Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2021
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 27.03.2021
Kenia - Änderung Beschränkungen im Land: Einschränkungen in "disease infected areas"
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kenia ist von COVID-19 betroffen. Nach zunächst moderaten Infektionsgeschehen, sind die Infektionszahlen zuletzt deutlich gestiegen. Regionale Schwerpunkte sind Nairobi mit den benachbarten Counties Machakos, Kiambu, Nakuru und Kajiado sowie Mombasa und Kisumu.
Kenia ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Kenia aus Deutschland ist ein zertifizierter negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Nach Einreise folgt eine 14-tägige Quarantäne. Dies gilt nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Negativliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Negativliste. Eine Quarantäne für Reisende mit Aufenthalt in Deutschland ist daher derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen. . Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5 Grad Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Einreisende aus Staaten, für die eine Quarantänepflicht gilt, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss 24 Stunden vor Abflug eine von diesen Quarantäne-Unterkünften gebucht werden, worüber bei Einreise ein Nachweis mit zu führen ist. Die Kosten für die Unterkunft trägt der Reisende.
Alle Passagiere müssen das Formular „Travel Health Surveillance Form“ vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Eine Anleitung zur Zertifizierung (Generierung eines Travel Code) des PCR-Tests finden Sie hier in dem vom kenianischen Gesundheitsministerium eingestellten Dokument unter Nr. 82: Travel Guide Simplified. Dieses Zertifizierungsverfahren läuft nach ersten Erkenntnissen nicht zuverlässig. Es ist davon auszugehen, dass bis auf weiteres negative PCR-Testbescheinigungen ohne Zertifikat grundsätzlich bei Einreise anerkannt werden.
Durch- und Weiterreise
Für den Transitaufenthalt ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Die Grenzübergänge sind geöffnet. Bei der Ausreise aus Kenia muss ein zertifizierter negativer PCR-Test vorgelegt werden, sofern ein solcher für die Einreise im Zielland oder einem Transitland erforderlich ist. Das Ergebnis muss dem Trusted Travel-Zertifikat entsprechen. In Kenia dürfen nur noch COVID-19-Atteste mit Zertifikat ausgestellt werden.
Reiseverbindungen
Die kenianischen Flughäfen sind für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Die Flugverbindungen sind eingeschränkt. Der inländische Flugverkehr von und in die Counties Nairobi, Kajiado, Kiambu, Machakos und Nakuru ist mit Wirkung vom 29. März 2021 untersagt. Kenya Railways wird seine Verbindungen ebenfalls entsprechend anpassen bzw. einstellen.
Beschränkungen im Land
Die Counties Nairobi, Kajiado, Kiambu, Machakos und Nakuru sind zur „disease infected area“ erklärt worden; die Ein- und Ausreise in diese Counties auf dem Luft-, Straßen- und Schienenweg bis auf weiteres untersagt. Innerhalb dieser fünf Counties besteht Bewegungsfreiheit.
Allen Touristen, Besuchern und Geschäftsreisenden in Kenia mit Rückflug ab Nairobi wird vom Ministry of Tourism and Wildlife die Gelegenheit eingeräumt, noch bis zum 29. März 2021, 12 Uhr, von anderen Landesteilen als den „disease infected areas“ nach Nairobi zu gelangen um von dort einen Rückflug in ihre Heimatländer anzutreten.
Reisende, die über den Flughafen Nairobi einreisen, können nicht in andere Landesteile außerhalb der „disease infected areas“ weiterreisen.
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangsperre zwischen 22 und 4 Uhr, für die Counties Nairobi, Kajiado, Kiambu, Machakos und Nakuru gilt diese ab 20 Uhr. Ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen sind ausgenommen. Geeignete Unterlagen sollten mitgeführt werden.
Daneben sind für die Counties Nairobi, Kajiado, Kiambu, Machakos und Nakuru öffentliche Versammlungen und persönliche Treffen untersagt, Bars geschlossen, der Alkoholverkauf eingeschränkt und Restaurants nur für den Außer-Haus-Verkauf geöffnet.
Die Intensivstationen der Krankenhäuser in Nairobi sind ausgelastet, eine medizinische Behandlung ist im Ernstfall nicht sichergestellt – auch nicht bei anderen Notfällen.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 60% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. ·Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kenia ist von COVID-19 betroffen. Nach zunächst moderaten Infektionsgeschehen, sind die Infektionszahlen zuletzt deutlich gestiegen. Regionale Schwerpunkte sind Nairobi mit den benachbarten Counties Machakos, Kiambu, Nakuru und Kajiado sowie Mombasa und Kisumu.
Kenia ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Kenia aus Deutschland ist ein zertifizierter negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Nach Einreise folgt eine 14-tägige Quarantäne. Dies gilt nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Negativliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Negativliste. Eine Quarantäne für Reisende mit Aufenthalt in Deutschland ist daher derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen. . Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5 Grad Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Einreisende aus Staaten, für die eine Quarantänepflicht gilt, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss 24 Stunden vor Abflug eine von diesen Quarantäne-Unterkünften gebucht werden, worüber bei Einreise ein Nachweis mit zu führen ist. Die Kosten für die Unterkunft trägt der Reisende.
Alle Passagiere müssen das Formular „Travel Health Surveillance Form“ vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Eine Anleitung zur Zertifizierung (Generierung eines Travel Code) des PCR-Tests finden Sie hier in dem vom kenianischen Gesundheitsministerium eingestellten Dokument unter Nr. 82: Travel Guide Simplified. Dieses Zertifizierungsverfahren läuft nach ersten Erkenntnissen nicht zuverlässig. Es ist davon auszugehen, dass bis auf weiteres negative PCR-Testbescheinigungen ohne Zertifikat grundsätzlich bei Einreise anerkannt werden.
Durch- und Weiterreise
Für den Transitaufenthalt ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Die Grenzübergänge sind geöffnet. Bei der Ausreise aus Kenia muss ein zertifizierter negativer PCR-Test vorgelegt werden, sofern ein solcher für die Einreise im Zielland oder einem Transitland erforderlich ist. Das Ergebnis muss dem Trusted Travel-Zertifikat entsprechen. In Kenia dürfen nur noch COVID-19-Atteste mit Zertifikat ausgestellt werden.
Reiseverbindungen
Die kenianischen Flughäfen sind für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Die Flugverbindungen sind eingeschränkt. Der inländische Flugverkehr von und in die Counties Nairobi, Kajiado, Kiambu, Machakos und Nakuru ist mit Wirkung vom 29. März 2021 untersagt. Kenya Railways wird seine Verbindungen ebenfalls entsprechend anpassen bzw. einstellen.
Beschränkungen im Land
Die Counties Nairobi, Kajiado, Kiambu, Machakos und Nakuru sind zur „disease infected area“ erklärt worden; die Ein- und Ausreise in diese Counties auf dem Luft-, Straßen- und Schienenweg bis auf weiteres untersagt. Innerhalb dieser fünf Counties besteht Bewegungsfreiheit.
Allen Touristen, Besuchern und Geschäftsreisenden in Kenia mit Rückflug ab Nairobi wird vom Ministry of Tourism and Wildlife die Gelegenheit eingeräumt, noch bis zum 29. März 2021, 12 Uhr, von anderen Landesteilen als den „disease infected areas“ nach Nairobi zu gelangen um von dort einen Rückflug in ihre Heimatländer anzutreten.
Reisende, die über den Flughafen Nairobi einreisen, können nicht in andere Landesteile außerhalb der „disease infected areas“ weiterreisen.
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangsperre zwischen 22 und 4 Uhr, für die Counties Nairobi, Kajiado, Kiambu, Machakos und Nakuru gilt diese ab 20 Uhr. Ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen sind ausgenommen. Geeignete Unterlagen sollten mitgeführt werden.
Daneben sind für die Counties Nairobi, Kajiado, Kiambu, Machakos und Nakuru öffentliche Versammlungen und persönliche Treffen untersagt, Bars geschlossen, der Alkoholverkauf eingeschränkt und Restaurants nur für den Außer-Haus-Verkauf geöffnet.
Die Intensivstationen der Krankenhäuser in Nairobi sind ausgelastet, eine medizinische Behandlung ist im Ernstfall nicht sichergestellt – auch nicht bei anderen Notfällen.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 60% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. ·Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 28.03.2021
Großbritannien - Änderung Beschänkungen im Land
In England beginnt am Montag 29. März 2021 eine schrittweise Lockerung des Lockdowns. Die Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben, Gruppen von bis zu sechs Menschen dürfen sich wieder im Freien treffen. Ab dem 12. April sollen auch die Pubs ihre Terrassen wieder öffnen und nicht lebensnotwendige Geschäfte wie Friseure wieder Kunden empfangen dürfen. Wales hatte seine Maßnahmen bereits am Samstag gelockert und die Reisebeschränkungen aufgehoben. Quelle: tagesschau.de
Indien - Änderung Beschränkungen im Land
Der indische Bundesstaat Maharashtra - Sitz der Finanzmetropole Mumbai - ruft eine nächtliche Ausgangssperre aus. tagesschau.de
Zentralafrikanische Republik - Änderung Beschränkungen im Land
Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Zentralafrikanische Republik ist von COVID-19 betroffen.
Die Zentralafrikanische Republik ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ein PCR-Test ist zur Einreise auf dem Luftweg nicht erforderlich, doch wird die Körpertemperatur bei Ankommen der Reisenden überprüft sowie das Ausfüllen eines Formulars mit den Reise - und Aufenthaltsdaten gefordert. Eine 14-tägige Quarantäne ist obligatorisch, die am Wohnort wahrgenommen werden kann.
Bei der Einreise auf dem Landweg kann von Reisenden, die aus einem Risikogebiet kommen, die Vorlage eines negativen PCR-Tests gefordert werden.
Die offiziellen Grenzübergänge sind in den Nachtstunden von 19 bis 5 Uhr administrativ geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Bangui M’Poko ist nur eingeschränkt geöffnet. Während der Pandemie bieten nur wenige Fluggesellschaften (Air France, A-Sky, Kenya Airways) Flugverbindungen in die Zentralafrikanische Republik an. Änderungen von Flugplan und Beförderungsbestimmungen sind jederzeit möglich, es kann auch kurzfristig zu Flugstreichungen kommen.
Beschränkungen im Land
Durch den verhängten Ausnahmezustand sind Bürgerrechte weitgehend außer Kraft gesetzt. Es kommt verstärkt zu Verhaftungen durch das Militär, bei denen keinerlei Rechtsmittel zugelassen sind (d. h. auch ohne Anordnung durch die Staatsanwaltschaft und ohne Haftprüfung durch einen Richter).
Der Ausnahmezustand ist bis zunächst 5. August 2021 verhängt worden. Es gilt eine Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr.
Reisen im Inneren des Landes sind derzeit nicht möglich.
Versammlungen sind mit bis zu 15 Personen mit einem Abstand von mindestens 1,5 m gestattet. Die Gebetsstunden der religiösen Einrichtungen sind mit der vorgeschrieben Distanz zwischen den Gläubigen und unter Einhaltung der sanitären Regeln wieder gestattet.
Hygieneregeln
Bei öffentlichen Stellen und Behörden gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Waschen der Hände bei Eintritt in geschlossene Räume ist obligatorisch, sofern eine Vorrichtung vorhanden ist.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über den aktuellen Stand der von der Regierung erlassenen Maßnahmen beim zentralafrikanischen Gesundheitsministerium.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Birgitt
In England beginnt am Montag 29. März 2021 eine schrittweise Lockerung des Lockdowns. Die Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben, Gruppen von bis zu sechs Menschen dürfen sich wieder im Freien treffen. Ab dem 12. April sollen auch die Pubs ihre Terrassen wieder öffnen und nicht lebensnotwendige Geschäfte wie Friseure wieder Kunden empfangen dürfen. Wales hatte seine Maßnahmen bereits am Samstag gelockert und die Reisebeschränkungen aufgehoben. Quelle: tagesschau.de
Indien - Änderung Beschränkungen im Land
Der indische Bundesstaat Maharashtra - Sitz der Finanzmetropole Mumbai - ruft eine nächtliche Ausgangssperre aus. tagesschau.de
Zentralafrikanische Republik - Änderung Beschränkungen im Land
Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Zentralafrikanische Republik ist von COVID-19 betroffen.
Die Zentralafrikanische Republik ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ein PCR-Test ist zur Einreise auf dem Luftweg nicht erforderlich, doch wird die Körpertemperatur bei Ankommen der Reisenden überprüft sowie das Ausfüllen eines Formulars mit den Reise - und Aufenthaltsdaten gefordert. Eine 14-tägige Quarantäne ist obligatorisch, die am Wohnort wahrgenommen werden kann.
Bei der Einreise auf dem Landweg kann von Reisenden, die aus einem Risikogebiet kommen, die Vorlage eines negativen PCR-Tests gefordert werden.
Die offiziellen Grenzübergänge sind in den Nachtstunden von 19 bis 5 Uhr administrativ geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Bangui M’Poko ist nur eingeschränkt geöffnet. Während der Pandemie bieten nur wenige Fluggesellschaften (Air France, A-Sky, Kenya Airways) Flugverbindungen in die Zentralafrikanische Republik an. Änderungen von Flugplan und Beförderungsbestimmungen sind jederzeit möglich, es kann auch kurzfristig zu Flugstreichungen kommen.
Beschränkungen im Land
Durch den verhängten Ausnahmezustand sind Bürgerrechte weitgehend außer Kraft gesetzt. Es kommt verstärkt zu Verhaftungen durch das Militär, bei denen keinerlei Rechtsmittel zugelassen sind (d. h. auch ohne Anordnung durch die Staatsanwaltschaft und ohne Haftprüfung durch einen Richter).
Der Ausnahmezustand ist bis zunächst 5. August 2021 verhängt worden. Es gilt eine Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr.
Reisen im Inneren des Landes sind derzeit nicht möglich.
Versammlungen sind mit bis zu 15 Personen mit einem Abstand von mindestens 1,5 m gestattet. Die Gebetsstunden der religiösen Einrichtungen sind mit der vorgeschrieben Distanz zwischen den Gläubigen und unter Einhaltung der sanitären Regeln wieder gestattet.
Hygieneregeln
Bei öffentlichen Stellen und Behörden gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Waschen der Hände bei Eintritt in geschlossene Räume ist obligatorisch, sofern eine Vorrichtung vorhanden ist.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über den aktuellen Stand der von der Regierung erlassenen Maßnahmen beim zentralafrikanischen Gesundheitsministerium.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 29.03.2021 - Teil 1
Australien - Änderung Beschränkungen im Land
In der drittgrößten australischen Stadt Brisbane gilt ab heute Abend ein dreitägiger Lockdown. Quelle: tagesschau.de
Finnland - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Uusimaa (mit Großraum Helsinki), Varsinais-Suomi, Etelä-Karjala), Kanta-Häme, Päijät-Häme und Pirkanmaa und Åland wird gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die COVID-19 Neuinfektionen sind weiterhin hoch. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Helsinki (Region Uusimaa), die Region Varsinais-Suomi, Etelä-Karjala, Kanta-Häme, Päijät-Häme, Pirkanmaa sowie die Region Åland. In diesen Regionen überschreitet bzw. überschritt zuletzt die Inzidenz 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig. Der Grenzwert ist für Deutschland überschritten.
Für alle Schengen-Staaten, darunter Deutschland, gelten Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Finnland. Das bedeutet, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht gestattet sind. Zum Teil ist der Besuch von Verwandten nicht erlaubt.
Weiterhin einreisen dürfen:
• Finnische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen,
• Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen,
• in Finnland Studierende,
• Diplomaten und Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal,
• Personen, die internationalen Schutz benötigen und
• Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Verkehr (z.B. dringende persönliche oder geschäftliche Gründe).
Für sie gilt eine Testpflicht und eine Regelung zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise.
Die Selbstisolierung kann reduziert werden, wenn aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende zwei negative PCR-Tests vorweisen können. Der erste Test muss bereits vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 72 Stunden nach Einreise erfolgen. Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen einschließlich der Testpflicht bieten der finnische Grenzschutz und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen für Reisende aus Deutschland Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Rückkehr in einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengen-Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel innehaben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Flugverbindungen von deutschen Flughäfen nach Finnland, sowie Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde. Zum Teil ist für die Beförderung nach Finnland ein Nachweis über einen negativen COVID-19-Test vorzulegen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen regional unterschiedliche Regelungen und Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze der Anzahl von Personen für Versammlungen.
Bis zum 18. April 2021 sind Restaurants in einigen Regionen vollständig geschlossen, ausgenommen sind Take-Away-Dienstleistungen.
Detaillierte Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes , der finnischen Regierung , der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Informieren Sie sich bei den Fähr- und Fluggesellschaften zu den Beförderungsbestimmungen und Testerfordernissen.
• Beachten Sie die Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Knigreich - Änderung Einreise: Testpflicht für LKW-Fahrer; Beschränkungen im Land: teilweiser Wegfall von Einschränkungen in England; redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen überschreitet bzw. überschritt im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland einschließlich der britischen Überseegebiete zuletzt weiterhin 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Vereinigte Königreich als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung. Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems ist zurückgegangen (Alert Level 4).
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Reisen aus touristischen Gründen aus und nach Großbritannien und Nordirland sind untersagt.
Im Vereinigten Königreich gilt ein Einreiseverbot aus Travel Ban Countries bzw. Ländern mit Virus-Mutationen. Dieses Einreiseverbot gilt auch für Reisende, die sich 10 Tage vor der Einreise in das Vereinigte Königreich in einem dieser Länder aufgehalten haben und auch für Transitreisende, die durch diese Länder gereist sind. Ausnahmen gelten lediglich für Briten, Irische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich.
Internationale Reisen aus und nach England sind zunächst bis zum 17. Mai 2021 nur mit triftigem Grund erlaubt.. Ausgenommen von dem Verbot sind u.a. Reisen zu Geschäftswecken, zu medizinischen Behandlung oder zur Pflege von Angehörigen. Weitere Ausnahmen von dem Reiseverbot können auf dieser Liste nachgelesen werden.
Bei allen Einreisen nach England aus allen Ländern mit Ausnahme Schottlands, Nordirlands, Irlands, Isle of Man, Jersey und Guernsey muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Anerkannt werden PCR-Tests, RT-Lamp-Tests sowie Antigentests („lateral-flow-Test“). Der negative Testnachweis, in Englisch, Französisch oder Spanisch (eine Übersetzung ist nicht ausreichend), muss bereits vor Reisebeginn (vor Einstieg Flugzeug, Fähre und Zug) vorgelegt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 11 Jahren. Weitere Details bietet die britische Regierung. Reisende, die ohne einen negativen COVID-19-Test nach England einreisen, müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 500,- GBP rechnen.
Einreisende nach England und Reisende, die über England nach Wales reisen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Travel-Ban-Land aufgehalten haben, müssen neben dem COVID-19-Test vor Einreise für 10 Tage eine Hotelquarantäne in Großbritannien absolvieren. Während des Hotelaufenthalts finden am zweiten und achten Tag nach Einreise weitere Tests statt. Das Hotel ist vorab über eine Website der britischen Regierung zu buchen. Aufenthalt, Verpflegung und die Tests während der Quarantäne kosten 1.750 GBP. Informationen können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden. Verstöße gegen die Quarantänepflicht in einem Hotel und auch falsche Angaben hinsichtlich des Aufenthalts in einem Travel-Ban-Land in den 10 Tagen vor Einreise kann mit einer Haftstrafe von bis zu 10 Jahren geahndet werden.
Einreisende nach England und Reisende, die über England nach Wales reisen, müssen neben dem COVID-19-Test vor Einreise zusätzlich vorab zwei weitere Tests buchen: einen vor oder am zweiten Tag nach Einreise und einen weiteren Test am oder nach dem achten Tag nach Einreise. Die Buchung muss vor/bei Einreise nachgewiesen werden und ist kostenpflichtig. Den Beförderungsunternehmen ist die Beförderung nach Großbritannien ohne einen Nachweis über die Buchung weiterer Tests nach Einreise untersagt. Informationen zu den Tests nach Einreise und welche Anbieter dafür zulässig sind, können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden.
Ab dem 6. April 2021 gilt für alle nach England einreisenden LKW-Fahrer ein verpflichtender COVID-19 Test nach Einreise bei Aufenthalt von mehr als 48 Stunden, alle weiteren 72 Stunden bis zu zwei zusätzliche Tests.
Für die Einreise nach Schottland , Nordirland und Wales gelten ähnliche Einreisebeschränkungen für alle Reisenden.
Insbesondere gilt für Einreisende nach Schottland aus allen Ländern außerhalb der Common Travel Area eine 10-tägige Quarantänepflicht in einem Hotel. Die Quarantäne in einem Hotel gilt ausdrücklich auch für alle Einreisenden aus Deutschland. Die Hotelquarantäne ist vorab zu buchen und kostet 1.750 GBP. Nähe Informationen finden sich auf dieser Webseite.
Für Einreisen nach England (Schottland, Wales und Nordirland sind ausgenommen) besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Auch bei einer Befreiung von der Quarantäne bleibt der Test am achten Tag weiterhin verpflichtend. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten und einen negativen COVID-19-Test vorlegen.
Seit dem 29. März 2021 sind Auslandsreisen nur aus einem triftigen Grund („reasonable excuse“) zulässig. Alle Ausreisenden müssen den Grund der Ausreise auf einem elektronischen Formular angeben. Das ausgefüllte Formular muss bei Ausreise entweder in Papierform oder in elektronischer Form mitgeführt und ggf. vorgezeigt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe von 5.000 GBP. Darüber hinaus kann es bei Ausreisekontrollen zu Zurückweisungen kommen. Besuchsreisen nach Deutschland, z. B. zu den in Deutschland lebenden Eltern, sind nicht erlaubt.
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Mit dem Fahrzeug nach Frankreich fahrend erlauben die französischen Vorschriften nach strenger Interpretation keinen Transit. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, so auch der Transit durch Belgien.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverkehr sind ausgedünnt. Der Eurotunnel nach Frankreich ist unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Vorlage eines negativen PCR-Tests, Selbstauskunft) geöffnet. Reisen mit dem Eurostar unterliegen strengen Voraussetzungen. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen. Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. Grundsätzlich befindet sich ganz Großbritannien im Lockdown. Erste vorsichtige Lockerungen wurden in den Teilregionen bereits eingeführt.
Für England gelten folgende Regeln:
Seit dem 29. März 2021 ist das Verlassen des Hauses wieder erlaubt, es dürfen sich draußen bis zu sechs Personen aus bis zu sechs verschiedenen Haushalten („Rule of 6“) oder mit mehr als sechs Personen aus zwei Haushalten treffen.
Nicht essentielle Geschäfte sind geschlossen. Reisen im In- und Ausland bleiben weiter untersagt, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe von 5.000 GBP. Der Grund der Reise muss auf einem Formular erklärt werden. Legitime Gründe das Haus zu verlassen oder die eine Reise begründen könnten sind u.a. Arbeit, Pflege oder auch geteiltes Sorgerecht. Grundsätzlich besteht die Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
In Schottland gilt ein Lockdown mit erheblichen Bewegungseinschränkungen, die über das Niveau von Empfehlungen hinausgehen und Gesetzeskraft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt. Details können auf der Webseite der schottischen Regierung nachgelesen werden.
Das gesamte Gebiet von Wales unterliegt den strengen Regeln der Stufe 4. Unter bestimmten Voraussetzungen darf das Haus verlassen werden. Personen aus zwei Haushalten dürfen sich draußen treffen. Gartencenter und Friseure sind geöffnet.
In Nordirland gelten bis zunächst 15. April 2021 weitreichende Beschränkungen. Es ist verboten, sich in der eigenen Wohnung mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen, es sei denn, man formt mit einem anderen Haushalt eine „bubble“. Es ist erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Restaurants und Pubs bleiben bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Nicht essentielle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gelten Einreisebeschränkungen. Einreiseberechtige müssen sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000,- GBP geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Einreisende nach Jersey müssen bei Einreise einen negativen COVID-19-Test, der vor Abfahrt gemacht werden muss, vorlegen und sich anschließend in Quarantäne begeben. Bis auf wenige Ausnahmen müssen sich Reisende bei Einreise am fünften und zehnten Tag nach Einreise erneut einem COVID-19-Test unterziehen. Wenn das Ergebnis des Tests am zehnten Tag nach Einreise negativ ist, darf die Quarantäne verlassen werden. Reisende aus Ländern mit einer niedrigen COVID-19-Inzidenzen dürfen die Quarantäne bereits vorzeitig verlassen. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ und „key workers“ beschränkt. Grundsätzlich müssen alle Einreisenden einen negativ COVID-19-Test vorlegen und sich in eine 21-tägige Quarantäne begeben. Diese kann vorzeitig verlassen werden, wenn die Ergebnisse weiterer COVID-19-Tests am zweiten, siebten und dreizehnten Tag nach Einreise negativ sind. Verzichtet man auf die Tests, muss man zwingend 21 Tage in Quarantäne bleiben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Gibraltar gilt bis auf weiteres ein Lockdown. Das eigene Haus darf bis auf wenige Ausnahmen nicht verlassen werden. Nur bestimmte Personen dürfen noch nach Gibraltar einreisen. Diese müssen bei Einreise einen PCR-Test, dessen Testung nicht älter als 72 Stunden sein darf vorlegen und müssen sich anschließend in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Es besteht die Möglichkeit der Freitestung am fünften Tag nach Einreise. Ist der Test negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Einreisende per Flugzeug müssen sich zudem vor Einreise online registrieren. Es besteht eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Supermärkten. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Eine Einreise nach Anguilla ist mindestens bis 17. April 2021 nicht ohne weiteres möglich. Ausnahmen müssen einzeln bewilligt und können hierzu online beantragt werden. Es ist unter anderem ein negativer COVID-19-Test erforderlich, der drei bis fünf Tage vor der geplanten Ankunft vorgenommen werden muss. Fährverkehr von und nach Marigot Port auf St. Martin findet derzeit nicht statt. Es besteht zudem nach Ankunft eine Quarantänepflicht von 10 bis 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen max. 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende COVID-19-Tests werden bei Einreise und erneut vier, acht und 14 Tage nach Einreise durchgeführt. Darüber hinaus besteht die Pflicht zur Ableistung einer viertägigen Quarantäne nach Einreise. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist mit Ausnahme von Reisenden aus dem Vereinigten Königreich, der Dominikanischen Republik und Südafrika über den internationalen Flughafen T B Lettsome wieder möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden, ein negativer COVID-19-Test innerhalb von fünf Tagen vor Ankunft ist Voraussetzung. Bei Ankunft wird ein Test vorgenommen, für mindestens acht Tage muss ein Tracking-Armband getragen werden. Für mindestens vier Tage ist die Bewegungsfreiheit begrenzt auf bestimmte Lokalitäten. Ist ein weiterer Test dann negativ, ist eine freie Bewegung auf den Inseln möglich. Kosten in Höhe von 175 US-Dollar müssen Einreisende tragen. Die Quarantäne wird bei positiver Testung auf 14 Tage verlängert und von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Kaimaninseln (Cayman Islands) sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands sowie deren engen Familienangehörigen und anderen Besuchern in wenigen Ausnahmefällen gestattet. Vor Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt und hier eine Einreisegenehmigung beantragt werden. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Die aktuellen COVID-19 Fallzahlen sowie weitere Informationen die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist nur über Antigua möglich und derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist auch für Touristen wieder möglich. Für die Einreise muss ein maximal fünf Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Es besteht keine Quarantänepflicht. Infektionszahlen und weitere Informationen bietet Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich wie z.B. einen negativen PCR- oder Antigentest (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Beachten Sie die Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Macau - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Macau wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Macau bewegt sich auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländer dürfen seit dem 15. April 2020 nicht nach Macau einreisen, es sei denn sie sind im Besitz einer „non-resident worker’s identification card“ der SAR Macau. Ausgenommen sind außerdem Staatsangehörige der Volksrepublik China, Hongkong und Taiwaner. Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis ist die Einreise nur in Ausnahmefällen auf Antrag erlaubt.
Alle Einreisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen sowie eine Online-Anmeldung ausfüllen.
Ausländer, die sich in den letzten 21 Tagen in einem Drittstaat außerhalb der Volksrepublik China, Hongkong und Taiwan aufgehalten haben, dürfen nicht nach Macau einreisen.
Einreisende aus Hongkong müssen sich nach Einreise in Macau 14 Tage einer medizinischen Beobachtung („medical observation“) in einem hierfür vorgesehenen Hotel mit anschließender siebentägigen gesundheitlichen Selbstkontrolle („self-health management“) unterziehen.
Einreisende aus Taiwan unterliegen einer 14-tägigen medizinischen Beobachtung („medical observation“) in einem hierfür vorgesehenen Hotel.
Einreisende, die sich in den letzten 21 Tagen in einem Drittstaat außerhalb der Volksrepublik China, Hongkong und Taiwan aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Macau 21 Tage einer medizinischen Beobachtung („medical observation“) in einem hierfür vorgesehenen Hotel mit anschließender siebentägigen gesundheitlichen Selbstkontrolle („self-health management“) unterziehen.
Eine Liste der Quarantänehotels ist auf dieser Webseite veröffentlicht.
Weitere Informationen zur Einreise bietet das Macao Tourism Office.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind über Macau nicht erlaubt.
Reiseverbindungen
Die Einreise nach Macau ist möglich mit dem Flugzeug über den Internationalen Flughafen, mit dem Fahrzeug oder dem Shuttle-Bus-Service über die Hong Kong-Zhuhai-Macao-Bridge (Öffnungszeiten täglich von 10 bis 20 Uhr). Außerdem verkehrt täglich eine Fähre zwischen Shenzhen (She Kou) und Macau.
Die Fährverbindungen mit Hongkong wurden eingestellt.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Macau bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Abstandsregeln gelten nur in geschlossenen Räumen.
• Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen der zuständigen Behörden in Macau zu den Einreisebestimmungen.
• Beachten Sie die Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Marokko - Änderung Reiseverbindungen
Marokko beabsichtigt, auch die Flugverbindungen mit Frankreich und Spanien auszusetzen. Quelle: Maghreb Post
Sämtliche Eindämmungsmaßnahmen und Ausgangssperren werden mit Wirkung ab 30. März 2021 um weitere zwei Wochen verlängert. Quelle: Maghreb Post
Nepal - Änderung Einreise
Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur DPA dürfen Besucher wieder in das Land einreisen, ohne in zehntägige Quarantäne zu müssen. Voraussetzung ist eine Impfung gegen das Coronavirus oder ein negativer PCR-Test. Dieser darf maximal 72 Stunden vor Abreise gemacht worden sein. Darüber hinaus müssen Einreisende am Flughafen in Kathmandu einen Schnelltest machen. Wenn dieser positiv ausfalle, müssen sich die Einreisenden zunächst in einem Hotel auskurieren. Quelle: touristik aktuell
Nigeria - Redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nigeria wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nigeria ist von COVID-19 im internationalen Vergleich weniger betroffen, verzeichnet aber seither landesweit steigende Infektionszahlen. Schwerpunkte sind Lagos und die Hauptstadtregion Abuja (Federal Capital Territory).
Nigeria ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nigerianischen Seuchenkontrollzentrum NCDC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen Abuja und Lagos sind für den regulären internationalen Flugverkehr geöffnet. Mit kurzfristigen Stornierungen von Flügen und /oder Umbuchungen muss gerechnet werden. Der zur Einreise berechtigte Personenkreis ist beschränkt; derzeit können nur nigerianische Staatsangehörige, Personen mit einer gültigen Daueraufenthaltsgenehmigung für Nigeria und Diplomaten nach Nigeria einreisen.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebedingungen bieten die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen der Nigerian Immigration Service und das nigerianische Seuchenkontrollzentrum, NCDC.
Bei Einreise muss ein in englischer Sprache gehaltener Nachweis eines negativen PCR-Tests vorgelegt werden, der bei Abflug nicht älter als 96 Stunden sein darf und dessen Bestätigung online hochgeladen werden muss. Kinder im Alter unter elf Jahren sind davon ausgenommen. Alle Einreisenden müssen über ein standardisiertes Formular eine schriftliche Erklärung über ihren Gesundheitszustand abgeben, welche vor Reiseantritt im „Nigeria International Travel Portal" einzustellen ist. Nach erfolgreicher Online-Registrierung generiert das Portal ein Reisezertifikat mit einem QR Code, der beim Check-in vor Reiseantritt und bei der Einreise vorgelegt werden muss. Einreisende müssen sich nach Einreise in Nigeria in eine siebentägige, überwachte Selbstisolierung/Quarantäne begeben und sich am siebten Tag einem weiteren PCR-Test unterziehen. Ein Nachweis über einen bereits vor Reiseantritt bei der Online-Registrierung vereinbarten und vorab bezahlten PCR-Test in Nigeria, neben einer telefonischen Erreichbarkeit, muss ebenfalls bei Einreise vorgelegt werden. Teststationen sollen in allen Bundesstaaten zur Verfügung stehen. Personen, die zum zweiten PCR-Test in Nigeria nicht erscheinen, müssen mit Sanktionen in Form von Reisebeschränkungen rechnen, Inhaber von nigerianischen Visa mit einer Aufhebung ihres Visums. Nach Vorliegen eines zweiten negativen PCR-Tests darf die Selbstisolierung/Quarantäne beendet werden.
Reisende, die bei Einreise COVID-19 Symptome aufweisen oder diese innerhalb der siebentägigen Quarantäne entwickeln, müssen damit rechnen, unter staatliche Quarantäne gestellt zu werden. Kurzfristig angekündigte zusätzliche Hygienemaßnahmen bei Einreise sind möglich.
Durch- und Weiterreise
Die nigerianischen Landgrenzen sind offiziell wieder geöffnet; bei Grenzübertritt ist mit Behinderungen zu rechnen.
Für den Inlandsflugverkehr gelten unter Beachtung der Hygieneregeln keine COVID-bedingten Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch innerhalb Afrikas, findet derzeit grundsätzlich ungehindert statt.
Beschränkungen im Land
Die Bundesstaaten können auf Grundlage von Empfehlungen der nigerianischen Bundesregierung über das Ausmaß COVID-bezogener Beschränkungen selbständig entscheiden. Einzelne Bundesstaaten haben Bewegungsbeschränkungen und Auflagen innerhalb der Bundesgrenzen verhängt. Im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory sowie in Lagos gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr. Beschäftigte in systemrelevanten Sektoren und aus dem Ausland nachts Einreisende sind von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen Geschäfte, Banken, Märkte, Hotels und Unternehmen sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen geöffnet, in manchen Bundesstaaten dürfen Restaurants nur im Außenbereich bewirten. Bars und Nachtclubs sind geschlossen. Menschenansammlungen mit mehr als 50 Personen bleiben grundsätzlich untersagt. Einzelne Bundesstaaten können religiöse Versammlungen von mehr als 50 Personen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen zulassen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Behörden können die Einhaltung der Maskenpflicht und von Bewegungsbeschränkungen jederzeit überprüfen, Verstöße sanktionieren und Temperaturmessungen an öffentlichen Orten durchführen.
Für den Inlandsflugverkehr gelten die gängigen Abstands- und Hygieneregeln und eine Maskenpflicht.
• Nehmen Sie die nigerianischen Einreisebestimmungen, den negativen COVID-Test und den QR-Code für die Einreise nach Nigeria ausgedruckt mit.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Halten Sie Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Website der deutschen Vertretungen in Nigeria.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Oman - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Maskat sowie die Provinz Dhofar an der Grenze zu Jemen und die Provinz North Sharqiyah.
Oman ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Landgrenzen sind bis auf weiteres für die Ein- und Ausreise in das Sultanat geschlossen. Kurzfristige, weitere Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden. Internationale Flüge und Einreisen aus derzeit zehn Ländern (u.a. Südafrika, Brasilien) sind bis auf weiteres ausgesetzt. Es besteht ein Einreiseverbot für alle Einreisen aus Großbritannien. Von dieser Regelung ausgenommen sind omanische Staatsangehörige.
Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können nicht wieder nach Oman einreisen, wenn sie sich länger als 180 Tage außerhalb des Landes aufgehalten haben, und müssen zur Einreise ein neues Visum beantragen.
Reisende nach Oman müssen vor Abflug einen negativen PCR-Test in englischer oder arabischer Sprache vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit sein darf. Ferner müssen sich Reisende auf der Internetseite des omanischen Gesundheitsministeriums registrieren und dort 25 OMR für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen. Ferner ist die App Tarassud+ des omanischen Gesundheitsministeriums auf dem Mobiltelefon zu installieren.
Alle Einreisenden, auch bei Kurzaufenthalten, müssen sich mindestens sieben Tage in institutionelle Quarantäne begeben, die mit dem Tracking-Armband überwacht wird. Die Kosten für die institutionelle Quarantäne müssen von den Einreisenden getragen werden, eine Isolation in häuslicher Quarantäne ist derzeit nicht zugelassen. Die institutionelle Quarantäne kann in allen Hotels in Oman – soweit diese es anbieten – durchgeführt werden. Ausgenommen von der institutionellen Quarantäne sind derzeit Einreisende über 60 Jahre sowie allein reisende Kinder bis zum Alter von 18 Jahren, Aktuelle Informationen sowie eine Liste der vorgesehenen Quarantäne-Hotels sind beim omanischen Centre of Relief and Shelter Operations (Tel. 00968-24994265/24994266/24994267) erhältlich.
Ab 29. März 2021 müssen alle Einreisenden, die der institutionellen Quarantäne unterliegen, die Unterkunft in einem Hotel oder in einer institutionellen Quarantäne-Einrichtung vorab online über die "Sahala“ Plattform buchen. Fluggesellschaften sind gehalten sicherzustellen, dass Passagiere über eine bestätigte Sahala-Buchung verfügen.
Am achten Tag kann die Quarantäne durch einen weiteren negativen PCR-Test beendet werden oder ist bis zum 14. Tag fortzusetzen. Ein Aufenthalt unter sieben Tagen ist derzeit grundsätzlich nicht möglich und eine Ausreise aus Oman frühestens nach mindestens sieben Tagen Aufenthalt und negativem PCR-Test am achten Tag möglich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. März 2021 im Ticketpreis enthalten ist. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
Kinder unter 15 Jahren sind vom PCR-Test bei Einreise und dem Tragen des Armbands ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Oman stark eingeschränkt. Seit 28. März 2021 bis zunächst 8. April 2021 besteht zwischen 20 und 5 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre. In dieser Zeit sind bis auf wenige Ausnahmen auch alle wirtschaftlichen Aktivitäten und der Restaurantbetrieb verboten. Für Flugpassagiere und eine Begleitperson besteht bei Vorlage des Flugtickets für Fahrten zum und vom Flughafen eine Ausnahme von der nächtlichen Ausgangssperre. Öffentliche Parks sind bis auf weiteres geschlossen, für den öffentlichen und privaten Bereich sowie an Stränden bestehen Versammlungsverbote. Die Anzahl der Besucher ist in diversen Einrichtungen (z. B. Geschäfte, Einkaufsmalls, Restaurants und Fitnessstudios) begrenzt.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter Auflagen und Einlasskontrollen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
• Bitte verfolgen Sie bezüglich der Schließung der Luft-, Land- und Seegrenzen aufmerksam die lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Beachten Sie die Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Philippinen - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila.
Die Philippinen sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Ausländern ist die Einreise in die Philippinen bis zunächst 21. April 2021 landesweit verboten; davon ausgenommen sind nur Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen und ihre Familienangehörigen, die in den Philippinen akkreditiert und im Besitz gültiger 9(e)-Visa sind. Ausgenommen sind auch Inhaber von gültigen 47(a)2-Visa und deren Familienangehörige, für durch das philippinische Außenministerium oder die Nationale Task Force genehmigte medizinische und humanitäre Notfälle, für ausländische Seeleute mit 9(c)-Visa und für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder) von philippinischen Staatsangehörigen, wenn sie mit diesen gemeinsam einreisen und im Besitz gültiger Visa sind.
Reisende unterliegen nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht, während derer am sechsten Tag ein PCR-Test durchgeführt werden muss.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test, vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden. Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen COVID-19-Test.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über den Flughafen in Manila bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind auf bestimmte Regionen beschränkt. Derzeit gilt im Großraum Manila die strengste Quarantänestufe mit umfangreichen Einschränkungen in der Versorgung und der Bewegungsfreiheit. Es gelten variable nächtliche Ausgangssperren im Zeitraum von 18 bis 5 Uhr.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden teilweise wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden nur unzuverlässig statt.
Die touristische Infrastruktur ist stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind geschlossen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz sowie zusätzlich einen Gesichtsschutz zu tragen. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt.
Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung in staatlicher Unterbringung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Falls Sie im Besitz eines Langzeitvisums sind oder eine Sondereinreisegenehmigung mit bereits ausgestelltem und noch gültigem Touristenvisum beantragen möchten-, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft , ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Einreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt .
• Beachten Sie die Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise .
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
In der drittgrößten australischen Stadt Brisbane gilt ab heute Abend ein dreitägiger Lockdown. Quelle: tagesschau.de
Finnland - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Uusimaa (mit Großraum Helsinki), Varsinais-Suomi, Etelä-Karjala), Kanta-Häme, Päijät-Häme und Pirkanmaa und Åland wird gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die COVID-19 Neuinfektionen sind weiterhin hoch. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Helsinki (Region Uusimaa), die Region Varsinais-Suomi, Etelä-Karjala, Kanta-Häme, Päijät-Häme, Pirkanmaa sowie die Region Åland. In diesen Regionen überschreitet bzw. überschritt zuletzt die Inzidenz 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig. Der Grenzwert ist für Deutschland überschritten.
Für alle Schengen-Staaten, darunter Deutschland, gelten Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Finnland. Das bedeutet, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht gestattet sind. Zum Teil ist der Besuch von Verwandten nicht erlaubt.
Weiterhin einreisen dürfen:
• Finnische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen,
• Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen,
• in Finnland Studierende,
• Diplomaten und Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal,
• Personen, die internationalen Schutz benötigen und
• Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Verkehr (z.B. dringende persönliche oder geschäftliche Gründe).
Für sie gilt eine Testpflicht und eine Regelung zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise.
Die Selbstisolierung kann reduziert werden, wenn aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende zwei negative PCR-Tests vorweisen können. Der erste Test muss bereits vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 72 Stunden nach Einreise erfolgen. Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen einschließlich der Testpflicht bieten der finnische Grenzschutz und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen für Reisende aus Deutschland Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Rückkehr in einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengen-Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel innehaben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Flugverbindungen von deutschen Flughäfen nach Finnland, sowie Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde. Zum Teil ist für die Beförderung nach Finnland ein Nachweis über einen negativen COVID-19-Test vorzulegen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen regional unterschiedliche Regelungen und Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze der Anzahl von Personen für Versammlungen.
Bis zum 18. April 2021 sind Restaurants in einigen Regionen vollständig geschlossen, ausgenommen sind Take-Away-Dienstleistungen.
Detaillierte Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes , der finnischen Regierung , der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Informieren Sie sich bei den Fähr- und Fluggesellschaften zu den Beförderungsbestimmungen und Testerfordernissen.
• Beachten Sie die Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Knigreich - Änderung Einreise: Testpflicht für LKW-Fahrer; Beschränkungen im Land: teilweiser Wegfall von Einschränkungen in England; redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen überschreitet bzw. überschritt im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland einschließlich der britischen Überseegebiete zuletzt weiterhin 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Vereinigte Königreich als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung. Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems ist zurückgegangen (Alert Level 4).
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Reisen aus touristischen Gründen aus und nach Großbritannien und Nordirland sind untersagt.
Im Vereinigten Königreich gilt ein Einreiseverbot aus Travel Ban Countries bzw. Ländern mit Virus-Mutationen. Dieses Einreiseverbot gilt auch für Reisende, die sich 10 Tage vor der Einreise in das Vereinigte Königreich in einem dieser Länder aufgehalten haben und auch für Transitreisende, die durch diese Länder gereist sind. Ausnahmen gelten lediglich für Briten, Irische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich.
Internationale Reisen aus und nach England sind zunächst bis zum 17. Mai 2021 nur mit triftigem Grund erlaubt.. Ausgenommen von dem Verbot sind u.a. Reisen zu Geschäftswecken, zu medizinischen Behandlung oder zur Pflege von Angehörigen. Weitere Ausnahmen von dem Reiseverbot können auf dieser Liste nachgelesen werden.
Bei allen Einreisen nach England aus allen Ländern mit Ausnahme Schottlands, Nordirlands, Irlands, Isle of Man, Jersey und Guernsey muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Anerkannt werden PCR-Tests, RT-Lamp-Tests sowie Antigentests („lateral-flow-Test“). Der negative Testnachweis, in Englisch, Französisch oder Spanisch (eine Übersetzung ist nicht ausreichend), muss bereits vor Reisebeginn (vor Einstieg Flugzeug, Fähre und Zug) vorgelegt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 11 Jahren. Weitere Details bietet die britische Regierung. Reisende, die ohne einen negativen COVID-19-Test nach England einreisen, müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 500,- GBP rechnen.
Einreisende nach England und Reisende, die über England nach Wales reisen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Travel-Ban-Land aufgehalten haben, müssen neben dem COVID-19-Test vor Einreise für 10 Tage eine Hotelquarantäne in Großbritannien absolvieren. Während des Hotelaufenthalts finden am zweiten und achten Tag nach Einreise weitere Tests statt. Das Hotel ist vorab über eine Website der britischen Regierung zu buchen. Aufenthalt, Verpflegung und die Tests während der Quarantäne kosten 1.750 GBP. Informationen können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden. Verstöße gegen die Quarantänepflicht in einem Hotel und auch falsche Angaben hinsichtlich des Aufenthalts in einem Travel-Ban-Land in den 10 Tagen vor Einreise kann mit einer Haftstrafe von bis zu 10 Jahren geahndet werden.
Einreisende nach England und Reisende, die über England nach Wales reisen, müssen neben dem COVID-19-Test vor Einreise zusätzlich vorab zwei weitere Tests buchen: einen vor oder am zweiten Tag nach Einreise und einen weiteren Test am oder nach dem achten Tag nach Einreise. Die Buchung muss vor/bei Einreise nachgewiesen werden und ist kostenpflichtig. Den Beförderungsunternehmen ist die Beförderung nach Großbritannien ohne einen Nachweis über die Buchung weiterer Tests nach Einreise untersagt. Informationen zu den Tests nach Einreise und welche Anbieter dafür zulässig sind, können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden.
Ab dem 6. April 2021 gilt für alle nach England einreisenden LKW-Fahrer ein verpflichtender COVID-19 Test nach Einreise bei Aufenthalt von mehr als 48 Stunden, alle weiteren 72 Stunden bis zu zwei zusätzliche Tests.
Für die Einreise nach Schottland , Nordirland und Wales gelten ähnliche Einreisebeschränkungen für alle Reisenden.
Insbesondere gilt für Einreisende nach Schottland aus allen Ländern außerhalb der Common Travel Area eine 10-tägige Quarantänepflicht in einem Hotel. Die Quarantäne in einem Hotel gilt ausdrücklich auch für alle Einreisenden aus Deutschland. Die Hotelquarantäne ist vorab zu buchen und kostet 1.750 GBP. Nähe Informationen finden sich auf dieser Webseite.
Für Einreisen nach England (Schottland, Wales und Nordirland sind ausgenommen) besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Auch bei einer Befreiung von der Quarantäne bleibt der Test am achten Tag weiterhin verpflichtend. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten und einen negativen COVID-19-Test vorlegen.
Seit dem 29. März 2021 sind Auslandsreisen nur aus einem triftigen Grund („reasonable excuse“) zulässig. Alle Ausreisenden müssen den Grund der Ausreise auf einem elektronischen Formular angeben. Das ausgefüllte Formular muss bei Ausreise entweder in Papierform oder in elektronischer Form mitgeführt und ggf. vorgezeigt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe von 5.000 GBP. Darüber hinaus kann es bei Ausreisekontrollen zu Zurückweisungen kommen. Besuchsreisen nach Deutschland, z. B. zu den in Deutschland lebenden Eltern, sind nicht erlaubt.
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Mit dem Fahrzeug nach Frankreich fahrend erlauben die französischen Vorschriften nach strenger Interpretation keinen Transit. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, so auch der Transit durch Belgien.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverkehr sind ausgedünnt. Der Eurotunnel nach Frankreich ist unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Vorlage eines negativen PCR-Tests, Selbstauskunft) geöffnet. Reisen mit dem Eurostar unterliegen strengen Voraussetzungen. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen. Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. Grundsätzlich befindet sich ganz Großbritannien im Lockdown. Erste vorsichtige Lockerungen wurden in den Teilregionen bereits eingeführt.
Für England gelten folgende Regeln:
Seit dem 29. März 2021 ist das Verlassen des Hauses wieder erlaubt, es dürfen sich draußen bis zu sechs Personen aus bis zu sechs verschiedenen Haushalten („Rule of 6“) oder mit mehr als sechs Personen aus zwei Haushalten treffen.
Nicht essentielle Geschäfte sind geschlossen. Reisen im In- und Ausland bleiben weiter untersagt, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe von 5.000 GBP. Der Grund der Reise muss auf einem Formular erklärt werden. Legitime Gründe das Haus zu verlassen oder die eine Reise begründen könnten sind u.a. Arbeit, Pflege oder auch geteiltes Sorgerecht. Grundsätzlich besteht die Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
In Schottland gilt ein Lockdown mit erheblichen Bewegungseinschränkungen, die über das Niveau von Empfehlungen hinausgehen und Gesetzeskraft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt. Details können auf der Webseite der schottischen Regierung nachgelesen werden.
Das gesamte Gebiet von Wales unterliegt den strengen Regeln der Stufe 4. Unter bestimmten Voraussetzungen darf das Haus verlassen werden. Personen aus zwei Haushalten dürfen sich draußen treffen. Gartencenter und Friseure sind geöffnet.
In Nordirland gelten bis zunächst 15. April 2021 weitreichende Beschränkungen. Es ist verboten, sich in der eigenen Wohnung mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen, es sei denn, man formt mit einem anderen Haushalt eine „bubble“. Es ist erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Restaurants und Pubs bleiben bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Nicht essentielle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gelten Einreisebeschränkungen. Einreiseberechtige müssen sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000,- GBP geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Einreisende nach Jersey müssen bei Einreise einen negativen COVID-19-Test, der vor Abfahrt gemacht werden muss, vorlegen und sich anschließend in Quarantäne begeben. Bis auf wenige Ausnahmen müssen sich Reisende bei Einreise am fünften und zehnten Tag nach Einreise erneut einem COVID-19-Test unterziehen. Wenn das Ergebnis des Tests am zehnten Tag nach Einreise negativ ist, darf die Quarantäne verlassen werden. Reisende aus Ländern mit einer niedrigen COVID-19-Inzidenzen dürfen die Quarantäne bereits vorzeitig verlassen. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ und „key workers“ beschränkt. Grundsätzlich müssen alle Einreisenden einen negativ COVID-19-Test vorlegen und sich in eine 21-tägige Quarantäne begeben. Diese kann vorzeitig verlassen werden, wenn die Ergebnisse weiterer COVID-19-Tests am zweiten, siebten und dreizehnten Tag nach Einreise negativ sind. Verzichtet man auf die Tests, muss man zwingend 21 Tage in Quarantäne bleiben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Gibraltar gilt bis auf weiteres ein Lockdown. Das eigene Haus darf bis auf wenige Ausnahmen nicht verlassen werden. Nur bestimmte Personen dürfen noch nach Gibraltar einreisen. Diese müssen bei Einreise einen PCR-Test, dessen Testung nicht älter als 72 Stunden sein darf vorlegen und müssen sich anschließend in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Es besteht die Möglichkeit der Freitestung am fünften Tag nach Einreise. Ist der Test negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Einreisende per Flugzeug müssen sich zudem vor Einreise online registrieren. Es besteht eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Supermärkten. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Eine Einreise nach Anguilla ist mindestens bis 17. April 2021 nicht ohne weiteres möglich. Ausnahmen müssen einzeln bewilligt und können hierzu online beantragt werden. Es ist unter anderem ein negativer COVID-19-Test erforderlich, der drei bis fünf Tage vor der geplanten Ankunft vorgenommen werden muss. Fährverkehr von und nach Marigot Port auf St. Martin findet derzeit nicht statt. Es besteht zudem nach Ankunft eine Quarantänepflicht von 10 bis 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen max. 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende COVID-19-Tests werden bei Einreise und erneut vier, acht und 14 Tage nach Einreise durchgeführt. Darüber hinaus besteht die Pflicht zur Ableistung einer viertägigen Quarantäne nach Einreise. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist mit Ausnahme von Reisenden aus dem Vereinigten Königreich, der Dominikanischen Republik und Südafrika über den internationalen Flughafen T B Lettsome wieder möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden, ein negativer COVID-19-Test innerhalb von fünf Tagen vor Ankunft ist Voraussetzung. Bei Ankunft wird ein Test vorgenommen, für mindestens acht Tage muss ein Tracking-Armband getragen werden. Für mindestens vier Tage ist die Bewegungsfreiheit begrenzt auf bestimmte Lokalitäten. Ist ein weiterer Test dann negativ, ist eine freie Bewegung auf den Inseln möglich. Kosten in Höhe von 175 US-Dollar müssen Einreisende tragen. Die Quarantäne wird bei positiver Testung auf 14 Tage verlängert und von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Kaimaninseln (Cayman Islands) sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands sowie deren engen Familienangehörigen und anderen Besuchern in wenigen Ausnahmefällen gestattet. Vor Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt und hier eine Einreisegenehmigung beantragt werden. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Die aktuellen COVID-19 Fallzahlen sowie weitere Informationen die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist nur über Antigua möglich und derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist auch für Touristen wieder möglich. Für die Einreise muss ein maximal fünf Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Es besteht keine Quarantänepflicht. Infektionszahlen und weitere Informationen bietet Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich wie z.B. einen negativen PCR- oder Antigentest (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Beachten Sie die Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Macau - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Macau wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Macau bewegt sich auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländer dürfen seit dem 15. April 2020 nicht nach Macau einreisen, es sei denn sie sind im Besitz einer „non-resident worker’s identification card“ der SAR Macau. Ausgenommen sind außerdem Staatsangehörige der Volksrepublik China, Hongkong und Taiwaner. Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis ist die Einreise nur in Ausnahmefällen auf Antrag erlaubt.
Alle Einreisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen sowie eine Online-Anmeldung ausfüllen.
Ausländer, die sich in den letzten 21 Tagen in einem Drittstaat außerhalb der Volksrepublik China, Hongkong und Taiwan aufgehalten haben, dürfen nicht nach Macau einreisen.
Einreisende aus Hongkong müssen sich nach Einreise in Macau 14 Tage einer medizinischen Beobachtung („medical observation“) in einem hierfür vorgesehenen Hotel mit anschließender siebentägigen gesundheitlichen Selbstkontrolle („self-health management“) unterziehen.
Einreisende aus Taiwan unterliegen einer 14-tägigen medizinischen Beobachtung („medical observation“) in einem hierfür vorgesehenen Hotel.
Einreisende, die sich in den letzten 21 Tagen in einem Drittstaat außerhalb der Volksrepublik China, Hongkong und Taiwan aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Macau 21 Tage einer medizinischen Beobachtung („medical observation“) in einem hierfür vorgesehenen Hotel mit anschließender siebentägigen gesundheitlichen Selbstkontrolle („self-health management“) unterziehen.
Eine Liste der Quarantänehotels ist auf dieser Webseite veröffentlicht.
Weitere Informationen zur Einreise bietet das Macao Tourism Office.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind über Macau nicht erlaubt.
Reiseverbindungen
Die Einreise nach Macau ist möglich mit dem Flugzeug über den Internationalen Flughafen, mit dem Fahrzeug oder dem Shuttle-Bus-Service über die Hong Kong-Zhuhai-Macao-Bridge (Öffnungszeiten täglich von 10 bis 20 Uhr). Außerdem verkehrt täglich eine Fähre zwischen Shenzhen (She Kou) und Macau.
Die Fährverbindungen mit Hongkong wurden eingestellt.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Macau bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Abstandsregeln gelten nur in geschlossenen Räumen.
• Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen der zuständigen Behörden in Macau zu den Einreisebestimmungen.
• Beachten Sie die Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Marokko - Änderung Reiseverbindungen
Marokko beabsichtigt, auch die Flugverbindungen mit Frankreich und Spanien auszusetzen. Quelle: Maghreb Post
Sämtliche Eindämmungsmaßnahmen und Ausgangssperren werden mit Wirkung ab 30. März 2021 um weitere zwei Wochen verlängert. Quelle: Maghreb Post
Nepal - Änderung Einreise
Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur DPA dürfen Besucher wieder in das Land einreisen, ohne in zehntägige Quarantäne zu müssen. Voraussetzung ist eine Impfung gegen das Coronavirus oder ein negativer PCR-Test. Dieser darf maximal 72 Stunden vor Abreise gemacht worden sein. Darüber hinaus müssen Einreisende am Flughafen in Kathmandu einen Schnelltest machen. Wenn dieser positiv ausfalle, müssen sich die Einreisenden zunächst in einem Hotel auskurieren. Quelle: touristik aktuell
Nigeria - Redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nigeria wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nigeria ist von COVID-19 im internationalen Vergleich weniger betroffen, verzeichnet aber seither landesweit steigende Infektionszahlen. Schwerpunkte sind Lagos und die Hauptstadtregion Abuja (Federal Capital Territory).
Nigeria ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nigerianischen Seuchenkontrollzentrum NCDC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen Abuja und Lagos sind für den regulären internationalen Flugverkehr geöffnet. Mit kurzfristigen Stornierungen von Flügen und /oder Umbuchungen muss gerechnet werden. Der zur Einreise berechtigte Personenkreis ist beschränkt; derzeit können nur nigerianische Staatsangehörige, Personen mit einer gültigen Daueraufenthaltsgenehmigung für Nigeria und Diplomaten nach Nigeria einreisen.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebedingungen bieten die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen der Nigerian Immigration Service und das nigerianische Seuchenkontrollzentrum, NCDC.
Bei Einreise muss ein in englischer Sprache gehaltener Nachweis eines negativen PCR-Tests vorgelegt werden, der bei Abflug nicht älter als 96 Stunden sein darf und dessen Bestätigung online hochgeladen werden muss. Kinder im Alter unter elf Jahren sind davon ausgenommen. Alle Einreisenden müssen über ein standardisiertes Formular eine schriftliche Erklärung über ihren Gesundheitszustand abgeben, welche vor Reiseantritt im „Nigeria International Travel Portal" einzustellen ist. Nach erfolgreicher Online-Registrierung generiert das Portal ein Reisezertifikat mit einem QR Code, der beim Check-in vor Reiseantritt und bei der Einreise vorgelegt werden muss. Einreisende müssen sich nach Einreise in Nigeria in eine siebentägige, überwachte Selbstisolierung/Quarantäne begeben und sich am siebten Tag einem weiteren PCR-Test unterziehen. Ein Nachweis über einen bereits vor Reiseantritt bei der Online-Registrierung vereinbarten und vorab bezahlten PCR-Test in Nigeria, neben einer telefonischen Erreichbarkeit, muss ebenfalls bei Einreise vorgelegt werden. Teststationen sollen in allen Bundesstaaten zur Verfügung stehen. Personen, die zum zweiten PCR-Test in Nigeria nicht erscheinen, müssen mit Sanktionen in Form von Reisebeschränkungen rechnen, Inhaber von nigerianischen Visa mit einer Aufhebung ihres Visums. Nach Vorliegen eines zweiten negativen PCR-Tests darf die Selbstisolierung/Quarantäne beendet werden.
Reisende, die bei Einreise COVID-19 Symptome aufweisen oder diese innerhalb der siebentägigen Quarantäne entwickeln, müssen damit rechnen, unter staatliche Quarantäne gestellt zu werden. Kurzfristig angekündigte zusätzliche Hygienemaßnahmen bei Einreise sind möglich.
Durch- und Weiterreise
Die nigerianischen Landgrenzen sind offiziell wieder geöffnet; bei Grenzübertritt ist mit Behinderungen zu rechnen.
Für den Inlandsflugverkehr gelten unter Beachtung der Hygieneregeln keine COVID-bedingten Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch innerhalb Afrikas, findet derzeit grundsätzlich ungehindert statt.
Beschränkungen im Land
Die Bundesstaaten können auf Grundlage von Empfehlungen der nigerianischen Bundesregierung über das Ausmaß COVID-bezogener Beschränkungen selbständig entscheiden. Einzelne Bundesstaaten haben Bewegungsbeschränkungen und Auflagen innerhalb der Bundesgrenzen verhängt. Im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory sowie in Lagos gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr. Beschäftigte in systemrelevanten Sektoren und aus dem Ausland nachts Einreisende sind von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen Geschäfte, Banken, Märkte, Hotels und Unternehmen sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen geöffnet, in manchen Bundesstaaten dürfen Restaurants nur im Außenbereich bewirten. Bars und Nachtclubs sind geschlossen. Menschenansammlungen mit mehr als 50 Personen bleiben grundsätzlich untersagt. Einzelne Bundesstaaten können religiöse Versammlungen von mehr als 50 Personen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen zulassen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Behörden können die Einhaltung der Maskenpflicht und von Bewegungsbeschränkungen jederzeit überprüfen, Verstöße sanktionieren und Temperaturmessungen an öffentlichen Orten durchführen.
Für den Inlandsflugverkehr gelten die gängigen Abstands- und Hygieneregeln und eine Maskenpflicht.
• Nehmen Sie die nigerianischen Einreisebestimmungen, den negativen COVID-Test und den QR-Code für die Einreise nach Nigeria ausgedruckt mit.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Halten Sie Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Website der deutschen Vertretungen in Nigeria.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Oman - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Maskat sowie die Provinz Dhofar an der Grenze zu Jemen und die Provinz North Sharqiyah.
Oman ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Landgrenzen sind bis auf weiteres für die Ein- und Ausreise in das Sultanat geschlossen. Kurzfristige, weitere Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden. Internationale Flüge und Einreisen aus derzeit zehn Ländern (u.a. Südafrika, Brasilien) sind bis auf weiteres ausgesetzt. Es besteht ein Einreiseverbot für alle Einreisen aus Großbritannien. Von dieser Regelung ausgenommen sind omanische Staatsangehörige.
Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können nicht wieder nach Oman einreisen, wenn sie sich länger als 180 Tage außerhalb des Landes aufgehalten haben, und müssen zur Einreise ein neues Visum beantragen.
Reisende nach Oman müssen vor Abflug einen negativen PCR-Test in englischer oder arabischer Sprache vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit sein darf. Ferner müssen sich Reisende auf der Internetseite des omanischen Gesundheitsministeriums registrieren und dort 25 OMR für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen. Ferner ist die App Tarassud+ des omanischen Gesundheitsministeriums auf dem Mobiltelefon zu installieren.
Alle Einreisenden, auch bei Kurzaufenthalten, müssen sich mindestens sieben Tage in institutionelle Quarantäne begeben, die mit dem Tracking-Armband überwacht wird. Die Kosten für die institutionelle Quarantäne müssen von den Einreisenden getragen werden, eine Isolation in häuslicher Quarantäne ist derzeit nicht zugelassen. Die institutionelle Quarantäne kann in allen Hotels in Oman – soweit diese es anbieten – durchgeführt werden. Ausgenommen von der institutionellen Quarantäne sind derzeit Einreisende über 60 Jahre sowie allein reisende Kinder bis zum Alter von 18 Jahren, Aktuelle Informationen sowie eine Liste der vorgesehenen Quarantäne-Hotels sind beim omanischen Centre of Relief and Shelter Operations (Tel. 00968-24994265/24994266/24994267) erhältlich.
Ab 29. März 2021 müssen alle Einreisenden, die der institutionellen Quarantäne unterliegen, die Unterkunft in einem Hotel oder in einer institutionellen Quarantäne-Einrichtung vorab online über die "Sahala“ Plattform buchen. Fluggesellschaften sind gehalten sicherzustellen, dass Passagiere über eine bestätigte Sahala-Buchung verfügen.
Am achten Tag kann die Quarantäne durch einen weiteren negativen PCR-Test beendet werden oder ist bis zum 14. Tag fortzusetzen. Ein Aufenthalt unter sieben Tagen ist derzeit grundsätzlich nicht möglich und eine Ausreise aus Oman frühestens nach mindestens sieben Tagen Aufenthalt und negativem PCR-Test am achten Tag möglich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. März 2021 im Ticketpreis enthalten ist. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
Kinder unter 15 Jahren sind vom PCR-Test bei Einreise und dem Tragen des Armbands ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Oman stark eingeschränkt. Seit 28. März 2021 bis zunächst 8. April 2021 besteht zwischen 20 und 5 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre. In dieser Zeit sind bis auf wenige Ausnahmen auch alle wirtschaftlichen Aktivitäten und der Restaurantbetrieb verboten. Für Flugpassagiere und eine Begleitperson besteht bei Vorlage des Flugtickets für Fahrten zum und vom Flughafen eine Ausnahme von der nächtlichen Ausgangssperre. Öffentliche Parks sind bis auf weiteres geschlossen, für den öffentlichen und privaten Bereich sowie an Stränden bestehen Versammlungsverbote. Die Anzahl der Besucher ist in diversen Einrichtungen (z. B. Geschäfte, Einkaufsmalls, Restaurants und Fitnessstudios) begrenzt.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter Auflagen und Einlasskontrollen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
• Bitte verfolgen Sie bezüglich der Schließung der Luft-, Land- und Seegrenzen aufmerksam die lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Beachten Sie die Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Philippinen - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila.
Die Philippinen sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Ausländern ist die Einreise in die Philippinen bis zunächst 21. April 2021 landesweit verboten; davon ausgenommen sind nur Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen und ihre Familienangehörigen, die in den Philippinen akkreditiert und im Besitz gültiger 9(e)-Visa sind. Ausgenommen sind auch Inhaber von gültigen 47(a)2-Visa und deren Familienangehörige, für durch das philippinische Außenministerium oder die Nationale Task Force genehmigte medizinische und humanitäre Notfälle, für ausländische Seeleute mit 9(c)-Visa und für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder) von philippinischen Staatsangehörigen, wenn sie mit diesen gemeinsam einreisen und im Besitz gültiger Visa sind.
Reisende unterliegen nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht, während derer am sechsten Tag ein PCR-Test durchgeführt werden muss.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test, vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden. Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen COVID-19-Test.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über den Flughafen in Manila bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind auf bestimmte Regionen beschränkt. Derzeit gilt im Großraum Manila die strengste Quarantänestufe mit umfangreichen Einschränkungen in der Versorgung und der Bewegungsfreiheit. Es gelten variable nächtliche Ausgangssperren im Zeitraum von 18 bis 5 Uhr.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden teilweise wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden nur unzuverlässig statt.
Die touristische Infrastruktur ist stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind geschlossen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz sowie zusätzlich einen Gesichtsschutz zu tragen. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt.
Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung in staatlicher Unterbringung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Falls Sie im Besitz eines Langzeitvisums sind oder eine Sondereinreisegenehmigung mit bereits ausgestelltem und noch gültigem Touristenvisum beantragen möchten-, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft , ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Einreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt .
• Beachten Sie die Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise .
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 29.03.2021 - Teil 2
Slowenien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Landesweit beträgt die Inzidenz derzeit mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Slowenien als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutschland wird von Slowenien als Risikogebiet geführt („red list“). Reisende aus Deutschland unterliegen bei Einreise nach Slowenien einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Dauer der Quarantäne kann nicht verkürzt werden.
Zur o.g. Quarantänepflicht gibt es Ausnahmen. Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen können. Der Test wird anerkannt, wenn diese in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz vorgenommen wurde. Ein Antigentest ist nicht ausreichend.
Von der Quarantänepflicht befreit sind darüber hinaus bei Vorlage entsprechender Nachweise Personen, die gegen COVID-19 geimpft sind oder die sich in der Vergangenheit mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert haben.
Für die Einreise nach Slowenien auf dem Landweg stehen nur folgende Grenzübergangsstellen uneingeschränkt allen Reisenden zur Verfügung:
- Österreich: die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel, Spielfeld, Bad Radkersburg und Sicheldorf.
- Italien: die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti und Škofije/Rabuiese.
- Ungarn: die Grenzübergangsstellen Dolga vas/Redics und Pince/Torniyszentmiklos.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft.
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des Wohnsitzes oder Voraufenthalt stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 6 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Durchreisende können alle zur Verfügung stehenden Grenzübergangsstellen benutzen.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen. Grenzüberschreitender Busverkehr ist nur zum Zwecke der Durchreise durch Slowenien gestattet. Kurze Zwischenstopps in dringenden Fällen sind erlaubt. Busfahrer müssen eine Liste aller Insassen mit sich führen.
Der öffentliche Personennahverkehr hat den Betrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.) sowie Gastronomiebetriebe sind in weiten Teilen des Landes geschlossen. Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Versammlungen mit mehr als zehn Personen sind grundsätzlich verboten.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9 bis 17 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen werden per E-Mail beantwortet.
• Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
• Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
• Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.
• Beachten Sie die Anmelde- und Testpflicht vor und die Quarantänepflicht nach Einreise aus Hochinzidenzgebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land - Katalonien
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, dem Baskenland, in die Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf die Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gemeinschaften Kastilien-La Mancha, Galicien, Valencia, Extremadura, Murcia, Rioja sowie auf die Balearen wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen, jedoch sind die Infektionszahlen zuletzt gesunken. Dabei ist das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich. In den autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, dem Baskenland, in den Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf den Kanarischen Inseln liegt bzw. lag bis vor kurzem die Zahl der Neuinfektionen noch über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner pro sieben Tage, weshalb diese Regionen weiterhin als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Einschränkungen an der Landgrenze zu Portugal s. unten und unter Durch- und Weiterreise.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Einreise von Portugal auf dem Landweg ist bis zunächst 6. April 2021 nur an bestimmten Grenzübergängen und zu bestimmten Uhrzeiten möglich. Es werden vorübergehend Grenzkontrollen eingeführt. Die Einreise zur Rückreise an den Wohnort (in Spanien oder anderen EU-Staaten bzw. Schengen-assoziierten Staaten) sowie z.B. zu gewerblichen und beruflichen Zwecken (Grenzpendler) ist auch weiterhin gestattet.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen. Die Weiterreise nach Portugal auf dem Landweg ist bis zunächst 6. April 2021 nur noch möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann oder zu beruflichen (Grenzpendler) oder gewerblichen Zwecken.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
Vom 26. März bis 9. April 2021 ist das Reisen auf dem spanischen Festland zwischen den Autonomen Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen z.B. die Rückkehr an den Wohnsitz oder berufliche Gründe. Touristische Reisen gelten nicht als triftiger Grund. In dieser Zeit gilt für alle Autonomen Gemeinschaften, dass Treffen in öffentlichen geschlossenen Räumen auf vier Personen beschränkt sind, Treffen im Freien auf sechs Personen. Treffen in privaten Haushalten sind auf die dem Haushalt angehörenden Personen beschränkt.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23 bis 6 Uhr. Mobilitätsbeschränkungen betreffen einige Gebiete in der Stadt Madrid und einzelne Gemeinden . Zusammenkünfte von mehr als vier Personen (im Innenbereich) bzw. sechs Personen (im Außenbereich) sind in Handel und Gastronomie nicht erlaubt. Treffen in privaten Haushalten sind nur in Ausnahmefällen, z.B. zur Betreuung Bedürftiger, erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt zunächst bis zunächst 9. April 2021:
- Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden, eine behördliche Erklärung ist mit sich zu führen, der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
- Die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf die Landkreise wurde aufgehoben, sofern man allein oder mit Angehörigen desselben Haushalts unterwegs ist. Eine behördliche Erklärung ist mit sich zu führen.
- Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Im Ausnahmefall ist die behördliche Erklärung mit sich zu führen.
- Gastronomiebetriebe dürfen von 7:30 bis 17 Uhr mit Einschränkungen öffnen.
- Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
- Weitere Informationen in englischer Sprache sind auf dieser Webseite veröffentlicht.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt bis zunächst 12. April 2021: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen. Bei Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr. Gastronomiebetriebe dürfen im Außenbereich und limitiert im Innenbereich öffnen (pro Tisch max. 4 Personen; Rauchen verboten). Geschäfte, sind nur zu bestimmten Uhrzeiten geöffnet; für Geschäfte des täglichen Bedarfs und Friseure gelten diese Beschränkungen nicht. Freizeiteinrichtungen und Vergnügungsstätten sind geschlossen. Zusammenkünfte von mehr als vier Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sind grundsätzlich untersagt.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón gilt bis zunächst bis 9. April 2021: Für die Autonome Gemeinschaft Aragón gilt ein Ein- und Ausreiseverbot. Die Ein- und Ausreise ist nur aus triftigen Gründen und mit behördlicher Erklärung erlaubt. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr. Zusammenkünfte von mehr als 4 Personen in geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum und von mehr als 6 Personen im Freien im öffentlichen Raum sind untersagt. Zusammenkünfte im privaten Raum sind auf die dem Haushalt angehörenden Personen beschränkt.
Für Andalusien wurde das bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 9. April 2021 verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten sind nur innerhalb der eigenen Provinz erlaubt. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten gibt es Mobilitätsbeschränkungen. Darüber hinaus sind in Kommunen mit besonders hohen Inzidenzwerten nicht–essentielle Geschäfte und Restaurationsbetriebe geschlossen; ansonsten gelten Beschränkungen der Öffnungszeiten. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung .
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Vom 26. März bis 11. April 2021 sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt.
Von Reisen innerhalb der Balearen wird abgeraten, sie sind aber nicht verboten.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Für den Aufenthalt auf den Balearen gelten weiterhin verschärfte Maßnahmen. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch im öffentlichen Raum. Geschäfte sowie Einkaufszentren sind mit eingeschränkter Kapazität geöffnet.
Vom 26. März bis 11. April 2021 gelten die landesweit einheitlichen Regelungen, mit denen Treffen in privaten Haushalten auf in einem Haushalt lebende Personen beschränkt sind, Treffen in öffentlichen Räumen auf sechs Personen im Freien und vier Personen in Innenbereichen.
Auf Mallorca und Ibiza ist lediglich Außengastronomie bis 17 Uhr und einer Belegung von 4 Personen aus maximal zwei Haushalten pro Tisch möglich.
Auf Menorca und Formentera dürfen Gastronomiebetriebe sowohl im Außen- als auch im Innenbereich mit eingeschränkter Kapazität bis 17 Uhr öffnen. Auf Menorca darf im Außenbereich bis 22 Uhr bewirtet werden.
Belegung: 4 Personen/Tisch aus maximal zwei Haushalten innen, 6 außen.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- oder ein sogenanntes TMA- Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist noch einmal das negative COVID-19-Testergebnis vorzulegen.
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gelten nächtliche Ausgangssperren, deren Uhrzeiten allerdings für einzelne Inseln unterschiedlich sein können.
Seit 22. März 2021 gilt für die Inseln Gran Canaria, Fuerteventura und Teneriffa wieder die „Alarmstufe 3“. Die Reise von und zu anderen Kanarischen Inseln ist daher nur bei Vorliegen besonderer Ausnahmetatbestände gestattet. Ein Transit über diese Inseln bleibt weiterhin möglich, sofern die Weiterreise nachgewiesen werden kann (z.B. durch Vorlage eines Anschlusstickets).
Für den Osterreiseverkehr gelten für die Kanaren besondere Regelungen. Vom 26. März bis einschließlich 9. April 2021 ist die Einreise vom spanischen Festland und den Balearen nur unter besonderen Ausnahmetatbeständen möglich. In diesem Zeitraum sind außerdem Reisen zwischen den einzelnen Kanarischen Inseln unabhängig von der Alarmstufe nur möglich, sofern ein besonderer Ausnahmetatbestand gegeben ist oder ein negatives Testergebnis nachgewiesen wird, welches nicht älter als 72 Stunden ist (PCR, TMA oder Antigen-Schnelltest).
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Beachten Sie die geltende Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Südafrika - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 stark betroffen. Die Fallzahlen sind aber zuletzt deutlich gesunken. Regionale Schwerpunkte bilden die Provinzen Gauteng, KwaZulu Natal, Western Cape und Eastern Cape.
Im Dezember 2020 wurde die neue Virus-Variante mit höherem Infektionspotential in Südafrika entdeckt. Südafrika ist daher als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft.
Durch die Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 besteht ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland, s. auch Reiseverbindungen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden über fünf Jahre müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung oder einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten unmittelbar bei Ankunft einem Antigen-Test unterziehen und sich im Falle eines positiven Testergebnisses in eine 10-tägige Quarantäne begeben.
Die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System ist vorgeschrieben. Reisende müssen den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online ausfüllen und erhalten eine Identifikationsnummer, die bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist. Erfahrungsgemäß verteilen die Fluglinien auch ausgedruckte Blanko-Fragebögen, die -vollständig ausgefüllt- bisher hilfsweise akzeptiert werden.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die mobile App "COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Auch für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Südafrika sind nur an 20 Grenzübergängen erlaubt. Dort ist mit langen Abfertigungszeiten zu rechnen. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt reguläre internationale Flugverbindungen, jedoch mit stark eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge sind häufig voll besetzt.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Südafrikas als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Südafrika nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Es werden sowohl PCR-/LAMP- und TMA-Tests als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Das am 29. Januar 2021 erlassene Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen (Beförderer müssen Passagierflüge dem Bundespolizeipräsidium drei Tage vor Einreise anzeigen).
Beschränkungen im Land
In ganz Südafrika gilt ein Lockdown (Alert Level 1). Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre im ganzen Land zwischen 23 und 4 Uhr, eine verschärfte Überwachung der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit und ein Verbot der meisten sozialen Zusammenkünfte.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Beachten Sie die Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Tschechische Republik - Änderung Epidemiologische Lage, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Tschechische Republik wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen sehr stark von COVID-19 betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Tschechische Republik als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten und dunkelroten Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Deutschland ist derzeit der roten Kategorie zugeordnet. Die Einreise aus Deutschland ist ausschließlich aus triftigem Grund möglich. Dazu zählen u.a. Berufstätigkeit, Studium und medizinische Gründe. Ein Familienbesuch ist nur zur Ausübung des Sorgerechts oder Pflege und Unterstützung eines Verwandten möglich. Entsprechende Nachweise sind mitzuführen. Die Reise ist vorab durch Online-Anzeige anzumelden.
Grundsätzlich ist zudem ein negativer PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 bzw. 24 Stunden sein darf, zur Einreise erforderlich. Einreisende müssen das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Nach der Einreise muss innerhalb von 5 Tagen erneut ein PCR-Test durchgeführt werden. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses ist Selbstisolierung vorgeschrieben. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden, erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Ausnahmen von der Anzeige-, Test- und Quarantänepflicht gelten u.a. für Grenzpendler, für pendelnde Schüler und Studenten, für pendelnde Eltern zum Besuch ihrer minderjährigen Kinder und zur Ausübung des Sorgerechts, für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, für in Tschechien akkreditierte Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen, für Beschäftigte, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Betrieben in Tschechien unverzichtbar sind, für Aufenthalte von maximal 12 Stunden aus triftigem Grund und für Personen, die innerhalb der letzten 90 Tage an COVID-19 erkrankt waren und hierüber ein ärztliches Attest vorlegen können.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium .
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise - bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - uneingeschränkt möglich.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise – bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - nur mit Negativtest (PCR oder Antigen) und Einreiseanmeldung möglich.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist die Einreise nur mit Negativtest (PCR oder Antigen), online-Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich. Binnen fünf Tagen nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
4. Dunkelrote Kategorie
Aus Ländern der dunkelroten Kategorie ist die Einreise nur mit negativen PCR-Test, online-Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich. Frühestens fünf Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden.
Die Einreise und der Aufenthalt aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten ist unabhängig von der Kategorisierung des Landes der Einreise, verboten.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige einschließlich Großbritanniens und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum nach Tschechien einreisen.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium .
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise auf dem Luftweg ist für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch die Tschechische Republik ohne Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich. Transitreisende - bis auf Beschäftigte im Personen-, Waren- und Güterverkehr - die aus einem orange, rot oder dunkelrot kategorisierten Land gemäß dem Ampel-System einreisen, benötigen bei Transit auf dem Landweg einen Negativtest (PCR, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen, nicht älter als 24 Stunden). Bei Flughafentransit mit Umsteigezeiten am Flughafen von bis zu 12 Stunden, ist die Vorlage eines Testergebnisses nicht erforderlich. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch die Tschechische Republik durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR -Maske tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Vorübergehend finden wieder Grenzkontrollen durch die deutsche Bundespolizei statt.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, jedoch in stark eingeschränktem Maße. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen nach Deutschland ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Tschechien setzt das „Anti-Epidemie-System“ zur Risikobewertung auf fünf Ebenen (PES) um, aufgrund dessen in den tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation verschiedene Hygienemaßnahmen und Verhaltensmaßregeln umgesetzt werden. Die höchste Risikostufe wird lila, die niedrigste grün gekennzeichnet. Derzeit sind alle tschechischen Regionen lila eingestuft. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Tschechisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und die tschechische Regierung informiert auf Englisch über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.
Es besteht ein Ausreiseverbot in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko für Tschechen und Ausländer mit Wohnsitz in Tschechien. Bei Wiedereinreise aus einem solchen Land können hohe Bußgeldern verhängt werden.
Die tschechische Regierung hat den Notstand verhängt Reisen außerhalb des eigenen Kreises sind nur in Ausnahmefällen, wie z.B. Fahrten zur Arbeit oder zu medizinischen Einrichtungen erlaubt. Das Vorliegen einer Ausnahme muss nachgewiesen werden. Nach 21 Uhr besteht ein Ausgangsverbot.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zwei Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 15 Personen teilnehmen dürfen.
Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien) sind geöffnet Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.
Restaurants sind geschlossen und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind bis auf Ausnahmen nicht möglich.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen geöffnet.
Hygieneregeln
Im Freien gilt landesweit die Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske. An infektionsgefährdenden Orten, wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in PKW bei Fahrgemeinschaften muss eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske getragen werden. Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske für die Dauer von 14 Tagen für alle aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich zur Ein- Durch- und Ausreise auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft Prag .
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Beförderer über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Anmelde- und Testpflicht vor und die Quarantänepflicht nach Einreise aus Hochrisikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Türkei - Änderung Beschränkungen im Land
Angesichts landesweit steigender Fallzahlen verschärft die Türkei die Corona-Einschränkungen. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (von Mitte April bis Mitte Mai) gilt ein vollständiger Wochenend-Lockdwon. Restaurants dürfen dann nur noch Lieferdienste und Mitnahme-Angebote offerieren. Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr gilt weiter. Quelle: tagesschau.de
Ungarn - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ungarn wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ungarn ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Ungarn als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Die Einreise ist für u.a. Deutsche grundsätzlich nicht möglich. Ungarn führt strenge EU-Binnengrenzkontrollen durch. Einreisen können grundsätzlich nur noch ungarische Staatsangehörige. Diesen gleichgestellt sind Personen:
• die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder,
• die über eine von der Ausländerbehörde ausgestellte, für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen,
• die Sportler mit Wettbewerbsgenehmigung bzw. Sportexperten einer ungarischen Sportvereinigung sind, wenn sie nach der Teilnahme an einer internationalen Sportveranstaltung nach Ungarn einreisen,
• die an einer im Ausland stattfindenden internationalen Sportveranstaltung aufgrund einer – namentlichen – Einladung oder Entsendung einer ungarischen Sportvereinigung teilnehmen, wenn sie nach der Teilnahme im Ausland nach Ungarn einreisen,
• die Beschäftigte von in Ungarn tätigen kulturellen Organisationen sind und sie als Vortragende oder Mitglieder des technischen Personals einer ausländischen Kulturveranstaltung nach der Teilnahme daran nach Ungarn einreisen.
Die Umstände sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Einreisende über den Flughafen Budapest sollen das neue Quarantäne-Formular vorab ausfüllen und bei der Passkontrolle abgeben.
Im Rahmen des Grenzübertritts finden Temperaturmessungen statt.
Alle Einreisenden sind auch ohne behördliche Anordnung zu unmittelbarer 10-tägiger häuslicher Isolation verpflichtet, bei Verdacht auf eine Infektion wird Unterbringung in bestimmten Quarantäneeinrichtungen angeordnet. Aus der häuslichen Isolation kann entlassen werden, wer zwei negative PCR-Tests ungarischer lizensierter Labore vorlegt, die innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden vorgenommen wurden.
Das negative Ergebnis eines vor der Einreise erfolgten ersten negativen PCR-Tests wird berücksichtigt, wenn dieser von einem Labor im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada durchgeführt wurde und das negative Testergebnis in englischer oder ungarischer Sprache vorgelegt wird.
Die Einreise ist grundsätzlich ohne Einschränkungen, Sondergenehmigungen, Hausisolation/Quarantäne oder Testpflicht gestattet für (jeweils mit entsprechenden Nachweisen):
• den Güterverkehr,
• Geschäftsreisende, die aus einem EU-/EWR-Mitgliedstaat oder aus Großbritannien zurückkehren bzw. einreisen (bei Einreise aus anderen Ländern wird Kontaktaufnahme zu ungarischer Auslandsvertretung empfohlen),
• Grenzpendler in einer bis 30 km von der Grenze entfernten Zone für maximal 24 Stunden,
• Ungarische, polnische, tschechische und slowakische Staatsangehörige im Reiseverkehr zwischen diesen Ländern,
• Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen,
• Personen, die beim Grenzübertritt glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren.
In Zweifelsfällen können bei Einreise abweichende Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Personen, die dem generellen Einreiseverbot unterliegen, können eine Sondergenehmigung für die Einreise nach Ungarn beantragen, unterliegen bei Genehmigung aber dennoch der Quarantäne- bzw. Testpflicht. Anträge auf eine Sondergenehmigung können ausschließlich auf elektronischem Wege über die ungarische Polizei in ungarischer oder in englischer Sprache und bei nachstehenden Gründen gestellt werden:
• Teilnahme an Gerichts- oder behördlichen Verfahren in Ungarn, die mit einem durch den ungarischen Gerichtshof ausgestellten ungarischen Dokument nachgewiesen werden können,
• Inanspruchnahme einer ärztlichen Versorgung mit einer entsprechenden Bestätigung,
• Studien- und Prüfungspflicht mit einer Bestätigung der Bildungseinrichtung,
• Reise im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung mit einer Bestätigung des Arbeitgebers,
• Teilnahme an Familienfeiern (Eheschließung, Taufe, Beerdigung),
• Betreuung und Pflege von Familienangehörigen.
Sollten Zweifel bestehen, ob der konkrete Fall dem generellen Einreiseverbot unterliegt, wird empfohlen, einen Antrag auf Sondergenehmigung zu stellen.
Die Ausreise von Ausländern aus Ungarn unterliegt grundsätzlich keinen Beschränkungen, evtl. auferlegte Quarantänemaßnahmen müssen jedoch befolgt werden oder ggfs. eine Sondergenehmigung zur Ausreise beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn ist nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Der internationale Flug- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, ist jedoch eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Budapest und Belgrad ist bis auf weiteres ausgesetzt. Bahnauskünfte bietet MÁV.
Beschränkungen im Land
Ungarn hat die Nationale Gefahrenlage ausgerufen und weitreichende Beschränkungen erlassen. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr. Ausgenommen davon sind lediglich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle sowie in Situationen zur Abwehr von Gesundheitsschäden, Lebensgefahr oder anderen schweren Schadensfällen. Jegliche Art von Veranstaltungen und Versammlungen sind verboten, Profi-Sportveranstaltungen ohne Zuschauer, religiöse Versammlungen sowie Individualsport sind erlaubt. Hochzeiten dürfen im engsten Familienkreis stattfinden, an Beerdigungen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Alle Geschäfte mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, Drogerien, Apotheken, Baumärkten und Tankstellen sind geschlossen; alle Dienstleistungen sind mit wenigen Ausnahmen (z.B. privates Gesundheitswesen, Post) eingestellt. Fitnessstudios sowie Casinos sind geschlossen. Gastronomiebetriebe sind geschlossen und dürfen nur Außer-Haus-Verkauf anbieten. Touristische Hotelaufenthalte im Land sind verboten. Freizeiteinrichtungen, wie z.B. Schwimmbäder, Eislaufanlagen, Kinos und Museen sind geschlossen. Kindergärten sind geschlossen; in Schulen, Gymnasien, Hochschulen und Universitäten gilt bis auf weiteres digitaler Unterricht.
Hygieneregeln
Im Freien innerhalb geschlossener Ortschaften, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Taxis, Geschäften und in Gesundheits- und Senioreneinrichtungen besteht eine Maskenpflicht. Ausnahmen gibt es beim Individualsport und für Kinder unter sechs Jahren. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern. Für Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen gilt ein Besuchsverbot. Die Einhaltung der Maßnahmen wird von Polizei und Militär überwacht. Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen werden mit vorübergehender Schließung und/oder Bußgeldern von bis zu 1.000.000 HUF geahndet.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können nur die zuständigen ungarischen Behörden, in Deutschland, z.B. die Ungarische Botschaft, erteilen.
• Informieren Sie sich auch bei der deutschen Botschaft in Budapest.
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsorte. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Zimbabwe - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen und touristischen Reisen nach Simbabwe wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
In Simbabwe sind vermehrt Fälle der ansteckenderen Varianten von COVID-19 festgestellt worden, weshalb Simbabwe als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft ist.
Durch die Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 besteht ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland, siehe Reiseverbindungen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium von Simbabwe und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, und bei der Einreise symptomfrei sein (kein Fieber, kein Husten). Einreisevisa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden gegen eine Gebühr von 30,- USD an den beiden internationalen Flughäfen Harare und Victoria Falls ausgestellt.
Die Einreise über Land ist derzeit nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- oder Weiterreise ist derzeit nur über die beiden internationalen Flughäfen möglich.
Reiseverbindungen
Mehrere Fluggesellschaften bieten Flugverbindungen nach Harare und Victoria Falls an. Der Flugbetrieb kann jederzeit kurzfristig eingestellt bzw. Flüge kurzfristig gestrichen oder verschoben werden.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Simbabwes als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Simbabwe nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Das am 29. Januar 2021 erlassene Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen (Beförderer müssen Passagierflüge dem Bundespolizeipräsidium drei Tage vor Einreise anzeigen).
Beschränkungen im Land
In Simbabwe gilt derzeit eine Ausgangssperre von 22 bis 5.30 Uhr. Geschäfte, Restaurants und Bars sind geöffnet. Gottesdienste finden statt. Reisen innerhalb Simbabwes sind möglich. Der Fernbusverkehr ist jedoch stark eingeschränkt. Touristische Einrichtungen sind unter Beachtung der Hygienevorschriften geöffnet. Die Beschränkungsmaßnahmen können sich sehr kurzfristig ändern.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im gesamten öffentlichen Bereich Pflicht, bei Betreten von Geschäften, Restaurants, Hotels usw. erfolgen Temperaturmessungen und die Desinfektion der Hände.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der simbabwischen Botschaft in Berlin und dem Gesundheitsministerium von Simbabwe und erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die geltenden Beförderungsrichtlinien.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Beachten Sie bei Reisen von Simbabwe nach Deutschland die Anmelde- und Testpflicht vor Einreise und grundsätzliche Quarantäneplicht nach Einreise und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Landesweit beträgt die Inzidenz derzeit mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Slowenien als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutschland wird von Slowenien als Risikogebiet geführt („red list“). Reisende aus Deutschland unterliegen bei Einreise nach Slowenien einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Dauer der Quarantäne kann nicht verkürzt werden.
Zur o.g. Quarantänepflicht gibt es Ausnahmen. Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen können. Der Test wird anerkannt, wenn diese in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz vorgenommen wurde. Ein Antigentest ist nicht ausreichend.
Von der Quarantänepflicht befreit sind darüber hinaus bei Vorlage entsprechender Nachweise Personen, die gegen COVID-19 geimpft sind oder die sich in der Vergangenheit mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert haben.
Für die Einreise nach Slowenien auf dem Landweg stehen nur folgende Grenzübergangsstellen uneingeschränkt allen Reisenden zur Verfügung:
- Österreich: die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel, Spielfeld, Bad Radkersburg und Sicheldorf.
- Italien: die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti und Škofije/Rabuiese.
- Ungarn: die Grenzübergangsstellen Dolga vas/Redics und Pince/Torniyszentmiklos.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft.
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des Wohnsitzes oder Voraufenthalt stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 6 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Durchreisende können alle zur Verfügung stehenden Grenzübergangsstellen benutzen.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen. Grenzüberschreitender Busverkehr ist nur zum Zwecke der Durchreise durch Slowenien gestattet. Kurze Zwischenstopps in dringenden Fällen sind erlaubt. Busfahrer müssen eine Liste aller Insassen mit sich führen.
Der öffentliche Personennahverkehr hat den Betrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.) sowie Gastronomiebetriebe sind in weiten Teilen des Landes geschlossen. Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Versammlungen mit mehr als zehn Personen sind grundsätzlich verboten.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9 bis 17 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen werden per E-Mail beantwortet.
• Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
• Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
• Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.
• Beachten Sie die Anmelde- und Testpflicht vor und die Quarantänepflicht nach Einreise aus Hochinzidenzgebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land - Katalonien
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, dem Baskenland, in die Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf die Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gemeinschaften Kastilien-La Mancha, Galicien, Valencia, Extremadura, Murcia, Rioja sowie auf die Balearen wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen, jedoch sind die Infektionszahlen zuletzt gesunken. Dabei ist das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich. In den autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, dem Baskenland, in den Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf den Kanarischen Inseln liegt bzw. lag bis vor kurzem die Zahl der Neuinfektionen noch über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner pro sieben Tage, weshalb diese Regionen weiterhin als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Einschränkungen an der Landgrenze zu Portugal s. unten und unter Durch- und Weiterreise.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Einreise von Portugal auf dem Landweg ist bis zunächst 6. April 2021 nur an bestimmten Grenzübergängen und zu bestimmten Uhrzeiten möglich. Es werden vorübergehend Grenzkontrollen eingeführt. Die Einreise zur Rückreise an den Wohnort (in Spanien oder anderen EU-Staaten bzw. Schengen-assoziierten Staaten) sowie z.B. zu gewerblichen und beruflichen Zwecken (Grenzpendler) ist auch weiterhin gestattet.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen. Die Weiterreise nach Portugal auf dem Landweg ist bis zunächst 6. April 2021 nur noch möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann oder zu beruflichen (Grenzpendler) oder gewerblichen Zwecken.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
Vom 26. März bis 9. April 2021 ist das Reisen auf dem spanischen Festland zwischen den Autonomen Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen z.B. die Rückkehr an den Wohnsitz oder berufliche Gründe. Touristische Reisen gelten nicht als triftiger Grund. In dieser Zeit gilt für alle Autonomen Gemeinschaften, dass Treffen in öffentlichen geschlossenen Räumen auf vier Personen beschränkt sind, Treffen im Freien auf sechs Personen. Treffen in privaten Haushalten sind auf die dem Haushalt angehörenden Personen beschränkt.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23 bis 6 Uhr. Mobilitätsbeschränkungen betreffen einige Gebiete in der Stadt Madrid und einzelne Gemeinden . Zusammenkünfte von mehr als vier Personen (im Innenbereich) bzw. sechs Personen (im Außenbereich) sind in Handel und Gastronomie nicht erlaubt. Treffen in privaten Haushalten sind nur in Ausnahmefällen, z.B. zur Betreuung Bedürftiger, erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt zunächst bis zunächst 9. April 2021:
- Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden, eine behördliche Erklärung ist mit sich zu führen, der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
- Die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf die Landkreise wurde aufgehoben, sofern man allein oder mit Angehörigen desselben Haushalts unterwegs ist. Eine behördliche Erklärung ist mit sich zu führen.
- Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Im Ausnahmefall ist die behördliche Erklärung mit sich zu führen.
- Gastronomiebetriebe dürfen von 7:30 bis 17 Uhr mit Einschränkungen öffnen.
- Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
- Weitere Informationen in englischer Sprache sind auf dieser Webseite veröffentlicht.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt bis zunächst 12. April 2021: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen. Bei Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr. Gastronomiebetriebe dürfen im Außenbereich und limitiert im Innenbereich öffnen (pro Tisch max. 4 Personen; Rauchen verboten). Geschäfte, sind nur zu bestimmten Uhrzeiten geöffnet; für Geschäfte des täglichen Bedarfs und Friseure gelten diese Beschränkungen nicht. Freizeiteinrichtungen und Vergnügungsstätten sind geschlossen. Zusammenkünfte von mehr als vier Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sind grundsätzlich untersagt.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón gilt bis zunächst bis 9. April 2021: Für die Autonome Gemeinschaft Aragón gilt ein Ein- und Ausreiseverbot. Die Ein- und Ausreise ist nur aus triftigen Gründen und mit behördlicher Erklärung erlaubt. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr. Zusammenkünfte von mehr als 4 Personen in geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum und von mehr als 6 Personen im Freien im öffentlichen Raum sind untersagt. Zusammenkünfte im privaten Raum sind auf die dem Haushalt angehörenden Personen beschränkt.
Für Andalusien wurde das bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 9. April 2021 verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten sind nur innerhalb der eigenen Provinz erlaubt. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten gibt es Mobilitätsbeschränkungen. Darüber hinaus sind in Kommunen mit besonders hohen Inzidenzwerten nicht–essentielle Geschäfte und Restaurationsbetriebe geschlossen; ansonsten gelten Beschränkungen der Öffnungszeiten. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung .
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Vom 26. März bis 11. April 2021 sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt.
Von Reisen innerhalb der Balearen wird abgeraten, sie sind aber nicht verboten.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Für den Aufenthalt auf den Balearen gelten weiterhin verschärfte Maßnahmen. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch im öffentlichen Raum. Geschäfte sowie Einkaufszentren sind mit eingeschränkter Kapazität geöffnet.
Vom 26. März bis 11. April 2021 gelten die landesweit einheitlichen Regelungen, mit denen Treffen in privaten Haushalten auf in einem Haushalt lebende Personen beschränkt sind, Treffen in öffentlichen Räumen auf sechs Personen im Freien und vier Personen in Innenbereichen.
Auf Mallorca und Ibiza ist lediglich Außengastronomie bis 17 Uhr und einer Belegung von 4 Personen aus maximal zwei Haushalten pro Tisch möglich.
Auf Menorca und Formentera dürfen Gastronomiebetriebe sowohl im Außen- als auch im Innenbereich mit eingeschränkter Kapazität bis 17 Uhr öffnen. Auf Menorca darf im Außenbereich bis 22 Uhr bewirtet werden.
Belegung: 4 Personen/Tisch aus maximal zwei Haushalten innen, 6 außen.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- oder ein sogenanntes TMA- Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist noch einmal das negative COVID-19-Testergebnis vorzulegen.
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gelten nächtliche Ausgangssperren, deren Uhrzeiten allerdings für einzelne Inseln unterschiedlich sein können.
Seit 22. März 2021 gilt für die Inseln Gran Canaria, Fuerteventura und Teneriffa wieder die „Alarmstufe 3“. Die Reise von und zu anderen Kanarischen Inseln ist daher nur bei Vorliegen besonderer Ausnahmetatbestände gestattet. Ein Transit über diese Inseln bleibt weiterhin möglich, sofern die Weiterreise nachgewiesen werden kann (z.B. durch Vorlage eines Anschlusstickets).
Für den Osterreiseverkehr gelten für die Kanaren besondere Regelungen. Vom 26. März bis einschließlich 9. April 2021 ist die Einreise vom spanischen Festland und den Balearen nur unter besonderen Ausnahmetatbeständen möglich. In diesem Zeitraum sind außerdem Reisen zwischen den einzelnen Kanarischen Inseln unabhängig von der Alarmstufe nur möglich, sofern ein besonderer Ausnahmetatbestand gegeben ist oder ein negatives Testergebnis nachgewiesen wird, welches nicht älter als 72 Stunden ist (PCR, TMA oder Antigen-Schnelltest).
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Beachten Sie die geltende Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Südafrika - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 stark betroffen. Die Fallzahlen sind aber zuletzt deutlich gesunken. Regionale Schwerpunkte bilden die Provinzen Gauteng, KwaZulu Natal, Western Cape und Eastern Cape.
Im Dezember 2020 wurde die neue Virus-Variante mit höherem Infektionspotential in Südafrika entdeckt. Südafrika ist daher als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft.
Durch die Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 besteht ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland, s. auch Reiseverbindungen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden über fünf Jahre müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung oder einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten unmittelbar bei Ankunft einem Antigen-Test unterziehen und sich im Falle eines positiven Testergebnisses in eine 10-tägige Quarantäne begeben.
Die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System ist vorgeschrieben. Reisende müssen den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online ausfüllen und erhalten eine Identifikationsnummer, die bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist. Erfahrungsgemäß verteilen die Fluglinien auch ausgedruckte Blanko-Fragebögen, die -vollständig ausgefüllt- bisher hilfsweise akzeptiert werden.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die mobile App "COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Auch für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Südafrika sind nur an 20 Grenzübergängen erlaubt. Dort ist mit langen Abfertigungszeiten zu rechnen. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt reguläre internationale Flugverbindungen, jedoch mit stark eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge sind häufig voll besetzt.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Südafrikas als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Südafrika nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Es werden sowohl PCR-/LAMP- und TMA-Tests als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Das am 29. Januar 2021 erlassene Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen (Beförderer müssen Passagierflüge dem Bundespolizeipräsidium drei Tage vor Einreise anzeigen).
Beschränkungen im Land
In ganz Südafrika gilt ein Lockdown (Alert Level 1). Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre im ganzen Land zwischen 23 und 4 Uhr, eine verschärfte Überwachung der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit und ein Verbot der meisten sozialen Zusammenkünfte.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Beachten Sie die Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Tschechische Republik - Änderung Epidemiologische Lage, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Tschechische Republik wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen sehr stark von COVID-19 betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Tschechische Republik als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten und dunkelroten Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Deutschland ist derzeit der roten Kategorie zugeordnet. Die Einreise aus Deutschland ist ausschließlich aus triftigem Grund möglich. Dazu zählen u.a. Berufstätigkeit, Studium und medizinische Gründe. Ein Familienbesuch ist nur zur Ausübung des Sorgerechts oder Pflege und Unterstützung eines Verwandten möglich. Entsprechende Nachweise sind mitzuführen. Die Reise ist vorab durch Online-Anzeige anzumelden.
Grundsätzlich ist zudem ein negativer PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 bzw. 24 Stunden sein darf, zur Einreise erforderlich. Einreisende müssen das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Nach der Einreise muss innerhalb von 5 Tagen erneut ein PCR-Test durchgeführt werden. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses ist Selbstisolierung vorgeschrieben. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden, erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Ausnahmen von der Anzeige-, Test- und Quarantänepflicht gelten u.a. für Grenzpendler, für pendelnde Schüler und Studenten, für pendelnde Eltern zum Besuch ihrer minderjährigen Kinder und zur Ausübung des Sorgerechts, für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, für in Tschechien akkreditierte Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen, für Beschäftigte, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Betrieben in Tschechien unverzichtbar sind, für Aufenthalte von maximal 12 Stunden aus triftigem Grund und für Personen, die innerhalb der letzten 90 Tage an COVID-19 erkrankt waren und hierüber ein ärztliches Attest vorlegen können.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium .
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise - bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - uneingeschränkt möglich.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise – bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - nur mit Negativtest (PCR oder Antigen) und Einreiseanmeldung möglich.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist die Einreise nur mit Negativtest (PCR oder Antigen), online-Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich. Binnen fünf Tagen nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
4. Dunkelrote Kategorie
Aus Ländern der dunkelroten Kategorie ist die Einreise nur mit negativen PCR-Test, online-Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich. Frühestens fünf Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden.
Die Einreise und der Aufenthalt aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten ist unabhängig von der Kategorisierung des Landes der Einreise, verboten.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige einschließlich Großbritanniens und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum nach Tschechien einreisen.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium .
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise auf dem Luftweg ist für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch die Tschechische Republik ohne Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich. Transitreisende - bis auf Beschäftigte im Personen-, Waren- und Güterverkehr - die aus einem orange, rot oder dunkelrot kategorisierten Land gemäß dem Ampel-System einreisen, benötigen bei Transit auf dem Landweg einen Negativtest (PCR, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen, nicht älter als 24 Stunden). Bei Flughafentransit mit Umsteigezeiten am Flughafen von bis zu 12 Stunden, ist die Vorlage eines Testergebnisses nicht erforderlich. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch die Tschechische Republik durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR -Maske tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Vorübergehend finden wieder Grenzkontrollen durch die deutsche Bundespolizei statt.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, jedoch in stark eingeschränktem Maße. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen nach Deutschland ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Tschechien setzt das „Anti-Epidemie-System“ zur Risikobewertung auf fünf Ebenen (PES) um, aufgrund dessen in den tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation verschiedene Hygienemaßnahmen und Verhaltensmaßregeln umgesetzt werden. Die höchste Risikostufe wird lila, die niedrigste grün gekennzeichnet. Derzeit sind alle tschechischen Regionen lila eingestuft. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Tschechisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und die tschechische Regierung informiert auf Englisch über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.
Es besteht ein Ausreiseverbot in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko für Tschechen und Ausländer mit Wohnsitz in Tschechien. Bei Wiedereinreise aus einem solchen Land können hohe Bußgeldern verhängt werden.
Die tschechische Regierung hat den Notstand verhängt Reisen außerhalb des eigenen Kreises sind nur in Ausnahmefällen, wie z.B. Fahrten zur Arbeit oder zu medizinischen Einrichtungen erlaubt. Das Vorliegen einer Ausnahme muss nachgewiesen werden. Nach 21 Uhr besteht ein Ausgangsverbot.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zwei Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 15 Personen teilnehmen dürfen.
Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien) sind geöffnet Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.
Restaurants sind geschlossen und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind bis auf Ausnahmen nicht möglich.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen geöffnet.
Hygieneregeln
Im Freien gilt landesweit die Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske. An infektionsgefährdenden Orten, wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in PKW bei Fahrgemeinschaften muss eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske getragen werden. Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske für die Dauer von 14 Tagen für alle aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich zur Ein- Durch- und Ausreise auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft Prag .
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Beförderer über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Anmelde- und Testpflicht vor und die Quarantänepflicht nach Einreise aus Hochrisikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Türkei - Änderung Beschränkungen im Land
Angesichts landesweit steigender Fallzahlen verschärft die Türkei die Corona-Einschränkungen. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (von Mitte April bis Mitte Mai) gilt ein vollständiger Wochenend-Lockdwon. Restaurants dürfen dann nur noch Lieferdienste und Mitnahme-Angebote offerieren. Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr gilt weiter. Quelle: tagesschau.de
Ungarn - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ungarn wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ungarn ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Ungarn als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Die Einreise ist für u.a. Deutsche grundsätzlich nicht möglich. Ungarn führt strenge EU-Binnengrenzkontrollen durch. Einreisen können grundsätzlich nur noch ungarische Staatsangehörige. Diesen gleichgestellt sind Personen:
• die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder,
• die über eine von der Ausländerbehörde ausgestellte, für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen,
• die Sportler mit Wettbewerbsgenehmigung bzw. Sportexperten einer ungarischen Sportvereinigung sind, wenn sie nach der Teilnahme an einer internationalen Sportveranstaltung nach Ungarn einreisen,
• die an einer im Ausland stattfindenden internationalen Sportveranstaltung aufgrund einer – namentlichen – Einladung oder Entsendung einer ungarischen Sportvereinigung teilnehmen, wenn sie nach der Teilnahme im Ausland nach Ungarn einreisen,
• die Beschäftigte von in Ungarn tätigen kulturellen Organisationen sind und sie als Vortragende oder Mitglieder des technischen Personals einer ausländischen Kulturveranstaltung nach der Teilnahme daran nach Ungarn einreisen.
Die Umstände sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Einreisende über den Flughafen Budapest sollen das neue Quarantäne-Formular vorab ausfüllen und bei der Passkontrolle abgeben.
Im Rahmen des Grenzübertritts finden Temperaturmessungen statt.
Alle Einreisenden sind auch ohne behördliche Anordnung zu unmittelbarer 10-tägiger häuslicher Isolation verpflichtet, bei Verdacht auf eine Infektion wird Unterbringung in bestimmten Quarantäneeinrichtungen angeordnet. Aus der häuslichen Isolation kann entlassen werden, wer zwei negative PCR-Tests ungarischer lizensierter Labore vorlegt, die innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden vorgenommen wurden.
Das negative Ergebnis eines vor der Einreise erfolgten ersten negativen PCR-Tests wird berücksichtigt, wenn dieser von einem Labor im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada durchgeführt wurde und das negative Testergebnis in englischer oder ungarischer Sprache vorgelegt wird.
Die Einreise ist grundsätzlich ohne Einschränkungen, Sondergenehmigungen, Hausisolation/Quarantäne oder Testpflicht gestattet für (jeweils mit entsprechenden Nachweisen):
• den Güterverkehr,
• Geschäftsreisende, die aus einem EU-/EWR-Mitgliedstaat oder aus Großbritannien zurückkehren bzw. einreisen (bei Einreise aus anderen Ländern wird Kontaktaufnahme zu ungarischer Auslandsvertretung empfohlen),
• Grenzpendler in einer bis 30 km von der Grenze entfernten Zone für maximal 24 Stunden,
• Ungarische, polnische, tschechische und slowakische Staatsangehörige im Reiseverkehr zwischen diesen Ländern,
• Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen,
• Personen, die beim Grenzübertritt glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren.
In Zweifelsfällen können bei Einreise abweichende Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Personen, die dem generellen Einreiseverbot unterliegen, können eine Sondergenehmigung für die Einreise nach Ungarn beantragen, unterliegen bei Genehmigung aber dennoch der Quarantäne- bzw. Testpflicht. Anträge auf eine Sondergenehmigung können ausschließlich auf elektronischem Wege über die ungarische Polizei in ungarischer oder in englischer Sprache und bei nachstehenden Gründen gestellt werden:
• Teilnahme an Gerichts- oder behördlichen Verfahren in Ungarn, die mit einem durch den ungarischen Gerichtshof ausgestellten ungarischen Dokument nachgewiesen werden können,
• Inanspruchnahme einer ärztlichen Versorgung mit einer entsprechenden Bestätigung,
• Studien- und Prüfungspflicht mit einer Bestätigung der Bildungseinrichtung,
• Reise im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung mit einer Bestätigung des Arbeitgebers,
• Teilnahme an Familienfeiern (Eheschließung, Taufe, Beerdigung),
• Betreuung und Pflege von Familienangehörigen.
Sollten Zweifel bestehen, ob der konkrete Fall dem generellen Einreiseverbot unterliegt, wird empfohlen, einen Antrag auf Sondergenehmigung zu stellen.
Die Ausreise von Ausländern aus Ungarn unterliegt grundsätzlich keinen Beschränkungen, evtl. auferlegte Quarantänemaßnahmen müssen jedoch befolgt werden oder ggfs. eine Sondergenehmigung zur Ausreise beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn ist nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Der internationale Flug- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, ist jedoch eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Budapest und Belgrad ist bis auf weiteres ausgesetzt. Bahnauskünfte bietet MÁV.
Beschränkungen im Land
Ungarn hat die Nationale Gefahrenlage ausgerufen und weitreichende Beschränkungen erlassen. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr. Ausgenommen davon sind lediglich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle sowie in Situationen zur Abwehr von Gesundheitsschäden, Lebensgefahr oder anderen schweren Schadensfällen. Jegliche Art von Veranstaltungen und Versammlungen sind verboten, Profi-Sportveranstaltungen ohne Zuschauer, religiöse Versammlungen sowie Individualsport sind erlaubt. Hochzeiten dürfen im engsten Familienkreis stattfinden, an Beerdigungen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Alle Geschäfte mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, Drogerien, Apotheken, Baumärkten und Tankstellen sind geschlossen; alle Dienstleistungen sind mit wenigen Ausnahmen (z.B. privates Gesundheitswesen, Post) eingestellt. Fitnessstudios sowie Casinos sind geschlossen. Gastronomiebetriebe sind geschlossen und dürfen nur Außer-Haus-Verkauf anbieten. Touristische Hotelaufenthalte im Land sind verboten. Freizeiteinrichtungen, wie z.B. Schwimmbäder, Eislaufanlagen, Kinos und Museen sind geschlossen. Kindergärten sind geschlossen; in Schulen, Gymnasien, Hochschulen und Universitäten gilt bis auf weiteres digitaler Unterricht.
Hygieneregeln
Im Freien innerhalb geschlossener Ortschaften, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Taxis, Geschäften und in Gesundheits- und Senioreneinrichtungen besteht eine Maskenpflicht. Ausnahmen gibt es beim Individualsport und für Kinder unter sechs Jahren. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern. Für Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen gilt ein Besuchsverbot. Die Einhaltung der Maßnahmen wird von Polizei und Militär überwacht. Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen werden mit vorübergehender Schließung und/oder Bußgeldern von bis zu 1.000.000 HUF geahndet.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können nur die zuständigen ungarischen Behörden, in Deutschland, z.B. die Ungarische Botschaft, erteilen.
• Informieren Sie sich auch bei der deutschen Botschaft in Budapest.
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsorte. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Zimbabwe - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen und touristischen Reisen nach Simbabwe wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
In Simbabwe sind vermehrt Fälle der ansteckenderen Varianten von COVID-19 festgestellt worden, weshalb Simbabwe als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft ist.
Durch die Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 besteht ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland, siehe Reiseverbindungen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium von Simbabwe und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, und bei der Einreise symptomfrei sein (kein Fieber, kein Husten). Einreisevisa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden gegen eine Gebühr von 30,- USD an den beiden internationalen Flughäfen Harare und Victoria Falls ausgestellt.
Die Einreise über Land ist derzeit nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- oder Weiterreise ist derzeit nur über die beiden internationalen Flughäfen möglich.
Reiseverbindungen
Mehrere Fluggesellschaften bieten Flugverbindungen nach Harare und Victoria Falls an. Der Flugbetrieb kann jederzeit kurzfristig eingestellt bzw. Flüge kurzfristig gestrichen oder verschoben werden.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Simbabwes als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Simbabwe nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Das am 29. Januar 2021 erlassene Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen (Beförderer müssen Passagierflüge dem Bundespolizeipräsidium drei Tage vor Einreise anzeigen).
Beschränkungen im Land
In Simbabwe gilt derzeit eine Ausgangssperre von 22 bis 5.30 Uhr. Geschäfte, Restaurants und Bars sind geöffnet. Gottesdienste finden statt. Reisen innerhalb Simbabwes sind möglich. Der Fernbusverkehr ist jedoch stark eingeschränkt. Touristische Einrichtungen sind unter Beachtung der Hygienevorschriften geöffnet. Die Beschränkungsmaßnahmen können sich sehr kurzfristig ändern.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im gesamten öffentlichen Bereich Pflicht, bei Betreten von Geschäften, Restaurants, Hotels usw. erfolgen Temperaturmessungen und die Desinfektion der Hände.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der simbabwischen Botschaft in Berlin und dem Gesundheitsministerium von Simbabwe und erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die geltenden Beförderungsrichtlinien.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Beachten Sie bei Reisen von Simbabwe nach Deutschland die Anmelde- und Testpflicht vor Einreise und grundsätzliche Quarantäneplicht nach Einreise und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 30.03.2021
Ägypten - Änderung Durch- und Weiterreise
Israel hat seine Landesgrenze zu Ägypten wieder für Touristen geöffnet. Israelis, die gegen Corona geimpft wurden oder eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben, dürfen über den Grenzübergang Taba auf die Sinai-Halbinsel reisen. Sie müssen dafür einen negativen PCR-Test vorlegen. Pro Tag würden zunächst 300 Reisende durchgelassen. tagesschau.de
Island - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund bestehender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 im europäischen Vergleich nur noch schwach betroffen, die Zahl der Neuinfektionen sind derzeit auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Für alle Reisenden gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Alle Reisenden müssen zudem einen PCR-Test bei Einreise durchführen lassen und sich dann für fünf bis sechs Tage in häusliche Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Wird ein positives Testergebnis festgestellt und kann keine geeignete häusliche Quarantäneunterkunft nachgewiesen werden, kann die Unterbringung in einer regierungsseitig betreuten Quarantäneunterkunft angeordnet werden. Gleiches gilt, wenn bestimmte Virusvarianten festgestellt werden.
Mit Wirkung vom 1. April 2021 muss auch bei Einreise aus einem Gebiet mit hoher 14-Tage-Inzidenz (Einstufung „rot“ durch ECDC, d.h. Inzidenz mehr als 500 oder Einstufung „grau“) die 5-Tage-Quarantäne in einer regierungsseitig betreuten und vorgegebenen Quarantäneeinrichtung durchgeführt werden.
Für Kinder, die bislang von Test- und Quarantäne befreit waren, gilt ab dem 1.April 2021 grundsätzlich die gleiche Regelung wie für Erwachsene.
Von Test und Quarantäne befreit sind Reisende, die nachweislich von einer COVID-19-Infektion genesen sind.
Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat aus EU/EWR-Ländern, dessen Anerkennung von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde abhängt.
Auch der Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 befreit von Test und Quarantäne. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an den bei der Einreise vorzulegenden Impfnachweis.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bieten die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind ohne PCR-Test, aber nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur stark eingeschränkt. Da Flugverbindungen von und nach Island meist nicht direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind nur eingeschränkt geöffnet, es kann zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Landesweit sind Schwimmbäder, Sportstätten und kulturelle Einrichtungen geschlossen. Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 10 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von grundsätzlich zwei Metern; Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von der Masken- und Abstandspflicht befreit.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
Israel - Änderung Einreise
Israel hat seine Landesgrenze zu Ägypten wieder für Touristen geöffnet. Israelis, die gegen Corona geimpft wurden oder eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben, dürfen über den Grenzübergang Taba auf die Sinai-Halbinsel reisen. Sie müssen dafür einen negativen PCR-Test vorlegen. Pro Tag würden zunächst 300 Reisende durchgelassen. tagesschau.de
Italien - Änderung Einreise
Italien hat eine Quarantänepflicht bei Einreisen aus anderen EU-Ländern verhängt. Reisende müssen vor ihrer Einreise einen Corona-Test machen, nach ihrer Ankunft in Italien fünf Tage lang in Quarantäne bleiben und danach einen weiteren Corona-Test machen. Quelle: tagesschau.de
Marokko - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Marokko ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisenden aus Deutschland wird (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) die Einreise nach Marokko verweigert. Damit ist eine Einreise nach Marokko auch mit Transitflügen bzw. über Drittstaaten nicht mehr möglich. Sämtliche bislang für Reisende aus Deutschland gültigen Regelungen zur Einreise nach Marokko sind außer Kraft gesetzt.
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind geschlossen, eine Öffnung ist nicht absehbar. Die Landgrenze zu Algerien ist geschlossen, eine Ein- und Ausreise aus Marokko ist damit derzeit nur unter besonderen Voraussetzungen mit Sonderflügen als Umsteigeverbindungen über wenige außereuropäische Ziele möglich.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten soll weiter möglich sein.
Reiseverbindungen
Direkte Flugverbindungen von Marokko nach Deutschland oder Richtung Europa sowie aus Europa nach bis auf weiteres ausgesetzt. Auch Kontinentalflüge aus zahlreichen weiteren Staaten dürfen nicht durchgeführt werden. Einreisen von Personen mit Aufenthalt in Deutschland sind unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit nicht möglich. Ausnahmeregelungen sind nicht bekannt.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Die Sonderregelungen gelten bis auf weiteres.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 14. April 2021 gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr sowie ein Versammlungsverbot. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Der Ausnahmezustand gilt vorerst bis zum 10. April 2021. Die Ein- und Ausreise aus den Präfekturen Tanger, Tétouan, Fès, Meknès, Casablanca, Berrechid, Settat und Marrakech ist nur mit besonderer Genehmigung der lokalen Behörden möglich. Der öffentliche Verkehr in den genannten Präfekturen ist stark reduziert. Die marokkanischen Behörden können eine Bescheinigung zum Verlassen des Quartiers in dringenden Fällen ausstellen. Ein französischsprachiges Muster bietet die deutsche Botschaft in Rabat.
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der verhängten beschränkenden Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
• Beachten Sie die Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Montenegro - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Montenegro als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, das Institut für öffentliche Gesundheit, die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Einreisenden unabhängig von der Staatsangehörigkeit (auch Staatsangehörige Montenegros und Ausländer mit Aufenthaltstitel in Montenegro) müssen bei der Einreise nach Montenegro einen PCR-Test (max. 72 Stunden alt) oder einen positiven serologischen Antikörpertest (max. 30 Tage alt) oder einen Impfnachweis, bei dem die zweite Dosis mindestens sieben Tage vor Einreise geimpft wurde, vorlegen. Das gilt nicht bei der Einreise aus den Nachbarländern Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Serbien für Personen, die dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Die Einreise aus Montenegro nach Serbien ist an den Grenzübergängen Vuca und Metaljka in der Zeit von 7 bis 19 Uhr möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr zwischen Belgrad und Bar findet statt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht, jedoch teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite Sperrstunde von 21 bis 5 Uhr. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal zwei Personen gemeinsam bewegen, es sei denn, sie gehören zum gleichen Haushalt. Besuche in Privathaushalten sind untersagt, ebenso Feierlichkeiten unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen. Geschäfte und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe sind geöffnet. In Restaurants gelten eine Maskenpflicht und strenge Abstands- und Schutzregelungen.
In einigen Gemeinden sind Veranstaltungen untersagt, Geschäfte, Gastronomie und Schulen bleiben geschlossen mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften. Parks und Grünanlagen sind geschlossen. Einige Gemeinden können nur mit einer Sondergenehmigung verlassen werden. Der Verkehr zwischen den Gemeinden ist landesweit von Freitag, 21 Uhr bis Montag, 5 Uhr untersagt.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand und in Nationalparks, sofern die geltenden Abstandsregeln von zwei Metern eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr)
• Beachten Sie die Anmelde- und Testpflicht vor und die Quarantänepflicht nach Einreise aus Hochinzidenzgebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Myanmar - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Myanmar ist von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Stadtgebiete von Rangun und Mandalay.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministerium für Gesundheit und Sport und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit nur in Ausnahmefällen nach Einzelfallentscheidung durch die myanmarischen Behörden möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine Quarantäne von mindestens 14 Tagen absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Aus- und Weiterreise sind derzeit aufgrund fehlender Flugverbindungen und geschlossener Grenzen nur sehr eingeschränkt möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis mindestens 31. März 2021 ausgesetzt. Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang und unter strengen Gesundheitsschutzmaßnahmen (PCR-Test und Quarantänepflichten) möglich. Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen nur sehr wenige Flugverbindungen, bei denen es sich um Sonderflüge, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Korean Airlines, Singapore Airlines oder ANA handelt, die frei über die Fluglinien oder über Reisebüros gebucht werden können.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Für die meisten Stadtteile von Rangun besteht ein strenger Lockdown. Viele Geschäfte und Dienstleister, mit Ausnahme der Nahrungsmittel- und Trinkwasserversorger, sind grundsätzlich geschlossen, ebenso wie die meisten Restaurants, Büros, Firmen und Fabriken. Mit noch zunehmender Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte und wachsender Unberechenbarkeit der Sicherheitslage muss gerechnet werden. Großveranstaltungen und -versammlungen sind untersagt, viele städtische Parks und Naherholungsgebiete sind geschlossen. Nähere Informationen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit und Sport.
Personenreisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt und sollen grundsätzlich nicht auf dem Landweg erfolgen. Der Reiseverkehr mit Überlandbussen ist ausgesetzt. Teilweise gibt es Quarantänepflichten bei Reisen zwischen den Provinzen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
• Für den Fall dringender Ausnahmesituationen („compelling reason“) kontaktieren Sie bitte die zuständige myanmarische Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Für COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten ist das National Health Laboratory zuständig.
• Beachten Sie die Anmelde- und Testpflicht vor sowie Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Panama - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 stark betroffen; zuletzt fielen die Zahlen aber deutlich. Regionale Schwerpunkte sind weiterhin die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas.
Panama ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test oder Antigen-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde.
Reisende, die aus einem Land Südamerikas einreisen möchten oder sich in den letzten 14 Tagen in einem Land in Südamerika aufgehalten haben, müssen ab dem 31. März 2021 bereits zwingend höchstens 48 Stunden vor der Abreise nach Panama einen PCR- oder Antigen-Test durchführen.
Ein weiterer PCR- oder Antigen-Test muss anschließend auf eigene Kosten am internationalen Flughafen Tocumen vor Einreise durchgeführt werden.
Anschließend muss bei einem negativen Testergebnis eine fünftägige Quarantäne in der eigenen Wohnung oder in einem Hotel für Reisende absolviert werden. Nach Ablauf der fünftägigen Quarantäne erfolgt eine weitere Testung, um die Quarantäne bei einem negativen Testergebnis beenden zu können.
Bei einem positiven Testergebnis muss eine 14 tägige Quarantäne in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums absolviert werden.
Zusätzlich müssen Reisenden eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus vor Reiseantritt abgeben. Das entsprechende Formular kann online ausgefüllt werden.
Reisende, die nicht aus einem Land Südamerikas einreisen oder sich in den letzten 14 Tagen nicht in Südamerika aufgehalten haben und ohne negativen PCR- oder Antigen-Test einreisen, müssen bei Ankunft am internationalen Flughafen Tocumen einen Test auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Sollte der Test positiv sein, werden Personen mit Symptomen oder Risikofaktoren zunächst für 14 Tage in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums untergebracht. Das panamaische Gesundheitsministerium behält sich das Recht vor, weitere Tests bei Vorliegen von Symptomen durchzuführen.
Eine Einreise auf dem Landweg von Costa Rica ist für ausländische Touristen wieder möglich. Auch in diesem Fall muss ein höchstens 48 Stunden vor Einreise durchgeführter negativer COVID-19-Test vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich. Derzeit ist lediglich die Einreise auf dem Landweg von Costa Rica nach Panama gestattet, jedoch nicht die Ausreise von Panama nach Costa Rica.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat den Ausnahmezustand verhängt. Im ganzen Land gilt eine Ausgangssperre zwischen 22 und 4 Uhr.
In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es in einzelnen Regionen kurzfristig zu abweichenden Beschränkungen kommen, wie beispielsweise regionale Ausganssperren am Wochenende. Für Reisen zwischen verschiedenen Landesteilen kann ggf. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests verlangt werden, ebenso können auch entsprechende Tests durch lokale Behörden durchgeführt werden. Nähere Informationen zu regionalspezifischen Besonderheiten stellt das panamaische Gesundheitsministerium zur Verfügung.
Hotels dürfen öffnen, einige Museen und andere touristische Einrichtungen sind noch temporär geschlossen. Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sind verboten, dies betrifft u.a. Messen, Konzerte, Umzüge, Arbeitstreffen und Sportveranstaltungen mit Publikum. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Im öffentlichen Nahverkehr soll zusätzlich zum Mund-Nasen-Schutz auch ein Gesichtsschutzvisier (face shield) getragen werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der panamaischen Regierung, beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Beachten Sie die Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Polen - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Polen ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Polen als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bei Einreise über eine EU-Außengrenze gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht. Bei Einreise aus der Tschechischen Republik, Litauen, Deutschland oder der Slowakei besteht eine Quarantänepflicht für 10 Tage, unabhängig vom genutzten Transportmittel und auch zu Fuß, wenn die Einreise erfolgt um zum Wohn- oder Aufenthaltsort in Polen zu gelangen. Bei einem anderen Einreisezweck als zur Rückkehr zum Wohn- oder Aufenthaltsort besteht die Verpflichtung, einen Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis nicht älter als 48 Stunden ab der Durchführung des Tests vorzulegen. Diese Verpflichtung besteht auch bei Einreisen aus dem Schengengebiet per Flugzeug. Ausgenommen sind bei Vorlage eines Nachweises über den Reisegrund unter anderen:
- Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs,
- Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten,
- Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen können,
- Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate nachweisbar eine Isolierung bzw. Krankenhausaufenthalt aufgrund einer COVID-19-Erkrankung durchlaufen haben.
Weitere Ausnahmen und Einzelheiten sind den Verordnungen im polnischen Gesetzblatt zu entnehmen. Grenzkontrollen finden nur an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Staatsangehöriger der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind reduziert vorhanden. Internationale Flugverbindungen werden derzeit ebenfalls nur reduziert angeboten. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in grüne, gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.
Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens wurden Lockerungen in ganz Polen zurück genommen. Dazu gehört, dass Einkaufszentren (mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, Drogerien, Apotheken, Reparaturdienste, Banken), Hotels, Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken, Kinos, Theater-, Konzert- und Opernhäuser sowie Schwimmbäder und Sporteinrichtungen wieder geschlossen sind. Auch Kasinos, Spielhallen, Saunen, Sonnenstudios, Friseure, Kosmetikstudios und Massagestudios sind geschlossen.
Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice sind erlaubt. In Geschäften, Kirchen und Poststellen dürfen sich nur eine begrenzte Anzahl Kunden gleichzeitig aufhalten. Im öffentlichen Nahverkehr gilt eine begrenzte Platzbelegung. Öffentliche und private Versammlungen sind mit begrenzter Personenzahl möglich. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultureinrichtungen, Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Fitnesseinrichtungen und Aquaparks sind geschlossen. Schulen, Kitas und Kindergärten sind geschlossen. Es besteht eine Empfehlung der Regierung an die Bevölkerung, wenn möglich zu Hause zu bleiben.
Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlichen das polnische Gesundheitsministerium, auch über Twitter, und die polnische Regierung (Maßnahmen werden detailliert erläutert). Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Hygieneregeln
Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter vier Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Das Tragen von Schutzvisieren, Schals und Tüchern als Mund-Nasen-Schutz ist untersagt. Es gilt eine Empfehlung zum Tragen von medizinischen Masken. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 Meter, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Personen, die im Haushalt einer auf COVID-19 positiv getesteten Person leben, sind automatisch unter Quarantäne gestellt, ohne dass eine separate Entscheidung des polnischen Gesundheitsamts ergeht. Die Quarantäne gilt bis zum Ablauf von sieben Tagen nach Beendigung der Isolierung der positiv getesteten Person im Haushalt. Die Quarantänepflicht gilt nicht für geimpfte Personen und Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate nachweisbar eine Isolierung bzw. einen Krankenhausaufenthalt aufgrund einer COVID-19-Erkrankung durchlaufen haben.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel.
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
• Beachten Sie die Anmelde- und Testpflicht vor und die Quarantänepflicht nach Einreise aus Hochinzidenzgebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Portugal - Änderung Einreise
Portugal hat die Einreisebeschränkungen bis zum 15. April 2021 verlängert und teils verschärft. Reisende aus EU-/EWR-Ländern mit einer Inzidenzrate von mehr als 500 Fällen pro 100.000 dürfen nur zu wesentlichen Zwecken einreisen und müssen 14 Tage in Quarantäne. Reisende mit einer Inzidenzrate von über 150 Fällen pro 100.000 Menschen dürfen nur wesentliche Reisen nach Portugal unternehmen (gilt aktuell u.a. für Österreich, Belgien, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und die Schweiz.). Quelle: Garda World
Ruanda - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda wird derzeit aufgrund fortbestehender Reisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Ruanda bewegt sich - bei landesweit auftretenden Infektionen - auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen Real Time Polymerase Chain Reaction (RT-PCR) Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Nach Einreise erfolgt ein COVID-19-Test am Flughafen auf eigene Kosten (60 USD). Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Der Transfer in das Transferhotel kostet 10 USD. Reisende dürfen das Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht verlassen. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS Gerät überwacht wird. Die Test- und Quarantänevorschriften gelten auch für gegen COVID-19 geimpfte Personen.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen RT-PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Kinder unter 5 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis entweder online oder telefonisch unter *127# beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen. Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Reiseverbindungen
Der internationale und kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr. Märkte, Geschäfte und Einkaufszentren sowie Cafés und Restaurants dürfen mit eingeschränkter Kapazität bis 20 Uhr öffnen. Dem öffentlichen Transportsektor ist es gestattet, mit einer Auslastung von höchstens 50 % zu operieren. Ein Mund-Nasen-Schutz sowie die Einhaltung der Abstandsregelungen sind erforderlich. Sportstätten und Schwimmbäder dürfen nur von Hotelgästen genutzt werden. Die maximale Teilnehmerzahl an Beerdigungen und Hochzeiten ist auf 20 Personen begrenzt.
Reiseverkehr zwischen Kigali und den Provinzen sowie zwischen den Distrikten des Landes ist erlaubt. Für Besuche der Nationalparks Nyungwe, Gishwati-Mukura und der Vulkane werden nur Real Time Polymerase Chain Reaction Tests (RT-PCR) anerkannt, die nicht älter als 72 Stunden sein dürfen. Der Akagera Nationalpark kann zudem auch mit einem höchstens 72 Stunden alten Antigen Schnelltest (RDT) besucht werden. Die Schnelltests können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden.
Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit Momo (mobile money) beglichen werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Besonderheiten in den Regionen
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können ruandische Behörden in einzelnen Gebieten erweiterte Ausgangssperren anordnen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.
• Beachten Sie die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Spanien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, dem Baskenland, in die Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf die Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gemeinschaften Kastilien-La Mancha, Galicien, Valencia, Extremadura, Murcia, Rioja sowie auf die Balearen wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen, jedoch sind die Infektionszahlen zuletzt gesunken. Dabei ist das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich. In den autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, dem Baskenland, in den Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf den Kanarischen Inseln liegt bzw. lag bis vor kurzem die Zahl der Neuinfektionen noch über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner pro sieben Tage, weshalb diese Regionen weiterhin als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Einschränkungen an der Landgrenze zu Portugal s. unten und unter Durch- und Weiterreise.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Einreise von Portugal auf dem Landweg ist bis zunächst 6. April 2021 nur an bestimmten Grenzübergängen und zu bestimmten Uhrzeiten möglich. Es werden vorübergehend Grenzkontrollen eingeführt. Die Einreise zur Rückreise an den Wohnort (in Spanien oder anderen EU-Staaten bzw. Schengen-assoziierten Staaten) sowie z.B. zu gewerblichen und beruflichen Zwecken (Grenzpendler) ist auch weiterhin gestattet.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen. Die Weiterreise nach Portugal auf dem Landweg ist bis zunächst 6. April 2021 nur noch möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann oder zu beruflichen (Grenzpendler) oder gewerblichen Zwecken.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
Vom 26. März bis 9. April 2021 ist das Reisen auf dem spanischen Festland zwischen den Autonomen Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen z.B. die Rückkehr an den Wohnsitz oder berufliche Gründe. Touristische Reisen gelten nicht als triftiger Grund. In dieser Zeit gilt für alle Autonomen Gemeinschaften, dass Treffen in öffentlichen geschlossenen Räumen auf vier Personen beschränkt sind, Treffen im Freien auf sechs Personen. Treffen in privaten Haushalten sind auf die dem Haushalt angehörenden Personen beschränkt.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23 bis 6 Uhr. Mobilitätsbeschränkungen betreffen einige Gebiete in der Stadt Madrid und einzelne Gemeinden . Zusammenkünfte von mehr als vier Personen (im Innenbereich) bzw. sechs Personen (im Außenbereich) sind in Handel und Gastronomie nicht erlaubt. Treffen in privaten Haushalten sind nur in Ausnahmefällen, z.B. zur Betreuung Bedürftiger, erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt zunächst bis zunächst 9. April 2021:
- Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden, eine behördliche Erklärung ist mit sich zu führen, der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
- Die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf die Landkreise wurde aufgehoben, sofern man allein oder mit Angehörigen desselben Haushalts unterwegs ist. Eine behördliche Erklärung ist mit sich zu führen.
- Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Im Ausnahmefall ist die behördliche Erklärung mit sich zu führen.
- Gastronomiebetriebe dürfen von 7:30 bis 17 Uhr mit Einschränkungen öffnen.
- Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
- Weitere Informationen in englischer Sprache sind auf dieser Webseite veröffentlicht.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt bis zunächst 12. April 2021: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen. Bei Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr. Gastronomiebetriebe dürfen im Außenbereich und limitiert im Innenbereich öffnen (pro Tisch max. 4 Personen; Rauchen verboten). Geschäfte, sind nur zu bestimmten Uhrzeiten geöffnet; für Geschäfte des täglichen Bedarfs und Friseure gelten diese Beschränkungen nicht. Freizeiteinrichtungen und Vergnügungsstätten sind geschlossen. Zusammenkünfte von mehr als vier Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sind grundsätzlich untersagt.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón gilt bis zunächst bis 9. April 2021: Für die Autonome Gemeinschaft Aragón gilt ein Ein- und Ausreiseverbot. Die Ein- und Ausreise ist nur aus triftigen Gründen und mit behördlicher Erklärung erlaubt. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr. Zusammenkünfte von mehr als 4 Personen in geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum und von mehr als 6 Personen im Freien im öffentlichen Raum sind untersagt. Zusammenkünfte im privaten Raum sind auf die dem Haushalt angehörenden Personen beschränkt.
Für Andalusien wurde das bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 9. April 2021 verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten sind nur innerhalb der eigenen Provinz erlaubt. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten gibt es Mobilitätsbeschränkungen. Darüber hinaus sind in Kommunen mit besonders hohen Inzidenzwerten nicht–essentielle Geschäfte und Restaurationsbetriebe geschlossen; ansonsten gelten Beschränkungen der Öffnungszeiten. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung .
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Vom 26. März bis 11. April 2021 sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt.
Von Reisen innerhalb der Balearen wird abgeraten, sie sind aber nicht verboten.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Für den Aufenthalt auf den Balearen gelten weiterhin verschärfte Maßnahmen. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch im öffentlichen Raum. Geschäfte sowie Einkaufszentren sind mit eingeschränkter Kapazität geöffnet.
Vom 26. März bis 11. April 2021 gelten die landesweit einheitlichen Regelungen, mit denen Treffen in privaten Haushalten auf in einem Haushalt lebende Personen beschränkt sind, Treffen in öffentlichen Räumen auf sechs Personen im Freien und vier Personen in Innenbereichen.
Auf Mallorca und Ibiza ist lediglich Außengastronomie bis 17 Uhr und einer Belegung von 4 Personen aus maximal zwei Haushalten pro Tisch möglich.
Auf Menorca und Formentera dürfen Gastronomiebetriebe sowohl im Außen- als auch im Innenbereich mit eingeschränkter Kapazität bis 17 Uhr öffnen. Auf Menorca darf im Außenbereich bis 22 Uhr bewirtet werden.
Belegung: 4 Personen/Tisch aus maximal zwei Haushalten innen, 6 außen.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- oder ein sogenanntes TMA- Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist noch einmal das negative COVID-19-Testergebnis vorzulegen.
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gelten nächtliche Ausgangssperren, deren Uhrzeiten allerdings für einzelne Inseln unterschiedlich sein können.
Seit 22. März 2021 gilt für die Inseln Gran Canaria, Fuerteventura und Teneriffa wieder die „Alarmstufe 3“. Die Reise von und zu anderen Kanarischen Inseln ist daher nur bei Vorliegen besonderer Ausnahmetatbestände gestattet. Ein Transit über diese Inseln bleibt weiterhin möglich, sofern die Weiterreise nachgewiesen werden kann (z.B. durch Vorlage eines Anschlusstickets).
Für den Osterreiseverkehr gelten für die Kanaren besondere Regelungen. Vom 26. März bis einschließlich 9. April 2021 ist die Einreise vom spanischen Festland und den Balearen nur unter besonderen Ausnahmetatbeständen möglich. In diesem Zeitraum sind außerdem Reisen zwischen den einzelnen Kanarischen Inseln unabhängig von der Alarmstufe nur möglich, sofern ein besonderer Ausnahmetatbestand gegeben ist oder ein negatives Testergebnis nachgewiesen wird, welches nicht älter als 72 Stunden ist (PCR, TMA oder Antigen-Schnelltest).
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Beachten Sie die geltende Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle. Quelle: AA
In Spanien muss künftig an allen öffentlichen Orten und auch überall im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die neue Regel tritt sofort nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Regierung am Mittwoch 31. März 2021 in Kraft. Eine Maskenpflicht gibt es in Spanien bereits seit Mai vergangenen Jahres. Bislang galt sie im Freien jedoch nur an Orten, wo es nicht möglich war, den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Quelle: tagesschau.de
Türkei - Änderung Beschränkungen im Land
Die Türkei hat für die meisten Provinzen wieder einen Wochenend-Lockdown verhängt. Zudem sollen im muslimischen Fastenmonat Ramadan Beschränkungen gelten. Er beginnt in der Türkei am 13. April. Quelle: tagesschau.de
Ukraine - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Ukraine ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Kiew sowie die Gebiete Czernowitz, Ivano-Frankiwsk, Transkarpatien, Lemberg (Lwiw) und Winnyzja.
Die Ukraine ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Ausländer ohne ukrainische Aufenthaltserlaubnis müssen bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, unabhängig von Alter und Herkunftsland. Der Test darf zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 Stunden sein. Ein Selbsttest, Antikörpertest oder Nachweis einer Impfung befreit nicht von der Vorlage des negativen PCR-Testergebnisses. Es gibt keine Möglichkeit den PCR-Test vor Ort durchzuführen oder sich statt eines Tests in Quarantäne zu begeben.
Außerdem ist eine Krankenversicherung nachzuweisen, welche die Kosten einer Behandlung und Beobachtung wegen des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung einschließt. Der Nachweis ist auf Englisch oder Ukrainisch vorzulegen. Die Versicherungsgesellschaft muss in der Ukraine registriert sein oder über eine Vertretung oder einen Partner (Assistance) in der Ukraine verfügen. Wird das negative PCR-Testergebnis oder der Versicherungsnachweis nicht vorgelegt, kann die Einreise verweigert werden. Einzelheiten sind auf der offiziellen Webseite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Ukrainische Staatsangehörige und Ausländer mit einer ukrainischen Aufenthaltserlaubnis benötigen für die Einreise einen negativen PCR-Test, welcher zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Alternativ kann die Selbstisolation unter Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii vdoma“, die bei Einreise bereits eingerichtet sein muss, gewählt werden. Die verpflichtende Selbstisolation von 14 Tagen kann durch einen negativen PCR-Test bei einem zugelassenen Testzentrum nach Einreise verkürzt werden.
Ein Einreiseverbot bzw. Beschränkungen im internationalen Reiseverkehr sind derzeit nicht vorgesehen, können aber nicht ausgeschlossen werden.
Durch- und Weiterreise
In einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bestehen Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen.
Transitreisende sind von der Vorlage des Testergebnisses und der Krankenversicherung ausgenommen, sofern sie die Transitzone des Flughafens während des Umstieges nicht verlassen. In diesem Fall erfolgt keine Einreise, es müssen jedoch die Einreisebedingungen des endgültigen Ziellandes berücksichtigt werden.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Bis 30. April 2021 gilt eine adaptive Quarantäne. Je nach Lage wird ein Gebiet (Oblast) farblich eingestuft. Die Farben (grün, gelb, orange, rot) drücken die jeweiligen Regeln in diesem Gebiet aus. Unabhängig von der Einstufung hat jede Person einen Ausweis mitzuführen und die grundlegenden Hygieneregeln zu beachten. Weitere Informationen zu den Regeln und Einstufungen der Oblaste werden von der ukrainischen Regierung veröffentlicht.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich unmittelbar vor Abreise auf der Seite der ukrainischen Behörden darüber, ob für Ihr Herkunftsland erweiterte Quarantänebestimmungen gelten.
• Beachten Sie die Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Israel hat seine Landesgrenze zu Ägypten wieder für Touristen geöffnet. Israelis, die gegen Corona geimpft wurden oder eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben, dürfen über den Grenzübergang Taba auf die Sinai-Halbinsel reisen. Sie müssen dafür einen negativen PCR-Test vorlegen. Pro Tag würden zunächst 300 Reisende durchgelassen. tagesschau.de
Island - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund bestehender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 im europäischen Vergleich nur noch schwach betroffen, die Zahl der Neuinfektionen sind derzeit auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Für alle Reisenden gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Alle Reisenden müssen zudem einen PCR-Test bei Einreise durchführen lassen und sich dann für fünf bis sechs Tage in häusliche Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Wird ein positives Testergebnis festgestellt und kann keine geeignete häusliche Quarantäneunterkunft nachgewiesen werden, kann die Unterbringung in einer regierungsseitig betreuten Quarantäneunterkunft angeordnet werden. Gleiches gilt, wenn bestimmte Virusvarianten festgestellt werden.
Mit Wirkung vom 1. April 2021 muss auch bei Einreise aus einem Gebiet mit hoher 14-Tage-Inzidenz (Einstufung „rot“ durch ECDC, d.h. Inzidenz mehr als 500 oder Einstufung „grau“) die 5-Tage-Quarantäne in einer regierungsseitig betreuten und vorgegebenen Quarantäneeinrichtung durchgeführt werden.
Für Kinder, die bislang von Test- und Quarantäne befreit waren, gilt ab dem 1.April 2021 grundsätzlich die gleiche Regelung wie für Erwachsene.
Von Test und Quarantäne befreit sind Reisende, die nachweislich von einer COVID-19-Infektion genesen sind.
Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat aus EU/EWR-Ländern, dessen Anerkennung von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde abhängt.
Auch der Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 befreit von Test und Quarantäne. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an den bei der Einreise vorzulegenden Impfnachweis.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bieten die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind ohne PCR-Test, aber nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur stark eingeschränkt. Da Flugverbindungen von und nach Island meist nicht direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind nur eingeschränkt geöffnet, es kann zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Landesweit sind Schwimmbäder, Sportstätten und kulturelle Einrichtungen geschlossen. Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 10 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von grundsätzlich zwei Metern; Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von der Masken- und Abstandspflicht befreit.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
Israel - Änderung Einreise
Israel hat seine Landesgrenze zu Ägypten wieder für Touristen geöffnet. Israelis, die gegen Corona geimpft wurden oder eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben, dürfen über den Grenzübergang Taba auf die Sinai-Halbinsel reisen. Sie müssen dafür einen negativen PCR-Test vorlegen. Pro Tag würden zunächst 300 Reisende durchgelassen. tagesschau.de
Italien - Änderung Einreise
Italien hat eine Quarantänepflicht bei Einreisen aus anderen EU-Ländern verhängt. Reisende müssen vor ihrer Einreise einen Corona-Test machen, nach ihrer Ankunft in Italien fünf Tage lang in Quarantäne bleiben und danach einen weiteren Corona-Test machen. Quelle: tagesschau.de
Marokko - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Marokko ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisenden aus Deutschland wird (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) die Einreise nach Marokko verweigert. Damit ist eine Einreise nach Marokko auch mit Transitflügen bzw. über Drittstaaten nicht mehr möglich. Sämtliche bislang für Reisende aus Deutschland gültigen Regelungen zur Einreise nach Marokko sind außer Kraft gesetzt.
Der Luftraum nach Marokko ist weiterhin grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind geschlossen, eine Öffnung ist nicht absehbar. Die Landgrenze zu Algerien ist geschlossen, eine Ein- und Ausreise aus Marokko ist damit derzeit nur unter besonderen Voraussetzungen mit Sonderflügen als Umsteigeverbindungen über wenige außereuropäische Ziele möglich.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten soll weiter möglich sein.
Reiseverbindungen
Direkte Flugverbindungen von Marokko nach Deutschland oder Richtung Europa sowie aus Europa nach bis auf weiteres ausgesetzt. Auch Kontinentalflüge aus zahlreichen weiteren Staaten dürfen nicht durchgeführt werden. Einreisen von Personen mit Aufenthalt in Deutschland sind unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit nicht möglich. Ausnahmeregelungen sind nicht bekannt.
Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Die Sonderregelungen gelten bis auf weiteres.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 14. April 2021 gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr sowie ein Versammlungsverbot. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Der Ausnahmezustand gilt vorerst bis zum 10. April 2021. Die Ein- und Ausreise aus den Präfekturen Tanger, Tétouan, Fès, Meknès, Casablanca, Berrechid, Settat und Marrakech ist nur mit besonderer Genehmigung der lokalen Behörden möglich. Der öffentliche Verkehr in den genannten Präfekturen ist stark reduziert. Die marokkanischen Behörden können eine Bescheinigung zum Verlassen des Quartiers in dringenden Fällen ausstellen. Ein französischsprachiges Muster bietet die deutsche Botschaft in Rabat.
Die öffentlichen Verkehrsmittel stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind geschlossen. Die Einhaltung der verhängten beschränkenden Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften und zu möglichen Ausnahmeregelungen bei der Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
• Beachten Sie die Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Montenegro - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Montenegro als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, das Institut für öffentliche Gesundheit, die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Einreisenden unabhängig von der Staatsangehörigkeit (auch Staatsangehörige Montenegros und Ausländer mit Aufenthaltstitel in Montenegro) müssen bei der Einreise nach Montenegro einen PCR-Test (max. 72 Stunden alt) oder einen positiven serologischen Antikörpertest (max. 30 Tage alt) oder einen Impfnachweis, bei dem die zweite Dosis mindestens sieben Tage vor Einreise geimpft wurde, vorlegen. Das gilt nicht bei der Einreise aus den Nachbarländern Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Serbien für Personen, die dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Die Einreise aus Montenegro nach Serbien ist an den Grenzübergängen Vuca und Metaljka in der Zeit von 7 bis 19 Uhr möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr zwischen Belgrad und Bar findet statt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht, jedoch teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite Sperrstunde von 21 bis 5 Uhr. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal zwei Personen gemeinsam bewegen, es sei denn, sie gehören zum gleichen Haushalt. Besuche in Privathaushalten sind untersagt, ebenso Feierlichkeiten unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen. Geschäfte und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe sind geöffnet. In Restaurants gelten eine Maskenpflicht und strenge Abstands- und Schutzregelungen.
In einigen Gemeinden sind Veranstaltungen untersagt, Geschäfte, Gastronomie und Schulen bleiben geschlossen mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften. Parks und Grünanlagen sind geschlossen. Einige Gemeinden können nur mit einer Sondergenehmigung verlassen werden. Der Verkehr zwischen den Gemeinden ist landesweit von Freitag, 21 Uhr bis Montag, 5 Uhr untersagt.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand und in Nationalparks, sofern die geltenden Abstandsregeln von zwei Metern eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr)
• Beachten Sie die Anmelde- und Testpflicht vor und die Quarantänepflicht nach Einreise aus Hochinzidenzgebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Myanmar - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Myanmar ist von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Stadtgebiete von Rangun und Mandalay.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministerium für Gesundheit und Sport und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit nur in Ausnahmefällen nach Einzelfallentscheidung durch die myanmarischen Behörden möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine Quarantäne von mindestens 14 Tagen absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Aus- und Weiterreise sind derzeit aufgrund fehlender Flugverbindungen und geschlossener Grenzen nur sehr eingeschränkt möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis mindestens 31. März 2021 ausgesetzt. Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang und unter strengen Gesundheitsschutzmaßnahmen (PCR-Test und Quarantänepflichten) möglich. Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen nur sehr wenige Flugverbindungen, bei denen es sich um Sonderflüge, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Korean Airlines, Singapore Airlines oder ANA handelt, die frei über die Fluglinien oder über Reisebüros gebucht werden können.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Für die meisten Stadtteile von Rangun besteht ein strenger Lockdown. Viele Geschäfte und Dienstleister, mit Ausnahme der Nahrungsmittel- und Trinkwasserversorger, sind grundsätzlich geschlossen, ebenso wie die meisten Restaurants, Büros, Firmen und Fabriken. Mit noch zunehmender Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte und wachsender Unberechenbarkeit der Sicherheitslage muss gerechnet werden. Großveranstaltungen und -versammlungen sind untersagt, viele städtische Parks und Naherholungsgebiete sind geschlossen. Nähere Informationen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit und Sport.
Personenreisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt und sollen grundsätzlich nicht auf dem Landweg erfolgen. Der Reiseverkehr mit Überlandbussen ist ausgesetzt. Teilweise gibt es Quarantänepflichten bei Reisen zwischen den Provinzen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
• Für den Fall dringender Ausnahmesituationen („compelling reason“) kontaktieren Sie bitte die zuständige myanmarische Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Für COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten ist das National Health Laboratory zuständig.
• Beachten Sie die Anmelde- und Testpflicht vor sowie Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Panama - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 stark betroffen; zuletzt fielen die Zahlen aber deutlich. Regionale Schwerpunkte sind weiterhin die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas.
Panama ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test oder Antigen-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde.
Reisende, die aus einem Land Südamerikas einreisen möchten oder sich in den letzten 14 Tagen in einem Land in Südamerika aufgehalten haben, müssen ab dem 31. März 2021 bereits zwingend höchstens 48 Stunden vor der Abreise nach Panama einen PCR- oder Antigen-Test durchführen.
Ein weiterer PCR- oder Antigen-Test muss anschließend auf eigene Kosten am internationalen Flughafen Tocumen vor Einreise durchgeführt werden.
Anschließend muss bei einem negativen Testergebnis eine fünftägige Quarantäne in der eigenen Wohnung oder in einem Hotel für Reisende absolviert werden. Nach Ablauf der fünftägigen Quarantäne erfolgt eine weitere Testung, um die Quarantäne bei einem negativen Testergebnis beenden zu können.
Bei einem positiven Testergebnis muss eine 14 tägige Quarantäne in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums absolviert werden.
Zusätzlich müssen Reisenden eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus vor Reiseantritt abgeben. Das entsprechende Formular kann online ausgefüllt werden.
Reisende, die nicht aus einem Land Südamerikas einreisen oder sich in den letzten 14 Tagen nicht in Südamerika aufgehalten haben und ohne negativen PCR- oder Antigen-Test einreisen, müssen bei Ankunft am internationalen Flughafen Tocumen einen Test auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Sollte der Test positiv sein, werden Personen mit Symptomen oder Risikofaktoren zunächst für 14 Tage in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums untergebracht. Das panamaische Gesundheitsministerium behält sich das Recht vor, weitere Tests bei Vorliegen von Symptomen durchzuführen.
Eine Einreise auf dem Landweg von Costa Rica ist für ausländische Touristen wieder möglich. Auch in diesem Fall muss ein höchstens 48 Stunden vor Einreise durchgeführter negativer COVID-19-Test vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich. Derzeit ist lediglich die Einreise auf dem Landweg von Costa Rica nach Panama gestattet, jedoch nicht die Ausreise von Panama nach Costa Rica.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat den Ausnahmezustand verhängt. Im ganzen Land gilt eine Ausgangssperre zwischen 22 und 4 Uhr.
In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es in einzelnen Regionen kurzfristig zu abweichenden Beschränkungen kommen, wie beispielsweise regionale Ausganssperren am Wochenende. Für Reisen zwischen verschiedenen Landesteilen kann ggf. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests verlangt werden, ebenso können auch entsprechende Tests durch lokale Behörden durchgeführt werden. Nähere Informationen zu regionalspezifischen Besonderheiten stellt das panamaische Gesundheitsministerium zur Verfügung.
Hotels dürfen öffnen, einige Museen und andere touristische Einrichtungen sind noch temporär geschlossen. Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sind verboten, dies betrifft u.a. Messen, Konzerte, Umzüge, Arbeitstreffen und Sportveranstaltungen mit Publikum. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Im öffentlichen Nahverkehr soll zusätzlich zum Mund-Nasen-Schutz auch ein Gesichtsschutzvisier (face shield) getragen werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der panamaischen Regierung, beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Beachten Sie die Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Polen - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Polen ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Polen als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bei Einreise über eine EU-Außengrenze gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht. Bei Einreise aus der Tschechischen Republik, Litauen, Deutschland oder der Slowakei besteht eine Quarantänepflicht für 10 Tage, unabhängig vom genutzten Transportmittel und auch zu Fuß, wenn die Einreise erfolgt um zum Wohn- oder Aufenthaltsort in Polen zu gelangen. Bei einem anderen Einreisezweck als zur Rückkehr zum Wohn- oder Aufenthaltsort besteht die Verpflichtung, einen Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis nicht älter als 48 Stunden ab der Durchführung des Tests vorzulegen. Diese Verpflichtung besteht auch bei Einreisen aus dem Schengengebiet per Flugzeug. Ausgenommen sind bei Vorlage eines Nachweises über den Reisegrund unter anderen:
- Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs,
- Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten,
- Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen können,
- Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate nachweisbar eine Isolierung bzw. Krankenhausaufenthalt aufgrund einer COVID-19-Erkrankung durchlaufen haben.
Weitere Ausnahmen und Einzelheiten sind den Verordnungen im polnischen Gesetzblatt zu entnehmen. Grenzkontrollen finden nur an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Staatsangehöriger der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind reduziert vorhanden. Internationale Flugverbindungen werden derzeit ebenfalls nur reduziert angeboten. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in grüne, gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.
Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens wurden Lockerungen in ganz Polen zurück genommen. Dazu gehört, dass Einkaufszentren (mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, Drogerien, Apotheken, Reparaturdienste, Banken), Hotels, Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken, Kinos, Theater-, Konzert- und Opernhäuser sowie Schwimmbäder und Sporteinrichtungen wieder geschlossen sind. Auch Kasinos, Spielhallen, Saunen, Sonnenstudios, Friseure, Kosmetikstudios und Massagestudios sind geschlossen.
Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice sind erlaubt. In Geschäften, Kirchen und Poststellen dürfen sich nur eine begrenzte Anzahl Kunden gleichzeitig aufhalten. Im öffentlichen Nahverkehr gilt eine begrenzte Platzbelegung. Öffentliche und private Versammlungen sind mit begrenzter Personenzahl möglich. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultureinrichtungen, Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Fitnesseinrichtungen und Aquaparks sind geschlossen. Schulen, Kitas und Kindergärten sind geschlossen. Es besteht eine Empfehlung der Regierung an die Bevölkerung, wenn möglich zu Hause zu bleiben.
Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlichen das polnische Gesundheitsministerium, auch über Twitter, und die polnische Regierung (Maßnahmen werden detailliert erläutert). Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Hygieneregeln
Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter vier Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Das Tragen von Schutzvisieren, Schals und Tüchern als Mund-Nasen-Schutz ist untersagt. Es gilt eine Empfehlung zum Tragen von medizinischen Masken. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 Meter, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Personen, die im Haushalt einer auf COVID-19 positiv getesteten Person leben, sind automatisch unter Quarantäne gestellt, ohne dass eine separate Entscheidung des polnischen Gesundheitsamts ergeht. Die Quarantäne gilt bis zum Ablauf von sieben Tagen nach Beendigung der Isolierung der positiv getesteten Person im Haushalt. Die Quarantänepflicht gilt nicht für geimpfte Personen und Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate nachweisbar eine Isolierung bzw. einen Krankenhausaufenthalt aufgrund einer COVID-19-Erkrankung durchlaufen haben.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel.
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
• Beachten Sie die Anmelde- und Testpflicht vor und die Quarantänepflicht nach Einreise aus Hochinzidenzgebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Portugal - Änderung Einreise
Portugal hat die Einreisebeschränkungen bis zum 15. April 2021 verlängert und teils verschärft. Reisende aus EU-/EWR-Ländern mit einer Inzidenzrate von mehr als 500 Fällen pro 100.000 dürfen nur zu wesentlichen Zwecken einreisen und müssen 14 Tage in Quarantäne. Reisende mit einer Inzidenzrate von über 150 Fällen pro 100.000 Menschen dürfen nur wesentliche Reisen nach Portugal unternehmen (gilt aktuell u.a. für Österreich, Belgien, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und die Schweiz.). Quelle: Garda World
Ruanda - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda wird derzeit aufgrund fortbestehender Reisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Ruanda bewegt sich - bei landesweit auftretenden Infektionen - auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen Real Time Polymerase Chain Reaction (RT-PCR) Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Nach Einreise erfolgt ein COVID-19-Test am Flughafen auf eigene Kosten (60 USD). Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Der Transfer in das Transferhotel kostet 10 USD. Reisende dürfen das Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht verlassen. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS Gerät überwacht wird. Die Test- und Quarantänevorschriften gelten auch für gegen COVID-19 geimpfte Personen.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen RT-PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Kinder unter 5 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis entweder online oder telefonisch unter *127# beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen. Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Reiseverbindungen
Der internationale und kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr. Märkte, Geschäfte und Einkaufszentren sowie Cafés und Restaurants dürfen mit eingeschränkter Kapazität bis 20 Uhr öffnen. Dem öffentlichen Transportsektor ist es gestattet, mit einer Auslastung von höchstens 50 % zu operieren. Ein Mund-Nasen-Schutz sowie die Einhaltung der Abstandsregelungen sind erforderlich. Sportstätten und Schwimmbäder dürfen nur von Hotelgästen genutzt werden. Die maximale Teilnehmerzahl an Beerdigungen und Hochzeiten ist auf 20 Personen begrenzt.
Reiseverkehr zwischen Kigali und den Provinzen sowie zwischen den Distrikten des Landes ist erlaubt. Für Besuche der Nationalparks Nyungwe, Gishwati-Mukura und der Vulkane werden nur Real Time Polymerase Chain Reaction Tests (RT-PCR) anerkannt, die nicht älter als 72 Stunden sein dürfen. Der Akagera Nationalpark kann zudem auch mit einem höchstens 72 Stunden alten Antigen Schnelltest (RDT) besucht werden. Die Schnelltests können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden.
Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit Momo (mobile money) beglichen werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Besonderheiten in den Regionen
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können ruandische Behörden in einzelnen Gebieten erweiterte Ausgangssperren anordnen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.
• Beachten Sie die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Spanien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, dem Baskenland, in die Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf die Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gemeinschaften Kastilien-La Mancha, Galicien, Valencia, Extremadura, Murcia, Rioja sowie auf die Balearen wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen, jedoch sind die Infektionszahlen zuletzt gesunken. Dabei ist das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich. In den autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, dem Baskenland, in den Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf den Kanarischen Inseln liegt bzw. lag bis vor kurzem die Zahl der Neuinfektionen noch über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner pro sieben Tage, weshalb diese Regionen weiterhin als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Einschränkungen an der Landgrenze zu Portugal s. unten und unter Durch- und Weiterreise.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Einreise von Portugal auf dem Landweg ist bis zunächst 6. April 2021 nur an bestimmten Grenzübergängen und zu bestimmten Uhrzeiten möglich. Es werden vorübergehend Grenzkontrollen eingeführt. Die Einreise zur Rückreise an den Wohnort (in Spanien oder anderen EU-Staaten bzw. Schengen-assoziierten Staaten) sowie z.B. zu gewerblichen und beruflichen Zwecken (Grenzpendler) ist auch weiterhin gestattet.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen. Die Weiterreise nach Portugal auf dem Landweg ist bis zunächst 6. April 2021 nur noch möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann oder zu beruflichen (Grenzpendler) oder gewerblichen Zwecken.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
Vom 26. März bis 9. April 2021 ist das Reisen auf dem spanischen Festland zwischen den Autonomen Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen z.B. die Rückkehr an den Wohnsitz oder berufliche Gründe. Touristische Reisen gelten nicht als triftiger Grund. In dieser Zeit gilt für alle Autonomen Gemeinschaften, dass Treffen in öffentlichen geschlossenen Räumen auf vier Personen beschränkt sind, Treffen im Freien auf sechs Personen. Treffen in privaten Haushalten sind auf die dem Haushalt angehörenden Personen beschränkt.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23 bis 6 Uhr. Mobilitätsbeschränkungen betreffen einige Gebiete in der Stadt Madrid und einzelne Gemeinden . Zusammenkünfte von mehr als vier Personen (im Innenbereich) bzw. sechs Personen (im Außenbereich) sind in Handel und Gastronomie nicht erlaubt. Treffen in privaten Haushalten sind nur in Ausnahmefällen, z.B. zur Betreuung Bedürftiger, erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt zunächst bis zunächst 9. April 2021:
- Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden, eine behördliche Erklärung ist mit sich zu führen, der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
- Die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf die Landkreise wurde aufgehoben, sofern man allein oder mit Angehörigen desselben Haushalts unterwegs ist. Eine behördliche Erklärung ist mit sich zu führen.
- Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Im Ausnahmefall ist die behördliche Erklärung mit sich zu führen.
- Gastronomiebetriebe dürfen von 7:30 bis 17 Uhr mit Einschränkungen öffnen.
- Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
- Weitere Informationen in englischer Sprache sind auf dieser Webseite veröffentlicht.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt bis zunächst 12. April 2021: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen. Bei Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr. Gastronomiebetriebe dürfen im Außenbereich und limitiert im Innenbereich öffnen (pro Tisch max. 4 Personen; Rauchen verboten). Geschäfte, sind nur zu bestimmten Uhrzeiten geöffnet; für Geschäfte des täglichen Bedarfs und Friseure gelten diese Beschränkungen nicht. Freizeiteinrichtungen und Vergnügungsstätten sind geschlossen. Zusammenkünfte von mehr als vier Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sind grundsätzlich untersagt.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón gilt bis zunächst bis 9. April 2021: Für die Autonome Gemeinschaft Aragón gilt ein Ein- und Ausreiseverbot. Die Ein- und Ausreise ist nur aus triftigen Gründen und mit behördlicher Erklärung erlaubt. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr. Zusammenkünfte von mehr als 4 Personen in geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum und von mehr als 6 Personen im Freien im öffentlichen Raum sind untersagt. Zusammenkünfte im privaten Raum sind auf die dem Haushalt angehörenden Personen beschränkt.
Für Andalusien wurde das bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 9. April 2021 verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten sind nur innerhalb der eigenen Provinz erlaubt. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten gibt es Mobilitätsbeschränkungen. Darüber hinaus sind in Kommunen mit besonders hohen Inzidenzwerten nicht–essentielle Geschäfte und Restaurationsbetriebe geschlossen; ansonsten gelten Beschränkungen der Öffnungszeiten. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung .
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Vom 26. März bis 11. April 2021 sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt.
Von Reisen innerhalb der Balearen wird abgeraten, sie sind aber nicht verboten.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Für den Aufenthalt auf den Balearen gelten weiterhin verschärfte Maßnahmen. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch im öffentlichen Raum. Geschäfte sowie Einkaufszentren sind mit eingeschränkter Kapazität geöffnet.
Vom 26. März bis 11. April 2021 gelten die landesweit einheitlichen Regelungen, mit denen Treffen in privaten Haushalten auf in einem Haushalt lebende Personen beschränkt sind, Treffen in öffentlichen Räumen auf sechs Personen im Freien und vier Personen in Innenbereichen.
Auf Mallorca und Ibiza ist lediglich Außengastronomie bis 17 Uhr und einer Belegung von 4 Personen aus maximal zwei Haushalten pro Tisch möglich.
Auf Menorca und Formentera dürfen Gastronomiebetriebe sowohl im Außen- als auch im Innenbereich mit eingeschränkter Kapazität bis 17 Uhr öffnen. Auf Menorca darf im Außenbereich bis 22 Uhr bewirtet werden.
Belegung: 4 Personen/Tisch aus maximal zwei Haushalten innen, 6 außen.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- oder ein sogenanntes TMA- Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist noch einmal das negative COVID-19-Testergebnis vorzulegen.
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gelten nächtliche Ausgangssperren, deren Uhrzeiten allerdings für einzelne Inseln unterschiedlich sein können.
Seit 22. März 2021 gilt für die Inseln Gran Canaria, Fuerteventura und Teneriffa wieder die „Alarmstufe 3“. Die Reise von und zu anderen Kanarischen Inseln ist daher nur bei Vorliegen besonderer Ausnahmetatbestände gestattet. Ein Transit über diese Inseln bleibt weiterhin möglich, sofern die Weiterreise nachgewiesen werden kann (z.B. durch Vorlage eines Anschlusstickets).
Für den Osterreiseverkehr gelten für die Kanaren besondere Regelungen. Vom 26. März bis einschließlich 9. April 2021 ist die Einreise vom spanischen Festland und den Balearen nur unter besonderen Ausnahmetatbeständen möglich. In diesem Zeitraum sind außerdem Reisen zwischen den einzelnen Kanarischen Inseln unabhängig von der Alarmstufe nur möglich, sofern ein besonderer Ausnahmetatbestand gegeben ist oder ein negatives Testergebnis nachgewiesen wird, welches nicht älter als 72 Stunden ist (PCR, TMA oder Antigen-Schnelltest).
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Beachten Sie die geltende Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle. Quelle: AA
In Spanien muss künftig an allen öffentlichen Orten und auch überall im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die neue Regel tritt sofort nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Regierung am Mittwoch 31. März 2021 in Kraft. Eine Maskenpflicht gibt es in Spanien bereits seit Mai vergangenen Jahres. Bislang galt sie im Freien jedoch nur an Orten, wo es nicht möglich war, den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Quelle: tagesschau.de
Türkei - Änderung Beschränkungen im Land
Die Türkei hat für die meisten Provinzen wieder einen Wochenend-Lockdown verhängt. Zudem sollen im muslimischen Fastenmonat Ramadan Beschränkungen gelten. Er beginnt in der Türkei am 13. April. Quelle: tagesschau.de
Ukraine - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Ukraine ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Kiew sowie die Gebiete Czernowitz, Ivano-Frankiwsk, Transkarpatien, Lemberg (Lwiw) und Winnyzja.
Die Ukraine ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Ausländer ohne ukrainische Aufenthaltserlaubnis müssen bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, unabhängig von Alter und Herkunftsland. Der Test darf zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 Stunden sein. Ein Selbsttest, Antikörpertest oder Nachweis einer Impfung befreit nicht von der Vorlage des negativen PCR-Testergebnisses. Es gibt keine Möglichkeit den PCR-Test vor Ort durchzuführen oder sich statt eines Tests in Quarantäne zu begeben.
Außerdem ist eine Krankenversicherung nachzuweisen, welche die Kosten einer Behandlung und Beobachtung wegen des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung einschließt. Der Nachweis ist auf Englisch oder Ukrainisch vorzulegen. Die Versicherungsgesellschaft muss in der Ukraine registriert sein oder über eine Vertretung oder einen Partner (Assistance) in der Ukraine verfügen. Wird das negative PCR-Testergebnis oder der Versicherungsnachweis nicht vorgelegt, kann die Einreise verweigert werden. Einzelheiten sind auf der offiziellen Webseite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Ukrainische Staatsangehörige und Ausländer mit einer ukrainischen Aufenthaltserlaubnis benötigen für die Einreise einen negativen PCR-Test, welcher zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Alternativ kann die Selbstisolation unter Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii vdoma“, die bei Einreise bereits eingerichtet sein muss, gewählt werden. Die verpflichtende Selbstisolation von 14 Tagen kann durch einen negativen PCR-Test bei einem zugelassenen Testzentrum nach Einreise verkürzt werden.
Ein Einreiseverbot bzw. Beschränkungen im internationalen Reiseverkehr sind derzeit nicht vorgesehen, können aber nicht ausgeschlossen werden.
Durch- und Weiterreise
In einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bestehen Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen.
Transitreisende sind von der Vorlage des Testergebnisses und der Krankenversicherung ausgenommen, sofern sie die Transitzone des Flughafens während des Umstieges nicht verlassen. In diesem Fall erfolgt keine Einreise, es müssen jedoch die Einreisebedingungen des endgültigen Ziellandes berücksichtigt werden.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Bis 30. April 2021 gilt eine adaptive Quarantäne. Je nach Lage wird ein Gebiet (Oblast) farblich eingestuft. Die Farben (grün, gelb, orange, rot) drücken die jeweiligen Regeln in diesem Gebiet aus. Unabhängig von der Einstufung hat jede Person einen Ausweis mitzuführen und die grundlegenden Hygieneregeln zu beachten. Weitere Informationen zu den Regeln und Einstufungen der Oblaste werden von der ukrainischen Regierung veröffentlicht.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich unmittelbar vor Abreise auf der Seite der ukrainischen Behörden darüber, ob für Ihr Herkunftsland erweiterte Quarantänebestimmungen gelten.
• Beachten Sie die Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 31.03.2021
Armenien - Änderung Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Armenien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Armenien ist von COVID-19 stark betroffen. Armenien ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das armenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise nach Armenien ist mit einem im Ausland durchgeführten PCR-Test möglich, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Ergebnis des ausländischen Tests muss auf Englisch, Russisch oder Armenisch vorliegen. Ohne Nachweis eines solchen ausländischen Tests müssen sich Reisende einem kostenpflichtigen Test am Flughafen in Eriwan unterziehen. Entsprechende Teststellen sind in der Ankunftshalle eingerichtet. Eine Einreise nach Armenien ohne Test ist nicht gestattet.
Bei der Einreise müssen Reisende eine Erklärung zu ihrem Gesundheitsstatus vorlegen bzw. ausfüllen.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze nach Georgien ist derzeit geschlossen, die in den Iran nur mit strengen Gesundheitsauflagen passierbar. Die Grenzen in die Türkei und nach Aserbaidschan sind seit Jahren dauerhaft geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Eriwan ist geöffnet; der Flugverkehr ist reduziert.
Beschränkungen im Land
Es bestehen aufgrund der COVID-19-Pandemie keine besonderen Beschränkungen innerhalb des Landes.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind zu beachten und in geschlossenen Räumen und im Freien ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der armenischen Regierung (in Englisch)und der Gesundheits- und Arbeitsinspektion der Republik Armenien (in Armenisch).
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Aserbaidschan - Änderung Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Aserbaidschan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Aserbaidschan ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen zu allen Nachbarländern sind geschlossen.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Bereits beim Check-in ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Einreise besteht zudem eine Pflicht zur 14-tägigen häuslichen Selbstisolation. Die Adresse muss auf einem Formular angegeben werden, welches im Flugzeug ausgehändigt wird und am Flughafen in Baku abgegeben werden muss.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Auch bei Ausreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Charterflüge zwischen Baku und Istanbul sowie nach Ankara und Izmir werden durchgeführt; weitere Charterflüge z.B. nach Tiflis, Moskau und Kiew werden nach und nach wieder aufgenommen. Für einen Weiterflug nach Deutschland ist jedoch in der Regel ein neuer Check-in, verbunden mit Gepäckabholung und Einreise in das Transitland, erforderlich.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde vorläufig bis zum 1. Juni 2021 verlängert. Geschäfte mit Ausnahme von Einkaufszentren sowie Restaurants und Cafés sind geöffnet. Auch Überlandverkehr ist möglich.
Der öffentliche Personennahverkehr bleibt an den Wochenenden landesweit eingestellt, die Metro in Baku ist auch wochentags außer Betrieb.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen Innen- und Außenbereichen. Die Einhaltung wird streng kontrolliert.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der aserbaidschanischen Regierung bei sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).
Bangladesch - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bangladesch wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bangladesch ist von COVID-19 stark betroffen. Bangladesch ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende benötigen zur Einreise ein Visum und einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt, Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Investoren. Nach Einreise müssen sich alle Reisenden für 14 Tage in institutionelle Quarantäne oder in ein Quarantänehotel begeben. Für die Ausreise wird von Staatsangehörigen Bangladeschs und Ausländern, die sich länger als 14 Tage im Land aufgehalten haben, ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, verlangt. Der Test muss in einem Labor durchgeführt werden, das von der Regierung freigegeben worden ist.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Dhaka ist eingeschränkt geöffnet. Flugverbindungen von und nach Europa finden in eingeschränktem Maß statt. Inlandsflüge sind möglich.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Reisen innerhalb des Landes sind weiterhin nur mit Einschränkungen und unter Hinnahme von Polizeikontrollen möglich. Alle öffentlichen Einrichtungen, Geschäfte, Shopping-Malls, Banken und Moscheen sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Auch in Geschäften, Supermärkten, in Shopping-Malls sowie auf Märkten ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
El Salvador - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach El Salvador wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
El Salvador ist von COVID-19 betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist San Salvador. El Salvador ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das salvadorianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Reisende müssen bei Einreise auf dem Land-, See- oder Luftweg bzw. beim Einchecken auf dem Flug nach El Salvador entweder einen ausgedruckten negativen PCR-Test vorweisen, oder einen ausgedruckten negativen Antigentest (NAAT oder LAMP-Test), jeweils nicht älter als 72 Stunden oder einen Nachweis über die erfolgte Zweifach-Impfung gegen COVID-19. Wer nur einfach geimpft ist, muss zusätzlich einen der vorgenannten negativen Tests vorlegen.
Die seit Dezember 2020 geltende Einreisebeschränkung für Reisende aus Großbritannien und Südafrika wurde aufgehoben.
Durch- und Weiterreise
Bei Durch- und Weiterreise können die Fluggesellschaften die Vorlage einen der -unter Einreise aufgeführten Nachweise verlangen.
Reiseverbindungen
Flüge werden nach wie vor nur in eingeschränktem Maße angeboten. Nähere Informationen zu Flugmöglichkeiten erteilen Fluggesellschaften oder Reisebüros. Flüge aus dem Schengenraum über die USA können derzeit nur von Passagieren mit einem gültigen US-Visum genutzt werden. Das ESTA-Verfahren ist ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es landesweit keine COVID-19-bedingten Beschränkungen der touristischen Infrastruktur oder des öffentlichen Verkehrs. Offizielle Restriktionen für Geschäfte bestehen nicht, allerdings sind weiterhin viele Geschäfte aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum sowie Restaurants, Banken und Geschäften besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zudem besteht die grundsätzliche Empfehlung, regelmäßig die Hände zu waschen und die Abstandsregeln einzuhalten. Das salvadorianische Gesundheitsministerium bietet für Reisende weitere Empfehlungen zur Bekämpfung von COVID-19. Fast alle Behörden, Institutionen, Geschäfte und Restaurants haben Hygienemaßnahmen eingeführt, wie Temperaturmessung, Handdesinfektion, desinfizierende Fußmatten.
• Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheits- und Sicherheitsbehörden von El Salvador .
• Folgen Sie den Nachrichten in El Salvador, die aktuell regelmäßig in den sozialen Medien veröffentlicht werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der salvadorianischen Regierung .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche salvadorianische Gesundheitsamt unter der zentralen Telefonnummer 132.
Finnland - Änderung Einreise
Finnland verlängert seine Einreisebeschränkungen bis Ende April 2021. Ausländer kommen somit weiter nur noch in Ausnahmefällen ins Land. Das gilt für Deutschland und alle weiteren Schengenländer mit Ausnahme von Island. Quelle: n-tv Ticker
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land
Frankreich hat eine Ausweitung von bestimmten Lockdown-Maßnahmen auf das gesamte Land angekündigt. Die Neuerung tritt am Samstag 3. April 2021 für mindestens einen Monat in Kraft. Bislang galten die Regelungen nur im Großraum Paris und einigen anderen Regionen. Unter anderem werden die Schulen im ganzen Land für drei Wochen geschlossen. Eine Woche lang soll es landesweiten Distanzunterricht geben, gefolgt von zwei Wochen Frühlingsferien. Es ist das erste Mal im laufenden Schuljahr, dass in Frankreich die Schulen wegen Corona geschlossen werden. Außerdem umfassen die Maßnahmen Ausgangsbeschränkungen sowie die Schließung der meisten Geschäfte. Quelle: tagesschau.de
Island - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund bestehender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 im europäischen Vergleich nur noch schwach betroffen, die Zahl der Neuinfektionen sind derzeit auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Für alle Reisenden gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Alle Reisenden müssen zudem einen PCR-Test bei Einreise durchführen lassen und sich dann für fünf bis sechs Tage in häusliche Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Wird ein positives Testergebnis festgestellt und kann keine geeignete häusliche Quarantäneunterkunft nachgewiesen werden, kann die Unterbringung in einer regierungsseitig betreuten Quarantäneunterkunft angeordnet werden. Gleiches gilt, wenn bestimmte Virusvarianten festgestellt werden.
Mit Wirkung vom 1. April 2021 muss auch bei Einreise aus einem Gebiet mit hoher 14-Tage-Inzidenz (Einstufung „rot“ durch ECDC, d.h. Inzidenz mehr als 500 oder Einstufung „grau“) die 5-Tage-Quarantäne in einer regierungsseitig betreuten und vorgegebenen Quarantäneeinrichtung durchgeführt werden.
Für Kinder, die bislang von PCR-Tests nach Einreise und Quarantäne befreit waren, gilt ab dem 1. April 2021 grundsätzlich die gleiche Regelung wie für Erwachsene.
Von der Quarantäne befreit sind Reisende, die nachweislich von einer COVID-19-Infektion genesen sind. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat aus EU/EWR-Ländern, dessen Anerkennung von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde abhängt.
Auch der Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 befreit von der Quarantäne. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an den bei der Einreise vorzulegenden Impfnachweis. Die Anerkennung hängt von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde ab.
Ab 1. April 2021 müssen jedoch auch Einreisende mit einem Impfzertifikat oder dem Nachweis einer überstandenen COVID-19-Infektion einen PCR-Test bei Einreise vornehmen lassen. Das Ergebnis ist in der Häuslichkeit abzuwarten. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bieten die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind ohne PCR-Test, aber nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur stark eingeschränkt. Da Flugverbindungen von und nach Island meist nicht direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind nur eingeschränkt geöffnet, es kann zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Landesweit sind Schwimmbäder, Sportstätten und kulturelle Einrichtungen geschlossen. Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 10 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von grundsätzlich zwei Metern; Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von der Masken- und Abstandspflicht befreit.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
Italien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Italien, insbesondere die Regionen Venetien, Emilia-Romagna, Piemont, Lombardei, Marken und Kampanien, ist von COVID-19 erneut stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Italien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist die Einreise nach Italien grundsätzlich gestattet, jedoch sind Reisen innerhalb Italiens nur aus triftigen Gründen erlaubt, siehe Beschränkungen im Land. Es ist die Vorlage einer Einreiseerklärung und eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ohne negatives Testergebnis müssen sich Reisende in Quarantäne begeben. Verschiedene Fluggesellschaften verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.
Für Reisende aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, die zwischen dem 31. März 2021 und dem 6. April 2021 nach Italien einreisen, ist grundsätzlich die Vorlage einer negativen Testbescheinigung bei Einreise, eine fünftägige Quarantäne und die Vorlage einer weiteren negativen Testbescheinigung nach fünf Tagen erforderlich.
Einreisende aus Österreich, die sich in den vorangegangen 14 Tagen länger als 12 Stunden in Österreich aufgehalten haben und ohne dringenden Grund nach Italien einreisen, müssen bis auf weiteres
- sich über das Einreise-Online-Formular anmelden,
- einen negativen Antigen- oder PCR-Test mit sich führen,
- sich einem zweiten Test innerhalb von 48 Stunden unterziehen,
- sich bei der örtlichen örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde (ASL) registrieren,
- sich für 14 Tage in Quarantäne begeben und
- sich am Ende der 14-tägigen Quarantäne noch einmal testen lassen.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind unter anderem Berufspendler bei Rückkehr an ihren Wohnort sowie Schülerinnen und Schüler und Studierende, wenn sie mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort in Italien zurückkehren, sofern sie keine COVID-19-Symptome zeigen. Für sie reicht ein wöchentlich durchgeführter negativer Antigen- oder PCR-Test sowie das Mitführen der Eigenerklärung aus.
Für die Einreise aus Drittländern, einschließlich Großbritannien, gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Es besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Brasilien aufgehalten haben.
Sowohl für Einreisen als auch Transit von Großbritannien und Nordirland gelten bis auf weiteres gesonderte Vorschriften.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen-Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Durch vorübergehend wieder eingeführte Grenzkontrollen zwischen Deutschland und dem österreichischen Bundesland Tirol kann es zu Staus und Wartezeiten auf der Brennerautobahn in Richtung Norden kommen. Lastkraftwagenfahrer in Richtung Deutschland müssen schon frühzeitig den für die Einreise von Tirol erforderlichen negativen COVID-19-Test (in deutscher, englischer, französischer oder italienischer Sprache) besitzen und auf Anforderung für die Weiterfahrt zeigen.
Für Transitreisende von Großbritannien und Nordirland gelten bis auf weiteres gesonderte Vorschriften.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin. Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Durch wieder eingeführte Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen zwischen Deutschland und Tirol in Österreich kommt es allerdings zu Ausfällen im Zugverkehr zwischen Italien und Deutschland über Tirol. Auch bei Zugreisen durch die Schweiz in Richtung Italien kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen. Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Verschiedene Busunternehmen haben angekündigt, Fahrten in den kommenden Wochen reduzieren oder stornieren zu wollen.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand. In ganz Italien bestehen Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit. Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen sind verboten, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Die Polizeibehörden können daher die Einreise nach Italien untersagen, wenn sich das angegebene Endziel der Reise in einer anderen Region befindet als dort, wo die Einreise stattfindet, und die Reise nicht aus triftigem Grund (Arbeit, Gesundheit, absolute Dringlichkeit oder dauerhafte Rückkehr zu Wohnort/Wohnsitz/Wohnung) erfolgt.
Es ist erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
Zu Ostern (am 3., 4. und 5. April 2021) gelten in ganz Italien mit Ausnahme der weißen Zone, in der sich derzeit nur Sardinien befindet, die Bestimmungen der „Roten Zonen“.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Sardinien gehört zwar zur „weißen“ Kategorie, erlaubt die Einreise derzeit auch bei Vorlage eines negativen PCR-Tests durch eine Verordnung mindestens bis zum 6. April 2021 allerdings ebenfalls nur bei Vorlage eines triftigen Grundes, wozu das Aufsuchen einer Ferienwohnung nicht zählt.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu den Beförderungs- und Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft sowie bei Bus- und Zugreisen zu den aktuellen Reiseverbindungen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Kroatien - Änderung Einreise
Kroatien erlaubt Ausländern von diesem Donnerstag - 01.04.2021- an mit dem Nachweis einer Corona-Impfung wieder die Einreise. Zudem darf die Grenze überqueren, wer über einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Test verfügt beziehungsweise den Nachweis erbringt, im zurückliegenden halben Jahr eine Covid-19-Erkrankung überstanden zu haben. Für den Impfnachweis akzeptiert das EU-Land Kroatien auch Immunisierungen mit russischen und chinesischen Impfstoffen. Solche Impfstoffe werden im Nachbarland Serbien viel verwendet, sind aber in der EU nicht zugelassen. Quelle: tagesschau.de
Malta - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 sehr stark betroffen und weiterhin als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Die Zahl der Neuinfektionen geht derzeit zurück. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende nach Malta dürfen nur aus sogenannten „Korridorländer n“ einreisen, sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „Korridors“ aufgehalten haben. Zu diesen „Korridorländer n“ zählt auch Deutschland. Reisende müssen dies bei Einreise schriftlich bestätigen.
Reisende aus diesen Ländern müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Falls kein Negativ-Test vorgelegt werden kann, müssen Reisende einen Test bei Einreise am Flughafen durchführen oder sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten müssen. Ein positives Testergebnis zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Ferner müssen bei Einreise eine „Public Health Travel Declaration “ und eine „Passenger Locator Form “ vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und abgegeben werden. Aus allen übrigen Ländern können nur Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag per Mail mit dem Betreff „CONSIDER“, cc an covid19.vetting@gov.mt senden. Bei Einreise müssen diese Personen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf und sich zusätzlich in 14-tägige Quarantäne begeben, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Innerhalb von 7-10 Tagen ist ein weiterer PCR-Test in Malta zu machen. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Seit dem 11. März 2021 befindet sich Malta wieder im Lockdown. Bars, Klubs, Restaurants, Museen, Theater, Sportstudios u.a. sind bis mindestens 11. April 2021 geschlossen; Restaurants und Imbisse dürfen aber Take-away-Dienstleistungen anbieten. Der Betrieb von Partybooten ist untersagt. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen sind untersagt. Friseure, Barbiere, Schönheitssalons, Bekleidungsgeschäfte, Möbel- und Juweliergeschäfte, Spielzeugläden und Floristen sind geschlossen, Besuche in Krankenhäusern sowie von Gottesdiensten (außer Beerdigungen) sind nicht gestattet. Bei privaten Veranstaltungen zu Hause dürfen sich Personen aus höchstens zwei Haushalten treffen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder Gesichtsschutzes (Visier) außerhalb der eigenen Wohnung ist Pflicht, d.h. auch im Freien, in öffentlichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften usw.
Zuwiderhandlung wird mit einer Strafe von 100 € belegt. Grundsätzlich wird empfohlen, dass ein Gesichtsschutz (Visier) nur in Verbindung mit einem Mund-Nasen Schutz (MNS) getragen wird. Bankkunden wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da Masken dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden und den Hinweisen des Malta International Airports .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Malta aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Teile Österreichs gehen am Donnerstag 1. April 2021 wieder in einen Lockdown. Betroffen sind die Bundesländer Wien, Niederösterreich und das Burgenland. Die Maßnahme gilt bis zum 6. April im Burgenland und Niederösterreich sowie bis 10. April in Wien. Bis auf die üblichen Ausnahmen für den täglichen Bedarf müssen alle Läden schließen. Auch Museen und Zoos dürfen nicht mehr besucht werden. Obendrein herrschen ganztägig Ausgangsbeschränkungen. Quelle: n-tv Ticker und tagesschau.de
Portugal - Änderung Einreise
Die portugiesische Regierung hat ein Dekret erlassen, wonach bis zum 15. April 2021 keine touristischen Einreisen auf das Festland Portugals erlaubt sind. Das betrifft somit auch die Algarve und die Regionen Centro, Norte und Alentejo, für die das Auswärtige Amt und das Robert-Koch-Institut keine Reisewarnung ausgesprochen haben. Von portugiesischer Seite sind Reisen auf die Azoren möglich. Für die Inselgruppe besteht keine Reisewarnung. Madeira ist dagegen von portugiesischer Seite möglich, Deutsche müsse wegen der Reisewarnung aber die Quarantänebestimmungen bei Rückreise nach Deutschland beachten. Quelle: touristik aktuell
Ruanda - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda wird derzeit aufgrund fortbestehender Reisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Ruanda bewegt sich - bei landesweit auftretenden Infektionen - auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen Real Time Polymerase Chain Reaction (RT-PCR) Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Nach Einreise erfolgt ein COVID-19-Test am Flughafen auf eigene Kosten (60 USD). Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Der Transfer in das Transferhotel kostet 10 USD. Reisende dürfen das Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht verlassen. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS Gerät überwacht wird. Die Test- und Quarantänevorschriften gelten auch für gegen COVID-19 geimpfte Personen.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen RT-PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Kinder unter 5 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis entweder online oder telefonisch unter *127# beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen. Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Reiseverbindungen
Der internationale und kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr mit Ausnahme der Distrikte Ruhango, Nyanza, Huye, Gisagara, Nyaruguru und Nyamagabe in der südlichen Provinz: dort beginnt die Ausgangssperre bereits um 19 Uhr. Märkte, Geschäfte und Einkaufszentren sowie Cafés und Restaurants dürfen mit eingeschränkter Kapazität bis 20 Uhr öffnen. Dem öffentlichen Transportsektor ist es gestattet, mit einer Auslastung von höchstens 50 % zu operieren. Ein Mund-Nasen-Schutz sowie die Einhaltung der Abstandsregelungen sind erforderlich. Sportstätten und Schwimmbäder dürfen nur von Hotelgästen genutzt werden. Die maximale Teilnehmerzahl an Beerdigungen und Hochzeiten ist auf 20 Personen begrenzt.
Reiseverkehr zwischen Kigali und den Provinzen sowie zwischen den Distrikten des Landes ist erlaubt. Für Besuche der Nationalparks Nyungwe, Gishwati-Mukura und der Vulkane werden nur Real Time Polymerase Chain Reaction Tests (RT-PCR) anerkannt, die nicht älter als 72 Stunden sein dürfen. Der Akagera Nationalpark kann zudem auch mit einem höchstens 72 Stunden alten Antigen Schnelltest (RDT) besucht werden. Die Schnelltests können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden.
Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit Momo (mobile money) beglichen werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Besonderheiten in den Regionen
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können ruandische Behörden in einzelnen Gebieten erweiterte Ausgangssperren anordnen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.
• Beachten Sie die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Schweden - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Schweden wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Schweden ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Schweden als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das schwedische Gesundheitsamt (auf Schwedisch).
Einreise
Bei Einreise muss ein negatives COVID-19-Testergebnis vorgelegt werden. Zwischen der Probenabnahme und dem Grenzübertritt dürfen höchsten 48 Stunden liegen. Es werden Ergebnisse von PCR-, LAMP- und Antigen-Tests akzeptiert. Das Testzertifikat muss folgende Informationen enthalten: Name der getesteten Person, Zeitpunkt der Probenabnahme, Art des Testes (PCR-, LAMP- oder Antigen-Test), Testergebnis, Aussteller des Zertifikats. Zertifikate werden in englischer, schwedischer, norwegischer oder dänischer Sprache akzeptiert (s.a. Behörde für öffentliche Gesundheit Folkhälsomyndigheten – in englischer Sprache). Die Nicht-Einhaltung dieser Voraussetzungen, also z.B. die Überschreitung des 48-Stunden-Zeitraums oder die Vorlage eines Testergebnisses in deutscher Sprache führt erfahrungsgemäß zur Zurückweisung an der Grenze. Von dem Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests sind u.a. schwedische Staatsangehörige, Minderjährige, Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Schweden, Personal des Güter- und Warenverkehrs sowie des Transportsektors, Grenzpendler (müssen einmal pro Woche einen Test vornehmen lassen), Seefahrer und Einreisende aus dringenden familiären Gründen ausgenommen. Entsprechende Gründe für eine Ausnahme vom Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests müssen mit aussagekräftigen Unterlagen an der Grenze belegt werden können. Die Gesundheitsbehörde empfiehlt auch diesem Personenkreis, der unter eine Ausnahmeregel fällt, sich bei der Einreise testen zu lassen und für sieben Tage abzusondern. Weitere Informationen zum Testerfordernis und Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten veröffentlicht die schwedische Regierung und die schwedische Polizei. Alle Reisenden (auch Personen, die vom Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests befreit sind) sollen den Empfehlungen der Behörde für öffentliche Gesundheit für Einreisende folgen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist eingeschränkt möglich, wobei die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden müssen. Zur Einreise in Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland. Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die deutsche Botschaft in Kopenhagen.
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch in deutlich geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Die schwedischen Behörden fordern dringend auf unnötige Reisen zu unterlassen. Symptomfreie Personen dürfen sich grundsätzlich frei im Land bewegen, sollen bei Reisen jedoch kontaktarme Reisemittel wählen, den öffentlichen Nahverkehr meiden und während der Reise und am Zielort keine neuen Kontakte knüpfen. Für Busse und Züge auf Strecken von über 150 Kilometern gelten Kapazitätsbeschränkungen. Für den öffentlichen Nahverkehr gelten die jeweiligen kommunalen Regelungen.
Einrichtungen wie Bibliotheken, Schwimmbäder, Museen und Freizeitparks haben geschlossen oder eingeschränkte Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen. Verbindliche Abstandsregelungen gelten im öffentlichen Raum, so z.B. in Restaurants. Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind unter Einschränkungen geöffnet.
Versammlungen von mehr als acht Personen sind verboten.
Das schwedische Gesundheitsamt hat Verhaltensregeln veröffentlicht, die landesweit gelten.
Bei Verstößen können Bußgelder in Höhe von bis zu 2.000 SEK (ca. 200 €) verhängt werden, in schweren Fällen kann Anklage wegen „Verbreitung von Krankheiten“ erhoben werden.
Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.
Hygieneregeln
Die Bevölkerung wird eindringlich um Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln gebeten. Landesweit wird im öffentlichen Nahverkehr zu Hauptverkehrszeiten das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes empfohlen. Für die Stadt Stockholm gilt eine umfassende Maskenempfehlung im gesamten öffentlichen Raum unabhängig von der Tageszeit.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Isolieren Sie sich bei Erkältungssymptomen bis zwei Tage nach Abklingen selbst. Informieren Sie sich regelmäßig zu den geltenden Regeln und Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen auf den Internetseiten des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen /ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Testpflicht vor und die Quarantänepflicht nach Einreise aus Hochinzidenzgebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
Schweden verlängert die Beschränkungen für Restaurants, Kneipen und Cafés. Die Maßnahmen sollten ursprünglich am 11. April auslaufen. Die Lokale müssen damit unter anderem weiter um 20.30 Uhr schließen, dürfen danach aber weiter Essen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Die Beschränkungen der Besucher- und Kundenanzahl in Einkaufspassagen, Geschäften und Fitnessstudios gelten ebenfalls länger. Die Gesundheitsbehörde Folkhälsomyndigheten plant, dass die Maßnahmen nun vorläufig bis zum 3. Mai weiter gelten werden. Quelle: tagesschau.de
Sierra Leone - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sierra Leone wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Sierra Leone ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Informationsministerium, das Directorate of Health Security and Emergencies sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Regierung hat strenge Regeln zur Pandemieprävention bei Ein- und Ausreise erlassen. Flugreisende müssen sich vor Reiseantritt über das Reiseportal von Sierra Leone online registrieren. Dafür ist neben den persönlichen- und Reisedaten ein negatives PCR-Testergebnis nachzuweisen, das bei Abflug nach Sierra Leone nicht älter als sieben Tage sein darf. Das negative Testergebnis sowie der Nachweis der Registrierung durch einen Registrierungscode sind bereits am Ausgangsflughafen vorzulegen. Bei Einreise ist die Durchführung eines weiteren PCR-Tests und eines RDT-Schnelltests verpflichtend. Die Gebühr (ca. 80 Euro) für diese Tests ist bei der Registrierung über das o.g. Reiseportal zu entrichten. Weitere ausführliche Hinweise finden sich auf dem Reiseportal von Sierra Leone.
Auch bei Ausreise aus Sierra Leone muss eine Registrierung auf dem Reiseportal, sowie ein negatives PCR-Testergebnis, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf, am Flughafen nachgewiesen werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen in Lungi ist geöffnet. Der Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Die Land- und Seegrenzen sind geschlossen. Ausnahmen gelten für Notfälle und Warenverkehr.
Beschränkungen im Land
Nachtclubs sind geschlossen. Gottesdienste sind auf längstens 90 Minuten beschränkt, Sportveranstaltungen sind ohne Zuschauer gestattet.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht, in der Öffentlichkeit Mund- und Nasenschutz zu tragen. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Directorate of Health Security and Emergencies
• Wenn Sie sich in einem Risikoland wie Sierra Leone aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit .
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Wegen steigender Corona-Zahlen hat die spanische Regierung die Maskenpflicht verschärft: Ab 31. März 2021 sollen nun auch Masken am Strand und an den Swimmingpools getragen werden. Dies gilt allerdings nicht für die Balearen. Quelle: touristik aktuell
Thailand - Änderung Einreise
Thailand lockert die Quarantäne-Pflicht. Ab 1. April 2021 wird die verpflichtende Quarantäne von bislang 15 Nächten auf elf verkürzt. Darüber hinaus startet das Land ein Pilotprojekt auf Phuket: Ab 1. Juli können internationale Reisende, die gegen das Coronavirus geimpft sind, auf die Insel einreisen, ohne sich zunächst isolieren zu müssen. Wie das Fremdenverkehrsamt mitteilt, hat die thailändische Regierung zudem beschlossen, dass geimpfte Phuket-Reisende vom 1. April bis 30. Juni nur noch sieben statt 15 Nächte in Quarantäne verbringen müssen. Im Anschluss daran können sie sich frei auf Phuket bewegen, dürfen jedoch die Insel nicht verlassen. Die Quarantäne muss in sogenannten Alternative State Quarantine (ASQ) Hotels verbracht werden. Die übrigen Einreisebestimmungen bleiben weiterhin bestehen. Quelle: touristik aktuell
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Armenien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Armenien ist von COVID-19 stark betroffen. Armenien ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das armenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise nach Armenien ist mit einem im Ausland durchgeführten PCR-Test möglich, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Ergebnis des ausländischen Tests muss auf Englisch, Russisch oder Armenisch vorliegen. Ohne Nachweis eines solchen ausländischen Tests müssen sich Reisende einem kostenpflichtigen Test am Flughafen in Eriwan unterziehen. Entsprechende Teststellen sind in der Ankunftshalle eingerichtet. Eine Einreise nach Armenien ohne Test ist nicht gestattet.
Bei der Einreise müssen Reisende eine Erklärung zu ihrem Gesundheitsstatus vorlegen bzw. ausfüllen.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze nach Georgien ist derzeit geschlossen, die in den Iran nur mit strengen Gesundheitsauflagen passierbar. Die Grenzen in die Türkei und nach Aserbaidschan sind seit Jahren dauerhaft geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Eriwan ist geöffnet; der Flugverkehr ist reduziert.
Beschränkungen im Land
Es bestehen aufgrund der COVID-19-Pandemie keine besonderen Beschränkungen innerhalb des Landes.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind zu beachten und in geschlossenen Räumen und im Freien ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der armenischen Regierung (in Englisch)und der Gesundheits- und Arbeitsinspektion der Republik Armenien (in Armenisch).
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Aserbaidschan - Änderung Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Aserbaidschan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Aserbaidschan ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen zu allen Nachbarländern sind geschlossen.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Bereits beim Check-in ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Einreise besteht zudem eine Pflicht zur 14-tägigen häuslichen Selbstisolation. Die Adresse muss auf einem Formular angegeben werden, welches im Flugzeug ausgehändigt wird und am Flughafen in Baku abgegeben werden muss.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Auch bei Ausreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Charterflüge zwischen Baku und Istanbul sowie nach Ankara und Izmir werden durchgeführt; weitere Charterflüge z.B. nach Tiflis, Moskau und Kiew werden nach und nach wieder aufgenommen. Für einen Weiterflug nach Deutschland ist jedoch in der Regel ein neuer Check-in, verbunden mit Gepäckabholung und Einreise in das Transitland, erforderlich.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde vorläufig bis zum 1. Juni 2021 verlängert. Geschäfte mit Ausnahme von Einkaufszentren sowie Restaurants und Cafés sind geöffnet. Auch Überlandverkehr ist möglich.
Der öffentliche Personennahverkehr bleibt an den Wochenenden landesweit eingestellt, die Metro in Baku ist auch wochentags außer Betrieb.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen Innen- und Außenbereichen. Die Einhaltung wird streng kontrolliert.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der aserbaidschanischen Regierung bei sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).
Bangladesch - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bangladesch wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bangladesch ist von COVID-19 stark betroffen. Bangladesch ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende benötigen zur Einreise ein Visum und einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt, Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Investoren. Nach Einreise müssen sich alle Reisenden für 14 Tage in institutionelle Quarantäne oder in ein Quarantänehotel begeben. Für die Ausreise wird von Staatsangehörigen Bangladeschs und Ausländern, die sich länger als 14 Tage im Land aufgehalten haben, ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, verlangt. Der Test muss in einem Labor durchgeführt werden, das von der Regierung freigegeben worden ist.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Dhaka ist eingeschränkt geöffnet. Flugverbindungen von und nach Europa finden in eingeschränktem Maß statt. Inlandsflüge sind möglich.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Reisen innerhalb des Landes sind weiterhin nur mit Einschränkungen und unter Hinnahme von Polizeikontrollen möglich. Alle öffentlichen Einrichtungen, Geschäfte, Shopping-Malls, Banken und Moscheen sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Auch in Geschäften, Supermärkten, in Shopping-Malls sowie auf Märkten ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
El Salvador - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach El Salvador wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
El Salvador ist von COVID-19 betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist San Salvador. El Salvador ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das salvadorianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Reisende müssen bei Einreise auf dem Land-, See- oder Luftweg bzw. beim Einchecken auf dem Flug nach El Salvador entweder einen ausgedruckten negativen PCR-Test vorweisen, oder einen ausgedruckten negativen Antigentest (NAAT oder LAMP-Test), jeweils nicht älter als 72 Stunden oder einen Nachweis über die erfolgte Zweifach-Impfung gegen COVID-19. Wer nur einfach geimpft ist, muss zusätzlich einen der vorgenannten negativen Tests vorlegen.
Die seit Dezember 2020 geltende Einreisebeschränkung für Reisende aus Großbritannien und Südafrika wurde aufgehoben.
Durch- und Weiterreise
Bei Durch- und Weiterreise können die Fluggesellschaften die Vorlage einen der -unter Einreise aufgeführten Nachweise verlangen.
Reiseverbindungen
Flüge werden nach wie vor nur in eingeschränktem Maße angeboten. Nähere Informationen zu Flugmöglichkeiten erteilen Fluggesellschaften oder Reisebüros. Flüge aus dem Schengenraum über die USA können derzeit nur von Passagieren mit einem gültigen US-Visum genutzt werden. Das ESTA-Verfahren ist ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es landesweit keine COVID-19-bedingten Beschränkungen der touristischen Infrastruktur oder des öffentlichen Verkehrs. Offizielle Restriktionen für Geschäfte bestehen nicht, allerdings sind weiterhin viele Geschäfte aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum sowie Restaurants, Banken und Geschäften besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zudem besteht die grundsätzliche Empfehlung, regelmäßig die Hände zu waschen und die Abstandsregeln einzuhalten. Das salvadorianische Gesundheitsministerium bietet für Reisende weitere Empfehlungen zur Bekämpfung von COVID-19. Fast alle Behörden, Institutionen, Geschäfte und Restaurants haben Hygienemaßnahmen eingeführt, wie Temperaturmessung, Handdesinfektion, desinfizierende Fußmatten.
• Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheits- und Sicherheitsbehörden von El Salvador .
• Folgen Sie den Nachrichten in El Salvador, die aktuell regelmäßig in den sozialen Medien veröffentlicht werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der salvadorianischen Regierung .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche salvadorianische Gesundheitsamt unter der zentralen Telefonnummer 132.
Finnland - Änderung Einreise
Finnland verlängert seine Einreisebeschränkungen bis Ende April 2021. Ausländer kommen somit weiter nur noch in Ausnahmefällen ins Land. Das gilt für Deutschland und alle weiteren Schengenländer mit Ausnahme von Island. Quelle: n-tv Ticker
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land
Frankreich hat eine Ausweitung von bestimmten Lockdown-Maßnahmen auf das gesamte Land angekündigt. Die Neuerung tritt am Samstag 3. April 2021 für mindestens einen Monat in Kraft. Bislang galten die Regelungen nur im Großraum Paris und einigen anderen Regionen. Unter anderem werden die Schulen im ganzen Land für drei Wochen geschlossen. Eine Woche lang soll es landesweiten Distanzunterricht geben, gefolgt von zwei Wochen Frühlingsferien. Es ist das erste Mal im laufenden Schuljahr, dass in Frankreich die Schulen wegen Corona geschlossen werden. Außerdem umfassen die Maßnahmen Ausgangsbeschränkungen sowie die Schließung der meisten Geschäfte. Quelle: tagesschau.de
Island - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund bestehender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 im europäischen Vergleich nur noch schwach betroffen, die Zahl der Neuinfektionen sind derzeit auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Für alle Reisenden gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Alle Reisenden müssen zudem einen PCR-Test bei Einreise durchführen lassen und sich dann für fünf bis sechs Tage in häusliche Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Wird ein positives Testergebnis festgestellt und kann keine geeignete häusliche Quarantäneunterkunft nachgewiesen werden, kann die Unterbringung in einer regierungsseitig betreuten Quarantäneunterkunft angeordnet werden. Gleiches gilt, wenn bestimmte Virusvarianten festgestellt werden.
Mit Wirkung vom 1. April 2021 muss auch bei Einreise aus einem Gebiet mit hoher 14-Tage-Inzidenz (Einstufung „rot“ durch ECDC, d.h. Inzidenz mehr als 500 oder Einstufung „grau“) die 5-Tage-Quarantäne in einer regierungsseitig betreuten und vorgegebenen Quarantäneeinrichtung durchgeführt werden.
Für Kinder, die bislang von PCR-Tests nach Einreise und Quarantäne befreit waren, gilt ab dem 1. April 2021 grundsätzlich die gleiche Regelung wie für Erwachsene.
Von der Quarantäne befreit sind Reisende, die nachweislich von einer COVID-19-Infektion genesen sind. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat aus EU/EWR-Ländern, dessen Anerkennung von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde abhängt.
Auch der Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 befreit von der Quarantäne. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an den bei der Einreise vorzulegenden Impfnachweis. Die Anerkennung hängt von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde ab.
Ab 1. April 2021 müssen jedoch auch Einreisende mit einem Impfzertifikat oder dem Nachweis einer überstandenen COVID-19-Infektion einen PCR-Test bei Einreise vornehmen lassen. Das Ergebnis ist in der Häuslichkeit abzuwarten. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bieten die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind ohne PCR-Test, aber nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur stark eingeschränkt. Da Flugverbindungen von und nach Island meist nicht direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind nur eingeschränkt geöffnet, es kann zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Landesweit sind Schwimmbäder, Sportstätten und kulturelle Einrichtungen geschlossen. Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 10 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von grundsätzlich zwei Metern; Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von der Masken- und Abstandspflicht befreit.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
Italien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Italien, insbesondere die Regionen Venetien, Emilia-Romagna, Piemont, Lombardei, Marken und Kampanien, ist von COVID-19 erneut stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Italien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist die Einreise nach Italien grundsätzlich gestattet, jedoch sind Reisen innerhalb Italiens nur aus triftigen Gründen erlaubt, siehe Beschränkungen im Land. Es ist die Vorlage einer Einreiseerklärung und eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ohne negatives Testergebnis müssen sich Reisende in Quarantäne begeben. Verschiedene Fluggesellschaften verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.
Für Reisende aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, die zwischen dem 31. März 2021 und dem 6. April 2021 nach Italien einreisen, ist grundsätzlich die Vorlage einer negativen Testbescheinigung bei Einreise, eine fünftägige Quarantäne und die Vorlage einer weiteren negativen Testbescheinigung nach fünf Tagen erforderlich.
Einreisende aus Österreich, die sich in den vorangegangen 14 Tagen länger als 12 Stunden in Österreich aufgehalten haben und ohne dringenden Grund nach Italien einreisen, müssen bis auf weiteres
- sich über das Einreise-Online-Formular anmelden,
- einen negativen Antigen- oder PCR-Test mit sich führen,
- sich einem zweiten Test innerhalb von 48 Stunden unterziehen,
- sich bei der örtlichen örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde (ASL) registrieren,
- sich für 14 Tage in Quarantäne begeben und
- sich am Ende der 14-tägigen Quarantäne noch einmal testen lassen.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind unter anderem Berufspendler bei Rückkehr an ihren Wohnort sowie Schülerinnen und Schüler und Studierende, wenn sie mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort in Italien zurückkehren, sofern sie keine COVID-19-Symptome zeigen. Für sie reicht ein wöchentlich durchgeführter negativer Antigen- oder PCR-Test sowie das Mitführen der Eigenerklärung aus.
Für die Einreise aus Drittländern, einschließlich Großbritannien, gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Es besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Brasilien aufgehalten haben.
Sowohl für Einreisen als auch Transit von Großbritannien und Nordirland gelten bis auf weiteres gesonderte Vorschriften.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen-Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Durch vorübergehend wieder eingeführte Grenzkontrollen zwischen Deutschland und dem österreichischen Bundesland Tirol kann es zu Staus und Wartezeiten auf der Brennerautobahn in Richtung Norden kommen. Lastkraftwagenfahrer in Richtung Deutschland müssen schon frühzeitig den für die Einreise von Tirol erforderlichen negativen COVID-19-Test (in deutscher, englischer, französischer oder italienischer Sprache) besitzen und auf Anforderung für die Weiterfahrt zeigen.
Für Transitreisende von Großbritannien und Nordirland gelten bis auf weiteres gesonderte Vorschriften.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin. Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Durch wieder eingeführte Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen zwischen Deutschland und Tirol in Österreich kommt es allerdings zu Ausfällen im Zugverkehr zwischen Italien und Deutschland über Tirol. Auch bei Zugreisen durch die Schweiz in Richtung Italien kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen. Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Verschiedene Busunternehmen haben angekündigt, Fahrten in den kommenden Wochen reduzieren oder stornieren zu wollen.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand. In ganz Italien bestehen Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit. Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen sind verboten, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Die Polizeibehörden können daher die Einreise nach Italien untersagen, wenn sich das angegebene Endziel der Reise in einer anderen Region befindet als dort, wo die Einreise stattfindet, und die Reise nicht aus triftigem Grund (Arbeit, Gesundheit, absolute Dringlichkeit oder dauerhafte Rückkehr zu Wohnort/Wohnsitz/Wohnung) erfolgt.
Es ist erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
Zu Ostern (am 3., 4. und 5. April 2021) gelten in ganz Italien mit Ausnahme der weißen Zone, in der sich derzeit nur Sardinien befindet, die Bestimmungen der „Roten Zonen“.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Sardinien gehört zwar zur „weißen“ Kategorie, erlaubt die Einreise derzeit auch bei Vorlage eines negativen PCR-Tests durch eine Verordnung mindestens bis zum 6. April 2021 allerdings ebenfalls nur bei Vorlage eines triftigen Grundes, wozu das Aufsuchen einer Ferienwohnung nicht zählt.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu den Beförderungs- und Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft sowie bei Bus- und Zugreisen zu den aktuellen Reiseverbindungen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Kroatien - Änderung Einreise
Kroatien erlaubt Ausländern von diesem Donnerstag - 01.04.2021- an mit dem Nachweis einer Corona-Impfung wieder die Einreise. Zudem darf die Grenze überqueren, wer über einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Test verfügt beziehungsweise den Nachweis erbringt, im zurückliegenden halben Jahr eine Covid-19-Erkrankung überstanden zu haben. Für den Impfnachweis akzeptiert das EU-Land Kroatien auch Immunisierungen mit russischen und chinesischen Impfstoffen. Solche Impfstoffe werden im Nachbarland Serbien viel verwendet, sind aber in der EU nicht zugelassen. Quelle: tagesschau.de
Malta - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 sehr stark betroffen und weiterhin als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Die Zahl der Neuinfektionen geht derzeit zurück. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende nach Malta dürfen nur aus sogenannten „Korridorländer n“ einreisen, sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „Korridors“ aufgehalten haben. Zu diesen „Korridorländer n“ zählt auch Deutschland. Reisende müssen dies bei Einreise schriftlich bestätigen.
Reisende aus diesen Ländern müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Falls kein Negativ-Test vorgelegt werden kann, müssen Reisende einen Test bei Einreise am Flughafen durchführen oder sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten müssen. Ein positives Testergebnis zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Ferner müssen bei Einreise eine „Public Health Travel Declaration “ und eine „Passenger Locator Form “ vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und abgegeben werden. Aus allen übrigen Ländern können nur Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag per Mail mit dem Betreff „CONSIDER“, cc an covid19.vetting@gov.mt senden. Bei Einreise müssen diese Personen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf und sich zusätzlich in 14-tägige Quarantäne begeben, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Innerhalb von 7-10 Tagen ist ein weiterer PCR-Test in Malta zu machen. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Seit dem 11. März 2021 befindet sich Malta wieder im Lockdown. Bars, Klubs, Restaurants, Museen, Theater, Sportstudios u.a. sind bis mindestens 11. April 2021 geschlossen; Restaurants und Imbisse dürfen aber Take-away-Dienstleistungen anbieten. Der Betrieb von Partybooten ist untersagt. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen sind untersagt. Friseure, Barbiere, Schönheitssalons, Bekleidungsgeschäfte, Möbel- und Juweliergeschäfte, Spielzeugläden und Floristen sind geschlossen, Besuche in Krankenhäusern sowie von Gottesdiensten (außer Beerdigungen) sind nicht gestattet. Bei privaten Veranstaltungen zu Hause dürfen sich Personen aus höchstens zwei Haushalten treffen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder Gesichtsschutzes (Visier) außerhalb der eigenen Wohnung ist Pflicht, d.h. auch im Freien, in öffentlichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften usw.
Zuwiderhandlung wird mit einer Strafe von 100 € belegt. Grundsätzlich wird empfohlen, dass ein Gesichtsschutz (Visier) nur in Verbindung mit einem Mund-Nasen Schutz (MNS) getragen wird. Bankkunden wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da Masken dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden und den Hinweisen des Malta International Airports .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Malta aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Teile Österreichs gehen am Donnerstag 1. April 2021 wieder in einen Lockdown. Betroffen sind die Bundesländer Wien, Niederösterreich und das Burgenland. Die Maßnahme gilt bis zum 6. April im Burgenland und Niederösterreich sowie bis 10. April in Wien. Bis auf die üblichen Ausnahmen für den täglichen Bedarf müssen alle Läden schließen. Auch Museen und Zoos dürfen nicht mehr besucht werden. Obendrein herrschen ganztägig Ausgangsbeschränkungen. Quelle: n-tv Ticker und tagesschau.de
Portugal - Änderung Einreise
Die portugiesische Regierung hat ein Dekret erlassen, wonach bis zum 15. April 2021 keine touristischen Einreisen auf das Festland Portugals erlaubt sind. Das betrifft somit auch die Algarve und die Regionen Centro, Norte und Alentejo, für die das Auswärtige Amt und das Robert-Koch-Institut keine Reisewarnung ausgesprochen haben. Von portugiesischer Seite sind Reisen auf die Azoren möglich. Für die Inselgruppe besteht keine Reisewarnung. Madeira ist dagegen von portugiesischer Seite möglich, Deutsche müsse wegen der Reisewarnung aber die Quarantänebestimmungen bei Rückreise nach Deutschland beachten. Quelle: touristik aktuell
Ruanda - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda wird derzeit aufgrund fortbestehender Reisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Ruanda bewegt sich - bei landesweit auftretenden Infektionen - auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen Real Time Polymerase Chain Reaction (RT-PCR) Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Nach Einreise erfolgt ein COVID-19-Test am Flughafen auf eigene Kosten (60 USD). Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Der Transfer in das Transferhotel kostet 10 USD. Reisende dürfen das Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht verlassen. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS Gerät überwacht wird. Die Test- und Quarantänevorschriften gelten auch für gegen COVID-19 geimpfte Personen.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen RT-PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Kinder unter 5 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis entweder online oder telefonisch unter *127# beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen. Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Reiseverbindungen
Der internationale und kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr mit Ausnahme der Distrikte Ruhango, Nyanza, Huye, Gisagara, Nyaruguru und Nyamagabe in der südlichen Provinz: dort beginnt die Ausgangssperre bereits um 19 Uhr. Märkte, Geschäfte und Einkaufszentren sowie Cafés und Restaurants dürfen mit eingeschränkter Kapazität bis 20 Uhr öffnen. Dem öffentlichen Transportsektor ist es gestattet, mit einer Auslastung von höchstens 50 % zu operieren. Ein Mund-Nasen-Schutz sowie die Einhaltung der Abstandsregelungen sind erforderlich. Sportstätten und Schwimmbäder dürfen nur von Hotelgästen genutzt werden. Die maximale Teilnehmerzahl an Beerdigungen und Hochzeiten ist auf 20 Personen begrenzt.
Reiseverkehr zwischen Kigali und den Provinzen sowie zwischen den Distrikten des Landes ist erlaubt. Für Besuche der Nationalparks Nyungwe, Gishwati-Mukura und der Vulkane werden nur Real Time Polymerase Chain Reaction Tests (RT-PCR) anerkannt, die nicht älter als 72 Stunden sein dürfen. Der Akagera Nationalpark kann zudem auch mit einem höchstens 72 Stunden alten Antigen Schnelltest (RDT) besucht werden. Die Schnelltests können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden.
Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit Momo (mobile money) beglichen werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Besonderheiten in den Regionen
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können ruandische Behörden in einzelnen Gebieten erweiterte Ausgangssperren anordnen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.
• Beachten Sie die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Schweden - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Schweden wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Schweden ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Schweden als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das schwedische Gesundheitsamt (auf Schwedisch).
Einreise
Bei Einreise muss ein negatives COVID-19-Testergebnis vorgelegt werden. Zwischen der Probenabnahme und dem Grenzübertritt dürfen höchsten 48 Stunden liegen. Es werden Ergebnisse von PCR-, LAMP- und Antigen-Tests akzeptiert. Das Testzertifikat muss folgende Informationen enthalten: Name der getesteten Person, Zeitpunkt der Probenabnahme, Art des Testes (PCR-, LAMP- oder Antigen-Test), Testergebnis, Aussteller des Zertifikats. Zertifikate werden in englischer, schwedischer, norwegischer oder dänischer Sprache akzeptiert (s.a. Behörde für öffentliche Gesundheit Folkhälsomyndigheten – in englischer Sprache). Die Nicht-Einhaltung dieser Voraussetzungen, also z.B. die Überschreitung des 48-Stunden-Zeitraums oder die Vorlage eines Testergebnisses in deutscher Sprache führt erfahrungsgemäß zur Zurückweisung an der Grenze. Von dem Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests sind u.a. schwedische Staatsangehörige, Minderjährige, Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Schweden, Personal des Güter- und Warenverkehrs sowie des Transportsektors, Grenzpendler (müssen einmal pro Woche einen Test vornehmen lassen), Seefahrer und Einreisende aus dringenden familiären Gründen ausgenommen. Entsprechende Gründe für eine Ausnahme vom Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests müssen mit aussagekräftigen Unterlagen an der Grenze belegt werden können. Die Gesundheitsbehörde empfiehlt auch diesem Personenkreis, der unter eine Ausnahmeregel fällt, sich bei der Einreise testen zu lassen und für sieben Tage abzusondern. Weitere Informationen zum Testerfordernis und Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten veröffentlicht die schwedische Regierung und die schwedische Polizei. Alle Reisenden (auch Personen, die vom Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests befreit sind) sollen den Empfehlungen der Behörde für öffentliche Gesundheit für Einreisende folgen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist eingeschränkt möglich, wobei die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden müssen. Zur Einreise in Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland. Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die deutsche Botschaft in Kopenhagen.
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch in deutlich geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Die schwedischen Behörden fordern dringend auf unnötige Reisen zu unterlassen. Symptomfreie Personen dürfen sich grundsätzlich frei im Land bewegen, sollen bei Reisen jedoch kontaktarme Reisemittel wählen, den öffentlichen Nahverkehr meiden und während der Reise und am Zielort keine neuen Kontakte knüpfen. Für Busse und Züge auf Strecken von über 150 Kilometern gelten Kapazitätsbeschränkungen. Für den öffentlichen Nahverkehr gelten die jeweiligen kommunalen Regelungen.
Einrichtungen wie Bibliotheken, Schwimmbäder, Museen und Freizeitparks haben geschlossen oder eingeschränkte Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen. Verbindliche Abstandsregelungen gelten im öffentlichen Raum, so z.B. in Restaurants. Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind unter Einschränkungen geöffnet.
Versammlungen von mehr als acht Personen sind verboten.
Das schwedische Gesundheitsamt hat Verhaltensregeln veröffentlicht, die landesweit gelten.
Bei Verstößen können Bußgelder in Höhe von bis zu 2.000 SEK (ca. 200 €) verhängt werden, in schweren Fällen kann Anklage wegen „Verbreitung von Krankheiten“ erhoben werden.
Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.
Hygieneregeln
Die Bevölkerung wird eindringlich um Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln gebeten. Landesweit wird im öffentlichen Nahverkehr zu Hauptverkehrszeiten das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes empfohlen. Für die Stadt Stockholm gilt eine umfassende Maskenempfehlung im gesamten öffentlichen Raum unabhängig von der Tageszeit.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Isolieren Sie sich bei Erkältungssymptomen bis zwei Tage nach Abklingen selbst. Informieren Sie sich regelmäßig zu den geltenden Regeln und Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen auf den Internetseiten des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen /ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Testpflicht vor und die Quarantänepflicht nach Einreise aus Hochinzidenzgebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
Schweden verlängert die Beschränkungen für Restaurants, Kneipen und Cafés. Die Maßnahmen sollten ursprünglich am 11. April auslaufen. Die Lokale müssen damit unter anderem weiter um 20.30 Uhr schließen, dürfen danach aber weiter Essen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Die Beschränkungen der Besucher- und Kundenanzahl in Einkaufspassagen, Geschäften und Fitnessstudios gelten ebenfalls länger. Die Gesundheitsbehörde Folkhälsomyndigheten plant, dass die Maßnahmen nun vorläufig bis zum 3. Mai weiter gelten werden. Quelle: tagesschau.de
Sierra Leone - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sierra Leone wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Sierra Leone ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Informationsministerium, das Directorate of Health Security and Emergencies sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Regierung hat strenge Regeln zur Pandemieprävention bei Ein- und Ausreise erlassen. Flugreisende müssen sich vor Reiseantritt über das Reiseportal von Sierra Leone online registrieren. Dafür ist neben den persönlichen- und Reisedaten ein negatives PCR-Testergebnis nachzuweisen, das bei Abflug nach Sierra Leone nicht älter als sieben Tage sein darf. Das negative Testergebnis sowie der Nachweis der Registrierung durch einen Registrierungscode sind bereits am Ausgangsflughafen vorzulegen. Bei Einreise ist die Durchführung eines weiteren PCR-Tests und eines RDT-Schnelltests verpflichtend. Die Gebühr (ca. 80 Euro) für diese Tests ist bei der Registrierung über das o.g. Reiseportal zu entrichten. Weitere ausführliche Hinweise finden sich auf dem Reiseportal von Sierra Leone.
Auch bei Ausreise aus Sierra Leone muss eine Registrierung auf dem Reiseportal, sowie ein negatives PCR-Testergebnis, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf, am Flughafen nachgewiesen werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen in Lungi ist geöffnet. Der Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Die Land- und Seegrenzen sind geschlossen. Ausnahmen gelten für Notfälle und Warenverkehr.
Beschränkungen im Land
Nachtclubs sind geschlossen. Gottesdienste sind auf längstens 90 Minuten beschränkt, Sportveranstaltungen sind ohne Zuschauer gestattet.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht, in der Öffentlichkeit Mund- und Nasenschutz zu tragen. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Directorate of Health Security and Emergencies
• Wenn Sie sich in einem Risikoland wie Sierra Leone aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit .
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Wegen steigender Corona-Zahlen hat die spanische Regierung die Maskenpflicht verschärft: Ab 31. März 2021 sollen nun auch Masken am Strand und an den Swimmingpools getragen werden. Dies gilt allerdings nicht für die Balearen. Quelle: touristik aktuell
Thailand - Änderung Einreise
Thailand lockert die Quarantäne-Pflicht. Ab 1. April 2021 wird die verpflichtende Quarantäne von bislang 15 Nächten auf elf verkürzt. Darüber hinaus startet das Land ein Pilotprojekt auf Phuket: Ab 1. Juli können internationale Reisende, die gegen das Coronavirus geimpft sind, auf die Insel einreisen, ohne sich zunächst isolieren zu müssen. Wie das Fremdenverkehrsamt mitteilt, hat die thailändische Regierung zudem beschlossen, dass geimpfte Phuket-Reisende vom 1. April bis 30. Juni nur noch sieben statt 15 Nächte in Quarantäne verbringen müssen. Im Anschluss daran können sie sich frei auf Phuket bewegen, dürfen jedoch die Insel nicht verlassen. Die Quarantäne muss in sogenannten Alternative State Quarantine (ASQ) Hotels verbracht werden. Die übrigen Einreisebestimmungen bleiben weiterhin bestehen. Quelle: touristik aktuell
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
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- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 01.04.2021 - Teil 1
Bangladesch - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bangladesch wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bangladesch ist von COVID-19 stark betroffen. Bangladesch ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise für Passagiere aus europäischen Staaten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreiches Großbritannien, ist für den Zeitraum 3. April 2021 bis einschließlich 18. April 2021 ausgesetzt. Reisende benötigen zur Einreise ein Visum und einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt, Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Investoren. Nach Einreise müssen sich alle Reisenden für 14 Tage in institutionelle Quarantäne oder in ein Quarantänehotel begeben. Für die Ausreise wird von Staatsangehörigen Bangladeschs und Ausländern, die sich länger als 14 Tage im Land aufgehalten haben, ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, verlangt. Der Test muss in einem Labor durchgeführt werden, das von der Regierung freigegeben worden ist.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Dhaka ist eingeschränkt geöffnet. Flugverbindungen von und nach Europa finden in eingeschränktem Maß statt. Inlandsflüge sind möglich.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Reisen innerhalb des Landes sind weiterhin nur mit Einschränkungen und unter Hinnahme von Polizeikontrollen möglich. Alle öffentlichen Einrichtungen, Geschäfte, Shopping-Malls, Banken und Moscheen sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Auch in Geschäften, Supermärkten, in Shopping-Malls sowie auf Märkten ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Bolivien - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bolivien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bolivien ist von COVID-19 stark betroffen. Bolivien ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die bolivianische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich gestattet, wenn ein negativer PCR-Test vorgelegt wird, der nicht älter 72 Stunden ist.
Nach der Einreise ist eine zehntägige Quarantäne verpflichtend. Nach sieben Tagen muss erneut ein PCR-Test durchgeführt werden.
Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz gegen Covid-19 vorlegen.
Einreisen auf dem Landweg sind nur mit Einschränkungen möglich. Die Landesgrenzen zu Brasilien sind vorerst bis zum 8. April 2021 geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise auf dem Land- oder Seeweg in ein Drittland ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flugverbindungen sind stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Das Reisen im Land ist nur eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Es gilt von Montag bis Sonntag eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr. Für einzelne Regionen können kurzfristig abweichende Regelungen festgesetzt werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bolivianischen Auslandsvertretung und bei der Fluglinie über evtl. zusätzliche Auflagen.
• Beachten Sie die Testpflicht vor und Quarantänepflicht nach Einreise aus Hochinzidenzgebieten (kein Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA
Bolivien schließt ab Freitag 2. April 2021 seine Grenze zu Brasilien für sieben Tage. Quelle: tagesschau.de
Bulgarien - Änderung Beschränkungen im Land
Bulgarien hat die Corona-Beschränkungen wieder gelockert, die erst vor zehn Tagen geschlossenen Restaurants und Cafés haben seit heute ihre Terrassen wieder geöffnet. Sporthallen, Museen, Kinos und Theater dürfen 30 Prozent ihrer üblichen Kundschaft empfangen. Die Kindergärten öffnen einen Tag nach der für den Ostersonntag angesetzten Wahl, die Schulen eine Woche später. Quelle: tagesschau.de
Chile - Neueinstufung als Hochinzidenzgebiet, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Chile wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Chile ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Chile mit Wirkung vom 3. April 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das chilenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise für touristische Zwecke ist ausschließlich über den internationalen Flughafen Santiago de Chile möglich. Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreisebehörden weitere Informationen.
Alle Einreisenden müssen einen negativer PCR-Testnachweis (kein Schnelltest) nicht älter als 72 Stunden vor Besteigen des Flugzeugs am Abflugort, vorlegen. Zudem wird ein internationaler Gesundheitspass (digital zu erstellen), nicht älter als 48 Stunden vor Ausreise aus dem Herkunftsland benötigt sowie ein Nachweis einer ausdrücklich für Chile geltenden Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 30.000,- USD und mit Deckung für alle COVID-19-Behandlungen.
Reisende müssen sich nach Ankunft in eine sofortige 10-tägige häusliche Quarantäne mit persönlicher Isolation des Einzelreisenden oder in gemeinsamer Isolation zusammen mit den mitgereisten Personen begeben. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich.
Mit Wirkung vom 31. März 2021 gilt außerdem für alle Reisenden, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Herkunftsland, nach zugelassener Einreise die Verpflichtung zur sofortigen fünftägigen Quarantäne in einem selbst zu buchenden Hotel. Mit einem negativen Ergebnis eines PCR-Tests, welcher während der Hotel-Quarantäne erfolgt, kann diese als häusliche Quarantäne am Endziel der Reise fortgesetzt werden. Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses erfolgt die Verlegung in eine staatliche Quarantäneunterkunft.
Die Kosten für Hotelaufenthalt und zusätzlichen PCR-Test trägt der Reisende selbst. Der Zahlungsnachweis muss bereits im Rahmen des digitalen Antrags auf Ausstellung des Internationalen Gesundheitspasses erbracht werden.
Für Reisende aus Brasilien (unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz) gelten die oben ausgeführten Einreisebestimmungen bereits seit dem 25. März 2021. Davon ausgenommen sind Reisende, die sich lediglich im Transit in Brasilien aufgehalten haben (höchsten 6 Stunden Zwischenaufenthalt ohne Einreise in Brasilien).
Reisende ohne Wohnsitz in Chile werden zur Nachverfolgung über den Zeitraum von 14 Tagen ab Einreise von den chilenischen Gesundheitsbehörden täglich per E-Mail kontaktiert. Die tägliche Rückmeldung der Reisenden ist verpflichtend. Bei Feststellung von COVID-19-Symptomen innerhalb dieses Zeitraums wird der Reisende in eine staatliche Quarantäneeinrichtung eingewiesen.
Es herrscht weiterhin ein Einreiseverbot für alle Reisenden, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage im Vereinten Königreich von Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben.
Durch- und Weiterreise
Der internationale Transit im Luftverkehr am Flughafen Santiago de Chile ist unter der Voraussetzung möglich, dass der Flughafen nicht verlassen wird.
Nach Einreise müssen Reisende ihren Zielort außerhalb des Ankunftsortes Santiago innerhalb von 24 Stunden erreichen können. Hierfür sind sämtliche öffentliche Verkehrsmittel zugelassen.
Reiseverbindungen
Internationaler und nationaler Flugverkehr finden in reduziertem Umfang statt. Die Landgrenzen und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
In Chile besteht weiterhin der Katastrophennotstand. Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 22 bis 5 Uhr.
Im Rahmen des nationalen Planes „Paso a Paso" erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Quarantänestufen. Die Einstufungen der Städte und Gemeinden werden im wöchentlichen Rhythmus neu vergeben. Entsprechend dynamisch gestalten sich die Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Derzeit gilt in großen Teilen des Landes eine Ausgangssperre mit Bewegungserlaubnis nur auf Grundlage von polizeilichen Genehmigungen.
Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks bleiben geschlossen oder haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA
Chile schließt alle seine Grenzen bis Ende April 2021 und verschärft die Ausgangsbeschränkungen. Ab kommenden Montag 5. April 2021 dürfen Ausländer nicht mehr in das südamerikanische Land ein- und Chilenen nur in Ausnahmefällen ausreisen. Zudem wird der Beginn der nächtlichen Ausgangssperre auf 21 Uhr vorgezogen. Geschäfte dürfen künftig nur noch essenzielle Produkte wie Lebensmittel, Medikamente und Hygieneartikel verkaufen. In Teilen des Landes benötigen die Menschen zudem eine Erlaubnis, um ihre Häuser und Wohnungen zu verlassen. Quelle: tagesschau.de
Finnland - Region Aland ist kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Uusimaa (mit Großraum Helsinki), Varsinais-Suomi, Etelä-Karjala, Kanta-Häme, Päijät-Häme und Pirkanmaa und Åland wird gewarnt. Mit Wirkung vom 3. April 2021 gilt dies nicht mehr für die Region Åland.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die COVID-19 Neuinfektionen sind regional unterschiedlich. Schwerpunkte sind der Großraum Helsinki (Region Uusimaa), die Region Varsinais-Suomi, Etelä-Karjala, Kanta-Häme, Päijät-Häme und Pirkanmaa. In diesen Regionen überschreitet bzw. überschritt zuletzt die Inzidenz 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig. Der Grenzwert ist für Deutschland überschritten.
Für alle Schengen-Staaten, darunter Deutschland, gelten Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Finnland. Das bedeutet, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht gestattet sind. Zum Teil ist der Besuch von Verwandten nicht erlaubt.
Weiterhin einreisen dürfen:
• Finnische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen,
• Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen,
• in Finnland Studierende,
• Diplomaten und Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal,
• Personen, die internationalen Schutz benötigen und
• Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Verkehr (z.B. dringende persönliche oder geschäftliche Gründe).
Für sie gilt eine Testpflicht und eine Regelung zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise.
Die Selbstisolierung kann reduziert werden, wenn aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende zwei negative PCR-Tests vorweisen können. Der erste Test muss bereits vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 72 Stunden nach Einreise erfolgen. Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen einschließlich der Testpflicht bieten der finnische Grenzschutz und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen für Reisende aus Deutschland Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Rückkehr in einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengen-Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel innehaben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Flugverbindungen von deutschen Flughäfen nach Finnland sowie Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde. Zum Teil ist für die Beförderung nach Finnland ein Nachweis über einen negativen COVID-19-Test vorzulegen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen regional unterschiedliche Regelungen und Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze der Anzahl von Personen für Versammlungen.
Bis zum 18. April 2021 sind Restaurants in einigen Regionen vollständig geschlossen, ausgenommen sind Take-Away-Dienstleistungen.
Detaillierte Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes , der finnischen Regierung , der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Informieren Sie sich bei den Fähr- und Fluggesellschaften zu den Beförderungsbestimmungen und Testerfordernissen.
Irland - Region South-West ist kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 3. April 2021 nicht mehr für die Region South-West.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region South-West wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt in den meisten Landesteilen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Irland mit Ausnahme der Region South-West mit Wirkung vom 3. April 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung .
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Quarantäne aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden. Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Alle Einreisenden müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
- Reisende aus Nordirland sofern die Reise dort beginnt,
- Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt) in Ausübung ihrer Tätigkeit,
- Kinder unter 6 Jahren,
- Transitreisende, die den (Flug-) Hafen nicht verlassen,
- Reisende in humanitären Notfällen (vor Reiseantritt ist eine Kontaktaufnahme mit der nächstgelegenen irischen diplomatischen Vertretung erforderlich).
Verstöße gegen die Testpflicht können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden. Informationen zum Erfordernis der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses bei Einreise bietet die Webseite der irischen Regierung.
Grundsätzlich gilt für alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, eine verpflichtende, 14-tägige Quarantäne nach Einreise. Die Quarantäne muss in der im Passenger Locator-Formular angegebenen Anschrift absolviert werden. Ausgenommen von der Regelung sind:
- Reisende aus Nordirland, sofern die Reise dort beginnt,
- Patienten zur dringenden medizinischen Behandlung,
- Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, sofern sie in Besitz der Ausnahme-Bescheinigung sind (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
- Transitreisende, die den (Flug-) Hafen nicht verlassen,
- wenige weitere Sonderfälle.
Während der Quarantäne darf das Haus nur in unvermeidbaren Notfällen zum Schutz der Gesundheit verlassen werden.
Verstöße gegen die Quarantänepflicht können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Nach frühestens fünf Tagen kann das Haus für einen PCR-Test verlassen werden. Auf dem Weg zum Testzentrum muss die Terminbestätigung für mögliche polizeiliche Kontrollen mitgeführt werden. Ist das Testergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden. Das Testergebnis muss mindestens 14 Tage aufbewahrt werden.
Ab dem 26. März 2021, 4 Uhr, müssen sich folgende Einreisende in eine 14-tägige, obligatorische Hotelquarantäne auf eigene Kosten unterziehen:
- Reisende, deren Reise in einem sog. Kategorie-2-Staat nach Einschätzung der irischen Behörden begann oder die sich dort in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben bzw. durchgereist sind (auch bei Transit über einen (Flug-)Hafen). Deutschland gehört aktuell nicht zu dieser Länderkategorie.
- Reisende, die ohne negatives PCR-Testergebnis einreisen.
Ausgenommen von der Regelung sind:
- Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, sofern sie in Besitz der Ausnahmebescheinigung sind (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
- bei Einreise im Rahmen eines Haftbefehls, eines Auslieferungsverfahrens oder anderer rechtlicher Verpflichtungen,
- bei Einreise aus unvermeidbaren, zwingenden und dringenden medizinischen Gründen, bestätigt durch eine Bescheinigung eines approbierten Arztes oder einer Person mit vergleichbarer ausländischer Qualifikation,
- minderjährige Kinder, sofern sie allein reisen,
- wenige weitere Sonderfälle.
Die Unterkunft (Hotelquarantäne-Info) muss vor Reiseantritt gebucht und bezahlt werden. Die Einreise ohne eine entsprechende Buchung ist strafbar.
Nach frühestens zehn Tagen kann ein weiterer PCR-Test durchgeführt werden. Ist das Testergebnis negativ, kann das Hotel verlassen werden. Die 14-tägige Quarantäne muss jedoch in der endgültigen Unterkunft beendet werden.
Verstöße gegen die Hotelquarantäne können mit einer Geldstrafe von 2.000,- Euro und/oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat geahndet werden.
Ausführliche Informationen zur Quarantäneregelung bietet die irische Regierung auch in deutscher Sprache, sowie in einem FAQ Katalog.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in begrenztem Maße. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Es gilt uneingeschränkt Level 5 (Höchststufe) des „Plan for Living with COVID-19". Für das private und öffentliche Leben gelten damit zahlreiche Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Das Haus darf nur unter bestimmten Umständen verlassen werden, zum Beispiel zu notwendigen Einkäufen (Lebensmittel, Medikamente), für Arzttermine, zur Kinderbetreuung sowie für den Weg zur Arbeit, soweit diese unverzichtbar ist. Zudem kann das Haus zu kurzen sportlichen Aktivitäten in einem Umkreis von bis zu fünf Kilometern verlassen werden. Fahrten außerhalb des Fünf-Kilometer-Radius um den Wohnort müssen unterbleiben, ausgenommen sind (Pendel-) Fahrten zu klar definierten essentiellen Zwecken. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Die irische Polizei führt verstärkt Kontrollen durch.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten.
Hotels, Gasthäuser und Pensionen, soweit geöffnet, nehmen zum Teil aus essentiellen Gründen Reisende weiterhin auf. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, und auch im Freien mit großen Menschenansammlungen wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Beachten Sie bei Rückreise nach Deutschland die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Test- und Quarantäneregelungen, erkundigen Sie sich ggf. nach den aktuellen Beförderungsbedingungen bei der zuständigen Gesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter und kontaktieren Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet das Gesundheitsamt Ihres Aufenthalts- bzw. Wohnortes. Weitere Informationen bietet unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
Italien - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Italien, insbesondere die nördlichen Regionen sowie Apulien und Kampanien, ist von COVID-19 erneut stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Italien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist die Einreise nach Italien grundsätzlich gestattet, jedoch sind Reisen innerhalb Italiens nur aus triftigen Gründen erlaubt, siehe Beschränkungen im Land. Es ist die Vorlage einer Einreiseerklärung und eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ohne negatives Testergebnis müssen sich Reisende in Quarantäne begeben. Verschiedene Fluggesellschaften verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.
Für Reisende aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, die zwischen dem 31. März 2021 und dem 6. April 2021 nach Italien einreisen, ist grundsätzlich die Vorlage einer negativen Testbescheinigung bei Einreise, eine fünftägige Quarantäne und die Vorlage einer weiteren negativen Testbescheinigung nach fünf Tagen erforderlich.
Einreisende aus Österreich, die sich in den vorangegangen 14 Tagen länger als 12 Stunden in Österreich aufgehalten haben und ohne dringenden Grund nach Italien einreisen, müssen bis auf weiteres
- sich über das Einreise-Online-Formular anmelden,
- einen negativen Antigen- oder PCR-Test mit sich führen,
- sich einem zweiten Test innerhalb von 48 Stunden unterziehen,
- sich bei der örtlichen örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde (ASL) registrieren,
- sich für 14 Tage in Quarantäne begeben und
- sich am Ende der 14-tägigen Quarantäne noch einmal testen lassen.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind unter anderem Berufspendler bei Rückkehr an ihren Wohnort sowie Schülerinnen und Schüler und Studierende, wenn sie mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort in Italien zurückkehren, sofern sie keine COVID-19-Symptome zeigen. Für sie reicht ein wöchentlich durchgeführter negativer Antigen- oder PCR-Test sowie das Mitführen der Eigenerklärung aus.
Für die Einreise aus Drittländern, einschließlich Großbritannien, gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Es besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Brasilien aufgehalten haben.
Sowohl für Einreisen als auch Transit von Großbritannien und Nordirland gelten bis auf weiteres gesonderte Vorschriften.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen-Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Durch vorübergehend wieder eingeführte Grenzkontrollen zwischen Deutschland und dem österreichischen Bundesland Tirol kann es zu Staus und Wartezeiten auf der Brennerautobahn in Richtung Norden kommen. Lastkraftwagenfahrer in Richtung Deutschland müssen schon frühzeitig den für die Einreise von Tirol erforderlichen negativen COVID-19-Test (in deutscher, englischer, französischer oder italienischer Sprache) besitzen und auf Anforderung für die Weiterfahrt zeigen.
Für Transitreisende von Großbritannien und Nordirland gelten bis auf weiteres gesonderte Vorschriften.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin. Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Durch wieder eingeführte Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen zwischen Deutschland und Tirol in Österreich kommt es allerdings zu Ausfällen im Zugverkehr zwischen Italien und Deutschland über Tirol. Auch bei Zugreisen durch die Schweiz in Richtung Italien kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen. Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Verschiedene Busunternehmen haben angekündigt, Fahrten in den kommenden Wochen reduzieren oder stornieren zu wollen.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand. In ganz Italien bestehen Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit. Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen sind verboten, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Die Polizeibehörden können daher die Einreise nach Italien untersagen, wenn sich das angegebene Endziel der Reise in einer anderen Region befindet als dort, wo die Einreise stattfindet, und die Reise nicht aus triftigem Grund (Arbeit, Gesundheit, absolute Dringlichkeit oder dauerhafte Rückkehr zu Wohnort/Wohnsitz/Wohnung) erfolgt.
Es ist erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
Zu Ostern (am 3., 4. und 5. April 2021) gelten in ganz Italien mit Ausnahme der weißen Zone die Bestimmungen der „Roten Zonen“.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Sardinien erlaubt die Einreise derzeit auch bei Vorlage eines negativen PCR-Tests durch eine Verordnung mindestens bis zum 6. April 2021 ebenfalls nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes, wozu das Aufsuchen einer Ferienwohnung nicht zählt.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu den Beförderungs- und Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft sowie bei Bus- und Zugreisen zu den aktuellen Reiseverbindungen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Japan - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Japan hat die Corona-Schutzmaßnahmen in drei Regionen verschärft. Betroffen sind die Präfekturen Osaka, Hyogo und Miyagi im Norden des Landes. Quelle: tagesschau.de. Siehe dazu auch: Corona-Einreise nach Japan: Quarantäne wie im Knast
Kasachstan - Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kasachstan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kasachstan ist von COVID-19 stark betroffen. Die Fallzahlen haben zuletzt wieder deutlich zugenommen. Infektionsschwerpunkte sind derzeit die Städte Nur-Sultan und Almaty sowie die Regionen Atyrau, Aktobe und Westkasachstan.
Kasachstan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kasachische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist bis zum 1. Mai 2021 ausgesetzt. Vor Einreise nach Kasachstan muss bei der zuständigen kasachischen Auslandsvertretung in Deutschland ein Visum beantragt werden. Deutschen Staatsangehörigen ist die Einreise mit gültigem Visum grundsätzlich möglich.
Die Einreise nach Kasachstan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ansonsten wird die Einreise verweigert. Fluggesellschaften sind angehalten, Passagiere ohne negativen PCR-Test nicht an Bord des Flugzeugs zu nehmen. Der Nachweis über das negative PCR-Testergebnis muss in englischer, russischer oder kasachischer Sprache vorgelegt werden.
Direkt nach Ankunft in Kasachstan wird die Temperatur der Reisenden gemessen. Bei erhöhter Temperatur, müssen Reisende sich bis zu zwei Tagen in einem Quarantänekrankenhaus aufhalten. Während des Aufenthalts im Quarantänekrankenhaus erfolgt ein erneuter PCR-Test. Bei negativem Ergebnis darf das Quarantänekrankenhaus verlassen werden, bei positivem Testergebnis werden Reisende in ein Krankenhaus für ansteckende Krankheiten transportiert und müssen sich dort aufhalten, bis das Virus nicht mehr nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch bei einer späteren positiven Testung während des Aufenthalts in Kasachstan.
Jeder Reisende muss zusätzlich bei Einreise einen Fragebogen ausfüllen. In diesem Fragebogen müssen Reisende angeben, wo sie sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Kasachstan aufgehalten haben und ob sie mit einer COVID-19 infizierten Person in Kontakt waren. Reisende müssen ihren Aufenthaltsort in Kasachstan sowie ihre Kontaktdaten angeben.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Kasachstan ist für deutsche und andere ausländische Staatsangehörige weiterhin rechtlich möglich, sofern sie nicht Verdachtsfälle oder Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sind.
Zur Durch- und Weiterreise benötigen deutsche Staatsangehörige ebenfalls ein Visum, das vor Reiseantritt bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch nach Deutschland, findet regelmäßig statt. Direktflüge von Nur-Sultan nach Frankfurt werden dreimal wöchentlich angeboten. Direktflüge von Almaty nach Deutschland bestehen aktuell nicht. Es kann zur Streichung oder Reduzierung der bestehenden Flugverbindungen kommen, wenn das weltweite Infektionsgeschehen weiterhin steigt.
Inlandsflüge verkehren zwischen den meisten großen Städten des Landes. Auch Busse und Bahnen verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind weiterhin in Kraft. Die Regierung Kasachstans hat das Land, orientiert an einem Ampelsystem, in drei Farbzonen eingeteilt. Die Einteilung der Regionen erfolgt anhand der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner und des Reproduktionsfaktors. Informationen zu den Einstufungen bietet die kasachischen Regierung (in russischer und kasachischer Sprache). Die geltenden Quarantänemaßnahmen unterscheiden sich je nach aktueller Infektionslage zwischen den einzelnen Regionen.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstand zu halten. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen ohne Mund-Nasen-Schutz nicht genutzt werden. In Geschäften und im öffentlichen Raum gelten besondere Hygienemaßnahmen. Die Regierung ruft dazu auf, weiterhin Abstand zu halten.
• Bitte beachten Sie, dass sich die kasachischen Einreisevoraussetzungen nach Ihrer Staatsangehörigkeit und nicht nach Ihrem derzeitigen Wohnsitzstaat bestimmen. Bitte informieren Sie sich vor Einreise bei der für Sie zuständigen kasachischen Auslandsvertretung über die Einreisevoraussetzungen.
• Planen Sie Ihre Reise über ein Drittland, bedenken Sie bitte, dass zahlreiche Staaten weiterhin Einreisebeschränkungen verhängt haben. Beachten Sie daher die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziel- oder Transitlandes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kasachischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline der kasachischen Gesundheitsbehörden unter der Telefonnummer +7 7172 768 043 oder 1406.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kroatien - ganz Kroatien wird zum Risikogebiet, bisher Regionalisierung, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kroatien mit Ausnahme der Gespanschaften Istrien und Bjelovar-Bilogora wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 3. April 2021 für ganz Kroatien.
Epidemiologische Lage
Die Zahl der COVID-19-Neuinfektionen in Kroatien steigt. Die landesweite Inzidenz liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Kroatien mit Wirkung vom 3. April 2021 als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie des European Centre for Disease Prevention and Control ECDC.
Einreise
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten mit Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften werden vom kroatischen Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Verstöße gegen die Test- und Quarantäneauflagen werden mit einem hohen Ordnungsgeld geahndet.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Bei Einreise aus Staaten außerhalb der EU oder der Schengen-assoziierten muss der Transit innerhalb von 12 Stunden abgeschlossen sein. Einige Staaten haben Kroatien als Risikogebiet eingestuft, so dass ein Transit z.B. durch Österreich nur ohne Zwischenstopp gestattet ist.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht. Internationale Flugverbindungen bestehen, angebotene Linienflüge werden mitunter kurzfristig zusammengelegt. Internationaler Bus- und Zugverkehr findet derzeit in reduziertem Umfang statt. Nationaler Bus- und Zugverkehr findet statt. Der Fährverkehr zu den Inseln wird zuverlässig durchgeführt, die Häufigkeit der Verbindungen kann auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija nachgelesen werden.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung. Cafés und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht drohen Bußgelder. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ist eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen.
Als Folge hoher Infektionszahlen haben die verschiedenen Gespanschaften darüber hinaus jeweils eigene Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, die auf der Corona-Webseite der kroatischen Regierung nachzulesen sind.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung .
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
• Befolgen Sie bitte stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebiet eingestuften Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
Lettland - Änderung Beschränkungen im Land
Lettland lockert seine Corona-Beschränkungen.Unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln dürfen vom 7. April 2021 an alle Geschäfte außerhalb der großen Einkaufszentren wieder öffnen. Auch Märkte sind dann wieder erlaubt. Nach Ostern sollen sich auch wieder bis zu 10 Menschen aus zwei Haushalten im Freien versammeln dürfen. Das Kabinett hatte zuvor bereits beschlossen, den Corona-Notstand in Lettland über den 6. April hinaus nicht zu verlängern. Die meisten Einschränkungen bleiben aber in Kraft. Quelle: tagesschau.de
Libanon - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Libanon wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Landesweit beträgt die Inzidenz im Libanon weit mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb der Libanon als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das libanesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise aus Deutschland muss die App „Covidlebtrack“ heruntergeladen werden, sowie ein weiteres Formular zum Erhalt der Anmeldedaten für die App ausgefüllt werden. Nach Einreise ist der Ablauf folgendermaßen:
1. Am Flughafen wird direkt nach Ankunft ein PCR-Test gemacht. Die Kosten hierfür betragen 50 USD und sind entweder mit dem Erwerb des Flugtickets abgegolten, oder sind beim Check-in zu zahlen.
2. Reisende müssen nach Einreise für drei Tage in häusliche Isolation.
3. Innerhalb von 48 Stunden trifft das Ergebnis des am Flughafen gemachten PCR-Tests per SMS ein. Ist es positiv, muss den Anweisungen des libanesischen Gesundheitsministeriums Folge geleistet werden.
Kinder unter 12 Jahren sind vom Erfordernis eines PCR-Tests ausgenommen.
Personen, die innerhalb einer Woche nach Ausreise aus dem Libanon wieder dorthin zurückreisen, müssen das negative PCR-Testergebnis bei Einreise nicht vorlegen.
Personen, die ein ärztliches Attest darüber haben, dass Sie vor mehr als 15 Tagen vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden, müssen nicht in Quarantäne, die PCR-Tests sind dann nicht vorgeschrieben. Personen, die innerhalb einer Woche nach Ausreise aus dem Libanon wieder dorthin zurückreisen, müssen kein negatives PCR-Testergebnis bei der Wiedereinreise vorlegen.
Durch- und Weiterreise
Weder für den Transit am Flughafen noch für die Durchreise gelten besonderen Regeln.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Beirut ist geöffnet.
Beschränkungen im Land
Vom 3. bis 6. April 2021 gilt eine ganztägige, allgemeine Ausgangssperre, für jegliches Verlassen der Unterkunft muss eine Genehmigung beantragt werden. Es kommt weiterhin zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Genehmigungen zum Aufsuchen rege besuchter Orte (z.B. Skigebiete, Malls) sind für einige Zwecke notwendig, sie können per SMS über die Nummer 1120 oder online beantragt werden. Supermärkte dürfen nur mit vorab eingeholter Genehmigung betreten werden. Sie dürfen, wie auch Restaurants, einen Lieferdienst anbieten. Krankenhausbesuche sind erlaubt. Apotheken bleiben geöffnet. Bars, Kinos, Diskotheken sind geschlossen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die Isolationsbestimmungen. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der libanesischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Da sich die Einreiseregelungen und deren Handhabung in Bezug auf COVID-19 laufend ändern und sich je nach Abflugort bzw. Transit (vor Einreise) unterscheiden können, informieren Sie sich dringend auch bei Ihrer Fluggesellschaft über die Einreisebedingungen.
• Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben, der auch die Behandlung bei einer Infektion mit COVID19 abdeckt. Tragen Sie einen Nachweis darüber bei Einreise mit sich.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das libanesische Gesundheitsamt unter +961 (0) 1 594459. Eine Übersicht der Testzentren veröffentlicht das libanesische Gesundheitsministerium.
• Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft Beirut auch zu Corona-bedingten Einschränkungen des Betriebs der Botschaft.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Luxemburg - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Luxemburg wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Luxemburg ist von COVID-19 vergleichsweise stark betroffen. Die Infektionszahlen bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau. Die Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage ist aktuell weit überschritten und Luxemburg ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das luxemburgische Gesundheitsministerium und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen auf dem Landweg keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften.
Alle Flugreisenden, die älter als sechs Jahre sind und die auf dem Luxemburger Flughafen Findel ankommen, müssen vor Reiseantritt einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Reisende, deren Aufenthalt im Ausland nachweislich weniger als 72 Stunden betrug, sind hiervon ausgenommen. Für Reisende aus Hochrisikogebieten (aufgrund hoher Fallzahlen oder Virus-Mutationen) ist ein weiterer Test bei Ankunft verpflichtend. Auch Reisende aus Nicht-EU-Ländern oder Nicht-Schengen-Ländern müssen sich am Flughafen Findel testen lassen.
Flugreisende, die über die Flughäfen Hahn, Frankfurt/Main oder Köln einfliegen und mit dem Auto nach Luxemburg weiterreisen, müssen einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Weitere Details sowie Ausnahmeregelungen finden sich auf der Internetseite der luxemburgischen Regierung.
Für Reisen ins Ausland können sich in Luxemburg wohnende oder mit Sozialversicherungsnummer arbeitende Personen online unter Angabe von Namen und Kontaktdaten sowie eines Nachweises für die Notwendigkeit der Reise (Bescheinigung des Arbeitgebers) für einen kostenlosen PCR-Test einschreiben. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich aufgrund einer ärztlichen Überweisung testen zu lassen.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug- und Busverkehr. Es gibt mehrere innereuropäische Flugverbindungen. Busse, Überlandbusse und Bahnen verkehren in reduziertem Umfang.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Gaststätten, Bars und Cafés bleiben weiterhin geschlossen. Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sind geöffnet, können aber nur Zimmerservice oder Take-away-Service anbieten. Der Einzelhandel sowie Sport- und Kultureinrichtungen können unter strengen Auflagen wieder öffnen. In Theatern und Kinos sind bis zu 100 Besucher erlaubt.
Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten. Bis zu zwei Gäste aus nur einem weiteren Haushalt dürfen privat empfangen werden. Im Freien und auf öffentlichen Plätzen dürfen unter den üblichen Hygienevorschriften höchstens zehn Personen zusammenkommen, ab vier Personen besteht Maskenpflicht. Sportaktivitäten können mit bis zu zehn Teilnehmern durchgeführt werden. Im öffentlichen Raum wird die Durchsetzung der Maßnahmen verstärkt kontrolliert. Es ist damit zu rechnen, dass bei Zuwiderhandeln auch im privaten Bereich Ordnungsgelder in erheblicher Höhe verhängt werden.
Der öffentliche Dienst (Polizeibehörden, Bürgerbüros, Verwaltungsbehörden etc.) ist bis auf weiteres geschlossen. Persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich. In Notfällen sollte zunächst telefonisch Kontakt, z.B. zur Polizei, aufgenommen werden.
Es besteht eine Ausgangssperre zwischen 23 und 6 Uhr. Ausnahmen sind für Pendler, Berufstätige und Notfälle möglich.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Räumen, in Verkehrsmitteln, Geschäften und grundsätzlich überall dort, wo ein Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten werden kann.
Konkrete Regelungen in verschiedenen Lebensbereichen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit der Luxemburger Regierung.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Luxemburger Regierung sowie auf der Seite der Europäischen Kommission .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden Luxemburgs unter der Telefonnummer 8002 8080 (aus dem Inland) oder +352 4977 1 9200 (aus dem Ausland).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bangladesch wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bangladesch ist von COVID-19 stark betroffen. Bangladesch ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise für Passagiere aus europäischen Staaten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreiches Großbritannien, ist für den Zeitraum 3. April 2021 bis einschließlich 18. April 2021 ausgesetzt. Reisende benötigen zur Einreise ein Visum und einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt, Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Investoren. Nach Einreise müssen sich alle Reisenden für 14 Tage in institutionelle Quarantäne oder in ein Quarantänehotel begeben. Für die Ausreise wird von Staatsangehörigen Bangladeschs und Ausländern, die sich länger als 14 Tage im Land aufgehalten haben, ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, verlangt. Der Test muss in einem Labor durchgeführt werden, das von der Regierung freigegeben worden ist.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Dhaka ist eingeschränkt geöffnet. Flugverbindungen von und nach Europa finden in eingeschränktem Maß statt. Inlandsflüge sind möglich.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Reisen innerhalb des Landes sind weiterhin nur mit Einschränkungen und unter Hinnahme von Polizeikontrollen möglich. Alle öffentlichen Einrichtungen, Geschäfte, Shopping-Malls, Banken und Moscheen sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Auch in Geschäften, Supermärkten, in Shopping-Malls sowie auf Märkten ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Bolivien - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bolivien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bolivien ist von COVID-19 stark betroffen. Bolivien ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die bolivianische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich gestattet, wenn ein negativer PCR-Test vorgelegt wird, der nicht älter 72 Stunden ist.
Nach der Einreise ist eine zehntägige Quarantäne verpflichtend. Nach sieben Tagen muss erneut ein PCR-Test durchgeführt werden.
Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz gegen Covid-19 vorlegen.
Einreisen auf dem Landweg sind nur mit Einschränkungen möglich. Die Landesgrenzen zu Brasilien sind vorerst bis zum 8. April 2021 geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise auf dem Land- oder Seeweg in ein Drittland ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flugverbindungen sind stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Das Reisen im Land ist nur eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Es gilt von Montag bis Sonntag eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr. Für einzelne Regionen können kurzfristig abweichende Regelungen festgesetzt werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bolivianischen Auslandsvertretung und bei der Fluglinie über evtl. zusätzliche Auflagen.
• Beachten Sie die Testpflicht vor und Quarantänepflicht nach Einreise aus Hochinzidenzgebieten (kein Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA
Bolivien schließt ab Freitag 2. April 2021 seine Grenze zu Brasilien für sieben Tage. Quelle: tagesschau.de
Bulgarien - Änderung Beschränkungen im Land
Bulgarien hat die Corona-Beschränkungen wieder gelockert, die erst vor zehn Tagen geschlossenen Restaurants und Cafés haben seit heute ihre Terrassen wieder geöffnet. Sporthallen, Museen, Kinos und Theater dürfen 30 Prozent ihrer üblichen Kundschaft empfangen. Die Kindergärten öffnen einen Tag nach der für den Ostersonntag angesetzten Wahl, die Schulen eine Woche später. Quelle: tagesschau.de
Chile - Neueinstufung als Hochinzidenzgebiet, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Chile wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Chile ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Chile mit Wirkung vom 3. April 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das chilenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise für touristische Zwecke ist ausschließlich über den internationalen Flughafen Santiago de Chile möglich. Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreisebehörden weitere Informationen.
Alle Einreisenden müssen einen negativer PCR-Testnachweis (kein Schnelltest) nicht älter als 72 Stunden vor Besteigen des Flugzeugs am Abflugort, vorlegen. Zudem wird ein internationaler Gesundheitspass (digital zu erstellen), nicht älter als 48 Stunden vor Ausreise aus dem Herkunftsland benötigt sowie ein Nachweis einer ausdrücklich für Chile geltenden Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 30.000,- USD und mit Deckung für alle COVID-19-Behandlungen.
Reisende müssen sich nach Ankunft in eine sofortige 10-tägige häusliche Quarantäne mit persönlicher Isolation des Einzelreisenden oder in gemeinsamer Isolation zusammen mit den mitgereisten Personen begeben. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich.
Mit Wirkung vom 31. März 2021 gilt außerdem für alle Reisenden, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Herkunftsland, nach zugelassener Einreise die Verpflichtung zur sofortigen fünftägigen Quarantäne in einem selbst zu buchenden Hotel. Mit einem negativen Ergebnis eines PCR-Tests, welcher während der Hotel-Quarantäne erfolgt, kann diese als häusliche Quarantäne am Endziel der Reise fortgesetzt werden. Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses erfolgt die Verlegung in eine staatliche Quarantäneunterkunft.
Die Kosten für Hotelaufenthalt und zusätzlichen PCR-Test trägt der Reisende selbst. Der Zahlungsnachweis muss bereits im Rahmen des digitalen Antrags auf Ausstellung des Internationalen Gesundheitspasses erbracht werden.
Für Reisende aus Brasilien (unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz) gelten die oben ausgeführten Einreisebestimmungen bereits seit dem 25. März 2021. Davon ausgenommen sind Reisende, die sich lediglich im Transit in Brasilien aufgehalten haben (höchsten 6 Stunden Zwischenaufenthalt ohne Einreise in Brasilien).
Reisende ohne Wohnsitz in Chile werden zur Nachverfolgung über den Zeitraum von 14 Tagen ab Einreise von den chilenischen Gesundheitsbehörden täglich per E-Mail kontaktiert. Die tägliche Rückmeldung der Reisenden ist verpflichtend. Bei Feststellung von COVID-19-Symptomen innerhalb dieses Zeitraums wird der Reisende in eine staatliche Quarantäneeinrichtung eingewiesen.
Es herrscht weiterhin ein Einreiseverbot für alle Reisenden, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage im Vereinten Königreich von Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben.
Durch- und Weiterreise
Der internationale Transit im Luftverkehr am Flughafen Santiago de Chile ist unter der Voraussetzung möglich, dass der Flughafen nicht verlassen wird.
Nach Einreise müssen Reisende ihren Zielort außerhalb des Ankunftsortes Santiago innerhalb von 24 Stunden erreichen können. Hierfür sind sämtliche öffentliche Verkehrsmittel zugelassen.
Reiseverbindungen
Internationaler und nationaler Flugverkehr finden in reduziertem Umfang statt. Die Landgrenzen und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
In Chile besteht weiterhin der Katastrophennotstand. Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 22 bis 5 Uhr.
Im Rahmen des nationalen Planes „Paso a Paso" erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Quarantänestufen. Die Einstufungen der Städte und Gemeinden werden im wöchentlichen Rhythmus neu vergeben. Entsprechend dynamisch gestalten sich die Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Derzeit gilt in großen Teilen des Landes eine Ausgangssperre mit Bewegungserlaubnis nur auf Grundlage von polizeilichen Genehmigungen.
Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks bleiben geschlossen oder haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA
Chile schließt alle seine Grenzen bis Ende April 2021 und verschärft die Ausgangsbeschränkungen. Ab kommenden Montag 5. April 2021 dürfen Ausländer nicht mehr in das südamerikanische Land ein- und Chilenen nur in Ausnahmefällen ausreisen. Zudem wird der Beginn der nächtlichen Ausgangssperre auf 21 Uhr vorgezogen. Geschäfte dürfen künftig nur noch essenzielle Produkte wie Lebensmittel, Medikamente und Hygieneartikel verkaufen. In Teilen des Landes benötigen die Menschen zudem eine Erlaubnis, um ihre Häuser und Wohnungen zu verlassen. Quelle: tagesschau.de
Finnland - Region Aland ist kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Uusimaa (mit Großraum Helsinki), Varsinais-Suomi, Etelä-Karjala, Kanta-Häme, Päijät-Häme und Pirkanmaa und Åland wird gewarnt. Mit Wirkung vom 3. April 2021 gilt dies nicht mehr für die Region Åland.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die COVID-19 Neuinfektionen sind regional unterschiedlich. Schwerpunkte sind der Großraum Helsinki (Region Uusimaa), die Region Varsinais-Suomi, Etelä-Karjala, Kanta-Häme, Päijät-Häme und Pirkanmaa. In diesen Regionen überschreitet bzw. überschritt zuletzt die Inzidenz 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig. Der Grenzwert ist für Deutschland überschritten.
Für alle Schengen-Staaten, darunter Deutschland, gelten Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Finnland. Das bedeutet, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht gestattet sind. Zum Teil ist der Besuch von Verwandten nicht erlaubt.
Weiterhin einreisen dürfen:
• Finnische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen,
• Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen,
• in Finnland Studierende,
• Diplomaten und Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal,
• Personen, die internationalen Schutz benötigen und
• Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Verkehr (z.B. dringende persönliche oder geschäftliche Gründe).
Für sie gilt eine Testpflicht und eine Regelung zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise.
Die Selbstisolierung kann reduziert werden, wenn aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende zwei negative PCR-Tests vorweisen können. Der erste Test muss bereits vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 72 Stunden nach Einreise erfolgen. Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen einschließlich der Testpflicht bieten der finnische Grenzschutz und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen für Reisende aus Deutschland Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Rückkehr in einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengen-Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel innehaben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Flugverbindungen von deutschen Flughäfen nach Finnland sowie Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde. Zum Teil ist für die Beförderung nach Finnland ein Nachweis über einen negativen COVID-19-Test vorzulegen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen regional unterschiedliche Regelungen und Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze der Anzahl von Personen für Versammlungen.
Bis zum 18. April 2021 sind Restaurants in einigen Regionen vollständig geschlossen, ausgenommen sind Take-Away-Dienstleistungen.
Detaillierte Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes , der finnischen Regierung , der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Informieren Sie sich bei den Fähr- und Fluggesellschaften zu den Beförderungsbestimmungen und Testerfordernissen.
Irland - Region South-West ist kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 3. April 2021 nicht mehr für die Region South-West.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region South-West wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt in den meisten Landesteilen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Irland mit Ausnahme der Region South-West mit Wirkung vom 3. April 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung .
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Quarantäne aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden. Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Alle Einreisenden müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
- Reisende aus Nordirland sofern die Reise dort beginnt,
- Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt) in Ausübung ihrer Tätigkeit,
- Kinder unter 6 Jahren,
- Transitreisende, die den (Flug-) Hafen nicht verlassen,
- Reisende in humanitären Notfällen (vor Reiseantritt ist eine Kontaktaufnahme mit der nächstgelegenen irischen diplomatischen Vertretung erforderlich).
Verstöße gegen die Testpflicht können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden. Informationen zum Erfordernis der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses bei Einreise bietet die Webseite der irischen Regierung.
Grundsätzlich gilt für alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, eine verpflichtende, 14-tägige Quarantäne nach Einreise. Die Quarantäne muss in der im Passenger Locator-Formular angegebenen Anschrift absolviert werden. Ausgenommen von der Regelung sind:
- Reisende aus Nordirland, sofern die Reise dort beginnt,
- Patienten zur dringenden medizinischen Behandlung,
- Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, sofern sie in Besitz der Ausnahme-Bescheinigung sind (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
- Transitreisende, die den (Flug-) Hafen nicht verlassen,
- wenige weitere Sonderfälle.
Während der Quarantäne darf das Haus nur in unvermeidbaren Notfällen zum Schutz der Gesundheit verlassen werden.
Verstöße gegen die Quarantänepflicht können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Nach frühestens fünf Tagen kann das Haus für einen PCR-Test verlassen werden. Auf dem Weg zum Testzentrum muss die Terminbestätigung für mögliche polizeiliche Kontrollen mitgeführt werden. Ist das Testergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden. Das Testergebnis muss mindestens 14 Tage aufbewahrt werden.
Ab dem 26. März 2021, 4 Uhr, müssen sich folgende Einreisende in eine 14-tägige, obligatorische Hotelquarantäne auf eigene Kosten unterziehen:
- Reisende, deren Reise in einem sog. Kategorie-2-Staat nach Einschätzung der irischen Behörden begann oder die sich dort in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben bzw. durchgereist sind (auch bei Transit über einen (Flug-)Hafen). Deutschland gehört aktuell nicht zu dieser Länderkategorie.
- Reisende, die ohne negatives PCR-Testergebnis einreisen.
Ausgenommen von der Regelung sind:
- Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, sofern sie in Besitz der Ausnahmebescheinigung sind (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
- bei Einreise im Rahmen eines Haftbefehls, eines Auslieferungsverfahrens oder anderer rechtlicher Verpflichtungen,
- bei Einreise aus unvermeidbaren, zwingenden und dringenden medizinischen Gründen, bestätigt durch eine Bescheinigung eines approbierten Arztes oder einer Person mit vergleichbarer ausländischer Qualifikation,
- minderjährige Kinder, sofern sie allein reisen,
- wenige weitere Sonderfälle.
Die Unterkunft (Hotelquarantäne-Info) muss vor Reiseantritt gebucht und bezahlt werden. Die Einreise ohne eine entsprechende Buchung ist strafbar.
Nach frühestens zehn Tagen kann ein weiterer PCR-Test durchgeführt werden. Ist das Testergebnis negativ, kann das Hotel verlassen werden. Die 14-tägige Quarantäne muss jedoch in der endgültigen Unterkunft beendet werden.
Verstöße gegen die Hotelquarantäne können mit einer Geldstrafe von 2.000,- Euro und/oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat geahndet werden.
Ausführliche Informationen zur Quarantäneregelung bietet die irische Regierung auch in deutscher Sprache, sowie in einem FAQ Katalog.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in begrenztem Maße. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Es gilt uneingeschränkt Level 5 (Höchststufe) des „Plan for Living with COVID-19". Für das private und öffentliche Leben gelten damit zahlreiche Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Das Haus darf nur unter bestimmten Umständen verlassen werden, zum Beispiel zu notwendigen Einkäufen (Lebensmittel, Medikamente), für Arzttermine, zur Kinderbetreuung sowie für den Weg zur Arbeit, soweit diese unverzichtbar ist. Zudem kann das Haus zu kurzen sportlichen Aktivitäten in einem Umkreis von bis zu fünf Kilometern verlassen werden. Fahrten außerhalb des Fünf-Kilometer-Radius um den Wohnort müssen unterbleiben, ausgenommen sind (Pendel-) Fahrten zu klar definierten essentiellen Zwecken. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Die irische Polizei führt verstärkt Kontrollen durch.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten.
Hotels, Gasthäuser und Pensionen, soweit geöffnet, nehmen zum Teil aus essentiellen Gründen Reisende weiterhin auf. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, und auch im Freien mit großen Menschenansammlungen wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Beachten Sie bei Rückreise nach Deutschland die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Test- und Quarantäneregelungen, erkundigen Sie sich ggf. nach den aktuellen Beförderungsbedingungen bei der zuständigen Gesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter und kontaktieren Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet das Gesundheitsamt Ihres Aufenthalts- bzw. Wohnortes. Weitere Informationen bietet unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
Italien - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Italien, insbesondere die nördlichen Regionen sowie Apulien und Kampanien, ist von COVID-19 erneut stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Italien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist die Einreise nach Italien grundsätzlich gestattet, jedoch sind Reisen innerhalb Italiens nur aus triftigen Gründen erlaubt, siehe Beschränkungen im Land. Es ist die Vorlage einer Einreiseerklärung und eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ohne negatives Testergebnis müssen sich Reisende in Quarantäne begeben. Verschiedene Fluggesellschaften verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.
Für Reisende aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, die zwischen dem 31. März 2021 und dem 6. April 2021 nach Italien einreisen, ist grundsätzlich die Vorlage einer negativen Testbescheinigung bei Einreise, eine fünftägige Quarantäne und die Vorlage einer weiteren negativen Testbescheinigung nach fünf Tagen erforderlich.
Einreisende aus Österreich, die sich in den vorangegangen 14 Tagen länger als 12 Stunden in Österreich aufgehalten haben und ohne dringenden Grund nach Italien einreisen, müssen bis auf weiteres
- sich über das Einreise-Online-Formular anmelden,
- einen negativen Antigen- oder PCR-Test mit sich führen,
- sich einem zweiten Test innerhalb von 48 Stunden unterziehen,
- sich bei der örtlichen örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde (ASL) registrieren,
- sich für 14 Tage in Quarantäne begeben und
- sich am Ende der 14-tägigen Quarantäne noch einmal testen lassen.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind unter anderem Berufspendler bei Rückkehr an ihren Wohnort sowie Schülerinnen und Schüler und Studierende, wenn sie mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort in Italien zurückkehren, sofern sie keine COVID-19-Symptome zeigen. Für sie reicht ein wöchentlich durchgeführter negativer Antigen- oder PCR-Test sowie das Mitführen der Eigenerklärung aus.
Für die Einreise aus Drittländern, einschließlich Großbritannien, gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Es besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Brasilien aufgehalten haben.
Sowohl für Einreisen als auch Transit von Großbritannien und Nordirland gelten bis auf weiteres gesonderte Vorschriften.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen-Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Durch vorübergehend wieder eingeführte Grenzkontrollen zwischen Deutschland und dem österreichischen Bundesland Tirol kann es zu Staus und Wartezeiten auf der Brennerautobahn in Richtung Norden kommen. Lastkraftwagenfahrer in Richtung Deutschland müssen schon frühzeitig den für die Einreise von Tirol erforderlichen negativen COVID-19-Test (in deutscher, englischer, französischer oder italienischer Sprache) besitzen und auf Anforderung für die Weiterfahrt zeigen.
Für Transitreisende von Großbritannien und Nordirland gelten bis auf weiteres gesonderte Vorschriften.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin. Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Durch wieder eingeführte Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen zwischen Deutschland und Tirol in Österreich kommt es allerdings zu Ausfällen im Zugverkehr zwischen Italien und Deutschland über Tirol. Auch bei Zugreisen durch die Schweiz in Richtung Italien kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen. Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Verschiedene Busunternehmen haben angekündigt, Fahrten in den kommenden Wochen reduzieren oder stornieren zu wollen.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand. In ganz Italien bestehen Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit. Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen sind verboten, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Die Polizeibehörden können daher die Einreise nach Italien untersagen, wenn sich das angegebene Endziel der Reise in einer anderen Region befindet als dort, wo die Einreise stattfindet, und die Reise nicht aus triftigem Grund (Arbeit, Gesundheit, absolute Dringlichkeit oder dauerhafte Rückkehr zu Wohnort/Wohnsitz/Wohnung) erfolgt.
Es ist erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
Zu Ostern (am 3., 4. und 5. April 2021) gelten in ganz Italien mit Ausnahme der weißen Zone die Bestimmungen der „Roten Zonen“.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Sardinien erlaubt die Einreise derzeit auch bei Vorlage eines negativen PCR-Tests durch eine Verordnung mindestens bis zum 6. April 2021 ebenfalls nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes, wozu das Aufsuchen einer Ferienwohnung nicht zählt.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu den Beförderungs- und Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft sowie bei Bus- und Zugreisen zu den aktuellen Reiseverbindungen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Japan - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Japan hat die Corona-Schutzmaßnahmen in drei Regionen verschärft. Betroffen sind die Präfekturen Osaka, Hyogo und Miyagi im Norden des Landes. Quelle: tagesschau.de. Siehe dazu auch: Corona-Einreise nach Japan: Quarantäne wie im Knast
Kasachstan - Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kasachstan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kasachstan ist von COVID-19 stark betroffen. Die Fallzahlen haben zuletzt wieder deutlich zugenommen. Infektionsschwerpunkte sind derzeit die Städte Nur-Sultan und Almaty sowie die Regionen Atyrau, Aktobe und Westkasachstan.
Kasachstan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kasachische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist bis zum 1. Mai 2021 ausgesetzt. Vor Einreise nach Kasachstan muss bei der zuständigen kasachischen Auslandsvertretung in Deutschland ein Visum beantragt werden. Deutschen Staatsangehörigen ist die Einreise mit gültigem Visum grundsätzlich möglich.
Die Einreise nach Kasachstan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ansonsten wird die Einreise verweigert. Fluggesellschaften sind angehalten, Passagiere ohne negativen PCR-Test nicht an Bord des Flugzeugs zu nehmen. Der Nachweis über das negative PCR-Testergebnis muss in englischer, russischer oder kasachischer Sprache vorgelegt werden.
Direkt nach Ankunft in Kasachstan wird die Temperatur der Reisenden gemessen. Bei erhöhter Temperatur, müssen Reisende sich bis zu zwei Tagen in einem Quarantänekrankenhaus aufhalten. Während des Aufenthalts im Quarantänekrankenhaus erfolgt ein erneuter PCR-Test. Bei negativem Ergebnis darf das Quarantänekrankenhaus verlassen werden, bei positivem Testergebnis werden Reisende in ein Krankenhaus für ansteckende Krankheiten transportiert und müssen sich dort aufhalten, bis das Virus nicht mehr nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch bei einer späteren positiven Testung während des Aufenthalts in Kasachstan.
Jeder Reisende muss zusätzlich bei Einreise einen Fragebogen ausfüllen. In diesem Fragebogen müssen Reisende angeben, wo sie sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Kasachstan aufgehalten haben und ob sie mit einer COVID-19 infizierten Person in Kontakt waren. Reisende müssen ihren Aufenthaltsort in Kasachstan sowie ihre Kontaktdaten angeben.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Kasachstan ist für deutsche und andere ausländische Staatsangehörige weiterhin rechtlich möglich, sofern sie nicht Verdachtsfälle oder Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sind.
Zur Durch- und Weiterreise benötigen deutsche Staatsangehörige ebenfalls ein Visum, das vor Reiseantritt bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch nach Deutschland, findet regelmäßig statt. Direktflüge von Nur-Sultan nach Frankfurt werden dreimal wöchentlich angeboten. Direktflüge von Almaty nach Deutschland bestehen aktuell nicht. Es kann zur Streichung oder Reduzierung der bestehenden Flugverbindungen kommen, wenn das weltweite Infektionsgeschehen weiterhin steigt.
Inlandsflüge verkehren zwischen den meisten großen Städten des Landes. Auch Busse und Bahnen verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind weiterhin in Kraft. Die Regierung Kasachstans hat das Land, orientiert an einem Ampelsystem, in drei Farbzonen eingeteilt. Die Einteilung der Regionen erfolgt anhand der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner und des Reproduktionsfaktors. Informationen zu den Einstufungen bietet die kasachischen Regierung (in russischer und kasachischer Sprache). Die geltenden Quarantänemaßnahmen unterscheiden sich je nach aktueller Infektionslage zwischen den einzelnen Regionen.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstand zu halten. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen ohne Mund-Nasen-Schutz nicht genutzt werden. In Geschäften und im öffentlichen Raum gelten besondere Hygienemaßnahmen. Die Regierung ruft dazu auf, weiterhin Abstand zu halten.
• Bitte beachten Sie, dass sich die kasachischen Einreisevoraussetzungen nach Ihrer Staatsangehörigkeit und nicht nach Ihrem derzeitigen Wohnsitzstaat bestimmen. Bitte informieren Sie sich vor Einreise bei der für Sie zuständigen kasachischen Auslandsvertretung über die Einreisevoraussetzungen.
• Planen Sie Ihre Reise über ein Drittland, bedenken Sie bitte, dass zahlreiche Staaten weiterhin Einreisebeschränkungen verhängt haben. Beachten Sie daher die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziel- oder Transitlandes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kasachischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline der kasachischen Gesundheitsbehörden unter der Telefonnummer +7 7172 768 043 oder 1406.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kroatien - ganz Kroatien wird zum Risikogebiet, bisher Regionalisierung, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kroatien mit Ausnahme der Gespanschaften Istrien und Bjelovar-Bilogora wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 3. April 2021 für ganz Kroatien.
Epidemiologische Lage
Die Zahl der COVID-19-Neuinfektionen in Kroatien steigt. Die landesweite Inzidenz liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Kroatien mit Wirkung vom 3. April 2021 als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie des European Centre for Disease Prevention and Control ECDC.
Einreise
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten mit Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften werden vom kroatischen Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Verstöße gegen die Test- und Quarantäneauflagen werden mit einem hohen Ordnungsgeld geahndet.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Bei Einreise aus Staaten außerhalb der EU oder der Schengen-assoziierten muss der Transit innerhalb von 12 Stunden abgeschlossen sein. Einige Staaten haben Kroatien als Risikogebiet eingestuft, so dass ein Transit z.B. durch Österreich nur ohne Zwischenstopp gestattet ist.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht. Internationale Flugverbindungen bestehen, angebotene Linienflüge werden mitunter kurzfristig zusammengelegt. Internationaler Bus- und Zugverkehr findet derzeit in reduziertem Umfang statt. Nationaler Bus- und Zugverkehr findet statt. Der Fährverkehr zu den Inseln wird zuverlässig durchgeführt, die Häufigkeit der Verbindungen kann auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija nachgelesen werden.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung. Cafés und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht drohen Bußgelder. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ist eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen.
Als Folge hoher Infektionszahlen haben die verschiedenen Gespanschaften darüber hinaus jeweils eigene Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, die auf der Corona-Webseite der kroatischen Regierung nachzulesen sind.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung .
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
• Befolgen Sie bitte stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebiet eingestuften Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
Lettland - Änderung Beschränkungen im Land
Lettland lockert seine Corona-Beschränkungen.Unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln dürfen vom 7. April 2021 an alle Geschäfte außerhalb der großen Einkaufszentren wieder öffnen. Auch Märkte sind dann wieder erlaubt. Nach Ostern sollen sich auch wieder bis zu 10 Menschen aus zwei Haushalten im Freien versammeln dürfen. Das Kabinett hatte zuvor bereits beschlossen, den Corona-Notstand in Lettland über den 6. April hinaus nicht zu verlängern. Die meisten Einschränkungen bleiben aber in Kraft. Quelle: tagesschau.de
Libanon - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Libanon wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Landesweit beträgt die Inzidenz im Libanon weit mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb der Libanon als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das libanesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise aus Deutschland muss die App „Covidlebtrack“ heruntergeladen werden, sowie ein weiteres Formular zum Erhalt der Anmeldedaten für die App ausgefüllt werden. Nach Einreise ist der Ablauf folgendermaßen:
1. Am Flughafen wird direkt nach Ankunft ein PCR-Test gemacht. Die Kosten hierfür betragen 50 USD und sind entweder mit dem Erwerb des Flugtickets abgegolten, oder sind beim Check-in zu zahlen.
2. Reisende müssen nach Einreise für drei Tage in häusliche Isolation.
3. Innerhalb von 48 Stunden trifft das Ergebnis des am Flughafen gemachten PCR-Tests per SMS ein. Ist es positiv, muss den Anweisungen des libanesischen Gesundheitsministeriums Folge geleistet werden.
Kinder unter 12 Jahren sind vom Erfordernis eines PCR-Tests ausgenommen.
Personen, die innerhalb einer Woche nach Ausreise aus dem Libanon wieder dorthin zurückreisen, müssen das negative PCR-Testergebnis bei Einreise nicht vorlegen.
Personen, die ein ärztliches Attest darüber haben, dass Sie vor mehr als 15 Tagen vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden, müssen nicht in Quarantäne, die PCR-Tests sind dann nicht vorgeschrieben. Personen, die innerhalb einer Woche nach Ausreise aus dem Libanon wieder dorthin zurückreisen, müssen kein negatives PCR-Testergebnis bei der Wiedereinreise vorlegen.
Durch- und Weiterreise
Weder für den Transit am Flughafen noch für die Durchreise gelten besonderen Regeln.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Beirut ist geöffnet.
Beschränkungen im Land
Vom 3. bis 6. April 2021 gilt eine ganztägige, allgemeine Ausgangssperre, für jegliches Verlassen der Unterkunft muss eine Genehmigung beantragt werden. Es kommt weiterhin zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Genehmigungen zum Aufsuchen rege besuchter Orte (z.B. Skigebiete, Malls) sind für einige Zwecke notwendig, sie können per SMS über die Nummer 1120 oder online beantragt werden. Supermärkte dürfen nur mit vorab eingeholter Genehmigung betreten werden. Sie dürfen, wie auch Restaurants, einen Lieferdienst anbieten. Krankenhausbesuche sind erlaubt. Apotheken bleiben geöffnet. Bars, Kinos, Diskotheken sind geschlossen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die Isolationsbestimmungen. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der libanesischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Da sich die Einreiseregelungen und deren Handhabung in Bezug auf COVID-19 laufend ändern und sich je nach Abflugort bzw. Transit (vor Einreise) unterscheiden können, informieren Sie sich dringend auch bei Ihrer Fluggesellschaft über die Einreisebedingungen.
• Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben, der auch die Behandlung bei einer Infektion mit COVID19 abdeckt. Tragen Sie einen Nachweis darüber bei Einreise mit sich.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das libanesische Gesundheitsamt unter +961 (0) 1 594459. Eine Übersicht der Testzentren veröffentlicht das libanesische Gesundheitsministerium.
• Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft Beirut auch zu Corona-bedingten Einschränkungen des Betriebs der Botschaft.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Luxemburg - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Luxemburg wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Luxemburg ist von COVID-19 vergleichsweise stark betroffen. Die Infektionszahlen bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau. Die Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage ist aktuell weit überschritten und Luxemburg ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das luxemburgische Gesundheitsministerium und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen auf dem Landweg keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften.
Alle Flugreisenden, die älter als sechs Jahre sind und die auf dem Luxemburger Flughafen Findel ankommen, müssen vor Reiseantritt einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Reisende, deren Aufenthalt im Ausland nachweislich weniger als 72 Stunden betrug, sind hiervon ausgenommen. Für Reisende aus Hochrisikogebieten (aufgrund hoher Fallzahlen oder Virus-Mutationen) ist ein weiterer Test bei Ankunft verpflichtend. Auch Reisende aus Nicht-EU-Ländern oder Nicht-Schengen-Ländern müssen sich am Flughafen Findel testen lassen.
Flugreisende, die über die Flughäfen Hahn, Frankfurt/Main oder Köln einfliegen und mit dem Auto nach Luxemburg weiterreisen, müssen einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Weitere Details sowie Ausnahmeregelungen finden sich auf der Internetseite der luxemburgischen Regierung.
Für Reisen ins Ausland können sich in Luxemburg wohnende oder mit Sozialversicherungsnummer arbeitende Personen online unter Angabe von Namen und Kontaktdaten sowie eines Nachweises für die Notwendigkeit der Reise (Bescheinigung des Arbeitgebers) für einen kostenlosen PCR-Test einschreiben. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich aufgrund einer ärztlichen Überweisung testen zu lassen.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug- und Busverkehr. Es gibt mehrere innereuropäische Flugverbindungen. Busse, Überlandbusse und Bahnen verkehren in reduziertem Umfang.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Gaststätten, Bars und Cafés bleiben weiterhin geschlossen. Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sind geöffnet, können aber nur Zimmerservice oder Take-away-Service anbieten. Der Einzelhandel sowie Sport- und Kultureinrichtungen können unter strengen Auflagen wieder öffnen. In Theatern und Kinos sind bis zu 100 Besucher erlaubt.
Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten. Bis zu zwei Gäste aus nur einem weiteren Haushalt dürfen privat empfangen werden. Im Freien und auf öffentlichen Plätzen dürfen unter den üblichen Hygienevorschriften höchstens zehn Personen zusammenkommen, ab vier Personen besteht Maskenpflicht. Sportaktivitäten können mit bis zu zehn Teilnehmern durchgeführt werden. Im öffentlichen Raum wird die Durchsetzung der Maßnahmen verstärkt kontrolliert. Es ist damit zu rechnen, dass bei Zuwiderhandeln auch im privaten Bereich Ordnungsgelder in erheblicher Höhe verhängt werden.
Der öffentliche Dienst (Polizeibehörden, Bürgerbüros, Verwaltungsbehörden etc.) ist bis auf weiteres geschlossen. Persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich. In Notfällen sollte zunächst telefonisch Kontakt, z.B. zur Polizei, aufgenommen werden.
Es besteht eine Ausgangssperre zwischen 23 und 6 Uhr. Ausnahmen sind für Pendler, Berufstätige und Notfälle möglich.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Räumen, in Verkehrsmitteln, Geschäften und grundsätzlich überall dort, wo ein Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten werden kann.
Konkrete Regelungen in verschiedenen Lebensbereichen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit der Luxemburger Regierung.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Luxemburger Regierung sowie auf der Seite der Europäischen Kommission .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden Luxemburgs unter der Telefonnummer 8002 8080 (aus dem Inland) oder +352 4977 1 9200 (aus dem Ausland).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 01.04.2021 - Teil 2
Mauritius - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mauritius wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Mauritius war bisher von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet aktuell jedoch einen Anstieg der Infektionszahlen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Mauritius ist bis auf weiteres nicht erlaubt.
Weitere Informationen hierzu bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr ist eingestellt. Es finden lediglich einige wenige kommerzielle Flüge statt, derzeit ausschließlich von Air Mauritius und Emirates.
Beschränkungen im Land
Bis zum 30. April 2021 gilt ein landesweiter Lockdown. Arbeiten und Fortbewegung sind nur mit polizeilicher Genehmigung erlaubt. Geschäfte für den dringenden, täglichen Bedarf sind geöffnet. Weitere Geschäfte sind - je nach behördlicher Genehmigung - geöffnet.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, daneben gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Mongolei - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei war zunächst von COVID-19 weniger betroffen. Seit November 2020 häufen sich jedoch die Zahlen der bestätigten Corona-Fälle, bei denen die Übertragung im Land, außerhalb des Quarantänesystems stattgefunden hat. Die Mongolei ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 1. Mai 2021 ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung zur Repatriierung eigener Staatsangehöriger.
Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge nach Russland sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Für die Einreise mit einem der Sonderflüge ist nicht mehr die vorherige Genehmigung der mongolischen Behörden erforderlich. Flugtickets können nunmehr direkt bei der durchführenden Fluggesellschaft (je nach Destination) gebucht werden. Einzig für die Einreise über Seoul ist aktuell nach wie vor eine Anmeldung über das mongolische Außenministerium erforderlich. Für die Einreise ist ein gültiges Visum oder ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich.
Mongolische Auslandsvertretungen sind ermächtigt, kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert. Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden alt sein darf. Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 10-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung (für Ausländer i. d. R. im Hotel) unter einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegemöglichkeiten, einfachste Verpflegung), im Anschluss folgt eine verpflichtende viertägige häusliche Quarantäne. Die zur Verfügung stehenden Quarantäneeinrichtungen sind auf dieser Webseite veröffentlicht. Während der Quarantäne sind mindestens zwei PCR-Tests durchzuführen. Personen, die bereits vollständig gegen COVID-19 geimpft worden sind, unterliegen, nach Vorlage eines Nachweises über die vollständige Impfung, einer siebentägigen häuslichen Isolation. Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z. B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 150 € (50.000 MNT pro Person/Tag) in Rechnung gestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt in der Mongolei ist aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs und der verpflichtenden 14-tägigen Quarantäne aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 1. Mai 2021 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Beschränkungen im Land
Die mongolische Regierung hat diverse Maßnahmen beschlossen, unter anderem eine partielle Ausgangssperre und Beschränkungen des Reiseverkehrs von/nach Ulan Bator und zwischen den Provinzen. In Ulan Bator und im übrigen Land gilt die Stufe erhöhter Bereitschaft (Stufe zwei von drei). Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Stadtviertel oder Gebäude abgeriegelt werden. Die Bevölkerung ist aufgerufen zu Hause zu bleiben. Privater Personenverkehr von und nach Ulan Bator ist nur bei wichtigem Grund und unter Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Dies gilt auch für Ausländer. Der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen der Mongolei ist eingeschränkt. Ein Großteil der öffentlichen Einrichtungen und Geschäfte darf unter Einhaltung von strengen Hygienebestimmungen geöffnet bleiben; die Zahl der gleichzeitig in Innenräumen erlaubten Kunden ist jedoch limitiert, teilweise sind die Öffnungszeiten begrenzt. Schriftliche Vorgaben der Behörden zu den geltenden Regeln liegen allerdings (noch) nicht vor.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 MNT (ca. 15 Euro) geahndet. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt. Kunden werden häufig aufgefordert, sich zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung via App zu registrieren bzw. ihre Kontaktdaten zu hinterlegen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der Mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Namibia - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Namibia ist weiterhin von COVID-19 betroffen und als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Südafrika hat seine Landgrenzen zu Namibia am 15. Februar 2021 wieder geöffnet. Einreisen auf dem Landweg aus Botsuana sind über die Grenzübergänge Ngoma, Mohembo Mamuno und Impalila Island möglich, ebenso wie die Einreise aus Sambia über Katima Mulilo.
Einreisende, ausgenommen namibische Staatsangehörige, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigentest (AgRDT) vorlegen, der nicht älter als sieben Tage (168 Stunden ab Abstrich) ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen.
Auch für Reisende, die gegen COVID-19 geimpft sind, besteht bei Einreise die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Ohne einen PCR-Test oder mit einem positiven PCR-Testergebnis dürfen nur namibische Staatsangehörige einreisen. Nach Einreise gilt für diesen Personenkreis ein PCR-Test sowie eine siebentägige Quarantäne auf eigene Kosten.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind. Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.
Besondere Regelungen können im internationalen Grenzverkehr für Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb gelten. Die Einreisebestimmungen sind hier mit den jeweils zuständigen namibischen Behörden zu klären.
Namibia stellt keine Testverpflichtung für ausreisende Touristen auf. Touristen sind gehalten, diesbezüglich ihre Zielländer zu konsultieren. Die privaten Labore Pathcare Namibia mit online Terminbuchungssystem und OSH-Med International mit deren akkreditierten Laboren bieten kostenpflichtige Tests für Touristen vor Ausreise an.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländern.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 4 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen mit nicht mehr als 100 Teilnehmern dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften und einer Registrierung stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Restaurants sowie Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos, Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen. Der Verkauf und Ausschank von Alkohol ist nur zeitlich eingeschränkt erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Nepal - Änderung Einreise; Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nepal wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nepal ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Nepal hat alle Einreisebeschränkungen aufgehoben, mit Ausnahme von Einreisen aus einem- und den Transit durch ein Virusvarianten-Gebiet (derzeit Vereinigtes Königreich, Südafrika, Brasilien), für die besondere Einreisevorschriften (Visum, Quarantäne) gelten. Alle Einreisenden benötigen ein Visum. Der „Visa-on-Arrival“ Service ist ausgesetzt. Die Einreise von Touristen mit einem von einer nepalesischen Botschaft ausgestelltem Touristenvisum, ist gestattet.
Alle anderen Personengruppen, unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland wohnhaft sind oder ob sie bereits ein Visum haben oder erstmalig beantragen, müssen neben dem Visum einen „preapproval/recommendation letter“ vorlegen. Dieser wird, je nach Aufenthaltszweck vom Außen-, Innen- oder Kulturministerium oder der nepalesischen Botschaft ausgestellt.
Vor Einreise ist ein negativer PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Reiseantritt (Zubringerflug) sein darf. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen. Nach Einreise besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht, die entweder Zuhause, im Hotel oder in einer Einrichtung der Regierung abgeleistet werden kann. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich. Vollständig Geimpfte mit negativem PCR-Test vor und erneutem Test gleich nach der Einreise sind von der Quarantänepflicht befreit.
Bei Einreisen aus einem Virusvarianten-Gebiet (derzeit Vereinigtes Königreich, Südafrika, Brasilien) ist eine 10-tägige Quarantäne in einem Hotel vorgeschrieben. Nach dem fünften Tag kann bei einem negativen Testergebnis die Quarantäne an einem anderen, privaten Ort der Wahl beendet werden. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich.
Eine Ausreise aus Nepal über den Luftweg ist nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses (Typ des Tests wird von der Fluggesellschaft festgelegt) möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzen zu Indien und China sind auf dem Land- wie Luftweg weitestgehend geöffnet, der Grenzübertritt für Ausländer aus den Nicht-Anrainerstaaten jedoch nur mit Sondergenehmigung möglich. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale wie nationale kommerzielle Flugverkehr ist wieder aufgenommen worden.
Beschränkungen im Land
Alle Beschränkungen sind weitestgehend aufgehoben. Einige Trekking-Gebiete, wie etwa die Everest-Region verlangen ein negatives PCR-Testergebnis, bevor der inländische Flug dorthin angetreten werden kann. Nähere Information erteilt die lokale Fluggesellschaft und Reisebüros vor Reiseantritt.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln wurden verschärft. Es gilt Mundschutzpflicht im öffentlichen Raum.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Die deutsche Botschaft arbeitet nur eingeschränkt; Besucher nur mit Terminvergabe. Ein Bereitschaftsdienst für Notfälle ist eingerichtet.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Peru - Einstufung als Hochinzidenzgebiet, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Peru wurde mit Wirkung vom 3. April 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin geschlossen – auch für den Warenverkehr. Der Flugverkehr mit Europa wurde wieder aufgenommen. Die Einreise von Personen aus dem Vereinigten Königreich, Brasilien und Südafrika kommend ist bis 11. April 2021 untersagt – dies gilt sowohl für Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern als auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben oder durchgereist sind. Alle anderen Einreisenden sind verpflichtet, ein negatives maximal 72 Stunden altes COVID-19-Testergebnis vorzulegen, sich vor der Einreise elektronisch zu registrieren und den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen. Die 14-tägige Quarantäne kann vermieden werden, wenn ein negativer Antigentest vorgelegt wird. Dieser erfolgt bei Einreise, die Kosten müssen von den Reisenden getragen werden. Bei einem positiven Testergebnis ist eine 14-tägige Quarantäne in der sog. „Villa Panamericana“ verpflichtend (ursprünglich gebaut als Quartier für die Panamerikanischen Spiele 2019).
Durch- und Weiterreise
Derzeit sind die Landgrenzen geschlossen. Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich. Reisende mit einem Weiterflug in weniger als 16 Stunden, müssen sich nicht in Quarantäne begeben, dürfen aber den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 16 Stunden weisen die Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort bis zum Abflug zu. Die Kosten hierfür sind von den Reisenden zu tragen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, jedoch noch in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 30. April 2021 verlängert. Es gelten derzeit in ganz Peru nächtliche Ausgangssperren und Beschränkungen, die je nach Region variieren können. Bis voraussichtlich 30. April 2021 gilt für die Stadt Lima und den Großraum Lima ein nächtliches Ausgangsverbot von 21 bis 4 Uhr. Private Kfz dürfen sonntags nicht genutzt werden. Zudem gilt ein generelles Verbot von privaten Treffen auch in Privatwohnungen. Die Nutzung der Strände bleibt weiterhin untersagt. Je nach Einstufung in eine der 4 Alarmstufen variieren diese Beschränkungen in den verschiedenen Regionen. Über die Osterfeiertage (von Gründonnerstag bis Ostersonntag) gilt landesweit eine Ausgangssperre (außer für notwendige Besorgungen), sowie das Verbot der Nutzung privater Pkw. Der nationale Flug- und Busverkehr wird für die Zeit vom 1. April bis 3. April 2021 eingestellt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen und kurze Haftstrafen von maximal vier Stunden verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der peruanischen Regierung.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Portugal - Region Lissabon ist kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Lissabon sowie nach Madeira wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 3. April 2021 gilt dies nicht mehr für die Region Lissabon.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal sowie der autonomen Region Azoren wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 weiterhin betroffen, verzeichnet aber zuletzt sinkende Infektionszahlen. Auf Madeira liegt die Zahl der Neuinfektionen bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Region weiterhin als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Bei der Einreise aus dem EU- und Schengenraum auf dem Luftweg werden je nach Risikoeinstufung unterschiedliche Maßnahmen angewandt. Für Einreisende aus Deutschland sind in der jetzigen Einstufung ausschließlich notwendige, nicht touristische Reisen erlaubt. Ein negativer PCR-Test (keine Schnelltests) ist erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug erfolgt und gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 2 Jahren. Reisende müssen bei Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card) machen. Eine Einreise auf dem Landweg ist nur noch möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal (in der Regel das “Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“) nachgewiesen werden kann, sowie zu beruflichen (Grenzpendler) oder gewerblichen Zwecken. Über etwaige Ausnahmen wie z.B. Einreise bei einem nachweisbaren familiären Notfall entscheiden die Grenzbeamten.
Reisende (auf Luft- oder Landweg), die sich in den letzten 14 Tagen in einem Land mit einer 14-Tagesinzidenz von mehr als 500 Fällen pro 100.000 Einwohner aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Portugal für 14 Tage in Selbstisolation begeben.
Diese Einreisebeschränkungen gelten zunächst bis zum 15. April 2021. Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38°C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen. Eine von Krankheitssymptomen unabhängige prophylaktische Quarantäne ist bei einer Einreise aus Deutschland (auf dem Luft- oder Landweg) derzeit nicht erforderlich.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist derzeit nur noch eingeschränkt an bestimmten Grenzübergängen zu bestimmten Uhrzeiten geöffnet. Es werden Grenzkontrollen zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit durchgeführt. Die Rückreise an den Wohnort einschließlich einer Reise zum Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner sowie zu Kindern und zu gewerblichen und beruflichen Zwecken (Grenzpendler) ist auch weiterhin gestattet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg wird bei dem Grenzübertritt nach Spanien (anders als auf dem Luft- oder Seeweg) kein PCR-Test benötigt. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer und die Testpflicht vor Einreise nach Deutschland zu beachten.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen bleibt zunächst bis zum 5. April 2021 eingestellt.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe weiterhin gesperrt, lediglich die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal wieder geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Beschränkungen im Land
Es gilt der nationale Ausnahmezustand (estado de emergência), der bis auf weiteres in der Regel alle 15 Tage verlängert wird. Derzeit gelten für das gesamte Festland einheitliche Maßnahmen, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Das Land ist in 4 Risikostufen eingeteilt. Unterschieden wird zwischen Landkreisen (concelhos) mit gemäßigtem Risiko (risco moderado), mit erhöhtem Risiko (risco elevado), mit erheblich erhöhtem Risiko (risco muito elevado) sowie mit außerordentlich erhöhtem Risiko (risco extremamente elevado).
Mit der jüngsten Verlängerung des Ausnahmezustands bis 31. März 2021 wurde ein Fahrplan für die Lockerung der beschränkenden Maßnahmen vorgelegt, der abhängig von der Pandemieentwicklung ist. Vorgesehen sind z.B. die schrittweise Öffnung von Schulen bis hin zur Öffnung von Geschäften und Restaurants. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Die Bewegung im öffentlichen Raum ist noch eingeschränkt: gestattet ist der Erwerb von Lebensmitteln, der Kauf von pharmazeutischen Produkten, das Tanken, Banken-, Arzt- und Krankenhausbesuche, der Weg zur Arbeit (nur mit Bescheinigung des Arbeitgebers) und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, die Unterstützung von hilfebedürftigen Personen oder Minderjährigen oder aus Gründen höherer Gewalt.
An den Wochenenden ist der Bewegungsradius ausdrücklich auf den eigenen Landkreis (concelho) beschränkt (freitags ab 20 Uhr bis montags 5 Uhr, für Ostern gilt dies vom 26. März bis 5. April 2021. Die Kontakte sind auf den eigenen Haushalt zu beschränken. Spaziergänge und sportliche Betätigung sind nur für kurze Dauer, im Umfeld der eigenen Wohnung erlaubt. Menschenansammlungen z.B. in Parks, öffentlichen Sportanlagen oder an den Uferpromenaden sind untersagt. Alle Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sind geschlossen. Private Feiern, sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sind untersagt.
Hygieneregeln
Im Rahmen des Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira . Sämtliche Nachweise müssen in englischer Sprache vor Einreise über die App madeirasafe.com eingereicht werden.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres montags bis freitags nächtliche Ausgangssperren von 19 bis 5 Uhr im öffentlichen Raum, samstags und sonntags von 18 bis 5 Uhr. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind maximal fünf Personen pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Gewerbliche Einrichtungen müssen werktags um 18 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen um 17 Uhr schließen. Ausgenommen sind Apotheken, Tankstellen, etc.. Restaurants können bis 22 Uhr ausschließlich für Lieferservice öffnen.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag sowie nunmehr auch am zwölften Tag nach dem ersten Test erfolgen. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde des Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel oder Terceira auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen PCR-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer PCR-Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen.
Auf den Azoren gelten strengere Maßnahmen. Die Gemeinden werden in solche mit geringem, mittlerem und hohem Risiko eingestuft. Nächtliche Ausgangssperren gelten für Gemeinden mit hohem Risiko zwischen 23 und 5 Uhr im öffentlichen Raum. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. In Gemeinden mit mittlerem und hohem Risiko gelten eingeschränkte Öffnungszeiten für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, Restaurants und gewerbliche Räume, werden auf maximal vier in Gemeinden mit hohem Risiko bzw. sechs Personen in Gemeinden mit mittlerem Risiko pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
San Marino - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach San Marino wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
San Marino ist von COVID-19 stark betroffen. Dort beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb San Marino als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das Instituto per la Sicurezza Sociale. San Marino hat den Gesundheitsnotstand ausgerufen.
Einreise
Die Einreise erfolgt grundsätzlich über Italien, so dass die Einreisebestimmungen für Italien maßgeblich sind.
Bei Einreise von Personen nach San Marino, die sich in den vorausgegangenen 14 Tagen außerhalb von Italien und dem Vatikan aufgehalten haben, ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eine Bescheinigung über eine erfolgte SARS-CoV-2-Impfung erforderlich. Die Nachweise sind der nationalen Gesundheitsbehörde per E-Mail an laboratorio.analisi@iss.sm oder laboratorioanalisi@pec.sm (Tel.: 00378(0)549 994 308) zur Verifizierung zu übersenden. Weitere Informationen bietet das Außenministerium von San Marino.
Staatsangehörige San Marinos, Personen, die in San Marino ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und die aus Ländern außer Italien und dem Vatikan nach San Marino zurückkehren oder sich in den vorausgegangenen 14 Tagen außerhalb dieser beiden Länder aufgehalten haben, müssen die Einreise vorab dem „Centro Unico Prenotazioni dell’ISS“ /“Single Booking Center“ (Telefon: 00378(0)549 994889) oder E-Mail) melden, damit innerhalb von 48 Stunden nach Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden kann. Alternativ kann dem „Laboratorio Analisi dell’ISS ein negatives Ergebnis eines PCR- oder Antigen-Tests oder eine Bescheinigung über die erfolgte SARS-CoV-2-Impfung vorgelegt werden. Der COVID-19-Test muss dabei innerhalb von 48 Stunden vor Einreise nach San Marino erfolgt sein. Bis zum Erhalt des Testergebnisses müssen sich die Personen in treuhänderische Quarantäne (autoisolamento fiduciario) begeben. Ist das Testergebnis positiv, muss die Quarantäne zu Hause (isolamento domiciliare) erfolgen. Die Kosten des Tests und der Quarantäne sind von den Reisenden zu tragen. Die Nichtbeachtung der Mitteilungs- und Quarantänepflicht wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den zuständigen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden.
Reisen zwischen San Marino und den italienischen Regionen, die von den italienischen Behörden als „rot“ und „orange“ eingestuft sind, sind verboten (außer zur Arbeit, aus gesundheitlichen oder sonstigen triftigen Gründen sowie zu Studienzwecken, wenn Präsenzunterricht gestattet ist). Triftige Gründe sind durch Selbsterklärung nachzuweisen. Dazu zählen u.a. der Besuch oder das Abholen eines minderjährigen Kindes vom oder beim anderen Elternteil, Aufsuchen des Zweitwohnsitzes, des Partners oder Einkaufsfahrten für Lebensmittel oder Produkte, die nicht am Wohnsitz erhältlich sind.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch San Marino und Italien ist aus den anderen EU/Schengen-Staaten bis zu 36 Stunden möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Zu Durch- und Weiterreise durch Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien .
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Busverkehr, Fahrpläne sind bei den jeweiligen Anbietern online einsehbar. Für Verbindungen ab Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien .
Beschränkungen im Land
In San Marino gelten zunächst bis zum 9. April 2021 die Einschränkungen aus den Dekreten 206/2020 und 64/2021. Bewegungen innerhalb San Marinos sind nur von 5 bis 20 Uhr gestattet; außerhalb dieses Zeitraums ist dies nur aus nachgewiesenen Arbeits- und gesundheitlichen Gründen gestattet. Vom 3. April bis einschließlich 5. April 2021 gehören zu diesen Gründen die Rückkehr an den Wohnort und/oder der Besuch eines Familienmitglieds ersten Grades, wobei die Rückkehr bis 20 Uhr erfolgt sein muss. Die auszufüllende Selbsterklärung und die Gründe können von der Polizei kontrolliert werden.
Versammlungen von mehr als vier Personen aus einem Haushalt an privaten und öffentlichen Orten sind nicht gestattet. Das Betreten von Parks und öffentlichen Plätzen ist nur aus Gründen der Wirtschaft, der Arbeit oder des Wohnens erlaubt. An Feiertagen und Wochenenden dürfen nur noch Geschäfte für Lebensmittel und Tiernahrung, Zeitungshändler, Tabakwarenhändler, Apotheken und Optiker geöffnet sein. Der Zugang zu Lebensmittelgeschäften ist nur einzeln möglich. Die Polizei achtet darauf, dass sich keine Warteschlangen vor den Läden bilden und kontrolliert das Versammlungsverbot. Private Feiern sind nicht erlaubt. Für Restaurants, Cafés, Bars und Geschäfte gelten eingeschränkte Öffnungszeiten. Vom 3 bis 5. April 2021 sind diese von 5 bis 15.30 Uhr geöffnet. Museen, Kinos, Lesesäle, Theater, Clubs und Diskotheken sind bis auf weiteres geschlossen. Märkte und religiöse Zeremonien sind mit gewissen Einschränkungen erlaubt. Der Sportbetrieb ist weitestgehend ausgesetzt, Individualsport im Freien unterliegt ebenfalls Beschränkungen. Der öffentliche Nahverkehr ist weiterhin nutzbar, es gelten besondere Beförderungsbestimmungen für Fahrzeuge.
Hygieneregeln
Im Freien und in geschlossenen Räumen gilt Maskenpflicht. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Personen mit entsprechender Einschränkung. Plexiglas-Visiere und Stoffmasken sind nicht zugelassen. Die Nicht-Einhaltung der Maskenpflicht kann mit Bußgeldern bestraft werden. Temperaturmessungen vor Betreten öffentlich zugänglicher Einrichtungen sind möglich. Ein Abstand von einem Meter zu anderen Personen ist einzuhalten. Personen, die zu einem Haushalt gehören und daher die Regeln zur Abstandswahrung nicht beachten müssen, müssen eine Erklärung ausfüllen, welche sich im Anhang zu Dekret Nr. 96 findet.
• Informieren Sie sich auf der Website des san-marinesischen Außenministeriums und der Regierung , dem Istituto per la Sicurezza Sociale oder über diese E-Mailadresse.
• Bei Grippesymptomen oder Fieber (über 37,5°C) ist es nicht gestattet, das Haus zu verlassen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, einen Arzt zu kontaktieren.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Italien.
Schweiz - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Im südlichen Schweizer Kanton Tessin müssen fortan in mehreren Städten auch im Freien Masken getragen werden. Damit bereiten sich Orte wie Ascona, Lugano und Mendrisio auf den erwarteten Besucheransturm über Ostern vor. Auch im Verzasca-Tal gilt die Maskenpflicht nun auch draußen. Unter anderem gilt die Maskenpflicht auf einigen Uferpromenaden am Luganersee. Quelle: tagesschau.de
Slowakei - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Die Slowakei ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Reisende mit Voraufenthalten in anderen EU-Ländern, Großbritannien, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in die Slowakei müssen ihre Einreise online in „eHranica “ der slowakischen Regierung anmelden und eine 14-tägige Selbstisolation einhalten. Frühestens nach acht Tagen fordert das Amt für öffentliche Gesundheit Reisende zur Durchführung eines Tests auf. Die Quarantäne endet mit der Bestätigung des negativen Testergebnisses, ansonsten bei Symptomfreiheit automatisch nach 14 Tagen. Für Kinder unter 10 Jahren endet die Quarantäne zu dem Zeitpunkt, in dem sie für die im gleichen Haushalt lebenden Personen endet.
Berufspendler mit Wohnsitz in der Slowakei und Berufspendler, die in der Slowakei arbeiten, müssen die Einreise anmelden und eine Arbeitgeberbescheinigung nach vorgegebenem Muster und ein negatives Testergebnis bei Einreise vorlegen (Antigentest nicht älter als 48 Stunden, PCR-Test nicht älter als 72 Stunden). Diese Personen können sich nach der Einreise unmittelbar auf eigene Kosten einem PCR-Test unterziehen. Die Quarantäne endet dann mit dem negativen Testergebnis des slowakischen Labors, andernfalls bei Symptomfreiheit nach 14 Tagen.
Das gleiche gilt für geimpfte Personen (ab 14 Tage nach der zweiten Impfdosis) oder Personen, die in den vergangenen drei Monaten eine COVID-19-Erkrankung überstanden haben und eine entsprechende Bestätigung ihres slowakischen Hausarztes haben.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten auch für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr und für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen.
Weitergehende Ausnahmen von der Quarantänepflicht veröffentlicht die slowakische Regierung .
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Kontrollen durchgeführt. Mit der Schließung kleinerer Grenzübergänge ist zu rechnen.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei in Richtung Österreich, Polen, der Tschechischen Republik und Ungarn sind möglich. Die Transitreise darf nicht länger als 8 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
In der Slowakei gilt der sogenannte „Covid-Automat“, der die geltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens je nach Entwicklung der Infektionszahlen in den einzelnen Landkreisen unterschiedlich regelt. Bis auf Weiteres gilt im ganzen Land eine Ausgangssperre. Von 5 bis 20 Uhr darf die Wohnung nur in den folgenden Fällen verlassen werden:
• Fahrten zur Arbeitsstätte (nur mit negativem Testergebnis und mit Bestätigung der Notwendigkeit des Arbeitgebers)
• Einkäufe des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Medikamente, Drogerieartikel, Kraftstoff, Tierfutter), sonstige Geschäfte bleiben geschlossen
• Fahrten zur Bank, Post, Versicherung, Reinigung und zur Abholung online bestellter Waren (nur mit negativem Testergebnis)
• Fahrten zur Schule oder zum Kindergarten (nur mit negativem Testergebnis)
• Pflege nahestehender Personen, Fahrten zum Arzt
• Fahrten zu Teststationen für PCR- und Antigentests
• Teilnahme an Beerdigungen, Taufen oder Eheschließungen
• Tierpflege
• Erholung in der Natur, Individualsport (nur innerhalb des eigenen Bezirks)
• Reisen von Kindern zum getrennt lebenden Elternteil und Reisen des getrennt lebenden Elternteils zum Kind
• Fahrten zur Landesgrenze bei notwendigen, nichttouristischen Reisen ins Ausland und Rückreise zum Wohnort (nur mit negativem Testergebnis)
In der Zeit von 20 bis 1 Uhr darf die eigene Wohnung nur in den folgenden Fällen verlassen werden:
• Fahrten zur Arbeitsstätte (nur mit negativem Testergebnis und mit Bestätigung der Notwendigkeit des Arbeitgebers)
• Pflege nahestehender Personen, Fahrten zum Arzt
• Fahrten zur Landesgrenze bei notwendigen, nichttouristischen Reisen ins Ausland und Rückreise zum Wohnort (nur mit negativem Testergebnis)
In der Zeit von 1 bis 5 Uhr gilt keine Ausgangssperre.
Die vorstehenden Aufzählungen sind nicht vollständig. Sofern für bestimmte Tätigkeiten ein Testergebnis (Antigen- oder PCR-Test) erforderlich ist, darf dieses in den am stärksten betroffenen Regionen nicht älter als sieben Tage sein. Testergebnisse, die zwischen 1. und 4. April 2021 ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeit bis 11. April 2021. Wer in den vergangenen drei Monaten an COVID-19 erkrankt war und eine entsprechende Bestätigung seines slowakischen Hausarztes vorweisen kann, benötigt kein aktuelles Testergebnis. Wer seit mindestens 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 hat, benötigt ebenfalls keinen Test.
Der vollständige Verordnungstext und weitere Informationen (z.B. zu Teststationen) befinden sich auf der Homepage der slowakischen Regierung.
Ausländische Testergebnisse aus zertifizierten Laboren in EU-Ländern in deutscher, englischer, tschechischer oder slowakischer Sprache werden anerkannt. Zum Zeitpunkt der Einreise in die Slowakei darf das Testergebnis darüber hinaus nicht älter als 72 Stunden sein.
Besuche bei Personen, die nicht dem gleichen Haushalt angehören, sind verboten. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sportwettkämpfe sind grundsätzlich nicht erlaubt. Hotels dürfen keine Touristen aufnehmen.
Restaurants, Kneipen und Cafés dürfen nur Außerhaus-Verkauf anbieten. In Supermärkten und Drogerien gelten spezielle Einkaufsstunden für Senioren ab 65 Jahren von 9 bis 11 Uhr.
Die Regierung hat den Notstand bis 28. April 2021 verlängert. Weitere beschränkende Maßnahmen, u.a. auch zur Bewegungsfreiheit, können damit beschlossen werden.
Hygieneregeln
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist drinnen und draußen Pflicht. In der freien Natur gilt die Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von fünf Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. FFP2-Masken sind in allen Innenräumen vorgeschrieben, z.B. in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft Pressburg insbesondere auch zu speziellen Regelungen für Berufspendler.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Beförderer über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie vor Weiterreise in die Ukraine unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
Slowenien - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Landesweit beträgt die Inzidenz derzeit mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Slowenien als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutschland wird von Slowenien als Risikogebiet geführt („red list“). Reisende aus Deutschland unterliegen bei Einreise nach Slowenien einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Dauer der Quarantäne kann nicht verkürzt werden.
Zur o.g. Quarantänepflicht gibt es Ausnahmen. Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen können. Der Test wird anerkannt, wenn diese in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz vorgenommen wurde. Ein Antigentest ist nicht ausreichend.
Von der Quarantänepflicht befreit sind darüber hinaus bei Vorlage entsprechender Nachweise Personen, die gegen COVID-19 geimpft sind oder die sich in der Vergangenheit mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert haben.
Für die Einreise nach Slowenien auf dem Landweg stehen nur folgende Grenzübergangsstellen uneingeschränkt allen Reisenden zur Verfügung:
- Österreich: die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel, Spielfeld, Bad Radkersburg und Sicheldorf.
- Italien: die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti und Škofije/Rabuiese.
- Ungarn: die Grenzübergangsstellen Dolga vas/Redics und Pince/Torniyszentmiklos.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft.
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des Wohnsitzes oder Voraufenthalt stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 6 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Durchreisende können alle zur Verfügung stehenden Grenzübergangsstellen benutzen.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wiederaufgenommen. Busse und Bahnen verkehren eingeschränkt. Grenzüberschreitender Busverkehr ist nur zum Zwecke der Durchreise durch Slowenien gestattet. Kurze Zwischenstopps in dringenden Fällen sind erlaubt. Busfahrer müssen eine Liste aller Insassen mit sich führen.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.) sowie Gastronomiebetriebe sind in weiten Teilen des Landes geschlossen. Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Kontakte/Versammlungen sind nur im engsten Familienkreis erlaubt. Personen dürfen sich - mit geringfügigen Ausnahmen - nur innerhalb der Grenzen der statistischen Region, in der sie sich gewöhnlich aufhalten, bewegen.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9 bis 17 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen werden per E-Mail beantwortet.
• Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
• Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
• Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mauritius wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Mauritius war bisher von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet aktuell jedoch einen Anstieg der Infektionszahlen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Mauritius ist bis auf weiteres nicht erlaubt.
Weitere Informationen hierzu bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr ist eingestellt. Es finden lediglich einige wenige kommerzielle Flüge statt, derzeit ausschließlich von Air Mauritius und Emirates.
Beschränkungen im Land
Bis zum 30. April 2021 gilt ein landesweiter Lockdown. Arbeiten und Fortbewegung sind nur mit polizeilicher Genehmigung erlaubt. Geschäfte für den dringenden, täglichen Bedarf sind geöffnet. Weitere Geschäfte sind - je nach behördlicher Genehmigung - geöffnet.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, daneben gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Mongolei - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei war zunächst von COVID-19 weniger betroffen. Seit November 2020 häufen sich jedoch die Zahlen der bestätigten Corona-Fälle, bei denen die Übertragung im Land, außerhalb des Quarantänesystems stattgefunden hat. Die Mongolei ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 1. Mai 2021 ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung zur Repatriierung eigener Staatsangehöriger.
Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge nach Russland sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Für die Einreise mit einem der Sonderflüge ist nicht mehr die vorherige Genehmigung der mongolischen Behörden erforderlich. Flugtickets können nunmehr direkt bei der durchführenden Fluggesellschaft (je nach Destination) gebucht werden. Einzig für die Einreise über Seoul ist aktuell nach wie vor eine Anmeldung über das mongolische Außenministerium erforderlich. Für die Einreise ist ein gültiges Visum oder ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich.
Mongolische Auslandsvertretungen sind ermächtigt, kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert. Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden alt sein darf. Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 10-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung (für Ausländer i. d. R. im Hotel) unter einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegemöglichkeiten, einfachste Verpflegung), im Anschluss folgt eine verpflichtende viertägige häusliche Quarantäne. Die zur Verfügung stehenden Quarantäneeinrichtungen sind auf dieser Webseite veröffentlicht. Während der Quarantäne sind mindestens zwei PCR-Tests durchzuführen. Personen, die bereits vollständig gegen COVID-19 geimpft worden sind, unterliegen, nach Vorlage eines Nachweises über die vollständige Impfung, einer siebentägigen häuslichen Isolation. Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z. B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 150 € (50.000 MNT pro Person/Tag) in Rechnung gestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt in der Mongolei ist aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs und der verpflichtenden 14-tägigen Quarantäne aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 1. Mai 2021 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Beschränkungen im Land
Die mongolische Regierung hat diverse Maßnahmen beschlossen, unter anderem eine partielle Ausgangssperre und Beschränkungen des Reiseverkehrs von/nach Ulan Bator und zwischen den Provinzen. In Ulan Bator und im übrigen Land gilt die Stufe erhöhter Bereitschaft (Stufe zwei von drei). Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Stadtviertel oder Gebäude abgeriegelt werden. Die Bevölkerung ist aufgerufen zu Hause zu bleiben. Privater Personenverkehr von und nach Ulan Bator ist nur bei wichtigem Grund und unter Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Dies gilt auch für Ausländer. Der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen der Mongolei ist eingeschränkt. Ein Großteil der öffentlichen Einrichtungen und Geschäfte darf unter Einhaltung von strengen Hygienebestimmungen geöffnet bleiben; die Zahl der gleichzeitig in Innenräumen erlaubten Kunden ist jedoch limitiert, teilweise sind die Öffnungszeiten begrenzt. Schriftliche Vorgaben der Behörden zu den geltenden Regeln liegen allerdings (noch) nicht vor.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 MNT (ca. 15 Euro) geahndet. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt. Kunden werden häufig aufgefordert, sich zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung via App zu registrieren bzw. ihre Kontaktdaten zu hinterlegen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der Mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Namibia - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Namibia ist weiterhin von COVID-19 betroffen und als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Südafrika hat seine Landgrenzen zu Namibia am 15. Februar 2021 wieder geöffnet. Einreisen auf dem Landweg aus Botsuana sind über die Grenzübergänge Ngoma, Mohembo Mamuno und Impalila Island möglich, ebenso wie die Einreise aus Sambia über Katima Mulilo.
Einreisende, ausgenommen namibische Staatsangehörige, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigentest (AgRDT) vorlegen, der nicht älter als sieben Tage (168 Stunden ab Abstrich) ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen.
Auch für Reisende, die gegen COVID-19 geimpft sind, besteht bei Einreise die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Ohne einen PCR-Test oder mit einem positiven PCR-Testergebnis dürfen nur namibische Staatsangehörige einreisen. Nach Einreise gilt für diesen Personenkreis ein PCR-Test sowie eine siebentägige Quarantäne auf eigene Kosten.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind. Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.
Besondere Regelungen können im internationalen Grenzverkehr für Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb gelten. Die Einreisebestimmungen sind hier mit den jeweils zuständigen namibischen Behörden zu klären.
Namibia stellt keine Testverpflichtung für ausreisende Touristen auf. Touristen sind gehalten, diesbezüglich ihre Zielländer zu konsultieren. Die privaten Labore Pathcare Namibia mit online Terminbuchungssystem und OSH-Med International mit deren akkreditierten Laboren bieten kostenpflichtige Tests für Touristen vor Ausreise an.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländern.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 4 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen mit nicht mehr als 100 Teilnehmern dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften und einer Registrierung stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Restaurants sowie Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos, Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen. Der Verkauf und Ausschank von Alkohol ist nur zeitlich eingeschränkt erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Nepal - Änderung Einreise; Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nepal wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nepal ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Nepal hat alle Einreisebeschränkungen aufgehoben, mit Ausnahme von Einreisen aus einem- und den Transit durch ein Virusvarianten-Gebiet (derzeit Vereinigtes Königreich, Südafrika, Brasilien), für die besondere Einreisevorschriften (Visum, Quarantäne) gelten. Alle Einreisenden benötigen ein Visum. Der „Visa-on-Arrival“ Service ist ausgesetzt. Die Einreise von Touristen mit einem von einer nepalesischen Botschaft ausgestelltem Touristenvisum, ist gestattet.
Alle anderen Personengruppen, unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland wohnhaft sind oder ob sie bereits ein Visum haben oder erstmalig beantragen, müssen neben dem Visum einen „preapproval/recommendation letter“ vorlegen. Dieser wird, je nach Aufenthaltszweck vom Außen-, Innen- oder Kulturministerium oder der nepalesischen Botschaft ausgestellt.
Vor Einreise ist ein negativer PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Reiseantritt (Zubringerflug) sein darf. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen. Nach Einreise besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht, die entweder Zuhause, im Hotel oder in einer Einrichtung der Regierung abgeleistet werden kann. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich. Vollständig Geimpfte mit negativem PCR-Test vor und erneutem Test gleich nach der Einreise sind von der Quarantänepflicht befreit.
Bei Einreisen aus einem Virusvarianten-Gebiet (derzeit Vereinigtes Königreich, Südafrika, Brasilien) ist eine 10-tägige Quarantäne in einem Hotel vorgeschrieben. Nach dem fünften Tag kann bei einem negativen Testergebnis die Quarantäne an einem anderen, privaten Ort der Wahl beendet werden. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich.
Eine Ausreise aus Nepal über den Luftweg ist nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses (Typ des Tests wird von der Fluggesellschaft festgelegt) möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzen zu Indien und China sind auf dem Land- wie Luftweg weitestgehend geöffnet, der Grenzübertritt für Ausländer aus den Nicht-Anrainerstaaten jedoch nur mit Sondergenehmigung möglich. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale wie nationale kommerzielle Flugverkehr ist wieder aufgenommen worden.
Beschränkungen im Land
Alle Beschränkungen sind weitestgehend aufgehoben. Einige Trekking-Gebiete, wie etwa die Everest-Region verlangen ein negatives PCR-Testergebnis, bevor der inländische Flug dorthin angetreten werden kann. Nähere Information erteilt die lokale Fluggesellschaft und Reisebüros vor Reiseantritt.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln wurden verschärft. Es gilt Mundschutzpflicht im öffentlichen Raum.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Die deutsche Botschaft arbeitet nur eingeschränkt; Besucher nur mit Terminvergabe. Ein Bereitschaftsdienst für Notfälle ist eingerichtet.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Peru - Einstufung als Hochinzidenzgebiet, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Peru wurde mit Wirkung vom 3. April 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin geschlossen – auch für den Warenverkehr. Der Flugverkehr mit Europa wurde wieder aufgenommen. Die Einreise von Personen aus dem Vereinigten Königreich, Brasilien und Südafrika kommend ist bis 11. April 2021 untersagt – dies gilt sowohl für Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern als auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben oder durchgereist sind. Alle anderen Einreisenden sind verpflichtet, ein negatives maximal 72 Stunden altes COVID-19-Testergebnis vorzulegen, sich vor der Einreise elektronisch zu registrieren und den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen. Die 14-tägige Quarantäne kann vermieden werden, wenn ein negativer Antigentest vorgelegt wird. Dieser erfolgt bei Einreise, die Kosten müssen von den Reisenden getragen werden. Bei einem positiven Testergebnis ist eine 14-tägige Quarantäne in der sog. „Villa Panamericana“ verpflichtend (ursprünglich gebaut als Quartier für die Panamerikanischen Spiele 2019).
Durch- und Weiterreise
Derzeit sind die Landgrenzen geschlossen. Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich. Reisende mit einem Weiterflug in weniger als 16 Stunden, müssen sich nicht in Quarantäne begeben, dürfen aber den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 16 Stunden weisen die Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort bis zum Abflug zu. Die Kosten hierfür sind von den Reisenden zu tragen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, jedoch noch in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 30. April 2021 verlängert. Es gelten derzeit in ganz Peru nächtliche Ausgangssperren und Beschränkungen, die je nach Region variieren können. Bis voraussichtlich 30. April 2021 gilt für die Stadt Lima und den Großraum Lima ein nächtliches Ausgangsverbot von 21 bis 4 Uhr. Private Kfz dürfen sonntags nicht genutzt werden. Zudem gilt ein generelles Verbot von privaten Treffen auch in Privatwohnungen. Die Nutzung der Strände bleibt weiterhin untersagt. Je nach Einstufung in eine der 4 Alarmstufen variieren diese Beschränkungen in den verschiedenen Regionen. Über die Osterfeiertage (von Gründonnerstag bis Ostersonntag) gilt landesweit eine Ausgangssperre (außer für notwendige Besorgungen), sowie das Verbot der Nutzung privater Pkw. Der nationale Flug- und Busverkehr wird für die Zeit vom 1. April bis 3. April 2021 eingestellt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen und kurze Haftstrafen von maximal vier Stunden verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der peruanischen Regierung.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Portugal - Region Lissabon ist kein Risikogebiet mehr, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Lissabon sowie nach Madeira wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 3. April 2021 gilt dies nicht mehr für die Region Lissabon.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal sowie der autonomen Region Azoren wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 weiterhin betroffen, verzeichnet aber zuletzt sinkende Infektionszahlen. Auf Madeira liegt die Zahl der Neuinfektionen bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Region weiterhin als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Bei der Einreise aus dem EU- und Schengenraum auf dem Luftweg werden je nach Risikoeinstufung unterschiedliche Maßnahmen angewandt. Für Einreisende aus Deutschland sind in der jetzigen Einstufung ausschließlich notwendige, nicht touristische Reisen erlaubt. Ein negativer PCR-Test (keine Schnelltests) ist erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug erfolgt und gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 2 Jahren. Reisende müssen bei Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card) machen. Eine Einreise auf dem Landweg ist nur noch möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal (in der Regel das “Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“) nachgewiesen werden kann, sowie zu beruflichen (Grenzpendler) oder gewerblichen Zwecken. Über etwaige Ausnahmen wie z.B. Einreise bei einem nachweisbaren familiären Notfall entscheiden die Grenzbeamten.
Reisende (auf Luft- oder Landweg), die sich in den letzten 14 Tagen in einem Land mit einer 14-Tagesinzidenz von mehr als 500 Fällen pro 100.000 Einwohner aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Portugal für 14 Tage in Selbstisolation begeben.
Diese Einreisebeschränkungen gelten zunächst bis zum 15. April 2021. Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38°C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen. Eine von Krankheitssymptomen unabhängige prophylaktische Quarantäne ist bei einer Einreise aus Deutschland (auf dem Luft- oder Landweg) derzeit nicht erforderlich.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist derzeit nur noch eingeschränkt an bestimmten Grenzübergängen zu bestimmten Uhrzeiten geöffnet. Es werden Grenzkontrollen zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit durchgeführt. Die Rückreise an den Wohnort einschließlich einer Reise zum Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner sowie zu Kindern und zu gewerblichen und beruflichen Zwecken (Grenzpendler) ist auch weiterhin gestattet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg wird bei dem Grenzübertritt nach Spanien (anders als auf dem Luft- oder Seeweg) kein PCR-Test benötigt. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer und die Testpflicht vor Einreise nach Deutschland zu beachten.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen bleibt zunächst bis zum 5. April 2021 eingestellt.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe weiterhin gesperrt, lediglich die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal wieder geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Beschränkungen im Land
Es gilt der nationale Ausnahmezustand (estado de emergência), der bis auf weiteres in der Regel alle 15 Tage verlängert wird. Derzeit gelten für das gesamte Festland einheitliche Maßnahmen, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Das Land ist in 4 Risikostufen eingeteilt. Unterschieden wird zwischen Landkreisen (concelhos) mit gemäßigtem Risiko (risco moderado), mit erhöhtem Risiko (risco elevado), mit erheblich erhöhtem Risiko (risco muito elevado) sowie mit außerordentlich erhöhtem Risiko (risco extremamente elevado).
Mit der jüngsten Verlängerung des Ausnahmezustands bis 31. März 2021 wurde ein Fahrplan für die Lockerung der beschränkenden Maßnahmen vorgelegt, der abhängig von der Pandemieentwicklung ist. Vorgesehen sind z.B. die schrittweise Öffnung von Schulen bis hin zur Öffnung von Geschäften und Restaurants. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Die Bewegung im öffentlichen Raum ist noch eingeschränkt: gestattet ist der Erwerb von Lebensmitteln, der Kauf von pharmazeutischen Produkten, das Tanken, Banken-, Arzt- und Krankenhausbesuche, der Weg zur Arbeit (nur mit Bescheinigung des Arbeitgebers) und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, die Unterstützung von hilfebedürftigen Personen oder Minderjährigen oder aus Gründen höherer Gewalt.
An den Wochenenden ist der Bewegungsradius ausdrücklich auf den eigenen Landkreis (concelho) beschränkt (freitags ab 20 Uhr bis montags 5 Uhr, für Ostern gilt dies vom 26. März bis 5. April 2021. Die Kontakte sind auf den eigenen Haushalt zu beschränken. Spaziergänge und sportliche Betätigung sind nur für kurze Dauer, im Umfeld der eigenen Wohnung erlaubt. Menschenansammlungen z.B. in Parks, öffentlichen Sportanlagen oder an den Uferpromenaden sind untersagt. Alle Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sind geschlossen. Private Feiern, sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sind untersagt.
Hygieneregeln
Im Rahmen des Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira . Sämtliche Nachweise müssen in englischer Sprache vor Einreise über die App madeirasafe.com eingereicht werden.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres montags bis freitags nächtliche Ausgangssperren von 19 bis 5 Uhr im öffentlichen Raum, samstags und sonntags von 18 bis 5 Uhr. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind maximal fünf Personen pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Gewerbliche Einrichtungen müssen werktags um 18 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen um 17 Uhr schließen. Ausgenommen sind Apotheken, Tankstellen, etc.. Restaurants können bis 22 Uhr ausschließlich für Lieferservice öffnen.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag sowie nunmehr auch am zwölften Tag nach dem ersten Test erfolgen. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde des Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel oder Terceira auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen PCR-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer PCR-Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen.
Auf den Azoren gelten strengere Maßnahmen. Die Gemeinden werden in solche mit geringem, mittlerem und hohem Risiko eingestuft. Nächtliche Ausgangssperren gelten für Gemeinden mit hohem Risiko zwischen 23 und 5 Uhr im öffentlichen Raum. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. In Gemeinden mit mittlerem und hohem Risiko gelten eingeschränkte Öffnungszeiten für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, Restaurants und gewerbliche Räume, werden auf maximal vier in Gemeinden mit hohem Risiko bzw. sechs Personen in Gemeinden mit mittlerem Risiko pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
San Marino - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach San Marino wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
San Marino ist von COVID-19 stark betroffen. Dort beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb San Marino als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das Instituto per la Sicurezza Sociale. San Marino hat den Gesundheitsnotstand ausgerufen.
Einreise
Die Einreise erfolgt grundsätzlich über Italien, so dass die Einreisebestimmungen für Italien maßgeblich sind.
Bei Einreise von Personen nach San Marino, die sich in den vorausgegangenen 14 Tagen außerhalb von Italien und dem Vatikan aufgehalten haben, ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eine Bescheinigung über eine erfolgte SARS-CoV-2-Impfung erforderlich. Die Nachweise sind der nationalen Gesundheitsbehörde per E-Mail an laboratorio.analisi@iss.sm oder laboratorioanalisi@pec.sm (Tel.: 00378(0)549 994 308) zur Verifizierung zu übersenden. Weitere Informationen bietet das Außenministerium von San Marino.
Staatsangehörige San Marinos, Personen, die in San Marino ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und die aus Ländern außer Italien und dem Vatikan nach San Marino zurückkehren oder sich in den vorausgegangenen 14 Tagen außerhalb dieser beiden Länder aufgehalten haben, müssen die Einreise vorab dem „Centro Unico Prenotazioni dell’ISS“ /“Single Booking Center“ (Telefon: 00378(0)549 994889) oder E-Mail) melden, damit innerhalb von 48 Stunden nach Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden kann. Alternativ kann dem „Laboratorio Analisi dell’ISS ein negatives Ergebnis eines PCR- oder Antigen-Tests oder eine Bescheinigung über die erfolgte SARS-CoV-2-Impfung vorgelegt werden. Der COVID-19-Test muss dabei innerhalb von 48 Stunden vor Einreise nach San Marino erfolgt sein. Bis zum Erhalt des Testergebnisses müssen sich die Personen in treuhänderische Quarantäne (autoisolamento fiduciario) begeben. Ist das Testergebnis positiv, muss die Quarantäne zu Hause (isolamento domiciliare) erfolgen. Die Kosten des Tests und der Quarantäne sind von den Reisenden zu tragen. Die Nichtbeachtung der Mitteilungs- und Quarantänepflicht wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den zuständigen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden.
Reisen zwischen San Marino und den italienischen Regionen, die von den italienischen Behörden als „rot“ und „orange“ eingestuft sind, sind verboten (außer zur Arbeit, aus gesundheitlichen oder sonstigen triftigen Gründen sowie zu Studienzwecken, wenn Präsenzunterricht gestattet ist). Triftige Gründe sind durch Selbsterklärung nachzuweisen. Dazu zählen u.a. der Besuch oder das Abholen eines minderjährigen Kindes vom oder beim anderen Elternteil, Aufsuchen des Zweitwohnsitzes, des Partners oder Einkaufsfahrten für Lebensmittel oder Produkte, die nicht am Wohnsitz erhältlich sind.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch San Marino und Italien ist aus den anderen EU/Schengen-Staaten bis zu 36 Stunden möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Zu Durch- und Weiterreise durch Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien .
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Busverkehr, Fahrpläne sind bei den jeweiligen Anbietern online einsehbar. Für Verbindungen ab Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien .
Beschränkungen im Land
In San Marino gelten zunächst bis zum 9. April 2021 die Einschränkungen aus den Dekreten 206/2020 und 64/2021. Bewegungen innerhalb San Marinos sind nur von 5 bis 20 Uhr gestattet; außerhalb dieses Zeitraums ist dies nur aus nachgewiesenen Arbeits- und gesundheitlichen Gründen gestattet. Vom 3. April bis einschließlich 5. April 2021 gehören zu diesen Gründen die Rückkehr an den Wohnort und/oder der Besuch eines Familienmitglieds ersten Grades, wobei die Rückkehr bis 20 Uhr erfolgt sein muss. Die auszufüllende Selbsterklärung und die Gründe können von der Polizei kontrolliert werden.
Versammlungen von mehr als vier Personen aus einem Haushalt an privaten und öffentlichen Orten sind nicht gestattet. Das Betreten von Parks und öffentlichen Plätzen ist nur aus Gründen der Wirtschaft, der Arbeit oder des Wohnens erlaubt. An Feiertagen und Wochenenden dürfen nur noch Geschäfte für Lebensmittel und Tiernahrung, Zeitungshändler, Tabakwarenhändler, Apotheken und Optiker geöffnet sein. Der Zugang zu Lebensmittelgeschäften ist nur einzeln möglich. Die Polizei achtet darauf, dass sich keine Warteschlangen vor den Läden bilden und kontrolliert das Versammlungsverbot. Private Feiern sind nicht erlaubt. Für Restaurants, Cafés, Bars und Geschäfte gelten eingeschränkte Öffnungszeiten. Vom 3 bis 5. April 2021 sind diese von 5 bis 15.30 Uhr geöffnet. Museen, Kinos, Lesesäle, Theater, Clubs und Diskotheken sind bis auf weiteres geschlossen. Märkte und religiöse Zeremonien sind mit gewissen Einschränkungen erlaubt. Der Sportbetrieb ist weitestgehend ausgesetzt, Individualsport im Freien unterliegt ebenfalls Beschränkungen. Der öffentliche Nahverkehr ist weiterhin nutzbar, es gelten besondere Beförderungsbestimmungen für Fahrzeuge.
Hygieneregeln
Im Freien und in geschlossenen Räumen gilt Maskenpflicht. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Personen mit entsprechender Einschränkung. Plexiglas-Visiere und Stoffmasken sind nicht zugelassen. Die Nicht-Einhaltung der Maskenpflicht kann mit Bußgeldern bestraft werden. Temperaturmessungen vor Betreten öffentlich zugänglicher Einrichtungen sind möglich. Ein Abstand von einem Meter zu anderen Personen ist einzuhalten. Personen, die zu einem Haushalt gehören und daher die Regeln zur Abstandswahrung nicht beachten müssen, müssen eine Erklärung ausfüllen, welche sich im Anhang zu Dekret Nr. 96 findet.
• Informieren Sie sich auf der Website des san-marinesischen Außenministeriums und der Regierung , dem Istituto per la Sicurezza Sociale oder über diese E-Mailadresse.
• Bei Grippesymptomen oder Fieber (über 37,5°C) ist es nicht gestattet, das Haus zu verlassen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, einen Arzt zu kontaktieren.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Italien.
Schweiz - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Im südlichen Schweizer Kanton Tessin müssen fortan in mehreren Städten auch im Freien Masken getragen werden. Damit bereiten sich Orte wie Ascona, Lugano und Mendrisio auf den erwarteten Besucheransturm über Ostern vor. Auch im Verzasca-Tal gilt die Maskenpflicht nun auch draußen. Unter anderem gilt die Maskenpflicht auf einigen Uferpromenaden am Luganersee. Quelle: tagesschau.de
Slowakei - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Die Slowakei ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Reisende mit Voraufenthalten in anderen EU-Ländern, Großbritannien, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in die Slowakei müssen ihre Einreise online in „eHranica “ der slowakischen Regierung anmelden und eine 14-tägige Selbstisolation einhalten. Frühestens nach acht Tagen fordert das Amt für öffentliche Gesundheit Reisende zur Durchführung eines Tests auf. Die Quarantäne endet mit der Bestätigung des negativen Testergebnisses, ansonsten bei Symptomfreiheit automatisch nach 14 Tagen. Für Kinder unter 10 Jahren endet die Quarantäne zu dem Zeitpunkt, in dem sie für die im gleichen Haushalt lebenden Personen endet.
Berufspendler mit Wohnsitz in der Slowakei und Berufspendler, die in der Slowakei arbeiten, müssen die Einreise anmelden und eine Arbeitgeberbescheinigung nach vorgegebenem Muster und ein negatives Testergebnis bei Einreise vorlegen (Antigentest nicht älter als 48 Stunden, PCR-Test nicht älter als 72 Stunden). Diese Personen können sich nach der Einreise unmittelbar auf eigene Kosten einem PCR-Test unterziehen. Die Quarantäne endet dann mit dem negativen Testergebnis des slowakischen Labors, andernfalls bei Symptomfreiheit nach 14 Tagen.
Das gleiche gilt für geimpfte Personen (ab 14 Tage nach der zweiten Impfdosis) oder Personen, die in den vergangenen drei Monaten eine COVID-19-Erkrankung überstanden haben und eine entsprechende Bestätigung ihres slowakischen Hausarztes haben.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten auch für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr und für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen.
Weitergehende Ausnahmen von der Quarantänepflicht veröffentlicht die slowakische Regierung .
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Kontrollen durchgeführt. Mit der Schließung kleinerer Grenzübergänge ist zu rechnen.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei in Richtung Österreich, Polen, der Tschechischen Republik und Ungarn sind möglich. Die Transitreise darf nicht länger als 8 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
In der Slowakei gilt der sogenannte „Covid-Automat“, der die geltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens je nach Entwicklung der Infektionszahlen in den einzelnen Landkreisen unterschiedlich regelt. Bis auf Weiteres gilt im ganzen Land eine Ausgangssperre. Von 5 bis 20 Uhr darf die Wohnung nur in den folgenden Fällen verlassen werden:
• Fahrten zur Arbeitsstätte (nur mit negativem Testergebnis und mit Bestätigung der Notwendigkeit des Arbeitgebers)
• Einkäufe des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Medikamente, Drogerieartikel, Kraftstoff, Tierfutter), sonstige Geschäfte bleiben geschlossen
• Fahrten zur Bank, Post, Versicherung, Reinigung und zur Abholung online bestellter Waren (nur mit negativem Testergebnis)
• Fahrten zur Schule oder zum Kindergarten (nur mit negativem Testergebnis)
• Pflege nahestehender Personen, Fahrten zum Arzt
• Fahrten zu Teststationen für PCR- und Antigentests
• Teilnahme an Beerdigungen, Taufen oder Eheschließungen
• Tierpflege
• Erholung in der Natur, Individualsport (nur innerhalb des eigenen Bezirks)
• Reisen von Kindern zum getrennt lebenden Elternteil und Reisen des getrennt lebenden Elternteils zum Kind
• Fahrten zur Landesgrenze bei notwendigen, nichttouristischen Reisen ins Ausland und Rückreise zum Wohnort (nur mit negativem Testergebnis)
In der Zeit von 20 bis 1 Uhr darf die eigene Wohnung nur in den folgenden Fällen verlassen werden:
• Fahrten zur Arbeitsstätte (nur mit negativem Testergebnis und mit Bestätigung der Notwendigkeit des Arbeitgebers)
• Pflege nahestehender Personen, Fahrten zum Arzt
• Fahrten zur Landesgrenze bei notwendigen, nichttouristischen Reisen ins Ausland und Rückreise zum Wohnort (nur mit negativem Testergebnis)
In der Zeit von 1 bis 5 Uhr gilt keine Ausgangssperre.
Die vorstehenden Aufzählungen sind nicht vollständig. Sofern für bestimmte Tätigkeiten ein Testergebnis (Antigen- oder PCR-Test) erforderlich ist, darf dieses in den am stärksten betroffenen Regionen nicht älter als sieben Tage sein. Testergebnisse, die zwischen 1. und 4. April 2021 ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeit bis 11. April 2021. Wer in den vergangenen drei Monaten an COVID-19 erkrankt war und eine entsprechende Bestätigung seines slowakischen Hausarztes vorweisen kann, benötigt kein aktuelles Testergebnis. Wer seit mindestens 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 hat, benötigt ebenfalls keinen Test.
Der vollständige Verordnungstext und weitere Informationen (z.B. zu Teststationen) befinden sich auf der Homepage der slowakischen Regierung.
Ausländische Testergebnisse aus zertifizierten Laboren in EU-Ländern in deutscher, englischer, tschechischer oder slowakischer Sprache werden anerkannt. Zum Zeitpunkt der Einreise in die Slowakei darf das Testergebnis darüber hinaus nicht älter als 72 Stunden sein.
Besuche bei Personen, die nicht dem gleichen Haushalt angehören, sind verboten. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sportwettkämpfe sind grundsätzlich nicht erlaubt. Hotels dürfen keine Touristen aufnehmen.
Restaurants, Kneipen und Cafés dürfen nur Außerhaus-Verkauf anbieten. In Supermärkten und Drogerien gelten spezielle Einkaufsstunden für Senioren ab 65 Jahren von 9 bis 11 Uhr.
Die Regierung hat den Notstand bis 28. April 2021 verlängert. Weitere beschränkende Maßnahmen, u.a. auch zur Bewegungsfreiheit, können damit beschlossen werden.
Hygieneregeln
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist drinnen und draußen Pflicht. In der freien Natur gilt die Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von fünf Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. FFP2-Masken sind in allen Innenräumen vorgeschrieben, z.B. in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft Pressburg insbesondere auch zu speziellen Regelungen für Berufspendler.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Beförderer über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie vor Weiterreise in die Ukraine unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
Slowenien - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Landesweit beträgt die Inzidenz derzeit mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Slowenien als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutschland wird von Slowenien als Risikogebiet geführt („red list“). Reisende aus Deutschland unterliegen bei Einreise nach Slowenien einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Dauer der Quarantäne kann nicht verkürzt werden.
Zur o.g. Quarantänepflicht gibt es Ausnahmen. Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen können. Der Test wird anerkannt, wenn diese in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz vorgenommen wurde. Ein Antigentest ist nicht ausreichend.
Von der Quarantänepflicht befreit sind darüber hinaus bei Vorlage entsprechender Nachweise Personen, die gegen COVID-19 geimpft sind oder die sich in der Vergangenheit mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert haben.
Für die Einreise nach Slowenien auf dem Landweg stehen nur folgende Grenzübergangsstellen uneingeschränkt allen Reisenden zur Verfügung:
- Österreich: die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel, Spielfeld, Bad Radkersburg und Sicheldorf.
- Italien: die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti und Škofije/Rabuiese.
- Ungarn: die Grenzübergangsstellen Dolga vas/Redics und Pince/Torniyszentmiklos.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft.
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des Wohnsitzes oder Voraufenthalt stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 6 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Durchreisende können alle zur Verfügung stehenden Grenzübergangsstellen benutzen.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wiederaufgenommen. Busse und Bahnen verkehren eingeschränkt. Grenzüberschreitender Busverkehr ist nur zum Zwecke der Durchreise durch Slowenien gestattet. Kurze Zwischenstopps in dringenden Fällen sind erlaubt. Busfahrer müssen eine Liste aller Insassen mit sich führen.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.) sowie Gastronomiebetriebe sind in weiten Teilen des Landes geschlossen. Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Kontakte/Versammlungen sind nur im engsten Familienkreis erlaubt. Personen dürfen sich - mit geringfügigen Ausnahmen - nur innerhalb der Grenzen der statistischen Region, in der sie sich gewöhnlich aufhalten, bewegen.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9 bis 17 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen werden per E-Mail beantwortet.
• Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
• Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
• Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 01.04.2021 - Teil 3
Spanien - Region Rioja ist Risikogebiet, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, dem Baskenland, in die Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf die Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 3. April 2021 wieder für die Region Rioja.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gemeinschaften Kastilien-La Mancha, Galicien, Valencia, Extremadura, Murcia sowie auf die Balearen wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen, dabei ist das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich. In den autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, Rioja, dem Baskenland, in den Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf den Kanarischen Inseln liegt bzw. lag bis vor kurzem die Zahl der Neuinfektionen noch über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner pro sieben Tage, weshalb diese Regionen weiterhin als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Einschränkungen an der Landgrenze zu Portugal s. unten und unter Durch- und Weiterreise.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Einreise von Portugal auf dem Landweg ist bis zunächst 6. April 2021 nur an bestimmten Grenzübergängen und zu bestimmten Uhrzeiten möglich. Es werden vorübergehend Grenzkontrollen eingeführt. Die Einreise zur Rückreise an den Wohnort (in Spanien oder anderen EU-Staaten bzw. Schengen-assoziierten Staaten) sowie z.B. zu gewerblichen und beruflichen Zwecken (Grenzpendler) ist auch weiterhin gestattet.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen. Die Weiterreise nach Portugal auf dem Landweg ist bis zunächst 6. April 2021 nur noch möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann oder zu beruflichen (Grenzpendler) oder gewerblichen Zwecken.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
Vom 26. März bis 9. April 2021 ist das Reisen auf dem spanischen Festland zwischen den Autonomen Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen z.B. die Rückkehr an den Wohnsitz oder berufliche Gründe. Touristische Reisen gelten nicht als triftiger Grund. In dieser Zeit gilt für alle Autonomen Gemeinschaften, dass Treffen in öffentlichen geschlossenen Räumen auf vier Personen beschränkt sind, Treffen im Freien auf sechs Personen. Treffen in privaten Haushalten sind auf die dem Haushalt angehörenden Personen beschränkt.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23 bis 6 Uhr. Mobilitätsbeschränkungen betreffen einige Gebiete in der Stadt Madrid und einzelne Gemeinden . Zusammenkünfte von mehr als vier Personen (im Innenbereich) bzw. sechs Personen (im Außenbereich) sind in Handel und Gastronomie nicht erlaubt. Treffen in privaten Haushalten sind nur in Ausnahmefällen, z.B. zur Betreuung Bedürftiger, erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt zunächst bis zunächst 9. April 2021:
- Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden, eine behördliche Erklärung ist mit sich zu führen, der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
- Die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf die Landkreise wurde aufgehoben, sofern man allein oder mit Angehörigen desselben Haushalts unterwegs ist. Eine behördliche Erklärung ist mit sich zu führen.
- Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Im Ausnahmefall ist die behördliche Erklärung mit sich zu führen.
- Gastronomiebetriebe dürfen von 7:30 bis 17 Uhr mit Einschränkungen öffnen.
- Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
- Weitere Informationen in englischer Sprache sind auf dieser Webseite veröffentlicht.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt bis zunächst 12. April 2021: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen. Bei Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr. Gastronomiebetriebe dürfen im Außenbereich und limitiert im Innenbereich öffnen (pro Tisch max. 4 Personen; Rauchen verboten). Geschäfte, sind nur zu bestimmten Uhrzeiten geöffnet; für Geschäfte des täglichen Bedarfs und Friseure gelten diese Beschränkungen nicht. Freizeiteinrichtungen und Vergnügungsstätten sind geschlossen. Zusammenkünfte von mehr als vier Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sind grundsätzlich untersagt.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón gilt bis zunächst bis 9. April 2021: Für die Autonome Gemeinschaft Aragón gilt ein Ein- und Ausreiseverbot. Die Ein- und Ausreise ist nur aus triftigen Gründen und mit behördlicher Erklärung erlaubt. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr. Zusammenkünfte von mehr als 4 Personen in geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum und von mehr als 6 Personen im Freien im öffentlichen Raum sind untersagt. Zusammenkünfte im privaten Raum sind auf die dem Haushalt angehörenden Personen beschränkt.
Für Andalusien wurde das bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 9. April 2021 verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten sind nur innerhalb der eigenen Provinz erlaubt. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten gibt es Mobilitätsbeschränkungen. Darüber hinaus sind in Kommunen mit besonders hohen Inzidenzwerten nicht–essentielle Geschäfte und Restaurationsbetriebe geschlossen; ansonsten gelten Beschränkungen der Öffnungszeiten. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung .
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Vom 26. März bis 11. April 2021 sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt.
Von Reisen innerhalb der Balearen wird abgeraten, sie sind aber nicht verboten.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Für den Aufenthalt auf den Balearen gelten weiterhin verschärfte Maßnahmen. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch im öffentlichen Raum. Geschäfte sowie Einkaufszentren sind mit eingeschränkter Kapazität geöffnet.
Vom 26. März bis 11. April 2021 gelten die landesweit einheitlichen Regelungen, mit denen Treffen in privaten Haushalten auf in einem Haushalt lebende Personen beschränkt sind, Treffen in öffentlichen Räumen auf sechs Personen im Freien und vier Personen in Innenbereichen.
Auf Mallorca und Ibiza ist lediglich Außengastronomie bis 17 Uhr und einer Belegung von 4 Personen aus maximal zwei Haushalten pro Tisch möglich.
Auf Menorca und Formentera dürfen Gastronomiebetriebe sowohl im Außen- als auch im Innenbereich mit eingeschränkter Kapazität bis 17 Uhr öffnen. Auf Menorca darf im Außenbereich bis 22 Uhr bewirtet werden.
Belegung: 4 Personen/Tisch aus maximal zwei Haushalten innen, 6 außen.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- oder ein sogenanntes TMA- Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist noch einmal das negative COVID-19-Testergebnis vorzulegen.
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gelten nächtliche Ausgangssperren, deren Uhrzeiten allerdings für einzelne Inseln unterschiedlich sein können.
Seit 22. März 2021 gilt für die Inseln Gran Canaria, Fuerteventura und Teneriffa wieder die „Alarmstufe 3“. Die Reise von und zu anderen Kanarischen Inseln ist daher nur bei Vorliegen besonderer Ausnahmetatbestände gestattet. Ein Transit über diese Inseln bleibt weiterhin möglich, sofern die Weiterreise nachgewiesen werden kann (z.B. durch Vorlage eines Anschlusstickets).
Für den Osterreiseverkehr gelten für die Kanaren besondere Regelungen. Vom 26. März bis einschließlich 9. April 2021 ist die Einreise vom spanischen Festland und den Balearen nur unter besonderen Ausnahmetatbeständen möglich. In diesem Zeitraum sind außerdem Reisen zwischen den einzelnen Kanarischen Inseln unabhängig von der Alarmstufe nur möglich, sofern ein besonderer Ausnahmetatbestand gegeben ist oder ein negatives Testergebnis nachgewiesen wird, welches nicht älter als 72 Stunden ist (PCR, TMA oder Antigen-Schnelltest).
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Thailand - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die COVID-19 Fallzahlen bewegen sich im internationalen Vergleich auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen möglich. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss. Außerdem ist bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Tests notwendig, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, sowie einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Weitere Hinweise zu den Einreisebestimmungen insbesondere zum Erfordernis eines Visums erhalten Reisende bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben.
Seit 1. April 2021 beträgt die Quarantänezeit grundsätzlich 10 Tage. Mit dem Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 kann die Quarantäne auf 7 Tage verkürzt werden. Reisende aus einem Land, in dem nach Einstufung des thailändischen Gesundheitsministeriums vermehrt Virusvarianten auftreten, müssen 14 Tage in Quarantäne verbringen. Bei Berechnung der Quarantänezeit werden der An- und Abreisetag nicht mitgerechnet. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die thailändische Botschaft.
Eine Liste zugelassenen Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden. Bei positivem PCR-Test erfolgt die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus. Der Krankenhausaufenthalt und eine Behandlung sind kostenpflichtig. Eine Fortsetzung der Quarantäne im gebuchten Quarantänehotel ist dann nicht möglich. Die deutsche Botschaft hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich bereits vor Einreise über die Tracking-App „Thailand Plus“ zu registrieren. Die Registrierung erfolgt anhand der Daten im Certificate of Entry. Weitere Informationen bietet die Website des thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Fit to fly certificate
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt.
Die Transitzeit darf 12 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen bietet die Civil Aviation Authority of Thailand.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung des Coronavirus unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Rot/Orange/Gelb/Grün) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Da die Provinzgouverneure weitreichende Entscheidungsbefugnisse haben, können die konkreten Maßnahmen regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind derzeit mit Einschränkungen möglich. Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden. Aufgrund ausbleibender ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung. Nationalparks sind teilweise geschlossen.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden besteht Maskenpflicht. Bei Betreten des Gebäudes wird die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Darüber hinaus sind alle Personen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit aufgerufen. Insbesondere von Ausländern wird erwartet, dass sie diese Empfehlungen befolgen. In einzelnen Provinzen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit verpflichtend.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie einen Transit am Flughafen Bangkok Suvarnabhumi planen, kontaktieren Sie vorab Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich der aktuellen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich über die Civil Aviation Authority of Thailand.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
• Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Thailändische Auslandsvertretung.
• Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft nach konkreten Flugdaten.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, dem Baskenland, in die Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf die Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 3. April 2021 wieder für die Region Rioja.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gemeinschaften Kastilien-La Mancha, Galicien, Valencia, Extremadura, Murcia sowie auf die Balearen wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen, dabei ist das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich. In den autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, Rioja, dem Baskenland, in den Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf den Kanarischen Inseln liegt bzw. lag bis vor kurzem die Zahl der Neuinfektionen noch über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner pro sieben Tage, weshalb diese Regionen weiterhin als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Einschränkungen an der Landgrenze zu Portugal s. unten und unter Durch- und Weiterreise.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Einreise von Portugal auf dem Landweg ist bis zunächst 6. April 2021 nur an bestimmten Grenzübergängen und zu bestimmten Uhrzeiten möglich. Es werden vorübergehend Grenzkontrollen eingeführt. Die Einreise zur Rückreise an den Wohnort (in Spanien oder anderen EU-Staaten bzw. Schengen-assoziierten Staaten) sowie z.B. zu gewerblichen und beruflichen Zwecken (Grenzpendler) ist auch weiterhin gestattet.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen. Die Weiterreise nach Portugal auf dem Landweg ist bis zunächst 6. April 2021 nur noch möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann oder zu beruflichen (Grenzpendler) oder gewerblichen Zwecken.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
Vom 26. März bis 9. April 2021 ist das Reisen auf dem spanischen Festland zwischen den Autonomen Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen z.B. die Rückkehr an den Wohnsitz oder berufliche Gründe. Touristische Reisen gelten nicht als triftiger Grund. In dieser Zeit gilt für alle Autonomen Gemeinschaften, dass Treffen in öffentlichen geschlossenen Räumen auf vier Personen beschränkt sind, Treffen im Freien auf sechs Personen. Treffen in privaten Haushalten sind auf die dem Haushalt angehörenden Personen beschränkt.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23 bis 6 Uhr. Mobilitätsbeschränkungen betreffen einige Gebiete in der Stadt Madrid und einzelne Gemeinden . Zusammenkünfte von mehr als vier Personen (im Innenbereich) bzw. sechs Personen (im Außenbereich) sind in Handel und Gastronomie nicht erlaubt. Treffen in privaten Haushalten sind nur in Ausnahmefällen, z.B. zur Betreuung Bedürftiger, erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt zunächst bis zunächst 9. April 2021:
- Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden, eine behördliche Erklärung ist mit sich zu führen, der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
- Die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf die Landkreise wurde aufgehoben, sofern man allein oder mit Angehörigen desselben Haushalts unterwegs ist. Eine behördliche Erklärung ist mit sich zu führen.
- Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Im Ausnahmefall ist die behördliche Erklärung mit sich zu führen.
- Gastronomiebetriebe dürfen von 7:30 bis 17 Uhr mit Einschränkungen öffnen.
- Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
- Weitere Informationen in englischer Sprache sind auf dieser Webseite veröffentlicht.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt bis zunächst 12. April 2021: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen. Bei Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr. Gastronomiebetriebe dürfen im Außenbereich und limitiert im Innenbereich öffnen (pro Tisch max. 4 Personen; Rauchen verboten). Geschäfte, sind nur zu bestimmten Uhrzeiten geöffnet; für Geschäfte des täglichen Bedarfs und Friseure gelten diese Beschränkungen nicht. Freizeiteinrichtungen und Vergnügungsstätten sind geschlossen. Zusammenkünfte von mehr als vier Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sind grundsätzlich untersagt.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón gilt bis zunächst bis 9. April 2021: Für die Autonome Gemeinschaft Aragón gilt ein Ein- und Ausreiseverbot. Die Ein- und Ausreise ist nur aus triftigen Gründen und mit behördlicher Erklärung erlaubt. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr. Zusammenkünfte von mehr als 4 Personen in geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum und von mehr als 6 Personen im Freien im öffentlichen Raum sind untersagt. Zusammenkünfte im privaten Raum sind auf die dem Haushalt angehörenden Personen beschränkt.
Für Andalusien wurde das bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 9. April 2021 verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten sind nur innerhalb der eigenen Provinz erlaubt. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten gibt es Mobilitätsbeschränkungen. Darüber hinaus sind in Kommunen mit besonders hohen Inzidenzwerten nicht–essentielle Geschäfte und Restaurationsbetriebe geschlossen; ansonsten gelten Beschränkungen der Öffnungszeiten. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung .
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Vom 26. März bis 11. April 2021 sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt.
Von Reisen innerhalb der Balearen wird abgeraten, sie sind aber nicht verboten.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Für den Aufenthalt auf den Balearen gelten weiterhin verschärfte Maßnahmen. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch im öffentlichen Raum. Geschäfte sowie Einkaufszentren sind mit eingeschränkter Kapazität geöffnet.
Vom 26. März bis 11. April 2021 gelten die landesweit einheitlichen Regelungen, mit denen Treffen in privaten Haushalten auf in einem Haushalt lebende Personen beschränkt sind, Treffen in öffentlichen Räumen auf sechs Personen im Freien und vier Personen in Innenbereichen.
Auf Mallorca und Ibiza ist lediglich Außengastronomie bis 17 Uhr und einer Belegung von 4 Personen aus maximal zwei Haushalten pro Tisch möglich.
Auf Menorca und Formentera dürfen Gastronomiebetriebe sowohl im Außen- als auch im Innenbereich mit eingeschränkter Kapazität bis 17 Uhr öffnen. Auf Menorca darf im Außenbereich bis 22 Uhr bewirtet werden.
Belegung: 4 Personen/Tisch aus maximal zwei Haushalten innen, 6 außen.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- oder ein sogenanntes TMA- Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist noch einmal das negative COVID-19-Testergebnis vorzulegen.
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gelten nächtliche Ausgangssperren, deren Uhrzeiten allerdings für einzelne Inseln unterschiedlich sein können.
Seit 22. März 2021 gilt für die Inseln Gran Canaria, Fuerteventura und Teneriffa wieder die „Alarmstufe 3“. Die Reise von und zu anderen Kanarischen Inseln ist daher nur bei Vorliegen besonderer Ausnahmetatbestände gestattet. Ein Transit über diese Inseln bleibt weiterhin möglich, sofern die Weiterreise nachgewiesen werden kann (z.B. durch Vorlage eines Anschlusstickets).
Für den Osterreiseverkehr gelten für die Kanaren besondere Regelungen. Vom 26. März bis einschließlich 9. April 2021 ist die Einreise vom spanischen Festland und den Balearen nur unter besonderen Ausnahmetatbeständen möglich. In diesem Zeitraum sind außerdem Reisen zwischen den einzelnen Kanarischen Inseln unabhängig von der Alarmstufe nur möglich, sofern ein besonderer Ausnahmetatbestand gegeben ist oder ein negatives Testergebnis nachgewiesen wird, welches nicht älter als 72 Stunden ist (PCR, TMA oder Antigen-Schnelltest).
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Thailand - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die COVID-19 Fallzahlen bewegen sich im internationalen Vergleich auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen möglich. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss. Außerdem ist bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Tests notwendig, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, sowie einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Weitere Hinweise zu den Einreisebestimmungen insbesondere zum Erfordernis eines Visums erhalten Reisende bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben.
Seit 1. April 2021 beträgt die Quarantänezeit grundsätzlich 10 Tage. Mit dem Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 kann die Quarantäne auf 7 Tage verkürzt werden. Reisende aus einem Land, in dem nach Einstufung des thailändischen Gesundheitsministeriums vermehrt Virusvarianten auftreten, müssen 14 Tage in Quarantäne verbringen. Bei Berechnung der Quarantänezeit werden der An- und Abreisetag nicht mitgerechnet. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die thailändische Botschaft.
Eine Liste zugelassenen Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden. Bei positivem PCR-Test erfolgt die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus. Der Krankenhausaufenthalt und eine Behandlung sind kostenpflichtig. Eine Fortsetzung der Quarantäne im gebuchten Quarantänehotel ist dann nicht möglich. Die deutsche Botschaft hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich bereits vor Einreise über die Tracking-App „Thailand Plus“ zu registrieren. Die Registrierung erfolgt anhand der Daten im Certificate of Entry. Weitere Informationen bietet die Website des thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Fit to fly certificate
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt.
Die Transitzeit darf 12 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen bietet die Civil Aviation Authority of Thailand.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung des Coronavirus unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Rot/Orange/Gelb/Grün) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Da die Provinzgouverneure weitreichende Entscheidungsbefugnisse haben, können die konkreten Maßnahmen regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind derzeit mit Einschränkungen möglich. Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden. Aufgrund ausbleibender ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung. Nationalparks sind teilweise geschlossen.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden besteht Maskenpflicht. Bei Betreten des Gebäudes wird die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Darüber hinaus sind alle Personen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit aufgerufen. Insbesondere von Ausländern wird erwartet, dass sie diese Empfehlungen befolgen. In einzelnen Provinzen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit verpflichtend.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie einen Transit am Flughafen Bangkok Suvarnabhumi planen, kontaktieren Sie vorab Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich der aktuellen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich über die Civil Aviation Authority of Thailand.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
• Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Thailändische Auslandsvertretung.
• Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft nach konkreten Flugdaten.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 02.04.2021
Costa Rica - Änderung Einreise
Ab dem 5. April 2021 öffnet Costa Rica die Landgrenzen für Ausländer wieder. Besucher müssen den staatlichen Gesundheitspass ausfüllen und über eine ausreichende Versicherung verfügen, um mögliche Gesundheitsausgaben zu decken. Ein PCR-Test zur Einreise ist nicht mehr erforderlich, auch die Quarantänepflicht entfällt. Die Beschränkungen im Land bleiben jedoch nahezu unverändert. Quelle: Garda World
Moldau, Republik - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Moldau ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Republik Moldau als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das moldauische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisende müssen bei Einreise in die Republik Moldau ein Einreiseformular (fişa epidemiologică) ausfüllen und unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Bei Kindern unter 14 Jahren wird das Formular durch die Eltern oder den gesetzlichen Vertreter ausgefüllt.
Es gelten folgende Ausnahmen:
- Kinder unter 5 Jahren,
- Reisende mit negativem PCR-Testergebnis in rumänischer, englischer, französischer oder russischer Sprache; der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, und muss bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel einen QR-Code haben,
- Kraftfahrer im Waren-, Luft-, Schiffs-, Schienen- und kommerziellen Personen- und Schienenverkehr,
- Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung“ (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
- Schüler und Studenten der Republik Moldau, die täglich in Lehreinrichtungen der Nachbarstaaten bzw. Schüler und Studenten der Nachbarstaaten, die täglich in der Republik Moldau unterrichtet werden (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
- Pendler,
- Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen oder eines VN-Laissez-Passer sowie Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatsangehörigen und Personal internationaler Organisationen und Missionen mit Akkreditierung in der Republik Moldau und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe,
- Transitreisende,
- Personen, die anhand einer amtlichen Bestätigung in rumänischer, englischer, französischer oder russischer Sprache nachweisen können, dass sie zweimal gegen COVID-19 geimpft wurden.
Die 14-tägige Quarantäne kann gegen Vorlage eines negativen PCR-Tests, der frühestens 10 Tage nach Einreise durchgeführt werden kann, vorzeitig beendet werden.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau besteht. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten können.
Beschränkungen im Land
Die moldauische Regierung hat landesweit den Notstand ausgerufen. Der Aufenthalt in Parks, Wäldern, Spiel- und Sportplätzen sowie sonstigen Freizeitanlagen ist nicht gestattet. Öffentliche Versammlungen, Demonstrationen, Kundgebungen und jegliche Menschenansammlungen sind verboten. Beim Verlassen der Wohnung ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen. Darüber hinaus gelten für Chişinău und Bălƫi besondere Bewegungseinschränkungen. Mit Wirkung vom 3. April 2021 gilt für beide Städte eine Ausgangssperre zwischen 23 und 5 Uhr. Ausnahmen gelten beim Verlassen der Wohnung zu dienstlichen Zwecken, um Ärzte aufzusuchen, Medikamente zu besorgen, für Personen im Transit oder Reisende mit Flug-, Zug-, Busverbindungen, die in die Zeit der Ausgangssperre fallen (Vorlage geeigneter Nachweise notwendig).
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten öffentlichen Raum insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen geschlossenen Räumen und überall dort, wo der ein Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Besonderheiten in den Regionen
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand zum 15. Juni 2020 auslaufen lassen. Die verfügten Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Es dürfen weiterhin keine Ausländer einreisen.
Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der moldauischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
• Beachten Sie die Anmelde- und Testpflicht vor sowie die Quarantänepflicht nach Einreise aus Hochinzidenzgebieten (kein Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Ab dem 5. April 2021 öffnet Costa Rica die Landgrenzen für Ausländer wieder. Besucher müssen den staatlichen Gesundheitspass ausfüllen und über eine ausreichende Versicherung verfügen, um mögliche Gesundheitsausgaben zu decken. Ein PCR-Test zur Einreise ist nicht mehr erforderlich, auch die Quarantänepflicht entfällt. Die Beschränkungen im Land bleiben jedoch nahezu unverändert. Quelle: Garda World
Moldau, Republik - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Moldau ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Republik Moldau als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das moldauische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisende müssen bei Einreise in die Republik Moldau ein Einreiseformular (fişa epidemiologică) ausfüllen und unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Bei Kindern unter 14 Jahren wird das Formular durch die Eltern oder den gesetzlichen Vertreter ausgefüllt.
Es gelten folgende Ausnahmen:
- Kinder unter 5 Jahren,
- Reisende mit negativem PCR-Testergebnis in rumänischer, englischer, französischer oder russischer Sprache; der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, und muss bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel einen QR-Code haben,
- Kraftfahrer im Waren-, Luft-, Schiffs-, Schienen- und kommerziellen Personen- und Schienenverkehr,
- Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung“ (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
- Schüler und Studenten der Republik Moldau, die täglich in Lehreinrichtungen der Nachbarstaaten bzw. Schüler und Studenten der Nachbarstaaten, die täglich in der Republik Moldau unterrichtet werden (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
- Pendler,
- Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen oder eines VN-Laissez-Passer sowie Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatsangehörigen und Personal internationaler Organisationen und Missionen mit Akkreditierung in der Republik Moldau und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe,
- Transitreisende,
- Personen, die anhand einer amtlichen Bestätigung in rumänischer, englischer, französischer oder russischer Sprache nachweisen können, dass sie zweimal gegen COVID-19 geimpft wurden.
Die 14-tägige Quarantäne kann gegen Vorlage eines negativen PCR-Tests, der frühestens 10 Tage nach Einreise durchgeführt werden kann, vorzeitig beendet werden.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau besteht. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten können.
Beschränkungen im Land
Die moldauische Regierung hat landesweit den Notstand ausgerufen. Der Aufenthalt in Parks, Wäldern, Spiel- und Sportplätzen sowie sonstigen Freizeitanlagen ist nicht gestattet. Öffentliche Versammlungen, Demonstrationen, Kundgebungen und jegliche Menschenansammlungen sind verboten. Beim Verlassen der Wohnung ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen. Darüber hinaus gelten für Chişinău und Bălƫi besondere Bewegungseinschränkungen. Mit Wirkung vom 3. April 2021 gilt für beide Städte eine Ausgangssperre zwischen 23 und 5 Uhr. Ausnahmen gelten beim Verlassen der Wohnung zu dienstlichen Zwecken, um Ärzte aufzusuchen, Medikamente zu besorgen, für Personen im Transit oder Reisende mit Flug-, Zug-, Busverbindungen, die in die Zeit der Ausgangssperre fallen (Vorlage geeigneter Nachweise notwendig).
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten öffentlichen Raum insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen geschlossenen Räumen und überall dort, wo der ein Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Besonderheiten in den Regionen
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand zum 15. Juni 2020 auslaufen lassen. Die verfügten Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Es dürfen weiterhin keine Ausländer einreisen.
Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der moldauischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
• Beachten Sie die Anmelde- und Testpflicht vor sowie die Quarantänepflicht nach Einreise aus Hochinzidenzgebieten (kein Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 03.04.2021
Bangladesch, Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bangladesch wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bangladesch ist von COVID-19 stark betroffen. Bangladesch ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise für Passagiere aus europäischen Staaten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreiches Großbritannien, ist für den Zeitraum 3. April 2021 bis einschließlich 18. April 2021 ausgesetzt. Reisende benötigen zur Einreise ein Visum und einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt, Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Investoren. Nach Einreise müssen sich alle Reisenden für 14 Tage in institutionelle Quarantäne oder in ein Quarantänehotel begeben. Für die Ausreise wird von Staatsangehörigen Bangladeschs und Ausländern, die sich länger als 14 Tage im Land aufgehalten haben, ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, verlangt. Der Test muss in einem Labor durchgeführt werden, das von der Regierung freigegeben worden ist.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Dhaka ist eingeschränkt geöffnet. Flugverbindungen von und nach Europa finden in eingeschränktem Maß statt. Inlandsflüge sind möglich.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Reisen innerhalb des Landes sind weiterhin nur mit Einschränkungen und unter Hinnahme von Polizeikontrollen möglich. Alle öffentlichen Einrichtungen, Geschäfte, Shopping-Malls, Banken und Moscheen sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Auch in Geschäften, Supermärkten, in Shopping-Malls sowie auf Märkten ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden. Quelle: AA
Bangladesch hat einen siebentägigen landesweiten Lockdown beschlossen. Ausgenommen von der am Montag 5. April 2021 in Kraft tretenden Schließung sind Rettungsdienste, Mühlen und Fabriken - solange sie die Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie einhalten. Am Donnerstag verhängte die Regierung ein zweiwöchiges Einreiseverbot für Flugreisende aus Europa und zwölf anderen Ländern. Außerdem wurden wichtige Reiseziele geschlossen. Quelle: tagesschau.de
Brasilien - Änderung Beschränkungen im Land (Rio de Janeiro)
Die berühmten Strände in Rio bleiben bis zum 19. April 2021 geschlossen. Bis dahin bleibt auch die nächtliche Ausgangssperre in Kraft. Die Schulen in Rio können ab Dienstag wieder Präsenzunterricht anbieten. Geschäfte sowie Bars, Restaurants, Kinos und Theater dürfen erst ab Freitag wieder öffnen. Allerdings gelten dann eingeschränkte Öffnungszeiten. Quelle: tagesschau.de
Chile - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Chile wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Chile ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Chile mit Wirkung vom 3. April 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das chilenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Mit Wirkung vom 5. April 2021 hat die chilenische Regierung eine Einreisesperre für alle nicht in Chile wohnhaften Ausländer mit Gültigkeit von 30 Tagen (voraussichtlich also bis 4. Mai 2021) verhängt. Die Gewährung von Ausnahmen liegt in der Entscheidungskompetenz der chilenischen Behörden. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind Reisende aus Ländern, die in der Liste der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als nicht-flächendeckend von Sars-CoV-2-Infektionen eingestuft werden (WHO ).
Zu den allgemeinen und weiterhin geltenden Einreisevoraussetzungen zählen
- ein negativer PCR-Testnachweis (kein Schnelltest) nicht älter als 72 Stunden vor Besteigen des Flugzeugs am Abflugort,
- ein internationaler Gesundheitspass (digital zu erstellen), nicht älter als 48 Stunden vor Ausreise aus dem Herkunftsland sowie
- ein Nachweis einer ausdrücklich für Chile geltenden Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 30.000,- USD und mit Deckung für alle COVID-19-Behandlungen.
Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreise-/Gesundheitsbehörden (www.minsal.cl ) weitere Informationen.
Seit 31. März 2021 müssen sich Reisende (unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Herkunftsland) nach Ankunft und zugelassener Einreise in eine sofortige 10-tägige Quarantäne mit persönlicher Isolation des Einzelreisenden oder in gemeinsamer Isolation zusammen mit den mitgereisten Personen begeben. Die Quarantäne setzt sich zusammen aus 5 Tagen Quarantäne im Hotel (siehe unten) und daran anschließend 5 Tagen häuslicher Quarantäne am Endziel der Reise. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich.
Das Hotel für die Anfangsquarantäne muss selbst über die Internetseite www.c19.cl im Zusammenhang mit dem digitalen Antrag auf Ausstellung des Internationalen Gesundheitspasses gebucht und im Voraus durch den Reisenden selbst bezahlt werden. Der Zahlungsnachweis muss im Rahmen des Antrags auf der entsprechenden digitalen Plattform hochgeladen werden. Mit einem negativen Ergebnis eines PCR-Tests, welcher während der Hotel-Quarantäne erfolgt, kann die Quarantäne dann anschließend als häusliche Quarantäne am Endziel der Reise fortgesetzt werden (siehe oben). Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses erfolgt die Verlegung in eine staatliche Quarantäneunterkunft.
Durch- und Weiterreise
Mit Wirkung vom 5. April 2021 gilt eine Ausreisesperre aus Chile für alle chilenischen Staatsangehörigen und alle Ausländer mit Aufenthaltsstatus und Wohnsitz in Chile. Diese Maßnahme gilt laut chilenischer Regierung zunächst für den Monat April. Ausnahmen in seltenen Einzelfällen sind möglich:
- aus „für Chile fundamental wichtigen“ Gründen,
- aus „humanitären“ Gründen,
- aus gesundheitlichen Gründen oder
- aus Anlass der endgültigen Ausreise aus Chile (ohne geplante Rückkehr).
Eine hierfür notwendige Ausreisegenehmigung muss bei den zuständigen chilenischen Behörden beantragt werden (www.comisaria virtual.cl ). Der internationale Transit im Luftverkehr am Flughafen Santiago de Chile ist unter der Voraussetzung möglich, dass der Flughafen nicht verlassen wird.
Nach Einreise müssen Reisende ihren Zielort außerhalb des Ankunftsortes Santiago innerhalb von 24 Stunden erreichen können. Hierfür sind sämtliche öffentliche Verkehrsmittel zugelassen.
Reiseverbindungen
Internationaler und nationaler Flugverkehr finden in reduziertem Umfang statt. Die Landgrenzen und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
In Chile besteht weiterhin der Katastrophennotstand. Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 22 bis 5 Uhr.
Im Rahmen des nationalen Planes „Paso a Paso" erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Quarantänestufen. Die Einstufungen der Städte und Gemeinden werden im wöchentlichen Rhythmus neu vergeben. Entsprechend dynamisch gestalten sich die Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Derzeit gilt in großen Teilen des Landes eine Ausgangssperre mit Bewegungserlaubnis nur auf Grundlage von polizeilichen Genehmigungen.
Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks bleiben geschlossen oder haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Ecuador - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ecuador ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die größten Städte des Landes, insbesondere die Region in und um die Hauptstadt Quito.
Ecuador ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt. Ab dem 22. März 2021 gilt, dass Einreisende ab 2 Jahren vor dem Boarding nach Ecuador entweder einen weniger als drei Tage alten negativen PCR- oder Antigen-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung vorlegen müssen. Bei Einreise aus Europa sowie stichprobenartig aus anderen Ländern wird zudem ein Antigen-Schnelltest am Flughafen durchgeführt. Bei positivem Ergebnis müssen Reisende nach Einreise für zehn Tage in Quarantäne.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen nur auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Internationale Flugverbindungen sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Ecuadors als Hochinzidenzgebiet muss bei Reisen aus Ecuador nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Beschränkungen im Land
Die Ecuadorianische Regierung hat zunächst für den Zeitraum vom 02. bis zum 09. April 2021 die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie in den folgenden 8 Provinzen verschärft:
Azuay; El Oro; Esmeraldas; Guayas; Loja; Manabí; Pichincha; Santo Domingo
Es gelten eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 20.00 und 05.00 Uhr, Einschränkungen des privaten Autoverkehrs, sowie ein Versammlungsverbot.
Für alle weiteren Provinzen beachten Sie bitte die örtlichen Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants.
Bars und Discotheken sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Für Reisen nach Galapagos muss weniger als 96 Stunden vor Abflug auf die Inseln ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt werden. In Ecuador kann dieser PCR-Test nur von speziell hierfür autorisierten Laboren durchgeführt werden. Auch ist ein vom Reiseveranstalter/Hotel beantragtes Salvoconducto (Passierschein) des Tourismusministeriums notwendig.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Beachten Sie die Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bangladesch wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bangladesch ist von COVID-19 stark betroffen. Bangladesch ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise für Passagiere aus europäischen Staaten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreiches Großbritannien, ist für den Zeitraum 3. April 2021 bis einschließlich 18. April 2021 ausgesetzt. Reisende benötigen zur Einreise ein Visum und einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt, Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Investoren. Nach Einreise müssen sich alle Reisenden für 14 Tage in institutionelle Quarantäne oder in ein Quarantänehotel begeben. Für die Ausreise wird von Staatsangehörigen Bangladeschs und Ausländern, die sich länger als 14 Tage im Land aufgehalten haben, ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, verlangt. Der Test muss in einem Labor durchgeführt werden, das von der Regierung freigegeben worden ist.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Dhaka ist eingeschränkt geöffnet. Flugverbindungen von und nach Europa finden in eingeschränktem Maß statt. Inlandsflüge sind möglich.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Reisen innerhalb des Landes sind weiterhin nur mit Einschränkungen und unter Hinnahme von Polizeikontrollen möglich. Alle öffentlichen Einrichtungen, Geschäfte, Shopping-Malls, Banken und Moscheen sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Auch in Geschäften, Supermärkten, in Shopping-Malls sowie auf Märkten ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden. Quelle: AA
Bangladesch hat einen siebentägigen landesweiten Lockdown beschlossen. Ausgenommen von der am Montag 5. April 2021 in Kraft tretenden Schließung sind Rettungsdienste, Mühlen und Fabriken - solange sie die Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie einhalten. Am Donnerstag verhängte die Regierung ein zweiwöchiges Einreiseverbot für Flugreisende aus Europa und zwölf anderen Ländern. Außerdem wurden wichtige Reiseziele geschlossen. Quelle: tagesschau.de
Brasilien - Änderung Beschränkungen im Land (Rio de Janeiro)
Die berühmten Strände in Rio bleiben bis zum 19. April 2021 geschlossen. Bis dahin bleibt auch die nächtliche Ausgangssperre in Kraft. Die Schulen in Rio können ab Dienstag wieder Präsenzunterricht anbieten. Geschäfte sowie Bars, Restaurants, Kinos und Theater dürfen erst ab Freitag wieder öffnen. Allerdings gelten dann eingeschränkte Öffnungszeiten. Quelle: tagesschau.de
Chile - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Chile wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Chile ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Chile mit Wirkung vom 3. April 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das chilenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Mit Wirkung vom 5. April 2021 hat die chilenische Regierung eine Einreisesperre für alle nicht in Chile wohnhaften Ausländer mit Gültigkeit von 30 Tagen (voraussichtlich also bis 4. Mai 2021) verhängt. Die Gewährung von Ausnahmen liegt in der Entscheidungskompetenz der chilenischen Behörden. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind Reisende aus Ländern, die in der Liste der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als nicht-flächendeckend von Sars-CoV-2-Infektionen eingestuft werden (WHO ).
Zu den allgemeinen und weiterhin geltenden Einreisevoraussetzungen zählen
- ein negativer PCR-Testnachweis (kein Schnelltest) nicht älter als 72 Stunden vor Besteigen des Flugzeugs am Abflugort,
- ein internationaler Gesundheitspass (digital zu erstellen), nicht älter als 48 Stunden vor Ausreise aus dem Herkunftsland sowie
- ein Nachweis einer ausdrücklich für Chile geltenden Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 30.000,- USD und mit Deckung für alle COVID-19-Behandlungen.
Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreise-/Gesundheitsbehörden (www.minsal.cl ) weitere Informationen.
Seit 31. März 2021 müssen sich Reisende (unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Herkunftsland) nach Ankunft und zugelassener Einreise in eine sofortige 10-tägige Quarantäne mit persönlicher Isolation des Einzelreisenden oder in gemeinsamer Isolation zusammen mit den mitgereisten Personen begeben. Die Quarantäne setzt sich zusammen aus 5 Tagen Quarantäne im Hotel (siehe unten) und daran anschließend 5 Tagen häuslicher Quarantäne am Endziel der Reise. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich.
Das Hotel für die Anfangsquarantäne muss selbst über die Internetseite www.c19.cl im Zusammenhang mit dem digitalen Antrag auf Ausstellung des Internationalen Gesundheitspasses gebucht und im Voraus durch den Reisenden selbst bezahlt werden. Der Zahlungsnachweis muss im Rahmen des Antrags auf der entsprechenden digitalen Plattform hochgeladen werden. Mit einem negativen Ergebnis eines PCR-Tests, welcher während der Hotel-Quarantäne erfolgt, kann die Quarantäne dann anschließend als häusliche Quarantäne am Endziel der Reise fortgesetzt werden (siehe oben). Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses erfolgt die Verlegung in eine staatliche Quarantäneunterkunft.
Durch- und Weiterreise
Mit Wirkung vom 5. April 2021 gilt eine Ausreisesperre aus Chile für alle chilenischen Staatsangehörigen und alle Ausländer mit Aufenthaltsstatus und Wohnsitz in Chile. Diese Maßnahme gilt laut chilenischer Regierung zunächst für den Monat April. Ausnahmen in seltenen Einzelfällen sind möglich:
- aus „für Chile fundamental wichtigen“ Gründen,
- aus „humanitären“ Gründen,
- aus gesundheitlichen Gründen oder
- aus Anlass der endgültigen Ausreise aus Chile (ohne geplante Rückkehr).
Eine hierfür notwendige Ausreisegenehmigung muss bei den zuständigen chilenischen Behörden beantragt werden (www.comisaria virtual.cl ). Der internationale Transit im Luftverkehr am Flughafen Santiago de Chile ist unter der Voraussetzung möglich, dass der Flughafen nicht verlassen wird.
Nach Einreise müssen Reisende ihren Zielort außerhalb des Ankunftsortes Santiago innerhalb von 24 Stunden erreichen können. Hierfür sind sämtliche öffentliche Verkehrsmittel zugelassen.
Reiseverbindungen
Internationaler und nationaler Flugverkehr finden in reduziertem Umfang statt. Die Landgrenzen und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
In Chile besteht weiterhin der Katastrophennotstand. Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 22 bis 5 Uhr.
Im Rahmen des nationalen Planes „Paso a Paso" erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Quarantänestufen. Die Einstufungen der Städte und Gemeinden werden im wöchentlichen Rhythmus neu vergeben. Entsprechend dynamisch gestalten sich die Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Derzeit gilt in großen Teilen des Landes eine Ausgangssperre mit Bewegungserlaubnis nur auf Grundlage von polizeilichen Genehmigungen.
Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks bleiben geschlossen oder haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Ecuador - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ecuador ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die größten Städte des Landes, insbesondere die Region in und um die Hauptstadt Quito.
Ecuador ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt. Ab dem 22. März 2021 gilt, dass Einreisende ab 2 Jahren vor dem Boarding nach Ecuador entweder einen weniger als drei Tage alten negativen PCR- oder Antigen-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung vorlegen müssen. Bei Einreise aus Europa sowie stichprobenartig aus anderen Ländern wird zudem ein Antigen-Schnelltest am Flughafen durchgeführt. Bei positivem Ergebnis müssen Reisende nach Einreise für zehn Tage in Quarantäne.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen nur auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Internationale Flugverbindungen sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Ecuadors als Hochinzidenzgebiet muss bei Reisen aus Ecuador nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Beschränkungen im Land
Die Ecuadorianische Regierung hat zunächst für den Zeitraum vom 02. bis zum 09. April 2021 die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie in den folgenden 8 Provinzen verschärft:
Azuay; El Oro; Esmeraldas; Guayas; Loja; Manabí; Pichincha; Santo Domingo
Es gelten eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 20.00 und 05.00 Uhr, Einschränkungen des privaten Autoverkehrs, sowie ein Versammlungsverbot.
Für alle weiteren Provinzen beachten Sie bitte die örtlichen Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants.
Bars und Discotheken sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Für Reisen nach Galapagos muss weniger als 96 Stunden vor Abflug auf die Inseln ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt werden. In Ecuador kann dieser PCR-Test nur von speziell hierfür autorisierten Laboren durchgeführt werden. Auch ist ein vom Reiseveranstalter/Hotel beantragtes Salvoconducto (Passierschein) des Tourismusministeriums notwendig.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Beachten Sie die Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Beachten Sie zudem die Testpflicht vor Einreise für alle Flugreisenden, unabhängig vom Abreiseort. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 04.04.2021
Niederlande - Änderung Epidemiologische Lage, Einstufung als Hochinzidenzgebiet ab 6. April 2021
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen karibischen Gemeinden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande mit Wirkung vom 6. April 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollen sich nach Einreise dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen zu den Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Alle Flugreisenden ab 13 Jahren müssen beim Einchecken nachweisen, dass sie negativ auf COVID-19 getestet wurden. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländische Inland begeben. Der Nachweis kann entweder durch Vorlage eines negativen PCR-Tests erfolgen, der nicht später als 24 Stunden vor Boarding abgenommen wurde, oder aber durch Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht länger als 72 Stunden vor Ankunft in den Niederlanden abgenommen wurde und zusätzlichen einem negativen Schnelltest, der nicht mehr als 24 Stunden vor Boarding abgenommen wurde. In den Niederlanden angekommen, sollen sich Reisende dringend in eine zehntägige Hausquarantäne begeben. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Informationen in englischer Sprache veröffentlicht die niederländische Regierung .
Flugreisende müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und mitführen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt, Stichprobenkontrollen sind möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind möglich. Ein negativer PCR-Test ist erforderlich (s. Einreise). Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules if changing planes“.
Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Es gilt ein Lande- bzw. Anlegeverbot für Flüge und Schiffe aus Südafrika und diversen Ländern in Mittel- und Südamerika.
Beschränkungen im Land
Alle Corona-Maßnahmen werden zunächst bis zum 20. April 2021 verlängert. Es gilt eine landesweite Ausgangssperre zwischen 21 und 4.30 Uhr. Ab 31. März 2021 gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 4.30 Uhr. Informationen zu den Maßnahmen bietet die niederländische Regierung.
Nicht essentielle Geschäfte dürfen Kunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung empfangen. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist nur bedingt erlaubt. Gruppenbildungen sind mit maximal zwei Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt.
Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande zu verzichten und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern eindringlich, bis einschließlich 15. Mai 2021 auf nicht notwendige Reisen und das Planen und Buchen derselben zu verzichten. Urlaube und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen.
Strandöffnungen sind abhängig von der Entscheidung der jeweiligen Gemeinden. Campingplätze können geöffnet sein. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache.
Hygieneregeln
Der Abstand von 1,5 Metern ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen, im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen. Für Bonaire und Curaçao gilt jeweils ein Lockdown mit nächtlicher Ausgangssperre.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Verfolgen Sie bei einer geplanten Einreise aus Drittstaaten die aktuellen Meldungen und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen niederländischen Auslandsvertretung.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules if changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curação die Hinweise der Regierung von Curação.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curação.
• Achten Sie stets auf die Hinweise lokaler Behörden.
Portugal - Änderung Einreise
Portugal hat die Einreisebeschränkungen für Touristen bis Mitte April 2021 verlängert. In Absprache mit dem Nachbarland Spanien gebe es bis zum 15. April Grenzkontrollen zu Lande sowie auf Flüssen. Außerdem bleibt der touristische Schienenverkehr zwischen beiden Ländern ausgesetzt. Menschen, die aus einem Land mit einem Inzidenzwert von mehr als 500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wie etwa Frankreich auf dem Landweg nach Portugal einreisen, müssen 14 Tage in Quarantäne. Quelle: tagesschau.de
Russische Föderation - Änderung Einreise
Nach rund einem Jahr sollen Deutsche mit gültigem Visum wieder auf dem Luftweg nach Russland einreisen dürfen. Das geht aus Änderungen einer Verordnung hervor, die die russische Regierung in der Nacht zum Sonntag in Moskau veröffentlichte. Die neue Regelung gilt demnach auch für Ausländer, die eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben. Ab wann wieder russische Touristenvisa für Deutsche vergeben werden sollen, blieb aber zunächst unklar. Russland hatte bereits zum 1. April den regulären Flugverkehr mit Deutschland wieder freigegeben, die Verordnung über die Einreisebestimmungen ergänzte den Vorgang jetzt. Zuvor hatten deutsche Passagiere nur mit Sondergenehmigungen einreisen können. Quelle: n-tv Ticker
Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land
Tschechien wird den derzeit geltenden Corona-Notstand nicht weiter verlängern. Der Notstand soll nach dem 11. April 2021 enden. Dann sollen auch die Reisebeschränkungen zwischen den Regionen des Landes und die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben werden. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen karibischen Gemeinden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande mit Wirkung vom 6. April 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollen sich nach Einreise dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen zu den Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Alle Flugreisenden ab 13 Jahren müssen beim Einchecken nachweisen, dass sie negativ auf COVID-19 getestet wurden. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländische Inland begeben. Der Nachweis kann entweder durch Vorlage eines negativen PCR-Tests erfolgen, der nicht später als 24 Stunden vor Boarding abgenommen wurde, oder aber durch Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht länger als 72 Stunden vor Ankunft in den Niederlanden abgenommen wurde und zusätzlichen einem negativen Schnelltest, der nicht mehr als 24 Stunden vor Boarding abgenommen wurde. In den Niederlanden angekommen, sollen sich Reisende dringend in eine zehntägige Hausquarantäne begeben. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Informationen in englischer Sprache veröffentlicht die niederländische Regierung .
Flugreisende müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und mitführen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt, Stichprobenkontrollen sind möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind möglich. Ein negativer PCR-Test ist erforderlich (s. Einreise). Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules if changing planes“.
Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Es gilt ein Lande- bzw. Anlegeverbot für Flüge und Schiffe aus Südafrika und diversen Ländern in Mittel- und Südamerika.
Beschränkungen im Land
Alle Corona-Maßnahmen werden zunächst bis zum 20. April 2021 verlängert. Es gilt eine landesweite Ausgangssperre zwischen 21 und 4.30 Uhr. Ab 31. März 2021 gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 4.30 Uhr. Informationen zu den Maßnahmen bietet die niederländische Regierung.
Nicht essentielle Geschäfte dürfen Kunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung empfangen. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist nur bedingt erlaubt. Gruppenbildungen sind mit maximal zwei Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt.
Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande zu verzichten und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern eindringlich, bis einschließlich 15. Mai 2021 auf nicht notwendige Reisen und das Planen und Buchen derselben zu verzichten. Urlaube und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen.
Strandöffnungen sind abhängig von der Entscheidung der jeweiligen Gemeinden. Campingplätze können geöffnet sein. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache.
Hygieneregeln
Der Abstand von 1,5 Metern ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen, im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen. Für Bonaire und Curaçao gilt jeweils ein Lockdown mit nächtlicher Ausgangssperre.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Verfolgen Sie bei einer geplanten Einreise aus Drittstaaten die aktuellen Meldungen und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen niederländischen Auslandsvertretung.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules if changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curação die Hinweise der Regierung von Curação.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curação.
• Achten Sie stets auf die Hinweise lokaler Behörden.
Portugal - Änderung Einreise
Portugal hat die Einreisebeschränkungen für Touristen bis Mitte April 2021 verlängert. In Absprache mit dem Nachbarland Spanien gebe es bis zum 15. April Grenzkontrollen zu Lande sowie auf Flüssen. Außerdem bleibt der touristische Schienenverkehr zwischen beiden Ländern ausgesetzt. Menschen, die aus einem Land mit einem Inzidenzwert von mehr als 500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wie etwa Frankreich auf dem Landweg nach Portugal einreisen, müssen 14 Tage in Quarantäne. Quelle: tagesschau.de
Russische Föderation - Änderung Einreise
Nach rund einem Jahr sollen Deutsche mit gültigem Visum wieder auf dem Luftweg nach Russland einreisen dürfen. Das geht aus Änderungen einer Verordnung hervor, die die russische Regierung in der Nacht zum Sonntag in Moskau veröffentlichte. Die neue Regelung gilt demnach auch für Ausländer, die eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben. Ab wann wieder russische Touristenvisa für Deutsche vergeben werden sollen, blieb aber zunächst unklar. Russland hatte bereits zum 1. April den regulären Flugverkehr mit Deutschland wieder freigegeben, die Verordnung über die Einreisebestimmungen ergänzte den Vorgang jetzt. Zuvor hatten deutsche Passagiere nur mit Sondergenehmigungen einreisen können. Quelle: n-tv Ticker
Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land
Tschechien wird den derzeit geltenden Corona-Notstand nicht weiter verlängern. Der Notstand soll nach dem 11. April 2021 enden. Dann sollen auch die Reisebeschränkungen zwischen den Regionen des Landes und die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben werden. Quelle: tagesschau.de
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 05.04.2021
Algerien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Die Landgrenzen Algeriens bleiben geschlossen. Internationale Flüge sind mit Wirkung ab dem 5. April 2021 ausgesetzt.
Die nächtliche Ausgangssperre wurde um zwei Stunden auf 23:00-04:00 verkürzt. Die Maßnahme bleibt mindestens bis zum 15. April 2021 in Kraft und gilt für neun Provinzen, darunter Algier, Oran, Tebessa und Constantine.
Der nationale Schienenverkehr ist in Betrieb, die Fahrgäste werden vor dem Einsteigen in die Züge einer Körpertemperaturmessung unterzogen. Inlandsflüge sind in Betrieb. In allen 58 Provinzen des Landes verkehren öffentliche Verkehrsmittel. Taxis und App-basierte Mitfahrgelegenheiten haben ebenfalls den Betrieb wieder aufgenommen, wenn auch unter bestimmten Kapazitätsbeschränkungen. Am Wochenende bleibt ein Verbot des öffentlichen und privaten Fahrzeugverkehrs zwischen Provinzen bestehen. Der Güterverkehr läuft normal weiter.
Weitere Lockerungen wurden beschlossen, einschl. Lockerungen für nicht-wesentliche Geschäfte. Zu den Arten von Unternehmen und Dienstleistungen, die landesweit wiedereröffnet werden dürfen, gehören Bauunternehmen, Immobilienagenturen, Reisebüros, Produktionsmärkte, Bäckereien, Autovermietungen und Regierungsinstitutionen. Restaurants und Cafés haben in den meisten Provinzen wieder geöffnet. Hotels und Moscheen können ebenfalls wieder geöffnet werden.
In der Öffentlichkeit, auch in Fahrzeugen, gilt Maskenpflicht. Die Richtlinien zur sozialen Distanzierung verlangen, dass Personen im Umgang miteinander mindestens 1 Meter voneinander entfernt bleiben. Die Regierung hat die verschiedenen Polizeidienststellen des Landes mit der Durchsetzung von Maßnahmen beauftragt. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen oder anderen strafrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Sanktionen geahndet werden. Quelle: Garda World
Griechenland - Änderung Beschränkungen im Land
Griechenland hat seine Beschränkungen zur Eindämmung der Pandemie gelockert. Die meisten Einzelhandelsgeschäfte durften heute 5. April 2021 nach Behördenangaben wieder öffnen. Kunden müssen vorab einen Termin buchen, und es dürfen sich maximal 20 Menschen gleichzeitig in einem Geschäft befinden. Kaufhäuser und Einkaufszentren sind von den Lockerungen zunächst noch ausgenommen. Auch in der Region rund um die besonders stark betroffenen Städte Thessaloniki und Patras bleiben die Beschränkungen noch bestehen. Quelle: tagesschau.de
Großbritannien - Änderung Beschränkungen im Land
In Schottland haben heute 5. April 2021 die Friseure wieder ihre ersten Kunden in Empfang genommen. Außerdem durften Gartencenter und einige weitere Geschäfte heute Morgen wieder öffnen. Außerdem darf an Universitäten wieder vor Ort unterrichtet werden, und Jugendliche können an Outdoor-Sport-Angeboten teilnehmen. Quelle: tagesschau.de
Ab dem 12. April 2021 dürfen in England Pubs ihre Biergärten und Restaurants ihre Außenbereiche wieder öffnen. Auch Zoos, Fitnessstudios, Friseure und Geschäfte dürfen öffnen. Quelle: tagesschau.de.
Private Treffen in Innenräumen und Reisen ins Ausland bleiben jedoch noch bis mindestens Mitte Mai verboten. Quelle: tagesschau.de
Kolumbien - Änderung Epidemiologische Lage, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kolumbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kolumbien ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind u. a. die Metropolen Bogotá und Medellín, aber auch die Karibikküste.
Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Kolumbien als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft wird.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kolumbianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise für deutsche Staatsangehörige nach Kolumbien ist derzeit unter den folgenden Voraussetzungen auf dem Luftweg des kolumbianischen Gesundheitsministeriums grundsätzlich möglich:
Bei Einreise nach Kolumbien muss grundsätzlich ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 96 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Kurzfristige Änderungen können nicht ausgeschlossen werden.
Bei internationalen Flügen ist vorab eine Registrierung über das elektronische Formular Check-Mig auf der Website der Migración Colombia erforderlich. Die Registrierungsbestätigung muss der Fluggesellschaft vor Abflug in Deutschland ggf. vorgelegt werden.
Über die Anwendung CoronApp-Colombia sollen Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden. Die übermittelten Daten werden an die kolumbianischen Gesundheitsbehörden weitergegeben. Einreisende werden von diesen nach Ankunft kontaktiert.
Konkrete Rechtsauskünfte erteilen das kolumbianische Außenministerium bzw. die kolumbianischen Auslandsvertretungen.
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Seegrenzen sind bis mindestens 1. Juni 2021 geschlossen. Aktuelle Auskünfte erteilen die kolumbianischen Migrationsbehörden.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr wird schrittweise wieder aufgenommen, die Zahl der Flüge ist jedoch noch stark beschränkt.
Der nationale Flugverkehr bietet wieder einzelne, stark ausgedünnte Flugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Die Bewegungsfreiheit kann eingeschränkt sein. Die generelle Ausgangssperre ist aufgehoben, allerdings sind weiterhin regional/örtlich unterschiedliche Regelungen zu beachten. Besonders in Bogotá und weiteren großen Städten wird die Bewegungsfreiheit auch kurzfristig immer wieder eingeschränkt werden.
Restaurants und Geschäfte können beschränkte Öffnungszeiten haben oder auch ganz geschlossen sein. Nur Supermärkte und Apotheken sind ganztägig geöffnet. Der Zugang kann jedoch beschränkt sein (z. B. nach Endziffer des Ausweisdokuments).
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, auch im Freien, gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer hohen Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert; Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von 2 m empfohlen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Vergewissern Sie sich vor Einreise nach Kolumbien über die geltenden Einreisebestimmungen bei den kolumbianischen Behörden sowie über die aktuellen Beförderungsbedingungen bei der Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim kolumbianischen Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Nordmazedonien - Änderung Beschränkungen im Land
Mit Wirkung ab 6. April 2021 hat Nordmazedonien die Beschränkungen verschärft: Fitness Studios und Sportclubs müssen schließen. Dienstliche Events wie Seminare, Workshops und Konferenzen sind untersagt. Ab dem 7. April dürfen Restaurants nur noch Essen ausliefern bzw. take-away anbieten. Ebenfalls ab 7. April wird die nächtliche Ausgangssperre verlängert von bisher 22:00-05:00 Uhr auf dann 20:00-05:00 Uhr. In dieser Zeit darf das Haus nicht verlassen werden. Ausnahmen sind der Weg zu systemrelevanten Tätigkeiten, der Weg von und zum Airport oder zu einer medizinischen Einrichtung. Die Beschränkungen gelten zunächst bis zum 20. April. Quelle: Garda World
Portugal - Änderung Beschränkungen im Land
In Portugal sind Museen, weiterführende Schulen und Außenbereiche von Cafés heute 5. April 2021 erstmals seit mehr als zwei Monaten wieder geöffnet worden. Allerdings gelten dabei nach Behördenangaben nach wie vor Einschränkungen. Pro Tisch dürfen Cafés demnach auf ihren Terrassen nur vier Gäste empfangen. Gruppensport in Turnhallen und Fitnessstudios bleibt verboten, und die Museen müssen ihre Öffnungszeiten einschränken. Die Grundschulen haben den Unterricht im Klassenzimmer bereits wieder aufgenommen. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Die Landgrenzen Algeriens bleiben geschlossen. Internationale Flüge sind mit Wirkung ab dem 5. April 2021 ausgesetzt.
Die nächtliche Ausgangssperre wurde um zwei Stunden auf 23:00-04:00 verkürzt. Die Maßnahme bleibt mindestens bis zum 15. April 2021 in Kraft und gilt für neun Provinzen, darunter Algier, Oran, Tebessa und Constantine.
Der nationale Schienenverkehr ist in Betrieb, die Fahrgäste werden vor dem Einsteigen in die Züge einer Körpertemperaturmessung unterzogen. Inlandsflüge sind in Betrieb. In allen 58 Provinzen des Landes verkehren öffentliche Verkehrsmittel. Taxis und App-basierte Mitfahrgelegenheiten haben ebenfalls den Betrieb wieder aufgenommen, wenn auch unter bestimmten Kapazitätsbeschränkungen. Am Wochenende bleibt ein Verbot des öffentlichen und privaten Fahrzeugverkehrs zwischen Provinzen bestehen. Der Güterverkehr läuft normal weiter.
Weitere Lockerungen wurden beschlossen, einschl. Lockerungen für nicht-wesentliche Geschäfte. Zu den Arten von Unternehmen und Dienstleistungen, die landesweit wiedereröffnet werden dürfen, gehören Bauunternehmen, Immobilienagenturen, Reisebüros, Produktionsmärkte, Bäckereien, Autovermietungen und Regierungsinstitutionen. Restaurants und Cafés haben in den meisten Provinzen wieder geöffnet. Hotels und Moscheen können ebenfalls wieder geöffnet werden.
In der Öffentlichkeit, auch in Fahrzeugen, gilt Maskenpflicht. Die Richtlinien zur sozialen Distanzierung verlangen, dass Personen im Umgang miteinander mindestens 1 Meter voneinander entfernt bleiben. Die Regierung hat die verschiedenen Polizeidienststellen des Landes mit der Durchsetzung von Maßnahmen beauftragt. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen oder anderen strafrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Sanktionen geahndet werden. Quelle: Garda World
Griechenland - Änderung Beschränkungen im Land
Griechenland hat seine Beschränkungen zur Eindämmung der Pandemie gelockert. Die meisten Einzelhandelsgeschäfte durften heute 5. April 2021 nach Behördenangaben wieder öffnen. Kunden müssen vorab einen Termin buchen, und es dürfen sich maximal 20 Menschen gleichzeitig in einem Geschäft befinden. Kaufhäuser und Einkaufszentren sind von den Lockerungen zunächst noch ausgenommen. Auch in der Region rund um die besonders stark betroffenen Städte Thessaloniki und Patras bleiben die Beschränkungen noch bestehen. Quelle: tagesschau.de
Großbritannien - Änderung Beschränkungen im Land
In Schottland haben heute 5. April 2021 die Friseure wieder ihre ersten Kunden in Empfang genommen. Außerdem durften Gartencenter und einige weitere Geschäfte heute Morgen wieder öffnen. Außerdem darf an Universitäten wieder vor Ort unterrichtet werden, und Jugendliche können an Outdoor-Sport-Angeboten teilnehmen. Quelle: tagesschau.de
Ab dem 12. April 2021 dürfen in England Pubs ihre Biergärten und Restaurants ihre Außenbereiche wieder öffnen. Auch Zoos, Fitnessstudios, Friseure und Geschäfte dürfen öffnen. Quelle: tagesschau.de.
Private Treffen in Innenräumen und Reisen ins Ausland bleiben jedoch noch bis mindestens Mitte Mai verboten. Quelle: tagesschau.de
Kolumbien - Änderung Epidemiologische Lage, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kolumbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kolumbien ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind u. a. die Metropolen Bogotá und Medellín, aber auch die Karibikküste.
Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Kolumbien als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft wird.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kolumbianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise für deutsche Staatsangehörige nach Kolumbien ist derzeit unter den folgenden Voraussetzungen auf dem Luftweg des kolumbianischen Gesundheitsministeriums grundsätzlich möglich:
Bei Einreise nach Kolumbien muss grundsätzlich ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 96 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Kurzfristige Änderungen können nicht ausgeschlossen werden.
Bei internationalen Flügen ist vorab eine Registrierung über das elektronische Formular Check-Mig auf der Website der Migración Colombia erforderlich. Die Registrierungsbestätigung muss der Fluggesellschaft vor Abflug in Deutschland ggf. vorgelegt werden.
Über die Anwendung CoronApp-Colombia sollen Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden. Die übermittelten Daten werden an die kolumbianischen Gesundheitsbehörden weitergegeben. Einreisende werden von diesen nach Ankunft kontaktiert.
Konkrete Rechtsauskünfte erteilen das kolumbianische Außenministerium bzw. die kolumbianischen Auslandsvertretungen.
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Seegrenzen sind bis mindestens 1. Juni 2021 geschlossen. Aktuelle Auskünfte erteilen die kolumbianischen Migrationsbehörden.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr wird schrittweise wieder aufgenommen, die Zahl der Flüge ist jedoch noch stark beschränkt.
Der nationale Flugverkehr bietet wieder einzelne, stark ausgedünnte Flugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Die Bewegungsfreiheit kann eingeschränkt sein. Die generelle Ausgangssperre ist aufgehoben, allerdings sind weiterhin regional/örtlich unterschiedliche Regelungen zu beachten. Besonders in Bogotá und weiteren großen Städten wird die Bewegungsfreiheit auch kurzfristig immer wieder eingeschränkt werden.
Restaurants und Geschäfte können beschränkte Öffnungszeiten haben oder auch ganz geschlossen sein. Nur Supermärkte und Apotheken sind ganztägig geöffnet. Der Zugang kann jedoch beschränkt sein (z. B. nach Endziffer des Ausweisdokuments).
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, auch im Freien, gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer hohen Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert; Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von 2 m empfohlen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Vergewissern Sie sich vor Einreise nach Kolumbien über die geltenden Einreisebestimmungen bei den kolumbianischen Behörden sowie über die aktuellen Beförderungsbedingungen bei der Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim kolumbianischen Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Nordmazedonien - Änderung Beschränkungen im Land
Mit Wirkung ab 6. April 2021 hat Nordmazedonien die Beschränkungen verschärft: Fitness Studios und Sportclubs müssen schließen. Dienstliche Events wie Seminare, Workshops und Konferenzen sind untersagt. Ab dem 7. April dürfen Restaurants nur noch Essen ausliefern bzw. take-away anbieten. Ebenfalls ab 7. April wird die nächtliche Ausgangssperre verlängert von bisher 22:00-05:00 Uhr auf dann 20:00-05:00 Uhr. In dieser Zeit darf das Haus nicht verlassen werden. Ausnahmen sind der Weg zu systemrelevanten Tätigkeiten, der Weg von und zum Airport oder zu einer medizinischen Einrichtung. Die Beschränkungen gelten zunächst bis zum 20. April. Quelle: Garda World
Portugal - Änderung Beschränkungen im Land
In Portugal sind Museen, weiterführende Schulen und Außenbereiche von Cafés heute 5. April 2021 erstmals seit mehr als zwei Monaten wieder geöffnet worden. Allerdings gelten dabei nach Behördenangaben nach wie vor Einschränkungen. Pro Tisch dürfen Cafés demnach auf ihren Terrassen nur vier Gäste empfangen. Gruppensport in Turnhallen und Fitnessstudios bleibt verboten, und die Museen müssen ihre Öffnungszeiten einschränken. Die Grundschulen haben den Unterricht im Klassenzimmer bereits wieder aufgenommen. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 06.04.2021 - Teil 1
Dänemark - Änderung Beschränkungen im Land
Seit heute 6. April 2021 dürfen in Dänemark Friseure, Tätowierer, Masseure und Kosmetiker wieder Kunden bedienen. Auch Sonnenstudios und Fahrschulen können wieder öffnen. Kunden sollen aber auf ihrem Smartphone einen maximal 72 Stunden alten negativen Corona-Test, eine Impfung gegen Covid-19 oder eine überstandene Infektion vorzeigen können. Auch in den dänischen Schulen ist seit Montag mehr los: Nachdem zuvor schon die Kinder bis zur vierten Jahrgangsstufe in ihre Klassenzimmer zurück durften, können nun auch die älteren Schüler zumindest in Teilzeit - das bedeutet jede zweite Woche - zum Präsenzunterricht zurückkehren. Ausgenommen von den Lockerungen sind einige wenige Gemeinden, in denen die Neuinfektionszahlen derzeit zu hoch sind. Quelle: tagesschau.de
Eritrea - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Ab Mitte April 2021 will Eritrea den internationalen Flugverkehr mit Äthiopien und den Vereinigten Arabischen Emiraten wieder aufnehmen. Die Einreisebedingungen sind noch unklar. Land- und Seegrenzen bleiben geschlossen. Quelle: Garda World
Estland - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Estland wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Estland verzeichnet hohe Infektionszahlen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Estland als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist u.a. für Reisende der EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan grundsätzlich möglich. Es gilt eine zehntägige Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern, deren Koeffizient oberhalb von 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Zwei-Wochen-Frist liegt. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Reisende aus gelisteten Ländern können alternativ mit einem negativen PCR-Testergebnis (max. 72 Stunden alt) einreisen oder sich bei Einreise auf COVID-19 testen lassen und müssen dann in Selbstisolation das negative Ergebnis abwarten. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit und zum Arzt gehen und Einkäufe tätigen. Nach frühestens sieben Tagen muss ein zweiter Test erfolgen. Bei erneut negativem PCR-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen.
Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Folgender Personenkreis ist von den Quarantäne-Auflagen befreit: Personen, die nachweislich in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen sind (Nachweis durch ein Schreiben des Arztes oder des Gesundheitsamtes entweder in englischer, estnischer oder russischer Sprache) oder Personen, die in den letzten sechs Monaten vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden (Nachweis durch WHO-Impfnachweis oder ärztliche Bestätigung mit Informationen u.a. zur Anzahl der verabreichten Impfstoffdosen und Impfstoff-Zusammensetzung in englischer, estnischer oder russischer Sprache).
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen unterbleiben. Die Grenzen zu Russland bleiben geschlossen. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Lufthansa fliegt wöchentlich direkt nach Deutschland, weitere Flugrouten über Riga, Stockholm, Helsinki, Warschau. Air Baltic hat vereinzelt die direkten Flugrouten Tallinn - Berlin - Tallin aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Die Grenzen zu Russland sind bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Bis einschließlich 25. April 2021 gelten landesweite Beschränkungen. Diese beinhalten eine Zwei-Haushalte- und Zwei-Meter-Abstandsregelung und eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und nicht-essentieller Einzelhandel, mit Ausnahme von Liefer- und Abholservice, sind geschlossen.
Hygieneregeln
Es besteht eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wo Abstandsregeln nicht eingehalten werden können (ÖPNV, Supermärkte, u.a. geschlossene Räume). Häufiges Händewaschen und Desinfektion wird weiterhin dringend empfohlen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA", die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.
Island - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund bestehender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 im europäischen Vergleich nur noch schwach betroffen, die Zahl der Neuinfektionen sind derzeit auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Für alle Reisenden gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Alle Reisenden müssen zudem einen PCR-Test bei Einreise durchführen lassen und sich dann für fünf bis sechs Tage in häusliche Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Wird ein positives Testergebnis festgestellt und kann keine geeignete häusliche Quarantäneunterkunft nachgewiesen werden, kann die Unterbringung in einer regierungsseitig betreuten Quarantäneunterkunft angeordnet werden. Gleiches gilt, wenn bestimmte Virusvarianten festgestellt werden oder die Einreise aus einem Gebiet mit hoher 14-Tage-Inzidenz (Einstufung „rot“ durch ECDC, d.h. Inzidenz mehr als 500 oder Einstufung „grau“) erfolgt und keine geeignete häusliche Quarantäneunterkunft nachgewiesen werden kann.
Für Kinder, die bislang von PCR-Tests nach Einreise und Quarantäne befreit waren, gilt seit dem 1. April 2021 grundsätzlich die gleiche Regelung wie für Erwachsene.
Von der Quarantäne befreit sind Reisende, die nachweislich von einer COVID-19-Infektion genesen sind. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat aus EU/EWR-Ländern, dessen Anerkennung von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde abhängt.
Auch der Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 befreit von der Quarantäne. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an den bei der Einreise vorzulegenden Impfnachweis. Die Anerkennung hängt von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde ab.
Seit 1. April 2021 müssen jedoch auch Einreisende mit einem Impfzertifikat oder dem Nachweis einer überstandenen COVID-19-Infektion einen PCR-Test bei Einreise vornehmen lassen. Das Ergebnis ist in der Häuslichkeit abzuwarten. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bieten die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind ohne PCR-Test, aber nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur stark eingeschränkt. Da Flugverbindungen von und nach Island meist nicht direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind nur eingeschränkt geöffnet, es kann zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Landesweit sind Schwimmbäder, Sportstätten und kulturelle Einrichtungen geschlossen. Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 10 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von grundsätzlich zwei Metern; Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von der Masken- und Abstandspflicht befreit.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen. In Israel liegt die Inzidenz noch bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Israel als Risikogebiet eingestuft ist.
In den Palästinensischen Gebieten beträgt die Inzidenz mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Palästinensischen Gebiete als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft sind. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu sollte vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufgenommen werden. Sofern eine Einreise gestattet wird, kann die anschließende Quarantäne in Heimquarantäne verbracht werden, wenn eine entsprechende Erklärung ausgefüllt wird und eine eigene abgeschlossene Wohneinheit hierfür zur Verfügung steht, andernfalls muss die Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft verbracht werden. Die Heimquarantäne kann mit elektronischen Mitteln überwacht werden.
Reisende müssen außerdem bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis, nach Möglichkeit mit eingetragener Passnummer, vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Nach Einreise gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht. Erklären sich Reisende bereit, direkt nach Ankunft einen PCR-Test am Flughafen durchzuführen, und am neunten Quarantänetag einen weiteren PCR-Test durchzuführen, kann die Quarantäne von 14 auf 10 Tage verkürzt werden. Ausnahmen von der Quarantänepflicht bestehen für Reisende, die nachweisen können, in Israel geimpft worden zu sein oder bereits an COVID-19 erkrankt gewesen zu sein.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist zur Einreise geöffnet; für Ausländer ist die Einreise nur mit gültiger Einreiseerlaubnis der zuständigen israelischen Auslandsvertretung möglich. Es gelten die gleichen PCR-Test- und Quarantänepflichten wie bei Einreise über den Flughafen Ben Gurion. Am Freitag und Samstag ist der Übergang geschlossen.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist für die Ein- und Ausreisen geöffnet. Vor Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah gilt die Pflicht zum Nachweis eines negativen PCR-Tests.
Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung .
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-(bzw. King-Hussein-) Brücke nach Jordanien ist von Sonntag bis Donnerstag für ausreisende Ausländer geöffnet. Eine zusätzliche Genehmigung jordanischer Behörden kann erforderlich sein.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
Es bestehen Einschränkungen im täglichen Leben. Menschenansammlungen sind im Freien und in geschlossenen Räumen beschränkt zugelassen. Zugang zu Museen, Einkaufszentren, Fitnessstudios und weiteren Freizeiteinrichtungen sind unter bestimmten Auflagen möglich. In „roten Städten“ mit hohen Infektionsraten können weitere einschränkende Maßnahmen getroffen werden.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen im Westjordanland sind für ausländische Gäste geschlossen.
Bewegungen zwischen den Gouvernoraten des Westjordanlands sind nur aus zwingend erforderlichen Gründen erlaubt.
Im gesamten Westjordanland gilt jeweils von donnerstags um 19 Uhr durchgehend bis sonntags um 6 Uhr sowie an den anderen Wochentagen von 19 Uhr bis 6 Uhr ein Lockdown. Lediglich Apotheken und Bäckereien dürfen öffnen; alle anderen privaten und öffentlichen Einrichtungen sind geschlossen. Versammlungen und Zusammenkünfte sind untersagt. In Abhängigkeit von der lokalen Infektionslage sind die Gouverneure befugt, abweichende Regelungen zu treffen.
Die palästinensischen Behörden haben verschärfte Kontrollen und Geldbußen zur Durchsetzung der Maßnahmen angekündigt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Italien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Italien, insbesondere die nördlichen Regionen sowie Apulien und Kampanien, ist von COVID-19 erneut stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Italien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist die Einreise nach Italien grundsätzlich gestattet, jedoch sind Reisen innerhalb Italiens nur aus triftigen Gründen erlaubt, siehe Beschränkungen im Land. Es ist die Vorlage einer Einreiseerklärung und eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ohne negatives Testergebnis müssen sich Reisende in Quarantäne begeben. Verschiedene Fluggesellschaften verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.
Für Reisende aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, die bis zum 30. April 2021 nach Italien einreisen, ist grundsätzlich die Vorlage einer negativen Testbescheinigung bei Einreise, eine fünftägige Quarantäne und die Vorlage einer weiteren negativen Testbescheinigung nach fünf Tagen erforderlich.
Einreisende aus Österreich, die sich in den vorangegangen 14 Tagen länger als 12 Stunden in Österreich aufgehalten haben und ohne dringenden Grund nach Italien einreisen, müssen bis auf weiteres
- sich über das Einreise-Online-Formular anmelden,
- einen negativen Antigen- oder PCR-Test mit sich führen,
- sich einem zweiten Test innerhalb von 48 Stunden unterziehen,
- sich bei der örtlichen örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde (ASL) registrieren,
- sich für 14 Tage in Quarantäne begeben und
- sich am Ende der 14-tägigen Quarantäne noch einmal testen lassen.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind unter anderem Berufspendler bei Rückkehr an ihren Wohnort sowie Schülerinnen und Schüler und Studierende, wenn sie mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort in Italien zurückkehren, sofern sie keine COVID-19-Symptome zeigen. Für sie reicht ein wöchentlich durchgeführter negativer Antigen- oder PCR-Test sowie das Mitführen der Eigenerklärung aus.
Für die Einreise aus Drittländern gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Es besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Brasilien aufgehalten haben.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen-Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Durch vorübergehend wieder eingeführte Grenzkontrollen zwischen Deutschland und dem österreichischen Bundesland Tirol kann es zu Staus und Wartezeiten auf der Brennerautobahn in Richtung Norden kommen. Lastkraftwagenfahrer in Richtung Deutschland müssen schon frühzeitig den für die Einreise von Tirol erforderlichen negativen COVID-19-Test (in deutscher, englischer, französischer oder italienischer Sprache) besitzen und auf Anforderung für die Weiterfahrt zeigen.
Für Transitreisende von Großbritannien und Nordirland gelten bis auf weiteres gesonderte Vorschriften.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin. Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Durch wieder eingeführte Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen zwischen Deutschland und Tirol in Österreich kommt es allerdings zu Ausfällen im Zugverkehr zwischen Italien und Deutschland über Tirol. Auch bei Zugreisen durch die Schweiz in Richtung Italien kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen. Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Verschiedene Busunternehmen haben angekündigt, Fahrten in den kommenden Wochen reduzieren oder stornieren zu wollen.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand. In ganz Italien bestehen Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit. Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen sind verboten, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Die Polizeibehörden können daher die Einreise nach Italien untersagen, wenn sich das angegebene Endziel der Reise in einer anderen Region befindet als dort, wo die Einreise stattfindet, und die Reise nicht aus triftigem Grund (Arbeit, Gesundheit, absolute Dringlichkeit oder dauerhafte Rückkehr zu Wohnort/Wohnsitz/Wohnung) erfolgt.
Es ist erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Sardinien erlaubt die Einreise derzeit auch bei Vorlage eines negativen PCR-Tests durch eine Verordnung mindestens bis zum 6. April 2021 ebenfalls nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes, wozu das Aufsuchen einer Ferienwohnung nicht zählt.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu den Beförderungs- und Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft sowie bei Bus- und Zugreisen zu den aktuellen Reiseverbindungen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Liechtenstein - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Liechtenstein wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Fürstentum Liechtenstein ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Website des Amts für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das Fürstentum Liechtenstein hat die Grenze für alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und der der Schweiz vollständig geöffnet. Die Reisefreiheit mit allen Staaten innerhalb des Schengen-Raums und die volle Personenfreizügigkeit für alle Reisenden aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und der Schweiz gilt uneingeschränkt. Dies gilt auch für freizügigkeitsberechtigten Reisende aus den Nicht-Schengen-Staaten, Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern.
Für Reisende aus Risikogebieten (dazu zählt aktuell das Bundesland Thüringen) gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen dem Amt für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein mittels des Formulars „Rückreise aus Risikoländern" melden. Die Liste der Risikoländer wird vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Ein negatives Testresultat hebt aktuell weder die Quarantänepflicht auf, noch verkürzt es die Dauer der Quarantäne. Bestimmte Personengruppen sind von der Quarantänepflicht in Liechtenstein ausgenommen. Die Ausnahmen sind in der Schweizer COVID-19-Verordnung Maßnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs unter Artikel 4 geregelt. Die Quarantäne für Reisende aus Risikogebieten kann mit Zustimmung der Gesundheitsbehörde durch einen negativen PCR-Test ab dem siebten Quarantänetag verkürzt werden.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Es bestehen keine Beschränkungen für die Durchreise durch das Fürstentum Liechtenstein.
Reiseverbindungen
Einschränkungen im internationalen Zug- und Busverkehr bestehen nicht.
Beschränkungen im Land
Die Regierung Liechtensteins bittet um Zurückhaltung bei nicht notwendigen Sozialkontakten und um konsequente Umsetzung der Distanz- und Hygienemaßnahmen.
Öffentlich zugängliche Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport sind mit Schutzkonzepten geöffnet. Weiterhin geschlossen bleiben die Gastronomiebetriebe. Take‐away‐Betriebe, Lieferdienste für Mahlzeiten sowie Restaurationsbetriebe für Hotelgäste dürfen öffnen. Die Maßnahmen gelten weiterhin bis 20. April 2021. Die Durchführung von Veranstaltungen bleibt mit wenigen Ausnahmen verboten. Private Veranstaltungen in Innen- und Außenbereichen sind auf maximal 10 Personen (Kinder werden mitgezählt) beschränkt. Öffentliche Veranstaltungen, Freizeit- und Sportaktivitäten im Außenbereich sind mit bis zu 25 Personen möglich. Es muss ein Abstand von 1,5 Metern gewahrt und in Innenräumen müssen Masken getragen werden. Auch dürfen keine Speisen oder Getränke konsumiert werden.
In Abstimmung mit dem schweizerischen Bundesrat sind weitere Beschränkungen möglich.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Maskenpflicht gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Gotteshäusern, Kultur- und Sporteinrichtungen, Restaurants, Cafés und Hotels (mit Ausnahme der Gästezimmer). Zuwiderhandlungen gegen Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie werden explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbußen bis zu 200 CHF bestraft werden. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Metern. und die üblichen Hygienemaßnahmen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der Behörden des Fürstentums Liechtenstein.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt des Fürstentums Liechtenstein.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Litauen - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 stark betroffen, jedoch sind die Infektionszahlen zuletzt stabil. Litauen ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Einreisende aus allen Staaten weltweit, also auch aus Deutschland, unterliegen grundsätzlich einer Registrierungs-, Test- und Quarantänepflicht in Litauen.
Jeder Einreisende muss sich vor Einreise online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen.
Die Einreise nach Litauen ist nur noch möglich, sofern ein bei Einreise höchstens 72 Stunden alter negativer PCR-Test in einer der EU-Amtssprachen vorgelegt wird. Ausnahmen bestehen für wenige Personengruppen, u.a. für Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben oder mit dem eigenen PKW einreisen. Über alle Ausnahmen und weitere Bedingungen informieren die litauischen Behörden.
Die Quarantäne dauert in der Regel zehn Tage, kann durch einen negativen Corona-Test (auf eigene Kosten) ab dem siebten Tag allerdings verkürzt werden. Eine Verkürzung ist nur mit einem PCR-Test möglich, Antigen-Tests sind aktuell nicht zugelassen. Eine Freitestung aus der Quarantäne nach sieben Tagen ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Für Reisende, die in den vergangenen drei Monaten an COVID-19 erkrankt und inzwischen genesen sind, ist mit ärztlichem Attest eine Befreiung von der Quarantäne vorgesehen. Der entsprechende Nachweis des Arztes ist in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen. Die Befreiung von der Quarantänepflicht gilt auch für Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben und dies entsprechend belegen können.
Die Quarantäne muss an einem Ort durchgeführt werden, der über mindestens ein getrenntes Schlafzimmer von nichtquarantänepflichtigen Personen verfügt. Kontakt zu diesen Personen muss während dieser Zeit weitestgehend vermieden werden. Es ist gestattet während der Quarantäne die Wohnung für einen Spaziergang in einem Umkreis von einem Kilometer zu verlassen. Der Besuch von Geschäften etc. ist nicht gestattet. Für Personen, die aus Ländern einreisen mit besonders starkem Infektionsgeschehen gelten Sonderbestimmungen.
Quarantänepflichtige Reisende, die vor Ablauf der Quarantäne aus Litauen ausreisen wollen, müssen hierfür vorab das nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit benachrichtigen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung bei der zuständigen Behörde ist notwendig. Der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland finden keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz im Sinne des Schengener Grenzkodex statt. Auch am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen kommt es grundsätzlich zu keinen ausweisrelevanten Grenzkontrollen. Allerdings kommt es im Zuge von Einreisen zur Überprüfung der erforderlichen COVID-19-Reiseanmeldung. Ein gültiges Reisedokument ist stets unabhängig von der Durchführung von Grenzkontrollen mitzuführen. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen. Nur belarussische Staatsangehörige, sowie Ausländer mit belarussischem Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltserlaubnis können nach aktuellen Erkenntnissen weiterhin einreisen. Auch der Warentransport ist grenzüberschreitend aus Litauen möglich.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Flugverbindungen ist stark reduziert. Der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Bis zum 30. April 2021 gilt in Litauen ein landesweiter Lockdown.
Es gibt Beschränkungen für Reisen zwischen den Gemeinden des Landes, die aktuell bis 7. April 2021 gelten. Rückfragen können mit der örtlichen Polizei (Tel: +370-700-60000) geklärt werden. Straßenkontrollen werden in diesem Zeitraum durch Polizei und weitere Ordnungsbehörden zur Durchsetzung der Beschränkungen durchgeführt.
Treffen mit Personen aus anderen Haushalten sind mit Ausnahme von Spaziergängen im Freien zu zweit untersagt.
Restaurants dürfen nur außer-Haus-Verkauf anbieten. Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet, auch Geschäfte mit direktem Zugang von der Straße. Friseure und ähnliche Dienstleister dürfen ihre Dienste mit Auflagen anbieten. Weitere Informationen bietet die litauische Regierung.
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv-getesteten Person verpflichtet zu einer 14-tägigen, häuslichen Quarantäne. Diese Quarantäne kann nicht verkürzt werden.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dies gilt landesweit, auch im Freien, sofern nicht mindestens zwei Meter Abstand zu Personen aus anderen Haushalten gewahrt werden kann. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei sportlicher Betätigung gilt die Maskenpflicht nicht. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste .
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung .
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.
• Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
Mongolei - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei war zunächst von COVID-19 weniger betroffen. Seit November 2020 häufen sich jedoch die Zahlen der bestätigten Corona-Fälle, bei denen die Übertragung im Land, außerhalb des Quarantänesystems stattgefunden hat. Die Mongolei ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 1. Mai 2021 ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung zur Repatriierung eigener Staatsangehöriger.
Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge nach Russland sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Für die Einreise mit einem der Sonderflüge ist nicht mehr die vorherige Genehmigung der mongolischen Behörden erforderlich. Flugtickets können nunmehr direkt bei der durchführenden Fluggesellschaft (je nach Destination) gebucht werden. Einzig für die Einreise über Seoul ist aktuell nach wie vor eine Anmeldung über das mongolische Außenministerium erforderlich. Für die Einreise ist ein gültiges Visum oder ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich.
Mongolische Auslandsvertretungen sind ermächtigt, kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert. Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden alt sein darf. Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 7-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung (für Ausländer i. d. R. im Hotel) unter einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegemöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Die zur Verfügung stehenden Quarantäneeinrichtungen sind auf dieser Webseite veröffentlicht. Während der Quarantäne sind mindestens zwei PCR-Tests durchzuführen. Die Quarantäne endet erst, wenn beide Testergebnisse negativ sind und keine typischen COVID-19-Symptome vorliegen. Bei einem positiven Testergebnis wird die infizierte Person zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Von der Quarantänepflicht sind alle diejenigen ausgenommen, die nachweislich bereits seit mindestens 14 Tagen vollständig gegen COVID-19 geimpft sind oder die nachweislich bereits an COVID-19 erkrankt waren und vollständig genesen sind.
Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z. B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 100 € (50.000 MNT pro Person/Tag) in Rechnung gestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt in der Mongolei ist aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 1. Mai 2021 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Beschränkungen im Land
Die mongolische Regierung hat diverse Maßnahmen beschlossen, unter anderem eine partielle Ausgangssperre und Beschränkungen des Reiseverkehrs von/nach Ulan Bator und zwischen den Provinzen. In Ulan Bator und im übrigen Land gilt die Stufe erhöhter Bereitschaft (Stufe zwei von drei). Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Stadtviertel oder Gebäude abgeriegelt werden. Die Bevölkerung ist aufgerufen zu Hause zu bleiben. Privater Personenverkehr von und nach Ulan Bator ist nur bei wichtigem Grund und unter Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Dies gilt auch für Ausländer. Der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen der Mongolei ist eingeschränkt. Ein Großteil der öffentlichen Einrichtungen und Geschäfte darf unter Einhaltung von strengen Hygienebestimmungen geöffnet bleiben; die Zahl der gleichzeitig in Innenräumen erlaubten Kunden ist jedoch limitiert, teilweise sind die Öffnungszeiten begrenzt. Schriftliche Vorgaben der Behörden zu den geltenden Regeln liegen allerdings (noch) nicht vor.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 MNT (ca. 15 Euro) geahndet. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt. Kunden werden häufig aufgefordert, sich zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung via App zu registrieren bzw. ihre Kontaktdaten zu hinterlegen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der Mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Mosambik - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Infektionszahlen steigen in Mosambik seit Dezember 2020 an. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt und die Provinz Maputo. In Mosambik sind vermehrt Fälle der beiden neuen, ansteckenderen Varianten von COVID-19 festgestellt worden, weshalb Mosambik als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet ) eingestuft wurde.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 müssen Einreisende aus Mosambik nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht auch ausnahmslos den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests mitführen, siehe Reiseverbindungen.
Durch die Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 besteht zudem ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland, siehe Reiseverbindungen.
Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristenvisa werden wieder ausgestellt. Alle Reisenden ab 11 Jahren müssen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt die geltende Quarantänepflicht.
Bei Ein-und Ausreise nach und aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer PCR-Test eine Gültigkeit von 14 Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr ist weiterhin beschränkt. Fluggesellschaften aus fünf Ländern (Portugal, Katar, Äthiopien, Kenia und Südafrika) bieten wöchentlich einzelne Flüge von und nach Maputo an.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Mosambiks als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Mosambik nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Das am 29. Januar 2021 erlassene Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen (Beförderer müssen Passagierflüge dem Bundespolizeipräsidium drei Tage vor Einreise anzeigen).
Beschränkungen im Land
Mit dem Ende des Ausnahmezustands am 6. September 2020 wurde der „Katastrophenfall“ in Kraft gesetzt. Dieses am 1. September 2020 beschlossene Gesetz schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.
Im Großraum Maputo (Maputo-Stadt, Matola, Boane und Marracuene) sowie in allen Provinzhauptstädten gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 4 Uhr (Ausnahmen für medizinische Notfälle).
Bars und Alkoholverkaufsstellen (Barracas) sind geschlossen. Die Öffnungszeiten von Restaurants, sowie der Verkauf von Alkohol in Supermärkten sind zeitlich begrenzt. Private Veranstaltungen sind mit bis zu 20 Personen erlaubt. Kirchen, Kinos, Theater, Casinos, Fitnessstudios und andere Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Der Aufenthalt an Stränden ist untersagt; Spaziergänge auf den Gehwegen in Strandnähe erlaubt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Abstandsregeln von mindestens 1,5 m sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich ergänzend bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
Nordmazedonien - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nordmazedonien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nordmazedonien ist von COVID-19 stark betroffen. Nordmazedonien ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich uneingeschränkt erlaubt. Es besteht derzeit weder eine Quarantänepflicht noch die Notwendigkeit, einen negativen PCR-Test vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist außerhalb der von 20 bis 5 Uhr geltenden Ausgangssperre uneingeschränkt erlaubt. Reisende sollten sich vor Abreise jedoch erkundigen, ob und welche Grenzübergänge ihrer Ausgangs- und Zielländer aktuell geöffnet sind.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen der Reiseverbindungen.
Beschränkungen im Land
Die generelle Ausgangssperre wurde bis zunächst 20. April 2021 auf die Zeit zwischen 20 und 5 Uhr morgens ausgedehnt. Ausgenommen sind u.a. An- und Abfahrt zum Flughafen Skopje zwecks An- und Abreise (Nachweis durch Flugticket nötig) und medizinische Notfälle.
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe müssen schließen. Gaststätten jeder Art einschließlich Diskotheken und Bars sind ebenfalls geschlossen. Außerhausverkauf von Speisen per Lieferservice oder Abholung bleibt erlaubt.
Ansammlungen im Freien von mehr als vier Personen sind verboten. Zusätzliche zeitlich oder örtlich begrenzte Versammlungsbeschränkungen sind möglich. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur begrenzt ausgelastet sein. Auf Ämtern und Behörden gelten Schicht- und Heimarbeit, wodurch deren Dienstleistungsangebot eingeschränkt ist. Auskünfte zu Öffnungszeiten und den Bedingungen des Besucherverkehrs können nur die jeweiligen Institutionen selbst erteilen. Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken sowie Banken und Tankstellen sind geöffnet. Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäfte sind unter besonderen Auflagen geöffnet.
Hygieneregeln
Für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung gilt auch im Freien eine generelle Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen. Darüber hinaus wird empfohlen, Abstand zu Mitmenschen zu halten, regelmäßig die Hände zu waschen und wenn möglich zu desinfizieren.
Bei COVID-19-Symptomen ist ab dem Moment der Vereinbarung eines Testtermins bis zum Erhalt des Testergebnisses eine Selbstquarantäne vorgeschrieben. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird die Selbstquarantäne durch Verfügung des lokalen Gesundheitsamtes entsprechend verlängert.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die öffentlichen Verlautbarungen zum Versammlungsverbot. Verstöße, auch gegen die Masken- und Quarantänepflichten, werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
• Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende" in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Österreich hat den harten Lockdown im Osten des Landes verlängert. Der Lockdown für Wien, Niederösterreich und das Burgenland gilt nun bis zum 18. April 2021. Museen und Geschäfte, die nicht für den Grundbedarf nötig sind, bleiben damit weiter geschlossen. Das Verlassen der eigenen Wohnung soll weiterhin in bestimmten Fällen erlaubt sein, etwa zum Einkaufen oder für sportliche Aktivitäten. Die Schulen bleiben auch nach Ostern weiter geschlossen; für die Schüler findet Distanzunterricht statt. Der Rest des Landes bleibt von den Einschränkungen verschont. Quelle: tagesschau.de
Oman - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Maskat sowie die Provinz Dhofar an der Grenze zu Jemen und die Provinz North Sharqiyah.
Oman ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Landgrenzen sind bis auf weiteres für die Ein- und Ausreise in das Sultanat geschlossen. Ab 8. April 2021 ist die Einreise bis auf weiteres nur noch omanischen Staatsangehörigen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis in Oman („Residents“) gestattet. Internationale Flüge und Einreisen aus derzeit zehn Ländern (u.a. Südafrika, Brasilien) sind bis auf weiteres ausgesetzt. Es besteht ein Einreiseverbot für alle Einreisen aus Großbritannien. Von dieser Regelung ausgenommen sind omanische Staatsangehörige.
Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können nicht wieder nach Oman einreisen, wenn sie sich länger als 180 Tage außerhalb des Landes aufgehalten haben, und müssen zur Einreise ein neues Visum beantragen.
Reisende nach Oman müssen vor Abflug einen negativen PCR-Test in englischer oder arabischer Sprache vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit sein darf. Ferner müssen sich Reisende auf der Internetseite des omanischen Gesundheitsministeriums registrieren und dort 25 OMR für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen. Ferner ist die App Tarassud+ des omanischen Gesundheitsministeriums auf dem Mobiltelefon zu installieren.
Alle Einreisenden, auch bei Kurzaufenthalten, müssen sich mindestens sieben Tage in institutionelle Quarantäne begeben, die mit dem Tracking-Armband überwacht wird. Die Kosten für die institutionelle Quarantäne müssen von den Einreisenden getragen werden, eine Isolation in häuslicher Quarantäne ist derzeit nicht zugelassen. Die institutionelle Quarantäne kann in allen Hotels in Oman – soweit diese es anbieten – durchgeführt werden. Ausgenommen von der institutionellen Quarantäne sind derzeit Einreisende über 60 Jahre sowie allein reisende Kinder bis zum Alter von 18 Jahren, Aktuelle Informationen sowie eine Liste der vorgesehenen Quarantäne-Hotels sind beim omanischen Centre of Relief and Shelter Operations (Tel. 00968-24994265/24994266/24994267) erhältlich.
Ab 29. März 2021 müssen alle Einreisenden, die der institutionellen Quarantäne unterliegen, die Unterkunft in einem Hotel oder in einer institutionellen Quarantäne-Einrichtung vorab online über die "Sahala“ Plattform buchen. Fluggesellschaften sind gehalten sicherzustellen, dass Passagiere über eine bestätigte Sahala-Buchung verfügen.
Am achten Tag kann die Quarantäne durch einen weiteren negativen PCR-Test beendet werden oder ist bis zum 14. Tag fortzusetzen. Ein Aufenthalt unter sieben Tagen ist derzeit grundsätzlich nicht möglich und eine Ausreise aus Oman frühestens nach mindestens sieben Tagen Aufenthalt und negativem PCR-Test am achten Tag möglich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. Dezember 2021 mit dem Flugticket gebucht werden kann. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
Kinder unter 15 Jahren sind vom PCR-Test bei Einreise und dem Tragen des Armbands ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Oman stark eingeschränkt. Bis 8. April 2021 besteht zwischen 20 und 5 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre. In dieser Zeit sind bis auf wenige Ausnahmen auch alle wirtschaftlichen Aktivitäten und der Restaurantbetrieb verboten. Für Flugpassagiere und eine Begleitperson besteht bei Vorlage des Flugtickets für Fahrten zum und vom Flughafen eine Ausnahme von der nächtlichen Ausgangssperre. Öffentliche Parks sind bis auf weiteres geschlossen, für den öffentlichen und privaten Bereich sowie an Stränden bestehen Versammlungsverbote. Die Anzahl der Besucher ist in diversen Einrichtungen (z. B. Geschäfte, Einkaufsmalls, Restaurants) begrenzt.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter Auflagen und Einlasskontrollen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
• Bitte verfolgen Sie bezüglich der Schließung der Luft-, Land- und Seegrenzen aufmerksam die lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Seit heute 6. April 2021 dürfen in Dänemark Friseure, Tätowierer, Masseure und Kosmetiker wieder Kunden bedienen. Auch Sonnenstudios und Fahrschulen können wieder öffnen. Kunden sollen aber auf ihrem Smartphone einen maximal 72 Stunden alten negativen Corona-Test, eine Impfung gegen Covid-19 oder eine überstandene Infektion vorzeigen können. Auch in den dänischen Schulen ist seit Montag mehr los: Nachdem zuvor schon die Kinder bis zur vierten Jahrgangsstufe in ihre Klassenzimmer zurück durften, können nun auch die älteren Schüler zumindest in Teilzeit - das bedeutet jede zweite Woche - zum Präsenzunterricht zurückkehren. Ausgenommen von den Lockerungen sind einige wenige Gemeinden, in denen die Neuinfektionszahlen derzeit zu hoch sind. Quelle: tagesschau.de
Eritrea - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Ab Mitte April 2021 will Eritrea den internationalen Flugverkehr mit Äthiopien und den Vereinigten Arabischen Emiraten wieder aufnehmen. Die Einreisebedingungen sind noch unklar. Land- und Seegrenzen bleiben geschlossen. Quelle: Garda World
Estland - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Estland wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Estland verzeichnet hohe Infektionszahlen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Estland als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist u.a. für Reisende der EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan grundsätzlich möglich. Es gilt eine zehntägige Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern, deren Koeffizient oberhalb von 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Zwei-Wochen-Frist liegt. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Reisende aus gelisteten Ländern können alternativ mit einem negativen PCR-Testergebnis (max. 72 Stunden alt) einreisen oder sich bei Einreise auf COVID-19 testen lassen und müssen dann in Selbstisolation das negative Ergebnis abwarten. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit und zum Arzt gehen und Einkäufe tätigen. Nach frühestens sieben Tagen muss ein zweiter Test erfolgen. Bei erneut negativem PCR-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen.
Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Folgender Personenkreis ist von den Quarantäne-Auflagen befreit: Personen, die nachweislich in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen sind (Nachweis durch ein Schreiben des Arztes oder des Gesundheitsamtes entweder in englischer, estnischer oder russischer Sprache) oder Personen, die in den letzten sechs Monaten vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden (Nachweis durch WHO-Impfnachweis oder ärztliche Bestätigung mit Informationen u.a. zur Anzahl der verabreichten Impfstoffdosen und Impfstoff-Zusammensetzung in englischer, estnischer oder russischer Sprache).
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen unterbleiben. Die Grenzen zu Russland bleiben geschlossen. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Lufthansa fliegt wöchentlich direkt nach Deutschland, weitere Flugrouten über Riga, Stockholm, Helsinki, Warschau. Air Baltic hat vereinzelt die direkten Flugrouten Tallinn - Berlin - Tallin aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Die Grenzen zu Russland sind bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Bis einschließlich 25. April 2021 gelten landesweite Beschränkungen. Diese beinhalten eine Zwei-Haushalte- und Zwei-Meter-Abstandsregelung und eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und nicht-essentieller Einzelhandel, mit Ausnahme von Liefer- und Abholservice, sind geschlossen.
Hygieneregeln
Es besteht eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wo Abstandsregeln nicht eingehalten werden können (ÖPNV, Supermärkte, u.a. geschlossene Räume). Häufiges Händewaschen und Desinfektion wird weiterhin dringend empfohlen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA", die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.
Island - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund bestehender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 im europäischen Vergleich nur noch schwach betroffen, die Zahl der Neuinfektionen sind derzeit auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Für alle Reisenden gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Alle Reisenden müssen zudem einen PCR-Test bei Einreise durchführen lassen und sich dann für fünf bis sechs Tage in häusliche Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Wird ein positives Testergebnis festgestellt und kann keine geeignete häusliche Quarantäneunterkunft nachgewiesen werden, kann die Unterbringung in einer regierungsseitig betreuten Quarantäneunterkunft angeordnet werden. Gleiches gilt, wenn bestimmte Virusvarianten festgestellt werden oder die Einreise aus einem Gebiet mit hoher 14-Tage-Inzidenz (Einstufung „rot“ durch ECDC, d.h. Inzidenz mehr als 500 oder Einstufung „grau“) erfolgt und keine geeignete häusliche Quarantäneunterkunft nachgewiesen werden kann.
Für Kinder, die bislang von PCR-Tests nach Einreise und Quarantäne befreit waren, gilt seit dem 1. April 2021 grundsätzlich die gleiche Regelung wie für Erwachsene.
Von der Quarantäne befreit sind Reisende, die nachweislich von einer COVID-19-Infektion genesen sind. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat aus EU/EWR-Ländern, dessen Anerkennung von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde abhängt.
Auch der Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 befreit von der Quarantäne. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an den bei der Einreise vorzulegenden Impfnachweis. Die Anerkennung hängt von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde ab.
Seit 1. April 2021 müssen jedoch auch Einreisende mit einem Impfzertifikat oder dem Nachweis einer überstandenen COVID-19-Infektion einen PCR-Test bei Einreise vornehmen lassen. Das Ergebnis ist in der Häuslichkeit abzuwarten. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bieten die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind ohne PCR-Test, aber nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur stark eingeschränkt. Da Flugverbindungen von und nach Island meist nicht direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind nur eingeschränkt geöffnet, es kann zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Landesweit sind Schwimmbäder, Sportstätten und kulturelle Einrichtungen geschlossen. Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 10 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von grundsätzlich zwei Metern; Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von der Masken- und Abstandspflicht befreit.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen. In Israel liegt die Inzidenz noch bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Israel als Risikogebiet eingestuft ist.
In den Palästinensischen Gebieten beträgt die Inzidenz mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Palästinensischen Gebiete als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft sind. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu sollte vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufgenommen werden. Sofern eine Einreise gestattet wird, kann die anschließende Quarantäne in Heimquarantäne verbracht werden, wenn eine entsprechende Erklärung ausgefüllt wird und eine eigene abgeschlossene Wohneinheit hierfür zur Verfügung steht, andernfalls muss die Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft verbracht werden. Die Heimquarantäne kann mit elektronischen Mitteln überwacht werden.
Reisende müssen außerdem bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis, nach Möglichkeit mit eingetragener Passnummer, vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Nach Einreise gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht. Erklären sich Reisende bereit, direkt nach Ankunft einen PCR-Test am Flughafen durchzuführen, und am neunten Quarantänetag einen weiteren PCR-Test durchzuführen, kann die Quarantäne von 14 auf 10 Tage verkürzt werden. Ausnahmen von der Quarantänepflicht bestehen für Reisende, die nachweisen können, in Israel geimpft worden zu sein oder bereits an COVID-19 erkrankt gewesen zu sein.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist zur Einreise geöffnet; für Ausländer ist die Einreise nur mit gültiger Einreiseerlaubnis der zuständigen israelischen Auslandsvertretung möglich. Es gelten die gleichen PCR-Test- und Quarantänepflichten wie bei Einreise über den Flughafen Ben Gurion. Am Freitag und Samstag ist der Übergang geschlossen.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist für die Ein- und Ausreisen geöffnet. Vor Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah gilt die Pflicht zum Nachweis eines negativen PCR-Tests.
Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung .
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-(bzw. King-Hussein-) Brücke nach Jordanien ist von Sonntag bis Donnerstag für ausreisende Ausländer geöffnet. Eine zusätzliche Genehmigung jordanischer Behörden kann erforderlich sein.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen, der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
Es bestehen Einschränkungen im täglichen Leben. Menschenansammlungen sind im Freien und in geschlossenen Räumen beschränkt zugelassen. Zugang zu Museen, Einkaufszentren, Fitnessstudios und weiteren Freizeiteinrichtungen sind unter bestimmten Auflagen möglich. In „roten Städten“ mit hohen Infektionsraten können weitere einschränkende Maßnahmen getroffen werden.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen im Westjordanland sind für ausländische Gäste geschlossen.
Bewegungen zwischen den Gouvernoraten des Westjordanlands sind nur aus zwingend erforderlichen Gründen erlaubt.
Im gesamten Westjordanland gilt jeweils von donnerstags um 19 Uhr durchgehend bis sonntags um 6 Uhr sowie an den anderen Wochentagen von 19 Uhr bis 6 Uhr ein Lockdown. Lediglich Apotheken und Bäckereien dürfen öffnen; alle anderen privaten und öffentlichen Einrichtungen sind geschlossen. Versammlungen und Zusammenkünfte sind untersagt. In Abhängigkeit von der lokalen Infektionslage sind die Gouverneure befugt, abweichende Regelungen zu treffen.
Die palästinensischen Behörden haben verschärfte Kontrollen und Geldbußen zur Durchsetzung der Maßnahmen angekündigt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Italien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Italien, insbesondere die nördlichen Regionen sowie Apulien und Kampanien, ist von COVID-19 erneut stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Italien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist die Einreise nach Italien grundsätzlich gestattet, jedoch sind Reisen innerhalb Italiens nur aus triftigen Gründen erlaubt, siehe Beschränkungen im Land. Es ist die Vorlage einer Einreiseerklärung und eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ohne negatives Testergebnis müssen sich Reisende in Quarantäne begeben. Verschiedene Fluggesellschaften verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.
Für Reisende aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, die bis zum 30. April 2021 nach Italien einreisen, ist grundsätzlich die Vorlage einer negativen Testbescheinigung bei Einreise, eine fünftägige Quarantäne und die Vorlage einer weiteren negativen Testbescheinigung nach fünf Tagen erforderlich.
Einreisende aus Österreich, die sich in den vorangegangen 14 Tagen länger als 12 Stunden in Österreich aufgehalten haben und ohne dringenden Grund nach Italien einreisen, müssen bis auf weiteres
- sich über das Einreise-Online-Formular anmelden,
- einen negativen Antigen- oder PCR-Test mit sich führen,
- sich einem zweiten Test innerhalb von 48 Stunden unterziehen,
- sich bei der örtlichen örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde (ASL) registrieren,
- sich für 14 Tage in Quarantäne begeben und
- sich am Ende der 14-tägigen Quarantäne noch einmal testen lassen.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind unter anderem Berufspendler bei Rückkehr an ihren Wohnort sowie Schülerinnen und Schüler und Studierende, wenn sie mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort in Italien zurückkehren, sofern sie keine COVID-19-Symptome zeigen. Für sie reicht ein wöchentlich durchgeführter negativer Antigen- oder PCR-Test sowie das Mitführen der Eigenerklärung aus.
Für die Einreise aus Drittländern gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Es besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Brasilien aufgehalten haben.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen-Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Durch vorübergehend wieder eingeführte Grenzkontrollen zwischen Deutschland und dem österreichischen Bundesland Tirol kann es zu Staus und Wartezeiten auf der Brennerautobahn in Richtung Norden kommen. Lastkraftwagenfahrer in Richtung Deutschland müssen schon frühzeitig den für die Einreise von Tirol erforderlichen negativen COVID-19-Test (in deutscher, englischer, französischer oder italienischer Sprache) besitzen und auf Anforderung für die Weiterfahrt zeigen.
Für Transitreisende von Großbritannien und Nordirland gelten bis auf weiteres gesonderte Vorschriften.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin. Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Durch wieder eingeführte Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen zwischen Deutschland und Tirol in Österreich kommt es allerdings zu Ausfällen im Zugverkehr zwischen Italien und Deutschland über Tirol. Auch bei Zugreisen durch die Schweiz in Richtung Italien kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen. Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Verschiedene Busunternehmen haben angekündigt, Fahrten in den kommenden Wochen reduzieren oder stornieren zu wollen.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand. In ganz Italien bestehen Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit. Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen sind verboten, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Die Polizeibehörden können daher die Einreise nach Italien untersagen, wenn sich das angegebene Endziel der Reise in einer anderen Region befindet als dort, wo die Einreise stattfindet, und die Reise nicht aus triftigem Grund (Arbeit, Gesundheit, absolute Dringlichkeit oder dauerhafte Rückkehr zu Wohnort/Wohnsitz/Wohnung) erfolgt.
Es ist erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Sardinien erlaubt die Einreise derzeit auch bei Vorlage eines negativen PCR-Tests durch eine Verordnung mindestens bis zum 6. April 2021 ebenfalls nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes, wozu das Aufsuchen einer Ferienwohnung nicht zählt.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu den Beförderungs- und Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft sowie bei Bus- und Zugreisen zu den aktuellen Reiseverbindungen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Liechtenstein - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Liechtenstein wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Fürstentum Liechtenstein ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Website des Amts für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das Fürstentum Liechtenstein hat die Grenze für alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und der der Schweiz vollständig geöffnet. Die Reisefreiheit mit allen Staaten innerhalb des Schengen-Raums und die volle Personenfreizügigkeit für alle Reisenden aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und der Schweiz gilt uneingeschränkt. Dies gilt auch für freizügigkeitsberechtigten Reisende aus den Nicht-Schengen-Staaten, Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern.
Für Reisende aus Risikogebieten (dazu zählt aktuell das Bundesland Thüringen) gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen dem Amt für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein mittels des Formulars „Rückreise aus Risikoländern" melden. Die Liste der Risikoländer wird vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Ein negatives Testresultat hebt aktuell weder die Quarantänepflicht auf, noch verkürzt es die Dauer der Quarantäne. Bestimmte Personengruppen sind von der Quarantänepflicht in Liechtenstein ausgenommen. Die Ausnahmen sind in der Schweizer COVID-19-Verordnung Maßnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs unter Artikel 4 geregelt. Die Quarantäne für Reisende aus Risikogebieten kann mit Zustimmung der Gesundheitsbehörde durch einen negativen PCR-Test ab dem siebten Quarantänetag verkürzt werden.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Es bestehen keine Beschränkungen für die Durchreise durch das Fürstentum Liechtenstein.
Reiseverbindungen
Einschränkungen im internationalen Zug- und Busverkehr bestehen nicht.
Beschränkungen im Land
Die Regierung Liechtensteins bittet um Zurückhaltung bei nicht notwendigen Sozialkontakten und um konsequente Umsetzung der Distanz- und Hygienemaßnahmen.
Öffentlich zugängliche Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport sind mit Schutzkonzepten geöffnet. Weiterhin geschlossen bleiben die Gastronomiebetriebe. Take‐away‐Betriebe, Lieferdienste für Mahlzeiten sowie Restaurationsbetriebe für Hotelgäste dürfen öffnen. Die Maßnahmen gelten weiterhin bis 20. April 2021. Die Durchführung von Veranstaltungen bleibt mit wenigen Ausnahmen verboten. Private Veranstaltungen in Innen- und Außenbereichen sind auf maximal 10 Personen (Kinder werden mitgezählt) beschränkt. Öffentliche Veranstaltungen, Freizeit- und Sportaktivitäten im Außenbereich sind mit bis zu 25 Personen möglich. Es muss ein Abstand von 1,5 Metern gewahrt und in Innenräumen müssen Masken getragen werden. Auch dürfen keine Speisen oder Getränke konsumiert werden.
In Abstimmung mit dem schweizerischen Bundesrat sind weitere Beschränkungen möglich.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Maskenpflicht gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Gotteshäusern, Kultur- und Sporteinrichtungen, Restaurants, Cafés und Hotels (mit Ausnahme der Gästezimmer). Zuwiderhandlungen gegen Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie werden explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbußen bis zu 200 CHF bestraft werden. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Metern. und die üblichen Hygienemaßnahmen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der Behörden des Fürstentums Liechtenstein.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt des Fürstentums Liechtenstein.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Litauen - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 stark betroffen, jedoch sind die Infektionszahlen zuletzt stabil. Litauen ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Einreisende aus allen Staaten weltweit, also auch aus Deutschland, unterliegen grundsätzlich einer Registrierungs-, Test- und Quarantänepflicht in Litauen.
Jeder Einreisende muss sich vor Einreise online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen.
Die Einreise nach Litauen ist nur noch möglich, sofern ein bei Einreise höchstens 72 Stunden alter negativer PCR-Test in einer der EU-Amtssprachen vorgelegt wird. Ausnahmen bestehen für wenige Personengruppen, u.a. für Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben oder mit dem eigenen PKW einreisen. Über alle Ausnahmen und weitere Bedingungen informieren die litauischen Behörden.
Die Quarantäne dauert in der Regel zehn Tage, kann durch einen negativen Corona-Test (auf eigene Kosten) ab dem siebten Tag allerdings verkürzt werden. Eine Verkürzung ist nur mit einem PCR-Test möglich, Antigen-Tests sind aktuell nicht zugelassen. Eine Freitestung aus der Quarantäne nach sieben Tagen ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Für Reisende, die in den vergangenen drei Monaten an COVID-19 erkrankt und inzwischen genesen sind, ist mit ärztlichem Attest eine Befreiung von der Quarantäne vorgesehen. Der entsprechende Nachweis des Arztes ist in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen. Die Befreiung von der Quarantänepflicht gilt auch für Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben und dies entsprechend belegen können.
Die Quarantäne muss an einem Ort durchgeführt werden, der über mindestens ein getrenntes Schlafzimmer von nichtquarantänepflichtigen Personen verfügt. Kontakt zu diesen Personen muss während dieser Zeit weitestgehend vermieden werden. Es ist gestattet während der Quarantäne die Wohnung für einen Spaziergang in einem Umkreis von einem Kilometer zu verlassen. Der Besuch von Geschäften etc. ist nicht gestattet. Für Personen, die aus Ländern einreisen mit besonders starkem Infektionsgeschehen gelten Sonderbestimmungen.
Quarantänepflichtige Reisende, die vor Ablauf der Quarantäne aus Litauen ausreisen wollen, müssen hierfür vorab das nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit benachrichtigen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung bei der zuständigen Behörde ist notwendig. Der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland finden keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz im Sinne des Schengener Grenzkodex statt. Auch am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen kommt es grundsätzlich zu keinen ausweisrelevanten Grenzkontrollen. Allerdings kommt es im Zuge von Einreisen zur Überprüfung der erforderlichen COVID-19-Reiseanmeldung. Ein gültiges Reisedokument ist stets unabhängig von der Durchführung von Grenzkontrollen mitzuführen. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen. Nur belarussische Staatsangehörige, sowie Ausländer mit belarussischem Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltserlaubnis können nach aktuellen Erkenntnissen weiterhin einreisen. Auch der Warentransport ist grenzüberschreitend aus Litauen möglich.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Flugverbindungen ist stark reduziert. Der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Bis zum 30. April 2021 gilt in Litauen ein landesweiter Lockdown.
Es gibt Beschränkungen für Reisen zwischen den Gemeinden des Landes, die aktuell bis 7. April 2021 gelten. Rückfragen können mit der örtlichen Polizei (Tel: +370-700-60000) geklärt werden. Straßenkontrollen werden in diesem Zeitraum durch Polizei und weitere Ordnungsbehörden zur Durchsetzung der Beschränkungen durchgeführt.
Treffen mit Personen aus anderen Haushalten sind mit Ausnahme von Spaziergängen im Freien zu zweit untersagt.
Restaurants dürfen nur außer-Haus-Verkauf anbieten. Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet, auch Geschäfte mit direktem Zugang von der Straße. Friseure und ähnliche Dienstleister dürfen ihre Dienste mit Auflagen anbieten. Weitere Informationen bietet die litauische Regierung.
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv-getesteten Person verpflichtet zu einer 14-tägigen, häuslichen Quarantäne. Diese Quarantäne kann nicht verkürzt werden.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dies gilt landesweit, auch im Freien, sofern nicht mindestens zwei Meter Abstand zu Personen aus anderen Haushalten gewahrt werden kann. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei sportlicher Betätigung gilt die Maskenpflicht nicht. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste .
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung .
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.
• Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
Mongolei - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei war zunächst von COVID-19 weniger betroffen. Seit November 2020 häufen sich jedoch die Zahlen der bestätigten Corona-Fälle, bei denen die Übertragung im Land, außerhalb des Quarantänesystems stattgefunden hat. Die Mongolei ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 1. Mai 2021 ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung zur Repatriierung eigener Staatsangehöriger.
Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge nach Russland sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Für die Einreise mit einem der Sonderflüge ist nicht mehr die vorherige Genehmigung der mongolischen Behörden erforderlich. Flugtickets können nunmehr direkt bei der durchführenden Fluggesellschaft (je nach Destination) gebucht werden. Einzig für die Einreise über Seoul ist aktuell nach wie vor eine Anmeldung über das mongolische Außenministerium erforderlich. Für die Einreise ist ein gültiges Visum oder ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich.
Mongolische Auslandsvertretungen sind ermächtigt, kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert. Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden alt sein darf. Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 7-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung (für Ausländer i. d. R. im Hotel) unter einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegemöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Die zur Verfügung stehenden Quarantäneeinrichtungen sind auf dieser Webseite veröffentlicht. Während der Quarantäne sind mindestens zwei PCR-Tests durchzuführen. Die Quarantäne endet erst, wenn beide Testergebnisse negativ sind und keine typischen COVID-19-Symptome vorliegen. Bei einem positiven Testergebnis wird die infizierte Person zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Von der Quarantänepflicht sind alle diejenigen ausgenommen, die nachweislich bereits seit mindestens 14 Tagen vollständig gegen COVID-19 geimpft sind oder die nachweislich bereits an COVID-19 erkrankt waren und vollständig genesen sind.
Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z. B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 100 € (50.000 MNT pro Person/Tag) in Rechnung gestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt in der Mongolei ist aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 1. Mai 2021 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Beschränkungen im Land
Die mongolische Regierung hat diverse Maßnahmen beschlossen, unter anderem eine partielle Ausgangssperre und Beschränkungen des Reiseverkehrs von/nach Ulan Bator und zwischen den Provinzen. In Ulan Bator und im übrigen Land gilt die Stufe erhöhter Bereitschaft (Stufe zwei von drei). Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Stadtviertel oder Gebäude abgeriegelt werden. Die Bevölkerung ist aufgerufen zu Hause zu bleiben. Privater Personenverkehr von und nach Ulan Bator ist nur bei wichtigem Grund und unter Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Dies gilt auch für Ausländer. Der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen der Mongolei ist eingeschränkt. Ein Großteil der öffentlichen Einrichtungen und Geschäfte darf unter Einhaltung von strengen Hygienebestimmungen geöffnet bleiben; die Zahl der gleichzeitig in Innenräumen erlaubten Kunden ist jedoch limitiert, teilweise sind die Öffnungszeiten begrenzt. Schriftliche Vorgaben der Behörden zu den geltenden Regeln liegen allerdings (noch) nicht vor.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 MNT (ca. 15 Euro) geahndet. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt. Kunden werden häufig aufgefordert, sich zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung via App zu registrieren bzw. ihre Kontaktdaten zu hinterlegen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der Mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Mosambik - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Infektionszahlen steigen in Mosambik seit Dezember 2020 an. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt und die Provinz Maputo. In Mosambik sind vermehrt Fälle der beiden neuen, ansteckenderen Varianten von COVID-19 festgestellt worden, weshalb Mosambik als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet ) eingestuft wurde.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 müssen Einreisende aus Mosambik nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht auch ausnahmslos den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests mitführen, siehe Reiseverbindungen.
Durch die Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 besteht zudem ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland, siehe Reiseverbindungen.
Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristenvisa werden wieder ausgestellt. Alle Reisenden ab 11 Jahren müssen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt die geltende Quarantänepflicht.
Bei Ein-und Ausreise nach und aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer PCR-Test eine Gültigkeit von 14 Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr ist weiterhin beschränkt. Fluggesellschaften aus fünf Ländern (Portugal, Katar, Äthiopien, Kenia und Südafrika) bieten wöchentlich einzelne Flüge von und nach Maputo an.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Mosambiks als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Mosambik nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Das am 29. Januar 2021 erlassene Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen (Beförderer müssen Passagierflüge dem Bundespolizeipräsidium drei Tage vor Einreise anzeigen).
Beschränkungen im Land
Mit dem Ende des Ausnahmezustands am 6. September 2020 wurde der „Katastrophenfall“ in Kraft gesetzt. Dieses am 1. September 2020 beschlossene Gesetz schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.
Im Großraum Maputo (Maputo-Stadt, Matola, Boane und Marracuene) sowie in allen Provinzhauptstädten gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 4 Uhr (Ausnahmen für medizinische Notfälle).
Bars und Alkoholverkaufsstellen (Barracas) sind geschlossen. Die Öffnungszeiten von Restaurants, sowie der Verkauf von Alkohol in Supermärkten sind zeitlich begrenzt. Private Veranstaltungen sind mit bis zu 20 Personen erlaubt. Kirchen, Kinos, Theater, Casinos, Fitnessstudios und andere Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Der Aufenthalt an Stränden ist untersagt; Spaziergänge auf den Gehwegen in Strandnähe erlaubt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Abstandsregeln von mindestens 1,5 m sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich ergänzend bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
Nordmazedonien - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nordmazedonien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nordmazedonien ist von COVID-19 stark betroffen. Nordmazedonien ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich uneingeschränkt erlaubt. Es besteht derzeit weder eine Quarantänepflicht noch die Notwendigkeit, einen negativen PCR-Test vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist außerhalb der von 20 bis 5 Uhr geltenden Ausgangssperre uneingeschränkt erlaubt. Reisende sollten sich vor Abreise jedoch erkundigen, ob und welche Grenzübergänge ihrer Ausgangs- und Zielländer aktuell geöffnet sind.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen der Reiseverbindungen.
Beschränkungen im Land
Die generelle Ausgangssperre wurde bis zunächst 20. April 2021 auf die Zeit zwischen 20 und 5 Uhr morgens ausgedehnt. Ausgenommen sind u.a. An- und Abfahrt zum Flughafen Skopje zwecks An- und Abreise (Nachweis durch Flugticket nötig) und medizinische Notfälle.
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe müssen schließen. Gaststätten jeder Art einschließlich Diskotheken und Bars sind ebenfalls geschlossen. Außerhausverkauf von Speisen per Lieferservice oder Abholung bleibt erlaubt.
Ansammlungen im Freien von mehr als vier Personen sind verboten. Zusätzliche zeitlich oder örtlich begrenzte Versammlungsbeschränkungen sind möglich. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur begrenzt ausgelastet sein. Auf Ämtern und Behörden gelten Schicht- und Heimarbeit, wodurch deren Dienstleistungsangebot eingeschränkt ist. Auskünfte zu Öffnungszeiten und den Bedingungen des Besucherverkehrs können nur die jeweiligen Institutionen selbst erteilen. Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken sowie Banken und Tankstellen sind geöffnet. Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäfte sind unter besonderen Auflagen geöffnet.
Hygieneregeln
Für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung gilt auch im Freien eine generelle Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen. Darüber hinaus wird empfohlen, Abstand zu Mitmenschen zu halten, regelmäßig die Hände zu waschen und wenn möglich zu desinfizieren.
Bei COVID-19-Symptomen ist ab dem Moment der Vereinbarung eines Testtermins bis zum Erhalt des Testergebnisses eine Selbstquarantäne vorgeschrieben. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird die Selbstquarantäne durch Verfügung des lokalen Gesundheitsamtes entsprechend verlängert.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die öffentlichen Verlautbarungen zum Versammlungsverbot. Verstöße, auch gegen die Masken- und Quarantänepflichten, werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
• Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende" in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Österreich hat den harten Lockdown im Osten des Landes verlängert. Der Lockdown für Wien, Niederösterreich und das Burgenland gilt nun bis zum 18. April 2021. Museen und Geschäfte, die nicht für den Grundbedarf nötig sind, bleiben damit weiter geschlossen. Das Verlassen der eigenen Wohnung soll weiterhin in bestimmten Fällen erlaubt sein, etwa zum Einkaufen oder für sportliche Aktivitäten. Die Schulen bleiben auch nach Ostern weiter geschlossen; für die Schüler findet Distanzunterricht statt. Der Rest des Landes bleibt von den Einschränkungen verschont. Quelle: tagesschau.de
Oman - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Maskat sowie die Provinz Dhofar an der Grenze zu Jemen und die Provinz North Sharqiyah.
Oman ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Landgrenzen sind bis auf weiteres für die Ein- und Ausreise in das Sultanat geschlossen. Ab 8. April 2021 ist die Einreise bis auf weiteres nur noch omanischen Staatsangehörigen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis in Oman („Residents“) gestattet. Internationale Flüge und Einreisen aus derzeit zehn Ländern (u.a. Südafrika, Brasilien) sind bis auf weiteres ausgesetzt. Es besteht ein Einreiseverbot für alle Einreisen aus Großbritannien. Von dieser Regelung ausgenommen sind omanische Staatsangehörige.
Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können nicht wieder nach Oman einreisen, wenn sie sich länger als 180 Tage außerhalb des Landes aufgehalten haben, und müssen zur Einreise ein neues Visum beantragen.
Reisende nach Oman müssen vor Abflug einen negativen PCR-Test in englischer oder arabischer Sprache vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit sein darf. Ferner müssen sich Reisende auf der Internetseite des omanischen Gesundheitsministeriums registrieren und dort 25 OMR für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen. Ferner ist die App Tarassud+ des omanischen Gesundheitsministeriums auf dem Mobiltelefon zu installieren.
Alle Einreisenden, auch bei Kurzaufenthalten, müssen sich mindestens sieben Tage in institutionelle Quarantäne begeben, die mit dem Tracking-Armband überwacht wird. Die Kosten für die institutionelle Quarantäne müssen von den Einreisenden getragen werden, eine Isolation in häuslicher Quarantäne ist derzeit nicht zugelassen. Die institutionelle Quarantäne kann in allen Hotels in Oman – soweit diese es anbieten – durchgeführt werden. Ausgenommen von der institutionellen Quarantäne sind derzeit Einreisende über 60 Jahre sowie allein reisende Kinder bis zum Alter von 18 Jahren, Aktuelle Informationen sowie eine Liste der vorgesehenen Quarantäne-Hotels sind beim omanischen Centre of Relief and Shelter Operations (Tel. 00968-24994265/24994266/24994267) erhältlich.
Ab 29. März 2021 müssen alle Einreisenden, die der institutionellen Quarantäne unterliegen, die Unterkunft in einem Hotel oder in einer institutionellen Quarantäne-Einrichtung vorab online über die "Sahala“ Plattform buchen. Fluggesellschaften sind gehalten sicherzustellen, dass Passagiere über eine bestätigte Sahala-Buchung verfügen.
Am achten Tag kann die Quarantäne durch einen weiteren negativen PCR-Test beendet werden oder ist bis zum 14. Tag fortzusetzen. Ein Aufenthalt unter sieben Tagen ist derzeit grundsätzlich nicht möglich und eine Ausreise aus Oman frühestens nach mindestens sieben Tagen Aufenthalt und negativem PCR-Test am achten Tag möglich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. Dezember 2021 mit dem Flugticket gebucht werden kann. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
Kinder unter 15 Jahren sind vom PCR-Test bei Einreise und dem Tragen des Armbands ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Oman stark eingeschränkt. Bis 8. April 2021 besteht zwischen 20 und 5 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre. In dieser Zeit sind bis auf wenige Ausnahmen auch alle wirtschaftlichen Aktivitäten und der Restaurantbetrieb verboten. Für Flugpassagiere und eine Begleitperson besteht bei Vorlage des Flugtickets für Fahrten zum und vom Flughafen eine Ausnahme von der nächtlichen Ausgangssperre. Öffentliche Parks sind bis auf weiteres geschlossen, für den öffentlichen und privaten Bereich sowie an Stränden bestehen Versammlungsverbote. Die Anzahl der Besucher ist in diversen Einrichtungen (z. B. Geschäfte, Einkaufsmalls, Restaurants) begrenzt.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter Auflagen und Einlasskontrollen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
• Bitte verfolgen Sie bezüglich der Schließung der Luft-, Land- und Seegrenzen aufmerksam die lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 06.04.2021 - Teil 2
Serbien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Serbien ist bisher von COVID-19 stark betroffen. die Gesamtzahl der Infektionen liegt landesweit auf hohem Niveau. Serbien ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige müssen bei Einreise nach Serbien zwingend einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein darf. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, durchgeführt worden sein.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests entfällt für deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, Kinder bis 12 Jahre (wenn der Erziehungsberechtigte oder eine andere Person, die das Kind begleitet über einen negativen PCR-Test verfügt), Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr und Transitreisende. Ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen, sind Personen, die bereits in Serbien gegen COVID-19 geimpft worden sind (bei dem Impfstoff AstraZeneca ist eine Dosis bereits ausreichend) und eine von einer serbischen Gesundheitseinrichtung ausgestellte Bescheinigung haben. Deutsche, die ihren Wohnsitz in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Nordmazedonien, Montenegro oder Ungarn haben und nach Serbien einreisen, müssen keinen negativen PCR-Test vorlegen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise dem örtlichen zuständigen Gesundheitsamt einen negativen PCR- oder Antigen-Test eines serbischen Referenzlabors vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die ohne negativen PCR-Test einreisen, müssen sich für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Einreise, Aufenthalt, Kontaktdaten und Gesundheitszustand müssen bei den serbischen Behörden (in Serbisch oder Englisch) innerhalb von 24 Stunden registriert werden. Die Quarantäne wird durch Vorlage eines (kostenpflichtigen) negativen PCR-Tests aufgehoben, der von einem Referenzlabor in Serbien ausgestellt wurde. Die Terminreservierung ist online oder telefonisch +381-11/36 20 000 (an Arbeitstagen 8 bis 20 Uhr) möglich (nur in serbischer Sprache). Eine Anleitung für die Online-Terminreservierung in englischer Sprache bietet die serbische Regierung. Von dieser Regelung ausgenommen sind Deutsche im Transit, Personal im internationalen Personen- und Güterverkehr nach oder durch Serbien, sowie Deutsche, die aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Nordmazedonien, Montenegro oder Ungarn nach Serbien einreisen. Ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen, sind Personen, die bereits in Serbien gegen COVID-19 geimpft worden sind (bei dem Impfstoff AstraZeneca ist eine Dosis bereits ausreichend) und eine von einer serbischen Gesundheitseinrichtung ausgestellte Bescheinigung haben.
Deutsche Staatsangehörige, die zu Geschäftszwecken nach Serbien einreisen, benötigen keinen PCR-Test, wenn sie die serbische Industrie- und Handelskammer 48 Stunden vor Einreise per E-Mail über die Einreise informieren. Dabei sind mit Firmenschreiben, Vor- und Nachname, Passnummer und Ausstellungsland, der geschäftliche Grund für die Einreise, das Datum und der Grenzübergang der Einreise nach Serbien, Flugnummer oder Autokennzeichen, Adresse und Aufenthaltsdauer in Serbien, Kontakttelefon und E-Mailadresse mitzuteilen. Weiterhin ist innerhalb von 24 Stunden nach Einreise der serbischen Industrie- und Handelskammer ein negativer PCR- oder Antigentest vorzulegen, der von einem Referenzlabor in Serbien ausgestellt wurde. Weitere Informationen bietet die serbische Industrie- und Handelskammer.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Tankstellen und kulturelle Einrichtungen haben beschränkte Öffnungszeiten. Cafés, Restaurants, Clubs und Shopping Malls bleiben geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann, ist verpflichtend.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717. Weitere Informationen zu Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Spanien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland, in die Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf die Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gemeinschaften Kastilien-La Mancha, Galicien, Valencia, Extremadura, Murcia sowie auf die Balearen wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen, dabei ist das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich. In den autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland, in den Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf den Kanarischen Inseln liegt bzw. lag bis vor kurzem die Zahl der Neuinfektionen noch über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner pro sieben Tage, weshalb diese Regionen weiterhin als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Einschränkungen an der Landgrenze zu Portugal s. unten und unter Durch- und Weiterreise.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Einreise von Portugal auf dem Landweg ist bis zunächst 19. April 2021 nur an bestimmten Grenzübergängen und zu bestimmten Uhrzeiten möglich. Es werden vorübergehend Grenzkontrollen eingeführt. Die Einreise zur Rückreise an den Wohnort (in Spanien oder anderen EU-Staaten bzw. Schengen-assoziierten Staaten) sowie z.B. zu gewerblichen und beruflichen Zwecken (Grenzpendler) ist auch weiterhin gestattet.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen. Die Weiterreise nach Portugal auf dem Landweg ist bis zunächst 19. April 2021 nur noch möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann oder zu beruflichen (Grenzpendler) oder gewerblichen Zwecken.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
Vom 26. März bis 9. April 2021 ist das Reisen auf dem spanischen Festland zwischen den Autonomen Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen z.B. die Rückkehr an den Wohnsitz oder berufliche Gründe. Touristische Reisen gelten nicht als triftiger Grund. In dieser Zeit gilt für alle Autonomen Gemeinschaften, dass Treffen in öffentlichen geschlossenen Räumen auf vier Personen beschränkt sind, Treffen im Freien auf sechs Personen. Treffen in privaten Haushalten sind auf die dem Haushalt angehörenden Personen beschränkt.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23 bis 6 Uhr. Mobilitätsbeschränkungen betreffen einige Gebiete in der Stadt Madrid und einzelne Gemeinden . Zusammenkünfte von mehr als vier Personen (im Innenbereich) bzw. sechs Personen (im Außenbereich) sind in Handel und Gastronomie nicht erlaubt. Treffen in privaten Haushalten sind nur in Ausnahmefällen, z.B. zur Betreuung Bedürftiger, erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt zunächst bis zunächst 9. April 2021:
- Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden, eine behördliche Erklärung ist mit sich zu führen, der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
- Die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf die Landkreise wurde aufgehoben, sofern man allein oder mit Angehörigen desselben Haushalts unterwegs ist. Eine behördliche Erklärung ist mit sich zu führen.
- Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Im Ausnahmefall ist die behördliche Erklärung mit sich zu führen.
- Gastronomiebetriebe dürfen von 7:30 bis 17 Uhr mit Einschränkungen öffnen.
- Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
- Weitere Informationen in englischer Sprache sind auf dieser Webseite veröffentlicht.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt bis zunächst 12. April 2021: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen. Bei Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr. Gastronomiebetriebe dürfen im Außenbereich und limitiert im Innenbereich öffnen (pro Tisch max. 4 Personen; Rauchen verboten). Geschäfte, sind nur zu bestimmten Uhrzeiten geöffnet; für Geschäfte des täglichen Bedarfs und Friseure gelten diese Beschränkungen nicht. Freizeiteinrichtungen und Vergnügungsstätten sind geschlossen. Zusammenkünfte von mehr als vier Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sind grundsätzlich untersagt.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón gilt bis zunächst bis 9. April 2021: Für die Autonome Gemeinschaft Aragón gilt ein Ein- und Ausreiseverbot. Die Ein- und Ausreise ist nur aus triftigen Gründen und mit behördlicher Erklärung erlaubt. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr. Zusammenkünfte von mehr als 4 Personen in geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum und von mehr als 6 Personen im Freien im öffentlichen Raum sind untersagt. Zusammenkünfte im privaten Raum sind auf die dem Haushalt angehörenden Personen beschränkt.
Für Andalusien wurde das bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 9. April 2021 verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten sind nur innerhalb der eigenen Provinz erlaubt. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten gibt es Mobilitätsbeschränkungen. Darüber hinaus sind in Kommunen mit besonders hohen Inzidenzwerten nicht–essentielle Geschäfte und Restaurationsbetriebe geschlossen; ansonsten gelten Beschränkungen der Öffnungszeiten. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Vom 26. März bis 11. April 2021 sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt.
Von Reisen innerhalb der Balearen wird abgeraten, sie sind aber nicht verboten.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Für den Aufenthalt auf den Balearen gelten weiterhin verschärfte Maßnahmen. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch im öffentlichen Raum. Geschäfte sowie Einkaufszentren sind mit eingeschränkter Kapazität geöffnet.
Vom 26. März bis 11. April 2021 gelten die landesweit einheitlichen Regelungen, mit denen Treffen in privaten Haushalten auf in einem Haushalt lebende Personen beschränkt sind, Treffen in öffentlichen Räumen auf sechs Personen im Freien und vier Personen in Innenbereichen.
Auf Mallorca und Ibiza ist lediglich Außengastronomie bis 17 Uhr und einer Belegung von 4 Personen aus maximal zwei Haushalten pro Tisch möglich.
Auf Menorca und Formentera dürfen Gastronomiebetriebe sowohl im Außen- als auch im Innenbereich mit eingeschränkter Kapazität bis 17 Uhr öffnen. Auf Menorca darf im Außenbereich bis 22 Uhr bewirtet werden.
Belegung: 4 Personen/Tisch aus maximal zwei Haushalten innen, 6 außen.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- oder ein sogenanntes TMA- Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist noch einmal das negative COVID-19-Testergebnis vorzulegen.
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gelten nächtliche Ausgangssperren, deren Uhrzeiten allerdings für einzelne Inseln unterschiedlich sein können.
Seit 22. März 2021 gilt für die Inseln Gran Canaria, Fuerteventura und Teneriffa wieder die „Alarmstufe 3“. Die Reise von und zu anderen Kanarischen Inseln ist daher nur bei Vorliegen besonderer Ausnahmetatbestände gestattet. Ein Transit über diese Inseln bleibt weiterhin möglich, sofern die Weiterreise nachgewiesen werden kann (z.B. durch Vorlage eines Anschlusstickets).
Für den Osterreiseverkehr gelten für die Kanaren besondere Regelungen. Vom 26. März bis einschließlich 9. April 2021 ist die Einreise vom spanischen Festland und den Balearen nur unter besonderen Ausnahmetatbeständen möglich. In diesem Zeitraum sind außerdem Reisen zwischen den einzelnen Kanarischen Inseln unabhängig von der Alarmstufe nur möglich, sofern ein besonderer Ausnahmetatbestand gegeben ist oder ein negatives Testergebnis nachgewiesen wird, welches nicht älter als 72 Stunden ist (PCR, TMA oder Antigen-Schnelltest).
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Tschechische Republik - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Tschechische Republik wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen sehr stark von COVID-19 betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Tschechische Republik als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten und dunkelroten Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Deutschland ist derzeit der roten Kategorie zugeordnet. Die Einreise aus Deutschland ist ausschließlich aus triftigem Grund möglich. Dazu zählen u.a. Berufstätigkeit, Studium und medizinische Gründe. Ein Familienbesuch ist nur zur Ausübung des Sorgerechts oder Pflege und Unterstützung eines Verwandten möglich. Entsprechende Nachweise sind mitzuführen. Die Reise ist vorab durch Online-Anzeige anzumelden.
Grundsätzlich ist zudem ein negativer PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 bzw. 24 Stunden sein darf, zur Einreise erforderlich. Einreisende müssen das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Nach der Einreise muss innerhalb von 5 Tagen erneut ein PCR-Test durchgeführt werden. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses ist Selbstisolierung vorgeschrieben. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden, erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Ausnahmen von der Anzeige-, Test- und Quarantänepflicht gelten u.a. für Grenzpendler, für pendelnde Schüler und Studenten, für pendelnde Eltern zum Besuch ihrer minderjährigen Kinder und zur Ausübung des Sorgerechts, für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, für in Tschechien akkreditierte Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen, für Beschäftigte, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Betrieben in Tschechien unverzichtbar sind, für Aufenthalte von maximal 12 Stunden aus triftigem Grund und für Personen, die innerhalb der letzten 90 Tage an COVID-19 erkrankt waren und hierüber ein ärztliches Attest vorlegen können.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium .
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise - bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - uneingeschränkt möglich.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise – bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - nur mit Negativtest (PCR oder Antigen) und Einreiseanmeldung möglich. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger müssen bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist die Einreise nur mit Negativtest (PCR oder Antigen), Online-Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich. Binnen fünf Tagen nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger müssen bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentest vornehmen lassen. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
4. Dunkelrote Kategorie
Aus Ländern der dunkelroten Kategorie ist die Einreise nur mit negativen PCR-Test, Online-Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich. Frühestens fünf Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden.
Die Einreise und der Aufenthalt aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten ist unabhängig von der Kategorisierung des Landes der Einreise, verboten.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige einschließlich Großbritanniens und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum nach Tschechien einreisen.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise auf dem Luftweg ist für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch die Tschechische Republik ohne Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich.
Transitreisende - bis auf Beschäftigte im Personen-, Waren- und Güterverkehr - die aus einem orange, rot oder dunkelrot kategorisierten Land gemäß dem Ampel-System einreisen, benötigen bei Transit auf dem Landweg einen Negativtest (PCR, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen, nicht älter als 24 Stunden). Bei Flughafentransit mit Umsteigezeiten am Flughafen von bis zu 12 Stunden, ist die Vorlage eines Testergebnisses nicht erforderlich. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch die Tschechische Republik durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR -Maske tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Vorübergehend finden wieder Grenzkontrollen durch die deutsche Bundespolizei statt.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, jedoch in stark eingeschränktem Maße. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen nach Deutschland ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Tschechien setzt das „Anti-Epidemie-System“ zur Risikobewertung auf fünf Ebenen (PES) um, aufgrund dessen in den tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation verschiedene Hygienemaßnahmen und Verhaltensmaßregeln umgesetzt werden. Die höchste Risikostufe wird lila, die niedrigste grün gekennzeichnet. Derzeit sind alle tschechischen Regionen lila eingestuft. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Tschechisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und die tschechische Regierung informiert auf Englisch über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.
Es besteht ein Ausreiseverbot in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko für Tschechen und Ausländer mit Wohnsitz in Tschechien. Bei Wiedereinreise aus einem solchen Land können hohe Bußgeldern verhängt werden.
Die tschechische Regierung hat den Notstand verhängt Reisen außerhalb des eigenen Kreises sind nur in Ausnahmefällen, wie z.B. Fahrten zur Arbeit oder zu medizinischen Einrichtungen erlaubt. Das Vorliegen einer Ausnahme muss nachgewiesen werden. Nach 21 Uhr besteht ein Ausgangsverbot.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zwei Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 15 Personen teilnehmen dürfen.
Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien) sind geöffnet. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.
Restaurants sind geschlossen und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind bis auf Ausnahmen nicht möglich.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen geöffnet.
Hygieneregeln
Im Freien gilt landesweit die Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske. An infektionsgefährdenden Orten, wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in PKW bei Fahrgemeinschaften muss eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske getragen werden. Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske für die Dauer von 14 Tagen für alle aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich zur Ein- Durch- und Ausreise auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft Prag .
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Beförderer über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Ungarn - Änderung Beschränkungen im Land
Ungarn kündigt eine Lockerung der Beschränkungen an. Ab morgen 7. April 2021 können Läden wieder öffnen und Dienstleistungen angeboten werden. Andere Beschränkungen sollen bleiben, Schulen am 17. April öffnen. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Serbien ist bisher von COVID-19 stark betroffen. die Gesamtzahl der Infektionen liegt landesweit auf hohem Niveau. Serbien ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige müssen bei Einreise nach Serbien zwingend einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein darf. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, durchgeführt worden sein.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests entfällt für deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, Kinder bis 12 Jahre (wenn der Erziehungsberechtigte oder eine andere Person, die das Kind begleitet über einen negativen PCR-Test verfügt), Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr und Transitreisende. Ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen, sind Personen, die bereits in Serbien gegen COVID-19 geimpft worden sind (bei dem Impfstoff AstraZeneca ist eine Dosis bereits ausreichend) und eine von einer serbischen Gesundheitseinrichtung ausgestellte Bescheinigung haben. Deutsche, die ihren Wohnsitz in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Nordmazedonien, Montenegro oder Ungarn haben und nach Serbien einreisen, müssen keinen negativen PCR-Test vorlegen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise dem örtlichen zuständigen Gesundheitsamt einen negativen PCR- oder Antigen-Test eines serbischen Referenzlabors vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die ohne negativen PCR-Test einreisen, müssen sich für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Einreise, Aufenthalt, Kontaktdaten und Gesundheitszustand müssen bei den serbischen Behörden (in Serbisch oder Englisch) innerhalb von 24 Stunden registriert werden. Die Quarantäne wird durch Vorlage eines (kostenpflichtigen) negativen PCR-Tests aufgehoben, der von einem Referenzlabor in Serbien ausgestellt wurde. Die Terminreservierung ist online oder telefonisch +381-11/36 20 000 (an Arbeitstagen 8 bis 20 Uhr) möglich (nur in serbischer Sprache). Eine Anleitung für die Online-Terminreservierung in englischer Sprache bietet die serbische Regierung. Von dieser Regelung ausgenommen sind Deutsche im Transit, Personal im internationalen Personen- und Güterverkehr nach oder durch Serbien, sowie Deutsche, die aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Nordmazedonien, Montenegro oder Ungarn nach Serbien einreisen. Ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen, sind Personen, die bereits in Serbien gegen COVID-19 geimpft worden sind (bei dem Impfstoff AstraZeneca ist eine Dosis bereits ausreichend) und eine von einer serbischen Gesundheitseinrichtung ausgestellte Bescheinigung haben.
Deutsche Staatsangehörige, die zu Geschäftszwecken nach Serbien einreisen, benötigen keinen PCR-Test, wenn sie die serbische Industrie- und Handelskammer 48 Stunden vor Einreise per E-Mail über die Einreise informieren. Dabei sind mit Firmenschreiben, Vor- und Nachname, Passnummer und Ausstellungsland, der geschäftliche Grund für die Einreise, das Datum und der Grenzübergang der Einreise nach Serbien, Flugnummer oder Autokennzeichen, Adresse und Aufenthaltsdauer in Serbien, Kontakttelefon und E-Mailadresse mitzuteilen. Weiterhin ist innerhalb von 24 Stunden nach Einreise der serbischen Industrie- und Handelskammer ein negativer PCR- oder Antigentest vorzulegen, der von einem Referenzlabor in Serbien ausgestellt wurde. Weitere Informationen bietet die serbische Industrie- und Handelskammer.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Tankstellen und kulturelle Einrichtungen haben beschränkte Öffnungszeiten. Cafés, Restaurants, Clubs und Shopping Malls bleiben geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann, ist verpflichtend.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717. Weitere Informationen zu Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Spanien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland, in die Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf die Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gemeinschaften Kastilien-La Mancha, Galicien, Valencia, Extremadura, Murcia sowie auf die Balearen wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen, dabei ist das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich. In den autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland, in den Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf den Kanarischen Inseln liegt bzw. lag bis vor kurzem die Zahl der Neuinfektionen noch über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner pro sieben Tage, weshalb diese Regionen weiterhin als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Einschränkungen an der Landgrenze zu Portugal s. unten und unter Durch- und Weiterreise.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Einreise von Portugal auf dem Landweg ist bis zunächst 19. April 2021 nur an bestimmten Grenzübergängen und zu bestimmten Uhrzeiten möglich. Es werden vorübergehend Grenzkontrollen eingeführt. Die Einreise zur Rückreise an den Wohnort (in Spanien oder anderen EU-Staaten bzw. Schengen-assoziierten Staaten) sowie z.B. zu gewerblichen und beruflichen Zwecken (Grenzpendler) ist auch weiterhin gestattet.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen. Die Weiterreise nach Portugal auf dem Landweg ist bis zunächst 19. April 2021 nur noch möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann oder zu beruflichen (Grenzpendler) oder gewerblichen Zwecken.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
Vom 26. März bis 9. April 2021 ist das Reisen auf dem spanischen Festland zwischen den Autonomen Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen z.B. die Rückkehr an den Wohnsitz oder berufliche Gründe. Touristische Reisen gelten nicht als triftiger Grund. In dieser Zeit gilt für alle Autonomen Gemeinschaften, dass Treffen in öffentlichen geschlossenen Räumen auf vier Personen beschränkt sind, Treffen im Freien auf sechs Personen. Treffen in privaten Haushalten sind auf die dem Haushalt angehörenden Personen beschränkt.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23 bis 6 Uhr. Mobilitätsbeschränkungen betreffen einige Gebiete in der Stadt Madrid und einzelne Gemeinden . Zusammenkünfte von mehr als vier Personen (im Innenbereich) bzw. sechs Personen (im Außenbereich) sind in Handel und Gastronomie nicht erlaubt. Treffen in privaten Haushalten sind nur in Ausnahmefällen, z.B. zur Betreuung Bedürftiger, erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt zunächst bis zunächst 9. April 2021:
- Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden, eine behördliche Erklärung ist mit sich zu führen, der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
- Die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf die Landkreise wurde aufgehoben, sofern man allein oder mit Angehörigen desselben Haushalts unterwegs ist. Eine behördliche Erklärung ist mit sich zu führen.
- Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Im Ausnahmefall ist die behördliche Erklärung mit sich zu führen.
- Gastronomiebetriebe dürfen von 7:30 bis 17 Uhr mit Einschränkungen öffnen.
- Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
- Weitere Informationen in englischer Sprache sind auf dieser Webseite veröffentlicht.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt bis zunächst 12. April 2021: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen. Bei Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr. Gastronomiebetriebe dürfen im Außenbereich und limitiert im Innenbereich öffnen (pro Tisch max. 4 Personen; Rauchen verboten). Geschäfte, sind nur zu bestimmten Uhrzeiten geöffnet; für Geschäfte des täglichen Bedarfs und Friseure gelten diese Beschränkungen nicht. Freizeiteinrichtungen und Vergnügungsstätten sind geschlossen. Zusammenkünfte von mehr als vier Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sind grundsätzlich untersagt.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón gilt bis zunächst bis 9. April 2021: Für die Autonome Gemeinschaft Aragón gilt ein Ein- und Ausreiseverbot. Die Ein- und Ausreise ist nur aus triftigen Gründen und mit behördlicher Erklärung erlaubt. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr. Zusammenkünfte von mehr als 4 Personen in geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum und von mehr als 6 Personen im Freien im öffentlichen Raum sind untersagt. Zusammenkünfte im privaten Raum sind auf die dem Haushalt angehörenden Personen beschränkt.
Für Andalusien wurde das bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 9. April 2021 verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten sind nur innerhalb der eigenen Provinz erlaubt. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten gibt es Mobilitätsbeschränkungen. Darüber hinaus sind in Kommunen mit besonders hohen Inzidenzwerten nicht–essentielle Geschäfte und Restaurationsbetriebe geschlossen; ansonsten gelten Beschränkungen der Öffnungszeiten. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Vom 26. März bis 11. April 2021 sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt.
Von Reisen innerhalb der Balearen wird abgeraten, sie sind aber nicht verboten.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Für den Aufenthalt auf den Balearen gelten weiterhin verschärfte Maßnahmen. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch im öffentlichen Raum. Geschäfte sowie Einkaufszentren sind mit eingeschränkter Kapazität geöffnet.
Vom 26. März bis 11. April 2021 gelten die landesweit einheitlichen Regelungen, mit denen Treffen in privaten Haushalten auf in einem Haushalt lebende Personen beschränkt sind, Treffen in öffentlichen Räumen auf sechs Personen im Freien und vier Personen in Innenbereichen.
Auf Mallorca und Ibiza ist lediglich Außengastronomie bis 17 Uhr und einer Belegung von 4 Personen aus maximal zwei Haushalten pro Tisch möglich.
Auf Menorca und Formentera dürfen Gastronomiebetriebe sowohl im Außen- als auch im Innenbereich mit eingeschränkter Kapazität bis 17 Uhr öffnen. Auf Menorca darf im Außenbereich bis 22 Uhr bewirtet werden.
Belegung: 4 Personen/Tisch aus maximal zwei Haushalten innen, 6 außen.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- oder ein sogenanntes TMA- Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist noch einmal das negative COVID-19-Testergebnis vorzulegen.
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gelten nächtliche Ausgangssperren, deren Uhrzeiten allerdings für einzelne Inseln unterschiedlich sein können.
Seit 22. März 2021 gilt für die Inseln Gran Canaria, Fuerteventura und Teneriffa wieder die „Alarmstufe 3“. Die Reise von und zu anderen Kanarischen Inseln ist daher nur bei Vorliegen besonderer Ausnahmetatbestände gestattet. Ein Transit über diese Inseln bleibt weiterhin möglich, sofern die Weiterreise nachgewiesen werden kann (z.B. durch Vorlage eines Anschlusstickets).
Für den Osterreiseverkehr gelten für die Kanaren besondere Regelungen. Vom 26. März bis einschließlich 9. April 2021 ist die Einreise vom spanischen Festland und den Balearen nur unter besonderen Ausnahmetatbeständen möglich. In diesem Zeitraum sind außerdem Reisen zwischen den einzelnen Kanarischen Inseln unabhängig von der Alarmstufe nur möglich, sofern ein besonderer Ausnahmetatbestand gegeben ist oder ein negatives Testergebnis nachgewiesen wird, welches nicht älter als 72 Stunden ist (PCR, TMA oder Antigen-Schnelltest).
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Tschechische Republik - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Tschechische Republik wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen sehr stark von COVID-19 betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Tschechische Republik als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten und dunkelroten Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Deutschland ist derzeit der roten Kategorie zugeordnet. Die Einreise aus Deutschland ist ausschließlich aus triftigem Grund möglich. Dazu zählen u.a. Berufstätigkeit, Studium und medizinische Gründe. Ein Familienbesuch ist nur zur Ausübung des Sorgerechts oder Pflege und Unterstützung eines Verwandten möglich. Entsprechende Nachweise sind mitzuführen. Die Reise ist vorab durch Online-Anzeige anzumelden.
Grundsätzlich ist zudem ein negativer PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 bzw. 24 Stunden sein darf, zur Einreise erforderlich. Einreisende müssen das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Nach der Einreise muss innerhalb von 5 Tagen erneut ein PCR-Test durchgeführt werden. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses ist Selbstisolierung vorgeschrieben. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden, erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Ausnahmen von der Anzeige-, Test- und Quarantänepflicht gelten u.a. für Grenzpendler, für pendelnde Schüler und Studenten, für pendelnde Eltern zum Besuch ihrer minderjährigen Kinder und zur Ausübung des Sorgerechts, für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, für in Tschechien akkreditierte Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen, für Beschäftigte, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Betrieben in Tschechien unverzichtbar sind, für Aufenthalte von maximal 12 Stunden aus triftigem Grund und für Personen, die innerhalb der letzten 90 Tage an COVID-19 erkrankt waren und hierüber ein ärztliches Attest vorlegen können.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium .
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise - bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - uneingeschränkt möglich.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise – bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - nur mit Negativtest (PCR oder Antigen) und Einreiseanmeldung möglich. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger müssen bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist die Einreise nur mit Negativtest (PCR oder Antigen), Online-Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich. Binnen fünf Tagen nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger müssen bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentest vornehmen lassen. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
4. Dunkelrote Kategorie
Aus Ländern der dunkelroten Kategorie ist die Einreise nur mit negativen PCR-Test, Online-Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich. Frühestens fünf Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden.
Die Einreise und der Aufenthalt aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten ist unabhängig von der Kategorisierung des Landes der Einreise, verboten.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige einschließlich Großbritanniens und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum nach Tschechien einreisen.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise auf dem Luftweg ist für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch die Tschechische Republik ohne Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich.
Transitreisende - bis auf Beschäftigte im Personen-, Waren- und Güterverkehr - die aus einem orange, rot oder dunkelrot kategorisierten Land gemäß dem Ampel-System einreisen, benötigen bei Transit auf dem Landweg einen Negativtest (PCR, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen, nicht älter als 24 Stunden). Bei Flughafentransit mit Umsteigezeiten am Flughafen von bis zu 12 Stunden, ist die Vorlage eines Testergebnisses nicht erforderlich. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch die Tschechische Republik durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR -Maske tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Vorübergehend finden wieder Grenzkontrollen durch die deutsche Bundespolizei statt.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, jedoch in stark eingeschränktem Maße. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen nach Deutschland ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Tschechien setzt das „Anti-Epidemie-System“ zur Risikobewertung auf fünf Ebenen (PES) um, aufgrund dessen in den tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation verschiedene Hygienemaßnahmen und Verhaltensmaßregeln umgesetzt werden. Die höchste Risikostufe wird lila, die niedrigste grün gekennzeichnet. Derzeit sind alle tschechischen Regionen lila eingestuft. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Tschechisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und die tschechische Regierung informiert auf Englisch über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.
Es besteht ein Ausreiseverbot in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko für Tschechen und Ausländer mit Wohnsitz in Tschechien. Bei Wiedereinreise aus einem solchen Land können hohe Bußgeldern verhängt werden.
Die tschechische Regierung hat den Notstand verhängt Reisen außerhalb des eigenen Kreises sind nur in Ausnahmefällen, wie z.B. Fahrten zur Arbeit oder zu medizinischen Einrichtungen erlaubt. Das Vorliegen einer Ausnahme muss nachgewiesen werden. Nach 21 Uhr besteht ein Ausgangsverbot.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zwei Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 15 Personen teilnehmen dürfen.
Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien) sind geöffnet. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.
Restaurants sind geschlossen und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind bis auf Ausnahmen nicht möglich.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen geöffnet.
Hygieneregeln
Im Freien gilt landesweit die Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske. An infektionsgefährdenden Orten, wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in PKW bei Fahrgemeinschaften muss eine FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske getragen werden. Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske für die Dauer von 14 Tagen für alle aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich zur Ein- Durch- und Ausreise auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft Prag .
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Beförderer über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Ungarn - Änderung Beschränkungen im Land
Ungarn kündigt eine Lockerung der Beschränkungen an. Ab morgen 7. April 2021 können Läden wieder öffnen und Dienstleistungen angeboten werden. Andere Beschränkungen sollen bleiben, Schulen am 17. April öffnen. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt




