Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist noch möglich, allerdings bestehen nur sehr wenige Flugverbindungen, bei denen es sich um Sonderflüge, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines (zweimal wöchentlich), Myanmar National Airlines oder ANA handelt, die über die Fluglinien oder über Reisebüros gebucht werden können (allerdings oft nicht im Internet). Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden mindestens zehn Tage vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen. Aufgrund der hohen Verbreitung von COVID-19 in Myanmar ist nicht auszuschließen, dass derzeit noch verbleibende Ausreise-/Transitmöglichkeiten auf dem Luftweg in Zukunft wegfallen werden.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten diverse Einschränkungen. Viele Restaurants, Geschäfte, Banken, Schulen und Büros bleiben geschlossen. Großveranstaltungen und -versammlungen sind untersagt. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt. Im Falle einer Erkrankung kann nicht mit angemessener Behandlung gerechnet werden. Bei der Vorbereitung medizinischer Evakuierungen (mit oder ohne Pandemiebezug) ist aufgrund bürokratischer und infrastruktureller Defizite mit hohem Zeitaufwand zu rechnen.
Personenreisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt und sollten aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Landweg erfolgen, s. auch Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Kontaktieren Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten das National Health Laboratory . Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.

Namibia - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Namibia ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Südafrika hat zwei Grenzübergänge zu Namibia geöffnet: Nakop/Ariamsvlei und Vioolsdrift/Noordoewer. Einreisen auf dem Landweg aus Botsuana sind über die Grenzübergänge Ngoma, Mohembo, Mamuno und Impalila Island möglich, ebenso wie die Einreise aus Sambia über Katima Mulilo.
Einreisende, ausgenommen namibische Staatsangehörige, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als sieben Tage ab Abstrich ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen. Die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Tests gilt auch für vollständig Geimpfte.
Besondere Regelungen können im internationalen Grenzverkehr für Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb gelten. Die Einreisebestimmungen sind hier mit den jeweils zuständigen namibischen Behörden zu klären.
Ab dem 15. November 2021 führt Namibia das sogenannte Trusted Travel System ein. Reisende benötigen dann für die Einreise ein negatives PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform. Trusted Travel (TT) soll das Prüfen von Corona-Testergebnissen verbessern und Reisenden die Einreise nach Namibia erleichtern. Dafür müssen Reisende für einen PCR-Test ein von TT autorisiertes Labor aufsuchen. Einreisende mit Ergebnissen von nicht-gelisteten Laboren müssen ihr Testergebnis zum Überprüfen auf der Website des Global Haven Systems hochladen.
Ab dem 1. Dezember 2021 werden für die Einreise nach Namibia nur noch Testergebnisse akzeptiert, die über die Trusted Travel Plattform generiert oder über das Global Haven System geprüft wurden.
Bei der Ausreise aus Namibia ist ebenfalls die Trusted Travel Plattform zu nutzen, sofern nach den Einreisebestimmungen des Ziellandes bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Testergebnisses erforderlich ist. Wichtig ist bei Einreise nach Deutschland die Beachtung der geltenden Corona-Einreiseverordnung.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländern.
Bei Umsteigeverbindungen über Äthiopien ist ein PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform vorzulegen. Weitere Einzelheiten bieten die Reise- und Sicherheitshinweise für Äthiopien.
Beschränkungen im Land
Die nächtliche Ausgangssperre ist zunächst bis 15. November 2021 aufgehoben. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen mit nicht mehr als 200 Teilnehmern dürfen unter Auflagen stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Friseure, Wäschereien u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen. Restaurants sind wieder geöffnet. Der Verkauf und Ausschank von Alkohol ist nur zeitlich eingeschränkt erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie bei Umsteigeverbindungen über Addis Abeba die zwingende Vorlage eines digitalen PCR-Testzertifikates.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.

Niederlande - Die Niederlande sind ab 07.11.2021 kein Hochrisikogebiet mehr
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande wird gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 7. November 2021 nicht mehr für Aruba, Curaçao und St. Maarten.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande war von COVID-19 betroffen. Die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande sind weiterhin als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 7. November 2021 gilt dies nicht mehr für Aruba, Curaçao und St. Maarten. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutschland ist für die Niederlande kein Hochrisikogebiet, wird aber seit dem 4. September 2021 als „gelb“ eingestuft. Reisende ab 12 Jahren aus Deutschland müssen entweder nachweislich geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Nähere Informationen und eine Liste der „sicheren Länder“ bietet die niederländische Regierung.
Reisende aus Hochrisikogebieten ab 13 Jahren müssen unabhängig vom Beförderungsmittel bei Einreise einen negativen PCR-Test nachweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. In den Niederlanden angekommen, gilt die dringende Empfehlung sich in eine zehntätige Hausquarantäne zu begeben. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Freitestung ist jedoch nach fünf Tagen durch einen weiteren Test möglich. Informationen über Quarantäne und Ausnahmen bietet die niederländische Regierung.
Reisende aus sogenannten „Sehr-Hochriskogebieten" unterliegen einer Pflicht zur zehntägigen Selbstquarantäne und müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test und eine Quarantänererklärung bei sich führen. Eine Freitestung ist jedoch nach fünf Tagen durch einen weiteren Test möglich.
Bei Einreise aus einem Gebiet mit gefährlicher Virusvariante mit Flugzeug oder Schiff muss entweder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) und ein negativer Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) mitgeführt werden. Bei Einreise per Privattransport (Auto oder Motorrad), Zug oder Bus genügt ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden. Weitere Informationen bietet die niederländische Regierung.
Alle Flugreisenden unabhängig von der Einstufung der Herkunftsregion müssen vor Reiseantritt zusätzlich ein Gesundheitsformular ausfüllen und mitführen.
Für Reisende aus Ländern außerhalb der EU, die nicht als „sichere Länder“ gelten, besteht ein EU-Einreiseverbot mit Ausnahmen . U.a. können vollständig Geimpfte von dem Einreiseverbot ausgenommen werden, allerdings nicht bei Einreisen aus Gebieten mit Virusvarianten.
Durch die Einführung des Digitalen COVID-Zertifikats der EU wurde die Einreise erleichtert.
Die Testpflicht für EU-Reisende aus Hochrisikogebieten mit Impf- oder Genesungsnachweis entfällt; für nicht EU-Bürger entfällt eine Testpflicht nur bei Impfnachweis, nicht bei Genesungsnachweis.
Für EU-Reisende aus Hochrisikogebieten entfällt bei Vorlage eines negativen Testresultats, Impf- oder Genesungsnachweises die dringende Quarantäneempfehlung. Für Nicht-EU-Bürger gilt dies bei einer Einreise aus Nicht-EU-Staaten lediglich mit einem negativen Testergebnis oder Impfnachweis; ein Genesungsnachweis ist nicht ausreichend und die dringende Quarantäneempfehlung bleibt bestehen.
Bei Einreise aus einem Sehr-Hochrisikogebiet oder einem Gebiet mit Virusvarianten bleibt es jedoch auch für Geimpfte bei einer Testpflicht, der zehntägigen Quarantänepflicht und der Pflicht zur Abgabe einer Quarantäneerklärung.
Im Juli und August 2021 bietet die niederländische Regierung kostenlose Tests für Reisende an, dies gilt auch für Touristen. Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Stichprobenkontrollen sind möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind möglich. Bei reinen Transitreisen durch die Niederlande - Aufenthalt von weniger als 12 Stunden - ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules when changing planes“.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Es gelten neben den Grundregeln (bei Symptomen testen und zu Hause bleiben, Hände waschen und Abstandsregeln einhalten) wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen: Nachtclubs und Diskotheken sind wieder geschlossen. Im Übrigen sind Freizeiteinrichtungen und die Gastronomie ggf. mit Kapazitätsbeschränkungen und eingeschränkten Öffnungszeiten und unter Einhaltung der Abstandsregeln, geöffnet. Geschäfte und Museen sind mit Kapazitätsbeschränkungen geöffnet. Weitere Informationen in englischer Sprache bietet die niederländische Regierung.
Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande aus Hochrisikogebieten zu verzichten.
Hygieneregeln
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist weitgehend aufgehoben. Diese Maskenpflicht bleibt nur in den Bereichen in Kraft, in denen die 1,5 Meter-Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, z.B. bei der Personenbeförderung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen/Bahnhöfen, auf Flughäfen und in Flugzeugen.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden ; Beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung. Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „ Rules when changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
Erkundigen Sie sich zu den aktuellen Einreisebedingungen und zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden in Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, St. Eustatius und St. Maarten.

Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Österreich führt bundesweit 2G ein. Ab Montag 8. November 2021 erhalten nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Restraurants, Hotels oder körpernahen Dienstleistern. Auch bei Veranstaltungen ab 25 Personen soll künftig die 2G-Regel gelten. Quelle: tagesschau.de

St. Lucia - St. Lucia ist ab 07.11.2021 kein Hochrisikogebiet mehr
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St. Lucia wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 7. November 2021 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
St. Lucia ist von COVID-19 weiterhin betroffen. St. Lucia ist derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft. Mit Wirkung vom 7. November 2021 gilt dies nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen rechtzeitig vor Einreise per Online-Formular eine Einreisegenehmigung beantragen und bei Einreise einen negativen PCR-Test mitführen. Touristen müssen während des gesamten Aufenthalts in ihrem Hotelbereich bleiben und dürfen diesen nur für Touren und Besichtigungen mit zertifizierten Tourveranstaltern verlassen. Reisende, die nicht in einem der zugelassenen Hotels übernachten, müssen sich in eine staatliche Quarantäneunterkunft begeben und diese vor Einreise für den gesamten Aufenthaltszeitraum buchen.
Für vollständig Geimpfte entfällt in der Regel die Quarantäne, kann aber in Einzelfällen weiterhin angeordnet werden. Über weitere Einzelheiten zur Einreise informiert die Regierung von St. Lucia .
Bei Einreise aus einem Land der regionalen „travel bubble" entfällt die Quarantäne wenn der Aufenthalt dort mindestens 21 Tage betrug. In dem Fall darf keines der für internationale Touristen ausgewiesenen Hotels betreten werden.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise.
Reiseverbindungen
Die Grenzen sind geöffnet, der Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Touristen dürfen sich nur in ihrer Hotelanlage aufhalten sowie an Ausflügen mit besonders zugelassenen Veranstaltern teilnehmen. Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht am Flughafen, in Taxis und überall, wo kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von St. Lucia.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt von St. Lucia.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 05.11.2021 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Thailand - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Thailand ist von COVID-19 stark betroffen. Thailand ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Seit dem 1. November 2021 können vollständig geimpfte Reisende aus mehreren Ländern, u.a. Deutschland, ohne die bislang erforderliche siebentägige Quarantäne nach Thailand einreisen, sofern sie sich zuvor 21 Tage in Deutschland oder einem anderen Land, für das die Erleichterung (einschließlich Thailands) gilt, aufgehalten haben. Einreisende werden nach Ankunft zu einem Testcenter gebracht, wo ein Abstrich für einen PCR-Test genommen wird. Bis das Testergebnis vorliegt, müssen alle Reisenden in einem vorher gebuchten und von der thailändischen Regierung anerkannten Hotel auf das Testergebnis warten.
Hinweise für die Einreise vollständig Geimpfter:
• Online- Registrierung über die Anwendung Thailand- Pass . Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen. Vor dem 1. November 2021 ausgestellte Certificates of Entry (COE) behalten ihre Gültigkeit.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssummer in Höhe von 50.000 US-$, die auch die Behandlung von COVID-19 einschließt, für nicht-thailändische Staatsangehörige. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
• Nachweis einer vollständigen Impfung für alle Reisenden ab 12 Jahre. Kinder unter 12 Jahre können mit ihren vollständig geimpften Eltern einreisen. Anerkannt sind folgende Impfstoffe: CoronaVac (Sinovac), AstraZeneca, Pfizer-BioNTech, Moderna, COVILO (Sinopharm), Janssen (Johnson&Johnson) und Sputnik. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Bei einer Impfung mit dem Impfstoff Janssen (Johnson&Johnson) ist eine Impfung ausreichend. Kreuzimpfungen werden anerkannt, sofern die zweite Impfdosis innerhalb des vom Thailändischen Gesundheitsministerium vorgesehenen Zeitrahmens erfolgt.
Als vollständig geimpft gelten auch Personen, die nach einer Infektion mit COVID-19 innerhalb von drei Monaten nach Genesung eine Impfdosis der zuvor genannten Impfstoffe erhalten haben. In diesem Fall sind eine medizinische Bescheinigung über die Genesung sowie ein Nachweis über den Erhalt der Impfung erforderlich. Einzelheiten, auch zu dem vorgesehenen Impfabstand, können den FAQs des Thailändischen Außenministeriums entnommen werden.
• Nachweis der Buchung einer alternativen Quarantäne-Unterkunft oder eines SHA+- Hotels für mindestens eine Nacht für die Wartezeit auf das Ergebnis des nach Einreise durchgeführten PCR-Tests. Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden.
• Nachweis eines negativen PCR-Tests in englischer Sprache, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Negativer PCR-Test nach Einreise.
• Ggfs. weiterer Antigentest am sechsten oder siebten Tag nach Einreise.
• Installation der Tracking-App „MorChana“.
Für nicht oder nicht vollständig geimpfte Reisende gilt auch nach dem 1. November 2021 die Pflicht zur zehntägigen Quarantäne in anerkannten Quarantänehotels.
In diesem Fall sind folgende Schritte erforderlich:
• Online-Registrierung über die Anwendung ThailandPass . Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen. Vor dem 1. November 2021 ausgestellte Certificates of Entry (COE) behalten ihre Gültigkeit.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssummer in Höhe von 50.000 US-$, die auch die Behandlung von COVID-19 einschließt, für nicht-thailändische Staatsangehörige. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen Thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
• Nachweis der Buchung einer alternativen Quarantäne-Unterkunft für die Dauer der Quarantäne. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden.
• Nachweis eines negativen PCR-Tests in englischer Sprache, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Zwei weitere PCR-Tests nach Einreise.
• Installation der Tracking-App „MorChana“.
Bei einem positiven PCR-Test erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung.
Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Quarantäne, Isolation und Behandlung sind kostenpflichtig. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt.
Die Deutsche Botschaft hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Eine Liste der Länder, für die die erleichterten Einreisebedingungen gelten, sowie weitere wichtige Informationen zu dem neuen Verfahren, z.B. welche Impfungen in Thailand anerkannt werden, finden Sie auf der Website der thailändischen Tourismusbehörde . Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland.
Durch- und Weiterreise
Ein internationaler Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Nachweis eines negativen PCR-Tests in englischer Sprache, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 50.000 US-$, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen Thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
Die Transitzeit darf 24 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen können bei der Fluggesellschaft erfragt werden.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Dunkelrot/Rot/Orange/Gelb/Blau) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Für die dunkelroten Provinzen gelten seit 1. November 2021 folgende Einschränkungen:
• Nächtliche Ausgangssperre von 23 Uhr bis 3 Uhr,
• Keine Versammlungen von mehr als 50 Personen,
• Beschränkungen der Kapazität und Öffnungszeiten der Einkaufszentren und Restaurants.
Die konkreten Maßnahmen können regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind mit Einschränkungen möglich. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests und/oder Impfnachweises möglich. Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Die touristische Infrastruktur steht nur eingeschränkt zur Verfügung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist außerhalb der eigenen Wohnung überall Pflicht, auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen wie die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Seit 1. November 2021 ist die Installation der Tracking App „MorChana“ verpflichtend.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige thailändische Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie einen Transit am Flughafen Bangkok Suvarnabhumi planen, kontaktieren Sie vorab Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich der aktuellen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich über die Civil Aviation Authority of Thailand.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.

Tschad - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Tschad ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf. Hiervon befreit sind im Tschad Geimpfte bei Vorlage einer tschadischen Impfbescheinigung. Zusätzlich sind alle einreisenden Flugpassagiere verpflichtet, noch vor der Sicherheitskontrolle und Gepäckabholung einen kostenlosen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test durchführen zu lassen. Die Maßnahme gilt nicht für Kinder unter zwölf Jahren.
Bei der Ausreise aus dem Tschad muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. PCR-Tests für die Ausreise dürfen ausschließlichim „Hôpital Amitié-Tchad-Chine“ oder in der Klinik „Programme National de Tuberculose“ (PNT) durchgeführt werden. Nur PCR-Tests dieser zwei Labore werden bei Ausreise akzeptiert. In Tschad Geimpfte benötigen für die Ausreise nur dann einen PCR-Test, wenn er Voraussetzung für die Einreise im Zielland ist.
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Luftgrenzen sind grundsätzlich geöffnet.
Reiseverbindungen
Der tschadische Luftraum ist für den kommerziellen Flugverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Auf Basis der regionalen Infektionslage können jederzeit örtliche Maßnahmen wie z.B. Ausgangssperren oder Zugangssperren zu einzelnen Städten verhängt werden.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichtbefolgung ist unter Strafe gestellt. Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie insbesondere auch bei unvermeidbaren Reisen innerhalb des Landes auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die OCHA-Informationen zu COVID-19 in Tschad.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten melden Sie sich unter der COVID-19 Hotline 1313.

Ukraine - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Ukraine ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aktuelle Informationen und (anstehende) Änderungen werden auf der Webseite "Visit Ukraine Today" veröffentlicht.
Alle Ausländer müssen bei Einreise eine ukrainische oder in der Ukraine vertretene Krankenversicherung nachweisen, die COVID-19 abdeckt. Außerdem ist für Personen ab 12 Jahre ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests, jeweils nicht älter als 72 Stunden, oder ein Nachweis über eine Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorzulegen. Das digitale COVID-Zertifikat der EU wird als Nachweis anerkannt. Atteste über eine Genesung von COVID-19 oder über vorhandene Antikörper reichen nicht aus. Personen, welche nicht geimpft sind, sind verpflichtet, vor Einreise die App „Wdoma“ zu installieren und sich 72 Stunden nach Einreise in eine zehntägige Selbstisolation zu begeben. Die Selbstisolation ist nicht notwendig, wenn innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorgelegt wird. Ebenso entfällt die Selbstisolation, wenn die Ukraine in weniger als 48 Stunden nach Einreise wieder verlassen wird und dies durch Dokumente nachgewiesen ist (z.B. Transit).
Die oben genannten Regeln gelten auch für Reisen aus den nicht ukrainisch kontrollierten Gebieten Donezk und Luhansk sowie von der Halbinsel Krim in das regierungskontrollierte Gebiet der Ukraine.
Nicht geimpfte Personen, die aus der Russischen Föderation oder Indien einreisen, unterliegen einer verpflichtenden 14-tägigen Selbstisolation unter Nutzung der App „Wdoma“. Die Dauer kann nicht mittels Tests verkürzt oder aufgehoben werden.
Kinder unter 12 Jahre sind von der Test- bzw. Impfnachweispflicht und Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre von der Selbstisolation ausgenommen. Einzelheiten sind auf der offiziellen (auch deutschsprachigen) Webseite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Durch- und Weiterreise
In einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bestehen Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen. Transitreisende sind von der Vorlage des Testergebnisses bzw. Impfnachweises und der Krankenversicherungspflicht ausgenommen, sofern sie die Transitzone des Flughafens während des Umstieges nicht verlassen. In diesem Fall erfolgt keine Einreise, es müssen jedoch die Einreisebedingungen des endgültigen Ziellandes berücksichtigt werden.
Für Durchreisende auf dem Landweg gelten hingegen die Bestimmungen unter Einreise.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Bis 31. Dezember 2021 gilt weiterhin die sog. „adaptive Quarantäne“. Je nach Lage wird ein Gebiet (Oblast) farblich eingestuft. Die Farben (grün, gelb, orange, rot) drücken die jeweiligen Regeln in diesem Gebiet aus. Unabhängig von der Einstufung hat jede Person einen Ausweis mitzuführen und die grundlegenden Hygieneregeln (s. Hygieneregeln) zu beachten. Aktuell gilt in folgenden Gebieten die rote (höchste) Risikostufe: Cherson, Chmelnyzky, Dnipropetrowsk, Donezk, Iwano-Frankiwsk, Kiew (Oblast), Kiew (Stadt), Lemberg (Lwiw), Luhansk, Mykolajiw, Odessa, Riwne, Saporishshja, Shytomyr, Sumy und Tschernihiw. In den „roten“ Gebieten sind u.a. kulturelle Einrichtungen, Restaurants (auch in Hotels) sowie alle Geschäfte des nicht lebensnotwendigen Bedarfs geschlossen und Massenveranstaltungen untersagt.
Informationen zu den Regeln und Einstufungen der Oblaste werden von der ukrainischen Regierung veröffentlicht. Schutzmaßnahmen im überregionalen Verkehr (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr) wurden verschärft. Alle Passagiere sowie Fahrer und Crews müssen über Impf-, Genesungs- oder Testnachweise verfügen. Für die gelbe Risikozone reicht ein Nachweis über eine Impfdosis aus. Für die Einhaltung dieser Vorschrift haften die Transportunternehmen. In der Stadt Kiew ist die Nutzung des ÖPNV nur noch mit einem Impfnachweis oder negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) gestattet. Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig. Die Vorlage eines entsprechenden Nachweises ist auch bei Besuchen verschiedener Einrichtungen (unter anderem Unterkunfts- und Gastronomiebetriebe, Einkaufszentren, Fitnessstudios und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung) verpflichtend. Das digitale COVID-Zertifikat der EU wird bei gleichzeitiger Vorlage des Reisepasses anerkannt.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für alle öffentlichen Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 08.11.2021

Beitrag von Birgitt »

Bangladesch - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Bangladesch ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende aus Deutschland, die 14 Tage vor Einreise vollständig mit einem durch die WHO zugelassenen COVID-19-Impfstoff geimpft wurden, können nach Bangladesch einreisen. Sie müssen einen offiziellen Impfnachweis mitführen. Nach Ankunft ist keine Quarantäne erforderlich.
Reisende aus Deutschland, die nicht vollständig geimpft sind, können nach Bangladesch einreisen. Sie müssen nach Ankunft eine 14tägige strenge häusliche Quarantäne absolvieren.
Passagiere, die über Armenien, Bulgarien, Estland, Georgien, Litauen, Lettland, Moldawien, die Mongolei, Palästina, Rumänien, Serbien, Slowenien oder die Ukraine im Transit angereist sind, dürfen einreisen, sofern sie sich ausschließlich unter strenger Aufsicht der Fluggesellschaften im Transitbereich des Transitflughafens aufgehalten haben.
Unabhängig vom Herkunftsland und der COVID-19-Impfung werden Reisende, bei deren Ankunft Symptome von COVID-19 festgestellt werden, zur weiteren Untersuchung in ein von der Regierung Bangladeschs festgelegtes Krankenhaus und, sollte dort eine COVID-19-Infektion festgestellt werden, danach auf eigene Kosten für eine siebentägige Quarantäne in eine von der Regierung Bangladeschs festgelegte Einrichtung verbracht. Nach sieben Tagen wird ein PCR-Test durchgeführt. Bei einem negativen Testergebnis wird die Quarantäne beendet.
Nicht geimpfte Reisende unter 18 Jahren können ungeachtet des Herkunftslandes gemeinsam mit ihrer Familie reisen, wenn diese vollständigen Impfschutz hat, und müssen sich den gleichen Formalitäten unterziehen, die auf ihre Familienmitglieder bei Ankunft Anwendung finden.
Alle ankommenden Passagiere, mit Ausnahme von Kindern unter 12 Jahren, müssen zwingend den Nachweis eines negativen PCR-Tests vorweisen. Der PCR-Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein.
Reisende benötigen zur Einreise ein Visum. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt, Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Investoren.
Weitere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen, Kategorisierung und den unterschiedlichen Quarantäneregeln veröffentlicht die zivile Luftfahrtbehörde von Bangladesch. Für die Ausreise wird von Staatsangehörigen Bangladeschs und Ausländern, die sich länger als 14 Tage im Land aufgehalten haben, ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, verlangt. Der Test muss in einem Labor durchgeführt werden, das von der Regierung freigegeben worden ist.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist nicht beeinträchtigt. Der öffentliche überregionale Personentransport (Busse, Züge, Fähren, etc.), der öffentliche Nachverkehr und der nationale Flugverkehr wurden wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Einkaufszentren und Märkte dürfen unter Beachtung der Hygieneregeln von 10 bis 20 Uhr öffnen.
Lebensmittelgeschäfte und Restaurants können von 8 bis 20 Uhr mit halber Kapazität geöffnet bleiben.
Supermärkte und Apotheken dürfen eingeschränkt öffnen.
Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Auch in Geschäften, Supermärkten, in Shopping-Malls sowie auf Märkten ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.

Costa Rica - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Costa Rica wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Costa Rica ist von COVID-19 stark betroffen. Costa Rica ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Vor Einreise muss das Gesundheitsformular „Pase de Salud“ online ausgefüllt werden. Bei Einreise ist der erhaltene QR-Code für dieses Formular vorzulegen. Ebenso ist grundsätzlich ein Nachweis über eine den aktuellen costa-ricanischen Vorgaben entsprechende Krankenversicherung, die auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, in englischer oder spanischer Sprache vorzulegen. Ausnahmen bzgl. der Krankenversicherung gelten für Minderjährige und für Reisende, die komplett geimpft sind (mit Moderna, BioNTech/Pfizer, Astra Zeneca oder Johnson & Johnson, Kreuzimpfungen werden anerkannt). Am Flughafen sind strikte Hygieneprotokolle einzuhalten.
Costa Rica beabsichtigt die Einführung der 1-G-Strategie, siehe Beschränkungen im Land.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind auf dem Landweg möglich.
Reiseverbindungen
Fluggesellschaften nehmen sukzessive Flugverbindungen wieder auf. Aktuelle Informationen bietet der Flughafen San José.
Busverbindungen bestehen in alle Landesteile, zum Teil aber mit geringerer Frequenz.
Beschränkungen im Land
Costa Rica plant die Einführung der 1-G-Strategie im Land, d.h. der Besuch aller nicht-essentiellen Einrichtungen ist nur noch für vollständig geimpfte Personen ab 14 Tage nach der letzten Impfung möglich.
In einer Übergangsphase vom 1. Dezember 2021 bis 7. Januar 2022 dürfen Hotel-, Restaurant- und Ladeninhaber entscheiden, ob sie nur geimpften Kunden Zugang gewähren oder weiterhin auch ungeimpften Personen. In dem Fall dürfen sie nur mit 50% Kapazität operieren.
Ab 8. Januar 2022 ist der Besuch von Restaurants, Hotels, Geschäften, Fitnessstudios, Museen, Kinos, Nationalparks etc. sowie die Teilnahme an Gruppenaktivitäten nur noch mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung möglich. Ausgenommen sind nur als essentiell angesehene Einrichtungen wie Banken, Apotheken und Supermärkte.
Die Regelung gilt sowohl für costa-ricanische Staatsangehörige als auch für alle Ausländer über 12 Jahre.
In Costa Rica geimpfte Personen müssen die vollständige Impfung mittels des costa-ricanischen digitalen Impfzertifikats nachweisen.
Touristen müssen den zur Einreise genutzten „Pase de Salud“ sowie das Digitale EU-COVID-Zertifikat vorlegen.
Genesene müssen mindestens einmal geimpft sein, und ihr Impfnachweis muss erkennen lassen, dass die Impfung damit vollständig ist (bei Nummer der Impfung muss „1/1“ eingetragen sein).
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen ein ärztliches Attest mit bestimmten Daten (Name, Passnummer, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, ausführliche medizinische Begründung, Name des Arztes, Fachrichtung, Arztnummer, E-Mail-Adresse) vorlegen. Das Attest muss in spanischer Sprache oder mit spanischer Übersetzung vorgelegt werden.
Es gelten weiterhin Fahrverbote für private PKWs ; Taxis und der öffentliche Personennahverkehr sind davon ausgenommen.
Hotels, Restaurants, Nationalparks etc. dürfen grundsätzlich öffnen, unterliegen aber Kapazitätsbeschränkungen .
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen (Restaurants, Hotels, Geschäfte, Banken, etc.) und Nationalparks gilt Maskentragepflicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der costa-ricanischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte die nationale COVID-Hotline unter 1322 (englisch/spanisch).

Dänemark - Änderung Beschränkungen im Land
Dänemark führt nach zwei Monaten Lockerung wieder Corona-Auflagen ein: es gilt fortan die 3G-Regelung. Quelle: tagesschau.de

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit 1. November 2021 ist die Einreise über den Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv unter folgenden Voraussetzungen zugelassen:
• nach Ablauf von mindestens 14 Tagen seit der zweiten Impfdosis mit von der WHO zugelassenen Impfstoffen der Hersteller Pfizer/Biontech, Moderna, Astrazeneca, Sinovac, Sinopharm oder des Serum Institute of India, bzw. nach Ablauf von 14 Tagen nach der Einmaldosis des Herstellers Johnson & Johnson. Seit der maßgeblichen letzten Impfung dürfen zum Zeitpunkt der Wiederausreise maximal 180 Tage vergangen sein.
• nach Ablauf von mindestens 14 Tagen seit einer Auffrischungsimpfung mit einem dafür zugelassenen Impfstoff („booster-shot“).
• ab dem 15. November 2021 ist bei einer Impfung mit dem Impfstoff Sputnik V eine Einreise zulässig, wenn ein bei Einreise durchgeführter Antikörper-Test ein positives Ergebnis liefert und seit der zweiten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Sofern der Test negativ ausfällt, besteht eine Pflicht zur umgehenden Wiederausreise oder zu einer siebentägigen Isolation in Israel. Seit der maßgeblichen letzten Impfung dürfen zum Zeitpunkt der Wiederausreise maximal 180 Tage vergangen sein.
• Genesene können ebenfalls einreisen, sofern sie zumindest eine Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff erhalten haben (maximal 180 Tage vor Wiederausreise) oder wenn zum Zeitpunkt der Einreise mindestens 11 Tage seit dem positiven PCR-Test vergangen sind (dementsprechend maximal 190 Tage vor Wiederausreise). Ein Beleg über die Infektion ist vorzulegen (z.B. positiver PCR-Test).
Die Einreise unter den vorgenannten Bedingungen ist nicht zugelassen bei einem vorherigen Aufenthalt innerhalb der letzten 14 Tage in einem Hochrisikogebiet der Kategorie „rot“ (Deutschland fällt gegenwärtig nicht darunter).
Reisende müssen bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt für alle Reisende unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion. Bis zum Erhalt des Testergebnisses besteht eine Isolationspflicht.
Passagiere sind verpflichtet, den digitalen Nachweis über Impfung und/oder Genesung vor Abflug im Rahmen der Einreiseanmeldung („Entry Statement“) innerhalb von 24 Stunden vor Reisebeginn hochzuladen. Ein Nachweis über eine Krankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist verpflichtend.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet.
Die o.a. Erleichterungen für geimpfte oder genesene Flugreisende kommen an den Landgrenzen nicht zur Anwendung. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nach Israel einreisen möchten, benötigen eine Einreisegenehmigung der israelischen Behörden.
Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nur in das Westjordanland reisen, benötigen eine Erlaubnis der israelischen Zivilverwaltung. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 45 Arbeitstage.
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich für einige Stunden für Ausreisen geöffnet. Zur Ausreise sind PCR-Tests obligatorisch. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein Visum. Alle Ausreisenden, auch Inhaber einer palästinensischen Personenkennziffer (außer Gaza-ID), müssen die Ausreise vorab eine bei den jordanischen Behörden registrieren.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
Hygieneregeln
In Israel besteht in Innenräumen eine Maskenpflicht. Im Außenbereich empfiehlt die israelische Regierung, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, das Tragen einer Maske.
In den Palästinensischen Gebieten besteht weiterhin Maskenpflicht; die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -. Quelle: AA

Israel will Touristengruppen künftig die Einreise auch ohne eine dritte Impfung gegen das Coronavirus erlauben. Demnach beschloss das sogenannte Corona-Kabinett, dass Israel-Urlauber von Dienstag 9. November an unter bestimmten Auflagen in Gruppen einreisen dürfen, wenn sie doppelt geimpft sind - auch wenn schon mehr als sechs Monate seit der zweiten Impfung vergangen sind. Seit dem 1. November galt für Israel-Touristen, dass bis zur Ausreise aus dem Land nicht mehr als sechs Monate seit der zweiten Spritze vergangen sein dürfen - es sei denn, es gab eine sogenannte Booster-Impfung zur Auffrischung. Künftig können Gruppen von fünf bis 40 Touristen nun mit einer Genehmigung des Ministeriums einreisen. Sie müssen allerdings mit Corona-Vakzinen geimpft sein, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkannt sind. In Israel muss die Gruppe als geschlossene "Kapsel" reisen - mit besonderen Beschränkungen an Orten, an denen es ein hohes Infektionsrisiko gibt. Quelle: tagesschau.de

Japan - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Japan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gilt ein Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit sind unter bestimmten Auflagen ausgenommen. Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Die Visafreiheit ist für deutsche Staatsangehörige ausgesetzt. Die Möglichkeit zur Beantragung eines Visums für Geschäftsreisen, Studienaufenthalte und mittel- und langfristige Aufenthalte (mit Certificate of Eligibility) und die Einreise mit einem solchen Visum wird von der japanischen Regierung seit dem 8. November 2021 unter bestimmten Bedingungen wieder eingeräumt. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Es sind zudem strenge Quarantäneregeln einzuhalten. Am Flughafen wird bei Ankunft in jedem Fall ein COVID-19-Test durchgeführt. Bei negativem Testergebnis ist es für aus Deutschland Einreisende möglich, die 14-tägige Quarantäne in der eigenen Wohnung oder einer selbstorganisierten Unterkunft zu verbringen. Dies gilt auch für japanische Staatsangehörige und Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis. Seit dem 8. November 2021 kann unter Umständen die Quarantäne von Geimpften, die über ein von Japan anerkanntes Impfzertifikat verfügen, auf drei Tage verkürzt werden, sofern am dritten Tag ein weiterer negativer COVID-19-Test vorgewiesen wird.
Auf ausreichende Mitführung von eventuell notwendigen Medikamenten sollte geachtet werden. Auch die Einhaltung spezieller Diät-Vorschriften (vegan, Gluten-frei) kann sich als schwierig erweisen.
Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin und das japanische Außenministerium.
Durch- und Weiterreise
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten zwischen Japan und Deutschland. Einschränkungen und Flugausfälle sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Bars sind eingeschränkt geöffnet. Die Bevölkerung wird gebeten, Ansammlungen in größeren Gruppen zu vermeiden und keine Feiern zu veranstalten.
Hygieneregeln
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen unter denen eine Einreise/Ausreise nach und aus Japan und auch ein Transit möglich ist (PCR-Test).

Kongo, Republik (Brazza) - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Kongo wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Kongo ist von COVID-19 stark betroffen. Die Republik Kongo ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Ein- und Ausreise ist zurzeit nur per Flugzeug möglich. Bei der Ein- und Ausreise ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich (max. 72 Stunden alt, in englischer oder französischer Sprache, Vorlage als Ausdruck).
Alle Einreisenden müssen sich vor Reiseantritt registrieren und am Flughafen Brazzaville bzw. Pointe Noire einem erneuten PCR-Test unterziehen (XAF 40.000 / ca. EUR 61, Zahlungsmöglichkeit in bar oder vorab per Kreditkarte). Bis zum Erhalt des Testergebnisses, müssen sich alle Einreisenden in Selbstisolierung begeben, die bisherige 14-tägige Quarantänepflicht entfällt.
Bei einem positiven Testergebnis werden die Betroffenen durch die Gesundheitsbehörden der Republik Kongo kontaktiert.
Personen, die keinen gültigen Test vorlegen, wird von den Fluggesellschaften das Boarding verweigert, da mit einer unmittelbaren Rückweisung zu rechnen ist.
Durch- und Weiterreise
Die See- und Landgrenzen sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen Brazzaville und Pointe Noire werden von internationalen Fluggesellschaften angeflogen.
Beschränkungen im Land
In den Städten Brazzaville und Pointe Noire besteht eine Ausgangssperre von 23 Uhr bis 5 Uhr, an Wochenenden und an Feiertagen von 20 Uhr bis 5 Uhr. Die Einhaltung der Maskenpflicht sowie der Ausgangssperre werden von Militär und Polizei rigoros durchgesetzt. Reisen innerhalb des Landes sind nur eingeschränkt möglich, insbesondere Personen ohne Impfnachweis können Reisen im Landesinnern verweigert werden.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Einhaltung von Handhygiene und Abstandsregeln.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kongo zu den aktuellen Einreisebestimmungen und führen Sie diese, wenn möglich, als Ausdruck bei der Einreise mit sich.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kongolesischen Regierung.

Monaco - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Epidemiologische Lage
Monaco ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die fürstliche Regierung und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die monegassische Regierung unterscheidet zwischen Reisenden aus „grün“, „orange“ und „rot“ eingestuften Ländern. Als „grün“ eingestufte Länder gelten Deutschland und alle EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikanstaat sowie Argentinien, Australien, Bahrein, Kanada, Chile, Komoren, Hongkong, Jordanien, Japan, Republik Korea (Südkorea), Kuwait, Libanon, Neuseeland, Katar, Ruanda, Saudi-Arabien, Senegal, Taiwan, Uruguay, Vanuatu und die Vereinigten Arabischen Emirate.
Einreisende aus diesen Ländern ab 11 Jahren müssen einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Alternativ ist der Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen Impfstoff oder der mindestens 15 Tage, jedoch höchstens sechs Monate alte Nachweis der Genesung von einer COVID-19-Infektion zu erbringen. Ausgenommen sind Reisende aus den französischen Départements Alpes Maritimes und Var sowie der italienischen Provinz Imperia, Berufspendler und Grenzgänger (Schüler und Studierende), beruflich Reisende, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und Reisende, die im gewerblichen Straßenverkehr tätig sind.
Die Einreise aus Ländern, die von der monegassischen Regierung als „orange“ oder „rot“ eingestuft sind, unterliegen weitergehenden Beschränkungen.
Ohne ein entsprechendes Testergebnis werden Einreisende durch die monegassische Gesundheitsbehörde zur Einhaltung einer Quarantäne verpflichtet. Durch Vornahme eines PCR-Tests in einem lizenzierten Labor vor Ort kann die Quarantäne verkürzt werden.
Bei Hotelaufenthalten sind die oben aufgeführten Nachweise vorzulegen. Ohne ausreichende Nachweise wird der Zugang zum Hotel verweigert. Im Falle eines positiven Testergebnisses oder einer Erkrankung ist die Selbstisolierung im Hotelzimmer vorzunehmen. Das Hotel wird den örtlichen Arzt informieren.
Seit dem 2. Juli 2021 stellen die monegassischen Behörden den digitalen Impfpass („Monaco Safe Pass“ = „pass sanitaire“) für in Monaco negativ getestete, genesene oder vollständig geimpfte Personen aus. Dieser ist gültig für die Länder Monaco und Frankreich und kann auf Antrag in das digitale COVID-Zertifikat der EU umgewandelt werden. Auch Impfnachweise anderer Staaten werden in Monaco anerkannt. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der monegassischen Regierung veröffentlicht.
Privatjachten auch mit ausländischer Flagge können in den Hafen von Monaco einlaufen. Privatjachten mit Besatzung müssen sich mit 48 Stunden Vorlauf bei der Seepolizeiabteilung der monegassischen Sicherheitsbehörde anmelden.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe, Kinos, Theater, Spielhallen, Konzertsäle, Geschäfte etc. unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen. In Restaurants und Bars ist der „pass sanitaire“ oder ein vergleichbarer Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzuzeigen. Bei einem Aufenthalt auf den Terrassen der Restaurants und Bars unter freiem Himmel wird kein „pass sanitaire“ verlangt.
Öffentliche Versammlungen von mehr als sechs Personen sind untersagt. Es wird zur Einhaltung von Abstandsregeln von 1,5 Meter Distanz geraten.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit ist das Tragen von Gesichtsmasken grundsätzlich nicht mehr verpflichtend. Ausnahmen gelten nur an den folgenden Orten:
• Markt von Condamine und Monte-Carlo zwischen 7 und 14 Uhr,
• Vorplatz des Einkaufszentrums von Fontvieille zwischen 7 und 21:30 Uhr,
• Palastplatz (Place du Palais) zwischen 11 und 12:30 Uhr,
• Warte- und Einstiegsbereiche zu den öffentlichen Verkehrsmitteln an den Werktagen zwischen 7 und 9 Uhr und 17 und 19 Uhr,
• Zugangsbereich der Schulen zu den Ankunfts- und Abholzeiten.
Keine Maskenpflicht gilt für Kinder unter fünf Jahren und Personen, die Sport treiben. Darüber hinaus wird das Tragen von Gesichtsmasken in privaten Räumen empfohlen, wenn dort Personen aus verschiedenen Haushalten zusammenkommen oder wenn Personen anwesend sind, die einer Risikogruppe angehören.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der monegassischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, gehen Sie nicht unangekündigt zu einem Arzt, sondern kontaktieren Sie den Feuerwehrnotruf 18 oder 112. Eine Informationshotline ist täglich von 9 bis 20 Uhr telefonisch erreichbar: +377 92 05 55 00 und per E-Mail.

Neuseeland - Änderung Beschränkungen im Land - Auckland
In Neuseelands größter Stadt Auckland wird der strikte Corona-Lockdown nach zwölf Wochen gelockert. Ab Mittwoch dürfen Geschäfte und öffentliche Einrichtungen wie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen, auch Treffen von bis zu 25 Menschen im Freien sind dann wieder erlaubt, wie Ministerpräsidentin Jacinda Ardern ankündigte. Die Einschränkungen waren Mitte August aufgrund von einer einzigen entdeckten Corona-Infektion verhängt worden. Quelle: tagesschau.de

Niederlande - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande, mit Ausnahme von Aruba, Curaçao und St. Maarten, wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 betroffen. Die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande, mit Ausnahme von Aruba, Curaçao und St. Maarten, sind weiterhin als Hochrisikogebiete eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutschland ist seit dem 4. September 2021 als „gelb“ eingestuft. Reisende ab 12 Jahren aus Deutschland müssen entweder nachweislich geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR- (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen. Nähere Informationen und eine Liste der „sicheren Länder“ bietet die niederländische Regierung.
Die Niederlande unterscheiden zwischen „Hochrisikogebieten“ und „Sehr-Hochrisikogebieten“. Zusätzlich richten sich die jeweiligen Einreiseanforderungen nach einem Farbschema (grün, gelb, orange, rot). Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet ist ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erforderlich. Bei Einreise aus einem „Sehr-Hochrisikogebiet“ kann für Genesene und Geimpfte ein zusätzlicher Test notwendig sein (PCR nicht älter als 48 Stunden, Antigen nicht älter als 24 Stunden). Weitere Informationen veröffentlicht die niederländische Regierung.
Außerdem besteht bei Einreise aus einem Sehr-Hochrisikogebiet grundsätzlich eine Quarantänepflicht von zehn Tagen (Ausnahmen für Geimpfte: Freitestung nach fünf Tagen möglich). Weitere Informationen zur Quarantänepflicht veröffentlicht die niederländische Regierung.
Reisende von außerhalb der EU unterliegen grundsätzlich einem Einreiseverbot. Es gibt Ausnahmen (z.B. für Geimpfte).
Alle Flugreisenden unabhängig von der Einstufung der Herkunftsregion, müssen vor Reiseantritt zusätzlich ein Gesundheitsformular ausfüllen und mit sich führen.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind möglich. Bei reinen Transitreisen durch die Niederlande - Aufenthalt von weniger als 12 Stunden - ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules when changing planes“.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Es gelten neben den Grundregeln (bei Symptomen testen und zu Hause bleiben, Hände waschen und Abstandsregeln einhalten) wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen: Nachtclubs und Diskotheken sind von 0 bis 6 Uhr geschlossen. Seit dem 6. November 2021 ist ein Zugangsbeweis (mit QR-Code, z.B. digitales COVID-Zertifikat der EU) in der Innen- und Außengastronomie, in kulturellen Stätten (Theater, Kino, Museum, Theater), Vergnügungsparks, Sportveranstaltungen, Festivals, Messen und Konferenzen erforderlich. Auch beim Besuch von Sportclubs, Schwimmbädern und kulturellen Aktivitäten (Musik, Tanz) wird ein Zugangsbeweis erforderlich, Ausnahmen gelten für unter 18-Jährige. Weitere Informationen in englischer Sprache bietet die niederländische Regierung.
Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande aus Hochrisikogebieten zu verzichten.
Hygieneregeln
Die Regierung hat den dringenden Rat ausgesprochen, 1,5 Meter Abstand einzuhalten. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes gilt seit dem 6. November 2021 bei der Personenbeförderung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen/Bahnhöfen, auf Flughäfen und in Flugzeugen und auch wieder in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Supermärkten, Geschäften, Bibliotheken, Vergnügungsstätten. Bei Kontaktberufen gilt die Maskenpflicht auch für den Kunden. Das Nicht-Tragen kann mit einem Bußgeld über 95€ geahndet werden.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden ; Beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung. Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „ Rules when changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
Erkundigen Sie sich zu den aktuellen Einreisebedingungen und zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden in Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, St. Eustatius und St. Maarten.

Serbien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Serbien ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige ohne serbische Aufenthaltserlaubnis müssen bei Einreise nach Serbien, sofern sie nicht aus einem vom serbischen Institut für öffentliche Gesundheit bestimmten Risikogebiet (derzeit: Indien) einreisen, einen der folgenden Nachweise vorlegen:
• Entweder ein staatliches Impfzertifikat über eine vollständige Impfung aus Deutschland, Serbien, Andorra, Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Rumänien, San Marino, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Ägypten, Armenien, Cabo Verde, Georgien, Indien, Libanon, Liechtenstein, Marokko, Moldau, Schweiz, Tunesien, Türkei, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, oder
• einen von einer Behörde ausgestellten Genesenennachweis aus Deutschland, Serbien, Andorra, Bulgarien, Dänemark, Estland, Griechenland, Irland, Island, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien, Cabo Verde, Liechtenstein, Tunesien, Türkei oder den USA. Die dem Nachweis zugrundeliegende erste positive Testung muss mindestens 14 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen. Wer keinen der oben genannten Impf-/oder Genesenennachweise vorlegen, kann, benötigt für die Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein darf. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, durchgeführt worden sein.
• Wer keinen der oben genannten Impf-/oder Genesenennachweise vorlegen kann, benötigt für die Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein darf. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, durchgeführt worden sein.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests entfällt insbesondere für:
• Geimpfte und Genesene (s.o.),
• Kinder bis 12 Jahre,
• Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr,
• Deutsche, die ihren Wohnsitz in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Montenegro, Nordmazedonien oder Ungarn haben, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise dem örtlichen zuständigen Gesundheitsamt einen negativen PCR- oder Antigen-Test eines serbischen Referenzlabors vorlegen,
• Deutsche Staatsangehörige, die zu Geschäftszwecken nach Serbien einreisen, benötigen keinen PCR-Test, wenn sie die serbische Industrie- und Handelskammer 48 Stunden vor Einreise per E-Mail über die Einreise informieren. Dabei sind mit Firmenschreiben Vor- und Nachname, Passnummer und Ausstellungsland, der geschäftliche Grund für die Einreise, das Datum und der Grenzübergang der Einreise nach Serbien, Flugnummer oder Autokennzeichen, Adresse und Aufenthaltsdauer in Serbien, Kontakttelefon und E-Mailadresse mitzuteilen. Weiterhin ist innerhalb von 24 Stunden nach Einreise der serbischen Industrie- und Handelskammer ein negativer PCR- oder Antigentest vorzulegen, der von einem Referenzlabor in Serbien ausgestellt wurde. Weitere Informationen bietet die serbische Industrie- und Handelskammer.
Minderjährige zwischen 12 und 18 Jahre können auch ohne einen der o.a. Nachweise einreisen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise der zuständigen serbischen Gesundheitseinrichtung entweder einen PCR- oder einen Antigentest eines serbischen Referenzlabors vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis können ohne PCR-Test einreisen,
• wenn sie jünger als 13 Jahre alt sind, oder
• wenn sie entweder vollständig geimpft sind (bei den Impfstoffen Astra Zeneca und Johnson & Johnson ist eine Dosis ausreichend) und darüber eine Bescheinigung der zuständigen Gesundheitseinrichtung/Behörde des Staates, in dem die Impfung stattgefunden hat, vorweisen, oder
• wenn sie einen von einer Behörde ausgestellten Genesenennachweis aus Deutschland, Serbien, Andorra, Bulgarien, Cabo Verde, Dänemark, Estland, Griechenland, Irland, Island, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tunesien, Türkei oder den USA vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die ohne einen o.a. Impf-/Genesenennachweis oder ohne PCR-Test einreisen und nicht unter eine der o.a. Ausnahmen fallen, müssen sich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Einreise, Aufenthalt, Kontaktdaten und Gesundheitszustand müssen bei den serbischen Behörden (in Serbisch oder Englisch) innerhalb von 24 Stunden registriert werden.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien oder Ungarn nach Serbien zurückkommen, können ohne PCR-Test, ohne einen o.a. Impf-/Genesenennachweis und ohne Quarantäne einreisen.
Deutsche Staatsangehörige, die aus einem vom serbischen Institut für öffentliche Gesundheit bestimmten Risikogebiet einreisen, müssen vor Einreise online die „Foreigners Surveillance Registration“ ausfüllen und bei Einreise die Bestätigungsnachricht hierüber vorlegen. Zudem ist neben einem negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf, eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung , sich nach Einreise für sieben Tage in Selbstisolation zu begeben, vorzulegen. Nach Einreise müssen sich Reisende auf direktem Wege in die von ihnen in der „Foreigners Surveillance Registration“ angegebene Unterkunft begeben, sich dort für sieben Tage absondern und am ersten und siebten Tag eine kostenpflichtige PCR-Testung durch das jeweils zuständige staatliche Gesundheitsamt durchführen lassen.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein Impf-/Genesenennachweis oder negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Für Gastronomiebetriebe und kulturelle Einrichtungen gelten Beschränkungen. In geschlossenen Gastronomie- bzw. Veranstaltungsräumen dürfen sich ab 20 Uhr lediglich Personen mit einem Test-, Impf-, Genesenen-, oder Antikörpernachweis aufhalten. Neben dem serbischen digitalen grünen Zertifikat in digitaler oder Papierform werden auch EU-COVID-19-Pässe in digitaler oder Papierform (mit QR-Code) anerkannt. Ab der letzten Einzelimpfung dürfen nicht mehr als 210 Tage vergangen sein. Ein negativer PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden ab Ausstellung sein, ein negativer Antigentest nicht älter als 48 Stunden. Als Genesenennachweis zählt ein positiver PCR- bzw. Antigentest, der mindestens 14 und höchstens 210 Tage zurückliegt. Ein positiver Antikörpertest muss von einem serbischen staatlichen Labor ausgestellt worden sein, und es dürfen nicht mehr als 90 Tage ab Testung vergangen sein.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann, ist verpflichtend.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die serbischen COVID-19 Einreisebeschränkungen auf der Seite des serbischen Außenministeriums (Englisch) und über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch) oder bei der Hotline des serbischen Gesundheitsministeriums für COVID-19-Fragen: +381-64-8945235 und des Batut-Instituts: +381-11-2684566. Weitere Informationen zu Anlaufstellen finden Sie beim serbischen Gesundheitsministerium.

Slowakei - Änderung Beschränkungen im Land
Die Slowakei hat die Beschränkungen ausgeweitet. In etwa der Hälfte des Landes wurden Hotels, Bars und Restaurants geschlossen. Die neuen Maßnahmen betreffen 36 der 79 Landkreise der Slowakei. Quelle: tagesschau.de

Tonga - Änderung Beschränkungen im Land
Der Lockdown auf Tongatapu Island ist zum 9. November 2021 aufgehoben. Quelle: Garda World

Uruguay - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Uruguay ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das uruguayische Gesundheitsministerium MSP und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 1. November 2021 sind in Uruguay für Geimpfte, Genesene und Minderjährige Einreisen zu touristischen und sonstigen Zwecken wieder möglich.
Einreisende müssen bei Ankunft einen amtlichen Impfnachweis über eine vollständige COVID-19-Impfung vorweisen, deren letzte notwendige Dosis mindestens 14 Tage und höchstens neun Monate zurückliegt. Es werden sämtliche Impfstoffe anerkannt, die im jeweiligen Herkunftsland zugelassen sind. Minderjährige Personen können auch ungeimpft einreisen.
Genesene müssen als Nachweis einen Positivtest vorlegen, der nicht älter als 90 Tage sein darf, aber mindestens 20 Tage zurückliegen muss.
Volljährige Ungeimpfte, die keinen Wohnsitz in Uruguay haben, können nur bei Vorliegen zwingender Gründe und nach Erhalt einer Sondergenehmigung einreisen. Ungeimpfte volljährige Einreisende müssen sich ferner nach Ankunft für 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden, wenn am siebten Tag ein zweiter negativer PCR-Test durchgeführt wird.
Geimpfte, Genesene und Minderjähre unterliegen keiner Quarantänepflicht. Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ein zweiter PCR-Test muss sieben Tage nach dem ersten PCR-Tests durchgeführt werden. Von der Testpflicht ausgenommen sind Minderjährige, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Darüber hinaus ist vor Einreise eine online-basierte Gesundheitserklärung mit eidesstattlicher Versicherung abzugeben.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise auf dem Landweg gelten dieselben Bestimmungen wie für die Einreise. Für Umsteigeflugverbindungen bestehen keine besonderen Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug-, Bus- und Fährverkehr findet statt, allerdings stark reduziert.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants sind geöffnet, unterliegen aber weiterhin Infektionsschutz- und Hygieneauflagen. Gleiches gilt für kulturelle und soziale Veranstaltungen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vielerorts (öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren, Supermärkten und Ladengeschäfte) zwingend vorgeschrieben. Auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln in der Öffentlichkeit ist zu achten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der uruguayischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das uruguayische Gesundheitsministerium.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 09.11.2021

Beitrag von Birgitt »

Argentinien - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Argentinien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die argentinischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise nach Argentinien auf dem Luft-, See und Landweg ist seit dem 1. November 2021 über die hierfür vorgesehenen Grenzübertrittsstellen unter Beachtung folgender Regelungen möglich.
Die Einreise mit Touristenstatus wird für vollständig geimpfte Personen gestattet, wobei die zweite Impfung mit einem im Herkunftsland zugelassenen Impfstoff mind. 14 Tage vor der Einreise erfolgt sein muss.
Weitere Voraussetzungen zur Einreise:
• Maximal 72 Stunden alter negativer PCR Test.
• 48 Stunden vor der Reise online abzugebende eidesstattliche Erklärung .
• Reisekrankenversicherung, die eine COVID-19 Erkrankung sowie notwendige Quarantäne und Krankentransporte auch für evtl. Kontaktpersonen abdeckt.
Der Nachweis über die Einhaltung der Einreiseregelungen ist während des gesamten Aufenthalts mitzuführen und den zuständigen argentinischen Behörden auf Verlangen vorzuzeigen.
Ungeimpften ausländischen Erwachsenen ohne Aufenthaltsgenehmigung ist die Einreise nicht gestattet.
Vollständig geimpfte Ausländer (letzte Impfung erfolgt mindestens 14 Tage vor der Einreise mit einem im Herkunftsland zugelassenen Impfstoff) mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (DNI) bzw. gültigem Visum dürfen einreisen.
Voraussetzung für die Einreise ist auch hier eine 48 Stunden zuvor online abzugebende eidesstattliche Erklärung , ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und eine für Argentinien gültige Krankenversicherung, die auch eine COVID-19 Erkrankung abdeckt.
Die argentinischen Behörden verstehen unter vollständigem Impfschutz das von den Gesundheitsbehörden des Impflandes festgelegte Schema. Informationen, wer bei einer in Deutschland erfolgten Impfung als „vollständig geimpft“ gilt, veröffentlicht das RKI.
Einreisende mit gültiger Aufenthaltserlaubnis ohne vollständigen Impfschutz sind zur Einhaltung einer Quarantäne und einem weiteren PCR Test am siebten Aufenthaltstag verpflichtet. Ungeimpfte Minderjährige sind von der Quarantäne - mit Empfehlung in den ersten sieben Aufenthaltstagen an keinen Gruppenaktivitäten teilzunehmen - befreit. Ungeimpfte Minderjährige sind außerdem von der Testpflicht am siebten Aufenthaltstag befreit.
Der Nachweis über die Einhaltung der sanitären Einreiseregelungen ist in den ersten 14 Aufenthaltstagen mitzuführen.
Auskunft zum Familiennachzug und weiteren Einreisefragen erteilen die zuständigen argentinischen Auslandsvertretungen.
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Einreise-, Test- und Quarantänebestimmungen bietet die Webseite der argentinischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise vom Nachbarland auf dem Landweg zwecks unmittelbarer Ausreise ist grundsätzlich möglich. Eine entsprechende Genehmigung, z.B. für Camper, muss beim argentinischen Konsulat im Aufenthaltsland beantragt werden.
Reiseverbindungen
Informationen zu Reiseverbindungen werden von den Fluggesellschaften veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Für Argentinien gilt weiterhin der sanitäre Notstand. Auf dieser Grundlage können in besonders betroffenen Gebieten auch kurzfristig Restriktionen für das gesamte öffentliche Leben verhängt werden (ASPO). In diesem Rahmen können u.a. nächtliche Ausgangssperren angeordnet werden, vor allem am Wochenende. Dies gilt insbesondere für den Großraum Buenos Aires sowie weitere Großstädte. Für die sonstigen Landesteile gilt die „obligatorische räumliche Distanzierung“ (DISPO). Für Bezirke („partidos“) mit ASPO ist für Bewegungen außerhalb der unmittelbaren Wohnumgebung eine online zu beantragenden Ausnahmegenehmigung („Certificado Unico de Circulación“) erforderlich. Bei Verstößen ist mit Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Für Regionen mit DISPO gelten für alle Betätigungen vorgeschriebene Verhaltensregeln („protocolos“) und Einschränkungen. Für Reisen im Inland ist ein Online-Anmeldeverfahren vorgesehen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in fast allen Bereichen zwingend vorgeschrieben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung , ggf. auch der Provinzregierungen.
• Beachten Sie die örtlichen Vorschriften zur räumlichen Distanzierung und zur Ausgangssperre und die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung .
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste und beachten Sie die allgemeinen Informationen der Deutschen Botschaft Buenos Aires.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für die jeweilige Provinz zuständige Gesundheitsamt.

Cook Islands - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Die Cookinseln waren von COVID-19 bislang nicht betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die quarantänefreie Einreise in die Cookinseln soll ab 13. Januar 2022 für doppelt geimpfte und negativ getestete Personen wieder möglich sein. Mit Neuseeland wird die sog. „travel bubble“ wieder aufgenommen, die die quarantänefreie Einreise beidseitig ermöglicht.
Bis dahin ist die Einreise weiterhin nur für Staatsangehörige der Cookinseln sowie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis der Cookinseln möglich. Eine Einreise ist nur mit vorheriger Einzelfallgenehmigung möglich. Alle Reisenden müssen die letzten 14 Tage vor Einreise in Neuseeland verbracht haben, einen max. 96 Stunden vor Abflug durchgeführten negativen COVID-19-Test nachweisen und sich nach Ankunft in eine 14-tägige staatlich kontrollierte Quarantäne in Rarotonga begeben.
Durch- und Weiterreise
Inlandsreisen sind möglich. Für die Durchreise gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Es gibt nur einmal wöchentlich eine Flugverbindung von Air New Zealand aus und nach Auckland. Kreuzfahrtschiffe und Yachten dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
Mit Beschränkungen auch in der touristischen Infrastruktur muss gerechnet werden.
Hygieneregeln
Das Land befindet sich in Stufe Gelb des nationalen COVID-19 Management Plans. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes wird empfohlen. Die App „CookSafe+“ wird zur Kontaktnachverfolgung verwendet, Einreisenden wird zur Nachverfolgung ebenfalls die QR-Karte „CookSafe“ ausgehändigt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der Cookinseln.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokale Telefonhotline.

Dänemark - Änderung Beschränkungen im Land
Dänemark will Corona wieder als "sozial kritische Krankheit" einstufen und damit den Weg für die Wiedereinführung des digitalen Corona-Passes ebnen. Dieser war vor Monaten genauso wie die Corona-Beschränkungen abgeschafft worden. Der Schritt würde es Dänemark ermöglichen, auch diese wieder einzuführen, wenn das als notwendig erachtet wird. Der Corona-Pass soll für Nachtclubs, Cafés und Innenrestaurants, aber auch für Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2000 Personen gelten. Die dänische Pass-App zeigt einen QR-Code mit einem grünen Banner an, wenn der Inhaber vollständig geimpft ist oder vor mindestens zwei Wochen eine erste Dosis erhalten hat, sich kürzlich von Corona erholt hat oder in den vergangenen 72 Stunden negativ getestet wurde. Eine Papierversion ist ebenfalls erhältlich. Quelle: tagesschau.de

Lettland - Änderung Beschränkungen im Land
Lettland lässt den Lockdown nächste Woche auslaufen. Über den 15. November 2021 hinaus bleiben aber eine Reihe von Beschränkungen in Kraft, durch die das öffentliche Leben eingeschränkt wird - besonders für Nicht-Geimpfte. Im Einzelhandel gelten auch nach dem Ende der nächtlichen Ausgangssperre eingeschränkte Öffnungzeiten - mit Ausnahme von Geschäften mit Waren, die wesentlich für den täglichen Bedarf sind. Quelle: tagesschau.de

Marokko - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Marokko ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt. Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien und Mauretanien sind geschlossen. Reiseverbindungen von und nach Marokko sind eingeschränkt mit Sonderflügen und -fähren möglich, wobei Fährverbindungen nur zwischen Marokko und Frankreich bzw. Italien angeboten werden. Der Fährverkehr für Reisende zwischen Marokko und Spanien ist ausgesetzt. Direktflüge von und nach Deutschland sind ausgesetzt. Siehe auch Aktuelles – Einstellung Direktflüge.
Die marokkanischen Behörden haben Deutschland mit Wirkung vom 20. Oktober 2021 auf die sogenannte „B-Liste “ zur Einreise nach Marokko gesetzt. Die Liste soll zweiwöchentlich durch das marokkanische Außenministerium aktualisiert werden.
Vollständig geimpfte Personen, benötigen nach Informationen der ONDA (Organisation Nationale des Aeroports) neben den üblichen Reisedokumenten zur Einreise zusätzlich:
• Impfzertifikat mit QR-Code
• PCR Test (Probenentnahme nicht mehr als 48 Stunden vor Boarding) mit QR-Code in arabischer, französischer oder englischer Sprache.
• Fiche Sanitaire
In Marokko besteht eine Verpflichtung zum Mitführen des gültigen Impfnachweises (s. auch unter „Beschränkungen im Land“). Die nachstehenden Informationen für die Einreise nicht oder nur unvollständig geimpfter Personen stehen insofern unter Vorbehalt, da eine ausdrückliche Bestätigung durch die marokkanischen Behörden zur verpflichtenden Vorlage eines Impfausweises bei Einreise weiterhin aussteht.
Für unvollständige oder ungeimpfte Personen (auch Genesene) gilt eine verpflichtende Quarantäne. Zur Einreise werden nach Informationen der ONDA (Organisation Nationale des Aeroports) neben den üblichen Reisedokumenten zusätzlich benötigt:
Personen, die sich vorübergehend in Marokko aufhalten wollen, benötigen:
Für marokkanische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen sowie Ausländer mit festem Wohnsitz in Marokko gilt:
• dass die Quarantäne für fünf Tage in der eigenen Wohnung durchgeführt wird.
• ein PCR-Test (Probenentnahme nicht mehr als 48 Stunden vor Boarding) mit einem QR-Code in arabischer, französischer oder englischer Sprache vorgelegt werden muss.
• eine eidesstattliche Versicherung über die Befolgung der Quarantäne abgegeben werden muss.
Bei der Einreise muss ein sog. „Fiche Sanitaire “ ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden. Es kann elektronisch ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise nach/aus Marokko ist mit Sonderflügen verschiedener Fluggesellschaften sowie mit Sonderfähren von/nach Frankreich und Italien möglich. Mit Wirkung vom 20. Oktober 23:59 Uhr sind Direktflüge zwischen Marokko und Deutschland ausgesetzt, siehe Aktuelles – Einstellung Direktflüge.
Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften. Personenfähren zwischen Marokko und Spanien sind weiter ausgesetzt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bis einschließlich 16. Oktober 2021, 23:59 Uhr, bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Oktober 2021, 18 Uhr, gilt der Ausnahmezustand und eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 5 Uhr.
Mit Wirkung vom 21. Oktober 2021 soll in Marokko eine weitreichende Verpflichtung zur Mitführung eines gültigen Impfnachweises in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Kraft treten. Ein gültiges Zertifikat setzt Erhalt der Auffrischungsimpfung („3. Dosis“) voraus. Die Grundimmunisierung wird nur noch anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als 6 Monate zurückliegt. Zu Änderungen im Einreiseregime bzw. zu etwaigen Ausnahmeregelungen für Touristen ist bislang nichts bekannt.
Es besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Städten, Provinzen und Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein oder sind ganz geschlossen. Der ÖPNV verkehrt eingeschränkt und darf ebenfalls nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen gibt es z.T. Zugangsbeschränkungen für die Großräume Marrakech, Casablanca und Agadir; öffentliche Einrichtungen sind teilweise geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung.
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort, sollten Sie für die Einreise nach Deutschland einen Testnachweis benötigen. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.

Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 wieder zunehmend betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Gemäß der aktuellen Einreiseverordnung ist bei einem Aufenthalt in den zehn Tagen vor Einreise ausschließlich in Österreich und Staaten der Anlage 1 (u.a. Deutschland) der „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ zu erbringen. Kann kein Nachweis vorgewiesen werden, ist vor der Einreise eine elektronische Registrierung erforderlich und ein COVID-19-Test spätestens 24 Stunden nach Einreise auf eigene Kosten nachzuholen. Anerkannt werden PCR- und Antigen-Tests von anerkannten Stelle sowie Selbsttests, sofern sie von einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst werden.
Bei einem Voraufenthalt in den letzten zehn Tagen in einem Virusvariantengebiet (Anlage 2 der Einreiseverordnung) ist eine elektronische Registrierung vor Einreise erforderlich und ein negativer COVID-19-Test vorzuweisen. Zusätzlich ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Ein Freitesten ist frühestens nach fünf Tagen möglich. Die Einreise aus Staaten der Anlage 2 ist grundsätzlich untersagt, Ausnahmen bestehen u.a. für österreichische Staatsangehörige und EU-Bürger.
Bei einem Voraufenthalt in sonstigen Staaten gilt ebenfalls die Pflicht zur elektronischen Registrierung und zum Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Zusätzlich ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten (Freitesten möglich nach fünf Tagen). Von der Quarantäne befreit sind Personen, die einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz vorweisen können (mit dem Tag der letzten für eine Vollimmunisierung erforderlichen Impfdosis).
Als „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ sind anerkannt:
• gültiges Zertifikat oder ärztliches Zeugnis über einen negativen Test auf COVID-19 (Antigentest nicht älter als 48 Stunden / PCR-Test nicht älter als 72 Stunden ab Probenentnahme) oder
• Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem in Anlage C der Verordnung aufgeführten Impfstoff:
o 21 Tage nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
o ab dem Tag der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind, wobei die Zweitimpfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und der Erstimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen, oder
o Impfung bei Genesenen, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test) auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf, oder
o weitere Impfung (Auffrischung, Booster), wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer Impfung im Sinne der drei oben genannten Punkte mindestens 120 Tage verstrichen sein müssen.
• Genesungsnachweis (Infektion in den vorangegangenen 180 Tagen)
• Antikörpernachweis (maximal 90 Tage alt).
Binnengrenzkontrollen und die Kontrolle der coronaspezifischen Einreisevoraussetzungen finden stichprobenartig statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden. Weitere Informationen zu der Einreiseverordnung, den Ausnahmen und den Quarantänevorschriften bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen. Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen finden sich auf den Internetseiten der Österreichischen Bundesbahnen , der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Seit dem 8. November 2021 gilt in Österreich in weiten Teilen des öffentlichen Lebens die 2G-Regel: Der Zugang zu Gastronomie, Hotels, Kulturveranstaltungen, körpernahen Dienstleistungen wie Friseure und allen Veranstaltungen mit über 25 Personen ist nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. In Bezirken mit hohen Inzidenzahlen werden zudem Ausreisekontrollen durchgeführt.
Weitere detaillierte Informationen zu aktuellen Maßnahmen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Hygieneregeln
An allen öffentlichen Orten – in Innen- und Außenbereichen – ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. An öffentlichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Kundenbereichen von Betriebsstätten (z.B. Handel, sonstige Dienstleistungen) sowie in Museen ist in geschlossenen Räumen das Tragen eines einer FFP-2-Maske verpflichtend.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz , dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.

Rumänien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Rumänien gewarnt.
Epidemiologische Lage
Rumänien ist von COVID-19 stark betroffen. Rumänien ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für EU-Bürger sowie für Personen, die aus EU-Staaten, aus dem EWR oder aus der Schweiz nach Rumänien einreisen und keine COVID-19-Symptome aufweisen, gelten bei der Einreise folgende Regelungen:
Es gilt eine Länderkategorisierung in grüne, gelbe und rote Zonen. Diese Einstufung in Risikogebiete wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Deutschland ist seit dem 31. Oktober 2021 als gelbe Zone eingestuft.
Personen, die aus Ländern der gelben oder roten Zone einreisen, müssen elektronisch oder in Papierform eine Einreiseanmeldung vornehmen. Sie unterliegen nach Einreise grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten unter anderem für:
• Geimpfte, bei denen die vollständige Impfung mindestens zehn Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist und die bei der Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU vorlegen können,
• Kinder bis einschließlich 12 Jahre,
• Reisende, die aus einem Land der gelben Zone einreisen und einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist,
• Genesene, die in den letzten 180 Tagen vor Einreise auf COVID-19 positiv getestet wurden und einen Genesenennachweis vorlegen können,
• Reisende aus einem Land der roten Zone, die sich weniger als 72 Stunden in Rumänien aufhalten und einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden vor Einsteigen/Einreise (je nach Beförderungsmittel), vorlegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird ab dem vierten Tag eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Personen, die aus gelben Risikogebieten ohne einen dieser Nachweise einreisen, können die Quarantäne nach einem negativen PCR-Test verlassen, wenn sie keine spezifischen Symptome aufweisen.
Personen, die aus roten Risikogebieten ohne einen dieser Nachweise einreisen, können die Quarantäne am zehnten Tag verlassen, wenn sie am achten Tag einen PCR-Test vornehmen lassen, dessen Ergebnis negativ ist, und sie keine spezifischen Symptome aufweisen.
Zur Quarantänepflicht gelten weitere Ausnahmen. Über Einzelheiten berät das zuständige regionale rumänische Gesundheitsamt.
Die Straßengrenzübergänge sind geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Einreiseanmeldung abzugeben.
Transitreisende sind von der Quarantänepflicht befreit, sofern der Aufenthalt in Rumänien nicht länger als 24 Stunden dauert.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
Während des pandemiebedingt geltenden Alarmzustands hat die Regierung stufenweise Maßnahmen je nach Höhe der COVID-19-Inzidenz in den betroffenen Ortschaften beschlossen.
Es gibt derzeit zwar keine inländischen Reisebeschränkungen, aufgrund der aktuell sehr hohen Infektionszahlen gelten jedoch im gesamten Land Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Hotels, Restaurants und Kultureinrichtungen sind nur für Personen zugänglich, die ein digitales Impf- oder Genesenenzertifikat vorlegen können. Ab einer Inzidenz von 6 (berechnet auf 1.000 Einwohner/14 Tage) sind Ausgangssperren angeordnet. Diese gelten jedoch nicht für vollständig geimpfte Personen.
Auskünfte erteilen die einzelnen Gesundheitsämter unter folgenden Kontaktdaten.
Hygieneregeln
In allen öffentlichen Räumen (auch im Freien), in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (nur Kinder unter fünf Jahren sind ausgenommen).
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
• Bitte erkundigen Sie sich beim jeweils zuständigen regionalen Gesundheitsamt nach den aktuell geltenden Regelungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112.

Russische Föderation - Änderung Beschränkungen im Land
Nach neun Tagen endet in Russland die wegen den hohen Infektionszahlen verhängte Zwangspause. Berufstätige konnten wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Ob der knapp anderthalb Wochen dauernde Lockdown den gewünschten Erfolg gebracht hat, lässt der Kreml noch offen. Dessen Sprecher, Dmitri Peskow, sagte, es sei "zu früh, um eine Schlussfolgerung zu ziehen. Das wird sich in etwa einer Woche zeigen". Quelle: tagesschau.de

USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die USA sind von COVID-19 stark betroffen. Die USA sind als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Gemäß Presidential Proclamation vom 25. Oktober 2021 können vollständig geimpfte Flugreisende seit dem 8. November 2021 in die USA einreisen. Ausnahmen von der Impfpflicht gibt es in wenigen Ausnahmefällen.
Vor Abreise muss der Fluggesellschaft ein aktueller und gültiger Impfausweis sowie für alle Reisenden ab einem Alter von zwei Jahren ein negativer viraler Corona-Test (PCR-Test oder Antigentest) elektronisch oder in Papierform vorgelegt werden, der bei Abreise nicht älter als drei Tage sein darf.
Genesene, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft ihren positiven COVID-19-Test, der nicht älter als 90 Tage sein darf, sowie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Ausführliche Hinweise zu Einreise und Aufenthalt können der Website des Center of Disease Control – CDC entnommen werden.
Während des Fluges und an den Flughäfen in den USA besteht durchgängig Maskenpflicht.
Durch- und Weiterreise
Für den Personenverkehr in die USA an den Landgrenzen zu Mexiko und Kanada gelten bis 21. Januar 2022 weiterhin Einreisebeschränkungen. Seit dem 8. November 2021 dürfen aber vollständig geimpfte Reisende mit Impfnachweis auch ohne negative COVID-Testnachweise einreisen. US-Bürger und Greencard-Inhaber müssen zudem ebenfalls keinen Impfnachweis mehr vorlegen.
Weitere Informationen veröffentlicht das Department of Homeland Security.
Reiseverbindungen
Es bestehen regelmäßige, direkte Reiseverbindungen nach Deutschland und in andere europäische Staaten.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Hygieneregeln
In vielen Bundesstaaten gilt in der Öffentlichkeit das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention .

Zypern - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die Republik Zypern Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Deutschland ist in die „rote“ Kategorie eingestuft. Dies bedeutet:
Geimpfte Personen:
Einreisende aus Deutschland, die vollständig mit einem durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff bzw. mit den Impfstoffen Sputnik V, Sinopharm oder Sinovac geimpft sind, sind von der Testpflicht befreit. Beim Einmalimpfstoff von Johnson & Johnson gilt dies erst 14 Tage nach der Impfung. Die vollständige Impfung kann in Zypern ausschließlich durch das Digitale COVID-Zertifikat der EU nachgewiesen werden. Der gelbe Impfausweis wird nicht akzeptiert.
Genesene Personen:
Einreisende aus Deutschland sind von der Testpflicht befreit. Die Genesung kann in Zypern ausschließlich durch das Digitale COVID-Zertifikat der EU nachgewiesen werden.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende aus Deutschland, die nicht geimpft sind, müssen grundsätzlich bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, und nach Einreise in Zypern einen erneuten PCR-Test auf eigene Kosten durchführen. Kinder, die vor ihrem 12. Geburtstag in Zypern ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Es muss damit gerechnet werden, dass Passagiere ausgewählter Flüge nach Ankunft in Zypern getestet werden. Dies gilt auch für geimpfte oder genesene Personen.
Alle Reisenden müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass “ zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Cyprus Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden, genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen. Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen seit Ende Juni 2021 nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt ist. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Werden Flugreisende bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere ungeimpfte/nicht genesene Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, als enger Kontakt in zehntägige Quarantäne genommen. Im Fall eines früheren Rückflugs kann die Quarantänedauer verkürzt werden. In diesem Fall ist am Tag vor der Abreise ein negativer PCR-Test erforderlich. Vollständig Geimpfte, oder Personen, die in den letzten 180 Tagen nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Quarantäne befreit. Bei der einstufigen Impfung (Johnson & Johnson) müssen vor der Einreise 14 Tage seit der Impfung vergangen sein.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen.
Deutschland ist von den „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) seit dem 27. September 2021 in die „grüne“ Kategorie eingestuft.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig. Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten .
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan (ohne Ausstieg in der Türkei) oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) vorlegen. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan (ohne Ausstieg) ist der Nachweis einer überstandenen COVID19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) erforderlich. Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Es kommt vor, dass beim Übertritt von Nordzypern in den Südteil der Insel Nachweise einer überstandenen COVID19-Erkrankung nicht anerkannt werden und Reisende als ungeimpft angesehen werden. In dem Fall kann ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt werden, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen. Kinder, die vor ihrem 6. Geburtstag ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Sofern die Flüge nach Ercan im Transit (mit Ausstieg) über die Türkei führen, werden die Regeln für Einreisen aus der Türkei angewandt. Die Türkei befindet sich z. Zt. in der „orangen“ Kategorie.
Geimpfte und Genesene:
Geimpfte oder Genesene müssen bei Einreise in Ercan einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) bzw. Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung (30 – 180 Tage vor Einreise) und grundsätzlich einen max. 72 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden. Für diese Reisenden gilt keine Quarantänepflicht.
Bei Einreise ohne Test wird dieser nach Einreise am Flughafen verpflichtend durchgeführt. Hierbei handelt es sich um einen Schnelltest. Die Kosten hierfür müssen bereits vor Einreise bei der digitalen Registrierung (s. unten) bezahlt werden. Kinder, die vor ihrem 6. Geburtstag ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Ungeimpfte Personen:
Ungeimpfte müssen bei Einreise einen höchstens 72 Stunden alten negativen Test vorlegen (Nachweis in Papierform in englischer Sprache) und müssen fünf Tage in Quarantäne verbringen. Die Möglichkeit eines Schnelltests nach Einreise besteht nicht. Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test können die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss in Papierform bei Einreise vorgelegt werden.
Seit dem 8. November 2021 müssen sich alle Reisenden (Touristen) ab 18 Jahren bei Einreisen über den Flughafen Ercan aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie vor Abflug oder Überquerung der Demarkationslinie online als „TRNC passenger“ registrieren. Hierfür muss zunächst eine App heruntergeladen und dann online (nur auf mobilen Geräten) ein Fragebogen ausgefüllt werden. Dokumente wie der Impfnachweis können der Online-Anmeldung beigefügt werden. Die Anmeldung muss ausgedruckt oder digital beim Flug bzw. der Überquerung der Demarkationslinie mitgeführt werden genauso wie die weiteren Dokumente.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen zusammenkommen (z.B. Museen, Restaurants, Supermärkte, etc.) ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter "SafePass". Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest (=SafePass) vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, um diese Orte zu besuchen. Die Tests sind für Ungeimpfte über 16 Jahre kostenpflichtig.
Massenveranstaltungen bleiben verboten. Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel sind Casinos, Bars, Diskotheken, Fitness Studios, Stadien und Nachtklubs für Ungeimpfte nicht zugänglich. Für den Zutritt in andere Geschäfte und Einrichtungen ist der Impf- bzw. Genesenennachweis oder ein PCR- Test vorzulegen.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die sich laufend ändernden Einreisebestimmungen in die „TRNZ“. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 10.11.2021

Beitrag von Birgitt »

Irak - Änderung Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen
Vor Reisen nach Irak wird mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.
Epidemiologische Lage
Der Irak ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für alle Reisenden ist bei Einreise nach Irak die Vorlage eines negativen PCR-Tests notwendig. Das Ergebnis darf für die Einreise maximal 72 Stunden alt sein und muss bei Einreise ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorliegen.
Bei Einreise nach Irak ist zudem grundsätzlich die Abnahme eines PCR-Tests vor Ort vorgeschrieben, welcher auf eigene Kosten (50 USD in bar) erfolgt. Inhaber von Diplomatenpässen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die Einreise in die Region Kurdistan-Irak ist nur noch mit einem gültigen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 oder einem negativen PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist, möglich. Die Nachweise müssen bei Einreise schriftlich bzw. ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können hierüber hinausgehen.
Für die Quarantäne-Vorschriften wird auf die jeweils aktuellen Regelungen des Gesundheitsministeriums verwiesen. Die Ein- und Ausreisemöglichkeiten an den Landgrenzen Iraks sind weiterhin stark eingeschränkt.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak ist seit dem 1. November 2021 für Personen, die auch die irakische Staatsangehörigkeit besitzen, eine vollständige Impfung Voraussetzung. Dies gilt möglicherweise auch für Personen, die nicht in der Region wohnhaft sind. Für Ausländer ist die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak weiterhin mit einem negativen PCR-Test möglich, der nur von staatlichen Stellen vorgenommen werden darf. Fällt dieser positiv aus, wird eine Ausreise so lange nicht erlaubt, bis ein neuerlicher PCR-Test ein negatives Ergebnis hat. Ein Antigen-Schnelltest reicht nicht aus.
Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers ebenfalls von der Vorlage eines negativen PCR-Tests abhängig machen.
Reiseverbindungen
Es bestehen keine COVID-19 bedingten Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt in Zentralirak eine nächtliche Ausgangssperre und ein Versammlungsverbot.
In der Region Kurdistan-Irak wurden per Dekret die Maßnahmen verschärft. Kinos in Einkaufszentren und Festräume in Hotels bleiben geschlossen, Versammlungen, Konferenzen und Treffen sowie Beerdigungszeremonien sind bis auf weiteres untersagt.
Hygieneregeln
Auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Taxis gilt eine Maskenpflicht, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
In der Region Kurdistan-Irak gilt in öffentlichen Einrichtungen und auf öffentlichen Plätzen sowie in Einkaufszentren und Märkten die Pflicht zum Tragen einer Maske.
Es sind Abstandsregeln einzuhalten und regelmäßig die Hände zu waschen. Hygieneregeln werden nicht überall eingehalten.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise in den Irak auch bei Ihrer Fluggesellschaft nach möglicherweise bestehenden Testpflichten auch bei vollständiger Impfung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Rufnummer 122.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über ggf. auch kurzfristig verkündete Ausgangssperren, Reiseverbote, Testpflichten, Quarantänevorschriften, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.

Jordanien - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Jordanien ist von COVID-19 mit derzeit kontinuierlich steigenden Infektionszahlen weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das jordanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Einreisenden auf dem Land- oder Luftweg, die älter als 5 Jahre sind müssen zwingend vor der Reise einen QR-Code über die Webseite der jordanischen Regierung beantragen und unabhängig von ihrem Impfstatus über ein negatives PCR-Testergebnis verfügen, das bei Abflug vom ersten Flughafen nicht älter als 72 Stunden sein darf. Unmittelbar nach Ankunft muss am Flughafen ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test absolviert werden. Die Kosten von derzeit 28 Jordanischen Dinar können bei Beantragung des QR-Codes über die Webseite der jordanischen Regierung per Kreditkarte bezahlt werden. Das Ergebnis wird per SMS zugesandt, wofür eine Mobiltelefonnummer anzugeben ist.
Personen mit einem vollen Impfstatus, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgt ist, müssen ebenfalls einen QR-Code über die Webseite der jordanischen Regierung beantragen und können, wenn der Impfstatus anerkannt wird, vom Erfordernis eines PCR-Tests nach Ankunft befreit werden. Nach Angaben der jordanischen Regierung werden Impfnachweise aus der EU, einschließlich des gelben Impfausweises, anerkannt. Der Impfnachweis (in englischer oder arabischer Sprache) ist mitzuführen.
Nichtjordanische Staatsangehörige müssen eine Auslands-Krankenversicherung für Jordanien nachweisen.
Alle Passagiere müssen bereits bei Beginn der Reise eine ausgefüllte Gesundheitserklärung vorlegen.
Nichtjordanische Staatsangehörige, deren Ausreise aus Indien weniger als 45 Tage zurückliegt, dürfen derzeit nicht einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die folgenden jordanischen Landgrenzen sind unter Auflagen (z.B. Begrenzung der Personenzahl) derzeit geöffnet: Al-Omari und Al-Mudawwarah (mit Saudi-Arabien), Sheikh Hussein und King Hussein Brücke (mit dem Westjordanland und Israel) und Jaber (mit Syrien). Kommerzieller LKW-Transport über die Landgrenzen ist weiterhin erlaubt. Weitere Informationen erteilen die örtlichen Behörden.
Transitpassagiere, deren Transitzeit 10 Stunden nicht überschreitet, müssen einen PCR-Test vorweisen, der bei Abflug vom ersten Flughafen nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Reiseverbindungen
Der Queen Alia International Airport in Amman und der King Hussein Airport in Aqaba sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Zum Betreten von öffentlichen Einrichtungen wie Kinos, Sportanlagen, Shopping Malls, Flughäfen und verschiedener touristischer Ziele, sowie der Aqaba Economic Free Zone und der Grenzübergänge zum Westjordanland und nach Israel ist die Vorlage eines Impfnachweises in englischer oder arabischer Sprache (gelber Impfausweis wird akzeptiert) erforderlich. Ungeimpfte Personen benötigen einen maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie von Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen geahndet werden.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen jordanischen Botschaft oder dem jordanischen Tourismusverband.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die geltenden Bestimmungen, insbesondere auch die Ausgangssperre und informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen über die lokalen und sozialen Medien. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.

Kuba - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land; redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Kuba ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit 7. November 2021 entfällt die bisherige Quarantänepflicht.
Ab dem 15. November 2021 muss für Einreisen von Personen über 12 Jahren grundsätzlich ein Impfausweis oder ein internationales Zertifikat über eine erfolgte COVID-19 Impfung in schriftlicher Form vorgelegt werden. Es entfallen die Vorlage eines PCR-Tests vor Einreise und die standardmäßige PCR-Testung bei der Einreise für Geimpfte. Stichpunktartig und im Verdachtsfall bei Reisenden mit Symptomen sollen weiterhin PCR-Tests bei der Einreise vorgenommen werden.
Reisende, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind, müssen einen PCR-Test, welcher nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen.
Alle Einreisenden müssen eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Declaración Jurada de Salud) bei Einreise abgeben.
Einreisende, die Symptome zeigen, werden in eine Gesundheitseinrichtung gebracht. Dort wird ein PCR-Test durchgeführt. In den Hotels werden sanitäre Kontrollen durchgeführt. Die Inhaber von Privatunterkünften sind verpflichtet, Gäste mit Symptomen an die Gesundheitsbehörden zu melden.
Für Einreisen bis zum 15. November 2021 bleibt es bei den bisherigen Vorschriften:
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test in Papierform in englischer oder spanischer Sprache aus dem Heimatland vorzuweisen, der bei Ausreise (Reisebeginn) nicht älter als 72 Stunden sein darf und von einem zertifizierten Labor ausgestellt sein muss. Alle Einreisenden müssen sich nach Ankunft in Kuba am Flughafen einem weiteren obligatorischen PCR-Test unterziehen. Daneben ist am Flughafen eine Erklärung zum Gesundheitszustand abzugeben.
Bei einem positiven Ergebnis muss mit einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus oder staatlichen Hotel für mindestens acht Tage gerechnet werden. Die Quarantäneeinrichtungen sind dabei nur auf die Sicherstellung der medizinischen Notwendigkeiten ausgerichtet und sind in jedem Fall kostenpflichtig. Die Bezahlung muss mit Kreditkarte erfolgen, eine Zahlung in bar ist nicht möglich. Mitreisende Angehörige von positiv getesteten Personen, die selbst negativ getestet wurden, müssen im gebuchten Hotelzimmer verbleiben, bis ein zweites negatives Testergebnis vorliegt. Der zweite Test wird am siebten Tag nach Einreise vollzogen. Das Testergebnis liegt frühestens am achten Tag vor.
Auch Einreisende, die geimpft sind, müssen einen PCR-Test vor Abreise und bei Ankunft machen.
Für kubanische Staatsangehörige können abweichende Regelungen gelten.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Eine direkte Flugverbindung von Deutschland aus besteht aktuell nicht. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Beschränkungen im Land
Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen sowie Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes ist weiterhin eingeschränkt.
Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs und Medikamenten kommen.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.

Marokko - Änderung Beschränkungen im Land: Aufhebung Ausgangssperre
Epidemiologische Lage
Marokko ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt. Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien und Mauretanien sind geschlossen. Reiseverbindungen von und nach Marokko sind eingeschränkt mit Sonderflügen und -fähren möglich, wobei Fährverbindungen nur zwischen Marokko und Frankreich bzw. Italien angeboten werden. Der Fährverkehr für Reisende zwischen Marokko und Spanien ist ausgesetzt. Direktflüge von und nach Deutschland sind ausgesetzt. Siehe auch Aktuelles – Einstellung Direktflüge.
Die marokkanischen Behörden haben Deutschland mit Wirkung vom 20. Oktober 2021 auf die sogenannte „B-Liste “ zur Einreise nach Marokko gesetzt. Die Liste soll zweiwöchentlich durch das marokkanische Außenministerium aktualisiert werden.
Vollständig geimpfte Personen, benötigen nach Informationen der ONDA (Organisation Nationale des Aeroports) neben den üblichen Reisedokumenten zur Einreise zusätzlich:
• Impfzertifikat mit QR-Code
• PCR Test (Probenentnahme nicht mehr als 48 Stunden vor Boarding) mit QR-Code in arabischer, französischer oder englischer Sprache.
• Fiche Sanitaire
In Marokko besteht eine Verpflichtung zum Mitführen des gültigen Impfnachweises (s. auch unter Beschränkungen im Land). Die nachstehenden Informationen für die Einreise nicht oder nur unvollständig geimpfter Personen stehen insofern unter Vorbehalt, da eine ausdrückliche Bestätigung durch die marokkanischen Behörden zur verpflichtenden Vorlage eines Impfausweises bei Einreise weiterhin aussteht.
Für unvollständige oder ungeimpfte Personen (auch Genesene) gilt eine verpflichtende Quarantäne. Zur Einreise werden nach Informationen der ONDA (Organisation Nationale des Aeroports) neben den üblichen Reisedokumenten zusätzlich benötigt:
Personen, die sich vorübergehend in Marokko aufhalten wollen, benötigen:
Für marokkanische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen sowie Ausländer mit festem Wohnsitz in Marokko gilt:
• dass die Quarantäne für fünf Tage in der eigenen Wohnung durchgeführt wird.
• ein PCR-Test (Probenentnahme nicht mehr als 48 Stunden vor Boarding) mit einem QR-Code in arabischer, französischer oder englischer Sprache vorgelegt werden muss.
• eine eidesstattliche Versicherung über die Befolgung der Quarantäne abgegeben werden muss.
Bei der Einreise muss ein sog. „Fiche Sanitaire “ ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden. Es kann elektronisch ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise nach/aus Marokko ist mit Sonderflügen verschiedener Fluggesellschaften sowie mit Sonderfähren von/nach Frankreich und Italien möglich. Seit 21. Oktober 2021 sind Direktflüge zwischen Marokko und Deutschland ausgesetzt, siehe Aktuelles – Einstellung Direktflüge. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften. Personenfähren zwischen Marokko und Spanien sind weiter ausgesetzt. Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 30. November 2021 gilt der Ausnahmezustand; die Ausgangssperre wurde am 10. November 2021 aufgehoben.
Seit 21. Oktober 2021 gilt eine weitreichende Verpflichtung zur Mitführung eines gültigen Impfnachweises in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Ein gültiges Zertifikat setzt Erhalt der Auffrischungsimpfung („3. Dosis“) voraus. Die Grundimmunisierung wird nur noch anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Zu Änderungen im Einreiseregime bzw. zu etwaigen Ausnahmeregelungen für Touristen ist bislang nichts bekannt.
Es besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Städten, Provinzen und Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein oder sind ganz geschlossen. Der ÖPNV verkehrt eingeschränkt und darf ebenfalls nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen gibt es z.T. Zugangsbeschränkungen für die Großräume Marrakech, Casablanca und Agadir; öffentliche Einrichtungen sind teilweise geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung.
Zahlreiche Hotels sind geschlossen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort, sollten Sie für die Einreise nach Deutschland einen Testnachweis benötigen. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.

Mongolei - Änderung Einreise
Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei ist von COVID-19 stark betroffen. Die Mongolei ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen sind derzeit ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung sowie einiger weniger internationaler Airlines. Im Personenverkehr ist die Einreise bis einschließlich 31. Dezember 2021 nur über den internationalen Flughafen Chinggis Khaan möglich.
Auf dem Luftweg einreisen dürfen Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Flugtickets können direkt bei der durchführenden Fluggesellschaft gebucht werden. Für die Einreise ist ein gültiges Visum oder ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich. Mongolische Auslandsvertretungen sind ermächtigt, kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert. Deutsche Staatsangehörige dürfen für Besuchsaufenthalte und touristische Aufenthalte für eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen visumsfrei einreisen. Wer sich länger als 30 Tage in der Mongolei aufhalten möchte, muss bereits vor der Einreise ein Visum bei der Botschaft der Mongolei beantragen. Dieses Visum kann nach Ankunft in der Mongolei um weitere 30 Tage verlängert werden.
Personen, die in die Mongolei 14 Tage nach vollständiger Impfung gegen COVID-19 einreisen oder die nachweislich innerhalb der letzten vier Monate vor Einreise eine COVID-19-Erkrankung überstanden haben, sind von der 14-tägigen Selbstisolation nach Einreise ausgenommen.
Personen, die in die Mongolei einreisen und nicht vollständig gegen COVID-19 geimpft sind oder die keinen Nachweis erbringen können, dass sie innerhalb der letzten vier Monate vor Einreise eine COVID-19-Erkrankung überstanden haben, müssen sich nach Einreise für 14 Tage selbst isolieren.
Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Im Falle eines positiven PCR-Tests ist zusätzlich ein Nachweis erforderlich, dass die Person innerhalb der letzten vier Monate eine COVID-19-Infektion überstanden hat.
Alle Personen, die in die Mongolei einreisen, mit Ausnahme von Kindern im Alter von 0-5 Jahren, müssen sich direkt an der Grenzübertrittsstelle einem PCR-Test unterziehen. Bei einem positiven Testergebnis wird die infizierte Person abhängig von der Schwere der Erkrankung zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt ist derzeit aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs nicht möglich.
Reiseverbindungen
Sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen sind derzeit ausgesetzt. Eine Einreise per Auto auf dem Landweg ist nur mit einer Genehmigung der mongolischen Staatssonderbehörde möglich, die auf der Grundlage der entsprechenden Genehmigung Russlands bzw. Chinas (die ihrerseits die Grenzen geschlossen haben) ausgestellt wird.
Beschränkungen im Land
Die mongolische Regierung hat diverse Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beschlossen. In Ulan Bator gilt derzeit die Stufe der erhöhten Bereitschaft (Level Orange, Stufe 3 von 4). Etwa 80 Prozent der Behörden und staatlichen Einrichtungen, sowie Geschäfte und Dienstleistungen arbeiten mit geringfügigen Einschränkungen, sowie verstärkten Hygiene- und Zugangskonzepten. Privater Personenverkehr von und nach Ulan Bator ist unter Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines vollständigen Impfnachweises möglich. Dies gilt auch für Ausländer. Im übrigen Land außerhalb von Ulan Bator gilt weiterhin die erhöhte Bereitschaft (Stufen 2 bzw. 3). Der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen der Mongolei ist zum Teil eingeschränkt. Es muss damit gerechnet werden, dass einzelne Provinzen abhängig vom dortigen Infektionsgeschehen weitere Schutzmaßnahmen verhängen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen können mit einer Geldstrafe geahndet werden. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt. Kunden werden gelegentlich aufgefordert, sich zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung via App zu registrieren bzw. ihre Kontaktdaten zu hinterlegen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der Mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Portugal - Änderung Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft- und Seeweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer PCR-Test (TAAN) oder ein negativer Antigen-Test (TRAg) ist für alle Reisenden auf das Festland erforderlich.
Der PCR-Test darf nicht mehr als 72 Stunden, der Antigen-Test nicht mehr als 48 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen.
Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Portugiesische Häfen auf dem Festland und in den Autonomen Regionen sind wieder geöffnet, es gelten grundsätzlich die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Die Öffnung der Häfen schließt Kreuzfahrttourismus ein.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 gilt der Alarmzustand (estado de alerta).
Die Regierung hat mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in der dritten und letzten Phase der Lockerungsmaßnahmen sämtliche zeitlichen und Kapazitätsbeschränkungen in allen Bereichen komplett zurückgenommen. Auch Bars und Diskotheken öffnen wieder, jedoch können diese nur besucht werden, wenn ein Digitales COVID-Zertifikat der EU vorgelegt wird.
Entsprechende Nachweise müssen ab sofort nur noch bei Flug- und Schiffsreisen, beim Besuch von Altersheimen und Gesundheitseinrichtungen, bei großen kulturellen und sportlichen Veranstaltungen oder Kongressen vorgelegt werden.
Je nach Pandemieentwicklung können regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen gelten, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU
Hygieneregeln
Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln können auch weiterhin vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, sollte grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen von Masken ist nur noch in folgenden Situationen verpflichtend: in öffentlichen Verkehrsmitteln (einschließlich Flugzeug), in Altersheimen, in Krankenhäusern, in allen Veranstaltungsräumen wie z.B. Theater, Kino etc. und an allen großflächigen Orten wie z.B. Einkaufszentren, jedoch nicht im Einzelhandel oder in Restaurants. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen. In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, jedoch nicht im Freien.
Vor der Einreise nach Madeira (innerhalb von 48 und 12 Stunden vor dem Boarding) muss stets eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Kinder unter 12 Jahre werden in die Gesundheitserklärung des mitreisenden Erwachsenen aufgenommen.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug oder ein Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 48 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Die Reisenden können ausnahmsweise auch bei der Einreise einen kostenfreien Antigen-Schnelltest durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Der Testnachweis in englischer Sprache sollte vor Einreise über die App madeirasafe.com hochgeladen werden, aber dennoch auch in Papierform mitgeführt werden.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen und Kinder unter 12 Jahren, sofern sie keine COVID-19-Symptome zeigen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira . Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird akzeptiert und sollte ebenso vor Einreise über die App madeirasafe.com hochgeladen werden, aber dennoch in Papierform mitgeführt werden.
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss zusätzlich zur digitalen Einreiseanmeldung ein negativer Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) vorgelegt werden, der bei Abflug/Abfahrt nicht älter als 48 Stunden sein darf. Minderjährige unter 12 Jahren, sowie gegen COVID-19 vollständig geimpfte oder genesene Personen benötigen keinen Test. Auf Madeira können COVID-19-Tests gegen Vorlage des Tickets bei Apotheken, Kliniken und Labors kostenfrei gemacht werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Bei der Einreise auf dem Seeweg bzw. beim Landgang wird ein Antigen-Schnelltest akzeptiert, der maximal 48 Stunden vor dem Landgang entnommen wurde.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren (zwischen 2 und 5 Uhr). Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind auf maximal sechs Personen pro Gruppe im Innenraum und zehn Personen pro Gruppe im Außenbereich begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Für gewerbliche Einrichtungen gelten beschränkte Öffnungszeiten.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Dieser Fragebogen muss auch bei Reisen zwischen den Inseln ausgefüllt werden. Der Fragebogen muss bei Inhabern eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden.
Bei der Einreise auf dem Luft- oder Seeweg vom Festland auf die Azoren muss entweder ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde, oder ein Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 48 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde, vorgelegt werden. Davon ausgenommen sind Kinder bis zu 12 Jahre. Das Testergebnis ist nach Ausfüllen des Fragebogens zur Validierung hochzuladen. Ein PCR-Test kann ausnahmsweise auch noch bei Einreise durchgeführt werden; das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses ist von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Bei Reisen zwischen den Inseln ist derzeit kein erneuter PCR-Test bzw. Antigen-Schnelltest erforderlich; dies kann sich jedoch je nach Risikoeinstufung der Herkunftsinsel kurzfristig ändern.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Es gelten weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten und Auflagen für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras .
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über mögliche Änderungen im Flugplan und die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR-Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR-Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 11.11.2021

Beitrag von Birgitt »

Bahamas - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Die Bahamas sind von COVID-19 wieder stärker betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise ist ein elektronisches Bahamas Health Visa erforderlich, wofür entweder ein negativer PCR-Test (für Nicht-Geimpfte) oder Antigen-Test (für Geimpfte und Kinder zwischen zwei und 11 Jahren) hochgeladen werden muss. Die Tests dürfen bei Einreise nicht älter als fünf Tage sein.
Für nicht vollständig geimpfte Personen wird fünf Tage nach Einreise zusätzlich ein Antigen-Schnelltest durchgeführt. Kinder unter zwei Jahren und Flugzeugbesatzungen bei kurzen Aufenthalten sind hiervon ausgenommen.
Einreisen sind nur an zugelassenen Flug- und Seehäfen möglich. Kreuzfahrten wie auch Einreisen mit eigenen oder angemieteten Yachten und Booten sind möglich.
Zugelassene Flughäfen sind: Nassau, Freeport, Marsh Harbour, North Eleuthera, Georgetown (Exuma), Bimini (and Cat Cay) und San Andros (Andros).
Zugelassene Seehäfen sind: Nassau (Atlantis, Bay Street Marina, Lyford Cay, Albany); Grand Bahama (West End – Old Bahama Bay and Freeport – Lucaya); Abaco (Marsh Harbour Government Dock); Eleuthera (Spanish Wells Marina); Berry Islands (Chubb Cay Club); Bimini (Big Game Club and Cat Cay Club); Exuma (Georgetown Government Dock).
Durch- und Weiterreise, Reisen zwischen den Inseln
Für Reisen zwischen den Inseln muss das elektronische Bahamas Health Visa vorgelegt werden. Reisen von einigen Inseln unterliegen Beschränkungen, die sich kurzfristig ändern können.
Reiseverbindungen
Der Reiseverkehr findet zu zugelassenen Flug- und Seehäfen in eingeschränktem Umfang statt. Bei Flug- wie auch Fährverbindungen kann es jederzeit zu Ausfällen kommen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt in den Bahamas der Notstand. Die Notstandsgesetze sind auf der Webseite des Premierministeramts einzusehen und werden fortlaufend aktualisiert. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Mit weiteren Einschränkungen im täglichen Leben wie Schließungen von Geschäften und Einrichtungen muss gerechnet werden.
Auf den Inseln wurden mehrere offizielle Checkpoints etabliert; Reisende müssen sich dort zu allen Zeiten mit einen gültigen Lichtbildausweis ausweisen können.
Der Zutritt zu Stränden, Nationalparks und anderen Sehenswürdigkeiten kann Beschränkungen unterliegen. Diese unterscheiden sich je nach Infektionsgeschehen auf den verschiedenen Inseln und sollten vor der Reise auf der Webseite des Premierministeramts überprüft werden.
Bei Nicht-Einhaltung dieser Maßnahmen können Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden.
Hygieneregeln
Auf allen Inseln der Bahamas gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln auf öffentlichen Plätzen. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen auf der Webseite des bahamaischen Gesundheitsministeriums und der offiziellen Tourismus-Webseite der bahamaischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für Ihren Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft zu halten und lassen sich bestätigen, dass der Flug tatsächlich stattfindet.

Dänemark - Änderung Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Die jeweils geltenden Einreiseregeln werden auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht. Dieses bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache .
Regelungen für vollständig geimpfte Personen:
Für die Einreise wird ein Nachweis über eine gültige Impfung benötigt. Personen, die über ein digitales COVID-19-Zertifikat der EU oder einen gleichgestellten Impfnachweis eines Drittstaates verfügen, sind unabhängig vom Wohnort grundsätzlich von der Verpflichtung zur Vornahme eines Coronatests nach Einreise und zur Quarantäne bzw. Selbstisolation nach Einreise befreit. Reisende mit Wohnsitz in einem EU-, Schengen- oder OECD-Land oder einem Wohnsitzland, das von den dänischen Behörden als einfaches COVID-19-Risikogebiet eingestuft ist, sind ebenfalls bei Vorlage eines gültigen Impfnachweises grundsätzlich von der Test- und Quarantänepflicht befreit. Die Befreiung von der Test- und Quarantänepflicht gilt aber nicht für geimpfte Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Dänemark in einem vom dänischen Außenministerium als kritisch eingestuften Corona-Virusvariantengebiet aufgehalten haben.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die mit einem durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden und die letzte Impfdosis mindestens zwei Wochen, aber die erste Impfdosis höchstens 12 Monate vor Reisebeginn erhalten haben. Personen, die zuerst mit AstraZeneca und danach als zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna oder Pfizer/BioNTech) geimpft wurden, gelten auch als vollständig geimpft. Als Impfnachweis wird u.a. das digitale COVID-19 Impfzertifikat der EU (damit auch der deutsche Impfnachweis durch die CovPass-App) oder ein gleichgestellter Impfnachweis eines Drittstaates akzeptiert. Grundsätzlich muss ein Impfnachweis Angaben zum Namen, Geburtsdatum, Art des Impfstoffes, Impfstatus und Impfdatum (Erst- und Zweitimpfung, sofern Zweitimpfung erforderlich) enthalten.
Regelungen für von einer COVID-19-Erkrankung genesenen Personen:
Für die Einreise wird ein Nachweis über ein zwischen 14 Tage und 12 Monate altes positives COVID-19-Testergebnis (nur PCR-Test) benötigt. Darüber hinaus gilt eine Verpflichtung zur Vornahme eines Coronatests nach Einreise und zur Quarantäne bzw. Selbstisolation nur für Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Dänemark in einem vom dänischen Außenministerium als kritisch eingestuften Corona-Virusvariantengebiet aufgehalten haben.
Regelungen für nicht geimpfte und auch nicht von einer Corona-Erkrankung genesene Personen:
Einreisende aus EU-/Schengenländern, wie z.B. Deutschland, müssen entweder ein negatives Testergebnis bei Einreise mit sich führen oder sich spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Einreise auf Corona testen lassen. Kinder unter 16 (d.h. bis einschließlich 15) und Kinder im Alter von 16 und 17 Jahren, die mit einem geimpften, genesenen oder negativ getesteten Elternteil einreisen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Von der Testpflicht ausgenommen sind auch Einwohner Schleswig-Holsteins im Rahmen einer Sonderregelung für Bewohner des Grenzlandes. Weitere Ausnahmen listen die dänischen Behörden auf ihrer Internetseite auf. Das Testergebnis darf bei Einreise höchstens 72 Stunden (PCR-Test) oder 48 Stunden (Antigen/Schnelltest) alt sein. Die Vorlage eines ver-/gefälschten Testergebnisses wird als Urkundenfälschung strafrechtlich verfolgt und kann mit einer Haftstrafe und Einreiseverbot bestraft werden. Eine Verpflichtung zur Quarantäne bzw. Selbstisolation gilt nur für Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Dänemark in einem vom dänischen Außenministerium als kritisch eingestuften Corona-Virusvariantengebiet aufgehalten haben.
Für Reisende aus anderen Ländern kann ggf. neben einem Test nach Einreise auch eine häusliche Selbstisolation erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Internetseite der dänischen Behörden.
An Flughäfen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind öffentliche Testzentren eingerichtet, in denen kostenlose Tests möglich sind. Darüber hinaus können Antigen-Schnelltests bei kommerziellen Anbietern auf eigene Kosten vorgenommen werden.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich. Personen, die die Corona- bedingten Einreisebestimmungen nicht erfüllen, können an der Grenze zurückgewiesen werden.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Personen, die sich weniger als 24 Stunden in Dänemark aufhalten werden, sind von der Testpflicht befreit, außer sie haben sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise nach Dänemark in einem vom dänischen Außenministerium als kritisch eingestuften Corona-Virusvariantengebiet aufgehalten. Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden ; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen. Nach den norwegischen Einreiseregelungen hat auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz, wenn eine Fähre genutzt wird.
Reiseverbindungen
Es gibt grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert.
Beschränkungen im Land
Pandemiebedingte Einschränkungen wurden grundsätzlich aufgehoben. Handel, Gastronomie, Nachtclubs, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet, aber teilweise ist für den Zugang ein sog. „Coronapass“, d.h. ein Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis oder über eine erfolgte vollständige Impfung oder Genesung erforderlich. Die dänischen Behörden stellen Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen für einzelne Bereiche auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Hygieneregeln
In Flughäfen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske empfohlen oder Visier) getragen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Pflicht ausgenommen. In Testzentren oder bei Krankenhausbesuchen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Visiers empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen auf die Färöer sind grundsätzlich möglich. Es gelten die dänischen Einreisebestimmungen, u.a. hinsichtlich der Testpflicht. Zusätzlich wird Reisenden empfohlen, innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise einen PCR-Test und nicht nur einen Antigen-Test vornehmen zu lassen. Ein weiterer Test wird zwei Tage nach Einreise empfohlen. Reisende sollen bis zum Vorliegen des Testergebnisses vom zweiten Tag nach Einreise große Menschenansammlungen meiden und die Abstandsregelungen beachten. Reisende, die weder ein höchstens 72 Stunden altes negatives Testergebnis noch einen Impf- oder Genesenennachweis bei Einreise vorlegen können, sind ab dem 15. November 2021 verpflichtet, einen COVID-19-Test nach Einreise vornehmen zu lassen.
Mehr Informationen zu den Einreisebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer .
Für Einreisen nach Grönland gilt Folgendes: Es dürfen nur vollständig Geimpfte oder von COVID-19 Genesene oder Personen mit Wohnsitz in Grönland einreisen. Kinder unter 15 Jahre sind davon ausgenommen. Als vollständig geimpft gelten Personen, die mit einem durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden und die letzte Impfdosis mindestens zwei Wochen vor Reisebeginn erhalten haben. Als genesen gelten Personen, die einen mindestens 14 Tage und höchstens 12 Wochen alten positiven PCR-Test nachweisen können.
Es gelten zudem die dänischen Einreisebestimmungen je nach Risikokategorisierung des Landes, aus dem die Einreise erfolgt. Alle Reisenden benötigen darüber hinaus ein negatives Ergebnis eines bei Abflug nach Grönland max. 72 Stunden alten PCR-Tests, welcher in einem nordischen Land, in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder in Großbritannien in einem Krankenhaus oder einer medizinischen Einrichtung durchgeführt worden sein muss. Eine Ausnahmeregelung vom Testerfordernis gilt nur für Genesene, aber nicht für vollständig Geimpfte. Alle Reisenden, die nicht vollständig geimpft sind, müssen sich umgehend für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Dies gilt auch für ungeimpfte Kinder, selbst wenn die Eltern vollständig geimpft sind. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen und Einschränkungen in einzelnen Regionen bietet Visit Greenland.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone. Alternativ können Sie die deutsche Corona-Warn-App benutzen, die mit der dänischen App kompatibel ist.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
• Bitte beachten Sie beim Transit nach Norwegen, dass nach den norwegischen Einreiseregelungen auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz hat, wenn Sie eine Fähre nutzen.

Kamerun - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kamerun wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kamerun ist von COVID-19 stark betroffen. Kamerun ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Kamerun hat seine Landesgrenzen grundsätzlich geschlossen. Die Einreise per Flugzeug, Schiff oder Fahrzeug ist nur sehr eingeschränkt möglich. Ausnahmen bestehen für die Einfuhr von Versorgungsgütern.
Die Einreise nach Kamerun ist derzeit grundsätzlich nur kamerunischen Staatsangehörigen und Ausländern mit bestehendem Daueraufenthaltsrecht („Carte de Séjour“) gestattet. Kamerunische Auslandsvertretungen können in begründeten Einzelfällen auch anderen Personen Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt erteilen. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die kamerunische Botschaft . Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden.
Bei allen Reisenden muss bei Einreise an den Flughäfen Jaunde-Nsimalen und Douala zusätzlich ein Antigen-Schnelltest gemacht werden. Erst wenn das negative Testergebnis vorliegt, kann die Einreise (Pass- und Zollkontrolle) ungehindert stattfinden. Sofern das Testergebnis positiv ist, werden Einreisende den staatlichen Gesundheitsbehörden überstellt und es ist möglich, dass die betroffene Person in eine staatliche Quarantäneeinrichtung verbracht wird.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise über die internationalen Flughäfen in Jaunde-Nsimalen und Douala wird ein negativer PCR-Test verlangt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für die Ausreisen auf dem See- oder Landweg, bzw. über die internationalen Flughäfen von Maroua und Garoua sind keine negativen PCR-Testnachweise erforderlich.
Reiseverbindungen
Internationale Fluglinien (Brussels Airlines, Air France, Turkish Airlines) haben ihren Flugverkehr stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten Beschränkungen im Land, die aber in der Praxis zum Großteil nicht umgesetzt werden. Gastronomiebetriebe, Bars und Diskotheken sind geöffnet.
Die Schulen und Universitäten haben zum Großteil geöffnet. Hygienekonzepte werden dort nur teilweise umgesetzt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zum Einhalten von Abstandsregeln („social distancing“).
Empfehlungen
• Achten Sie aus eigener Sicherheit auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokalen Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte und ergänzende Informationen beim kamerunischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline 1510.

Kanada - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Kanada ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle Daten stellt die kanadische Regierung zur Verfügung. Informationen zum Infektionsgeschehen bieten das kanadische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die für Kanada grundsätzlich bestehende Einreisesperre wurde für vollständig Geimpfte aufgehoben. Über die Anforderungen an Impfnachweise und die fortbestehende Testpflicht informiert die kanadische Regierung.
Für Personen, die nicht als vollständig geimpft gelten, ist eine Einreise nur möglich nach den Ausnahmeregelungen für kanadische Staatsangehörige und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus sowie deren engste Familienangehörige (Ehe-, Lebenspartner, Eltern und Kinder). Familiäre Beziehungen müssen erfahrungsgemäß bereits beim Boarding eines Fluges nach Kanada durch aussagekräftige Unterlagen nachgewiesen werden. Die kanadische Regierung informiert in einer Übersicht u.a. ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einreise zu Besuchszwecken für Familienangehörige möglich ist. Auch Personen die zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder des Studiums mit einer gültigen Arbeits- bzw. Studiengenehmigung einreisen, sind von der Einreisesperre (zur Einzelfallprüfung) ausgenommen.
Vor der Einreise müssen sich alle Einreisenden über die ArriveCAN-App registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen angeben und ihren Impfnachweis hochladen. Die Verwendung der App ist bindend. Die kanadischen Behörden verfolgen die Einhaltung der Quarantänebestimmungen nach. Die kanadische Regierung stellt bei technischen Problemen weitere Informationen bereit.
Alle Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Abreise (bzw. bei Einreise auf dem Landweg vor der voraussichtlichen Einreise) sein darf. Die Testpflicht gilt auch für vollständig Geimpfte. Reisende, die ein positives Testergebnis haben, bei der die Probe zwischen 14 und 90 Tagen vor der Einreise genommen wurde, erfüllen ebenfalls die Test-Anforderungen vor der Einreise.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich auch weiterhin bei Einreise am jeweiligen internationalen Flughafen bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang einem PCR-Test unterziehen. Anschließend müssen sie sich in die vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne am Reiseziel begeben. Gegen Ende der Quarantäne müssen alle Reisenden einen von der kanadischen Regierung bereitgestellten COVID-19-Schnelltest als Selbsttest vornehmen. Auch vollständig Geimpfte können stichprobenweise einem PCR-Test bei Einreise unterzogen werden, müssen sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses aber nicht in Quarantäne begeben.
Bei Missachtung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Seit dem 30. Oktober 2021 müssen alle Reisenden, um Flug-, Bahn- oder Schiffsreisen innerhalb von Kanada antreten zu können, die der föderalen Gesetzgebung unterliegen, vollständig gegen COVID-19 geimpft sein. Eine Übergangsfrist bis 28. Februar 2022 soll – ausschließlich - die Ausreise von Personen ermöglichen, die nicht vollständig geimpft sind. In diesen Fällen muss bei Reiseantritt ein PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Kanada ist eingeschränkt möglich, wenn die Regelungen des Dritt- bzw. Zielstaats eine Einreise dort erlauben. Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA), die sie vor Flugbuchung beantragen sollen.
Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Alle Reisenden ab fünf Jahre, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, müssen beim Boarding des Fluges nach Kanada der jeweiligen Fluggesellschaft gegenüber ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Das vom Verkehrsministerium verlangte PCR-Testergebnis darf zum geplanten Abreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein.
Die Landgrenze zu den USA ist seit dem 8. November 2021 für vollständig Geimpfte geöffnet.
Reiseverbindungen
Zahlreiche europäische Fluggesellschaften führen transatlantische Flüge nur in erheblich reduziertem Umfang durch. Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Reisenden zu befördern, die COVID-19-Symptome aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige). Es kann kurzfristig zu Änderungen und Stornierungen kommen. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
Reisende ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen voll mit einem von Kanada anerkannten Impfstoff geimpft sein, um Flug-, Bahn- oder Schiffsreisen in Kanada antreten zu können, die der föderalen Gesetzgebung unterliegen. Dies trifft insbesondere auf Flüge von internationalen Flughäfen zu. Bis zum 30. November 2021 gilt eine Übergangsfrist, während der - alternativ zum Impfnachweis – auch ein negativer PCR-Test, der innerhalb von 72 Stunden vor Antritt der Reise abgelegt wurde, akzeptiert wird. Als Impfnachweise werden auch ausländische Dokumente akzeptiert, solange die einschlägige Kombination der Impfstoffe den kanadischen Vorgaben entspricht. Die kanadische Regierung hat eine Ankündigung dieser Neuregelung veröffentlicht.
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen werden Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt bis hin zu „Stay-at-home Orders“, die den Bürgern Bewegungseinschränkungen für alle nicht unbedingt notwendigen Verrichtungen auferlegen. Hierüber informieren die jeweiligen Provinzregierungen.
Hygieneregeln
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Einreise ob Ihre Reisepläne unter die zugelassenen Ausnahmen fallen.

Kuwait - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Kuwait ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Laut Mitteilung des kuwaitischen Außenministeriums ist eine Visumerteilung für vollständig Geimpfte wieder möglich. Visumanträge können bei den kuwaitischen diplomatischen Vertretungen im Ausland gestellt werden. Einreisen können Ausländer, die vollständig mit einem in Kuwait anerkannten Impfstoff (zweifach mit BionTech/Pfizer, AstraZeneca-Oxford oder Moderna oder einfach mit Johnson&Johnson) geimpft sind. Reisende, die mit einem anderen Impfstoff (z. B. Sino pharm, Sinovac oder Sputnik) zweifach geimpft wurden, benötigen zusätzlich mindestens eine Impfung mit einem der o.g. zugelassenen Impfstoffe.
Einreisende, die im Ausland geimpft wurden, müssen einen Impfnachweis mit elektronisch lesbarem QR Code mitführen, aus dem der im Reisepass eingetragene Name, der Name des Impfstoffs, die Daten der Impfungen sowie der Name des Impfinstituts hervorgehen. Ist kein QR Code vorhanden, muss der Impfnachweis auf der Webseite des Gesundheitsministeriums (Ministry of Health) hochgeladen werden. Kuwaitische Behörden verfolgen bislang noch keine einheitliche Praxis bei der Anerkennung gelber Impfpässe.
Einreisende, die im Ausland geimpft wurden, müssen einen Impfnachweis mit elektronisch lesbarem QR Code mitführen, aus dem der im Reisepass eingetragene Name, der Name des Impfstoffs, die Daten der Impfungen sowie der Name des Impfinstituts hervorgehen. Ist kein QR Code vorhanden, muss der Impfnachweis auf der Webseite des Gesundheitsministeriums (Ministry of Health) hochgeladen werden. Einreisende müssen sich auf der App „MOSAFER“ vor dem Check-In registrieren und einen negativen PCR-Test vorgelegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Des Weiteren muss die App "Shlonik" auf das Handy heruntergeladen werden. In Kuwait ist dann ab dem Einreisetag eine siebentägige häusliche Quarantäne einzuhalten, die durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden kann.
Für die Ausreise ist ein negativer PCR-Test mitzuführen, wenn dieser für die Einreise in das Zielland oder den Transit erforderlich ist.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge nach Saudi Arabien und in den Irak sind seit dem 24. Oktober 2021 geöffnet.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Kuwait ist für kommerzielle Passagierflüge seit dem 24. Oktober 2021 vollständig geöffnet.
Beschränkungen im Land
Private Zusammenkünfte von Geimpften z. B. anlässlich von Hochzeiten o. ä. sind wieder erlaubt. Ungeimpfte haben nur Zutritt zu Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Krankenhäusern und Behörden.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind im in Innenräumen Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und ein Abstand von 1,5 Metern („Social distancing“) einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen des kuwaitischen Gesundheitsministeriums , auch auf Twitter .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kuwaitischen Behörden oder Telefon: 151

Marokko - Änderung Einreise: Grenzöffnung zu Mauretanien
Epidemiologische Lage
Marokko ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt. Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien sind geschlossen. Ein Grenzübertritt auf dem Landweg nach Mauretanien soll wieder grundsätzlich möglich sein, siehe aber unbedingt Abschnitt Sicherheit – Westsahara.
Reiseverbindungen von und nach Marokko sind eingeschränkt mit Sonderflügen und -fähren möglich, wobei Fährverbindungen nur zwischen Marokko und Frankreich bzw. Italien angeboten werden. Der Fährverkehr für Reisende zwischen Marokko und Spanien ist ausgesetzt. Direktflüge von und nach Deutschland sind ausgesetzt. Siehe auch Aktuelles – Einstellung Direktflüge.
Die marokkanischen Behörden haben Deutschland mit Wirkung vom 20. Oktober 2021 auf die sogenannte „B-Liste “ zur Einreise nach Marokko gesetzt. Die Liste soll zweiwöchentlich durch das marokkanische Außenministerium aktualisiert werden.
Vollständig geimpfte Personen, benötigen nach Informationen der ONDA (Organisation Nationale des Aeroports) neben den üblichen Reisedokumenten zur Einreise zusätzlich:
• Impfzertifikat mit QR-Code
• PCR Test (Probenentnahme nicht mehr als 48 Stunden vor Boarding) mit QR-Code in arabischer, französischer oder englischer Sprache.
• Fiche Sanitaire
In Marokko besteht eine Verpflichtung zum Mitführen des gültigen Impfnachweises (s. auch Beschränkungen im Land). Die nachstehenden Informationen für die Einreise nicht oder nur unvollständig geimpfter Personen stehen insofern unter Vorbehalt, da eine ausdrückliche Bestätigung durch die marokkanischen Behörden zur verpflichtenden Vorlage eines Impfausweises bei Einreise weiterhin aussteht.
Für unvollständig oder ungeimpfte Personen, auch Genesene, gilt eine verpflichtende Quarantäne. Zur Einreise werden nach Informationen der ONDA (Organisation Nationale des Aeroports) neben den üblichen Reisedokumenten zusätzlich benötigt:
Personen, die sich vorübergehend in Marokko aufhalten wollen, benötigen:
Für marokkanische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen sowie Ausländer mit festem Wohnsitz in Marokko gilt:
• dass die Quarantäne für fünf Tage in der eigenen Wohnung durchgeführt wird.
• ein PCR-Test (Probenentnahme nicht mehr als 48 Stunden vor Boarding) mit einem QR-Code in arabischer, französischer oder englischer Sprache vorgelegt werden muss.
• eine eidesstattliche Versicherung über die Befolgung der Quarantäne abgegeben werden muss.
Bei der Einreise muss ein sog. „Fiche Sanitaire “ ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden. Es kann elektronisch ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise nach/aus Marokko ist mit Sonderflügen verschiedener Fluggesellschaften sowie mit Sonderfähren von/nach Frankreich und Italien möglich. Seit 21. Oktober 2021 sind Direktflüge zwischen Marokko und Deutschland ausgesetzt, siehe Aktuelles – Einstellung Direktflüge. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften. Personenfähren zwischen Marokko und Spanien sind weiter ausgesetzt. Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 30. November 2021 gilt der Ausnahmezustand; die Ausgangssperre wurde am 10. November 2021 aufgehoben.
Seit 21. Oktober 2021 gilt eine weitreichende Verpflichtung zur Mitführung eines gültigen Impfnachweises in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Ein gültiges Zertifikat setzt Erhalt der Auffrischungsimpfung („3. Dosis“) voraus. Die Grundimmunisierung wird nur noch anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Zu Änderungen im Einreiseregime bzw. zu etwaigen Ausnahmeregelungen für Touristen ist bislang nichts bekannt.
Es besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Städten, Provinzen und Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein oder sind ganz geschlossen. Der ÖPNV verkehrt eingeschränkt und darf ebenfalls nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen gibt es z.T. Zugangsbeschränkungen für die Großräume Marrakech, Casablanca und Agadir; öffentliche Einrichtungen sind teilweise geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung.
Zahlreiche Hotels sind geschlossen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort, sollten Sie für die Einreise nach Deutschland einen Testnachweis benötigen. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.

Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Als erstes Bundesland in Österreich will Oberösterreich ab Montag 15. November 2021 einen regionalen Lockdown für Ungeimpfte einführen, sofern es rechtlich ein grünes Licht vom Bund gibt beziehungsweise der Bund die Rechtsgrundlage schafft. Quelle: tagesschau.de

USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die USA sind von COVID-19 stark betroffen. Die USA sind als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Gemäß Presidential Proclamation vom 25. Oktober 2021 können vollständig geimpfte Flugreisende seit dem 8. November 2021 in die USA einreisen. Ausnahmen von der Impfpflicht gibt es in wenigen Ausnahmefällen.
Vor Abreise muss der Fluggesellschaft ein aktueller und gültiger Impfausweis sowie für alle Reisenden ab einem Alter von zwei Jahren ein negativer viraler Corona-Test (PCR-Test oder Antigentest) elektronisch oder in Papierform vorgelegt werden, der bei Abreise nicht älter als drei Tage sein darf.
Genesene, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft neben dem Nachweis über eine vollständige Impfung (gültiger Impfausweis ) auch ihren damaligen positiven COVID-19-Test, der nicht älter als 90 Tage sein darf, sowie eine ärztliche Bescheinigung über die vollständige Genesung vorlegen. Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften sollten dringend beachtet werden.
Ausführliche Hinweise zu Einreise und Aufenthalt (auch zu Kreuzimpfungen) können der Website des Center of Disease Control – CDC entnommen werden.
Während des Fluges und an den Flughäfen in den USA besteht durchgängig Maskenpflicht.
Durch- und Weiterreise
Für den Personenverkehr in die USA an den Landgrenzen zu Mexiko und Kanada gelten bis 21. Januar 2022 weiterhin Einreisebeschränkungen. Seit dem 8. November 2021 dürfen aber vollständig geimpfte Reisende mit Impfnachweis auch ohne negative COVID-Testnachweise einreisen. US-Bürger und Greencard-Inhaber müssen zudem ebenfalls keinen Impfnachweis mehr vorlegen.
Weitere Informationen veröffentlicht das Department of Homeland Security .
Reiseverbindungen
Es bestehen regelmäßige, direkte Reiseverbindungen nach Deutschland und in andere europäische Staaten.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Hygieneregeln
In vielen Bundesstaaten gilt in der Öffentlichkeit das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention .

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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